Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3223

Beobachter

3. April 2008, 01:29 Uhr

Betreff: Welche Kräfte wirken bei der VR-Bank Marktredwitz im Hintergrund?

Wer hält die schützenden Hände über die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz, gestern wie heute? Welche Kräfte wirken hier im Hintergrund? Welche Pflichten Prüfer bei Kreditinstituten haben, zeigt doch der § 29 Kreditwesengesetz klar auf. Es gibt massig Vorfälle die einfach unverständlich bleiben. Man braucht zum Beispiel nur immer wieder Interessant (= Link) heranziehen und in dem Link zu den Lageberichtsvermerken (= Link) ganz unten den Anhang zum Geschäftsbericht von Reinhold Wolf in Bezug bringen, dann weiß man, was Genossenschaftsverband Bayern und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Zahlen im Prüfungsbericht genau wussten. In Interessant wird genau aufgezeigt, dass die Kreditabschreibungswerte in den Jahren 2001 bis 2005 genau zwischen 4,6 Mio. € und 4,9 Mio. €, also jeweils mindesten 9 Mio. DM wie auf der Leine gespannt eingependelt haben. Dies deutet darauf hin, dass die Kreditabschreibungen immer nach den Möglichkeiten aus betrieblichen Erträgen errechnet sein können und nicht nach den Notwendigkeiten aller Bankbilanzierungsrichtlinien bis hin zum Kreditwesengesetz selber. Der Ausreißer im Jahr 2003 mit knapp 13 Mio. € an Kreditverlusten, sage und schreibe 25 Millionen DM kann nicht oft genug hervor gehoben werden.

Wenn Karawanen von großen Limousinen in der Kraußoldstraße vorfahren, was wird dann wieder hinter verschlossenen Türen besprochen? Es ist bisher noch nicht auf die Vorschriften des HBG, Sechster Unterabschnitt Straf und Bußgeldvorschriften (= Link) und speziell auf § 331 HBG, Unrichtige Darstellung (= Link) hingewiesen worden. Doch man darf sicher sein, dass einige beteiligte Personen genau wegen dieser Gesetzesvorschrift schwer ins Schwitzen geraten sind. Es ist in der Tat unverständlich wie sogar das BaFin den Verstößen gegen die Bewertungsvorschriften zustimmen konnte. Bei einer D 2-Bank, so die damalige Bezeichnung der höchsten Alarmstufe aus den Zahlen der Analyse des Jahresabschlusses und der Prüfungsergebnisse, bestand für Prüfungsverband und Bankenaufsicht schon die Verpflichtung zur punktgenauen Prüfung der Bank. Der Verband und die Bankenaufsicht haben aber anscheinend auf zwei Dinge gesetzt, darauf, dass mit der Fusion die genossenschaftliche Konkurrenzsituation ausgeräumt würde und die Besetzung der Vorstandsposition mit einem Prüfer der Weisheit letzter Schluss ist. Typisches und fatales Obrigkeitsdenken auf Kosten der Kunden, der Mitglieder und des Steuerzahlers.

Reinhold Wolf hat für den Abschluss 2005 an Einzelwertberichtigungen zum Kundenforderungsbestand von 27,4 Mio. genannt. Da sich in den Aufwendungen keine Vorsorgereseven nach § 340f mehr verstecken ließen, kann man wahrscheinlich die Entwicklung des EWB-Bestandes bei der Bank zu den Vorjahren fast analog mit den Abschreibungen in Verbindung bringen. Dabei entscheidet die Bank ja auch, ob man Forderungen aus dem EWG-Bestand komplett heraus bucht, was keine Aufwandswirkung mehr hat, oder ob man erkannte Verluste ohne den Umweg der Wertberichtigung in einem Jahr gleich komplett als Vollabschreibung ausbucht. Nimmt man also an, dass die Kreditverluste jeweils zu zwei Drittel in die Wertberichtigungen geflossen sein könnten, dann kann man von den 27,4 Mio. € für jedes Vorjahr vielleicht den EWB-Bestand um ca. 3 Mio. € zurückrechnen. Somit wäre Ende 2003 schon ein EWB-Bestand von über 20 Mio. € da gewesen. Alles deutet darauf hin, dass die Prüfer all die Jahre zuvor nicht auf eine gesetzesmäßige Bewertung der Forderung hingewirkt haben und trotzdem den uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerk erteilt haben, obwohl nach § 29 KWG dieser wahrscheinlich zu verwähren gewesen wäre. So muss sich natürlich eine Bank nach § 25a KWG auch eine Organisation geben, wo die Mitarbeiter wissen, wie sie die Sicherheiten zu bewerten haben und wie man mit den vorgelegten wirtschaftlichen Daten eines Kunden umgeht. Hier stellt sich die Frage, ob es in Abstimmung mit der Prüfung gesonderte Bewertungen für die Krediten in den verschärften Risikoklassen, also in dem Bereich, nicht vertretbarer Rahmen, gegeben hat, weil die Bank sonst den Kollaps in die Bilanzen schreiben hätte müssen.

Bei diesen Fragen setzt längst die dienstliche Verantwortung auf der Prüfungsebene ein. Es setzt längst die Mitverantwortung der BaFin mit ein, die damit wahrscheinlich Verstöße gegen die in den vorhergegangen Einträgen aufgezeigten Paragraphen des KWG unterstützt haben könnte, es ist wahrscheinlich nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich, sogar bewusst. Diese Paragraphen des KWG sind auf europäischer Eben vereinheitlicht worden. Es geht dabei darum, die wirtschaftliche Kraft und die Eigenkapitalsituation von Banken aus Erfahrungen von Jahrzehnten in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen, damit ein Kreditinstitut nur nach seinen Fähigkeiten Risiken eingehen kann. Genossenschaftsverband und BaFin haben wahrscheinlich eigenmächtig einer schon schwer angeschlagenen Kreditgenossenschaft Risikopotentiale verschafft, die die Erfahrungswelt heraus kristallisiert hat, dass es für das Institut, die Allgemeinheit und die Kunden zur Gefahr wird. Die Gefahr dürfte sich bei der VR-Bank Marktredwitz zu Realität entwickelt haben. Eine Realität, die wahrscheinlich sogar schon vorher bestanden hat, die aber durch die Möglichkeiten der selbst vorgenommen Prüfung verdrängt und nicht aufgezeigt wurden. Wenn 2003 in einem Jahr 25 Millionen an Wertberichtigungen notwendig wurden, dann zeigt dies erfahrenen Bankern auch, dass hier zuvor viel zu lockere und unrealistisch gute Maßstäbe angesetzt wurden, die auch von Prüfungsseite getragen waren und vom BaFin nie in Frage gestellt wurden.

Im Fall Marktredwitz geht es um Verantwortung weit weit über den Bankhorizont hinaus. Deswegen sitzt Herr Herzog immer noch da, deswegen war er sich bisher sicher, dass ein Geschenk an einen Kunden von 432.000 € über einen Forderungsverzicht mit größter Wahrscheinlichkeit niemand im Lande interessiert, weil die Gefahr nicht bestand, dass dies irgend jemand offen legen würde, außer vielleicht der Mitarbeiter in der Bank, der es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte und die Dinge nach außen brachte. So müssen wir alle den Mut aufbringen, dass wir aus der verschwiegenen Gefahr der Vergangenheit die Verfehlungen aller anprangern, die sich selbst aufgeschwungen haben sich über Gesetze, Verordnungen und Satzungen hinweg zu setzen. Wenn der gordische Knoten bisher nicht zu durchschlagen war, so muss man diese Dinge an Abgeordnete und Parlamente tragen und wenn das nicht genügt, dann an die interessierte Presse, die heute gegenüber der BaFin sicher auch ein offenes Ohr für berechtigte Information der Bevölkerung hat wie denn Millionenverluste bei den Banken so entstehen. Die Gesetze wären mit Sicherheit ausreichend, es muss hinterfragt werden in welche Obhut man die Gesetze legt. Sich hinter Vorschriften verstecken zu wollen, man dürfe nichts aussagen, könnte für den Fall VR-Bank Marktredwitz vorbei sein.

   

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