Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3115

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5. März 2008, 10:06 Uhr

Betreff: Die Prüfung von Johannes Herzog nur für die Katz und nur zu seinem Vorteil

Man braucht uns doch nichts mehr vormachen was die Prüfung des Herrn Johannes Herzog und seines Freundes Raimund Grothoff bei uns in Marktredwitz wirklich für einen Wert hatte und welcher Zweck dahinter gestanden hat. Dass diese Leute den Kunden helfen oder gesetzliche Vorschriften überwachen, das kann man wirklich vergessen. Es geht darum Druck auf die Banken zu machen und die eigenen Macht- und Einflussmöglichkeiten auszunutzen. Hilfe für den Kunden, pah, das ich nicht lache, das hat doch das gerichtlich beauftragte Gutachten im Fall Bleil zu den Wertstellungen und den Zinsanpassungen bewiesen, wie viel man da einem einzelnen abgeknöpft hat. Das hat man doch nicht nur auf diesen Kreditnehmer gezielt abgestimmt. Das wäre viel zu aufwendig gewesen und der lange Zeitraum beweist die breite und geplante Auslegung der Sauereien.

Jeder einzelne Kunden wurde damit belegt, mit den zusätzlichen Wertstellungstagen, die man doch über die Grundeinstellungen in der EDV manipuliert hat und über die Einstellungen, die man festgelegt hat wie man die Differenzen über die Schalter der Bank vom Geschäfts-, oder Buchungstag zur Wertstellung handhabt, oder wie man zusätzliche Wertstellungstage über die nachgelagerte manuelle Verarbeitung beim Zahlungsverkehr raus schlägt wenn man die Überweisungen, die manuellen Umbuchungen im Stapel verarbeitet oder die Gutschriften und Schecks. Da hat man nicht den Mann aus Wunsiedel heraus gesucht, man wollte doch ganz schnell bei möglichst vielen und am besten bei allen absahnen. Und man braucht uns nicht für blöd zu verkaufen, dass sieht die Revision tausendfach mit jeder Buchung die sie anschaut, sowohl im Soll wie im Habenbereich. Da sticht die Abweichung von Buchungstag und Wertstellung bei den sogenannten Kontenabfragen über Mikrofiche und jetzt Online geradezu ins Auge. Da hat jedesmal indirekt der Prüfer geholfen die Kunden zu betrügen und das seit es abweichende Wertstellungen und die Prüfung des Genossenschaftsverbandes gibt. Vor allem aber war man sicher verpflichtet die EDV-Grundeinstellungen zu überprüfen und hat alles so stehen lassen. Warum? Weil den Prüfern der Ertrag der Bank vor der Einhaltung der Pflichten der Bank gegangen war. Zweite Frage warum? Weil der Verband selbst sich lange Zeit jeder Kontrolle in diesem Bereich sicher war, bis die ersten Urteile gekommen sind.

Und jetzt die Klage zu den Sparverträgen, da ist es doch genauso, wo man die Zinsen nach Lust und Laune und wie es Herr Herzog in den Lageberichten ausgedrückt hat, anders als die Konkurrenz, runter genommen hat. Aber die Konkurrenz, dass ist der Marktzins an den sich die VR-Bank nicht mehr halten wollte, oder aus der Notlage nicht mehr halten konnte. Das sind aber die Referenzzinsen, die höchstrichterliche Urteile als einzig möglichen Vergleichswert für einen Kunden angibt, sonst ist man der Willkür von Leuten wie Heger, Wolf und Krämer und heute Herzog und Heidel hilflos ausgeliefert. Wer soll also diese gesetzlichen oder höchstrichterlichen Vorgaben denn überwachen, wenn es eine gesetzliche Revision eines Prüfungsverbandes nicht macht, der anderseits damit wirbt, wie gut doch die Mitglieder bei den Genossenschaften aufgehoben seien und wie viel Vorteil das bringen würde.

Die Sache mit dem Interessenkonflikt nach der Wirtschaftsprüferordnung wurde hier schon mal dargestellt. Stellen wir uns mal vor, es kommt der Steuerprüfer vom Finanzamt und sieht die Schweinerein bei der Firma. Die Firma hat aber die Position des Chefbuchhalters zu vergeben und der Steuerbeamte denkt darüber nach, ob das nichts für ihn wäre und bewirbt sich umgehend dafür. Hat diese Prüfung einen Wert, macht die noch Sinn? So war es doch bei Johannes Herzog, diese Prüfung bei der VR-Bank hatte doch von Anfang an keinen Wert und machte keinen Sinn mehr. Was man als Prüfer und Stellenbewerber daraus macht, das zeigt sich doch in der Sache mit den Wertberichtigungen. Der Prüfer Herzog hat hier anscheinend seine Pflichten als ausführende Kraft des Wirtschaftsprüferorgans zur Seite geschoben und hat mit Hilfe seiner Organisation augenscheinlich Bilanzfälschung bei der Bank betrieben, weil er darauf seine zukünftige Arbeit begründet sehen musste. Welcher Schaden aus den zu hohen gesetzlich festgelegten Kreditgrenzen bei der Bank daraus zusätzlich entstanden ist die davon abhängig sind, das muss die Staatsanwaltschaft vielleicht erst klären.

Dass aber Herr Herzog eigentlich bei der Prüfung nicht nur die Interessen der Kunden nicht sehen wollte, denn so Sachen wie das mit den falschen Abrechungsmethoden, das wird von der Verbandsprüfung landauf, landab nicht aufgegriffen, Herr Herzog hat doch die Prüfung generell eingestellt, das belegen doch die Vertreterversammlungsprotokolle der Jahre 2004, 2005 und jetzt auch 2007 eindringlich. Am 14. Oktober 2004 (= Link) hat man uns aufgezeigt welche Befähigung die Vorstände der VR-Bank hatte, nämlich keine und das man selbst Verstöße gegen den Sorgfaltspflichtparagraphen 34 des Genossenschaftsgesetzes festgestellt hatte. Was hat man daraus gemacht, doch nur das Druckmittel der Prüfung auf die Bankorgane. Heger hat man doch ungeschoren davon kommen lassen und den Befreiungsvertrag wahrscheinlich sogar selber geschrieben.

Gold, Gold, Gold, was ja zur Zeit wieder hoch aktuell ist, da hat man über die Versammlung vom 25. Juni 2007 doch selbst dafür gesorgt, dass der Freispruch für die Vorstände erteilt wurde. Aber was man am 30.06.2005 zu Flex (= Link) vortrug, das war doch der Gipfel der Frechheit. Wieso hat Dr. Nickl in seinem Gutachten festgestellt, dass der Kredit schon von Anfang an eine Totgeburt war? Dass der Kredit nur minimalst abgesichert ausgereicht wurde, dass Heger die Zahlen zu § 18 KWG gefälscht hatte, oder vielleicht alle zusammen, wenn man schon ein Jahr vorher zusammen den Risikobericht an den Aufsichtsrat für die ganze Bank gefälscht hatte? Wieso haben das Herr Herzog und Herr Grothoff nicht gesehen und sind nicht dagegen eingeschritten? Die waren doch fast ohne Pause da und haben doch am Tag zusammen angeblich die Bank einen Tausender mindestens gekostet. Das Geld haben wir bloß für die Machtübernahme des Verbandes bei der VR-Bank bezahlt. Für was waren die Prüfer da, wenn sie es weiter zugelassen haben, dass man trotz Feststellungen bereits im Bericht zum Jahr 2001 den Kredit in der massiven Kritik hatte und trotzdem unglaubliche weitere Überziehungen mit den Verstößen zu § 18 vorgekommen sind?

Was hatte die Prüfung bei Gold, Gold, Gold für einen Sinn wenn man dem Vorstand schon nach der ersten Firmenpleite weitere Ausreichungen untersagt hat und er trotzdem noch mal ein Mehrfaches des bereits bestehenden Verlustes oben drauf setzen durfte? War die angebotene Deckung für die verbleibenden Vorstände und den Aufsichtsrat nicht die grenzenlose Unterdrucksetzung mit dem gesammelten Material aus all den Sauereien? War die Handhabung bei Flex, oder bei dem Forderungsnachlass von 400.000 €, von dem wir jetzt wieder erfahren mussten, das Abschiedsgeschenk auf unsere Kosten an Manfred Heger seinen Posten freiwillig und ohne Aufheben für den Prüfer selbst freizumachen? War das Angebot an Reinhold Wolf ihn nicht an den Pranger zu stellen, dass er bis zum Ruhestand einfach nur noch den Posten nach dem KWG besetzen musste, damit der Prüfer Herzog die Wartezeit zum Vorstand überbrücken konnte. Das Gehalt hat es sich gleich bezahlen lassen. Da haben wir also nutzlose und die Bank schädigende Vorstände auch noch wegen Johannes Herzog durchgezogen und durchgefüttert.

Das alles ist so augenscheinlich, dass man nur hofft, dass die Staatsanwaltschaft die offensichtliche Beihilfe, die Strafvereitlung, den gesetzlich nicht möglichen Verzicht der Ansprüche und die Vorteilsnahme aus den Schäden alleine bei diesen zwei Krediten auch wirklich aufgreift. Die Folgewirkung auf den Verband wäre fatal. Man kann nur hoffen, dass die Ermittlungsbehörden das nicht scheuen. Auch sie müssen erkennen, dass die Gesetze den genossenschaftlichen Verbänden und ihren Prüfer die Richtlinien vorgibt, und dass dazu die Auslegungsspielräume bis hin zur Gesetzesbeugung nicht in den Händen eines Verbandes liegen dürfen.

   

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