Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 2275

Steuerfachmann aus der Ferne

8. September 2007, 19:16 Uhr

Betreff: Steuerfahndung anschreiben

So etwas hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass im Jahresabschluss einer Bank drin stehen könnte, dass festgestellte Wertberichtigungen nicht gebucht worden sind. Mein Tipp dazu, die Steuerfahndung beim wahrscheinlich zuständigen Finanzamt in Nürnberg über den Fall informieren und gleichzeitig auch das Betriebsfinanzamt der VR-Bank, eventuell in Hof. Wenn die Finanzämter angeschrieben werden, geht die Post auf jeden Fall an die richtige Adresse weiter.

Wenn es also Tatsache wäre, dass die Einzelwertberichtigungen vielleicht schon im Jahr 2001 oder 2002 fällig gewesen wären, oder dass man das Möbelhaus gegen die Forderungen verrechnet hat und dass man ein angeblich asbestverseuchtes Gebäude mit sonst weitreichenden zusätzlichen Mängeln weit über dem tatsächlichen Wert bilanziert hätte, dann würde sich jeder Steuerfahnder über die Aufgabe freuen vielleicht Millionen an Nachforderungen auf sein Konto verbuchen zu dürfen. Umso mehr die rein holen, umso besser sind sie angesehen.

Wenn die Verluste schon viel früher bei der VR-Bank ausgewiesen hätten werden müssen, dann würde man die Bilanzen danach über die Steuerbilanzen neu aufrollen und dann käme plötzlich über die Jahre vielleicht ein zweistelliger steuerlicher Ertrag heraus und die Steuernachforderung wäre perfekt, wenn der Verlustrücktrag nicht mehr greifen könnte. 27,4 Mio. € an bestehende Einzelwertberichtigungen hat der Vorstand angeblich bei der Vertreterversammlung im Jahr 2006 bekannt gegeben und mitgeteilt, dass man immer noch mit hohen Wertberichtigungen rechnete. Wie viel von diesen Wertberichtigungen sind so hingedreht worden, dass man steuerlich auf Null gekommen ist seit dem Jahr 2001, oder gar schon früher? Denn eine Rücklagenauflösung bei der Fusion zum Abschluss des Jahres 2000 war doch auch schon mit Verlusten verbunden und damals noch mit enormen Steuerrückforderung ans Finanzamt und an die betroffenen Kommunen über die Gewerbesteuer.

Man sollte die Steuerfahndernatürlich auch auf den § 34 Genossenschaftsgesetz hinweisen, dass dort im Kommentar zur Rechtsprechung enthaltne ist, dass ein Mitarbeiter und damit sicher auch ein Vorstand nicht von Erstattungsansprüchen freigestellt werden kann. Da müsste ein Mann des Finanzamtes vielleicht sagen, damit hat man tatsächlich unberechtigt auf steuerbare Gelder verzichtet. Wenn der Vorstand für seine Pflichtverletzungen nicht in Anspruch genommen wird, dann bezahlt das der Fiskus tatsächlich mit. So wird sich der Steuerfahnder sicher um die Fälle Flex und Gold, Gold, Gold gerne kümmern. Mindestens in einem Prüfungsbericht der Steuerleute könnte dann drin stehen, dass von Seiten der Bank berechtigte Ansprüche nicht eingefordert worden sind. Und was die Steuerfahnder für eine Meinung hätten, warum man bei Reinhold Wolf nicht mindestens 100.000 € für die Schiergeld- und Bestechungsgeldsachen zurückgeholt hat und damit diese Sachen auch noch mit 30 bis 40 % vom Steuerzahler mitbezahlen hat lassen, dass wäre sicher hoch interessant. Genauso verhält es sich natürlich mit dem Forderungsverzicht des ehemaligen Prüfers Johannes herzog auf dem Vorstandssessel, der schon Manfred Heger und Reinhold Wolf aus der Haftung herausflitzen hat lassen, wie es dann damit steht, dass auch er den Forderungsverzicht von 430.000 € mit an die 150.000 € über die Steuerermäßigung daraus sponsern lassen wollte und dafür vom Aufsichtsrat, aber anscheinend auch von der gesetzlichen Pflichtprüfung wie es heißt, einen Freibrief bekommen hat.

Die Finanzleute wären sicher nicht uninteressiert in Marktredwitz in die Unterlagen zu schauen. Und wenn sie die wertberichtigten und abgeschriebenen Kredite durchforsten würden, da käme sicher das eine oder andere zu Tage, was der Verband bisher den Mitglieder und Vertretern vorenthalten hat. Vielleicht würden die Steuerfahnder im Fall der Maschinen von Manfred Bleil endlich nach dem nachgewiesenen Verwertungsversuch nachfragen. Vielleicht müsste der eine oder andere über angestrengte Nachforschungen gar noch ein unangemeldetes Geschenk nach versteuern oder eine oder mehrere Feiern in erlauchten Kreisen noch besteuert werden, die aus nicht angegebenen Erträgen finanziert worden sein könnte. Vielleicht käme so was sogar noch für andere Kreditfälle in Frage.

Hoch brisant könnte der Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand im Jahr 2004 und vielleicht auch im Jahr 2006 für die Aufsichtsräte sein. Damit haben sie eventuell über Sorgfaltspflichtparagraphen im Genossenschaftsgesetz eine persönliche Haftung für die Einforderungen der Erstattungsansprüche übernommen. Vielleicht könnte dann das Finanzamt anstatt auf die drei Vorstände, auch noch auf die zehn oder elf Aufsichtsräte zurück greifen.

   

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