Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3539

Genossenschaftler

4. Juli 2008, 11:46 Uhr

Betreff: Kreditverkauf an BAG Hamm u.a.

Ich stelle mal folgende Frage im Raum, die offensichtlich noch niemanden aufgefallen ist.

Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken,also deren Eigentümer, haben sich eine Satzung gegeben.
In dieser Satzung ist z.B. geregelt, dass die Genossenschaft das Kreditgeschäft betreiben kann und Kredite vergeben kann.

Soweit alles gut, Mitglieder und auch Nichtmitglieder erhalten Kredit.

Und beim Kreditgeschäft handelt es sich um ein Kerngeschäft der Genossenschaft!

Es steht aber nirgends in der Satzung, dass die Genossenschaft diese Kredite auch wieder verkaufen kann.

Bedarf es dann nicht einer Satzungsänderung bevor überhaupt Kredite - ob gekündigt oder ungekündigt ist dabei egal - verkauft werden können.

Denkt mal über die Konsequenzen daraus nach, wenn das zutreffen würde!
:schuld:

   

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