Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3562

Juristisch bewandert

9. Juli 2008, 10:35 Uhr

Betreff: Wollen wir das Eigentor der Verbände mit der Filialübertragung auch richtig festhalten?

Im letzten Eintrag ist darüber gesprochen worden, dass die Filialübertragung ja vielleicht im Sinne des Umwandlungsrechtes als Grundlage für Fusionen nicht zuerst eine Spaltung der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft darstellt, die ohne Mehrheitserfordernisse durchgeführt wurde und nur auf Vertragsbasis von Vorständen abgewickelt wurde und dann danach in Plauen eine Fusion beschlossen hätte werden müssen. Denn hier wurden Volumen und Werte hin und her geschoben, die sonst eine ganze Genossenschaft ausmachen. Wie kann es möglich sein, dass man was als Vorstand verkauft, was vor 7 Jahren und vor 18 Jahren mit gegenseitigen Generalversammlungsbeschlüssen mit erhöhter Mehrheitserfordernis zusammen gefügt wurde und den Mitgliedern jegliches Mitspracherecht dabei verweigert? Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder.

Gibt es Mitglieder in Marktredwitz oder auch in Plauen, die einen solchen Prozess bereit sind zu führen? Denn dann müsste der Genossenschaftsverband gerichtlich seine Argumente vorbringen, was denn ausgerechnet in Marktredwitz den Verkauf einer Genossenschaft möglich macht, was man sonst überall den Mitgliedern bei den Fusionen nicht sagt, warum sie die Genossenschaft nicht auch verkaufen sollten als zu fusionieren und sich den Ertrag aus eigenwirtschaftlichem Interesse (dieser Ausdruck ist doch von einer OLG-Richtern bestätigt) auf ihre Konten gutschreiben lassen und warum der Genossenschaftsverband bisher seine Informationspflichten und Berichtspflichten bei all den Tausenden von schon abgewickelten Fusionen nicht in die Gutachten geschrieben hat, obwohl er diese Auffassung ja selbst vertritt?

Die Not bei der VR-Marktredwitz und Herrn Herzog muss schon sehr groß gewesen sein, dass man sich so aufs Glatteis begibt.

   

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