Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4007

Ehemaliger Prüfer

7. Dezember 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Das fatale Urteil des Dr. Nickl über die Prüferarbeit

Wie nahe hat man den Vorstand mit den 53 Kreditüberschreitungen oder Kreditausweitungen laut dem Urteil in Eintrag Nr. 4227 in der Begründung bei II. neben der Existenzvernichtung auch noch an die Gefängnisstrafe ohne Bewährung gebracht? Wieso hat man den Goldmärchenkreditmann wegen knapp einer Million öffentlich zum Schurken gestempelt und seinen Helfer Reinhold Wolf in der Bank, der ihm das Geld entgegen § 18 KWG ohne ausreichende Unterlagen ausgezahlt hat, auch noch als Zeugen zum Prozess geschickt?

Wieso darf ein Prüfungsgruppenleiter Raimund Grothoff eine Vertreterversammlung belügen, wo es nicht nur um den Schadensersatz für Flex gegangen sein dürfte, sondern um die stillschweigende Befreiung für 50 Millionen € für die Vorstände, die dann erleichtert ihre Entlastung erhielten? Wenn im Genossenschaftsgesetz in § 38, Aufgaben des Aufsichtsrates, in Absatz 1 steht: (Satz 1) Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. (Satz 2) Er kann zu diesem Zweck von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft sowie den Bestand der Genossenschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren einsehen und prüfen. (Satz 3) Er kann einzelne seiner Mitglieder beauftragen, die Einsichtnahme und Prüfung durchzuführen. (Satz 4) Auch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann Auskünfte, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen? Hat dann der für durchgängig an die zehn Prüfer verantwortliche Mann des Genossenschaftsverbandes die Vertreter belogen, wenn er am 30.06.2005 sagte: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte“? Wie ist das im Verhältnis zum Gesetz zu sehen, wenn der Aufsichtsrat jederzeit Auskünfte zu allen Angelegenheiten sowie Einsicht in die Bücher verlangen darf?

Musste Herr Grothoff dem Vorstand Heger zur Befreiung vom Regress bei Flex verhelfen, wenn man schon den Schaden von 2,6 Mio. € auf 1,2 Mio. runter reden musste und damit allen Vorständen für 50 Millionen € Kreditverluste in den letzten Jahren, wenn man selber als Prüfer nebenbei wahrscheinlich eine falsche Bankbilanz als Genossenschaftsverband bestätigte? War Herr Grothoff geschockt, als er dann danach das fertige Versammlungsprotokoll mit seinen Worten (= Link) gelesen hatte? War er mit dieser öffentlichen Aussage gegen das Genossenschaftsgesetz nun aufgenommen in die verschlossenen Bände der bekannten Verfehlungen bei der VR-Bank Marktredwitz die nicht weiter verfolgt wurden, aber in geheimen Schränken aufbewahrt wurden? Wieso wurden bei dem Vorstand in Südbayern nach 53 Fällen gesucht und gestöbert und in Marktredwitz, gefüllte Regale im Archiv mit 36 Bänden über beispielsweise drei Jahre von den Prüfern nicht beachtet? Was Dr. Nickl auf der Versammlung (= Link) zu den Überziehungen sagte, war doch die Aussage, dass die Prüfer Ihre Arbeit verweigerten.

War es in Wirklichkeit so, dass die Prüfer oder die Vorstandskollegen, oder die Aufsichtsräte doch immer alles selbst wussten, aber die Schweinerein mit trugen? Brauchen wir über alle Volks- und Raiffeisenbanken hinweg einen Wunsiedeler Kreis der die Geheimnisse in den selbst verschlossenen Schränken ans Tageslicht bringt, wenn man hört, dass man die Raiffeisenbank Feldkirchen zur Fusion saniert hat, in dem man da eventuell ein Volumen von 80 Mio. € zur BAG Hamm verfrachtet hat? Sagt das Gesetz in § 34 Genossengesetz dass der Vorstand zum Schadensersatz verpflichtet ist, oder sagt das Gesetz, dass genossenschaftliche Prüfungsverbände Rettungsaktionen zu Lasten der solidarischen Sicherungseinrichtung mit millionenfachen Steuerfolgen für Vorstände starten darf, wenn es in deren Kram passt? Sagt das Genossenschaftsgesetz, dass es nicht zu überwachen und zu überprüfen ist, wenn der Aufsichtsrat ein halbes Jahr die Vorstandstätigkeit übernimmt und damit sämtliche Reißleinen eines gesetzlich vorgegebenen Sicherungssystems für die Vermögenswerte einer Genossenschaft und deren Kunden aufgerissen werden, wie bei der kleinen Raiffeisenbank Singoldtal am Lech?

Glaubten sich diese Kreise sicher, dass sie alles wegsperren dürfen und nur sie selbst die Schlüssel haben? Warum mussten die Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz mit Klagen um die Bilanzen und Vertreterversammlungsprotokolle kämpfen? Warum schreibt Johannes Herzog die Protokolle neuerdings nur noch wie eine erweiterte Tagesordnung ohne Fleisch und Aufklärung an die Mitglieder? Warum musste auch beispielsweise Dr. Nickl in einer Klage zur Herausgabe des Versammlungsprotokolls vom 30.06.2005 gerichtlich seine eigene Arbeit (= Link) verleugnen?

Hat die Änderung des Genossenschaftsgesetzes die Akteure im Umfeld der VR-Bank Marktredwitz so überrascht? Hat Dr. Nickl zu seinen Feststellung auch zehn Mitarbeiter gebraucht oder hat er gesagt, zeigt mir den Stapel an Überziehungslisten? Hat er 36 mal die letzte Seite aufgeschlagen mit den Unterschriften aller Vorstände? Hat er mit seinem eigenen Gutachten den Verbandsprüfern eine Ohrfeige verpasst? Hat Dr. Nickl in sein Gutachten geschrieben, die Prüfer Grothoff und Herzog haben ihre Aufgaben nicht wahr genommen, eventuell noch krasser formuliert? Wie will Johannes Herzog der Öffentlichkeit erklären, er hätte von den Krediten von vor 2004 nichts gewusst? Kennt er als stellvertretender Prüfungsteamleiter seine eigenen Arbeit nicht? Hat er den Prüfungsbericht, der den Jahresabschluss 2001 beinhaltet, also im Jahr 2002 geschrieben wurde bereits zum ersten Mal mit erstellt, nach dem Manfred Heger das vorige Prüferteam angeblich komplett mit Hausverbot belegte? Oder war es der nachfolgende Prüfungsbericht, wo man doch den vorigen eingehend studieren muss?

Lesen wir das ursprünglich zu verheimlichende Protokoll vom 30.06.2005 dahingehend, dann haben die Prüfer die Überziehung bereits im Jahr 2001 gesehen und sie haben die 375.000 € oder 734.000 DM (= Link) in den Prüfungsbericht geschrieben, denn dass steht bei den Ausführungen des Dr. Nickl als Aussage des Herrn Grothoff dabei. Hat man dann im Jahr 2002 die Überziehung beim Stand von 710.000 € oder im Jahr 2003 bei 745.000 € nicht mehr in den Prüfungsberichten gehabt? Was hat man da bei der Einzelprüfung geschrieben, wie man so eine Entwicklung aus Prüfersicht sieht, ob man selber gesehen hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie in den Bankunterlagen dargestellt den Tatsachen nicht entsprechen, von denen der Vorstand wissen musste, der die Überziehungen alleine vornehmen konnte und von denen auch der Vorsitzende des Kreditausschusses des Aufsichtsrates wissen musste, der eventuell als Steuerberater des Kunden noch falsche Kundenbilanzen erstellt hatte? Müsste man heute sagen, man kennt den Kunden aus dieser Zeit höchstpersönlich, der vielleicht tagtätlich beim Kaffe mit Manfred Heger selbst die Überziehungen gesehen hat, wie sie freigegeben wurden?

Man kann hier auch nachlesen was die Risikoklassen bei einer Bank im Kreditgeschäft bedeuten. Ein risikoloser Kredit wird nicht in den Bericht geschrieben, was war also Flex für eine Risikokategorie am 31.12.2001? War es als latentes Risiko in Klasse 2 eingestuft? War es schon als Wertberichtigungskredit in Klasse 3 definiert? Wenn es im Prüfungsbericht gestanden hat, wie Raimund Grothoff ausführte, dann hat auch schon das BaFin ab dem Jahr 2001 diesen Kredit mit beobachtet. Dr. Nickl hat wahrscheinlich in seinem Gutachten ein fatales Urteil zur Arbeit der externen Revision gemacht, entweder direkt, oder indirekt. Hat Herr Herzog dieses Gutachten schon verbrannt, oder ist es noch zu haben? Indirekt steht drin, wie der Verband Johannes Herzog unter Missachtung der Prüfungspflichten zum Vorstand und Nachfolger von Manfred Heger gemacht hat. Hat die Staatsanwaltschaft das Werk schon gelesen?

   

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