Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4439

Nordlicht

15. April 2009, 09:05 Uhr

Betreff: Wundersamer Eigenkapitalverlust

Nicht zu vergessen ist auch der wundersame Kapitalverlust von 2006 nach 2007, als das gezeichnete Kapital (= die Genossenschaftsanteile der Mitglieder) um nahezu 1.000.000,00 Euro - in Worten: eine Million Euro = fast zwei Millionen D-Mark - zurückging, maßgeblich durch die Kündigung eines einzigen Genossen, wenn sich recht erinnert wird.

Da mußte man sich auch wundern, wie das sein kann, daß sich die Genossenschaftsbank VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge), derart abhängig gemacht hat oder machen mußte, um (vielleicht?) genügend Eigenkapital ausweisen zu können, um überhaupt noch Kredite herauslegen zu können bzw. die Höchstkreditgrenzen hoch zu halten.

Da stellt sich bei dem bekannte Geschäftgebahren schon mal die Frage, ob dieses Eigenkapital nicht vielleicht durch einen Kredit der VR-Bank aufgebracht wurde, sozusagen als Kopplungsgeschäft nach dem Motto:
Du bekommst Deinen Kredit, wir müssen dafür aber Eigenkapital bereithalten, was wir nicht haben. Wir statten Dich kreditmäßig etwas größer aus, so daß Du aus dem Überhang Anteile erwirbst. Bei einer Eigenkapitalbereitstellung von vielleicht 10% könnten also mit Euro 1 Mio ein Kredit mit Euro 10 Mio ausgegeben werden. Davon bekommt der freundliche Kunde Euro 9 Mio für seine Zwecke und kauft für die übrige Euro 1 Mio Anteile der Bank. Und schon hätten sich die Probleme des knappen Eigenkapitals gelöst.
Klar, das ist nur spekuliert, aber bei den bekannten Taten der Bankverantwortlichen - vom Vorstand über den Aufsichtsrat bis hin zum Genossenschaftsverband - ist den Herren ja inzwischen alles zuzutrauen - wie die Planspiele über mögliche Fusionen bestätigen.

Regelmäßig ist es doch sonst so, daß viele Genossenschaftsbanken eher darauf bedacht sind, nicht so viele Mitglieder zu haben, weil die ja aus Sicht der Vorstände relativ teuer sind bzw. wegen der Dividendenzahlungen Liquidität aus dem Unternehmen ziehen würden. Wobei nicht bedacht wird, daß das Geld ja trotzdem regelmäßig im Haus bleibt, weil es ja nicht vollständig ausgegeben wird.

Im übrigen ist es sicherlich auch Interessant zu erfahren, was wohl der Genossenschaftsverband zu dem Einbruch im Eigenkapital notiert hat. Denn es dürfte ja wohl zu den Grundlagen der Prüfung gehören, sich diesen Bereich anzusehen. Insbesondere dürfte die Struktur, daß ein einzelnes Mitglied so hoch an der Bank beteiligt war, aufgefallen sein. Zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Vorstandsarbeit dürfte so eine Bildung einer Abhängigkeit sicherlich nicht gehören.

Abzuwarten bleibt schließlich, ob sich in 2008 weitere Mitglieder von "Ihrer" Bank abgewendet haben und ihre Geschäftsanteile gekündigt haben.

Da die Vertreterversammlung laut Satzung ja in den ersten 6 Monaten stattfinden muß, ist nur noch ein wenig Geduld notwendig, bis das Zahlenwerk für 2008 auf den Tisch kommt. Daß der Vorstand mit der Vorlage so lange wartet, wo alle anderen benachbarten Genossenschaftsbanken schon längst berichtet haben, könnte auf massive Probleme bei der Abschlußersteltung bzw. -prüfung hindeuten.

Die im vorherigen Beitrag aufgeworfene wundersame Kreditvermehrung läßt aber erneut die Frage aufkommen, wie das unter den Augen des Genossenschaftsverbandes geschehen könnte? Die Prüfer verbringen doch bei dieser Bank so viel Zeit, daß sie inzwischen eigentlich alle Vorgänge kennen müßten.

Das ganze Verfahren über Garantien bleibt ja nur unerkannt, wenn für die Garantien keine Gebühren kassiert werden. Denn sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, mal zu prüfen, ob die Gebühreneinnahmen aus Garantien zu dem angegebenen Bestand passen. Aber wer so vorgeht hat vermutlich entweder die Gebühren in anderen Bereichen versteckt oder hat gleich ganz auf die Erhebung verzichtet. Unter Freunden muß man ja nicht gleich für jede Leistung eine Rechnung geschrieben werden, da hilft man sich lieber auf anderem Wege.

So ein Bevorzugung von besonderen Kunden / Freunden könnte ein Untreuetatbestand sein, aber bei der Bank spielt das ja eh keine Rolle mehr. Denn durch die ungesetzlich manipulierte Abrechnungsmethoden (sowohl bei der fehlerhaften Valutierung von Darlehn oder der willkürlichen Festlegung von Zinssätzen beim Bonussparen), die ja sicherlich mal durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden dürfte, kommt es auf eine Sache mehr oder weniger nicht an, wenn es um eine Berufsverbot und den Verlust der üppigen Pensionen bzw. Pensionszusagen geht.

   

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