Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3955

Genossenschaftler

25. November 2008, 11:21 Uhr

Betreff: System der Existenzvernichtung und Gunstgewährung oder das gesteuerte Genossenschaftswesen

Sind wir angelangt bei der Diskussion über ein wirklichen menschenverachtendes von den Verbänden gesteuertes Genossenschaftswesen, wo man es fertig gebracht hat über den Druck auf die Gesetzgebung mit der Beweisumkehrlast im § 34 Genossenschaftsgesetz angegriffene Vorstände von Kreditgenossenschaften mundtot zu machen, in dem man jede Kleinigkeit aus den selbst verwalteten Akten hervorholen kann und der Vorstand überhaupt nichts mehr in der Hand hat sich zu verteidigen? Wo Verbandsleute und neidische Prüfer über das Schicksal von gut arbeitenden Vorständen und deren Familien entscheiden, wenn die eine eigenen Meinung vertreten?

Zeigt sich in dem Urteil gegen den Vorstand einer kleinen Raiffeisenbank (= Link) diese Menschenverachtung, wenn man diesen Vorstand für 53 Fälle und einen Schaden von 800.000 € vor den Kadi brachte? Wo ist der Unterschied zu einem Manfred Heger, wenn man die Schadensbehandlung Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) dagegen stellt? Hat hier der Genossenschaftsverband den ersten Richter gespielt, weil man vorher zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich, den Vorständen aus Arzberg (= Link) angeleiert hat, aber Manfred Heger trotz der Risikowerte der damals schon revisionsbekannten, wahrscheinlich von den Prüfern selbst zusammen gestellten Zahlen aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), trotz von Herzog und Grothoff aufgedeckter bekannter Ansprüche, mit einem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgt hat?

Wo ist also der Unterschied, dass sich ein Genossenschaftsverband als Ankläger und Richter aufspielen darf oder nicht? In der Konstellation, die Großen mit denen hat man selber gesoffen und gefr..... und die wissen über einen Verbandsoberen selber so viel, dass man es vorzieht sie durch die vergoldete Hintertür gehen zu lassen und sie dürfen sich vielleicht sogar noch über einen millionenschweren Kreditverlust versorgen? Wo ist der Unterschied zwischen Heger und dem anderen Vorstand? Dürfen das Verbandsleute wie Frankenberger, (nun Dr. hc.) Götzl, Eberle, Hasreiter, Drexl, Krause oder Hilkenbach entscheiden? Oder müssen wir die selbst ernannten Richter nicht vor Gericht bringen? Dürfen wir zulassen, dass es zwischen München und Bonn ausgemacht wird, wer Vorstand ist, oder wollen wir das auf der Ebene des Gesetzes doch lieber bei den Genossenschaften belassen? Wie kann sich Herr Herzog erlauben über die Frankenpost den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) für seine Vorgänger zu verkünden, wenn aus den 50 Millionen Schaden den Vertretern nur 800.000 als Alibi vorgetragen wurden?

Wo ist der Unterschied zwischen dem verurteilten Vorstand und Johannes Herzog selber? Dass sich die Verbandsprüfer wieder als Richter aufspielten, weil sie den Notarvertrag über die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) einfach nicht sehen wollten, obwohl dies nach dem gezeigten Urteil mit größter Sicherheit auch gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen hat? Wo lässt sich daraus die Methodik der Genossenschaftsverbände ableiten, zwischen Gunstgewährung und Existenzvernichtung? Wenn der Druck auf den Aufsichtsrat nichts nützt, dann die Drähte heiß gelaufen zur obersten Bankenaufsichtsbehörde, die über die Zulassung der Vorstände nach § 32 KWG nach Verbandsvorschlag befindet und sich sonst aus allem raushält? Warum die Senkrechtkarriere des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter bei der VR-Bank in Marktredwitz? Warum die Rolle als Notvorstand und dann Aufsichtsratsvorsitzender? Werter Webmaster gibt es endlich die Antwort dieses obersten Vertreters der Mitglieder bei der Bank nach Ihrem Eintrag Nr. 4151? Sind die Kreditnehmereinheiten verschlüsselt, oder muss man das von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen, wenn die Prüfer bei der Bank die Risiken nicht nach den gesetzlichen Bestimmung überwachen?

Müssen wir endlich dieses selbst ernannten Richter und selbst gewählten Ankläger entlarven und enttarnen? Müssen wir das gesamte System entlarven, bevor man sich darin sonnt, dass die Verluste der anderen einfach wegen der Größenordnung auch größere Zahlen hergibt, während man die eigenen Verluste a la Dr. h.c.. Götzl verschweigt? Müssen wir in Marktredwitz dafür Sorge tragen, dass die Prüfer mit an 50 Millionen Verlusten Schuld sein müssen und nicht auf den Vorstandsstuhl sondern auf die Anklagebank gehören? Wo ist die Aussage des Ex-Notvorstandes und Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter, ob und in welcher Form gegen den Vorstand Johannes Herzog ermittelt wird? Ist er mundtot, weil er selbst abhängig in irgend einer Form ist?

   

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