Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 1370

Webmaster

7. Februar 2007, 11:54 Uhr

Betreff: Achtung bei Belegen

Wir haben wieder feststellen müssen, dass eine VR-Bank versucht ein BGH-Urteil zu umgehen.
Ist es eine tolle Vorstellung, wenn Sie bei einer Bank einen Scheck nach dem dort vielleicht selbst festgelegten Buchungsschnitt, auf den Sie als Kunde überhaupt keinen Einfluss haben,einreichen und der Scheck dann irgenwo rum liegt und gar nicht verbucht wird, sondern erst am nächsten Tag, vielleicht sogar mal übers Wochenende?
Damit gewinnt die Bank nämlich mit dem nächsten Buchungstag wieder einen Wertstellungstag, wenn ein Scheck einer fremden Bank drei Tag nach Buchungsdatum gutzuschreiben ist.

Sorgen Sie dafür, dass Sie auf dem Beleg immer ein von der Bank bestätigtes Datum haben. Wenn Sie selbst den Einreichungsbeleg erstellen, muss die Bank Ihr angegebenens Datum überprüfen und wenn notwendig ändern. Das wär der Fall, wenn Sie mit der Einreichung vielleicht nicht mehr am selben Tag zur Bank gegangen sind. Am besten ist natürlich einen Eingangsstempel von der Bank zu verlangen. Die Tricks der Banken sind vielfältig und manche einzelne Banken sind in ihrem Einfallsreichtum den anderen dabei auch noch voraus.

   

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