Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4416

L.

7. April 2009, 17:21 Uhr

Betreff: Arbeiten die Verbandsprüfer mit der Staatsanwaltschaft zusammen?

Im Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) hat Johannes Herzog der Zeitung erklärt, man wäre für eine lückenlose Aufklärung im Interesse der Bank und es handle sich um Vorgänge vor 2004. Warum sollen es Vorgänge vor 2004 gewesen sein, wenn das sogenannte Goldmärchen Bestandteil der Ermittlungen wäre? Das war doch alles im Frühjahr 2004, wie man von dem Verfahren weiß. War dieses Verfahren im Jahr 2007 vielleicht sogar für die Ermittler das Signal bei der VR-Bank mal genauer hin zu schauen? Ist es von Herrn Herzog glaubwürdig, dass er von den Krediten nichts gewusst haben will, oder will man die Öffentlichkeit für dumm verkaufen und auch die Ermittlungsbeamten, dass die nicht wissen, dass es eine externe Revision gibt, und dass es eine Prüfungsberichtsverordnung gibt und dass darum die Prüfer bei der Bank und deren Berichte eine sprudelnde Quelle für Verfehlungen von Vorstände sein müssen? Hat Herr Herzog den Ermittlungsbeamten hilfreich den Weg gezeigt zu den Quellen, nachdem er bis zu dem Zeitpunkt geschwiegen hatte, bis der Staatsanwalt an der Tür angeklopft hatte?

Wie konnte der damaligen Aufsichtsratsvorsitzende Reiner Loos in der Frankenpost vom 28.06.2007 mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) verkünden, dass die Vergangenheit juristisch abgeschlossen sei? Wie wurden die Vertreter über den Fall informiert, im Versammlungsprotokoll kann man dazu nichts finden? Zu juristisch abgeschlossen hatte aber die Staatsanwaltschaft anscheinend eine andere Meinung und ermittelt wahrscheinlich noch bis heute und somit doch wegen vieler Fälle. Hat Johannes Herzog die vom ihm und seinen unterstellten Kollegen aus der Prüfungsgruppe oder seines Kollegen Grothoff erstellten Einzelprotokolle in den Prüfungsberichten den Ermittlungsbeamten nicht erklärt? Warum hat er die Vorstände nicht entsprechend § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zeitnah behandelt und warum hat der Genossenschaftsverband mit seinen Prüfern vor Ort nicht die Abberufung der Vorstände nach § 32 KWG, Erlaubnis (= Link) und § 33 KWG, Versagung der Erlaubnis (= Link) betrieben? Wäre damit das unendliche Drama bis in die heutigen Tage vermeidbar gewesen? Warum hat man diesen Vorständen zugestanden, dass man festgestellte Kreditabschreibungen in Form von Einzelwertberichtigungen nicht durchgebucht hat? Warum hat man Wolf und Krämer auf den Vorstandspositionen gebraucht um dem Prüfer Herzog die Zeit zu geben das Alibi wegen der Wirtschaftsprüferordnung und dem unerlaubten Interessenkonflikt zu verschaffen? Warum hat sich Johannes Herzog zwei Vorstände an die Seite genommen, gegen die heute mit großer Sicherheit Ermittlungsverfahren laufen? Warum aber soll ein Prüfer an unglaublichen Kreditverlusten keine Schuld tragen, wenn er 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat in Größenordnungen und Bereichen, die uns mit Flex augenscheinlich aufgezeigt wurden, nicht dazu genutzt hat um die Bank von solchen Vorständen zu befreien, sondern wenn er es offensichtlich genutzt hat sich als Nachfolger zu inthronisieren und dazu Freispruch der Vorgänger betrieben hat ohne von sich aus die rechtsstaatlichen Institutionen einzuschalten?

Was steht zu heute eventuell wackeligen Großkrediten in den Prüfungsberichten, wo man hinter vorgehaltener Hand munkelt, die seien über der Höchstkreditgrenze gewesen? Wie würde es Herr Herzog erklären, wenn heute aufgedeckt würde, dass man zu seiner Prüferzeit eventuell die richtigen Verschlüsselungen nicht vorgenommen hätte? Wäre er weiter eine sprudelnde Quelle oder ein sprachloser Vorstand heutiger Tage, wie er es auch gegenüber den Mitgliedern praktiziert?

   

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