Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4593

Nordlicht

23. Juni 2009, 10:01 Uhr

Betreff: 13 Mio Verkauf von Mitgliedern - Eigenkapital

Ob es nun 13 Millionen Euro waren oder nicht wird sich bald heraussstellen, denn auch der Jahresabschluß der Volksbank Plauen wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Sobald das geschehen ist, wird in diesem Forum sicherlich darüber berichtet werden.

Dann wird man sehen, wo die Zugänge auf der Aktivseite in den Sachanlagen oder durch einen wie auch immer gearteten aktivierten Firmenwert stattgefunden haben. Bei dem vermuteten Volumen dürfte das nicht so einfach untergebuttert werden und es müßte in den Erläuterungen der Bilanz etwas gesagt werden.

Ein Verkauf oder Übertragung von Mitgliedern bestimmter Filialen von einer Genossenschaft an eine andere ist nicht möglich. Auch die Mitglieder, die ja auch Kunden der VR Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) sind, können vermutlich nicht so einfach übertragen werden. Man ist ja Mitglied der Genossenschaft und nicht Mitglied einer Filiale.

Eine einfache Übertragung ohne ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder verbietet unter anderem auch die Satzung der Genossenschaft selbst. Denn dort heißt es in

§ 11 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken.

Die Mitgliedschaft ist jedenfalls nicht dadurch beendet, daß der Vorstand die Filialen im Bereich der Mitglieder schließt. Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist die Satzung eindeutig. Eine Übertragung ist dort nicht vorgesehen. Schließlich handelt es sich bei der Mitgliedschaft in der Genossenschaft um eine unternehmerische Beteiligung, aus der man nicht mal so eben rausgedrückt werden kann.

Angemerkt so schließlich noch, daß die ausscheidenden Mitglieder grundsätzlich ja immer nur den Nominalbetrag ihrer Beteiligung erhalten und auf die einbehaltenen Gewinn während ihrer Mitgliedschaft verzichten.
Auch hier wäre eine andere Regelung möglich, die aber vom angeblich neutralen Verband nicht gewollt ist.
Gehört das Vermögen dann dem letzten Mitglied, das noch in der Genossenschaft verbleibt?

Und zu allerletzt:
Vom Vorstand der VR-Bank Marktredwitz wurde die Dividende mit 3,5% als angemessen bezeichnet. Aber worauf beziehen sich die 3,5% denn?

Die 3,5% Dividende beziehen sich doch nur auf das gezeichnete Kapital. Bezieht man die Gewinnrücklagen und den Fond für allgemeine Bankrisiken mit in die Betrachtung ein, dann halbiert sich die Dividende auf kümmerliche 1,75%, die dazu erst mit einem halben Jahr Verzögerung ausgezahlt wird. Gewinnrücklagen sind nichts anderes als nicht ausgeschüttete Gewinne der Vergangenheit. Mit diesem Geld der Mitglieder arbeitet der Vorstand also ohne, daß dafür eine Vergütung gezahlt wird. Würden diese Gewinnrücklagen in gezeichnetes Kapital umgewandelt und damit dividendenberechtigt, dann würden auch die Mitglieder davon profitieren.

Für Festgeld gab es im letzten Jahr noch mehr und man hatte das Geld schneller verfügbar und keine Nachschußpflicht.
Die in der Werbung auftauchende Aussage, daß die Mitgliedschaft eine attraktive Beteiligung sei, ist jedenfalls ein schönes Lockmittel. Dies ist dann insbesondere deswegen offensichtlich, weil die Höhe der Beteiligung regelmäßig stark limitiert ist, denn sonst würde man sich ja eben weiteres dividendenberechtigtes Kapital ins Haus holen.
Einzelfälle durchbrechen aber diese Ausnahme, so war ja der dubiose Abgang durch die Kündigung von Mitgliedsanteilen in 2007 aussergewöhnlich.

Insgesamt ist das Vertrauen in die VR-Bank von Mitgliederseite offensichtlich zusammengebrochen.
In 2004 wurde noch ein gezeichnetes Kapital von TEURO 13.966 ausgewiesen. Über TEURO 13.005 Ende 2006 über TEURO 12.093 Ende 2007 bis TEURO 11.208 per Ende 2008 ging es ständig bergab mit dem Eigenkapital
.
Gewinne wurde in diesen Jahren kaum den Rücklagen zugeführt, so daß das Eigenkapital ständig zurückging.

Und was hat uns die Finanzkrise gelehrt. Ohne entsprechende Eigenkapitalausstattung bei einer Bank geht gar nichts. Insbesondere wenn weitere Engagements sich krisenhaft entwickeln, führt das u.a. nach Basel II zu einer Neubewertung des Engagements. Ein dann schlechteres Rating führt automatisch dazu, daß die Bank dann dafür mehr Eigenkapital anrechnen muß. Das führt dann u.U. dazu, daß die Grenzen für Kredite überschritten werden!!

Nur wie soll das bei der VR-Bank Marktredwitz gehen, wenn das Eigenkapital doch durch die Erblasten und die Verfehlungen des aktuellen Vorstandes sich nicht erhöht, sondern weniger wird. Daß die Eigenkapitaldecke bei der VR-Bank Marktredwitz extrem dünn ist, zeigte ja der mehrfache Hinweis in den Prüfberichten, daß nicht alle notwendigen Wertberichtigungen durchgeführt werden konnten!
Und das dürfte heute immer noch der Fall sein, wenn man den Worten des Oberrevisors folgt, daß die Bank sich zwar angestrengt habe, aber das Ziel (trotz aller Bekundungen des Vorstands) noch nicht erreicht ist.

Ein Rettungsanker ist dann u.a. der Verkauf / die Abgabe dieser krisenhaften Engagements an die Abwicklungsgesellschaft der Genossenschaften. Oder man realisiert Gewinne aus der Höherbewertung von Beteiligungen oder aus dem Verkauf von Sachanlagen und Kunden (zu überhöhten Preisen?!?) an eine benachbarte Genossenschaft.

Nur irgendwann sind diese Maßnahmen dann alle ausgereizt und wenn sich dann kein Turn-around schaffen läßt, kommt das letzte Ass aus dem Ärmel - die FUSION mit einer Genossenschaft, die kapitalmäßig besser aufgestellt ist.
Der einzige - wichtige! - Haken an der Sache ist nur, daß dafür zwei Vertreterversammlungen zustimmen müssen, auf die man als Vorstand eben nur begrenzt Einfluß hat.Das ist heute allerdings wegen der Transparenz in der Diskussion über das Internet gleichwohl viel schwieriger zu bewerkstelligen.

Es ist den Mitgliedern der besser gestellten Genossenschaft nicht mehr vermittelbar, warum sie ihr Kapital verschenken sollen, nur damit die andere Genossenschaft (und deren Mitglieder) weiter wurschteln darf.
Dann gilt doch wohl eher: Klein aber Fein und selbständig bleiben, denn es gibt keine optimale Bankgröße, die für alle Orte und Regionen gelten würde.

Wer den Mitgliedern ohne Belege vorgaukelt, alleine die Größe würde die Zukunft einer Bank sicher handelt unseriöus. Das wurde bei den vorherigen Fusionen, die zur VR-Bank Marktredwitz geführt haben, den Mitgliedern doch auch vorgegaukelt und das Gegenteil ist eingetreten, oder?

Die Zukunft der Bank hängt ganz wesentlich von der ordentlichen Arbeit der Vorstände und des Aufsichtsrats ab. Diese Gremien haben bei der VR-Bank Marktredwitz über Jahre offensichtlich versagt.

Und nicht zu vergessen ist, daß dies alles unter der (wohlwollenden) Begleitung des Genossenschaftsverbandes geschehen konnte.
Bis in die Verbandsspitze ist der Fall "Marktredwitzt" bekannt und statt offensiv die Sache aufzuklären und das Vertrauen der Mitglieder und Kunden zurückzugewinnen, wurde gemauschelt und versteckt so gut es ging. Über Jahre wurden ganze Divisionen von Prüfern und Assistenten von den Mitgliedern der VR-Bank fürstlich bezahlt und genützt hat es nichts.
Stattdessen wurden sogar noch Aufhebungsverträge für imkompetente Vorstände unter Ausschluß jeglicher Haftung für bekannte und unbekannte Ansprüche unter freundlicher Beratung des Genossenschaftsverbandes geschlossen, die offensichtlich rechtswidrig sind. Auch der Versuch, sich eine reine Weste über Beschlüsse der Vertreterversammlung zu einem Haftungsverzicht zu holen, ist kläglich gescheitert.
Stattdessen wurde nun also der Regress gegen ehemalige Vorstände geprüft, aber wo ließt man dazu was, was daraus geworden ist? Im Prüfbericht? Schließlich handelt es sich um nicht ganz unwichtige Positionen, die das Ergebnis der Bank - z.B. bei Streichung der Pensionen (Rückstellung per 31.12.2008 = Mio 2,188 Euro) als Kompensation für die verursachten Schäden - und das Eigenkapital verbessern würde. Womit wieder der Anfang des Kapitels und das Thema Bedeutung des Eigenkapitals erreicht wäre.

   

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