Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 1717

Außenstehender Beobachter

20. April 2007, 14:25 Uhr

Betreff: Kriminelle Handlungen? Beihilfe zur Strafvereitlung? Verhinderung der Strafverfolgung?

Es tun sich wirklich Abgründe auf bei der VR-Bank in Marktredwitz. Gibt es Nachweise für die Behauptung einer solch unglaublichen ungesicherten und ungenehmigten Überziehung? In dem im Eintrag Nr. 1914 anhängenden Auszug aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 wird vom Prüfer in einem frühen Stadium ja schon mal von 375.000 € Überziehen gesprochen. Bis zur Euroumstellung war das eine Überziehung schon mit 733.000 DM. Ehrlich gesagt, in meiner eigenen schon langen Banklaufbahn habe ich eine solche Summe über ein paar Tage hinweg nicht einmal gesehen. Das hätte jedem den Job gekostet. Über die vom Anwalt genannt Schadenssumme scheint es aber wirklich so, dass der DM-Betrag zum Ende 2001 innerhalb von zwei Jahren noch von der Eurosumme mit 746.000, wie hier geschrieben, getoppt wurde. Für einen Normalbanker eine nicht vorstellbare Summe als ungesicherter Überziehungsbetrag, wo ohne vertragliche Regelung mit Firmen unendlich viele zusätzliche Problem entstehen könnten. Der Vorstand hat durch sein Verhalten für die Firma ja bald sogar einen Rechtsanspruch auf die Überziehungslinie aufgebaut.

Durch das Wegsehen von Aufsichtsrat und Revision musste sich der Vorstand selbst regelrecht ermuntert sehen alle sonst üblichen Bankgepflogenheiten außer Acht zu lassen. Wieso sollte er denn ein Genehmigungsverfahren einleiten, wenn er wusste, dass seine Kollegen alles mitmachen, dass der Aufsichtsrat informiert ist und auch nicht einschreitet. Aber wie hat er das mit der Prüfung hingekriegt von mindestens 1999 bis ins Jahr 2004. Das geht ja für die Aufsichtsräte schon soweit, dass sie durch ihr Handeln, oder besser Nichthandeln in eine persönliche Haftung gegenüber den Mitgliedern treten und für die Prüfer kann man das genau so sehen. Wenn wie im Eintrag Nr. 1933 schon ein Verdacht von kriminellen Handlungen aufgeworfen wird, was wird hier dann schon mit Strafvereitlung und Verhinderung von Strafverfolgung gemacht? Wäre der Aufsichtsrat und auch die Prüfung nicht schon zur Einschaltung von Ermittlungsbehörden verpflichtet, wenn sich nur ein erhärtender Anfangsverdacht ergäbe? Es geht ja schließlich um fremdes und verwaltetes Eigentum und auch um persönliche Rechte von vielleicht massiv geschädigten Kunden.

Braucht man sogar den ehemaligen Prüfer zum Schutz, damit weder die Sachen der Vorstände noch die Verstrickung der Aufsichtsräte und der Prüfer aufkommen? Gibt es überhaupt einen Ehrlichen und Mutigen, der noch was unternimmt, oder zittern schon alle vor Angst und hoffen das der Kelch an ihnen vorüber geht?

   

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