Betreff: Kündigung einer PutzfrauDieses Kündigungsschreiben schreit ja gerade zu nach einer rechtlichen Überprüfung, denn auch die Kündigung dieser Putzfrau dürfte dem
Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Soziale Auswahl?! Alternativarbeitsplatz? Abfindung?
Als ob der Vorstand noch nicht genug um die Ohren hat, eröffnet er auf diesem Wege neue Fronten. Die Kosten für solchen Unsinn hat er ja auch nicht selbst zu tragen, denn das übernehmen ja die ohnehin schon gebeutelten Mitglieder.
Eine unbegründete Kündigung paßt voll in das Bild. Ganz egal wie die rechtlichen Bestimmungen sind, werden diese scheinbar von den Herren (vorsätzlich oder aus Dummheit) nicht entsprochen. Soll sich doch der Arbeitnehmer darum kümmern und die Kraft aufbringen, dagegen zu klagen. Darauf spekulieren doch die Herren!
Eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Monaten deutet ja auf ein längere Beschäftigung hin, so daß das Kündigungsschutz - Stichwort: soziale Auswahl - greifen dürfte.
Hat diese schöne VR-Bank eigentlich einen Betriebsrat? Nein, dann wird es aber Zeit einen zu bilden, denn bei den voraussichtlichen Umwälzungen wäre es gut einen zu haben, denn die Arbeitnehmerinteressen könnten sonst leicht unter die Räder geraten. Hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt?
Achtung: Bei einer Klage sind
Fristen einzuhalten!