Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern     Teil 5

Stellen wir den folgenden Schriftsatz, angelehnt an die Schriften von Dr. Martin Luther einfach mal unter die Überschrift:

“Von der Freiheit einer Raiffeisenbank”

Es soll ja ab und zu passieren, dass eine Raiffeisenbank zur Erfüllung des vom Gesetzgeber geforderten Vieraugenprinzips einen zusätzlichen hauptamtlichen Vorstand benötigt weil der bisherige Amtsinhaber ausscheidet.

Was liegt für diese Raiffeisenbank näher, als Mitarbeiter der eigenen Bank, die Land und Leute wie ihre Hosentasche kennen und vor allem das Vertrauen der Mitglieder und Kunden genießen, als neues Vorstandsmitglied zu bestellen.

Bekanntlich haben die Götter jedoch vor dem Erfolg den Fleiß gestellt und so muss jeder der ein solches Amt anstrebt auch einen entsprechenden Befähigungsnachweis darlegen.
 

Und solches beginnt natürlich immer mit dem besuch der entsprechenden Qualifikationsseminare im Hotel am Badersee, im Schulungszentrum Grainau.

Dies sah natürlich auch die im beiliegenden Schreiben erwähnte Raiffeisenbank so.

Sie hatte schließlich keine so guten Beziehungen nach München wie ein gewisser Herr namens Rudolf Heger der sich dies alles sparen konnte.

Also wurde ganz ordnungsgemäß ein verdienter Mitarbeiter der Bank zu den Seminaren der Raiffeisenschule in Grainau angemeldet.

Der Bayerische Verband hätte eigentlich nichts dagegen haben können oder dürfen.
Schließlich übt ja dieser Bayerische Verband nach eigenem Bekunden nur eine “beratende Tätigkeit” aus und betont stets, dass er auf die Angelegenheiten einer Genossenschaft keinerlei Einfluss nimmt und wegen der Selbständigkeit jeder Genossenschaft auch nicht dazu berechtigt ist.

Doch weit gefehlt!

In dem hier veröffentlichen Schreiben wird auch ein wenig aus der Historie der Funktion der verschiedenen Abteilungen des GVB, hier dessen Vorläufer Bayerischer Raiffeisenverband, berichtet.

Auffallend ist wieder die Schlüsselstellung des Bezirksverbandes. Das Schriftstück verdeutlicht zudem, wie der Verband mit ehrenamtlichen Funktionsträgern umgeht. Dazu muss man wissen, dass der Bezirkverbandsvorsitzende zu dieser Zeit meist eine ausgewählte Person des öffentlichen Lebens war, wie noch Herr Manfred Nüssel in Oberfranken zum Beispiel. Heute ist diese Position überwiegend durch einen Bankvorstand besetzt.

Dem Bezirksverband ist in der Regel ein Bezirksanwalt als fester Mitarbeiter des GenoVerbandes zugeordnet, der im Bezirk ein Büro unterhält.

Bei dem im anhängenden Schriftsatz aufgezeigten Vorgang hatte irgend jemand in der Informationskette des Verbandes erfahren, dass sich ein künftiger Geschäftsleiter an der Raiffeisenschule in Grainau zu einem Seminar oder zu einer Seminarreihe anmeldete um das geforderte Vier-Augen-Prinzip für die Bank zu erfüllen. 
 

Aus der Anmeldung zur Raiffeisenschule geht ganz klar hervor, dass die Bank nicht fusionieren wollte.

Wer bemühte sich also um die Fusion, wie geschrieben, wenn die Bank mit ihrer Anmeldung klar signalisierte, wir wollen selbstständig bleiben?
Wiederum der Verband, die interessierten Nachbarbanken?
Es fehlt beim Verteiler der Bezirksverbandspräsident. Wurden und werden diese Dinge im Namen des Bezirksverbandes durchgeführt, aber an dessen Vorsitzenden vorbei? Oder sind es so linientreue Leute, die sich auf ein solches Spiel einlassen?

Jeder der dies liest möge sich Gedanken darüber machen, wie frei in ihren Entscheidungen eine Genossenschaftsbank wirklich ist und wer tatsächlich das Sagen im Hintergrund hat.

Und jeder sollte sich darüber klar werden wie es wirklich mit der Freiheit einer Raiffeisenbank hinsichtlich der Beratungstätigkeit des Verbandes aussieht.

wird fortgesetzt...........

(Stichtag: Freitag in 8 Tagen)

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