Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 2737

Freier Wirtschaftsprüfer

14. Dezember 2007, 16:49 Uhr

Betreff: Insolvenz einer Bank mit Hilfe der Revision verschleppt?

Das Kapital einer Bank, eines jeden Betriebes in der Bilanz ist die Differenz zwischen dem Vermögen auf der einen Seite, der Bilanzaktiva und den Schulden und Verpflichtungen auf der Bilanzpassiva. So sind also die Sachwert, immaterielle Wert und die Forderung in der Regel höher als die passiven Verpflichtungen, der Überhang bildet das Kapital. Wenn die Aktiva in der Bilanz aufgrund gesetzlicher Möglichkeiten unterbewertet wird, dann ergibt dies zusätzliche stille Reserven. Stille Reserven sind gesetzlich als sogenannte versteuerte Vorsorgereserven volle Eigenkapitalkomponenten. Die werden dem Forderungsbestand voll gegengerechnet. Dadurch sind die Bankbilanzen an sich nicht vergleichbar. Damit verstecken ganz speziell die Sparkasse die tatsächlichen Gewinne, damit die Öffentlichkeit die Gewährträger, die Kommunen und die Kreise nicht in Versuchung bringen Ausschüttungen zu erwarten. Das eine Sparkasse die Eigenkapitalquote bekannt gibt, dass ist in Hof nur aus der Not der Vorstandschaft heraus geschehen. Da konnte man tatsächlich raus rechnen, dass das nicht ausgewiesenen Eigenkapital dort fast zweimal so hoch ist wie das, dass man in der Bilanz veröffentlicht. Unerreichbare Traumwerte im Genossenschaftsbereich.

Inzwischen kann man auch die anderen stillen Reserven in Wertpapieren, in Beteiligungen, in weitgehend abgeschriebenen Grund- und Gebäudevermögen nach bestimmten Kriterien feststellen und Teile davon dürfen wieder als Ergänzungskapital dem sogenannten haftenden Eigenkapital hinzugerechnet werden, daneben auch noch der Haftsummenzuschlag bei den Genossenschaften. So passiert es, dass man die Kapitalausstattung einer Bank alleine aus der Bilanz nicht ersehen kann, das sehen nur Spezialisten und da noch nicht alles, siehe Sparkassen.

Nun hat aber die VR-Bank in Marktredwitz ja nachweislich in den Jahren 2002 und 2003 nicht Forderungen mit Vorsorgereserven gekürzt. Die Vorsorgereserven wurden im Abschluss mit dem Begriff stille Reserven voll für den Verlust wieder raus gebucht. Man hat aber zusammen mit der Revision festgestellt, dass ein Teil der Forderungen darüber hinaus nur mehr schwer einbringlich, fachlich, zu realisieren waren. Das heißt im Klartext, man bucht die Forderungen noch nicht aus, das wären dann die Direktabschreibungen, sondern man stellt sie über Auszug und normal dargestellten Geschäftsablauf gegenüber dem Kunden immer noch so auf. Intern wird aber dieser Forderung eine einzelnen Wertberichtigungen entgegengerechnet, die dann in der Bilanz der Bank die Forderung rechnerisch verkürzt, weil der Kunde die Kredite nicht mehr ausreichend bedienen kann, weil die Sicherheiten nicht vorhanden sind oder auch runter gerechnet werden müssen. Das beste Beispiel ist für Letzteres die Sache in Amerika, wo die Häuser nun niedriger bewertet werden müssen.

Die VR-Bank hat also im Jahr 2002 und 2003 zusammen mit der Revision Einzelwertberichtigungen feststellen müssen. Es wurde jedoch die Buchung der Wertberichtigungen unterlassen, die die Forderung in der Bilanz reduziert hätte. Wenn man die Waage der Bilanz zwischen Aktiva und Passiva mit dem Ausgleichsgewicht Kapital heranzieht, dann hätte das Vermögen auf der Aktiva in der Position Forderungen reduziert werden müssen. Damit hätte aber auch das Ausgleichsgewicht Kapital reduziert werden müssen. Die Sparkasse Hof braucht aber nicht das Gewichtssegment Rücklagen zu reduzieren, sie reduzieren vielmehr den schönen Posten stille Reserven in Vorsorgereserven und dann merkt es niemand, das was brennt. Die VR-Bank schmeißt schon das Lagerfeuer im Garten schneller um wie ein Großbrand bei der Sparkasse.

Wenn aber die Aktivseite soviel „wert"-berichtigt werden muss, wenn gewerblich also schlechte Ware produziert wird, wenn Forderungen dort wie auch bei Banken ausfallen, so hätte es in Marktredwitz sein können, mindestens in den zwei Jahren, wo man es selber in die Lageberichte geschrieben hat, dass das Rücklagenposter nicht mehr ausgereicht hätte und man dieses Ausgleichsgewicht auf die Aktivseite der Bilanz legen hätte müssen, was einen Ausweis von Minuskapital bedeutet, oder man hätte das geliehene Eigenkapital, die Geschäftsguthaben als Kernkapitalbestandteil zuerst angreifen müssen. Normal ist eine Firma dann überschuldet, insolvent, wie man das auch nennen mag. Wenn der Wirtschaftsprüfer die unrichtigen Bewertungen mitmacht, dann geht das schon, aber es ist eine heiße Angelegenheit, Abschreibungen auf Forderungen oder auch auf Ware zu unterlassen, oder Bestände zu hoch zu bewerten. Bei ausgewiesenem Minuskapital bringt einer Firma die Allgemeinheit schon noch Vertauen in die zukünftige Leistungsfähigkeit, was manchmal bei Firmengründung notwendig sein dürfte. Die Genossenschaften sind da sicher durch die Sanierungseinrichtung auch abgefedert.

Weil aber die Sanierung in den Jahren nicht vorgenommen worden ist, weil vielleicht wirklich über die Sonderprüfung zur Sanierung die Bayern dem Bundesverband die eigenen Sauereien nicht aufzeigen wollten, wäre die VR-Bank in Marktredwitz bilanziell eventuell deutlich überschuldet gewesen. Wer weiß wie viel von den 27,4 Mio. € nach hinten verschoben worden sind und ob das überhaupt schon alles ist? Der Wirtschaftsprüfer Genossenschaftsverband Bayern hat wahrscheinlich mit der Prüfung und dem uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerk, dass alles nach den tatsächlichen Gegebenheiten und Beständen bewertet sei, der VR-Bank Makrtredwitz geholfen eine zeitweilig vorhandene Insolvenz nicht aufzuzeigen, da keine echte Sanierungszusage mit Barunterstützung, Bürgschaften und so weiter gegeben war. Ich möchte sehen, wenn wir Kundenbilanzen vorlegen, wo die Bestände künstlich hoch gehalten werden, was die mit uns machen würden. An die Adresse des heutigen Vorstandes Johannes Herzog und an den Genossenschaftsverband Bayern, man muss Ihnen sicher nicht sagen, dass die Erstellung von falschen Bilanzen Betrug ist. Lesen Sie dazu bitte die eigene Einschätzung im Protokoll der Vertreterversammlung 2004 (= Link), Seite 7 unten, mit nicht gesetzeskonformen Bilanzvorlagen bei der LZB. Auch möchte ich Herrn Herzog und die Verbandsleute fragen, ob Sie in Marktredwitz den § 18 KWG mit dem man uns hinten und vorne traktiert dann ausschalten, wenn ihnen genehm ist. Da bin ich dem Wunsiedeler Kreis für das BGH-Urteil (= Link) dankbar, das werd ich mit den Ausdrucken aus dem Gästebuch unserer GenoBank immer wieder vorhalten. Ich gestehe meine Schadenfreude ist riesengroß, wenn das vor Gericht dran kommt. Bei unseren hier heißt es immer, wir brauchen das wegen der Revision. Ich umschreib das jetzt so, unsere Banken hier haben eine gute Ausrede, oder sie haben doch noch einen notwendigen Abstand zu den Verbandsrevisoren. Die sind noch nicht ausreichend geschmiert.

   

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