Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3467

Genossenschaftler

20. Juni 2008, 09:41 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog sich selbst enttarnt?

Heute, einen Tag nach der Vertreterversammlung macht die Frankenpost (= Link) mit einem Artikel darauf aufmerksam, dass die VR-Bank Fichtelgebirge angeblich gegen die drei Ex-Chefs vorgehen würde, obwohl die Tagesordnung mit dem Punkt schon lange veröffentlicht ist und der Zeitung auch bekannt gewesen sein dürfte. Es ist unglaublich wie hier Tatsachen verdreht werden. Es ist unglaublich, wie Herr Herzog selbst seine Hände in Unschuld waschen will. Es bleibt eine ganz wesentliche Frage vollkommen unbeantwortet, nämlich die, warum die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz angetreten ist. Werte Besucher dieser hoch interessanten Webseite, wir wissen alle, dass viele Dinge ganz leise an die Öffentlichkeit kommen und wirkliche Ausmaße erst nach und nach durch dringen. Hier wird nicht die Maus zum Elefanten gemacht. Hier wird versucht den Elefanten mit der Mausefalle einzufangen. Es könnte passieren, dass der Elefant den selbst erklärten Retter und Kammerjäger dabei in den Boden tritt.

Aufgrund welcher Vorgänge ist die Staatsanwaltschaft überhaupt hier? Wer hat der Staatsanwaltschaft Dinge vorgelegt, die diese auf den Plan gerufen hat? Herr Herzog hat doch mit Raimund Grothoff schon im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 über den Aufsichtsratsbericht von Horst Pausch mitgeteilt, dass man am 20. 07. 2004 zwei Verstöße der Vorstände nach § 34 Genossenschaftsgesetz an das Bundesaufsichtsamt, die BaFin, gemeldet hatte. Bis heute wurde den Mitglieder und der Öffentlichkeit verschwiegen, ob es um Flex und um Gold, Gold, Gold gegangen ist? Hätte die Staatsanwaltschaft also nicht schon im Sommer 2004 da sein müssen, wenn sie von den Prüfern eingeschaltet worden wäre, die bestens und über alles Bescheid wussten und nicht erst drei Jahre später durch Personen, die sich damit selbst in Gefahr um Arbeitsplatz und Ansehen gebracht haben könnten? Was haben die Prüfer in diesen Fall einfach nicht sehen wollen, über das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) wissen wir doch, dass die Prüfer den Weg dahin gut kennen, wenn es ihnen genehm ist.

Es gibt zu den Fällen keine neuen Erkenntnisse, wie es Herr Herzog bezeichnen will. Es gibt wahrscheinlich nur bisher von ihm verschwiegene. Man muss dazu diesen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) auch sehr sorgfältig lesen. Und nach dieser gravierenden gesetzlichen Norm, die überall angewandt wird, wenn ein Vorstand beschuldigt wird, ist die Formulierung des Herr Herzog ein Skandal. Es dürfte einen großen Unterscheid ausmachen, ob strafrechtlich ermittelt wird, oder zivilrechtlich gegen die Vorstände vorzugehen ist. Im Sinne des Strafrechtes gilt jeder als unschuldig bis er von einem Gericht verurteilt ist. Die gesetzgebenden Parlamente haben aber im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern, die den Anspruch gegen ihn haben, so weit im Wissensvorsprung ist, dass er seine Unschuld beweisen muss. Wenn Herr Herzog erklärt, man warte auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann nimmt man sich die Chance, dass Heger, Wolf und Krämer zu jedem einzelnen Kreditfall, der den Bach runter ging, der in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den Einzelwertberichtigungen oder in den anderen latent ausfallgefährdeten Engagements, die ja laut Staatsanwaltschaft höchst risikoreich und sogar genossenschaftsrechtlich untersagt gewesen sein könnten, selbst nachweisen müssten, dass sie richtig gehandelt haben. Da braucht man nicht viel nachdenken, wenn man auch weiß, dass alle drei gesamtschuldnerisch haften, im Grunde sind die drei am Bettelstab, wenn der Aufsichtsrat seine Pflicht tut, die er im letzten Jahr mit dem Vorschlag der Satzungsänderung über die Verfolgung der Vorstandshaftung auf sich übertragen hat.

Das Datum den Anzeige der Meldung an das BaFin vom 20.07.2004, lässt das nicht auf einiges schließen? K.N. saß am 13. Juli mit den drei Vorständen und drei angeblichen Aufsichtsräten zum Bericht des Goldmärchens in der Kraussoldstrasse. Manfred Heger hatte sogar die Flugtickets schon geordert um am Nachmittag persönlich feststellen zu können, ob 8 Kilo des Goldes tatsächlich in Brüssel am Flughafen in einem Schließfach sind, so soll es in der Aussage von Reinhold Wolf am 25. Februar stehen. Und es war vierzehn Tage vor der Aufsichtratssitzung zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link). Was wollen also die Prüfer und der Aufsichtsrat nicht gewusst haben? Warum zu diesem Zeitpunkt der Verzicht auf bekannte Ansprüche, unbekannte gegenüber den Erklärungen in den Bilanzbestätigungsvermerken gar nicht mehr nachgegangen, dass man die Pflicht hat die Dinge aufzudecken?

Man muss bei § 34 GenG auch den Abs. (6) lesen. Die Ansprüche verjähren in 5 Jahren. Wie viele Ansprüche lässt also der Aufsichtsrat und die Prüfer schon verjähren, denn meiner Ansicht nach hat die zivilrechtliche Haftung mit der strafrechtlichen Verantwortung nicht direkt was zu tun. Die zivilrechtlichen müssen unverzüglich und sofort gestellt werden. Die Sachen ab 2003 und zuvor drohen schon hinten runter zu fallen. wie viele Ansprüche will der Aufsichtsrat und die Prüfung verfallen lassen, weil sich die Staatsanwaltschaft strafrechtlich auf wenige beschränken darf? Denn der Aufsichtsrat darf sich aus seiner Verpflichtung auf keinen einzigen Anspruch beschränken, wenn er ihn festgestellt hat. Man muss selbst zwingend überprüfen welche Ansprüche zu stellen sind und nicht den Staatsanwalt als Ausrede dafür vorschieben.

Warum wird Johannes Herzog und seine Berater vom GenoVerband wohl so verfahren? Das ist die zweite wesentliche Antwort, die man den 17.000 Mitgliedern und der Öffentlichkeit bisher verheimlicht, es ist die Frage der Strafvereitlung vom 4. August 2004 und wer für den Vertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist und wer für den Vertrag nach dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) verantwortlich ist und wer dafür verantwortlich ist, dass man Reinhold Wolf trotz des Wissens in der Bank über das Goldmärchen erst gar nicht belangen wollte. Alle die unbeantworteten Fragen kann man auch auf einen Nenner bringen, warum ist das bei der VR-Bank Marktredwitz alles passiert, nur um einen Prüfer namens Johannes Herzog auf den Vorstandsposten zu bringen?

Weil diese Frage von Verbandsseite und von Seiten des Aufsichtsrates unbeantwortet bleiben muss, weil über die Kontrollpflichtverletzungen und die grenzenlose Mithaftung, auch über die Verträge darüber, alles unter dem Teppich bleiben muss, deswegen bleibt die Kardinalsfrage unbeantwortet. Aber man kann hier wirklich ein „noch“ vor dem unbeantwortet anstellen. Die Dinge sind nicht aufzuhalten. Der Aufsichtsrat ist noch nicht ganz soweit in seiner Erkenntnis wie tief er sich weiter verstrickt, wenn er nicht von sich aus handelt und weil die Bankenaufsicht über die Prüfungsberichte und mindestens über diese Meldung auch im Grunde von den Haftungsverpflichtungen der Vorstände weiß, wird auch hier auf Zeit gespielt. Der Aufsichtsrat ist sich gar nicht bewusst anscheinend, dass wenn er die Ansprüche gegen Heger, Wolf und Krämer untergehen lässt, dass dann § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) alle Ansprüche bei ihm ablädt. Der hat nur einen einzigen kurzen Satz: Für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß , also auch ohne jede Einschränkung. Und am wenigsten hilft, wenn man den ehemaligen Prüfer mit dem Forderungsverzicht davon kommen lassen will. Die alten Vorstände hat man schon zweimal versucht über die Vertreter los zu eisen und sich selber damit freizustellen. Der Fall wird auch noch aufgetischt werden.

Die Tage des Herrn Herzog sind gezählt. Er hätte sich besser angesehen, wie Reinhold Wolf, Manfred Heger und Karl Krämer sich im Goldfall vor Gericht heraus reden wollten. Das kann man machen wenn man nicht aktiver Vorstand ist, sondern ausschließlich seine Haut retten muss. Das Geschwätz von den Fusionsbegehrlichkeiten sollte er besser auch lassen. Die Begehrlichkeiten wurden auf der großen Ebene, auf der er jetzt glaubt mitspielen zu dürfen immer von seinem ehemaligen Arbeitgeber mit angeschoben. Es wird eher so sein, dass seine weit bekannt negativ belegte Person niemand haben will, davon lenkt er mit dem Gerede ab. Er wäre am Ende. Sogar der Sicherungsfond stellt in so einem Fall bereitwillig Mittel zur Verfügung, die man sonst anscheinend den Banken nicht zur Verfügung stellt, bis hin, dass man da über das Statut sogar die Abfindungen mit bezahlt. Einem Statut, dem die deutschen Genossenschaftsbankvorstände bei der Einführung damit gerne zugestimmt haben dürften, wenn Mittel bereit gestellt werden, wenn man auf ihre Verfolgung anderweitig verzichtet. Nur auf den Fall Herzog, da kann man zweifeln, ob man dem eine Abfindung mitgibt.

   

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