Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4322

Genobanker

10. März 2009, 12:55 Uhr

Betreff: Wann und wo kommt der Offenlegungsbericht der VR-Bank Fichtelgebirge

Nach der neuen Solvabilitätsverordnung (= Link) sollen gemäß Teil 5 der Rechtsvorschrift beginnend mit § 319, Anwendungsbereich Offenlegung (= Link), die Eigenkapital- und Risikowerte eines Kreditinstitutes veröffentlicht werden. Wie verfährt die VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz nach § 320, Offenlegungsmedium (= Link), wo wird der Bericht veröffentlicht? Nach
§ 321, Offenlegungsintervall (= Link), muss der Bericht jährlich veröffentlicht werden. Mit § 340, Inkrafttreten (= Link) wird gesetzlich festgelegt, dass die Rechtsvorschrift schon mit dem 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Wo ist der Offenlegungsbericht vom Jahr 2007? Wenn die Frist bis zum Jahresultimo ausgeschöpft war, dann muss zum 31. 12.2008 der zweite Bericht fällig gewesen sein. Wo ist dieser?

   

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