Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3751

Nordlicht

15. September 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Oh Verband uns graust vor Dir

Durch alle Beiträge in diesem Gästebuch zieht sich ein roter Faden. Und dieser rote Faden heißt "MACHTMISSBRAUCH des GENOSSENSCHAFTSVERBAND".

Dem Verband hat durch sein Prüf(-und Beratungsmonopol) faktisch eine Machtposition, die einzigartig im Wirtschaftsleben ist. Er stellt sich über die Eigentümerinteressen in dem er seine eigene Politik verfolgt. In zahlreichen Schriftstücken ist dokumentiert, daß der Verband seine Macht ausnutzt, um seine Interessen durchzusetzen.

Hier zur Erinnerung noch ein paar Beispiele:
-Da werden wissentlich fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert, d.h. z.B. gesetzlich zwingend notwendige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, weil es die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung über Jahre nicht hergab.
- Da werden die Vertreter wissentlich durch Verbandsvertreter belogen, in dem von Verbandsverteretern behauptet wird, daß der Aufsichtsrat bestimmte risikoreiche Kreditengagements nicht gesehen haben kann. Frage: Wozu ist denn dann noch die Prüfung da, wenn sie den Aufsichtsrat nicht informiert?
- Da empfiehlt der Verband dem Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag mit einem betrügerischen und unfähigen Vorstandsmitglied zu unterschreiben - oder bringt diesen als Entwurf sogar mit?- nur damit die Unfähigkeit bzw. die Beteilgung des Verbandes bei der und durch die Vertuschung nicht öffentlich wird.
- Da sitzen die Verbandsvertreter seelenruhig in der Vertreterversammlung und sagen nichts zu dem unvollstängigen Zahlenwerk eines Gutachtens, wo der Schaden, den die Vorstände gemeinschaftlich durch ihr Unvermögen verursacht haben, nicht im vollem Umfang dargestellt wird.
- Da wird den Vorständen und dem Aufsichtsrat der VR-Bank eine ordnungsgemäße Tätigkeit testiert, obwohl der Verband weiß, daß über die abgeholten Werkstattgegenstände von Herrn Bleil trotz mehrfacher Anmahnung bis heute nie abgerechnet wurde.
- Da läßt es der Verband zu und gibt den Vorständen noch Hinweise, was sie zu tun haben, um berechtigte Ansprüche der Mitglieder / Kunden aus Betrügereien der Vorstände aus Falschabrechnungen abzuwehren.
- Da findet um den Schein zu wahren eine Stellenausschreibung für einen Vorstand statt und es wird zufälliger Weise der ehemalige Prüfer berufen, obwohl der vom praktischen Bankgeschäft überhaupt keine Ahnung hat.
- Da wird ein Fusionsbedarf wegen angeblicher Schieflage einer Bank "erprüft", deren Schieflage sich nach der Fusion in Wohlgefallen auflöst.
- Da werden Fusionsgutachten vom Verband ohne Rücksicht auf Vermögensverlsute der Mitglieder erstellt, die immer zu dem Ergebnis kommen, daß eine Fusion zum Wohle der Mitglieder sei, weil die Fusion ja vorher vom Verband eingefädelt wurde.
- Da werden sog. Mustersatzungen durch den Verband vorbereitet und ohne Diskussion "durchgebracht", die den Interessen der Mitglieder zuwiderlaufen - z.B. warum braucht man für den Formwechsel der Genossenschaft (in z.B. ein AG) eine 90%ige Mehrheit mit besonderer Anwesenheitserfordernis, wohingegen die Auflösung der Genossenschaft mit drei Viertel der Stimmen (ohne besondere Anwesenheitserfordernisse) möglich ist? - warum hat der Verband das Recht, an jeder Vertreterversammlung teilzunehmen und jederzeit das Wort zu ergreifen?
...

All dies ist nur möglich, weil alle Genossenschaften per Gesetz allein durch den Prüfverband geprüft werden dürfen. Die Vorstände (und auch teilweise die Aufsichtsräte) der Genossenschaften sind somit vom Wohl oder Wehe der Verbandsprüfer abhängig. Denn der Genossenschaftsverband hat es z.B. durch (unberechtigte) Berichte an die BaFin in der Hand, die berufliche Existenz der Bank-Vorstände zu ruinieren bzw. hat wegen einer vermeintlichen Haftung der Aufsichtsräte wegen früherer Fehler ebenfalls in der Hand.

Nur so ist erklärlich, daß einerseits gute, aber nicht dem Verband gefällige Vorstände geschasst werden und andere, weil treu die Verbandspolitik befolgende, aber unfähige Vorstände, protegiert werden, die ja selbst nach dem Ruin ihrer Bank noch befördert werden (siehe z.B. VR-Bank München-Land).

Andererseits scheint es auch so zu sein, daß die ehemaligen Vorstände der VR-Bank gegenüber höchsten Verbandsvertretern erhebliche Druckmittel in den Händen gehabt haben müssen bzw. noch haben. Scheinbar gibt es da Netzwerke und Beziehungsgeflechte - mit persönlichem Vorteil (Geschenke/Geld?) aller Beteiligten zu Lasten der MItgliedsbanken) bis in die höchsten Ebenen, denn anders ist es nicht erklärbar, daß sich die Nieten in Nadelstreifen der VR-Bank erstens so lange haben halten können und zweitens noch mit dem goldenen Handschlag verabschiedet wurden.

Es ist dann schon sehr seltsam, daß sich der Ex-Prüfling und heute (noch) den Vorsitzende gebende Vorstand der VR-Bank nach außen hin scheinbar überrascht zu den Durchsuchungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gibt und jegliche Beteilung selbstverständlich ausschließt.
Noch interessanter wird es, wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind und endlich Anklage gegen alle Beteiligten erhoben wird und dann heraus käme, daß der sich zuletzt überascht gebende Vorstand einer der maßgeblichen Drahtzieher war und/oder diese geschützt hat.

Bisher haben die Verantwortlichen versucht, die Informationen unter der Decke zu halten und haben es mehr oder weniger erfolgreich geschafft die Öffentlichkeit in die Irre zu führen - die Beiträge der Frankenpost sind ja eher Werbeartikel, weil leider sehr unkritisch. Aber es gibt ja dieses Gästebuch und erfreulicher Weise haben ja Mitarbeiter, die offensichtlich die Machenschaften der Vorstände und des Aufsichtsrats nicht gutheißen konnten, vertrauliche Insiderinformationen zur Verfügung gestellt.

Die Bombe wird erst so richtig hoch gehen, wenn Anklage erhoben wird. Dann wird die Rolle des Verbandes offensichtlich werden. Vielleicht führt das zu einem politischen Beben, daß das noch aus NS-zeiten stammende Prüfmonopol hinwegfegt.

Denn eins ist doch klar. Sollten die Genossenschaften wie alle anderen Unternehmen die Möglichkeit haben, sich ihren Prüfer selbst zu wählen, dann könnte bei weitem nicht der Druck aufgebaut werden wie heute. Denn es bestünde ja immer die Gefahr, daß ein anderer Prüfer das nächste Jahr beauftragt wird und dann die Bewertungen überprüft und öffentlich würde, was der bisherige Prüfer an Fehler gemacht hat.

Die Lunte an der Bombe brennt und die Hoffnung ist, daß die Bombe bald explodiert und das Genossenschaftswesen nachhaltig erschüttert, so daß das Prüfmonopol endlich fällt.

Der hier aufgezeigte Weg über die EU-Kommission ist sicherlich der erfolgversprechendere. Es ist nicht erklärbar, warum die Prüfung von Genossenschaften nur durch Prüfer des Verbandes erfolgen kann, wo diese Genossenschaften Pflichtmitglieder sind. Es gibt bei der EU-Kommission für Wettbewerb eine nette Homepage (in allen Sprachen der EU), wo Verbraucher ihre Anliegen vortragen können -

http://ec.europa.eu/comm/competition/publications/competition_policy_and_the_citizen/consumer_liaison/index

Dort gibt es ein Formular, das man ausfüllen kann. Dann soll doch unsere Regierung mal vortragen, warum es - vermutlich als einziges Land in der EU - immer noch an dem Prüfmonopol festhält. Schließlich gibt es inzwischen ja auch eine Genossenschaft europäischen Rechts, die eine Prüfungspflicht aber kein Prüfmonopol eine Verbandesvorsieht.

Interessanter Weise ist abschließend nach der Genossenschaft europäischen Rechts in der Niederschrift der Mitgliederversammlung folgendes aufzunehmen:

Artikel 62 - Niederschrift
(1) Über jede Tagung der Generalversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muss mindestens
folgende Angaben enthalten:
— Ort und Zeitpunkt der Versammlung,
— Gegenstand der Beschlüsse,
— Ergebnis der Abstimmungen.
(2) Der Niederschrift sind das Teilnehmerverzeichnis, die
Unterlagen über die Einberufung der Generalversammlung
sowie die den Mitgliedern unterbreiteten Berichte zu den
Punkten der Tagesordnung beizufügen
.

Das macht ja auch Sinn, denn wie sollte sich ein Mitglied, das nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ein Bild von seiner Genossenschaft machen, wenn über die Versammlung nur die unter (1) genannten Dinge enthalten sind. Da sind die Europäer doch richtig fortschrittlich und die Eindampfung der bisherigen Versammlungprotokolle der VR-Bank ein echter (vom Vorstand gewollter) Rückschritt.

   

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