Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3098

Insider

1. März 2008, 12:04 Uhr

Betreff: Zu den US-Immobilienfonds

Johannes Herzog hat doch schon als Prüfer angeblich einem Mitarbeiter angedroht ihn raus zu schmeißen wenn er der Vorstand sein wird. Es soll auch darum gegangen sein, dass er es nicht verstehen konnte, dass ein Angestellter anscheinend über Provisionen mehr verdient als der Vorstand. Wo konnte man aber bei der VR-Bank mehr verdienen als der Vorstand? Kann man es als Hinweis werten, dass man im Lagebericht 2005 (= Link) zum Dienstleistungsgeschäft dazu speziell auf die Fonds eingegangen ist? In einem Lagebericht wird doch selten auf Bauspargeschäft und Versicherungsgeschäft gesondert eingegangen, warum aber auf die Fondsvermittlungen? Weil sie ein enormes Ausmaß hatten? Haben sich bei der VR-Bank durch Mund-zu-Mundpropaganda Leute aus dem ganzen Land vorgestellt? Denn alleine aus dem wirtschaftlichen Umfeld im Geschäftsgebiet der Bank dürfte dieses Klientel an Kundschaft nicht zu generieren gewesen sein.

In Eintrag Nr. 3151 und Eintrag Nr. 3154 wird auf die internen Konten verwiesen und auch darauf, dass die Bank verpflichtet gewesen wäre, wenn ihnen Gelder zur Anlage vorgelegt werden, die sie nicht ihrerseits zweifelsfrei als nicht steuerumgehende, oder noch härter aus anderen nicht legalen Quellen wie auch immer, bezeichnen hätte können, eine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz abgeben hätte müssen. Nicht die Geldanlage an sich ist anzeigepflichtig, aber die Banker sind verpflichtet eine Anzeige nach GWG abzugeben wenn sie Zweifel an der legalen Mittelherkunft im strafrechtlichen Sinne wie auch im steuerrechtlichen haben. Eine einzige Buchung eines illegalen Umsatzes über ein Bankverrechnungskonto öffnet dies dann aber nach der Abgabenordnung grenzenlos für die Ermittler.

Ein Buchung über die bankinternen Verrechnungskonten mit der Prüfung der Provisionslisten des Vertriebspartners, der ja bei der VR-Bank leider nicht aus dem genossenschaftlichen Verbund stammt, könnte aufzeigen, ob Umsätze vorhanden sind, wo die Provision nicht bei der Bank eingegangen ist, oder auf der Provisionsliste könnten anderseits wieder Umsätze enthalten sein, wo man geflissentlich eine Buchung bei der Bank generell vermieden hat, die Dinge also gleich komplett bar und über Liechtenstein oder wie auch immer abgewickelt hat. Außerdem müsste man eine schriftliche Abstimmung mit der Fondsgesellschaft in Darmstadt verlangen, wo die Provisionslisten auch nach gesonderten Sondervermittlungs-Provisionskonten der dafür zuständigen Mitarbeiter und Vorstände in Marktredwitz abgefragt werden, ob solche Untervermittlungen direkt an diese Leuten vergütet wurden. Eventuell wären hierzu die Ermittler der Staatsanwaltschaft um gegenseitige Hilfe zu bitten, weil solche Anfragen vielleicht wirklich nicht im Sinne der Darmstädter Gesellschaft sein könnten.

Neben den internen Konten könnte eventuell die Bank selber Botendienste für Bargeld geleistet haben, in dem man Beträge auch unverbucht in gesonderte Schließfächer für die Kunden oder ein Sammelschließfach für einen oder mehrere Vermittler legte, damit die Beträge nicht in den Bargeldbestand der Bank aufgenommen werden hätten müssen. Was macht die Durchsuchung der Banken, die man in den letzten Tagen mit ihren Fassaden im Fernsehen gesehen hat, sonst für einen Sinn? Deutet dies im Bankenbereich darauf hin, dass man bereitwillig Handlagerdienste in dieser Richtung an der eigenen Buchführung vorbei bereit gestellt hat? Wäre dabei die VR-Bank Marktredwitz auszuschließen? Hat Johannes Herzog die Bremse angezogen, aber die zuvor festgestellten Sauereien nicht verfolgt?

Man muss nur wissen, wenn ein Mitarbeiter die Vermittlung an der Bank vorbei tätigte, aber sich doch als für die Bank tätig ausgab um positive Stimmung beim Anleger zu erzeugen, dann steht die VR-Bank in der Beraterhaftung, egal ob für die Bank ein Verdienst da war oder er an ihr vorbei gelaufen wäre. In dem Bereich könnten die Probleme die auf der Kreditseite noch einholen.

   

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