Betreff: Zu den PrüfungsberichtenWarum soll es bei der Verweigerung der Prüfungsberichte und Protokolle nur um die Sachen aus der Vergangenheit gehen, die man nicht aufzeigen will? In den Berichten sind alle Großkredite nach KWG auch einzeln behandelt. Zuerst die Großkredite und dann die risikobehafteten Kredite. Wenn es heute darum geht, ob die Vorstände in Marktredwitz bestimmte Zusammenfassungen zu Kreditnehmereinheiten nach § 19 KWG nicht gemacht hätten und heute daraus wiederum Großrisiken erwachsen wären, könnte es sein, dass da Prüfungsberichte von vor ein paar Jahren auch schon unglaubliche Hinweise geben könnten, die heute ein Johannes Herzog und seine früheren Prüferkollegen nicht aufgedeckt haben wollen?