Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 1119

Beobachter

22. November 2006, 14:43 Uhr

Betreff: Wer gibt denen das Recht sich über Gesetze hinweg zu setzen?

Was ist bei der VR-Bank Marktredwitz mit den Grundsätzen Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit? Die Bilanzierungen bei dieser Bank sind doch nur möglich, weil der gesetzliche Prüfungsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, diesen Abläufen zustimmen? Der Geseztgeber hat sicher nicht geplant, dass sich selbstgefällige Prüfungsorganisationen darüber abstimmen, was denn bei einer Bank in die Bilanz aufgenommen wird und was nicht?

Wann wurden die Abschreibungsnotwendigkeiten im Kreditbereich bei der VR-Bank erkannt? Im Jahr 2000, im Jahr 2004, heuer erst oder gar schon früher? Die 40 bis 50 Millionen €, die sich in diesem Bereich seit jetzt 10 Jahren auftürmen, waren wahrscheinlich vor Jahren genauso schlechte Kredite, wie sie es heute sind. Riecht es hier nach klarer zeitlicher Aufteilung und Verschleppung? Wie kann man den gesetzlichen uneingeschräntken Bestätigungsvermerk unter eine Bilanz der Bank setzen, wo man erklärt, die Bilanz zeigt das tatsächliche Bild der Verhältnisse und der Vorstand postwendend sagt, man hat noch große unerledigte Wertberichtigungen in der Schublade? Werden damit die Gläuber und diese sind auch die Kunden, getäuscht, aber wurden damit nicht am meisten die Mitglieder getäuscht, die Eigentümer der Bank? Wurden nicht gar noch welche damit geworben, dass alles bestens und sicher sei, dass es keine Probleme gäbe?

Wenn Herr Wolf und Herr Herzog im letzten Jahresabschluss 2005 im Lagebericht erstmals zugeben mussten, dass die Bank das Verfahren um die Stichtagsverzinsung, bzw. die Effektivzinsberechnung bei Darlehen wirklich Geld kostet, wie viel Wert ist dann die Bilanz der Jahre 2002 bis 2004? Was ist die von 2005 wert, wenn sich heuer herausstellt, dass die Rückzahlungen allein aus diesem Bereich weit höher wären, als im Abschluss des letzten Jahres verarbeitet?

Ein vorsichtiger Kaufmann muss Risikovorsorge im Abschluss treffen. Warum die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz nicht? Haben die Vorstände der Bank die Zusage durch Prüfung, dass sie alles solange verschieben dürfen, bis es nicht mehr zu verbergen ist? Wie ist es mit dem Verfahren um die Wertstellungen und Gebühren? Das Verfahren läuft seit 2001, der Beweisfeststellungsbeschluss mit dem Auftrag an den Gutachter stammt doch von 2002? Wenn hier imense Rückforderungen durch die Kunden entstehen und wie es scheint ist ja aus dieser Zeit so gut wie kein Girokonto bei der Bank frei von den Dingen gewesen, wie würde der Verband , dass sicher jeden Bericht aus Marktredwitz erhalten und gelesen hat, sich dazu stellen, wenn man fragen müsste, ob Sie ab 2002 weggesehen haben und warum sie die Risikovorsorge dafür nicht haben einstellen lassen? Wie ist es mit dem Grundstück in Wunsiedel, wo bekannt ist, dass die Bezirksregierung die Sanierung angeordnet hat? Hat die Bank nicht die Verpflichtung selbst die Kosten hierfür zu kalkulieren, warum fordert sie die Prüfung nicht dazu auf? Sind Vorgänge wie die mit den Sicherheiten nicht nahe am Strafgesetz? Ist da kein Risiko für die Bank vorhanden, wenn ein Kreditnehmer nicht mal informiert wird, was mit seinen abgeholten Sachen geschehen ist? Ist es Sicherheiten einziehen, wohlgemerkt zur Kreditrückführung, wenn die Dinge nicht verwertet werden, oder ist es eine andere Art von Diebstahl und die Prüfung lässt dies kritiklos zu?

Die Frage an Vorstand, Aufsichtsrat bei der VR-Bank und an den Genossenschaftsverband Bayern ist, schwören Sie einen Eid auf die Bilanzen der VR-Bank, oder sind diese das Papier nicht wert, auf dem sie geschreiben sind? Das Endziel dieser Absprachen und Abmachungen, einen Prüfer als Vorstand einzusetzen, dann vielleicht die Sanierung der Bank durchzuführen und damit die Fusionsglocken zu läuten, war es das was geplant war und was wie eine Seifenblase zerplatzt ist? Heiligt der Zweck die Mittel und die Methoden, oder braucht der Genossenschaftsverband Bayern selbst doch eine Aufsicht?

   

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