Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3553

Bilanzleser

7. Juli 2008, 18:45 Uhr

Betreff: Die Bilanzen der letzten Jahre deuten auf die Gestaltung mit den Geschäftsguthaben hin

Ganz klar wurde dieses Mittel bei der VR-Bank gewählt, wie es in Eintrag Nr. 3772 genannt wurde, nachdem im Jahr 2004 sonst die Kapitaldecke (= Link) gekippt wäre. Wenn bei einem Mitgliederzugang von 627 Geschäftsguthaben mit 3,34 Millionen Haftsummen gezeichnet werden und damit noch 840.000 € gesetzlicher Haftsummenzuschlag verbunden ist, was alles als haftendes Eigenkapital gegolten hat, dann kann man sich die Hektik in der Bank im Herbst 2004 gut vorstellen, wen man denn zur Geschäftsguthabenzeichnung gebracht hat. Reinhold Wolf hat es im Geschäftsbericht ein wenig angerissen. Da kann man beim BaFin schon mal den Antrag stellen, das überprüft wird, ob nicht ein paar Kreditnehmer selber für die Erhaltung ihrer Höchst- oder Großkreditgrenzen bei der VR-Bank gesorgt haben könnten. Laut § 13 KWG sind es beim Höchstkredit die Grenze von 25 % aus dem haftenden Eigenkapital und bei der Großkreditgrenze 10 %. Was wäre wohl mit manchem Kredit passiert, wenn die Höchstkreditgrenze um über eine Million abgenommen hätte und wenn der Aufsichtsrat laut Raimund Grothoff plötzlich viel mehr Kredite kontrollieren hätte müssen, oder mitgenehmigen hätte müssen, weil die Großkreditgrenze auch um 420.000 € runter gefallen wäre? Unter diesem Gesichtspunkt darf man sicher auch das Zugeständnis der Prüfer Herzog und Grothoff in den Jahren 2002 und 2003 verschärft sehen, dass man nicht mal bei 13 Millionen Kreditverlusten laut dem Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004 alle festgestellten Einzelwertberichtigungen auch in die Bilanz bringen konnte und das berechnete Eigenkapital damit noch weiter herunter fahren hätte müssen. Da war sicher Chaos und Dramatik angesagt in der Zeit. Wer hätte bei einer wackeligen Bank 3 Millionen angelegt mit der gleichen Nachschussverpflichtung und dem mickrigen Dividendensatz für Risikokapital von 3 %? Und so wie die Großanleger gekommen sind, so verschwinden sie auch wieder. 2005 Mitgliederabgang von 676 Stück, bei Verlust an Geschäftsanteilen von ziemlich genau einer Million, also pro Abgang durchschnittlich 15 Anteile. 2006 waren es 639 Mitgliederabgänge mit 1,16 Mio. € Reduzierung der Geschäftanteile, also mit durchschnittlich 18 Anteilen und 2007 soll es ähnlich gewesen sein. Immer geht auch noch ein Viertel an Haftsummenzuschlag vom haftenden Eigenkapital mit weg. Das stinkt gewaltig zum Himmel und der ungesetzliche Gestaltungsfaktor dürfte nicht nur im Genossenschaftsgesetz sondern viel härter im Kreditwesengesetz verankert sein, und da ist die BaFin der Hüter des Gesetzes. Doch weist die bitte nicht darauf hin, die können das Theater Marktredwitz wahrscheinlich auch schon nicht mehr hören, die müssten ja eingestehen, dass sie über die Prüfungsberichte schon alles wissen. Wie soll man da eine Antwort geben ohne sich selbst zu belasten?

   

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