Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3638

Beobachter

27. Juli 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Wer sich am einzelnen Kunden so vergreift, wo sind dem seine Grenzen?

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 6 KWG (= Link) dürften die Leitlinien für alle untergeordneten Prüfungsaufgaben in allen Bereichen der Banken sein. Es heißt in Absatz zwei, dass Missständen entgegenzuwirken ist, welche die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden und solchen, die die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen und erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbei führen können. Welche erheblichen Nachteile die Arbeit der Vorstände bei der VR-Bank Marktredwitz und zuvor bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb entstanden sind, schlagen sich im Lageberichtsvermerk von 2001 (= Link) nieder, wo die Bank vermelden musste, dass sie Risikokredite außerhalb eines vertretbaren Rahmens aufgesammelt hatte und dann in der von Reinhold Wolf vorgestellten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), aber sicher an unzähligen anderen Stellen. Bei einer Bank monatlich 300 Seiten Überziehungen nicht zu verhindern, über eine lange Periode hinweg, dass muss sich durchschlagen über alle gesetzlichen Normen bis hin in den § 6 Kreditwesengesetz.

Wir ein gesamtwirtschaftlicher Schaden herauf beschworen, wenn die Prüfer die Banken nicht dazu anhalten, dass Sie die Möglichkeiten ihrer EDV-Technik nicht dazu ausnutzen, dass man den Kunden versucht bei jeder Buchung das Geld mit Zinsmanipuliererei aus der Tasche zu ziehen? Wie viel hat man uns abgeluchst, wenn man das Ergebnis des gerichtlich beauftragtes Gutachtens zu dem Wertstellungsprozess in Wunsiedel (= Link) anschaut. Der ermittelte Betrag auf Seite 9 war ja noch gar nicht endgültig fest zu legen. Bei einem Kunden so ein Betrag, wenn wir das aufsummieren, was haben uns Heger sen. und jun. und die anderen Mitbeteiligten Vorstände in Summe abgenommen? Welche Aufgabenstellungen bestehen da für Leute wie Raimund Grothoff oder Johannes Herzog, wenn sie als genossenschaftliche Pflichtprüfer im gesetzlich Auftrag zu den Banken kommen? Die Kunden zu schützen, oder die unberechtigten Einnahmen der Banken oder die unberechtigten Einsparung an Zinszahlungen? Ein kleiner Gewerbebetrieb mal Zigtausend Kunden. Wer sich so an jedem einzelnen Kunden vergreift, unbegrenzt und wahl- und namenlos, wo sind dem seine Grenzen?

Und wie verhält es sich mit der Verpflichtung die anvertrauten vermögenswerte zu sichern, wenn man sich die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 wieder vergewissert? Da hat sich ein Kunde gewehrt gegen Leute, die sich wie Blutegel an die fließenden Adern gehängt haben und dann wurden ihm die anvertrauten Vermögenswerte in Form der Sicherungsgüter abgeholt und es war vorbei, dass man die Werte nicht gefährdete, es ist bis heute nicht aufgeklärt, was damit geschehen ist und ob es nicht wie Beute untereinander verteilt wurde. Das wäre die Pflicht eines Prüfers Herzog gewesen, der auch laufend dazu informiert war, nicht erst als Vorstand.

Skrupellos gegen die Kunden, wenn es wie bei der Acredobank um angeblich höhere Interessen ging, nämlich die vom Verband verfolgte Fusion mit der VR-Bank Nürnberg und der Genossenschaftsverband und seine Prüfer, seine Musterprüfer Herzog und Grothoff haben es sich herausgenommen, zu bewerten was höhere Interessen sind, was es rechtfertigt die Bewertungsgrundsätze nach HBG und aller sonstiger möglicher Bilanzierungsrichtlinien nach eigenem Gutdünken hin- und herzudrehen. Sie erlauben es sich damit mit den Existenzen von Betrieben, Familien und Menschen zu jonglieren und sie zu Verfügungsmasse für ihre druckmäßigen Strukturpläne zu machen. Sie erlauben sich gesamtwirtschaftlichen Schaden herbei zu führen und niemand soll sie daran hindern, weil sie sich selbst bestimmt und selbst überwacht fühlen, aber verantwortlich fühlen sie sich nicht.

Sie haben es sich heraus genommen in Marktredwitz augenscheinlich Bilanzbetrug zu unterstützen mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, mit unsaubersten Bilanztestaten, sie haben es sich heraus genommen Manfred Heger und Karl Krämer für die feststehenden 50 Millionen Kreditverluste entgegen dem § 34 Genossenschaftsgesetz heraus zu schlagen, sie haben es sich heraus genommen entgegen dem gleiche Paragraphen und dem § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstände und Aufsichträte und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die Prüfer vielleicht Strafvereitlung, wenn nicht sogar Beihilfe zu Betrug und Untreue zu betreiben.

Niemand ist bisher diesen Vorwürfen hier entgegen getreten, weil die Gefahr des Selbstschusses unvermeidlich wäre. Aber ans Amt klammern bis zum bitteren Ende, das gehört für Leute wie Johannes Herzog anscheinend zum eigenen Selbstverständnis dazu. Nicht nur Manfred Heger muss wegen den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fürchten, Johannes Herzog und Kollege Raimund Grothoff haben mit dem 4. August 2004, nach dem aus dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) zu vermutenden Ablauf den Komplettbetrag auf die eigenen Schultern geladen. Hier zieht § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link). Aber der Verband ist noch nicht ganz soweit, dass man Johannes Herzog fallen lässt, doch es ist anzunehmen, es ist nicht mehr zu vermeiden. Alles andere was hier so aufgezeigt wird, wie der Forderungsverzicht von 432.000 € dann selbst als Vorstand, ist nur noch Beiwerk. Weil sich Herr Herzog noch einen Vorteil verschafft hat, bekommt § 150 GenG auch noch eine besondere Brisanz mit der Androhung einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe. Da kann man den Kampf des Herrn Herzog aus persönlichen Beweggründen sogar noch verstehen. Dass der Aufsichtsrat diesen Kampf aber immer noch unterstützt, das rückt ihn schon weit an Heger’sche Konsorten und Johannes Herzog heran.

   

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