Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

  Zum Wunsiedeler Kreis

[ zurück zur Übersicht ] [ Kontakt ] [ neuer Eintrag ]

Nr. 3659

Ex-Prüfer

3. August 2008, 08:04 Uhr

Betreff: Prüfungsverband

Aus meiner früheren Tätigkeit heraus sind mir Fälle bekannt, die im Verband unter top-secret geführt wurden. Eine kleine, wirtschaftlich gut dastehenden Genossenschaft sollte unbedingt zu einer größeren angeshlagenen Genossenschaft fusiioniert werden. Dementsprechend wurde der Prüfungsbericht formuliert. Die Generalversammlung der Genossenschaft wies das Prüfungsergebnis zurück. Flugs wurde vom zuständigen Verbandsmitarbeiter ein Termin anberaumt und der Prüfungsbericht den tatsächlichen Feststellungen entsprechend neu gefasst. In der Bank gab es zu früheren Zeiten große Unregelmäßigkeiten. Verursacht durch ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied. Das Pikante daran ist, daß die Verbandsgrößen Gschrey und Eberle ihre Bankerlaufbahn dort begannen und somit dieser Vorstand deren Lehrherr war!!?? Somit sollte dieser geschützt werden, denn dies hätte nicht unbedingt ein positives Licht auf seine Lehrlinge geworfen. Die General/Vertrterversammlung muß sich nur darüber im Klaren sein, daß sie durchaus mit dem Ergebnis der Prüfungsfeststellungen nicht einverstanden sein kann. Bei einer anderen genossenschafltichen Bank wurde bei Abschluß der Prüfung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt. Selbst Hinweise auf Unregelmäßigkeiten blieben unbeachtet. Kurze Zeit später, stellte die Betriebsprüfung des Finanzamtes fest, daß die Bank in unglaublicher Höhe pleite ist. Der Betriebsprüfer konnte es erst gar nicht glauben und fragte den Vorstand, ob es denn sein könne. Der antwortete, er kann es selber nicht glauben, daß es solange gutgegangen ist. Dabei hatte der Vorstand auf einer alten Buchungsmaschine, neue Auszüge gedruckt. Das Geld war noch da, aber nur auf den selbstgefertigten Kontoauszügen - sozusagen "Buchgeld". Ein weiteres Highlight ist, daß der Vorstand einer Bank dem Verband ein Budget für die Prüfungskosten mitgeteilt hatte. Der Verband überzog diesen Budget bei weitem. Diese Zusatzkosten wurden von der Bank aber nicht beglichen. Im nächsten Jahr forderte der Verband eine Vorauszahlung der Prüfungskosten, ansonsten werde er keine Prüfung durchführen. Das zuständige Wirtschaftsministerium fragte an, ob denn der Verband seine gesetzlichen Prüfungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen wolle. Der Verband wollte aber nur bei Vorauszahlung antreten. Dies bedeutete eine Abmahnung für den Verband, da die Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben nicht von einer Vorauszahlung der Prüfungskosten abhängig gemacht werden könne.

Somit bleibt feszustellen, daß die Allmacht des Bayerischen Genossenschaftsverbandes stark zu bröckeln beginnt.

   

Copyright © 2008 - 2011 Wunsiedeler Kreis