Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 2991

Bilanzleser

5. Februar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Wie konnten Herr Gschrey und Herr Eberle den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 und 2003 unterschreiben?

Sehr geehrter Herr Verbandsvorstand Gschrey, sehr geehrter Herr Prüfungsdienstabteilungsleiter Eberle, wieso haben Sie bei der VR-Bank Marktredwitz für den Jahresabschluss 2002 und 2003 die Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) unterschrieben? Sie bestätigen damit zur Veröffentlichung in Register und im Bundesanzeiger, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten sind und die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermitteln.

Wenn nun aber die Lageberichte (= Link) dieser Jahre aussagen, dass die problembehafteten Engagements in den Abschlüssen nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten, wie ist es dann mit dem von Ihnen bestätigten korrekten Verhältnissen in der Vermögens- und Finanzlage, wenn Sie das Eigenkapital damit vielleicht um Millionen hoch gehalten haben? Wie ist es mit den tatsächlichen Verhältnissen der Ertragslage, wenn Sie vielleicht Millionenverluste halfen nicht auszuweisen?

Wie steht es da mit dem Begriff des Bilanzbetruges, wenn man ihn aus der Sicht der Kommentierung des § 263 StGB, Betrug bewertet? Dort stehen Sätze, wie: „So kann sich aus einem bestehenden ...... geschäftlichen Vertrauensverhältnis vor allem die Pflicht zur Offenlegung ..... maßgeblicher Tatsachen ergeben“ und weiter: „soweit nicht schon ein Vorspiegeln durch konkludente Erklärung angenommen wird“. Könnte es sein, dass Sie damit Vermögensschäden bei der VR-Bank Marktredwitz als auch bei Kunden hervorgerufen haben, weil der Bank dadurch überhöhte Kreditgrenzen im Höchstkreditbereich nach KWG und Genossenschaftsgesetz ermöglicht wurden und gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmechanismen, wie im Großkreditbereich nach § 13 KWG ausgeschaltet wurden? Wurden gar die Verlustgrenzen des § 33 Genossenschaftsgesetzes, Abs. (3) (= Link) erreicht.

Stellen Sie für den Genossenschaftsverband den Anspruch, dass Sie gegenüber den Mitglieder ein besonderes Vertrauensverhältnis innehaben. Ist es konform der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) wenn eine von Ihnen testierte Bank mehrere Jahre die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht richtig darstellt? Sind Sie gegenüber den Mitgliedern bereit Prüfungsunterlagen aufzuzeigen, wo zu erkennen ist, welche Einzelwertberichtigungen in welchen Größen von Ihnen und den Bankvorständen nicht in die Bilanzen eingearbeitet wurden?

Wie kommt es, dass Sie als Genossenschaftsverband nicht darauf achten, dass § 2 der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) eingehalten wird? Wie kommt es, dass ein Revisionsdirektor, nämlich Herr Hilkenbach, die Bilanztestate all die Jahre oft unterschrieben hat und dabei besonders diesen heiklen Jahresabschluss 2003? Nur Wirtschaftsprüfer sind berechtigt die Bilanzbestätigungsvermerke zu unterschreiben. Ist es die Art des Verbandes, es sieht uns ja keiner auf die Finger? Ist die Bilanz 2003 daher generell anfechtbar, weil Sie die Vorschriften missachtet haben?

Wieso wurden die Bestätigungsvermerke so knapp vor der jeweiligen Versammlung erteilt? Im Jahr 2003 haben Sie die Unterschriften in München am 25. Juni angebracht, einem Mittwoch, somit kann die komplette Bilanz keine sieben Tage zur Einsicht ausgelegen sein, wenn die Post die Bilanz frühestens am Donnerstag nach Marktredwitz brachte und die Versammlung am 1. Juli 2003 stattfand. Beim Testat für das Jahr kann die Bilanz nur vom 12. Oktober bis zum Versammlungstermin 14. Oktober 2004 bei der Bank aufgelegt worden sein. Man sieht dies in den Bestätigungsvermerken am Datum von München und darunter an dem Datum des Versammlungsbeschlusses. Außerdem muss man bedenken, dass die Bank die Bilanz in allen Geschäftsstellen auslegen muss, da kommen noch ein bis zwei Tage dazu bis man alles kopiert und verteilt hat. Haben Sie damit im Grund die Gültigkeit der Abschlüsse und der Versammlungen generell gefährdet?

Sind Ihnen die Fristen der Satzung ebenfalls egal? Wie ist das zu verstehen, dass der AR-Vorsitzende am 14. Oktober 2004 bei der Versammlung (= Link) mit der Begrüßung erklärte, dass der Jahresabschluss seit Versand der Einladungen für die Vertreterversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft eingesehen werden konnte. War der zeitliche Ablauf in den Jahren 2003 und 2004 zu den Versammlung klare Formverstöße gegen Gesetz und Satzung?

Ich persönlich erwarte hierzu zu allen Punkten eine Stellungnahme des Genossenschaftsverbandes hier auf dieser Internetseite und in diesem Gästebuch bis Ende der Woche. Gleichzeitig bereite ich hierzu einen Strafantrag gegen Herrn Gschrey, Herrn Eberle und Herrn Hilkenbach vor, der demnächst der Staatsanwaltschaft übermittelt wird.

   

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