Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 1404

Webmaster

13. Februar 2007, 15:14 Uhr

Betreff: zu Beitrag 1620 Gleichheitsprinzip

Mir ist aus dem Genossenschaftsgesetz bekannt dass es im § 18 GenG auch um die Gleichbehandlung aller Mitglieder geht.
Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt über den man nachdenken könnte.

Vor allem erhebt sich ja die Frage
a) wenn Sie Mitglied sind und ein anderer ebenfalls Mitglied ist, warum dem anderen etwas nachgelassen wurde und Ihnen nicht.

Wenn Sie aber
b) Mitglied sind und der andere kein Mitglied ist, warum der andere besser behandelt wird als Sie als Mitinhaber der Bank.

c) und zu b) gilt das gleiche auch umgekehrt.

Die Fragen und Folgerungen die sich daraus ergeben scheinen interessant zu werden.

   

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