Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern     Teil 7

Hier die neuesten News vom Freitag

(in roter Klammer: Anmerkungen des Webmasters)

Auch heute handelt es sich wieder um den Einzelbericht eines Prüfers an seinen Dienstherrn.

In diesem Einzelbericht erstattet der Prüfer Meldung darüber, dass ihn der Geschäftsleiter einer Raiffeisenbank besucht hat und mit ihm besprechen wollte, ob der Verband eine Fusion zwischen seiner und einer anderen Raiffeisenbank unterstützen würde.
(Es wird ja immer lauthals vom Verband verkündet, dass eine Genossenschaft stets alleinverantwortlich ist, der Verband keinerlei Druck ausübt und nicht in die Geschäftspolitik eingreifen kann und auch nicht will)

Die Raiffeisenbank mit der dieser Vorstand fusionieren wollte, hatte ihr Warengeschäft schon vor längerer Zeit an die BayWa abgegeben. Der Vorstand dieser Raiffeisenbank wollte sein Warengeschäft auf eine eigenständige GmbH auslagern auch gleich mit dem ortsansässigen Landhändler zusammengehen und das Warengeschäft dann in dieser GmbH betreiben.
Die Antwort des Prüfers darauf war, dass eine Kooperation mit einem Landhändler nicht in Frage kommt.
( Zuerst natürlich wieder die Frage welches Recht sich der Prüfer nimmt, in die Geschäfte des Vorstands dieser Raiffeisenbank einzugreifen und irgendetwas zu verbieten. Natürlich weiß der Prüfer, dass er der stärkere ist, da er jederzeit die Bank totprüfen kann und die Bankenaufsicht auf Beschwerden einzelner Vorstände sowieso nicht reagiert)
(Das seltsame daran ist aber, dass genau dieses GmbH-Modell mit Auslagerung des Warengeschäfts in eine GmbH und das Zusammengehen mit einem Landhändler bei anderen Raiffeisenbanken von diesem Verband nicht abgelehnt wurde. Im Gegenteil.
Aber das lag vielleicht daran, dass der Vorstand dort ein ehemaliger Prüfer eben dieses Verbandes war. Und eine Krähe kratzt ja bekanntlich einer anderen kein Auge aus)

Natürlich hat der Prüfer ja eine Lösung vor Augen, die ihm selbst vorschwebt oder die ihm vom Verband so vorgegeben wurde.
Und so erklärt er dem Vorstand, dass dass für dessen Bank eine Fusion mit einer anderen Bank oder sogar eine Aufteilung seiner Raiffeisenbank auf zwei andere Raiffeisenbanken erfolgt.

Selbstverständlich weiß der Prüfer auch, dass nur das was er vorschlägt für die Mitglieder das Beste ist und das was der Vorstand vorschlägt, nicht den Interessen der Mitglieder entspricht.
( wobei der Prüfer die Mitglieder gar nicht gefragt hat sondern einfach entschieden hat dass seine Meinung auch die der Mitglieder zu sein hat.

Aber das war nicht nur dort so, das ist auch heute noch so und wenn Mitglieder dagegen aufstehen und wirklich mal eine eigene Meinung haben, werden diese dann Querulanten genannt)

(wär ja auch das letzte, wenn plötzlich jedes einzelne Mitglied eine eigene Meinung hat, wo kämen wir denn da hin.)

Seine vom Verband und vom Recht des Stärkeren bestimmte Meinung gipfelt in der Unverschämtheit dass er den Vorstand einer rechtlich selbständigen Bank auffordert das Spiel endlich zu beenden und bekräftigt noch mal, dass nur der vom Verband vorgezeichnete Fusionsweg der richtige ist.

Unter Missachtung sämtlicher Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht des Verbandes und dessen Gehilfen unterrichtet er kurz darauf die Vorstände der beiden Raiffeisenbanken die nach dem Willen des Verbandes diese Raiffeisenbank unter sich aufteilen sollen über das stattgefundene Gespräch. Dass diese dem Prüfer nach dem Mund reden ist jedermann klar der sich im Genossenschaftswesen auskennt.

Und natürlich werden gleich sämtliche Register gezogen um durch verwandschaftliche Beziehungen dafür zu sorgen, dass alles in die richtige Richtung läuft.

Der Gipfel der Arroganz bildet dann die Empfehlung des Verbandsgehilfen an den Vorstand, „ seine Bemühungen in Richtung der Raiffeisenbank XY einzustellen und das Feld zu räumen.“

(naja, vielleicht wissen wir jetzt endlich, wie der seit Jahren bestehende Werbeslogan mit dem Wegfreimachen zustande gekommen ist.)

Wortwörtlich am Schluss:
Die Entwicklung ..... läuft darauf hinaus, dass das Gebiet und damit die Genossenschaft zwischen der Raiffeisenbank A und der Raiffeisenbank B geteilt wird.

(Gab es da nicht irgendwann im Jahr 1944 mal eine Konferenz der Sieger, die auch was unter sich aufteilten)

Aber lesen Sie selbst ....

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