Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 3996

Interessierter

2. Dezember 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Betirag 4215

Der Chronist von obigen Beitrag betrachtet die Prüfungsarbeit des Verbandes und seiner Prüfer aus einer ganz anderen Perspektive. Es ist schon verblüffend, mit welchen "Wohltaten" Prüfer in der Weihnachtsgratifikation bedacht wurden, wenn die Strichliste der "abgeschossenen" Vorstände möglichst lang war. Dann wurden die erfolgreichsten Prüfer mit einen Vorstandsposten noch zusätzlich belohnt und lasnicht zu verachtenden Nebeneffekt hatte man sich treue Vasallen geschäffen, die in alle Gremien und Ausschüsse platziert wurden. Ein Stasi-ähnliches System. Das Infiltríeren von eigenen Leuten in die Basis um die Machtstukturen auszubauen und zu festigen. Aber allein das Anreizsystem "Hohe Abschussquote" zeigt auf, dass die Prüfungsverbände die Grundfesten der Wirtschaftsprüferordnung vollkommen außer acht ließen. Die in den Worten Objektivität und Neutralität manifestiert wurden. Welche unheilvolle Entwicklung entsteht, wenn der Prüfungsverband zugleich Ankläger, Richter und Vollstrecker ist, zeigt sich an mannigfaltigen Beiträgen in diesem Gästebuch, wo Vorstände beschrieben haben, dass der Willkür des Prüfungsverbandes und seiner Prüfer keine Grenzen gesetzt waren. Man denke nur an den Beitrag aus Sachsen, wo die Wirtschaftsprüferin massiv Einfluss auf die Entscheidung des Aufsichtsratgremiums nimmt. Nötigung und Erpressung bezeichnet das Strafgesetzbuch solche Vorgänge. Ganz zu schweigen von wesentlichen Verstössen gegen die Wirtschaftsprüferordnung.
Am Beispiel Marktredwitz wird deutlich, dass im umgekehrten Fall mit Unterstützung des Verbandes auch alles möglich ist. Denn wie kann ein Prüfungsverband bei den desolaten Zuständen wie es in dieser Bank schon seit Jahrzehnten der Fall ist, immerzu den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Es erscheint nahezu grotesk, dass die Bankenaufsicht - früher Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - dies alles nicht mitbekommen haben wollte. Selbst 1.600 Seitenan Fakten übermittelt durch den Wunsiedeler Kreis konnten nichts bewirken. Wenn eine Stapel Papier nicht so hart wäre, fast könnte man annehmen, dass es als Ruhekissen verwendet worden ist. Da ist es wohl keine ketzerische Fragestellung mehr, wenn man Überlegungen anstellt, welche Kompetenzen und Qualifikation ein Mitarbeiter der BaFin haben muss. Soll er doch, so sagt es schon der Name der Behörde- Finanzdienstleister und somit auch Banken - beaufsichtigen. Am Fall von Rudolf Klein-Heßling zeigt sich klar auf, dass die Bankenaufsicht keine unabhängige Behörde, sondern im Endeffekt nur eine Zweigstelle der Prüfungsverbände ist. Zumindest was den Bereich Genossenschaftsbanken betrifft. Denn wie sonst könnte ein Mitarbeiter eines Verbandes den Beamten des damaligen BaKred. beauftragen, den vorgenannten Rudolf Klein-Heßling auf günstige Art und Weise zu entsorgen, (Lt. Aktennotiz des bearbeitenden Beamten) um bei der anstehenden Fusion, die Vorstandsregelung so abzuschließen. Die Bankenaufsicht enthob ihn aufgrund von an Haaren herbeigezogenen Argumenten des Amtes. Dass der Geschädigte mittlerweile in allen Punkten Recht bekommen hat, aber Weg durch alle Instanzen und verschiedene Gerichte mittlerweile 11 Jahre dauert und noch immer nicht zu Ende ist, da die Bankenaufsicht einen lächerlichen Vergleichsvorschlag zu der vom Gericht festgelegten Entschädigung gemacht hat. Herr Klein-Heßling ist seit vielen Jahren Sozialhilfeempfänger und hat Existenz, Ehre und Gesundheit verloren. Die Ungeheuerlichkeit an der ganzen Geschichte ist neben dem Leid des Geschädigten, dass nicht der Prüfungsverband verklagt werden konnte, da dieser der Bankenaufsicht nur Empfehlungen gegeben hatte, der Verwaltungsakt aber von der Aufsichtsbehörde ausgelöst wurde. Somt musste letzten Endes die Bundesrepublik Deutschland verklagt werden. Wer ist aber am Schluß der Leidtragende: Die Steuerzahler dieses Staates. Wie soll so eine Behörde die Arbeit nicht nur der Banken überprüfen, sondern auch die Arbeit derjenigen die diese überprüfen. Der Gipfel der Inkompetenz zeigt sich aber auch darin, dass wie im Fall Marktredwitz und auch anderen Fällen, der jeweilige Prüfungsverband von der Bankenaufsicht beauftragt wurde Sonderprüfungan nach § $$ KWG durchzuführen.
Die Frage sei erlaubt, warum der Prüfungsverband die Banken die er vorher schon geprüft hatte, nochmals in Form einer Sonderprüfung zu prüfen hatte. Was hätte dabei herauskommen sollen, wenn jemand seine eigene Prüfungstätigkeit nochmals überprüft?? Hätte denn J. Herzog als Sonderprüfer etwas anderes feststellen sollen/können, als vorher als Prüfer bei der Verbandsprüfung. Nichts als zusätzliche unnütze Kosten, die "so" eine Sonderprüfung verursacht. Ein Schelm ist, wer Schlimmes denkt. Hatte der anweisende Beamte eventuell auch Wohltaten des Prüfungsverbandes empfangen? Anders ist solche Ignoranz von Aufsichtspflichten nicht zu erklären. Warum wurde nicht eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, deren Interesse nicht an der Durchsetzung von Verbandspolitik und damit verbunden Strukturüberlegungen sind. Die Argumentation der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, sie verständen mehr von der Bankenprüfung als andere WP-Gesellschaften wird an den nur wenigen beispielhaft aufgeführten Banken in diesem Gästebuch deutlich ad absurdum geführt. In keinem der Fälle hat sich die genossenschaftliche Verbandsprüfung mit Ruhm bekleckert. Sie stehen nur als Synonym für den Machtmissbrauch der Genossenschaftsverbände.

   

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