Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4330

Wissender

12. März 2009, 10:38 Uhr

Betreff: Man kann es nur anhand der fertigen Aufstellung erklären

Die Banken und an vorderster Front Verbandspräsident Dr. hc. Götzl, werden wieder wegen der Regulierungssucht schimpfen, aber dieses Ding, die Solvabilitätsverordnung und die Offenlegung der Daten, das soll zur Marktdisziplin verhelfen. Nichts mehr mit marktoperativ dynamischen Vorständen, die die Rahmenbedingungen nicht einhalten können oder viel mehr nicht einhalten wollen mit blinden Verbandsrevisoren und bald jedem sechsten Kreditkunden als Risiko bei der Bank wie es bei der VR-Bank in Marktredwitz der Fall war. Diese Kunden musste Johannes Herzog seit 2005 als Quantität aus den Büchern bringen, obwohl er vorher die Vorstände monatlich 300 Seiten Überziehungen zugestanden hat, was ja mit laufenden Kompetenzüberschreitungen zu tun hatte, wenn man die Fälle Flex und Gold, Gold, Gold ansieht. Hier steht Lug und Trug des Herrn Herzog drin, wenn er von den schlimmen Kreditfällen nichts wissen wollte, die EDV trägt alles zusammen. Sie trägt das Risiko zusammen und sie ist auf der anderen Seite das Medium mit, dem man über 60 % aller Sollbuchungen nach einem gerichtlichen Gutachten mit Wertstellungen manipuliert. Herzlichen Dank wiederum an den Verbandsmitarbeiter, der uns die Vorlage des Offenlegungsberichtes (= Link) zur Verfügung gestellt hat, denn nur anhand so einer Aufstellung kann man die Sache nachvollziehen und erklären.

Nun hoffen wir, dass nach den Vorschriften von § 321 SolvaVerordng, Offenlegungsintervall (= Link) in Abs. 2 mit Verfügbarkeit der Daten und zeitnaher Veröffentlichung der 31. März gemeint ist, wenn die Banken nach dem KWG die Bilanzen an die Deutsche Bundesbank geben müssen und nicht erst wenn die Banken irgendwann den Jahresabschluss veröffentlichen. Es wäre auch eine wesentliche Orientierungshilfe für Vertreter und Mitgliedern bei den Genossenschaften oder Aktionäre bei den AG’s um die Arbeit der Bankvorstände richtig einschätzen zu können und nicht wenn man die Jahresabschlussveröffentlichung nach hinten schieben kann.

   

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