Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3551

Entlassener

7. Juli 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Aus dem Nähkästchen geplaudert

Zitat von -Nordlicht- aus Eintrag-Nr. 3767:
2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.




Es sollte von der BAFIN (nicht vom GVB !!!) überprüft werden woher die Gelder für größere Geschäftsanteile der VR-Bank stammen.

Man kann nämlich auch einen Großkredit etwas größer ausreichen und vom Differenzbetrag, sagen wir mal 50.000 EUR, Geschäftsanteile zeichnen lassen.

Laut Genossenschaftsgesetz ist dies verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Wobei die Geschäftsguthaben eigentlich vom gesetzlichen Prüfungsverband geprüft wurden.

   

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