Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3980

Genossenschaftler

30. November 2008, 21:52 Uhr

Betreff: Der Schadensersatz durch die Vorstände ist gesetzlich gefordert

Was ist denn mit dem Schadensersatz, der in Eintrag Nr. 4186 noch mal nachgefragt wurde. Nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (2), Satz 1, ‚Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet', gibt es doch laut dem Gesetz keine Möglichkeit auf den Schadensersatz zu verzichten, auch wenn eine Satzung festlegen würde, dass ein Aufsichtsrat oder eine Vertreterversammlung darauf verzichten könnte, Gesetz vor Satzung, so heißt es.

Denn die Vorstände, die da mit der Frankenpost vom 2. Juli 2005 (= Link) gejubelt haben und ohne dass er auch abgebildet war natürlich Manfred Heger, die haben es doch nur dem Umstand zu verdanken, dass mit Johannes Herzog der Prüfer das Vorstandsamt übernehmen durfte. Keinen Regress gegen die alten Vorstände gegen aufgedrücktem Prüfer ohne Imageverlust? Das war doch die Gleichung, wo man die Mitgliederinteressen und das Gesetz in die Ecke stellte.

Was ist aber mit der Leistungsbilanz dieses Johannes Herzog seit dem er nun da ist? Wolf und Krämer haben stolz verkündet, dass man noch Mitarbeiter eingestellt hatte. Dass man die für die Abwicklung der schwierigen Kredite gebraucht hat und nicht für die davon laufende Kundschaft, das haben die beiden natürlich vergessen zu sagen. 438.000 € Gewinn, das könne sich sehen lassen, wo es bei dem Geschäftsvolumen eigentlich 4 Millionen vor Steuern hätten sein müssen. Dass sie der Zeitung überhaupt von den Kreditabschreibungen von 4,6 Mio. € erzählt haben, war wohl ein unbeabsichtigter Ausrutscher. Aber trotz Johannes Herzog, man hat im Jahr 2005 nichts mit dem HOMA-Gebäude angefangen, wie auch heute noch nicht. Die Vorstände, die nun Herzog und Heidel heißen, haben auch heute noch kaum Zeit für die normalen Aufgaben eines Vorstands einer Volks- und Raiffeisenbank und sind am meisten damit beschäftigt, sich selbst zu retten. Bei der Entwicklung der Bank sich bereits nach zwei Jahren das zweite teure Auto auf Kosten der Mitglieder anzuschaffen, das ist aber unverfrorener Egoismus. Musste Herr Herzog denn wirklich soviel Kilometer nach München machen?

Hat der Aufsichtsratsvorsitzende Schelter, bei dem man nicht weiß, ob nach § 34 RechKredV, Abs. (2), die Organkredite (= Link) auch korrekt in der Bankbuchhaltung verschlüsselt sind, die Aufsichtsräte auch wieder nur zustimmen lassen, wie Horst Pausch, beim Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger?

   

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