Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3654

Genossenschaftler

1. August 2008, 13:12 Uhr

Betreff: Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht ist Haftung

Genau so wie es sich zur Zeit mit den schier unantastbaren Siemensmanagern geht, die sich wegen der Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht Millionenklagen gegenübersehen und wie es nun in Eintrag Nr. 234 im Münchener Gästebuch (= Link) aufgezeigt ist, genauso ist es im Gesellschaftsrecht, wenn Vorstände nicht danach handeln, dass ihre Betriebe und Unternehmen von solchen Dingen frei bleiben. Nicht einmal ein als Bundespräsident zur Debatte stehender Topmanager kommt nun daran vorbei. Und die Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht, der Kontrollpflicht aus dem Kreditwesengesetz für die Vorstände und auch aus dem Genossenschaftsgesetz zusätzlich auch für die Aufsichtsräte, steht bei der VR-Bank Marktredwitz wie in Stein gemeißelt in den Vertreterversammlungsprotokollen 2004 (= Link) dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) und ist zusammengefasst aber sicher nicht vollständig zu ersehen aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link).

Die Mitschuld der Prüfer ist ebenso zementiert über die Kommentare der Prüfer und Verbandsleute bei diesen Versammlungen und über das unkorrekteste Fusionsgutachten von 2001 (= Link) welches man sich nur vorstellen kann, denn eine unvertretbaren Risikosituation darf man keiner Vertreterversammlung der Fusionsparteien verheimlichen. Hinzu dürften wiederholt eingestandener Bilanzbetrug mit Hilfe der Verbandsrevisoren kommen, was sich in den Lageberichtsvermerken (= Link) über mehrere Jahre in öffentlich zugänglichen Unterlagen wiederfindet.

Wenn sich nun bei einer ersten Adresse im Land die Topmanager dem gegenüber sehen, dass sie vielleicht alles verlieren, ist dann die Aufarbeitung dieser Angelegenheit bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und auch bei der VR-Bank München-Land nicht überfällig? Gibt es hier die nächste Prämiere und Stufe, dass man die Aufsichtsräte mit herholt und auch den genossenschaftlichen Prüfungsverband über § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) mit in die Verantwortung holt? Sonst könnte man ja solche Paragraphen gleich aus dem Gesetz streichen, wenn sie in dem Fall nicht verwandt werden. Wenn der Staatsanwalt die Sache vor einen Richter bringt, dann wird das Argument von Herrn Herzog wohl nichts mehr wert sein, dass er von den Fällen keine Ahnung haben wollte und auch das Argument nicht, warum er nach seiner Berufung in die Geschäftführung die Dinge nicht angezeigt hat, obwohl er tagtäglich genau für die Bereinigung dieser unsauberen Kredit sorgen musste. Denn so hat er es seit dem Jahr um Jahr in die Bilanzen und Lageberichte geschrieben und hat laut Interessant (= Link) 144 Mio. € davon abgebaut. Kaum zu glauben, dass er sie nicht kennen wollte. Kommt da noch Strafvereitlung für die Amtsvorgänger hinzu?

Die Aktion mit den Dienstverträgen für Heger im August 2004 und wahrscheinlich noch mal Krämer im Mai 2006 dürften solche Aktionen gewesen sein. Strafvereitlung und schwerer Verdachtes des Betruges der Genossenschaft um berechtigte und den Prüfern (und Nachfolger) mehr als nur bewusste Ansprüche an die Vorstände. Bekannte und unbekannte Ansprüche wurden sie im Vertrag mit Manfred Heger genannt, laut dem seiner Bekanntgabe. Dem Vertrag von dem nie jemand erfahren sollte, was auch schon ein Verbrechen gegen die Berichtspflichten gewesen sein dürfte. Bekannte und unbekannte Ansprüche darf man aber nicht untergehen lassen, da werden wieder bekannte und unbekannte Ansprüche draus gegen die, die darauf ohne Berechtigung verzichten. Meine Herren Aufsichtsräte bedanken Sie sich mal bei den Prüfern Herzog und Grothoff und bei Herrn Pausch und vielleicht auch bei dem immer beteiligten Herrn Träger? Bedanken Sie sich bei denen, die sich immer schützend vor Sie stellen wollten. Von dem Schutz sollten Sie sich besser trennen.

   

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