Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4363

Uwe

23. März 2009, 16:17 Uhr

Betreff: Ehrlichkeit von Johannes Herzog?

Was wollen wir den Ehrlichkeit von dem Exprüfer Johannes Herzog erwarten? In dieser Prüfungsberichtsverordnung (= Link), da steht doch drin, was ein Prüfer alles anschauen muss. Die Staatsanwaltschaft ist doch wegen Kredit vor 2004 da gewesen, da hab ich nichts gewusst? Ist das eine bodenlose Lüge Herr Herzog? Und jetzt soll’s drum gehen, dass die Aufsichtsräte die Kredite mit genehmigt hätten, die man nach dem Kreditwesengesetz nicht zusammengerechnet hat. In der Vorordnung steht doch drin, dass die Prüfer das im Prüfungsbericht auflisten müssen und Herr Herzog behauptet, er hätte drei bis vier Jahre als Prüfer geschlafen. Zu solchen Leuten soll man vertrauen haben, wenn man uns jetzt noch weiß machen will, dass man nicht mal mehr wisse, wie man den die Zinsen bei den Sparverträgen verändert hat, es sei zu umständlich den Kunden ehrlich die Antwort dazu zu geben, der Kunde soll bitte die Kosten dafür übernehmen. Wo sind wir denn guter Mann?

Ehrlich meine Herren Aufsichtsräte, haben die Prüfer im August 2004 auch schon gesagt, wir stellen uns wie eine Wand vor Euch hin, wenn es darum geht, dass wenn ihr den Manfred Heger unter Verzicht auf alle Ansprüche (= Link) (bitte nachlesen !!!) gehen lasst. § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) untersagt Euch das doch, egal was man dann in Mustersatzungen beschließt, eine Satzung kann kein Gesetz ändern. Abs. (4), Satz 2, bestimmt, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Es wird eng mit der Aussage wo kein Kläger da kein Richter. Wer einen anderen unberechtigt aus den Ansprüchen raus lässt, der muss selber grade stehen. Aber auch die Prüfer sind über § 62 und § 150 GenG mit dabei. Die Prüfer und der Verband haben noch weniger das Recht einem Aufsichtrat einen befreienden Dienstaufhebungsvertrag für einen Vorstand Heger und später Krämer aufzunötigen.

Man muss sich heute im Fall Träger sowie so fragen ob Horst Pausch nicht auch ein Organkreditverhältnis hatte, was der Bank überhaupt nicht gut bekommen sein könnte? Was hat ihn veranlasst den Vertrag mit Manfred Heger alleine zu unterschreiben und die Zustimmung der anderen Aufsichtsräte regelrecht abzunötigen? Eigenmächtiges Handeln des Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch weil zwei Prüfer an seiner Seite waren und er somit den Segen nicht vom Aufsichtsrat sondern vom Verband hatte und der Aufsichtsrat nicht mehr aus konnte als Herzog zum Vorstand zu machen? Und dann Rücktritt Pausch zwei Tage nach der Vertreterversammlung, komisch, ehrlich oder ein ganz ganz schlimmer und geradezu fauler Beigeschmack? Wenn man keine ehrlichen Auskünfte erhält dann muss es erlaubt sein solche unangenehmen Fragen zu stellen. Werden die Fragen nicht beantwortet, so gehen wir leider von einer genauso unangenehmen Antwort mit Ja auf die Fragen aus, ja es stimmt, nach was gefragt ist. Ehrliche Frage, Ducken und Verstecken, ehrliche und erlaubte Schlussfolgerung. Und ganz ehrlich und schwarz auf weis meine Herren, werden wir die veröffentliche Solvabilitätsbilanz sehen. Warum ist eigentlich nach dem KWG kein Bußgeld gegen den Verband wegen offensichtlicher falscher Bilanz und Bilanztestate in den Jahren 2002 und 2003 verhängt worden? Das steht doch auch in den Bußgeldvorschriften von § 56 KWG.

   

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