Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3697

Uwe

19. August 2008, 13:10 Uhr

Betreff: Warum hat der Vertreter von einem Schaden von 2,6 Mio. € gewusst?

Von wem hat der Vertreter auf der Versammlung mit der Schadensbehandlung zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) vom Schaden von 2,6 Mio. € gewusst, wie es auf Seite 11 des Protokolles steht und Dr. Nickl auch unwidersprochen bestätigt hat und warum hat man auf Seite 10 und auch in dem Vortrag von Dr. Nickl nur gesagt, der Bank sei ein Schaden von 1.120 TEUR entstanden? Warum hat man den Mitglieder den Vertrag mit Manfred Heger unter Verzicht auf Aufschluss gegenseitiger Ansprüche, sowohl bekannter, als auch unbekannter verschwiegen? Wieso hat man die Vertreter und Mitglieder nicht über das Genossenschaftsgesetz in Kenntnis gesetzt, dass der Aufsichtsrat und damit natürlich auch die Prüfer nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link),
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
,
auf Ansprüche gegen die Vorstände gar nicht verzichten darf und bei unberechtigtem Verzicht damit in Verbindung von § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) selbst Untreue gegenüber der Genossenschaft begehen? Müssen wir nicht nur berechtigt fragen, ob man alleine gegen die Vorstände ermittelt und wir das wissen wollen, sondern auch gegen den Aufsichtsrat und die Prüfer? Die Strafanträge hierzu müssen doch längst bearbeitet werden.

   

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