Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4094

Nordlicht

5. Januar 2009, 11:50 Uhr

Betreff: Wissen um Sparverträge - Eiertanz Regress

Sparverträge:

Das BGH-Urteil in dem es um die Unzulässigkeit von ungenauen (weil die Bank einseitig bevorteilendend) Geschäftsbedingungen ging (kein nachvollziehbarer Maßstab für Zinsanpassungen!), ist doch innerhalb der Bankenszene sehr wohl zur Kenntnis genommen worden und ist durch alle einschlägigen Publikationen weithin bekannt.

Es fragt sich eben dann nur, wie darauf reagiert wurde.

1. Es sollte nicht wundern, wenn der Genossenschaftsverband analog nach Bestätigung der betrügerischen Stichtagsmanipulation und der dort gegebenen Empfehlung "seine" Mitglieder nicht ebenfalls ein Marschroute - nichts sagen, alles abstreiten, auf Verjährung hoffen, immer den Rechtsweg beschreiten - empfohlen hätte. Das wäre zwar nicht im Sinne der Mitglieder/Kunden, aber das spielt beim Verband ja eh keine Rolle.

2. Die Vorstände werden sicherlich überprüft haben, in welchem Maße die VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) davon betroffen sein könnte. Der Vorstand hätte sicherlich auch dem Aufsichtsrat davon berichten müssen, denn so ein Urteil dürfte bei konsequenter Anwendung erheblichen Rückstellungsbedarf bei der VR-Bank ausgelöst.

3. Der Aufsichtsrat hätte - da er ja mit Mitgliedern besetzt ist, die auch die Zeitung lesen können oder sich über Bankzeitschriften hätten informieren können - auch den Vorstand dazu befragen können (incl. Protokollierung) und wäre so seiner Aufsichtspflicht nachgekommen. Oder hat er lieber nichts gesagt, gesehen oder gehört (die drei Affen), weil er ja sonst die Vorstände und insbesondere die positive Entwicklung der Bank gestört hätte?

4. Schließlich könnten auch die Prüfer gezwungen gewesen sein, über dieses Urteil und seine (Nicht-)Anwendung zu berichten. Schließlich handelt es sich ja um ein vermutlich nicht ganz geringes Risiko. Oder ist das Volumen bei der VR-Bank nicht so groß, weil man ja noch ganz andere Baustellen (im wahrsten Sinne - Stichwort: Homa-Gebäude) vor sich hat. Der Verband nimmt sich ja in anderen Fällen auch die Freiheit gegen das Handelsgesetzbuch zu verstoßen, indem z.B. Abwertungen nicht vorgenommen werden, weil es das Ergebnis nicht hergab!

Vermutlich folgen die Prüfer den Empfehlungen des eigen Verbandes und sehen kein Risiko, weil ja ohnehin keiner gegen die VR-Bank klagen wird. Der Verband überprüft damit wiedermal seine eigene Beratung und ist dabei völlig unabhängig?!?

Fazit:
Es haben vermutlich wieder alle (Vorstand, Aufsichtsrat, Verbandsprüfer) von dem Urteil gewußt.
Aber das Jahresergebnis der Bank ließ keine "freiwillige" Lösung zu, so daß alle eisern schweigen und abwarten. Mit dieser Strategie war man bisher ja immer erfolgreich!
Denn ob die Kunden und Mitglieder einen Schaden erleiden, spielt ja keine Rolle, wenn man doch selbst seine Taschen weiterhin füllen kann und alles schön unter der Decke bleibt bzw. durch eine Fusion untergeht. - Aber in diesem Fall. Wer wollte / sollte noch mit dieser Katastrophenbank fusionieren? Außerdem gäbe es dann noch mehr Mitwisser, so daß das Risiko steigt, daß einmal etwas ohne staatsanwaltliche Ermittlungen herauskommt.


Regress:
Der von Susanne dargestellte Sachverhalt verdeutlicht die inzwischen vollständige Unglaubwürdigkeit des Aufsichtsrats (und des monopolistischen Prüfverbands). Der Aufsichtsrat (oder sein Vorsitzender - ein Rechtsanwalt!) hat sicherlich nicht ohne eine Beratung des Verbands den Regressverzicht unterzeichnet. Offensichtlich hatte der Exvorstand H. noch genügend Druckmittel in der Hand (oder in Kopie), um das Gremium oder seinen Vorsitzenden (unter Mitwirkung des Verbands) zu so einen Aufhebungsvertrag zu bringen.

H. war dann nur zu blöd, diesen Vertrag dann noch zu erwähnen. Und als dann die Katze aus dem Sack war, ging der Eiertanz erst richtig los.
Über die Vertreterversammlung wurde versucht zu erreichen, den Regressverzicht zu bestätigen. Dabei wurde aber völlig übersehen, daß den Vertretern dort gar nicht das gesamte Ausmaß des Schadens offenbart wurde, sondern lediglich die Spitze eines Eisbergs. Es verwundert schon sehr, daß die Bank selbst nicht den Schaden hat vortragen lassen oder der Verband, obwohl diese doch genau hätten wissen müssen, was anstand. Stattdessen versteckte man sich noch - gegen gutes Honorar - hinter einem Gutachten eines Rechtsanwalts, der vermutlich hat gar nicht alles sehen oder sichten können, sondern auf die Zuarbeitung der Bank (oder des Verbands) angewiesen war. Erstaunlich auch, daß das Genossenschaftsgesetz nicht angewendet wurde, wo nach

§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(1) 1Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. ...
(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.
...

die Vorständ hätten beweisen müssen, daß sie alles ordnungsgemäß durchgeführt hätten. Nicht der Aufsichtsrat hat was nachweisen müssen, sondern die Beweislast wäre umgekehrt gewesen. Und wie aus zahlreichen Einträgen bekannt, hat der Vorstand komplett versagt (Stichworte: Überziehungslisten; gerichtsbestätigte Kenntnisse, daß betriebswirtschaftliche Auswertungen für Kreditentscheidugen/-prolongationen falsch waren!!!). Es muß deswegen gegen alle Vorstandsmitglieder ein Regress angestrebt werden.

Dann die Kehrtwende, als die staatsanwaltlichen Ermittlungen den Druck doch so erhöht hatte, daß man offensichtlich nicht mehr anders konnte, um nicht selbst der Untreue bezichtigt zu werden.

Aber, warten wir mal ab, was dabei herauskommt. Es ist fast schon zu erwarten, daß der Vorstand Herr H. ganz überraschend den Vertretern dann mitteilt, daß das Verfahren nicht weiterverfolgt würde, da bei den ehemaligen Vorständen nichts zu holen sei (und deswegen die Pensionen schön weiter bezahlt werden!). Man hat Ihnen ja auch entsprechend Zeit gelassen Ihr Vermögen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Überraschen würde uns das hier nicht mehr. - Gleichzeitig würde der Untreutatbestand gegen die Aufsichtsräte wieder aufleben, denn es ist nicht nachvollziehbar, warum es bei den offensichtlichen katastrophalen Zuständen nicht schon viel eher eine Sonderprüfung gegeben hat bzw. die Vorstände nicht viel eher aufgefordert wurden, ihre Unschuld zu beweisen!

Aber - eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus - und das alles unter wohlwollender Begleitung des Prüfverbands, der bis in die höchste Ebene davon betroffen sein dürfte.

   

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