Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4064

Nordlicht

18. Dezember 2008, 15:26 Uhr

Betreff: Verstrickung Vorstand Aufsichtsrat Verband

Es ist doch kein Wunder, daß hier über die Verstrickungen zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsrat diskutiert wird, denn diese Verstrickung ist insbesondere bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) systembedingt und in diesem Fall auch gewollt. Es gibt im Genossenschaftssystem keine unabhängigen AR-Mitglieder, weil diese ja gleichzeitig auch Kunden mit wirtschaftlichen Interessen sind. Da trifft es sich natürlich gut, wenn die wichtigsten Kunden der Bank auch mit im Aufsichsichtsrat sind. Die können dann gleich Rede und Antwort stehen für alle Fragestellungen der übrigen AR-Mitglieder - Ach, ich vergaß: Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus - Also wird dort dann lieber alles durchgewunken

- Und so geht es trotz der Kenntnis um dieses Gästebuch heute noch, weil die Schicksalsgemeinschaft keiner mehr ohne Schaden zu nehmen verlassen kann. Die Herumeierei wegen der Regressansprüche ist doch ein Beispiel dafür. Obwohl den Aufsichtsratsmitgliedern doch die Verfehlungen der vorherigen Vorstände bekannt sein mußte, wurde auf die Tagesordnung der Versammlung ein Regressverzicht gesetzt.

Es stellt sich regelmäßig die Frage: Wer wird überhaupt Aufsichtsratmitglied?

Antwort:
Theoretisch kann das jedes Mitglied machen.

Praktisch ist es aber so, daß doch der vorhandene Aufsichtsrat sich (auf Vorschlag des Vorstands oder des Verbands?) ein Ersatzmitglied für jedes ausscheidende Mitglied der nächsten Versammlung vorschlägt. - Die ewige Wiederwahl bis zum Rentenalter ist dabei noch ein ganz anderes Thema.

Es ist bisher noch nicht bekannt geworden, daß mal aus der Versammlung heraus ein Mandat zu besetzen gewesen wäre, weil es keine Vorschläge gegeben hätte. Man möchte schließlich unter sich bleiben. Es wird im übrigen auch seltenst berichtet, ob auch alle Aufsichtsratsmitglieder überhaupt an den Sitzungen teilgenommen haben oder wieviele es gegeben hat oder welche Themen behandelt wurden.

Über die Aufwendungen des Aufsichtsrats wird bei der VR-Bank regelmäßig nicht berichtet. Bei der Vielzahl der Sitzungen dürfte da aber ein ordentliches Volumen an sog. Sitzungsgeldern aufgelaufen sein. - Eine Vergütung wie bei vergleichbaren Aktiengesellschaften ist aber regelmäßig nicht vorgesehen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende, der von dem Aufsichtsrat gewählt wird, hat eine dominierende Position und sollte deswegen über entsprechende besondere Qualifitkationen verfügen.
Auch die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sollten in wirtschaftlichen Dingen erfahren sein. Zumindest sollten sie in der Lage sein, sich den Jahresabschluß und die dort von den Prüfern gewählten Formulierungen erläutern zu lassen und diese Fragen im Protokoll des Aufsichtsrats erfassen zu lassen. Eine gewissen Hartnäckigkeit ist da schon von Nöten.
Aber vielleicht will man sich dort ja wegen der Unkenntnis nicht blamieren und hält lieber den Mund, oder kommt erst gar nicht zur Sitzung.

Bei der VR-Bank hat der Aufsichtsrat komplett versagt. Alle sind mitgegangen und werden es nun bis zum bitteren Ende tun müssen. Wir werden es hoffentlich noch erleben, daß mit Anklageerhebung das Kartell der Schweiger und Weggucker zusammenbricht und endlich die Verantwortlichkeiten klar werden.

   

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