Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 2915

Betroffener Kunde

24. Januar 2008, 00:35 Uhr

Betreff: Dieser heutige Vorstand Herzog ist schlimmer als Heger, Wolf und Krämer

Am 30.11. letzten Jahres musste Herr Johannes Herzog eingestehen, dass die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz tiefgreifende Ermittlungen aufgenommen hatte. Bis heute versteht es der Vorstand die Öffentlichkeit und natürlich in erster Linie die Mitglieder in diesem Punkt ohne jede Information zu lassen. Seine Aussage vom Juni 2006 zum berechtigten Informationsinteresse der Vertreter der Bank verleugnet er mit seinem Verhalten geradezu. Glaubt dieser ehemalige Prüfer denn tatsächlich die Bank ist für ihn da und er ist wie ein König auf dem Thron, der niemanden Rechenschaft abzulegen hat. Dabei müsste er der erste Diener der Mitglieder sein, wie ein bekannter Ausspruch etwas anders angewendet werden müsste. Doch er muss dieser Auseinandersetzung mit den Mitgliedern aus dem eigenen Abwehrverhalten aus dem Weg gehen. Wir haben nämlich ausschließlich seiner Person den Aufmarsch der Leute der Staatsanwaltschaft zu verdanken.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Bank regelrecht umdreht, dann geht es nicht um Verfehlungen von kleinen Angestellten, oder teilweise isoliert um Abteilungen oder zusammenarbeitenden Gruppen von Mitarbeitern, bei der VR-Bank Marktredwitz geht es um die Aufklärung der Dinge, die die Prüfer des Verbandes laufend gesehen haben und die man einmalig in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) den 63 Vertreter in kurzen Worten gesagt hat. Es geht darum, dass sich die Vorstände der Bank eine Organisation aufbauen konnten, die fast einem Raubzug gegen die Kunden und die Bankeigner, die Mitglieder gleich kommt. Die Diskussion um Basel II, wie man es in der Öffentlichkeit genannt hat, wo es um die Sensibilisierung von Risikomanagement im Sinne von Risikoerkennung und Risikoerfassung ging und damit die Änderung im Kreditwesengesetz, die sich über den dazwischen gefügten § 25a KWG (= Link) zu den organisatorischen Pflichten von Bankgeschäftsleitern als dringend notwendig erkannt wurden, zeigen sich bei der VR-Bank Marktredwitz fast wie offen aufgelegt.

Wenn die Staatsanwaltschaft also heute bei der VR-Bank wegen Heger, Wolf und Krämer auffährt, ja was war dann mit den Prüfern des Verbandes, die genauso zahlreich, mit genauso höchster zeitlicher Intensität direkt in der Bank mit drin gesessen hatten und dabei vollste uneingeschränkte Einsicht in die EDV-Systeme hatten vom höchsten Kredit, bis runter auf jedes Kundenkonto, ob Soll oder Haben in jede Auswertung und in jede Liste der Bank? Wenn Herr Herzog und Herr Grothoff nicht erkannt haben, dass die Bankspitze korrupt und verbrecherisch handelt, ja was hatte dann ihre Anwesenheit überhaupt für einen Sinn? Wir wissen über die Sparkasse Tirschenreuth und nun natürlich über unsere VR-Bank, dass Wertberichtigungen von dort 30 Millionen € und bei uns 27,4 Millionen € den Strafbestand der Untreue erfüllen. Untreue ist nur die Umschreibung von Betrug, ohne dass das Geld in vollem Umfang beim Betrüger angekommen ist. Solche Wertberichtigungen sind keine unvorhersehbar hereinbrechende biblische Plage, sie haben eine klare Ursache und klare Verursacher. Es ist das Ergebnis der unsaubersten Arbeit von Bankvorständen, also ist es in ihrer Verantwortung und Gesetze haben das so festgelegt und die Rechtsprechung hat das auch unzählige Male so bestätigt.

Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes glauben nur, sie wären die Vorinstanz der Staatsanwaltschaft. Bisher hatte Herr Herzog gemeint, nur wenn der Verband diese Dinge anstößt, dann wird auch ermittelt, sonst hat man die Fäden selber in der Hand. Wie man selber mit den Gesetzen umgeht, da schaut niemand drauf. Denn welches kleine Mitglied bringt die Energie auf die Verbandsstruktur zu durchdringen und die Zusammenhänge zu erkennen. Wenn man alles unter Verschluss hat, wer soll da was in dieser Form anprangern können. Und so hat das Prüferteam Grothoff und Herzog sich ja auch schon bei der Acredobank verhalten. Denn die große bayerische evangelische Kirchenbank zuerst über die Einzelwertberichtigungen fusionsreif zu prüfen, damit man sie der örtlichen Genossenschaftsbank angliedern kann und die Wertberichtigungen dann plötzlich wieder raus zu nehmen, weil die Fusion nicht vom Verband gestaltet wurde, und nicht nach Wunsch verlief, sondern vom Vorstand und Aufsichtsrat und den Vertretern bei 100 %-iger Zustimmung, da bedarf es schon des Glaubens der Unanfechtbarkeit.

Wann wurde die Staatsanwaltschaft auf die VR-Bank denn aufmerksam? Als man öffentlich hörte, wie die Bankvorstände mit dem Geldwäschegesetz umgegangen sind? Mit dem Schreiben des Webmasters an das Außenministerium, dass man bei dieser Bank sogar vor der Finanzierung Schmierung und Bestechung in Afrika nicht zurückschreckt, mit dem Hintergrund, dass sich ein Vorstand einen persönlichen Profit ausbedungen hatte, dass er seine Eigentumswohnung an den Kunden an Mann bringen wollte? Mit größter Sicherheit wird dieser Kredit haarklein von den Kripoleuten kontrolliert. Das Jammern von Reinhold Wolf wegen seiner Karriere und dem, dass er dafür haften müsste, das hatte schon seine Berechtigung.

Selbstverständlich hätten die Prüfer Herzog und Grothoff sich hier als Vorinstanz der Staatsanwaltschaft schon vor vier Jahren, wenn nicht noch früher, erweisen müssen. Weil sie die Sache untergebuttert haben, deswegen haben wir die Staatsanwaltschaft da und die Prüfer des Verbandes sind ausgeschaltet. Durch die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft wird deutlich, dem Verband kann man im Zusammenhang mit der Bank nicht trauen, es ist notwendig die Prüfer außen vor zu lassen, damit nicht noch mehr vertuscht wird oder die Sache falsch rüber kommt. Der Kunde hat bei Gold, Gold, Gold anscheinend der Bank keine falschen Unterlagen vorgelegt, also könnte er doch die Bank über falsche Papiere nicht betrogen haben. Im Gegensatz dazu hat wahrscheinlich der Vorstand seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er sich ja keine schlüssigen Unterlagen vorlegen hat lassen und trotzdem hat er 1,5 Millionen ungesichert ausgegeben. Die Prüfer Herzog und Grothoff müssen das schon im Entstehungsstadium gesehen habe und auch darüber, dass man mit dem Kunden das Geschäftsfeld und die Firmen gewechselt hat und über den ersten faulen Kredit vielleicht sogar noch das Stammkapital für die zweite Pleitefirma finanziert hat. Die Firma war von Anfang an illiquid und so müsste man prüfen, ob die Bank half die Insolvenz zu überdecken. Das muss ein Prüfer aufgreifen. Und nicht diesen Vorstand im Amt lassen und verbreiten lassen der andere Vorstand wäre wegen unterschiedlicher Geschäftsphilosophie gegangen. Alleine dafür, dass Herr Herzog wahrscheinlich bei der letzten Vertreterversammlung die Fäden zog und dafür verantwortlich sein dürfte, dass man da den Vertretern einen Schaden von 800.000 € vortrug, obwohl es 1,5 Mio. gewesen sein dürften, zeigt die Skrupellosigkeit dieses Mannes aber auch dass, das er an der Spitze der Bank eine Gefahr fürs eigene Unternehmen ist. Und die Eigentümer anlügt, wenn er es braucht. Aber ohne die Begleitung durch Reinhold Wolf wäre für Johannes Herzog die Zeit der Überbrückung nach dem KWG nicht gegeben gewesen, so sieht es nämlich aus. Herrn Herzog ist doch heute egal, ob die Kunden früher tagtäglich Tausende Mal mit den Buchungen und den Zinsanpassungen über den Tisch gezogen wurden. Was soll er das heute aufgreifen, was er und seine Kollegen allerorten übersehen haben.

Auch Flex, oder das Sporthotel, oder die Sache in Wunsiedel mit den Sicherheiten und wahrscheinlich die meisten aller Abschreibungsfälle werden von der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit bis ins Kleinste durchgekaut. Die engsten freundschaftlichen Beziehungen bei Flex zwischen Vorstand und Firmeninhaber, die kennt die Staatsanwaltschaft sicher inzwischen auch. Ein Kredit von 4,5 Millionen DM mit einer Absicherung von 200.000, der ist alleine mit der Ausreichung schon Untreue. Das kann sich nur heilen in dem der Kredit im nachhinein tatsächlich gut geht. Jede Überziehung bei einer Darstellung des Kredites bei Ausreichung in die Kategorie nicht rosig hört sich an, als ob das Geld aus der Bank gekarrt werden sollte, ohne das man es jemals wieder sieht. Mit dem dass 733.000 DM aber als Überziehung schon im Prüfungsbericht zum Jahresende 2001 gestanden haben, wie es in der Versammlung vom 30.06.2005 eingeräumt wurde, haben die Prüfer die Karten offen gelegt. Sie haben das Risiko erkannt und aufgenommen und am Rande, wenn man bei einer Überziehung die ungesicherten Teile nicht auch als Risiko aufgreift, dann ist auch hier schon die rechtzeitige volle Wertberichtigung im Jahr 2001 schon nicht in die Bilanz eingegangen, man hat also die Bankeigner vielleicht schon damals über die Bilanz betrogen.

Die Revisoren haben die Pflicht so einen Kredit laufend zu verfolgen. Die Bank muss damals schon eine D 2-Bank gewesen sein, also in der schwärzesten Einschätzung durch den Verband selber, was sich deutlich über den weit über alles Übliche hinausgehende Verwaltungsaufwand für die Prüfungskosten belegt. Es scheint, die Prüfer haben die Forderung zur rechtzeitigen Wertberichtigung unterlassen und haben dem alleine und angeblich ohne Überwachung handelnden Vorstand bei Fälschung von Entscheidungsunterlagen eine Ausfall von 5 Millionen DM beim besten Freund ermöglicht. Sind hier die Prüfer für die Untreue des Vorstandes nicht direkt für verantwortlich zu erklären? Ist es abwegig, dass man den Vorstand sich auch hier einen erheblichen Kuchen abschneiden lassen wollte, damit er leise das Feld der Vorstandsposition räumt? Wenn dann Herzog und Grothoff mit Hilfe der Verbandsabteilungen den Aufhebungsvertrag schreiben lassen, darin den Vorstand von den Ansprüchen (auch noch nicht bekannte !?) befreien lassen und dieser Aufhebungsvertrag nur alleine vom Aufsichtsratsvorsitzenden und Manfred Heger ohne Kenntnis des Restes des Aufsichtsrates geschlossen wird, dann sind die größten Zweifel erlaubt, dass dies nicht im Sinne der Genossenschaft war, sondern dass hier die schlimmsten Vorfälle nicht ans Tageslicht kommen sollten. Mit das Allerschlimmste dabei ist, dass Herr Herzog seine Pflichten zur Aufdeckung seinen persönlichen Karriereplänen geopfert hat. Die Vorteilserlangung aus dem Schlamassel für den ehemaligen Prüfer, aus wie sich heute herausstellt ungesetzlichen Handlungen, schädigenden Handlungen gegenüber Kunden und Bank, mit der Formulierung der Staatsanwaltschaft gegen Genossenschaftsrecht verstoßend, schreit aus den ganzen Vorgängen heraus. Verstöße gegen das Genossenschaftsrecht, das die Prüfer nicht gesehen haben wollen.

Was Herr Herzog von Einhaltung des Genossenschaftsrechtes, von Verwaltung des Genossenschaftsvermögens und von Förderung der Mitglieder nach dem Gesetz hält, das hat er anschaulich mit dem Forderungsnachlass unter Beweis gestellt. Bis heute verschweigt er das Geschenk mit den 432.000 €. Ob es ein Geschenk war, wer weiß, aber sicher ist, er hat gesichertes Geld der Genossen mit vollen Händen beim Fenster raus geworfen. Er hatte eher den Effekt dabei erwartet als Retter der Region eingehen zu dürfen. Die Kehrseite war ihm nicht wichtig. Wer hätte es auch erfahren sollen. Da hat er noch nicht erkannt, dass seine eigenen Leute ihn hier gar nicht haben wollen und ihn beäugen und beobachten.

Man meint fasst, er informiert nicht mal den Aufsichtsrat was nun wirklich mit den Ermittlungen ist. Er dürfte gegenüber der Staatsanwaltschaft ja der erste Ansprechpartner sein. Wissen die Aufsichtsräte eigentlich in welcher Form gegen ihn ermittelt wird, welche Strafanträge gegen ihn im Einzelnen vorliegen oder wie sich die Lage von Seiten der Staatsanwaltschaft heute aus der Sicht der Ermittlung ergibt, da man die Unterlagen vor Ort sichten konnte? Ist Herr Herzog über unkontrollierten Kreditverhältnisse als Prüfer im Fadenkreuz, über die Aufhebungsverträge, über den Forderungsverzicht? Warum gehen die Aufsichtsräte dann nicht selber zum Staatsanwalt und legitimieren sich mit der Satzung und dem Genossenschaftsgesetz als Vertreter der Bank gegenüber dem Vorstand und verlangen dort direkte Auskunft oder laden den Ermittlungsleiter unter Ausschluss des Vorstandes die nächsten Tage zur Sitzung ein? Herr Herzog zieht in seiner augenblicklichen Lage jeden mit in die Tiefe nur um sich selber zu retten. Das gilt für die Männer des Aufsichtsrates und das gilt für die ganze Bank. Man kann es nicht oft genug wiederholen, was die Staatsanwaltschaft aufdeckt, das hat Herr Herzog schon lange gewusst. Er ist für ihr Auftreten bei unserer VR-Bank verantwortlich. Hätte er nicht auf diesem Weg Vorstand werden wollen, dann hätte man im Jahr 2003 nicht nur eine Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich von der Raiffeisenbank Arzberg angestrengt. Das scheint man ja irgendwie niedergebügelt zu haben. Verfahren gegen Heger, Wolf und Krämer wären viel dringender gewesen und so kommen sie eben jetzt im Nachgang und reißen andere mit in den Strudel, dank Karriereplanung Johannes Herzog und Vertuschungsnotwendigkeiten für den Genossenschaftsverband Bayern. Dieser Mann ist für die Bank untragbar. Keinen Tag mehr, jede Stunde ist zuviel.

   

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