Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

  Zum Wunsiedeler Kreis

[ zurück zur Übersicht ] [ Kontakt ] [ neuer Eintrag ]

Nr. 2305

Mitglied der VR-Bank Marktredwitz

21. September 2007, 09:37 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Strafvereitlung, Bilanzbetrug, usw. gegen Herrn Walter Lehner

Mitglied der VR-Bank Marktredwitz ……………, den 21. September 2007



Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, sowie Untreue nach § 266 StGB in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB
- mögliche direkte Handlungen zum Nachteil der VR-Bank Marktredwitz eG

gegen Herrn Walter Lehner, Aufsichtsratsmitglied der genannten Bank, Bürgermeister der Kurgemeinde Bad Alexandersbad



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannten Herrn Walter Lehner wegen

- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, sowie Untreue nach § 266 StGB in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB
- mögliche direkte Handlungen zum Nachteil der VR-Bank Marktredwitz



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

C) Eintrag Nr. 2141 vom 13. Juni 2007 der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2004, 2005 und 2006.

D) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

1. Ich erhebe gegen Herrn Walter Lehner als Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz schwersten Verdacht Strafvereitlung betrieben im Zusammenhang mit § 266 des StGB, Untreue, indem er diese Straftat nicht anzeigte. Bei der Bank sind im Laufe der Jahre Kreditverluste entstanden, die sich in Millionenhöhe ergeben haben und die über die genannten Beweisquellen ersichtlich sind. Seine enge einseitige Beziehung zu bevorzugten Vorstandsmitgliedern dürfte sich aus der Tatsache ergeben, dass er diese schonte und andere, wie einen Herrn Marth und Dittrich aus der zufusionierten Bank Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG, half zu belangen.

2. Herr Walter Lehner hat als Aufsichtsrat der Bank Geldwäsche nach § 261 StGB begünstigt, in dem er in einem am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel verhandelten Fall Kenntnis hatte und die Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz nicht forderte und eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit nicht selbst auf den Weg brachte. Es wird öffentlich darüber gesprochen, dass am 13. Juli 2004 drei Aufsichträte zusammen mit allen Vorstandsmitgliedern der Bank vormittags, eventuell genaue Uhrzeit 11.00 Uhr, sich direkt von dem betroffenen Kunden informieren ließen, nachdem die im Internet diskutierte Goldtransaktion nicht zum Erfolg führte. Ich beantrage nachzuforschen, ob Herr Lehner direkt am Gespräch teil nahm, oder im Nachgang über das Gremium informiert worden sein könnte.

3. Herr Walter Lehner hat als Aufsichtsrat gegenüber dem heutigen Vorstand unter Führung von Herrn Johannes Herzog Vorschub bei Untreue, Bilanzbetrug und Täuschung der Vertreterversammlung begangen, in dem im Jahresabschluss 2006 ein vorgenommen Forderungsnachlass im Februar und März 2007 von wahrscheinlich 432.000 € nicht berücksichtigt wurde, der ihm bekannt gewesen sein muss, obwohl die einschlägigen Gesetze und Richtlinien dies so fordern, da es sich um zum 31.12.2006 voll bestehende Forderungen handelt.
Die Verschiebung der notwendigen Abschreibung auf das Kreditengagement muss nach der Konstellation der Bilanz der Bank zum 31.12.2006 auch zu einer Steuerverkürzung im Jahr 2007 führen, falls dort überhaupt Steuern anfallen würden. Dies wäre auch zum Nachteil aller Kommunen im Geschäftsgebiet der Bank über den Gewerbesteueranteil.
Der Verzicht auf die Forderung ist wahrscheinlich ein Untreuetatbestand nach § 266 StGB, da dem Vorstand das Recht auf den Forderungsnachlass bei bestehender Absicherung nicht zusteht.

4. Ich beantrage zu überprüfen, ob die VR-Bank mit einem Immobilienskandal auf Marbella auch noch über ausgeschiedenen Vorstände zu tun haben könnte und/oder ausgeschiedene Vorstandsmitglieder selbst, der in den letzten Jahren durch die Medien ging, da Herr Walter Lehner vielleicht nach wie vor sehr engen Kontakt zu dem früheren Vorstandsvorsitzenden Herrn Manfred Heger pflegt und Herr Lehner angeblich zu der Zeit, als der Skandal bekannt wurde einen kurzen Flug nach Marbella unternahm, der für eine Urlaubreise weit zu kurz war.

Mit freundlichen Grüßen

   

Copyright © 2008 - 2011 Wunsiedeler Kreis