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Diplom-Volkswirt                                                                                                                              15.04.2007

 

 

Sehr geehrter Freund des Wunsiedeler Kreises,

 

 

Für unser letztes Gespräch und die freundliche Aufnahme in Ihrem Hause möchte ich mich nochmals herzlich bedanken. Auch für mich war der Erfahrungsaustausch bzgl. der Genossenschaftsbanken in Bayern höchst interessant. Am Ende unseres Gespräches hatten Sie mich gebeten, meine Erfahrungen aufzuschreiben. Da ich in diese Richtung bereits einiges an Vorarbeiten vorliegen habe, will ich dieser Anregung will gerne nachkommen. Auch deshalb, weil es mir die Chance gibt, mein mehr als 27jähriges Berufsleben im Genossenschaftssektor aufzuarbeiten.

 

Aufgrund des relativ langen Zeitraums, dem Ineinandergreifen von eigener Arbeit, wirtschaftlicher Entwicklung und Verbandspolitik im bayerischen Genossenschaftssektor, liegt der Fall nicht einfach. Die laufenden Gerichtsprozesse verstellen sicher noch teilweise den objektiven Blick auf das Geschehene. Aber vielleicht helfen einige mehr subjektive Einschätzungen das Ganze markant und kurz darzustellen. Dabei möchte ich den historischen Zusammenhang nicht außer Acht lassen.

 

Tätigkeit als Verbandsprüfer beim BGV – GVB (1976 bis 1992)

 

Der Genossenschaftssektor (Volksbanken und Raiffeisenbanken - 15% Anteil am Bankenmarkt in der BRD) ist im Wandel begriffen, alles wird in Richtung auf einen DZ-Bank Konzern (früher DG-Bank) zentralisiert. Diese Entwicklung hat mein gesamtes Berufsleben, das ich in diesem Bereich von 1976 bis 2003 verbracht habe, begleitet. Ich war ab 1976  beim Bayerischen Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) e.V. (BGV - Prüfungsverband der Volksbanken) als Verbandsprüfer tätig. Politisch unterschied sich die Seite der Volksbanken und gewerblichen Warengenossenschaften von der Raiffeisenseite erheblich. Das hat u. a. geschichtliche Wurzeln (Schulze-Delitzsch war z.B. Abgeordneter der Paulskirche, Raiffeisen war ein wohl eher obrigkeitshöriger Sozialreformer). Während in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg auf der Volksbankenseite eine liberalere Richtung vorherrschte und politisch gesehen das gesamte Parteienspektrum vorhanden war, gab es auf der Raiffeisenseite zumindest in Bayern wenig geänderte Strukturen, sie stammten zum Teil noch aus der Zeit vor 1945. Zumindest gilt das für die Zeit in der ich Einblick hatte bis Anfang der 90ger Jahre.

 

Neben meiner Tätigkeit als Verbandsprüfer war ich seit 1983 auch als Betriebsrat im BGV tätig geworden. Damals (achtziger Jahre) wurde die angeschlagene Bayerische Raiffeisenzentralbank (aus bis heute nicht vollständig geklärten Gründen – unstreitig war eine Schieflage im Immobilienkreditbereich) von der damaligen DG-Bank übernommen, kurz darauf wurde  auch die sehr gesunde Zentralbank der Volksbanken von der DG-Bank übernommen. Die bis dahin gelobte Dreistufigkeit der genossenschaftlichen Bankengruppe (DG-Bank; regionale Zentralbanken, örtliche Volks- und Raiffeisenbanken) die durchaus auch mehr demokratische Rechte für die einzelnen Genossenschaften bedeutet hatte, ging verloren; die Banken waren danach verstärkt dem Einfluss der DG-Bank und der Prüfungsverbände ausgesetzt.

 

 In einem nächsten Schritt wurde die Fusion des Bayerischen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) e.V. (BGV) und des Bayerischen Raiffeisenverbandes e.V. (BRV) zum Genossenschaftsverband Bayern (Raiffeisen/Schulze –Delitzsch) e.V. (GVB) betrieben. Als Betriebsrat war ich wesentlich daran beteiligt in dieser Fusion die Rechte der BGV-Mitarbeiter zu wahren und eine vom BRV geplante unfreundliche Übernahme noch zu verhindern (Der BRV hatte ca. 5 mal so viele Mitarbeiter wie der BGV. Der BGV hatte ca.100 Mitarbeiter davon 40 Verbandsprüfer. Der BRV hatte ca. 40 Verbandsprüfer als Personalreserve vorgehalten). Durch einen diesbezüglich abgeschlossenen Sozialplan gelang es dem Betriebsrat zwar die Rechte der BGV-Mitarbeiter bezüglich der  Weiterbeschäftigung und der Bezahlung weitgehend zu wahren, aber bezüglich der hierarchischen Eingliederung, vor allem der Prüfer, kam es zu massiven Auseinandersetzungen zwischen dem neuen GVB-Vorstand und dem alten Betriebsrat, der über sein Restmandat und die Einigungsstelle noch zwei Jahre lang versuchte die schlimmsten Ungerechtigkeiten zu verhindern. Die erfahrenen Volksbankenprüfer wurden in die Teams des vom BRV übernommenen Prüfungssystems eingegliedert und dort Teamleitern, die fachlich in der Regel geringer qualifiziert waren, unterstellt. Die Prüfungsdienstleitung und die Teamleiter kamen überwiegend von der Raiffeisenseite und regelten die Prüfungstätigkeit derart, dass nach der Fusion die Volksbanken durch die im mittelständischen Kreditgeschäft von weniger erfahreneren  Raiffeisenprüfer geprüft wurden. Die erfahrenen Volksbankenprüfer wurden abkommandiert vor allem die kleineren Raiffeisenbanken zu prüfen. Damit wurde m.E. das Ziel verfolgt, möglichst viele Fusionen, notfalls auch mit Druck durch die Prüfer, zu bewerkstelligen. Leidtragende dieser Verbandspolitik waren - neben den Volksbanken direkt - vor allem die mittelständischen Kreditkunden der Volksbanken, da die Raiffeisenprüfer in diesem Geschäftsbereich weniger Erfahrung hatten und oft eine ablehnende Haltung einnahmen. Die Auswirkungen dieser Politik sind heute noch spürbar. Vor allem bei Fusionen, bei denen Volksbanken übernommen werden, wird dies immer wieder deutlich.

 

Der von uns erstrittene Sozialplan und die Restmandatstätigkeit zur Wahrung der Rechte der BGV-Prüfer gefielen dem Verbandsvorstand natürlich nicht. Die neuen Vorgesetzten versuchten mir nach  erfolgter Fusion das Leben mit Strafversetzung und Abmahnung

so schwer wie möglich zu machen. Da ich auch in den neuen Betriebsrat gewählt worden war, hatte ich zwar einen gewissen Schutz, suchte aber als damals 40jähriger eine neue Stelle.

 

1992 Prokurist, 1994 Vorstandsmitglied bei einer VB

 

Diese wurde mir von einer VB angeboten. Im Februar 1992 wurde ich dort Prokurist und im März 1994 Vorstand. Durch harte Arbeit gelang es mir wesentlich dazu beizutragen, die Bank zu modernisieren. Fortschritte wie eine bessere Kundenorientierung, eine gute Motivation der Mitarbeiter, flache Hierarchien usw. konnten erreicht werden.

 

Der GVB war natürlich weiterhin der für uns zuständige Prüfungsverband. Über die Prüfung wurde zunehmend Druck auf unsere Volksbank ausgeübt, benachbarte angeschlagene Raiffeisenbanken zu fusionieren. Eine RB lag direkt in unserem Geschäftsgebiet. Sie war durch Betrügereien im Vorstand 1986 marode geworden. Der GVB hatte diese nach meiner Einschätzung jedoch nie richtig saniert. Anscheinend hatte er den Plan sich dieser Bank und des damit verbundenen Sanierungsproblems durch Fusion auf die VB ohne große eigene Sanierungsaufwendungen zu entledigen. Auf Seiten der VB waren wir natürlich vorsichtig und stimmten einer Übernahme erst dann zu, nachdem der GVB uns  vertraglich garantiert hatte, alle Risiken, die die RB  hatte, zu übernehmen. Diese Vorsicht war angebracht gewesen, der Verlust bei der RB  belief sich, wie sich hinterher herausstellte, auf  einen Betrag, der das Eigenkapital der RB  bei weitem überstieg. Vorher hatte der GVB über seinen Bezirksanwalt versucht, uns diese Bank als vollständig saniert darzustellen und in den Vorjahren entsprechend geprüft.

 

Allerdings hatten wir auf Seiten der VB nicht damit gerechnet, dass der GVB nicht gewillt war sein Garantieversprechen bzw. den Garantievertrag vollständig einzuhalten. Bereits kurz nach der 1998 erfolgten Fusion ordneten die Prüfer die garantierten Risiken der RB dem Risikobudget der VR zu, der GVB nutzte die Prüfung um diese Risiken nur teilweise oder gar nicht zu erfassen, und im Juni 2002 erklärte der Vorstand des GVB einseitig, dass die Garantie, die unbefristet gegeben worden war, für ihn erledigt sei. Das geschah während Verhandlungen von Seiten der Bank mit dem Bundesverband, der zwischenzeitlich die Sanierungseinrichtung übernommen hatte, noch liefen. Der Verhandlungsstand mit dem BVR zu diesem Zeitpunkt war, dass der Bank aus der Garantie noch ein nicht unwesentlicher Betrag  zu zahlen gewesen wäre.  

 

Destabilisierung der Verwaltung der VR - Affäre im Vorstand

 

In dieser Zeit gab es erhebliche Turbulenzen im Aufsichtsrat und im Vorstand der Bank. Im Aufsichtrat nahmen die von der RB stammenden Mitglieder eine oppositionelle Haltung ein. Diese Politik scheint nach meiner Meinung vom GVB unterstützt gewesen zu sein. Stellenweise ging das soweit, dass behauptet wurde, dass nicht die RB sondern die VB pleite gewesen sei.

 

Im Vorstand hatte der ältere Vorstandskollege den Plan gehabt, Ende 2001 in Pension zu gehen. Dies war jedoch nicht möglich, weil sich die Bank im Dezember 2001 von seinem bereits eingearbeiteten Nachfolger hatte trennen müssen. Nachdem Mitarbeiter der Bank mir über Unregelmäßigkeiten von ihm berichtet hatten, bin ich diesen Hinweisen nachgegangen und  habe dann zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden  eine Sonderprüfung des GVB veranlasst. Dabei wurden schwere schuldhafte Pflichtverletzungen des neuen Vorstandskollegen durch die Verbandsprüfung festgestellt, allerdings hat die Prüfung auch wesentliche Verfehlungen, z.B. dass er gegenüber dem Aufsichtsrat falsche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hatte, trotz der Vorlage entsprechender Unterlagen nicht entsprechend gewürdigt. Eigentlich hätte er fristlos entlassen werden müssen und der GVB bzw. der Aufsichtsrat hätten Anzeige wegen Betrugs erstatten müssen.

 

Dieser neue Vorstandskollege war 1996 von der VB als Kreditabteilungsleiter eingestellt worden. Vorher war er Prüfer beim GVB gewesen. Die Einstellung bei der Volksbank war aufgrund bester Zeugnisse des GVB vorgenommen worden. Nachdem er bis zum Jahr 2000 gut gearbeitet hatte, nicht auffällig gewesen war und ein Nachfolger im Vorstand gesucht wurde, war er vom Aufsichtsrat im Juli 2000 zum Vorstand bestellt worden. Danach stellte sich heraus, dass er, von hohen Schulden getrieben, schuldhafte Pflichtverletzungen begangen hatte. Später wurde mir klar, dass der GVB und die Raiffeisenseite im Aufsichtsrat möglicherweise andere Pläne mit dem neuen Vorstand gehabt haben könnten (Gab es über ihn vielleicht eine Akte?  Oder wusste der GVB mehr über ihn als er uns z. B. in den Zeugnissen mitgeteilt hatte?).  Da im Endeffekt ich es gewesen war, der den Stein ins Rollen gebracht und derartige Pläne durchkreuzt hatte, hatte ich mir damit den Zorn der entsprechenden Aufsichtsräte und zum wiederholten Mal den des GVB-Vorstandes zugezogen. Einer der Aufsichtsräte der Raiffeisenseite hat mir dies in einem Gespräch auch deutlich gemacht.

 

Dabei habe ich eigentlich nur korrekt gehandelt. Die Verfehlungen bzw. die Verstöße gegen die Berufsgrundsätze gingen in allen Fällen vom neuen Vorstandsmitglied aus. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die hohe Verschuldung des Kollegen wesentlich aus Krediten bei Kreditgenossenschaften bestand. Mehrere dieser Banken hat er vor seiner Tätigkeit in der VB auch als Prüfungsleiter selbst wiederholt geprüft. Dabei hat er es scheinbar geschickt verstanden, bei seiner Kreditaufnahme, diesen Banken gegenüber seine hohe Verschuldung zu verschweigen. Auch wurde bekannt, dass es mit einigen Banken diesbezüglich Konflikte gegeben hat und dass GVB-Mitarbeiter zumindest stellenweise hiervon Kenntnis hatten. Der Verwaltung der VB gegenüber hatte er erklärt, dass seine Vermögensverhältnisse geordnet seien. Erst als Fälle auftraten, bei denen sich Kunden beschwerten bzw. bei denen er Geschäfte zum eigenen Vorteil gemacht hatte, flog die Sache auf und wurde zumindest von meiner Person konsequent verfolgt. Das Zeugnis, das der GVB ihm anlässlich seines Wechsels zur Bank 1996 ausgestellt hatte, kann man als „Einserzeugnis“ bezeichnen. Er wurde darin als absolut integere Person geschildert.

 

In 2002 - nach dieser Affäre - wurde die Situation in der VR immer schwieriger. Der Aufsichtsrat war gespalten, die Mehrheit der VB-Seite kam alters- und krankheitsbedingt ins Wanken. Der neue Vorstandskollege war weg. Ein neues Vorstandsmitglied wurde unter Einschaltung des GVB gesucht, gefunden und nach meinem Empfinden gegen mich aufgebaut.

 

Nicht unwichtig zu erwähnen wäre, dass der GVB einflussnehmend auf den Aufsichtsrat alles getan hat, um den oben geschilderten Fall nicht zur Affäre werden zu lassen und dem Aufsichtsrat empfohlen hat, das einvernehmlich ausgeschiedene Vorstandsmitglied zur Entlastung vorzuschlagen. Seine Entlastung erfolgte dann auch im Juni 2002. Drei Tage später kam ein Brief des Verbandsvorstands an den Vorstand der Bank mit dem Inhalt, dass der GVB die gegebene Garantie erledigt ansieht. Zufall?

 

VR wird in eine unnötige Sanierung geprüft - ich widersetze mich

 

Im Oktober 2002 begann die Prüfung des GVB im Hause der Bank. Anfangs merkte ich nur, dass sich die Maßstäbe der Bewertung von Kreditsicherheiten erheblich verschärft hatten. Dieser Vorgang blieb auch einigen Kunden nicht verborgen, da in einigen Fällen - auch bei geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen - Nachsicherung der Kredite verlangt wurde. Dann schied Anfang Dezember 2002 überraschend der  Kreditabteilungsleiter der Bank aus, um Vorstand bei einer Raiffeisenbank zu werden. Die Prüfer bekamen damit relativ freie Hand bei der Kreditprüfung. Als Vorstand wurde ich ab Januar 2003 zu den meisten Verwaltungssitzungen nicht mehr hinzugezogen. Diese wurden im Beisein des Prüfungsdienstleiters des GVB abgehalten, Hauptthema: hohe Kreditrisiken - Vorstand H diesbezüglich alleine schuld. Das neu eingestellte Vorstandsmitglied  hatte man auf die Seite des GVB gezogen nach dem Motto „nächstes Jahr sind das auch Ihre Risiken“. Für mich war ersichtlich, dass man bemüht war, die Kreditrisiken, die man mir in die Schuhe schieben wollte, möglichst groß werden zu lassen. Das ging soweit, dass Kredite wertberichtigt wurden, bei denen schon feststand, dass sie durch eine andere Bank vollständig abgelöst werden. Ich war als Vorstand für den sog. Marktfolgebereich zuständig gewesen. Die meisten Kredite, die man durch die Prüfung wertberichtigen wollte, um eine Sanierung darstellen zu können, befanden sich noch im Marktbereich. Man wollte mich für diese Kredite verantwortlich machen mit der Begründung, dass ich das sog. Vieraugenprinzip verletzt hätte, weil ich meinen erkrankten Kollegen vertreten hätte. Hiergegen wehrte ich mich natürlich.  Auch mit dem Argument, dass seit der vorherigen Kreditprüfung kein neuer großer Kredit ausgereicht worden war und kein größerer ausgereichter Kredit Not leidend geworden war. Trotzdem kam die Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung notwendig werde und stellten gegenüber dem Vorjahr einen zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf von einigen Mio. € fest. Selbst diesen Betrag hätte die Bank aus eigener Kraft schultern können ohne zum Sanierungsfall zu werden.

 

Die Kreditprüfung dauerte ungewöhnlich lange - von Oktober 2002 bis März 2003. Ende Februar wurde eine Verwaltungssitzung abgehalten, auf der die Prüfer im Beisein des GVB Prüfungsdienstleiters über die Kreditprüfung Bericht erstatteten; zu dieser Sitzung wurde auch ich eingeladen. Ich hatte mich vorbereitet und zu sämtlichen Fällen, bei denen ich angeblich eine Pflichtverletzung begangen haben sollte, eine schriftlichen Stellungnahme abgegeben, in der ich alle gegen mich erhobenen Vorwürfe widerlegt habe. Diese Stellungnahme habe ich dann am nächsten Tag an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (heute BAFIN) gesandt. Das Interessante an der Geschichte ist, dass ich von den mir damals vorgeworfenen Pflichtverletzungen nie mehr etwas gehört habe. Wären diese Pflichtverletzungen nachweisbar gewesen, hätten sie als Grundlage für die gegen mich später (2004) angestrengte Regressklage dienen können. Das war der Gegenseite dann wohl doch zu heiß und zeigt, dass die Vorwürfe gegen mich konstruiert wurden und nicht haltbar sind.

 

Ich habe mich dann im März 2003 geweigert, den unter Mitwirkung der Prüfer des GVB gegen meinen ausdrücklichen Willen erstellten Jahresabschluss 2002 zu unterschreiben. Ebenso habe ich mich geweigert, einen mit dem GVB abgestimmten Sanierungsvertrag zu unterschreiben. Der Jahresabschluss war m. E. vor allem aufgrund der teilweise unrichtigen Bewertungen bzgl. der Kreditrisiken durch die Prüfung falsch und bei richtiger Bewertung wäre die m. E. unnötige Sanierung erst recht nicht notwendig gewesen. Es kam zu grotesken Szenen, bei denen die Prüfer mich dazu bringen wollten, doch den Jahresabschluss zu unterschreiben. Hätte ich das gemacht, hätte ich mein eigenes berufliches Todesurteil unterschrieben. In dieser Zeit sah ich mich diversen Mobbingmaßnahmen ausgesetzt.

 

Mein Dienstvertrag wird einvernehmlich gelöst

 

Im März 2003 habe ich aufgrund der Vorkommnisse keine Möglichkeit mehr gesehen, vernünftig zu arbeiten und die Bank gegen die meines Erachtens für die Bank schädliche Politik des GVB zu verteidigen. Deshalb habe ich den Aufsichtsrat gebeten, meinen Dienstvertrag einvernehmlich aufzulösen. Nach einigen Hin und Her  (u. a. wurde von mir wiederum meine Unterschrift unter den Jahresabschluss 2002  verlangt, die ich jedoch weiterhin verweigerte) kam einvernehmlich ein Auflösungsvertrag zustande. Danach schied ich zum 30. April 2003 als Vorstand aus der Bank aus. Zu diesem Zeitpunkt (auch später nicht) gab es keine Beanstandung meiner Arbeit durch das Bundesaufsichtsamt. Meine Gegendarstellungen zu den geprüften Krediten mussten in den Prüfungsbericht aufgenommen werden.

 

Nach meinem Ausscheiden wechselte ein Aufsichtsratsmitglied auf Anraten des GVB in den Vorstand der Bank und unterschrieb statt meiner den Jahresabschluss. Ebenso wurde der Sanierungsvertrag - abgestimmt mit dem GVB – unterschrieben. Man kann davon ausgehen, dass die Garantieansprüche, welche der Bank aus der oben geschilderten Fusion noch zugestanden hätten, über die Sanierungsauflagen erledigt wurden.

 

Streit um Pensionsansprüche

 

Nachdem ich ausgeschieden war, verlangte ich im Herbst 2003, dass die Bank mir meine vertraglich geschuldeten Pensionsansprüche bescheinigen sollte. Nachdem mir dies verweigert wurde, musste ich diese einklagen. Alle Instanzen bis zum OLG  bestätigten meine Pensionsansprüche (letztes Urteil vom Feb. 2005). Ende 2004 erhob die Bank im Gegenzug mit fadenscheinigen Gründen eine Regressklage gegen mich. Begründet wurde das ganze mit den Sanierungsauflagen des GVB.

 

Regressklage gegen mich

 

Da man wohl keine Möglichkeit sah mir Pflichtverletzungen bezüglich des Kreditgeschäfts nachzuweisen, warf man mir im Juni 2004, mehr als ein Jahr nach meinem Ausscheiden, vor, bei Verkäufen von bankeigenen Wertpapieren in den Jahren 2000 und 2002 eigenmächtig gehandelt und Verluste verursacht zu haben.  Man spekulierte wohl darauf, dass ich mich gegen diese Vorwürfe nicht wehren könne, weil ich keinen Zugang zu den entsprechenden Unterlagen der Bank mehr hatte. Als dann durch meinen Rechtsanwalt Akteneinsicht erfolgte, stellte sich heraus, dass die besagten Wertpapiere zum angeblichen Verkaufszeitpunkt gar nicht mehr im Besitz der Bank gewesen waren und von mir gar nicht hätten verkauft werden können. Das Ganze ist deshalb zynisch, weil das Eigendepot der Bank – vor allem durch meine Erfahrung auf diesem Gebiet - sehr erfolgreich gehandhabt worden war. Dies auch, weil die Bank mit einer von der DZ-Bank unabhängigen Fondsgesellschaft zusammengearbeitet hat. 

 

Durch mehrfachen Richterwechsel in der Kammer des Landgerichts und eines damit verbundenen Wechsels des Berichterstattenden Richters war der Prozess, in dem die Bank mich auf Regress verklagt, mehr als zwei Jahre am Landgericht anhängig und verursachte hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Die Zeugen wurden zweimal gehört. Dabei blieb am Ende als einziges „Beweismittel“ der Bank die Zeugenaussage eines mir nicht sonderlich gewogenen Bankmitarbeiters übrig, der behauptet, dass ich ihm gegenüber behauptet hätte, besagte Wertpapiere verkauft zu haben. Am 14.03.2007 erließ die Kammer des Landgerichts ein Endurteil. Die Richter wiesen die Klage der Bank ab. In der Urteilsbegründung heißt es u.a. „Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin besteht schon dem Grunde nach nicht...“,  die Prozesskosten hat die Klägerin zutragen, Berufung ist möglich.

 

Ein Vertreter klagt gegen Unkorrektheiten auf den Vertreterversammlungen

 

Um ein Vorstandsmitglied in Regress nehmen zu können, muss die Vertreterversammlung der Bank dies entsprechend beschließen. Seit 2003 spielen sich deshalb bei den jährlich abzuhaltenden Vertreterversammlungen der VR-Bank seltsame Dinge ab.

 

Auf dem Hintergrund, dass das ein Vorstandsmitglied, dem schwere schuldhafte Pflichtverletzungen nachgewiesen worden waren, auf der Vertreterversammlung 2002 auf Empfehlung des GVB und des Aufsichtsrats entlastet worden war, und im Jahr 2005 nochmals aufgrund eines Rechtsgutachtens des GVB entlastet wurde, wird die Geschichte, die man bezüglich meiner Person veranstaltet, besonders unglaubwürdig.

 

Auf der Vertreterversammlung 2003 – nach  dem Ausscheiden des früheren Vorstandsmitglieds im Herbst 2002 und meinem Ausscheiden im April 2003 – führten die Prüfer des GVB aus:“ Die Entlastung der Vorstandsmitglieder  X und H ist für das Geschäftsjahr 2002 bis zur Klärung eventueller Regressansprüche zu vertagen“. Ich selbst hatte den Aufsichtsrat gebeten, teilnehmen und eine Stellungnahme abgeben zu dürfen. Dies wurde mir jedoch verwehrt.

 

Zur Vertreterversammlung 2004 war eingeladen worden, ohne dass die Entlastung von den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern (darunter auch meine Entlastung) auf der Tagesordnung stand. Einige Tage vor der VV wurde ein Tagesordnungspunkt nachgereicht mit dem Titel „Beschluss über die Vorgehensweise nach Regressprüfung“. Auf der Versammlung wurde dann beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, mich mit einem existenzbedrohenden Betrag in Regress nehmen zu können. Begründet wurde dies mit einem Regressgutachten des GVB, das bis heute weder ich, noch mein Rechtsanwalt noch irgendein Mitglied der Vertreterversammlung der Bank zu Gesicht bekommen hat. In diesem Gutachten wird behauptet, dass ich die besagten Wertpapiere grob fahrlässig oder vorsätzlich verkauft hätte.

 

Ein Vertreter der Bank erhob Widerspruch, weil aus der Einladung nicht hervorgegangen war, dass ein entsprechender Beschluss bezüglich meiner Person gefasst werden sollte. Das Gerichtsverfahren wegen der Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses der Vertreterversammlung ist beim OLG  noch anhängig.

 

Vor der Vertreterversammlung 2005 habe ich die Vertreter der Bank mit einem Schreiben informiert, dass die Vorwürfe der Bank gegen mich unzutreffend sind. Ein Vertreter der Bank hat dem Vorstand der Bank vorab einen Katalog mit 27 Fragen zukommen lassen mit der Bitte, diese Fragen auf der Vertreterversammlung zu beantworten. Mir selbst wurde die Teilnahme an der Vertreterversammlung mit der Begründung verwehrt, dass ich kein Mitglied mehr sei. Dazu hatte  mich der Vorstand der Bank ohne entsprechende Begründung zuvor als Mitglied ausgeschlossen. Gegen diesen satzungswidrigen Ausschluss habe ich gegen die Bank beim Amtsgericht Klage eingereicht.

 

Über die Versammlung, die am 01.06.2005 stattfand, hat die Presse berichtet.  Der Rechtsanwalt der Bank, hatte es für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Bank übernommen, die Fragen des Vertreters  zu beantworten. Seine Antworten zu den Verfehlungen des früheren Vorstandskollegen waren m.E. unvollständig und stellenweise nicht richtig. Gleiches gilt für seine Aussage, dass ich eine Pflichtverletzung begangen hätte. Außerdem wurde der Widerspruch, den ein Vertreter der Bank auch zum wiederholten Beschluss zu Protokoll gegeben hatte, nicht ordnungsgemäß protokolliert. Deshalb klagt der Vertreter derzeit gegen die Ordnungsmäßigkeit der auf der Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse.

 

Ein Gerichtstermin sollte hierzu am 14.11.2006 beim Amtsgericht  stattfinden. Der Prozess wurde aber wegen Krankheit der Richterin bis zum 01.02.2007 verschoben. Bei diesem Termin stellte die Richterin fest, dass der von dem Vertreter eingelegte Widerspruch rechtens ist. Ansonsten wartet das Gericht  auf den Ausgang des zwischenzeitlich abgeschlossenen Regressverfahrens des Landgerichts, um beurteilen zu können, ob die Auskünfte der Verwaltung gegenüber den Vertretern richtig waren oder nicht.

 

 

 Deutlich wird - es wird mit zweierlei Maß gemessen

 

 

Offensichtlich ist, dass das  Vorstandsmitglied, das schwere schuldhafte Pflichtverletzungen begangen hat, vom GVB und vom Aufsichtsrat der Bank fürsorglich behandelt wurde, während man mich als unbequemen früherer Verbandsmitarbeiter und späteren Bankvorstand, der sich nichts hat zu schulden kommen lassen, in unangemessener und rufschädigender Weise verfolgt. Dies zeigt sich in den gegen mich gerichteten Repressalien als Betriebsrat während meiner Zeit beim GVB, im rüden Umgang mit meiner Person als Bankvorstand, in der Existenz bedrohenden Regressforderung, oder in den rufschädigenden Aussagen gegenüber den Vertretern. Es entsteht der Eindruck, dass der GVB, 14 Jahre nach der Verbändefusion mit einem früheren Betriebsrat immer noch eine Rechnung offen hatte, und dementsprechend gegen ihn vorging. Wohl um Nachahmer abzuschrecken wollte man ein Exempel statuieren.

 

Stand der Dinge – für meine Person, für die Bank, für die Kunden

 

Für mich heißt das, dass ich mich seit nunmehr vier Jahren mit der Bank und dem GVB im Hintergrund herumschlagen muss. Eine Bewerbung als Vorstand bei einer anderen Bank sehe ich als wenig aussichtsreich an. Die Arbeit mit meinem Rechtsanwalt an den Prozessen kostet viel Zeit und Geld.

 

Für die Bank heißt das, dass sie durch die unnötige Sanierung eine nicht unerhebliche Rufschädigung erfahren hat und durch die Sanierungsauflagen gebunden ist. Die Verwaltungsmitglieder der Volksbankenseite sind fast vollständig aus der Verwaltung ausgeschieden. Der Druck auf die Mitarbeiter ist gewachsen. Einige sind gegangen, andere haben Angst.

 

Die Situation der Bank und der Umgang mit den Kunden lassen sich aus dem Presse-Artikel über die letzte Vertreterversammlung ersehen. Einige Geschäftsstellen wurden an eine dort ebenfalls tätige Raiffeisenbank abgegeben. Eine Erhöhung der Gebühren war angeblich erforderlich „um eine bedarfsgerechte Beratung mit höchstmöglicher Beraterqualifizierung zur Verfügung zu stellen“. Für mich heißt das, dass die Kunden dafür bezahlen müssen, verstärkt Produkte des Verbundes angeboten zu bekommen. Bei den Kunden sei das Interesse an Aktien- und Fondsanlagen angeblich gestiegen. Den Fortschritt ihrer Arbeit sieht die Bank in den gestiegenen Wertpapierorders und der gesteigerten Vermittlung von Riester-Verträgen, Krankenversicherungen und Bausparverträgen. Vom eigenen mittelständischen Kreditgeschäft ist in dem ganzen Artikel allerdings nicht mehr die Rede. Dieses in früheren Jahren wohl  wichtigste Geschäftsfeld der Bank scheint nicht einmal mehr soviel Bedeutung zu besitzen, dass auf der Vertreterversammlung darüber berichtet wird. Viele frühere gewerbliche Kunden beklagen sich, dass es immer schwerer wird Kredit zu bekommen, beziehungsweise die von den Banken gemachten Auflagen erfüllen zu können. Meiner Meinung nach ist das, neben den bereits geschilderten Folgen der Verbändefusion, eine der wesentlichen Ursachen für die äußerst restriktive Kreditvergabe und  für den Verlust von Kompetenz des Genossenschaftssektors im mittelständischen Kreditgeschäft.

 

Das selbständige Bankgeschäft tritt immer mehr in den Hintergrund. Die Bank wird immer mehr zu einer Vertriebstelle für Produkte des Verbundes. Für den ortsansässigen Mittelständler wird es immer schwerer einen Kredit zu bekommen. Statt wie in der Vergangenheit die hereingenommenen eigenen Spareinlagen - vor allem für die ältere Kundschaft eine sichere Anlage - vor Ort wieder auszuleihen, werden die Kundengelder verstärkt über den Verbund gedreht. Der verdient auf jeden Fall daran. Die Bank kann zur Verbesserung ihres Ertrags dann wesentlich nur noch die in Fonds, Aktien und anderen Formen angelegten Gelder häufiger umschlagen, um so selbst mehr Provisionen zu bekommen. Bezahlen muss das der Kunde.  In Krisenzeiten kann diese Politik dazu führen, dass viele dieser Anlagen sich entwerten. Der letzte Börsencrash hat das gezeigt. Der Autor Günther Ogger hat in seinem 2001 erschienenen Buch „Der Börsenschwindel“ hierzu anschauliches Material geliefert.

 

Ich hoffe, dass die Geschichte nicht zu ausführlich geworden ist. Wenn Sie noch Fragen haben stehe ich Ihnen gerne  zur Verfügung.

 

Grüße  Hhhhhhhhhh