Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3210

Genossenschaftler

31. März 2008, 09:35 Uhr

Betreff: Die Krake Genossenschaftsverband

Ist es nicht eine Erfahrung des Lebens, dass die die immer alles besser wissen zu einer der schlimmsten Zeitgenossen zählen? Und wie steht es um den Genossenschaftsverband Bayern. Weiß der nicht alles am besten? Warum ist im wirtschaftlichen Leben eines mit vielen Menschen strukturierten kaufmännischen Betriebes es unabdingbar ein internes Kontrollsystem zu haben, Funktionstrennung und gegenseitige Überwachung alleine aus den organisatorischen betrieblichen Abläufen heraus? Warum gilt das bei einer gesetzlichen Prüfung beim genossenschaftlichen Bankenwesen nicht? Was ist wenn einem selbsternannten Messias, zu was sich der bayerische Verband anscheinend aufgeschwungen hat, an der Spitze einer Organisation mit selbst lahm gelegten Kontrollmechanismen plötzlich die Sinne in der Selbstbeweihräucherung vernebeln, wenn die vielleicht ehemals rechtschaffenen Köpfe weg sind und ganz normale, wie jeder andere auch für alle Einflüsse anfällige Menschen, in die Positionen gelangen? Was passiert wenn man ungehindert alles drehen und wenden kann, wie man es sich selber ausmalt?

Auf welche Berater haben sich also die Aufsichtsräte bei der VR-Bank Marktredwitz eingelassen? Auf welche Messiase? Auf welche, die ihnen vorgeführt haben, wie man zwei Vertreterversammlungen an der Nase lang führt, in dem man eine Notoperation von zwei Banken als historische Fusion verkauft und vorführt wie man dabei einen Teil der Vorstände austrickst, oder doch noch zusätzlich die Mitglieder, wenn man denen doch Abfindungen mitgibt, über die man nicht informiert hat? Warum hat man bei den Entlassungen von Manfred Heger und Karl Krämer keine unabhängigen Rechtsanwälte gehabt? Dr. Nickl hat den Aufsichtsräte im Dezember 2007 angeblich schon gesagt, wie tief sie in der Sch.... stecken, mit dem zu was sie immer nur zugestimmt haben. Warum hat Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger ohne Anwalt alleine ausgehandelt und unterschrieben? Er war aber sicher nicht ohne Beratung. Beratung durch die Herren Johannes Herzog und Riamund Grothoff, die eigentlich eine gesetzliche Prüfung durchzuführen hatten und keine rechtliche Beratung zur Abservierung des längst überfälligen Vorstandes. Musste der allmächtige Verband dringend die Fäden in der Hand behalten?

Hat man Horst Pausch nicht gesagt, dass er mit der Unterschrift unter „Ausschluss bekannter und nicht bekannter Ansprüche“ zwingend gegen das Genossenschaftsrecht verstößt, dass er damit voll in die Verantwortung für alle Sorgfaltspflichtverletzungen und Untreuetatbestände des Vorstandes selbst gerät. Sorgfaltspflichtverletzungen, die man im Jahr 2004 schon nach § 29 KWG, Abs. (3) (= Link) an das BaFin (!!!) gemeldet hatte und die im Prüfungsbericht standen, die man aber im Detail vor den Vertretern verschwieg. Wer von diesen Beratern des Verbandes hat den anderen Aufsichtsräten am 4. August 2004 gesagt, dass sie sich mit ihrer nachträglichen Zustimmung in die gleiche Situation versetzen? Haben die Berater gesagt, sie begehen hiermit einen Verstoß gegen ihre eigenen Sorgfaltspflicht, die mit einem Schlag Konsequenzen bis zu 50 Mi. € Haftungsverpflichtungen bringen können? Hat man den Aufsichtsräten gesagt, Sie brauchen deswegen nichts zu befürchten, wenn wir die Hände auf den Personalakten und den Sitzungsprotokollen haben, dann decken wir das ab, oder besser, wir decken das zu?

Wir war die Situation bei Karl Krämer? Hat es vor dem Montagmorgen, um 08.30 Uhr eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben? Wer hat die Entlassung Karl Krämer im Vorfeld beschlossen? Warum in den ersten Minuten, als dieser nach der Mittelmeerkreuzfahrt, veranstaltet für Kunden der Bank unter Begleitung eines Vorstandes Krämer, zurück gekommen ist? Was müssen sich alleine die Reisenden denken, wo auch Willibald Zuber auf dem Schiff war? Hat sich unter Leitung des Revisionsdirektors Krause am 22. Mai 2006 fast genau die gleiche Situation ergeben wie mit Manfred Heger zwei Jahre vorher, dass eine Rechtsanwalt als Aufsichtsratsvorsitzender sich notgezwungen sah aufgrund des Drängens der Prüfer und des Verbandes seine Unterschrift unter einen Dienstaufhebungsvertrages mit Karl Krämer unter Verzicht aller Ansprüche zu setzen? Wahrscheinlich identisch ein Gesetzesverstoß wie mit Manfred Heger? Der Gesetzeskommentar sagt doch, dass vollständige Information der Vertreter zu den Sorgfaltspflichten gehört. Das heißt doch „Aus Gründen des Takts“ nichts zu sagen ist Verstoß gegen die Informationspflichten? Verletzung einer Informationspflicht auf Verzicht von Regressansprüchen gegen einen Vorstand in hohen zweistelligen Millionenbeträgen? Steht dahinter, Beschlüsse ohne vollständige Information herbei zu führen, legt den Verdacht offen selbst beteiligt zu sein an Verfehlungen, vielleicht in ungeahntem Ausmaß? Wie konnte unter diesen Umständen am 29.06.2006 eine Entlastung des gesamten Vorstandes vorgeschlagen werden?

An dem Aussichtsratsbeschluss zum Abschuss Krämer ist laut Protokoll (= Link) sind eine ganze Reihe von Verbandsleuten beteiligt gewesen. Es wird nicht mal protokolliert, ob es eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben hat ohne Beteiligung der Verbandsleute. Revisionsdirektor Krause und Rechtsanwalt Dr. Büchel mussten sich schon sehr früh auf den Weg machen von München her. Die waren bereits vor dem Wochenende über ihre Dienstreise am Montagmorgen informiert. Walter Christel war der aktuelle Prüfungsteamleiter, der mit Johannes Herzog eventuell die Gelegenheit nutzte eine Woche das Büro von Karl Krämer durchstöbern zu können. Und ebenso war wiederum Herr Raimund Grothoff anwesend. Herr Grothoff war gar nicht mehr Mitarbeiter des GenoVerbandes, er gehörte einer Tochtergesellschafter als Geschäftführer an. Warum also der vorherige Prüfungsteamleiter, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Lagen die Verfehlungen von Karl Krämer in seiner Zeit? Waren es Verfehlungen, die man damals den Vertretern schon verschwiegen hatte und jetzt war die Zeit reif, nachdem Johannes Herzog sicher sein konnte auch wirklich Vorstand zu werden und die Sache mit dem Vieraugenprinzip war für ihn nach dem KWG in sicheren Tüchern? Hat man die Vertreter all die Jahre vorher unrichtig und unvollständig informiert zur Arbeit eines Mannes, den man nicht mehr in der Vorstandsetage dulden konnte? Wie lange war der Beschluss schon vorher aufgesetzt für Karl Krämer, wenn Ort und Datum handschriftlich ergänzt wurden?

Wurde aus dem Messias GenoVerband eine Krake, die ihre Finger in alle Angelegenheiten der Banken steckt? Die entscheidet über Freispruch, wie es Johannes Herzog nach der Versammlung vom 25. Juni 2007 formulierte, oder Untergang? Die entscheidet wer den Ermittlungsbehörden vorzuführen ist? Marth und Dittrich aber Heger, Wolf und Krämer nicht? Die entscheidet ob Kreditverluste mit fünf Millionen DM und drei Millionen DM in Verbindung mit den massivsten Verstößen oder gar Missachtung von § 18 KWG auch Regressfolgen für Vorstände haben, vor allem aber Strafrechtsfolgen? Die entscheidet, ob man Vertreterversammlungen richtig und vollständig informiert, oder ob man aus einem Verlust von 5 Millionen einen Schadensfall von 2 Millionen machen darf? Die entscheidet, ob man einen Kreditverlust, wie vielleicht mit dem Möbelhaus, als weit über dem tatsächlichen Wert liegende Sachanlage bilanzieren darf, weil man ja schon beschlossen hatte genug Einzelwertberichtigungen nicht zu bilanzieren? Wer hindert nun eine Krake ihr Werk weiter zu betreiben und die Volksbank Plauen auch noch mit ein zu beziehen?

Verlassen sich die heutigen Aufsichtsräte tatsächlich noch auf den versprochen Schutz eines Herrn Herzog, verlassen sie sich nach wie vor auf den Rat der Genossenschaftsprüfer, den Revisionsdirektoren, den Anwälten der Rechtsabteilung, oder ist es an der Zeit das eigene Hirn einzuschalten? Ist es an der Zeit den ersten Informanten für den GenoVerband, nämlich den eigenen Vorstandsvorsitzenden schnellsten zu entfernen? Ist es an der Zeit die Mitglieder und Vertreter von Seiten des Aufsichtsrates über alles zu informieren, so wie es der Herr Herzog versprochen hat und doch nicht einlöst? Ist es an der Zeit einen Schlussstrich zu ziehen der diesem Anspruch auch gerecht wird um eine Zukunft möglich zu machen?

   

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