Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3687

Schindler

17. August 2008, 14:29 Uhr

Betreff: Massenhaft unzulässige Bedingungen

Kurz möchte ich Leser folgender Zeilen auf unwirksame Bedingungen in Bürgschaftsverträgen hinweisen,auch von der VR-Bank Marktredwitz e.G Verwendet wurden und durch Gerichte bereits rechtskräftig untersagt wurden.

1. „Der Bürge verzichtet...; er verzichtet auf Rechte aus § 776 BGB“

2. „Der Bürge verzichtet auf Einreden der...und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)“

3. „ Bürgschaft erfasst Forderung auch dann, wenn vereinbarte Laufzeit des/der vorstehend genannten Vertrags/ Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist.“

4. „Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über den vereinbarten Kredit hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung ) für dauer von 3 Monaten zusätzlich gesichert.“

5. unzulässigen Klauseln wurden,gemäß Urteiltenor, auf Kosten der VR-Bank Marktredwitz e.G im Bundesanzeiger (01uar 2004 S.1597) und in der Frankenpost ( 14/15.02.04) veröffentlicht.

Gerne bin ich bereit mir zugesandte Darlehens-, Kontokorrentverträge und Bürgschaftsverträge auf Zulässigkeit der Bedingungen zu prüfen, bzw. Konsequenzen der Unwirksamkeit offen zu legen.

Adresse Rechtsanwalt Stefan Schindler, Kumpfmühlerstr. 30, 93051 Regensburg
Tel. 0941/9429903 Fax. 0941/9429905

   

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