Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3305

Der Wissende

25. April 2008, 22:26 Uhr

Betreff: Wie hoch ist der Preis

Hat der Vorstand bzw der einladende Aufsichtsratsvorsitzende die Vertreter informiert, wieviel den von den Plauenern für die 3 Ostfiliailen bezahlt wurde? Das ist doch mit ein wesentlicher Punkt, wenn ein ein Verkauf stattfindet. Unabhängig vom Verstoß gegen die Ladefrist, ist doch die Zustimmung hinfällig, wenn nicht der dem Geschäft zugrunde liegende Kaufvertrag vom 28.03.08 vorgetragen wurde. Da meines Wissens bereits das Versammlungspotokoll durch Mitglieder angefordert wurde, ist es interessant, ob der Kaufvertrag als Anlage beiliegt. Denn damit ist ersichtlich, wie hoch die Verluste im Jahr 2007 waren, die es abzudecken gilt. Man kann es auf eine ganz vereinfachte Formel bringen;: Kaufpreis minus ausgewiesener Gewinn = Verlust, den es abzudecken gilt. Natürlich werden jetzt Bilanzspezialisten sagen, da gibt es noch mehrere Positionen zu beachten, aber ich denke die große Linie passt schon. Im Umkehrschluß kann man auch ableiten, wieviel es den Frankfurter und dem Bayerischen Verband wert war, damit keine Sanierung angesagt ist. Denn üblicherweise fackeln die Verbände nicht lange rum, wenn es gilt eine Sanierung zu produzieren, a u ß e r man steckt selbst mit drin oder es gibt persönliche Verbindungen zu den Vorständen.
Daß bei obiger Versammlung sehr wenig Vertreter anwesend waren, stimmt schon nachdenklich. Selbst aus dem Vogtland waren nur einige wenige anwesend. Scheinbar ist es den Vertetern egal, von welcher Bank sie zukünftig betreut werden.
Ob es den Mitgliedern und Kunden, deren Interessensvertreter sie sind, auch einerlei ist. ist zu bezweifeln. Denn wenn sie schon die Bank wechseln, warum dann nicht gleich zur Sparkasse Vogtland, die einen sehr guten Ruf hat.
Da es die Vorstände in Marktredwitz bis heute nicht geschafft haben, die bereits für Dezember versprochene Kurzbilanz zu liefern, kann man davon ausgehen, daß die Zahlen so grottenschlecht waren , daß man zuerst einen Dreh suchen mußte, mit dem sich die Zahlen schön rechnen konnte.
Um ein Mindestmaß seiner Informationspflicht nach zu kommen, hätte der Vorstand bei dieser Versammlung die zum 30.03.08 aufgestellte Bilanz 2007 vortragen müssen., da diese auch zu diesem Zeitpunkt ja bereits auch bei der LZB vorliegen muß. Hat man eine Ausnahmeregelung beantragtHier sollten die Aufsichtsbehörden ganz genau hinschauen. Denn wie schaut die Bilanz 2007 aus, ohne die Notoperation Verkauf Ostfilialen? Denn wenn hier bereits das Ergebnis des Kaufvertrages eingerechnet ist, so ist dies Bilanzmanipulation, da das Ergebnis der Versammlung vom 23.04.08 ist ja schwebend unwirksam, da die 4-Wochenfrist noch nicht abgelaufen ist. Und ob es dann zu einem rückwirkend wirksamen Kaufvertag vom 28.03.08 gekommen ist, ist mehr als zweifelhaft.
Da zum einem die ganze Versammlung unwirksam ist, wegen nicht Einhaltung der Ladefrist und ob zum anderen der Kaufvertrag voll inhaltlich vorgetragen wurde.
Denn bei nicht Einhaltung, ist eine ordnungsgemäße Entscheidung der Mitglieder überhaupt nicht möglich. Zudem kann man in Plauen, die Bilanz auch nicht schließen, solange der Kaufvertrag nicht wirksam geworden ist. Es sei denn man tritt vom Kaufvertrag zurück. Interessant ist hier auch, welche aufgestellte Bilanz von dieser Seite an die Aufsichtsbehörden gegeben wurde. Hier sollten sich die jeweils zuständigen Beamten abteilungsübergreifend kurz schließen. Denn mittlerweile hat sich auch bei den Aufsichtsbehörden herumgesprochen, daß man nicht allem was die Genossenschaftsverbände in den Händen haben, auch den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Handhabung entspricht.

   

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