Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4637

Mitglied

24. Juli 2009, 12:49 Uhr

Betreff: Kann man ohne den Vertrag mit Plauen überhaupt eine ordentliche Entlastung beschließen?

Hier waren doch schon mal die Kommentare zum Genossenschaftsgesetz zu lesen. War nicht die Information der Mitglieder eine der wichtigsten Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat? War nicht in einem auch hier aufgezeigten OLG-Urteil von einer Richterin die Überwachungspflicht schon der Mitglieder und Vertreter hervorgehoben worden? Wie soll also eine Beurteilung der Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Entlastung erfolgen können, wenn die Gremien die wichtigsten Verträge geheim halten und die Erträge daraus vielleicht unglaublichen Verlusten gegen rechnen dürfen. Wo sind die Bilanzen, damit die Mitglieder auch noch ein einspruchsrecht hätten. Die Rechte der Mitglieder mit Füßen zu treten, ihnen die Informationen vorzuenthalten, damit sie sich ein Bild über das Unternehmen genossenschaftliche Bank machen können, dass dürfte einer der schwerwiegendsten Verstöße von Seiten Vorstand und Aufsichtsrat sein, neben einer gesetzlichen Würdigung ist es der größte Vertrauensbruch von der Spitze gegenüber den mitgliedern und Eigentümern der Bank.

   

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