Zitat von -Nordlicht- aus Eintrag-Nr. 3767: | 2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.
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Es sollte von der BAFIN (nicht vom GVB !!!) überprüft werden woher die Gelder für größere Geschäftsanteile der VR-Bank stammen.
Man kann nämlich auch einen Großkredit etwas größer ausreichen und vom Differenzbetrag, sagen wir mal 50.000 EUR, Geschäftsanteile zeichnen lassen.
Laut Genossenschaftsgesetz ist dies verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Wobei die Geschäftsguthaben eigentlich vom gesetzlichen Prüfungsverband geprüft wurden.
Nr. 3550
Webmaster
7. Juli 2008, 16:53 Uhr
Betreff: Offener Brief an BaFinManfred Bleil, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 7. Juli 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261
Offener Brief über das Internet
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn
Fax: 0228 / 4108 – 1550
Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob es nach der Wirtschaftsprüferordnung nicht unzulässig ist, wenn ein gesetzlicher Prüfer eines prüfenden Genossenschaftsverbandes nahtlos oder in zeitlicher Nähe zuerst als gesamtverantwortlicher Prokurist und dann als Vorstand der von ihm geprüften Bank tätig wird und sich mit größter Wahrscheinlichkeit bereits während der Prüferzeit für das Vorstandsamt beworben hatte. Einem Steuerprüfer wird wahrscheinlich auch nicht zugestanden, dass er zuerst die Firma prüft um sich dann als Buchhalter dort anstellen zu lassen.
Wie sehen Sie die Problematik des Interessenkonfliktes hierzu speziell im Fall der VR-Bank Marktredwitz, 95631 Marktredwitz, und des heutigen Vorstandes und vormaligen Revisors Johannes Herzog? Hat es von Ihrem Amt aus eine Sondergenehmigung für Herrn Herzog nach § 32 KWG gegeben, da die VR-Bank Marktredwitz zeitweise nur mit Herrn Wolf als hauptamtlicher Vorstand besetzt war und dem Notvorstand Werner Schelter, der sich nur als ehrenamtlich bezeichnete? Halten Sie diese Notvorstandsregelung für korrekt, wenn nach Genossenschaftsgesetz ein Notvorstand den zu ersetzenden Vorstand in seinen Aufgaben deckungsgleich ersetzen soll? Halten Sie es für korrekt, wenn solche Sonderregelungen nicht bekannt gemacht werden, u.a. in Lageberichten der Kreditinstitute?
Diesen Schriftverkehr bitten wir auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu leiten, um auch hier wünschenswerte gesetzlichen Regelungen überprüfen zu lassen oder Änderungen in Erwägung zu ziehen, ebenso der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.
Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil
Nr. 3549
Uwe
7. Juli 2008, 14:55 Uhr
Betreff: Verstoß gegen Berichtspflicht?Der Webmaster möge mir mit dem Link zur Prämierung der Lottoannahmestellen helfen. Ich hab nicht einmal von einem Geschäftsbericht gehört oder gelesen, was denn aus dem satzungsmäßigen „Bank"-geschäft Lotto-/Totoannahmestelle raus kommt und an Erträgen erzielt wurde. Da müsst es doch im Lagebericht eine eigene Zeile geben für den Satzungszweck, der somit zum normalen und ordentlichen Geschäft dazu zählt. Wird am Tagen mit Jackpots der Schalter am Mittwoch bis 6.00 Uhr aufgelassen oder an Samstagen gesondert die Bankräume geöffnet? Jetzt soll es ja nicht nur handschriftlich ergänzt sein, jetzt ist es in jeder Druckversion der laufend geänderten Satzung enthalten. Es ist lachhaft, wie wichtig das mit der außerordentlichen Versammlung und der Namensänderung war, wenn man sieben Wochen später die nächste Satzungsänderung schon auf den Tisch legt. Aber dass man die Problemkunden an die Genossenschaftsabwicklungsgesellschaft vom Verband verkauft hat und damit die Eigenkapitalstütze vom Sicherungsfonds elegant gekriegt hat, da hat Herr Herzog keine Mut dazu gehabt das zu sagen.
Nr. 3548
Margit
7. Juli 2008, 14:40 Uhr
Betreff: Nehmt Euch in Acht vor diesen BrüdernWas will denn der Herzog, jetzt müssen Sie die Sachen aufgreifen, die die Staatsanwaltschaft entdeckt. Sonst wird man nicht mehr suchen, getreu dem Motto, Verzicht auf unbekannt Ansprüche, warum sollen wir den Teppich selber anheben und den Mief selber raus holen. Aber was der Staatsanwalt entdeckt, da tun wir dann schon so, als ob wir auch dabei sind. Vor dieser falschen Brut kann man nur warnen. Wie war das mit dem kleinen Gewerbetreibenden in Wunsiedel. Eine Globalabtretung für alle seine Forderungen soll er abgegeben haben und dann soll davon keine Mark bei ihm mehr angekommen sein. Wo ist das hingeflossen, auf die Bankverrechnungskonten oder waren die Verrechnungskonten sogar noch bei anderen Banken, oder waren die Verrechungskonten auch gleich in Vaduz oder Luxemburg? Hat die Staatsanwaltschaft den Fall auch aufgegriffen und nachgeforscht bei den Schuldner, ob die Bank die Gelder eingefordert hat und wohin, oder ob man es bloß verfallen hat lassen um dem Kunden noch mehr Schaden zuzufügen und ihn fertig zu machen? Vielleicht hat der Steuerberater des Kunden von damals, der übrigens Peter Träger heißen soll, noch was in seinen Unterlagen, dass man die Kunden noch mal ermitteln könnte, die Bankvorstände werden das ihrige schon im Sommer 2003 auf dem Dachboden, durch den Papierschnitzler durch gejagt haben. Ist es nicht unglaublich, dass von den Maschinen, die man im Eintrag Nr. 1372 sehen kann keine müde Markt erzielt worden sein soll? Das riesen Teil (= Link) hat doch noch bestens aus gesehen, wie man es abgeholt und vielleicht nach den Worten von Reinhold Wolf gleich nach Tschechien oder Polen verfrachtet hat.
Die haben uns nicht nur mit den Wertstellungen jahrelang übers Ohr gehauen und uns mit der Stichtagsverzinsung abgelöffelt, die haben wirklich jeden sechsten ihren Kreditkunden zum eigenen Problemfall erklärt. Wechseln Sie auf die sichere Seite und sie landen bei der BAG Hamm, so scheint es zu heißen. Achtung vor diesen Brüdern mit den zwei Gesichtern, denen die auf dem Foto in der Zeitung lächeln und so tun, als ob man im Monat mit 95 € laut Frankenpostartikel zu den 1150 € (= LInk) massig Kinder in der Schule ernähren kann und denen, die vorher die Eltern versteigert haben und die Bestandsimmobilien aus den Rettungserwerben auch noch durch die Heuschrecke BAG Hamm abwickeln lassen und über diese gewaltige Sauerei Stillschweigen vereinbaren.
Nr. 3547
Anonym
7. Juli 2008, 11:32 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Einführung einer neuen Satzung wegen Verdachts des Betruges und StrafvereitlungAnonym ……………, den 7. Juli 2008
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550
Strafantrag gegen
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank
wegen Verstoß gegen
§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) , bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
in Verbindung mit § 240 StGB, Nötigung (= Link) , § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link) , § 263 StGB, Betrug (= Link) , § 266 StGB, Untreue (= Link) ; § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link) und anderer Rechtsvorschriften, mindestens in der Form der Beihilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:
In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.
Die genossenschaftlichen Verbände und im Speziellen die Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB) handeln seit Jahren gegen dieses wichtige Kontrollmittel im Bereich der Kreditgenossenschaften. So erstellten die genossenschaftlichen Verbände und hier wiederum der GVB in wahrscheinlich führender Position eine Mustersatzung mit der die Kontrollmöglichkeiten der Mitglieder oder Ihrer Vertreter, entsprechend der Ausführungen des genannten Urteils, die Kontrollpflichten schier unmöglich gemacht werden, aber schwer behindert werden oder werden können. Die Vorlage dieser Mustersatzung mit dem Nachdruck der notwendigen Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte eine Akt der Nötigung nach § 240 StGB (= Link) darstellen. Ich stelle den schweren Verdacht anheim, dass sich der Genossenschaftsverband Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG in sämtlichen o.a. Rechtnormen schuldig gemacht hat. Über die Einführung einer neuen Satzung auf Basis der vorgelegten Mustersatzung hat sich der genossenschaftliche Prüfungsverband von seinen Berichtspflichten nach § 150 GenG entledigen wollen und hat Vorschub geleistet, dass dies auch damit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Bank in Sinne von § 147 GenG ermöglicht werden sollte. Landauf, landab wurde in General- und Vertreterversammlungen darüber diskutiert, ob die Satzungsvorschrift über die Zuständigkeit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung im § 30 h), hier der Satzungsauszug der VR-Bank Marktredwitz (= Link) geändert werden soll, wie es bei der VR-Bank mit den Änderungen in den Jahren 2007 und 2008 (= Link) (Spalte links 25.06.2007, rechts 19.06.2008) erfolgte, durchgeführt werden sollte. Im Beisein von Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern, oder anderer Verbandsverantwortlicher wurde den Mitgliedern und Vertretern vorgetragen, dass diese die Tragweite eines Regresses und von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern nicht überblicken könnten und daher dies besser in den Händen des Aufsichtsrates läge. Damit wurden die meisten Hauptversammlungen bei den Kreditgenossenschaften von der Zustimmung zu einer weitgehend überarbeiteten Satzung überzeugt, da man auch nicht an Einzelpassagen etwas ändern wollte.
Wenn jedoch auf zweithöchster richterlicher Ebenen festgestellt wird, dass die Mitglieder Kontrollpflichten haben, dann muss den Mitgliedern dieser Kontrollmechanismus durch die Vorstände, Aufsichtsräte und die gesetzliche Pflichtprüfung im Rahmen deren gegenseitigen Kontrolle verstärkt durch Information und Berichte vorgetragen werden, da der Mechanismus Vorstandskontrolle durch die Änderung in der Satzung nicht mehr gegeben erscheint. Somit dürfte dem Grundsatz der Kontrolle und der damit zusammenhängenden Berichtspflichten ab sofort das Gesetz vor der Satzung Vorrang erlangen und der Aufsichtsrat unter Kontrolle der gesetzlichen Prüfung nach § 34 GenG, Randziffer 148 der Kommentierung (= Link) in jedem einzelnen Fall Erstattungsansprüche gegen den Vorstand feststellen müssen, in jedem Falle aber uneingeschränkt nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen,
handeln müssen, da der Aufsichtsrat gemäß aufgezeigtem Absatz 4, Satz 2 nicht berechtigt ist, die Ersatzpflicht auszuschließen. Hier dürfte somit die von den genossenschaftlichen Verbänden bei den Kreditgenossenschaften vorgelegten Mustersatzungen sogar dem Genossenschaftsgesetz entgegen laufen und dies bewusst und wissentlich.
Die Streichung der Zuständigkeit für die Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder für die General- oder Vertreterversammlung dürfte meines Erachtens ein beabsichtigter massiver und schlimmer Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Mitglieder sein. Das genannte Argument zur Genehmigung der Satzungsänderungen bei den Genossenschaften belegt zusätzlich die landesweiten Verstöße, strafantragsrechtlich hier aufgezeigt für die VR-Bank Marktredwitz, jetzt VR-Bank Fichtelgebirge, dass Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung ihre Sorgfaltspflichten nach dem Genossenschaftsgesetz zur Information der Mitglieder und damit zusammenhängend auch die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG sowohl bei der genannten Bank, als auch im ganzen Land vernachlässigen. Es ist der deutliches Hinweis darauf, dass zusammenhängend unterlassen wird Mitglieder und Vertreter in der Art in Kenntnis zu setzen, dass sie im Stande sind entsprechend ihrer fachlichen Möglichkeiten die Entscheidungen auf entsprechendem Wissensstand zu treffen. Regressansprüche, wie sie bei der VR-Bank Marktredwitz entstanden sein dürften, werden gerichtlich über Tage verhandelt und über Jahre ermittelt. Wenn erwartet wird, dass Mitglieder und Vertreter einer Genossenschaft aus allen Berufsständen und sozialen Schichten nach einem einstündigen Vortrag entscheidungsreif sein können, dann widerspricht dies den Grundsätzen des Genossenschaftsgesetzes und auch dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, das doch auch ein Datum aus unserer Zeit trägt und nicht aus der Vergangenheit stammt.
Mit der Gestaltung der Mustersatzung und der Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte es somit auf keiner Ebenen einer Kreditgenossenschaft möglich sein auf Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder zu verzichten. Bei Verzicht verstößt der Aufsichtsrat in jedem Einzelfall gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 und begeht damit selbst die Verletzung nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link). Fördert dies der gesetzliche Prüfungsverband nicht zu Tage, verstößt dieser mit seiner Prüfung gegen § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) als auch § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers. Die Einführung der geänderten Satzung landesweit unterstreicht m.E. den Vorsatz gegen diese gesetzlichen Regelungen und gegen die Berichtspflichtvorschriften zu verstoßen. So wird nicht einmal darauf geachtet, dass bei der VR-Bank Fichtelgebirge und auch sicher bei anderen Kreditgenossenschaften so protokolliert wird, dass sich die Mitglieder nach § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link), Abs. (4), informieren können. Ein Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung fehlt regelmäßig.
Bei der VR-Bank Marktredwitz eG entstanden in den Jahren 2000 bis 2006 bilanziell nachweisbare Schäden in Form von Kreditverlusten in Höhe von ca. 36,4 Mio. €, was 15 % der im Jahresabschluss 2006 ausgewiesenen Kundenforderungen von 243 Mio. € entspricht. Alleine daraus ersieht man auch die Dimension der Schäden der eigenwirtschaftlichen Rückschläge für die Kunden und Mitglieder. Die Schäden wurden begleitet mit schwersten Verstößen gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes wahrscheinlich mindestens in § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), in § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), aber wahrscheinlich auch in § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link). Verstöße nach § 18 und § 25a KWG wurden aber andeutungsweise über die Vertreterversammlungsprotokolle textlich aufgezeigt und Verstöße gegen § 10 und 13 KWG dürften aus Lageberichtsvermerken (= Link) in den Jahresabschlüssen erkennbar sein, die damit mindestens mit ungesetzlichen Bilanzbestätigungsvermerken für die Jahre 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) verbunden gewesen sein dürften.
Die Anwendung der neuen Satzung bei der VR-Bank Marktredwitz soll augenscheinlich den Vortrag selbst festgestellter Haftungsansprüche gegenüber den Mitgliedern und damit auch einer möglichen Diskussion in der Öffentlichkeit aus dem Wege gehen. Mit der Berichtspflichtverletzung soll umgangen werden, dass die Vertreter und Mitglieder sich ein Bild machen können, in welcher Höhe Regressansprüche tatsächlich gestellt werden und in welchem Umfang gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, mit einem Verzicht durch den Aufsichtsrat gegenüber mehreren Vorständen verstoßen wurde und wird. Somit kann und soll es nicht zu einer Kontrolle von Pflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung selbst kommen. Es soll vermieden werden, zu berichten ob Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfer mitverantwortlich für ungesetzliche Kreditverhältnisse waren, bei deren Genehmigung und während dessen Verlauf und Abwicklung.
§ 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 unterstreicht, dass das gesetzliche und satzungsgemäße interne Kontrollorgan nicht das Regressorgan sein kann. Es unterstreicht, dass nur die Mitglieder selbst über die Geschäftsführung urteilen können, nachdem Sie von den externen und internen Kontrollorganen entsprechend in Kenntnis gesetzt wurden, woraus sich die Informations- und Berichtspflichten sicherlich mit begründen. Dass die Kontrollmechanismen durch die Mitglieder bei der VR-Bank Marktredwitz durch Vorstände, Aufsichtsräte und den gesetzlichen Prüfungsverband ausgehebelt werden sollten und sollen, unterstreiche ich anhand zweier Beispiele:
In den Unterlagen des Registergerichtes findet sich ein Hinweis, dass Ermittlungsverfahren gegen die Herren Marth und Dittrich (= Link) wegen Untreue geführt wurden. Dies waren Vorstandsmitglieder der fusionierten Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG. Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass für Regressansprüche im Jahr 2003 nur die Vertreterversammlung zuständig gewesen sein könnte. Über bestehende Regressansprüche hat man aber der Vertreterversammlung im Jahr 2004 und auch danach nicht berichtet. Ersatzansprüche zu stellen, dürfte bis ins Jahr 2006 entsprechend der Verjährungsfristen im Genossenschaftsgesetz möglich gewesen sein. Somit beginnt hier die Verjährung m.E. für die handelnden Aufsichtsräte und den Prüfungsverband zu diesem Zeitpunkt. Die Regressansprüche trotz eines selbst eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht zu stellen, darüber nicht einmal zu berichten ist m.E. nach § 263 StGB (= Link) vollzogener Betrug zu Gunsten von Dritten am Genossenschaftsvermögen.
Noch weitreichendere Folgen im Sinne § 263 StGB, Betrug, dürfte aber die verschwiegene Dienstaufhebungsvereinbarung mit dem Vorstand Manfred Heger am 4. August 2004 gewesen sein, wo man gegenüber den Mitgliedern unterlassen hatte, dass man gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, gemeinschaftlichen verstoßen haben dürfe, in dem man auf bekannte gegenseitige Ansprüche verzichtete und zusätzlich auch auf unbekannte, wodurch man bewusste noch gegen allgemein gültige Prüfungsvorschriften verstoßen haben dürfte, dass eine Prüfung soweit und so tief durchzuführen ist, dass man mit großer Sicherheit Verfehlungen auch aufdeckt. Der Verstoß mit dem ungesetzlcihen Dienstaufhebungsvertrag könnte sogar von den Prüfern vor Ort selbst ausgegangen sein. Ebenso wurde es unterlassen über die Gründe der Dienstaufhebung mit dem Vorstand Karl Krämer zu berichten, obwohl es im Versammlungsprotokoll vom 29.06.2006 genannt wurde, dass es Feststellung von Prüfungsseite zur Arbeit des Vorstandes gegeben hatte, die es unter anderem rechtfertigten eine Dienstaufhebung in einer ordentlich nicht möglichen Kündigungsphase nach dem wahrscheinlich geschlossenen Musterdienstvertrag vorzunehmen. Die Gewährung von Altersversorgung an den Vorstand dürfte an sich eine Untreuetat nach § 266 StGB durch den Aufsichtsrat gewesen sein.
Ein zweites Beispiel ist der Prozessverlauf zu einer Verhandlung vor dem Amtgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 mit Berufungsverhandlung im Frühjahr 2008 vor dem LG Hof. Die Tatsachen bis hin zum selbst durch einen Vorstand zugegebenen Verstoß gegen die Geldwäscherichtlinien, die in der Verhandlung gespickt waren mit Eingeständnissen zu Verstößen gegen Sorgfaltspflichten durch alle Vorstände dieser Zeit in Verbindung mit Verstößen gegen § 18 und § 25a KWG konnten den Aufsichtsräten und der gesetzlichen Prüfung bei der Bank nicht verborgen geblieben sein. Über diese massiven Verstöße hätte die Vertreterversammlung und im Sinne der Berichtspflichten auch alle Mitglieder umfassend informiert werden müssen. Da wahrscheinlich jedoch massivste eigene Pflichtverletzungen auf Seiten der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung vorlagen, dürfte im eigenen Interesse darauf verzichtet worden sein.
Die Vorteilsnahme aus all den genannten gesetzwidrigen Umständen gipfelt darin, dass der damals leitend zuständige Prüfer Johannes Herzog unmittelbar danach als Gesamtprokurist führend in die Geschäftsleitung der genannten Bank wechselte und heute nach abgelaufener Überbrückungszeit nach dem KWG Vorstandsvorsitzender ist. Dies dürfte ein massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflichten der Wirtschaftprüferordnung gewesen sein. Damit sollten die Berichtpflichten nach § 147 und § 150 GenG zusätzlich untergraben werden.
Der am 1. Januar 2007 hinzu gekommenen Vorstand Uwe Heidel hat sich ab sofort in alle Vorgänge mit eingereiht und hat auch seine Pflicht, frühere von ihm festgestellte Verstöße zu verfolgen, nicht erfüllt.
Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3546
Nordlicht
7. Juli 2008, 10:19 Uhr
Betreff: Gesetzesverstoß der VR-BankIn § 7 des Genossenschaftsgesetztes heißt es unter der Überschrift
"Weiterer zwingender Satzungsinhalt"
"Die Satzung muss ferner bestimmen:
1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil),...
In der Satzung der VR-Bank Fichtelgebirge (vormals Marktredwitz) heißt es in § 37 Absatz 2 der Satzung nur:
"Das Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen."
Es wird in dieser Satzung (bewußt?!?) nichts zu der Höhe gesagt und eröffnet damit dem Vorstand eine ihm nicht zustehende Gestaltungshoheit.
Frage: Was könnte passieren, wenn kein Höchstbetrag eingezogen wird?
Antwort: Es bestünde die Möglichkeit das für die Banken so wichtige Eigenkapitalquote in einer Art und Weise zu retten, die Abhängigkeiten folgen lassen, die nicht zum Wohle der Mehrheit der Mitgieder der Genossenschaft sind.
1. Fallbeispiel:
Es zeichnet jemand sehr viele Anteile.
Warum sollte er das tun, wenn er nicht selbstlos sein Geld der Genossenschaftsidee zur Verfügung stellt , weil doch die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt u.U. viel höher und sicherer ist als die Dividende der Bank?
Oder erhält das Mitglied Vergünstigungen in anderer Form, da ja ein Verzinsung der Beteiligung nicht vorgesehen ist? Diese Abhängigkeit könnte z.B. ein Entgegenkommen bei den Gebühren für den Zahlungsverkehrs sein oder bessere Kreditkonditionen oder Einladungen zu diesem und jenem. Der Vorstand macht sich also auch abhängig von dem Mitglied, denn ein Abzug des Kapitals bedroht massiv die Eigenkapitalquoten.
Das hebelt dann auch den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus, wenn neben den satzungsmäßigen Rechten und Pflichten, die für alle gelten, es Mitglieder mit einem Sonderstatus gäbe.
2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.
Aber es stellt sich natürlich abschließend die Frage:
Schläft eigentlich der Verband, wenn es um Satzungsfragen geht?
Auf der letzten und vorletzten Vertreterversammlung, die bekannter Maßen wegen der mangelhaften Information der Mitglieder beide nicht ordnungsgemäß einberufen wurden, was das Gericht - wenn es denn davon Kenntnis erhielte - zu einer Verweigerung der Eintragung der Satzungsänderungen veranlassen müßte - wurden doch einige Änderungen beantragt und beschlossen. Diese Änderungen sind doch garantiert mit dem Verband abgestimmt worden, denn ohne die Zustimmung des Verbands läuft doch sonst bei der VR-Bank ohnehin nichts?
Frage: Warum wird dann bewußt diese Flanke offen gelassen?
[b]Antwort: Ist es vielleicht so, daß es schon jetzt Mitglieder mit einem Beteiligungsvolumen gibt, das bei einer Volumenbegrenzung auf vielleicht 100 Anteile (= 10.000 Euro) heruntergefahren werden müßte?
"Food for thoughts"
Nr. 3545
.........
6. Juli 2008, 04:52 Uhr
Betreff: ergänzter Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflichten durch Vorstand, AR und PrüfungAnonym ……………, den 6. Juli 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550
Strafantrag gegen
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.
wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) , bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:
1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglichen, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.
Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestandenen Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.
Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.
Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Sogar im Lagebericht der Kreditgenossenschaft wird auf der letzten Seite jeweils unter Bericht des Aufsichtsrates darauf hingewiesen, dass über das Ergebnis der Ergebnisse der gesetzlichen Prüfung in der Vertreterversammlung berichtet wird. Durch die unterlassene Protokollierung im Versammlungsprotokoll unterbleibt beabsichtigt der Bericht jedoch für die Mitglieder. Dies sind u.a. eklatante Verstöße gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Desinformation haben dürften.
Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen (= Link) zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.
Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte. Zusammen mit diesem Vorgang wurden laut dem Lagebericht des Jahresabschlusses 2007 gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.
Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch offensichtlich erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträgen mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.
Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlungen unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu, stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflichten an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.
2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die landesweiten Werbemaßnahmen erfolgten daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.
Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.
Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3544
Susanne
4. Juli 2008, 20:20 Uhr
Betreff: JA der Volksbank Vogtland auch noch nicht veröffentlichtDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Volksbank Vogtland ist auch noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Könnte man da Rückschlüsse auf Marktredwitz ziehen? Fürchten die ihren eigenen Jahresabschluss genauso wie Herr Herzog in Marktredwitz, oder noch mehr? Wenn man vielleicht Geld vom Sicherungsfonds bekommt ohne Rückzahlungsverpflichtung, unterschreibt man bereitwilligst jeden Vertrag unter Einhaltung von Stillschweigen? Wenn die Mitglieder und/oder Vertreter es fordern ist hier gar kein Stillschweigen der Vorstände möglich. So tilgt man einen belastenden Banknamen, den man selber schon nicht mehr ertragen kann und gleichzeitig bringt man faule Kredite aus der eigenen Bank. Wer bezahlt aber die Zeche? Die zwei Banken müssen nächstes Jahr die Abschlüsse aufeinander abstimmen. Man wird daraus sowie so einiges heraus lesen können. Das Stillschweigen wird dann wohl zur Seifenblase werden. Der nächste Strafantrag muss an die Adresse der Volksbank Vogtland gehen. Soviel Geld darf man nicht ausgeben ohne es den Mitgliedern offen zu legen. Dazu hat kein Vorstand und kein Aufsichtsrat die Legitimation. Einen Teil der Zeche bezahlen nämlich die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds.
Nr. 3543
Juristisch bewandert
4. Juli 2008, 19:42 Uhr
Betreff: Der Strafantrag in Nr. 3759 wieder hoch interessantDer Gesichtspunkt ist für mich auch neu, wie er im Eintrag Nr. 3759 mit dem OLG-Urteil nachzulesen ist. Wenn es also um Schadensersatz und Untreue geht, dann gibt die Richterin doch hier auch den Auftrag nicht nur den Schaden bei einer Bank zu beziffern. Bei der VR-Bank wurde doch mit der Unterlassung, eine ordentliche Organisation zu installieren, die auch nur ein bisschen die Größe der Bank abgedeckt hätte, gegen den § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen, dass haben auch die Prüfungen ergeben. KWG-Verstöße verschärfen immer die Untreuevorwürfe nach dem Genossenschaftsgesetz und Strafgesetzbuch.
Die Richterin am OLG zählt hier doch tatsächlich die eigenwirtschaftlichen Rückschläge der Mitglieder und vielleicht damit auch der Kunden als Schaden mit. Ist nun die Staatsanwaltschaft aufgefordert nachzuforschen, wie viele Schäden bei den Kreditnehmern neben der Bank entstanden sind? Denn der § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und der § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) sind doch Schutzparagraphen, dass man nur so viel Kreditrisiko für eine Bank eingehen darf, wie es aus den Erfahrungswerten vieler Jahre, die da in das Kreditwesengesetz eingeflossen sind, vertretbar ist. Somit war es doch bei der VR-Bank mit den Bilanzierung in den Jahren 2002 und 2003 nicht mehr vertretbar und man hat damit die Schäden mit den wahrscheinlich unkorrekten Bilanztestaten vom Verband mit verursacht. Da steckt ja Schadensersatzpotential für die gebeutelten Kunden drin.
Nr. 3542
Uwe
4. Juli 2008, 19:07 Uhr
Betreff: Zur Informationspflicht an die MitgliederIm Lagebericht bestätigt der Aufsichtsrat ( hier der Auszug aus dem Lagebericht 2006 (= Link)), dass auf der Vertreterversammlung über das Prüfungsergebnis berichtet wird. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) ist aber der Bericht selber wirklich nicht angekommen, nur dass etwas verlesen wurde, damit ja sonst niemand erfährt was man feststellen musste. Auf das sollte man bei dem Strafantrag wirklich hinweisen, wie das Zusammenwirken von Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung die legitimen Rechte der Mitglieder untergräbt. Wenn sich noch einiges findet, dann kann man den Staatsanwalt doch dazu anregen, dass er das Feld auch beackert und ob da nicht eine Vorteilsabsicht für einen bestimmten Herren dahinter steht, der von echter Aufklärung überhaupt nichts hält. Ob der Satz, dass man gegenüber den Mitgliedern über das Prüfungsergebnis berichtet genauso viel wert ist, wie der andere, dass man überhaupt geprüft hat?
Nr. 3541
Ergänzend
4. Juli 2008, 18:28 Uhr
Betreff: Zum Strafantrag in Nr. 3759Genauso ist es wie in dem Strafantrag in Eintrag Nr. 3759 aufgeführt. Die Vertreterversammlung wird zur Vortrags- und Vertuschungsveranstaltung degradiert. Ich glaube der Strafantrag sollte um einen ganz wesentlichen Hinweis noch ergänzt werden. Nordlicht hat auch angeführt, dass das Protokoll von Herrn Herzog immer mehr gekürzt wird und wahrscheinlich die gesetzlichen Pflichten nicht mehr erfüllt. Der Aufsichtsrat hat doch die Pflicht die zusammenfassenden Schlussbemerkungen aus dem Prüfungsbericht vor der Versammlung zu verlesen. Und wenn die Mitglieder nach dem Gesetz genauso informiert werden müssen, dann muss das doch zwingend ins Protokoll geschrieben werden oder mindestens als Anlage angehängt und bezeichnet werden. Im letzten Jahr war das nicht der Fall und heuer wird es auch fehlen. Also, den Strafantrag um diesen wichtigen Aspekt ergänzen und nochmal aufs Fax legen. Nur so klopfen wir die Kerle weich die die 50 Millionen Problemkredit ausgehäuft haben und die man jetzt ohne Rücksicht auf die Kunden abbauen will oder los werden will. Die marktoperativen dynamischen Vorstände, wie es Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 selber erklärt hat, die nicht fähig waren die Rahmenbedingungen zu erfüllen, die hat man grenzenlos gewähren lassen, das ist die Schuld der Prüfer, an allen Ecken und Enden immer wieder selber auch eingestanden. Die Vorstände haben marktoperativ dynamisch jedes Risiko heran gekarrt, weil sie auch noch aus der Bilanzsumme bezahlt worden sind. Man könnte fast meinen, die VR-Bank hat sich selbst als Abwicklungsbank für die Region und darüber hinaus betrachtet.
Nein lieber Herr Herzog, so nicht, Sie sind an jedem einzelnen Kreditverlust sowie an der ganzen Summe beteiligt. Wenn Sie es damals nicht konnten, dann zeigen die Bilanzwerte, dass sie es auch heute noch nicht können. Wenn es so weiter geht, dann haben Sie zwar Eigenkapital zugeschossen bekommen, aber sie brauchen gar keine Kreditverluste mehr, bei fallenden Einnahmen kriegen Sie nicht mal mehr die Betriebskosten herein. Sie können schon noch weiter an den Verbund vermitteln und Provisionserträge erzielen. Bloß wenn es laufend runter geht, das Geld, das unter Ihrer Führung weg ist, weil Ihnen keiner mehr traut, das holen Sie nicht mehr zurück und Ihre Bilanz wird irgendwann auch nichts mehr her geben. Da freut sich dann jeder Kunde noch zusätzlich, wenn er erfährt, dass man Millionen Kredite weiter verkauft und froh ist, wenn man den Kunden nicht mehr zu Gesicht bekommt. Aber als Kunde und Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge erfährt man es ja nicht vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat, man erfährt es immer hinten herum. Und dass Sie den Namen VR-Bank Marktredwitz fürchten, dass mussten Sie mit der dummsinnigen außerordentlichen Vertreterversammlung doch beweisen.
Nr. 3540
Nordlicht
4. Juli 2008, 12:13 Uhr
Betreff: Weitere Gesetzes- und Satzungsverstöße?Nichtigkeit der Genehmigung des Jahresabschlusses 2007?
Gemäß Satzung und Genossenschaftsgesetz hat der Vorstand den Jahresabschluß dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung vorzulegen!
Im Einladungsschreiben (Webmaster bitte Link setzen) vom 04. Juni 2008 an die Vertreter heißt es dazu:
"Die Tagesordnung sowie unseren Geschäftsbericht für das Kalenderjahr 2007 legen wir zu Ihrer Information bei...Der testierte Jahresabschluß 2007 liegt ab 5. Juni 2008 ...zur Einsichtnahme aus."
Wie sieht aber der Geschäftsbericht aus? Ist dort der gesamte Jahresabschluß enthalten?
Wenn unter Geschäftsbericht das verstanden wird, was die VR-Bank selbst in Form eines Faltblattes (ohne Vorjahreszahlen) (Webmaster bitte Link setzten) veröffentlicht, so wurde der Jahresabschluß den Vertretern nie vorgelegt. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich vorlegen und nicht auslegen.
Die Vorlage macht auch Sinn, denn wieviele Vertreter machen sich denn die Mühe den Jahresabschluß in der Geschäftsstelle (oder nur in der Zentrale?) einzusehen, wenn er denn überhaupt zur Verfügung gestellt wird und nicht im Tresor verschimmelt.
Es kann auch nicht sein, daß Vertreter keinen Jahresabschluß erhalten, denn wie sollen sie denn auf der Vertreterversammlung sonst Fragen stellen? Das wird natürlich verhindert, wenn die Unterlagen gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden. Aber das geschieht sicherlich nur zum Schutz der Vertreter, die mit den vielen Seiten sonst überfordert wären.
Auch auf der Tagesordnung findet sich kein Punkt "Vorlage des Jahresabschlusses". Das wäre dann auch zu spät, diesen erst dann vorzulegen, denn dann besteht ja keine Zeit mehr sich damit eingehend zu befassen.
Im Ergebnis wurden die Vertreter also vom Vorstand und Aufsichtsrat auf der Vertreterversammlung mit Informationen berieselt. Rückfragen gibt es dann nicht, weil die wesentlichen Punkte ja schon in den informellen Treffen - ohne offizielles Protokoll! - erledigt wurden, was sicherlich auch dazu führt, daß die Präsenz der Vertreter - trotz der Themen, z.B. Regress gegen ehemalige Vorstände - mit 31 Teilnehmern sehr schwach gewesen ist.
Die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft wird dadurch systematisch ausgehebelt.
Kann ein Verbandsvertreter wirksam Anträge auf der Vertreterversammlung stellen?
Zunächst ist es schon sehr ungewöhnlich, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrat die Versammlungsleitung für wesentliche Teile - die Beschlussfassungen - der Tagesordnung abgibt. Noch ungewöhnlicher ist dann, daß die Versammlungsleitung dann nicht etwa durch ein Mitglied übernommen wird, sondern durch einen Gast (mit Rederecht zu jedem Tagesordnungspunkt).
Aber wie kann es sein, daß dieser Gast seine neutrale Position als Versammlungsleiter verläßt und sich bemüßigt fühlt die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat zu kommentieren und damit den Vertretern quasi schon einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten und es dann auch noch explizit vorschlägt.
So ist im Protokoll der Vertreterversammlung zur Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand lesen:
"Da beide Gremien ihren Aufgaben nachgekommen sind, schlägt Herr Bauer (Anmerkungen: Verbandsvertreter) vor, beiden Gremien die Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erteilen."
Verstoß gegen § 46 Abs. 2 der Satung - bei Veröffentlichung einer Tagesordnung
Dort ist zu lesen:
"Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht."
Wie man anhand der Veröffentlichung sehen kann (Webmaster bitte Link setzen), fehlt dieser Hinweis. Das ist ein eindeutiger Satzungsverstoß.
Ohnehin ist die Veröffentlichung der Tagesordnung völlig unzureichend gewesen. Es fehlt nicht nur der Hinweis, daß der Jahresabschluß eingesehen werden kann, sondern auch, daß rechtzeitig vor der HV eine Abschrift / Kopie von den Mitgliedern verlangt werden kann.
Es fehlt auch die Anlage zur Tagesordnung zu Punkt 8. "Satzungsänderung". Warum dürfen die Mitglieder nicht erfahren, über welche Satzungsänderungen beschlossen werden soll?
Es fehlt zu Punkt 7. "Wahlen", daß es ja schon Kandidaten gibt bzw. daß ein Mitglied aus Altergründen nicht wiedergewählt werden darf. Es fehlt der Hinweis, daß jedes Mitglied sich um die Position des Aufsichtsrats bewerben kann!
Noch ein Wort zum Protokoll der letzten Vertreterversammlungen.
Über Jahre war es bei der VR-Bank geübte Praxis ein ausführliches Protokoll über den Verlauf der Versammlung anzufertigen. So konnte man sich als Mitglied ein gutes Bild über den Ablauf und die Inhalte machen. Vom Gesetz her ist dieser Umfang nicht notwendig, aber auch nicht verboten.
Seit der neue Vorstand am Ruder ist, der sich ja eine besser Informationspolitik gegenüber den Mitgliedern auf die Fahnen geschrieben hat, hat sich der Umfang auf ein Minnimum reduziert, da frühere Protokolle ein schöne Quelle für den Nachweis der Verfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat waren und sind.
Nr. 3539
Genossenschaftler
4. Juli 2008, 11:46 Uhr
Betreff: Kreditverkauf an BAG Hamm u.a.Ich stelle mal folgende Frage im Raum, die offensichtlich noch niemanden aufgefallen ist.
Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken,also deren Eigentümer, haben sich eine Satzung gegeben.
In dieser Satzung ist z.B. geregelt, dass die Genossenschaft das Kreditgeschäft betreiben kann und Kredite vergeben kann.
Soweit alles gut, Mitglieder und auch Nichtmitglieder erhalten Kredit.
Und beim Kreditgeschäft handelt es sich um ein Kerngeschäft der Genossenschaft!
Es steht aber nirgends in der Satzung, dass die Genossenschaft diese Kredite auch wieder verkaufen kann.
Bedarf es dann nicht einer Satzungsänderung bevor überhaupt Kredite - ob gekündigt oder ungekündigt ist dabei egal - verkauft werden können.
Denkt mal über die Konsequenzen daraus nach, wenn das zutreffen würde!
Nr. 3538
Anonym
4. Juli 2008, 10:34 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflicht durch Vorstand, AR und PrüfungAnonym ……………, den 4. Juli 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
[/b]Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550[/b]
Strafantrag gegen
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB, München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.
wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) , bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:
1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.
Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestanden Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.
Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.
Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Dessinformation haben dürften.
Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.
Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte und mit diesem Vorgang gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft wurden, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf, dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.
Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch anscheinend erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträge mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.
Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlung unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflicht an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.
2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die Werbemaßnahmen erfolgte daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.
Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.
Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3537
Genossenschaftler
3. Juli 2008, 21:44 Uhr
Betreff: Stillschweigende Sanierung der VR-Bank MarktredwitzIch fühle mich an Eintrag Nr. 3402 (Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?) erinnert, der auch im Münchener Gästebuch mit Nr. 109 steht. Es ist zweifelsfrei, es kann sich nur um eine Sanierung durch den Bundesverband nach diesem Muster handeln. Wie soll eine Bank sonst ihr Eigenkapital über die Auslagerung von schwierigen Kreditfällen verbessern. Wer nimmt einer Bank Risikokredite ab, ohne dafür nicht noch einen Abschlag zu verlangen, die sich bei der Bank mit weitern Verlusten niederschlagen würden. Die Logik des Herrn Herzog, die er dabei an den Tag legt, ist die Hinterhältigkeit der Vertuschung. Wie ist die Lage einer Bank ordentlich dargestellt, wenn man die notwendige Sanierung nicht bekannt gibt. Es ist das Eingeständnis des Versagens und der Mitverantwortung des Herrn Herzog als Prüfer und wahrscheinlich auch als Vorstand. Warum fehlt also die Bilanz 2007 immer noch, weil die notwendigen Risikovorsorgen für das HOMA-Haus, für das Grundstück in Wunsiedel, für die Prozesskostenrisiken wieder nicht untergebracht werden konnten?
Im Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) ist festgelegt, dass man Ursachenforschung betreiben muss. Eine der Ursachen in Person sitzt heute am Schalthebel der zu sanierenden Bank. Der Prüfer hat die unglaublichen Verluste mit begünstigt und er hat der Bank die Eigenkapitalrelationen in den Jahren 2002 und 2003 belassen, den letzten und vielleicht schlimmsten Jahren des Vorstandes Manfred Heger, als man diesem eine Milliarden-DM-Bank in die Hand gegeben hat, ohne dass man auf eine funktionsfähige Organisation bei der Bank ganz besonders von Prüfungsseite geachtet hätte. Die überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditfälle sind in der desolaten Organisation von damals begründet. Alle heute von der Staatsanwaltschaft aufgegriffenen Fälle sind so zu sehen wie es in Eintrag Nr. 3474 mit Erinnerung und Verantwortung der Vergangenheit aufgegriffen wurde. Die eigenen Unterlagen belegen das Wissen der Prüfer. Diese unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Für die Bankreden man davon, das die Anfechtungsfrist für die Generalversammlung verstreichen soll. Muss man bei Herrn Herzog davon reden, dass auch er und seine ehemaligen Vorgesetzten auf die Verjährungsfristen in seinen Fällen setzt?
In Eintrag Nr. 3494 wurde darüber geschrieben, dass der Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrig war. Für Zigmillionen hat man die alten Vorstände aus der Verantwortung gelassen, obwohl in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 142 bis 154 (= Link) in Ziffer 148 steht, dass der Aufsichtsrat nicht erst heute zur Prüfung der Ansprüche verpflichtet ist und nicht ein Herr Herzog oder ein Herr Grothoff einen anderen Vertrag aus München mitbringen dürfen. Jede Aktion auf dem Rücken der Kunden dient zur Rettung der Prüfer. Dazu ist die Rettung von Heger, Wolf und Krämer für diese Leute heute wiederum genauso wie schon vor vier Jahren unabdingbar. Dafür bindet man den Mitglieder auch die schlimmsten Bären auf und häuft den Berg der Kundenschicksale bei der Bank weiter auf.
Nr. 3536
Insider
3. Juli 2008, 21:24 Uhr
Betreff: Achtung Passus in den neuen Kreditverträgen der VR-BankMan kann nur wiederholt auf den Eintrag Nr. 3687 zurück verweisen und alle Kunden der VR-Bank hier und alle Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken im ganzen Land warnen, den Passus in den Kreditverträgen nicht zu unterschreiben.
Wechseln Sie auf die sichere Seiten nach Eintrag Nr. 3686 ist für diese Leute tatsächlich der blanke Hohn. Hier beweisen Johannes Herzog und Uwe Heidel, aber auch alle Aufsichträte und Verbandsleute, im immer noch versteckten Jahresabschluss 2007, wie sie das in Zukunft auslegen werden. Marode Verhältnisse bei den Banken werden ausgelagert und die Kunden zahlen die Zeche und bleiben auf der Strecke. Die Banker aber klopfen sich gegenseitig auf die Schultern.
Nr. 3535
Vorstand
3. Juli 2008, 17:50 Uhr
Betreff: Bekommt dieser Herzog alles hin geschoben?Die Kreditrisiken müssen in die Risikotragfähigkeit zurückgeführt werden, laut Lageberichtsauszug 2007 (= Link). Das ist doch nichts anderes als was man schon 2001 in den Lagebericht (= Link) geschrieben hat, die Kreditrisiken müssen auch weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden. Es ist genau die Zeitspanne, die Johannes Herzog als Prüfer und als Vorstand in Marktredwitz ist. Es sind genau die Kredite, die von der Staatsanwaltschaft als überaus risikoreich, und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet worden sind. Es gibt keinen, an dem Herr Herzog nicht beteiligt gewesen ist, wo er den Bremsklotz nicht hätte setzen müssen und wo 3.600 Seiten Überziehungslisten im Jahr doch wohl genug aussagen. Er kennt jeden Kredit, weil er jeden geprüft hat, verursacht hat, oder auf irgend eine Art abgewickelt hat, oder wie kriegt er die Kredite sonst zur BAG Hamm, wenn er darüber nicht bescheid wissen will? Da wird die Staatsanwaltschaft schon noch ein Wörtchen mitreden was in Ordnung war und was nicht. Da kommt einem mit ein bisschen Stolz das K... .
Nr. 3534
Susanne
3. Juli 2008, 17:29 Uhr
Betreff: Mitgliedschaft garntiert FairnessMitgliedschaft garantiert Fairness, so heißt es auf der Hompage der Volksbank Vogtland (= Link). Hat die Volksbank Vogtland in ihrer neuer Satzung auch drin, dass man den Jahresabschluss und den Lagebericht auf der eigenen Internetseite veröffentlicht? Interessiert das die Herren überhaupt? Wissen die überhaupt was Fairness ist, wenn man die eigenen Kunden wie namenlose Ware hin und her schiebt? In Marktredwitz und Plauen garantiert Mitgliedschaft, dass man die Anteilseigner für dumm verkaufen will und laufend falsch, gar nicht oder nur mit Halbwahrheiten informiert.
Nr. 3533
Webmaster
3. Juli 2008, 17:19 Uhr
Betreff: Aufruf - Bitte melden wer übertragen worden istWer ist von den Übertragungen bei der VR-Bank Marktredwitz und auch bei der Volksbank Vogtland Plauen von einer Bank zur anderen betroffen? Von wo nach wo wurde übertragen? Wurde von der neuen Bank, von der Aufganggesellschaft, vielleicht von der BAG Hamm, schon Maßnahmen angekündigt? Ist von einer der beiden Kreditgenossenschaften auf eine andere Vorschaltgesellschaft übertragen worden als auf die BAG Hamm, beispielweise wie auf Seiten des Münchener Gästebuches aufgezeigt? Gibt es etwas, was Sie uns sonst mitteilen wollen? Bitte trauen sie sich und melden Sie sich. Jeder einzelne Fall ist wichtig, so kann man sich gegenseitig helfen. Wer hat im Verwandten- und Bekanntenkreis von so etwas erfahren? Nennen Sie uns die Fälle, ermuntern Sie die Betroffenen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Lassen Sie uns retten was zu retten ist. Lasst uns gegen Kaltschnäuzigkeit zusammen stehen.
Nr. 3532
L.
3. Juli 2008, 17:09 Uhr
Betreff: Laut Lagebericht Kauf von Problemkrediten?War der Vertrag so kompliziert, dass man nicht mal wusste, wie man das in den Lagebericht schreiben sollte? Da heißt es doch im Link zum Lagebericht in Eintrag Nr. 3751 bei der VR-Bank Marktredwitz Kauf von Abwicklungskrediten und Bestandsimmobilien (also Rettungserwerben). Macht doch mal eine Abmahnung, dass man erwarten kann, dass ein Jahresabschluss einer so großen Kreditgenossenschaft auch richtig ist. Dies Verstrickungen die muss man immer und immer wieder anprangern. Da wird mit menschlichen Schicksalen umgegangen als sei es irgend eine Sache. Das Geld das da mit verbraten wird, das kann man doch gar nicht mehr alles aufbringen. Was ist jetzt mit "Wechseln Sie auf die sichere Seite", es heißt wohl besser, lasst uns schnell Boden unter den Füßen gewinnen und diese Bank nie mehr betreten.
Nr. 3531
Genossenschaftler
3. Juli 2008, 16:22 Uhr
Betreff: Die unsauberen Geschäfte zur Stützung des Herrn HerzogDer Bundesrat beschliesst besseren Kreditnehmerschutz (= Link) und die VR-Bank verkauft ein Sechstel ihrer Kreditkunden, wenn man das zu Grunde legt, was man am 29.06.2006 vor den Vertretern aufgezeigt hat. Zu dieser Vertragsgestaltung gibt es kein Stillschweigen, da muss dem Mitglied die Möglichkeit der Überwachung gegeben werden welcher Kreditbestand verkauft wurde. Ob Kredite in der Bilanz 2007 höher stehen als sie an die BAG Hamm abgegeben wurden, also im Abschluss 2007 als voll werthaltig bewertet wurden und dann doch mit einem geringeren marktwert verkauft wurden, ob ein Ausgleich über die Sache mit dem Immobilienwert und dem Geschäftswert für die Vogtlandfilialen gelaufen ist. In jedem Passus des Vertrages dürfte ein Hasenfuß stecken, überall könnte getrickst worden sein. Haben die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds Risiken aus den beiden Banken herausgelöst ohne von den Bank Rückzahlungen von Schäden vereinbart zu haben. Hier gibt es einen Sanierungsvertrag der nicht genannt wurde. Unsauberste Geschäfte nicht um die Bank auf sichere Füße zu stellen, sondern um den ehemaligen Prüfer aus der Schusslinie zu bringen und den Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern im Gesamten.
Auf diesen Vertrag muss die Staatsanwaltschaft sofort aufmerksam gemacht werden, was da zu Lasten der Mitglieder und auf Kosten des Sicherungsfonds fabriziert wurde. Bisher wurde der Anlagespiegel einer Bank nie bekannt gemacht. Doch er ist Bestandteil des Jahresabschlusses und ist somit laut Satzung ab sofort im Internet mit zu veröffentlichen. Der Ertrag aus dem Geschäftswert ist nicht mit den Abschreibungen aus dem Kreditgeschäft zu verrechnen. Dies Positionen wird man im Abschluss 2008 vergleichen müssen und der steht ja in sechs Monaten schon wieder zur Erstellung an. Dieses unsauber Geschäft ist nicht zu verdecken. Und die Kunden, die man mit der schlimmsten Organisation, die man sich nur denken kann, selber in Gefahr gebracht hat, die man in die Überziehung treiben ließ, die werden jetzt wieder vor den heutigen Vorstand mit geopfert. Und keiner schämt sich, jeder schaut nur seine eigene Haut zu retten.
Nr. 3530
Genossenschaftler
3. Juli 2008, 15:03 Uhr
Betreff: Bei der VR-Bank MAK laufende Verstöße gegen die eigenen SatzungDer Vertrag zur Übertragung der Geschäftsstellen im Vogtland auf die Volksbank Vogtland scheint doch im Sinne der Satzung sehr fragwürdig. In der Satzung § 30, m) (= Link) heißt es, dass die Vertreterversammlung darüber beschließt über Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereiches, die den Kernbereich der Genossenschaft berührt. Wenn man also Filialen verkauft und überträgt, was ist denn der Kernbereich der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft. Hierzu kann der Vorstand sich nicht hinter Stillschweigen verstecken. In der Satzung § 46 (1) (= Link) steht aber auch seit dem letzten Jahr, dass die Bank ihren Jahresabschluss und den Lagebericht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Wo ist als der Jahresabschluss 2006 mit Lagebericht und wo ist der des Jahres 2007?
Auch wenn man den Jahresabschluss den Mitgliedern immer noch nicht aushändigt, manches kann man nicht verhindern, so wurde aus den Reihen der Bank ein Auszug aus dem Lagebericht zum Verkauf der Ostfilialen (= Link) bekannt gemacht. Der Satz, der mit „Daneben“ beginnt, dürfte aber der eigentliche Hammer sein. Über dieses Daneben kann man nämlich herauslesen, dass die Risikotragfähigkeit der VR-Bank bisher nicht gegeben war und dass dies durch den Verkauf innerhalb des Genossenschaftssektor von Risikokrediten wahrscheinlich auf die BAG Hamm, die Abwicklungsgesellschaft im Genossenshcaftssektor, die Vermögenslage gestärkt wurde. Dies dürfte im Klartext heißen, der Sanierungsfonds hat Herrn Herzog die Problemkredite abgekauft und wahrscheinlich auch noch ein paar von der Volksbank Vogtland übernommen und dies bedeutet direkten Zuschuss in das Eigenkapital der Bank in laufenden Geschäftsjahr. Kein Wort ist auf der außerordentlichen Vertreterversammlung im April dazu gefallen. Und bei der ordentlichen Versammlung dürfte das auch keine Rolle gespielt haben, zumindest wird man die breite Mitgliederschaft nicht darüber informiert haben.
Wer fragt sich noch warum der Abschluss nicht in die Hände der Mitglieder geraten soll?
Nr. 3529
Nordlicht
3. Juli 2008, 14:00 Uhr
Betreff: Nicht abwimmeln lassenEs geht nicht nur um die Jahresabschlüsse, die lt. Genossenschaftsgesetz und Satzung der Bank jedem Mitglied in Form einer Abschrift zu Verfügung gestellt werden müssen!!
Es geht in der nächsten Runde dann auch weiter mit der Anforderung von Protokollen der Vertreterversammlungen.
Hier ist lt. Genossenschaftsgesetz die Einsicht und eine Abschrift den Mitgliedern unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn die Satzung der Bank dort nur sagen sollte, daß nur die Einsichtnahme möglich sein soll, so steht doch das Genossenschaftsgesetz über der Satzung und zeigt nur, daß die Satzung noch Anpassungsbedarf hat.
Im Genossenschaftsgesetzt heißt es zur Niederschrift in § 47 Abs. 4:
"...ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen."
Das heißt, daß auch Protokolle früherer Vertreterversammlung angefordert werden können!
Sollte der Vorstand als der für die Organisation zuständige nicht unverzüglich - d.h. ohne schuldhafte Verzögerung - die Unterlagen herausgeben, verstößt er gegen das Genossenschaftsgesetz, denn die Fehlorganisation, daß eine Sekretärin einen Tresorschlüssel mitgenommen haben soll, ist ein offensichtliches Organisationsversagen (kein Ersatzschlüssel? Warum überhaupt imTresor?), was der Vorstand zu verantworten hat, so daß mit Fug und Recht gesagt werden kann:
"Dieser Vorstand hält sich nicht an Gesetz und Satzung"
Weiß eigentlich die BaFin, daß in der VR-Bank Marktredwitz Vorstände (mit Verbandsgnaden) wirken dürfen, die sich nicht an Gesetz und Satzung halten?
Eine weitere Diskussion, ob so ein Vorstand und Aufsichtsrat, der das Verhalten des Vorstands ja offensichtlich deckt, noch tragbar sind, ist nicht notwendig, weil erneut offensichtlich.
Nr. 3528
Mitglied
3. Juli 2008, 13:04 Uhr
Betreff: Aufruf an alle, holt die Jahresabschlüsse in Marktredwitz und PlauenEin dringender Aufruf an alle Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und der Volksbank Vogtland in Plauen. Ihr seid die Herren im Haus, die Vorstände führen sich nur so auf. Holt die Jahresabschlüsse des Jahres 2007, in Plauen am besten die der letzten Jahre. Im Internet ist nicht alles genau so drin. Wenn ihr es nicht ganz versteht, dann lasst euch die Dinge vom Wunsiedeler Kreis erklären. Man wirbt um eure Mitgliedschaft und um eure Geschäftsanteile. Niemand sagt, dass die Bank in Plauen eine Sanierungsbank ist. Die Sanierung schützt vor der Nachschusspflicht, die euch ansonsten aus der Gesellschaftsform der Genossenschaft drohen würde bei Verlusten. Gewinne haben in letzter Zeit beide Banken nicht gemacht. Euch die Bilanzen vorzuenthalten kommt einem Verbrechen gleich.
Nr. 3527
Aus der Organsiation
3. Juli 2008, 12:53 Uhr
Betreff: Warum Herr Heidel?Warum machen Sie das mit Herr Heidel, hat Sie Herr Herzog schon so angekettet, dass Sie alles mitmachen müssen? Ihre 100-Tagefrist ist längst um. Nach § 34 GenG haben Sie jetzt sogar eine Aufklärungspflicht für Sauereien der Vergangenheit. Was ist mit dem Aufsichtsrat, ist der mit dem Vorstand so verbündet, dass er hilft den Mitgliedern ihre Recht vor zu enthalten? Geht es Ihnen, Herr Heidel, wie vielen Vorständen bei den Kreditgenossenschaften, dass Sie die Gesetze erst kennen lernen, wenn Sie damit konfrontiert werden. Hat Herr Herzog deswegen jemand aus dem Sparkassensektor geholt der vollkommen unbedarft war? Stehen sie mit dem Forderungsverzicht vom Februar und März letzten Jahres mit den 432.000 € so sehr mit im Feuer, dass Sie das gleiche Schicksal zu ereilen droht, wie Herrn Herzog, Verabschiedung von Ihrer beruflichen Laufbahn als führender Banker? War das die Nötigung Ihrer Person in die Zwänge der Vergangenheit, wenige Wochen nach Ihrem Antritt bei der VR-Bank? Ich bin überzeugt, dass Sie der falschen Fährte folgen. Jetzt gehen die Klagen nicht mehr gegen Heger, Wolf und Krämer, jetzt gehen Sie gegen Johannes Herzog und Uwe Heidel. Sie fehlen übrigens auf dem
Foto in der Zeitung (= Link) zum Frankenpostartikel zu den 1150 € (= Link). Nach dem Text hätte man meinen können, sie hätten Ihren Nachfolger schon gefunden. Der erste katastrophale Jahresabschluss lastet schon auf Ihnen und der muss unter allen Umständen versteckt werden. Sind Sie der nächste Lehrling auf dem Vorstandsstuhl bei der VR-Bank der Schonfrist erhält weil er alles mit macht, ein legitimer Nachfolger von Reinhold Wolf?
Nr. 3526
Insider
3. Juli 2008, 11:54 Uhr
Betreff: Alle Jahre wieder, Klage wegen der Herausgabe der UnterlagenWiederholt es sich jedes Jahr wieder, dass man die gesetzliche garantierten Unterlagen mit einer Klage vor dem Amtsgericht (= Link) herausholen muss. Geht es wirklich darum die Anfechtungsfristen zur Versammlung verstreichen zu lassen?
Nr. 3525
Nordlicht
3. Juli 2008, 10:05 Uhr
Betreff: Theorie und Praxis GenossenschaftsrechtDie letzten Einträge haben es noch einmal verdeutlicht. Zwischen der vermeintlich guten Theorie des Genossenschaftsrechts und der tatsächlich erlebten Praxis klaffen teilweise Welten.
Wie bei der VR-Bank Marktredtwitz - jetzt Fichtelgebirge - zu sehen, sind die Mitglieder machtlos, wenn es den beteiligten Gremien Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere Genossenschaftsverband so gefällt.
Die von der Theorie vorgesehenen Funktionen - Vorstand (leitet die Geschäfte), Aufsichtsrat (Überwacht die Ordnungsmäßigkeit), Verband (als "neutrale" Prüfstelle im Sinne der Mitglieder) und die Vertreterversammlung / Generalversammlung (als höchstes Beschlußorgan) nehmen bei dieser Bank ihre gesetztlichen Aufgaben nicht wahr - teils weil Sie es nicht wollen und teils weil sie es nicht können.
Zu denen, die nicht wollen, gehören die ersten drei Organe:
Der Vorstand hat genug damit zu tun, die Verfehlungen der Vergangenheit zu vertuschen und sich mit Ermittlungsverfahren herumzuschlagen. Er macht große Versprechungen zur Informationspolitik, die nicht gehalten werden. Er berichtete seit Jahren von der beginnenden Nutzung des HOMA-Gebäudes, während das Gebäude weiter Schaden nimmt. Warum die jeweiligen Konzepte nichts wurden, wurde nie erläutert! Gab es sie überhaupt?
Der Aufsichtsrat ist völlig abgetaucht und reagiert ganz bewußt auf berechtigte Anliegen der Mitglieder und Kunden (auch dem Aufsichtsrat ist die Verweigerung der Herausgabe von zustehenden Unterlagen (Protokolle, Jahresabschlüsse, Abrechnungen über gestohlene Sicherungsgüter) garantiert bekannt!!!) nicht.
Warum und wie wird jemand Aufsichtsrat? Wegen seiner Qualifikation oder weil er Großkunde ist oder weil er sich Aufträge für sein Geschäft verspricht (z.B.Notargebühren für Beurkundungen?) oder weil er was in der Genossenschaft bewirken will? Warum wird die Aufsicht dann so vernachlässigt? Den Aufsichtsräten muß doch bekannt sein, daß Sie für Ihre Fehler genau so haften, wie der Vorstand!!!
Der Verband hält als Oberkontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat alle Fäden in der Hand, informiert aber die Mitglieder nicht, sondern spielt sein eigenes böses Spiel, um seine falsche eigene Politik zu vertuschen. Man darf nicht vergessen, daß der Verband laut Satzung zu jeder Zeit und zu jedem Thema auf der Vertreterversammlung das Wort ergreifen kann.
Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum er es dann nicht tut? Antwort: Weil er es nicht will, weil er sonst zugeben müßte, daß er Fehler gemacht hat! Das verstößt aber gegen das erste Gebot des Verbandes: Der Verband besitzt die göttliche Gabe der Unfehlbarkeit!
Der Verband will/muß auf jeden Fall verhindern, daß an die Öffentlichkeit gelangt,
wer tatsächlich die Strippen in dieser Bank gezogen hat,
wer es zugelassen hat, daß unfähige Vorstände, die mehrfach gegen grundlegende Prinzipien verstoßen haben (Stichwort: Organisationsmangel), über Jahre protegiert wurden,
wer sich über das Gesetz stellt und einer maroden Bank eine Gnadenfrist von drei Jahren gibt in dem Verluste einfach nicht bilanziert wurden (um das Eigenkapital zu schonen),
wer dafür gesorgt hat, daß nicht etwa ein Mann aus der Bankpraxis neuer Vorstand wurde, sondern der vorherige Prüfer, der vorrangig die Aufgabe hat, die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen,
wer die Bank erst für teures Geld berät, um dann die Beratung später durch die Prüfer bestätigen lassen (Stichwort: Unabhängigkeit),
wer den Aufsichtsrat dahingehend berät, erst den Vorstand unter Verzicht jeglicher Ansprüche (mit einer Abfindung und einer flotten Pension) zu entlassen, um dann später die Vertreterversammlung dazu zu befragen, um dann als letztes doch zivilrechtliche Schritte vorzuschlagen, weil es wegen der Information über diese Gästebuches nicht mehr anders geht.
wer sein gesetzliches Monopol dazu ausnutzt, nicht etwa die Mitglieder zu schützen, sondern seine eigene Politik zu betreiben,
wer es zuläßt, daß die Mitglieder / Vertreter nicht voll umfassend informiert werden,
...
Die Vertreter - als letztes Organ - sind mit der Beurteilung der Situation der Bank regelmäßig überfordert.
Das liegt zum einen an der fachlichen Qualifikation, die regelmäßig nicht vorhanden ist - und von Vorstand und Aufsichtsrat, die ja beide maßgeblichen Einfluß auf die Zusammenstellung der Wahlliste haben!, wohl auch nicht gewünscht ist!!! - bzw liegt zum anderen an der regelmäßigen Des- oder Minderinformation der Vertreter.
Ein Blick in die Protokolle der Vorjahre belegt das eindrucksvoll. Die Fragen werden nur teilweise beantwortet. Da werden für teures Geld externe Gutachter herangezogen, um die Fehler des Vorstands (teilweise) zu beziffern. Da läßt sich ein AR-Vorsitzender wieder wählen, um dann wenig später wegen Überlastung zurückzutreten. Da werden Vorabveranstaltungen durchgeführt, um die Vertreter auf die Themen einzuschwören, ohne daß darüber ein Protokoll geführt werden müßte.
Da werden voraussichtlich wieder Wahlen zur Vertreterversammlung durchgeführt, ohne daß das jemand mitbekommt und deswegen von seinem passiven Wahlrecht (d.h. sich selbst als Vertreter zu bewerben - oder eine eigene Liste aufzustellen) ausgeschlossen wird. ...
Die Idee "Genossenschaft" ist toll, aber es hapert teilweise an der Umsetzung, die es wie gezeigt ermöglicht, daß der Verband regelmäßig sein Süppchen zu Lasten der Mitglieder kochen kann, ohne daß diese etwas dagegen tun können. Eindrucksvoll wird das dadurch belegt, daß bisher nicht eineinziges Gutachten des Verbandes bekannt geworden ist, daß den Mitglieder eine Fusion nicht empfehlen würde!! Wie auch, wenn das ganze vom Verband eingefädelt wurde!?!
Fazit:
Der Verband hat wegen seiner Monopolsituation eine ihm nicht zustehende Macht, die ihn faktisch über die Eigentumsrechte der Mitglieder stellt. Solange aber der Gesetzgeber auf das Gesäusel der Verbandsvertreter immer wieder hereinfällt, wird sich daran auch nichts ändern.
Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit für dieses Prüf- und Beratungsmonopol.
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen. An diesem Unternehmen beteiligen sich die Mitglieder mit überschaubaren Beträgen in Form einer unternehmerischen Beteiligung. Zu dieser Beteiligung gehört auch das Verlustrisiko, verbunden mit einer Renditechance, die höher sein muß als die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt für z.B. Festgeld (Risikoprämie!). Warum nun für diese Form des Wirtschaftens ein Prüfmonopol bestehen soll und für alle anderen Unternehmensformen, wie z.B. Aktiengesellschaften oder GmbH´s, ist nicht erklärbar! Es gibt auch keine Grund.
Wenn man sich die Genossenschaften ansieht, so sind diese teilweise schon größer als börsennotierte Aktiengesellschaften. Bei diesen ist aber z.B. eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung zwingend! Auch werden regelmäßig die Prüfer nach ein paar Jahren gewechselt.
Und, haben Sie schon mal gehört, daß den Wirtschaftsprüfern in der Satzung einer AG das Recht zugebilligt würde, zu jeder Zeit das Wort in einer Hauptversammlung ergreifen zu können?
Offensichtlich herrscht in der Politik die Meinung vor, daß die Mitglieder - die mündigen Bürger! - durch die zunächst freiwillige Organisationshilfe über Prüfverbände, die dann gesetztlich verankert wurde (war das nicht 1935?!), geschützt werden sollen? Weil sie nicht in der Lage sein sollen, abschätzen zu können, wenn sie sich an der Genossenschaft beteiligen. Das paßt doch nicht zusammen, wenn einerseits jemand die Investitionsentscheidung trifft, ein Haus zu kaufen / zu bauen, und andererseits wie ein Unmündiger behandelt wird, wenn es um die Genossenschaftsbeteiligung geht.
Es gibt allerdings einen großen Unterschied. Bei dem Hauskauf macht sich der Käufer intensiv mit der Problematik vertraut. Ihm stehen viele Informationen zur Verfügung.
Nicht so bei der Genossenschaft. Wenn Vorstand und Aufsichtsrat es nicht wollen, werden die Mitglieder dumm gehalten oder so spät informiert, daß z.B. ein möglicher Antrag zur Vertreterversammlung bewußt systematisch verhindert wird.
All das trifft bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ex. Marktredwitz) zu und verdeutlicht die Ohnmacht der Mitglieder.
Wir sollten alle an die Damen und Herren in dem Ausschuß schreiben, der über die Reform des Genossenschaftsrechts befunden hat, um über die Probleme aus der Praxis zu berichten. Der Gesetzgeber ist aufzufordern, die Machtlosigkeit aufzuheben und vor allem die Sanktionen von vorn herein mit in das Gesetz aufzunehmen bzw. im Strafgesetzbuch zu berücksichtigen, so daß von Amtswegen ermittel werden kann.
Und abschließend:
Der Vorstand und insbesondere der Aufsichtsrat der VR-Bank haben sich ganz offensichtlich der Untreue schuldig gemacht. Aber wer mit auf der Anklagebank sitzen muß, ist der Verband, der durch seine Beihilfe diese erst ermöglicht hat.
Nr. 3524
Manfred Bleil
2. Juli 2008, 17:11 Uhr
Betreff: Beschwerde an den Dt. BundestagZu Beitrag 3744
Manfred Bleil 95632 Wunsiedel, den 2. Juli 2008
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261
Herrn Abgeordneten
Joachim Stünker
MDB, Rechtspolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion
Petitionsausschuss des
Deutsche Bundestages
Platz der Republik
11011 Berlin
Offener Brief !!!!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,
ich übermittle Ihnen den Brief des Herrn.......... aus ........ und teile Ihnen dazu mit, dass uns bereits mehrere Mitglieder der betroffenen Kreditgenossenschaft informierten, dass Ihnen Unterlagen und Jahresabschlüsse verweigert wurden. Dies trifft natürlich auch jetzt wieder für den Abschluss 2007 zu und das Protokoll der letzten Vertreterversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil
Nr. 3523
Mitglied
2. Juli 2008, 15:23 Uhr
Betreff: Beschwerde an den Deutschen BundestagMitglied, den 2. Juli 2008
Offener Brief per Post und Interneteintrag
Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MDB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie, Herr Abgeordneter haben dazu mit Herrn Manfred Bleil von der Schutzgemeinschaft für Banken- und Sparkassenkunden in Wunsiedel am 29.05.2006 Schriftverkehr (= Link) geführt. Ich zeige Ihnen hiermit auf, wie unter den Augen des Genossenschaftsverbandes Bayern und eines ehemaligen Verbandsprüfers als verantwortlicher Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95631 Marktredwitz, das geänderte Gesetz beachtet wird.
Trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprache bei der Bank, trotz rechtsanwaltschaftlicher Hilfe in Schriftform wird mir entgegen § 48 GenG die Abschrift des Jahresabschlusses 2007 einschließlich Anhang und Lagebericht verweigert, sowie nach § 47 die Abschrift der Versammlungsniederschrift. Die Vertreterversammlung fand am 19. Juni 2008 statt. Mit wurde damit als Mitglied zur Versammlung jegliches Antragsrecht unterbunden, da zu verschiedenen Beschlüssen und natürlich dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung von der Genossenschaft die notwendigen Informationen verweigert wurden, oder die gesetzlich garantierte Abschrift verwehrt wurde.
Da Anfechtungsklagen im Genossenschaftsbereich enorm teuer sind und ich dies eher als Abwehrmechanismus für die Genossenschaften und ihrer Vorstände, Aufsichtsräte und den Verbandsfunktionären ansehe, bitte ich Sie auf diesem Weg zu prüfen, ob es in Ihren Augen richtig ist, dass Gesetze speziell für die genannte Bank nicht gelten sollen. Meinem Anliegen wurde entgegen gehalten, dass alles im Internet veröffentlich wäre. Bitte fragen Sie sich selbst, was Sie als halten, ob ich mich verhöhnt und verlacht fühlen darf, wenn man mich darauf verweist, dass alles im Internet veröffentlicht sein. Auf meine Einwendung, was wäre, wenn ich kein Internet hätte, wurde mit gesagt, dann müsste ich mir jemanden suchen der Internet hat. Ich denke das ist nicht im Sinne des Gesetzes von Mitgliederrechten stärken. Doch der Hohn bei der Angelegenheit ist, der Abschluss ist nicht im Internet veröffentlicht (= Link), weder auf der Seite der Bank, noch im Bundesanzeiger. Soviel also zu unverzüglich und dazu, wie das Gesetz durch den gesetzlichen Prüfungsverband dahingehend geschützt wird. Mit der Hoffnung auf geeignete Maßnahmen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen . .....
Anlage
Nr. 3522
Ex-Kunde
2. Juli 2008, 13:58 Uhr
Betreff: Herzog ist noch schlimmer, als alle anderen vor ihmSchaut denn der Jahresabschluß wirklich so schlimm aus, daß man gegen alle geltenden Vorschriften verstößt. Eigentlich müssten die Herren Herzog und Heidel doch wissen, daß sie damit nur kurze Sprünge machen. Daß sich dies die Freunde des Wunsiedeler Kreises nicht gefallen lassen, ist doch sonnenklar.Daß schon wieder geklagt werden muß, kann doch nicht angehen. Hier ist die Bankenaufsicht gefordert, denn wenn Vorstände einer Bank permanent gegen Gesetze verstoßen, dann ist doch deren Zuverlässigkeit nach KWG nicht mehr gegeben.Die BaFin ist doch der Hüter des KWG's. Ich bin mir sicher, daß die Beamten dort dieses Gästebuch lesen. Wieso lassen sie das einfach durchgehen. Schon tut sich der Verdacht auf, daß die BaFin bzw. Mitarbeiter in diesem Klüngel mit drinstecken. Anders kann man das garnicht mehr verstehen. Die Vorstände in der VR-Bank Fichtelgebirge verstoßen ständig gegen bankrechtlich relevante Gesetze. Ob die Prozeßrisiken aus den Klagen der Schutzgemeinschaft und privater Klagen in die Bilanz mit eingeflossen sind ist mehr als fraglich. Hat man für den Verkauf der Ostfilialen doch nicht so viel erhalten, um dies auch noch mit abzudecken? Wie steht es hier mit der Bilanzwahrheit und Klarheit nach HGB?
Hat der Genossenschaftsverband wiederum diese unrichtige Bilanz testiert.
Sehr geehrte Herren von der BaFin, wie lange wollen sie diesem Treiben noch zu sehen? Ich erinnere Sie an ihren Beamteneid, wo sie geschworen haben, daß sie bei Kenntnis einer Straftat, dies unverzüglich zur Anzeige bringen müssen, ansonsten könnten sich der Strafvereitelung schuldig machen. Die Mitglieder und Kunden werden dort nur als notwendiges Übel betrachtet. Ich bin glücklicherweise
ein Ex-Kunde dieser Bank, da für mich keine Vertrauensbasis mehr vorhanden war.
Nr. 3521
Insider
2. Juli 2008, 12:55 Uhr
Betreff: Fürchten Herr Herzog und Herr Heidel ihre eigenen BilanzenWas ist, Herr Herzog und Herr Heidel, sind ihre Bilanzen so schlimm, dass sie die sogar Ihrem Mitglieder verweigern. Brauchen Sie immer wieder Anschauungsunterricht hier im Gästebuch was Ihre gesetzlichen Pflichten sind. Sie verweisen Ihre Mitglieder noch heute aufs Internet wenn die die Bilanz haben wollen. Hier ist § 48 GenG, Zuständigkeit der Generalversammlung (= Link) mit dem ausgewählten Abs. (3) Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sollen mindestens eine Woche vor der Versammlung in dem Geschäftsraum der Genossenschaft oder an einer anderen durch den Vorstand bekannt zu machenden geeigneten Stelle zur Einsichtnahme der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zur Kenntnis gebracht werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen. Wenn Sie heute den Mitgliedern Ihre Originalbilanz immer noch vor enthalten, geben Sie nicht damit den besten Grund einer Anfechtung der Vertreterversammlung, wenn Sie so die Rechte der Mitglieder verweigern? Sie verweisen nur auf das Internet und gehen sogar soweit, dass sich Mitglieder die kein Internet haben doch bitte jemand mit Internet suchen sollen. Gibt es einen größeren Affront gegen die Eigentümer der Bank? Auch wenn sie was über die neue Satzung beschlossen haben sollten, das Gesetz steht über Ihrer Satzung oder dem, wie Sie es auslegen wollen.
Und hier bitte auch der Nachweis, Ihr Abschluss, Ihr Lagebericht, ein Kurzgeschäftsbericht von Ihnen ist im Internet (= Link) nicht zu finden. Sie verweigern Ihren Mitgliedern also nach dem Gesetz spätestens seit dem 12. Juni den Jahresabschluss 2007 mit Anhang und Lagebericht. Und mit der Versammlungsniederschrift machen Sie es genauso. So steht in § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link) Abs. (4) Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren. Sorgen Sie für das jederzeit nach dem Gesetz und nicht nach den Ausreden Ihres SUN-Teams, das sei im Tresor verschlossen, weil es dafür keine Grund gibt Sachen weg zu sperren, die Sie jederzeit bereit halten müssen und sorgen Sie für das unverzüglich, nämlich, dass Sie Ihre Arbeit erledigen und das Protokoll unverzüglich erstellen.
Wie Sie mit dem neuen Genossenschaftsgesetz umgehen, dass muss man den Parlamentariern bekannt machen, die im Gesetzgebungsverfahren besonders involviert waren und natürlich auch dem Petitionsausschuss des Bundestages. Jeden Euro, der hier nötig wird, weil man Gerichte bemühen muss um das Recht der Mitglieder zu erlangen, wird ein Strafantrag wegen Untreue nach sich ziehen, damit Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Nr. 3520
Ein Mitglied
1. Juli 2008, 14:18 Uhr
Betreff: Der schweigsame JohannesWas unser Johannes in die Zeitung gibt, ist Volksverdummung. Uns interessiert doch nicht die Bürgerstiftung!!. Was uns auf den Nägeln brennt, daß Johannes endlich sagt, ob gegen ihn vom Staatsanwalt ermittelt wird. Auch wenn er immer wieder beteuert, daß gegen ihn nicht ermittelt wird. Das ist doch nur eineeine plumpe Ausrede. Denn bei den vielen Strafanträgen die gegen ihn gestellt wurden, kann es gar nicht anders sien, als daß gegen ihn ermittelt wird. Denn wr 432.000 € veruntreut, aus dem Vermögen anderer ( der Genossenschaftsmitglieder), der kann doch seine Hände nicht in Unschuld waschen. Von den Lumpereien von Heger, Krämer und Wolf will er angeblich auch nichts gewußt haben, obwohl der mit seinem Wissen den Heger und Krämer aus der Bank gekickt hat. Den Aufhebungsvertrag vom Heger hat er inszeniert und auf alle bekannten und unbekannten Ansprüche verzichtet. Wie es dann ans Tageslicht kam, sich schnell noch die Genehmigung der Vertreterversammlung eingeholt hat. Wieder mal eine Verdummung der Mitglieder. Sein Mitteilungtsbedurfnis hat sich von stark auf Null reduziert. Wo beliben die groß angekündigten Information, die auch noch frühezitig erfolgen sollten. Huete sind wir so weit, daß er nicht mal die Rechte der Mitglieder beachtet. Selbt auf mehrmaligem Vorsprechen in der Bank wurde ich immer wieder verträstet, damit ich den Jahresabschluß und das Protikoll der Vertreterversammlung bekomme. Gilt denn das Genossenschaftsgesetz für Herzog überhaupt nicht. Ich habe bereits auf die Herzausgabe dieser Unterlagen geklagt. Was steht denn Schlimmes drinnen in den Unterlagen, daß man sich gegen alle gesetzlichen Vorgaben hinweg, einfach darüber hinwegsetzt.
Wie soll ich denn das verstehen, wenn Herzog sagt, er konnte nur das prüfen, was ihm vorgelegt wurde. Nach meinem Kenntnis stand, steht doch im Prüfungsbericht, aß sich die Prüfer ein vollständiges Bild, über die Situartion der Bank gemacht haben, wie passt das denn zusammen?? DNur dumme Ausflüchte. Wie lange läßt man Herzog dies infame Spiel noch treiben?Schauspieler jhaben wir auf der Luisenburg, solche Lügner gehören weggesperrt. Außerdem soll er nciht mit dem Stiftungsgeld so angeben, bei seinem Verdienst soll er mal selber was aus seinem Privaten beisteuern und nicht versuchen, sich auf Kosten anderen ins Rampenlciht zu stellen. Mit welchen Zinssatz wird das Stifungskapital verzinst, oder wird hierbei auch zu Lasten der Bedürftigen getrtickst.
Für uns Mitglieder ist es ein Hohn, daß disse lächerliche Diviende bezahlt wird. Beim Ausscheiden liegt das Geld noch über ein halbes Jahr unverzinslich in der Bank und die Nachschußplicht beseht aber trotzdem noch wieiter.
Johannes tu uns nur einen Gefallen: geh dann wo der Pfeffer wächst.
Nr. 3519
Der Bundestag
1. Juli 2008, 12:49 Uhr
Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08Der Bundestag
Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08
Die Koalition will Bürger vor den Banken/ Heuschrecke schützen...
Der Bundestag verpflichtet die Banken/ Heuschrecken zu mehr Offenheit/ Schärfere Informationspflicht für Banken
Berlin- Die große Koalition will Bürger und Wirtschaft besser vor dem Zugriff von Finanzinvestoren, den sogenannten „ Heuschrecken“ schützen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag den 27.06.08. gleich mehrere Gesetze, die vor allem hochspekulative Hedgefonds zu mehr Offenheit verpflichten und ihnen eine Reihe von Geschäftspraktiken untersagen. Banken müssen zudem ihre Kunden früher darüber informieren, wenn sie Immobilienkredite an ein anders Institut oder an einen Finanzinvestor verkaufen wollen. Zudem darf einem Schuldner, der Zins und Tilgung stets korrekt bezahlt hat, der Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Die zunehmende Zahl von Kreditverkäufen hatte unter Immobilienbesitzern für erhebliche Unruhe gesorgt. Zwar erwiesen sich die Berichte, wonach Finanzinvestoren auch nicht- säumige Neukunden in den Ruin getrieben haben sollen, als überzogen. Tatsächlich gab es aber wohl Fälle, in denen Schuldner unter Druck gesetzt oder gar in die Zwangsversteigerung getrieben worden waren.
Bei einem Neuvertrag müssen sie ihre Kunden aber deutlich auf diese Möglichkeit hinweisen, muß der Schuldner vorab informiert werden. Zudem sollen die Banken ihren Privatkunden künftig drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot unterbreiten oder mitteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Dies zur Kenntisnahme, auch Sie meine Herren sollten sich danach richten bzw. nicht die Gesetze missachten.
Nr. 3518
Genossenschaftlicher Beobachter
1. Juli 2008, 04:45 Uhr
Betreff: Schonungslos, Bravo, BravissimoIch wollte eben noch was kontrollieren und das Gästebuch des Wunsiedeler Kreise schau ich mir immer mit an. Bravo, Bravissimo. Hier ist es endlich gelungen Finger in offene Wunden zu legen. Auch auf Frankenpost online bin ich aufmerksam geworden. Gestern musste ich mich wieder wundern, wie Herr Herzog für 1.150 € Spende über die Bürgerstiftung wieder positive Presse macht. Die Zeitung sollte nachfragen, wo die 10 Millionen an Gewerbesteuer stecken seit dem Johannes Herzog nach Marktredwitz zuerst als Prüfer und dann als Vorstand kam, das wäre der wünschenswert Journalismus.
Auch finde ich es toll, dass über die anderen Gästebücher auch aufgezeigt wird, was bei bayerisch und deutsch Raiffeisen und Volksbank abgeht. Machtkämpfe in den Zentralinstituten und Zentralbanken und Abschreibungen in den Immobilienfonds, die die Kunden, wie in Ingolstadt um die Existenz bringen. Kreditverkäufe von 80 oder 120 Millionen bei der VR-Bank München-Land an die eigene Heuschrecke des Genossenschaftswesens die BAG Hamm, die aus der ersten Millionenpleite bei den Genossenschaften der Volksbank Hamm als Abwicklungsgesellschaft übriggeblieben ist, um die Fusion möglich zu machen und jetzt Verkauf von problemhaften Kreditverhältnissen nach Italien oder sonst wo hin auf der Welt und den Slogan verbreiten, wir verkaufen keine Kredite.
Bravo, Bravissimo für die schonungslose Entlarvung der getarnten Brüderlichkeit vor der grenzenlosen Rücksichtslosigkeit, vor der grenzenlose Großmannssucht, wir da oben, wir machen das schon richtig, wer in unsere Mühlen gerät, den entfernen wir gnadenlos. Wir müssen den Wunsiedeler Kreis dringend weiter unterstützen, alleine mit unserem Interesse. Dort oben im Fichtelgebirge scheint sich einiges angesammelt zu haben. Das Stillschweigen zur Eigenkapitalstütze von Herrn Herzog scheint zu bröckeln, wo man die deutschen Genossenschaftsmitglieder anscheinend schamlos zur Kasse gebeten zu haben, wo die Verbandsleute sich das Recht einfach herausgenommen haben, das so zu machen, man traut sich nicht mal die Bilanzen von Marktredwitz und Plauen zu veröffentlichen. Versaut so eine Machtstellung über Hunderte Millionen bis Milliarden zu verfügen außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung den Charakter?
Diese Person Herzog ist doch nur eine Marionette, die sich das gut bis glänzend bezahlen lassen wollte. Und der Aufsichtsrat, der wird von Vorstand und Verband seit Jahren vorgeführt. Ein paar haben vielleicht verstanden sich einen Vorteil daraus zu machen, andere staunen wahrscheinlich nur, was sie alles erfahren dürfen. Man muss schier lachen, wenn Johannes Herzog glauben machen will, dass er von vielem nichts weiß. Ja, er will nichts davon wissen. So wie er wie in einem letzten Eintrag gestanden hat von 3.600 Seiten Überziehungslisten pro Jahr nichts wissen wollte, wie er die Prüfung bei Manfred Heger einstellte und nicht weiter unbekannte Ansprüche auch noch aufdecken zu müssen, wo man dann keinen Schuldigen mehr gehabt hätte, außer sich selber, weil man den Erstverantwortlichen vielleicht für 50 Millionen entgegen dem Genossenschaftsgesetz und dem Strafgesetzbuch entlastet hatte.
Wem reicht es zuerst, dem BaFin, das man auch eingeseift hatte, das man als GVB die Verhältnisse in MAK richten würde, wenn man die festgestellte Risikosituation nicht auch in die Bilanz schreiben müsste und damit mit genug ausgewiesenem Eigenkapital weiter auch Kredite machen dürfte, den genossenschaftlichen Verbänden, weil die Kritik auf Dauer nicht auszuhalten ist, oder dem Aufsichtsrat, der die Kraft hat zu erkennen, zu was er missbraucht wurde? Was ist mit dem komischen HOMA-Haus, jedes Jahr steht es in den Zeitungsberichten, jedes Jahr ist das nächste Jahr, warum wurde da auf den 31. 12. 2007 keine wertgerechte Anpassung von 2,7 Mio. Einkaufskosten als Ersatz für Kreditabschreibung gemacht, nach dem es doch riecht? Zuerst die nicht gebuchten Wertberichtigungen, jetzt die nicht vorgenommen Wertanpassungen, die notwendigen Rückstellung für die Nachforderungen mit den Sparverträgen, die Grundstückssanierung in Wunsiedel, Prozessrisiken? Irgendwann fällt das Kartenhaus zusammen. Wer lässt Herrn Herzog als erster fallen wie die zu heiß gewordenen Kartoffel? Es wäre besser er würde das selber erkennen, dass seine Zeit in Marktredwitz nicht dauerhaft sein kann. Irgendwann wird seine Einstellung mit dem jetzt erst recht auch der Einsicht weichen müssen.
Nr. 3517
L.
30. Juni 2008, 12:56 Uhr
Betreff: Wo ist die Bilanz 2007, was ist mit den staatanwaltschaftlichen Ermittlungen?Warum sind die Bilanzen von Marktredwitz und von der Volksbank Vogtland nicht veröffentlicht, nicht mal auf den eigenen Internetseiten? Was darf man nicht erfahren? Warum, Herr Herzog, sind die Geschäftsberichte und die Bilanzen nicht veröffentlicht? Ihre Multiplikatoren haben sie nicht wie Handzettel verteilt, oder wie war das vor genau zwei Jahren denn gemeint? Warum müssen die Mitglieder den Jahresbschluss einklagen, wenn sie ihn haben wollen? Warum hat Raimund Grothoff also bei dieser unsäglichen Versammlung 2004 gesagt, dass man die ganzen Schwierigkeiten schon im Jahr 2002 gesehen hat? Zieht sich das hin bis in die heutigen Tage? Wo bekommt der Prüfer die Ausrede geglaubt, dass er nicht Schuld sein soll, das er nicht gesehen hätte, was er selbst über die Prüfungsberichte aufgestellt hat mit 50 Millionen latentem Kreditrisiko und 27,4 Millionen € Einzelwertberichtigungen? Oder dass er nicht gesehen hätte, was ein Dr. Nickl auf den ersten Blick erkannt hat, dass es Manfred Heger möglich war die Unterlagen der Bank so zu tricksen, dass man 5 Mio. DM in den Sand setzen konnte, oder darf man von Unterlagen fälschen sprechen, was unter den Augen der Prüfer abgelaufen ist?
Warum gibt man keine Auskunft, warum die Staatsanwaltschaft seit 7 Monaten im Haus ist? 50 Millionen latentes Kreditrisiko, das bedeutet, jeden 6. Kreditkunden zum eigenen Risiko zu erklären. "Wechseln Sie auf die sicher Seite", halbseitig in der Frankenpost inseriert. Wechsel Sie zur VR-Bank Fichtelgebirge, damit man Sie als Kreditrisko mit drei Ostfilialen nach Plauen verkaufen kann und sich einer Eigenkapitalsteigerung rühmen zu können, wo die andere Sanierungsbank über der Landesgrenze um Kapital werben muss?
Muss man die Staatanwaltschaft darauf aufmerksam machen, wie es in diesem Jahr mit den Wertberichtigungen bei Ihnen aussieht? Helfen die Verbandsprüfer mit allen zur Verfügung stehenden Augen bis man im nächsten Jahr den Abschluss 2008 beschlossen hat, damit man die Eigenkapitalspritze aus Plauen auch verwenden darf oder ist eine außerordentliche Vertreterversammlung geplant um das Kapital neu festlegen zu lassen?
Nichts ist unmölgich bei dieser Bank mit Herrn Herzog, dem ehemaligen Verbandsprüfer, sogar Verträge wahrscheinlich von der Prüfungs- und Rechtsabteilung des Verbandes geschrieben, wo man die Vorstände aus ihren riesigen Verpflichtungen entlässt ohne die Prüfung ordentlich durchzuführen, für die Fälle für die heute der Staatsanwalt da ist. Wenn Herr Herzog sagt er hätte von den Fällen nichts gewusst, dann deswegen weil er seine Prüferaufgaben nicht erfüllt hat um sich ins Vorstandamt zu schwingen, dann hat er gegen den § 62 im Genossenschaftgesetz verstoßen, der ihn parallel zum Vorstandsparagraphen 34 in die Haftungsverpflichtung bringt. Es würde bedeuten, dass er vorsätzlich seine Prüfungspflichten vernachlässigt hätte. Was würde es also bedeuten, wenn die Abteilung von Dr. Bauer in München den Passus in die Aufhebungsverträge mit zuerst Heger und dann Krämer aufgenommen hätte, unter Verzicht auf bekannte Ansprüche, aber auch noch nicht bekannte, dass der gesetzlichen Prüfungsauftrag mit der Unterschrift von Manfred Heger abgebrochen wurde und noch mal mit Karl Krämer, zwei Jahre darauf?
Nr. 3516
Beobachter
30. Juni 2008, 10:16 Uhr
Betreff: CSU-MitgliedDas soll helfen??
Dann schauen Sie doch mal die Personen an die in der Vorstandsebene von den Banken sind.
Das sind ja min. 70% zu min. in Bayern die in der CSU ein Amt ausführen.
Warum glauben Sie denn das solche Machenschaften überhaupt möglich sind?
Weil unsere Regierung sofort durchgreift?
Oder weil hier nur die untere und mittlere Gesellschaftsschicht betroffen ist?
Ich weiss nun nicht zu welcher Partei der Herr Herzog gehört, aber die Seilschaft ist schon sehr laaaaaaaang.
Was ist denn schon großartiges geschehen bis heute?
Der Beobachter
Nr. 3515
Vom Fach
30. Juni 2008, 06:59 Uhr
Betreff: Mit Herrn Herzog das Prüferwesen der Lächerlichkeit preis gegebenMan lese Seite 11 im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) um man sieht es Schwarz auf Weiß was die Prüfer wussten und was Grothoff sagte und was man sonst immer wieder leugnete, auch später: „Die schwierige Situation sei schon 2002 gewesen“, im Umkehrschluss die Hopp-Hopp-Fusion, vom Verband betrieben hat die schwierige Situation so gebracht weil man einem Freund des Verbandes eine Bank in die Hand gegeben hat, die der nicht leiten konnte. Und so hat man ihm gleich auch noch die Bildung der Einzelwertberichtigung erlassen, wie man mit den oft aufgezeigten Lageberichten zusammen mit den unfähigen Vorständen wahrscheinlich auch noch Bilanzbetrug begangen hat und entgegen den KWG-Vorschriften zum Eigenkapital die Kreditvergabemöglichkeiten der Bank nicht den tatsächlichen Eigenmitteln angepasst hat.
Man musste jedes Jahr vermelden, die problemhaften Kreditengagement sind laufend angestiegen, angestiegen in Dimensionen, die man dann erst am 29.06.2006 mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung (= Link) in Zahlen fasste, als man sich „Ein bisschen stolz“ gab. Herr Grothoff und Herr Herzog haben alles gesehen, wie es Grothoff am 14. Oktober 2004 weiter ausführte: “Andere Bank haben ihr Kreditportfolio zurückgefahren, die VR-Bank hat diese Kredite übernommen“. Also liebe Herrn Prüfer Ihr habt es gesehen wie die Risikokredite dramtisch angewachsen sind, Sie haben es in ihren Berichten jedes Jahr aufs neue dargestellt und hinten rum beraten, wie man den Gaul vom Eis kriegt. Aber das was dann von den Prüfern in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) verzapft wurde, kann man nur als Rettungsversuch für Manfred Heger werten, oder besser als Rettung der eigenen haut, was man dann mit dem ungesetzlichen Dienstaufhebugnsvertrag bewerkstelligen wollte.
Die Rolle der Prüfer Grothoff und Herzog gibt die genossenschaftliche „Pflichtprüfung“ der Lächerlichkeit preis. Die Aussage, das der Aufsichtsrat erst mit der Großkreditgrenze selber die Kontrolle übernehmen kann ist wohl die größte Frechheit, die man sich vorstellen kann. Wenn zwei oder drei Überziehungen vorkommen, dann kann man das als externe Revision schon mal übersehen, aber wenn man wegen der D2-Situatin aus dem eigenen Analysebogen der Prüfungs- und Bilanzergebnisse fast laufend da ist, da ist jede Überziehung von 3.600 Seiten im Jahr mit Beträgen in allen Größenordnung bis sechs- und siebenstellig in der Verantwortung der Prüfung. Grothoff und Herzog haben jede Überziehung bei Flex und bei Gold, Gold, Gold sehen müssen. Die wurden ihnen genauso täglich präsentiert über ihre EDV wie allen Vorständen und allen anderen Verantwortlichen.
Nr. 3514
Gerhard
30. Juni 2008, 06:10 Uhr
Nr. 3513
CSU-Mitglied, aber trotzdem Genosse
29. Juni 2008, 12:52 Uhr
Betreff: Allen Parteien mitteilenLiebe Leute vom Wunsiedler Kreis
gebt doch einfach eure sämtlichen Erkenntnisse über das Unwesen das hier unter dem Deckmantel Genossenschaftswesen getrieben wird an den Petitionsausschuss des Bundestages und an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag weiter und macht gleichzeitig darauf aufmerksam dass ihr Presse, Funk und Fernsehen sowie die Europäische Kommission für Menschenrechte über diese Mißstände bis in die oberste Ebene des Genossenschaftsverbandes hinein informieren werdet und Beweise dazu vorlegt.
Mal schaun ob die, die das Genossenschaftsgesetz ändern können, dann immer noch den Märchenerzählungen der Verbandsspitzen einschließlich BVR glauben.
Nr. 3512
Fremdleser
29. Juni 2008, 12:21 Uhr
Betreff: Grabenkämpfe auf höchster EbeneDie Fanancial Times berichtet heute über die Grabenkämpfe in höchsten Genossenschaftsregionen. (Der Artikel Der Sturz des Regenten (= Link) hierzu.) Wer glaubt hier dass es das es nicht um Personen wie Christopher Pleister (= Link) und um die Bosse der zwei verbliebenen Zentralbanken geht, wenn man gegenseitig in einem nur dreiköpfigen Präsidialpersonalausschuss sitzt und mit dem dass man jemand aus dem Amt kicken kann, persönliche Rechnungen begleicht und über alles Stillschweigen bewahrt. Der eine sitzt beim anderen im Personalausschuss und bestimmt so über dem seine Zukunft und der andere ist wiederum Verwaltungsratsvorsitzender beim andern. Unabhängigkeit nach dem Genossenschaftsmodel von unten bis oben.
Nr. 3511
Fritz
29. Juni 2008, 11:41 Uhr
Betreff: Eintrag "Wissender"Hallo Wissender,
du hast recht mit dem was du da sagst, solltest aber berücksichtigen, um was es hier geht.
Den Vorständen sowie den Verbandsoberen liegt vor allem daran, zu vertuschen bzw zu verhindern, daß bestimmte Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen werden.
Alleine schon der Vertrag zwischen M. Heger und der Bank in dem ein Schadenersatzverzicht vereinbart wurde, zeigt, wieviel Angst hier im Spiel ist, in die Schlagzeilen zu kommen. Heger weiß mit Sicherheit sehr viel, und er könnte aufzeigen, wie tief die Verstrickungen der Verbandsspitze in die Vorgänge um die VR Bank sind.
Der Prüferling Herzog, wie der Vorstand auf diesen Seiten oft "liebevoll" genannt wird,hat alles mit Sicherheit gesehen, und auf Anweisung des Verbandes vertuscht. So blöd ist der nicht, aber naiv genug, um an Versprechungen des Verbandes zu glauben, geschützt zu werden, wenn es eng wird.
Er wird am Ende der "Bauer" sein, der geopfert wird, wenn Opfer gebraucht werden.
Den Genossen wird das nicht viel helfen, denn das Geld in der Bank ist nun mal weg. Das Vermögen der Genossen wurde verschleudert, die Mitglieder werden weiter für dumm verkauft, Ziel ist die Verjährung der Straftaten.
Dem Wunsiedeler Kreis obliegt es nun nachzuweisen, welche Verbindungen bestanden und bestehen, und was wußte Herzog im einzelnen. Seine Verfehlungen als Prüfer einerseits, sowie als Vorstand andererseits, sind wohl immens, auch wenn er immer wieder behauptet, nichts zu wissen. Daß er sich dabei als Trottel hinstellt, ist ihm scheinbar egal.
Auch seine öffentliche Aussage, gegen ihn werde nicht ermittelt, ist zweifelhaft, denn zumindest bei seinen großzügigen Verzichtgeschäften gegenüber voll abgesicherten Gläubigern dürfte wohl den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wie gesagt, die Dummen sind die Genossen, denn sie können sich nicht einmal darauf verlassen, daß die Überwachungsorgane funktionieren. Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der ebenfalls lieber beim Vertuschen hilft, als aufzuklären.
Nr. 3510
Leser
27. Juni 2008, 20:40 Uhr
Betreff: VR-Bank Marktredwitz - nunmehr fichtelgebirgeHallo Webmaster,
heute kam ich nach ein paar Tagen im Iran heim und las als Obefranke und Kunde der VR-Bank-Fichtelbergkasse nicht alle Einträge im Gästebuch. Bleiben Sie einfach am Ball und legen Sie die Finger in die Wunden aller Lumpen dieser Bank. Den Vorständen von Genossenschaftsbanken interessieren Gesetze nicht. Denn diese tun und lassen was sie wollen. Ob Mitarbeiter gemoppt werden oder Kunden und besonders Mitglieder verarscht werden, interessiert diese Vorteilsnehmer überhaupt nicht. Es interessiert nur die eigene Kasse. Machen Sie weiter so.
Nr. 3509
Webmaster
27. Juni 2008, 14:52 Uhr
Betreff: Mit Rechtsbeistand an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erinnertDa die VR-Bank-Vorstände anscheinend das angepasste Genossenschaftsgesetz nur so kennen, wo es für sie vorteilige Veränderungen gebracht hat, musste man die VR-Bank durch Rechtsanwalt (= Link) an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erinnern. Da es sich hier laufend wiederholt, muss man auch den Bundestag und die Bankenaufsicht darauf aufmerksam machen, wie im bayerischen Genossenschaftsbereich die Gesetze eingehalten werden.
Nr. 3508
Wissender
27. Juni 2008, 12:55 Uhr
Betreff: Verschanzt sich Herr Herzog immer noch hinter ich hab nichts gewusst?Verschanzt sich Herr Herzog immer noch dahinter, er hätte von den Krediten nichts gewusst, die heute die Staatsanwaltschaft aufgreift? Dr. Nickl hatte doch sicher auch keine anderen Unterlagen, wie er Flex untersucht hat, als die Prüfer selber. Wie kann der feststellen, dass Manfred Heger von der schlechten Lage Bescheid wusste, aber es in die Bankunterlagen anders geschrieben hat? Von Manfred selber sicher nicht, bloß über die Bankunterlagen und über die Aussagen, die von Mitarbeitern kommen, die die Sache begleitet haben.
Mit dem Tag, wo die Prüfer kommen erhält jeder einzelne Prüfer PC’s, die im Banksystem eingebunden sind, ohne die können die gar nicht arbeiten. Sie erhalten grenzenlose Kompetenz zur Einsicht auf alle Listen und in alle Kunden- und Bankaufwands- und -ertrags- und -verrechnungskonten, sie dürfen sich aus dem Archiv bei der Rechenzentrale jede aktuelle und jede alte Liste herholen, die die Leute in der Bank zum arbeiten jemals gebraucht und verwendet haben und vor allem auf den Überziehungslisten wer was gemacht hat. Wenn nichts drauf steht, dann weiß jeder Prüfer dass nichts gemacht ist. Nicht die Monatsliste ist es, die der Prüfer anschauen muss, es ist die Tagesliste, weil man nur an dem Tag die Überziehung im Kontrollsystem der Bank verhindern kann. Untätigkeit ist Zustimmung, das ist Fakt.
Ein Prüfer der sagt, er hat nichts gewusst, der unterstellt seine absolute Unfähigkeit, oder er hat sehr viel zu verbergen. Aber in den Prüferunterlagen, im Prüfungsbericht zu den Einzelprüfungsprotokollen zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, da wird die Handschrift, die Handzeichen, das EDV-Kennzeichen von Herrn Herzog und Herrn Grothoff untrügerisch aufzeigen, wie viel die beiden gewusst haben, nämlich alles und gar alles und die Frage wird sein, warum sie nichts, aber auch gar nichts getan haben um den Schaden bei der VR-Bank zu verringern, sondern den verbotenen Dienstaufhebungsvertrag mit Heger in München geordert haben und her gebracht haben. Und auf der Geldwäscheliste wird zu sehen sein, wann Reinhold Wolf Schmier- und Bestechungsgeld für Afrika auszahlen konnte und der Abgleich mit den Prüfungsunterlagen wird ergeben, warum die beiden Prüfer auch hier nichts und auch gar nichts getan haben, um beim Goldmärchen einen Millionenschaden zumindest einzudämmen, wenn nicht mit rechtzeitiger Maßnahem sogar zu verhindern. Und der Abgleich der Kundennummern mit dem Versammlungsprotokoll vom 25.06.2007 könnte ergeben, dass Reinhold sehr gut wusste, wann er denn 180.000 € aus dem katastrophalen Engagement heraus zu buchen hatte, bevor er noch mal sechsstellige Beträge durch den Kamin jagte, obwohl es den Prüfern sicherlich tagtäglich mit aufgezeigt wurde, wie ein Konto dabei auf 530.000 €, obwohl nur ein Limit von 50.000 bestanden hat, genauso wie sie bei Flex schon Kontostände mit 900.000 € gesehen haben durften ohne einzugreifen. Zu Gold, Gold, Gold, da gibt es beispielsweise nachweisbare Unterlagen, was er und seine Kollege im Verlauf der Zeit alles für Empfehlungen abgegeben haben, da werden Herrn Herzog noch die Haare zu Berge stehen.
Nr. 3507
Insider
27. Juni 2008, 12:06 Uhr
Betreff: Bank verweigert nach wie vor die Ausgabe der BilanzWas erlauben sich die Vorstände der VR-Bank noch alles. Der Geschäftsbericht ist weder auf der eigenen Homepage veröffentlicht, noch im Bundesanzeiger und trotzdem verweist man die Mitglieder, die die Bilanz haben wollen darauf. Das ist nicht möglich Herr Herzog und Herr Heidel. Für den Geschäftsbericht, da können Sie auf den Wunsiedeler Kreis verweisen, aber nicht auf Ihre Seiten. Die Mitglieder haben laut Genossenschaftsgesetz ein Recht auf Ihre erstellte Originalbilanz und auf den anhängenden Lagebericht, den müssen sie kopieren. Haben Sie solche Angst, dass sie die gesetzlichen Einspruchfristen zur Vertreterversammlung ausschöpfen wollen? Haben Sie solche Angst, dass Ihre Werte diskutiert werden, wie Sie sie beschönigend darstellen? Warum brauchen Sie solange um das Versammlungsprotokoll zu erstellen? Was verstehen Sie unter unverzüglicher Information aller Mitglieder was bei Ihnen abläuft? Läuft Ihre Frist ab und Sie sagen nur nichts davon. Ermittelt der Staatsanwalt gegen Sie intensiver als Sie, der Aufsichtsrat und die Prüfer es uns sagen? Die Mitglieder, die man so geworben hat, wie man es jetzt oder auch anders in Plauen macht, dass sind die Eigentümer Ihrer Bank und denen sollten Sie ihre Rechte nicht immer vorenthalten. Denen sollten Sie den Respekt entgegen bringen, den sie mit den Lippen propagieren aber nicht in Ihrer Brust tragen. Nehmen Sie diesen Eintrag als Beweis, dass Sie die Mitglieder noch nicht über die Bilanz und über den Versammlungsverlauf informiert haben und nehmen Sie es als Hemmung sämtlicher Fristen auf. Hier steht Datum und Uhrzeit, bei Ihnen im Internet steht gar nichts.
Nr. 3506
Nordlicht
27. Juni 2008, 10:08 Uhr
Betreff: Beitrag 3725 - Werbung der Volksbank VogtlandDas ist schon ein starkes Stück, was sich diese Bank erlaubt.
Da wird doch die Anlage von Termingeldern an die Zeichnung von gleich 5 Geschäftsanteilen gekoppelt.
Dabei wird dem Kunden in der Werbung bewußt verschwiegen, daß er
1. den Geschäftsanteil nur per Jahresende mit vermutlich dreimonatiger Frist kündigen kann und die Auszahlung dann erst im darauffolgenden Jahr nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung erfolgt und daß
2. eine Verzinsung des Geschäftsanteils vom Genossenschaftsgesetz her grundsätzlich nicht vorgesehen ist (§ 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben) mit der eher komplizierten Ausnahmeregel nach § 21 a, die in der Satzung verankert sein müßte (und in der regelmäßig genutzten Mustersatzung der Verbände wohl nicht enthalten ist), und daß
3. die Zeichnung von Geschäftsanteilen eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustrisiko ist, die nicht durch den Einlagensicherungsfond abgedeckt wird.
Fazit:
Es handelt sich bei diesem Produkt mit dieser bewußten Minderinformation, für das im übrigen im Internet nur bei den Privatkunden geworben wird, um einen flotten Trick, um über die Geschäftsanteile zusätzliches (?) Geld eben mehr als 1 Jahr an sich zu binden.
Dürfen die bestehenden Bestände auch umgeschichtet werden? Wenn dann ein paar Mitglieder, die noch das "klassische" Sparbuch haben - weil die Bank Ihre Kunden ja optimal betreut und berät - Umschichtungen vornehmen, wäre das für die Rendite der Bank negativ.
Bei Kreditzinsen sind regelmäßig die effektiven Zinsen anzugeben - warum erfolgt das bei dieser Anlage nicht? So ist es die reinste Augenwischerei, die durch ein Abmahnung vermutlich unterbunden werden könnte.
Was ist denn mit den Kunden, die bereits Mitglied sind? Bekommen die dann nicht den attraktiven Zinssatz? Können / sollen / müssen die Ihre Anteile aufstocken? Gibt es nicht regelmäßig Höchstgrenzen bei der Anzahl der Anteile, die erworben werden können?
Im übrigen werden in dem Internetauftritt dieser Bank auch keinerlei Hinweise auf die katastrophale geschäftliche Entwicklung (aktueller Geschäftsbericht oder der Vorjahre) oder die Abhängigkeit vom Sicherungsfond gegeben. Ehrlichkeit und Vertrauen gehen anders.
Fichtelgebirge.
Nr. 3505
Auch noch wach
27. Juni 2008, 01:25 Uhr
Betreff: Was will denn der Staatsanwalt hierWas soll denn der Krampf mit den Krediten von 2002 und 2003, die der Staatsanwalt angeblich untersucht. Schon im Genossenschaftsgesetz steht doch die Ansprüche verjähren nach fünf Jahren und dass scheint doch das erklärte Ziel von Johannes Herzog zu sein. Denn Betrug verjährt meines Wissen nach dem Strafrecht auch in so einem Zeitraum. Aber der Verzicht gegenüber Heger und auch Krämer, der ist noch nicht verjährt und der ist ihre Untreue und auch der Versuch der Strafvereitlung ist noch nicht verjährt zu einem noch möglichen Zeitpunkt. Lieber Herr Herzog, wenn vom Staatsanwaltschaft noch was untersucht werden kann, dann müssen alle nach dem Strafgesetzbuch bereits dazu vernommen worden sein um die Verjährung zu hemmen, oder um Steuerhinterziehung, weil da sind es 10 Jahre und dann kann noch ihre eigene Rolle dabei untersucht werden. Also raus mit der Sprache. Es verwundert dass das BaFin sie immer noch im Amt lässt, da muss man fast die Befürchtung haben, dass wieder höhere Interessen gegeben sind, die irgendwo anders festgelegt werden als bei uns.
Nr. 3504
Beobachter
27. Juni 2008, 01:06 Uhr
Betreff: Braucht die Volksbank Plauen dringend Kapital?Auf der Seite der VR-Bank Marktredwitz spricht man im Zusammenhang mit dem Verkauf von einer kräftigen Spritze für das Eigenkapital. Der Internetauftritt der Volksbank Vogtland (= Link) scheint dagegen um Kapital von den Kunden und Mitgliedern zu werben. Das geschieht auch mit einem kräftigen Aufschlag, man bieten die Mitgliedschaft mit 4,5 % an. Hofft man auf Großanleger, oder die, die bei Herrn Herzog kündigen? Herr Herzog hat nur 3,5 % zu bieten. Will er im nächsten Jahr mithalten?
Etwas komisch erscheint das mit der Mitgliedschaft bei der Volksbank Vogtland aber schon. Dürfen die das wettbewerbsrechtlich? Wenn die Bank z.B. Problemkredite und auch Einzelwertberichtigungen von Herrn Herzog übernommen hat, oder wenn das Geschäft selber keine Gewinne bringt, mit was will man denn 4,5 % Dividende versprechen? Denn das sieht doch nach einer klaren Festzinszusage aus. Das dürfte so wohl nicht erlaubt sein. Konditionen anzubieten ohne Laufzeitangabe und ohne Aufklärung zum Produkt. Sagt man dem Mitglied, dass er bis zur folgenden Vertreterversammlung warten muss bis er wieder für die Zeit unverzinst an sein Geld kommt, und die könnte ja auch mal am 14. Oktober oder noch später sein, wenn es knackt und knirscht. Die Dividende muss schließlich verdient werden bevor sie ausgeschüttet wird. Die Nächsten denen das egal ist was im Gesetz steht. Und die Dividende beschließen immer noch die Vertreter und die haben es in der Hand mehr oder weniger auszuschütten. Das ist ja schon eine Nötigung zur Zustimmung. Weiß der Aufsichtsrat auch dass er den Gewinnverwendungsbeschluss fürs nächste Jahr schon gefasst hat bevor die Bilanz steht? Wer mahnt die Volksbank Vogtland ab? Man schreibt dort schließlich Mitgliedschaft garantiert Rendite, heißt dass das der Sicherungsfonds das Geld überall einsammelt, damit man bei einer Sanierungsbank die Dividende garantiert?
Nr. 3503
Anonym
26. Juni 2008, 16:30 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen Prüfer Johannes Herzog und Raimund GrothoffAnonym ……………, den 26. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, zuvor als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., sowie Herrn Raimund Grothoff als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., Dienstsitz München
wegen schwerem Betrugsverdacht nach § 263 StGB in Tateinheit mit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Verstoß gegen § 62 und § 150 Genossenschaftsgesetz sowie ungenannt tangierter gesetzlicher Vorschriften in Verbindung mit schwerem Verdacht der Vorteilsnahme aus Straftaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:
Innerhalb der letzten Monate sind über das Internet Protokolle der Vertreterversammlungen der betroffenen Bank bekannt geworden. Im Protokoll vom 30.06.2005 wurde mitgeteilt, dass die Arbeit der Vorstände oder einzelner von ihnen monatlich und über Jahre hinweg Überziehungslisten von einer Stärke von 300 Seiten erbrachten. Im Kreditfall „Flex“ dürften Überziehungen in der Spitze von 900.000 € enthalten gewesen sein und im Kreditfall Gold, Gold, Gold, der Gegenstand eines gerichtlichen Strafverfahrens vom 11. Juli 2007 bis 10. März 2009 vor dem AG Wunsiedel und dem LG Hof war, nahe 500.000 € gewesen sein. Bei den hohen Kreditausfällen der Bank ist anzunehmen, dass dies keine Ausnahmefälle sind, nur weil sie öffentlich diskutiert und bekannt sind.
Für mich stellt sich der schwere Verdacht, dass die Überziehungssituation bei der Bank wie auch die generelle Situation der genannten Kreditverhältnisse aber auch vieler ungenannter von den genossenschaftlichen Prüfer beabsichtigt nicht unterbunden wurden. Die protokollierte Mitteilung eines ausgeschiedenen Vorstandes, dass von der Prüfung dreijährige Schonfrist zugesagt wurde, wiederspricht jeglicher gesetzlichen Prüfungsverpflichtung zum Schutz der Eigner der Genossenschaft, der Kunden und aller sonstigen Dritten.
Die Prüfer dürften einen Dienstaufhebungsvertrag mit dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Manfred Heger zu verantworten haben, der diesen von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen von 50 Millionen €, wenn nicht gar darüber hinaus „unter Ausschluss aller bekannter und noch unbekannter Ansprüche“ befreien sollte. Die Höhe der Haftungsansprüche konnte niemand so genau bewusst sein wie den Prüfern selbst aus den Prüfungserkenntnissen und -ergebnissen heraus, eine Anlage zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 gibt jedoch einen Hinweis auf festgestellte Kreditausfälle zurück zum Jahr 2004, die alleine aus der ungesetzliche organisatorischen Ordnung der Bank in Verantwortung aller Vorstände gestanden haben dürften. Diese Organisation musste eigenmächtigem, schädigendem Handeln einzelner Vorstände, und vielleicht auch Mitarbeiter, alle Möglichkeiten bieten oder gar Vorschub leisten. Alleine die Duldung ist ein schweres Vergehen der gesetzlichen Prüfer und begründet deren Mitverantwortung ohne sich auf Einzelfälle zu beziehen.
Die Tatsache sollte nicht bekannt gegeben werden, wurde aber in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wahrscheinlich doch versehentlich vom ausgeschiedenen Vorstand in einer Drucksituation zur eigenen Verteidigung selbst genannt. Der Vertrag verstößt gegen § 34 Genossenschaftsgesetz in vielen Passagen, bis hin dass der Aufsichtsrat auf Ersatzansprüche nicht verzichten darf, was mit dem Vertrag gemacht wurde. Der Vertrag ist mit höchster Wahrscheinlichkeit vom genossenschaftlichen Prüfungsverband entworfen und vorgelegt worden und von den Prüfern Herzog und Grothoff vor dem Hintergrund unglaublicher Vorgänge zu dieser Zeit vor Ort umgesetzt und ausschließlich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Legitimation des Gesamtgremiums zur Unterschriftsleistung gebracht worden. Die Prüfer haben damit wahrscheinlich die Genossenschaft um die ca. 50 Millionen € Ansprüche im Sinne von § 263 StGB betrogen, indem sie einem Dritten unrechtmäßige Vorteile verschafft haben und haben für diesen Gesamtbetrag damit Untreue gegenüber der Genossenschaft nach § 266 StGB begangen.
Die Geheimhaltung aller Verfehlungen und Mitverantwortungen von Prüferseite her war nur dadurch möglich, dass einer der Prüfer, hier Herr Johannes Herzog, durch die Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Prüfung Nachfolger der zuvor wahrscheinlich in unzähligen Fällen in Untreue handelnden Vorstände wurde. Herr Herzog hat sich über diesen Verzicht auf die Ersatzansprüche gegen den Vorstand Heger die Möglichkeit geschaffen Vorstand der VR-Bank Marktredwitz zu werden und eine äußerst lukrativen Posten zu erhalten. Dazu hat er aber die beiden weiteren Vorstände der Genossenschaft, Herr Reinhold Wolf und Herr Karl Krämer, trotz der absoluten Mitverantwortung für alle Kreditausfälle aufgrund schon in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 vorhandener größter Mängel, die in erheblichem, ja wahrscheinlich gemeingefährlicher Art gegen § 25A KWG verstoßen haben dürften, oder Eigenverantwortung in anderen Fällen, nicht nach den gebotenen allgemeinen Revisionsvorschriften geprüft und behandelt um Schaden von der geprüften Bank abzuwenden oder Wiedergutmachen zu erlangen.
Herr Herzog dürfte im Eigeninteresse in erheblichem Maße betrügerische Absichten verfolgt haben, Herr Grothoff dürfte dies massiv unterstützt haben. Sie dürften auch für ungesetzliche Bilanzierungen bei der Bank durch Unterdrückung von sogar in den Lageberichten von 2002 und 2003 genannten Einzelwertberichtigungen verantwortlich zeichnen. Ich beantrage unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen dazu oder die Ausweitung bereits durchgeführter Ermittlungsmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3502
L.
26. Juni 2008, 15:32 Uhr
Betreff: Zuerst haben sie das Geld bei uns rausgeholt und dann haben sie es verzocktEs gibt immer wieder nur ein Attribut, unglaublich. Da kommen die Revisoren des Genossenschaftsverbandes und tun so, als ob sie die Garanten dafür sein, dass bei den Volks- und Raiffeisenbanken alles in Ordnung wäre. "Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite", wie man die eigenen Kunden nach Italien verkauft oder untereinander verschiebt, dass tut man so als gäbe es das nicht, oder wie die Banken mit dem Ertragsdruck die provisionsträchtigen DG-Bank-Fonds verkaufen. Die sitzen doch tatsächlich die 17 Jahre daneben, von den Karl Krämer gesagt hat, dass haben wir doch immer so gemacht und tun so als wäre das in Ordnung und dann kommt ein Prüfer daher, wird Nachfolger von der Abzockerbande und sagt wir berechnen es euch auf einer Durchschnittsmethode und dann nehmt uns das mal bitte auch so ab. Will der uns für dumm verkaufen? Was steht denn drin in dem gerichtlichen Gutachten zu den Wertstellungsverschiebungen um Zigtausende falsch berechnet bei einem Kunden. Zigtausend mal Zigtausend Kunden, Herr Herzog, was kommt denn da raus, wenn man da die EDV-Grundeinstellung verändert hat, dass man in einer Primanota bei den automatischen Buchungen Tausende von Kunden abfingert, oder dass man am Bankschalter die Einstellungen so macht, dass jeder Kunde betroffen ist, der da hin läuft oder dass man in der Buchhaltung die ganze Primnota zum Lasten aller Kunden so stellt, dass man gar nicht merkt, auf welchem Konto man überhaupt falsch rumbucht?
Dieser Herzog ist der letzte Saubermann den er uns selbst weis machen will. Was da mit Flex und Gold, Gold, Gold immer wieder aufgetischt wird, da hoffen wir alle, dass die Staatsanwaltschaft an den 8 Millionen Mark Verlusten mindestens in den zwei Fällen wieder dran ist. Wenn der Vorstand Wolf sagte, er habe nur annehmen können, dass er 35.000 € in bar für Schmiergelder und 73.000 € als Bestechungsgelder ausgezahlt zu haben, braucht es bei dieser Bank dafür keinen Zweck, der auch festzuhalten ist, wenn man solche Beträge auf Überziehungsbasis kriegt und der Prüfer der dann die Geldwäschelisten mit den Beträgen prüft, muss der da nicht nachfragen? Muss der nicht nachfragen wo denn die Organisation der Bank ist, wenn der Vorstand am Freitagnachmittag nach Dienstende noch an solche Beträge kommt. Hat der einen eigenen Schlüssel mit der passenden Kombination da draußen zur Selbstbedienung? Es gibt doch bei den Banken den Grundsatz kein Bargeld ohne Buchung, gilt das für die VR-Bank Marktredwitz ausnahmsweise dank der Tomaten der Prüfer vor den Augen nicht? Der Bankrevisor lässt sich doch den Bogen vorlegen, wenn mehr als 20.000 € ausgezahlt werden, ob der Verantwortliche bei der Bank sicher war, dass alles in Ordnung war und Reinhold Wolf redet dann vor Gericht von Schmier- und Bestechungsgeldern, da passt doch was nicht zusammen.
Für solche Attacken, da hat man unsere Millionen dann verpulvert oder Manfred mit seinem speziellen Freund 5 Millionen in Slowenien versickern lassen. Toll, und die besten Prüfer wollen uns wieder retten. Sie wollen nicht uns oder unsere Bank retten, sie wollen sich selbst retten und daran selbst satt verdienen über den Posten, denn sie sich zugenötigt haben.
Nr. 3501
Susanne
26. Juni 2008, 15:00 Uhr
Betreff: Durchgangsposten Johannes HerzogUnsere Staatsanwaltschaft schreckt nicht vor großen Namen zurück, das hat die Sache Schmidt-Bank gezeigt. Und jetzt sind die erfahrenen und befähigten Leute an der VR-Bank Marktredwitz dran. Die werden sich ihre Ermittlungserfolge doch nicht durch unnötiges Gehetze vorzeitig kaputt machen lassen und unnötig die Karten aufdecken. Jeden Tag wo die Vorstände schmoren, haben sie die Chance noch ein bisschen mehr zu erfahren. Wenn man uns bei Flex 1,5 Mio. € an Schaden vorenthalten wollte, sich aber selber für die laufenden Mitgenehmigungen, für die unsaubere Revisionsarbeit, wo man alles übersehen hat, damit den Freifahrtschein erteilen lassen hat wollen und sogar den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag damit unter den Tisch fallen lassen wollte, dann wissen wir doch wen wir da jetzt vorne dran haben. Der Vertrag war für Manfred Heger Zigmillionen wert.
Wenn man bei Gold, Gold, Gold sogar drei Jahre gewartet hat bis man den Fall den Vertretern vorgetragen hat nur weil er dann durch den Wunsiedeler Kreis aufgeckt worden ist und im Beschluss die 180.000 € Strohmannkredite auch noch untergebuttert hat, dann glaub ich wirklich auch, dass endlich die Zeit reif ist, wenn das jetzt raus kommt, dass wir unseren Durchgangsposten Johannes Herzog doch bald los haben werden. Beim Verfahren gegen K.N., da hat man Reinhold Wolf noch den Zeugen spielen lassen. Bei den Ermittlungen mit den ungesetzlichen Kreditengagements, da müssen wir dafür sorgen, dass die, die die ungesetzlichen Kreditverhältnisse mit genehmigt haben, oder wie die Revisoren auch jeden Tag gesehen haben und die täglichen Überziehungen aufgelistet bekommen haben wie jeder zuständige Vorstand und Bankmitarbeiter auch, nicht als Zeuge auftreten, sondern als Mitverantwortliche. Da darf es vor Gericht nicht heißen die Mitverantwortung der Bank war nicht Gegenstand des Verfahrens, wie in der Urteilsbegründung vom 10. März vor dem Landgericht. Da müssen wir dafür sorgen das es dieses Verfahren gibt, auch wenn Reinhold, der Duzfreund des verurteilten Kunden zur Zeit zu krank dafür ist, aber die anderen dürfen wir nicht davon kommen lassen. Solche Strafanträge müssen wir zu jedem uns bekannt werdenden Fall stellen und jede neue Aufdeckung dazu auch wieder melden. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht schwer tun die Unterlagen dazu auch einzufordern. Eine Bank-EDV kann in ihren historischen Nachweisen doch nicht umgeschrieben werden. In Akten und Ordnern, da kann man was raus nehmen oder verändern, aber nicht bei Buchungen und Beständen.
Nr. 3500
N.
26. Juni 2008, 08:09 Uhr
Betreff: Ein Privatkredit, 2 Firmenkredite und 5 StrohmannkrediteIst ja toll, was in dem Link zum Vertreterversammlungsprotokoll vom letzten Jahr in Eintrag Nr. 3715 steht. Wie sollen eigentlich die Mitglieder eine Möglichkeit haben Anträge zu stellen, wenn man gar nicht informiert wird um was es geht, oder kann man aus der im Internet eingestellten Tagesordnung (= Link) irgendwas erkennen, dass es um eine Pleite geht bei einem Kunden innerhalb von zwei Jahren, den Reinhold Wolf gemäß Gerichtsverhandlung doch erst 2002 kenne gelernt haben wollte, von dem er aber vor Gericht mit Du Reinhold angesprochen worden ist? Wie sollen die Mitglieder mitreden, wenn der vorher festgelegte Beschlussvorschlage des Aufsichtsrates überhaupt nicht veröffentlicht worden ist, oder den Mitgliedern gesagt wird wo sie ihn einsehen können.
Herr Herzog sie haben gute Freunde, die sie Tag für Tag immer wieder decken. Woher weiß der Aufsichtsrat was denn die anderen Kunden neben dem Privatkredit, der pleite gegangenen Telefonfirma, der Goldgräberfirma alles waren. Doch nicht von einem Dr. Nickl, weil Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Warum kommen Sie mit dem Fall daher, wo man Reinhold Wolf schon in Pension geschickt hat und er Ihnen die Position frei gehalten hat, bis Sie Ihre Wartefrist überstanden haben? Mit dem Beschluss haben Sie doch auch zugegeben, dass schon mit einer ersten Firma riesige Verluste bei der Bank da waren, vor Gericht war es angeblich unumstritten, dass die Bank dann über den KK-Kredit das Stammkapital zur GmbH-Gründung half nachzuweisen. Hat die Bank da gleich zum Insolvenzbetrug auch noch beigetragen, das hätten Sie doch als Prüfer und späterer Vorstand sehen müssen.
Welche fünf andere Kundenstämme haben Sie denn mit in den Beschluss ohne Namen mit aufgenommen? In so einem Fall geht die Information der Mitglieder vor um was es geht, vor den schutzwürdigen Interessen derer, die für einen Millionenschaden verantwortlich sind, so steht es im Gesetzeskommentar. Also haben Sie doch die Strohmannkredite neben dem eklatanten Verstoß gegen § 18 KWG sehen müssen und mit Sicherheit auch beides gesehen. Strohmannkredite und Verstoß gegen die Vorschrift nur mit ordentlich nachvollziehbaren Unteralgen Kredite auszureichen in dieser Höhe, so wollen doch nicht behaupten, dass Sie als früherer Paradeprüfer und heutiger Vorstand nicht wissen, was dazu in der Kommentierung des Kreditwesengesetzes steht.
Zwischen 1,2 und 1,5 Mio. e dürfte der tatsächliche Schaden gewesen sein, dass soll auch über das verfahren erkennbar gewesen sein. Sie können Reinhold Wolf und auch die zwei anderen Vorstände gar nicht beim Staatsanwalt selber anzeigen, weil Sie Angst haben selber mit zu wandern. Nicht der Kunde hat die Bank betrogen, bei Betrug nach § 263 StGB (= Link) heißt es, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen und dass es rechtswidrig war, dafür hat die VR-Bank ja einen Strafprozess mit erfolgter Verurteilung angestrengt. Damit haben der Vorstand Wolf die Bank betrogen, wenn Sie das als Untreue festgestellt haben und dann der Vertreterversammlung allerdings zur Freistellung vorgetragen haben. Und Sie Herr Herzog haben als Prüfer Herrn Wolf dabei geholfen, weil Sie es zwar immer wieder auf Papier gebracht haben, dass man das so nicht machen darf aber eingeschritten sind Sie nicht. Sie haben sich mit Reinhold Wolf verbündet und haben gesagt Sie wollen die Verhältnisse ändern. Sie haben aus diesen Verhältnissen mit diesen Schäden Ihren eigenen riesigen Vorteil gezogen. So haben Sie die Bank betrogen.
Nr. 3499
Interessierter
25. Juni 2008, 17:47 Uhr
Betreff: Nachfrage zu Ex-MitarbeiterHallo Ex-Mitarbeiter von Eintrag Nr. 3710, sind die Kontonummern, die man mit der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) aufgeführt hat von J. T., S. K. und H. N.? Wenn Sie es nicht raus finden, dann melden wir es halt der Staatsanwaltschaft, die haben die archivierten Kontozusammenstellungen doch sicher schon. Und vier Beträge von 45.000 € oder in Summe 180.000 €, da werden doch die Gegenbuchungen zu finden sein und wo die Namen auftauchen. Vielleicht sollte man speziell die Montage anschauen, wenn man die unbedarften Kreditnehmer am Samstag zur Unterschrift geladen hat.
Bei Flex, ist da die Kontonummer vom Schwager H. P. dabei? Wenn man sieht, dass man bei Flex die Überziehungen vorne hin gestellt hat und dann fünf verschiedenen Kontonummer von verschiedenen Kreditnehmern bei der Schadensnennung und dem Beschlussvorschlag bei der Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgeführt sind, da muss schon fragen, ob da Freistellungen für andere Sauereien mit eingebaut waren, die mit den Überziehungen direkt gar nicht mal was zu tun gehabt haben, wenn man auch weiß, dass die Seite mit den ursprünglichen Kreditsummen und den Verflechtungen (= Link) im Protokoll gar nicht enthalten ist, also vielleicht beabsichtigt fehlt und auf Nachfrage nachgeschoben wurde? Es dürfte inzwischen unbestritten klar sein, dass der Schaden mindestens 2,6 Mio. € oder 5 Mio. DM war und das vielleicht ohne Strohmannkredite.
Da muss man nachbohren, ob schon die Protokolle vielleicht mit betrügerischer Absicht so geschrieben worden sind, oder wie man da vorgegangen ist und was man den Vertretern sogar noch hinter den Kulissen für Halbwahrheiten erzählt hat. Das verjährt noch nicht so schnell.
Nr. 3498
Uwe
25. Juni 2008, 09:07 Uhr
Betreff: Irgendwas stimmt nciht mit unserem HerzogVielleicht nervt der Wunsiedeler Kreis unseren Johannes Herzog doch ungemein. Der bringt es nicht fertig den Geschäftsbericht auf seine Internetseite zu bringen. Hat man im Nachhinein festgestellt, dass man die Bilanz so nicht durchziehen kann? Haben zuviele Kunden der Übertragung widersprochen nach Plauen? Auf der Presseseite hat er das Jahr 2006 komplett streichen lassen und bei 2008, da traut er sich schon gar keinen Bericht mehr einzustellen. Die Kommunikation ht sich mit Herrn Herzog nur so verändert, dass wir jetzt gar keine mehr haben und wir ihm nichts mehr abnehmen. Hoffentlich gehen von den Aufsichtsräten wenigstens ein paar zu den Sitzungen und legen sich nicht zu Hause aufs Sofa. So macht man sich nicht verdient, wenn auch mit dem Ausscheiden immer davon geredet wird. Der Prüfer ist wirklich der unfähigste Vorstand und das Schlimmste was Heger, Wolf und Krämer nachfolgen konnte.Die Reaktion und die Wirkung des Gästebuches ist enorm und sie wirkt auch bei Herrn Herzog und sie hat geholfen den Staatsanwalt aufzurütteln, der heute die frühere Arbeit von Johannes Herzog und Raimund Grothoff machen muss.
Nr. 3497
Aus dem Genossenschaftsbereich
25. Juni 2008, 08:54 Uhr
Betreff: Nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt, auch der Vorstand selberBei dem Spiel da zeigt es sich ganz klar, nicht nur einer ist der Schuldige. Alle anderen winden sich aus ihrer Mitschuld und dass man es selber erkannt hat, das belegt die Niederschrift der Vertreterversammlung, nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt (= Link), es war der direkt kundenbetreuende Vorstand, denn das wäre dem kleinsten Lehrling nicht passiert, sowas kann man nur an der Spitze machen und es waren die anderen Vorstände mit, die die tagtäglichen Überziehungsmeldungen gegenseitig ignoriert haben, dann aber anscheinend eine Aktennotiz zur Gesamtgenehmigung unterschrieben haben. Aber es waren auch die Prüfer, die im Haus waren und an jedem Tag jede Überziehung mit gesehen haben dürften bei einer Kreditzusage von 50.000 € und einem Kontostand von 530.000 €, genauso wie es in dem anderen Fall Flex auch gewesen sein muss, da waren die Überziehungen bei knapp 750.000 €. Unglaubliche Beträge in Überziehungslisten monatlich 300 Seiten dick. Bei der Einstufung der Bank durch den Verband und den Prüfungsgebühren waren Herr Herzog und Herr Grothoff oder irgend ein anderer Prüfer wahrscheinlich schon jeden Tag in der Bank. Für was? Um zu prüfen oder die Übernahme vorzubereiten?
Nr. 3496
VR-Banker
25. Juni 2008, 08:34 Uhr
Betreff: Ich schäme michZeigt hier ein Gästebuchbesucher in Eintrag 3708 die Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) auf und in Eintrag Nr. 3710 gibt ein Ex-Mitarbeiter bekannt, dass das die Kontonummern zum Goldmärchen sind, wie man einen Kunden laut Bericht in der Frankenpost vom 13.03. (= Link) vor Gericht gebracht, ihn öffentlich als Hochstapler bezeichnen hat lassen und wie er zu 28 Monaten Haftstrafe verurteilt wurde.
Was ist aber mit dem, wie es der Staatsanwalt formuliert haben soll, dass er mit „bemerkenswerter Leichtigkeit Gelder vom Bankvorstand erhalten hat“, bemerkenswerte Leichtigkeit, die den Herrn Wolf selber in den schweren Verdacht der Untreue bringt. Wie verhält es sich, wenn man einen Kollegen, der einer Fusion in Wege steht mit dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) vor Gericht bringt, der in 53 Fällen 800.000 € Schaden angerichtet hat, weil er den Kreditnehmern damit helfen wollte? Wie verhält es sich da mit Reinhold Wolf, der in der Goldsache insbesondere wegen der Ausweitung der Kreditlinien (50.000 zugesagt, Kontostand 530.000 €, unfassbar und sonst nirgends möglich außer unter der Aufsicht wissentlich nicht handelnder Prüfer) in einem Fall die Summe zustande bringt und dabei auch den § 18 Kreditwesengesetz zur Vorlage der Kreditunterlagen so behandelt als würde es ihn nicht geben? Ein Verstoß zu § 18 KWG wird laut BGH ziemlich erschwerend für den Vorstand ausgelegt und bringt einen Kreditschaden von fahrlässig in vorsätzlich. Muss man da von Beihilfe durch die Revisoren sprechen, wenn im Beschlussvortrag gegenüber den Vertretern vielleicht sogar die Kontonummern mit genannt sind, wo man vor dem Prüfungsstichtag die 180.000 € aus dem Engagement heraus gebucht hat.
Drei Jahre nach dem Vorfall wollten die Prüfer den Fall vorbringen, nach dem er anscheinend hier über den Wunsiedeler Kreis aufgedeckt wurde. Vielleicht wusste sich der angeklagte Kunde nicht mehr anders zu helfen, aber dann kamen die Verantwortlichen der Bank darauf den Fall den Vertretern vorzulegen, dass man mit Vorversammlungen den Regress mit großer Mehrheit abwälzen konnte, wie es die Frankenpsot mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) auch beschrieb, bevor der Strafprozess begonnen hat. Die Verantwortlichen der Bank, dass sind die Mitverantwortlichen für den Schaden. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat es nicht nur 53 Fälle mit 800.000 € Schaden gegeben, bei der VR-Bank hat es Tausend Fälle mit mindestens 50 Millionen € Schaden gegeben. Und an den Schäden, da hängen nicht nur Heger, Wolf und Krämer, immer einzeln und immer auch gemeinsam wegen ihrer Leitungsverantwortung und der Verantwortung bei der Bank keine Organisation aufgestellt zu haben, die die Verluste verhindert hätte, an den 50 Millionen hängen auch die Aufsichtsräte, speziell mit den Unterschriften auf den gesetzwidrigen Dienstaufhebungsverträgen und die Verbandsleute und hier ganz besonders über die Lageberichte und die Bilanzbestätigungsvermerke von Gschrey, Eberle und Hilkenbach.
Ich schäme mich, weil sich diese Männer nicht in Grund und Boden schämen. Man muss uns nicht öffentlich vormachen, wir sollen keine Selbstjustiz betreiben, man muss verhindern, dass die Selbstjustiz in unseren Systemen aufhört. Ich helfe ab sofort dafür dem Wunsiedeler Kreis und bezeichne mich als einer der vom Verband nicht genannten unzähligen Akteure dafür. Ich will helfen zu verhindern, dass Leute wie Johannes Herzog die Vertreter wegen des Imageschadens hinter sich bringen und damit Freisprüche aussprechen, die das genannte Urteil vielleicht weit übersteigen und damit auch den Freispruch für sich selber zustande bringen.
Nr. 3495
Anonym
24. Juni 2008, 17:04 Uhr
Betreff: Ergänzung zum Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog vom 22. Juni 2008Anonym ……………, den 24. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Ergänzung zum Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, vom 22. Juni 2008
wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem am 22. Juni 2008 übermittelten Strafantrag ( Eintrag Nr. 3697) stelle ich als neue Fakten noch Folgendes vor:
Gemäß Auszug aus dem Protokoll der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) haben die externen und internen Kontrollgremien den geschilderten Fall bereits vor der Gerichtsverhandlung innerhalb der Genossenschaft als Fall nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) behandelt, welcher in unmittelbarem Bezug zu § 266 StGB steht.
Die Revisoren der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes dürften daher den Untreuesachbestand selbst herausgearbeitet haben. Die im Versammlungsprotokoll betreffen die auch in der Gerichtsverhandlung teilweise verwandten Kontonummern. Dies bedeutet, dass der betroffenen Bankvorstand wahrscheinlich zum Strafantrag gegen den Kunden veranlasst wurde, dass aber die von der Prüfung erkannte eigene Untreuehandlung, im Versammlungsprotokoll mit eigenmächtiger Ausweitung der Kreditlinie bezeichnet, nicht den Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt wurde. Die gesetzlichen Prüfer, in leitender Funktion Herr Johannes Herzog haben es unterlassen geeignete Maßnahmen nach § 29 KWG einzuleiten, oder haben diese Maßnahmen nicht in dem Maß verfolgt, wie es angebracht gewesen wäre. Man hat es zugelassen, dass die Vorstände für drei Jahresabschlüsse entlastet wurden, bis man auf öffentlichen Druck den Regress, gegen alle Vorstände in diesem Fall, den Vertretern zur Abstimmung vorlegte. Dies belegt auch, dass die Prüfungen bei der Bank selbst das Ergebnis einer gemeinsamen Leitungsverantwortung erbrachten und nicht vorhandene gegenseitige Kontrollen gemäß § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) nur in unzureichendem Maß vorgenommen wurden, welche den Schaden bei der Genossenschaft, aber auch das mögliche Schädigungspotential durch den Kunden deutlich reduziert hätten.
Unter Würdigung der Verhältnisse ist anzunehmen, dass diese Zustände nicht ein Einzelfall waren, sondern die Möglichkeit der Schädigung über lange Zeiten vorhanden war und dass die gesetzlichen Prüfer die Veränderung, den Anstieg der ungenehmigten Überziehungen des Öfteren zur Kenntnis genommen haben dürften, aber auch in Kenntnis der nicht vorhandenen Absicherung und von Verstößen gegen § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) die Eindämmung des Schadens für die Bank nicht betreiben haben.
Um die eigene Mitverantwortung nicht offen legen zu müssen, stelle ich den schweren Verdacht der Beihilfe nach § 27 StGB (= Link) und der geplanten Strafvereitlung nach § 258 StGB (= Link) anheim.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3494
Anonym
24. Juni 2008, 13:19 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €Anonym ……………, den 24. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Fax: 0951 / 833 - 1440
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Strafantrag wegen
- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34, § 41 und § 62 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung
gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen
- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung
Zur Beweisführung ziehe ich heran:
Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung
Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.
Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.
Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auch auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098 im Gästebuch der genannten Internetseite.
Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Beratungen während seiner Periode als Notvorstand mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung durch die Vorstände darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.
Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlungen vom 25. Juni 2007, vom 23. April 2008 und vom 19. Juni 2008 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.
Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.
Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.
Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3493
Susanne
24. Juni 2008, 11:32 Uhr
Betreff: Drei Jahre haben sie davon gewusst die Prüfer und alle anderenEigentlich ist es ja nur die Bestätigung was wir alle schon gewusst haben, drei Jahre haben Herzog und Grothoff von den Sauereien bei Gold, Gold, Gold gewusst und dass das nur möglich ist wenn alle Vorstände die anderen dabei auch unterstützen. Am 14. Oktober 2004, am 30. Juni 2005 und am 29. Juni 2006 hat man über die Vertreterversammlungen kein Sterbenswort darüber verloren, wie die Vorstände das Geld kaputt gemacht haben. Warum, weil man selber mit den Kerlen unter einer Decke gesteckt hat. Erst mit der Diskussion hier beim Wunsiedeler Kreis hat man die Regressbefreiung durch gezogen, noch vor dem Prozess gegen den Kunden. Dieser neue Vorstand hat keinen Charakter. Der wird mit dem Forderungsverzicht auftauchen. Das lassen wir nicht zu, dass der Aufsichtsrat darauf verzichtet, weil man die Satzung jetzt so umgeschrieben hat. Dann holen wir uns den Aufsichtsrat.
Nr. 3492
Uwe
24. Juni 2008, 11:12 Uhr
Betreff: An Ex-MitarbeiterHallo Ex-Mitarbeiter, das ist hoch interessant. Wenn Sie die Kontonummern bei Gold, Gold, Gold wissen oder bei ihren alten Kollegen den Rest nachfragen, dann sagen Sie uns doch bitte auch, was sich hinter den 5 Kontonummern bei der Beschlussvorlage zur Vertreterversammlung 2005 zu Flex (= Link) verborgen hat? Ob da auch Strohmannkredite dabei waren? Das mit den Überziehungen allein, das war schon eine linke Tour.
Nr. 3491
Beobachter
24. Juni 2008, 10:51 Uhr
Betreff: Zum GerichtsverfahrenBeim Landgericht hat Reinhold Wolf ausgesagt, dass er zu den Verfügungen immer die Zustimmung von den anderen Vorständen gebraucht hat, zumindest ist dass für die Zeit im Frühjahr 2004 so rüber gekommen und zwar für jede Verfügung, weil ja seine Kompetenz nicht mehr ausgereicht hätte. Wie er das allerdings mit den 73.000 € am Freitagnachmittag gemacht haben will, da hat er sich nicht ausgelassen, wo er das Sahnehäubchen drauf gesetzt hat. Karl Krämer hat ausgesagt, es weiß von gar nichts, außer dass er sich daran beteiligt hätte und auch rum telefoniert hätte, wie man denn drei Sack Gold einschmilzt, wenn es denn hergeflogen käme und Manfred Heger hat gesagt, mit dem Wisch hätte ich kein Geld ausgereicht, das Reinhold Wolf als Beweisstück vorgelegt hat, aber die Aktennotiz, wo er die Summe dann für das Gesamtengagement geschrieben hat, das haben wir alle drei unterschrieben und dem Wolf damit hinterher alles abgesegnet. Der Fall wird hoffentlich in einer Verhandlung über Untreue von allen dreien nochmal aufgerollt und auch die Prüfer dürfen nicht als Belastungszeugen auftreten, die müssen sich für ihre eigene Verantwortung für den Fall warm anziehen.
Nr. 3490
Ex-Mitarbeiter
24. Juni 2008, 10:31 Uhr
Betreff: Seht ihre es endlich, alles hat Herzog gewusstSeht ihr es endlich, alles hat Johannes Herzog gewusst, gar alles. Das Versammlungsprotokoll von 2007 im letzten Eintrag, dass ich so nicht gekannt habe, das ist der Schlüssel zu Gold, Gold, Gold. Die erste Kundennummer, das ist Privat, die zweite, das ist die verkaufte Telefonfirma, wo man da schon kräftig hängen blieb vor man das neue Millionengrab aufmachte und das Grothoff und Herzog schon festgestellt hatten, die 7943377, dass ist die Goldgräberfirma, die dann im April 2004 bei 530.000 € gestanden hat, obwohl nur 50.000 vereinbart waren. Die anderen Nummern, die kann ich heute nur noch vermuten, die sagen mir aber meine alten Bekannten schon auch noch, aber die letzten drei, dass dürften neben der Privatnummer dann die 4 mal 45.000 €, also die 180.000 vom Herbst 2003 gewesen sein. Alles steht in den Revisionsberichten, wahrscheinlich im Grund sogar wie man die Revisionsmodalitäten selber ausgetrickst hat, das Versammlungsprotokoll ist das Eingeständnis und der Schaden bei der Bank in Summe dürfte über alle Konten mit 800.000 € nicht erledigt gewesen sein. Im Grunde dürfte es fast auch ein Nachweis sein, dass man mit der Kapitalbereitstellung über den Betriebsmittelkredit bei der neuen GmbH geholfen hat bereits eine insolvente Firma zu begründen, außer einer Schnapsidee von einem unfähigen Geschäftsmann war ja nichts da. Das ist der Dank von euren 192 Mitarbeitern, auf die ihr so stolz gewesen seid. Liebe Staatsanwälte, wie lange lasst ihr den früheren Prüfer noch als Vorstand wursteln und seine Unterlagen weg räumen?
Nr. 3489
Georg Scheumann [ Homepage ]
24. Juni 2008, 09:54 Uhr
Betreff: Heuschreckenopfer gesuchtSehr oft kommt es ja vor, dass eine Bank eine Immobilie versteigert, aus der Versteigerung nicht die gesamte Forderung erhält und deshalb weiterhin aus der in der Grundschuldurkunde vom Schuldner abgegebenen persönlichen Haftungsunterwerfung einen zusätzlichen Titel für die Vollstreckung ins persönliche Vermögen besitzt.
Ich suche - zwecks Erfahrungsaustausch - Personen denen es so ergangen ist und bei denen die Bank (egal welche) nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung der Immobilie die verbliebene Restschuld an eine Heuschrecke verkauft und gleichzeitig die Grundschuldurkunde mit der darin übernommenen persönlichen Haftungsunterwerfung an die Heuschrecke abgetreten hat. Und hier interessiert mich besonders, ob seitens der Heuschrecke dann mit solchen Titeln gegen Schuldner vollstreckt wurde.
Wer solche Erfahrungen (mit) sammeln durfte, bitte bei mir per Email oder unter Telefon 09105 1319 melden.
Akteur 2
Nr. 3488
Aus dem Juristenfach
24. Juni 2008, 09:42 Uhr
Betreff: Zu Eintrag Nr. 3704, in wie weit hat man die Vorstände im Jahr 2007 freigestellt?Werte Vorstände, Aufsichtsräte, werter GVB, dass was im letzten Absatz in Eintrag Nr. 3704 steht, ist genau ihre unsaubere Informationspolitik. In der Zeitung schreibt man im letzten Jahr, man hätte auf 800.000 € verzichtet und heute heißt es man hätte auf die Regressansprüche der Bank verzichtet. Sie haben die Pflicht die Mitglieder genauso zu informieren wie die Vertreter und wenn es um strafrechtliche Dinge geht, dann hat die Allgemeinheit das Recht die Forderung an Sie zu stellen, dass sie die Dinge verfolgen. Werter Herr Schelter, belegen Sie anhand von Unterlagen, auf welche Ansprüche im letzten Jahr verzichtet wurde. In der Tagesordnung 2007 (= Link) haben Sie sich jedenfalls nicht auf die 800.000 € beschränkt.
Haben Sie die Mitglieder mit dem Zeitungsartikel belogen? Welche Kundennummer haben Sie mit dem Tagesordnungspunkt 10 alles untergebracht, wenn man dann die Protokollierung der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) anschaut? 8 Kundennummer sind es, also 8 Firmen und verschiedenen Privatleute. Stecken da die 180.000 € auch mit drin, die man im Herbst 2003 raus gebucht hat? Haben Sie die Vertreter so aufgeklärt, dass sie auch wussten über was sie abstimmten und für was sie auf den Schadensersatz verzichten? Haben Sie die Vertreter darüber aufgeklärt, was Reinhold Wolf als ausgeschiedener Vorstand mit einer Mappe mit schutzwürdigen Bankunterlagen an der Hand, die er sonst sicher nicht mehr bei sich haben darf, ausgesagt hat? Kreditgewährung ohne relevante Unterlagen zwei Pleitefirmen hintereinander, ohne Sicherheiten vom Kunden selber, sondern nur im geringen Umfang von Dritten? Von organisatorischen Versäumnissen, dass er nach Dienstschluss die Möglichkeit hatte am Freitag 73.000 € aus irgend einem Tresor auf einer Zweigstelle zu entnehmen, ohne einen anderen Vorstand, bei Ausweitung (unerlaubt !) der Kreditlinie?
Dieses Protokoll wiederlegt Herrn Johannes Herzog voll und ganz, er hätte nichts gewusst. Alles haben die Prüfer gewusst, einfach alles und die Untreuehandlung über die unerlaubte Ausweitung dieses Kreditengagementes hat man bis zu diesem Tag nicht bekannt gegeben, bis man die Freistellung vor dem Prozess dafür brauchte, die strafrechtliche Seite hat man unberücksichtigt gelassen, wo man Marth und Dittrich doch vorher angezeigt hatte. Aber Johannes Herzog brauchte Reinhold Wolf und musste Manfred Heger los werden um über den Gesamtprokuristen dann selbst Vorstand werden zu können, das ist wahrscheinlich die wahre Geschichte in der heißen Phase des Jahres 2004. Diese Drama ist wirklich unerträglich. Keine neuen Erkenntnisse Herr Herzog, Erhellung der Erkenntnisse ihrer 17.000 Mitglieder und aller inzwischen 4 Millionen Besucher dieser Website.
Gibt es die Revision in dem Prozess? Man kann dem Verteidiger wieder nur raten, die Bankunterlagen vorzulegen und zwar dieses Versammlungsprotokoll, in welcher Zwickmühle der Vorstand Wolf gestanden hat und auf welcher unbelasteten Grundlage seine Aussage in Wirklichkeit stand.
Nr. 3487
Bilanzleser
23. Juni 2008, 22:55 Uhr
Betreff: KundenanlagevolumenZuletzt wurde in Eintrag Nr. 3693 darüber geschrieben, wie undurchsichtig es ist, was uns die Bankvorstände immer versuchen vorzulegen. Bereits in Eintrag Nr. 3688 habe ich zum Artikel in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) geschrieben. Es soll hier helfen auch wieder zu verstehen wie Herr Herzog immer wieder mit Falschinformationen aufwartet. In Eintrag Nr. 3691 ist dazu die Bilanz der Bank schnell mit dem Klick aufzumachen.
Johannes Herzog spricht davon, dass man 334 Mio. € ausgeliehen hätte. Hat man aber nicht, man hat selber 243 Mio. € ausgeliehen, die restlichen 90 Mio., immerhin mehr als ein Viertel davon, hat man in den genossenschaftlichen Verbund vermittelt und so machen die Vorstände heute für jede Bank eine sogenannte Verbundbilanz. Für diese 90 Mio. € hat man einmalig eine Vermittlungsprovision erhalten, die auf der Kreditseite sehr dünn ist, was bleibt ist die Arbeit, die sich selbstverständlich auch in den Personalkosten niederschlägt, denn die Kundenbetreuung bleibt bei der Bank und der Zinsertrag bleibt bei den endgültigen Kreditgebern, den Hypothekenbanken, der Bausparkasse und manchmal auch der Zentralbank. Während der Kreditlaufzeit erhält die Bank meist keine Kröte mehr, was für die Verbundpartner äußerst lukrativ ist.
Auf der Anlageseite sieht das Verhältnis dann so aus, dass sich ein Anlagevolumen von 327 Mio. € in der Bilanz der Bank niederschlägt. Nun spricht Herr Herzog davon, dass 508 Mio. € als Sparguthaben angelegt seien. Das heißt im Klartext 180 Mio. € hat man in den Verbund vermittelt, dass sind 35 % des Anlagevolumens bei der Bank, was für die Bank selber nicht arbeiten kann. Für die Aussage, die ja in Zeitungen aus als Werbebotschaft zu sehen ist, sollte man ihn vielleicht nach dem Wertbewerbsrecht belangen, denn die Vermittlungen nach außen sind alles andere als Sparanlagen. Bei den Bausparguthaben und vielleicht noch den Lebensversicherungen kann man noch von Spareinlagen im weitesten Sinne sprechen, was aber die anderen Anlagen sein können, die man vermittelt, dass zeigt vielleicht anschaulich der Eintrag Nr. 28 im Gästebuch von Ingolstadt, was man da den Kunden bescheren kann. Es können nämlich ganz erhebliche Risikoanlagen für den Kunden sein, was man nach draußen vermittelt, was man unbedingt verkaufen muss, um kurzfristige Provisionserträge zu erwirtschaften, oder es sind eben die Aktienanlagen der Kunden in den Depots bei der DZ-Bank oder auch wo anders.
Auch ich komme nicht dahinter was gemeint ist mit den 1,5 % mehr als im Vorjahr. Fakt ist jedoch, von 842 Mio. € Kundenvolumen liegt in der Verwaltung der Bank nur eine Summe von 570 Mio. €. Der Rest macht Kosten und keinen Ertrag mehr. Man muss also für die Hälfte des bilanziellen Kundenvolumens zusätzlich Personal- und Sachkosten vorhalten. Und das Vermittlungsrad muss man ja weiterdrehen, sonst gibt es keine laufenden Erträge. So kann man sich selber in die Tasche lügen, wenn Probleme entstehen, dann muss man selbst dem Kunden gegenüber treten, da kommt keiner daher von den Verwaltern des DGI-Fonds, deren Hochglanzprospekte und Vorträge man selber geglaubt hat. Herr Herzog sollte aufhören von Spargroschen zu reden, wenn es nach den Beratervorschriften Anlagen von erhöhtem Beratungsbedarf sind, weil einfach auch Risiken drin stecken.
Nr. 3486
Anonym
23. Juni 2008, 19:47 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog wegen Vorteilsnahme und weiteren VorgängenAnonym ……………, den 23. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
und Herrn Raimund Grothoff, ebenfalls als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
wegen
- Vorteilsnahme im Sinne § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) aus Untreuefällen bei der genannten Bank, die zur Zeit teilweise auch von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften;
- schwerer Verdacht der selbst vorgenommenen Schädigung nach § 266 StGB, Untreue (= Link) in Verbindung mit eigenem Verschulden § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link);
- Mitwirkung und Beihilfe zu Bilanzbetrug bei der genannten Bank;
- Nötigung von Organen der Bank
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:
Bei der genannten Genossenschaftsbank werden zur Zeit durch Berichte aus der Bank, bestätigt durch verschiedene Artikel in der Tageszeitung, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen risikoreichen, rechtlich untersagten Kreditgewährungen durchgeführt. Ich äußere hierzu den schweren Verdacht, dass alle Kreditausfälle die exemplarisch in einer Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gesammelt vorgestellt wurde und Anlage des Versammlungsprotokolles ist und wahrscheinlich sogar darüber hinaus sämtlich und in jedem Einzelfall Verletzungen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) waren, weil bei der Bank in schwersten Maße gegen § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen worden sein dürfte. Jeder Kreditausfall dürfte durch die Missachtung der organisatorischen Voraussetzungen grundsätzlich verursacht, ermöglich oder begünstigt worden sein. Ein internes Kontrollsystem, wie es für Banken obligatorisch ist, dürfte speziell für die Vorstandsmitglieder nicht eingeführt worden gewesen sein. Dieses interne Kontrollsystem, eingebunden in die sonstige Organisation der Bank muss Abläufe mit Überziehungen unterbinden, wie sie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) genannt wurden, einem Protokoll, das aus genossenschaftsrechtlichen Gründen höchste Priorität zukommt. Die Aussage durch den Prüfer Grothoff im Protokoll, dass der Aufsichtsrat erst ab der Großkreditgrenze nach § 13 KWG Kenntnis und Prüfungsmöglichkeit erhält, muss als Nachweis erachtet werden, dass auch die Organisation für die Überwachung durch das Kontrollorgan der Mitglieder nicht im Geringsten den Anforderung der Bankgröße entsprach. Die Aussage an sich ist ein Verstoß gegen die Berichtspflicht eines genossenschaftlichen Prüfers, weil sie den Vorschriften der Gesetze und den Satzung der Genossenschaft widersprochen hatte und sollte mit größter Sicherheit zur Irreführung und Einflussnahme auf die anstehende Entscheidung zur Haftung eines Vorstandsmitgliedes durch die Vertreter führen.
Die Missachtung sämtlicher organisatorischer Grundregeln auf allen Ebenen im Sinne von § 25a KWG und § 34 GenG wird durch das Protokoll der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link) belegt. Unter bezug des vorher aufgezeigten Protokolles vom 30.06.2005 ist die Mitverantwortung der gesetzlichen Prüfer dadurch auch abzuleiten, dass der unter Druck stehende Vorstand Manfred Heger an diesem Tag gegenüber den Vertreter erklärte, dass man nach einer Fusion im Frühjahr 2001 durch die Revisionsseite Schonfrist erhalten, zumindest aber zugesagt bekommen hätte. Dies deutet auch darauf hin, dass der genossenschaftliche Prüfungsverband ohne Mitteilung an die Vertreter und unter Abweichung der gesetzlichen Prüfungsnormen erleichterte Prüfungen zugesagt hatte und dies im Ergebnis nach den Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht im Jahr 2004 auch über Jahre so praktizierte. Das gesetzwidrige Verhalten der Prüfung, die Mitverantwortung dürfte sich erhärten über alle Lageberichte der Jahre 2001 bis 2004 hinweg, wo durchwegs von einer Zunahme, manchmal sogar starker Zunahme problemhafter Kreditengagements gesprochen wurde, gleichzeitig aber weder durch die Bankvorstände noch durch revisionstechnische Maßnahmen die sicher dringend notwendigen organisatorischen Verhältnisse der Bankgröße und auch der eklatanten Risikolage angepasst wurden. Hierfür dürfte es keine Schonfrist geben, diese organisatorischen Grundsätze sind in aller Regel Aufgabe einer konsequenten Fusionsvorbereitung, da die Bank mit dem Tag der Verschmelzung auf die neuen Bedingungen einzustellen ist. Dies gilt auch und im Besonderen für die personelle Besetzung der Vorstandspositionen und deren fachlichen Fähigkeiten. Durch das Stillhalten der vor Ort tätigen Prüfer, als Prüfungsteamleiter, Herrn Raimund Grothoff und seinem Vertreter Herrn Johannes Herzog, wurden alle Schäden wie vor genannt möglich gemacht, oder zumindest stark begünstigt und damit Vorschub geleistet.
Auch der im vorgenannten Protokoll vom 30.06.2005 behandelte Fall dürfte belegen, dass die gesetzliche Prüfung ihre Prüfungsaufgaben klar vernachlässigt hatte, wenn ein extern beauftragter Rechtsanwalt Verstöße nach § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) durch den Bankvorstand erkannt haben wollte, die aber die in der täglichen Routine stehenden Genossenschaftsprüfer nicht erkannt und damit verhindert haben wollten. Über dieses Protokoll dürfte sich ebenfalls ein eklatanter Berichtspflichtverstoß aufhellen, da den Vertretern nicht der Gesamtschaden beim Kreditfall vorgelegt wurde, sondern nur Schäden aus den anscheinend oder zumindest so vorgetragenen Überziehungen und einem einzelnen weiteren Versäumnis des Vorstandes vorgetragen und zur Abstimmung vorgelegt wurden. Da zu vermuten ist, dass den Vertretern nahezu 60 % des Gesamtschadens aus eventuell 2,6 Mio. € (5 Mio. DM) nicht genannt wurden, ist hier massive Einflussnahme zur Befreiung des Vorstandes zu vermuten und massivste Berichtspflichtverletzung gegenüber dem höchsten Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Da dies in Anwesenheit des Prüfers Grothoff und sonstiger Verbandsvertreter geschah, ist hier die Einflussnahme der Prüfer wahrscheinlich offenkundig und der Verstoß gegen § 34 GenG zur Haftungsverpflichtung des Vorstandes bei Verschulden. Dem Vorstand wurde dadurch sogar die Beweislast nach dem selben Gesetzesparagraphen in wesentlichem Maße abgenommen.
Die protokollierte persönliche Aussage des beschuldigten Vorstandes auf der Versammlung vom 30.06.2005 belegt zudem den Verstoß in der Berichtspflicht der Prüfer gegenüber den entscheidenden Vertretern, weil nicht der Aufsichtsrat und die Prüfer in ihrem Vortrag bekannt gaben, dass man über den Aufsichtsrat bereits ein Jahr zuvor schon auf sämtliche Ansprüche in bekannter aber auch noch unbekannter Form verzichtete hatte. Ein Verzicht auf unbekannte Ansprüche dürfte sogar generell unmöglich sein, da diese in ihrem Umfang nicht abzuschätzen sind und die Einstellung der Prüfungstätigkeit nicht erlaubt sein dürfte, da sie sonstigen Einzel- und dem Allgemeininteresse entgegenstehen würde. Damit hatte man nicht bekannt gegeben, dass man als Prüfung und Aufsichtsrat die Genossenschaft in eine rechtlich nachteilige Situation gestellt hatte. Die Bekanntgabe durch den ausgeschiedenen Vorstand kann weder die Prüfer noch den Aufsichtsrat entlasten. Der Ablauf der Versammlung, der zeitlich Nachlauf nach dem Vertrag, belegen, dass geplant war eigene Haftungsverpflichtungen nicht bekannt zu machen, was die Form einer Vorteilserzielung aus den Handlungen belegen dürfte. Dieser Vertrag war m.E. die Schädigung der Bank durch die Prüfer um die gesamten Ansprüche gegen den oder die Vorstände.
Die gesetzeswidrige Unterstützung, die den genannten Vorschriften im Kreditwesengesetz zuwider gelaufen sein dürften, aber auch den Sorgfaltspflichtvorschriften nach § 34 GenG dürften durch die genannten Prüfer Herzog und Grothoff noch zusätzlich persönlich vollzogen worden sein, in dem in den Jahresabschlüssen 2002 bis 2003 Lageberichtsvermerke (= Link) aufgeführt sind, die den Bankbilanzierungsrichtlinien und dem Handelsgesetzbuch, speziell § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) entgegenlaufen dürften. Auf dieser Basis auch noch die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) abzugeben, dürfte für die Prüfung zusätzlich den Verstoß gegen Wirtschaftsprüfergrundsätze und die Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank belegen, wenn nicht gar einer der Prüfer die Erstellung der Bilanz 2003 in der Zeit von August bis Oktober 2004 selbst federführend übernommen hatte.
Die Unterlassung revisionstechnisch notwendiger Maßnahmen bis zur Abberufung der nicht befähigten Vorstände um der Bank eine geeignete Führung zu geben bis hin zur Unterlassung von erkannten strafrechtlich als auch zivilrechtlich unterlassenen Maßnahmen belegt zusätzlich die hohe Mitverantwortung und Mitschuld der vor Ort tätigen Prüfer. In diesem Zusammenhang dürften die meisten Vorschriften des Strafgesetzbuches zwischen § 253 bis hin zu § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) entweder von den Vorständen oder auch mit von den Prüfern tangiert worden sein.
So dürften die Unterlagen der Prüfer, beginnend von den Prüfungsberichten der betroffenen Jahre und aller Jahre zuvor bereits über Einzelprüfungsprotokolle zu verschiedensten in den Berichten enthaltenen Kreditfällen und von den Prüfern dazu gefertigte eigene Aktennotizen und Vermerke und vorgenommen Kopien von Bankunterlagen vor aber auch mit den bilanziellen Ausfällen wesentliche Erkenntnisse enthalten, welche Ursachen der Ausfall und damit der Schaden für die Bank im Einzelfall hatte und wesentlich Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit von Personen und somit auch aller Vorstände ergeben. Die Befreiung des Vorstandes Heger am 04.08.2004 dürfte wesentlich auf Betreiben der Prüfer zurückzuführen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende dürfte bereits dadurch an der Wahrnehmung seiner eigenen Sorgfaltspflichten gehindert worden sein, dass er keinen externen geeigneten Rechtsanwalt zu seiner Hilfe nahm, sondern die Beratung zur Vorstandsabberufung ausschließlich durch die genossenschaftlichen Prüfer oder Verbandsmitarbeiter erfolgt worden sein dürfte. Das Prüfungsmandat wurde damit offensichtlich weit über den gesetzlichen Prüfungsauftrag hinaus ausgedehnt. Interessenskonflikte wurde damit billigend in Kauf genommen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) dürften im Grunde die Nötigung des gesetzmäßig und satzungsmäßig zuständigen Organes der Genossenschaft gewesen sein und bieten Einflusspotential bis in die heutige Zeit.
Aus der Nichtverfolgung der Ansprüche gegen den Vorstand Heger heraus, nicht nur des Anspruches, der den Vertretern als wahrscheinliche Alibihandlung am 30.06.2005 vorgelegt wurde, sondern wie vertragsmäßig festgelegt sämtlicher bekannter und unbekannter Ansprüche, dürfte die Vorteilserzielung des Herrn Herzog und die Unterstützung des Herr Grothoff dazu eingeleitet haben einen äußerst lukrativen Posten auf ziemlich abgesicherter Basis zu erlangen. Was einen wesentlichen Verstoß nach § 150 GenG, sowie aller anderen hier genannten Vorschriften darstellen dürfte.
§ 34 Genossenschaftsgesetz verpflichtet aber einen neuen Vorstand auch für seine Genossenschaft zu prüfen, ob vorhergehende Vorstände Dienstpflichtverletzungen zum Nachteil der Genossenschaft begangen haben. Die fachliche Eignung des Herrn Herzog müsste ihn zwingend dazu befähigen dies von sich aus auch aus den zuvor erlangten Prüfungskenntnis heraus erkannt zu haben, was heute externe strafrechtliche Ermittler unter viel schwierigeren Umständen heraus filtern. Auch hier vernachlässigte Herr Herzog seine Pflichten nach § 34 GenG seit seinem Dienstantritt bei der Genossenschaft zu seinen Gunsten.
Ich beantrage die laufenden Ermittlungen in Sinne dieses Strafantrages unverzüglich aufzunehmen oder zu erweitern, da auch Verjährungssachbestände greifen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3485
Uwe
23. Juni 2008, 13:04 Uhr
Betreff: Zu Eintrag Nr. 3703 von geneigter LeserSind sie genauso sprachlos wie ich, warum das Affentheater bei der VR-Bank noch keine Folgen hatte, für niemanden, nur für die geschädigten Mitglieder und die gelöffelten und geschädigten Kunden? Jeder der Rat hat wie man das ändern kann, sei hiermit aufgefordert seine Meinung kund zu tun. Ob es eine Rolle spielt, dass CSU- und SPD-Leute im Aufsichtsrat der Bank sitzen, Rotarierverstrickung unter der Hand genannt werden? Frontal21 war schon einmal vor der Bank gestanden und hat das gezeigt, vielleicht kommen die noch mal. Ein zweiter Weg ist schneller zu bewältigen. Vielleicht muss man die Bundesbehörde dann in einem Atemzug nennen, wenn hier § 33 KWG nicht zieht wegen Unzuverlässigkeit der Führung einer Bank, wenn man den früheren Bilanzbetrug zur Vorteilserlangung des heutigen Chefs nicht sehen will.
Nr. 3484
Im Gerichtssaal
23. Juni 2008, 12:48 Uhr
Betreff: Warum?Warum verhaftet man einen Zeugen nicht, wenn dieser als Bankvorstand aussagt, er hat gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, weil er der festen Überzeugung war er hätte mit einer Barauszahlung von 35.000 Euro Schmiergelder ausgezahlt, obwohl er nicht einmal einen kleinsten Nachweis für das Geschäft hatte oder er hätte einem Boten 63.000 Euro Bestechungsgeld und 10.000 Euro zusätzliche Reisespesen ausgezahlt, damit man in Afrika Säcke mit Goldstaub ins Flugzeug bringen kann? Warum ist dieser Zeuge und ehemalige Bankvorstand heute noch ein freier Mann, den Verlust von insgesamt 1,2 bis 1,5 Mio. € zu verantworten hat als Vorstand einer Genossenschaft, die sich Kreditinstitut nennt?
Warum gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), welches man zum Schluss vielleicht mit einem Kuhhandel beendet hat und die zwei wieder auf den Boden der Realität zurück geholt hat, warum gibt es irgendwo in Bayern ein Urteil gegen einen Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) wo er in 53 Fällen mit einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM Ausfälle verursachte, seine positiven Leistungen darüber aber vergessen wurden?
Warum ist der Genossenschaftsve3rband Bayern sowohl für die Prüfung als auch die Rechtsberatung der Volks- und Raiffeisenbanken zuständig? Warum hat die VR-Bank Marktredwitz ihre im Lagebericht 2005 (= Link) angezeigten Vermittlung an US-Immobilienfonds über eine Darmstädter Gesellschaft abgewickelt und nicht über die Verbundgesellschaften der DZ-Bank? Warum? Warum darf sich der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hier für den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) zuständig fühlen?
Wollen wir das Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) noch mal lesen, oder reicht unsere normaler Menschenverstand, dass das was uns auch Ex-Innenminister Dr. Gerhart Baum vermitteln will, das wir die Aufgabe den staatlichen Behörden überlassen sollen, die würden das schon richten mit einer gerechten Strafverfolgung, das wir das in der Praxis nicht erleben. Den Vorstand in Irgendwo, den hat man verklagt wegen 1,6 Mio. DM, der Schaden bei der Bank, den angeblich der Kunde mit Gold, Gold, Gold allein verursacht hat, der war genauso groß.
Aber in Eintrag Nr. 3687 wird aufgezeigt, dass in einem der letzten Zeitungsartikel stand, die Bank hätte die Vorstände doch im letzten Jahr schon aus der Haftung entlassen. Bis zu dem Artikel konnte man meinen, es wäre nur um den Goldfall gegangen, wo man den Kunden vor Gericht geschickt hat und den Vorstand und seine unterstützenden Kollegen über die Vertreterversammlung freistellte, wie sie die Mitglieder geschädigt hatten, aber da stand dazu nichts mehr. Darum fragen wir uns wirklich, ob ein Herr Herzog hier den Richter spielen darf, eine Herr Gschrey, ein Herr Eberle und ein Herr Hilkenbach dies mit Unterschriften auf falschen Bilanztestaten absegnen dürfen und die Staatsmacht bei 100 Millionen Kreditverlusten hilft alles zu verschleppen. Sind das einfach nur bayerische Zustände, unerträgliche, oder ist mindestens eine Bundesbehörde mit Doppelsitz in Bonn und Berlin daran beteiligt, die es auch lieber sieht, dass Prüfer auf die Vorstandspositionen kommen als gestandene Bankkaufleute?
Nr. 3483
ein geneigter Leser
23. Juni 2008, 11:57 Uhr
Betreff: unsägliche Vorgänge in einer VolksbankNach längerer Zeit habe ich mal wieder in das Gästebuch hineingeschaut und traute dabei meinen Augen nicht.
Seit einigen Jahren werden hier Kommentare mit "harten Fakten" aufgenommen.
Immer wieder ist von Betrug, Untreue, Kumpanei, Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme in Ämtern die Rede.
Warum sind die Folgen dieser Vorwürfe noch nicht wirksam ( ? )
Verfolgung / Abberufungen durch die Bankenaufsicht
Einleitung von Strafprozessen durch Staatsanwälte / Gerichte
Zivilverfahren gegen die genannten Verantwortliche
Jeder Autofahrer kennt den Verfolgungswahn von Polizei und Behörden, wenn z. B.
wegen "Falschparken" ein Knöllchen von 20 Euro fällig werden.
Warum nicht hier?
Sind das die oft beschriebenen Verflechtungen u. a.?
Wenn jetzt erst sehr müde Verfahren anlaufen, dann ist das doch sehr bezeichnend.
Als Fakten sind ja wohl ( weil hier nicht von den betroffenen Personen dementiert )
alle Vorwürfe stichhaltig.
Die bekannten Verantwortlichen sind umgehend - soweit noch nicht geschehen -
aus ihren Ämtern zu entfernen.
Es muss ein "Befreiungschlag" der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden her,
um endlich einen Neuanfang zu gestalten.
Das Trauerspiel muss endlich ein Ende haben!!!!!!!
Nr. 3482
Susanne
23. Juni 2008, 10:50 Uhr
Betreff: In der Haut von Johannes Herzog möcht ich nicht mehr steckenEin schönes weiches Bett hat sich Johannes Herzog bei uns in der VR-Bank vorgestellt. Egal ob die Bank gesund ist, was die nächsten Jahre geschäftlich bringen, sein Ruhekissen, das würde sein grenzenloses Wissen über all die Sauereien sein, die unter den Augen des Genossenschaftsverbandes hier so veranstaltet wurden. Risikokredite von anderen Bank hat man Heger, Wolf und den geistig hoch stehenden Clown Krämer übernehmen lassen, Risikokredite hat man vielleicht mit den tollen Kontakten von Manfred im ganzen Land gemacht, aber vor allem doch in Slowenien. Und warum sollte man Manfred Hegers Zahlen zum Flexkredit auch kontrollieren, damit könnte man dem doch die Abfindung mitgeben, wenn der in Slowenien die Fristen zum Insolvenzverfahren versäumt und der Weg ins Himmelreich wäre frei. Ja und wenn der Aufsichtsrat als Steuerberater bei Flex für die Bank vielleicht noch einen Abschluss erstellt hat, den sogar der Kunde sich weigert zu unterschreiben, noch ein zwei Blättchen mehr als Kopie unters Kopfkissen, der stimmt später allem zu.
Skrupel deswegen, die sind überflüssig. Hat doch Gerichtsfuzzie Karl schon erklärt, dass die Kunden 17 Jahre nicht gemerkt haben, dass man die Vorstände nicht zurückgehalten hat die Kunden mit den eigenen Einstellungen in der EDV zu Stichtagsverzinsung und Wertstellungen zu löffeln, in Zeiten wo man das Geschäft hochgefahren hat, aber auch das unglaubliche Risikopotential, weswegen man in diesem Jahrtausend noch keine gewinnabhängige Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen musste, weil man die verschobenen Abschreibungen drauf gestülpt hat.
Wer aber schickt denn vom Notariat, oder von der Bank, oder woher sonst die Vertragsunterlagen zum Forderungsverzicht ins Internet? Das jemand bei der Sache ein Gewissen hat, dass konnte doch ein ehemaliger Prüfer nicht ahnen. Und auch nicht, dass Reinhold Wolf sich so dämlich vor Gericht anstellt, dass er sich selber um Kopf und Kragen redet und brühwarm aufzeigt, wie es geht, dass man einfach eine Million nach der anderen in den Sand setzt, weil die Prüfung nur zuschaut und der Prüfer darauf hofft weiter Material in die Hände zu kriegen. Die Staatsanwaltschaft bekommt vielleicht neue Erkenntnisse, aber keine neuen für Johannes Herzog und Raimund Grothoff. Die Dämlichkeit hört ja bei Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht auf. In den Prüfungsberichten steht doch sicher jahrelang was anderes drin, als was man uns immer erzählt hat. Für einen ordentlichen und unabhängigen Staatsanwalt der Fundus zu seinen eigenen neuen Erkenntnissen schlecht hin. Und so viel Erfahrung sammelt er alleine beim Studium dieser Unterlagen, wo er sehen wird, wo was vermieden wurde, was man nicht schreiben wollte.
Nein mein lieber Bruder Johannes, Sie schwitzen zur Zeit auch wenn Sie unter der kalten Dusche stehen. Ihre Zufriedenheit ist nur Schau.
Nr. 3481
Mitarbeiter
23. Juni 2008, 10:21 Uhr
Betreff: Keine Zurückhaltung mehrEs ist gut, dass hier immer wieder der Artikel mit "Ein bisschen stolz" gezeigt wird. Nicht nur die Kunden wurden damals beleidigt auch auf unserem Rücken wollte man sich besonders förderlich darstellen. Ich empfehle jedem einmal mit diesem Link http://www.frankenpost.de/homepage/index.html in Frankenpost online zu gehen und unter Suche Johannes Herzog einzugeben, wie sich unser Neuer als Förderer an allen Ecken und Enden zu präsentieren versucht. Selbstverständlich haben wir alle Angst, dass man überall etwas finden könnte, wo uns unsere alten Vorstände zu ihrem Werkzeug gemacht haben. Im Osten haben wir einen unglaublichen Einbruch erlebt. Dass man dafür, dass man eine unglaubliche Verlustquelle abstoßen konnten die man einfach mit den eigenen Fähigkeiten nicht im Griff hatte auch noch das Eigenkapital stärken kann und die Bilanzrelationen mit Geschäftsvolumenverlusten schön redet, dass können wir selber nicht begreifen. Dass unsere Arbeitsplätze damit sicherer sind, dass das nicht der Fall ist, das können wir nur auf dieser Seite mitteilen. Überall wird geredet, dass eine Fusion Arbeitsplätze erhalten soll, bei uns hätte sie 60 Leute gekostet, ein dümmeres Gerede fällt Herrn Herzog nicht mehr ein. Der Vergleich zwischen ein bisschen stolz und dem Geschäftsbericht, den wir bis heute noch nicht im Internet eingestellt haben, zeigt den Rückgang mit Herrn Herzog von 192 Mitarbeiter auf 147 in nur zwei Jahren obwohl wir die Vereinbarung vom letzten Jahr gemacht hatten. Darauf erlauben wir uns auf diesem Weg hinzuweisen.
Auch betonen wir, dass was hier im Gästebuch steht, uns mehr als nur einmal die Augen immer weiter aufreißt. Was machen wir wirklich, wenn wir von heut auf morgen ohne Chef und vielleicht dann auch ohne Aufsichtsrat dastehen, weil sie sich nicht mehr decken sondern gegenseitig zerfleischen? Dann wird doch auf uns überhaupt keine Rücksicht genommen, egal ob wir dann zwangsfusioniert werden oder nicht. Wir glauben auch keiner Durchhalteparole mehr. Die Staatsanwaltschaft hat doch im Grunde auch die Schmidtbank aufgelöst mit ihren Untersuchungen und dem Prozess zum Schluss. Die, die bei uns die Parolen verbreiten, die müssen ja schließlich mehr Angst haben als nur um ihren Arbeitsplatz, da geht es ja darum dass die ein paar Jahre weg sein könnten.
Nr. 3480
Genossenschaftler
23. Juni 2008, 09:46 Uhr
Betreff: Haftungsverpflichtung der Aufsichtsräte und der PrüfungIn Eintrag Nr. 3699 werden wichtige Passagen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) hervorgehoben. In § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) steht in Abs.(2) 1., dass falsche Bilanzerstellung durch Vorstand und Aufsichtsrat mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren belegt ist und in § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) steht in Abs. (2), dass einem Prüfer bis zu fünf Jahren drohen wenn sie mit der Verletzung der Berichtspflicht dies in der Absicht tun, sich selbst oder einen anderen zu bereichern.
Liebe Leute glauben Sie wirklich, dass der Aufsichtsrat und der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog das geringste Interesse daran haben den Regress gegen die drei Vorstände durchzuziehen? Dazu muss man wirklich auch die Vorschriften nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) heranziehen. § 41 GenG sagt mit einem einzigen Satz nur, dass für den Aufsichtsrat die Vorschriften nach § 34 sinngemäß gelten. Wenn der Aufsichtsrat also, dem Vorstand entgegen § 34, Abs. 4, Satz 2 dadurch billigt, dass man die Ersatzpflicht des Vorstandes aufgibt, dann ist der Aufsichtsrat in der Sorgfaltspflicht und ist selbst für alle Schäden und ohne Ausnahme haftungspflichtig und vor allem auch selbst beweispflichtig. Mit den Zustimmungen im Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) und dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) dürften für die Aufsichtsräte die Verjährungen zu laufen beginnen.
Genauso wäre das gesamte Aufsichtsratsprotokoll vom 04.08.2004 zur Beteiligung der Prüfer dabei hoch aufschlussreich, aber das zu Karl Krämer vom 22.05.2006 dürfte die unberechtigte Einflussnahme, ja wahrscheinlich die Nötigung der Aufsichtsräte zur ungesetzlichen Handlung, die diese selbst erst so richtig tief in die Haftungsverpflichtung gebracht hat, belegen. Somit haben sich sowohl der Aufsichtsrat als auch die Prüfer, die entsprechen § 62 GenG vorsätzlich gehandelt haben, sowohl strafrechtlich als auf zivilrechtlich mindestens im Umfang der selbst vorgelegten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) neben den Vorständen mit zu verantworten.
Die Lageberichtsvermerke (= Link) und die damit zusammen hängenden Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und mit Darstellung der Vermögenslage (= Link) sind nicht nur Beweis der Strafvereitlung für die alten Vorstände, sie sind auch Beweis der eigenen Mitverantwortung und des vollen Mitwissertums. Was die Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) berichtete und was jetzt in Nebensätzen in den letzten Artikel bestätigt wurde ist eindringlich und augenscheinlich hier zu sehen ist (= Link) und ist das Ergebnis und es sind die Taten aller. Diese Herren führen die Bank nicht mehr, sie beraten nur noch wie sie selbst den Hals aus der Schlinge bekommen. Jede neue Erkenntnis wird bis zu Ende verfolgt das Versagen der Kontrollaufgaben aufzeigen und das erst dadurch die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse möglich waren.
Warum hat den Aufsichtsrat und die Prüfer denn die Vorstände nicht schon im Jahr 2004 wegen der falschen und ungesetzlichen Bilanzierung angezeigt, warum hat das das BaFin nicht gefordert, wenn man es schon in die Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht aufnehmen musste, wenn es dazu gesetzliche Vorschriften gibt? Ignorieren die die Gesetze oder kennen die sie nicht? Man muss dafür sorgen, dass die Mitverantwortlichen nicht als Zeugen auftreten dürfen, wie es bei Reinhold Wolf mit K.N. der Fall war, dass der hauptverantwortliche Vorstand als Kronzeuge alles beim Kunden abladen durfte, man muss jetzt dafür sorgen, dass die internen und externen Kontrollorgane als Mittäter erkannt werden und Herr Herzog nach § 150 GenG im Sinne seiner Absicht sich über die Vorstandsposition persönlich zu bereichern und ihm dabei sein Freund Raimund Grothoff und alle anderen beim Verband geholfen haben, beurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft muss längst schon überlegen, ob bei der VR-Bank nicht absolute Verdunklungsgefahr besteht. Die Prüfer haben den Vorständen im Sommer 2003 schon mal eine Räumungsaktion erlaubt. Warum wohl?
Es ist an der Zeit den Genossenschaftsverband wegen der aktiven Beihilfe zu den falschen Bilanzierungen bei der VR-Bank Marktredwitz zur Rechenschaft zu ziehen und die Leute, die das in Marktredwitz durchgezogen haben. Das man so tut, als ob man daran nicht beteiligt gewesen wäre, dass muss man immer wieder klar widerlegen.
Nr. 3479
Aus der Organisation
22. Juni 2008, 15:09 Uhr
Betreff: Hat man den Verbandsvorstand schon vernommen?Die Strafanträge, die man hier aufgezeigt hat, sind doch auch alle an die Generalstaatsanwaltschaft gegangen. Hat man den Verbandsvorstand wegen dem Bilanzbetrug schon vernomment? Den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 (= Link) vom 25. Juni 2003 zu den unterlassenen Einzelwertberichtigungen hat er unterschrieben. Hat man die zuständigen Leute schon vernommen, aus dem gleichen Grund? Die haben die Prüfungsberichte gekannt und dass darin Feststellung enthalten waren, wie man sie in die Schlussbemerkungen im Jahr 2004 geschrieben hatte, die man am 14. Oktober 2004 verlesen hat und in der Anlage 4b) zum Prüfungsbericht, das ist nämlich der Lagebericht, gestanden hatte, dass man gegen die Bilanzierungsrichtlinien verstoßen hatte und damit gegen das Handelsgesetzbuch und die Wirtschaftprüferordnung.
Wie hat doch Manfred Heger am 30. Juni 2005 den Vertretern auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) treffend gesagt, „Der Revisionsdirektor (Hilkenbach, angm.) hat uns drei Jahre Schonfrist versprochen.“ In welchem Gesetz steht, dass ein Revisionsdirektor Schonfrist versprechen darf, wenn man Risikoverhältnisse jenseits eines vertretbaren Rahmens der Öffentlichkeit über den Jahresabschluss nennen muss? Wer erlaubt dem Vorstand monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zu verursachen? Wer erlaubt dem Vorstand der Bank die Unterlagen zu § 18 KWG zu fälschen, andere Werte in die Unterlagen aufzunehmen, als ihm selbst bekannt waren? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und seinen Vorgesetzten beim Fusionsgutachten das heraus zu lassen?
Wer will uns heute weiß machen, dass Dr. Nickl der bessere Prüfer gewesen wäre als Herzog und Grothoff, weil der die KWG-Verstöße ja herausgearbeitet hat? Johannes Herzog selber? Neue Erkenntnisse, oder Abbruch der Prüfungen mit der Unterschrift von Manfred Heger am 04.08.2004? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und den Prüfer zusammen mit Horst Pausch (= Link) (Der Katastrophenschutzmann möge es verzeihen, dass er hier abgebildet wird) auf unverzichtbare Ansprüche nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
doch zu verzichten und den Mitgliedern die Information zu verweigern dass so einen Vertrag gibt und dass man ihn selbst in München aufgesetzt hat? Selbstherrliche Verbandsleute, die sich über Gesetze hinwegsetzen, unterstützt von einer Bankenaufsicht, die BaFin, die ihre Neigung zur Strukturbereinigung und Absprache mit den Verbänden nicht unterdrücken kann, weil man seit Jahren sagt, man hätte zu viele Genossenschaftsbanken? Ist das die Aufgabe der BaFin, darüber zu befinden, anstatt die Arbeit der Verbände vor Ort zu kontrollieren ob ordentlich und im Sinne der Gesetze geprüft wird?
Ist das alles noch der Anker, den Johannes Herzog an die VR-Bank Marktredwitz kettet, nicht weil er nichts weiß, sondern weil er alles weiß, vom kleinsten Bankangestellten über alle Vorstände und Aufsichtsräte und über die Machenschaften des Verbandes .
Nr. 3478
Leser
22. Juni 2008, 14:14 Uhr
Betreff: Die geordneten Verhältnisse, der aufgeräumte Schreibtisch und die viel beschworenen ruhigen GewässerDas waren die die geordneten Verhältnisse und der aufgeräumte Schreibtisch (= Link) von Reinhold Wolf (= Link), die dieser bei der VR-Bank in Marktredwitz hinterlassen hat, einer Bank wieder in ruhigen Gewässern. Ein Blick in die Tagesordnung 2008 (= Link) zeigt was man davon halten muss. Ob sich Johannes Herzog und Reinhold Wolf heute auch noch die Köpfe so vertraut zuneigen wie bei "Ein bisschen stolz" (= Link)? Auf jeden Fall hat dieses Vorstandstrio dann in der Euphorie geglaubt, man darf mit einem Forderungsnachlass 432.000 € verschenken. Und da der Aufsichtsrat das aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nicht verfolgt, muss das eben auch die Staatsanwaltschaft machen. Wie sollte das auch möglich sein, wenn ein "ehrenamtliches" Vorstandsmitglied bereitwillig zur Verfügung gestanden hat, damit man wahrscheinlich auch mit Karl Krämer unter Anleitung des Revisionsdirektors vom GVB auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichten konnte und jetzt der geborenen Nachfolger von Reiner Loos ist, nämlich genauso hilflos und sprachlos, wie der, wenn es um seine Aufgaben und Pflichten geht.
Müsste man dem FK Südring nicht empfehlen, er soll ganz schnell ein Untreue- und Regressverfahren gegen den Vereinsvorsitzenden mit den größenwahnsinnigen Veranstaltungen anstrengen. Wenn die Bank da schneller ist, dann dürfte nichts mehr zu holen sein.
Nr. 3477
Anonym
22. Juni 2008, 12:40 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes HerzogAnonym ……………, den 22. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof
Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:
Herr Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel in einem Strafprozess ausgesagt, dass er als verantwortlicher Vorstand und direkter Kundenbetreuer des Angeklagten Kreditmittel ausreichte, die im Verfahrensverlauf mit einer Spitze von 1,5 Mio. € genannt worden sein könnten, ohne dass er vom angeklagten Kunden relevante Unteralgen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten hatte.
Diese Aussage muss wissentlich falsch sein, da § 18 Kreditwesengesetz zwingend vorschreibt, dass ein Kreditinstitut in so einem Fall Kreditmittel nicht ausreichen darf. Da die Organisation einer Bank nach § 25a KWG auch so aufzustellen ist, dass eigenmächtige Handlungen einzelner dies nicht ermöglichen sollen, um Schaden vom Institut abzuwenden, dürfte die Aussage falsch gewesen sein, da im Verfahren auch offenkundig geworden sein dürfte, dass es sich um laufende Verfügungen gehandelt hatte und nicht um einen Einzelfall, der organisatorisch eventuell nicht abgedeckt hätte sein können. Die Kontrollfunktionen der Bank mussten zwingend verhindern, was der ausgeschiedene Vorstand vor Gericht auszusagen versuchte.
Ebenso dürften die Unterlagen der Bank ergeben, dass der Vorstand sehr wohl die Risikohaftigkeit des Kreditengagementes einzuschätzen vermochte, da er im Herbst des Jahres 2003, wahrscheinlich aus dem Interesse heraus, diese Risikohaftigkeit bei der Bank selbst als geringer darzustellen, bei diesem Engagement vor dem zu erwartenden Stichtag der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern eine Ausbuchung von 180.000 € in vier gleichen Teilen auf Mitarbeiter des Kunden, auf ihn selbst in den Privatbereich und auf einen nahen Angehörigen veranlasste, wahrscheinlich auch mit dem Versprechen an die neuen Kreditnehmer, nach Ende der Revision die Beträge zurück zu buchen. Trotz der Strohmannkreditverhältnisse dürften die Kredite bei der Bank auch nicht als Kreditnehmereinheit geführt worden sein, was auf die grenzenlose Weisungsbefugnis des Vorstandes in diesem Fall auch auf Kontrollorgane hinweisen könnte.
Sollte die Aussage des Vorstandes Wolf vor Gericht jedoch den Tatsachen entsprechen, dürfte die Missachtung der Vorschriften des § 18 KWG von seiner Seite und allen Kontrollorganen, aber im Besonderen von der gesetzlichen Prüfung und den namentlichen Prüfern als vorsätzlicher Untreuefall auszulegen sein. Verschärfend in der ganzen Angelegenheit dürfte die weiter Aussage des Herrn Wolf am 11. Juli 2007 vor Gericht sein, dass er mit den Kreditmittel bereit war Schmier- und Bestechungsgelder in Summe von sechsstelligen Beträgen in einem afrikanischen Land zu kreditieren, zu einem Zeitpunkt, als der § 18 KWG wahrscheinlich jegliche Kreditausreichung ausgeschlossen hatte, und damit auch nicht vor diplomatischen Schwierigkeiten für die Bundesrepublik Deutschland zurück wich. Missachtung des § 18 KWG in dieser Form kann sicherlich nicht mehr als nur fahrlässige Handlung im Sinne von Untreue gelten.
Wenn aber eine Bank keine Unterlagen zur Verfügung hat, in einem Kreditfall, der einen Schaden von über 800.000 € bei der Bank erbringt und wahrscheinlich nebenzu auch erhebliche Schäden bei den Sicherungsgebern von Hundertausenden von Euro neben dem Kunden über die ehemaligen Lebensgefährtin, zwei Mitarbeiter und sonstigen Familienangehörigen, die sicherlich ebenfalls einen Sorgfaltspflichtsanspruch an die Bankverantwortlichen stellen, da diese sich auf das Urteil des Bankvorstandes verlassen mussten, dann muss zwingend die gesetzliche Prüfung solche Umstände unterbinden, wenn zu erkennen ist, dass die organisatorischen Grundlagen des Kreditinstitutes eine Gefahr für das Vermögen der Bank und auch ihrer Kunden ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Prüfung sicher forderte, dass in die Lageberichte der Bank jeweils vermerkt wurde, dass die problembehafteten Engagements trotz hoher negativer Risikostrukturen von Jahr zu Jahr noch regelmäßig stark anstiegen.
Dass die gravierenden Mängel bei der Bank von der gesetzlichen Prüfung und den leitenden Prüfern vor Ort erkannt wurden, zeigen die Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht 2004, veröffentlicht auch beim Registergericht Hof über das Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 nachhaltig. Eine Beihilfe zu diesen schadensverursachenden Zuständen mit den Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, hier ersatzweise aufgezeigt die §§ 18 und 25a, durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, dürfte auch die Protokollierung der Vertretersammlung der Bank vom 30.06.2005 sein, wo ein externer Gutachter verlauten ließ, dass es den Bankvorständen ermöglicht wurde Überziehungslisten monatlich 300 Seiten stark zu fabrizieren und die gegenseitige Kontrolle im Sinne der gemeinsamen Leitungsverantwortung dadurch gehandhabt werden konnte, dass man diese Überziehungslisten, in denen Beträge nahe der Million an Euro oder gar darüber enthalten gewesen sein dürften, nur gegenzeichnete aber eben nicht kontrollierte.
Für Herrn Herzog sehe ich daraus die Vorteilserzielung neben Herrn Wolf als Gesamtprokurist selbst das Amt des Vorstandsvorsitzenden bei der Bank antreten zu können. KWG-Verstöße nach § 18 in Verbindung mit einem Gesamtschaden um die Millionengrenze herum hätte der Prüfer bankaufsichtsrechtlich und auch strafrechtlich würdigen müssen, was in zumindest erforderlichem Umfang zu seinen eigenen Gunsten unterlassen wurde, wie auch in wahrscheinlich vielen anderen Fällen, die zur Zeit von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften und öffentlich als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet werden.
Da Verjährungsfristen greifen könnten, beantrage ich eine schnellstmögliche Aufnahme der Ermittlungen mit Vernehmungen der betroffenen Personen um die Verjährung nach dem Strafgesetzbuch zu hemmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3476
Leser
21. Juni 2008, 21:28 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzHallo Webmaster,
ich habe nach langer Zeit im Ausland wieder einmal in das Gästebuch des Wunsiedeler
Kreises hineingesehen. Offensichtlich gibt es die VR-Bank Marktredwitz nicht mehr. Na hoffentlich wurde dem gesamten Lumpenpack der Garaus gemacht.
Irritiert wurde ich davon, dass auf einmal von der VR-Bank Fichtelgebirge die Rede ist.
Treiben die alten Lumpen von Vorstand und Aufsichtsrat weiter ihr Unheil in diesem neuen Gebilde? Wenn Heger, Wolf und Krämer abgeurteilt werden, weil der Aufsichtsrat lumperei getrieben hat, um Vorstände und sich selbst zu schützen, dann gehören die ebenso in die JVA. Gespannt bin ich, wann es Hilkenbach und Grothoff, Herzog sowie allen Revisoren, die in der VR-Bank Marktredwitz geprüft haben, staatsanwaltschaftlich an den Kragen geht.
Nr. 3475
Wissender
21. Juni 2008, 12:11 Uhr
Betreff: Herr Verbandsvorstand Gschrey stürzen Sie über Johannes Herzog?Liebe Leute vom Verband in München, die Pressearbeit des Wunsiedeler Kreises ist doch hervorragend. Sie müssen nicht mal nach einem laden schauen, der die Frankenpost verkauft, wo einer ihrer schlimmsten Brandherde regelmäßig mit den schönsten Schlagzeilen auftaucht. Manchmal wird auch über sie und die Person des Verbandsvorstandes Erhard Gschrey berichtet, wenn er einen scheidenden Vorstand als tief verwurzelt bezeichnet wie auf folgendem Link zur Internetseite der Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/verabschiedungwolf.jpg . Man sollte da mal eine Sonderprüfung nach § 44 KWG beantragen wie es denn möglich ist, dass dieser Bankvorstand einen Organkredit mit seinem Verein, um den er sich mit Konzerten ganz besonders nach der Verabschiedung kümmern wollte, vielleicht zum Einzelwertberichtigungsfall macht oder er es schon ist.
Aber es scheint ja für die VR-Bank Marktredwitz nichts Besonderes zu sein auch besondere Klöpse zu produzieren, ganz abgesehen davon, dass man die Zeitung von Zahlen berichten lässt, die so kein Mensch verstehen kann. aber was in dem verlinkten Frankenpostartikel in Eintrag Nr. 3687 steht, dass können auch weniger Bedarfte heraus lesen und es ist gar kein Problem einen Zusammenhang bis zum Verbandsvorstand aufzubauen. Wie lange wird man also diesen Superprüfer und Vorzeigemann Johannes Herzog noch halten? Der hat sich genauso tief verwurzelt wie Reinhold Wolf. Der diktiert heute der Zeitung, man stelle Regressansprüche an den ehemaligen Bankvorstand und in Personalunion Vereinsvorstand und seine beiden Vorstandskollegen der Bank wegen Kreditfällen von 2002 und 2003 und die würden ihn heute als Nachfolger doch nichts angehen. Aber liebe Verbandsleute, lieber Verbandsvorstand, der heutige Vorstand hat ihnen doch als Prüfer in den Jahren 2001, 2002 und 2003 geprüfte Bilanzen und Lageberichte der Bank nach München geschickt, wo sie den Bilanzbestätigungsvermerken draufsetzen mussten, denn der ist der Hinweis für die Vertreter, dass alles in Ordnung ist, oder besser gesagt in Ordnung sein sollte.
Der heutige Vorstand und damalige Prüfer hat festgestellt, dass die Kreditrisiken weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückzuführen sind, obwohl sie wenige Monate vorher den Mitgliedern bei der Fusion über das Gutachten auch bescheinigt hatte, dass die mit den Interessen der Mitglieder vereinbar wäre. Dann hat er Ihnen zwei Abschlüsse hin gelegt, wo Sie die Richtigkeit der Bilanzwert bestätigten, obwohl in Lageberichtsvermerken (= Link) klar und deutlich zweimal hintereinander gestanden hat, die ungesicherten Kreditteile der problembehaftete Engagements können nicht durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden. Ihr Haus hat also entweder die eigentlich notwendigen Wertberichtigungen selber aufgedeckt, was wahrscheinlich ist, aber sie haben mindestens davon gewusst.
Muss man hier wegen der Verstrickung nicht endlich das BaFin wachrütteln und ihnen wegen des Interessenkonfliktes, dass der GVB m.E. den Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz aktiv mit betrieben hat, die Zuständigkeit für die Prüfung dort entziehen? Ihr Ex-Mitarbeiter belügt die Mitglieder heute nach § 147 GenG, so wie er es vorher nach § 150 gemacht hat. Und Sie in München haben im alles unkontrolliert unterschrieben. Heißt Prüfung Kontrolle, oder wie ist das? Hat der Vorstand des GVB nicht Angst über Johannes Herzog zu stürzen? Der Entzug Ihrer Zuständigkeit ist schon deswegen wichtig, weil Sie doch gegen sich selbst nicht Haftungsansprüche nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zulassen. Sie behindern doch den Aufsichtsrat in seiner Pflicht das zu prüfen. Gewissenhaft können Ihre Prüfer Grothoff und Herzog gar nicht geprüft haben. Wer über Jahre 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat nicht verhindert, der ist selbst beteiligt. Und wer zugegebene Schmier- und Bestechungsgelder und fünfstellige Reisekosten in bar nach Afrika in mehreren durch die EDV aufgezeigten Fällen und in Summe von über 100.000 € nicht als Geldwäscheverdachtsfall aufdeckt, der steckt selbst tief in der Sch... . Nach dem Fall, wie ihn der Wunsiedeler Kreis aufgegriffen hatte, was auf der Verhandlung vom 11. Juli letzten Jahres abgelaufen ist, da scheint die Staatsanwaltschaft den Sturmangriff vorbereitet zu haben. Und der Angriff, der trifft den ganzen Verband in Mark und Bein. Und der öffnet alle sonst verschlossenen Türen.
Nr. 3474
Minnesänger
21. Juni 2008, 11:57 Uhr
Betreff: Gerechtigkeit siegtEs ist je wahnsinnig interessant aber auch gut, was in der Frankenpost (hier klicken zum Lesen...) zur VR-Bank Marktredwitz und zu den ehemaligen Vorständen zu lesen ist. Endlich, endlich bekommen diese Genossenschaftsgeier selber das zu spüren, was sie jahrelang an oft unschuldigen Kunden verbrochen haben.
Ich möchte jedoch nach Studium des Gästebuchs und den darin enthaltenen Beiträgen den Aufsichtsrat - aber auch den Staatsanwalt - daran erinnern, dass die Verflechtungen der Heger'schen Dynastie bis weit in die Spitzen des Genossenschaftsverbands Bayern hineinragen.
Ein Beispiel dafür ist der langjährige Prüfer Johannes Herzog mit seinem Gesellen Raimund Grothoff um nur ein paar Namen zu nennen.
Johannes Herzog ist Vorstand der VR_Bank Marktredwitz geworden, genützt hat ihm das aber nichts, denn es steht wahrscheinlich außer Zweifel, dass die Verfehlungen, die den ehemaligen Vorständen zum Verhängnis wurden, auch den Prüfern des Genossenschaftsverband Bayern bereits seit langen bekannt waren.
Welche Rolle der (ehemalige) Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger und dessen Revisionsdirektor Hilkenbach gespielt haben bedarf ebenfalls dringend einer Klärung, vor allem auch hinsichtlich der Tatsache, dass beide eng mit den Heger's befreundet waren. Und ich bin überzeugt, dass im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Vorstände auch bei diesen Verstrickungen ERHEBLICHES noch ans Tageslicht kommen wird.
Ich bin ebenfalls fest davon überzeugt, dass (nach strafrechtlicher Aufarbeitung sämtlicher persönlicher Verfehlungen aller davon Betroffenen) ein richtiger Neuanfang der VR-Bank Marktredwitz eG unter dem Namen VR-Bank Fichtelgebirge eG nur ohne einen Johannes Herzog und auch nur ohne einen Genossenschaftsverband Bayern gelingen kann.
Warten wir mal ab was die Zukunft bringt, das Kreditgenossenschaftswesen bebt jetzt schon in seinen Grundfesten.
Nr. 3473
Nordlicht
20. Juni 2008, 15:58 Uhr
Betreff: Alles ist gut - Journalismus?Die beiden Artikel in der heutigen Frankenpost sind von der Tendenz leider erneut genau so wenig kritisch wie die bisherigen. Fast ohne jede Kommentierung werden die Aussagen des Vorstands übernommen, so als ob es die zahlreichen Anmerkungen und Kritikpunkte in diesem Gästebuch, die ja wohl auch den Redakteuren der Frankenpost bekannt sein sollten, nicht gäbe.
Medienschelte ist aber nicht das Thema dieses Gästebuchs.
Hier geht es um eine Skandalbank - egal welchen neuen Namen sie sich auch geben mag - , deren unfähige Manager (Vorstand, Verband wie Aufsichtsrat) die Mitgliedern massiv geschädigt haben, z.B. über die Hereinnahme unverantwortlicher Kreditrisiken , die jahrelange Deckung von unfähigen Vorständen und über die bewiesene Wertstellungsabzocke.
Artikel: Investitionen im Kerngebiet
"VR-Bank...konnte sich gut behaupten"
Worauf bezieht sich diese Aussage? Soll das nur bedeuten, daß man überlebt hat? Oder will man sich messen an anderen (erfolgreichen) Genossenschaftsinstituten?
Es fehlt der Maßstab/der Vergleich mit den Vorjahren mit den anderen Banken. So allein sagt das gar nichts.
"Die Dividende steigt von 3 auf 3,5 Prozent"
Mit einem in gleicher Höhe verbesserten Ergebnis ist das jedenfalls nicht zu rechtfertigen.
Auch nicht angemerkt ist, daß man für sein Tagesgeld schon längst eine bessere Verzinsung erhält als die 3,5%, die zudem erst nach einem halben Jahr ausgezahlt werden.
Für eine unternehmerische Beteiligung - mit entsprechendem Risiko - ist das ein erschütternd niedriger Wert.
Diese 3,5% beziehen sich ja nur auf das Kapital aus den Mitgliedsanteilen. Die Gewinnrücklagen der Vergangenheit, die ja nicht ausgeschüttete Gewinne darstellen, werden somit zinslos dem Vorstand zur Verwaltung zur Verfügung gestellt. Würde man die Gesamtkapitalverzinsung mal sehen, dann stehen den ca. 500.000 Euro Bilanzgewinn ca. 25.000.000 Eigenkapital (ohne Nachrangiges Kapital, was ja viel höhere Zinsen erhält!) gegenüber. Das macht dann nur eine Kapitalrendite von ca. 2 Prozent - und das auch nicht aus dem operativen Geschäft, sondern aus der Zuschreibung von Beteiligungswerten.
Und, wo ist der Vergleich mit den übrigen Genossenschaften in Bayern? Die Zahlen wurden doch schon veröffentlicht.
"...Tagesordnung...ob die Bank gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder...zivilrechtliche Ansprüche anmeldet."
Das ist schlicht falsch, denn auf der Tagesordnung steht nicht ob diese angemeldet werden, sondern es erfolgt ein Bericht des Aufsichtsrats dazu. Er würde ja kaum darüber berichten, wenn dies nicht schon geschehen ist - wie auch in dem anderen Artikel beschrieben!
"Die Bank erwirtschaftete .. einen Überschuss..."
Das ist ebenfalls falsch. "Erwirtschaften" heißt doch wohl aus dem operativen Geschäft "erwirtschaften" und nicht durch Bilanzmaßnahmen ein Ergebnis retten, um die Mitglieder mit einer Dividende bei der Stange zu halten.
"...Wachstum von 0,27 Prozent auf 408,7 Millionen Euro liege ...im Rahmen der Erwartungen"
Dass der Vorstand noch auf dieses Miniwachstum mit Prozentangaben rechnet ist beschämend. Denn praktisch heißt das doch kein Wachstum in der Bilanzsumme sondern könnte durch zufällige Effekte am Jahresende bestimmt sein.
"Ausgeliehen wurden 334 Millionen Euro"
Das klingt ja schon mal ganz gut, aber ohne Erläuterung ist das nicht nachvollziehbar oder bewertbar. Ist das die Kundenforderung per Bilanzstichtag? Welche Forderungen sind damit gemeint, Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute (im Vorjahr: Euro 260 Mio (Kunden) + Euro 80 Mio (Banken) = 340 Mio Euro)? Interessant wäre zu erfahren, wieviel Tilgungen es n 2007 gegeben hat und wieviele Neuausleihungen und wie hoch das zugesagte Volumen per Jahresende ist. Das sind alles Faktoren, die von anderen Banken genannt werden, weil sie einen deutlichen Hinweis auf die Geschäftsentwicklung geben.
Faktisch haben die Ausleihungen insgesamt also abgenommen. Wenn man bedenkt, daß die Kreditmarge ein wesentlicher Einnahmefaktor ist, ist auch erklärlich, warum dieser - auch wegen des Wettbewerbs - so eingebrochen ist.
Eine ganz wesentliche Bremse der Kreditvergabe dürfte im Vergleich zu anderen Banken die schwache Eigenkapitalausstattung sein. Diese kann ja auch kaum gestärkt werden, wenn die Gewinne für die Dividenden benötigt werden.
"508 Millionen Euro seien als Sparguthaben angelegt"
Was ist denn damit gemeint? Vom Begriff her sind ja wohl Kundenverbindlichkeiten gemeint. Im Vorjahr waren als Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Kunden in Höhe von 322 Mio Euro ausgewiesen. Die 508 Mio sind nicht nachvollziehbar, da die Sparguthaben damit höher wären als die Bilanzsumme. Das geht schon mal gar nicht. Oder hat sich hier der Autor in der Begrifflichkeit geirrt? - Vermutlich werden hier Verbindlicheiten der Bank und Anlagen der Kunden in Aktien etc. in einen Topf geschmissen. Genaueres wird man dann beim Jahresabschluß sehen können.
"Damit beträgt das Gesamtvolumen der Kunden jetzt über 842 Millionen Euro...Stärke im regionalen Markt"
Da werden dann eben Aktivseite und Passivseite zusammengezählt und kein Unterschied gemacht, daß bei den Ausleihungen ein flotter Anteil Ausleihungen an Kreditinstitute sind, die mit dem regionalen Markt nicht zu tun haben. Es fehlt auch jeglicher Vergleich (.z.B. zur Sparda-Bank oder noch wichtiger zu den Sparkassen) und es fehlt die Entwicklung des Gesamtvolumens.
"Und 366,5 Millionen Euro seien 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr"
Der Autor des Artikels wirft hier Zahlen in den Raum, die in keinster Weise erklärt sind. Was sollen denn die 366,5 Mio Euro sein? Oder sollte das die Summe der Verbindlichkeiten sein?
"An Immobilien-Spekulationen, die zur Subprime-Krise in den USA und bei uns geführt hätten, beteiligte sich die VR-Bank nicht."
Eine solche Aussage gehört wohl im Moment zu jeder Bilanzkonferenz, auch wenn sie nicht vollständig ist. Mal abgesehen von dem unglücklichen Versuch, die Sub-Prime Krise in einem Satz zusammenfassen zu wollen, wird hier wohlweislich nicht erläuert, daß man über Beteiligungen im Genossenschaftsverbund sehr wohl - wenn auch nur indirekt (durch geringere Beteiligungserträge) - betroffen sein könnte.
Im übrigen beteiligt sich die Bank ständig an Immobilien-Spekulationen, denn sie spekuliert ja darauf, daß bei Immobilienkrediten der Wert der Immobilie wenigstens nicht sinkt, so daß die Sicherheiten stets ausreichend sind. In der Vergangenheit hat sich ja gezeigt, daß das eben doch nicht der Fall ist (und der amtierende Vorstand hat daneben noch großzügige Forderungsverzichte trotz vorliegender Sicherheiten gewährt)
"..auf das Kerngeschäft in der Region konzentrieren"
Es wird wird nicht hinterfragt, warum die verkauften Filialen, die bei der Fusion vor einigen Jahren noch zum normalen Geschäft dazugehörten, plötzlich nicht mehr dazugehören sollten bzw. warum die Trennung erst jetzt erfolgt?
"2008 sei man trotz hohen Margendrucks sehr gut gestartet"
Das erste Halbjahr ist fast rum und es wird nur vom Start - im Vergleich zu was?- gesprochen. Die Herren wissen doch schon ganz genau wohin die Reise in 2008 geht. Warum wird dann nichts genaueres dazu gesagt?
"Der Ausbau in Marktredwitz folge voraussichtlich im Jahr 2009"
Warum wird denn Marktredwitz noch ausgebaut (= Vergrößerung) und nicht etwa umgebaut, wenn durch den Verkauf der Filialen auch in der Zentrale weniger Mitarbeiter benötigt werden.
Bezieht sich der "Ausbau" auf das schon seit vielen Jahren zugesagten Nutzungskonzept der HOMA-Gebäudes. Kann davon ausgegangen werden, daß das Gebäude mit einem nicht unwesentlichen Wert weiter verfällt? Warum wurden nicht solche Fragen gestellt? Das ganze soll erst nächstes Jahr in 2009 stattfinden, d.h. ein weiteres Jahr wird die Ruine weiter vergammeln? Worauf wartet der Vorstand oder hat er doch kein Geld oder muß er befürchten, dann nicht mehr im Amt zu sein?
Fazit: Dieser Artikel läßt viele Fragen offen bzw. gibt auf brennende Fragen keine Antworten und erinnert eher an unreflektierte "Hofbericht-Erstattung" als an kritischen Journalismus.
Artikel: VR-Bank in Marktredwitz geht gegen Ex-Chefs vor
Eine kleine Analyse / Interpretation des Gesagten (und noch viel mehr: des Nicht Gesagten) soll den aktuellen Vorstand / Aufsichtsrat ins rechte Licht rücken.
Zunächst, warum gibt der Vorstand die Erklärungen ab? Im letzten Jahr hat das doch noch der Aufsichtsrat gemacht, der ja auch für die Belange des Vorstands zuständig ist?
Warum wird nicht berichtet, daß der derzeitige Vorstand als Prüfer des Genossenschaftsverbandes in der Bank unmittelbar vor seiner Einstellung in der Bank tätig war, und offensichtlich keinen Grund sah, die staatsanwaltlichen Ermittlungen anzustoßen bzw. den Aufsichtsrat dahingehend zu beraten?
Warum wurde die drohende Verjährung nicht schon vorher gehemmt? Weil man vorher alles unter den Tisch kehren wollte!
Warum wird nicht gesagt, daß der Aufsichtsrat als der für die Einladung verantwortlich zeichnende im Vorjahr noch auf den Regress verzichten wollte, ihn nun aber für notwendig hält? Also doch nichts mit Schlußstrich?
Warum hat der Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag unter Verzicht eines Regresses wegen bekannter und unbekannter Verfehlungen unterschrieben? Der Anlaß waren doch bekannte, massive Dienstvergehen, die einfach so unter den Tisch gekehrt werden sollten. Statt dessen wird nun Jahre später mühsam nachermittelt.
Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen sich noch warm anziehen, wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Verletzung der Obliegenheiten des Aufsichtsrats ermitteln sollte. Und eigentlich dürfte das nur noch ein Frage der Zeit sein, denn mit dem Beginn des Regresses gegen den übrigen Vorständen gibt der Aufsichtsrat ja zu, daß er völlig falsch gelegen hat bzw. durch den Verband (wer auch sonst?) falsch beraten wurde.
Woher weiß die Bankführung, daß die Ermittlungen noch Monate dauern werden? Wird wegen des Forderungsverzichts schon wegen Untreue gegen Herrn Herzog ermittelt?
Wird wegen des Verstoßes gegen Bilanzierungsrichtlinien durch den "besten Prüfer" des Genossenschaftsverbandes ermittelt?
Warum schließt Herr Herzog die Option einer Fusion aus? Diese könnte im Interesse der Mitglieder sein, aber offensichtlich nicht im Interesse von Vorstand, Verband und Aufsichtsrat!? Oder möchte er weitere wesentliche Vermögensgegenstände der Genossenschaft an dem Votum der Vertreterversammlung vorbei - und zu Lasten des Garantiefonds der Genossenschaften - an Bankgenossenschaften verkaufen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten könnten. Oder wird - bisher undenkbar in der Genossenschaftsszene - demnächst die Bank insgesamt verkauft und der Überschuß an die Mitglieder verteilt?
Gibt es schon "Fusionsbegehrlichkeiten"? Offensichtlich ja, sonst würden ja nicht so heftig die Eigenständigkeit betont werden.
Es kann im übrigen davon ausgegangen werden, daß wenn eine Fusion dem Vorstand und dem Verband nützen würde, das Fähnlein sich ganz schnell drehen würde und diese hochgejubelt würde.
Aber auch diese Aktivitäten werden in diesem Gästebuch gebührend kommentiert werden, darauf kann man sich hier verlassen.
Nr. 3472
M.
20. Juni 2008, 14:49 Uhr
Betreff: Risikosituation bei der Bank verschärftWas in Eintrag Nr. 3689 steht, das interessiert mich ganz besonders, wie haben die Bilanz- und Kreditprüfer Herzog und Grothoff bei der VR-Bank die Risikolage verschärft? Mit jeder Million an nicht vorgenommener Wertberichtigung hat man doch der Bank und den Vorständen die Höchstkreditgrenze nach dem § 13 KWG um 250.000 € oben gelassen, weil sonst hätte man ja die Wertberichtigung als Verlust ausweisen müssen, weil Gewinne hat man ja die letzten Jahre nie gemacht und damit den Betrag aus den Rücklagen raus nehmen müssen, wie man uns über das Versammlungsprotokoll von 2004 gezeigt hat. Auch ich bin davon überzeugt, dass das schon mit den nicht vertretbaren Risikosituation um die Fusion herum so war und dass man so etwas auch nur in die veröffentlichten Lageberichte schreibt, wenn ein Prüfer die Wertberichtigungen feststellt und ein anderer ein schlechtes Gewissen dazu hat, dass man das ganz unerwähnt lässt, dass es aber dann auch ohne weiteres um hohe einstelligen Millionbeträgen oder gar zweistellig gehen müsste. Es könnte sein, dass die VR-Bank ohne Hilfe der Bilanzprüfer vielleicht ohne Rücklagen dagestanden wäre und auch auf die Geschäftsguthaben zurück greifen hätte müssen. Das ist meine Überzeugung und deswegen dürften Herzog und Grothoff und die Vorgesetzten beim Verband direkt mit an unerlaubten Kreditausreichungen aus der Kredithöhe beteiligt gewesen sein. Es ist schon bezeichnend wie der Staatsanwaltschaft das genannt hat. Denn Kreditgewährungen über die tatsächlichen Eigenkapitalgrundsätze hinaus, die dürften genauso höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich aber auch nach dem Kreditwesengesetz untersagt sein. So etwas dürfte doch niemals aufkommen, da setzt man dann lieber den eigenen Abfangjäger ein, wie es hier geheißen hat. Wer weiß ob wir es nicht noch erleben, dass Herr Herzog einschlägig befragt wird, sehr unangenehm und ohne das Recht Blödsinn zu reden.
Nr. 3471
Bilanzleser
20. Juni 2008, 14:24 Uhr
Betreff: Die Bilanz wieder mit heißer Nadel gestricktMein lieber Mann, die Bilanz 2007 der VR-Bank (= Link) ist wieder mit heißester Nadel gestrickt. 300 € Ertragssteuern, dass sind nur kleinste Verrechnungen aus den Steuererklärungen der letzten Jahre und sonst nichts. Die Erträge aus den Zuschreibungen, dass ist immer wieder das Geschenk des früheren Finanzministers Eichel an die Kapitalgesellschaften bei Hebung von stillen Reserven keine Steuern zu zahlen, da haben sich Mercedes, Allianz und Deutsche Bank Milliarden erspart und natürlich auch unzählige andere. Ein Privatmann soll doch bitte mal seine Aktien verkaufen, die jagt man lieber in Anlagen mit Abgeltungssteuer, weil der Staat seine Verpflichtung in Gefahr sieht den Bürger zukünftig die Grundsicherung zu erhalten.
Hat man den Herrn Herzog schon gefragt, ob er wieder Wertberichtigungen nach hinten verschieben durfte, wenn doch das Jahr 2008 so gut anfing, vor allem damit, dass ihm der Sicherungsfonds dieses Jahr mit dem Verkauf der Vogtlandfilialen nach Plauen die Bilanz in jedem Fall rettet? Ja und für die einzelwertberichtigten Kredite, die man mit rüberschieben durfte, da hat man doch auf den 31. Dezember 2007 jetzt zurück die Zusage der gesicherten Ablösung. Also konnte man da vielleicht kräftig zuschreiben und dafür andere Wertberichtigungen bilden, was bisher nicht möglich war. Das erfreut doch einen Vorstand, wenn er so seine maroden Verhältnisse verschweigen darf und die Verbesserung de Risikolage ausposaunen kann. Wie wär es denn mit einem Bericht an die Mitglieder mit einer EVR für 2008? Hat Herr Herzog dafür heuer die Kurve noch so gekriegt, dass er die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, die man über Interessant sieht, noch eingesetzt hat? Man muss in der nächsten Bilanz auf jeden Fall den Anlagespiegel und die sonstigen Erträge anschauen, dann wird das Stillschweigen zwischen der Volksbank Vogtland, der VR-Bank Fichtelgebirge und dem Sicherungsfonds schon gelüftet werden. Wie schon gesagt, bitte nicht Fachleute für dumm verkaufen, es geht Herrn Herzog und seinen Helfern nur darum Zeit zu gewinnen und über den Tag zu kommen.
Nr. 3470
L.
20. Juni 2008, 12:50 Uhr
Betreff: Warum so eine BerichterstattungWarum fragt die Frankenpost nicht nach um welche Summe es sich handelt? Warum glaubt man dem Prüfer dass er nichts gewusst haben wollte? Wo ist ein Kommentar der Frankenpost wie "Kredite mit leichter Hand" zu einem Bericht im Neuen Tag zu "Durchsuchungen in 22 Filialen", wo man nicht vermeidet den Verlust mit 50 Millionen und die Wertberichtigungen mit 27,4 Millionen € in den letzten Jahren wie bei der VR-Bank einfach unerwähnt zu lassen? Man hat doch bei der Bank den erstverantwortlichen Kontrolleur von damals zum heutigen Abfangjäger gemacht. Geschäftlichen Erfolg bringt er nicht zustande, dafür aber Rückzug zum Kerngeschäft, zuerst Hohenberg und Brand, dann Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal. Und wo ist das Ende, wenn man Zigmillionen an Geschäftsvolumen hergibt, und das nicht als Kerngeschäft bezeichnet, wenn man damit die Relationen verbessern will, nachdem der Vorredner am Pult, einer dieser Herren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz (= Link) vergisst zu erwähnen, dass dank seiner Arbeit in den letzten Jahren 100 Millionen an Aktiv und Passivvolumen abgewandert sind? Denn wenn Herr Herzog sein Kundenvolumen darstellt - über die Zeitung – und ein Wachstum lobt, weil man alles vermittelt weil man die Konditionen am Markt selber nicht aufbringt, dann addiert er doch auch Aktiva und Passiva und Verbundbilanz, sonst verwendet er die Bilanzsumme, die nicht mal das Mittel davon sein dürfte.
Wie viel Fachverstand bringen die Journalisten mit? Wie lange lässt man sich die Verbesserung der Risikolage noch aufbinden, weil die Abschreibungen bei der Bank das Abschmelzen der bestehenden Risiken der Vergangenheit aus nicht vertretbarem Rahmen in niedrigere Kategorien von alleine erledigen, weil irgendwo die Beträge über die Abrechnungsmanipulationen nicht mehr her zu kriegen sind, oder die stillen Reserven für die Dividendenzahlungen verbraucht sind und ein Griff immer wieder in die Rücklagen doch nicht so gut ankommt? Liest man die Lagebericht auch gegen, fordert man die Bilanzen und Lageberichte auch von den Vorständen, mit Namen von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Uwe Heidel und Johannes Herzog? Wenn die gut sind, die Bilanzen, dann werden sie wie Handzettel verteilt, wenn sie schlecht sind, dann werden sie sogar vor den Mitglieder in die Tresore verschlossen. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende Prokurist bei einer großen Firma, oder sitzt ein Aufsichtrat auch noch bei der Zeitung irgendwo mit drin? Ist das Schonjournalismus für einen großen Auftraggeber, wenn man auch die schlechtesten Jahresergebnisse nie hinterfragt? Da könnte man die Seite gleich weiß lassen. Wenn wir die Zeitung nicht mehr kaufen, dann wird der Wert der Annoncen auch runter gehen. Schämt man sich über eine Artikelserie über die Jahre hinweg, wie in Eintrag Nr. 3688 dargestellt, wirklich nicht.
Nr. 3469
Martina
20. Juni 2008, 12:03 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen ehemalige Prüfer und die Aufsichtsräte erneuernWer weiß was die neuen Erkenntnisse sind? Vielleicht sind es wirklich Dinge, die Hannelore in Eintrag Nr. 3671 anklingen hat lassen und die man natürlich nicht in die Bankunterlagen eingefügt hat. Man redet ja auch offen davon, dass die drei Vorstände im Sommer 2003 eine Vernichtungsaktion im Archiv auf dem Dachboden durchführen durften. Warum im Sommer 2003? Weil da der Wunsiedeler Kreis auferstanden ist? Rechenschaft, so wie es Hannelore geschrieben hat, dass tut Not, nicht das Herausreden eines hauptverantwortlichen Ex-Prüfers, der alles vielleicht auch noch mit Bilanzbetrug und damit der wieder verschärften Risikosituation bei unserer VR-Bank abgedeckt hat. Zukünftige Ausrichtung unter den katastrophalen Zahlen mit seinem Konterfei, es ist wirklich der Hohn was man uns die letzten Jahre alles auftischen wollte.
Wir dürfen uns nicht nur verhalten, dass wir der Bank den Rücken kehren, weil wir nicht mehr hin gehen, da wurde bei uns zuviel Schindluder getrieben. Im nächsten Jahr sagt uns der Herzog, wenn er jetzt damit durchkommen würde, es gibt keine andere Lösung wie die Fusion und dann kann er wieder nichts dafür, aber den Lohn in der nächsten Vorstandsetage, den will er dann haben.
Jetzt müssen wir die Aufsichtsräte dazu bringen, dass die zivilrechtlichen Ansprüche nicht einfach vergessen werden, weil man es uns ja nicht mehr sagen muss, was man verfolgt. Wir müssen alle Strafanträge noch mal herholen und neu stellen. Ganz besonders den gegen Herzog, Grothoff und Pausch mit den Vorgängen um den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger. Das ist meiner Meinung nach der Schlüssel wie sich Johannes Herzog mit Hilfe der ganzen Prüfungsabteilung vom Verband auf die Vorstandposition gehievt hat. Ich werde nachschauen auf welcher Seite im Gästebuch der Strafantrag zu finden ist. Vielleicht müssen wir den mit den neuen Erkenntnissen auch da um Beihilfevermutungen und Strafvereitlungsannahme erweitern, gegen die Prüfer und die Aufsichtsräte.
Nr. 3468
Bilanzleser
20. Juni 2008, 10:29 Uhr
Betreff: Volksverdummung ohne GrenzenKann man seinen geschäftlichen Misserfolg schlimmer darstellen als die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz in der Zeitung (= Link) wie sie es in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) getan haben? Bis heute ist der Geschäftsbericht noch nicht auf der Seite der Bank eingestellt. Aber an Ausgewählte, da hat man das Hochglanzpapier mit der Selbstbeweihräucherung schon verteilt. Dürfen sich die zwei Herren in der Zeitung darstellen, als hätten sie etwas erwirtschaftet? Die Gewinn- und Verlustrechung (= Link) aus dem Geschäftsbericht zeigt in Position 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit einen Betrag von 554 T€ (laut Herr Herzog in der Zeitung 528 T€ ?), wenn man die Hebung der stillen Reserven über die Zuschreibung vier Zeilen darüber in Position 16. mit 709 T€ abzieht, dann kommt das Minus aus dem Erwirtschaften der Arbeit von Heidel und Herzog im Jahr 2007 heraus. Die Dividende wurde wieder aus der Substanz bestritten. Ein Betriebsergebnis von 0,35 % wurde schön geredet, dass nicht mal zur Verlustdeckung bei den Abschreibungen in Position 13. reicht und ob man die Pauschalwertberichtigungen vom letzten Jahr wieder versteckt auflösen musste, dass wird ein Blick in den Lagebericht zeigen. Das Gesäusel des Herrn Herzog ist nur noch beschämend. Zufrieden laut der Bildunterschrift auf 332 € Steuern aus Einkommen und Ertrag, wahrscheinlich die Differenz aus der eigenen Steuerberechnung der letzten Jahre zum Bescheid vom Finanzamt, bestimmt kein ertragssteuerlicher Gewinn. Es gibt kein Jahr wo er nicht den Aufschwung erklärt und die Talsohle durchritten wissen will. Wer sich so als zufrieden ablichten lässt, der ist fern jeder Realität. Auf jeden Fall verschweigt er sie und es war mit Ein bisschen stolz (= Link) schon so , setzte sich fort mit Hausaufgaben gemacht ( =Link) im letzten Jahr. Es ist Volksverdummung ohne Grenzen aus Zahlen heraus, die man selber macht und niemand Einblick gibt. Diese Bank muss sich mit diesen Vorständen vor den Kunden und Mitgliedern schämen. Die haben solche Führungskräfte nicht verdient. 2008 sei man gut gestartet. Wer's glaubt wird selig.
Nr. 3467
Genossenschaftler
20. Juni 2008, 09:41 Uhr
Betreff: Hat Herr Herzog sich selbst enttarnt?Heute, einen Tag nach der Vertreterversammlung macht die Frankenpost (= Link) mit einem Artikel darauf aufmerksam, dass die VR-Bank Fichtelgebirge angeblich gegen die drei Ex-Chefs vorgehen würde, obwohl die Tagesordnung mit dem Punkt schon lange veröffentlicht ist und der Zeitung auch bekannt gewesen sein dürfte. Es ist unglaublich wie hier Tatsachen verdreht werden. Es ist unglaublich, wie Herr Herzog selbst seine Hände in Unschuld waschen will. Es bleibt eine ganz wesentliche Frage vollkommen unbeantwortet, nämlich die, warum die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz angetreten ist. Werte Besucher dieser hoch interessanten Webseite, wir wissen alle, dass viele Dinge ganz leise an die Öffentlichkeit kommen und wirkliche Ausmaße erst nach und nach durch dringen. Hier wird nicht die Maus zum Elefanten gemacht. Hier wird versucht den Elefanten mit der Mausefalle einzufangen. Es könnte passieren, dass der Elefant den selbst erklärten Retter und Kammerjäger dabei in den Boden tritt.
Aufgrund welcher Vorgänge ist die Staatsanwaltschaft überhaupt hier? Wer hat der Staatsanwaltschaft Dinge vorgelegt, die diese auf den Plan gerufen hat? Herr Herzog hat doch mit Raimund Grothoff schon im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 über den Aufsichtsratsbericht von Horst Pausch mitgeteilt, dass man am 20. 07. 2004 zwei Verstöße der Vorstände nach § 34 Genossenschaftsgesetz an das Bundesaufsichtsamt, die BaFin, gemeldet hatte. Bis heute wurde den Mitglieder und der Öffentlichkeit verschwiegen, ob es um Flex und um Gold, Gold, Gold gegangen ist? Hätte die Staatsanwaltschaft also nicht schon im Sommer 2004 da sein müssen, wenn sie von den Prüfern eingeschaltet worden wäre, die bestens und über alles Bescheid wussten und nicht erst drei Jahre später durch Personen, die sich damit selbst in Gefahr um Arbeitsplatz und Ansehen gebracht haben könnten? Was haben die Prüfer in diesen Fall einfach nicht sehen wollen, über das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) wissen wir doch, dass die Prüfer den Weg dahin gut kennen, wenn es ihnen genehm ist.
Es gibt zu den Fällen keine neuen Erkenntnisse, wie es Herr Herzog bezeichnen will. Es gibt wahrscheinlich nur bisher von ihm verschwiegene. Man muss dazu diesen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) auch sehr sorgfältig lesen. Und nach dieser gravierenden gesetzlichen Norm, die überall angewandt wird, wenn ein Vorstand beschuldigt wird, ist die Formulierung des Herr Herzog ein Skandal. Es dürfte einen großen Unterscheid ausmachen, ob strafrechtlich ermittelt wird, oder zivilrechtlich gegen die Vorstände vorzugehen ist. Im Sinne des Strafrechtes gilt jeder als unschuldig bis er von einem Gericht verurteilt ist. Die gesetzgebenden Parlamente haben aber im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern, die den Anspruch gegen ihn haben, so weit im Wissensvorsprung ist, dass er seine Unschuld beweisen muss. Wenn Herr Herzog erklärt, man warte auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann nimmt man sich die Chance, dass Heger, Wolf und Krämer zu jedem einzelnen Kreditfall, der den Bach runter ging, der in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den Einzelwertberichtigungen oder in den anderen latent ausfallgefährdeten Engagements, die ja laut Staatsanwaltschaft höchst risikoreich und sogar genossenschaftsrechtlich untersagt gewesen sein könnten, selbst nachweisen müssten, dass sie richtig gehandelt haben. Da braucht man nicht viel nachdenken, wenn man auch weiß, dass alle drei gesamtschuldnerisch haften, im Grunde sind die drei am Bettelstab, wenn der Aufsichtsrat seine Pflicht tut, die er im letzten Jahr mit dem Vorschlag der Satzungsänderung über die Verfolgung der Vorstandshaftung auf sich übertragen hat.
Das Datum den Anzeige der Meldung an das BaFin vom 20.07.2004, lässt das nicht auf einiges schließen? K.N. saß am 13. Juli mit den drei Vorständen und drei angeblichen Aufsichtsräten zum Bericht des Goldmärchens in der Kraussoldstrasse. Manfred Heger hatte sogar die Flugtickets schon geordert um am Nachmittag persönlich feststellen zu können, ob 8 Kilo des Goldes tatsächlich in Brüssel am Flughafen in einem Schließfach sind, so soll es in der Aussage von Reinhold Wolf am 25. Februar stehen. Und es war vierzehn Tage vor der Aufsichtratssitzung zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link). Was wollen also die Prüfer und der Aufsichtsrat nicht gewusst haben? Warum zu diesem Zeitpunkt der Verzicht auf bekannte Ansprüche, unbekannte gegenüber den Erklärungen in den Bilanzbestätigungsvermerken gar nicht mehr nachgegangen, dass man die Pflicht hat die Dinge aufzudecken?
Man muss bei § 34 GenG auch den Abs. (6) lesen. Die Ansprüche verjähren in 5 Jahren. Wie viele Ansprüche lässt also der Aufsichtsrat und die Prüfer schon verjähren, denn meiner Ansicht nach hat die zivilrechtliche Haftung mit der strafrechtlichen Verantwortung nicht direkt was zu tun. Die zivilrechtlichen müssen unverzüglich und sofort gestellt werden. Die Sachen ab 2003 und zuvor drohen schon hinten runter zu fallen. wie viele Ansprüche will der Aufsichtsrat und die Prüfung verfallen lassen, weil sich die Staatsanwaltschaft strafrechtlich auf wenige beschränken darf? Denn der Aufsichtsrat darf sich aus seiner Verpflichtung auf keinen einzigen Anspruch beschränken, wenn er ihn festgestellt hat. Man muss selbst zwingend überprüfen welche Ansprüche zu stellen sind und nicht den Staatsanwalt als Ausrede dafür vorschieben.
Warum wird Johannes Herzog und seine Berater vom GenoVerband wohl so verfahren? Das ist die zweite wesentliche Antwort, die man den 17.000 Mitgliedern und der Öffentlichkeit bisher verheimlicht, es ist die Frage der Strafvereitlung vom 4. August 2004 und wer für den Vertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist und wer für den Vertrag nach dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) verantwortlich ist und wer dafür verantwortlich ist, dass man Reinhold Wolf trotz des Wissens in der Bank über das Goldmärchen erst gar nicht belangen wollte. Alle die unbeantworteten Fragen kann man auch auf einen Nenner bringen, warum ist das bei der VR-Bank Marktredwitz alles passiert, nur um einen Prüfer namens Johannes Herzog auf den Vorstandsposten zu bringen?
Weil diese Frage von Verbandsseite und von Seiten des Aufsichtsrates unbeantwortet bleiben muss, weil über die Kontrollpflichtverletzungen und die grenzenlose Mithaftung, auch über die Verträge darüber, alles unter dem Teppich bleiben muss, deswegen bleibt die Kardinalsfrage unbeantwortet. Aber man kann hier wirklich ein „noch“ vor dem unbeantwortet anstellen. Die Dinge sind nicht aufzuhalten. Der Aufsichtsrat ist noch nicht ganz soweit in seiner Erkenntnis wie tief er sich weiter verstrickt, wenn er nicht von sich aus handelt und weil die Bankenaufsicht über die Prüfungsberichte und mindestens über diese Meldung auch im Grunde von den Haftungsverpflichtungen der Vorstände weiß, wird auch hier auf Zeit gespielt. Der Aufsichtsrat ist sich gar nicht bewusst anscheinend, dass wenn er die Ansprüche gegen Heger, Wolf und Krämer untergehen lässt, dass dann § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) alle Ansprüche bei ihm ablädt. Der hat nur einen einzigen kurzen Satz: Für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß , also auch ohne jede Einschränkung. Und am wenigsten hilft, wenn man den ehemaligen Prüfer mit dem Forderungsverzicht davon kommen lassen will. Die alten Vorstände hat man schon zweimal versucht über die Vertreter los zu eisen und sich selber damit freizustellen. Der Fall wird auch noch aufgetischt werden.
Die Tage des Herrn Herzog sind gezählt. Er hätte sich besser angesehen, wie Reinhold Wolf, Manfred Heger und Karl Krämer sich im Goldfall vor Gericht heraus reden wollten. Das kann man machen wenn man nicht aktiver Vorstand ist, sondern ausschließlich seine Haut retten muss. Das Geschwätz von den Fusionsbegehrlichkeiten sollte er besser auch lassen. Die Begehrlichkeiten wurden auf der großen Ebene, auf der er jetzt glaubt mitspielen zu dürfen immer von seinem ehemaligen Arbeitgeber mit angeschoben. Es wird eher so sein, dass seine weit bekannt negativ belegte Person niemand haben will, davon lenkt er mit dem Gerede ab. Er wäre am Ende. Sogar der Sicherungsfond stellt in so einem Fall bereitwillig Mittel zur Verfügung, die man sonst anscheinend den Banken nicht zur Verfügung stellt, bis hin, dass man da über das Statut sogar die Abfindungen mit bezahlt. Einem Statut, dem die deutschen Genossenschaftsbankvorstände bei der Einführung damit gerne zugestimmt haben dürften, wenn Mittel bereit gestellt werden, wenn man auf ihre Verfolgung anderweitig verzichtet. Nur auf den Fall Herzog, da kann man zweifeln, ob man dem eine Abfindung mitgibt.
Nr. 3466
Webmaster
19. Juni 2008, 18:58 Uhr
Betreff: Rundschreiben zum Passus im Kreditvertrag bei Volks- und Raiffbanken an bayerische SteuerberaterManfred Bleil, Wunsiedeler Kreis, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 19. Juni 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261
Rundschreiben an alle Steuerberater in Bayern;
Bayerische Steuerberaterkammer
Betreff: Neuer Passus in den Kreditverträgen der bayerischen Genossenschaftsbanken
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde ein Kreditvertrag der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, vorgelegt. Darin ist zu ersehen, dass die Musterverträge des für die Genossenschaftsbanken zuständigen DG-Verlages ab sofort einen Passus zur Übertragung des Kreditrisikos und zur Datenweitergabe bei Krediten enthalten. Im Gegensatz dazu haben Sie in Ihrer Tageszeitung sicher auch gesehen, dass die Volks- und Raiffeisenbanken eine große Werbestrategie aufgelegt haben, mit dem Motto, Wechseln Sie auf die sicher Seite, wir verkaufen keine Kredite. Die Anzeige ist auch mehrfach in unserem Gästebuch zur Webseite Wunsiedeler-Kreis.de unter Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG verlinkt.
Wir wollen Sie hiermit darauf aufmerksam machen, damit der viel umworbenen Mittelstand unseres Landes nicht von neuen Geschäftsbedingungen in den Kreditverträgen überrascht wird. Wir empfehlen allen uns angeschlossen Kunden einer Volks- und Raiffeisenbank ganz speziell, aber auch allen Kunden anderer Banken darauf zu achten, Verträge mit solchen Klauseln nicht einzugehen. Eine Kopie des Mustervertrages fügen wir bei hier klicken ... (= Link).
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil
Nr. 3465
Aus der Organisation
19. Juni 2008, 18:33 Uhr
Betreff: Wechseln Sie auf die sichere Seite, wir verkaufen Sie mit Haut und HaarWechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), so wurde doch in ganz Bayern geworben. Der Nachsatz, wir verkaufen Sie mit Haut und Haar wurde fallen gelassen. Auch Kreditverkäufe an Finanzinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis, hieß es. Nur liebe Leser des Wunsiedeler Kreises, schauen Sie sich bitte den Link zum Kleingedruckten bei den Kreditverträgen (= Link) an. Wie oft wird die Unterschrift ohne das geleistet, dass man das miteinander liest. Wenn man nämlich als Kunden in Schwierigkeiten kommt, dann hat man unterschrieben, dass man sich verkaufen lässt. Wenn die Bank die Kredite runter bewertet, wenn der Prüfer kommt und eine andere Bewertung als die Bank selber ermittelt, liebe Kunden bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken, was passiert dann mit euch? Ihr habt selbst unterschreiben, dass euer wirtschaftliches Risiko mit der Möglichkeit einer Ausplatzierung durch die Bank auf Dritte besteht. Tür und Tor geöffnet ?
Nr. 3464
Susanne
19. Juni 2008, 18:11 Uhr
Betreff: Der auf eigenen Wunsch AusgeschiedeneWas will Johannes Herzog sagen, er hat nichts gewusst? Wie ich mir die Besucherzahl angeschaut habe, da bin ich auf die Seite http://www.wunsiedeler-kreis.de/news.html gestoßen. Manfred der umstrittene Vorstandsvorsitzende ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. So ein unglaublicher Blödsinn. Dreimal hat man ihn wegen Regressansprüchen nun vor die Vertreterversammlung gebracht. Ist es da ein Wunder, dass die Leute in der Bank nicht zur Arbeit finden? Was war denn das mit der Vertreterversammlung 2004 (= Link)? Die Prüfer haben nichts gesehen. Reinhold Wolf hat doch 2006 noch gesagt unter Abstimmung mit der Prüfung des Genossenschaftsverbandes rechnen wir vor das laufende Jahr wieder mit erhöhten Wertberichtigungen, also wir haben aufgehört, wo wir es nichts mehr unterbringen konnten, so hat es Reinhold Wolf auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) noch verkündet. Und die Prüfer sitzen in den Versammlungen dabei und hören was der Vorstand von sich gibt, also nichts von ich weiß nichts.
Und dann das mit der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link), der Aufsichtsrat darf erst ab der Großkreditgrenze prüfen und 300 Seiten Überziehungslisten monatlich. Lieber guter Johannes Herzog, wo leben Sie denn, auf dem Mond, oder glauben Sie das von uns?
Nr. 3463
Webmaster
19. Juni 2008, 16:04 Uhr
Betreff: zu Eintrag von Namenloser in 3682Keine Sorge liebe interessierte Leser, wir werden dem ehemaligen Prüfer schon nachweisen was er gewusst hat und was nicht. Wenn jemand die fachliche Eignung für sich in Anspruch nehmen will von heute auf morgen eine eine Milliarden-DM-Bank leiten zu können, dann muss er sicherlich die Fähigkeit besitzen jedes Geschäft einer Bank, das er prüft, auch kontrollieren zu können. Gerade wenn er das nicht könnte, dann wäre höchste Alarmstufe, wegen der Risikoträchtigkeit solcher Geschäfte. Da müsste man sich dann doch fragen, ob es in das Geschäftsfeld einer Kreditgenossenschaft passt. Und bei so einer Risikolage, da muss man umso mehr prüfen und nicht aufhören, oder das Aufhören in der Prüfungstätigkeit auch noch vertraglich festlegen lassen. Laut dem letzten Beitrag könnte man meinen, der heutige Vorstandsvorsitzende Johannes Herzog will behaupten er konnte die Risikokredite nicht kontrollieren, die man selber als solche erkannt hatte und zusammen gestellt hat. Keine Sorge wie gesagt, so leicht kommen uns die Herren und speziell einer, nicht davon.
Nr. 3462
Noch namenlos
19. Juni 2008, 15:49 Uhr
Betreff: Nicht raus reden versuchen lieber Johannes Herzog, du hast alles gewusstWie soll das gehen, dass ein Revisor nicht alles nachprüfen kann? Was steht den drin in den Bilanzbestätigungsvermerken 202 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) im 3. Absatz, dass durch die Prüfung Unrichtigkeiten und Verstößen mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Warum solltet ihr sonst da sein, da gewesen sein, ihr Superprüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff, zum Däumchendrehen? Holt ihr euer Geld bei den Banken umsonst ab, nur für Anwesenheit? Wollt ihr euch mit eurer eigenen Dummheit raus reden? Aber lieber Johannes die Sonne bringt es an den Tag und bei gegebener Zeit werde ich meinen Namen auch Preis geben. Alleine was der Wunsiedeler Kreis bei euch und den Behörden vorgelegt hat, dass füllt Bände, ihr habt es immer ignoriert, weil ihr gemeint habt, es interessiert niemand, es erfährt niemand, von dem Spiel das ihr mitgespielt habt. Wenn z.B. Dr. Nickl die Verfehlungen mit den KWG-Verstößen bei Flex erkannt hat und ihr sagt ihr seid daneben gesessen und habt es nicht gesehen, liebe Leute hört auf eure Vertreter und Mitglieder zu verdummen, ihr redet euch nur noch tiefer in die Sch... . Ein Prüfer weiß alles, er weiß mehr als jeder Mitarbeiter der Bank, vor allem wenn er wegen der D2-Situation fast dauerhaft da ist. Jede Liste habt ihr, kein Kreditakt, kein sonstiger Ordner in den anderen Bereichen, kein Blatt kann euch vorenthalten werden. Im Grunde entscheidet ihr was gut und falsch ist. Nach eurem Urteil wird die ganze Arbeit einer Bank ausgerichtet. Ihr macht im Prüfungsbericht die Risikoaufstellung und zwar aus euren Erkenntnissen und nicht aus denen, die man euch vorlegt. Die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), das sind eure Werte aus den Prüfungsberichten. Ihr habt auch eine Aufstellung vom Jahr 2001, wo man schon im ersten Jahr nach der Fusion von weiterhin nicht vertretbarem Risikorahmen gesprochen hat. Ihr habt die Aufstellung gemacht wie viel an Einzelwertberichtigungen man im Jahr 2002 und 2003 ungebucht unterdrückt hat, das stammt nicht von den Vorständen, die mussten das zwangsweise und notgedrungen mitmachen und zum Schluss stellt man sie als die Verantwortlichen hin. Somit heißt es, die Vorstände berichten das was ihr ermittelt habt und nicht umgekehrt. Wenn der Vorstand die EWB nicht will, dann stellt er sie nicht fest und dann kommt ihr so wie ihr es im Bestätigungsvermerk schreibt. Johannes die Lageberichtsvermerke (= Link) dazu die stammen von dir und deinem Freund Raimund. Ihr seid an den Sauereien immer beteiligt, aber nie Schuld, das ist doch schön oder?
Nr. 3461
Insider
19. Juni 2008, 09:37 Uhr
Betreff: Sparverträge mit BonuszahlungenZur Diskussion zu den Sparverträgen bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz in letzter Zeit und auch in Bezug auf Eintrag Nr. 3666 und hier wiederum den Eintrag Nr. 3086 mit dem Entwurf des Schreibens der Verbraucherzentrale an Banken, die so verfahren wie die VR-Bank, sei nun mitgeteilt, dass Auskunftsklage gegen die VR-Bank Fichtelgebirge und ihre Vorstände bezüglich des Nachweises der Zinsanpassungen entsprechend den rechtlichen Bedingungen erhoben wurde.
Nr. 3460
Gesehen
19. Juni 2008, 09:32 Uhr
Betreff: Diese Woche noch 4 Mio. Besucher auf der Seite Wunsiedeler-Kreis.deBesucherzahl am 19.06.2008, 09:29 | Diese Seiten wurden erstmals am 22. August 2004 ins Netz gestellt.
3980484 |
Das ist die Besucherzahl auf der Seite des Wunsiedeler Kreises. Aus technischen Gründen muss man dazu auf der Starseite zuerst eien andere Seite als das Gästebuch anklicken.
Nr. 3459
Klaus
17. Juni 2008, 19:28 Uhr
Betreff: Herr SchelterHallo Herr Schelter,
gibt es wirklich keine Gewissenskonflikte, einerseits als Prokurist bei einem Großkreditnemer, andererseits als Notvorstand in der kreditgebenden Bank! Da spricht man doch sogar bei der Gestaltung der Konditionen mit, oder? Und wenn die gut ausfallen, dann ist doch sicherlich eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber drin, schön für sie.
Was sagt dazu eigentlich der Verband? Der mußte doch sein placet dazu geben, und der Ex Prüferling Herzog, der wußte alles ganz genau.
Es passt so richtig zu dieser Bank, Mauscheleien und Beziehungskisten sind hier irgendwie an der Tagesordnung. Selbst jetzt, da der Staatsanwalt ermittelt, ist jedes Mittel recht, um zu vertuschen und weiterzumanipulieren. Letztes gutes Beispiel sind da ja die Bonussparverträge. Hier wird wieder versucht, die Kunden einzuschüchtern und Auskünfte zu verweigern, so daß Kunden gezwungen sind Auskunftsklage einzureichen.
Wieviel Dreck müßt Ihr am Stecken haben, wenn ihr auf eindeutige Fragen einfach die Antwort verweigert und auf den Klageweg verweist.Hat ein Kunde wirklich nicht das Recht, zu erfahren, woran sich der variable Zins orientiert, an den Bundesschatzbriefen, an den zehnjährigen Spareinlagen oder an was sonst? Warum teilt ihr das den Kunden eigentlich nicht mit? Was habt ihr schon wieder zu verbergen? Warum wollt ihr verhindern daß eure Kunden das überprüfen können?
Herr Heidel, Herr Schelter, Herr Herzog, sie sind hier gefragt! Übrigens auch der gesamte Aufsichtsrat!
Hier geht es nämlich um die Einlagen eurer Kunden, davon lebt ihr alle in der Bank, und eure Kunden sparen, um für`s Alter vorzusorgen oder einfach um ne Anschaffung zu finanzieren, und da denkt ihr euch vielleicht, was solls, soviel Geld brauchen die nicht, hauptsache die Bank, denn die muß ja unsere Gehälter bezahlen.
Mit dieser Einstellung habt ihr bereits die Kreditnehmer abgezockt, jetzt vielleicht auch noch die Sparer?
Wie weit ihr damit kommt seht ihr ja, schaut euch doch mal den Weg eurer Bank in den letzten 7 Jahren an! Arme VR Bank, aus der einstigen Musterbank ist ein notleidendes Institut geworden, das jetzt sogar schon sein Tafelsilber verscherbelt um über die Runden zu kommen. Schuld ist nicht die Bank, schuld sind die in der Bank verantwortlich handelnden Menschen, bzw deren Aufsichtsrat.
Klaus
Nr. 3458
Uwe
17. Juni 2008, 17:52 Uhr
Betreff: Danke Hans-PeterSo sehen wir also wie man Karl als 57-Jährigen heim geschickt hat. Mit vollen Bezügen, als Dank für die tolle Arbeit. Marth und Dittrich, mit deren Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen man jetzt Johannes Herzoig rettet, die hat man dem Staatsanwalt vorgeführt. Sind da die Vergleiche mit dem Münchener Gästebuch wirklich nicht erlaubt?
Nr. 3457
Nordlicht
17. Juni 2008, 17:29 Uhr
Betreff: Zu 3673 - starker Tobak gegen AufsichtsratsvorsitzendenAuf den offenen Brief darf nicht mit einer Antwort gerechnet werden, denn das einfache Mitglied hat (dummer Weise) seine Rechte (insbesondere Auskunftsrechte) mit der Einführung der Vertreterversammlung weitesgehend aufgegeben. Suchen sie sich einen (ihren) Vertreter, der für Sie auf der Vertreterversammlung oder auch sonst direkt an den Aufsichtsrat genau diese Fragen stellt. Es wäre interessant zu erfahren, wie sich der Aufsichtsrat (mit Hilfe des jeder Zeit Stellung nehmenden Verbandsvertreters) dann verhält bzw. sich raus windet.
Warum hat es aufgrund des offenen Briefes keine Aufforderung zur Unterlassung gegeben? Das ist doch ein gängiges juristisches Mittel, um falschen Aussagen entgegen zu treten.
Es scheint ganz so zu sein, daß die in dem Schreiben dargestellten Sachverhalte zutreffend sind?!
Ein ganz wesentliches Prinzip scheint bei der VR-Bank ausgehebelt zu sein, nämlich, daß im Aufsichtsrat in eigener Sache nicht mit entschieden werden kann, da ein offensichtlicher - nicht behebbarer - Interessenkonflikt vorliegt. Wenn es nur um ein paar Euro ginge, könnte noch darüber hinweggesehen werden, weil es unwesentlich ist.
Wenn es aber ein (der) Großkreditnehmer der Genossenschaft ist, dann sollte schon die Verfahrensregeln eingehalten werden. Neben den Verfahrensregeln sind hoffentlich auch die Konditionen (Zinssatz/Marge) angemessen und nicht zum Schaden der Genossenschaft und seiner Mitglieder!?!
Das demokratische Prinzip und die (unabhängige, sachkundige) Aufsicht über den Vorstand des Aufsichtsrats sind bei dieser Bank bei dieser Konstellation (jeder weiß von den Leichen im Keller des anderen und ist jeweils abhängig) ad absurdum geführt worden. Die Mauern um das Kartell des Schweigens sind aber schon löchrig. Einige Lecks hat es ja schon gegeben und die Staatsanwaltschaft hat hoffentlich schweres Geschütz aufgefahren.
Die VR Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, gehört offensichtlich nicht den Mitglieder, die ihr Vermögen durch die von Ihnen beauftragte Vorstände unter der Aufsicht des die Mitglieder vertretenden Aufsichtssichtrats verwalten läßt.
Sondern es ist genau anders herum - die Vorstände scheinen unter Beihilfe des Aufsichtsrates und des Verbandes ganz so zu schalten und walten wie sie es für richtig halten.
Da werden Zusagen gemacht, die einfach ohne Erläuterung nicht eingehalten werden (z.B. frühzeitige Information).
Da werden mit einigen Filialen wesentliche Vermögensgegenstände verkauft, obwohl die nach eigener Aussage bei der Fusion doch prächtig ins Konzept gepaßt haben.
Da wurde bei der Fusion den Vertretern noch ein zukünftiger Vorstand vorgestellt, obwohl hinter den Kulissen längst geplant war, daß dieser nie so aktiv werden sollte.
Da werden die Mitglieder mit einer völlig unzureichenden Tagesordnung über die anstehende Vertreterversammlung ausschließlich über das Internet informiert, obwohl wegen des relativ hohen Altersdurchschnitts anzunehmen ist, daß viele Mitglieder kein Internet haben.
Da werden Mitgliedern offensichtlich schikanös die satzungsmäßigen Rechte verweigert - rechtzeitige Kopie eines Jahresabschlusses -, weil angeblich eine Sekretärin den Schlüssel mit in den Urlaub genommen habe. Ganz so, als ob es nur ein Exemplar gäbe und die Vorstände oder der Aufsichtsrat keine Kopien hätten.
Da weiß der Aufsichtsrat nicht, wie er es mit den ehemaligen Vorständen halten soll und legt den Fall (vermutlich nach Abstimmung mit den Verbandsjuristen) immer wieder - aber nie vollständig - der Vertreterversammlung zur Entscheidung vor. In der Zwischenzeit kassieren die Herren, die für die desolate Situation der VR-Bank ganz wesentlich verantwortlich sind, zu Lasten der Mitglieder weiterhin ihre üppigen Pensionen.
Mitglieder und Vertreter? Ach, was interessieren die berechtigten Interessen der Mitglieder und Vertreter (handverlesen durch den Vorstand?!?), die haben ja eh keine Ahnung und werden schon wegen des Kostenrisikos nicht den Klageweg beschreiten oder sind u.U. wirtschaftlich abhängig. Das höchste Organ der Genossenschaft - die Vertreterversammlung - wird bewußt falsch informiert. Fragen und Anträge aus der Versammlung werden ignoriert. Scheinbar werden auf den Vorversammlungen schon alle wesentlichen Dinge - ohne Protokoll - besprochen bzw. die Vertreter werden eingeschworen. Das hebelt die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft systematisch aus. Insbesondere, wenn es wie in der Vergangenheit um den Regress gegen ehemalige Vorstände geht.
So hangelt man sich von Jahr zu Jahr. Es fehlt nur noch, daß sich der Vorstand für den Verkauf der Filialen feiern läßt, weil er es geschaft hat, diese an einen Käufer abzugeben, der ohne den Garantiefond der Genossenschaften nicht überlebensfähig wäre aber offensichtlich doch Kredit erhält.
Da bleibt nur noch zu sagen:
Viel Spaß auf der anstehende Vertreterversammlung. Und ein Aufruf an die Mitglieder - fragen Sie ihre Vertreter - schreiben sie massenhaft Leserbriefe, wenn wieder unsinnige / unkritische Pressemitteilungen veröffentlicht werden.
Nr. 3456
Hans-Peter
17. Juni 2008, 17:11 Uhr
Betreff: Keine Sorge alles archiviertZu Beitrag 3675
Ach Uwe, wir machen uns doch da keine Sorgen. Artikel wie den in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) oder den tollen Zeitungsbericht zum Rausschmiss von Karl Krämer (= Link) hat man da ja sowie so nicht gefunden. Und ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren, den haben wir schon gespeichert und den Kopf von Werner Schelter, den bringen wir auch wieder rein. Klar dass man den Stolz löschen muss, wenn man den Vorstand Reinhold Wolf neben Johannes Herzog und Werner Schelter jetzt vielleicht doch anzeigen muss. Vielleicht ist Johannes Herzog auch bald dran, da muss man die Rückschlüsse auf alle anderen so weit wie möglich raus nehmen. Wie will man denn eine Artikelserie von die in Eintrag Nr. 3642 immer und immer wieder erklären? Die stammt vom letzten Jahr und ist auf der Bankseite auch nicht zu finden.
Nr. 3455
Uwe
17. Juni 2008, 16:48 Uhr
Betreff: Internetseite BankWer hat es gemerkt bei Presse hat man aus der Internetseite der Bank (=Link) das Jahr 2006 gelöscht. Demnächst wird man den tief verwurzelten Opa Reinhold Wolf löschen.
Nr. 3454
Jürgen
17. Juni 2008, 16:35 Uhr
Betreff: Bilanzbestätigungs vermerkeIch habe eben die Bilanzbestätigungsvermerke in Eintrag Nr. 3670 angeschaut. Kann ein Verbandsvorstand und ein Leiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes so etwas, wie im dritten Absatz steht, guten Gewissens unterschreiben, oder gefährden die damit ihre eigenen Stellung. Sollte man die Sache dem Wirtschaftsprüferinstitut nicht klar und deutlich aufzeigen und da nachfrgen, was die von so etwas halten. Haben die tatsächlich bei so einer Sache kein schlechtes Gewissen? Wenn ich da an das Fusionsgutachten denke und was da mit vereinbaren Interessen für die Mitglieder gestanden hat und dass man heute die Vogtlandfilialen mit Kunden aus unserem Landkreis verkauft, da versteh ich die Welt nicht mehr. Glauben die wirklich, weil sie die Unterlagen selber unter Verschluss haben, dass ihnen keiner auf die Schliche kommt?
Nr. 3453
Manfred Bleil
17. Juni 2008, 16:14 Uhr
Betreff: Mein Schreiben vom 12. März 2008 im AnhangOffener Brief an:
Herrn Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6
95615 Marktredwitz
Werter Herr Schelter,
ich finde es schon sehr traurig, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und frühere Notvorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, es nicht für notwendig erachtet auf Anfragen (siehe Eintrag Nr. 3612) zu antworten. Wir wissen beide, dass es sich nicht nur um Geplänkel handelt. Ich gebe Ihnen nochmals bis Freitag, den 20. Juni 2008, Gelegenheit zu antworten, andernfalls werde ich Politik, Presse, zuständige Behörden und eventuell Gerichte auf dem Klageweg um Rat und Hilfe bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil
Nr. 3452
Susanne
17. Juni 2008, 16:09 Uhr
Betreff: Morgen, Mittwoch, 18. Juni 2008 BilanzpressekonferenzStimmt es, ist morgen die Bilanzpressekonferenz der VR-Bank in Marktredwitz? Lassen sich die Herren Herzog, Heidel und Schelter gemeinsam ablichten. Was fällt ihnen für eine Schlagzeile ein, was für eine Bildunterschrift? Hausaufgaben gemacht, das ist abgedroschen. Hausaufgaben gemacht, oder Erbsen gezählt? Kommt nur die Frankenpost und der Neue Tag, oder hat man kritische Presse von außerhalb auch geladen, die nicht von den großen örtlichen Anzeigen profitieren? Hat die Frankenpost noch Bilder im Archiv von den drei Vorständen, beispielsweise wie man sich mit gespitzten Bleistiften ins Bild setzte (= Link). Wie hieß da die Bildunterschrift? „Wir haben nichts Rechtswidriges gemacht und immer richtig abgerechnet“, unterstützt vom nicht existierenden Fachausschuss für Bankrecht des Genossenschaftsverbandes? Hätte man besser geschrieben, wir haben die richtigen Freunde, die uns unsere unsauberen Machenschaften helfen zu vertuschen, angefangen von Abrechnungsbetrug bis zur Abholung von Sicherheiten, nachdem die Kunden über unsere Arbeit gestolpert sind, ohne dass davon beim Kunden oder der Bank auch nur eine Mark oder eine Euro angekommen wäre? Da frag ich mich bis heute wie denn die in Eintrag Nr. 1372 zu sehenden LKW’S und die Leute bezahlt wurden? Waren die schon aus Tschechien oder Polen? Wurden die auf Provisionsbasis (!?) bezahlt?
Nr. 3451
Hannelore
17. Juni 2008, 14:58 Uhr
Betreff: Rechenschaft?Werden denn jetzt die Lumpen zur Rechenschaft gezogen?
Oder haben die wieder Absprachen getroffen für den 19., war deshalb dem Krämer sein Russenauto am Montag vor der Bank, haben die beiden Krämer und Herzog oder vielleicht sogar noch mehrere sich abgesprochen?
Wann gibt denn die Staatsanwaltschaft einen Pressebericht über den aktuellen Stand ?
Und wann wird denn Oberlump Heger zur Rechenschaft gezogen? Herr Staatsanwalt, gehen sie doch nach Leibnitz an der Grenze zu Maribor, dort hatten die Kerle die Konten, der Heger mit Kontovollmacht? Oft genug sind die beiden Freunde dorthin gefahren. Alleine wegen derAusreden des Heger bei der Insolvenz der Flex in Slowenien müsste er als Verantwortlicher eine schöne Strafe erhalten.
Wird auch die Tatsache abgearbeitet, dass der Heger dem Richter in Weiden, heute in TIR, mit Hilfe seines Steuerberaterkumpels überhöhte Lagerbestände bescheinigt hat und auf Grund dessen auch die Staatsanwaltschaft und der Richter belogen wurden, lässt sich das die Staatsgewalt gefallen?
Aber der Heger ist wahrscheinlich einige Stufen nach oben gefallen, wieso kann er eine Finanzierung durchführen über einen aktuellen Neubau im Verbund mit den Stadtwerken WUN, da ist doch der Beck der Chef? und der Martini ist sogar dort angestellt, und ist er nicht auch noch im Aufsichtsrat beim Herzog??
Schöne Aussichten armes MAK.
Nr. 3450
Genossenschaftler
17. Juni 2008, 11:47 Uhr
Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft die Prüfungsberichte 2002 und 2003 mitgenommen?Was werden wir über die VR-Bank Marktredwitz noch erfahren, deren Namen der frühere Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog versucht zu löschen? Hat der Staatsanwalt die Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 mitgenommen und ausgewertet? Stehen da die richtigen Einzelwertberichtigungen, die eigentlich notwendigen, drin, oder wie sollte man sonst die Hinweise in den Lageberichtsvermerken (= Link) werten? Wie steht es mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) unter Beachtung deutscher Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung? Legalisieren Unterschriften eines Verbandsvorstandes Gschrey, zweimal eines Prüfungsabteilungsleiters Eberle, eines Prüfungsdirektors Hilkenbach, dass man nicht nach § 252 Handelsgesetzbuch (HGB), Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) bilanziert hat? Wo ist da die Überwachung durch die Bundesbank und das BaFin? Für was gibt man Bilanzen und Prüfungsberichte denn da hin? Dass man nach Gutdünken und Absprache mit den Verbänden verfährt? Ist der ganze Zusammenhang noch der Rettungsanker des Prüfers, der das vor Ort alles durch gezogen hat und heute wieder mit dem Aufsichtsrat die alten Vorstände – angeblich – wegen zivilrechtlicher Inanspruchnahme vor die Vertreterversammlung bringt?
Wann kommt diese Angelegenheit zur Sprache? Wer untersucht welche Folgen es für die Ausfälle bei der Bank hatte, dass man die Kreditgrenzen bei der Bank nicht entsprechend den Vorschriften zu § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) anpassen ließ und ob das eine Verletzung der Aufgaben der Prüfung nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und der Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch den Prüfungsverband mit allen Haftungsfolgen war? Warum lässt man die VR-Bank Marktredwitz mit ihrem Vorstand Herzog durch die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Umweg Volksbank Vogtland sanieren und zieht nicht die tatsächlich ursächlich Verantwortlichen, nämlich den Verband und die Prüfer, zur Verantwortung? Dieses Exempel zu statuieren, das will man vermeiden.
Auch mit den Sparverträgen, bitte liebe Kunden meldet Euch beim Wunsiedeler Kreis. Es ist nicht nur eine Pflichtverletzung gemäß dem in Eintrag Nr. 3660 hinterlegten Verbandrundschreiben wenn man auf der Sollseite bei den Kunden absahnt, genauso dürfte es eine Pflichtverletzung sein, wenn man den Kunden die zustehenden Zinsen auf der Habenseite vor enthält. Und es könnte wieder Bilanzbetrug sein, wenn berechtigte Nachforderungen der Kunden wieder nicht als Risikorückstellung in den aktuellen Abschlüssen auftauchen, obwohl sie drohend am Himmel stehen.
Nr. 3449
Uwe
17. Juni 2008, 09:24 Uhr
Betreff: Herr Johannes Herzog, der Abklatsch von Baron MünchhausenMan muss sich wirklich die Musterrede von Herrn Herzog (= Link) von vor ziemlich genau zwei Jahren auf der Vertreterversammlung 2006 anschauen, da kommt heraus, mit welcher Arroganz er auftritt und was er an leeren Sprechblasen alles verzapft. Was interessieren denn die Geschäftsberichte von 2005 und 2006 auf der Internetseite der Bank? Bei 10 bis 20 %-igen Veränderung nach unten, da will man den aktuellen Abschluss sehen, oder sollen die 80 Vertreter, die Multiplikatoren laut Johannes Herzog, die als Handzettel bei Mitgliedern austeilen, weil man sich das Porto nicht leisten kann? Der Verkauf der Vogtlandfilialen zeigt vielleicht mehr als man es erkennt, welche Fähigkeiten in der Führungsspitze dieser Bank sitzt. Das einzige was an Marktführerschaft vorhanden ist, ist der moralische Appell an die Kunden, doch bei der ortsansässigen Bank zu bleiben. Warum haben die Vorstände nicht den Mut den Geschäftsbericht hier einzustellen. Gedruckt ist er doch, auch wenn die Bilanz durch die Vertreter noch nicht abgesegnet ist. Gedruckt mit den schönen Worten man hätte erste Erfolge erzielt. Gedruckt nur mit anderen Worten, als „ein bisschen stolz“, oder „wir haben im Jahr 2006 unsere Hausaufgabengemacht“, immer wieder die Beschreibung der Hoffnung in die Zukunft und die Verleugnung der katastrophalen Vergangenheit und der tristen Gegenwart.
Doch mein Herr, im Hintergrund wird der einzelne Kunden nach wie vor behandelt, als sei er nur dazu da geschröpft zu werden. Und die Kunden zahlen kräftig heim, ein unzufriedener Kunden, das ist die schlimmste Werbebotschaft für einen wirtschaftlich arbeitenden Betrieb. Das Lauffeuer der negativen Erfahrungen der Kunden sind es, warum die Talfahrt nicht gestoppt wird. Schauen Sie sich den Eintrag Nr. 3642 an Herr Herzog, Sie lesen doch das Gästebuch öfters wie jeder andere Besucher auf der Seite, welche Signale die Bank aussendet. Sind es keine Signale, wenn sich die Kunden in die Abzählreihe stellen dürfen und jeder Siebte wegen der katastrophalen organisatorischen Aufstellung der Bank als Risikogefahr bezeichnet wird? Die Arbeit der letzten drei Jahre wäre umsonst gewesen, wenn man die Ostfilialen nicht zu Geld machen hätte können, aus der Geheimschatulle der deutschen Genossenschaftsmitglieder, die man bereitwillig einsetzt um sonst die Fusionen zu fördern, mit 80 Millionen unterstützt, wie in München diskutiert wird, oder waren es doch die 120 Millionen, die der Zweigstellenmann genannt hat? Nur ohne die Fusion, da hätte es das Geld angeblich nicht gegeben, da hätte man die Vorstände abgesät und unter die Brücke geschickt. Aber weil sie mitmachten, da erhalten sie als Prämie unglaubliche Pensionen mit Mitte 50.
Sind die Negativsignale nun nur in Marktredwitz hörbar und ganz kräftig spürbar, oder leist man die auch aus den Verbandsstatistiken heraus, aus der Prognose der Ertragssituation für 2008 für die Kreditgenossenschaften? Wenn man den Mitgliedern die Bilanz verwährt, wenn sie sich vor der Versammlung informieren, wenn man den Kunden verhöhnt, weil er seinen Sparvertrag gerecht nachgerechnet haben will, dann kann man darauf setzen, dass mit denen wieder Zehn oder gar Hundert von dannen gehen.
Herr Herzog soll sich das endlich auf seinen Block vor sich schreiben, wenn er jetzt vorgibt, drei Jahre Arbeit einzusetzen, dass man die Bank wieder ordentlich organisiert, dann setzt man das nicht nur wegen den alten Vorständen ein, dann setzt man das ein, weil man sich als Genossenschaftsverband mit diesen Vorständen verbündet hatte und eine Fusion von zwei wahrscheinlich kaputten Banken durchgezogen hat, ohne das mit befähigten Leuten zu machen und ohne eine geordnete Organisation einzufordern. Was braucht es mehr Beweise als die Aussagen in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) und dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link)? War „ein bisschen stolz“ (= Link) vor zwei Jahren in der Frankenpost Hohn und Spott an die Adresse der geschädigten Kunden, oder sitzt Johannes Herzog so auf dem hohen Ross, das er die Wirkung seiner unfassbaren Worte gar nicht begreift, oder dass er glaubt, er hat es nur mit Dummen in seinem Publikum zu tun?
300 Seiten Überziehungslisten pro Monat und darin enthalten unzählige Male Flex und Gold, Gold, Gold mit eigentlich undenkbaren Beträgen, das ist neben der Risikosituation aus Folie zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und dem Konterfei des Herrn Herzog darunter mit der sich laufend wiederholenden Beschwörung der Zukunft, das Ergebnis der Arbeit der Prüfung der Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz, wo man sechs Wochen vor der normalen Vertreterversammlung eine außerordentliche abhalten musste um den verteufelten Namen zu tilgen. Auch da haben die fehlgeschlagenen Versuche, das aus den Köpfen zu drängen schon Tradition und beginnen mit dem Vertrag mit Manfred Heger, wo man den Verzicht auf Alles sogar den Mitgliedern vorenthielt, den die Prüfer und die Abteilung des Dr. Bauer in München mitgebracht haben, wo man Horst Pausch zwei Tage nach der Versammlung wahrscheinlich mit der dümmlichsten Ausrede über Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) in der Zeitung, zum Rücktritt bewegt haben dürfte, fortgesetzt über alle die Jahre mit den immer wieder hinter den Kulissen niedergeschmetterten Regressen gegen die Vorstände, die wahrscheinlich nur die Befreiungsaktionen für Aufsichtsrat und Prüfung selbst darstellen sollten, bis hin, dass die Staatsanwaltschaft nun die Arbeit der Prüfung in die Hand nehmen musste.
Herr Herzog kann sich gerne als spendierfreudig ablichten lassen, wenn er nur die GuV bei der Bank seit seiner Anwesenheit als Prüfer und als Vorstand neben einander präsentiert, so wird er aufzeigen müssen, was die Bank der Region über die Kreditverluste angetan hat und was die Bank über fast Null an Steuerzahlung aus den Erträgen schuldig geblieben ist. Die Kunden sind nicht dumm Herr Herzog, sie können Ihre Leistung bei dieser Bank sehr gut einordnen und auch Ihre Mitverantwortung. Seinen Sie stolz darauf, dass Sie Ihren eigenen Mist präsentieren dürfen, auf nichts anderes können Sie stolz sein. Sie verkaufen Ihre Kundschaft um sich zu retten, die in Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal und mit ihnen die in Reichenbach und anders wo, auch das ist Signal genug und um an die Dinge zu kommen, da hat man Mitglieder dort vor Jahren schon belogen und die Vorstände bei der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Heger, Krämer und Wolf hat man aber ganz schnell nach Oberwiesenthal fahren lassen um zu sondieren, was man denn aus dem Sporthotel alles heraus ziehen könnte. Steht es nicht so schon in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 und was das Mitglied schon in Eintrag Nr. 32 von der Fusion hielt?
Nr. 3448
Beobachter
16. Juni 2008, 18:20 Uhr
Betreff: Genau dass muss man bei der VR-Bank Marktredwitz auch öffentlich fragenIm niedersächsischen Sottrum wurden die Vorstände wegen Kreditverlusten abberufen, hier ein Zeitungsartikel dazu (= Link). Aber da war die öffentliche Diskussion nicht mit der allgemeinen Stellungnahme beendet. Hier wurde ein umfassender Leserbrief (= Link) auch mehrspaltig abgedruckt, der kritisch nach der Verantwortung des Aufsichtsrates fragte. So einen offenen Journalismus wünschen wir uns auch bei uns. Will die Zeitung bei uns wieder bis zum allerletzten Tag warten und dann wieder nur die Stellungnahme von Johannes Herzog abdrucken?
Nr. 3447
Kunde
16. Juni 2008, 18:07 Uhr
Betreff: Mich wollten sie einschüchtern mit meinem SparvertragAls ich mich bei der Bank gemeldet habe, weil ich den Sparvertrag nachgerechnet haben wollte, da wollten die mir doch sagen, sie hätten ein teures Gutachten dafür machen lassen und sie hätten alles richtig gemacht – wieder mal – und wenn ich keine Ruhe gäbe, dann müsste ich das Gutachten bezahlen. Aber meine Herren, ich lass mich nicht einschüchtern. Wenn ihr mir den Vertrag nicht nachrechnet, dann mach ich eine Auskunftsklage. Vielleicht hilft mir der Wunsiedeler Kreis und die Schutzgemeinschaft und wir hängen alle anderen Kunden mit dran. Ich bin mir bombensicher, dass ihr nicht nach einer vergleichbaren Marktzinsberechnung die Zinsen runter genommen habt, wenn ich seh was man mir zuerst vorgerechnet hat, dann tränen mir sowie so die Augen was zum Schluss raus gekommen ist.
Nr. 3446
Webmaster
16. Juni 2008, 17:59 Uhr
Betreff: Wer hat oder hatte bei der VR-Bank langfristige Sparverträge mit Bonuszahlungen oder ähnlichem?Vor einiger Zeit haben wir zu Sparverträge der VR-Bank mit Bonuszahlungen oder vergleichbaren Verträgen Stellung genommen oder Besucher haben hier dazu diskutiert. Wir wollen noch mal daran erinnern und ihnen die Gelegenheit geben uns solchen Verträge aufzuzeigen. Hier sämtliche Einträge dazu, die wir auf die Schnelle noch mal zusammengestellt haben (jede Eintragsnummer ist ein Link): Eintrag Nr. 3077, Eintrag Nr. 3084, Eintrag Nr. 3085, Eintrag Nr. 3086 (Musterbrief der Verbraucherzentrale anhängend), Eintrag Nr. 3087, Eintrag Nr. 3088, Eintrag Nr. 3113, Eintrag Nr. 3115, und Eintrag Nr. 3116.
Nr. 3445
Susanne
16. Juni 2008, 17:20 Uhr
Betreff: Wieso soll nur der alte Vorstand haften?Wir haben doch nach wie vor einen der Hauptverantwortlichen da für das Schlamassel, was Reinhold Wolf mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hat. Sein Bild ist mit der zukünftigen Ausrichtung in dem Link passend doch gleich drunter unter den katastrophalen Zahlen, wo man uns Kunden der VR-Bank zum Risiko erklärt hat. Zukünftige Ausrichtung mit wiederholter Haftungsverhandlung auf den Vertreterversammlungen weil man mit der unsauberen Arbeit als Prüfer die Staatsanwaltschaft in die Bank geholt hat. Wie lange will er uns denn noch den Bären aufbinden, dass die Sachen ihn nichts angehen würden, weil sie, wie er es der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) gesagt hat, alle vor 2004 waren? Wie lagen wollen wir es noch zulassen, dass diese Leute unsere Bank mit solchen Zeitungsbildern (= Link) in Verruf bringen, nur um sich selber raus zu reden. Herr Herzog und Herr Grothoff haben doch Heger, Wolf und Krämer mit den Lageberichten (= Link) bestätigt, dass man ihnen das Eigenkapital gelassen hat, dass sie die Kreditgrenzen auch ja hoch halten konnten.
Johannes Herzog brauchte es doch als Erster, dass Manfred Heger im August 2004 mit dem Verzicht auf alle Ansprüche verabschiedet wurde und heute haben wir dank des Prüfers von damals, dem heutigen Vorstandsvorsitzenden unserer Bank die Vergangenheit wieder auf dem Tablett, weil wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft seine Arbeit übernehmen musste. Diese Prüfung war schon aus dem Grund nichts wert und heute geht es darum, ob nur der Vorstand von damals oder auch die Prüfer von damals (wie hieß den der gleich nochmals?) mit verantwortlich ist. Millionen hat man geholfen kaputt zu machen, anstatt es zu verhindern. So blind konnte man doch bloß absichtlich sein. Und darum müssen wir den Mann in seiner heutigen Verantwortung zur Rechenschaft ziehen und den besten Grund hat er mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) geliefert. Damit fangen wir dann an und aufhören tun wir nicht mehr so schnell. Und wenn es der Aufsichtrat nicht tut, dann packen wir eben den, der ist genauso mit schuld.
Nr. 3444
Hilde
16. Juni 2008, 13:33 Uhr
Betreff: FiliailverkaufHallo Webmaster,
bitte geben Sie uns doch Informationen, wie das nun mit Flex und Gold, Gold weitergeht. Nun ist am 19. Vertreterversammlung und niemand weiß eigentlich, was da abläuft!
Haftet dafür eigentlich nur der Vorstand, oder auch der Aufsichtsrat?Wie sieht es eigentlich mit der Haftung vom Prüfungsverband aus? Die, bzw. Herr Herzog muß das doch gesehen und abgenickt haben. Sicher gibt es doch Kriterien für die Vergabe von Krediten, oder nicht? Ohne Sicherheiten werden hier Gelder verschleudert, ohne daß jemand was tut!
Ich bin der Meinung, daß hier die Delegierten nachhaltig und hartnäckig Fragen stellen müssen, vorallem über die Frage der Haftung, wegen fahrlässiger Kreditvergabe.Lasse sich niemand mit der Antwort abspeisen, es handele sich hier um ein schwebendes Verfahren, denn hier geht es doch um Geld unserer Bank! Zumindest muß geklärt werden, wer denn damals geprüft hat, und wie der Aufsichtsrat dazu stand.
Wenn ich heute in der Zeitung lese, wie der ehrenwerte Herr Pausch hofiert wird, der ja auch mal in den Genuß eines Forderungsverzichts kam, und der lange Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender mit Heger jun.und sen. zusammengewirkt hat dann stellen sich mir die Haare zu Berge. Hut ab vor jedem kleinen Handwerker, der mit der Abzahlung seines Kredits seinen Betrieb sauber über die Runden bringt.
Solche ehrlichen Leute werden dikriminiert, wenn man den Betrügereien nicht knallhart nachgeht!
Grüße Hilde
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