Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3242

Uwe

9. April 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Die Mitglieder und Kunden waren dem Prüfer Herzog doch schon immer egal

Im Prüfungsbericht soll es auf den letzten Seiten eine Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat geben, wo die es gegenüber der gesetzlichen Prüfungen schriftlich bestätigen, dass alle wichtigen Rechtsstreitigkeit den Revisoren vorgelegt worden sind. Dass die Sache mit den Bürgschaftsklauseln, den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen wichtig waren und dass einer davon im Jahr 2002 einen Zeitungsbericht wert war und dass der letzte ein Aktenzeichen vom Jahr 2001 hat und heute noch nicht vorbei ist, dass dürfte doch die Wichtigkeit der Verfahren aufzeigen. Die Prüfer haben alles mit untergebuttert und haben auch alles mit getragen, dass die Sachen nie in den Lageberichten aufgetaucht sind, obwohl da schon finanzielle Risiken mit drin gesteckt hatten, die man gar nicht abschätzen konnte.

Aus moralischen Gründen aber das Unrecht bei den Kunden gut zu machen, dass war für den Herrn Herzog auch nie ein Thema. Im Gegenteil der Mann, der sich als Vorstand, also erster Vertreter von 17.000 Mitgliedern präsentieren wollte, der hat die größte Vertuschungsaktion dazu in allergrößtem Verhältnis mit zu verantworten. Wenn ein Genossenschaftsverband den Kunden als Gefahr bezeichnet und es nur noch darum geht, ob man sich in Verwirkung und Verjährung retten kann, dann wissen wir, was für ein Geist jetzt an der Spitze der Bank sitzt. Es ist unfassbar, wenn wieder von Millionen gesprochen wird, die aus einem offensichtlichen Rettungserwerb, der nach fünf Jahren Leerstand aufzeigt, dass Wassereintritte über die Fassade und das Dach eher den Abbruch anraten lassen würden, weil die Ziegelbauweise dahinter vielleicht sogar zum gesundheitsgefährdenden Schwamm geworden ist, wenn also dafür 8 Millionen € im Gespräch sind, für eine Palast wo man nicht mal weiß wie es in die Ergebnisse der Bank überhaupt passt, dann denken wir hier, diese Bude, da hat man uns über die EDV-Manipulationen jeden Stein bis hin zu den Marmorplatten blechen lassen.

Da musste vielleicht sogar die Rentner Überziehungszinsen zahlen, weil sie am Tag des Eingangs da was abgehoben haben. Den automatischen Eingang vielleicht einen Tag später gutgeschrieben und die Auszahlung einen Tag früher belastet, macht bei 500 DM für zwei Tage ohne eingeräumtes Limit und 17 % Überziehungszins knapp 50 Pfennig. Haben sich so die Millionen zusammen geleppert aus unzähligen Buchungen, die sicher auch mal viel größere Beträge betroffen haben, die uns in einem Fall mit einem Gutachten aufgezeigt wurden, wo man den Kunden insgesamt um wahrscheinlich mindesten 100.000 DM mit diesen Buchungstricks abgelöffelt hat? Einen einzigen Kunden von wer weiß wie vielen? Muss man da nicht aus einer Zivilklage ein Strafverfahren wegen breit angelegtem Computerbertrug machen, von dem keine einziger Kunde mit einem Grokonto oder KK-Konto nicht betroffen war? Und dann lässt man es als Prüfung zu, dass die Vorstände ohne vorgeschriebene Organisation für die Bank überall ihre Finger rein stecken. Warum hat man gegen Marth und Dittrich eine Strafanzeige gemacht und gegen unsere Abzocker nicht? Mit denen hat man sich unter der Decke versteckt und uns hat man mit dem Fusionsgutachten belogen, weil man uns die Risikosituation nicht aufgezeigt hat die die drei Vorstände in Marktredwitz herauf beschworen haben und die man ohne die Kapitalbeigabe der Raiffeisenbank Arzberg nicht mehr bewältigen hätte können.

Alles in Ordnung hat Herr Herzog gesagt, ihr kriegt Euer Geld aus den Stichtagsverzinsungen, aber bitte verlangt keine Berechnungen dazu, ihr könnt uns vertrauen. Vertrauen? Vertrauen, dessen Organisation einen als Kunden als Gefahr bezeichnet? Vertrauen einem Herrn Herzog und einem Herrn Grothoff, der die Kerle 300-seitige Überziehungen zusammen kommen lässt ohne dass sie den anderen Vorständen sagen, warum greift ihr nicht ein? Der Manfred Heger die wirtschaftlichen Zahlen beim nicht rosigen Kredit von 5 Millionen fälschen lässt und so tut, als ob man es nicht gesehen hätte – aber der Gutachter Dr. Nickl. Warum lässt man also den unfähigen Genossenschaftsverband prüfen und gibt nicht endlich frei, dass wirklich unabhängige Wirtschaftsprüfer die Verluste auch verhindern und ihren Verpflichtungen nach kommen, so wie es im KWG in § 29 steht? Warum durfte Manfred Heger in Slowenien die Insolvenz versäumen, ohne dass das für ihn Folgen hatte, weil das auch ein Johannes Herzog und ein Raimund Grothoff und eine Genossenschaftsverband gar nicht wollten, weil das vielleicht ein Teil der ausgemachten Abfindung hinter dem Rücken der Mitglieder war? Hat man von Seiten der Prüfer einen Selbstbedienungsladen für die Vorstände aufgemacht, weil man dann selber leichter Vorstand wurde? Warum bringen die Prüfer den Aufhebungsvertrag mit dem Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34 mit? Warum hat dieser Herr Herzog das Recht uns seit dem zu verschweigen, dass man damit auf Regressansprüche von wahrscheinlich 50 Millionen € verzichtet hat, weil in dem Fall ein Vorstand nach dem Gesetz für jeden Cent den Beweis erbringen muss, dass er sorgfältig gehandelt hat und das werden die drei wohl nicht schaffen?

Warum erspart man der Bank nicht heute wegen den Abrechnungsbetrügereien, die auf das Konto aller Vorstände gehen, nicht sofort die Pension für die alten Herren und ihren Frauen? Pensionen, wo man die Rückstellungen in Höhe von 900.000 DM pro Vorstand mit den 50 Pfennigstücken der Rentner mit aufgetürmt hat? Warum holt man von Reinhold Wolf nicht die Lebensversicherung für seine Mitwirkung daran seit 1990 und seiner doch offensichtlichen Untreue bei Gold, Gold, Gold? Warum macht das Herr Herzog nicht und verscherbelt lieber wieder hinter dem Rücken der Mitglieder die Ostfilialen um die nächsten Reserven der Bank aufzulösen und die Bilanz zu zu machen?

Warum gilt die Beweisumkehrlast nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34 (= Link) für den Forderungsverzicht bei der Waldeslust nicht für unseren Herrn Herzog, zusammen mit Reinhold Wolf, Uwe Heidel und dem jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter als damals willfähriger Notvorstand? Wissen die Aufsichtsräte gar nicht, dass das Gesetz sie sogar verpflichtet solche Regressansprüche vorzutragen, weil sie sonst selber pflichtwidrig handeln in Sinne von § 38 und § 34 GenG.

   

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