Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4493

Uwe

29. April 2009, 15:42 Uhr

Betreff: Aussitzen um jeden Preis

Der Wind und die Stimmung dreht sich. Dort wo deutsche Wirtschaftsbosse Misswirtschaft zu verantworten haben, werden Konsequenzen verlangt. Was die Veröffentlichen der Bankenaufsicht zu den maroden Krediten und Papieren bei den Banken für die Vorstände bringt, das ist noch nicht ausgestanden. Doch ob jetzt bei einer Bilanzsumme von 160 Mrd. € oder einer Bilanzsumme von 350 Mio. €, die Geschäftsführung muss immer für die Ergebnisse oder auch die Verluste gerade stehen. Auch bei der VR-Bank ist der Anschein, dass die Vorstände sich für ihr Tun nicht verantwortlich fühlen. Warum hat Johannes Herzog als Prüfer nicht für den Schnitt gesorgt? Wenn er uns nach vier Jahren immer noch erklären will, es sind die alten Probleme, dann hat er doch schon als Prüfer versagt, man hat die Verluste nicht entsprechend aufgenommen, man hat faule Kredite als gute weiter behandelt um sie im Laufe der Zeit leise entsorgen zu können, natürlich alles unter seiner Fittiche. So kann man selbst geschaffenen Probleme elegant entsorgen. Leider stecken hinter den entsorgten Problemen bei einer Bank Menschen und Schicksale und natürlich auch viele Arbeitsplätze. Die scheint es hat Johannes Herzog für seine eigenen Karriere in Kauf genommen. Ich meine die guten Genossenschaftsbanken sind gar nicht so gut, sie sind genauso skrupellos, wenn es um die eigene Köpfe geht und um eigenen Vorteile.

Wenn es Herr Herzog als Prüfer nicht für die korrekte Aufräumung der Problemfälle gegangen ist, dann muss er es jetzt verantworten, was ab dem Herbst 2004 geschehen ist, auch wenn er entgegenhalten wird, dass er erst 2005 eingetreten ist. Mit dem Ausscheiden von Manfred Heger war Johannes Herzog ab sofort der bestinformierte Mann der VR-Bank Marktredwitz. Vier Jahre eklatanter Rückgang im Geschäft, während andere Banken am platz zulegten, dass bezeugt, dass Manfred Heger unter den Augen der Verbandsprüfer eine unglaubliche Luftblase aufbauen konnte und dass Einigkeit bestanden haben dürfte, diese Blase nicht mit einem Nadelstich aufzulösen, sondern dass die Luft langsam und dosiert abgelassen werden musste und zwar von einem Mann, der wusste, wo die faulige Luft steckte. Und so hat man über diesen Abbau die Mitarbeiter reduziert und unliebsame Kunden mit davon verfrachtet, neben vielen anderen Dingen. Wahrscheinlich wurden Ticks o mass angewendet, wie zum Beispiel die Aktivierung des HOMA-Gebäudes, wo man vielleicht einen riesigen Kreditverlust versteckt hat. Wie gesagt alles unter den Augen der Prüfer Grothoff und Herzog. Sehen wir in der Entwicklung unserer Bank was ein Bock als Gärtner anstellt? Diese Genossenschaft hat man ausgeblutet. Den dringend notwendigen Bluttransfer durch den Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften wollte man auch noch heimlich still und leise vollziehen. Über die Solvabilitätsbilanz werden wir es nachvollziehen können, ob der Rückgang des Eigenkapitals, mit der Fusionsmeldung verkündet, über die Geschäftsguthaben erfolgt ist, oder über Verluste. Getreu dem Motto der Prüfer, verkaufe den Mitglieder jede Zahl positiv und spreche von Wegen in die richtige Richtung, auch wenn die Richtung Auflösung von Rücklagen heißen könnte. Die Worte stammen von dem direkten Prüfervorgänger von Herrn Herzog. Wir freuen uns, dass sich solche Leute bei uns vorne hin stellen. So sitzt Herr Herzog seinen geschäftlichen Niedergang aus bis zum Letzten. Die Raiffeisenbank Gefrees wird wohl auch eine ähnliche Meldung abgeben, wie die Raiffeisenbank Zorneding, da waren die Mitglieder und Vertreter im wahrsten Sinne des Wortes zornig. Es muss sich nur einer erheben und trauen, dann wachen die wahren Gefühle bei den Mitgliedern auf. Eine Ablehnung einer Fusion nach diesen starken Worten, das könnte der letzte Orkan für Johannes Herzog gewesen sein. Auch den Mitarbeitern muss es Angst und Bang sein, seit der stolzen Verkündigung vom Juni 2006 mit 192 Mitarbeitern hat man 47 abgebaut. Die gingen nur zum geringen Teil mit ins Vogtland. So baut man ab bei der VR-Bank, einerseits die Kunden über die Abschreibungen oder die BAG Hamm, auf der anderen Seite die Angestellten. Keiner hat was zu befürchten bei Herrn Herzog, am wenigsten er. Am meisten baut man aber ab an Vertrauen bei den Kunden. Es fällt auf wie notwendig die Volks- und Raiffeisenbank überall den Begriff der nicht vorhandenen Kreditklemme verwenden. Man könnte meinen man müsse die Kunden herbei flehen.

   

Nr. 4492

Aus MAK

29. April 2009, 13:59 Uhr

Betreff: Gratulation zur Berichterstattung in der Heimatzeitung des Münchener Merkur

Der Münchener Merkur und seine Heimatzeitungen gelten als in gewisser Weise konservativ. Zur kritischen Betrachtung der Fusion zwischen der VR-Bank München-Land und der Raiffeisenbank Zorneding (= Link) kann man nur gratulieren, das ist ein erfreulicher Trend der Berichterstattung gegenüber den Banken auf regionalem Sektor. Das kann nur förderlich sein für das Selbstverständnis für was diese Banken da zu sein haben, für die Region oder für die Größe. Die Raiffeisenbank Zorneding dürfte wahrscheinlich größer sein als die Durchschnittsbanken in Bayern. Diesen gleichlautenden Parolen überall muss man sehr wohl skeptisch gegenüber stehen und zuerst überlegen, ob nicht jede Fusion zuerst den Vorständen nützt und dann erst dem Mitglied und Kunden. Was man an der einen Stelle lobt, kann man nicht anderswo verteufeln.

   

Nr. 4491

Aus ...

29. April 2009, 13:29 Uhr

Betreff: Was ist, kriegen wir die Bilanz jetzt zu sehen

Was ist jetzt mit dem Herrn Herzog, kriegen wir jetzt die Bilanz zu sehen, wenn man sich schon als Bräutigam zur Verlobung vorstellt, dann muss man doch sagen was man in den Taschen hat. Hat Herr Herzog den Gefreesern gesagt, dass bei der Bank Ermittlungen laufen, hat Herr Herzog seine Fusionspartner aufgeklärt ob gegen ihn oder auch Aufsichträte selber ermittelt wird? Man kann doch nicht immer alles auf die Alten schieben, da sind doch Herzog und Heidel jetzt höchstpersönlich zuständig, was sie als heiße Kartoffel nicht anpacken wollten. Was ist mit den Zusammenrechnungen im Kreditbereich mit den Organkrediten? Hat man über Peter Träger aufgeklärt oder ob die Kredite an Ehefrauen auch ordentlich nach den gesetzlichen Regeln behandelt worden sind? Was ist mit Werner Schelter, kann der noch frei denken und handeln, hat er dem Webmaster auf seine Fragen immer noch nicht geantwortet? Der Wunsiedeler kreis informiert uns wenigstens im Gegensatz zu den Verantwortlichen in der Bank. Zeigt Herr Herzog den Gefreeser seine von ihm geschriebenen Prüfungsberichte, wo er behauptet, nichts davon gewusst zu haben, von den genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements. So eine Prüfung kann doch nichts wert gewesen sein, wenn der Prüfer nahtlos in die Geschäftsleitung der Bank gewechselt ist und schon bei der Revision bloß auf den zukünftigen Posten geschielt haben dürfte. Zuerst muss er es aber endlich uns alles sagen.

   

Nr. 4490

Insider

29. April 2009, 13:06 Uhr

Betreff: Notruf zu einer angekündigten Fusion

Schon wieder hat uns ein Hilferuf wegen einer anstehenden Fusion erreicht, nicht weit entfernt, wo unsere Hilfe auch schon von Nöten war. Liebe Freunde wir werden Euch helfen. Habt Ihr uns die überlassenen Zeitungsausschnitte im Original, als Kopie sind sie schwerer lesbar, wenn wir sie hier mit einstellen wollen. Welchen Datums sind die Artikel, vielleicht bekommen wir sie von der Zeitung direkt? Eine Anlaufadresse wäre nicht schlecht, wir versprechen höchste Diskretion.

   

Nr. 4489

SZ-Leser

28. April 2009, 19:56 Uhr

Betreff: Die erste Bilanz des Banken-Desaters

Das ist der Artikel auf der Titelseite in der Samstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 25. April (= Link) mit dem Titel „Die erste Bilanz des Banken-Desaters“, bezeichnet als Internes Papier der deutschen Finanzaufsicht. Deswegen hat man die Staatsanwaltschaft München eingeschaltet, weil ein Maulwurf die Zahlen weiter gegeben hat, die dann in den Nachrichten im Fernsehen auf einmal nicht mehr als geheim bezeichnet wurden. Weiter so Du Maulwurf, wir wollen noch viel mehr von internen Papieren dieser Behörde erfahren. Hoffentlich lacht der Staatsanwalt in München. Uns bleibt nur den Mund offen stehen. Armes Deutschland. abspielen

   

Nr. 4488

Susanne

28. April 2009, 11:03 Uhr

Betreff: Bilanzprüfer da?

Aus den Reihen der VR-Bank hört man, dass die Prüfer des GVB da sind. Warum schweigt der Vorstand Johannes herzog bisher zu seiner eigenen Bilanz. Als man in Versammlungen noch die Wortpassagen protokollierte, hat Reinhold Wolf 2006 gesagt, dass man die Abschreibungen in Abstimmungen mit Prüfern gemacht hatte und man für das laufende Jahr nochmal Abschreibungen erwarte. Da kann man raus lesen, dass man die Abschreibungen, die nicht mehr in die Bilanz gepasst haben nicht mehr kontrolliert hat. Man könnte sagen, man hat einfach die Prüfung aufgehört. Was man nicht gesehen hat, dass musste man auch nicht festhalten, nach dem Strickmuster noch nicht bekannte Ansprüche.

Es ja nicht im Sinne einer Prüfung, dass man da die Abschreibungen festlegt. Der Vorstand muss die Bilanz erstellen und in dem Rahmen sind auch die Kredite vom Vorstand zu bewerten. Der Vorstand muss notwendige Abschreibungen und Wertberichtigungen selbst vornehmen und den Prüfern muss eine fertige Bilanz vorgelegt werden. Es darf keine offenen Bilanzposition Kundenforderungen geben und eine offenen Gewinn- und Verlustrechnung, die mit den Prüfern abgestimmt wird, das widerspricht dem Wesen einer unabhängigen Prüfung. Wenn so die Prüfung durchgeführt wird, dann müsste man sie anfechten. Da Herr Herzog seine Bilanz noch nicht bekannt gegeben hat, muss man davon ausgehen, dass er sich und auch den Prüfern jedes Hintertürchen offen gelassen hat. Wenn die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken angeblich toxische Papiere in Höhe von über 50 Milliarden im Keller haben, dann müsste bei der VR-Bank Marktredwitz nah zu auch ein Wert von 40 Millionen da sein, wenn man die 1.200 Banken auf die einzelnen runter bricht. Sollte Herr Herzog da nicht auch was zur eigenen Situation und auch zur Situation in dem von ihm geleiteten Kreisverband was sagen? Das Beispiel BaFin zeigt, dass die geheimen Zahlen in den Aktendeckeln auch ohne das Zutun derer, die die Hände drauf halten, öffentlich werden. Müssen wir einen Antrag zur Vertreterversammlung stellen dass man uns genau aufklärt wie das bei unserer Bank im Detail aussieht?

   

Nr. 4487

Gast

28. April 2009, 04:44 Uhr

Betreff: BaFin-Papier von Streng geheim in die Tagesschau

Es gibt wenige Foren wo man sich über unsere Banken auslassen kann, darum nutze ich die Möglichkeit des Gästebuches Wunsiedeler Kreis, weil hier auch die Sache mit dem BaFin-Dossier schnell aufgegriffen worden ist. Es hat mir auch keine Ruhe gelassen und ich will mich aus meiner inneren Wut jetzt dazu äußern. Die Süddeutsche Zeitung meldete von der Studie, vielleicht hat jemand in Bayern diesen Artikel, und der Wunsiedeler Kreis verlinkt das. Mich interessiert brennend was da geschrieben worden ist. Die Bankenaufsicht BaFin stellt zuerst nach dem n-tv-Arktikel einen Strafantrag weil ihr Geheimpapier an die Öffentlichkeit geraten ist und dann kommt die Angelegenheit in der Tagesschau und in den Heute-Nachrichten. Wie sollen wir zu diesen Behörden und unseren Politikern noch Vertrauen haben? Ich hab in 3Sat auch das Interview von Peer Steinbrück im Schweizer Fernsehen gesehen. Man würde uns nicht übermäßig in die Taschen greifen. Unser Minister hat als Beispiel andere OECD-Staaten genannt. Man hätte in Deutschland auch einen hohen Anspruch an den Staat. Sind hohe Steuern in anderen Ländern eine Begründung bei uns auch hohe Steuern einzufordern, wenn alle hochgehen, dann ist man wieder im Durchschnitt? Sagt ein SPD-Finanzminister wir hätten ein Sozialstaatsdenken? Wieso hat aber ein Vorgänger aus seiner Partei alle Beteiligungsgewinne bei den Banken als Kapitalgesellschaften in Milliardenhöhe steuerfrei gestellt und bei den kleinen Bürgern führt man die Abgeltungssteuer ein egal ob es sich um unsere Altersversorgung handelt oder nicht? Ich habe es hier beobachtet, die VR-Bank Marktredwitz macht es im Kleinen und bezahlt mit steuerfreien Beteiligungsgewinnen seit Jahren die Dividenden in dem man Verbundbeteiligungen zwischen den Banken in Bayern hin und her schiebt, die Deutsche Bank braucht Milliardengewinne nicht zu versteuern.

Trauen wir unseren Vertretern im Land noch, trauen wir denen, die im Beamtenstatus für uns Bürger tätig sind, oder müssen sich andere Beamte schämen in diesen Topf geworfen zu werden? Wer schürt den sozialen Aufstand, wer schürt die Mentalität des Umverteilens, wenn man selber in den Aufsichtsräten sitzt und die hohen Vorstandsbonifikationen trotz Verlusten per Vertrag genehmigt hat? Warum wird aus einem Geheimpapier plötzlich eine der wichtigsten Wirtschaftsnachrichten? Ich bin entsetzt über die Bankenaufsicht als die Polizei in unserem Banken- und Versicherungswesen. Ich wundere mich nicht, dass im Sparkassensektor, oder im Bereich der öffentlich rechtlichen Banken die Landesbanken in der Liste der Risikoträger ganz weit oben stehen und dass im Genossenschaftssektor die Prüfungsverbände Einflussfaktoren gefunden haben, die ihnen niemals zustehen. Vor der Übertragung auf die Bad Banken müssen wir dort zuerst die Mitverantwortung der Verbände überprüfen lassen. Das Versagen unserer Bankenprüfung und der Bankenaufsicht ist eine Erkenntnis, die nie offen angesprochen wird. Minister Steinbrück sollte nicht auf die Banker schimpfen, die der Politik jetzt soviel Arbeit gemacht haben. Er soll die Banker und ihre Verbände endlich in die Pflicht und auch Verantwortung nehmen und an die eigene Brust klopfen und nicht uns Bürger so darstellen als hätten wir nur ein Anspruchsdenken an den Staat. Diese Aussage hat er in einem fremden Land gemacht, ist er sich dessen bewusst? Hat er gemeint davon erfährt man daheim nichts?

   

Nr. 4486

Bürger dieses Landes

27. April 2009, 15:46 Uhr

Betreff: Empört wegen der BaFin

Muss ich mir die Augen reiben, wenn ich den Artikel von n-tv im letzten Eintrag lese? Da macht die BaFin eine Studie und die Bürger dieses Landes dürfen davon nichts wissen. Ich dachte wir haben Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und den Verfassungsschutz als Geheimdienste, aber dass wir Beamte haben, die uns ihre Studien vorenthalten und es als Straftat anzeigen, wenn was an die Öffentlichkeit gerät, dass ist mir neu. Wie ist das zu verstehen, wenn man die Bankenlobby schützt und uns Bürgern das wahre Ausmaß nicht nennt, uns aber als Melkkuh verwendet? Hätten wir nicht längst die Abschaffung des Solidaritätszuschlages verdient, oder brauchen wir die Erhöhung um die Bankenpleiten via Staatskasse zu bezahlen. Brauchen wir die weitere Aufblähung des Apparates BaFin, der mit dem Bundesfinanzministerium das alte Verteidigungsamt in Bonn füllen musste, oder müssten wir Angst haben, dass wieder untätige Beamte geheime Studien machen?

Wollen wir uns was vormachen, ob bei den Banken wie in Marktedwitz, vor ein paar Jahren in Hof mit großen Kreditverlusten, oder in München mit der riesigen Sanierung die Prüfungsverbände und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Risikosituationen sich nicht schon Jahre vorher haben auftürmen sehen, bevor man die Mitglieder informiert hat? Vielleicht nach der Art des GVB über Fusionsgutachten, da die unvertretbare Risikolage in den Lageberichten dort unerwähnt geblieben war und bestätigt wurde, dass alles im Interesse der Mitglieder über die Fusion liegt, oder mit dem Weg in die richtige Richtung laut einem Oberrevisor Hofmann im April 2001, wenn die Aufsichtsräte 2 Millionen Rücklagen aufgelöst haben, man aber einen Bilanzgewinn verkündet? Ist es Lug und Trug im Kleinen, dass sich summiert zu 850 Milliarden € im ganzen Land, wovon bitte nur die Bankenaufsicht Kenntnis haben soll? Wollen die Beamten uns zu unmündigen Bürgern erklären, wie man bei den Genossenschaftsbanken über die unkorrekte Berichterstattung die Eigentümer zu unmündigen Mitgliedern erklären will?

Sitzen da die sich selbst berufenden „Heilsbringer“ wie im Eintrag Nr. 4705 genannt, zumindest die, die glauben es regelt sich am besten wenn man uns ausschließt und nur sie die Fäden ziehen? Muss man die Studien für sich behalten, oder die Risikoaufstellungen wie sie in Marktredwitz dann hinterher in die Versammlung 2006 gebracht wurde bei 50 Millionen höchst Ausfall gefährdeten Krediten zwischen 2003 und 2005? Warum dieser Risikobericht nicht schon früher, aber Bilanztestate bei ignorierten Einzelwertberichtigungen? Sind wir mündig genug um die unselige Linie von 2001 bis 2004 und eventuell bis in die heutige Tage zusehen? Hat die BaFin das übersehen, oder hat man vorher zugestimmt, bevor es niedergeschrieben worden ist, ungesetzliches Bilanztestat nach ungesetzlicher Bilanzerstellung von Manfred Heger? Warum der Prüfer nahtlos zum Vorstand gemacht bei diesen Verhältnissen? Ist nach der Bezeichnung des Genossenschaftsverbandes nun der Kunde eine Gefahr für das System, oder sind es Leute mit ihren Geheimwerken, die ihre eigenen Regeln schaffen und Gesetze nur dann anwenden, wenn sie es für nötig erachten? Sind wir die Gefahr Bürger, die Aufklärung will? Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Haftung des Prüfungsverbandes vor, wer bitte soll diese Haftung fordern, wenn es keine Kontrolle der Prüfung gibt? Dafür sollten wir die Beamten in der Graurheindorfer Straße 108 in Bonn abstellen, aber bitte keine neuen einstellen und uns über die Bankgebühren wieder bezahlen lassen.

   

Nr. 4485

Aus der Organisation

26. April 2009, 18:35 Uhr

Betreff: Zeitenwende bei den Genossenschaftsbanken

Man darf die VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz nicht isoliert sehen. In der Zentrale der Bank wird der Wunsiedeler Kreis sicher regelmäßig und zeitnah verfolgt. Artikel wie der zur Raiffeisenbank Zorneding (= Link) vor den Toren Münchens dürften dem früheren Prüfer und jetzigen Vorstand ein Schauer über den Rücken jagen. Da war die drittgrößte Genossenschaftsbank in Bayern schon gebildet und die Öffentlichkeit über den Wunsiedeler Kreis und die Interessengemeinschaft München macht die Vorstände und Aufsichtsrat in einer Art skeptisch, dass die Fusion abgewendet wurde. Vielleicht informiert der Wunsiedeler Kreis genau über die Abläufe, war da nicht die positive Abstimmung zur Fusion schon durch und die Vorstände haben eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Formfehlern gescheut? Die Aussagen in den Pressestimmen auf der Homepage der Bank vor wenigen Monaten hatte noch eine ganz andere Sprache. Es ist deutlich man scheut bei den bayerischen Genossen die Niederlage in Fusionsabstimmungen und die Diskussion wegen einer guten und einer schlechten Bank. In dem Artikel aus Zorneding schwingt die Angst mit, die man nicht zu überwältigen weiß, dass man geschluckt wird und die Problem der Vergangenheit nicht genannt wurden und diese auf den kleinen Fusionspartner ohne Rücksicht auf Verluste übertragen werden.

Ebenso sollte sich darum der Vorstand Johannes Herzog als Kreisverbandsvorsitzender erkundigen, was er in Zeitungen sagt. N-TV meldet von einer BaFin-Mitteilung über Indiskretion zu Studien über die „toxischen“ Papiere bei den deutschen Banken (= Link), die von der Süddeutschen Zeitung angestoßen worden sein soll, wo die nicht bekannt gegebenen Risiken deutscher Banken auf über 850 Milliarden € beziffert werden. Sind die Beschwichtigungen der Versuch den Schaden zu begrenzen. Geht es Herrn Herzog wie Präsident Dr. Götzl, dass er davon spricht, dass die Genossenschaftsbanken gesund seien, während die Studie angeblich von über 50 Milliarden € Problemfällen bei den Volks- und Raiffeisenbanken berichtet.

Bei solchen Summen verschwindet natürlich, was man in Marktredwitz angerichtet hat. 50 Millionen latente Kreditrisiken, inzwischen zur BAG Hamm übertragen, oder der Kunde ganz ausgemerzt, die erscheinen in so einem Haufen gering, aber Leute wie Johannes herzog haben hier wahrscheinlich in der Prüfung versagt. Die Bad Bank ist der Anker um das Vertrauen zurück zu holen, aber die lächelnden Gesichter auf den Hochglanzfotos sind dem Vertrauensgewinn doch stark hinderlich. Diese Leute haben den Schaden verursacht und sie sollen den karren aus dem Dreck ziehen. Das ist doch nicht möglich. Wie kommt das BaFin zu diesen Ergebnissen, durch die Meldungen aus den Prüfungsunterlagen? Die Bilanzpflicht der Banken ist mit dem 31. März durch. Wehrt man sich dagegen, dass man nie etwas unternommen hat? Gibt es bei der BaFin genauso Leute, wie beim GenoVerband oder in der VR-Bank, die glauben, dass nur noch mit Öffentlichkeit das Ruder herum zu reißen ist?

Soll man diesen Leuten einen Orden verleihen oder sie mit der Staatsanwaltschaft verfolgen lassen? Abrechnungsbetrug bei Banken ist ein Verbrechen, hat der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum gesagt, warum haben die Prüfer die EDV-Einstellungen bei den Banken nicht gerügt und in die Berichte geschrieben. Die richtige Wertstellung hat man anscheinend nur mit einem Rundschreiben mitgeteilt, warum hat man da nicht bei den Abertausenden bis Millionen Buchungen gleich mit drauf geschaut, die man jeden Tag in den Prüfungen zu Gesicht bekommen hat? Warum hat Herr Herzog und Herr Grothoff dass Manfred Heger und seinen Kollegen vorgehalten und die Rechtsberatung des Verbandes spricht von Gefahr Kunde?

Warum spielt dieser Vorstand nicht mit offenen Karten? Weil er es nicht kann? Kann er gar nicht sagen ob gegen ihn ermittelt wird? Ist es zu heißt darüber zu berichten ob Aufsichtsrat Peter Träger noch im Amt ist oder warum nicht? Wenn Sicherheiten doppelt abgetreten wurden, dann hat doch die Bank geschludert, weil man dies nicht untersucht hat? Wie kann man aber in der Prüfung solche Sicherheiten bewerten wenn die Nachweise nicht da sind? Was bedeutet ein Satz, der Vorstand (Manfred Heger) hat gewusst wie wenig die Unterlagen bei der Bank wert sind, ist das hier für Johannes herzog nicht ähnlich? Ich halte auch mit dem Satz, man kann Angst um die Banker haben. Man warnt uns vor sozialen Unruhen, die Bundespräsidentenkandidatin ist sich nicht zu schade dies zu formulieren. Wird der Zorn auf die Bankoberen weiter anwachsen, wenn ihre Tagesaussagen kaum den Sonnenuntergang erleben, bevor sie Makulatur werden. Für die Raiffeisenbank Zorneding kann man nur allen gratulieren, die diese Fusion zum Wohle, ja zur Sicherheit der Mitglieder dort unmöglich gemacht haben. Es ist die Macht der Information die gesiegt haben dürfte. Und es scheint die Menschen haben wieder ein Gespür wo sie aufmerksam sein müssen und schauen nicht mehr nur weg. Es ist wie eine Zeitenwende und bei den Kreditgenossenschaften regt sich wieder Basisdemokratie gegen Bevormundung und auch gesteuerte Fehlinformation. In Marktredwitz wird der Vorstand auch zur Information gezwungen werden, besonders über seine frühere Rolle.

   

Nr. 4484

Erkennend

25. April 2009, 13:15 Uhr

Betreff: Ist diese Bank nicht das Paradebeispiel, wie undurchsichtig Bankgeschäfte geführt werden?

Wer hat bei der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz eigentlich versagt? Wurde hier eine gute Idee gegen ihren ursprünglichen Zweck gewandelt, in dem sich ein paar Leutchen geschickt die Machtfülle geholt haben bis zu dem Punkt dass man nicht mehr angreifbar war, haben sie es geschickt verstanden das System für sich zu nutzen? Sind es schlimme Verhältnisse, wenn sich die selbsternannten Heilsbringer hinter verschlossenen Türen darum kümmern was für alle anderen das Richtige zu sein hat? Ist das für alle andere die Horrorvorstellung? Sitzen diese Heilsbringer für die VR-Bank Marktredwitz in Reihen des Genossenschaftsverbandes, wenn es plötzlich drum geht, dass man Bauernopfer in Kauf nimmt um vermeintlich das Ganze zu schützen. War Manfred Bleil in Wunsiedel das einzige Bauernopfer um dass sich dann die Vorstände persönlich kümmerten, als sie bei der Frau auftauchten und sie nach der Kreditkündigung zur eigenen Darlehensaufnahme nötigten, oder als man vorfuhr und sich anzuschauen, wie die Maschinen weg waren, oder wo man einen Käufer von Maschinen weg führte, um nicht beobachtet zu werden wie man die Verhandlungen führen wollte?

Ist dieser Kleingewerbetreibende das einzige Bauernopfer gewesen, oder wie viele stille Opfer muss man hinter der Risikolage der VR-Bank Marktredwitz vermuten, wenn jeder 6. Kreditkunde in 50 Millionen latentem Kreditrisiko steckt? Laut den Zahlen wurde 6. zum Bauern gemacht, was ist mit dem was im Dunkeln bleibt. Sind die Ursachen des Kreditrisikos nicht die Missstände bei der Bank gewesen, unorganisiert, risikoreich, ungesetzliche Kreditengagements? Endet diese Kette hier bei - ungeprüft -? Wo waren die Prüfer, die solche unfassbaren Verhältnisse verhindern sollen? Haben Herr Herzog und Herr Grothoff Flex geprüft, oder haben sie geschlafen, oder haben sie das Spiel mit gespielt? Was sollten die Prüferarmadas, die auch noch Unsummen von Geld gekostet haben, ohne dass man was für die in Not und Gefahr geratenen Kunden tat? Ist es eine schlimme Schlussfolgerung, dass die Kunden deswegen im Stich gelassen wurden, weil der Prüfungsverband nicht deren schutzwürdige Interessen im Auge hatte, sondern das eigene System in Gefahr sah? Zeigt die Erfahrung Marktredwitz wie schlimm es ist, dass Prüfungsverantwortung und Verbandsinteressen in einer Organisation nicht zu trennen sind? Ist die fehlende Trennung dieser Bereiche für manchen Kunden zur Ursache von horrenden Vermögensverlusten geworden, zur Ursache der Zerstörung von Existenzen, privat und geschäftlich? Ist so eine Entwicklung für eine Volkswirtschaft förderlich oder muss man überlegen wie Prüfung in die gesellschaftliche, ja hoheitliche Verantwortung gebracht werden kann und nicht in Interessensintriegen der genannten Heilsbringer? Ist eine Ursache der Misere, dass der Prüfungsverband die Hauptversammlugnen als Werbeveranstaltung sieht anstatt als Informationsplattform um die Arbeit einer Bankführung verleichbar und erkennbar für die zu machen, die dann mit Entscheidungen konfrontiert werden, die Vertreter?

Ist es ein Schock, wenn man lesen muss, dass ein Vorstand bei 50 Millionen € latentem Risiko mit einem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgt wurde, obwohl das Genossenschaftsgesetz das ausschließt? Wo war die Information zum Verzicht auf alle Ansprüche, sowohl bekannte als auch unbekannte, wo bitte, wo? Wer Schäden verursacht muss dafür haften, der Aufsichtsrat darf auf die Ansprüche nicht verzichten? Ist es eine ganz ganz schlimme Erkenntnis, dass der Genossenschaftsverband diese Tatsache in seiner Prüfung nie aufgegriffen hat? Ist es inzwischen eine unwidersprochene Tatsache, dass der Genossenschaftsverband die Bank in dieser Hinsicht zum Schutz für die Mitglieder hätte prüfen müssen, aber anderseits den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag selber entworfen hat? Ist es inzwischen eine unwidersprochene Tatsache, dass der GVB mit seinen Speerspitzen Herzog und Grothoff ein großes Interesse hat die Probleme der Bank nicht öffentlich werden zu lassen und die Bauernopfer dafür als unvermeidliche Nebenerscheinung abgetan wurden? Warum untersucht die Staatsanwaltschaft nur ungesetzliche Kreditengagements? Warum untersucht man nicht die ungesetzlichen Dienstaufhebungsverträge? Warum untersucht man nicht ob der Genossenschaftsverband seinen Prüfer Johannes Herzog als Vorstand in diese Bank mit all dem Wissen aus den Prüfungen hinein genötigt hat? Warum untersucht man nicht, ob die Berufung des Johannes Herzog, bei all seiner Untätigkeit zuvor, eigentlich die Strafvereitlung für die anderen war?

Angeblich sei Herr Herzog zur Zeit sehr oft in München. An was wird wieder hinter dem Rücken der Mitglieder gebastelt? Welchen Preis zahlen die Mitglieder in Deutschland über den Sicherungsfonds um die Fehler des Verbandes und die himmelschreiende Unfähigkeit des Herr Herzog immer wieder zu kaschieren? Herr Herzog hatte noch nicht die Courage für seine Zahlen nach vorne zu treten. Keine wachsweichen Allgemeinschauplätze, sondern Information an die Kunden was er geschenkt bekommen hat und was er geleistet hat, oder was er zu verantworten hat. Die Mitglieder und die Vertreter haben das Recht seine Leistung zu bewerten und dazu ist Stillschweigen nicht erlaubt. Die Mitglieder haben das Recht von ihm zu erfahren, was er von den genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten wusste, denn er hätte als Prüfer dagegen einschreiten müssen und nicht mit Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag Heger zur Unterschrift bringen dürfen. Am wenigsten hat er das Recht zu schweigen ob gegen ihn ermittelt wird. Wer so etwas verschweigt kann nicht an der Spitze der Genossenschaft stehen.

   

Nr. 4483

Mitglied

24. April 2009, 12:27 Uhr

Betreff: Herr Herzog ist nahtlos nüber gegangen

Es ist egal, Herr Herzog ist seit dem Manfred Heger die vorigen Prüfer raus geworfen hat bei der Bank und das dürfte ungefähr im Jahr 2001 schon gewesen sein. Dann kamen Herzog und Grothoff. Immer wieder haben die Leute bei der Bank von Herzog und Grothoff geredet. Was man Grothoff für einen Posten angeboten hat, vielleicht später auch noch den zweiten Vorstand bei der Bank, aber Johannes Herzog ist vom Prüfer nahtlos zum Vorstand rüber gegangen. Herr Herzog weiß alles, ohne Ausnahme, angefangen von der Akte Bleil, die es da von Prüferseite aufzuarbeiten gegeben hat über alle anderen Dinge auch und ganz bestimmt mehr als die Staatsanwaltschaft heute jemals herausbekommen kann zu den einzelnen Kreditfällen. Er hat von Heger, Wolf und Krämer die Informationen aus erster Hand, als die noch nicht zum Abschuss frei gegeben waren. Da haben sie noch geplaudert um den Prüfer auf ihre Seite zu kriegen. Wie es scheint hat er ihnen damals alles abgekauft mit Freund Grothoff zusammen.

   

Nr. 4482

Manfred

24. April 2009, 11:09 Uhr

Betreff: Wie Banker philosophieren und sich dabei arg entlarven

Ja, sie sind ehrlich, die Manager von der VR-Bank. So ehrlich, dass es einem ganz gruselig werden kann.

Kriminalität der Manager und ihrer Helfershelfer ist für die Bankenwelt das wohl peinlichste Kapitel. Lange Zeit genossen Manager hohes Ansehen. Das wandelt sich nun. Die Öffentlichkeit nimmt inzwischen Verhaltensweisen an, die an organisierte Kriminalität erinnern, wohl wahr und will sie abgestraft wissen. So kann auch die Justiz nicht mehr einfach wegsehen.
Immer wieder gibt es Fälle von Bereicherung und geradezu systemimmanent sind bewusste Falschberatung, Anstiftung zur Falschaussage, Untreue, Serienbetrügereien, und und und...

Was Banker nicht beachtet haben

Es besteht jedoch eine Möglichkeit, und das wissen nur Eingeweihten, sich selbst dann vor dem Verlust des Geldes zu schützen, wenn der Dieb sich schon bedient hat und die Summe abgebucht ist.

Hier geht es um Verfolgung des Primats der Menschenwürde!

Anlaß, ein weiteres Mal daran zu zweifeln, dass Bankangestellte die Werbung ihres Arbeitgebers ernst nehmen. Zum Beispiel jenen Spruch, der so eingängig verheißt
„ Wir machen den Weg frei“

Abgesehen, was sich sonst noch über „ Wahrheitstreue“ der Geldmanager dokumentieren läßt, die wohl glauben, dass ein Gestrauchelter den Kampf gegen die Bankmanager die Waffen noch ungleicher verteilt sind, als beim Kampf „David gegen Goliath“. Manager kennen für alles eine elegante Floskel, nennen das „strukturelles Ungleichgewicht“. Strukturelles Ungleichgewicht ist, wenn ein Manager der VR-Bank (ein Gott in Sicherungsverwertungen, aber ein Nichts in rechtlichen Fragen, schon gar nicht im Sicherungsabrede-Bankenrecht)
plötzlich einer Armada von Bankgeschädigten gegenüber steht, die den ganzen Tag über nichts anderes tun, als sich Zauberformeln, wie „c.i.c.“ oder „nichtakzessovische fiduziarische Sicherheiten“ Zeit vertreiben.
Da gewinnen Menschen Einblick in die rauhe Wirklichkeit, die es gewohnt sind, diese Wirklichkeit zu verändern. Die, im Grunde erzkonservativ, sehr cool der Philosophie eines Malcom X zustimmen und sich nicht mit Bomben bewaffnen, sondern der geballten Kraft der Solidarität bereit sind, in ihrem meist gesetzten Alter einen neuen Marsch durch Institutionen anzutreten. Munitioniert ihrer tiefen Verbitterung und den immer schärfer werdenden juristischen Klingen. Das ist es, wovor sich jene Manager hüten müssen, die meinen, ein wohlklingender Schriftsatz wasche sie von jeder Verantwortung frei.

Es sei hier noch einmal mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, dass es Aufsichtsräte sind, die über das Geschäftsgebaren der Bank wachen. Eben jene, die alle vier Jahre mit ein paar Fähnchen winken, den guten Onkel oder süsse Tante mimen und wieder gewählt werden wollen. Als Vertreter der Genosseninteressen natürlich und sonst nichts.

Gemeinsam sind wir stark
Manfred


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Nr. 4481

Ganz nah dran

24. April 2009, 10:21 Uhr

Betreff: Ständig Aufsichtsräte da

Ich glaub der heilen Welt bei der VR-Bank nicht mehr. Was in der Zeitung steht und was ich sehe, das passt nicht zusammen. Laufend sind Aufsichtsräte da, ich glaube da wird gebastelt und gekittet wo es bloß geht. Warum Peter Träger vor ein paar Tagen auch wieder dabei war, das hat mich besonders stutzig gemacht. Es wird darum gehen, wie man alles zuschmiert und uns wieder verkaufen will, oder die Schwierigkeiten sind so groß, dass man wieder fremde Hilfe braucht um die Bilanz zu zu kriegen. Warum soll die Fusion mit Gefrees erst im nächsten Jahr laufen und Johannes Herzog verkündet sie schon heute, ist das glaubwürdig? Für mich nicht. Man kann nur noch einen großen Brogen drum rum machen.

   

Nr. 4480

Beobachter

24. April 2009, 09:50 Uhr

Betreff: Johannes Herzog drückt sich vor seiner ureigenen Verantwortung

Um was dreht sich die öffentliche Diskussion der letzten Tage, drum, dass Manager für ihren Mist auch haften müssen. Der Untreueparagraph 266 im Strafgesetzbuch (= Link) gibt genug Handhabe hier zu handeln und im Genossenschaftsgesetz steht in § 34 (= Link) die Verpflichtung zur Sorgfalt für ein Vorstand und sogar, dass der Vorstand schon bei fahrlässiger Handlung selbst den Beweis antreten muss, dass er sorgfältig gehandelt hat. Und die Aufsichtsräte werden über § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) auf das Jota in die gleiche Verpflichtung gesetzt. Für den Genossenschaftsbereich sind also alle gesetzlichen Regelungen getroffen und auch für Hypo Real Estate gilt das Strafgesetzbuch, wenn betreuungswürdiges Vermögen nicht verantwortungsvoll verwaltet wird. Eigentlich muss man die ganze Diskussion als Versagen der Aufsicht und der Politik sehen. Denn die Väter des Genossenschaftsgesetzes habe auch der Prüfung eine Verantwortung auferlegt und die steht ganz besonders in § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link).

Man muss bei der VR-Bank in Marktredwitz den heutigen Vorstand endlich bei der Ehre packen. Es ist die Ehre endlich den Mitglieder und auch der Öffentlichkeit reinen Wein einzuschenken. Er soll endlich den Mitglieder sagen, dass er über die Kreditengagements, die die Staatsanwaltschaft aufgreifen musste mindestens genauso gut bescheid wusste, wie die Vorstände selber. Ein Blick in die Prüfungsberichtsverordnung (= Link) zeigt doch was ein Prüfer für eine Verpflichtung bei der Kreditprüfung hat. Will Herr Herzog immer und immer wieder seine eigene Arbeit verleugnen, oder wie er es macht, tot schweigen? Es ist müßig darauf hin zu weisen, was er angeblich bei den grausligen Krediten, die hier diskutiert werden alles nicht gesehen haben wollte. Wenn er das behauptet, dann behauptet er, er ist wegen Untätigkeit in seiner früheren Funktion als Prüfer mitschuldig, was der Tatsache wahrscheinlich sogar sehr nahe kommen könnte. Wenn er weiter schweigt, dann steht er ohne seinen Widerspruch in der Vermutung, dass er die Schäden bei der Bank zu seinen Gunsten in Kauf genommen hat. Keine andere Schlussfolgerung ist möglich.

Die Verstrickungen bei der Bank in alle Richtungen scheinen wie ein Dornengestrüpp undurchdringlich. Muss man solche Seilschaften zerschlagen oder soll man dies weiter hin nehmen? Welche Auswirkung hat der Einbruch in der Wirtschaft in einer Region auf eine Bank, die die Risikolasten nur dadurch bewältigen kann, dass sie ständig Bluttransfusionen in Form von Zuwendungen erhält? Wäre es nicht schon wieder ein Betrug an den Mitgliedern, wenn man heutige Probleme wieder nicht im Jahresabschluss aufarbeiten würde? Warum verschweigt Herr Herzog, dass er und Kollege Grothoff für die Bilanztestate verantwortlich ist, wo man in den Abschlüssen Einzelwertberichtigungen nicht bilden konnte, bei stark steigenden problembehafteten Kreditfällen? Wo ist die Ehre dieses Mannes wenn er beharrlich dazu schweigt warum er nahtlos vom Prüfer zum Bankgeschäftsleiter gemacht wurde und so tun will, als ob er die vom ihm und seinen Kollegen geprüften Engagements plötzlich nicht mehr kennen wollte? Warum schweigt er, ob die Waldeslust nicht seine persönliche Befreiung von dem Kreditengagement und dem Vorwurf der Begründung der braunen Socken in Wunsiedel gewesen ist und das aber die Genossen in Marktredwitz und im Nachgang in ganz Deutschland im Vorbeigehen 432.000 € gekostet hat? Das Stillschwiegen ist es, was an der Ehre des heutigen Vorstandsvorsitzenden, aber auch aller anderer auch im Aufsichtsrat so kräftig nagt. Bildlich sehe ich es wie ein vom Biber angenagter Baum, der beim leichtesten Windstoß umfällt. In Marktredwitz hat die Prüfung einen gewaltigen Anteil an den Problemen und den Kreditausfällen bis hinein in jedes einzelne Engagement. Die genossenschaftliche Prüfung hat die Kunden im Stich gelassen, die Eigentum, Vermögen und Existenz verloren haben und die man skrupellos verschiebt, damit sie aus den Büchern sind und daraus macht man die Begründung das Kapital der Bank zu stärken? Wie heißt es hier zwischen durch, ist das nicht zum K....? Die genossenschaftliche Prüfung ist bei der VR-Bank untrennbar mit dem Namen Johannes Herzog verbunden und alles was an stillschweigenden Sauereien damit zusammenhängt. So jemand an der Spitze einer Bank beschädigt den Ruf seines eigenen Unternehmens. Das ist nicht hinnehmbar und die Ablenkungsmanöver über das Verstecken der eigenen Zahlen in Allgemeinwerten wie Kreisverband oder Bezirks- und Landesdurchschnitte ist erbärmlich.

   

Nr. 4479

Besorgter

23. April 2009, 21:11 Uhr

Betreff: Ich sorge mich um die Banker

Es lässt tief blicken, wie es um das Ansehen der Banker in der Öffentlichkeit bestellt ist.
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Auf der Leiter der Hochnäsigkeit sollte jeder nach oben kletternde karrieregeile Banker bedenken, dass er beim Fall nach unten alle die wieder trifft, die er vorher ohne Rücksicht auf Verluste überholt hat.

Und der Mensch hat bekanntlich ein gutes Gedächtnis, vor allem wenn es um negative Gefühle geht.

   

Nr. 4478

Genossenschafter

22. April 2009, 12:56 Uhr

Betreff: Ist Herr Herzog zu feige die eigene Bilanz zu zeigen?

Wo ist die Bilanz der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz? Die VR-Bank Bayreuth gehört doch zu diesem Kreisverband. Der Bericht aus Bayreuth über das Geschäftsjahr war schon am 14.02. in der Frankenpost (= Link). Kann man hinter enormem Zuwachs in Bayreuth in einer gemeinsamen Suppenschüssel die enormen Rückgänge in Marktredwitz verstecken? Wer sich ein bisschen auskennt weiß, dass die Ergebnisse bei den Kreditgenossenschaften alle erschreckend niedrig sind. Wenn die Banken ihr Eigenkapital über Geschäftsguthaben und Nachrangkapital teuer eingekauft haben, dann bleibt von den mageren Gewinnen auch noch kaum was übrig um das verdiente Eigenkapital, die Rücklagen und die Pauschalwertberichtigungen zu stärken. Es gibt also für Marktredwitz nur die Begründung, da stinkt noch was. Ebenso wird Herr Herzog erkennen, dass wenn er über die Bilanz redet, er eventuell keinen ordentlichen Gewinn ausweisen kann, man dann die Rechnung aufmachen kann, was denn sein Bonus aus der Schatulle des Sicherungsfonds war. Wie man ihm versüßt hat, als er Stillschweigen haben wollte wie man Filialen nach Plauen verscherbelte und vor allem Kunden an die BAG Hamm verschob gemäß dem Anschreiben an einen Darlehenskunden aus dem Landkreis Wunsiedel (= Link) trotz der seitengroßen Werbung laut Eintrag Nr. 3608, bei uns sind sie sicher und zu unserem Selbstverständnis gehört nicht der Verkauf der eigenen Kunden, aber ein Vorgehen wie in Eintrag Nr. 4566 geschildert gehört vielleicht schon dazu.

Genauso unglaubwürdig ist seine Meldung, nach dem die Genossenschaftsbanken nicht mit US-Papieren im Finanzstrudel stecken würden, wenn man weiß, dass die DZ-Bank Milliardenverluste auf die Primärbanken abwälzt und darüber wahrscheinlich die Fusion mit der Westdeutschen Genossenschaftszentralbank geplatzt sein dürfte und Primärgenossenschaften stellenweise und wahrscheinlich auch mit der Beratung der DZ-Bank ganz schwer in den Seilen mit solchen Papieren hängen. Ist der Brandbrief der US-Immobilienfondsgesellschaft Eintrag Nr. 4587 nicht relevant für die VR-Bank? Hat man da nicht millionenschwer Provisionen eingenommen und auch einen Hinweis auf US-Fondsgeschäft im Lagebericht 2005 zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) selber gegeben? Man tut so als ob man selber keine toxischen Papiere hätte, den Kunden hat man aber wahrscheinlich schon welche aufs Auge gedrückt. Wie sieht nun die Bilanz der VR-Bank Marktredwitz aus und nicht verpackt mit der VR-Bank Bayreuth oder dahinter versteckt? Ist es so, dass man über gute Dinge gerne lauthals berichtet und über die schlechten am liebsten gar nicht?

   

Nr. 4477

Geschichtenleser

21. April 2009, 22:01 Uhr

Betreff: Abwrackprämie in den Banken

Herzlichen Glückwunsch der Schutzgemeinschaft für Bankkunden zum erstrittenen Urteil beim BGH hinsichtlich der unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die gegen eine Sparkasse erstritten wurden. Was bedeuten soll. daß dieses Urteil auch für andere Banken wie Privatbanken, Genossenschaftsbanken. Raiffeisenbanken und Volksbanken genauso anzuwenden ist, welche die selben AGB's bzw, die selben Passagen verwenden.
Wenn man sich diese Konstellation durch die Kopf gehen lässt, dann kommt man zu dem Schluß, dass daraus für die Sparkassen und die Banken im allgemeinen ein Konjunkturprogramm wurde. Die Vorstellung, dass diese vom BGH angekreideten Passagen jetzt jedem Verbraucher die Möglichkeit gibt, seine Kreditverträge mit seiner kreditieren Bank neu zu verhandeln. Dabei besteht die Möglichkeit, die Zinssätze neu zugestalten, die Sicherheiten neu zu formulieren, wenn der Vertrag mit einer Bürgschaft und Sicherungsgut oder Sicherübereignungen abgesichert ist, besteht die Möglichkeit diese neu zu verhandeln, kurzum es muss ein neuer Kreditvertrag erstellt werden oder der Kunde kann die Bank wechseln. Dass dabei die von den Banken geforderte Vorfälligkeitsentschädigung hinfällig sein kann ist nicht von der Hand zu weisen. Jetzt brauchen die Bankmitarbeiter in den unteren Hierarchien keine Angst mehr um ihren Arbeitsplatz haben. Denn wenn die vielen Kreditverträge, Bürgschaftsurkunden, Sicherungübereignungsverträge mit den Kunden neu verhandelt und ausgefertigt werden sollen, die Kreditakten neu organisiert werden, dann sind die Bankmitarbeiter auf Jahre hinaus ausgelastet.
Ich hoffe die Bankmitarbeiter wissen die Arbeit der Schutzgemeinschaft zu schätzen.
Allerdings die G+V-Rechnungen der Banken werden wahrscheinlich um einiges belastet werden. Denn die Kunden werden zukünftig einiges an Rückerstattungen zu erwarten haben. Also sozusagen eine Abwrackprämie für die getroffenen Kreditnehmer. Wenn bei den Bank aber die Kassen leer werden, dann können sie doch einfach einen Griff in die grosse Bundeskasse nehmen. Dass dies wiederum die Steuerzahler bezahlen, steht auf einem anderen Stern. Aber das ist ja der Sinn eines Konjunkturpakets, dass der Geldfluss in Gang kommt.
Das Fatale daran ist, dass sich die Genossenschaftsbanken, entgegen der kürzlichen Aussage von Johannes Herzog, doch toxische Papiere in den Büchern haben. Oder sind Kreditverträge, die nicht mal das Papier wert sind, auf dem sie stehen, keine "kranken" Papiere. Da heißt es für unseren glorreichen Vorstandsvorsitzenden: Aufpassen bei Aussagen. Denn hier ist es ihm ergangen wie dem Präsidenten seines früheren Arbeitgebers Glötzl. Denn der hatte auf Mallorca( Ballermann 6 ??) lauthals verkündet im Genossenschaftsbereich würde man keine toxischen Papiere im Bestand haben, dabei pfiffen es zuhause die Spatzen schon von den Dächern, dass die DZ-Bank über Milliarden darin verbraten hatte. Also wenn es Johannes nicht wissen sollte: Information ist Holschuld. Und dass eine Schutzgemeinschaft immer für ein verbraucherfreundliches Urteil gut ist, scheint im 10 km entfernten Marktredwitz noch immer eine Neuigkeit zu sein.

   

Nr. 4476

Vorstand

21. April 2009, 17:34 Uhr

Betreff: Fusion ein Rohrkrepierer

Lieber Kollege Herzog, wer eine Fusion so angeht, der hat sich den Rohrkrepierer vorprogrammiert. Mitglieder wollen gewonnen werden und nicht überfahren werden. Eine Fusion ist keine normale Abstimmung, wo ein Mitglied oder Vertreter weiß, dass das jedes Mal kommen wird. Hier haben Sie sich einer dauerhaften Diskussion ausgesetzt und wenn Sie offenen Fragen nicht beantworten, dann wird Ihnen vielleicht Ihre eigene Vertreterversammlung eine Mehrheit geben, aber die Vertreter von Gefrees werden sich das nicht an tun. Wie viele sind es Vertreter in Gefrees, vielleicht 30? Sie können schon rechnen wie viel Gegenstimmen Ihnen da die Fusion kaputt machen, 8 Gegenstimmen reichen. Wenn Sie in Gefrees nicht sagen warum bei Ihnen Aufsichtsratsmitglieder zurücktreten müssen, oder ob Sie wegen eines großzügigen Geschenkes an einen Kunden selbst in der Verantwortung stehen, dann werden Sie 100 % Ablehnung bekommen. Glauben Sie dass die vom Auf und Ab in Marktredwitz nichts mitbekommen. So aufzutreten und eine Verlobung bekannt zu geben ist unglaublich, vor man die Öffentlichkeit informiert, informiert man die eigenen Vertreter, sonst holt man sich eine blutige Nase. Ihr Betrieb gehört untergeordnet nicht umgekehrt. Warum wollen Sie aber erst im nächsten Jahr fusionieren, ist die Sache sogar den Vorständen in Gefrees auf die Schnelle zu heiß, oder brauchen Sie vorher einen Zuschuss aus Berlin vom Sicherungsfonds? Können Sie guten Gewissens behaupten es ist alles in Ordnung? Herzlichen Dank übrigens für das zu erwartende Theater mit den Bonussparverträgen. Haben Ihre Vorgänger sich sonst auch soviel um die Zinsen gekümmert, bei Ihnen scheint es seit dem Sommer 2005 auch nicht anders gewesen zu sein. Nach drei Monaten um satte 1,5 % runter und in den letzten 10 Jahren gar keine Änderung mehr, die Herren war viel mit sich beschäftigt oder mit Ihnen als Prüfer, auf welche Art auch immer. Um Organisation brauchten sie sich dank Hilkenbach und Ihnen nicht zu kümmern wie Manfred Heger gesagt hat. Nach jeder Fusion drei Jahre Schonfrist, auch wenn man nur eine kleinere Bank aufgenommen hat, also hat man Schonfrist für die eigenen Sauereien gekriegt, läuft das heute auch wieder so?

   

Nr. 4475

Kunde

21. April 2009, 17:14 Uhr

Betreff: Kreditverträge ändern

Bundesgerichtshof erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

Millionen von Bankkunden können auf sinkende Darlehenszinsen hoffen: Der Bundesgerichtshof verbietet eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen. Nach Ansicht von Experten werden die Bestimmungen auch bei anderen Instituten fallen. hier ist die Pressemitteilung des BGH dazu.. (=Link)

Die Sparkassen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Hunderttausende von Kreditverträgen ändern, weil eine Zinsklausel für Kunden nicht nachvollziehbar ist. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldinstitute dürfen die Zinsen und Entgelte bislang je nach Marktlage und Aufwand festgesetzt und angepasst werden.

"Diese Klausel erweist sich als unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteiligt", entschied der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH am Dienstag in Karlsruhe. Er folgte damit der Ansicht der klagenden Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die sich bereits in den Vorinstanzen durchgesetzt hatte. Nach Überzeugung der Verbrauchervertreter sollten Sparkassenkunden ihre Kreditverträge rückwirkend überarbeiten lassen (XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).

UND SO STEHT ES IN DEN AGB's

Entgelte einschließlich Überziehungszinsen
Nr. 17 - Entgelte, Kosten, Auslagen
(1) Entgelt-Berechtigung
Die Sparkasse ist berechtigt, für ihre Leistungen Entgelte, insbesondere Zinsen und Provisionen, vom Kunden zu verlangen. Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu einer üblichen Grundleistung im Auftrag oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Kunden erbracht oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit ihm erforderlich werden (z. B. bei der Verwaltung von Sicherheiten).
(2) Festsetzung und Ausweis der Entgelte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z. B.Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbarem billigen Ermessen festgelegt und geändert. Für typische, regelmäßig vorkommende Bankleistungen gelten die im Preisaushang, ergänzend im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Entgelte, und zwar die der jeweils geltenden Fassung. Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, werden angemessene Entgelte gemäß Satz 1 berechnet. Der Kunde kann die Vorlage einer Abrechnung verlangen.
Werden Zinsen oder sonstige Entgelte erhöht, kann der Kunde die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Falle der Kündigung wird die Erhöhung nicht wirksam. Eine Kreditkündigung des Kunden gilt jedoch als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
(3) Kosten und Auslagen
Dem Kunden können alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt werden, die die Sparkasse für erforderlich halten durfte und die über die allgemeinen Geschäftskosten hinausgehen (z. B. für Versicherungen, Steuern, Briefporto, Ferngespräche, Telegramme und Fernschreiben). Dies gilt auch für die Bestellung, Verwaltung und Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten (z. B. Lagergelder, Kosten der Beaufsichtigung und Instandhaltung, Versicherungsprämien, Provisionen,
Rechtsanwalts- und Prozesskosten).


Kommentar:
Ungültige AGB\'s
Das gilt doch wahrscheinlich für alle Banken, die gleiche AGBS verwenden wie auch die Genossenschaftsbanken. Somit dürfte ja fast jeder Drlehensvertrag ungültig sein und keine Bank kann einen Kunden zwingen dem seine Gültigkeit durch eine Unterschrift zu geben. Der Kunde muss doch nicht jeder neuen Vertragsgestaltung zustimmen, dann muss man doch günstigere Konditionen kriegen können, wenn die alten höher als das aktuelle Zinsniveau sind, oder man müsste im Grunde auch wechseln können.

   

Nr. 4474

Wissender

21. April 2009, 17:05 Uhr

Betreff: Verzinsung der Sparverträge mit Bonus

Liebe Kunden der VR-Bank und deren Vorgängerinstitute, haben Sie bei der Bank auch einen Sparvertrag laufen oder war einer in letzter Zeit fällig. Die Bank teilte in der Verhandlung vor dem LG Hof mit, dass die nicht wisse wie man den Vertrag verzinst hätte, nun hat man es dem LG Hof doch mitgeteilt. Wir stellen die kurze Tabelle (= Link) hier ein. In 20 Jahren hat man den Zinssatz 6 mal angepasst, sooft hat man sich um die Sparverträge gekümmert. Bei einem Startzinssatz von 5,5 % wurde bereits nach 3 Monaten der Zinssatz um 1,5 %-Punkte gesenkt und dann fünf Jahre nichts mehr, vom September 1998 bis zum Februar 2007 gab es keine einzige Anpassung mehr, danach 2 und dann 4 Jahre. Die letzte Zinsanpassung wurde vorgenommen, da war Manfred Heger noch sechs Jahre in Amt und Würden, als sich das Guthaben allmählich am höchsten angesammelt hatte, hat man es 10 Jahre auf dem niedrigsten Satz der ganzen Anlage stehen lassen, praktisch die zweite Hälfte der Vertragslaufzeit. Wie fühlt man sich da als Kunde? Ob die Verzinsung richtig ist, werden wir noch überprüfen lassen, da das Verfahren noch nicht beendet ist und die Bank erst hinterher unter Ausschluss einer Rechtspflicht die Tabelle nachreichte, nachdem die Richter entgegen hielten, dass man doch als Kunde wissen will, wie so ein Vertrag verzinst wird.

Wer bei der VR-Bank so einen Vertrag hat, sollte sich auf jeden Fall darum kümmern und um Auskunft von der Bank nach der Verzinsung ab Vertragsbeginn mit allen Änderungen fragen und sich schriftlich geben lassen. Wir wären dankbar über Informationen, ob die Verzinsung bei anderen Verträgen auch mit den gleichen Terminen und den gleichen Sätzen angepasst wurde. Das betrifft nicht nur alte Verträge, kümmern sie sich auch um Verträge die erst im Laufe dieser Zeitspanne gemacht wurden und auch um Verträge der jüngeren Zeit, lassen Sie sich nicht abwimmeln oder verweisen Sie auf das Verfahren vor dem LG Hof. Wie das Verfahren ausgeht, darüber werden wir informieren. Das hat übrigens die Nachberechnung der Verbraucherzentrale (= Link) zu dem Vertrag ergeben, eine Differenz zu Gunsten des Kunden von 3.571 €. Bereits in Eintrag Nr. 3086 haben wir auf die Problematik hingewiesen. wie viele Sparverträge gibt es bei der VR-Bank? Müsste ein vorsichtiger Kaufmann vielleicht eine halbe Million an Rückstellungen für Rückerstattungsansprüche in die Bilanz einstellen, wenn man in so einem Verfahren steht?

   

Nr. 4473

Geheimer Beobachter der Verfahren

21. April 2009, 16:58 Uhr

Betreff: Sparverträge mit Bonus

Die VR-Bank Fichtelgebirge hat in einem Berufungsverfahren vor dem LG Hof wieder klein beigegeben, wie ich im Vertrauen erfahren habe.

Die Zinsen in einem Darlehen bezeichnet als „VR Vorsorgeplan mit Bonus“ wurden über Jahre nicht richtig angepasst. Dies betrifft alle variablen Sparpläne mit Bonus ganz egal wie sie heissen.

In der Zeit von 1987-1998 erfolgte im Streitfall nur eine Senkung um 1,5 %. Obwohl die Zinsen auch gestiegen sind. Von 1998-2007 blieb der Haben - Zins gleich.

Na ja so kann man auch Geld verdienen, indem man die Zinserhöhungen nicht an die Verbraucher weitergibt.

Alle die solche Sparverträge mit Bonus haben sollten die Verträge der Schutzgemeinschaft vorlegen. Teilweise kommen über die Jahre tausende EUR Rückerstattung zusammen.

Verschenken Sie kein Geld.

Ich verrate Ihnen mal die Adresse. Dorthin können Sie sich auch mit allen anderen Bankproblemen wenden!

Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Internet: www.sg-banken.de
e-mail: info@sg-banken.de
Fax 0941-9429905
Tel. 09232-70261

   

Nr. 4472

Beobachter

21. April 2009, 13:08 Uhr

Betreff: Gespielte Zufriedenheit bei erschreckenden Zahlen

Vor drei Jahren lag das Betriebsergebnis der bayerischen Genossenschaftsbanken noch bei 1 % an der Durchschnittsbilanzsumme, wie man aus der Statistik aus der Startseite des Wunsiedeler Kreises sehen kann. Jetzt ist man hoch zufrieden, wenn man einen Einbruch von 25 % gehabt hat? Wohin geht der Trend? Ist Stimmungmache wirklich alles? Man berichtet doch gegenüber den Eigentümern der Banken, den Mitgliedern und § 1 des Genossenschaftsgesetz spricht von der Förderung der Mitglieder durch Ertrag. Die VR-Bank Marktredwitz hat nun ein Biolanzvolumen von 365 Mio. €, laut dem Jahresergebnis 2008 auf die jetztige Statistik umgelegt müsste man damit 840.000 € als Jahresgewinn erzielen, was man ja seit 10 Jahren nicht mehr durch normale Geschäftstätgikeit erreicht hat. Aber zieht man die Dividende in Marktredwitz ab, so hätte man Durchschnittswerten noch 400.000 € um die Rücklagen zu bedienen. Kann man so noch Bankgeschäft betreiben, wie es die Genossenschaftsbanken machen, wenn man 0,1 % der Bilanzssumme pro Jahr in die Rücklagen bringt? Kann man damit Finanzkriesen überstehen, oder ist es gespielte Zufriedenheit bei erschreckenden Zahlen? Sagt Herr Herzog demnächst liebe Mitglieder wir haben auch keine stillen Reserven mehr, wir können die Dividenden nicht mehr zahlen? Hat die Raiffeisebank Gefreees noch stille Reserven, die man anpacken kann? Wann kommt Sale-and-leas-back für die Gebäude der VR-Bank?

   

Nr. 4471

Bilanzleser

21. April 2009, 12:24 Uhr

Betreff: Das Eigenkapital der VR-Bank Marktredwitz ist nur geliehen

Die Vorstände der VR-Bank haben immer schon vom Eigenkapital der Bank gesprochen und da liegt der Knackpunkt, die Bank sind im wesentlichen die Mitglieder. In Eintrag Nr. 4688 sehen wir, was bei der Bank an Geschäftsguthaben liegen und dann kommen noch Nachrangverbindlichkeiten von über 5 Mio. dazu, die wesentlich besser verzinst werden müssen als unsere Dividenden. Das Eigenkapital wir hier nach dem rechtlichen Begriff verwendet, wenn Herr Herzog davon spricht und dass man da die Vorschriften erfüllen würde. Man hat die Vorschriften nur erfüllt, weil man die Mitglieder dazu geworben hat. Im Durchschnitt mach laut der Statistik des Genossenschaftsverbandes (= Link) die Rücklagen über 50 % des Eigenkapitals aus, bei der VR-Bank Marktredwitz sind es 30 %. Man hat dazu den Begriff des erwirtschafteten Eigenkapitals geprägt, da stecken noch die versteuerten Pauschalwertberichtigungen drin (steht in der Tabelle ganz unten), gute Banken haben doch viel mehr drin, das sind noch mal fast die Hälfte der Rücklagen. Marktredwitz hat 10 % an Rücklagen. Der Genossenschaftsverband hat beim verdienten Eigenkapital im Durchschnitt einen Anteil von 75 % am haftenden Eigenkapital. Marktredwitz erreicht mit 30 % bei weiten nicht einmal den halben Wert des Landesdurchschnittes.

Auch beim Ertrag werden schlechte Ergebnisse von Herrn Herzog nur gut geredet. Wo sind die Vergleichswerte. Es scheint es ist wie mit Sparvertragszinsen, wir haben keine Vergleichswerte. Aber auch da hat der Genossenschaftsverband Vergleichswerte (= Link). Als Ziel sollten die Banken einen Wert im Betriebsergebnis (Ergebnis aus dem ordentlichen Geschäft) von 1 % erreichen. Das Ziel ist seit Jahren als utopisch nicht mehr zu erreichen, soviel zu den glänzenden Ergebnissen und das man heute eben auf niedrigem Niveau sehr zufrieden ist. Und Herr Herzog ist auf noch niedrigerem Niveau sehr zufrieden, denn Oberfranken ist da auch der Schwanz von Bayern beim Ergebnis. Um man schafft nicht mal den Wert von 0,7 %. Darum sollte Herr Herzog doch mal fairerweise seien Bilanz daneben legen, ob das Niveau von Marktredwitz nicht mit verantwortlich ist für den oberfrankenwert und die Zufriedenheit für seine eigenen Bank nicht auf noch weit niedrigerem Niveau liegt. Vor allem soll er die Solvabilitätsbilanz schnellsten offen legen, dann sehen wir die Eigenkapitalwert ganz genau.

   

Nr. 4470

Nordlicht

21. April 2009, 11:27 Uhr

Betreff: Ohne Antworten keine Fusion

Nun ist es also offiziell. Die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) will also wachsen.

- Warum denn diese Eile?

- Warum jetzt, wo doch nach eigener Aussage keine wirtschaftlichen Zwänge bestehen?

- Wem nützt denn letztlich die Fusion, wenn doch alles beim Alten bleibt, oder muß die Bilanzsummer erhöht werden, um das hohe Gehalt von den Marktredwitzer Vorständen zu rechtfertigen, das vermutlich nicht der Bilanzsummenentwicklung entsprechend nach unten angepaßt wurde?

- Wie soll sich die Dienstleistung für die Gefreeser verbessern, wenn die Leitung dann weiter weg in Marktredwitz sitzt?

- Warum soll Größe ein Garant für bessere Ergebnisse sein?

- Warum werden die Ergebnisse der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht abgewartet?

- Warum wird in dem Artikel nicht von den Ergebnissen der Geschäftsjahre 2008 berichtet? Ist es im Verhältnis der beiden Banken so schlecht, daß offensichtlich würde, wer bei einer Fusion "draufzahlt"?

- Warum wird nicht über einen finanzielle Ausgleich für die Mitglieder der Bank gesprochen, die "wertvoller" ist? Nur weil zufällig beide den gleichen Nominal-Wert bei der Beteiligung haben, sagt das doch noch nichts über den inneren Wert der Beteiligung aus.
Wie ist das Verhältnis Eigenkapital zum gezeichneten Kapital? Warum werden die nachrangigen Verpflichtungen von 5 Mio Euro der VR-Bank nicht erwähnt, die eine höhere Verzinsung bekommen als die Eigentümer, die das eigentliche Risiko tragen.

- Warum wird nicht erwähnt, daß sich die VR-Bank Marktredwitz indirekt über den Verkauf der Filialen an eine Bank, die sich das eigentlich nicht leisten konnte, weil sie am Tropf des Sicherungsfonds hängt, über den Sicherungsfond auf Kosten aller Genossenschaftsmitglieder sanieren durfte?

- Wie wird denn die Schrottimmobilie Homa bewertet?

- Warum wird bis heute nichts zu den Veränderungen im Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz und zu den Ermittlungsverfahren gesagt?

- Warum wird den Mitgliedern nicht gesagt, daß Herr Herzog aufgrund seiner Tätigkeit als vorheriger Prüfer bei den Ermittlungen, die sich angeblich nur auf die Vergangenheit beziehen, voll mit drin hängen könnte, weil er über Jahre den Bilanzbetrug weiter mit fortgeschrieben hat, erst als Prüfer, dann als Vorstand?

- Warum werden keine Bewertungen der Bank vorgelegt?

- Warum gibt es keinen Hinweis, daß die Mitglieder jeweils für die Altlasten weiter haften, so wie es bei der Fusion der genossenschaftlichen Zentralinstitute vorgeschlagen wurde?

- Wer kennt denn heute realistisch die Risiken,die noch in der VR-Bank Marktredwitz stecken?

- Wo bleibt der Jahresabschluß 2008 der VR-Bank Marktredwitz? Ist ein Abschluß mit Sondererträgen aus Vermögensabgängen als Vergleichsmaßstab für eine Fusionsbetrachtung überhaupt sinnvoll?

- Warum wird das Warengeschäft so hervorgehoben, wenn man gar nicht erfährt, was bei einem Umsatz von Euro 7 Mio für die Genossenschaftsmitglieder unter dem Strich hängen bleibt?

- Das Zitat von Herrn Herzog ist doch eine Bestätigung der Unfähigkeit der vorherigen Führung und des Genossenschaftsverbandes, wenn er sagt: "Die VR-Bank...verfügt heute über ein solides wirtschaftliches Fundament, das sie in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt besaß."

Hoppla, dann wird hier also mal so eben offiziell bestätigt, daß Vorstand, Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband bei der vorherigen die Mitglieder belogen haben, denn damals wurde vermutlich genau das doch als Fusionsgrund genannt.

Hoppla, dann wird hier offiziell bestätigt, daß die vorherige Geschäftsführung unfähig war und das Herr Herzog das als Prüfer des Genossenschaftsverbandes gesehen, geduldet - wenn nicht gar gefördert hat - um dann selbst den Posten im Vorstand zu übernehmen.

Hoppla, dann muß man sich erneut fragen, wie es kommt, daß ein unfähiger Vorstand noch heute seine hohe Pension erhält und warum unter der Begleitung des Genossenschaftsverbandes ein Aufhebungsvertrag gemacht wurde unter Verzicht jeglicher Ansprüche aus bekannten!!!! und unbekannten Verfehlungen und man bis heute über die empfohlene Regressverfolgung nichts mehr gehört hat.


- Warum werden da wieder Vergleiche zu anderen Genosseneschaften gebracht, die nicht nachprüfbar sind? Angeblich läge man über einem Durchschnitt - Worin? Bilanzsumme? Ergebnis? Dummheit - Unvermögen?

- Wo ist denn die Planungsrechnung, die das angebliche Erfolgsmodell "Fusion" begleiten müßte?

- Es ist natürlich auch zu fragen, warum die VR-Bank Marktredwitz die kleinere Bank nicht kauft! Es soll doch sowieso alles beim Alten bleiben!?!
Durch den Verkauf würden die Mitglieder den inneren Wert des Unternehmens realisieren und nicht nur ihren Anteil wiederbekommen. Allerdings müßte es auch hier Bewertungen geben und die VR-Bank müßte einen Kredit aufnehmen, den sie nicht erhält oder der zu teuer ist, weil das Rating so mau sein könnte.

Es gibt viel zu fragen und es ist nicht zu erwarten, daß von offizielle Seite eine Antwort kommt. Also auf liebe Mitglieder und Vertreter, fragt eure Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, was sie zu den Fragen sagen und warum keine Antworten gegeben werden!


An den Webmaster:
Man sollte eine eigene Rubrik für die Fusion einrichten, damit sich die Gefreeser Mitglieder informieren können, ohne sich in voller Länge durch das Drama der VR-Bank Marktredwitz lesen zu müssen.
Da könnte man auch einen detailierten Vergleich der beiden Institute einstellen, der zeigt, daß es bei der Fusion Gewinner und Verlierer geben wird, wenn es nicht einen finanziellen Ausgleich geben wird (in Geld oder in Anteilen)

   

Nr. 4469

Jahn

21. April 2009, 10:54 Uhr

Betreff: Warum Fusion erst 2010

Was ist solide an der Geschäftspolitik der VR-Bank? Wo ist die Bilanz der VR-Bank Fichtelgebirge, die anderen haben doch ihre Zahlen alle schon bekannt gegeben, warum die Marktredwitzer noch nicht? Bei 1,54 Milliarden, kann man da 365 Mio. schon kaschieren? Wenn’s bei den anderen 5 Banken so gut gelaufen ist, ziehen die Fichtelgebirgsbank mit raus? Hat der Wunsiedeler Kreis in diesem Jahr die Zahlen des Genossenschaftsverbandes noch nicht? Es wurde doch hier schon mal geschrieben, das Oberfranken wieder am Schwanz von Bayern hängt und die Ergebnisse gar nicht so toll sind, wie man überall verkündet, nimmt denn die Volksverdummung gar kein Ende? Das gilt doch auch für das Eigenkapital, was uns in Eintrag Nr. 4688 gezeigt worden ist. 9 Mio. Rücklagen, das ist es was der VR-Bank selber gehört und vielleicht nicht eine Million verdecktes Eigenkapital was man jetzt dann über die Solvabilitätsbilanz sehen wird. Hat man von den deutschen Genossenschaftsmitgliedern über den Vogtlandverkauf soviel Mittel hereingespült bekommen. Tatsächlich ist das Eigenkapital zurückgegangen, das kann doch nicht6 alleine mit den Mitgliederzahlen zusammenhängen, die kann man doch nicht mitverkaufen, das steht doch auf einer ganz anderen rechtlichen Basis, die müssen doch selber kündigen oder man muss sie mit einem satzungsgemäßen Verfahren rauswerfen, das wird man doch nicht gemacht haben. Was ist also mit einer Bilanzpressekonferenz der VR-Bank und der Aufschlüsselung des Eigenkapitals?

Warum aber die Fusion im Jahr 2010? Jede andere Fusion wird auf den Jahresbeginn gemacht, die soll auf das nächste Jahr verschoben werden. Muss man die Ermittlungen abwarten? Warum sagt Herr Herzog immer noch nicht ob er nicht mit drin steckt? Interessenkonflikt über die Wirtschaftsprüferordnung? Was soll das, dass man nicht in den USA mit drin war. Es gibt Genossenschaftsbanken, die waren ganz erheblich von Lehmann betroffen und es gab genug Genossenschaften die haben vor ein paar Jahren ganz erhebliche Gelder mit Argentinien in den Sand gesetzt. Es ist grässlich diese Selbstberäucherung die nicht stimmt. Kommt noch was hinterher mit den US-Immobilienfonds. Man war solide? Warum hat der Verband es zugelassen, dass man in Marktredwitz mit der US-Immobilienfondsgesellschaft in Darmstadt gearbeitet hat, vorbei am genossenschaftlichen Verbund? Kommen da noch Forderung auf die Bank zu, wie mit Rentadomo in München? Was wäre wenn man die angeblich 900.000 € Provisionseinnahmen nicht gehabt hätte.

Es bleibt dabei, Herr Herzog ist ein Blender und Stimmungsmacher, die Angelegenheiten in seinem eigenen Haus, die verpackt er in andere unnachvollziehbare Pakete. Wir sind gespannt auf die Zahlen der VR-Bank, die wollen wir wissen.

   

Nr. 4468

Uwe

21. April 2009, 10:03 Uhr

Betreff: Sind die Ermittlungen in Marktredwitz kein Risiko für die Raiffeisenbank Gefrees

Muss man die Raiffeisenbank Gefrees tatsächlich in den Strudel der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz hinein ziehen? Muss man den Mitgliedern in Gefrees nicht mitteilen welche Probleme auf Seiten der VR-Bank sind? Ist es unerheblich dass Johannes Herzog und Uwe Heidel als oberstes Ziel haben müssen Kreditrisiken zu eliminieren und dabei keine Freunde kennen? Jetzt ist man mit zwei großen Artikeln in der Frankenpost und bringt den Schnabel nicht auf, was mit dem Aufsichtsrat Peter Träger ist. Was ist solide an der Arbeit der VR-Bank? Zuverlässig ist die Desinformation wie man mit den eigenen Leuten umspringt. Wo sind die 50 Mitarbeiter, die man 2006 noch stolz verkündet hat? Die Geschäftsstellen im Vogtland haben vielleicht um die 10 übernommen.

Aber warum erzählt man denn nicht was mit den Ermittlungen in Marktredwitz ist? Erheblicher Umfang, dass sie immer noch nicht abgeschlossen sind, Ermittlungen wegen Interessenkollisionen? Wo ist die Aufklärung? Wer ist betroffen? Will man solche Vorstände oder Aufsichtsräte in der neuen Bank auch haben, oder macht man vorher die Fusion bevor es aufkommt?

   

Nr. 4467

Zeitungsleser

21. April 2009, 09:42 Uhr

Betreff: Kreisverbandsbilanz und Fusionsankündigung bei der VR-Bank Marktredwitz

Als stolzer Vorsitzender des Kreisverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken präsentiert Herr Herzog die Bilanzzahlen, wie es heute in der
Frankenpost vom 21.04.09 (= Link) steht. Es preist die Volks- und Raiffeisenbank als erfolgreiches Geschäftsmodell. An anderer Stelle der Frankenpost verkündet er die geplante Fusion mit Gefrees (= Link). Was soll das aber mit der Augenwäscherei mit dem Eigenkapital? Von den 28 Mio. Eigenkapital bei der VR-Bank sind doch nur 10 Millionen Geld der Bank, alles andere ist geliehen. Und wenn man das Eigenkapital des Jahres 2007 (= Link) (nach unten gehen) vergleicht, dann waren es im letzten Jahr noch 30 Millionen €. Ein Eigenkapitalverlust von 2 Millionen € ist alles andere als ein solides Geschäftsmodel. Kommt wieder ein Revisor und erklärt den Vertretern den Weg in die richtige Richtung und verschwiegt, dass man große Geschäftsguthaben verloren hat oder das man Rücklagen auflösen musste. Sicher könnten das Geschäftsguthaben der Vogtlandfilialen sein. Solide ist aber auch der massive Personalabbau in Marktredwitz in wenigen Jahren um fast 50 Mitarbeiter, was 25 % entspricht. Und wer Größe predigt und ein Jahr vorher Kundenvolumen verkauft, der ist vor allem unglaubwürdig. Wie das Geschäftsjahr in makrtredwitz tatsächlich war, wird gänzlich ausgespart und die Zeitung ist wieder der Hurrajubler.

   

Nr. 4466

Auch nicht fern

20. April 2009, 23:59 Uhr

Betreff: Viel viel schlimmer?

Waren die Journalisten bei Johannes Herzog und Uwe Heidel, ist es um die Bilanz gegangen oder um Ablenkung mit einer Fusion mit Gefrees, die schon gescheitert sein dürfte, bevor man den Versuch startet? Haben die Vorstände in Gefrees nur die Bankgröße vor Augen, die sie dann führen dürften, aber das Sicherheitsbedürfnis der Mitglieder nicht? Aber haben die Herren Herzog und Heidel die Vorstände und Aufsichtsräte in Gefrees auch über alles informiert? Könnte es sein, dass vieles viel viel schlimmer ist, als man glaubt? Könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschlafen ist, sondern noch viel aktiver als man meint? Mahlen die Mühlen langsam aber gemächlich? Gibt es Hinweise, dass die Ermittlungen auf Interessenkonflikte innerhalb der Bankführung ausgeweitet worden sind? Wer könnte da drin stecken, ein Peter Träger, weil er Steuerberater bei der Flexfirma war und jetzt bei einem der höchsten Großkredite, oder Rudolf Limmer, wo man mit seiner Aufsichtsratsberufung vielleicht den Prozess mit Rödl § Partner eingestellt haben könnte, was ist mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden als Prokuristen einer großen Firma, wo es noch nie so schlimm war oder gar einem Johannes Herzog, der als Prüfer nahtlos in die Geschäftsleitung der Bank gewechselt war und wo ein Interessenkonflikt nach § 150 GenG auch empfindlich unter Strafe stehen könnte? Vielleicht informiert uns die Staatsanwaltschaft bald mehr als die Bankoberen. Wenn Johannes Herzog am Samstag als Kreisvorsitzender die summierten Bilanzen eines Kreisverbandes vorstellte, waren die anderen alle so gut, dass man die VR-Bank Fichtelgebirge mit ihrem Rückgang ausgleichen konnte. Wie gut sein Geschäftsjahr war, könnte er endlich mit der eigenen Bilanz der VR-Bank Marktredwitz untermauern und auch die Solvabilitätsbilanz vorlegen.

   

Nr. 4465

Mitglied

20. April 2009, 15:20 Uhr

Betreff: Wird bei der VR-Bank bloß geblockt?

Wo darf es sein, dass ein Vorstand nicht zu seiner Verantwortung steht? Geht es wirklich nicht um uns Mitglieder wenn man allen Kunden die Sollbuchungen so verschiebt, dass man versucht an jedem Umsatz unerlaubt die horrenden Girozinsen plus Überziehungszuschlag mitzunehmen? Wollen wir uns vom Verband beleidigen lassen, dass wir als Gefahr bezeichnet werden, wenn wir unsere Ansprüche anzeigen? Geht es nicht um uns Mitglieder, wenn man mit hohen Bonuszahlungen für die Sparverträge wirbt, die Grundverzinsung für das angesparte Guthaben aber weit unter einem vergleichbaren Zinsniveau hält, weil man jede Markt braucht, oder bei uns in höchst risikoreichen Kreditengagements verpulvert, oder in Jahresurlaub für unfähige Vorstände als Zuckerl für die Unterschrift auf der Dienstaufhebung? Wer es widerspruchslos hin nimmt, dass man ihn beschuldigt, dass eine gesetzliche Kreditgrenze um das Doppelte überzogen wurde, der beschädigt das Unternehmen. Die Nachbarbanken Hof und Bayreuth waren mit Ihren Berichten schon vor Wochen in der Zeitung und es wirkt wie eine Ohrfeige an unsere Backe, dass unser Vorstand mauert. Ist der Abschluss wieder so grottenschlecht, oder ist gar der Bestand gefährdet oder ist es an sich das geringste Übel, ist die Position des Vorstandes Herzog und auch des Vorstandes Heidel gefährdet? Diesen Herren bräuchte man bei dem Ergebnis ihrer Leistungen keine Träne nach weinen. Hatten Sie gar heute wieder unangenehmsten Besuch? Sind die Ermittlungen in einem Stadium, dass immer Neues dazu kommt? Liest die Staatsanwaltschaft mit größtem Interesse den Wunsiedeler Kreis, geht es um die letzte Strafanzeige hier oder um Neues? Erzählen die Herren Vorstände den Aufsichtsräten alles oder halten sie es wie Heger und Kollegen, dass sie dem Aufsichtsrat falsche Berichte zur Risikolage vorlegen und vielleicht Bankbürgschaften auch dann nicht einbuchen, wenn sie Kenntnis davon haben?

   

Nr. 4464

Tief Geschockter

20. April 2009, 14:45 Uhr

Betreff: Es gibt keine Karenzzeit für Vorstände

Es gibt keine Karenzzeit für einen Vorstand einer Genossenschaftsbank. Wer hat denn nach Manfred Heger die 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat weiter bearbeitet? Ein Kredit in der Überziehung kommt aus der Situation doch nicht bloß heraus weil der Vorstand nicht mehr da ist, überzogen bleibt überzogen. Ein Konto in der Überziehung weiter zu führen ist aber nur möglich, wenn einer bei neuen Verfügungen einen Haken macht, jetzt in den Zeiten der EDV eine elektronische Freigabe. Keine Überziehung läuft übers Konto, wenn nicht irgend jemand die gemäß der wieder edv-technisch gesteuerten Kompetenzregelung elektronisch genehmigt oder vorher freigibt, wenn das Limit am Konto nicht passt und das kann doch unmöglich die Tippse, Entschuldigung für die Bezeichnung, in der Zahlungsverkehrsabteilung sein. Wer hat nach Manfred Heger die Überziehungen freigegeben? Wer die Überziehung freigibt, muss die Verhältnisse überprüfen, oder er kann die Freigabe nicht durchführen, das ist kein Durchwinkverfahren. Manfred Heger hat es vielleicht so gemacht weil der Aufsichtsrat und die Prüfung ihn daran nicht gehindert haben oder bei Gold, Gold, Gold und anderen Reinhold Wolf. Bei einer Überweisung nach Taiwan von 130.000 € im Frühjahr 2004 musste Reinhold Wolf seine EDV-Kennzeichen setzen, damit die Überweisung abgehen konnte, vor Gericht hat er erklärt, er sei vom Kunden betrogen worden und hätte den Verwendungszweck nicht gewusst. Eigentlich muss man sagen ein Vorstand betrügt seine eigenen Bank, wenn er nicht sorgfältig und besonnen im Überziehungsverfahren handelt. Dass er sich vom Kunden betrogen fühlen musste, hätte ihm nicht erst vor Gericht einfallen sollen, das hätte im einfallen müssen in dem Augenblick wo er sein Freigabekennzeichen gesetzt hat genauso wie bei den Überweisungen an die Fußballer von K.N. Fahrlässig drüber gehen ist hier nicht, und das gleiche gilt für Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen in Summe von 100.000 € nach Afrika. Die Geschichte vor Gericht vom armen getäuschten Vorstand gleicht einem Märchen, ebenso der Freispruch durch die Vertreterversammlung ein paar Tage vorher. Der Märchenerzähler hatte Helfer beim Ausdenken der hanebüchenen Version in Form der anderen Vorstände, der Aufsichtsräte und der Verbandsprüfer und dass ja keiner von der abgestimmten Version abwich.

Danach war Johannes Herzog doch zuständig für die Kreditüberwachung. Jeder Kredit unterliegt einer laufenden Überprüfung. Manchmal kommt das aus der täglichen Praxis, denn wenn die Eingänge beim Konto nicht mehr reichen, dann kommen die Kunden mit Strom, Versicherungen, etc., plötzlich wieder in die Situation, dass sie über die EDV auffällig werden, oder die Darlehensraten das Girokonto ins Soll steuern, dann muss die Abteilung des Überwachungsvorstandes kontrollieren und wenn die Größenordnung in der Kompetenz des Vorstandes liegt, dann muss er entscheiden und so kriegt ein Vorstand im Laufe der Zeit sehr schnell jeden Problemkredit auf den Tisch und er muss sich um ihn kümmern, ob er als Vorstand eine Woche oder einen Monat da ist, oder 20 Jahre. Es gibt kein Herausreden ich kenne den Kredit nicht.

Johannes Herzog hat mit Sicherheit selber als Prüfer die Liste mit erstellt, die man dann als Summe am 29. Juni 2006 den Vertretern vorgelegt hat mit den Risikokrediten, die man aber 2003 bis 2005 vorher nicht aufgelegt hat. Ein neuer Vorstand hat als erstes die Verpflichtung sich um die Problemkredite zu kümmern, die als solche in der Bank erkannt sind. Es ist doch eine Horrorvorstellung, dass die schwierigen Kredite nach einem Stabwechsel nicht erhöhte Aufmerksamkeit bekommen, das verlangt doch schon die Sicherheit der ganzen Bank. Ein Vorstandswechsel ist doch keine Probezeit auf Kosten von Kreditausfällen, es verlangt den erhöhten Einsatz des Vorstandsneulings und eben auch bereits zu diesem Zeitpunkt die absolute Befähigung und nicht die Lehrzeit für einen Ex-Prüfer. Ein Vorstand hat sich mindestens in den ersten Tagen um die Großkredite zu kümmern, die gehören ihm laut Gesetz und um die Kredite die die interne und externe Revision vorher als problembehaftet erkannt hat und die Lageberichte der VR-Bank sprechen Bände dazu. Wer sich nicht darum kümmert, handelt vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig. Johannes Herzog hat zudem jeden Problemkredit als Prüfer gekannt und Reinhold Wolf und Karl Krämer zwischen dem 4. August 2004 und dem Einstellungstermin von Johannes Herzog im Sommer 2005 genauso. Diese Kredite sind zwischen den Prüfer Grothoff und Herzog und den Vorständen laufend durch gekaut worden und den Aufsichtsräten vorgetragen worden, was in der Prüfungsverordnung besprochen heißt. Wer sich so herausredet, der soll gleich und sofort seinen Hut nehmen. Die Kredite gehören ab dem 1. Tag dem neuen Vorstand und er hat in guten Fällen dann Kenntnis, wenn er von einschneidenden Leistungsstörungen erfährt, was er wiederum organisatorisch geregelt haben muss, oder wenn Neuregelungen erfolgen, oder wenn die Größenordnung von ihm eine regelmäßige Kontrolle erfordern, oder sie in interne oder externe Prüfungsvorgänge fallen, über die ihm ausnahmslos berichtet werden muss. Wie kommt man hier immer wieder darauf, dass man als Vorstand für bestimmte Kredite nicht zuständig gewesen oder verantwortlich gewesen sein soll? Heger, Wolf und Krämer waren mit ihrem Ausscheiden haftungsrechtlich noch dabei, aber verantwortlich waren mit dem Ausscheiden die Nachfolger und wer ungesetzliche Verhältnisse nicht bereinigt hat, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte, der hat die ungesetzlichen Verhältnisse übernommen und ist in die Verantwortung getreten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Also Herr Herzog und Herr Heidel stehen Sie endlich zu Ihrer Verantwortung und schieben sie nicht immer auf andere ab. Das ist die dümmste Ausrede, die man sich einfallen lassen kann.

Es ist unglaublich um was Sie sich drücken wollen, angefangen von den Wertstellungsmanipulationen über die falsche Verzinsung bei den Bonussparverträgen, die Sicherheitenverwertung in Wunsiedel ohne Notwendigkeit und ohne Ertrag für irgend jemanden, aber vielleicht in Polen oder Tschechien, falsche AGB's und nicht einmal für die Kredite wollen Sie zuständig sein. Geben Sie doch zu, dass beispielsweise die Sache mit dem HOMA-Haus auch die Bewältigung eines Abschreibungskredites war und der Kaufpreis mit größter Wahrscheinlichkeit sich nicht aufgrund eines neutralen Gutachtens ergeben haben dürfte, sondern angepasst nach dem Schuldstand eines Kreditnehmers. Auch das Geschenk in Verbindung mit der Waldeslust war mit Sicherheit durch Bonitätsproblem des Kunden entstanden und die Bank musste eventuell Ihr Verschulden des braunen Gesindels verhindern. Sie haben damit die Fehler Ihrer Vorgänger durch Vermögensverzicht zu Lasten der Genossenschaft für erledigt erklärt, war es nicht so? Aber Sie wollen ja von solchen Krediten keine Ahnung haben. Wollen Sie uns auch ein Märchen auftischen, dass Sie sich um die 50 Millionen Problemkredite nicht angenommen haben, obwohl Sie die Quantität entfernen mussten? Wollen Sie erzählen, dass die Kredite, die Ihnen jeden Ertrag aus dem normalen Geschäft aufgefressen haben nicht tagtäglich auf dem Schreibtisch und im Magen gelegen haben? Welche Kredite haben Sie denn laut dem letzten Lagebericht als notwendig erkannt an die BAG zu verkaufen, wenn Sie sie wie heiße Kartoffel behandelt haben? Vier Vorstände und der Sicherungsfonds schließen einen Vertrag unter Stillschweigen und Sie wissen von nichts? Nicht mal den Aktendeckel aufgemacht, aber die Kunden verkauft trotz halbseitigen Annoncen "Wir verkaufen keine Kunden", quasi uns kann man blind vertrauen, oder muss man sagen wer sich Ihnen anvertraut ist blind oder kann nur einer sein, der schon am Krückstock läuft? Sie kennen die Kredite so gut, dass sie Ihnen im Traum kommen und nicht umgekehrt und das gilt für jeden einzelnen den Sie versuchen zu verleugnen. Wollen Sie erklären für die Bankbürgschaft um die es jetzt eventuell geht, hätte es nie einen Kontakt von der Seite gegeben, die als berechtigt aus der Bürgschaft gelten könnte? Hat die Post an Manfred Heger nie jemand geöffnet. Haben Sie keine Reklamationen der Kunden, die man zur Fondsgesellschaft nach Darmstadt vermittelt hat?

   

Nr. 4463

Aufsichtsrat

19. April 2009, 22:38 Uhr

Betreff: Ich hätte Angst um mich selber

Liebe Freunde was treibt ihr da? Unser Vorstand hat uns auf die Seite aufmerksam gemacht weil uns die Revision Probleme macht. Eigentlich hab ich gedacht, so was ist nicht möglich, aber die Unterlagen zeigen das Gegenteil. Ich hätt als Aufsichtsrat Angst um mich und meine Familie, so ein Rad darf man doch nicht drehen, wenn ich das einen Tag zulassen würde, ich hätte die Befürchtung ich wär für jeden Euro selber dran. Ich trau keinem mehr, bei der nächsten Generalversammmlung können sie für mich einen anderen für den Himmelfahrtsposten vorschlagen.

   

Nr. 4462

Ex-Vorstand

19. April 2009, 22:23 Uhr

Betreff: Jahresabschluß

Ihr Spezialisten in der Führungsebene der VR-Bank drinnen. Habt ihr schon mal überlegt, daß ihr den letzten drei Jahren den Jahresabschluß unterschrieben jabt und damit alle Werte in der Bilanz als richtig anerkannt und der Vertreterversammlung als reel dargestellt. Warum habt ihr die Werte und die Kreditkonstellationenso weiter laufen lassen. Spätestens bei der zweiten Bilanz hättet ihr die Probleme in der Bank bereinigen müssen, sich jetzt darauf hinausreden zu wollen, das waren die Vorgänger, diese Argumentation ist nichtig.
Denn bei der Bilanzerstellung werden alle Sicherheiten auf ihre Werthaltigkeit überprüft und falls notwenig Wertberichtigungen vorgenommen. Wenn die Kreditverhältnisse so weiter geführt werden, wie von den Vorgängern übernommen, dann hat man diese Wertansätze anerkannt und kann nicht von Verfehlungen der Vorgänger sprechen. Diese würde die Situation für die nachfolgenden Vorstände sehr vereinfachen. Laufen die vorhandenen Kreditengagements gut, schreibt man sich dies auf die eigenen Fahnen. Werden die Kreditverhältnisse schlagend, dann erinnert man sich daran, dass vor einigen Jahren ein Anderer die Kredite genehmigt hat. Zudem ist jede Vorstandsunterschift, die auf einen Kredit während der Nachfolgerära geleistet wird, eine Bestätigung der vorhandenen Konstellation
die kann z.B. bei Kreditverlängerungen, Krediterhöhungen, Änderung der Sicherheitensituation, andere Zinsen und Gebühren. Also sobald er irgendwelche Änderungen der des Kreditengagements durchführt, hat er das Engagement auch insgesamt neu bestätigt - unabhängig von der Bestätigung infolge der Bilanzerstellung. Im Falle der Vr-Bank Marktredwitz/Fichtelgebirge kommt für Johannes Herzog erschwerend hinzu, dass er sich nicht erst bei Amtsantritt über alle Probleme informieren musste, sondern aus seiner Prüferzeit umfassende Kenntnisse über die fatale Situation der Bank hatte. Damit ist ihm nicht einmal eine Karenzzeit bis zum zweiten von ihm unterschriebenen Jahrsabschluss zu zubilligen. Zudem hat der Prüfungsverband in seinem Testat alle in der Bilanz dargestellten Werte als richtig anerkannt, wie aus dem nachfolgenden Auszug aus dem Jahresabschluß dargestellt:

[blue]Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Genossenschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.




München, den 04.06.2007

Genossenschaftsverband Bayern e.V.

gez. Eberle
Wirtschaftsprüfer

gez. Krause
Wirtschaftsprüfe)[/blue

   

Nr. 4461

Genobanker aus einem anderen Bundesland

19. April 2009, 18:00 Uhr

Betreff: Sprengt ein Aval schon die Höchstkreditgrenze?

Die Eigenkapitalausstattung der VR-Bank Fichtelgebirge ist mickrig. Mit den niedrigeren Steuersätzen vor knapp 10 Jahren haben wir alle endlich wieder selbstverdientes Kapital in die Bilanzen bringen können. Diese Bank hat umgekehrt selbstverdientes Kapital vernichtet und durch ihre Arbeit Genossenschaftsvermögen und Kundenexistenzen gefährdet. Eine unorganisierte Bank sehe ich als verfehlung von oben an und das hat der Gesetzgeber durch die Erweiterung des KWG mit dem § 25a auch unterstrichen. Wo sind die Skrupel wenn es stimmen sollte, dass ein einziges Aval, eine einzige Bankbürgschaft, die Höchstkreditgrenze der Bank alleine überschreiten sollte? Es ist in unserem aller Interesse, dass uns nicht ständig diese Bank mit diesen Zuständen als Beispiel vorgeführt wird. Dort muss mit eisernen Besen ausgekehrt werden um Vertrauen nur ein bisschen zurück zu gewinnen.

   

Nr. 4460

Hubert K.

19. April 2009, 17:33 Uhr

Betreff: Zu 4678, zig Millionen?

Im Beitrag 4678 heißt es zig Millionen. Würde das bedeuten die Höchstkreditgrenze von 7,5 Miollionen Euro könnte mit dem Dreifachen beansprucht worden sein, also mit mindestens 12 Millionen zuviel? Dafür gibt es keinen Begriff mehr.

   

Nr. 4459

S.

19. April 2009, 17:02 Uhr

Betreff: Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche

Erbärmlich, unfassbar und unglaublich, das sind viel zu geringe Bezeichnungen für das was bei der VR-Bank Marktredwitz passiert. Ist der Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche der Leitspruch in der oberen Etage der Bank und das Stillschweigen und die Gründe des Takts die beste Ausrede gegenüber den Mitgliedern um alles zu rechtfertigen. Ist ein gewisser Johannes Herzog einer der Regisseure in dem Spiel? Wie kommt es, dass der Dr. Nickl festgestellt hat, dass das Kreditverhältnis Flex nur aufrecht erhalten worden ist, weil Manfred Heger die Unterlagen fälschen konnte? Wie oft hat er denn Unterlagen gefälscht, wenn schon am 4. Oktober 2004 berichtet wurde, dass die Vorstände den Aufsichtsrat nicht konkret über die Risikosituation unterrichtet hat. Aber der Risikobericht ist doch die Zusammenfassung der Einzelrisiken, wie sie sich mit den 50 Mio. € von der Versammlung vom 29.06.2006 ergeben haben. Man hat den besonderen organisatorischen Pflichten und Vorschriften durch die Geschäftsleitung nicht entsprochen. Was steht dahinter wie oft man die Vorschriften gebrochen hat bis solche Summen entstanden sind, wegen denen man dann die Kunden teilweise um ihr Vermögen bis hin zur Existenzvernichtung gebracht hat? Was bedeutet die Frage, die heute herum schwirrt, wie ist es möglich, dass Sicherheiten verschwunden sind? Verschwinden Sicherheiten wie heute Bankbürgschaften auftauchen, aus den Kreditunterlagen heraus?

Man schreibt hier über Flex und Gold, Gold, Gold, erfahren wir bald über viel Schlimmeres, kommt jetzt der Eisberg in der Tiefe? Ist der Aufsichtsrat ein Aufsichtsorgan oder ein Vertuschungsorgan oder teilweise gar der Helfer, wenn man an Peter Träger denkt, dass der bei Flex der Steuerberater war und eventuell bei dem Fall, den wir alle heute vermuten? Warum war Horst Pausch zu feige am 14. Oktober 2004 seinen Rücktritt aus Überlastungsgründen auf der Versammlung bekannt zugeben anstatt zwei Tage später mit einem Brief? Stand er auch auf der Liste der Risikokredite - unter Verzicht auf alle Ansprüche, wie kann sich ein Aufsichtsratsvorsitzender so ins Risiko begeben, dass er für den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger alleine aufkommen hätte müssen? Weil die stillschweigenden Vereinbarungen anders waren als das was man protokolliert hat? Weil jeder gegen jeden ein Faustpfand hatte? Warum hat man bei der Sache Heger am 30.06.2005 nicht gesagt, dass es sich um ganz andere Verluste handelte als nur um die 1,120 Mio.? Aufklärung oder Vertuschung, Vertuschung weil man damals noch glaubte das normale Mitglied kommt an die Versammlungsprotokoll nicht ran und warum schauen die heutigen Protokolle so nichtssagend aus, trotzdem dass Johannes Herzog umfassende Information versprochen hat?

Warum glauben wir, dass die Aufsichtsratsvorsitzenden unfähig oder abhängig sind? Gibt es neben Peter Träger in der aktuellen Zusammensetzung weitere Problemfälle im Gremium? Was ist mit Werner Schelter und so schlimm war es noch nie? Hätten diese Leute Rückgrat, dann würden sie sich nicht als Notvorstand zur Verfügung stellen mit Stolz, sondern sagen es gilt jetzt Hausaufgaben daheim zu machen, die meine ganze Kraft bedürfen. Sind die Hausaufgaben von daheim auch in der Bank angesiedelt? Die Bank braucht auch im Ehrenamt die ganze Kraft, vor allem an so wichtiger Stelle, wenn keine Kontrolle erfolgt, dann ist es leider oft so, dass die fehlende Wirtschaftlichkeit die Bereinigung bringt, aber eben sehr schmerzlich und unter massiver Einwirkung auch auf Unschuldige. Wenn der Vorstand geglaubt hat, die Firma ist nicht umzubringen, und man könnte sich wirklich gegenseitig einen Gefallen tun, wenn man die Unterlagen nicht in den Kreditunterlagen sondern im eigenen Schreibtisch verwahrt, dann bringen unkalkulierbare Ereignisse manches auf den Tisch, und bei Verstoß gegen organisatorische Pflichten, und dann kommen Dinge aus der Vergangenheit plötzlich auf unangenehmste Weise ans Tageslicht und Nachfolger sind gezwungen selbst die Regeln einzuhalten oder sie weiter zu brechen. Haben die Nachfolger von Manfred Heger und Reinhold Wolf und deren Wachhund Karl Krämer die Regeln eingehalten, oder sie weiter gebrochen in Folge der organisatorischen Mängel? Was sind Bilanztestate des Genossenschaftsverbandes wert wenn die Blankoanteile der Risikoklasse 3 von den Einzelwertberichtigungen um fast 4 Millionen € nach der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link)?

Diese Aufstellung ist mit größter Wahrscheinlichkeit das Ergebnis der Aufstellungen nach der Prüfungsberichtsverordnung von Raimund Grothoff und Johannes Herzog, warum hat man die vorsichtige Bilanzierung unterlassen und diese Risiken nicht in die Bilanz gestellt? Warum war der Staatsanwalt im Herbst 2007 wegen den Krediten bei der Bank, die die zwei Prüfer Jahre zuvor in den Händen hatten und von denen Johannes Herzog heute nichts wissen will? Hat der Staatsanwalt nicht gar nach diesen Aufstellungen seine Ermittlungen ausgerichtet, Unterlagen die in Händen der Bank sind? Hat man die deutschen Genossenschaftsmitglieder gefragt, ob sie in Marktredwitz einspringen dafür dass man gegen das Gesetz auf alle Ansprüche verzichtet? Hat man die deutschen Mitglieder gefragt, ob sie einverstanden sind, dass die BAG Hamm als Aufkäufer unsauberer, organisatorisch pflichtwidriger Kreditverhältnisse dient und ein Vorstand mit 29.000 oder mit 24.000 € Ruhegehalt heim geht, wie es in München diskutiert wird, wo man sonst vielleicht 15 Mitarbeiter damit bezahlt, weil sie einen Erfolg feiern konnten, in der Fusion ihr Versagen zu vertuschen und der Aufsichtsrat dazu mundtot war, weil der Verband die Aufklarung weit hinter die eigenen Strukturüberlegungen stellte und die Sanierung des Bundesverbandes dafür mit unglaublich hohen Millionenbeträgen im Bereich der bayerischen Landeshauptstadt bezahlte? Verzichtet man so auf gegenseitige Ansprüche und nimmt ortsansässige und eine breite Masse fremder Mitglieder dafür in Anspruch? Rechtfertigt Image so etwas, oder ist das ungeheuerlich und verwerflich? Rechtfertigt so etwas einen Prüfer nahtlos aus der Prüfung heraus auf den Vorstandsstuhl zusetzen und Rosstäuschung zu betreiben. Bezahlen bei einer Sanierung und Übertragung der Kredite nach Hamm nicht die betroffenen Kunden am meisten mit der Bereinigung der unsauberen Kredite bei den Banken. Darf man diese Menschen einfach ausmustern und vergessen und die andere Seite des Vertrages, die Vorstände der Banken, gehen glücklich und zufrieden nach Hause und ein Prüfer ist genauso froh über seinen persönlichen Aufstieg in den Olymp?

   

Nr. 4458

Auch Mitglied

19. April 2009, 15:13 Uhr

Betreff: Rede & Co. von Johannes Herzog, wo ist mein Multiplikator bei den Vertretern?

Ist Johannes Herzog der schlimmste Dampfplauderer von allen? Ist er Manfred Heger mit der Augenwäscherei noch meilenweit voraus? Was ist mit seiner Rede & Co. nach Leitfaden (= Link)? Wir werden die Fehler der Vergangenheit nicht machen und eine verbesserte Informationspolitik machen. Dass wir im Dezember immer eine Kurzbilanz bekommen, da glauben wir nicht mehr an Märchen. Aber wer ist mein Multiplikator? Hat den Johannes Herzog in einer Vorversammlung ins Lot gestellt und gesagt, erzählt ja nichts weiter was wir Euch gesagt haben, macht es so wie wir es im Versammlungsprotokoll vom Juni 2008 machen, wir schreiben wir haben berichtet, aber nicht was. Ist das die Informationspolitik eines Blenders. Weiß ich ob mein Multiplikator Vertreter sich das Drama gar nicht anhören wollte und die letzten Jahre auf keiner Versammlung mehr war?

Was macht der Aufsichtsrat? Wie viel Sitzungen waren denn heuer schon notwendig um die Problemfelder Peter Träger und Kreditnehmereinheiten und jetzt Bankbürgschaft für einen Großkreditkunden zu beraten? Gibt es neben dem Kreditausschuss vielleicht noch einen Bilanzausschuss, weil man auch unter den Aufsichtsräten Multiplikatoren braucht, damit einzelne weniger erfahren als andere, oder dass nicht alle mitreden? Bei der Berufung von Johannes Herzog, da hat man nicht alle gebraucht, das hat man mit sechs Stimmen einstimmig beschlossen. Braucht man aber die Aufsichtsräte wieder um die Bilanz zuzukriegen? Braucht man Sie zum Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme wie im Jahresabschluss 2000, wo dann Oberrevisor Hofmann vom Weg in die richtige Richtung gesprochen hat, als man sich noch mal eine Schütt-aus-hol-zurück-Aktion ausbedungen hat?

Was Nordlicht in Eintrag Nr. 4646 aufzählt reicht doch endlich, dass man nicht aus Gründen des Taktes nicht über die Sauereien eines Vorstandes redet, wie bei Karl Krämer, aber wenige Minuten später dieser Exprüfer ans Pult geht und von falscher Informationspolitik in früheren Zeiten faselt. Ein bisschen Stolz war nur wenige Tage vorher in der Zeitung. Wie viel Mitarbeiter hat man denn nach Plauen mitgegeben, wie viel hat es in Marktredwitz den Job gekostet, man muss doch die Relationen auch beim Personalbestand wieder gerade rücken. Und mir fällt zu der Aufstellung noch ein, dass man gerichtlich aufgefordert werden musste kein unerlaubten Geschäftsbedingungen zu verwenden und wo ist die Information und Erklärung von Herr Herzog, warum man sich aus dem ertragreichen Vermittlungsgeschäft von US-Fonds mit der Gesellschaft in Darmstadt zurückziehen musste?

Mir ergeht es genauso wie dem Schreiber in Eintrag Nr. 4669, das Schweigen ist unerträglich, es ist das Eingeständnis, dass an den Sachen mehr als nur ein Funken Wahrheit dran sind. So wie uns der Vorstand nichts zur Lage der Bank wie auch zu den Vorwürfen sagt und einen stillschweigenden Verkauf ganzer Geschäftsfelder, verbunden mit der Entsorgung von Problemkrediten über die BAG Hamm verbindet und so sein Informationsversprechen versteht, so sehen wir einen äußerst faden Beigeschmack in der Person des Herrn Herzog, wenn es wie in Eintrag Nr. 4662 über die Tragweite eines für Wenige ins Gedächtnis zurück gebrachten Vertrages geht, oder wo man nicht mal weiß ob den außer Horst Pausch vom Aufsichtsrat jemand zu Gesicht bekommen hat und der den Mitgliedern bis heute vorenthalten wird, obwohl der Aufsichtsrat laut Gesetz so einen Vertrag gar nicht schließen darf. Hoffentlich sind sich die Aufsichtsräte heute der Tragweite ihrer Entscheidungen bewusst und gehen auch zu den Sitzungen. Laut Eintrag Nr. 4677 hat Werner Schelter verkündet, dass man sich vor dem Verkauf im Aufsichtsrat eingehend beraten hat. Wer hat sich beraten, der Filialverkaufsausschuss, oder bloß die, die sich noch ein bisschen auf der Seite von Johannes Herzog befunden haben? Wenn der Aufsichtsrat jetzt beschließen muss, wie man denn die Bilanz zu kriegt, dann erwarten wir ganz schnell eine Information dazu. Aus der Solvabilitätsbilanz werden wir es sowieso heraus lesen. Dann werden wir nicht mit den Multiplikatoren diskutieren, dann zeigen wir hier im Wunsiedeler Kreis auf, wo der Hase im Pfeffer liegt. Auch ich wiederhole die Frage vom letzten Eintrag, wie hoch wird die Bankbürgschaft wohl sein und ich ergänze, von wann stammt sie und seit wann weiß ein Johannes Herzog entweder als Prüfer oder auch als Geschäftsleiter von der Bürgschaft, z.B. durch Bürgenbenachrichtigungen oder sonstigen Schriftverkehr. Wir wollen Aufklärung sonst gehen wir zur Staatsanwaltschaft. Wer das Als Drohung auffassen will, der verkennt die Lage und es ist auch nichts alt und abgedroschen, oder von früher, es ist brennend aktuell.

   

Nr. 4457

Aus Mak

19. April 2009, 10:26 Uhr

Betreff: Wie hoch kann die Bankbürgschaft sein?

Da kursieren ja grausige Zahlen um die Bankbürgschaft herum? Dass uns da die Vorstände Herzog und Heidel drüber aufklären, oder gar der Genossenschaftsverband, das können wir vergessen. Muss uns Angst werden wenn wir hören, dass da eine enge Vertraute von Manfred Heger in der Kreditabteilung mal was von zig Millionen gesagt haben soll, was die Firma an Gesamtkredit haben soll? Bis vor kurzem hab ich das immer als Blödsinn abgetan, aber heut seh ich wie so etwas möglich gewesen wäre.

Was ist mit dem Aufsichtsrat, lässt er sich auf so ein heißes Spiel ein, sollte man die Behörden nicht darauf aufmerksam machen, oder sind sie es schon? Kriegen wir endlich eine Nachricht, es ist schon bezeichnend, dass die Banken die normale Zahlen zu präsentieren haben, schon in der Zeitung waren. Warum ist das wohl bei der VR-Bank in Marktredwitz nicht der Fall? Wo muss man denn noch schieben und wenden und was heißt man kriegt die Bilanz nicht zu, wie wir hier auch lesen können? Müssen wir Angst haben, dass der Sicherungsfonds der Volks- und Raiffeisenbanken doch mal nicht einspringt, mit jeder Mitgliedschaft und jedem Geschäftsguthaben haben wir doch die Nachschusspflicht mit unterschrieben, auch wenn uns gesagt wird, das sein nicht von Belang?

Was mich noch brennend interessiert, was ist aus den Beteiligungen bei der US-Fondsgesellschaft in Darmstadt geworden? Die Fondszeichner sollten doch bis Ostern eine neue Mitteilung mit mehr Information erhalten. Weiß jemand was?

   

Nr. 4456

Freund eines Betroffenen

19. April 2009, 00:49 Uhr

Betreff: Was heißt man kriegt die Bilanz nicht zu?

Aus einem Gespräch mit einem guten Bekannten habe ich gehört, dass man davon spricht, dass man die Bilanz nicht zukriegen soll bei der VR-Bank? Nachdem ich auf der Seite nun schon was gelernt habe, warte ich auf einen Bilanzbericht der VR-Bank und von Herrn Herzog und Herrn Heidel. Über alle anderen Banken hat die Frankenpost ja schon geschrieben, aber unsere VR-Bank fehlt noch, obwohl man aus gesetzlichen Gründen zum 31. März schon mit der Bilanz fertig gewesen sein müsste. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnten Änderung danach nur noch kommen, weil die Revision bei den Krediten eine andere Meinung haben könnte und höhere Abschreibungen feststellen könnte. Jede Buchung muss auch in Soll und Haben aufgehen und eigentlich ist jede Bilanz bei einer Bank immer zu. Verstehen die Banker unter einer Bilanz die nicht zuzubringen ist, ob man keine schwarze Zahlen mehr herausrechnen kann egal wie viel stille Reserven man auch auflösen will. Sind die letzten mit dem Verkauf der Beteiligung an der Rechenzentrale verbraten worden? Will man damit sagen, dass die Bilanz rot oder feuerrot wäre?

Haben die Aufsichtsräte schon wieder einen Beschluss fassen müssen, dass man Rücklagen auflösen muss wie 2000 und 2003? Oder traut sich Herr Herzog nicht noch einmal zum Sicherungsfonds zu gehen? In der außerordentlichen Vertreterversammlung vom April 2008 ... hier klicken ..., hat man nicht gesagt, dass man dadurch das Eigenkapital stärken wollte, das hat man erst mit der richtigen Versammlung gesagt, wenn aber diese Eigenkapitalstärkung durch einen Verlust alleine aus dem Landkreis Wunsiedel jetzt schon wieder weg wäre, hätten dann die Vorstände Herzog und Heidel ihr misslungenes Meisterstück vorgelegt? Die normal arbeitenden Leute in der Bank können einem nur noch leid tun. Kann man die Rechnung vom Wunsiedeler Kreis weiter zeihen, was die Vorstände Heger, Wolf und Krämer und jetzt Herzog und Heidel jeden Tag und jede Stunde in den Sand gesetzt haben? Wie hoch könnte die jetzt spruchreife Bankbürgschaft eines Großkunden sein, die eventuell nicht gebucht gewesen sein könnte, würden die Rücklagen ausreichen um die abzudecken? Weiß eine ehemalige Vertraute direkt an der Zentrale genaueres, wenn dann alles wackeln sollte, wenn das raus kommt? Heißt es, dass das nicht der einzige Fall sein könnte, wo die Bank mehr Kredit ausgegeben haben könnte, als sie dürfte. Sind die Seile im Aufsichtsrat so stark, dass Aufklärung von der Seite nicht möglich ist? Was aber zu bezweifeln wäre ist, dass man eine Bilanz zukriegt, in dem man wartet. Die Bilanz ist mit dem 31. Dezember 2008 festgestanden, das Ergebnis scheint manchen umzuhauen, oder die Dinge, die auch schon vor dem 31. Dezember festgestanden haben, aber wo man geglaubt hat von denen wissen nur ganz wenige.

Und so kommen zu den Winkelzügen von früher, wo man die Kunden laufend übervorteilt hat jetzt auch noch die Pleiten aus alten und heutigen Zeiten auf den Tisch und sooft es Johannes Herzog von sich weisen will, es sind seine Sachen, die er wissentlich übernommen hat und keine Änderung herbei geführt hat, egal wie stolz er auf erledigte Hausaufgaben verweist. Er ist lückenlos und nahtlos vom Prüfer zum Vorstand mutiert. Er hat die Sauerein vorher gesehen, das sehen wir an vielen schriftlichen Unterlagen und er hat hinterher so weiter gemacht. Mit Forderungsverzicht wollte er ein schwieriges Kreditverhältnis bereinigen, wie hat er denn die andere Quantität bereinigt, stillschweigend?

   

Nr. 4455

Beobachter

18. April 2009, 15:22 Uhr

Betreff: Wandelt sich die Zeit?

Wir reden über den Ausbau der Bankenaufsicht und gleichzeitig müssen wir über den Wunsiedeler Kreis sehen, dass die Aufsicht bisher die Informationen nicht aufgearbeitet hat. Der Webmaster hat uns bereits im Eintrag Nr. 2314 die umfangreichen Schreiben an die Bankenaufsicht gezeigt. Warum wurde bisher immer alles getan, dass man unfähige Vorstände nicht belangen durfte, warum hat man die unfähigen Vorstände durch einen jetzt offensichtlich unfähigen Prüfer ersetzt? Wandelt sich die Zeit? Ist es inzwischen unfassbar, dass man in den Vororten eine Bank hat, die wegen Fondsanlagen in unglaublicher Höhe von den Richtern als schuldig erkannt wurde und der Sicherungsfonds die Rechnung dafür zu übernehmen hat, aber Vorstände nicht an den § 34 Genossenschaftsgesetz erinnert werden und den § 266 StGB, Untreue, wegen Gefährdung von betreuungspflichtigem Vermögen der Genossenschaft und der Kunden? Wo ist die Aufklärung zu so einer Bürgschaft, warum hat man früher den Kunden als Gefahr bezeichnet, als sich wenige gegen den Abrechnungsbetrug gewandt haben? Wie kommt ein Herr Herzog eventuell dazu sich aus der Verantwortung mit der Bankbürgschaft herausreden zu wollen, wer hätte seit dem 4. August 2004 die Schreiben an Manfred Heger geöffnet? Wird jetzt doch nachgeschaut warum ein Prüfer die Schäden bei der Bank nicht verhindert hat, aber nahtlos in die Bankführung gewechselt ist? Was ist mit der Bilanz? Alle Nachbarbanken waren schon groß in der Zeitung, die VR-Bank Fichtelgebirge hält ihr Stillschweigen auch in dieser Hinsicht aufrecht. Ist der Sicherungsfonds auch zu keinem Kuhhandel mehr bereit, weil man selbst über betreuungswürdiges Vermögen entscheidet.

Lange schon spekuliert man wie das noch durchzuhalten ist. Es ist kaum denkbar, dass die Raiffeisenbank Gefrees bereit ist sich anzuschließen um mit einer Mischbilanz die ungelösten Probleme der VR-Bank kaschieren zu helfen und als Opfer das Schicksal der Raiffeisenbank Arzberg zu erleiden. Eigentlich unfassbar sind auch die Meldungen, die aus Aufsichtsratskreisen schein zu stammen, man sei nicht informiert. Wenn ein Aufsichtsrat das Gefühl hat in so wichtigen dingen nicht informiert zu sein, dann ist es seine Verpflichtung die Information zu fordern und wenn die Information erschreckend ist, dass man vielleicht einen oder mehrere Großkredite hat, wo man genauso hinters Licht geführt wurde wie mit den Risikoberichten zu Manfred Heger Zeiten, wie es im Versammlungsprotokoll 204 gestanden hat, dann muss man sich gewiss sein, auf was für dünnes Eis man sich begibt, wenn man trotz Kenntnis die Dinge laufen lässt. Wenn die Aufklärung aber durch Indiskretionen wieder extern erfolgt, dann ist der gesamte Aufsichtsrat mit in der Verantwortung.

Diese Indiskretionen sind der Notruf derer, die sich nicht anders zu wehren wissen. Vielleicht gibt es viele viele so ungelöste Bankproblemfälle wie hier, aber der Wunsiedeler Kreis ist ein segensreiches Ventil unglaublichen Vorgängen ein Forum zu verschaffen, es gilt dies für die VR-Bank Fichtelgebirge, für die anstrebende drittgrößte Genossenschaftsbank Bayerns vor den Toren München oder eine kleine Bank im Westen Münchens, wo der Aufsichtsrat Vorstand spielte um eigene Interessen durch zu bringen. Wir haben Hoffnung dass sich vieles ändert, vor allem in der öffentlichen Meinung und in der Einstellung, dass sich die Menschen, die was ändern wollen in unseren Tagen langsam durch setzen. Setzt es sich durch, dass solche Banken fähig sind unseren Mittelstand und die Arbeitsplätze mit ihm kaputt zu machen? Wo sind die Millionen, die sich aus dem Gutachten Bleil in Marktredwitz auf alle Kunden hochrechnen lassen. Will ein Johannes Herzog verleugnen, dass eine Buchung in einem Buchungskreis, einer sogenannten Primanota nicht darauf schließen lassen, dass 60 % kundennachteilige Buchungen eigentlich auf alle Kunden zutreffen müssen? Verleugnet er heute eventuell eine nicht durchgebuchte Bankbürgschaft ungeahnten Ausmaßes, die er vielleicht schon seit Jahren kennt und gar dem Aufsichtsrat vorenthält? Mit welchem Recht?

   

Nr. 4454

Mitglied

17. April 2009, 13:34 Uhr

Betreff: Gottserbärmlich

Muss man den Aufsichtsrat drauf hin stoßen, dass er nicht dazu da ist den Vorständen zu helfen die Sachen immer wieder zu vertuschen? Da soll doch ein neutraler Abstand herrschen, es scheint aber dass die Herren schneller ein schlechtes Gewissen haben den Vorständen auf die Finger zu klopfen als sich an ihre Pflichten zu erinnern, sie sind für uns Mitglieder da und nicht für die Vorstände. Wer sich zum Mitwisser machen lässt und nichts dagegen tut, der ist mit verantwortlich. Das gilt nicht nur für einen Verbandsrevisor gegenüber den Vorständen wenn man selber auf den Posten will, das gilt natürlich auch für die Aufsichtsräte, die sich jetzt wieder überrascht geben, aber nur mit offenem Mund dastehen und nichts unternehmen. Hätte man vor Jahren die Dinge unterbunden, die Bank wäre vielleicht nicht so schnell groß geworden, aber das Risiko für die Genossenschaft ist dabei noch viel größer geworden wie es aussieht. Nachdem man sich vorher mit dem Wachstum auf die Schultern geklopft hat und uns Manfred Heger die Zahlen präsentiert hat was über die Konten gelaufen ist, was ja bei einer Bank überhaupt keinen Aussagewert hat, sondern nur das Geschäftsvolumen, um uns zum Staunen zu bringen, sehen wir jetzt was man uns richtigerweise erzählen hätte müssen. Was überhaupt nicht gewachsen ist, das ist das Eigenkapital, das man auch verdient hat und nicht das was man sich teuer leihen muss, von uns und noch teurer von Versicherungsgesellschaften, das scheint jetzt noch viel mehr in Gefahr zu sein, als die Kundenvolumen. 7 Mio. € an Kredit darf man angeblich ausreichen und man schreibt hier von zig Millionen, da muss einem Angst und Bang werden, wenn das nicht abgesichert ist. Wenn es noch mal Industriehallen wären, wenn man Grundschulden drauf hätte, die verlieren doch den Wert genauso wie eine Firma ihren inneren Wert verliert, weil die Hallen doch meistens auf einen Betrieb auch zugeschnitten sind. Wenn neben den Krediten von Peter Träger, warum soll der sonst gegangen sein, auch das jetzt noch dazu kommt, dann bleibt von den Rücklagen ja gar nichts mehr. Hören wir dann von Stillschweigen über eine Fusion mit Gefrees oder einen neuen Vertrag mit der Volksbank Vogtland? Aufsichtsräte, wenn ihr die Vorstände davon kommen lasst, dann seid ihr dran.

   

Nr. 4453

Susanne

17. April 2009, 12:22 Uhr

Betreff: Sicherheiten sind verschwunden?

Es unglaublich was so alles raussickert aus der Bank, jetzt sollen Sicherheiten verschwunden sein hab ich gehört. Wie soll denn das gehen, die Bank hat ist doch kein Pfandhaus, dass man da die Sachen rein nimmt wenn man den Kredit ausreicht? Geht es eher darum, dass die Sicherungsverträge weg wären. Aber was ist mit dem Aufsichtsrat, wenn man so etwas erfahren würde, müsste man dann nicht sofort dafür sorgen, dass so etwas der Staatsanwaltschaft angezeigt würde und wenn man Vorstände selber im Verdacht hätte, müsste man dann nicht selber eine Anzeige machen um sich nicht selber mitschuldig zu machen? Die Bezeichnung Vergabe von ungesetzlichen Kreditengagements und dem Atribut höchst risiokreich, wo ist denn da die Grenze?

   

Nr. 4452

Uwe

16. April 2009, 22:07 Uhr

Betreff: Und dann will's keiner gewesen sein

Ich komm mir vor wie im Kindergarten wenn man die Jungs bei einem Streich erwischt hat und jeder schreit ich war’s nicht, der war’s. Wenn das stimmt, dann ist die K.... am dampfen. Wieso soll die Bankbürgschaft erst jetzt aufgetaucht sein? Ich hab gehört, dass unserer neuer Saubermann Vorstandsvorsitzender zuletzt sehr oft zur persönlichen Beratung mit dem Kunden zusammen war. Ganze Staaten sind zusammenberochen, weil das Geld nicht mehr aufzubringen war. Haben wir was ähnliches im Ausmaß unserer eigenen Vorstellungen bei uns? Das kann man unendlich weiter spinnen. Gibt es als Kreditnehmer etwas besseres als eine Bankbürgschaft als Sicherheit, das zahlt sich doch in den Konditionen aus? Wenn der Kunde dafür aber bei uns auch noch keine Bürgschaftsprovision zahlen hätte müssen, weil man es nicht durch buchen hätte dürfen, wären dann nicht Mittel in anderer Richtung frei? Es ist ja bald unglaublich, wenn man gehört hat, dass Manfred Heger eventuell bei Flex auf Auslandskonten Vollmachten hatte.

Wenn eine fremde Bank aber um ihre eigenen Ansprüche nicht untergehen zu lassen diese Bürgenbenachrichtigungen regelmäßig versandt hätte, wie hätte man das bei der Bank steuern müssen, dass die Post immer richtig gelaufen wäre? Wer war bei der VR-Bank autorisiert die Post an Manfred Heger zu öffnen, nachdem er nicht mehr da war? Hätten seine Nachfolger auch so gedacht, dass bei der Firma nichts schief gehen kann und heute ist es eben anders gekommen als man gedacht hat? So was ist aber kein Sandkastenspiel, es ist bitterer Ernst und die VR-Bank schweigt es wieder aus. Dieses Schweigen ist wie ein Eingeständnis. Aber hier gilt vielleicht einmal, nicht der Aufsichtsrat hat an den unsauberen Kreditvergaben mitgewirkt und hat zugestimmt, hier könnte sich zeigen, dass auch der Prüfer zur damaligen Zeit ebenfalls getäuscht worden wäre, aber ab dem Tag, wo in der Bank die Post nicht mehr von Manfred Heger geöffnet hätte werden können, hätte der Rest der Geschäftsleitung unmissverständlich Kenntnis erhalten müssen, was wäre also die letzten viereinhalb Jahre gewesen? Hätte man gedacht, auf die Ansprüche gegen Manfred Heger ist ja schon verzichtet und wir hängen mit der Entlastung durch die Vertreter da mit dran, was schon schief gelaufen ist, dass biegen wir nicht gerade?

Wenn diese Firma mit der Bankbürgschaft aber auf ein Kreditvolumen von 10, 15 oder 20 Millionen gekommen wäre, es wäre schlichtweg die Katastrophe für die VR-Bank, wenn man maximal 7 bis 7,5 Mio. € vergeben darf. Ab dem Tag der Kenntnis gehört das Dilemma dem neuen Vorstand, wenn er nicht sofort die Dinge aufdeckt, einschreitet und handelt. Kein Dementi – Bestätigung der Zustände, bei dem was hier alles aufgedeckt worden ist, ist es ein gutes Recht der Kunden und Mitglieder die Fragen offen zu stellen, wenn auf normalem Weg nichts zu erfahren ist.

   

Nr. 4451

Banker

16. April 2009, 18:47 Uhr

Betreff: Jahrelanger Bilanzbetrug mit der Bankbürgschaft?

Wenn der alte Vorstand die Bankbürgschaft ausgestellt hat, dann hat das zwei Seiten, erstens wäre es Kreditbetrug, weil man einem Kunden Kredite unrechtmäßig verschafft hätte. Man muss sich ja überlegen, jetzt kommt die Bürgschaft auf die Bank zu, gibt es dazu aber auch den Avalkreditvertrag mit der Firma, den man nicht verbucht hat. Denn mit dem Vertrag erhält man wieder die Sicherungsabreden und den Zugriff auf die gestellten Sicherheiten. Sonst müsste man sich an den Kunden ausschließlich wegen eines zivilrechtlichen Bereicherungsanspruches wenden. Da fällt man ja soft hinten runter.

Als zweites wäre das natürlich jahrelanger Bilanzbetrug, weil man die Eventualverbindlichkeit nicht in der Bilanz hatte. Und es wäre en Betrug bezüglich den Kreditgrenzen, die natürlich auch in der ganzen Zeit viel viel niedriger gewesen wären. Verwunderlich erscheint dabei, die andere Bank schickt doch jede Jahr auch eine Bürgenbenachrichtigung, das ist auch im Ausland üblich. wurde die gleich mit der Adresse des Vorstandes an die Bank geschickt, dass es ja niemand anderer aufmachen hätte können? Wenn jetzt beispielsweise Post an Manfred Heger gekommen wäre, so müssten dass doch die Nachfolger in Empfang genommen haben. Wenn es so gewesne wäre, welchen Anlass hätte z.B. Johannes herzog gehabt, die Dinge nicht unverzüglich aufzuklären?

   

Nr. 4450

Insider -

16. April 2009, 17:33 Uhr

Betreff: Frage an den Webmaster

Hallo Webmaster,
wie ist das eigentlich, wenn abgegebene Sicherheiten, die ein Kreditnehmer der Bank abgegeben hat, in der Bank auf wundersame Weise verschwinden!? Nehmen wir mal an, der Vorstand und Aufsichtsrat hat davon Kenntnis? Kann man es so sehen, da die Bank den Genossen sprich Mitgliedern gehört, dass diese um ihr Vermögen der Sicherheiten bestohlen wurde? Anders ausgedrückt, ist das Diebstahl gegenüber den Genossen sowie des Bankvermögens? Muß da nicht der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat, da dies ja eine Straftat ist, nicht unverzüglich dies zur Anzeige bringen? Ich denke schon, deshalb werde ich die Ermittlungsbeamten davon in Kenntnis setzen.
Alles weitere demnächst!

   

Nr. 4449

Nordlicht

16. April 2009, 14:36 Uhr

Betreff: Einstellung ist alles!

Wie in einem vorherigen Kommentar zu lesen war, stimmt es natürlich, daß es auf die Einstellung derjenigen Personen ankommt, die die Gesetze anwenden sollen bzw. sich an diese halten sollen.

Leider ist es im Genossenschaftswesen und insbesondere bei der VR-Bank Marktredwitzt (jetzt: Fichtelgebirge) so, daß es an der rechten Einstellung aller Beteiligten ganz offensichtlich mangelt.


Und sehr treffend ist dann auch die Aussage, daß "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Darauf haben doch die Verantwortlichen der VR-Bank Jahre lang gebaut. Ganz nach dem Motto, da soll mal erst mal jemand gegen uns klagen, werden die Dinge eben trotz offensichtlicher Erfolglosigkeit über alle Instanzen getrieben, nur damit der Kunde mürbe gemacht wird und unter Umständen in der Zwischenzeit aufgibt. Und sollte man dann erwartungsgemäß in der letzten Instanz mit Pauken und Trompeten verlieren, kann man sich ja immern noch in Richterschelte üben und den Betroffenen Kunden hinterher ein Schadensersatzangebot machen, daß der Kunde dann leider nicht nachvollziehen kann, weil es nur mit pauschalen Beträgen arbeitet.

Zum Entsetzen der Veranwortlichen gibt es aber einige Dinge, die nun aufgrund von Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ins Rollen gekommen sind. Die Ermittlungen laufen immer noch, aber dann kann auch erwartet werden, daß etwas dabei raus kommt. Anders ist auch das beredete Schweigen der Vorstände und des Aufsichtsrats nicht zu verstehen. Die Untreue der Organe gegenüber den Mitglieder ist vielfältig sichtbar (z.B. Verzicht auf Regress gegen unfähigen/betrügerischen Vorstand)

Die Dummen in der VR-Bank Marktredwitz sind seit Jahren die Eigentümer. Trotz des rechtlichen Rahmens, werden die Mitglieder nicht gleich behandelt, sondern die Vertreter in der Informationspolitik - sofern sie überhaupt stattfindet - bevorzugt. Das sog. einfache Mitglied - obwohl es das lt. Genossenschaftsgesetz nicht gibt! - erhält trotzt verbesserter Informationsrechte keine nennenswerten Informationen über die Vorgänge in seinem Unternehmen. Auch das Protokoll ist seit der Umstellung nichtssagend, weil jeder Inhalt fehlt. Der einzige Vorteil ist, der Protokollführer in den Folgejahren weniger Arbeit hat, weil er/sie einfach nur die Daten austauscht und schon paßt es dann wieder.

Auch die Prüfer verschweigen die wesentlichen Dinge auf der Vertreterversammlung und machen sich damit vermutlich seit langem strafbar.

Aber auch hier, es klagt eben kein Mitglied dagegen, daß er nicht entsprechend informiert wurde.

Würden die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden, wie sie bei Aktiengesellschaften gelten, dann hätte die VR-Bank ein Problem. Vielleicht sollte man die sog. Berufskläger, die regelmäßig Hauptversammlungsbeschlüsse von Aktiengesellschaften rechtlich überprüfen lassen um an Vergleichen eine (unzulässige) Sonderdividende zu kassieren, mal darauf ansetzen, sich den Genossenschaften zuzuwenden. Das hätte sehr schnell einen disziplinierenden Charakter auf die Amtsführung von Vorstand und Aufsichtsrat.

So wie die Informationspolitik bei der VR-Bank gehandhabt wird, ist es ein Skandal. Die Mitglieder erfahren z.B. nicht daß ein Aufsichtsratsmitglied zurückgetreten ist und das die Mitglieder sich um das Mandat bewerben könnten. Ebenso dürften auch in diesem Jahr wieder turnusgemäßt Aufsichtsräte zu wählen sein. Auch hier regelmäßig kein Hinweis darauf, wer eigentlich wählbar ist und daß es keineswegs so ist, daß der amtierende Aufsichtsrat sich die Leute selbst aussuchen kann oder dies gar auf Vorschlag des Vorstands zu erfolgen hat.
Die Mitglieder erfahren nichts zu den Ermittlungsverfahren und nicht zum Jahresergebnis, daß per Ende März dem Aufsichtsrat vorzulegen war. Die Mitglieder können so auch kein Anträge stellen oder gar eine Generalversammlung erzwingen.

Stattdessen schöne Nachrichten und Bilder beim Spendensammeln für die Bürgerstiftung, die insbesondere deswegen notwendig ist, weil sich das Stadtsäckel wegen der ausbleibenden Steuern der VR-Bank schon seit Jahren nur minimalst gefüllt wird und so der Gemeinde / der Stadt Mittel fehlen, um die nun auf freiwilliger Basis durchgeführten Maßnahmen selbst durchzuführen.

Alles bleibt bislang schön im Dunkeln, damit weiter gewurschtelt werden kann. Die Schandtaten der abgelösten und der neuen Vorstände und des Aufsichtsrats und des Verbandes sollen möglichst lange verdeckt bleiben. Vielleicht glaubt man dadurch noch etwas retten zu können?-

Die interessierte Leserschaft wartet also weiter bis die langsamen - aber hoffentlich gründlichen - Mühlen der Justiz zu Ende gemahlen haben.

Das Vertrauen in diese Bank als Basis für eine erfolgreiche Arbeit wird dadurch weiterhin nicht gestärkt. Stattdessen scheinen Gerüchte die Runde zu machen und an der Kasse des Supermarkts wird man bedauert, daß man noch bei der VR-Bank Marktredwitz Kunde sei / oder sein muß.

   

Nr. 4448

Mitglied

15. April 2009, 23:33 Uhr

Betreff: Dieses Schweigen ist unerträglich

Gibt es keine Möglichkeit dieses erbärmliche Schweigen zu durchbrechen, es ist unerträglich. Diese Feiglinge bringen nicht den Mut auf für ihre Untaten hin zu stehen. Bei der Fusion steht ein Revisor vor die Mitglieder hin und sagt man sei auf dem richtigen Weg, dabei hat man damals schon vorher in die Rücklagen gegriffen und vom Finanzamt Steuergelder zurückholen müssen. So ist es weiter gegangen bis heute und man kann es getrost als die Ära Herzog bezeichnen. Im Gesetz steht, dass man die Mitglieder richtig informieren muss, aber die Leute haben nicht mal die Courage zu sagen, dass man den schlimmsten Vorstand auch noch leise gehen hat lassen und gar keine Lust mehr hatte nachzuforschen, was noch nicht aufgedeckt war. Und vielleicht ist es heute eine millionenschwere Bankbürgschaft, die sich von selber aufdeckt.

Aber im letzten Jahresabschluss musste man von Ermittlungen gegen Heger, Wolf und Krämer schreiben und was schreibt man ins Versammlungsprotokoll, nichts, das Papier hätte man sich sparen können, dass man berichtet hat. Es ärgert einen richtig, dass die Leute diesen Laden zu ihrem Eigentum und zu ihrer Spielwiese erklärt haben. Ich denke, wenn ich eine halbe Million verschenke die mir nicht gehört, weil man alte Fehler ausbügeln will, dann brauchen wir keine neuen Gesetze. Dann wird es Zeit, dass die den Betrag ersetzen, die die Unterschrift unter so eine Vereinbarung gesetzt haben. Irgendwas ist dran an den Ermittlungen, das ist eben so unerträglich, wenn es erledigt wäre, dann hätte man es genauso verkündet, wie Wolf und Krämer vor vier Jahren, dass Heger entlastet wurde. Wer seinen Mitglieder die Information verweigert, ob die die vorne dran sind mit Strafverfolgung rechnen müssen, der belügt im Grunde die die das Fundament einer Genossenschaft sind. Früher wäre dies in einer gemeinsamen Versammlungen zur Sprache gekommen und die Leute hätten Rede und Antwort stehen müssen. Jetzt versteckt man sich vor der Masse. Und für was wir ein BaFin haben, das ist mir bei uns schon lang unerklärlich. Papier produziert und Papier verwaltet, mehr ist es nicht.

   

Nr. 4447

Aus ...

15. April 2009, 18:43 Uhr

Betreff: Nein wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen eine andere Einstellung

Seit langem bin ich ein interessierter Leser des Gästebuchs. Es sind ja keine Hirngespinste, ein paar verstehen es mit wenigen Worten die Dinge plastisch zu machen. Keiner versucht irgendwas Kleingedrucktes zu erklären, man kommt auf den Punkt, und die Informationen an den Wunsiedeler Kreis sprudeln anscheinend kräftig. Wir kriegen einen Brief präsentiert, dass da in Darmstadt ein Fonds in den Sand gesetzt wird, wo es um einen dreistelligen Millionenbetrag geht und die VR-Bank Marktredwitz hat den Namen in den Jahresabschluss geschrieben, dass man sich zurück zieht obwohl man vorher eine Saugeld damit verdient haben dürfte. Wenn man nicht betroffen ist, muss man fast lachen. Aber genau das ist gefährlich. Da ich im kaufmännischen Bereich tätig bin und auch sehe was so läuft, hat mich eines ganz besonders fasziniert, das Genossenschaftsgesetz ist ja wirklich ein Spezialgesetz um dass sich nicht allzu viele kümmern dürfte und da wird hier im Gästebuch seit einiger Zeit auf Paragraphen verwiesen, die im Gesetz ziemlich weit hinten stehen. Ich hab den Webmaster gebeten mir den Link hier einzuarbeiten, es geht um § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) und zwar durch den genossenschaftlichen Prüfer. Ich glaube die Leute bei den Raiffeisen- und Volksbanken kennen ihr eigenes Gesetz nicht. Da drin steht, wenn der Täter in der Absicht handelt sich zu bereichern, dann wird er mit einer Strafe bis zu fünf Jahren belegt und als Täter wird bezeichnet wer als Prüfer handelt.

Ich meine dass das Genossenschaftsgesetz mit den Vorschriften zur Prüfung genug Klarheit schafft was Sache ist. Auch den § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) bitte ich den Webmaster einzustellen. Als normal Sterblicher meine ich, dass die Prüfung bei der VR-Bank in Marktredwitz seit dem der Genossenschaftsverband diesen Johannes Herzog dahin geschickt hat nichts und gar nichts wert ist. Das müsste als ungültig erklärt werden. Entweder man sagt den Mitgliedern was los ist und den Aufsichtsbehörden berichtet man was anderes oder alles ist für den Mülleimer. Dann gibt es die Prüfungsdienstverordnung und die Wirtschaftsprüferverordnung, stimmt, bitte keine neuen Gesetze, sondern eines abschaffen und das zusammen schreiben. Wenn der Johannes Herzog Prüfer war und schon vom Verband die Zusage hatte, dass er für diesen Vorstand Heger das Gehalt mitnehmen darf, dann fällt mir persönlich keine bessere Erklärung für persönliche Bereicherung (der Satz stammt aus dem Gesetz) und Interessenskonflikt mehr ein. Dass da im Fichtelgebirgskreis eine Bank ist, die mit einer Fondsgesellschaft in Darmstadt zusammenarbeitet, da hab ich schon gestaunt, dass bei solchen desolaten Kreditverhältnissen der Vorstand vielleicht noch eine Idee zur Eigenkapitalvermehrung und Kreditschöpfung gehabt haben könnte, das wundert mich nicht mehr, aber wie so etwas gehen kann ist schon erstaunlich.

Eines weiß ich aber aus meiner Arbeit auch, wer sich vorne hin setzt, der übernimmt die Verantwortung auch für das von früher. Wer solche Sachen sieht, die nicht gepasst haben, der muss sich von Ihnen befreien, in dem er auch mal unangenehm alte Kameraden anprangert und sie nicht schützt, bloß weil er sich damit wieder selber Vorteile verschaffen kann und so tun will, als ob die negativen Seiten auf die Vorgänger abgewälzt werden können. Der Prüfer hatte vorher nach dem Vorstand die beste Möglichkeit zur Einsichtund wie es aussieht haben sie unendlich viel Zeit dafür bekommen und alles auf Rechnung der Bank. Man hätte vielelicht fünf Mitarbeiter beschäftigen könne, was die Prüfer am Tag gekostet haben dürften wenn nicht noch mehr. Niemand konnte dem Vorstand der Bank so genau auf die Finger schauen, keiner wäre so unabhängig gewesen nachteilige Dinge für die Bank zu verhindern. Aber der Prüfer scheint gewusst zu haben, dass er den Vorstand beerben wird und hat nichts unternommen. 17.000 Mitglieder hat er im Regen stehen lassen und wer weiß wie viel Mitglieder draußen im Land, die für einen Schaden aufkommen müssen, wenn es die Bank selber nicht mehr schultern kann. So wenig wie der Mann Mitleid mit den Kunden hat, die in den Millionen von Kreditabschreibungen stecken, so wenig hab ich mit ihm Mitleid. Lächelnd versuchte er abzuwehren, warum man die Kredite zur genossenschaftlichen Heuschrecke weiter geben musste. Der Prüfer Herzog hat keine 100-Tagefrist gebraucht um den Laden kennen zu lernen, er hat ihn vor seinem Antritt in- und auswendig gekannt. Er hat jedes Kreditengagement gekannt, was die Staatsanwaltschaft als ungesetzlich bezeichnet und mit dem Tag seiner Einstellung als Prokurist war es sein Kredit, weil er die Sauereien nicht aufgedeckt hat. Das mit den Bürgschaften, das leuchtet mir ein, vielleicht hat er das zu dem Zeitpunkt übersehen, wo man diesem Heger die Tür gewiesen hat, aber mit dem dass andere Banken auch nachfragen, da könnte die späte Rache von Manfred Heger gekommen sein. Wie soll man einen alten Vorstand belangen, wenn man als Prüfer den freistellenden Dienstaufhebungsvertrag gebracht hat. Da muss man halt die Schuhe des vorigen Vorstandes anziehen. Wer rettet sich heute zuerst, wenn die Firma mit vielen Millionen Krediten heut wackelt? Jeder weiß von jedem und so ist jeder in des andern Hand.
Dank des Wunsiedeler Kreises werden manche stahlharten Fäusten aufgemacht.

   

Nr. 4446

Nicht ganz nah

15. April 2009, 16:12 Uhr

Betreff: Bitte nicht träumen

Ich erinnere mich an die Aussage von Finanzminister Peer Steinbrück im Fernsehen vor ein paar Wochen bei Beckmann, er sagte er sei den Banker böse, dass die Politik den Salat jetzt ausbaden müsste. Er sagte nicht er sei den Banker böse weil sie uns allen den Salat eingebrockt haben. Also bitte nicht träumen, die Politik wird erst tätig, wenn man hautnah betroffen ist. Ausnahmen betätigen die Regel. Wieso sollte sich ein Politiker in normalen Zeiten darum bemühen einen Aufsichtsrat einer Bank zu beäugen. Wir bauen nur wieder einen Beamten- und Ministerialaperrat auf, der auch nicht tätig ist. Keine neuen Stellen für das BaFin, eher Zusammenlegung der Bundesanstalt mit der Deutschen Bundesbank und Aufgabe beispielsweise der Überwachung jeder Transaktion wenn wir eine Aktie kaufen oder verkaufen, das macht Sinn. Die Leute beim BaFin zahlen wir wieder über die Banken über verschlechterte Konditionen.

   

Nr. 4445

Langjähriger Vorstand

15. April 2009, 15:57 Uhr

Betreff: Wir brauchen keine neuen Gesetze

Ich kann dem nicht beipflichten, wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nur die Umsetzung der Gesetze. Im Bereich der Genossenschaften bringt für den Aufsichtsrat in § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) die gleichen Verpflichtungen wie für den Vorstand. Ein einziger Satz, der besagt die Verpflichtung des Aufsichtsrates ist eine Kopie der des Vorstandes. Und in der Satzung der Banken ist eine Abberufung des Aufsichtsrates möglich. Gesetze bringen nur was wenn sie umgesetzt werden. Wen hat es bei der VR-Bank in Marktredwitz interessiert, dass im Gesetz steht, der Aufsichtsrat darf auf die Ansprüche gegen den Vorstand nicht verzichten? Wenn der, der die Einhaltung des Gesetzes überwachen soll, den Gesetzesbruch durch seine Empfehlung bringt, wer soll dem Gesetz dann Rechnung tragen.

Muss man in Marktredwitz die Aufsichtsräte wegen Untauglichkeit austauschen oder wegen was anderem? Warum ist dieser Peter Träger gegangen? Haben wir Jochen Sanio vor dem Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages genau zugehört, dass die Politik gar keine tiefere Prüfung haben wollte? Gilt dann das Gesetz oder eine gewisse Linientreue? Die BaFin hat doch die Risikosituation in Marktredwitz über die RV-Bank Marktredwitz-Selb und über die Raiffeisenbank Arzberg-Selb schon in den Berichten gesehen. Die Berichte gingen ab der Fusion mit Sicherheit jedesmal nach Bonn. Die Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmen, die man den Mitgliedern in keinem Satz sagte und die man nur mit wenigen Worten aus dem Lagebericht erkennen kann, die wurde doch in den Prüfungsberichten, die an die Bundesanstalt gingen, seitenlang in Textpassagen und in den Einzelprüfungsberichten zu den Krediten besprochen, wie es in der Prüfungsberichtsverordnung heißt. Was helfen neue Gesetze wenn sie erst angewendet werden wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dann erinnert man sich ja nicht der bestehenden Richtlinien, weil man zugeben müsste, dass man sich nicht daran gehalten hat, man fordert marktschreierisch besser neue. Was man jetzt gerade neu macht, das bringt nur mehr steuerbaren Einfluss und das macht nicht weniger Angst als die Zustände, die jetzt herrschen.

   

Nr. 4444

Genossenschaftler

15. April 2009, 15:31 Uhr

Betreff: Es ist nie nur Einer Schuld

Was ist das bloß für ein Affentheater. Immer wieder kommt was Neues raus. Zuerst deckt man über alles den Mantel des Schweigens, dann kommt aber der Großkotz raus. Mit der Verabschiedung des Vorstandes Manfred Heger hat keiner gesagt welche Anhäufung von Kreditrisiken da war. Einzelwertberichtigungen von 30 Millionen € bei der Bankgröße sind wahrlich ein beängstigender Wert, da musste jeder Kreditkunde die Befürchtung haben zum ausfallgefährdeten Kredit zu werden und wer so eingestuft ist, da geht es für die Bank nicht mehr um die Beibehaltung des Kreditverhältnisses weil man dran verdient, sondern nur noch um Eintreibung um jeden Preis und ohne Rücksicht. Als man meinte es sei nun hoch genug Gras über die Sache gewachsen, da hat man die alten Dinge zur Beispielsrechnung mit ein bisschen stolz plötzlich hervor geholt und im Scheinwerferlicht in der Versammlung an die Wand geworfen und gelobt was man vorher verbockt hatte. Man bezeichnete es als Ruhmestat die früheren Kunden zu eliminieren und Reinhold Wolf saß bei der Erklärung des Abbaus der Quantität mit am Tisch. Aber an 50 Millionen Kreditrisiken und Summen, die man schon vorher abgeschrieben hatte, da hat ein Manfred Heger seinen gehörigen Anteil, doch so etwas geht nur wenn die Kollegen mitspielen, der Aufsichtsrat und die Revisoren vom Verband. Mit jeder Unterschrift, die Wolf und Krämer jeden Monat auf die unfassbaren Überziehungslisten gemacht haben, haben sie sich zu Mitverantwortlichen, wenn nicht gar zu Mittätern bemacht.

Mit dem Auftritt des Prüfers Grothoff am 30. Juni 2005 als Prüfungsteamleiter war es genau so. Wer so einen Blödsinn als Prüfer verzapft, der gibt den Freibrief für solche Zustände. Hier hat jeder jedem geholfen und zum Schluss hat man sich die befreienden Dienstaufhebungsverträge ausgedacht, wie es nicht mehr weiter gegangen ist. Es ist grausam wenn es sich jetzt ergeben sollte dass es aus diesen Zeiten Kredite geben sollte, die genossenschaftsrechtlich untersagt sein könnten, weil die Bank solche Kredite in der Höhe gar nicht vergeben dürfte. Dabei sollen die Aufsichtsräte angeblich heute noch nicht wissen wie sie die Unterlagen von den Vorständen vorgelegt bekommen. Wenn der Prüfer in der Versammlung sagt, der Aufsichtsrat darf erst ab der Großkreditgrenze kontrollieren, wie sollen die dann richtig durchgängige Kontrolle machen? Im Genossenschaftsgesetz in § 38 steht, sie dürfen alle Unterlagen einfordern, aber es muss gegenüber allen vorgetragen werden und nicht im stillen Kämmerlein und alleine. Alles, jedes Blatt, ab jedem einzelnen Euro.

Eine Schieflage bei einer Bank und die VR-Bank hängt schief, da beißt die Maus keinen Faden ab, ist meistens ein Zusammenspiel zwischen unfähigen Vorständen und auch einer unfähigen Revision. Was der Aufsichtsrat nicht erfahren soll, warum soll der Vorstand das freiwillig hintragen, der Prüfer ist das Glied, das dafür sorgen muss, dass der Aufsichtsrat ausreichend informiert ist. Wer soll dem Aufsichtsrat sonst sagen, wie es im Protokoll von 2004 gestanden war, dass der Risikobericht an den Aufsichtsrat getürkt war, das machen die Prüfer, die so etwas kontrollieren. Die brauchen die Unterlagen nicht aufgrund von Hinweisen oder Vermutungen anzufordern, die haben unmittelbaren Zugriff, denen wird noch viel weniger etwas vorenthalten was sie haben wollen und die machen das als arbeitstägliche Aufgabe und nicht als ehrenamtliche Freizeitbeschäftigung und die Prüfer sind im EDV-System vollkommen eingeklickt und kriegen die Abfragen so schnell wie jeder andere in der Bank.

Weil jede Fehlinformation an den Aufsichtsrat auch eine Fehlinformation durch den Prüfer sein kann, werden sonst Prüfer in Situationen wie 2003 und 2004 in Marktredwitz auch mit ausgetauscht, gerade weil Fehleinschätzungen im Kreditbereich damit auch Fehleinschätzungen der Prüfer sein können, die gerade da sind. Der Tausch hat aber bei der VR-Bank schon zwei bis drei Jahre vorher statt gefunden. Hohe Prüferkosten belegen eine unglaubliche Prüferpräsenz, obwohl Manfred Heger selber die drei Jahre Befreiung auch fast ausposaunt hat. Aber was man sagt und was nirgends geschrieben ist und was man lebt, dass ist in einem Laden wie dem Verband schnell gewechselt. Es ist für Marktredwitz bezeichnend, dass nicht neue Prüfer gekommen sind, sondern der, in dessen Periode die letzte Anhäufung der Probleme und Schwierigkeiten gefallen ist, vom Verband in die Bank gedrückt wurde. Johannes Herzog hat in der Prüfung die anderen wirtschaftlichen Zahlen bei Flex genauso sehen müssen, wie es dann Dr. Nickl tat und bei Gold, Gold, Gold verheimlicht in der Bank niemand, dass es da Anweisungen von den Revisoren gegeben hat, die dann aber Reinhold Wolf nicht abgehalten haben noch eine kräftige Schippe oben drauf zu legen. Was aber Manfred Heger mit einer Schreibkraft eventuell schon allein gemacht haben könnte, dass ist eine Bankbürgschaft raus zu schreiben. Wie lange das zu verheimlichen gewesen wäre und wann dann andere davon auch Wind bekommen haben könnten, dass steht auf einem anderen Blatt. Dass aber das alles jetzt wieder spruchreif wird, wo die gesamtwirtschaftlichen Probleme im Landkreis Wunsiedel ganz besonders bis zum Boden durchschlagen und so was mit aufdecken könnten, das zeigt, dass man nicht alles unter einer Decke halten kann.

Es ist aus mit ein bisschen stolz oder ein bisschen die Hausaufgaben gemacht. Der Stolz ist unangebracht, die Hausaufgaben erhalten die Note 6. Diese Bank braucht eine andere Führung und nicht die, die die Schwierigkeiten mit zu verantworten hat. Es riecht danach, dass man Manfred Heger die letzten Monate noch ungehindert werkeln hat lassen bis er sich selber nicht mehr zurecht finden konnte. Vielleicht war das die einzig denkbare Möglichkeit diesen Fürsten los zu werden, den man vorher hochgelobt hatte. Aber es hat Unsummen gekostet. Im Strafgesetz steht dazu der Satz betreuungswürdige Vermögensinteressen. Die Vermögensinteressen der Eigentümer der VR-Bank wurden nicht mehr gewahrt und die er deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds genauso wenig.

Es ist beschämend, dass dieser Mann nicht selber die Konsequenzen zieht, dass er sein Scheitern nicht zu gibt und sich vielleicht durch Fusionen noch zu retten versucht. Es ist beschämend wie wenig Rückgrat der Aufsichtsrat hat, sich von diesem Mann zu trennen. Mit dem Rücktritt von Peter Träger hätte man hoffen können, es hätte sich gewandelt, vielleicht müssen andere Bremsklötze in der Richtung auch noch fallen. Vielleicht müssen noch ein paar erkennen, dass der Schutz Johannes Herzog, der ihnen versprochen wurde, sie bei jeder neu eröffneten Tragödie immer weder selber dazu bringt, gefragt zu werden welche Rolle sie denn in diesen Fällen gespielt haben.

   

Nr. 4443

Naher Beobachter

15. April 2009, 13:32 Uhr

Betreff: Es scheint sich als Wahrheit heraus zu kristallisieren

Dass vor Jahren genossenschaftliche Vorstände Bankbürgschaften für Kunden gegeben haben und die nicht eingebucht haben, das hat man immer wieder gehört, dass das aber bei einer Bank mit einer Milliarde DM-Bilanzsumme gewesen sein soll, da müsste die Skrupellosigkeit schon jeden Rahmen gesprengt haben. Wie sich aber die Prüfer bei Flex und Gold, Gold, Gold verhalten haben, das ist ja fast wie ein Freifahrtschein und eine Einladung solche Tricks anzuwenden. Wenn dieser Manfred Heger nicht im Sommer 2004 gekündigt worden wäre, dann müsste man fast glauben, er hätte einem Kunden mit einer Bankbürgschaft dazu verholfen, dass man auch noch das Geschäftsguthaben der Bank anheben hätte können.?
Wie lädt die Bank eigentlich zur Vertreterversammlung ein? Auf dem Inhaltsverzeichnis im Internet ist zwar eine Rubrik Geschäftsbericht, aber zur Vertreterversammlung findet sich da nichts. Gerüchte sagen, da seien heuer Versammlungen schon verschoben worden, oder hat man den geplanten Termin verschieben müssen, weil man die Probleme bis dahin nicht in den Griff bekommt? Der Rücktritt des Aufsichtsrates, der vielleicht in den Dunstkreis der geschilderten Problematik rein spielt, wäre eigentlich Anlass genug. Ist vielleicht die Höchstkreditgrenze tatsächlich dadurch überschritten, dass jetzt eine Bankbürgschaft aufgetaucht ist, vielleicht auch noch aus dem Ausland? Ist der Aufsichtsrat über die ganze Situation informiert, nach dem KWG müssen sie doch bei Großkrediten einen Mehrheitsbeschluss fassen oder nachträglich auch dann gefragt werden, wenn der Kredit schon durch wäre. Wenn nach § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link), Abs. (3) die Höchstkreditgrenze von 25 % des haftenden Eigenkapitals überschritten wäre? Aber bei so einem Fall müsste der Aufsichtsrat doch immer informiert werden. Ist die Bundesbank und das BaFin schon informiert und hat man die Kreditgrenzen schon neu berechnet, in dem man den Abzugsposten in der EDV zur tagtäglichen Eigenkapitalberechnung eingestellt? Wenn von zig Millionen gesprochen wird, dann wäre das ja unglaublich, was hätte das für eine Auswirkung, wenn von 30 Mio. haftendes Eigenkapital als Grundlage der Groß- und Höchstkreditgrenzen 10 Millionen und noch mehr abgezogen werden müssten? Wenn es unterlassen würde, man möchte die Folgen gar nicht durchdenken. Unfassbar wie es heißt: Ich wusste es, eines Tages fliegt es auf. Wenn es stimmt, dann fliegt die ganze Bank auf. Dass Handwerker bei einem großen Bauvorhaben vor Jahren mit englischen Schecks bezahlt worden seien, hat man sich auch schon vor ein paar Jahren erzählt. Man möchte die Geschichte nicht ins Reich der Fabeln abtun. Fabeln sind bei der VR-Bank Marktredwitz schon öfters zu greifbaren Ereignissen geworden. Wie ist es, bestätigt die Bank vielleicht, dass die Bundesbank und das BaFin informiert ist, oder braucht es wieder einen externen Hinweis an die Aufsichtsbehörden. Die schauen doch auch ins Gästebuch, die müssten ja mit dem Jet angereist kommen.

   

Nr. 4442

Nordlicht

15. April 2009, 12:47 Uhr

Betreff: Aufsichträte im Blickfeld von BaFin und Politik - endlich!

Aus dem Handelsblatt vom 15. April 2009 von der Titelseite:

Schärfere Kontrolle für Sparkassen
von Frank M. Drost

BERLIN. Die von der Bundesregierung geplante Reform der Finanzaufsicht wird zu massiven Veränderungen bei der Besetzung der Kontrollgremien in den Sparkassen und Genossenschaftsbanken führen. Nach einem Referentenentwurf, den die Große Koalition noch vor der Sommerpause beschließen will, soll die Finanzaufsicht BaFin künftig fachlich ungeeignete Mitglieder aus Kontrollorganen abberufen können.

Die neue Regel trifft vor allem jene Kreditinstitute, bei denen Posten für Aufsichtsgremien nach Parteienproporz vergeben werden - wie bei einigen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Aber auch die Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern steht zur Überprüfung an, die etwa von den Gewerkschaften in die Kontrollorgane der Deutschen Bank oder der Commerzbank entsandt sind.

In dem Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht thematisiert die Regierung erstmals ausführlich die Qualifikation der Kontrolleure. Bisher kann die BaFin nur unfähige Vorstandsmitglieder, aber keine Aufsichtsratsmitglieder abberufen.

Das soll sich nun ändern. Vom Wortlaut des Referentenentwurfs her "gehe ich davon aus, dass das bisherige Modell der Besetzung von Verwaltungsräten bei Sparkassen, das primär politisch motiviert ist, zumindest infrage gestellt wird", urteilt Holger Stabenau, Bankenexperte der Kanzlei Lovells. Das gelte in abgewandelter Form auch für die Genossenschaftsbanken.

"Die fachliche Eignung genießt auch hier bislang keine Priorität", erklärt Stabenau. Daher sei das Vorhaben der Großen Koalition in Berlin, die sich in dieser Frage offenbar einig ist, nachvollziehbar. "Sie will die Kontrollfunktion der Aufsichtsorgane aufwerten, damit risikoreichen Entwicklungen frühzeitig begegnet werden kann", sagt Experte Stabenau.

Wie schnell es zu Wechseln in den Kontrollgremien kommen wird, ist allerdings noch unklar, weil sich die vorgesehene Überprüfung der Aufsichtsräte wohl über Monate erstrecken wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 2 200 Kreditinstitute. Das bedeutet: Rund 20 000 Mitglieder von Kontrollorganen, so die Schätzung in der Kreditwirtschaft, müssen nun auf ihre fachliche Qualifikation überprüft werden.

Die deutsche Kreditwirtschaft ist dennoch schon jetzt alarmiert und führt bereits Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium, um das Gesetzesvorhaben zu entschärfen. Der Spitzenverband der Kreditwirtschaft, der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), hält den "Fachexperten-Ansatz" der Regierung für "verfehlt".

"Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Gleichung, je größer das Expertenwissen im Kontrollorgan, desto geringer die Risiken für das Institut, trifft nicht zu", schreibt der Verband in einer ausführlichen Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt.

Dass es um das Expertenwissen in so manchem Kontrollgremium nicht gut bestellt ist, legen allerdings Beispiele nahe. So schritt etwa der 27-köpfige Verwaltungsrat der Nassauischen Sparkasse nicht ein, als der Vorstand ein milliardenschweres Kapitalmarktgeschäft über seine irische Tochter aufbaute - bei einem Eigenkapital von gerade einmal 251 Mio. Euro.

Mittlerweile wurde das 4,2 Mrd. Euro umfassende Portfolio vom regionalen Stützungsfonds der Sparkassen übernommen. Die möglichen Verluste könnten sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren. Im Verwaltungsrat der Naspa sitzen allein neun Bürgermeister und Landräte.

Und doch verteidigen gerade die Sparkassen ihr bisheriges Besetzungsmodell vehement. Sparkassen würden nachhaltig davon profitieren, dass "Menschen mit Bezug zum regionalen Geschäft und Verwurzelung in den Regionen, mit kaufmännischem Verständnis, aber auch mit allgemeiner Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand die Arbeit der Kontrollorgane gestalten", erklärt eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Der Verband sehe deshalb keine Notwendigkeit, dies zu ändern.

Auch der Aufsichtsrechtsexperte Marcus Geschwandtner von der Kölner Kanzlei CBH erhebt Einwände gegen das Vorhaben der Bundesregierung, allerdings ganz anderer Art: "Es gibt noch keine festen Maßstäbe für die spezifische Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern."

Der Kommentar von Seite 8 aus dem Handelsblatt vom 15. April 2009:

Aufsichtsräte nur bedingt tauglich
von Frank M. Drost

Solche Stellenanzeigen könnten demnächst geschaltet werden: "Suchen kompetente Aufsichtsräte für Kreditinstitute." Die Absicht der Regierung, die Qualifikation der Kontrolleure von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter die Lupe zu nehmen, hat für Wirbel und Verunsicherung gesorgt. Und in der Tat bleiben Fragen offen.

Bislang hatte sich der Staat zurückgehalten. Wer in Deutschland im Aufsichts- oder Verwaltungsrat eines Kreditinstituts saß, brauchte keine besonderen Fähigkeiten nachzuweisen. Doch die globale Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Aufsicht über den Vorstand oft nicht funktionierte.

Hier setzt die Regierung den Hebel an. Künftig soll die Finanzaufsicht BaFin das Recht erhalten, fachlich nicht geeignete oder unzuverlässige Mitglieder von Kontrollgremien abzuberufen. Zwar hat die Rechtsprechung von jeher hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Aufsichtsräten gestellt. Das setzte jedoch die Maxime "Wo kein Kläger, da kein Richter" nicht außer Kraft.

Die BaFin, die sich in der Finanzmarktkrise auch nicht mit Ruhm bekleckert hat, soll jetzt für frischen Wind sorgen: Wer die Arbeit eines Vorstands kontrolliert, sollte sie verstehen. Das gilt für die Tätigkeit weltweit aktiver Institute genauso wie für Sparkassen, die in ihrer Region aktiv sind.

Schließlich waren auch Sparkassen nicht davor gefeit, risikoreiche Kapitalmarktgeschäfte einzugehen, die mit ihrem Geschäftsmodell nicht wirklich in Einklang zu bringen waren. Gesunder Menschenverstand hilft in vielen Fällen weiter, in den Aufsichtsgremien von Kreditinstituten sollte man es dabei jedoch nicht bewenden lassen. Die Finanzmarktkrise hat zudem gezeigt, dass politisches Proporzdenken völlig fehl am Platze ist, wenn Kontrollorgane zu besetzen sind.

Bei allem Verständnis für die Reform der Regierung bleiben noch viele Fragen offen. So ist noch völlig unklar, nach welchen Kriterien die BaFin Aufsichtsräte beurteilen will. Wird sie ein Anforderungsprofil erstellen, an dem man sich messen kann? Wird sie auf Nachhilfeunterricht für aktive Kontrolleure drängen? Die Regierung einschließlich BaFin sollte möglichst schnell Antworten finden. Mehr als 20 000 Betroffene überlegen derzeit, ob sie den Aufsichtsjob an den Nagel hängen.


Eigene Meingung zu Genossenschaftsbanken:
Gerade das Beispiel der VR-Bank Marktredwitz hat doch exemplarisch gezeigt, daß hier ein Aufsichtsrat überfordert ist und seiner Aufgabe nicht gerecht wurde und wird.

Gerade das Genossenschaftssystem wird natürlich behaupten, daß es doch noch nie eine Insolvenz einer Genossenschaftsbank gegeben hätte (wegen des genossenschaftliche Solidarfonds, d.h. alle zahlen für die Unfähigkeit einzelner) und daß die Arbeit der Aufsichtsräte doch durch den Genossenschaftsverband überwacht würde.

Aber wo war die Aufsicht bei der VR-Bank? Statt den Vertretern über die Unfähigkeit des Aufsichtsrats zu berichten, wurden die Aufsichtsräte gedeckt, weil es für den Genossenschaftsverband nützlich war, die Aufsichtsratsmitglieder weiter im Amt zu lassen, um die eigenen Unzulänglichkeiten zu vertuschen und um einen der ihren in das Amt des Vorstands zu hiefen. Die Mängel der Amtsführung der Vorstände der VR-Bank waren den Aufsichtsräten durch die Berichte hinlänglich bekannt. Die Reaktion darauf erfolgte nur mit Verzögerung, obwohl ein dringender Handlungsbedarf angesagt war. Stattdessen wurden den unfähigen Vorständen die Möglichkeit gegeben, die Bank mit beschleunigtem Tempo gegen die Wand zu steuern, bzw. wurden den unfähigen Vorständen der Abgang sogar noch mindestens mit der Beihaltung des Pensionsanspruchs und dem Regreßverzicht versüßt.
Auch die Personalauswahl ist wahrlich kein Ruhmesblatt für den Aufsichtsrat gewesen.

Statt einen Neuanfang durchzuführen, wurde unter Begleitung des Genossenschaftsverbandes ein Mann inthronisiert, der ganz maßgeblich an den Schwierigkeiten der VR-Bank beteiligt war und ist. Sehenden Auges hat es der Genossenschaftsverband zugelassen, daß trotzt massivster Verfehlungen keiner der Vorstände von der BaFin abberufen wurde.

- Bei anderen Banken sind läpische Beträge ausreichend für eine Abberufung - nur bei der VR-Bank Marktredwitz ist leider alles anders. Da wurden Fristen für Insolvenzanmeldungen versäumt, da wurden Goldgeschäfte finanziert, von denen eine Azubi im ersten Lehrjahr die Finger gelassen hätte, da wurden die Mitglieder und Kunden durch manipulierte Abrechnungen betrogen. Das war alles kein Grund für zügiges Handeln, sondern war hier Grund für die Gewährung von Übergangsfristen, damit es in der Zukunft besser würde.

Auch die Aufgabe von Sicherheiten durch den neuen Vorstand und dem damit einhergehenden Forderungsverzicht fällt in diese Kategorie. Statt die Vorstände für den Schaden zur Veranwortung zu ziehen, dürfen die Herren weiter machen und weiter das Vertrauen - die Basis für die erfolgreiche Führung einer Bank - bei Mitarbeitern und Kunden belasten, wenn nicht gar beschädigen.

Auf den Prüfstand der Bundesregierung gehört also nicht nur die Qualität des Aufsichtrsates sondern bei den Genossenschaften die Abschaffung des Prüfmonopols des Genossenschaftsverbandes. Denn das Monopol hat ja auch nicht verhindert, daß sich Genossenschaftsbanken - und hier insbesondere die Zentralinstitute - in Bereichen getummelt haben, um mehr Geld zu verdienen, die sie nicht verstanden haben oder deren Risiken hätten nicht eingegangen werden dürfen.

Im Klartext:
Der Genossenschaftsverband sieht und hört alles und entscheidet dann nach eigenem Plan, ob ggf. was daraus gemacht wird - Zweifelhafte Fusionen, die zur Vermögensvernichtung der Mitglieder führen, Goldener Handschlag für unfähige Vorstände zu Lasten der Mitglieder, Vorbereitung von Aufhebungsverträgen unter Verzicht jeglichen Regresses u.ä.-

   

Nr. 4441

Uwe

15. April 2009, 12:27 Uhr

Betreff: Die Tragweite eines nachzulesenden Vertrages

Kein A..... wollte die Vertreter und Mitglieder informieren, was dann Manfred Heger mit der Aussage auf der Vertreterversammlung am 30.06.2005 (= Link) selber erledigt hat, der Aufsichtrat oder vielleicht zuerst nur Horst Pausch hatten ihn von allen Ansprüchen befreit. Wie im Westen von München der Aufsichtsrat um den Entwurf eines Dienstaufhebungsvertrages (= Link) beim Verband angefragt hat, so dürfte es auch bei der VR-Bank Marktredwitz gelaufen sein. Warum aber der Aufsichtsrat dabei gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen handeln konnte, hängt doch wieder mit den Interessenkonflikten von Prüfern und Verband zusammen, wer zu ungesetzlichen Handlungen rät, kann diese ungesetzlichen Handlungen doch nicht aufdecken.

So hat der heutige Aufsichtsrat Rudolf Limmer in dem vorher aufgezeigten Link zum Versammlungsprotokoll schon damals als Vertreter die Problematik erkannt, der Aufsichtsrat kann nur dann Ansprüche gegen die Vorstände stellen, wenn man den eigenen Vertrag für ungültig erklären lässt und Johannes Herzog müsste aufzeigen, dass der Verband und ganz vorne die damaligen Prüfer, nämlich er und Raimund Grothoff, für diesen ungesetzlichen Vertrag verantwortlich sind. Dass Ansprüche dadurch entstehen könnte, dass plötzlich eine nicht durchgebuchte Bankbürgschaft auftreten könnte, dass hätte jeder kleine Prüfer wissen müssen, denn über Bankbürgschaften, von denen nur die Vorstände wussten, da sind schon manche Geschäftsleiter auf die Nase gefallen und der Genossenschaftsverband hat nur seine Freunde verschont. Sollte eine Bankbürgschaft einen Kredit über die Höchstkreditgrenze heben, dann gelten unverzüglich, so heißt es im Großkreditparagraphen Nr. 13 des KWG, Abzugsposten beim Eigenkapital und es fallen sofort die Großkreditbemessungsgrenze und die Höchstkreditgrenze. Ein Verstoß gegen diese Verordnung fällt unverzüglich in § 266 StGB, Untreue, in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz. Tut sich das ein Herr Herzog an, oder hat er wieder allmächtige Schutzpatrone?

   

Nr. 4440

Bilanzleser

15. April 2009, 09:51 Uhr

Betreff: Zu wundersamer Eigenkapitalverlust

Wenn von heute auf morgen so eine Bankbürgschaft auftauchen würde und sich herausstellen würde, dass das Kreditvolumen eines Kunden oder einer Kreditnehmereinheit damit über der Höchstkredit liegen würde, denn es ist eine Kreditgewährung wie jede andere auch, auch wenn keine Gelder fließen, das wäre der tatsächliche Eigenkapitalverlust. Zuerst müssen solche Höchstkreditüberschreitungen nämlich beim BaFin angezeigt und genehmigt werden und dann müssen nach § 10 KWG solche die Höchstkreditgrenze überschreitende Kreditanteile mit Eigenkapital unterlegt werden. Das heißt, diese Kapitalteile sind für das restliche Kreditgeschäft blockiert und das anrechenbare Eigenkapital ermäßigt sich für alle anderen Kreditgrenzen um den höchstkreditüberschreitenden Teil des einzelnen Kredites und zwar sofort mit Kenntnis von der Bankbürgschaft. Das nicht sofort vorzunehmen, das kann sich kein Vorstand erlauben.

   

Nr. 4439

Nordlicht

15. April 2009, 09:05 Uhr

Betreff: Wundersamer Eigenkapitalverlust

Nicht zu vergessen ist auch der wundersame Kapitalverlust von 2006 nach 2007, als das gezeichnete Kapital (= die Genossenschaftsanteile der Mitglieder) um nahezu 1.000.000,00 Euro - in Worten: eine Million Euro = fast zwei Millionen D-Mark - zurückging, maßgeblich durch die Kündigung eines einzigen Genossen, wenn sich recht erinnert wird.

Da mußte man sich auch wundern, wie das sein kann, daß sich die Genossenschaftsbank VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge), derart abhängig gemacht hat oder machen mußte, um (vielleicht?) genügend Eigenkapital ausweisen zu können, um überhaupt noch Kredite herauslegen zu können bzw. die Höchstkreditgrenzen hoch zu halten.

Da stellt sich bei dem bekannte Geschäftgebahren schon mal die Frage, ob dieses Eigenkapital nicht vielleicht durch einen Kredit der VR-Bank aufgebracht wurde, sozusagen als Kopplungsgeschäft nach dem Motto:
Du bekommst Deinen Kredit, wir müssen dafür aber Eigenkapital bereithalten, was wir nicht haben. Wir statten Dich kreditmäßig etwas größer aus, so daß Du aus dem Überhang Anteile erwirbst. Bei einer Eigenkapitalbereitstellung von vielleicht 10% könnten also mit Euro 1 Mio ein Kredit mit Euro 10 Mio ausgegeben werden. Davon bekommt der freundliche Kunde Euro 9 Mio für seine Zwecke und kauft für die übrige Euro 1 Mio Anteile der Bank. Und schon hätten sich die Probleme des knappen Eigenkapitals gelöst.
Klar, das ist nur spekuliert, aber bei den bekannten Taten der Bankverantwortlichen - vom Vorstand über den Aufsichtsrat bis hin zum Genossenschaftsverband - ist den Herren ja inzwischen alles zuzutrauen - wie die Planspiele über mögliche Fusionen bestätigen.

Regelmäßig ist es doch sonst so, daß viele Genossenschaftsbanken eher darauf bedacht sind, nicht so viele Mitglieder zu haben, weil die ja aus Sicht der Vorstände relativ teuer sind bzw. wegen der Dividendenzahlungen Liquidität aus dem Unternehmen ziehen würden. Wobei nicht bedacht wird, daß das Geld ja trotzdem regelmäßig im Haus bleibt, weil es ja nicht vollständig ausgegeben wird.

Im übrigen ist es sicherlich auch Interessant zu erfahren, was wohl der Genossenschaftsverband zu dem Einbruch im Eigenkapital notiert hat. Denn es dürfte ja wohl zu den Grundlagen der Prüfung gehören, sich diesen Bereich anzusehen. Insbesondere dürfte die Struktur, daß ein einzelnes Mitglied so hoch an der Bank beteiligt war, aufgefallen sein. Zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Vorstandsarbeit dürfte so eine Bildung einer Abhängigkeit sicherlich nicht gehören.

Abzuwarten bleibt schließlich, ob sich in 2008 weitere Mitglieder von "Ihrer" Bank abgewendet haben und ihre Geschäftsanteile gekündigt haben.

Da die Vertreterversammlung laut Satzung ja in den ersten 6 Monaten stattfinden muß, ist nur noch ein wenig Geduld notwendig, bis das Zahlenwerk für 2008 auf den Tisch kommt. Daß der Vorstand mit der Vorlage so lange wartet, wo alle anderen benachbarten Genossenschaftsbanken schon längst berichtet haben, könnte auf massive Probleme bei der Abschlußersteltung bzw. -prüfung hindeuten.

Die im vorherigen Beitrag aufgeworfene wundersame Kreditvermehrung läßt aber erneut die Frage aufkommen, wie das unter den Augen des Genossenschaftsverbandes geschehen könnte? Die Prüfer verbringen doch bei dieser Bank so viel Zeit, daß sie inzwischen eigentlich alle Vorgänge kennen müßten.

Das ganze Verfahren über Garantien bleibt ja nur unerkannt, wenn für die Garantien keine Gebühren kassiert werden. Denn sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, mal zu prüfen, ob die Gebühreneinnahmen aus Garantien zu dem angegebenen Bestand passen. Aber wer so vorgeht hat vermutlich entweder die Gebühren in anderen Bereichen versteckt oder hat gleich ganz auf die Erhebung verzichtet. Unter Freunden muß man ja nicht gleich für jede Leistung eine Rechnung geschrieben werden, da hilft man sich lieber auf anderem Wege.

So ein Bevorzugung von besonderen Kunden / Freunden könnte ein Untreuetatbestand sein, aber bei der Bank spielt das ja eh keine Rolle mehr. Denn durch die ungesetzlich manipulierte Abrechnungsmethoden (sowohl bei der fehlerhaften Valutierung von Darlehn oder der willkürlichen Festlegung von Zinssätzen beim Bonussparen), die ja sicherlich mal durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden dürfte, kommt es auf eine Sache mehr oder weniger nicht an, wenn es um eine Berufsverbot und den Verlust der üppigen Pensionen bzw. Pensionszusagen geht.

   

Nr. 4438

Ich wußte es, eines Tages fliegt es auf!

14. April 2009, 19:55 Uhr

Betreff: Wundersame Kreditvermehrung?

Tricks gibt es, die sind unglaublich, z.B. den, kommt ein Großkreditnehmer und sagt, „ich brauch mehr Kredit“. Sagt der Bankvorstand, „Du hast doch schon so viel, wir sind an unseren Grenzen, ich will nicht schon wieder zum Aufsichtsrat gehen mit Deinem Kredit und die Prüfer schauen auch dauernd drauf“. Sagt der Kundenfreund, „dann gib mir Sicherheiten raus, dann geh ich zu einer anderen Bank, dann brauchst Du mir nicht mehr geben“. Sagt der Vorstand: „Ich kann dir auch keine Sicherheiten frei geben, aber ich kann Dir Sicherheiten verschaffen, wie viel brauchst Du?" Sagt der Kunde: „Schon einen schönen Betrag in zig Millionenhöhe, aber wie soll das gehen“? Sagt der Vorstand, ich bin doch dein Freund und du hast mir auch schon einmal mit einer Ersteigerung von einem pleite gegangenem Kunden aus der Patsche geholfen. Du kriegst von mir nur ein Papier, da steht drauf Bankbürgschaft von mir unterschrieben. Müsste ich zwar auch einbuchen, aber wenn Du mich nicht verrätst, dann kriegst Du einen erstrangigen Kredit. Ich muss keine Sicherheiten freigeben und auch keine Krediterhöhung machen und Deine Firma läuft weiter. So was ist zwar auch ein Kredit an Dich, aber wenn ich den Durchschlag bei mir im Schreibtisch habe, dann fällt das nicht auf, dass Du eigentlich als Kreditnehmer mit Deiner Kreditnehmereinheit vielleicht sogar über unserer Höchstkreditgrenze liegst. Du bist dann mit der Bürgschaft nicht in der Bankbilanz. Ist uns da beiden geholfen? Vielleicht wär es sogar noch besser, wenn du mit dem Kredit auch noch ins Ausland gingst, vielleicht nach England. Wer weiß, ob Du das dann nicht auch noch an Deiner Firmenbilanz vorbei kriegst. Außer uns beiden und einer guten, guten, zuverlässigen Sachbearbeiterin weiß niemand von der Sache.“ Wie gesagt, Tricks gibst, unglaublich.
Tschüüüs, ich melde mich mit dem Thema wieder, wenn die Bank ihre Bilanz für das Jahr 2008 offen gelegt hat.

   

Nr. 4437

Ich

14. April 2009, 15:31 Uhr

Betreff: Wir Gefreeser wollen nicht mit Marktredwitz fusionieren

Wir Gefreeser wollen nicht mit Marktredwitz fusionieren. Wir sollen wohl das Bauernopfer sein. Da spielen wir nicht mit. Wir sind zwar übern Berg, aber nicht dahinter. Geht es den Vorständen von Marktredwitz um ihre Zulassung, denn wenn sie beispielsweise mit Hof fusionieren würden und diese übernehmende wäre, dann müssten die Vorstände von Marktredwitz erneut ihr Zulassung bei der BaFin beantragen. Ob dies bei den derzeit laufenden Ermittlungsverfahren gegen die früheren Vorstände und möglicherweise auch gegen die derzeitigen Vorstände, positiv entschieden werden würde, ist mehr als fraglich.
Zudem soll damit das nach Plauen abgebenen Bilanzvolumen der Ostfilialen damit wieder aufgefüllt werden, damit das Gehalt der Vorstände in Marktredwitz weiterhin gerechtfertigt ist.
Für die Gefreeser Vorstände besteht die Gefahr, dass man ihnen nach der Fusion irgendwelche Kreditverhältnisse anlastet - siehe Arzberger Modell - um sich um die Pensionsverpflichtungen zu drücken. Beispiele dafür gibt es in der Genossenchaftsszene zuhauf.
Zudem stehen bei Fusionen haufig die Arbeitsplätze zur Dispositon. In Marktredwitz wurden bereits Arbeitsplätze abgebaut und bei den verbleibenden Mitarbeitern Änderungskündigungen vorgenommen. Trotzdem ist sind noch aufgrund der stark gesunkgenen Bilanzsumme Überkapazitäten beim Personalbestand vorhanden. Da man sich dort nicht mehr getraut den Personalstand abzubauen, wird man dies auf bequeme Art im Rahmen der Fusion in Bereich der Gefresser Bank durchführen.Ob dann auch noch Zweigstellen an andere Banken verkauft werden, ist aufgrund der Erfahrungen mit den Ostfilialen nicht auszuschließen.
Außerdem ist eine Kreditklemme im auch dann für die Gefreeser Kunden zu erwarten.
Liebe Mitglieder der Gefreeser Mitglieder trauen sie den Vorständen der VR-Bank Fichtelgbirge ? I c h nicht!!!

   

Nr. 4436

Fusionsopfer

14. April 2009, 14:48 Uhr

Betreff: Strukturplan des Genossenschaftsverbandes

Nach den vorliegenden Informationen, soll die Raiffeisenbank Gefrees mit der VR-Bank Fichtelgebirge fusionieren. Was soll der Grund für die solide geführte Raiffeisenbank Gefrees sich von so einem kaputten Fusionspartner einzuverleiben lassen. Sind es wieder einmal die Drohungen des Verbandes, dass für die Vorstände nicht mal mehr ein Platz unter Brücke frei ist. Oder hat man den rechtschaffenenen Vorstand Roland Mörtl mittlerweile so zumürbt, dass er sich den Weisungen des Verbandes fügt. Oder soll in Gefrees gar eine Sanierung inszeniert werden, in die nach erfolgter Fusion, die ganzen Kredit- und Betriebsprobleme ganz ohne Aufsehen hingepackt werden können. Diese Praxis ist nicht neu im Genossenschaftswesen. Dies wurde schon bei der früheren Raiffeisenbank Hof so praktiziert, wo der Busenfreund von Manfred Nüssel - Erich Schaller - immer wieder kleine Bank fusioniert hatte, um dort seine großen Probleme zu verstecken.
Soll die kleine, aber feine Raiffeisenbank Gefrees auf dem Altar der Marktredwitzer
Problemstellungen geopfert werden?
Dabei bleibt es spannend, ob die Mitglieder beider Bank über ihre Köpfe hinweg eine Fusion zulassen werden. Denn eine Fusion soll von Vorteil für die Mitglieder sein. Woran der für die Eigentümer der Gefreeser Bank sein soll, steht in den Sternen. Sich in eine marode Bank einzuverleiben lassen, kann wohl nicht der Weisheit letzter Schluß sein.
Für die Marktredwitzer Bank stellt sich die Frage, wie die Bilanz 2008 dargestellt werden kann. Denn was nach allen Anschein vermieden werden soll, ist eine Sanierung für diese Bank. Dabei wird man wieder die große Trickkiste aufmachen, um die Bilanz für 2008 doch noch zu schließen. Aber bei der bisherigen Verfahrensweise des Prüfungsverbandes und dessen merkwürdige Auslegung der Gesetze, ist auch für das abgelaufene Jahr das Unglaubliche wieder wahrscheinlich. So dass sich Herzog und Konsorten wieder von Jahr zu Jahr retten und letzten Endes alles der Gefreeser Bank draufpacken wollen.

Daher die Frage an die Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden:
Gelten dann die strafbewehrten Unterlassungserklärungen gegen die VR-Bank Marktredwitz (AGB's) falsche Bürgschaftsklauseln, Stichtagsverzinsung bei Darlehen, unzulässige Wertstellungspraxis für Girokonten usw. auch für Gefrees.
Das bedeutet, dass für die fusionierten Kunden der Gefreeser Bank auch zukünftig die unzulässige Allgemeinen Geschäftsbedingen für sie Gütligkeit haben.

   

Nr. 4435

MIchel

14. April 2009, 14:22 Uhr

Betreff: Klares Bild

Jetzt wird es immer deutlicher, dass der Johannes alles gewusst hat. Ein so eine karriereregeiler Bursche wie er, der hat doch alles haarklein durchgefilzt. Was hat er alles, nicht nur über den Vorstand, sondern auch über den Aufsichtsrat herausgefunden. Damit wird das Bild immer klarer, haarklein hat er alles aufgeschrieben, er war doch Jahr und Tag in der Bank. Der Aufsichtsrat musste ihn doch als Vorstand nehmen, entgegen jeder Erfahrung im Vorstandsgeschäft und gegen jegliche Vernunft - einen erfahrenen Bewerber zu holen.
Immer noch steht die Frage offen, ob gegen ihn ermittelt wird, warum gibt er darauf keine Antwort.
Ebenso die Frage, warum Peter Träger zuerst sein Amt ruhen ließ und dann ganz zurück trat. Das lässt den Rückschluß zu, dass er zuerst garnicht zurücktreten wollte, aber aufgrund der Umstände dann doch zurückgetreten ist. Aber warum kurz vor der Vertreterversammlung? Will er nicht oder soll er nicht entlastet werden? Die Mitglieder haben ein Recht darauf zu erfahren, warum ihr Interessenvertreter sein Amt aufgegeben hat. Oder ob es gar einen Grund gibt, die Entlastung gegen ihn zu verwehren. Schließlich war er ja Vorsitzender des Kreditausschusses.

   

Nr. 4434

Auskenner

14. April 2009, 13:40 Uhr

Betreff: Prüfung des internen Überwachungssystems

Sind die Aufsichtsräte überhaupt noch frei in ihren Entscheidungen. Wenn man die letzten Jahre Revue passieren lässt, dann entsteht der verstärkte Eindruck, dass das Aufsichtsratsgremium flügellahm ist. Wie kann es sonst sein, dass solche Leute wie Johannes Herzog immer noch ihr Unwesen in der Bank treiben dürfen. Er hat soch gewusst, was Heger sen. und jr. alles getrieben haben. Er hat alles als Prüfer zugelassen, was schon zigfach hier dargestellt wurde. In jedem anderem Betrieb hätte das Aufsichtsgremium schon lange die Konsequenzen gezogen. Warum gerade nicht im Falle des Johannes Herzog? Soll sich doch der Aufsichtsrat die Prüfungsfragebögen zum internen Überwachungssystem aushändigen lassen. Hat dort Johannes Herzog alles festgehalten, was an Verstössen in der Bank vorhanden war. Braucht er immer wieder nur in den Bögen zu blättern, um den Aufsichtsrat unter Druck zu setzen und seine eigenen Interessen durchzusetzen. Dort sind drei wesentliche Schritten im Vorfeld jeder gesetzlichen Prüfung durchzuführen. Erfassung des Ist-Zustands; Beurteilung der Angemessenheit (Soll-Ist-Vergleich) und Prüfung der Wirksamkeit des internen Überwachungssystems.
Dabei ist folgendermaßen vorzugehen: Der Ist-Zustand wird mit der Hilfe der Fragebogen festgestellt. Es empfiehlt sich, die Fragebogen den Fragebogen des Jeweiligen Bereichs schon vor der Befragung auszuhändigen, damit diese sich auf die Beantwortung der Fragen vorbereiten und die zu Nachweisführung erforderlichen Unterlagen bereithalten können.
Der Prüfer dard sich aber grundsätzlich nicht mit einer bloßen Beanwortung der gestellten Frage durch den zuständigen Mitarbeiter der Kreditgenossenschaft begnügen., sonder er muß sich durch Einsichtnahme in vorliegende Unterlagen, durch stichprobenweise Prüfung der Abwicklung der Geschäftsvorfälle usw. davon überzeugen, daß die bestehenden Regelungen auch beachtet werden. Dies kann auch im Rahmen der sonstigen Prüfungshandlungen geschehen.
Nach Feststellung des Ist-Zustandes hat sich der Prüfer ein Urteil über die Aufgaben, die Gestaltung und die Wirksamkeit des Systems zu bilden. Er hat sich davon zu überzeugen, ob die festgestellten Regelungen deb Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Überwachungssystems entsprechne oder ob Schwachstellen vorliegen.
Bei festgestellten wesentlichen Schwachstellen ist dies nicht nur im Fragebogen zu vermerken, sonder auch der Geschäftsleitung der Krteditgenossenschaft unverzüglich mitzuteilen. Auf die Berichterstattungspflichten des Prüfer gemäß HGB, GenG und PrüfbV sowie auf die Anweisungen des jeweiligen Verbandes ist hinzuweisen.

Soweit die Aufgabenstellung des Prüfers hinsichtlich der Prüfung des Überwachungssystems - vorgegeben durch den Deutschen Genossenschafts-und Raiffeisenverband (DGRV).
Da Johannes Herzog als der beste Prüfer Bayerns bezeichnet wurde, hat er doch bestimmt die Fragebögen konsequent ausgefüllt und durchgearbeitet.
Da wird es ihm bestimmt schwerfallen, zu behaupten er habe von der Vorgehensweise seiner Vorgänger nichts gewusst. Die Fragebögen umfassen rund 120 Seiten, mit einem Gesamturteil des Prüfers. Diese Bögen stehen jedem Prüfer der jeweiligen Bank zur Verfügung und nach denen er arbeitet. Bei den eklatanten Schwachstellen in der früheren VR-Bank Marktredwitz hätte er unverzüglich seinen Berichterstattungspflichten wie vorher beschreiben nachkommen müssen. Warum konnte dieses Dilemma jahrelang weitergeben?
Johannes Herzog wollte doch nur mit den gesammelten Informationen seine eigenen Interessen durchsetzen: sich auf den Vorstandssessel selbst zu inthronisieren.
Die Interessen der Anteilseigner spielten dabei nicht einmal eine untergeordnete Rolle. den sonst, würde die Bank die gerichtliche untersagte Wertstellungspraxis bereinigen..

   

Nr. 4433

Erleuchteter

13. April 2009, 20:01 Uhr

Betreff: Sauerei

Hallo,
bin zum erstenmal bei Euch auf den Seiten und habe den halben Nachmittag mit Lesen verbracht! Trotz des Traumwetters!
Zuerst Grinsen, weil kaum glaubhaft, dann Staunen, zwischendurch Entsetzen, und am Ende die Erkenntnis, was gelernt zu haben! Wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich arbeite bei BMW in der Entwicklung, von daher konnte ich kaum glauben was es hier so alles zu Lesen gibt. Da scheinen die staubigen Brüder vom Raiffeisen doch tatsächlich unter dem Deckmantel "Bayerische Heimat" und Vertrauensgesäusel die Bürger gewaltig abzuzocken! Weißblauer Himmel und so, schon klar, aber daß das alles möglich sein soll und bisher ungestraft blieb, gibt' wohl doch nur bei uns.
Kämpft unverdrossen weiter, ich sags Euch, irgend wann kommt ihr zum Ziel. Bei der CSU hat es ja auch funktioniert, die haben auch bis zum Wahlabend geglaubt das "mir san mir" genügt, um jede Sauerei wegzubügeln. Wie man sieht aber eben nicht. Bescheißen die sogar die Sparer, das gibt's ja gar nicht!
Euer Intelligenzbolzen von Vorstand der Herzog , die große Leuchte, ja glaubt der Wirklich, daß das so funktioniert? Ja ist der so blöd und glaubt, daß er sein verlorenes Image mit Sturheit wieder heilen kann? Aussitzen will der das wahrscheinlich, haben vor ihm schon Andere versucht, sind am Ende doch alle gescheitert. Wenn überhaupt Aussitzen, dann doch wohl in Stadelheim, im Knast oder ?
Ja fälscht der ganze Sitzungsprotokolle der Depp der narrische und läßt sich dabei noch erwischen! Ganz schön blöd jetzt aber für alle auch für die Herren Aufsichtsräte natürlich.
Stell mir das gerade bei uns vor, wenn in unserer Abteilung oder im Unternehmen ähnliches vorkäme da würden aber Köpfe rollen, so schnell kannst du gar nich schauen.
Lebt man im Genossenschaftsverband ein bisserl im rechtsfreien Raum oder wie seh ich das?
Der Oberzauberer in München, der Götzel, der glaubt wohl auch noch an Wunder oder wie kann ich seine Untätigkeit deuten?
Ist ja sagenhaft, da setzen die bei euch einen ehemaligen Prüfer an die Spitze einer Bank, der die ganze Sauerei ja zugelassen hat, und daraus dann seinen Vorteil geglaubt hat zu ziehen. Da hat es aber rein hirnmäßig nicht ganz gereicht, weil sonst hätte er sich nicht so plump erwischen lassen.
Macht in jedem Fall so weiter, ihr vom Wunsiedler Kreis, den erlegt ihr sicher, ich schwör's euch! Ja so ein Einfaltspinsel , fast könnt mer sagen armer Hund, weil der schaufelt sich ja sein Grab selber.
Glück auf, so sagt mer glaub ich bei euch da oben, ich melde mich wieder!

   

Nr. 4432

Uli

13. April 2009, 14:40 Uhr

Betreff: Fassen wir doch mal zusammen

Liebe Leser des Gästebuches,
glaubten sie wirklich, dass die VR-Bank Fichtelgebirge im Sinne von Friedrich Wilhelm Raiffeisen Hilfe zur Selbsthilfe handelt, um den Klauen der Banken und Geldverleiher zu entkommen. Allein schon die Namensänderung von VR-Bank Marktredwitz in VR-Bank Fichtelgebirge, Filzbank, wäre besser gewesen.
Fassen wir doch mal zusammen. Der langjährige Exvorstand Rudolf Heger hat in der Bank geschaltet und gewaltet, als wäre sie sein Eigentum. Es wurden die Kunden mit der Stichtagsverzinsung im Darlehensbereich gelöffelt sowie in den Wertstellungen und Zinsanpassungen in Giro- und Kontokorrentkonten. Auf seine Frau Renate Heger wurde eine Versicherungsagentur eingetragen, um fette Provisionen abzusahnen. Sein Sohn und Nachfolger, Manfred Heger, übernahm die Praxis der falschen Abrechnungen im Darlehens-, Giro- und Kontokorrentbereich und setzte noch eines oben drauf, wie z. B. unzulässige AGB’s. Da wurden z. B. private Sachen eingekauft auf Kosten der Bank. Rechnungen für Toilettenpapier wurden erstellt pro Monat für 3.000,00 Euro, obwohl andere Sachen eingekauft wurden.
Da wurden von Firmen Rechnungen an die Bank erstellt, 180.000,00 statt 60.000,00 Warum dreimal so hoch kann sich ja jeder selbst vorstellen.
Da wurde die Frau des Exvorstandes Manfred Heger auf die Gehaltsliste gesetzt, obwohl sie nie in der Bank gearbeitet hat.
Reinhold Wolf, Exvorstand, der Konzertmanager. Wie ja jedem bekannt sein dürfte, sein großer Akt des Goldmärchens, mit den Schmier- und Bestechungsauszahlungen.
Der Oberfuzzy Horst Pausch, früherer Vorsitzender des Aufsichtsrates, hat kurz nach dem Abgang des Manfred Heger vor lauter „Freude“, da sein Geschäft so gut geht, auch sein Amt niedergelegt. Wir werden mit Sicherheit in naher Zukunft noch etwas hören.
Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsrat Horst Greiner, der nach seinem Ausscheiden als Berater des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer Loos fungierte, auch er hat jahrelang seine Frau auf die Gehaltsliste der Bank setzen lassen. Auch über ihn werden wir in Zukunft noch unsere Freude haben.
Aufsichtsrat und Rechtsanwalt Rainer Loos, der mit der Ampel rot und gelb, war so fit drauf, dass er bei Abhaltung einer Vertreterversammlung einen Rechtsanwalt benötigte.
Der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Schelter, Prokurist bei einer Firma, die Großkunde bei der VR-Bank Fichtelgebirge ist, hat bis zum heutigen Tage auf das Schreiben des Herrn Bleil, ob er sich in einem Interessenkonflikt befindet, nicht geantwortet. Auch hier werden wir in Kürze mehr erfahren.
Das gleiche gilt für den neuen Aufsichtsrat Roland Limmer. Auch er hat sich noch nicht geäußert, ob er in einem Interessenkonflikt ist und seine Firmenverbindlichen ein Organkredit sind.
Der Superstar Peter Träger, ehemaliger Aufsichtsrat und Vorsitzender des Kreditausschusses, der vor kurzem sein Amt ruhen ließ und dann zurücktrat, vor lauter Freude, weil sie ihn ertappt haben, dass er Sicherheiten gleich zweifach bei verschiedenen Banken abgegeben hat.
Der geniale Schachzug ging nicht auf, denn als es herauskam, wurde er schach-matt gesetzt.
Das ist ein Mann, der sich mit Bilanzen bestens auskennt, wie schon so oft im Fall Flex beschrieben. Auch er hat keinen Interessenkonflikt gezeigt. Auch dann nicht, als er einen Großkunden der VR-Bank als Mandant hatte. Auf die Frage nach seinen Verbindlichkeiten, ob diese auch Organkredite sind, bleibt er immer noch die Antwort schuldig. Auch von diesem Mann werden wir in der Zukunft noch hören.
Nun zum Superstar und Exprüfer Johannes Herzog, der so gerne Spenden verteilt, hauptsächlich wenn es nicht seine eigenen sind. Er hat das oben Beschriebene doch geprüft und hätte es bemängeln müssen. Er hat die Fehler der anderen zu seinen Nutzen gemacht und deshalb war die Zustimmung auch riesengroß, als er sich zum Vorstand und Retter der Bank erheben ließ. Schließlich ist er ja kein Schwätzer und behält die Verfehlungen des Aufsichtsrates für sich. So einen können die Herren Aufsichtsräte ja dringend gebrauchen. Schließlich stellt man sich in der Öffentlich als solide Persönlichkeit dar, die für Recht und Ordnung sorgt, nach außen, nur nach außen.
Von den über 30 qualifizierten Bewerbern für den Vorstandsposten ganz zu schweigen. Von denen kann man doch gar keinen gebrauchen. Man kann doch nicht wissen, wenn die in die Prüferberichte und Unterlagen hereinsehen und die Missstände und Verflechtungen entdecken, ob sie es für sich behalten. Dieses Risiko können wir doch nicht eingehen. Deshalb machte man den Aufsichtsvorsitzenden Schelter zum Notvorstand, zur Überbrückung, bis der Exprüfer Herzog, der ja keine genossenschaftliche Betriebswirtprüfung besaß (ob er sie nicht machte oder nicht geschafft hat, war bis zum heutigen Tag nicht zu erfahren), seine Sonderzulassung vom Bafin erhielt.
Herzog, der jetzige auserkorene und selbstherrliche Vorstand, weiß über alles Bescheid. Er hatte auch gegen die gravierenden Mängel, wie nicht umgewandelte Organkredite, Zusammenlegung von Krediteinheiten, große Engagement, die kaum abgesichert und ausfallgefährdet sind, nichts unternommen.
Den Aufhebungsvertrag von Manfred Heger für bekannte und nicht bekannte Verfehlungen war und ist ein Freibrief für seine Machenschaften als Verantwortlicher dieser Bank. Da fragt man sich allen Ernstes, was der Aufsichtsrat in dieser Bank überhaupt für eine Rolle gespielt hat. Jedenfalls hat der ehemalige Prüfer Herzog, der nahtlos von der Prüfung zur Bank wechselte, diese Verfilzungen der früheren Vorstände und einiger Aufsichtsräte, zu seinen Nutzen gemacht. Der jetzige Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge ist keinen Deut besser als die früheren Verantwortlichen, der er hat daran angeknüpft. Er hat die Verfehlungen, sprich falsche Abrechnung usw., nicht bereinigt sondern weiter so fortlaufen lassen. Seitdem die jetzigen Vorstände am Ruder sind, geht es nicht nach vorne sondern rückwärts. Man sieht es schon daran, dass die Bilanz rückläufig ist und auch dadurch, dass Filialen geschlossen und auch verkauft wurden.

   

Nr. 4431

Entsetzter

13. April 2009, 12:40 Uhr

Betreff: Schock fürs Leben

Letzten Samstag war ich mit meiner Familie beim Einkaufen in einem hiesigen Supermarkt. Als ich an der Kasse zum Bezahlen war und ich meine ec-Karte vorlegte schaute mich die Kassiererin ganz mitleidig an. Ich dachte zuerst, sie meint, meine Karte sei nicht gedeckt. Ich fragte sie was los ist. Sie antwortete: sie sind Kunde bei dieser VR- Bank. Ich darauf: Na und? Sie wieder: Wissen sie denn nicht was dort los ist, da geht es doch drunter und drüber. Da werden die Kunden mit den Zinsen abgezockt. Da ist ein gewisser Herzog Chef und der ist noch schlimmer als die Vorherigen. Ich fragte woher sie das wisse und sie verwies mich auf die Homepage des Wunsiedeler Kreises. Und so bin ich hier gelandet. Aber was ich da lese, übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen und hat mich total schockiert. Was passiert mit meinem Sparvertrag? Bekomme ich da auch zuwenig Zinsen ausbezahlt. Nur gut dass auf der Homepage auf das diesbezügliche Gerichtsurteil hingewiesen wird. Mein Kinder fragten mich auf dem Nachhauseweg warum die Frau an der Kasse so komisch geschaut hat. Aber wie soll ich es den Kinder erklären, dass nicht nur bei den grossen Banken mit den Kundengeldern Schindluder getrieben wird, sondern auch bei unserer Hausbank.
Meine Frau und ich sind fest entschlossen, solche Machenschaften nicht mehr weiter zu unterstützen, sondern unser Geld zur Sparkasse zu tragen.

   

Nr. 4430

Beobachter

9. April 2009, 17:01 Uhr

Betreff: Ich sehe keine Panik, ich sehe nur Realität

Sicher sind die Briefe auf der Startseite des Wunsiedeler Kreises mit Banken am Pranger und den anderen Dingen inzwischen nicht mehr ganz taufrisch und auch die Sachen mit den auch die Fälle zur Arbeit des Genossenschaftsverbandes. Aber der Schreiber von Eintrag Nr. 37 im Gästebuch Diskussionen um den Genossenschaftsverband Bayern (= Link) weiß mit Sicherheit, dass all die Dinge heute aktueller sind denn je. Man hätte zum Beispiel die Sache der Raiffeisenbank Singoldtal als Fall Nummer 7 geschildert werden können. Woher nimmt sich denn der Genossenschaftsverband das Recht einseitig ein Organ der Bank zu beraten und Dienstaufhebungsverträge zu fertigen, wenn ein Vorstand erwiesenermaßen im Amt ist und es aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Handhabe gibt ihn abzusetzen, sondern nur persönliche Anfeindungen? Wird hier nicht die Arbeit eines integren Vorstandes untergraben, der sich gegen Missstände auflehnt? Es ist geradezu eine gute Idee von NichtBlinderKritiker heute dieses Thema wieder aufzugreifen. Wer sagt denn, dass der Raiffeisenverband die Stasimethoden nicht weiter führt, um unangenehme Leute los zu werden oder auf Linie zu bringen, weil es nun Genossenschaftsverband heißt? Wollen wir wissen, warum man kleine Vorstände wegen 53 Fällen ab 10.000 € wegen Untreue vor Gericht bringt aber 50 Millionen in Marktredwitz oder vielleicht 120 Mio. im Münchener Umland nicht? Muss man den Staatsanwalt zu den ehemaligen Bezirksanwälten schicken, was sie denn an Material gegen die Vorstände der Banken oder auch mal Aufsichtsräte gesammelt haben und was Revisoren nach wie vor so hin und her schicken könnten? Die hat man doch nicht abgeschafft, die heißen doch jetzt bloß Bezirksdirektoren. Sind wir sicher dass der Genossenschaftsverband alte Strukturen nicht belassen hat, wenn wir über Telecom, Bahn etc. erfahren, dass Bespitzelung im eigenen Haus von Managern für legitim gehalten werden.

Außerdem ist weder die Sache in München alt, wenn die Vorstände Unsummen an Pension erhalten, obwohl sie nach dem Genossenschaftsgesetz eventuell für den Schaden mit ihrem Vermögen einstehen müssten, aber der Genossenschaftsverband eben lieber bei 10.000 € den Staatsanwalt informiert als bei Millionenschäden. Und wie aktuelle Flex und Gold, Gold, Gold ist, da kann wahrscheinlich ein Johannes herzog ein Lied davon singen. Er scheint tagtäglich über den Teppich zu stolpern, den er über die Schweinereine legen wollte. Danke dass Sie das Thema auf den Tisch gebracht haben.

   

Nr. 4429

Genossenschaftler

9. April 2009, 16:06 Uhr

Betreff: Wegen dem Prüfungsberichtsbeschluss die Banken abmahnen

Warum mahnt denn der Wunsiedeler Kreis oder die Schutzgemeinschaft die Volks- und Raiffeisenbanken nicht ab, wenn bei allen auf den Vertreterversammlungen die Zustimmung zu den Prüfungsberichten fehlt?

   

Nr. 4428

.......

9. April 2009, 14:42 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

Folgender Strafantrag wurde heute an die Staatsanwaltschaft gegeben:

....... ……………, den 4. April 2009

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf und Herrn Uwe Heidel sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung.

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle im Frühjahr 2007 gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuell Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank haben damit ihre satzungsgemäßen Kompetenzen und die gesetzliche Möglichkeiten nach dem Genossenschaftsgesetz weit überschritten, speziell hier dem § 34 GenG, und haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht gegenüber der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Vorberatungen während seiner Periode als Notvorstand in den Beratungen mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsratsvorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 4427

Dipl. Betriebswirt ADG

9. April 2009, 14:14 Uhr

Betreff: Beschluss bei General- und Vertreterversammlungen gemäß § 59 GenG

Sapperlot, woher weiß Susanne das in Eintrag Nr. 4641 mit § 59 GenG, Prüfungsbescheinigung, Befassung der Generalversammlung (= Link), dass da ein Beschluss notwendig ist zum Prüfungsbericht? Bei uns wird das nicht gemacht und ich kenne keine Volks- und Raiffeisenbank in Bayern, die den Beschluss vornimmt. Der Bericht zu den zusammengefassten Schlussbemerkungen, der wird mit dem Aufsichtsratsbericht verbunden, aber dass da was als Anlage zum Protokoll kommt, gibt es allerseltenstens, wer soll also kontrollieren, ob da alles berichtet wird? Da müsste man alle bayerischen Banken mal aufschrecken, der Verband scheint da auch keinen Wert drauf zu legen, dass da was in die Einladungen und Tagesordnungen und in die Protokolle kommt.

   

Nr. 4426

Aus der Nähe

9. April 2009, 12:40 Uhr

Betreff: Können die teilweise keine zugesagten Kredite mehr auszahlen?

Ein Bekannter erzählte mir, dass er für den Hausbau bei der VR-Bank ein Darlehen aufgenommen hat und die Verträge alle problemlos unterschrieben sind. Damit hat er doch Anspruch auf die Inanspruchnahme des Kredites. Es gäbe aber Probleme mit der Auszahlung von einzelnen Beträge um seinen Baumaßnahme zu beginnen. Kann es sein, dass bei der Bank das eine Sache mit dieser Solvabilität ist. Dass die jetzt wieder soviel Risikokredite drin haben, dass man sogar normale Darlehen nicht auszahlen kann. Was hätte das für Folgen für die Kreditnehmer? Werden da wirklich Überweisungen zurück gehalten weil es die Bank nicht kann und es gar nicht am Kunden liegt?

   

Nr. 4425

Nordlicht

9. April 2009, 11:51 Uhr

Betreff: Abstimmung mit den Füßen

Da eine Auseinandersetzung mit den Mitgliedern um die Zukunft der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) vom Vorstand und Aufsichtsrat nicht gewünscht ist, haben die Mitglieder und Kunden soweit als möglich schon längst die Konsequenzen aus der katastrophalen Informationspolitik gezogen.

Das Mauern der Organe trägt regelmäßig dazu bei, daß sowohl bestätigte Schandtaten als auch nur Gerüchte darum weiter in allen gesellschaftlichen Ebenen kursieren. Im vorherigen Beitrag ist zu entnehmen, daß inzwischen im Einzugsbereich der Bank jeder einen kennt, der durch die Taten der VR-Bank direkt oder indirekt betroffen ist.

Doch anstatt endlich die Öffentlichkeit oder zumindest die Eigentümer über den wahren Zustand der Bank aufzuklären, wird in bewährter Weise weitergemauert.

Auch die Hinweise des amtierenden Vorstands, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich nur auf ein Vergangenheit bezögen, für die der amtierenden Vorstand nicht verantwortlich sei, laufen ins Leere. Die Herren (in Vorstand und Aufsichtsrat) haben alles gewußt oder hätten es bei ordnungsgemäßer Amtsführung wissen müssen.
Völlig verständlich bleibt deswegen erneut das Verhalten des Genossenschaftsverbandes. Dieser ist der eigentliche Herren in der VR-Bank. Sie haben dafür gesorgt, daß keiner aus der Reihe schert - denn es haben entweder alle Beteiligten Vorteile gehabt oder waren nach einigen Entscheidungen dem Verband ausgeliefert - und zur Sicherheit einen der ihren auf den Stuhl des Vorstand befördert.
So wird erst durch die Ermittlungen des Staatsanwaltschaft das Kartell aufgebrochen und wenn es erst zu den ersten Anklagen kommt, darf man auf das Verhalten der Beteiligten gespannt sein.

Alle hier in diesem Gästebuch aufgeführten Taten
- vom vermutlichen Bilanzbetrug,
- über den Diebstahl von Sicherungsgütern bei Herrn Bleil,
- über gerichtlich bestätigte betrügerische Wertstellungsbetrügereien,
- über unklare Abrechnungen von Bonus-Sparprogramme
- über den unterlassenen Regress gegen Altvorstände
- über die dubiose Besetzung des Vorstands
- über die Gold-Märchen
- bis hin zum Verkauf von Kunden an die genossenschaftliche Abwicklungsgesellschaft

sind bestätigt und vom Vorstand oder Aufsichtsrat nie widersprochen worden.

Vertrauensbildend konnte das nicht sein. Stattdessen werden neue Fronten eröffnet, wo man vermeintlich noch punkten kann.
Die Bürgerstiftung ist so ein Beispiel. Dort werden kleinste Beträge für Hilfsprojekte groß gefeiert, wo auf anderer Seite Millionen verbrannt wurden, die denen zu Gute gekommen wären, die heute die Hilfsprojekte in Anspruch nehmen müssen. Lt. Herrn H. soll ein Grundstock der Stiftung in Höhe von 300.000 Euro - mit einem verschwindenden Anteil der VR-Bank !?! - erreicht werden, um dann aus den Zinsen wohltätig sein zu können. Ein Zugang von 1.000 Euro wird in der Presse mit Photo gewürdigt.

Daß über den Jahresabschluß 2008 der VR-Bank Marktredwitz immer noch nichts veröffentlicht wurde, wohin gegen alle umliegenden VR-Banken sich schon präsentiert haben, läßt Schlimmes für den Jahresabschluß vermuten, und das trotz der Klimmzüge über den Filial- und Kundenverkauf.

Das "Volk" hat die Bankleitung schon längst durchschaut und mit den Füßen abgestimmt. Es gibt ja Alternativen!

   

Nr. 4424

Mitglied

8. April 2009, 16:18 Uhr

Betreff: Dieser Vorstand ist ein untragbarer Zustand für die Bank

Jeder halbwegs interessierte Kunde hält diesen Vorstand bei der VR-Bank Fichtelgebirge inzwischen für untragbar. Jeder halbwegs vernünftige Mensch meidet diese Bank. Wenn wir die Versammlungsprotokolle sehen, dann sehen wir, wie sich sogar ein Großteil der Vertreter scheut zu den Versammlungen zu gehen um ja keinen Fehler zu machen und vom Podium beäugt zu werden wenn man falsche Meldungen abgibt. Ich denke die die zuhause bleiben, dass sind mindestens die Gegenstimmen zu den Vorständen, den Aufsichträten und auch dem Verband. Man traut sich keiner Gegenstimme, so schätze ich es ein.

Die tatsächliche Abstimmung über die Arbeit der Bank, über das Vertrauen dass man in die Leute hat, das findet aber in der täglichen Arbeit statt. Wer einen Kredit braucht, warum soll er sich mit dieser Bank in Gefahr bringen? Will jeder Sechste ein schwarzes Schaf sein, das man zuerst mit Krediten bedient und dann über Plauen nach Hamm verkauft? Es kennt ja bald schon jeder jemanden, der in die Fänge von Heger, Wolf und Krämer geraten war und jetzt von Herzog und Heidel aussortiert wird. Wer weiß wie die stillschweigenden Geschäfte mit der Vogtländer Volksbank und dem Sicherungsfonds des Bundesverbandes der VR-Banken ausgesehen haben? Haben wir Vertrauen zu Herzog und Heidel, wenn die ihre Köpfe gerettet haben aber soundsoviel an Kunden dafür um die Existenz gebracht wurden? Feiglinge sind es, wenn sie solche Verträge versteckt halten, eine Generalversammlung dafür machen und nur über eine Namensänderung abstimmen haben lassen. Über einen wesentlichen Teil des Geschäfts, das Kundenaussortieren, da hat man ganz besonders Stillschweigen bewahrt. Feiglinge sind es, wenn sie nichts zum Auftritt der Staatsanwaltschaft sagen und zwei Monate später in der richtigen Versammlung nur Überschriften in die Protokolle schreiben, aber keinen Mumm haben ein Wort zu verlieren was passiert ist. Man hat berichtet, über was bitte?

Wenn die Bank den untragbaren Zustand beibehalten will, die Gegenstimmen durch Abstimmung mit den Füßen, die die Kraußoldstrasse und die Bankfilialen meiden, wird natürlich weniger, aber von wenigen Kunden viele Abwanderungen, das ist immer noch zuviel. Jedes Jahr hat man eine neue Ausrede und haut die eigenen Leute vor den Kopf. Und wenn man wieder davon träumt die HOMA-Ruine für Millionen umzubauen, dann wird man darüber nicht mal mehr ein Lächeln übrig haben, dann werden sich die allerletzten überlegen müssen, woher die Herrn Herzog und Heidel denn das Geld nehmen wollen, wenn kein Geschäft mehr da ist. Fusioniert man zuerst Gefress und dann verkauft man die Geschäftsstellen?

   

Nr. 4423

Aus der Nähe

8. April 2009, 14:52 Uhr

Betreff: Ein kleiner Widerspruch zu Nordlicht

Es gibt kein Wenn und Aber zu gewusst oder wie auch immer. Der heutige Vorstand hat zu seinen Prüferzeiten alles sehen können und auch alles gesehen. Bei der VR-Bank Marktredwitz hieß es immer Grothoff und Herzog. Zu Gold, Gold, Gold soll es von Grothoff und Herzog eine schriftlichen Revisionshinweise weit vor den gerichtlich verhandelten Betrugshandlungen von K.N. gegeben haben, wonach keine müde Mark mehr ausgegeben werden dürfte. Aber Reinhold Wolf hat Familien- und Betriebsangehörige dazu gebracht Kredite für die Firma auf den eigenen Namen aufzunehmen - bis nach der Revision - und er hat im Alleingang die Überweisungen genehmigt, egal ob nach Taiwan oder an die Fußballer und hat alleine die Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen in Bar ausgezahlt und Heger und Krämer haben ihm hinterher alles auf einer Aktennotiz abgezeichnet wie sie dann vor Gericht auf dem Richtertisch gelegen hat. Niemand hat es hinterher interessiert, dass zuerst die eigenmächtigen Handlungen von Reinhold Wolf zum Ausfall von fast einer Million Euro bei der Bank geführt hat. Jeder, Entschuldigung, dümmste Hilfsrevisor wäre darauf gestoßen, wie die Dinge abgelaufen sind und wie man 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat bei der VR-Bank Marktredwitz produziert hat. Es ist egal, ob es Flex oder Gold, Gold, Gold war, die anderen Vorstände waren immer froh, wenn der Kollege trotz unheimlichem Schaden für die Bank entlastet war, weil dann die eigenen Schweinereien auch weg waren. Prüfer Johannes Herzog hat die Prüfungsberichte nicht nur gesehen, Raimund Grothoff und er haben die Berichte der Jahre 2001 bis 2004 selbst geschrieben und die anderen Prüfer haben nur zugearbeitet. Für jede Zeile ist Johannes Herzog mit verantwortlich. Man darf nicht vergessen die Prüfung ist ja im Ursprung Bilanzprüfung. Es geht immer darum wie man es in die Zahlen des Jahresabschlusse bringt und was die Jahresbetrachtung Gewinn- und Verlustrechnung bringt. Das die Verluste über die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen auf nachfolgende Jahre verschoben werden konnten, dass ist auf den Mist Grothoff und Herzog gewachsen, das geht nur wenn die Prüfer mitmachen oder vielleicht sogar vorschlagen.

   

Nr. 4422

Nordlicht

8. April 2009, 14:07 Uhr

Betreff: Wer, was, wann, nicht gewußt haben will

Die Diskussion und die Beiträge zu dem Verhalten des derzeitigen Vorstands der VR Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) drehen sich um den Punkt, was der derzeitige Vorstand gewußte haben könnte / wissen müßte, wo er doch gleichzeitig behauptet, mit den derzeitigen Ermittlungen nichts zutun zu haben, weil es sich ja um Vergangenheitsbewältligung (der besonderen Art) handelt.

Als Prüfer hat er maßgeblich die Bank Jahre lang durchleuchtet. Gleichzeitig lagen ihm alle Prüfbericht und Unterlagen der Vergangenheit vor. In diesen Berichten standen diverse Verfehlungen der ehemaligen Vorstände. So wurde eine ungenügende Organisation testiert - gleichwohl durften die Vorstände von Genossenschaftsverbands Gnaden noch einige Zeit länger ihr schlimmes Spiel spielen.

Aus Prüfersicht führten die Feststellungen in jedem Jahr dazu, daß die Prüfung intensiviert werden mußte, weil ja keine ordnungsmäßige Organisation vorhanden war. Belegt ist das u.a. durch die gewaltigen Prüfkosten. Die Prüfer haben quasi als Externe die Aufgaben der fehlenden Innenrevision durchgeführt und damit auch alles wissen müssen.

Es kann nun keiner behaupten, daß die da nicht alle grenzwertigen Geschäftsvorfälle durchleuchtet hätten. Dazu sind sicherlich auch umfangreiche Arbeitspapiere angefertig worden. Ebenso muß es Notizen zu Stellungnahmen des damaligen Vorstands geben, denn die gefundenen Dinge nicht weiterzuverfolgen und aufzuklären, würde die Prüfer in die Haftung bringen.

Insbesondere sind dabei dann sicherlich auch die Organkredite angesehen worden, d.h. Kredite bei denen die Vorstände und Aufsichtsräte direkt oder indirekt (z.B. als testierende Steuerberater für Jahresabschlußunterlagen!) beteiligt waren. Bzw. es hätte eine Abstimmung der Aufsichtsratsprotokolle mit den Darlehnsunterlagen erfolgen müssen, um zu prüfen, ob entsprechende Beschlüsse überhaupt gefaßt worden sind.

Die in der Zeitung dargebrachte Meinung, es handele sich nur um Dinge aus der Vergangenheit für die der derzeitige Vorstand nicht zuständig sei oder es gewesen ist, ist ebenfalls nicht richtig.
Das Thema "Haftung" ist doch nicht vom Tisch und das zu verfolgen ist die hohe Aufgabe des Vorstands bzw. wenigstens die Hausaufgaben (Vorbereitung aller Unterlagen) zu machen, damit ggf. der Aufsichtsrat klagen kann.

Das geht natürlich dann nur sehr schwer und ist argumentativ in sich widersprüchlich, wenn vorher die Vertreterversammlungen erst mehrfach aufgefordert wurden, auf einen Regress gegen die Altvorstände zu verzichten bzw die Entlastung zu erteilen, um dann hinterher doch Klage zu erheben. Daneben ist es unerklärlich, warum der Verband bei offensichtlichen Verfehlungen (z.B. Verzicht auf Wertberichtigungen weil es das Jahresergebnis belastet hätte und damit die Eigenkapitalbasis und damit ein ganz wesentliches Kreditvergabekriterium (Volumen insgesamt und Höchstkreditgrenze) ) selbstherrlich die Gesetze nicht einhält und stattdessen seine schützende Hand über diese Bank gehalten hat. Dieser Eiertanz ist doch unter freundlicher Beratung und Begleitung des Genossenschaftsverbandes initiiert worden, obwohl der Genossenschaftsverband gewußt hat, daß z.B. ein Regressverzicht nicht zulässig ist.

Aber das Interesse des Verbandes an der Vertuschung ist und war natürlich groß. Denn wenn öffentlich würde, wie der Genossenschaftsverband als sog. neutrale Aufsichts die Gesetze nicht befolgt, seine Mitglieder (die Banken) für ihren Kunden/Mitglieder warnt und als Verband eine Politik betreibt, die nicht im Sinne der Eigentümer der Genossenschaft ist, sondern regelmäßig nur den Interessen des Verbandes dient, dann würde es für sein Prüfmonopol richtig eng, wenn nicht gar das ganze System auf den Prüfstand gehörte.

Ein Aspekt sind dabei z.B. die Gutachten für die Fusion. Wie man in der letzten Woche lesen konnte, ist die Fusion der DZ-Bank und der WGZ gescheitert, weil die WGZ für die vermuteten Leichen des DZ-Bank nicht haften wollte.

Und wie war das bei der Fusion zu VR-Bank Marktredwitz? Da war ja alles ganz leicht, denn die Leichen, die schon damals bekannt waren - und wie hätte man sonst die anderen Vorstände in die Wüste schicken können! - wurden verschwiegen. Stattdessen wurde in dem Fusionsvertrag sogar noch geschrieben, wer alles als Vorstand geplant sei, wohlgemerkt in Kenntnis der dann wenig später erhobenen Vorwürfe!
Das ist ein Betrug an den Mitglieder ohne gleichen. Die ganze Fusion war doch von Anfang an problematisch, denn aus zwei Kranken wird durch das Zusammengehen kein Gesunder.

Über die Klage bzw. Prüfung der Regressansprüche gegen Ex-Vorstände war bis heute nichts mehr zu hören. Will man warten, bis die Dinge verjährt sind bzw. die Täter gestorben sind. Wann ist denn da mal eine Verhandlung vor Gericht, zu der man gehen könnte?

Fazit:
Selbstverständlich hat Herr H. alles gewußt bzw er hätte sich kundig machen müssen. Die VR-Bank ließt doch dieses Gästebuch mit und dort sind nun reichlich Hinweise, wo anzusetzen ist.

Selbstverständlich hat er sein Wissen dazu benutzt um mit freundlicher Unterstütztung des Genossenschaftsverbandes ein Blitzkarriere vom Prüfer zum Vorstand zu machen, um für den Genossenschaftsverband den sich immer weiter ausbreitenden Brand in der VR-Bank zu löschen.
Er hat nur das Pech, daß immer wieder neue Brände ausbrechen und das Löschwasser (= Eigenkapital) zu Neige geht.
Eine vollständige Zerstörung der Bank kann nur noch mit den Mitteln der Solidargemeinschaft aller Genossenschaftsinstitute erfolgen bzw. der Rückbau auf eine kleinere und dann hoffentlich gesunde Bank.
Im Moment schwelen die Feuer bei der Staatsanwaltschaft. Aber wenn da erstmal richtigl Wind reinkommt, dann wird es eine Feuerwalze geben, die die VR-Bank vollständig umkrempeln werden.

   

Nr. 4421

Bankenkrise!? VR- Banker: Ich schlafe wie ein Baby - ich wache jede Stunde auf und heule

8. April 2009, 13:00 Uhr

Betreff: Es gibt nicht nur neue Wortschöpfungen, auch die Kultur des Banker-Witzes erlebt eine ganz neue Blüt

Früher waren es die Blondinen, die Burgenländer, die Mantafahrer oder wer auch immer. Heutzutage geht es gegen den früher wohl ehrenwerten Beruf des Bankers. Dieser ist nun wohl einigermaßen angekratzt bis zerstört. Und weil derjenige, der den Schaden hat, auch noch den Spott bekommt, gibt es ab sofort lustige Witze über Bankiers.
Hier eine kleine Auswahl........
.
Banker sind Leute, die dir bei Problemen helfen, die du ohne sie nicht gehabt hättest.

Warum gibt es auf Toiletten, die von Bankern benutzt werden, immer dreilagiges Klopapier?
Laut Dienstanordnung erfordert jeder Geschäftsgang ein Original und zwei Durchschläge.

Drei Banker waren auf der Toilette. Der erste Banker ist fertig und geht rüber zum Waschbecken, um sich die Hände zu waschen. Anschließend trocknet er seine Hände sehr sorgfältig ab. Er benutzt ein Papierhandtuch nach dem anderen und achtet darauf, dass jeder kleinste Wasserfleck auf seiner Hand abgetrocknet ist. Er dreht sich zu den anderen zwei um und sagt: "In der Commerzbank lernen wir, extrem gründlich zu sein."
Der zweite Banker beendet sein Geschäft am Urinal und wäscht sich danach die Hände. Er benutzt ein einziges Papierhandtuch und geht sicher, dass er seine Hände abtrocknet, indem er jeden verfügbaren Fetzen von dem Papier benutzt. Er dreht sich um und sagt: "Bei der Deutschen Bank wird uns nicht nur beigebracht extrem gründlich zu sein, sondern wir lernen auch extrem effizient zu sein."
Der dritte Banker ist fertig, marschiert geradeaus auf die Tür zu und sagt im Vorbeigehen lächelnd zu den anderen: "In der VR-Bank pissen wir uns nicht auf die Hände!"

Fragt ein Banker vo der VR-Bank einen Passanten auf der Straße: "Können Sie mir bitte 30 Cent leihen, ich will einen Freund anrufen."
Antwortet der Passant: "Ich gebe Ihnen 60 Cent, dann können Sie alle Ihre Freunde anrufen."

Frage:
Wieviele Banker benötigt man, um eine Glühbirne auszuwechseln?
Antwort:
Zwei: Einer läßt die Glühbirne fallen und einer verkauft sie, noch bevor sie auf den Boden aufgetroffen ist.


Frage: "Soll ich vorsichtshalber mein Bankkonto leeren?"
Antwort: "Brauchen Sie nicht, das erledigt Ihre Bank für Sie."

Der Vorstand Uwe sitzt vor seinem Computer und studiert gerade die neuesten Charts und Börsenkurse, als sich der Boden öffnet und der Leibhaftige herauskommt. Der Teufel begrüßt ihn und spricht wie folgt:
"Ab sofort weißt du immer schon am Vorabend, welche Aktien am nächsten Tag die größten Kursgewinne machen werden. Außerdem liegen dir alle Schönheiten zu Füßen und du bist der tollste Hecht in der Umgebung. Einzige Bedingung: Deine Frau und deine Schwiegermutter werden ewig in der Hölle braten."
Uwe: "Und wo ist der Haken?"


Ein Kabarettist hatte ja vor einigen Monaten bereits vorgeschlagen, dass Banker im Dienst per gesetzlicher Vorschrift nur noch verlotterte Kleidung tragen dürfen sollten. Schlabbrige Jogginghosen u.ä. sollten verhindern, dass die Kunden den Banken einen Vertrauensvorschuss schenken, den sie nicht verdient haben.

Ok, ok ,ich sehe ein, es ist ein ernstes Thema, denn da hängen Menschen & Jobs dran. Aber manchmal ist der Übergang zwischen Berichterstattung und Hysterie erstaunlich fließend. Wie war das nochmal mit Bankenkrise & Psychologie?
Tschüss, bis zu nächsten Mal :haha:

   

Nr. 4420

Susanne

8. April 2009, 11:44 Uhr

Betreff: Heuchler?

Wenn die Vorstände der VR-Bank, Herzog und Heidel sich aufplustern und schreien, man ist mit der Bürgerstiftung unterwegs, oder man sponsert 40 Vereine im Landkreis mit 500 €, ist das die reinste Heuchelei, wenn man überlegt, dass die Städte und Gemeinden von der Bank durch die unsaubere Arbeit und die Verlustsituationen, wie sie laut Eintrag Nr. 4637 bei Freispruch für drei Bankchef doch klar ausgedrückt wurde seit einem Jahrzehnt keine Steuern mehr bekommen haben? Für die Schulküche da kriegt man einen dicken Zeitungsartikel, man stifte für Bedürftige, dass notwendige Instandhaltungen nicht gemacht werden können, oder dass Sozialwohnungen nicht repariert werden können, weil die Gewerbesteuer nicht kommt, dass fällt keinem auf. Dann gibt man sich als Zukunftsvisionär aus, obwohl man die problematischen Kreditfälle vorher im Rahmen der Prüfung mit den alten Vorstände wahrscheinlich schon so in der Mangel hatte, das die Vorstände eigentlich nur das machen konnten was die Prüfer zugelassen haben und zuletzt erzählt man der Öffentlichkeit man könne doch von diesen Krediten gar nichts wissen, für die Ermittlungen werden aber anscheinend die Prüfungsberichte der Verbandsrevisoren Grothoff und Herzog als Grundlage herangezogen. Welche Maske hat denn dieser Johannes Herzog aufgesetzt? Mit jeder Tür die er durchschreitet hat er eine andere im Ärmel die er nach Belieben und nach geändertem Publikum wechselt.

Anderseits ist es schon verwunderlich, dass in den Vertreterversammlung nicht nach § 59 GenG, Prüfungsbescheinigung, Befassung der Generalversammlung (= Link) über den Prüfungsbericht beschlossen wird. Da müsste man doch jede Generalversammlung anfechten, wenn das nicht erfolgt. Auch gibt das Genossenschaftsgesetz in diesem Paragraphen jedem einzelnen Mitglied das Recht Einsicht in das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts zu nehmen. Da muss man doch auch sehen ob die Lobhudelei und die Selbstbeweihräucherung auch dem Ergebnis der Prüfung entspricht.

   

Nr. 4419

Aus der Organisation

8. April 2009, 10:59 Uhr

Betreff: Wie kann man behaupten man weiß nichts, wenn man die Prüfungsberichte geschrieben hat?

Es ist ganz leicht zu kontrollieren welche Prüfer wie oft bei einer Bank sind. Der Genossenschaftsverband stellt doch an die Banken monatliche Rechnungen und da steht drauf wer wie viele Prüfertage in diesem Monate da war und manchmal auch mit Überstunden. Wollte Herr Herzog mit seiner Aussage gegenüber der Frankenpost sagen er hätte zwar die Bank eventuell manchmal pro Monat fünf- bis zehntausend Euro an Prüfungsgebühren gekostet, er sei aber nur zum Däumchendrehen da gewesen? Im Kommentar zum § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) heißt es auch, dass unrichtige Aussagen in der Presse auch darunter fallen. Herr Herzog muss vehement seine alte Tätigkeit verleugnen, sonst müsste man ihm vorwerfen, warum er denn die ganzen ungesetzlichen Kreditfälle nicht unterbunden hat. Es ist ein untragbarer und für die Bank unzumutbarer Zustand, wenn die Schuldigen in die Führungspositionen gehievt werden. Wenn der Bund der Steuerzahler ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt wie in manchen bayerischen Tageszeitungen angekündigt, dass man die Chefs der Landesbank zur Verantwortung ziehen soll, weil staatliche Aufsicht und Justiz die Augen verschließen, dann geht es auch den im Genossenschaftsbereich vom Verband gestützten Vorständen an den Kragen, die die Banken in den Graben fahren aber ein schützendes Händchen aus München erhalten. Stimmt es übrigens, dass Johannes Herzog wieder mal zur Berichterstattung in München weilt?

   

Nr. 4418

Aus der Nähe

7. April 2009, 17:45 Uhr

Betreff: Zu sind die Bankverantwortlichen bereit zu reden?

Ich möchte auf diesem Weg wissen warum man kurz vor der Jahrtausendwende den Peter Träger in den Aufsichtsrat geholt hat und ob die Vorstände und die Aufsichtsräte bereit sind uns zu sagen, ob man mit ihm jetzt einen großen Kreditverlust eingefahren hat, ob Kunden von ihm abschreibungsgefährdet sind und ob gegen ihn genauso wie gegen Heger, Wolf und Krämer wegen Banksachen ermittelt wird? Bei Flex scheint er ja mit den wirtschaftlichen Unterlagen als Steuerberater des Kunden nicht nur bescheid gewusst zu haben, irgend jemand muss ja dem Manfred Heger die falschen Zahlen auch geliefert haben, damit ein Johannes Herzog mit dem Blindenstock nicht darüber gefallen ist. Ist der Aufsichtsrat bereit zu sagen, ob der neueste Aufsichtsrat Rudolf Limmer, der ja auch in der Bürgerstiftung drin steckt, was mit der Beratungsfirma von Manfred Heger bei Flex zu tun hat, die angeblich die Insolvenz in Slowenien versaubeutelt hat? Wir wollen als Mitglieder alle Verstrickungen und Vernetzungen kennen, wo der eine dem anderen helfen könnte den Hals aus der Schlinge zu kriegen. Außerdem fordern wir jeden Aufsichtsrat auf zu erklären, dass seinen Kredite nicht zum Problemfall für die Bank geworden ist.

   

Nr. 4417

Susanne

7. April 2009, 17:33 Uhr

Betreff: Das versteckte Wissen des Johannes Herzog

Sind die Bankverantwortlichen bereit zu reden? Man machte im April 2008 eine außerordentliche Vertreterversammlung, zuerst berichtete man, dass man die Ostfilialen verkauft hatte, aber man wollte dazu nichts sagen. Im Lagebericht hat man dann gesehen, dass man dabei Kunden verkauft hat, den einen Kreditnehmer zu übertragen und die Sicherheiten weiter abzutreten, dass ist doch ein Kreditverkauf. Dann hat man das Ganze mit der außertourlichen Versammlung noch getarnt mit der Namensänderung, aber das der Staatsanwalt seit wahrscheinlich einem halben Jahr gegen die alten Vorstände ermittelt hat, unter ihnen auch der genossenschaftlich tief verwurzelte Reinhold Wolf, das hat man noch nicht mitgeteilt. Johannes Herzog weiß alles von diesen Krediten und er wusste vor den Staatsanwälten und den Ermittlungsbeamten was faul war an den Krediten und in den von ihm geschrieben Unterlagen und internen Revisionsvermerken dürften Sachen genug stehen. Auf jeden Fall genug um zu widerlegen, dass er als bester Prüfer Bayerns (ein Glücksfall laut Reinhold Wolf) die Schweinerein angeblich am liebsten nie gesehen hätte.

   

Nr. 4416

L.

7. April 2009, 17:21 Uhr

Betreff: Arbeiten die Verbandsprüfer mit der Staatsanwaltschaft zusammen?

Im Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) hat Johannes Herzog der Zeitung erklärt, man wäre für eine lückenlose Aufklärung im Interesse der Bank und es handle sich um Vorgänge vor 2004. Warum sollen es Vorgänge vor 2004 gewesen sein, wenn das sogenannte Goldmärchen Bestandteil der Ermittlungen wäre? Das war doch alles im Frühjahr 2004, wie man von dem Verfahren weiß. War dieses Verfahren im Jahr 2007 vielleicht sogar für die Ermittler das Signal bei der VR-Bank mal genauer hin zu schauen? Ist es von Herrn Herzog glaubwürdig, dass er von den Krediten nichts gewusst haben will, oder will man die Öffentlichkeit für dumm verkaufen und auch die Ermittlungsbeamten, dass die nicht wissen, dass es eine externe Revision gibt, und dass es eine Prüfungsberichtsverordnung gibt und dass darum die Prüfer bei der Bank und deren Berichte eine sprudelnde Quelle für Verfehlungen von Vorstände sein müssen? Hat Herr Herzog den Ermittlungsbeamten hilfreich den Weg gezeigt zu den Quellen, nachdem er bis zu dem Zeitpunkt geschwiegen hatte, bis der Staatsanwalt an der Tür angeklopft hatte?

Wie konnte der damaligen Aufsichtsratsvorsitzende Reiner Loos in der Frankenpost vom 28.06.2007 mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) verkünden, dass die Vergangenheit juristisch abgeschlossen sei? Wie wurden die Vertreter über den Fall informiert, im Versammlungsprotokoll kann man dazu nichts finden? Zu juristisch abgeschlossen hatte aber die Staatsanwaltschaft anscheinend eine andere Meinung und ermittelt wahrscheinlich noch bis heute und somit doch wegen vieler Fälle. Hat Johannes Herzog die vom ihm und seinen unterstellten Kollegen aus der Prüfungsgruppe oder seines Kollegen Grothoff erstellten Einzelprotokolle in den Prüfungsberichten den Ermittlungsbeamten nicht erklärt? Warum hat er die Vorstände nicht entsprechend § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zeitnah behandelt und warum hat der Genossenschaftsverband mit seinen Prüfern vor Ort nicht die Abberufung der Vorstände nach § 32 KWG, Erlaubnis (= Link) und § 33 KWG, Versagung der Erlaubnis (= Link) betrieben? Wäre damit das unendliche Drama bis in die heutigen Tage vermeidbar gewesen? Warum hat man diesen Vorständen zugestanden, dass man festgestellte Kreditabschreibungen in Form von Einzelwertberichtigungen nicht durchgebucht hat? Warum hat man Wolf und Krämer auf den Vorstandspositionen gebraucht um dem Prüfer Herzog die Zeit zu geben das Alibi wegen der Wirtschaftsprüferordnung und dem unerlaubten Interessenkonflikt zu verschaffen? Warum hat sich Johannes Herzog zwei Vorstände an die Seite genommen, gegen die heute mit großer Sicherheit Ermittlungsverfahren laufen? Warum aber soll ein Prüfer an unglaublichen Kreditverlusten keine Schuld tragen, wenn er 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat in Größenordnungen und Bereichen, die uns mit Flex augenscheinlich aufgezeigt wurden, nicht dazu genutzt hat um die Bank von solchen Vorständen zu befreien, sondern wenn er es offensichtlich genutzt hat sich als Nachfolger zu inthronisieren und dazu Freispruch der Vorgänger betrieben hat ohne von sich aus die rechtsstaatlichen Institutionen einzuschalten?

Was steht zu heute eventuell wackeligen Großkrediten in den Prüfungsberichten, wo man hinter vorgehaltener Hand munkelt, die seien über der Höchstkreditgrenze gewesen? Wie würde es Herr Herzog erklären, wenn heute aufgedeckt würde, dass man zu seiner Prüferzeit eventuell die richtigen Verschlüsselungen nicht vorgenommen hätte? Wäre er weiter eine sprudelnde Quelle oder ein sprachloser Vorstand heutiger Tage, wie er es auch gegenüber den Mitgliedern praktiziert?

   

Nr. 4415

Genossenschaftler

6. April 2009, 16:58 Uhr

Betreff: Einflussreicher Aufsichtsrat Peter Träger zurück getreten

Wie soll ein Aufsichtsrat Sicherheiten doppelt abtreten können? Werden Forderungen abgetreten, dann muss ich mir doch laufend einen Forderungsbestand mit Rechungsdurchschriften geben lassen und den Eingang überwachen. Wenn die Gelder ausbleiben, dann muss ich auch mal eine Forderung bei einem Kunden der Firma anzeigen und sehen oder der Kunde der Firma darauf eventuell mit einem Einspruch reagiert. Dann kommt schon auf, ob so eine Sicherheit zweimal abgetreten worden wäre oder jemand gar überrascht reagiert, weil er von seiner angeblichen Schuld nichts weiß. Überall sonst fordert die Bank Urkunden, entweder die Versicherungspolice, einen KFZ-Brief, die notarielle Eintragung einer Grundschuld. Ein Kreditkunde kann eigentlich nur seine Sicherheit an zwei Banken abtreten wenn eine der Bank großzügig diese Urkunden nicht fordert und der Kunde damit auch noch zu einer anderen Bank gehen kann. Könnte das sein, dass ein Kreditnehmer in einer Notsituation mal so was macht? Wo liegt also da die Ursache einer Doppelabtretung, doch wohl darin, dass eine Bank die Urkunden nicht eingefordert hat. Wenn der Aufsichtsratskredit auch noch Organkredit war, warum sieht man das aus der Bilanz der Bank nicht? Wäre der Aufsichtsrat an dem Kreditausfall alleine schuld, wenn doch der Vorstand und alle anderen Aufsichtsräte über einen Organkredit nach dem Kreditwesengesetz bescheid wissen und entscheiden müssen? Wer wäre verantwortlich wenn der Aufsichtsrat als Kreditkunde seine Urkunden nicht abgeben hätte müssen? Hätte man ihm beabsichtigt die Möglichkeit gegeben woanders auch noch einen Kredit zu holen mit der selben Sicherheit? Warum wird der Rücktritt Peter Träger nicht bekannt gegeben? Warum ist alles so schnell gegangen? Hier dürften die Persönlichkeitsinteressen des Aufsichtsrates hinter dem Informationsrecht der Mitglieder zurück treten. Es besteht doch Informationspflicht durch Vorstand und Aufsichtsrat? Wahrscheinlich wissen die Verbandsleute schon warum man den Namen der Bank tunlichst nicht mit anderen Banken zusammen nennt.

   

Nr. 4414

Ehemaliger Kunde der VR-Bank Fichtelgebirge

6. April 2009, 15:17 Uhr

Betreff: Aufsichtsrat läßt sein Amt ruhen und tritt kurz danach zurück

Hallo Webmaster, ich habe da mal eine Frage, was mir bezüglich des Gästebuches aufgefallen ist. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch hielt im Jahr 2004 seine letzte Vertreterversammlung ab und zwei Tage nach der Vertreterversammlung trat er, wahrscheinlich vor "lauter Freude", zurück. Wahrscheinlich wollte er noch für das Geschäftsjahr 2003 von den Vertretern entlastet werden. Wie verhält es sich mit dem Aufsichtsrat und Kreditausschußvorsitzenden Peter Träger, der vor nicht allzu langer Zeit sein Amt ruhen ließ und kurz darauf sein Amt niederlegte. Ist da etwas gravierendes vorgekommen, verschweigt der Vorstand Johannes Herzog etwas? Normalerweise hätte doch der Aufsichtsrat und Kreditausschußvorsitzende der VR-Bank Fichtelgebirge, Peter Träger, die paar Wochen bis zur kurz bevorstehenden Vertreterversammlung noch abwarten können und um seine Entlastung für das Jahr 2008 zu bitten. Spannend wird es, welchen Grund Herr Herzog für das Ruhenlassen bzw. den Rücktritt von seinem Busenfreund Peter Träger bekannt gibt.

Kommentar:
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Der Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge hat die Pflicht, nicht nur gegenüber den Vertretern, sondern auch den Genossen, sprich Anteilseignern gegenüber, den Rücktrittsgrund den Aufischtsrates und Kreditausschußvorsitzenden Peter Träger bekannt zu geben. Des weiteren wird es spannend werden, ob Peter Träger bei der kommenden Vertreterversammlung für das Geschäftsjahr 2008 zu seiner Entlastung vorgeschlagen wird.
Liebe Gästebuchleser, wir halten sie, wie immer, auf dem Laufenden.

   

Nr. 4413

Susanne

6. April 2009, 12:23 Uhr

Betreff: Soll man so Meldungen von der Familie in Nr. 4631 belächeln oder ernst nehmen?

Mit Sicherheit lesen die Verantwortlichen bei der VR-Bank sehr gespannt dieses Gästebuch. Es könnte sein, dass sie manchmal lächeln, wenn so Einträge kommen wie Nr. 4631. Aber dann sollten sie sich den Werbeslogan des Branchenprimus anschauen: „Vertrauen ist der Anfang von allem“. Und der Umkehrschluss ist das mit dem Misstrauen. Eine schlechte Meldung hat die Wirkung von sieben guten. Welche Wirkung das Misstrauen gegenüber der VR-Bank hat, dass zeigt sich in den Zahlen der Bank. Als schlechte Meldung reicht doch aus, dass man drei Geschäftsstellen im Vogtland versilbert hat und eigene Kunden mit an eine Heuschrecke verschoben hat und da eine unglaubliche Geheimniskrämerei draus macht. Wer will da einer Bank vertrauen. Wenn in Oberfranken-TV gesprochen wurde, dass man die Kundengelder in die Bilanz zurück gekriegt haben will und mehr Kredite ausgeben konnte, wie ist es bei der VR-Bank mit dem Rückgang von Kundenvolumen von 90 Millionen €? Ich kann mich auch erinnern, dass Johannes Herzog in einer füheren Pressekonferenz davon gesprochen hat, dass man da schon mehr Geld verwaltet hat, obwohl im eigenen Haus die Quantität abgebaut worden ist. So hat er da auch das Geld mit einbezogen, was man vermittelt hat und zwar wohin, doch wohl in Depots? Hat er auch das Geld mit einbezogen, was Manfred Heger und T.F. an die US-Treuhand vermittelt hat? Warum sagt der ganze Genossenschaftsverband nicht, dass man zwar in diesem Jahr mehr Kundengelder in den Bilanzen hat, aber dass die Zuwächse in den Spareinlagen und Festgeldern von den Rückgängen bei den Wertpapierkunden in den Depots der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken mit knapp 6 Milliarden € deutlich übertroffen worden sind? Darf man denn wegen einer schönen Darstellungen jedes Jahr eine andere Begründung suchen? So gewinnt man bei einer maroden Bank kein Vertrauen und auch nicht bei der breiten Masse im Land.

   

Nr. 4412

Aus der Organisation

6. April 2009, 12:00 Uhr

Betreff: Johannes Herzog und VR-Bank Fichtelgebirge, das rote Tuch?

Ist Johannes Herzog und die VR-Bank Fichtelgebirge schon das rote Tuch, dass der Bezirkpräsident Manfred Nüssel vermeidet die Bank in den Mund zu nehmen? Was dran ist und wie gut es den erwähnten Banken wirklich geht, werden wir über die Veröffentlichung der Solvabilitätsbilanzen sehen können und ob damit die Volksverdummung aufhört. Aber das man Marktredwitz gar nicht in den Mund nimmt, dass ist schon bezeichnend. Anscheinend wissen die Leute vom Verband schon wieder mehr als die Mitglieder wie es um die Bank steht. Lieber besser gar nicht darüber reden, wer weiß was noch kommt wenn die Staatsanwälte mit Ihren Erkenntnissen raus rücken oder wenn man die Bilanz nicht zukriegt, weil man vielleicht endlich die Kreditnehmerzusammenführung nicht mehr vermeiden konnte und die Risikosituation die Bank umhaut. Auf jeden Fall ist in der Kraußoldstrasse wieder mal Mauern und Betonieren oberstes Gebot und Stillschweigen über die Tragweite einer möglichen Pleite. Wie kann sich ein Vorstand und Aufsichtsrat aus so vielen Konfliktfelder lösen wenn man selber im Morast watet. Es scheint gar nicht, man sitzt das Drama bis zum Letzten aus.

Aber an die Adresse von Herrn Nüssel darf man auch richten, wenn man beim ordentlichen Ergebnis laut dem Verbandsrundschreiben in Bayern seit Jahren ganz hinten hängt ganz am Schwanz hängt, heuer wieder um 10 % hinter dem Durchschnitt liegt und um 20 % hinter den Besten, dann sollte man die eigene Situation nicht in den Medien schön reden. Irgendwann merken es die Menschen und der Zorn auf Leute die die Dinge zu ihren Gunsten verdrehen ist inzwischen gewaltig. Ein Teilbetriebsergebnis von 0,65 % (Fachleute werden Ihre Schlüsse ziehen können) auf einen ganzen Regierungsbezirk ist eine Katastrophe. Doch es könnte auch hier so sein, dass tatsächlich die VR-Bank Fichtelgebirge bei 31 Banken in Oberfranken auch seit vielen Jahren für die schlechten Durchschnittswerte wesentlich mit verantwortlich ist.

   

Nr. 4411

Entsetzter

6. April 2009, 11:08 Uhr

Betreff: Schock fürs Leben

Letzten Samstag war ich mit meiner Familie beim Einkaufen in einem hiesigen Supermarkt. Als ich an der Kasse zum Bezahlen war und ich meine ec-Karte vorlegte schaute mich die Kassiererin ganz mitleidig an. Ich dachte zuerst, sie meint, meine Karte sei nicht gedeckt. Ich fragte sie was los ist. Sie antwortete: sie sind Kunde bei dieser VR- Bank. Ich darauf: Na und? Sie wieder: Wissen sie denn nicht was dort los ist, da geht es doch drunter und drüber. Da werden die Kunden mit den Zinsen abgezockt. Da ist ein gewisser Herzog Chef und der ist noch schlimmer als die Vorherigen. Ich fragte woher sie das wisse und sie verwies mich auf die Homepage des Wunsiedeler Kreises. Und so bin ich hier gelandet. Aber was ich da lese, übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen und hat mich total schockiert. Was passiert mit meinem Sparvertrag? Bekomme ich da auch zuwenig Zinsen ausbezahlt. Nur gut dass auf der Homepage auf das diesbezügliche Gerichtsurteil hingewiesen wird. Mein Kinder fragten mich auf dem Nachhauseweg warum die Frau an der Kasse so komisch geschaut hat. Aber wie soll ich es den Kinder erklären, dass nicht nur bei den grossen Banken mit den Kundengeldern Schindluder getrieben wird, sondern auch bei unserer Hausbank.
Meine Frau und ich sind fest entschlossen, solche Machenschaften nicht mehr weiter zu unterstützen, sondern unser Geld zur Sparkasse zu tragen.

   

Nr. 4410

Paula

5. April 2009, 23:32 Uhr

Betreff: Schon gehört?

Habt Ihr gehört?
Manfred Nüssel hat aus dem Nähkästchen geplaudert, in TVO erzählt er so locker vom Hocker, wie gut es doch den Volks-und Raiffeisenbanken in Oberfranken geht.
Bamberg, Hof, Bayreuth, Coburg,Forchheim etc sollen alle super da stehen.
Na gut, überprüfen kann man das natürlich nicht, aber wieso erwähnt unser allseits beliebter Schweinebaron eigentlich die VR Bank Marktredwitz nicht? Unter Frankenberger über Jahrzehnte die Vorzeigebank, die bei jeder Verbandssitzung den Teilnehmern als Spiegel vorgehalten wurde! Warum nur wird sie jetzt totgeschwiegen? Steht es so schlimm um unsere VR Bank Fichtelgebirge? Schämt sich Nüssel wohl für diese Desasterbank? Hat sein Zögling Herzog am Ende gar versagt?
Wir wissen es nicht, aber es ist schon bezeichnend, daß die einstige Muster und Vorzeigebank nun nicht mal mehr in einer Aufzählung Erwähnung findet. Unser alter Rudi Heger, der ehemalige Finanzjongleur, versteht die Welt sowieso nicht
mehr. Man kann das auch verstehen, wenn die Verbandsspitze sein "Lebenswerk"
abgeschrieben hat, und er selbst keine Fußnote mehr Wert ist!
Recht so, aber, Manfred Nüssel, wo ist Deine Verantwortung? Hast Du nicht selbst im Hintergrung kräftig mitgewirkt am Aufstieg und Fall?
Schau mer mal, dann sehn wir schon.

   

Nr. 4409

L.

3. April 2009, 16:12 Uhr

Betreff: Auch Hartmut Mehdorn musste gehen

Hat es mit Hartmut Mehdorn doch einen großen Manager erwischt. Er musste fast weinen, wie aufgekommen ist, dass die Bahn die eigenen Mitarbeiter bespitzelt hat bis hin zum Abgleich von Schriftverkehr und Bankdaten. Ist so ein Vergleich erlaubt? Ist ein Johannes Herzog auch nieder geschmettert, dass seine Kampagnen mit den Gewinnsparspenden und der Bürgerstiftung nicht die schlimme Lage der VR-Bank überstreichen können. Johannes Herzog ist nicht nur der Manager der VR-Bank, er ist auch der Prüfer gewesen zu Zeiten, wo wahrscheinlich das schwärzeste Kapitel in der Geschichte dieser Bank geschrieben wurde. Die Fusion unter der Belastung festgestellter nicht vertretbarer Risiken wurde den Vorständen Heger, Wolf und Krämer auch noch aufgetragen die eigenen Sauereien möglichst wieder auszubügeln. Risiken außerhalb vertretbarer Rahmen, bestätigt in den eigenen Jahresabschlüssen der Bank und über die Lageberichtsvermerke (= Link), die man glaubte die würde nie einer lesen.

Es ärgert jeden Betrachter wenn man vom Prüfer Grothoff erfährt, dass ein Kreditverhältnis wie Flex bereits im Jahr 2001 von den Prüfern aufgegriffen war und im Prüfungsbericht war, wie es sich entwickelt hat, wie es Dr. Nickl auch nur leicht anriss und welche unfassbaren Dinge sich über den Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 vom ihm (= Link) heraus kristallisiert haben. Johannes Herzog verleugnet sich selbst mit seiner Aussage gegenüber der Presse, dass das alles Fälle vor seiner Zeit waren und dass er davon nichts wissen konnte. Die interne Revision der Bahn muss sich schuldig bekennen dafür, dass man die Mitarbeiter bespitzelt hat und der große Boss steht mit Tränen vor die Fernsehkameras, wem hat Hartmut Mehdorn leid getan, oder war man nur schmerzlich erinnert in was für eine Lage einen die führenden Leute im Land bringen können? Aber bei der VR-Bank Fichtelgebirge sagt einer die Einzelprüfungsprotokolle zu den unsauberen Kreditfällen die ich gemacht habe, die kenne ich nicht? Tut uns Johannes Herzog nun leid, oder muss man froh sein, wenn der, der seine Vergangenheit leugnet endlich auch seine eigenen Verantwortung zugibt und gehen würde. Merkt er nicht, dass er nur seien eigene Lage immer prekärer werden lässt? Will Herr Herzog behaupten, er kennt die alphabetischen Listen nach der Prüfungsverordnung nicht, die die 50 Mio. € Risikokredite zum 31. Dezember 2004 ergeben haben? Die Summe stammt auch nicht von der Abteilung Rechnungswesen oder interne Revision, die Summe stammt mit großer Wahrscheinlichkeit aus den Prüfungsberichten des Genossenschaftsverbandes Bayern, verantwortlich Raimund Grothoff und Johannes Herzog. Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Hartmut Mehdorn und dem VR-Bankvorstand, der Bahnchef weiß seine Zukunft trotzdem gesichert. Johannes herzog muss große angst haben, wenn er nicht mehr kontrollieren kann, was bei der VR-Bank alles nachgeschaut wird. Das sollte mit ihm nach der Ära Heger ja geschehen, das Verdecken ungeheuerer Vorgänge.

   

Nr. 4408

Susanne

3. April 2009, 13:45 Uhr

Betreff: Es ist wie ein alter Kaugummi

Dieses Jahrzehnt bei der VR-Bank gehört Johannes Herzog mit all seinen zeitweiligen Begleitern. Es ist wie ein alter ausgelutschter Kaugummi, nichts geht voran, die Negativserie wird zum Erfolg erklärt. Was heißt denn Hausaufgaben gemacht (= Link)? Man müsste doch sagen, Absturz beschleunigt. Der Kaugummi von Johannes Herzog zieht sich über die unsauberen Kreditengagements durch seit er da ist. Sein Freund Raimund Grothoff hat beispielsweise im Juni 2005 erklärt, dass der Flexkredit schon im Jahr 2001 im Prüfungsbericht war und wie er sich entwickelt hat, hat der Dr. Nickl aufgezeigt. Aber wenn die Staatsanwaltschaft gegen Heger, Wolf und Krämer ermittelt und die Bank durchsucht hat, dann ist es doch ein untrügliches Zeichen dass die Schatten der Vergangenheit immer noch wie ein Fluch auf der VR-Bank lasten. Mit dem dass sich Johannes Herzog in den Stuhl von Manfred Heger gesetzt hat, hat man keine Schlussstrich gezogen, man hat diesen Fluch nicht überwunden, man hat diesen Fluch zu einem immerwährenden Drama gemacht. Herr Herzog wird aus dem Fall nicht mehr rauskommen und wir erwarten mit der Bilanzveröffentlichung die nächsten Katastrophen. Auch wie man immer mit den Bilanzen selber trickst, bis sie fertig sind und bis man sie den Mitgliedern gibt, ist auch ein Teil des Kaugummiziehens.

   

Nr. 4407

Mitglied

3. April 2009, 09:47 Uhr

Betreff: Sind die Vorwürfe zum Kreditbetrug wortlos hinnehmbar?

Warum wehren sich denn die Vorstände und Aufsichtsräte nicht gegen diese Vorwürfe? Vorwürfe gegen diesen Kreis sind doch Vorwürfe an die gesamte Mitgliedergemeinschaft, wenn die Führung beschuldigt wird, wird doch im Kern die Genossenschaft als Ganzes beschuldigt. Wenn man als Kunde seine Verhältnisse falsch darstellt, falsche Sicherheiten stellt usw. dann ist es doch Erschleichung von Kreditmitteln, also Kreditbetrug, wenn aber hier wiederholt aufgestellt wird, dass bei den größten Krediten der Bank die Eigenmittel der Bank nicht ausgereicht haben um die Groß- und Höchstkreditgrenzen für diese Kredite zu ermöglichen und wenn dann eventuelle Kreditnehmereinheiten getrennt worden wären, dann wäre das doch genauso ein Gesetzesverstoß. Wenn nun über die allgemeine Wirtschaftskrise herauskommen sollte, dass diese Kredite kaum gesichert wären, was wäre das für ein Unterschied zum Begriff Kreditbetrug? Aber es geht ja noch weiter, wer weiß denn als Kunde einer Bank wo diese gesetzlichen Kreditgrenzen sind? Nachdem man 2004 die von Manfred Heger und seinen Kollegen aufgestellte Bankbilanz von Verbandsseite anscheinend nicht genehmigen konnte, weil man zuviel Abschreibungskredite doch nicht mehr genehmigen konnte, dass man sie als gut bezeichnete, da musste man mit der zweiten Bilanz, die bis zum Oktober 2004 mit der Fertigstellung dauerte, mit der Bilanzgenehmigung durch die Vertreterversammlung die Verluste gegen die Rücklagen verrechnen, weil keine anderen Tricks zur Verfügung standen und somit wurden die gesetzlichen Kreditgrenzen wahrscheinlich dramatisch reduziert. Musste man da zu den großen Kreditnehmern gehen und sagen, wir können bestimmte Kredite nur noch aufrecht erhalten, wenn wir Kernkapital über die Mitgliedsanteile bekommen? Hat man da über Geschäftsanteile von Kreditkunden auch noch das Kapital der Bank finanziert?

Flex war vor ein paar Jahren vielleicht ein Punkt der die Lawine ausgelöst hat, weil man darüber reden musste, vielleicht ist das was uns jetzt ansteht ein Felssturz mitten ins Herz der VR-Bank. Und immer dieses Vielleicht und Eventuell, das muss ausgeräumt werden und zwar für uns alle, für die Mitglieder. Es ist nicht hinnehmbar, dass es im Raum stehen bleibt, dass sich unsere Bankführung nicht gegen den Vorwurf von Kreditbetrug stemmt. Der Wunsiedeler Kreis macht ja das, was die Bankvorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende tun müssten, es werden uns die Problemfelder aufgezeigt, wo man klar den Eindruck hat, dass das von Bankseite her verheimlicht werden muss, das kann doch nicht sein. Wie wir wissen, müssen Herr Herzog und Herr Heidel doch aus gesetzlichen Gründen die Bilanz gemacht haben und die Risikokredite als solches auch ausgewiesen haben, wo ist der Offensivgeist dieser Leute, wir können doch jetzt keine Duckmäuser brauchen? Wer sich so verhält, der arbeitet gegen sein Unternehmen. So jemand muss die Konsequenzen ziehen, wenn er die Antworten zu seiner Entlastung nicht geben kann. Auch die Kreise um die Bürgerstiftung können einem normalen Mitglied nicht mehr geheuer sein. Wenn es ein echtes Crashszenario gibt, dann muss man die Mitglieder informieren.

   

Nr. 4406

Nordlicht

3. April 2009, 08:38 Uhr

Betreff: Zentralinstitute vs. Regionalinstitute

Mit Interesse war das Scheitern der Fusion der beiden genossenschaftlichen Zentralinstitute DZ-Bank und WGZ Bank in dieser Woche zu vernehmen.

Insbesondere die Begründung - jeder sollte für die Risiken aus der Vergangenheit weiter haften - läßt aufhorchen.

Schließlich werden solche Überlegungen bei Fusionen auf regionaler Ebene stets ausgeblendet. Stattdessen wird mit blumigen und nichtssagenden Gutachten vom Genossenschaftsverband regelmäßig ein vermeintliches Wohl für die Mitglieder testiert.
Wirtschaftliche Aspekte oder ein Anerkennen der unterschiedlichen Vermögenssituation spielen dort regelmäßig keine Rolle.

Auf höherer Ebene ticken die Uhren zum Glück aber anders und liefern den Beweis, daß es eben doch auch anders geht! und die Genossenschaftsmitglieder regelmäßig von den Gremien und insbesondere vom Genossenschaftsverband für dumm verkauft werden.

Denn die Eigentümer der einzelnen Zentralinstute wollen nicht die unbekannten Risiken - die aufgrund der derzeitigen Lage nicht quantifizierbar sind bzw. noch nicht in voller Höhe in der Bilanz berücksichtigt wurden - man kennt das ja von der VR-Bank Marktredwitz - die Bilanz gab keine weiteren Wertberichtungen her!, deswegen wurden sie widerrechtlich unterlassen - mittragen und ggf. durch frisches Eigenkapital ausgleichen müssen.

Warum wird das nicht bei einer Genossenschaftsfusion angewendet?
Anwort:
Weil dann heraus käme, wie desaströs unter Umständen der Zustand der eingen Genossenschaft tatsächlich ist und das die Mitglieder der "besseren" Genossenschaft einen Vermögensschaden erleiden und u.U die Ertrags- und Ausschüttungssituation der dann größeren Bank sich für Jahre verschlechtert und unter Umständen die Lasten der schlechteren Bank so groß sind, daß letztlich auf die dann größere Bank scheitert.

Achso, bei Genossenschaftsbanken gibt es ja keine Insolvenzen, weil der Solidaritätsfond bisher immer die Unfähigkeit der Manager der vom Untergang bedrohten Banken ausgeglichen hat. Mal sehen, wie sich das in Zeiten der Finanzkrise aufrechterhalten läßt, wo die Eigentümer den Zentralinstituten mit erheblichen Mitteln unter die Arme greifen mußte.

Für die hier schon andiskutierte Option einer Fusion der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) mit der Raiffeisenbank Gefrees läßt sich ableiten - drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Und, es gehören alle Karten auf den Tisch, so daß sich die Mitglieder / Eigentümer und nicht nur die Vertreter der Banken selbst ein Bild von der Situation machen können.
Bei der katastrophalen Lage der VR-Bank Marktredwitz ist das aber natürlich von den Organen und vom Verband nicht gewünscht.

   

Nr. 4405

manfred

3. April 2009, 00:38 Uhr

Betreff: Tafel Marktredwitz in Not, bitte helfen

Die Tafel Marktredwitz ist eine tolle soziale Einrichtung und hilft armen Menschen mit Lebensmitteln. Jetzt ist der hilfsbedürftige Verein selbst in Not und braucht, laut Frankenpostbericht vom 02.04.09, (= Link) einen Kühlwagen. Zur Anschaffung fehlen noch 35.000 €.
Spenden Sie bitte, Spendenkonto der Tafel 200331742 bei der Sparkasse Fichtelgebirge,Bankleitzahl 78055050.
Hier noch ein weiterer Zeitungsartikel zur Tätigkeit des Vereins (= Link). Helfen Sie bitte, damit die segensreiche Einrichtung fortgeführt werden kann.

   

Nr. 4404

Steuerlicher Berater

2. April 2009, 15:57 Uhr

Betreff: Solvabilitätsbilanz ist die wahre Bilanz

Das wird die wahre Bilanz. Nun kann man den Mitgliedern und Vertretern viel erzählen. Man kann Pressekonferenz abhalten und sich mit Stolz ablichten lassen und von Jahr der erledigten Hausaufgaben reden. Wer wirklich interessiert ist, der wird über diese wenigen Zeilen in der Solvabilitätsbilanz (= Link) erkennen können wie leistungsstark eine Bank ist und welche Risiken sich mit sich rum schleppt. Mit der Veröffentlichung der Zusammensetzung des Eigenkapitals und der Entwicklung der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in der ganz kurzen Tabelle am Ende wird man sehen können was Wahrheit und was Trugschluss ist. Hier wird man in diesem Jahr sehen wie das Geschäft mit den Ostfilialen und dem Verkauf von sogenannten Abwicklungskrediten war. Schon in Eintrag Nr. 3990 konnte man über die Postleitzahl sehen, wen Johannes Herzog und Uwe Heidel los werden wollten, Kunden mit der Potleitzahl 95..., also aus dem Landkreis Wunsiedel. Vielleicht gehören ja Kunden aus Gefrees im Rahmen einer Fusion bald auch zur unerwünschter Quantität.

   

Nr. 4403

Aus der Praxis

2. April 2009, 13:48 Uhr

Betreff: Die Prüfer haben zu allem interne Aktennotizen

Wir brauchen ja nur die Rubrik Arbeit des Genossenschaftsverbandes aufschlagen. Das mutet doch mindestens so schlimm an, wie das was im Osten unserer Republik passiert ist und wo es ein öffentliches Archiv dafür gibt. Die Prüfer haben zu allem was sie nur annähernd als wichtig ansehen Aufzeichnungen und von diesem Schlag ist sicher auch Johannes Herzog ein erklärtes Muster aus diesem Laden. Selbstverständlich weiß er was man in Regionalversammlungen den Vertretern gesagt hat und was man auf den Vertreterversammlungen gesprochen hat. Mit dem Augenblick, wo der Wunsiedeler Kreis das Protokoll im Registergericht geholt hat und großen Sauereien darin aufgezeigt hat, ist bei Herrn Herzog das Umdenken gekommen. Die Protokolle waren in den letzten Jahren keine nachvollziehbaren Protokolle mehr, sondern nur noch nichtssagende Auflistungen von Punkten und wie im Fall der Strafermittlungen bei der Bank ohne Ergebnisbericht. Man hat berichtet aber nicht über was. Die Aufzeichnungen der Prüfer befinden sich sogar in den meisten Fällen in den Banken selber. Ein Prüfer kann doch unmöglich von all seien geprüften Banken die Sachen zu Hause haben oder in einem eigenen Büro. Aber sie haben die Schlüssel der Schränke in den Banken. Je nach Vertrauen hat auch jemand in der Bank einen Zweitschlüssel. Wenn die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume durchsucht, die Prüferunterlagen sind der größte Fundus, den man sich vorstellen kann. Den Ermittlungsbeamten können die Schlüssel nicht verweigert werden. Normal sollten ja die Prüfer die Schränke von sich aus öffnen und der Staatsanwaltschaft ihre eigenen Erkenntnisse und Schlüsse in Form von Aktenvermerken und Notizen zur Verfügung stellen. Warum wird das wohl nicht gemacht? Warum soll man die Mitglieder mit den Versammlungsprotokollen mit der Nase hinführen, wenn sich die plötzlich dafür interessieren, warum soll man den Staatsanwalt darauf hinstoßen, dass man selber schon lange hätte tätig werden müssen um die Schweinereien erst gar nicht entstehen zu lassen.

   

Nr. 4402

Genossenschaftler

2. April 2009, 10:46 Uhr

Betreff: Blender – Blender – Blender

Manchmal muss man sich fragen in welcher Welt wir leben? Kommt ein Abtprimas aus Rom nach Wunsiedel, es gibt einen Diskussionskreis und man redet über Gier und verantwortungsvolle Führungspersönlichkeiten und die Verantwortung großer Vermögen und dazu hat Herr Johannes Herzog geladen. Ein Jahr vorher lässt man sich durch eine Staatssekretärin eine Krone aufsetzen wie man auf dem Foto zur Verleihung der Stiftungsurkunde der Bürgerstiftung (= Link) sieht. Aber wie man inzwischen in den Versammlungsprotokollen jeden Hinweis auf Fakten vermeidet, so blendet man damit die Öffentlichkeit auf die unverschämteste Art und Weise. Muss man sich die „Spender“ auf dem Bild anschauen um zu wissen welcher Kreis die VR-Bank Fichtelgebirge zur Zeit dreht? Spender Großkreditnehmer, Spender neuer Aufsichtsrat?

Hätte man dem Abtprimas und der Staatssekretärin zuerst sagen müssen sie müssen sich einlesen in die Zahlen und Werte der VR-Bank um von Verantwortung und Führung zu reden? Hätte man dem Abtprimas sagen müssen von Verkauf von Abwicklungskrediten, von Rettungserwerben und Bestandimmobilien und von Risikokrediten in unglaublicher Höhe? Warum kommt die Staatssekretärin für die wenigen Kröten, die man in der Bürgerstiftung wirklich ausschütten kann? Hätte die Staatssekretärin den Wunsiedeler Kreis gefragt, dann hätte man ihr sagen können, im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt ist die VR-Bank Marktredwitz dem Staat seit 2001 ungefähr 7.000.000 € an Steuern schuldig geblieben. Über 2 Mio. davon entfallen auf Gewerbesteuer für die Region direkt. Wer von der Staatsregierung fährt zu den Hunderten bayerischer Volks- und Raiffeisenbanken und bedankt sich für die normale Steuerzahlung mit einer Urkunde. Die die den normalen Obolus voll und ganz schuldig bleiben, die können Blumensträuße verteilen und sich als Jugendförderer und sonst was präsentieren. Traut sich Herr Herzog wirklich mit solchen Dingen immer noch vor einen Fotoapparat, oder muss man ihm seine Maske abreißen? Sogar in den Lageberichten kommt diese Bürgerstiftung inzwischen auch an. Warum stellt er nicht die Ertragssituation und die steuerliche Situation ins recht Licht. Warum sagt er dass nicht auf einer Bühne und lügt die Leute an?

Was sind ein paar Tausender Streugut dagegen, dass man jährlich den Beitrag für Straßen, Schulen und soziale Einrichtungen in Millionenhöhe nicht zu erbringen vermag? Sogar die Dividende, die man zu zahlen vermag, kommt immer aus den Rippen des eigenen Unternehmens. Vom Verkauf der Beteiligung an der Rechenzentrale zur Dividendenzahlung hat Herr Herzog nichts gesagt. Laut ihrem Geschäftsbericht 2007 (= Link) gab es Erträge aus der Zuschreibung von Beteiligungen von 709.000 €, Steuern so gut wie fast Null, Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 528.000 €, Dividende 422.000 €. Werter Herr Herzog, ohne die Zuschreibung von Beteiligungen oder den Verkaufserlös wäre die Bilanz 2007 hinten raus rot gewesen, haben Sie also im letzten Jahr die Dividende verdient, oder wurden stille Reserven der 17.000 Mitglieder zur Dividendenzahlung verwendet? Welche Konstruktion wählt man in dieser Bilanz zur Dividendenzahlung? Welcher Heuchler und Blender, ohne Beteiligungserlöse wäre es im letzten Jahr schon nichts gewesen mit wir machen Gewinne und können eine Dividende zahlen. Stellt man sich mit solchen Aussagen vor einen geladenen hohen kirchlichen Würdenträger, sonnt sich in seinem Licht und erlaubt sich solche wahrheitsbeugenden Aussagen? Ein normaler Mensch würde feuerrot anlaufen, ein Herr Herzog lacht in Kameras und scherzt in Mikrofone.

   

Nr. 4401

Mitglied

1. April 2009, 20:10 Uhr

Betreff: Klar schiebt man das in Vorbesprechungen

Klar schiebt man die wichtigen, oder die unangenehmen Dinge in diese Vorbesprechungen. Die Vertreter fühlen sich auch gebauchpinselt wenn sie mehr erfahren als die Mitglieder. Aber das ist nicht der Sinn der Vertreterversammlung. Eine Vertreterversammlung gibt es weil man 17.000 Mitglieder nicht auf einmal einladen kann, was man auf der Vertreterversammlung erzählt müsste man auf einer normalen Generalversammlung allen Mitgliedern sagen. Gerade daurm ist es eine Frechheit ins Protokoll zu schreiben man hat über das und das berichtet aber nicht was man berichtet hat. Das ist Verarschung und Verdummung und nichts anderes.

   

Nr. 4400

Nordlicht

1. April 2009, 16:31 Uhr

Betreff: Eine Krähe hackt der anderen....

Das Genossenschaftsgesetzt unterscheidet in der Informationspolitik nicht zwischen Mitgliedern erster Klasse (Vertreter) und zweiter Klasse (Normalmitglied). Wie in den vorherigen Beiträge erwähnt, sollte durch die Novelle, die Möglichkeit geschaffen werden, daß sich die Mitglieder besser über ihre Genossenschaft informieren können.

Was aber machen Vorstand, Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband stattdessen?

Sie fahren nach dem alten Stiefel weitern, in dem ausgewählte Informationen weiterhin nur einem ausgewählten Kreis zur Kenntnis gegeben werden.

So werden dann vor der Vertreterversammlung in sog. Vorabinformationsrunden die Vertreter über diverse Dinge informiert. Es sind quasie außerordentliche Vertreterversammlungen, ohne diese allerdings so zu bezeichnen. Der Vorteil ist, daß dann auch kein offizielles Protokoll mehr dafür zu erstellen ist. Gleichwohl ist zu vermuten, daß es ein solches dazu gibt. Insbesondere, wenn Vertreter des Verbandes an der Veranstaltung zugegen waren. Die Damen und Herren schreiben für ihre Akten doch alles auf!

Das Protokoll der eigentlichen Vertreterversammlung ist dann von der Form geändert worden.
Statt eines quasi Wortprotokolls, das in der Vergangenheit regemäßig Grundlage für umfangreiche und berechtigte Kritik war,- z.B. wären sonst solche Sachen wie die selbstherrliche Gewährung von Übergangsfristen durch den Genossenschaftsverband nie aktenkundig geworden, wird sich nun noch in allgemeinen Floskels ergangen. Diese sind so nichtssagend, daß den von der Teilnahme ausgeschlossenen Mitgliedern die Möglichkeit genommen wird, sich über die wichtigste Veranstaltung ihrer Genossenschaft zu informieren.

Auch die Einladung zur Vertreterversammlung wird ja nicht vollumfänglich ins Internet gestellt. Die Vertreter bekommen diese mundgerecht nebst Anlagen serviert (erste Klasse), alle übrigen Mitglieder haben sich bei Interesse beim Vorstand zu melden (zweite Klasse).

Diese Ungleichbehandlung wird noch dadurch verstärkt, wenn man sich mal ansieht, wie neben den Kandidaten für den Aufsichtrat auch die Liste für die Vertreterwahl zustande kommen.
So sind im Wahlausschuß regelmäßig Mitglieder, die schon Vertreter sind. Wen wundert es dann noch, daß der Kreis der Vertreter relativ konstant ist, und es nie einen Aufruf gibt, daß jedes Mitglied auch Vertreter werden könnte.
Immerhin lockt da ja auch eine ungesetzliche Sonderdividende (erste Klasse) für die Vertreter in Form eines Esses, die den übrigen Mitgliedern (zweite Klasse) vorenthalten wird.

Eine Premium-Klasse stellen dann noch die Mitglieder dar, die Aufsichtsratsmitglieder sind. Aber darüber wird selbstverständlich das Mäntelchen des Schweigens gelegt. Denn die Mitglieder erfahren ja nichtmal, wie hoch die Aufwandsentschädigung in einem Jahr für diese Gremium ist. Stattdessen sind die Berichte des Aufsichtsrats ebenfalls eine Friedhof von Floskeln, die nicht viel über die Arbeit des Aufsichtsrats. Auch das hat Methode, denn es könnte ja jemand auf die Idee kommen, und ebenfalls für den Aufsichtsrat kandidieren. Und "Fremde" sollen unter gar keine Umständen in dieses Gremium gelangen. Stattdessen finden sich bei der VR-Bank Mitglieder, die über ihren Arbeitgeben direkt oder indirekt auf das Engste mit dem Vorstand und dessen Entscheidungen verbandelt sind.
Wie dort noch eine unabhängige Aufsicht und Beratung durchgeführt werden kann bleibt das Geheimnis des Gremiums. So mancher Skandal, der bei der VR-Bank aufgetreten ist, hätte durch das Wissen von AR-Mitgliedern verhindert werden können. Wenn man es denn gewollt hätte!?! Stattdessen sind wohl bei Kreditentscheidungen - trotz Kenntnis um die verheerende Lage oder der Konzerneigenschaft von Unternehmen, Gelder herausgelegt worden, die sonst nie genehmigt worden wären.

Insbesondere dem Steuerberater in dem Gremium, der quasi von amtswegen über einigen wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand verfügen sollte, hat den Vorstand in schlechtester Weise begleitet. Der Hinweis, daß bestimmte Vorgänge vom Vorstand dem Aufsichtsrat nicht vorgelegt worden seien, hätte in der Kanzlei des Steuerberaters zu einer fristlosen Kündigung des jenigen Mitarbeiters geführt.
Bei der VR-Bank passiert stattdessen gar nichts und dann als es doch zu schlimm wird, hilft man dabei mit, daß die Vorstände den goldenen Handschlag bekommen und keinen Regress für Ihre Schandtaten fürchten müssen.
Einstimmig wurde die Verabschiedung eines unfähigen Vorstand durchgewunken!!!

Aber die Staatsanwaltschaft ermittelt ja schon fleißig. Und hier wird auch irgendwann das Kartell der Schweiger durchbrochen, wenn es zur Anklage kommt.

   

Nr. 4399

Aus der Organisation

1. April 2009, 15:58 Uhr

Betreff: Johannes Herzog wieder in die Türkenstraße

Daß Grothoff und Herzog nicht mehr gemeinsam unterwegs waren, das selbst erklärte Pardeduo, da waren viele gar nicht so traurig. Wo soll Johannes Herzog in der Türkenstraße einen Stuhl bekommen, was machen wir denn wieder mit dem? Gibts nichts anderes für ihn, als Revisor wird er unten durch sein?

   

Nr. 4398

Uwe

1. April 2009, 15:12 Uhr

Betreff: Die Beweggründe manches Aufsichtsrates

Was bewegt einen Peter Träger vor zehn Jahren Aufsichtsrat bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb zu machen? Was bewegt jemand wie Werner Schelter im Jahr 2004 Aufsichtsrat bei der VR-Bank zu machen? Woher kommt der Vorschlag für einen Prokuristen einer der größten Firmen in der Region? Was bewegt einen Rudolf Limmer im Jahr 2008 Aufsichtsrat der Bank zu machen? Woher kommt der Vorschlag? Was bewegt einen Peter Träger zu Beginn des Jahres 2009 die Segel zu streichen? Muss man um die anderen auch angst haben? Wenn Peter Träger wegen seiner eigenen Kredite gegangen ist, wenn gesprochen wird, dass er vielleicht Sicherheiten der VR-Bank und auch anderen Banken gemeinsam gegeben hat, wo ist da die ordentliche Kontrolle der Aufsichtsratskredite, wo ist die Organkreditüberwachung und der Organkreditausweis? Keine Meldungen nach dem Kreditwesengesetz gemacht? Wenn jemand krank ist, dann tritt er doch nicht gleich zurück, da werden uns doch die schlimmen Gründe vorenthalten. Macht Peter Träger einen kräftigen Schaden bei der VR-Bank Fichtelgebirge und ist der im Forderungsbestand in der Ranglistendatei noch runter zu rechnen? Hat er mit Flex mit Manfred Heger noch nicht genug Schaden angerichtet? Oder gibt es gar noch viel größere Problemfelder, Flex die unendliche Fortsetzung mit Steigerungspotential?

   

Nr. 4397

Genossenschaftler

1. April 2009, 14:41 Uhr

Betreff: Fusion und Risiko als Kunde

Die Raiffeisenbank Gefrees ist eine gesunde Bank, so macht sie zumindest den Anschein. Durch eine Fusion mit einer risikolastigen Bank bringt man die Kreditnehmer der Bank unnötig in Bedrängnis. Ist es so toll, dass das in Marktredwitz immer hinter dem Berg gehalten wird? Bei der VR-Bank Fichtelgebirge dürfte die Risikoträgfähigkeit seit Jahren die Grenzen des Erträglichen erreicht haben und somit sind die Kredite im Grenzbereich zwischen gut und weniger gut hin zu schlecht sicher weit näher einen guten Kredit als risikobehaftet und latent gefährdet anzusehen. Die Raiffeisenbank Gefrees bringt der VR-Bank Fichtelgebirge ihr Eigenkapital mit, die Mitglieder ihre Nachschusspflichten. Ersten werden die Kreditausreichungsmöglichkeiten in Marktredwitz wieder ausgeweitet, mit welchem positivem Effekt für die Region Gefrees, doch wohl nur, dass man auch höheres Risiko für Marktredwitz mittragen muss. Und die Verhältnisse in Vorstand und Aufsichtsrat sind ja nicht so, dass man da die Mehrheit erhält um negative Sachen zu verhindern. Der zweite Effekt ist natürlich für die aktuellen und auch zukünftigen Kreditnehmer aus Gefrees in einem nicht leichter werdenden Umfeld, die Gefreeser Kreditkunden werden genauso kritisch beäugt werden müssen wie die aus der bisherigen Region der VR-Bank und da werden die Bewertungskriterien wieder zum Nachteil der Kunden angelegt werden müssen. Mann muss so eine Fusion aus vielen verschiedenen Perspektiven betrachten. In Gefrees ist sicher nicht jeder 6. Kreditkunde ein Problemkunde. Wahrscheinlich wäre das auch in Marktredwitz nicht der Fall, die Bank bringt die Probleme für die Kunden und macht sie zur angeblich latenten Gefahr und zum erhöhten Risikoklassekredit. Was man im Lagebericht 2007 (= Link) der VR-Bank lesen kann mit Übertragung von Abwicklungskrediten und dass man daraus auch noch ein Geschäft zur Stärkung des Eigenkapitals machte und den Mund dazu verschloss, sollte das nicht vorsichtig stimmen, wenn die Leute beim Verschmelzungsvertrag immer noch die selben sind?

   

Nr. 4396

von hier

1. April 2009, 14:17 Uhr

Betreff: Warum dieser Aufsichtsrat Herr Herzog?

Hat es nicht gereicht, dass man die Vertretern am 30. Juli 2005 über die falsche Schadenssumme beim Flexkredit abstimmen hat lassen? Rechnet man die Summen aus den Seiten 4 und 8 des Folienvortrag des Dr. Nickl zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) zusammen, kommt man dann ungefähr an die 2,6 Mio. € hin, nach denen der Vertreter laut dem Protokoll zur Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) gefragt hat? Es sind a nicht nur die Überziehung ausgefallen, es dürften ja die Darlehen und das genehmigte Kreditlimit im KK auch den Bach runter gegangen sein. Und von Schwagerstrohmannkrediten hat man auch noch was gehört, weil man den Flexfirmen unmöglich noch was einen genehmigten vertragen geben hätte können. Wer weiß wie hoch der Schaden im gesamten war? Man hat aber doch erklärt es hätte wenig Aussicht gegen die Beratungsgesellschaft zu klagen, genauso wie es suggeriert wurde, es wäre für alle hilfreich Heger und die Vorstandskollegen davon kommen zu lassen, wieso war man dann doch vor dem Landgericht in Nürnberg und hat den Vertretern nichts mehr gesagt, oder man hat es nur in kein Protokoll mehr geschrieben? Hat es aber für die Nachfolge eines ausscheidenden Aufsichtsrates keinen anderen Kandidaten gegeben als einen Kooperationspartner einer Gesellschaft mit der man in einer gerichtlichen Auseinandersetzung stand? Musste man sich auch da in eine Interessenkollision stürzen? Aber gegenseitige Interessenlagen waren ja für Herrn Herzog schon über die eigene Prüfungstätigkeit kein Hindernis sich um den Vorstandsposten zu bewerben und um neben Horst Pausch zu sitzen, wenn Dienstaufhebungsverträge unterschrieben werden mussten. Es wäre vielleicht gut, wenn Herr Rudolf Limmer genauso wie Peter Träger das Aufsichtsratsamt ruhen ließe. Hätte Herr Limmer sich aber nicht bereits als Vertreter im Jahr 2005 aus der Beratung und von der Abstimmung fern halten müssen?

In diesem Jahr muss man die Position Kredite gegen Aufsichtsräte genau anschauen, welche neuen Interessenkollisionen sich im Aufsichtsgremium ergeben haben können. Das hat man Herrn Limmer sicher nicht gesagt vor der Wahl, dass da ein Bilanzausweis von Seiten der Bank vorgeschrieben ist.

   

Nr. 4395

Susanne

1. April 2009, 13:03 Uhr

Betreff: Die Beweggründe des Aufsichtsrates

Von was hat sich der Aufsichtsrat bewegen lassen, dass man Ansprüche stellt? Hat man im Dezember 2007 den Dr. Nickl wieder gebraucht um sich selber sagen zu dürfen, man hätte alles richtig gemacht und der Exprüfer und neue Vorstand Johannes Herzog konnte sagen ich stell mich mit meiner alten Organisation schützend vor Euch? Wo liegt der Unterschied zwischen dem Freispruch vom Jahr 2007 und der Geltendmachung im Jahr 2008, eigentlich in nichts? Wenn man nicht sagen muss welche Ansprüche man stellt, tut man dann nur so als würde man Ansprüche stellen und hat den Freispruch wieder im Sitzungszimmer besprochen? Wie will man Ansprüche gegen Manfred Heger stellen wenn man sich die Worte von Manfred am 30. Juni 2005 vergewissert? Wie hat er gesagt, ‚man möge den Vertrag noch mal lesen’. Liegt in der Häme diese katastrophal arbeitenden Mannes die Wahrheit? Wie soll man gegen Karl Krämer Ansprüche stellen? Was hat den bewogen seine Worte zu vergessen, ich bin noch Vorstand und dann am 31. Mai die Dienstaufhebungsvereinbarung doch zu unterschreiben? Hat die Rechtsanwaltskanzlei Buchta, oder wie sie heißt, den Vertretern am 19. Juni letzten Jahres auch erklärt, ob man gegen die Vorstände überhaupt noch Ansprüche stellen kann, oder ob man zuerst die Dienstaufhebungsvereinbarung anfechten müsste, zu denen man sich von den Prüfern des Genossenschaftsverbandes verleiten hat lassen? Wie soll man einen Reinhold Wolf belangen, den man mit seinen eigenen Ungeheuerlichkeiten als Zeugen gegen einen unter Druck stehenden Kreditkunden vor Gericht schickt um den Kunden hinter schwedische Gardinen zu bringen, dem Vorstand aber zwei Wochen vorher über die Vertreterversammlung den Freispruch ausgesprochen hat um einen Schlussstrich zu ziehen und für den Verbandsvorstand Gschrey höchst persönlich im Rosenthaltheater kurz zuvor noch die Laudatio zum tief verwurzelten Genossenschaftler gehalten hat? Es werden keine Ansprüche gestellt, die Ansprüche würden zurück fallen auf die die so tun als ob.

   

Nr. 4394

Mitglied

1. April 2009, 12:42 Uhr

Betreff: Wie prüft der Aufsichtsrat die Ansprüche gegen die alten Vorstände?

Für was brauchen denn der Vorstand und der Aufsichtsrat uns Mitglieder? Was nutzen uns die 3 % Dividende, wenn man uns über unsere Risiken nicht aufklärt? Wir tragen doch das Risiko den Geschäftsanteil zu verlieren und den gleichen Betrag noch mal als Nachschussverpflichtung einbringen zu müssen. Wenn die Vorstände mal die Auflagen bei einer Sanierung der Bank nicht erfüllen würden, dann wären doch wir dran, wenn der Sicherungsfonds diese Karte ziehen würde. Was ist also raus gekommen mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Vorstände Heger, Wolf und Krämer, wie man es in der Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 (= Link) angekündigt hat? Das geänderte Genossenschaftsgesetz hatte doch das Ziel, dass sich ein Mitglied genauso informieren kann wie die Vertreter, nämlich dass man das Versammlungsprotokoll bekommt. Jetzt hat man ja bei den Herren Herzog auch noch zusammen mit Wolf und Krämer die Bilanzen und das Protokoll herausklagen müssen, muss man auch heraus klagen, dass man alles ins Protokoll schreibt? Ist es Information, wenn man bei Tagesordnungspunkt 2 von Herrn Herzog, 3b) von Herrn Schelter und der Aussprache in 4. schreibt was berichtet und gesprochen wurde? Wo ist eine Information, wenn man schreibt, Herr Herzog informiert die Vertreter kurz über das Zustandekommen sowie den Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, oder Herr Schelter erläuterte die Beweggründe zu der Geltendmachung der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei?

Die Vertreter vertreten zirka 200 Mitglieder. Sie sind doch nicht die Geheimnisträger des Vorstandes und der Aufsichtsräte. Was den Vertretern gesagt wird, dass darf man doch den Mitgliedern nicht verheimlichen, oder die Vertreter zu Geheimhaltung anweisen. Man müsste ja das Protokoll anfechten, weil der Vorstand und der Aufsichtsrat damit gegen die Notwendigkeit einer ordentlichen Protokollierung und damit der Informationspflicht an alle Mitglieder verstoßen hat.

Was hat Herr Herzog in Tagesordnungspunkt 2 wirklich gesagt? Wie sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zustande gekommen? Was Hat Herr Schelter gesagt, was waren die Beweggründe und was haben die Rechtsanwälte dem Aufsichtsrat empfohlen? Herr Schelter hat sich für die Ausführungen bedankt, welch wichtige Information um sie im Protokoll festzuhalten, was wurde gesagt, dass wollen wir über das Versammlungsprotokoll erfahren und nicht von einem Vertretern von denen zwei Drittel gar nicht auf der Versammlung waren. Für was fühlen sich die eigentlich zuständig? Sind das Multiplikatoren, wie sie Johannes Herzog bezeichnet hat, oder sind es Feiglinge und Luftikatoren, oder sind es auch ausgesuchte abhängige Kreditnehmer, die gegen nichts stimmen können, nur an sich selber denken und am besten zuhause bleiben, dann können sie bei den für die Kredite zuständigen Vorständen nicht negativ auffallen? Der Wahlausschuss wird schließlich vom Vorstand geleitet und er macht auch noch die Vertretervorschlagslisten.

Wir wollen endlich Aufklärung was in den letzten eineinhalb Jahren abgelaufen ist und nicht dass man sich hinter vorgehaltener Hand was zugeflüstert hat. Auch bei Flex im Jahr 2005 und bei Gold, Gold, Gold 2007 hat man alles in die sogenannten Regionalveranstaltungen geschoben. Sind die Dinge so ungeheuerlich, dass sich die Vorstände und Aufsichtsräte immer verstecken müssen und das man dann in der Zeitung nur noch von Regressbefreiung (= Link) und Freispruch für drei Bankchefs (= Link) erfahren darf und zwar nach Aufbereitung des Herrn Herzog? Der Vorstand und der Aufsichtsrat und auch der Verband haben keine Recht aus Gründen des Taktes den Mitglieder Informationen vorzuenthalten. Das Informationsrecht eines Mitgliedes ist durch die Gesetzesnovelle auf das Gleiche wie das des Vertreters festgeschrieben worden. Des einen Recht ist eines anderen Pflicht. Es ist die Informationspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat und der Verband hat zu überwachen, dass die Rechte der Mitglieder gewahrt sind und die Pflichten der Vorstände und Aufsichtsräte eingehalten sind, sonst muss man auch dem Verband sagen, hat das Geld nicht mal verdient. Und nun wollen wir endlich wissen, wird gegen aktuelle Vorstände ermittelt und warum hat sich Peter Träger zum Luftikator entwickelt und hat die Mücke gemacht und was ist dran an Höchstkreditüberschreitungen wegen der Unterlassung von Kreditnehmerzusammenrechnungen und wie sieht es in diesem Jahr mit der Risikosituation aus, die Bilanz muss nach dem Kreditwesengesetz ja gemacht worden sein, egal ob man vor Gejammer die Unterschrift nur schwer drunter bringt. Aus ist es mit Stillschweigen und mit Taktgründen.

   

Nr. 4393

Längerer Beobachter

1. April 2009, 09:40 Uhr

Betreff: Wissen die Mitglieder in Gefrees über das Risiko einer Fusion bescheid?

Wäre die Fusion mit der Raiffeisenbank Gefrees der letzte Akt, dass eine benachbarte Raiffeisenbank dafür geopfert wird, dass die ehemalige Hegerbank RV-Bank Marktredwitz-Selb, mutiert zur VR-Bank Marktredwitz, aus Scham geändert in die VR-Bank Fichtelgebirge, überlebensfähig bleibt? Die Fusion des Jahres 2001 mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb musste doch die Reduzierung der Groß- und Höchstkreditgrenzen nach dem KWG § 13 ausgleichen. Dafür hat man beiden Vertreterversammlungen die katastrophale Risikolage der Banken verschwiegen, die sich dann in den folgenden Jahren in den Lageberichtsvermerken (= Link) mit nicht vertretbarem Risikopotential und trotzdem weiter steigenden Problemengagements bis hin zu nicht bilanzierbaren Einzelwertberichtigungen ausdrückten. Die mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 vorgetragenen Kreditrisiken (= Link) stammten von der Fusion, aber auch davon, dass man Manfred Heger wahrscheinlich wirklich nicht kontrollierte, wie er dann am 30. Juni 2005 von sich gab, dass die Revision drei Jahre weg schauen würde.

Muss man den Mitgliedern, aber vor allem den Vorständen der Raiffeisenbank Gefrees, Mörtl und Jahn, aufzeigen auf welche Freunde man sich einlässt? Wo ist den der Nutzen der Mitglieder aus dem Fusionsgutachten des Genossenschaftsverbandes von 2001 (= Link), wenn man sechs Jahre später die Hälfte der hinzufusionierten Bank unter Stillschweigen verkauft, wozu man über die Fusion ein 75 %-ige Mehrheit der Vertreter benötigte und damals auf die schlimme Lage nicht hinwies? Warum sind die Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg nicht im Vorstand angekommen, wie es im Verschmelzungsvertrag (= Link) in § 13 und § 14 den Vertretern aufgezeigt wurden? Warum wurden Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), die Arzberger Vorstände durchgeführt und Manfred Heger mit einem befreienden Dienstaufhebungsvertrag bedacht? Aber auch das Beispiel des Vorstandes Karl Krämer könnte lehrreich sein, wie der Verband und ein Herr Herzog die eigenen Pläne verwirklichen, denn die Unfähigkeit wurde im Jahr 2004 nicht nur Manfred Heger attestiert sondern allen Vorständen. Nachdem Karl Krämer seine Hilfsdienst zur Freihaltung des Vorstandspostens erledigt hatte wurde er vom Aufsichtsrat am 22.05.2006 (= Link) unter Beteiligung der Verbandsleute nach der Mittelmeerkreuzfahrt überrascht und vor die Tür gesetzt. Seinen Aufhebungsvertrag hat er nach einer gewissen Überzeugungsarbeit auch unterschreiben, nachdem er sich vorher noch gewehrt hatte und der Zeitung angeblich wörtlich erklärt hat, „Noch bin ich Vorstand" (= Link).

Achtung liebe Mitglieder in Gefrees, ob die Sache mit Ihren Interessen vereinbar ist, dass müssen Sie selbst entscheiden, aber auf einer Basis, dass Sie auch aufgeklärt sind und nicht verklärt, weil man verspricht, Ihre Vorstände werden Vorstand in Marktredwitz. Und was machen die Vorstände, wenn Sie heute wissen, dass Sachen beim Fusionspartner gelaufen sein könnten, die dringend auch ihrer Überprüfung bedürfen? Stehen die Herren Mörtl und Jahn dann ab sofort ein für die schwierigen Kreditverhältnisse der VR-Bank Fichtelgebirge, oder geht es Ihnen vielleicht wie Vorstand Heidel, der wahrscheinlich auch im Leben nie ahnte, das jeder 6. Kreditkunde bei der Bank eigentlich als Abwicklungskredit eingestuft war? Will man sich das in Gefrees antun, oder sollte man als sogenannter Juniorpartner nicht besser die Finger weg lassen von so einem unkalkulierbaren Spiel?

   

Nr. 4392

Aus Selb

31. März 2009, 23:25 Uhr

Betreff: Aufsichtsrat bei der VR-Bank Marktredwitz

Muss man mit einer angeschlagenen Firma Kunde bei der VR-Bank sein um Aufsichtsrat zu werden? Der Vorstand weiß die schwierige Lage für sich selber zu nutzen, gute Konditionen vielleicht für sicher Zustimmungen bei allen Angelegenheiten? Wie soll man die Interessen von 17.000 Mitglieder vertreten, wenn das eigene Hemd doch so nahe sein muss und nach Schweiß riecht? Hoffentlich ist der Kredit wenigsten als Organkredit verschlüsselt und wer besetzt jetzt eigentlich die Position des Kreditausschussvorsitzenden? Hohe schulden bei der Bank prädestinieren doch den Vorschlag für das Amt? Anderseits wieso Ausschuss, die die lieber daheim auf dem Sofa liegen, gehen doch sowie so nicht zur Sitzung. Man beruft ja den Vorstand auch zu sechst einstimmig ins Amt, ist ja nur eine nebensächliche Angelegenheit.

Aber das mit der Beratungsgesellschaft bei Flex, dass scheint schon ein Possenspiel gewesen zu sein. Zuerst sagt man den Vertretern es macht keinen Sinn gegen die Gesellschaft vorzugehen und dann macht man den Prozess heimlich um ihn auch heimlich wieder aufzugeben, es braucht ja auch keiner zu erfahren.

   

Nr. 4391

Geschichtenleser

31. März 2009, 21:36 Uhr

Betreff: Tust du mir was Gutes, tu ich dir auch was Gutes

Das Aufsichtsratsmitglied Limmer ist doch das beste Beispiel, wie man sein Unternehmen durch Wind und Wogen manöveriert. Das Unternehmensschiff kann noch so eine große Schlagseite haben, man muss sich einfach in den Aufsichtsrat der VR-Bank Fichtelgebirge wählen lassen, dann kann man die Klippen des profanen Wirtschaftslebens ganz leicht umschiffen. Natürlich ist dazu notwendig, seine ganze Schafffenskraft in seine Aufsichtsratsaufgabe zu stecken. Denn die Aufgabe des Aufsichtsrats ist es die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Wo legt denn so ein Aufsichtsrat seine Prioritäten? Auf seine Firma kann es nicht sein, denn dann hätte er doch eine Interesseenskollision, denn als Aufsichtsrat und Kreditnehmer der Bank kann er sich nicht selbst überwachen. Und Vorstand wird alles tun um den Aufsichtsrat bei Laune zu halten, weil dieser im Rahmen des Gremiums auch sein Vertragsparter hinsichtlich seines Dienstvertrages ist. Eine verzwickte Geschichte. Wer bringt mehr Gewicht auf die Waage ( nicht das Körpergewicht) ?
Ist es der Vorstand, der dem Aufsichtsrat den Kredit genehmigen soll oder vielleicht doch der Aufsichtsrat der auch über das Gehalt des Vorstands mitentscheidet. Oder die beiden treffen ein "Gentlemen agreement", nach dem Motto tust du mir was gutes, tu ich dir auch was gutes. Oder vereinfacht gesagt, eine Hand wäscht die Andere. Das lässt die Schlußfolgerung zu, dass dem Unternehmer nicht an dem Wohl der Mitglieder gelegen ist, sondern seine eigenen Interessen im Vordergrund stehen. Zudem gebraucht auch seinen Mitarbeitern gegenüber sehr "freundliche" Worte. Das läßt auf ein angefresses Nervenköstüm schließen. Merke: Die Stärke des Leibesumfangs, lässt noch lange nicht auf die Dicke der Nervenstränge schließen.
Unser Freund Johannes ist schon sehr wählerisch, wen er in den Aufsichtsrat holt.
Zum Großteil sind es Leute, deren Unternehmen der Unterstützung der Bank bedarf. Ein Schelm ist, wer Schlimmes dabei denkt. Dass in der Bank Ehrenleute am Werk sind, beweisen schon die Miniaturvorstände Johannes und Uwe. Man kann sie nicht anders bezeichnen, denn so minimal sind ihre Leistungen für den Erfolg der Bank, dass selbst mit der Lupe nichts mehr erkennbar ist. Verkauf der Ostfilialen, Bilanzsummenrückgänge und Dividendenzahlungen aus den Rücklagen.
Will man die Nachbarbank in Gefrees kassieren? So kann man auch Bilanzsummenwachstum produzieren. Ob die Gefreeser bei dieser Vorstandschaft in Marktredwitz zustimmen werden, ist äußerst zweifelhaft. Der Ruf eilt den beiden Experten voraus. Denn Johannes ist bekannt dafür, dass im Zigarrenclub nichts weiter von sich gibt, als nebulöse Rauchzeichen und der Uwe hat die Bayerische Flagge auf halbmast gesetzt, zum Zeichen , dass er Trauerbeflaggung zeigt und sein Abstecher nach Bayern von ihm selbst wohl als der organisierte Wahnsinn betrachtet wird. Den Johannes soll es dem Vernehmen nach wieder nach München ziehen. Ob man ihn in der Türkenstraße noch lieb haben wird? Warten wir es ab. :angel:

   

Nr. 4390

Webmaster

31. März 2009, 18:53 Uhr

Betreff: Brief an Aufsichtsrat Limmer bis heute ohne Anwort

Manfred Bleil, 95632 Wunsiedel, den 17. Juli 2008

Offener Brief

Herrn Rudolf Limmer, Aufsichtsrat der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz

Sehr geehrter Herr Limmer,

auch unter Empfehlung des Vorstandes Johannes Herzog wurden Sie bei der VR-Bank Fichtelgebirge anlässlich der letzten Vertreterversammlung als Aufsichtsrat vorgeschlagen und gewählt.

Nun führt die VR-Bank mit ihren Vorständen Herzog und Heidel gegen die Firma Rödl & Partner, Wirtschaftprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, in Nürnberg einen Rechtsstreit, weil diese in der Sache Flex (Thiele) in Slowenien angeblich mehrere Fehler verschuldet hätte, die zu Forderungsausfällen bei der Bank in höherem sechsstelligen Bereich geführt hätten., U.a. wären die der Bank zur Verfügung stehenden Sicherheiten zu spät angemeldet worden.

Wie können Sie es vertreten, dass Sie Mitarbeiter dieser Gesellschaft sind und nun Aufsichtsrat der Bank geworden sind, obwohl Sie in allerengster Kooperation mit der beklagten Gesellschaft stehen? Sehen Sie darin keinen extremen Interessenskonflikt? Wie ist es zudem zu vertreten, dass ein für die VR-Bank als Rechtsbeistand und Rechtsberater tätiger Anwalt aus Hof ebenfalls in Kooperation mit der von Herrn Herzog und Herrn Heidel beklagten Gesellschaft in Nürnberg steht? Wir sind der Meinung, dass diese Gesamtkonstellation sogar die Niederlegung Ihres Aufsichtsratsmandates nach sich ziehen müsste, da Sie in keiner Weise die schutzwürdigen Interessen der Mitglieder unbeeinflusst wahr nehmen können. Ich an Ihrer Stelle würde das Amt unverzüglich niederlegen oder zumindest ruhen lassen. So etwas muss man doch bekannt geben, wenn man sich zur Wahl stellt. In Ihrer beruflichen Stellung muss man doch erkennen, ob es wahrscheinlich ein Untreuefall durch Vorstand und Aufsichtsrat wäre, wenn man aufgrund des Ämterkonfliktes die Verfahren mit dieser Größenordnung einstellen würde. Sie wissen auch, dass ein Vorstand kein Vorschlagsrecht hat zum Aufsichtsrat, der ihn dann überwachen soll.

In aller Regel wird ein Mitglied von der Kreditgenossenschaft ausgeschlossen wenn er einen Rechtsstreit führt. In Ihrem Fall holt man den Rechtsgegner ins Aufsichtsgremium, ein unvorstellbarer Zustand.

Nehmen Sie bitte dazu mir gegenüber unverzüglich Stellung. Ich gebe Ihnen Frist bis Montag, 21. Juli 2008, 12.00 Uhr.

Ihr Manfred Beil

   

Nr. 4389

Genossenschaftler

31. März 2009, 13:51 Uhr

Betreff: Ist eine Fusion mit Gefrees geplant?

Die Vogtlandfilialen hat man verkauft und Gefrees will man fusionieren, ist das so zu verstehen? Liebe Mitglieder in Gefrees fordert, dass die VR-Bank Fichtelgebirge und der Verband die Karten auf den Tisch legen was die Risikosituation angeht, aber dann wird die Fusion schnell erledigt sein. Fordert dass ein gesetzeskonformes Verschmelzungsgutachten vorgelegt wird und kein Fusionsbeschleunigungsgutachten.

   

Nr. 4388

Ganz nah

31. März 2009, 13:46 Uhr

Betreff: Wird Flex in den Schatten gestellt?

War der Aufsichtsrat Peter Träger Steuerberater bei Flex mit dem Firmenkreis laut dem Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link)? Wusste er von dem was Dr. Nickl auf der Versammlung am 30.06.2005 (= Link) berichtete, dass Manfred Heger die Zahlen bei der Bank getürkt hatte? Schlägt vielleicht ein neues Flex alles da Gewesene? Hat der Rücktritt Träger nicht nur mit seinem eigenem Kreditverhältnis zu tun, sondern neben Flex 1 jetzt auch mit Flex 2 oder wie eine neue Bezeichnung sein wird? Bringt der Vorstand deswegen die Bilanz nicht auf die Bahn?

Kommentar:
Lieber Gästebuchschreiber, ich meine nicht den Fall Flex Flex Flex aus Waldershof und Slowenien sondern um einen weiteren Fall, aber auch hier liegen die Wurzeln in der Vergangenheit.

   

Nr. 4387

Genosse

31. März 2009, 13:02 Uhr

Betreff: Gefreeser bleibt eigenständig!

Steht für die VR-Bank Fichtelgebirge ein neuer Fall Flex bevor?
Mitarbeiter der VR-Bank Fichtelgebirge laßt euch von den Vorständen nicht mehr so mies behandeln!
Die Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge sollten doch endlich den Anteilseignern und Genossen mitteilen, ob gegen sie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen?
Des weiteren sollen sie mitteilen (was auch ihre Pflicht ist), aus wessen Grund der Aufsichtsrat und Kreditausschussvorsitzende Peter Träger, zuerst sein Amt ruhen ließ und kurz danach zurückgetreten ist!
Was für eine Rolle spielt der Aufsichtsrat Limmer in dieser Bank?
Weitere umfassende Einzelheiten in Kürze!
In weiser Voraussicht steht die Fahne schon auf Halbmast.
[bild=Fahne1(pic_33.jpg)]

   

Nr. 4386

Bilanzkenner

31. März 2009, 12:29 Uhr

Betreff: VR-Bank-Vorstände in der Zwickmühle

Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt eigentlich unmissverständlich, dass die falsche Darstellung (Bewertung) von Vermögensgegenständen Bilanzbetrug darstellt. Wenn ein Vermögensgegenstand den realistischen Wert nicht mehr erzielen kann, so muss es mit dem niedrigeren Wert in die Bilanz eingehen. Dies gilt für Forderungen als auch Sachwerte, wie im Fall der VR-Bank eventuell das dazugekaufte Möbelhaus. Hier stinkt es sowie so gewaltig zum Himmel, welchen Sinn sollte es gehabt haben das Gebäude vor sechs Jahren zu kaufen und es nicht zu nutzen und auch nicht für die Bank zu verwenden? Dadurch, dass man jetzt die Vogtlandfilialen auch noch verkauft hat, wird jede Argumentation ab absurdum geführt, dass man hier investieren will. Wenn das Gebäude ordentlich auf den Zeitwert bewertet wird, würde es wahrscheinlich bei Null stehen. Ebenso war es zu dem Zeitpunkt nach dem HGB unmöglich festgestellte Einzelwertberichtigungen, wie es die Lageberichtsvermerke zwischen 2001 und 2003 (= Link) klar und deutlich ausdrückten, nicht bilanziell von den Forderungsbeständen abzusetzen, dies war ein klarer Bewertungsverstoß und die von den Prüfern Raimund Grothoff und Johannes Herzog im Rahmen der Prüfung mit der geprüften Bilanz nach München geschickten Bilanzbestätigungsvermerke dürften klare Beihilfe zum Bilanzbetrug gewesen sein. Die in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigten Differenzen zwischen den Blankoanteilen der Einzelwertberichtigungsrisikoklasse 3 und den gebildeten Wertberichtigungen dürften auf diesem Weg selbst zugegeben mindestens über drei Jahre die Unterdrückung von Verlusten gewesen sein, die in der Bilanz 2003 mit 3,7 Mio. € ihre Spitze hatte und siebenmal die Dividendenzahlung erreichte und Dividendenzahlung bei Verlusten ist bekanntermaßen ebenfalls verboten.

Das Handelsgesetzbuch hat den Banken bisher auch dadurch geholfen, dass Abschreibungsverluste mit Erträgen aus früheren Abschreibungen verrechnet werden konnten. Als Ertrag gilt aber auch die Auflösung der versteuerten Pauschalwertberichtigungen, die zu dieser Zeit auch komplett aufgelöst wurde. Somit konnte man von außen kaum nachvollziehen welche Verluste tatsächlich angefallen sind. Man konnte nur hoffen, dass Vorstand und Aufsichtsrat und die Prüfer in den Versammlungen wenigstens einigermaßen was dazu berichteten, was in der Vertreterversammlung 2004 (= Link), Protokoll, Seite 4, auch erfolgte, aber eben nur soweit, wie man es auch selber wollte. Die fehlenden Wertberichtigungen hat man nicht erwähnt. Als Drittes wirkt bei der Bank noch, dass man über die unsaubere Arbeit laufend Prozessrisiken herauf beschwörte, die natürlich auch dann zu bilanzieren sind, wenn sie entstehen.

All das wirkt bei der VR-Bank bis heute nach. Der Vorstand Herzog wollte den Eindruck erwecken, er müsse von den Vorgängen seiner Prüferzeit nichts wissen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Ein Blick in die Prüfungsberichte würde genau belegen was Grothoff und Herzog und die ihnen zugeordneten anderen Prüfer zu all den unsauberen Krediten von Heger, Wolf und Krämer feststellten und wussten und es würde wahrscheinlich eine Liste geben, in der die Summen erkennbar wären, die Herr Herzog am 29.06.2006 seinem Geschäftsleiterkollegen Reinhold Wolf für den Geschäftsbericht aufbereitet hatte, bevor er sich auf der nächsten Protokollseite (im Link runter scrollen) als Retter der zukünftigen Ausrichtung verewigen ließ und dann mit Rede & Co. ans Mikrofon trat. Jetzt muss Herr Herzog selber Farbe bekennen. Die Solvabilitätsbilanz muss er entweder auf der Internetseite der Bank veröffentlichen oder im Bundesanzeiger und die Kompensation zwischen Aufwand und Ertrag im Abschreibungsbereich und das Verstecken über die Pauschalwertberichtigungen in den Abschlüssen hat ein Ende. Man wird sogar sehen, wo Herr Herzog im Kreditbereich seine Probleme hat und man wird über 10 Jahre hinweg problemlos Gegenüberstellungen machen können. Es wird ihn sehr ärgern, dass man aus den Bilanzzahlen sehr wohl errechnen kann, was man denn zwischen dem Sicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Volksbank Vogtland und der VR-Bank Fichtelgebirge für einen Wert für drei Geschäftsstellen ermittelt hat und man wird sehen, wie man die Bank in Plauen damit belastet hat und die Bank in Marktredwitz damit saniert hat und was der Sanierungstopf gegeben hat. Wegen der Solvabilitätsbilanz müsste sich Herr Herzog eigentlich in den Hintern beißen. Vor dem Hintergrund muss man sich natürlich sehr gut überlegen, ob man nach wie vor mit Stolz der Presse gegenübertreten will oder davon reden will dass man Hausaufgaben gemacht hätte, oder alles nur auf die lange Bank geschoben hat. Heute Abend müsste laut Gesetz die vom Vorstand erstellte Bilanz stehen, in der Praxis beugt aber der Genossenschaftsverband auch diese Frist. Papier war bisher so geduldig und man hatte auf allem die eigenen Finger drauf und unverzüglich ist nicht nur dehnbar, sondern auch strapazierbar.

   

Nr. 4385

Geschichtenleser

31. März 2009, 01:09 Uhr

Betreff: Bonsai-Manager

So eine Bilanz ist schon ein blödes Ding. Da sollen der Johannes und der Uwe das Umögliche fertigbringen: Aus einem stinkenden Salat ein feines Gericht herzustellen. Wie könnte das gehen? Man nehme ein paar Verstöße gegen das KWG, mische falsche Angaben nach dem HGB darunter, mit dem Genossenschaftsgesetz wird es noch verfeinert und zu guter Letzt mit einem Schuß Strafgesetzbuch abgeschmeckt. Wenn man dies alles durcheinander mengt, was kommt dabei raus - ein noch größerer Dreckhaufen. Nun sitzen die beiden Zauberlehrlinge da und rätseln darüber , wie sie aus dieser Gemengelage etwas vernünftiges machen wollen. Aber je mehr sie dies alles hinundher wälzen, es fängt immer mehr zu stinken an. Sie kratzen sich hinter dem Ohr. Irgendwas ist schiefgelaufen. Aber noch haben sie nicht erkannt, dass sie in die falschen Töpfe gegriffen haben. Die Zutaten machen es aus, nicht wahllos irgenwas machen, Aktionismus pur hilft überhaupt nicht weiter.Aktionismus ? Halt stopp. In Agonie ist die VR-Bank Fichtelgebirge versunken. Die Zahlen zum 30.03. müssen vorgelegt werden. Aber Johannes und Uwe zögern. Das Schicksal hat ist nicht gut mir ihnen gemeint. Alles Verwertbare versilbert und trotzdem die Bilanz will und will einfach nicht zugehen. Es zwickt und zwackt an allen Ecken und Enden. Egal an welcher Ecke man anzieht es tut sich immer wieder ein Loch auf. Der Johannes zieht da, der Uwe zieht dort. Was tun, das Urteil wegen Zinsen bei den Sparverträgen, Prozeßrisiken, die Quantiät bei den Kunden ist nicht nur geringer geworden, sondern auch die Qualität der Kunden, nach dem Motto rette sich wer kann. Alles soll in der Bilanz berücksichtigt werden. Das geht einfach nicht auf die berühmte Kuhhaut. Am besten wäre es der Bundestag würde für die VR-Bank ein spezielles Gesetz verabschieden - sozusagen ein "Lex VR-Bank Fichtelgebirge".
Man müßte nur alle geltenden Gesetze ins Gegenteil verkehren, dann würden sie haargenau auf die VR-Bank Fichtelgebirge und ihre Bonsai-Manager passen.

   

Nr. 4384

L.

30. März 2009, 20:48 Uhr

Betreff: Haben uns die Prüfer bei Flex und Gold, Gold, Gold angelogen?

Johannes Herzog behauptet er wisse nichts von den genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, weswegen die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume durchsucht hat. Von den 2,6 Mio. € Verlust bei Flex und den 800.000 € oder noch mehr bei Gold, Gold, Gold muss er aber über die Prüfung doch gewusst haben. In der Prüfungsberichtsverordnung (= Link) steht doch auch zur Prüfung im Kreditgeschäft zwischen § 52 und § 58, dass die Großkreditbestimmungen geprüft werden müssen, die Organkreditbestimmungen und auch die Einhaltung des § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link). Es steht nirgends, dass man wegen Verzicht auf noch nicht bekannte Ansprüche gegen Vorstände die Prüfung einstellen darf. Wie haben die Prüfer den Flexkredit geprüft? Wieso hat der Dr. Nickl hinterher festgestellt, dass Manfred Heger und vielleicht Peter Träger zusammen die Unterlagen gefälscht haben könnte? Wieso merken denn das Prüfer nicht, waren die zur Prüfung des § 18 KWG nicht fähig? Was steht da in den Einzelberichten zu dem Kredit, wenn der von 2001 im Prüfungsbericht gestanden hat? 734.000 DM oder 375.000 € Überziehung im Jahr 2001, ein Jahr später das Doppelte und Manfred Heger durfte auch noch die Insolvenz in Slowenien versemmeln? Haben da Raimund Grothoff und Johannes Herzog noch das Händchen von Manfred Heger geführt oder haben die zu oft miteinander gesoffen?

Wie war das beim Goldmärchen? In den Leserbriefen in der Frankenpost (= Link) wurde die Frage nach dem Afrikageschäft gestellt. Aber das war doch auch eine typische Kreditnehmereinheit, die zur Pleite und zum großen Schaden bei der VR-Bank geführt hat. Die Prüfer müssen doch gesehen und auch berichtet haben, dass K.N. schon vor den Blutzuckermessgeräten mit der Telfonvorwahlfirma Schiffbruch erlitten hat und ein riesen Bolz an Forderung offen war. Hat man nicht darüber berichtet, dass es schriftliche Empfehlungen des Prüferduos Grothoff und Herzog gegeben hatte, dass man schon im Herbst 2003 nichts aber auch gar nichts mehr ausreichen sollte? Muss man so etwas als Prüfer nicht sehen, darf man so etwas übersehen? Hat man die schriftlichen Anweisungen vergessen, nachdem Reinhold Wolf sich zum Steigbügelhalter für Johannes Herzog in den Stuhl von Manfred Heger bereit erklärte? Welche zwei Kredite hat man denn wegen Verstoß gegen § 34 GenG an das BaFin gemeldet? Waren das die zwei, oder waren es andere, die man am 27. Jul 2004 nach Bonn gemeldet hat? Macht man das aus Jux und Tollerei und darf man dann drei Jahre später sagen, man hat davon nichts gewusst, wenn die Staatsanwaltschaft kommt? Falsche Informationen wegen der eigenen Beteiligung an die Mitglieder ist laut § 147 GenG auch eine strafbare Handlung. Hat die Staatsanwaltschaft auch die Prüfungsberichte dieser Zeit beschlagnahmt und die Unterlagen in den verschlossenen Prüferschränken? Die Prüferunterlagen müssen angeblich 10 Jahre aufbewahrt werden, die werden Heger und Krämer ja im Sommer 2003 nicht auch geschreddert haben. Diesem Herrn Herzog darf man kein Wort glauben, der steckt so tief in der Sch... wie die alten Vorstände.

   

Nr. 4383

EDV-Mann in einer Bank

30. März 2009, 17:11 Uhr

Betreff: Risikodeckungspotentiale

Mich wundert es schon lange, wie die VR-Bank in Marktredwitz überhaupt noch Kreditgeschäft betreibt? Die deutschen Bank wollten über Basel II und die Anpassung des Kreditwesengesetzes in der EU auch bestimmte Eigenkapitalanteile mit einbezogen haben. Gleichzeitig wurde aber mit Rating, Scoring usw. Risikobewertungen eingeführt, die dann auch zu einer programmtechnischen Risikoüberwachung führten. Zuerst war dies die Szenarien nach der MAK bis hin zu sogenannten Crashszenario, dann die Kreditrisikoberichte usw. Man kann im Grunde gar nicht mehr sagen, man weiß über den Zustand des einzelnen Kredites gar nicht mehr bescheid. Die Deckungspotentiale sind aber in erster Linie die laufenden Erträge und das verdiente Eigenkapital. In Marktredwitz ist die Eigenkapitalquote katastrophal und seit der Jahrtausendwende wurde kein Geld mehr verdient, wie wurde das mit der Risikodeckung begründet? So wie 2004, dass man nicht nur den Flexkredit von Seiten der Vorstände getürkt hat, sondern gleich den ganzen Risikobericht, sonst hätte man die Kreditausreichung sofort stoppen müssen? Auch das steht doch im Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004. Das ist doch das ganze Bankinstitut in Gefahr bringen und nicht nur in einen Kreditfall. Da muss man die Prüfer fragen warum kein Kreditausreichungsverbot ausgesprochen wurde, bei der Masse an Problemfällen? Ich glaube sonst in Bayern hätte man nirgendwo zugeschaut, nur in Marktredwitz. Warum, sind Verbandsleute auf der Liste des US-Treuhand US-Fondsverwaltungsgesellschaft?

   

Nr. 4382

Genossenschaftler

30. März 2009, 16:49 Uhr

Betreff: Keine Bilanz - weitere eklatante Verluste im Kreditbereich zu vermuten?

Im Umfeld der VR-Bank Marktredwitz ist schon bekannt um welche Firmen es sich handeln könnte, die mit der Verknüpfung nach § 19 KWG in Verbindung gebracht werden. Großkunden sind ja bei einem Bankinstitut meist auch große Kreditkunden. Im Sinne der Arbeitsplätze ist es aber sicher richtig mit Namen vorsichtig umzugehen. Trotzdem sagt auch die Kommentierung des Gesetzes zu § 34 GenG, dass das Interesse der Genossenschaft über den Persönlichkeitsinteressen eines Kunden steht, wenn der der Genossenschaft, hier der Bank, Schaden zufügt. Es sieht so aus, als ob man bei der VR-Bank in Marktredwitz, egal ob der Vorstandsvorsitzende Heger, Wolf oder nun Herzog heißt, immer auf Zeit spielen muss. Wo sollte die erste Bilanz zum 31. März auf den Abschluss 2003 ungesetzlich gewesen sein, wie man in den Prüfungsbericht schreiben musste und wie man am 14. Oktober 2004 bekannt gegeben hat? Man kämpft mit den Prüfern um die Bewertung der Kredite, so steht es ja sogar in der Prüfungsberichtsverordnung und in der Bilanz kommt zum Schluss die Bewertung der Prüfer an, wenn die anders wäre als die der Bank. Die Bank und ihre Vorstände werden sich hüten Kredite anders zu bilanzieren als es das Ergebnis der Prüfer wäre. Man kämpft, oder man ist sich einig und dann hofft man eben gemeinsam, dass sich bis zum letzten Tag vor man die Bilanz unterschreiben muss, Besserung einkehrt.

Aber ist Besserung eingekehrt bei den Kreditkunden der VR-Bank? Heiß wird es, wenn man plötzlich merkt, dass man nach dem Jahresende, der ja im Bestand nun über die Ranglistendatei auch noch bekannt ist, plötzlich den Kredit eines Aufsichtsrates abschreiben müsste dass es richtig weh tut. Bei 10 Millionen Rücklagen und versteuerte Pauschalwertberichtigungen tut ein, zwei, drei Millionen schon richtig weh. Aber dann wird noch darüber diskutiert, dass bei dem sich immer schwieriger gestaltenden Umfeld ganz große Kredite auch noch wackeln, die man auseinander gehalten haben könnte, wo plötzlich das Kreditwesengesetz mit der Zusammenrechnung seinen Sinn erhält mit den Vermeidungen von Klumpenrisiken gemäß dem Kommentar zu § 13 KWG , dass wenn eine beherrschende Einheit oder Person in Schwierigkeiten kommt, das ganze Gebilde Probleme bekommt, oder dass aus einer kleinen Zelle der Kreditnehmereinheit die Probleme plötzlich bei einer ganzen Gruppe schlagend werden könnten. Da könnte es bei der VR-Bank MAK vielleicht ganz ganz heiß sein. Und wenn Heger und Krämer solche Dienstaufhebungsverträge unter Verzicht auf bekannte und noch nicht bekannte Ansprüche in München aufgesetzt wurden und bei Manfred Heger der Aufsichtsratsvorsitzende Pausch alleine mit den Prüfern den Vertrag unterschreiben hat und bei Karl Krämer die Prüfungsleitung mit da war, dann hat das schon seinen Grund. Aber es sagt wiederum, die Herren, auch ein Johannes Herzog, haben über den ganzen stinkenden Salat bescheid gewusst. Aber die Zeit hat es nicht repariert, die Zeit hat es an den Tag gebracht, was vor Jahren schon nicht bereinigt wurde und was mit Johannes Herzog nur zugedeckt wurde. Die Zeit wird auch in Zukunft die Wunden nicht mehr heilen können, den Glauben sollte man sich abschminken.

   

Nr. 4381

S.

30. März 2009, 14:42 Uhr

Betreff: Gibt die Deutsche Bundesbank Auskunft?

Gibt uns die Deutsche Bundesbank in Nürnberg Auskunft, ob mit dem morgigen Tag der Jahresabschluss gemäß § 26 KWG der VR-Bank eingereicht worden ist? Warum damit nicht an die Öffentlichkeit Herr Herzog, nur Mut.

   

Nr. 4380

Banker

30. März 2009, 14:18 Uhr

Betreff: Überweisung zurück halten ist Herabstufung des Kundenrating - Alarmstufe Rot

Dass eine Bank den Zahlungsverkehr verzögern muss weil die Limite im Verrechnungsverkehr zur Zentralbank ausgeschöpft wären, dass wäre eine unglaubliche Situation, das wäre die Zahlungsunfähigkeit und die Sanierungsnotwendigkeit schlecht hin. Doch hier muss man die betroffenen Kunden warnen, meist sind das nur Ausreden von den Bankern die nicht den Mut haben mit den Kunden offen zu reden. Hier wurden die Kunden in ihren Ratingwerten abgestuft. Eine problematische Bank macht auch an sich gute Kunden plötzlich zu Risikokunden. Die Risikodeckungspotentiale einer Bank wirken sich so auf den Kunden aus. Wer schlechte Kapitalwerte hat, kann nicht so viel Risiko auffangen. Sollten beispielsweise Kündigungen von großen Mitgliedschaften auch noch vorgekommen sein, verschärft das Vieles zusätzlich. Und Kreditverluste sind auch dem Kapital entgegen zu rechnen. Fragen Sie nach, ob das der Grund ist und lassen sich ihre Ratingwerte schriftlich bestätigen und ob sich diese im letzten Jahr verändert haben. Eine gute Bank bespricht mit den Kunden die Bonitätseinschätzung. Wirken Sie als Kunden negativen Tendenzen sofort entgegen, bevor Sie in den Sog der Bank gezogen werden.

   

Nr. 4379

D.

30. März 2009, 14:00 Uhr

Betreff: Johannes Herzog schämt sich seiner Bilanz

Es wird schon das sein, was mit dem Eintrag Nr. 4391 gemeint war, dass die Vorstände der VR-Bank Angst haben werden vor der eigenen Courage, als Sie mit Entsetzen über die Ranglistendatei des Genossenschaftsverbandes (= Link) sehen mussten, dass ihr Absturz bei den Kunden publik geworden war, Rückgang von 90 Mio. € Kundenbilanzvolumen, wo man es doch gar nicht erklären wollte, wenn man doch die Vogtlandfilialen stillschweigend verschepperte. Wie trickst man nun, wenn auch noch diese verflixte Solvabilitätsbilanz zu machen ist. Herr Herzog muss sich doch mit so einer Bilanz nur noch schämen, dass das immer noch an Manfred Heger liegt, dafür gibt es keine 100-Tagefrist für den Ex-Prüfer mehr. Die Liquiditätsklemme versuchen die VR-Banken und die Sparkassen auch so zu erklären wie in der Frankenpost die Banken in Hof (= Link), denn das ist das Gegenteil der Beteuerung es gibt keine Kreditklemme. Die Liquiditätsklemme heißt im Grunde, ich darf keine Kredite ausgeben, weil mir die Kunden auf der anderen Seite die Gelder nicht mehr zu Verfügung stellen und für die VR-Bank Fichtelgebirge stellt sich das Problem ja seit Jahren und nun ja verstärkt. Liquiditätsklemme heißt wieder Druck auf die Kreditnehmer, ja wie soll man da Kreditnehmer gewinnen, wenn die Warnungen vor der Bank schon Kaffeeklatsch- und Stammtischgespräch sind? Das dürften die Methoden sein mit denen Johannes Herzog Manfred Heger auf dem Thron beerben wollte, Dienstaufhebungsverträge für die heute von der Staatsanwaltschaft (= Link) verfolgten Vorstände nach so einem Muster und so tun, als ob man selber nichts wissen müsse. Keine halbwegs helle Oma vertraut der VR-Bank noch ihr Geld an, aber kein vernünftiger Kreditnehmer geht zu der Bank von Johannes Herzog wenn jeder sechste Kreditkunde zum Problemkunden und zur abzuschiebenden Quantität erklärt wurde. Werner Schelter und Johannes Herzog haben sich lächelnd neben der Vorstand Wolf gesetzt, der sich nicht befähigt erklärte die umfangreichen Rahmenbedingungen im Bankenbereich einzuhalten. Heute wirbt man die Kunden mit eine Bank eine Region und wir verkaufen keine Kunden, morgen kommt der Brief man wird zur BAG Hamm verschoben. Und so geht die Spirale immer weiter nach unten. Wie soll man einer Bank vertrauen, die nicht mal bereit ist zu erklären, warum einer der führenden Aufsichträte den Hut nehmen musste? Die Bilanz der VR-Bank Fichtelgebirge, die macht sich von selber, auch die Ranglistendatei war nur ein Ausdruck aus den Werten der Bilanzstatistik zum 31. Dezember 2008. Es ist nur die Frage ob es einem bei so vielen Minuswerten Angst und Bange wird und bei so vielen roten Zahlen. Die roten Zahlen in der G+V machen nämlich dann das Minus in den Eigenkapitalwerten und da könnte die Solvabilitätsbilanz wieder die schlimmere Bilanz sein vor der sich die Vorstände selbst fürchten, dass man die Zahlen nicht mehr verheimlichen darf. Und dann kommt das nächste Problem mit der Kreditklemme, die nicht mehr zu verbergende Eigenkapitalnot.

   

Nr. 4378

Uwe

30. März 2009, 13:14 Uhr

Betreff: Abmahnung wegen irreführender Werbung von Eintrag Nr. 4478

Hat die VR-Bank ihre irreführende Werbung mit der Abmahnung in Eintrag Nr. 4478 endlich widerrufen? So viel zu Liquiditäts- und Kreditklemme bei der VR-Bank, die Kunden laufen doch nicht erst jetzt weg, es bleiben doch nur die, die nicht anders können.

   

Nr. 4377

Nordlicht

30. März 2009, 12:16 Uhr

Betreff: Liquiditätsklemme?

Gerüchteweise ist zu hören, daß bei der geliebten VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) Überweisungen teilweise nur sehr verzögert ausgeführt werden, weil die Bank nicht mehr über die notwendige Deckung verfügen würde, d.h. sie hätte eine Liquiditätsklemme?!?

Das wäre allerdings ein Skandal, denn die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist nun mal ureigene Aufgabe einer funktionierenden Bank. - Man muß sich nur mal vorstellen, daß wegen verzögerter Zahlungen dem Kunden die Skontomöglichkeiten genommen werden. Diese würde dann u.U. dann von der Bank getragen, aber dann verdient die Bank an der Durchführung des Zahlungsverkehr nichts, sondern muß im Gegenteil noch drauf zahlen.

Ist die Not bei der VR-Bank schon so groß, daß man nicht in der Lage ist, die Liquidität sicherzustellen?

Kann man Refinanzierungsmöglichkeiten nicht oder nur zu sehr schlechten Konditinen in Anspruch nehmen, weil die Bankbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erneut so schlecht ist, daß einem keiner mehr Kredit gewährt?

Was ist denn mit den angeblichen Mittelzuflüssen geschehen, die im Rahmen der Finanzkrise zu vielen VR-Banken und den Sparkassen geflossen sind? Sind die bei der VR-Bank Marktredwitz nie angekommen oder gar schon wieder abgeflossen, weil die Konditionen der bösen Konkurrenz doch deutlich besser sind?

Warum hüllt sich die VR-Bank Marktredwitz in Schweigen, wo doch heute der letzte Tag der Bilanzaufstellung ist? Alle anderen VR-Banken der Umgebung haben doch auch schon veröffentlicht, warum nicht die VR-Bank Marktredwitz?
Sind die Probleme so groß, daß man die Bilanz nicht zusammenbekommt? Müßte die Bank trotz der Mittelzuflüsse aus dem Filialverkauf geschlossen werden, weil auch der Solidaritätsfond des Genossenschaftsverbundes nicht mehr helfen kann, weil er u.U. für andere Zwecke mißbraucht wurde (Stüztung der DZ-Bank?) bzw. die angelegten Finanzmittel in der Krise auch weniger geworden sind?

Hat man keine Vermögenspositionen mehr in der Bilanz der VR-Bank Marktredwitz, die als Sicherheiten für kurzfristige Liquidität dienen könnten?

Wohin sind die Millionen aus dem Verkauf der Filialen versickert?

Warum beantragt man keine Mittel der Bundesregierung zur Eigenkapitalstärkung? Oder ist das unerwünscht, weil es die offensichtliche Pleite einer VR-Bank bundesweit publik machen würde? Um den Ruf ist man doch im Genossenschaftsverband besondert bemüht?

Vielleicht melden sich über diese Gästebuch mal ein paar Kunden, und berichten anonymisiert, wie es ihnen zuletzt bei ihrer Bank ergangen ist.

Oder werden von der Bank schon Rücklagen für das hoffentlich bald ergehende Urteil in Sachen "Zinsanpassung beim Prämiensparen" gebildet. Der in diesem Gästebuch gemachte Hinweis, die Bank hätte im Prozeß behauptet, daß sie keine Referenzbasis gehabt oder keine Unterlagen mehr dazu habe, ist ja gerade zu abenteuerlich. Es ist zu hoffen, daß das Gericht der Bank und dem Genossenschaftsjuristen nicht auf den Leim gegangen ist, sondern die einschlägige BFH-/OLG-Rechtsprechung kennt und anwendet.

Auch auf dei Staatsanwaltschaft dürfen wir uns noch freuen, denn es ist kaum anzunehmen, da die Ermittlungen nicht zu Anklagen - z.B. Untreue von Vorstand und Aufsichtsrat und Beihilfe zur Untreue durch den Genossenschaftsverband - führen könnten.

Wo den Vorständen die Zeit davonzurennen scheint üben die interessierten Leser sich in Geduld und warten auf das Ergebnis des Mahlens der Justizmühlen. Nicht, daß es so endet wie bei Max und Moritz, wo am Ende die Bösewichte von den Gänsen gefressen werden.

   

Nr. 4376

W.

27. März 2009, 17:34 Uhr

Betreff: Bankenaufsicht schon informiert?

Alle Welt spricht davon, dass wir eine bessere Bankenaufsicht brauchen. Und man redet davon, dass das unter dem Dach der Bundesbank geschehen soll. Ist das Vertrauen zum früheren Bankenaufsichtsamt für das Kreditwesen und jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weg? Hat man gemerkt dass dort Aufsicht nach Interessenlage betrieben wurde? Sämtliche Prüfungsberichte der VR-Bank Marktredwitz sind in den letzten Jahren dort hingegangen, es gibt seit einiger Zeit, keinen mehr, der nicht zum BaFin geht. Leise Hinweise in Lageberichten, dass die Risikolage nicht mehr vertretbar ist, stehen in den Prüfungsberichten viel gewaltiger drin. Aufgrund der festgestellten Mängel haben wir bereits (also der Genossenschaftsverband Bayern) bereits am 23.07.2004 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Anzeige gemäß § 29 (erg. Besondere Pflichten des Prüfers) (= Link) Abs. 3 Kreditwesengesetz erstattet, hieß es auf Seite 8 des Vertreterversammlungsprotokolls vom 14.10.2004 (= Link). Das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger stammt vom 04.08.2004 (= Link). Dort hatten die Aufsichtsräte keine andere Chance mehr als den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche abzunicken.

Wem muss man misstrauen, den Prüfern dieser Tage oder den Vorständen bei dieser Bank, oder beiden zusammen? Die 50 Mio. € Risikokredite aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) waren den Prüfern, allen voran Raimund Grothoff und Johannes Herzog haarklein bekannt und dem BaFin durch die langjährige Berichte ebenfalls, die Beträge stammen wahrscheinlich sogar von den Prüferlisten. Flex war schon 2001 im Bericht sagte Raimund Grothoff am 30.06.2005. Die notwendigen Maßnahmen für den Neuanfang wurden unterlassen, der Saustall war so groß, dass man den Prüfer zum Vorstand machen musste. Was gebogen und gewendet wurde, kann man egal wo, immer wieder durch wenige Beispiele greifbar machen. Die genossenschaftsrechtlichen untersagten Engagements haben die Prüfer am 23.07.2004 ans BaFin gemeldet. Greifen die Ermittlungsbeamten die Meldungen aus, dann sehen sie, dass sie mit großer Sicherheit solche Engagemente untersuchen, wo Prüfer ihre Pflichten unterlassen haben. Dem entgegen dürfte man einen ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag erstellt haben und den Aufsichtsratsvorsitzenden zur Unterschrift genötigt haben. Wenn man heute die Bankaufsicht einschaltet, dann kann man nur hoffen, dass dort ein Umdenken vonstatten gegangen ist auf den Wirren unserer Tage und dass ein möglicher Anlegerbetrug konsequent und ohne Schonung von Personen untersucht wird. Wer weiß wie oft Vorstände und Bankmitarbeiter in Vaduz und Zürich waren für Transaktionen um Vermittlungserlöse zu erzielen, vielleicht konnte man was miteinander verbinden.

   

Nr. 4375

Vor Ort

27. März 2009, 14:20 Uhr

Betreff: Welche Fonds wurden mit der US Treuhand Darmstadt vertrieben?

Herr Herzog und Herr Heidel, legen Sie die Fakten auf den Tisch. Welche Fonds wurden mit der US Treuhand in Darmstadt vertrieben? Ist das Schreiben vom 23.03.2009 nicht das Eingeständnis der Pleite des Fonds, laufen Ihnen die Kunden die Türen ein? Kennen Sie den Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen (= Link)? Wie viel hat die Bank an den jeweiligen Zeichnungen Provision erhalten, wurde das den Kunden mit schriftlichem Nachweis gesagt und aufgezeichnet? Bei knapp einer Million Provision hat die Bank ungefähr 500 Mindestzeichnungen von 50.000 $ vermittelt. Da fragt man sich ob manche Leute bei der Bank noch was anderes auch noch gemacht haben. Welche Erträge wurden über welchen Zeitraum erzielt, wie viel an Provision wurde im Haus an die Vermittler weiter gegeben? Haben manche Mitarbeiter oder Vorstände Ihr Gehalt um erkleckliche Beträge ausbessern können? Ist überprüft ob alle Provisionszahlungen ausschließlich über die Bank geflossen sind? Könnte es sein, dass es Bonivereinbarungen mit Vorständen oder Mitarbeitern an der Bank vorbei gegeben haben könnte? Bei solchen Volumen geben sich die Partner doch großzügig? Waren Aufsichtsräte an Vermittlungen beteiligt und haben Provisionsteile erhalten? Passen solche offensichtlich lukrativen Angebote auch in die Palette von Steuerberatern?

Wenn man das Victory Park-Prospekt in Eintrag Nr. 4593 anschaut, was steht aus Seite 4 mit den Projekten, wer überwacht, was mit den von der VR-Bank vermittelten Gelder passiert? Warum hat der Genossenschaftsverband es zu gelassen, dass solche Vorstände bei so einer festgestellten Risikolage im Kreditbereicht auch noch solche Risiken im Anlagesektor bei den Kunden an den Mann bringen durften? Können sich die Prüfer von damals noch im Spiegel ansehen? Wie viel Geld wurde an die Darmstädter US-Treuhand vermittelt, welche Gelder stammten von eigenen Kunden, welche Kunden stammten von weiß Gott wo her? Man möchte meinen die Skrupellosigkeit hätte Grenzen, wie es scheint gilt das für eine genossenschaftliche Bank gerade nicht, die die Ertragsprobleme durch den Vertrieb von höchst risikoreichen Anlageprodukten auszugleichen versuchte. So kommt man zurück zu dem Prüfer, der nun heute seine Vorstandsposition zu retten versucht, wie es vor Jahren Manfred Heger überraschender Weise erkennen musste, da geht es zurück in den Kreditsektor, wenn platzt die Blase mit den Kreditverknüpfungen? Die Frist der Bilanzerstellung nach § 26 KWG, Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten (= Link) für die ersten drei Monate des Folgejahres hat noch zwei Arbeitstage. Wie sieht der Jahresabschluss 2008 aus? Die Nachbarbanken waren schon vor sechs Wochen an der Presse, was ist der Grund, dass Sie sich verstecken? Sagen Sie bitte keinem Pressevertreter Sie hätten die Risikoaufwendungen noch nicht ermittelt, das wäre das nächste Armutszeugnis. Wer so mies arbeitet, wie lange lässt man den den Karren VR-Bank noch tiefer in den Dreck fahren? Es geht nicht mehr um die wirtschaftlichen Interessen der Bank, es geht wahrscheinlich darum strafrechtliche Zusammenhänge zu verbergen. 500 Zeichnungen an den US-Immobilienfonds, legen sie die Hand ins Feuer, dass das steuerlich alles korrekt war, warum lässt man so etwas aus Provisionsgier zu? Wer steht alles auf diesen Listen, die nicht über die DZ-Bank oder die Union-Investment gelaufen sind? Hoffentlich hätte hier die Staatsanwaltschaft nicht mehr als drei Wochen Arbeit die Unterlagen zu sichten, die bei der VR-Bank zu vermuten sind? Wo ist der Befreiungsschlag? Heißt er für Herrn Herzog wirklich nur noch VR-Bank Marktredwitz oder Brücke? Wer so mit der fragwürdigen Vergangenheit verknüpft ist, der kann nicht die Gegenwart und Zukunft gestalten. Warum gibt es keine unabhängige Prüfung nach § 44 KWG, es muss doch nicht immer um Kredite gehen, hier geht es doch um die Struktur und die Organisation einer genossenschaftlichen Landkreisbank.

   

Nr. 4374

Kunde

26. März 2009, 18:56 Uhr

Betreff: Bankvorstände ohne Geschäftsleitereignung verkaufen US-Immobilienfonds in Millionenhöhe

Jeder Kunde der der VR-Bank den Rücken gekehrt hat, oder der überhaupt noch die Chance dazu gehabt hat, kann sich glücklich schätzen. Gestern abends war in der Fernsehdiskussion bei Maybrit Illner die Frage, ist es Glück in schwierigen Zeiten ein guten Banker zu haben, für die Region Fichtelgebirge und oberes Vogtland lautet der Umkehrschluss, es ist riesiges Pech die VR-Bank Marktredwitz hier zu haben. Vorstände, denen die Revisoren im Prüfungsbericht 2004 im Ganzen die Geschäftsleitereignung abgesprochen haben, dürfen Kredite vergeben und verwalten und nicht nur im Kreditgeschäft höchst risikoreich verfahren, sie haben uns auch noch höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Sind wir die Kunden für so was, oder hat es einen Anlagetourismus zur VR-Bank dafür gegeben? Manfred Heger war doch Stratege des genossenschaftlichen Marketingausschusses in München, damit hat er doch nicht hinter dem Berg gehalten.

Wo sind denn die Frankenbergers des Verbandes von damals, hat der nicht bei der Immobilienpleite in den 90-er Jahren mitgespielt, wo man noch Rudi Heger so hoch gelobt hat mit der Abwicklungsgesellschaft, wo ist dieser Revisionsdirektor Hilkenbach, von heut auf morgen verschwunden und Raimund Grothoff, nichts mehr zu hören, aber Johannes Herzog, den haben wir behalten dürfen, diesen blinden Revisor dieser Zeit. Blind wie Manfred Heger die Zahlen bei Flex frisiert hat und blind, wie Wolf Schmier- und Bestechungsgeld nach Afrika ausgezahlt hat. Wie sind sie dann aber drauf gekommen, dass die Vorstände für die Geschäftsführung nicht mehr geeignet sind und haben es in den Bericht geschrieben? Genauso wie man die 50 Millionen € Problemkredite nach dem Prüfungsberichtsverordnung auf gelistet hat und „besprochen“ hat? Aber „Besprechen“ tut man doch was man als Prüfer vorher angeschaut hat, rechtliche Grundlagen, Mehrheitsverhältnisse, oder Beherrschungsverhältnisse, Werthaltigkeit des Kredites und der Sicherheiten, sieht man da nicht ob es höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements sind, die die Vorstände eingegangen sind? Bereinigt man die hinterher selber als Vorstand in dem man 430.000 € verschenkt? Bereinigt man die Sache mit dem unfähigen Vorstand in dem man ihn dann entfernt, wenn er seine Nutzen zum eigenen Positionserwerb erfüllt hat? Sieht man anderseits nicht, dass laufend mindestens 50.000 $ für Fondsanlagen bewegt werden, die nicht über die Zentralbank laufen und wo man sich somit einer ordentlichen Prüfung des Anlagesegments nicht im Klaren sein kann? Warum sieht man so etwas nicht? Oder sieht man es doch und macht es wie mit den Krediten, dass man die zwar prüft, auflistet und mit Vorstand und Aufsichtsrat bespricht, aber keine Schlüsse daraus zieht und sieht man (oder man sieht nicht) manchmal bekannte Namen der eigenen Organisation und zieht auch keine Schlüsse nur die persönlich nützlichen? Der letzte der verschwunden ist war Grothoff, der allerletzte wäre Herzog und in seiner Schleifspur Heidel.

   

Nr. 4373

Beobachter mit Distanz

26. März 2009, 17:26 Uhr

Betreff: Die Gier der Banker

Wie kommt ein Kunde darauf bei der VR Bank München Land einen Rentadomo-Fonds zu kaufen, oder wie kommt ein Kunde der VR-Bank Marktredwitz an den US-Immobilienfonds? Es sind die 5 % Aufschlag (Agio), die auf den Fonds aufzuzahlen sind, wahrscheinlich die Vermittlungsprovision. Das will der Vermittler verdienen und dazu haben sich diese Banken aus dem genossenschaftlichen Verbund heraus bewegt. Auch die Fonds der genossenschaftlichen Zentralbank sind von der Krise betroffen, aber die Vorstände in Feldkirchen und in Marktredwitz, das sind Banker für die Region. Hilft uns das Beispiel Bayerische Landesbank das zu verstehen? Sehen wir daraus in welches Risiko dagegen winzige Genossenschaftsbanken bereit sind Ihre Kunden zu führen. Die Raiffeisenbank Feldkirchen war eine Sanierungsbank wie wir hier von diesen Seiten wissen und die VR-Bank Marktredwitz war es im Grunde auch und wer weiß ob sie es über „Stillschweigen“ im letzten Jahr nicht schon ist und ob sie es über § 19 Kreditwesengesetz nicht wird, wenn dann nicht sogar gravierende Verstöße gegen die Eigenmittelvorschriften des § 10 KWG versteckt sind. Da ist wiederum der Bußgeldkatalog in § 56 KWG fast eine Auflistung.

Herr Herzog schreibt in den Lageberichten man hat Bausparverträge und Versicherungen vermittelt. Sind wir Kunden von diesen Vermittlungen immer so überzeugt oder lassen wir uns überzeugen bis wir die Unterschrift drunter gesetzt haben? Haben sich die Zeichner bei dem US-Immobilienfonds Victory Park über die tollen Ausschüttungsprognosen überzeugen lassen? Haben Heger, Wolf und Krämer sorgfältig die Anlageprojekte geprüft? Warum keine Fonds der Zentralbank, wo die Fondsmanager dafür da sein sollten? Ist es die Aufgabe einer Volks- und Raiffeisenbank solche Angebote wie eine Insel im weiten Meer zu verkaufen? Ist es die Aufgabe des Prüfungsverbandes das als unangemessene Risikostruktur für eine Kreditgenossenschaft mit anzusehen? Immer wieder mussten Beträge über die Konten bei der Bank geflossen sein, entweder über die Kundenkonten oder über Konten, die man § 25h, KWG, Verbotene Geschäfte (= Link), Abs. (2) fast nahe bringen mag. Wurden von den Prüfern in diesem schwierigen Feld die Provisionseinnahmen an der Millionenschwelle mit den Buchungen verglichen? Wurde verglichen ob Provisionen gezahlt worden sind, die bei der Bank gar nicht zu belegen waren, dass hier auch die Gelder korrekt geflossen sind? Wie konnte man bei einem verbundfremden Partner sicher gehen, dass Provisionen und Geldflüsse an der Bank vorbei gelaufen sind, die Skrupellosigkeit mit der R+V-Agentur Renate Heger war doch bekannt?

Man will vor allem den Fondsanleger wirklich nichts Schlechtes wünschen, aber wenn der Victory Park mit der VR-Bank Marktredwitz was zu tun hat und der Fonds komplett ausfällt, wie es aus dem Schreiben zu interpretieren ist, dann brechen die letzten Dämme. Wenn ein Fonds einer solchen Gesellschaft fällt, dann muss man alle Anleger der anderen Fonds dringends warnen sie müssen sich unter allen Umständen vergewissern, dass bei den anderen Fonds der US-Treuhand aus Darmstadt nicht das gleiche Dilemma auf dem Tablett ist. Die VR-Bankverantwortlichen müssen an die Öffentlichkeit gehen, sie haben lukrative Ertragsfelder gesucht, weil der Wachstumswahn keinen geschäftlichen Ertrag gebracht hat. Wer bei 500 Mio. Geschäftsvolumen 400 Tausend Gewinn als Erfolg predigt um gerade die Dividende aus der Auflösung von stillen Rücklagen her zu kratzen, der ist ein Harlekin und Blender. Wer Gewinn auf Kosten der Kunden macht, der lese den § 266 StGB, Untreue, dass man mit anvertrautem Vermögen sorgsam umgehen muss. Es ist traurig es immer wieder feststellen zu müssen, wo ist in solchen Fällen der Genossenschaftsverband Bayern und seine Prüfer? Einer schielte in dieser Situation nur auf den Vorstandsposten bei der VR-Bank und sonst nichts und ein paar Jahre später schämte er sich des Banknamens.

   

Nr. 4372

Gesehen

26. März 2009, 16:47 Uhr

Betreff: Astronomische Renditeversprechen in dem Fonds

Das Prospekt im Internet zu dem Vitcory Park-Fonds (= Link) ist sicher nicht ganz leicht zu interpretieren. Die Prognoserechnung beginnt auf Seite 50 und die Seite 51 ist eine Fortsetzung davon. Die 14.639 sind kein Prozentwert, der steht darunter und beträgt in den ersten drei Jahren gemäß der Ziffer (38) zwischen 7,5 bis 8,9 %. Was haben die Anleger von den Ausschüttungen bisher gesehen? Besteht die Gefahr, dass sie sogar bei der unglaublichen Verschachtelung mit einem Schneeballeffekt ausgetrickst worden sind und an Ausschüttung nur eingezahltes Barvermögen aus dem Fonds erhalten haben, wenn der Fonds nach drei Jahren schon die Pleite ankündigt? In den folgenden Jahren werden auf Seite 51 zwischen 2010 und 2017 dann Ausschüttung von bis zu 14,3 % in Aussicht gestellt. Auf 100.000 Einzahlung also bis zu 14.300 Barausschüttung. Herz was willst Du mehr? Das „Mehr“ heißt jetzt möglich noch 20 % vom Kapital überhaupt zurück zu bekommen. Wahrscheinlich wird es aber ganz ein Blick mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Sind die Anleger bereit Ihre Zeichnungsscheine dem Wunsiedeler Kreis zu übergeben? Wie viele sind es aus unserer Region oder sonstige Leser der Internetseite? Adresse ist bekannt. Um die Größenordnung zu nennen, auf Seite 4 des Internetprospektes steht, es handelt sich um maximal 180 Mio. US-$.

   

Nr. 4371

Aus MAK

25. März 2009, 23:09 Uhr

Betreff: Vermittelt Manfred Heger den US-Fonds immer noch?

Manfred Heger hat doch seine Kontakte nicht einschlafen lassen. Vermittelt er den US-Fonds aus Darmstadt immer noch. 14,639 % Barausschüttung sollte es laut dem Prospekt für das Jahr 2008 geben. Jetzt sieht es nach 100 % Minus aus. Vielleicht macht Peter Träger demnächst Schuldnerberatung.

   

Nr. 4370

Uwe

25. März 2009, 20:28 Uhr

Betreff: Der Zusammenhang zwischen bewusst und gewusst

Zuerst hieß es Keine Regressansprüche an Heger (= Link) und dann hat man bewusst auf Vermittlungserträge aus geschlossenen US-Dollarfonds vermittelt wie man aus dem Lagebericht vom letzten Eintrag Nr. 4590 sehen kann. Bewusst und gewusst, das liegt nicht nur sprachlich sehr nahe. Wer bewusst auf nennenswerte Erträge verzichtet, verzichtet der auf heiße Geschäfte? 5 % Agio musste auf die Fondszeichnung gezahlt werden bei Renditeversprechen von über 10 %, stimmt das Sprichwort auch hier Gier frisst Hirn auf? Wenn pro Jahr Vermittlungserträge von knapp einer Million möglich gewesen sein sollen, das würde bedeuten, dass in diesen Jahren 20 Mio. € an die US Treuhand vermittelt worden sind. Hat man im Landkreis solch potente Kunden, die sich so ein Spielkapital leisten können? War die VR-Bank und ihre Mitarbeiter in ihren Beratungsverpflichtungen so kompetent, dass sie sich auf das Risiko so einer Beratungshaftung einlassen konnte? Haben das die Prüfer überreißen können? Haben Vorstände und einzelne Mitarbeiter auch hier an den provisionen kräftig mitverdienen dürfen, was den Rückschluss auf das vermittelte Volumen aus den 5 % Agio nochmal deutlich erhöhen könnte?

Was ist über die Bankkonten alles geflossen, was ist über Kundenkonten geflossen, was ist über interne Bankverrechnungskonten der Bank geflossen, ja was wurde in Bar abgewickelt, jede Barverfügung über 20.000 € wird doch auf den für die Geldwäschebestimmungen geführten Listen über die Kassenbewegungen automatisch aufgeführt? Dies gilt hier wie auch für 35.000 € an Schmiergeldzahlungen oder 73.000 € an Bestechungsgeldern in Bar. Was sind die heißen Geschäfte bei der VR-Bank, die Herr Herzog gesehen haben muss, die ihm hier und da dann zu heiß waren, aber von dessen „Bewusstsein“ er heute nichts mehr wissen will. Wenn Schäden für Kunden entstanden sind, wenn sonstige gesetzliche Regeln nicht eingehalten worden sind, Herr Herzog war mit Kollege Grothoff im Haus, er war mit zuständig für die Bilanzprüfung einschließlich der Erträgniskonten und er war mit zuständig für die Prüfungen im Geldwäschebereich. Wir brauchen nicht noch mehr Prüfer, wie es die Politiker nun einführen wollen, weil man z.B. die BayernLB zuwenig überwacht hat, die im Umlagefahren letztendlich bei den Kunden belastet werden, wir brauchen eine Kontrolle der Prüfer und wir brauchen Maßnahmen gegen Prüfer, die sich mit den Vorständen verbünden und verbrüdern um ihren eigenen Vorteil daraus zu ziehen. Wenn heute ein Prüfer erzählen will, dass er von gesetzeswidrigen Kreditfällen aus seiner Prüferzeit nichts wissen will, bis hin zu nicht vorgenommenen Kreditnehmerzusammenführungen nach dem KWG, der lügt, oder er hebt die Finger und sagt ich war damals schon unfähig. So oder so sind die Folgen fatal. War die VR-Bank Marktredwitz eventuell dank Verbandsprüfer ein kleines Vaduz in Oberfranken? Sind die Provisionsnoten aus Darmstadt gar hoch explosiv? Sind die bei der Fondsgesellschaft noch brisanter, weil es da Abweichungen zur VR-Bank geben könnte?

   

Nr. 4369

L.

25. März 2009, 17:06 Uhr

Betreff: Aber selbstverständlich haben Sie davon gewusst

Bereits im Eintrag Nr. 3996 wurde darauf verwiesen was Johannes Herzog in den Lagebericht 2005 zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) geschrieben hat mit geschlossene US-Dollar-Fonds. Es scheint immer wieder an den Tag zu kommen, was man wegwischen wollte. Den Imageschaden wollte man angeblich vermeiden durch den Tausch des Prüfers für den ungezügelten Hegerspross und seine Mitwirkenden, ob es nun die Vorstände waren, oder bereitwillige Mitarbeiter. Auch die Bemerkungen in Eintrag Nr. 3997 bekommen jeden Tag wieder ihre Gültigkeit. 180 Mio. US-$ könnten nach dem Verkaufsprospekt bei dem Fonds von Eintrag Nr. 4587 im Feuer stehen unter so kann nach unserer aktuellen Einschätzung auch der vollständige Verluste des Eigenkapitals nicht mehr ausgeschlossen werden. Selbstverständlich hat Johannes Herzog von den Vermittlungen gewusst, er hat es doch in den Jahresabschluss 2005 höchst persönlich rein geschrieben. Die internen Verrechnungskonten bei der VR-Bank werden auch immer brisanter und die sind von dieser Zeit auch noch bei der Rechenzentrale archiviert und nicht mehr auf dem Dachboden in der Kraußoldstrasse.

   

Nr. 4368

Hannelore

25. März 2009, 11:33 Uhr

Betreff: Wo ist der Pressebericht der VR-Bank Fichtelgebirge?

Wie viel höchst unangenehme Überraschungsmomente hat die VR-Bank Fichtelgebirge noch zu verkraften. Warum haben die Nachbargenossenschaften, die VR-Bank Bayreuth am 14. Februar (= Link) und die VR-Bank Hof am 18. Februar (= Link) jeweils in der Frankenpost so aufgetrumpft? Bayreuth steckt die Krise weg und Hof hat ein klares Plus in den Bilanzzahlen und spricht von spürbarem Selbstbewusstsein der Führung. Bleibt für Johannes Herzog und Uwe Heidel kein Feld für gute Nachrichten. Hat man die Fahne auf Halbmast im Garten eines Vorstandes aufgehängt? Ist das Minus über die Rangliste des Verbandes, wie es auch in Interessant (= Link) zu sehen ist einfach nicht zu verkaufen? Will man unangenehmen Fragen aus dem Weg gehen wo man sich letztes Jahr hinter Stillschweigen verschanzte, oder sind die Probleme mit dem Rücktritt der Kreditausschussvorsitzenden des Aufsichtsrates, Peter Träger und vielleicht einem drohenden großen Ausfall daraus, mit den Verknüpfungen der großen Gewerbekunden und einer damit eventuell zusammenhängenden, aber inzwischen niemand mehr überraschenden Überschreitung der Höchstkreditgrenze nicht mehr in den Griff zu bekommen und werden wir über die Solvabilitätsbilanz und den richtigen Jahresabschluss noch weitere wahnsinns Minuswerte sehen? Bringen der Prozess zu den eventuell weit zu gering verzinsten Sparverträge und die Ankündigung der von Fonds der Darmstädter Fondsgesellschaft die Bilanz endgültig zum kippen?

Was sind die 10 Millionen echtes Eigenkapital der VR-Bank Fichtelgebirge tatsächlich noch wert? Eine gesteuerte Pressekonferenz ist bei diesen vielleicht existenzbedrohenden offenen Fragen wahrscheinlich längst zu wenig. Der Aufsichtsrat hätte eher die dringende Pflicht eine außerordentliche Vertreterversammlung einzuberufen und am besten auch für die Mitglieder offen. Die Vertreter können als Multiplikatoren diese Informationen gar nicht an die Mitglieder bringen. Warum macht man aus den Regionalveranstaltungen nicht zwei mehr und lädt die Mitglieder dazu mit ein. So etwas gibt es überall. Der Nutzen der Mitglieder bei der VR-Bank ist in nichts abzulesen. Sie bringen über die Mitgliedschaft ausschließlich ihre Geld ein und den Haftsummenzuschlag ins Eigenkapital auch noch die Nachschusspflicht für die schlimme Arbeit der Vorstände und des Aufsichtsrates. 2007 hatten 17.000 Mitglieder hatten 112.000 Geschäftsanteile. Die Vorstände müssen den Mitglieder die Füße küssen, denn denen ist das Risiko gar nicht bewusst. Die müssten alle Geschäftsguthaben bis auf einen kündigen, dann könnten die Vorstände auch nur noch das Kreditgeschäft machen, dass die vielleicht gerade noch verstehen, dann wäre die Höchstkreditgrenze vielleicht noch halb so hoch und das mögliche Risiko für die Bank und die Mitglieder auch. 3 % an Dividende, dass rechtfertigt kein Risikokapital, für 5 Mio. € Nachrangkapital legt an auch legt man auch jedes Jahr weit über 5 % auf den Tisch. Und in der Solvabilitätsbilanz sehen wir dann ja auch, dass die VR-Bank auch noch jede Großeinlage in den Geschäftsguthaben ermöglicht. Wenn da noch ein Zusammenhang zwischen der direkten Finanzierung von Geschäftsguthaben und Höchstkreditgrenzen wäre, wäre das Kreditbetrug durch die Vorstände auf breiter Front und Verstoß gegen den § 13 Kreditwesengesetz mit den Groß- und Höchstkrediten? Welche Großeinleger sind denn ausgestiegen, wenn sich im letzten Jahr die Eigenkapitalausstattung laut dem Lagebericht schon durch Teilkündigungen weniger Mitglieder wesentlich beeinflussen hat lassen? Der Aufsichtsrat soll aufhören solche Informationen immer irgendwo zu verstecken, Vertrauen heißt Aufklärung.

   

Nr. 4367

Wissender

24. März 2009, 12:11 Uhr

Betreff: Platzt jetzt die Blase mit den US-Fonds? Anzeige an BaFin dringend notwendig?

Stellen Sie doch an den heutigen Vorstandsvorsitzenden Herzog die Frage, ob er kontrolliert hat, ob es eventuell stimmt, dass die Bank für so einen Fonds selber 2 Mio. angelegt hat, dass ein Mitarbeiter in der Bank und dessen Ex-Frau und sein Ex-Schwiegervater eventuell jeweils genau den gleichen Betrag von 2 Mio. sogar noch durch die Bank kreditfinanziert erhalten haben und ob man das Geld vielleicht in den USA direkt einbezahlt hat? Die nächste Frage müsste lauten, ob es stimmt, dass die Bank selber und die Bankleute mit den insgesamt 8 Mio. ganz schnell wieder ausgestiegen sind, nachdem die Verträge für den Grundstock des Fonds geschlossen waren. Auf diesen Fall müsste man ganz schnell die Staatsanwaltschaft und das BaFin aufmerksam machen wegen eventuell verbotener Insidergeschäfte zu Lasten der sonstigen Anleger. Warum waren Heger und Krämer ungefähr im Jahr 2003 in den USA? Wahrscheinlich liegen die Belege für die Reise noch in der Ablage der Bank? Was hat uns Herr Herzog bisher aus Gründen des Takts verschwiegen? Solche Geldbewegungen muss man über die Bankkonten oder über Provisionsabrechungen mit der Fonds-Gesellschaft doch sehen, oder auch über Kredite. Warum hat Herr Herzog und der Genossenschaftsverband nicht reagiert, wo das mit den 8 Millionen schon mitgeteilt wurde, die wissen das doch schon eine ganze Weile? Wird das BaFin tätig entsprechend § 33 KWG? Auf der anderen Seite, geht jetzt der Vorstand Uwe Heidel ins Büro seines Kollegen und sagt ihm er soll ihm gegenüber endlich alles auf den Tisch legen?

Hierüber muss in allen Punkten das BaFin und die Staatsanwaltschaft informiert werden und natürlich auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der bayerische Landtag. Für so etwas darf es kein Schutzschild mehr geben.

   

Nr. 4366

Geschockter

24. März 2009, 11:19 Uhr

Betreff: Kennen Sie den Brandbrief der US-Treuhand aus Darmstadt auch Herr Herzog?

Herr Herzog, haben Sie nur die Kredite ungenügend geprüft, oder haben Sie den internen Verrechnungskonten bei der VR-Bank Marktredwitz auch keine Beachtung geschenkt? Sie haben doch sicher noch Ordner, was man mit der US-Treuhandgesellschaft in Darmstadt alles abgewickelt hat? Sie haben sogar in einem Lagebericht davon geschrieben. Stimmt es, dass die VR-Bank einen Betrag von zirka 2 Mio. in den Fonds steckte um ihn ins Laufen zu bringen? Hat sich die Bank inzwischen zurück gezogen, wenn ja, wären das nicht unerlaubte Insiderhandlungen gewesen, wenn nein droht der Bank auch ein Totalverlust, wie es den Anlegern aufgrund des Schreibens der Fondsgesellschaft vom 23.03. (= Link) droht? Können Sie gesichert erklären, dass die VR-Bank in diesen Fonds nichts vermittelt hat? Wenn ja, wie ist nachgewiesen, dass die Bank im Rahmen ihrer Beraterverpflichtungen die Objekte überwacht hat, wenn man aus dem System des genossenschaftlichen Verbundes ausgeschert ist?

Millionenerträge seinen an die Bank über die Vermittlung geflossen, ist dies war, oder können Sie belegen, dass es nicht stimmt? Welche Fonds hat die Bank mit der US Treuhand vertrieben? Wer macht die Bankenaufsicht auf die Angelegenheit aufmerksam? Wer macht die Bankenaufsicht endlich aufmerksam, ob ein genossenschaftlicher Prüfer aus Eigennutz die Prüfungsregeln, die Wirtschaftsprüferordnung sträflichst verletzt hat und marktdynamisch operative Vorstände nicht an die Einhaltung der Rahmenbedingungen gebunden hat. Kommen hier auch Schadensersatzansprüche auf die Bank zu? Rentadomo bei München-Land lässt grüßen? Doch man muss die Anleger aufklären genauso wie man die Schar der Sparer auf ihre Rechte aufmerksam machen muss. Mit Herr Herzog wurde alles andere als ein Schlussstrich gezogen, es wurde die Vergangenheit wie ein Schatten auf die Gegenwart und Zukunft der VR-Bank gelegt. Die Namensänderung war der Hinweis darauf, dass man die Schatten selber fürchtet. Die Katastrophen bei der Bank nehmen anscheinend kein Ende.

   

Nr. 4365

Aus der Region

23. März 2009, 16:56 Uhr

Betreff: Wie geht es weiter mit dem Prozess zu den Sparverträgen

Gibt es noch mehr Verhandlungstage zu der Verzinsung der Sparverträge. Informiert uns diesmal, da muss doch beim Landgericht in einem großen Saal verhandelt werden. Und die Zeitung gehört auch hin, die Sparer müssen bluten für die Werbegags von Johannes Herzog. Die Bürgerstiftung ist ein Segen will er uns verkünden, dabei ist die Bank und er an sich ein Unglück für uns alle. Wenn die Frankenpost nicht berichtet, vielleicht kommt Frontal21 oder WISO, die kennen doch den Weg ins Fichtelgebirge und vor die Kraußoldstraße schon. Was ist mit Oberfranken TV? Rüttelt die Sparer wach, dass sie ihre Ansprüche nicht untergehen lassen. Ist es eine Bank am Rande des Abgrunds? hat die Zinsen für die Sparverträge runter gefahren, warum können sie leider nicht begründen, aber man kann es sich denken, sonst hätte man nicht mal verkünden können, wir zahlen eine Dividende.

   

Nr. 4364

Aufgemerkt

23. März 2009, 16:33 Uhr

Betreff: § 266 StGB

Strafgesetzbuch, § 266 Untreue, Absatz (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was gibt es hinzuzufügen? Wer hat sich das Recht genommen Heger, Wolf und Krämer davon kommen zu lassen bei dem was sie angerichtet haben? Warum muss die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume drei Wochen durchsuchen, was die Verbandsrevision über Jahre jeden Tag auf dem Tisch und auf dem Bildschirm ihrer PC's hatte? Warum Herr Herzog und Herr Grothoff, warum Herr Hilkenbach, Herr Frankenberger, Herr Gschrey und Herr Götzl? Warum sind ausgerechnet solche Leute so tief verwurzelt im Genossenschaftsbereich? Weil es die Grundhaltung ist, die von oben gelebt wird? Gegen wen wird jetzt ermittelt? Waldeslust usw., ist das vereinbar mit den Vermögensinteressen des zu betreuenden Genossenschaftsvermögens? Ist es vereinbar die alten Sachen einfach laufen zu lassen, oder gehören die Großkredite ohne Wenn und aber ab dem Tag der Einstellung in die Verantwortung der neuen Vorstände, weil sie gegen den alten Saustall nichts unternommen haben? Die Fahnen auf dem verdörrten Baum, das ist das richtige Symbol für diese Bank. [bild=Fahne1(pic_33.jpg)]

   

Nr. 4363

Uwe

23. März 2009, 16:17 Uhr

Betreff: Ehrlichkeit von Johannes Herzog?

Was wollen wir den Ehrlichkeit von dem Exprüfer Johannes Herzog erwarten? In dieser Prüfungsberichtsverordnung (= Link), da steht doch drin, was ein Prüfer alles anschauen muss. Die Staatsanwaltschaft ist doch wegen Kredit vor 2004 da gewesen, da hab ich nichts gewusst? Ist das eine bodenlose Lüge Herr Herzog? Und jetzt soll’s drum gehen, dass die Aufsichtsräte die Kredite mit genehmigt hätten, die man nach dem Kreditwesengesetz nicht zusammengerechnet hat. In der Vorordnung steht doch drin, dass die Prüfer das im Prüfungsbericht auflisten müssen und Herr Herzog behauptet, er hätte drei bis vier Jahre als Prüfer geschlafen. Zu solchen Leuten soll man vertrauen haben, wenn man uns jetzt noch weiß machen will, dass man nicht mal mehr wisse, wie man den die Zinsen bei den Sparverträgen verändert hat, es sei zu umständlich den Kunden ehrlich die Antwort dazu zu geben, der Kunde soll bitte die Kosten dafür übernehmen. Wo sind wir denn guter Mann?

Ehrlich meine Herren Aufsichtsräte, haben die Prüfer im August 2004 auch schon gesagt, wir stellen uns wie eine Wand vor Euch hin, wenn es darum geht, dass wenn ihr den Manfred Heger unter Verzicht auf alle Ansprüche (= Link) (bitte nachlesen !!!) gehen lasst. § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) untersagt Euch das doch, egal was man dann in Mustersatzungen beschließt, eine Satzung kann kein Gesetz ändern. Abs. (4), Satz 2, bestimmt, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Es wird eng mit der Aussage wo kein Kläger da kein Richter. Wer einen anderen unberechtigt aus den Ansprüchen raus lässt, der muss selber grade stehen. Aber auch die Prüfer sind über § 62 und § 150 GenG mit dabei. Die Prüfer und der Verband haben noch weniger das Recht einem Aufsichtrat einen befreienden Dienstaufhebungsvertrag für einen Vorstand Heger und später Krämer aufzunötigen.

Man muss sich heute im Fall Träger sowie so fragen ob Horst Pausch nicht auch ein Organkreditverhältnis hatte, was der Bank überhaupt nicht gut bekommen sein könnte? Was hat ihn veranlasst den Vertrag mit Manfred Heger alleine zu unterschreiben und die Zustimmung der anderen Aufsichtsräte regelrecht abzunötigen? Eigenmächtiges Handeln des Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch weil zwei Prüfer an seiner Seite waren und er somit den Segen nicht vom Aufsichtsrat sondern vom Verband hatte und der Aufsichtsrat nicht mehr aus konnte als Herzog zum Vorstand zu machen? Und dann Rücktritt Pausch zwei Tage nach der Vertreterversammlung, komisch, ehrlich oder ein ganz ganz schlimmer und geradezu fauler Beigeschmack? Wenn man keine ehrlichen Auskünfte erhält dann muss es erlaubt sein solche unangenehmen Fragen zu stellen. Werden die Fragen nicht beantwortet, so gehen wir leider von einer genauso unangenehmen Antwort mit Ja auf die Fragen aus, ja es stimmt, nach was gefragt ist. Ehrliche Frage, Ducken und Verstecken, ehrliche und erlaubte Schlussfolgerung. Und ganz ehrlich und schwarz auf weis meine Herren, werden wir die veröffentliche Solvabilitätsbilanz sehen. Warum ist eigentlich nach dem KWG kein Bußgeld gegen den Verband wegen offensichtlicher falscher Bilanz und Bilanztestate in den Jahren 2002 und 2003 verhängt worden? Das steht doch auch in den Bußgeldvorschriften von § 56 KWG.

   

Nr. 4362

Gesehen

23. März 2009, 14:45 Uhr

Betreff: Ordnungswidrigkeiten nach den Bußgeldvorschriften in § 56 KWG

Im Kommentar zu § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) wird wie folgt ausgeführt: Unerlaubte Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden können (Ordnungswidrigkeiten nach § 56 KWG, Bußgeldvorschriften (= Link), Abs. (2), Nr. 5. und 6. und Abs. (5)). Es wird Zeit, dass jemand kommt und die Kreditverflechtungen bei der VR-Bank nachprüft, aber bitte niemand vom Genossenschaftsverband Bayern. Gesetze einfach anwenden und es klappt.

   

Nr. 4361

Uwe

23. März 2009, 11:43 Uhr

Betreff: Ehrliche Aussagen von Herzog und Heidel, das ist wohl zuviel verlangt

In Eintrag 4577 steht geschrieben, man hätte um eine eidesstattliche Erklärung der Vorstände Herzog und Heidel gebeten. So viel ich gehört habe ging es nur darum, dass die Bank erklären sollte, man hätte keine Unterlagen mehr zu den Zinsänderungen. Eigentlich ist das schon lächerlich, aber bei der VR-Bank wundert es keinen mehr mit welchen Ausreden die Herren um ihren Posten kämpfen. Soviel ich auch weiß ist das doch eine EDV-Eingabe und solche Sachen müssen doch als Banksteuerungssystem nach den gesetzlichen Bestimmungen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden und die anderen Sachen wie die Mikrofiche, die sind auch da, man muss bei einer Bank so oft etwas nach schauen, was auch nützlich ist, da wirft man doch die Fiche nicht weg nur um irgendwo Verjährung oder Verwirkung erzielen zu können. Und neuerdings werden die Dinge ja auf dem Zentralrechner bei der Rechenzentrale gespeichert, angeblich soll das jetzt 7 oder 8 Jahre mindestens so sein. Wie soll also die VR-Bank sich selber ins Knie schießen und zugeben, dass sie die Vergleichsunterlagen für die Zinsen in dem Sparvertrag locker leicht mindestens für die Hälfte der Laufzeit in einer Stunde auflegen könnte um sie dann gegen den Euribor oder sonst einen Vergleichswert legen zu können.

Genauso scheint es doch in ganz großem Stil auch bei den Großkrediten zu sein. Herzog und Heidel bibern doch vor der Solvabilitätsbilanz. Da ist es doch auch so, keiner sagt, es stimmt nicht, dass die Großkredite verschlüsselt gehören, wir hören nur, die streiten drum, wer schuld sein, dass das nicht der Fall sein soll. Jeder Tag, wo die Herren noch die Bank betreten, scheint eine riesen Gefahr für die Genossenschaft zu sein. Wir erwarten ja von Herzog und Heidel und auch von Werner Schelter keine eidesstattliche Versicherung, dass da Firmen nicht nach § 19 KWG korrekt behandelt worden sind, an denen sie auch noch ganz nah dran sein könnten, wir erwarten nur eine einfache öffentliche Erklärung. Außerdem erwarten wir eine einfache Erklärung was mit dem Aufsichtsrat Peter Träger ist und ob es neben den im Jahresabschluss aufgezeigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weitere Verfahren gibt. Die Vorstände und Aufsichtsräte haben hierzu nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) Auskunftspflicht.

   

Nr. 4360

Judith

22. März 2009, 17:12 Uhr

Betreff: Diese Bank ist mit allen Wassern gewaschen

Liebe Leser dieses Gästebuches, wenn man den Beitrag 4577 liest, dann ist man geschockt, über so viel Unverfrohrenheit, die diese Bank an den Tag legt. Sogar die kleinen Sparer, die sich Monat für Monat, Jahr für Jahr, buchstäblich vom Mund absparen, für das Alter etwas Geld sparen wollen, werden von dieser Bank schamlos und hinterhältig übervorteilt. Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Da verlangen Sparer, die seit Jahren Geld angespart haben, von der Bank die Angabe des Zinssatzes, was sie als Habenzinsen gutgeschrieben bekommen haben. Die Bank verweigert die Zinssatzangaben, was sie über Jahre den Leuten gutgeschrieben haben, soll heißen, die Bank schreibt eine Summe gut und die Leute müssen sich begnügen. Sozusagen, da habt ihr ein paaar Mucken und damit müßt ihr zufrieden sein. Nach dem Motto, "von wegen ihr kontrolliert uns nach, seid froh, dass wir euch überhaupt etwas geben." Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, welchen Zinssatz die Sparer bekommen. Da kann man nur den Sparern raten, wechselt die Bank und legt euer Geld bei der Sparkasse oder einer anderen soliden Bank an. Da wissen sie wenigstens, was sie für ihr sauer verdientes Geld an Zinsen erhalten. Die VR-Bank Fichtelgebirge macht wirklich in alle Richtungen den Weg frei, aber nur für sich selbst. Ihre hohen Managergehälter, Fehlentscheidungen und teueren Dienstfahrzeuge (die sie auch privat nutzen dürfen) müssen ja schließlich von den kleinen Sparern mitbezahlt werden. Wer sollte sie denn sonst bezahlen!?

   

Nr. 4359

Bilanzkenner

22. März 2009, 15:00 Uhr

Betreff: Zur Verhandlung zu den Sparverträgen mit Bonuszahlung

Kann die VR-Bank zum 31. März eigentlich die geforderte vorläufige Bilanz an die Deutsche Bundesbank und die BaFin abgeben? Wenn die Sparverträge nachverzinst werden müssen, dann kommen Millionenforderungen auf die Bank zu. Man kann die Vorstände nur bereits heute dazu auffordern die Risikovorsorge hierfür nicht zu unterlassen. Sie wissen seit Monaten, dass diese Forderungen auf die Bank zukommen können. Diesen Prozess kann man nicht abtun, als ob es ihn nicht geben würde, da gibt man sich in die Gefahr Bilanzbetrug zu betreiben.

   

Nr. 4358

Beobachter

22. März 2009, 14:55 Uhr

Betreff: Warnung vor der VR-Bank Fichtelgebirge auf allen Ebenen

Ein Kunde hat die VR-Bank verklagt, weil es für ich ihn nicht nachvollziehbar ist, wie sein Sparvertrag die letzten 20 Jahre verzinst wurde. Wenn man die Verhandlung vor dem LG Hof beobachtet hat, so kann man nur wieder vor dieser Bank warnen. Musste ein gerichtlich beauftragtes Gutachten (= Link) schon aufzeigen, dass die Bank unverfroren in die EDV eingegriffen hatte, um über den normalen Zahlungsverkehr unerlaubt zusätzliche Zinseinnahmen von allen Kunden herein zu bekommen, so hat man auch keine Skrupel die Sparer um einen gerechten Zins zu bringen. Die Bank behauptete vor Gericht, es hätte keine Vergleichs- oder Bezugsgrößen gegeben, nach dem man das angesparte Guthaben verzinste. Es geht nicht um den Bonus, der eigentlich der geringere Teil der Schlussverzinsung ist, es geht darum, wie man über die Jahre hinweg frei Schnauze die Zinsen für das angesparte Guthaben neben der schön heraus gestellten Bonuszahlung geregelt hat. Bei einer Bank, die laufend Ertragsprobleme hatte, kann man davon ausgehen, dass dies nicht zum Vorteil der Kunden geregelt war, wenn dafür überhaupt keine Kontrolle durch den Kunden möglich war und die Genossenschaftsprüfer dafür nicht interessiert haben. Sogar die vorsitzende Richtern sagte dem Bankanwalt, man möchte doch wissen nach was man als Kunde den Sparvertrag verzinst bekommt. Die Bank erklärte wieder mal, es sei zu umständlich festzustellen, wie man den Sparvertrag verzinst hat in der gesamten Laufzeit. Bankfachleute wissen, dass dazu die Sichtung des Microfiches ausreicht, der mit Sicherheit im Banktresor verwahrt ist und für das normale Bankerauge für jedes Jahr in Minutenschnelle ermittelbar ist. In eine Exeldatei gestellt, ist es für den Auszubildenden im 3. Lehrjahr in Kürze zu ermitteln, wie der Sparvertrag zum Auszahlungsbetrag gekommen ist.

Liebe Leute es wird demnächst ein Urteil dazu geben, widersprechen Sie vorsichtshalber auf die letzten 5 Jahre zurück allen Zinsbeträgen aus fälligen aber auch noch laufenden Sparverträgen. Dabei ist es egal ob es um Bonus- oder sonstige Sparverträge mit Grundverzinsung geht, wo die VR-Bank meinte, sie dürfe die Zinsen festsetzen, wie es ihr gefällt und wie viel man in der leeren Kasse dafür übrig hat.

Doch diesen Hinweis muss man an alle Kunden von Volks- Und Raiffeisenbank in ganzen Land geben, denn diese Praxis, dass dem Kunden kein Vergleichszins geboten wurde, wenn die Sparzinsen nach unten gezogen wurden, oder nach oben nicht mit angepasst wurden, dass dürfte sich dadurch erhärten, dass sich die VR-Bank Fichtelgebirge von einem Anwalt des Genossenschaftsverbandes Bayern vertreten ließ. Lassen Sei überall Ihre Sparverträge nachprüfen, fordern Sie eine Aufstellung wann und wie die Zinsen angepasst wurden und aufgrund welcher Marktzinssituation die VR-Bank Marktredwitz, die RV-Bank Marktredwitz-Selb, die Raiffeisenbank Arzberg-Selb oder irgend eine andere Kreditgenossenschaft im land dies vorgenommen hat und welcher anerkannte Vergleichs- und Bezugswert herangezogen wurde. Auch hier gilt, es kann nicht immer ein anderer Bezugswert sein, den sich die Bank nach Gutdünken aussuchen kann. Wir werden hier über das Ergebnis berichten, klagen Sie gegen diese Methoden und zeigen uns Ihre Verträge auf. Der Schaden eines Bankkunden kann nicht nur über das Kreditgeschäft erfolgen. Übringens wurde die Vorstände Herzog und Heidel zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung aufgefordert. Die Bankvertreter erklärten, dass würden die sicher nie machen. Wo ist die Grenze der Skrupellosigkeit bei dieser Bank und bei den Kreditgenossenschaften? Die neuen Vorstände sind keinen Deut besser als die alten.

   

Nr. 4357

Beobachter

21. März 2009, 12:19 Uhr

Betreff: Bezugsgrößen

Die VR-Bank Fichtelgebirge führt Sparverträge, bei denen die Verzinsung nach Gutdünken erfolgt. Wie sonst könnte deren Anwalt vor Gericht aussagen, dass es für die Berechnung der Zinsen keine Bezugsgröße gibt. Wie wurden dann bittschön die Zinsen berechnet. Wenn es nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bank gehen würde, dann bekommen die Kunden wohl überhaupt nichts. Wer solche Verträge abschließt, der hat von vornherein die Absicht, die Kunden über den Tisch zu ziehen. Ohne Bezugsgröße, d.h. keiner kann die Zinsvergütung nachprüfen. Das ist doch das Mindeste, dass zwei Vertragspartner die Vertragsregularien transparent machen. Vertrauensbildend sind solche Maßnahmen nicht.

   

Nr. 4356

Aus der Region

20. März 2009, 10:06 Uhr

Betreff: Demontage des Herrn Johannes Herzog?

Was wollen wir dem Ex-Prüfer und Vorstand Johannes Herzog wenn wir die Aussagen im Jahresabschluss 2007 (= Link) sehen? Da steht in der Prüfungsberichtsverordnung lauf dem Eintrag Nr. 4572, dass man ausfallgefährdete Kredite besprechen muss und Johannes Herzog behauptet, er hätte von den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements nichts gewusst, wie die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) berichtete? Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) steht aber doch die Aussage von Herrn Grothoff, dass der Flexkredit im Prüfungsbericht 2001 genannt war, also unter der Prüfungsteamleitung Grothoff / Herzog. Bestätigt Herr herzog mit seiner Zeitungsmeldung, dass sein Kollege und er dann die nächsten Jahre die Augen verschlossen haben, wenn man weiß, dass die Überziehungen im Eiltempo weiter gewachsen sind. Wie will Herr Herzog es für sich und seine Prüferkollegen erklären, wenn die Berichtsverordnung aufgibt, dass man diese Kredite auflisten muss und sie besprechen muss? Sind die Kredite in den Risikoklassen 2 und 3, die man später in Summe in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) benannt hat, nicht alle in den Listen vorhanden und von den Prüfern mit manchmal zehn Verbandsrevisoren und mehr am Tag bei der VR-Bank Marktredwitz und mit den Vorständen und allen Aufsichtsräten eingehend „besprochen“ worden? Wurde besprochen wie man die Sachen in Ordnung bringt oder wie man gemeinsam rauskommt, ohne selbst den gezwickt zu werden? Wie erklärst sich sonst, dass Raimund Grothoff am 30.06.2005 erklärte, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte? Ist es keine Einsicht, wenn die Prüfer darüber berichten, muss man sich dann nach § 38 Genossenschaftsgesetz nicht die Kreditunterlagen zur eingehenden Prüfung geben lassen? Wieso hat man also im Juni 2007 noch für den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) gesorgt? Wer ist aber der Maulwurf bei der VR-Bank wenn Johannes herzog angeblich von der Durchsuchung im November und Dezember 2007 „überrascht“ war? Wer sagte den Staatsanwälten und der Kripo, dass ‚die Bank im Besitz von Unterlagen sein könnte, die für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein könnte.’ Wieso haben Herr Grothoff und Herr Herzog die Bedeutung im Rahmen der Prüfung nicht erkannt.

Die Prüfer müssen doch gesehen haben wo und was diese genossenschaftsrechtlich untersagten Kredite waren. Wie gut ist es also, den Bock zum Gärtner zu machen? Wie gut ist es den Prüfer zum Vorstand zu machen, der für Freispruch sorgt, obwohl Aufklärung not tut und staatsanwaltschaftliche Ermittlung ansteht? Geht es jetzt schon um damit zusammenhängende Verstöße gegen das Kreditwesengesetz in der Vergabe von Großkrediten? Wird es Zeit, dass die Staatsanwaltschaft schaut ob die Bank auch in anderen Bereichen in Besitz von „Unterlagen" ist? Die Aufsichtsräte und Vorstände versuchen sich zur Zeit doch durch Schweigen einen Freispruch zu verschaffen, oder nach was sieht es aus?

   

Nr. 4355

Kunde

20. März 2009, 09:51 Uhr

Betreff: Ist dieser Tage nicht die Verhandlung wegen den Sparverträgen

Könnte es sein, dass dieser Tage die Verhandlung wegen der Grundverzinsung der Sparverträge gegen die VR-Bank ist? Geht Herr Herzog und Herr Heidel selber hin? Macht die Bank dann eine Risikovorsorge im Abschluss 2008 nach dem HGB?

   

Nr. 4354

Genossenschaftler

19. März 2009, 20:27 Uhr

Betreff: Ãœber was gibt es bis zur Genossenschaftsakademie hoch keine Ausbildung?

Fragen Sie mal führende Genossenschaftsbanker ob sie über zwei Felder Ausbildung erhalten haben von den Regionalschulen hier in Bayern in Grainau und Beilngries bis zur Akademie am Schloß Montabaur in Rheinland-Pfalz? Fragen Sie ob sie Ausbildung über das Genossenschaftsgesetz erhalten haben und über Wirtschaftsprüferordnung und Prüfungs (-berichts) verordnung. Die Bankleute werden zum allergrößten Teil mit Nein antworten. Warum unterrichtet der Genossenschaftsbereich seine führenden Leute in diesen Feldern nicht oder kaum?

   

Nr. 4353

Aus der Praxis

19. März 2009, 20:14 Uhr

Betreff: Prüfungsberichts verordnung, verleugnet sich ein ehemaliger Prüfer Herzog selbst?

Darf ich mal ein bisschen auf die Sprünge helfen. Ich glaube im Fall der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz verleugnet sich eine ehemaliger Prüfer selbst und seine frühere Arbeit. Ich möchte da auf die Prüfungsberichtsverordnung (= Link) verweisen, die ja auch den Stellenwert eines Gesetzes einnimmt. Mit Unterabschnitt 2 beginnen ab § 52 die besonderen Angaben zum Kreditgeschäft. Dort heißt der Zweite Titel Besprechung von bemerkenswerten Krediten und bemerkenswerten Kreditrahmenkontingenten. In § 59 Bemerkenswerte Kredite (= Link) heißt es in Abs. (1), Satz 1: Alle bemerkenswerten Kredite sind nach Risikogruppen gegliedert nach Maßgabe der §§ 60 bis 66 einzeln zu besprechen und alphabetisch in einem Gesamtverzeichnis unter Angabe der Fundstelle aufzuführen. Unter „besprechen“ ist natürlich gemeint, dass die Besprechung mit den Organen der Bank neben der mündlichen Information im Grunde über den Prüfungsbericht zu erfolgen hat. Der Paragraph zeigt doch klar auf um was sich ein Prüfer kümmern muss, um schwierige Kreditverhältnisse mit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Abs. (3) sagt das die Großkredite aufzulisten sind, also ohne Ausnahme und Auflisten heißt nichts anderes als zu prüfen. § 60, Allgemeine Angaben zur Kreditbesprechung (= Link) gibt dem Prüfer vor was er zu prüfen hat, da bleibt kein Spielraum auch nicht für Ausreden wie in Marktredwitz, der Prüfer muss solche Kredite auf Herz und Nieren prüfen und einzeln im Prüfungsbericht erläutern, neben einer gesonderten alphabetischen Liste. Aber Herr Herzog und Herr Grothoff mussten natürlich auch § 65, Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten (= Link) erfüllen. Sie mussten sich selbst über eine Prüfung über die Werthaltigkeit der Kredite ein Bild verschaffen und dies in den Einzelkreditbesprechungen zu den Kreditberichten erläutern. Und so werden solche Kreditbesprechungen und Prüfungsberichte natürlich auch innerhalb der Prüfungsleitung (Grothoff und Herzog) besprochen und beraten und jeder Prüfer erfährt vom Inhalt des gesamten Berichtes und vom Einzelergebnis wenn andere Teammitglieder der Kreditfall bearbeiten. Vielleicht berichtet Herr Herzog ja mal darüber wie es nun möglich sein soll, dass festgestellte Einzelwertberichtigungen dann nicht im Jahresabschluss der Bank verarbeitet werden können laut den Lageberichtsvermerken (= Link), oder warum Gerüchte kursieren, er weise die Schuld von sich und sage immer die Aufsichtsräte seien an den alten Kreditfällen weit mehr beteiligt als er als früherer Prüfer. Die Prüfer sind es weit mehr gewesen die die Dinge vor Ort mit allen Unterlagen und mit allen edv-technischen Möglichkeiten durchleuchten. Herr Herzog hätte seine Erkenntnisse aus Prüferzeiten unverzüglich als Gesamtverantwortlicher der Bank verwenden müssen um die schlimmen Zustände abzustellen. Es gibt nur zwei Thesen, entweder er konnte es nicht oder aber er wollte die Zustände gar nicht verändern, sondern für seine Zwecke nutzen.

   

Nr. 4352

manfred

19. März 2009, 18:03 Uhr

Betreff: Wieso soll man nicht erkennen, wer hinter einem Kredit steckt?

Geht es bei der VR-Bank Marktredwitz tatsächlich darum, dass sich eine ehemaliger Prüfer raus reden will, er kennt den § 19 des Kreditwesengesetzes, Abs. (2) (= Link) nicht? Wenn ein Prüfer das Gebetbuch der Kreditvergabe nicht kennen will, ja für was will er denn da sein und seine Aufgaben erfüllen.

KWG, § 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 13b und 14 und des Kreditnehmers, Abs. (2) beginnt wie folgt: Im Sinne der §§ 10, 13 bis 18 gelten als ein Kreditnehmer zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines solchen Beherrschungsverhältnisses als Risikoeinheit anzusehen sind, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass, wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt.

Solche Verhältnisse aufzudecken ist doch eine der Grundaufgaben der Prüfung im gewerblichen Kreditgeschäft der Banken. Wie kann ein Prüfer prüfen? Doch nur in dem er die Kreditvergabe Schritt für Schritt nachvollzieht, sich also in die Situation des Bankers oder im Großkreditfall dann des Bankvorstandes Punkt für Punkt hineinversetzt. Für einen Prüfer gibt es die Ausrede nicht, er habe über ein Kreditverhältnis nicht Bescheid gewusst und schon gar nicht über ein Großkreditverhältnis, die müssen laut Prüfungsordnung und Gesetz lückenlos geprüft werden. Ein Aufsichtsrat hat in den seltensten Fällen die Möglichkeit soviel Einblick in die Kredite zu erhalten und schon gar nicht den zeitlichen Rahmen dafür. Der Prüfer ist im Grunde das stille Gewissen des Bankvorstandes und er kennt die Problemkredite genauso wie der Vorstand selber und die Herren Grothoff und Herzog kannten beispielsweise Gold, Gold, Gold und Flex und wie sie alle umschrieben werden, bis in die tiefsten Abgründe.

Bevor eine Prüfer den Kredit an sich prüft, muss es doch die rechtlichen Verhältnisse des Kreditnehmers prüfen. Wie kann er das prüfen? Doch nur in dem in den Kreditunterlagen zwingend Gesellschaftsverträge da sein müssen und auch die Handelsregisterauszüge in zeitnaher Form und bei Großkrediten auch Steuerunterlagen im Zusammenhang mit § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link). Wenn sich ein Prüfer davon nicht überzeugt, dann sind doch alle Kreditverträge und alle Sicherungsverträge und alles was sonst vorhanden ist nur Makulatur. Zu einem Kreditverhältnis gehört immer die Prüfung des Geschäftspartners. Einen Privatkredit kriege ich nur mit einem gültigen Ausweis, sogar dann, wenn der Banker glaubhaft darlegt, man würde den Kunden kennen, sonst darf der Banker nach den Legitimationsverpflichtung der Abgabenordnung schon gar kein Konto eröffnen. Die Legitimation im Firmenbereich ist nun mal der Gesellschaftsvertrag der Firma und der Handelsregisterauszug und im Gesellschaftsvertrag muss man nach dem § 19 KWG die Beherrschungsverhältnisse prüfen, sonst darf man keinen Kredit ausgeben. Will also Herr Herzog heute behaupten er hätte die Vorstände Heger, Wolf und Krämer so arbeiten lassen, dass die sich nicht mal veranlasst gesehen haben die rechtlichen Verhältnisse der Firmen, an die Millionenkredite ausgegeben wurden, zu prüfen und richtig festzuhalten und die Risikoverhältnisse nach dem § 19 KWG zusammen zu führen. Glaubt man sich da an den Satz von Reinhold Wolf erinnert, dass marktoperative dynamische Vorstände die Rahmenbedingungen nicht erfüllen konnten und die Prüfer still zugesehen haben.

Die Prüfer können sich auch nicht raus reden, sie hätten von den Krediten nichts gewusst. Was da mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) bekannt gegeben wurde, das stammt aus dem Risikobericht der Bank und den Prüfungslisten der Bank, die wiederum über eine nicht öffentlich bekannte Auswertung zum Jahresabschluss, der sogenannten Datenübersicht, Grundlage für viele prüfungstechnisch relevanten Werte zur Abschlussprüfung sind und es sind keine Summen die da raus kommen, die Summen ergeben sich aus der Auflistung der problembehafteten, latent gefährdeten Kreditverhältnisse. Die Solvabillitätsbilanz benennt diese Kreditverhältnisse klipp und klar Risikoklasse 2 und Risikoklasse 3. Diese Kreditverhältnisse haben die Prüfer wiederum lückenlos zu prüfen, vielleicht mit Ausnahmen von Kleinbeträgen.

Das ganze Drum Herum um das Wissen des Herrn Herzog ist wieder nur ein brotloses Ablenkungsmanöver von der unbestreitbaren Beteiligung der Prüfer an den Ausfällen weswegen die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume durchsucht hat und die Staatsanwaltschaft wird wieder nur über ausgebildete Fachleute nachvollziehen, ob Heger, Wolf und Krämer die Kreditvergabe korrekt vorgenommen haben. Sie machen die Arbeit von Grothoff und Herzog nach, die die zwei und die ganzen Prüferhorden unkorrekt gemacht haben dürften. Und wenn dann Herr Herzog und Herr Heidel Gesamtprokurist und Vorstand werden, dann haben sie schnellstmöglich ihrerseits die Kreditverhältnisse zu überprüfen, für die sie ab sofort zuständig sind und die sind nun mal mindestens alle Großkredite nach § 13 KWG. Ohne Ausnahme und keine Ausrede und wenn ungesetzliche Verhältnisse bestehen, dann müssen die von den neuen Vorständen bereinigt werden, wenn nicht, dann sind die ungesetzlichen Verhältnisse ab sofort ihre eigenen und sie sind genauso unverzüglich in der Haftung. Wollen diese Leute diese Dinge nur durch ihre eigene Unfähigkeit begründen, es sieht danach aus, eine andere Ausrede kann einem dazu nicht einfallen. Wenn heute große Kreditnehmer kippen, weil vor Jahren schon die Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG nicht aufgedeckt worden ist, dann sind dafür in erster Linie die Vorstände verantwortlich aber genauso die Prüfer und genauso Aufsichtsräte, wie der heutige AR-Vorsitzende, der in einer Firma eventuell selber drin steckt und alle Aufsichtsräte, die über andere Informationen bescheid wissen, wie eventuell der Kreditausschussvorsitzende durch seine Tätigkeit als steuerlicher und wirtschaftlicher Berater. Aber es gilt auch für alle anderen Aufsichtsräte die die richtige Aufklärung nicht fordern.

   

Nr. 4351

Einer der es weiß

19. März 2009, 12:38 Uhr

Betreff: Niedergang?

Was passiert, wenn die großen Kredite platzen. Kommt es dann auf, daß es keine Zusammenführungen zur Kreditnehmereinheit gegeben hat. Auch wenn es viele Einzelengagements sein sollten, sie hängen doch alle wirtschafltlich zusammen. Wenn ein Teilbetrieb kippt, dann wird das doch zum Flächenbrand. Wie will man dann argumentieren. Etwa so: Man hat nicht gewusst, daß es wirtschaftliche und rechtliche Verflechtungen gibt. Oder der Kunde hat uns Informationen vorenthalten. Das zählt doch alles nicht. Information ist Holschuld! Das Zusammenführen von Kreditnehmereinheiten ist doch einer der Hauptschwerpnkte jeder Kreditprüfung des Genossenschaftsverbandes. Daß es der Prüfer nicht bemerkt haben will - da stellt sich der zuständige Prüfer ein Zeugnis vollständiger Unfähigkeit aus. Wenn sich Johannes Herzog jetzt damit herausreden will, er habe das nicht gesehen, dann hat er entweder ein Augenleiden oder er hat bewußt darüber hinweggesehen. Er hätte diesen Sachverhalt den Aufsichtsräten sofort mitteilen müssen und hätte dies im Prüfungsbericht festhalten müssen, damit der Vorstand diese gravierenden Mängel abstellt. Man kann nicht erwarten, daß die Aufsichtsräte das KWG rauf und runter beten können. Dafür gibt es die Wirtschaftsprüfung, die den Aufsichtsräten erklärt um was dabei geht. Das Aufsichtsratsgremium benötigt die Prüfung zur Unterstützung ihrer Kontrolltätigkeit - und nicht daß es durch den Prüfer gegängelt und unter Druck gesetzt werden. Es ist schon eine unglaubliche Frechheit und Perversion, daß den Aufsichtsräten die wichtigen Informationen vorenthalten werden, um sie dann aufgrund der Untätigkeit un druck zu werden. Ein Spiel. das der Johannes Herzog bei seinem früheren Arbeitgeber - dem Genossenschaftsverband Bayern - als erstes erlernt hat. Das scheint aber wirklich das Einzige zu sein was man dort lernen kann. Denn eine Bank zu steuern und führen, damit scheint es nicht weit her zu sein. Man betrachte nur den Bilanzsummenschwund, der Verkauf der Ostfilialen, den Verkauf der Forderungen zur BAG Hamm und das lächerliche Betriebsergebnis. Wenn solche Leute an die Veranwortung kommen, dann ist der Niedergang des jeweiligen Unternehmens schon vorgezeichnet.

   

Nr. 4350

Geschichtenleser

18. März 2009, 21:19 Uhr

Betreff: Ein Baum

Der Uwe l hat in seinem Garten eine neue Baumart kreiert. Denn was da steht ist der absolute Kahlschlag. Es ist nicht mehr zu erkennen, was für eine Sorte Baum dort steht. Die bayerische Fahne hängt auf halbmast um den Stamm gewickelt. Es schaut so aus, als habe unser Uwe schon die Rautenfahne schon aufgegeben und sie hängt noch da, wie vergessen aus gefühlten glorreichen Zeiten. Vielleicht ist sein Käpt'n Johannes schon von Bord gegangen und sein
1. Offizier hat es noch nicht bemerkt. Vielleicht hat er in vorausschauenden Gehorsam die Stellung gehalten, während sein Käpt'n das manöverierunfähige Schiff auf Grund laufen lässt. Er hat sich ja schon einen neuen Posten auserkoren. Er möchte als Präsident der Bürgerstiftung kandidieren. Das wird ihm ewigen Ruhm einbringen. Ein Platz in der Ruhmeshalle der Walhalla ist schon reserviert. Und Uwe salutiert noch, obwohl im das Wasser schon mehr als Oberkante Unterlippe steht. Er steckt mittlerweile so tief im Strudel, dass es nicht mehr die Frage ist, ob er untergeht, sondern wie? Nicht mehr mit fliegenden Fahnen. Die bayerische Fahne ist fast nicht mehr zu erkennen. Auf welche Fahne der Uwe noch setzt. Ist es die Badische. Die scheint auch schon ausgebleicht, da wird es schwer fallen, damit Renommee' zu machen. Der Baum in seinem Garten - es ist schon fast eine Beleidigung für einen Baum - ähnelt mehr einem zusammengeschossenen Kriegerdenkmal - als der Zierde eines Hauses im Millionenviertel. Fehlt oben drauf nur mehr eine Zipfelmütze oder der Uwe soll sich von seinem Vorgänger, dem Karl, dessen Narrenkappe ausleihen. Das wär dann das Sahnehäubchen, als Klecks oben drauf. Bleibt nur zu hoffen, dass der stolze Baumbesitzer nicht auf die schnöde Idee kommt und kurzerhand den Baum umsägt. Wie leicht könnte er damit zu Schaden kommen. Außerdem wird der Baum vom Wunsiedeler Kreis zur Gedenkstätte auserwählt. Denn so wie der Baum ausschaut, so schaut auch die Bank aus, in der unser Uwe Vorstand spielen durfte.Oder das Homa-Gebäude, wo auch nichts Wertvolles zu entdecken ist. Total zerfleddert, ohne Substanz, ohne Leben, ohne Perspektive, ohne Gedanken an das Umfeld, nur auf den eigenen Nutzen ausgerichtet. Deshalb die dringende Bitte, den Baum so stehen zu lassen wie er ist. Die Bevölkerung wird gebeten, ihr Mitgefühl durch das niederlegen von Blumen und dem Anzünden von Kerzen zu bezeugen. Dann hat unser Uwe wenigsten durch seinen Baum einmal die Aufmerksamkeit, die er sich erwünscht hat. [bild=Fahne1(pic_33.jpg)]

   

Nr. 4349

Beobachter

18. März 2009, 20:50 Uhr

Betreff: Dumm gelaufen

Herr Herzog, kommen Sie mit Ihren Beißerchen an Ihren Hintern? Ich glaube da würden Sie sich gern hinbeißen. Dumm gelaufen, hätten Sie den Deal mit Vogtland und dem Sicherungsfonds ein Jahr früher gemacht, dann hätte kein Schwein Rückschlüsse ziehen können. Über die Offenlegungspflicht der Solvabilitäsbilanz wird Ihr Stillschweigen zum Spießrutenlaufen. Manchmal ist unser Herrgott doch ein bisschen schneller als wir hier unten denken können und hält Überraschungen parat. Übrigens wo ist die Bilanz- und Erfolgsübersicht zum Jahresabschluss, die fehlt mir in diesem Jahr noch auf dieser Seite?

   

Nr. 4348

Uwe

18. März 2009, 20:38 Uhr

Betreff: Klare Frage, wird gegen weitere Personen ermittelt?

Warum steht nicht im Vertreterversammlungsprotokoll dass man darüber aufgeklärt hat was es mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und den Durchsuchungen auf sich hatte? Sie müssen die Mitglieder genauso aufklären wie die Vertreter und nicht Ihre Multiplikatoren zu Geheimnisträgern machen. In diesem Fall muss man Ihnen die Frage in der Negativform stellen, wird gegen andere Personen auch ermittelt? Gegen Aufsichtsrat und Kreditausschussvorsitzendem Peter Träger, gegen Vorstände Johannes Herzog im Zusammenhang mit den alten Vorständen und wegen der Waldeslust auch im Zusammenhang Uwe Heidel und Notvorstand und Aufsichtsratsvorsitzendem Werner Schelter? Verbergen Sie uns was wegen den Kreditzusammenführungen, was uns noch umhaut? Keine Antwort, keine Dementis meine Herren? Müssen wir das als Eingeständnisse werten? Nehmen Sie bitte ganz ganz hurtig Ihren Hut. Wer eventuell so im Fokus der Staatsanwaltschaft steht, der kann nicht unser Geld verwalten und darüber urteilen ob unsere Kredite normal, oder ein Wertberichtigungs- oder Abwicklungskredit ist.

   

Nr. 4347

Leser

18. März 2009, 20:20 Uhr

Betreff: Was soll denn das sein?

Kann mich um Himmels Willen jemand aufklären was das für ein Bild (= Link) sein soll? Bürgerkrieg zwischen Hochrhein und Bayern? Welches Land repräsentiert denn die oben flatternde Flagge? Sind da Fallschirmspringer notgelandet, ist keine Leiter da die Fahnen zu bergen? Muss der Hausbesitzer vor dem nächsten Sturm angst haben, oder kommt der Förster und ordnet die Fällung des Baumes wegen Käferbefall an? Vielleicht kann uns ein Bankvorstand Auskunft geben ob er gar einen Ausguck plant. Als Fahnenmast eignet sich das Gestänge nicht besonders. Oder ist es wirklich Halbmast für eine abgefrackte Bank?

   

Nr. 4346

Genossenschaftler

18. März 2009, 16:18 Uhr

Betreff: Nochmal zur Solva

Soviele Leute lesen diese Seiten. Es ist nur fair sie auf die Knackpunkt hinzuweisen. Die wenigen Seiten, die schon in Eintrag Nr. 4548 mit der Sovabilitätsbilanzveröffentlichung (= Link) aufgezeigt worden sind, sind ganz wesentlich, die zu beachten sind, die Eigenkapitalentwicklung, verglichen mit dem Vorjahr, die Adressausfallrisiken nach Branchen aufgeschlüsselt und rechts unten, leicht zu übersehen, die Entwicklung der Wertberichtigungen mit Fortschreibung, Auflösung und Verbrauch, also nichts mit Verrechnung aller undurchsichtigen Faktoren. Der Wind weht von vorne und nicht von hinten.

Ob das vielleicht ein Omen ist, dass ausgerechnet die bayerische Fahne auf Halbmast hängt! [bild=Fahne(pic_32.jpg)]

   

Nr. 4345

Genossenschaftler

18. März 2009, 15:47 Uhr

Betreff: Daneben haben wir stillschweigend unsere Kunden über den Jordan geschickt

Wie liest sich das, was uns in Eintrag Nr. 4563 mit dem Jahresabschluss vom letzten Jahr aufgezeigt wird. Wenn man den Bundesanzeiger dann noch genau anschaut, sieht man, dass man noch mal Gebühren zahlen musste, weil man das Vertreterversammlungsdatum in der Veröffentlichung vergessen hat. Herr Herzog sollte die Gebühren doch selber übernehmen. Aber der Satz: „Daneben hat die Bank mit einem Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe den Kauf von Abwicklungskrediten und Bestandsimmobilien im Bereich des Oberen Vogtlandes vereinbart“, ist der menschenverachtend? Außerdem hat man nicht den Kauf, sondern den Verkauf vereinbart von Abwicklungskrediten und Bestandsimmobilien, also Rettungserwerbe, Abwicklungskredite aus den in der Spitze 50 Mio. € latent ausfallgefährdeten Krediten aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Es ist die Bezeugung der Gefahr Herzog und VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz für die Kreditkunden der Bank und die ganze Region. Die Offenlegungspflicht in der SolvaVerordnung ist die Veröffentlichung des Offenbarungseides dieses Mannes. Wir werden es ablesen können, was Marktredwitz verloren hat, was die Volksbank Vogtland dazu bekommen hat, wir werden es ablesen können, wie sich die Wertberichtigungspositionen verändert haben zwischen dem 31. Dezember 2007 und 2008 und wir werden daraus ersehen können, wie viel Kredite dazwischen mit der BAG Hamm abgewickelt und zermalmt worden sind und wir werden über das Eigenkapital ersehen, was Herr Herzog als Geschenk aller deutschen Genossenschaftsmitglieder vom Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zu seiner persönlichen Stütze seiner Position erhalten hat. Wie wurde hier schon gesagt, es ist nur noch zum K..... wie diese Bankleute in Namen von Raiffeisen und Schulze/Delitzsch über Menschen drüber steigen. Herr Herzog geben Sie der Öffentlichkeit bekannt wo Sie die Solva veröffentlichen werden, dies verlangt das Gesetz, damit man endlich ihre Leistungsbilanz errechnen kann.

   

Nr. 4344

Bernhard

18. März 2009, 14:32 Uhr

Betreff: Wird eine Ermittlung gegen aktuelle Vorstände auch nur im Beisatz erwähnt

Im elektronischen Bundesanzeiger sind zum Jahresabschluss der VR-Bank für das Jahr 2007 ein paar hier aufgezeigte Auszüge (= Link) mit ganz wesentlicher Tragweite veröffentlicht. Vom 29. November 2007 bis 18. Dezember 2007 hat die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Bank durchsucht. Warum die Frage an die Vorstände und an die Aufsichtsräte? Hat die Staatsanwalt auch Ihnen misstraut, dass Sie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen würden? Was schreiben Sie denn in den diesjährigen Lagebericht an welchen Perioden die Bank weiter durchsucht wurde zu den sonstigen wichtigen Vorgängen im Geschäftsjahr 2008? Wieso aber musste man Reinhold Wolf noch entlasten, obwohl man in der Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 (= Link) dann im Tagesordnungspunkt 3 b) bekannt gab, dass man zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn und seine Kollegen Heger und Krämer stellen würde? Wollten sich Johannes Herzog und Uwe Heidel die Entlastung für die Waldeslust nicht versauen lassen? Bei der VR-Bank bleiben immer die wesentlichen und wichtigen Fragen offen, so kann man es einfach nicht glauben, dass die Organkredite gegen die Aufsichtsräte nur diesen Betrag ausmachen sollen, den man hier veröffentlicht hat.

Aufklärung tut wirklich not, denn die Not der Bank entsteht durch die Verheimlichungstaktik der Bank. Das Schlimmste an diesem Haus ist es, dass sich immer die Oberen retten müssen, es aber nicht anders machen wie Leute wie Zumwinkel und Co., absahnen, sich unschuldig geben und sich sogar noch als Opfer präsentieren, aber in die Taschen der unbekannten Masse greifen. Herr Herzog sollte nur an seinen neuen BMW denken, dann weiß er, was wir draußen von so etwas halten. Wenn die Kreditblase platzt, dann machen wir es wie nach dem Spruch seines Freundes Raimund Grothoff, wenn man mit ihm fertig ist, ist nicht mal mehr unter einer Brücke für ihn ein Platz. Jeder Kredit, jede falsch veröffentlichte Zahl, jedes Ding, was man uns verheimlicht, geschieht unter seiner persönlichen Regie.

Haben die Staatsanwälte die Dienstaufhebungsverträge mit Heger und Krämer mitgenommen, gesetzeswidrig gegen § 34 Genossenschaftsgesetz unter Verzicht auf alle Ansprüche? Bei so einem Satz hat man ja Angst ob man auf Kreditansprüche auch verzichtet hat. Wird untersucht ob diese Verträge den Sachverhalt der Beihilfe erfüllt haben könnten, oder ob sie gar selber Untreuetatbestände erfüllt haben könnten? Dienstaufhebungsverträge die mit größter Wahrscheinlichkeit vom Genossenschaftsverband geschrieben worden sind, als Raimund Grothoff und Johannes Herzog ohne Pause in der Bank waren, aber sogar Goldmärchen nicht mitbekommen haben wollten, obwohl ihnen über die Überziehungslisten die Augen übergehen mussten? Wer nichts sagt, der lässt nur Spekulationen darauf zu, dass er selbst tief im Schlamassel steckt. Und noch viel schlimmer als ein Goldmärchen ist das Märchen, dass ein Prüfer die Kreditprobleme nicht gesehen haben will und sie nicht verhindern hätte können, hätte er sie nicht zur strategischen Übernahme der Vorstandsposition verwendet. Wer solche Spekulationen nicht im Keim erstickt, der beschädigt das Image eines Betriebes in unverantwortlicher Art und Weise. Wer soll einer Bank vertrauen, wenn die Führung nicht sauber ist. Auf so einer Basis ist keine Neuanfang möglich und die Bürgerstiftung ist kein Imagegewinn für ihn, man hat längst gemerkt, dass es nur das Kaschieren seiner Unfähigkeit ist mit Hilfe von Leuten, die mit in seinem schwankenden Boot sitzen. Keine Steuerzahlungen wie es uns Interessant zeigt, dass ist ein Diebstahl an der Region, 332 € im Jahr 2007, kein Geld für die Bankfassade, aber sich über die Bürgerstiftung profilieren, unglaublich. Mit der Arbeit des heutigen Vorstandes scheint man aber auch die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds noch mehr zu bestehlen.

   

Nr. 4343

Veronika

18. März 2009, 00:05 Uhr

Betreff: Solvabilitätsbilanz gleich beim Wunsiedeler Kreis einreichen

Wie heißt das Ding mit dem unaussprechlichen Namen, Solvabilitätsbilanz (= Link)? Herr Herzog soll doch mal die Spalten alle ausfüllen mit Adressausfallrisiken und Einzelwertberichtigungen usw. und dann beim Wunsiedeler Kreis zum Kontrollieren abgeben, dann kriegt er hier nicht so viel Haue, wenn das vorher schon ordentlich geprüft ist, was man ja bei den Revisoren vom Verband nicht unbedingt behaupten kann. Also auf gehts, wir sind gespannt wie ein Flitzebogen.

Was ist übrigens mit dem Brief vom Webmaster aus Eintrag Nr. 3613 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter? Ist der endlich beantwortet worden? Der scheint mir aktueller denn je. :danke:

   

Nr. 4342

Susanne

17. März 2009, 22:57 Uhr

Betreff: Herr Herzog ist zuerst verantwortlich für den Arbeitsplatzverlust bei den Kunden

Geht es schon wieder darum, dass Herr Herzog versucht die Verantwortung für die Großkredite auf die Aufsichtsräte abzuwälzen? Ein ehemaliger Prüfer der die Dinge sieht und nicht einschreitet ist hundert Mal mehr Schuld als die Aufsichtsräte, die Prüfer haben viel mehr Zeit und auch Einblick in die Unterlagen und natürlich auch eine gewisse fachliche Ausbildung, oder nicht Herr Herzog? Mit welcher Eignung will man sonst Vorstand werden? Mit der Eignung die Mitglieder und die Öffentlichkeit zu täuschen. Als Gesamtprokurist muss man sich dann sofort um die Dinge kümmern, oder musste man da weg sehen, für was man für einen Verzicht auf alle bekannten und unbekannten Ansprüche sorgen musste? Nein, Herr Herzog ist hauptverantwortlich für diese Großkredite. Wenn da einer platzt, dann geht er voll auf seine Kappe. Jeder verloren Arbeitplatz in dieser jetzt so krisengeschüttelten Branche geht auf ihn, weil er nicht zur rechten Zeit die rechten Dinge veranlasst hat. Das Einzige was er getan hat, aus dem Bereich auch noch den Aufsichtsratsvorsitzenden geholt.

   

Nr. 4341

Aus der Nähe

17. März 2009, 22:34 Uhr

Betreff: Keine Kreditklemme, aber eine Kreditblase?

Allerortens reden die Genossenschaftsbanken, sie hätten keine Kreditklemme. Aber wieso reden die Sparkasse sie hätten eine Kreditklemme, weil die anderen zu gute Kundenkonditionen bieten? Haben die Genossen keine Klemme weil keiner mehr einen Kredit bei ihnen haben will? Ist es so toll, wenn man in den Börsenberichten gelobt wird, man hätte die Bad Bank zur Entsorgung der notleidenden Kredite mit der BAG Hamm längst installiert bei den Volks- und Raiffeisenbanken? Kommt das in Börsenkreisen gut an, aber nicht bei den Kreditkunden in unseren unsicheren Zeiten?

Vielleicht ist es aber in Marktredwitz sogar noch anders gelagert. Könnte es sein, dass Herzog und Heidel Kreditblasen haben? Könnte es sein, dass wenn die Eiterblasen platzen, dass die Region noch mehr leidet wie jetzt schon? Ab sofort können wir alles lesen meine Herren, jetzt haben sie die Pflicht offen zu legen, was sie bisher versteckt haben.

Traurig ist es immer wieder von Herr Herzog von der Bürgerstiftung zu hören. Eine Bank wie die VR-Bank müsste jährlich Millionen an Gewerbesteuer bringen. Im letzten Abschluss war neben dem Hinweis auf die Ermittlungen gegen Heger, Wolf und Krämer gestanden von was man die Dividende gezahlt hat, von den steuerfreien Beteiligungserlösen. Wir können die Dividende bezahlen verkündet Herr Herzog neben einem Kirchenmann aus Rom, armes Deutschland, arme VR-Bank Fichtelgebirge, du bist geschlagen mit den schlimmsten Blendern der Nation. Es ist ein Trauerspiel wenn man damit sagen will man hätte das Image verbessert, wen man die normalen Abgaben seit jetzt bald zehn Jahren schuldig bleibt. Es ist tatsächlich ein Schuld.

   

Nr. 4340

Innerer Kreis

17. März 2009, 21:46 Uhr

Betreff: Ein bißchen mehr Etikette

Einer der gehobenen Herren der VR-Bank Fichtelgebirge sollte sich halt mit seinen unflätigen Kraftausdrücken in der Öffentlichkeit zurückhalten, wenn er zu tief ins Glas geschaut hat. Dies kann er bei sich zu Hause, in seinem privaten Ambiente, sozusagen unter seines gleichen, machen. Des weiteren kann passieren, wenn man zu tief ins Glas guckt, dass man Bankinternes ausplaudert, was nicht passieren sollte. Die Künstler, Zigarrenpaffer und Glasgucker sollten lieber den Weg frei machen,
Es wäre schön, wenn die Vabanquespieler unser beschauliches Fichtelgebirge verlassen würden, denn am Ende muss man feststellen, dass die alten Vorstände, trotz ihrer Verfehlungen, bessere Bilanzen vorzuweisen hatten, als die Hütchenspieler, die nach ihnen kamen.

   

Nr. 4339

Genossenschafter

17. März 2009, 16:08 Uhr

Betreff: Organe einer Genossenschaft und Organkredite nach § 15 Kreditwesengesetz

Die Organe einer Genossenschaft stehen in § 13 der Satzung, es sind dies A. Der Vorstand, B. Der Aufsichtsrat und C. Die Vertreterversammlung. § 15 Kreditwesengesetz, Organkredite (= Link) sagt wieder welche Kredite an Vertreter der Organe als Organkredit zu behandeln sind und zwar aus dem Sicherheitsaspekt für eine Bank. So ist ein Kredit an einen Aufsichtsrat ein Organkredit aber nicht der an einen Vertreter. Auch die Ehepartner sind ja keine Organe nach der Satzung aber es sind Organkredite. Peter Träger steckt also als Organkredit in Abs. (1), Nr. 3. Firmen als KG, GmbH usw. wären es nach der Nr. 7. Da steckt auch der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter mit seiner Firma drin, da ist er Prokurist. Wer ein Unternehmen leitend vertreten darf, der ist Organkredit nach dem KWG, auch wenn die Firma sicher kein Organ der Genossenschaft ist. Und wenn Kredite an Privatpersonen mit Firmenkrediten zusammen kommen, dann zählt dies wiederum im KWG als eine Kredit, eine sogenannte Kreditnehmereinheit. Aber es im Detail schon noch ein bisschen komplizierter als nur auf diese paar Sätze beschränkt.

   

Nr. 4338

Naiver

16. März 2009, 21:40 Uhr

Betreff: Auflklärung tut not

Wer kann mir hier weiterhelfen. Ständig lese ich hier über Organkredite. Dass der Peter Träger (mein Steuerberater) in den Schlagzeilen ist. Wieso ist der Organ der Bank. Er ist doch Vorsitzender des Kreditausschußes. Wenn ich den nicht gehabt hätte, wer weiß, ob ich damals den Kredit ohne ihn erhalten hätte. Da bin ich schon überrascht, dass er zuerst sein Amt ruhen hat lassen und dann zurückgetreten ist. Wie kann er denn so blöd sein und seine Sicherheiten zweimal hergeben. Er ist doch gut Freund mit dem Johannes Herzog. Kann ihn der nicht heraushauen. Genauso war er doch mit dem Manfred Heger gut. Ich kann mir das alles garnicht vorstellen. Denn der Johannes Herzog war doch vorher ewig lang als Prüfer in der Bank. Da wären ihm doch solche Dinge aufgefallen. Der Reinhard Wolf hat ihn doch als den besten Prüfer Bayerns bezeichnet. Wie hat denn da etwas schiefgehen können. Die Männer haben doch alles im Griff. Der Johannes Herzog hat doch eine sehr gute Meinung vom Peter Träger. Die Bilanzen die er erstellt hat sind doch erste Sahne. Bei mir gings auch manchmal knapp aus. Aber der Peter hat das schon hingekriegt. Wie soll das denn weitergehen, wenn der Peter jetzt nach Oberbayern geht. Das wird eine ewige Fahrerei. Da gibt es doch des eine und andere Mal um Sachen, die man am Telefon nicht besprechen kann, man weiß ja nicht wer mithört. Vorallem weil er doch noch einige große Mandanten hier hat, wie zum Beispiel ein großes Autohaus. Ist das alles so schlimm, daß er fast auswandert. Wie ist das denn mit den Kreditnehmereinheiten. Da könnte mal der Johannes Herzog einen Beitrag hier reinschreiben. Der muss sich doch als ehemaliger Prüfer bestens auskennen. Er sagt doch immer, daß seine Vorgänger die schlimmen Sachen gemacht haben. Er ist doch ein cleverer Bursche. Denn hat er doch die Satzung ändern lassen, daß ihn nicht mehr die Vertreter rausschmeißen können, sondern nur die Aufsichtsräte. Das ist doch eine Klasse-Idee. Den die Aufsichtsräte hat er doch im Griff. Die tanzen doch nach seiner Pfeife. Da hat er doch Netz und doppelten Boden. Er hat uns doch auch vor der braunen Gefahr gerettet, auch wenn es nicht ganz billig war. Denn 432000 € sind dann doch kein Pappenstiel, wenn man die so einfach verschenkt. Da möchte ich mich auch gerne die Liste eintragen, wenn es wieder was zu verschenken gibt. Das würde meine finanzielle Situation entspannen. Aber die Bank hat's ja (oder besser gesagt hatte). Denn momentan geht es etwas zäh mit den Überweisungen, bis die ausgeführt werden. Vielleicht ist ja nur ein technisches Problem. Kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß die Bank kein Geld mehr hat. Was macht denn die Staatsanwaltschaft so lange in unserer Bank. Wenn da wirklich was dran sein sollte, daß auch gegen den Johannes Herzog ermittelt wird, dann wird man sicher beim Vorstellen der 2008er Bilanz was darüber erfahren.
Hoffentlich sind wir Kunden nicht die Leidtragenden an der ganzen Geschichte. Da gehören einfach mal die Fakten auf den Tisch und klar Schiff gemacht.

   

Nr. 4337

Uwe

14. März 2009, 13:04 Uhr

Betreff: Ermittlungen gegen alte Vorstände

‚Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannte als auch unbekannte’, hat Manfred Heger auf der Vertreterversammlung erklärte ‚Der Vertrag sollte nochmals gelesen werden' so waren seine Worte laut dem Protokoll (= Link). Keiner wird glauben, dass es heute Johannes Herzog und den Aufsichtsräten nach dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) angenehm sein kann, wenn der Staatsanwalt nachprüft, für was man alle gegenseitigen Ansprüche ausgeschlossen hat. Genauso dürfen wir annehmen, dass in der Vereinbarung mit Karl Krämer, welches unter dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) angefügt ist, nicht innerhalb weniger Tage nicht die gleiche Vereinbarung steht und keiner aus dem Kreis Interesse hatte, das Karl Krämer allzu viel sagt, aber anscheinend ist das ein bisschen in die Hose gegangen. Da ist natürlich vollkommene Abhängigkeit, wenn kein normaler Anwalt beauftragt ist, sondern die Dienstaufhebungsverträge vom Verband ausgearbeitet (= Link) werden und vielleicht die Prüfer als Vorstandsnachfolger direkt daran beteiligt sind. Wie lange darf Herr Herzog die Situation noch aussitzen? Es wird Zeit dass wir erfahren, was so lesenwert war in den Verträgen unter Verzicht auf alle Ansprüche. Stillschweigen hat an allen Fronten ein Ende.

   

Nr. 4336

Insider

13. März 2009, 19:45 Uhr

Betreff: Seriösität schaut anders aus

Zum vorigen Beitrag

Die Abschiedsfeier für Reinhard Wolf scheint doch nur eine Farce gewesen zu sein. Denn wie konnte ein halbes Jahr später ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn und Manfred Heger eingeleitet werden. Der Krämer's Karl wurde von den anderen Vorständen nur ausgenutzt und wurde von den beiden nur hereingelegt. Er hat seine Fehler längst eingesehen und versucht es jetzt wieder gut zu machen. Wer hat denn Verdacht geschöpft in der Bank. War es gar Johannes Herzog, der sich plötzlich aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen sich der Verfehlungen von Reinhard Wolf erinnerte. Er muss doch während seiner Prüfertätigkeit diese Unregelmäßigkeiten bereits gesehen haben. Warum hat damals nicht unternommen? Hat er ihn noch ein Stück weit gebraucht. Wolf hat den Uwe Heidel noch zwei Monate eingearbeitet. Hat er ihm da alle Tricks im Crash-Kurs noch beigebracht. Dass der gute Uwe vom Regen in die Traufe gekommen ist, wird ihm jetzt immer mehr bewusst werden.
Wird denn in der Bilanz 2008 drinstehen, ob gegen Johannes Herzog und Uwe Heidel wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird. Man kann davon ausgehen, dass dies der Fall ist. Denn Anzeigen gegen Johannes Herzog und Uwe Heidel sind gemacht worden - wegen den Geschenke über 430.000 € bei der Waldeslust.
Für Reinhard Wolf wurden Unsummen für die Abschiedsfeier ausgegeben. Das Rosenthal-Theater wurde angemietet, ein Geiger aus Prag engagiert und zum Essen und Trinken gab es nur vom Feinsten. Kosten ca 30.000 €. Selbst der Verbandsdirektor Geschrey war da, um den Reinhard zu loben. Als tief verwurzelt im Genossenschaftswesen, hat er ihn bezeichnet. Das muss doch eine Ohrfeige für die Verbandsoberen sein, dass gegen ein Urgestein des Genossenschaftswesens ein paar Monate später ermittelt wird.

Da wird es erst richtig spannend, wenn die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die ehemaligen Vorstände definiert werden. An wem wird man sich bei deren Durchsetzung wenden. Der Heger wurde wurde durch den Aufhebungsvertrag von allen Ansprüchen freigestellt. Der Reinhard Wolf ist krank und so bleibt es wohl wieder an Karl Krämer - den Unbedarften - hängen. Jetzt ist der Aufsichtsrat und die beiden Nochvorstände gezwungen zu handeln. Den falls sie die Ansprüche nicht zivilrechtlich durchsetzen, dann machen sie sich wiederum der Untreue gegen das Vermögen der Mitglieder strafbar.

Liebe Leser,

was halten Sie von einer Bank bei der
- die Kunden im Giro- und Kontokorrentbereich mit falschen Wertstellungen
übervorteilt werden
- Die Spareinlagen zum Nachteil der Sparer falsch abgerechnet werden
- falsche AGB's und Bürgschaftsklauseln werwendet werden
- Sicherungsgüter ohne Gutschrift des Gegenwerts verschwinden
- als Sicherheit abgetretene Forderungen werden aufgegeben, ohne diese zu
verwerten
- usw.

Ist es überhaupt noch ratsam zu dieser Bank als Kunden zu gehen oder dort zu bleiben. Da mittlerweile Mitarbeiter zu seriösen Bank wechseln.

Es bleibt jedem selber überlassen, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

Hier ein Auszug aus dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluß 2007

Originaltext:
"Gegen die früheren Vorstände Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf wurde mit Beschluss vom 05. November 2007 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue durch die Staatsanwaltschaft Hof eingeleitet. Hierzu wurde die Durchsuchung der Geschäftsräume angeordnet. In der Zeit vom 29. November 2007 bis 18. Dezember 2007 wurde dieser Beschluss vollzogen."

Kennen Sie den geflügelten Slogan noch?

" Wir machen den Weg frei"

haben die früheren und jetzigen Vorstände sehr gründlich befolgt. :laola:

   

Nr. 4335

Ein Beobachter

13. März 2009, 19:29 Uhr

Betreff: Zum Lageberichtvermerk im letzten Abschluss

Das kommt doch sehr gut mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) vom Juni 2007 noch schnell vor dem Goldmärchenprozess dann im Juli 2007. Warum hat man da in der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 nicht berichtet? Nicht wichtig genug oder Zeitgewinn? Liebe Aufsichtsräte und Vorstände, was müssen Sie dieses Jahr schreiben? Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen dem Untreueverdacht von der Waldeslust mit der notariellen Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) nicht auch? Warum schweigen alle so beharrlich? Ist die Untreueverfolgung nicht auch ein Kette der Untreue wenn man die Vorstände unter Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche gehen ließ und gehen die Verschulden nicht auf Aufsichtsräte und Prüfer über? Warum diese Lageberichtsvermerke (= Link) und diese Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link)? Waren die hilfreich beim damaligen Vertuschen des Untreueverdachtes? Wollen uns die Vorstände und Aufsichtsräte weis machen, dass die Staatsanwaltschaft dafür blind ist?

   

Nr. 4334

ein Leser

13. März 2009, 17:28 Uhr

Betreff: Äusserst interessant

Im Bundesanzeiger ist die Bilanz zum 31.12.2007 mit Ergänzungen vom 29.07.2008 und 26.09.2008 veröffentlicht. Stichwort Fichtelgebirge.

Es ist u.a. zu lesen:

Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr

Mit Wirkung zum 01. Januar 2007 begann das Dienstverhältnis mit dem Vorstandsmitglied Uwe Heidel.
Das Dienstverhältnis mit dem Vorstandsmitglied Reinhold Wolf endete am 31. März 2007.

Gegen die früheren Vorstände Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf wurde mit Beschluss vom 05. November 2007
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue durch die Staatsanwaltschaft Hof eingeleitet.
Hierzu wurde die Durchsuchung der Geschäftsräume angeordnet. In der Zeit vom 29. November 2007 bis 18. Dezember 2007 wurde dieser Beschluss vollzogen.

   

Nr. 4333

Erfahrener

13. März 2009, 13:54 Uhr

Betreff: Blender und anderes Mißmanagement

Natürlich kann jeder seinem Hobby nachgehen. Mancher macht Sport, Andere qualmen sich die Lungen mit Zigarrenrauch voll. So weit, so gut. Aber wenn jemand, wie die beiden Vorstände in der VR-Bank Fichtelgebirge soviel auf dem Kerbholz haben, dann würde jemand mit Charakter so nicht öffentlich auftreten.
Den großen Macker zu spielen, dazu besteht wahrlich kein Grund. Sieht man die persönliche Leistungsbilanz von Johannes Herzog an, dann steht auf der positiven Seite, nichts, aber auch garnichts. Nicht mal ein Hauch davon. Während auf der negativen Seite bändefüllend das Missmanagement aufzuführen ist. Nimmt man die Kontrollverweigerung während seiner Prüferzeit in der VR-Bank Marktredwitz dazu, dann befindet sich Johannes Herzog durchaus auf Augenhöhe mit den Vorständen der schiefliegenden Landesbanken, den Vorständen der HRE und den vielen anderen, die veranwortungslos und ohne Skrupel die ihnen zur Leitung übergegebenen Bank gnadenlos gegen die Wand gefahren haben. Wie in den meisten Fällen, wird die ungenügende Fachkompetenz durch forsches Auftreten und unglaubliche Arroganz, übertüncht. Aber wenn einmal mehr als ein laues Lüftchen weht, dann bröckelt die Farbe ganz schnell ab und es wird umso deutlicher, dass es sich kaputte Substanz handelt. Blender haben ein großes Manko, sie können nur blenden, wenn die Sonne scheint. Verdunkelt sich der Himmel durch Wolken, ist es vorbei mit dem Glanz. Für Johannes Herzog sind nicht nur starke Sturmwolken aufgezogen, sondern er erlebt gerade eine Phase von Sonnen- und Mondfinsternis gleichzeitig.

   

Nr. 4332

???

12. März 2009, 20:25 Uhr

Betreff: Wer genehmigt dem Vorstand den Aufsichtsrat zum Vorstand zu ernennen?

Sind es unfassbare Zustände, wenn man den Eintrag Nr. 40 in Gästebuch der Raiffeisenbank Singoldtal liest. Aber wer hat bereits im November 2003 den Vorstand legitimiert dieses Schreiben innerhalb des Genossenschaftsverbandsbereiches (= Link) zu verfassen? Hier ist doch durch schlüssige Handlung nachgewiesen, dass der gekündigte Vorstand ausgestrichen wurde und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, wie wir aus dem Anhang in dem Eintrag wieder sehen können, von verbleibenden Vorstandskollegen eingesetzt wurde. Wer genehmigt dem Vorstand dies und legitimiert ihn dazu? Die Sicherheit, dass kein Verbandsprüfer dagegen einschreitet? Wo ist aber der Beschluss der Berufung des Aufsichtsrates zum Notvorstand nach § 37 GenG, Unvereinbarkeit von Ämtern (= Link)? Hat das Beschlussblatt keine Seitennummer erhalten, ist es anstatt im gebundenen Protokollbuch im Schreibtisch des Vorstandes gelandet? Wo ist die Meldung an das BaFin nach § 24 KWG, Anzeigen (= Link), Abs. (1), Nr. 1, wo ist die Anmeldung an das Genossenschaftsregister, wo sind die Abmeldungen dazu? Darf dass alles unterbleiben, weil ein hauptamtlicher Vorstand das Protokollblatt zur Bestellung eines Notvorstandes durch den Schredder laufen lässt? Wo ist die geforderte Entlastung durch die General- oder Vertreterversammlung nach § 37 GenG, Abs. (2), bevor dieser Herr Braun wieder eine Aufsichtsratstätigkeit übernehmen durfte? Wer genehmigt solche Vorgänge, Bezirksdirektoren des Genossenschaftsverbandes schlagen die Handhabung vor und Prüfungsdirektoren erklären sich damit einverstanden und alle Prüfer des Prüferteams wissen Bescheid ja nicht hin zu schauen?

   

Nr. 4331

Geschichtenleser

12. März 2009, 15:56 Uhr

Betreff: Schall und Rauch

Das ist ja eine wahre Freude, endlich einmal hat der Gesetzgeber was vernünftiges beschlossen: die Offenlegungspflicht nach der Solvabilitätsverordnung.
Wenn das unser lieber Freund Johannes gemacht hat, ob ihm dann dann seine dicke Zigarre an seinem Raucherstammtisch noch schmeckt? Denn es ist schon ein himmelweiter Unterschied, ob man von großen Heldentaten nur spricht oder sie auch durchführt. Allerdings beschränken sich die Heldentaten unseres Genies eher darauf, ein paar kleine Spenden aus der Gewinnsparausschüttung zu verteilen, als wirklich Grosses geleistet zu haben. Natürlich kommt es auch auf die Betrachtungsweise an. Für den Einen ist der Rückgang Bilanzsumme um Hunderte von Millionen nur ein Trennen von der Quanität, für den Anderen ist es der Super-Gau eines Bankleiters. Aber was unser großer Held am Stammtisch so von sich gibt, ist schon sehr hanebüchen. Da erzählt was er alles bewegt hat. Da hat er schon recht, aber nach unten ist es gegangen, nicht nach oben. Da würde eine Fliege die an einem Zentnergewicht hängt mehr nach oben bewegen, als unser Zigarrenraucher. Irgendwie passt das schon ins Bild. In Schall und Rauch haben sich alle Aktivitäten unseres kleinen Möchtegerns aufgelöst. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich unseren Hauptdarsteller einer Nebenrolle, in der vom Zigarrenrauch durchdrungenen Runde vorzustellen. Er sitzt in der Runde, auf einigen übereinander gestapelten Kissen - damit er auch wahrgenommen wird - und schwadroniert. Die Runde tut so als würde sie ihm interessiert zuhören. In Wirklichkeit sind sie nur scharf auf die von Johannes gesponsorten Zigarren. Möglicherweise auch mit einer Rechnung, lautend auf tausende Rollen Klopapier,
aber zu Lasten der Bank abgerechnet. Der Rauch wird immer dichter. Während unser Maestro immer weiter redet, stehen die anderen Raucher nach und nach still und leise auf und gehen. Denn was er immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, kennen mittlerweile schon alle und können es nicht mehr hören. Denn die Anpreisungen seiner positiven Taten lässt sich auf eine glatte Null zusammenschrumpfen. Die anderen Teilnehmer wollten, selbst ob der überall bereitliegenden Zigarren, an diesen Ort nicht länger verweilen. Unser "Prahlhansel" merkt nicht, dass er nurmehr in trauter Einsamkeit nutzlos rumsitzt. Was er nämlich selber bisher nicht bemerkt hat. Das Rauchen von Zigarren kann sich manchmal auf ein beschleunigtes Arbeiten der Verdauung auswirken. Aber die Raucherrunde hat das Weite gesucht. Es ist nicht bekannt geworden, ob sie wegen des beißenden Geruchs oder wegen der Selbstbeweihräucherung oder gar wegen beidem, Fersengeld gegeben haben.
Aber unser lieber Freund wird es in seiner grenzenlosen Selbstüberschätzung erst dann merken, was sich in seiner Hose angesammelt hat, wenn er diese runterlassen muss.
Verwunderlich ist, dass er nicht einen Raucherstammtisch in der Waldeslust gegründet hat. Ist er doch als Großsponsor von 432.000 € aus dem Vermögen der Mitglieder aufgetreten. Da hätte er doch zumindest ein "Sitzrecht" am Raucherstammtisch mit reinformulieren sollen. Zudem hat sein Vorgänger im Amt dort ebenfalls schon Zigarrenraucher- und Wiskeyabende abgehalten und die Rechnungen als Kundenveranstaltungen durchlaufen lassen.
Sein kongenialer Kolege Uwe, darf allerdings nur Zigarillos rauchen. Die entwickeln nicht ganz so viel Qualm, wie Zigarren. Denn auch hier gibt es eine Hackordnung.
Nur wer in der Skala des Bösen, die höchste Stufe erreicht hat, darf dann auch Zigarren pfaffen. Wenn er sich weiter in diesem Umfeld bewegt, dann ist seine Aufnahme in die höchste Kategorie " Räuber " nicht mehr allzu weit. Aber unser Uwe verträgt das Rauchen anscheinend überhaupt nicht, denn er wird immer dünner und dünner. Da ist die Überlegung, ob er sich an die gute Luft am Bodensee zurückzieht, eine nachdenkenswerte Variante.

Kommentar von Roland:
Ja, ja, die Herren, die wollen halt mitsingen auf der großen Bühne. Als Vorbild dienen ihnen wohl die noblen Clubs in England. Was haben sie denn schon großes für uns und unsere Region bewegt, vom Zigarren paffen, großer Rauchentwicklung, großen Sprüchen abgesehen! Aber immer mit Krawatte! Die Bilanzsumme ist drastisch nach unten gefallen, das Tafelsilber, sprich die drei Ostfilialen, wurden versilbert. Von dem „neuen Bankgebäude“ (Homa-Gebäude) fällt buchstäblich der Putz ab. Das Bankpersonal wurde stark abgebaut.
Das Eigenkapital ist auch ein Minimum geschrumpft. Fällt es der Bank schwer, weitere Kredite auszuleihen, im Gegenteil bestehende Kredite müssen zum Teil zurückgefahren werden. Gleichzeitig verlassen die Sparer in Scharen die Bank.
Die Gründe hierfür sind bekannt, zum Einen Falschabrechnungen in den Konten, falsche Sparzinsberechnungen, andererseits großzügige Forderungsverzichterklärungen (z. B. Waldeslust). Man will ja schließlich nach außen den großen Bankmanager darstellen.
Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren sind im Gange.

Die Bilanz 2008 wird das Fehlverhalten der Verantwortlichen der Bank widerspiegeln.

   

Nr. 4330

Wissender

12. März 2009, 10:38 Uhr

Betreff: Man kann es nur anhand der fertigen Aufstellung erklären

Die Banken und an vorderster Front Verbandspräsident Dr. hc. Götzl, werden wieder wegen der Regulierungssucht schimpfen, aber dieses Ding, die Solvabilitätsverordnung und die Offenlegung der Daten, das soll zur Marktdisziplin verhelfen. Nichts mehr mit marktoperativ dynamischen Vorständen, die die Rahmenbedingungen nicht einhalten können oder viel mehr nicht einhalten wollen mit blinden Verbandsrevisoren und bald jedem sechsten Kreditkunden als Risiko bei der Bank wie es bei der VR-Bank in Marktredwitz der Fall war. Diese Kunden musste Johannes Herzog seit 2005 als Quantität aus den Büchern bringen, obwohl er vorher die Vorstände monatlich 300 Seiten Überziehungen zugestanden hat, was ja mit laufenden Kompetenzüberschreitungen zu tun hatte, wenn man die Fälle Flex und Gold, Gold, Gold ansieht. Hier steht Lug und Trug des Herrn Herzog drin, wenn er von den schlimmen Kreditfällen nichts wissen wollte, die EDV trägt alles zusammen. Sie trägt das Risiko zusammen und sie ist auf der anderen Seite das Medium mit, dem man über 60 % aller Sollbuchungen nach einem gerichtlichen Gutachten mit Wertstellungen manipuliert. Herzlichen Dank wiederum an den Verbandsmitarbeiter, der uns die Vorlage des Offenlegungsberichtes (= Link) zur Verfügung gestellt hat, denn nur anhand so einer Aufstellung kann man die Sache nachvollziehen und erklären.

Nun hoffen wir, dass nach den Vorschriften von § 321 SolvaVerordng, Offenlegungsintervall (= Link) in Abs. 2 mit Verfügbarkeit der Daten und zeitnaher Veröffentlichung der 31. März gemeint ist, wenn die Banken nach dem KWG die Bilanzen an die Deutsche Bundesbank geben müssen und nicht erst wenn die Banken irgendwann den Jahresabschluss veröffentlichen. Es wäre auch eine wesentliche Orientierungshilfe für Vertreter und Mitgliedern bei den Genossenschaften oder Aktionäre bei den AG’s um die Arbeit der Bankvorstände richtig einschätzen zu können und nicht wenn man die Jahresabschlussveröffentlichung nach hinten schieben kann.

   

Nr. 4329

Laie

12. März 2009, 01:03 Uhr

Betreff: Solva... wie bitte

Die letzten Beiträge sind für mich als Laien schwer zu verstehen. Wenn ich in die Links hineinsehe, verstehe ich nur Bahnhof. Aber soviel ist erkennbar, dass durch diese Verordnung die Banken zu mehr Transparenz gezwungen sind. Dass dies denn Vorständen der VR-Bank Fichtelgebirge Herzog und Heidel nicht schmeckt ist deutlich erkennbar.Warum unterlässt man sonst gesetzliche Vorgaben. Dass die gesetzlichen Kontrollgremien dies einfach durchgehen lassen, ist bezeichnend für ungenügende Ausübung der Aufsichtspflicht. Warum scheuen Herzog und Co. die pflichtgemässe Offenlegung der erforderlichen Angaben? Sind darin die ganzen Problemfelder zu erkennen? Hat man Angst davor, dass die Zahlen von Experten richtig interpretiert werden und dadurch das ganze Desaster erkennbar wird. Oder sind letzten Endes die ganzen Bilanztricksereien nicht mehr zu verbergen. Ich bitte den Webmaster dafür zu sorgen, dass die komplexen Gesetzesvorschriften anhand des Beispiels der VR-Bank Fichtelgebirge auch für einen Laien wie mich nachvollziehbar werden.

   

Nr. 4328

Aus der Region

11. März 2009, 19:36 Uhr

Betreff: An der SolvaBilanz werden wir sie messen

Hieran werden wir die Vorstände Herzog und Heidel messen. Zuerst können sie anhand ein paar Seiten aus dem SolvaOffenlegungsbericht (= Link) der breiten Masse erklären, was denn nun der Unterschied ist zwischen den Blankoanteilen in der Risikoklasse 3 und den Einzelwertberichtigungen, wo es doch in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) Millionendifferenzen gegeben hat. Dann dürfen Sie uns erklären, wo denn die Adressausfallrisiken bei der VR-Bank steckten, wenn es nun der Gesetzgeber für notwendig empfindet nicht nur die Mitglieder sondern die breite Öffentlichkeit über die Risikolage einer Bank in Kenntnis zu setzen, wie sehen es dann die Herren bei der VR-Bank selber anhand des § 147 Genossenschaftsgesetz, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link). Jetzt hilft es nichts mehr die Bilanzen den eigenen Mitgliedern vorzuenthalten, jetzt wird ein Kunde erkennen können, ob ihn das Kreditinstitut schon alleine mit der Zusammenarbeit mit ihm und seiner Führung in Gefahr bringen kann, die Gefahr, die aus einem fehlgesteuerten Kreditgeschäft für den Kunden entsteht.

Es ist aus mit Schwiegen und mit Geschäften unter Stillschweigen, wie es mit der Außerordentliche Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) praktiziert worden ist. Jetzt sind die Geschenke des Sicherungsfonds in der SolvaBilanz abzulesen. Und es gilt auch die Bilanz der Volksbank Vogtland in Plauen ganz besonders genau anzuschauen, wo denn hier Eigenkapitaltransfers stattgefunden haben. Herr Herzog und Herr Heidel werden allen Mitgliedern anlässlich einer Fusion aufzeigen, was denn 100 Millionen Aktiv- und Passivgeschäftvolumen wert sind und die Mitglieder werden sich zukünftig überlegen, ob sie sich fusionieren lassen oder besser doch verkaufen. Diese Solvabilanz und der Vergleich zwischen verschiedenen Banken, das könnte ein Weg aus der Vertuschung bei der VR-Bank Marktredwitz sein. Die Bauchschmerzen mit dem Jahresabschluss 2008 bei der VR-Bank könnten sich in regelrechte Krampfzustände verwandeln. Die Gerechtigkeit wird siegen.

   

Nr. 4327

Genobanker

11. März 2009, 15:04 Uhr

Betreff: Zur Solvabilitätsverordnung

Die neue Solvabilitäsverordnung löst den früheren Liquidätsgrundsatz I ab und ist mit Basel II die Angleichung des deutschen Rechts an die europäischen Normen. Für das Jahr 2007 werdet Ihr die Offenlegung von den vier Banken und den Vorständen Herzog, Heidel usw. nicht bekommen, da da in § 339 Solvaverordnung, Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (= Link) in Abs. 9 steht, dass die Banken bis zum 1. Januar 2008 noch den alten Grundsatz berechnen dürfen. Wenn die neuen Solvawerte nicht berechnet werden, kann man sie auch nicht offen legen müssen, so stehts dann in Absatz 20 dieses Paragraphen. Herr Herzog und Herr Heidel hatten vielleicht das Glück, dass man nicht schließen kann, wen man alles ins Vogtland und zur BAG Hamm verschoben hat, aber über die Vorjahreswerte kann man wie in Eintrag 4545 geschrieben die Summen sehen, die aufgrund der Vorschriften von § 327, Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute (= Link), schon klare Schlüsse ziehen lassen. Vielleicht weiß auch ein Leser besser Bescheid und informiert uns bis wann denn die Werte zum 31.12.2008 nun veröffentlicht werden müssen? Bei der Veröffentlichung der Bilanzen braucht man einen Gesellschafterbeschluss, also die Zustimmung der Mitglieder, bei der Solvaverordnung ist das ja nicht der Fall. Wen es interessiert was alles drin stehen könnte, hier ein Link zur Bundesbank mit Anwendungsbeispielen (= Link).

   

Nr. 4326

Genobanker

11. März 2009, 14:12 Uhr

Betreff: Zur Solvabilitätsverordnung

Die neue Solvabilitäsverordnung löst den früheren Liquidätsgrundsatz I ab und ist mit Basel II die Angleichung des deutschen Rechts an die europäischen Normen. § 339 Solvaverordnung, Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (= Link) in Abs. 9 steht, dass die Banken bis zum 1. Januar 2008 noch den alten Grundsatz berechnen dürfen. Wenn die neuen Solvawerte nicht berechnet werden, kann man sie auch nicht offen legen müssen, so stehts dann in Absatz 20 dieses Paragraphen. Herr Herzog und Herr Heidel hatten vielleicht das Glück, dass man nicht schließen kann, wen man alles ins Vogtland und zur BAG Hamm verschoben hat, aber über die Vorjahreswerte kann man wie in Eintrag 4545 geschrieben die Summen sehen, die aufgrund der Vorschriften von § 327, Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute (= Link), schon klare Schlüsse ziehen lassen. Vielleicht weiß auch ein Leser besser Bescheid und informiert uns bis wann denn die Werte zum 31.12.2008 nun veröffentlicht werden müssen? Bei der Veröffentlichung der Bilanzen braucht man einen Gesellschafterbeschluss, also die Zustimmung der Mitglieder, bei der Solvaverordnung ist das ja nicht der Fall. Wen es interessiert was alles drin stehen könnte, hier ein Link zur Bundesbank mit Anwendungsbeispielen (= Link).

   

Nr. 4325

Geschichtenleser

10. März 2009, 19:41 Uhr

Betreff: Publikationen

Oh Schreck, jetzt kommen die vom Gästebuch auch noch mit den Solvatibilitätsrichtlinien daher. Kaum dass man dieses Wort aussprechen, geschweige denn schreiben kann. Aber genauso viele Probleme damit hat die VR-Bank Fichtelgebirge. Denn sie hat es bisher "versäumt" diese Angaben zu veröffentlichen. Vielleicht steht es wieder mal im genossenschaftlichen Selbstbeweihräucherungsobjekt, dem Genossenschaftsblatt. Das Verbreitungsgebiet bezieht sich nur auf die zum verbandszugehörigen Genossenschaften. Keiner kann es an irgendeinen Zeitungskiosk erwerben. Wenn man die Exemplare wegrechnet, die sofort nach dem Druck im Papierkorb landet, dann ist die Auflagenhöhe eine Lachnummer. Oder ist es gar bewußt so gewollt, dass die Genossenschaften ein Veröffentlichungsmedium haben, das aber nur eine äußerst geringe Anzahl von Menschen liest. So ist man seiner Veröffentlichungspflicht nachgekommen, ohne dass es jemand zu Kenntnis nehmen kann. Aber ... bei den Solva-Richtlinien ist eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger notwendig, in welchem Verbreitungsmedium die Veröffentlichung stattgefunden hat. Herzog und Heidel fällt es immer wieder sehr schwer gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die Systematik ist unschwer zu erkennen, Die Dinge die äußerst unangenehm sind werden vorerst mal vornehm zurückgehalten. Wenn einer drauf kommt, dann hat man es halt einfach vergessen. Denn bei der bisherigen Anzahl der Gesetzesverstösse kommt es auf solche "Kleinigkeiten", wie das Vergessen einer Publikation auch nicht mehr an. Vielleicht haben dies die Prüfer nicht gewusst und daher nicht bemängelt. Oder der Genossenschaftsverband als ihr Arbeitgeber hat sie nicht darüber informiert, im Sinne von kollektiven Schweigen. Warum sollte man von Seiten der Prüfung darauf bestehen, wenn es sowieso niemand juckt. Es ist schon unerträglich, dass die Leser dieses Gästebuchs auf solche Mißstände hinweisen müssen. Da stellt sich die Frage warum die zuständigen Institutionen genossenschaftlicher Prüfungsverband, LZB und BaFin nicht darüber wachen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Glaubwürdigkeit und Ordnungsmäßigkeit von genossenschaftlichen Plichtprüfungen haben nicht nur durch die Vorgänge in Marktredwitz, sondern auch bundesweit stark gelitten.

   

Nr. 4324

Genosse

10. März 2009, 17:21 Uhr

Betreff: Offenlegung der Solvabilitätsbilanz

Hallo Webmaster,
das ist ja super, dass es so etwas gibt. Da steht ja das Wesentliche drin, z. B. Eigenkapitalaufstellung, Höhe der Geschäftsanteile, Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen, Vorjahr, laufendes Jahr, Verbrauch, Veränderung u. v.m. Da können wir den verantwortlichen Herren der VR-Bank Fichtelgebirge, Herzog und Heidel, genauestens auf die Finger schauen. Vertraut und geglaubt habe ich den Beiden ja schon lange nicht mehr.
Ihr vom Wunsiedeler-Kreis macht weiter so und deckt die Machenschaften schonungslos auf.
Liebe Grüße sendet Euch Euer Genosse.

   

Nr. 4323

Schutzgemeinschaft für Banken und Sparkassenkunden e.V.

10. März 2009, 16:44 Uhr

Betreff: Offenlegung der Solvabilitätsbilanz 2007 und 2008 der VR-Bank

2. Vorsitzender Manfred Bleil

Offener Brief

Vorstand der
VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz eG


Offenlegung der Solvabilitätsbilanz 2007 und 2008 gemäß Solvabilitätsverordnung

Werter Herr Herzog, werter Herr Heidel,

die Solvabilitäsverordnung ist mit dem 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Einmal jährlich müssen Sie den Offenlegungsbericht in öffentlicher Form abgeben. Nach § 320 SolvaVerordg, Offenlegungsmedium (= Link) Abs. 2 haben Sie bekannt zu machen, wo die Veröffentlichung erfolgt.

Zeigen Sie uns bitte bis Donnerstag, den 12. März 2009, 14.00 Uhr auf, wo und wann sie den Offenlegungspflichten der Jahre 2007 und 2008 nachgekommen sind. Sie können dies entweder über Internet auf dieser Seite tun oder über die Ihnen bekannte Anschrift.

gez. Manfred Bleil

   

Nr. 4322

Genobanker

10. März 2009, 12:55 Uhr

Betreff: Wann und wo kommt der Offenlegungsbericht der VR-Bank Fichtelgebirge

Nach der neuen Solvabilitätsverordnung (= Link) sollen gemäß Teil 5 der Rechtsvorschrift beginnend mit § 319, Anwendungsbereich Offenlegung (= Link), die Eigenkapital- und Risikowerte eines Kreditinstitutes veröffentlicht werden. Wie verfährt die VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz nach § 320, Offenlegungsmedium (= Link), wo wird der Bericht veröffentlicht? Nach
§ 321, Offenlegungsintervall (= Link), muss der Bericht jährlich veröffentlicht werden. Mit § 340, Inkrafttreten (= Link) wird gesetzlich festgelegt, dass die Rechtsvorschrift schon mit dem 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Wo ist der Offenlegungsbericht vom Jahr 2007? Wenn die Frist bis zum Jahresultimo ausgeschöpft war, dann muss zum 31. 12.2008 der zweite Bericht fällig gewesen sein. Wo ist dieser?

   

Nr. 4321

Interner

9. März 2009, 16:56 Uhr

Betreff: Riskiovorsorge

Wie steht es um die VR-Bank Fichtelgebirge denn wirklich.Warum hat Peter Träger seinen Vorsitz im Kreditausschuss und dann sein Aufsichtsratsmandat´aufgegeben. Ist ihm die Kiste VR-Bank Fichtelgebirge zu heiß geworden, Nach dem Motto die Ratten verlassen das sinkende Schiff. Oder liegt es eventuell an seinem eigenen Kreditengagements wo er mehrere Banken mit den gleichen Sicherheiten bedient hat. Oder liegt es gar daran, dass er die Bilanzen seiner Mandanten hinfrisiert hat, dass diese sich selber nicht mehr getraut hatten, diese zu unterschreiben.? Aber immerhin darauf einen Kredit von mehreren Millionen erhielten. Zur schwierigeren Nachvollziehbarkeit lief das Geschäft über die Slowenien die nicht unbedingt zum engeren Geschäftsgebiet der VR-Bank Fichtelgebirge gehört. Hier ist die Überlegung zulässig, ob man solche Engagements aus purem Größenwahn ins Ausland begleitet oder zur Verschleierung dr unsauberen Geschäftspraktiken. Warum erfahren die Vertreter nichts davon, dass ein gewähltes Aufsichtsratsmitglied zurückgetreten ist. Müssen nicht diejenigen, deren Interessen er vertreten soll, davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr Interessensvertreter nicht mehr an Bord ist. Die Frage die gestellt werden darf ist, wird auch gegen Peter Träger durch die Staatsanwaltschaft ermittel.? War dies der Grund seines Rücktritts.? Nach Informationen soll dieses Window-dressing bei der -Slowenien Geschichte keine Einzelfall gewesen sein. Die Bilanzmanipulationen und die Mehrfach-Vergabe der Kreditsicherheiten scheinen Peter Träger in den Abgrund zu reissen.
Die im Gästebuch veröffentlichten Schreiben an die Aufsichtsräte Limmer und Schelter hinsichtlich einer eventuellen Befangenheit scheinen bisher unberantwortet gegeblieben zu sein. Die alte Strategie: Abwarten, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Aber keine Sorge, wir werden den Boden immer wieder aufwühlen, bis auch das letzte Unkraut vernichtet ist.
Wann ist bei einer Bank für einen Kreditkunden Risikovororge zu treffen. Nach aller Kenntnis ist des doch so, wenn ein Kunde rechnerisch nicht mehr in der Lage ist seinen Kapitaldienst vollständig zu bezahlen, dann ist der ungesicherte Teil der Forderungen als Risikovorsorge einzustellen. Was passiert aber wenn man dem Kunden kurz vor dem Stichtag 31.März einen Überbrückungskredit genehmigt. Ist nicht Beihilfe zur Insovenzverschleppung, wenn der Kunde im April oder Mai doch noch über den Jordan geht.
Wie weit sind die jetzigen Vorstände in der Schusslinie, Zumindest Johannes Herzog hätte schon bei Beginn seiner Vorstandstätigkeit sofort die ganzen Mißstände bereinigen müssen. Er hat doch als Prüferling über alles Bescheid gewusst. Die ganzen Verstösse gegen das KWG insbesondere was Organkredite und Kreditnehmereinheiten betrifft, kann er nicht auf die alten Vorstände abwälzen.
Vorallem hätte er schon als Prüfer die Dinge herausstellen und auf Bereinigung drängen müssen. Dass ihn solche Versäumnisse als Vorstand wieder einholen ist der Teufelskreis in dem er sich befindet.

   

Nr. 4320

Wieland

9. März 2009, 15:34 Uhr

Betreff: Bei der VR-Bank Fichtelgebirge verlassen die besten Leute das Schiff....

Der ehrliche und kompetente Firmenkundenberater der VR-Bank Fichtelgebirge Stefan hat Ende des Jahres die Bank verlassen und ist zur Oberbank nach Weiden gewechselt, die im März 2009 eine Fililiale eröffnet. Wahrscheinlich hat er in der VR-Bank Fichtelgebirge für sich keine Zukunft gesehen. Er will ehrlichen Geschäften nachgehen und einen Kundenstamm aufbauen. Deswegen werde ich und meine Bekannten mit unserem Engagement zur Oberbank Weiden wechseln. Mit der jetzigen Führung der VR-Bank Fichtelgebirge hat die Bank sowieso, nach meiner Meinung, keine Zukunft.

   

Nr. 4319

Aus der Organisation

8. März 2009, 14:59 Uhr

Betreff: SovlaBilanz erschwert die Geburtswehen beim Jahresabschluss

Wenn der Gesetzgeber gewusst hätte was im vierten Quartal auf die Banken zu kommen würde und mit welchen Unsummen man einsteigen muss um die Gesamtwirtschaft zu retten, man hätte es vielleicht vermieden den Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung einzuführen und die Banken zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu verpflichten. Diese Felder im Bericht (= Link) könnten Herrn Herzog und Herrn Heidel mit am schwersten fallen. Man wird ersehen können in welchen Branchen die Risiken stecken, was man wie weg gebracht hat, z.B. an die VB Vogtland oder an die BAG Hamm und welche Wertberichtigungen und Kreditrückstellungen man durch Ausbuchen aufgelöst hat, Verbrauch und Neubildung. Meine lieben Leute, jetzt kann man den Banken aber genau auf die Finger schauen und leider fällt hier auch noch der Verkauf der Ostfilialen mit rein. Das dürfte mit der offen gelegten Ranglistendatei ein großes Maß der Geburtsschmerzen bei der Bilanz 2008 der VR-Bank Fichtelgebirge sein. Nicht die Verluste sind es, sondern dass man sie jetzt sieht.

   

Nr. 4318

Wissender

8. März 2009, 12:39 Uhr

Betreff: Konkurrenz !!!

Stimmt es, dass nun die renomierte Oberbank, die im Krisenjahr 2008 ihr bestes Ergebnis geschrieben hat, nun auch ins Gebiet der VR-Bank Marktredwitz expandiert? Im März soll eine Filiale in Weiden eröffnet werden, die ein komplettes Bankangebot anbietet. Ein langjähriger Angestellter der VR-Bank Marktredwitz übernimmt angeblich das Firmenkundengeschäft dieser Oberbankfiliale!!!

Also Geschäftsleute im Fichtelgebirge - auf nach Weiden zur Oberbank!!! :danke:

   

Nr. 4317

Neugierige

7. März 2009, 13:51 Uhr

Betreff: Was machen denn die Ex-Vorstände heute?

Seit längerer Zeit lese ich interessiert die Einträge zur VR-Bank Fichtelgebirge. Was mich schon lange interessiert, was und wo arbeiten die gegangenen Vorstände Heger und Krämer? Sie können ja noch nicht in Rente sein. Sind sie bei einer anderen Bank untergekommen? Dies ist doch meist der Fall, es gibt Freunde. Und arbeitet denn der Heger-Fan-Club immer noch in der Kreditabteilung?

   

Nr. 4316

Uwe

7. März 2009, 11:39 Uhr

Betreff: An Interessierter

So ist es gut, jetzt kann man es verstehen. Das so was rückwirkend gekündigt werden kann, dass wissen Fachleute und hier wollen wir die Leute aufklären, die genau auf der anderen Seite mit solchen Methoden über den Haufen geredet werden und sich dann dumm fühlen sollen, weil sie die Materie nicht verstehen, das sollten wir hier verhindern.

Wahrscheinlich haben sie die Problematik bei der Mehrwertsteueroption aber auch aufgezeigt, dass machen nur die die eine Klemme haben, nämlich in Eigenkapital und Ertrag und dann übersieht man leicht was in der EDV nicht programmiert ist und was man manuell machen müsste. Wer weiß ob bei der VB in Plauen die Leute von damals noch da sind und die neuen es überreisen. Aber der Vorstand hat es im Grunde eingeführt und darum ist der Vorstand zuständig und verantwortlich wenn das Finanzamt sein Geld nicht kriegt und Kunde in Schwierigkeiten kommt, den man mit Stillschweigen zur BAG Hamm verschoben hat. Aber es ist wirklich nicht auszuschließen, dass die Volksbank auf den gleichen Effekt beim Finanzamt hoffte, dass es übersehen wird, dass da dem Finanzamt noch Geld gehört. Die Ausrede, das man es übersehen hätte ist sowieso die einzig mögliche.

   

Nr. 4315

Interessierter

7. März 2009, 00:58 Uhr

Betreff: Klarstellung

Lieber Uwe,
wenn Du Dich schon als Hüter gegen das Verschandeln des Gästebuchs fühlst, noch ein paar Sätze zur Klarstellung. In den von mir beschriebenen Fall mit der Volksbank Vogtland geht es darum, dass diese von der Umsatzsteuer-Option Gebrauch gemacht hatte. Die steuerbaren Umsätze sind die mit der Zustimmung der Kunden zusätzlich belastete MWSt auf die Zinsbelastungen. Soweit die Umsätze. Die macht natürlich nur bei Gewerbekunden Sinn, da diese die berechnete MWSt wieder als Vorsteuer in Abzug bringen können. Mit dem Nachteil eines Zinsverlustes, da die Zinsen plus MWSt z.B. am 1. d. Monats belastet werden und der Kunde die Umsatzsteuer-Anmeldung am 10.d.Monats abgibt, also hat er in vorliegenden Fall die MWSt zinstechnisch 10 Tage belastet.

Einen solchen Kunden wurde der Kredit gekündigt im Oktober d. Jahres gekündigt. Am 31.12. d. Jahres kündigte die Volksbank Vogtland rückwirkend für 5 Jahre die Umsatzsteuer-Option für diesen Kunden beim Finanzamt auf. In der Annahme bei dem Kunden ist es sowieso egal ob man ihm die belastete MWSt zurückvergütet, hat man auf eine Gutschrift verzichtet, da der Kredit anschließend zur BAG Hamm verkauft wurde und der Kunde keine Abrechnung darüber erhielt, welche Summe eigentlich nach Hamm verkauft wurde. Das Finanzamt forderte die Summe ordnungsgemäß vom Kunden, da dieser ja die Umsatzsteuererklärungen abgegeben hatte. Da der Kunde logischerweise nicht in der Lage war die Summe zu zahlen - siehe Kreditkündigung - ließ das Finanzamt eine Sicherungshypothek auf das Gewerbeobjekt eintragen. Der Kunde hat ein Anrecht, dass die Volksbank Vogtland die belastete MWSt zurückzahlt, da diese dem Finanzamt zusteht und es Betrug am Kunden ist, wenn diese Rückvergütung eventuell zur Kredittilgung oder überhaupt nicht ausbezahlt wird.
Für diesem Kunden bestanden Kapital-Lebensversicherungen und ein bei einer anderen Bank angelegter Sparbrief, die beide als Sicherheit abgetreten waren.
Der Kunde hat seit der Kündigung beider Anlagen im Jahr 2004 bis heute keinen Nachweis erhalten, was mit diesen diesen Beträgen geschehen ist. Selbst auf schriftliche Anfragen gab es keine Auskunft. Da sind Parallelen zu den Vorgängen um die Sicherheiten des Herrn Bleil bei der VR-Bank Marktredwitz deutlich zu erkennen. Wer da wohl vom wem gelernt hat?
Die BAG Hamm hat nach bester Heuschreckenart, die vorhandenen Grundschulden in voller Höhe in die Zwangsvollstreckung gebracht, ohne sich darum zu scheren, wie hoch die eigentlichen Verbindlichkeiten sind, für die bisher jeglicher Nachweis fehlt.

   

Nr. 4314

Uwe

6. März 2009, 16:51 Uhr

Betreff: Verschandelt das Gästebuch nicht

Liebe Freunde, vielleicht habt ihr wirklich was zu sagen zu der Mehrwertsteueroption, aber es gilt für dieses Gästebuch wie auch für die anderen, schreibt dass man es verstehen kann. Nicht mit Kreditgewährung kann man einen Kunden mit den Wertstellungen betrügen, mit den Buchungen und da macht es die Summe der vielen kleinen Beträge, so hat es gerichtlich beauftragtes Gutachten (= Link) im Fall Bleil herausgearbeitet und neben dem einen Kunden, wo das Gutachten gemacht wurde, wurden alle anderen Buchungen in diesen Buchungskreisen mit abgefingert, weil man es in der EDV als Grundeinstellung so von der Bank aus so programmiert hat oder weil bei der manuellen Verarbeitung direkt am Schalter oder in der Zahlungsverkehrsabteilung die Valuta mit Pi mal Daumen oder mit Anweisung eben auch so für die Bank eingegeben wurde, dass man an vielen einzelnen Buchungen einen Zinstag, oder vielleicht auch mal mehr verdienen konnte. Und es wurden viele andere Primanoten auch abgefingert wo Manfred Bleil nicht mit Buchungen aufgetaucht ist, weil die EDV alles so macht, wie man es programmiert. Wenn somit in einem Buchungskreis (Primanota) Sollkonten betroffen gewesen wären mit 500.000 DM, was ja bei Schecks und Überweisungen schon mal vorkommen kann, dann verdient die Bank daran mit der einen Buchung nicht 50.000 EM, sondern bei 15 % Zins 200 DM. Aber 200 DM mal soundsoviel Buchungskreise am Tag und mal 250 Bankarbeitstage im Jahr, da kämen dann bei einem Kunden in ein paar Jahren 47.000 DM heraus und bei 1.000 Kunden Tausend mal 47.000, oder nicht? Die drei Nullen hinten hin gehängt, dann wäre das eine Summe von 47.000.000. So muss man das rechnen und dann muss man die Situation der VR-Bank anschauen, wo denn so viel Geld aus der Wertstellungsabzockerei hingekommen sein kann.

Genauso ist es mit der MWSt-Sache, erklärt uns um was es geht, so ist es unglaublich. Da lachen sich ja Herzog und Heidel krumm und bucklig auch wenn sie grad wenig zum Lachen haben. Was ist gekündigt worden, denn die USt braucht eine Umsatz und was war der Umsatz?

   

Nr. 4313

Vorstand

6. März 2009, 16:00 Uhr

Betreff: Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben ?

Ich glaube man sollte wirklich noch mal ganz deutlich auf den Eintrag Nr. 1119 vom 22. September 2006 verweisen. Darin wird auch auf die Verwaltungsvorschrift des BaFin verwiesen, wann ein Prüfer Vorstand werden kann. Für die VR-Bank Marktredwitz erscheint es schon ein bisschen komisch, dass Johannes Herzog mit der Vertreterversammlung im Jahr 2005 zwar als Gesamtprokuristen eingestellt worden ist und er sich ja als Geschäftleiter bezeichnet hat, was den Begriff des Kreditwesengesetzes als Bankleiter trifft, aber dass er erst im Herbst 2006 rechtlicher Vorstand werden konnte. Es scheint das BaFin hat dadurch signalisiert, dass der Ausbildungsstand von Johannes Herzog noch nicht zum Vorstand für die Bank gereicht hat. Darum konnte man Reinhold Wolf und Karl Krämer nicht gleich mit Manfred Heger in die Wüste schicken, sie mussten für den Prüfer die Plätze nach dem Vieraugenprinzip des KWG freihalten. Und so hat man anscheinend die Talfahrt der Bank weiter in Kauf genommen, damit bloß keiner der über 30 anderen Bewerber dem Verband auf die Schliche kommt, was da in Marktredwitz alles für Spielchen getrieben wurden und schon Eintrag Nr. 1121 hat darauf abgezielt, ob die Prokuristenzeit von Herrn Herzog nicht auch gleich für die VR-Bank und manchen Kunden eine teure Lehrzeit gewesen sein könnte.

Mit Grausen lese ich, dass vielleicht auch noch bei zwei Firmenkonsortien die Zusammenschlüsselungen nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheiten, Abs. (2) (= Link) unterlassen worden sein könnten und dieser Prüfer und auch der neu eingesetzte Aufsichtsratsvorsitzende eine besondere Rolle dabei spielen könnten. Wenn das auch noch stimmt, dann frag ich mich wie ich die Energie nennen muss, die da von München in den Fichtelgebirgskreis ausstrahlt. Dieser AR-Vorsitzende scheint auch vom Verband ausgewählt worden zu sein und nicht von den Mitgliedern. Und Herr Herzog wird heute größte Angst haben, dass ihn seine alten Freunde fallen lassen sobald die Staatsanwaltschaft die Karten aufdeckt. Wer nicht dementiert, ob gegen ihn ermittelt wird, wenn das schon so oft behauptet wird, der scheint es ja fast aus seinem Verhalten raus zu bestätigen. In der Presse ist er doch oft vertreten, warum wehrt er sich nicht, hat er Angst etwas Falsches zu sagen? Mit gefällt es nicht wenn immer wieder Prüfer Vorstand werden, wie soll ich da dem trauen, der zu mir kommt ob der prüfen soll oder meinen Platz haben will?

   

Nr. 4312

Paul

6. März 2009, 14:15 Uhr

Betreff: Eintrag Interessierter

Hallo Interessierter,
zu dem MwSt. Trick kommt evtl noch ein weiterer grvierender Punkt hinzu.Neben den großen Blasen von Schrottpapieren die abgeschrieben werden müssen, und der Risikovorsorge für kränkelnde Kreditnehmer geht jetzt auch der Trick mit falsch abgerechneten Konten ja auch nicht mehr.
Wenn, wie in der Vergangenheit passiert, Kontokorrent und Darlehenskonten mit überhöhten Zinsen und falschen Wertstellungen künstlich in die Höhe getrieben wurden, so geht das nun ja auch nicht mehr so einfach.
Ein Beispiel: ein Kontokorrentkonto wird eröffnet, und ein Kredit über 500.000,- € gewährt. Schon nach kurzer Zeit, wurde durch manipulierte Wertstellung und falsche (ungesetzliche Zinsanpassung) ein Luftgewinn von sagen wir mal 50.000,- € erzielt. Dieser ertrogene Gewinn steigert sich automatisch, durch weitere falsche Buchungen und Zinseszinseffekte, Monat für Monat, Jahr für Jahr. Der Kunde erhält zusätzlich einen geduldeten Überziehungskredit von weiteren 150.000,- € , dafür bezahlt er einen Überziehungszins von zusätzlich vielleicht 5%. Er zahlt ab aber das Konto steigt weiter, weil ja künstlich betrügerisch in die Höhe getrieben. Nach vielleicht 10 Jahren hätte er eigentlich, bei korrekter Abrechnung schon alles bezahlt, aber auf seinem Kontoauszug erscheint noch immer ein immenser Betrag. Eine gigantische Luftblase. Er zahlt Zinsen auf einen Betrag, den die Bank nie ausgereicht hatte. Es kommt zum Crash, der Kunde meldet Insolvenz an, verliert alles, die Bank vereinnahmt seine Sicherheiten, und schreibt den Rest ab. Schmälert so Ihr Steueraufkommen, obwohl sie gar nichts verloren hat, denn Luftblasen stehen nicht für eine werthaltige Leistung.
Also nichts verloren, dem Finanzamt noch was genommen, so lief das in der Vergangenheit. Jetzt geht das nicht mehr, also was tun?
Ich würde vorschlagen, Vorstand rauswerfen, persönlich haftbar machen, und einen sauberen Neuanfang wagen. Aber dazu gehört Mut, hat den ein Herr Herzog oder ein Herr Heidel?
Abhängige Kunden über den Tisch zu ziehen ist einfach, aber mit sauberer Arbeit Geld verdienen, das ist dagegen schon schwieriger. Kann mir nicht vorstellen, daß die beiden das schaffen!

   

Nr. 4311

Interessierter

5. März 2009, 23:39 Uhr

Betreff: Aufpassen!!!

Die Bilanz 2008 scheint eine schwere Geburt zu werden. Die Darstellung der wackelnden Großkreditkunden ist wie es scheint mit keinem bilanztechnischen Klimmzug mehr möglich. Dabei ist die notwendige Teilwertabschreibung für das ehemalige Homa-Gebäude, das 2003 für ca. 2,7 Millionen € erworben wurden ebenfalls noch in den Jahresabschluss miteinzubeziehen. Denn in diesem Gebäude sind nur ein paar Büros genutzt, der größte Teil der Fläche ist nicht nutzbar. Wie ist darüberhinaus auch noch die vorgenommene Umsatzsteuer-Option zu betrachten. Sie wurde abgestellt auf den baldigen Umbau des Homa-Gebäudes. Wird es die VR-Bank Fichtelgebirge nicht genauso machen wie die ihr sehr vertraute Volksbank Vogtland, welche die Umsatz-Steuer rückwirkend vom Jahr 2004 bis 1999 für eine Kundschaft gekündigt hatte, ohne die ihr berechnete Mehrwertsteuer zurück zuerstatten. Die Folge war, das Finanzamt forderte vom Bankkunden ca 30.000 € incl. der Zinsen als zuviel erhaltene Vorsteuer zurück. Da die Kundschaft das Geld nicht parat hatte, trug das Finanzamt eine Zwangshypothek auf deren Grundstück ein. Somit hatte sich die Volksbank Vogtland um die obige Summe bereichert. Ob das Betrug ist, wird das Gericht klären müssen. Die gleiche Gefahr droht jetzt den Kunden der VR-Bank Fichtelgbirge. Wenn der Zeitrahmen für die Ausnutzung der Umsatzsteuer-Option abgelaufen ist, ist die den Kunden belastete Umsatzsteuer, die dieser wiederum als Vorsteuer abgesetzt hat, an das Finanzamt zurückzuerstatten. Die Bank ist dann verpflichtet, den Kunden die belastete MWSt gutzuschreiben. Wenn dies aber wie im vorliegenden Fall geschildert, nicht erfolgt, bleiben die Kunden auf der MWSt sitzen. Das Finanzamt ist dann gnadenlos. Was bleibt sind dann langwierige Prozesse gegen die VR-Bank Fichtelgebirge. Es scheint,dass die Rentabilitäts- und Liquiditätssituation äusserst angespannt ist, so dass die Situation immer mehr an Brisanz zunimmt.
Dieses Gefahrenpotential für die Kunden bekommen die Herren Herzog und Heidel nicht geregelt. Soll wieder einmal die Unfähigkeit und Inkompetenz der beiden Herren zum Schaden der VR-Bank Kunden gereichen. Lässt man die Kunden wieder einmal ins offene Messer laufen??

   

Nr. 4310

Hannelore

5. März 2009, 10:36 Uhr

Betreff: Die Fallstricke von unserem Johannes Herzog

Die Einstellung des Prüfers Johannes Herzog bei uns, das war doch die faulste Sache die man sich vorstellen kann, mindestens genauso faul wie die Verluste, die man trotz ganzen Prüferbataillonen bei uns gemacht hat. Der war doch mit dem Horst Pausch dabei, wie man mit Manfred Heger unterschrieben hat, dass man auf alle festgestellten Ansprüche verzichtet und aufhört nach weiteren zu suchen, das mit dem von heuer, dass man prüfen will ob man noch Ansprüche stellen kann, das ist doch ein Witz. Über 30 Bewerber hat man 2005 abblitzen lassen, keinen hat man eingeladen, alles nur geplante Methode, damit man diesen Revisor als Vorstandslehrling her holen kann, gegen Maulhalten von Manfred Heger mit der Abfindung über Flex, wo Grothoff und Herzog noch die Hühneraugen zugedrückt haben müssen, so schreiend war der Saustall.

Und dann hat er Karl Krämer auf Schiffsreise geschickt, den sonst keiner vom Schreibtisch weg gebracht hat, der am längsten in der Bank war, weil er Angst hatte, man könnte ihm eine Falle stellen und der wurde geködert er darf auf der Mittelmeerreise Vorstand spielen, wo dann Johannes Herzog daheim ungehindert sein Büro absuchen konnte und man hat ihn am Montagmorgen um halb neun überrascht und vor die Tür gesetzt, dass er alleine für sich selber noch stammeln konnte „Ich bin doch noch Vorstand oder?“, ich hab doch dem Herzog geholfen Vorstand zu werden, weil ohne mich und Reinhold Wolf hätte man den Posten gleich anders besetzen müssen?

Hat sich dann Johannes Herzog einen unerfahrenen Sparkassenmann aus der zweiten Reihe holen dürfen? Einen der von Vorstandswesen keine Ahnung hat, der froh war nach oben zu kommen, der vollkommen unbedarft im Genossenschaftsrecht gewesen sein muss? Einer der seinen Weg nur noch nach vorne sehen konnte, weil wenn er die Probezeit nicht überstehen würde, könnte er wieder zurückgehen, wenn sein Posten im Breisgau schon wieder besetzt war? Wie hätte Uwe Heidel also am 16. Februar 2007 dagegen sein können den Waldeslustvertrag mit zu genehmigen, mit dem, dass man Sicherheiten freigibt, damit man einen Vereinbarungsverzicht von 432.000 € unterschreiben kann. Konnte man den Heidel besser anketten, als damit, dass man selber alle Fäden in der Hand hat und der andere auf Gedeih und Verderb einem ausgeliefert war?

So sind die Fallstricke des Herr Herzog. Kann sich Uwe Heidel davon freimachen, oder eicht es ihm wenn die Frau sein Dienstauto fahren darf und sich Johannes herzog den Jeep kauft. Sicher zählt immer noch, dass sein Kollege erzählt er hätte die ganze Verbandsmacht hinter sich, aber was ist, wenn die umkippt? Mitgegangen und mit gehangen, oder den eigenen Weg gewählt und endlich gezeigt, dass man auch nach zwei Jahren endlich sehen muss, was Recht und was Unrecht ist?

   

Nr. 4309

...

4. März 2009, 19:53 Uhr

Betreff: Keine Kreditanfragen mehr

... eine Bekannte, die in der VR-Bank Fichtelgebirge arbeitet, hat mir gesagt, dass die Bank fast keine Kreditanfragen mehr hat. Soll es heißen, dass in diesen schwerigen Zeiten der Finanz- und Wirschaftskrise die Leute mit der Bank nichst zu tun haben wollen und einen ganz großen Bogen um VR-Bank Fichtelgebirge machen?!
Man kann es nicht glauben, dass zwei solche "Hansele" wie die Vorstände Herzog und Heidel unserer Bank so einen schlechten Ruf verschafft haben!!!
Falls die beiden ein bisschen Charakter und Rückrad haben, müssen sie zurücktretten, bevor unsere Bank zu Grunde geht.

   

Nr. 4308

Leser

3. März 2009, 19:41 Uhr

Betreff: Gästebucheintrag Nr. 4527,,

Sehr geehrter Herr Webmeister,
also so einfach "Was passiert dann: Die Bank wird geschlossen" - so einfach geht es
nicht. Theorie: Bevor die Bankkasse leer ist, werden erst die flüssigen Mittel inform von Guthaben bei der Bundesbank oder der jeweiligen Zentralbank locker gemacht. Wenn dies einen Kundenansturm, welche ihre Guthaben wollen nicht ausreicht, dann werden die im Depot A der Bank befindlichen Wetpapriere veräußert nach dem Motto Liquidität vor Rentabilität. Wenn dies nicht reicht, dann werden die Kredite gekündigt und zur Tilgung fällig gestellt. Wenn dies auch hinten und vorne nicht langt, dann kommt die so
genannte Regierung dieses Landes und regelt alles. Dann wachen wir früh mal auf und es heißt 1:11 und Hypothekengewinnabgabe (siehe Jahr 1948). Nun, dann brauchen die so genannten Abwickler in den Banken und Sparkassen halt nicht als Letzte der Zunft das Licht ausmachen und den Laden zusperren.

   

Nr. 4307

Uwe

3. März 2009, 18:13 Uhr

Betreff: Bankgeschichte geschrieben

Ist die Geschichte lustig oder entbehrt sie einer gewissen Ironie? Rudolf Heger hat man 1993 damit geehrt, dass er die Bilanzsumme auf 520 Millionen geschraubt hätte. So stand es mit der Ehrung Rudolf Heger in der Zeitung (= Link). Im Jahr 2001 hatte man laut Interessant (= Link) eine ähnliche Bilanzsumme, allerdings in Euro. Die Vorstände Herzog und Heidel schreiben auch Geschichte. Es ist wie mit einem Menschen, man fängt klein an, wächst und bevor es zu Ende geht wird man mit einem krummen Buckel wieder klein.

Vielleicht kann Manfred oder Rudolf Heger oder auch Karl Krämer noch den Originalzeitungsartikel zur Verfügung stellen. Oswald? Gekannt scheint unseren später berühmten Karl noch niemand gehabt zu haben. Mit Oswald Kolle wird man ihn doch nicht verwechselt haben?

   

Nr. 4306

Anonym

3. März 2009, 17:28 Uhr

Betreff: Widerspruch

Wenn Nordlicht im vorgehenden Beitrag meint dass Bargeld zu Hause aufheben nichts bringt, dann muss die Frage nach der Liquiditätsreserve der Banken gestellt werden
Bei Kassenbeständen von gerade mal ca. 2,5% der Kundeneinlagen ist es auszurechnen, wann bei einem Kundenansturm die Bank kein Geld mehr hat um die Auszahlungswünsche der vielen anstehenden Kunden zu erfüllen.

Was passiert dann:
Die Bank wird geschlossen

Die weitere Konsequenz
Auch die Geldausgabeautomaten funktionieren nicht mehr
Supermarktcomputer nehmen keine Kartenzahlung mehr an

Resultat
Womit sollen die Leute dann ihre Einkäufe tätigen, wenn zu Hause kein Bargeld mehr vorhanden ist

   

Nr. 4305

Nordlicht

3. März 2009, 16:35 Uhr

Betreff: Vertrauenskrise - Haftung Vorstand

Zu den Beiträgen 4024 + 4025

Auch wenn es zunächst nicht so erscheint, so hängen die beiden Problemfelder "Managerhaftung" und "Vertrauenskrise" doch enger zusammen als man denken könnte.

Dies wird ganz deutlich am Beispiel der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge).

Weil die Vorstände der VR-Bank trotz offensichtlicher persönlicher Verstöße und Bereicherungen bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden (weil sie durch den Genossenschaftsverband über Jahre gedeckt wurden und der ehemalige Prüfer dann selbst Vorstand geworden ist / werden mußte / werden konnte), kann es kein Vertrauen in die Geschäftspolitik der VR-Bank geben.
Die Folge war der beschriebene Abzug von Liquidität - auch wenn wegen des Sicherungsfonds die Gelder bei Genossenschaften angeblich sicherer sind.
Dies wurde noch durch eine im Vergleich zum Wettbewerbter unattraktivereZinspolitik versträkt.

Warum konnte man mit anderen Banken nicht mithalten?
Weil es keinerlei Spielraum für Kundenbindungsmaßnahmen mehr gibt.

Warum gibt es keine Spielraum mehr, d.h. kein entsprechende Eigenkapitalausstattung für schlechtere Zeiten?
Weil in der Vergangenheit versäumt wurde, die Altlasten aufzuarbeiten, weil man sonst hätte zugeben müssen, daß der Vorstand in fahrlässiger Weise mit dem Vermögen der Mitglieder und Kunden umgegangen ist und es lieber in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, als dem Genossenschaftsgesetz folgend das Vermögen der Mitglieder zu mehren.

Warum ist das nicht oder nur teilweise aufgearbeitet worden?
Weil die Bank sonst hätte Konkurs anmelden müssen oder der Sicherungsfond direkt hätte beansprucht werden müssen.

Warum durfte das nicht geschehen?
Weil in beiden Fällen externe Experten die wahren Ausmaße der Verfehlungen von Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere die Rolle des Genossenschaftsverbands, unter dessen Regie dies alles über Jahre!!! möglich war, hätten erkennen müssen und veröffentlichen können. Stattdessen hat man sogar versucht sich von jeglicher Haftung durch Vertreterversammlungsbeschlüsse frei zu zeichnen.

Warum hat man von sich aus nicht aufgeräumt und für klare Verhältnisse und neues Vertrauen gesorgt?
Weil offensichtlich die agierenden Personen sich lange in der Sicherheit wiegen konnten, daß sowieso kein Mitglied oder Kunde gegen die Zustände etwas unternehmen würde, bis dann die Anzeigen erstattet wurden und die staatsanwaltlichen Ermittlungen begannen. Und weil man gehofft hat, daß über die Sache Gras wachsen würde, und alles mit der Zeit in Vergessensheit geraten würde und sich die Bank wirtschaftlich wieder erholen würde.

Warum konnte das nicht mehr funktionieren?
Weil inzwischen im Internet soviel veröffentlicht wurde und alles was die Bank macht bzw. die Organe kritisch begleitet wurde und wird. Und weil die wirtschaftliche Situation tatsächlich nicht besser wurde. Stattdessen wurden dubiose Tricksereien mit dem Verkauf von Filialen an eine benachbarte Genossenschaft, die sich das eigentlich nicht leisten konnte, weil sie am Tropf des Sicherungsfonds hing, durchgeführt, um die Bilanz zu retten und gleichzeitig auf Forderungen/Sicherheiten in beachtlicher Höhe verzichtet worden war.

Warum hilft es nicht, Bargeld zu horten?

Sollte das Geldsystem zusammenbrechen, dann hilft es herzlich wenig, Bargeld zu besitzen. Dann helfen nur noch Sachwerte, was wohl ein auch Grund sein könnte, warum der Goldpreis in den letzten Jahren so gestiegen ist.

Wie man eine Bank in die Schlagzeilen bringen könnte?
Wenn sich mehrere unzufriedene Kunden / Mitglieder zusammentäten und auf einen Schlag ihr Geld abheben wollten, könnte das keine Bank leisten und müßte schließen. So eine Schließung hätte aber ein vernichtendes Echo in der Presse, die vorher natürlich zufällig davon Wind bekommen hätte und würde einen Ansturm auf alle Filialen einer Bank auslösen.

Vielleicht würde das die Presse auch mal zum Anlaß nehmen und versuchen zu erklären woher denn die Unzufriedenheit der Kunden / Mitglieder käme und wie ernst es der Politik wirklich ist, unfähige Manager tatsächlich in die Haftung zu nehmen.
Bei der VR-Bank Marktredwitz erscheint dies längst überfällig. - Im übrigen könnten die Veröffentlichung des skandalösen Handelns des Genossenschaftsverbands dazu führen, daß dieser abgeschafft wird.

- In Amerika hat der ENRON-Skandal (unter der Begleitung von Wirtschaftsprüfer) dazu geführt, daß eine einstmals führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Markt verschwunden ist, selbst auf den Märkten, die gar nicht direkt von dem Skandal betroffen waren.

- Vielleicht weckt ein ordentlicher Skandal mal die Herren Politiker, so daß das Genossenschaftsgesetz hinsichtlich des Prüfmonopols geändert wird. - Denn die staatliche Beaufsichtigung der Prüfer hat ja offensichtlich nicht verhindern können, daß die Verbände ein Eigenleben in der Genossenschaftswelt entwickelt haben mit Einflußnahmen, die das Gesetz nicht vorsieht, weil es ja auch nicht systemkonform ist, wenn bei vielen Genossenschaftsbanken über die Mitglieder hinweg eine externe Organisation über die Genossenschaft bestimmt und sich dann selbst entlastend prüft.

Und dann schließt sich der Kreis wieder zur Haftung von Managern. Denn es sind natürlich (bisher) nicht der Genossenschaftsverband oder besser - seine Manager - die für die Verfehlungen der Organisation haften, sondern immer wieder die Genossenschaftsmitglieder oder die (dumme) Solidargemeinschaft aller Genossenschaften über die Sicherungseinrichtungen. Warum kommt die Politik ihrer Aufsichtspflicht über die Genossenschaftsverbände nicht besser nach? Weil sie selbst in entsprechenden Greminen sitzt, weil sie die Materie nicht verstanden hat?

Das sind gerade zu paradisische Verhältnisse. Man darf mit anderer Leute Geld Schalten und Walten, wie es gefällt, verdient ein super Geld oder wird am besten gleich Vorstand einer Bank oder geht mit dem goldenen Handschlag in den vorzeitigen Ruhestand, aber verantwortlich sind dann andere. Über die eigentlichen Strippenzieher im Hintergrund erfährt das Mitglied ganz bewußt nichts. Die Verbandsvertreter sitzen lieber auf den Versammlungen und loben den Vorstand für seine tolle Arbeit oder empfehlen Fusionen, wo es nichts zu belobigen gibt oder eine Fusion offensichtlich zum Nachteil eines Fusionspartners erfolgen muß, weil ja regelmäßig keine Ausgleichszahlungen zwischen unterschiedlich wertvollen Unternehmen erfolgt.

   

Nr. 4304

Anonym

3. März 2009, 12:58 Uhr

Betreff: Gerade gefunden

Unter http://www.hartgeld.com/infos-DE.htm habe ich gerade die nachfolgende Leserzuschrift gefunden, die besonders Raiffeisenkunden interessieren wird!

Leserzuschrift - beginnt ein neuer Bank-Run?

Gestern hat mich eine Bekannte aus XXX am Chiemsee angerufen, die dort ein Geschäft betreibt. Die Frau des örtlichen Raiffeisenbankchefs war bei ihr im Laden und hat gesagt, dass ihr eigener Mann sein ganzes Geld in bar heim holt, weil er glaubt, dass in 2-3 Monaten der Zusammenbruch kommt:“ es geht nimmer lang“.

Auch nehme die Zahl der Abhebungen dramatisch zu, immer mehr Leute holen ihr Geld : „ die sind schon öfter jetzt bis über die Straße angestanden“…..

   

Nr. 4303

ein Genosse

3. März 2009, 07:50 Uhr

Betreff: Aus dem Münchner Merkur von heute

Finanzkrise - Bankmanager sollen selber zahlen

Auszug aus einem weitereren Artikel auf der Seite 2
"Eine ganz vertrackte Sache" - Experte Marcus Lutter über die Schweirigkeit, Bankvorstände mit ihren Privatvermögen in Haftung zu nehmen.
. . . . . . .
Also könnten die Gerichte sie eigentlich schon jetzt verklagen ?

Ja, aber die Gerichte müssen angerufen werden.
Und hier ist das Problem, dass nur der Aufsichtsrat klagebefugt ist gegenüber den Vorständen.
Da sich die Aufsichtsrätem aber selbst auch pflichtwidrig verhalten haben, werden die einen Teufel tun, ihre Vostände auf Haftung in Anspruch zu nehmen. Denn dann wären sie ja selbst auch dran.

. . . . . .

   

Nr. 4302

Nordlicht

2. März 2009, 16:58 Uhr

Betreff: Anfrage Insolvenz - Großkredite

So eine Insolvenz fällt ja in der Regel nicht vom Himmel, sondern kündigt sich bei einer ordentlichen Begleitung über einen längeren Zeitraum an.

Und sollte die VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) das Engagement entsprechend begleitet haben, wäre spätestens bei weiteren Krediten, bei Aussetzungen von Tilgungen oder der Vereinbarung von neuen Tilgungsstrukturen, eine besonders kritische Bewertung des Engagements auf seine Werthaltigkeit notwendig.

Aber kann sich die VR-Bank das noch leisten oder wurde darauf verzichtet, weil es sonst zu Verlusten gekommen wäre, die die Eigenkapitalbasis angefressen hätte und die damit zusammenhängende Großkreditgrenze, die dann hätten zurückgeführt werden müssen?

Die Verletzung der Großkreditgrenze ist auch das Thema, wenn es u.U. versäumt wurde, verschiedene Kredite an letztlich den gleich Eigentümer verschiedener Gesellschaften zu einer Kreditnehmereinheit zusammenzufassen.

Und dann hilft es dem amtierenden Vorstand auch nichts, wenn er sich darauf berufen sollte, es gäbe eine Aufsichtsratsbeschluß aus der Vergangenheit, daß darauf u.U. verzichtet würde. Ein Verstoß bleibt ein Verstoß, auch wenn ihn ein Organ (irrtümlich oder bewußt) durch sein Votum (vom Genossenschaftsverband geprüften Beschluß!) dem ganzen einen formal korrekten Anstrich geben will.

Die Aufsichtsratsprotokolle und die dort gefaßten Beschlüsse sind doch regelmäßiger Prüfungsgegenstand. Herr Herzog weiß also nicht erst seit der Übernahme der Vorstandstätigkeit von den "Minen" in den Aufsichtsratsprotokollen, sondern schon aus seiner Tätigkeit sollten ihm, den sog. Besten Prüfer des GVB, bekannt sein bzw. er diese überprüft haben. Ein sich Verstecken hinter die Beschlüsse des Aufsichtsrats - der ja scheinbar alles beschließt - von Fusionen, Verkäufen oder Aufhebungsverträgen mit Regressverzicht und jeweils zu Lasten der Eigentümern der Genossenschaft - geht dann nicht mehr.

   

Nr. 4301

Cornelia

2. März 2009, 16:55 Uhr

Betreff: Politikererwachen

Hoffentlich ist die Aussage des niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff kein verspäteter Faschingsscherz. Es wird Zeit, dass wenigstens Einer mal ausspricht was den einfachen Volk auf der Seele brennt. Jeder einfache Arbeiter wird abgemahnt bzw. entlassen bei geringsten Verstössen. Was ist mit den hochdotierten Bankmanagern passiert, die teilweise Milliardenverluste produziert haben, sie erhielten noch fette Bonis hinterhergeworfen und wollen diese sogar einklagen. Hoffentlich macht Wulff nicht nur auf Populismus und meint es auch so wie er es sagt. Die Bankmanager sollen in Regress genommen werden und mit ihrem Privatvermögen haften. Das wird in den wenigsten Fällen den Schaden ganz abdecken können. Aber hier geht es auch um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Die Politik wird erst umschwenken, wenn das Volk das ganze Ausmaß der Krise hautnah verspürt und die Politiker zur Verantwortung ziehen will, ob deren Zaudern.
Genauso sind die Manager in der VR-Bank Marktredwitz zu behandeln. Sie haben die ganze Region geschädigt, indem sie mit falschen Wertstellungen den Unternehmen Eigenkapital entzogen haben und die Insolvenz getrieben haben, ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze. Wo ist der Unterschied, wenn Bankmanager Sicherungsgüter von Kunden unter sich aufteilen und/oder ihre Bank gegen die Wand fahren und die Gratifikationen einschieben. Sind das keine Verfehlungen wenn ein Verbandsprüfer die zu prüfende Bank ins Verderben taumeln lässt und dann selber Vorstand wird. Einfach tatenlos zu schauen, egal ob das Vermögen der Gesellschafter/Mitglieder vor die Hunde geht, Hauptsache es gereicht zum eigenen Vorteil. Ist es egal dass ein Ex-Prüfer und Neuvorstand quasi als Antrittsgeschenk 432.000,00 € verschenkt.
Da bleibt nur hoffen, dass die Denke von Wullf allgemeines Gedankengut wird und auch so Möchtegerne-Provinzfürsten, wie Herzog und Heidel zur Rechenschaft gezogen werden.

   

Nr. 4300

Leser

2. März 2009, 15:05 Uhr

Betreff: Endlich - ein Politiker wacht aus der Trance auf

Scharfe Töne gegen Bank-Manager: Christian Wulff verlangt, dass die Justiz gegen Vorstände und Aufsichtsräte von Krisen-Banken vorgeht. Auch deren Privat-Vermögen soll zum Schadenersatz herangezogen werden. Die Große Koalition streitet weiter über neue Regeln für Manager-Gehälter.

hier weiterlesen:
Spiegel: Wulff fordert Vernehmungen von Bank-Managern

   

Nr. 4299

Tobias

1. März 2009, 21:52 Uhr

Betreff: Anfrage

Hallo Webmaster, hab mal wieder eine Frage.
Wie ist das denn, wenn ein großer Kreditnehmer einer Bank im März des Folgejahres Insolvenz anmeldet, dass muss doch in der Vorjahresbilanz noch berücksichtigt werden? Man spricht doch dann von der Bilanzaufhellungstheorie.
Was passiert aber, wenn die Bank diesen Kunden noch einen Kredit gibt und der dann erst im April über den Jordan geht. Hat man dann die Bankbilanz geschönt, damit der Vorstand noch ein weiteres Jahr sein Unwesen treiben kann. Ich habe gehört, dass der Vorstand immer gehen muss, wenn eine Bank in die Sanierung geht. Ist das dann Vorteilsnahme des Vorstands, wenn er bewusst den Todeskampf des Kunden hinausschiebt, damit er noch eine gewisse Zeit im Amt ist und sein Gehalt abgreifen kann. Ist der gewährte Kredit für die Bank als Sanierungskredit verloren, wenn er wider besseres Wissen gewährt wird. Ist das Untreue des Vorstandes gegenüber dem Gesellschaftern? Hängt das Hinausschieben überhaupt mit der Sanierung zusammen oder hat man sich in der Vergangenheit schon soweit aus den Fenster gelehnt, dass man nicht mehr zurück kann? Was passiert wenn noch weitere Großkunden die Segel streichen, kann man in der Bank die selben Tricks auch dort anwenden.
Wir der Großkunde überhaupt mitspielen, denn er geht doch auch ein sehr grosses Risiko ein, denn Insovenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt. Ist er dann gut beraten, wenn er das Spiel mitspielt. Bei Insolvenzen in dieser Größenordnung ermittelt da der Staatsanwalt nicht automatisch, ob Insolvenzverschleppung vorliegt. Ob da dem Kreditnehmer das Hemd nicht näher ist, als der Rock.
Wie ist dann eigentlich die Haftungsfrage für den Aufsichtsrat, er muss doch sicherlich sein Votum zu einer solchen Aktion geben. Ist der Aufsichtsrat dann mit ins Boot geholt, wo man ihn dann wieder erpressen kann.
Müssen wir uns Sorgen machen, dass wieder Bilanztrickerseien stattfinden oder
können wir uns auf die Genossenschaftlichen Prüfer verlassen, die doch sicherlich solche Spielchen nicht mitspielen.
Können wir darauf bauen, dass die Staatsanwaltschaft solche Manipulatioen aufdeckt und die Herrschaften zur Rechenschaft gezogen werden, falls sie die Betrügereien immer noch nicht lassen können.
Erstatten Sie Webmaster Anzeige, wenn Ihnen so eine Massnahme bekannt wird?
Ich hoffe ja!
Mit besten Grüßen Tobias

   

Nr. 4298

???

28. Februar 2009, 19:25 Uhr

Betreff: Sind 130.000 nach Taiwan nur Peanuts dagegen was uns Herzog und Heidel zu bieten haben?

Es ist ja in der Bankenwelt eine Steigerung in nie für möglich gehaltenen Dimensionen was uns da aufgetischt wird. Aber wir brauchen uns nichts vormachen, es ist nicht alleine das Versagen der Banker, es ist das Versagen der Bankenaufsicht und der Politiker die mit der Materie total überfordert waren und immer nur das Gute gehofft haben und vor dem wirklichen Gau die Augen verschlossen haben. Unser Vorschriften im Bankenwesen haben sich teilweise schon nach amerikanischen Gesetzen gerichtet und deren Steuervorschriften. Und so wie wir die Vorschriften importiert haben, so haben wir das anglo-amerikanische Risikodenken verinnerlicht. Aber es bricht sich runter bis in die kleinen Genossenschaftsbanken und in ein paar wird es halt absolut sichtbar und der Crash wirkt sich in voller Härte aus. Irgend jemand muss ja die Lehman-Brothes Papiere halten. Berlin war schon immer gut für Bankpleiten und München hat auch bei den Volksbanken und bei der Raiffeisenseite nie gesunde Banken hervor gebracht. In Bayern waren die GenoBanken in der Landeshauptstadt schon immer groß aber eben meist angeschlagen. Und so braucht es einen über die Rentadomofälle nicht wundern, die dank der „Fusionsbereitschaft“ vom Sicherungsfonds ausgebügelt wurden aber leider den Schaden bei den Kunden nicht (und deswegen die Gerichtsgänge?) oder dass sich auch die Lehmannpapier in München bündeln. Aber haben die Pechvögel Herzog und Heidel auch mehr solcher von der DZ-Bank bei den Banken angebotenen Papiere als andere, vielleicht sogar viel mehr?

Außerdem scheint ein Betrag von 130.000 € von Reinhold Wolf im Frühjahr trotz fehlendem Verwendungszweck nach Taiwan sich wirklich nur als Peanuts heraus zu stellen, gegen das, was auch an Steigerung bei der VR-Bank Fichtelgebirge als Verluste angekündigt werden könnte. Warum musste Peter Träger gehen? Wird die Kenntnis anderer wirtschaftlicher Werte als in den Bankunterlagen festgehalten bei Flex doch noch mal aufgearbeitet? Wie ist es mit den Organkrediten wenn angeblich der Aufsichtsrat einen Großkredit in den Sand setzt? Wie ist es mit anderen großen Mandanten dieses Aufsichtsrates, der in verhältnismäßig kurzer Amtszeit eine vielleicht unglaubliche Ära der Verluste begleitet hat. War Peter Träger einer der wenigen Eingeweihten neben Horst Pausch, als die Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff den vom Verband ausgearbeiteten Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger wärmstens zur Unterschrift „empfohlen“ haben, ja „nahe gelegt“ haben? Hat der Genossenschaftsverband die Verluste bisher noch mit Verteilung der Einzelwertberichtigung auf die nächsten Jahre verhindern können, wollen wir hoffen, dass die Solidaritätsgemeinschaft der deutschen Mitglieder die Mitglieder in Marktredwitz nicht im Stich lassen, aber das die Verantwortlichen, nämlich führende Prüfer, die Vorstände und beteiligte Aufsichtsräte endlich vor die Tür setzt und was sonst noch dazu gehört.

   

Nr. 4297

Aus der Nähe

28. Februar 2009, 17:31 Uhr

Betreff: Hätte Johannes Herzog Reinhold Wolf für die 130.000 € nach Taiwan festnageln müssen?

Wenn man auf das Goldmärchen zurückkommt, denkt man unweigerlich an alle unfassbaren Vorfälle. Da war doch die Sache mit all den Überweisungen, die der Richter verlesen hat was man dem Angeklagten vorgeworfen hat. Die Fußballspieler für die man mit den von Reinhold Wolf vorgenehmigten Überziehungen als betrügerisch angeschaut hat, da hat doch Fußballfunktionär Bankvorstand sogar die Namen gekannt und für was die Zahlungen waren. Doch hanebüchen muss es ja mit der Überweisung nach Taiwan gewesen sein. Wenn der Bankvorstand Wolf vor Gericht angetreten ist und gesagt hat, die 130.000 € Überweisung nach Taiwan im Frühjahr 2004, da hat die Bank auch nicht gewusst für was und der Angeklagte hat das händeringend versucht zu widerlegen, wieso hat dann Johannes Herzog intern Reinhold Wolf nicht gleich zur Rückzahlung dieses Betrages aufgefordert. Der beschuldigt den Kunden vor Gericht einer Zahlung ohne ordentliche Verwendung, aber er hat sie in der Bank höchstpersönlich angewiesen. Ist das schizophren? Wenn ein Bankvorstand die Auslandsüberweisung von 130.000 € aktiv frei gibt und nicht weiß für was und das noch in dieser unfassbaren Situation, wie muss man dann da die Rolle des Prüfers sehen wenn man den Sorgfaltsparagraphen im Genossenschaftsgesetz und den Untreueparagraphen 266 im Strafgesetzbuch kennt? Ist das Strafvereitlung zur eigenen Vorteilserlangung für den Prüfer Herzog gewesen, wenn er wenige Monate später Kollege des betroffenen Vorstandes werden wollte? Kollege des tief verwurzelten Genossenschaftlers nach Verbandsvorstand Eberhard Gschrey? Musste er für den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) sorgen, wenn er mit Reinhold Wolf zum Abschluss noch mal die notarielle Vereinbarung auf den Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) unterschrieben hat? Also warum da 130.000 € vom zukünftigen Mitstreiter einfordern, wenn man selber zusammen dann bei fast eine halbe Million genauso handelt? Oder hätte man Reinhold Wolf die Überweisungen an die Fußballer auch gleich noch belasten müssen?

   

Nr. 4296

Beobachter

28. Februar 2009, 17:03 Uhr

Betreff: Warum denkt sich denn ein Staatsanwalt und ein Richter beim Amtsgericht nichts?

Seit ein paar Tagen geistert die Nachricht um die 1 Euro 30 mit den Flaschenpfandbons durch die Medien weswegen eine Frau richterlich bestätigt den Arbeitsplatz verloren hat. Warum denkt sich ein Staatsanwalt und ein Richter nichts, wenn Geldwäschebestimmungen gebrochen werden? Warum erkennt das der Ermittlungsbeamte nicht sofort, dass hier vielleicht der Bankvorstand der mindestens genauso große Lump ist wie der Kunde, den er in unglaubliche Höhen die Konten überziehen hat lassen? Warum darf eine Bankvorstand in dem Artikel zum Goldmärchen laut Frankenpost vom 13. Juli 2007 (= Link) den Kunden zum Bankbetrüger erklären wenn er ihm hilfreich zur Seite gestanden hat? Laut den Geldwäschebestimmungen muss doch ein Banker die Verdachtsanzeige an den Generalstaatsanwalt abgeben wenn er wie es heißt den Verdacht haben kann einer Bartransaktion läge eine ungesetzliche Handlung zu Grunde. Wenn Reinhold Wolf vor Gericht aussagte, ‚Ich weiß nicht hab ich Schmier und Bestechungsgelder ausgezahlt’ und K.N. das sogar am Telefon sagte, er brauche das Geld um auf den Flughafen zu kommen, ist eine Straftat in Afrika denn keine Straftat, die man bei uns anzeigen muss? Wenn der Kunde dann im Bericht in der Frankenpost vom 13. März 2008 (= Link) als Hochstapler bezeichnet wird, ist dann der Vorstand der VR-Bank Marktredwitz nur das arme Opfer oder ist er Mittäter, den man bereits bei der Ermittlung, aber spätestens bei seiner Aussage als solchen entlarven müsste? Hätte der Richter den Saaldiener gleich auffordern müssen Reinhold Wolf vom Fleck weg dafür zu verhaften wegen seiner eigenen belastenden Aussage?

Darf man im Süden Bayern, in Singoldtal, die Vorgesetzten einer mehrfachen Diebin (= Link) von Kundengeldern so locker leicht davon kommen lassen, oder ist es schlimmste Beihilfe und gar Aufforderung zum Diebstahl, wenn sie Zugang zur Bank zu jeder Zeit hatte und dabei Zugang zum Tresorschlüssel und der Tresorkombination gemeinsam hatte? Reicht den Staatsanwälten, wenn sie einen verknacken können, die hauptverantwortlich Mitschuldigen sich aber mit rotem Kopf davon schleichen können? Gibt man damit den Prüfungsverbänden Druckpotential in die Banken hinein mit, anstatt eventuell strafbare Handlungen auch als solche dort abzuhandeln wo es hin gehört, nämlich vor Gericht und nicht in Verbandsobrigkeiten? Der Genossenschaftsverband als Nebengerichtsschauplatz, wehe du Böser machst das nochmal aber dann bist du weg vom Fenster?

Ist in Singoldtal wirklich überprüft, ob da nicht Differenzen in Tresorbeständen in der Zeit gar nicht überprüft wurden, weil die Vorgesetzten auch da die Überprüfung scheuen hätten müssen wie der Teufel das Weihwasser, oder ob andere Unterschlagungen einfach auch unterschlagen wurden? Warum sah sich K.N. in Selb so unter Druck? Warum war es so dringend nötig dieses Geschäft an Land zu ziehen? Warum hat ihn Reinhold Wolf vorher schon ohne Sicherheiten in diese Überziehungen gehen lassen oder ungesicherte Kredite ausgereicht? War Reinhold Wolf selber unter Zugzwang nach dem die Telefonfirma schon insolvent war? Nach allgemeiner Rechtsauffassung und der Formulierung von § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) darf ein Bankvorstand doch keine Kredite mehr ausreichen wenn der vorige schon baden gegangen ist und schon gar nicht ohne Absicherung. Dieser Paragraph untersagt nämlich mit der Pflicht zur Sorgfalt einem Bankvorstand die Leichtgläubigkeit. Die Leichtgläubigkeit eines Bankvorstandes ist ein Gesetzesverstoß, das wird genau hervorgehoben. Warum hat Reinhold Wolf auch keine Verantwortung gegenüber den Sicherungsgebern gesehen, die auf die Überziehung doch überhaupt keinen Einfluss nehmen konnten?

Warum werden Bankvorstände, die laut der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) die Eigentümer der Bank schon massiv durch ihre unsaubere Arbeit geschädigt haben nicht auch im Sinne ihrer Handlungen behandelt und ihre Taten nicht in einer Gerichtsverhandlung gerecht bewertet? Mussten die Staatsanwälte und die Richter erst durch den Wunsiedeler Kreis und die öffentliche Kritik wach gerüttelt werden? Waren die Vorstände der VR-Bank unter Hilfe der Prüfer für 50 Mio. € und vielleicht noch für viel mehr leichtgläubig? Warum wird in unserem Land nie danach gefragt warum eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung so etwas nicht aufgreift oder gar verhindert obwohl niemand die Dinge so genau sehen kann, ja muss, wie die genossenschaftlichen Prüfer? Darf man nicht aufrühren, dass dort kein anderer sitzt als bei den marktoperativen dynamischen Vorständen? Darf man die Abhängigkeitsspielchen nicht aufdecken? Führen die heutigen Vorstände die Leichtgläubigkeit der früheren Vorstände weiter, wenn sie nun die Großkredite in Gefahr sehen oder haben sie schon ihre eigenen Leichtgläubigkeit entdeckt und wissen um die Blindheit der Prüfer aus deren Reihen sie hälftig stammen?

   

Nr. 4295

Geschichtenleser

28. Februar 2009, 00:03 Uhr

Betreff: Märchenstunde

Wie geht es Papa Wolf. Ist der immer noch dabei den Goldstaub aus den in 50-Kilosäcke abgepackten Dreck auszusortien. Was muss sich eigentlich der Richter am Landgericht gedacht haben, als im Wolf die Geschichte mit dem Goldstaub aufgetischt hat. Was versteht man denn unter einen Sack Goldstaub. Jeder meint da sind 50 kg Gold drin, dass nur mehr in Barrren geschmolzen werden muss. Auf die konkrete Frage des Richters sagte Wolf man hat die Säcke mit Erde gefüllt, in der Hoffnung dass irgendwo dazwischen ein Goldkörnchen liegt. Also Prinzip Hoffnung. Wissen Sie was ein Optimist ist: Wenn einer in ein Feinschmeckerlokal geht, sich das Beste vom Besten bestellt und zum Abschluß noch Muscheln, in der Hoffnung, dass darin eine Perle ist, damit er sein opulentes Mahl bezahlen kann. Da ist die Möglichkeit eine Perle zu finden wesentlich größer, als aus 4 x 50 kg afrikanischen Dreck ein Nuggget herauszukitzeln. Wer war da eigentlich der größere Gauner? Der Angeklagte oder der Zeuge. Soviel Humbug vor Gericht zu verzapfen, grenzt schon Verarschung des Gerichts.
Herzog und Heidel haben nun die traurige Pflicht, von den armen Ex-Vorstände die Gelder wieder hereinzuholen, welche diese in ihrer unendlichen Marktdynamik
unters gemeine Volk gebracht haben. Nun werden viele geneigte Leser zu Recht Einspruch erheben. Unter das Volk haben sie die Gelder garnicht gebracht. die eigenen Taschen wurden gefüllt. So voll, dass der gewiefte Sackkarrenfahrer Rudi sagen konnte, ich habe soviel Geld, das kann ich bis an mein Lebensende nicht mehr ausgeben. Die Donauschiffchen des Lüftchens werden mit dem Getränk betankt, das angeblich Flügel verleiht, den wie sollte sich sonst die Flotte so vermehren, wie ehedem die wunderbare Brotvermehrung. Der Ex-Prüfer Johannes könnte natürlich mehr dazu sagen. Aber er ist auf wundersame Weise verstummt und dem Vernehmen nach, beißt er sich schon auf die Zunge, so dass die Backen dicker und dicker werden. Eben wie ein rotbackiger Bauernbursch. Oder liegt es doch am guten Appetit. Es soll auch Stress- und Sorgen Esser geben. Die grossen Happen, die es in der Bank zu verdauen gilt, können schon auf die Leibesfülle schlagen. Wir werden zu gegebener Zeit über diese Angelegenheit mehr berichten. Kann sein, dass aus dem Lüftchen ein handfester Sturm für die Bank wird und damit auch für den Ex-prüfer und jetzigen Vorstand.
Sein Kollege Uwe verliert immer mehr an Gewicht. Die Last der Sorgen mergeln ihn aus. Er hat ja auch auf beiden Schultern zu tragen. Die Sorgen in der Bank und zuhause die liebe Gattin, bei der er ständig Schatzi hin und Schatzi her sagen muss. Woran wird es wohl liegen, dass er so blass ist. Ist es die ungesunde Büroluft oder machen ihn die verbalen Schläge seiner Frau unter die Gürtellinie zu schaffen. Was wird die ihm erst sagen, wenn die eben erst erworbene Hütte, den Regreßforderungen zum Opfer fällt. Da wird sie ihn so klein machen, dass sie ihn selbst mit ihren 160 cm noch überragt.
Wenn die beiden nicht mehr da sind, muss der Karl wieder geholt werden. Dass ist doch ein guter Kerl. Sein Fehler war nur, dass er dem "Johannes dem Gütigen" vertraut hat, als dieser im eine Schiffreise auf Bankkosten spendierte. Dabei hat er keinen Schiffbruch erlitten, erst als er wieder heim kam, ging er sang-und klanglos unter, dabei hat ihm die für Reise erworbene Schwimmweste auch nichts mehr geholfen, als ihm der Johannes bei seiner Rückkehr die Luft heraus gelassen hat.
Dabei er ist mit allen gut ausgekommen, denn er hat auch alle Kredite ohne viel nachzudenken unterschrieben. Wer sollte ihm da eigentlich Böses wollen.
Eine nahezu groteske Situation wurden von den beiden Vorstände heraufbeschworen. Bei der Waldeslust verschenkt man 432 T€ bei bestehenden Sicherheiten und einem großen Bankkunden werden Kredite fast ohne Sicherheiten hinausgegeben. Anscheinend will man die ausgereichten Darlehen nicht mehr zurück haben. In diese Geschäftspolitik passt die jüngste Annonce über die Ausreichung von Darlehen ohne Sicherheiten. Ob die Mitarbeiter den Ansturm noch bewätligen können. Ein einmaliges Geschäftsmodell.
Last but not least wollen wir den neuen gewichtigen Aufsichtsrat nicht außen vor lassen. Er verdient es ebenfalls hier thematisiert zu werden. Seinen Mitarbeitern gegenüber soll er in der Wahl seiner Worte nicht sehr wählerisch sein. Mein guter Herr, das passt doch nicht in das noble Bild, das man von der alterwührdigen Vorstellung eines Aufsichtsratsmitglied dieser einzigartigen Bank macht,.

Bei näherem Hinsehen erkennt man, wieviele unterschiedliche Menschen und deren Charaktäre sich in dieser Bank bündeln und immer mehr zutage treten.
NOch das Wort zum Wochenende an die Vorstände - die haben sie mehr Zeit darüber nachzudenken -: Nicht als die Wahrheit zählt, dann werden sie immer ein offenes Ohr bei uns finden, denn wie sie sicherlich längst festgestellt haben, das Ziel ist dann immer erreicht, wenn ein Geständnis oder ein Gerichtsurteil vorliegt.

   

Nr. 4294

Nordlicht

27. Februar 2009, 23:20 Uhr

Betreff: Verantwortung des Genossenschaftsverbandes

Aus § 29 Kreditwesengesetz ergeben sich für die Prüfer umfangreiche Pflichten:

§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers

(1) Bei der Prüfung des Jahresabschlusses sowie eines Zwischenabschlusses hat der Prüfer auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts zu prüfen. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat er insbesondere festzustellen, ob das Institut die Anzeigepflichten nach den §§ 10, 10b, 11, 12a, 13 bis 13d und 14 Abs. 1, nach den §§ 15, 24 und 24a jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 4 Satz 1, nach § 24a auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24a Abs. 5, sowie die Anforderungen nach § 1a Abs. 4 bis 8 jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 1a Abs. 9, nach den §§ 10 bis 10b, 11, 12, 13 bis 13d, 18, 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Satz 6 Nr. 1, Abs. 1a und 2 und § 26a, sowie nach den §§ 13 bis 13c und 14 Abs. 1 jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 22 erfüllt hat. Macht ein Institut von der Ausnahme nach § 2a Gebrauch, hat der Prüfer das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen zu prüfen. Hat die Bundesanstalt nach § 30 gegenüber dem Institut Bestimmungen über den Inhalt der Prüfung getroffen, sind diese vom Prüfer zu berücksichtigen. Sofern dem haftenden Eigenkapital des Instituts nicht realisierte Reserven zugerechnet werden, hat der Prüfer bei der Prüfung des Jahresabschlusses auch zu prüfen, ob bei der Ermittlung dieser Reserven § 10 Abs. 4a bis 4c beachtet worden ist. Das Ergebnis ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

(2) Der Prüfer hat auch zu prüfen, ob das Institut seinen Verpflichtungen nach den §§ 24c und 25c bis 25h, dem Geldwäschegesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 nachgekommen ist. Bei Instituten, die das Depotgeschäft betreiben, hat er dieses Geschäft besonders zu prüfen, soweit es nicht nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes zu prüfen ist; diese Prüfung hat sich auch auf die Einhaltung des § 128 des Aktiengesetzes über Mitteilungspflichten und des § 135 des Aktiengesetzes über die Ausübung des Stimmrechts zu erstrecken. Über die Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 ist jeweils gesondert zu berichten; § 26 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn ihm bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes rechtfertigen, die den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, die einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen des Instituts oder die Ausübung einer Tätigkeit nach diesem Gesetz darstellen oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank hat der Prüfer ihnen den Prüfungsbericht zu erläutern und sonstige bei der Prüfung bekannt gewordene Tatsachen mitzuteilen, die gegen eine ordnungsmäßige Durchführung der Geschäfte des Instituts sprechen. Die Anzeige-, Erläuterungs- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 1 und 2 bestehen auch in Bezug auf ein Unternehmen, das mit dem Institut in enger Verbindung steht, sofern dem Prüfer die Tatsachen im Rahmen der Prüfung des Instituts bekannt werden. Der Prüfer haftet nicht für die Richtigkeit von Tatsachen, die er nach diesem Absatz in gutem Glauben anzeigt.

(4) ...

Bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) mag man kaum glauben, daß die Prüfer Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Und wenn sie es getan hätten, dann ist umso bemerkenswerter, daß die BaFin nie reagiert hat. Da könnte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt helfen, daß Mitgliedern und Kunden der VR-Bank ermöglichen könnte, Einsicht in die Akten der BaFin zu nehmen, um zu ergründen, warum trotz zahlreicher Eingaben von betrogenen Kunden, die BaFin die Verantwortlichen der Bank bisher nicht zur Rechenschaft gezogen hat bzw. was der Genossenschaftsverband möglicher Weise an Stellungnahmen dazu verfaßt hat.

Daß bei den Altvorständen diese Anzeigepflicht bestanden hätte, läßt sich auch aus dem Aufhebungsvertrag mit Vorstand Heger schließen, in dem ja durch den Aufsichtsrat, dessen Hand vom Genossenschaftsverband geführt worden ist, auf alle bekannten!!!! und unbekannten Regressansprüche verzichtet wurde. Die Prüfer des Verbandes haben zumindest die bekannten Fälle doch auch gekannt, denn es ist kaum vorstellbar, daß der Aufsichtsrat selbst diese ermittelt hat.

Auch die auf einer Vertreterversammlung im Zusammenhang mit der Abstimmung über einen Regress gegen den Ex-Vorstand von einem externen Sachverständigen (nicht etwar vom Genossenschaftsverband!!!) vorgebrachten Dinge, müssen den Prüfern bei ordnungsgemäßer Prüfung bekannt gewesen sein. - Die einzige Antwort gegenüber dem höchsten Gremium der Genossenschaft - der Vertreterversammlung - war Schweigen! -

Man ließ und läßt die Mitglieder und deren Vertreter bis heute im unklaren über den wahren Zustand der Genossenschaft und den durch die Unfähigkeit und die kriminelle Energie der Ex-Vorstände verursachten Schäden.
Auch hier wurde und wird der Genossenschaftsverband seiner Aufgabe den Mitgliedern reinen Wein einzuschenken nicht gerecht. Stattdessen läßt er es zu, daß ein Vorstand auf der Vertreterversammlung zwar viel sagt, aber nichts aussagt zum wahren Zustand der Bank. Stattdessen immer wieder: Alles wird gut!

Und das ganze Schweigen nur, weil er sich sonst lästigen Fragen ausgesetzt sähe, z.B.
- Wie konnte es über Jahre geschehen, daß trotz erwiesener Unfähigkeit der Vorstände, diese nicht von der BaFin abberufen wurden?
- Wie konnte es geschehen, daß Kunden mit Manipulationen an der EDV über Jahre über den Tisch gezogen wurden, obwohl diese Praxis dem Verband bekannt ist?
- Wie konnte es geschehen, daß in Sachen Gold, Gold, Gold nicht sofort alle Vorstände mindestens beurlaubt wurden?
- Wie konnte es geschehen, daß Immobilienvermögen nicht abgewertet wurde (Homa-Gebäude), obwohl die versprochene Nutzung bis heute nicht erfolgt ist, ja nicht einmal ein tragfähiges und zugesagtes Konzept vorgelegt wurde?
- Wie konnte es geschehen, daß Vermögensgegenstände vom Vorstand der VR-Bank von Herrn Bleil abgeholt wurden und bis heute keine Rechenschaft über den Verbleib abgelegt wurde?
- Wie konnte es geschehen, daß der Verband die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses testiert, d.h. die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung zeigen ein den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bank entsprechendes Bild, obwohl man im Bericht schreiben mußte, daß die Ergebnisse es nicht zuließen alle notwendigen Wertberichtigungen vorzunehmen?
- Wie konnte es geschehen, daß die Vertreterversammlungen durch dubiose Gutachten von der Vorteilhaftigkeit der Fusionen überzeugt werden konnten, obwohl die durch die Geschäftspolitik einiger Vorstände verursachten Probleme bekannt gewesen sein mußten?
- Wie konnte es geschehen, daß für die Fusion mit einem Vorstand geworben wurde, wo alle Eingeweihten schon längst wußten, daß gegen zwei Vorstände über Strafanzeigen vorgegangen werden würde?
- Warum wurden nur diese beiden Vorstände rausgekegelt, wo die anderen doch als Vorstände für die größere Bank doch völlig ungeeignet waren?
- Wie konnte es geschehen,daß trotz intensiver Prüfung, offensichtlich nicht die notwendigen Kreditnehmereinheit festgestellt wurde und so die Grenze für Großkredite u.U. bewußt ausgehebelt wurde?
- Wie konnte es geschehen, daß ein Mitglied so viele Anteile zeichen durfte und wurde überprüft, ob diese nicht über einen Kredit der VR-Bank finanziert wurde um das Kreditniveau hoch zu halten?
-...

Das sind nur ein paar Fragen, die im Rahmen der nächsten Vertreterversammlung oder der Ausschußanhörung gestellt werden könnten und wo man so krampfhaft versucht, daß diese nicht gestellt werden.

Der Genossenschaftsverband hat die ursprünglich so schöne Idee der Genossenschaft auf den Kopf gestellt.

Mit Demokratie und Mitbestimmung hat das ganze bei der VR-Bank Marktredwitz nichts zu tun. Die eigentlichen Herren in vielen Genossenschaften sind nicht die Mitglieder oder deren Vertreter, sondern die Vertreter des Genossenschaftsverbandes. Diese Rolle kann nur wegen des Prüfmonopls aufrecht erhalten werden. Deswegen gehört das Prüfmonopol dringend abgeschafft.

Da die Aufsichtsräte der VR-Bank offensichtlich fachlich und menschlich überfordert waren und sind, wiegt die Schuld, die der Genossenschaftsverband vermutlich auf sich geladen hat, doppelt schwer. Statt eine vernüftige Aufsicht und Beratung durchzuführen, erscheinen die Aufsichtsräte wie Marionetten in einem bösen Spiel, wo der Ex-Prüfer als Vorstand und der Verband immer noch ein böses Spiel treiben.

   

Nr. 4293

Beobachter

27. Februar 2009, 23:14 Uhr

Betreff: Wenn ein Großkredit platzt

Ist die Antwort leicht auf die Frage wenn ein Großkredit platzt? Als Kinder hat man uns eine Geschichte von zehn kleinen Negerlein erzählt. Leider dürfte das Happy End fehlen, dass sich die Negerlein wieder glücklich zusammen finden. Die Geschichte der Negerlein mit Namen könnte beginnen mit Heger, Pausch, Krämer, Loos (vorerst ein bisschen), Träger und so weiter und so fort. Wolf müssten wir noch irgendwie einreihen. Das wird mal in den schwarzen Geschichtsbüchern einer Märchenbank stehen.

   

Nr. 4292

Aus der Nähe

27. Februar 2009, 22:37 Uhr

Betreff: An die Vorstände ...

..., was passiert wenn mehrere Großkredite gleichzeitig platzen, weil es eigentlich der selbe Kreditnehmer ist? Gilt dann das genossenschaftliche Sicherungsnetz auf Kosten der deutschen Genossenschaftmitglieder der Bank und den Mitgliedern oder nur den Vorständen?

   

Nr. 4291

Tobias

27. Februar 2009, 22:27 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster

Hallo Webmaster.
Wie ist so eine Sachlage zu betrachten: Man stelle sich vor, ein Steuerberater ist Aufsichtsratsmitglied bei dieser Bank und hat dort Kredite aufgenommen. Sind diese Kredite Organkredite? Was ist aber wenn die Bank diese Kredite nicht als solche ausgewiesen hat. Warum macht die Bank sowas? Hat es etwa damit zu tun, dass der Steuerberater und der Vorstandsvorsitzende zwar keine Liebesheirat gemacht haben, aber gemeinsame Untaten auch miteinander verbinden. Ist diese Zweckgemeinschaft darauf begründet, dass der Steuerberater Bilanzen seiner Mandanten der Bank vorgelegt hat, wo die Wertansätze hinten und vorne nicht gestimmt haben. Und hat der frühere Prüfer und jetzige Vorstandsvorsitzende dies so aktzeptiert, um den Heger via Slowenien einen goldenen Handschlag zu bereiten. Ist es nicht seltsam, dass der frühere Vorstand Heger ein enger Freund des Steuerberaters ist und sein Vorstandsnachfolger ebenfalls in seinem Dunstkreis ist.
Hat der Steuerberater auch einen Mandanten, der einer der größten Kreditnehmer der Bank ist. Wie war das bei der Kreditgenehmigung? War der Steuerberater als Vorsitzender des Kreditausschusses nicht in höchsten Maße befangen? Hat er den Vorstandsvorsitzenden auch deshalb in der Hand, weil dieser an den Mandanten weitere Kredite ausgereicht hat und dies nach seiner Prüferzeit und anschließenden Vorstandsamt. Ist die Sicherheitenlage wirklich so miserabel, dass nur ein Viertel des Kreditvolumens abgesichert ist und diese Sicherheiten nicht unbedingt werthaltig sind? Hätten die beiden jetzigen Vorstände dies bei ihren Amtsantritt nicht sofort bereinigen müssen. Kann es sein, dass dieses Kreditengagement, falls es den Bach runtergeht, den beiden auf die Beine fällt.
Haften die beiden dann auch persönlich für ihr Fehlverhalten. Heißt persönlich, dass ihr Privatvermögen auch auf dem Spiel steht. Ab wann sind Vorstände für die bestehenden Engagements verantwortlich. Können diese die Schuld immer auf die alten Vorstände schieben. Vorallem, wenn einer der Vorstände vorher die Kredite als Prüfer geprüft hat, ist dann nicht schon der Beweis angetreten, dass es hier nicht mit rechten Dingen zu geht. Finden die beiden Vorstände nach ihren Abflug
noch einen Job oder nimmt kein Hund mehr ein Stück Brot von denen an? Sind denn die Kredite eines Arbeitgebers, bei dem der Aufsichtsratsvorsitzende Prokurist ist Organkredite? Müssen Organkredite im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Hätten diese Kredite nicht schon in den früheren Bilanzen ausgewiesen werden müssen.
Wie verhält es sich, wenn ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied die gleichen Sicherheiten an zwei verschiedene Bank gegeben hat und für die gleiche Sicherheit zweimal Kredit erhalten hat. Ist das Kreditbetrug? Ist die Bank verpflichtet dann Anzeige zu erstatten. Wenn die Veranwortlichten dies unterlassen, ist das ein Untreuetatbestand? Oder haben die Verantwortlichen vielleicht sogar davon gewusst. Ist das einer der Gründe warum dieser Aufsichtsrat zuerst sein Amt ruhen liess und dann ganz zurückgetreten ist.
Webmaster haben Sie eine Information, was aus den Geldwäschetatbeständen geworden ist. Welche Gelder sind über die internen Konten der Bank gelaufen.
Wer war der Profiteur der ganzen Geschichte.
Stimmt es dass der Staatsanwalt immer noch ermittelt und sogar das Team verstärkt hat. Hängt es gar mit dem Vorstandsvorsitzenden zusammen, da dieser bisher nocht nicht bewiesen hat, dass gegen ihn nicht ermittelt wird. Wie ist er als Prüfer mit der Geldwäscheprüfung umgegangen.
Fragen über Fragen. Aber ich denke der Webmaster hat auf fast alle Fragen schon die Antworten parat.

   

Nr. 4290

Paul

27. Februar 2009, 18:12 Uhr

Betreff: Sicherheiten

Hallo Webmaster, was passiert eigentlich, wenn ein Großkreditnehmer platzt?
Reicht in so einem Fall noch das Eigenkapital der Bank, oder schmiert die Bank dann ab? Nachschußpflicht heißt dann die Parole, oder?
Werden dann auch viele Kredite anderer Kunden gekündigt, und wie hoch ist dann eigentlich die Nachschußpflicht pro Genossenschaftsanteil?
Hilft der Sicherungsfond eigentlich weil er dazu verpflichtet ist, oder kann er sich auch raushalten?
Bitte beschreiben Sie doch mal dieses Szenario!

   

Nr. 4289

Uwe

27. Februar 2009, 15:36 Uhr

Betreff: Die Verantwortung der Vorstände

Die Verantwortung der Vorstände kann nur noch eines heißen: Das Scheitern eingestehen, weiteren Schaden vermeiden auch für das Ansehen der VR-Bank und von sich aus abdanken. Der Schaden durch die Herren ist sowieso schon irrreparabel. Dass es nur noch um Personen geht und nicht um die Bank, das sehen wir alle, aber so darf es nicht sein. Hat im Aufsichtsrat keiner den Mumm sie dazu aufzufordern?

   

Nr. 4288

Susanne

27. Februar 2009, 12:08 Uhr

Betreff: Es wird Zeit uns von der Sorgen zu erzählen

Nein meine Herren, Herzog, Heidel und Schelter, es wird langsam Zeit, dass Sie Ihren Eigentümern über die Sorgen des Unternehmens VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz erzählen. Sie haben keine Recht Ihre persönlichen Sorgen über die Interessen der Bank zu stellen. Was ist mit der Krise von General Motors und Opel? Was ist mit der Krise in der Autobranche? Hat die lahmende VR-Bank der D-Zug Vergangenheit eingeholt? Die wirtschaftliche Not ist immer der Auslöser, dass unseriös arbeitende Strukturen zerfallen. Das gilt für Staaten, wie wir in der jüngsten Vergangenheit erlebt haben und es gilt für Unternehmen. Sie haben kein Recht es zu verheimlichen warum Peter Träger nicht mehr Aufsichtsrat ist. Sie sagen ja nicht mal, dass er nicht mehr Aufsichtsrat ist. Hängen Sie so nah mit ihm zusammen? Ist Ihr aller Schicksal so eng verbunden? Brauchen Sie alle eine Abgangsvereinbarung unter Verzicht auf alle bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche?

   

Nr. 4287

Nordlicht

26. Februar 2009, 11:12 Uhr

Betreff: Qualifikation des Genossenschaftsvorstands

Zu Eintrag 4505

Will man die Erfahrungen von Vorstand bereichern braucht man nur auf das Beispiel der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) zu schauen.

Hier ist ein Ex-Prüfer, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht die notwendigen Befähigungsvoraussetzungen mitbrachte und über keine praktische Bankerfahrung verfügte, auf den Vorstandsstuhl gekommen, obwohl es aufgrund der Ausschreibung der Stelle wohl zahlreiche qualifizierte Bewerbungen gegeben hat.

Diese anderen Bewerbungen hat der Aufsichtsrat - unter beratender Begleitung des Genossenschaftsverbandes - alle nicht berücksichtigt.

Stattdessen mußte einer der hauptverantwortlichen Vorstände, der maßgeblich die Katastrophe mit verursacht hat bzw. zumindest die Handlungen seiner Vorstandskollegen billigend in Kauf genommen hat (und auf jeden Fall mithaftet!), weiter im Amt bleiben, um die Frist abzuwarten, bis Herr Herzog offiziell zum Vorstand bestellt werden konnte.

Bei der Situation bei der VR-Bank sollten höchste Anforderungen an die Qualifikation der Vorstände gestellt werden.

Fragen zum Profil und zur Auswahl von Herrn Herzog:
- Konnte Herr Herzog eine erfolgreiche Sanierung einer VR-Bank als Vorstand vorweisen?
- Was konnte er überhaupt vorweisen, das seine Bevorzugung gegenüber den anderen Bewerbern rechtfertigte, als seine Kenntnisse um die skandalösen Verhältnisse und die Verstrickungen der Vorstände und des Aufsichtsrats waren?
- Ist es nicht offensichtlich, daß Herr Herzog nur Vorstand wurde, sogar werden mußte, damit die vermutlich ungesetzlichen Handlungen des Verbands nicht an die Öffentlichkeit oder an die Bankenaufsicht oder die Staatsanwaltschaft gelangen konnten, z.B.:
- nur teilweise Berücksichtigung von Abschreibungen,
- Gewährung von "Gnadenfristen" für Altvorstände statt sofortiger Amtsenthebung,
- Verzicht auf Strafanzeigen bzw. Anzeigen gegenüber der BaFin,
- Beratung im Rahmen der Verabschiedung der Ex-Vorstände - Stichwort: Regress-Verzicht!
- Falsche Aussagen auf der Vertreterversammlung
- Fehlerhafte Fusionsgutachten - Stichtwort: Fusion ist zum Nutzen der Mitglieder!
- ...

Es bleibt abzuwarten, wie lange sich Herr Herzog und seine Mitstreiter noch werden halten können. Denn eine Verbesserung der Ergebnislage bei diesen schwierigen Zeiten ist kaum denkbar. Gibt es noch Tafelsilber, was zur Rettung noch verkauft werden kann? Welche Argumente kommen noch, um auch in 2009 die bereits vollmundig versprochene Dividende zu rechtfertigen? Ist der Aufsichtsrat überhaupt noch handlungsfähig? Warum ruft der Aufsichtsrat keine a.o. Mitgliederversammlung ein, um die wirkliche Lage der Bank zu erklären?

Und leider, warum gibt es keine Initiative der Mitglieder eine solche Mitgliederversammlung einzuberufen - möglich wäre es!

   

Nr. 4286

Geschichtenleser

26. Februar 2009, 10:50 Uhr

Betreff: Bilanz-Check

Der Vorschlag des Beitragschreibers Nr.4505 entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Oder habe ich das verkehrt aufgefasst. Denn so abwegig ist der Vorschlag nicht, die Bankbilanzen der bayerischen Genossenschaftsbanken vom Wunsiedeler Kreis überprüfen zu lassen. Dann wäre, wenigsten die Gewähr gegeben, dass sie ordnungsgemäß sind. Denn was der Bayerische Genossenschaftsverband zusammenfabriziert, dazu bedarf höchstens eines Bankkaufmanngehilfenbriefes. Da muss man sich schon anstrengen, um solche Fehler zu produzieren. Verstösse gegen jegliche Rechtsnormen, sind an der Tagesordnung, die Bilanzrichtlinien ein Buch mit sieben Siegeln, das HGB wird wahrscheinlich als Briefbeschwerer benutzt und das KWG scheint ein Teufelswerk zu sein, mit dem man auf Kriegsfuss steht. Ein "Lex Bayern" hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen wurde entwickelt. Dass in Bayern die Uhren anders gehen, ist nichts Neues. Aber die einschlägigen Gesetze sind bundesweit gültig, dem GVB aber mehr oder weniger egal. Soviel Bilanztrickserei wie in der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz ist schon einmalig. Mit Windowdressing hat das nichts mehr zu tun. Wenn notwendige Einzelwertberichtigungen nicht eingebucht werden, dann ist der Wert der Forderungen falsch dargestellt und somit liegt Bilanzbetrug vor. Wenn der zuständige Prüfungsverband, dann dem Vorstand ein Testat erteilt, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäss erstellt ist, dann steht er genauso auf der untersten Stufe, wie die Bankvorstände selbst.
Da die meisten Bankvorstände dieses Gästebuch lesen (Was sie natürlich niemals zugeben würden) sollten sie das Angebot des Wunsiedeler Kreises annehmen und ihre Bilanzen zur Überprüfung dort einreichen. Schon als Selbstschutz gegen Verbandstestate, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Der Wunsiedeler Kreis sichert absolute Diskretion zu bei der Bearbeitung der Bilanzen. Aufgrund der Vielzahl der eingereichten Unterlagen ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.

   

Nr. 4285

Vorstand

25. Februar 2009, 21:30 Uhr

Betreff: Qualifikation von GVB-Prüfern

Es wundert nicht, wenn man hört dass in der VR-Bank solche Verluste eingefahren worden sind oder sogar noch werden.
Prüfer sind Theoretiker oder bezeichnen sich so. Denn eigentlich konnte vor noch gar nicht allzu langer Zeit jeder genossenschaftliche Angestellte, der irgendwann einmal das Ausbildungsziel Bankkaufmann erreicht hatte sich beim GVB als Prüfer bewerben.
Nach einer relativ kurzen Ausbildungszeit wurden diese dann auf die Banken losgelassen.

Aus der Praxis erzählt kam mir doch tatsächlich mal ein junger Prüfer unter, den ich fragte wie er denn zum GVB gekommen wäre. Seine Antwort war verblüffend einfach.

Einerseits meinte er, hätte er in seiner bisherigen Genossenschaftsbank keine Chance gehabt es jemals bis zu einen Vorstandsposten zu bringen, also wäre er zum Verband gewechselt, denn es sei ja wesentlich einfacher Entscheidungen eines im Tagesgeschäft stehenden Vorstandes zu kritisieren als selbst Entscheidungen zu treffen.

Heute ist er selbst Vorstand einer Bank und hat keine Ahnung vom Tuten und Blasen und schon gar nicht von Entscheidungen treffen. Und eigentlich sollte man annehmen können, dass ein ehemaliger Prüfer schon in der Lage sein sollte, eine Bankbilanz selbständig erstellen zu können.

Herzog war ja auch Prüfer und nachdem hier auf diesen Seiten ganz ordentliche Bilanzanalysen stattgefunden haben möchte ich den Vorschlag machen,

der Entwurf der Bilanz 2008 der VR-Marktredwitz solle doch zwecks Vorabüberprüfung dem Wunsiedler Kreis zur Verfügung gestellt werden, so ist wenigstens sichergestellt, dass hinterher keine Klagen kommen.
Von wem auch immer.

   

Nr. 4284

L.

25. Februar 2009, 10:53 Uhr

Betreff: Kreditwesengesetzbetrug – Bilanzbetrug ?

Laut dem Jahresabschluss der VR-Bank Fichtelgebirge arbeite die Firma des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht mit der Bank zusammen. Die Forderungen an Aufsichtsräte beträgt demnach 478.000 €, das ist fast identisch der Wert aus dem Abschluss 2004, als Werner Schelter in den Aufsichtsrat gekommen ist. Kredite an Firmen, wo ein Aufsichtsrat Prokurist ist, sind laut § 15 KWG (= Link) Organkredite. Arbeitet die VR-Bank wirklich nicht mit der Firma zusammen? Ist das glaubwürdig, dass man so gut wie keinen Kredit an die Firma gegeben hat? Wie ist das aber für den Aufsichtsrat zu sehen? Man wirbt um Kunden und die Firma ist nicht Kunde bei der Bank? Vielleicht Gott-sei-Dank (wenn es stimmen sollte), aber wie kann man mit Herzblut ein Aufsichtsratsmandat einnehmen, wenn man das eigene Unternehmen nicht als Kunde bringt? Leider scheint das aber nicht unbedingt glaubwürdig und für die fehlende Glaubwürdigkeit spricht auch das Schweigen aus der Führungsetage zu diesen heiklen Fragen. Ist also für die Firma des Aufsichtsratsvorsitzenden, die in Eintrag Nr. 4501 über den Frankenpostartikel aufgezeigt wurde eine Organkreditverschlüsselung unterlassen worden und ist vielleicht gar die Verschlüsselung nach Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG, Abs. (2) (= Link) in dem Zusammenhang auch unterlassen worden?

   

Nr. 4283

Leser

24. Februar 2009, 18:22 Uhr

Betreff: Kreditverzicht,

Sehr geehrte Damen und Herren,
von meiner Bank erhielt ich ein Schreiben mit der Frage, ob ich die mir zugesagte Wohnhausfinanzierung noch in voller Höhe brauche oder der noch nicht abgerufene Restbetrag von rund 20.000,00 EUR nicht mehr benötigt wird.
Nun habe ich Angst, weil noch der Aussenputz fehlt, dass ich auf einmal kein Geld mehr erhalte und mein Haus nicht mehr fertig stellen kann.
Was habe ich zu befürchten? Verkauft mich die Bank über Nacht? Meine Zahlungen habe ich seit bald zwei Jahren immer pünktlich geleistet. Auf Grund der Bankenkrise kann ich schon nicht mehr schlafen.

   

Nr. 4282

Aus der Nähe

24. Februar 2009, 17:52 Uhr

Betreff: Noch so ein Beispiel für einen brandgefährlichen Firmenkredit?

Könnte das noch so ein Beispiel einer für die VR-Bank brandgefährlichen Kreditnehmereinheit (= Link) sein, wo es vor kurzem auch in der Frankenpost einen Artikel über ein Jubiläum (= Link) gegeben hat? Ausgerechnet bei uns soll es im 4. Quartal des letzten Jahres Zuwächse gegeben haben, waren die aus der Einverleibung anderer Betriebe? Bei der Bürgerstiftung der Bank ist der Firmeninhaber in jedem Fall dabei, also ist der Kontakt zum jetzigen Vorstand der Bank schon nicht schlechter wie zu dem von früher? Expandiert ist die Firmengruppe in letzter Zeit auch stark und hat Autohäuser in allen Himmelsrichtungen aufgekauft. Die bis vor kurzem ungebremste Expansion musste doch finanziert werden. Wenn also der alte Name der vorherigen Firmen mit aufgekauft wurde, wäre da die Finanzierung unter diesem Namen möglich? Vielleicht führt man ja eine frühere GmbH weiter oder gründet gar eine unter dieser Bezeichnung?

Wer war denn im Jahr 2004 der freizügige Zeichner der hohen Geschäftsanteile um das Kapital bei der VR-Bank beim Hegerabgang nicht zusammenbrechen zu lassen? Könnte zu der Firmengruppe auch eine all zu enge Nähe über den ausgeschiedenen Aufsichtsrat, den Steuerberater Peter Träger, bestanden haben? Hier stehen inzwischen die Interessen der Mitglieder höher als die Interessen eines möglichen Kreditnehmers bezüglich der Aufklärungspflicht an die Eigentümer der Bank, das steht auch in der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes. Wenn die Vorstände es von den früheren übernommen hätten, das die Zusammenrechnung zur Kreditnehmereinheit unterlassen worden wäre, so könnten sich die Vorstände Herzog und Heidel mit nichts mehr raus reden, dass sie es auch heute noch nicht getan hätten. Bei solchen Krediten haben neue Vorstände auch unverzüglich die Pflicht die Dinge selbst zu prüfen und zu bewerten. Wobei dies Johannes Herzog als Prüfer bereits getan haben musste. In solche Kredite steigt ein Vorstand einer Volks- und Raiffeisenbank sofort in die Verantwortung ein, voll und ganz und ohne Wenn und Aber, wer sich dazu nicht bis ins kleinste Detail kundig macht, der macht sich für jeden Ausfall verantwortlich. Nur so kann man Kreditüberwachung definieren. Aber wie soll man als Vorstand ändern, was man vielleicht als Prüfer durchgehen hat lassen. Da lässt man eine Sauerei lieber leichter weiter laufen und betreibt sie in gleicher Weise weiter.

   

Nr. 4281

Gelesen

24. Februar 2009, 16:49 Uhr

Betreff: Nahes Beispiel einer Firmengruppe als Kreditnehmereinheit

Ist aus dem Frankenpostartikel gut herauszulesen wie das Beispiel einer Firmengruppe als Kreditnehmereinheit (= Link) funktioniert, oder wie man als Bank die Zusammenrechnung zu einem Kredit vermeiden kann? Das Kreditwesengesetz will nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheit, Abs. (2) (= Link) verhindern dass solche sogenannten Klumpenrisiken einer Bank aufgeladen werden, dass die Groß- und Höchstkreditvorschriften nach § 13 KWG (= Link) umschifft werden, weil ein Kreditnehmer sich auf mehrere Namen verteilt. Ist die im Artikel genannte Firmengruppe eventuelle auch Kunde bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz? So fern liegt das nicht. Was ist übrigens mit der ortansässigen Firma aus dem Artikel (= Link)? Ist da bei der VR-Bank alles korrekt verschlüsselt? Ist die Firma als Organkredit nach § 15 KWG (= Link) geschlüsselt, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende der Bank dort Prokurist ist? So eine Firmengruppe ist doch noch viel mehr in verschiedene Sparten aufgesplittet als eine kleinere Firmengruppe mit 200 Mitarbeitern und hat dahingehend ja auch einen eigenen Internetauftritt (= Link). Wäre eine weltweit agierende Firma für die VR-Bank nicht ein paar Schuhnummern zu groß? Im Internet dürften wahrscheinlich bei so einer Gruppe alle Unterfirmen gar nicht aufgeführt sein, für die man sich vielleicht gesonderte Schuhe anfertigen hat lassen, eben mit anderen Firmennamen.

   

Nr. 4280

Nordlicht

24. Februar 2009, 09:52 Uhr

Betreff: Wer entscheidet in der VR-Bank Marktredwitz?

Die Frage nach den eigentlichen Entscheidern und den eigentlich verantwortlichen Akteuren (Drahtziehern) ist immer wieder gestellt worden und es gibt für die VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) nur eine Antwort:

Der Genossenschaftsverband in Bayern!

Die Vorstände in der Vergangenheit mögen ja inkompetent gewesen sein und die Bank als eine Art Selbstbedienungsladen verstanden haben und die Aufsichträte u.U. lieber ihre eigenen Interessen verfolgen, als der Mitgliedern zu dienen. Aber das konnte über Jahre doch nur geschehen, weil der Verband und seine Prüfer es unterlassen haben - trotz Kenntnis um die massiven Verfehlungen in der Bank und der Vorstände und des Aufsichtsrats - mit der notwendigen Konsequenz vorzugehen.

Über Jahre wurden den Vorständen - trotz größter Mängel in der Bankorgansiation - immer neue Fristen für die Bewältigung der Probleme gewährt, die vom Gesetz nirgends vorgesehen waren. Bei anderen Banken reicht eine Verfehlung, um einen Vorstand in die Wüste zu schicken - nach u.U. sogar fehlerhafter Anschwärzung bei der BaFin. Hier sind es schon so viele Verfehlungen, daß man leicht den Überblick verlieren könnte (Abzocke durch falsche Valuten, Diebstahl von Sicherungsgütern, Vermögensvernichtung durch Herauslage von Krediten außerhalb der Region und auf Basis von Kreditunterlagen, von den man wußte, daß sie falsch waren!) und viel zu spät wurde reagiert und dann noch in einer Form, die für die Eigentümer/Kunden ein Schlag ins Gesicht war. Statt Rechenschaft und Einschaltung der Justiz, gab es den goldenen Handschlag und Stillschweigen!

Die Eigener der Bank wurden nie über den wahren Zustand ihrer Bank informiert. Stattdessen sagen die Verbandsvertreter auf den Vertreterversammlung zu dem Thema gar nichts oder loben sogar den Vorstand für seine tolle Arbeit und das Ergebnis, obwohl die Dividende (bezogen auf das Eigenkapital) erschütternd gering ist und dazu noch aus der Substand der Bank bezahlt wird.

Offensichtlich hat man auch gegenüber der BaFin nichts verlauten lassen. Und da man einmal mit den Großzügigkeiten angefangen hatte, konnte man auch nicht mehr aufhören.

Alle (Verband, Vorstände, Aufsichtsrat) saßen nun in einem Boot und der Verband wechselte schließlich nach einiger Zeit die Kapitäne aus. Doch der Schlingerkurs ging weiter, weil die Altlasten aus der Vergangenheit eben nicht mehr unter den Teppich paßten. Der Dreckhaufen war einfach zu groß geworden und vor allem: Er war entdeckt worden (siehe Gästebuch)!

In diesem Gästebuch und der VR-Bank Marktredwitz dürfte es wie bei einem Eisberg sein. 90% des Eisbergs sind nicht sichtbar. D.h. es darf angenommen werden, daß die hier aufgezeigte Missetaten nur die Spitze sind und es darunter noch zahlreiche bisher unveröffentlichte kleine und größere Katastrophen gibt. Das macht den Eisberg für die Kapitäne, die nun versuchten diese zu umschiffen, so gefährlich und unberechenbar.

Und nicht vergessen darf man, daß die ehemaligen Kapitäne nicht etwa mit Gewichten an den Füßen über Bord geschmissen wurden oder den Haien zum Fraß vorgeworfen wurden.
Nein, der Genossenschaftsverband wollte aus verständlichem eigenem Interesse - sonst hätte man ja den Verband gefragt, wie sich so ein katastrophales Führungsteam trotz miserabler Zeugnisse hat halten können - kein Aufsehen errregen und mußte deswegen für einen Vorstand dem Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, der jenseits von Gut und Böse auf jeglichen Regress verzichtet, obwohl diverse Missetaten, die zum Untergang des Schiffes führen konnten, bekannt waren und ein Verzicht des Aufsichtsrats direkt in die Untreue und Haftung für die Aufsichtsräte führte.

Der zweite Kapitän mußte weiterfahren bis ein Leichtmatrose aus der Prüfung im Eiltempo zum Kapitän befördert werden konnte. Danach wurde er noch in allen Ehren in den Ruhestand verabschiedet, ganz so als ob es keine Gremienhaftung für die Missetaten des anderen Kapitäns geben würde. Das Vier-Augen-Prinzip war faktisch nicht existent, aber das scherte bei diesem Schiff niemanden. Lieber fuhr man in stürmischer See volles Risiko, auch wenn das Schiff dafür gar nicht ausgestattet war und ist. Kurzfristig war man damit erfolgreich, denn während das Schiff nun kurz vor dem Abwracken oder dem Untergang steht, sitzen die alten Kapitäne (noch) hoch und trocken und erfreuen sich an ihrer flotten Rente, die ihnen die unwissenden Eigner des Schiffes trotz der vielen Verfehlungen immer noch zahlen.
Das Schiff VR-Bank ist schwer beschädigt und die See ist nicht besser sondern eher noch rauer geworden und trotzdem hat man auf einen ehemaligen Leichtmatrosen und seinen Gehilfen ans Ruder gelassen. Vielleicht ist der Verband als Lotse mit an Bord. Aber hier ist es wie immer in der Schiffahrt. Der oder die Kapitäne tragen letztlich die Verantwortung - darauf wird sich der Lotse im Zweifel versuchen immer zurückziehen.

Es bleibt zu hoffen, daß die Staatsanwaltschaft die Führungsmannschaft zur Rechenschaft zieht und der Lotsenbruderschaft - dem bisherigen selbsternannten Banken-TÜV - dem Genossenschaftsverband Bayern - auf eine einsame Insel verbannt, damit er über seine Missetaten ganz in Ruhe nachdenken kann.

   

Nr. 4279

Aus dem Bankbereich

23. Februar 2009, 23:40 Uhr

Betreff: Für was sollten die 210.000 € verwendet werden?

Bei Bartransaktionen ab einer bestimmten Größenordnung müssen wir uns immer fragen, ob die Sache normal ist oder ob etwas faul sein kann. Wenn wir Zweifel haben dürfen wir es schon gar nicht durchführen, aber die ganze Sache wird ja vom Geldwäschebeauftragten auch noch überprüft, von der Innenrevision und der externen Revision. Mir fehlt bei den 210.000 € der Sinn der Sache, der Verwendungszweck. Der Kunde ist doch nicht nur an dem Tag gekommen. So ein Betrag muss doch vorher auf einer Geschäftsstelle wie es hier aussieht vorher vom Kunden bestellt und vordisponiert werden. Also war eine mündliche Kreditanfrage, ein Kreditantrag doch da. Was hat der Kunde der Bank erzählt für was er das Geld nur in den Banktresor legt? Hat der Kreditmann den Vorstand mit einbezogen, wahrscheinlich schon. Hat ein Vorstand alleine eine solche Überziehungskompetenz, wahrscheinlich für eine Blankoüberziehung mit Wertberichtigungscharakter aber nicht, weil eine EWB zu fabrizieren, das ist auf so plumpe Weise Untreue. Wenn der Kunde das Geld abgeholt hätte, hätte man ihn mit der Pistole zurück halten wollen? Wer deckt denn hier wen? Wurde der Geldwäschebeauftragte auch angewiesen keine Anzeige zu machen? Machen die Kreditsachbearbeiter auch alles mit, oder wurden die auch dazu genötigt? Eine kritische Innenrevision muss das doch auch sehen, vor allem wenn es im Jahresabschluss der Bank auch noch auftaucht. Müssen wir uns wundern, wenn uns die normalen Leute auf der Straße nicht mehr über den Weg trauen wenn korrupte Strukturen aufgedeckt werden? Müssen wir uns wundern, dass man die Bankvorstände als Versager und Betrüger bezeichnet wie im Münchener Gästebuch, wenn die jammern und anderen die Schuld geben, wenn man sie selber ertappt, wie den Vorstand Heidel in Marktredwitz?

   

Nr. 4278

Beobachter

23. Februar 2009, 23:20 Uhr

Betreff: Der Zusammenhang zwischen wer ist Schuld und dem Geldwäschefall

Wer entscheidet bei der VR-Bank in Marktredwitz wer schuld ist? Wer entscheidet, ob das Verjubeln von 432.000 € bei der Aufgabe von werthaltigen Sicherheiten durch einen notariellen Verzicht Untreue ist? Wer entscheidet, ob es gradezu kriminell ist Großkreditverknüpfungen nicht vorzunehmen, dass der Bestand einer Bank in Gefahr ist oder die Gemeinschaft der deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds wieder für Johannes Herzog und jetzt auch Uwe Heidel zur Kasse gebeten werden könnten? Wer entscheidet, ob ein Risikoberg bei der VR-Bank mit 50 Millionen zur Frühpensionierung oder zur Strafanzeige, wie bei Marth und Dittrich führt? Wer entscheidet ob man eine Barverfügung von 210.000 € über das Jahresende, hinterlegt mit der Begeleitung des Bankvorstandes als Verwahrstück im Banktresor zu überprüfen hätte und dem Generalstaatsanwalt vorlegen müsste, weil „diverse rechtliche Probleme“ bestehen könnten? Weil damit der Staat oder sonst jemand ausgetrickst worden sein könnte? Oder könnte man einen anderen Sinn darin sehen einer Bank Überziehungszinsen zu zahlen, ohne so eine Menge Geld auch einzusetzen, außer dass man es wieder nach dem Jahresende einzahlt? Oder was ist aus den Prüfungsfeststellungen sonst heraus zu lesen? Wer entscheidet was im genossenschaftlichen Bankensektor Recht und Gesetz ist? Wenn man denen trauen könnte ging es vielleicht ja noch gerade, aber wer spielt sich zum Richter im genossenschaftlichen Bankensektor auf? Leute nach dem Couleur von Raimund Grothoff, die den Vorständen den Weg unter die Brücke vorher sagten, wenn man mit ihnen fertig sei, oder Leute wie Johannes Herzog die Freispruch für 50 Millionen Kreditrisiken bei der schlimmsten Bankorganisation erteilen, die schon an sich ein Gesetzesbruch ist, wenn sie selber Vorstand machen dürfen, weil angeblich Image vor Recht geht? Oder Prüfer wie da im Süden, deren Schandtaten wahrscheinlich selber auch nicht besser sind und deren aller Vorgesetzte in München beim Genossenschaftsverband, die die Dienstaufhebungsverträge so schreiben, wie sie es selber haben wollen und nicht wie das Gesetz es erlaubt, egal ob es sich um eine Bank im Süden von Oberbayern oder am nordöstlichen Zipfel von Oberfranken handelt? Weiß ein Uwe Heidel jetzt in welche Mühlen er geraten ist und mit wem er es zu tun hat?

   

Nr. 4277

Aus dem Süden

23. Februar 2009, 13:03 Uhr

Betreff: Geldwäscheverstoß durch die Prüfer

Kann man sich die Prüfungsfeststellungen von Raimund Grothoff und Johannes Herzog zum Goldmärchen ähnlich vorstellen? Laut dem Geldwäschegesetz heißt es doch, dass ein Kreditinstitut Verdachtsfälle an die Generalstaatsanwaltschaft und das BaFin anzuzeigen hat, wenn der Verdacht eines Gesetzesverstoßes besteht. Und die Prüfer haben in den Berichten doch seitenlang über die Handhabung der Geldwäschebestimmungen zu berichten. Wie hat also dieser Prüfer den Spagat zwischen den Verdachtmomenten übers Jahresende, Bargeld in sechsstelliger Höhe, Blankokredit durch Überziehung und Einzelwertberichtigungsbedarf und festgestellter diverser rechtlicher Probleme laut den Prüfungskurzfeststellungen (= Link) gemacht, wenn im Zusammenhang mit der Prüfung dann die Geldwäscheverdachtsanzeige nicht nachgeholt wurde?

Wie haben Raimund Grothoff und Joahnnes Herzog in Marktredwitz die Barauszahlungen von 35.000 € und 63.000 € plus 10.000 Reisespesen bei Gold, Gold, Gold in der Geldwäscheprüfung behandelt. Auslagen der Bank auf dem Weg des Johannes Herzog in die Vorstandsposition? Wer bestimmt wie die Geldwäschevorschriften bei den Kreditgenossenschaften zu handhaben sind, der Genossenschaftsverband und seine Prüfer, die auf Posten schielen, oder das Gesetz?

   

Nr. 4276

Genosse

23. Februar 2009, 12:46 Uhr

Betreff: Bleil & Co. sind schuld?

Bleil & Co. sind schuld? Ist das eine Ehre für Manfred Bleil und seine Mitstreiter, die Anerkennung aus dem Munde der Vorstände Herzog und Heidel bei der VR-Bank Fichtelgebirge? Können aber die beiden Vorstände überhaupt mit dem Wort Schuld richtig umgehen? Ist Manfred Bleil am ungebremsten Niedergang der VR-Bank Schuld oder müssen wir ihm für seine Aufklärungsarbeit dankbar sein? Ist Johannes Herzog schuld am befreienden Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger, der ihn ins Vorstandsamt befördert hat? Sollen wir ihm dankbar dafür sein? Ist Johannes Herzog mit schuld an unzähligen Versteigerungen bei uns, an Existenzvernichtungen, weil die Prüfer die Risikosituation aus reinen Strukturplanungen und aus der Nähe zur Familie Heger durch Verbandsgrößen ins Unermessliche steigen ließen? Ist Johannes Herzog und Raimund Grothoff mit schuld an Kreditausfällen wie Felx und und und? Ist Manfred Bleil auch Schuld an der Vermögensaufgabe für die Genossenschaft mit dem Forderungsverzicht bei Jägerstüberl und Waldeslust oder ist die Selbstüberschätzung von Johannes Herzog, die Skrupellosigkeit des Reinhold Wolf, die Ahnungslosigkeit des Werner Schelter und das willfährige Mittun von Uwe Heidel daran schuld? Ist Manfred Bleil schuld am Verkauf der Ostfilialen im Vogtland, weil die Vorstände das Geschäft nicht in den Griff bekommen haben, oder weil es die einzige Methode zur Stützung des Kapitals war? Ist er schuld, dass man Angst vor den Mitgliedern haben muss und dem mit Stillschweigen begegnet?

Ist Manfred Bleil womöglich auch noch schuld, dass man ihn abgezockt hat nach Strich und Faden, wie es eine gerichtlich beauftragtes Gutachten herausgearbeitet hat? Abgezockt, wie alle anderen auch, die in den gleichen Buchungsnoten, genannt Primanota, gesteckt waren, wenn das Gutachten erweist, dass jahrelang 60 % der Sollbuchung zu Lasten der Kunden verschoben waren? Ist Manfred Bleil daran schuld, dass man seine Maschinen und Gerätschaften abgeholt hat ohne ihm zu sagen warum, wozu, wohin und wer denn an einem Verkauf noch einen Nutzen hatte ohne das was bei der Bank oder bei ihm angekommen ist? Habe die Vorstände mit ihrem verschoben, oder nicht vorhandenen Unrechtsbewusstsein Schuld? Haben die Schuld, wenn die beispielsweise mit den Sparverträge heute genauso weiter machen? Ist Manfred Bleil daran schuld, dass man die Kunden der VR-Bank getreu dem Motto Quantität oder in Übersetzung Peanuts behandelte bis in die heutigen Tage?

   

Nr. 4275

Ein ehemaliger Vorstand

23. Februar 2009, 11:04 Uhr

Betreff: Lieber Herr Heidel

Eigentlich sind Sie der ärmste von allen.
Ich kann nachvollziehen wie Sie sich fühlen.
Sie wurden in eine Bank hineingeworfen in der hinten und vorne nichts stimmte.
Sie waren überzeugt, in einer Bank in der ein ehemaliger Prüfer des GVB, der diese Bank von vorne bis hinten und dann von hinten bis vorne geprüft hat, wären sämtliche Risken aufgedeckt.
Sie kannten die Prüfung des Sparkassenverbandes und waren überzeugt in eine vom GVB ähnlich geprüfte Bank, also in eine Bank ohne weitere Risiken zu kommen
Sie waren überzeugt, Ihr bestes zu geben und die Bank wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen.
Sie fühlten sich voller Tatendrang, die Bank wieder zu dem zu machen was sie einst war, ein Eckpfeiler in der Region.

Sie dachten nicht darüber nach, dass Sie auch für Fehler Ihrer Vorgänger haften können, wenn Sie diese nicht aufdecken und dagegen, protokolliert im Vorstands- und im Aufsichtsratsprotokoll, Einspruch einlegen.
Ich bin überzeugt. Sie haben sich auf den ehemaligen GVB-Prüfer Herzog verlassen.
Ich bin überzeugt, das ganze Ausmaß des Schadens war Ihnen weder bewusst noch wurde es Ihnen gesagt.
Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist manchmal besser.

Seien Sie ehrlich zu sich selbst und geben Sie vor sich selbst zu, dass ich recht habe.

Seien Sie sich stets bewusst, dass Sie als ehemaliger Sparkassenmann nie, aber wirklich nie, in den inneren Zirkel dieser ehrenwerten Gesellschaft von (angeblichen) Genossenschaftlern tatsächlich eindringen können.

Lassen Sie sich nicht zum Bauernopfer machen.

Als ehemaliger Vorstand, mit Erfahrung worauf GVB-Prüfer zu Zeiten von Frankenberger und Hilkenbach gedrillt wurden, möchte ich Ihnen folgende Ratschläge geben, die wiederum in der Formulierung der ersten neun Wörter von GVB-Prüfern stammen:

Um Schaden von Ihrer eigenen Person abzuwenden sollten Sie schonungslos alles aufdecken, was Ihnen an Fehlern in dieser Bank bekannt wurde bzw. noch bekannt wird. Ganz besonders wenn es sich um Gesetzesverstöße handelt. Auch das Kreditwesengesetz ist ein Gesetz.

Natürlich können Sie es auch bleiben lassen, das sei ganz allein Ihnen überlassen. Nur sagen Sie hinterher nicht, man hätte Sie nicht gewarnt.

   

Nr. 4274

Geschichtenleser

23. Februar 2009, 10:24 Uhr

Betreff: Bankerwitz

Der neueste Bankerwitz lautet:
Da gibt es eine VR-Bank im Fichtelgebirge, die ist pleite, weil dort so oft Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, dass die Erträge nicht mal mehr für die Sitzungsgelder ausreichen.

   

Nr. 4273

Aus der Organisation

23. Februar 2009, 08:09 Uhr

Betreff: Entwicklung der Risikopositionen

tEs wird ein Erwachen geben, wenn man in diesem Jahr die Bilanzveröffentlichungen sehen wird. Die Bank müssen im Bundesanzeiger eine Solvabilitätsbilanz veröffentlichen. Man sieht darin, dass der Gesetzgeber mit der Bekanntgabe der Risikopositionen bisher nicht ganz einverstanden war. Für die VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz wird man da einen besonderen Augenmerk drauf legen müssen wie sich den Abschreibungs- und Wertberichtigungspositionen entwickelt haben. Das auch noch. Wachsen dem Herrn Herzog und seinem Kollegen Heidel die Sorgen schon über den Kopf, muss sich nun auch noch damit auseinander setzen die Katastrophenwerte auch noch öffentlich erklären zu müssen. Es ist inzwischen greifbar, warum die Kurzbilanz nicht kommen kann, weil die Abschreibungen wieder nicht nach den Notwendigkeiten gemacht werden können, was ja der Vorschrift entsprechen würde, sondern dass man zuerst schauen muss, wie man mit leeren Kassen auch noch die Kredit- aber auch die Wertpapierabschreibungen zusammen kratzen soll. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Vorstände bei Ihrem Auftreten dünnhäutig werden und auf der Stirn Pusteln wachsen.

Ein Alarmzeichen sind neben den schlechten allgemeinen Nachrichten, die die Region anscheinend noch besonders hart treffen könnte auch die Nachrichten um den Aufsichtsrat Peter Träger, aber auch Werner Schelter scheint im Tal der Tränen zu sein. Die führenden Köpfe und wahrscheinlich die engsten Vertrauten der Vorstände scheinen schwer angeschlagen. Für die VR-Bank Marktredwitz gilt ja verschärfend nicht das Sprichwort, spare in der Zeit dann hast Du in der Not. Trotz Wachstum hat man ja vor der Jahrtausendwende nicht gutes Geschäft herein geholt, sondern anscheinend nur Schrott wenn man die Risikoaufstellung in der Versammlung vom Jahr 2005 anschaut und die Lageberichtsvermerke der Jahre zuvor berücksichtigt und hat es bis heute nicht geschafft diese Hypotheken abzuschütteln, wozu man sogar die Ostfilialen verkaufen musste. Wer nichts auf den rippen hat wie die VR-Bank, der hält dem Sturm der heutigen zeit nicht Stand. Wenn die Bank nur noch als Gerippe dasteht, Herr Herzog will wohl nach wie vor wie auf dem Feldherrenhügel stehen bleiben. Wer weiß wer ihn da runter treibt? Es wird sich wahrscheinlich schon bewahrheiten, ob es gut ist einen Prüfer als Vorstand zu haben. Die Bilanz scheint jedenfalls erschreckend zu sein oder noch erschreckender zu werden wie sie sich jetzt schon darstellt. Der Herr Herzog soll also bei einer Presseverlautbarung gleich die Solvabilanz mit veröffentlichen.

   

Nr. 4272

Neutraler Beobachter

22. Februar 2009, 21:50 Uhr

Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft Herzog am Wickel ?

Hallo Webmaster,

haben Sie schon Erkenntnisse hinsichtlich der Eingaben an den Petitionausschuss des Bundestages und an den Bayerischen Landtag. Falls Sie Neuigkeiten haben, bitte hier darstellen. Denn Ihre offenen Briefe blieben leider augenscheinlich unbeantwortet. Wollen denn unsere Politiker zulassen, dass Leute wie dieser Herzog, als Prüfer alle Untaten von Heger & co. zugelassen haben und jetzt so tun, als ginge sie das alles gar nichts an. Er muß doch alles gesehen haben. Das kann er uns doch nocht weismachen. Als Vorstand glaubt er wohl immer noch, wir sind ihm nicht auf die Schliche gekommen. Die Wertstellungsmanipulationen, die Einrichtung vom Bosch-Dienst, die Lügengeschichten, wir wissen mittlerweile doch alles. Warum verhält sich Herzog so still, wenn es um die Frage geht, ob die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde er es schon lauthals in die Welt hinausposaunen. Sein Kumpan Heidel, wird auch schon die Düse gehen. Er wird gemerkt haben, das der große Schutzschild des Herzogs nichts hilft. Nicht der Wunsiedeler Kreis ist der Böse, sondern diejenigen, welche die ganze Suppe eingebrockt haben. Der Webmaster und seine Mitstreiter zeigen wenigstens Zivilcourage. Da macht es sich ein Herr Heidel sehr einfach, wenn er die Schuld bei Bleil & Co. sucht. Er selber hat doch dieses Spiel mitgespielt. Da er hätte er sich mal aus der Demutshaltung erheben müssen und das tun was seine Pflicht als Vorstand ist: Die Bereinigung der ungeheuerlichen Vorgänge in dieser Bank.
Der bequeme Weg kann zwar manchmal der einfachere sein, aber nicht der langfristigste.

   

Nr. 4271

Wunsiedeler-kreis

21. Februar 2009, 00:02 Uhr

Betreff: Neues Buch

Die Fortsetzung meines Buches "Kampf gegen Ausbeuter,Absahner und Niedermacher" ist kurz vor der Fertigstellung. Der Titel wird lauten "Mir fällt nichts ein, mir fällt was auf". Ich will mit den Vorständen der VR-Bank darüber reden, ob man durch die Provisionseinnahmen die Bankenbilanz ein bisschen aufbessern kann, wenn man das Buch in den Schalternhallen der Bank verkaufen könnte. Es reicht ein Tapeziertisch und einmal in der Woche würde ich mich auch in die Kraußoldstraße stellen und das Buch für Interessenten persönlich signieren. Die Kunden könnten dann auch gleich die Kontoauszüge herlegen, damit man überprüfen könnte, ob Wertstellungen und auch Zinsanpassungen jetzt richtig gehandhabt werden. Mal schauen ob die Herren Herzog und Heidel einverstanden sind. Vielleicht muss ich mich aber auch schon mit neuen Vorständen darüber unterhalten. :wfm:

   

Nr. 4270

Geschichtenleser

20. Februar 2009, 22:13 Uhr

Betreff: Mogelpackung

Was sind das denn für Organe, die eine Bank hat. Medizinisch betrachtet werden die Organe durch Muskeln, Sehnen, Knorpel und Nerven miteinander verbunden.
Aber was ist wenn, eines dieser Organe krank wird oder gar seinen Dienst verweigert. Dann muss es behandelt werden und wenn das nicht hilft muss es entfernt werden. Wenn möglich wird ein neues Organ transplantiert. Aber was passiert in einer Bank, wo die Organe nicht mehr funktionieren? In der VR-Bank lässt man die kaputten Organe einfach an Ort und Stelle. Wann setzt denn hier jemand das Skalpell an und macht einen Radikalschnitt. Das kann zwar zeitweise wehtun, kann aber den Patienten doch noch das Leben retten. Auch ein Organtausch hat in MAK schon stattgefunden, indem ein Aufsichtsratsmitglied zum Notvorstand umgewandelt wurde. Medizinisch absoluter Nonsens. Man stelle sich vor, Jemand hat ein Herzversagen und man schneidet ihm eine Niere heraus und verpflanzt sie als Herzersatz??? Unlängst in Essen wurde sogar ein Organhandel betrieben. Wer eine Spende gab, dem wurde vorzeitig eine Organspende zuteil. Analog dazu in MAK gaben manche Aufsichtsräte dem Vorstand ein "kleines" Zugeständnis und schon wurden sie mit Provisionen, Sicherungsgütern und lustigen Feiern belohnt.
Mittlerweile ist die Medizin schon bald soweit, dass Schweineherzen implantiert werden. Für manches Organ in der VR-Bank ist das nicht mal notwendig, denn sie sind Sch....., die brauchen dazu nicht mal mehr ein Schweineherz. Leider ist so ein kluges Tier wie das Schwein so negativ belegt.
Aber Menschen, die so bezeichnet werden, haben statt einen Charakter, ein Vakuum.
Es ist auch möglich, Organe zu züchten. Am Beispiel des Her zog zeigt sich, dass so ein Zuchtergebnis des Genossenschaftsverbandes Bayern selten das bringt, was von ihm erwartet wird. Denn dieses Organ wurde implantiert, obwohl vorher schon klar war, dass es nur eine Hülle ist, mit wertlosen Inhalt, sozusagen eine Mogelpackung. Frei nach dem Motto: Wo Geno-Verband draufsteht, ist meistens nichts drin.
Noch eine medizinische Fachfrage: Welches menschliche Organ kann sich am meisten vergrößern: - Nicht, dass hier was genannt wird, wo sich zwar mancher Mann drüber freuen würde.- Nein es ist die Pupille des Auges. Aber auch nicht das Hirn der Organe der VR-Bank. Denn das wird augenscheinlich immer kleiner.

   

Nr. 4269

Mitglied

19. Februar 2009, 13:00 Uhr

Betreff: Wenn jetzt ein Kredit baden geht, dann stehen Herzog und Heidel dafür gerade

Wenn jetzt einer von den Krediten baden, geht, dann lassen wir keinen mehr davon kommen wie Heger und Krämer oder schicken ihn mit allen Ehren in Pension wie Reinhold Wolf. Jeder Dreher ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich, den er übernimmt und jeder Bürohengst kann nicht sagen ich Wurstel im alten Käs weiter. Jeder muss für sich Bestand machen und dann gehört ihm sein Platz. Kein Bankvorstand kann sich rausreden, das ham die vor mir praktiziert. Wer nicht einschreitet, der macht den Kredit zu seinem, wer sagen will er darf weg schauen erst recht. Aber der Herzog hat ja vorher mehr sehen können, als jeder andere bei der VR-Bank. Als Prüfer hat er es sogar tun müssen, für was kommen die Kerle sonst und kosten Tausende. Ich möchte nicht wissen was wäre, wenn man die Revisionsschränke aufmachen würde, was da alles raus kommen würde? Aber vielleicht sind die Revisoren schon lang so schlau gewesen und haben einiges dem Reißwolf zugeführt, was sie überführen würde, was Johannes Herzog für Informationen hatte und was man ihm alles zugeführt hat. So viel ich weiß, weiß ein führenden Revisor bei einer Bank genauso viel über den einzelnen Kredit bei einer Bank wie der Vorstand selber und vor allem über die schwierigen. Und die schwierigen hat der Herzog doch schon bei seinem Antritt mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgelistet. Hinter den Beträgen stehen die Listen der Revision was Risikokredite sind.

Wenn jetzt gesetzliche Bestimmung zur Organkreditgenehmigung oder zur Zusammenführung von einzelnen Krediten zur Vermeidung von zu hohen Risiken für die Bank auch noch dazu kommen würden zu den Risiken, dann dürfen wir herzog und Heidel nicht mehr ziehen lassen. Sonst schickt man uns den nächsten Revisor, der das alles wieder runter redet. Die Prüfer Hofmann, Grothoff und Herzog hätten das ganze Drama schon vor Jahren verhindern müssen, das sind die Einzigen, die die Möglichkeit dazu haben. und dafür sind sie da. Der eigenen Posten war das einzige Ziel, nichts anderes. Wenn ich hör, dass dieser Vorstand so tut, als ob er den alten Aufsichtsräten was unterjubeln kann, dann geht mir das Messer in der Hosentasche auf. Muss schließlich ein Aufsichtsrat sehen ob ein Vorstand falsche Kundenbilanzzahlen in die Bankunterlagen einarbeitet, oder muss das ein Dr. Nickl sehen oder doch die angeblich dafür ausgebildeten Prüfer die laufend da sind?

   

Nr. 4268

Susanne

19. Februar 2009, 12:39 Uhr

Betreff: Das Aufsichtsratmandat niederlegen Herr Schelter

Der Firma des Aufsichtsratsvorsitzenden ist sicher im Augenblick keine Schuld zuzuweisen. Obwohl Opel nicht die schlechtesten Auftragszahlen hat ist auch da die Abhängigkeit zu General Motors eine unbandige Zwickmühle. Aber in so einer Situation muss man den Schaden auch im Ansehen erkennen. Es würde Herrn Schelter nur zur Ehre gereichen, wenn er jetzt sein Aufsichtsratsamt auch ruhen lassen würde, mindestens aber sollte er bei der Bank den Aufsichtsratsvorsitz ablegen. Man kann doch nicht gleichzeitig zwei so schwierige Aufgaben bewältigen. Außerdem kann man Ihnen nur empfehlen sich nicht nochmal wie als Notvorstand vor so einen Karren spannen zu lassen. Vielleicht sind Sie einer der Wenigen der sich nicht das Vergangene aus Brot schmieren lassen muss, ausgerechnet von Johannes Herzog, aber das wissen Sie auch, dass es vollkommen unglaubwürdig ist, dass ein früherer Revisor so tut, er wisse von den Vorgängen seiner Prüferzeit nichts und hätte nicht unverzüglich die Pflicht einen bestehenden Saustall auszumisten.

   

Nr. 4267

Aus dem Genossenschaftssektor

19. Februar 2009, 12:23 Uhr

Betreff: Eigenkapitalsituation in Marktredwitz hoch interessant und hoch brisant

Schon mit der Vertreterversammlung im Jahr 2004 (= Link) wurde doch schon deutlich wie risikobehaftet das Kreditgeschäft bei der VR-Bank Marktredwitz geführt wurde und wie risikofreudig die Vorstände sich ins Getümmel gestürzt haben. Warum ist ausgerechnet der Prokurist einer der größten Firmenkonsortien bei der Bank Aufsichtsratsvorsitzender? Das ist doch gar nicht das Klientel einer Genossenschaftsbank. Die VR-Bank kann doch unmöglich Hauptbank dieser Firma sein? Schuster bleib bei den Leisten und der Schuh ist für die VR-Bank wirklich zu groß, oder man ist nur Anhängsel und abhängig von dem was andere Banken vorgeben. Von solchen Kreditgeschäften muss man doch aus Sicherheitsgründen die Finger lassen. Und es soll ein weiteres Konsortium geben, wo eine Klammer zum zurückgetretenen Aufsichtsrat als Steuerberater bestehen könnte, wo man von laufender Expansion gesprochen hat. Das heißt doch, das die Firmengruppe nicht auf Konsolidierung setzte und Speck angesetzt hat, sondern laufend neue Mittel benötigte. Sind da die Höchstkreditgrenzen der VR-Bank mit jetzt ungefähr 7,5 Mio. € aus Interessant gerechnet nicht viel zu niedrig gewesen. In Marktredwitz muss man doch auch wissen, dass das haftende Eigenkapital viel zu gering mit selbst verdienten Rücklagen und Pauschalwertberichtigungen abgedeckt ist. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder sind die wichtigste Eigenkapitalposition zur Zeit. Entweder setzt man die aufs Spiel oder man muss nach dem Sicherungsfonds schreien, wenn es kippt. Regionalprinzip und Ausgewogenheit der Größenklassen ist das wichtigste Ausgleichsmoment im Kreditbereich. Hat man in einer zugegeben strukturschwachen Region zu sehr auf wenige Karten gesetzt um ein bisschen Ertrag zu haben? Aber bilanziellen Gewinn kann man bei der Bank seit Jahren nicht mehr sehen, der kommt doch laufend aus der Höherbewertung der Beteiligungen an BayWa und DZ-Bank, aber nicht aus dem Geschäft. Wie gleichen die Vorstände die Fixkosten aus, wenn ihnen soviel Kundengeschäft flöten gegangen ist. Die Eigenkapitalsituation scheint höchst brisant zu sein. Auch wenn man 15 % an Kundenvolumen abgegeben hat, die Kreditwünsche der Kunden sind doch weiter in den Größenordnungen wie vorher. Kann man die noch selber bedienen? Was verstehen die Vorstände darunter, wir haben keine Kreditklemme? Es sieht so aus, als ob die Vorstände die risikoreiche Geschäftspolitik derer unbeirrt fortsetzen, die sie abzulösen hatten.

   

Nr. 4266

Aus der Organisation

19. Februar 2009, 12:01 Uhr

Betreff: Entwicklung der Risikopositionen

Es wird ein Erwachen geben, wenn man in diesem Jahr die Bilanzveröffentlichungen sehen wird. Die Bank müssen im Bundesanzeiger eine Solvabilitätsbilanz veröffentlichen. Man sieht darin, dass der Gesetzgeber mit der Bekanntgabe der Risikopositionen bisher nicht ganz einverstanden war. Für die VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz wird man da einen besonderen Augenmerk drauf legen müssen wie sich den Abschreibungs- und Wertberichtigungspositionen entwickelt haben. Das auch noch. Wachsen dem Herrn Herzog und seinem Kollegen Heidel die Sorgen schon über den Kopf, muss sich nun auch noch damit auseinander setzen die Katastrophenwerte auch noch öffentlich erklären zu müssen. Es ist inzwischen greifbar, warum die Kurzbilanz nicht kommen kann, weil die Abschreibungen wieder nicht nach den Notwendigkeiten gemacht werden können, was ja der Vorschrift entsprechen würde, sondern dass man zuerst schauen muss, wie man mit leeren Kassen auch noch die Kredit- aber auch die Wertpapierabschreibungen zusammen kratzen soll. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Vorstände bei Ihrem Auftreten dünnhäutig werden und auf der Stirn Pusteln wachsen.

Ein Alarmzeichen sind neben den schlechten allgemeinen Nachrichten, die die Region anscheinend noch besonders hart treffen könnte auch die Nachrichten um den Aufsichtsrat Peter Träger, aber auch Werner Schelter scheint im Tal der Tränen zu sein. Die führenden Köpfe und wahrscheinlich die engsten Vertrauten der Vorstände scheinen schwer angeschlagen. Für die VR-Bank Marktredwitz gilt ja verschärfend nicht das Sprichwort, spare in der Zeit dann hast Du in der Not. Trotz Wachstum hat man ja vor der Jahrtausendwende nicht gutes Geschäft herein geholt, sondern anscheinend nur Schrott wenn man die Risikoaufstellung in der Versammlung vom Jahr 2005 anschaut und die Lageberichtsvermerke der Jahre zuvor berücksichtigt und hat es bis heute nicht geschafft diese Hypotheken abzuschütteln, wozu man sogar die Ostfilialen verkaufen musste. Wer nichts auf den rippen hat wie die VR-Bank, der hält dem Sturm der heutigen zeit nicht Stand. Wenn die Bank nur noch als Gerippe dasteht, Herr Herzog will wohl nach wie vor wie auf dem Feldherrenhügel stehen bleiben. Wer weiß wer ihn da runter treibt? Es wird sich wahrscheinlich schon bewahrheiten, ob es gut ist einen Prüfer als Vorstand zu haben. Die Bilanz scheint jedenfalls erschreckend zu sein oder noch erschreckender zu werden wie sie sich jetzt schon darstellt. Der Herr Herzog soll also bei einer Presseverlautbarung gleich die Solvabilanz mit veröffentlichen.

   

Nr. 4265

L.

19. Februar 2009, 07:40 Uhr

Betreff: So schlimm war es noch nie ???

Man kann nur an den Eintrag vom 16. Februar erinnern, Betreff ,die Verantwortung der Vorstände': Die Verantwortung der Vorstände kann nur noch eines heißen: Das Scheitern eingestehen, weiteren Schaden vermeiden auch für das Ansehen der VR-Bank und von sich aus abdanken. Der Schaden durch die Herren ist sowieso schon irrreparabel. Dass es nur noch um Personen geht und nicht um die Bank, das sehen wir alle, aber so darf es nicht sein. Hat im Aufsichtsrat keiner den Mumm sie dazu aufzufordern?

Es hat gestern ein Satz in der Zeitung gestanden, ,So schlimm war es noch nie'. War es zu Zeiten von Manfred Heger nie so schlimm bei der VR-Bank wie jetzt? Kommt Opel, Hypo Real Estate und die gesamte Vergangenheit der Bank unter Johannes Herzog und Uwe Heidel in der Kraußoldstraße auf einmal zusammen? Es gilt nicht Herzog, Heidel oder aber Träger oder Schelter zu retten, es gilt die Bank zu retten und das Chaos der Bank nicht durch den riesen Knall auf unsere heimische Wirtschaft ausstrahlen zu lassen. Hat man Kreditnehmer bedient, die nach den gesetzlichen Grundlagen zu groß waren für die kleine VR-Bank? Haben kleine Bankvorstände große Risiken außerhalb des gesetzlichen Rahmens auf die Bank geladen und sind Prüfer aus Gier und Eigennutz nicht eingeschritten? Zeigt sich nun auf drastische Weise was Interessenkonflikt zwischen Prüfung und geprüfter Bank ist? Ist die marktoperative Dynamik eigentlich kriminell? Zeigen sich die tiefen Wurzeln von Reinhold Wolf, die Verbandsvorstand Eberhard Gschrey vor zwei Jahren angesprochen hat, aber natürlich auch von Manfred Heger und Karl Krämer als das fauligste Kraut, das man sich vorstellen kann? Ist es die Saat, auf der der Prüfer Johannes Herzog mit den Dienstaufhebungsverträgen aus der Feder des Verbandes seine Position zog? Verantwortung heißt Konsequenzen ziehen und nicht an Posten kleben. Ein Vorstand sollte freiwillig gehen, oder vom Aufsichtsrat abgesetzt werden und nicht vom Staatsanwalt. Eine Aufsichtsrat, der im eigenen Haus immense Probleme hat, sollte nicht die Bank belasten.

Welche Bilanz stellt denn der Vorstand Herzog und Heidel in diesem Jahr auf? Warten wir auch bis in den Oktober wie vor 5 Jahren? Wie sieht die Bilanz aus, die man bis zum 31. März zu erstellen hat, wird die auch später als ungesetzlich abgeändert? Ist man wieder bereit Einzelwertberichtigungen zu verschieben und der Verband gibt das Testat dazu ab? Ist schon ein Beschluss zur Rücklagenauflösung gefasst wie zu den Bilanzen 2000 und 2003?

   

Nr. 4264

ich

19. Februar 2009, 00:40 Uhr

Betreff: Wie geht es Ihrer Firma Herr Schelter ?

Niemand will Ihnen etwas Böses Herr Schelter, aber wie geht es Ihrer Firma? Welche Auswirkung hätte das auf die Bank wenn es knackt und knirrscht? Sind Sie der nächste Aufsichtsrat der sein Amt ruhen lässt oder zurück tritt?
:danke:

   

Nr. 4263

Vor Ort

19. Februar 2009, 00:00 Uhr

Betreff: Brennt jetzt die Hütte endgültig

Was ist mit den Krediten, hat man sie als Organkredite nach den Gesetzen behandelt und verschlüsselt? Hat man Großkredite als Kreditnehmereinheit unverschlüsselt gelassen damit sie erst gar keine Großkredite geworden sind oder dass sie die Höchstkreditgrenze nicht überschritten haben, was ist mit dem Brief von Manfred Bleil in Eintrag Nr. 3613, warum beantwortet man so etwas nicht, das ist doch im Interesse der Mitglieder wenn man sieht was heute durch die Presse geistert? Warum hat man die Vogtlandfilialen verkaufen müssen?

Brennt jetzt die Hütte endgültig? Warum hat man vor drei Jahren einen unerfahrenen Prüfer genommen und diplomierte Genossenschaftsbetriebswirte abgewiesen? Über 30 Bewerber waren es und nachgewiesene Sanierungsvorstände sollen dabei gewesen sein. Der Exprüfer hat damals schon den ganzen Saustall gesehen, aber unternommen hat er nichts, haben wir jetzt den Salat? Warum ist Peter Träger zurück getreten und wir dürfen es nicht erfahren? Es stinkt gewaltig. Die Anzahl der Sitzung aus dem Jahr 2006, wo man Johannes Herzog dann endgültig zum Vorstand gemacht hat, die dürfte schon lange überschritten sein. Geht es wirklich nur noch darum wie man sich selber rettet? Wie ist ein Aufsichtsratsvorsitzender Werner Schelter heute noch tragbar? Zuerst schickt man Manfred Heger heim mit befreiender Wirkung, obwohl er allein mit Flex Millionen versemmelt hat und dann holt der Herzog noch den Rudolf Limmer in den Aufsichtsrat, unglaublich.

Wenn da was mit den Firmen jetzt den Bach runter geht, dann ist es jetzt endgültig die Verantwortung von Herzog und Heidel. Als Prüfer hat Herzog noch Ausreden gefunden, die ihm zwar keiner mehr glaubt, aber als Gesamtprokurist und Vorstand, da gibt es nichts mehr zu deuteln. Lassen sich die Aufsichtsräte die Kredite vielleicht wirklich als Kredit von früher in die Schuhe schieben? Jeden Kredit von früher muss ein Prüfer besser kennen als jeder Aufsichtsrat. Und man kann es nicht nur laufen lassen. Uwe Heidel ist doch für die Kundenbetreuung zuständig. Die Großkunden gehören sicher Herzog und ihm persönlich, wenn nicht sogar zusammen. Wenn man was nicht verantworten kann, dann darf man nicht in den alten ausgelatschten Stiefeln weiter laufen. Wenn man merkt die KWG-Verschlüsselungen passen nicht, dann ist man mit dem ersten Tag in der Verantwortung wo man es nicht ändert.

Bei dieser Bank geht es nicht mehr darum wie die Entwicklung der Bank nach vorne ist. Die Bank ist nur noch blockiert davon wie die Vorstände und mancher Aufsichtsrat den Hals aus der Schlinge zieht. Ein Rückgang bei den Krediten von 140 Mio. und bei den Kundenanlagen um 100 Mio. das ist die Unfähigkeit der Vorstände. Wenn alte Kredite raus geschmissen werden mussten, ja warum hat dann Herzog und seine früheren Prüferkollegen dafür nicht in seiner Prüferzeit gesorgt? Und jetzt wird er es den Aufsichtsräten hin reiben. Seine Nase wird er blutig rennen daran. Die K.... ist schwer am dampfen. Die Herren gefährden nicht nur die Bank, die gefährden unsere Region und eine Menge, Menge an Arbeitsplätzen. Bei 50 Millionen Kreditverlusten und einer Masse an Dunkelziffer dazu haben die schon genug Betriebe und Arbeitsplätze auf dem Gewissen. Den Abschreibungsopfern bei uns ist kein Obama zu Hilfe gekommen, die hat Johannes Herzog noch mit Reinhold Wolf als unerwünschte Quantität bezeichnet. Unerwünscht sind aber ganz speziell seine Person bei uns und der unbedarfte Kollege Heidel an seiner Seite, den er sich wahrscheinlich auch noch selber aussuchen hat dürfen und der ihm gleich noch den Forderungsverzicht bei der Waldeslust mit abgesegnet hat. Man widerspricht doch nicht dem dem man den Job verdankt. Aufsichtsräte tretet zurück, die Ihr den Kopf nicht mehr frei habt für die Bank und die Ihr nicht mehr unabhängig handeln könnt und restliche Aufsichtsräte handelt bevor Ihr mit dem Vorstand baden geht. Euer Schutzschild Herzog ist kein Schutzschild, es ist Euer Untergang.

   

Nr. 4262

Aus der Region

18. Februar 2009, 17:44 Uhr

Betreff: Sind die Kredite ordentlich und nach den Gesetzen verschlüsselt?

Sind die Kredit bei der VR-Bank ordentlich verschlüsselt um die es hier laufend geht? Was wäre wenn die Vorschriften zu § 15 KWG, Organkredite (= Link) nicht eingehalten worden wären, was wäre wenn Zusammenführungen zur Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG, Abs. (2) (= Link) nicht vorgenommen worden wären? Jetzt kann Johannes Herzog nicht mehr sagen das waren die alten Vorstände. Er und Uwe Heidel haben es längst zu ihren eigenen Krediten gemacht. Sie hätten es versäumt die richtigen Maßnahmen einzuleiten und die nötigen Vorsorgen zu treffen. Johannes Herzog hätte es schon längst als Prüfer sehen müssen. Die Regierung wird keine Unternehmen stützen, die vorher schon krank waren, weil eine Bank die wirtschaftliche Kraft zur Risikovorsorge nicht hatte und weil dadurch Kreditnehmer besser dargestellt werden wie sie in Wirklichkeit sind. Denn so eine Aussage hat bei der VR-Bank Marktredwitz schon mal ein gewisser Dr. Nickl machen müssen, obwohl Prüfer namens Grothoff und Herzog fast durchgängig da waren und das nicht sehen wollten, aber lieber Einzelwertberichtigungen verschoben haben.

Ganz schnelle Aufklärung an die Mitglieder bitte, es gilt zu prüfen ob gegen die aktuellen Vorstände Strafantrag zu stellen wäre, weil sie Kreditverluste im Zusammenhang mit Verstößen im Kreditwesengesetz zu verantworten haben. Wenn das verzögert würde, dann müsste man endlich auch den Staatsanwalt darauf hinweisen warum die Aufsichtsräte nicht tätig werden wollen. Wenn da sogar Höchstkreditgrenzen der Bank überschritten wären, meine Herren wo würde das hin führen?

   

Nr. 4261

Klaus R.

18. Februar 2009, 13:27 Uhr

Betreff: Enttarnung eines desasterösen Systems

So wie der Staat kein guter Banker ist, so wenig ist es ein Verband. Marktredwitz ist ein Beispiel eines dauernden Niederganges der nur dadurch immer wieder übertüncht wurde, in dem man im Genossenschaftssektor die Vergleichbarkeit über die laufenden Fusionen schier unmöglich macht. Haben in den 80-ern schon immer die kleineren Banken von Rudolf Heger die größeren übernommen, was aufgezeigt hat, wie krank die Größeren waren, so haben es Rudolf und Manfred Heger verstanden danach über das Wachstum der Banken die wirtschaftliche Eigenkapitalschwäche zu verstecken, weil das breite Publikum die Zahlen immer so aufgenommen hat, wie man es den Vertretern und der Presse vorgelegt hat. Manfred Heger hat sogar die Umsatzzahlen verkündet. Aber was ist Bankumsatz? Eine interne Umbuchung von 100 Mio. ist ein Umsatz, so einfach ist Bankumsatz und so wenig aussagefähig. Hätte er von Umsatzrendite reden müssen, hätte er das Geschwätz schnell bleiben lassen. Keine Großbank redet von Umsatz, es geht um Eigenkapitalquote und Eigenkapitalrendite. Aber selbst verdientes Eigenkapital aufzubauen, das war den Hegers nicht in die Wiege gelegt. Das von den Mitgliedern geborgte Eigenkapital war die Eigenkapitalquote. Als man 2003 und 2004 das verdiente Eigenkapital nach dem Jahr 2000 zum wiederholten mal in Millionenhöhe anpacken musste, da hat man vielleicht sogar noch mit Krediten über hohe Geschäftsguthaben Eigenkapital gemacht, sonst wären mit den aufgedeckten Verlusten die Kreditgrenzen zusammen gebrochen. Vielleicht hätte die Höchstkreditgrenzen auch dann nicht mehr gereicht auch wenn man Verschlüsselungen vielleicht unterlassen hatte.

Die RV-Bank Marktredwitz-Selb und nun die VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz sind die Enttarnung des Systems Machteinfluss des Genossenschaftsverbandes in Banken hinein. Nicht erst die Gerichte hätten erkennen müssen, das Wertstellungsverschiebungen zu Lasten der Kunden Betrug ist. Der frühere deutsche Innenminister Gerhart Baum hat es öffentlich gesagt, Wertstellungsmanipulation ist Betrug. Die Genossenschaftsbanken haben dies auf breiter Fläche am längsten betrieben. Trotz den hier veröffentlichten Verbandsrundschreiben ist kein Prüfer draußen den Kunden zu Hilfe gekommen. Hieraus hat sich Manfred Heger eventuell seine Umsatzrendite gerechnet. Von X-Milliarden pro Jahr einen Zinstag herunter gebrochen, da ist ein gutes Vorstandsgehalt drin, oder nicht? Waren die Prüfer die Helfer der Bankvorstände bei diesen Methoden, wenn man sie nicht unterbunden hatte, trotzdem mit jeder Prüfung doch die Buchungsvorgänge mit angeschaut wurden und ein kundiger Banker doch einen Unterschied zwischen Buchungstag und Valuta auf einen Blick erkennen muss? Wie kann man einer Publikumsbank es auch noch durchgehen lassen die eigenen Kunden über die Stichtagsverzinsung für dumm verkaufen zu wollen? Hatte man nicht den Mut die Zinsen gegenüber der Konkurrenz um die Zehntel höher zu stellen, damit man diesen Buchungstrick nicht brauchte um die gleichen Zinsbeträge einzunehmen. Nein die gesetzeswidrigen Vertragsvordrucke, hier und auch in anderen Bereichen, stammten ja von den Verbänden. Kein Mustervertrag dürfte nicht rechtlich von dort geprüft sein. Wie man hier auf dieser Internetseite sieht hatte man aber keine Skrupel jede Sondertilgung auch noch mit dieser Stichtagsverzinsungssache zu belegen, obwohl das ja mit der Ratenvereinbarung nichts zu tun hatte.

Der Genossenschaftsverband hat sich anscheinend immer so gesehen, dass er für die eigenen Banken Sorge tragen musste, dass die Gelder von den Kunden abgeholt werden konnten. Den Mitgliedern und Kunden wurde eine neutrale Prüfung vorgemacht, im Grunde ging es nur um den Ertrag der Mitgliedsbanken. Eine unabhängige gesetzliche Prüfung sieht so nicht aus. Aber wie ging es denn weiter im Bereich des Fichtelgebirgskreises? Das Prüferteam Hofmann machte zum Jahreswechsel eine Fusionsprüfung und erklärte die Fusion sei im Interesse der Mitglieder. Das die Risikosituation außerhalb des vertretbaren Rahmens lag, hat man wahrscheinlich nur versehentlich in den nächsten Lagebericht geschrieben und wahrscheinlich auch nur deswegen weil der Prüferwechsel zu Grothoff und Herzog zustande gekommen war und die sich intern nicht alles von früher in die Schuhe schieben lassen wollten. In welchem Mitgliederinteresse die Fusion war, hat sich sechs Jahre später im Herbst 2007 über den Filialverkauf der Vogtlandgeschäftsstellen bewahrheitet. 2001 brauchte man die Kapitalanteile der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, 2007 hat man die Hälfte dieser Bank weiterverkauft um vom Sicherungsfonds zusätzliche Eigenkapitalstütze zu erhalten.

Aber was haben die Prüfer weiter für die Mitglieder und Kunden getan? Ein gewisser Ulrich Hilkenbach hatte Manfred Heger versprochen die Organisation würde drei Jahre nicht richtig geprüft. Muss man den Ausspruch von Manfred Heger am 30.06.2005 nicht so deuten? Und nun wird öffentlich, dass der Genossenschaftsverband die Dienstaufhebungsverträge schreibt. Die Rechtsabteilung arbeitet den Vertrag aus und die Prüfungsabteilung soll prüfen, ob der Vertrag mit Gesetz und Satzung vereinbar ist. Soll die Prüfungsabteilung wirklich aufdecken, dass man entgegen § 34 GenG einen Vertrag entworfen hat, wo man unberechtigt vielleicht auf 50 Millionen Euro verzichtet hat? Es ist unerheblich ob es realistisch ist das Geld auch zu bekommen. Soll die Prüfungsabteilung des GVB aufdecken, dass die Rechtsabteilung für den Verband selbst ein Haftungsrisiko von 50 Mio. € aufgetan hat?

Oder gibt es gar keine Rechtsabteilung dazwischen und die selbstherrlichen Prüfer sind für dieses millionenschwere Vertragsgeschenk an die Vorstände in Marktredwitz selber verantwortlich? Beteiligt und involviert dürften sie in jedem Fall gewesen sein. Denn verantwortlich sind sie doch auch, dass bei Krediten wie Flex und Gold, Gold, Gold massivste KWG-Verstöße beim § 18, sowie Verstöße gegen Geldwäschevorschriften nicht gemaßnahmt wurden bis hin zum Verdacht, dass der Vorstand sich mit einem Freund am Kreditverlust selbst bereichert haben könnte über Slowenien und der andere sich vielleicht erhoffte ein Kübelchen Goldstaub abzubekommen wenn er schon an Schmierung und Bestechung mit machte. Wenn der Vorstand bereitwillig die Schmierung und Bestechung vor Gericht ohne Bedenken für seine eigene Person vortrug, dann hat er das doch drei Jahre vorher den Prüfern Herzog und Grothoff auch erzählt. Vorstand Wolf durfte damit den Kunden belasteten, für ihn selber hatte es aber keine Folgen dass er es war, der nach Geschäftsschluss noch den Tresor dafür öffnen konnte.

Macht so etwas jeder Prüfer und Revisor mit, oder braucht es dafür ganz besondere Socken? Braucht es dafür die „besten“ Prüfer im Lande weil die dafür die interne Kompetenz erhalten haben? Braucht es Leute wie Raimund Grothoff und Johannes Herzog, die auf Vertreterversammlungen die Vertreter mit falschen Aussagen zu § 38 GenG in die Irre führen dürfen, oder dass man den Schaden um über die Hälfte runter redet? Haben solche Leute dann den Freibrief die gebeutelten Kunden auszumerzen und sie als unerwünschte Quantität zu bezeichnen? Sind 360 Mio. € abgewandertes Kundenvolumen immer noch Quantität? Haben solche Leute das Recht zuerst 400 bis 500.000 € Genossenschaftsvermögen aufzugeben ganze Geschäftsbereiche zu verkaufen ohne die Mitglieder zu befragen? Wer gibt ihnen das Recht, die früheren Kollegen, oder eine gesetzliche Grundlage? Haben solche Leute das Recht dabei heimlich „schwierige“ Kunden an die Bad Bank oder Heuschrecke BAG Hamm zu verschieben ohne das zu erwähnen? Haben solche Leute das Recht die Bank wirtschaftlich herunter zu wirtschaften.

Johannes Herzog glaubt das Recht zu haben. Er glaubt er hat die Legitimation und Kompetenz von oben bekommen und Oben ist für Leute vom Verband eben der Genossenschaftsverband selber und so sieht sich der Genossenschaftsverband eben auch selber. Doch diese vermeintlichen Rechte hat sich der Genossenschaftsverband erschlichen und mit dem aufgebauten System über die Jahre hinweg verfestigt. Der Prüfungsverband ist kein guter Banker und ein Musterprüfer Herzog ist kein guter Bankvorstand. Wer kein guter Bankvorstand ist, der darf keine Bank leiten. Zahlen sind nicht alles, aber katastrophal schlechte Zahlen bei der VR-Bank Marktredwitz sind in diesem Fall eben doch der Beweis über Jahrzehnte hinweg. Da hilft auch keine Namensänderung, wegen der man alleine eine außerordentliche Vertreterversammlung abhält. Denn Stillschweigen hat ja mit Information an die Mitglieder auch nichts zu tun. Für außerordentliche Vertreterversammlungen mit offener Mitgliederzulassung hätte es in der Vergangenheit wie auch jetzt andere berechtigte Anlässe gegeben, vor allem den darüber zu berichten ob der ehemalige Musterprüfer im Visier der Staatsanwaltschaft ist.

   

Nr. 4260

Nordlicht

18. Februar 2009, 11:31 Uhr

Betreff: Vertrauen als Grundlage für erfolgreiche Werbung

Es ist nicht ungewöhnlich, daß die VR Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) sich mit fremden Federn schmücken muß. Denn die beworbenen Kredite kommen ja nicht aus der VR-Bank sondern werden von den genossenschaftlichen Zentralinstituten bereitgestellt.

Offensichtlich ist die VR-Bank nicht selbst in der Lage die Mittelstandförderung aus eigener Kraft zu stemmen
.

Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Die teilweise Berücksichtigung von früheren Risiken und die katastrophale Unternehmensführung haben dazu geführt, daß das Eigenkapital keinerlei "Luft" mehr für Sonderaktionen bietet. Vielmehr wird in diesem Gästebuch darüber diskutiert, daß vermutlich die Großkreditgrenzen wegen der Nichtberücksichtigung von Konzernen, schon längst überschritten seien - und das möglicher Weise auch noch bei einem Kunden mit geringen Sicherheiten und einer schwierigen Zukunftsaussicht nach dem Zusammenbruch der Autonachfrage im In- und Ausland.

Wie man sich um den Mittelstand von Seiten der VR-Bank in früherer Zeit "bemüht" hat, ist ja hier zahlreich dokumentiert. Die Kunden wurden in allen Bereichen abgezockt und damit ihre Eigenkapitalbasis zum Teil bis hin zur Insolvenz zerstört.
Wenn jetzt damit geworben wird, daß man sich um den Mittelstand und die Region kümmere, dann ist das der blanke Hohn in den Augen der geschädigten Kunden und auch der Mitglieder.

Die Mitglieder wurden über Jahre durch inkompetente Organe geschädigt und - das darf man nie vergessen - das alles unter Aufsicht, Begleitung und mit Billigung des bayrischen Genossenschaftsverbands.

Die Herren Verbandsvertreter, die stets an allen wichtigen Veranstaltungen - zumindest bei den Vertreterversammlungen - teilgenommen haben und / oder auch wesentliche Unterlagen vorbereitet haben dürften (Aufhebungsvertrag Heger) - lassen und ließen die Mitglieder über den wahren Zustand der Genossenschaft im Dunkeln.

Es gibt eine Verpflichtung des Verbandes sich auf der Vertreterversammlung zu äußern, sollte der Vorstand oder der Aufsichtsrat ein falsches Bild von dem Unternehmen entwerfen. Die Verbandsvertreter können jederzeit zu jedem Tagesordnungspunkt das Wort ergreifen.
Aber die Herren wollten das natürlich nicht tun bzw. haben sich zu Aussagen genötigt gesehen, die nachweislich nur der Irreführung und Beschwichtigung der Vertreter gemacht wurden. Hätten die Verbandsvertreter mal gesagt, wie es denn wirklich steht und wie es zu den Notverkäufen von Kunden gekommen ist, wäre ja an den Tag gekommen, daß die Situation nicht erst seit dem Jahr besteht, über das auf der Vertreterversammlung berichtet wird, sondern die Entwicklung gezielt über Jahre durch den Genossenschaftsverband sogar noch unterstützt wurde durch z.B. Plazierung eines im aktiven Bankgeschäft völlig unerfahrenen Ex-Prüfers als Vorstand!
Selbst bei der Darstellung der Schädigung der Bank durch Vorstand Heger mußte ein externer Sachverständiger ermitteln und berichten, obwohl die ganzen Daten den Prüfern des Verbandes vorgelegen haben bzw. Kopien davon in den Akten sind. Und selbst da kam nur die halbe Wahrheit ans Tageslicht und blieb vom Verband völlig unkommentiert.

Vertrauen kann nur durch positives Handeln wieder aufgebaut werden.
Das finge damit an, daß die Versprechen der Vergangenheit eingehalten würden, z.B. die Veröffentlichung der Bilanz zum 31. Dezember 2008 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2008. Die Dinge liegen Mitte/Ende Februar doch schon alle vor, wurden an andere Stellen ja schon gemeldet und eine Dividende wurde an allen Organen der Gesellschaft vorbei vom Vorstand den Mitgliedern doch auch schon zugesagt.
Von diesem Vorstand der VR-Bank Marktredwitz ist in der Hinsicht aber nichts mehr zu erwarten. Bei den beiden Herren scheint es nur noch um die Abwicklung zu gehen und darum möglichst lange noch die Bezüge für die Anwesenheit zu kassieren.


Vielleicht bessert sich die Situation ja im Aufsichtsrat - die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wenn es jetzt zum ersten Rücktritt im Aufsichtsrat gekommen ist, dann muß da ja auch wieder ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Die Kandidatur kann auch noch auf der Versammlung selbst erfolgen. Aber vermutlich hat man im Hintergrund schon wieder jemanden in der Hand, der entweder persönliche Interessen an der Mitgliedschaft hat (Aufträge / Mandate) oder abhängig von der Bank ist und sich somit in die Tradition der "Abnicker" (nach Abstimmung mit dem Genossenschaftsverband) einreiht oder lieber nicht zu den Sitzungen kommt?

Die vermutlich unlauteren Werbeanzeigen sollten vom Vorstand bezahlt werden. Jedenfalls liegt da eine Veruntreuung von Gesellschaftsmitteln vor, denn die Herren wissen doch ganz genau, daß die gemachten Aussagen entweder mindest stark mißverständlich wenn nicht sogar bewußt falsch sind. Mindestens die Abmahnkosten sollte jedenfalls der Vorstand aus eigener Tasche tragen müssen, denn er trägt ja die Verantwortung für die fehlerhafte Veröffentlichung.

Eine Grundregel gegen die man nie verstoßen sollte lernt man im übrigen schon in der ersten Stunde jeder Marketingvorlesung:
Es ist für ein Unternehmen um so schlimmer je mehr die Werbung von dem tatsächlichen Produkt / der tatsächlichen Dienstleistung abweicht. Dann ist die Werbung eher schädlich, denn man wird in diesem Fall zum Gespött der Region und über das Internet für ganz Deutschland unter dem Schlagworten:

Erst beklaut die VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) ihre Kunden durch kriminelle Methoden, und bietet sich hinterher noch beim Mittelstand an, um ihnen Kredite anzubieten, die die entstandenen Löcher wieder stopfen sollen. Grotesk!

   

Nr. 4259

Geschichenleser

17. Februar 2009, 21:33 Uhr

Betreff: Fremde Federn

Ein orientalischer Basar ist ein Kindergeburtstag, im Vergleich zu dem, was die beiden Vorstände der VR-Bank Marktredwitz veranstalten. Da schalten die doch Anzeigen, Anpreisungen, wie es sonst im Orient nur möglich ist. Da versuchen doch die beiden Herren, sich mit Federn zu schmücken, die ihnen überhaupt nicht gehören. Aber bei soviel versuchter Verarsche wird es nicht mehr lang dauern, bis die beiden Werbestrategen selbst gerupft werden. Zu einem leichten Zucken der Federn am hinteren Körperteil soll es schon gekommen sein. Dem Vernehmen nach soll dem Heidel gar nicht mehr wohl zu Mute sein. Er wirft mit Kraftausdrücken um sich, dass einem angst und bange werden kann. Aber nicht um die Umstehenden, sondern wegen ihm, dem Heidel. Aber betrachten wir es sportlich, es sind halt Entladungen der Angespanntheit. Haben wir ein bißchen Mitleid mit ihm, es soll ihn ja nicht zerreissen, wen sollte seine Frau, dann rumkommandieren??
Der Herzog muss man ihn schon "Wegzog" nennen. Man hört und sieht nichts mehr von ihm. Außer dass er auf besagter Anzeige dummes Zeug von sich gibt.
So bescheuert, meint man, kann doch selbst ein Ex-Prüfer nicht sein, dass mit einer Milliarde um sich haut und selbst den A..sch höher hat als den Kopf. Keine Kreditklemme, wahrscheinlich hat er das Wort mal gehört und schon steht es in der Zeitung. Das einzige was an dieser Kreditklemme stimmt, ist dass die Bank selber aufgrund der Einstufung des BVR nicht mehr kreditwürdig ist und deshalb mit Krediten der DZ-Bank und der WGZ protzen muss. Mal ganz im Ernst, wer würde dieser Bank, mit diesem Vorstand und Aufsichtsrat einen Kredit geben?.
Bisher sind es noch die restlichen Sparer. Aber wenn die mitkriegen, wie schlecht die Bank dasteht, welcher sie Geld anvertraut haben- was nicht anderes als Kredit gegeben- dann wird die Luft gewaltig dünn, aber nicht in den Höhenlagen, sondern in den Niederungen der Kraußoldstraße. Vorallem, wenn die Sparer erfahren, dass die Mitgliedschaft der Bank in der Sicherungseinrichtung, nicht automatisch den Schutz für die Bank bedeutet, sondern eine Kann-Bestimmung ist. Dazu braucht man nur das Statut der Sicherungseinrichtung zu lesen. Herzog und Heidel nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau, die Annonce ist ja nur ein weiteres Indiz dafür, die alljährliche Kurzbilanz, vor Jahren schon versprochen, ebenso.
Arroganz und Dummheit ergeben eine Mischung, die schon kilometerweit gegen den Wind stinkt. Bevor man das ganz Fichtelgebirge mit Gasmasken ausrüstet, ist es wesentlich einfacher, die beiden Verursacher zu entfernen.

   

Nr. 4258

Beobachter

17. Februar 2009, 17:26 Uhr

Betreff: Werbeabmahnung aber keine Kreditklemme bei der VR-Bank

Vollkommen richtig diese Abmahnung im letzten Eintrag. Keine Kreditklemme verkünden die zwei Vorstände wo sie hin kommen. Wer den Wortschatz des Verbandspräsidenten kennt, der könnte manchmal meinen, die Werbestrategen denken sich die Sätze für die VR-Bank Fichtelgebirge aus. So wie Verbandspräsident Götzl so tun will als ob die Schäden an den Genossenschaftsbanken vorbeigegangen sind und man den 4 Milliardenverlust der DZ-Bank einfach ohne Erwähnung lassen kann, so vergessen Herzog und Heidel in Marktredwitz was denn eine Kreditklemme ist. Kreditklemme ist, wenn einem als Bank von einem Jahr aus andere 50 Millionen € an Einlagen fehlen und man nicht weiß dass der Verband die eigenen Zahlen bekannt macht. Als Kredit kann man bekanntlich nur ausgeben was man als Mittel zur Verfügung hat. Und Werbebetrug ist als ob man so tun wolle als ob man Kredite ohne Sicherheiten ausgeben dürfe. Als Nachschlagewerk diene wieder einmal der Wunsiedeler Kreis mit einem BGH-Urteil (= Link) zur Verantwortung eines genossenschaftlichen Bankvorstandes zur Kreditgewährung ohne Sicherheiten.

Leider scheint auch der Wortschatz manches Vorstandes aus der unter Schublade zu entspringen, wenn er mit seinen Argumenten nicht mehr ankommt. Und vielleicht wollen die Vorstände in Marktredwitz die Milliarde ja wirklich auf einmal an den Mann bringen und damit die Bilanzsumme über Refinanzierung und Kreditausreichung wieder anheben. Vielleicht nimmt Opel den Betrag von der VR-Bank auf einmal, ist doch ein renommiertes Weltunternehmen, da braucht man auch nichts splitten, das kann man auf einmal ausgeben und auf einmal abschreiben. Wahrscheinlich haben die Vorstände Herzog und Heidel aber am meisten vor der Abschreibung ihrer eigenen Person Angst, so ist es nicht zu verhindern. Sie könnten die Abschreibung auch mit Abdankung ersetzen, es wäre allen geholfen. Vielleicht würden sie sich sogar selber einen Gefallen tun.

   

Nr. 4257

Webmaster

17. Februar 2009, 15:48 Uhr

Betreff: Abmahnung wegen irreführender Werbung mit Gewerbedarlehen

Rechtsanwalt Stefan Schindler hat die Werbepraxis der Vorstände Herzog und Heidel mit der 1 Milliarde Gewerbedarlehen abgemahnt. Wir sind der Meinung so darf man die Öffentlichkeit nicht irreführen. Hier das Schreiben an die VR-Bank Fichtelgebirge

   

Nr. 4256

Hannelore

17. Februar 2009, 15:12 Uhr

Betreff: Wie nahe sind die Prüfer dran an den Betrügereien gegenüber den Kunden?

Wenn der Genossenschaftsverband also den Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger aufgesetzt und ausgearbeitet hat, man hat doch damals von den Prozessen alle gewusst, die man nur in Auszügen in Eintrag Nr. 4466 sehen kann, hat man damit mit dem ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag die Schweinereien der Vorstände gegen die Kunden abgesegnet und legalisiert und die Kerle vor uns geschützt? Lieber Johannes Herzog Sie waren die Speerspitze vom Verband und jetzt wollen Sie unser erster Mann in der Genossenschaft sein? Sie haben mit geholfen wie man uns abgefingert hat und haben bei den Prüfungen X-Tausend Mal drüber weg geschaut wenn die Wertstellungen falsch waren und was noch alles und Sie haben die Kerle vor der Verantwortung bewahrt und unsere Ansprüche – berechtigt – abgeschmettert. Für die Kunden haben Sie nicht einmal die Finger krumm gemacht und wir sind heute Ihre Mitglieder. Sie wollen unser Vorstand sein, haben Sie überhaupt Charakter? Das Einzige für was Sie die Finger krumm gemacht haben ist Ihr heutiger Posten.

   

Nr. 4255

Genossenschaftler

17. Februar 2009, 14:31 Uhr

Betreff: Wenn ein Vorstand damit rechnen muss, dass ihm der Genossenschaftsverband in den Rücken fällt?

Unbefangenheit nach Wirtschaftsprüferordnung (= Link) kann das der Genossenschaftsverband Bayern gewährleisten, wenn er sich einseitig auf eine Seite schlägt, wenn die Gremien einer Volks- und Raiffeisenbank im Clinch liegen? Muss das die offenen Arbeit eines Vorstandes nicht in der Weise behindern, wie es das Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) schon in Eintrag Nr. 2593 aufzeigt? Ist das die lange Hand des Genossenschaftsverbandes in die Banken? Heißt das, der Verband hat unmittelbar Einfluss auf die Geschäftspolitik, wenn es ihm nicht passt? Ist es die heutige Forstsetzung der Rubrik „aus der Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ auf der Startseite des Wunsiedeler Kreises wenn ein Vorstand damit rechnen muss, dass ihm der Genossenschaftsverband in den Rücken fällt wie im Gästebuch der Raiffeisenbank Singoldtal in Eintrag Nr. 30 (= Link)? Ist der Genossenschaftsverband damit unmittelbar an jedem Schaden bei den Banken mitschuld? Ist der Umkehrschluss, man muss alles vertuschen das nach Verantwortung durch Verband und Prüfer aussieht? Was wäre, wenn Wilhelm Frankenberger und Ulrich Hilkenbach in Marktredwitz Kunden von Manfred Heger gewesen wären und Gelder bei der US-Fondsgesellschaft in Darmstadt angelegt hätten? Oskar Hess scheint als Revisor in den 90-er Jahren (= Link) schon Kunde der RV-Bank Marktredwitz gewesen zu sein.

   

Nr. 4254

Gesehen

17. Februar 2009, 14:18 Uhr

Betreff: Wie kommt der GVB dazu Dienstaufhebungsverträge für Vorstände auszuarbeiten?

Das ist ja der nächste Hammer im Gästebuch der Raiffeisenbank Singoldtal in Eintrag Nr. 30 (= Link). Wie kommt der Genossenschaftsverband Bayern wirklich dazu gemäß einem Aufsichtsratsprotokolls (= Link) einen Dienstaufhebungsvertrag gegen einen Vorstand auszuarbeiten? Hat ein gesetzlicher Prüfungsverband Neutralitätspflicht gegenüber den Gremien einer Bank? Der Aufsichtsrat darf eine Bank ausschließlich gegenüber dem Vorstand vertreten, wie kommt der Genossenschaftsverband dazu ein Mitglied des anderen satzungsgemäßen Organes so zu schwächen? Hätte damit der Vorstand nicht auch den Anspruch der Rechtsberatung durch den Genossenschaftsverband gehabt? Wer gibt also dem GVB das Recht hier Partei zu ergreifen wenn es nicht um Verfehlung geht sondern nur um Machtspielchen? Wer sich als erster mit dem Verband verbündet, der wird unterstützt? Wer zuerst mit Mobbing beginnt hat die besten Karten? Wieso sind die anderen drei Vorstände an der Sitzung beteiligt und an der Beratung und dürfen sogar das Protokoll mit unterschreiben? Das bedeutet doch, dass die mit abgestimmt haben, Protokoll ist schließlich Protokoll und hat Rechtswirkung.

Aber wie war das in Marktredwitz 6 Monate später? Da hat Horst Pausch laut dem dortigen Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) auch keinen externen Rechtsanwalt gebraucht und hat die anderen Aufsichtsräte erst nachträglich zustimmen lassen und zwar nach der Unterschrift mit Manfred Heger. Einen Dienstaufhebungsvertrag entgegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet und Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast und ganz besonders im Widerspruch zu Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Die Prüfungsteamleiter Raimund Grothoff und Johannes Herzog waren bestimmt eher informiert als alle anderen Aufsichtsräte. Wahrscheinlich waren sie sogar bei der Unterschriftsleistung von Pausch und Heger dabei. Das dürfte wieder ein klarer Nachweis sein, dass der Nachfolger Herzog sich entgegen der Wirtschaftprüferordnung bereits da schon auf die Vorstandstätigkeit vorbereitete und im Grund seine Prüfungstätigkeit eingestellt hatte. Oder hat man in Marktredwitz den Vorstand Heger sehr wohl an seinem Dienstaufhebungsvertrag mit schreiben lassen und nicht mit einer kurzen Fristsetzung konfrontiert?

Muss man davon ausgehen, dass genau die unkorrekten Dienstaufhebungsverträge immer von der Prüfungs- oder Rechtsabteilung des GVB „ausgearbeitet“ werden und die Prüfer bei den Banken die Hände beim Unterschreiben führen? Warum wurde der Aufhebungsvertrag mit Heger und später mit Karl Krämer vor der Vertreterversammlung verschwiegen obwohl nur die auf Ansprüche verzichten darf und das ist strittig und das Gesetz genau das ausdrücklich für den Aufsichtsrat verneint? Wird der Aufsichtsrat durch den Genossenschaftsverband und seine Prüfer zu ungesetzlichen, schier kriminellen Handlungen genötigt? Schließlich ging es um einen Schadensersatz von eventuell 50 Mio. €, wenn nicht noch mehr und wenn unberechtigt auf Schadensersatz verzichtet wird, dann wird ja die Genossenschaft geschädigt. Aber der Genossenschaftsverband hat ja in den Dienstaufhebungsvertrag Heger noch das Jahr Urlaubsgeld auch noch rein geschrieben und die Beigabe der entstandenen Altersversorgungsansprüche und die Autonutzung anstatt dass man das aberkannt hätte und bei Karl Krämer hätte man auch die Altersbezüge einbehalten müssen, wenn man Haftungsansprüche gestellt hätte. Das dürften die Geschenke für die Unterschriftsleistungen der Vorstände gewesen sein und der Widerruf von Karl Krämer zu ‚noch bin ich Vorstand’ (= Link) in der Zeitung. Das geht nur, wenn der Verband die Finger im Spiel hat.

   

Nr. 4253

Geschockter

16. Februar 2009, 16:56 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog seine Kurzbilanz gekannt als er in den BMW-Jeep eingestiegen ist?

Kann Herr Herzog eigentlich eine Bankbilanz lesen? Weiß er von was er gesprochen hat als er die Kurzbilanz versprochen hat? Eigentlich müsste er Schweißausbrüche kriegen, wenn ihm Interessant (= Link) vom Wunsiedeler Kreis vorgehalten wird. 138 Mio. € an Krediten sind flöten gegangen seit dem er da ist, das sind 40 % nach dem angeblichen Umbruchjahr 2004 und heute will er die Gewerbekunden aus allen Richtungen wieder herholen mit dem DZ-Programm. Bei den Einlagen hat er 102 Mio. € verloren. Wie kommt der Mann dazu sich einen neuen BMW-Jeep auf Bankkosten zu kaufen? Das Geld für den Jeep hätte man besser in die Hausfassade gesteckt. Hat er jetzt mehr Zeit an einen See zum Angeln zu fahren wenn er keine Kunden mehr hat? Und der Heidel schickt mit dem Dienstauto die Frau los, braucht ja auch niemand zu besuchen, wen denn auch? Irgendwie muss der Herzog glauben es kommt ihm keiner auf die Schliche, dass ihm aber die Fallen von den eigenen Leuten gestellt werden, da drauf ist er noch nicht gekommen. Anscheinend haben noch ein paar Vorstände oder alte Kollegen Rechnungen mit ihm offen. Könnte ja sein, dass Revisionskollegen neidisch sind, weil ihm so ein lukrativer und ausbaufähiger Job zugeschanzt worden ist. Kommt aber grad täglich im Fernsehen, wer nicht richtig abspringt der kann ganz schön vom Schanzentisch runter fallen, wer mit Aufwind zu weit springt kann sich das Genick brechen. [bild=(pic_18.jpg)] abspielen

   

Nr. 4252

Aus der näheren Umgebung

16. Februar 2009, 16:04 Uhr

Betreff: Vertrauen ist der Anfang von allem, Misstrauen auch, aber vom Ende

Wer sagt, dass ein Prüfer ein guter Bankleiter ist? Nur die Prüfer selber. Die Lehrzeit des Musterprüfers Johannes Herzog verkommt zur Leerzeit. Unsere Wirtschaft lebt von Erfolg auch bei uns, wie lange darf dieser Mann noch Misserfolg haben? Hätte man die Probleme mit dem Rausschmiss von Manfred Heger behoben, es wäre ein Ende mit Schrecken gewesen, jetzt ist es ein Schrecken ohne Ende. Da verkauft man drei Geschäftsstellen und damit einen Großteil der eigenen Kundschaft, weil man das Geschäft nicht versteht und hat keine Argumente wie viel auch noch die anderen Kunden davon gelaufen sind. Wie heißt es an anderer Stelle, ‚Vertrauen ist der Anfang von allem’? Bei der VR-Bank in Marktredwitz da dürfte sich inzwischen keiner mehr trauen. Zuerst wirft man den Manfred Heger raus, aber der darf seien eigenen Mist noch ein paar Wochen weg räumen, dann traut sich der Aufsichtsratsvorsitzende Pausch nicht mal auf der Versammlung zu sagen, dass er seine Demission schon geschrieben hat, er stellt sich sogar noch auf der Versammlung persönlich vor, weil eine Vertreterin sagt, man kenne die Aufsichtsräte gar nicht, 1 ½ Jahre später geht Karl Krämer, weil man jetzt angeblich in seinem Bereich Sachen festgestellt hätte, die es unmöglich machen würden mit ihm zusammen zu arbeiten, aber dem seinen Schreibtisch und sein Büro durchsucht man während er auf dem Mittelmeer sogar noch mit einem alten Vorstandskollegen schippert. Und jetzt sagt man, der Kreditausschussvorsitzende im Aufsichtsrat Peter Träger hätte Sicherheiten nicht nur der VR-Bank gegeben sondern auch noch anderen Banken und deswegen wäre er nun zurück getreten? Misstrauen ist auch der Anfang von allem, aber der vom Ende. Warum hat Johannes Herzog als Letztes den Rudolf Limmer in den Aufsichtsrat geholt, wo man doch im Sommer 2007 noch mit R & P vor dem Landgericht in Nürnberg war? Warum ausgerechnet Werner Schelter am 14. Oktober 2004 in den Aufsichtsrat? Vertritt er die Mitglieder oder hat er bei den Sitzungen des Aufsichtsrates eher die Sorgen seiner Firma im Kopf?

Misstrauen ist der Anfang vom Ende. Das Ende läuten die Kunden ein. Die Region braucht eine starke Genossenschaftsbank. Die VR-Bank braucht eine starke Führung. Stark ist nur wer Vertrauen genießt und vertrauensvoll arbeitet. Wer dauernd die Informationen zurück hält, wer bei einem Schaden von 2,6 Mio. € im Gesamten nur über die Überziehungen spricht und nicht darüber warum man den Kredit überhaupt gegeben hat, wer den Kunden bei Gold, Gold, Gold vor Gericht bringt und nicht sagt, warum man bei Schmiergeld und Bestechung selber mitgemacht hat der verdient kein Vertrauen, der erntet nur Misstrauen. Wer 432.000 € an Gemeinschaftsvermögen verschenkt und eigene Problemkunden mit dem Filialverkauf an die BAG Hamm verschiebt, der ist genau auf der gleichen Schiene. Wer für den Dezember Kurzbilanzen verspricht und dies nicht einhält ist ein Lügner. Es ist zu erwarten, dass der Abschluss der Bank in den Einzelpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung eine Katastrophe ist. Wer behauptet dass man sich auf dem richtigen Weg befindet in dem man sich versteckt von der Allgemeinheit sanieren lässt, der ist ein Blender, der bei den eigenen Kunden nur Angst und Schrecken einjagt, dem die eigenen Kunden weiter weglaufen werden.

Wer den Kunden Milliarden verspricht, in der Region Wunsiedel und Marktredwitz und nicht sagt, dass an das Rating höchste Anforderungen gestellt ist, der ist genauso ein Lügner. Wer einem Kreditkunden trotz Wertstellungsbetrug nicht sagt was mit seinem Eigentum, dem Sicherungsgut für seinen Kredit passiert ist, der soll sich die Bezeichnung dafür selber aussuchen, dazu fehlen nämlich die Worte. Man kann es sich nicht vorstellen, dass ein rechtschaffender Kunde bei der VR-Bank einen Kredit verlängert, der irgendwo anders unter kommt, geschweige denn einen neuen dort aufnimmt. Man möge nur die Kunden befragen, die zu den Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung gebracht wurden. Vertrauen oder Misstrauen, was ist angebracht für den Bereiniger der von ihm begleiteten Sauereien, was man als Quantitätsabbau bezeichnet?

   

Nr. 4251

Hannelore

16. Februar 2009, 13:45 Uhr

Betreff: Peter Träger, Aussichtsrat seit 2000, Rücktritt keine Zeile wert?

Ist ein verdienter Aufsichtsrat wie Peter Träger keine Zeile wert wenn er während der Amtsperiode ausscheidet? Seit 2000 war er dabei und immerhin Kreditausschussvorsitzender im Aufsichtsrat. Ein glorreiche Periode mit höchst fragwürdigen Ergebnissen und einschneidenden Ereignissen. Dürfen wir nicht die Beweggründe erfahren? Ob ihn wie Horst Pausch laut Frankenpost mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) zwei Tage nach der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 die Amtsmüdigkeit überfallen hat? Oder hat er sich wegen Existenzangst krank schreiben lassen? Hat sich die Angst erst gesteigert und bei der Bank stufenweise Auswirkungen gehabt von zuerst Ruhen des Aufsichtsratsmandates zum kompletten Rücktritt? Aber Peter Träger scheint der Bank keine Zeile wert zu sein. Nur wer macht jetzt die Kundenbilanzen, die die Vorstände brauchen damit man die Werte anders darstellen kann als wenn die tatsächliche Lage der Betriebe von den Zahlen bei der Bank gravierend abweicht? Oder war Peter Träger nicht Steuerberater bei der Flex Firmengruppe? Wer weint Peter Träger nun die verdienten Tränchen nach, oder trifft man sich wieder bei Wun-Elektrik? Wer ist der nächste Kranke?

   

Nr. 4250

Genossenschaftler

16. Februar 2009, 13:10 Uhr

Betreff: Am persönlichen Scheideweg

Für einen Ausspruch steht der ehemaligen hälftige Teil des Musterprüferduos Raimund Grothoff ganz besonders, dass wenn der Verband und seine Prüfer es wollen, dann ist für einen Vorstand einer Volks- und Raiffeisenbank nicht mal mehr Platz unter einer Brücke. Muss der anderen Hälfte des früheren Verbandsduos, Johannes Herzog, der Satz inzwischen als Albtraum im Schlaf kommen oder schon in seinen Tagträumen? Stehen die Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge am persönlichen Scheideweg? Wie erklären die zwei Herren Herzog und Heidel den Rückgang des Geschäftsvolumen aus der Rangliste des Genossenschaftsverbandes, die in Eintrag Nr. 4391 hinterlegt ist? Ist es ein ordentlicher Geschäftsbericht eines Vorstandes, wenn man die Zahlen verheimlicht und wenn man Stillschweigen darüber behält wie viel man als Bonus für Unfähigkeit vom Bundesverband über die Sicherungseinrichtung an Millionen ins Eigenkapital gespült bekommen hat? Oder sind die Millionen schon wieder gegen die Verluste aus dem letzten Jahr gegen gebucht? Muss man hier auch darauf hinweisen, dass es ähnlich wie bei der Bonusdiskussion für die Großbanker im Lande für die Verluste, die die Steuerzahler nun schmerzhaft ausgleichen, eine andere Variante zu Lasten eines Sicherungsfonds mit Steuerabzugsbeigabe an die deutschen Genossenschaftsbanken gibt? Bonus für Johannes Herzog und nun auch noch Uwe Heidel, der sich nicht von seinem Ziehvater zu trennen vermag? Unter anderem 432.000 € vom deutschen Sicherungsfonds der Kreditgenossenschaften um einen notariellen Forderungsverzicht unter Aufgabe voll werthaltiger Sicherheiten zu decken? Müssen sich die Mitglieder der VR-Bank im Fichtelgebirge zum Gespött im Lande machen lassen, dass man den Namen Marktredwitz nicht mehr erträgt, weil der im Zusammenhang mit VR-Bank dermaßen verrufen ist?

Wie sieht also der Geschäftsbericht in diesem Jahr aus, Herr Herzog und Herr Heidel? Wie stellen Sie die Entwicklung der Kundenforderungen und der Kundeneinlagen dar, dass ein Vertreter auch ihre Arbeit bei einem Rückgang laut der GVB-Rangliste im Kundenvolumen von 81 Mio. € richtig bewerten kann? Denn die Vertreter haben die Pflicht gegenüber den Mitglieder diese zu vertreten und nicht Sie zu schützen. Beklatschen Sie sich selber wieder mit dem richtigen Weg, wenn das Eigenkapital angestiegen ist, obwohl Ihnen die Steigerung von der Gemeinschaft der deutschen Mitglieder geschenkt werden musste? Wenn Sie das nicht aufschlüsseln, dann dürfen Ihnen die Vertreter die Entlastung nicht erteilen, weil sie Ihre Arbeit gar nicht im richtigen Licht nachvollziehen können.

Sie stehen beide an Ihrem persönlichen Scheideweg. Herr Herzog weiß um den Abstieg von Vorständen, wenn sie in die Fänge der Prüfer geraten sind. Herr Herzog weiß, wie schnell die alten Freunde davon rennen und wie man den Ruf auch im Hintergrund so zerstört, dass kein Neuanfang möglich ist. Deswegen hängen Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken bis zum letzten seidenen Faden an ihrem Vorstandsamt. Nicht das Wohl der Bank steht im Vordergrund, es geht darum den persönlichen Fall ins Nichts zu verhindern. Der der ausgeschieden wird, der wird auch noch am Boden zertreten. Darum war es auch für die Marktredwitzer Vorstände so wichtig selber möglichst viel Wissen zu sammeln, die Herren Marth und Dittrich von der Raiffeisenbank Arzberg hatten dazu zwischen dem Fusionsbeschluss durch die Vertreterversammlungen im April 2001 und dem Fußtritt durch die Verbandsrevisoren anscheinend keine Chance, die hat man damit überrascht wie das so üblich ist wenn man im Hintergrund die Fäden zieht. So sehen dann Wege in die richtige Richtung aus. Aber wo gehen die Wege von Herrn Herzog und Herrn Heidel hin? Beten wir, dass sie nicht mehr lange auf den Pfaden der VR-Bank Fichtelgebirge wandeln, sonst muss der Sicherungsfonds noch lange die Schlaglöcher flicken. Das nennt man wiederum Flickschusterwerk.

   

Nr. 4249

Uwe

16. Februar 2009, 11:11 Uhr

Betreff: Die Verantwortung der Vorstände

Die Verantwortung der Vorstände kann nur noch eines heißen: Das Scheitern eingestehen, weiteren Schaden vermeiden auch für das Ansehen der VR-Bank und von sich aus abdanken. Der Schaden durch die Herren ist sowieso schon irrreparabel. Dass es nur noch um Personen geht und nicht um die Bank, das sehen wir alle, aber so darf es nicht sein. Hat im Aufsichtsrat keiner den Mumm sie dazu aufzufordern?

   

Nr. 4248

W.

16. Februar 2009, 10:59 Uhr

Betreff: Der Unterschied zwischen den alten und neuen Vorständen

Es ist kaum ein Unterschied zwischen den alten und neune Vorständen zu erkennen. Die alten Vorständen haben in zehn Jahren 50 Millionen € oder 100 Millionen DM an Krediten in den Sand gesetzt und die heutigen müssen 100 Millionen € an Kundenvolumen verkaufen um ihre Haut zu retten, was man vor eineinhalb Jahrzehnten erst mit den Stimmen der Mitglieder herein fusioniert hatte. Als nächstes müssen sie einen Aufsichtsrat zum Rücktritt auffordern, weil der aus der Klammer alte Zeit zur neuen Zeit vielleicht immer noch nicht als Organkredit eingestuft war. Kann man die Sache mit dem Organkredit damit heilen, dass der Aufsichtsrat als Kreditausschussvorsitzender einfach kein Aufsichtsrat mehr ist? Aber das kann man nicht heilen, dass seine vielleicht millionenschweren Kredite mindestens in der Kategorie latent gefährdet oder gar Risikogruppe 3 eingestuft werden müssten. Gibt es auch keinen Unterschied, weil sich da immer noch im Dunstkreis Manfred Heger und Peter Träger der größte Kreditnehmer der Bank tummelt und der heutige Vorstand immer noch so tut, als ob er die eigentumsrechtlichen Verhältnisse bei Kreditnehmern mit abweichenden Namen in der gleichen Branche nicht überprüfen müsste, obwohl man das längst als Prüfer hätte tun müssen?

Wo sind die Verstrickung der alten Verbandsgrößen in die Bank hinein, dass ein ehemaliger Lagerarbeiter der Musterbankvorstand im Lande werden konnte und der Sohn die Prüfer über den Tisch ziehen konnte obwohl die Bank im Grunde zu keiner Zeit gesund war und sich gewaltige Risikosituationen, unter normalen Umständen schier undenkbar, auftürmen konnten? Warum dieses (Kriminelle ?) Fusionsgutachten und Bilanztestate obwohl die Einzelwertberichtigungen nicht alle durchgebucht wurden? Warum die spätere Verfolgung von Marth und Dittrich aus Arzberg und die fast zeitgleiche Befreiung der Marktredwitzer Vorstände? Warum tritt den Vorwürfen keiner entgegen? Warum sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter genauso nichts wie schon sein Vorgänger Reiner Loos? Sitzt er genauso im Boot? In der Presse heißt es, die Probleme der Autozulieferer werden erst in den nächsten Wochen noch mal richtig bekannt. Nicht nur die Vorstände beschmutzen ihr Amt wenn sie daran festhalten wie der Affe an der Liane, auch das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden braucht einen freien und unabhängigen Mann. Betreffen die EWB-Belastungen heuer direkt Aufsichtsräte? Kann man die Kredite auch an die BAG Hamm verkaufen oder die ortsansässigen Firmen nach Plauen verschieben? Stillschweigen, die Stärke der Vorstände und ein paar zustimmender Aufsichtsräte, die eingehend beraten hätten – wie man sich gegenseitig selber rettet, aber nicht die Bank. Denn man schweigt ja sogar darüber wenn die einflussreichsten Aufsichtsräte gehen (müssen), geschweige denn dass man verlauten lässt wer denn im Fokus der Staatsanwaltschaft ist und in welchem Ausmaß.

Aber wo ist nun der Unterschied zwischen den alten und neuen Vorständen? Wahrscheinlich nur noch darin, dass sie von keinem verbandsvorgeplanten Nachfolger mehr einen haftungsbefreienden Dienstaufhebungsvertrag auf den Tisch gelegt bekommen, wo dann die weitere Prüfung unverzüglich eingestellt wird, weil man ja keine zukünftigen Ansprüche mehr aufdecken will, wenn man schon auf die festgestellten und bestehenden verzichtet. Aber die Prüfungsarbeit von Johannes Herzog war von Anfang an nicht auf Aufdeckung oder gar Verhinderung ausgerichtet, man bedenke Flex und Goldmärchen als Paradebeispiel, sondern auf imagebezogene Übernahme. Flex und Gold, Gold, Gold muss man schon als Beihilfe zum Millionenverlust durch die Prüfer bezeichnen, wenn nicht gar Beihilfe zur Geldwäsche. (Entsprechende Dienstanweisung dazu genau lesen wann und wie Verdachtsanzeigen an die Generalstaatsanwaltschaft zu machen sind.)

   

Nr. 4247

Nordlicht

16. Februar 2009, 00:12 Uhr

Betreff: Die drei Affen - eine Fortsetzung

Das Bild der drei Affen

- nichts hören, nichts sehen, nichts sagen -

paßt ja nicht nur auf die beiden Vorstände selbst, sondern paßt auch auf die drei Organe / Gremien selbst, die die Beschädigung der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) zu verantworten haben.

An erster Stelle ist da der Verband zu nennen.
Ein Verband, dem die haltlosen Zustände in der VR-Bank über Jahre bekannt sind, vergibt - ganz massiv aus eigenem Interesse heraus, um die eigenen Versäumnisse zu vertuschen - nirgends vorgesehene gottgleiche Gnadenfristen, damit sich in der Zukunft alles wieder normalisiere an Vorstände, deren Versagen so offensichtlich war und von ihnen auch auf der Vertreterversammlung zugegeben wurde. Die angebliche Marktdynamik der früheren Vorstände, hinter der eine ordentliche Bankorganisation zurückstecken mußte, wurde über Jahre vom Verband gedeckt,
z.B. Verstoß gegen das Regionalprinzip
z.B. illegale Handlungen bei Zahlungen Bestechungsgeldern, um angebliches Gold durch den Zoll zu schmuggeln,
z.B. Deckung von Diebstahl von Sicherungsübereigneten und weiteren Gegenständen aus der Werkstatt von Herrn Bleil, wo bis heute die Abrechnung fehlt,
z.B. Deckung von Abrechnungsbetrügereien durch Valutenschinderei
z.B. Deckung von Bereicherungen durch fehlerhafte Zinsanpassungen bei Darlehn oder Sparformen mit variabler Verzinsung
z.B. Belügen einer Vertreterversammlung durch Vorlage von vermutlich haltlosen Fusionsprotokollen
z.B. Belügen von Vertreterversammlungen durch Hinweis ein Aufsichtsrat könne bestimmte Kredite gar nicht gesehen haben.
z.B. Belügen von Vertreterversammlungen durch bewußtes Schweigen zu Vorträgen des Vorstands über die Lage der Bank
z.B. durch Vorenthaltung von Unterlagen, die von der Verbandsaufsicht angefordert werden, mit dem Hinweis, die geprüfte Bank würde sie angeblich nicht herausgeben obwohl alle relevanten Unterlagen in den Unterlagen des Verbandes selbst in Kopie vorhanden sein müssen
z.B. Aktive Beteiligung an Aufsichtsratssitzungen


Die zweite Stelle ist der Aufsichtsrat.
Was muß jetzt in diesen Männern vorgehen, wo sie erkennen müssen, daß sie von dem von ihnen berufenen Vorstand das nicht halten kann, was er vermutlich versprochen hat? Hatte er ihnen vermutlich versprochen, daß er schon dafür sorgen werde, daß die Missetaten der Vergangenheit für immer vom Mäntelchen des Schweigens zugedeckt werden würden.
Warum tun sich die Herren im Aufsichtsrat das immer noch an? Sie sind doch auf einem sinkenden Schiff und gehen offensichtlich lieber unter als ins Rettungsboot zu steigen. Nur, wohin wird sie das Rettungsboot bringen,wer wird sie noch retten können? Haben sie noch die Kraft, ans rettende Ufer zu rudern? Oder wird sie der Malstrom der Staatsanwaltschaft, aus dem es jetzt kein Entrinnen mehr zu geben scheint, in die Tiefe reißen?

Die dritte Gruppe sind die beiden Vorstände.Über die ist schon soviel ernüchterndes geschrieben worden, so daß darauf nicht noch einmal eingegangen werden muß. Die amtierenden Vorstände werden sicherlich Ihr Amt nicht regulär beenden können - und diesmal eben auch nicht zu Lasten der Mitglieder durch üppige Abfindungen und Pensionen.

Und, die ehemaligen Vorstände gehören ganz dringend auf die Anklagebank. Sollten hier wohlmöglich die Einrede der Verjährungen greifen, dürfen sich die Vorstände und Aufsichtsräte warm anziehen, denn dann stecken sie wegen der Fristversäumnisse selbst bis zum Hals in der Sch......

Allen Gästebuchlesern wünschen ich einen schönen Wochenauftakt und zum Höhepunkt des carnevalistischen Treibens viel Spaß - auch wenn bei vielen die Zeiten nicht danach sind.

   

Nr. 4246

Paul

15. Februar 2009, 23:17 Uhr

Betreff: Die Psyche der Vorstände

Brauchen die Vorstände jetzt schon Psychopharmaka?
Schrecklich, unsere Herren Herzog und Heidel scheinen schwer angeschlagen!
Der eine zuckt schon seitlängerem mit den Gesichtsmuskeln, der andere hat Bläschen und scheint reichlich nervös! Liegt es daran, daß man seitens der Geschäftsleitung befürchtet, nicht mehr lange im Amt zu sein, oder trauert man da schon um die fetten Gehälter und die dicken Dienstwagen?
Wie dem auch sei, aber wenn eines Tages herauskommen sollte, daß Kredite mit wenig oder gar keinen Sicherheiten gewährt wurden, da? "gute Freunde" bei Konditionen und Kredithöhe bevorzugt wurden, dann, verehrte Vorstände, werde ich Strafantrag stellen, worauf ihr euch verlassen könnt.
Denn zu verkaufen habt ihr ja nun nichts mehr, die Ost-Filialen sind weg, da wäre wenn überhaupt nur noch das Möbelhaus, aber wer will die Ruine?
Seit Ihr überhaupt noch flüssig? Ach ja, ich vergaß, ihr vergebt ja eine Milliarde ohne Sicherheiten, nur für die Region Fichtelgebirge, versteht sich!
Da ist der Andrang sicher groß, ich befürchte nur, das ist ein weiteres ganz großes Windei! Aber darin seit ihr ja ganz große Meister, im produzieren von Windeiern meine ich.

   

Nr. 4245

Max

15. Februar 2009, 15:56 Uhr

Betreff: Es reicht meine Herren Vorstände

Wir haben in den letzten Wochen erlebt welchen Sturm der Entrüstung es auslöst wenn man Tatsachen der Vergangenheit verleugnet. Was geschehen ist, ist geschehen und es ist bei der VR-Bank und zuvor RV-Bank Marktredwitz geschehen, dass die Bank die Kunden geschädigt hat. Unorganisierte Kreditvergabe, Bruch der Überwachungsvorschriften bei einer Bank in diesem empfindlichen Bereich, das ist es den Kunden in Gefahr zu bringen, sie und die ganze Bank in Vermögen und Existenz zu gefährden. Die VR-Bank hat nicht umsonst beim Stichtagszinsverfahren mehrere Kunden damit abgeschmettert, dass man auf die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen pochte. Der Schriftverkehr wurde hier im Gästebuch aufgezeigt. Was aber in mehreren Beiträgen wie z.B. in Eintrag Nr. 3551 mit der Aufgabenstellung und dem Ergebnis des gerichtlichen Gutachtens zur Wertstellungspraxis bei der VR-Bank von einem gerichtlich beauftragten Gutachter heraus gearbeitet worden ist, lässt sich doch nicht verleugnen. Die VR-Bank-Vorstände haben Ihre Kunden mit falsch verzinsten Buchungen, in der Spitze über Jahre von 60 %, übervorteilt und über den Tisch gezogen. Sind hohe fünf bis sechsstellige Summen daraus nicht eine Ursache für den Kapitalverzehr unserer Betriebe? Aber die Bank hat doch nichts zusammen gehalten, sondern man ist geneigt zu sagen, wo ist das Geld geblieben? Wer konnte sich damit persönlich bereichern? Rudi Heger über einen Beratungsvertrag nach seinem Ausscheiden und einer KFZ-Nutzung wie die eines hohen aktiven Funktionärs? Oder Entlohnung von Frau Doris Heger und Frau Greiner usw.? Kauf von persönlichen Gegenständen über die Bank, die man wagonweise als Klopapier deklarierte, oder Handwerkerrechnungen, wo der Handwerker nur von der Frau zuhause überwacht wurde?

Die Seiten im Wunsiedeler Kreis Banken am Pranger (= Link), aus eigener Sache (= Link) oder ganz aktuell (= Link) sind nur ein kleiner Auszug, warum man die Vorstände Prozesshansel nennen musste. Und die heutigen Vorstände Herzog und Heidel haben sich in keiner Weise von dieser Zeit distanziert. Sie verleugnen tatsächlich die Verantwortung für die sie da sind. Das Vorstandgehalt ist kein Gehalt für Leistung, es ist ein Gehalt als Risikoprämie, also muss man sich dem Risiko auch stellen und es vermeiden und eindämmen. Wenn die Vorstände die Unterlassung der Verknüpfung der Großkredite erkennen, dann haben sie die gottverdammte Pflicht dies unverzüglich vorzunehmen, auch wenn der Kredit dann über die Höchstkreditgrenze hinaus geht. Aber wie sollte ein Vorstand plötzlich sagen, ich habe es jetzt gesehen, was ich als Prüfer übersehen habe um zum Vorstandsjob zu kommen? Wenn diese Kredite brechen, dann haben Herzog und Heidel nichts mehr zu lachen, dann sind sie heute vor Heger, Wolf und Krämer noch in der Haftung.

Warum musste also bei der VR-Bank nach mehrmaligen Anläufen von Regressalibiveranstaltungen vor den Vertreter die Abberufung der Vorstände mit der letzten Satzungsänderung in die Zuständigkeit der Aufsichtsräte gelegt werden? Hat Johannes Herzog geglaubt genug Material in Händen zu haben, dass ihn die Aufsichtsräte niemals entfernen würden? Doch das kann man doch mit einem Beschluss auf der nächsten Versammlung wieder rückgängig machen und die Aufsichtsräte dürfen ja laut Gesetz auf gar keine Ansprüche gegen die Vorstände verzichten, da widerspricht sich doch die Satzung mit dem Gesetz. Warum sagt uns also niemand wenn der Kreditausschussvorsitzende im Aufsichtsrat zuerst sein Amt ruhen lässt und danach doch zurück tritt? Was ist der Grund meine Herren Vorstände und Aufsichtsratsvorsitzender, Heimlichtuereien? Heimlichtuereien ähnlich wie dem Rücktritt von Horst Pausch zwei Tage nach der Vertreterversammlung mit dem Druck seiner Unterschrift auf dem hegerschen Aufhebungsvertrag, vorgebracht von Johannes Herzog und Raimund Grothoff? Warum die Heimlichtuereien ob gegen Johannes Herzog selbst ermittelt wird, oder ob die Ermittlungen gar ausgeweitet wurden? Sonst heißt es ein so belasteter Vorstand lässt sein Amt selber ruhen um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Aber Herr Herzog muss am Schreibtisch bleiben, sonst geht es ihm wie Karl Krämer, der Tausend Kilometer entfernt auf dem Mittelmeer auch nicht wusste, das man seinen Schreibtisch aufmacht. Wer das wohl war? War Karl Krämer überrascht, dass er zuerst Johannes Herzog den Platz frei halten musste und ausgerechnet der ihm dann in den Rücken gefallen ist? Die Lunte brennt und die Zündschnur verbrennt schon manchen Hosenboden und Uwe Heidel ist nichts mehr als das abhängige und willfährige Anhängsel des Kollegen. Wenn nichts geschieht, dann werden wohl die Vertreter mit Abberufungsgesuch und Haftungsanspruch selbst das Heft in die Hand nehmen. Dem allzuständigen Gremium kann man das sicher nicht verwähren.

   

Nr. 4244

Erinnernder

15. Februar 2009, 14:41 Uhr

Betreff: Der Kunde als Gefahr aus der Sicht des Genossenschaftsverbandes

Im Anhang zu Eintrag Nr. 2739 wurde der Kunde vom Genossenschaftsverband Bayern als Gefahr dargestellt. Wer spricht von der Gefahr der Vorstände für die Kunden wenn unsere Region in ihrem Standing durch eine Bank so herunter gewirtschaftet wird.

   

Nr. 4243

Aus dem Genossenschaftsbereich

15. Februar 2009, 13:35 Uhr

Betreff: Die Organisation einer Bank kann nur so schlecht sein wie es die Prüfer zulassen

Vor nahezu 40 Jahren hat man aus ersten Pleiten bei den Banken erkannt, dass es das Wichtigste im Bankenbereich ist, dass sich handelnde Personen gegenseitig kontrollieren müssen. So ist der Begriff Vieraugensystem entstanden. Wenn in unserem Jahrtausend das Vieraugenprinzip immer noch nicht eingeführt ist und uns solche schlimmen Vorgänge mit dem Eintrag Nr. 4462 vor Augen geführt werden, dann geht es um die Verantwortung der Prüfung. Wenn der Vorstand den anderen nicht kontrolliert, dann unterstützt er kriminelle Handlungen, das zeigt das OLG-Urteil aus Hessen und er ist zu behandeln wie der Vorstandskollege. Genauso gilt es für die Prüfer. Wer die Vorstände so schustern lässt und nicht die gesetzkonforme Handhabung der Geschäfte einfordert, der führt etwas im Schilde und wenn es ist den Vorstand auf dem lukrativen Posten zu beerben. In meinen Augen ist das sogar noch krimineller. Kriminelle Handlungen haben mit Herr Johannes Herzog bei der VR-Bank Marktredwitz meines Erachtens nicht erst mit dem nie zu rechtfertigenden Verzicht auf 432.000 € Genossenschaftsvermögen begonnen. Die Geschichte beginnt mit dem Flexkredit, mit ungesetzlichen Bilanztestaten für die Bank und mit Haftungsbefreiungen für Vorstände entgegen dem Genossenschafts- aber auch Strafrecht.

   

Nr. 4242

Aus der Organisation

15. Februar 2009, 13:14 Uhr

Betreff: Solange der Vorrat reicht, Gewerbedarlehen ohne Sicherheiten bei der VR-Bank in Marktredwitz

Zu Eintrag Nr. 4443
Das ist doch eine Konjunkturspritze für die Region Hof - Marktredwitz. Alle Firmen, die sonst keine Kredite mehr bekommen, verlegt Eure Firma dort hin. Es gibt Gewerbedarlehen für alle bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz. Solange der Vorrat reicht und ohne Branchenbeschränkung ungesicherte Darlehen, egal ob schon Kunde oder nicht. Das bedeutet, die Bankvorstände brauchen sich auch in dieser Vorstandsgeneration nicht an die schwer zu erfüllenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten und dürfen marktdynamisch operativ handeln, so wie es Reinhold Wolf schon am 14.Oktober 2004 gesagt hat. Verluste spielen bei der VR-Bank Fichtelgebirge keine Rolle. Die Vorstände erhalten trotzdem den goldenen Handschlag über normale oder vorzeitige Verrentung oder über Abfindungen mit unsauberen Krediten und einem ganzen Jahresgehalt oben drein. Dahinter stehen wieder Prüfer die sämtliche Einzelwertberichtigungen auf die nächsten zehn Jahre verteilen, oder Herr Herzog, wie war das als Sie Vorstand werden wollten und Image vor Aufklärung gestellt wurde? Wen empfehlen Sie übrigens nun Ihren Gewerbekunden als Steuerberater? :hallo:

   

Nr. 4241

Aus dem Fach

15. Februar 2009, 11:35 Uhr

Betreff: Ich weiß vom dem Kredit nichts ist Eingeständnis der persönlichen Schuld der Vorstände

Das OLG-Urteil in Eintrag Nr. 4461 ist einer der wenigen neutralen Nachweise um was es wirklich geht. Es gibt bei einer Bank keinen Kredit von dem irgend ein Vorstand behaupten kann es ist nicht mein Kredit. Ganz besonders trifft dies auf die Volks- und Raiffeisenbanken zu, die mit ihrer Nähe zur Kundschaft werben und der Vorstand und frühere Verbandsprüfer Johannes Herzog hat dies in seiner Antrittsrede im Juni 2006 auch noch selber im Besonderen betont. Die Aussage, das ist nicht mein Kredit oder ich weiß nichts davon ist das schärfste Eingeständnis erstens seiner Unfähigkeit und zweitens seiner persönlichen Schuld und dies auch in haftungs- und sicher auch strafrelevanter Sicht.

Unglaublich ist schon die Aussage von Vorstand Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link) auf Seite 3 gewesen, ‚Es ist für einen marktoperativen dynamischen Vorstand sehr schwer die umfangreichen Rahmenbedingungen in die Praxis umzusetzen’. Wenn der Vorstand es fachlich nicht drauf hat die Rahmenbedingungen zu erfüllen, dann ist es geradezu kriminell, wenn er diesen Rahmen seiner Fähigkeiten zugunsten Marktausweitung und Risikobereitschaft sprengt. Und diese Tatsache muss jeder Prüfer bei einer Kreditgenossenschaft kennen und so einer Konstellation müssen die Prüfer vor Ort unverzüglich entgegentreten, aber auch die gesamten Organisation im Hintergrund beim Genossenschaftsverband bis hoch zum Verbandsvorstand. Diese Aussage eines Vorstandes bei einer Risikokonstellation wie sie sich mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) genau im Jahr 2004 zugespitzt hatte, war wohl die größte Watschn an die Prüfungsteamleiter Grothoff und Herzog, aber an den ganzen Verband. Die Zusammenhänge zeigen nicht nur die Schuld der Vorstände, sie zeigen die gravierende Schuld der Prüfer und des Verbandes.

Der Tenor des genannten OLG-Urteiles ist das was die Gesetze wollen, es gibt keine Kredit, für den sich ein Vorstand für nicht zuständig erklären kann. Wer dies tut, macht sich haftungs- und strafrechtlich schuldig. Eine Abwehr einer Regressforderung durch einen Vorstand unter diesem Einwand würde nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet und Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast die unverzügliche Haftung des Vorstandes zur Folge haben. Der Gesetzgeber hat auf Betreiben der Verbände eingeführt, dass der Vorstand seine Unschuld beweisen muss und nicht sein Unwissen. Dies ist ein ganz besonderer Hinweis auf die Verantwortung des Vorstandes. Dies Haftungsverpflichtung steht nicht in irgendeinem Nebengesetz, es steht im Genossenschaftsgesetz, quasi der Verfassung einer jeden Genossenschaft.

Ein genossenschaftlicher Bankvorstand muss sich also um jeden Kredit kümmern, auch wenn er ihn von einem Vorgänger übernimmt. Die Großkredite wandern kraft Kreditwesengesetz in seine Verantwortung und da hat er sich innerhalb kürzester Zeit kundig zu machen. Wenn er etwas auf den Vorgänger abwälzen will, dann muss er dies auch ebenso unverzüglich tun. Unterlässt er dies, ist es binnen kürzester Zeit ohne Wenn und Aber sein Kredit mit seiner höchstpersönlichen Verantwortung.

Auch die Aussagen von Dr. Nickl und Prüfungsteamleiter Raimund Grothoff bei der Regressbehandlung auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 zum Flexkredit (= Link) waren Aussagen gegen die Gesetze. Die Kredite, die ein Vorstand nicht mehr persönlich bearbeitet, die liegen im Besonderen in seinen Pflichten die Organisation dahin gehend aufzustellen, dass er in der Unterstellung seiner Mitarbeiter auf seiner Schiene der Tätigkeit als Betreuungsvorstand für die Kredite oder als Überwachungsvorstand Sorge zu tragen hat, dass alles in Ordnung ist und dass er über Problemfälle informiert wird. Auch hier strafen die Zahlen der Bank die Aussagen auch der Vorstände und der Aufsichtsräte Lügen. Für die Größenordnung der Bank hatte man die Notwendigkeit die risikoträchtigen Kreditverhältnisse durch ein Aufbauschen des Mitarbeiterstabes weit über Normalverhältnisse und auch durch beim Verband durch die Abordnung ganzer Armadas an Prüfer zu begegnen. Nicht ‚ich’ oder ‚wir’ haben nichts gewusst war angesagt, sondern wie verbergen wir unser Nichttun und unsere Mitschuld an der dramatischen Situation der Bank, bis hin zur eventuellen Bilanzfälschung nicht nur bei den Kunden sondern auch noch bei der Bank selber.

Selbstverständlich ist der Vorstand nicht der Sachbearbeiter eines Kredites, aber er ist der führende Kopf und über Problemlagen muss er informiert sein. Wenn es nicht ist, dann stimmt der ganze Laden nicht und dass der Laden stimmt ist seine höchste Verantwortung. Es gibt keine Kredite und auch sonst keine Vorgänge bei einer Bank, wo der Vorstand das Recht hat zu sagen, es ist nicht meiner oder meines. Dazu braucht man nur den genannten § 34 des Genossenschaftsgesetzes zu lesen. Es ist die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Bankvorstandes und die Rechtssprechung legt den § 266 StGB, Untreue, oder gar den § 263 StGB, Betrug, sehr nahe daneben. Das mancher Vorstand bei der VR-Bank Fichtelgebirge seinen inneren Zustand über seine körperliche Konstellation nicht mehr verbergen kann oder teilweise durch seine Unbeherrschtheit, zeigt auch, dass die Herren auch hier es nicht ‚nicht wissen’ was Sache ist, sondern dass sie ganz genau wissen wo sie stehen und was ihnen blüht, wenn das Schutzschild des Vertuschen bricht.

   

Nr. 4240

Genossenschaftler

14. Februar 2009, 23:46 Uhr

Betreff: OLG-Urteil zur Vorstandshaftung

In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt mit Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link), das hier schon mal veröffentlich wurde, da sollen sich die Vorstände und Aufsichtsräte der VR-Bank mal einlesen. Man kann sich nicht heraus reden, das ist nicht mein Kredit. Als Vorstand hat man die Pflicht sich mit unsauber Kreditverhältnisse zu beschäftigen und wenn nötig zu bereinigen und nicht noch mehr drauf zu satteln in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Doch der offensichtliche gesundheitliche Zustand mancher Herren deutet schon darauf hin, dass die Nächte oft schlaflos verlaufen und die Sorgen der Herren über den Kopf wachsen. Die wissen schon für was man zu haften hat.

   

Nr. 4239

L.

13. Februar 2009, 13:45 Uhr

Betreff: Sind die Aufsichtsratskredite an sich eine Bombe?

Ist es möglich, dass verschiedene Kredite an Aufsichtsräte nicht schon sogenannte latent gefährdete Engagements darstellen? Hat es zum Spiel Zuckerbrot und Peitsche gehört da mit korrekter Verschlüsselungen nach dem Kreditwesengesetz sehr großzügig zu verfahren? Würde es sich zeigen, dass mehrere Kredit fallen würden, wenn einer betroffen wäre? Ist das nicht die Absicht des Gesetzgebers so die Risiken nach dem KWG zusammenzufassen? Kann ein Aufsichtsrat die Mitgliederinteressen noch vertreten, wenn er selber so unter Druck gerät? Haben wir ein Recht als Mitglieder zu erfahren welchem Aufsichtsrat wir nicht mehr vertrauen können? Hätten diese Aufsichtsräte die Pflicht ihr Amt ruhen zu lassen? Liegt die Bombe im Zentrum der Macht bei der Bank? Kriegen wir sogar wegen den Aufsichtsratskrediten die von Johannes Herzog versprochenen Kurzbilanz nicht, weil man noch nicht weiß was man tun will?

   

Nr. 4238

Nordlicht

12. Februar 2009, 16:02 Uhr

Betreff: Vorstand macht die drei Affen

Der Vorstand der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) verhält sich wie die drei Affen:

Nichts sagen, nichts sehen und nichts hören!

und glaubt offensichtlich damit immer noch Erfolg haben zu können, d.h. die Verdummung der Mitglieder aufrechtzuerhalten.

Nur abnehmen tut ihm das schon lange niemand mehr. Die ganzen Betrügereien, von denen in diesem Gästebuch berichtet wurde, muß ein ordnungsgemäß arbeitender Prüfer / Vorstand gesehen haben. So zu tun, er hätte nichts gewußt, weil er nichts gesehen oder gehört haben will, nimmt den Herren niemand mehr ab. Zumal es ja in das jeweilige Anforderungsprofil für die Stelle gehört - als Prüfer oder Vorstand.

Die Fakten sprechen doch eine ganz andere Sprache. Schon als Prüfer waren die ganzen "Schweinereien - die ja auch durch die Presse gingen - bekannt und trotzdem wurden die geschädigten Kunden/Mitglieder nicht freiwillig entschädigt.
Es mußte erst ein Urteil ergehen, obwohl die Vorstände wußten, daß Ihre Manipulationen ungesetzlich waren. Die Prozeßkosten kann man gleich unter "Veruntreuung" buchen und von den ehemaligen Vorständen zurückfordern. Denn die Prozesse wurden ja nur geführt, um die Kunden über die Zeitschiene zu einer Aufgabe zu bewegen, damit die Gesetzesverstöße (und Unfähigkeit) der Vorstände nicht offensichtlich werden sollte.

Besonders dreist ist dann der Versuch der (Ex-)Vorstände, das Gericht öffentlich zu diskreditieren und zu behaupten, daß es den Sachverhalt (trotz entsprechender Gutachten!) nicht verstanden habe und des es sich im übrigen um einen Einzelfall handele. Der amtierende Vorstand hat sich jedenfalls von den Aussagen von damals nie distanziert, sondern schweigt in bewährter Weise!!

Spätestens nach der Veröffentlichung des Prozessergebnisses hätte ein gewissenhafter Prüfer, die Dinge ganz genau prüfen müssen (und hat es wahrscheinlich auch getan!). Die ganzen dokumentierten Prüfungsvorgänge des Genossenschaftsverbandes liegen in den Akten oder liegen sie schon bei der Staatsanwaltschaft oder demnächst beim Landtagsausschuß? Sie waren aber offensichtlich auf jeden Fall sinnvoll aus Sicht des Ex-Prüfers, um den Aufsichtsrat von der Vorteilhaftigkeit der Bestellung von Herrn Herzog gegenüber zig erfahrenen Bänkern zu überzeugen.

Statt offensiver Lösung des Problems und einer dicken Bitte um Entschuldigung wurde den Kunden, die durch die Wertstellungsmanipulationen (Belastungen wurden vorzeitige fällig gestellt, Eingänge verspätete gutgeschrieben) massiv geschädigt wurden, pauschale (nicht nachvollziehbare) Vorschläge gemacht und (mit Empfehlung des Verbandes, dessen Vertreter ja Herr Herzog war (oder noch ist?) auf die Verjährung gesetzt. Bis heute gibt es vom jetzigen Vorstand keine Reaktion. Das ging auch nicht, weil er sonst hätte zugeben müssen, daß er schon längst alles gewußt und wohlwollend begleitet hätte.

Wie sich da Vertrauen aufbauen soll mag Herr Herzog mal erläutern!

Auch das Problemfeld "Großkreditgrenze" unter Berücksichtigung von faktischen Konzernen, der möglicherweise leichtfertig geringen Sicherheitenausstattung - die wie sich zeigt u.U. doppelt gegeben wurden -, oder die Wertung der Kredite als Organkredite, weil eine enge Verknüpfung (als Berater oder Mitarbeiter tätig) zu den Aufsichtsratsmitglieder vorhanden ist/war, will der ehemalige beste Prüfer des Genossenschaftsverbandes nicht gesehen haben.

Auch zu dem Thema der verschwundenen Maschinen von Herrn Bleil ist bis heute nichts verlautet. Bis heute ist nicht geklärt, wer im weitläufigen Hegernetzwerk von den Maschinen profitiert hat und warum es nie eine Abrechnung über die Vermögenswerte gegeben hat.

Zu all diesen Themen schweigen die Organe der Bank beharrlich.

Wie hätte es laufen können / müssen?
Bei dem Übergang von Vorständen läuft es häufig doch so, und da hätte eigentlich jeder neue Vorstand ein Interesse dran, daß die Altlasten aufgedeckt werden und die Risiken möglichst groß gesehen werden. Das erste Jahr bzw. das Übergangsjahr sind dann zwar vom Ergebnis her schlecht - hat ja noch der alte Vorstand verbockt! -, aber danach kann der neue Vorstand zeigen, daß er alles besser macht.

Die Situation bei der VR-Bank Marktredwitz ließ das aber gar nicht mehr zu, weil

1. die Gewinn - oder besser Verlustentwicklung das nicht zuließen, weil das Tafelsilber schon teilweise verfrühstückt war und die Sorgen über die Jahre nicht geringer sondern einfach zu groß geworden waren (deswegen ja auch letztlich die Ablösung - der Verband sah letztlich doch keine Zukunft mehr mit den Herren und verabschiedetete diese mit dem sprichwörtlichen "goldenen Handschlag".

und weil

2. dann zu erklären gewesen wäre, wie die unfähigen Vorstände, die zuerst an sich selbst gedacht haben als an die Eigentümer der Bank, über Jahre oder gar Jahrzehnte haben unter der Aufsicht und Begleitung des Genossenschaftsverbandes haben arbeiten dürfen, wie es sein kann, daß ein Genossenschaftsverband sich anmaßt sich über gesetzliche Bestimmungen hinwegzusetzen und auf das Prinzip Hoffnung für die Zukunft unfähige Vorstände weiter ihr Unwesen treiben läßt.

Lieber hat man die Vertreter auf einen möglichen Imageschaden verwiesen, den die Geltendmachung eines Regresses gegenüber Altvorständen auslösen würde, weil man glaubte, daß dann über die Sache Gras wachsen würde.

Statt selbst Anzeige zu erstatten, wie es jeder unbefangene neue Vorstand schon aus Eigenschutz hätte tun müssen, bedurfte es Anzeigen von außen, die die Staatsanwaltschaft auf Trab gebracht hat.

Dem jetzigen Vorstand glaubt doch keiner mehr. Und die Werbung um Vertrauen mit fremden Federn ("Wir unterstützen den Mittelstand in der Region mit ungesicherten Krediten (ohne Nennung des Volumens und des Kreditgebers DZ-Bank!) führt allenfalls zu Gelächter. Aus eigenen Mitteln läßt sich kein Vertrauen mehr aufbauen. Insbesondere wenn einfach so Mitglieder und Kunden zu Lasten aller Genossenschaftsmitglieder verkauft werden, um seine sonst schreckliche Bilanz zu retten.

Warten wir mal ab, wie sich der Jahresabschluß 2008 darstellt und aus welchem Topf die Dividende gekratzt werden soll.
Warten wir mal ab, was bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen heraus kommt.
Warten wir mal ab, was passiert, wenn bei einem Großkunden, dessen Hauptgeschäftsfeld Exporte gen Osten weggebrochen ist, nichts mehr geht.
Warten wir mal ab, wie sich der Vorstand den nächsten Jahresabschluß schönredet.
Warten wir mal ab, was mit dem ehemaligen Aufsichtsrat und Kreditausschussvorsitzenden, der erst kürzlich zurückgetreten ist, herauskommt.
Warten wir mal ab, was mit den nicht angemeldeten Organkrediten geschehen wird.
Warten wir mal ab, wann die Investitonsruine Homa-Gebäude renoviert oder abgerissen wird.
Warten wir mal ab, wann über die geklauten Vermögensgegenstände von Herrn Bleil Rechenschaft abgelegt wird.
Warten wir mal ab, für was sich der Landtagsausschuß interessiert und wie der das Verhalten des Genossenschaftsverbandes bewertet.
...

Es lohnt sich zu warten und die Gästebuchgemeinde bleibt am Ball!!

   

Nr. 4237

Insider

12. Februar 2009, 14:11 Uhr

Betreff: Bankvorstände und Aufsichtsräte verheimlichen öfter den wahren Zustand der Bank

Bankvorstände und Aufsichtsräte verheimlichen immer öfter den wahren Zustand ihrer Bank. Das kann z. B. so sein, dass eine Bank einen Großkreditnehmer leichtsinniger- und fahrlässigerweise Kredite ausreicht, die viel zu gering abgesichert oder fast nicht werthaltig sind. Wenn so etwas zutrifft, dann müssen die Verantwortlichen (Vorstände und Aufsichtsräte) voll in Haftung genommen werden. Wehe, wenn so ein Großkreditnehmer ins Strudeln gerät. Dieses Engagement notleidend oder gar ausfallgefährdet ist und die Bank ein viel zu geringes Eigenkapital besitzt. Oft versuchen Kunden ein neues oder erweitertes Darlehen zu erhalten, welches sie nicht bekommen, nicht weil der Kunde sondern weil die Bank schlecht da steht.
Wenn also ein Großkunde, wie oben beschrieben, notleidend oder gar ausfallgefährdet ist, die Bank kein ausreichendes Eigenkapital besitzt,
dann kann das ein Ausmaß auf die gesamte Region haben. Viele Insolvenzen, Zwangsversteigerungen, Vernichtung von Arbeitsplätzen könnte dies zur Folge haben.
Herr Herzog und Herr Heidel, es wäre längst an der Zeit, den wahren Zustand unserer Bank bekannt zu geben. Schließlich haben die Mitglieder und Kunden ein Recht darauf über den wahren Zustand informiert zu werden. Von der Nachschusspflicht der Mitglieder ganz zu schweigen.

   

Nr. 4236

Martin

12. Februar 2009, 10:06 Uhr

Betreff: Zu der Bank soll einer Vertrauen haben

Wenn ich die Einträge im Gästebuch über die VR-Bank Fichtelgebirge lese, dann kommt mir das kalte Grausen. Da wurden die Kunden in ihren Darlehen- und Girokonten falsch abgerechnet.Da wurden unzulässige Bürgschaften ausgestellt. Abgegebene Sicherheiten verschwinden und sind unauffindbar. Den Kunden wurde kein einziger Euro gutgeschrieben. Da wurde gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Im Gegenzug dazu haben sich einige der früheren Vorstände und Aufsichtsräte bei der Bank bedient, wie in einem Selbstbedienungsladen. Die Prüfung der Bank hat nahc meiner Meinung völlig versagt. Im Gegenteil, die haben den Exprüfer Herzog zum Vorstand gemacht. Den Bock zum Gärtner so zu sagen. Deshalb, ich bin davon überzeugt, dass alles vertuscht und verschleiert werden soll.
Mit solchen Leuten kann eine Bank nicht mehr gesunden.

   

Nr. 4235

Nordlicht

11. Februar 2009, 09:06 Uhr

Betreff: Qualität des Aufsichtsrats?

Im Handelsblatt vom 11. Februar 2009 ist folgender Gastkommentar zu finden (Hervorhebungen durch den Autor)

Außenansicht
Banken: „Keine gesonderte Vorbereitung“ für Aufsichtsräte?

von Manuel R. Theisen und Uni München

Der Staat spielt Aktionär. Die Fälle Commerzbank/Dresdner Bank, Hypo Real Estate und Postbank stehen nur beispielhaft für den Wiedereinstieg des Bundes. Die Konsequenz: Die von den Politikern Beauftragten, Gewählten und Entsendeten müssen Verantwortung im Management und in den Aufsichtsräten übernehmen. Sie müssen im Interesse des Unternehmens zielführend und erfolgreich agieren, den Kapitaleinsatz mehren und ihren Kapitalgebern und Arbeitnehmern eine Perspektive geben. Beamte also als die besseren Manager und Aufsichtsräte?

Zunächst ließ sich Finanzminister Peer Steinbrück per Finanzmarktstabilisierungsgesetz mit Eingriffsrechten bei finanziell unterstützten Unternehmen ausstatten, die sonst nur Gesellschaftern und deren Aufsichtsräten zustehen. So ist er "ermächtigt", bei wesentlichen Strukturentscheidungen ebenso mitzubestimmen wie bei der Festsetzung aller Gehälter. Kreditgebern oder Bürgen stehen solche Rechte sonst nicht zu.

Die Gesetzeslage ist klar: Vorstände deutscher Unternehmen haften für eine ordnungsmäßige Unternehmensführung. Liegen Sorgfaltspflichtsverletzungen vor, können die Kapitalgeber Schadensersatzansprüche geltend machen; die Staatsanwaltschaft hat gegebenenfalls Straftatbestände, wie den der Untreue, zu prüfen. Aufsichtsratsmitglieder haften für die Sorgfalt eines ordnungsmäßigen Überwachers, ihnen drohen vergleichbare Sanktionen im Falle von Pflichtverletzungen.

Der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu eine wichtige Anfrage an das Parlament gestellt (BT-Ds. 16/11323): Wer wählt die Vertreter des Bundes für die nunmehr zu besetzenden, zahlreichen Aufsichtsratsmandate aus, wer bildet diese Organmitglieder aus und fort, welche Unternehmensgrundsätze werden ihnen vermittelt, welche Vergütungen gezahlt, welche Leitlinien auf den Weg gegeben und welche strategischen und unternehmensspezifischen Zielsetzungen und Herausforderungen überantwortet? Zudem wird gefragt, welche diesbezüglichen Praktiken und Aktivitäten der Bund in den letzten drei Jahren gestartet, initiiert bzw. geplant hat.

Diese bemerkenswerte Anfrage wird durch einen Gesetzesänderungsantrag der FDP-Fraktion ergänzt: Zur Verbesserung der Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen wurde vorgeschlagen, im Aktiengesetz die Zahl der maximal zulässigen Aufsichtsratsmandate auf fünf pro Person zu reduzieren, den Aufsichtsrat generell auf zwölf Mitglieder zu begrenzen, die Wählbarkeit früherer Vorstandsmitglieder zum Aufsichtsratsvorsitzenden erst drei Jahre nach dem Ausscheiden zu erlauben und weitere Maßnahmen zur Professionalisierung vorzusehen (BT-Ds. 16/10885).

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), K. Diller, spricht in seiner Antwort von der "seit Jahrzehnten bewährten privatwirtschaftlich orientierten Beteiligungsführung des Bundes". Die Auswahl der Organvertreter des Bundes erfolge durch "weisungsgebundene Bedienstete, in der Regel aus den jeweiligen beteiligungsführenden Stellen des Bundes", für die bisher "keine gesonderte Vorbereitung" erfolgt sei. "Grundsätze für eine gute Unternehmensführung" als Leitlinie - so der Vertreter der Bundesregierung - ergäben sich allein aus Gesetz, Satzung und den Vorgaben des Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK). Das Setzen von Zielvereinbarungen und deren Evaluierung seien Angelegenheit der Organe selbst bzw. der Anteilseignerversammlung.

Weiter heißt es: "Grundsätzlich wird erwartet, dass sich die auf Veranlassung des Bundes gewählten oder entsandten Vertreter in Überwachungsorganen selbst diese Kenntnisse aneignen, soweit sie nicht bereits über diese verfügen." Diese Erwartung wurde in den letzten Jahren ja gründlich enttäuscht, ohne dass dies für irgendeinen der Verantwortlichen Konsequenzen gehabt hätte. Beachtlich ist allein die Information, dass das Ministerium 2008 "zwei vertiefende Seminare ,Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten?" durchgeführt habe, darüber hinaus aber auf die "Hinweise für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen" (aus dem Jahre 2001) vertraue und unverändert die Struktur einer "dezentralen Beteiligungsführung" verfolge.

Die Hoffnung auf bessere Manager und qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder bleibt somit, wie diese Ausführungen zeigen, ein unerfüllter Wunsch. Den von höheren Orts Berufenen sagt der Volksmund nach: "Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand." Reicht das aus, Herr Steinbrück?"

Der Artikel ist spiegelbildlich auch für die Genossenschaften anzuwenden. Auch hier haben die Aufsichträte eine ganz wesentliche Bedeutung zur Überwachung des Vorstands. Doch hier regt sich keiner darüber auf, daß dort
1. nur Mitglieder berufen werden können und daß
2. keinerlei Qualifikation notwendig ist.

Wohin das geführt hat, sieht man in der Praxis der VR-Bank. Praktisch sind viele Aufsichtsräte mit der Wahrnehmung ihres Mandates überfordert. Trotzdem bleiben sie aus den unterschiedlichsten Motiven im Amt. Wer das eigentliche Sagen im Aufsichtsrat hat ist doch der Vorstand bzw. der Genossenschaftsverband.

Am Beispiel der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) kann man doch exemplarisch sehen, wohin das führen kann. Die Aufsichträte wurden in den Aufsichtsrat gelockt oder wollten dort tätig werden, um ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dort haben sie unter Begleitung von Vorstand und insbesondere der Beratung durch den "neutralen" Verband Dingen zugestimmt, die bei nüchterner Betrachtung hätten nie genehmigt werden dürfen, weil aus diesen Dingen regelmäßig die Haftung gem. Genossenschaftsgesetz wegen Untreue zuschlägt.

Die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag von Ex-Vorstand Heger ist dabei nur ein Baustein von vielen. Ein Regressverzicht - trotz bekannter massiver Verfehlungen, die die Bank an den Rand des Ruins gebracht hat - für bekannte und unbekannte Aktivitäten stinkt so sehr nach Untreue, daß spätestens dann der Aufsichtsrat kein unabhängiges Gremium mehr war und trotzdem oder gerade deswegen bis auf wenige personelle Veränderungen immer noch im Amt ist (oder bleiben muß?). Die Vertuschung steht an oberster Stelle - die aber nun nach Beginn der Ermittlung der Staatsanwaltschaft kaum mehr zu halten ist.

Der komplette Rücktritt des Aufsichtsrats (oder dessen Abwahl) wäre ein erster Schritt für einen Neuanfang. Dann mögen sich bitte - um den Kreis zu dem obigen Artikel wieder zu schließen - befähigte Mitglieder melden, die sich im Dienst für die Gemeinschaft einbringen. Schlechter als der bisherige Aufsichtsrat kann es jedenfalls keiner mehr machen.

Der Gesetzgeber ist gefordert, auch bei den Genossenschaften einen Qualitätsmaßstab für Aufsichtsräte einzuführen und das Monopol der Prüfverbände abzuschaffen. Die so häufig gelobte Mitbestimmung der Mitglieder / Vertreter und die teilweise unprofessionele Überwachnug ermöglichen dann dem Vorständen und dem Verband ein Einflußnahme in die Bank, die dem Grundgedanken des Genossenschaftswesens widerspricht.
Bleibt zu hoffen, daß der Landtagsausschuß sich mit der Thematik intensiv befaßt und auch die Medien entsprechend darüber berichten.

   

Nr. 4234

Aus der Organistion

10. Februar 2009, 17:38 Uhr

Betreff: Wer war der Betreuer für dieses Kreditengagement?

Bei der Regresssache um Flex vor drei Jahren wurde doch die Schuld alleine dem Vorstand Heger in die Schuhe geschoben. Dies geschah sicher auch dadurch, dass man sich mit der Regressbefreiung nur für einen Vorstand beschäftigen wollte. Damlas wurde doch im Versammlungsprotokoll festgehalten, dass nur dieser Vorstand für die Kredite und sämtliche Überziehungen zuständig gewesen sein soll. Wer da das Vieraugenprinzip nach § 32 KWG überwacht hat, das weiß keiner, auf jeden Fall galt das Prinzip Kopf in den Sand und den Schutzengel wachen lassen. Der war aber ziemlich flügellahm und musste am System Manfred Heger mit Segen des Genossenschafsverbandes kläglich scheitern.

Aber mit der Abdankung dieses allumfänglich zuständigen Vorstandes, ein schönen Wort des norddeutschen Amtsrichters, musste doch jemand anderem die einzelnen Kreditverhältnisse zugeordnet worden sein. Folgte in der Verantwortung Manfred Heger nicht unmittelbar ein gewisser Johannes Herzog? Der eine zuvor allumfänglich alles zu mir, der nächste allumfänglich unwissend? Wenn der heute noch nicht weiß, dass ihm die Kredite zugeschlüsselt waren, dann sollte man aber jetzt schleunigst jemand dafür einsetzen der was von der Sache versteht.

   

Nr. 4233

Kreditmann

10. Februar 2009, 17:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog kennt doch die Ratingvorschriften

Sind im Aufsichtsrat der VR-Bank Fichtelgebirge die schlimmsten uninformierten Laien am Werk oder geht es darum sich mit Verdummungstaktik davon zu schleichen? Laufend sind wir an der Kontrolle der großen Kredite und aller ausfallgefährdeten schon ganz besonders. Solche Risikoanhäufungen wie man das vor ein paar Jahren in Marktredwitz den Vertreter vorgelegt hat sind in meinen Augen nahe der betrügerischen Bankführung. Herr Herzog, der Exprüfer, hatte die Pflicht sich sofort mit allen großen und schwierigen Kreditverhältnisse persönlich zu befassen und sie laufend ganz besonders im Auge zu behalten aber auch alle darunter ab einer gewissen Größenordnung. Ich würde dabei sogar auf Kreditbeträge für einen Kunden bis auf 100.000 € herunter gehen. Ein guter Vorstand hat sogar viele kleiner Kreditverhältnisse im Auge. Das ist Erfahrung eines Kreditmannes, ob er Marktmann oder in der Überwachung tätig ist. Sogar das Rating eines Kredites und des Kreditnehmers wird inzwischen schon mehr vom System überwacht als von Bankmitarbeiter und dann kommen die gelben und roten Ampeln und die werden hoch geleitet bis zum Vorstand. Wer nicht reagiert, wenn man feststellen muss, dass die 25 %-ige Sicherheit plötzlich nahe Null anzusetzen ist, den würde ein Prüfer sonst in der Luft zerreißen. Wenn das einem ehemaligen Prüfer passiert, dann scheint er sich ins Prüferzimmer zurückziehen zu dürfen zur Beratung mit den früheren Kollegen. Kreditnehmereinheiten nicht verschlüsseln, wann auch immer, zu Beginn oder während der Kreditlaufzeiten fasse ich als korrupte Handlung auf und Entschuldigung für die klare Meinung, als Verbrechen. Wenn Mitarbeiter beteiligt sind und es müsste so sein, denn die sind doch auch ausgebildet und nicht blind, dann käme Nötigung von Untergebenen dazu. Was ist das für ein Saftladen in Marktredwitz wenn ich lese, dass man damit wirbt, dass man unbesicherte Gewerbedarlehen ausgeben will? Ich dachte man hätte da vor Jahren schon in die Lageberichte geschrieben, der Gewerbedarlehensanteil sei viel zu hoch. Sind unter der Führung Herzog alle Regeln und Sicherungsmechanismen ausgeschaltet?

   

Nr. 4232

Banker

10. Februar 2009, 16:56 Uhr

Betreff: Verantwortung für die Kreditzusammenrechnung, was für eine Frage

Die Großkreditverordnung des § 13 KWG (= Link) soll eine Bank davor bewahren, dass sie über ihre eigene Möglichkeit der Abfederung eines einzigen Kreditrisikos hinaus von einzelnen Kreditnehmer abhängig werden kann. Die Vorschrift zur Kreditnehmereinheit in § 19 KWG, Abs. (2) (= Link) verhindert die Aufspaltung eines einzelnen Kreditrisikos für eine Bank. Wer mehrere Privat- und Firmenkredite bei einer Bank hat, der steht damit als einzelnes Gesamtrisiko für das Bankinstitut. Leider verstehe ich die Diskussion hier nicht ganz. Wenn so eine Kreditnehmereinheit in der Bank-EDV nicht zusammen gerechnet ist, so sehe ich darin massiv kriminelle Energie. Wer die Großkreditvorschrift auf diese Weise bricht, der bringt eine Bankinstitut in die Gefahr des Bestandes der Bank, denn dadurch wird die verschärfte Überwachungsverpflichtung für ein Großkredit nach dem KWG ausgehebelt, die damit zusammenhängende Höchstkreditvorschrift für einen einzelnen Kredit im Verhältnis zum Eigenkapital wird umgangen und es kann somit durch ein einziges Kreditengagement das Eigenkapital massiv gefährdet werden. Die Kunden einer Bank müssen darauf vertrauen können, dass wenn sie ihr Geld dort anlegen, dass gesetzliche Normen eingehalten sind, denn das garantiert in erster Linie die Sicherheit ihrer Einlage und erst in zweiter Linie darüber gestülpte Sicherungseinrichtungen und es liegt im Interesse des Gemeinwohls.

Wenn ein Vorstand antritt und erkennen muss, dass im Bereich der Kreditnehmereinheit solche Vorkommnisse herrschen und dies nicht bereinigt, dann ist nicht mehr nur der alte Vorstand schuldig, dann ist auch der neue Vorstand schuldig, der dies nicht richtig stellt. Nach vier Jahren erübrigt sich jede Diskussion auf welcher Seite größere kriminelle Energie zur Schädigung der Bank und bei einer Genossenschaft der Mitglieder und natürlich auch des Sicherungsfonds vorherrscht. Es scheint der Aufsichtsrat glaubt bei der VR-Bank Fichtelgebirge darüber empfinden zu dürfen, wie man den ehemaligen Prüfer als Vorstand dabei behandeln soll. Die Frage stellt sich wahrscheinlich schon gar nicht mehr. Ob Straftatbestände bestehen, dass steht alleine dem Staatsanwalt zur Überprüfung zu und auch der Aufsichtsrat hat kein Recht auf Haftungsansprüche aus Kreditausfällen daraus zu verzichten, das schließt das Genossenschaftsgesetz sehr deutlich aus, obwohl der Genossenschaftsverband hier sehr gern den Richter spielt und eventuell ungesetzliche Verträge in die Banken mitbringt. Somit wäre die Entscheidung wieder bei der allumfänglich zuständigen General- oder Vertreterversammlung angelangt. Aber die Mitglieder wären dazu natürlich zu informieren, was sonst? Und wie kann man selber den Kopf aus der Schlinge ziehen, wenn der Kreditausschussvorsitzende des Aufsichtsrates schon mit seiner Abdankung einiges signalisiert hat wie nah man doch mit dem Vorstand zusammen steckt und persönliche Interessen über den gesetzlichen Aufgaben stehen.

   

Nr. 4231

Nordlicht

10. Februar 2009, 16:28 Uhr

Betreff: Irreführende Werbung

Wie schon in einem vorherigen Beitrag festgestellt, verteilen sich die 1 Mrd Euro auf alle Genossenschaftsbanken, so daß der Betrag, der der einzelnen Bank zur Verfügung steht nicht mehr sehr hoch ist und heruntergebrochen auf die einzelnen Kunden kaum mehr als der Tropfen auf den heißen Stein sein kann.

Auf der Homepage der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) ist dazu nichts zu finden. Aber beim googeln findet man dann u.a. die VR-Bank Erding, die dazu im Internet schreibt - und ähnliche Konditionen dürften bei der VR-Bank Marktredwitz wohl auch anzufinden sein (Hervorhebungen durch den Autor):

"Sonderkreditplafond Mittelstand
Jetzt informieren und beantragen.
Mit einem Sonderkreditprogramm unterstützen die VR-Banken auch in einem schwierigen Umfeld aktiv den Mittelstand. Damit unterstreichen wir die Langfristigkeit und Verlässlichkeit unserer Partnerschaft zu Ihrem Unternehmen.

Die Bereitstellung langfristiger unbesicherter Finanzierungsmittel untertreicht in besonderer Weise, dass wir uns auch in einem bewegten Marktumfeld deutlich zur Mittelstandsfinanzierung bekennen. Die Mittel stellen wir sowohl Kunden als auch Neukunden, die an einer aktiven Partnerschaft mit uns interessiert sind zur Verfügung.
Die Eckdaten
* Kreditbeträge ab 250.000,00 EUR bis zu 2.000.000,00 EUR
* Feste Laufzeit bis zu 5 Jahren
* Ratentilgung (vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
* keine Sicherheiten
* freie Mittelverwendung
* einwandfreies Kreditrating
Folgende Unterlagen benötigen wir:
* Jahresabschlüsse 2006 und 2007
* Einkommenssteuererklärung und -bescheid
* Unterlagen zur aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung (z.B. BWA)
* Mittelfristige Unternehmensplanung"

Sei der Einfachheit halber mal unterstellt, es gäbe nur 1.000 Genossenschaftsbanken, die für dieses Angebot der DZ Bank und WGZ Bank bieten könnten, so wären das im Durchschnitt 1.000.000 Euro pro Bank. Wieviel bleibt dann für den einzelen Kunden noch übrig und wer entscheidet denn, wer die Gelder bekommt? Bei Mittelknappheit wird sich die Bank - sofern sie denn betriebswirtschaftlich ausgerichtet ist - sicherlich nicht für das schlechteste Risiko entscheiden dürfen! Obwohl, bei den Verflechtungen bei dieser VR-Bank wäre auch noch denkbar, daß zufällig aus diesem Topf einem Kunde, der dem Aufsichtsrat und dem Vorstand wohl bekannt ist und der im Moment gerade - oder auch länger schon? - Probleme hat, geholfen wird. Daß da noch Neukunden mit neuen Krediten ausgestattet werden sollen, erscheint ziemlich unrealistisch. Die Werbung ist damit schlichtweg irreführend und könnte z.B. von der Sparkasse angegangen werden. Dazu auch das UWG - das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb:

§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) 1Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. 2Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
...

2. den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;"
...
Der nachfolgene Paragraph des UWG - § 5a Irreführung durch Unterlassen - ist in der Hinsicht auch recht interessant.

Der Knackpunkt der Kreditvergabe dürfte in den doch vorhandenen Bedingungen stecken, auf deren Darstellung von der VR-Bank bewußt verzichtet worden ist, denn der Begriff z.B. "einwandfreies Kreditrating" ist dehnbar wie Gummi. Wenn bisher schon ein ordentliches Rating gemacht wurde, spielen viele Dinge - insbesondere natürlich die hier scheinbar nicht notwendigen Sicherheiten und die nackten Geschäftszahlen - eine Rolle.
Im Klartext: Das Kreditrating fällt um so schlechter aus, je geringer die Sicherheiten sind oder anders: Wer ohne hin schon schwach auf der Brust ist, der dürfte bei diesem Programm nicht zum Zuge kommen. Aber das kann man in der Werbung nicht sagen.

Aber ganz wichtig ist natürlich auch die Zukunftsperspektive, denn kein Banker wird - ausgenommen bei der VR-Bank Marktredwitz (Stichwort: Gold, Gold...) - Geld rauslegen, wenn es nicht einen Plan für eine geordnete Rückzahlung gibt. Deswegen ist der Hinweis auf die Unternehmensplanung nicht zu unterschätzen.

Daß der Vorstand der VR-Bank erneut nicht die ganze Wahrheit sagt, ist ja auch kaum anders zu erwarten.

"Wir haben uns nicht am internationalen Kapitalmarkt verspekuliert"

Das trifft nur teilweise zu. Direkt mag das stimmen, weil man auch gar nicht die Gelder für Eigengeschäfte dieser Art hat.
Aber indirekt hängt man über die Beteiligung an den genossenschaftlichen Zentralinstituten voll mit drin oder hat die VR-Bank Marktredwitz dieses vor Jahren noch vorhandene Tafelsilber schon versilbert? Müssen diese Beteiligungen jetzt ggf. wertberichtigt werden, oder gibt das die Gewinn- und Verlustrechnung 2008 schon wieder nicht her?
Und indirekt könnte man mit drinhängen, wenn man etwa Kunden die Lehmann - Papiere als 100% sicher angepriesen hat. Wurden schon Rückstellungen wegen Schäden aus Beratungsfehlern gebildet oder ließ das die Gewinn - und Verlustrechnung ebenfalls nicht mehr zu?

Schließlich hätte gerade diese uns bekannte VR-Bank Marktredwitz doch viel mehr für ihre Kunden und Mitglieder tun können, als sich jetzt mit einer vermeintlichen Hilfe anzubiedern und auf Neukundenfang zu gehen.
Sie hätte in der Vergangenheit nur mal ordnungsgemäß ihre Geschäfte durchführen müssen!
Aber das war ja unter den ehemaligen Vorstanden nicht möglich, die ja ganz wesentlich an ihr eigenes Wohl und das ihrer Ehefrauen (Beschäftigung bei der Bank ohne dort zu arbeiten!?!) dachten und allzu "marktdynamisch" (außerhalb der Region (z.B. in Afrika) , die jetzt so wieder in den Vordergrund gestellt wird !) tätig war. Den gewerblichen Kunden wurde zur Verschleierung der wirklichen Verluste über Jahre wenn nicht Jahrzehnte das Eigenkapital durch betrügerische Abrechnungspraktiken quasi gestohlen oder gleich der ganze Betrieb geklaut (Herrn Bleils Werkstattbetrieb) und Existenzen vernichtet. Es ist gerade zu heuchlerisch, wenn der Vorstand dann für viel Geld Anzeigen schaltet und von Verantwortung für die Region und Vertrauen spricht.

Da helfen keine großen Anzeigen, das verlorene Vertrauen wieder aufzubauen, wenn nicht endlich klar Schiff gemacht wird in dieser VR-Bank.

Vertrauen kann nur durch eingehaltene Versprechen aufgebaut werden, aber den Vorstand interessiert offensichtlich nicht für sein Geschwätz von gestern.

Die Kunden und Mitglieder sollen dem Vorstand vertrauen, daß er seine Arbeit ordentlich erledigt, aber ohne Beweise, daß dieser Vertrauensvorschuß gerechtfertigt ist, kann sich die Einstellung auch in der Zukunft nicht verändern.

Und das sollte nie vergessen werden. Alle Probleme der Vergangenheit sind dem Genossenschaftsverband bestens bekannt. Die ehemaligen Vorstände wurden über Jahre unterstützt und getragen von der "neutralen" Verbandsprüfung, dessen Vertreter nun selbst im Vorstand sitzt, um die Schandtaten der Vergangenheit vergessen zu lassen. Dies geschieht aber offensichtlich nicht durch Taten sondern nur durch Worte.
Stattdessen meint man lieber sagen zu müssen, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ja nur die Tätigkeit der vorherigen Vorstände beträfe. Daß der Vorstand zu der Zeit noch Prüfer der Bank war und alles gesehen haben muß, bleibt selbstverständlich unerwähnt. Man will ja das Ansehen der VR-Bank nicht beschädigen, oder?
Stattdessen werden für eine beschädigte Investionsruine - ohne diese Investition wäre die Bilanz nicht mehr zu retten gewesen, hätte man ein weiteres Darlehn abschreiben müssen - immer wieder Zukunftsperspektiven versproche - versprochen, aber nie gehalten.

Die Bank könnte im übrigen ihr Eigenkapital und damit die Möglichkeit Kredite auch ohne Sonderprogramme herauszulegen verbessern, wenn denn endlich der Regress gegen die ehemaligen Vorstände (und Aufsichtsräte) ins Rollen käme und z.B. zumindest die Pensionszahlungen eingestellt würden. Dann hätte man auch den Spielraum, um wieder im genossenschaftlichen Sinne als Bank tätig zu werden.

Bevor die Vergangenheit nicht aufgearbeitet ist, wird sich an der Kritik an der Führung der Bank (Vorstand und Aufsichtsrat) und den im Hintergrund steuernden Verband nichts ändern, kann kein neues Vertrauen aufgebaut werden.

Wir warten mal, was da noch so kommt, denn so einiges scheint ja noch in der Pipeline unterwegs zu sein, was für Überraschungen sorgen könnte, sollte es mal ans Tageslicht kommen.

   

Nr. 4230

Aus der Organisation

10. Februar 2009, 15:15 Uhr

Betreff: Verantwortung des Vorstandes

Wer das Vorstandsamt bei einer Volks- und Raiffeisenbank annimmt, der muss zuerst das Genossenschaftsgesetz und das Kreditwesengesetz kennen. Nur Reinhold Wolf hat es geschafft sich nach 15 Jahren immer noch damit herauszureden, dass es sehr schwer sei die umfassenden Rahmenbedingungen einzuhalten. Wer überfordert ist, darf das Amt nicht annehmen, was herauskommt sehen wir deutlich am Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge, egal ob die Vorstände Heger, Wolf, Krämer, oder Herzog und Heidel heißen. Wenn der Vorstand sich für nicht verantwortlich erklärt, wer soll es dann sein? Die Mitgliedergemeinschaft oder die Solidaritätsgemeinschaft des Sicherungsfonds? Vorstand machen heißt sich zuerst dazu befähigen und nicht hinterher jammern wie ein nasser Lappen. Wer die Mitglieder auch noch aus den Entscheidungen zusätzlich ausschließt und sie laufend belügt, dem steht gar kein Schuldnachlass zu.

   

Nr. 4229

Genossenschaftler

10. Februar 2009, 15:04 Uhr

Betreff: Wer die Dinge als Vorstand nicht bereinigt der haftet persönlich

Zuletzt in Eintrag Nr. 4439, wie auch mehrmals davor wird hier auf die Problematik der Zusammenführung der Kredite eingegangen, wo die wirtschaftliche Entscheidungskraft in einer Hand liegt, egal ob sich die Firmen mit unterschiedlichen Namen tummeln. Wer das Sagen hat in solchen Unternehmungen, das ist doch eines der wichtigsten Dinge die bei einer Bank feststehen müssen, wenn man so jemand finanziert. Und weil es so wichtig ist, ja weil es im Grund das Wichtigste ist, wird es bei einer gesetzlichen Revision immer dazu gehören die rechtlichen Verhältnisse von Kreditnehmer, vor allem von Personen- oder Kapitalgesellschaften, festzustellen und immer wieder zu überprüfen. Herr Herzog muss als Prüfer bereits über die rechtlichen Verhältnisse bescheid gewusst haben. Bereits hier waren die ersten Versäumnisse in seiner Person und auch in Form der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband.

Mit der Übernahme der Verantwortung direkt bei der Bank zuerst als gesamtverantwortlicher Prokurist, wahrscheinlich mit Sondergenehmigung durch die Bankenaufsicht und dann später als Vorstand der VR-Bank musste Herr Herzog diese Überprüfung schon aus Sicht des Bankverantwortlichen unverzüglich neu anstellen. Ein Vorstand ist im Grund für jeden Kredit verantwortlich. Diese Kredite dürften aber ganz besonders auch organisatorisch direkt dem Vorstand der Bank zugeordnet gewesen sein. Jeder Vorstand ist hier über die Betreuung der Kunden und Firmen und genauso intensiv über die Überwachungsverpflichtung verantwortlich. Aussagen wie im Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005, ein Vorstand ist für die Engagements alleine zuständig, gibt es nicht und ist durch das Vieraugenprinzip, die vorgeschrieben Funktionstrennung und gegenseitige Überwachung im Kreditwesengesetz rigoros ausgeschlossen. Dass man dafür die anderen bei den Überziehungslisten noch gegenzeichnen ließ widerspricht sich somit schon alleine. Wenn Herr Herzog die fehlerhaften Verschlüsselungen nicht unverzüglich repariert hat, so hat er sich in kürzester Zeit persönlich in die Vorstandshaftung für diese Kreditverhältnisse begeben. Unvorschriftsmäßige und ungesetzliche Verhältnisse darf man nicht weiter führen, dies verneint sogar die Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes, der einen neuen Vorstand auffordert bestehende Unkorrektheiten zu bereinigen.

Aber in dieser Kreditkonstellation scheint es ja noch zusätzlich der Fall gewesen zu sein, dass man auch kaum auf die Absicherung der Kredite drängte. Nur 25 % Besicherung ist schon starker Tobak, wenn es heißt, die Firmengruppe kann nur durch Expansion leben. Lebte die Firmengruppe durch Expansion der Kredite über die neuen Beteiligungen und Firmenaufkäufe? Ein Schneeballeffekt, gedeckt und finanziert durch die genossenschaftliche Bank? Was sind aber diese Sicherheiten in der heutigen Zeit noch wert? Wenn heute eine Bewertung erfolgen muss, muss man sagen, weil der ganze Markt in diesem Spektrum in einer Firmengruppe überkonzentriet ist, ist nun alles gegen Null wert? Ein ordentlicher Bankvorstand muss solche Marktverhältnisse erkennen und ordentliche Prüfer, die laufend an der Sache sind auch. Sind heute sich zusätzlich eventuelle verschärfende Ausfallrisiken mit der Person Herzog verbunden, weil er oder sein Freund Raimund Grothoff diese Risiken einfach nicht aufgenommen haben. Das Prinzip Hoffnung eines Bankvorstandes konnte noch nie zu seiner Entlastung herangezogen werden. Wer Hoffnung zu den eigenen Gunsten und wegen des Geschäftes für die Bank vor Sicherheit stellt, der kommt zur Aussage von Manfred Heger am 30.06.2005 ‚Wir haben immer gut an der Firma verdient’. Verdienste an einem Kredit kann man erst ablesen, wenn der Kredit zurückgezahlt ist und nicht wenn er zu 100 % abzuschreiben ist. Hoffentlich hilft Herr Herzog und Herrn Heidel heute niemand mehr notwendige millionenschwere Abschreibungen zu vermeiden oder zu verschieben. Die Zeche würden wiederum sehr viel für nur ganz Wenige wegen eines Imageschadens bezahlen. Herr Herzog und auch Herr Heidel stehen in persönlicher Verantwortung für jeden Kredit bei der VR-Bank Fichtelgebirge. Wenn Sie die Kredite nicht angeschaut hätten würde es die Sachlage dahingehend sogar noch verschlimmern. Wenn ein Bankvorstand Kredite so führt und verwaltet schreibt das Genossenschaftsgesetz von Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und das Strafgesetzbuch von Untreue bis hin zu Betrug, egal ob seine Unterschrift auf dem ursprünglichen Kreditvertrag steht oder ob er in die Verantwortung eingetreten ist. Aber bei solchen Kreditverhältnissen sind laufend Neuregelungen mit regelmäßiger Neuüberprüfung des gesamten Engagements erforderlich, auch da beißt die Maus keinen Faden ab.

   

Nr. 4228

L.

10. Februar 2009, 13:40 Uhr

Betreff: 4-Jahresbilanz des Niedergangs der VR-Bank des Herrn Herzog

Was hat der Exprüfer Herzog schon wieder zu verbergen? Wir kennen doch sein Versprechen vom 29. Juni 2006, dass er die Kommunikation mit den Mitgliedern verbessern will und dass er im Dezember immer eine Kurzbilanz erstellen will. Dass er die Bilanz der VR-Bank von 2008 noch nicht ganz fertig hat, das mag ja stimmen, aber sogar der Genossenschaftsverband hat intern schon Zahlen verteilt, wie man in Eintrag Nr. 4391 gesehen hat, warum also keine Information an die Eigentümer, sondern nur an den Dachverband und die anderen Volks- und Raiffeisenbanken? Wer seine Versprechen nicht hält, der hat etwas zu verbergen. Also Herr Herzog ergänzen Sie die Werte in Interessant (= Link). Dass es schlimm werden wird, dass dürfte sowieso klar sein, nur Sie haben nicht das Recht das zurückzuhalten und es vor den Mitgliedern zu verbergen. Information ist Ihre Pflicht. Ein teure und unsinnige Anzeige zu entwerfen, das haben sie doch auch geschafft. Oder scheuen Sie die 4-Jahresbilanz des Niedergangs der Bank unter Ihrer Führung?

   

Nr. 4227

Geschichtenleser

9. Februar 2009, 20:45 Uhr

Betreff: Adam Riese

Da würde sich selbst das Rechengenie Adam Riese verwundert die Augen reiben. Wie die VR-Bank Fichtelgebirge mit den Zahlen jongliert. Eine Milliarde ( 1.000.000.000 ) an Kreditmitteln stehen den Firmenkunden zum Abruf bereit.
Hat sich Johannes Herzog vom Saulus zum Paulus bekehrt, ist er die männliche Elisabeth von Thüringen, welche die Notleidenden mit dem Überfluss der Reichen beglückte oder gar der Robin Hood der Neuzeit. Ein Beglücker der ganzen Region.
Er der alles tut damit es den Menschen hier besser geht. Er hat die besondere Verantwortung für die Kreditversorgung vor Ort in schwierigen Zeiten übernommen und tritt den Sorgen der Mittelständler in der Region entgegen und setzt positive Zeichen.
Das hört sich alles wunderbar an. Leider hat uns Johannes Herzog in der Vergangenheit nur enttäuscht. Seinen Wort Glauben schenken, hieße den Teufel und den Belzebub zu vertrauen.
Selbst in dieser Annonce drischt er wieder Phrasen, dass sich die Balken biegen.
Denn die Milliarde ist für die insgesamt 1.232 Kreditgenossenschaften bereitgestellt. Umgerechnet auf die Bilanzsumme der VR-Bank Fichtelgebirge entfallen 680.000 € auf die hiesige Bank. Da braucht man nicht unbedingt die begnadete Rechengröße zu sein, um zu erkennen, mit welcher Unverschämtheit versucht wird, die Menschen wieder einmal für dumm zu verkaufen. Was soll diese Summe für die Vielzahl der mittelständischen Firmen. Eines solche Summe hat Johannes Herzog schon fast im Alleingang verbraten, als er die 432.000 € verschenkte. Wenigstens das Geld für die Anzeige hätte man sparen können. Da dort sogar unbesicherte Darlehen angeboten werden setzt hier der Vorstand alle Regeln der Kreditvergabe außer Kraft. Wohl in der Hoffnung, dass sowieso zu dieser Bank und seiner Führung keiner mehr Vertrauen hat und sich nicht in deren Fänge begeben will. Oder man betrachtet diesen Kreditplafond als die genossenschaftliche Abwrackprämie, um den letzten noch verbliebenen Firmenkunden den Garaus zu machen. Dass sich die Herren Vorstände nicht auf den intenationalen Märkten verspekuliert haben, liegt mit Sicherheit nicht an deren Weitsicht, sonder einzig daran, dass die Bank überhaupt nicht in der Lage war, irgendwo auf der Welt zu investieren. Dass das genossenschaftliche nachwievor ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell ist, sei unbestritten. Aber wie es in der VR-Bank Fichtelgebirge gelebt wird, darauf konnten die Menschen in der Vergangenheit nicht vertrauen und können es auch in der Zukunft nicht. Denn zwischen Sagen und Tun liegt hier ein himmelweiter Unterschied.

   

Nr. 4226

L.

9. Februar 2009, 20:11 Uhr

Betreff: Peanuts oder schon der Versuch ist strafbar

Von wem stammt denn die Milliarde, die da im Streuverfahren aufs Land verteilt wird. Unbesicherte Kredite um gegen allgemeinen Pessimismus und den Sorgen der Mittelständler in der Region entgegen zu treten? Oder ist es der nächste Versuch die Wertberichtigungskredite der VR-Bank sauber zu waschen? Ist so einen Summe Peanuts, die dann von den Volks- und Raiffeisenbanken über die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes wieder eingesammelt werden sollen? Aus den Wachstumsraten kann das aber nicht geholt werden, denn das Geld muss man verdienen und mit den Wachstumsraten der Bilanzen sind ja die Erträge nicht gewachsen, es ist eher umgekehrt, es nagt immer mehr an den Ertragsspannen und daraus muss man die Verluste via Sicherungsfonds bedienen.

Ist also das Versprechen von Johannes Herzog und Uwe Heidel im Anhang zu Eintrag Nr. 4443 eine Lüge um Kunden einzufangen? Unbesicherte Kreditausreichung das ist Untreue gegen anvertraute fremde Mittel, so haben es viele Gerichte entsprechend den Gesetzen festgestellt. Bereits der Versuch einer Straftat ist nach unseren Gesetzen strafbar. Ist es also eine Lüge gegenüber den potentiellen Kunden, unbesicherte Kredite in Millionenhöhe auszugeben oder ist es ein Verbrechen gegen das Vermögen der Kreditgenossenschaften? Jeder darf sich seine Meinung dazu selber bilden. Von wem stammt die Milliarde, doch nur von den Einlegern bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die die Gelder wieder mangels Kreditnachfrage bei der DZ-Bank oder der WGZ anlegen. Und diese Einlagen sind wiederum durch den Sicherungsfonds des Bundesverbandes als Dachverband garantiert. Dass in unserem Wirtschaftskreislauf mancher Kreis nicht mehr läuft, dass erleben wir doch tag täglich. Mit Sicherheit bleibt das Ausfallrisiko bei der Bank vor Ort, oder wollen die VR-Bankvorstände erklären es handle sich um Durchlaufposten in Form von Treuhandkrediten? Wie entwickelt es sich dann mit den Blankoanteilen in der latenten Risikoklasse 2 und der Einzelwertberichtigungsposition der Risikogruppe 3 bei der VR-Bank? Vertrauen in die Blender oder eher doch gesundes Misstrauen? Die Zeitungsanzeige muss in jedem Fall widerrufen werden, sonst sind Wettbewerbshüter zur Abmahnung berufen. Aber Herr Herzog und Herr Heidel, wie geschrieben, schon der Versuch ist strafbar und solche Summen sind alles andere als Peanuts. Und § 34 GenG, Abs. 2 legt Ihnen die Umkehr der Beweislast auf, ob dieser Versuch eine strafbare Handlung war. Liest die Staatsanwaltschaft mit, oder bedarf es eines gesonderten Strafantrages? Setzen sich die Aufsichtsräte mit in das Boot oder handeln sie endlich? Wir wollen endlich andere Vorstände, keine die das Vermögen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder gefährden.

   

Nr. 4225

Harald

9. Februar 2009, 18:12 Uhr

Betreff: Eine Milliarde für unseren Landkreis !?

Zum Beitrag 4443
Das Inserat der VR-Bank Fichtelgebirge, mit der Überschrift "VR-Fichtelgebirge eG hält zusätzlich Finanzmittel für Firmenkunden bereit."Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG:" Bei uns gibt es keine Kreditklemme"
Wir packen es an:
Mit einer Milliarde Euro
für den Mittelstand.....

Es ist schon erstaunlich, dass die Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge in ihrer Anonce schreibt: "Bei uns gibt es keine Kreditklemme"
Ist die Bank schon so schwach mit ihren Geldmitteln, dass sie es nötig hat, so eine Anonce zu schalten!?
Ihre Werbung über die Bereitstellung von 1 Milliarde Euro für unseren Landkreis, so zumindest habe ich es verstanden, hat mich sehr skeptisch gemacht, deshalb habe ich mir erlaubt die DZ-Bank und WGZ-Bank anzurufen und mich aufklären zu lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die eine Milliarde Euro auf alle VR-Banken in ganz Deutschland aufzuteilen ist. Um so ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, kann der Antrag bei einer beliebigen VR-Bank, wie z. B. Hof , Bayreuth, Weiden usw., gestellt werden. Dazu bedarf es also keiner VR-Bank Fichtelgebirge.
Weiterhin verkündet die VR-Bank lautstark in ihrem Inserat:
Der Kreditplafond ist für langfristige, unbesicherte Darlehen, mit einer Laufzeit von fünf Jahren nutzbar usw.
Unbesicherte Darlehen ,das bezweifle ich , aber wenn ich es mir so recht überlege, die zurückliegenden Gästebucheinträge zeigen, wie die VR-Bank Fichtelgebirge mit den Sicherheiten der Werkstatt in Wunsiedel umgegangen ist. Die sind nämlich im Nirwana verschwunden. Ich kann mir gut vorstellen, dass der VR-Bank kein Kunde mehr Sicherheiten anvertraut und deshalb die Bank mit dem Schlagwort "unbesicherte Darlehen" lockt.

Was würde wohl bei einer Umfrage in der Bevölkerung bezüglich des Vertrauens und der Seriösität in die VR-Bank Fichtelgebirge herauskommen?
Ich bin sicher, dass auf einer Beliebtheitsskala 0 - 10 Punkte, der Wert für Herrn Johannes Herzog bei minus 49 liegt und auf einer Vertrauensskala , ebenfalls 0 - 10 Punkte, der Wert für die VR-Bank Fichtelgebirge bei minus 51 liegt.
Ich bin der Überzeugung, dass die Negativskala bis zum Anschlag ausgereizt ist und zwar so stark, dass unser Superstar und Exprüfer Herzog in gebückter Haltung seine Bank betritt und wieder verläßt.

Der Exprüfer und jetzige Vorstand Johannes Herzog verleiht der Bank mit solchen Aktionen ein noch schlechteres Image als sie sowieso schon hat. Der Aufsichtsrat sollte diesen Typen schnellstens vor die Tür zu setzen.
Es stellt sich nämlich die Frage, ob der Herzog und sein Vorgänger Heger, nicht schon eigenmächtig einen großen Teil der zur Verfügung stehenden Gelder bereits in der Vergangenheit in den Sand gesetzt haben. Denn bei "beliebten" Kunden (vor Waldeslust bis Flex und Goldmärchen) wurde mit Sicherheiten für Kredite seit jeher äußerst lässig umgegangen. Weitere Freundschaftskredite werden sicherlich in naher Zukunft zu tagetreten.

   

Nr. 4224

Aus der Organisation

9. Februar 2009, 17:08 Uhr

Betreff: Solange der Vorrat reicht, Gewerbedarlehen ohne Sicherheiten bei der VR-Bank in Marktredwitz

Das ist doch eine Konjunkturspritze für die Region Hof - Marktredwitz. Alle Firmen, die sonst keine Kredite mehr bekommen, verlegt Eure Firma dort hin. Es gibt Gewerbedarlehen für alle bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz. Solange der Vorrat reicht und ohne Branchenbeschränkung ungesicherte Darlehen, egal ob schon Kunde oder nicht. Das bedeutet, die Bankvorstände brauchen sich auch in dieser Vorstandsgeneration nicht an die schwer zu erfüllenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten und dürfen marktdynamisch operativ handeln, so wie es Reinhold Wolf schon am 14.Oktober 2004 gesagt hat. Verluste spielen bei der VR-Bank Fichtelgebirge keine Rolle. Die Vorstände erhalten trotzdem den goldenen Handschlag über normale oder vorzeitige Verrentung oder über Abfindungen mit unsauberen Krediten und einem ganzen Jahresgehalt oben drein. Dahinter stehen wieder Prüfer die sämtliche Einzelwertberichtigungen auf die nächsten zehn Jahre verteilen, oder Herr Herzog, wie war das als Sie Vorstand werden wollten und Image vor Aufklärung gestellt wurde? Wen empfehlen Sie übrigens nun Ihren Gewerbekunden als Steuerberater?

   

Nr. 4223

Uwe

9. Februar 2009, 16:51 Uhr

Betreff: Schiebt Herr Herzog die 30 Mio. zur DZ-Bank?

Herr Herzog hat die Genehmigung unbesicherte Darlehen auszureichen, wenn wir den Eintrag Nr. 4443 anschauen? Es gibt keine Branchenbeschränkung, darf er die 30 Mio. € aus Eintrag Nr. 4438, die Frau Kröniger gemeint haben könnte, mit zur DZ-Bank rüber schieben? Müssen wir die Staatsanwaltschaft Frankfurt informieren, sie müssen die Bücher der DZ-Bank in Frankfurt nach solchen Kreditverhältnissen, abgeschoben und verkauft von der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz, durchforsten? Kann man es noch glauben, was der Exprüfer zu seiner Rettung alles abzieht? Sonderkontingent Fichtelgebirge für unbesicherte Darlehen in ungeahnter Höhe, ja 1 Milliarde € ist inzwischen fast das 4-fache des Bilanzvolumens der VR-Bank. Sonst kann man sich nicht denken, dass noch eine Volks- und Raiffeisenbank in Deutschland unbesicherte Darlehen ausreichen wird, also bleibt doch alles für Herzog und Heidel in Marktredwitz.

   

Nr. 4222

Genossenschaftler

9. Februar 2009, 16:38 Uhr

Betreff: Die VR-Bank Fichtelgebirge preist unbesicherte Darlehen an

Ist die Anzeige der VR-Bank Fichtelgebirge in der Frankenpost vom 07.02.09 (= Link) von anderen Banken in anderen Tageszeitungen auch aufgegeben worden? Wir haben uns nicht an Finanzspekulationen beteiligt, ist es nicht eine Verhöhnung der Tatsachen, wenn man sich das Eingeständnis der Risikosituation mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) vor zweieinhalb Jahren vor Augen hält? Will man die Öffentlichkeit verdummen wenn man die geschäftliche Entwicklung in Interessant (= Link) sieht und wenn man weiß, dass die Bank 50 Millionen € (100 Millionen DM) in zehn Jahren abgeschrieben hat, wenn man im letzten Lagebericht geschrieben hatte, dass man zum Filialverkauf auch einen Batzen an Kredite an die BAG Hamm verschoben hat um die Kunden los zu werden?

Was steht denn bereits im Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004, man hätte die Kredite übernommen, die die anderen Banken los werden wollten. Herr Herzog und Herr Heidel und Herr Schelter, dass die Milliarde nicht in die Region Fichtelgebirge fließt, obwohl man es erst nach zweimaligen Lesen der Anzeige kopfschüttelnd selber sehen muss, fordern Sie die Kunden in Ihrer Region auf Ihnen für eine Milliarde Darlehen keine Sicherheiten zu geben? Nehmen Sie die Kunden auch von der BAG Hamm zurück? Dürfen alle Banken in Ihrem Landkreis Ihre Abschreibungskredite rüber schieben, wenn Sie keine Kreditklemme haben.

Diese Anzeige liebe Vorstände, die muss man dringendst an das BaFin in Bonn schicken und an den bayerischen Landtag, aber auch an die Staatsanwaltschaft. Waren Sie Prüfer Herr Herzog? Sie werben damit, dass Sie mindestens fünfjährige Darlehen unbesichert ausreichen. Wissen Sie nicht, dass es Untreue ist unbesicherte Darlehen auszureichen? Kennen Sie denn den § 34 GenG (= Link) zur Sorgfaltspflicht der Vorstände nicht und den § 41 GenG (= Link) zur Sorgfaltspflicht der Aufsichtsräte? Wollen Sie behaupten, Sie dürfen so mir nichts dir nichts in ganz Deutschland eine Milliarde Euro unters Volk streuen? Nehmen Sie Stellung dazu meine Herren, denn wenn Sie das nur für unseren Landkreis behaupten, dann müssen wir die Staatsanwaltschaft nur dahin gehend aufmerksam machen, denn es ist Gefahr in Verzug, sonst muss man die Generalbundesanwaltschaft für das ganze Land mit einschalten? Wissen Sie überhaupt was Verantwortung ist, wenn Sie das so herausstreichen? Haben Sie das Geld im Keller gedruckt oder ist Ihre Spendierfreudigkeit mit Sachen wie der Waldeslust noch nicht am Ende? Sie können doch keine Kreditmittel mit solchen Anzeigen herausgeben und nicht wissen wie Sie es wieder rein bringen wollen, oder belügen Sie die Kunden und die Öffentlichkeit mit so einer Anzeige, ähnlich wir verkaufen keine Kunden - außer an unsere eigenen Heuschrecke oder nach Italien? Sie haben in erster Linie Verantwortung für die Mittel die Ihnen anvertraut werden, egal ob von Ihren Kunden oder von refinanzierten Mitteln, auch von der Zentralbank, denn dann stammt es von allen deutschen Genossenschaftsmitgliedern, oder wollen Sie das abstreiten? Das ist doch nicht Ihr Geld. Ist es egal, ob die DZ-Bank und die WGZ, die Westdeutsche Genossenschaftszentralbank, 1 Milliarde versemmelt? Erklären Sie das mal draußen, ob das kein volkswirtschaftlicher Schaden wäre und vor allem keiner für die genossenschaftliche Organisation und ihre Mitglieder? Wollen Sie verheimlichen, dass die DZ-Bank selber im Finanzskandal mindestens 4 Milliarden verschrottet hat, die im Jahresabschluss 2008 zu verarbeiten sind? Sind Sie noch zu retten Herr Herzog, der Realitätssinn ist Ihnen auf jeden Fall verloren gegangen.

   

Nr. 4221

Warner

9. Februar 2009, 10:25 Uhr

Betreff: Der schwarze Freitag

Dokumentarspiel des ZDF über den New Yorker Börsenkrach 1929
von 1966


Hochkarätige Schauspieler:
Curd Jürgens, Hans Christian Blech, Dieter Borsche und Erik Ode.
Sprecher: Horst Tappert. Regie: August Everding

Es sind 9 Teile:

Teil 1 hier klicken....

Und dann weiter auf Teil 2 usw. bis Teil 9

Könnte Tagesaktuell sein!!! ZDF Dokumentarspiel von 1966 Zu den schicksalsschwersten Daten der Geschichte gehört der 25. Oktober 1929, der Schwarze Freitag.

Ich verspreche, dass alle verblüfft sein werden. Und wie sich die Zeiten gleichen weil Gier noch immer über Hirn siegt.

   

Nr. 4220

Kunde

9. Februar 2009, 09:44 Uhr

Betreff: Informationsdefizite

Hallo Webmaster,

habe hier gelesen, dass der Vorsitzende des Kreditausschusses jetzt Ex ist.
Warum hat Peter Träger zuerst seinen Vorsitz ruhen lassen und ist dann ganz als Aufsichtsrat zurückgetreten. Ist da etwas im Busch mit den von ihm erstellten Bilanzen. Hat der Staatsanwalt bereits zugepackt. Warum steht von diesen Vorgängen nichts in der Zeitung.
Wie ist es bei Johannes Herzog. Ermittelt gegen ihn ebenfalls der Staatsanwalt. Denn vom Vorstandsvorsitzenden hört und sieht man nicht mehr viel. Ist er vielleicht schon auf Tauchstation.

Sind sie doch Herr Webmaster so gut und klären Sie diese Fragen auf.
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Informationen.
Vielen Dank

   

Nr. 4219

Interessierter

9. Februar 2009, 09:37 Uhr

Betreff: Wann ist es soweit??

Wenn sich es jeder so einfach macht, wie dieser Exprüfer. Mit faulen Ausreden sich rauszureden versucht. Gerne würde er die Vergangenheit auslöschen und jetzt den Biedermann spielen. Jeder uss letzten Endes dafür einstehen, was er angestellt hat. Und er hat genug auf dem Kerbholz. Es kann einfach nicht sein, dass man in der Vergangenheit gegen alle Gesetze und Vorgaben vestösst und es hinterher nicht gewesen sein will. Das locker gehen wir da nicht drüber. Er hat zugelassen, dass die Kunden ausgeplündert wurden, die Sicherheiten verscherbelt und auf der anderen Seite Kredite durchgehen lassen, die anscheinend nur sehr schwach abgesichert waren. Er ist als Prüfer hautnah dabei gewesen, Jahrein, jahraus hat er in der Bank gesessen und dem munteren Treiben keinen keinen Einhalt geboten. Den Kunden und der Bank ist immenser Schaden zugefügt worden. Geld verschenken tut er ebenfalls zulasten der Mitglieder. Wie sollen wir Kunden zu einem solchen Menschen Vertrauen haben. Jetzt als Vorstand kann er sich alles erlauben, das ist aber sehr kurz geprungen mein Freund, so nicht. Mittlerweile ist es doch Jeden der in diesem Gästebuch liest klar, dass er sich den Vorstandssessel nur erschlichen hat. Ignoranz und Hochmut waren schon immer die Auslöser für den Sturz von solchen Emporkömmlingen. Warum mach er nicht das, was er am besten kann: N i c h t s!
Johannes geh dahin, wo du herkommen bist. Wir brauchen dich hier abolut überhaupt nicht.

   

Nr. 4218

Vorstand

9. Februar 2009, 06:44 Uhr

Betreff: Kann man glauben dass ein ehemaliger Revisor streitet wer wegen KWG-Verschlüsselung schuld ist?

Wer neuer Vorstand ist, der hat wohl die Pflicht in den ersten Tagen sich einen Überblick über alle Großkredite zu machen und danach schaut man sich die Kredite die mit Risikoklasse 2 und 3 klassifiziert an. Da kann man sich mit nichts raus reden. Wie oft haben seine früheren Kollegen Johannes Herzog nun die Großkredite schon über die Prüfung vorgetragen, ja wie oft hat er sogar noch mit Raimund Grothoff selber getan und die wollen nichts gesehen haben was heute auf den Tisch kommt? Wer vorher Prüfer war, der kennt die Kredite fast noch besser wie der Vorstand, so beschäftigen die sich damit. Haben die dabei nicht gemerkt, dass die § 19-Verschlüsselungen unkorrekt sind, wie man jetzt hört? Ein einziges Mal drüber gegangen und die Sachen nicht bereinigt heißt, ich habe die Lumpen von vorher gedeckt und bin in ihre Stiefel geschlüpft. Die Kredite nicht anzuschauen, wie kann ein Vorstand so etwas abstreiten. Da kommt mir in den Sinn, das dieser Karl Krämer angeblich im Prozess zum Goldmärchen gesagt hätte, er hätte von diesem Abschreibungskredit in Millionenhöhe nichts gewusst. Da gehört der Vorstand ja gerade verknackt weil er nichts gewusst hat, es abzustreiten ist ein Verbrechen und eine unglaubliche Lüge dazu.

Jeder der nach den alten Vorständen in Marktredwitz diese Kredite in den Fingern gehabt hat, hatte die verdammte Pflicht es richtig zu stellen. Aber irgendwas stimmt bei uns nicht mehr, wie kann ein Großkredit eines Aufsichtsrates nicht als Organkredit geschlüsselt sein? Wenn ich den Bilanzeintrag der VR-Bank Fichtelgebirge dazu anschaue, dann tränen mir die Augen. Was ist unter diesem Genossenschaftsverband alles möglich? Wenn ich einen Aufsichtsrat hätte, der mich mit seinen Krediten übers Ohr ziehen würde, oder mir und anderen Sicherheiten zweimal abtreten würde, da würde ich aber dafür sorgen, dass der keinen Tag mehr Aufsichtsrat wäre. Da muss doch schnellsten das BaFin oder die Staatsanwaltschaft hin. Wer weiß was da sonst noch alles läuft? Aber so wie sich der Exprüfer schön brav vom Goldmärchenprozess fern gehalten hat um ja keine Frage beantworten zu müssen, warum er denn nicht schon eingeschritten ist, so will er es jetzt mit den Großkrediten machen. Aber jetzt steht der frühere Musterprüfer mitten drin in der Befragung. Wenn der ein Vorzeigeprüfer gewesen sein soll, dann macht er die anderen alle zur Lachnummer.

   

Nr. 4217

Wissender

6. Februar 2009, 20:06 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 4437, ein Exprüfer hätte nicht wissen können, aber der Aufsichtsrat hätte wissen müssen

Soll man die Exleiterin der Kreditabteilung, die engste Vertraute von Manfred Heger befragen, wer hier was hätte wissen müssen? Die Aussage von Nordlicht könnte stimmen, könnte, weil sie vollkommen an der Praxis vorbei geht. In der Praxis trägt der Vorstand den Aufsichträten das Kreditverhältnis vor. Sind dass ausgebildete Kreditleute? Müssen die die Paragraphen des Kreditwesengesetzes prüfen? Müssen die prüfen ob bei einer verschachtelten Firmenkonstellation, die einer Holding gleich kommt bei um die 15 verschiedenen Unterfirmen eine einzige Person dahinter steckt über die rechtliche Gestaltung der Firmen, oder ist das zuerst Aufgabe der Bankvorstände und der Mitarbeiter in der Kreditabteilung? Müssen die Aufsichtsräte prüfen, ob damit die Meldepflichten in unglaublichem Maß umschifft werden?

Die Kreditakten werden dagegen von den Prüfer direkt geprüft. Man bedenke die Bemerkung des Prüfungsteamleiters Raimund Grothoff am 30.06.2005, ‚Die Aufsichtsräte können unter der Großkreditgrenze gar nicht prüfen’. Stimmt zwar so nicht, denn sie können alles prüfen, werden aber erst prüfen, wenn es angebracht erscheint. Die Revisoren prüfen aber Millionenkreditfälle in jedem Fall und zwar in dem sie die kompletten Akten zur Verfügung haben, vom Kreditvertrag über die Beschlüsse der Bank mit den Sicherheitenzusammenstellungen und Bewertungen und natürlich mit den Gesellschaftsverträgen der Firmen, die zu den Unterlagen der Bank genommen werden müssen bei solchen Engagements. Und der Sinn der Pflichtteilnahme der Aufsichtsräte an den Prüfungsschlusssitzungen ist, dass die Aufsichtsräte durch die Prüfer von neutraler Seite über große und über schwierige Kreditfälle in Kenntnis gesetzt werden. Der Prüfer weiß viel viel mehr über die laufenden Kreditengagements als der Aufsichtsrat. Die Aufsichtsräte müssen sich in erster Linie auf die Vorträge der Vorstände und eben auch der Prüfer verlassen.

Es kann nicht sein, dass der Exprüfer nicht erkannt hat, dass die Kreditnehmer als eine Einheit zusammen geführt werden müssen. Eigentlich muss man sich fragen warum es jetzt nicht getan wird? Warum wird da keine Sonderprüfung durch das BaFin durchgeführt? Frau K. hätte mal von 30 Mio. an einen Kreditnehmer gesprochen, wenn die wanken würden, dann wäre die Bank nicht mehr zu retten. Ist die Schmerzgrenze schon so weit überschritten, dass man die Schmerzen nicht mehr spürt? Warum gib es keine außerordentlichen Vertreterversammlung, die über die wahre Situation berichtet? Der Exprüfer hätte doch als Gesamtprokurist und Vorstand seit 2005 die Chance gehabt, jetzt die Kreditnehmereinheit zu erkennen? Stammt aus dieser Ecke die Großeinlage in den Geschäftsguthaben, damit die Bank nicht schon 2004 untergegangen wäre? Sind die Einzahlungen in die Bürgerstiftung (Foto dazu) (= Link) auch von der Bank über Kredite finanziert? Was ist mit der Aussage, das der Steuerberater der Firmengruppe und Kreditausschussvorsitzende im Aufsichtsrat alle anderen hintergangen hätten? Was ist damit, das dieser Mann mit Manfred Heger bei Flex für die Bank zusätzliche Inventurlisten gemacht hätte, die nicht mal der Firmeninhaber mehr unterschreiben wollte? Hat man so auch andere Kredite möglich gemacht, wenn die Zusammenarbeit die richtige war? Halten bei der VR-Bank Fichtelgebirge noch Leute die Seile zusammen, die längst Angst um ihr eigenes Schicksal haben? Retten die Verbandsleute schon seit Jahren die Bank vor einem riesigen Drama, vor einem der größten Skandale den man sich denken kann?

   

Nr. 4216

Nordlicht

6. Februar 2009, 13:21 Uhr

Betreff: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

In den letzten Beiträgen wurde diskutiert, ob die unterlassene Bildung einer Kreditnehmereinheit für Kunden mit Konzernstruktur bzw. mehreren wirtschaftlich zuzurechnenden Einheiten dem jetztigen Vorstand der VR Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) hätte bekannt sein müssen oder ob das - auch nach so vielen Jahren - ein Ereignis ist, dessen Versäumnisse unter Umständen den vorherigen Vorständen anzulasten ist?

Man kann es eigentlich drehen und wenden wie man will. Herr Herzog sowie sein Hilfsvorstand sowie der abhängige Aufsichtsrat haben alle etwas wissen müssen bzw. können. Auch wenn es in der Vergangenheit der Ursprung des Problems liegt, so hat es bis heute keine Reaktion darauf gegeben. Oder hat der Genossenschaftsverband dem Vorstand in seiner Eigenschaft als Ankläger und Richter ganz uneigennützig eine Übergangsfrist gewährt?

Die Szenarien könnten u.a. so aussehen:
1. Der Exprüfer hat während seiner Tätigkeit nicht erkannt, daß hier eine Krediteinheit hätte gebildet werden müssen - mit entsprechenden Folgen für das Volumen des Kreditengagements. Der vorherige Vorstand ist dann aber dafür haftbar zu machen, daß er ganz bewußt gegen die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Bankführung verstieß - eben die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse der Tochterunternehmen eines Konzerns und der entsprechenden Zusammenzählung der Engagements. Ob der Aufsichtsrat damit involviert war spielt in diesem Szenario nicht die Rolle. Es ist aber gut möglich, daß ein Aufsichtsratsmitglied, der beratend für den Konzern tätig war, sein Wissen hätte im Aufsichtsrat kund tun müssen.

2. Der Exprüfer und jetzige Vorstand könnte behaupten, daß die Angelegenheit dem Aufsichtsrat vor seinem Amtsantritt vorgelegt worden sei und dieser das Engagement in Kenntnis des Problems trotzdem genehmigt habe. Daraus ergibt sich aber, daß der Exprüfer und jetzige Vorstand sehr wohl von der Problematik wußte, denn er mußte dafür ja die Aufsichtsratsprotokolle kennen - und die hat er als Prüfer alle gekannt!. Er meinte aber daraus ableiten zu können, daß ein Aufsichtsratsbeschluß für ihn entlastend anzuwenden sei. Das ist natürlich zu kurz gesprungen.

Die Gesetze sind nicht durch Aufsichtsratsbeschlüsse übergehbar.

Der Vorstand hat sich in seiner Amtsführung an die Gesetze zu halten. Sollte er glauben dies nicht tun zu können, weil der Aufsichtsrat angeblich anders entschieden habe, dann bleibt nur der Rücktritt vom Amt. (Darauf warten wir noch heute!!!!!).

Und zu Fragen ist auch, warum Herr H. nicht vorgeschlagen hat, Regressansprüche die sich aus den Verfehlungen der vorherigen Vorstände ergeben gegen über diesen unverzüglich geltend zu machen? Denn es ist doch offensichtlich, daß die Existenz der Bank durch die eigennützigen Machenschaften der Herren (u.a Ehefrauen auf der Gehaltsliste ohne, daß die tätig waren; Wertstellungsbetrug, Agenturprämien für Ehefrau-Agentur und, und, und...), bedroht wurde und heute noch wird.
Die Reaktion von Herrn H. war doch genau das Gegenteil! Es sollte alles unternommen werden, das tatsächliche Ausmaß des Schadens, den die Verantwortlichen und freundlicher Begleitung des Genossenschaftsverbandes zu Lasten des Vermögens der Mitglieder bzw. wegen der direkten oder indirekten Inanspruchnahme des Sicherungsfonds aller Genossenschaftsmitglieder zu verschleiern und den Vertretern in den Versammlungen und Informationsveranstaltungen ein Verzicht auf einen Regress abzuringen. - Erstaunlich ist dann nur, daß der Aufsichtsrat (unter Begleitung von Vorstand und Verband) dann doch noch einen Regress prüfen läßt. (Wie ist da eigentlich der Stand Herr H.?). Führte die Prüfung dazu, daß doch kein Regress geltend gemacht wird? Dann haben Sie ja schon die nächste Anzeige wegen Untreue am Hals. Denn ein Verzicht auf einen Regress zu Lasten des Vermögens der Mitglieder zu begründen, dürfte bei der Faktenlage für den Aufsichtsrat nicht möglich sein.

Schließlich ist zu fragen, wenn das Thema schon im Aufsichtsrat behandelt wurde, dann hat der vorherige Vorstand ebenfalls schon die Problematik gesehen und damit die Prüfer auch.

3. Auch die Angabe des Vorstands, daß der Exprüfer und jetzige Vorstand bis zu seinem Amtsantritt nichts gewußt haben will, entlastet ihn keineswegs. Er ist schon lang genug im Amt, so daß er als gewissenhafter(loser) Vorstand sich hätte schon längst ein Bild von gerade diesen Krediten hätte machen müssen, die auf der Kante stehen. Er konnte aber leider nicht reagieren, denn die Rückführung des Kreditengagements bei diesem Kunden wäre in derzeitige Lage wohl nicht möglich und eine Abwertung der Forderungen belastet das Ergebnis der VR-Bank in einem Ausmaß, das nicht zu verkraften ist, wenn man den Mitgliedern schon eine Dividende versprochen hat (was der Vorstand ja bekannter Maßen an Aufsichtsrat und Vertreterversammlung vorbei nicht tun kann!!!)

...

Fazit:
Alle Begründungen, die Herr H. vorschiebt, sind nicht haltbar.

Die Aufdeckung dieser vermuteten Mauschelei ist vielmehr ein weiterer Baustein, der aus dem Lügengebäude, das der Öffentlichkeit in Sachen VR-Bank vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und dem Genossenschaftsverband vorgeführt wird, herausgelöst wurde.
Der Einsturz des ganzen Gebäudes ist nicht mehr allzufern - man denke nur an mögliche Erschütterungen im Zusammenhang mit der Anhörung im Landtagsausschuß oder die staatsanwaltlichen Ermittlungen. Es bleibt abzuwarten, wer dann bei dem Einsturz verschüttet wird oder ob noch vorher jemand die Ruine verläst und beim Abriß hilft.

   

Nr. 4215

Beobachter

5. Februar 2009, 10:03 Uhr

Betreff: Wenn es um alles geht ...

Wenn es beim bayerischen Landtag um alles geht, ist der Ausschuss schon auf die Tatsachen aufmerksam gemacht worden wie im Eintrag Nr. 104 im Gästebuch von München-Land (= Link) aufgezeigt wird, dass eine Sanierung einer großen Genossenschaftsbank nicht von der Notwendigkeit für das Unternehmen und die Kunden abhängig gemacht wird, sondern davon, ob sich die Bankführung den Verbänden unterordnet und damit unfähige Vorstände weiter im Amt gehalten werden und sie sogar nach oben geschwemmt werden, anstatt sie nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) zu belangen. Wenn Eintrag Nr. 109 (= Link) von einem Volumen von 140 Mio. € (!!!!!) spricht, was an Krediten an die BAG Hamm übertragen wurde, dann muss man davon ausgehen, dass für 140 Mio. € Untreue wegen unsauberer Geschäftspolitik durch die Vorstände vorgelegen hat und § 34 GenG sagt in Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Kein Genossenschaftsverband Bayern und kein Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken hat per Gesetz die Legitimation solch eine augenscheinliche Ansammlung von Straftaten in die eigene Entscheidung zu nehmen und durch Zustimmungen derer die die schlimmen Zustände heraufbeschworen haben wohlgemerkt unter Stillschweigen und ohne ausreichende Information der Bankeigner, der Mitglieder, zu verdecken. Der Genossenschaftsverband hat u.a. die Pflicht nach § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) gegenüber den Mitgliedern zu berichten. Hier werden Entscheidungen für Genossenschaften durch Leute getroffen, die am Rande der schwedischen Gardinen stehen und die Mitglieder werden dadurch ausgeschlossen, dass man sie gar nicht informiert. Auf diese Berichtspflicht muss beim Landtagsausschuss ganz besonders hin gewiesen werden.

Gleichzeitig muss der Landtagsausschuss darauf hingewiesen werden, dass der Genossenschaftsverband bereitwillig Verhältnissen zustimmt, wie im Landkreis Landsberg bei den Raiffeisenbank Singoldtal und Landsberg-Nord geschehen, oder offensichtlich sogar dahin gehend berät, dass die Schutzfunktion des Aufsichtsrates für das Vermögen der Genossenschaft und der Mitglieder, sowie aller Kunden mit ihren Kreditverhältnissen und Einlagen bei der Bank aufgehoben werden, in dem der Aufsichtsrat über ein halbes Jahr protokollarisch die Vorstandstätigkeit übernimmt, oder in dem neun Monate auf die Richtigstellung des Genossenschaftsregister in der Vorstandssituation zugunsten der Vater - Sohn-Konstellation verzichtet wird und dabei auch noch ein halbes Jahr die notarielle Urkunde gegenüber dem Registergericht zurück gehalten wird und die Verbandsprüfer das bei der Prüfung in der Bank sehen mussten, also wahrscheinlich die Urkunde vorgelegt bekamen.

Es geht um die große Sauereien in Marktredwitz und bei München-Land und es geht darum, dass der Genossenschaftsverband als Prüfer bereit ist große Sauereien einzukalkulieren und entstehen zu lassen, wie im Münchener Westen.

   

Nr. 4214

Geschichtenleser

4. Februar 2009, 18:26 Uhr

Betreff: Der Schutzengel ohne Flügel

Liebe Leser dieses Gästebuchs,
der Leitsatz der beiden Begründer des Genossenschaftwesens Friedrich-Wilhelm Raiffeisen und Schultze/Delitzsch, den Menschen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, muss aus ganz neuem Blickwinkel betrachtet werden.
Dazu ist es notwendig, auch die Vergangenheit zu reflektieren, um die Zusammenhänge besser verstehen zu können.
Beginnen wir beim langjährigen Ex-Vorstand Rudolf Heger.Den Pfleger und Heger des Genossenschaftswesens. Der listige Ex-Sackkarrenfahrer im Lagerhaus hat es mit großem Wohlwollen der Verbandsvorstände bis zum Bankvorstand geschafft. Mit Billigung des Genossenschaftsverbandes hat er in der Bank nach bester Gutsherrenart geschaltet und gewaltet, alles als sein Eigentum betrachtet. Die Mitglieder: notwendiges Übel, für die Eigenkapitalausstattung der Bank. Warum eigene Mittel einsetzen, es gibt doch genug Leute die man hinters Licht führen kann. Da aber mit dem Aufstieg die banktechnischen Fähigkeiten nicht Schritt halten konnten, mussten für die notwendigen Erlöse andere Möglichkeiten gesucht werden. Mit der Stichtagsverzinsung im Darlehensbereich, Wertstellungsmanipulationen und nicht vorgenommene Zinsanpassungen im Giro- und Kontokorrentbereich, nicht eingehaltene Zinsversprechen bei Anlagen.
Damit es der Familie aber nicht gar so schlecht ging, wurde auf die Ehefrau Renate der Versicherungsbestand der Bank geführt. Ob die gute Renate jemals bei einem Versicherungskunden einen Abschluß durchgeführt hat? Aber das ist nicht das Ausschlaggebende: Die fetten Provisionen waren das Objekt der Begierde. Damit das klägliche Familieneinkommen nicht so sehr in Anspruch genommen wurde, durfte Rudi auch noch 6 Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Bank sein Dienstauto auf Kosten der Bank weiterfahren.
Als er den Erbhof VR-Bank Marktredwitz an seinen Sohn Manfred weitergab, führte dieser diese Praktiken weiter und wollte seinen Vater noch toppen, indem er rechtlich nicht haltbare AGB's verwendete. Aber auch für die Ehefrau Doris musste gesorgt werden. Da hatte der fürsorgliche Ehemann Manfred eine Idee. Er setzte die Doris auf die Gehaltsliste der Bank. Da sie infolge von Unkenntnis der banktechnischen Vorgänge den Ablauf nur gestört hätte, durfte sie zuhause bleiben.Man sorgt ja für die Seinen. Vorallem weil das geringe Vorstandsgehalt nicht ausgereicht hätte. Um das Familienbudget nicht allzu stark strapazieren zu müssen, kaufte man Toilletenpapier En gross ein. Für 3.000 € im Monat, mit Verlaub gesagt, soviel Sch..ße konnten selbst die Hegers nicht produzieren. Aber ob es der Fantasielosigkeit der Hegers oder man war sich so sicher, dass man sich nicht mal mehr die Mühe machte, diese Vorteilsnahmen zu verschleiern, bleibt dahingestellt. Was wirklich mit den getürkten Rechnungen eingekauft wurde, wird sicherlich auch noch ans Tageslicht kommen.
Ebenso wurden von Firmen Rechnungen über 180.000 erstellt, der wahre Leistungwert lag bei 60.000 . Wie die Differenz untereinander aufgeteilt wurde, entzieht sich derzeit noch den Blicken des Betrachters.
Mit Reinhold Wolf, war ein Nebendarsteller auf der Vorstandsbühne. Seine Hauptaktivitäten waren verlustreiche Konzerte zu managen und die von ihm geführten Vereine gegen die Wand zu fahren. Seit er aber EX-Vorstand ist, ist es still um seine berühmt-berüchtigten Konzerte geworden, denn er kann die erzielten Verluste nicht mehr über die Bank abdecken. Aber einmal kam er ganz groß raus. Bei dem Schauspiel mit dem Goldmärchen war er Initiator und einer der Hauptdarsteller. Das Märchen handelte von Goldstaub, der sich in wertlose Erde verwandelte, von Schmiergeld- und Bestechungszahlungen und dass der andere Hauptdarsteller verknackt wurde, wo eigentlich Reinhold Wolf hingehört hätte. Also ein böses Märchen.
Aber Freude kam bei dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch auf. Denn aus lauter Euphorie über den guten Geschäftsgang seiner Firma, gab er sein Ausichtsratsmandat zwei Tage nach der Vertreterversammlung zurück. Da wusste er anscheinend nicht, dass es seinem Unternehmen so gut geht. Zwei Tage können u.U. schon eine lange Zeit sein. Da jedem Ausscheidenden aus einem Amt der Bank sein Weggang versüsst wurde, fragt man sich, wie kann man denn einen Aufsichtsrat Gutes tun. Schlau wie man in der Führungsetage ist, macht man einen Forderungsverzicht für die schlingernde Firma und schwuppdiewupp geht es wieder aufwärts. Die Eigentümer der Bank mögen es verzeihen. Es ist spannend, was das Strafgesetzbuch dazu sagt.
Der ebenfalls aus dem Amt scheidende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Horst Greiner wurde belohnt mit einer Provisionszahlung in fünfstelliger Höhe. Man gönnt sich ja sonst nichts. Außerdem wurde er Berater des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer Loos, sie wissen schon, der mit der gelb-roten Ampel, dass eine Ampel grün anzeigen kann, hat er anscheinend ganz vergessen. Die Ehefrau von Horst Greiner fand sich ebenfalls auf der Gehaltsliste der Bank wieder, dabei setzte sie den Fuß nur über die Türschwelle der Bank, um ihr Gehalt abzuheben.Auch darüber gibt es in Zukunft einiges zu berichten.
Dass Rainer Loos, den Horst Greiner als Berater brauchte, spricht nicht gerade für ihn. Da er aber anscheinend farbenblind war, könnte dies die Erklärung sein. Denn bei der Vertreterversammlung sprach er von einer gelb leuchtenden Ampel, dabei war diese nicht mal mehr rot, sondern schon zutiefst dunkelrot. Auch ansonsten schien es mit seiner Fitness schlecht bestellt. Braucht er als Rechtsanwalt bei der Vertreterversammlung noch einen Anwalt, der durch die Vertreterversammlung führte, sozusagen ein Anwalt des Anwalts.
Der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter ist im Hauptberuf Prokurist bei einem Großkunden der Bank. In der Firma ist er für das Zahlenwerk zuständig.
Auf das Schreiben von Manfred Bleil, ob er in einer Interessenskollision steckt, schweigt er sich beharrlich aus. Dabei wäre es schon sehr spannend, welche Interessen im Fall des Falles ihm näher sind: Die der Bank oder die seines Arbeitgebers. Was ist ihm näher, das Hemd oder die Hose? Auch dazu gibt es in Kürze weitere Informationen.
Ebenfalls zwischen die Mahlsteine des Interessenskonflikts ist der neue Aufsichtsrat Roland Limmer geraten. Denn er ist geschäftlich mit Rödl und Partner verbandelt, gegen die die Bank einen Schadensersatzprozess führt. Auch er will diesbezügliche Anfragen aussitzen. Zu Anfragen, ob seine Firmenverbindlichkeiten Organkreditesind, hat er sich nicht geäußert.
Ein anderer Hauptdarsteller dieser Schmierenkomödie hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Kreditausschusses zuerst ruhen lassen und ist dann aus lauter Freude, weil man ihm beim Schwindel mit den Kreditsicherheiten ertappt hat, ganz zurückgetreten. Der geniale Schachzug, die gleichen Kreditsicherheiten an mehrere Bank zu geben, ging nicht auf, so dass er schach-matt gesetzt wurde. Dabei denkt man, er kann mit Bilanzen umgehen, denn das hat er schon im Fall Flex gezeigt. Da hat der die ganze Bandbreite der gesetzlichen Vorgaben und darüber hinaus ausgelotet. Schrott-Flexscheiben als korrekten Warenbestand in Höhe von einer Million wissentlich zu bilanzieren ist wahrlich kein Spass mehr. Bei dieser pragmatischen Philosophie ist es nicht verwunderlich, dass er auch keinen Interessenskonflikt sieht, wenn einer seiner Mandanten einer großer Kreditnehmer der Bank ist und er als Kreditausschussvorsitzender darüber mitentscheidet. Zudem hatte dieser Posten den besonderen Charme, dass er auch in die Bilanzen der Mitbewerber seiner Mandanten einsehen konnte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Ob seine eigenen Verbindlichkeiten als Organkredit verschlüsselt sind. da beruft er sich auf des Sängers Höflichkeit : no comment. Dazu in Kürze mehr.
In den Zeiten der Heger'schen Monarchie trat ein weiterer Staatsschauspieler auf den Plan: Johannes Herzog prüfte und prüfte und prüfte die Bank. Jahrelang hat er nach nichts außen verlauten lassen. Er blieb gegenüber den Bankeigentümern stumm. Wo er doch ansonsten von Neuanfang und Vertrauen schwadronierte. Aber die wesentlichen Fakten über den Zustand der Bank und den staatsanwaltlichen Ermittlungen, insbesondere seine Person betreffend, hat er große Artikulationsprobleme. Die Prüfungsergebnisse hielt er den Aufsichtsräten unter die Nase, Die Fehler hat er nicht, wie es seine Pflicht war, beseitigen lassen, sondern hat daraus seinen Nutzen gezogen und sich zum Vorstand der Bank küren lassen. Zum Retter der Bank - war er nach eigenen Aussagen- auserkoren. Der neue Messias des Fichtelgebirges war erschienen. Die Zustimmung der Aufsichtsräte war riesengroß. Das Abstimmunsergebnis einstimmig. Es gingen nur die hin, welche Dreck am Stecken hatten und haben. Sie mussten jemand holen, der ihnen einen Schutzschild versprach.So was kann man als Persönlichkeit, die im öffentlichen Blickfeld ist, ganz gut gebrauchen. Tritt man doch als solider Mensch auf, mit dessen Namen Recht und Ordnung verbunden werden.Der Schein nach außen muss gewahrt werden.
Da wäre es sehr ungelegen gekommen, wenn einer der 30 qualifizierten Bewerber in die Prüfungsberichte, Aufsichtsratsprotolle und Unterlagen hineingesehen hätte.
Die Verflechtungen und Missstände wären zutage gekommen. Dieses Risiko konnte man nicht eingehen. Deshalb wurde der Aufsichtsratsvorsitzende Schelter als Notnagel, sorry Notvorstand installiert, um die Tür für Johannes Herzog offenzuhalten, bis dieser, die vom BaFin auferlegte Ehrenrunde absolviert hatte.
Eine seiner ersten Amtshandlungen war, das Verschenken von 432.000 € gesicherter Forderungen. Wahrlich der Beschützerinstikt von Johannes Herzog ist schon sehr ausgeprägt, Zuerst die Aufsichtsräte, dann beschützt er Wunsiedel vor der braunen Brut. Welch ein Held. Dass gerne Spenden verteilt und Bürgerstiftungen initiert werden, setzt ihm einen weiteren "Glorienschein" auf.
Dass er gegen die gravierenden Mängel als Prüfer und als Vorstand nichts unternommen hat, erscheint ihm nebensächlich. Ausfallgefährdete Kreditengagments, nicht an die Bankenaufsicht angezeigte Organkredite, das Nichtzusammenlegen von Kreditnehmereinheiten, die Bankexistenz gefährdende Kreditengagements, die nur zu einem Viertel mit Sicherheiten unterlegt sind, der skandalöse, gegen das Genossenschaftsgesetz verstossende Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger, das Verschenken von Gesellschaftseigentum, das alles scheinen in den Augen des Ex-Prüfers nur Banalitäten zu sein. Wie die Gewichtung vom Staatsanwalt und vor einem ordentlichen Gericht ausfallen wird?
Böses Erwachen aus dem Traum vom strahlenden Helden des Genossenschaftswesens!! Dem Schutzengel des Sechsämterlandes sind die Flügel abgefallen. Ohne Netz und doppelten Boden. :angel:

   

Nr. 4213

Uwe

4. Februar 2009, 14:02 Uhr

Betreff: Ein Vorstand für die Mitglieder

Die Genossenschaftsbanken haben in diesem Jahr wahrscheinlich kräftig Zuwachs gehabt. Vielleicht gewährt uns der Wunsiedeler Kreis oder einer der informierten Schreiber den Einblick in die Ranglistendateien von heuer und vom letzten Jahr. Aber bei unserer VR-Bank da scheint nach unten erst bei Null Ende zu sein. Und jeder Rückgang könnte bedeuten, dass man wieder Leute mit Krediten bei der Bank unter Quantität verschwinden lässt. Wir wollen endlich einen Vorstand für uns Mitglieder und keinen für die genauso veranlagten und bereitwillig händeaufhaltenden Aufsichtsräte und den Genossenschaftsverband, der die VR-Bank zu Rudi und Manfred Hegers Zeiten vielleicht schon als seine eigenen Spielwiese betrachtet hat. Wir reden immer wieder von den Krediten der Aufsichtsräte, was haben Sie mit der Aufführung von Frau Greiner und auf Frau Heger auf Gehaltslisten der Bank geprüft, lieber Johannes H., oder was haben Sie in Ihrer unendlichen Arbeitzeit bei uns nur für sich selber kopiert? Wieso durfte Rudi Heger fünf Jahre noch den neuen Mercedes fahren? Wieso war die R+V-Versicherungsagentur bis in dieses Jahrtausend noch auf Renate Heger angemeldet? Wie viele Feste wurden bei der Waldeslust auf die Bank abgerechnet? Klopapiermengen für einen Stadtteil, überhöhte Handwerkerrechnungen für die Bank, Heizöllieferung, usw. usw. und so fort, alles Fragen ohne Antworten.

   

Nr. 4212

Mitglied

4. Februar 2009, 13:32 Uhr

Betreff: Im ganzen Land keine Vorstand mit so einer Negativbilanz

Der Herzog soll uns doch mal ein Beispiel bringen, ob es in der jüngsten Geschichte eine Bank gegeben hat mit so einer Negativbilanz wie die VR-Bank. Interessant (= Link) ist seine Bilanz. Er und Raimund Grothoff waren die Nachfolger von OR Hofmann, der die Fusion mit dem Rücklageentnahme von 2.000.000 DM beklatscht hat, mit dem Begriff das ist der Schritt in die richtige Richtung. Der Schritt ging Richtung Herzog und was richtig war, das sieht man an den nackten Zahlen. Johannes Herzog scheint ziemlich verliebt zu sein in seinen Arbeitsplatz. Wenn er so an seinem Stuhl hängt, dann geben wir ihm doch seinen Stuhl, wir bauen gern den Schleudermechanismus ein. Zur Startbasis werden wir das HOMA-Haus machen, da machen ein paar Löcher durch ein paar Decken auch nichts mehr aus. Vielleicht hat dann der Mieter von Herrn Herzog auch einen guten Einblick. Wer seine Arbeit nicht kann, der muss gehen und wenn er es nicht freiwillig tut, dann muss man helfen. 17.000 Mitglieder minus Vogtland haben ein Recht auf einen guten Vorstand und auf keine Pfeife, die auf der letzten Saite geigt.

   

Nr. 4211

Hannelore

4. Februar 2009, 13:17 Uhr

Betreff: Die Firma der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die Firma des Vorsitzenden des Kreditausschusses

Muss man die Aufsichtsräte endlich zur Verantwortung ziehen? Haben die keinen Charakter und treten zurück. Ich les ständig Kredite des Kreditausschussvorsitzenden und die Firma des Aufsichtsratsvorsitzenden, Mandanten des Aufsichtsrates. Die zwei haben immer noch die Güte sich an allen anderen Themen der Bank zu beteiligen, sich die anderen Kredite vortragen zu lassen und wo sie nach Gesetz, Satzung und eigener Regelungen zustimmen müssen, ihren Senf dazu abzugeben. Und einer sitzt bei Wun-Elektrik noch mit Manfred Heger im Aufsichtsrat. Pfui, mir kommt das Kotzen.

   

Nr. 4210

Geschichtenleser

4. Februar 2009, 11:27 Uhr

Betreff: Querbeet

Bei der VR-Bank Fichtelgebirge (Marktredwitz) sollte man einen Kredit aufnehmen.
Denn da kann man bei einer anderen Bank die gleichen Sicherheiten nochmals verwenden. Und dies mit Wissen der Vorstände bzw. des EX-Prüfers. Allerdings muss man dazu Mitglied im Aufsichtsrat sein und die ganzen Lumpereien mitmachen. Aber so ginge es. Im Optimalfall ist man auch noch Steuerberater. Denn dann kann man die Bilanzen der gemeinsamen Mandanten/Kunden für die Bank mundgerecht fabrizieren. Weil natürlich der Verbandsprüfer Johannes Her zog während seiner Prüferzeit dies alles erkannt hat -er ist ja auch kein dummer Bauernbub- hat er dieses Wissen gehortet und die anderen Aufsichtsräte aufgrund ihrer Aufgabenstellung als Überprüfungsorgan mit der Haftungsverplichtung gefügig gemacht. Druck und Repressalien waren schon schon immer die Instrumente seines früheren Arbeitgebers - des Genossenschaftsverbandes Bayern, sowie auch der anderen Genossesnchaftsverbände-. Da unser Bauernschlauer lernwilig und lernfähig ist, hat er sich diese Strategien gleich zu nutze gemacht.Denn wie sollte sonst ein Prüfer, der bei allen Inkompentenzen und Mauscheleien seiner Vorgänger hautnah dabei war, auf den Vorstandssessel aufrücken und dann auch noch den Messias für die ganze Region darstellen können. Als erste heilbringende Botschaft hat er sofort 432.000,00 € (i.W.: vierhundertzweiundreißigtausend) aus gesicherten Forderungen verschenkt hat. "Ich bin derjenige, der Wunsiedel vor der braunen Brut rettet".
An seinem eigenen Image hätte er viel billiger und einfacher arbeiten können. Mit einer an den Bedürfnissen der Kunden orientierten Geschäftspolitik, dem Einhalten seiner Versprechungen, hinsichtlich der zeitnahen Information der Mitglieder über den wirtschaftlichen Zustand der Bank und einen Zwischenstand über die staatsanwaltlichen Ermittlungen, insbesondere ob gegen ihn Johannes Her zog. ebenfalls ermittelt wird. Falls dies wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, fordere ich den Webmaster auf, diese Anzeige, wegen Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen nachzuholen. Ebenso den Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags auf diesen Umstand gesondert hinzuweisen.Er hat während seiner Prüferzeit zugelassen, dass die Kunden und Mitglieder der VR-Bank gnadenlos gelöffelt und übervorteilt wurden. Er war über alle Vorgänge in der Bank genauestens informiert. Er hatte als Prüfer die Aufgabe wie in § 1 des Genossenschaftsgesetzes formuliert, das Vermögen der Mitglieder (und auch Kunden) zu mehren. Genau das Gegenteil wurde in dieser Bank gemacht. Unter wohlwollender Begleitung des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer. Das ist schon eine sehr merkwürdige Auslegung der Paragrafen des Genossenschaftsgesetzes. Den einzigen Paragrafen an den man sich sehr genau hält ist, derjenige der "Pflichtprüfung". Auch hier kommt die schizophrene Denkweise des Genosssenschaftsverbandes und seiner Knechte zum Vorschein.
An den Unrechtsparagrafen aus der Nazizeit klammert man sich, auf der anderen Seite verschenkt man Vermögen der Eigentümmer um sich gegen die rechte Szene zu profilieren. Man dreht es sich einfach so hin, wie es gebraucht wird.
Es besteht nun mehr die Hoffnung, dass die neuformierte bayerische Staatsregierung diesen Klüngel aus Genossenschaftsverbänden und Politik zerschlägt, Wohin festgezimmerte Strukturen und undurchschaubare Geflechte führen, zeigt die allerjüngste Vergangenheit und die Gegenwart.Was die Zukunft bringen wird: harte Zeiten. Da ist kein Platz mehr für Machtspielchen ala' Genossenschaftsverbände. Wohin solches Proporzdenken führt zeigt sich am Spitzeninstitut der genossenschaftl. Banken - der DZ-Bank-. Sie und ihre Vorgängerbanken wollten schon immer im Konzert der Großen mitspielen. Leider fehlte immer wieder das Talent und die Befähigung dazu. Vier Miliarden sind wahrlich kein Pappenstiel. Und nach aller Erfahrung ist dies meistens nur die Spitze des Eisberges - siehe HRE-. Wann die Blase BAG Hamm platzt ist nur eine Frage der Zeit. Denn die vielen Sicherheiten, die mit den faulen Krediten der Genossenschaftsbanken dort abgelagert werden, sind in dieser Krisensituation unverwertbar. Dort läuft eine gigantische Geldvernichtungsmaschine, ob die in der Sicherungseinrichtung vorhandenen Mittel diesen Werteverfall abdecken, wird immer mehr zweifelhaft. Dort sollten die Aufsichtsbehörden mit wachem Auge hinsehen, damit sich für die Anleger der Genossenschaftsbanken kein Fiasko anbahnt. Auch wenn die Kanzlerin versprochen hat alle Spareinlagen sind durch den Staat abgesichert. Mit immer mehr Schulden auf der anderen Seite??.

   

Nr. 4209

Genossenschaftler

4. Februar 2009, 10:21 Uhr

Betreff: Um welchen Betrag geht es bei der Kreditnehmereinheit?

Es schwirren ja unglaubliche Summen im Raum, wenn es um die Gesamtsumme für den Großkreditkunden bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz geht. Hat Johannes Herzog schon im Jahr 2006 mit der Großkündigung eines Mitgliedes (= Link) laut Lagebericht kalte Füße bekommen, weil so eine Geschäftseinlage zur Stützung der Kreditgrenzen durch einen Kreditkunden zur Abberufung des Vorstandes führen könnte? Das hat er doch auch gesehen. Wenn die Zusammenrechnung der Kredite in eine Kreditnehmereinheit bei augenblicklicher Höchstkreditgrenze um 7,5 Mio. € und haftendem Eigenkapital von 30 Mio. € beispielsweise 15 oder gar 20 Millionen ergeben würde, dann müsste die Berechnungsgröße haftendes Eigenkapital für alle Groß- und Höchstkredite bei der Bank um den Betrag ermäßigt werden, mit welchem dieser Einzelkredit die Höchstkreditgrenze überschreitet. Wenn dieser Einzelkredit in Zusammenrechnung also beispielweise 10 Mio. € betragen würde, dann würde sich das haftende Eigenkapital zur Berechnung der Groß- und Höchstkreditgrenzen bei der Bank auf 27,5 Mio. € ermäßigen. Wäre der Einzelkredit aber 20 Mio. €, dann wäre das haftende Eigenkapital mit 17,5 Mio. € als Berechnungsgröße anzusetzen. Die Bank hätte damit seit Jahren keine Höchstkreditgrenze von 7,5 Mio. € gehabt, sondern von 5,2 Mio. € und keine Großkreditgrenze von 3 Mio. € sondern von 1,7 Mio. €. Den Rattenschwanz, auch in rechtlicher Wirkung auf die Vorstände, könnte man sich gar nicht vorstellen. Aber man spricht ja davon, dass sogar die Firma des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden vielleicht eine ähnliche Konstellation aufweist. Das summiert sich ja noch, wenn es zutrifft.

   

Nr. 4208

Mitglied

4. Februar 2009, 10:01 Uhr

Betreff: Das schlimme Zusammenwirken von Herzog und Konsorten

Ist es zu fassen, kleine Betriebe macht man kaputt, die macht man bei geringen Limitüberschreitungen nieder, nachdem man sie um Zigtausend mit Wertstellungs- und gesetzeswidriger Zinspraxis geschröpft hat und enteignet sie ohne Gegenleistung mit den Maschinen und sonst was. 30 Millionen, hat man wertberichtigt aus dem Kundenbereich, aber denen mit denen man zusammenhängt, die einen auf den Vorstandsstuhl gebracht hat, da macht man die Organverschlüsselung nicht, lässt sich linken damit, dass der Aufsichtrat die Sicherheiten auch noch anderen Banken zur Verfügung stellt. Mein lieber Herr Exprüfer Herzog, das ist in meinen Augen Kreditbetrug und wenn dass nicht verfolgt wird und der Aufsichtsrat nicht abgesetzt wird, dann werden wir Mitglieder dafür sorgen dass dem nachgegangen wird. Aber es gehört nicht nur der Aufsichtsrat abgesetzt, höchste Eisenbahn ist es den Prüfer als Vorstand dafür abzusetzen. Vor allem werden wir den Landtagsausschuss über alles hier noch berichten, damit Ihre Person ins richtige Licht gerückt wird. Der Bock hat im Garten schon unendlich viel Unheil angerichtet. Wenn sich jetzt nach vier Jahren Tätigkeit vom Gesamtprokuristen zum Vorstandsvorsitzenden noch immer nicht gezeigt haben soll, dass dieser Großkunde mehrere Kredite bei der Bank haben soll, die die erlaubte Höchstkreditgrenze weit überschritten haben könnten, weil man den Kindern, sprich Kreditnehmern, nur eigene Namen gegeben hat und Mister Herzog das Wissen aus seiner Prüfertätigkeit über weitere vier Jahre abstreitet, dann müssen wir wirklich den Lehrling vom dritten Lehrjahr den Vorstandsjob erledigen lassen.

Nur wir wissen alle, dass Johannes Herzog nicht dumm, sondern sehr schlau ist, er hat sich wahrscheinlich sein Wissen zu nutze gemacht, er hat 2004 zuerst dem Heger seine Abfindung über Flex nicht streitig gemacht, weil so muss man das nennen, wenn der beste Freund des Vorstandes die Bank in so einer massiven Form schädigen kann und dann hat Johannes Herzog den Aufsichtsräten gesagt, was ich weiß, das erfährt kein anderer wenn wir zusammen den Deckel drauf halten. Und liebe Aufsichtsräte Pausch, Träger, Loos usw. ich bin Euer Deckel und Euer Schutzschild. So hat man eben nicht nur beim Kredit von Peter Träger alle Zügel schleifen lassen auch beim größten Mandanten hat man die Augen verschlossen. Hat man von der Bankseite da früher vielleicht sogar die Konkurrenz vom Feld räumen helfen? Ist die Entsorgung beim Boschdienst in Wunsiedel ohne Protokoll in eine der vielen Unterfirmen des Großkunden gewandert? Ist das so abwegig? Wie einfach wären da Preisnachlässe für bewegliche Güter des täglichen Lebens im Streuverfahren an Mitwisser und der neue Vorstand als alter Prüfer verweigert die Nachforschung nach dem Ursprungsprodukt? Das könnten jetzt Hirngespinste sein, aber der Gegenbeweis ist auch nicht geführt mein Herr Herzog. Eine unsaubere Sache kann man mal unterdrücken, aber wenn es öfters der Fall ist dass man aus Gründen des Taktes nicht über die Sachen reden will, dann redet man aus Gründen der Aufklärungspflicht Tacheles.

   

Nr. 4207

Gabriel

4. Februar 2009, 08:15 Uhr

Betreff: Sicherheiten

Fragen an die Vorstände der VR Bank MAK
Ist es richtig, Herr Herzog, daß Großkreditkunden der VR Bank nur geringe Sicherheiten abgegeben haben?
Wußten Sie davon nicht schon als Prüfer, denn Sie hatten das Ihrem Vorgänger doch angelastet, oder?
Ist es weiterhin richtig,Herr Herzog,daß ein enger Vertrauter von Ihnen, (Aufsichtsrat), für seinen Großkredit Sicherheiten doppelt abgegeben hat, d.h. gleiche Sicherheiten bei mehreren Banken?
Haben Sie, Herr Herzog, solche Fälle zur Anzeige gebracht, denn das ist Kreditbetrug, und das wissen Sie auch!
Haben Sie sonst etwas unternommen, um die Bank und die Genossen vor solchen Machenschaften zu schützen?
Herr Heidel, was haben Sie unternommen? Ganz sicher haben Sie sich doch bei Ihrem Amtsantritt zunächst die Kreditakten der Großkunden der Bank angesehen,Oder?
Herr Heidel, haben Sie übrigens Anzeige erstattet, als Sie den skandalösen Vorgang von den doppelten Sicherheiten erfuhren?
Ich erwarte keine Antworten auf meine Fragen, ich kenne ja die Fakten.
In kürze werde ich hier mehr offenlegen!
Bis bald, ein Insider!

:wkde:

   

Nr. 4206

Vorstand

3. Februar 2009, 21:35 Uhr

Betreff: Kann man glauben dass ein ehemaliger Revisor streitet wer wegen KWG-Verschlüsselung schuld ist?

Wer neuer Vorstand ist, der hat wohl die Pflicht in den ersten Tagen sich einen Überblick über alle Großkredite zu machen und danach schaut man sich die Kredite die mit Risikoklasse 2 und 3 klassifiziert an. Da kann man sich mit nichts raus reden. Wie oft haben seine früheren Kollegen Johannes Herzog nun die Großkredite schon über die Prüfung vorgetragen, ja wie oft hat er sogar noch mit Raimund Grothoff selber getan und die wollen nichts gesehen haben was heute auf den Tisch kommt? Wer vorher Prüfer war, der kennt die Kredite fast noch besser wie der Vorstand, so beschäftigen die sich damit. Haben die dabei nicht gemerkt, dass die § 19-Verschlüsselungen unkorrekt sind, wie man jetzt hört? Ein einziges Mal drüber gegangen und die Sachen nicht bereinigt heißt, ich habe die Lumpen von vorher gedeckt und bin in ihre Stiefel geschlüpft. Die Kredite nicht anzuschauen, wie kann ein Vorstand so etwas abstreiten. Da kommt mir in den Sinn, das dieser Karl Krämer angeblich im Prozess zum Goldmärchen gesagt hätte, er hätte von diesem Abschreibungskredit in Millionenhöhe nichts gewusst. Da gehört der Vorstand ja gerade verknackt weil er nichts gewusst hat, es abzustreiten ist ein Verbrechen und eine unglaubliche Lüge dazu.

Jeder der nach den alten Vorständen in Marktredwitz diese Kredite in den Fingern gehabt hat, hatte die verdammte Pflicht es richtig zu stellen. Aber irgendwas stimmt bei uns nicht mehr, wie kann ein Großkredit eines Aufsichtsrates nicht als Organkredit geschlüsselt sein? Wenn ich den Bilanzeintrag der VR-Bank Fichtelgebirge dazu anschaue, dann tränen mir die Augen. Was ist unter diesem Genossenschaftsverband alles möglich? Wenn ich einen Aufsichtsrat hätte, der mich mit seinen Krediten übers Ohr ziehen würde, oder mir und anderen Sicherheiten zweimal abtreten würde, da würde ich aber dafür sorgen, dass der keinen Tag mehr Aufsichtsrat wäre. Da muss doch schnellsten das BaFin oder die Staatsanwaltschaft hin. Wer weiß was da sonst noch alles läuft? Aber so wie sich der Exprüfer schön brav vom Goldmärchenprozess fern gehalten hat um ja keine Frage beantworten zu müssen, warum er denn nicht schon eingeschritten ist, so will er es jetzt mit den Großkrediten machen. Aber jetzt steht der frühere Musterprüfer mitten drin in der Befragung. Wenn der ein Vorzeigeprüfer gewesen sein soll, dann macht er die anderen alle zur Lachnummer.

   

Nr. 4205

manfred

3. Februar 2009, 14:21 Uhr

Betreff: Wie kann man als Vorstand die Verantwortung von sich weisen?

Wie lange kennt Johannes Herzog die großen Kredite schon, wo man vermutet, dass man es unterlassen hat sie nach dem Kreditwesengesetz zusammenzurechnen und die jetzt vielleicht notleidend geworden sind? Immer wieder hören wir von dem ehemaligen Prüfer, das war vor meiner Zeit. Die Zeit von vor Johannes Herzog war aber mindestens vor 2001, denn was die alten Vorstände gemacht haben in diesen Größenordnungen wurde von den Prüfer angeschaut und wenn die nicht eingeschritten sind, dann hat Johannes Herzog das damals schon als für in Ordnung bezeichnet. Mit seiner Einstellung zum Gesamtprokuristen und später zum Vorstand hat man die Verpflichtung sich unverzüglich um die Kredite zu kümmern, oder gilt die Bezeichnung Kreditüberwachung für einen früheren Prüfer nicht? Auch Uwe Heidel muss sich um die Kredite kümmern, für die er die Verantwortung übernimmt und wenn ich etwas nicht kenne, das gilt einfach für beide Vorstände, dann muss ich mich rein arbeiten. Die sogenannte 100-Tagefrist, bildlich gesprochen, muss gelten, wenn die Führung wechselt, sonst ist doch das ganze Schiff VR-Bank in Gefahr. Wenn auch noch erkannt wird, dass die Kredit zusammengerechnet werden müssten, dann muss man handeln und nicht den Kopf in den Sand stecken. Wer dies nicht tut, der haftet für einen Ausfall und ganz besonders Personen, die die alten Vorstände aus der Verantwortung heraus gelassen haben und da dürfte Johannes Herzog an den Dienstaufhebungsverträgen ganz erheblich beteiligt gewesen sein. Warum soll Prüfer Walter Christl die Unfähigkeit von Karl Krämer erkannt haben und Grothoff und Herzog nicht? Das war doch bloß zugunsten der Vorstandsberufung von Johannes Herzog verschoben. Soll plötzlich keiner für die heute faulen Kredite verantwortlich gewesen sein und auf einen Schlag keiner mehr verantwortlich sein? Da hätte man Johannes Herzog hören wollen, wenn er selber einem Vorstand als Prüfer gegenüber gestanden hätte. Irgend jemand hat doch das Geld ausgegeben und dass das mit geringsten Sicherheiten geschehen ist, dass haben doch auch die Prüfer gesehen und das muss einem neuen Vorstand beim ersten Blick auffallen. Wie gesagt, wer nicht sofort handelt, der begibt sich in die Verantwortung und in die Haftung für einen Ausfall. Dass hinter der ganzen Sache auch noch der ehemalige Kreditausschussvorsitzende im Aufsichtsrat als Steuerberater hängt, der sicher auch gerne dafür gesorgt hat, dass man Manfred Heger nicht belangt und somit bereitwillig der Imageretter Herzog eingestellt wurde, das zeigt eigentlich im Grunde, wie das Kreditgeschäft bei der VR-Bank gehandhabt wird, nach wie vor dadurch, dass man sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht aufhält. Man hat schon zu oft einen faulen Freispruch ausgesprochen. Leider hat immer der den Mund ziemlich voll genommen, der heute seine eigene Verantwortung von sich weisen will.

   

Nr. 4204

Bilanzkenner

2. Februar 2009, 21:11 Uhr

Betreff: BiSta und GVB-Ranglistenwerte zum Jahresabschluss

Ich wurde gebeten die Zusammenhänge aus der Bilanzstatistik und den Zahlen in der Verbandsrangliste zum Jahresabschluss ein wenig zu erläutern. Die Bilanzstatistik wird wenig Tage nach dem Monatsende für die Deutsche Bundesbank frei gegeben, also auch am 31. Dezember, nachdem man notwendige Korrekturen eingeben kann. Es sind die Werte, die sich aus den Kundenkonten und allen Bankverrechnungskonten bis zu diesem Zeitpunkt ergeben. Wenn man sich nicht einig war welcher Kredit bis zum 31.12. wert zu berichtigen war, dann ist das in der BiSta noch nicht enthalten. Deswegen der Hinweis in einem letzten Eintrag, die schlechten Bank streiten mit den Prüfern über die Kreditabschreibungen. Im Jahr 2007 hat dieser Wert laut dem Eintrag Nr. 4416 bei der VR-Bank Marktredwitz in der Position Forderungen an Kunden um 3,7 Mio. € abgenommen. Die Gegenbuchung kann generell nur Risikovorsorge oder Abschreibung zu Lasten der Gewinn und Verlustrechnung lauten. Wenn die VR-Bank aber die letzen Jahre nie mehr als kaum die Dividende um 500.000 € erwirtschaftet hat, dann woher 3,7 Millionen nehmen?

Mit der Veröffentlichung der Bilanzstatistikzahlen zum 31.12. steht Herr Herzog in Marktredwitz jetzt zusätzlich bei der Bilanzerstellung unter verschärfter Beobachtung. Auch heuer wird es so gewesen sein, dass man zuerst abgewartet hat, was man denn in der Kasse hätte, was bei dem Bestandsrückgang auch dem entsprechend weniger sein dürfte, um damit zu rechnen wie viel an Wertberichtigung eingestellt werden kann, was ja nicht unbedingt der Sinn der Sache ist. Wertberichtigungen müssen gebildet werden wo ein Wertverfall da ist. Extrem heiß wird es wenn man sogar um die persönlichen Kredite eines Aufsichtsrates „streiten“ muss und um die in dessen Dunstkreis.

   

Nr. 4203

Aus Thierstein

2. Februar 2009, 16:15 Uhr

Betreff: Warum sollen ausgerechnet die Kredite um den Peter Träger so niedrig abgesichert sein?

Was ist da los im Aufsichtsrat der VR-Bank? Warum sollen ausgerechnet die Kredite aus der Mandantschaft von Peter Träger so niedrig abgesichert sein, vielleicht bloß bis zu einem Viertel, oder warum hat man gerade die nicht zusammen gerechnet und aus einem Kreditnehmer zwei oder drei oder noch mehr gemacht? Warum soll ausgerechnet jemand vom Aufsichtsrat seine Sicherheiten gleich mehrfach angeboten haben und warum soll man da nicht drauf gekommen sein, wie es eventuell geklappt hat? Sind die Banken bei uns Kasperltheater und die VR-Bank das Hauptspielhaus und ein Exgenossenschaftsprüfer der Oberclown? Für mich ist dabei nichts mehr lustig.

   

Nr. 4202

XY

2. Februar 2009, 15:33 Uhr

Betreff: Abdankung oder Abberufung?

Wer übernimmt bei der VR-Bank in Marktredwitz Jahr für Jahr die Verantwortung, dass es mit der Bank nur im Steilverfahren abwärts geht? Soviel Geschäftsvolumen ist mit dem Filialverkauf nach Plauen nicht verloren gegangen. Wer deckt die festen Kosten, die doch nicht zurück gefahren werden können? Wir platzen aus allen Nähten, hat angeblich ein gewisser Manfred Heger gesagt, bevor man ihn der Tür verweisen musste. Braucht die Bank eine fähige Führung oder in der Person des Prüfers Herzog den Verwalter des Notstandes? Ist Johannes Herzog als Liquidator der Volks- und Raiffeisenbank angetreten? War er im Sommer 2003 mit den drei Vorständen auf dem Dachboden, als die säubern durften? Da weiß man angeblich nicht mal ob sogar Sicherungsurkunden für die Bank verschwunden sein sollen.

Interessant vom Wunsiedeler Kreis (= Link) ist alles andere als eine Kurzbilanz, es ist die Darstellung eklatanten Versagens, von der alten Ära Heger hinüber in die Ära Herzog, die vom Genossenschaftsverband eingeläutet wurde. Es ist verantwortungslos gegenüber den Mitgliedern und Kunden so einen Vorstand weiter am Ruder zu lassen. Die Vergangenheit zeigt, dass es geradezu eine Gefahr für das Vermögen der Bank aber auch der Kunden ist. Man verschweigt und verschleiert, dass man am Tropf des Sanierungsfonds hängt und ganz Deutschland belastet. Charakter heißt abdanken oder Charakter und Rückgrat zeigen heißt so einem Mann die Entscheidung abzunehmen und in abzuberufen. Es kann und darf nicht sein, dass Herr Herzog und der Genossenschaftsverband dauernd einem Neuanfang entgegen stehen. Unbelastete Leute müssen ran, alte Besen bleiben stumpf, weil sie den eigenen Mist nicht wegkehren wollen. Man mag sich gar nicht vorstellen wie sich die offene Spalte in diesem Jahr ausfüllt. Aber erfahre Bankleute wissen, die Bilanzen aller Bank sind im Grunde fertig, sie werden von der Rechenzentrale eingespielt, wenn man die entsprechenden Berichtigungsbuchungen gemacht hat und da ist noch wenig offen. Offen sind die Kreditabschreibungen um die die schlechten Banken noch streiten müssen. Die Bilanzanlage zur Berechnung des ordentlichen Betriebsergebnisses ist sicher bei allen Banken schon durch, auch in Marktredwitz.

   

Nr. 4201

Oskar

2. Februar 2009, 15:10 Uhr

Betreff: Die Kredite um den Aufsichtsrat Träger müssen angeschaut werden

Wenn in Eintrag Nr. 4420 gesagt wird, dass die Kredite angeschaut werden müssen und zwar von jemand Anderem als von den Prüfern vom Verband, dann müssen doch alle Kredite um den Aufsichtsrat Träger angeschaut werden. Sonst geht es wieder wie bei Flex, dass man hinterher erzählt Vorstand und Steuerberater (Aufsichtsrat) haben von anderen Werten gewusst, als man in der Bank festgehalten und geschrieben hat. Und wenn das damals der Dr. Nickl in einer nachträglichen Untersuchung gemerkt hat, dann haben es Herzog und Grothoff schon lange gewusst.

   

Nr. 4200

Webmaster

2. Februar 2009, 14:58 Uhr

Betreff: Zum Landtagsausschuss

Liebe Leser zu Ihrer Information. Selbstverständlich geht es im Landtagsausschuss (= Link) um die VR-Bank Marktredwitz, aber es geht um alle Themen, die hier im Wunsiedeler Kreis angesprochen sind. Es beschränkt sich beileibe nicht um die nordöstlichste Frankenregion im Fichtelgebirge, es geht um die VR-Bank München Land eG, die auf der Verbandsrangliste auf Nr. 11 rangiert und mit den 388 Mio. Bilanzsumme aus Zorneding auf Rang 4 wandert und auch um die Raiffeisenbank Singoldtal im Münchener Westen. Es geht um das bayerische Genossenschaftswesen und den Dachverband, den GVB.
:wk: :wfm:

   

Nr. 4199

Mani

2. Februar 2009, 14:47 Uhr

Betreff: Herr Herzog hat das mit den Kreditverschlüsselungen sogar den alten Vorständen vorgehalten

Herr Herzog soll das mit den Kreditverschlüsselungen ja sogar den Vorständen vorgehalten haben. Was ist jetzt wenn der Kredit vom Aufsichtsrat P.T. ausfällt (müßte eigentlich ein Organkredit sein) oder andere Große, die im Gespräch sind? Nun sind Johannes Herzog und Uwe Heidel direkt in der Haftung. Nicht die Alten sind es, die Neuen haben nichts dagegen unternommen und ein Prüfer weiß von allem. Man kann nicht dem Aufsichtsrat was vorhalten, weil der dabei war, die größte Schuld ist dass man selber Bescheid weiß und nichts tut, außer zu sagen, stell mich ein, ich reparier die Dinge und zwar so dass keiner was erfährt. Warum erfahren wir nichts zum Rücktritt von dem Vorsitzenden des Kreditausschusses? Ist er auch im Visier der Staatsanwaltschaft? Ist unser Vorstandsvorsitzender im Visier der Staatsanwaltschaft? Müssen wir das ganze Theater mit diesen Kreditsachen dem Landtag melden, dem BaFin, der Wirtschaftprüferkammer, dass endlich die Kredite von jemand anderem in die Hand genommen werden als von Johannes Herzog und Ex-Kollegen und –Verbündeten? Wie eng die Freundschaft ob der Dummheit des früheren Prüfers noch ist, wagt man zu bezweifeln. Aber an den Aufsichtsrat sei gesagt, wenn man dort was von den unsauberen Kreditverschlüsselungen weiß und nicht einschreitet, dann geht der Haftungsanspruch auch da über. :dw: :selberschuld:

   

Nr. 4198

Nordlicht

2. Februar 2009, 14:05 Uhr

Betreff: Verbandsverantwortung ohne Ende...

Die ganze Geschichte stellt sich doch inzwischen so dar:

Bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) waren mit Wissen und Unterstützung des Verbands und der jeweiligen Aufsichtsräte Vorstände am Werk, die eigentlich unfähig waren, eine Genossenschaftsbank im üblichen Sinne zu führen. Stattdessen diente die Bank nur als Selbstbedienungsladen, die soweit reichten, daß Versicherungen über die Agentur der Ehefrau vermittelt wurden.

Dann trieben es die Vorstände aber doch zu toll und es mußte eine (Ab-)Lösung her. Ein Vorstand wurde mit dem goldenen Handlschlag in den Ruhestand geschickt und ein weiterer mußte noch ausharren, weil der Wunschkandidat Herzog, der die Bank ja seit seiner Prüfertätigkeit in und auswendig kennt, noch nicht die formalen Voraussetzungen erfüllte. Alle ehemaligen Vorstände beziehen weiterhin ihre flotten Pensionen und lachten sich lange ins Fäustchen.

Jemand anderes durfte ja auch als neuer Vorstand nicht zum Zuge kommen. Der hätte doch umgehend Strafanzeige erstatten müssen, ob der offensichtlichen Mißstände in dieser Bank. Das jetzige weitere Vorstandsmitglied ist - vielleicht u.a. durch den unberechtigten Forderungsverzicht - schnell so stark belastet worden, daß er jetzt auch nicht mehr zurückkommt.

Nun ist Herr Herzog schon seit einiger Zeit im Amt und hat seine Behauptung, er habe von den Machenschaften seiner Vorgänger nichts gewußt, noch nicht öffentlich zurückgenommen. Das ist gerade zu grotesk, wo doch anzunehmen ist, daß der Verband den tollen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen hat, wo auf jeden Regress großzügigst verzichtet wurde. Und dieser Vertrag - der aus guten Grund nicht anders formuliert ist - will Herrn Herzog nicht Anlaß gegeben haben, mal zu prüfen. Aber wenn man selbst auf den Sessel will, "vergißt" man mal eben seine Verpflichtungen gegenüber den Eigentümern der Bank und "übersieht" alles relevante. Das ganze stinkt doch inzwischen zum Himmel und besonders stark stinkt es am Kopf des Fisches - den Vorständen des Genossenschaftsverbandes. Die lassen doch dieses Treiben wider besseren Wissens zu!

Und es wird schon stimmen. Die Ex-Vorstände, die ja noch alle leben, hatten offensichtlich die Prüfer bis in die höchsten Ebenen in Ihre Betrugssystem eingebunden. Und vor nichts größerem hat der Verband Angst, als daß diese Herren mal aus dem Nähkästchen plaudern, wie es wirklich war und wie sie es geschafft haben über Jahre wenn nicht gar Jahrzehnte trotz erwiesener Unfähigkeit und erheblicher Schädigung des Vermögens der Mitglieder im Amt zu bleiben.

Aber machen wir uns doch nichts vor. Auch einige der Aufsichtsratsmitglieder dürften über entsprechendes Wissen verfügen. Da würde eine Bombe im Landtagsausschuß platzen, sollten die Herren mal berichten müssen, wie es denn auf den Aufsichtsratssitzungen zugegangen ist und wie die Themen Kreditrisiken, Bilanz und GuV und Dividende über Jahre in Einklang gebracht wurden bzw. wer das ganze gemacht hat. Hat die Bank überhaupt den Jahresabschluß aufgestellt oder haben das lieber gleich die Prüfer getan?

Die brennende Lunte frißt sich so langsam von ganz unten bis hin in die höchsten Kreise. Der Vorstand kann jedenfalls nicht behaupten, er wisse nichts von den Vorgängen in Marktredwitz, denn der Verband ließt in diesem Gästebuch ja mit! Warum er dann immer noch keine Flagge gezeigt hat, bleibt sein Geheimnis. Das bisher praktizierte Aussitzen und Mauern wird nicht mehr gehen. Und hier steht nichts geringeres als die Aberkennung der Prüfertätigkeit durch die Aufsichtsbehörde im Raum.

Es bleibt zu hoffen, daß die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch aufzeigen, wie der Verband die VR-Bank gegenüber der BaFin begeleitet hat. Die BaFin ist von Herrn Bleil ja auch angeschrieben worden. Hat die BaFin sich etwa nur auf die Aussage des Prüfverbandes verlassen? Warum läßt sie sich über Jahre vom Verband täuschen? Reichen die Verstrickungen letztlich sogar bis in die BaFin?

Fazit:
Wenn alle Aufsichten versagen - und das scheint aus eigennützigen Gründen hier eklatant der Fall zu sein - muß gehandelt werden und das bestehende System auf den Prüfstand. Der erste Schritt des Gesetzgebers wäre z.B. die Abschaffung des Prüfmonopols der Genossenschaftsverbände und wäre ohne weiteres noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar.

   

Nr. 4197

Susanne

2. Februar 2009, 13:18 Uhr

Betreff: Feige immer auf die alten zu verweisen

Schon wieder Johannes Herzog schiebt die Schuld auf alte Vorstände? Wenn da Sachen nicht in Ordnung waren, dann ist es einfach feig, dass immer wieder den alten Vorständen in die Schuh zu schieben. Fällt ihm nichts besseres mehr ein? Ja sie waren verantwortlich dafür, aber warum hat man dann Manfred Heger von den Ansprüchen befreit, ein Jahr weiter bezahlt und das Auto gelassen und die fette Altersversorgen nicht abgenommen? Warum hat man Karl Krämer zum Vorruheständler gemacht und nicht belangt? Zuerst in der Zeitung ich bin noch Vorstand und 8 Tage später der Dienstaufhebungsvertrag? Dienstaufhebungsvertrag das magische Wort zur Vertuschung der Vorgänger und zur Inthronisation von Johannes Herzog. 100 Tage und es ist seine Verantwortung. Wenn er dann die Dinge nicht bereinigt, dann sind sie die seinen, ohne Wenn und Aber.

   

Nr. 4196

Uwe

2. Februar 2009, 13:10 Uhr

Betreff: Herr Herzog weiß als Prüfer soviel wie ein Vorstand und das seit 2001 oder 2002

Kein Blatt kann einem Prüfer vorenthalten werden. Will Johannes Herzog schon wieder abstreiten, dass er von allem gewusst hat, will er schon wieder die Schuld auf die alten Vorstände schieben? Der einzige Grund warum man die ungeschoren davon kommen hat lassen, war doch weil man von Prüfer- und Verbandsseite Angst haben musste dass die um sich selber zu retten schonungslos auspacken und den Verband mit in die Pfanne hauen. Ist es nicht ein Schlag ins Gesicht von uns allen mit diesen unglaublichen Kreditverlusten, wo man soviel Schaden und Leid bei uns angerichtet hat? Die Abzockerei mit den Wertstellungen im KK- Und Giro, da zieht man mit den Kunden vor Gericht bis ein Gutachten erbringt was man einem einzigen Kunden abgeknöpft hat. Das letzte Mittel ist dann die flachen Hände vorhalten und sagen, verjährt, verjährt, verjährt und jetzt hat man mit den Bonussparverträgen den Salat selber am Hals. Aber lieber Herr Herzog da gibt es anscheinend ein paar Großkunden, speziell im Kreditbereich, da hat man so gut wie keine Sicherheiten rein geholt, 25 % vielleicht, und da wird es jetzt gefährlich. Reden Sie sich nicht raus, die Kredite sind laufend von den Prüfern kontrolliert worden. Man muss fast meinen wenn Sie an die Vorstände keine Signale gegeben haben, dann war das eine Stillschweigende Duldung durch Sie und den Kollegen Raimund Grothoff. Wenn Sie nicht festgestellt haben, dass die Kredit nach dem Kreditwesengesetz zusammen gerechnet gehören, dass können Sie Ihrer Oma hinter warmen Ofen erzählen. Bei uns reden Sie sich nicht mehr raus. Wir haben das große Theater heute bei uns, weil Sie die Sauereien von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer lückenlos übernommen haben, entweder wie man uns linkt, oder wie man Kredite in den Sand setzt. Keiner weiß bei der VR-Bank so gut Bescheid wie Sie und das nicht erst ab dem Zeitpunkt, den Sie immer darstellen wollen. Von der ersten Sekunde an, wie Sie her gekommen sind und zwar als Prüfer. Sie wollten nicht prüfen, Sie wollten nur den Laden übernehmen. Wenn Sie heut was abstreiten, dann machen Sie doch mal die Revisionsunterlagen auf, von wem denn die Handvermerke in den Einzelberichten stammen. Wenn Sie von Grothoff sind, dann wäre es wie wenn Sie von Ihnen wären, und die anderen Prüfer haben Ihnen auch alles berichten müssen. Oder ward Ihr alle zusammen absichtlich blind?

   

Nr. 4195

Ganz nah dran

2. Februar 2009, 12:29 Uhr

Betreff: VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz in der Verbandsrangliste

Danke für den Hinweis, so stimmen jetzt die Wert der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz in der Verbandsrangliste und aus dem Jahresabschluss, ergänzt um die Bilanzstatistikwerte vom 31. Dezember 2007. Hier die Ranglistenwerte (= Link).

   

Nr. 4194

Vorstand

2. Februar 2009, 11:59 Uhr

Betreff: Kurzbilanz Wunsiedeler Kreis, Bankrotterklärung bester ExPrüfer Herzog

Ausnahmslos haben wir auf dem Genossenschaftssektor schöne Zuwächse. Stolz haben wir die Liste vom Verband angeschaut. Solche Plusraten, da freut sich das Herz. Und dann verkauft do im obersten Zipfel von Bayern ein ExPrüfer drei Zweigstellen um die Bank zu sanieren. Wir haben doch den Mitgliedern auch nie was gezahlt, wenn wir was rein fusioniert haben, aber zwei Sanierungsbanken machen auf dem Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder solche Geschäfte, jede Bank und jedes Mitglied zahlt mit. Warum hat der Verband Anfang der 90-er Jahre denn der Raiffeisenbank Arzberg-Selb empfohlen mit den Vogtlandgenossenschaften zu fusionieren? Eineinhalb Jahrzehnte später werden sie untereinander verschachert. Unter hinter dem Deal hat man noch versteckt wie man Kunden in die BAG Hamm verschoben hat und in ganz Bayern wirbt der Verband wir verkaufen keine Kunden. Für mich ist das unterste Schublade und es ist ganz einfach gelogen.

Haut dem Exprüpfer Johannes Herzog das Interessant (= Link) so oft es nur geht um die Ohren. Das ist seine Bankrotterklärung und man muss bedenken, dass das Möbelhaus wahrscheinlich noch weit über bewertet ist, dass er kein Geld hat um Risikovorsorge für die Sparverträge zu machen und von der Grundstücksanierung bei dem Boschdienst hört man auch nichts mehr. Dass der Kreditausschussvorsitzende im Aufsichtsrat auch noch die Fliege gemacht hat, meine Herren, macht endlich die Schränke des Exprüfers auf, er hat es doch mit seinem Vorstandskollegen und Helfer in seinen Sattel genauso gemacht als er ihm überdrüssig war. Dieser Karl Krämer hätte gar nie Vorstand werden dürfen, aber der Prüfer Johannes Herzog auch nicht. Den Imageschaden wollte er mit seiner Einstellung angeblich abwenden von der VR-Bank Marktredwitz. Welches Image hat die Bank heute wenn man Thema im bayerischen Landtag ist und die versprochene Kurzbilanz nicht vom Vorstand sondern vom Wunsiedeler Kreis veröffentlicht wird? Und es ist ja nicht nur die Bank Thema, es ist ja der heutige Vorstand und Imageretter Thema. Die Prüfer sollen sich endlich aus der Vorstandsarbeit heraus halten und nicht immer auf unsere Posten schielen. Genossenschaftswesen lebt immer noch vom Kontakt mit den Kunden und nicht von hämischen Kommentaren in den Prüferzimmern.

   

Nr. 4193

G.

2. Februar 2009, 11:24 Uhr

Betreff: Nicht nur nahtloser Übergang vom Prüfer zum Vorstand sondern strategisch geplante Übernahme

Sehen wir heute das Ergebnis, was man mit der Ablösung von Manfred Heger für eine Flickschusterei betrieben hat? Warum hat man ihn mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf bestehende und sogar noch unbekannt Ansprüche versehen müssen? Warum hat man nicht alle drei Vorstände in die Wüste geschickt, wo sie doch marktoperativ dynamisch nicht fähig waren die umfassenden Rahmenbedingungen einzuhalten, laut eigenen Worten? Aber warum hat man Karl Krämer noch eineinhalb Jahre mitgezogen und 2006 auf der Vertreterversammlung, Protokoll Seite 6 (= Link) mitgeteilt, dass man ausgerechnet an der Seite von Johannes Herzog als Gesamtprokuristen bei der Revision in seinem Bereich Feststellungen getroffen hätte, die eine Zusammenarbeit unmöglich gemacht hätten? Hätte man bei dem Rausschmiss von Karl Krämer zusammen mit Manfred Heger auch zwangsweise den dritten Vorstand mit raus werfen müssen? Wären dann die Möglichkeiten für Johannes Herzog einfach gesagt aus gewesen? Warum war bei der Aufsichtsratssitzung am Montagmorgen um halb neun laut dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) der spezielle Freund von Johannes Herzog, Raimund Grothoff anwesend, der doch mit der Prüfung nichts mehr zu tun hatte? Wurde Karl Krämer nun gefeuert wegen dem was das Prüfungsteam von Walter Christl festgestellt hat, oder wegen dem was das Prüferduo Raimund Grothoff und Johannes Herzog im Nachhinein zu berichten hatten und was man nicht in die Berichte geschrieben hat?

Sind der Genossenschaftsverband Bayern oder die Aufsichtsräte der VR-Bank gegenüber dem Landtagsausschuss bereit die Prüferrechnungen ab dem Jahr 2001 bis ins Jahr 2005 vorzulegen? Ist man bereit mit einem Art Kalender 1. aufzuzeigen an wie vielen Tagen Raimund Grothoff und Johannes Herzog anwesend waren und die Bank mit Rechnungen für beide belegt wurde und ist der Verband bereit die Tageslisten dafür zur Verfügung zu stellen? Ist man bereit in den Kalender einzutragen wie viele Prüfertage über die einzelnen Monate der VR-Bank berechnet wurden um die Prüferpräsenz zu ersehen? Sind der Genossenschaftsverband und die Bank auch bereit über die Prüfungskosten über die Jahre hinweg Auskunft zu geben und was denn im Durchschnitt anfallen würde, oder ist man zumindest bereit zu sagen die Prüfungskosten lagen um so und soviel Prozent über dem Durchschnittswert oder Vergleichswert zu ähnlich großen Banken?

Es ist zu vermuten, dass Johannes Herzog nicht nur nahtlos und entgegen den Vorschriften der Wirtschaftsprüfverordnung vom Prüfer in das Vorstandsamt gegangen ist, es ist zu vermuten, dass das auf dem Rücken der VR-Bank Marktredwitz strategisch geplant worden ist. Man müsste vor dem Landtagsausschuss sogar Karl Krämer und nahe Mitarbeiter der Bank befragen, ob die neue erstellte Bilanz auf den 31. Dezember 2003 vom Oktober 2004 noch von der Bankseite oder schon vom Prüfer und zukünftigen Vorstand Johannes Herzog gemacht worden ist. Das war die Abschlussbilanz der alten Garde und der Beginn der Ära Herzog mit einem unglaublichen Abstieg der Bank, aber mit der Verarbeitung der zuvor versteckten Sauereien und Verfehlungen und verschobenen Einzelwertberichtigungen und unkorrekten Bewertungen durch die Verbandsprüfer. Auch auf diese Tatsache muss man den Landtagsausschuss hinweisen.

   

Nr. 4192

Webmaster

1. Februar 2009, 16:45 Uhr

Betreff: Ausschusssitzung im bayerischen Landtag selbstverständlich öffentlich

Selbstverständlich werden wir die Ausschusssitzung im bayerischen Landtag (= Link) öffentlich durchführen lassen, die wir in Eintrag Nr. 4401 angezeigt haben. Wir werden sogar die Werbetrommel kräftig rühren, von Berchtesgaden bis Schweinfurt und von Lindau (über Singoldtal) bis nach Marktredwitz, Hof, Wunsiedel und Selb. Wir werden werben bei Mitgliedern und Kunden, Presse,m Rundfunk und Fernsehen. Wir werden werben bei Mitgliedern und Kunden, Presse, im Rundfunk und Fernsehen, dass ja viele auch kommen und zuschauen.

   

Nr. 4191

L.

1. Februar 2009, 16:37 Uhr

Betreff: Nur noch ein Trauerspiel

Laufend will uns Johannes Herzog was vormachen. Aber hat nicht der Wunsiedeler Kreis schon im Frühjahr angekündigt, man würde das Stillschweigen über den Deal mit dem Sicherungsfonds über die Volksbank Vogtland mit dem Filialverkauf in Zahlen aufdecken? Herr Herzog glaubt immer etwas verschweigen zu müssen. Kein Vorstand gibt 15 % des Geschäftsvolumens einfach so her, daraus rechnet sich der wesentliche Teil seines Gehaltes, aber der Exprüfer schlägt jeden Notnagel. Wer Geschäftsstellen mit 50 Mio. Passivvolumen abgibt, der bezeugt, dass er das Geschäft nicht im Griff hat. Wenn die Bilanzen raus sind, dann wird man Marktredwitz und Plauen über die Zwischenstation GVB- und vielleicht Sachsenrangliste vergleichen und wir haben die nächsten Spekulationen wo denn was versteckt werden sollte, aber was geflossen ist, das wird man schon einigermaßen sehen können. Stillschweigen oder Dummheit was herrscht vor in der Vorstandsetage?

   

Nr. 4190

Bilanz lesend

1. Februar 2009, 11:02 Uhr

Betreff: Rückgang von 2007 auf 2008 doch noch viel höher

Liebe Leute vom Wunsiedeler Kreis, oder wer den Anhang in Eintrag Nr. 4391 gemacht hat. Vergleicht mal euer Interessant (= Link) und was ihr auf die Ranglistendatei dazu geschrieben habt. Interessant zeigt bei den Einlagen der VR-Bank im Jahr 2008 einen Rückgang von über 50 Mio. € und das ist richtig. Wahrscheinlich wurden beim Bestand 2007 von euch die Inhaberschuldverschreibungen als gesonderte Bilanzposition übersehen. Das sieht man auch aus der Ranglistendatei vom vorigen Jahr. Könnt das ja mal berichtigen. Der Rückgang der Kundenposition beträgt bei der VR-Bank Fichtelgebirge im Jahr 2008 einen Wert von 50,5 Mio. bei den Einlagen und 38 Mio. € bei den Krediten. Das sind im Ganzen 88,5 Mio. € Rückgang, Wahnsinn.

   

Nr. 4189

Ehemaliger Kollege

1. Februar 2009, 10:41 Uhr

Betreff: Warum klammert sich so ein guter Mann so an einen Job

Wie wurde Johannes Herzog gelobt vom tief verwurzelten Genossenschaftler Reinhold Wolf, der ihm zu verdanken hat, dass er nicht auch das Schicksal von Manfred Heger und Karl Krämer teilen musste, wir können froh sein jetzt den besten Prüfer Bayerns an der Spitze zu haben. Aber man muss den besten Prüfer Bayerns fragen warum er sich das antut? Ist er im Grunde ein ganz armer Wicht? Kennt er das Schicksal der ausgeschiedenen und ausgestoßenen Vorstände bis hin zur nackten Existenzangst? Hat er Angst, dass er mit einem Regress zur Waldeslust konfrontiert wird, wenn er nicht mehr die Hände auf den Akten hat? 432.000 € hat er auch nicht einfach so auf der Seite und vielleicht kein Einkommen mehr. Aber ist es etwas anderes als das was er jetzt mit seinen Bad Kunden tut, die er entweder selber verwerten muss oder zur Bad Bank des Genossenschaftswesens, der BAG Hamm, verfrachtet? Soll man mit Johannes Herzog Mitleid haben? Mit wem hat Herr Herzog Mitleid? Mit Fichtelgebirgskunden die er ins Vogtland versetzte? Die 50 Mio. € Risikokredite aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) hat er als Quantität abbauen müssen, nach dem er vorher die Galoppaden in die Dimensionen begleitet hat mit die problemhaften Kreditengagements haben weiter (stark) zugenommen, die Einzelwertberichtigungen konnten dafür gar nicht mehr gebildet werden. Runter aus den Höhen und raus aus den Bilanzen von Johannes Herzog. Mit Federstrichen Schicksale von Menschen, Familien und Betrieben zerstört, zuerst mit den unsaubersten Krediten mit Abzockermethoden und dubiosester Kreditführung durch die Bank und dann in den Händen des Exprüfers Herzog.

Warum kettet sich dieser Mann so an diesen Job? Hat er auch noch sein Gehalt selber festgelegt? Geht es ihm ums Geld? Wieso einen neuen Jeep nach zwei Jahren, bei Rückgang der Kredite in seiner Tätigkeit um sage und schreibe 140.000.000 € und der Kundeneinlagen um 120.000.000 €? 260 Mio. € Kundenvolumen ist in der Zeit von Johannes Herzog aus den Büchern der VR-Bank Fichtelgebirge mit dem verhassten Namen Marktredwitz verschwunden. Ein Drittel des Kundengeschäftes ist flöten gegangen. Wenn Herr Herzog ein Ehrenmann wäre, dann würde er hin gehen wo er her gekommen ist, aber bitte nie mehr als Prüfer auftauchen in Marktredwitz und Umgebung. Oder nimmt ihn der Verband auch schon nicht mehr zurück, die faule und vor allem sau heiße Kartoffel?

Aber Herr Herzog könnte noch eines erledigen. Die Kurzbilanz könnte er machen. Der Genossenschaftsverband hat mit der tollen Rangliste schon angefangen. Die Werte, die in Interessant (= Link) in der Spalte des Jahres 2008 offen stehen und nach Ausfüllen lechzen, könnte er weiterführen und die wenigen Fragezeichen auflösen. Wie hat er die Fixkosten des letzten Jahres gedeckt bei so einem Einbruch? Nachsanierung über den Sanierungsfonds über VB Vogtland? Oder waren die Vorausberechnungen im Vorjahr doch schon so genau, dass man wusste wie viel Ertragsstütze man für 2008 nach Marktredwitz schicken musste? Hat Herr Herzog also in diesem Jahr eine vorkalkulierte GuV, die man vor den Mitgliedern verschwiegen hat? Hat Herr Herzog diese Tatsachen auch vor den Aufsichtsräten verschwiegen, seine persönliche Stütze durch den Genossenschaftsverbund?

So einfach ist aber eine Kurzbilanz. Der Wunsiedeler Kreis übernimmt zuverlässig die Mitteilung an die Mitglieder. Der Wunsiedeler Kreis macht gerne ohne 17.000 Flugblätter an die Vertreter den Multiplikator. Die VR-Bank geht ja davon aus, dass die Mitglieder umfassend informiert sind, wenn man was ins Internet stellt. Vielleicht ist die Seite vom Wunsiedeler Kreis sogar noch besser bekannt, als die von der Bank selber. Gerne kann die Bank selber aber auch auf Interessant verlinken.

   

Nr. 4188

Bilanzleser

31. Januar 2009, 20:55 Uhr

Betreff: Wer seinen Mitgliedern Augenbinden umbindet braucht sich nicht wundern wenn die Lichter angehen

Das Misstrauen gegen seine Person hat sich Johannes Herzog selber zuzuschreiben. Als er nach Marktredwitz gekommen ist hat er den Vorständen die Aufgabe mitgebracht die Sache Bleil zu bereinigen. Aus informierten Kreisen heißt es, die Sache sei zwar aus den Büchern gewesen, aber die Akte war nicht geschlossen. Hat Johannes Herzog den gleichen Fehler gemacht und nicht auf Bereinigung sondern auf Vergessen gesetzt? War es nicht eine schlimme Niederlage, dass man sich mit dem Verkauf der Vogtlandfilialen retten wollte? Fusionen mit den dubiosesten Verbandsgutachten und die Aufspaltung geht mit dem Verkauf durch zwei Vorstände und der Zustimmung des Aufsichtsrates über die Bühne. Wer den Mitgliedern Augenbinden verpasst mit Stillschweigen, der braucht sich nicht wundern wenn er die unangenehmsten Fragen präsentiert bekommt, weil er das eigene System nicht kennt. Der Genossenschaftsverband nennt diese Aufstellung der Banken sogar Rangliste. Man kommt sich vor wie bei einem sportlichen Wettbewerb, wer seinen Platz verbessern kann. Aber Johannes Herzog denkt nicht an die versprochene Kurzbilanz und wird über die Verbandsrangliste damit konfrontiert 3,7 Mio. Differenz in den Forderungen zum Jahresabschluss erklären zu müssen. Und jetzt steht die Zahl fest für heuer. Verzichten die Prüfer nun auf die Wertberichtigungen die man jetzt feststellt und die man so hin dreht, dass man gerade noch die Dividende raus quetscht? Da braucht man doch noch mal fünf Prüfer um in Windeseile die Einzelprüfungsberichte umzuschreiben, oder heißt es wieder dass die Risikoanteile der Risikogruppe 3 nicht komplett als Einzelwertberichtigung zu buchen wären? Man nimmt an, dass im Landtagsausschuss intelligente Leute sitzen, aber es sind auch Laien in dem Fachgebiet, die doch Anspruch auf Aufklärung haben. Wie sieht denn eine Stellungnahme der Staatsregierung aus? Hoffentlich stammt die nicht vom Genossenschaftsverband und dem Politiker Götzl.

   

Nr. 4187

Susanne

31. Januar 2009, 20:35 Uhr

Betreff: Aufsichtsratsvorsitzender Werner Schelter schlägt um sich

Hat es ihn eingeholt, den Aufsichtsratvorsitzenden Werner Schelter, wir dürfen froh sein, dass wir nicht die Probleme der anderen Bank haben, wurde auf der Vertreterversammlung 2004 gesagt, als er gewählt wurde. Hat er nicht gewusst, was ihm Horst Pausch hinterlassen hat und was Johannes Herzog gerne vergraben hätte? Wenn aber die Kredite der Aufsichtsräte selber notleidend werden, dann ist guter Rat teuer. Bei Werner Schelter könnte es ja nicht unbedingt ihn persönlich betreffen, aber als Prokurist ist man doch ziemlich nah dran. Wie kann sich also Werner Schelter von einer eigenen Schuld befreien, in dem er doch auf die Missstände zu früheren Zeiten aufmerksam macht? Wo hätte er es gemacht, wenn es beim Verband und bei Johannes Herzog selber keinen Sinn machen würde? Vor der Selbstaufgabe kommt noch die gegenseitige Zerfleischung. Machen die Aufsichtsräte schon selber anonyme Strafanzeigen? Wenn Werner Schelter aber nun Horst Pausch anschwärzt, was macht er mit dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust? Ist er da sauer auf Johannes Herzog und Werner Wolf den Kollegen im Vorstandsamt zu Notvorstandszeiten? Wo sieht der Aufsichtsrat eigentliche seine Verpflichtung gegenüber den Mitgliedern, wenn die Bank durch Misswirtschaft den Bach runter geht? Ist er unabhängig vom Vorstand und ehemaligen Prüfer?

   

Nr. 4186

Aus der Nähe

31. Januar 2009, 16:11 Uhr

Betreff: Zerhacken sich die Aufsichtsräte schon gegenseitig?

Haut man sich beim Aufsichtsrat schon gegenseitig die Schädel ein? Glaubt sich einer weniger schuldig als der andere? Stimmt es dass man sich beim Staatsanwalt schon gegenseitig beschuldigt und anzeigt? Es gibt nur einen Weg, den Exprüfer als Vorstand weg, der weiß alles und ist an Vielen noch selber beteiligt und wer sich beim Aufsichtsrat nicht für einen neuen Weg entscheiden kann, der sollte dem nicht im Weg stehen und gehen. Das Ergebnis des bisherigen Weges steht zweifelsfrei vor Augen, so kann es nicht mehr weiter gehen. Was sagen die Aufsichtsräte selber zum Sturzflug der Bank in den letzten Jahren? Oder darf man nicht gehen, weil man dann selber ungeschützt und ohne Information ist? Der Fehler im System, der vom Genossenschaftsverband gnadenlos ausgenutzt wird.

   

Nr. 4185

Beobachter

31. Januar 2009, 15:17 Uhr

Betreff: Zuerst Prüfer mit 50 Mio. € Risikokrediten, dann Vorstand mit Kundenflucht

Bei der VR-Bank Fichtelgebirge handelt es sich um keine Konsolidieren einer Bank mehr, die Bank ist im freien Fall und das ungebremst. Es ist für die Region wichtig funktionierende öffentliche Banken, wie die Sparkasse und eine funktionierende Genossenschaftsbank zu haben. Es ist unfassbar was in den Lageberichtsvermerken von 2001 bis 2003 (= Link) gestanden hat, die stammen direkt von Johannes Herzog und Raimund Grothoff. Die an die 50 Mio. Risikokredite, zusammengestellt in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), die sind nicht nur das Ergebnis einer desolaten Vorstandsarbeit, die sind ein Ergebnis katastrophaler Prüfungstätigkeit. Vor dem Landtagsausschuss muss schonungslos über alle Zusammenhänge gesprochen werden, angefangen von einem Fusionsgutachten von 2001 (= Link),wo die unvertretbaren Risikoverhältnisse aus dem Lagebericht verschwiegen wurden und über die Gratulation von Herzog-Prüfervorgänger Oberrevisor Hofmann im Jahr 2001 gegenüber den Vertretern zur Bilanz der Bank bei unglaublichen Verlusten.

Hoffentlich sind die Ausschussmitglieder des Landtages bereit sich den Rat von Experten einzuholen, wo denn die Beweise liegen, warum ausgerechnet der Prüfer der Jahre 2001 bis 2004 der Vorstand dieser maroden Bank werden musste. Warum die Prüfer bei Flex im Jahr 2001 schon die Überziehung von 375.000 € im Bericht hatten und warum es trotzdem die Sache mit den Kundenbilanzfälschungen geben konnte, oder die von Heger gekannten falschen Zahlen in den Bankunterlagen, warum Herzog und Grothoff die Vorstände angewiesen haben bei K.N. keinen Euro mehr auszubezahlen und warum man dann doch mit dem Kunden vor Gericht musste, weil er angeblich nach dieser Revisionsanweisung den Vorstand Wolf noch betrogen haben soll. Hoffentlich fragt der Landtagsausschuss den Genossenschaftsverband warum man einen Aufsichtsratsvorsitzenden alleine und ohne rechtliche Beratung einen Dienstaufhebungsvertrag mit einem Vorstand machen lässt, wenn man andererseits genau zu der Zeit die 49 Mio. € höchst ausfallgefährdeten Kreditsicherungslücken auflistete.

Vor einem Landtagsausschuss besteht doch Wahrheitspflicht. Wer wird von der Bank geladen, Reiner Loos? Immer dabei, vorgeschoben? Von wem stammt der Dienstaufhebungsvertrag für Manfred Heger, vom Genossenschaftsverband, unterschrieben im Beisein der Prüfer? Wer hat, wie im Eintrag Nr. 4398 hinterlegten Versammlungsprotokoll von 2004 geschrieben, die Bilanz 2003 der Bank berichtigt, wenn die erste der Vorstände gegen Gesetze verstoßen hat? Karl Krämer oder doch gleich Johannes Herzog der Nachfolger? Sagt ein Aufsichtsrat vor dem Landtag, dass man wahrscheinlich aus sogenannten Imagegründen den Prüfer als Vorstand aufs Auge gedrückt bekommen hat? Wie werten es die Ausschussmitglieder mit dem Verbot des Interessenkonfliktes nach der Wirtschaftprüferordnung, wenn über 30 befähigte Bewerber dann im Frühjahr 2005 gar nicht eingeladen wurden und gleich alles auf Johannes Herzog zulief? Bringt jemand von der Bank zur Ausschusssitzung die Rechnungen des Verbandes für die Prüfer mit, damit man nachvollziehen kann wie das gesteuert war, wann Johannes Herzog die Bewerbung offiziell bestätigen konnte, ob er nach der Vertreterversammlung 2004 beabsichtigt nicht mehr auftauchte, oder ob in den Rechnungen des Verbandes Johannes Herzog vielleicht doch noch im Frühjahr 2005 erscheint.

Aber auch ein Landtagsausschuss wird erkennen, dass es für eine Bank keine Lösung sein kann, dass mit der Übernahme des Vorstandsamtes durch den ehemaligen Prüfer Herzog die schlimmste wirtschaftliche Talfahrt eingeleitet wurde. Seit 2004 gibt es keine positive Nachricht mehr bei der Bank, außer das man was abbaute. So kann meine seine persönliche Leistung über vier Jahre hinweg nun wirklich nicht in ein positives Licht stellen. Dieser Mann muss schon wegen seiner Befähigung den Posten räumen. Die Wirtschaft lebt vom Erfolg und nicht vom Misserfolg und wie man ihn darstellt. Mit fällt dazu auch noch das HOMA-Gebäude ein. Vielleicht fragt der Ausschuss Herr Herzog persönlich wie hoch den die Forderungen an den Kreditnehmer waren und wie hoch der Kaufpreis war und warum man das Gebäude heute nicht neu einschätzen lässt. Auch ein ehemaliger Prüfer ist für korrekte Bilanzwerte verantwortlich, oder ob er heuer ein Prozessrisiko wegen unzähliger Nachforderungen zu unkorrekt berechnenten Sparverträgen berücksichtigt? Aber solche Punkte gibt es wahrscheinlich bei der VR-Bank Marktredwitz unzählige, warum z.B. einem Kreditnehmer nicht gesagt wird wie und wo seine abtransportierten Sicherungsgüter unter den Augen von zehn Verbandsprüfern entsorgt wurden. Oder ob ein Geschenk von 432.000 € an einen Kreditnehmer bei vollkommener Besicherung rechtlich in Ordnung ist.

   

Nr. 4184

Genosse

31. Januar 2009, 12:17 Uhr

Betreff: Gibt es in Sachsen auch eine Rangliste?

Kann man die Frankenpost ein bisschen aufrütteln, oder ist die Zeitung immer bereit gute Mine für die VR-Bank Marktredwitz zu machen? Sind die Signale nicht ausreichend, dass sich der bayerische Landtag mit dem heutigen Vorstand damit beschäftigt und wie er auf den Vorstandssessel gekommen ist? Würde die Volksbank Vogtland einer Tageszeitung verweigern welche Werte man in der Bilanzstatistik hatte am 31. Dezember 2008 und auch am 31. Dezember 2007 und wäre die Frankenpost bereit uns die Zahlen zusammen mit der VR-Bank Marktredwitz zu vergleichen, damit man auch sehen kann wie viel zur Bad Bank des genossenschaftlichen Verbundes, der BAG Hamm, verschoben wurde im gemeinsamen Stillschweigen? Ist die Frankenpost an der Information der Leser interessiert oder an den großen Inseraten des Herrn Herzog?

Warum aber halten die Banken selber so wenig davon offen Informationspolitik zu betreiben und die Werte bekannt zu geben? Innerhalb der Organisation werden sie doch auch hin und her geschoben. Damit die Verbände mit dem Fingerzeig kommen können? Ist es nicht schizophren, die Inhaber bleiben uninformiert, der Prüfungsverband weiß alles. Was geht es den Prüfungsverband an, wenn Prüfung seine erste Aufgabe ist? Es geht um den Einfluss, das ist es. Sind Ranglisten im Interesse der Eigentümer der Banken, ich glaube nicht, schon das Wort muss uns Mitglieder schockieren. Es ist mir egal welchen Rang meine Bank in Bayern hat, ich will gut und korrekt bedient werden. Wo ist die Rangliste mit den schlechtesten Analysewerten zum internen Rating? Die gibt es sicher auch, aber nur in der Zentrale des Verbandes.

   

Nr. 4183

Nordlicht

30. Januar 2009, 13:10 Uhr

Betreff: Abschaffung der Vertreterversammlung

Warum existiert eigentlich noch die Vertreterversammlung, wenn diese genauso wenig über die Vorgänge informiert wird, wie die übrigen Mitglieder?

Wenn dann zu wesentlichen Vertreterversammlungen ein großter Teil nicht kommt und damit praktisch nicht vertreten wird, dann kann man diese Art der Zuweisung einer Naturaldividende, den die Vertreter und nur die werden ja regelmäßig mit einem Essen verwöhnt!, auch gleich einstampfen.

Deswegen hier mal eine Formulierungshilfe, wie so eine Entwicklung aussehen könnte:

1. Stufe - Anforderung eines Mitgliedsverzeichnisses:

VR-Bank Fichtelgebirge
Der Vorstand

Marktredwitz

Mitgliederverzeichnis für die Einberufung einer Generalversammlung

Sehr geehrte Herren,
um die notwendigen 150 Unterstützungsunterschriften für die Einberufung einer Generalversammlung sammeln zu können bitte ich um kurzfristige Zusendung eines alphabetischen Mitgliedsverzeichnisses.

Mit freundlichen Grüßen


2. Stufe: Sammlung der Unterstützungsunterschriften.

Hiermit unterstütze ich die auf Seite 1 genannte Einberufung einer Generalversammlung und die vorgeschlagene Tagesordnung (Name, Vorname, Anschrift, Unterschrift)


3. Stufe: Mitteilung an Vorstand

VR-Bank Fichtelgebirge
Der Vorstand

Marktredwitz

Einberufung einer Generalversammlung

Sehr geehrte Herren,
hiermit beantragen wir die Einberunfung einer Generalversammlung mit folgender wesentlichen Tagesordnung. Die übrigen für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung notwendigen Tagesordnungspunkte bitten wir zu ergänzen:

TOP 1
Abschaffung der Generalversammlung gem. § 43a Abs. 7 GenG
Beschluß:
Die Generalversammlung beschließt die sofortige Abschaffung der Vertreterversammlung
Erläuterung:
Vorstand, Aufsichtsrat und bayrischer Genossenschaftsverband haben es in der Vergangenheit versäumt die Vertreter umfassend über den wahren Zustand ihrer Bank zu informieren bzw. benutzen sog. informelle Vorbereitungstreffen, die für die übrigen Mitglieder nicht zugänglich sind, um ausschließlich die Vertreter zu informieren. Damit wird gegen das Gleichheitsgebot verstoßen und uns Mitgliedern verwehrt sich selbst ein Bild von dem Zustand unseres Unternehmens zu machen bzw. diesen zu erfragen.

TOP 2
Widerruf der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern gem. § 36 (3) GenG
Beschluß:
Die Generalversammlung beschließt den sofortigen Widerruf der Bestellung aller Aufsichtsratsmitglieder
Erläuterung:
Der amtierende Aufsichtsrat hat in mehrfacher Hinsicht seine Aufgaben nicht erfüllt. Dabei hat er die Mitglieder über den wahren Zustand der Bank im Unklaren gelassen und die Mitgliederinteressen regelmäßig ignoriert.

TOP 3
Wahl eines neuen Aufsichtsrats

TOP 4
Satzungsänderungen:
a. Abschaffung von § 36 der Satzung "Teilnahme der Verbände"
Erläuterung:
Der Verband hat von seinem Teilnahme- und Rederecht auf den Versammlungen nur einseitig zu Gunsten von Vorstand und Aufsichtsrat Gebrauch gemacht und die Mitglieder bewußt im unklaren über den wahren Zustand unserer Bank gelassen. Verfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat wurden bewußt nicht mit der notwendige Härte verfolgt, weil sonst die Verfehlungen des Verbandes offensichtlich geworden wären. Für die Zukunft ist nichts besseres zu erwarten. - Börsennotierte Aktiengesellschaften vergleichbarer Größe haben ebenfalls keinen "Aufpasser" in der Versammlung sitzen und erfüllen doch alle Regularien.
b. Anpassung der Mehrheitserfordernisse für den Wechsel der Rechtsform von neun Zehnteln auf drei Viertel
c. Anpassung der Satzung auf die Situation einer Genossenschaft mit Generalversammlung

TOP 5
Sonstige Anträge:
a)
Der Aufsichtsrat wird aufgefordert umgehend aufgefordert die Verfehlungen der Amtsvorgänger zu ermitteln und die rechtliche Überprüfung für einen Regress gegen die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats durchzuführen.
Erläuterung:
Vertrauen ist die Basis für das Geschäft für die Bank. Der Aufbau von Vertrauen geht durch alle Ebenen und Organe der Bank. Eine Nichtverfolgung einer Überprüfung von Regressansprüchen wäre den Mitgliedern nicht vermittelbar.
b)
Der Aufsichtsrat wird aufgefordert, die Berufung des amtierenden Vorstands zu widerrufen und die Prüfung von Regressverfahren durchzuführen.
Erläuterung:
Der amtierenden Vorstand hat großen Schaden über das Vermögen der Mitglieder der Genossenschaft gebracht. Teilweise schon als Prüfer des Genossenschaftsverbandes hat er es unterlassen, entsprechende Maßnahmen zu unternehmen, weiteren Schaden von der Genossenschaft abzuwenden. Stattdessen erhalten z.B. die ehemaligen Vorstände seit Jahre eine Pension, obwohl sie - wie den Vorständen spätestens seit Eröffnung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens bekannt sein muß - die Probleme der Bank aufgrund der bewußt eingegangenen Risiken der vorherigen Vorstände (mit Billigung des Genossenschaftsverbandes) entstanden sind.
c)
Der Vorstand wird aufgefordert, die an den Genossenschaftverband gezahlten Prüfungskosten der letzten Jahre zurückzufordern.
Erläuterung:
Es ist offensichtlich, daß die für viel Geld durchgeführten Prüfungen nur dazu dienten, den wahren Zustand der Bank gegenüber den Mitgliedern zu verschleiern. Zudem haben Vertreter des Verbandes die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat immer wieder als ordnungsgemäß testiert, obwohl es erhebliche - berichtenswerte - Mängel gab und das Vermögen der Mitglieder dadurch geschädigt wurde. Schließlich haben Verbandsvertreter auf den Vertreterversammlungen die gelogen (z.B. der Aufsichtsrat habe bestimmte Kreditengagements nicht sehen können) oder haben den Vorstand und die Mitglieder zu Geschäftsergebnissen und einer Dividende gelobt, die aus der Substanz der Gesellschaft gezahlt wurde. Und es hat im Rahmen der Fusionen zur VR-Bank Gutachten gegeben, die die Vorsteilhaftigkeit der Fusion für die Mitglieder testierten, obwohl schon damals die Probleme in der Geschäftsführung der Vorstände und der Engagements bekannt gewesen sein müssen.
d)
Der Aufsichtsrat wird verpflichtet, alle Mitglieder über die Entwicklung der unter a) bis c) genannten Beschlüsse halbjährlich bis zur Erledigung zu unterrichten.
Erläuterung:
Es soll nicht wieder vorkommen, daß alles unter den Tisch gekehrt wird. Nur eine offensive Informationspolitik kann die Ernsthaftigkeit des Wechsels unterstreichen und neues Vertrauen in die Genossenschaftsbank schaffen.

Mit freundlichen Grüßen


...wird fortgesetzt

   

Nr. 4182

Aus dem ...

30. Januar 2009, 12:42 Uhr

Betreff: Vorstandssache VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz

Wie lange noch, Herr Verbandspräsident Dr. h.c. Götzl? Kommt jetzt endlich die Überprüfung der Arbeit des Genossenschaftsverbandes? Arbeit ist ja gut gesagt, Prüfungsgebühren abgesahnt, ohne die großen Verluste zu verhindern. Der Ausschuss holt die Stellungnahme der Staatsregierung ein. Hoffentlich fragt er Manfred Bleil nach seinen Unterlagen, hoffentlich wird er gefragt, wo denn der Knackpunkt liegt. Hoffentlich wird gefragt, warum der Genossenschaftsverband die Mitglieder nicht über einen gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand informiert. Hoffentlich wird besprochen ob eine Genossenschaft als Ganzes aufzuklären ist ob gegen Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen. Haben jetzt die Mitglieder ein Recht auf eine außerordentliche Vertreterversammlung wenn es im bayerischen Landtag um ihre Bank geht?

   

Nr. 4181

Genossenschaftler

30. Januar 2009, 12:14 Uhr

Betreff: Gottes Mühlen mahlen langsam aber gemächlich

Ist es nun endlich soweit, die Politik kümmert sich um die VR-Bank Marktredwitz und im Speziellen darum wie es möglich ist, dass eine Prüfer des Genossenschaftsverbandes bei 50 Mio. Risikokrediten die Bank als Vorstand übernimmt. Man nennt so etwas Interessenkonflikt im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung. Dort wird im Ausschuss hoffentlich auch darüber gesprochen wie ein Unterschied zwischen Blankoanteilen in Risikogruppe 3 und Einzelwertberichtigungen möglich ist und was das HGB dazu festlegt. Es kocht auf den Sitzen. Auf diese Ausschusssitzung im bayerischen Landtag muss die Presse aufmerksam gemacht werden.

   

Nr. 4180

Manfred

30. Januar 2009, 11:53 Uhr

Betreff: Eingabe an den Landtag

Sehr geehrte Leser,
auch wenn es den Herrschaften in der VR-Bank Marktredwitz gar nicht schmeckt. die politische Schiene hat endlich begriffen, dass die Banken, Finanz- und Wirtschaftskrise nicht bloß bei der Bayerischen Landesbank stattfindet, sondern auch in den Regionen. Wie ist sonst zu verstehen, dass der Bayerische Landtag auf die Eingabe vom 13.01.09 schon am 28.01.09 reagiert. hier ist das Schreiben dazu....
Ministerpräsident Seehofer wurde in einem gesonderten Schreiben über die Zustände bei der Pflichtprüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern in der VR-Bank Marktredwitz im speziellen und auch im allgemeinen informiert. Somit ist gewährleistet, dass der Informationsfluss nicht in den Hierarchieebnen zum Erliegen kommt. Das Landtagsamt hat in in seinem Schreiben vom 28.01.09 die Staatsregierung mit einer Stellungnahme beauftragt. Die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ist öffentlich. Selbstverständlich wird der Termin erwünscht und in diesem Gästebuch bekanntgegeben. Damit ist gewährleistet, dass eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommt, Politik hautnah mitzuerleben.
Die vor geraumer Zeit an den Petionsausschuss des Bundestages eingereichte Beschwerde wird dort auch demnächst behandelt. Der Termin dieser Sitzung wird ebenfalls hier mitgeteilt.
Es ist nur schade, dass die Politik jetzt erst für solche Missstände sensibilisiert ist.
:wk:

   

Nr. 4179

Aus der Organsisation

30. Januar 2009, 10:20 Uhr

Betreff: Jedes Jahr neue unglaubliche Bilanztricksereiein

Zur Rangliste der Volks- und Raiffeisenbanken in Eintrag Nr. 4391 sei gesagt, alle am 31.12. gebuchten Einzelwertberichtigungen sind in der Bilanzstatistik (BiSta) berücksichtigt und von den Kundenforderungen abgesetzt. Nur was man nachträglich noch feststellt, dass kann noch eine Differenz aus der BiSta und somit der Rangliste zum Jahresabschluss der Bank ergeben. Die VR-Bank Marktredwitz hat im Jahresabschluss 2007 einen Jahresüberschuss von 527 T€ ausgewiesen, und 422 T€ dafür für die Dividende gebraucht. Auf der Rangliste 2007 stand die VR-Bank Marktredwitz auf Platz 83 mit einer Bilanzsumme von 412.715 T€. Bis zur Bilanz sind also noch mal Aktivwerte von 4 Mio. € raus gefallen, abgeschrieben worden, wertberichtigt, was auch immer. Der Forderungsbestand wurde mit 246.920 T€ angegeben. Im Abschluss mussten also noch mal 3,7 Mio. € nachträgliche Abschreibungen in den Forderungen verarbeitet werden. Eine unglaubliche Summe. Das ist 9 x die Dividendenzahlung gewesen, über 40 % der Rücklagen. Versteuerte Pauschalwertberichtigungen dürften wenig Sinn machen, wenn man keine Steuern zahlt. 1,5 % des Forderungsbestandes wurden nachträglich abgewertet. Ein Horrorszenario ist das. Herr Herzog hatte im Dezember ganz kalte Füße wenn es um die versprochene Kurzbilanz ging. Er konnte überhaupt keine Prognose abgeben, wie der Jahresabschluss ausfällt, denn er brauchte die Prüfer, die die Bilanz so absegnen mussten, dass es gerade noch für die Dividende reicht. So wird es wohl in diesem Jahr wieder sein. Wenn die Werte bestritten werden, werde ich meinerseits die Rangliste 2007 dem Wunsiedeler Kreis zur Verfügung stellen. Ich werde die Werte in diesem Jahr in jedem Fall vergleichen. Eigentlich müsste man alle Banken dahingehend anschauen und schauen, wo man die Wertberichtigungen nach dem Jahresende an die Ertragsmöglichkeiten anpasst, mit Hilfe der Prüfer des Verbandes.

   

Nr. 4178

Hannelore

29. Januar 2009, 21:44 Uhr

Betreff: Was hat Peter T. für Sicherheiten doppelt gestellt?

Was soll Peter T. für Sicherheiten doppelt gestellt haben? Sicherheiten aus den Immobilien der Zwangsversteigerungen der Bank, die kann man bloß einmal im Grundbuch eintragen. eine Lebensversicherungspolice kann man nur einmal abgeben, außer eine Bank nimmt sie nicht in die Unterlagen. Hat der Kanzleipartner gar nicht gemerkt, dass Forderungen gegen die Mandanten zweimal an die Banken gegeben wurden? Das kann doch wohl nicht sein. Wer waren die anderen Banken? Haben die den Staatsanwalt nochmal extra zur VR-Bank geschickt? Wir wollen eine außerordentliche Vertreterversammlung mit Einlass für alle Mitglieder und zwar sofort.
[bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 4177

L.

29. Januar 2009, 21:38 Uhr

Betreff: Pausch, Loos, Schelter, Träger, freie Aufsichtsräte, oder abhängige Aufsichtsräte?

Ist es nun so, dass bei Peter T. Millionen für die Bank im Feuer stehen? Engster Vertrauter von Manfred Heger, gemeinsam in Aufsichtsräten anderer Unternehmungen bis heute? Warum ist Rainer Loos damals von der Hegerbank nach Arzberg gewechselt, weil seine Rechtsanwaltskanzlei so blendend gelaufen ist, der Aufsichtsratsvorsitzende der im Flexfall von gelben und roten Ampeln gesprochen hat, obwohl die Kreditausreichung schon nicht rosig war und im Prüfungsbericht 2001 schon 750.000 DM Überziehung drin gestanden war. Was war mit Horst Pausch? Hat da die Bank auch schon was in den Kreditabschreibungen drin? Gentleman Agreement könnte man das nennen. Wie kommt der dazu den Manfred Heger ohne den Rest des Aufsichtsrates aus der Haftung zu lassen? Und dann der Antritt von Werner Schelter in der Vertreterversammlung 2004 (= Link) mit seiner Aussage, auf Seite 11, dass es alle Banken in der Region schwer haben. Schwer hat man es dann, wenn man in so einer Region als Vorstand und Aufsichtsrat sich als marktoperativ dynamisch gibt und die vielen Richtlinien nicht einhalten kann oder will. Alles was man damals weggeredet hat kommt Jahr für Jahr immer mehr zu Tage. Interne Probleme, keine Auswirkungen auf den Kundenbereich, Quatsch hoch drei. Wenn so eine Abschreibungssituation und so eine Kundenflucht Jahr für Jahr nicht das Gegenteil beweisen.

Ein Banker erklärte mir, dass die Zahlen aus der Rangliste der Volks- und Raiffeisenbanken wahrscheinlich Bruttowerte sind. Das heißt in der BiSta, abgekürzt die monatliche Meldung an die Bundesbank nach dem KWG, die Bilanzstatistik, seien die Kredite noch inklusive der Wertberichtigungen enthalten. Wenn wir dann im Juni die Bilanz dagegen stellen, dann können wir feststellen, wie sich die Einzelwertberichtigung seit 2004 entwickelt haben und was Johannes Herzog da raus geworfen hat oder an die BAG Hamm vom Sicherungsfonds verkauft hat. Wenn es keine Auswirkung hat, ob ich von meinem bekannten Berater in der Kraußoldstraße betreut werde oder von jemand namenlosem in Hamm, der Zigtausende solcher Fälle auszumerzen hat, dann frag ich mich schon was der Horst Pausch damals von sich gegeben hat.

Wenn der Aufsichtsrat aber abhängig vom Vorstand wegen seiner eigenen Kredite ist, oder weil er die Schweinereien von früher nicht unterbunden hat oder vielleicht einen persönlichen Nutzen davon hatte, wie soll so ein Aufsichtsrat den Vorstand bremsen, wenn der marktoperativ oder dynamisch die Bank in den Graben fährt, die Risiken vom ganzen Land herholt, weil man gegen das genossenschaftliche Regionalprinzip verstößt, oder wenn der einfach mal 432.000 € verschenkt? Auch den Neuen, den Herrn Heidel muss man fragen, ob er als Vertriebsvorstand stolz verkündet, dass er doch viele Kundengelder beim Verbund anlegen lässt? Wo, bei Lehmann-Brothers, oder in Island über die DZ-Bank? Ran Ihr Mitglieder, wir brauchen Euch, wir brauchen Euch den Sicherungsfonds zu bedienen und die Beteiligung bei der DZ-Bank zu erhöhen. Vier Milliarden wollen schließlich gedeckt werden.

   

Nr. 4176

Dipl-Bankbetriebswirt ADG

29. Januar 2009, 19:58 Uhr

Betreff: Das kleine Einmaleins der BWL

Wieviel Schaden dürfen die Vorstände Herzog und Heidel noch an dieser Bank anrichten. Rückgang der Bilanzsumme um ca. 100 Mio €. Allein in 2008 rd. 40 Mio €. Abfluss der Einlagen in gleicher Höhe und die Kredite in ähnlicher Konstellation. Nach Abzählen an den Fingern hätte schon der Kenner des kleinen Einmaleins erkannt, dass ein Abfluß des Bilanzvolumens in dieser Größenordnung auch eine Reduzierung der Kostenseite im gleichen Verhältniss hätte stattfinden müssen. Im Klartext bedeutet dies, ca. 1/4 der Mitarbeiter sind zuviel, die variablen Kosten müssen analog reduziert werden. Was aber auf der Kostenseite festgeschrieben sind sind eben die sogen. fixen Kosten. Das sind die laufenden Kosten für Gebäude, Einrichtung, EDV usw. Dazu sind auch noch die darauf entfallenden Abschreibung zu verdienen. Haben die Vorstände der VR-Bank die dies alles geschafft? Dies war nicht möglich. Selbst den Mitarbeiterstamm ließ man bis auf eine geringe Anzahl unbehelligt. Auch wegen des Volkes Zorn. Dass der wegen über die Reduzierung des Geschäftsvolumens der falsche ist, ist aus diesen Basiswissen über das Bankmanagement schon erkennbar. Der Ansatz hätte sein müssen, über eine ordentliche Geschäftspolitk das Vertrauen der Kunden wieder zu gewinnen, das Geschäft auf eine korrekte Basis zu stellen und mühevoller Kleinarbeit das Volumen zu halten und auszubauen. Ein Gesundschrumpfen hat es selten gegeben. Da hilft selbst ein stringentes Kostenmanangement nichts, wenn die Erlössituation nicht entsprechend gesteigert wird. Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Erlöse können nur aus Volumen erzielt werden. Wenn man dies in dilettanischer Weise abschmelzen lässt oder gar aus äußerst kurzsichtiger Betrachtungweise an an eine Nachbargenossenschaft verkauft. Die Argumentation des Vorgängerversagens zieht schon lange nicht mehr. Wer solange im Vorstandsamt ist, kann nicht Anspruch nehmen, das dies alles eine Hinterlassenschaft der Vorgänger ist. Da hätten Herzog und Heidel schon lange gegensteuern müssen. Vorallem wo Herzog als jahrelanger Prüfer in der VR-Bank sicherlich die kleinste Kleinigkeit in diesem Haus bekannt war. Aber wer als Prüfer geschwiegen und mit vertuscht hat, kann als Vorstand schlecht den Kehrbesen nehmen. Das hätte zur Folge gehabt, dass man sich selbst mit hinwegfegt. So wird es immer transparenter, warum solche ungeheuerlichen Verstösse gegen geltendes Recht einfach negiert werden.
Selbst Heidel wird nicht mit einem blauen Auge davonkommen. Denn er hätte bei seinem Amtsantritt sofort diese Mißstände beheben und wo notwendig Anzeige erstatten müssen. So sitzt auch er mit auf diesem Karrussel und kann nicht mehr runter.
Kreditbetrug eines Aufsichtsratsmitglieds mit Wissen und Duldung der Vorstände, das ist schlicht und ergreifend Betrug und das Vertuschen durch die Vorstände ist Strafvereitelung im Amt und wenn das Risiko schlagend wird, Untreue gegenüber dem Gesellschaftsvermögen. Aber wer Bilanzen manipuliert, ob Mandantenbilanzen einerseits oder Bankbilanzen andererseits, der ist sicherlich zu allem fähig. Solche Leute gehören aus ihren Positionen entfernt und ihre Zulassungen weggenommen.

   

Nr. 4175

L.

29. Januar 2009, 18:33 Uhr

Betreff: Kreditbetrug in einem Großkreditfall durch einen Aufsichtsrat?

Es wird ja immer noch heißer bei der VR-Bank. Ein Großkredit nach § 13 KWG (= Link) von einem Aufsichtsrat???, vielleicht der Kreditausschussvorsitzenden, der in der Bankbilanz nicht als Organkredit nach § 15 KWG (= Link) erscheint, das wäre ein gravierender Verstoß gegen die gesetzlichen Vergabe- und Bilanzierungsrichtlinien. Wenn da draus Verluste entstehen, dann Gnade Gott. Und dann wird davon gesprochen, dass der Aufsichtsrat Sicherheiten zweimal abgetreten haben soll und ob es Herrn Herzog bekannt war? Ist deswegen die Staatsanwaltschaft wieder da gewesen? Was ist jetzt, weiß man was oder weiß man nichts? Muss man die Staatsanwaltschaft nochmals gesondert auffordern? Oder wird Kreditbetrug immer nur dann angezeigt, wenn man damit eher die Vorstände raus hauen muss und den schwarzen Peter immer einem Kunden in die Schuhe schieben will? Ist es der Grund warum auch die Staatsanwaltschaft vielleicht weiter ermittelt anstatt schon vor Gericht zu ziehen? Wenn Herr Herzog und Herr Heidel was wissen und nichts machen, dann ist es doch Strafvereitlung wie in den anderen Fällen auch. Aber wie soll man was anzeigen, wenn man selber im Boot sitzt, das ein riesiges Loch hat?

   

Nr. 4174

Gabriel

29. Januar 2009, 16:21 Uhr

Betreff: Sicherheiten

Fragen an die Vorstände der VR Bank MAK
Ist es richtig, Herr Herzog, daß Großkreditkunden der VR Bank nur geringe Sicherheiten abgegeben haben?
Wußten Sie davon nicht schon als Prüfer, denn Sie hatten das Ihrem Vorgänger doch angelastet, oder?
Ist es weiterhin richtig,Herr Herzog,daß ein enger Vertrauter von Ihnen, (Aufsichtsrat), für seinen Großkredit Sicherheiten doppelt abgegeben hat, d.h. gleiche Sicherheiten bei mehreren Banken?
Haben Sie, Herr Herzog, solche Fälle zur Anzeige gebracht, denn das ist Kreditbetrug, und das wissen Sie auch!
Haben Sie sonst etwas unternommen, um die Bank und die Genossen vor solchen Machenschaften zu schützen?
Herr Heidel, was haben Sie unternommen? Ganz sicher haben Sie sich doch bei Ihrem Amtsantritt zunächst die Kreditakten der Großkunden der Bank angesehen,Oder?
Herr Heidel, haben Sie übrigens Anzeige erstattet, als Sie den skandalösen Vorgang von den doppelten Sicherheiten erfuhren?
Ich erwarte keine Antworten auf meine Fragen, ich kenne ja die Fakten.
In kürze werde ich hier mehr offenlegen!
Bis bald, ein Insider!

   

Nr. 4173

Susanne

29. Januar 2009, 13:10 Uhr

Betreff: Bezeichnet sich der Kerl doch noch vor zwei Wochen als Hüter der Werte

Überführt Herr Herzog? Auf dem Podium vor ein paar Wochen in Wunsiedel hat er sich als Hüter der Werte bezeichnet? Die Worte von Nordlicht in Eintrag Nr. 4339 bekommen ihre traurige Bestätigung. Dieser Exprüfer ist der Wolf im Schafspelz, wenn er einen Funken Anstand hat, dann geht er selber. Wir können aus eigener Kraft eine Dividende zahlen, was soll das wenn man nur Minus mit Minus addiert? Die letzten Fleischreste auf den Rippen der Bank müssen dafür verwendet werden, wenn wir nicht schon auf den leeren Knochen nagen.

   

Nr. 4172

Uwe

29. Januar 2009, 12:41 Uhr

Betreff: Kamikazeflieger Aufsichtsrat

Wie viele Jahre will der Aufsichtsrat noch mitmachen, dass man die wahren Verhältnisse vor den Mitgliedern verschleiert? Jedes Jahr wird der Rückgang schön geredet, jedes Jahr ist ein Jahr der Konsolidierung. Seit der Herzog seinen Kopf in die Kameras hält, werden wir schlimmer verarscht. „Ein bisschen stolz“ (= Link), so ist es los gegangen, wo man auch noch den späteren Aufsichtsratsvorsitzenden als Notvorstand in den Sack gesteckt hat. Hausaufgaben 2006 gemacht (= Link), das klingt wirklich so wie ‚der Hüter der Werte’ vor ein paar Wochen. Wie sehen denn die Balken an der Wand auf dem Bild heute aus? Will uns der Mann genauso dumm verkaufen wie seinen Aufsichtsrat? Merken denn die Aufsichtsräte gar nicht was für ein Sturzkampfbomber da in der Pilotenkabine der Bank steckt? Angeblich hat Dr. Nickl im Dezember 2007 nach dem Staatsanwaltauftritt noch mal antreten müssen und Johannes Herzog hat gesagt, er würde sich schützend vor den Aufsichtsrat stellen. Wie kann der Vorstand den Aufsichtsrat schützen? Mit Verbindung und Abkürzung Vitamin „B“? Raimund Grothoff war auch da, warum? Merken die Aufsichtsräte selber nicht, dass sie zu den wildesten Kamikazeflieger geworden sind? Hat Träger bei Flex sich einen Gefallen getan oder dem Vorstand Heger, wie ist es heute?

Hat Johannes Herzog es clever gemacht, wenn er mit der letzten Satzungsänderung die Zuständigkeit für seine Abberufung dem Aufsichtsrat übertragen hat lassen? Weil dass doch die Vertreter nicht verstehen würden was abläuft? Aber den Vertretern rechnen wir wenigsten einen gesunden Menschenverstand zu, wenn man Aufklärungsarbeit betreibt. Die Aufsichträte hat Herr Herzog als früherer Prüfer doch mit seinem unendlichen Wissen total in der Hand. Und dieses Händewaschen müssen wir rückgängig machen in dem wir die Vertreter zum Antrag bewegen die Satzungsänderung in dem Punkt wieder rückgängig zu machen und schnellstens diese nichtsnutzigen Vorstände raus zu komplementieren. Eine Rückgang der Bilanzwerte in dieser Größenordnung, was hat Herr Herzog denn davon schon bei der letzten Vertreterversammlung gewusst? Jeder Vorstand einer Aktiengesellschaft lebt von der fundierten Prognose und nicht von der Nachbewertung der Vergangenheit. Mund verschließen, Klappe halten, eigene Versprechen brechen, siehe Kurzbilanz im Dezember, solche Verschleierer sind doch keine fähigen Vorstände, sie verstecken doch nur ihre Unfähigkeit. Wer so ein geschäftliches Desaster zu verantworten hat, der muss gehen, oder wird das über eine geplante Fusionsbilanz mit einem Nachbarn wieder untergebuttert. Wer weiß was im Hintergrund gesprochen wird, und wo man die Aussagen von gestern vergisst? Diese Vorstände sind der Absturz der Bank. Die Kunden entziehen der Bankführung massivst das Vertrauen. Die Guten gehen zuerst, es bleiben die Problemfälle. So schaukelt es sich hoch. Wir brauchen nichts mehr noch schlimmer reden. Es darf nicht mehr schlimmer kommen, es reicht endgültig. Entweder schickt der Aufsichtsrat die Vorstände oder die Vertreter müssen es tun. Nehmen es die Aufsichtsräte nicht in die Hand muss man über deren Rolle dringendst nachdenken. So ein Geschäftsrückgang schreit nach einer sofortigen außerordentlichen Versammlung, es geht um den Bestand der Bank, da gibt es nichts schön zu reden.

   

Nr. 4171

Gisela

29. Januar 2009, 11:40 Uhr

Betreff: So abgewirtschaftet haben ja nicht mal Heger und Krämer

Wer den Wunsiedeler Kreis und das Gästebuch verfolgt, der lernt wirklich was zu Genossenschaftsgesetz und zu Bankbilanzen. So abgewirtschaftet wie der Prüfer Herzog haben ja nicht mal Heger und Krämer mit Wolf der sich von Selb nie rüber bewegt hat. Da kann der Heidel schon auftreten und sagen wie sicher ist ihr Geld. Wenn die Vorstände so weiter machen, dann stehen die Spareinlagen der Kunden bei der Bank auf der Sollseite, dann ist das Geld der Kunden sicher, dann haben sie es vor der VR-Bank komplett in Sicherheit gebracht und wo anders hin getragen. Dann sind vielleicht auch die Wertberichtigungen höher als die ausgewiesenen Kredite, einfach die Folge der abwandernden Quantität, Sie Sprücheklopfer.

Wer 60 % der Sollbuchungen mit falschen Wertstellungen belegt, wer da als Prüfer durch die Lande fährt und das nicht verhindert, wer das hinterher als Vorstand verleugnet, nach dem er sich mit seinem Wissen den Job verschafft hat anstatt den Kunden und Mitgliedern zu helfen, wer Kreditverluste aktiv mit begleitet, der braucht sich nicht wundern, dass die Kunden jeden freien Euro abschöpfen. Und verkaufen lassen wir uns auch nicht, oder geht es demnächst nach Hof, Bayreuth oder Weiden? Stillschweigend wird man als Kreditnehmer verkauft. Und verkauft fühlen wir uns auch mit den Zinsen bei den Sparverträgen. Immer wieder gibt es Prozesse gegen die Bank, weil der Herzog alles bestreitet, was an Sauereien passiert ist. Unsere breite Quittung steht im letzten Eintrag. Versprochene Kurzbilanzen von Johannes Herzog sind ein Farce. Stehen Sie hin Herr Herzog und sagen Sie, dass Ihr Gehalt auch zurück geht, nicht nur das Geschäft. Sie müssten eigentlich ganz verzichten inzwischen. Dank des Verbandes sind Sie nur mit dem Verstoß gegen die Wirtschaftsprüferordnung hin gekommen. Heute Prüfer, Morgen Vorstand, wo gibt’s denn das und vor allem bei der katastrophalen Lage. Sagen Sie nicht, da sei irgend eine Zeit dazwischen gewesen. Konstruktionen sehen wir auf der Seite die Arbeit des Genossenschaftsverbandes und auch auf einer anderen Gästebuchseite, da ist man in Kreisen des Verbandes anscheinend sehr flexibel.

Sagen Sie doch dass Heger Luftbuchungen hatte, das wäre glaubwürdig. Aber ein Prüfer der daneben gesessen hat, kann nicht sagen was damals Luftbuchung war und was heute seiner Unfähigkeit zuzuschreiben ist. Mit der echten Bilanz werden wir sehen wie viel Sie noch nach dem 31. Dezember abzuschreiben haben. Dann werden wir nachvollziehen, wie die Verbände und der Sicherungsfonds einen der Ihren versucht durch neue Luftbuchungen zu retten. Die Bilanz der VR-Bank scheint die letzten Jahre fast nur Luftbuchungen gewesen zu sein, gestatten Sie, sie kann man nur als Luftnummer bezeichnen. Haben Sie dem Abtprimas gesagt was die Bank für eine jüngere Vergangenheit hat, oder welche Werte haben Sie gehütet, die versteigerten und verschleuderten Sicherheiten der Kunden, oder die die man nicht sagt wo sie denn abgeblieben sind? Den Bestand Ihres Gehaltes wahrscheinlich schon? Ziegen und Schafe sollten Sie hüten, aber nichts bei einer Bank.

   

Nr. 4170

Ganz nah dran

29. Januar 2009, 10:12 Uhr

Betreff: Die Kurzbilanz der VR-Bank Fichtelgebirge, erstellt durch den GVB

Haben die Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz Angst vor der eigenen Courage? Mit Abtprimas Notker Wolf hat Herr Johannes Herzog gesagt, wir sind verschont von der Finanzkrise, wir haben uns raus gehalten, wir können eine Dividende zahlen. Von was zahlt Herr Herzog die Dividende? Aus der Unterstützung durch den Sicherungsfonds? Aus dem Verkauf der Vogtlandfilialen, aber doch nicht aus dem Bankgeschäft. Nur Mut Herr Herzog, Sie können die Kurzbilanz immer noch bringen, hier der Einstieg, die vom GVB erstellte Kurzbilanz zum 31.12.2008 (= Link). Trauen Sie sich nicht zu sagen, dass Ihre Bilanzsumme um 34 Mio. € zurück gegangen ist, dass die Kundenforderungen um 38 Mio. und die bilanziellen Kundenanlagen um 40 Mio. € zurückgegangen sind? Sie haben 78 Mio. € an bilanziellem Kunden Volumen verloren. Bezeichnen Sie es auch heute als Abbau von Quantität oder als Verkauf Ihrer Kunden und Mitglieder unter Stillschweigen? Oder haben Sie wieder unerledigte Einzelwertberichtigungen versteckt und verschoben?

Mutig heraus Herr Herzog und Herr Heidel, Herr Schelter usw. Sagen Sie uns wie Ihre Gewinn- und Verlustrechnung aussieht und Ihre Eigenkapitaldecke. Die Genossenschaftsbanken jubeln, innerlich, weil in heutiger Zeit mit der Vergangenheit kein öffentlicher Jubel angebracht ist, aber Sie Herr Herzog, Sie müssen heulen, Sie haben abgewirtschaftet. Schauen Sie einfach auf dieser Seite in Interessant (= Link) rein. Seit 2004 hat die VR-Bank 100 Mio. € an Krediten verloren und 62 Mio. € an Einlagen. Wissen Sie immer noch nicht was vorher mit den ungesetzlichen Kreditvergaben war? Sagen Sie uns immer noch nicht, ob die Staatsanwaltschaft an Ihren Fersen hängt? Sagen Sie uns immer noch nicht, warum Sie 2003 und 2004 die EWB nicht durchbuchen haben lassen und warum Sie Manfred Heger mit dem befreienden Dienstvertrag ziehen haben lassen und zwei Jahre später Karl Krämer, oder warum man bei so einer Lage 432.000 € verschenken darf?

   

Nr. 4169

Genossenschaftler

27. Januar 2009, 18:10 Uhr

Betreff: Die Gerechtigkeit wird siegen

Es wird etwas passieren bei der VR-Bank Marktredwitz, weder die Staatsanwaltschaft noch die eingeschalteten Politiker werden sich den massiv vorgetragenen Unterlagen beugen können und bei dieser Bank nicht handeln. Diese Bank ist im Kleinen das Paradebeispiel warum wir nicht nur ein internationales Bankenproblem haben. Das Große sehen wir, aber das Kleine wie hier in Marktredwitz, wie bei allen andern Banken die hier auf dieser Internetseite auftauchen oder auch bei denen die hier x-fach fehlen, das spüren wir hautnah in der Magengrube. Wirtschaftliche Probleme treffen nicht nur große Unternehmen, sie treffen auch uns kleine Leute, wenn wir dann in 50 Millionen € potentielle Kreditrisiken aufgelistet sind, in die wir geraten sind, weil wir das Pech hatten an unfähige, selbstherrliche und nur an sich denkende Banker in den oberen Etagen geraten zu sein.

Genauso war es mit dem ehemaligern Prüfer Johannes Herzog. Hätte er nicht an sich selber gedacht, dass er nur über eine Dilemma bei dieser Bank auf den Stuhl von Manfred Heger kommt, dann hätte er manchen Kreditverlust der Bank verhindert in dem er bei Flex bei 50.000 Überziehung die Sache beendet hätte und nicht bei 900.000 oder 1 Million €. In der Größenordnung sollen die höchsten Überziehungsbeträge gewesen sein. Über die Untreuetatbestände der alten Vorstände ist Herr Herzog auf den Vorstandsstuhl aufgestiegen. Über das Schicksal der Menschen, die hinter den 50 Millionen Risikokrediten gestanden hatten. Jedes Jahr mehr bei Bataillonen von Prüfern in der Kraußoldstrasse. So wie Herr Herzog in der Frankenpost erklären wollte, er wolle nichts von den Krediten aus seiner Prüferzeit wissen, so würde dies jeder andere Verbandsprüfer genauso bezeugen. Kollektive Verleugnung der größten Mitverantwortung an der Schädigung, ja fast Beraubung der Kunden über die Girokonten mit Wertstellungsbetrug und Zinsbetrug im Spareinlagenbereich über die so oft nachvollziehbare Vermögensgefährdung im Kreditbereich, siehe Bücher der Bank.

Unverfroren ist dabei, dass man intern die Sünden der Vorstände mit Sicherheit in den eigenen Protokollen und Berichten zusammen getragen hat, sie nutzt um Druckmittel gegen Vorstände und auch Aufsichtsräte zu erhalten, sie aber den Eigentümer des Institutes, der Kreditgenossenschaft verschweigt. Ein Prüfer Herzog setzt sich mit seinen Kenntnissen in die Vorstandetage und glaubt sich mit seinem Fundus durch einen sich kuschenden Aufsichtsrat als unantastbar. Er glaubt sich so unantastbar, dass er sogar selber Untreue eingeht, weil er mit 432.000 € Vermögen der Genossenschaft verschenkt, in einer Art, dass sich jemand genötigt sieht das auf dieser Internetseite bekannt zu machen. Intern die Sünden aufzulisten und die Aufsichtsräte gelinde gesagt in Schach zu halten und draußen über die Vertreter den Freispruch wegen Imageverlust zu predigen und mehrfach in der Zeitung auf verschiedene Weise den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) bekannt zu machen, nur um selbst aus der Schusslinie zu kommen ist der absolut geniale Schachzug. So wie das nicht gereicht hat, so wie das mit dem Filialverkauf nicht gereicht hat, so darf man heuer gespannt sein, warum Johannes Herzog seine Kurzbilanz wieder nicht bringt. Auch die Genossenschaftszentralbank, die DZ-Bank von 1 Milliarde Verlust und hat eigentlich mindesten 4 Miliarden zu verkraften. Genauso hat es die Kreditgenossenschaften getroffen, die einen weniger und die anderen dafür umso kräftiger. Es ist zu vermuten, dass die VR-Bank Fichtelgebirge wieder bei den Kräftigen im Negativen dabei sein könnte. Es ist zu hoffen, dass endlich ein integrer Vorstand diese Probleme anpacken darf, wenn einer der Hauptschuldigen entfernt ist.

   

Nr. 4168

Einer der die DM vermisst

26. Januar 2009, 23:11 Uhr

Betreff: Die Wahrheit ist oft unangenehm

Aus einem "Kommentar von Egon W. Kreutzer"

Wenn der Bund zum Beispiel für den 25-Prozent-Anteil der Commerzbank, der einen Wert von 1,8 Milliarden Euro hatte, im Januar volle 10 Milliarden auf den Tisch legte und weitere 8,2 Milliarden als Stille Einlage spendierte, nachdem bereits im November eine Stille Einlage von 8,2 Milliarden erbracht wurde,

dann hat der Bund uns, die Steuerzahler, mit in Summe 26,4 Milliarden knapp das Fünfzehnfache dessen für die Commerzbank ausgeben lassen,

was ein beliebiger Spekulant zum gleichen Zeitpunkt an der Börse dafür hätte zahlen müssen.

Hier können Sie mehr dazu lesen
http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2009/4.html

   

Nr. 4167

L:

26. Januar 2009, 23:01 Uhr

Betreff: Beschiss der Kunden auf allen Ebenen

Jetzt hat es schon mehrere Verfahren gegen die VR-Bank gegeben, Politiker wie SPD-Chef Franz Müntefering nennen die Banker inzwischen Pyromanen und Gangster, wenn es um die Anlageempfehlungen geht. Darf man es dann als direkten Diebstahl nennen, wenn man Kunden bei 60 % der Sollbuchungen bescheißt, wie das gerichtliches Gutachten in der Wertstellungssache (= Link) bewiesen hat. Jetzt sieht sich Herr Herzog einem Verfahren wegen der Verzinsung der langfristigen Sparverträge mit Bonus gegenüber. Nennen wir die Vorstände und Aufsichträte der VR-Bank „Diebe und Betrüger“?

   

Nr. 4166

Marianne

26. Januar 2009, 19:26 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster, hat Herr Schelter auf Ihren Brief schon geantwortet?

Wer wählt eigentlich den Aufsichtsratsvorsitzenden? Bei unserer VR-Bank scheint es fasst schon so, als ob sich der Vorstand mit seinem Prüferwissen von früher seine Leute dahin setzen darf wo er will. Der Interessenkonflikt von Werner Schelter, der dürfte doch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig sein. Wer steht da bei den Exkollegen Prüfern von Johannes Herzog mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € mehr in der Prädullie, der Exprüfer oder der Ex-Notvorstand? Durchgriff des Genossenschaftsverbandes bis hin zur Geschäftsleitung und zum internen Kontrollorgan der Genossenschaft, dem Aufsichtsrat. Ich steh voll hinter den Meinungen im Eintrag Nr. 3678 und Eintrag Nr. 3680. Frage an den Webmaster, hat Herr Schelter schon Courage bewiesen und auf ihren Brief in Eintrag Nr. 3674 geantwortet. Man wird sich die Frage aber selber mit nein beantworten können. Keine Berichte an die Mitglieder warum einen Bericht an die fragende Öffentlichkeit.

   

Nr. 4165

Marianne

26. Januar 2009, 10:57 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster, hat Herr Schelter auf Ihren Brief schon geantwortet

Wer wählt eigentlich den Aufsichtsratsvorsitzenden? Bei unserer VR-Bank scheint es fasst schon so, als ob sich der Vorstand mit seinem Prüferwissen von früher seine Leute dahin setzen darf wo er will. Der Interessenkonflikt von Werner Schelter, der dürfte doch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig sein. Wer steht da bei den Exkollegen Prüfern von Johannes Herzog mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € mehr in der Prädullie, der Exprüfer oder der Ex-Notvorstand? Durchgriff des Genossenschaftsverbandes bis hin zur Geschäftsleitung und zum internen Kontrollorgan der Genossenschaft, dem Aufsichtsrat. Ich steh voll hinter den Meinungen im Eintrag Nr. 3678 und Eintrag Nr. 3680. Frage an den Webmaster, hat Herr Schelter schon Courage bewiesen und auf ihren Brief in Eintrag Nr. 3674 geantwortet. Man wird sich die Frage aber selber mit nein beantworten können. Keine Berichte an die Mitglieder warum einen Bericht an die fragende Öffentlichkeit.

   

Nr. 4164

Nordlicht

25. Januar 2009, 22:48 Uhr

Betreff: Hilfe für die Banken

Banken benötigen nicht nur das Geld der Kunden oder das Geld von anderen Banken, um dieses wiederum gewinnbringend anlegen, sie benötigen insbesondere Eigenkapital.

In jedem Unternehmen dient dieses Eigenkapital u.a. als Risikopuffer. Normale Unternehmen, d.h.Nichtbanken, könnten theoretisch und praktisch zu 100% fremdfinanziert sein. Dies ist z.B. der Fall wenn das vermeintlich zu liefernde Eigenkaptil für die Gewährung einer Finanzierung ebenfalls von der Bank geliehen wird! Die Eigenkapitalquote ist dann faktisch gleich null und man hat - wenn das Geschäft funktioniert - den höchsten Ertrag. Bei Scheitern des Geschäfts hat die Bank dann allerdings ein riesiges Problem an der Hacke, weil es keine Reserven für Bewertungsverluste mehr gibt. In eine Bewertung für ein Projekt oder Objekt wird ja von einem Verwertungserlös ausgegangen, der das Risiko abdeckt - zur Sicherheit hat man dann ja normaler Weise das genannte Eigenkapital. Nur, wenn es eine Krise gibt, dann ist der vielleicht mal angedache Preis u.U. auch nicht mehr erzielbar, so daß der Puffer aus dem Eigenkapital (und Tilgungen) noch wichtiger wird.

Bei Banken ist aber gesetzlich vorgeschrieben, daß bestimmte Geschäfte - und nach Basel II - auch bestimmte Risiken mit einem entsprechenden Anteil von Eigenkapital hinterlegt sein müssen. Ansonsten könnten unbegrenzte Risiken in die Bilanz genommen werden. Das heißt die Höhe des Eigenkapitals ist ein limitierender Faktor für die Aktivitäten der Bank.
Die Banken versuchen also geringe Risiken in die Bücher zu bekommen, können damit ihr Eigenkapital schonen und mehr Kreditvolumen ausgeben bzw. verdienen weniger, weil ja von guten Risiken nicht so hohe Zinsen verlangt werden können. Der Wettbewerb sorgte in den letzen Jahre für erstaunlich geringe Margen im Darlehnsbereich, u.a. auch weil alle die guten Risiken haben wollten.

Was hat man dann legaler Weise getan, um die Situation ohne Schmälerung des Eigenkapitals zu verbessern? Man hat risikoreiche Aktivitäten eben über ausländische Tochterfirmen laufen lassen, die kein entsprechendes Eigenkapital vorweisen oder einsetzen mußten.

Aber damit diese Minigesellschaften überhaupt am Markt agieren konnten, mußten die Muttergesellschaften entsprechende Zusagen abgeben, die entweder gar nicht oder nur mit einem geringen Teil das Eigenkapital der Muttergesellschaft belasteten.

In guten Zeiten hat man dadurch auch ordentlich Geld verdient (und entsprechende Prämien an die Manager ausgeschüttet). Allerdings ging es nach dem Platzen der Immobilienkrise in den USA rapide bergab. Die ausländischen Tochtergesellschaften mußten gestützt werden, für risikoreiche Geschäfte, von denen manche gar nicht wußten, was da überhaupt drin steckte. Es gab halt etwas mehr Zinsen und war mit einem schönen Ettikett einer Ratingagentur versehen. Schade, daß man häufig nicht erkennen konnte, daß ein Teil der Ratings von bezahlt wurde, der ein Interesse daran hatte, die Papiere am Markt unterzubringen.
Auch die inländische Aufsicht,d.h. die Aufsichtsräte, wußten nicht, mit welchen Risiko und welchem Hebel die ausländischen Töchter agierten.
Bei Anfragen an Banken zu z.B. SWAPs erhält man heute regelmäßig eine Risikobetrachtung (worst-case-scenario) geliefert - teilweise eben bis zum Totalausfall mit unendlicher Haftungssumme. Diese Information wurde den Aufsichtsräten nicht geliefert. Die scheinen sich nur über die positiven Erträge der ausländischen Tochtergesellschaften gefreut zu haben, ohne über die Geschäfte oder Risiken informiert gewesen zu sein.

Wird das Eigenkapital aber durch die Abschreibungen aus den Forderungen verbraucht, d.h. es entstehen Verluste, dann kann die Bank nicht mehr entsprechende Ausleihvolumen fahren. Viele Kennzahlen hängen an der Höhe des Eigenkapitals. Deswegen dürfte die VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) auch ordentlich ins schwitzen gekommen sein, als mit einem Schlag ein Paket von ca. 1 Mio Euro Anteile zurückgegeben wurde. Als Nebenbemerkung sei nur gesagt, daß diese Abhängigkeit (und damit vermutlicher Einflußnahme auf die Geschäftspolitik der Bank) im Genossenschaftswesen eigentlich nicht vorkommen darf. Regelmäßig wird deswegen auch eine Höchstgrenze der Beteiligung angewendet. Oder hatte man hier jemanden etwa Geld geliehen, um Anteile zu kaufen, um damit das Eigenkapital zu erhöhen? Bei der VR-Bank würde das nicht mehr groß wundern, wo ja doch mit allen Tricks gearbeitete wird, damit das Lügengebäude um den wahren Zustand und die jeweilige Rolle von Vorstand (alter wie neuer), Aufsichtsrat und insbesondere Bayrischer Genossenschaftsverband nicht publik wird.

Da trifft es sich dann gut, wenn man diese schlechten Papiere aus der Bilanz abgeben könnte. Etwas mißverständlich ist dann allerdings, daß man das erst tun sollte, wo es doch im Genossenschaftswesen diese "Bad Bank" doch schon im Hamm gibt. Dort ist allerdings nicht der Steuerzahler involviert, sondern der Sicherungsfond, d.h. alle Mitglieder aller Genossenschaften bluten für die Unfähigkeit einiger Banken.

Eine andere Möglichkeit, sein Eigenkapital zu schonen, ist die Bankgeschäfte eben nicht mehr selbst durchzuführen, sondern diese zu vermitteln. Dann erhält man schöne Provisionen und braucht sich nicht mit den Kunden herumzuschlagen. Der Ausbau der Provisionserträge ist ja erklärtes Ziel vieler Banken. Allerdings stimmt es schon traurig, daß der originäre Zweck der Genossenschaftsbanken vor Ort, die Mitglieder mit den Bankdienstleistungen und eben auch Krediten in geringerer Höhe zu versorgen, damit faktisch verloren geht. Und gerade mit der lokalen Verbundenheit wird bei den VR-Banken geworben. Diese verkaufen die Kunden dann aber häufig weiter an den tatsächlichen Darlehnsgebern, der eben dann nicht mehr vor Ort präsent ist.

Schön ist es auch, wenn man im Hintergrund nach Tafelsilber verscherbeln kann, um aus den Erträgen die Verluste aus z.B. Forderungsabschreibungen aufzufangen. Bei der VR-Bank hat man ja zuletzt schon nach dem Strohhalm gegriffen und einfach ein paar Filialen an eine andere (ebenfalls notleidende) VR-Bank verkauft. Der Kaufpreis kam dann eben aus dem Sicherungsfond der Genossenschaftbanken. Das merkt doch eh keiner, weil die Zahlen, wer wieviel in Anspruch genommen hat, ja nicht veröffentlicht werden. Das wäre ja auch rufschädigend für die betroffene Bank oder die dort u.U.mit Verbandsgnaden agierenden unfähigen Vorstände, wenn was herauskäme.

Ein Schlußsatz zum Eigenkapital noch.
Wer das Eigenkapital stellt, dem gehört damit anteilig die Bank! Je mehr staatliche Gelder, u.a. eben auch in Form von frischem Eigenkapital gegeben werden, desto mehr Banken werden durch den Einfluß des Kapitalgebers faktisch verstaatlicht. Die gute alte Regel: Wer bezahlt bestimmt! greift eben auch hier. Man denke nur an die Deckelung der Vorstandsbezüge. Ob man damit auch die besten, die man ja eigentlich in einer solchen Situation bräuchte, dazu bewegen kann für diese Bank zu arbeiten, wenn die Verdienstmöglichkeiten so stark unter dem sonstigen Niveau liegen?
Und, daß die Beamten des Finanzministeriums oder Politiker die besser Bänker sind wird wohl keiner behaupten wollen. Woher soll eigentlich der ganze Sachverstand zur Besetzung der Aufsichtsratsmandate kommen, wo es doch schon auf der Ebene der Genosschaftsbanken, die teilweise auch groß geworden sind, mit der Aufsicht hapert?

Bei der VR-Bank Marktredwitz jedenfalls hat der Aufsichtsrat komplett versagt und bleibt trotzdem mit der Begleitung des Genossenschaftsverbandes an seinem Amt kleben. Ein unbelastet Neuer, der sich in wirtschaftlichen Dingen auskennt, darf gerade bei der VR-Bank Marktredwitz, unter keinen Umständen gewählt werden. Denn sonst könnte das ganze Gebäude der Verschweiger und Vertuscher ja zu leicht zusammen brechen.Lieber will man die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aussitzen. Dann hat man noch ein paar Monate Ruhe und kassiert noch ein paar Tage länger seinen flotten Bezüge und darf noch etwas in seinem schicken Dienstwagen durch die Gegend und nach München fahren.

   

Nr. 4163

Verunsicherter Bürger

23. Januar 2009, 15:38 Uhr

Betreff: Kann mir mal jemand helfen?

Die Einlagen von Kunden stehen bei den Banken auf der Passivseite der Bilanz und werden, so erklärte mir jedenfalls mein Bänker, dazu verwendet, auf der Aktivseite Kredite auszugeben, Wertpapiere zu kaufen und dergleichen.

Diese Einlagen von Kunden bei den Banken, also die Spareinlagen, Festgelder, Sparbriefe etc. sind ja laut Aussage unserer Bundeskanzlerin vollinhaltlich durch die Bundesregierung garantiert.

Durch diese Garantie der Bundesregierung stehen die Banken aber nun nicht mehr in der Pflicht, den Kunden deren Einlagen wieder zurückzuzahlen, denn deren Rückzahlung garantiert ja die Bundesregierung.

Das heißt, den Banken steht bereits durch diese Garantie das Geld der Sparer und Anleger uneingeschränkt noch einmal in voller Höhe zur Verfügung. Und das ist nicht gerade wenig.

Wozu brauchen aber die Banken dann noch zusätzlich Geld vom Staat in Milliarden bis Billionenhöhe?

   

Nr. 4162

Kunde

23. Januar 2009, 13:31 Uhr

Betreff: bad bank

Gerne hätte ich auch etwas über die Sicherheit der Gelder bei der VR-Bank Fichtelgebirge gehört. Jetzt wo die DZ-Bank jeden Tag mit neuen Schreckensmeldung ankommt und die Volks-und Raiffeisenbank für diese Verluste Bürgschaften abgeben.Wer kann mir da noch garantieren, dass die Gelder bei den Genossen nicht auch noch futsch sind. Und ob diese die bekanntgegeben Zahlen schon das Ende der Fahnenstange sind ? Die Erfahrung lehrt uns doch, das am Anfang immer nur die Spitze des Eisbergs bekannt gemacht wird. Man Nehme nur die Hypo Real Estat, die WestLB, die BayernLB, Commerzbank, Deutsche Bank usw. Wie soll man glauben, dass die Genossesnchaftsbanken vor Ort nicht noch mehr bluten müssen. Es ist doch nicht das erstemal, dass die Zentralbank der Genossen unterstützt werden muss.
Wie soll denn eine derart kaputte Bank, wie die VR-Bank in Marktredwitz eine Bürgschaft abgeben, wo sie selbst schon seit mind. 2001 permanent an der Pleite entlang schrammt. Was ist denn eine solche Bürgschaft wert? Also wie soll die DZ-Bank gerettet werden, mit Bürgschaften, die das Papier nicht wert sind, auf denen sie stehen? Können es die Vorstände unserer VR-Bank überhaupt veranworten eine solche Bürgschaft auszustellen? In der desolaten Situation der Bank bräuchte man selbst die Hilfe anderer. Das es mit dem derzeitigen Vorstand immer mehr bergabwärts geht, ist nicht erst seit der Finanzkrise. Der Exprüfer hat doch die Bank noch tiefer hineingerissen, als es vorher der Fall war. Dem ist doch jedes Mittel recht, damit er auf seinen Vorstandssessel kleben kann. Ganz einfach weg mit diesen Leuten, denen es nur um ihre eigene Haut geht. Wer denkt an uns Kunden, wenn unser mühsam erspartes Geld weg ist.
Die Banken wollen eine "Bad Bank" von der Bundesregierung, wo sie alle ihre kaputten Kredite und Wertpapiere "entmüllen" können. Was aber ist mit den Anlagen der Privatleute, die verloren sind. Wo können die ihre - wie heißt es so schön - "toxischen" Wertpapiere abladen und dafür frisches Geld bekommen.
Dass dabei Altersvorsorgen und Notgroschen verloren gingen und die Armutsquote weiter ansteigen wird, schert niemanden. Aber die Banken, die dies alles ausgebrütet haben, werden vom Staat durch die Stützung noch belohnt.Wer ist denn eigentlich der Staat : das Volk und nicht die Banken.

   

Nr. 4161

S.

23. Januar 2009, 10:09 Uhr

Betreff: Vortrag von Heidel

War denn Vorstand Heidel in Wunsiedel und hat seinen Vortrag gehalten ?
War auch jemand vom Wundiedeler-Kreis dort und könnte berichten?
Konnte mir wegen Krankheit den Vortrag leider nicht anhören.

Bitte ein paar Auskünfte. :danke: :danke:

   

Nr. 4160

Genossenschaftler

22. Januar 2009, 17:06 Uhr

Betreff: Warum ist der Aufsichtsrat Peter Träger zurück getreten?

Man muss hier klar das Ziel definieren, es gilt die VR-Bank Fichtelgebirge von Johannes Herzog zu befreien, Punkt um. Die Probleme unserer Zeit sind nicht mit Diktaten von oben herab zu lösen. Die kleinen Zellen müssen wieder Ihre Stärke beweisen. Man darf sie nicht ihrer Möglichkeiten berauben. Johannes Herzog gehört zu den Altlasten. Was wir über die Vertuschungen erfahren, was wir über die verschiedenen Prozesse erfahren, die man alle vor den Mitgliedern verheimlichen wollte, angefangen anscheinend gegen die Inhaber der Flexfirmen, über den verlogenen Goldmärchenprozess, wo der Vorstand und die Prüfer weit mehr Schuld am Verlust bei der Bank haben dürften, als der Kunde, wahrscheinlich auch noch gegen R & Partner, der klammheimlich eingesellt worden sein dürfte. Nein mein Herr Herzog Sie waren an allen beteiligt und wie Sie sich über die sogenannte Vollständigkeitserklärung schriftlich von Vorstand und Aufsichtsrat geben haben lassen, dass Sie als Prüfer über jeden Prozess zu informieren sind, so unterschreiben Sie heute diese gegenüber Ihren früheren Prüferkameraden. Sie wussten vom Stichtagszinsprozess, wo Karl Krämer schon vor sieben Jahren erklärte das machen wir auch schon 17 Jahre, und keiner hat sich beschwert. Der Genossenschaftsverband und Sie als Musterprüfer mittendrin haben der VR-Bank also vor über 20 Jahren schon die unerlaubten Musterverträge zur Verfügung gestellt. Rudolf Heger und Kollege Pöhlmann haben damals unmöglich einen eigenen Vertrag entworfen. Man hat immer die Verträge des BRVG oder des DG-Verlages genommen. Sie sind die Schuldigen und die anderen nur die Anhängsel.

Verhindern Sie heute, dass die Aufsichtsräte gegen Sie den Antrag zur Amtsenthebung einbringen? Warum ist Peter Träger zurück getreten? Weil die Staatsanwaltschaft ihn in die Ermittlungen einbezogen hat? Hat Schulden bei der Bank und wo anders , die er nicht bedienen kann und wo Sie jetzt eingestehen müssten, dass ein Mitglied eines Bankorganes jetzt Kreditverluste bringt, wo man gar keinen Organkredit ausgewiesen hat? Oder können Sie Herrn Träger nicht mehr trauen, wenn jetzt nicht mehr zu verbergen wäre, dass man die untauglichen Flexscheiben an ALDI in der Kundenbilanz von damals drin gelassen hat? Dass das das Werk von Manfred Heger und Peter Träger gemeinsam gewesen sein könnte, wo der Kunde gar nicht mitmachen wollte? Bekommt Peter Träger die Schulden bei anderen Banken nicht weg, dass eine andere Bank gegen Ihren Aufsichtsrat vorgehen müsste? Sticht das Druckpotential gegen den Kreditausschussvorsitzenden im Aufsichtsrat nicht mehr? Warum tritt der Aufsichtsratsvorsitzende nicht zurück? Ist da die schwierige Kreditsituation im Wesentlichen viel anders gelagert? Wie frei in den Entscheidungen ist Aufsichtsrat Rudolf Limmer? Wie kommt der Kooperationspartner von R & P in den Aufsichtsrat? Was ist mit Reiner Loos, dem Leisetreter, von dem hört man gar nichts mehr?

Wer bleibt noch, müssen wir jeden einzelnen durchleuchten? Hat keiner den Mumm zum Befreiungsschlag? Änderung der Satzung im letzten Jahr, dass nicht mehr die Vertreter für die Abberufung eines Vorstandes zuständig sind, sondern die Aufsichtsräte. Also werdet tätig und stellt den Antrag zur Befreiung, dass die Genossenschaft aus der Umklammerung befreit wird. Sie wird nicht untergehen. Dazu hält der zweite Vorstand heute vor der Volkshochschule einen Vortrag. Die Luft muss befreit werden von der Dunstglocke des Verbandseinflusses und des Verbandsdruckes. Peter Träger scheint das erste Beispiel zu sein, wie der Aufsichtsrat im Sog der Vorstände und Prüfer hängt. Heute wird behauptet, der eine Aufsichtsrat hätte die Kundenbilanzen für Manfred Heger frisiert, der von anderen wirtschaftlichen Zahlen wusste, als sie dargestellt wurden, morgen wird behauptet, man wisse an wen die Maschinen der Boschwerkstatt in Wunsiedel verkauft wurden und wie die Verteilung der Erlöse gelaufen ist, oder es kommt über den Kauf des HOMA-Gebäudes eine andere Wahrheit heraus als die die man uns erzählt und jedes Mal geht das Ansehen der Bank ein weiteres Stück den Bach runter. Wir brauchen eine Lösung die einen Neuanfang ermöglicht, nebensächlich wie heute Uwe Heidel zittrig am Podium stehen wird.

   

Nr. 4159

Aus der Nähe

22. Januar 2009, 14:54 Uhr

Betreff: Herr Herzog warum gehen Sie den heute Abend nicht zur Volkshochschule?

Heut Abend scheint in Marktredwitz und in Wunsiedel die Chance der Mitglieder zu sein. Heut kann man eine offene Fragestunde halten. Es muss einem Angst und Bang sein um den früheren Sparkassler Uwe Heidel, wenn der was Falsches sagt, dann bekommt er morgen von Bruder Johannes aber was auf den Deckel. Warum geht Johannes Herzog nicht einfach mit? Der weiß doch viel besser Bescheid wie der kleine Uwe. Von allem und von jedem. Vorher haben ihm seine zehn Prüferlein alles gemeldet, was er selber nicht in der Hand hatte und als Gesamtprokurist und Vorstand waren Wolf und Krämer doch bloß noch Stafette. Nur Mut Johannes, frisches Hemd und Krawatte umgebunden und auf nach Wunsiedel. Nicht verstecken, Sie hätten beim Prozess Gold, Gold, Gold schon hin gehört, da haben Sie den Kugel-Wolf hin getrieben. Leider hat der Richter den Antrag zu den Prüferunterlagen nicht aufgenommen. Sie sollten heute Abend aber beide noch was zum Wechseln mit bringen - wegen den Tomaten, die angekündigt wurden, sind Sie doch so fair und nehmen Uwe Heidel die Hälfte davon ab. Oder sagen Sie ihm er soll ein zwei Meter von Ihnen weg gehen, damit wir den Hauptschuldigen ins Visier nehmen können.

   

Nr. 4158

Auch Mitglied

22. Januar 2009, 14:19 Uhr

Betreff: Ja Herr Herzog, geben Sie Herrn Heidel die Kurzbilanz mit

Wenn Sie auf dem Neujahrsempfang gesagt haben, Sie können mindestens eine Dividende zahlen, dann haben Sie den Abschluss ja schon grob gerechnet Herr Herzog. Geben Sie also Herrn Heidel heut Abend die Kurzbilanz mit, mindestens aber eine Folie, die er an die Wand projizieren kann. Wie viel Quantität ist wieder verloren gegangen, wie viel Quantität steckt jetzt bei der BAG Hamm, was noch am 31. Dezember 2007 in den Büchern der Bank gesteckt war? Wie hoch wird die Dividende sein. Wie viel Gewinn machen Sie?

Ach ja, ich hab auch noch eine Frage für den Herrn Heidel. In den letzten Wochen sind die Festgeldzinsen regelrecht eingebrochen. Der Berater hat keinen Spielraum mehr bei den Konditionen. Die Bankmargen seien so gering. Heißt dass, wir zahlen die Zeche mit den Verlusten bei der DZ-Bank auch noch dadurch, dass nicht die Volks- und Raiffeisenbanken keinen Spielraum mehr haben, sondern die Konditionen für Sie als Bank bei der Zentralbank so schlecht sind? Sagt Herr Heidel ehrlich, wir stützen unsere Zentralbank selber, bei den Sparkassen da übernimmt es die jeweilige Landesregierung, obwohl die Kapitaldecke der Sparkasse viel besser ist, wie wir am Beispiel Sparkasse Hof sehen? Sagt er ihr Geld ist bei uns zwar sicher, aber besser, weil ertragsreicher auf der Sparkassenseite angelegt?

   

Nr. 4157

Hannelore

22. Januar 2009, 13:52 Uhr

Betreff: Von welcher Schadenshöhe wussten Sie am 30.60.2005, Herr Limmer

Werter Herr Aufsichtsrat Limmer, was sagen Sie zu Eintrag Nr. 4363 und Eintrag Nr. 4373? Wer hat die Entlastung von Manfred Heger am 30.06.2005 beantragt? Warum wurde dieser Antrag nicht zum Protokoll genommen? Von wem wusste Vertreter Leutheusser von 2,6 Mio. € Schaden? Wussten Sie das auch Herr Limmer, wo her? Warum sind Sie heute Aufsichtsrat der Bank? Sie und Herr Schelter sind die Neuen der letzten Jahre. Wer hat Sie beide vorgeschlagen? Wo ist das protokolliert, im Vorstands- oder Aufsichtsratsprotokoll der Bank, im Vertreterversammlungsprotokoll ja nicht?

   

Nr. 4156

Intelligentes Mitglied

22. Januar 2009, 13:33 Uhr

Betreff: Herr Heidel sind Sie heute Abend gut vorbereitet?

Über den Eintrag Nr. 4369 bin ich auf den Audiobeitrag unseres Verbandspräsidenten gekommen. Hat Sie der Vorstandsvorsitzende der VR-Bank als Vertriebsvorstand zu dem Vortrag geschickt? Sie kommen heute zur Volkshochschule, nehmen Sie das bitte wörtlich. Nehmen Sie die Fragen ernst, die hier schon formuliert wurden und bereiten Sie Antworten dazu vor. Hier noch weitere, denn Sie wollen uns heute ja mit Sicherheit erzählen, dass der Sicherungsfonds die Anlagen bei den Volks- und Raiffeisenbanken garantieren. Sagen Sie uns also wer der Sicherungsfonds ist? Sagen Sie uns wie die Mittel verwendet werden, sonst müssen wir meinen Sie wären unvorbereitet gekommen? Stützen wir mit dem Sicherungsfonds neben den Guthaben der Kunden mit dem Institutsschutz nicht nur die Banken sondern auch die DZ-Bank und mit welchem Betrag in den letzten Jahren und in Versprechen der kommenden Zeit? Wie viel haben wir für die IKB hin geblättert? Herr Götzl tut fast so, als ob der Sicherungsfonds eine Gelddruckmaschine ist. Also werden Sie uns erzählen, dass da alle deutschen Genossenschaftsbanken einzahlen. Dann sagen Sie uns doch bitte, wie viel hat die VR-Bank in den Jahren 2006, 2007 und 2008 darin eingezahlt, ich glaube es wird da als Garantiefonds bezeichnet. Wer poltert, muss auch mit Zahlen kommen, zeigen Sie uns also die Entwicklung über Ihre Beiträge, besser unsere Beiträge, dazu. Sagen Sie uns mit welcher Belastung im Jahr 2009 dazu gerechnet wird, könnte ja sein, dass man der DZ-Bank oder vielen anderen Banken „Bilanzierungshilfen“ zugesteht, die eine Belastung in den nächsten Jahren mit sich bringt. Dazu können Sie ja sicher auch was sagen. Wenn Sie meinen können Sie ja auch Bilanzierungshilfen erklären und was die Banken von der Regierung da noch für Zugeständnisse bekommen haben.

Wenn Sie schon den Sicherungsfonds erklären wollen, dann erklären Sie den doch anhand der VR-Bank Marktredwitz, wir verstehen auch VR-Bank Fichtelgebirge. Übrigens gibt Ihnen Herr Herzog eine Kurzbilanz 2008 mit, die fehlt noch und Sie wollen doch heute glaubwürdig auftreten? Machen Sie sich bitte kundig, wenn wir zur Gewinn- und Verlustrechnung Fragen haben. Reden Sie bitte nicht über andere, reden Sie über sich, sonst können Sie zuhause bleiben. Erklären Sie doch bitte, wie der Lageberichtsvermerk vom letzten Jahr (= Link) mit dem Sicherungsfonds zu tun hat, was die BAG Hamm mit dem Sicherungsfonds zu tun hat. Sagen Sie doch in welcher Form der Sicherungsfonds beim Verkauf der Vogtlandfilialen und der Übertragung der Risikokredite beteiligt war. Sagen Sie ob Sie sich an vertragliches Stillschweigen halten dürfen, wenn die Vertreter es anders beschließen. Sagen Sie offen, wann Einzelwertberichtigungen nicht gebucht werden müssen. Erklären Sie die Differenz, den Unterschied aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) von Blankoanteile RG 3 und Wertberichtigungen. Erklären Sie uns, ob Sie § 34 GenG gelesen haben und was Sie von einem Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche halten und ob Sie dagegen in der Verjährungsfrist vorgehen würden?

Erklären Sie uns also bitte nicht wie sicher die Bankeinlagen sind und wie unsicher bei anderen Banken. Dafür braucht es keinen Vortrag bei der Volkshochschule. Bilden Sie uns weiter wie das undurchsichtige System funktioniert, in das wir wahrscheinlich mehr einzahlen als Sie uns Mitgliedern an Dividende gewähren. Ist das möglich, oder ist das vermessen? Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren die Öffentlichkeit ob die Bank noch einen Aufsichtsrat Träger hat, warum Horst Pausch vor viereinhalb Jahren nicht auf der Vertreterversammlung zurück getreten ist, sondern zwei Tage später, Sie können es heute Abend ungemein spannend machen. Wir, Ihre Zuhörer werden die Ohren spitzen und tun Sie bitte nicht so, als ob Sie nichts wüssten, das nehmen wir nicht mal Ihrem Kollegen ab.

   

Nr. 4155

Aus der Organisation

22. Januar 2009, 12:12 Uhr

Betreff: Ihr Geld ist sicher, oder die Verdummung der breiten Masse

Die DZ-Bank alleine konnte Ihre Verluste genauso wenig selber schultern wie irgendeine Landesbank es konnte. Eine Milliarde hat man der Öffentlichkeit als Verlust präsentiert. Den Rest, da darf man sich sicher sein, den hat der genossenschaftliche Verbund geschultert. Banken wie die VR-Bank Marktredwitz mit eingebunden. Schlechte Banken über die schlechtere Kategorie im Rating des Sicherungsfonds höher belastet als normal und über Sonderumlagen wieder ausgeglichen. Ihr Geld ist sicher? Es ist die größte Verdummung der breiten Masse. Jeder Euro, der über diesen Verlustausgleich an die Zentralbank geht, der irgendwo an eine andere Volks- oder Raiffeisenbank geht, stammt vom einzelnen Mitglied und vom Steuerzahler, entschieden und verwaltet in den Verbandsspitzen. Die Beteiligung an der DZ-Bank kann ja keine höhere Rendite für die Banken und damit die Mitglieder bringen, es ist ja keine Investition dahinter, es ist doch auch bloß Verlustausgleich. Werte Bankvorstände erklärt in Euren Versammlungen den Mitgliedern wie das zu rechtfertigen ist. Wenn Ihr solche Gelder raus gebt, dann schaut mal ob das mit den Satzungszwecken zu vereinbaren ist.

   

Nr. 4154

Genossenschaftler

22. Januar 2009, 11:55 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 4369, so gehen die Milliarden dahin

In dem Eintrag Nr. 4369 muss man den Artikel in Welt Online am 21.01.09 (= Link) schon genauer lesen. Der Verweis auf den Sicherungsfonds ist dabei von einer anderen Seite zu sehen. Wie legt der Sicherungsfonds ein Geld tatsächlich selber an? Ist die DZ-Bank-Gruppe mit den Geldern in den Lehmannpapieren und in Island und den weiteren Wertverlusten von 2,7 Milliarden € nicht mitten drin. Wie viele Vorstandsbesprechungen für die Banker landauf, landab hat es gegeben, wo man die über die knapp 4 Milliarden (!) Verluste ausschließlich bei der Zentralbank informierte, wie es aus dem Text des Artikels hervor geht, wie viel wurde von den Genossenschaftsbanken aufgrund der Beratung durch die DZ-Bank in den Wind geschossen. Wie viel erzählt man den Vertretern und Mitgliedern im Land, wie viel Geld nicht nur die DZ-Bank-Gruppe sondern die genossenschaftliche Bankengruppe im Gesamten zu verarbeiten hat? Welchen Maulkorb haben die Vorstände erhalten, wenn die Mitglieder und Vertreter in ihren General- und Vertreterversammlung fragen? Die Beteiligung an der DZ-Bank das war doch wieder der Anlass für Machtspiele im Hintergrund, die die Mitglieder gar nicht mitbekommen über die Beteiligungsgesellschaften in Bayern, wo Nüssel ein Aufsichtsratsvorsitzender ist. Haben die Mitglieder auch über Sicherungsfondsbeiträge an die Zentralbank zahlen müssen? Die IKB-Zuschüsse von 500 Millionen hat man den Mitgliedern doch auch verschwiegen, oder wie viel waren es denn? Ist das Genossenschaftswesen eine Basisdemokratie oder ein Diktat der Verbände? Wie wäre es, wenn ein Dr. h.c. Verbandspräsident mit der Wahrheit raus rückt und die Verschönerungstaktik ablegt?

   

Nr. 4153

Recherche

22. Januar 2009, 11:31 Uhr

Betreff: Ehrendokterwürde Dr. h.c.

Ehrendoktortitel Dr. h.c., hier dazu ein Link, die Abräumer: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-26505.html#backToArticle=517474. Bild Nr. 19. Dr. h.c. Stefan Götzl, verliehen von der Uni Passau? Zu welchem Preis bitte und von wem bezahlt? Von Herrn Dr. Götzl eine Spende, vom GVB, oder von der VR-Bank Passau für bevorzugte Prüfungsleistungen?

   

Nr. 4152

Wissender

22. Januar 2009, 11:17 Uhr

Betreff: Zu R & Partner

Eine Verhandlung mit R & Partner vor dem Landgericht Nürnberg muss im Sommer 2007 gewesen sein. Was hat man denn da verhandelt lieber Herr Herzog? Wollen Sie das den Vertretern nicht sagen, wenn man die Angelegenheit doch bei der Vertreterversammlung am 30. Juni 2005 angesprochen hatte? Will uns der Aufsichtsrat Rudolf Limmer etwas dazu sagen, der vorher schon Vertreter war? Wessen Vertreter war er denn? Hätte er sich am 30.06.2005 wegen eigener Interessenkonflikte der Stimme enthalten müssen? War er anwesend? Wahrscheinlich schon. Will uns Herr Herzog was zu Absprachen mit R & P sagen, oder müssen wir die Staatsanwaltschaft beauftragen, weil es nicht im Interesse der Bank gewesen sein könnte, sondern im eigenen Vertuschungsinteresse? Vertuschung der ganzen Schweinerein um den Flexkomplex bis hin zur möglichen Abfindung an Manfred Heger über diesen Kreditausfall der VR-Bank mit dem Busen- und Heimsaunafreund des dynamischen und marktoperativen Vorstandes? Vertuschung der eigenen Mitschuld wie bei dem Forderungsverzicht mit der Waldeslust?

   

Nr. 4151

Wilhelm

22. Januar 2009, 10:29 Uhr

Betreff: Ihr Geld ist bei uns sicher

Sicher ?

Seltsam ist es schon, da wird propagiert, dass beim Sicherungsfonds der Genossenschaftsbanken auch Institutsschutz gilt. Also alle Institute die dem Sicherungsfonds des BVR angeschlossen sind, sind vollumfänglich gesichert und werden bei Bedarf vom Sicherungsfonds des BVR aufgefangen.
In dem müssen Wahnsinnssummen vorhanden sein, denn schließlich werden ja sämtliche Institute jährlich erheblich für Beiträge zum Sicherungsfonds zur Kasse gebeten und das schon jahrzehntelang.

Nachdem auch die DZ-Bank diesem Verbund angehört stellt sich die Frage warum die DZ-Bank zur Bundesregierung rennt und nicht den Sicherungsfonds des BVR in Anspruch nimmt.

Erklären kann ich es mir nur damit, dass der BVR (als Verwalter des Sicherungsfonds und als treuer Verbundpartner) sein Vermögen bei der DZ-Bank oder sogar bei Lehmann selbst angelegt hat.

Dann ist es weg! Fort! Verloren! Verzockt.


Nur zur Erinnerung:
Satzung des Sicherungsfonds des BVR § 27: Ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung durch die Sicherungseinrichtung oder auf das Vermögen der Sicherungseinrichtung besteht nicht.

Es gibt ja schließlich einen Freibrief dazu, nämlich die Bundesregierung bzw. die Gesamtheit der Steuerzahler die einspringen (müssen) wenn "Not verursachende Banken" sich aus tiefgreifender Verantwortungslosigkeit heraus verzockt haben.

   

Nr. 4150

Susanne

22. Januar 2009, 10:00 Uhr

Betreff: Geht heute Abend zum Vortrag von Uwe Heidel - los

Zeigt heute Abend den Bankern der VR-Bank im Landratsamt, dass wir nicht mehr gewillt sind uns nur noch anlügen zu lassen. Zeigen wir dem Kollegen von Johannes Herzog, dass wir auf seine Lippen achten was er sagt. Schauen wir ob er diskussionsfähig und auskunftsbereit ist. Fragen wir ihn ob unser Geld bei der VR-Bank sicher ist oder ob ein Kredit bei der Bank alleine die größte Gefahr ist. Fragen wir ihn wie viel Geld beim Kunden kaputt ist, wenn die Bank 50 Millionen € oder 100 Millionen DM abschreibt. Er soll uns sagen welche Verkehrswerte, von den Gerichtsgutachtern erstellt, in Summe von der Bank in den letzten 10 Jahren vor die Amtsgerichte zur Versteigerung gebracht wurden und welche Erlöse erzielt wurden, das wäre eine hoch interessante Information. Dann können wir uns überlegen, ob wir unser Geld bei der Bank anlegen, oder auch noch das letzte abholen und warum Johannes Herzog erst als Vorstand nicht mehr mit der Darmstädter US-Fondsanlagegesellschaft arbeiten wollte. Fragen wir Herr Heidel ob die Bank Gelder über andere Konten zulässt, also interne Verrechnungskonten, oder ob man vermittelt bekommt, an wen man sich in Luxemburg oder in Liechtenstein direkt wenden muss?

   

Nr. 4149

L:

22. Januar 2009, 09:44 Uhr

Betreff: Prozess in Weiden

Karl K. schreibt in Eintrag Nr. 4367 ein bisschen wirr. Peter Träger hat das Gutachten vor dem Gericht in Weiden vorgelegt, als Frontmann? Und da soll eine total gefälscht Bilanz vorgelegt worden sein. Beißt sich da die Katze in den Schwanz? Die VR-Bank wollte doch den Th. verknacken, war das ein Strafprozess, wie bei K.N. oder war das ein Zivilprozess, wo es um Schadensersatz ging? Wenn man heute hört, dass es um verbotene Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Beklagtem geht, wer hat denn bei dem Prozess die Absprachen gemacht? Heger, Träger, Th. und Grothoff und Herzog? Absprachen, dass Th. nicht verknackt wird, weil mit dem Freispruch auch alle anderen ohne Beule wegkommen würden? Ein Prozess, den man am 30.06.2005 der Vertreterversammlung vorenthalten hat? Mit dem gleichen Hintergrund, wenn man 300 Seiten Überziehung pro Monat von Manfred Heger nicht verfolgen will, weil die Prüfer bis zu den Schultern hoch die Hände mit im Spiel hatten, oder Aufsichtsräte ja entgegen dem Genossenschaftsgesetz angeblich erst ab der Großkreditgrenze die Möglichkeit hatten zu prüfen? Aber um Schrott-Warenbestände oder unrealisierbare Forderungen gegen Aldi in Kundenbilanzen zu lassen, von dem eventuell viele wussten, dazu war man kompetent und anscheinend auch kompetent genug einen Richter hinters Licht zu führen. Ja lieber Johannes Herzog, Sie wissen alles. Wird ihr Anzug langsam eng? Wie kann man erfahren, wann der Prozess wirklich war? Weiß es jemand außer dem Ex-Prüfer genau?

   

Nr. 4148

Gehört und gesehen

22. Januar 2009, 00:54 Uhr

Betreff: So gehen die Milliarden dahin

DZ-Bank macht eine Milliarde Euro Minus schreibt die Welt Online am 21.01.09 (= Link) und es soll sogar Thema in den Spätnachrichten im ARD gewesen sein. Da erinnern wir uns doch an die Worte von Dr. hc. Stephan Götzl, die anderen sind die Pleitegeier und wir warten was Uwe Heidel heute bei der Volkshochschule im Landratsamt in Wunsiedel zum Thema „Ist Ihr Geld noch sicher“ zu sagen hat. Die DZ-Bank kommt ohne Kapitalspritze nicht aus. Insolvenz nur mit neuem Geld zu vermeiden, so heißt es in Wirklichkeit. Da ist selbst der Audiobeitrag des Verbandspräsidenten (= Link) auf der Internetseite der VR-Bank Fichtelgebirge wieder nur der Verdummung der Mitglieder und Kunden und der Verniedlichung der schlimmen Zustände zuzuschreiben.

   

Nr. 4147

Minnesänger

21. Januar 2009, 22:33 Uhr

Betreff: Une Catastrophe?

Mon dieu, wenn es zutreffen, was ich gehört abe, dann sein - wie sagt man - Kacke am Dampfen.

Banque douteuses

   

Nr. 4146

Karl K.

21. Januar 2009, 18:20 Uhr

Betreff: zu Eintrag 4361 , Flex

Die Bilanz wurde für ein Verfahren für das Gericht in Weiden total gefälscht, war da der TRäger sicherlich als Frontman dabei, der Richter G. von damals in Weiden ist heute der Chef am Gericht in TIR und hat manche komische Meinung, der hat damals das Gutachten von der Bank für Flex dem Richter vorgelegt, man hat aber nicht weiter hinterfragt.

War das die Lieferung von Flex an Aldi, die die Aldi-Leute schon am Vormittag um 11:00 des gleichen Tages wieder aus den Regalen genommen hat, weil es grosse Mängel an den Schleifscheiben gegeben hat. Da hazt man nur Unkosten produziert
Das sind nach Rücktransport nach Waldershof total wertlos, aber die Ganoven haben daraus auch noch einen Reibach gemacht, und wenn mann nur einen Richter anschmiert, bzw. dass sich der anschmieren lässt ??
Da bekommt der TRäger jetzt heisse Sohlen ??

   

Nr. 4145

Kreditmann

21. Januar 2009, 17:56 Uhr

Betreff: Zu Nordlicht, in Eintrag Nr. 4364

Ich lese mit großem Interesse dieses Gästebuch. Als Banker graut mir davor, was hier für Schweinereien geschildert werden. Absolut unverständlich ist für mich, dass eine Bank mit so einer Risikosituation, die sich ja laufend noch höher aufgeschaukelt hat, US-Immobilienfonds über eine Darmstädter Fondsgesellschaft vertreiben durfte. Da ist in meinen Augen etwas oberfaul. Hängen also die jetzt beschriebenen Bankbürgschaften und Garantien sogar ganz eng damit zusammen? Wo wird so mit internen Bankkonten so verfahren, wie es in Marktredwitz der Fall gewesen zu sein scheint? Das traut sich keiner unserer Gilde, außer man hat die Sicherheit der Prüfung, das nicht geprüft wird, oder besser nichts beanstandet wird.

Wenn nun Nordlicht schreibt, wie denn das mit einer Garantie oder Bankbürgschaft ablaufen soll, dann dürfte doch eine Avalkreditvertrag mit dem Kunden, für den man die Sicherheit als Bank gibt, nichts Fremdes sein. Aber viele Bankvorstände sind schon über nicht gebuchte Bankbürgschaften gestolpert. Weil kein Geldfluss ist, fällt es nicht auf, wenn man die Bankbürgschaft nicht bucht. Erst wenn man erkennen muss, dass die Bürgschaft fällig würde und der Kunde für den man sie gegeben hat nicht sicher wäre, dann muss man über die GuV die Rückstellung dafür einbuchen. Wenn man eine Bankbürgschaft im Ausland gibt, wäre die Vertuschungsmöglichkeit noch größer, wie soll das auffallen, wenn man den Schriftverkehr auch noch gezielt steuert. Wie war das mit den Schweinereien und wie war das was hier immer wieder geschrieben steht, dass wir die letzten noch lange nicht gesehen haben?

   

Nr. 4144

???

21. Januar 2009, 17:33 Uhr

Betreff: Bekommt der Rücktritt Pausch im Jahr 2004 eine neue Dimension?

Nach reiflicher Überlegung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link), so hieß es 2004 in unserer Zeitung. Nach reiflicher Überlegung zwei Tage nach der Vertreterversammlung vom 14. Oktober, also über die Presse und nicht über die Versammlung, wo er sich sogar noch persönlich vorstellte, weil man ihn angeblich noch nicht gut genug kannte. Nach reiflicher Überlegung, nach dem Horst Pausch zwei Monate vorher im Alleingang, oder an der Hand von Raimund Grothoff und Johannes Herzog, Manfred Heger ohne anwaltschaftliche Beratung mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgte. Ist Horst Pausch vielleicht mit einem großen Batzen in den Kreditverlusten der Bank vertreten gewesen?

Was soll die Frage mit den Unterlagen zu einer Bankbürgschaft im Ausland? Wenn das nicht aufgedeckt wurde, dann hat doch Manfred Heger die Unterlagen im Schreibtisch an Johannes Herzog weitergereicht. Wenn die Bank irgendwo die Sicherheiten stellt (in Amerkia?), dann kommt doch da weiter Post nach Marktredwitz mit einer Bürgenbenachrichtigung an die VR-Bank oder was anderes, was Johannes Herzog ebenfalls nicht durchbuchen ließe. Solche Gerüchte dürfen doch nicht in der Welt stehen bleiben. Oder hat Johannes Herzog die Schulden bezahlt, als Kreditabschreibungen verbucht und weiß von nichts mehr? Leidet er so früh schon an Amnesie? Aber ein Blick in die Abschreibungslisten der letzten Jahre müsste als Erinnerungsstütze absolut genügen, oder doch in den Schreibtisch?

   

Nr. 4143

Nordlicht

21. Januar 2009, 17:26 Uhr

Betreff: Unbelasteten Aufsichtsrat, Vertreter, Vorstand gibt es nicht

Es kann heute auf jeden Fall angenommen werden, daß alle Vorstände sowie die Aufsichtsratsmitglieder dieses Gästebuch kennen bzw. wissen, daß es das gibt. Somit kann sich auch schon seit langem keiner der Verantwortlichen mehr herausreden, er hätte von nichts gewußt.

Vielmehr ist davon auszugehen, daß unter der freundlichen Regie eines allmächtigen Genossenschaftsverbandes mit Wissen und Einbindung des Aufsichtsrats die Strippen gezogen wurden.

Was müssen der Vorstand Herr H. und der Verband nur für erdrückende Machtmittel in der Hand haben, daß er den Aufsichtsrat wie eine Marionette bedienen kann?

Schon die Auflösung des Vorstandsverhältnisses von Heger mit Zustimmung aller AR-Mitglieder war ein Skandal aller erster Güte. Aber die Hoffnung war ja immer - und selbiges werden die Verbandsvertreter dem Aufsichtsrat immer wieder versichert haben, weil es ja bisher immer so schön geklappt hat -, daß nie etwas raus kommen würde und mit der Zeit Gras über die Sache wachsen würde.

Auch mit der Vertreterversammlung hat man gespielt wie man wollte. Kritische Stimmen scheint es dort nicht zu geben, besonders wenn alle hungrig sind und das Essen wartet. Reinen Wein über den Zustand der Bank oder über die von ehemaligen Vorständen verursachten Schäden brauchte man denen nie einzuschenken, denn daß einer der Vertreter mal überraschend bei der Wahl zum Aufsichtsrat kandidiert und den Laden in Bewegung bringt, kann kaum erhofft werden.
Die geringe Beteiligung an den Vertreterversammlungen zeigt doch, daß offensichtlich einige Vertreter die Nase voll haben von dem ganzen und damit leider nicht ihre Verantwortung gegenüber den Mitgliedern mehr wahrnehmen.

Liebe Mitglieder, fragen Sie Ihre Vertreter doch mal, was sie im Zusammenhang mit der Bank getan haben bzw. warum sie nichts unternommen haben und schön ihren Mund gehalten haben oder nicht hingegangen sind und warum sie trotzdem das Amt behalten haben? - Alle können doch wohl nicht so abhängig vom wohlwollen des Vorstands (in Kreditsachen oder Überziehungen) sein?


Garantien, die eine Bank herausgelegt hat, dürften als Eventualverbindlichkeit im Jahresabschluß erwähnt werden. Bilanzierungsfähig wird das ganze erst, wenn die Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit der Inanspruchnahme droht oder eingetreten ist. Dann erscheint sowas als Rückstellung / Verbindlichkeit, wobei dann aber auch eine Forderung gegen den Garantieempfänger entsteht. Über die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank dürfte das ganze dann erst gehen, wenn die Forderung an den Kunden, dem die Garantie bereitgestellt wurde, ausfällt!!

Das dürfte ja eigentlich kaum passieren, denn bei der Abgabe einer Garantie sind doch sicherlich ähnliche Maßstäbe anzusetzen, wie bei einer Darlehnsherausgabe.

Aber, bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) weiß man ja nie?????

Daß der Ausfall seltener vorkommt (da die Dauer der Garantie u.U. auch nicht so lange läuft!), sieht man auch an den geringeren Zinsen, die für die Garantie zu zahlen sind. Mithin ist das Ausfallrisiko offensichtlich geringer, denn je höher das Risiko, desto höher die Zinsen (außer natürlich bei guten Freunden der VR-Bank!?!)

Garantien in der Schublade verschwinden zu lassen geht natürlich. Aber da eigentlich für die Garantie/das Aval Zinsen/Gebühren anfallen, kann der Vorgang nicht so einfach unter den Tisch fallen.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, daß diese Gebühr null Euro beträgt und damit erst in die Bücher geht, wenn die Garantie gezogen würde.
Dies alles wiederspräche allerdings jeglicher ordnungsgemäßen Buchführung, d.h. wäre ungesetzlich.

   

Nr. 4142

Uwe

21. Januar 2009, 17:08 Uhr

Betreff: Hat man am 30.06.2005 die Mitglieder schamlos belogen?

Was sind das bloß für Leute? Stimmt es, dass man mit Junior- und Senior-Th. im Jahr 2004 den gleichen Prozess wegen Kreditbetrug geführt hat wie 2007 mit K. N.? In der Abhandlung der Schadensbehandlung von Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) ist nichts davon zu sehen, man war nur froh, dass man in er Frankenpost im Juli 2005 (= Link) berichten konnte, ‚Keine Regressansprüche an Heger’. Ist es der Beweis, dass die Mitglieder vom Vorstand, vom Aufsichtsrat und von den Prüfern des Genossenschaftsverbandes schamlos angelogen wurden. War es eine schamlose Lüge von einem Schaden von 1,12 Mio. € zu berichten, wenn es 2,6 Mio. € (mindestens) waren. War es genauso schamlos, nicht darüber zu berichten, dass man Manfred Heger von den Ansprüchen befreite? Ist es eine schamlose Lüge von Johannes Herzog wenn er über die Frankenpost verbreiten ließ, dass er von den Krediten nichts wusste? Ist es heute eine schamlose Lüge, wenn man behauptet die Ansprüche gegen die alten Vorstände zu betreiben, wenn man auch heute wieder nichts dazu sagt? Ist Peter Träger zurückgetreten oder hat er sein Amt ruhen lassen oder nicht? Jede nicht beantwortete Frage bedeutet ja, es stimmt was man nun laut beredet. Wie lange will man diesen verl.... Exprüfer noch halten? Wie lange wollen wir noch die Mauer des Schweigens dulden? Wenn man 2004 den Kreditnehmer nicht verknacken konnte wie letztes Jahr K. N., warum wurde dann kein Verfahren wegen Untreue gegen Heger und Konsorten angestrengt, mit Marth und Dittrich aus Arzberg ist man doch auch nicht so zimperlich verfahren? Wenn es heute erwiesen wäre, dass Manfred Heger und Peter Träger eine abweichende Kundenbilanz bei der Bank zu der beim Finanzamt vorgelegten zu verantworten hätten, dass Dr. Nickl erkannt hätte und Johannes Herzog bis heute so tut, als ob er es nicht wüsste, wer gehört dann als nächstes auf die Anklagebank? Die alten Vorstände, zuoberst Manfred Heger aber auch die anderen, die die Überziehungslisten gegenzeichnete, ein oder mehrere Aufsichtsräte, die früheren Prüfer Raimund Grothoff und Johannes Herzog, der heutige Vorstandsvorsitzende?

Gibt die Bank endlich bekannt in welchen Angelegenheiten gegen frühere und aktuelle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ermittelt wird? Wie lange schaut das BaFin noch untätig zu?

   

Nr. 4141

Unbedarfter

21. Januar 2009, 16:39 Uhr

Betreff: Fragestellungen

Hallo Webmaster, ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.
Ich betreibe eine Firma und habe wirtschaftliche Probleme. Jetzt habe ich von einem guten Bekannten gehört, dass es bei ihm folgendermaßen abgelaufen ist:
Er ist mit dem Vorstand einer genossenschaftl. Bank befreundet oder war gar im Aufsichtsrat und da hat die Bank bei ihm einen Forderungsverzicht gemacht. Weil ihm das aber noch nicht aus der Patsche geholfen hat, hat die Bank ihm anschließend wieder einen neuen Kredit eingeräumt.Er hat mir auch die Unterlagen dazu kopiert.
Hallo Webmaster können Sie nicht ein gutes Wort bei dem Vorstand Johannes Herzog für mich einlegen, da Sie ja viele gemeinsame Interessenlagen haben.
Ich würde Ihnen gerne die Unterlagen meines Bekannten aushändigen, damit Sie Herrn Herzog besser überzeugen können. Eigentlich müsste das schon funktionieren, da doch bei den genossenschaftlichen Bank das Gleichheitsprinzip herrscht. Oder sind bei der VR-Bank Marktredwitz manche doch gleicher als andere?
Noch eine Frage: Ist der Horst Pausch immer noch im Aufsichtsrat?
Entschuldigung noch eine Frage;Wenn z.B. eine inländische Bank für eine Firma im Ausland eine Bürgschaft abgibt, muss die Bank die Bürgschaft im Jahresabschluss berücksichtigen oder ist es möglich, dass der Vorstand die Unterlagen in seiner Schreibtischschublade aufbewahrt.

Vielen Dank ím voraus für die Aufklärung in diesem Gästebuch.

   

Nr. 4140

Geschichtenleser

21. Januar 2009, 15:44 Uhr

Betreff: Die Lawine rollt

Das Leben schreibt die verrücktesten Dinge selbst. Hat nicht der Staatsanwalt die Erkenntnis, dass die Busenfreunde Heger und sein Bilanzfrisör bei dem Prozess 2004 gegen den Flex-Flex- es mit der Wahrheit so genau genommen haben? Gab es denn für die Bank speziell noch eine Bilanz mit anderen Lagerbeständen? Was wird denn der Freund T. dazu sagen, wenn das Verfahren vom Staatsanwalt wieder aufgerollt wird. Sitzen da die Mitwisser gleich mit auf der Anklagebank.Aber der damalige Superprüfer des GVB hat doch sicher alles im Blickfeld. Bei weiterem Klärungsbedarf, Fragen an den J. Herzog, der sein grosses Schutzschild über die Aufsichtsräte hält. Da bleibt ihm bloss zu wünschen, dass ihn sein eigenes Schutzschild nicht erdrückt.Denn dann ist es vorbei mit dem Glanz der Sonne, der von ihm gegründeten "SUN".
Aber für die Bank ist das alles nicht so schlimm, da eine Schadensersatzklage gegen die R + Partner angestrebt wird, wegen der Versäumnisse bei der Flex'schen Insolvenzsache in Slowenien. Da sollen R + Partner Fristen versäumt haben. Aber der J. Herzog wirds schon richten, der wird bestimmt die Klage ganz konsequent vorantreiben - oder wohl doch nicht, wo der neue Aufsichtsrat Limmer mit R+Partner kooperiert. Bei den bekannten komunikativen Fähigkeiten von J. Herzog werden wir bald über den Fortgang der Schadensersatzklage hören!!??,
Der J. Herzog ist ja als ganz schlauer bekannt. Deshalb weiß er doch um die ganzen Vorgänge in der VR-Bank. Da ist ihm sicher bekannt, dass der Kredit von P. Träger ein Organkredit ist. Aber da sitzt er wieder mal in der Klemme. diesen Missstand hätte er doch als Prüfer schon aufdecken müssen. Wenn er es jetzt macht, fragt sich doch jeder, warum hat er dies nicht schon als Prüferling gemacht. Hätte er es früher gemacht, wäre die ganze Blase damals schon geplatzt. Da ist auch noch zu hinterfragen, bei wievielen anderen Kreditnehmern der Bank P. T. die Bilanzen frisiert hat.?, um dann als Kreditausschussvorsitzender positiv über die Kredite zu entscheiden. Interessenskollision - Fehlanzeige! Aber das habe ich einen Tipp für den J. Herzog. Dem es immer wieder schwerfällt, die Bankbilanz der VR-Bank in Aktiva und Passiva auszugleichen. Da könnte P.Träger als anerkannter Bilanzspezalist seine umfangreichen Erfahrungen mit einbringen.. Da wird es doch ein Leichtes sein, den Positionen,bei denen es die Bilanz nicht mehr hergibt, einen neuen Look zu verpassen.
Schade, dass es überhaupt nicht in die selbstdarstellerischen Fähigkeiten von J. Herzog passt, auch darüber zu berichten, ob gegen ihn ermittelt wird. Er hat doch verkündet, dass er zurücktritt, wenn gegen ihn ermittelt wird. Da er (noch) nicht zurückgetreten ist, kann er doch auch verkünden, dass gegen ihn nicht ermittelt wird. Oder nimmt er es mit der Wahrheit mal wieder nicht so genau?
Unabhängig davon, müsste er bei seiner Bauernschläue schon längst erkannt haben, dass die ganz Chose bei der VR-Bank Fichtelgebirge schon längst aufgeflogen ist. Seine Anwesenheit kann zur Schadensbegrenzung nichts mehr beitragen. Denn die Sonne bringt es so oder so an den Tag. Durch seinen Abgang würde die Bank doch wieder in ruhiges Fahrwasser gleiten können. Wenn dort Vorstände beschäftigt sind, die unbelastet an die Aufgaben herangehen können.
Die Lawine kann auch kein Johannes Herzog und auch kein GVB mehr aufhalten.
Zu gross sind die Lasten der Vergangenheit.

   

Nr. 4139

Gesehen

20. Januar 2009, 16:57 Uhr

Betreff: Notleidende Banken, das Unwort des Jahres

Notleidende Bank ist das Unwort des Jahres hat eine Jury aus Sprachwissenschaftlern und Journalisten entschieden. Das Sieger-Wort sei besonders hinterhältig, weil es Ursache und Wirkung verdrehe. Die Ursache unserer heutigen Krise steckt im Verhalten der Banken. Wie weit vorne war denn die Bezeichnung Bad Bank, die vom Staat, von den Bürgern zu tragende Bank, die die faulen Wertpapiere der Banken übernehmen sollte? Kommt mit der Wahl zum Unwort des Jahres die feste Meinung der breiten Masse heraus, dass kranke Banken eine kranke Wirtschaft machen, das sieht man mit aller Macht. Wer hat den von einer kranken Bank "gemachten" notleidenden Kreditnehmer bei der Volksbank Lauenburg geholfen, die BAG Hamm, die sie zu 90 % übernommen hat oder bei der VR-Bank Marktredwitz, die sich in den nackten Zahlen der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) verbergen?

Hilft Herr Herzog, der auf dem Link mit zukünftiger Ausrichtung mit enthalten ist, der die Summe lückenlos festgestellt hat als Prüfer und der sie als Vorstand als unerwünschte Quantität Jahr für Jahr ausgemistet hat aus den Bilanzen, die er als Vorstand weiter führte? Einzelwertberichtigungen, die bei der "notleidenden Bank" VR-Bank Marktredwitz laut den Lageberichten (= Link) nicht mehr in die Bücher passten, aber die risikobehafteten Kreditengagements nebenzu weiter (erheblich) angewachsen sind, bei der heute das Geld sicher ist und die Kunden froh sein dürfen, dass sie nicht mal die gesetzlich geforderten Zinsen für ihre Sparverträge bekommen? Warum nicht die Bezeichnung Bad Banker, wenn wir heute jemand an der Spitze der VR-Bank haben, der die Mitschuld an diesen Zuständen rigoros von sich weist und so tut als wüsste er von den notleidenden Krediten nichts, die er selber aufgelistet hat.

Nach dem was man aber jetzt ließt, dass der wohl einflussreichste Aufsichtsrat der letzten Jahre zurücktreten musste, weil er selber zu sehr verstrickt war, weil er vielleicht selber überschuldet ist, weil die Mandantschaft wieder zum Existenzrisiko für die Genossenschaftsbank wird, wer weiß es, da werden wir wohl bald andere Not leidende sehen. Vielleicht weitere Aufsichtsräte, vielleicht alte Vorstände vor Gericht, wer weiß in welcher Begleitung, vielleicht neue Vorstände, die wegen akuter Bauchschmerzen Not leiden und vielleicht auch ein paar Leute beim Genossenschaftsverband Bayern. Letzteres kann nur hilfreich sein, sich endlich nur noch um das zu kümmern, was Aufgabe ist und nicht mehr.

   

Nr. 4138

Karl K.

20. Januar 2009, 16:36 Uhr

Betreff: Ist Ihr Geld bei dieser Bank überhaupt noch sicher?

Lieber Leser dieses Gästebuches,
ich habe die vorhergehenden Seiten mit einem Entsetzen aufmerksam gelesen. Vor allem der Beitrag des Nordlichts hat mich sehr beindruckt.
Deshalb mein Vorschlag für den kommenden Donnerstag, verteilt doch vor der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel eine Informationsbroschüre, mit den Fehlern, bzw. Machenschaften dieser Bank.
Der Informationsabend durch den Vorstand der VR-Bank wird dadurch mit Sicherheit bereichert!
Grüße an Alle Karl.

   

Nr. 4137

L.

20. Januar 2009, 13:43 Uhr

Betreff: Herr Herzog hat das Ruder nicht mehr in der Hand

Peter Träger ist zurück getreten, Herr Herzog gibt es nicht bekannt, aber im Wunsiedeler Kreis wird es verkündet. Gibt es Leute, die mit der Informationspolitik Herzog überhaupt nicht einverstanden sind? Erfahren wir die Wahrheiten über die schärfsten Kritiker der Bankleitung? Herr Herzog hat das Ruder nicht mehr in der Hand. Will er es zurück erobern, dann geht das nur noch nach Stasivorbild und sogenannten IM's. Wie der GVB und seine Prüfer denunzieren, das können wir hier in der Rubrik "die Arbeit des Genossenschaftsverbandes" auch nachlesen. Und so kann das wieder eine Retourekutsche für den ehemaligen Mitwirkenden dieses Systems sein. Es scheint die Beine des Stuhls von Herrn Herzog sind bereits angesägt. Wer ist Freund und wer ist Feind? Manchmal sind die besten Freunde bestgeeignet für die größten Feinde.

   

Nr. 4136

Genossenschaftler

20. Januar 2009, 13:31 Uhr

Betreff: Armselig, wie sich der Vorstand an sein Amt hängt

Keine Schuld an der Misere zu haben, das stellt sich anderst dar. Wer alles totschweigt, der hat etwas zu verbergen. Wenn jetzt tatsächlich der Kreditausschussvorsitzende des Aufsichtsrates aus heiterem Himmel zurück getreten ist, dann stinkt es gewaltig in den Räumen der VR-Bank Fichtelgebirge. Heißt es auch bei ihm wie dazumal bei Vorstand Krämer, dass man nun im Nachhinein Feststellungen getroffen hat und dass man nun zur Überzeugung gekommen ist mit ihm nicht mehr weiterarbeiten zu können? Sind es Auswirkungen der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen, muss man den schlimmsten Enthüllungen daraus vorbeugen? Gesundheitliche Gründe des Aufsichtsrates vorzuschieben ist genauso wie Johannes Herzog bei Karl Krämer gegenüber der Frankenpost den Abgang mit der Verjüngung des Vorstandes erklären wollte. Sind Parallelen zum Rücktritt Pausch, zwei Tage nach der Vertreterversammlung im Jahr 2004 erlaubt? Ist aber mit dem Aufsichtsrat vielleicht eine wesentliche Stütze des Exprüfers als Vorstand weg gebrochen? Ist nun wieder der Genossenschaftsverband an jeder Aufsichtsratssitzung beteiligt nur um nicht selber in die Schusslinie geraten zu können? Dieser Vorstand schadet dem Ansehen seines Amtes in ungeheurem Maße. Wann wird der Genossenschaftsverband Bayern vom BaFin wegen Interessenskonflikten von der Prüfung abgezogen?

   

Nr. 4135

Hannelore

20. Januar 2009, 12:59 Uhr

Betreff: Ein Aufsichtsratsmitglied zurück getreten?

Was wird hier geschrieben, ein Mitglied des Aufsichtsrates der VR-Bank Fichtelgebirge ist zurück getreten? Warum wird die Öffentlichkeit nicht darüber informiert. Der Vorsitzende des Kreditausschusses, also Steuerberater Peter Träger? Der Steuerberater im Flexkreditfall, der mit Sicherheit genauso wie Manfred Heger von den im Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) angesprochenen wesentlich schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen wissen musste, der Steuerberater der gegen seinen eigenen Klienten bei den Wertstellungsmanipulationen durch die Bank aussagen wollte? Sind heutige Großklienten von ihm in Schwierigkeiten? Wann ist der nächste Aufsichtsrat dran? Ist es Walter Lehner, der kurzzeitig mal in Marbella weilte? Ist es Rainer Loos, der zuerst von der RV-Bank Marktredwitz-Selb weg ging und über die Fusion mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb plötzlich im Aufsichtsrat der Bank landete? Ist es gar der Vorsitzende Werner Schelter, wo man sich fragt welchem Herren er dienen muss, seinem Arbeitgeber oder der Bank oder in welcher Abhängigkeitszwickmühle er steckt? Fallen die Bauernbuben jetzt reihenweise um bevor der König Johannes Herzog Schach matt gesetzt wird? Hat sich der Staatsanwalt an die Fersen des zurückgetretenen Aufsichtsrates geheftet? Wo ist Aufklärung bevor die Gerüchteküche überbrodelt? Herr Heidel mieten Sie besser für den kommenden Donnerstag einen großen Saal, vielleicht kommen auch Presseleute und hören Ihren Vortrag an, vielleicht kommen viele weitere interessierte Leute wie Sie eher auf die Fragen Ihrer "Zuhörer" eingehen und zwar nicht zur Hypo Real-Estate, oder zur Commerzbank oder zur Deutschen Bank, oder zu irgend einer Landesbank, sondern wie Sie die Fragen zur VR-Bank Fichtelgebirge beantworten. Ihre einzige Sicherheit des Geldes bei der VR-Bank kann nicht mit der Leistung der Geschäftsleitung in Verbindung gebracht werden, die Sicherheit liegt nur noch im Sicherungsfonds und in Verträgen die den Mitgliedern unter Stillschweigen vorenthalten werden. "Vertrauen in Ihrer Nähe", wie es Kollege Herzog vor zweieinhalb Jahren verkündete?

   

Nr. 4134

Nordlicht

20. Januar 2009, 12:56 Uhr

Betreff: Ist Ihr Geld noch sicher?

Mit Interesse ist zu verfolgen, daß der Vorstand der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) sich übermorgen für diesen Vortrag aus seiner Deckung wagt und sich in eine Veranstaltung mit ungewissem Verlauf begibt.

Wenn der Ablauf so ist, daß es nicht nur eine Frontalinformation (von oben herab) ist, sondern auch anschließende Fragen oder eine Diskussion kommen, was bei der für Laien komplexen Fragestellung sicherlich angebracht wäre, dann kann es für den Vorstand eigentlich nur böse enden.

Denn
- entweder weicht er allen Fragen zu den Vorgängen bei der VR-Bank und der dort auch ohne die Finanzkrise erfolgten Wertvernichtung der Mitglieder aus - z.B. die Abzocke bei der Wertstellungspraxis oder dem Bonus-Sparen oder, oder, oder,...und bestätigt damit das schwache Bild, das er bisher abgeben hat,

- oder es erfolgt der unwahrscheinliche Fall, daß der Vorstand Farbe bekennt und die für die Mehrheit im Publikum erschreckende Wahrheit offenbart.

- oder es wird in bislang geübter Praxis alles als unbegründet kurz abgestritten, die Fragesteller als Querulanten diskreditiert und zu erfreulicheren Tagungsordnungspunkten übergegangen

- oder...

Alles kann aus heutiger Sicht dem Vorstand nur zum Nachteil - und weiteren Vertrauensverlust gegenüber der VR-Bank - gereichen.

Es ist deswegen leider damit zu rechnen, daß der Vortrag aus plötzlichen terminlichen Gründen abgesagt werden muß bzw. jemand von der unbelasteten Sparkasse die Chance ergreift, vor einem sicherlich interessierten Publikum für die Sparkasse zu werben.

Die Wahrscheinlichkeit der Absage dürfte insbesondere hoch sein, wenn sich für diese Veranstaltung auch noch Vertreter der Presse ansagen würden. Denn das Licht der Öffentlicheit scheut der Vorstand ja ansonsten wie der Teufel das Weihwasser.

Und die Herren Vorstände, die hier mitlesen, sei schon mal auf eine kritische Grundstimmung bei der Veranstaltung hingewiesen, wo sicherlich einige durch die Machenschaften der Bank Geschädigte im Publikum sein werden, die sich nicht mehr einseifen lassen, daß die Genossenschaft doch so eine tolle Veranstaltung ist, weil doch die Mitglieder mitbestimmen könnten, eine Dividende bekämen und die Genossenschaft doch der Region verbunden sei und Verantwortung übernehmen würde....So eine Gelegenheit vor Publikum (und Presse) werden sich die Geschädigten nicht entgehen lassen!

All dieses BlaBla des Vorstands, der Werbung und insbesondere des Genossenschaftsverbands ist doch längst widerlegt bei dieser VR-Bank durch das Gästebuch. Nicht umsonst sind hier über 4.300 Einträge erfolgt!

Das Vertrauen ist doch die Basis des Geschäfts der Bank. Aber wie soll das entstehen, wenn sich der Vorstand - ohne Begründung - nicht an seine gegeben Zusagen hält, z.B. die Veröffentlichung der Kurzbilanz? Auch eine Aufklärung über die wahren Abläufe in der Bank (.z.B. Stand des Regressverfahrens gegenüber Altvorständen oder ist das bereits eingestellt worden?) täte dringend not, ist aber bis heute nie erfolgt.

Sollte in der Presse nichts dazu erscheinen, sollte man über Leserbriefe entsprechend über die Veranstaltung und das Auftreten des Vorstands berichten und natürlich auch in diesem Gästebuch.

   

Nr. 4133

Oliver

20. Januar 2009, 11:45 Uhr

Betreff: Ist ihr Geld noch sicher?

Liebe Leser dieses Gästebuches,
man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, die VR-Bank Fichtelgebirge/Marktredwitz hält am kommenden Donnerstag bei der VHS, mit dem markanten Thema "Wie sicher ist ihr Geld" einen Vortrag in Wunsiedel. Das ist schon fast eine Verhöhnung der Kunden, wenn man berücksichtigt, dass die Wertstellungspraxis (Giro- und Kontokorrentkonten) um über 60 % der Buchungen zum Nachteil der Kunden abgerechnet wurden. Dies wurde ja durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen festgestellt. Des weiteren wurden die Sollzinsanpassungen nach unten wiederum nicht weiter gegeben. Außerdem wurden ungesetzliche Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt. Auch die Darlehen (Stichtagverzinsung) wurden, wie das Landgericht feststellte, zum Nachteil der Kunden falsch abgerechnet. Sogar die Sparer wurden von dieser Bank nicht geschont. So wurden Kunden mit langfristigen Prämiensparen, mit Bonus, von dieser Bank gelöffelt (festgestellt durch die Verbraucherzentrale, sh. hierzu vorhergehende Einträge im Gästebuch). Eigentlich sollte das Thema nicht heißen "Wie sicher ist ihr Geld?" sondern "Ist ihr Geld sicher bei der VR-Bank Fichtelgebirge?" Bei dieser Bank wundert einem nichts mehr.
Frage an den Webmaster: Ist es richtig, was man so hört, dass kürzlich ein Aufsichtsratsmitglied (Vorsitzender des Kreditausschusses) zurückgetreten ist? Wenn ja, war er auch mit verstrickt in diesen Sumpf? Erstaunlich ist, dass der jetzige Vorstand Herzog seine Mitglieder nicht darüber informiert. Er schaltet und waltet, als wenn es seine eigene Bank wäre, wie bereits zu Hegerszeiten. Vielleicht informiert er aber auch deshalb nicht, weil man sonst fragen könnte, ob er die Missstände, die vielleicht auch letztendlich zum Rücktritt des Aufsichtsrates geführt hat, nicht zum großen Teil selbst mit zu verantworten hat. Und zwar aus seiner Vergangenheit heraus, als Prüfer der VR-Bank Fichtelgebirge. Wenn dem so ist, dann ist klar, warum er vertuscht wo er nur kann. Geht es doch letztendlich um seine Verantwortung, zunächst als Prüfer und damit als Intimkenner der Verhältnisse sowie später als Vorstand, der die Geschicke der Bank bestimmt. Mag jeder für sich selbst diese Frage beantworten, ich bin sicher, dass in nicht allzu langer Zukunft die Wahrheit zu Tage gefördert wird, denn seit längerer Zeit bereits ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Bank und vielleicht auch bereits gegen Herrn Herzog und auch davon hat der Vorstand die Mitglieder weder in Kenntnis gesetzt noch auf dem Laufenden gehalten. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 4132

Uwe

19. Januar 2009, 17:02 Uhr

Betreff: Viele Aufsichtsratssitzungen

Könnte es sein, dass zur Zeit die Schlagzahlen der Aufsichtsratssitzungen noch höher sind, als im Jahr 2006, wo es bis Mitte November fast wöchentlich eine geben musste, wenn man die Urlaubszeiten raus nimmt? Muss man überlegen wie man sich mit sich selber beschäftigt und wie man den Exprüfer und Vorstand dazu bringt Farbe zu bekennen? Bitte keine Dienstaufhebungsverträge mehr unter Verzicht der bekannten und nicht bekannten Ansprüche? Nicht die Akten von Manfred Heger und Karl Krämer zum Abschreiben daneben legen. Bitte nicht den jetzigen Prüfungsteamleiter mitwirken lassen. Einfach die neue Satzung anwenden, wobei man die Vertreterversammlung jetzt gar nicht mehr braucht, wie früher den § 40 Genossenschaftsgesetz, Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern (= Link), die wollte doch der Neue auch. Wenn im letzten Eintrag von Geschichte des Genossenschaftswesens geschrieben wurde, dann kann man nur hoffen, dass die Geschichte in der Zeitphase für Johannes Herzog als kurz zu bezeichnen ist. Mit dem was an Inhalt über ihn zu berichten sein wird, da übertrifft er leider viele.

   

Nr. 4131

Oliver

19. Januar 2009, 16:54 Uhr

Betreff: VR Bank

So, nun hat unsere VR Bank ja in der Vergangenheit alles getan um ihre Kunden über den Tisch zu ziehen. Wertstellungen zu über 60 % falsch d. h. zu ihren Gunsten gebucht und die Kunden somit um viel Geld gebracht, Darlehen falsch abgerechnet,( zum Nachteil der Kunden versteht sich) und jetzt auch Sparer mit Bonus plus geprellt, alles gerichtlich festgestellt.
Da traut sich dann der Vorstand dieser Bank tatsächlich in der Volkshochschule einen Vortrag zu halten " wie sicher ist Ihr Geld" !
Was will der denn sagen, will er die Zuhörer warnen, ja nicht das Ersparte bei der VR Bank anzulegen?
Herr Heidel, ich freue mich schon auf diesen Vortrag, denn ich habe da ein par ganz interessante Fragen, die ich Ihnen hoffentlich stellen darf.
Viele Grüße, Oliver

   

Nr. 4130

Geschichtenleser

19. Januar 2009, 09:27 Uhr

Betreff: Späte Reue

Mit grosser Verwunderung habe ich den Beitrag 4348 gelesen: "Ist Ihr Geld noch sicher"? Welche Fragestellung, wenn zu diesem Thema der Vorstand der VR-Bank Marktredwitz/Fichtelgebirge referiert. Ausgerechnet die Bank, die Geldvernichtung der Kunden als Geschäftsmodell betrieben hat und betreibt. Da bleibt die Überlegung, hält man den Vortrag, weil man selber weiß, dass das Geld in dieser Bank nicht mehr sicher ist und als Wink mit dem Zaunpfahl den Kunden mitteilen will, dass es bereits 5 nach zwölf ist. Oder denkt man die "blöden" Kunden haben es bis jetzt noch immer nicht geschnallt, wie sie ausgeplündert wurden.Oder ist es die späte Reue und der Uwe Heidel kündigt an, dass alle Geschädigten der VR-Bank an diesem Abend einen Scheck erhalten, wo jeglicher Schaden, den die Bank den Kunden verursacht hat, ersetzt wird.
Warum ist der grosse Vorsitzende nicht dabei. Nach unbestätigten Berichten soll der Johannes - bauernschlau wie er ist - zum Uwe gesagt haben: Übernimm du mal den Vortrag, vielleicht glauben dir die Leut' noch was, weil wenn ich was sage, dann nehmen die immer das Gegenteil an, dabei hab' ich die Leut' erst fünfmal- na sagen wir zehnmal belogen. Der Uwe darauf: Das mit den belogen stimmt schon. Aber nur zehnmal?? Aber den Job bei der VHS übernehm ich schon, weil ich hab doch bisher auch alles gemacht was du gewollt hast. Denn du stammst doch von einen gottähnlichem Gebilde - dem GVB - ab. Johannes: Das ist richtig, denn alles was wir - ich und der GVB - machen ist richtig. Das denken kannst du ruhig mir überlassen. Und wenn dir bei dem Vortrag faule Tomaten und Orangen und stinkige Eier an den Kopf geworfen werden, dann nimm das demütig hin, denn du wirst als Märtyrer in die Genossenschaftsgeschichte eingehen. Wenn du nicht in die Geschichte eingehen wirst, dann ist das auch nicht weiter schlimm, denn wir haben schon viele Menschen verheizt.
Also werte Zuhörer, dann halten sie mal ihren Obsttag und entsorgen sie auf elegante Weise ihr schlechtgewordenes Obst. Die Kosten für die Aufräumarbeiten übernimmt unser guter Johannes aus seiner Privatschatulle,

   

Nr. 4129

Beobachter

18. Januar 2009, 20:08 Uhr

Betreff: 1000 Milliarden € € € Risiiken ! !! eine Billion ? ??

Den deutschen Banken droht in der Finanzkrise eine zweite große Welle von Milliarden-Verlusten. Der "Spiegel" berichtet unter Berufung auf eine Analyse von Bundesbank und Finanzaufsicht BaFin, dass die Banken "toxische Wertpapiere" im Volumen von knapp unter 300 Milliarden Euro in ihren Büchern hätten. Davon sei erst rund ein Viertel abgeschrieben worden, der Rest stehe noch immer mit mittlerweile "illusorischen Werten" in den Büchern. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will den Instituten aber nicht mit einer staatlichen "Bad Bank" aus der Patsche Bei dem vom "Spiegel" zitierten Papier handelt es sich um eine Umfrage von Bundesbank und BaFin unter zwanzig großen Kreditinstituten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Darunter seien alle deutschen Großbanken Landes und Genossenschaftsbanken Ein Ministeriumssprecher bestätigte inzwischen die Existenz einer solchen Umfrage, äußerte sich aber nicht zu konkreten Zahlen.

Risiken in Höhe von 1000 Milliarden Euro?
Regierungsexperten rechnen dem Bericht zufolge mit einem erheblichen Wertberichtigungsbedarf, der zu weiteren hohen Verlusten bei den Banken führen dürfte. Laut "Spiegel" geht das Finanzministerium selbst davon aus, dass der gesamte deutsche Bankensektor Risikopapiere mit einer Summe von bis zu einer Billion Euro in den Büchern führt. Auch diese Zahl bestätigte der Sprecher nicht.
Unter dem Rettungsschirm wird es eng
Der erhebliche neuerliche Wertberichtigungsbedarf bedeutet laut "Spiegel", dass bald noch mehr Institute auf staatliche Kapitalspritzen angewiesen sein werden. Erst kürzlich hatte sich die Commerzbank unter den Schutzschirm begeben, der Bund hält nun eine Sperrminorität an dem Institut. Auch die Landesbank LBBW hat weiteren Kapitalbedarf angekündigt. Zudem wird in der Branche über weitere Hilfen für den angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate spekuliert. Erst Mitte voriger Woche hatte die Deutsche Bank Milliarden-Verluste für das abgelaufene Quartal angekündigt. Für das Gesamtjahr geht das größte deutsche Institut von einem Verlust von etwa 3,9 Milliarden Euro aus. Gleichzeitig musste Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann die Deutsche Post - und damit indirekt den Staat - als Großaktionär ins Boot holen, um den Kauf der Postbank noch einigermaßen kapitalschonend stemmen zu können.

Die Genossenschaftsbanken stehen ebenfalls mit Risikopapieren mit einer Summe von bis zu etwa 1.5 Milliarden Euro in der Verlustzone Die Ba-Fin vertritt die Meinung die Vorstände der Genossenschaftsbanken sollten sich wieder auf ihr Kerngeschäft besinnen .

Deutsche Bank beendet Eigenhandel
Die Deutsche Bank bereitet unterdessen laut "Spiegel" weitere Einschnitte vor: Nach hohen Verlusten von rund 1,5 Milliarden Euro habe der Vorstand entschieden, in der aktuellen Situation ganz aus dem Eigenhandel mit Wertpapieren auszusteigen. Noch in der zweiten Jahreshälfte 2008 durften ein paar hundert Händler mit dem Kapital der Bank einem zweistelligen Milliardenbetrag auf die künftige Entwicklung von Aktienkursen oder Kreditderivaten setzen. Damit sei nun Schluss - "die Risiken sind einfach nicht mehr vertretbar", sagt ein mit der Situation vertrauter Manager.

:selberschuld:

   

Nr. 4128

Gesehen

16. Januar 2009, 00:10 Uhr

Betreff: Uwe Heidel bei der VHS zum Thema „Ist Ihr Geld noch sicher?“

Liebe Interessierte dieses Gästebuches schauen Sie sich bitte mal diesen Link an. Der Vorstandskollege von Johannes Herzog gibt sich bei der Volkshochschule in Wunsiedel (= Link) die Ehre (unter VHS-Programm auf Vorträge klicken). Er spricht am Donnerstag, den 22. Januar im Landratsamt zum Thema „Ist Ihr Geld noch sicher?“. Kursbeitrag kostenlos, oder doch besser umsonst? Geht doch mal im Gästebuch zurück auf die Einträge ab Nr. 4287 bis 4308 (einzeln Eintrag Nr. 4287) und von vorher der Eintrag Nr. 4148 und Eintrag Nr. 3113. Im letzteren wird doch hingewiesen dass gegen die VR-Bank bereits eine Klage läuft. Gehen wir also am Donnerstag kostenlos zur VHS und fragen Herrn Heidel ob er für die Zukunft die höchstrichterlich festgelegte Verzinsung der Sparverträge bei der VR-Bank verspricht und wie er es denn mit den Sparverträgen der Vergangenheit hält, ob die VR-Bank die korrekt nach verzinsen will? Wir freuen uns auf fruchtbare Gespräche mit Herrn Heidel.

   

Nr. 4127

Zinsrechner

15. Januar 2009, 13:33 Uhr

Betreff: Zinserstattung aus Sparverträgen

Der BGH hat entschieden, dass die meisten Zinsanpassungen in Sparverträgen mit Bonus unwirksam sind ( vgl. BGH XI ZR 140/03)

Haben Sie einen Vertrag bezeichnet als Combisparvertrag, VR-Vorsorgeplan, Sparvertrag mit Bonus (oder ähnliche Bezeichnungen)?

Lassen Sie ihn vom Wunsiedeler Kreis nachrechnen. Diesem liegen die richtigen Listen vor. Schicken Sie einfach ihren Vertrag zur Prüfung oder rufen Sie an . Es wurden schon Beträge von mehreren 1000 EUR erstattet. verschenken Sie kein geld an die Bank das ihnen zusteht.

Lesen sie z.B. selbst ein Urteil des AG Frankfurt

hier klicken..... :klatschen:

   

Nr. 4126

Genossenschaftler

15. Januar 2009, 13:15 Uhr

Betreff: Von allem gewusst, nichts unternommen, der Weg des Johannes Herzog zum Vorstand

Die VR-Bank Marktredwitz ist das beste Beispiel wie sich Bankenprobleme zu einer Finanzkrise ausweiten. Im Kreditwesengesetz und auch im Genossenschaftsgesetz ist die Wichtigkeit der Überwachungsfunktionen festgeschrieben. Warum ausgerechnet aber die Prüfung und Interessensvertretung der Banken im Genossenschaftsbereich nicht dieser Grundlinie unterliegt, dürfte darin liegen, dass die Genossenschaftsverbände es immer verstanden haben die Pleiten in ihrer Bankengruppe im Gießkannenverfahren umzulegen. Auch sind schnell Sündenböcke gefunden und die Umkehr der Beweislast in § 34 Genossenschaftsgesetz zu Lasten der Vorstände hilft nicht zur Aufklärung, sie ist das größte Druckmittel um jeden Aufmüpfigen mundtot zu machen. Die Betroffenen werden angeschwärzt, haben aber keinerlei Unterlagen mehr, die zur Verteidigung verwendet werden können. Eine Unschuld zu beweisen, wenn man angeklagt ist, ist unmöglich. In Marktredwitz wurden andere Interessen verfolgt, deswegen wurde das Druckmittel so eingesetzt, dass man dann auf die festgestellten Ansprüche verzichtet hat nach dem die geforderten Unterschriften auf den Aufhebungsverträgen Heger und Krämer drauf waren, ungeachtet dessen, dass das Genossenschaftsgesetz diese Handhabung untersagt.

Die tiefe Krise der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz ist nicht dadurch entstanden weil die Vorstände angetreten sind die Bank zu schädigen. Sie haben es irgendwann mal gelernt. Rudolf Heger ist vom Lagerarbeiter zum geehrten Bankvorstand geworden, weil er clever mit den Revisoren und den Verbandsoberen umgegangen ist. Sollten mit verschiedenen Aussortierarbeiten nicht auch alte Prüfungsunterlagen dem Reißwolf zugeführt worden sein, es würde nicht verwundern, wenn der ehemaligen Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger in Marktredwitz und Umgebung sogar selber als Prüfer tätig gewesen wäre. Aber der Oberfranke Frankenberger war gerne inoffizieller Gast von Rudolf und Manfred Heger. Nicht ein unkorrekter Vorstand ist von sich aus die Gefahr, die größte Gefahr ist, wenn die externe Revision den Vorstand wiederholt unkorrekt arbeiten lässt. Das Gutachten des Professor Dr. Volker H. Peemöller in Eintrag Nr. 2593 hat die Situation beschrieben, das gerichtlich beauftragte Gutachten (= Link) im Prozess um die Wertstellungsmanipulationen bei der Bank ist auch ein Gutachten gegen die genossenschaftliche Prüfung durch den Genossenschaftsverband, welches beweist, dass die Prüfung nicht Rechtsvorschriften durchsetzen will, sondern über das ganze Land ungesetzliche Normen eingeführt waren und nicht nur nicht geduldet wurden, sondern sogar eingefordert wurden. Wer nicht mitspielte der wurde wahrscheinlich so hingestellt als ließe er die gegeben Chance der vom Verband erlaubten Manipulationen ungenutzt. Herr Herzog als ehemaliger Prüfer tritt heute an man hätte alles richtig gemacht – damals zu den Heger’schen Zeiten unter den Augen unzähliger Verbandsrevisoren dieser Jahre.

Wie der GVB die Rechte des kleinen Mitgliedes sieht, dass verdeutlich doch auch das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) zur Verschmelzung der RV-Bank mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb zum Nutzen der auserkorenen Freunde um die Hegers’s. Um bei Wort unkorrekt zu bleiben, so ist dies nur eine milde Beschreibung dessen, wenn man im Fusionsgutachten eine Risikosituation außerhalb des vertretbaren Rahmen einfach nicht erwähnt. Als alles aus dem Ruder zu laufen drohte, und man Manfred Heger aber sanft hinaus begleiten wollte, wurde das Musterprüferduo Raimund Grothoff und Johannes Herzog mit dem Ziel der direkten Übernahme nach Marktredwitz beordert, ihnen unterstützend zur Seite ganze Prüferschwadrone. So wie man den Mitgliedern die Risikosituation verschwieg, so verschwieg man die Verantwortung der eigenen Freunde im Vorstandsamt. Da keine Abfindung möglich war, ist man fast geneigt zu glauben, der Flexkredit könnte der Umweg der Abfindung für Manfred Heger in Millionenhöhe gewesen sein. Die Verluste in diesem Kreditfall gehen voll zu Lasten von Raimund Grothoff und Johannes Herzog, die bei der durchgängigen Anwesenheit der Prüfer eigentlich jede kleinste Überziehung bis rauf zu 1,4 Mio. DM oder wer weiß bis zu Millionenbeträgen in Euro beobachtet haben müssen.

Wenn heute im Raum steht, dass der Aufsichtsrat P. Träger mitgeholfen haben könnte Kundenbilanzen dafür zu erstellen, dass die wirtschaftlichen Daten verbessert dargestellt werden konnten und das nur das externe Büro Dr. Nickl feststellen wollte, dann kann man nur davon reden, dass die Prüfer beabsichtigt weg schauten. Wer beabsichtigt wegschaut ist im Grund voll informiert und zwar über die größten Schweinereien. Und so war es nun dringend nötig sich auch mit dem von Manfred Heger eingesetzten Beraterbüro R&P außergerichtlich zu einigen. Selten hat man so einen Blödsinn vernommen wie ihn Johannes Herzog verbreiten wollte, er hätte von den Krediten bis 2004, also während seiner Prüferzeit nichts gewusst. Viele hat er höchstpersönlich mehrmals und tiefgehend geprüft, was er daraus gemacht hat, warum er nichts unternommen hat, das ist sein persönliches Geheimnis, oder die abgesprochene Variante des Genossenschaftsverbandes Bayern. Über alle geprüften Kredite und davon kann keine einziger Risikokredit ausgenommen gewesen sein, denn die Summe stammt von den Prüfern, wurde im gesamten Prüferkreis mit vollster und vorderster Information für Herrn Herzog und auch mit den Bankverantwortlichen in Vorstand und Aufsichtsrat umfassend beraten und gesprochen. Aber was Herr Herzog und der Verband daraus gemacht haben, das sehen wir an seiner Person und wo er nun sitzt.

Es ist allerhöchste Eisenbahn, dass Herr Herzog oder auch Herr Schelter als AR-Vorsitzender herausrücken, ob gegen den Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog die Staatsanwaltschaft ermittelt. In dem Zusammenhang wundert es einen auch, dass Herr Schelter nicht den wichtigen Posten des obersten inneren Prüfers der VR-Bank als Aufsichtsratsvorsitzenden abgibt. Denn abhängige Kontrolleure und Prüfer, oder Prüfer die eigenen Interessen verfolgen, sind immer beste Voraussetzungen für unkorrekte Verhältnisse. Und so sehen wir heute in unserem Land wie die Prüfer auf breiter Front versagt haben. In Marktredwitz hat es bisher nur die unbeachtete Region Fichtelgebirge und auch südlicher Vogtlandkreis bezahlt, wo es das ganze Land merkt was läuft, redet man somit auch nun im ganzen Land. Wenn nun Saubermann Ackermann von der Deutschen Bank vor Jahren das Steuergeschenk des Minister Eichel annahm, wie er die Firmenbeteiligungen der Deutschen Bank in Milliardenhöhe unversteuert verkaufen und zu Geld machen durfte und heute eine "Bad Bank" durch den Staat gründen lassen will, wo er die faulen Wertpapieranlagen der deutsche Banken hin übertragen haben will, dann muss endlich der Aufschrei auf breiter Front erfolgen. Auf den vermittelten Lehmannpapier bleiben aber die Privatleute sitzen. Ist das Recht oder Unrecht? Ist es Recht oder Unrecht, wenn bei einer kleinen Genossenschaftsbank der untätige Prüfer Herzog, vielleicht der mitverantwortliche Prüfer Herzog, mit dem Vorstandsamt belohnt wird?

   

Nr. 4125

Aus dem nahen Umfeld

13. Januar 2009, 20:14 Uhr

Betreff: Peter Träger soll sein Aufsichtsratamt ruhen lassen?

Ich habe gehört Peter Träger soll sein Aufsichtsratsamt ruhen lassen. Weiß jemand was davon und warum das der Fall ist? Hat es damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft wieder da gewesen sein soll?

   

Nr. 4124

Uwe

13. Januar 2009, 18:04 Uhr

Betreff: Weil der Genossenschaftsverband dahingehend beraten hat ...

Genauso ist es, wie Nordlicht schreibt, nicht weil der Aufsichtsrat aus freien Stücken entschieden hat bei der VR-Bank Marktredwitz, sondern weil der Genossenschaftsverband dahingehend beraten hat nichts zu unternehmen, weil der Genossenschaftsverband dem Aufsichtsrat den Prüfer Johannes Herzog aufs Auge gedrückt hat, weil der Genossenschaftsverband alle Augen zugedrückt hat bei Kreditengagements wie Flex gefertigt in Slowenien, verkauft in Deutschland und von A... auf den Müll geschmissen, bei Goldmärchen Telefonvorwahl und medizinische Geräte und Blutzuckerstreifen gefertigt in Taiwan, Hunderttausend dahin überwiesen ohne genaue Prüfung des Verwendungszwecks (so ausgesagt von Reinhold Wolf am 11. Juli 2007 vor dem AG Wunsiedel) und geliefert nach Schwarzafrika für die Soldaten des Landes.

Da ein gewisser Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender ohne anwaltschaftliche Beratung sicher keine Verträge mit Bankvorständen aus dem Ärmel zaubern konnte, ist der dringende Verdacht vorhanden, dass der Genossenschaftsverband seine Beratung auch dahingehend verstanden hat, dass der GVB und seine zuständigen Prüfer Grothoff und Herzog wie aus der Schadensbehandlung von Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) herauszulesen ist, den AR-Vorsitzenden dahingehend beraten hat den Satz im Aufhebungsvertrag unbedingt einzufügen, den Manfred Heger dummerweise unabsichtlich verraten hat: ‚gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen, sowohl bekannte, als auch unbekannt’. Es liegt sogar der Verdacht sehr sehr nahe, dass der GVB seine Beratung so verstanden hat den gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen verstoßenden Vertrag selber geschreiben und nach Marktredwitz mitgebracht zu haben. An dem Vertrag dürften Herzog und Grothoff mehr mitgewirkt haben, wie jeder der im gezeigten Protokoll genannte Aufsichtsrat. Wenn sie ihn nicht sogar selber aufgesetzt haben. So kommt man eben auch zu einem lukrativen Vorstandsjob aus purer Beratungsabsicht heraus, wo man glaubt nie mehr anfechtbar zu sein, weil man alles in Händen hat.

Und dann wurde dem Aufsichtsrat nach dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) wahrscheinlich auch dringend empfohlen ja ohne Nachfragen einstimmig dem bereits unterschriebenen Vertrag zuzustimmen. Und weil man soviel Öffentlichkeitswirksamkeit durch die Aufdeckung der Protokolle niemals erwarten konnte, hat man als GVB die Sitzung bei Karl Krämer gleich selber geleitet, die Aufsichtsräte am Montag um halb neun zusammengekarrt und nach dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) wahrscheinlich wieder ohne Beratungsmöglichkeit wieder zur Zustimmung genötigt. Und wieder war ein gewisser Grothoff dabei, trotzdem, dass er gar nicht mehr zu den Prüfer gehörte, aber über die bisher nicht aufgedeckten Verfehlungen von K.K. aus den Jahren von 2002 bis 2005 berichten musste, wenn der noch ein paar Monate Steigbügelhalter für Johannes Herzog machen musste um über 30 geeignete Vorstandsbewerber fern zu halten. Und zum Schluss hat in der Sitzung der Verbandsmann noch den Notvorstand gefragt, ob er denn die ehrenhafte Bestellung annehme. So sieht die Beratung des Genossenschaftsverbandes Bayern aus, wenn man dringendst ein unbedingtes Ziel damit verfolgen muss, um sich selber nicht von der Kanonenkugel niederschmettern zu lassen. Das was in Marktredwitz läuft ist keine Schusslinie mehr für den Genossenschaftsverband aus normalen Gewehren, das ist ein ganz dickes Rohr, das da auf den GVB gerichtet war und es könnte zur Zeit wieder justiert und eingestellt sein. Denn wer weiß, vielleicht hilft die Beratung des GVB bis heute Kreditnehmereinheiten nach dem Kreditwesengesetz nicht zusammen zu rechnen.

   

Nr. 4123

Nordlicht

13. Januar 2009, 14:39 Uhr

Betreff: Wer im Glashaus sitzt... - die zweite

Der Verbandspräsident lehnt sich weit aus dem Fenster und verdrängt dabei die Katastrophenbanken in seinem eigenen Verband, wo unter seiner Leitung Prüfungen durchgeführt werden, die einzig dem Verband dienen und sonst niemanden. - siehe diese Gästebuch zur VR Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge).

Nachfolgend einige Zitate aus der Frankenpost vom 13. Januar 2009 der Herren Verbandsvertreter, die bei der VR-Bank Marktredwitz ad absurdum geführt wurden und werden:

"„Unser Geschäft beruht auf langjährigen Beziehungen zu unseren Kunden. Deshalb ist auf beiden Seiten großes Vertrauen vorhanden“(Dr. Jürgen Gros)

Da Lachen bei der VR-Bank Marktredwitz doch die Hühner.
- Vertrauen in eine Bank die ihre Kunden und Mitglieder mit Wertstellungsmanipulationen und falschen Vereinigungsgutachten des Verbandes betrügt?
- Vertrauen in einen neuen Vorstandsvorsitzenden, der seine Zusagen nicht hält hinsichtlich der Kurzbilanz und der Information der Mitglieder?
- Vertrauen in einen Vorstand, der das Geld der Mitglieder verschenkt durch Forderungsverzichte trotz vorhandener Sicherheiten?
- Vertrauen in einen Vorstand und Aufsichtsrat, der eigenmächtig ohne Zustimmung der Mitglieder Filialen ( und damit einen wesentlichen Geschäftszweig der Bank) und Kunden verkauft, um seine schmähliche Bilanz aufzubessern?
- Vertrauen in eine Bank die die Rechte der Mitglieder vorsätzlich mißachtet (Stichwort: Herausgabe des Jahresabschlusses)?
- Vertrauen in eine Bank die Sicherungsgegenstände abholen und verschwinden läßt ohne jemals eine Abrechnung darüber vorzulegen?
- Vertrauen in eine Bank die von Jahr zu Jahr verspricht in Kürze ein Nutzungskonzept für eine überbewertete Immobilie vorzulegen während die Immobilie verfällt?
- Vertrauen in eine Bank, die nur deshalb noch Gewinne ausweisen konnte und Dividenden zahlen konnte, weil der Verband illegaler Weise auf die Berücksichtigung aller Wertberichtigungen verzichtet und den Vorständen eine "Schonfrist" einräumte, weil diese offensichtlich unfähigen Manager gut mit der Verbandsspitze vernetzt sind?
- Vertrauen in eine Bank, die über Jahre unter den Auge des Verbandes keinen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb haben durfte?
- Vertrauen in eine Bank, die die Mitglieder nicht über den wahren Zustand ihre Bank aufklärt?
- Vertrauen in eine Bank, die einen externen Gutachter benötigt, um den durch die ehemaligen Vorstände (gesamtschuldnerische Haftung!) verursachten Schaden zu ermitteln?
- Vertrauen in eine Bank, die ein "Greenhorn" zum Vorstand bestellt, nur damit dieser alle Fehler der Vergangenheit vertuschen kann?
- Vertrauen in eine Bank, die geschädigten Kunden ein nicht nachvollziehbares pauschalisiertes Angebot für die Begleichung von Wertstellungsbetrügereien anbietet?
- Vertrauen in eine Bank, die lieber Richterschelte betreibt als eigene Fehler zuzugestehen?
- Vertrauen in eine Bank, wo Versicherungsverträge über die Agentur der Ehefrau - mit zweifelhafter Befähigung - des Vorstands abgewickelt werden, um sich die eigenen Taschen noch mehr zu füllen?
...

"dass wir „weiterhin sorgsam prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt, um einen Kredit zu erhalten"

Das ist geradezu grotesk, wenn man hier nur mal an das Betrugsverfahren erinnert, wo die Vorstände bestätigt haben, daß weder die Voraussetzungen noch die Prüfung ordnungsgemäß waren. Und trotzdem durften die Vorstände mit Verbandsbegleitung weiterhin ihr Unwesen in der VR-Bank Marktredwitz treibenm, weiter das Vermögen der Mitglieder vernichten und sich die Taschen vollstopfen.
Und hätte es nicht die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegeben, wäre von Verbandsgnaden auch einen Regress gegen die unfähigen ehemaligen Vorstände (und Aufsichtsräte !?!) nicht gegeben. Und immer noch kassieren diese ehemaligen Vorstände eine flotte Pension zu Lasten des Vermögens der Mitglieder.


„darüber nachzudenken, ob die Verwaltungserfahrung von Staatssekretären ausreicht, um das zweitgrößte deutsche Kreditinstitut zu beaufsichtigen“ Die Bundesregierung soll nach Ansicht Götzls ernsthaft überlegen, ob es nicht geeignete Fachleute mit hinreichender Bankerfahrung gäbe, die für die Aufsichtsratsmandate bei der Commerzbank in Frage kämen."

Auch diese Aussage ist hanebüchen, wenn man an die Praxis der Aufsichtsräte in den Genossenschaftsbanken denkt.
Wie konnte es bei der VR-Bank Marktredwitz denn überhaupt soweit kommen?
1. Weil die Aufsichtsräte nichts unternommen haben, weil u.U. die Fachkenntnis fehlt und sie nicht aus Aufsichtsgründen in dem Gremium sind, sondern um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
2. Weil die Aufsichtsräte vom allmächtigen Verband beraten wurden, nichts zu unternehmen!

Die Bundesregierung sollte dringend überlegen, ob das Genossenschaftsgesetz nicht dahingend geändert wird, das Prüfmonopol des Verbandes abzuschaffen und den Genossenschaften erlauben auch externe Aufsichtsräte zu wählen.

In der Werbung lobt man sich dafür, daß eine Genossenschaftsbank noch nie Konkurs gegangen sei. Aber:
Wieso ist es trotz der angeblich hervorragenden Prüfungen des Verbandes (in allen Verbänden) zu massiven Rückgriffen in die Sicherungseinrichtungen der VR-Banken gekommen, um damit sonst notwendige Insolvenzen zu vermeiden?
- Weil ganz offensichtlich die Prüfung mehrfach und über Jahre! versagt hat!
- Weil persönliche Interessen der Beteiligten über die Eigentümerinteressen der Mitglieder gestellt wurden?!?
- Weil die Prüfer - wegen nicht ausreichender Qualifikation?!? - nicht in der Lage waren, die Fehler und Manipulationen zu erkennen, wo sie doch lt. Verbandsdoktrin angeblich die einzigen seien, die eine Genossenschaftsbank angemessen prüfen könnten?
- Weil Beratung und Prüfung regelmäßig aus einer Hand kommen, so daß selbst teure fehlerhafte Beratungen nie öffentlich werden?
- Weil die "Alles ist gut" - Mentalität dazu geführt hat, daß immer mehr ehemalige Prüfer als Bankvorstände tätig sind, eine Position, die sie auf normalen Weg nie hätten erreichen können!

   

Nr. 4122

Aus der Organisation

13. Januar 2009, 13:54 Uhr

Betreff: Die Formulierungen des Herrn Herzog

Im letzten Eintrag ist nochmal auf den Eintrag Nr. 4336 zuvor verwiesen worden. In meinen Augen verdeutlicht die Formulierung des Herrn Herzog im Jahresabschluss 2007 den Respekt vor dem Wunsiedeler Kreis. Zuerst hat man im April 2008 eine außerordentliche Vertreterversammlung abgehalten, wo trotz sonstiger unzähliger Probleme als einziges über die Namensänderung in VR-Bank Fichtelgebirge abgestimmt wurde, weil man ja über den Verkauf der Vogtlandfilialen gar nicht berichten konnte, wenn man darüber Stillschweigen vereinbart hat. Aber Herr Herzog traut sich die BAG Hamm genauso wenig in die Lagebericht zu schreiben, sondern nur ‚ein Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe’. Da hat man sogar noch einen neuen Begriff erfunden, es gibt keine genossenschaftlichen Finanzgruppe, sondern den genossenschaftlichen Verbund, unter Finanzgruppe dürfte man Holdings oder Konsortien verstehen, aber er hat schon richtig gemeldet, er alleine kann gar nicht mehr Chef im Haus sein, der Sicherungsfonds ist wahrscheinlich inzwischen immer dabei. Genauso glaube ich, dass Herr Herzog eine persönliche Identitätskrise wegen dem Wunsiedeler Kreis bekommen hat, er konnte den Namen VR-Bank Marktredwitz nicht mehr hören, mit dem konnte er draußen nicht mehr auftreten, so bekannt negativ war der überall und so bekannt negativ mit dem Namen des Exprüfers Johannes Herzog verbunden.

   

Nr. 4121

Beobachter

13. Januar 2009, 13:28 Uhr

Betreff: Weiß es der Verbandspräsident Dr.hc. Stephan Götzl schon wieder ganz genau

Weiß es der Verbandspräsident des Genossenschaftsverbandes Bayern Dr. hc.Stephan Götzl schon wieder ganz genau und besser als alle anderen, wenn er davon spricht, dass man keine Kreditklemme hätte. Es kann schon sein, dass viele Ihre Geld am ort schnell zur Volks- oder Raiffeisenbank oder zur Sparkasse hin getragen haben, weil es dann im Tresor verwahrt wird und unter dem eigenen Kopfkissen das Gefühl doch nicht so gut ist, aber wenn Dr.hc. Götzl ehrlich ist, dann gibt er und seine Bank jetzt dem Kleinbetrieb den Kredit auch nicht, weil er doch genauso fürchten muss, dass das Baugeschäft in dem Jahr vielleicht zu wenig Aufträge kriegt um den Kredit auch bedienen zu können. Herr Götzl glaubt ein meister der Stimmungsmache zu sein. Er sieht sein Bild und seine Kommentare sehr gern in Bayerns Zeitungen, wie es hier in der heutigen Frankenpost (= Link) wieder der Fall ist. Und der Wunsiedler Kreis tut ihm sicher den Gefallen diesen Eintrag zur weiteren Verbreitung auch frei zu geben. Doch gerade hier auf diesen Seiten ist man aufgerufen in der berechtigten kritischen Würdigung die Worte des Verbandspräsidenten zu betrachten. Auf der Seite der Politiker findet er sicher keine Freunde, wenn er immer gegen die Strömung schwimmen will. Es wäre Zeit m eigenen Laden aufzuräumen und nicht immer Statements abzugeben, die nu für das eigenen Schiff geeignet sind. Was die langjährigen Kundenbeziehungen im Genossenschaftsbereich wert sein kann, dass steht im Lagebericht der VR-Bank Marktredwitz zum Abschluss 2007 und kann in Eintrag Nr. 4336 nachgelesen werden. Für ausgefallene Kredite gibt es nach wie vor eine Heuschrecke namens BAG Hamm bei den Kreditgenossenschaften.

   

Nr. 4120

Geschichtenleser

13. Januar 2009, 09:40 Uhr

Betreff: ...soll nicht mit Steinen werfen

1. Dass ausgerechnet der größte Versager und Lügner vom Versagen von Bankern und von Schwäche und Ahnungslosigkeit spricht, ist der Gipfel der Frechheit. Der schlimmste Finger der je eine Bank betreten hat, stellt sich großspurig hin und will über andere richten. Einfach unglaublich!!
2. Dass Herzog vielleicht Glück hatte nicht in die internationalen Verwerfungen zu geraten, liegt nur daran, dass die VR-Bank Fichtelgebirge de facto handlungsunfähig war und ist. Das scheint eine besondere Gabe von Herzog zu sein, dem schlechtesten Zustand noch eine gute Seite abzugewinnen. Zudem ist es nicht die grösste Neuigkeit, dass die DZ-Bank Milliardenlöcher zu stopfen hat. Ob die Bausparkasse nochmals soviel Speck auf den Rippen hat, wie vor ein paar Jahren, um die DZ.-Bank zu stützen scheint fraglich. Die VR-Bank Fichtelgebirge wird kaum in der Lage sein, die Zentralbank über Wasser zu halten. Wo die Sicherungseinrichtung die ihnen anvertauten Beiträge der Genossenschaftsbanken angelegt hat, wird sich zeigen. Via DZ-Bank in den USA ?.
3. Dass die VR-Bank Fichtelgebirge keine staatlichen Mittel in Anspruch nimmt, ist wiederum dummes Geschwätz von Herzog, denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Sicherungseinrichtung nicht in der Lage ist, die Bank zu sanieren und damit selbst pleite ist. Schau mer' mal, ob im Jahresabschluss steht: die Bank hat Bilanzierungshilfen der Sicherungseinrichtung in Anspruch genommen. Was im Klartext heißt, die Bank musste saniert werden. Zudem wurden die faulen Kredite via Plauen der BAG Hamm hinübergeschoben. Inwieweit dadurch ein Veruntreuungstatbestand der Plauener Volksbankvorstände gegenüber ihren Mitgliedern vorliegt soll der Staatsanwalt und die Gerichte bewerten.
4.Wieder mal eine Volksverdummung der obersten Kategorie. Wenn die Bilanz nach den Regularien des Handelsgesetzbuchs und des Genossenschaftsgesetzes aufgestellt wird, dann möchte man gerne erklärt haben, wie die Teilwertabschreibung für die "Tropfsteinhöhle", die Zinsrückerstattungen bei den falsch abgerechneten Sollkonten, die volle Auszahlung der vertraglich festgelegten Summen bei den Sparverträgen, und die Schadensersatzforderungen des Herrn Bleil in der Bilanz dargestellt werden sollen.
5. Die VR-Bank Marktredwitz war nicht die einzige genossenschaftliche Bank, die den Kunden über Werstellungsmanipulationen das Eigenkaptial entzogen hat. Es ist der absolute Hohn, wenn die Verbandsoberen von ordentlichen Unterlagen sprechen. Wahrscheinlich ist das Inhaltliche gemeint - keine Hochglanzprospekte-
Dass durch das Drehen an den Valuten die Unternehmen vielfach nicht mehr in der Lage sind wirtschaftliche Zahlen vorzulegen, wird der Einfachheit halber verschwiegen. Die derzeitge Situation scheint vielmehr so zu sein: Kredite nur gegen Hinterlegung von 110 % Bargeld. Wo ist denn das Sonderprogramm der VR-Bank? Wie ist es gestaltet - was sind die Rahmenbedingungen, die Konditionen, wer kann es in Anspruch nehmen? Denn Anschein nach gibt es das Programm schon länger, aber es war ein Geheimprogramm, dass bisher nur Johannes Herzog kannte.
6. Was soll das denn bedeuten: Wir werden in jeder Beziehung maßhalten.
Phrasendrescherei - sonst nichts.
7. Um über Werte und Veranwortung reden können, muss man selbst auch die Gesinnung dazu haben. Dass Johannes Herzog Moral und Ethik in seinen Wortschatz hat und danach handelt, glaubt wohl nicht mal er selbst. Er hat es zugelassen, dass diese Bank in diese marode Situation gekommen ist. Die Werte hat er bewusst zerstört. Sich diese auf die Fahnen schreiben zu wollen, ist die grösste Verhöhnung seit Goebbels.

Unser guter Johannes drischt nur leeres Stroh und meint damit kann man heutzutage noch die Leute beeindrucken. Wo das Stroh herkommt? Raten Sie mal
Manche tragen es ständig im Kopf mit rum.

   

Nr. 4119

Genossenschaftler

12. Januar 2009, 21:35 Uhr

Betreff: Dass sich der Mann nicht schämt

Es ist grauenhaft, was sich bei der VR-Bank in Marktredwitz abspielt. Dass sich dieser Johannes Herzog nicht schämt. Wir können eine Dividende zahlen. Von was lieber Herr Herzog zahlen Sie denn die Dividende, aus dem dass Sie als Kapitalgesellschaft laufend die BayWa und BRB-Beteiligungen in ganz Bayern hin- und herschieben und dafür dank Ex-Minister Eichel aus den generierten Beteiligungserlösen keine Steuern zahlen, aber dass unser Staat jetzt die Abgeltungssteuer auf jede kleine Fondsanlage oder Aktienanlage drauflegt? Warum reden Sie denn nicht aus, wenn Sie davon reden, ob Ihrer Dividendenzahlung, dass Sie seit Jahren die Bilanzen so hindrehen, dass es gerade noch zur Dividende reicht und zu sonst gar nichts? Warum sagen Sie denn den Mitgliedern nicht, dass sie hinten abbrechen was Sie vorne angeblich als Dividende ausschütten? Es ist ein Armutszeugnis, denn sie müssten 3 Millionen Gewinn mindestens machen. Vergleichen Sie endlich auch öffentlich Ihre eigene Leistung mit der die sonst im Land erzielt wird. Gewinne erhalten eine Unternehmung, Sie erhalten sich weil Sie ganze Geschäftsfelder verkaufen, daraus zahlen Sie heuer die Dividende, nicht weil Sie nicht im Finanzkrisenstrudel stecken. An Ihren Steuerzahlungen des ganzen laufenden Jahrzehntes sieht man, dass Sie seit Jahren Null-Komma-Null für die Bank verdienen, Sie schröpfen den Staat sogar noch mit Steuerrückforderungen. Sie verkaufen ganze Geschäftsfelder weil Sie unfähig sind und schieben die gebeutelten Kunden an die BAG Hamm ab. Sie sind der schlimmste Pharisäer, den man sich denken kann.

Jetzt geht es nicht mehr, dass Sie sagen, wir haben alles nachgeschaut, es war schon in Ordnung was Heger, Wolf und Krämer gemacht haben, jetzt kommt es raus, dass sogar Sie den Kunden die gesetzlichen Zinsen für die Sparverträge nicht auszahlen wollen. Sie sind der Hüter der Werte? Was haben Sie gehütet, lieber Mann, Manfred Heger und Karl Krämer haben Sie vor dem Staatsanwalt gehütet, damit Sie selbst Vorstand werden konnten, die Werte haben Sie geholfen zu vernichten, aber es war ja alles vor 2004, da haben Sie anscheinend Augenbinden getragen. Sie haben beim Jägerstüberl und bei der Waldeslust komplett eine ganze Dividende der ganzen Mitgliederschaft verschenkt, Sie Beschützer der Region. Sie verdienen nicht einmal Ihr Gehalt, geschweige denn alle zwei Jahre ein teures Auto. Das ist Ihnen viel wichtiger als dass die Bank wieder auf die Füße kommt. Wenn Sie Charakter hätten, würden Sie freiwillig gehen.

   

Nr. 4118

Nordlicht

12. Januar 2009, 16:16 Uhr

Betreff: Wer im Glashaus sitzt...

Frankenpost vom 10. Januar 2009 (Satzziffern nachträglich eingefügt):

"1VR-Bank-Chef Johannes Herzog hatte eingangs angesichts der Finanzkrise ganz freimütig vom Versagen von Bankern und von Schwäche oder Ahnungslosigkeit „von Politikern und Regulierern“ gesprochen. 2 Die VR-Bank selbst sei jedoch von den internationalen Verwerfungen verschont geblieben. Herzog: „3 Wir brauchen keine Stützung des Staates. 4 In der Bilanz 2008 werden wir die Risiken aus eigenen Mitteln decken und eine Dividende zahlen.“ 5 Herzog widersprach der allgemeinen Meinung von der Kreditklemme auch für den Mittelstand und rief heimische Unternehmen auf, von einem Sonderprogramm der VR-Bank Gebrauch zu machen. Herzog: 6 „Wir werden in jeder Beziehung Maß halten. 7 Wir haben Werte und übernehmen Verantwortung für die Region, weil sie es wert ist.“"

Der Ausschnitt aus dem Artikel lädt gerade dazu ein, sich mit den Aussagen von Vorstand Herzog zu befassen, der sich offensichtlich immer noch meint mit solchen Aussagen für gute Stimmung sorgen zu können.
zu Satz 1:
Herr Herzog meint, daß es nur ein Versagen bei der Finanzkrise gäbe. Bei der VR-Bank Marktredwitz ist doch das Versagen systemimmanent. Durch das Prüfmonopol der Verbände und die Beratungshoheit des Verbands wurde bei der VR-Bank faktisch die Kontrolle und Beherrrung durch die Eigentümer ausgehebelt. Der Aufsichtsrat ist praktisch keine Aufsicht mehr sondern ein Spielball von Vorstand und Verband. Allerdings darf sich bitteschön nichts an der Zusammensetzung ändern, denn die jetzigen Aufsichtsratsmitglieder hat man ja schon seit langem "in der Tasche".

zu Satz 2:
Die VR-Bank ist sehr wohl von den Verwerfungen betroffen. Wer behauptet, daß ein Bank, die sich Genossenschaftsverbund bewegt, sich vollständig außerhalb der Krise stünde, will die Mitglieder und die Leser für Dumm verkaufen. Zum einen sind die einzelnen VR-Banken durch ihre Beteiligungen an den genossenschaftlichen Zentralinstituten an deren Verlusten beteiligt und zum anderen habe die Zinskapriolen im Rahmen der Vertrauenskrise sehr wohl auch Auswirkungen auf die VR-Bank. Kann natürlich auch sein, daß die VR-Bank kein Neugeschäft getätigt hat, wo eine Gang an den Kapitalmarkt notwendig war. Aber, in den Verwerfungen sind ja auch Chancen gewesen, d.h. für eine kurze Zeit z.B. extrem hohe Anlagezinsen! Schließlich wirkt die Finanzkrise nach in die Realwirtschaft (Wirtschaftsflaute!!!!)- wie Herr Herzog dann im nächsten Satz dann bestätigt, denn sonst würden ja keine Mittel notwendig für Rückstellungen.
Schließlich mag es Kunden geben, die von der Finanzkrise betroffen sind bzw. in Anlagen hineinberaten wurden, die an Wert verloren haben. Aber das ist ja in bewährter Weise das Problem der Kunden und nicht der Bank. Beratungsfehler macht die VR-Bank ja nicht und die AGB der Bank sind zum Vorteil der Bank gestrickt und BFH-Urteile werden ignoriert.


zu Satz 3:
Das man keine staatliche Hilfe benötigt ist richtig, aber dafür hat man ja das breite Kreuz der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtungen.

zu Satz 4:
Es wäre schön wenn diese Aussage durch die Vorlage einer Kurzbilanz bewiesen würde. Das Versprechen wurde noch nie gehalten!!!
Außer dem ist ja nicht gesagt, wann die Deckung der Risiken erfolgen soll. In den vergangenen Jahren wurde immer nach dem Prinzip Hoffnung verfahren und auf eine besser Zukunft gehofft. Nicht umsonst stand über Jahre in den Prüfberichten, daß nicht alle Risiken berücksichtigt werden konnten, weil es das Ergebnis jeweils nicht hergab. Gibt es diese Einschränkung auch in diesem Jahr wieder? Wurde der Rückstellungsbedarf verschoben, weil die Autozulieferer oder Autohäuser ja noch nicht beim Amtsgericht waren?

Wir sind gespannt auf die Höhe der Dividende über die Herr Herzog verfügen will. Dabei übergeht er mal eben geschwindt Aufsichtsrat und Vertreterversammlung und verspricht eine Dividende über die Köpfe dieser beiden Organe hinweg. Einen deutlicheren Beleg dafür, das er von diesen beiden Organen (d.h. den Eigentümern der Bank, in der er Angestellter ist!) nichts hält, gibt es nicht!

zu Satz 5:
Es ist keine allgemeine Meinung, daß es eine Kreditklemme gäbe (siehe diverse Aussagen von Verbandsvertretern in diversen Zeitungen).
Wer ordentliche Unterlagen / eine vernünftigen Plan mit entsprechenden Eigenkapitalanteil / Sicherheiten vorlegt, hat bei vielen Banken gute Karten.
Was aber verschwiegen wird, ist, daß die VR-Bank durch ihr Geschäftgebahren (z.B. betrügerische Wertstellungspraxsis) das Eigenkapital der Unternehmen belastet hat! Ebenfalls nichts gesagt wird dazu, daß die Margen sich zu Gunsten der Banken verschoben haben. Auch im Internet der VR-Bank findet sich zu dem angeblichen Sonderprogramm nichts

zu Satz 6:
Daß die VR-Bank von "Maßhalten" spricht ist der blanke Hohn.
- Wann kommt denn die Abrechnung der zuviel abgezockten Zinsen aus der Wertstellungsmanipulation?
- Wann kommt die Abrechnung über die sicherungsübereigneten Gegenstände des Autodienstes?
- Wann kommt die korrekte Anpassung der Sparpläne mit variabler Verzinsung? -
- Wann werden die zuvile
Zum Glück gibt es ja doch noch den Wettbewerb mit anderen Banken, sonst wäre man vermutlich weiter maßlos.

zu Satz 7:
Daß ausgerechnet Herr Herzog von Werten und Verantwortung spricht, ist ein schlechter Witz.
- Wer hat denn leichtfertig auf Sicherheiten verzichtet und damit die Mitglieder geschädigt?
- Wer hat denn über Jahre zugesehen, wie die Mitglieder und Kunden in betrügerische Weise übervorteilt wurden?
- Wer hat denn alles getan, um die Verantwortlichkeiten unter den Tisch zu kehren, in dem er dem Aufsichtsrat mehrfach empfohlen hat, wider besseren Wiessen auf den Regress gegen ehemalige Vorstände zu verzichten?
- Wer hat denn die Filialen und die Kunden verkauft und abgeschoben, um seine Bilanz zu retten ohne daß langjährige Mitglieder dazu überhaupt befragt wurden?


Ach, sie waren das Herr Herzog - deswegen klingen solche Aussagen aus Ihrem Munde - der viel verspricht und nichts hält - wie blanker Hohn gegenüber den Kunden und Mitgliedern, die durch Sie oder durch ihre freundliche Begleitung als Prüfer, als sie die alten Vorstände sehenden Auges haben gewähren lassen, ruiniert wurden!

Es ist auch nicht zu erwarten, daß die von dem Festredner angemahnte gute Kommunikation und Einbindung der Mitarbeiter (oder Eigentümer) in Entscheidungsprozesse bei der VR-Bank jemals umgesetzt werden, jedenfalls nicht mit dieser Führungsmannschaft und der freundlichen Begleitung diese monopolistischen Prüfverbandes.

Fazit:
Herr Herzog redet - wie gezeigt - allerlei Unsinn! Leider scheint es immer noch genug Leute zu geben, die das glauben und die Aussagen nicht kritisch hinterfragen. Würde er sich selbst an den eigenen Worte messen, hätte er aber viel zu tun!

Laßt solche unsinnigen Aussagen nicht auf sich beruhen. Schreibt Leserbriefe mit dem Verweis auf dieses Gästebuch, damit sich die Öffentlichkeit selbst eine zweite Meinung einholen kann!

   

Nr. 4117

Nordlicht

12. Januar 2009, 13:04 Uhr

Betreff: zu 4335 - Rolle der Banken in unserer Wirtschaft

Die Überlegungen hinsichtlich der Banken beruhen auf einigen Mißverständnissen und Annahmen, die nicht so ganz stimmen.

"Wegfrei" schreibt, daß alle Menschen gleich seien.
Das ist nicht richig. Im Grundgesetz heißt es: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - Das bedeutet eben nicht, daß alle Menschen gleich sind, sondern wohl eher, daß bei gleich gelagerte Fällen, die Menschen dann gleich behandelt werden sollen.

Der Gesetzgeber hat z.B. für unterschiedliche Rechtsformen oder Unternehmensgrößen unterschiedliche Arten der Mitbestimmung oder des Kündigungsschutzes bestimmt - paritätische Mitbestimmung in großen Aktiengesellschaften, eingeschränkte Mitbestimmungsrechte bei Kleinunternehmen etc. - Es sind auch nicht alle Branchen gleich - siehe Kohlesubvention oder Agrarsubventionen, oder Erbschaftssteuer - warum werden Betriebsvermögen anders besteuert als Kapitalvermögen oder Häuser?

"Wegfrei" verkennt, daß die Banken in unserem Wirtschaftssystem eine wichtige Rolle spielen und deswegen in diesem Fall eine Sonderbehandlung erfahren müssen, um unser Wirtschaftssystem aufrecht zu erhalten. - Der Hinweis auf die Einlagensicherung greift zu kurz, denn diese Sicherung versagt bei einem totalen Marktversagen.

Die Banken können ihre Funktion der Geldsammlung und Verteilung nicht wahrnehmen, wenn eine der Seiten atypisch reagiert.
So führt ein sog. Run auf die Banken zu eine Kollaps des Systems, denn soviel Bargeld können die Banken gar nicht vorhalten. Denn sie haben es ja ausgeliehen und halten nur eine Reserve vor, die realistischer Weise abgerufen wird bzw. sie können sich kurzfristig - von anderen Banken oder jetzt auch von den Zentralbanken - Geld zur Überbrückung leihen. Das ganze funktioniert zwischen den Banken aber nur, wenn das Vertrauen da ist, daß die jeweiligen Ausleihungen auch ordnungsgemäß zurückgezahlt werden können. Und an diesem Vertrauen hat es und tut es noch massiv fehlen. Keiner weiß, ob nicht in den Büchern noch Risiken versteckt sind, die zu einem Zusammenbruch der Bank führen könnten ala Lehmann. Dann wird lieber das Geld gehortet oder an die Zentralbank gegeben.

Eine Vertrauenskrise - und das schon viel länger und seit mehrere Jahren - durchlebt die VR-Bank Marktredwitz. Die Mauerpolitik hinsichtlich des Regresses und der wahren Verantwortlichkeiten und die Salamietaktik nur das bekannt zu geben, was ohnehin schon bekannt ist, und die Mißachtung der gesetzlichen Vorgaben des HGB (Stichwort: Berücksichtung von Abschreibung nach Ergebnislage) und des Genossenschaftsgesetzes (Stichwort: Haftung der Vorständ mit umgekehrter Beweislast) und die Selbstbeweihräucherung in der Öffentlichkeit hat dazu geführt, dass die Vorstände, der Aufsichtsrat und der Verband inzwischen bundesweit als Muster-Beispiel für die Unhaltbaren Zustände im Genossenschaftswesen herangezogen werden - maßgeblich durch das Prüfmonopol der Verbänge begründet!
Bei der VR-Bank kann das Vertrauen nicht mehr hergestellt werden ohne personelle Konsequenzen.

Im gesamten Banksektor versuchen die Zentralbanken durch Bereitstellung von unglaublichen Mengen an Liquidität und die Regierung durch Staatsfonds (mit personellen Konsequenzen und Gehaltsverzicht bei den in Anspruch nehmenden Banken) die Zeit zu überbrücken, bis die Vertrauenskrise überwunden ist und sich das Bankverhalten wieder normalisiert hat.

Die Organisation der Liquiditätsplanung - und die jederzeitige Erfüllung der Bargeldnachfrage - ist eine der Hauptaufgaben der Bankvorstände.

Sollten also hypothetisch - nur zum Spaß - mal viele Kunden der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirte) - sich verabreden, ihre Sparguthaben bzw. Giroguthaben gleichzeitig an einem Tag abzuheben - um zu sehen, ob die Guthaben auch wirklich noch da sind (!), dann würde - weil eigentlich unrealistisch für eine Planung- die VR-Bank in Liquiditätsprobleme geraten! - Das gilt für jede andere Bank auch. Sehen konnte man das u.a. in England, als die Filialen der Nortern Rock Bank gestürmt wurden und nur durch die Garantien der Bank of England oder der Regierung vor einer Ausweitung der Krise gerettet werden konnte.

Auch in Deutschland hat es erhebliche Umschichtungen von Liquidität gegeben. Viele Sparkasse und so manche VR-Bank hat erhebliche Zuflüsse verzeichnen können. Das war teilweise schon so viel, daß Sparkasse quasie einen Annahmestop verhängt haben, denn sie konnten die gewaltige Liquidität nicht mehr attraktiv anlegen, mußte aber teilweise ihren Kunden die Konditionen aus der Werbung vergüten.

Von der VR-Bank Marktredwitz war davon nichts zu hören. Aber der Vorstand ist ja eh abgetaucht, denn die versprochene Kurzbilanz steht ja ebenfalls noch aus.

Aber zurück zur Übernahme der Banken durch den Staat.
Grundsätzlich sind Beamte oder Politiker nicht die besseren Bänker (siehe KfW oder die Landesbanken, die unter Aufsicht der Politik bzw. der Finanzverwaltung stehen). Deswegen sollten sich diese Damen und Herren besser aus diesem Bereich heraushalten. Es ist aber leider so, daß die um Hilfe bittenden Institute schon zu groß sind um sie sterben zu lassen. Denn grundsätzlich ist und muß in unserem Wirtschaftssystem auch ein Bank pleite gehen (dürfen). Denn schlechtes wirtschaftliches Handeln muß bestraft werden.

Es ist natürlich auf zu Fragen, warum die Banken die Risiken eingegangen sind? Könnte es nicht auch daran liegen, daß die Eigentümer der Bank Renditeerwartungen vorgegeben oder aufgegeben bekommen hatten, die nicht anders als mit risikoreichen Anlagen zu erzielen war, von denen die meisten nicht wußten, was es eigentlich war, aber es wurde ja besser als der Durchschnitt verzinst.

Bei den VR-Banken kann man übrigens nicht von gierigen Eigentümern sprechen, da die Dividende sich ja regelmäßig an dem Genossenschaftsanteil und nicht am Eigenkapital orientiert, sind es effektiv Mini-Dividenden die bezogen auf das Eigenkapital - was ja ebenfalls den Mitgliedern gehört und der Bank zum Arbeiten zur Verfügung gestellt wird - zur Auszahlung kommen. Nur diese Berechnung wird den Mitgliedern ja ganz bewußt nie präsentiert oder hat man mal was von einer Eigenkapitalrendite bei einer Genossenschaftsbank Marktredwitz gehört oder gelesen?

Was erleben wir jedoch - insbesondere bei den VR-Banken - schon seit Jahren. Selbst desolate Geschäftsführungen - wie bei der VR-Bank Marktredwitz - die die Bank ruiniert haben, führen nicht etwa zu einem Ende der Bank.
Hier heißt die Lösung bisher regelmäßig Fusion - zu Lasten der Mitglieder der übernehmenden Bank bzw. der Sicherungsfonds der VR-Banken, die massiv Geld in die marode Bank pumpen, um sie fusionsfähig zu machen. Unfähige Manager werden noch unter Begleitung des Verbandes entweder befördert oder in den vergoldeten Ruhesstand geschickt.
Es ist z.B. nicht zu erklären, daß bei der Volksbank Lauenburg, die offensichtlich pleite war, die Sicherungseinrichtungen die Bank erst noch aufpeppen, damit eine Dividende an die Mitglieder gezahlt wird, um sie dann zu fusionieren, so daß das Kapital bei der übernehmende Bank entsprechend verwässert wurde.

Bei der VR-Bank Marktredwitz wird nun schon mit allen möglichen Tricks versucht, die Bank zu retten. Tafelsilber ist verkauft worden, das Gesetz wurde nicht befolgt u.ä.
Der Verkauf eines Teils der Filialen an eine benachbarte Bank, die nur überleben kann, weil sie massiv Geld aus den Sicherungstöpfen erhält, ist so ein Fall. Ohne die Eigentümer zu fragen, die bei der Fusion noch zustimmen mußten und deren Zustimmung mit falschen Gutachten erreicht wurde - im Klartext: Sie wurden vom Verband über die Vorteilhaftigkeit der Fusion ganz bewußt belogen, weil es auch im Verbandsinteresse lag, die Fehler des Verbandes aus der Vergangenheit zu vertuschen - wurde eine wesentliche Geschäftsgrundlage und diverse Mitglieder "verkauft"!

Wir warten und werden mit Interesse verfolgen, wie die Mühlen der Justiz mahlen.

   

Nr. 4116

Volkswirtschaftler

10. Januar 2009, 20:31 Uhr

Betreff: Zu 4335, Aufklärung tut Not

Der Eintrag Nr. 4335 trifft des Pudels Kern. Liebe Bankmanager klärt uns doch mal auf für was man soviel Geld vom Steuerzahler braucht? Wenn der Staat beim Hausbau gegenüber der Bank beispielsweise eine teilweise Rückbürgschaft für die Kredite geben würde, wäre das Werteabsicherung auf breiter Front? Wenn der Staat beim Neubau die teure Anschaffung der Kraftwärmekopplung zur direkten Stormgewinnung mit der Heizenergie als zinsloses Darlehen übernehmen würde, würde das Sinn für unser aller Zukunft machen? Würde das alles Bank die Kreditgewährung erleichtern? Wollen wir heute Investitionen in sinnlose öffentliche Projekte, deren Unterhalt wir in Folge nicht bezahlen können, oder wäre die Abschaffung des Solidaritätszuschlages nicht die notwendige Förderung unserer Kaufkraft im Lande?

Ist die Not, aber auch der Unverstand der Politik so groß, dass wir heute die Fehlspekulationen der Banken ausgleichen müssen, die marktpolitischen Fehler der Bankvorstände? Die Fehler der Banker liegen doch darin, dass die eingesammelten Gelder der Kleinkunden in den Spekulationsblasen angelegt wurden, die um den Globus geschoben wurden. Fragen wir doch den Herrn Herzog in Marktredwitz wie viel Bilanzierungshilfen er in Anspruch nehmen musste, also wie viel Verluste in den Eigenanlagen nicht im Jahr 2008 zu bilanzieren sind? Packen wir es als Volkswirtschaft in den nächsten Jahren besser das zu bereinigen? Ist das verantwortungsvoll oder ist das Verschieben der Probleme auf Folgeperioden, weil die Politiker ihre eigenen Verantwortung, ihr Versagen dafür nicht erklären wollen? Der Mittelständler und das kleine Unternehmen werden rigoros versteigert, die Großkopferten, die retten wir mit 500 Milliarden €. Die finanzpolitischen Fehler, die werden uns Jahrzehnte nachhängen. Die Renten- und Gesundheitskassen verdeutlichen die Problematik. Wir haben noch nie soviel Beitragszahler gehabt wie jetzt und wissen nicht wie wir die Probleme der nächsten Jahre bewältigen, wenn sich Anspruchsnehmer erhöhen und Beitragszahler drastisch ermäßigen? Gehen die nun gleichmäßig hohen Beiträge in der Verwaltung unter oder für wen sind sie gut? Wir sehen nur die Spitze des Eisberges im Problem unserer Gesellschaft und wir lassen uns weiter mit solchen Verdummungsaktionen abspeisen. Kommen wir nicht drauf, dass ein Volk aus Menschen besteht und die Unternehmen für die Menschen wirken müssen und nicht die Menschen für die Unternehmen geopfert werden dürfen? Finden wir dazu Konzepte bevor es zu spät ist und zwar nicht nur für unser Land? Sagen wir, hoffentlich kommt es nicht schlimmer - und es wird noch viel schlimmer kommen, wenn wir keine neuen Konzepte entwickeln und die Absahner mit ihren aufgebauten Auffangnetzen nicht endlich stoppen?

   

Nr. 4115

Susanne

10. Januar 2009, 19:53 Uhr

Betreff: Schreckliche Verhöhnung der Tatsachen mit dem Neujahrsempfang der VR-Bank

Ist es Johannes Herzog nicht heiß und kalt den Rücken rauf und runter gegangen, wie der Abtprimas seinen Vortrag auf dem Neujahrsempfang der VR-Bank gehalten hat. Für alle, die die Frankenpost nicht lesen können, dazu der Bericht der Frankenpost vom 10.01.2009 zum Neujahrsempfang der VR-Bank Fichtelgebirge (= Link) in Frankenpost Online. Geradezu ins Herz der VR-Bank-Verantwortlichen musste doch die Forderung des Abtprimas Notker Wolf, Von der Verantwortung der großen Vermögen (= Link) treffen, wenn er die These vertritt, dass Verursacher der Finanzkrise vor weltliche Gerichte gestellt gehörten. Muss der geistliche Mann aufgeklärt werden, für wen er aufgetreten ist? Für einen Bankvorstand, der zuvor als Revisor der Bank 50 Millionen an Verlusten begleitet hat und der sich selber auf den Vorstandssessel gesetzt hat indem er entgegen dem Genossenschaftsgesetz und aus der Prüferpflicht heraus die alten Vorstände von ihrer Schuld durch einen gesetzwidrigen Dienstaufhebungsvertrag befreit hat? Muss man Abtprimas Notker Wolf die Lektüre des Wunsiedeler Kreises und speziell der Bilanzauswertung zur VR-Bank über Interessant und natürlich das Gästebuch anheim legen? Welche Meinung hätte dann der Abt zu den Hütern der Werte bei uns?

Muss man dem Abtprimas ganz besonders die Entwicklung der Risikolage bei der Bank aufzeigen, muss man ihm die Rettungserwerbe in den Bilanzen zeigen, muss man ihm die Zusammenhänge zwischen gesetzeskonformer Bilanzierung und Missachtung von gesetzlichen Bewertungsnormen erklären, muss man ihn darüber aufklären, ob eine ganze regionale Bankengruppe wirbt, man verkauft keine Kunden und den Hinweis im Lagebericht der VR-Bank im Abschluss 2007 (= Link) dazu erläutern? Muss man den geistlichen Herrn über den Prozess zum Goldmärchen aufklären und dass sein Namensvetter als Vorstand der Bank ohne Bedenken Geld für Schmier- bzw. Bestechungsgeld in Afrika in sechsstelliger Höhe ausgezahlt hat, welches unter Abschreibung auf Kredite bei der Bank zu verbuchen war und dass sein Gastgeber als Revisor fast daneben gesessen hatte, aber mit größter Wahrscheinlichkeit die Buchungen verfolgt hatte? Muss man dem Abtprimas aufzeigen, dass am Tag des Neujahrsempfangs mindestens eine aussagekräftige Kurzbilanz des Bankvorstandes Johannes Herzog nach dessen Versprechen vom 29.06.2006 fällig gewesen wäre. Der Wunsiedeler Kreis muss dringend den Abtprimas zumindest über seine Arbeit in Kenntnis setzen.

   

Nr. 4114

Wegfrei, das Original

10. Januar 2009, 12:11 Uhr

Betreff: Aufklärung tut Not

Seltsam ist es schon, wenn die Banken nach dem Staat rufen, wie jetzt bei der Commerzbank. Wobei ich überzeugt bin, dass noch viele Banken den gleichen Ruf nach Berlin erschallen lassen.

Dabei sollte sich jeder eigentlich vor Augen halten, was da passiert.

Wie wir alle wissen, hat unsere Bundeskanzlerin öffentlich den deutschen Sparern gesagt, dass ihr Geld bei der Bank sicher ist und dass der Staat dafür garantiert.

Wenn nun eine Bank staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, dann geschieht dies nicht um die Spareinlagen der Kunden zu retten (die sind ja durch die Staatsgarantie gesondert abgesichert) sondern um ein Unternehmen zu retten.
Wenn ein Unternehmen gerettet werden muss, bedeutet dies, dass die Leitung des Unternehmens schlecht gearbeitet hat oder sich verspekuliert hat. Und um dies (im Fall der Bank) zu vertuschen muss der Staat, also die Gesamtheit der Steuerzahler, einspringen.

Nun haben wir ja ein Grundgesetz in dem wortwörtlich steht
„hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“

Und in diesem Grundgesetz ist ein Gleichheitsgrundsatz für alle festgeschrieben. Es steht nicht drin, dass Banken gleicher sind als alle anderen.
Es steht drin, dass alle Menschen gleich sind, Also der Banker Meier ist genauso gleich wie der Bauunternehmer Müller oder der Bäckermeister Schmidt. Aber auch der Arbeiter Krause ist genauso gleich wie die Bundeskanzlerin Merkel oder der Imigrant Abel Dabel.

Wenn dem aber wirklich so ist, und ich gehe davon aus dass ein Bundesverfassungsgericht welches über die Einhaltungd er Verfassung wacht, ebenfalls der Meinung ist, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann erhebt sich doch die folgende Frage:

Wenn alle Deutschen nach dem Grundgesetz gleich sind, dann kann der Bauunternmehmer Müller oder der Bäckermeister Schmidt genauso wie eine Bank den Staat in Anspruch nehmen wenn es dessen Gewerbe oder Unternehmen schlecht geht.

Nachdem in Banken jedoch auch und insbesondere die Vorstände mit ihren mickrigen Gehältern Gefahr laufen, der Arbeitslosigkeit anheim zu fallen, hilft die Hilfe des Staates natürlich in erster Linie den Vorständen, ihre paar Kreuzer Gehalt und vielleicht ein kleines bischen mehr, auch weiter zu beziehen. Wozu sonst sollte die Hilfe des Staates dienen als zur Hilfe des Bankvorstands.

Oder hat irgendjemand schon gehört, dass durch die Milliarden die der Staat in egal welche Bank gepumpt hat, von dieser Bank dann irgendeine Zwangsversteigerung oder eine Lohnpfändung, eine Kontopfändung oder die Pfändung der Lebensversicherung eines Kreditkunden aufgehoben wurde, nur weil der Staat eingesprungen ist?

Wofür - und vor allen wem - dient denn die Hilfe des Staates dann wirklich, wegen des Geldes der Sparer braucht keine Bank um Hilfe betteln, denn die Spareinlagen sind sowieso gesichert. Wem also kommt diese Hilfe zugute.

Wenn aber die Existenz des Bankvorstands durch die Hilfe des Staates gesichert wird, dann hat auch jeder einzelne weitere Mensch das Recht, den Staat um Hilfe anzugehen und einen Zuschuss in Höhe seiner Schulden zu verlangen.
Und zwar genauso wie es jeder Bankvorstand macht, in Milliardenhöhe, denn man wei0 ja nie, was noch alles kommt.


Fünfhundert Milliarden Euro oder in Zahlen 500.000.000.000,00 EUR. Diese Zahl muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Und zur Verdeutlichung über die Größe dieser Zahl noch folgender Hinweis:
In Deutschland kommen zur Zeit jährlich ca. 80.000 Immobilien unter den Hammer und werden zwangsversteigert.
Angenommen, der durchschnittliche Verkehrswert jeder einzelnen versteigerten Immobilie liegt bei 250.000,-- EUR, was bereits sehr hoch gegriffen ist,

dann könnten mit diesen 500.000.000.000,00 EUR 2 Millionen (zwei Millionen) Immobilien gerettet werden.

Oder anders formuliert:
Mit diesen 500 Milliarden EURO bräuchte für die nächsten 25 Jahre in Deutschland keine einzige Immobilie mehr zwangsversteigert werden.

Wenn trotzdem von den Banken weiterhin versteigert und zwangsvollstreckt wird, dann taucht die Frage auf, wo dieses Geld wirklich hinfließt.

Eine Bank ist ein Unternehmen wie jedes andere. Also sollten auch die Banken behandelt werden wie jedes andere Unternehmen. Konkurs, Liquidation, Abwicklung. Strafrechtliche Überprüfung des Handelns der Verantwortlichen unkl. Schadenersatzansprüche.

Und das Bankgeschäft selbst?

Wenn der Bund sowieso die Spareinlagen absichert, dann muss er auch die entsprechenden Gegenposten der Aktivseite der Bank übertragen bekommen, denn nichts anderes kann ja die Sicherung der Spareinlagen bedeuten.
Wäre es nicht so, dann würde es sich um Betrug am Volk handeln, denn es würde bedeuten, dass die Spareinlagen von der Bundesregierung ausgezahlt werden die Kredite und Darlehen bei der Bank verbleiben und diese dann das Geld 2x erhält, einmal von der Regierung und das andere Mal von den Kreditkunden.

Ich hoffe nur, unsere Politik blickt soweit durch.

Die Spareinlagen können ja nur deswegen nicht ausgezahlt werden, weil das Geld der Sparer in den Krediten von Menschen oder Unternehmen steckt. Und da diese nicht gleich zurückgefordert werden können muss diese eben der Bund übernehmen. Für unternehmerische Fehlentscheidungen sei es aus Gier oder aus Nichtwissen braucht jedoch die Gesamtheit der Steuerzahler nicht einzustehen.

Wobei sich sowieso die Frage stellt, warum der Bund nicht gleich die gesamte Bankwirtschaft übernimmt. Die Vorteile wären enorm. Auch aus Sicht des Finanzamtes.

   

Nr. 4113

Beobachter

9. Januar 2009, 18:12 Uhr

Betreff: Unglaublicher Vertrauensbruch in der Bankenwelt

Können wir es begreifen, wenn der Staat die Banken mit 25 % Eigenkapital stützen muss, wie jetzt bei der Commerzbank? Können wir es begreifen, wenn wie bei der Volksbank Lauenburg berichtet wird, dass die Vorstände und auch die Aufsichtsräte im Visier der Staatsanwaltschaft sind, können wir es aber auch gleichzeitig begreifen, dass die Prüfer dabei außen vor bleiben, obwohl die die Bewertung bei der Genossenschaftsbank von einem auf das andere Jahr so ändern mussten, dass man fast das gesamte Kreditportfolio auf die BAG Hamm übertragen musste? Waren da die Bewertung im Zusammenspiel zwischen Bank und Prüfung nicht bis dahin von beiden Seiten kriminell? Sind Bilanzbestätigungsvermerke bei der VR-Bank Marktredwitz nicht auch kriminell, wenn man gegen die Bewertungsrichtlinien im HGB verstößt und Einzelwertberichtigungen nicht als Verlust durchbucht? Warum setzen wir nicht Schwerpunktbeamte ein um die Wirtschaftkriminalität, die wahrscheinlich einen unglaublichen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, auch so zu bekämpfen wie es in den Gesetzen steht? Warum stellen wir z.B. an der Autobahn A 9 bei Greding an abschüssiger Stelle an einer wahrscheinlich nutzlosen Geschwindigkeitsbegrenzung eine dauerhafte Radarfalle auf um uns Bürger laufend abkassieren zu dürfen, wie es in Eintrag Nr. 377 im Münchener Gästebuch (= Link) geschrieben wird?

Zeigt uns auf dieser Internetseite die Gästebücher von München-Land und von Fichtelgebirge Marktredwitz die Problematik auf, dass man dort 80 bis 130 Millionen an Sanierung vertuscht und im Fichtelgebirge 50 Millionen € an Verlusten mit wahrscheinlich vom Verband aufgesetzten ungesetzlichen Dienstaufhebungsverträgen repariert, wie es eventuell in München auch der Fall gewesen sein dürfte? Fühlt sich der Verband berufen Genossenschaften zu unterstützen, wenn man Vorstände anderseits aus dem Amt drängt und dabei die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vor- und Aufgaben mit Füßen tritt und Aufsichtsräte die Vorstandsfunktion übernehmen dürfen? Hat bei der kleinen Raiffeisenbank Singoldtal der zu verabschiedende Vorstand vielleicht selbst ins Wespennezt gestochen? Sehen wir, dass der Genossenschaftsverband die Großen stützt und unterstützt und die Kleinen nieder macht? Sehen wir welchen Stellenwert das Mitglied bei den Kreditgenossenschaften hat, wenn es gegenüber einer Bank seine Rechte als Kunde wahr nimmt und dann zur Gefahr abgestempelt wird? Oder wollen wir, dass ein Prüfungsverband sagt, die Handhabung von Wertstellungsmanipulationen ist ungesetzlich oder der Abtransport (Diebstahl ?) von Sicherungsgut ohne Entschädigung für den Kunden ist verbrecherisch?

Müssen wir die Welt warnen Kredite beispielsweise bei den Genossenschaftsbanken aufzunehmen, weil man augenscheinlich nur am Geschäft, aber nicht an der rechtlichen Sicherheit der Kunden interessiert ist, weil man mit großen Werbeaktionen die Öffentlichkeit hinters Licht führt und die faulen Kredite doch an Heuschrecken verkauft? Wollen wir weiter lächelnde Gesichter, wie die des Herrn Herzog in der Öffentlichkeit sehen, die hinter verschlossenen Türen die 50 Millionen Kreditgefahr wie auch immer versenken, für die sie selber mitverantwortlich sind?

   

Nr. 4112

Wissender

9. Januar 2009, 13:47 Uhr

Betreff: Was hat Johannes Herzog alles gesehen und nichts dagegen unternommen?

In Eintrag Nr. 4330 wird die Untätigkeit der Prüfung angesprochen, wenn es darum ging die Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz zu verhindern. Es scheint, als ob der vom Verband erkannte Schaden schon so groß war, dass es keine Rolle mehr spielt weitere Verluste auch noch zusätzlich in Kauf zu nehmen. Nur ganz schwach formuliert fühlen wir uns heute von Johannes Herzog mehr als nur veräppelt, wenn er vor etwas mehr als einem Jahr in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) verlauten lassen wollte, er selber hätte von den Krediten nicht gewusst, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in einem Nebensatz aufzeigte. Diese Zahlen dürften auch mit seiner Hilfe entstanden sein, diese Zahlen dürften die Prüfer über ihre eigenen Auswertungen all die Jahre selbst erstellt haben und der 29.06.2006 war der Tage der bis heute uneingelösten Versprechen des früheren Prüfers Johannes Herzog mit Rede & Co., Muster, Anleitung und Leitfaden usw.

Wer die Bankinternas kennt, der weiß, dass die Prüfer im EDV-Netzwerk der Bank eingebunden werden. Wie oft hat also Johannes Herzog persönlich oder über seinen Kollegen Grothoff oder über die ihm unterstellten anderen Revisoren über die hier genannten Engagements mit dem Boschdienst in Wunsiedel, dem Flexkredit mit dem Firmengewurstel über Slowenien, dem Goldfall mit dem ersten gravierenden Ausfall zur Telefonfirma und danach zu den medizinischen Geräten Kontakt gehabt, sowie zu allen anderen Fällen auch in den 50 Millionen gefährdeten Krediten aus dem latenten Risikobestand vom 31. Dezember 2004? Wie oft hat er diese Kredit in Prüfungstätigkeit in direkter Zuständigkeit oder im wechselndem Turnus selbst bearbeitet und wahrscheinlich auch die Einzelberichte mit allen Bewertungen dazu gemacht? Will er weiter behaupten, er hätte über seinen eigenen EDV-Zugriff und den der Prüferkollegen die Entwicklung und die gravierenden Überziehungssituationen bei den Krediten nicht fast zeitgleich mitverfolgt, will er behaupten, dass diese Fälle nicht im Prüferkreis, mit den Vorständen, mit den Aufsichtsräten laufend beraten und besprochen wurden? Wenn Herr Herzog das weiter behauptet, dann lasst ganz schnell den Lehrling aus dem 1. Lehrjahr den Vorstand machen, dann hat der mehr Ahnung vom Bank- und auch Prüferwesen wie der ehemals angeblich beste Prüfer Bayerns. Wir alle glauben, dass uns der Vorstandsvorsitzende der VR-Bank, nun Fichtelgebirge, schamlos belügt, wenn es um seine Person und die Mitverantwortung an den unbegreiflichen Verlusten bei der Bank geht. Wir glauben, dass der Forderungsverzicht mit dem Jägerstüberl und der Waldeslust ein Teil der Profilierungssucht des Herrn Herzog auf dem Rücken der Mitglieder ist und ein Teil der Strategie, den Aufsichtsratsvorsitzenden und den neuen Vorstandskollegen mit der Mitwirkung daran an die eigene Kandare zu bekommen.

Diese gegenseitigen Abhängigkeiten sind nach wie vor eine große Gefahr für die Bank, für die Mitglieder und auch die Kunden, die oft genug in diesem Mühlrad Bauernopfer spielen durften. Die werden dann mit Stillschweigen und anderslautenden Argumenten zum Sicherungsfonds abgeschoben und zwar unerheblich ob sie aus den früheren Vogtlandfilialen stammen, aus dem Bereich Plauen oder aus dem Fichtelgebirgskreis oder aus dem Bereich der VR-Bank, wo man gegen das genossenschaftliche Regionalprinzip verstoßen hat und Risikokredite auch draußen gemacht hat (oder vom Verband zugeschoben bekommen hat?). So haben wir sicher unzählige Opfer nicht nur aus diesem Kreis unter anderem dafür, dass wir heute diesen Prüfer als Vorstand haben.

   

Nr. 4111

Michael

9. Januar 2009, 01:55 Uhr

Betreff: Unfassbar, wie die VR-Bank mit ihren Kunden umgeht

Wenn ich das alles im Gästebuch lese, wie die VR-Bank die kleinen Sparer um ihr Geld bringt. Kleine Handwerksbetriebe oder Häuslebauer, die Kredite aufnehmen mussten, um ihren Traum zu verwirklichen oder für ihre Altesversorgung nutzen wollten, die von der VR-Bank Fichtelgebirge gelöffelt werden, was ja aus dem gerichtlich beauftragten Gutachten hervorgeht, das in diesem Gästebuch veröffentlicht wurde. Da kommt bei mir voll und ganz die bittere Galle hoch.
Diese Leute von der Bank, die das zu verantworten haben, gehören am Marktplatz öffentlich vor eine Plakattsäule hingestellt und jeder der vorbei geht, darf sie anspucken. Andere Länder gehen mit solchen Kerlen noch ganz anders um, dort bekommen die nämlich Schläge auf die Finger, bis die aufplatzen, wie ein Paar Bratwürste auf dem Grill.
Lieber Leser, entschuldigen Sie bitte, dass ich solche Gedanken hege und äußere, aber solche Banker sind nicht nur eine Schande für unsere Region, sondern - was besonders verwerflich ist - auch die Verursacher von zahlreichen Vernichtungen von Arbeitsplätzen in unserer Region.
Lieber Leser, bitte sehen Sie mir nach, doch dies musste einmal raus aus meiner Seele.
Lieber Wunsiedeler-Kreis, geben Sie bitte nicht nach, bis solchen Banktypen das Handwerk ein für allemal gelegt wird.
Liebe Grüße Michael

   

Nr. 4110

Susanne

8. Januar 2009, 20:54 Uhr

Betreff: Welche Macht Johannes Herzog besessen hat zeigt sich mit der Waldeslust

Im Grund läuft alles auf den Charakter des Herr Herzog hinaus, wenn der bei uns zu seiner Prüferzeit so ein Chaos mit verschuldet hat und sich danach als Retter aufspielt. Nein mein Herr so nicht. Wir haben schon lange erkannt, dass dieser Mann geglaubt hat alles machen zu dürfen, weil er der Einzige war, die Erkenntnisse dieser Zeit nutzbringend, aber ausschließlich für sich selber, verwenden zu können. Auch mit dem, dass man mit der Waldeslust angeblich die braunen Socken verhindert hätte, wollte er sich schmücken. Dass dabei herauskommen würde, dass man mit der Wirtschaft zur Luisenburg zwar Probleme hatte, aber genug Sicherheiten vorhanden waren um das Geld für die Bank komplett zu sichern, damit hat Herr Herzog und natürlich alle anderen abnickenden Beteiligten, niemals gerechnet. Geschenke aus dem Vermögen der Genossenschaft sind nun mal nach unserem Gesetzbuch ein Untreuetatbestand. Und im § 34 GenG heißt es, der Vorstand muss seine Unschuld beweisen. Herr Herzog meint überhaupt nichts beweisen zu müssen, er meint genug Faustpfänder in der Hand zu haben. Aber seinen neuen Kollegen Heidel hat er damit gleich geschickt an sich gekettet.

   

Nr. 4109

L.

8. Januar 2009, 20:40 Uhr

Betreff: Hätte der Genossenschaftsverband seine Pflichten wahr genommen wäre uns viel erspart geblieben

Johannes Herzog ist der verlängerte Arm des Genossenschaftsverbandes bei uns. Welche Verpflichtung dieser Verband in seinem gesetzlichen Auftrag sieht, ist alleine aus dem herauszulesen, dass sich die Mitglieder belogen fühlen dürfen, wenn man im Versammlungsprotokoll von 2001 (= Link) den Auftritt des damaligen Oberrevisors nachvollzieht, obwohl im Prüfbericht drin gestanden haben dürfte, dass die Risikosituation im Grund unerträglich war, dann kann man daraus sehen wie wichtig es dem Prüfungsverband mit einer ehrlichen Berichterstattung an Mitglieder überhaupt ist. Keine Beanstandung bei einer Risikosituation außerhalb des vertretbaren Rahmens vorzutragen ist geradezu eine Frechheit des Prüfungsleiters gewesen. Tatsächlich ist jeder ausfallgefährdete Risikoklassekredit, gerade wenn es nicht mehr zu vertreten ist, ein Verbrechen, eine Untreuetat, gegen die Bank. Welche Schritte die Vorstände Heger, Wolf und Krämer mit der Begleitung des Prüferduos Grothoff und Herzog getan haben, das haben wir leidvoll erfahren, manche bis an die Existenzvernichtung heran reichend. Die verheerende Arbeit der Vorstände wurde unterstützt durch die Vertuschungsbeiträge der Prüfer und des GVB. Herzog und Grothoff wurden dafür auserkoren und sie sollten ihren Lohn dafür bekommen.

Dieser Verband hat hier bei uns Mist gebaut. Es ist sehr fragwürdig, ob unsere VR-Bank nicht für manches im Verbandsbereich zum Ausbügeln benutzt wurde, weil wir 300 km vom Schuss waren. Es ist fragwürdig, ob Verbandsgrößen unsere Bank nicht als persönliche Abwicklungsbank benutzt haben, es ist fragwürdig, ob Johannes Herzog inzwischen nur Material gegen unsere alten Vorstände und Aufsichtsräte gesammelt hat, oder ob er neben der Beschäftigung der vielen anderen Prüfer bei uns nicht Material zusammen getragen hat, was in seinem früheren Bereich Sprengbomben darstellen könnten. Wenn Prüfer über Jahre hinweg Lageberichtsvermerke (= Link) wie die in den Jahren 2001 bis 2003 in die Bilanzen schreiben lassen, dann sind sie mitverantwortlich dass dem nicht Einhalt geboten wird, wenn sie ungesetzliche Dienstaufhebungsverträge, wie den mit Manfred Heger, durchgehen lassen, mit dem schwersten Verdacht, dass sie die Verträge sogar selber mitgebracht haben, dann sind sie Mittäter, wenn sie behaupten, wie in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), sie wüssten von all dem nichts, dann belügen sie uns ein weiteres Mal schamlos, denn nichts auf Prüferseite ist in dieser Zeit nicht im Zusammenspiel Grothoff und Herzog gelaufen. Hätten wir diese Leute bei uns nie gesehen, uns wäre viel erspart geblieben. Manche aus unserer Mitte haben diese Erkenntnis vielleicht bitter am eigenen Leib verspüren müssen. Solche Leute wollen wir nicht mehr bei uns haben, solche Leute müssen aus den Erkenntnissen der immer schwieriger werden Zeiten in heutigen Tagen aus einer gesellschaftlichen Verantwortung entfernt werden.

   

Nr. 4108

Genossenschaftler

8. Januar 2009, 12:23 Uhr

Betreff: Risikopotentiale und zukünftige Ausrichtung

Dass man den ehemaligen Prüfer der VR-Bank zum Vorstand gemacht hat, das dürfte wohl die größte Verdummungsaktion der Mitglieder gewesen sein, die man sich vorstellen kann. Als man am 29. Juni 2006 die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung (= Link) aufgelegt hat, da war Johannes Herzog schon 4 ½ Jahre in der Bank. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 dürften er und Raimund Grothoff verantwortlich die Prüfungsteams geleitet haben, die unablässig in der Bank da waren. Der Aufbau der unglaublichen Risikopotentiale ist in ihrer Prüfungszeit erfolgt. Man kann niemandem mehr vormachen, dass die Risiken vorher nicht mit Hilfe der Verbandsrevisoren durch falsche Bewertungen einfach nur verdeckt wurden. Die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 und danach sind der Beweis dafür und die unsauberen Bilanzbestätigungsvermerke des Verbandes das Eingeständnis der Mitschuld und auch Mitwisserschaft.

Trotz all dem muss sich Herr Herzog persönlich ankreiden lassen, dass Kreditverhältnisse wie das Goldmärchen und der unfassbare Flexkredit unter seinen Augen zusätzlich die Entwicklung genommen haben, wie man hier oft genug dargestellt hat. Ein ordentlicher Prüfer hätte eingegriffen. Ja ein ordentlicher Prüfer hätte eingreifen müssen. Eine solche prekäre Situation bedarf aufmerksamen und verantwortungsbewussten Prüfern. Die Prüfer haben Schuld auf sich geladen, in dem sie die Dinge laufen ließen. Nicht der Aufsichtsrat, die Prüfer muss man fragen, ob Manfred Heger mit Flex eine Abfindung zugeschanzt werden sollte, die auf normaler Basis nicht möglich war. Herr Herzog soll endlich genau sagen, was die Prüfer zu den Fällen wussten und was sie laufend aufschrieben, warum sie aber nicht eingeschritten sind. Niemand hat bisher gesagt, wir haben die Kredite nicht angeschaut. Das wäre dann ja das Eingeständnis, dass man die Prüfungsaufgabe verweigert hatte. Aber es ist ja schlimmer bei der VR-Bank in Marktredwitz, man hat sehenden Auges Millionen verschustert. Die Schuld von Manfred Heger, Reinhold Wolf und dem nie nach seinen Aufgaben tätigen Karl Krämer lastet auf den Schultern des Johannes Herzog.

Es ist nicht nur ein fader Beigeschmack, es ist ein unbändige Wut in einem, wenn man sieht, dass einer der Hauptverantwortlichen wirklich nach dem Pilatusausspruch versucht, seine Hände in Unschuld zu waschen. Jeden unsauberen Kredit haben die Prüfer gesehen. Kredite, in die die Kunden vielleicht auch durch unsaubere Beratung der Bankverantwortlichen hinein geraten sind, nur um Wachstum und Zinseinnahmen für die Bank zu machen und viele sind daran zugrunde gegangen. Nicht nur ein Multimilliardär wie Merckle in Blaubeuren zerbricht an so etwas. 50 Millionen latent gefährdete Kreditverhältnisse sind Druck und Ausgrenzung für diese Menschen und die Firmen. Wenn man dann noch weiß, dass die Bankleute unter den Augen der Revisoren auch noch die EDV zur Abrechnungsmanipulation genutzt haben, dann muss man wirklich nach der Moral eines Johannes Herzog fragen, der behauptet von den früheren Dingen nichts wissen zu wollen. Dieser Mann, der auf obigen Link mit einer zukünftigen Ausrichtung für die Bank angekündigt war, war die schlimmste Fortsetzung einer schlimmen Vergangenheit, die man sich nur vorstellen kann. Kein einziges Wort ist ihm zu glauben. Die Fakten haben ihn längst widerlegt.

Und es sind Fakten, die er alle in seinen eigenen Schränken verschlossen glaubte. Heute scheint es ihm zu gehen wie Karl Krämer im Mai 2006 als man diesen aufs Mittelmeer locken musste, um dessen verschlossene Türchen und Schubladen unbemerkt öffnen zu können. Damals war Johannes Herzog wenige Monate gesamtverantwortlicher Prokurist. Damals wollte man sagen, jetzt ist Zeit Karl Krämer los zu werden, jetzt haben wir Dinge in seiner Zuständigkeit gefunden, die eine Zusammenarbeit unmöglich machen. Warum hat man damit gewartet, bis man den Prüfer einstellen konnte? Warum musste Karl Krämer noch helfen das Vieraugenprinzip nach dem KWG aufrecht zu erhalten bis Johannes Herzog seine Genehmigungsphase durchlaufen hatte, denn das dürfte doch mit dem BaFin-Schreiben auch begründet gewesen sein, was hier gestern angeklungen ist. Der Plan, einen Prüfer in Marktredwitz als Vorstand einzusetzen hat die Bank noch sehr viel Geld gekostet. Anständige Prüfer hätten die Fusion mit diesen Vorständen nicht durchgezogen. Aber wie es ausschaut wurden die noch weit unanständigeren erst herbeordert um einen von ihnen auf den Vorstandssessel zu heben. Herr Herzog haben Sie Manfred Heger mit Flex zur Abfindung verholfen, oder ist ihre Untätigkeit dabei mindestens genauso schlimm wie die von Karl Krämer oder allen anderen, die ihre Kontrollfunktionen einfach nicht wahr genommen haben? Oder haben Sie und Ihre Prüferkollegen sogar die Kontrollmechanismen ausgeschaltet, weil Sie so getan haben, als ob Sie die Sache in der Hand hätten? Und warum haben Sie beim Goldmärchen nicht für die rechtzeitigen, also zeitnahen Geldwäscheverdachtsanzeigen gesorgt, oder wollen Sie behaupten, Sie kennen die Geldwäscheverordnung auch nicht?

   

Nr. 4107

Gesehen

7. Januar 2009, 23:24 Uhr

Betreff: Ich wasche meine Hände in Unschuld

War von Geschichtenschreiber vielleicht ein kleines Versehen, Pilatus hat den Spruch getan, nach dem er sein Urteil gesprochen hatte, obwohl er keine Schuld an 'ihm' gefunden hatte. Wenn der Prüfer aber mit dem "Prüfungsergebnis" winkt und dann dafür den Vorstandsstuhl als Lohn bekommt, was hätte er dann gefunden, was niemand erfahren darf? Winkt er auch mit einer Auftragsbestätigung zur Demontage von Maschinen in Wunsiedel, oder mit einer Aktennotiz was Mitarbeiter davon wissen? Er hat aber nicht damit gewunken warum er bei Gold, Gold, Gold nicht das Büro von Reinhold Wolf gestürmt hat, als er selber tagtäglich die wachsenden Kontostände auf der Prüferliste gesehen hat, obwohl schriftlich angewiesen war, dass man nicht mehr auszahlen durfte, oder warum er nicht ohne anklopfen bei Manfred Heger eingetreten ist, obwohl die Überziehung bald auf eine siebenstellige Summe angewachsen war, trotzdem die Prüfer wahrscheinlich jede Kontobewegung aufgezeigt bekommen haben. Was haben denn ungefähr zehn Prüfer pro Tag ab dem Jahr 2001 oder 2002 vergraben müssen, dass einer der ihren die VR-Bank ungehindert regieren konnte?

   

Nr. 4106

Geschichtenleser

7. Januar 2009, 17:56 Uhr

Betreff: No risk, no fun oder das bittere Ende naht

Zum Beitrag 4352
Wer will es den Ausichtsräten der VR-Bank Marktredwitz verdenken, dass sie nur sporadisch an den Sitzungen teilnahmen. 25 Sitzungen bis Mitte November des Jahres, d.h. ca. alle 2 Wochen eine Sitzung. Wie soll man das denn durchhalten. Scheint es nicht eine Zermürbungstaktik für das Häuflein der Aufrechten zu sein? Oder waren es doch die die vielen Probleme dieser Bank. Da ist Unwichtiges von Wichtigem kaum mehr zu unterscheiden. Aber, dass bei der Bestellung eines neuen Vorstandes nur 6 von 11 Aufsichtsräten anwesend sind ist schon ein Armutszeugnis. Oder war es der stille Protest, oder das Herodesprinzip "ich wasche meine Hände in Unschuld". War die Aufgabe Aufsichtsratsmitglied zu sein nicht mit dem nötigem Ernst angegangen worden. Die Herren Aufsichtsräte vertreten die Interessen von 17.000 Mitgliedern. Aber wessen Interessen haben sie bisher vertreten. Nur Ihre Eigenen. Aber dass der Schuss auch einmal nach hinten losgehen könnte, das kam keinem in den Sinn.
Die Mission Aufsichtsratsmitglied der VR-Bank Marktredwitz zu sein, war als Vergnügungsreise angesehen worden, aber durch den Schleier des Vertuschens und Täuschens wurden die Herren nicht gewahr, dass sie statt in einem Jumbo-Jet in ein Segelflugzeug gesetzt wurden. Da Segelflugzeuge entweder durch eine Seilwinde oder durch ein anderes Flugzeug hochgezogen werden, braucht der Knüppelbediener hierzu nicht mal viele Fähigkeiten zu haben. Aber wenn er auf sich allein gestellt ist, dann zeigt sich was er kann. Dass es für die Aufsichtsräte der Ritt auf der Kanonenkugel werden würde, das stellte sich erst später heraus.
Es wird ihnen aber nicht, wie dem Baron von Münchhausen gelingen auf der entgegen kommenden Kanonenkugel zurückzufliegen. Da müssen die Wackeren jetzt durch. Denn wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Das wussten schon unsere Altvorderen.
Dass alle Aufsichtsräte sich in das Segelflugzeug zwängten scheint unfassbar. Entweder wedelte der gute Johannes mit einem Ticket mit der Überschrift "Prüfungsergebnis" oder die Herren sind dem Herdentrieb erlegen. Dass sie den guten Johannes für Supermann hielten mag dahingestellt sein. Aber dass sie sich selbst in solche ausweglose Situationen hineinmanöverierten stimmt schon bedenklich. Denn dass man meinte, alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien nach Gutdünken zu ignorieren zu können, stellt der moralischen Gesinnung ein schlechtes Zeugnis aus. Dass der Ritt auf der Kanonenkugel in einem Kamikazeflug enden wird, dass haben sich die wenigsten träumen lassen.
Vielleicht verfuhr man auch nach der Devise: No Risk, no fun. Aber der Spass ist schon lange zu Ende, es ist bitterer Ernst daraus geworden. :lol:

   

Nr. 4105

O.

7. Januar 2009, 16:28 Uhr

Betreff: Lieber mit dem dicken Hintern auf die Sitzungsprotokolle sitzen

Herr Herzog dürfte sich heute in den A... beißen wollen, wenn er die Protokollierwut bei der Bank von früher sieht. Kein Aas hätte von dem gesetzwidrigen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger erfahren, hätte man diese Bemerkung von Manfred Heger einfach nicht ins Protokoll geschrieben. Aber wer hätte geahnt, dass der Gesetzgeber den Mitgliedern das Recht gibt, oder über die Gesetzesreform eigentlich nur erhärtet, dass sie das Protokoll jederzeit fordern können? Nach Auslegung des Verbandes zuvor undenkbar. So schreibt man heute nichts mehr in die Versammlungsprotokolle, woraus man für den Vorstand ungünstige Schlüsse ziehen könnte. Man befehligt ja schließlich auch die Protokollführer.

Bloß die Protokollbücher des Aufsichtsrates scheinen ja auch unendlich dick zu sein. Das dürfte Absicherung der Vorstände und des Prokuristen Herzog gegenüber den Aufsichtsräten im kleinsten Detail bedeuten. Und nun kommt eine Dienstaufsichtsbehörde daher und will die Aufsichtsratsprotokolle auch noch haben. Ist das in den Augen des Herrn Herzog und seiner früheren Dienstherren nicht eine Unverschämtheit, dass man damit auch noch die Karten aufdecken soll? Irgendwann wird man aber den dicken Hintern doch weg nehmen müssen. Hätte man nichts zu verbergen, dann würde man es einscannen und mit einer CD raus rücken. Es macht so richtig neugierig drauf, was da alles drin steht.

   

Nr. 4104

Guido

7. Januar 2009, 15:54 Uhr

Betreff: Abstimmung über die Wahl des Vorstandes Herzog

Zu Beitrag 4322
Bei dem vorgehenden Eintrag Aufsichtsratsprotokoll zur Bestellung von Johannes Herzog hier klicken....(= Link) ist mir folgendes aufgefallen: In der VR-Bank Fichtelgebirge sind doch insgesamt elf Aufsichtsräte, aber nur sechs Aufsichtsräte waren bei der Beschlussfassung zur Bestellung des Vorstandes Johannes Herzog anwesend. War es vielleicht so, dass die verbleibenden fünf Aufsichtsräte bei dieser Sitzung keine Zeit oder keine Lust hatten dabei zu sein oder waren die vielleicht gegen eine Nominierung des Herrn Johannes Herzog als Vorstand und ihnen wurde angeraten, lieber fernzubleiben? Was war mit den anderen sechs anwesenden Aufsichtsräten? Waren sich alle sechs wirklich einig, Herrn Johannes Herzog, als Vorstand zu wählen? Waren vielleicht ein oder zwei dabei, die nein sagen wollten oder sich enthalten wollten, dann aber von den restlichen schwindlig geredet wurden. dass sie letztendlich sagten: "In Gottesnamen nehmt ihn, Hauptsache ich komme nach Hause zu meiner Sportschau."? Oder wurden sie von Herrn Herzog mit seinem Prüfungsergebnis überzeugt?
Laut Beschluss, sechs von elf Aufsichtsräten waren anwesend, alle sechs folgten der Herzogslinie, nicht dass sie Angst gehabt hätten von den Enthüllungen des Herrn Herzog als ehemaliger Prüfer, sondern aus reiner tiefster Überzeugung den Supermann gefunden zu haben.
Ein Wahlergebnis, besser als in der ehemaligen DDR, dort wurde der Parteivorsitzende meist mit 99,7 % gewählt und das bei einem Kanditaten, der zum Zeitpunkt der Einstellung nicht einmal eine Zulassung bzw. eine genossenschaftliche Prüfung zum Diplom-Genossenschaftbetriebswirt besaß, sondern nur eine Ausnahmegenehmigung vom Bafin beantragte. Das ist ungefähr so, als wenn jemand, der die Zulassung als Segelflieger besitzt, einen Jumbojet steuern will. Die Hauptsache ist, was auch gut aussieht und klingt, dass Herr Johannes Herzog von einem armseligen Häuflein der "Aufrechten", einstimmig eingestellt wurde.
Gewählt, aus tiefster Überzeugung den Supermann gefunden zu haben, und nicht wie vielerorts vermutet, aus Angst vor Enthüllungen aus seiner Prüferzeit.
Somit war schon zum Einstellungszeitpunkt klar, dass die anderen 30 Kanditaten, darunter Sanierungsvorstände mit bester Qualifizierung, keine Chance gegen unseren Johannes hatten. Denn Wissen ist Macht und wer viel weiß kommt oft weiter, vor allem dann, wenn sein Wissen für Dritte peinlich ist oder sogar Angstzustände auslöst.
Schaun wir mal, wie lange das gut geht! :a2:

   

Nr. 4103

Vorstand

7. Januar 2009, 15:43 Uhr

Betreff: Jede Menge Probleme zu bewältigen für den Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz

Laut dem Eintrag Nr. 4322 scheint es am 15. November 2006 schon die 25. Aufsichtsratssitzung in dem Jahr gewesen zu sein. Das kann man aus der Protokollnummer schließen. Bei so großen Banken, da hält man pro Quartal eine Sitzung wenn es rund läuft, sonst kennt man es vielleicht monatlich, weil bei kleineren Instituten der Aufsichtsrat früher für die Kredite gebraucht wird und sonst die satzungsmäßigen Grenzen der Vorstände niedriger sind. Dem Herrn Herzog scheint es schon wichtig gewesen zu sein alles protokollarisch festgehalten zu bekommen. Und wie der Tenor des genannten Eintrages lautete, Abwesenheit von den Sitzungen bedeutet erstens Zustimmung und zweitens Unwissenheit über diese wichtigen Dinge in diesen unzähligen Sitzungen, die alle zwei Wochen notwendig waren und manchmal noch öfters. Und Sitzungen vom Kreditausschuss müssten ja noch gesondert dazu kommen. Da sinkt das Lustpotential für einen Aufsichtsrat aber gewaltig. Aber da wird dann nicht nur der Notvorstand als Aufsichtsratsableger von der Sache mit dem notariellen Forderungsverzicht Anfang 2007 gewusst haben, da dürfte der gesamte Aufsichtsrat (soweit anwesend) von der Aufgabe der 432.000 € und der Freigabe der Sicherheiten dazu vorinformiert gewesen sein oder über die Entwicklung dahin. Auch darum wird von keinem bis heute ein Wort dazu verloren. Das gilt auch für die Revisoren. Das war mit Sicherheit vorher ein prüfungsrelevantes Kreditengagement mit Behandlung im Prüfungsbericht und allen Informationen an den Aufsichtsrat.

   

Nr. 4102

Genossenschaftler

7. Januar 2009, 15:21 Uhr

Betreff: Zu 4321, was könnte die Aufsichtsräte veranlassen

Man merkt, Nordlicht ist durch und durch ein ehrlicher und sachlich denkender Mensch. Ich glaube die Hegers waren ganz und gar praktisch denkende Leute und haben sich wiederum Leute um sich geschart, die ihnen nur nützlich sein konnten. Und selbstverständlich hat es dem Genossenschaftsverband gefallen, dass im Landkreis Wunsiedel mit ganz wenigen Ausnahmen die Gesamtfusion geklappt hat. Für solche Leistungen drückt man auch beim Genossenschaftsverband aus praktischen Erwägungen alle Augen zu und beklatscht selbst Verluste, bei denen man Millionen aus den Rücklagen nehmen muss, damit die Fusion nicht gefährdet wird. Dazu macht man sogar ein unsauberes Fusionsgutachten, wo man die Risikosituation, die laut Bilanzbericht nicht mehr vertretbar ist, vergisst.

Was könnte also hilfreiche Praxis gewesen sein? Warum beispielsweise keine deutsche Firma benannt wird, wo man die Maschinen aus Wunsiedel entsorgt haben will, das darf man ohne Aufklärung aus der Kraußoldstrasse schon mit einem großen Fragezeichen versehen. Solange dazu nichts verlautet, nenne ich das Enteignung eines gebeutelten Kreditkunden. Nur Zusatzfrage, wo ist der Nutzen und der Ertrag für die Bank verblieben? Zu sehen sind heute nur die Kosten für die Sanierung hinter einer vergitterten Absperrung. Das Wort Finanzkrise gilt für die VR-Bank Marktredwitz aber nicht erst seit dem abgelaufenen Jahr, man könnte es mit Rudolf und Manfred Heger über Jahre als Ertrags- und Eigenkapitalkrise bei ungehemmtem ungesundem Wachstum und Aufbau einer Risikolage bezeichnen, die jedes normale Unternehmen ohne externe Stützung vom Markt entfernt hätte. In der heutigen Situation muss man nämlich nicht nur fragen, ob es vielleicht Zugeständnisse an die Aufsichtsräte gegeben hat, man muss sich heute fragen, ob es gar inzwischen Kredite im Aufsichtsratsbereich gibt, die es wo anders gar nicht geben würde? Kribbelt es nicht unter jedermanns Kopfhaut, wenn man sich als weiteres Horrorszenario vorstellen könnte, dass die kritische Haltung eines Aufsichtsrates über ein abhängiges Kreditverhältnis beeinflusst sein könnte und wenn davon Aufsichtsratsvorsitzender und Kreditausschussvorsitzender betroffen sein könnten?

   

Nr. 4101

Aus der Organisation

7. Januar 2009, 14:52 Uhr

Betreff: Unfassbare Seilschaften

Ist es ein Zeichen von großem Interesse, ob sich alle Aufsichtsräte bei der Berufung eines neuen Vorstandes zu den Sitzungen einfinden sollten? Wenn man das beim Registergericht hinterlegte Aufsichtsratsprotokoll zur Bestellung von Johannes Herzog (= Link) anschaut, so ist es ein Armutszeugnis, dass es ein Drittel des Aufsichtsrates gar nicht interessierte was das BaFin dazu schrieb, dass Johannes Herzog endlich seine Genehmigung erhielt (war es eine Ausnahmegenehmigung, weil sonst gibt es von dort keine Zustimmungen, Schreiben gibt es nur bei Ablehnung?) und wie man den Prokuristen zum Vorstand machte. Haben die Aufsichtsräte kein Interesse zu erfahren, ob die Genehmigung vielleicht auch mit einer Auflage verbunden ist?

Das Interesse der Aufsichtsräte scheint sich auf Eigeninteressen zu beschränken. Wer so einer Risikolage nicht dadurch Rechnung trägt, dass er als gewählter Vertreter der Mitglieder regelmäßig die Sitzungen besucht, der macht sich mitschuldig. Wer ist beim Aufsichtsrat frei in seinen Entscheidungen und wer hat bereits aufgegeben, weil keine Änderung des Kurses erwartet werden kann? Ist der Aufsichtsrat unabhängig oder ist er nur eine Marionette in der Hand des ehemaligen Prüfers Herzog? Wer gibt sich freiwillig in dieses Abhängigkeitsverhältnis, wenn man erkennen muss, dass dieser Prüfer die Vorstände Heger, Wolf und Krämer nicht in Schach halten konnte oder es nach dem was man hier sieht eher gar nicht wollte und Verluste sogar begünstigte? Wer geht das Risiko ein sich für die Vorstände mit dem gesamten Risikopotential in die Haftungsproblematik zu bringen, welches man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) erst hinterher aufdeckte, was man über die Prüfer schon längst wusste, in dem man entgegen dem Genossenschaftsgesetz in § 34 die Vorstände komplett aus der Haftung entlässt, in dem man die bekannten Ansprüche nicht stellt und in Absprache mit den Revisoren des Verbandes gegen den Kuhhandel der Berufung einer der führenden Prüfer ja nicht mehr nach noch nicht bekannten und noch nicht aufgedeckten Ansprüchen sucht? Der Aufsichtsrat ist zur Überwachung verpflichtet und zur Vertuschung nicht berechtigt. Dürfen wir glauben, dass Johannes Herzog viel von den bekannten und nicht bekannten Ansprüchen zusammen getragen hat und dies sein Ruhekissen darstellen soll?

Es wurde hier schon geschrieben, bei allen Banken die in Schwierigkeiten geraten, wird das Prüferteam ausgetauscht. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat der Tausch anscheinend schon mit Herzog und Grothoff in der Art statt gefunden, dass Prüferhorden die Verluste weiter voranschreiten ließen und dass dann der neue stellvertretende Prüfungsteamleiter zum Vorstand gemacht wurde und der danach nicht mehr zuständige Prüfungsteamleiter (Raimund Grothoff) dieser Zeit, vielleicht hinterher mehr an den Aufsichtsratssitzungen beteiligt war wie mancher Aufsichtsrat selbst. Die Verstrickungen und Vernetzungen bei der VR-Bank Marktredwitz können nur im Gesamten zerschlagen werden. Der Eintrag im Münchener Gästebuch von heute zeigt sehr wohl dass, wenn es der Verband will, auch ein komplette Aufsichtsrat abgesetzt werden kann. Das wird aber nur passieren, wenn der nicht auf der Verbandslinie schwimmt und kritisch und unbequem ist. Unstrittig dürfte dabei aber sein, dass ein verbandskritischer Aufsichtsrat weniger schädlich ist, als ein blinder, der auch noch persönlich schwierige Kreditverhältnisse am Hals hat und darüber zusätzlich abhängig ist.

Bei Herrn Träger könnte die Situation über dessen eigene Mandanten noch wesentlich verschärft sein. Auf welcher Seite steht er denn? Wo war er im Fall Flex gestanden, zwischen den Stühlen oder hat er ganz bewusst auf dem gesessen, der die Bank und ihre Mitglieder viel viel Geld gekostet hat und letztendlich den Sicherungsfonds? War die Befreiung von Manfred Heger auch seine eigene Befreiung aus einer schwierigen Situation? Stellt man da gern widerspruchslos den Prüfer als Vorstand ein, der dies als einer der wenigen erkannt haben konnte was man in diesem Kreis verschweigen wollte, bis Manfred Heger am 30.06.2005 dann doch den falschen Satz tat und es öffentlichkeitswirksam ausplauderte?

   

Nr. 4100

Nordlicht

7. Januar 2009, 10:48 Uhr

Betreff: Aufsichtsrat abwählen?!?

Der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) ist doch offensichtlich ganz tief in die Misere der Bank verstrickt, wenn er nicht sogar aktiver Teilnehmer ist! Er hat kein Interesse, die Mitglieder oder Vertreter über den wahren Zustand der Bank und die laufenden Ermittlungsverfahren oder den Regress gegen Ex-Vorstände zu informieren. Da er sich mit jeder Auskunft selbst schädigen bzw. belasten würde, hält er lieber seinen Mund und versucht alles auszusitzen und läßt weiterhin zu, daß die Verursacher der Misere sich weiterhin die Taschen füllen.

Frage:
Was könnte die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder dazu veranlassen, so an Ihren Posten zu kleben?

Antwort:
- Es könnten massive eigene wirtschaftliche Interessen sein. Unter Umständen haben die Aufsichtsratsmitglieder Darlehn zu Gefälligkeits-Konditionen erhalten, die sonst keiner bekommen hat, und eventuell ohne die sonst üblichen Sicherheiten. Das soll / darf auf keinen Fall publik werden.
- Es könnte aber auch sein, daß die Aufsichtsräte durch den derzeitigen Vorstand H. - der ja als Exprüfer die ganzen Schandtaten oder Unzulänglichkeiten des Aufsichtsrats der Vergangenheit kennen muß, genötigt werden im Amt zu bleiben, weil sonst der "Haftungs-Hammer" niederfallen könnte. Denn es ist offensichtlich, daß der Aufsichtrat über Jahre ein System mitgetragen oder mindestens toleriert hat, in dem die ehemaligen Vorstände - unter freundlicher Begleitung / Führung des monopolistischen Prüfverbandes! - die Bank an die Wand gefahren haben.
- Die Haftung der Vorstände trifft genauso für die Aufsichtsräte zu. Auch sie müssen durch ihre Protokolle belegt haben, daß sie sich mit den Risiken beschäftigt haben und den Vorstand entsprechende Vorgaben gemacht haben bzw. diese haben überprüfen lassen. Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Die regelmäßige Abwesenheit von Aufsichtsratssitzungen wiegt dann doppelt schwer und entschuldigt nichts.

Frage:
Was kann man also tun?

Antwort:
Jedes Mitglied kann Aufsichtsrat werden. Es müßte sich nur jemand finden, der es tut und dann im Gremium die entsprechenden Fragen stellt bzw. sich alle relevanten Vorgänge vorlegen und erläutern läßt bzw. diese dem gesamten Aufsichtsrat zu Kenntnis (und ins Protokoll!) gebracht werden. Dazu hat inzwischen jedes Aufsichtsratsmitglied ein Recht und auch die Pflicht.

Jedes Jahr dürfte Nachwahlen zum Aufsichtsrat stattfinden. Da kann man sich dann bewerben.

Faktisch ist es aber so, daß sich regelmäßig die Mitglieder gar nicht engagieren (weil das finazielle Engagement zu gering ist oder die Belastung des Kreditengagements erwartet wird oder weil einem die Zeit und das Wissen fehlt) oder eben die Mitgliedschaft kündigen.

Genau das ist doch der Fehler im System und bedeute, daß faktisch nicht die Mitglieder oder deren Vertreter über die Belange der Bank bestimmen, sondern ein kleiner Zirkel (Aufsichtsrat, Vorstand und Verband) sich in diesem Fall der VR-Bank Marktredwitz die Tachen voll stopft ohne Rücksicht auf die Belange des Genossenschaftsgesetzes - die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern.
Die Hürden der Mitbestimmung und der Unmutsäußerung - durch Anträge - sind mit Einführung des Vertreterprinzips (wer schlägt die eigentlich zur Wahl vor?) für das einfache Mitglied faktisch so hoch, daß die auf dem Papier stehende Mitbestimmungsmöglichkeiten faktisch nicht existieren.

Der Verband, der ja an allen Versammlungen teilnimmt, soll doch mal aufzeigen, wieviele Anträge es in den letzten 10 Jahren von Mitgliedern auf deutschen Versammlungen gegeben hat. Daß das kein Hinweis auf die gute Führung der Genossenschaften ist, ist offensichtlich, wenn die Hürden - wie gesagt - so hoch liegen.

Es müßten sich eben nur ein paar Vertreter zusammen tun und dann könnte endlich Licht in das Dunkel VR-Bank Marktredwitz gebracht werden.

Aber nicht verzagen - die zweite Schiene über die staatsanwaltlichen Ermittlungen läuft ja weiter.

Mit einer Einstellung der Ermittlungen ist nicht zu rechnen, eher mit einer Ausweitung, wenn diese nicht schon erfolgt ist.
Dann kann Herr H. auch nicht mehr dreist in der Zeitung verlauten, daß die Ermittlung nur die Zeit vor seiner Vorstandschaft beträfe - wo doch alle wissen, daß er als verantwortlicher Prüfer, genau die Dinge nicht gesehen haben will, die nun zu einer strafrechtlichen Überprüfung führen sollen. -
Der Versuch von Herrn H. - mit freundlicher Begleitung des Prüfverbandes!- , die Mitglieder auch in diesem Fall für dumm zu verkaufen, ist kläglich gescheitert, auch Dank dieses Gästebuchs.

   

Nr. 4099

Gchichtenleser

7. Januar 2009, 09:00 Uhr

Betreff: Hamsterrad

Liebe Leserschaft, da es immerwieder weitere Geschichten gibt, die es wert sind, dass sie vielen Leuten kundgetan wird, möchte ich nicht den Vorwurf einheimsen, ich hätte darüber nicht berichtet. Es beginnt so ähnlich wie die Weihnachtsgechichte: Es begab sich zu der Zeit, da die Genossenschaftsbanken auch nicht mehr das waren, was sie früher auszeichnte, ein junger Mann,der sich als Legionär eines Vereins verdingt hatte, an ständig wechselnde Einsatzorte. Er war seinen Herren und Meister im Hauptquartier positiv aufgefallen, da er alles war man ihm befahl ohne Murren und ohne Nachzudenken ausführte. Egal, ob es darum ging Existenzen der Chefs der vereinseigenen Außenstellen -Genossenschaftsbanken genannt- zu vernichten oder unfähige Außenstellenleiter dabei zu unterstützen, wie sie die Firmen von missliebigen, kritischen Kunden pulverisierten. Ungeachtet der Tatsache, dass dabei 8 Arbeitsplätze vernichtet wurden. Selbst als die Gerichtsbarkeit, die Unerhörtheit dieser Freibeuter in einem Gerichtsgutachten als ungesetzlich erkannte, waren die Piraten der Kontogebühren und Wertstellungen nicht zu bremsen. Wer sollte dies auch machen. Der junge Mann, der alsbald zum besten Mitläufer des Vereins gekürt wurde, hatte plötzlich die Wahnidee, selbst an diesem grossen Rad mitdrehen zu können. Er hatte aber nicht kapiert, dass das Rad ihn drehte und nicht umgekehrt er das Rad. Er hatte aber den Glauben, dass er das perpetuum mobile besitzt, das sich immer weiter dreht, ohne dass man dafür was tun muss. Seine Devise war, das für ihn viel zu grosse Rad immer weiter laufen zu lassen und allen Glauben zu machen, dass er der Antreiber ist. Dabei hatten ihn seine Meister zur Erkenntnis verholfen, dass er alles sammeln sollte an Erkenntnissen und Wissen, um sich damit Vorteile und die seiner obersten Herren zu verschaffen. Mit Wissen andere zu erpressen, ist schon seit Jahrtausenden ein probates Mittel um Herrscher zu stürzen. Das hatte der verwegene junge Bursche auch für sich entdeckt. Statt seine grauen Zellen einmal für eine positive Sache einzuschalten und endlich aufzudecken, was mit den Ausrüstungsgegenständen in der Ludwigsstrasse geschehen, dachte der moderne Freibeuter nur daran, wie komme ich auf den Thron, der Reichtum und Ehre verschafft. Über dieses Streben vergass er seine Pflichten, darüber zu wachen, dass alles ordnungsmäss läuft. Er achtete nicht darauf, dass bei den Wertstellungen in betrügerischer Weise die Kunden abgezockt wurden. Bei den Einlagen wurden die Kunden gelinkt, mit falsch berechneten Zinsen. die entgegen der vertragsmäßigen Vereinbarung wesentlich weniger waren. Bei den Darlehen und Sollkonten waren die Zinsdifferenzen so hoch, dass die Kunden plötzlich Sollstände auf den Konten hatten, siehe das Gerichtsurteil, dass einige Beiträge vorher eingestellt war. Weil den Kunden dadurch das Eigenkapital entzogen wurde, kamen sie in Liquiditätsprobleme. Das war für die Raubritter im Anzug der Anlass, das Unternehmen in den Konkurs zu treiben. Es ist an Perversität nicht zu überbieten, dass Firmen in betrügerischer Art und Weise das Geld vom Konto geklaut wird, um sie dann wenn das Konto geplündert ist auch noch in den Konkurs zu treiben. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, verkündet man dann noch ohne Skrupel, der Kunde will seinen (angeblichen) wirtschaftlichen Misserfolg der Bank anlasten. Das ist einfach der Gipfel der Frechheit. Denn das Gerichtsgutachten beweist eindeutig, dass der Kunde ein Guthaben auf seinem Konto gehabt hätte, wären die Kontoabrechnungen ordnungsgemäß durchgeführt worden. Damit sind wir auf unserer Zeitreise wieder in der Gegenwart angelangt. Denn der für die Vorstandstätigkeit hoffnungslos unterbelichtete J.H. hat es nur eine kurze Zeit geschafft, die Menschen in der Region zu blenden und zu beeindrucken (wenn überhaupt). Er hat das Chaos das seine Vorgänger angerichtet haben, in eindrucksvoller Weise vollendet. Die Bank wieder auf Kurs zu bringen, war ja auch nicht sein Ziel. Sich nur an Vorstandsposten zu klammern, da bleibt keine Zeit für ein wirtschaftliches Denken, im Sinne der Mitglieder und deren Vermögen. J.H. ist an maßloser Selbstüberschätzung gescheitert. Denn der Segen seiner Verbandsoberen reicht einfach nicht aus, um ein so komplexes Gebilde, wie eine Bank zu leiten und führen. Das hat sich schon an unserem Rudi - dem staatlich geprüften Sackkarrenfahrer- gezeigt. Auch bedarf es etwas mehr als eine Verbandprüfer-Prüfung und das Häckchenmachen mit dem roten Stift. Wie schon öfters dargestellt ist es ein Unterschied wie Tag und Nacht, ob man hinterher alle Entscheidungen kritisch betrachten kann oder man selber die Entscheidungen vorab zu machen hat. Aber selbst die Entscheidung anderer konnte er anscheinend nicht richtig verstehen. Wie hätte sonst der Horst Greiner seine Frau als Mitarbeiterin der Bank führen lassen können oder die Frau von unserem Rudi Ratlos, welche eine Generalagentur der R+V führt, aber selber keine Ahnung von Tuten und Blasen (?) hat. Die Versicherungsabschlüsser der Bankmitarbeiter liefen aber über dieses Agentur. Da ist es kein Wunder, das selbst das Abzocken der Kunden nicht gereicht hat, um die Bank über Wasser zu halten. Wenn aber zuviele daran saugen, wird selbst die beste Melkkuh leer. J.H. hat alle diese Dinge als Prüfer sehen müssen und hat sie auch mit Sicherheit gesehen. Aber wie war das mit den drei Affen : Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Die Frage ist, wer ist der Klügere von beiden. Aber wer von beiden wirds den zuküntig besser haben. Der Affe sitzt zwar auch hinter Gittern, aber er kann im Freigehegen rumturnen, sich mit den Artgenossen tummeln und sonst noch Dinge tun, die im Spass machen.
J.H. denk mal darüber nach, wieviel Spass du haben wirst, wenn die Staatsanwaltschaft hier fertig ist. Da fällt mir der junge Mann vom Anfang der Geschichte wieder ein. Denn der hätte getreu dem Motto verfahren sollen: "Schuster bleib bei deinen Leisten". Was mit anderen Worten heißt: Mach keine Sachen, von denen du nichts verstehst. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 4098

Der Wissende

7. Januar 2009, 08:39 Uhr

Betreff: Marionettentheater

Wann schaffen es die "Experten" Herzog und Heidel eine erste Bilanz-und Ergebnisvorschau vorzulegen. Versprochen war doch ein unterjähriger Zwischenbericht. Aber wie soll man überhaupt auf Aussagen von Leuten vertrauen, die ihre Position nur durch Repressalien erreicht habe. Denn die Mehrzahl der Aufsichtsräte muss doch dem Herzog aus der Hand - wenn auch zähneknirschend - fressen. Zuviel Material hat doch der Ex-Prüfer gegen sie während seiner Prüfertätigkeit gesammelt. Im Grunde genommen sind die Aufsichtsräte nur die Marionetten, die Herzog rauf und runter laufen lässt. Welche Dinge zu Hegers Zeiten gelaufen sein müssen, lässt sich in ihrer Schwere nur erahnen, wenn sich der Aufsichtsrat so zum Narren machen lässt. Er kann de facto seiner Aufgabe - der Kontrolle der Vorstandstätigkeit - nicht mehr nachkommen, da er ohne sich selber zu belasten, nichts gegen Herzog unternehmen kann. Zu tief sind die Verstrickungen, in denen man sich während der Heger-Ära hineinbegeben hat. Konsequenterweise müssten ein Grossteil der Aufsichsträte zurücktreten und Platz für unbelastete Leute zu machen und damit endlich den Teufelskreis zu durchbrechen, in dem sie sich befinden. Aber Zivilcourage war noch nie die Stärke in diesem Gremium und die Annehmlichkeiten zu ergreifen war auch aus damaliger Sicht einfacher, als Nein zusagen und dafür Abhängigkeiten auszuschließen.

   

Nr. 4097

L.

5. Januar 2009, 14:26 Uhr

Betreff: Sind die Aufsichtsratskredite an sich eine Bombe?

Ist es möglich, dass verschiedene Kredite an Aufsichtsräte nicht schon sogenannte latent gefährdete Engagements darstellen? Hat es zum Spiel Zuckerbrot und Peitsche gehört da mit korrekter Verschlüsselungen nach dem Kreditwesengesetz sehr großzügig zu verfahren? Würde es sich zeigen, dass mehrere Kredit fallen würden, wenn einer betroffen wäre? Ist das nicht die Absicht des Gesetzgebers so die Risiken nach dem KWG zusammenzufassen? Kann ein Aufsichtsrat die Mitgliederinteressen noch vertreten, wenn er selber so unter Druck gerät? Haben wir ein Recht als Mitglieder zu erfahren welchem Aufsichtsrat wir nicht mehr vertrauen können? Hätten diese Aufsichtsräte die Pflicht ihr Amt ruhen zu lassen? Liegt die Bombe im Zentrum der Macht bei der Bank? Kriegen wir sogar wegen den Aufsichtsratskrediten die von Johannes Herzog versprochenen Kurzbilanz nicht, weil man noch nicht weiß was man tun will?

   

Nr. 4096

Uwe

5. Januar 2009, 12:25 Uhr

Betreff: Vertuschung und Verdecken der Tatsachen

Es ist doch ein Armutszeugnis und die Angst vor der eigenen Courage, wenn wir nicht einmal diese Kurzbilanz von Johannes Herzog bekommen haben. Nicht nur der Abschluss von 2003 musste retuschiert werden, an allen Abschlüssen des Herrn Herzog muss man nachträglich basteln. Auch da gibt der § 25a KWG mit den organisatorischen Pflichten wahrscheinlich vor, dass ein Bankengeschäftsjahr geplant und organisiert abzulaufen hat und nicht am 31. Dezember hoffen kann dass die Rechnung aufgeht. Bei der VR-Bank Marktredwitz scheint man aber die Kreditabschreibungen und damit die Engagementbewertungen nach Kassenlage zu machen oder danach, was der Sicherungsfonds bereits ist herzugeben und unzählige Prüfer helfen seit Jahren beim Nachrechnen auf den Nullwert im Ergebnis bei den Bilanzen. Stillschweigen ist das Unwort des Jahres 2008 bei unserer VR-Bank und Namensänderung wegen Identifikationsmängel an zweiter Stelle.

Die Mitglieder zu informieren, dass ist in keiner Weise geplant. Der Aufsichtsratsvorsitzende schweigt beharrlich seit dem Frühjahr zu den unangenehmen Fragten, die im über dieses Seite gestellt wurden. Aussitzen bis zum Letzten ist die Devise. Ist nun der Kredit seiner Firma ein Organkredit oder nicht? Sind eigentlich die Kredite des Kreditausschussvorsitzenden beim Aufsichtsrat, Peter Träger, auch nicht als solche verschlüsselt. Man ist fast geneigt eine Parallele zum Vesuv und Pompeji zu ziehen. Es wird getan als ob alles in Ordnung sei, bis die Blase platzt und alles untergeht.

   

Nr. 4095

Aus der Organisation

5. Januar 2009, 12:09 Uhr

Betreff: Märchen und Lügen, wo man hin schaut

Selbstverständlich haben alle von den krummen Sachen gewusst. Und am besten davon haben die Prüfer gewusst. Die schriftlichen Anweisungen aus dem Jahr 2003 an die Vorstände bei K.N. nichts mehr aus zu zahlen, die könnten angeblich sogar Mitarbeiter bezeugen. So etwas ist dann doch auch in den Aufsichtsratssitzungen vorgetragen worden. Aber wer nicht zu den Sitzungen geht, der kann davon auch nichts erfahren. Und wenn dann die Bestellung des Herrn Herzog im Herbst 2006 bei Abwesenheit von 40 % des Aufsichtsrates als einstimmig erklärt wird, dann weiß man welches Informationsinteresse die Aufsichtsräte an der Arbeit der Bank überhaupt hatten.

Vor knapp 30 Jahren haben alle über das Vieraugenprinzip bei den Banken gesprochen. Das war ein Auslöser der ungebremsten Fusionswelle. Und es wurde als erstes verankert im § 32 des Kreditwesengesetzes. Anfang diesen Jahrzehntes wurde nun der § 25a KWG mit den organisatorischen Pflichten zusätzlich eingefügt. Zu überwachen ist das natürlich alles vom genossenschaftlichen Prüfungsverband. Warum Bayern flächenweit regelmäßig mit Sonderprüfung nach § 44 KWG überzogen wird, aber solche Sonderprüfungen durch verbundfremde Wirtschaftsprüfergesellschaften bei der VR-Bank Marktredwitz trotz der miserablen Risikosituation unterblieben sind, dass wissen die Götter, oder solche, die sich selbst zu solchen gemacht haben. So muss man auch die Justiz beim Goldfall fragen, warum da nicht triefgreifend ermittelt wurde? Brauchte es die Öffentlichkeit über den Wunsiedeler Kreis um die Finger in die Wunden zu legen. Musste man es öffentlich machen, dass der Vorstand der schlimmere Finger sein könnte als der unter Druck stehende Kreditnehmer, wenn Geldwäschebestimmungen nicht eingehalten wurden, wenn der Vorstand niemals Gelder hätte auszahlen dürfen, wenn er von Schmier- und Bestechungsgeldern wusste?

Wollte man hier nicht tiefer gehen, warum die Prüfer Grothoff und Herzog bei ihren Geldwäscheprüfungen nicht festgehalten hatten, dass die Anzeige des Herrn Wolf nicht erst im Juni 2004 erfolgen hätte dürfen, sondern mit der Anfrage nach den 35.000 Euro und den der 63.000 plus 10.000 Spesen? Warum wurde hier nicht unverzüglich der Wahrheitsgehalt der Aussagen der Vorstände Heger und Krämer im Februar des letzten Jahres vor dem Landgericht Hof überprüft. War es von Karl Krämer eine korrekte Aussage, wenn er von dem Kreditverhältnis angeblich nichts wusste, obwohl er mit Sicherheit alle Kreditbeschlüsse dazu mit unterschreiben hatte oder auch aus den Vorstands- und Aufsichtsratsprotokollen mit Sicherheit ganz andere dinge hervorgehen dürften?

Was ist mit § 32 und § 25a KWG, wenn der Kontrollvorstand Krämer in einer gerichtlichen aussage behauptet von diesem Kreditfall nichts zu wissen? Karl Krämer war doch sicher auf dem Papier noch der Vorstand, der für die Aufstellung des zuerst laut Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004 ungesetzlichen und dann mit Hilfe der Prüfer neu erstellten Abschluss zuständig war. Lässt man einen Vorstand tatsächlich behaupten er weiß von den Kreditverhältnissen nichts, die man dann wiederum laut dem Versammlungsprotokoll vom 29.06.2006 wieder in Summe aufgestellt hat. Wie lange will man die Öffentlichkeit und die Mitglieder mit solchen Aussagen noch belügen? Wieso wird Manfred Heger nicht dafür belangt, wenn er im gleichen Prozess sagt, auf so einen Wisch wie mit einem getürkten Fax hätte er niemals Geld ausgezahlt, ihm aber der Richter dann sofort seine schriftliche Genehmigung über die von Reinhold Wolf gefertigte Aktennotiz zum Gesamtengagement vorlegt?

Nur um Lumpen zu schützen, wurde darum alles gedreht und gewendet, die Anwendung von strafgesetzlichen Vorschriften einfach nur übersehen um keinen Wirbel zu machen. Der Wirbel wird nicht enden, bis man die Schuldigen zur Rechenschaft zieht, für den Betrug an den Kunden und Mitgliedern, der schier offensichtlichen Ausbeutung der Bank, der Schädigung von Kundenexistenzen und der augenscheinlichen Bereicherung an Sicherheiten. Nur eine ehrliche Veröffentlichung, was mit den Dingen der Boschwerkstatt in Wunsiedel geschehen ist, wird diesen Vorwurf aus der Welt schaffen können.

Es hilft dem Aufsichtsrat auch heute nichts, zu schweigen oder nicht zu den Sitzungen zu gehen, es ist seien Pflicht mit zu teilen, welche Ansprüche man an die Vorstände stellt. Wird dies nicht gemacht, dann gibt es zur Aufklärung wiederum nur den Strafantrag gegen die Aufsichtsräte selbst um zu verhindern dass unter dem Mantel der Satzungsänderung die Genossenschaft wiederum geschädigt wird, weil man die Vorstände eben nicht belangt. Erfolgt dies nicht, so wird die Staatsanwaltschaft wohl auf diesem Weg zu beauftragen sein dem nach zu gehen und über den Wunsiedeler Kreis wird weiter nachgefragt werden, ob neben den heutigen Vorständen dann auch (endlich) gegen die Aufsichtsräte zumindest wegen Vernachlässigung ihrer Pflichten ermittelt wird.

   

Nr. 4094

Nordlicht

5. Januar 2009, 11:50 Uhr

Betreff: Wissen um Sparverträge - Eiertanz Regress

Sparverträge:

Das BGH-Urteil in dem es um die Unzulässigkeit von ungenauen (weil die Bank einseitig bevorteilendend) Geschäftsbedingungen ging (kein nachvollziehbarer Maßstab für Zinsanpassungen!), ist doch innerhalb der Bankenszene sehr wohl zur Kenntnis genommen worden und ist durch alle einschlägigen Publikationen weithin bekannt.

Es fragt sich eben dann nur, wie darauf reagiert wurde.

1. Es sollte nicht wundern, wenn der Genossenschaftsverband analog nach Bestätigung der betrügerischen Stichtagsmanipulation und der dort gegebenen Empfehlung "seine" Mitglieder nicht ebenfalls ein Marschroute - nichts sagen, alles abstreiten, auf Verjährung hoffen, immer den Rechtsweg beschreiten - empfohlen hätte. Das wäre zwar nicht im Sinne der Mitglieder/Kunden, aber das spielt beim Verband ja eh keine Rolle.

2. Die Vorstände werden sicherlich überprüft haben, in welchem Maße die VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) davon betroffen sein könnte. Der Vorstand hätte sicherlich auch dem Aufsichtsrat davon berichten müssen, denn so ein Urteil dürfte bei konsequenter Anwendung erheblichen Rückstellungsbedarf bei der VR-Bank ausgelöst.

3. Der Aufsichtsrat hätte - da er ja mit Mitgliedern besetzt ist, die auch die Zeitung lesen können oder sich über Bankzeitschriften hätten informieren können - auch den Vorstand dazu befragen können (incl. Protokollierung) und wäre so seiner Aufsichtspflicht nachgekommen. Oder hat er lieber nichts gesagt, gesehen oder gehört (die drei Affen), weil er ja sonst die Vorstände und insbesondere die positive Entwicklung der Bank gestört hätte?

4. Schließlich könnten auch die Prüfer gezwungen gewesen sein, über dieses Urteil und seine (Nicht-)Anwendung zu berichten. Schließlich handelt es sich ja um ein vermutlich nicht ganz geringes Risiko. Oder ist das Volumen bei der VR-Bank nicht so groß, weil man ja noch ganz andere Baustellen (im wahrsten Sinne - Stichwort: Homa-Gebäude) vor sich hat. Der Verband nimmt sich ja in anderen Fällen auch die Freiheit gegen das Handelsgesetzbuch zu verstoßen, indem z.B. Abwertungen nicht vorgenommen werden, weil es das Ergebnis nicht hergab!

Vermutlich folgen die Prüfer den Empfehlungen des eigen Verbandes und sehen kein Risiko, weil ja ohnehin keiner gegen die VR-Bank klagen wird. Der Verband überprüft damit wiedermal seine eigene Beratung und ist dabei völlig unabhängig?!?

Fazit:
Es haben vermutlich wieder alle (Vorstand, Aufsichtsrat, Verbandsprüfer) von dem Urteil gewußt.
Aber das Jahresergebnis der Bank ließ keine "freiwillige" Lösung zu, so daß alle eisern schweigen und abwarten. Mit dieser Strategie war man bisher ja immer erfolgreich!
Denn ob die Kunden und Mitglieder einen Schaden erleiden, spielt ja keine Rolle, wenn man doch selbst seine Taschen weiterhin füllen kann und alles schön unter der Decke bleibt bzw. durch eine Fusion untergeht. - Aber in diesem Fall. Wer wollte / sollte noch mit dieser Katastrophenbank fusionieren? Außerdem gäbe es dann noch mehr Mitwisser, so daß das Risiko steigt, daß einmal etwas ohne staatsanwaltliche Ermittlungen herauskommt.


Regress:
Der von Susanne dargestellte Sachverhalt verdeutlicht die inzwischen vollständige Unglaubwürdigkeit des Aufsichtsrats (und des monopolistischen Prüfverbands). Der Aufsichtsrat (oder sein Vorsitzender - ein Rechtsanwalt!) hat sicherlich nicht ohne eine Beratung des Verbands den Regressverzicht unterzeichnet. Offensichtlich hatte der Exvorstand H. noch genügend Druckmittel in der Hand (oder in Kopie), um das Gremium oder seinen Vorsitzenden (unter Mitwirkung des Verbands) zu so einen Aufhebungsvertrag zu bringen.

H. war dann nur zu blöd, diesen Vertrag dann noch zu erwähnen. Und als dann die Katze aus dem Sack war, ging der Eiertanz erst richtig los.
Über die Vertreterversammlung wurde versucht zu erreichen, den Regressverzicht zu bestätigen. Dabei wurde aber völlig übersehen, daß den Vertretern dort gar nicht das gesamte Ausmaß des Schadens offenbart wurde, sondern lediglich die Spitze eines Eisbergs. Es verwundert schon sehr, daß die Bank selbst nicht den Schaden hat vortragen lassen oder der Verband, obwohl diese doch genau hätten wissen müssen, was anstand. Stattdessen versteckte man sich noch - gegen gutes Honorar - hinter einem Gutachten eines Rechtsanwalts, der vermutlich hat gar nicht alles sehen oder sichten können, sondern auf die Zuarbeitung der Bank (oder des Verbands) angewiesen war. Erstaunlich auch, daß das Genossenschaftsgesetz nicht angewendet wurde, wo nach

§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(1) 1Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. ...
(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.
...

die Vorständ hätten beweisen müssen, daß sie alles ordnungsgemäß durchgeführt hätten. Nicht der Aufsichtsrat hat was nachweisen müssen, sondern die Beweislast wäre umgekehrt gewesen. Und wie aus zahlreichen Einträgen bekannt, hat der Vorstand komplett versagt (Stichworte: Überziehungslisten; gerichtsbestätigte Kenntnisse, daß betriebswirtschaftliche Auswertungen für Kreditentscheidugen/-prolongationen falsch waren!!!). Es muß deswegen gegen alle Vorstandsmitglieder ein Regress angestrebt werden.

Dann die Kehrtwende, als die staatsanwaltlichen Ermittlungen den Druck doch so erhöht hatte, daß man offensichtlich nicht mehr anders konnte, um nicht selbst der Untreue bezichtigt zu werden.

Aber, warten wir mal ab, was dabei herauskommt. Es ist fast schon zu erwarten, daß der Vorstand Herr H. ganz überraschend den Vertretern dann mitteilt, daß das Verfahren nicht weiterverfolgt würde, da bei den ehemaligen Vorständen nichts zu holen sei (und deswegen die Pensionen schön weiter bezahlt werden!). Man hat Ihnen ja auch entsprechend Zeit gelassen Ihr Vermögen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Überraschen würde uns das hier nicht mehr. - Gleichzeitig würde der Untreutatbestand gegen die Aufsichtsräte wieder aufleben, denn es ist nicht nachvollziehbar, warum es bei den offensichtlichen katastrophalen Zuständen nicht schon viel eher eine Sonderprüfung gegeben hat bzw. die Vorstände nicht viel eher aufgefordert wurden, ihre Unschuld zu beweisen!

Aber - eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus - und das alles unter wohlwollender Begleitung des Prüfverbands, der bis in die höchste Ebene davon betroffen sein dürfte.

   

Nr. 4093

Susanne

5. Januar 2009, 10:55 Uhr

Betreff: Alle haben von den Dingen gewusst

Zum Beitrag 4293
Mit den unkorrekten Zinsberechnungen bei den Sparverträgen, das konnte der Aufsichtsrat nicht wissen. Das mussten Prüfer an den Aufsichtsrat herantragen. Aber wieso soll ein Prüfer das dem Aufsichtsrat sagen, wenn er weiß, dass er es als Vorstand ausbaden muss? Wenn er weiß, dass seine neun Prüfungskollegen da sind um alles wegzuräumen, was für den GVB zur Gefahr werden kann und er nur dafür sorgen muss, das er ja viel sammelt um möglichst viel Material für die Zukunft zu haben und dann nur abwarten muss, wann der rechte Zeitpunkt ist um ins Vorstandsamt aufzusteigen? Aber mit den aufeinanderfolgenden Sachen mit den Regressen zu Flex und dann zu Gold, Gold, Gold, zwei Wochen vor dem Prozessbeginn beim Amtsgericht, davon haben alle gewusst, die Vorstände, die Prüfer und auch die Aufsichtsräte. Da hat man das oberste Entscheidungsgremium, die Vertreterversammlung, laufend unrichtig und mit hingedrehten Tatsachen versorgt. Und dass man jetzt den Regress selber verfolgt gegen die Vorstände, das dürfte die nächste Lüge sein, wo ist Aufklärung dazu? Wieso sollte man Heger und Krämer verfolgen, wenn man sie von den Ansprüchen selber befreit hat, da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz. Da hat man doch über die Folgen entweder beraten oder Augen und Ohren verschlossen und Pausch mit Herzog und Grothoff alleine handeln lassen. Wenn die Befreiung unrechtmäßig gewesen wäre, dann wäre man doch selber dran mit dem Regress.

   

Nr. 4092

Geschichtenleser

2. Januar 2009, 19:10 Uhr

Betreff: Frischling

Da bin ich wieder, manchen zur Freude, manchen zum Ärger und wieder anderen zur Wut. Aber was soll's. Da ich nun mal gerne lese, habe ich wieder ein paar Sachen afgeschnappt, die es aus meiner Warte zu beleuchten gibt.
Da schreibt das allseits bekannte Nordlicht, das man sich in guten Jahren den Speck anfüttern soll für die mageren Jahre. Das hat auch in der VR-Bank Marktredwitz prächtig funktioniert, bloß das der Speck auf die falschen Rippen (nicht im medizinischen Sinne - die Atmungsrippen) sondern auf den Rippen und dem Bauch von Heger,Krämer und Wolf gelandet ist. Wie konnte das geschehen: Medizinisch ist das nicht zu erklären- daß man Wertstellungsvorteile und Falschabrechnungen, Sicherheiten verwertet und kein Geld dafür einnimmt - sich jemand einverleibt (sprich die Bank) aber der Speck auf ganz anderen Rippen und Bauch, nämlich auf denen der drei obigen Herren sich dick ansetzt. Selbst Rudi, der staatliche geprüfte Sackkarrenfahrer, hat in geselliger Runde von sich gegeben, dass er soviel Geld hat, dass er es garnicht mehr schafft, es auszugeben. Das soll er mal seiner Renate überlassen - das Geld ausgeben, die ist als Meisterin hierfür bekannt.
Sein Sprößling Mane wird schon das Geld brauchen, für die vom Prüferling plötzlich angestrebte Regessforderung. Aber Halt, wird das nicht bloß ein Schaulaufen, ohne ernsthaften Hintegrund, ähnlich wie man es mit dem Karli Neugebauer vorhatte, bloß dass für den Richter der Spassfaktor nicht allzu hoch war, lässt sich vom harten Urteil für K.N. ableiten. Das hatten alle Beteiligten so nicht erwartet. Denn da hatten die 3 ehemaligen Vorstände H., K., u. W. soviel haarsträubendes und hanebüchenes von sich gegeben, dass der Staatsanwalt alle Drei hätte gleich verhaften lassen müssen.
Aber Frau oder Herr Nordlicht eines muss aus ihrem letzten Beitrag noch von meiner Seite aus betrachtet werden. Sie hatten den Ex-Prüfer als "Frischling" bezeichnet. Da ein Geschichtenleser in vielen Publikationen liest, so ist ihm beim lesen der obigen Bezeichnung noch eine andere Deutung des Wortes "Frischling" in den Sinn gekommen, denn nach landläufigem Verständnis ist dieses Wort die Bezeichnung für eine "junge Wildsau".
Sie mögen mir verzeihen, wenn ich Ihnen stattdessen ein anderes Wort dafür anbiete: Greenhorn: Deutsche Deutung: Grünschnabel, junger Spritzer, Unerfahrener, Neuling, junger Spund, junger Springer, blutiger Anfänger, Springinsfeld und Milchbart.

Am besten wir überlassen es dem Herrn Herzog selber, was auf ihm zutrifft oder was er am liebsten wäre.
Dass ich mal in einer Geschichte von einem Bauernbub gesprochen habe, tut mir herzlich leid, Denn die junge Wildsau hat einfach nicht in die Geschichte hineingepasst. Sorry.

Trotzdem gute Wünsche für das Jahr 2009, auch wenn diese sicherlich in der Ausprägung unterschiedlich geartet sind.

   

Nr. 4091

Kunde

2. Januar 2009, 18:24 Uhr

Betreff: Zieht einen Schlußstrich

Ins Moderne übersetzt heißen die Menschen, Heger, Krämer, Wolf, Heidel und vorallem Herzog. Da sich diejenigen, welche auf die Geschäfte aufpassen sollten, auch gottähnlich dünkten, die sie die alleinige Aufsichtspflicht haben, Leider machten sie mit den Wucherern und mutmaßlichen Betrügern gemeinsame Sache und stellten sich so auf eine Stufe mit denen. Selbst höchstrichterliche Urteile wurden als vom Richter falsch verstanden betrachtet. Also Recht und Ordnung sind Dinge, mit den man es in der Bank äußerst ungenau nimmt. Wertstellungsbetrug, unrechtmäßige Zinsklauseln usw. das sind doch Schlagworte, die plakativ die Situation dieser Bank darstellen. Bei den vielen Geld, das die Bank ihren Kunden unrechtmäßg abnahm, müsste bei einigen vernünftigem Wirtschaften das Eigenkapital der Bank über alle Maßen vorhanden sein. Aber ganz im Gegenteil. Wenn man diese zu Unrecht erworbenen Mittel noch aus der Bilanz herausrechnen würde, was bliebe dann von der angeblich (lt. Frankenberger) so hervorragenden Bank noch übrig?
Die gravierendsten Mängel in der Bank wurde von der gesetzlichen Prüfung zwar gesehen, aber nicht abgestellt oder mit Konsequenzen sanktioniert. Was war das für eine Lari-fari-Prüfung, bei der den Vorständen alles erlaubt war. Nordlicht fragt nicht zu Unrecht, wie groß denn die Probleme in dieser Bank sein müssen, wenn der vorherige Prüfer, der diese Kasperles-Veranstaltung von Prüfung durchgeführt hat, dann auch noch zum Vorstand gemacht wird.
Die Fragestellungendie vorgenannter Schreiber aufgeworfen hat, sind nicht von der Hand zu weisen. Denn Interessenskollisionen gibt es zuhauf. Von uns als Kunden werden hinsichtlich unserer gestellten Sicherheiten ständig Abschläge gemacht und als nicht ausreichend werthaltig dargestellt. Warum braucht die Bank die Wertansätze in ihrer Bilanz nicht zu berücksichtigen z.B. Investitionsruine Homa-Gebäude. Bei uns würde man bei ähnlicher Konstellation sagen:
Wertansatz = Grundstückswert ./. Abbruchkosten.
Bei den Forderungen, wird hier der tatsächliche Wert eingestellt oder schreibt man wieder, die Wertberichtigungen konnten in der Bilanz nicht dargestellt werden.

Gelten bei einer Bank nicht die gleichen Bilanzierungsregeln wie bei allen anderen Unternehmen.
Was spielt der Genossenschaftsverband hier für eine unrühmliche Rolle? Warum werden hier alle Gesetze überschritten und alle Regularien außer Kraft gesetzt. Welche Interessenslagen liegen hier vor? Das geht doch nicht mit normalen Dingen zu.
Da es nun nicht mehr VR-Bank Marktredwitz heißt sondern VR-Bank Fichtelgebirge wird jetzt auf unrühmliche Weise nicht nur Marktredwitz sondern das ganze Fichtelgebirge diffamiert.
Vorstände und Aufichtsräte zieht endlich einen Schlußstrich unter dieses Chaos und gebt Eure Ämter an Leute frei, die unbelastet sind.

   

Nr. 4090

Nordlicht

2. Januar 2009, 15:31 Uhr

Betreff: Neues Jahr - Neues Glück - Betrug geht weiter

Das neue Jahr hat kaum begonnen, da erreichen uns neue Meldungen über die voraussichtlich schlechte wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und insbesondere im Automobilbereich.

Wohl dem, der in guten Jahren hat Speck (= Eigenkapital) ansetzen können und nach den fetten Jahren die mageren Jahre überstehen kann.

Leider kann man das für viele Kunden der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) nicht sagen.
Diese wurden vermutlich in zweifacher Hinsicht von der VR-Bank (Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere Bayrischer Genossenschaftsverband als Monopolprüfer) betrogen.
Zum ersten wurden ihnen als Kunden durch die Betrügereien (Stichwort: Wertstellungsbetrug) mehr Geld abgenommen als notwendig bzw. weniger vergütet als zugesagt (Stichwort: Anwendung von höchstrichterlich als unrechtmäßige bestätigte Zinsklauseln bei Sparverträgen)

Und zum zweiten wurden Sie als Mitglieder der Bank durch die katastrophale Aktivität von Vorständen und Aufsichtsrat um eine vernüftige Verzinsung der Einlage gebracht und dies trotz der zahlreichen Betrügereien, die erhebliche Mittel in die Bank gebracht haben, um die Löcher zu stopfen.
Statt den Mitgliedern zu dienen und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern, erscheint die VR-Bank Marktredwitz bis heute als ein Selbstbedienungsladen der Vorstände und Ihrer Cliquen. Bis heute sind die (zu unrecht gezahlten) Pensionszahlungen an ehemalige Vorstände, die die Bank inzwischen nachweislich ruiniert haben, nicht eingestellt oder zurückgefordert worden.

Und man muß es immer wieder betonen. Dies alles war nur wegen des Wohlwollens und / oder der Unfähigkeit des monopolistischen Prüfverbandes möglich. Über Jahre hat er von höchster Stelle (!) die Unfähigkeit seiner "Freunde" gedeckt und vermutlich selbst erhebliche Vorteile genossen.
Anders sind solche Aussagen nicht zu erklären, daß der Verband den ehemaligen Vorstände eine Frist (nach gutdünken der Prüfer) gewährt habe, die Probleme zu beseitigen
- trotz Organisationsversagens (man denke nur an die Überziehungslisten),
- trotz Verstoßes gegen das Regionalitätsprinzips (Gold-Gold-Gold oder Kredite an slowenische Unternehmen),
- trotz persönlichen Versagen (Fristversäumnisse bei Konkursanträgen),
- trotz Diebstahls nicht übereigneter Gegenstände und bis heute fehlender Abrechnung von Sicherungsgütern (Autoprüfdienst Bleil),
- trotz..., trotz... (siehe dieses Gästebuch)

Andere Bänker wurden wegen geringfügigerer Probleme in die "Wüste" geschickt. Bei der VR-Bank Marktredwitz spielt das alles keine Rolle. Offensichtlich von höchster Stelle instruiert, wurden die Vorstände geschont und sogar mit einem vermutlich vom Verband vorbereiten Haftungsverzicht für bekannte und unbekannte Verfehlungen mit dem goldenen Handschlag verabschiedet. Das kostet ja auch nur das Geld der Mitglieder bzw. der Sicherungseinrichtungen (also letztlich wieder der Mitglieder) und nicht des Verbands.

Die Probleme müssen so groß sein, daß als neuer Vorstand unbedingt der vorherige Prüfer installiert werden mußte, der im Gegensatz zu anderen Kandidaten über keine langjährige praktische Bankerfahrung verfügen mußte. Statt Aufklärung - auch gegenüber Kunden und Mitgliedern -, wurde und wird bisher alles unternommen, weiter alle für Dumm zu verkaufen.

Es ist schon reichlich frech in Bezug auf den nun doch angestrebten Regress von Herrn H. zu behaupten, daß erst das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu neuen Erkenntnisse geführt habe, die nun doch einen Regress notwendig werden ließen.
Das ist schon abenteuerlich, daß dies der Ex-Prüfer behauptet, der fast durchgängig die VR-Bank geprüft hat, und diese Tatbestände trotz Hinweisen von Kunden und Mitgliedern! nicht gesehen haben will.
Es ist schon abenteuerlich, daß trotz der zahlreichen Bewerbungen um den Vorstandsposten ausgerechnet ein "Frischling" im aktiven Bankgeschäft, der ehemalige Prüfer als der Beste angesehen wurde, die Bank zukunftsfähig zu machen.

Hinsichtlich der durch die Wirtschaftskrise betroffenen Branchen sieht es für den Automobilbereich im Moment ganz dunkel aus. Die Nachfrage ist zusammengebrochen. Auch der Export z.B. gen Osten ist weggebrochen, weil die auch kein Geld mehr für Autos ausgeben wollen. Und richtig hart trifft es die Zulieferer, an denen die Umsatzeinbrüche der Hersteller mit etwas Verzögerung durchschlagen werden.

Fragen:
- Gibt es im Mitglieds-/Kundenbereich Kreditengagements der VR-Bank, die jetzt auf der Kippe stehen, weil es sich bei den Unternehmen z.B. um Zulieferer der Auto-Industrie oder Autohäuser handelt?

- Wie reagiert eine Bank , in deren Aufsichtsrat maßgebliche Kunden sitzen, die u.U. von der Krise betroffen sind?

- Hat das Management (Vorstand / Aufsichtsrat) das Prinzip der Risikostreuung - nur deswegen gibt es die Höchstkreditgrenzen - mißachtet und doch mehr Kredite als zulässig herausgelegt? Wurden dabei illegaler Weise Kredite an mehrere Konzernunternehmen nicht zusammengezählt?

- Welchen Trick hat der Vorstand der VR-Bank noch auf Lager, um seine Bilanz zu retten, denn der Abwertungsbedarf in z.B. der Automobilbranche dürfte kaum zu bestreiten sein? Oder wurden für diese Unternehmen ebenfalls "geschönte" (d.h. verfälschende) Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen vorgelegt und durchgewunken obwohl man genau weiß, das die nichts wert sind?

Und zum Schluß die Klassiker in der Fragestunde:
- Was wird eigentlich aus der Investitionsruine (Homa-Gebäude)? Wann passiert da mal was bzw. wird in der Bilanz eine Abschreibung vorgenommen?

- Wann kommt eigentlich der versprochene Kurzbericht Herr H. ? Sie haben die Situation der Bank doch auf Knopfdruck parat!

- Wann finden die ersten (öffentlichen!) Verhandlungen hinsichtlich der zivilrechtlichen Regresse gegen die ehemaligen Vorstände statt? Wurden die Pensionszahlungen schon eingestellt oder wollen die z.Zt. aktiven Vorstände und Aufsichtsräte der von ihnen selbst begangenen Untreue gleich selbst an die Mitglieder zurückerstatten?

- Wann erfolgt die Rückzahlung der zu unrecht bezahlten Prüfungsgebühren vom Verband, wo doch offensichtlich ist, daß die Prüfung nichts wert war und einzig der Erfüllung der vormalen Voraussetzungen und dem Schutz der Verbandsinteressen diente?

Also, liebe Vorstände und Aufsichtsräte, die hier mitlesen. Geben sie sich am Anfang des Jahres einen Ruck und befreien Sie sich von den Altlasten, denn die Gästebuchleser sind penetrant und werden diese Fragen so lange stellen, bis sie hinreichend beantwortet sind.
Klären Sie alle(!) Mitglieder über den wahren Zustand "Ihres" Unternehmens endlich auf und nicht nur die Vertreter mit Halbwahrheiten auf informellen Treffen.

Die Ungewissheit kann Ihrer Gesundheit nicht zuträglich sein. Befreien Sie sich von dieser Last und machen Sie endlich reinen Tisch, denn besser kann es nicht mehr werden. Es kann nur noch schlechter für sie werden - und ob sich das dann noch strafmildernd auswirkt, wenn die Staatsanwaltschafft die Dinge ermittelt?! - Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Allen Gästebuchlesern ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr 2009!

   

Nr. 4089

Wunsiedeler-kreis

30. Dezember 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Neujahrsgrüsse

Wir wünschen allen unseren Leserinnen und Lesern ein gutes, gesundes und glückliches Neues Jahr![bild=Neujahr09(pic_31.jpg)]

Deutschland, ja die gesamte Welt stehen an einem Wendepunkt. Der Kreuzzug der neoliberalen Ideologen konnte sich noch bis vor kurzem den Anstrich von wirtschaftlicher Vernunft und Effizienz geben. Ihre Rezepturen galten als „alternativlos“ oder „objektiv notwendig“. Spätestens die Finanzkrise hat diese Fassade für jedermann sichtbar niedergerissen. Ein ungerechtes Bereicherungssystem der Banken , hinter dem oft kriminelle Machenschaften stecken, kam zum Vorschein.

Der Staat, der über Jahre hinweg „ausgehungert“ werden sollte, musste über Nacht mit Milliardensummen in bis dato unvorstellbarer Höhe „Rettungsfallschirme“ über Banken und ganze Industriezweige aufspannen. Wir alle werden für das Zerstörungswerk einer Minderheit in Haftung genommen.
Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Rezession wird plötzlich nach öffentlichen Investitionen gerufen. Es werden Konjunkturprogramme aufgelegt, die jahrelang als wirkungslose „Strohfeuer“ abgetan wurden.
Plötzlich wimmelt es in Wirtschaft, Politik und Medien nur noch so von „Wendehälsen“, die ihre früheren Parolen am liebsten aus den Archiven tilgen würden. Die Rezepturen der viel zitierten „Experten“ entpuppen sich als hohle Dogmen. Unsere „Führungseliten“ tun so, als sei die Krise wie ein „Spring-ins-Feld-Teufel“ über uns gekommen. Sie wollen damit vertuschen, dass sie jahrelang dem „Teufel“ hinterherliefen. Banker, Meinungsmacher versuchen jetzt alles, um von ihrem vorausgegangenen Tun abzulenken. Machen wir uns nichts vor: Hinter den Schuldzuweisungen und hinter den (zaghaften) Schuldeingeständnissen verbergen viele, der angeblich vom Saulus zum Paulus Bekehrten, nur ihre Absicht des „Weiter-so“.......
Wir bedanken uns herzlich bei allen, die uns im zurückliegenden Jahr unterstützt haben. Ohne Ihre tägliche Mithilfe, wären die Seiten gar nicht möglich. Wir können nur immer wieder um Verständnis und Nachsicht bitten, wenn wir es nicht schaffen, uns für Ihre Hinweise, Ihre Anregungen, Ihre Argumente und Ihre Kritik regelmäßig zu bedanken oder darauf zu reagieren. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir manchmal auch beim besten Willen auf Ihre Mail nicht antworten können. Wir lesen sie, aber die Kraft und vor allem die Zeit reicht oft nicht einmal zu einer formalen Antwort.
Das kleine Team des Wunsiedeler-kreis wünscht Ihnen ein glückliches, gesundes und gutes Neues Jahr.
Und wenigstens in diesem Wunsch schließen wir uns der Weihnachtsbotschaft der Kanzlerin an: „Spannen Sie aus und schöpfen Sie Kraft“.
Diesem Wunsch unserer Regierungschefin wollen wir uns auch selbst nicht entziehen. Wir machen jetzt für einige Tage bis zum Jahresanfang Pause. Es sei denn, es geschieht etwas, was dringend analysiert und kommentiert werden müsste

Mit herzlichen Grüßen

:wk:

   

Nr. 4088

007

30. Dezember 2008, 12:39 Uhr

Betreff: Von Banken und Nullen

Empfehlenswerte Artikel
„Unter Bankstern“ lautet der Titel einer Artikelserie, da sich die Banker in der Finanz- und Bankenkrise als eine Art Räuber und Gangster – sprich: Bankster - erwiesen haben. In dieser Funktion erschaffen Banker keine Werte mehr, sondern sie sind Weltmeister darin, diese alle zehn Jahre im Rahmen von großen Finanzkrisen zu vernichten. Wegen der Bankrotte bzw. Beinahebankrotte vieler Banken im Jahr 2008 war es sehr treffend, den Kuckuck zum Vogel des Jahres 2008 zu küren, da der Begriff umgangssprachlich das sogenannte Pfandsiegel meint, welches die Zwangsvollstreckung von Sachen dokumentiert. Besonders beliebt ist der Kuckuck in den Vereinigten Staaten, wo Zwangsversteigerungen (Foreclosures) zum absoluten Marktrenner avanciert sind.

Von Bankrotten und Beinahebankrotten
Als Bankraub oder Banküberfall bezeichnet man die Entwendung von Geld oder anderer Wertgegenstände aus einem Kreditinstitut. Entgegen der öffentlichen Meinung wird nur etwa die Hälfte aller Banküberfälle aufgeklärt. Der Mythos der hohen Aufklärungsquote wird des-halb aufrecht erhalten, um potentielle Bankräuber von Überfällen abzuhalten. Doch der Fall des gewöhnlichen Bankräubers ist trivial in Anbetracht der Summen, die Bankmanager durch Krisen, die sie selbst hervorrufen, Anlegern gestohlen haben. Merke: Die gefährlichsten Bankräuber des Planeten waren nicht die Dalton-Brüder, sondern es sind die Banker selbst. Sie sind die wahren Profis unter den Bankräubern. Ein Bankräuber ist zu faul, um selbst zu arbeiten, und holt sich das Geld anderer Leute. Ein Bankmanager ist zu feige um sein eigenes Geld zu verzocken, und holt sich deshalb das Geld seiner Kunden.

Der Unterschied zwischen einem Unternehmer, der Pleite geht, und einer Bank ist, dass der Unternehmer vor seinem Aus Werte geschaffen hat, während eine Bank mit ihrem Aus alle Werte vernichtet. Da es weniger als Nichts nicht geben kann, muss der Staat am Schluss Ban-ken sanieren, denn sonst würde man sich ja selbst eingestehen müssen, dass man zuvor bei der Kontrolle versagt hat. Das Problem: Banker genießen in Fragen der Vermögensvernichtung offenbar eine Art Immunität. Gegen das Treiben der Großbanker waren die Aktionen des Räuberpaares Bonnie und Clyde während der Weltwirtschaftskrise im Südwesten der USA Sandkastenspiele.

Wenn Sie weiter lesen wollen: Von Banken und Nullen Teil I - Unter Bankstern
Und lesen Sie unbedingt auch die weiteren Teile

   

Nr. 4087

Roswitha

30. Dezember 2008, 12:25 Uhr

Betreff: Sparzins

Danke für den Zuspruch den ich hier erfahre!
Aber was soll das ganze? Ich verdiene wirklich nicht üppig, und das was man sich dabei zurücklegt und unter Verzicht anspart wird einem dann noch mit betrügerischen Methoden gestohlen. Die Verantwortlichen in der VR Bank wissen genau, daß man einen langen Instanzenweg gehen muß, will man zu seinem Recht kommen. Nur mal eben Rechtsanwaltsgebühren vorschießen ist auch nicht so einfach, denn man weiß ja am Ende nicht wie so ein Verfahren ausgeht. Auch das benötigte Gutachten kostet Geld, Zeit und Mühe. Als Normaler Bürger hat man nicht den juristischen Hintergrund, um beurteilen zu können ob man richtig liegt. Man muß sich also wieder auf fremde "Spezialisten" verlassen. Ich frage mich also was das alles soll, wenn doch im Aufsichtsrat Leute aus der Politik sitzen, auch welche aus der SPD, die sonst immer vorgeben für die "einfachen" Leute da zu sein. Und was machen die? Nichts!
Dabei sind die doch gegenüber einem Vorstand weisungsbefugt! Jeden Tag buhlen die in der Werbung um unser Geld, reden von Vertrauen und Kundennähe.
Alles gelogen, am Ende wirst Du über den Tisch gezogen. Auf solche Leute pfeiffe ich, ich verachte die! Wenn die Aufsicht nicht funktioniert machen die Vorstände doch klar das was sie wollen! Das ist wie früher in der Schule, wenn keiner Aufsicht führt werden die Kleinen und Schwachen untergebuttert.
Jetzt liegt ja endlich ein Gutachten vor, sogar von einer der namhaftesten Verbraucherzentralen in Deutschland, und die bestätigt, daß es seit langem Gerichtsurteile gibt, wie die Zinsen zu rechnen sind, daß es eben falsch war was die Bank hier gemacht hat, und daß es wahrscheinlich schon bei vielen falsch gemacht wurde. Mal sehen, welche Konsequenzen jetzt der Aufsichtsrat zieht.
An ihren Taten sollt ihr sie erkennen steht in der Bibel! Erkannt habe ich, daß wir bisher wohl betrogen wurden von Herzog und Konsorten!
Und gedeckt hat diesen Betrug der Aufsichtsrat, also Peter Träger und Konsorten.
Armes Deutschland, armer Landkreis Wunsiedel und Region!

   

Nr. 4086

Norbert

29. Dezember 2008, 13:56 Uhr

Betreff: Sparzinsen bei der VR-Bank Fichtelgebirge

Aufmerksam habe ich den Beitrag 4287 gelesen, mit dem Gutachten der Verbraucherzentrale! So unverschämt betrügt die VR-Bank Fichtelgebirge ihre Kunden um ihr "bitter von Mund" erspartes Geld?!!
Liebe Roswitha, ich kann Ihnen nur raten, legen Sie Ihr Geld doch bei der Sparkasse an, dort sind Sie besser aufgehoben und kriegen Ihre ausgemachten Zinsen!
Auf so eine Bank, wie die VR-Bank Fichtelgebirge können wir nur noch spucken!!!

   

Nr. 4085

Geschichtenleser

28. Dezember 2008, 21:16 Uhr

Betreff: Von Ochs und Esel

Die Weihnachtsgeschichte wird von den noch amtierenden Vorständen der VR-Bank Fichtelgebirge (Marktredwitz) ganz anders verstanden als in der ursprünglichen Fassung. Denn dort waren es drei Weise aus dem Morgenland. Hier sind es ein Herzog und ein Heide(l) und weise sind sie schon garnicht. Die Drei folgten einem leuchtenden Stern, der sie führte, hier ist es das fast schon erloschene letzte Aufflackern eines ehemaligen machtgeilen Vereins, dem sie in vorausschauenden Gehorsam blindlings in ihr Verderben hinterherlaufen. Ehedem war es in windschiefer Stall zu dem die drei Weisen pilgerten, unsere heutigen müden Gestalten laufen in eine veralterte Bude, mit Nebengebäuden, die schon Tropfsteinhöhlen gleichen und die berechtigte Frage ist, wann sich dort Stalakiten und Stalagmiten bilden. In der originalen Geschichte kamen die drei Weisen zum Jesuskind und unsere beiden was machen die noch in ihrer altmodischen Hütte?
Ja was haben die denn dort eigentlich noch zu suchen? Die Hirten die mit offenen Mündern staunten, nennen sich heutzutage Aufsichtsräte und sollten eigentlich die ihnen anvertrauten Schäfchen(Kunden/Mitlgieder) beschützen, aber sie helfen mit, die Opferlämmer(Kunden) zur Schlachtbank zu führen, um sie in Ihre Teile zu zerlegen und zu verscherbeln. Ach ja, die drei Weisen auch die"Heiligen Drei Könige" genannt kamen erst am 6. Januar in Betlehem an. Aber was machten unsere zwei - die das Gegenteil von heilig sind - den ganzen Tag über am 27. und 28. Dezember in der Bank. Ob sie sich bis in die späte Nacht gegenseitig "Weihnachts-Geschichten" vorgelesen haben? Oder aus falsch verstandenen Fleiß den Mist des letzten Jahrzehntes auszukehren versuchen. Dies scheint aber um Lichtjahre zu spät. Aber vielleicht denkt man manchmal nur zu kompliziert: Sie haben einfach nur die Rolle von Ochs und Esel übernommen.

Einen guten Rutsch an alle Leser des Gästebuchs, von denen ich stellvertretend nur ein paar nennen will - die anderen mögen mir verzeihen- :

Vorstände der VR-Bank Marktredwitz
Aufsichtsrat " " " "
Genossenschaftsverband Bayern
Genossenschaftsverband Frankfurt
Volksbank in Plauen
Sicherungseinrichtung der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Deutscher Raiffeisenverband mit seinem Präsidenten Nüssel

Immer gerne zu Ihren Diensten - Ihr Geschichtenleser -

   

Nr. 4084

Beobachter

23. Dezember 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Unfähigkeit oder kriminelle Energie

Wo steht denn geschrieben, dass Heger, Wolf und Krämer unfähig waren? Waren sie unfähig, oder hat sich hier kriminelle Energie aufgebaut? Ungehindert haben sie bei uns die Stichtagsverzinsung eingeführt, was man sonst nur von den Bausparkassen oder den Hypothekenbanken gekannt hat, für unsere Region haben das die Vorstände erfinden dürfen. Ist es unfähig oder genial an der Wertstellungsschraube zu drehen, wenn die Revisoren des Prüfungsverbandes das als willkommenes Mittel sehen um Gewinne zu generieren, die man sonst nicht mehr rein kriegt? Und bis zur Fusion und auch drüber hinaus war doch das ordentliche Geschäftsergebnis in Ordnung. Man muss sich nur fragen, warum dann keine Rücklagen gebildet werden konnten. War die Gewinnmaximierung denn darauf ausgerichtet, dass sich die Familie Heger grenzenlos schadlos halten durfte und die bereitwillig helfenden anderen Vorstände? Haben denn der Prüfungsverband auch bereitwillig geholfen, wenn man das Betriebsergebnis über unglaubliche Risikosituationen erkauft hat? Hat man Marktredwitz Risiken hin geschoben, weil die ja auch kein genossenschaftliches Regionalprinzip eingehalten haben? Die haben trotz dieses Mankos laut der Versammlung vom 14. Oktober 2004 sogar noch die Risiken der Sparkasse rüber geholt, weil man da Zinsgeschäft gesehen hat. Was ist dran an Vergünstigungen für Prüfer mit Fahrten nach Budapest und nach Österreich zur Formel 1? Was ist dran an Gerüchten um rauschende Fest und bereitwillige Damen? Hatte der Sumpf in Marktredwitz Methode? Ist das Unfähigkeit der Geschäftleitung oder Schläue? Warum durfte Manfred Heger seine Doris auch noch auf die Gehaltsliste schreiben? Wie viele Prüfer haben denn das in Marktredwitz gesehen? Die mussten doch schon eigene Farben erfinden, wie man das selbe Blatt, die selbe Liste und den selben Belege schon x-mal angeschaut hat und mit Revisionszeichen versehen hat. Die Prüfer sind in Marktredwitz die wahren Schuldigen. Einen Sackkarrenfahren Heger hat man dahin geführt dass er zwar Gewinne machen sollte, aber nichts bei der Bank bleiben musste, der Sohn Manfred hat doch nur aufmerksam zusehen müssen.

   

Nr. 4083

Aus der Organisation

23. Dezember 2008, 17:38 Uhr

Betreff: Untreue nach § 266 StGB wegen Nichterfüllung von § 25a KWG

Vor Jahren wurden allerorts die MaH und MaK (= Link) eingeführt. Dies heißt Mindestanforderung an das Betreiben von Handelsgeschäft bei Kreditinstituten und Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute. Es scheint, dass diese Vorschrift bei der VR-Bank Marktredwitz außer Kraft gesetzt war. Denn eine Organisation nach dem zugrunde liegenden § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) scheint man dort nicht gekannt zu haben. Unter dieser Klammer sind alle Dinge zu sehen, die Nordlicht in Eintrag Nr. 4303 aufführt und alle die er mit Sicherheit auch noch vergessen hat oder die wir noch gar nicht kennen. Keine Organisation heißt z.B. 300 Seiten Überziehungslisten von einem Vorstand pro Monat, Kreditüberziehungen wie bei Flex und bei Gold, Gold, Gold, Eigenmächtigkeiten, die von keinem anderen gesehen werden wollten, weil man dann selbst genau so handeln konnte. Eine der gröbsten Verfehlungen der Prüfer bei dieser Bank war es eine Bank ohne geregelte Organisation laufen zu lassen und dies auch noch mit falschen Bilanztestaten und schönrednerischen Kommentaren, wie bei der Fusionsversammlung am 24. April 2001 mit der Gratulation zum Bilanzergebnis bei einem millionenschweren Verlust, als gut hin zu stellen. Untreue ist nach unserem Strafgesetzbuch ein Verbrechen. Die Unterlassung der Sorgfaltspflicht ist nach § 34 GenG eine Untreuetat, wenn solche Verluste daraus entstehen können, denn dies hat für die Region weitreichende negative Auswirkungen gehabt mit volkswirtschaftlichen Folgen. 50 Millionen Kreditverluste sind kein Kavalierdelikt, über den Prüfer entscheiden dürfen, der Vorstand ist nach dem Gesetz verpflichtet zu beweisen dass er in diesem Fall korrekt gehandelt hat. Dies wäre den Vorständen in Marktredwitz nie möglich gewesen. Die Prüfer haben sich aufgeschwungen über Recht und Gesetz zu entscheiden, warum sie gegen Marth und Dittrich, den Arzberger Vorständen, vorgegangen sind, haben sie auch nicht gesagt, obwohl dafür auch die Vertreter zuständig gewesen wären, wenn es um Haftungsansprüche gegangen sein sollte. Aber um was soll es sonst gehen? Man hat nicht berichtet ob es auch da einen faulen Kuhhandel gegeben hat, den man der Öffentlichkeit vorenthalten hat. Hier müssen nun Richter entscheiden über Akteure und Helfer bei der VR-Bank und auch über die Gewinner, die sich auf dem Misthaufen aufbauen.

   

Nr. 4082

Nordlicht

23. Dezember 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Systematischer Mitgliederbetrug

Die zuletzt hier zahlreich diskutierte falsche Anwendung der Sparverträge mit der Option des einseitigen Vorteils auf Seiten der Bank und des Nichtaufgriffs durch den Prüfverband sind doch nur weitere einzelne Bausteine in einem System das einzig dem Machterhalt /-ausbau des Verbandes dient und eben nicht dem Schutz der Eigentümerinteressen der Mitglieder.

Insbesondere bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) wurden alle möglichen Stellschrauben mit Wissen und Begleitung des Verbandes bedient, um die Unfähigkeit der Vorstände und Aufsichtsräte zu vertuschen.

Die VR-Bank ist zugegeben in einer wirtschaftlich nicht gerade prosperierenden Region, aber dennoch kann - wie andere Banken es ja zeigen - auch hier ordentlich gewirtschaftet werden.

Die VR-Bank hat aber über Jahre (wenn nicht Jahrzehnte) als Selbstbedienungsladen der Vorstände und Ihrer Cliquen gedient. Die Ergebnisse waren nie gut, trotz der zahlreichen Betrügereien. Man hat zum einen das System (weil es ja so tadellos funktionierte) überreizt, und zum anderen wurde die Zukunft eben nicht besser, um die Probleme der Vergangenheit auszubügeln.

Stattdessen wurde es immer schlimmmer. Es wurden alles getan, um die Vorstände / Aufsichtsräte zu schützen. Die Bilanzen mit dem Prüfhinweis, daß nicht alle notwendigen Rückstellungen gebildet werden konnten, weil es das Ergebnis nicht hergab spricht da Bände.
Und das obwohl doch wie gesagt die Mitglieder und Kunden betrogen wurden, wo es nur ging
Stichworte:
- Wertstellungsbetrug,
- unwirksame AGBs,
- einseitige und undurchsichtige Abrechnungen,
- Verkauf von wesentlichen Betriebsgrundlagen ohne Zustimmung der Mitglieder,
- Betrug bei den Fusionen durch fehlerhafte Gutachten,
- Zahlung von Dividenden aus dem Vermögen und nicht aus dem Ergebnis,
- Übernahme eines Gebäudes, um einen Kredit nicht abschreiben zu müssen und jahrelanger Leerstand
- Diebstahl von Maschinen und Anlagen zur Zerstörung eines Unternehmens
- Aufhebungsverträge unter Verzicht jeglicher Regressansprüche
- Gewährung von Vorteilen an Ex-Vorstände (Dienstwagen)
- Schlüsselgewalt an Ex-Vorstände ohne Rechtsgrundlage

Hätten die ganzen Manipulationen zu einem tollen Ergebnis geführt, dann hätten wenigstens die Mitglieder davon profitiert. Aber - wie oben beschrieben - so war und ist es eben nicht bzw. nie.

Als ordentlichen Kaufmann sind Rückstellungen für eventuelle Ereignisse zu bilden, die mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit eintreten werden. Von der Logik des VR-Systems und des Verbands führen die hier zahlreich diskutierten Urteile aber zu keinem Rückstellungsbedarf, denn die Wahrscheinlichkeit daraus in Anspruch genommen zu werden ist äußerst gering!
Die Vorstände und Prüfer verweisen stets auf den Einzelfall und wollen diesen aus taktischen Gründen stets bis zur letzten Gerichtsstufe über Jahre streitig halten, um die Mitglieder / Kunden zu zermürben. Weil eben effektiv kaum jemand gegen die Betrügereien klagt, das zeigt ja die geringe Zahl der Vergangenheit, ist der Rückstellungsbedarf eben gering. - Und wenn dann doch jemand klagt und gewinnt, wird noch Richterschelte betrieben und dann zähneknirschend gezahlt. Dabei wird völlig verkannt, daß die Vorstände die Zahlung aus dem Vermögen der Mitglieder bezahlen, denn sie haben ja vermeintlich nur im Interesse der anderen Mitglieder gehandelt und versucht das Vermögen der Bank zu schützen.

Daß es tatsächlich nur um den Selbstschutz der Prüfer (und Aufsichträte und des Verbandes) ging, ist den Mitgliedern nie klar gemacht worden. Und da der Aufsichtsrat, der ja von den Prüfern über die Verfehlungen informiert worden sein dürfte, ja nie gegen die Vorstände vorgeht, versandet zunächst alles und wird wie geplant vergessen.

Letztlich müßte man mal einen Löschungs-Antrag beim Registergericht stellen, denn die VR-Bank Marktredwitz verstößt eklatant gegen § 1 des Genossenschaftsgesetzes. Statt die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern wird diese vernichtet! In dieser Genossenschaft haben die Mitglieder oder Ihre Vertreter schon lange (oder noch nie) was zu sagen oder zu entscheiden gehabt. An diesem sehr krassen Beispiel zeigt sich die ganze Farce, die im Genossenschaftssystem dazu führt, daß noch heute mit den vermeintlichen Mitbestimmungsrechten geworben wird, obwohl diese gerade bei der VR-Bank nur auf dem Papier existieren. Erinnert sei hier nur daran, daß die Herausgabe des Jahresabschlusses erst erfolgte, als mit dem Gericht gedroht wurde!

Allerdings liegt in dem ganzen System natürlich regelmäßig auch eine Untreuehandlung der Vorstände versteckt. Hier kann die Staatsanwaltschaft gleich weiter ermitteln, wenn sich die Vorstände vorsätzlich nicht an höchstrichterliche Urteile hält oder die Mitgliedsrechte nicht kennen und anwenden will, denn solche Urteile sind in windeseile im Bankensektor "rum". Vermutlich gibt es auch zu diesem Urteil eine Hilfestellung der Rechtsabteilung des Verbandes, die auch zufälliger Weise alle Prüfer teilen, an die Vorstände, was zu unternehmen ist, um berechtigte Ansprüche von Kunden und MItgliedern abzuwehren und in die Verjährung zu bringen.
Denn im Sinne der Mitglieder kann das ganze letztlich nicht sein, denn es geht um ihr Geld, das nur bei einer Bank verdient werden kann, zu der man Vertrauen hat.

Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit der Justiz und hoffen in diesem Gästebuch bald lesen zu können, daß es mit Macht weitergeht und der Skandal, der schon deutschlandweit bekannt ist, endlich zum Einsturz des Prüfmonopols des Verbandes führt.

Einstweilen allen Lesern ein Frohes Weihnachtsfest - glückliche Stunden im Kreise der Familie und Freund - und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2009.

   

Nr. 4081

L.

23. Dezember 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Wie war das gemeint, was machen Herzog und Träger an Weihnachten

Hat der Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge und mancher Aufsichtsrat alles andere als ein geruhsames Weihnachtsfest? Was machen also Johannes Herzog und der Vorsitzende des Kreditausschusses des Aufsichtsrates, sein Busenfreund Peter Träger? Oder bröckelt da schon wieder eine Männerfreundschaft?

   

Nr. 4080

Susanne

23. Dezember 2008, 11:39 Uhr

Betreff: Alle haben von den Dingen gewusst

Mit den unkorrekten Zinsberechnungen bei den Sparverträgen, das konnte der Aufsichtsrat nicht wissen. Das mussten Prüfer an den Aufsichtsrat herantragen. Aber wieso soll ein Prüfer das dem Aufsichtsrat sagen, wenn er weiß, dass er es als Vorstand ausbaden muss? Wenn er weiß, dass seine neun Prüfungskollegen da sind um alles wegzuräumen, was für den GVB zur Gefahr werden kann und er nur dafür sorgen muss, das er ja viel sammelt um möglichst viel Material für die Zukunft zu haben und dann nur abwarten muss, wann der rechte Zeitpunkt ist um ins Vorstandsamt aufzusteigen? Aber mit den aufeinanderfolgenden Sachen mit den Regressen zu Flex und dann zu Gold, Gold, Gold, zwei Wochen vor dem Prozessbeginn beim Amtsgericht, davon haben alle gewusst, die Vorstände, die Prüfer und auch die Aufsichtsräte. Da hat man das oberste Entscheidungsgremium, die Vertreterversammlung, laufend unrichtig und mit hingedrehten Tatsachen versorgt. Und dass man jetzt den Regress selber verfolgt gegen die Vorstände, das dürfte die nächste Lüge sein, wo ist Aufklärung dazu? Wieso sollte man Heger und Krämer verfolgen, wenn man sie von den Ansprüchen selber befreit hat, da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz. Da hat man doch über die Folgen entweder beraten oder Augen und Ohren verschlossen und Pausch mit Herzog und Grothoff alleine handeln lassen. Wenn die Befreiung unrechtmäßig gewesen wäre, dann wäre man doch selber dran mit dem Regress.

   

Nr. 4079

Aus der Ferne

23. Dezember 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Aufschrei nötig

Wir bräuchten noch viele dieser Interessengemeinschaften wie den Wunsiedeler Kreis. In der auflagenstärksten bayerischen Tageszeitung der Augsburger Allgemeinen, ist heute der Leitartikel (= Link), ‚Deutsche verlieren Milliarden wegen mieser Geldberater’. Sind 50 Millionen € Kreditverluste nicht schon 5 % einer Milliarde und das nur im Landkreis Wunsiedel? Wie viel Schaden steckt im ganzen dahinter wenn sich das bei einer Bank mit dieser Summe in den Bilanzen nieder schlägt? Nehmen wir den Schaden nur dann zur Kenntnis, wenn er öffentlichkeitswirksam auf eine Zeitungsseite passt und wenn das Kind schon im Brunnen liegt? Baut der Genossenschaftsverband ganz besonders darauf, dass er seine Spielchen hinter verschlossenen Türen spielen darf und alles hinter verschlossenen Schränken unter dem Mantel der Verschwiegenheit selbst wegsperren darf, oder weil das Fichtelgebirge früher im hintersten Winkel gelegen hat? Brauchen wir den Aufschrei nicht über sämtliche Fernsehdiskussionen den Volks- und Raiffeisenbanken das Geld rein zu schwämmen? Brauchen wir auch die Aufklärung, dass dort die Prüfungsverbände den Kunden als Gefahr bezeichnet, wenn er seine Rechte einfordert oder brauchen wir WISO und Frontal21 um die Berechnung der Verbraucherzentrale auch wirklich öffentlich zu machen, wenn dem Sparer am Schluss 10 % zum gesetzlich vorgegebenen Schlusskapital, also nicht den Zinsen fehlt.

Wir brauchen Leute die aufstehen gegen Ungerechtigkeit und keine dumpfsinnigen Vorschläge von Politikern die sich wichtig machen müssen wie der Neue in Hessen, damit man über ihn spricht? Wir brauchen Leute in der Verantwortung, die Verantwortung übernehmen in dem man Ungerechtigkeit dann bekämpft wenn sie auftritt und nicht erst wenn sie nicht mehr zu übersehen ist. Die Vorstandsposition des Johannes Herzog bei der VR-Bank Marktredwitz ist auf Ungerechtigkeit aufgebaut, weil mieseste Bankarbeit und mieseste Prüfungsarbeit im Dunkeln bleiben müssen. Auch wenn er damit das braune Gesockse verhindert hat, er hat 432.000 € an Geld der Mitglieder verschenkt, weil die Banker unter den Augen der Prüfer vorher ein unseriöses Kreditverhältnis aufgebaut haben, weil man dort vielleicht die Möglichkeit genutzt hatte die Privatfeten im Vorstandsbereich in unsaubere Betriebsfeiern umzudeklarieren. Der Forderungsnachlass ist mit nichts zu entschuldigen und es dürfte die schlimmste Untreue gegen die Mitglieder gewesen sein. Man hat in der Kasse der Allgemeinheit gegriffen, das ist kein Kavaliersdelikt mehr. Niemand hat das Recht dies untergehen zu lassen, kein Vorstand hatte das Recht so zu handeln. Unrecht darf Unrecht nicht heilen und es wird nichts gut wenn man darüber nicht spricht. Es gilt in Marktredwitz zu beweisen, dass die Ungerechtigkeit nicht mit Belohnung und Erfolg gekrönt werden darf, sondern tatsächlich verfolgt wird. Ungerechtigkeit ist der Schaden für viele Einzelnen und die breite Allgemeinheit und der Boden von Korruption. Lasst die Öffentlichkeit dort hin schauen, weil man die Kraft zur Bereinigung hatte und nicht weil das Schlamassel ohne Ende fortschreitet.

   

Nr. 4078

Genossenschaftler

23. Dezember 2008, 09:34 Uhr

Betreff: Der schlaue Bauernbub Herzog hat doch das BGH-Urteil vom 17.02.2004 zur Verzinsung gekannt

Zu Beitrag 4287
Ob Heger, Wolf und Krämer das mit dem BGH-Urteil vom 17.02.2004 gleich mitbekommen und kapiert haben, dass darf man bezweifeln, aber zu dem Zeitpunkt waren doch Johannes Herzog und Raimund Grothoff mit einer ganzen Prüferhorte bei der VR-Bank. Über solche grundlegenden Urteile werden die Prüfer doch sofort auf der Verbandsschiene informiert. Aber dem schlauen Bauernbub Herzog hat das anscheinend überhaupt nicht in den Kram gepasst, dass seine Bank, die er ja bald zu übernehmen gedachte, noch die Sparverträge überprüfen sollte und Millionen an Zinsen nachzahlen sollte. Das sind doch die Punkte wo der nach der Wirtschaftsprüferordnung verbotene Interessenkonflikt zu Tage tritt, wenn ein Prüfer nahtlos das Vorstandsamt übernimmt, dann werden die gesetzlichen Vorschriften und die Interessen der Bankkunden missachtet, nur um dem Prüfer keine Steine in den Weg zu legen.

Die Prüfer Grothoff und Herzog hätten die Pflicht gehabt zu den Vorständen zu gehen und zu sagen, zeigt uns ein paar von den Sparverträgen und wie ihr die Zinsen im Verhältnis zu dem ergangenen BGH-Urteil berechnet habt. Auch das sind grundlegende EDV-Eingaben, die auf alle Sparverträge gemäß einer generellen EDV-Verschlüsselung greifen. Die erste Überprüfung der Sache hätte nicht mehr als ein zwei Stunden beansprucht. Aber Herzog und Grothoff konnten es für Marktredwitz nicht machen, wenn man schon die Einzelwertberichtigungen nicht in der Bilanz unterbringen konnte, da konnte man doch nicht auch noch Millionen in die Berichte schreiben, die man den Sparern über ungesetzliche Zinsberechnungen nachvergüten hätte müssen. Wenn die dummen Sparer das Urteil nicht lesen, warum soll man als Prüfer und geplanter Vorstand die Bank schwächen. Aber nirgends hat der Verband seine Prüfer angewiesen die Nachberechnung einzufordern. Der Vertrag bei der VR-Bank in Marktredwitz war mit Sicherheit ein Mustervertrag des Genossenschaftsverlags. Also war die ungültige ABG-Klausel überall ungültig. Wieso sollte der GVB im ganzen Land die Verträge nachschauen lassen? Man hätte sich doch dem Vorwurf ausgesetzt, man hat selbst überall ungültige Verträge in die Banken gebracht.

Aber für Marktredwitz wäre das doch die Pleite gewesen und der schlaue Bauernbub Herzog musste doch schon die Einzelwertberichtigungen aus den Bilanzen bringen und in die nächsten Jahre verschieben. Man hat bei all den Schweinereien die Vorstände aus der Schusslinie bringen müssen und die Frankenpost vom 2. Juli 2005 (= Link) zum ersten Mal schreiben lassen, kein Regress gegen Heger, dann musste man im Jahr 2007 wieder den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) durch die Zeitung verkünden lassen. Warum hat aber die Befreiung durch dass allzuständige Gremium für die Vorstände immer noch nicht ausgereicht, wenn man dann heuer am 20. Juni schreiben lassen musste, die VR-Bank geht gegen Ex-Chefs vor (= Link).

Es ist einfach oberfaul und Herr Herzog hat für sich und den Verband nur die oberste Aufgabe alles zu vertuschen und den Aufsichtsrat von seiner eigentlichen Verantwortung abzuhalten den Vorstand zu überwachen, die Fehler aufzudecken und die Mitglieder und Kunden vor Schaden zu schützen. Beharrlich verweigert Herr Herzog ein Wort dazu zu sagen ob es überhaupt möglich ist, dass er als Prüfer nicht im Strudel der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen steckt. Was in der Frankenpost dazu am 30.11.2007 (= Link) zu lesen war, dürfte eine einzige Ohrfeige an die Prüfer gewesen sein. Denn bis heute wird auch verschwiegen ob die der Forderungsverzicht vom letzten Frühjahr mit der Waldeslust mit 432.000 € nicht schon lange aufgegriffen ist.

Warum sollten sich also Vorstände an Gesetze und Urteile halten, wenn die Prüfer das draußen nicht überwachen. Und Johannes Herzog war doch angeblich der beste Prüfer in ganz Bayern. Heißt Prüfen in Bayern auf die Vorstandsposten schielen und die Gesetze und Urteile nach den eigenen Interessen zu biegen. Hatte der beste Prüfer Bayerns dazu einen Freibrief von den Verbandsoberen?

   

Nr. 4077

Besch....... (eidener)

22. Dezember 2008, 21:23 Uhr

Betreff: Die Macht der Bank

Szenen-Bild:
Schalterhalle einer Bank mit Kunden aus der Sicht einer Kontroll-Kamera (schwarz-weiß), die Kunden lauschen mit nach oben gerichtetem Blick folgender Durchsage aus einem Lautsprecher:

Verehrte Kundschaft! Dürfen wir für einen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten? Danke!

Seit Jahren bringen Sie uns Ihr Geld, und wir verdienen uns damit dumm und dämlich.Soweit das übliche und bewährte Arrangement. Sie sind zufrieden, wir sind zufrieden.
Sind wir uns da einig? Gut!

Was zum Teufel also soll dieses Rumgestänkere, wir hätten zuviel Macht?Ticken Sie noch richtig, oder was!

Zur Klarstellung: Wir sind doch die Bank, Sie sind die Kundschaft. Sie stimmen zu? Gut!Und wer die Bank ist, hat das Geld. Bank - Geld. Sie können folgen? - Gut! Und wer das Geld hat, hat die Macht.

Das war immer so, und das wird immer so sein.

Und je mehr Geld die Bank hat, desto mehr Macht hat sie.

Also wo liegt Ihr Problem? Daß wir besonders viel Macht haben?

Doch nur wegen dem besonders vielen Geld, das Sie uns gegeben haben. Schon vergessen? Deshalb sagen wir es Ihnen.

Alles klar?

Gut! Sie dürfen gehen.Es gibt noch andere, die von uns abgekocht werden wollen.

Ergänzend verweisen wir auf die in allen Filialen ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen."

   

Nr. 4076

Susanne

22. Dezember 2008, 18:33 Uhr

Betreff: Vorsätzlicher Betrug oder gewerbsmäßiger Betrug?

Von wann stammt das BGH-Urteil, vom 17. Februar 2004? War das der Vorlauf zur Verabschiedung von Manfred Heger? Da war doch Johannes Herzog als Prüfer bei der Bank. Warum setzt der Prüfer das BGH-Urteil bei der Bank nicht um? Konnte sich die Bank das gar nicht leisten? Herr Herzog das Urteil nicht umsetzen, war das vorsätzlich oder muss man es als gewerbsmäßigen Betrug bezeichnen, wenn Sie trotz dieses Urteils die Sparverträge auch dann nicht nachrechnen ließen als sie sich auf den Vorstandssessel gesetzt haben?Das Ist der nächste Strafantrag !

   

Nr. 4075

wunsiedeler -kreis

22. Dezember 2008, 18:02 Uhr

Betreff: Weihnachtsgrüße

Liebe Besucher unserer Webseiten,
mit den folgenden internationalen Weihnachts- und Neujahrsgrüßen wünsche wir Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start im neuen Jahr!

In einer Zeit, in der reihenweise Banken zusammenbrechen und das ganze System
bedrohlich ins Wanken gerät, gilt es mehr denn je mutig, verantwortungsbewusst
und mit Gottvertrauen in die Zukunft zu blicken.

In diesem Sinne wünschen wir gesegnete Weihnachten und ein gesundes, neues Jahr, verbunden mit dem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.

Ihr Wunsiedeler-Kreis [bild=weihnacht(pic_4.gif)]

   

Nr. 4074

Erinnernder

22. Dezember 2008, 17:31 Uhr

Betreff: Geht es hier um die Sache in Eintrag Nr. 3113 vom 18. Januar 2008

Kann man die Formulierung des BGH-Urteils im Anhang zu Eintrag Nr. 3113 nachlesen. Geht es um die Sache oder ist das schon wieder ein neuer Fall?

   

Nr. 4073

Gesehen

22. Dezember 2008, 17:02 Uhr

Betreff: Die Anwendung der ABG-Klausel ist seit 17.02.2004 höchstrichterlich verboten

Liebe Freunde, schaut Euch unbedingt im Eintrag Nr. 4293 die Sache mit den Sparverträgen an. Die VR-Bank Fichtelgebirge verwendet hier nach wie vor eine vom BGH verbotene ABG-Klausel. In dem Schreiben der Verbraucherzentrale NRW wird dabei darauf hingewiesen, dass dies bereits seit 17.02.2004 höchstrichterlich als nicht zulässig erklärt wurde. Angeblich soll man dem Kunden beim Vertragsabschluss nur einen handgeschriebenen Zettel mitgegeben haben, ohne auf Zinsen überhaupt einzugehen. Was sind denn das für Methoden. Widersprechen Sie unverzüglich allen Sparverträgen zur Zinsberechung. Auch das Musterschreiben ist in dem Gästebucheintrag vorhanden, welches an die Bank geschickt werden kann, was übrigens für alle Volks- und Raiffeisenbanken verwendet werden kann. Es ist nicht zu fassen, dass ein ehemaliger Verbandsprüfer nun als Vorstand sich nicht an höchstrichterliche Urteile hält. Man kann nur an alle Kunden der VR-Bank appellieren, widersprechen Sie ganz ganz schnell den Zinsberechnungen dieser Bank. Die machen aus der Not heraus nach wie vor alles was nur geht. Die verkaufen den Kunden über den Schalter und hinten rum über den Sicherungsfonds. Macht der Wunsiedeler Kreis eine strafbewehrte Unterlassungsklage, dass das eingestellt wird, wenn es schon nicht von selbst passiert?

   

Nr. 4072

Raimund

22. Dezember 2008, 14:35 Uhr

Betreff: Unendlicher Filz und Betrug am Kunden

Es ist nicht zu begreifen. Haben sich die Vorstände und Aufsichtsräte bei der VR-Bank wirklich wie die Maden im Speck gefühlt? Leider ist es aber bei uns so, dass wir immer in benachteiligten Regionen gelebt haben. Vorher waren wir ganz draußen und jetzt haben wir die Billigkonkurrenz fast vor der Tür und umso schlechter es bei uns ist, umso mehr fahren über die Grenze. Was sind das für Leute, die dem Sparer bei uns dann fast 10 % vom Kapital vorenthalten, wenn man zuerst mit hohen Zinssätzen lockt und voraus rechnet was zum Schluss raus kommt? War es für den Mann aus Höchstädt das böse Erwachen, wie er den Vertrag ausgezahlt gekriegt hat? Zeigt die Berechnung der Verbraucherzentrale inkl. Musterbrief (= Link) jetzt breiten Betrug an den Sparern bei uns auf? Hoffentlich geht der Mann damit zum Staatsanwalt und stellt den nächsten Strafantrag.

Rauschende Feste feiern sie auf Bankkosten, guten Freunde wird Geld nachgelassen, Schmier- und Bestechungsgeld zahlt man aus und macht den Kunden zum Verbrecher, die Ehefrauen nimmt man ohne Leistung auf die Gehaltslisten, riesige Vorstandsgehälter trotz Verlusten und gegenseitige Lobhudelei wenn man dann Ruheständler macht. Hat es bei der Bank eine Kalkulation gegeben, wie man mit normalem Geschäftsgebaren über die Runden kommt, oder hat man auf der einen Seite Sollzinsen in Millionenhöhe rein geholt, über die Wertstellungsmanipulationen und die Stichtagsverzinsung, unzählige Kunden musste man mit einem unsauberen Kreditgeschäft zum Verkauf zwingen oder zur Versteigerung bringen, auf der anderen Seite hat man wieder Millionen nicht ausgezahlt über die Sparverträge.

Bei dem Sparvertrag sollen monatlich 200 DM eingezahlt worden sein. Bei einem Beschiss von über 3.500 € sind das ungefähr 7.000 DM. 35 Monate, oder fast drei Jahre hat der Mann also nur in die Kasse der Bank gezahlt. Dafür dass sich die Oberen grenzenlos bedienen durften und sich auf Lebenszeit aushalten lassen? Ist die Bank eine Hochburg der Kriminalität, ein durch und durch korrupter Haufen? Woanders hätte man die Kerle mit Schimpf und Schande davon gejagt, man kann nur noch auf sie spucken, wenn man Leute bescheißt, die sich für ihre Kreditraten alles vom Mund absparen, oder für später was zusammensparen wollen. Wann sind denn die Handwerker gleichzeitig in der Bank und bei Hegers tätig gewesen und dann sind die Zinsen beim Kredit storniert worden?

Da kommt dann angeblich ein Prüfer, wie der Johannes Herzog und sein Freund, oder bei unserer VR-Bank dann gleich zehn am Tag, und nichts kommt raus, außer dass die am Tag auch einen Tausender kosten. Dieser Herzog waft dann die Kunden blöd an, redet von Information und Vertrauen und ist selber von der schlimmsten Brut und kauft sich in zwei Jahren die zwei teuersten BMW auf Bankkosten. Normalerweise hätte ein anständiger Aufsichtsräte bei den Verfehlungen die Vorstände schon längst in die Wüste geschickt. Aber wahrscheinlich hat der Prüfer gegen die auch soviel gesammelt, dass die gar nicht mehr frei handeln können, das hat ihm den Job gebracht und das hält Johannes Herzog noch heute wie mit einem Mehrfachkomponentenkleber auf dem Stuhl, alle gehören sie weg.

Liebe Vorstände und Aufsichtsräte macht endlich die Stühle leer für neue Leute, damit bei der VR-Bank wirklich ein Neubeginn starten kann, mit Euch geht es nur noch steiler bergab und jede Woche gibt es eine neue Horrormeldung. Wer es noch kann sollte sofort sein Geld bei Euch abheben, unter der Matratze ist es sicherer.

   

Nr. 4071

Fritz

22. Dezember 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Ehefrauen und Einkommen

Zum Thema Ehefrauen von leitenden Mitarbeitern auf der Gehaltsliste der Bank könnte man folgendes feststellen:
Es gibt Männer, die schicken ihre Frauen / Freundinnen auf den Strich um Kohle ranzuschaffen, man nennt Sie in Fachkreisen und auch landläufig "Zuhälter".

Es gibt Bänker, die setzen ihre Ehefrauen/Freundinnen einfach auf die Gehaltsliste der Bank um Kohle ranzuschaffen, wie nennt man die wohl?

Und es gibt Bänker, die zocken ihre Kunden ab, und setzen Ihre Frau/Freundin oder sogar beide auf die Gehaltsliste der Bank, gibt es dazu eigentlich noch eine Steigerung?

Zuschriften bitte "für Fritz" im Gästebuch Wunsiedeler Kreis unter Vr Bank Marktredwitz.

   

Nr. 4070

Norbert

22. Dezember 2008, 13:52 Uhr

Betreff: Sparzinsen bei der VR-Bank Fichtelgebirge

Aufmerksam habe ich den Beitrag 4287 gelesen, mit dem Gutachten der Verbraucherzentrale! So unverschämt betrügt die VR-Bank Fichtelgebirge ihre Kunden um ihr "bitter von Mund" erspartes Geld?!!
Liebe Roswitha, ich kann Ihnen nur raten, legen Sie Ihr Geld doch bei der Sparkasse an, dort sind Sie besser aufgehoben und kriegen Ihre ausgemachten Zinsen!
Auf so eine Bank, wie die VR-Bank Fichtelgebirge können wir nur noch spucken!!!

   

Nr. 4069

Betriebswirtschaftler

22. Dezember 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Direkter Zusammenhang zwischen Abrechungsmanipulation und schlechter wirtschaftlicher Lage

Zu Beitrag 4287
Wenn es einem Betrieb nicht gut geht, dann spart er wo es nur geht. Mit 1,60 % Rücklagen an der Bilanzsumme hatte die VR-Bank Marktredwitz-Selb vor der Fusion im Jahr 2000 ein extrem schlechte Eigenkapitalsituation. Wie es aussieht, haben die Führenden die Bank als den reinsten Selbstbedienungsladen betrachtet. Dass man Rudolf Heger bei der schlechten Arbeit die er geleistet hat auch noch fünf Jahre einen Mercedes zur Verfügung stellte, spricht Bände. Über die Berechnung der Verbraucherschutzzentrale stellt sich nun heraus, dass man bei einer Sparvertrag von 43.000 € über 3.500 € Zinsen gespart hat, weil man dem Kunden viel zuwenig Zinsen vergütet hat. Einem Kunden? Nein wieder allen Kunden, die einen solchen Sparvertrag bei der VR-Bank und allen anderen Banken dieses Kreises hatten. Man kann die Vorständen nur als Kerle bezeichnen. Man wird erinnert an die Worte von Karl Krämer bei den Stichtagsverzinsungen, als er vor dem Richter sagte, da hat sich noch kein Kunde darüber aufgeregt, obwohl wir dass seit 17 Jahre so machen. Wie wollen wir diese Kerle also bezeichnen die da bei der VR-Bank vorne dran sitzen und rücksichtslos in den Taschen absahnen. Haben die wirklich de Heizöltanker zu den eigenen Häusern geschickt und das über die Bank abrechnen lassen,? haben die Handwerkerrechnungen bei der Bank drauf schlagen lassen und zuhause eingespart, haben die beim Einzelhändler auf Bonuskarten eingekauft und Klopapierrechnungen in unermesslicher Höhe auf die Bank dafür ausstellen lassen? Haben die ihre Privatfeiern auf die Bank abrechnen lassen? Wo sind die Erlöse aus dem Verkauf der Maschinen in Wunsiedel vom Jahr 2000, wer war der Unterhändler in Tschechien oder Polen, gleich einer der Vorstände? Wo haben Prüfer wie Herzog und Grothoff hingeschaut. Haben die Prüfer im Sporthotel in Oberwiesenthal freien Eintritt? An die zehn Prüfer waren über Monate und Jahre hinweg in der Kraußoldstraße, was haben sie gemacht? Hat Herr Herzog all sein Prüferwissen ausgenutzt für seine heutige Positionr? Oder ist seine Position das Ergebnis einer Vorteilsnahme aus seinen Prüfungserkenntnissen, die er nur für sich genutzt hat? Die Sparer auch noch abzuzocken, es schreit zum Himmel, was bei dieser Bank alles geschehen ist. Die Sparer zu übervorteilen und selbst so hinzulangen, diese Leute gehören in der Stadtmitte an den Pranger gestellt. Auf welcher Seite steht der Aufsichtsrat? Wie soll man einem Peter Träger, Werner Schelter trauen?

   

Nr. 4068

Uwe

22. Dezember 2008, 09:36 Uhr

Betreff: Wertstellungsbetrug - Zinsbetrug? Zum Beitrag 4287

Bei der VR-Bank München-Land wird doch geschrieben, dass ein hoher zweistelliger Millionenbetrag wegen Falschberatung im Feuer steht. Kann man sich die Beträge bei der VR-Bank Fichtelgebirge vorstellen, die anfallen würden, wenn die Sparverträge nachzurechnen wären? Wo sind diese unglaublichen Summen bei dieser Bank alles bloß versickert? Was haben die Prüferschwadrone in den letzten Jahren bei der Bank gemacht? Herr Johannes Herzog was haben sie getan um die Kunden und die Mitglieder zu fördern, wie es im Genossenschaftsgesetz gefordert ist? Wenn Sie Charakter hätten dann würden Sie uns aus den Augen gehen. Aber die eigene Gier kommt leider vor Charakter, man sieht es am Geschäftsauto, das vor der Bank zur Schau steht. Der Genossenschaftsverband sollte die Prüfungsgebühren der letzten 10 Jahre zurück überweisen, dann könnte man einen Teil der Sparverträge gerecht nach verzinsen. Nehmt den Johannes zurück, sonst muss der Staat noch für einen weiteren Sozialfall aufkommen.

   

Nr. 4067

Aus der Organisation

22. Dezember 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Endlich schwarz auf weis

Das mit dem Sparvertrag in Eintrag Nr. 4287 dürfte wohl eine der größten Katastrophen am Genossenschaftshimmel sein, die man sich denken kann. Wie kann man das der breiten Masse bekannt machen? So wie die Genossenschaftsprüfer den Vorständen freie Hand gelassen haben an den EDV-Stellschrauben zu drehen und die Wertstellungen betrügerisch zu manipulieren, oder gar geplant in Einzelfällen gezielt einzugreifen, wie die Genossenschaftsprüfer Heger, Zuber, Wolf und Krämer nicht einmal auf die Finger geklopft haben, wie die Darlehensauszahlungen mit einen zusätzlichen Zinstag belegt wurden, so haben die Prüfer nirgends im Land bei den Banken eingefordert, dass man sich an Zinsanpassungsklauseln hält. Lieber Wunsiedeler Kreis, das ist ein Flächenbrand, es könnte sein, dass es in Bayern kaum eine Volks- und Raiffeisenbank gegeben hat, die sich jemals an eine Zinsanpassungsklausel gehalten hat. Wäre es denkbar, dass man alle bayerischen Kreditgenossenschaften abmahnt, ihre Sparverträge nachzurechnen? Wir erinnern uns mit Schrecken, dass Johannes Herzog als einer der Besten aus den Kreisen des GVB bezeichnet wurde, als einer der besten Prüfer Bayerns, die sich anscheinend seltenst berufen sahen die Rechte der Mitglieder und Kunden im Auge zu haben. Hier in dieser Berechnung des Verbraucherschutzes steht es schwarz auf weis. Wenn der Genossenschaftsverband solche Methoden bei einer Bank durchgehen lässt, dann legalisiert er es für alle Banken. Nicht der Vorstand, nicht derjenige der mit seinen Kunden fast betrügerisch umgeht wird dadurch an die Schranken gewiesen, die die gerecht mit ihren Kunden umgegangen sind, werden so intern an den Pranger gestellt weil sie sich gegen die breite Abzocke gestellt hätten. Dies ist die bittere Erkenntnis aus solchen Angelegenheiten.

   

Nr. 4066

roswitha

21. Dezember 2008, 23:32 Uhr

Betreff: Sparer Abzocke

In der VR Bank geht es ja heiß her !
Nachdem man erfolgreich in den letzten Jahren Kreditnehmer abgezockt hat, bis denen die Schutzgemeinschaft auf die Finger geklopft hat, und in verschiedenen Verfahren gegen die VR Bank gewonnen hat. Das heißt, nun mußte man sich ein neues Betätigungsfeld suchen also kamen halt die Sparer dran.
Ich habe von einem Fall erfahren, da zieht es einem die Schuhe aus. Da hat ein Bankkunde seinen Sparverlauf zusammen mit seinem Vertrag an die Verbraucherzentrale NRW geschickt, die haben dann nach Überprüfung des Vertrags festgestellt, daß die Bank die Zinsen zum Nachteil des Kunden falschabgerechnet hat.
Lieber Webmaster, Dir liegen doch die Verträge sowie auch die Berechnungen der Verbraucherzentrale vor. Bitte stelle doch die Berechnungen sowie die Erklärung der Verbraucherzentrale ins Netz, damit man den Schwindel nachlesen kann! hier klicken......
Der Johannes kanns also wiedermal nicht lassen, er versucht es mit allen Mitteln!
Das Schreiben der Verbraucherzentrale bedeutet doch wohl auch, daß nun sämtliche Sparverträge nachgerechnet und berichtigt werden müssen, oder?
Bedeutet das nicht auch, daß solche Differenzen, die dann entstehen, auch in der Bilanz berücksichtigt werden müssen?
Als dann, auf geht's Johannes, alles nachrechnen aber schnell, die Sparer abzocken wo sind wir denn!
Die Bilanz ist doch sowieso eine einzige Katastrophe, da kommt es nun darauf auch nicht mehr an. Und den Aufsichtsräten sei gesagt, überprüft eure Vorstände, und achtet darauf, daß endlich einmal alles in der Bilanz steht was da auch rein gehört.
Peter Träger, Du kannst Deine Kollegen doch ein wenig beraten wie man solche Fehlbeträge nett zurechtschminkt, oder ?

   

Nr. 4065

Uwe

18. Dezember 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Kartell der Schweiger und Weggucker

Nordlicht hat den Aufsichtsrat der VR-Bank das Kartell der Schweiger und Weggucker bezeichnet. Bei der VR-Bank in Marktredwitz ist diese Formulierung in ihrer Konsequenz vielleicht noch milde gewählt. Wieso wird denn einem ausgeschiedenen Vorstand noch fünf Jahre ein Mercedes für private Zwecke zur Verfügung gestellt? Wäscht da eine Hand die andere? Wieso lässt es der Aufsichtsrat zu, dass die Versicherungsagentur auf die Frau des Vorstandes läuft und die Bankmitarbeiter da hinein arbeiten, während sie Gehalt von der Bank beziehen? Wie ist es möglich, dass der Vorstand seine Frau auf die Gehaltsliste nehmen lässt und auch noch ein Aufsichtsrat, wenn die für die Bank gar nicht arbeiten? Wieso hilft der Aufsichtsrat nicht fest zu stellen, warum man dem Kunden seine Sicherungsgüter nicht zurück gibt, obwohl es für die Bank überhaupt keinen Sinn gemacht hat, die aus dem Betrieb heraus zu holen? Wieso verhindert der Aufsichtsrat festzustellen, ob es Diebstahl von höchster (Bank-)Ebene war und Einsacken der Erlöse in eigene Taschen? Wurden andere Säckchen mit gefüllt? Haben manchmal die Aufsichtsräte mit den Vorständen gefeiert ohne dass es über offizielle Kassen gegangen ist, hat man Privatfeiern zu Betriebsfeiern gemacht? Wo sind die Millionen, die man den Kunden über die faulen Abrechnungsmethoden abgenommen hat? Brauchte man die Kreditverluste, damit man hinter der stinkenden Fassade alle anderen Sauerein mit verstecken konnte? Warum hat der Aufsichtsrat nie kontrolliert? Auch wenn Raimund Grothoff gesagt hat, man kann die Kredite erst ab der Großkreditgrenze im Kreditwesengesetz prüfen, § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link) spricht doch eine ganz andere Sprache und auch für den Aufsichtsrat gibt es in § 41 GenG die Sorgfaltspflichtvorschrift. Nicht hinschauen ist bestimmt nicht sorgfältig.

Ist es im Sinne der Genossenschaft wenn Steuerberater und Rechtsanwälte im Aufsichtsrat sich Mandantenvermittlung vom Vorstand erwarten dürfen? Wie heißt es, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, oder sie fördern Abhängigkeit wenn man nicht nein sagt. Das wollen wir im Verhältnis von Vorstand und Aufsichtsrat wissen. Einer der am ehesten darüber bescheid wissen muss ist der Prüfer, der Kreditabwicklung in der Risikoklasse 2 und 3 lückenlos prüfen muss. War das Geschenk an Johannes Herzog dafür der Vorstandsposten und die Gegenleistung der Diensaufhebungsvertrag mit Manfred Heger unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche, dass damit auch alle anderen Ansprüche neben Manfred Heger untergehen sollten? 30 Millionen € Einzelwertberichtigungen und 50 Millionen € latente Kreditrisiken, da hat der Vorstand nicht sorgfältig also untreu gehandelt, da braucht man sich nichts vorzumachen und der Genossenschaftsverband hat dafür ein gesetzwidriges Bilanztestat über mehrere Jahre geliefert, das alles wollen wir aufgeklärt haben. Bei so etwas schweigt man nicht und guckt nicht weg, man ist aktiv am Geschehen beteiligt sobald man es gesehen hat und nicht nach den eigenen Pflichten handelt, egal auf welcher Ebene.

   

Nr. 4064

Nordlicht

18. Dezember 2008, 15:26 Uhr

Betreff: Verstrickung Vorstand Aufsichtsrat Verband

Es ist doch kein Wunder, daß hier über die Verstrickungen zwischen dem Vorstand und den Aufsichtsrat diskutiert wird, denn diese Verstrickung ist insbesondere bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) systembedingt und in diesem Fall auch gewollt. Es gibt im Genossenschaftssystem keine unabhängigen AR-Mitglieder, weil diese ja gleichzeitig auch Kunden mit wirtschaftlichen Interessen sind. Da trifft es sich natürlich gut, wenn die wichtigsten Kunden der Bank auch mit im Aufsichsichtsrat sind. Die können dann gleich Rede und Antwort stehen für alle Fragestellungen der übrigen AR-Mitglieder - Ach, ich vergaß: Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus - Also wird dort dann lieber alles durchgewunken

- Und so geht es trotz der Kenntnis um dieses Gästebuch heute noch, weil die Schicksalsgemeinschaft keiner mehr ohne Schaden zu nehmen verlassen kann. Die Herumeierei wegen der Regressansprüche ist doch ein Beispiel dafür. Obwohl den Aufsichtsratsmitgliedern doch die Verfehlungen der vorherigen Vorstände bekannt sein mußte, wurde auf die Tagesordnung der Versammlung ein Regressverzicht gesetzt.

Es stellt sich regelmäßig die Frage: Wer wird überhaupt Aufsichtsratmitglied?

Antwort:
Theoretisch kann das jedes Mitglied machen.

Praktisch ist es aber so, daß doch der vorhandene Aufsichtsrat sich (auf Vorschlag des Vorstands oder des Verbands?) ein Ersatzmitglied für jedes ausscheidende Mitglied der nächsten Versammlung vorschlägt. - Die ewige Wiederwahl bis zum Rentenalter ist dabei noch ein ganz anderes Thema.

Es ist bisher noch nicht bekannt geworden, daß mal aus der Versammlung heraus ein Mandat zu besetzen gewesen wäre, weil es keine Vorschläge gegeben hätte. Man möchte schließlich unter sich bleiben. Es wird im übrigen auch seltenst berichtet, ob auch alle Aufsichtsratsmitglieder überhaupt an den Sitzungen teilgenommen haben oder wieviele es gegeben hat oder welche Themen behandelt wurden.

Über die Aufwendungen des Aufsichtsrats wird bei der VR-Bank regelmäßig nicht berichtet. Bei der Vielzahl der Sitzungen dürfte da aber ein ordentliches Volumen an sog. Sitzungsgeldern aufgelaufen sein. - Eine Vergütung wie bei vergleichbaren Aktiengesellschaften ist aber regelmäßig nicht vorgesehen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende, der von dem Aufsichtsrat gewählt wird, hat eine dominierende Position und sollte deswegen über entsprechende besondere Qualifitkationen verfügen.
Auch die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sollten in wirtschaftlichen Dingen erfahren sein. Zumindest sollten sie in der Lage sein, sich den Jahresabschluß und die dort von den Prüfern gewählten Formulierungen erläutern zu lassen und diese Fragen im Protokoll des Aufsichtsrats erfassen zu lassen. Eine gewissen Hartnäckigkeit ist da schon von Nöten.
Aber vielleicht will man sich dort ja wegen der Unkenntnis nicht blamieren und hält lieber den Mund, oder kommt erst gar nicht zur Sitzung.

Bei der VR-Bank hat der Aufsichtsrat komplett versagt. Alle sind mitgegangen und werden es nun bis zum bitteren Ende tun müssen. Wir werden es hoffentlich noch erleben, daß mit Anklageerhebung das Kartell der Schweiger und Weggucker zusammenbricht und endlich die Verantwortlichkeiten klar werden.

   

Nr. 4063

Aus der Nähe

18. Dezember 2008, 13:47 Uhr

Betreff: Verstrickungen der Aufsichtsräte unakzeptabel

Sind die Verstrickungen der Aufsichtsräte nicht unerträglich? Sogar ein neuer wie Rudolf Limmer wird in die Nähe der Beratungsgesellschaft R & P gerückt, mit der man wegen Flex vor dem Landgericht Nürnberg zu Gange ist. Ob es ad acta gelegt ist, hat man den Mitgliedern ja nie gesagt. Auch mit Werner Schelter musste man vor vier Jahren jemanden rein holen, der Prokurist bei vielleicht einem der größten Kreditnehmer ist. Muss das sein? Und die Verstrickungen von Peter Träger scheinen sich als großer Nachteil für die Bank auszuwirken. Welche Rolle spielte er bei Flex und seiner Kumpagnei mit Manfred Heger? Er musste doch als Steuerberater die wirtschaftlichen Daten genauso gut kennen wie der Bankvorstand, oder gar noch besser. Hat er anstatt dem Vorstand Einhalt zu gebieten zuerst daran gedacht einen potenten Klienten zu verlieren, anstatt die Sicherheitsbedürfnisse der Bank zu berücksichtigen? Wo steht er heute, wenn er wieder in einer ähnlichen Situation steckt? Ist die Kumpagnei zu Johannes Herzog auf der menschlichen Ebene nicht ganz so groß? Es könnte nur sein, dass der Schaden der heute im Raum steht nun schon im Großkreditbereich liegt und keine Ausreden a la Grothoff von vor drei Jahren mehr aufgetischt werden können. Warum braucht aber Johannes Herzog immer Leute, die nicht ganz frei von solchen belastenden Spekulationen sind? Ist er der noch viel größere Meister der Vernetzung als es schon Manfred Heger war?

   

Nr. 4062

Hannelore

18. Dezember 2008, 13:34 Uhr

Betreff: Wieder fehlende Kurzbilanz - Hinweis auf wieder verborgene Leichen?

Von Amnesie bei Herrn Herzog war die Rede, wenn er nicht mehr weiß was er bei seinen Vorgängern selber geprüft hat. Aber die Amnesie wirkt bei Herrn Herzog sogar noch viel kürzer. Ich halte den Bruch des Versprechens von vor zwei Jahren uns Anfang Dezember immer eine Kurzbilanz zu präsentieren als eindeutigen Hinweis darauf, dass man hinter den Kulissen die verborgenen Leichen begraben will. Im letzten Jahr hat man zu der Zeit den Ostfilialverkauf mit der Sicherungseinrichtung des deutschen Volks- und Raiffeisenverbandes auskarteln müssen, was ist heuer so schlimm, dass man nichts hört? Sind es die großen Kredite, wo man nicht weiß wie man da ein Drama verschweigen soll? Die Verluste kriegen wir dann am 30. Juni im nächsten Jahr vorgestellt, aber auch nur, wenn sich jemand findet, der die Bilanztricks von Herrn Herzog und seinen Helfern beim Verband durchschaut. Die Genossenschaftsprüfer kommen schon zur Versammlung um zur glänzenden Bilanz zu gratulieren.

   

Nr. 4061

Uwe

18. Dezember 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Verschleißerscheinungen?

Wie weit ist es gekommen bei der VR-Bank? Manfred Heger soll Johannes Herzog geradezu verachten und Peter Träger als Vorsitzender des Kreditausschusses im Aufsichtsrat lässt es sich einfach nicht nehmen öffentlich gemeinsam mit Manfred Heger aufzutreten. Wer traut bei der Bank überhaupt noch wem? Hat jeder geglaubt man hätte den anderen absolut sicher in der Hand? Hat Manfred Heger erst später erkannt, dass man ihm vielleicht beabsichtigt soviel Freiraum gegeben hat, dass er dann in die Falle getappt ist? Es sieht doch so aus, als ob die Prüfer die Zügel da schon in der Hand hatten. Eine handvoll zum Prüfen und Herzog und Grothoff den Laden zu lenken, wo man ihn hin haben wollte, mit dem dass man die Verluste nicht bremste, sondern zu unseren Lasten zuließ und die Vorstände und die Aufsichtsräte sich in die Tinte setzen ließ. Dass man als ehemaliger Prüfer heute die Prüfungsberichte von damals noch erklären müsste, das konnte doch keiner ahnen. Die Methode die Unterlagen vor allen zu verstecken hat doch überall geklappt, ausgerecht in Marktredwitz soll das anders sein? Die Hochnäsigkeit ist doch auf der Spitze wenn man im verschlossenen Sitzungssaal das Festgestellte präsentiert und dann vor den Mitglieder verbirgt. Ist das die Dinge nach den eigenen Vorstellungen manipulieren? Gibt es jetzt wirklich Aufsichtsräte, die sich vom Exprüfer entfernen und in ihm auch ein Übel sehen? Wird die Chance genutzt, dass Johannes Herzog mit seinem Fundus zu Lasten anderer mehr auf sich lenkt als auf Leute von denen er Sachen zurück gelegt hat? Zeigt es sich, dass der Genossenschaftsverband und seine Prüfer die unglaublichen Verluste bei der VR-Bank und den unaufhaltsamen Niedergang vielleicht zur Verfolgung eigener Zwecke begünstigt und genutzt haben könnten? Beschädigt Herr Herzog die Bank nicht alleine schon durch seine Anwesenheit? Macht er nicht eine positive Entwicklung unmöglich?

   

Nr. 4060

???

17. Dezember 2008, 22:12 Uhr

Betreff: Herr Herzog können Sie uns sagen wie lange Peter Träger noch Aufsichtsrat ist?

Man hat doch Johannes Herzog immer gefragt, was er denn von früher alles weiß. Herr Herzog an Amnesie leiden Sie doch nicht, welche Kundenbilanzen haben Sie denn als Prüfer von Peter Träger als Steuerberater gesehen? Wie ist denn Ihr Verhältnis zum Aufsichtsrat Peter Träger? Wie lange ist Herr Träger denn noch Aufsichtsrat bei der VR-Bank? Können Sie dazu etwas sagen? Ist es sicher dass die Kredite des Herrn Träger alles ordentlich als Organkredit verschlüsselt sind?

   

Nr. 4059

L.

17. Dezember 2008, 18:08 Uhr

Betreff: Wie ist das Verhältnis Peter Träger zu Ulrich Wietasch

Wie ist denn das Verhältnis in der Steuerkanzlei Ulrich Wietasch zu dem VR-Bank-Aufsichtsrat und Kompagnon Peter Träger? Gibt es da einen Knacks? Was macht Peter Träger an Weihnachten?

   

Nr. 4058

Susanne

17. Dezember 2008, 17:58 Uhr

Betreff: Eigentlich widerlich

Es ist doch geradezu widerlich, wenn dieser Ex-Prüfer uns in der Zeitung öffentlich vormachen wollte, er hätte von den Sauerein nichts gewusst weswegen die Staatsanwaltschaft aufgefahren ist. Für was sollen die denn die Prüfer da sein, wenn sie die angeschlagenen Kreditverhältnisse nicht genau anschauen und eine Schweinegeld an Gebühren haben wir wahrscheinlich dafür nach München überwiesen, umsonst? Dem Aufsichtsrat wird man gesagt haben, stellt den Prüfer ein, der weiß schon über jeden schwierigen Kredit bestens bescheid und uns will man weis machen, man hätte das nicht gewusst. Kann man den hinterhältiger sein. Alles was heute von der Staatsanwaltschaft aufgedeckt wird, wird bereits in der Prüfungsberichten drin stehen, aber da sollte es geheim bleiben. Johannes Herzog hat nahtlos damit weiter gearbeitet, was er als Prüfer gesehen und durch gehen hat lassen. Grothoff und Herzog hat es immer geheißen. Wenn heute raus kommen würde, dass die Zusammenrechnung der großen Kredite nicht vorgenommen worden ist, dann weiß das Johannes Herzog als Vorstand genauso wie vorher schon als Prüfer.

   

Nr. 4057

Auch Genossenschaftler

17. Dezember 2008, 12:57 Uhr

Betreff: Zu den Prüfungsberichten

Warum soll es bei der Verweigerung der Prüfungsberichte und Protokolle nur um die Sachen aus der Vergangenheit gehen, die man nicht aufzeigen will? In den Berichten sind alle Großkredite nach KWG auch einzeln behandelt. Zuerst die Großkredite und dann die risikobehafteten Kredite. Wenn es heute darum geht, ob die Vorstände in Marktredwitz bestimmte Zusammenfassungen zu Kreditnehmereinheiten nach § 19 KWG nicht gemacht hätten und heute daraus wiederum Großrisiken erwachsen wären, könnte es sein, dass da Prüfungsberichte von vor ein paar Jahren auch schon unglaubliche Hinweise geben könnten, die heute ein Johannes Herzog und seine früheren Prüferkollegen nicht aufgedeckt haben wollen?

   

Nr. 4056

Aus der Organisation

17. Dezember 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Warum man die Prüfungsberichte verweigert und die Aufsichtsratsprotokolle

Warum verweigert Johannes Herzog die Prüfungsberichte und die Aufsichtsratsprotokolle, warum kommt der GVB gegenüber dem Wirtschaftsministerium mit diesem Argument? Dazu muss man wieder die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) heranziehen. Im Prüfungsbericht dürften alle Kredite der Risikogruppen 2 und 3 ab vielleicht 100.000 € im Einzelnen behandelt und aufgeführt sein, über all die Jahre hinweg. Man bräuchte bloß die Seiten der Zusammenstellung und Auflistung neben einander legen und schon würde man in einem ersten Blick erkennen, wo verschoben und gedreht worden ist. Über die Einzelberichte würde man feststellen, warum die Prüfer beispielsweise bei Flex nicht eingeschritten sind, obwohl man das Engagement laut Herrn Grothoff am 30.06.2005 schon 2001 im Bericht hatte und warum man als Prüfer die KWG § 18-Verstöße nicht gesehen haben will und warum solch unglaubliche Überziehungen noch möglich war. Man würde sehen, welche Empfehlungen über die Prüfungsfeststellungen bei Gold, Gold, Gold schon mit der Telfonvorwahlnummerfirma gegeben wurden und warum der Kreditnehmer ohne persönliche Sicherheiten und ohne relevante Unterlagen auch zu § 18 KWG die Bank angeblich so linken konnte, dass man vor Gericht den Kreditbetrug verhandeln musste und eine Schaden von wahrscheinlich 1,2 Mio. € zu verzeichnen hat. Der Bericht dürfte im Kreditbereich vielleicht einen vier- bis fünffachen Umfang haben wie ein normaler Bericht.

Und der Genossenschaftsverband hätte wahrscheinlich ein Problem zu erklären, was den der Unterschied zwischen Blankoanteilen der Risikogruppe 3 und Wertberichtigungen ist und warum vielleicht entgegen dem Handelsgesetzbuch die beiden Werte nicht identisch sind und so in die Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz eingeflossen sind. Man würde die nächste Frage eröffnen, wer denn laut den verschlossenen Prüferunterlagen in Marktredwitz die Einzelprüfungen im Kreditbereich jeweils durchgeführt hat und ob man da über die Jahre nicht auch quer geprüft hat und alle führenden Prüfer an den großen verlustreichen Engagements dran waren und die Mitteilung eines Herr Herzog, von nichts zu wissen nicht eine blanke Lüge sein könnte und wer denn die unsauberen Bilanzbestätigungsvermerke im Bilanzprogramm in Marktredwitz bearbeitet hat und Gschrey, Eberle und Hilkenbach zur Unterschrift nach München geschickt hat und man würde vielleicht nachfragen warum unter den Augen der Prüfer Dientaufhebungsverträge Heger und Krämer gemacht worden sind, die gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßen dürften.

Aber dass jemals jemand nach den Aufsichtsratsprotokollen fragen könnte, dass könnte der größte Schlag sein. Das die mal angefordert werden würden, damit dürfte keiner gerechnet haben. Da könnte dring stehen, wie man über all die Sauerein beraten hat. Da hat man geglaubt, da muss man sich nur gegenseitig absichern, wenn die eröffnet werden, dann geht es wirklich ab, da steht drin warum Herzog wirklich da ist und wie man es angestellt hat ihn da hin zu bringen.

   

Nr. 4055

Ich weiss es

16. Dezember 2008, 23:38 Uhr

Betreff: Die seltsamen Methoden des Johannes Herzog

Warum rückt die VR-Bank Fichtelgebirge und ihr Vorstandsvorsitzender Johannes Herzog die Aufsichtsratsprotokolle und die Prüfungsberichte nicht an das Bayerische Wirtschaftsministerium trotz Aufforderung nicht heraus. Das Wirtschaftministerium entscheidet über die Zulassung des Genossenschaftsverbandes Bayern als Wirtschaftsprüfer zur gesetzlichen Prüfung in Genossenschaften. Dass der Genossenschaftsverband hierbei ebenfalls blockt und so tut, als liegen diese Unterlagen nur in der Bank vor, ist eine glatte Veräppelung des Ministeriums. Denn der Prüfungsverband führt doch von jeder Bank eine Spiegelakte, in der alle Unterlagen wie Vorstands-und Aufsichtsratprotokolle archiviert sind. Bei den Prüfungsberichten ist der Genossenschaftsverband der Autor und hat daher mehrere Exemplare zur Verfügung.
Warum also diese fragwürdige Argumentation, die Bank gibt nichts heraus?
Dazu muss man allerdings wissen, dass es beim Genossenschaftsverband nicht das erste Mal ist, dass Prüfungsberichte, die zur Weitergabe an Institutionen bestimmt sind, umfrisiert werden.
Hat der Prüfungsverband die Prüfungsberichte, welche an die BaFin übersandt wurden, anders gestaltet, als die Orginale, welche in der Bank liegen? Diese haben den reellen Zustand der Bank widergegeben. Sind darin die Verfehlungen der Ex-Vorstände und des früheren und aktuellen Aufsichtsrats dargelegt, mit denen Johannes Herzog den Aufsichtsrat unter Druck setzten kann und damit seinen Aufstieg ins Vorstandsamt ermöglicht hat? Sind dadurch freie Entscheidungen des Aufsichtsrat verhindert? Sind dadurch die Kontroll- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats ausgehebelt? Da Johannes Herzog mit erhobenen Zeigefinger drohen könnte? Hinter vorgehaltener Hand wird berichtet, dass Johannes Herzog einer von der übelsten Sorte ist. So ist es nicht verwunderlich, dass der Vorstandsposten nach dem Abgang von Manfred Heger und Karl Krämer, für Johannes Herzog frei geblockt wurde. Das Aufsichtsratsmitglied Werner Schelter wurde zum Notvorstand bestellt, obwohl er eine Organschaft inne hatte. Er ist Prokurist bei einem der größten Kreditkunden der Bank und damit Organ der Bank. Diese Konstellation wurde geschaffen, damit die Zeit überbrückt werden konnte, bis Johannes Herzog seine Zulassung durch die BaFin erhalten hatte. Wie soll diese Interessenskollision bewertet werden? Selbst die Stellenausschreibung für die Vorstandsposition war das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben waren. 32 qualifizierte Bewerber -darunter sogar sanierungserfahrene- wurden zum Narren gehalten. Um den Eindruck einer seriösen Ausschreibung vermitteln zu wollen, wurden kostspielige Annoncen geschaltet. Bewerber wurden zu einem Vorstellungsgesprächen nicht geladen,

Aber vor was hat der jetzige Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge und der Genossenschaftsverband so Angst. Wenn alle in Ordnung wäre, dann müsste es doch kein Problem sein, die angeforderten Unterlagen an das Wirtschaftsministerium herauszugeben. Eigentlich müsste sich der Genossenschaftsverband und seine Prüfer darüber freuen und stolz darauf sein wenn das Wirtschaftsministerium ihre Arbeit positiv bewertert und zu dem Ergebnis käme, dass die Prüfungen gewissenhaft und korekt durchgeführt werden. Oder ist der Umkehrschluss angebracht, dass die Qualität der Prüfung so ungenügend ist und damit das Prüfungsrecht passe' ist.
Dem Wirtschaftsministerium ist angeraten die Prüfungsberichte welche an die BaFin eingereicht wurden mit denen in der Bank zu vergleichen, zu vergleichen und nochmals zu vergleichen - vielleicht gibt es eine Überraschung, wie in einem Überraschungsei. Außerdem noch der Hinweis an das Wirtschaftsministerium, welches ja ein eifriger Leser dieses Gästebuchs ist, bei der Staatsanwaltschaft in Hof anzufragen, ob von ihr die Prüfungsberichte und Aufsichtsratsprotokolle Ende 2007 beschlagnahmt wurden und dort vorliegen könnten,
Falls sich dann noch weiter Informationsbedarf besteht, ist eine Befragung von Ex-Vorstand Karl Krämer sicherlich der weiteren Aufklärung dienlich.
Es könnte nicht ausgeschlossen sein, dass Prüfungsberichte auch noch in anderen Händen vorhanden sein könnten, so dass eine Transparenz der Sachlage in jedem Falle erreicht wird.

   

Nr. 4054

Die Münchner

16. Dezember 2008, 22:10 Uhr

Betreff: Prüfungsberichte verweigern

zu dem Beitrag 4272/74 wäre folgende Erwiderung veranlasst um diesen Herrn Vorstand J Herzog in die Schranken zuweisen bezug abgesprochenes Schweigen mit dem Verband.Ihr System wird auf die Dauer nicht funktionieren sie haben die Balance verloren dies ist moralisch höchst verwerflich.Es kann nicht angehen daß sie die Unregelmäßigkeiten ihrer Bank vertuschen bzw.zurückhalten,aus den vorgenannten Gründen den Prüfungsbericht/Protokolle an das Wirtschaftsministerium nicht weiterleiten bis hin zur Verweigerung ""Warum ! ! ??
Haben sie was zu verbergen aber in unserer Bankenwelt nichts neues.Durch Ihr dubioses Verhalten haben sie Herr Vorstand tiefe Schleifspuren hinterlassen ,
Sie Herr Herzog verraten auch nicht Ihre Tradition wenn sie einem Genossen und mündigen Bürger recht geben.Wer Angst hat vor der Auseinandersetzung der hat schon verloren dies nur für die Zukunft Herr Banker

:schuld:

   

Nr. 4053

Andrea

16. Dezember 2008, 14:30 Uhr

Betreff: zum Beitrag 4272

Lesen wir hier richtig? Die VR-Bank Fichtelgebirge, hier Vorstand und früherer Prüfer der Bank, Johannes Herzog, nimmt sich die Freiheit heraus, unseren bayerischen Behörden ihre Protokolle und Prüfungsberichte zu verweigern?! Das ist ja Hammerhart!!!! Die Herrschaften müssen aber sehr viel DRECK am Stecken haben, wenn sie sich so was leisten.
Und das lässt sich das Wirtschaftsministerium gefallen?! Nicht doch!!!!!
Wir haben ein Recht darauf, weiter informiert zu werden, ob sich das Wirtschaftsministerium von dem Vorstand auf der Nase herumtanzen läßt !!!!!!
Wer nichts zu verbergen hat, der kann doch alles offen auf den Tisch legen.

   

Nr. 4052

Landwirt

16. Dezember 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Haberfeldtreiben

Ein kleines Bäuerlein (nicht Bäuerchen) hat mir ins Ohr geflüstert, dass die Zeit der Bauerkriege wieder auferstehtt. Zogen früher die Bauern mit Dreschflegeln und Sensen gegen die Obrigkeit, wenn diese den Bogen überspannt hatte und mit ihnen total unlzufrieden war.
In der heutigen Zeit kann man sich moderner Gerätschaften bedienen, die großen Traktoren und andere wertvolle Fahrzeuge. Aber konnten unsere Altvorderen die Arbeitsgeräte billig und zudem noch selbst herstellen, müssen unsere Landschaftspfleger im Zeitalter der Technik doch hochtechnische Maschinen benutzen. Dass diese nicht ganz billig sind, dürfte den Meisten bekannt sein.
Daher sind die Landwirte in Zeiten höherer Betriebskosten und verrringerter Verkaufspreise für ihre Produkte in einer sich immer weiter zu ihren ungunsten öffnenden Schere.
So ist es kein Wunder, dass sich der Unmut gegen diejenigen richtet, die dazu gewählt wurden, ihre Interessen zu vertreten.
Das hat schon der Präsident des Deutschen Bauernverbandes zu spüren bekommen.
Da es hier in der Ecke noch jemand gibt, der auch dazu verpflichtet ist, ist vielen nicht bekannt. Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V.Manfred Nüssel ist im Landkreis Bayreuth zuhause.
Da anscheinend der Herr Nüssel die Interessen der Landwirte hier nicht genügend in Brüssel und sonstwo vertreten hat, rufen die Landwirte am 9. oder 10. Januar 2009 zu einem Haberfeldtreiben auf. Wer es nicht weiss, der Inhaber vieler Ämter, wie Genossenschaftsbezirkspräsident, Aufsichtratsmitglied in der Baywa, Verbandsrat beim Genossenschaftsverband Bayern, Verwaltungsrat des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Präsident des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes, ehemaliges Mtglied des Bayerischen Senats usw, ist wohnhaft in Rimlas, Gemeinde Bad Berneck im Fichtelgebirge.

Dort in Rimlas vor dem Schweinebetrieb des Manfred Nüssel wollen sich die Landwirte treffen, um auf ihre Probleme aufmerksam zu machen.
Zur Info: Das "Haberfeldtreiben" ist keine eine Treibjagd auf Menschen, sondern war früher ein Rügegericht, bei dem in Hörweite des Wohnsitzes des Gerügten die Fakten vorgetragen wurden, die zur Aufmüpfigkeit der unteren Schichten geführt hatte. Diese Anschuldigen wurden in Versform vorgetragen und richteten sich meisten gegen die Obrigkeit.

Man darf gespannt sein, wieviele Haberfeldtreiber in Rimlas erscheinen. :wfm:

   

Nr. 4051

Engster Insider

16. Dezember 2008, 13:05 Uhr

Betreff: VR-Bank verweigert Wirtschaftsministerium als Dienstaufsichtsbehörde Protokolle und Prüfungsberichte

Dem bayerischen Wirtschaftsministerium wird als Dienstaufsichtsbehörde von der VR-Bank Fichtelgebirge über den GVB die Aushändigung von Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokollen sowie von Prüfungsberichten verweigert. Gibt es doch etwas zu verbergen auch im Zusammenspiel von Bank und Genossenschaftsverband? Wie kann der Genossenschaftsverband aber die Aushändigung der Prüfungsberichte vermeiden wenn er Ersteller und Verfasser ist. Hat man die Berichte zu der VR-Bank Marktredwitz in München nicht vorrätig, beruft man sich auf Verwirkung, was man selber nicht mehr findet, das braucht man gegen sich nicht gelten zu lassen, eine der irrwitzigsten Rechtsvorschriften in unserem Land? Die Genossenschaftsbanken werden doch auch nicht gefragt welche Prüfungsberichte unter den Prüfungsgruppen und Prüfungsbezirken gegenseitig zur Kontrolle ausgetauscht werden. Sogar mit anderen Prüfungsverbänden tauscht der GVB ohne Benachrichtigung der Banken Prüfungsberichte zum Gegenlesen. Aber der eigenen Dienstaufsichtsbehörde bindet man den Bären auf, man hätte nicht die Gewalt über das was man selbst geschrieben hat und man will Glauben machen, dass eine Kreditgenossenschaft das Recht hat Unterlagen zur Prüfung zurück zu halten. Man könnte ja aufzeigen müssen, wie ein Prüfungsteamleiter bei 50 Millionen Kreditverlusten und damit sicherlich verbunden unglaublichen Schäden für eine Region das Genossenschaftsgesetz gegenüber unkundigen Vertretern erklärt. Hat man Angst, dass man erkennt, was das Gegenteil von Anschubeffekten in so einem Fall sein kann? Wie der Prellbockeffekt VR-Bank Marktredwitz mit Totalschaden und unermesslichem Flurschaden mit einem Johannes Herzog, einem ehemaligen Musterprüfer, wirkt?

   

Nr. 4050

O.

16. Dezember 2008, 11:30 Uhr

Betreff: Warum sind 50 Milliarden oder 50 Millionen kein Verbrechen

Warum kommt der Oberbanker in Amerika trotz der 50 Milliarden Verluste wieder auf freien Fuß? Vielleicht weil alle, die gegen ihn vorgehen müssten schon seine persönlichen Gäste waren und jeder einzelne Angst haben müsste, dass man bei ihm nachfragt, ob er von dem Schneeballsystem auch schon profitiert hat? Wer hat im Stern den Artikel gelesen, wie es den Steuerfahndern mit dem Postchef gegangen ist? Amtlich attestiert, dass sie verrückt seien. 208 € im Durchschnitt an Nachzahlungen aus Hunderten von Ordnern. Was ist los in den oberen Regionen unserer demokratischen westlichen Staaten? Bekommen wir zum 1.01. die Abgeltungssteuer auf alle Kursgewinne im Privatbereich, weil wir die Staatdiener nicht mehr bezahlen können? Warum haben wir so hohe Energiekosten? Weil sich unsere Energieversorgen zuerst zu eigenen Versorgern gemacht haben, in dem man die Mitarbeiter mit 100 %-igen Versorgungsverträgen versorgt hat und die Bürger im Glauben gelassne hat, eine Aufsichtsbehörde dafür wäre für sie da?

Warum sind 50 Millionen Kreditverluste keine Untreue, wenn es doch 800.000 sind, wenn man als Genossenschaftsverband eine Fusion durch setzen will? Warum unterschreibt man als Verbandsvorstand Bilanztestate, wenn man wahrscheinlich in den Prüfungsberichten feststellt, dass man eigentlich einige Millionen an Einzelwertberichtigungen noch in der Bilanz in die Abschreibungen schreiben müsste? Weil man selbst Anlagen in der US-Fondsgesellschaft in Darmstadt inve3stiert war, weil man fast freundschaftliche Kontakte zu den Verlustbankern im Genossenschaftssektor gepflegt hat.

Sollten wir öfters Demonstrationen machen und unserem Unmut Luft machen? Bekommt man dann die Aufmerksamkeit, dass man endlich gegen Ungerechtigkeit was unternimmt. Stimmt es dass in Oberfranken ein weiteres Haferfeldtreiben veranstalt werden soll, wo es um einen hohen Genossenschaftsverbandsfunktionär gehen soll. So ruhig wie es scheint, ist es nicht mehr im Lande Raiffeisen.

   

Nr. 4049

Ein Dichter

15. Dezember 2008, 19:54 Uhr

Betreff: Zum Mitsingen

Frei nach dem Volkslied "Nun ade du mein lieb Heimatland"
(wer die Melodie oder das Lied nicht kennt: hier klicken...

Der Text wird aus Leibeskräften, laut und kräftig gesungen.

Nun ade du stolzer GVB
Stolzer GVB ade
Du hast den Bogen überspannt
Stolzer GVB ade
Und die Mitglieder sind wohlgemut
Weil der GVB so wanken tut
Stolzer GVB ade
Und die Mitglieder sind wohlgemut
Weil der GVB so wanken tut
Stolzer GVB ade


Deine Prüferlein die warn gedrillt
Eitler GVB von dir
Zur Fairness warn sie nicht gewillt
Im Auftrag nur von dir
Auch die Vorstände die atmen auf,
dem Verband dem geht die Luft nun aus
eitler GVB ade
Auch die Vorstände die atmen auf,
dem Verband dem geht die Luft nun aus
eitler GVB ade

Euer Ziel das war ganz groß zu sein
kleiner GVB ade
Doch alles war nur blinder Schein
kleiner GVB ade
Von den Menschen hieltet ihr nicht viel
Nur Gewinn, Gewinn war euer Ziel
armer GVB ade
Von den Menschen hieltet ihr nicht viel
Nur Gewinn, Gewinn war euer Ziel
armer GVB ade

Friedrich Wilhelm wollte Gutes tun
Für die Menschen, nicht für Euch
Doch darauf habt ihr ja nicht gehört
so habt ihr sein Werk zerstört
Und so kommt es wie es kommen muss
Mit dem GVB wird’s langsam Schluss
GVB lebwohl ade
Und so kommt es wie es kommen muss
Mit dem GVB wird’s langsam Schluss
GVB lebwohl ade

   

Nr. 4048

Mitglied

15. Dezember 2008, 15:00 Uhr

Betreff: Radikalschnitt

Bei all dem veranwortungslosen Verhalten des Johannes Herzog, sollten wir diejenigen nicht vergessen, welche diese unglaublichen Missstände zu verantworten haben. Die Herren Heger, Wolf und Krämer haben sich die Sachen mit der Wertstellungsabzocke, Bilanzmanipulationen Verstösse gegen Gesetz und Ordnung ausgedacht. Die Sicherungsgüter wurden unter der Hand verscherbelt. Dass viele Bürger dieser Region und des Vogtlands bis zur Existenzvernichtung geschädigt wurden, hat diese Banker nicht im Mindesten interessiert. Für sie galt nur eine Devise: Wie kann ich mir am schnellsten meine eigenen Taschen füllen. Die VR-Bank Marktredwitz als Selbstbedienungsladen.
Verblüffend allerdings ist- trotz aller Verschlagenheit- die Naivität, dass es immer so weiter geht. Das wäre wohl auch so gelaufen, hätten die 3 Herren, die Bank, trotz aller Manipulationen nicht derart gegen die Wand gefahren, so dass selbst die lieben Freunde in der Türkenstraße in München keine andere Wahl hatten als hier einen Schnitt zu machen. Allerdings mit einem sogenannten "Goldenen Handschlag". Mit anderen Worten, das Füllhorn wurde nochmals gewaltig ausgeschüttet. Die zuständigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern hatten diese Dinge treiben lassen, um dann selbst als Vorstand fungieren zu können, mit wohlwollender Unterstützung ihres Arbeitgebers, bzw. auf dessen Anweisung. Die derzeitige Bankenkrise haben eben die Banker zu verantworten, egal ob es sich um Zocker, die mit fremden Geldern an der Börse gespielt und verloren haben, ob schön verpackte faule Kredite gekauft wurden oder einfach die Bank durch ungesetzliche Vorteilsnahmen geschädigt wurde. Das Verwerfliche daran ist, dass immer die Gelder der Anleger benutzt und diese extrem geschädigt wurden. Die Brandrede des Bundespräsidenten Köhler mag wohl vom moralischen her sehr angebracht gewesen sein, ob es aber die Banker im Innersten trifft, darf bezweifelt werden, denn warum sollten sie jetzt Gewissensbisse haben, das wäre früher angebracht gewesen. Und ob es jemals wieder Bankiers anstatt Banker geben wird, sei auch dahingestellt, denn die Bankenwelt wird nie mehr so sein, wie vor der Bankenkrise. Diese Bankenkrise ist bereits in eine Vertrauenskrise gemündet. Neben den vielen Risiken, die in unserer VR-Bank Fichtelgebirge angehäuft wurden, wird es die schwierigste Aufgabe sein, das Vertrauen der verbliebenen Kunden und Mitglieder zu gewinnen. Dieses Vertrauen hat die jetzige Führungsmannschaft schon lange aufgebraucht. Daher wird mit ihnen nicht positives zu bewegen sein. Die Lösung für die Bank kann daher nur sein, im Management einen Radikalschnitt zu machen und unbelastete, kompente Leute dort einzusetzen.

   

Nr. 4047

Aus der Organisation

15. Dezember 2008, 14:35 Uhr

Betreff: Schlimme Signale?

Eines der schlimmsten Siganle ist die vermeintliche Ruhe. Wer so den Mund voll nimmt mit einer Kurzbilanz zum Anfang Dezember und nichts dazu sagt, der hat keine Argumente mehr, der zeigt dass er ratlos ist und am Ende seiner Weißheit. Das ist das schlimmste Signal.

   

Nr. 4046

Hannelore

15. Dezember 2008, 14:30 Uhr

Betreff: Wenn Johannes Herzog von nichts weiß, dann wollen wir die Prüfungsgebühren zurück

Brauchen wir die Verbandsrevisoren bei uns, damit sie behaupten dürfen, sie würden von ihrer Arbeit nichts wissen. Der Genossenschaftsverband hat der VR-Bank doch für alle Prüfer, die man hergeschickt hat auch die Rechnung gestellt, dann lasst uns mal nach den Rechnungen fragen. Weiß Herr Herzog wirklich nichts, haben wir den drei Jahre lang mit täglich 500 € bis 1.000 € (was kostet der beste Prüfer Bayern?) nur dafür bezahlt, wie er seinen Vorstandsjob vorbereiten konnte, dann war er vielleicht teurer wie jeder Vorstand? Teurer für Nichtstun und Nichtswissen. Wenn jetzt mit den Firmen was raus kommen würde, dass da mit Hilfe der Prüfer gemauschelt worden ist, dann zittert vielleicht wirklich der ganze Verband.

   

Nr. 4045

Genossenschaftler

15. Dezember 2008, 14:18 Uhr

Betreff: Schlimme Signale

Wollte dieser Vorstand Johannes Herzog doch erzählen, er hätte von den Kreditverhältnisse bis 2004 nichts wissen können. Wie kommt er als ehemaliger Prüfer darauf solche ein Schwachsinn von sich zu geben? Wenn jetzt die Firma des AR-Vorsitzenden die 500 Leiharbeiter freisetzt, sind das keine Leute aus unserer Region, wenn man von Kurzarbeit redet, wer stützt die Firma von der Bankenseite her, wenn die Auftragslage im Keller ist? Wenn die VR-Bank Fichtelgebirge die Haupthausbank wäre, wäre diese Tatsache für die Firma schon ein Drama an sich? Was ist, wenn man wirklich feststellen müsste, dass die Bank die Zusammenführung zur Kreditnehmereinheit unterlassen hätte, könnte sich ein Herr Herzog immer noch raus reden, er hätte nichts gewusst? Wo ist dieser Grothoff, der Busenfreund von Johannes Herzog? Nimmt er alles auf sich wenn alles zusammen bricht, das glaubt man doch nicht wirklich? Seine Aussagen auf der Versammlung vom 30.06.2005 sind doch schon himmelschreiend. Die Überziehungssituation von damals, das steht doch in der Verantwortung der Prüfer. Wen zieht Johannes Herzog noch mit in den Abgrund, wenn er sich an den Lehnen des Vorstandssessels der VR-Bank Fichtelgebirge festkrallt?

   

Nr. 4044

Susanne

12. Dezember 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Notvorstand Werner Schelter

Um auf den Notvorstand Werner Schelter in Eintrag Nr. 4260 zurück zu kommen, hat man da nicht damals gesagt, dass man wegen Grundstückangelegenheiten für den Notar einen zweiten Vorstand brauchen würde. Und nach den Worten von Reiner Loos auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) ist das Amt ja nicht im Wahlverfahren vergeben worden, sondern wie saures Bier an den der sich am wenigsten gewehrt hat. Auch wenn dann der Forderungsverzicht in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) sicher Vorstandssache war und noch mindestens die Vorberatungen in die Amtszeit von Werner Schelter gefallen sein dürfte, zum Notar ist dann schon Johannes Herzog gegangen.

   

Nr. 4043

Genossenschaftler

12. Dezember 2008, 14:37 Uhr

Betreff: Zu Nr. 187 im sonstigen Gästebuch

In Eintrag Nr. 187 im sonstigen Gästebuch wird von Gebaren der Genossenschaftsbanken gesprochen. Ich meine dieses Feld ist inzwischen das Schlimmste und am ehesten mit unsauberen Machenschaften zu belegende Bereich. Überall wo sich Macht bündelt und keine Überwachung statt findet ergeben sich Strukturen, die so etwas ermöglichen. Der Genossenschaftssektor befindet sich quasi in einer Hand. Nach dem Motto Zuckerbrot und Peitsche sind es die Verbände die die Richtung bestimmen. Eine übergeordnete Überwachung gibt es nicht. Wer dem Prüfer nicht pariert, der wird als unerwünscht entfernt, wer sich verbündet wird trotz oft miserabler Arbeit für die Mitglieder und die Genossenschaft noch belohnt, wir haben hier im Gästebuch über den Münchener Bereich, die kleine Bank im Westen von München, die RB Singoldtal und die VR-Bank Marktredwitz Paradebeispiele, wie die Machtspielchen ablaufen. In Singoldtal wird geschrieben, dass die Sicherheit der Mitglieder dadurch geopfert wird, dass der Aufsichtsrat über Monate die Vorstandstätigkeit übernimmt, in München hören wir, dass ein Vorstand eine unglaubliche Pension erhält, obwohl er eigentlich nach § 34 Genossenschaftsgesetz zur Rechenschaft gezogen werden müsste, und das zwei andere die Treppe wie mit einem Treppenlift nach oben befördert worden sind, obwohl die Sicherungseinrichtung die drei vor drei Jahren noch bei spekulativen Eigenanlagen und abschreibebedürftigen Kundenkrediten (= Link) aus dem Feuer geholt hat. Bei einer konsequenten Überwachung der Verbandsarbeit, vor allem zum Wohl der Allgemeinheit um solche Schäden auch zu vermeiden, wäre das nicht möglich. Das Mitglied und den Förderauftrag nach § 1 Genossenschaftsgesetz gibt es nur noch auf dem Papier, spürbare Rechte gibt es nicht mehr. Sonst unterscheidet die Banken bei den Genossenschaften nur noch die verminderte Befähigung der Vorstände von den anderen Bankengruppen.

   

Nr. 4042

Von der Börse

12. Dezember 2008, 14:09 Uhr

Betreff: Rettung US-Autobauer gescheitert - Katastrophe für die Region, für die Bank?

Ist es für den Aufsichtsratsvorsitzenden eigentlich noch möglich auf mehreren Hochzeiten zu tanzen? Ist die eigene Firma als Autozulieferer davon betroffen, wenn die Rettung für General Motors und Ford in Amerika als gescheitert vermeldet wird? Auch die deutschen Autowerte sind an der Börse im Sturzflug. Man wünscht keinem etwas Schlechtes, wir brauchen jede gute Firma hier in der Region. Aber die Mitglieder der VR-Bank haben Anspruch auf ehrliche Information und auf eine Führung, auch im Aufsichtsrat, die nicht mit den eigenen Problemen behaftet ist, dass man den Blick für die Bank verliert. Was ist mit dem Kunden der fast alle Autohäuser und alle Marken vereint hat? GM verkauft man ja nicht direkt, aber Ford könnte sich zum kompletten Ladenhüter entwickeln, wer kauft Autos wenn es den Konzern nicht mehr geben würde? Müssen wir wieder mit Stillschweigen rechnen, dass man sich wieder jede Option zum Verschieben gibt? Bewertet Peter Träger dann die Fahrzeuge im Warenlager so wie dazumal Flexscheiben, oder schreibt auch ein Herr Herzog in die Bankunterlagen bessere Zahlen rein, die nach Dr. Nickl gravierend von den tatsächlichen Werten abweichen, obwohl die schlechte Lage bekannt ist? Geht es nach dem Vorsichtsprinzip bei der Bewertung der Firmen oder nach dem Rettungsprinzip Herzog? Was ist mit den internen Treffen, die hier schon angerissen wurden? Wo ist der Kurzbericht für die Bank? Es ist auch die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden den Vorstand an seinen Worten zu messen. Sind die zwei Firmen der Grund warum wir wieder nichts von dem Kurzbericht hören? Brauchen wir schon wieder einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden um den Interessenkonflikt zu brechen?

   

Nr. 4041

Aus der Organisation

12. Dezember 2008, 12:12 Uhr

Betreff: An K. aus Eintrag 187 im sonstigen Gäste

Werter K., in Eintrag Nr. 187 im sonstigen Gästebuch, können sie sich vorstellen, dass sie im Grunde ein Politikum angesprochen haben? Der Nachweis der richtigen Wertstellung ist leicht zu erbringen, wenn sie den Zahlungspflichtigen und den Zahlungsempfänger zusammenbringen. Es kommt nicht darauf an, wann die Überweisung abgegeben wird, es kommt darauf, wann die Zahlung fließt, daraus kann eine Bank Zinsdifferenzen zu den eigenen Gunsten generieren. Und Konto ist Konto, wenn es die Bank zulassen will, dann können sie technisch von einem Darlehenskonto oder einem Sparkonto genauso weg überweisen wie von einem Girokonto. Überall wird in das Konto eine Wertstellung eingestellt und bei Darlehen und Giro sieht man das als Valuta auf dem Auszug und die muss nach der Rechsprechung der Tag des Abgangs der Zahlung sein. Unberührt ist hier noch der Anspruch, ob die Überweisung an dem Tag auszuführen ist, wo man eventuell einen Überweisungsbeleg abgibt, ob man einen Buchungsschnitt berücksichtigen muss, weil die Zahlungsverkehrsabteilung das nicht mehr verarbeiten kann oder ob die an einer anderen Stelle ist. Bei manchen Banken hat man sogar manchmal das Gefühl die Überweisung wird gelagert, weil man Tage nichts über den Auszug erkennen kann, aber das hat inzwischen andere Gründe, bei den Banken werden die beleghaften Überweisung oft nicht mehr im eigenen Haus verarbeitet und weitergeschickt. Das kann bei den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken beispielsweise soweit gehen, dass die Überweisung per Kurier bis nach Karlsruhe ins Rechenzentrem gebracht werden. Wir können da also nicht nur dem Mineralwasser eine Ökobilanz zuweisen, das trifft schon auf manchen Überweisungsbeleg zu, aber eine Beleglesung vor Ort ist sau teuer. Ob der Kunde dann mit eigenen Zahlungsfristen in Konflikt kommen kann, bitte im Einzelfall mit den Banken besprechen.

Jetzt zur Erklärung der Wertstellungsangelegenheit anhand der VR-Bank Marktredwitz und damit auch zurück zum Politikum? Anhand der Kontoauszüge könnte man mit einem geeigneten Programm, welches dem Wunsiedeler Kreis meines Wissens nach zur Verfügungen steht, die Nachstaffelung eines KK-Kontos (= Link) durchführen, wo Abweichungen gegenüber den richterlich inzwischen festgelegten Normen ausgeglichen werden. Wie viele Giro- und KK-Kunden hat aber diese Bank? Im Fall Bleil wissen wir, dass die falschen Wertstellungen sowohl von der Volksbank Fichtelgebirge Selb, als auch von der Raiffeisenbank Marktredwitz vorgenommen wurden, also wahrscheinlich innerhalb sich absprechender Kreise und Übermittler solcher „guten Informationen“ sind doch auch oft die Revisoren des GVB. Könnte man jetzt höhere Ziele verfolgen, als dem Kunden zum Recht zu verhelfen, wenn man verhindert, dass eine landkreisübergreifende Genossenschaftsbank an Zigtausend Kunden Rückzahlungen vornehmen müsste? Sollte es stimmen, dass es bei dem genannten Fall darum geht, dass der Kunde tatsächlich nahe dem sechsstelligen Betrag Erstattungsansprüche errechnet hätte, dann rechnen wir doch einfach mal 100 mal 100. Sind wir dann schon bei 10 Millionen?

Hatte die RV-Bank Marktredwitz-Selb also 100 Kleinbetriebe mit ähnlichen Kontoumsätzen im Kundenstamm? Sind die Buchungen der Kleinbetriebe in der gleichen Buchungsnote, genannt Primanota, verarbeitet worden wie die Belege der großen Firmen und der Privatkunden? Wohl ja. Hat man die Belege Bleil gesondert behandelt, oder wurden alle gleich behandelt? Wohl auch ja, also wie in dem Gutachten ermittelt für Bleil über Jahre in der Spitze 60 % aller Sollbuchungen? Dürfen wir dann denken 60 % der Sollbuchungen aller Kunden falsch? Wie viel dürfen wir zu den 10 Millionen gedanklich dazu rechnen wenn wir die Großkunden berücksichtigen und die Privatkunden mit vielleicht 10.000 Girokonten? Nochmal 10 Millionen, oder 20 oder wie viel?

Dürfen wir denken, dass die Methode nur für die RV-Bank Marktredwitz-Selb erfunden wurde? Haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes das irgendwie unterbunden und die Kunden geschützt? Umkehrschluss, haben die Prüfer als geeignete Methode gesehen, dass man so bei den Banken Ertrag macht? Haben die Prüfer solche erfolgreichen Methoden sonst wo in Bayern verhindert? Haben sich solche erfolgreichen Methoden herum gesprochen wie ein Lauffeuer, unter der Hand natürlich? Ist es den Kunden der Genossenschaftsbanken nicht genauso gegangen wie Ihnen, werter K., dass man so etwas unmöglich durchschauen kann? Ist die Frage berechtigt, wo sind denn die Millionen hin geflossen? Durch die Finger der unfähigen Vorstände oder doch teilweise in privilegierte Kreise (= Link), die miese Zahlen auch noch benutzten um schmutzige Dinge darunter zu verstecken?

Was haben diese Leute also für ein Rechtsempfinden? Unrechtsempfinden beim Betreten der Bank abgelegt? Die Vorstände dieser Bank haben sich doch jede unsaubere Methode einfallen lassen, wie man das hier zu den falschen Bürgschaftsklauseln und falschen Klauseln zur Ratenanrechnung im Darlehensbereich (= Link) sehen kann. Kalt zurück zuschreiben, man sieht zwar das Unrecht, aber man verweigert die Nachberechnung (= Link), will man da immer wieder das Vertrauen des Kunden hervorheben? Ist das der blanke Hohn, wenn die Rechtsberatung des GVB von der Gefahr Kunde schreibt?

Man hat ja auch noch neben der Stichtagsverzinsung bei den Darlehen mit den 29 Tagen Differenz zwischen den Girokonten und dem Darlehenskonto, wo man nicht mal bei Sondertilungen (= Link) zurückschreckte, die Finger auch noch hinzustrecken, erfunden die Darlehenskonten mit den Darlehensauszahlungen (= Link) noch einen Tag vor dem Buchungstag zu belasten. Ist das nachgewiesener Zins- und Abrechnungsbetrug? Ist der legalisiert, wenn die Revisoren des Verbandes bei der Prüfung der Darlehnskonten bei jeder Auszahlung sehen mussten, dass die RV-Bank Marktredwitz-Selb sich wahrscheinlich jedes Mal einen Zinstag zusätzlich abgeschnitten hatte, oder waren die Hüter des Rechts bei den Genossenschaftsbanken die Beihelfer für das Unrecht?

Warum muss also mit aller Macht verhindert werden, dass die VR-Bank Marktredwitz als Exempel statuiert wird? Sind die Millionen die wir hier beispielhaft errechnen ein Schaden für eine Region, die man im Gießkannenprinzip hinnehmen muss um keinen Flächenbrand zu entfachen? Müssen wir diese Beträge auf die Millionen der Kreditverluste draufrechnen, auf weitere Millionen, die man rechnerisch nicht festgehalten hat, die draußen über Existenzvernichtungen bei Betrieben und Privatleuten, über Wertezerschlagung dazu kommen? Sind die Millionen, die wir aus den Abrechnungsmanipulationen herausrechnen gar die Ursache für die Millionen an Kreditverlusten, wie es Manfred Bleil für seinen Fall zu erklären versucht? Bekommen wir in Marktredwitz endlich anständige Leute hin? Wandelt sich das Politikum endlich in eine rechtliche Aufarbeitung der Dinge? Ich hoffe ich habe eine rege Diskussion angeregt.

   

Nr. 4040

Erinnernder

12. Dezember 2008, 10:40 Uhr

Betreff: Die Spuren der Belastung

Die Spuren der Belastung werden noch lange in die Zukunft wirken, so stand es in den Leserbriefen in der Frankenpost (= Link) im letzten Jahr. Ist die Zukunft da, wirkt es jetzt?

   

Nr. 4039

Geschichtenleser

11. Dezember 2008, 21:38 Uhr

Betreff: Hellseher

Da laut Webmaster sehr viele Anfragen eingegangen sind, wie denn die Geschichten weiter gehen, kann ich mich dem vielfachen Wunsch nicht verschließen. Was helfen denn wahre Geschichten, wenn sie nur im stillen Kämmerlein bekannt sind. So ist es nicht verwunderlich, dass sich immer wieder neuer Stoff auftut.Ich bin ja nicht Nostradamus der alles im voraus schon wusste. Aber die Sachen die es zu berichten gibt, haben sich ja schon zugetragen. Allerdings muss der Webmaster schon etwas von einem Nostradamus an sich haben, hat er doch 12.03. 2008 den Aufsichtsratvorsitzenden und früheren Notverstand in einem offenen Brief gebeten doch zu wichtigen Sachverhalten Stellung zu nehmen. Dass Herr Schelter dem bisher nicht nachgekommen ist, muss man einfach verstehen, denn das Wort "Notvorstand" kommt ja nicht von ungefähr. Die Deutung könnte vielschichtig sein. Wie hat sich das Wort "Not" an den Vorstand herangeschmuggelt. War es die Not, die in der Bank schon seit längerem grassiert, oder kann man es es von "nötig" ableiten, dass der Herr Schelter es nötig hatte, aus welchen Gründen auch immer, oder war es so, dass das englische Wort "not" für "nicht" an Bedeutung gewann, so dass er gar kein Vorstand war. Wenn man nämlich das wort "not" durch das deutsche "nicht" (ja wo sima denn?) ersetzt, dann ergibt sich das Wort "Nicht"-vorstand. Jetzt wird es erst recht lustig, Dann hat sich der Herr Schelter nur als Vorstand ausgegeben, also nur zum Schein. Mit anderen Worten nur ein Schein-Vorstand. Nun ist aber die Verwirrung bei mir komplett. Der Knoten wird sich gleich auflösen. Antwortet Herr Schelter deshalb nicht auf das Schreiben des Herrn Bleil? Oder vielleicht ist die Hand des "Nicht-Notvorstandes" Johannes Herzog zu zittrig, um seinen ehemaligen Notvorstand (oder doch keiner?) zu unterstützen und ihm die Hand zu führen, damit dem Johannes seine marktschreierisch angepriesene Kommunkationsfähigkeit zum Tragen kommt.
Vielleicht hat er auch nur so ein Grummeln im Bauch, das kann von beginnenden oder bereits vorhandenen Magengeschwüren zeugen oder auch nur ein nicht mehr zu stoppendes Zucken des Körperausgangs. Da ist es aber ganz gut, dass die Vorgänger unseres Helden in weiser Voraussicht so ausreichend Klopapier eingekauft haben, dass es selbst bei großzügigster Anwendung die nächsten 30 Jahre reichen müsste. (siehe hierzu: Eintrag Nr. 3824)
Aber was ist, wenn das das Geld doch für andere Zwecke verwendet wurde, anstatt 3-oder 4-Lagiges zu kaufen. Dann kann es ganz schnell in die Hose gehen. Dazu braucht man aber nicht die hellseherischen Fähigkeiten das Nostradamus.

   

Nr. 4038

Webmaster

11. Dezember 2008, 19:56 Uhr

Betreff: Anfrage von Raimund

Hallo Raimund,
Sie sind nicht der Einzige, der auf Antwort von Herrn Schelter wartet. In Wirklichkeit ist es so, dass ich jede Menge Anfragen bezüglich meines Schreibens vom 12.03.2008 und des offenen Briefes vom 18.11.2008 erhalten habe. Entweder hat es Herr Schelter nicht für nöwig zu anworten oder er weiß nicht, was er darauf antworten soll. Damit sich die Leserschaft selbst ein Bild machen kann, stelle ich das Schreiben nochmals im Anhang ins Netz.
Gleichzeitig geht mit heutiger Post ein nochmaliges Erinnerungsschreiben an Herrn Schelter. Wir halten Sie über das weitere Geschehen auf dem Laufenden.
Freundliche Grüße
Ihr Webmaster

Betreff: Offener Brief an Herrn Werner Schelter vom 12. März 2008

E R I N N E R U N G

Sehr geehrter Herr Schelter, meinen Sie nicht auch, dass es in der jetzigen Situation an der Zeit wäre, Farbe zu bekennen und den seit März 2008 offenen Brief zu beantworten?

Zur Information:
Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.

Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261


Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG


Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der Profi-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall Neugebauer vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil
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Nr. 4037

Raimund

11. Dezember 2008, 19:30 Uhr

Betreff: Anfrage zum offenen Brief an Herrn Aufsichtsratvorsitzenden der VR-Bank Fichtelgebirge Schelter

Lieber Webmaster, liebe Gästebuchleser,

Es interessiert mich wirklich brennend, ob sie mittlerweile auf den offenen Brief vom 18.11.2008 Antwort erhalten haben.

Liebe Grüße Raimund

   

Nr. 4036

Uwe

11. Dezember 2008, 15:03 Uhr

Betreff: Den Bogen überspannt?

Ärgerlich, sehr ärgerlich - für Herrn Herzog. Alles kann man bei so einem Laden nicht im Griff haben. Aber der Herr der Protokolle glaubte er schon zu sein. Aber was die Vorstände vorher alles ans Registergericht gegeben haben, das hat man dann doch nicht im Griff und dass dann plötzlich die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes nicht die Mitglieder komplett entmachtet, dass man die Informationsrechte der Mitglieder auch noch ins Gesetz geschrieben hat, das konnte weder der GVB noch ein Herr Herzog vorhersehen. Die Begründung der Parlamentarier soll gelautet haben, man hätte zu viele Klagen über Zurückweisung von Mitgliedern gehabt, obwohl das Recht grundsätzlich schon bestanden hätte. So hat Johannes Herzog ab dem Jahr 2007 wieder eine Kehrtwende gemacht und die Informationsrechte so gekappt, dass das Protokoll nun seit dem eigentlich auch nicht mehr aussagt als eine Tagesordnung. Aber bis 2006, was gesagt ist ist gesagt und was geschrieben ist ist geschrieben. Und so manch anderes Blatt hat Flügel bekommen, entweder von den betroffenen Kunden, aus der Firmenzentrale in der Kraußoldstraße oder sogar aus der Türkenstraße in München, man kann als bester Prüfer Bayerns nicht überall die Hände drauf halten und die Augen überall haben. Herr Herzog hat da sicher eine andere Meinung als viele hier, wir glauben nämlich es ist gut so, dass es überall Menschen gibt, die Ungerechtigkeit nicht gut finden und die sich dorthin wenden wo geholfen wird.

Was wird denn aber nun pulverisiert? Vielleicht die Seile, die alle zusammen halten im Netzwerk der Machenschaften? Fangen wir doch an, wer hat daran verdient, wenn wir aus einem gerichtlichen Gutachten herauslesen, dass bei einem Kunden aus der Mitte der RV-Bank Marktredwitz-Selb hohe fünfstellige bis sechsstellige an Erstattungsansprüchen heraus kommen, wenn man die Wertstellungen korrekt zurück rechnet? Einer von Tausenden, wie viel hätte die Bank also an alle Tausende zurückzahlen müssen, wenn man bei allen nachgerechnet hätte, weil ja alle von den falschen Wertstellungen betroffen waren? Aber wo sind denn dem Mann seine Maschinen? Laut Reinhold Wolf, dem Schmiergeld- und Bestechungsgeldauszahler nach eigenen Worten zu Lasten der Aufwandsposition Kreditverluste, vielleicht in Polen oder in Tschechien? Aber warum denn da, zwecks freihändigem Verkauf? Warum hat denn ein Herr Herzog keine Lust da nachzuforschen, oder ein Herr Heidel schreibt doch auch es sei alles korrekt verlaufen? Die Einnahmen vielleicht korrekt geteilt, die aber weder bei der Bank oder bei dem Kunden angekommen sind? Aber die Sanierungskosten in Wunsiedel, die zahlt heute wieder die Mitgliedergemeinschaft, nachdem man sieben Jahre keine Bilanzvorsorge dafür getroffen hat um die Sache still zu halten, oder weil man sich die nicht leisten konnte?

Was pulverisiert sich also, dass einer den anderen hinhängt um sich selbst zu retten, wenn die Seile zerbröseln. Manch schlaflose Nacht bei Kunden hat man beschert, wie schlafen sie zur Zeit, Aufsichtsräte und Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge? Merkt ihr auch, dass ihr den Bogen überspannt habt?

   

Nr. 4035

Geschichtenleser

11. Dezember 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Achtung: Explosionsgefahr

Sehr geehrte Leser dieses Gästebuchs, insbesondere auch die Herren Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge und auch die Direktoren des Genossenschaftsverbandes ich möchte sie eindringlich darauf hinweisen, dieses Gästebuch in den kommenden Wochen noch intensiver wie bisher zu verfolgen und studieren. Denn nach meinen Kenntnisstand wurde - um im Ausnahmezustand zu sprechen - ein Torpedo abgefeuert, der an Wirkung alles bisher dagewesene in den Schatten stellt. Wahrscheinlich werden diese Fakten alles pulverisieren was die Herren Herzog und Heidel im Zusammenwirken mit dem Genossenschaftsverband an Schutzschild aufgebaut haben. Selbst den Heidel wird es eiskalt erwischen, da er in seiner Naivität glaubte, er sei unter dem Protektorat des Verbandes sicher. Aber wie heißt es so schön; Mitgegangen, mitgehangen. Leider (ich meine das wirklich so - nein nicht wirklich) hat der Präsident Dr,hc. Glötzl den Absprung via BVR auch nicht rechtzeitig geschafft. In abgewandelter Form heißt es auch hier: Wer zu spät reagiert, denn bestraft ebenfalls das Leben. Was bleibt dann von unserem guten Johannes H - dem Wahrer und Schützer des genossenschafltichen Gedankenguts - übrig. Wahrscheinlich wird niemand mehr auf seine Dienste wert legen, denn seine Zukunft liegt bereits in der Vergangenheit. Nicht einmal ein Hund wird einen Knochen von ihm annehmen.
Leider kann ich den Herrschaften keine bessere Weihnachtsbotschaft übermitteln.
Welch eine Bescherung?!
Man denkt jetzt vielleicht, das alles sei nur eine Geschichte aus 1001-Nacht, der sollte wissen das dies keine Drohung, sondern Versprechen ist, um den Herrschaften das Weihnachtsfest zu bereichern.

   

Nr. 4034

Beobachter

11. Dezember 2008, 07:22 Uhr

Betreff: Der Widerspruch begann mit dem ersten Satz des Dr. Nickl

Die Ausführungen in Eintrag Nr. 4242 sind genau zutreffend. Wie in dem Link Zusammenhänge in dem Protokoll vom 30.06.2005 gezeigt wird, begann der Widerspruch mit dem ersten Satz des Dr. Nickl und sie steht im Protokoll des höchsten Organs der VR-Bank, im Protokoll der Vertreterversammlung. Johannes Herzog muss sich heute in den Hintern beißen, warum man das damals alles ins Protokoll geschrieben hat. Dort kann man seine eigenen Verfehlungen nachlesen. Dr. Nickl erklärte eiskalt, es entstand ein Schaden von 1.120 TEUR. Wissen wir inzwischen alle, dass es ein Schaden von mindestens 2,6 Mio. € war? Wussten es damals schon eingeweihte Vertreter? Wissen wir, dass mit einem manipuliertem Vortrag der Schaden runter geredet werden sollte, in dem Beschluss aber dann alles rein gepackt worden ist? Wissen wir, dass wir uns den heutigen Vorstand dem Umstand zu verdanken haben, dass gegen die alten Vorstände kein Strafantrag gestellt wurde, weil man lieber auf Ansprüche aus 50 Millionen verzichtete um keinen Imageschaden zu erleiden? Wissen wir, dass gesetzliche Prüfer schnell bereit sind diesen Weg vorzuschlagen, wenn sie der neue Vorstand werden? Ärgerlich, diese Protokollierung von früher, gell Herr Herzog. Und wenn die Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokolle genauso geschrieben wurden, dann dürfen die natürlich nicht ans Wirtschaftsministerium gehen.

   

Nr. 4033

Geschichtenleser

10. Dezember 2008, 23:45 Uhr

Betreff: Adventsgeschichte

Manchmal da hat man so Nächte, da treibt es unsereinem einfach um. Immer wenn ich an den Prüferlehrling Johannes denke, fällt mir eine neue Geschichte ein. Eine moderne Weihnachtsgeschichte, passend zur Advendszeit.
Er begab sich zu der Zeit , weit weg von der Haupstadt , in einen kleiner idylischer Ort in das Blickfeld der dortigen ahnunglosen Menschen .. Was war geschehen. Die Wucherer des Geldes hatten ihren Geldtempel benutzt um ihre unlauteren Geschäfte zu machen, sie dachten sie haben nur ihrem einzigen Götzen zu dienen: Dem Mammon. Dabei begingen sie grosse Denkfehler - falls sie sich überhaupt etwas dabei gedacht hatten - denn sie dachten das Geld dieser einfachen Leute in diesem Ort gehört ihnen. So gingen sie her nahmen den Leuten deren Gegenstände weg und verkauften sie in Ausland. Sie nahmen Wucherzinsen und hatten keine Angst, dass sie dafür einmal zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Die Hohenpriester verschiedener Tempel hatten sich vebündet und zusammengeschlossen, weil man dann noch mehr Leuten deren Geld abnehmen konnte. Als das Volk nach und nach aufbegehrte, tauchte wie von Gottes Hand gesteuert ein "Messias" auf. Er war aber kein Unbekannter in dem Tempel, hatte er doch in den Annalen des Tempels als Wächter seine Handschrift hinterlassen. Da er auf seinem Wachtposten vielerlei mitbekam, nutzte er sein Wissen um sich als Hohepriester küren zu lassen. Ein Stern mit dem Banner seines obersten Priesters in der Hauptstadt folgte ihm auf seinem Weg in die Provinz. Was aber die vorigen Provinz-Hohepriester nicht wussten, dass Messias etwas im Schilde führte, während auf seinem Schild das Friedenszeichen "SUN" prangte. So gelang es Messias die Menschen zu blenden, Als die Sonne unterging gewahrten die Menschen, dass es plötzlich ganz finster wurde. Den Menschen in dem Ort wurde kalt und die Finsternis blieb bis zu dem Tag, als der falsche Messias, der ein Blender war, den Ort verlies. Da fiel es den Menschen wie Schuppen von den Augen: grosse Worte allein genügen nicht, sondern die Taten sprechen für sich. abspielen abspielen

   

Nr. 4032

Einer aus der Organisation

10. Dezember 2008, 23:03 Uhr

Betreff: zu Beitrag 4250

es ist ja wohl des längeren schon wissenschaftliche bewiesen, dass intensives nachdenken wie Gehirnjogging funktioniert.
Also wird durch Nachdenken, Kombinieren und Schlüsse ziehen auch was gegen das große Vergessen getan (Alzheimer passt hier nicht so richtig) .

Also einfach denken und kombinieren, denn in die Tasten hauen bringt manchmal weniger als Gehirnjogging.

1 + 1 ist schließlich 2 und nicht 3

   

Nr. 4031

Geschichtenleser

10. Dezember 2008, 22:05 Uhr

Betreff: Ein Fall aus dem Handbuch für Prüferlehrling

Für den Fall, dass ein Firmenkunde der VR-Bank Fichtelgebirge wirtschaftliche Probleme hat, gibt es Lösungsansätze; Man läßt sich von der aufgeklärten Masse der Vertreter in den Aufsichtsrat wählen. Das hat den besonderen Charme, dass man als neues Aufsichtsratsmitglied nicht mit den Verfehlungen der alten Aufsichtsräte belastet ist. So dass der amtierende Vorstand, um der Zustimmung zum Vertuschen der alten Probleme willen, bereit ist hier grosszügige Zugeständnisse hinsichtlich des eigenen Kreditengagments zu machen. Immer noch nach dem altbewährten System "eine Hand, wäscht die andere". Das kann in der Praxis so ausschauen:
Vorstand zum neuen Aufsichtsrat: Wir haben da eine paar kleine Problemchen, die wir nicht an die Öffentlichkeit tragen wollen - sie wissen schon wegen des Imageschadens für unsere Bank.
Der neue Aufsichtsrat: Ja aber es ist doch meine Pflicht als Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands zu überprüfen und zu kontrollieren, ích möchte doch noch in den Spiegel schauen können.
Der Vorstand: Lieber Aufsichtsrat, das ist doch ganz einfach, wir erhöhen die Kreditlinien für ihren Firmenkredit und setzen die Zinsen runter. Das ist eine ganz einfache mathematische Gleichung. Wir setzen auf der einen Seite rauf und auf der anderen Seite runter, so hat sich im Prinzip überhaupt nichts verändert. Wenn sie dieses Prinzip nicht verstehen und immer noch in den Spiegel schauen wollen, dann gibt es auch hier eine Lösung. Wir kaufen ihnen auf Bankkosten einen Spiegel, der nichts spiegelt, sondern wunderbare Bilder über die Tugenden die in unserer Bank herrschen an die Wand projezieren.
Der neue Aufsichtsrat: Das ist ja alles gut und schön. Aber wenn der Genossenschaftsverband zur Prüfung kommt und unser "Händewaschen" überprüft?
Der Vorstand: Da brauchen sie überhaupt keine Bedenken haben, ich bin doch der Statthalter des Genossenschaftsverbandes hier im Fichtelgebirge und habe die Erlaubnis zu tun und lassen was ich will. Ich kann Bankvermögen verschenken, ich kann die Mitglieder und Kunden belügen, dass die Balken sich biegen, ich kann hier auf Strahlemann machen, die Mitarbeiter mobben, die Bilanzen fälschen, ich weiß gar nicht was ich eigentlich nicht kann. Der Genossenschaftsverband ist nämlich froh, dass er den wahrscheinlich besten Prüfer Bayerns weggelobt hat. Ich darf hier weiter mein Unwesen treiben, was ich schon als Prüfer ausgiebig praktiziert habe.
Der neue Aufsichtsrat: Ja lieber Vorstand, da kann ich mich ja ganz und vollkommen auf sie verlassen. Da brauch mir wegen meiner wackligen Firmenkredite keine Sorgen zu machen. Wie heißt es so schön; Ein gutes Gewissen ist ein schönes Ruhekissen.
Aber ich hab da wie Boris Becker mal eine Frage: Um so einen Aufstieg zu erreichen, was muss man da gelernt oder studiert haben? Da muss man doch ein heller Kopf sein, man fällt doch nicht mir nix dir nix die Treppe rauf.
Vorstand: Da überschätzen sie aber die Anforderungen die man braucht ganz gewaltig. Ich erzähl ihnen mal wie das geht. Da war mal ein kleiner Bauernbub, der Vater hatte gute Kontakte zum Raiffeisenrechner, so dass dieser ihn als Lehrling einstellte. Während seiner Lehrzeit musste er zwar meistenteils das Lagerhaus aufräumen und zusammenkehren. So dass er nach Abschluss der Gehilfenprüfung dem verträumten Dorf den Rücken kehrte und in der großen Stadt bei einem Verein namens Genossenschaftsverband anheuerte. Der Bauernbub diente sich verblüffender weise ganz schnell hoch. Denn er führte alle Befehle und Anweisungen ohne darüber nachzudenken aus. Egal, ob dabei anderen geschadet wurde oder nicht, wichtig war der Dienstherr war immer zufrieden und konnte sich auf ihn total verlassen. Er macht einen kurzen Lehrgang und ward in die heile Bankenwelt als Vereinsprüfer hinausgeschickt. Da unser Bauernbub mit einer gewissen Bauernschläue gesegnet war, kam er flugs auf die Idee, die Fehler der zu Prüfenden nicht weiter zu melden, sondern schön in seiner Brotzeittasche zu sammeln. Man kann ja nie wissen, für was man das mal brauchen kann. Und so kam, wie es kommen musste. Zu einem ihm gelegenen Zeitpunkt packte unser Genius seine Brotzeittasche aus und holte all die vergammelten Sachen heraus. Diese legte er den bösen Buben vor und drohte, wenn ihr den Platz für mich nicht räumt, dann müsst ihr dieses Dreckszeug selber essen. Da war sogar den Bösen schlecht und sie verließen die ungastliche Stelle. So wurde der Bauernbub zum Shooting-Star. Leider verblassen manche Sterne sehr schnell und werden durch die Hitze, welche durch die Reibung entsteht, wenn man zwischen den Stühlen sitzt, ganz schnell zum Verglühen gebracht.

Der Aufsichtsrat sitzt mit ungläubigen Staunen da und fragt.
Herr Vorstand kennen sie jemand, auf den diese Geschichte passt?

Der Vorstand; Warum glauben sie denn, warum ich diese Geschichte so gut kenne.
Ich, Johannes , bin der verglühte Stern am Genossenschaftshimmel und wenn man verglüht ist wird man garnicht mehr wahrgenommen. Aber bitte nichts davon dem Wunsiedler-Kreis erzählen,. die hängen sonst alles wieder gleich an die große Glocke.
[bild=(pic_1.gif)]

   

Nr. 4030

Wirtschaftsprüfer

10. Dezember 2008, 20:00 Uhr

Betreff: Schon mit der Fusion unglaubliche Einzel wertberichtigungswerte

Mit der Fusion hat man den Mitgliedern schon verschwiegen, dass die Einzelwertberichtigungen auf die Kredite schon höher waren als die in bald hundert Jahren zusammen verdienten Rücklagen und da steckten über die Kapitalrücklage ja 2 Mio. € drin, die man vom Fiskus zurück geholt hatte. Mann muss dazu nur die 30 Millionen vom 31. Dezember 2003 her nehmen und die Abschreibungen in Interessant (= Link) runterrechnen. Aber die Bank hat sicher einen Großteil der Verlustkredite gleich aus den Büchern genommen, die muss man wieder gegen rechnen. Es könnte also ohne weiteres gewesen sein, dass zur Fusion die Einzelwertberichtigungen schon vielleicht das Doppelte der Rücklagen ausgemacht haben könnten und keiner hat die Vertreter darüber aufgeklärt. Gelogen haben nicht nur die Leute auf den Vertreterversammlungen, gelogen hat schon der Genossenschaftsverband Bayern bei der Fusion zwischen Marktredwitz-Selb und Arzberg.

   

Nr. 4029

Uwe

10. Dezember 2008, 19:16 Uhr

Betreff: Zu 4248

Wer das Denken hier anregt, sollte nicht zu Spekulationen beitragen. Wer was weiß soll es schreiben. Die Herren Herzog und Grothoff haben sich nur auf den Lenkbock des Mistkarrens gesetzt, das ist klar. Nur wo der Misthaufen schon so groß war, mussten über Jahre hinweg täglich fünf bis zehn Prüfer zum Aufräumen her und wir haben es hier gezahlt oder heute im Nachhinein die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds, der ja die Kundeneinlagen absichern soll und nicht die Sauereien von Vorständen in Feldkirchen oder in Marktredwitz. In meinen Augen hatten Herzog und Grothoff nicht den Auftrag die Dinge zu bereinigen oder auch nur aufzuhalten, sonst hätte es Flex nie und nimmer geben dürfen und auch manche andere Fälle, sie hatten den Auftrag überzuleiten auf die direkte Machtübernahme durch einen obergetreuen Verbandsmann, nämlich einen von ihnen beiden und der anderen sollte wahrscheinlich neuer Revisionsdirektor für Franken werden. Aber Auftrag heißt ja schon im Wort, dass man von jemand noch höherem geschickt ist. Also wenn jemand was weiß, Mund auf, oder an die Tasten.

   

Nr. 4028

Vorstand

10. Dezember 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Summenspiele

Ich könnte mir in unserer Bilanz solche Vermerke in den Lageberichten (= Link) nicht vorstellen. Da lassen die Revisoren bei der VR-Bank in Marktredwitz in der ersten Bilanz nach der Fusion rein schreiben, ‚Im Kreditgeschäft sollen die latenten Risiken auch weiterhin durch eine laufende Überwachung in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden’, was doch heißt das der vertretbare Rahmen gesprengt war und dann gibt es hinterher gar keine Überwachung. Dieser Vorstand Wolf sagt dann im Versammlungsprotokoll auf dieser Seite ganz unten (= Link), dass es keine Funktionstrennung gegeben hat, ‚wie es hätte sein sollen’ nach seinen Worten, so muss man ja glauben die Funktionstrennung wäre systematisch verhindert worden. Da muss man doch diesen Möchtegernmusterprüfer Herzog fragen warum er denn heute dem Wirtschaftsministerium diese Protokolle nicht geben will.

In meinen Augen wurden die Vertreter auf der Versammlung nach Strich und Faden angelogen. Was der Aufsichtsratsvorsitzende auf dieser Seite (= Link) ziemlich zum Schluss mit seinem Quatsch von gelber und roter Ampel von sich geben hat, ist wohl das größte Märchen was man sich vorstellen kann. Da macht man eine Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche, schreibt rein, dass man auch auf noch nicht bekannte verzichtet und dann redet der davon dass der Vertrag mit dem Vorstand Heger schon geschlossen war. Was soll der sein, Rechtsanwalt? Der kommt dem Ausdruck Rechtsverdreher wirklich nahe. Eine ausgemachte Lüge ist in meinen Augen seine Aussage, die ja am 30. Juni 2005 getroffen wurde, dass man nur ein weiteres Engagement prüfen würde und das man kein anderes mehr hätte. Da hat Herr Loos aber schwer gegen seine tatsächliche Kenntnis gesprochen, denn zu dem Zeitpunkt hat er doch gewusst was man auf den 31. Dezember 2003 und auf den 31. Dezember 2004 für Risikokredite in der latent gefährdeten Risikoklasse 2 und in der Risikoklasse der Einzelwertberichtigungen der Risikogruppe 3 drin hatte. Das hatten doch die Prüfer schon längst in allen Einzelengagements und in Summe für die Prüfungsberichte für diese Jahre aufgestellt und das sind die Zahlen die man dann mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) ein weiteres Jahr später den Vertretern vorgelegt hatte, als man ein bisschen stolz war, dass man glauben konnte das Schlamassel persönlich unbeschadet überstanden zu haben. Da hat man über die laufenden Informationen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff und mindestens über die Prüfungsschlusssitzung schon gewusst, welche Engagements durch unkorrekte Handhabung am 31. Dezember 2003 zu 30 Millionen Einzelwertberichtigungen geführt haben. Lug und Trug fast in jedem Satz und in jeder Antwort in dem Versammlungsprotokoll, die man gegeben hat.

Das Summenspiel heißt trotz schon unvertretbarer Risikolage nämlich 2,6 Mio. € Schaden bei Flex draufgepackt, mit all den unfassbaren Ursachen, die hier breit getreten werden, 1,2 Mio. € bei Gold, Gold, Gold (das dürfte nämlich dem Schaden da eher entsprechen) mit Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen, aber keinen Unterlagen zu § 18 KWG zur Kreditausreichung, zu vermutende Vertuschung eines kompletten Kreditausfalles mit dem Möbelhaus, wo die Verkaufssumme von 2,7 Mio. € vielleicht eher dem Abschreibungsbedarf des Kredites entsprechen dürfte, die unsauber Sache mit dem Sporthotel in Oberwiesenthal, sind wir bei diesen Fällen innerhalb kürzester Zeit schon nahe von 10 Millionen €, die man den Kreditverlusten zuordnen kann? Hat es überhaupt eine interne und externe Überwachung durch die Genossenschaftsprüfer gegeben? Man muss eher annehmen, dass die Prüfer des Genossenschaftsverbandes an jedem dieser Fälle beteiligt waren und in jedem irgendwie eingebunden waren. Waren die Prüferhorden in Marktredwitz da um die bekannten und unbekannten Ansprüche weg zu räumen, zum Aufdecken der Schweinereien anscheinend nicht? Herr Wolf hat gesagt was unter Kontrolle bei der VR-Bank zu verstehen ist, mit dem Ausspruch, früher ist nicht so gelebt worden, wie es hätte sein sollen. An manchen Stellen kann man fast das Geständnis der Beteiligten in Marktredwitz raus lesen, was eigentlich vor den Ermittlungsbeamten notwendig gewesen wäre, da braucht man bloß noch das Protokoll von 2004 mit dazu legen. Wenn die das aufmerksam lesen, dann brauchen sie selber gar nicht mehr so weit schauen, dann sind unverzüglich die Vorstände dran mit der umgekehrten Beweislast und dann gleich die Aufsichtsräte und die Prüfer ob ihre Geständnisse in gleicher Form angebracht wären. Wenn der Staatsanwalt in Herrn Herzog den selbstgemachten Kriegsgewinnler sieht, dann Gnade im Gott.

   

Nr. 4027

Aus der Organisation

10. Dezember 2008, 18:26 Uhr

Betreff: Bitte mal drüber nachdenken

Ich lese hier immer nur von Herzog, Grothoff und dem GVB gemeinsam und zwar so, dass alles was von den beiden Herren gekommen ist, vom Verband beauftragt war.

War das wirklich so?
Denkt mal darüber nach, ob nicht irgendjemand auch ein eigenes Süppchen kochen wollte.

Mehr möchte ich gar nicht dazu sagen.

   

Nr. 4026

Wirtschaftsprüfer

10. Dezember 2008, 14:13 Uhr

Betreff: Endlich die Dienstaufsichtsbehörden aufgewacht und da?

Sind sie jetzt da die Dienstaufsichtsbehörden? Wer kann sich an die Diskussion um die Sparkasse Hof erinnern, einer Bank, die ein überaus glänzendes Polster hat auftretende Risiken abzufedern. Die Abfederung bei der VR-Bank Marktredwitz und bei vielen anderen geradezu kindlich naiv geführten Genossenschaftsbanken aller Größenordnungen ist die Verbandsmaschinerie und die Verbandsmacht. Das Wirtschaftsministerium muss nicht mit den Prüfungsberichten alleine anfangen oder mit den Protokollen bei der Bank, das Wirtschaftsministerium muss mit dem Fusionsgutachten von 2001 (= Link) anfangen und dem Vergleich der Prüfungsberichte der RV-Bank Marktredwitz-Selb und er Raiffeisenbank Arzberg-Selb von 1999 und 2000 und dem der VR-Bank von 2001 und warum den Mitgliedern die Risikosituation verschwiegen wurde und auch mit Aussagen wie der von Manfred Heger, die wir hier auch öfters nachlesen können und die protokollarisch festgehalten ist, dass ein gewisser Ulrich Hilkenbach, als Prüfungsbereichsleiter des Genossenschaftsverbandes ihm drei Jahre versprochen hat, die Prüfung nicht so ernst zu nehmen, aber auch wie viel Bilanztestate des Genossenschaftsverbandes Bayern wert sind, wenn millionenschwere Einzelwertberichtigungen unter unbesicherte Teile der Risikogruppe 3 nicht in die Bilanzen fließen.

   

Nr. 4025

L.

10. Dezember 2008, 13:50 Uhr

Betreff: Glorreiche Ideen

Welche glorreiche Ideen sich doch bei der VR-Bank wie auf einer Kette aufreihen lassen, begonnen damit wie verschaffen wir einem Vorstand eine Abfindung, wenn er bei einer katastrophalen Risikosituation der Bank leise und ohne Staub aufzuwirbeln gehen soll? Wie schaffen wir es, dass nicht über ein unsauberes Fusionsgutachten nachgedacht wird, wo man die Risikosituation außerhalb eines vertretbaren Rahmens vor den Mitgliedern verborgen hat? Ja vielleicht in dem man auf den Haufen der Kreditverluste noch einen weiteren Millionenverlust mit oben drauf packt und der Vorstand sich den Lohn über den besten Freund abholen darf? Ja aber wie machen wir weiter? Mit einem gesetzwidrigen Dienstaufhebungsvertrag in dem man dem Aufsichtsratsvorsitzenden klar macht, dass er ohne den Rest des Aufsichtsrates unterschreibt, dass man auf alle bekannte Ansprüche gegen den Vorstand verzichtet und das man unterschreibt, dass man auf alle unbekannten Ansprüche auch verzichtet, dass man also sämtliche weiteren Prüfungen unterlässt? Was ist die nächste Perle auf der Kette, dass man auf der anschließenden Vertreterversammlung nichts aber auch gar nichts von Regressmöglichkeiten erzählt und dass man ein Jahr ins Land ziehen lässt? Bei dieser Versammlung verkündet man dann, dass man in dem Prüfer des Saustalles, oder besser dessen Begleiter, den Retter gefunden hat, aber ja nicht, dass man mit einer Alibiausschreibung 32 befähigte Bewerber verblödelt hat, womit man auch Wolf und Krämer entfernen hätte können. Aber genial ist wirklich der Schachzug über wenig zu reden und in den Beschluss am 30.06.2005 alles mit rein zu packen, eben nach Motto Johannes Herzog wie im Jahr 2007, über 800.000 reden und Freispruch für alles zu verkünden. Der Mann steckt hinter den Beschlüssen der nächsten Jahre genauso wie hinter dem Beschluss vom 30.06.2005 und hinter dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger vom 4. August 2004.

   

Nr. 4024

Susanne

10. Dezember 2008, 13:33 Uhr

Betreff: Betrug im Beschluss zum Regress am 30.06.2005?

Die ganze Versammlung hat man rauf und runter diskutiert, dass Manfred Heger einen Schaden über die Überziehungen und die Sache in Slowenien von 1,12 Mio. € verursacht hat. Im Anhang von Eintrag Nr. 4242 kann man den Beschluss nachlesen, den man dann den Vertretern unterschoben hat, da steht dann plötzlich: „... im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten ...“, wem ist den der glorreiche Schachzug eingefallen, die ungenannten zusätzlichen 1,5 Mio. € so mit einzufangen? Und bei den Konkursforderungen, da fehlt plötzlich auch, dass sich das bloß auf Slowenien beziehen soll. Wir können sogar ein bisschen lernen aus dem Beschluss, nämlich dass man den Begriff Kreditnehmereinheit bei der VR-Bank doch kennt, wenn wir den Bogen zu manch heute geführter Diskussion um die augenblickliche Lage der Bank spannen. Die Kundennummersystematik bei den Genossenschaftsbanken kennen wir doch, wie viele einzelne Konten und untergruppierte Kreditverträge stecken aber in den Kreditnehmereinheiten und Kundennummern 7960, 38016, 3320049, 88013 und 56758, ja und wer ist das überhaupt? Hier dürfte das Recht des Kunden auf Verschwiegenheit wohl hinter den Interessen der Genossenschaft zur Sicherung eigener Ansprüche und Interessen zurück treten. Neben dem Vorstand hat ja wohl zuerst auch der Kunde die Bank geschädigt, warum dann der Vorwand des Schutzes für ihn? Da scheint es doch nicht nur um Firmenkredite gegangen zu sein, wie man den Eindruck über den ganzen Folienvortrag des Dr. Nickl zur Versammlung (= Link) bekommen sollte, da stecken doch wahrscheinlich sogar Privatkonten und Privatkredite des heger'schen Busenfreundes mit drin. Kein Wort ist in dieser Hinsicht gefallen.

   

Nr. 4023

Interessierter

10. Dezember 2008, 13:25 Uhr

Betreff: Verweigern der Auskunftspflicht

Sehr geehrter Herr Webmaster, sehr geehrte Akteure des Wunsiedeler Kreises, wie es mir scheint haben Sie als Einzige die Kraft, das Durchsetzungvermögen und auch die Zivilcourage, dass der Aufsichtsrat der VR-Bank Fichtelgebirge eG von der" Fessel Johnnes Herzog" befreit wird. Denn nach den bisherigen Erkenntnissen ist der Aufsichtsrat von sich heraus nicht in der Lage, hier die Konsequenzen zu ziehen und sich von Herzog zu trennen. Was auch immer die Fakten sind, die Herzog in die Waagschale wirft, es sind die Verfehlungen des Aufsichtsrats in der Vergangenheit, indem man die Hegers und Konsorten nach Herzenslust schalten und walten ließ. Aus der dadurch abgeleiteten Haftungsfrage für die Aufsichtsräte hat Herzog dem Anschein nach so ein grosses Druckpotential aufgebaut, dass der Aufsichtsrat, wie das Kaninchen vor der Schlange dasitzt und zu keiner Aktion bzw. Reaktion fähig ist. Selbst wenn der Aufsichtsrat sich Vefehlungen vorwerfen lassen muss, das Vorgehen von Johannes bildet eine ausgeprägte kriminelle Energie ab. Unter Druck setzen heisst das wohl im Strafgesetzbuch. Damit ist nachvollziehbar, dass sich Herzog ein grösseres Dienstauto zulegen konnte oder vielleicht auch sein Gehalt selber bestimmen kann. Der Aufsichtsrat handelt wie eine Marionette, die fremdgesteuert ist. Durch dieses konsequente Verweigern jeglicher Überwachungs-und Kontrolltätigkeit, wie es das Genossenschaftsgesetz fordert, bringt sich der Aufsichtsrat immer mehr in die Bredouille. Die Verstrickungen und Unregelmässigkeiten sind anscheinend so gross, dass es einem Johannes Herzog, trotz der desaströsen Situation der Bank immer noch gelingt die Aufsichtsräte am kurzem Band laufen zu lassen. Welcher Zünsdstoff muss hier noch im Verborgenen schlummern, dass sich die Bank weigert, der Zulassungsbehörde für die gesetzliche Prüfung - dem Bayerischen Wirtschaftsministerium - die Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle, Prüfungsberichte und Versammlungsprotokolle zu gewähren. Schon aus diesem Grund heraus, muss die Fähigkeit des Genossenschaftsverband Bayern als neutraler und objektiver Wirtschaftsprüfer sehr vehement in Frage gestellt werden. Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der VR-Bank Fichtelgebirge und des Prüfungsverbandes mit der für die Zulassung zur gesetzlichen Prüfung bestimmten Behörde lässt Schlimmes über die Internas der Fichtelgebirgsgenossenschaft erahnen. Das bisher Bekannte bildet wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs ab. Daher die Bitte an den Wunsiedeler Kreis treiben sie ihre Bemühungen voran, Damit die Kunden und Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge eG wieder in naher Zukunft eine geordnete Bank als ihren Partner haben. Als wäre die die Banken-,Finanz- und Wirtschaftskrise nicht schon genug. Da bedarf es wenigsten vor Ort eines verlässlichen Bankpartners, der nicht nur mit sich selbst beschäftigt ist und die Kunden mehr als nur ein notwendiges Übel sind.

   

Nr. 4022

Engster Insider

10. Dezember 2008, 13:02 Uhr

Betreff: VR-Bank verweigert Wirtschaftsministerium als Dienstaufsichtsbehörde Protokolle und Prüfungsberichte

Dem bayerischen Wirtschaftsministerium wird als Dienstaufsichtsbehörde von der VR-Bank Fichtelgebirge über den GVB die Aushändigung von Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokollen sowie von Prüfungsberichten verweigert. Gibt es doch etwas zu verbergen auch im Zusammenspiel von Bank und Genossenschaftsverband? Wie kann der Genossenschaftsverband aber die Aushändigung der Prüfungsberichte vermeiden wenn er Ersteller und Verfasser ist. Hat man die Berichte zu der VR-Bank Marktredwitz in München nicht vorrätig, beruft man sich auf Verwirkung, was man selber nicht mehr findet, das braucht man gegen sich nicht gelten zu lassen, eine der irrwitzigsten Rechtsvorschriften in unserem Land? Die Genossenschaftsbanken werden doch auch nicht gefragt welche Prüfungsberichte unter den Prüfungsgruppen und Prüfungsbezirken gegenseitig zur Kontrolle ausgetauscht werden. Sogar mit anderen Prüfungsverbänden tauscht der GVB ohne Benachrichtigung der Banken Prüfungsberichte zum Gegenlesen. Aber der eigenen Dienstaufsichtsbehörde bindet man den Bären auf, man hätte nicht die Gewalt über das was man selbst geschrieben hat und man will Glauben machen, dass eine Kreditgenossenschaft das Recht hat Unterlagen zur Prüfung zurück zu halten. Man könnte ja aufzeigen müssen, wie ein Prüfungsteamleiter bei 50 Millionen Kreditverlusten und damit sicherlich verbunden unglaublichen Schäden für eine Region das Genossenschaftsgesetz gegenüber unkundigen Vertretern erklärt. Hat man Angst, dass man erkennt, was das Gegenteil von Anschubeffekten in so einem Fall sein kann? Wie der Prellbockeffekt VR-Bank Marktredwitz mit Totalschaden und unermesslichem Flurschaden mit einem Johannes Herzog, einem ehemaligen Musterprüfer, wirkt?

   

Nr. 4021

Genossenschaftler

10. Dezember 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Verzicht auf alle Ansprüche – dreimal Regress auf der Vertreterversammlung

Können wir es an unseren zehn Fingern ablesen was dahinter steckt? Wenn man sich die Zusammenhänge in dem Protokoll vom 30.06.2005 (= Link) klar vor Augen führt:

1. Letzter Kreditvertrag war im August 2000 mit 2,6 Mio. DM und 0,7 Mio. DM, also 3,3 Mio. oder somit 1,7 Mio. €.

2. Dazu gibt es die Aussage des Herrn Dr. Nickl, „obwohl die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers bereits bei der letzten Kreditausreichung im Jahr 2000 als nicht rosig einzuschätzen war ...“

3. „... hat Manfred Heger als zuständiger Vorstand für dieses Engagement ab dem Jahr 2001 in weitem Umfang Überziehungen zugelassen.“

4. „Die tatsächliche wirtschaftliche Lage, die Manfred Heger bekannt war, wich jedoch gravierend von diesen Zahlen ab.“

5. „... hat er sich um die Sicherheitenlage der Tochtergesellschaften des Kreditnehmers in Slowenien viel zu spät gekümmert.“ Später führte Dr. Nickl aus: „... sich aber um die Sicherheitenlage des Engagements nicht kümmerte und die Ansprüche der Bank in Slowenien verspätet geltend machte.“

6. Dazu wissen wir aus dem Protokoll, dass Dr. Nickl feststellte, dass dieser Vorstand alleine monatlich 300 Seiten Überziehungslisten angeblich eigenverantwortlich produzieren durfte, also unglaublich viele Überziehungen in weitem Umfang

7. dass der Prüfungsteamleiter behauptete, dass der Aufsichtsrat entgegen § 38 GenG unterhalb der Großkreditgrenze keine Prüfungsmöglichkeit hat.

8. Weiter wurde den Vertretern über Dr. Nickl gesagt: „Es entstand ein Schaden von 1.120 TEUR.“ Also 1,12 Mio. €, aber der Fragen des Vertreters nach dem Schaden von 2,6 Mio. € wurde nicht widersprochen.

9. Wir kennen die Meldungen von Manfred Heger und von sonst niemandem: „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannte als auch unbekannte.“

Zu 1. und 2. Damit dürfte eigentlich in jedem einzelnen dieser Punkte ein gravierender Untreutatbestand stecken, angefangen mit 1. und 2. mit einer offensichtlich ungesicherten Kreditgewährung bei kritischer Würdigung des Engagements. Nach Vorsichtsprinzip hätte es mit Sicherheit keine Ausreichung geben dürfen, dies auch unter Berücksichtigung, dass der Bank attestiert wurde, dass die generelle Risikolage in einem unvertretbaren Rahmen gelegen hatte und bestimmt nicht nur auf der Seite von Arzberg-Selb. So ein Kredit wenn ausfällt, geht er voll auf die Kappe der risikofreudigen Vorstände. Mit Genossenschaftsvermögen spielt man nicht Risiko.

Zu 3. Verschärft ist dies zu sehen, wenn man dann auch noch Überziehungen zulässt und den weiten Umfang kennen wir. Manfred Heger muss froh um die Euroumstellung gewesen sein, sonst hätte eine Summe von 1, 4 Mio. DM in Überziehungslisten gestanden. Und die Überziehung Flex dürfte mit Sicherheit so gut wie jeden Tag mit Umsätzen auf der Liste erschienen sein. Solche Überziehungen müssen vom Vorstand aktiv genehmigt werden und nicht weil man sie übersehen hätte.

Zu 4. Ein ganz schlimmes Moment ist es sicherlich, dass Dr. Nickl berichtete, dass Manfrede Heger von gravierend anderen Zahlen wusste, als man bei der Bank zur Entscheidungsfindung in die Unterlagen genommen hatte. Eine Würdigung dieses Umstandes alleine würde wahrscheinlich nicht mehr die Bezeichnung Untreu verdienen, es müsste wahrscheinlich schon als beabsichtigter Betrug gelten. Hier könnte auch greifen, dass Manfred Heger aus diesem Engagement heraus schon Angst um seine Position haben musste und er deswegen Zahlen fälschte, aber trotzdem das Rad der Ausweitung der Überziehungen weiter drehte.

Zu 5. Wenn sich ein Vorstand um die Sicherheitenlage bei einem Kreditengagement nicht kümmert, ist es dann vorsätzliche Schädigung des Genossenschaftsvermögens, oder ist hier dann doch auch die Frage angebracht wie die persönliche Beziehung von Manfred Heger zum Kreditnehmer und seiner Familie war? Ist es an dieser Stelle erlaubt zu fragen, ob hier vielleicht eine Betrugsabsicht beginnen könnte, die von allen Kontrollorganen und der externen Revision bereits im Keim erkannt hätte werden müssen und verhindert werden hätte müssen? Beginnt hier neben der unkontrollierten Ausweitung der Überziehungen die Mitschuld von Aufsichtsrat und den leitenden Prüfern des Genossenschaftsverbandes? Beginnt hier die stillschweigende Abfindung für einen scheidenden Vorstand Manfred Heger?

Zu 6. 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat zu produzieren dürfte eine der größten Untreuetaten sein die man sich denken kann. Das Urteil mit 53 Fällen bei 800 TEUR Gesamtschaden unterstreicht dies durch einen Richterspruch. 300 Seiten Überziehungslisten monatlich als Vorstandskollege gegenzuzeichnen bedeutet den handelnden Vorstand geradezu dazu aufzufordern unsaubere Dinge zu machen. 300 Seiten Überziehungslisten über Jahre hinweg zuzulassen dürfte über das Versammlungsprotokoll und über das Gutachten des Dr. Nickl der Beleg einer Beihilfe durch Aufsichtsrat und den leitenden Prüfern vor Ort sein.

Zu 7. Zur Aussage des Herrn Grothoff zur Prüfungsmöglichkeit des Aufsichtsrates bleibt nur Kopfschütteln. Es erklärt die gesamten üblichen Abläufe bei einer Genossenschaftsbank für nicht vorhanden. Ist beispielsweise der Kreditausschuss des Aufsichtsrates nur eine geselliges Gelage, denn ab der Großkreditgrenze muss man ja wieder alle Aufsichtsräte informieren, da reicht die Mehrheit des Ausschusses nicht aus. Das KWG spricht nicht von der Möglichkeit das einem Ausschuss zu überlassen. Über das was der Prüfungsteamleiter gesagt hat da müssen sich Stellen Gedanken machen, die die Aufsicht über die Prüfung haben.

Zu 8. Hinter der Nennung der Schadenshöhe dürfte eine kläre Lüge stecken, aber in jedem Fall eine Manipulation des Verlaufes der Beratungen die zur Abstimmung führen sollten. Da die gesamte Kreditgewährung mit der Bezeichnung äußerst fragwürdig noch milde benannt ist, hätte der Vorstand nach § 34 GenG den Nachweis führen müssen, dass er von Beginn an korrekt gehandelt hat. Dem widerspricht jedoch hier 1. und 2., aber auch das mit der wirtschaftlichen Lage in 4. Der Vertreter wusste anscheinend den annähernd tatsächlichen Verlust, wobei der ja auch noch höher gelegen haben könnte. Die Information an die Vertreter war äußerst unkorrekt. Woher der Vertreter es wusste, von Manfred Heger über dessen Querinformationen, da er ja welche brauchte, die für ihn die Entlastung beantragten, oder dass in den Vorversammlung genauere Informationen gegeben wurden, die dann in der tatsächlichen Vertreterversammlung nicht mehr genannt wurden wäre auch denkbar.

Zu 9. Auch die Tatsache, dass von Seiten des Aufsichtsrates und d er Prüfer nichts gesagt wurde, dass man Manfred Heger von allen Ansprüche befreite dürfte die Vertuschung der eigenen Untreuetat gewesen sein. Wer einen Vorstand entgegen dem Genossenschaftsgesetz in § 34 von allen Ansprüchen befreit, obwohl die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, begibt sich selber nach § 41 GenG und § 62 GenG, Pflichten des Prüfers in den schwersten verdacht der eigenen Untreue.

Bereits der Umstand, dass man den Regress gegen Manfred Heger in eine nächste ordentliche Vertreterversammlung packte dürfte an sich ein unglaublicher Vorgang sein. Der Ablauf und die unzulänglichen und gesteuerten Informationen, die Verpackung von dann fünf Kreditnehmern im Beschluss zum Regress (= Link) dürfte beabsichtigte Steuerung der Absegnung aller unfassbaren Vorgänge gewesen sein, die mit diesem ungeheuerlichen Kreditfall zusammen hingen, in dem man aber nur auf den Überziehungsschaden und undefiniert auf Slowenien (= Link) einging. Befreiung auf Basis unerklärter Konto- und Kundennummern, unfassbar.

Was sollen also die Veranstaltungen über die nachfolgenden Vertreterversammlung beginnend mit dem Jahr 2005, wenn man Manfred Heger selbst die Befreiung unterschrieben hat und die man nicht einmal in den Mund nahm? Was soll der Freispruch für die alten Bankvorstände im Jahr 2007, was soll die Ankündigung ohne genau Erklärung auf der Versammlung vom Juni diesen Jahres, dass man selbst die Ansprüche gegen die Vorstände wieder prüft, nach dem die Staatsanwaltschaft angerückt ist? Es glaubt doch keiner, dass hier was verfolgt wird, die Aufsichtsräte und die Prüfer und natürlich speziell Herr Herzog werden doch einen Teufel tun, sich über die Aufhebungsverträge mit Heger und Krämer selbst dem Untreuevorwurf auszusetzen. Darüber zu diskutieren, was man mit aller Macht unter der Decke halten will, das glaubt kein Mensch. Zu Zeiten Manfred Hegers waren die Versammlungen alle schlechte Werbeveranstaltungen, seit 2004 dienen sie nur noch der Volksverdummung und der Vermeidung der Aufdeckung der eigenen Verantwortung. Dreimal Regress in diesen Jahren auf den Versammlungen trotz vertraglichen Verzicht kann man nur als schlimme Lachnummer bezeichnen.

   

Nr. 4020

Erfahrener

9. Dezember 2008, 16:00 Uhr

Betreff: Zu Nr. 4238, Ausschaltung der gegenseitigen Kontrolle

Die Vorstände der zehn größten Raiffeisen- und Volksbanken, da dürften auch die Prüfer mit mulmigen Gefühlen rein gehen. Wir sind doch keine Traumtänzer, wir wissen doch wie es läuft, so ein Vorstand und der Verbandsvorstand und die leitenden Angestellten des Verbandes, die fürchten doch die gegenseitige Kontrolle nicht mehr. Die beißen sich einfach nicht mehr. Lieber unterschreibt man falsche Bilanztestate, als die anzutasten, mit denen man doch Kaviar gegessen hat und Austern geschlürft und Champagner getrunken hat. Dem kleinen Vorstand versüßt man die Fusion mit Strafantrag für 800.000 € Kreditausfall in 53 Fällen, den großen wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen mit einer Fusionssanierung von vielleicht 80 Mio. € und Pension mit 55 in schwindelnder Höhe oder in Marktredwitz 50.000 Überziehungen und einen Verlust von 50 Mio. € mit dem Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche. So versteht man Kontrolle unter Freunden. Und damit nichts raus kommt, freut sich der beste Prüfer Bayerns über einen weiter unkontrollierten Posten als Vorstandsnachfolger.

   

Nr. 4019

Beobachter

9. Dezember 2008, 15:42 Uhr

Betreff: Bleibt Johannes Herzog weg, wenn die Vorstände auf der Anklagebank sitzen

Vor einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft der Frankenpost gesagt, es gibt genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse bei der VR-Bank, wo wir nicht wissen warum das die Verbandsprüfer nicht gesehen haben wollen. Wir wissen, dass der Beisatz lautete höchst risikoreiche Kreditpolitik, wir wissen, dass die Revisoren dass nicht erst nach dem Jahr 2004 auch gesehen haben, in den Lageberichten seit 2001 steht es nachzulesen wie die Prüfer die Risikolage gesehen haben und deren Entwicklung. Wir sehen hier, dass man eine Anwalts- und Steuerkanzlei gebraucht hat um festzustellen, dass Manfred Heger bei Millionenkreditverhältnissen überhaupt nicht auf Sorgfalt zu achten hatte und das unkontrollierte Überziehungen auch überhaupt kein Problem waren. Wenn also die alten Vorstände vom Richter gefragt werden würden, warum sie denn das gemacht haben, kriegen sie mildernde Umstände, wenn sie sagen, wir konnten davon ausgehen dass wir das dürfen, weil zwei Herrn namens Grothoff und Herzog als Prüfer das immer mitbegleitet haben und wir von denen praktisch die stillschweigende Zustimmung erhalten haben? Diese Frage wird direkt gestellt oder auch nicht, grundsätzlich im Raum schweben. Herr Herzog beschädigt das Ansehen der Vorstandsposition bei der VR-Bank Marktredwitz, aber nicht nur dort, in einem unerträglich Maß.

   

Nr. 4018

Genossenschaftler

9. Dezember 2008, 15:20 Uhr

Betreff: Sparkassen und Genossenschaftsbanken reiben sich die Hände – weint alleine Herr Herzog?

Aus den Kommentaren der Sparkassen und vor allem der Genossenschaftsbanker spricht die reinste Schadensfreude und der bayerische Genossenschaftsverbandspräsident hat es in Unkenntnis der eigenen Situation von Mallorca aus gemacht. Die ganze Weg-frei-Werbung hat all die Jahre nicht soviel bewegt wie es jetzt die Diskussionsrunden auf allen Fernsehkanälen tun. Immer wieder die Sparkasse und die Volksbanken, obwohl die am Kunden die gleichen Vorschriften haben, wie alle anderen Bankengruppen auch, das Sicherheitsbedürfnis, im Volks von heute auf morgen erwacht, spielt den Bilanzpuscher für die Volks- und Raiffeisenbanken. Nur einer dürfte nicht ganz glücklich sein, denn der Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, Johannes Herzog, war der Gewinner einer schlechten Lage vor Ort. Mit der allgemeinen Bankenkrise ist auch ein Gerechtigkeitssinn erwachsen und Gerechtigkeit, da haben wir unsere Zweifel, ob das nach der Vorstellung des Herrn Herzog läuft? Gerecht kann unmöglich sein, den Vorgänger Manfred Heger und seinen speziellen Helfer, der zwar vor Gericht nichts von den Krediten wissen will, für die er als Überwachungsvorstand zuständig war, der aber alles mit unterschrieben hat, und nicht nur Bände von Überziehungslisten, bei bestehenden Einzelwertberichtigungen von 30 Mio. € und bilanziellen Kreditverlusten von 50 Mio. € entgegen dem Genossenschaftsgesetz durch einen Dienstaufhebungsvertrag vom gesetzlich geforderten Schadensersatz zu befreien. Der Gerechtigkeitsanspruch der Öffentlichkeit bekommt Herrn Herzog überhaupt nicht, die Bankenkrise könnte seine persönlich Krise wesentlich verschärfen.

   

Nr. 4017

Kunde

9. Dezember 2008, 15:04 Uhr

Betreff: Die Banken verzocken unser Geld und machen noch die kleinen Leute kaputt

Was wir da über unsere VR-Bank lesen, dass ist doch unglaublich. Dabei scheint die VR-Bank ja wirklich auch mal zu den wirklich Großen in Bayern gehört zu haben. Manfred Heger hat doch stolz verkündet, dass man mit der Fusion mit Arzberg-Selb zu den 10 größten Volks- und Raiffeisenbanken in Bayern gehören würde, also war man doch kein kleines Licht mehr. Sieht man aber durch die Bankenkrise heute, dass solche Banken das Augenmaß total verlieren? Was ist das für eine Zockermentalität? Wir wissen doch alle, dass uns jeder Bankmitarbeiter die Lehmann-Papiere aus den USA wärmstens empfohlen hätte, oder auch Papiere aus Island und das Risiko wäre zum Schluss bei uns alleine gewesen. Wie kann also unsere VR-Bank auch noch Papiere einer unabhängigen Gesellschaft aus Darmstadt verkaufen?

So wie die uns die Papiere verkauft haben, so haben sie selber das Rad gedreht. Angeblich sollen die Banker ja immer eigenen Prüfungen durchgeführt haben, wenn sie neue Anlagen gemacht haben, aber die eigenen Prüfungen die waren doch auch bloß um Ordner zu füllen und den Revisoren die Möglichkeit zu geben, Haken dran zu machen, verstanden hat es keiner und so zahlen wir heute Milliarden für die Zockermentalität der Banker, die keiner mehr kontrollieren konnte.

Bloß bei uns, da kann man das anscheinend auch nachvollziehen. Wie ist es möglich dass der Dr. Nickl in sein Gutachten rein schreibt, dass Manfred Heger sich nicht um die Sicherheiten kümmern musste? Ist bei den Volks- und Raiffeisenbanken so, dass die großen Banken im Land nicht mehr kontrolliert werden, weil dann der Verband der Kreditrevisor ist und anderseits der Bankvorstand in den einflussreichen Gremien des Verbandes sitzt? Was hilft es also wenn man in die Abschlüsse rein schreibt, dass die risikobehafteten Engagement laufend zunehmen obwohl man im Satz vorher schreibt, die Risikosituation ist nicht mehr im vertretbaren Rahmen? Was hilft es, wenn man das Fusionsgutachten ohne den Risikohinweis schreibt, damit kein Vertreter drauf gestoßen wird und nachfragt und die Fusion von zwei Pleitebanken nur dazu dient, dass man die Höchstkreditgrenze hoch hält und ein Manfred Heger unkontrolliert werkeln kann, der dieser Größenordnung eindeutig nachvollziehbar nicht eine Sekunde gewachsen war?

Wie kann es sein, dass Dr. Nickl vorne im Versammlungsprotokoll sagt, das Flex-Kreditverhältnis war von Anfang an nicht rosig, und dass dann keiner mehr drauf schaut bis zu der Aussage, Manfred Heger hat bei dem, den er zu sich nach Hause mit der Frau in die Sauna eingeladen hat nicht mehr um die Sicherheiten gekümmert? Aber in Mark hat er auch noch 1,5 Mio. an Überziehung aufgebaut und er hat selber von den katastrophal schlechten Zahlen gewusst, die er auch noch selber in den Bankunterlagen getürkt hat, obwohl die Prüfung den Kredit auch schon früher in den Bericht geschrieben hat und angeblich überwacht hat. Hat es keinen interessiert dass das Sicherheitenbedürfnis der Bank und ihrer Mitglieder in Hitzenebeln und Sektlaune verdampft sein könnte und die deutschen Genossenschaftsmitglieder mit ihrem Geld über den Sicherungsfonds heute auch noch den Deckel drauf halten müssen? Sind die Zusammenhänge nicht der Nachweis der Unfähigkeit oder schlimmer der Untätigkeit und Mitwirkung dieser Leute im Prüfungsbereich?

Müssen wir da nicht die Verstrickungen fürchten, wenn wir wissen wie viel Kleinbetriebe und Privatkunden mit kaputt gehen, wenn so eine Bank 50 Millionen € an Kreditverlusten macht? Dürfen wir verdrossen sein über unsere Machtlosigkeit? Dürfen wir fest an unser staatliches Gefüge glauben, oder sollen wir glauben dass nichts in Ordnung ist was uns schön gemalt wird? Macht es uns berechtigt Angst, wenn wir sehen, mit welchen Methoden solche Kleinbetriebe zugrunde gerichtet werden, speziell bei einer ehemaligen 1 Milliarden-DM-Bank, die seitdem um 40 % geschrumpft ist und wir uns beleidigen lassen müssen, weil man die Quantität ausmerzt? Dürfen sich die geschädigten Kunden auch noch als die Quantität betrachten, als die „einzeln wertberichtigten"?

Dürfen wir Angst haben, wenn sich ein gesetzlicher Prüfungsverband nicht darum kümmert, wenn eine Bank die Zinseinnahmen bei so einem Kleinbetrieb mit Abrechungsbetrügereien noch um hohe fünf- bis sechsstellige Beträge erhöht in dem man generell an den eigenen EDV-Stellschrauben drehen darf und man dann den Kredit kurzerhand kündigt, weil 13.000 Mark überm Limit sind? Müssen wir Angst haben, wenn dann von einem Tag auf den anderen ohne Ankündigung die Sicherheiten abgeholt werden, die Bankvorstände persönlich vorfahren um sich wieder umzudrehen, wenn man den Giftölschaden bestaunt hat, ohne sich weiter darum zu kümmern, die Gegenstände und Maschinen ins Nirwana verschiebt und der Kunde nie mehr erfährt, wo das alles gelandet ist? Dürfen wir das Schlimmste befürchten, wenn der Prüfer, der Flex ab dem Prüfungsbericht 2001 mit der Überziehung von 734.000 DM bis zum bitteren Ende begleitet hat, heute der Vollstrecker der Quantität ist und Kunden aus unserem Landkreis als Vogtländer bezeichnet und über Plauen zur BAG Hamm verschiebt? Dürfen wir berechtigt sagen, der Mann ist nicht besser als der, den er abgelöst hat? Müssen wir annehmen der ehemalige Prüfer Herzog muss den alten Vorstand schützen um nicht selbst ins Bodenlose zu stürzen und er die treibende Kraft hinter dem Verzicht auf ja anscheinend festgestellte bekannte als auch noch nicht bekannte Ansprüche war, wodurch er selbst zum Zug kam?

Ist das die Überwachung eines volkswirtschaftlich so wichtigen Wirtschaftsbereiches, wie die Banken, wenn nur hin geschaut wird, wenn es um Milliarden geht die die Öffentlichkeit wahrnimmt, aber die große Summe der kleinen Sauereien dafür geopfert wird, dass das System nicht geändert wird? Auch so Entschuldigungen von einem Ministerpräsidenten werden nur akzeptiert, wenn die Politiker beweisen, dass sie bereits sind zu erkennen, dass jede großer Sauerei im Kleinen anfängt und dass sie bereit sind sich um das auch zu kümmern und der Kleine nicht immer im Gefühl leben muss, er wird als sogenannter hinnehmbarer Verlust geopfert. Wir haben in Marktredwitz die Chance, dass so etwas nicht mehr übersehen werden darf. Wir haben nicht nur die äußeren Signale über die Verluste und das schlechte Standing der VR-Bank, wir haben die klaren Hinweise im Detail, wie ein Bankskandal und eine Bankenpleite sich entwickelt und aufschaukelt. Und wir haben die klaren Signale, dass der Fisch immer vom Kopf stinkt und das auch für eine Bank und speziell für eine VR-Bank gilt und da stinkt Kopf und Schwanz und Flosse und alles was sich mit angehängt hat.

   

Nr. 4016

Hannelore

8. Dezember 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Die Vertreter- oder Generalversammlung ist die höchste Instanz

Herr Herzog es ist eine Farce, wenn Sie bei der außerordentlichen Versammlung im April erklären wollten, dass Ihre Stillschweigevereinbarung mit der Volksbank Vogtland gegenüber den Vertretern viel Wert ist. Ein Richter in Norderstedt hat in ein Urteil geschrieben, dass die Vertreter- oder Generalversammlung der höchste Souverän einer Genossenschaft ist und damit müssen auch Sie sich dem unter ordnen. Ich spiele nicht auf den Ostfilialverkauf an, ich spiele auf das Gutachten des Dr. Nickl an, dass im Jahr 2005 gemacht worden ist. Da ist viel über Ihre Arbeit als Prüfer drin. Haben Sie den Mumm das Gutachten offen zu legen, vielleicht die Kundennamen zu streichen? Wenn nicht wo sind die Vertreter mit Mumm, 10 % brauchen wir um nach § 58 GenG den Antrag zur Vorlage zu stellen oder 150 von 17.000 Mitgliedern, dass dieses Gutachten verlesen wird, warum Sie keine Überziehungen geprüft haben und warum Manfred Heger bei Flex Überziehungen von 745.000 € zulassen konnte, obwohl er sich nicht um die Sicherheitenlage bei dem Engagement kümmerte. Um Kaffeekochen mit dem Kunden hat er sich aber schon gekümmert und um Saunaabende.

   

Nr. 4015

L.

8. Dezember 2008, 17:40 Uhr

Betreff: Fragt doch mal Herr Herzog warum Manfred Heger sich um die Sicherheitenlage nicht kümmerte

Das mit den unkontrollierten Überziehungen über viele Jahre hinweg ist ungeheuer genug, aber fragt doch mal den Johannes Herzog, warum er und sein Kollege Grothoff es nicht festgestellt haben, was auch ausgerechnet Dr. Nickl bei der Schadensbehandlung zu Flex auf Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) verkündet hat und was ausgerechnet der, aber nicht die Prüfer gesehen haben? Warum hat Dr. Nickl erkannt, dass sich Manfred Heger um die Sicherheitenlage anscheinend eine feuchten Dreck gekümmert hat wie es im zweiten Feld steht. Brauchte er sich um die Sicherheitenlage gar nicht kümmern weil er wusste, er würde selber von niemand, vor allem von keinem Revisor überwacht? Wenn man das vor dem Hintergrund des befreienden Dienstvertrages bei bekannten und noch nicht festgestellten Ansprüchen betrachtet, da kann es einem nur noch schlecht werden wenn man die anderen Zusammenhänge in dem Protokoll (= Link) heranzieht. Keiner ist frei, jeder steckt tief im Dreck, kein Aufsichtsrat und kein Revisor.

   

Nr. 4014

Betriebswirtschafter

8. Dezember 2008, 14:53 Uhr

Betreff: Die unsaubere Bilanzierung früherer Jahre rächt sich

Man kann aus den Kommentaren hier lesen, was das Problem der Wirtschaftsregion Wunsiedel – Marktredwitz ist und wo sich die VR-Bank Fichtelgebirge ein nicht erwartetes Branchenrisiko erster Klasse eingefangen hat, Auto – Auto – Auto. Eine Bank soll aber aus ihrem Risikomanagement heraus solche Einmalrisiken auffangen können, doch es scheint sich kolossal zu rächen, wenn man Risiken von einem ins andere Jahr verschiebt, wie man es seit der Fusion und vielleicht vor der Jahrtausendwende immer wieder getan zu haben scheint, dann packt man das normale Geschäftsrisiko in der Folge auch nicht mehr. Wie gut oder wie schlecht es der Bank geht, das sieht man daran, dass man vor fünf Jahren die angrenzende Gewerbeimmobilie vielleicht im Noterwerb anstatt zuerst über die Kreditabschreibung und dann den günstigeren Kauf hereingenommen hat und da nicht mal Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden können und die Grundstücksanierung in Wunsiedel, da darf man auch gespannt sein, was diese nun unaufschiebbare Sache kostet, die mit einem Hub eines Autokranes vor acht Jahren verursacht worden ist. Dieser Vorstand Johannes Herzog muss sich in den Hintern beißen, dass er als Revisor nicht für die Bestandsaufnahme aller Risiken zum Verabschiedungszeitpunkt von Manfred Heger gesorgt hat. Das ist es was man bei der norddeutschen Volksbank Lauenburg gemacht hat, ein Komplettschnitt. Bei der VR-Bank in Marktredwitz hat man den Sumpfpflanzen ein bisschen die Köpfe abgeschnitten. Johannes Herzog wollte aufsteigen wie Phönix aus der Asche, er scheint in endlosem Treibsand zu versacken und das Sumpfgrün ist höher als wie er angetreten ist. Die Taue an denen er hängt, die faulen gewaltig und die Staatsanwaltschaft hat das Buschmesser ausgepackt.

   

Nr. 4013

Susanne

8. Dezember 2008, 14:28 Uhr

Betreff: Der dünne Faden des Herrn Herzog

Lügen haben kurze Beine und mit kurzen Beinen stolpert man über jeden Stock. Muss man es also als Lüge bezeichnen wenn wir wieder nichts von einer Kurzbilanz hören. Was heißt Multiplikatoren nach der Definition von Herrn Herzog? Geheimnisträger oder Verteiler der Informationen. Die Kurzbilanz hat auf einem einzigen Blatt platz. Aber Herr Herzog sollte die Rückseite beschreiben, oder von Herrn Schelter beschreiben lassen, ob er sich von den ungesetzlichen Kreditvergaben immer noch frei reden will. Wenn die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements schon vom Staatsanwalt so eingestuft werden, dann werden es doch 50.000 eigenmächtig genehmigte Überziehungen in drei Jahren auch sein. Die hätten doch Herr Herzog und Herr Grothoff leicht kontrollieren können, sie hätten nur jeden Monat in den Keller gehen müssen (in Marktredwitz ist das Archiv ja auf dem Dachboden) und nachschauen ob sich wieder ein neuer Band mit 300 Seiten mit zwei Genehmigungsunterschriften dazu gesellt haben. Und im Großkreditbereich, der ja bei so einer Konstellation auch von Überziehungen betroffen worden sein wird die nur von einem Vorstand genehmigt wurden, da gibt es angeblich eine weitere Liste, die heißt tägliche Überwachung der meldepflichtigen Großkredite.

Der Faden des Herrn Herzog ist dünn, bezüglich seiner Unkenntnis von Krediten bis ins Jahr 2004. Und schreibt Herr Herzog auch auf die zweite Seite der Kurzbilanz wer ihn denn berechtigt hat 432.000 € gesichertes Genossenschaftsvermögen zu verschenken? Sorgen um die VR-Bank? Die wird in der Suppe der Rettung des Image der Volks- und Raiffeisenbanken schon aufgefangen. Sorge muss man um Herrn Herzog haben und um die die er mitreißt. Sorge wird auch der Verband haben, ob er nicht doch mal mit auf der Anklagebank sitzt.

   

Nr. 4012

Kreditmann

8. Dezember 2008, 14:04 Uhr

Betreff: Schuster bleib bei Deinen Leisten, warum diese hohen Risiken in den zwei Firmenkrediten?

Wenn diese Kredite so stehen wie man hier vermuten darf, dann ist die Frage, ob die Bank diese Kredite überhaupt guten Gewissens eingehen hätte dürfen. Man muss überlegen ob das nicht gar gezockt war. Die Sicherheit bei solchen Firmenkrediten steht im Grund immer nur auf dem Papier. Wenn so ein Unternehmen, oder sind es im Bereich Marktredwitz Firmengruppen, ins wackeln gerät, dann ist die Halle in der das betrieben wird, das Verwaltungsgebäude, die Maschinen und Einrichtungen, ganz schnell nur noch ein Bruchteil der Gestehungs- und Erstellungskosten wert. Umso weiter es in die Höhe geht, umso weniger wird die potente Käuferschicht, die das interessiert und es ist zudem schwer in einer Region, ab von den Zentren jemand zur Investition zu locken, wenn die Firma vorher schon Schwierigkeiten hatte, das ist die sogenannte Standortfrage.

Da aber auch die VR-Bank Marktredwitz einen deutlichen Standortnachteil hatte, was aus den Zahlen abzulesen ist, hat man sich eventuell auch zu größerem Risiko hinreisen lassen um überhaupt Geld zu verdienen. Diese Mentalität ist überall spürbar, wenn es eng ist. Anstatt Vorsicht walten zu lassen erhöht sich die Risikobereitschaft. Kredite in dieser Größenordnung sind alleine auf die Ertragskraft und auf die Entwicklung eines Unternehmens auszurichten. Wie gerne Heger und Wolf bereit waren millionenschwere Firmenkredite unbesichert und ohne persönliche Haftung der Firmeninhaber zu geben, dass kann man bei Flex nachlesen und bei Gold, Gold, Gold in den Zeitungsberichten. Darum braucht die Bank die Unterlagen zur Wirtschaftskraft eines Betriebes, die Manfred Heger laut dem Versammlungsprotokoll bei der Bank gefälscht haben soll und die Reinhold Wolf am Richtertisch gesagt hat, die hätte er nicht bekommen.

Wenn die schlechte wirtschaftliche Situation sich jetzt gerade auch noch bei den zwei Firmen niederschlägt, dann ist es fraglich, ob man von einer Absicherung von 25 % noch reden kann, oder ob ein Käufer es sich antut leere Hallen aufzukaufen, ohne Nutzungsaussicht. Banker reden bei gewerblichen Sicherheiten von Firmen in Turbulenzen oft von Grundstückswert minus Abbruchkosten. Ich verfolge bei der Diskussion in Marktredwitz ob der Schneeballeffekt nicht eines der Firmengebilde nach dem anderen kippen lassen wird und über das herauskäme, dass die Bank dieser Tatsache mit der Kundenverknüpfung nach § 19 KWG nicht gerecht geworden ist und plötzlich der Ausfall über der Höchstkreditgrenze liegen könnte, nachdem die Einzelkredite darunter gehalten worden sind, anstatt sie zusammen zu rechnen?

   

Nr. 4011

Mitglied

8. Dezember 2008, 13:17 Uhr

Betreff: In Sorge

Hallo Webmaster, in bin in großer Sorge um unsere/meine VR-Bank Marktredwitz. Denn ich lese in diesem Gästebuch immer wieder, daß neben den beiden Firmen "Flex" und "Gold", die ja schon über den Jordan gegangen sind, zwei noch größere Firmen im Feuer sind. Um was handelt es sich bei den öfters erwähnten Kreditnehmereinheiten. Ist das besorgniserregend, wenn da wieder mal gefummelt wurde. Wie schaut es bei den Sicherheiten bei diesen Firmen aus.Man munkelt, daß nur ein Viertel der ausgegebenen Kredite abgesichert sind. Ob diese Sicherheiten im Fall des Falles überhaupt was wert sind?
Oder habe das die Vorstände Herzog und Heidel im Griff. Da der Herzog als früherer Prüfer, diese Fälle doch kennen und diese Kreditvergaben doch aus dem Effeff kennen muß, für was war er denn sonst als Prüfer jahrelang bei uns in der Bank. Zudem soll der Steuerberater dieser Firmen im Aufsichtsrat unserer Bank sein. Das sind doch alles Leute die sich auskennen müssten oder sie halten uns zum Narren oder sind unfähig.

   

Nr. 4010

Nordlicht

8. Dezember 2008, 09:59 Uhr

Betreff: Verbandsmacht - Mitgliedsohnmacht

Es wird im letzten Eintrag sehr schön herausgearbeitet, wer im deutschen Genossenschaftsbankwesen die eigentlichen Herren sind. Es sind in vielen Fällen eben nicht die Mitglieder, sondern ein allmächtiger Verband, der sich regelmäßig über Gesetze hinwegsetzt (siehe dieses Gästebuch), der Vorstände und Aufsichtsräte wie Marionetten führt und damit das ganze System (Mitbestimmung, Miteigentümerschaft, Aufsichtsorgan, Demokratie, Verbesserung der WIrtschaft der Mitglieder) ad absurdum führt.

Ein Beispiel aus dem reichhaltigen Fundus der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge):

Die Aussage von Prüfer Grothoff, daß der Aufsichtsrat die katastrophalen Kreditvorgänge hätte nicht wahrnehmen könne, weil sie unter einer angeblichen Höchstgrenze gelegen hätten!

- Warum nimmt der Aufsichtsrat dazu nicht selbst Stellung? Ist er zu feige, weil er die Materie nie verstanden hat, oder nicht verstehen sollte, oder sollen hier die Vertreter durch die "Institution" durch vermeintlich glaubhaftere Aussagen beruhigt werden bzw. von den Verfehlungen abgelenkt werden?

- Warum soll der Aufsichtsrat sich (unter Begleitung des Prüfverbandes) eine solche Grenze gegeben haben, wo doch schon aus vorherigen Prüfberichten seit Jahren hinlänglich bekannt war, daß aufgrund der Verfehlungen der Vorstände vermutlich bewußt keine der Bank und den Gesetzen angemessene Organisation vorhanden war?

- Warum hat offensichtlich der Prüfverband dem Aufsichtsrat nicht zeitnah über seine Prüfergebnisse berichtet? Bei solch gravierenden Vorgängen besteht doch wohl eine Informationspflicht, oder? Bei Aktiengesellschaften wird jedenfalls der Aufsichtsrat regelmäßig spätestens in der Aufsichtsratssitzung, die über den Jahresabschluß zu befinden hat, die Prüfer fragen, ob es etwas wesentliches zu berichten gibt bzw. die Prüfer werden von sich aus kommen - auch, um sich selbst zu entlasten!!!!! Das geht natürlich nur, wenn die Prüfung unabhängig ist. Es ist aber offensichtlich, daß bei der VR-Bank die Prüfer so tief im Schlamassel mit drin stecken - weil sie die Vorstände über Jahre (aus persönlichen Gründen auf höchster Ebene?) protegiert haben. Sie haben versucht die Risiken in die Zukunft zu verschieben, um dem Prinzip Hoffnung zu folgen, denn in der Zukunft sollte ja alles besser werden. Über einen längeren Zeitraum hat man sogar einen "eigenen" Mann, der ehemalige Prüfer, der die Schäden an der Bank mit vertuscht hat, aufgebaut und nach und nach die Vorstände entlassen oder in "allen Ehren" zu Lasten der Mitglieder in den Ruhestand versetzt, die noch heute die monatlichen Pensionen aufzubringen haben. - Daneben wurden erst der Aufsichtsrat / der Vorstand! vermutlich dahingehend beraten, aus Imagegründen (des Verbandes) nichts gegen ehemalige betrügerische und/oder unfähige Vorstände zu unternehmen, um dann doch zurückzurudern, als offensichtlich wurde (dank dieses Gästebuches), daß sich damit der Aufsichtsrat haftbar macht und ein solche Freizeichnung durch die Vertreterversammlung nicht wirksam sein dürfte, wenn diesen nicht "reiner" Wein eingeschenkt würde.
Stattdessen ist die Bank in die Salamietaktik abgetaucht. Es wird nur scheibchenweise etwas veröffentlicht, aber auch nur dann wenn es nicht mehr anders geht, d.h. Gerichtsurteile vorliegen, deren Kosten selbstverständlich die Mitglieder zu tragen haben, die aber durch die Unfähigkeit der Vorstände und der Aufsichtsräte verursacht wurden. Die Aufsichtsräte sollten Bescheid gewußt haben, denn über anhängende Verfahren sollte der Vorstand regelmäßig informieren und ebenso über mögliche wirtschaftliche Folgen. Oder hat der Aufsichtsrat keine Kenntnis davon nehmen wollen?

- Warum hat der Prüfverband dem Aufsichtsrat eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bescheinigt, wenn er doch damit gleichzeitig erklärt, daß die Geschäftsordnung, denn im Gesetz steht bewußt keine Aufgriffsgrenze, des Aufsichtsrates nicht dazu geeignet gewesen ist, diese Mängel festzustellen?

- Warum bedurfte es für teures Geld eines Sondergutachtens von Herrn Nickl? Ist der Prüfverband vielleicht tatsächlich fachlich nicht geeignet, eine Bank zu prüfen? Das wird doch vom Verband immer den "normalen" Prüfungsgesellschaften vorgeworfen, sie hätten keine Ahnung von der Prüfung im Genossenschaftswesen. Tatsächlich geht es hier nur um die Erhaltung eines ungerechtfertigten Monopols, dessen jahrzehntelange Nutzung dazu geführt hat, daß die eigentlichen Machthaber im Genossenschaftsbankwesen vielfach die Verbände sind. Statt einer neutralen Position, die im Interesse der Mitglieder prüft, ist der Verband selbst ohne eigenes wirtschaftliches Risiko ein Hauptakteur in diesem Bereich. - Abgesichert durch die regelmäßig unverändert übernommenen Mustersatzungen mit dem Paragraph, daß der Verband zu jedem und jederzeit Stellung in der Versammlung nehmen kann (sofern er sein Fell oder die von ihm protegierten Vorstände und Aufsichtsräte schützen muß) und daß keine Versammlung ohne Verband stattfindet.

Fazit:
Der Verband hat bei dieser Bank überall sein Finger drin. Von einer objektiven Prüfung kann seit vielen Jahren schon nicht mehr gesprochen werden. Stattdessen geht es nun schon seit vielen Jahren nurnoch darum, alles zu vertuschen.
Das beginnt mit der Auswahl des neuen Vorstands bis hin zur Besetzung des Aufsichtsrats, der offensichtlich vom Vorstand und/oder Verband abhängig ist. Anders ist das ganze Schweigen und die Tatenlosigkeit nicht zu erklären.
Alle Fäden scheinen beim Verband zusammenzulaufen, denn
- wer hat z.B. wohl den Verkauf der sog. Ost-Filialen an eine Bank eingefädelt, die am Tropf des genossenschaftlichen Hilfsfonds hängt und sich das hätte niemals leisten können, obwohl doch sonst in allen anderen Fällen immer behauptet wurde, daß Fusionen die besser Lösung sei?
- Wer hat dem Aufsichtsrat beratend zur Seite gestanden und empfohlen, daß es bei der Fusionen der Zustimmung der Vertreterversammlung bedarf aber bei einem Verkauf der "hereinfusionierten" Filialen zur Rettung der Bilanz - und damit einer wesentlichen Geschäftsgrundlage - dann aber die Vertreterversammlung nicht gefragt wird?
- Wer hat die Vertreterversammlungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Banken in dem Fusionsgutachten vor der Fusion keine reinen Wein eingeschenkt, sondern die Bank noch für die Dividende gelobt, obwohl doch schon längst klar war, daß man sich diese nicht leisten konnte bzw. diese aus dem Vermögen der Bank erfolgte und nicht aus dem Ergebnis?
- Wer hat zugelassen, daß in den Fusionsversammlungen noch behauptet wurde, daß die ehemaligen Vorstände auch im neuen Vorstand seien, obwohl doch schon längst im Verband und durch die übrigbleibenden Vorstände abgemacht war, daß diese abgesägt würden?
- Warum wird das nicht auf der nachfolgenden Vertreterversammlung thematisiert? (Anwort: Weil sich die Organe - und insbesondere der Verband - nicht die Blöße geben wollen, daß herauskommt, daß sie die Vertreterversammlung vor der Fusion belogen haben!)
- Warum wurde dann - die Fehler waren doch wohl von den ehemaligen Vorständen gemacht worden - keine Regressansprüche zum Nutzen des Vermögens der Mitglieder gestellt? (Antwort: Weil sonst die Rolle des Verbandes auf den Prüfstand gekommen wäre hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse und auch der Fusionsgutachten)

Das einzige unkalkulierbare Größe sind vermutlich folgende:
1. die Vertreterversammlung - wobei hier versucht wird, über informelle Treffen (d.h. ohne für die Mitglieder nachvollziehbares offizielles Protokoll!) und über gezielte Fehlinformationen diese zu beeinflussen.
2, dieses Gästebuch - wobei hier mit Unterlassungserklärungsversuchen versucht wird, die Einstellung von kritischen Beiträgen oder Dokumenten zu verhindern.
3. die Justiz - hier bewährt sich allerdings regelmäßig die Strategie, zu versuchen die Dinge zu verzögern, bis die Kläger mürbe sind bzw. zu behaupten daß das regelmäßig nur den Einzelfall beträfe, um sich dann ggf. zu verklagen zu lassen, wohlwissend, daß das regelmäßig nicht passiert bzw. um dann wieder die Zermürbungstaktik - verbunden mit dem finanziellen Risiko für die Kläger - durch die Instanzen anzuwenden. Ein Beispiel ist hier die Frechheit der VR-Bank Marktredwitz nach dem Urteil gegen die Bank aus dem Abrechnungsbetrug zu behaupten, daß beträfe keine gewerblichen Kunden und im übrigen läge das Gericht mit seiner Meinung völlig falsch. Und, das alles geschieht immer unter Aufsicht des Verbandes!!!
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter - außer! es handelt sich um strafrechtlich zu behandelnde Vorgänge und da liegt die Hoffnung vieler eben auf der Staatsanwaltschaft!
4. die EU-Kommission - hier scheint sich langsam aber stetig durchaus etwas zusammen zubrauen, so daß das Prüfmonopol der Verbände, dem Grundübel der Macht der Verbänlde, fällt.

Alle anderen Teilnehmer meint man noch im Griff zu haben.
- Der Gesetzgeber scheint die Probleme (noch) nicht wahrzunehmen.
- Die BaFin scheint als Überwachungsbehörde eher den Gutachten und Aussagen des Verbandes zu vertrauen als den Eingaben von besorgten Genossenschaftsmitglieder und Bankkunden.
- Die Mitglieder sind regelmäßig unwissend und werden unwissend gehalten.
- Die Vertreter sind regelmäßig handverlesen und wirtschaftlich oder genossenschaftsrechtlich nicht erfahren genug, die Arbeit der Organe zu hinterfragen. Zudem winkt den Vertretern ja regelmäßig eine ungesetzliche (manche Mitglieder sind eben gleicher als andere) Sonderdividende in Form eines netten Essens. Und wenn der Magen knurrt und das Essen lecker duftet, dann scheint es regelmäßig mit der Kontrollaufgabe nicht weit her zu sein. Erschreckend auch, daß sich kein Vertreter gegen die informellen (unter Ausschluß der Genossenschaftsöffentlichkeit stattfindenen) Sonderveranstaltungen wehrt - ist ja auch viel bequemer für sie, als in das u.U. entfernte Marktredwitz zu fahren. Wenn nur noch 65% zur Vertreterversammlung kommen ist das ein Armutszeugnis für das Vertretersystem.
- Kritische Stimmen werden aus der Genossenschaft ausgeschlossen bzw. es wird stets behauptet, daß die Aussägen demnächst widerlegt würden - was dann aber nie geschieht. Aber es steht wenigstens erstmal so in der Zeitung (auf die man sich dann noch wieder beruft).
- Die Presse ist regelmäßig in der Funktion eines Hofberichterstattes. Kann das daran liegen, weil die Genossenschaft u.U große Anzeigenkunden sind? Oder liegt es schlicht am mangelnden Fachwissen der Redaktion? Denn bei 17.000 Mitgliedern im Verbreitungsgebiet der Zeitung dürfte ein öffentliches Intesse durchaus vorhanden sein. Scheinbar wird immer erst dann berichtet, wenn es schon nicht mehr anders geht, wobei die kritsche Würdigung der Vorstandspressenotizen oder - veranstaltungen eher dürftig ausfällt.

   

Nr. 4009

Uwe

7. Dezember 2008, 15:31 Uhr

Betreff: Wir müssen alle Zusammenhänge sehen

Klar helfen einzelne Fälle die Dinge besser zu erkennen, aber es sieht doch so aus, als ob die Verbandsprüfer den Vorständen in allen Bereichen freie Hand gegeben haben. Mit der Aufstellung der Risikolage haben wir vielleicht gesehen wie sich alles aufsummiert hat, aber die Bank hat doch so viele Kreditverluste gemacht, obwohl oder gerade weil sie über Jahrzehnte mit unsauberen Methoden über die Wertstellungsverschiebung versucht hat jeden Kunden abzufingern und über die verspäteten Gutschriften der Raten beim Darlehen und die valutenmäßige Vordatierung bei den Auszahlungen der Kredite zu löffeln. Ein ehemaliger Bundesinnenminister hat das als Betrug bezeichnet, als bezeichnen wir es als vom Genossenschaftsverband legalisierter Beschiss von Vorständen, die die Einnahmen mit vollen Händen durchs Fenster geworfen haben, oder vielleicht doch gesammelt in die eigenen Taschen.

Warum hat man erst heuer das Grundstück in Wunsiedel angepackt zu sanieren, aber hinter hohen Zäunen, weil mein kein Foto der Arbeit zulassen will. Wir sind doch eine Genossenschaft von 17.000 Mitgliedern und nicht bei Ulbricht und Honecker, wo keine Kritik erlaubt oder ertragen wurde. Die Regierung hat das doch schon vor Jahren angeordnet. Geht es überall darum Gras über bestimmte Sachen wachsen zu lassen, weil dann die Öffentlichkeit auch sagt, wenigstens wird es jetzt erledigt, anstatt gar nicht? Aber die VR-Bank kann ja nichts erledigen, da kommen Revisoren vom Verband und sagen die Abschreibungen bei den Kredit, die wir gefunden haben und die unvermeidlich sind, die passen nicht mehr in die Bilanzen der Bank, aber nehmt einen von uns an Eure Spitze und wir verschieben den Schaden über die Jahre nach hinten. Oder wer schützt einen Kunden wenn nicht die Prüfer, wenn er keinen Nachweis über den Verbleib der eigenen Sicherheiten bekommt? Ist das Legalisierung von Diebstahl? So darf das doch nicht sein.

Die Zusammenhänge müssen wir über alles aufzeigen, über die faulen Abrechnungsmethoden und die US-Fondsvermittlung am Genossenschaftsverbund vorbei eventuell über bankinterne Verrechnungskonten abgewickelt, über die Gesamtverluste runter zu den Einzelfällen bis hin zur Waldeslust, wo Johannes Herzog geglaubt hat mit dem Geschenk von 432.000 € die alte Tradition ungesehen und ungestraft weiter führen zu dürfen und seinen noch mit Eierschalen bedeckten neuen Kollegen Heidel und den Notvorstand Aufsichtsratsvorsitzender Schelter im wahrsten Sinne des Wortes gleich intern mitverhaftet hat, weil keine anderen eine Ordner aufmacht, der nicht gleich Gefahr läuft selbst in den Strudel zu geraten. Ganz wichtig ist immer wieder der Staatsanwaltschaft durch unsere neuen Blickwinkel zu helfen. Wir wollen uns nicht in die Arbeit einmischen, wir wollen verhindern, dass nicht alle Betrachtungswinkel auch berücksichtigt werden. Es läuft nur immer wieder auf die Person des heutigen Vorstandes zu, der alleine durch die Steuerung auf seine Amtsübernahme unglaublichen Schaden verursacht haben könnte.

   

Nr. 4008

Hannelore

7. Dezember 2008, 14:38 Uhr

Betreff: Dank den Prüfer konnten die Vorstände den Schaden verursachen

Nicht Johannes Herzog darf den Staatsanwalt spielen und den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) fordern. Mit diesem Freispruch geht es um den eigenen Freispruch des Prüfers. Mit dem Jahr der Fusion 2001 oder spätestens mit dem Abschluss dieses Jahres ist er als Prüfer hierher gekommen. Der letzte Eintrag hat uns aufgezeigt, was er gewusst hat, was in den Prüfungsberichten gestanden ist, die man als geheime Kommandosache versteckt. Mit dem Belügen der Öffentlichkeit durch diesen Exprüfer hat es angefangen, als er als einziges Sprachrohr der Bank den Rauswurf von Karl Krämer als Verjüngung des Vorstandes verkündete, auch hier die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden und nicht eines früheren Prüfers und Gesamtprokuristen. Immer wieder wird gezeigt, dass nur dieser Mann das Heft in der Hand halten sollte und angefangen von Horst Pausch, über Rainer Loos und jetzt Werner Schelter die Aufsichtsratsvorsitzenden immer nur Marionetten des Genossenschaftsverbandes und dessen verlängerten Arm Johannes Herzog sind.

Die Darstellung der Risikolage bei der Bank über die Lageberichte von 2001 bis heute mit den laufend steigenden schwierigen Kreditengagements, mit der unglaublichen Aufstellung vom 29.06.2006 zurück auf die Jahre 2003 bis 2005, das sind alles Auswüchse des Versagens der Prüfung des Genossenschaftsverbandes. Aussagen die man zuletzt immer wieder zu den Bekanntgaben der Versammlungen von 2004 und 2005 gezeigt bekommen hat, sind Verfehlungen die nach dem Buchstaben des Gesetzes verfolgt werden müssen, weil sie eventuell kriminelles Handeln belegen. Wer einen kleinen Vorstand verfolgt um eine Fusion durch zu drücken, ob es nun hier in Bayern ist, oder Herr Klein-Heßling in Ostdeutschland, oder die Runterbewertung des gesamten Kreditbestandes bei der VB Lauenburg in einem einzigen Jahresabschluss, der hat nicht das Recht einen Manfred Heger davon kommen zu lassen, wenn der Zigtausende Kontoüberziehungen zu verantworten hat, die man selber nicht kontrollieren wollte.

Herr Herzog und Herr Grothoff und viele namentlich nicht genannte Leute des Verbandes stehen auf der Stufe von Manfred Heger und sie sind genauso mitschuldig an den 50 Millionen Verlusten, die in den Bilanzen gestanden sind. Kein Johannes Herzog hat für den Ausspruch des Freispruchs für Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer das Recht den eigenen Freispruch zu verkünden. Jede Lüge gegenüber uns ist neben den Informationsparagraphen im GenG mit Nr. 147 und 150 eine Verschärfung der Mitverantwortung an dem Verschulden früherer Tage. Nicht weil es die Prüfer nicht gesehen haben ist ein solcher Schaden entstanden, er ist entstanden, weil die Prüfer den Schaden ermöglicht und begünstigt haben und weil die Vorstände wussten sie kommen ungeschoren davon. Wie kann Johannes Herzog hier noch Tag für Tag rein und raus gehen, hat dieser Mann keine Skrupel? Er braucht gar nicht zu zu geben was bei Flex und Gold, Gold, Gold und beim Kauf des HOMA-Hauses usw., usw. alles gelaufen ist. Das ist nicht mehr von der Hand zu weisen.

   

Nr. 4007

Ehemaliger Prüfer

7. Dezember 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Das fatale Urteil des Dr. Nickl über die Prüferarbeit

Wie nahe hat man den Vorstand mit den 53 Kreditüberschreitungen oder Kreditausweitungen laut dem Urteil in Eintrag Nr. 4227 in der Begründung bei II. neben der Existenzvernichtung auch noch an die Gefängnisstrafe ohne Bewährung gebracht? Wieso hat man den Goldmärchenkreditmann wegen knapp einer Million öffentlich zum Schurken gestempelt und seinen Helfer Reinhold Wolf in der Bank, der ihm das Geld entgegen § 18 KWG ohne ausreichende Unterlagen ausgezahlt hat, auch noch als Zeugen zum Prozess geschickt?

Wieso darf ein Prüfungsgruppenleiter Raimund Grothoff eine Vertreterversammlung belügen, wo es nicht nur um den Schadensersatz für Flex gegangen sein dürfte, sondern um die stillschweigende Befreiung für 50 Millionen € für die Vorstände, die dann erleichtert ihre Entlastung erhielten? Wenn im Genossenschaftsgesetz in § 38, Aufgaben des Aufsichtsrates, in Absatz 1 steht: (Satz 1) Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. (Satz 2) Er kann zu diesem Zweck von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft sowie den Bestand der Genossenschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren einsehen und prüfen. (Satz 3) Er kann einzelne seiner Mitglieder beauftragen, die Einsichtnahme und Prüfung durchzuführen. (Satz 4) Auch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann Auskünfte, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen? Hat dann der für durchgängig an die zehn Prüfer verantwortliche Mann des Genossenschaftsverbandes die Vertreter belogen, wenn er am 30.06.2005 sagte: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte“? Wie ist das im Verhältnis zum Gesetz zu sehen, wenn der Aufsichtsrat jederzeit Auskünfte zu allen Angelegenheiten sowie Einsicht in die Bücher verlangen darf?

Musste Herr Grothoff dem Vorstand Heger zur Befreiung vom Regress bei Flex verhelfen, wenn man schon den Schaden von 2,6 Mio. € auf 1,2 Mio. runter reden musste und damit allen Vorständen für 50 Millionen € Kreditverluste in den letzten Jahren, wenn man selber als Prüfer nebenbei wahrscheinlich eine falsche Bankbilanz als Genossenschaftsverband bestätigte? War Herr Grothoff geschockt, als er dann danach das fertige Versammlungsprotokoll mit seinen Worten (= Link) gelesen hatte? War er mit dieser öffentlichen Aussage gegen das Genossenschaftsgesetz nun aufgenommen in die verschlossenen Bände der bekannten Verfehlungen bei der VR-Bank Marktredwitz die nicht weiter verfolgt wurden, aber in geheimen Schränken aufbewahrt wurden? Wieso wurden bei dem Vorstand in Südbayern nach 53 Fällen gesucht und gestöbert und in Marktredwitz, gefüllte Regale im Archiv mit 36 Bänden über beispielsweise drei Jahre von den Prüfern nicht beachtet? Was Dr. Nickl auf der Versammlung (= Link) zu den Überziehungen sagte, war doch die Aussage, dass die Prüfer Ihre Arbeit verweigerten.

War es in Wirklichkeit so, dass die Prüfer oder die Vorstandskollegen, oder die Aufsichtsräte doch immer alles selbst wussten, aber die Schweinerein mit trugen? Brauchen wir über alle Volks- und Raiffeisenbanken hinweg einen Wunsiedeler Kreis der die Geheimnisse in den selbst verschlossenen Schränken ans Tageslicht bringt, wenn man hört, dass man die Raiffeisenbank Feldkirchen zur Fusion saniert hat, in dem man da eventuell ein Volumen von 80 Mio. € zur BAG Hamm verfrachtet hat? Sagt das Gesetz in § 34 Genossengesetz dass der Vorstand zum Schadensersatz verpflichtet ist, oder sagt das Gesetz, dass genossenschaftliche Prüfungsverbände Rettungsaktionen zu Lasten der solidarischen Sicherungseinrichtung mit millionenfachen Steuerfolgen für Vorstände starten darf, wenn es in deren Kram passt? Sagt das Genossenschaftsgesetz, dass es nicht zu überwachen und zu überprüfen ist, wenn der Aufsichtsrat ein halbes Jahr die Vorstandstätigkeit übernimmt und damit sämtliche Reißleinen eines gesetzlich vorgegebenen Sicherungssystems für die Vermögenswerte einer Genossenschaft und deren Kunden aufgerissen werden, wie bei der kleinen Raiffeisenbank Singoldtal am Lech?

Glaubten sich diese Kreise sicher, dass sie alles wegsperren dürfen und nur sie selbst die Schlüssel haben? Warum mussten die Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz mit Klagen um die Bilanzen und Vertreterversammlungsprotokolle kämpfen? Warum schreibt Johannes Herzog die Protokolle neuerdings nur noch wie eine erweiterte Tagesordnung ohne Fleisch und Aufklärung an die Mitglieder? Warum musste auch beispielsweise Dr. Nickl in einer Klage zur Herausgabe des Versammlungsprotokolls vom 30.06.2005 gerichtlich seine eigene Arbeit (= Link) verleugnen?

Hat die Änderung des Genossenschaftsgesetzes die Akteure im Umfeld der VR-Bank Marktredwitz so überrascht? Hat Dr. Nickl zu seinen Feststellung auch zehn Mitarbeiter gebraucht oder hat er gesagt, zeigt mir den Stapel an Überziehungslisten? Hat er 36 mal die letzte Seite aufgeschlagen mit den Unterschriften aller Vorstände? Hat er mit seinem eigenen Gutachten den Verbandsprüfern eine Ohrfeige verpasst? Hat Dr. Nickl in sein Gutachten geschrieben, die Prüfer Grothoff und Herzog haben ihre Aufgaben nicht wahr genommen, eventuell noch krasser formuliert? Wie will Johannes Herzog der Öffentlichkeit erklären, er hätte von den Krediten von vor 2004 nichts gewusst? Kennt er als stellvertretender Prüfungsteamleiter seine eigenen Arbeit nicht? Hat er den Prüfungsbericht, der den Jahresabschluss 2001 beinhaltet, also im Jahr 2002 geschrieben wurde bereits zum ersten Mal mit erstellt, nach dem Manfred Heger das vorige Prüferteam angeblich komplett mit Hausverbot belegte? Oder war es der nachfolgende Prüfungsbericht, wo man doch den vorigen eingehend studieren muss?

Lesen wir das ursprünglich zu verheimlichende Protokoll vom 30.06.2005 dahingehend, dann haben die Prüfer die Überziehung bereits im Jahr 2001 gesehen und sie haben die 375.000 € oder 734.000 DM (= Link) in den Prüfungsbericht geschrieben, denn dass steht bei den Ausführungen des Dr. Nickl als Aussage des Herrn Grothoff dabei. Hat man dann im Jahr 2002 die Überziehung beim Stand von 710.000 € oder im Jahr 2003 bei 745.000 € nicht mehr in den Prüfungsberichten gehabt? Was hat man da bei der Einzelprüfung geschrieben, wie man so eine Entwicklung aus Prüfersicht sieht, ob man selber gesehen hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie in den Bankunterlagen dargestellt den Tatsachen nicht entsprechen, von denen der Vorstand wissen musste, der die Überziehungen alleine vornehmen konnte und von denen auch der Vorsitzende des Kreditausschusses des Aufsichtsrates wissen musste, der eventuell als Steuerberater des Kunden noch falsche Kundenbilanzen erstellt hatte? Müsste man heute sagen, man kennt den Kunden aus dieser Zeit höchstpersönlich, der vielleicht tagtätlich beim Kaffe mit Manfred Heger selbst die Überziehungen gesehen hat, wie sie freigegeben wurden?

Man kann hier auch nachlesen was die Risikoklassen bei einer Bank im Kreditgeschäft bedeuten. Ein risikoloser Kredit wird nicht in den Bericht geschrieben, was war also Flex für eine Risikokategorie am 31.12.2001? War es als latentes Risiko in Klasse 2 eingestuft? War es schon als Wertberichtigungskredit in Klasse 3 definiert? Wenn es im Prüfungsbericht gestanden hat, wie Raimund Grothoff ausführte, dann hat auch schon das BaFin ab dem Jahr 2001 diesen Kredit mit beobachtet. Dr. Nickl hat wahrscheinlich in seinem Gutachten ein fatales Urteil zur Arbeit der externen Revision gemacht, entweder direkt, oder indirekt. Hat Herr Herzog dieses Gutachten schon verbrannt, oder ist es noch zu haben? Indirekt steht drin, wie der Verband Johannes Herzog unter Missachtung der Prüfungspflichten zum Vorstand und Nachfolger von Manfred Heger gemacht hat. Hat die Staatsanwaltschaft das Werk schon gelesen?

   

Nr. 4006

Aus der Organisation

5. Dezember 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Überziehungsbearbeitung – Ausdruck der Schweinereien

Je nachdem man sich diese Überziehungslisten aus der EDV heraus aufbereiten lässt wissen Insider, dass diese Listen damals entweder auf Papier gefertigt wurde, was logisch gewesen wäre, oder vielleicht nur noch elektronisch übers System zur Verfügung gestellt wurden, wodurch aber jeder Kreditmann, jeder Vorstand und jeder Prüfer unverzüglich und unabhängig voneinander die Dinge kontrollieren konnte und es bei einer ordentlichen Organisation einer Bank auch tagtäglich tun musste.

Wie viele Überziehungen waren also bei VR-Bank Marktredwitz auf einer Seite dieser Listen gestanden? Fünf bis zehn eventuell? Für drei Jahre Prüfungszeit von Grothoff und Herzog 36 aufbewahrungspflichtige Bände, wo man den Prüfern heute noch jeden einzelnen an die Ohren hauen müsste? Bände die man niemals übersehen konnte, weil die Prüfung der Überziehungsarbeit ein ganz wesentliches Moment der Prüfung überhaupt ist? Oder will der Verband behaupten, dass in ganz Bayern keine Überziehung geprüft wurde, oder nur die bei der VR-Bank in Marktredwitz nicht?

Wie ist denn die Verhältnismäßigkeit zu sehen, wenn man den kleinen Vorstand in Südbayern mit 53 Überziehungen niedergemacht hat mit der Anklage die zu dem Urteil gegen den Vorstand (= Link) geführt hat? Haben ihn die Prüferkollegen der Herren Grothoff und Herzog solange gehetzt, bis ihm noch die letzten Ansprüche genommen werden konnten? Wie viele Seiten haben diese 53 Überziehungen ausgemacht, fünf oder zehn? 53 Fälle wo der Gesamtschaden das Doppelte ausmachte wie bei Johannes Herzog mit dem Geschenk bei der Waldeslust auf einmal? Wo sind bei den 53 Fällen solche Beträge nur einmal gestanden, wie Sie Dr. Nickl in seinem Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgestellt hat bei dem armen Vorstand nur einmal gestanden? Warum hat man nicht die Summe aufgestellt, die sich am 31. Dezember 2002 und 2003 in den Listen gezeigt hat, da wird doch der Wert des Vorjahres nicht abgezogen, das interessiert den Computer bei der Listenerstellung nicht, aber den Aufsichtsrat oder Herrn Herzog, wenn man die Zahlen nicht so groß schreiben darf.

300 Seiten Überziehungslisten mal mindestens fünf Überziehungen, das sind pro Monat 1.500 Überziehungen, im Jahr 18.000 Überziehungen in drei Jahren 54.000 Überziehungen. 1.000 mal mehr von Manfred Heger wie gesagt im Grund alleine bearbeitet, mit unglaublich Einzelbeträgen. Bei nur 10 Überziehungen auf einer Listenseite wären es sage und schreibe über 100.000 Überziehungen, die Manfred Heger durchgehen hätte lassen und die von niemand kontrolliert worden sein sollen. Warum also den kleinen Vorstand in Südbayern, aber die Marktredwitzer Vorstände nicht? Warum ist Manfred Heger heut ein großer Finanzberater und der Vorstand vielleicht ein Sozialfall? Weil der Verband Heger gar nicht anklagen konnte, weil es unweigerlich gewesen wäre, dass die Prüfer mit dran gewesen wären und damit die ganze Verbandsstruktur. Drückt sich in diesem Vergleich nicht die Menschenverachtung des Systems genossenschaftliche Prüfung in krassester Weise aus, aber anderseits auch die Gunstgewährung für die eigenen Freunde?

   

Nr. 4005

Susanne

5. Dezember 2008, 00:16 Uhr

Betreff: Zu allen vorherigen Einträgen, aber sich selber den teuren BMW-Jeep kaufen

Geht es schneller den BMW-Jeep zu bestellen, als zu planen wie man die leere Tropfsteinhöhle Möbelhaus auf Vordermann bringt? Von vier Millionen hat man gehört für die Ostfilialen. Wären die schon wieder weg, wenn man die US-Anlagen abschreiben müsste aus dem Bankgeschäft und eine verspätete Komplettabschreibung einer Vertuschung eines im Gebäudebestand versteckten Kreditverlustes? Oder war der BMW-Jeep so billig, weil man als neuer Vorstand mit dem nächsten Firmenchef freundschaftliche Beziehungen pflegt? Gelernt ist gelernt und genau Beobachtung bringt auch Erfahrung und Lerneffekt. Wie eng die Freundschaften zwischen den alten Vorständen und manchen hohen Verbandsleuten waren, das könnte sich an den Überziehungen ablesen, die dann bei der Bank von keinem Prüfer angeschaut worden sind, oder daran, dass heutige Vorstände als Verbandsprüfer noch ganz andere blinde Brillen aufhatten in der Hoffnung ewige Dankbarkeit und persönlichen Ertrag zu ernten.

   

Nr. 4004

L.

4. Dezember 2008, 23:46 Uhr

Betreff: An Auskenner in 4223

Danke lieber Auskenner für Ihre Mühwaltung. Nur wollen Sie Ihre Berechnung nicht richtigstellen. 27.200 Zinsen aus dem anzunehmenden Kaufpreis von 2,727 Mio. € das ist 1 %. Haben Sie die Maltaste am Rechner vergessen zu drücken? Hab ich mit 5 % einen relistisch niedrigen Wert für den jährlichen Zinsverlust angesetzt? Ich hab dagegen die sicher auch laufend anfallenden Kosten nicht genannt. Wenn man die Bretterverschläge an den Fenstern weg macht, dann sieht es wahrscheinlch aus wie in einer verlassenen Westernstadt aus einem billigen Film. Aber leider ist Marktredwitz kein Film und ein Zettel Vorsicht Dachlawinen heißt da wenn er an Latten festgemacht wird Vorsicht Putzlawinen.

   

Nr. 4003

Aus der Organisation

4. Dezember 2008, 23:23 Uhr

Betreff: Der Beleg des Misswirtschaft, die unkontrollierten Ãœberziehungen, monatlich 300 Seiten

Wenn hier immer wieder darauf hingewiesen wird, dass bereits die Staatsanwaltschaft vor einem Jahr die Arbeit im Kreditwesen bei der VR-Bank gegenüber der Frankenpost als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet hat, dann ist genau der Satz von Dr. Nickl aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) meiner Meinung nach der Nachweis der Misswirtschaft und der Nachweis der Mitschuld und des Mitwissens der Revisoren bei der Bank, wo es um die Überziehungen geht, unbegreifliche 300 Seiten Listen pro Monat, dickste Wälzer mit dem Format von DIN A 4-Seiten, lückenlos beschreiben. Überziehungen sind die Wurzel des Übels, es ist der Beleg, dass der Kreditnehmer mit seiner Kalkulation, mit seinem Kreditrahmen nicht mehr klar kommt, dass er Liquiditätsprobleme hat. Nach heutiger Prüfungsvorschrift macht bereits die EDV nach 90 Tagen dicht, dann ist der Kredit ein Risikoklasse-3-Kredit und was das heißt, das ist hier auch schon vielfach aufgezeigt und diskutiert worden.

Nach heutiger Praxis traut sich kein Vorstand oder Kreditmann eine Überziehung über diese Frist laufen zu lassen, da müssen neue Regelungen her. Bei der VR-Bank wird in dem Versammlungsprotokoll geschrieben, dass diese Praxis bis vor Kurzem die Regel war und das keiner der Vorstandskollegen, dass kein Aufsichtsrat das kontrolliert hat. Es ist unglaublich, wenn beim höchsten Organ der Genossenschaft in der Form berichtet wird, dass diese Listen auf Seite 300, oder was sonst die letzte Seite gewesen sein soll, nur gegengezeichnet wurden und dass das die Prüfer durchgehen ließen. Es ist noch unglaublicher und unfassbarer, wenn der Prüfungsteamleiter der Versammlung sagt, der Aufsichtsrat hätte erst ab der Großkreditgrenze prüfen können, einfach unglaublich. Jeder, ob Manfred Heger oder im anderen Fall Reinhold Wolf, jeder Kontrollvorstand, der ja Karl Krämer war und im Goldfall vor Gericht erklärte, er hätte von dem Kredit nichts gewusst, wofür er schon für eine Falschaussage belangt hätte werden müssen, jeder Aufsichtsrat und jeder Prüfer hat sich über diesen Satz wahrscheinlich in Millionenhöhe wegen Untreue schuldig gemacht. Im Verhältnis zu dem Vorstand in Südbayern mit 53 Fälle für 800.000 € hätte jeder Beteiligte an diesen Überziehungslisten, durch Verantwortung, Absegnung oder unterlasse Kontrolle ein Vielfaches an Schuld auf sich geladen.

Wie der Eintrag im Münchener Gästebuch sagt, wieso wird das nicht verfolgt? Wieso darf der Prüfer Herzog auch noch gegen die Wirtschaftsprüferordnung aus dem Prüfungsdienst unmittelbar in die Gesamtprokura als Vorstadium des Vorstands wechseln, genau zu dem Zeitpunkt, als Dr. Nickl solche Ungeheuerlichkeiten verkündet. Nicht nur diese Überziehungen sind an sich eine Kriminelleshandeln, die Einsetzung des Herr Herzog ist Beleg einer Vernebelung und seine Aussage von dieser Zeit nichts zu wissen genauso.

   

Nr. 4002

Auskenner

4. Dezember 2008, 21:18 Uhr

Betreff: Bewertungsspielräume ?

Was die Beitragsschreiber wegen dies HOMA-Gebäudes hier anführen ist wirklich so, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Man stelle sich vor, ein Firmenkunde einer Bank hat ein Gebäude, das als Sicherheit für diese Bank dient. Mit welchen Wertansatz würde die Bank dieses Gebäude beleihen? Da es nur gewerblich nutzbar ist, ist der Ertragswert die Berechnungsgrundlage. Welche Erträge sind aus der Nutzung des Gebäudes zu ziehen. Entweder ist der Gewinn der vom Unternehmen in diesem Gebäude erzielt wird oder wenn gewerblich vermietet. die erzielte Miete.
Wenn ein Sachwert angesetzt wird, dann sind die Herstellungskosten die Basis und dann wird eine Nutzungsdauer festgelegt. Daraus errechnet sich der aktuelle Wert. Von diesem werden Abschläge für allgemeine Risiken, der aktuelle Zustand des Gebäudes ist berücksichtigen. Desweiteren werden Bauschäden, Kontaminierungen, Lage, Zuschnitt des Gebäudes, Möglichkeit für eine andere Nutzung berücksichtigt. Diese Ansätze sind nur beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber sie zeigen auf, aus welchen Blickwinkeln bei einer Beleihungswertberechnung vorgegangen wird und wie eine Bank den Wert des Objekts einschätzt.
Wenn wir es als Maßstab nehmen, wie Banken die Objekte ihrer Kunden einschätzen, dann müssen sie doch auch das gleiche bei ihren Objekten tun. Betrachten wir jetzt konkret das HOMA-Gebäude. Welche Erträge sind erzielt worden: Null. Mieteinnahmen: Null. Unterhaltungskosten p.a. geschätzt: 50.000 €.
Zinsausfall p.a. 27.200 € Macht einen negativen Ertragswert von 77.200 €. Da kein Ertrag dagegen steht, kostet dies Bank im Jahr ca. obige Summe.
Der Sachwert ist als Außenstehender schwer zu beurteilen. Aber man muss berücksichtigen: Bauschäden, Wassereinbrüche, Putzabplatzungen, Asbest- Kontaminierungen, Kosten für eine anderweitige Nutzung usw. Was ist die Schlußfolgerung: Abriss des Gebäudes. Das heißt als Wertansatz Grundstückwert minus Abbruchkosten = Null oder sogar minus.

Unter diesen Gesichtspunkten ist der komplette Bilanzansatz Null. Das heißt das HOMA-Gebäude ist durch eine Abschreibung auf Null zu stellen. Das wird voll auf die G+V durchschlagen, da es dort als Abschreibung auf Sachanlagen zu Buche schlägt und somit den Aufwand erhöht. Damit erklärt sich auch, warum diese Abschreibung bisher nicht vorgenommen wurde, denn das hätte bei der trostlosen Ertragssituation einen Verlust ergeben. der selbst bei den bisherigen bilanziellen Klimmzügen nicht zu stemmen gewesen wäre und auch ist. Da die Bank wie es Fachjargon genannt wird - blutlleer ist - d.h. keinerlei Reserven mehr hat, ist es spannend wie Herzog und Heidel dieses Jahr die Bilanzierungsrichtlinien drehen und wenden.
Das Fatale an der Geschichte ist, dass Kunden bei einer derartigen Situation ihrer Sicherheiten sofort der Kredit gekündigt wird wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen- und Vermögensverhältnisse. Im Grunde können sich die Kreditkunden aufgrund des Geleichbehandlungsgrundsatzes darauf berufen das ihre Objekte auch zu einen früheren Wertsansatz weiterhin bewertet werden. Das hat enorme Auswirkungen auf das Rating, Zinsatz der Kredite und Verhandlungsposition bei der Bank. Die Vorstände in Marktredwitz schaffen hier einen Präsidenzfall, denn warum haben ihre Kunden nicht das gleiche Recht wie ihre Bank.

   

Nr. 4001

Uwe

4. Dezember 2008, 19:45 Uhr

Betreff: HOMA-Gäude und unkontrollierte Überziehungen?

Ist der Kredit zum HOMA-Möbelhaus von der Staatsanwaltschaft mit den höchst risikoreichen Engagements nach der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) schon auf der Liste der angeschauten Kredite? Von der unglaublichen Tatsache, die jedem normalen Bankmann aber auch Revisor die Schamesröte ins Gesicht treibt, von der Dr. Nickl in der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) zu den Überziehungen berichtet hat, dass man die Listen nach der damaligen Praxis in der Bank gesammelt hat und einmal im Monat die anderen Vorstände gegengezeichnet haben, das haben doch Herzog und Grothoff auch gewusst und nicht nur der beauftragte Anwalt des Aufsichtsrates.

Es ist doch unglaublich, wenn man von den besten freundschaftlichen Beziehungen von Manfred Heger zu den Flexverantwortlichen wusste und dann nicht überprüft hat, ob die vom Vorstand hingestellten Unterlagen auch richtig sind, oder von den freundschaftlichen Beziehungen zum HOMA-Chef. Hat man nicht kontrolliert wie da Überziehungen bei Flex bis an die Million heran zustande gekommen sind und ob das für den Fall HOMA in ähnlicher Form gelaufen ist, Engagementbearbeitung ausschließlich durch Herrn Heger, Engagementbearbeitung gegen die Vorschriften des internen Kontrollsystems bei Genossenschaftsbanken und damit gegen alle einschlägigen Gesetze zur Organisationsregelung? Hat man beim HOMA-Hauskauf nach kontrolliert, ob sich der Bankvorstand und der Kunde einig waren jeden Sollstand im Kreditbereich mit dem Kauf abzudecken? Hat man nachkontrolliert welche Überziehungen Heger da machen hat lassen, wenn die anderen ja nicht kontrolliert sondern nur gegengezeichnet haben? Hat man es ausgeschlossen, dass wir heute in der Bankbilanz vielleicht über gelinde gesagt unkorrekte Kreditauszahlungen in diesen Überziehungsbereichen solche Sachen als Gebäudebestand bilanzieren?

Wo ist der Unterschied zu Aussagen von Reinhold Wolf nach seinem Ausscheiden dann vor dem AG Wunsiedel im Juli 2007, ich hab nicht gewusst ob ich Schmier- oder Bestechungsgeld ausgezahlt habe? Heißt da der Nachsatz, aber mein Kollege hat mir genauso die Überziehungen gegengezeichnet wie ich seine und das hab ich schon vorher gewusst? Und heißt der nächste Nachsatz die Revision hat nie geprüft? Hat man die HOMA-Verfügungen in diesem Sinne vor dem Kauf auch nachgeprüft, oder war die Befreiung von Manfred Heger über Flex mit der Erleichterung für die Kollegen Wolf und Krämer nach dem Frankenpostartikel in Eintrag Nr. 4201 von den Herren doch als Globalbefreiung vorgesehen ohne dass man das so angesprochen hat, wenn man doch Manfred Heger auch ohne die Vertreter schon ein Jahr vorher selbst befreit hat von allen bekannten und noch nicht bekannten Ansprüchen? Würde die Offenlegung der Beleihungswertberechnung im HOMA-Kreditfall ergeben, dass man mit dem Kaufpreis vielleicht selber über die eigenen Wertermittlung drüber gegangen sein könnte um jeden Verlust, egal wie er zustande gekommen ist, mit unterzubringen? Was wissen Sie von diesem Kreditfall von vor dem Jahr 2004 Herr Herzog, oder was wollen Sie uns sagen mit Ihrer verbesserten Kommunikation, was Sie davon nicht wissen?

   

Nr. 4000

L.

4. Dezember 2008, 16:26 Uhr

Betreff: Wenn die Bewertung des HOMA-Hauses nicht gezeigt wird, dann lassen wir das überprüfen

Es ist doch mit der Bewertung des HOMA-Gebäudes in der Bilanz der VR-Bank nicht anders wie mit den Einzelwertberichtigungen zu den Krediten. Wenn das Haus tatsächlich mit den 5,3 Mio. DM, oder wie in der Anlage zu Eintrag Nr. 4219 mit 2,7 Mio. € gekauft worden ist und es seit über 5 Jahren leer steht, man sieht wie der Putz in großen Flächen von der Wand fällt, man davon spricht dass es asbestbelastet sein soll, dass man von Wasserschäden redet, dann muss man die Wertminderung genauso bilanziell absetzen, dann haben wir da genauso noch Beträge in den Rücklagen drin, die mit nichts mehr gedeckt sind. Und hier muss nicht nach dem sogenannten Sachwert eingeschätzt werden, es muss nach dem Ertragswert eingeschätzt werden und der ist wie gesagt bei Null-Komma-Null-Garnichts.

Wer kennt nicht die Leier als Kunde mit der Beleihungswertberechnungen, die zwingend in den Kreditunterlagen der Bank vorhanden gewesen sein muss, wo man Pläne und Baugenehmigungen bringen muss. Müssen wir die Staatsanwaltschaft auch hier auffordern, ob nicht reelle und reale Einschätzung die Grundalge des Kaufes war, sondern die benötigte Summe für einen Abschreibungskredit? Es geht wie überall um das Vermögen der Mitglieder. Wie war z.B. der Brandversicherungswert als Hilfswert, hätte der Kauf so eines strittigen Gewerbeobjektes überhaupt ohne gutachterliche Stellungnahme erfolgen dürfen, oder ist ein Verzicht darauf schon Untreue?

Wenn Herr Herzog die Bewertung nicht offen legt, dann muss nach fünf Jahren Leerstand eben doch bei der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag wegen Verdacht der Bilanzfälschung wegen Ansatz viel zu hoher Werte und Hochhalten der Kreditrisikogrenzen gestellt werden und natürlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch dazu eingeschaltet werden. Vielleicht liegen dort ja schon genauere Erkenntnisse aus früheren Prüfungsberichten vor, wenn der Kredit einzeln geprüft wurde. Wäre das Möbelhaus gelaufen, dann hätte HOMA nicht verkauft, der Umkehrschluss ist doch erlaubt und hätte es die VR-Bank wirklich gebraucht, dann wäre den Vorständen in fünf Jahren schon was zur Nutzung eingefallen. Hätte es HOMA aber nicht mehr gebraucht nur weil man sich zurückziehen wollte, dann hätte man dafür nicht diese horrende Summe hinlegen müssen. Wer weiß ob nicht auch die Hofer VR-Bank noch froh war weil man in Marktredwitz so großzügig war. Die Bank verzichtet seit fünf Jahren auf Zinsen auf 2,7 Mio. € wenn das der Kaufpreis war, das wären bei 5 % im Jahr schlappe 136.000 €. Man gönnt sich ja sonst nichts.

   

Nr. 3999

Susanne

4. Dezember 2008, 14:26 Uhr

Betreff: 5,3 Mio. Mark für die Bruchbude HOMA-Haus

Da kocht doch schon wieder die Wut hoch. Für 5,3 Mio. Mark dürfte Manfred Heger die Bruchbude HOMA-Haus gekauft haben. Wahrscheinlich ist das jetzt null wert, da hat man wieder einen totalen Kreditverlust verdeckt. Haben alle wieder nachträglich zugestimmt? Wo kann man beantragen, dass das Haus von einem Sachverständigen geschätzt wird damit die wirklichen Werte in die Bankbilanz kommen? Wenn man soviel Geld investiert, dann spricht man doch in der Vertreterversammlung davon, wenn man nicht drüber redet, wie am 14. Oktober 2004, wo das Thema doch dran gewesen wäre, dann hat man was zu verbergen.

   

Nr. 3998

Ungläubiger

3. Dezember 2008, 18:23 Uhr

Betreff: Ungesetzliche Bilanz aufgestellt von den Verbandsrevisoren Grothoff und Herzog?

3 Mio. 750 Tausend € hätte man mehr an Wertberichtigungen runterbuchen müssen, wenn man den Anhang in Eintrag Nr. 4204 anschaut und was dann in Eintrag Nr. 4214 dazu geschrieben wurde. Das bedeutet nach Interessant, dass die Rücklagen auf unter 5 Millionen zurück zu nehmen gewesen wären. Da hat man also schon 12,9 Mio. € an Abschreibungen irgendwie hingedreht, 2,2 Mio. € aus den Rücklagen genommen, damit man nicht in die Kritik geraten ist keine Dividende zahlen zu müssen, so kann ich mich erinnern, war es im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link), dieser Horrorveranstaltung, gestanden und dann hat man diesen riesigen Betrag noch draußen gelassen. Es ist unfassbar, was alles möglich ist, wenn der Prüfer schon vorher selber den Betrag einsetzt, der raus kommen muss. Was war denn an der ersten Bilanz von Heger, Wolf und Krämer gesetzwidrig, wie man bekannt gegeben hat? Die Bilanz, die man zwischen dem sanften Rausschmiss von Manfred Heger Anfang August 2004 bis Oktober noch gezimmert hat, da hat es doch auch eine Abstimmung zwischen Vorstand und Prüfern gegeben, Reinhold Wolf hat die nächsten Jahre immer so gesprochen, in Abstimmung mit den Verbandsprüfern.

Eine Einzelwertberichtigung muss von der Bank selber festgestellt werden, sonst sind ihre Beleihungswertberechnungen einen Pfifferling wert, aber bei so vielen Prüfern, was sollten die auch gemacht haben, vielleicht gleich die Beleihungswertberechnung, die sich die Vorstände geschenkt haben und dann die Wertberichtigung oder die Direktabschreibung gleich mit? Die Prüfer Herzog und Grothoff haben nicht nur das mit den Einzelwertberichtigungen vorgeschlagen, die haben gleich gewusst welches Ergebnis raus kommen muss, damit ein Jahresabschluss, fertig gestellt im Oktober auf das Vorjahr nicht alles kippt und man nicht vielleicht sogar nachsanieren muss. Man muss sich fragen was da geprüft wurde, bei so einer maroden Bank, die Jahre zuvor die Aussage, dass die risikobehafteten Kredite jedes Jahr zunehmen und dann stellt die Revision die Wertberichtigung für den 31. Dezember 2003 im August, September und Oktober 2004 fest und lässt die Vorstände zum 31. März eine erste unkorrekt Bilanz aufstellen. Das sind die Zusammenhänge, die aufzeigen, dass da unsauberst geprüft wurde und was in Eintrag Nr. 4217 steht, springt einem geradezu ins Auge. Im Herbst 2003 hätten die zehn Prüfer am Tag den Vorständen die Wertberichtigungen hin knallen müssen und sie einbremsen, aber man hat Flex noch laufen lassen und Gold, Gold, Gold und und und.

Dieser Abschluss im Oktober 2004 auf das Jahresende 2003 wurde nicht nur in Abstimmung der Prüfer gemacht, dieser Abschluss riecht danach, dass Wolf und Krämer nur unterschreiben haben, dass die Bilanz aber im Kreditbereich von Grothoff und Herzog gemacht worden ist und so hingedreht worden ist. Die Bilanz mit den fast vier Millionen fehlenden Einzelwertberichtigungen, weil da sicher noch einiges auf der Kippe gestanden ist, die ist genauso ungesetzlich wie die vom 31. März, die man nach dem Gesetz für die Bundesbank und das BaFin machen musste. Und der Bilanzbestätigungsvermerke 2003 und die Darstellung der Vermögenslage (= Link) ist mit Sicherheit genauso unkorrekt nach dem Handelsgesetzbuch und allen anderen Vorschriften. Und alles ist genauso falsch wie das in den nächsten Jahren, wo man die Bilanzmanipulationen erst noch langsam auslaufen hat lassen müssen. So etwas muss man wirklich öffentlich machen. Mit der ganzen Sache hat man das Risiko in den Händen dieser korrupten Vorstände auch noch ausgebaut. Da möchte ich die Risikogliederung der Kredite und die Entwicklung der Risikolage und Risikodeckung im Prüfungsbericht sehen und die Latte der aufgelisteten EWB-Kredite und wo die EWB’s nicht eingestellt worden sind und ob die danach zu echten Ausfällen geworden sind. Hier stinkt es gewaltig und den Misthaufen haben die Verbandsprüfer gesetzt und weil es so ist, musste einer dringend den Laden übernehmen, auf Gedeih und Verderb.

Um über 40 % hätten im Jahr 2003 die Rücklagen weiter runter genommen werden müssen, wer § 10 KWG kennt, weiß dass das auch noch zu einer Reduzierung der Anrechnungsmöglichkeiten von Ergänzungskapital geführt haben könnte. Und vor dem Hintergrund versteht man auch, warum man tricksen musste, dass dieses Möbelhaus nicht auch noch als Verlust zu buchen ist und drum hat man es gekauft, wie es im Zugang an Gebäuden im Anlagespiegel der Bilanz (= Link) steht. Eigentlich ist für das Haus seitdem jedes Jahr die Komplettabschreibung verschoben worden. Mit dem Zugang hat man den Kreditverlust auch noch vertuscht und verdeckt. Johannes Herzog und alle Verbandsleute müssten selbst davor einen Horror haben, wenn das von unabhängigen Leuten nachkontrolliert werden würde. Die Bilanzen sind nicht nur damals falsch gewesen, sie sind es wahrscheinlich über die 2,7 Mio., die man wahrscheinlich voll dem HOMA-Gebäude zurechnen darf, nach wie vor. Das Eigenkapital dürfte nach wie vor um diesen Wert zu hoch sein, weil man die Abschreibung vermeidet. Im Kundenbereich hätte man so ein Gebäude ohne Nutzung schon lange auf Null bewertet. Aber es fehlen in der Bilanz von damals auch jede Risikorücklage für die Prozessrisiken und die Sanierung des Grundstückes in Wunsiedel, welches von der Regierung von Oberfranken damals auch schon angeordnet gewesen sein soll. Vielleicht wären richtigerweise die ganzen Rücklagen weg gewesen, ist dann eine Bank insolvent? War die VR-Bank Marktredwitz nur deswegen überlebensfähig, weil die Prüfer vorher wussten was raus kommen musste unter dem krummen Strich? Waren Herzog und Grothoff genau die Richtigen für diese Arbeit?

   

Nr. 3997

Aus der Organisation

2. Dezember 2008, 22:46 Uhr

Betreff: Zu 4215, Einer von denen

Im Grunde glaube ich meinen die in Eintrag 4214 und 4215 schon beide das Gleiche, trotzdem, Neid ist leider alles andere als eine Tugend, Neid ist eine Untugend und mancher Prüfer hat sich schon immer als der bessere Vorstand gefühlt und dann auch so seine Prüfung angelegt und so wie in einem Werbeslogan gesagt wird, Vertrauen ist der Anfang von Allem, so ist leider auch manchmal dieser Neid der Anfang von Allem und der setzt sich ja oft fort bis in die Verbandszentrale nach München.

Und in einem möcht ich auch noch widersprechen, bei der Bilanz von Marktredwitz ist es doch gar nicht darum gegangen, dass man keine Einzelwertberichtigungen festgestellt hat. Es geht schlicht weg darum, dass man die unvermeidlichen Einzelwertberichtigungen verschoben hat. Sie waren nicht zu vermeiden, sonst hätte doch Grothoff und Herzog die nicht aufgedeckt, oder war es so, dass man die für Manfred Heger aufgedeckt hat, damit er doch gegangen ist.

Da hab ich nämlich auch aus Wunsiedel eine tolle Geschichte gehört. Er hat zwar bei Gold, Gold, Gold dem Reinhold Wolf auch jede blödsinnige Überziehung bis in astronomische Höhe nachträglich abgezeichnet, er soll gesagt haben, mit so einem Wisch hätt ich kein Geld ausgezahlt und dann denn Schnellbeschluss trotzdem unterschrieben, aber mit dem K.N. da wollte er doch im Juni 2004 noch nach Brüssel fliegen und nach den 8 Kilo Gold schauen, ob die noch auf dem Flughafen im Schließfach wären, dass hätte Reinhold Wolf und der andere Zeuge so ausgesagt. Irgendwie hat er schon gehofft, dass ihn der Herzog und der Grothoff nicht abschießen und weiter wursteln lassen, sonst wär ihm das zu dem Zeitpunkt egal gewesen.

Aber er hat gewusst, dass er den normalen Rhythmus mit der Vertreterversammlung zum Ende des Monats Juni nicht hinkriegt. Die einzigen die wirklich gewusst haben was kommt und was geplant ist und wie man auch Horst Pausch dazu bringt allein den Aufhebungsvertrag vor der Genehmigung durch den ganzen Aufsichtsrat unterschreiben zu lassen und wie man es macht, dass dabei das Genossenschaftsgesetz mit Füßen getreten wird, das waren eben Herzog und Grothoff und Hilkenbach und Eberle in München. Denen ihre Unterschrift ist auch am öftesten auf den Bilanzbestätigungsvermerken, die wahrscheinlich den Toner vom Drucker und die Tinte vom Kugelschreiber nicht wert sind.

   

Nr. 3996

Interessierter

2. Dezember 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Betirag 4215

Der Chronist von obigen Beitrag betrachtet die Prüfungsarbeit des Verbandes und seiner Prüfer aus einer ganz anderen Perspektive. Es ist schon verblüffend, mit welchen "Wohltaten" Prüfer in der Weihnachtsgratifikation bedacht wurden, wenn die Strichliste der "abgeschossenen" Vorstände möglichst lang war. Dann wurden die erfolgreichsten Prüfer mit einen Vorstandsposten noch zusätzlich belohnt und lasnicht zu verachtenden Nebeneffekt hatte man sich treue Vasallen geschäffen, die in alle Gremien und Ausschüsse platziert wurden. Ein Stasi-ähnliches System. Das Infiltríeren von eigenen Leuten in die Basis um die Machtstukturen auszubauen und zu festigen. Aber allein das Anreizsystem "Hohe Abschussquote" zeigt auf, dass die Prüfungsverbände die Grundfesten der Wirtschaftsprüferordnung vollkommen außer acht ließen. Die in den Worten Objektivität und Neutralität manifestiert wurden. Welche unheilvolle Entwicklung entsteht, wenn der Prüfungsverband zugleich Ankläger, Richter und Vollstrecker ist, zeigt sich an mannigfaltigen Beiträgen in diesem Gästebuch, wo Vorstände beschrieben haben, dass der Willkür des Prüfungsverbandes und seiner Prüfer keine Grenzen gesetzt waren. Man denke nur an den Beitrag aus Sachsen, wo die Wirtschaftsprüferin massiv Einfluss auf die Entscheidung des Aufsichtsratgremiums nimmt. Nötigung und Erpressung bezeichnet das Strafgesetzbuch solche Vorgänge. Ganz zu schweigen von wesentlichen Verstössen gegen die Wirtschaftsprüferordnung.
Am Beispiel Marktredwitz wird deutlich, dass im umgekehrten Fall mit Unterstützung des Verbandes auch alles möglich ist. Denn wie kann ein Prüfungsverband bei den desolaten Zuständen wie es in dieser Bank schon seit Jahrzehnten der Fall ist, immerzu den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Es erscheint nahezu grotesk, dass die Bankenaufsicht - früher Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - dies alles nicht mitbekommen haben wollte. Selbst 1.600 Seitenan Fakten übermittelt durch den Wunsiedeler Kreis konnten nichts bewirken. Wenn eine Stapel Papier nicht so hart wäre, fast könnte man annehmen, dass es als Ruhekissen verwendet worden ist. Da ist es wohl keine ketzerische Fragestellung mehr, wenn man Überlegungen anstellt, welche Kompetenzen und Qualifikation ein Mitarbeiter der BaFin haben muss. Soll er doch, so sagt es schon der Name der Behörde- Finanzdienstleister und somit auch Banken - beaufsichtigen. Am Fall von Rudolf Klein-Heßling zeigt sich klar auf, dass die Bankenaufsicht keine unabhängige Behörde, sondern im Endeffekt nur eine Zweigstelle der Prüfungsverbände ist. Zumindest was den Bereich Genossenschaftsbanken betrifft. Denn wie sonst könnte ein Mitarbeiter eines Verbandes den Beamten des damaligen BaKred. beauftragen, den vorgenannten Rudolf Klein-Heßling auf günstige Art und Weise zu entsorgen, (Lt. Aktennotiz des bearbeitenden Beamten) um bei der anstehenden Fusion, die Vorstandsregelung so abzuschließen. Die Bankenaufsicht enthob ihn aufgrund von an Haaren herbeigezogenen Argumenten des Amtes. Dass der Geschädigte mittlerweile in allen Punkten Recht bekommen hat, aber Weg durch alle Instanzen und verschiedene Gerichte mittlerweile 11 Jahre dauert und noch immer nicht zu Ende ist, da die Bankenaufsicht einen lächerlichen Vergleichsvorschlag zu der vom Gericht festgelegten Entschädigung gemacht hat. Herr Klein-Heßling ist seit vielen Jahren Sozialhilfeempfänger und hat Existenz, Ehre und Gesundheit verloren. Die Ungeheuerlichkeit an der ganzen Geschichte ist neben dem Leid des Geschädigten, dass nicht der Prüfungsverband verklagt werden konnte, da dieser der Bankenaufsicht nur Empfehlungen gegeben hatte, der Verwaltungsakt aber von der Aufsichtsbehörde ausgelöst wurde. Somt musste letzten Endes die Bundesrepublik Deutschland verklagt werden. Wer ist aber am Schluß der Leidtragende: Die Steuerzahler dieses Staates. Wie soll so eine Behörde die Arbeit nicht nur der Banken überprüfen, sondern auch die Arbeit derjenigen die diese überprüfen. Der Gipfel der Inkompetenz zeigt sich aber auch darin, dass wie im Fall Marktredwitz und auch anderen Fällen, der jeweilige Prüfungsverband von der Bankenaufsicht beauftragt wurde Sonderprüfungan nach § $$ KWG durchzuführen.
Die Frage sei erlaubt, warum der Prüfungsverband die Banken die er vorher schon geprüft hatte, nochmals in Form einer Sonderprüfung zu prüfen hatte. Was hätte dabei herauskommen sollen, wenn jemand seine eigene Prüfungstätigkeit nochmals überprüft?? Hätte denn J. Herzog als Sonderprüfer etwas anderes feststellen sollen/können, als vorher als Prüfer bei der Verbandsprüfung. Nichts als zusätzliche unnütze Kosten, die "so" eine Sonderprüfung verursacht. Ein Schelm ist, wer Schlimmes denkt. Hatte der anweisende Beamte eventuell auch Wohltaten des Prüfungsverbandes empfangen? Anders ist solche Ignoranz von Aufsichtspflichten nicht zu erklären. Warum wurde nicht eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, deren Interesse nicht an der Durchsetzung von Verbandspolitik und damit verbunden Strukturüberlegungen sind. Die Argumentation der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, sie verständen mehr von der Bankenprüfung als andere WP-Gesellschaften wird an den nur wenigen beispielhaft aufgeführten Banken in diesem Gästebuch deutlich ad absurdum geführt. In keinem der Fälle hat sich die genossenschaftliche Verbandsprüfung mit Ruhm bekleckert. Sie stehen nur als Synonym für den Machtmissbrauch der Genossenschaftsverbände.

   

Nr. 3995

Hannelore

2. Dezember 2008, 19:22 Uhr

Betreff: Die Fallstricke von unserem Johannes Herzog

Die Einstellung des Prüfers Johannes Herzog bei uns, das war doch die faulste Sache die man sich vorstellen kann, mindestens genauso faul wie die Verluste, die man trotz ganzen Prüferbataillonen bei uns gemacht hat. Der war doch mit dem Horst Pausch dabei, wie man mit Manfred Heger unterschrieben hat, dass man auf alle festgestellten Ansprüche verzichtet und aufhört nach weiteren zu suchen, das mit dem von heuer, dass man prüfen will ob man noch Ansprüche stellen kann, das ist doch ein Witz. Über 30 Bewerber hat man 2005 abblitzen lassen, keinen hat man eingeladen, alles nur geplante Methode, damit man diesen Revisor als Vorstandslehrling her holen kann, gegen Maulhalten von Manfred Heger mit der Abfindung über Flex, wo Grothoff und Herzog noch die Hühneraugen zugedrückt haben müssen, so schreiend war der Saustall.

Und dann hat er Karl Krämer auf Schiffsreise geschickt, den sonst keiner vom Schreibtisch weg gebracht hat, der am längsten in der Bank war, weil er Angst hatte, man könnte ihm eine Falle stellen und der wurde geködert er darf auf der Mittelmeerreise Vorstand spielen, wo dann Johannes Herzog daheim ungehindert sein Büro absuchen konnte und man hat ihn am Montagmorgen um halb neun überrascht und vor die Tür gesetzt, dass er alleine für sich selber noch stammeln konnte „Ich bin doch noch Vorstand oder?“, ich hab doch dem Herzog geholfen Vorstand zu werden, weil ohne mich und Reinhold Wolf hätte man den Posten gleich anders besetzen müssen?

Hat sich dann Johannes Herzog einen unerfahrenen Sparkassenmann aus der zweiten Reihe holen dürfen? Einen der von Vorstandswesen keine Ahnung hat, der froh war nach oben zu kommen, der vollkommen unbedarft im Genossenschaftsrecht gewesen sein muss? Einer der seinen Weg nur noch nach vorne sehen konnte, weil wenn er die Probezeit nicht überstehen würde, könnte er wieder zurückgehen, wenn sein Posten im Breisgau schon wieder besetzt war? Wie hätte Uwe Heidel also am 16. Februar 2007 dagegen sein können den Waldeslustvertrag mit zu genehmigen, mit dem, dass man Sicherheiten freigibt, damit man einen Vereinbarungsverzicht von 432.000 € unterschreiben kann. Konnte man den Heidel besser anketten, als damit, dass man selber alle Fäden in der Hand hat und der andere auf Gedeih und Verderb einem ausgeliefert war?

So sind die Fallstricke des Herr Herzog. Kann sich Uwe Heidel davon freimachen, oder eicht es ihm wenn die Frau sein Dienstauto fahren darf und sich Johannes herzog den Jeep kauft. Sicher zählt immer noch, dass sein Kollege erzählt er hätte die ganze Verbandsmacht hinter sich, aber was ist, wenn die umkippt? Mitgegangen und mit gehangen, oder den eigenen Weg gewählt und endlich gezeigt, dass man auch nach zwei Jahren endlich sehen muss, was Recht und was Unrecht ist?

   

Nr. 3994

Einer von denen

2. Dezember 2008, 18:46 Uhr

Betreff: Einzelwertberichtigungen

Lieber Bilanzleser

Du hast eines übersehen, die Zeiten haben sich geändert beim GVB.

Früher wurden Einzelwertberichtigungen en masse von den Prüfern gefordert. Das mussten Sie tun, denn schließlich gab es jedes Jahr an Weihnachten auf dem Gehaltszettel die "Vorstandsabschussprämie". Und je höher die Quote umso besser das Weihnachtsgeld.

Doch diese Prämie wurde jetzt abgeschaftt, weil zu viele Prüfer auf die Sessel der "abgeschossenen" Vorstände aufgerückt sind und du kennst ja den Satz von der Krähe und den Augen aushacken.

Heutzutage ist es total umgekehrt.
Wenn also jetzt zuviel Einzelwertberichtigungen vom Prüfer gefordert werden, dann ist zwar auch der Vorstand nicht mehr haltbar, aber anstatt des früheren Finalen Abschusses geht der Vorstand in den vergoldeten Vorruhestand.

Der GVB-Prüfer muss aber weiter arbeiten.

Neid ist ja auch eine Tugend und deswegen wird jeder GVB-Prüfer heutzutage froh sein, wenn ein Vorstand mit ihm über EWB - Einstellungen verhandeln will, erspart der Vorstand dabei doch dem Prüfer wieder mal lange neidisch sein zu müssen auf den Vorstand der nun mit 45 oder 50 Jahren den vergoldeten Ruhestand genießt und er, der arme GVB-Prüfer, weiterarbeiten muss und von Bank zu Bank geschubst wird.

Mich wundert nur, warum die noch nicht draufgekommen sind, sich gegenseitig die Vorstandsposten und anschließend den vorgezogenen Ruhestand zuzuschieben.
Oder sollte ich das nur nicht bemerkt haben?

Aber Warnung:
Dieses Spiel kann nur solange funktionieren wie Prüfer beim GVB vorhanden sind.

   

Nr. 3993

In der Bilanzarbeit

2. Dezember 2008, 18:12 Uhr

Betreff: Das mit den fehlenden Einzelwertberichtigungen ist von den Prüfern ausgegangen

Wie wild sind die Revisoren mit Ihrer Aufstellung zur Risikoklasse 2 und 3. Die brauchen die doch auch für den Analysebogen und die Risikoklassifizierung der Bank für den Sicherungsfonds und ihre eigenen Zahlen in die bilanzielle Datenübersicht. Mir hat noch keiner erklärt, dass es zwischen Blankoanteilen in der Risikogruppe 3 und den Einzelwertberichtigungen einen Unterschied geben soll. Wenn der Kredit als Einzelwertberichtigungskredit eingestuft wird, dann ist alles was nicht gesichert ist Einzelwertberichtigung. Wenn festgestellt wird, dass der Kredit nicht bedient werden kann, dann muss ich die ungesicherten Teile in der Bilanz als Abschreibung buchen.

Wenn ich den Satz im Lagebericht sehe, dass Einzelwertberichtigungen nicht vollständig gedeckt sind, dann schmeiß ich meinen PC durchs Fenster, wenn der Revisor mit mir das nächste mal um die EWB handeln will. So etwas zum Prüfer zu sagen, das traut sich keiner. Der Vorschlag kann nur von den Prüfern in Marktredwitz selber gekommen sein, mir wär es Angst einen von denen als Chef zu haben. Aber über den Wunsiedeler Kreis hab ich auch gesehen wie jetzt die Karrierestufen in die Vorstandsetage am besten läuft. Der mögliche Weg ist lang studieren und dann mit schwarzen Nadelstreifen aus der Verbandsschule kommen oder über das Wissen eines Revisors. Wenn der Vorstand, der nicht weiß wie er 50 Millionen Kreditverluste über die Jahre in den Bilanzen unterbringen soll und der bei einer Abschreibung von einer Million vor einem Richter aussagt, er hätte das Geld ohne KWG-18-Unterlagen her gegeben und er wüsste nicht ob er Schmier- oder Bestechungsgelder ausgezahlt hätte, dann den besten Prüfer Bayerns als seinen Nachfolger anpreist, dann muss man schauen, dass man wo anders unter kommt, sonst muss man seine Seele verkaufen.

   

Nr. 3992

Genossenschaftler

2. Dezember 2008, 16:24 Uhr

Betreff: Fahrt des Herrn Herzog nach München kein Zufall?

Wie oft fährt ein Vorstand einer Volks- oder Raiffeisenbank nach München in ide genossenschaftliche Verbandszentrale? In der Regel ist jeder Bankvorstand froh, wenn er mit den Prüfern vom Genossenschaftsverband möglichst wenig zu tun hat. Wie hat es der Prüfer auf der Seite der Raiffeisenbank Singoldtal dem Vorstand gesagt, wenn ihr zu gut seid, dann krieg ich weniger Zeit zugestanden Euch zu prüfen, also scheint das doch das Ziele jedes ordentlichen Vorstandes zu sein. Für die VR-Bank in Marktredwitz sollte es ja auch so sein, dass der Vorstandsvorsitzende vor Ort sein sollte und die Außentermine sich in Grenzen halten sollten. Nur man glaubt bei dem Herrn Herzog inzwischen nicht mehr an Zufälle. Was da in Eintrag Nr. 4199 angerissen wurde, dass könnte ein ganz heikle Sache gewesen sein. Könnte es damit zu tun haben, dass sich die Bank seit dem Antritt dieses Vorstandes aus der Vermittlung der US-Immobilienfonds in Darmstadt zurück gezogen hat? Könnte es sein, dass in dem Umfeld in Deutschland Ermittlungen durchgeführt werden die über die Ländergrenzen hinaus koordiniert sind, wenn es darum geht, vielleicht um die ganz kitzlige Sache mit den Vaduzer Banken? Und könnte es sein, dass
„Die Spur des Geldes führt nach Lichtenstein über die VR-Bank in Oberfranken“ (= Link), nicht n u r für die BMW-Affäre gegolten haben könnte? Könnte es sein, dass Herr Herzog berichten muss, ob er eingehend befragt wurde, warum er seine Kenntnisse als Prüfer vielleicht nur dazu nutzte um dem Mitarbeiter als Prüfer bereits anzukündigen, dass er ihn als Vorstand entlassen wird? Könnte es sein, dass uns Johannes Herzog ganz viel, auf jeden Fall viel viel mehr erzählen könnte, zu Vorgängen vor seiner Vorstandszeit entgegen der Aussage, die sich nun mit dem Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) gejährt hat und das nicht nur zu höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements?

   

Nr. 3991

Mitglied

2. Dezember 2008, 14:07 Uhr

Betreff: Anfang Dezember und keine Lust für eine Kurzbilanz

Lieber Johannes Herzog an welchen Ihrer Multiplikatoren darf ich mich wenden, wenn ich die Kurbilanz haben will, wie sie es vor zweieinhalb Jahren mit Rede & Co. (= Link) verkündet haben? Oder lässt es sich immer noch sagen, dass sie als Bank sehr mit sicher selber beschäftigt sind. Lassen wir doch bei dem Satz mal das ‚als Bank’ weg, dann werden wir den Nagel auf den Kopf treffen. Sie grübeln über unerledigten Hausaufgaben, weil Sie den Aufgaben nicht gewachsen sind. Die Nähe zu den Kunden ist das Fundament auf dem die Bank steht. Kann es sein, dass Sie aus persönlicher Überbeschäftigung für die Kunden nicht mehr erreichbar sind? Wie viele künftige Geschäftsstellen sind es noch, oder wie viele verkaufen Sie noch oder machen Sie dicht, oder fahren die Geschäftszeiten herunter, weil man nur noch die Damen des Sonnen-Centers anrufen soll? Wie erklären Sie heute die Nähe über die 192 Mitarbeiter, oder wie haben Sie es denen erklärt, die dank Ihres gesteuerten Geschäftsvolumenrückganges, Ihre Umschreibung der Verluste, nicht mehr da sind? Wie bewältigen die jetzt ihren Alltag, die arbeitlosen Mitarbeiter oder die zerstörten Kunden, für den Sie Experte sein wollten? Gespräch von Mensch zu Mensch über SUN gesteuert, oder heißt es intern nur noch Gespräche mit dem Kunden nur bei Abschluss? Nutzen Ihre Kunden weiterhin das billigste Angebot, weil sie genauso wenig Ihnen nachlaufen als nicht erreichbare Bank, wie Sie keinem Trend von ‚Geiz ist geil’ nachlaufen?

Immer für Sie da haben Sie verkündet, Qualität auf höchstem Niveau und die Masse der Kunden haben Sie ein paar Tage vorher zusammen mit Reinhold Wolf in der Zeitung noch als Quantität bezeichnet, da läuft Ihnen wahrlich keiner nach, sondern die anderen die nehmen Ihre Quantität noch gern auf, die noch die Chance hat sich von Ihnen zu trennen. Ihr beruflicher Einstieg bei der Bank, das war der nachhaltige Beginn zu grundlegenden Weichenstellungen und einer neuen Ära, aber schon die Weichen im Vogtland haben diese Waggons abgehängt und noch ein paar unliebsame Kunden aus unserem Landkreis in Richtung Hamm zur BAG. Was haben Sie vorher gemacht vor Ihrem beruflichen Einstieg als Vorstand? Vorstandslehrling sind Sie und Ihre Lehrzeit, die hat 2002 begonnen und ist heut noch nicht beendet, aber sie kostet uns jede Menge Geld und auch Substanz. Es sieht nicht so aus, als ob Sie das mit den Prozessen und dem Qualitätsmanagement auch selbst überhaupt verstanden haben, denn von den Ergebnissen ist bei den Mitgliedern noch nichts an gekommen, nur eins wissen wir, Sie verschenken Gelder die mehr ausmachen als die Dividende für alle Mitglieder. Jeder Marktschreier versucht Marktführer zu werden, doch dem man nicht glaubt, dem laufen die Kunden davon.

Marktschreierisch haben Sie sich in die Reihe von Heger und Wolf mit dem HOMA-Gebäude eingegeben. Das zeigt, dass keiner Zeit hat in Ihrem Haus. Sie lassen das Gebäude weiter zerfallen, was die alten Vorstände vielleicht als Vermeidung der Aufdeckung eines weiteren Kreditverlustes in den Gebäudebestand aufgenommen haben. Seit fünf Jahren liegen Millionen brach, die keinen Cent Zins mehr eingebracht haben, außer Abbruchkosten für ein marodes Gebäude. Hier belügen uns die Vorstände seit dem Kauf der Bude und Sie mit.

Und so sollten Sie wirklich die Seite 6 in dem Leitfaden noch mal lesen, wo Sie die unglückliche Kommunikation vor Ihrer Zeit angesprochen haben. Es geht nicht mehr um die Kommunikation. Sie können im Dezember gar keine Kurzbilanz auflegen, dann können Sie nicht mehr mit Stillschweigend und mit Hilfe des Verbandes an den Schrauben drehen und um Hilfe im Land herum fahren. Es ist ein Skandal wie die ganze deutsche Genossenschaftsorganisation Sie stützen muss, weil Sie das Paradebeispiel sind, wie man mit Strafvereitlung als Prüfer Vorstand wird. Es ist nicht die unglückliche Kommunikation, Sie Herr Johannes Herzog, sind einfach nur eine unglückliche und traurige Figur.

   

Nr. 3990

Weihnachtsmann

2. Dezember 2008, 00:49 Uhr

Betreff: Comic

Lieber Webmaster!
Weihnachten steht vor der Tür, und ich steh mit leeren Händen da. Als Weihnachtsmann ist das irgendwie blöd, denn die Bürger aus dem Landkreis Wunsiedel erwarten schließlich ein Geschenk von mir. Deshalb, lieber Webmaster, habe ich ein Anliegen: mache mir doch bitte ein Comic - Heft von unserer Geistesgröße Johannes . Du weißt schon, so in der Art wie Du schon früher alle Bürger zum Lachen gebracht hast, über Karlchen , unseren Wolfi, oder den Heger - Clan, Manfred mit der Brotzeit, oder Rudi, mit dem Sackkarren.
Unser Johannes eignet sich sicher vorzüglich für die Hauptrolle, schon allein figürlich, klein mit Schmerbauch, und auch sonst nicht so ganz helle im Kopf.
Halt einer der sich besonders schlau vorkam, wo es aber nie ganz gereicht hat!
Einer der eine Stiftung gegründet hat um endlich mal President zu werden, denn als Bankvorstand ist er ja wohl auf die Nase gefallen.
Gekommen als "harter Hund", als Sanierer, der die Bank nun vollends an den Rand des Ruins gebracht hat. Einfach gestrickt, mit einem "hartnäckigen" Minderwertigkeitskomplex. Kann der bei seinem X5 überhaupt über das Lenkrad schauen? Ist ja wurscht, Hauptsache das Auto ist groß, und er fällt auf.
Also lieber Webmaster, los geht's, ein paar Ideen habe ich Dir jetzt ja wohl gegeben oder? Viel Spaß dabei! [bild=(pic_19.jpg)] abspielen

   

Nr. 3989

Geschichtenleser

1. Dezember 2008, 23:05 Uhr

Betreff: Adventsgeschichte

Liebe Leserschaft, da es immerwieder weitere Geschichten gibt, die es wert sind, dass sie vielen Leuten kundgetan wird, möchte ich nicht den Vorwurf einheimsen, ich hätte darüber nicht berichtet. Es beginnt so ähnlich wie die Weihnachtsgechichte: Es begab sich zu der Zeit, da die Genossenschaftsbanken auch nicht mehr das waren, was sie früher auszeichnte, ein junger Mann,der sich als Legionär eines Vereins verdingt hatte, an ständig wechselnde Einsatzorte. Er war seinen Herren und Meister im Hauptquartier positiv aufgefallen, da er alles war man ihm befahl ohne Murren und ohne Nachzudenken ausführte. Egal, ob es darum ging Existenzen der Chefs der vereinseigenen Außenstellen -Genossenschaftsbanken genannt- zu vernichten oder unfähige Außenstellenleiter dabei zu unterstützen, wie sie die Firmen von missliebigen, kritischen Kunden pulverisierten. Ungeachtet der Tatsache, dass dabei 8 Arbeitsplätze vernichtet wurden. Selbst als die Gerichtsbarkeit, die Unerhörtheit dieser Freibeuter in einem Gerichtsgutachten als ungesetzlich erkannte, waren die Piraten der Kontogebühren und Wertstellungen nicht zu bremsen. Wer sollte dies auch machen. Der junge Mann, der alsbald zum besten Mitläufer des Vereins gekürt wurde, hatte plötzlich die Wahnidee, selbst an diesem grossen Rad mitdrehen zu können. Er hatte aber nicht kapiert, dass das Rad ihn drehte und nicht umgekehrt er das Rad. Er hatte aber den Glauben, dass er das perpetuum mobile besitzt, das sich immer weiter dreht, ohne dass man dafür was tun muss. Seine Devise war, das für ihn viel zu grosse Rad immer weiter laufen zu lassen und allen Glauben zu machen, dass er der Antreiber ist. Dabei hatten ihn seine Meister zur Erkenntnis verholfen, dass er alles sammeln sollte an Erkenntnissen und Wissen, um sich damit Vorteile und die seiner obersten Herren zu verschaffen. Mit Wissen andere zu erpressen, ist schon seit Jahrtausenden ein probates Mittel um Herrscher zu stürzen. Das hatte der verwegene junge Bursche auch für sich entdeckt. Statt seine grauen Zellen einmal für eine positive Sache einzuschalten und endlich aufzudecken, was mit den Ausrüstungsgegenständen in der Ludwigsstrasse geschehen, dachte der moderne Freibeuter nur daran, wie komme ich auf den Thron, der Reichtum und Ehre verschafft. Über dieses Streben vergass er seine Pflichten, darüber zu wachen, dass alles ordnungsmäss läuft. Er achtete nicht darauf, dass bei den Wertstellungen in betrügerischer Weise die Kunden abgezockt wurden. Bei den Einlagen wurden die Kunden gelinkt, mit falsch berechneten Zinsen. die entgegen der vertragsmäßigen Vereinbarung wesentlich weniger waren. Bei den Darlehen und Sollkonten waren die Zinsdifferenzen so hoch, dass die Kunden plötzlich Sollstände auf den Konten hatten, siehe das Gerichtsurteil, dass einige Beiträge vorher eingestellt war. Weil den Kunden dadurch das Eigenkapital entzogen wurde, kamen sie in Liquiditätsprobleme. Das war für die Raubritter im Anzug der Anlass, das Unternehmen in den Konkurs zu treiben. Es ist an Perversität nicht zu überbieten, dass Firmen in betrügerischer Art und Weise das Geld vom Konto geklaut wird, um sie dann wenn das Konto geplündert ist auch noch in den Konkurs zu treiben. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, verkündet man dann noch ohne Skrupel, der Kunde will seinen (angeblichen) wirtschaftlichen Misserfolg der Bank anlasten. Das ist einfach der Gipfel der Frechheit. Denn das Gerichtsgutachten beweist eindeutig, dass der Kunde ein Guthaben auf seinem Konto gehabt hätte, wären die Kontoabrechnungen ordnungsgemäß durchgeführt worden. Damit sind wir auf unserer Zeitreise wieder in der Gegenwart angelangt. Denn der für die Vorstandstätigkeit hoffnungslos unterbelichtete J.H. hat es nur eine kurze Zeit geschafft, die Menschen in der Region zu blenden und zu beeindrucken (wenn überhaupt). Er hat das Chaos das seine Vorgänger angerichtet haben, in eindrucksvoller Weise vollendet. Die Bank wieder auf Kurs zu bringen, war ja auch nicht sein Ziel. Sich nur an Vorstandsposten zu klammern, da bleibt keine Zeit für ein wirtschaftliches Denken, im Sinne der Mitglieder und deren Vermögen. J.H. ist an maßloser Selbstüberschätzung gescheitert. Denn der Segen seiner Verbandsoberen reicht einfach nicht aus, um ein so komplexes Gebilde, wie eine Bank zu leiten und führen. Das hat sich schon an unserem Rudi - dem staatlich geprüften Sackkarrenfahrer- gezeigt. Auch bedarf es etwas mehr als eine Verbandprüfer-Prüfung und das Häckchenmachen mit dem roten Stift. Wie schon öfters dargestellt ist es ein Unterschied wie Tag und Nacht, ob man hinterher alle Entscheidungen kritisch betrachten kann oder man selber die Entscheidungen vorab zu machen hat. Aber selbst die Entscheidung anderer konnte er anscheinend nicht richtig verstehen. Wie hätte sonst der Horst Greiner seine Frau als Mitarbeiterin der Bank führen lassen können oder die Frau von unserem Rudi Ratlos, welche eine Generalagentur der R+V führt, aber selber keine Ahnung von Tuten und Blasen (?) hat. Die Versicherungsabschlüsser der Bankmitarbeiter liefen aber über dieses Agentur. Da ist es kein Wunder, das selbst das Abzocken der Kunden nicht gereicht hat, um die Bank über Wasser zu halten. Wenn aber zuviele daran saugen, wird selbst die beste Melkkuh leer. J.H. hat alle diese Dinge als Prüfer sehen müssen und hat sie auch mit Sicherheit gesehen. Aber wie war das mit den drei Affen : Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Die Frage ist, wer ist der Klügere von beiden. Aber wer von beiden wirds den zuküntig besser haben. Der Affe sitzt zwar auch hinter Gittern, aber er kann im Freigehegen rumturnen, sich mit den Artgenossen tummeln und sonst noch Dinge tun, die im Spass machen.
J.H. denk mal darüber nach, wieviel Spass du haben wirst, wenn die Staatsanwaltschaft hier fertig ist. Da fällt mir der junge Mann vom Anfang der Geschichte wieder ein. Denn der hätte getreu dem Motto verfahren sollen: "Schuster bleib bei deinen Leisten". Was mit anderen Worten heißt: Mach keine Sachen, von denen du nichts verstehst.

   

Nr. 3988

oLLI

1. Dezember 2008, 19:46 Uhr

Betreff: VR Bank

Hallo Leute,
im Stadtgespräch zur Zeit unser Greiner's Horsti! Ermittlungen laufen da ja wohl, Falsche Angaben? Stasi , was ist das? Ich doch nicht, oder doch?
Und unser neuer Aufsichtsrat, vielleicht a bisserl zu groß gebaut, der Limmer? Läuft das unter Organkredit?
Weiterhin hört man, Klingental sei ein schöner Ort! Dort gibt es nicht nur ein großes Hotel, nein, da gibts auch nen großen Landwirt, sagt Herr Schlott! Der wiederum muß es wissen, denn dem gehörte mal das große Hotel, solange jedenfalls, bis er mit dem Heger glaubte zusammenarbeiten zu können.
Na ja, schau mer mal!
Und unser Bruder Johannes, besucht er den Weihnachtsmarkt in München, oder wird dort über den Waschtag in der Türkenstraße gesprochen?

   

Nr. 3987

Geschichtenleser

1. Dezember 2008, 19:23 Uhr

Betreff: Der Herzögliche Gang nach München

Nur gut dass unser jetziger Herzog nicht im Mittelalter lebt. Das hätte zwar einige Vorteile gegenüber der Neuzeit. Wie zum Beispiel der sehr eingeschränkte Informationsfluss der Neuigkeiten. Wer wüsste dann schon, dass der Herzog zum Rapport nach München musste. Er hätte höchstwahrscheinlich ein eigene Burg, in der er sich verschanzen könnte. Mit den Mätressen war es auch viel einfacher, denn das gehörte damals zum guten Ton.Man brauchte auch über sein Tun und Handeln nicht Rechenschaft ablegen.
Aber wie ist das denn heutzutage.Wir leben im Kommunikationszeitalter. Der Informationsfluss ist unglaublich schnell. Unregelmäßigkeiten kann man nur begrenzte Zeit verbergen.Die absonderten Mädels lassen sich auch nicht mehr alles gefallen. Der Herzog "muss" so ein großes Auto haben, damit er alle seine Riesenprobleme mit nehmen kann. Man stelle sich vor, er müsste mit der Postkutsche oder gar mit dem Eselskarren nach München sich bewegen und dann will man dort nichts davon wissen und schickt ihn gleich weiter in die Wüste. Da die von uns ziemlich weit entfernt ist, wird der Herzog nimmermehr gesehen. Aber ob die in München mit all den Problemen, die der Herzog hinterlassen hat fertig wird, steht noch in den Sternen. Aber die Sterndeuter sagen voraus, dass das Reich zerschlagen wird und die Menschen wieder frei leben können. Obwohl die Menschen dadurch wirtschaftlich schwer geschädigt wurden, leben sie jetzt zufrieden.
Wer es nicht glaubt, sollte einfach die nahe Zukunft abwarten.

   

Nr. 3986

Kammerzofe

1. Dezember 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Fortsetzung Beitrag 4184

Weil es natürlich im Mittelalter auch für einen Herzog Vorgesetzte gab die sich mit ihren Untertanen unterhalten wollten, mussten die Herzöge zum Vorgesetzten nach München kommen, denn der war ja nicht bereit zu seinen Untertanen zu kommen.

Wegen dringender Angelegenheiten muss sich nun unser Herzog auf den Weg nach München zum Vorgesetzten begeben. Wobei es sich natürlich um ganz dringende Angelegenheiten handeln muss, sonst wär es nicht so dringend.

Ob es sich um interne Konten, Geldwäsche und amerikanische Fonds handeln kann?

May be.

Jedenfalls gab es solche Sachen im Mittelalter nicht, wohl aber heutzutage.

   

Nr. 3985

Mitglied

1. Dezember 2008, 12:37 Uhr

Betreff: Frau Heidel fährt das Bankauto? Ist das ein Zuckerl zum Jeep für Johannes Herzog?

Bei 50 Millionen Kreditverlusten, da ist es anscheinend egal ob man noch mehr Geld verpulvert. Was ist da für ein Unterschied, ob man Klopapier einkauft, dass sich die Belegschaft komplett privat damit versorgen kann, oder wurden die Rechnungen bloß so geschrieben und die Lieferung war für was anderes, da sollte man die Steuerprüfung hin schicken, ob die Rechnung bei der Bank genauso ausschaut wie die Ausgangsrechnung beim Einzelhändler. Oder warum lassen wir die Steuerprüfung nicht die Sachaufwandsrechnungen bei der Bank auf Plausibilität prüfen und ob da nicht stille Gelder an irgend wen geflossen sind, weil man Privatsachen auf die Bank buchen hat lassen oder wir lassen über Jahre alle Heizölrechnungen vom Steuerbeamten kontrollieren, ob das bei der Bank auch tatsächlich rein gepasst hat, was als Lieferung vermerkt war, oder ob da noch andere Abladestellen vom Heizölwagen eine andere Quittung bekommen haben. Es könnte ja doch sein, dass nicht nur die teuren Prüfungskosten neben den Kreditverlusten die Bank ruiniert haben. Schon Manfred Heger hat verzapft man will das HOMA-Gebäude umbauen. Das wird bei Kreditverlusten nicht möglich gewesen sein, die man gar nicht gebucht hat.

Aber selber hat man den Kragen einfach nicht voll gekriegt, egal ob man die Verluste mit den Prüfern verschieben musste oder die eigenen Leute naus schmeißen muss, aber Hegerfrau und Greinergattin, die stellt man auf die Gehaltsliste, obwohl sie keinen Finger krumm machen und dieser Greiner hat sich als Aufsichtsrat auch noch höhere fünfstellige Provisionen auszahlen lassen. Wenn man als Prüfer schon vorher die Sachen nicht prüft, obwohl man alles gesehen hat, ja warum denn selber nicht in die Vollen greifen. Dem Sicherungsfonds müssen wir mitteilen was Herzog für ein Auto fährt und dass Heidel seins gar nicht braucht und seiner Frau überlässt. So seift man den Kollegen ein, wenn der nach ein paar Wochen schon das Geschenk bei der Waldeslust mit aufs Haupt gedrückt bekommen hat, dass er da zugestimmt hat. Wir können doch die Aufwendungen gar nicht mehr tragen, da kriegen wir doch schon Stützungsgelder, die man uns übers Vogtland rüber geschoben hat. War da so viel übrig, dass Johannes Herzog sich den Jeep kaufen konnte? Aber mit Leasen, da schieben wir die Kosten wieder in die nächsten Jahre, so wie die Abschreibungsverluste vor fünf oder sechs Jahren.

   

Nr. 3984

Vorstand

1. Dezember 2008, 12:13 Uhr

Betreff: Firmenwagen

Ich würde es mir nicht erlauben ein Firmenauto für mich ohne den Aufsichtsrat zu kaufen, die würden mir was pfeifen wenn auf einmal ein neues Auto da steht ohne dass sie was davon erfahren hätten. Ich lass mir in all meinen eigenen Sachen immer die Genehmgung erteilen, das ist einfach Vertrauenssache, alles andere ist sich selber aufs Pulverfass zu begeben. Aber bei einem neuen Auto, da bin ich mir sicher, dass das schon jedesmal genehmigungspflichtig ist. Es ist doch ein Unterschied ob man das oder das Auto kauft. Warum aber dieser Herzog nach zwei Jahren bei dem Rückgang im Geschäft wieder ein neues braucht und anscheinend auch in der Klasse noch kräftig drauf gepackt hat, da braucht es schon einen besonderen Magen und eine besondere Ignoranz der eigenen Verhältnisse.

   

Nr. 3983

In Bilanzsachen versiert

1. Dezember 2008, 11:19 Uhr

Betreff: Schaut mal den Risikobericht des Vorstandes vom 30.06.2006 genau an

Ich habe dieser Tage mit jemand Kontakt bekommen, der hier regelmäßig schreibt und habe mich ein wenig eingelesen. Ich muss sagen, mir tränen die Augen. Mein Bekannter hat mir diesen Eintrag ins Gästebuch gemacht, weil ich da nicht so firm bin. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft seit nun einem Jahr bei der Bank ermittelt. Ich glaube auch, dass die über die Schmidt-Bank in Hof sehr erfahrenen Leute inzwischen hat, aber wenn die kistenweise die Unterlagen mitgenommen haben, da könnte es schon sein, dass man kleine Nuancen übersieht. Ich möchte zuerst auf den Eintrag Nr. 4186 eingehen. Da ist doch der Risikobericht des Vorstandes von der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) angehängt und dann wurde ich auf die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) und die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) aufmerksam gemacht worden.

In meinen Augen wurde da massiv Bilanzbetrug zwischen den Vorständen und der Revision des Genossenschaftsverbandes betrieben. Nun wurde im letzten Eintrag Nr. 4201 auch noch der Zeitungsbericht von der Generalversammlung 2005 eingestellt, der hilft das Ding auch noch verständlich zu machen, da ging es um die Bilanz der Bank von 2004. Die zwei Vorstände berichteten von dem, dass sich ein Gewinn von 438.000 € sehen lassen könne. Aus den Zusammenhängen die ich oben aufgezeigt habe, muss man raus lesen, dass im Abschluss 2004 ein Betrag von 2,460 Millionen € nicht als Verlust ausgewiesen wurde, und die Abschreibungsverluste laut der Vorstandsangabe und auch Interessant (= Link) auf dieser Internetseite nicht 4,660 Mio. € betragen hätten müssen, sondern 7,120 Mio. €.

Das erklärt sich nämlich aus dem Risikobericht des Vorstandes und zwar aus dem Unterschied in den Zeilen Wertberichtigungen und Blankoanteile RG (= Risikogruppe) 3. Die Risikogruppe 3 sind die wertberichtigten Kredite. Wenn man feststellt, dass ein Kredit ein Wertberichtigungskredit ist, dann muss man nach meinem Wissen alle nicht gesicherten Kreditteile bilanziell von der Kreditforderung absetzen, das ist dann die richtige Wertberichtigung. Es dürfte also im Grunde zwischen den zwei Zeilen gar keine Differenz geben, das wird in § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) und § 253 HGB, Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden (= Link) gefordert. Letztendlich sind die Bilanzen der Bank in all diesen Jahren, die da aufgezeigt werden, und über den Lageberichtsvermerk mindestens ab 2002 ein Bilanzbetrug und ein Verstoß gegen § 331 HGB, Unrichtige Darstellung (= Link).

Diese Risikodarstellung ist nach meiner Erfahrung auch tatsächlich die Summe, die von den externen Revisoren des Genossenschaftsverbandes ermittelt worden sein muss. Drehen wir also das Rad weiter. Man hat den Verlust bei den Abschreibungen in den Jahresabschlüssen so herangerechnet, dass man gerade die Dividende mit den 3 % bedienen konnte und darüber hinaus hat man die Verlust nicht realisiert. Hätte man im Jahr 2003, wo die Bilanz ja erst im Oktober 2004 fertig wurde und vielleicht wirklich auch vom Prüfer Herzog schon selber gemacht worden ist die Wertberichtigungen um die 3,748 Mio. € erhöht, also den Verlust bilanziert, dann hätte man das aus den Rücklagen nehmen müssen, die wären dann von 8,8 Mio. auf 5 Millionen zurückgefallen. Und hier beginnt die Dimension, wo diese unkorrekte Bilanzierung bei der Bank Risiko gemacht hat. Wenn die Rücklagen zurückgehen, dann ermäßigt sich das Eigenkapital laut § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) mindestens um den Betrag, warum es wahrscheinlich noch mehr sind hängt mit der Anrechnungsmöglichkeit von den sogenannten Ergänzungskapitalkomponenten zusammen und würde hier den Rahmen sprengen, es zu erklären. Ich sehe rechtlich keine Ausnahmemöglichkeit die Verluste nicht einzubuchen, es kann m.E. nur absprachemäßig gelaufen sein. Aus dem im § 10 KWG anerkannten Eigenkapital errechnen sich nämlich die Kreditgrenzen nach § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link). Und da ist auch die Höchstkreditgrenze drin. Die Höchstkreditgrenze beträgt 25 % des haftenden Eigenkapitals. Der VR-Bank Marktredwitz wurde nach meiner Rechnung also im Jahr 2004 auf der Basis der Bilanz 2003 eine um 940.000 € zu hohe Höchstkreditgrenze zugeschanzt, weil man die Rücklagen hoch hielt. Man hat sich eine Höchstkreditgrenze von 8,7 Mio. € gegeben, in Wirklichkeit hätte sie nur 7,8 Mio. € ausmachen dürfen. Im Jahr 2004 hat man dann die vorher genannten Verluste von 2,460 Mio. € nicht eingebucht und das Kapital mindestens um diesen Wert zu hoch gehabt und im Jahr 2005, mit der ersten Bilanz des Johannes Herzog als Gesamtprokurist auch noch um 1,9 Mio. €. Man hat also die ganze Thematik der Abschreibungen aus den Jahren 2002 bis 2004, wenn nicht schon vorher in die nächsten Jahre verschoben. Das ist eigentlich gesetzwidrig und nach meiner Auffassung nur dadurch möglich, dass der Prüfungsverband, aber auch die BaFin mitgemacht haben und sämtliche Augen zugemacht haben.

Die Reduzierung des Eigenkapital schlägt natürlich auch durch bis zu den Großkrediten, wo der Gesetzgeber ja laut der Kommentierung zu § 13 KWG (= Link) vorgibt, dass es um die Vermeidung von Klumpenrisiken geht, die durch die Eigenkapitalausstattung einer Bank nicht mehr aufzufangen, bzw. kalkulierbar sind. Ein Großkredit, der laufend der Meldepflicht an die BaFin unterliegt, der auch nur von allen Vorständen einstimmig zugelassen werden kann und bei dem der Aufsichtsrat mehrheitlich zustimmen muss und nicht nur ein Kreditausschuss informiert werden muss, beginnt bei 10 % des haftenden Eigenkapitals, in Marktredwitz nach Interessant damals also bei knapp 3,5 Mio. €. Die Bank hätte die Großkreditgrenze um die 10 % aus den nicht durchgebuchten Wertberichtigungen um 375.000 € runternehmen müssen. Und die Kreditsummen bauen sich bei einer Bank wie ein Tannenbaum auf, man darf sicher annehmen, dass zwischen den Kreditgrößen von 3,1 Mio. € und 3,5 Mio. € einige Kredite drin stecken, die dann Großkredite gewesen wären, mit allen Meldeauflagen und mit allen Zustimmungsverpflichtungen. Und eigentlich darf man auch annehmen, dass zwischen 7,8 Mio. € und 8,7 Mio. € bei der Höchstkreditgrenze auch Kredite gelegen haben könne, die die Bank überhaupt nicht machen hätte dürfen, also unter die Höchstkreditgrenze runter fahren hätte müssen, oder wieder gesondert Eigenkapital dafür speziell hätte binden müssen.

Wenn aus diesen Grenzbereichen Ausfälle waren und das darf man auch annehmen, dann greift der Untreueparagraph Nr. 266 im StGB sofort. Und er greift direkt auf die Prüfer, die das mit der Bilanzgenehmigung zugelassen haben. Er greift bis zu den Wirtschaftsprüfern des Verbandes und des Verbandsvorstandes, der über den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den Bilanzen öffentlich korrekte Verhältnisse im Abschluss und in der Buchführung bestätigte. Darauf muss man nach meiner Meinung die Staatsanwaltschaft unbedingt noch mal hinweisen. Wenn jetzt rauskommen würde, dass dieser Ex-Prüfer Herzog auch noch die Verschlüsselung von Kreditnehmereinheiten nach § 19 KWG, Abs. (2) (= Link), also die Zusammenführung als ein Kredit und nicht mehrere voneinander unabhängige, unterlassen hätte oder früher auch schon zugelassen hätte und der erst im Jahr 2004 dazugewählte Aufsichtsratsvorsitzende als Firmenprokurist auch noch beteiligt sein könnte, dann brechen die Dämme.

   

Nr. 3982

Nordlicht

1. Dezember 2008, 09:30 Uhr

Betreff: Firmenfahrzeuge - Kaufen oder Leasen?

In den Dienstverträgen der Vorstande (oder auch anderer Mitarbeiter) dürfte regelmäßig die Stellung eines Dienstwagens vereinbart sein. Die (vom Genossenschaftsverband entworfenen?) Dienstverträge werden vor Beginn der Tätigkeit verhandelt und geschlossen. Eine weiteren Zustimmung zu den Firmenfahrzeugen durch den Aufsichtsrat bedarf es dann jeweils nicht mehr, höchstens der Kenntnisnahme, denn die Einhaltung der ordnungsgemäßen Durchführung des Arbeitsvertrags wird ja überwacht (vom "neutralen" Genossenschaftsverband?). Die Überwachung könnte schon aus der Abstimmung der Schuldverhältnisse, falls geleast wird, zwangsläufig erfolgen.

Im Anstellungsvertrag dürfte die private Nutzung (einschließlich der nächsten Angehörigen - z.B. die Ehefrau, Kinder) geregelt sein.
Ebenfalls könnte darin die Größe des Dienstwagens geregelt sein und auch der Turnuns wie lange so ein Fahrzeug zu fahren ist und wie u.U. die Extra-Ausstattung aussehen könnte, denn zuviele Extras bezahlt einem bei Weiterverkauf niemand mehr. Das gehört zum "normalen" Inhalt von Vorstandsverträgen.

Es liegt nun an der Firmenpolitik, wie denn die zugesagten Fahrzeuge beschafft werden. Es gibt z.B. die Alternativen Kauf - Leasing (und mit Einschränkungen - Langzeitmiete).

Der Kauf hat den Vorteil, daß man im Moment fantastische Rabatte herausholen kann und hat den Nachteil, daß das Restwertrisiko, d.h. das man bei Verkauf des Fahrzeuges nach z.B. drei Jahren den einmal gedachten Betrag - wegen einer Krise im Gebrauchtwagenmarkt - nicht mehr bekommt. Wo ein Risiko ist, ist auch die Chance, so daß u.U. mehr für den Wagen erzielt werden kann.

Beim Leasing (auf Laufleistungsbasis) finanziert man den Wertverlust und eine Verzinsung des Kapitals. Das Restwertrisiko / die Restwertchance entfällt für den Leasingnehmer, die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge). Die wirtschaftlich sinnvollen (und nur danach kann es hier wohl gehen) Laufzeiten schwanken dabei ganz erheblich, so daß auch eine Laufzeit von zwei Jahren Sinn macht, wenn z.B. die Kilometerlaufleistung sehr hoch ist. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn man dauernd zum Genossenschaftsverband nach München fahren müßte oder wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstelle sehr weit wäre.

Das Bankgeschäft ist schon risikoreich genug. Deswegen könnte man nach dem Grundsatz handeln, daß man sich nicht noch zusätzliche Risiken ins Haus holt. Die sind zwar relativ gering im Verhältnis zum sonstigen Volumen, aber absolut kann doch ein flottes Sümmchen dabei verzockt werden.

Etwas anderes wäre natürlich, wenn man 1. die notwendige Kompetenz hat bzw. der Fuhrpark so groß ist, daß man entsprechende Verkäufe selbst organisieren kann (Richtung Osten?), oder wenn man 2. einen Händler hat, der von einem wegen gewährter Kredite abhängig ist, und den man entsprechend "bitten" könnte.

Ein Auto gehört schon dazu, aber, daß es nun ausgerechnet ein Geländewagen von BMW sein muß, von dem alle wissen, daß der richtig teuer ist? Und das dann in einer Situation, wo es der Bank vermutlich richtig schlecht geht und Mitarbeiter entlassen werden - sehr sensibel!?!

Daß das Fahrzeug von Herrn Heidel von seiner Frau gefahren wird, könnte zu einigen Vermutungen führen:
1. Herr Heidel hat (im Moment) keinen Führerschein.
2. Herr Heidel hat privat noch ein anderes Fahrzeug, was bei der Fahrt zu Kunden, denen es u.a. wegen der Abzockerei der VR-Bank schlecht geht, angemessener ist (alter Golf/Audi?).
3. Herr Heidel wird täglich zur Arbeit gefahren.
4. Herr Heidel kommt umweltbewußt zu Fuß ins Büro.
5. Herr Heidel hat keine Außerhaustermine, so daß der Dienstwagen nicht benötigt wird.
6. Herr Heidel darf nur zusammen mit Herrn H. zu Terminen fahren, so daß Fahrzeug zur Verfügung von Frau Heidel steht.
7. Frau Heidel wurde nur ausnahmsweise im Dienstfahrzeuges Ihres Mannes gesichtet, so daß eigentlich alles ganz "normal" ist, obwohl, bei der VR-Bank Marktredwitz ist ja scheinbar gar nichts normal!

   

Nr. 3981

Maria

30. November 2008, 23:36 Uhr

Betreff: Banken

Warum kam es zu diesem Fiasko bei den Banken? Hat es sich nicht schon lange abgezeichnet? Wenn Banken Konten von Verbrauchern manipulieren mit falschen Wertstellungen, Buchungen an Sa. So. Feiertagen, Sollbuchungen verfrüht, Habenbuchungen verspätet etc. ohne daß eine Aufsicht einschreitet, ohne daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Gr0ßkreditnehmer Einheiten aufgesplittet werden um Vorschriften zu umgehen, wenn Banken in der Lage sind Gelder ins Ausland zu verschaffen, am Fiskus vorbei, quasi annonym, wenn das alles passiert und niemand schreitet ein, dann ist irgend etwas faul im Lande. Jahrelang hat auch die VR Bank Gesetze mißachtet, hat ihre Vorstände mit Persilschein entlassen, d.h. nicht für Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen, hat seitens des Aufsichtsrates mitgewirkt, daß Verbraucher über den Tisch gezogen wurden, weil man eben nicht konsequent nachgefragt hat und eingeschritten ist wenn etwas faul war. Prüfer wie Herr Herzog, die das alles gesehen haben mußten sind ebenfalls nicht eingeschritten, im Gegenteil, sie haben auch noch vielfach ihr eigenes Süppchen gekocht und aus ihrem Wissen ihren Vorteil gezogen.
Die Eigentümer der Bank, Genossen, Aktionäre, wie auch immer, wurden vielfach um ihre Gewinne gebracht, weil eben Mißwirtschaft an der Tagesordnung war. Die Nachschußpflicht bei den Genossen steht noch immer im Raum!
Wenn man also alleine sieht was bei der VR Bank möglich war, was da also Vorstände tun konnten ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, was war dann erst bei größeren Instituten möglich?
Versteht mich recht, ich denke da an Flex und Gold Gold Gold, und Waldeslust, und Vereinssponsoring und Zuwendungen und Schuldenerlasse für besondere Spezis, auch US Fonds fallen mir ein, Vetternwirtschaft bei Anstellungsverträgen, Immobilien hier und auch sonstwo, Steuerberater die im Aufsichtsrat sitzen und Keine Gewissenskonflikte hatten wenn es um ihre Mandanten ging, Notvorstände die gleichzeitig auch Großkreditnehmer sind, Aufsichtsratsvorsitzende die Großkredite hatten und haben, und so weiter und so fort!
Und niemand den das gestört hätte! Keinen Prüfer Herzog, und auch sonst niemanden im Verband bzw Prüfungsverband. Deligierte, die der Vorstand favorisierte, Vorstände, die ohne jede Erfahrung und ohne Prüfung ihr Amt antraten, ehemalige Vorstände, die nach ihrem Ausscheiden noch lange einen Dienstwagen fuhren, ja sogar noch jahrelang einen Schlüßel zur Bank besaßen und das auch nutzten, Vorstandsposten die vom Vater an den Sohn weitergegeben wurden, Gerichtsurteile, die einfach nicht beachtet wurden, wollt ihr wirklich noch mehr wissen?
Na gut, könnt ihr haben, Lottoannahmestellen die Angestellte der Bank in der Bank betrieben, Angestellte der Bank, die ihren Kunden lieber eigene Anlageprodukte verkauften als die der Bank, R+V Versicherungen, von denen die Frau des Vorstandes am meisten profitierte, weil sie die Generalagentur besaß, Sicherungsgut, das verschwand, ohne daß bis heute jemand klar gesagt hat, wo es geblieben ist und wo weder der Geschädigte noch die Bank je Geld gesehen haben, wollt ihr noch mehr hören? Kein Problem, mir ist aber jetzt schon schlecht!
So, nun habt ihr in etwa eine Ahnung warum wir eine Gelkrise haben, vor diesem Hintergrund ist klar, warum wir in einer solchen Krise stecken. Rechtliche Freiräume in einem Ausmaß, da war Sodom und Gomorra ein Nonnenkloster dagegen!
Pervers bei der Sache ist, daß bei der heutigen Krise wieder der Staat gerufen wird um zu helfen, der einzelne Bürger halt, der, wenn es schlecht läuft, der Bank ungefragt helfen muß, von der er ein par Wochen vorher über den Tisch gezogen wurde!
Gute nacht schöne Gegend!

   

Nr. 3980

Genossenschaftler

30. November 2008, 21:52 Uhr

Betreff: Der Schadensersatz durch die Vorstände ist gesetzlich gefordert

Was ist denn mit dem Schadensersatz, der in Eintrag Nr. 4186 noch mal nachgefragt wurde. Nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (2), Satz 1, ‚Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet', gibt es doch laut dem Gesetz keine Möglichkeit auf den Schadensersatz zu verzichten, auch wenn eine Satzung festlegen würde, dass ein Aufsichtsrat oder eine Vertreterversammlung darauf verzichten könnte, Gesetz vor Satzung, so heißt es.

Denn die Vorstände, die da mit der Frankenpost vom 2. Juli 2005 (= Link) gejubelt haben und ohne dass er auch abgebildet war natürlich Manfred Heger, die haben es doch nur dem Umstand zu verdanken, dass mit Johannes Herzog der Prüfer das Vorstandsamt übernehmen durfte. Keinen Regress gegen die alten Vorstände gegen aufgedrücktem Prüfer ohne Imageverlust? Das war doch die Gleichung, wo man die Mitgliederinteressen und das Gesetz in die Ecke stellte.

Was ist aber mit der Leistungsbilanz dieses Johannes Herzog seit dem er nun da ist? Wolf und Krämer haben stolz verkündet, dass man noch Mitarbeiter eingestellt hatte. Dass man die für die Abwicklung der schwierigen Kredite gebraucht hat und nicht für die davon laufende Kundschaft, das haben die beiden natürlich vergessen zu sagen. 438.000 € Gewinn, das könne sich sehen lassen, wo es bei dem Geschäftsvolumen eigentlich 4 Millionen vor Steuern hätten sein müssen. Dass sie der Zeitung überhaupt von den Kreditabschreibungen von 4,6 Mio. € erzählt haben, war wohl ein unbeabsichtigter Ausrutscher. Aber trotz Johannes Herzog, man hat im Jahr 2005 nichts mit dem HOMA-Gebäude angefangen, wie auch heute noch nicht. Die Vorstände, die nun Herzog und Heidel heißen, haben auch heute noch kaum Zeit für die normalen Aufgaben eines Vorstands einer Volks- und Raiffeisenbank und sind am meisten damit beschäftigt, sich selbst zu retten. Bei der Entwicklung der Bank sich bereits nach zwei Jahren das zweite teure Auto auf Kosten der Mitglieder anzuschaffen, das ist aber unverfrorener Egoismus. Musste Herr Herzog denn wirklich soviel Kilometer nach München machen?

Hat der Aufsichtsratsvorsitzende Schelter, bei dem man nicht weiß, ob nach § 34 RechKredV, Abs. (2), die Organkredite (= Link) auch korrekt in der Bankbuchhaltung verschlüsselt sind, die Aufsichtsräte auch wieder nur zustimmen lassen, wie Horst Pausch, beim Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger?

   

Nr. 3979

Ganz Nah

29. November 2008, 22:43 Uhr

Betreff: Kauft sich der Herzog auf Bankkosten den großen BMW-Jeep

Ist es zu fassen, Joahnnes Herzog hat nach zwei Jahren den silbernen BMW mit WUN - VR 12 verkauft und kauft sich mit der gleichen Nummer den sündhaft teuren BMW-Jeep. Der Bank geht es nicht gut, die Mitarbeiter werden naus geschmissen, aber Herr Herzog lebt in Saus und Braus und bei Uwe Heidel fährt die Frau den Firmenwagen. Ist das zu fassen? Oder kriegt Johannes Herzog gar den BMW mit weil er geht, wie es bei den alten Vorständen auch war, dass sich die vor dem Abgang noch mit teuren Autos versorgen ließen? Liebe Aufsichtsräte den Autokauf habt ihr doch genehmigen müssen, gibt es wirklich kein Halten bei der VR-Bank?

   

Nr. 3978

Einer aus Düsseldorf

28. November 2008, 14:49 Uhr

Betreff: Zu den Geschichten

Sind Zusammenhänge mit anderen Geschichten bei der VR-Bank rein zufällig? Man denke da an eine Namens Flex. Oder sind diese Geschichten gar fixiert auf die VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, nur dass bestimmte Personen jetzt auf anderen Positionen sitzen? Waren diese Woche wieder ganz unbeliebte Personen bei der Bank? Gar nicht mal aus unserer Gegend, sondern für die ganze Republik zuständig? War es wegen BMW oder doch wegen Steuer und interne Konten? Was wars denn Herr Herzog und Herr Heidel? Wissen Sie auch bescheid Herr Schelter?

   

Nr. 3977

Interessierter

28. November 2008, 13:06 Uhr

Betreff: Geschichtenleser

Wie soll ich mir diese Geschichten von der Kammerzofe und den Geschichtenleser zusammenreimen. Ist mit dem Herzog unser Ex-Prüfer und jetziger Vorstandsvorsitzender in der VR-Bank Marktredwitz gemeint? Was ist aber von der Vergangenheit in die Gegenwart und in die zukunft abzuleiten. Wenn ich dies alles aus meiner Sicht interpretiere ist das wohl so zu verstehen, dass der Vorstand der VR-Bank sehr enge Kontakte zu einem für unsere Region grossem Unternehmen hält. Dass dieses Unternehmen -Königreich genannt- anscheinend bedenklich wackelt. Man weiss ja nicht, was denn alles zum Königreich zählt und wo überall der König seinen Einfluss hat.Der Banker versucht mit allen Mitteln den Untergang zu verhindern, weil sonst auch sein Stuhl umfällt. Aber warum unterhält ein Banker so eine enge Verbindung zu einem Unternehmen. Wenn wir hier wieder die Vergangenheit bemühen: Dass bei Unterstützung des Unternehmens auch seine Position gerettet wird. Aber die Vergangenheit zeigt, dass dies in den seltensten Fällen gelang. Somit der Weg unter die berühmte Brücke vorgezeichnet scheint. Aber soviele Strohhalme nach denen der Banker greifen kann, gibt es garnicht, um seinen Niedergang aufhalten zu können.

   

Nr. 3976

Geschichtenleser

28. November 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Kammerzofe, zum Beitrag 4184

Die Kammerzofe hat das Mittelalter wieder heraufbeschworen. Denn wie war das denn früher. Der Herzog war unter dem König angesiedelt. Der Träger konnte aber nur einem Herrn dienen. Wenn er auf beiden Schultern trug, musste ér über kurz oder lang zusammenbrechen. Natürlich haben der Herzog und der König zusammen gearbeitet. Aber was passierte mit dem Herzog, wenn das Königreich zusammenbrach. Er war plötzlich auch kein Herzog mehr, sondern musste unter Brücke leben, um ein Dach über den Kopf zu haben. Alle seine Reichtümer wurden konfisziert er lebte in Armut und Bescheidenheit. Der König hatte aber soviele Reichtümer gehortet, dass ihn anderer König Asyl gewährte und er in aller Zufriedenheit in einem anderen Land sein Leben genoss.
Aber wie kann man diese Geschichte auf die Gegenwart projezieren.Im heutigen Leben handelt es sich im Regelfall um relative grosse Unternehmen, die in ihrer Region von Bedeutung sind. Zum anderen um die Banken, die mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten. Nur soviel zur Situation im Fichtelgebirge. Aus den Erkenntnissen der Vergangenheit mag jeder selber seine Schlüsse für die Zukunft ziehen. :baeh:

   

Nr. 3975

Beobachter

27. November 2008, 16:46 Uhr

Betreff: Es kommt einem das kalte Grausen ...

Ja, es kommt einem das kalte Grausen, weil wir in der schwierigen Phase unseres Landes, wo mit Sicherheit einiges auf dem Spiel steht, entweder in der Wirtschaft oder in der Umwelt, man erkennen muss, dass die Ehrlichkeit und Geradlinigkeit mit Füßen getreten wird. Dass Großmannssucht wichtiger ist als die Förderung einer Region. Es wäre Zeit sich an die Grundsätze der Gründerväter des Genossenschaftswesens zurück zu erinnern und dass es hieß Einer für alle. Es ist wirklich eine Schande für die zwei Männer, dass man sie beispielsweise in Marktredwitz überhaupt an die Wand hängt ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Jetzt geht es bei den Volks- und Raiffeisenbanken um Macht, Ausgrenzung der Mitglieder unter der Ausrede, man könne nicht alle Mitglieder zur Versammlung laden. Aber Multiplikatoren ernennen und die auch so informieren, dass man Vorbesprechungen macht, wie ein gewisser Herr Herzog, weil man erkennen muss, dass der Gesetzgeber sagt, gebt den Mitgliedern wenigsten Protokolle über das was ihr berichtet.

Nur was sind das für Protokolle bei dieser Bank? Was soll dass, das man sagt, wir werden prüfen welche Ansprüche wir gegen die Vorstände haben. So etwas kann man doch vergessen, Information heißt, wir wissen, dass wir so und so viel Ansprüche haben und die werden gestellt, weil die Vorstände mit ihrer unsauberen Arbeit, mit ihrer gesetzwidrigen Arbeit, denn das haben die Prüfer in den Berichten selber festgestellt, diesen und diesen Schaden bei der Bank und bei den Kunden angerichtet haben. Prüft Ihre also die Ansprüche liebe Aufsichtsräte, oder prüft ihr wie Herzog und Grothoff früher geprüft haben mit dem bekannten Ergebnis? Das einzige Ergebnis das wir kennen, ist das der Prüfer jetzt Vorstand ist, sonst überhaupt nichts.

Bei Vater Raiffeisen, oder dem Handelsmann Schulze-Delitzsch, da wäre der Verantwortliche im Saal gefragt worden, warum man denn einen Vertrag wie den mit Manfred Heger gemacht hat und wie man danach noch Ansprüche stellen will, wenn man sogar auf die noch nicht festgestellten auch noch verzichtet hat. Wie will also der Aufsichtsrat Ansprüche stellen, auf die er verzichtet hat. Will man die Mitglieder und die Öffentlichkeit denn nur für saublöd verkaufen. Nein das Geld ist auch bei den Volksbanken nicht besser angelegt, der einzige Unterschied ist, dass die Aktienbank ihre Berater alle als Handelsvertreter in die Selbstständigkeit drängen und damit abschlussgeil machen. Ob aber die VR-Bank Marktredwitz besser war, wenn da die US-Fonds mit einer anderen Gesellschaft abgewickelt worden ist, das darf man schwer bezweifeln. Denn da waren vielleicht die Vorstände abschlussgeil und hatten bei der Darmstädter Gesellschaft gesonderte Provisionskonten, und mancher Verbandsmann hat sich Sonderkonditionen erfochten für seine eigene Anlage. Wer weiß, denn hinter 50 Millionen Verlusten ist alles möglich, wenn man sich einig ist nur verstecken zu wollen, weil jeder am Schlamassel seinen gehörigen Anteil hat.

Alles weiß aber ein Herr Johannes Herzog, der dann bereitwillig mit einem Versprechen auf den Vorstandssessel raus gefahren ist, denn bei zehn Prüfer pro Tag, da ist sicher nicht aufgefallen wenn einer nur für seine Zukunft sorgen musste. Und der war sich dann so sicher und weigert sich heute beharrlich zu allem Auskunft zu geben was er geprüft hat und der das Recht hat mit Stillschweigen ganze Geschäftsgebiete zu verkaufen und nebenbei so tut, als ob er keine 432.000 € verschenkt hat, die ihm nicht gehört haben. Und die neuen Prüfer schauen wieder weg, nach alt bewährter Tradition, nicht im Sinne unsere Gründerväter sondern des Genossenschaftsverbandes Bayern.

   

Nr. 3974

Genossenschafter

27. November 2008, 15:49 Uhr

Betreff: Offen aufzeigen was los ist

Über die VR-Bank Marktredwitz, der Namen wird bleiben, die Raiffeisenbank Feldkirchen und dann die VR-Bank München-Land und den Kreditkundenverkauf der Münchner Bank mit dem Vorstand Gebhardt und selbstverständlich auch den ländlichen Banken wie die, wo man das Register anscheinend nicht berichtigt hat um Vater und Sohn zum Vorstand zu machen, obwohl in der Zeit eine Jahresabschlussprüfung gewesen sein muss und obwohl uns Nordlicht im Eintrag Nr. 4190 gezeigt hat, dass der Vorstand die Pflicht hat das Register richtig zu stellen und diese Raiffeisenbank Singoldtal wo man die Parteinahme des Verbandes gegen einen Vorstand geradezu greifen kann, dass müssen wir aufzeigen, dass die jetzt hoch gelobten Volksbanken, den Namen Raiffeisen vergisst man anscheinend immer locker und leicht, dass die dringend ein anderes Überwachungssystem brauchen sonst muss man öfters wie in Lauenburg von einem auf das andere Jahr den ganzen Kreditbestand wertberichtigen und zur Heuschrecke BAG Hamm verfrachten. Die kleinen Kunden, die dabei kaputt gemacht werden, die sind dann so kaputt, dass sie nur noch von der Tafel ernährt werden können, aber hören will keiner was von den Schicksalen. Wer hat was gehört von den Leuten im Landkreis Wunsiedel und in den Vogtlandgemeinden, die in den 50 Millionen Kreditverlusten dring gesteckt sind und ihr Hab und Gut verloren haben, noch vor die VR-Bank den Rest verwertet hat? Manche wurden auch vor der Verwertung geschützt, dank der Prüfer, wie z.B. Leute, die das Geld nach Slowenien verfrachten konnten mit Hilfe der Vorstände und der blinden Prüfer, weil man Kredite auf der Basis falscher Firmendaten weiter in uferlose Überziehungen führen hat lassen. Der Untreueparagraph darf im Genossenschaftsbereich nicht mehr in die Hände des Verbandes gelegt werden.

   

Nr. 3973

Hannelore

27. November 2008, 15:27 Uhr

Betreff: Wir brauchen uns nicht zu schämen, dass macht Herr Herzog

Wie soll man das von Michael in Eintrag 4192 verstehen, müssen wir uns noch für unsere VR-Bank und die unfähigen Leute an der Spitze schämen? Ich hab das so verstanden, schämen tut sich unserer ehemaliger Prüfer Herzog. Mit den Plakaten „Eine Bank eine Region“ versucht er alles, damit man den Namen VR-Bank Marktredwitz tilgt. Für diese Namensänderung hat man am 23. April eine außerordentliche Vertreterversammlung gemacht, weil man sich angeblich mit diesem Namen nicht identifizieren konnte. Ich glaub eher Johannes Herzog wollte sich nicht mehr mit 50 Millionen € Kreditabschreibungen identifizieren, oder sagen, Flex und Goldmärchen, das war doch eine andere Bank. Wenn man weiß was da alles dahinter steckt, wenn man den Namen einer Firma ändert, so etwas dürfte in der Genossenschaftsgeschichte ohne Fusion wohl einmalig sein, aber Johannes Herzog ist in Vielem einmalig. Das man die Vertreter mit der Gelegenheit zum Auftritt der Staatsanwaltschaft aufgeklärt hätte, aber vielleicht hat man das in den vorgeschalteten Versammlungen getan, damit man den 17.000 Mitgliedern nichts erzählen muss, sondern nur den paar ausgesuchten Vertretern. Herr Herzog hat sich wegen des alten Namens geschämt und dann hat er verkündet, dass man die Vogtlandfilialen verschachert hat, zu welchem Preis und warum man Kunden aus unserm Landkreis auch als Vogtländer identifiziert hat, darüber hat man Stillschweigen bewahrt. Stillschweigen und Schämen, das liegt eng beieinander, oder Stillschweigen und Skrupellosigkeit.

   

Nr. 3972

Entsetzter

27. November 2008, 14:56 Uhr

Betreff: zu Beitrag 4192

Wenn man diesen Beitrag liest -wie auch alle anderen vorher- kommt einem das kalte Grausen. Was haben die Hegers, Herzog, Heidel, Genossenschaftsverband und der Aufsichtsrat aus dieser Bank gemacht.Die verrufendste Volks-und Raiffeisenbank in der ganzen Republik. Kein Wunder, dass man schnell die Bank umgetauft hat in VR-Bank Fichtelgebirge. Das ist nur alter Wein in neuen Schläuchen. Denn das Grundübel ist nicht der Name, sondern die handelnden Personen. Alles lacht nicht nur über die Bank, sondern auch über die ganze Region. Denn wieviel Bananenrepublik darfs denn sein?? Der Imageschaden geht ins unermessliche. Warum hat die Politik sowas zugelassen. Da traut sich doch kein Bundes-oder Landtagsabgeordneter mehr sagen, dass er aus dem Landkreis Wunsiedel stammt. Als nächstes wird Hohn über uns ausgeschüttet, wenn sich herausstellen sollte, dass auch gegen Herzog ermittelt wird. Das kann im Prinzip garnicht anders sein, mit dem was der alles auf dem Kerbholz hat. Da kann der Bundespräsident noch soviel über Moral und Ethik der Banker erzählen. Es fühlt sich sowieso keiner angesprochen, die Bösen sind immer die Anderen. Der Ping-Pong-Ball wird schön hin-und hergespielt, in dem Glauben, damit kann man alle verwirren. Mittlerweile ist es glasklar, dass in dieser Bank die unglaublichsten Vorgänge gelaufen sind.
Es wird alles unter der Oberfläche gehalten, als geschlossenes System. Wenn das Könighaus zum Einsturz kommt, mit welcher Einstufung wird dann die Bank bewertet. Gibt es überhaupt in der Skala eine Marke, die diesem Trümmerhaufen von Genossenschaftsbank noch gerecht wird.

   

Nr. 3971

Michael

27. November 2008, 08:44 Uhr

Betreff: Die verrufenste Volks- und Raiffeisenbank

Sogar im Urlaub wurde ich auf den Wunsiedeler Kreis angesprochen, als wir davon geredet haben wo man denn her sei. Er und auch seine Geschäftspartner würden die Internetseite interessiert verfolgen und er würde nie mehr zu einer Volksbank gehen. Das mit Launeburg hätte er auch verfolgt, aber das Vertuschen in Bayern, da ganz oben an der Grenze des ehemaligen eisernen Vorhangs, da tut es sich auf, wie man bei einer Genossenschaftsbank als Kunde unschuldig geopfert wird. Ob wir viele Zwangsversteigerungen hätten, von der VR-Bank? Oder ob die 100 Millionen Mark alle ungesichert ausgegeben wurden, bei so einem Betrag kommt der Schaden der Kunden noch mit einem Mehrfachen dazu, wenn die Bank den Markt selber kaputt macht. Da gibt es doch bei keiner Versteigerung noch potentielle Käufer, da wird doch schon bald bei Null zerschlagen. Und so weiter und so fort. Und was man hinter den Kreditverlusten alles versteckt hat. Dass so eine Bank auch noch fremde US-Fondsanlagen verkauft, die nicht mal über die Zentralbank abgewickelt worden sind, das würde es bei den Sparkassen nicht geben, aber es scheint ja, dass der Verbandspräsident in der Gegend daheim war und vielleicht mal Kunde gewesen sein und froh gewesen sein könnte, wenn die eigenen Leute die Anlagen nicht gesehen hätten und auch der neue würde nur ein paar Kilometer weg seine Heimat haben. Über das Goldmärchen, wie denn das möglich sei, dass ein Kunde ohne wirtschaftliche Unterlagen einen Millionenkredit kriegt und mit zwei nachgeschalteten Firmen innerhalb so kurzer Zeit so einen Verlust bei der Bank verursachen kann. Da muss doch die Revision geschlafen haben. Dass man den Heger, der hatte sogar den Namen intus, mit dem Verzicht auf alle Ansprüche laufen hat lassen und das den Eigentümer gar nicht erzählt hat, aber dass man den Prüfer gleich sofort eingesetzt hat, der das alles geprüft hat und die anderen Bewerber mit einer Alibiausschreibung in ganz Deutschland bloß für blöd verkauft hat. Und dass der Verband brav mitgemacht wie man die Kunden über die EDV-Einstellungen über Jahrzehnte über den Tisch gezogen hat und das wahrscheinlich nicht nur mit dem Bleil, wie das Gutachten aussagt, sondern vielleicht im ganzen Genossenschaftsbereich. Wenn das bei den zusammenfusionierten Banken im Landkreis Wunsiedel einheitlich gemacht wurde, dann wäre das sicherlich ein erfolgreiches Modell für ganz Bayern gewesen und im Saarland hat es dazu auch schon mehrere Urteile gegeben, aber über den Wunsiedeler Kreis kriegt man aufgezeigt wie es gegangen ist. Ich bin mir vorgekommen, als wär ich der Beschuldigte, nur weil ich aus der Gegend bin. Wenn Herzog und Heidel Charakter hätten, dann würden sie gehen und einen sauberen Neuanfang ermöglichen und es uns allen ersparen, dass der Staatsanwalt sie absetzt, das macht noch einen viel größeren Knall und gibt noch viel mehr Gelächter und Schadenfreude im Land.

   

Nr. 3970

Nordlicht

26. November 2008, 17:16 Uhr

Betreff: Nachtrag zu Vorstandmitteilung

Es kann im übrigen vermutlich davon ausgegangen werden, daß der Genossenschaftsverband in dieser Angelegenheit ganz dick seine Finger mit drin hat.

Wer hätte als "neutrale" Instanz denn wohl den Aufsichtsrat beraten, so und nicht anders vorzugehen? Aus den bekannten internen Schreiben des Genossenschaftsverbandes ist doch bekannt, wie Dossiers über Vorstände angelegt werden und mit Aufsichtsräten hinter dem Rücken der betroffenen Vorstände intrigiert wird.

Auch war man sich ja in der Vergangenheit nicht zu Schade die Bestellung von Vorständen durch die BaFin durch entsprechende Schreiben zu verhindern/ verzögern, weil es nicht in die Politik des Verbandes gepaßt hätte. Die Mitglieder spielen doch schon lange keine Rolle mehr. Die sind doch in vielen Fällen - besonders bei den Genossenschaftsbanken - nur schmückendes Feigenblatt, die ihren Mund zu halten haben und bitte zu allem Ja und Amen sagen, was von oben kommt. Denn angepaßt an das sozialistische Lied lautet das Motto doch regelmäßig: "Der Verband, der Verband hat immer recht"

Fazit:
Auch hier scheint der Genossenschaftsverband beratend über Leichen zu gehen ohne Rücksicht auf Verluste. Satzung oder Recht und Ordnung spielen falls notwendig ohnehin keine Rolle, wenn es um das Ganze geht - den Schutz des deutschen Genossenschaftswesens unter der Regie der Genossenschaftsverbände.

Und, übertragen auf die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) bedeutet dies, daß die Rolle des Verbandes - wie hier in diesem Gästebuch schon häufiger angesprochen - eben nicht die eines neutralen Beobachters und Sachwalters der Mitglieder ist, sondern die meistens im Hintergrund die Strippen ziehende Gewalt, die alles beherrschen will und der ihre "Untertanen" ausgeliefert sind.

Der Verband hat alle Fäden in der Hand. Er gestaltet die Satzung so, daß er größt möglichen Einfluß und Kontrolle hat. Er hat durch das Prüfungsmonopol die Vorstände und mit der Haftungskeule (von in Abhängigkeit befindlichen und fachlich überforderten Aufsichtsräten) viele Aufsichtsräte in der Hand.

Auch diese Geschichte ist ein weiterer Baustein in dem Mosaik, der die Rolle des Verbandes offenbart und ist gleichzeitig Sprengstoff, der die schöne Fassade des Genossenschaftswesens mit ihrer Scheinmitbestimmung der Mitglieder zum Einsturz bringen kann.

   

Nr. 3969

Nordlicht

26. November 2008, 15:55 Uhr

Betreff: Zum Eintrag 4178 - Vorstandsmitteilung

Das Verhalten von Herrn Werner Guldner ist schon sehr merkwürdig. Die in der internen Anweisung gemachten Ausführungen sind mehr als bemerkenswert.

- Zunächst ist interessant, daß ein Vorstand sich in Vorstandsangelegenheiten an die Mitarbeiter wendet und über Vorgänge berichtet, die einen Kollegen angehen. Er stellt sich damit über diesen ohne zu sagen mit welcher Berechtigung er dies tut. Ist er vom Aufsichtsrat dazu befugt worden? Ein Vorstand steht ja wohl kaum über dem anderen, denn für die Vorstandsbelange ist entsprechend der Mustersatzungen regelmäßig der Aufsichtsrat zuständig.

- Daneben gelten Datenschutzbestimmungen für alle Menschen. Vorstände sind davon nicht ausgenommen. Es ist schon ein starkes Stück, daß Herr Guldner den Prozeß und mögliche Erwartungen in dem internen Schreiben zum besten gibt und so Stimmung gegen den Vorstand macht.

- Die Gründe für den Prozeß und die Gründe für die Rückkehr werden nicht erläutert. Stattdessen wird der Vorstand verunglimpft.

- Ständig wird von "wir" und "uns" gesprochen. Es ist schon fast amüsant, wie sich der Vorstand des pluralis Majestatis bedient, denn er kann sicherlich nicht für alle sprechen. Stattdessen wird noch einmal betont, daß der Vorstand ein Störfaktor ist, der in die Gemeinschaft der Bank eindringt.

- Gerade zu grotesk ist, daß der Vorstand keine Kompetenzen haben soll, gleichwohl haftet er aber als Gesamtschuldner für die Verfehlungen der übrigen Vorstandsmitglieder. Das paßt doch nicht zusammen!!! Insbesondere wenn er von allen Informationen abgeschnitten ist, kann er auch keinen Beweis mehr führen. Das ist ein angenehmer, aber für die Haftung des Aufsichtsrats kritisch zu sehender Nebeneffekt.
§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.

- Der betreffende Vorstand soll wie ein ehrenamtlicher Vorstand behandelt werden. Das mag ja intern so gewollt sein, aber tatsächlich ist und bleibt er Vorstand.

- Sollten die Befugnisse beschränkt worden sein (und damit die Haftung?), so bedarf es der Eintragung im Genossenschaftsregister (§ 28 GenG)!
§ 27 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
(1) 1Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. 2Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind.
(2) 1Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis des Vorstands, die Genossenschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung. 2Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Vertretung sich nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter bestimmten Umständen oder für eine bestimmte Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden soll oder dass die Zustimmung der Generalversammlung, des Aufsichtsrats oder eines anderen Organs der Genossenschaft für einzelne Geschäfte erforderlich ist.

§ 28 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
1Jede Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds hat der Vorstand zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden. 2Der Anmeldung sind die Urkunden über die Änderung in Urschrift oder Abschrift beizufügen. 3Die Eintragung ist vom Gericht bekannt zu machen.


- Das Versteckspiel des Aufsichtsrates geht vermutlich nicht. Gerade in Vorstandsangelegenheit kann er die Aufgaben, z.B. die Information der Mitarbeiter der Bank, nicht an andere deligieren.
§ 38 Aufgaben des Aufsichtsrats
...
(4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats können ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen.

- Die in der eidesstattlichen Versicherung gemachten Ausführungen sind schon grotesk. Erst wird per vermutlich rechtswidriger Dienstanweisung (die im übrigen nur von einem Vorstand allein unterschrieben ist!) vom 18. März dafür gesorgt, daß der betreffende Vorstand gemobbt wird. Und dann wird sich nach Einklagung der Vorstandstätigkeit darüber beschwert, daß der Umgang schwierig sei.

- In der eidesstattlichen Versicherung wird vermutlich bewußt gar kein Bezug auf die interne Anweisung genommen, daß die Vorstandstätigkeit in irgend einer Weise eingeschränkt sei. Hat der Vorstand dies erkannt, daß dies gar nicht möglich ist? Oder hat er es bewußt verschwiegen, damit es so erscheint, daß der ausgegrenzte Vorstand sich eben so negativ gerändert habe. Wer bewußt solche unvollständigen eidesstattlichen Versicherungen abgibt, sollte selbst dafür belangt werden.

- Herr Guldner ist offensichtlich nicht mehr Zeuge sondern durch seine massive Einflußnahme Partei - auch wenn ihm diese Rolle offiziell nicht zusteht.

   

Nr. 3968

Südländer

26. November 2008, 15:46 Uhr

Betreff: Meine Beispiele sind erhellend für die VR-Bank Fichtelgebirge

Dass ich meine Bespiele auf dieser Seite des Gästebuches vorgetragen habe, sehe ich als erhellend, wie die Verbandsarbeit allgemein ist. Auch das mit der Sache in Sachsen war auf dieser Gästebuchseite.

   

Nr. 3967

Leser Gästebuch VR-Bank Marktredwitz

26. November 2008, 14:31 Uhr

Betreff: An den Webmaster

Hallo Webmaster
ich möchte hier anfragen, ob es nicht möglich wäre, die Beiträge von Südländer woanders, z.B. unter SONSTIGES zu bringen, da dieses Gästebuch eigentlich für Beiträge zur VR-Bank Marktredwitz gedacht ist.
Oder liege ich da falsch ?

   

Nr. 3966

Südländer

26. November 2008, 13:48 Uhr

Betreff: Wo liegt die soziale Kompetenz eines genossenschaftlichen Bankvorstandes?

Hiermit bringe ich eine weitere Eidesstattliche Versicherung (= Link) zusammen mit einer internen Anweisung im Bezug auf Eintrag Nr. 4170 der Allgemeinheit zur Kenntnis um die Möglichkeit zu eröffnen, sich ein Bild zu machen wie rücksichtslos im Genossenschaftsbereich mit Menschen und Familien verfahren wird.

Wo liegt die soziale Kompetenz von Vorständen, wenn sie den Kollegen denunzieren, der mit ihnen 15 Jahre zusammen gearbeitet hat, der gekommen war, als bei der Bank nicht einmal die Bilanzen selber gemacht werden konnten, mit dem man über Jahre höchst erfolgreich und durchgängig im Analysespektrum A gelegen hat und im Bezirk sogar Spitzenertragswerte erzielte, mit dem man so gut wie keine Kreditausfälle zu verzeichnen hatte? Wo liegt die soziale Kompetenz eines solchen Vorstandes? Darin, dass man sich kurz vor der Unkündbarkeit des Kollegen hinter dessen Rücken mehrmals mit dem Bezirksdirektor des Verbandes trifft und klärt wie man ihn abservieren kann?

Liegt die soziale Kompetenz darin, dass man Anweisung von Richtern des Landgerichtes so wertet, dass man intern jegliche EDV-Kompetenz sperrt (keine EDV-Anmeldung möglich !!!), und dass man gleichzeitig Eidesstattliche Versicherung abgibt und darin erklärt, der unliebsame Kollege würde seine Vorstandspflichten nicht wahrnehmen und Projekte verzögern, von denen man ihm gar nichts erzählt, in dem sich erlaubt psychologische Abhandlung über einen Menschen einzufügen und ihn herabwürdigt, nur um selbst erster Mann im Laden zu werden, darin, dass man die Mitarbeiter schriftlich anweist ihn zu ächten und an Eides Statt behauptet er sei an der Konfliktsituation der Mitarbeiter schuld?

Wie behandelt ein solcher Mann die Mitarbeiter oder die Kunden wenn sie in Schwierigkeiten sind, menschlich oder eiskalt und berechnend? Wieso lässt ein angeblich neutraler Prüfungsverband solche gesetzeswidrigen Zustände zu? Wieso setzen sich die Prüfer in Aufsichtsratssitzungen und reden mit, wenn es darum geht, dass es doch nicht so leicht ist den Kollegen los zu werden, wie man es sich (zusammen?) vorgestellt hat? Hilft das hier schon veröffentlichte Beispiel aus Sachsen darüber nachzudenken, ob es Einzelfall oder Methode ist? Müssen da die Kunden nicht auch vor den Verbandsleuten Angst bekommen? Man darf auch gern vermerken, dass der neue Kollege Zehn die bald angedachte Fusion mit einer Indiskretion zunichte gemacht hat. Die Karriere des Herr Guldner hätte noch steiler verlaufen sollen. Eine Sprosse sollte die Abservierung des langjährigen Kollegen sein.

   

Nr. 3965

L.

26. November 2008, 11:26 Uhr

Betreff: Wenn die Aufsichtsräte die Ansprüche gegen die Vorstände nicht stellen, dann stellen wir sie an sie

Was ist denn nun mit der Ankündigung in der Frankenpost vom 20.06.2008, VR-Bank geht gegen Ex-Chefs vor (= Link)? Wenn man hier die Internetseite verfolgt, dann kriegt man ja fast eine Ausbildung zu Banken- und Genossenschaftsrecht. Und dass es eine Aufklärungspflicht gibt und keine Verheimlichungsrecht, dass hab ich kapiert. Was ist mit dem Kurzbericht von Johannes Herzog, versprochen auf einer Vertreterversammlung vor zwei Jahren, eingehalten nicht einmal. Ist so eine Vertreterversammlung eine Plauderveranstaltung oder haben die Herren für sich da auch eine Verpflichtung gesehen das zu tun, was sie labern?

Wir brauchen uns auch da nichts vormachen, die Ansprüche an die Vorstände, die stehen mindestens in der Folie zur Risikolage von der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den dicken Zahlen. Bei so einer Organisation, bei den Aussagen was man ein Jahr vorher bei der Versammlung verzapft hat und was man im Jahr 2004 gesagt hat, dass die Vorstände den Aufsichtsräten sogar gefälschte Risikoberichte vorgelegt haben könnten, da sind sie für jede Mark und jeden Euro haftbar und in § 34 Genossenschaftsgesetz steht, dass der Vorstand seine Unschuld beweisen muss. Warum lassen also die Aufsichtsräte und Herr Herzog und Herr Heidel die alten Vorstände nicht ihre Unschuld beweisen, jeder Staatsanwalt müsste froh sein um so wenig Arbeit oder jeder Anwalt um die Haftungsansprüche bei Gericht durchzubringen, dass sieht man doch an dem Urteil in Eintrag Nr. 4176.

Nur Herr Herzog kann nicht auf die Probleme verweisen, Manfred Heger oder Reinhold Wolf könnten als einziges zu ihrer Verteidigung vorbringen, die Revision hat den Risikoberg aufbauen lassen, wir haben darauf vertraut, dass uns dabei nicht passiert, denn einen ähnlichen Satz hat Manfred Heger zur gesamten Organisation ja am 30.05.2005 in den Raum gestellt. Und weil die alten Vorstände vielleicht tatsächlich die Revisionsunterlagen als Beweismittel heranziehen könnten, da tut man doch nichts. Und das nächste wird sein, dass Johannes Herzog seinen Kurzbilanz in den nächsten Tagen auch nicht vorlegt, weil er es vermeidet, dass entgegen der landesweiten positiven Entwicklungen der Volks- und Raiffeisenbanken er wieder eine katastrophale Bilanz vorlegen müsste. Die schlecht Weltwirtschaftslage werden die Genossenschaften überall umdrehen, dass sie gar nicht wissen wie sie das Geld selbst wieder anlegen sollen was ihnen die Kunden bringen, so hat es doch Berlins Bürgermeister Wowereit vor wenigen Tagen bei Maybrit Illgner gesagt. Wenn das für die VR-Bank nicht zutrifft, dann haben die Leute bei uns tatsächlich alles zur Sparkasse oder zu Sparda gebracht und redet wieder vom Juwel Marktredwitz.

Händeringend scheint Herr Herzog auch erzählen zu wollen, man hätte nicht in der USA angelegt, bei dem was man dem Herrn glauben kann, da ist es sehr fraglich ob man das auch glauben kann, wie dass man gegen Heger, Wolf und Krämer Ansprüche stellt. Verjähren lassen will man sie. Nur wenn der Aufsichtsrat die Ansprüche schuldhaft verjähren lässt, dann beginnt erst seine eigene Verjährungsfrist. Und wenn sich herausstellt, dass der ehemalige Prüfer es übernommen hat, dass man Kreditzusammenlegungen nach dem Kreditwesengesetz über die Bank-EDV unterlassen hat, dann sind wir inzwischen zeitlich näher als zu den Ansprüche gegen die alten Vorstände. Jahrelang hat man uns abgezockt, das gerichtlich beauftragte Gutachten (= Link), das hätte man auf jeden Betrieb bei uns und wahrscheinlich auf jedes Privtgirokonto genauso umlegen können. Jeder hätte in ähnlicher Art und Weise von der Bank was zurück bekommen sollen. Dem Herzog sollen wir was glauben, wo die dem Manfred Heger und Karl Krämer für ihren Einfallsreichtum auf die Schultern geklopft haben, wie man uns ausnimmt und später dann die Kunden als Gefahr bezeichnen, wenn man das Geld zurück will, da fällt einem für die heutigen Sachen wie die von früher nur ein, einfach zum Kotzen - Entschuldigung.

   

Nr. 3964

Gerade noch gesehen

26. November 2008, 02:25 Uhr

Betreff: Bringt ein Königshaus hohe Verluste?

Früher waren es mal regelmäßige Treffen zwischen dem Vorstand Heger und einem gewissen J.Th.(Flex) Was musste man da aushandeln, wie man denn Gelder in Slowenien und Österreich verwendet, die man bei einer Bank zu Lasten von Mitglieder und Steuerzahler abzuschreiben hatte? Die Prüfer bei der Bank scheinen ja schon signalisiert zu haben, dass sie das für einen gangbaren Weg einer Abfindung halten würden und sonst war angeblich auch nichts zu befürchten. Muss heute drüber geredet werden wie ein zu ungesund gewachsenes Könighaus große Sorgen bereitet, weil die Problembranche der Gegenwart und wahrscheinlich nicht die Ertragsbranche der nahen Zukunft sein wird und wie es nicht mehr zu verbergen ist, dass auch in der Bank-EDV viele verschiedene Kredite zu einem zusammen gerechnet werden muss? Vielleicht war dieser Wasser-Träger als Zahlenfuzzi damals beim Kaffeeplausch oder in der heimischen Sauna nicht immer dabei, wie man aber Warenbestände in Bilanzen bringt, obwohl es nur Pfusch war, dass hat er angeblich schon gewusst und auch davon dass die Firmen das nicht wert waren, was Manfred Heger in die Bankunterlagen geschrieben hat. Wie soll man aber bei einem Königshaus nun begründen, dass die Schrumpfung der Kredite bei der Bank auch wieder mit Abschreibungen zu tun haben werden und man Qualität vor Quantität will? Oder wer löst das Königshaus in der Situation bei der VR-Bank ab, wenn mit der Zusammenrechnung die gesetzliche Kredithöchstgrenze überschritten wäre? Bleibt der bisschen Stolz dem Bankfürsten langsam im Hals stecken oder hofft er selber auf den Freispruch für einen Bankchef?

   

Nr. 3963

Kammerzofe

25. November 2008, 22:39 Uhr

Betreff: Wie im Mittelalter

Im Mittelalter war es ja üblich dass sich die Adeligen ab und zu auch heimlich trafen.
Und bei diesen heimlichen Treffen ging es meist darum, wer wohl wovon den größten Nutzen vom nächsten Schachzug - der meist im geheimen ablief bevor die Untertanen davon Kenntnis erhielten - haben könnte.
Und weil manches absolut geheim war, durften nicht einmal die Untertanen oder das Gefolge teilnehmen. Nur der Träger der beiden Herren war meist zugegen, wenn der Herzog seinen König traf. Dann wurde alles besprochen.

Aber davon demnächst mehr.

Und im Gegensatz zu heute gab es weder Autohäuser noch Banken und auch keine diesbezüglichen Allianzen. :laola: :vuur:

   

Nr. 3962

Juristisch bewandert

25. November 2008, 20:19 Uhr

Betreff: Mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB

Das mit der Registergerichtssache in Eintrag Nr. 4178, da sollte doch die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörden getäuscht werden, auch wenn sie vielleicht noch mitgespielt haben. Das ist doch eine Sache nach § 271, StGB, Mittelbare Falschbeurkundung, Abs. 3 (= Link), weil sich Vater und Sohn damit einen Vorteil gezogen haben und der Verband hat mitgespielt.

   

Nr. 3961

L.

25. November 2008, 19:51 Uhr

Betreff: Ungeprüfte Bank VR-Bank Marktredwitz

Was hält einen Prüfer zurück, wenn man erkennen muss, dass der Schaden bei einer Bank nicht mehr zu verbergen ist? Was war die Erkenntnis beispielsweise bei der Volksbank Launeburg, dass man von einem Jahr auf das andere das ganze Kreditvolumen zur genossenschaftlichen Heuschrecke BAG Hamm verfrachten musste. Das haben die Prüfer doch vorher auch gesehen und ein paar ordentliche Kreditnehmer werden doch bei einer Genossenschaftsbank auch dabei sein, die hat man gleich mitgeopfert, damit alles zusammen bereinigt werden soll. Wird jetzt von der BAG Hamm die ganze Stadt versteigert wo es Kunden der Volksbank waren?

Nun scheint es, war die VR-Bank Marktredwitz mit ihrer Spitzenbilanzsumme von einer Milliarde DM, oder damit 500 Mio. € doch ein paar mal größer. Aber was hat die 10 Prüfer zwischen 2002 und 2005 im Durchschnitt davon abgehalten auch alles als einen Aufwasch zu sehen und kein Staubkörnchen mehr aufzuwirbeln? Soviel Prüfer, da muss jeder Kredit und im Sachaufwand jeder kleinste Aufwandsbeleg kontrolliert worden sein, für was? Wenn wir den Eintrag Nr. 3824 anschauen, haben die Prüfer Herzog und Grothoff und ihre Anhängsel gesagt bei 50 Millionen Kreditverlust, was machen da noch Rechnungen vom Einzelhändler oder Supermarkt für nie aufzubrauchendes Klopapier, oder zu hohe Handwerkerrechnungen, oder vielleicht Fahrten von Heizöllieferung an der Bank vorbei das Kraut noch fett? Oder hat man verzichtet, wie in Eintrag Nr. 3946 und Eintrag Nr. 3947 vielleicht zu sehen ist, dass die Vorstände und auch Aufsichtsräte den Hals nie voll genug bekommen haben und Doris Heger auch noch in den Gehaltslisten war, obwohl sie nie in der Bank was getan hat oder Greiner-Frau oder Tochter auch bedient wurde, warum auch immer? Wir Prüfer wollen die Kreditverluste nicht aufwirbeln, weil man uns vorwerfen würde, wir als Verbandsprüfer hätten bei der Prüfung versagt, man würde vielleicht die internen Konten nachforschen und wir wären sofort in einem Beratungsskandal verstrickt, wie es anscheinend nun bei der ehemaligen Raiffeisenbank München-Feldkirchen aufkommt, oder wir wären plötzlich bei den Steuerhinterziehungen dabei, wenn ein Zweigstellenleiter schon beim BMW-Skandal die Abzockerfirma mit betrieben hat. Wir Prüfer, wir wären so tief mit drin, da decken wir lieber gar nichts auf und wenn einer von uns hier Vorstand ist, dann ist alles wieder in Butter – für uns vom Verband. War es so Herr Herzog oder welche Geschichte ist nun die wahre?

   

Nr. 3960

Susanne

25. November 2008, 15:02 Uhr

Betreff: Hat Verbandspräsident Frankenberger bei uns Immobilienbesitz

Das Grundbuchamt ist doch auch ein öffentliches Register oder nicht? Kann man da hin gehen und unter dem Namen Frankenberger nachschauen, ob es da Immobilienbesitz bei uns gibt, als Mitglied der VR-Bank müsste man doch ein Interesse an der Auskunft belegen können, wie ein Präsident des Prüfungsverbandes hier investiert ist?

   

Nr. 3959

Uwe

25. November 2008, 14:43 Uhr

Betreff: Wo keine Prüfung ist, da gibt es riesiger Verluste

Der Sinn einer Prüfung muss doch sein Risiken auszudecken und zu vermeiden und Verluste aufzuklären um daraus die Lehren zu ziehen und für die Zukunft ebenfalls zu vermeiden. Die VR-Bank in Marktredwitz ist doch dafür das beste Beispiel, dass es eigentlich gar keine Prüfung gegeben hat. Vor ein paar Wochen wurde hier geschrieben, dass nach den Prüfungskosten über Jahre tagtäglich an die zehn Revisoren vom Verband da gewesen sein mussten, Den kleinen Vorstand, der anscheinend irgendwo aus dem Süden ist, den hat man verknackt, bei uns hat man zehn Prüfer antanzen lassen, uns dafür auch noch das Geld raus gezogen und genutzt hat es überhaupt nichts, weil man nicht für uns geprüft hat, sondern weil man alles glatt gebügelt hat, wo die Verbandsleute vielleicht selber noch die Finger drin hatten wie das Prüferlein O. H. oder gar der Verbandspräsident, der vielleicht mal eine günstige Immobilie gezeigt bekam oder der auch bei der US-Fondsgesellschaft in Darmstadt angelegt hat und nicht bei der DG-Bank, oder vielleicht auch dieser Prüfungsdirektor Hilkenbach, den man dann leise aus der Schusslinie genommen hat. Nichts scheint bei der Bank in unserem ehemaligen Zonenrandgebiet unmöglich und bei den offenen Verhältnissen nach Tschechien.

Und dieser Johannes Herzog war mit Sicherheit ein führendes Element bei den Prüferschwadronen. Die großen Sauereien, die hat sicher er und sein Kompagnon Grothoff direkt in Händen gehalten, von allem anderen wurden die zwei lückenlos informiert. Den Herzog hat man dann nahtlos ins Vorstandsamt gebracht, vom Revisor rüber auf Hegers Stuhl. Und gleichzeitig hat man anscheinend dafür gesorgt, dass man die bekannten Ansprüche aus Flex da gelassen hat, wo sie inzwischen hin geflossen waren, über Slowenien weiß Gott wohin. Keine Prüfung bei der VR-Bank, hohe Verluste, die man bis heute nicht ausgleichen kann, aber einen Gewinner für viele Verschonte, Johannes Herzog auf dem Vorstandssessel, bei unzähligen Verlierern bei Kundschaft und Mitgliedern und der ganzen davon betroffenen Region.

   

Nr. 3958

Genossenschaftler

25. November 2008, 14:25 Uhr

Betreff: Urkundenbetrug mit Hilfe des GenoVerbandes, da im Süden?

Was ist der Ausweis einer Genossenschaft? Der Eintrag im Genossenschaftsregister, das genießt öffentlichen Glauben und jeder kann sich darauf berufen. Wie kann es sein, dass ein Vorstand gleichzeitig bei zwei Banken als Vorstand im Register steht? Ist das vorsätzlicher Missbrauch eines öffentlichen Register mit Gefährdungspotential für die zu vertretende Unternehmung Genossenschaft? Wenn man den Registergerichtsauszug in Eintrag Nr. 4178 aufmerksam anschaut, dann fällt auf, dass die Bank nun von Vater und Sohn geführt wird. Wo ist da die Unabhängigkeit? Wenn der Vater Unregelmäßigkeiten begeht, schreitet dann der Sohn ein, oder umgekehrt? Heißt die Bank auch Greißl-Bank wie in Marktredwitz die Heger-Bank? Aber warum ist das Ausscheidedatum des Herrn Friedrich Zehn mit dem Eintrittsdatum von Sohn Christina Greißl identisch? Es handelt sich doch um unmittelbar benachbarte Banken, da waren doch die selben Prüfer zuständig. Wenn Vater Greißl und Friedrich Zehn als Vorstände nicht rechtzeitig für die Berichtigungen des öffentlichen Registers gesorgt haben, dann ist das doch nichts anderes wie wenn man einen Ausweis nicht berichtigt, nur in einer viel größeren Dimension.

Aber der unrichtige Ausweis, das könnte man als fahrlässig bezeichnen. Zwischen den Vorstände scheint aber die abgelaufene Variante abgesprochen gewesen zu sein, weil Sohn Greißl augenscheinlich auch noch einen Platzhalter brauchte. Tun sich da Parallelen zur VR-Bank in Marktredwitz auf? Das kann nämlich nicht fahrlässig gewesen sein, sondern da wurde das Register in der Öffentlichkeit anscheinend bewusst falsch gehalten und alle haben mitgespielt einschließlich der Verbandsprüfer und deren Vorgesetzte, wenn das von da nicht sogar angeordnet war. Denn zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gehört sicher auch, dass man sich über die Berichtigung der rechtlichen Verhältnisse in Kenntnis setzen lässt, wenn man bei der Jahresabschlussprüfung und über das Meldewesen zum KWG, wo alles über den Verband einzureichen ist, weiß, dass ein Vorstandswechsel war. Oder hat der Verband die rechtlichen Verhältnisse bei der Raiffeisenbank Singoldtal und bei der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg im Hinblick auf den gemeinsamen Vorstand Zehn unterschiedlich dargestellt? Aufgrund welchem zugrunde zulegenden Registergerichtsauszug wurde denn die Situation bei der RB Landsberg geprüft, auf Zuruf von Vater Greißl?

Ist es schlimmer einen Ausweis zu fälschen oder ist es schlimmer die rechtlichen Verhältnisse zweier Genossenschaftsbanken über ein dreiviertel Jahr falsch darzustellen und damit tausende von aktuellen und potentiellen Kunden zu belügen und wenn in dieser Zeit Probleme auftreten die rechtliche Situation damit in Gefahr zu bringen? Wem musste geholfen werden und gegen wen war das gerichtet?

   

Nr. 3957

Aus ...

25. November 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Zu Friedrich Zehn, Einträge 4170 und 4174

Ich habe mir in Schwaben und Oberbayern einiges gesammelt, von Bilanzen und sonstigen Unterlagen vieler Volks- und Raiffeisenbanken. Über den Eintrag Nr. 4170 bin ich auf die zwei Banken gestoßen und habe doch gewusst, dass mir mal eine Registergerichtsauszug zugeleitet worden ist. Wie kann dieser Friedrich Zehn am 27.04.2004 bei der Raiffeisebank Singoldtal eine Eidesstattliche Versicherung zur Vorstandsarbeit abgeben, wenn er nach dem Registergerichtsauszug der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg eG (= Link) dort bis zum 28.07.2004 Vorstand war? Das öffentliche Register muss doch stimmen.

   

Nr. 3956

Gesehen

25. November 2008, 11:50 Uhr

Betreff: Bericht MDR-Info zu Finanzmanagern

Warum soll man das nicht auf unsere Genossenschaftsbereich übertragen was am 12.11.2008 über mdr-info (= Link) geschrieben wurde. Wer den Link anklickt, sollte sich auch am Ende des Testes das Video anhören.

   

Nr. 3955

Genossenschaftler

25. November 2008, 11:21 Uhr

Betreff: System der Existenzvernichtung und Gunstgewährung oder das gesteuerte Genossenschaftswesen

Sind wir angelangt bei der Diskussion über ein wirklichen menschenverachtendes von den Verbänden gesteuertes Genossenschaftswesen, wo man es fertig gebracht hat über den Druck auf die Gesetzgebung mit der Beweisumkehrlast im § 34 Genossenschaftsgesetz angegriffene Vorstände von Kreditgenossenschaften mundtot zu machen, in dem man jede Kleinigkeit aus den selbst verwalteten Akten hervorholen kann und der Vorstand überhaupt nichts mehr in der Hand hat sich zu verteidigen? Wo Verbandsleute und neidische Prüfer über das Schicksal von gut arbeitenden Vorständen und deren Familien entscheiden, wenn die eine eigenen Meinung vertreten?

Zeigt sich in dem Urteil gegen den Vorstand einer kleinen Raiffeisenbank (= Link) diese Menschenverachtung, wenn man diesen Vorstand für 53 Fälle und einen Schaden von 800.000 € vor den Kadi brachte? Wo ist der Unterschied zu einem Manfred Heger, wenn man die Schadensbehandlung Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) dagegen stellt? Hat hier der Genossenschaftsverband den ersten Richter gespielt, weil man vorher zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich, den Vorständen aus Arzberg (= Link) angeleiert hat, aber Manfred Heger trotz der Risikowerte der damals schon revisionsbekannten, wahrscheinlich von den Prüfern selbst zusammen gestellten Zahlen aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), trotz von Herzog und Grothoff aufgedeckter bekannter Ansprüche, mit einem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgt hat?

Wo ist also der Unterschied, dass sich ein Genossenschaftsverband als Ankläger und Richter aufspielen darf oder nicht? In der Konstellation, die Großen mit denen hat man selber gesoffen und gefr..... und die wissen über einen Verbandsoberen selber so viel, dass man es vorzieht sie durch die vergoldete Hintertür gehen zu lassen und sie dürfen sich vielleicht sogar noch über einen millionenschweren Kreditverlust versorgen? Wo ist der Unterschied zwischen Heger und dem anderen Vorstand? Dürfen das Verbandsleute wie Frankenberger, (nun Dr. hc.) Götzl, Eberle, Hasreiter, Drexl, Krause oder Hilkenbach entscheiden? Oder müssen wir die selbst ernannten Richter nicht vor Gericht bringen? Dürfen wir zulassen, dass es zwischen München und Bonn ausgemacht wird, wer Vorstand ist, oder wollen wir das auf der Ebene des Gesetzes doch lieber bei den Genossenschaften belassen? Wie kann sich Herr Herzog erlauben über die Frankenpost den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) für seine Vorgänger zu verkünden, wenn aus den 50 Millionen Schaden den Vertretern nur 800.000 als Alibi vorgetragen wurden?

Wo ist der Unterschied zwischen dem verurteilten Vorstand und Johannes Herzog selber? Dass sich die Verbandsprüfer wieder als Richter aufspielten, weil sie den Notarvertrag über die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) einfach nicht sehen wollten, obwohl dies nach dem gezeigten Urteil mit größter Sicherheit auch gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen hat? Wo lässt sich daraus die Methodik der Genossenschaftsverbände ableiten, zwischen Gunstgewährung und Existenzvernichtung? Wenn der Druck auf den Aufsichtsrat nichts nützt, dann die Drähte heiß gelaufen zur obersten Bankenaufsichtsbehörde, die über die Zulassung der Vorstände nach § 32 KWG nach Verbandsvorschlag befindet und sich sonst aus allem raushält? Warum die Senkrechtkarriere des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter bei der VR-Bank in Marktredwitz? Warum die Rolle als Notvorstand und dann Aufsichtsratsvorsitzender? Werter Webmaster gibt es endlich die Antwort dieses obersten Vertreters der Mitglieder bei der Bank nach Ihrem Eintrag Nr. 4151? Sind die Kreditnehmereinheiten verschlüsselt, oder muss man das von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen, wenn die Prüfer bei der Bank die Risiken nicht nach den gesetzlichen Bestimmung überwachen?

Müssen wir endlich dieses selbst ernannten Richter und selbst gewählten Ankläger entlarven und enttarnen? Müssen wir das gesamte System entlarven, bevor man sich darin sonnt, dass die Verluste der anderen einfach wegen der Größenordnung auch größere Zahlen hergibt, während man die eigenen Verluste a la Dr. h.c.. Götzl verschweigt? Müssen wir in Marktredwitz dafür Sorge tragen, dass die Prüfer mit an 50 Millionen Verlusten Schuld sein müssen und nicht auf den Vorstandsstuhl sondern auf die Anklagebank gehören? Wo ist die Aussage des Ex-Notvorstandes und Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter, ob und in welcher Form gegen den Vorstand Johannes Herzog ermittelt wird? Ist er mundtot, weil er selbst abhängig in irgend einer Form ist?

   

Nr. 3954

Nordlicht

25. November 2008, 09:46 Uhr

Betreff: Vorstandsabhängigkeit - Verbandsdiktat - Prüfmonopl

Die letzten Gästebucheinträge haben es noch einmal bestätigt, wie das System "Genossenschaftsverband" funktioniert.

"Linientreue" Vorstände und Vorstände, die sich durch persönliche Beziehungen zu den Verbandsoberen "eingeschleimt" haben, werden gehalten, obwohl es - wie bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) - für den Verband dazu führt, daß er die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer (der Mitglieder) der VR-Bank sowie der übrigen Genossenschaftsbanken vollständig ausblendet. Selbst klare Gesetzesverstöße wie z.B.
- der Abrechnungsbetrug durch falsche Wertstellung,
- die Verweigerung von ordnungsgemäßen Abrechnungen über "gestohlenes" Sicherungsgut,
- die fehlende Organisation der Bank, d.h. Verstoß gegen das Vier-Augen-Prinzip, so daß ein Vorstand machen konnte was er wollte,
- Kreditengagements außerhalb der Region und in einem Bereich, von dem die Vorstände keinerlei Erfahrung hatten,
- Deckung von Schmiergeldzahlungen, um illegale Goldgeschäfte zur Rettung eines Kreditengagements,
- Täuschung der Mitglieder über die wahre Situation in der Bank und die Verbandsvertreter loben noch ein tolles Ergebnis und eine Dividende, die nur aus der Substanz gezahlt werden kann,
- Verzicht auf jeglichen Regress gegen über ausgeschiedenen Vorständen trotz offensichtlicher Gesetzesverstöße und Schädigung der Bank, stattdessen Verabschiedung mit goldenen Handschlag,
- "Personalberatung" bei Einsetzung neuer Vorstände aus dem Verbandsbereich (Linientreue Ex-Prüfer, die ihre eigenen Missetaten vertuschen sollen) trotz zahlreicher besser qualifizierter Bewerber,
- Vermutliche Nötigung (und Entmündigung) der Aufsichtsratsmitglieder zur Zustimmung zu allem was der Verband vorschlägt und Überwachung des Aufsichtsrats durch Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen incl. eigenmächtiger Wortergreifung und Antragstellung. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein großer Teil der Aufsichtsräte mit der Wahrnehmung seines Amtes zeitlich wie inhaltlich überfordert ist. Diese Überforderung wird vom Verband ausgenutzt, um seine Politik durchzusetzen, in dem er z.B. mit der Haftungskeule winkt.

Daneben ist noch immer wieder festzustellen, daß gescheiterte Vorstände - unter Mitwirkung des Verbandes - teuer versorgt werden, indem neue Positionen gesucht werden oder ein Vorruhestand erreicht wird.
Manche Verbände schrecken nicht einmal davor zurück, Vertreter zu belügen, in dem Sie z.B. behaupten, daß Abfindungen an ausscheidende Vorständen eine Genehmigungsvorbehalt durch den Verband unterlägen - damit alles ordnungsgemäß zugeht und den Vertretern vormachen, daß das so gesetzlich oder in der Satzung geregelt sei und sich die Vertreter keine Sorgen machen müßten, daß die Abfindung damit ungemessen hoch würde und keiner mehr fragt, warum überhaupt ein gut dotierter Vorstand noch einen zusätzliches Ruhekissen zu Lasten der Mitglieder erhält, obwohl das im Arbeitsvertrag doch gar nicht vorgesehen war!

Es bestätigt die Rolle, die der Verband für sich im Genossenschaftswesen sieht. Regelmäßig meint er offensichtlich, daß er der besser Manager sei und die einzelnen Genossenschaften die Erfüllungsgehilfen beim großen Bankenspiel in Deutschland.

Hat es schon jemals ein Gutachten vom Verband gegeben, daß sich gegen eine Fusion ausgesprochen hätte???? Natürlich nicht, denn die Interessen der Mitglieder - der eigentliche Zweck der Genossenschaft, die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder spielt regelmäßig keine Rolle.

Vorstände, die nicht ins System passen, weil sie z.B. einer vom Verband gewollten aber für die Mitglieder negativen Fusion im Wege stehen, werden eiskalt abserviert, in dem z.B.
- plötzlich ein Wertberichtigungsbedarf von den Prüfern gesehen wird, der sich nach der Fusion in Wohlgefallen auflöst, aber ausreichend war, um den Vorständen (beim Aufsichtsrat) eine schlechte Geschäftsführung zu unterstellen.
- in dem - wie gerade zu lesen war - schon mal Schreiben an die BaFin mit offensichtlich einseitigen Gutachten/Anschuldigungen verfasst werden, um so ein amtliche Amtsenthebung zu erreichen.
- in dem nicht eine partnerschaftliches Miteinander zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gepflegt wird, sondern der Aufsichtsrat hinter dem Rücken des Vorstand wegen vermeintlicher Fehler des Vorstands oder wegen des (durch die Prüfung willkürlich veranlaßten) schlechteren Jahresergebnisses "bearbeitet" wird, sich vom Vorstand zu trennen bzw. seinen Vertrag nicht zu verlängern.

Es spielt dann auch keine Rolle, ob die Vorstände dagegen klagen, denn - wie zu lesen war - ist ein Zeitraum von 10 Jahren, indem man von Instanz zu Instanz zieht zermürbend. Und genau darauf spielt der Verband! Sollte dann doch mal ein Urteil indirekt gegen den Verband erfolgen, ist dieser ja wirtschaftlich oder persönlich nie betroffen. Die Entschädigung hat entweder die Genossenschaft ( und damit die Mitglieder) zu tragen oder die Gemeinschaft der Banken. So ist es jedenfalls bisher!
Man kann als Verband also völlig risikolos Schicksal spielen und Existenzen vernichten!

Fazit:
Das Verhalten und Auftreten der Vertreter des Genossenschaftsverbandes ist nur möglich, weil es ein Prüfmonopol der Verbände gibt. Dieses muß fallen.
Denn so wie es seit vielen Jahren nun schon ist, ist jede Genossenschaft mehr oder weniger dem Wohlwollen der Verbände ausgeliefert. Und bei der wirtschaftlichen und rechtlichen Unerfahrenheit vieler Aufsichtsratsmitglieder kann der Verband ein Rolle übernehmen, in dem er Manager, Prüfer und Richter in einer Person ist, die ihm nicht zusteht.

Die Reform des Genossenschaftsgesetzes sollte die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder verbessern. Dies beginnt schon mal mit einer verbesserten Information an alle Mitglieder.
Doch was nützt es, wenn sich Vorstand und Aufsichtsrat nicht an die Vorgaben halten bzw. dahingehend vom allwissenden Verband beraten werden, dies ggf. nicht zu tun, weil ja sowieso niemand dagegen klagen würde.
- Was nützt es wenn, die Tagesordnung im Internet veröffentlich wird, aber die Anlagen, z.B. Satzungsänderungen, dort nicht veröffentlicht werden?
- Warum ist es in Mode gekommen, vor Vertreterversammlungen informelle Vertretertreffen durchzuführen, die nicht für die Mitglieder nachvollziehbar protokolliert werden?
- Warum erfahren die einfachen Mitglieder nicht, daß sie sich auch als Vertreter aufstellen lassen können?
- Warum werden Mitglieder, die Vertreter sind, bevorzugt gegenüber anderen Mitglieder behandelt, in dem z.B. sie nicht etwa zusagen müßten, falls sie erneut Vertreter werden wollen, sondern wo ein fehlende Rückmeldung als Zustimmung angenommen wird?
- Warum erfahren die Mitglieder erst mit so kurzer Frist, daß eine Wahl zur Vertreterversammlung durchgeführt werden soll, so daß faktisch eine zweite Liste nicht mehr organisierbar ist? Klar, das ist in der Wahlordnung/Satzung so geregelt, aber ist das mitgliederfreundlich? Warum sind die Fristen bewußt so kurz gewählt worden?
- Warum übernehmen so viele Genossenschaften vollständig die Mustersatzungen der Verbände?
- Warum ist in den Mustersatzungen regelmäßig der Paragraph enthalten, daß die Vertreter des Verbandes auf jeder Vertreterversammlung anwesend sind und das Wort jederzeit zu jedem Tagesordnungspunkt ergreifen können, wo das doch ganz stark auf "Big - Brother is watching you" hindeutet? Warum haben Verbandsvertreter mehr Rechte als einfache Mitglieder, obwohl sie nicht das wirtschaftliche Risiko der Genossenschaft tragen?


Das einfache Mitglied ist von der Teilnahme und Mitwirkung in vielen Genossenschaften, wo eine Vertreterversammlung vorhanden ist, faktisch regelmäßig ausgeschlossen, weil es sonst u.U. für den Vorstand schwierig würde, die vom Verband vorgegebene Politik, z.B. bei einer Fusion, umzusetzen

Dann stehen die Rechte zwar auf dem Papier, aber die Nichteinhaltung hat regelmäßig keinerlei Folgen. - In anderen Gesellschaftsformen dagegen hat z.B. eine fehlerhafte Einladung zur Hauptversammlung - zur Folge, daß die Beschlüsse dieser Versammlung angefochten werden könnten. Das führt dazu, daß sich dort an die gesetzlichen Vorgaben gehalten wird.

Das Genossenschaftsgesetz und die dort vorgesehene Aufgabenteilung zwischen den Organen und der Prüfung wird faktisch ausgehebelt. Die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder! und nur um die geht es letztlich im Genossenschaftsgesetz spielen keine Rolle.
Eine Vielzahl der Genossenschaften - und besonders die Genossenschaftsbanken - sind deswegen eigentlich "normale" Unternehmen und gehören aus dem Genossenschaftsregister gestrichen. Es müßte eine Zwangsumwandlung durch das Registergericht erfolgen, dann wären die Unternehmen - und nichts anderes sind es - vom Diktat der Verbände befreit.

Anmerkung:
So wie beschrieben kann es gehen und ist es auch Genossenschaften ergangen. Selbstverständlich gibt es auch Genosssenschaften, die sich dem Diktat der Verbände nicht unterwerfen bzw. sich von diesen nicht zwingen lassen. Das liegt dann aber daran, daß dort Menschen mit Rückrat sitzen, die sich nicht durch das Auftreten des Verbandes einschüchtern lassen, sondern in der Lage sind sich selbst über die anstehenden Dinge zu informieren.
Der Verband lebt von der Unerfahrenheit der Aufsichtsräte, die er mit der Haftungskeule einschüchtern kann. Die Intrigen des Verbandes sind nur möglich, wenn Vorstand und Aufsichtsrat eben nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten.

   

Nr. 3953

Aus der Organisation

24. November 2008, 23:56 Uhr

Betreff: Zu Nr. 4170, Ãœberziehungsbearbeitung

Werte Prüfer in Oberbayern, hat es bei der Raiffeisenbank aus Eintrag Nr. 4170 auch 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat gegeben, wo die Vorstände wie in Marktredwitz ohne Prüfung die Listen gegen gezeichnet haben? Ist der Herr Zehn auch ein ehemaliger Prüfer? Wer so eine Erklärung abgibt, hat der einen Ahnung von § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link)? Hat die Bank auch keine Arbeitsanweisung zu den Überziehungen, damit sich jeder tummeln kann wie er will? War der Vorstand verbandstreu weil er so einen Mist verzapfen konnte?

   

Nr. 3952

Rechtschaffener

24. November 2008, 19:49 Uhr

Betreff: zu Beitrag 4172

Es empfiehlt sich für den Betroffenen einmal das Bundesbeamtengesetz anzusehen:

BBG § 56 [Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht]
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.


Nach Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes von 1982 haftet der Beamte, wie jeder andere auch, persönlich bei fahrlässigen Schäden. Dies ist ausdrücklich mit BGB § 839 (Amtshaftung) geregelt.


Also den Beamten der falsch gehandelt hat persönlich zur Rechenschaft ziehen!

   

Nr. 3951

Nordwestlicht

24. November 2008, 19:07 Uhr

Betreff: Artikel in der Financial Times zum Beitrag 4168

Da ist ein Vorstand in die Mühlen der Gerichte geraten. Dieser Mann hatte mit großem Engagement und Fachkönnen die ihm anvertraute Bank Seelow voranbringen können. Eben dieser Vorstand wird durch mafiöses Vorgehen von Genossenschaftsverband und dem Rechtsvorgänger der heutigen Bankenaufsicht
(BaKred) ohne einen Grund aus dem Amt entfernt und seine gesamte Existenz vernichtet.
Auslöser war der zuständige Genossenschaftsverband, der im Zuge einer Fusion
sich "kostengünstig" vom Vorstand Klein Heßling trennen wollte.
Ein leitender Mitarbeiter dieses Verbandes hatte ausweislich einer Aktennotiz
des zuständigen Beamten die Abberufung gefordert.
Das Vorgehen in diesem Fall beschreibt exemplarisch das Verhalten der unteren Stufe der Bankenaufsicht im Genossenschaftsbereich.
Ein solcher Machtmissbrauch ist vermutlich 100 oder mehrfach vorgekommen.
Vorstände wurden kujoniert, unter den Willen der Verbände gezwungen und bei Nichtbefolgen der Befehle des Verbandes dann vernichtet.

Ist der Politik eigentlich klar was an dieser Stelle über Jahrzehnte passiert ist?
Der Machtmissbrauch hat System: Nur das Prüfungsmonopol gibt den Verbandsoberen eine derartige Machtfülle.
Viele Vorstände fragen sich, ob sie überhaupt noch Bankvorstände von Banken sind oder ob sie nur als Befehlsempfänger der Verbände operieren.

Der Staat ist aufgefordert bei einer Neuordnung der Bankenaufsicht nicht nur die internationalen Fragen zu stellen und zu beantworten, sondern auch und vor allem
die deutsche Bankenaufsicht auf völlig neue Beine zu stellen.
So wie bisher kann es nicht weiter gehen!

Die Aufteilung der Bankenaufsicht in zwei Verantwortungen
- BaFin und Bundesbank- hat sich als nicht funktionsfähig erwiesen. Die Prüfungshoheit von Verbänden hat dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet und muss beseitigt werden.

In Deutschland existieren zwei Arten von Bankvorständen:

Die Vorstände die wegen der Nähe zum Staat oder der eigenen Größe kaum oder
überhaupt nicht anzugreifen sind und jene die der Willkür als Vorstand einer kleineren Bank ausgesetzt sind.
Aber zurück zum Fall des entlassenen und in seiner Existenz vernichteten Vorstandes. Dieser Mann prozessiert seit über einem Jahrzehnt um sein Recht zu erhalten und wird wahrscheinlich noch 2 Jahre auf eine nennenswerte finanzielle Entschädigung warten müssen.
Bösartig könnte man meinen, dass hier die biologische Lösung vom BaFin angepeilt wird: Wenn der Mann stirbt, dann kann die Welt für die Beamten wieder
anders aussehen. Es ist zu hoffen, dass die Richter so etwas nicht zulassen werden.
Beamte dürfen Machtmissbrauch betreiben, Existenzen zu Unrecht vernichten,
konspirativ mit Verbänden zusammenarbeiten zu deren eigenen Machtineressen
und gleichzeitig haften dann eben diese Beamten und Institutionen oder der Staat nicht für ihr tun. Das soll rechtlich einwandfrei sein? Lächerlich!
Die Finanzkrise hat auch die Unfähigkeit der Aufsicht genügend ans Tageslicht gebracht. Komisch ist nur, dass bisher neben der Münchner Hypothekenbank die ja ausschließlich staatliche Großprojekte finanziert nur Landesbanken zum Teil riesige Unterstützung benötigen. Wie peinlich!

Der Artikel in der Finacial Times beschreibt ja einen für die Bankenaufsicht
vernichtenden Sachverhalt. Nur die Genossenschaftsverbände, die jetzt Banken zu einer Klage animieren sind ein Teil dieser Aufsicht.
Keinesfalls sind die Verbände eine Berufsständische Organisation, sondern ausschließlich der lange Arm eben dieser staatlichen Bankenaufsicht.
Welch eine Chuzpe!

Hier muss ganz schnell etwas passieren und die geforderten Änderungen müssen greifen.

   

Nr. 3950

Aus der Organisation

24. November 2008, 18:57 Uhr

Betreff: Herzog und seine Geschichten

Hat man vor Jahren dringend einen Prüfer gesucht, der geeignet war die Stelle von Manfred Heger nahtlos zu übernehmen? Das konnte wahrscheinlich nicht jeder machen, das musste schon einer aus der Prüferelite sein, oder was man davon hielt. Einer der skrupellos war Manfred Heger noch bei den letzten Sauereien zu begleiten, der Reinhold Wolf nicht abservierte, obwohl man angeblich bei der Goldsache schon Revisionsanweisungen gegeben hatte nichts mehr auszuzahlen und sich der Vorstand dann ja überhaupt nicht daran hielt, sondern noch eine tolle Summe oben drauf setzte. Johannes Herzog musste in Marktredwitz Vorstand machen um den Deckel oben drauf zu halten. Dass er es aber nicht fertig brachte diesen maroden Laden in Gang zu halten, das ist nun mal die Krux und man darf vermuten es ist fast sein Ende. Dass die Staatsanwaltschaft über die Strafanträge beim Wunsiedeler Kreis auch nicht mehr weg schauen konnte und mit der Schmidtbank schon Erfahrungen in der Angelegenheit hatte, Pech gehabt lieber Johannes. Manche Sünden straft der Herr noch auf Erden und manch selbst erkorener Prophet wird auf den Boden zurück geholt.

   

Nr. 3949

Südländer

24. November 2008, 18:18 Uhr

Betreff: Wo darf ein Vorstand eine solche Erklärung an Eides Statt abgeben

Mir wurde gesagt ich soll mal auf diese Seite gehen, hochinteressant. Ich steuere auch einen Beitrag bei. Wo darf ein Vorstand eine Eidesstattliche Versicherung (= Link) abgeben und erklären, ihn und das Vorstandskollegium interessiere die gesetzlichen Fristen nach dem KWG nicht, sondern nur die eigenen und wie man die hindreht? Das kann doch nur ein Vorstand in Marktredwitz sein, oder einer, der vom Verband überhaupt nichts zu befürchten hat, weil man gemeinsam am Stuhl des unbequemen Kollegen oder gar noch des Vorgängers sägt, den man los werden will. Da kann ich noch unglaubliche Geschichten beisteuern.

   

Nr. 3948

Nordlicht

24. November 2008, 17:22 Uhr

Betreff: zu 4168: Staat soll für mangelhafte Aufsicht haften

In dem genannten Beitrag geht es um die Problematik, daß die durch die BaFin kontrollierten Unternehmen, für die Kosten der Kontrolle in einem Umlageverfahren selbst aufkommen müssen.

Die Frage stellt sich dann, was passiert, wenn die BaFin bzw. deren Beamter Fehler macht, die zu Schadensersatzforderungen führen? Die BaFin meint, das sei Sache der Teilnehmer und dürfe umgelegt werden. Die Pflichtmitglieder meinen, daß die Verantwortung beim Bund (dem Steuerzahler) liegen müsste, denn die Beitragszahler haben ja keinen Einfluß auf die Tätigkeit der BaFin.

In dem genannten Artikel wurde auf einen Fall aus dem Genossenschaftsbereich verwiesen, der wohl Auslöser für die Problematik ist. Ein Vorstand wurde danach von der BaFin bzw. einem Vorläuferinstitut entlassen, hat sich dagegen gerichtlich gewehrt und hat Recht bekommen. Dieser Tage soll die Schadensersatzhöhe wegen des faktischen Berufsverbots verkündet werden.

Für das Genossenschaftswesen stellen sich folgende Fragen:
- Wie kommt es, daß ein Vorstand von Seiten der BaFin entlassen wird?
- Was muß da vorgefallen sein und wer hat entsprechend berichtet oder Gutachten erstellt?
- Haben da wieder die unrühmlichen Monopolprüfer ihre Finger im Spiel gehabt?
- Hat sich die BaFin auf die Aussagen der Prüfer verlassen oder hat sie selbst ermittelt?
- Wieso mußte es erst zu einem Prozess kommen? Warum konnte man sich nicht vorher vergleichen, wie es sonst doch geübte Praxis im Genossenschaftswesen ist (unter Verzicht aller Regressansprüche und mit goldenem Handschlag), den die Mitglieder dann bezahlten dürfen?

Für die VR-Bank Marktredwitz bleibt abzuleiten:
- Hier hat die BaFin komplett versagt. Es wäre interessant zu erfahren, wie es der Genossenschaftsverband geschafft hat, die ehemaligen Vorstände vor der Abberufung zu schützen. Es wäre die Frage zu stellen, warum die BaFin bis heute nicht aktiv geworden ist, obwohl der BaFin doch entsprechende Schreiben zugegangen sind.
- Auch hier greift die gleiche Taktik - Zermürbung (nicht auf berechtigte Forderungen reagieren; sich verklagen lassen und auf Zeit setzen). Das Schicksal des Einzelnen ist egal, wenn man das große Ganze mit den entsprechenden Einkommensmöglichkeiten (z.B. das Prüfmonopol und die Einflussmöglichkeiten auf die zu prüfenden Banken) schützen muß.
- Es verdeutlicht das Risiko, das die Vorstände persönlich eingegangen sind mit der Übernahme des Jobs (aber niemand ist dazu gezwungen, oder!!!) , und erklärt warum die jetzigen Vorstände an ihren Sesseln kleben. Eine "unehrenhafte" Entlassung würde ein faktisches Berufsverbot nach sich ziehen und ggf. sogar die gut dotierten Pensionsansprüche vernichten.
- Offensichtlich ist der Schaden bei der VR-Bank Marktredwitz (für den Prüfverband) so groß, daß eben alles versucht wurde diesen zu vertuschen (Ruhestand mit goldenem Handschlag; Verzicht auf Regressansprüche) und eben nicht die Schiene über die BaFin gefahren wurde. Vor dem Gerichtsverfahren wegen der Regressansprüche dürften noch einige zittern, denn wenn dann die ganze Wahrheit über die Verstrickungen bekannt würde, würde das ganze System so erschüttert werden, daß es hoffentlich vernichtet wird.

Dazu findet sich noch die folgende Meldung:

markt intern Verlag - Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.10.2008
Bankenaufsicht – Werden nur Milliardenschäden reguliert?
BaFin böswillig und menschenverachtend

Aktuell ist es beliebt, Bankvorstände öffentlich vorzuführen und gar pauschal ihre Verhaftung zu fordern. Daß es aber auch Fälle gibt, in denen nicht die Bankvorstände die Täter, sondern die Opfer sind, darauf weist der Düsseldorfer Branchendienst 'Bank intern' in seiner aktuellen Ausgabe hin.

Seit Jahren berichtet der Branchendienst über den skandalösen Fall des 1998 abberufenen ehemaligen Bankvorstandes Rudolf Klein Heßling. 1995 war Klein Heßling zum Vorstand der Raiffeisenbank Seelow berufen worden. 1998 wurde seine Tätigkeit durch eine fristlose Kündigung aufgrund eines Abberufungsverlangens des damaligen Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) beendet. Am 18. September 2001 erklärte das Verwaltungsgericht Berlin in einem rechtskräftigen Urteil das Abberufungsverlangen für rechtswidrig. Dennoch weigerten sich alle an diesem Vorgang Beteiligten hartnäckig, Klein Heßling den ihm aufgrund seines quasi Berufsverbotes eingetretenen Schaden zu ersetzen, weshalb er erneut die Gerichte bemühen mußte.

Am 13. Juli 2006 hat das OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden: “Es wird festgestellt, daß die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm durch den Abberufungsbescheid des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen entstanden sind und künftig entstehen werden.” Seitdem hat sich Klein Heßlings anwaltlicher Vertreter Dr. Thomas Endemann mehrfach vergeblich um einen außerprozessualen Schadensausgleich, den ein Sachverständiger inzwischen auf einen siebenstelligen Betrag beziffert hat, mit der BaFin bemüht. Gezwungener Maßen hat Klein Heßling am 12. Dezember 2007 nunmehr Schadensersatzklage erhoben.

Am 10. September 2008 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt statt. Der Vorsitzende Richter Dr. Urs Peter Böcher wies in der Verhandlung darauf hin, daß die Kammer "das rechtswidrige Abberufungsverlangen nach derzeitiger Einschätzung als kausal für den geltend gemachten Erwerbsschaden" ansieht. Angesichts einer gleichwohl unumgänglichen umfassenden Beweisaufnahme insbesondere auch zur Schadenshöhe regte Böcher "eine vergleichsweise Einigung an". Allein die Erwerbsschäden (ohne Pensionsansprüche) belaufen sich nach Auffassung der Kammer auf mehr als 1 Million Euro. Von einer solchen Einigung will die BaFin aber nichts wissen, pocht vielmehr auf ein Urteil.

'Bank intern'-Chefredakteur Dr. Frank Schweizer-Nürnberg: "Wir haben dieses Verhalten schon einmal als "böswillig und menschenverachtend bezeichnet. Wie böswillig es ist, wird vor allem im Vergleich mit den Milliardenbeträgen deutlich, die aktuell von der Bundesregierung im Namen des Steuerzahlers nur so ausgeschüttet und garantiert werden, um Fehlverhalten von Bankmanagern und Aufsehern zu korrigieren. Gleichzeitig nimmt es die BaFin, und mit ihr das Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde, aber seelenruhig hin, daß ein rechtskräftig festgestelltes Fehlverhalten ihrer Rechtsvorgängerin, das ebenfalls rechtskräftig festgestellt zum Schadensersatz verpflichtet, weiter nicht entschädigt wird. Nicht einmal eine Teilzahlung ist die BaFin zu machen bereit!"

Noch Ende 2007 hatte Rudolf Klein Heßling gegenüber 'Bank intern' erklärt: “Ich wünsche mir, daß mir jetzt endlich der Schaden erstattet wird, den man mir materiell zugefügt hat. Die seelischen Belastungen der ganzen Jahre kann dies aber nie ausgleichen. Ich weiß nicht, ob es vermessen ist, wenn ich mir auch noch wünschen würde, daß sich Herr Sanio am Ende für das ganze Verfahren stellvertretend entschuldigen würde” (vgl. 'Bi' 01-02/08). Inzwischen merkt er verbittert an: “Ich bin offenbar selbst schuld. Hätte ich ein richtig großes Rad gedreht und das ganze System vor die Wand gefahren, wäre ich längst gut abgefedert im Ruhestand. Weil ich aber nur versucht habe, eine kleine ostdeutsche Genossenschaftsbank durch die Zeit der Wende zu führen, läßt mich der Staat einfach verhungern. Aber eines kann ich Ihnen versprechen: Ich werde nicht aufgeben, bis zumindest mein finanzieller Schaden ersetzt wurde.”

   

Nr. 3947

Minnesänger

24. November 2008, 13:27 Uhr

Betreff: Banken wollen Finanzaufsicht verklagen

Wie die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND (FTD) heute mitteilt planen die deutschen Bankenverbände gemeinsam rechtliche Schritte gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Seltsam seltsam seltsam.

Wer selbst im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Denn Jahrzehntelang wurde die VR-Bank Marktredwitz geprüft, was dabei herausgekommen ist, ist insbesondere des Genossenschaftsverband Bayern unwürdig und sollte gerichtlich bis ins kleinste Detail verfolgt werden.

Und nicht zu vergessen, das Prüfungsmonopol dieser Genossenschaftsverbände sorgte erst für Mißstände bei der gesetzlichen Prüfung, denn ein Monopol kann eben leicht ausgenutzt werden. Beispiele für solche Monopolverletzungen gibt es genügend. Aber dafür solle nicht die Bankenaufsicht verantwortlich gemacht werden.

Hier der Link zur Financial Times Deutschland und zum Bericht hier klicken

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Nr. 3946

Interessierter

24. November 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Nachfrage zum Beitrag 4151

Hallo Webmaster,

Sie hatten doch diesen offenen Brief an den Aufsichtsratvorsitzenden Schelter geschrieben und um Rückantwort mit Terminvorgabe gebeten. Hat Herr Schelter sich um Transparenz bemüht oder sitzt er schon auf dem Pulverfass auf dem die Lunte brennt. Frei nach dem Motto: Es kommt sowieso bald zum grossen Knall. Warum soll ich denn diesen Brief noch beantworten.

Bitte Webmaster geben Sie einen Zwischenstand, wie der aktuelle Stand ist.

Vielen Dank

   

Nr. 3945

Auch Mitglied

24. November 2008, 12:43 Uhr

Betreff: Tiefstes Mittelalter

Die fehlende Informationspolitik der Vorstände Herzog und Heidel ist doch noch nicht alles.
Wann bekommen wir die durch falsche und manipulierte Wertstellungen abgezockten Beträge zurück. Es geht nicht an, dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, in dem die Bank den Rechtsstreit verloren hat. Wo durch das Gericht eindeutig festgestellt wurde, dass die Bank sich unkorrekt verhalten hat. Das juckt die Herren aber nicht, sondern man versucht sich mit der Hilfe der Rechtsberatung durch den Genossenschaftsverband in die die Verjährung hinüber zu retten. Was hat dies noch mit ordentlichen Kaufleuten zu tun, die einen angerichteten Schaden nicht wieder gutmachen, sondern mit juristischen Spitzfindigkeiten den Kopf aus der Schlinge bekommen wollen.
Wie weit sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fortgeschritten und wird insbesondere gegen die jetzigen Vorstände ermittelt. Vorallem gegen Johannes Herzog, der als Prüfer alle Verstösse gesehen hat und nichts dagegen unternommen hat. Jetzt macht er einen auf Biedermann und an allem waren seine Vorgänger schuld. Es ist schier unglaublich, was für Bären uns dieser Bursche aufbinden will.
Kein Wort bisher zu den internen Konten. Was waren das für Gelder die darüber verschoben wurden. Das muss doch einen Prüfer auffallen, wenn solche Konten benutzt werden. Da kommt doch schon jeder Buchhalterlehrling in der Probezeit dahinter. Warum dazu ein Verbandsprüferabschluss notwendig ist, wer soll das verstehen.
Warum hören wir nichts über die Situation der Bank. Keine wirtschaftliche Zahlen und nichts über den Stand der Umstrukturierung der Bank, die gross angekündigt wurde. Wie ist die Bank aufgestellt, nach dem ominösen Verkauf der Ostfilialen. Konnten der Vorstand uund Aufsichtsrat das selbst beschließen oder war dazu ein Bschluß der Vertreterversammlung notwendig. Nicht nur eine pro forma Informationsversammlung. Die Kommunikation mit den Mitgliedern sollte doch gegenüber Heger, Wolf und Krämer wesentlich verbessert werden. Nichts davon ist zu erkennen, Nein, im Gegenteil es ist alles noch viel schlechter geworden - schlicht gesagt man hört einfach überhaupt nichts mehr. Was ist nur mit dem redseligen extrovertierten Herrn Herzog los. Selbst in der Zeitung ist er nicht mehr zu sehen, wie er Spenden für die Bürgerstiftung sammelt. Vieleicht hat er zur Zeit wichtigeres zu tun: Z.B. sich an seinem Stuhl festklammern, der nicht nur wackelt, sondern wie es scheint zum Schleudersitz für ihn wird.
Wieviele Wertberichtigungen hat die Bank im Wirtschaftsjahr 2008? Was wird dafür dieses Jahr verscherbelt, falls noch vorhanden. Vielleicht verkauft man die wertlosen Papiere der in den USA angelegten Gelder. Da sind mit Sicherheit grosse Gewinne zu erzielen. Da ist wohl eher die Frage zu stellen. wie hoch ist der Abschreibungsbedarf bei diesen Papieren. Wieviel Volumen wurde in den USA angelegt. Warum sagt uns Eigentümern niemand, was unsere Bank eigentlich noch wert ist und wieweit sie schon runtergewirtschaftet ist. Sind wir Mitglieder nur die Kapitallieferanten ohne anderweitige Rechte oder sind Vorstand, Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband uns verpflichtet. Sind die Vorgenannten nicht im Genossenschaftsgesetz aufgefordert, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Was ist bei Arbeit der Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer als Förderung ihrer Mitglieder zu erkennen. Gesellschaftsvermögen wird durch obstruse Kredite in Slowenien, die als "Goldener Handschlag" dienen, verbraten. Johannes Herzog macht als Antrittsgeschenk einen Nachlass gesicherter Forderungen in Höhe von 432.000.Der böse Wolf wirft einen schon bei der Ausreichung kaputten Kredit noch Korrutions-und Bestechungsgelder hinterher, um das Goldmärchen wahr werden zu lassen. Die Liste ist ellenlang. Das soll alles gesetzeskonform sein???. Der Umgang mit dem Vermögen der Mitglieder wird wie bei einer Feudalherrschaft gehandhabt. Denn die Feudalherren hatten auch die gesetzgebende, richterliche und überwachende Macht auf sich vereinigt. So in etwa läuft das heutzutage bei den Verbänden und den ihnen genehmen Vorständen ab. Man sieht sich ins tiefste Mittelalter zurückversetzt.

   

Nr. 3944

Jane

24. November 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Wirtschaftslage

Wie läuft das jetzt weiter, mit den Mittlelstandskunden der VR Bank?
Im Unternehmen von Herrn Schelder z.B. dieser Betrieb gehört ja wohl in die Rubrik der Autozulieferer. Kann die VR Bank hier überhaupt noch helfen, um mit einem kurzfristigen Kredit eine Durststrecke zu überwinden?
In unserer Region gibt es ja noch mehr Unternehmen die im Kfz Gewerbe tätig sind und unter starken Rückgängen leiden!
Und wie war das mit der Kreditnehmereinheit? Gab es da nicht Ungereimtheiten?
Ich bin sehr gespannt, was sich in den nächsten Tagen hier tut. Wer wird gestützt und wer nicht. Und kann die VR Bank überhaupt noch stützen?
Ein guter Tipp für alle Unternehmer: fragt doch mal die Sparkasse oder noch besser Herrn Heger.
Herr Herzog, das ist doch die Gelegenheit, Kredite vergeben steigert die Bilanzsumme, die ist zwar im letzten Jahr wohl ins Bodenlose gefallen, aber was soll's, jetzt könnt ihr mal richtig klotzen und was für's Image und die Bilanz tun, oder? Schnürt einfach mal ein Rettungspacket, indem ihr Gelder aus USA zurückholt und sie an den Mittelstand verteilt!

   

Nr. 3943

Nordlicht

24. November 2008, 12:02 Uhr

Betreff: Prinzipien Hoffnung und Vergessen versagen

Die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge), d.h Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere der bayrische Genossenschaftsverband, haben bei der Abarbeitung der diversen Baustellen der VR-Bank auf die Prinzipien Hoffnung und Vergessen gesetzt.

Sie sind mit beiden Ansätzen gescheitert.

Das Prinzip Hoffnung sollte die in der Vergangheit begangenen Untaten in der Zukunft heilen. Wenn denn die Bankgeschäfte ordentlich laufen würden, wäre alles ins Reine gekommen, so die Hoffnung.
Aber die Entwicklung war offensichtlich eine andere.
Alle Banken waren bei den Margen unter Druck, nur hatten die Wettbewerber eben nicht solche Altlasten zu schultern und konnten deswegen mit attraktiveren Angeboten am Markt operieren. Dazu kam, daß das Eigenkapital sprunghaft gefallen ist durch die Rückgabe von Genossenschaftsanteilen.

Es wurde zwar von Herrn H. betont, man habe sein Hausaufgaben gemacht, aber trotzdem war man sich nicht zu schade auf die Konkurrenz zu schimpfen. Wären die Hausaufgaben gemacht worden, wäre das Geschimpfe doch nicht nötig gewesen. Das sollte nur von der eigenen Unfähigkeit ablenken, ganz nach dem Motto: Die anderen sind schuld.
Die anderen sind auch schuld daran, daß der Regress gegen alte Vorstände erst nach Aufnahme der staatsanwaltichen Ermittlungen durchgeführt worden seien, weil sich da angeblich neue Sachverhalte ergeben hätten. Daß man mit solch offensichtlich falschen Erläuterungen - wer war denn über Jahre quasie ständig als Prüfer in der Bank?!? - kein Vertrauen bei zukünftigen Kunden gewinnen kann ist offensichtlich.
Im Umkehrschluss: Hätte es also die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht gegeben, hätte es diese angeblichen neuen Sachverhalte nicht gegeben und ein Prüfung eines Regresses gegen ehemalige Vorstände wäre - wie in den Vertreterversammlungen aus "Imagegründen" beschlossen - nicht durchgeführt worden.
Zum Vergleichen nachfolgend der Auszug aus der Frankenpost vom 20. Juni 2008:
"Um zivilrechtliche Ansprüche nicht verjähren zu lassen, wurde nun die mögliche Regressnahme beschlossen, weil sich laut Johannes Herzog neue Sachverhalte im Zuge der Ermittlungen ergeben haben. Noch im Vorjahr hatte die Vertreterversammlung beschlossen, die Ex-Chefs „von Regressansprüchen freizusprechen“.

Zur Erinnerung: Der Verzicht auf den Regress war auf dringende Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Begleitung und Anwesenheit des bayr. Genossenschaftsverbandes erfolgt! Da kann nun wirklich kein anderer mehr verantwortlich gemacht werden, oder?

Soweit zu der selbst eingestandenen Unfähigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bank ordentlich zu führen und zu überwachen bzw. des Verbandes die Geschäftsführung im Interesse der Mitglieder zu überwachen. Die vom Genossenschaftsverband ausgestellten Testate hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Vorständen und Aufsichtsräten sind damit offensichtlich - und wie hier im Gästebuch vermutet - seit vielen Jahren alle falsch?!?

Dass der heutige Vorstand in seiner Zeit als Prüfer als Vertreter des allmächtigen Genossenschaftsverbandes schon die Hausaufgaben nicht gemacht hat, führt heute eben dazu, daß die Aufgabe so groß ist, daß sie alleine nicht mehr zu bewältigen war.
Anders ist der (Not-)Verkauf der Filialen an eine Pleitebank mit freundlicher Unterstützung des Sicherungsfonds der Genossenschaftsbanken auch nicht zu erklären.
Die Hoffnung war wohl immer, daß es wirtschaftlich Berg auf gehen würde. Aber das ist es in der Region nun mal nicht in dem Maße passiert bzw. ist an der VR-Bank aus einer Vielzahl von Gründen (insbesondere: Vertrauenskrise durch nicht eingehaltenen Versprechen hinsichtlich der Berichterstattun - nicht nachvollziehbare Angebote für Abrechnungsbetrug) vorbeigegangen.

Auch das Dividendensignal - Auszahlung der Dividende aus der Substanz, denn unter normaler Berücksichtigung des Wertberichtigungsbedarfes hätte die Bank vermutlich einen dicken Verlust ausweisen müssen - sollte den Aufbruch signalisieren. Aber genutzt hat es offensichtlich nichts.

In den Medien liest man im Moment immer wieder, daß viele VR-Banken und Sparkassen sich wegen der Unsicherheit, die von der Finanzmarktkrise ausgeht, vor neuen Kunden kaum retten können.
Ist das bei der VR-Bank auch der Fall? Warum hört man nichts davon? Das wäre doch eine positive Meldung wert, oder?
Oder hat der Vorstand mit der Bewältigung des Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen soviel zu tun, daß er dafür keine Zeit mehr hat? Vermutlich wird auch gegen Herrn H. ermittelt, denn der ließ sich doch in der Vergangenheit sonst keine Gelegenheit entgehen, sich zu präsentieren und sich zu loben, auch wenn es gar nicht sein Verdienst ist (z.B. bei der Verteilung des Überschusses aus dem Gewinnsparen oder bei der Bürgerstiftung).
Die ganze Bank ist abgetaucht und das zu diesen interessanten Zeiten! Das verwundert doch sehr, denn eigentlich wäre doch nun mal Klartext gefordert!

Das Prinzip Hoffnung ist schon deswegen gescheitert, weil das zweite Prinzip Vergessen nicht greifen kann. Mit der Aufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der ganze Bereich um die VR-Bank-Betrügereien eine neue Dimension erreicht, die vom Verband so wohl nicht vorhergesehen werden konnte.
Gegenüber der BaFin konnte man die Ermittlungen offensichtlich noch durch entsprechende Berichte des Verbandes abwehren, aber die Staatsanwaltschaft war nicht mehr abzuwehren.
Das Vergessen ist nun erstmal unterbrochen und den Verantwortlichen - insbesondere auch dem Aufsichtsrat - dürfte klar geworden sein, daß die vom Vorstand und Verband aufgezeigte Strategie mit dem Spiel auf Zeit nicht greifen dürfte. Wer in Verantwortung ist und diese über Jahre! zu Lasten der Mitglieder und zum Schutz eines unfähigen Vorstands nicht ausübt, ist schließlich selbst mit in der Haftung!! Und das kann richtig teuer werden, wenn die Schadensersatzklagen losgehen gegen die AR-Mitglieder. Der Rettungsversuch gegen ehemalige Vorstände doch noch auf Schadensersatz zu klagen, dürfte zu spät gekommen sein. Daß was dort u.U. nicht mehr zu holen sein wird, dürfte wegen erwiesener Untreue des Aufsichtsrates gegenüber der Genossenschaft dann vom Privatvermögen der AR-Mitglieder geholt werden.
Fazit: Wer nicht gehandelt hat, als er es noch konnte, hat es auch nicht anders verdient. Denn, zumindest ein Rücktritt wäre ja ohne Problem jederzeit möglich (gewesen).

Gegen das Vergessen arbeitet auch dieses Gästebuch. Zunächst vielleicht von den Verantwortlichen belächelt, hat es inzwischen eine nationale Reichweite erreicht, die dem bayrischen Genossenschaftsverband nicht lieb sein kann. Aber wer sich so verhält, wie es der Genossenschaftsverband getan, hat es nicht besser verdient. Das ganze Monopolsystem dieser Verbände gehört auf den politischen Prüfstand und die übrigen Verbände werden dem bayrischen Genossenschaftsverband sicherlich ewig dafür "dankbar" sein bzw. haben selbst zahlreiche Leichen im Keller.
Umso erstaunlicher ist es dann, daß sich der bayrische Genossenschaftsverbandschef selbst für höhere Aufgaben andient! Ein anderer wollte ihn wohl nicht vorschlagen? Die vorzeitige Vertragsverlängerung, die ohne zu zögern angenommen wurde, kann nur bedeuten, daß den Mitgliedern die offensichtlichen Verfehlungen im eigenen Haus nicht bekannt sind. Denn wie heißt es so schön: Der Fisch stinkt vom Kopf!.

Dem Vorstand des Verbandes müssen die Verhältnisse in Marktredwitz bekannt sein. Statt dort aufzuräumen, wird mit allen Mitteln weiterhin die Vertuschungs- und Verdummungsstrategie vorzuführen. Obwohl doch offensichtlich ist, daß der Verband damit gescheitert ist.

Es bleibt spannend und die Mühlen der Justiz kommen hoffentlich bald mal zu einem Ergebnis.

   

Nr. 3942

Mitglied

24. November 2008, 10:49 Uhr

Betreff: Wenn Herr Herzog den Kurzbericht nicht raus rückt, dann ist er ein Lügner

Ein bisschen mehr wie zwei Jahre ist es her, wie uns Johannes Herzog auf der Vertreterversammlung 2006 mit Rede & Co., Ablauf 1, Leitfaden 1 (= Link) komplett für dumm verkauft hat. Gleich davor hat noch zum letzten Mal der von Verbandsvorstand Gschrey als tief verwurzelter Genossenschaftler genannte Goldmärchen-Wolf seine persönliche Schlussbilanz über die Folie zur Risikolage (= Link) gezeigt und mit Johannes Herzog den besten Prüfer auf dem weichen Vorstandsstuhl bei uns in Marktredwitz angekündigt. Welches Glück wir doch haben, hat Reinhold ein paar Monate später noch ergänzend gemeint.

Doch welches Glück haben wir mit diesem Prüfer, der zwar schnell verkündet seine Hausaufgaben gemacht zu haben, wie man in Eintrag Nr. 4158 nachlesen kann, der aber kein halbes Jahr braucht um all seine Versprechen zu vergessen? Die Hausaufgaben sind gemacht, verkünden die Vorstände da Mitte 2007 in der Zeitung und gleichzeitig braucht man den Verkauf der Ostfilialen um sich selbst zu retten. Ist das nun Lüge und Schönfärberei in aller Öffentlichkeit? Sind die Vertreter nun Multiplikatoren, oder sind es die Geheimnisträger der VR-Bank? Bekommen die Vertreter Ihre Kurzbilanz auch 250 mal ausgehändigt, die nun zu Anfang Dezember verteilt werden soll? Kriegen die eine Liste an wen sie die Blätter austeilen sollen?

Nichts wird passieren, denn Johannes Herzog und sein neuer Begleiter Uwe Heidel werden sich auch heuer scheuen über ihre eigenen Talfahrt zu berichten. Nachvollziehbares ist sowieso nicht zu erwarten. Denn hinter den undurchsichtigen Zahlen der VR-Bank, da lässt es sich gut verstecken. Stillschweigen, damit man die eigenen Sauereien und die eigene Unfähigkeit verstecken kann. Alle laufen in Deutschland zu den Sparkasse und zu den Genossenschaftsbanken. Aus internen Kreisen ist zu erfahren, dass die VR-Bank wieder mit deutlichen Rückgängen im Geschäftsvolumen konfrontiert ist. Weil man Stillschweigen zu den Ostfilialen gehalten hat, kann man nicht nur Bilanzverluste wieder mit den Gewinnen aus den Stillen Reserven verrechnen, die ja im Grunde ein Teil einer Sanierung durch den Sicherungsfonds des Deutschen Volks- und Raiffeisenbankenverbandes sein dürfte, man kann ach wunderbar damit rumschieben, wie man denn wieder zusätzlich an Boden bei den Kunden verloren hat. Und wenn die zwei Großkredite wackeln, dann gute Nacht liebe Leute.

Also erspart den Vertreter die Multiplikation und verteilt den Kurzbericht öffentlich und an alle Mitglieder. Ihr braucht es auch draußen nicht weg zu reden, eine Bank muss sowieso den Jahresabschluss monatlich über das Jahr schon mit kalkulieren und vorausberechnen. Die Aktiengesellschaften reden beispielweise viel weniger über das abgelaufenen Jahr, wie über ihre eigenen Prognosen und Berechnungen für das folgende. Nur die Genossen meinen die Mitglieder immer mit den alten Zahlen warm halten zu müssen. Also Herr Herzog haben Sie die Mitglieder mit dem Kurzbericht schon die zwei letzten Jahre belogen, wie halten sie es denn heuer, oder haben Sie Pech gehabt und haben auch noch bei den Anlagen der Bank viel Geld in den Sand gesetzt? Sie schweigen überall beharrlich, ich vermute, sie sitzen überall in der Tinte. Ihre Bilanz ist nicht besser wie die von Reinhold Wolf und Manfred Heger, aber an der Bilanz von den alten Vorständen, da sind Sie seit dem Jahr 2002 mindestens auch mit beteiligt. Ich werde Sie immer wieder an Ihr Gefasel vom 29. Juni 2006, an diesem Gewitterabend in Marktredwitz, erinnern, was Sie uns mit Ablauf 1 und Leitfaden 1 für herzögliche Märchen aufgetischt haben, wo Sie damals schon wussten, dass Sie Leute raus werfen wollten und dass wahrscheinlich neben den kleckerweise bilanzierten Kreditverlusten immer noch weitere im Keller sind.

Sie schreiben heute noch an den nicht gemachten Hausaufgaben Ihrer Prüferzeit. Und Sie knabbern mit an den unsauberen Krediten und am Betrug an den Mitgliedern über die Dienstaufhebungsverträge mit korrupten Vorständen und es wird aufkommen, ob Sie das mit Horst Pausch bei Manfred Heger durchgezogen haben. Denn der Stil, den Horst Pausch mit seinem Rücktritt gewählt hat nicht auf der Versammlung seinen Abgang zu verkünden sondern zwei Tage danach, das trägt Ihre Handschrift.

   

Nr. 3941

Bilanzleser

20. November 2008, 16:43 Uhr

Betreff: Bilanzbetrug und Vermeidung von KWG 19-Verschlüsselungen?

Sollten die zwei diskutieren Kredite bei der VR-Bank Fichtelgebirge zum tragischen Fakt werden, dann muss man die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) und die Informationen zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) wiederum neu betrachten. Und es ist egal ob hier die KFW, die LfA oder die Bundesbürgschaft die Bank und die Firmen wegen den Arbeitsplätzen rettet. Das Verschulden liegt nicht in der allgemeinen Finanzkrise, das Verschulden liegt darin, dass man in den Fällen Gesetze missbraucht und missachtet hätte, bei dem Wissen dass es niemand mehr geben konnte, der das kontrollieren kann oder wollte. Sonderprüfungen nach § 44 KWG sollen für diese schwierige Bank ja angeblich auch von Herrn Herzog und Kollegen durchgeführt worden sein und nicht von verbandsfremden Wirtschaftsprüfern.

   

Nr. 3940

Nordlicht

20. November 2008, 16:29 Uhr

Betreff: Systemfehler Aufsichtsrat

Bei börsennotierten Aktiengesellschaften wird gemäß des sog. Corporate Governace Codex (CGC) u.a. empfohlen, daß die Aufsichtsratsmitglieder über den notwendigen Sachverstand verfügen sollen und unabhängig sein sollten. Der Codex führt dazu aus und selbiges kann gerne auch für andere Unternehmen gelten. Eigentlich sind es Selbstverständlichkeiten, die in dem Codex genannt werden. Allgemein wird bei Einhaltung dieses Codexes von einer guten Unternehmensführung gesprochen.

Die Einhaltung würde gerade bei Genossenschaften Sinn machen, denn hier sind nach geltendem Recht die Mitglieder in vielen Fällen dem Vorstand und Aufsichtsrat - unter Aufsicht und Billigung des Genossenschaftsverbandes! - praktisch hilflos ausgeliefert. Insbesondere bei Vorhandensein einer Vertreterversammlung wird es für die Mitglieder fast aussichtslos sich an dem Leben in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen, weil die Hürden praktisch unüberwindbar sind.

Aus dem CGC:
5.4.1
Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Anmerkung:
Bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) bestehen doch starke Bedenken in dieser Hinsicht. Wenn selbst ein Steuerberater eine Bilanz akzeptiert, die nicht alle Risiken abdecken konnte (so die Prüfer!), dann ist es entweder mit dem Sachverstand nicht weit her oder es wurde bewußt die fehlerhafte Bilanz in Kauf genommen,weil man nicht wollte, daß die Unterlassungen der Vergangenheit untersucht würden. Vermutlich wurde von Jahr zu Jahr vom Vorstand versprochen (und vom Verband großmütig bestätig bzw. unterstützt), daß es in der Zukunft alles besser werden würde, so daß die Probleme sich quasi von selbst lösen würden.

- Schade nur, daß die Unfähigkeit des Vorstands dann weitere Löcher in den Plan gerissen hat und schade nur, daß es den Wunsiedler Kreis gibt, der die Finger in die Wunden legt.

Und nie zu vergessen: All dies ist passiert unter der Aufsicht und Billigung des Genossenschaftsverbans und einem Prüfer, der heute selbst Vorstand dieser Skandal-Bank ist.

5.4.2
Um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen, soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet.

Anmerkung: Das ist ein Systemfehler im Genossenschaftswesen. Es sind keine externen Aufsichtsräte vorgesehen. Stattdessen werden die Aufsichtsräte - vom wem eigentlich vorgeschlagen? vom Vorstand? - gewählt, die regelmäßig größere Unternehmen vertreten, die auch gleichzeitig große Kunder der Genossenschaft sind oder Dienstleister (Rechtsanwälte+Notare; Steuerberater + Wirtschaftsprüfer), die sich von dem Aufsichtsratsmandat bei der Genossenschaft Mandate für den eigenen Bereich versprechen.
Daß die Beaufsichtigung der Vorstände dann in weiten Bereichen nicht gegeben sein könnte, ergibt sich aus dem System. Denn, der Hund wird kaum die Hand beißen, die ihn füttert!!! Genauso wird kaum ein Vorstand gegenüber dem Genossenschaftsverband aufmucken, den er ja nie los wird und wo bei Kritik ein Berufsverbot im Bereicht der Genossenschaften droht.

5.5
Interessenkonflikte
5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.

Anmerkung:
Bei der VR-Bank dürfte das regelmäßig aufgetaucht sein, denn - wie zu lesen war - sind die Aufsichtsräte auch persönlich mit den Vorständen befreundet. Daß dann die Aufsicht nicht stattfinden kann, ist eigentlich logisch. Es ist auch kaum verwunderlich, daß regelmäßig die Kosten des Aufsichtsrats nie veröffentlicht wurden - dafür sorgt schon die Mustersatzung des Verbandes bzw die falsche Auslegung des HGB. So erfährt man nie, welche Sitzungsgelder die Aufsichtsräte eigentlich erhalten und was sonst noch so für Annnehmlichkeiten für die Aufsichtsräte abgefallen sind (Esseneinladungen, Reisen?)

5.5.2
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offen legen.
5.5.3
Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Anmerkung:
Diese Interessenkonflikte dürften bei einem Aufsichtsratsmitglied, das Rechtsanwalt oder Steuerberater ist und wo die Mandanten gleichzeitig auch Kunden der Genossenschaft sind, doch regelmäßig auftauchen.
Im Bereich der Aktiengesellschaften wird das als so kritisch angesehen, daß eine Niederlegung des Mandats angezeigt ist. Bei Genossenschaftsaufsichtsräten ist das alles kein Problem.
In der Folge ist die Aufsicht dann keine Aufsicht, sondern nur ein Nebenvorstand. Und alles findet unter Anleitung des Genossenschaftsverbandes statt.

5.4.8
Falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden.
Anmerkung:
Dieser Hinweis könnte auch heute schon vom Aufsichtsrat vorgetragen werden. Warum sollten die Mitglieder nicht erfahren, daß einige Aufsichtsräte aus welchen Gründen auch immer ihr Mandat haben nicht angemessen wahrnehmen können. Trotzdem findet sich immer wieder der Vorschlag der Wiederwahl bei Wahlen mit dem Hinweis, daß der Aufsichtsrat diese gut heißen würde.
Der Club bleibt also geschlossen für Neueinsteiger, die möglicher weise kritisch das Gebahren der Organe überprüfen würden.

5.4.5
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht.

Anmerkung:
Der genannte Punkt ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit einer guten Unternehmensaufsicht.
Doch wie sieht sieht es praktisch aus?
Ist es Aufgabe eines Prokuristen eines Mitglieds, der in seinem Arbeitsvertrag wohl stehen haben dürfte, daß er seine Arbeitsleistung voll und ganz dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen hat, dem Aufsichtsrat einer maroden Bank anzugehören. Wie sieht es mit der Zeit aus, die hier notwendig ist, denn die Zahl der Sitzungen - über die man ja leider nichts erfährt - und die angemessene Vor- und Nachbereitung darauf dürfte bei der Zahl der Baustellen entsprechend hoch sein? Wer schreibt eigentlich das Protokoll der Aufsichtsratssitzungen? Wie sieht der zeitliche Input aus, wenn man noch andere Mandate zu betreuen hat bzw. das eigene Unternehmen kriselt?
Wie sieht die Teilnahme an den Sitzungen aus, oder ist gewollt, daß nicht alle an den Sitzungen teilnehmen.

Es ist im übrigen davon auszugehen, daß die Staatsanwaltschaft alle Protokolle der Aufsichtsratssitzungen auswertet.
Dann sollte offensichtlich werden, wer überhaupt an der Behandlungen von Themen teilgenommen hat, wo er eigentlich befangen war, bzw. wer sogar über eigenen Angelegenheiten abgestimmt hat. Zuzutrauen wäre es den Herren, daß sie selbst diese elementaren Grundzüge der ordnungsgemäßen Aufsichtsführung nicht beachten. So könnte man vermuten, daß die Entlassung eines Vorstands tatsächlich nur mit dem Vorsitzenden abgestimmt wurde und die anderen - u.U. ohne Kenntnisse der Vereinbarung - nur die Aufhebung allgemein unterschrieben haben.
Es wäre daneben schon der Einfluß von Herrn Träger im Kreditausschuß oder im Aufsichtsrat zu überprüfen, wenn es um seine Mandanten ging. Es kann auch kaum entlastend vorgetragen werden, daß dieses Thema den Herren nicht bewußt gewesen sein sollte.

Dazu kann man nur sagen:
1.) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
2.) Der Genossenschaftsverband, der ja quasi ein Dauerbüro in der Bank unterhält, sollte dies bemerkt haben bzw. wissen, so wie der ja auch sehr persönliche Kontakte zum Vorstand hatte, und hätte die Aufsichtsratsmitglieder darauf hinweisen müssen.

Es ist zu Hoffen, daß die Mühlen der Justiz bald mal ein Ergebnis erbringen, damit der Fall eine so große Öffentlichkeitswirkung auslöst, damit das gesamte Genossenschaftsunwesen der Genossenschaftsverbände auf den Prüfstand kommt.

   

Nr. 3939

Vorstand

20. November 2008, 16:26 Uhr

Betreff: Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?

Ich glaube man sollte wirklich noch mal ganz deutlich auf den Eintrag Nr. 1119 vom 22. September 2006 verweisen. Darin wird auch auf die Verwaltungsvorschrift des BaFin verwiesen, wann ein Prüfer Vorstand werden kann. Für die VR-Bank Marktredwitz erscheint es schon ein bisschen komisch, dass Johannes Herzog mit der Vertreterversammlung im Jahr 2005 zwar als Gesamtprokuristen eingestellt worden ist und er sich ja als Geschäftleiter bezeichnet hat, was den Begriff des Kreditwesengesetzes als Bankleiter trifft, aber dass er erst im Herbst 2006 rechtlicher Vorstand werden konnte. Es scheint das BaFin hat dadurch signalisiert, dass der Ausbildungsstand von Johannes Herzog noch nicht zum Vorstand für die Bank gereicht hat. Darum konnte man Reinhold Wolf und Karl Krämer nicht gleich mit Manfred Heger in die Wüste schicken, sie mussten für den Prüfer die Plätze nach dem Vieraugenprinzip des KWG freihalten. Und so hat man anscheinend die Talfahrt der Bank weiter in Kauf genommen, damit bloß keiner der über 30 anderen Bewerber dem Verband auf die Schliche kommt, was da in Marktredwitz alles für Spielchen getrieben wurden und schon Eintrag Nr. 1121 hat darauf abgezielt, ob die Prokuristenzeit von Herrn Herzog nicht auch gleich für die VR-Bank und manchen Kunden eine teure Lehrzeit gewesen sein könnte.

Mit Grausen lese ich, dass vielleicht auch noch bei zwei Firmenkonsortien die Zusammenschlüsselungen nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheiten, Abs. (2) (= Link) unterlassen worden sein könnten und dieser Prüfer und auch der neu eingesetzte Aufsichtsratsvorsitzende eine besondere Rolle dabei spielen könnten. Wenn das auch noch stimmt, dann frag ich mich wie ich die Energie nennen muss, die da von München in den Fichtelgebirgskreis ausstrahlt. Dieser AR-Vorsitzende scheint auch vom Verband ausgewählt worden zu sein und nicht von den Mitgliedern. Und Herr Herzog wird heute größte Angst haben, dass ihn seine alten Freunde fallen lassen sobald die Staatsanwaltschaft die Karten aufdeckt. Wer nicht dementiert, ob gegen ihn ermittelt wird, wenn das schon so oft behauptet wird, der scheint es ja fast aus seinem Verhalten raus zu bestätigen. In der Presse ist er doch oft vertreten, warum wehrt er sich nicht, hat er Angst etwas Falsches zu sagen? Mit gefällt es nicht wenn immer wieder Prüfer Vorstand werden, wie soll ich da dem trauen, der zu mir kommt ob der prüfen soll oder meinen Platz haben will?

   

Nr. 3938

O.

20. November 2008, 14:44 Uhr

Betreff: Kreditverluste ohne Ende, aber keine Erstattung für die Abrechnungsmanipulationen

Ist es nicht eine Schweinerei, wie man händeringend die Kunden abwehrt, wenn man fordert, dass die Giro- und KK-Konten von früher nachgerechnet werden, wenn in dem einen Fall schon Zigtausende an unberechtigten Zinsen durch ein Gerichtsgutachten festgestellt wird und wir wissen, dass das nicht ein Einzelfall ist, sondern dass die Kunden bei Betreten der Bank schon fast über die EDV-Grundeinstellungen abgezockt wurden. Da redet man von 4 Millionen für den Verkauf der Ostfilialen, oder davon, dass man Kredite an einen Kreditnehmer unter mehreren Gesellschaften verteilt hat und die gesetzlich geforderte Verschlüsselung unterlassen hätte, damit man auch möglichst viel von den Risikokrediten raus kriegt aber auf der anderen Seite mit einer Bürgerstiftung was zurück holt um sich in Zeitungsbilder lächelnd darstellen zu können. Uns unsere Kröten zurück zu geben, da sind wir plötzlich als Kunden eine Gefahr, wenn man den Verband als Rechtsberater herholt, aber sämtliche Prüfer haben jahrzehntelange bei jeder einzelnen Falschbuchung weggeschaut und uns Mitglieder verraten. Nun aber Millionen in den Sand zu setzen, dafür sind sie alle gut, kein Unterscheid zwischen Heger, Wolf und Krämer, oder Herzog, Heidel und Schelter.

   

Nr. 3937

Uwe

20. November 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Ist es für uns gut Johannes Herzog als Bankvorstand zu haben?

Ich erinnere mich gut an den Artikel in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2007, wie die Vorstände Herzog und Heidel beim Bild zum Artikel (= Link) getönt haben Hausaufgaben 2006 gemacht. Sind die Hausaufgaben gemacht, wenn man nun wieder von den Kreditproblemen erdrückt wird, die man nur den alten Vorständen in die Schuhe schieben wollte, die man als Prüfer aufbauen hat lassen und derer man heute als Vorstand nicht Herr wird? Was wurden für Hausaufgaben gemacht, wie man eine Fusion auf die Art und Weise wieder umdreht, wie es unserem Johannes Herzog dienlich ist und man drei Filialen verkauft und zu Geld macht, wofür man vorher zwei alte Vorstände dem Staatsanwalt vorgeführt hat? Seit Jahren wird hier geschrieben, dass man dringend einen gestandenen Vorstand gebraucht hätte mit Rückgrat gegenüber dem mitverantwortlichen Genossenschaftsverband, aber so wird sich das, was man in
Eintrag Nr. 303 mit ‚Blankovollmacht für Inkompetenz’, in Eintrag Nr. 1119 mit ‚Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?’, in Eintrag Nr. 1369 mit ‚Was bringt ein Prüfer für eine Qualifikation zum Vorstand mit?’ oder in Eintrag Nr. 1370 mit ‚Welcher Geist steckt in Herrn Johannes Herzog?’ im Ergebnis wieder im kommenden Jahresabschluss herauslesen lassen. Auf den Kurzbericht des Herrn Herzog brauchen wir nicht zu warten, der vor zwei Jahren für jeweils Anfang Dezember verkündet wurde. Da gibt man ja die letzte Jongliermasse aus der Hand, wenn man Johannes Herzog heißt.

   

Nr. 3936

Vor Ort

20. November 2008, 13:59 Uhr

Betreff: Interessenkonflikte des Aufsichtsrates Peter Träger

Wenn Peter Träger an sein Amt als Aufsichtsrat und Kreditausschussvorsitzender bei der VR-Bank denkt, prallen da Welten aufeinander. Einerseits war er doch sicher nicht abgeneigt wenn Manfred Heger oder die Bank überhaupt ihm Mandanten vermittelte, andererseits hat er den Auftrag 17.000 Mitglieder gegenüber den Vorständen zu vertreten. Aber wie ist das wenn es plötzlich um seinen Mandanten geht? Als diplomierter Finanzwirt und Steuerberater muss er doch am ehesten einschätzen können was bei einer Bank eine extrem schwierige Risikolage ist und die Abschlüsse der Jahre 2001 bis 2005 bei der Bank reden doch von nichts anderem und sogar davon dass die noch laufend angestiegen ist.

Was ist aber mit Dem Aufsichtsrat Träger, wenn er plötzlich für die Kundenbilanzen direkt zuständig ist und so dürfte es ja auch beim dem von Dr. Nickl zum Komplex Flex auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) aufgezeigten Tatsache nicht abzustreiten sein, dass nicht nur der Bankvorstand von den gravierend bei der Bank vorliegenden Zahlen abweichenden tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Unternehmung wusste, sondern auch der Steuerberater Träger. Wo lag also die Interessenslage des Herrn Träger, den Vorstand Heger zu retten in dem er die falschen Werte bei der Bank stützte, oder beim Flexkonsortium, das er als Mandantschaft halten wollte, oder bei seinen Eigeninteressen, dass eine gute Einnahmequelle versiegen könnte, wenn die Firmen in Insolvenz gehen? Wurden gar die Rechnung der Steuerkanzlei auf Kosten der Abschreibungen der Bank bis zum Schluss bezahlt? Auch Herr Träger hätte wissen müssen, dass man sich aus Banksicht um die Sicherheitenlage bei den Tochterfirmen in Slowenien kümmern müsste, man darf doch annehmen, dass er von dort Kenntnisse hatte.

Können wir unbesorgt einem Kreditausschussvorsitzenden Träger vertrauen, wenn man hier schon mehrfach diskutiert haben, dass es nicht unmöglich erscheint, dass man Manfred Heger über dieses Konstrukt mit dem besten Freund vielleicht die sonst nicht mögliche Abfindung zukommen hat lassen. Freut es uns, wenn wir wissen was Manfred Heger bei der Bank für einen Saustall hinterlassen hat und dieser Aufsichtsrat sich weiter in erlauchten Kreisen mit ihm trifft. Wo ist Peter Träger heute Steuerberater von den großen Kreditfällen, wo wir den Ausfall befürchten müssen, wie es den Anschein hat?

   

Nr. 3935

L.

19. November 2008, 16:02 Uhr

Betreff: Wie wird man bei der VR-Bank kein Aufsichtsrat mehr?

Wenn die zwei Kredite umfallen, dann gibt es bei der VR-Bank kein Halten mehr. Die sollen so auf heißer Nadel gestrickt worden sein, dass da ohne Finanzkrise schon nichts schief gehen durfte, aber auch gar nichts. Und wer ist angeblich Steuerberater bei einer Firmengruppe, natürlich unser Freund Dipl-Finanzwirt / Steuerberater Peter Träger. Die Frage muss also auch lauten wie wird man so einen Aufsichtsrat endlich los. Wenn er Charakter hätte, dann wär er nicht Vorsitzender des Kreditausschusses bei der VR-Bank, dann würde er endlich abzwitschern. Merken die anderen Aufsichtsräte gar nicht wie der Verband und ein paar verbündete Aufsichtsräte sie in den Abgrund ziehen. Träger ist Steuerberater bei der einen Firma, um die es geht und Schelter Prokurist bei der anderen. Wann ist die Lunte runter gebrannt und die Bombe geht hoch. Gezündet haben es die sauberen Herren schon selber. Also machen wir es doch hier mal wieder öffentlich wer die Aufsichtsräte des Jahres 2008 (= Link) sind. Der auf der letzten Vertreterversammlung neu hinzu gekommene Rudolf Limmer ist in Eintrag Nr. 4152 zu sehen. Wie geht es Ihnen denn so alle? Wer Unrecht sieht hat die Pflicht dagegen vorzugehen. Warum haben Sie den Horst Pausch vor vier Jahren nicht auf die Finger geklopft, als er über Ihre Köpfe hinweg mit Johannes Herzog und Raimund Grothoff ohne Sie den Vertrag mit Manfred Heger gemacht hat? Waren Sie unter Druck gesetzt, oder warum haben Sie nicht gesagt, wir wollen den Vertrag auch sehen? Denn so wie man den Vertrag den Mitglieder vorenthalten hat, so sieht es ja nach dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) genauso aus, als ob Sie nicht mal wüssten was drin steht in der Vereinbarung über den Verzicht auf alle Ansprüche. Oder ist Ihnen das vielleicht sogar Recht?

Sechs gradlinige Männer aus Ihrem Kreis müssten sich zusammen setzen, ohne die Blockierer und allem Spuck ein Ende bereiten, angefangen damit, dass man den AR-Vorsitz in andere Hände gibt als beim Prokuristen eines vielleicht angeschlagenen Firmenkonsortiums. Eine Sitzung und den Vorständen mitgeteilt, dass sie daran nicht teilnehmen dürfen und dann Nägel mit Köpfen und keine Angst mehr vor den Angstmachern. Denn wenn kein Ende gemacht wird, dann wird die Angst erst richtig kommen. Hier kann die Staatsanwaltschaft nicht mehr zusehen. Lassen Sie sich vom Wunsiedeler Kreis beraten, dann bekommen Sie die Beschlussvorlagen und die rechtliche Rückendeckung, die man Ihnen wahrscheinlich im Aufsichtsrat der Bank sogar verwehrt. Sie habe sogar die Pflicht sich extern Rat zu holen, wenn Sie das Gefühl haben im eigenen Gremium hinters Licht geführt zu werden. Aufgeklärt werden nur ein paar wenige wie es aussieht, darum bleiben viele auch von den Sitzungen weg. Ist das schon ein Verrat gegenüber den Mitgliedern. Handeln Sie, los.

   

Nr. 3934

Nordlicht

19. November 2008, 15:30 Uhr

Betreff: Gegen Abtauchen und Vertuschen

zu 4153 - Vertreter und Aufsichtsrat

Frage: Wie wird man Vertreter?

Antwort: In dem man sich bei der Wahl zur Vertreterversammlung so rechtzeitig beim Vorstand und/oder dem Wahlausschuß meldet, daß man auf die Liste kommt bzw. man eine eigene Liste aufstellt. Wann ist denn die nächste Wahl?

Frage: Was ist, wenn man dann nicht Liste genommen wird?

Anwort: Dann wird es spannend, denn dann könnten sich mit guter Berechtigung nach dem Verfahren fragen, wie denn das Auswahlverfahren war und u.U. die Wahl anfechten.
Hilfreich wäre in dem Zusammenhang sich nicht schon vor der Wahl als Kritiker der bestehenden Organe zu outen. Dann würde man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nominiert werden, denn Kritik ist ja nicht erwünscht in der Vertreterversammlung oder an Organen der Bank, wie aus der Vergangenheit ja abzuleiten ist. Die Mitglieder haben ihr Geld abzuliefern und dürfen im übrigen schweigen! Alles andere wäre schon genossenschaftsschädigend und somit ein Kündigungsgrund für die Mitgliedschaft. Denn, so haben wir ja hier schon vom Vorstand gelesen: Der Ruf der Genossenschaft darf unter keinen Umständen beschädigt werden! (Ganz egal ob die Vorstände Geld vermutlich veruntreuen und sich offensichtlich nicht an Recht und Gesetz halten). Denn, irgendwann käme doch vielleicht jemand auf die Idee mal zu hinterfragen, wie so etwas - trotz intensivster Prüfung durch den glohreichen Genossenschaftsverband Bayern - überhaupt passieren konnte.

Frage: Wie werde ich Aufsichtsrat?

Antwort: Ganz einfach, stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Aufsichtsratsvorsitzenden als mutmaßlichen Versammlungsleiter und beim Vorstand als Einlader zur Vertreterversammlungung, daß sie zum Aufsichtsrat kandidieren.
Mit Interesse wird dann zu verfolgen sein, was der Aufsichtsrat/Vorstand unternimmt, um sie bei den Vertretern zu diskreditieren, jedenfalls, wenn sie sich schon als Kritiker an den handelnden Personen geoutet haben.

Nachfolgend noch ein paar nicht ganz ernst gemeinte Eigenschaften, die ein Aufsichtsratsmitglied der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) mitbringen sollte:
- Hilfreich wäre in dem Zusammenhang sicherlich, wenn sie ein Großkreditnehmer der VR-Bank wären, dem unter Anwendung des KWG eigentlich hätte kein Kredit gewährt werden dürfen.

- Hilfreich wäre es, wenn sie statt der üblichen bis zu 10 Anteilen selbstlost gleich Anteile im Gegenwert von 1.000.000 Euro zeichnen würden. Die ANlage ist doch super sicher - wie bei der Volksbank Lauenburg zu sehen ist. Die Bank ist zwar pleite, aber die Mitglieder verlieren nichts, denn die übrigen Genossenschaftsmitglieder in Deutschland schenken ihnen ihre Anteile plus Dividende. Ob man auf solch noble Gesten auch bei der VR-Bank Marktredwitz rechnen kann? Das ist doch schon längst (indirekt) geschehen, denn der Verkauf der sog. Ostfilialen an eine benachbarte Genossenschaft, die eigentlich pleite ist und somit kaum über Mittel für eine Expansion verfügen dürfte, geht doch nur, weil diese Pleitegenossenschaft Mittel aus dem Sicherungsfond erhältm, den alle Genossenschaftbanken in Deutschland mit Mitteln beschicken.

- Über irgendwelchen Sachverstand brauchen Sie im übrigen nicht zu verfügen (siehe jetzige AR-Mitglieder). Das könnte u.U. eher Skrupel auslösen, so daß die Leichtigkeit der Entscheidung verloren ginge. Es reicht wenn sie auf der Vertreterversammlung ein wichtiges Gesicht machen können. An den Aufsichtsratssitzungen brauchen sie dann eigentlich auch nicht teilzunehmen, denn Vorstand und Verband haben die Abstimmungsergebnisse ja schon geplant. Auch die Genehmigung des Jahresabschlusses ist nur eine Formalie, denn der Verband hat ja bestätigt, daß alles in Ordnung ist. Die Verfolgung des Regresses an ehemaligen Vorstandsmitglieder ist ja an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen worden. Es dürfte u.U. nicht wundern, wenn die Verfolgung irgendwann eingestellt wird, wegen Vermögenslosigkeit der ehemaligen Vorstände. Naja, und die gut dotierte Pensionen dürfen die armen ehemaligen Vorständler dann auch noch behalten, denn von irgendwas müssen die Jungs ja noch leben, oder?


- Gottvertrauen in die Aussagen des Vorstands und des unabhängigen Verbandes ist natürlich ebenfalls von Vorteil. Denn die werden Ihnen schon vorschlagen, wie sie zu entscheiden haben. Und, der Verband hat ja genossenschaftbekannt immer recht.

- Hilfreich wäre ein guter Hausarzt in der Hinterhand, der in der Behandlung von traumatisierten Menschen geübt ist, denn es ist nicht auszuschließen, daß sie durch dasn real existierenden Bankwesen in der VR-Bank einen Schock erleiden.

   

Nr. 3933

Ich

19. November 2008, 15:03 Uhr

Betreff: Bilanzklarheit – Bilanzwahrheit

Heh Jonny , hier bin ich wieder !!!
Das Jahr geht bald zur Neige , das heißt: wieder einmal ist Bilanzzeit .Wie Euch ja bereits aus den letzen Jahren bekannt, ist es eines meiner Lieblingsthemen . Der Termin steht bereits fest , an dem wieder einmal abgerechnet und offengelegt wird, was im vergangenen Jahr so getrieben wurde .Aber nicht nur Vergangenes wird aufgetischt , auch die erkennbaren künftigen Erwartungen wollen bedacht und verkündet sein .
In diesem Zusammenhang will ich, der guten Ordnung halber, mit meinem Hinweis nicht zurückhalten, dass die Mitgliederversammlung auch über die Risikoeinschätzung, ungesicherte Kredite (die ihrer baldigen Abschreibung harren), Rücklagen usw., auch informiert werden muss.
Dann wird sich auch zeigen, wo der Vorstand die Wahrheit sieht.
Auf Wahrheitsverpflichtung und die Haftungsgrundsätze des Bilanzrechtes brauche ich wohl kaum hinzuweisen, also: Frisch Gemüts ans Werk.
Ich will hiermit schließen und Euch ein allseits gutes Jahr 2009 wünschen. Hoffe ich doch, dereinst auf dem Misthaufen zu stehen und mein Lied von einer längst vergangenen Zeit zu krähen, wenn andere Hähne schon lange ihren Kopf hängen lassen mussten.
[bild=gockel(pic_29.jpg)]

Gruß Euer Freund

   

Nr. 3932

Susanne

19. November 2008, 10:14 Uhr

Betreff: Herr Herzog, wie wird man bei Ihrer Bank Vertreter oder gar Aufsichtsrat?

Wenn ich mir das Foto im letzten Eintrag zur Bürgerstiftung anschaue, dann frag ich mal bei Herrn Herzog an, wie wird man Vertreter oder gar Aufsichtsrat bei der VR-Bank? Dem letzten neuen Aufsichtsrat scheint der Aufstieg über die Bürgerstiftung gelungen zu sein, oder doch über eine Vereinbarung wie man mit R&P die Ansprüche unterbügelt? Denn der AR-Vorsitzende scheint ja auch über Höchst- und Großkredit in sein Amt geschlüpft zu sein. Die Probleme zu beschönigen, da war er schon bei seiner Wahl am 14. Oktober 2004 (!!!) auf der Vertreterversammlung 2004 (= Link) auf Seite 11 parat. Aber die Sparkasse räumen ihre Probleme vom Feld, die Genossenschaftsbanken mit ihrem Paradebeispiel VR-Bank mit ihrer Taktiererei über den Genossenschaftsverband, schieben sie vor sich her und spielen auf Zeit und Vergessen und auf Vermeiden von Imageverlusten durch Besetzen heißer Vorstandspositionen mit Prüfern, oder gar Musterprüfern wie Sie Herr Herzog, die sich von Goldmärchenverzapfern als den Besten in Bayern preisen ließen. Sie sollten wohl der beste Retter werden, nur leider nicht für uns Mitglieder.

Also Herr Herzog, was muss ich tun, dass ich bei Ihnen Vertreter werde oder gar Aufsichtsrat, oder passiert das nach Ihrer Zeit endlich demokratisch und nicht gesteuert und vielleicht auf Gefälligkeiten und Abhängigkeiten abgestimmt? Aber zum Schluss Herr Herzog, Sie wären nicht der erste Retter der als Opfer auf der Strecke bleibt und welche Skrupel beim Genossenschaftsverband im Umgang mit Menschen besteht, das, genau das, wissen Sie mit am besten. Gerade Ihr Freund Raimund Grothoff hat da anscheinend mit seinem Spruch unter den Brücken bleibende Eindrücke hinterlassen. Ist da auch ein Platz für Sie noch frei? Wenn der Staatsanwalt auf Sie kommt, machen Sie vorher noch einen Umweg?

   

Nr. 3931

Mitglied

19. November 2008, 09:45 Uhr

Betreff: Farbe bekennen?

Warum glauben die Herren in der Führungsetage der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz immer noch alles verbergen zu dürfen? In Deutschland wird offen über Opel und andere Firmen gesprochen, warum benennen wir nicht die Namen der Firmenkonsortien bei uns um die es mit größter Sicherheit geht? Warum schicken wir nicht die Staatsanwaltschaft und lassen überprüfen, ob gegen die gesetzlichen Vorschriften aus dem offenen Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter aus Eintrag Nr. 4151 und erst mal in Eintrag Nr. 3613 verstoßen wurde. Warum fragen wir nicht offen ob die Firmengruppe ........... die VR-Bank ins Verderben zieht und ob auch die Firma, wo der AR-Vorsitzende der Bank Prokurist ist, die Firmengruppe ......l ebenfalls Probleme hat. Jetzt dürften die schutzwürdigen Interessen der Kreditnehmer hinter dem Interesse der Mitglieder, ja sogar der bei uns betroffenen regionalen und überregionalen Öffentlichkeit über schonungslose Aufklärung wohl langsam zurücktreten.

Jetzt geht es nicht mehr um die Kredite bis 2004, wo Johannes Herzog abstreitet schon mehr als nur in Prüfungstätigkeit mitgewirkt zu haben, jetzt geht es darum ob über die Unterlassung der Kreditzusammenrechnung gesetzlich verbotene Klumpenrisiken gehalten wurden, die die Bank komplett in den Abgrund reißen könnten. Niemand wird uns hindern beim Staatsanwalt einen neuen Strafantrag zu stellen und zu formulieren, dass ein dringender Verdacht besteht, dass hier vielleicht verbotenen Risiken bestehen, wie hieß es in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse, die zu hohen Verlusten führten, von denen Prüfer nichts gesehen haben wollten? Und nun lassen wir von der Staatsanwaltschaft nachschauen, ob die drei Strategen Werner Schelter, Johannes Herzog und Uwe Heidel (= Link), speziell dieser ehemalige Prüfer, heute zuständig sind für solche Kreditverhältnisse. Oder will man eine der ersten Genossenschaftsbanken sein, die Mittel aus dem Milliardenfonds der Bundesregierung anfordert? Hätte man das unmöglich gemacht, wenn man die Verschlüsselung in der EDV zu den größten Kreditnehmern unterlassen hätte?

Brauchen die drei Herren und manch andere zur Zeit keine Sauna um ins Schwitzen zu geraten? Wer lacht heute noch von den Leuten auf dem Foto mit der Bürgerstiftung vom 9. Februar (= Link)? Werden wir endlich aufgeklärt wie es mit dem Abgang von Manfred Heger im Jahr 2004 gelaufen ist, warum Horst Pausch nicht über die Vertreterversammlung zurück getreten ist, sondern mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) zwei Tage später über die Zeitung und warum man dann Johannes Herzog hierher als direkter Nachfolger von Heger einsetzen musste? Warum man Manfred Heger von den Ansprüchen befreiend gehen lassen musste, weil er vielleicht unglaubliche Dinge über das Verbandsinnenleben wusste? Es ist ein schiefer Vergleich, aber jedes Imperium kann die wirtschaftliche Pleite nicht unbeschadet überstehen und vor allem nicht ihre Führer, vielleicht auch das Imperium VR-Bank, früher nur Marktredwitz, nicht. Und wenn diese Erkenntnis auch beim Genossenschaftsverband Bayern da ist, dann wird Johannes Herzog die berühmte heiße Kartoffeln für die Verbandsoberen sein, wenn er es nicht schon bereits ist.

   

Nr. 3930

Webmaster

18. November 2008, 22:55 Uhr

Betreff: Offener Brief an Herrn Werner Schelter vom 12. März 2008

E R I N N E R U N G

Sehr geehrter Herr Schelter, meinen Sie nicht auch, dass es in der jetzigen Situation an der Zeit wäre, Farbe zu bekennen und den seit März 2008 offenen Brief zu beantworten?


Zur Information:
Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.

Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261


Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG


Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der Profi-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall Neugebauer vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil
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Nr. 3929

Alexander R.

18. November 2008, 20:04 Uhr

Betreff: Herr Herzog machen sie uns doch ein Gefallen

...in einer bekannte Veranstalltung kam ins Gespräch auch die VR Bank Fichtelgebirge. Die Interesse wurde erweckt und meine Recherchen führten bis zu der Seite Wunsiedeler - Kreis. Ich kann nur Kopfschütteln, es ist ja ein Skandal!
Herr Herzog, sie haben doch schon als Prüfer grandios versagt! Wieos dürfen sie eine Bank leiten?! Sie tuen nicht nur ihren Kunden, sondern dem ganzen Landkreis was Gutes, wenn sie wieder dahin ziehen, woher sie gekommen sind!!!

   

Nr. 3928

???

18. November 2008, 18:57 Uhr

Betreff: Was wäre wenn nicht zusammen geführte Großkrediteinheiten platzen würden?

Was wäre wenn bei der VR-Bank nicht zusammengeschlüsselte Großkreditnehmereinheiten platzen würden? Was wäre, wenn die Finanzkrise direkt in die Region durchschlagen würde und die VR-Bank endgültig von Kundenseite her unüberbrückbare Probleme bekommen würde? Was wäre, wenn der AR-Vorsitzende mitten drin stecken würde im Schlamassel? Würde der Sicherungsfonds des BVR den Ex-Prüfer Herzog wieder retten?

   

Nr. 3927

Johannes

18. November 2008, 16:52 Uhr

Betreff: Zinsanpassung bei Sparverträgen

Dazu bedarf es keinen Kommentar. Einfach anklicken und lesen:

hier klicken......

   

Nr. 3926

Aus der Region

17. November 2008, 11:36 Uhr

Betreff: Es wäre eine riesen Skandal, wenn gegen Herrn Herzog nicht ermittelt würde

Vor welchem Kreis hat Herr Herzog behauptet, dass er zurücktreten würde, wenn gegen ihn ermittelt würde? Warum macht er das nur hinter verschlossenen Türen, wo dies nur durch eine Indiskretion bekannt werden kann? Es wäre doch eine riesige Sauerei, wenn man auf dem Rücken der Mitglieder die Problematik mit der geplanten NPD-Schulungsstätte in der Waldeslust bezahlen lassen würde. Das ginge soweit, dass, wenn man das jetzt durch denkt, man die Vogtlandmitglieder zur Volksbank in Plauen verkauft hätte und die deutschen Genossenschaftsmitglieder dafür hätte bezahlen lassen. Was ist los, dass man diesen Mann mit aller Gewalt hier halten muss und dass dies inzwischen so scheint, dass es in gesamten Bankbereich des Genossenschaftssektors ein abgesprochenes Spiel zu sein scheint?

Warum hat dieser Mann für den befreienden Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger sorgen müssen? Johannes Herzog kannte jeden Kredit aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und nicht keinen, wie er der Frankenpost am 30.11.2007 erklären wollte. Er hat bis dahin die Haftung der alten Vorstände und die Strafverfolgung verhindert, er war der Abfangjäger für die Machenschaften des Verbandes bei unserer VR-Bank in Marktredwitz und zuvor der RV-Bank. Während seiner Prüferzeit wurde das Strafermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), die ausgebooteten Vorstände aus Arzberg betrieben, wozu sicherlich tiefgehende Prüfungen durch die Verbandsrevisoren notwendig waren und der Verkauf Ostgeschäftsstellen dieser beiden früheren Vorstände im unbedeutenden Arzberg jetzt groteskerweise zur Rettung des Herrn Herzog auf der Vorstandsposition her gehalten haben.

Ist das ein Possenspiel, was man zwischen dem Verband in München und dem Büro von Herrn Herzog betreibt? Warum streitet dieser Exprüfer ab, dass er von der Entwicklung der Risikolage wie zuvor beschrieben in den Stufen bis ins Jahr 2003, wo die Aufstellung beginnt mit der Entwicklung ins Jahr 2004, in dem man sich von Manfred Heger so leise wie nur irgend möglich trennen wollte und danach haarklein alles weiß bis runter zum kleinsten Kredit in diesen Einzelwertberichtigungsklassen, der höchsten latenten Stufe der Risikoklasse 2 und wie man hin und her jongliert hat, das man die Bilanz der VR-Bank nicht sprengte und was man wahrscheinlich mit selbst betriebenen Bilanzbetrug über die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen überbrücken wollte. Ist das etwas anderes zu den Skandalen, die man heute im gesamten Bankenbereich rauf und runter diskutiert und immer nur die reden hört, die eigentlich selbst am Verschuldungshebel sitzen? Warum hat man bei Maybrit Illgner vor wenigen Tagen im ARD nicht gesagt, dass das Autohaus in Berlin nur deswegen die fehlenden 50.000 € nicht bekommt, weil die Vorschriften von oben jetzt der Technik über die edv-hinterlegten Ratingsysteme den Menschen jeden Handlungsspielraum nehmen und wenn sie abweichen, von den Prüfern zu Verbrechern gemacht werden können und in Gefahr geraten würden sich der persönlichen Haftungsverpflichtung auszusetzen?

Warum ist Horst Pausch nicht mit der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 zurückgetreten, sondern mit einem Brief zwei Tage später, wie es mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) in der Frankenpost hieß? Haben wir als Mitglieder das Recht zu erfahren, was die Hintergründe sind, ob sich nicht auch Aufsichtsratsvorsitzende am System Heger Vorteil gehabt haben könnten und es der letzte Vorteil gewesen sein könnte, dafür die Unterschrift auf einem Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf schon festgestellte und hoffentlich nie mehr festzustellende weiter Ansprüche zu setzen?

Dieser Herr Herzog ist nicht der Vorstand und Vertreter der Mitglieder der VR-Bank, er ist der Abfangjäger des Genossenschaftsverbandes und der unglaublichen Verstrickungen im Genossenschaftsbereich, der Machenschaften von Druck und Zusagen und der Verhinderer der Aufklärung der Sauereien bei uns und seiner Mitverantwortung. Die Aussage, dass er zurück tritt, wenn gegen ihn ermittelt würde, die soll er sofort mit der versprochenen Kurzbilanz auflegen. Wenn es über die Anlagen der Bank selbst riesen Verluste gegeben hat, weil die Bank vielleicht auch nur zufälligerweise zu denen gehört, die einfach da unter der Beratung der DZ-Bank ihre Gelder rein gelegt haben, dann ist es die Verpflichtung eines Vorstandes einer so in Bedrängnis stehen Bank die Mitglieder zu informieren. Wie wird hier oft geschrieben, die Bank gehört den Mitglieder und nicht Herrn Herzog und schon gar nicht dem Genossenschaftsverband. Der Vorstand Herzog und Heidel, beide handeln nur im Auftrag und für jedes einzelne Mitglied unserer VR-Bank. die Bank heißt VR-Bank Fichtelgebirge und nicht Privatbank Herzog.

   

Nr. 3925

Bürger

14. November 2008, 11:17 Uhr

Betreff: unermesslicher Vertrauensverlust

Sowas hab ich schon gern: da ist einer hergezogen und hat die grössten Töne gespuckt. Auf den Putz hat er gehauen, dass der Putz von den Wänden des Homa-Gebäudes runtergefallen ist. Dass die Fussgänger mit einer banalen Latte und einem Schmierzettel dran auf die Gefahren hingewiesen werden müssen. Die Mitglieder wollte er zeitnah informieren, bis heute kommt keine Info, wie es um die Bank wirtschaftlich steht. Gegen wem der Staatsanwalt alles ermittelt und vorallem, ob gegen Herzog selber ermittelt wird, was er vor einiger Zeit vehement bestritten hat. Wenn dies Fall wäre, würde er sofort zurücktreten, hat er artikluliert. Hat die Bank auch in den USA Geld verloren? Wenn ja, wie hoch ist die Summe, die verzockt wurde. Wen dies angeblich seine Vorgänger waren, warum hat er als Prüfer nicht schon damals seine Geistesblitze von sich gegeben und hat auf die Risiken derartiger Anlagen hingewiesen. Wieviel Kundengelder wurden über interne Konten durchgeschleust. Wann zahlt er den Mitgliedern die veruntreuten 432.000 € aus der Verschenkung von gesicherten Forderungen bei der Waldeslust, zurück.
Das einzige Handwerk, das er anscheinend beherrscht, ist das Mauscheln, Veruntreuen, Versuchen die Mitglieder für dumm zu halten und das Ausnützen von Prüferwissen zum eigenen Vorteil. Hierin ist er Meister, aber was seine sonstige Qualifikation angeht: Banklehre, beim Verband Bilanzen sortieren, kurzer Lehrgang und schwupps ist man als Vorstand geeignet, dreht schnell noch eine kleine Ehrenrunde, damit die BaFin nicht aufzuwachen braucht. Schon sitzt man auf dem Vorstandssessel, aber nicht um die Bank zu stärken und aufzubauen. Nein, um alles zu vertuschen, was er vorher als Prüfer geflissentlich übersehen hat und untätig war. Selbstverständlich soll auch sein früherer Arbeitgeber Genossenschaftsverband Bayern unbhelligt bleiben, damit der weiter seine mafiaähnlichen Kreise ziehen kann. Selbstverständlich ging es auch nicht um das x-fach höhere Gehalt als Vorstand. Wer wollte hier Herrn Herzog niedrige Beweggründe unterstellen. Er wird sicherlich seine Mehreinnahmen aus der Vorstandstätigkeit gegenüber als Prüferling sozialen Zwecken zu Verfügung stellen. so wie er es ja in grösstmöglicherweise schon mit den Überschüssen aus dem Gewinnsparen macht. Das sind eigentlich die Zinsen, welche den Gewinnsparern zustehen würden, mit denen Herzog hier den Wohltäter der Region spielt. Gerne würde ich auch wissen, wie würde denn die Bank dastehen, wenn alle Kredite der grössten Kreditkunden zusammengerechnet werden, wie es das KWG vorschreibt, reicht dann das Eigenkapital der Bank aus. Oder braucht man dann wieder neue Mitglieder, die Kapitaleinlagen leisten, sich dazu eine Nachschusspflicht reinziehen und ansonsten keine Rechte haben.
Was glaubt denn dieser Schnösel wo wir hier sind. Wir sind auch nicht auf der Wassersuppe daher geschwommen. Auch wenn es der Region nicht zum besten geht, wir haben wenigstens Anstand und Ehre. Das kann man von Herzog wirklich nicht behaupten. Der läuft hier mit einer Arroganz rum, dass einem dabei Übel wird. Wenn Leiharbeiter ihren Job verlieren, dann ist das nach seinem Verständnis eine Marktbereinigung, als wären die armen Teufel mit ihren Mindestlöhnen nicht schon gestraft genug. So klein wie er ist, aber benimmt sich wie der Elefant im Porzellanladen.
Warum der Aufsichtsrat immer noch an Herzog festhält bleibt unverständlich. Mit seinem gesammelten Wissen kann er niemanden mehr unter Druck setzen, denn das müsste die Staatsanwaltschaft mittlerweile schon alles wissen. Vielleicht hat er dem Aufsichtsrat einen Dienstvertrag bis zum Lebensende aus den Rippen geleiert. Das dar aber kein Hindernisgrund sein. Dann muss die Bank nämlich eine Gegenrechnung aufmachen. Denn schon das Zulassen und Untätigsein während seiner Prüfungen in Marktredwitz, hat der Bank immensen materiellen Schaden zugefügt. Der immaterielle Schaden in Form des Vertrauensverlust durch die Bevölkerung ist unermesslich und wird die Bank dauerhaft belasten.

   

Nr. 3924

Nordlicht

14. November 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Erwartung an Vorstand / Aufsichtsrat

Die Hoffnung stirbt zuletzt - so wird häufig gesagt.

Allerdings bracht man bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) nicht darauf zu hoffen, daß sich irgendetwas freiwillig von Seiten der Verantwortlichen der Bank tut.

Alles geschieht bei dieser Bank erst auf Druck, z.B. der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder aufgrund von Urteilen gegen die Bank (siehe Umweltskandal).

Wie sich daraus Vertrauen entwickeln soll ist allerdings schleierhaft. Und Vertrauen, das zeigt die derzeitige Finanzkrise, ist die Seele des Geschäfts.
Wenn das Vertrauen nachhaltig gestört ist, kann das nicht dienlich für ein Unternehmen sein. Vertrauensbildende Maßnahmen scheinen bei der VR-Bank ja gar nicht mehr ein Ziel zu sein.

Bei dieser Bank geht es dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und dem Verband offensichtlich nur noch um das nackte Überleben und den Versuch, die ganze Sache zu vertuschen!
Der Befreiungsschlag - z.B. durch den Aufsichtsrat - daß die ganzen Probleme öffentlich gemacht werden, darf nicht erwartet werden.
Der hängt so tief mit drin - der Verband wird den Aufsichtsrat sicherlich bestens über seine Mithaftung informiert haben- , daß z.B. ein Rücktritt vom Amt gar nicht möglich erscheint. Von den wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen AR-Mitgliedern und der Bank, die vermutlich bei korrekter Anwendung des Kreditwesengesetzen (z.B. Zusammenfassung von Kreditengagement bei Konzernen - z.B. alle rechtlich selbständigen Filialen eines Autohauses zu Konzernzahlen) dazu führen würde, daß diese Engagements nicht haltbar wären, soll hier gar nicht vertiefend gesprochen werden.

Der Aufruf eines Gästebuchschreibers, daß nun endlich die durch z.B. den Wertstellungbetrug geschädigten Kunden und Mitglieder ihren Schaden ersetzt bekommen, verhallt ebenso im Wind wie die Erinnerung des Vorstands an seine eigenen Worte (mehr Transparenz, zeitnahe Information).

Wir erleben hier ein gängiges Muster, das sich bei den Genossenschaftsbanken (aber auch bei Versicherungen) immer wieder findet. Selbst wenn offensichtlich ein Fehler gemacht worden ist, der zu einem Urteil geführt hat. Wird immer behauptet, das dies nur ein EInzelfall sei, daß jeder Fall gesondert geprüft werden müsse, daß es an dem Verhalten einzelner Vorstände gelegen habe (z.B. die fehltenden organisatorischen Voraussetzungen für den ordentlichen Betrieb einer Bank!) und (Achtung!), daß ja jeder Geschädigte den Rechtsweg beschreiten könnte.

Und das ist das Problem (und die Hoffnung der Vorstände). In der Regel wollen sich die einzelnen Geschädigten nicht dem Stress der Führung eines Prozesses über mehrere Jahre durch mehrere Instanzen aussetzen. Und das ist es, worauf die Vorstände (und der Aufsichtsrat sowie der Verband) spekulieren, daß über die Zeit der Kläger zermürbt wird.

Daneben ist es leider so, daß keine sog. "Waffengleichheit" besteht. Der Vorstand kann das gesamte Vermögen der Mitglieder einsetzen, um die Ansprüche der MItglieder abzuwehren - und tut das auch, selbst wenn diese Ansprüche berechtigt sind, und das Mitglied darf das Risiko des Prozesses selbst tragen. Es ist davon auszugehen, daß der Vorstand neben den nach Tabelle zu bezahlenden Anwälten bei Verfahren, noch weitere Kosten für besonders intensive oder weitere Beratung verursacht hat. Der Verband dürfte da sicherlich immer mit dabei sein, denn Vorstand und Teile des Aufsichtsrats sind juristische Laien.

Jeder dieser mutwillig zu Lasten des Vermögens der Mitglieder durch den Vorstand geführte Prozess dürfte ein Untreutatbestand darstellen. Die Vorstände sollten in die Haftung genommen werden und der Aufsichtsrat gleich mit. Die Rolle des Verbandes und mögliche Schadenersatzpflichten werden geflissentlich übersehen. Über Jahre wird das Fehlverhalten der Leitungsorgane der VR-Bank gedeckt. Als das nicht mehr half wurde flugs ein eigener Vorstand, der vorher die gleiche Gesellschaft geprüft hat, installiert, um alles zu vertuschen um in die Verjährung zu kommen.

Eine Möglichkeit, um das Risiko und den Stress der Prozessführung von dem einzelen Kunden oder Mitglied zu nehmen, wäre die Übertragung der Forderungen auf einen Dritten, der diese sammelt und professionell gegenüber der Bank eintreibt! Man könnte dann mit einfachen Musterverfahren mit geringem Kostenrisiko anfangen und diese dann bei entsprechendem Erfolg, wovon auszugehen ist, immer wieder neue Verfahren beginnen. Faktisch dürfte das dazu führen, daß der Vorstand wegen der Vielzahl der Prozesse handlungsunfähig wird, da er u.U. bei persönlicher Anwesenheit mehr Zeit im Gericht verbringen dürfte. Diese Verfahren sind ja öffentlich und würden eine entsprechende Resonanz verursachen und verheerend für Vorstand, Aufsichtsrat und Verband enden.

Und was scheut der Verband am meisten - daß in der Öffentlichkeit über seine Verfehlungen diskutiert wird und so offensichtlich wird, daß das Prüfmonopol überhaupt keine Gewähr für den Schutz der Interessen der Mitglieder darstellt, sondern ganz im Gegenteil dazu geführt hat, daß die eigentlichen Herren in der VR-Bank nicht die MItglieder sind, denen formal die Bank gehört, sondern der bayrische Genossenschaftsverband!!!. Und noch viel wichtiger, daß die katastrophalen Fehler des Verbandes nicht etwa zur Entlassung des Verbandes führen, sondern daß dann die Gemeinschaft aller Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfond in Anspruch genommen wird.

Das Beispiel Lauenburg wurde schon angesprochen:
Die Bank wird über den Sicherungsfond saniert und erzielt aus wegen der getätigten Einlagen sogar einen "Gewinn", der zu einer Dividende für die Mitglieder führt, so daß die eigentliche Haftung - mit mindestens seinem Genossenschaftsanteil - ad absurdum geführt wird. Danach wird fusioniert und die Genossen der bankrotten Bank dürfen sogar noch das Geschenk der Beteiligung an einer funktionierenden Bank entgegennehmen. Denn die haben nur wahrlich nichts dazu beigetragen, daß die übernehmende Bank besser da steht als ihre eigene bankrotte Bank. wo die Prüfer über Jahre beide Augen zugedrückt haben.

Fazit:
Es muß aufhören, daß über das Vermögen der Mitglieder in dieser Art verfügt wird, nur weil es den Verbänden gefällt. Wo ist der Aufschrei der ordentlichen Genossenschaftsbanken, daß so mit Ihrem Geld umgegangen wird? Oder sind in den Aufsichts- und Entscheidungsgremien in der Mehrheit "verbandstreue" ehemalige Prüfer, die zu Vorständen befördert wurden? Da schließt sich dann wieder der Kreis und zeigt die Allmacht des Verbandes, die durchbrochen gehört.

   

Nr. 3923

Grissu

13. November 2008, 21:48 Uhr

Betreff: Was brennt noch ?

Es scheint ganz schön heiß geworden zu sein. Die Flammen lodern immer höher und höher und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis das ganze Kartenhaus zusammenstürzt.

Nein, ich rede nicht von einem Wohnhausbrand, das wäre ja gerade noch zum Aushalten.
Es brennt an allen Ecken und Enden unseres Kreises aber auch über dem Ozean. Und dort wo die angeblich besten Verbindungen sitzen, sind die Leitungen der Hitze wegen bereits durchgeschmort. und es wird nicht besser, sondern das Feuer greift über.

Es wird ja gemunkelt, dass auch Genossenschaftsbänker mit dem Feuer gespielt haben.

Feuer das in Amerika entfacht wurde und jetzt zu uns rüberlodert. Und weil ich grad wegen der Hitze sehe dass bei machen Bänkern Schweissperlen auf der Stirn stehen,denke ich, diese Frage ist doch an unseren herzöglichen Vorstand erlaubt:

Wie viel Geld hat eigentlich die VR-Bank Marktredwitz eG in den USA verzockt ?

Manchmal kommen zu den Schweissperlen natürlich auch noch die Sorgenfalten dazu. Ihr wisst schon, wenn man sich den Kopf zermartet wie man da wohl wieder rauskommt.
Und wenn die Falten dann ganz tief und schlimm werden, dann könnte es natürlich auch damit zusammenhängen dass man sich neben Geldanlagen bei unseren amerikanischen Freunden auch um andere Freunde Gedanken macht, vielleicht sogar um die größten oder zweitgrößten Kreditnehmer der Bank.

Aber vielleicht kann uns ja Herr Herzog darüber aufklären, er als unser Vorstand muss das doch genau wissen wo unser Geld hingegangen ist.

   

Nr. 3922

Paula

13. November 2008, 21:43 Uhr

Betreff: Herzog, betr. bald auf der Flucht

Hallo Leute, Neues von einem Proleten, der herzog um Vorstand zuwerden!
Wer kennt den Herzog ? Was glaubt der eigentlich wer er ist? Was bedeutet eigentlich die Aussage, daß wenn Leiharbeiter entlassen werden, dies nichts weiter ist als eine Marktbereinigung. Mehr menschenverachtende Arroganz gibts wohl nicht mehr!
Herr Herzog, nehmen Sie doch endlich Ihren Hut! Besser noch, wenn ihr Aufsichtsräte Charakter habt, gebt ihm endlich einen Tritt in den Hintern.
Der kann doch nichts, reißt nur sein Maul auf und bringt unqulifizierte Beiträge, die dem Ruf der Bank schaden. Wenn es darauf ankommt Köpfchen zu beweisen, dann macht er sich lächerlich bzw. vielleicht sogar strafbar, ich denke da an die Waldeslust,da hat er sich dermaßen über den Tisch ziehen lassen, daß die Region noch heute darüber lacht. Ein Intelligenzbolzen halt.
Über das Engagement der Bank in USA, schweigt er sich aus, bzw. schiebt das Fiasko auf seine Vorgänger. Dabei hat der Supermanager doch jahrelang die Bank geprüft.
Ich denke, man sollte lieber die alten Vorstände Heger und Krämer wiederholen, der Verband hat ja eh nichts besseres zu bieten, und vernünftige qualifizierte Vorstände werden wohl nicht zu bewegen sein hierher zu kommen.

Herr Heidel, ich kann Ihnen nur raten, sich weiterhin von Herzog zu distanzieren.

Geringer qualifiziert wie ein Buchhalter, aber den Vorstand spielen, überall den Mund aufreisen, und hinter seinem Rücken wird verächtlich über Ihn gelacht. Ein Emporkömmling, aber ein billiger!
Herr Herzog, ich verspreche Ihnen, ich werde gut achtgeben wohin Sie gehen, wenn Sie demnächst die Bank verlassen, muß ja wohl dort, wo Sie dann hingehen die Leute vorwarnen.
Herr Herzog, merken Sie sich, Arroganz ist immer ein Zeichen von Dummheit.

   

Nr. 3921

Auch Mitglied

13. November 2008, 08:50 Uhr

Betreff: Ethik und Moral

Wann bekommen wir endlich unser Geld zurück, wo wir mit den falschen Abrechnungen abgezockt wurden. Wenn solche Machenschaften vorliegen, ist da nicht die Staatsanwaltschaft von sich aus verpflichtet zu ermitteln? Uns Normalbürgern fehtl doch vielfach die Fachkenntnis, da überhjaupt mitreden zu können. Wie sollen wir falsche Abrechnungen nachprüfen und die Rechtskenntnisse besitzen um dagegen vorzugehen. Dafür sind doch die Staatsanwälte Juristen um die Bürger vor Schaden zu bewahren. Wer schützt uns, wenn die Maschinen und Einrichtungen abgeholt werden, ohne daß ein Euro davon gutgeschrieben wird. Der Genossenschaftsverband Bayern und seine Prüfer, hier namentlich Herzog und Grothof haben doch ihre Aufgaben in keinster Weise wahrgenommen. Der Herzog hat alles zugelassen, was er als Prüfer hätte verhindern müssen, nur damit er mit seinem Wissen alle unter Druck setzen kann und dann Vorstand zu werden. Die Liste der Verfehlungen ist ellenlang und braucht von mir nicht wieder gebetsmühlenartig aufgezählt werden. Das wurde in diesem Gästebuch schon vielfach und eindeutig dargestellt. Wir erleben alle in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise, wohin es führt, wenn keine Ethik und Moral mehr gelten. Wie kann ich den Anderen abzocken und über den Tisch ziehen, so scheint die Devise zu lauten. Das beste Beispiel in unserer Region ist die VR-Bank Marktredwitz. Denn die Skrupellosigkeit mit der die vorigen Vorstände Heger, Krämer,Wolf und der jetzige Vorstand Herzog vorgegangen sind, sucht seinesgleichen. Der Schaden den sie für unsere Region angerichtet haben, ist in auf Jahre hinaus nicht mehr gutzumachen.

   

Nr. 3920

Mitglied

12. November 2008, 18:04 Uhr

Betreff: Hochverrat

Der Beitrag von Nordlicht ist sehr aufschlussreich. Die ganzen Rechte, die ein Mitglied hat, werden dort sehr detailliert aufgeführt. Was aber bei den Genossenschaften daraus gemacht wird, ist genau das Gegenteil. Die Mitglieder werden nur als dumme Kapitallieferanten betrachtet, aber sonst als garnix. Die Rechte der Mitglieder werden verschwiegen und nur wenn es zugunsten der Vorstände, Aufsichtsräte oder Genossenschaftsverband geht, dann wird das Stimmrecht der Vertreter gebraucht. Die Mitglieder bleiben sowieso aussen vor.
Daher können die Verantwortlichen in der VR-Bank Marktredwitz machen was sie wollen. Nicht genug, dass die vorherigen Vorstände Heger, Krämer und Wolf die Bank und damit die Mitglieder nach besten Kräften geschädigt haben. Noch viel schlimmer ist es, dass der Prüfer Johannes Herzog, der dies alles gesehen hat, jetzt auch noch der Vorstand in der Bank geworden ist. Das ist Hochverrat an den Mitgliedern. Statt das Vermögen der Mitglieder zu schützen, hat er als erste Amtshandlung gleich 432.000 € gesicherte Forderung verschenkt. Das ist um 10.000 € mehr als an alle 17.000 Mitglieder an Dividende ausbezahlt wurde. Mit den falschen Wertstellungen, die er nicht unterbunden hat, sind die Kunden und Mitglieder direkt geschädigt worden. Und J. Herzog ist nicht in der Lage, die geschädigten Kunden eine Schadenwiedergutmachung angedeihen zu lassen. Mithilfe seines ehemaligen Arbeitgebers Genossesnchaftsverband Bayern verschanzt er sich hinter Verjährungsfristen. Solange hat man dieses Thema hinausgezögert, bis die Verjährung greift. Welch ein Trauerspiel, da dies scheinbar der letzte Ausweg ist, bleibt zu vermuten, dass die Bank garnicht die finanzielle Kraft hat, die Kunden zu entschädigen.
Bietet denn niemand diesem unterirdischen Treiben Einhalt. Fühlt sich keine staatliche Institiution dafür veranwortlich, dem ein Ende zu bereiten.

   

Nr. 3919

Andrea

12. November 2008, 12:12 Uhr

Betreff: Vertuschungstaktik der Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelg.

Durch einen Bekannten bin ich auf dieses Gästebuch gestoßen. Ich bin auch Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge. Wenn man das alles so liest und hört über die ungeheuerlichen Vorkommnisse in dieser Bank von den verantwortlichen Vorständen und Aufsichtsräten, dann kann man nur vor Entsetzen aufschreien. Da werben diese Banker mit ihrem Slogan "werden Sie Mitglied Ihrer Bank" und dann wird vertuscht und nochmals vertuscht. Man muß sich das mal vorstellen. Da wird die Bank von der Staatsanwaltschaft und Kripo auf höchster Ebene durchsucht. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Vorstände und wer weiß gegen wen noch, da sitzt ein Vorstand drin, der die Bank vorher geprüft hat.Der die Schweinereien kennen muß und wir als Genossenschaftsmitglieder werden nicht informiert, sondern für dumm verkauft. Die Vorstände und Aufsichtsräte tun so als wenn es ihre eigene Bank wäre. Ich möchte den Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge nochmals auf die Fahne schreiben: Meine Herren, Ihnen gehört nicht die Bank, sondern uns Genossen. Sie sind von uns eingesetzt worden und unsere Bank sauber zu leiten und zu führen. Was verdammt auch ihre Pflicht ist, uns Genossen lückenlos aufzuklären, was für krumme Geschäfte in dieser Bank gelaufen sind und vor allem, wie die wirtschaftliche Situation unserer Bank ist. Das ist ihre Pflicht, uns aufzuklären. Schließlich haften wir auch als Genossen mit unseren Geschäftsanteilen für die Bank.
In der Hoffnung, dass endlich die Versteckspielerei, sprich die Nichtaufklärung, der Vorstände ein Ende hat.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea

   

Nr. 3918

Nordlicht

11. November 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Alle Mitglieder sind gleichberechtigt

Aus der Werbung einer Genossenschaftsbank für neue Mitglieder ist zu entnehmen:

"Entscheiden Sie mit
Als Teilhaber gestalten Sie Ihre Bank entscheidend mit. Sie haben Stimmrecht in der Versammlung der Mitglieder bzw. bei der Vertreterwahl. Die Versammlung der Mitglieder stimmt beispielsweise darüber ab, wie der Reingewinn verwendet wird und stellt den Jahresabschluss fest.
Jedes Mitglied hat eine Stimme
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Denn Sie haben als Mitglied genau eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen."

Eigentlich müßte man diverse Genossenschaftbanken wegen dieser unlauteren Werbung verklagen. Denn die dort angepriesenen Mitwirkungsmöglichkeiten fallen ja nach Einstellung von Vorstand und Aufsichtsrat doch sehr unterschiedlich aus. Selbstverständlich gibt es gute Banken, wo alle Mitglieder gleichberechtigt sind und die Mitglieder und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden.

Wie es allerdings auch laufen kann sieht man beispielhaft ganz krass an der VR Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge):

- "Als Teilhaber gestalten Sie Ihre Bank entscheidend mit"
Das ist eine schöne Idee, aber scheitert bei besagter Bank daran, daß der Vorstand und der Aufsichtsrat ihre Mitglieder über den wahren Zustand ihrer Bank völlig im Dunkeln lassen. Da werden erst große Ankündigungen gemacht, daß man nun zeitnah berichten wolle, aber passiert ist nichts. Der Vorstand scheint wie vom Erdboden verschwunden - auf der Homepage ist schon seit Monaten keine neue Pressenotiz über die erfolgreiche Arbeit der VR-Bank mehr eingestellt worden. Wartet alles auf Ergebnisse aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, von dem der derzeitige Vorstand nach eigener Aussage nicht betroffen sein soll, oder den Ergebnissen aus dem Umweltskandal?

Die Mitglieder dürfen alle paar Jahre mal wählen, sofern sie überhaupt mitbekommen, daß die Wahl stattfindet.
Die Mitglieder dürfen sich auch wählen lassen, aber es wird ihnen nie mitgeteilt, wie das gehen soll. Wer von den Mitgliedern hat je die Satzung und/oder die Wahlordnung erhalten?

- "Alle Mitglieder sind gleichberechtigt"
Diese Aussage ist beim Vorliegen einer Vertreterversammlung - wie bei der VR-Bank - ein schlechter Witz. Dazu ein paar Beispiele, die zeigen, daß einige Mitglieder eben "gleicher als andere" sind:
Frage: Wie wird man eigentlich Vertreter?
Antwort: Der Wahlausschuss stellt die Wahlliste auf. Einzelne Mitglieder scheinen sich zu melden oder werden vom Vorstand angesprochen. Es erfolgt jedenfalls kein allgemeiner Aufruf, daß jedes Mitglied sich bewerben könnte.

Frage: Wer wählt den Wahlausschuss?
Antwort: Die Vertreterversammlung.

Frage: Kann es da zu Interessenkollisionen kommen?
Antwort: Selbstverständlich, denn die Vertreter, die regelmäßig von den Vertretern in den Wahlausschuss gewählt worden sind, haben ein Eigeninteresse Vertreter zu bleiben. Das ist ja auch kein Problem, denn sie können sich ja selbst aufstellen. Praktisch sieht das dann so aus, daß z.B. der Vorstand die Vertreter anschreibt ganz nach dem Schema: Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, daß sie weiterhin als Vertreter zur Verfügung stehen!.

Frage: Wie schön - und was sagen die übrigen Mitglieder?
Antwort: Gar nichts, denn die kriegen ja gar nicht mit, daß eine Liste aufgestellt wird, zu der sie sich bewerben könnten.

Frage: Warum ist das problematisch?
Antwort: Bei Veröffentllichung, daß eine Wahl stattfindet, ist die Liste bereits geschlossen. Interessierte MItglieder hätten dann noch relativ wenig Zeit eine eigene Liste aufzustellen, die genauso viele wählbare Vertreter haben muß wie maximal wählbar sind plus Ersatzvertreter.

Frage: Warum sollte das problematisch sein, die Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen doch?
Antwort: Praktisch ist das kaum zu schaffen, denn es muß eine Liste angefordert werden. Hier hat der Vorstand schon erhebliches Verzögerungs- und Schikanepotential. Die Schikane ist z.B. daß erst eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird und die Liste dann in einer unbrauchbaren Sortierung kommt, z.B. keine Sortierung nach Namen sondern nach Mitgliedsnummern. Dann kann man schön suchen, um einen Namen zu finden. Es werden so viele Mitglieder benötigt wie maximal wählbar sind.

Frage: Wie kann ein Vorstand die Aufstellung einer Liste behindern?
Antwort: In dem Zahl der Vertreter massiv unter dem Deckmantel der größeren Mitwirkung und Information erhöht wird. Eine weitere Liste müßte entsprechend mehr Kandidaten finden. Für den Vorstand, der ja über alle Mittel verfügt, ist das kein Problem. Zudem kann der Vorstand die Erstattung von Wahlkampfkosten verweigern oder verzögern, denn es ist ja nicht einzusehen, daß man die Liste aus eigener Tasche finanzieren soll? Dann wäre die Möglichkeit einer weiteren Liste faktisch tot und es würde bestätigt werden, daß das ganze mit Demokratie nichts zu tun hat.

Frage: Warum ist die Aufstellung einer Wahlliste nicht demokratisch?
Antwort: Weil es regelmässig keine nachvollziehbaren Kriterien gibt, nach denen festgelegt ist, wer auf die Liste kommt, wer Ersatzvertreter wird und an welcher Stelle man sich ggf. auf der Liste findet. Es geht scheinbar ganz nach gutdünken der Mitglieder des Wahlausschusses.
Denn man kann sich schon die Frage stellen, warum Mitglieder, die bereits Vertreter waren (und nichts gegen die unfähigen Vorstände und Aufsichtsräte unternommen haben!!!) ein Vorrecht auf Wiederaufstellung gegen über einem anderen Mitglied haben, das bisher nicht Vertreter war?

Frage: Warum ist die Wahl nicht demokratisch, manchmal nicht geheim und eben nicht gleich ist?
Antwort: Vieles, was uns bei z.B. Landtagswahlen als selbstverständlich erscheint, scheint bei Vertreterwahlen nicht zu existieren. Einige Beispiele:
- die Wahl soll geheim sein. Es gibt aber auch Fälle, wo es gar keine Wahlkabinen gibt, sondern das Wahllokal ein Raum der Bank ist, wo parallel Mitarbeiter der Bank sind und sehen können wie man wählt.
- die Wahl ist zwar anfechtbar, aber dazu bräuchte man z.B. das Protokoll der Wahl. Das wird aber regelmäßig den Wählern vorenthalten. Es wird lediglich mitgeteilt, daß die Liste gewählt sei. Selbst den Vertretern wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Wahlbeteiligung war, wievielel Gegenstimmen es gegeben hat oder ähnliches. Es wäre dann auch zu blamabel, wenn herauskäme, daß nur ein Bruchteil der Mitglieder zur Wahl gegangen ist.
- eine gleiche Wahl bedeutet eben, daß das Mitglied eben auch genauso wählbar sein muß. Das wird aber dadurch verhindert, daß der Wahlausschuß die Liste ohne irgendwelche Hindernisse aufstellt, wohingegen eine weitere Liste von weiteren Mitgliedern unterstützt werden muß!

Es gibt noch viel zu tun im Genossenschaftswesen, um zu den ursprünglichen Zielen zurückzufinden.
Unter den derzeitigen Bedingungen haben regelmäßig nicht die Mitglieder (= Eigentümer) das Sagen, sondern der Genossenschaftsverband mit seinem Prüfmonopol.
Wir müssen daran arbeiten, daß das fällt und die Bank wieder für die Mitglieder da ist und nicht für die Vorstände, den Aufsichtsrat oder dem Verband.

Frage: Woran liegt die geringe Wahlbeteiligung?
Antwort: Vorstand und Aufsichtsrat haben teilweise gar kein Interessse, dass sich Mitglieder (kritisch) mit ihrer Bank beschäftigen. Das würde ja nur stören. Folglich wird auch nur das absolute Minimum zur Wahl verlautet. Die ganze Fassade von Mitbestimmung etc. würde ad absurdum gefürht, käme heraus, daß nur ganz wenige Mitglieder gewählt hätten.
Ganz besonders schlimm ist es geworden, seit die Informationen an die Mitglieder nach entsprechenden Satzungsänderungen nur noch im Internet veröffentlicht werden.
Wohin das führt konnte man ja schon bei der notwendigen Veröffentlichung der Tagesordnung zur Vertreterversammlung der VR-Bank sehen. Dort stehen dann nur die Überschriften, ohne Hinweise auf die eigentlichen Inhalte.

   

Nr. 3917

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

11. November 2008, 12:21 Uhr

Betreff: Relikte aus einer untergegangenen Epoche

VR-Bank Marktredwitz, sorry Fichtelgebirge und kein Ende. Als Außenstehnder verfolge ich diesen Super-GAU des Genossenschaftswesens mit großem Interesse. Anfangs war ich versucht die Seiten des Wunsiedeler-Kreises als Demagogie abzutun. Aber je mehr ich diese Seiten lese, desto mehr tun sich Abgründe auf. Daß ein Prüfer eine Bank prüft, die gravierensten Mißstände geflisstentlich übersieht, zuläßt daß Präsidenzfälle geschaffen werden, die an Existenz von vielen genossenschaftlichen Banken gehen können. Selbst wie es den Anschein hat, daß das Prüfungsmonopol des Genossenschaftsverbandes in Frage gestellt ist, die Kunden mit Wertstellungsmanipulationen übervorteilt werden, Sicherungsgüter verscherbelt werden ohne dem Kunden eine Abrechnung und Gutschrift zu erteilen, das Genossenschaftsvermögen aus Großmannssucht verschenkt (veruntreut) und, und. Wie kann so ein Mann ungestraft sich auf den Vorstandssessel setzen?? Hier haben doch alle Mechanismen von Kontrolle und Aufsicht versagt. Wenn das Prüfungsmonopol für Verbandspolitik mißbraucht wird, wer soll dann die Wirtschaftsprüfung ausüben. Wie soll denn derjenige, welcher prüft, seine eigene Fehler anprangern.Wo bleibt die durch die Wirtschaftsprüferordnung geforderte Objektivität und Neutralität. Durch das Prüfungsmonopol ist der Prüfungsverband de facto Prüfer, Richter und Exicutive zugleich. Mit der allseits beschworenen "Urdemokratie" hat das nicht mehr das Geringste zu tun. Selbst die Aussage eines hochrangigen Verbandsfunktionärs - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht kompetent eine Bank zu prüfen, da sie keine Erfahrung hätten im Bankgeschäft. Dies grenzt an maßlose Selbstüberschätzung bzw. man will seine eigene Existenzberechtigung damit nachweisen. Aber bei den Ergebnissen, wie zum Beispiel in Marktredwitz oder anderen Sanierungsfällen im genossenschaftlichten Bereich, wird diese Aussage schon selbst ad Absurdum geführt. Hinzu kommt, daß das EU-Recht diese Wettbewerbsverzerrung eines Prüfungsmonopols überhaupt nicht vorsieht. Da fehlt wohl nur das nötige Nachhaken an maßgeblicher Stelle in zuständigen EU-Gremien. Daher ist ein Gebot der Stunde, daß die Schutzgmeinschaft für Bank und Sparkassenkunden aufgrund ihrer exponierten Stellung dort interveniert, damit auch im Prüfungsbereich wettbewerbskonforme Strukturen eingezogen werden. Es ist im Zeitalter der Globalsierung nötig, diese nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Divergenzen zu bereinigen.
Denn dann wird sich zeigen, wieviele genossenschaftliche Banken mit der bisherigen Arbeit ihrer zuständigen Prüfungsverbände zufrieden waren. Selbst im Consulting-Bereich sind die Verbände Monopolisten, da sie ihre Consultinggesellschaften, die im Regelfall 100%ige Töchter sind, den Banken aufs Auge drücken, um dort weitere Erträge zu generieren und auch die Banken für ihre Bedürfnisse gläsern zu machen.
Der Webmaster ist aufgerufen, diese Relikte einer Feudalherrschaft zu beenden

   

Nr. 3916

Aufmerksammer Betrachter

10. November 2008, 20:26 Uhr

Betreff: Marktredwitz ist überall

Das Mauscheln um Vorstandsposten durch den Genossenschaftsverband Bayern hört wohl nie auf. Die BaFin scheint wohl wieder alle Augen zu zudrücken. Ein Prüfer der Bank vorher geprüft hat ist oder wird zum Vorstand bestellt - natürlich aus freier Entscheidung des Aufsichtsrats heraus -. Jetzt genügt schon ein halbes Jahr Ehrenrunde um von der Bankenaufsicht die Zulasssung nach 33 KWG zu bekommen. Dem freien Walten und Schalten des Genossenschaftsverbandes wird geradezu Vorschub geleistet.Eigentlich müssten alle Beteiligten am akutellen Negativbeispiel in Marktredwitz gewarnt sein. Denn auch hier wurde der Prüfer Johannes Herzog zm Vorstand gekürt. Wohin das geführt hat, braucht man nur etwas aufmerksam die Seiten dieses Gästebuchs lesen. Während seiner Prüferzeit hat er die Bank an Rand des Abgrund schlittern lassen. Mit ihm als Vorstand befindet sich die Bank im freien Fall. Da hilft es nichts, wenn der Jahresabschluss einer Schönheitskur unterworfen wurde. Mit Feststellungen einer ordnungsgemässen Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat durch den Genossenschaftsverband. Das ist eine Verhöhnung von Recht und Gesetz und der Mitglieder obendrein. Fakt ist, dass sich die Bank nur über den Bilanzstichtag retten konnte, weil man die Ostfilialen verscherbelte. Wieviele Wertberichtigungen nicht dargestellt werden konnte - wie den Jahren 2001/2002 entzieht sich dem Auge des Betrachters. Mit Hilfe des Prüfungsverbandes ist alles möglich. Denn dieser ist um seine eigene Haut zu retten, alles mitzutragen, selbst wenn es gegen jegliche Vorschriften verstösst. Im Falle der oberbayerischen Bank fragt man sich, wie kann denn der Prüfer als Vorstand einer 38 Mio € Bank in der Vorstand einer 300 Mio € Bank wechseln, wo doch höchstens das Dreifache der früheren Bilanzsumme durch die BaFin akzeptiert wird. Wer es noch nicht weiss: Die übernehmende Bank wird die kleinere Bank, denn bei der übernehmenden Bank wird die Qualifikation des Vorstandes nicht überprüft. Wetten, dass es so abläuft, wenn es nach den Plänen des GVB geht.
Da darf man gespannt sein, ob dies alles noch so einfach geht, wenn die Deutsche Bundesbank demnächst das Sagen im Bereich der Bankenaufsicht hat. Ob hier auch die Verflechtungen wie es anscheinend zwischen der BaFin und den Genossenschaftsverbänden der Fall ist, auch von der Bundesbank weitergepflegt werden, bleibt abzuwarten. Der Bundesbank bleibt zu wünschen, dass ihre Beamten mit der Bankenaufsicht nicht so überfordert ist, wie es die derzeitigen Bankenaufseher sind. Selbst den Politikern ist es aufgefallen, dass bei den Mitarbeitern des BaFin nicht weit her ist mit ihrer Kompentenz.

   

Nr. 3915

Anonymer Gögginger

10. November 2008, 12:44 Uhr

Betreff: Raiffeisenrevisor als neuer Vorstand

Ich habe hier vor einiger Zeit gelesen, dass Namen von GVB-Prüfern gesucht und veröffentlicht werden, die vom Geno-Verband zu einer Raiffeisenbank als Vorstand gewechselt sind.

Meinen Namen will ich hier nicht nennen, deswegen schreibe ich anonym.

Bei einer Nachbargenossenschaft in der Hallertau ist ein neuer Vorstand eingestellt worden. Wie ich von Kollegen der Nachbarbank erfahren habe, handelt es sich um einen Prüfer des Geno-Verbands aus München, dieser soll die Nachfolge eines ausscheidenden alten Vorstands antreten.
Der Name des Prüfers ist Marco Rebl und er hat, so wurde mir gesagt, bis zuletzt die Bank in der er nun Vorstand ist oder wird, geprüft.
Angeblich soll er noch keine Bestätigung durch das BAFIN erhalten haben, sondern erst nach einem halben Jahr Praxis die amtliche Zustimmung des BAFIN zur Bestellung als Vorstand erhalten.
In diesem Jahr 2008 wurde die Fusion mit einer großen Raiffeisenbank von den Mitgliedern abgelehnt.
Der Kollege meint, der Prüfer hätte deswegen ganz schnell den Vorstandsposten erhalten um die Bank – die eine Bilanzsumme von fast 38 Mio € aufweist – demnächst doch in die Fusion zu bringen, um dann bei der Raiffeisenbank B. G. die eine Bilanzsumme von über 300 Millionen Euro hat, in den Vorstand zu wechseln.

Kommentar:
Lieber anonymer Gögginger
bitte melden Sie sich beim Wunsiedler-Kreis per email mit Ihrer Telefonnummer.
Diskretion wird zugesichert.
Beginnt der Name der Raiffeisenbank mit W ?

   

Nr. 3914

Uwe

9. November 2008, 13:36 Uhr

Betreff: Dividende 2007 gegenüber Forderungsverzicht Waldeslust

Lieber Wissender von Eintrag Nr. 4134, selbstverständlich ist es eine riesige Sauerei, wenn man den Vorstand der VR-Bank rettet, dem wir mit großer Wahrscheinlichkeit eine gehörige Portion an den Verlusten zu verdanken hatte, die man aufgrund des Vortrages zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) nur erahnen kann. Diese Situation bei unserer Bank ist sehr sehr nahe an der Situation, wie sie bei der Volksbank Lauenburg in der Nähe von Hamburg aufgezeigt ist. Die Bilanztestate zwischen den Jahren 2001 und 2004 und wer weiß wann noch, könnten alle gesetzeswidrig gewesen sein, alle von Johannes Herzog und Raimund Grothoff aus der Abschlussprüfung so erarbeitet und dem Verbandsvorstand mit Wissen und Zustimmung der Vorgesetzten der Prüfungsabteilung zur Unterschrift vorgelegt.

Man müsste sich sogar wundern, wenn jetzt Prüfer nach Marktredwitz geschickt werden würden, die sich nun anders verhalten und gegen die Sauereien von damals sprechen, als wir es eben mit der Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 (= Link) vorgeführt bekommen haben. So wie auch die Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) schreibt, so ist es undenkbar, wenn die Vertreter Aufklärung fordern, dann gibt es kein Stillschweigen. Hier wurden wahrscheinlich die Mitglieder wieder ausgeschaltet über die unsäglichen vorgeschalteten Regionalversammlungen, wo man die Vertreter etwas näher informiert haben dürfte, damit man auf der Hauptversammlung diese Dinge nicht protokollieren braucht. Ganz wesentliche Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes in § 34, § 147 und § 150 zu den Informationspflichten werden mit Füßen getreten. Fusionen werden mit Farcen an falschen Verschmelzungsgutachten durch gezogen, damit dann Vorstände ein wesentliches Geschäftsfeld verkaufen können, zu Lasten der Sicherungseinrichtung der deutschen Kreditgenossenschaften um genau den Vorstand zu retten, der genau die 4 Millionen bei Flex und Gold, Gold, Gold mit einem Beihilfeverdacht für die korrupten Vorstände mehr als nur begünstigt haben durfte. Er durfte sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit durch seine Untätigkeit mit verschuldet haben. diese 4 Millionen müsste man nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zuerst von den Prüfern und vom Verband einfordern bevor man die Sicherungseinrichtung in Anspruch nimmt.

Und so haben Sie, lieber Wissender aus Eintrag Nr. 4134 wahrscheinlich auch noch zwei weiter ganz wesentliche Zahlen verwechselt. Die Dividende im Protokoll Seite 6 betrug nicht 0,432 Mio. € sondern 10.000 € weniger. Mit den 0,432 Mio. € haben Sie sicher die Summe gemeint, nämlich wahrscheinlich die mindestens genauso gesetzwidrige Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) durch Herrn Herzog, Herrn Wolf, Herrn Heidel und Herrn Schelter, die dank des früheren Prüfungsmitwirkens des Herrn Herzog ebenfalls gegenüber den Mitgliedern totgeschwiegen wird. Also das Geschenk an den Kunden war höher als die Dividende für 17.000 Mitglieder, das auch noch.

   

Nr. 3913

Der Wissende

8. November 2008, 00:03 Uhr

Betreff: Wo kein Kläger, da kein Richter

Beim Lesen des Protokolls der Vertreterversammlung vom 19.06.08 dargestellt in Beitrag 4133 reibt man sich verwundert die Augen. Der Prüfer des Genossenschaftsverbandes Herr Bauer ist angenehm überrascht, wie der Vorstand und Aufsichtsrat die Lage der Bank geschildert haben.Es kann ja sein, wie sie es geschildert haben ganz angenehm war, aber was sie geschildert haben, dürfte wenn es der Wahrheit entsprochen hat, nicht sehr angenehm gewesen sein.
Ob die Wertberichtigungen den tatsächlichen Bedarf entsprechend dargestellt wurden, ob die die nötigen Rückstellung für die Prozessrisiken gebildet wurden, ob die die Rückstellungen für die Schadensersatzforderungen der bei den Wertstellungen betrogenen Kunden bilanziert wurden, die Kosten für den Umweltschaden in der Ludwigsstrasse in Wunsiedel berechnet wurden, dass der Verkauf der Ostfilialen bereits rückwirkend zum 31.12.07 erfolgt ist, damit der magere Bilanzgewinn von rund 528.000 € überhaupt zustande kam, wurde dies alles inhaltlich dargestellt und im Jahresabschluss eingearbeitet. Dabei von einen angenehmen Vortrag zu sprechen ist glatter Hohn und wie schon wiederholt eine Unverschämheit gegenüber allen Mitgliedern der VR-Bank Marktredwitz.
Wenn bei solchen Unzulänglichkeiten der Genossenschaftsverband als gesetzlicher Prüfungsverband einen uneingeschriänkten Bestätigungsvermerk erteilt und testiert, dass der Lagebericht eine zutreffende "Vorstellung" von der Lage der Genossenschaft gibt. Allein diese Formulierung "Vorstellung"ist schon sehr merkwürdig. Da es üblich ist von einer "Darstellung des Lageberichts" zu sprechen, hat der Genossenschaftsverband hier versucht, sich mit einer nebulösen Formulierung aus der Veranwortung zu schleichen. Weil bei dem Wort Vorstellung ist jedem selbst überlassen, was er in die Lage der Genossenschaft hineininterpretiert. Es ist schon unglaublich, mit welchen Taschenspielertricks jetzt versucht wird, irgenwie noch die Kurve zu kriegen. Dann schlägt der Prüfer Bauer noch dem Fass dem Boden aus, indem er beiden Gremien (Vorstand und Aufsichtsrat) bescheinigt, dass sie ihren Aufgaben nachgekommen sind und daher entlastet werden sollen. Diese Vertreterversammlung war ein Schmierentheater allererster Klasse. Die Vertreter werden immer noch belogen und falsch informiert, um damit die beiden Gremien zu entlasten.
Die Kunden der Ostfilialen werden ohne rechtlichen Übergang von der Volksbank Vogtland betreut. Es sind keine neuen Kreditrverträge erstellt, keine Sicherheiten neu bestellt. Nach allen Rechtsverständnis handelt die Volksbank Vogtland im rechtsfreien Raum. Denn der Verkauf der Ostfilialen beinhaltet nicht automatisch den Übergang der Geschäftsverbindungen der Kunden. Warum sich die Plauener anmaßen,mit den Kunden der Ostfilialen zu verhandeln und über mit den Kunden Verhandlungen zu führen, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, ist juristisch äusserst bedenklich. Da wird es wirklich spannend, wenn bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen der Nachweis einer rechtmässig zustande gekommen Kontoverbindung nachgewiesen werden soll. Anscheind sind hier - mit Umgehung jeglicher rechtlicher Grundvoraussetzungen- Fakten geschaffen worden, um den Köpfe der Herren Herzog und Grothoff, sowie der Oberen des Genossenchaftsverbandes zu retten, indem die die Ostfilialen verkauft wurden, um einen kläglichen Gewinn ausweisen zu können, damit die die Mitglieder mit einer Dividendenzahlung ruhig gestellt wurden und die Minimaldotierung der Rücklagen erfolgen konnte. Das dabei Vermögenwerte verkauft wurden, um den Mitglieder ein erfolgreiches Geschäftsjahr vorzugaukeln, spielt in der Denkweise von Herzog und Heidel keine Rolle. Für die Mitglieder war es ein sehr schlechtes Geschäft, denn wenn man von einem geschätzten Verkaufspreis von ca. 4 Millionen € ausgeht und die Mitglieder erhalten davon 0,432 Millionen €. Wenn der Genossenschaftsverband betont, der Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Aufgaben erfüllt, dann ist dies eine weitere Unverfrorenheit in der langen Liste, wie sich der Genossenschaftsverband und seine Prüferknechte die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder vorstellen.

   

Nr. 3912

Susanne

7. November 2008, 11:37 Uhr

Betreff: Praktizierte Demokratie bei der VR-Bank Marktredwitz und bei den anderen Kreditgenossenschaften

Wenn bei uns 200 Mitglieder von einem Vertreter repräsentiert werden, dann müssten wir nach meiner Rechnung 85 Vertreter haben. Warum schafft es eine kleine Genossenschaft die Mitglieder zur einer Generalversammlung zu laden? Lasst das Essen weg (die teuren Büfetts für die Vertreter braucht es nämlich auch nicht zur Bauchpinselung) und die Kosten sind runter und die Leute werden informiert und bleiben aufmerksam. Es ist eine Schande, wenn dann bei solchen Dingen wie bei unserer VR-Bank ein Mitglied nur eine Antragsfrist von einer Woche bleibt und das Mitglied rein zufällig darauf hoffen muss, dass es auf der Internetseite der Bank sieht, dass die Tagesordnung womöglich noch ohne Datum der ersten Veröffentlichung, dort eingestellt ist. Und die noch größere Schande ist, dass von den 85 Vertretern nur 31 hingehen, wie man aus dem Versammlungsprotokoll vom 18. Juni 2008 (= Link) sehen kann. Das ist die Basisdemokratie, die der Gesetzgeber über die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes zugelassen hat, die von den Verbänden in die Gesetzesgremien eingebracht wurde und nun konsequent umgesetzt wird. Die 31 Vertreter könnten Verträge zustimmen, die gewaltige Auswirkungen auf jedes einzelne Mitglied haben. Das ist keine Demokratie, das ist Diktatur und wenn man sieht, was Herr Herzog jetzt in die Protokolle schreiben lässt, nachdem man ihm die alten um die Ohren haut und wie er sie vor den Mitgliedern auch noch versteckt, dann gehört diesem Mann der berühmte Tritt in den Hintern. Die Vertreterversammlung bei der VR-Bank in Marktredwitz gehört abgeschafft, dass wenigsten 50 Leute hingehen zur Versammlung, die nicht vom Vorstand ausgewählt sind und die sie um ein urdemokratisches Gebilde wie eine Genossenschaft auch verantwortlich Gedanken machen und nicht jedem Vorschlag eines Exprüfers hinter her laufen, weil der sie vielleicht woanders unter Druck setzen kann, oder aus anderen Gründen keine Kritikfähigkeit haben. Und es sind die Mitglieder informiert und nciht ausgeschlossen.

   

Nr. 3911

Nordlicht

7. November 2008, 00:55 Uhr

Betreff: 1. Schritt zur Basisdemokratie

Liebe Mitglieder der VR-Bank,

der erste Schritt auf dem Weg zur Wahrnehmung der basisdemokratischen Rechte der Mitglieder ist die Beschaffung der Mitgliederliste, um die notwendigen Unterstützer für den / die Anträge zu erhalten.

Mit Interesse wäre dann zu verfolgen, wie sich der Vorstand dazu verhält:
- Ob die Liste z.B. nach Nummern sortiert ist oder - was praktischer ist - alphabetisch!
- ob sie die im Genossenschaftsgesetz aufgeführten Angaben enthält zum Beginn der Mitgliedschaft und zur Höhe der Anteile und
- ob eine Verwaltungsgebühr für die Herausgabe der Mitgliedsliste verlangt wird (um die Anforderung abzuschrecken) um von Anfang an die Mitglieder vor so hohe Hürden zu stellen, daß jedes interessierte Mitglied von Anfang an das Interesse verliert. Der Vorstand darf die Mittel der Genossenschaft beliebig zur Verfolgung seiner teilweise ungesetzlichen Maßnahmen einsetzen und z.B. völlig unsinnige Prozesse führen, über die Jahre Millionen an den Verband für völlig sinnlose Prüfungen ausgeben, aber Mitglieder dürfen für die Wahrnehmung ihrer Rechte noch zahlen? Das würde eigentlich nur zu gut ins Bild passen. Denn eigentlich stören kritische Mitglieder ja nur, die sich dazu noch erdreisten die Einhaltung der Zusagen des Vorstands für z.B. die zeitnahe Informationspolitik einzufordern.

Es dürfte bisher kaum jemand versucht haben Mitgliederanträge in der Form zu stellen, denn die Mitglieder werden vom Vorstand und Aufsichtsrat und Verband ja regelmäßig dumm gehalten. Wer hat schon eine Satzung der Genossenschaft? Wer hat schon Internet, denn die Informationen der Bank erfolgen ja nur noch über das Internet!
Kritische Mitglieder stören ja nur bei den Mauscheleien, die ja ganz offensichtlich bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) vorhanden sind.
Anders ist das hartnäckige Schweigen zu allen Vorwürfen (Beispiele)
- Diebstahl von Sicherungsgütern,
- Betrug an Kunden und Mitglieder durch z.B. falsche Wertstellungen oder Desinformation der Mitglieder,
- Schweigen zu staatsanwaltliche Ermittlungen,
- Abstreitung der Veranwortlichkeit eines Umweltschäden in ehemaliger Boschwerkstatt durch die Instanzen, so daß sich der Schaden noch vergrößert
- kollektives Versagen oder Billigung bzw. Mitwirkung in Sachen Gold,Gold oder
- Aufhebungsvertrag unter Verzicht aller Regressansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.

Und all dieses geschieht mit Billigung und/oder Mitwirkung des Genossenschaftsvebandes dem all diese Vorwürfe seit Jahren!!! bekannt sind!

Basisdemokratie lebt vom Mitmachen und vom Verantwortung übernehmen.

Durch das Internet kann man sich daneben informieren und austauschen. Also - wann wird die erste Unterstützerliste im Internet eingerichtet, wo die Anträge vorgestellt werden?
Wann kommt der Antrag auf Abschaffung des Vertreterversammlungsprinzip, damit endlich alle Mitglieder die Chance haben zu erfahren, was wirklich los ist in dieser Skandalbank?!

   

Nr. 3910

Auskenner

6. November 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Hängen Herzog und Heidel in den Seilen?

Das Mitteilungsbedürfnis der Herren Herzog und Heidel ist als sehr dürftig, bzw. als nicht vorhanden zu bezeichnen. Wo bleibt die Ankündigung schon im Verlauf des Jahres über den aktuellen Stand der Bank zu berichten. Ist das Ergebnis so niederschmetternd, dass man sich nicht mehr aus der Versenkung hervortraut. Sind die beiden Vorstände bereits so angeschlagen, dass sie bewegungsunfähig sind. Dann gehören sie schleunigst aus dem Ring genommen. Die Bewegungsunfähigkeit schadet denjenigen für die sie einzutreten haben: Die Mitglieder ihrer Bank. Nur den Anteilseigenümer sind sie verpflichtet - sonst niemanden. Diese Verpflichtung wird hier wie auch in vielen anderen Fällen mit Füssen getreten. Die Mitglieder werden in offiziellen Schreiben des Verbandes als Gefahr bezeichnet. Ein völlige Verkennung und Ignoranz der rechtlichen Situation. Alle den Mitgliedern nachgeschalteten Institutionen, wie Mitarbeiter, Vorstand, Ausichtsrat, Prüfer und Prüfungsverband sind den Interessen der Mitglieder unterzuordnen und nicht umgekehrt. Selbst die Bankenaufsicht hat die Zweckbestimmung, die Einhaltung der Gesetzesvorgaben zu überwachen und sofort einzuschreiten, wenn dies nicht geschieht. Wo aber waren alle die gesetzlich vorgesehenen Hüter des Gesetzes? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Prüfungsverbände. Nichts, aber auch garnichts wurde von beiden unternommen, damit die Gesetzesvorschriften eingehalten wurden. Strafvereitelung im Amt nennt man das wohl. Wohin die Verfilzung geführt hat, spürt im gesamten Bankensektor unsere Volkswirtschaft und darüber hinaus und im regionalen Bereich die Kunden und Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz/Fichtelgebirge.
Dass die zuständigen Behörden jetzt aufgewacht sind, könnte damit zusammenhängen, dass man die beiden Vorstände Herzog und Heidel vorgestern gegen Abend nach München hineinrauschen hat sehen. eine Vergnügungsfahrt werden die beiden wohl nicht unternommen haben. Bleibt nur die Frage offen ob wohl ihr Ziel in der Türkenstrasse oder beim Wirtsschaftsministerium war. Da wäre es anzuraten, dass sie beim nächsten Mal ein Blaulicht und Martinshorn beantragen, damit nicht noch ein Unglück passiert.

   

Nr. 3909

Etwas südlich

6. November 2008, 12:43 Uhr

Betreff: Hab ich Johannes Herzog und Uwe Heidel in München gesehen?

Sollte ich mich getäuscht haben, dass ich die letzten Tage die Marktredwitzer Vorstände in München gesehen habe? Meine Nachfragen haben auch ergeben, dass es gut möglich wäre, dass die zwei mal ganz schnell in die Genossenschaftszentralstation gerufen wurden. Fällt das Kartenhaus zusammen mit US-Immobilienfondsgesellschaft Darmstadt, US-Papieren als Eigenanlagen der Bank, Abrechungsmanipulationen und unglaubliche Kreditverlusten, die die Prüfer zum eigenen Karriereschub verwendet haben?

   

Nr. 3908

Nahe

6. November 2008, 12:39 Uhr

Betreff: Zum letzten Eintrag mit der Basisdemokratie

Warum bestreitet Herr Herzog nicht, dass gegen ihn ermittelt wird? Kann man so etwas einfach im Raum stehen lassen. Gegen so einen Vorwurf geht man doch nur nicht vor, wenn man ihn damit verschärfen würde. Über die VB Lauenburg sieht man doch klar, dass eine Pleite, wenn sie sich als solche darstellt meist größere Ausmaße bekommt, als man es sich vorher vorstellen kann. Auch bei uns wird es so sein, dass mit der Risikosituation, wie sie in Eintrag Nr. 4123 hinterlegt ist, nur das offen gelegt wurde, was man nicht vermeiden konnte. Wir dürfen nicht überrascht sein, wenn ein tatsächliches Ausmaß viel höher wäre.

Warum haben wir also immer noch den Prüfer als Vorstand, der zu seiner Person beharrlich schweigt ob ihn die Staatsanwaltschaft am Wickel hat? So einer, dem gehört die Eignung nach dem Kreditwesengesetz abgesprochen. Aber wie sollen das Beamte tun, die das Treiben stillschweigend mit gemacht haben und neben den Prüfern und dem Verband zugesehen haben wie die Risiken aus unvertretbaren Rahmen noch unentwegt weiter gewachsen sind?

   

Nr. 3907

Aus der Region

6. November 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Können wir das in sich geschlossenen System nicht durchbrechen?

Wir können doch das in sich geschlossenen System durchbrechen. Wir machen die Vertreterversammlung zu dem was der Amtsrichter in Norderstedt in ein Urteil geschrieben hat, das allumfassend zuständige Gremium. Wir beantragen mit 150 Mitgliedern nach dem Genossenschaftsgesetz eine außerordentliche Vertreterversammlung, beantragen diese Vertreterversammlung für die Mitglieder als Zuschauer, Zuhörer und auch Redner offen zu gestalten, beantragen die Offenlegung der Prüfungsberichte seit dem Jahr 2000, beantragen im Vorfeld eine klare Aussage vom neuen Vorstand Johannes Herzog anhand der Prüferrechnungen wann er zum ersten und auch letzten mal in Marktredwitz war und an wie viel Tagen in diesen Jahren, welche Bereiche er über die Jahre geprüft hat, welche risikobehafteten Kredit er geprüft hat und ob gegen ihn als Prüfer oder Vorstand ermittelt wird und vor allem wir lassen uns über den Umweltschaden und die Kosten in der Ludwigstraße in Wunsiedel aufklären und warum das solange gedauert hat bis man da überhaupt angefangen hat. Und dann kann man sich immer noch überlegen, ob man wieder 150 Mitglieder findet für Anschlussanträge bis hin, dass man die von den Vorständen ausgewählten Vertreter absetzt. Ich glaube auch das müsste zu schaffen sein. Wir machen hier in Marktredwitz wieder Basisdemokratie.

   

Nr. 3906

Genossenschaftsmitglied

4. November 2008, 11:26 Uhr

Betreff: In sich geschlossenes System

Die Ausfürhugen des Wissenden sind vollkommen richtig. Die Prüfungsverbände haben ein System entwickelt, dass sie sich selber überprüfen. Das konnte sich natürlich nur im Rahmen dieser Monopolstellung der Prüfungshhoheit entwickeln. Denn wenn die Dinge aus dem Ruder gelaufen sind, wird einfach ein Prüfer des Verbandes auf Teufel komm raus als Vorstand in die Bank gedrückt. Ohne Nachweis der Qualifiaktion wird er sofort zum Generalbevollmächtigten und dann zum Vorstand befördert. Mit dem Nachweis, dass er als Prüfer die Bank regelrecht im Sumpf versinken hat lassen und tatenlos zugeschaut hat, wie von den korrupten Vorständen Existenzen der Kunden skrupellos vernichtet wurden. Wenn dieses Untätigkeit sein und Gewährlassen der einzige Nachweis der Qualifikation ist, dan ist es kein Wunder, dass die Bank noch weiter nach unten gerutscht ist. Johannes Herzog hat nichts zustande gebracht in unserer Bank, ausser, dass er grosse Versprechungen gemacht, die er nicht im geringsten eingehalten hat. Mit mafiösen Methoden wurden die Aufsichtsräte unter Druck gesetzt, damit sie den Prüferling ins Haus geholt haben. Einzig zum Zweck, die Vergehen der Vergangenheit im Nirwana verschwinden zu lassen. Die Interessen von uns Kunden und Mitgliedern, wem interesssieren die schon. Es geht nur darum die Machtstrukturen, der Verbände so lange wie möglich aufrecht zu halten. Koste es was es wolle, denn zahlen müssen immer die Mitglieder, deren Anteile nicht vermehrt werden, wie es bei jeder anderen Gesellschaftform üblich ist. Die Missstände sind dort auch gegeben, aber die Transparenz ist wesentlich besser für den Anteilseigner. Währenddessen im Genossenchaftswesen ein in sich geschlossenes System vorhanden ist.

   

Nr. 3905

Der Wissende

4. November 2008, 10:10 Uhr

Betreff: Missverständnis

Der von Vater Raiffeisen geprägte Satz "Einer für Alle, Alle für Einen" haben die Verbandsoberen auf regionaler und Bundesebene scheinbar missverstanden. Der Solidaritätsgedanke wurde in eine Einbahnstrasse umgeleitet. Denn die Ursachen für die Schieflagen liegen nicht immer nur bei den Verantwortlichen in den Banken, sondern auch bei denen, die sie gewähren liessen. Es ist unbegreiflich, wieso sich in Banken wie Lauenburg oder Marktredwitz oder Plauen - die Aufzählung liesse sich beliebig fortsetzen - so unendlich hohe Fehlbeträge zustande kommen. Es erscheint höchst merkwürdig, dass im Vorjahren die Kredite nicht problembehaftet bzw. ohne Wertberichtigungsbedarf waren und dann plötzlich in die Ausfallgefährdung abdriften. Zum Grossteil sind immer wieder die fehlende Distanz der Prüfer, sowie deren Verantwortliche bis hin zu den Verbandsvorständen, die entsprechende Massnahmen unterbinden. Es werden die Wertberichtigungen in Folgejahre weitergeschoben, bis das letzte Stückchen Reserven aufgebraucht ist, und die Bank blutleer ist. Bei diesen immensen Summen ist die Devise, die Mitglieder schön ruhig stellen, indem die Dividende weiterbezahlt wird. Im zusammengefassten Prüfungsergebnis, welches mit Hinweis auf die höhe Seitenzahl des Prüfungsberichts, den Mitgliedern vorgetragen wird, steht lapidar: Die Bank musste Bilanzierungshilfen der Sicherungseinrichtigung in Anspruch nehmen. Damit ist alles abgedeckt. Die Kreditrisiken, Betriebsrisiken, die Abfindung für Vorstände, welche die Sanierung verursacht haben und die Dividendenzahlung. Dabei ist es auch üblich die Dividende aus den Rücklagen zu bezahlen, was ein klarer Gesetzesverstoss ist.
Aber wer soll den überprüfen ob die Prüfung den Anforderungen entspricht - Genossenschaftsverband selber???. Der staatlichen Aufsicht genügt es scheinbar, dass die Sanierungstopf immer ausreicht. Dass dabei die Mitglieder der gesamten Genossenschaftsbanken dafür aufkommen müssen, ist die Falschinterpretation des Solidargedanken. Denn der Einfluss was mit den Beträgen, die zu Lasten des Vermögens der Mitglieder einbezahlt werden, ist nicht gegeben. Letzten Endes entscheiden die Regionalverbände und der Bundesverband darüber, ob die Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Ob die Mitglieder bei sorgfältigerer Information dies so alles mittragen würden erscheint äusserst zweifelhaft.

   

Nr. 3904

Uwe

3. November 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Warum übersieht Johannes Herzog die schlimmsten Sachen, für uns oder für sich?

Warum übersieht ein Prüfer wie Johannes Herzog die schlimmsten Sachen, die man hier durchkaut und verheimlicht sie auch noch vor den Mitgliedern? Weil er das für die Mitglieder und die Kunden tut, oder gibt es einen triftigen Grund in einer anderen Richtung? Warum verhindern Prüferschwadrone die schlimmsten Zustände nicht und klären die Mitglieder nicht auf warum sie da sind? Sind sie für die Mitglieder da oder für sich, wenn man die Kunden als Gefahr bezeichnet, die berechtigte Ansprüche erheben? Zahlen die Genossenschaftsmitglieder auch noch die Vertuschungsarbeiten der Verbandsleute mit täglich 6.000 € über Jahre hinweg? Brauchen wir einen aus dieser Reihe bei uns an vorderster Front, oder ist der Bock jetzt unser Gärtner? Brauchen wir den, der Manfred Heger nicht gehindert hat sich vielleicht mit dem Flexkredit persönlich zu bereichern, damit er leichter Platz macht, leichter einen befreienden Dienstaufhebungsvertrag unterschreibt, oder ist die Frage abwegig? Legt Herr Herzog die halbe Mille aus seiner Tasche auf den Tisch, die er verschenkt hat ohne uns zu fragen? Zahlen Schelter, Wolf und Heidel mit? Hätten Herzog und Grothoff auch Prüfer in Lauenburg sein können?

   

Nr. 3903

Bilanzleser

3. November 2008, 16:20 Uhr

Betreff: Wer geht zum Amtsgericht in Lauenburg und holt die Bilanzen und sonstigen Unterlagen?

Die Bilanzen dieser VB-Bank Lauenburg muss man hier veröffentlichen um die Entwicklung über die Jahre zu sehen. Wer geht in Lauenburg zum Amtsgericht und lässt die Abschlüsse der letzten fünf Jahre vor der Fusion mit der Raiffeisenbank kopieren und schickt sie nach Wunsiedel zur Auswertung? Wer hat die letzte Bilanz der Raiffeisenbank und die ersten Bilanzen nach der Fusion? Wer schaut beim Registergericht, welche aufklärenden Unterlagen wie Versammlungsprotokolle, AR-Beschlüsse zu Vorstandberufung- und -abberufung und vieles mehr dort in Kopie erhältlich sind. Die Behörden müssen gerüttelt werden und die Untätigkeit verhindert. Genossenschaften den Genossen und nicht den Verbänden und korrupten Vorständen.

   

Nr. 3902

Genossenschaftler

3. November 2008, 16:11 Uhr

Betreff: Wir dürfen es nicht mehr zulassen dass sich die Genossenschaftsverbände davon schleichen

Ein ganz wichtiges Kriterium in der Rechnungslegung unseres Wirtschaftslebens ist die Bewertungsstetigkeit. Die in Eintrag Nr. 4120 dargestelltePressemitteilung des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland vom 6. Dezember 2006 (= Link) liest sich in Folge der Dinge in Eintrag Nr. 4107 wie das schlecht geschriebenste Märchen, das man sich vorstellen kann. Aber es ist kein Märchen, mit 50 Mio. € Verlust hat man in einem Jahr bald 60 % des gesamten Kreditbestandes auf einmal abgeschrieben. Ganz einfache und ganz offene Frage: Wie viel Schuld trägt hier der Genossenschaftsverband als Bilanzprüfer, Wirtschaftsprüfer, Kreditprüfer als gehörigen Anteil am Ausfall der Bank? Darf die Öffentlichkeit es zulassen, dass die Hauptschuldigen davon kommen. Der Kreditausfall eines Jahres dürfte das zehnfache der vorhandenen Rücklagen ausgemacht haben. Und da will der Prüfungsverband sich davon schleichen? Hundsmiserable Arbeit und Vorschub zu den Ausfällen. Wie geht das bitte, dass die Hälfte aller Kredite von einem Jahr zum anderen als ungefährdete Kredite Schnall auf Fall wertberichtigt werden müssen? So eine kleine Bank konnte über die Hälfte der Kredite ungesichert ausreichen, ohne dass man eingeschritten ist. Hier hat die Prüfung komplett versagt, nein sie hat es begünstigt, dass solche Verhältnisse entstehen konnten. Die Genossenschaftsprüfer waren über ihre Prüfung die direkten Helfer der Vorstände, die das ermöglicht und begünstigt haben.

Die Prüfer müssen alle gesetzlichen Regelungen missachtet haben und ein Herr Lehnhoff vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbank spricht von Notbremse. Meine Herren, diese Bank war mit ihnen gemeinsam auf dem Abstellgleis und eine Notbremsung führt zu einer Rettung, doch so etwas ist ein Totalcrash. Wer solche Bilanztestate ausstellt, der ist nicht unbeteiligt, der ist mitverantwortlicher Haupttäter und muss wie die Täter der Bank selbst zur Rechenschaft für die gesetzwidrige und verschuldende Arbeit gezogen werden. Eine hauptverantwortliche Mittäterschaft dürfte bei der VR-Bank in Marktredwitz genauso über die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) mit dem Bild des "Kriegsgewinnlers" und Hauptmitschuldigen als Prüfer, Johannes Herzog, darunter zu erkennen sein und über die Lageberichte der Jahre zuvor. Jede dieser Zahlen hat Johannes Herzog selbst mit geschrieben, jeder dieser Werte war ihm als Prüfer mehr als nur bekannt. Das langsame und stetige Abgleiten der Bank in unermessliche Risikosituation, begleitet vom Prüfungsverband mit unsaubersten Prüfungen, die sich in Einzelkrediten, wie Sporthotel Oberwiesenthal, Boschdienst Bleil, Flex Handelsimperium, Goldmärchen und vielen anderen ersehen lassen und sich in den Bilanzen nicht nur in Zahlen wieder spiegeln, sondern in Worten finden lassen.

Wir dürfen nicht zulassen, das Banken zugrunde gerichtet werden, weil die Verbandsleute ihre Aufgaben nicht erfüllen und Verbandsgrößen die Distanz vermissen lassen. Wer soviel Fehler macht wie die Verbände in Launeburg und in Marktredwitz, der darf nicht ungeschoren davon kommen. Dafür müssen wir sorgen und wenn man das Gästebuch von München liest, so dürfte es in der Landeshauptstadt von Bayern die gleiche Leute geben und die selben unsäglichen Verstrickungen, die nur die Kreditkunden in Not bringen. Wie viele unbedarfte Kunden wurden in Lauenburg und in Marktredwitz unschuldig mit in den Strudel der Abschreibungen und Wertberichtigungen gezogen. Wie viele Kunden wurden schon bei der Sanierung der Raiba Feldkirchen unschuldig geopfert, nur dass alles leise ablief. Aber auf Kosten der Sanierung hat man einen Vorstand anscheinend mit einem unglaublichen Vorruhestandsvertrag versorgt. Das haben wir alle zusammen bezahlt, genauso wie die letzte unbegreifliche Dividende in Lauenburg.

Wir müssen täglich auf diese Missstände hinweisen, es ist Unrecht, was hier geschehen ist. Auch in Marktredwitz wird das Unrecht noch untersucht und es dürfen keine Schuldigen davon kommen nur weil es politisch besser wäre die Kontrollorgane nicht auf die Anklagebank zu bringen. Die schlimmen Auswirkungen des Prüfungssystem bei den Kreditgenossenschaften dürfen nicht weiter geschont werden, wenn man die schlimmen Auswüchse sieht. Und einen Prüfer nahtlos aus der Prüfung der Bank in die Geschäftsleiteretage zu bringen bei so einer Konstellation, ist eine der schlimmsten Auswüchse, wie es bei der VR-Bank Marktredwitz mit Johannes Herzog praktiziert und wahrscheinlich von der Verbandsführung vorgegeben und diktiert wurde und es dürfte ein klarer Verstoß gegen die Wirtschaftsprüferordnung gewesen sein. Es deutet alles darauf hin, dass über die Namensänderung in Marktredwitz, über die Geschäftsstellen- und Kundenübertragung vom Frühjahr, ebenfalls nicht alle Probleme über den o.a. nachträglichen (!) Risikobericht von 2005 an die Mitglieder schon alles erfasst war und genannt wurde. Was vorher als Einzelwertberichtigung nicht in die Jahresabschlüsse passte, was noch nicht in den Risikobericht passte, dürfte genauso gefehlt haben und heute verschärft wirken.

   

Nr. 3901

Aus der Organisation

2. November 2008, 19:32 Uhr

Betreff: Wir haben trotz riesen Pleite die Dividende in Lauenburg übernommen?

Wie geht das, die Volksbank Lauenburg kann nur durch Sanierung und Fusion gerettet werden und da sagt der BVR-Vorstand, man habe 58 Mio. € an Sanierungsmittel hinein gesteckt und wir zahlen als gesamte deutsche Genossenschaftsmitglieder dort oben auch noch die Dividende? Sind unsere Verbandsoberen noch zu retten, oder müssen wir gegen die Strafanträge wegen Untreue stellen? Wir retten über die genossenschaftliche Sanierung im Grunde die Geschäftsguthaben der Mitglieder, die die wahrscheinlich korrupten Aufsichtsräte und Vorstände eingesetzt haben und zahlen, weil wir verhindern, dass die Geschäftsguthaben ausgebucht werden und dass die Nachschusspflicht einsetzt auch noch die Dividende oben drauf? Es gibt keine Bezeichnung mehr für diese Vorgänge.

   

Nr. 3900

Mitglied

2. November 2008, 19:17 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 4120, VB Lauenburg, da kann man sich nur die Augen reiben

Wie bitte, was steht da in Eintrag Nr. 4120? Danke Nordlicht für die Aufklärung, da kann man sich nur die Augen reiben, 95 % aller Kredite sind bei der VB Lauenburg dem Problemkreditbereich zuzuordnen gewesen und müssen daher an die BAG Hamm übertragen werden? Wo ist Gerechtigkeit in diesem Land? Die Genossenschaftsprüfer haben zugelassen, dass fast das ganze Kreditgeschäft nur Problemkredite waren? Wie war es in der Drehscheibe vor ein paar Wochen zu hören, Kreditkunden wurden wegen Beihilfe zur Untreue zu vier- und fünfjährigen Haftstrafen verurteilt, wo allerdings noch Berufungsverhandlungen anstehen? Wo ist die Beihilfe der Prüfer, der Vorgesetzten im Prüfungsdienst, des Verbandsvorstandes? Was waren dort die Bilanzbestätigungsvermerke der letzten Jahre zuvor wert, in dem man genau wie in Marktredwitz bestätigte, dass die Bilanzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild darstellen? Müssen wir froh sein, dass das Dreisäulenprinzip, noch keine größeren Genossenschaftsbanken hervor bringt? Ist in Lauenburg von extern schon ein Strafantrag gegen die Prüfer gestellt worden oder blockt das BaFin dort auch ab, weil die da alles genauso übersehen haben wie die Sauerein in Marktredwitz? Deckt hier die staatlich eingesetzte Bankenaufsicht die mitschuldigen genossenschaftlichen Verbandsrevisoren? Warum hört man nur vom Verschulden von Vorstand und Aufsichtsrat? Unglaublich, unfassbar, unbegreiflich, was im Bankensektor alles möglich ist und was unsere Wirtschaftsprüfer und Genossenschaftsprüfer alles verbocken und was das BaFin nicht bemerkt haben will.

   

Nr. 3899

Nordlicht

2. November 2008, 16:34 Uhr

Betreff: Volksbank Lauenburg - Rettung durch Fusion

PRESSE/NEWS 06.12.2006 (Quelle: www.geno-verband.de/pages/Pressemitteilungen.45.808)

Volksbank Lauenburg (Elbe) eG gibt Jahresbilanz bekannt
Die Entwicklung der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG ist insgesamt durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in den letzten Monaten geprägt. So führte die Bewertung der Kundenforderungen im Rahmen von umfassenden Kreditinventuren zum 31.12.2005 zur Aufdeckung weiterer erheblicher Risiken.

"Aktuell hat die Volksbank Lauenburg (Elbe) eG Sanierungsmittel des BVR in Höhe von insgesamt 58 Mio. Euro in Anspruch genommen", so Jochen Lehnhoff, Vorstand der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf dem heutigen Pressetermin in Lauenburg und ergänzte: "Nur durch die Sicherungseinrichtung konnte der selbständige Fortbestand der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG bis zum heutigen Zeitpunkt gewährleistet werden." Lehnhoff erläuterte auch das Thema einer Regressprüfung gegen die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte im Rahmen der Sanierung: "Zur Erfüllung der Sanierungsauflagen der Sicherungseinrichtung werden mögliche Regressansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Bank zu prüfen sein."
Entwicklung der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG

Die Sanierung war verbunden mit personellen Veränderungen: Zum 31.12.2005 ist der damalige Vorstandsvorsitzende Carsten Heitmann aus dem Vorstand ausgeschieden. Jens-Dietrich Schwenck gehört seit dem 01.03.2006 dem Vorstandsgremium ebenfalls nicht mehr an. Rudolf Eden, für Heitmann zum 01.01.2006 als neues Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat bestellt, ist zum 20.03.2006 wieder aus dem Vorstand ausgeschieden. Die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder sind mit der Beendigung ihrer Organstellung einem beabsichtigten Abberufungsverfahren durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvorgekommen. Die amtierenden Vorstandsmitglieder Thomas Stryowski und Jens Pape wurden mit Wirkung vom 06.03.2006 bzw. vom 01.04.2006 vom Aufsichtsrat bestellt.

In der Generalversammlung vom 26.04.2006 ist der Aufsichtsrat der Bank komplett zurückgetreten. Es wurden vier neue Gremienmitglieder gewählt, von denen einer zwischenzeitlich aus persönlichen Gründen wieder ausgeschieden ist.

Kreditgeschäft

Die Bilanzsumme stieg im Berichtsjahr 2005 um 12,9 Prozent auf 92,6 Mio. Euro. Das Aktivgeschäft wird durch die Kundenforderungen dominiert. Die Kundenforderungen machen 94,4 Prozent der Bilanzsumme aus und betragen nun 87,4 Mio. Euro. Zum Vergleich erläuterte Jens Pape, Vorstand Volksbank Lauenburg (Elbe) eG, dass "der Durchschnitt vergleichbarer Banken bei 58,4 Prozent liegt" und Jochen Wallmann, Aufsichtsrat Volksbank Lauenburg (Elbe) eG betonte: "Das Kreditwachstum der vergangenen Jahre ist im Wesentlichen auf die Ausweitung von Zwischenkrediten für das in- und ausländische Immobiliengeschäft zurückzuführen."

Ertragslage

Die Ertragslage in 2005 ist durch hohe Risikoaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft geprägt. "Der Ausweis eines Bilanzgewinnes ist nur durch die Gewährung von Sanierungsmitteln durch die BVR-Sicherungseinrichtung möglich", so Pape. Die Sicherungsmaßnahme der Sicherungseinrichtung des BVR beträgt ca. 58 Mio. Euro. Unter Betrachtung des noch vorhandenen Eigenkapitals in Form von Rücklagen, des Fonds für allgemeine Bankrisiken, sowie stillen Reserven, insgesamt 8 Mio. Euro, wäre ein echter Jahresfehlbetrag in Höhe von 50 Mio. Euro auszuweisen.

Ausgliederung der Problemkredite an Spezialinstitut

Es ist beabsichtigt, das Problemkreditgeschäft, das 95 Prozent des gesamten Kreditportofolios ausmacht, an die BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm als Spezialinstitut für Problemkredite auszugliedern. Dies ist ein notwendiger Schritt zur Sanierung der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG und gilt ganz besonders im Hinblick auf eine mögliche Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Lauenburg eG.

Geplante Fusion mit der Raiffeisenbank Lauenburg eG

Ein Beschluss über die Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Lauenburg eG kann erst nach Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen – die nicht älter als 6 Monate sind – erfolgen. Aufgrund der verspäteten Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und der durchgeführten Kreditinventur kann der Jahresabschluss 2005 erst am heutigen Tag festgestellt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Monaten ist somit nicht eingehalten. Der Beschluss zur Verschmelzung soll noch 2007 gefasst werden. Auf der heutigen Generalversammlung wird jedoch mit den Mitgliedern über die zukünftig geplante Verschmelzung beraten. "Die bisherigen Verhandlungen zum Thema Verschmelzung verliefen zwischen den zuständen Verwaltungsorganen und den Verbänden auf Bundes- und Regionalebene und der Sicherungseinrichtung bisher sehr konstruktiv", so Horst Mathes, Vorstand des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland e.V. (GVN).

Hier hat sich ein Verband nicht mit Ruhm bekleckert, wie auch in dem nachfolgenden Artikel festzustellen ist:

"Der Anwalt liest aus dem sicher sehr teuren Gutachten vor. Der Wirtschaftsprüfer hat durchaus "Formverletzungen bei der Kreditvergabe" festgestellt. Allerdings gibt er den Genossenschaftsverbänden die Schuld, die dem Treiben der Volksbank früher ein Ende hätten setzen müssen." (Quelle: Stern 27.11.2007)

Am 22. und 31. Mai wird in Generalversammlungen der VB und der Raiba der Verschmelzungsvertrag den Mitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt. Erfreulich, dass auch den Mitgliedern der VB ein Dividendensatz von drei Prozent ausgezahlt werde. Die Mitglieder der Raiba erhalten 5,5 Prozent. (Quelle: www.kurt-viebranz-verlag.de/SINGLE-NEWS-DISPLAY.252.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Bpointer%5D=8&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5073&tx_ttnews%5BbackPid%5D=281&cHash=d3838890e1)

Und das ist wieder ein flotter Skandal. Da ist eine Bank praktisch pleite. Aber dennoch erhalten die Mitglieder noch eine Dividende - aus den Mitteln des BVR (siehe oben).
Da werden die Mittel also nicht zur Sicherung der Einlagen verwendet, sondern um eine Dividende ausschütten zu können. Das sind Mittel, die alle Genossenschaftsbanken zur Verfügung stellen. Das unternehmerische Risiko, Mitglied einer Genossenschafts-Bank zu sein, besteht also nicht, denn die anderen werden es ja schon richten.
Über die Verantwortung des Verbandes, der ja über Jahre sein Prüfmonopol dazu genutzt hat wegzusehen - wird hier noch zu sprechen sein - die Verteidigung hat es ja versucht darzulegen. Wie kann es sein, daß bei so einer kleinen Bank, die offensichtlich nicht über die entsprechende Organisation verfügte und Geschäfte ausserhalb ihres regionalen Bereiches finanzierte, der Verband nicht eingeschritten ist. Man kann sich nur wundern!

Es bleibt also bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge), mit wem - trotz aller Beteuerungen der Unabhängigkeit - denn eine Fusion erfolgen könnte?

Es bleibt spannend!

   

Nr. 3898

L.

2. November 2008, 14:47 Uhr

Betreff: Die direkte Kette bei der VR-Bank in Marktredwitz von Rudolf Heger bis Johannes Herzog

Ist es so schwer die Entwicklung der VR-Bank Marktredwitz der letzten 20 bis 25 Jahre nachvollziehen? Eine Bank die als Familieneigentum angesehen wurde, nächste und beste Beziehungen der Hegerfamilie zu den Verbandsoberen, Größenwahnsinn, wo die Erträge niemals mithalten konnten - oder wurden sie unsauber verteilt - Altersversorgungsaufwendungen für die unfähige Vorstandschaft höher wie die Gewinne, eine Kapitalentwicklung, die Ende 2000 wahrscheinlich in einer Notfusion mit Arzberg-Selb mündete und Prüfer, die bei uns niemals mucken durften und dem Treiben keine Einhalt gebieten durften oder wollten.

Ist es traurig, oder schändlich, wenn es eine gesetzliche Prüfung eines Genossenschaftsverbandes gibt, die bei Verfehlung der Bank in der Rechtsberatung den Kunden, das Genossenschaftsmitglied, als Gefahr bezeichnet ohne seine Rechte zu schützen? Ist es traurig, dass der frühere Prüfer und jetzige Vorstand verleugnet, dass die Bankvorstände bei uns die eigene EDV genutzt haben an jeder Buchung bei uns mit ungesetzlichen Wertstellungsmethoden im KK- und Girobereich zu verdienen, ja geradezu dem Rahm abzuschöpfen und abzusahnen, wenn im Darlehensbereich es an jeder Rate und an nahezu jeder Kreditauszahlung ähnlich und verschärft praktiziert wurde, dass die, die als einziges dazu Einblick hatten und Einblick nahmen, die Verbandsprüfer, es nicht verhindertet haben, sondern das als ausgezeichnetes Mittel der Ertragserzielung gesehen haben? Ist es traurig, wenn dieser Exprüfer eine Aussage verweigert was mit hochwertigen Sicherungsgütern passiert ist, die nicht verwertet wurden? Ist es traurig, wenn damit ein Umweltschaden acht Jahre unter der Decke gehalten wurde und nicht bereinigt wurde?

Reicht es immer noch nicht, wenn dieser Prüfer eventuell an Bilanzmanipulationen gleich nach der Fusion beteiligt gewesen sein könnte, wenn es fast so aussieht, als ob man Manfred Heger die Abfindung über einen Millionenkreditverlust ermöglicht haben könnte, weil Johannes Herzog und Raimund Grothoff gar keine Lust hatten zu prüfen und wenn man die Worte des Prüferleiters Grothoff vom 30.06.2005 genau liest, die Aufsichtsräte eventuell sogar von einer eigenen Prüfung abgehalten wurden, oder wie soll man das sonst verstehen? Wo ist die Ende der Fahnestange, wenn dieser Ex-Prüfer Herzog nun selber unser Geld verschenkt, im Einzelfall soviel, wie wieder eine Jahresdividende ausgemacht hat? Braucht es wirklich das Ende mit dem großen Knall, wo alles zusammen bricht bei unserer sauberen VR-Bank? Kann man nur so die Beziehungsgeflecht abreißen, wie sie beispielsweise Peter Träger und Manfred Heger noch heute respektlos demonstrieren, der Steuerberater bei Flex, der genauso wie der Vorstand von den unkorrekten Zahlen bei der Bank wissen musste, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Zahlen der Firmengruppe nicht im leisesten den getürkten Zahlen bei der VR-Bank von Manfred Heger und eventuell Helfer Karl Krämer und dem blinden Reinhold Wolf entsprochen haben?

   

Nr. 3897

Mitglied

2. November 2008, 13:11 Uhr

Betreff: Ist bei der VB Lauenburg jetzt ein Prüfer als Vorstand oder eine echter ausgebildeter Vorstand

Hier steht doch auch mal was aus dem Norden und ein Nordlicht schreibt auch hier rein. Wer weiß, wie ist das in Lauenburg gehandhabt worden, hat man da auch einen Prüfer als Vorstandsnachfolger gebraucht, oder hat man die Bank fusioniert, oder gibt es dort einen ordentlichen ausgebildeten Vorstand als Sanierer. In Marktredwitz hat man doch die eigene Pleite und Zahlungsfähigkeit, also eigentlich die Insolvenz bestätigt, wenn man die notwendigen Wertberichtigungen über Jahre hinweg nicht gebucht hat und damit gleichzeitig unter Hilfe des Prüfungsverbandes Eigenkapital ausgewiesen hat, dass man gar nicht hatte. Wenn man im Jahr 2002 und 2003 die Einzelwertberichtigungen durch gebucht hätte, dann wäre der Flexkredit wahrscheinlich ein Großkredit gewesen. Dann hätte es neben den Aufgaben des Aufsichtsrates nach dem Genossenschaftsgesetz auch eine Mitwirkungspflicht nach dem Kreditwesengesetz gegeben, dann hätte der Aufsichtrat nicht nur den Kredit prüfen müssen, er hätte auch zustimmen müssen.

Somit die Frage an Herrn Herzog, die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen sind doch in den Prüferunterlagen und den Prüfungsberichten drin, um wie viel war das Eigenkapital und damit in Verbindung auch die Groß- und Höchstkreditgrenzen dank Ihrer Prüfung und dank eines unkorrekten Bilanzbestätigungsvermerkes denn zu hoch weil sie festgestellte Kreditverluste aus der Bilanz draußen gelassen haben? Hat man den Bilanzbetrug benötigt um die Kreditgrenzen oben halten zu können, genauso wie man die Fusion im Jahr 2001 benötigt hat um nicht wegen der gesetzlichen Reduzierung der Kreditgrenzen unheimlich viel Geschäft aufgeben zu müssen, weil der Eigenkapitalbestand beider Bank so katastrophal schlecht war? Wenn es im Sinne der Mitglieder gewesen wäre, warum hat man das dann verheimlicht?

   

Nr. 3896

Vor Ort

31. Oktober 2008, 14:50 Uhr

Betreff: Passus zur Forderungsübertragung in den Verträgen der VR-Bank Fichtelgebirge

In Eintrag Nr. 3687 wurde darauf hingewiesen, dass die VR-Bank Fichtelgebirge entgegen der großen Werbestrategien sogar in ihre Kreditverträge eine Passus aufgenommen hat, der die Übertragung von Forderung gegen Kunden ermöglichen, aber mit Sicherheit wesentlich erleichtern soll. Man will sich wahrscheinlich raus reden, dass wenn die Bank in Schieflage kommt, dass man dann erst zu solchen Maßnahmen gezwungen wäre. Kann die VR-Bank Fichtelgebirge in Schieflage kommen? Kann eine Bank überhaupt in Schieflage kommen? Warum braucht eine Bank so einen Passus in den Verträgen, bringt der der Bank oder den Kunden was? Soll da nicht der Kunde in eine Situation gebracht werden, wo er um sein Recht kämpfen muss, weil er vorher der Bank eine ABG-Klausel unterschreiben hat?

Wer hat übrigens am gestrigen Abend Ponorama im ZDF gesehen mit dem Beitrag zur Rolle der Wirtschaftsprüfer bei den Banken und ihre Mitverantwortung, die natürlich grundsätzlich geleugnet wurde, an den Bankpleiten?

   

Nr. 3895

Aus der Organisation

30. Oktober 2008, 14:05 Uhr

Betreff: Kontrollmechanismen zu 4113

Die VR-Bank in Marktredwitz ist eine Katastrophe. Sie ist auch eine Katastrophe auch für den Genossenschaftsverband und wahrscheinlich auch die BaFin. Es reicht aus was hier im Wunsiedeler Kreis dargestellt wird, wie man glaubt, wenn man die Dinge selber wieder weg sperren kann, dann wächst so schnell Gras über jede Sauerei, wie der Rasen im Garten im schönsten Frühling. Aus jedem Dokument schreit hier die Verdummung der Mitglieder und die Hochnäsigkeit des Genossenschaftsverbandes, wenn man die Bank schon an der Leine hat. Prüfung, dass ich nicht lache, Einfluss und unverhohlene Lenkung, Druck auf den Aufsichtsrat, wie es allen hier über das Aufsichtsratsprotokoll der Volksbank aus Sachsen gezeigt worden ist, war es gar ein Vorgängerinstitut der Volksbank Vogtland Plauen? Beabsichte Informationssteuerung und Informationsvermeidung gegenüber den Mitgliedern in Marktredwitz sogar Verschweigen der schlimmen Risikosituation, die die Prüfer über Ihre eigenen Revision als Grundlage der Berichte selber feststellen in jeder Versammlung und sogar in den Fusionsgutachten. Und das letzte Mittel ist dann die stille Übernahme durch die Einsetzung eines Prüfers als Vorstand. Dass der Prüfer Johannes Herzog, der die Millionenverluste mit zu verantworten hat es wurde, dass lässt wirklich die Option offen, dass man in Marktredwitz sogar die Namen Frankenberger in seinem Heimatbereich und Hilkenbach, als immer bereit und Gewehr bei Fuß stehender Mitstreiter in ganz Bayern, wenn es auch ihm genutzt hat, erscheinen könnten, kann man gar nicht mehr ausschließen.

Wie konnte es passieren, dass in Marktredwitz so oft etwas durch die so fest verschlossenen Schränke nach außen gesickert ist? Wie kann man so dämlich sein in den Lagebericht die unterlassenen Einzelwertberichtigungen zu schreiben? Da muss man schon sehr vom eigenen Mechanismus der Unfehlbarkeit und Unantastbarkeit überzeugt zu sein. Und da sitzen dann Beamte in Berlin und Bonn und gehören der staatlichen Bankenaufsicht an und was erkennt man über die VR-Bank Marktredwitz? Es ist im Kleinen wie im Großen, so wie Präsident Jochen Sanio vor dem Untersuchungsausschuss zur Sachsen-LB gesagt hat: ‚Wir sehen unseren Auftrag darin, die Banken laufen zu lassen und nicht durch die Prüfungen zu behindern’, und was schreit unser Präsident Dr. h.c. (!) Stephan Götzl an jeder Ecke wo er ankommt: ‚Weniger Gängelung durch die Bankenaufsicht’? Und er ist stolz, dass die Genossen nur 100 Mio. € Schaden haben ohne überhaupt darüber zu reden und zeigt auf die anderen, weil man besser darüber redet was über dem Zaun passiert

Wird durch die VR-Bank Marktredwitz die Praxis der Prüfung und Bankenaufsicht schonungslos aufgedeckt, inspirative Telefonate zwischen den Prüfungsdienstleitern und Bonn mit dem Ergebnis wir machen das schon in München und ohne großes Aufheben? Warum geht das BaFin von sich aus dem Gold, Gold, Gold-Prozess nicht nach? Ich hab mich mit Herrn Bleil unterhalten wie er den Fall mitbekommen hat unter Berücksichtigung der Zeitungsberichte. Warum wird das Geschenk an den Kunden mit 432.000 € mit dieser unfassbaren Vereinbarung nicht untersucht? Ist es ein Ausdruck von wir machen es schon, wenn man in Südbayern eine Vorstand wegen 53 Fällen und 800.000 € Schaden um die Existenz bringt, weil er seinen Gewerbekunden helfen wollte, aber man vor diesem Hintergrund mit seinem Abgang die Fusion durch bringt und in Marktredwitz Millionenschäden mit unbegreiflichen Prüfungsfehlern vertuscht, Geldwäschevorschriften unter Mitwirkung der Prüfer nicht beachtet? Und ist es ein Ausdruck von wir machen es schon, wenn das BaFin die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen über die Meldungen und Berichte und dann zum Schluss über den Lagebericht der Bank sieht und den GVB machen lässt, dass man die wie Streusel auf die nächsten Jahre verteilt? Wie der bayerische Verband in Marktredwitz gemacht hat und wie das BaFin machen hat lassen, das sehen wir jetzt tagtäglich und die Staatsanwaltschaft wird die Schlüssel für die versperrten Schränke schon bekommen haben.

Hat sich der Privatbanker Schmidt schon vor Gericht herausreden wollen, werden wir hoffentlich sehen, wer sich bei der VR-Bank mit welchen Aussagen wie heraus redet? Manfred Heger vielleicht damit, dass kein Kollege was dagegen hatte, dass die ungeprüft die monatlichen Überziehungslisten gegengezeichnet haben und Karl Krämer alles mit unterzeichnet hat wie den Kreditvertrag zur Firmeneinlage mit 30 Tage Laufzeit und Fälligkeit 14 Tage nach Jahresultimo. Und die anderen Vorstände werden sagen, die Prüfer haben alles gesehen und keiner ist eingeschritten. Wird der Verband sagen, die Bankenaufsicht BaFin hat doch auch alles gesehen und ist laufend informiert gewesen und hat sich auch informieren lassen? Und wer wird zum Schluss verknackt (hoffentlich) und wer hätte alles verhindern können, wer hätte es verhindern müssen?

   

Nr. 3894

Sabine

30. Oktober 2008, 13:02 Uhr

Betreff: 27 Mio. bei der VB Lauenburg und 50 Mio. bei uns kein Unterschied

Wenn in Norddeutschland in den Zeitungen bei der Volksbank Lauenburg von 22 oder 27 Mio. € Schaden berichtet wird und vor kurzem auch im Fernsehen, dann ist es zu den 50 Mio. € bei unser VR-Bank in Marktredwitz kein Unterschied. Es ist einfach nur der, dass Prüfer kollektiv beteiligt sind, weil sie in unzähligen Fällen weg geschaut haben. Und dann kommen wir doch auf den Unterschied zur Volksbank Lauenburg, wo die Prüfer beteiligt sind und die Vorstandsämter dann selber einnehmen. Da wird kollektiv vertuscht und da ist es dann vorbei mit dem Gerechtigkeitssinn und mit unser rechtsstaatlichen Ordnung, die ja für ein gesetzliches Prüfungsorgan oberstes Gebot sein sollte. Und so kommt die Zeit wieder, wo Johannes Herzog vor zwei Jahren in schwelgender Sicherheit und Nähe und bei einem Mitarbeiterstand von 192 Leuten auch Änderung der Informationspflciht versprochen hat und eine Kurzbilanz bringen sollte. Springt die wie die VW-Aktie, nur es fehlen die Zacken nach oben?

   

Nr. 3893

Uwe

30. Oktober 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Ist der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger der Dreh- und Angelpunkt an der Angelegenheit?

Warum schweigt man von Seiten des Herrn Herzog, den anderen Prüfern und auch des Aufsichtsrates so beharrlich über den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger im August 2004? Wie will man uns heute weis machen, dass man gegen die alten Vorstände Ansprüche stellen will, wenn man die schon aufgegeben hat? Will man uns sagen, wir wollen den Vertrag von damals als sittenwidrig erklären lassen, oder wenn wir Ansprüche gegen Manfred Heger haben, dann müssten wir dafür vom Aufsichtsrat und den wissentlich beteiligten Prüfern und vom Verband die festgestellten Ansprüche erhalten? Wäre die Zerfleischung untereinander perfekt?

Warum durfte Manfred Heger US-Immobilienfonds außerhalb des Genossenschaftsverbundes vertreiben ohne die Überprüfungsstandards von DZ- und damals DG-Bank, Union-Investment usw.? Was würde eine Überprüfung der Unterlagen der Darmstädter Fondsgesellschaft bringen? Namen von Verbandsfunktionären, hohen Verbandsleuten bei den vermittelten Anlagen? Verwendung von bankinternen, durchlaufenden Konten bei der VR-Bank Marktredwitz entgegen der Abgabenordnung? Verstöße gegen die Geldwäsche-, GWG-Verordnungen? Geldflüsse an der VR-Bank vorbei? Provisionsverzichte zu Lasten der Bank, Provisionsaufdröselung von den Bankeinnahmen weg auf sonstige vermittelnde Personen bei der Bank a la Versicherungsprovisionen auf Renate Heger? Führung von Provisionskonten dieser Leute abseits der VR-Bank Marktredwitz? Was würde so eine Untersuchung bringen und zwar aus aufsichtsrechtlicher Seite, weil mit der Verzögerungstaktik Herzog könnten Ansprüche schon verjährt sein?

Warum hat Herr Herzog und Herr Grothoff bei Flex den unfassbaren Anstieg der Überziehungen, zugegeben und aufgezeigt mit dem Abschluss und Prüfungsbericht 2001, da haben wir von der Prüfung 375.000 € festgestellt (die Zahl dürfte im Prüfungsbericht noch mit 733 TDM gestanden haben), nicht sofort unterbunden sondern ungehemmt und mit 300 Seiten Überziehung im Monat mit weiterem laufenden Anstieg in unfassbare Höhen zugelassen? Warum gilt für die Vorstände der VR-Bank in Marktredwitz nicht, dass eine ungesicherte Kreditgewährung bei erkannten nicht rosigen Verhältnissen in Millionenhöhe schon ein Untreuetatbestand mit Haftungsfolgen ist? Warum hat man Marth und Dittrich dem Staatsanwalt vorgeführt und Heger, Wolf und Krämer trotz einer katastrophalen Organisation bei der Bank mit den befreienden Verträgen versorgt oder mit Reinhold Wolf bis zum Ruhestand als Begleiter ins Amt für Johannes Herzog verwendet?

War Flex die abgesprochene sonst nicht mögliche Abfindung für Manfred Heger, wenn die Prüfer die Fälschung der Unterlagen bei der Bank zu § 18 KWG nicht gesehen haben, wenn Manfred Heger trotz ständiger Prüferanwesenheit die Insolvenz der Firmen in Slowenien vermasseln durfte? Wenn vielleicht durchgesichert ist, dass Manfred Heger eventuell Zugriff auf Auslandskonten der Firma hatte? Wir müssen immer wieder die Finger in die Wunden legen, denn der August 2004 ist Dreh und Angelpunkt im Schicksal der Bank und ihrer Mitglieder. Wir müssen einen der Drehbuchautoren und gleichzeitigen Regisseure der Dramen der VR-Bank immer wieder und unablässig an den Pranger stelle, den wer weiß zu was Johannes Herzog sein Allroundwissen auch im Bezug auf den letzten Eintrag alles verwenden konnte?

   

Nr. 3892

Auskenner

30. Oktober 2008, 11:29 Uhr

Betreff: Kontrollmechanismen

Wenn man dem Beitrag 4112 Glauben schenken darf, dann geht die Korruption und das Gemauschel in der VR-Bank Marktredwitz munter weiter. Aber warum sollen denn die jetzigen Vorstände vom Vorgänger noch Zuwendungen erhalten? Vielleicht als Morgengabe für den Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle bekannten und unbekannten Probleme der Bank. Ssowie den goldenen Handschlag mittels Flex, Flex. Aber wie lange kann sich der aktuelle Vorstand noch an diesen "Handaufhalten" noch erfreuen. Wenn es zutrifft, dass das niedrige Eigenkapital der Bank in den USA verzockt wurde, dann sieht es zappenduster für beiden amtierenden Herren aus. In der Zeit ihrer Vorstandstätigkeit haben sie lange genug Zeit gehabt, die Dinge zu bereinigen. Das ist die Hauptaufgabe eines jeden Vorstands, der einen solchen desolaten Laden übernimmt. Aber das Abblocken auf der ganzen Linie kommt jetzt als Bumerang zurück. In diesem einzigen Fall hat die Finanzkrise ihr gutes. Denn wären die Luftblasen nicht explodiert, dann man auch in Marktredwitz alles schön weiter laufen lassen. Aber so sind auch die strukurellen Probleme in der Bank nicht weiter unter Verschluss zuhalten. Diese Art der Handhabung durch die Vorstände Herzog und Heidel haben die bereits sehr angespannte Situation der Bank in den letzten Jahren noch existenzbedrohend verschärft. Das müssen sich die beiden Herren noch zusätzlich auf ihre Kappe nehmen. Die Aufsichtsbehörden können hier nicht mehr weiter in den Kopf in den Sand stecken und so tun als würde sie das Alles überhaupt nichts angehen. Da ist es ernsthaft zu überlegen, ob nicht ein Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Beamten der Aufsichtsbehörde gestellt werden muss, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Denn die Missstände Bei der VR-Bank Marktredwitz sind dort seit langem bekannt und mit eindeutigen Fakten unterlegt.
Warum die BaFin die Dinge in Marktredwitz hat treiben lassen, wird dann eine Untersuchung der Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Zum Glück ist die Politik nun auch für diese Vorgänge sensibilisiert. Wenn schon das ganz Finanzsystem auf dem Prüfstand steht, dann ist an erster Stelle zu überprüfen, warum die Kontrollorgane so kläglich versagt haben. Denn hier ist abzuklären, ob ein Systemfehler vorliegt oder ob es sich um individuelles Versagen handelt.
An den obengenannten Beitragsschreiber lautet die Botschaft, sich auch weiterhin nicht herauszuhalten.

   

Nr. 3891

Eigentlich wollte ich mich raushalten

29. Oktober 2008, 17:13 Uhr

Betreff: Könnte es sein!?

Könnte es möglich sein, dass die Verflechtungen zwischen Bank und ihrem ehemaligen Vorstand soweit gehen, dass M. H. dem derzeitigen Vorstand
Provisionen bezahlt?
Könnte es weiter so sein, dass die Bank an spekulativen Geschäfte in den USA beteiligt war/ist, wo ihnen die Rechnung präsentiert wird? Ist dadurch das schon zu geringe Eigenkapital der Bank gefährdet?
Kann sein, dass ich schon bald mit weiteren Neuigkeiten aufwarten werde.

   

Nr. 3890

Bürger

29. Oktober 2008, 10:30 Uhr

Betreff: Fernsehen bildet

Welchen Durchblick selbst sogenannte Wirtschaftsexperten unter unseren Politikern haben, wurde mir in einer Disskussionsrunde des Nachrichtensenders N24 gestern abend deutlich. Denn auf die Frage des Moderators an den "Mister MIttelstand" einer unserer Regierungsparteien, mit was will die Bundesregierung die Bürgschaften bezahlen, wenn sie dafür in Anspruch genommen wird.Da entgegnete der Experte: die Bürgschaften werden dann in Avale umgewandelt???!!
Für diese Avale müssen die Banken dann eine Gebühr bezahlen. Der Reporter gab sich mit dieser Antwort zufrieden. Da er alspromovierter Politologe nicht unbedingt diese Details kennt. Aber für einen einigermassen kaufmännisch Vorgebildeten ist eigentlich klar dass im Wirtschaftsleben Bürgschaft und Aval die selbe Bedeutung haben. Also was soll diese Aussage bedeuten, die Antwort geben sollte auf existenziell wichtige Fakten unserer Volkswirtschaft. Entweder man wollte die Disskussion zu dieser Thematik durch eine Wortspielerei abwürgen oder es ist eine derartige Unkenntnis über grundlegende wirtschftliche Vorgänge gegeben. Denn die Frage, wie soll der Haushalt ausgeglichen werden, wenn die Bürgschaften tatsächlich in Anpruch genommen werden bleibt hier offen.
Anscheinen hofft man auf das Prinzip Hoffnung, das alles gut wird.
Das hat aber mit Krisenmanagement und bewältigung nicht das Geringste zu tun.

Da darf man gespannt sein, wie dann argumentiert wird, wenn der Ernstfall - Gott bewahre - real eintrifft.

   

Nr. 3889

Genossenschaftler

28. Oktober 2008, 21:44 Uhr

Betreff: Das Leben ist eine Achterbahn

Man soll ja nicht schadenfroh sein. Aber wenn jemand vollmundig verkündet, dass er der einzige und beste Kandidat für einen Posten ist und dann gnadenlos fallengelassen wird, da bleibt bloss mehr die Rettung der jetzigen Position. Ob das eine Begründung ist weiss ich nicht. Aber im Genossenschaftwesen gibt es nichts, was unmöglich ist. Das frühzeitige Verlängern des Vertrages, lässt doch gewisse Rückschlüsse zu. Vielliecht liegt doch ein gewisses Angstpotential vor, in 1,5 Jahren noch mehr in der Schusslinie zu sein. Denn bis dahin werden, die Ermittlungen in Marktredwitz abgeschlossen sein und wie dann das Stimmungsbarometer aussieht ist sehr ungewiss.
Bei den Problemen die der GVB hat, werden die Regionalfürsten der anderen Verbände die Notbremse gezogen haben, damit der Heiligenschein gewahrt bleibt.
Allerdings sollten die anderen Verbände ebenfalls nicht mit Steinen werfen, "denn wer im Glashaus sitzt......."

   

Nr. 3888

Mitglied

28. Oktober 2008, 15:20 Uhr

Betreff: Herr Herzog wo waren Sie?

In Eintrag Nr. 4107 wird uns doch gezeigt, wie Manfred Heger und Karl Krämer den Jahresabschlussstichtag bei der Bank bei einem „problembehafteten Kreditengagement“ umkurvt haben. Eine andere Methode wie beim Flexkredit wo man nicht den Kreditbetrag runter drücken konnte mit faulen Buchungen, sondern die Firma mit falschen Zahlen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen besser dargestellt hat? Das waren doch Ihre Zeiten als Prüfer bei der Bank Herr Herzog, oder war OR Hofmann von Manfred Heger noch nicht die Tür gewiesen worden? Aber es ist doch egal ein Prüferteam muss doch dem nächsten mitteilen was es an Sauereien festgestellt hat. Die Vermerke im Lagebericht, die wurden doch auch nur übertragen von einem Jahr ins andere ‚die problembehafteten Engagements haben weiter zugenommen’ oder ähnlich. Sie haben also einen Blankokredit von 4 Wochen als Einlage in eine problembehaftetes Engagement, was man annehmen darf, übers Jahresende hinweg gar nicht gesehen? Oder sind Sie bereit die Aufstellung der problembehafteten Engagements zum 31.12.2001 aufzuzeigen wie denn das Empfängerkonto da in ihrer Liste der Einzelwertberichtigungskredite oder der Risikoklasse 2-Kredite, so sollen sie glaub ich heißen, drin steht? Mit den 200.000 DM, die Sie mit einem Blick bei der Kontrolle der Konten kurz vor Jahresende sofort sehen hätten müssen, oder ist das „Einlagekreditkonto“ auf KK-Basis, fällig am 15.12.2002, oder ohne? Wurde das Finanzamt von der Betriebseinlage auch informiert und von der Entnahme im nächsten Jahr? Oder wurde hier die Steuerhinterziehung direkt von der VR-Bank und den handelnden Vorständen unter deren Druck ausgeführt?

Waren es die abgesprochenen Tricks wie Vorstandschaft und Verbandsprüfung die Einzelwertberichtigungen und damit die Verluste bei der Bank unten hielten? Wann wurde das Empfängerkonto dann wirklich zum Abschreibungskredit? Insolvenzverschleppung am laufenden Band? Herr Herzog entweder Sie wissen gar nichts und sind daher nicht fähig eine Bank zu führen, oder Sie wissen alles, wobei das die Befähigung nicht mit bringt. Aufsichtsratsprotokollierungen, Vorstandsprotokollierungen und Kreditzusammenfassungsprotokollierung mit den Jahresabschlussunterlagen, den Prüfungsunterlagen und den Prüfungsberichten vergleichen und die Tomaten auf Ihren Augen faulen noch im Nachhinein ab oder auch Ihr Mitwirken an Schweinereien der alten Vorständen, den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen wird an die Wandtafel geschrieben. Wer das mit 200.000 DM oder 100.000 € macht, der hat keine Skrupel dies auch im Millionenbereich zu machen, oder in der Summe falsche Bilanztestate zu eben. Es ist im Grund kein Unterschied, sondern manchmal nur ein Anschlag an der Tastatur mehr. Woanders haben Sie die Vorstände für so etwas abgesetzt, in Marktredwitz scheint es haben Sie es hundertfach unterstützt. Sagen Sie uns lieber, ob Sie nicht schon als Prüfer die Bilanz 2003 selber ausgebessert haben, als Sie das erste Mal festgestellt haben, dass die von Heger, Wolf und Krämer ungesetzlich war? Das steht doch in den Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht? Wo waren denn die Bilanzen ungesetzlich, da wo Sie es vielleicht fortgeführt haben mit den nicht durchgebuchten Einzelwertberichtigungen?

   

Nr. 3887

Gehört, gesehen

28. Oktober 2008, 13:41 Uhr

Betreff: Zu Dr.h.c. Stephan Götzl, Verbandspräsident

Ist die Frankenpost das Nachrichtenblatt des Verbandspräsidenten des Genossenschaftsverbandes, Dr. h.c.Stephan Götzl? Na ja wenn jemand aus Kemnath stammt, dann kann man hier schon über ihn schreiben. Auf seiner Mallorcareise, da hat er doch angekündigt, dass er schon geeignet wäre der Nachfolger für den Präsidenten beim Bundesverband zu werden. Das war wohl nur seine eigenen Meinung. Jetzt sollen aber die Verträge beim bayerischen Verband auch auf fünf Jahre laufen, hat er da schon gekündigt, weil er sich seiner Sache so sicher war. Vor ein paar Tagen ist in der Frankenpost wieder gestanden, dass er beim bayerischen Verband seinen Vertrag um eine ganze Periode von 5 Jahren verlängert hat. Seit seinem Antritt am 1.1.2005 sind aber erst 3 ½ vergangen. Was ist der Grund? Durfte er nicht Präsident in Berlin werden weil es eine Herzogschock gibt? Oder weil es hier in Bayern Prüfer gibt und deren Machenschaften ans Licht der Öffentlichkeit rücken wie einer Namens Oskar H., der auch schon bei Manfred Heger in der Bank gesessen war? Also besser die Periode abkürzen und gleich die zweite fest machen. Wir hören uns gern die Begründungen dazu an, wenn jemand meint er müsse es erzählen. Sonst darf man sich seinen Teil dazu denken. :danke:

   

Nr. 3886

Genossenschaftler

28. Oktober 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Gleiches Maß für alle, oder für einen Prüfer doch nicht?

Wollte doch Herr Herzog vor ziemlich einem Jahr gegenüber der Frankenpost behaupten, er hätte von den überaus risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditvergaben durch Manfred Heger und Kollegen nichts gewusst? Wie hätte er dann die Kredite weiter führen sollen als Vorstandsnachfolger. Gehen wir mal davon aus, dass er vom BaFin die Sondergenehmigung nach § 32 Kreditwesengesetz zum Geschäftsleiter als Prokurist vor der Vorstandsberufung schon bekommen hat, denn mit dem Rauswurf von Karl Krämer im Mai 2006 ist er doch erst mal aus der Deckung gekommen. Keiner der anderen Prokursiten hätte sich getraut sich in dem Rundbrief zur Schließung von Hohenberg und Brand Mitte 2006 als Mitglied der Geschäftsleitung zu bezeichnen, wenn er nicht anerkannter Geschäftsleiter gewesen wäre.

Kein extern eingestellter Vorstand hätte soviel und so detailliert über die unsauberen Kredite und was sonst noch alles bei der VR-Bank in Marktredwitz bescheid wissen können, er hat doch die Prüfungsberichte vorher mit geschrieben. Bereits in den ersten Wochen hat er damit gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßen. Er hätte aufgrund der Sorgfaltspflicht dafür sorgen müssen, dass die Verfehlungen seiner Vorgänger aufgetischt werden müssen, dass man den Schaden hätte eindämmen können und notwendige Maßnahmen gegenüber Heger, Wolf und Krämer unverzüglich einleiten hätte können und nicht erst mit der Vertreterversammlung 2008, wo wahrscheinlich nichts mehr geschieht und sich nicht „ein bisschen stolz“ (dass er es geschafft hatte Vorstand zu werden) neben Reinhold Wolf und Werner Schelter in der Zeitung zu präsentieren und von Vertrauen und Nähe und sonst was auf der Vertreterversammlung zu reden, wie wenn die jetzige Sparwochenwerbung der Volks- und Raiffeisenbanken aus seiner Rede vom 29.06.2006 ausgeschnitten worden wäre.

Diese Prüferschar musste doch in dem Jahresabschluss nach der Fusion Vorgänge zwangsweise entdecken wie es in Eintrag Nr. 1413 vom 12.12.2006 mit dem Kreditvertrag über den Jahresabschluss 2001 (= Link) gelaufen ist. Nennt man so etwas Strohmannkredit, wo man ja bei Flex auch noch davon spricht, dass da auch noch so etwas gelaufen wäre. Ist das ein Vorläufer wie Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold 4 x 45.000 € aus dem Firmenbereich raus gebucht hatte, das waren nicht ganz zwei Jahre später dann 350.000 DM. Und weiß Gott wie viel Prüfer haben so etwas übersehen und ein Herr Herzog will davon nichts gewusst haben? Hat man die prüfungsstichtagszeitnahen Kreditprotokolle und die zum Jahresende am besten zur Seite gelegt? Haben die Prüfer ihre sonstige Arbeit nach Marktredwitz getragen und nur ihre Anwesenheit der VR-Bank in Rechnung gestellt?

Die Lübecker Nachrichten vom 22.07.06 haben damals zur Volksbank Lauenburg (= Link) berichtet und es wurde hier in Eintrag Nr. 946 schon aufgezeigt. Wo ist also der Unterscheid zwischen den 22 Mio. € im Norden und den 50 Mio. € bei der VR-Bank Marktredwitz, die ja auszugsweise in der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 auch an die Wand geworfen wurden? Weil man es fertig brachte den Prüfer als Vorstand einzusetzen und damit den Teppich drüber klappen konnte? Oder hätte dieser Prüfer Herzog und all seine Kollegen auch als gesamtverantwortlicher Prokurist und Geschäftsleiter die Pflicht gehabt für Gerechtigkeit und Aufklärung zu sorgen wie es beispielsweise das BGH-Urteil zur Vorstandshaftung vom 03.12.2001 (= Link) her gibt? Wenn nicht ist dann das erfüllt, was wir vor Kurzem zur Volksbank Lauenburg im Fernsehen gehört haben, die Beihilfe zur Untreue für offen nachvollziehbare 50 Millionen Kreditverluste bei der VR-Bank Marktredwitz mit allen möglichen Tricks und Wendungen?

   

Nr. 3885

Bilanzleser

27. Oktober 2008, 22:17 Uhr

Betreff: Das wurde zu den US-Immobilienfonds im Abschluss 2005 geschrieben

Das wurde im Jahresabschluss 2005 im Lagebericht u.a. zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) geschrieben, den ersten Abschluss des Herr Johannes Herzog als generalbevollmächtigter Prokuristen. Seine Einstellung wurde doch erst mit der Vertreterversammlung für September angekündigt. Hat er schon als Prüfer bestimmt, dass man die Linie der zurückhaltenden Anlageempfehlung fahren muss? Hat er auch die Prüfung der internen Konten zuvor bei sich behalten? Es wäre sicher nicht von Vorteil als zukünftiger Vorstand gewesen, wenn Kunden mit Überprüfungen der Steuersachen behelligt worden wären. Hat man da die Geldwäschevorschriften auch so gehandhabt wie bei Gold, Gold, Gold? Vor Gericht als Zeuge sagen vielleicht war es Schmier- oder Bestechungsgeld, aber die vorgeschriebenen GWG-Meldungen nicht abgeben, wie es ausgesehen hat zumindest nicht unverzüglich?

   

Nr. 3884

Wieland

27. Oktober 2008, 15:19 Uhr

Betreff: So viel Prüfer konnten doch die Verfehlungen der Vorstände nicht übersehen

Man will ja hoffentlich nicht bestreiten, wie viele Revisoren vom Verband zur VR-Bank Marktredwitz geschickt wurden und wie viel man an Gebühren dafür abverlangt hat. Aber mit welchen Anweisungen wurde da gearbeitet? So viele Prüfer konnten doch das gar nicht übersehen was dann der externe Gutachter Dr. Nickl laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) eigens herausgefunden haben soll. Wenn man jahrelang als ständig anwesende Prüfung nicht sehen will, dass der Vorstand die Unterlagen fälscht, dann bestätigt man doch die eigenen Unfähigkeit, oder man bestätigt, dass man davon wusste. Man konnte doch nicht alle Prüfer die man hinschickte in den Konflikt bringen die Sachen zu übersehen, oder es war tatsächlich so, dass dieser Kredit und eventuell auch andere ausschließlich Sache von Raimund Grothoff und Johannes Herzog war, dass ja nichts schief laufen konnte. Wenn man weiß, dass Grothoff auf der Versammlung auch noch entgegen § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link), Abs. 1, Satz 2, behauptet hat, der Aufsichtsrat durfte erst ab der Großkreditgrenze von wahrscheinlich 3,5 Mio. € prüfen, dann weiß man woher der Hase läuft. Die Prüfung in Marktredwitz muss generalstabsmäßig abgelaufen sein, das Ergebnis war nur, dass sie den Mitgliedern, den Kunden und auch der Region nicht genutzt, sondern wahrscheinlich zusätzlich geschadet hat.

   

Nr. 3883

Genossenschaftler

27. Oktober 2008, 15:15 Uhr

Betreff: Mitglieder belogen durch den Genossenschaftsverband

Die Kette dürfte tatsächlich sein, wie sie in Eintrag Nr. 4101 und Eintrag Nr. 4103 aufgemacht worden ist. In den aufgezeigten Lageberichtsvermerken kann man es nachvollziehen, im Grund hat der Genossenschaftsverband die Mitglieder belogen. Dass dafür immer die Prüfungsteamleitung herhalten musste, sehen wir auch in Eintrag Nr. 4057, wie der damaligen Teamleiter auf der Vertreterversammlung zum Bilanzergebnis gratuliert hat und verschwiegen hat, dass Heger, Wolf und Krämer einen Jahresverlust von 1,4 Mio. DM gebaut hatten und der „Bilanzgewinn“ aus der Rücklagenentnahme stammte. So hat man in den Abschluss 2001 mit der Bemerkung ‚Risiken weiterhin in vertretbaren Rahmen zurückführen’ bestätigt, dass man als Prüfungsverband im Vorjahr und zum Zeitpunkt des Fusionsgutachtens von den unvertretbaren Risiken wusste, die man den Mitgliedern vor enthielt und man hat es mindestens drei weitere Jahre mit einer desolaten Organisation begleitet, dass sich die Risikosituation immer wieder verschärfte, weil die ‚problemhaften Engagements auch noch laufend (stark) anstiegen’. Wer dann noch Bilanztestate wie die von 2002 und 2003 (= Link) ausstellt und bestätigt, dass der Jahresabschluss einer Bank die tatsächlichen Verhältnisse wiederspiegelt, obwohl man anderseits in den Abschlüssen einräumt, ‚dass in der Bilanz kein Platz mehr für die festgestellten Einzelwertberichtigungen sei’, der befindet sich wohl selbst auf sehr dünnem Eis, aber wahrscheinlich nicht mehr im Bereich der Gesetze.

Dazu muss man sagen, dass die Abschlüsse und Prüfungsberichte der VR-Bank Marktredwitz und zuvor der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg-Selb alle auch bei der BaFin gelandet waren und bei einer unvertretbaren Risikolage dort doch auch aufmerksam gelesen worden sein sollten. Doch die Drähte dürfen warm gelaufen sein und man hat die Lösung dem bayerischen Verband überlassen. Die Lösung hieß, Vorstände trotz der von der Staatsanwaltschaft laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) eingeräumten heute untersuchten Untreuetatbestände überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen schonen und nicht belangen und Ersetzen durch den nicht handlungsfähigen und handlungswilligen Prüfer Johannes Herzog. Denn auch auf dieser Schiene kann man die Kette fortführen. Wieso ließ die Prüfung nach der Aussage im Jahresabschluss mit den unvertretbaren Risiken bis zum Jahr 2004, vorauf sich ja Johannes Herzog festlegen will, dann weiter überaus risikoreiche Kreditgewährungen bei der Bank zu?

Es läuft auf kollektives Augenverschließen der externen Revision hinaus, welches man mit Absprache selbst und gegen gesetzliche Vorschriften vom Tisch räumen wollte. Die Prüfungsteamleitung nach OR Hofmann dürfte bei der VR-Bank in Marktredwitz danach zwar namentlich Raimund Grothoff inne gehabt haben, aber faktisch dürften es er und Johannes Herzog gemeinsam gewesen sein.

   

Nr. 3882

Aus der Organisation

27. Oktober 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Warum hat Johannes Herzog wohl seine Vorstandsvorgänger aus dem Dreck gezogen?

Es ist doch die logische Folge was in Eintrag Nr. 4101 steht, warum hat der Exprüfer die alten Vorstände von der Haftung befreien müssen? Auch die Revisionsunterlagen unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Wenn die verschwunden wären, was man ja über verschiedenen Bankunterlagen schon spekuliert, dann wäre doch schon mal der Nachweis da, dass auch die Revision selbst interessiert war, dass nicht mehr alles nachvollziehbar ist, was bei der Bank in der Vergangenheit abgelaufen ist. Aber über diese Unterlagen der Revisoren, da kommt es eindeutig ans Tageslicht dass Raimund Grothoff und Johannes Herzog von den unvertretbaren Risikorahmen über Jahre hinweg bescheid wussten, wie man es in den Lageberichtsvermerken zwischen 2001 und 2003 (= Link) auch eingeräumt hat, dass das Fusionsgutachten des GVB von 2001 (= Link) gegen die Interessen der Mitglieder ausgestellt wurde und dass die Prüfer vor Bilanzmanipulationen nicht zurückschrecken, wenn man selbst festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht in die Bilanzen aufnehmen lässt.

Die Ergebnisse der täglich sechs bis 10 Prüfer bei der VR-Bank, die sind mit Sicherheit immer bei dem Prüferduo Grothoff und Herzog aufgelaufen und mindestens von denen beraten worden. Unzählige der Kredite, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) bekannt gegeben hat, tragen in den Prüferunterlagen die Signaturen direkt von Herzog und Grothoff und wurden über die Jahre sicher auch von den beiden und auch anderen Prüfern im Kreuzsystem geprüft und oft in der ganzen Prüfergruppe beraten. Beide dürften im Laufe der Zeit an jedem einzelnen der schwierigen Kreditverhältnisse persönlich über die Prüfung dran gewesen sein. Was hätte man sonst solange bei der Bank machen sollen. Dass das Kreditwesengesetz bei Flex und Gold, Gold, Gold mit Füßen getreten wurde, dass geht auf die Kappe von Grothoff und Herzog, die haben es sehen müssen und haben es zugelassen. Ja sie mussten vielleicht sogar die anderen Prüfer von normalen Maßnahmen zurückhalten, oder unbedingt diese Kredite immer in ihrer eigenen Verantwortung halten. Millionenverluste haben Herzog und Grothoff daher mit zu verantworten. Deswegen musste man Heger, Wolf und Krämer aus dem Feuer holen, weil die Prüfungsleitung vor Ort und wahrscheinlich abgesprochen noch darüber über Hilkenbach bis in die Prüfungsdienstleitung in München beim Verband von den Sauereien wussten.

So darf man aber die Grenzen vielleicht nicht nur im Kreditgeschäft der VR-Bank sehen. So eine Bank US-Immobilienfonds am Verbund vorbei vertreiben zu lasen in einem Umfang, dass man sich genötigt sah auch da im Lagebericht was zu schreiben, weil es ein großer Faktor der Ertragssituation war, das zeigt, dass die Auffälligkeiten im Kreditgeschäft locker auch Auffälligkeiten in allen Geschäftbereichen nach sich ziehen dürften. So einer Bank von Seiten der Prüfung zu versprechen, sie kann über Jahre die gesetzlichen Regelungen zur Organisation unbeachtet lassen, wenn die Aussage von Manfred Heger stimmt und es hat bisher keiner dazu gegenteilig Stellung genommen, warum auch, dann müsste man ja drüber reden, dann ist dies bei der Risikosituation der Bank ein Verbrechen der Prüfung und der eingeweihten Prüfer Herzog und Grothoff vor Ort. Da gibt es nichts zu beschönigen.

   

Nr. 3881

Einer, dem der Kragen platzt

26. Oktober 2008, 20:34 Uhr

Betreff: Querbeet

Welche dunklen Seiten werden sich noch auftun, wenn die Staatsanwaltschaftmit ihrer Überprüfung fertig ist. Es wäre schön mal interessant, wieviel Prozent der zu überprüfenden Akten bereits überprüft sind. Allerdings das was man schon bisher weiss aus den Beiträgen in diesem Gästebuch, wäre genug Material vorhanden, um die jetzigen Vorstände endlich rauszuwerfen. Bei jeder anderen Bank (ausser der BayernLB - aber das ist eine andere Seilschaft) hätte man dem Vorstand schon vor langer Zeit den Stuhl vor die Tür gesetzt. Scheinbar ticken in Marktredwitz die Uhren anders. Gesetzesverstösse sind Kavaliersdelikte, Abzocke der Kunden über Wertstellungspraxis sind Tagesgeschäft, das veruntreuen von sicherungsübereigneten Maschinen und Geräten gehört zum guten Ton, das Bezahlen von privaten Rechnungen durch die Bank sind Naturalleistungen wie es früher die Gutsherren für sich in Anpruch nahmen, die Mätressen erhalten gut dotierte Jobs in der Bank, die Umwelt wird versaut über das unsachgemässe Beiseiteschaffen von wertvollen Arbeitsgeräten, die Vorstände dürfen sich bei ihren Abgang nochmals über äusserst bedenklich Kreditausreichungen die Taschen voll machen.
Dies und noch mehr sind die bekannten Fakten aus dem traurigen Kapitel VR-Bank Marktredwitz. Allein dies reicht aus, um die ganze Führungsmannschaft einschliesslich Aufsichtsrat und den Genossenschaftsverband hochkantig hinauszuwerfen. Das Schlimme daran ist, dass die es ja selber machen müssten. Solange die Aufsichtsbehörden diesem munteren Treiben weiter zusehen, werden sie einen immer grösseren Vertrauensverlust hinnehmen müssen. Dass es mit der Gutgläubigkeit der Bevölkerung vorbei ist, müsste bis in die hinterste Amtsstube vorgedrungen sein. Denn vielen ist schon aufgefallen, dass die Aufsichtsbehörden mit ihrer Kontrolltätigkeit überfordert waren. Sonst hätten diese chaotischen Zustände in der Finanz- und Wirtschaftswelt niemals eintreten können. All zu blauäugig war man mit dieser mit heisser Luft gefüllten Blase umgegangen, im Vertrauen darauf, die werden sich doch nicht selber zerstören. Selbst die primitivsten Kontrollmechanismen müssen versagt haben. Denn seit Jahren pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass der Immobilienmarkt in den USA nicht weiter ist, als eine aufgeblähte Nullnummer. Wenn dann Banken und institutionelle Anleger in solche Risikoengagements gehen, dann kann es nur bedeuten, dass die hohen Renditen notwenidg waren, um die Bank kurzzeitig über Wasser zu halten und wie heisst es so schön: Gier frisst Verstand.
Wenn man nur mit halbwegs gesunden Menschenverstand die Fakten zusammengelegt hätte, dann wäre man ganz schnell dahinter gekommen, dass dies auf Dauer nicht gutgehen kann.
Die BayernLB hatte ich oben ausgeblendet. Dazu aber auch eine Anmerkung. Horst Seehofer musste seine erste Niederlage hinnehmen, waren die Meldungen. Bei nüchterner Betrachtung war zu erwarten, dass der Verwaltungsrat an Kemmer festhält. Sitzen dort nicht nur Politker, die im Regelfall nicht übermässig viel Ahnung von Bankgeschäften in dieser Ausprägung haben, sonder auch die Vorstände der bayerischen Sparkassen, die zur Hälfte Miteigentümmer der LB sind. Wieso fragt diese niemand, ob sie mit den von ihnen erwarteten Sachverstand diese Risikopotentiale hätten erkennen müssen. Deshalb wird versucht den Ball flach zu halten, damit keine grossen Diskussionen auch über die Qualifikation des Verwaltungsrats der LB aufkommt. Ohne den Huber in Schutz nehmen zu wollen, aber die im Verwaltungsrat involvierten Sparkassenvorstände müssten eigentlich ihren Hut nehmen. denn sie sind abgeordnet ihre Kompetenz ?? einzubringen. Von den Politikern kann man die Fachkunde über derart komplexe Finanzinstrumente eigentlich nicht erwarten. Ob es hilfreich ist, solche Ämter nicht mehr mit Politker zu besetzen, bleibt offen. Denn acuh hochqualifizierte Sparkassenvorstände waren nicht in der Lage, die LB vor diesen immensen Schaden zu bewahren. Da stellt sich die Frage, wer soll es dann richten.

   

Nr. 3880

Gehört, gesehen, verstanden

26. Oktober 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Johannes Herzog hat doch die anderen Vorstände Heger, Wolf und Krämer gerettet

Was soll das alles, dass die Staatsanwaltschaft Fälle von vor dem Jahr 2004 untersucht? Was soll das, dass der Aufsichtsrat die Ansprüche gegen die Vorstände prüft, aber damit nicht raus rückt? Angeblich hat man doch 2005 schon mit den Vorversammlungen an die Vertreter appelliert die Vorstände nicht zum Regress zu bringen, weil es zuviel Aufruhr bringen würde und 2007 war es doch unter der Vorstandsleitung von Johannes Herzog schon ganz sicher so, dass man die Vorstandskollegen und Vorstandsvorgänger von ihm, Heger, Wolf und Krämer, über die sogenannten Regionalversammlungen mit dem Freispruch belegen sollte. Kann man eine Bank überhaupt führen, wenn Lastwagenweise Unterlagen nicht da sind? Den Freispruch, den wird es für Heger, Wolf und Krämer hoffentlich nicht ein zweites Mal geben und der Herr Herzog steckt über die Prüfung bis zum Hals mit drin. Wenn zehn Prüfer am Tag nicht fähig sind die Überziehungslisten zu kontrollieren und es zu unterbinden, dass Heger allein bei Flex Millionenüberziehungen zulassen kann, oder dass er die Bankunterlagen dazu auch noch fälschen kann, wer überwacht dann ob bei der Bank eine Organisation aufgestellt ist, wie es das Kreditwesengesetz in einem eigenen Paragraphen fordert oder viele andere Vorschriften und Gesetze an anderer Stelle. Wer überwacht die Sorgfaltspflichten der Vorstände wenn es etliche Prüfer am Tag bei der VR-Bank Marktredwitz nicht geschafft haben, bei arbeitstäglich 6.000 € Prüfungskosten?

Warum hat man alle drei Vorstände über Gold, Gold, Gold wenige Tage vor dem Prozess beim Amtsgericht in Wunsiedel auf der Vertreterversammlung noch „frei gesprochen“? Warum hat man keinen Vorstand und Aufsichtsrat und auch keinen Verbandsvertreter auf den Verhandlungen gesehen, hätten da die drei Prüfertage eine Rolle gespielt, oder hätte man Angst gehabt, dass der Verteidiger einen Zuschauer als Zeugen aufrufen hätte lassen können? Hätte man einen Herrn Herzog fragen können, wie es denn war mit seiner ausgesprochenen Empfehlung an Reinhold Wolf schon vor den dem Kunden auferlegten Vorwürfen kein Geld mehr an die Firmen auszuzahlen, weil auch da keine Unterlage daraufhin gedeutet hat, dass die Firma läuft und das Geld zurück kommen kann, wie es der ausgeschiedene Vorstand mit einem Ordner in der Hand am Richtertisch selbst gesagt hat.

Was stand in dem Ordner was Johannes Herzog am 11. Juli 2007 nicht gekannt haben wollte, er musste doch dem vier Monate vorher verabschiedeten Vorstand die Unterlagen aufbereiten, oder hatte der auch noch einen Bankschlüssel wie anno dazumal Rudi Heger? Ein vom Verband angeschossener Vorstand kommt nicht mehr an seinen Schreibtisch, einem vom Verband unterstützten wird dagegen Hilfe zuteil. Kein Fußballer hätte aus den Konten heraus auf Bankkosten sein Geld dafür bekommen, dass er als Kicker für die Firma tätig war. Die Zahlungen wurde alle vorgelesen und haben zur Verurteilung des Kunden mit beitragen, aber die Prüfer, die wollten davon angeblich nichts gewusst haben, dass der Vorstand die Überweisungen genauso eigenmächtig durch geführt hat, wie Schmiergeld und Bestechungsgeldzahlung nach Afrika. Hätte man fragen können, ob es stimmt, dass 4 x 45.000 € aus der Firma noch im Herbst 2003 über andere Namen von der VR-Bank abzuschreiben waren, oder dass man zusätzlich Familienangehörige und Firmenangestellte um Vermögen und Altersversorgung gebracht hat und alle Vorstandskollegen, alle Aufsichtsräte und die Revision davon gewusst haben mussten? Wie skrupellos man war um den Bankschaden nur ein klein bisschen zu drücken, die Revisionsvorschriften zu umgehen und die eigenen Haut zu retten?

Muss man sich etwas vormachen unter welchen Umständen ausgerechnet der hauptbeteiligte Prüfer Vorstand geworden ist? Dass man mit dem Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche zuerst zeigte wie man den Aufsichtsrat in der Hand hat und dass mit diesem Schritt viele schwarze Schafe vom Vorstand über den Aufsichtsrat bis zu den Verbandsleuten weis waschen wollte, auf Kosten der Gesetzesbeugung und der Mitglieder und der geschädigten Kunden? Es sind die Stufen auf denen Johannes Herzog das Vorstandsamt erlangte.

   

Nr. 3879

Besorgter Bürger

26. Oktober 2008, 12:01 Uhr

Betreff: VR Bank Marktredwitz

Unglaublich, was in unserem demokratischen Staat geduldet wird!
Wir verfolgen alle besorgt die Nachrichten über die finanzielle Weltwirtschaftskrise, und was haben wir vor der eigenen Haustür?! In unserer ruhigen Provinz?
Gaunerei der VR Bank Marktredwitz! – die ihre Kunden betrügt!
Wann entschließt sich die zuständige Behörde konkrete Schritte zu unternehmen, um solche sogenannte „Vorstände“ zu bestraffen?
Wem soll der Bürger sonst noch vertrauen dürfen?!

   

Nr. 3878

Mitglied

24. Oktober 2008, 18:35 Uhr

Betreff: ich noch einmal

Wenn ich den Beitrag Nr. 4098 lese, dann kommt mir einfach die schiere Wut hoch. Da haben sich einige Herren schamlos auf Kosten der Bank bedient. Die Heizölrechnungen für den Eigenverbrauch auf die Bank schreiben lassen und die Handwerkerrechnungen für die eigenen Objekte auch noch auf die Bank drauf. Nach dem Motto wir machen doch eh schon soviel Verlust, da machen diverse "Privatentnahmen" auch das Kraut nicht mehr fett. Mit wieviel Blindheit muss man da als Prüfer geschlagen sein, wenn mehr Heizöl getankt wird, als die Tanks der Bank jemals fassen können. Handwerkerrechnungen für was denn, wohl für das Möbelhaus. Da braucht man sich das Gebäude nur anschauen. In den Zweigstellen ist ja auch nichts auf Vordermann gebracht worden. Wozu also Rechnungen für Handwerkerleistungen? Das stinkt bis zum Himmel. Die Hegers und Konsorten hat man über verschiedene Kreditenvergaben nochmals richtig absahnen lassen. Aber wie solllen denn die Prüfer Herzog, Grothoff und der ganz Prüfungsverband solche Dinge aufdecken, wenn sie sich selber ohne Skrupel bedienen. Für was sind diese überdimensionalen Prüfungskosten berechnet worden. Als Anwesenheitsprämie für Kaffeklatsch und Hotelkosten mit sonstigen Annehmlichkeiten? Unser Gesellschaftsvermögen wurde verschleudert und unter diesen Gaunern aufgeteilt. Die Bankenkrise gab es in Marktredwitz schon lange, viel zu lange. Das kommt davon wenn Bankmanager - wenn man sie überhaupt so bezeichnen kann- tun und lassen können wie sie wollen. Diejenigen, die dies von Gesetzes wegen überprüfen und überwachen sollten, sind aus dem gleichen Holz geschnitzt.

   

Nr. 3877

Aus der Nähe

24. Oktober 2008, 15:04 Uhr

Betreff: Ganze Prüferschwadrone waren da, genutzt hat nichts, gekostet hat es ein Schweinegeld

Ganze Prüferschwadrone sind aufgetreten und nicht nur ab und zu, laufend und die ganze Zeit waren sie da. Mich hat es von den Socken gehauen als ich gehört hab, dass da einer am Tag 800 bis 1.000 € kosten könnte. Aber für was waren sie da um den eigenen Mist aufzuräumen auf unsere Kosten noch? Was Johannes Herzog als Teil des damaligen Zweigestirns mit dem Raimund Grothoff kann, dass sieht man, dass man für die Flexsache trotzdem noch einen anderen Gutachter mit dem Dr. Nickl brauchte. Die Prüfer wollten sich nicht hin stellen und zugeben, dass sie gar nicht hingeschaut haben, wie Manfred Heger bei seinem Busenfreund die Unterlagen so getürkt hat, dass man den Hahn nicht sofort zudrehen musste. Der Dr. Nickl hat festgestellt und auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) darüber berichten müssen, dass Manfred Heger von ganz anderen wirtschaftlichen Verhältnissen gewusst hat, die gravierend (!!!) von diesen in den Bankunterlagen stehenden Zahlen abgewichen sind. Da kommt doch das BGH-Urteil zu § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link) in den Sinn.

Auch ich hab das mit der Volksbank Lauenburg, was in Eintrag Nr. 4088 angesprochen worden ist, im Fernsehen gesehen. Und das mit der Beihilfe zur Untreue, da hoff ich doch dass unser Staatsanwaltschaft den Aspekt nicht übersieht, wenn man den Vorstand Heger dafür von seiner Verantwortung befreit hat, dass man einen aus der Prüferhorde auserkoren hat ihn aus Imagegründen zu beerben. Ist es nicht bezeichnend, dass der Vorgänger von Raimund Grothoff bei der Fusionsversammlung der Bank zum Bilanzergebnis gratuliert hat? Ist es nicht bezeichnend, dass im Fusionsgutachten kein Wort zur Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens drin gestanden hat, wie man es im ersten Jahresabschluss nach der Fusion in den Lagebericht geschrieben hat. Wo ist da die Beihilfe zur Untreue? Liegt die da bei den Revisoren, wenn man die Mitglieder belügt, oder ist die Gratulation zur Rücklagenauflösung von 2 Mio. DM nicht ein schamlose, bodenlose Lüge?

3,8 Millionen hat die Revision in den Jahren 2003 bis 2005 gekosten, wenn man das glauben kann, was in Eintrag Nr. 4094 steht. Aber das sollen ja die Kosten sein, die über dem Normalwert sind. Also was hat die Revision die Bank zwischen 2003 und 2005 gekostet, vielleicht 5 Millionen und die Jahre davor und danach ist man doch auch weit über diesem Wert gelegen. Oder haben Herr Herzog und Herr Grothoff doch übersehen, dass man auf Bankkosten die ganz Belegschaft mit Klopapier versorgt hat, oder dass Handwerkerrechnungen gestellt wurden, die vielleicht gar nicht für die Bank waren? Man kann doch nicht soviel Papier als Sachaufwand verbraucht haben, die Namensumstellung wo man alle Formulare wegwerfen musste, das war doch erst heuer? Und Rückstellungen für die Umweltsache oder die Wertstellungsrückerstattungen hat man doch auch nicht gemacht, man hat doch geschrieben das seinen nicht zu berücksichtigende Risiken. Da muss man ja die Ölrechnungen nachprüfen, ob dass alles bei der Bank verbraucht worden sein kann, oder ob die Tanks überhaupt so groß sind, wie man abgerechnet hat. Was soll es anderes gewesen sein, als der reinste Selbstbedienungsladen unter blinder Aufsicht einer handvoll Verbandsprüfer?

Bei der Beihilfe zur Untreue da fragt man sich schon, ob dass nicht Betrug an unserer Bank war, denn wie viel hat der Genossenschaftsverband die Jahre Gewinn gemacht, ich vermute mal, nicht soviel wie man für Prüfungsgebühren ohne Gegenleistung bei uns raus geholt hat. Die Kaffeegelage und die tägliche Verköstigung, die Hotelrechnungen wer weiß mit was für Vergünstigungen, hat man sich ohne Rücksicht bei uns bedient. Es ist wirklich so, wenn man monatlich an die 150.000 € an Prüfungsgebühren abgeholt hat, wie soll dann ein gewisser Herr Herzog Skrupel haben mal 432.000 € von unserem Geld zu verschenken? Der glaubte sich damit ja noch einen Orden gegen den brauen Sumpf verdient zu haben.

   

Nr. 3876

Mitglied

24. Oktober 2008, 13:22 Uhr

Betreff: Super-Leistung

Die Frage, welche hier wirklich gestellt werde muss, lautet: Was haben die Prüfer denn in unserer VR-Bank gemacht. Bei diesen horrenden Prüfungskosten ist dies doch Betrug an uns Mitgliedern, Statt die Unregelmäßigkeiten aufzudecken, war man nur beschäftigt alles zu übertünchen und die Schäden welche die Vorstände verursacht haben zu decken und gewähren zu lassen. Und für so was noch Geld zu velangen ist unverschämt. Da ist es ztu überprüfen, ob hier der Prüfungsverband nicht auf Schadensersatz verklagt werden muss. Dies ist die Aufgabe des Aufscihtsrats, um nicht wieder in in eine Veruntreuungsfalle zu tappen. Es kann nicht sein, dass die Kunden mit Wertstellungsgaunereien, die Verschleuderung bzw. Veruntreuuung von Sicherungsgütern, Bilanzmanipulationen usw. hinters Licht geführt werden un diejenigen, die dies zu überwachen haben, dabei noch tatkräftig mithelfen. Der Gipfel ist, dass die dafür noch Unsummen dafür kassieren. Dann wird der Prüferling noch als Vorstand in die Bank hineingedrückt und verursacht dann noch weitere Schäden, z.B. durch Verschenken von 432.000 €. Seine großartigen Versprechungen sind nur Schall und Rauch. Und mit der Bank gehts immer weiter bergab. Wirklich ein "Super-Leistung" die der Genossenschaftsverband und seine Prüfer Herzog und Grothoff hier vollbracht haben.

   

Nr. 3875

Der Wissende

24. Oktober 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Es ist kein Ende abzusehen

Die Unregelmässigkeiten in Banken sind nicht nur im Genossenschaftsbereich zugange, sondern auch überall in der Bankenlandschaft. Dies ist aus dem vorhergendenden Beitrag des Anwalts ersichtlich. Es zeigt aber auch auf, dass sich die Menschen nicht mehr alles gefallen lassen. Der Wunsiedeler Kreis hat dies shon vor langen erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Aber er war bisher der einsame Rufer in der Wüste. Die Missstände wurden von Manfred Bleil und seinen Freunden schon vor langem erkannt. Hätte man diese Warnungen beherzigt und auf das ganze deutsche Bankensystem übertragen, wäre uns viel Schaden und Ärger erspart geblieben. Aber keiner wollte dieses heisse Eisen anpacken bis es gekracht hat. Die VR-Bank Marktredwitz ist das Paradebeispiel in welche unheilvolle Strukturen sich das Bankensystem Das diese Mauschelei und Klüngelei in Marktredwitz nur die Spitze des Eisbergs ist, scheint isch immer mehr abzuzeichnen. Hier sind Herzog, Grothoff und der Genossenschaftsverband, bei der Real Estate Funke und Kollegen. Die Namensliste wird sich im Laufe der Zeit immer mehr erweitern.

   

Nr. 3874

Bilanzleser

24. Oktober 2008, 11:24 Uhr

Betreff: Heiligt die Einstellung eines Verbandsprüfer alle Mittel

Mit Eintrag Nr. 2204 wurde folgende Rechnung aufgemacht: ,Die Horrorrechnung lautet immer noch pro Jahr wurden mit Kreditabschreibungen und den 4 Mio. DM sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2000 seitdem über 5 Mio. Euro vernichtet, arbeitstäglich 21.000 (41.000 DM) und stündlich 2.635 Euro, oder 5.154 DM.’, was bereits im Kommentar von Eintrag Nr. 432 genannt war. Diese Rechnung kann man nämlich auch auf die Prüfungskosten umlegen. In den Jahren 2003 bis 2005 waren die allgemeinen Verwaltungskosten in Summe um 3,8 Mio. € zu hoch. Bei der Risikoeinstufung der VR-Bank durch den Genossenschaftsverband kann man davon ausgehen, dass überwiegend auf die Prüfer zurück zuführen war, die zwar anwesend waren, aber den Verlust und den Niedergang der Bank nicht verhinderten. Das würde umgerechnet bedeuten, dass die Bank bei 225 Arbeitstagen täglich 5.600 € an den Genossenschaftsverband für die Prüfer über dem Landesdurchschnitt zahlte, oder, das täglich eine Prüferhorde anwesend war. Darf man dazu um Auskunft bitten, oder ist das nicht erlaubt?

   

Nr. 3873

Bankgeschädigter

24. Oktober 2008, 11:00 Uhr

Betreff: So wird es woanders gemacht

Soeben habe ich einen Newsletter der Rechtsanwaltskanzlei Fuellmich erhalten. Um zu zeigen dass auch woanders gegen die Machenschaften der Finanzmafia gekämpft wird, stelle ich den Text dieses Newsletter hier ein.

An die Aufsichtsräte der VR-Bank: Das Aktiengesetz ist nicht weit vom Genossenschaftsgesetz entfernt, besonders in Haftungsangelegenheiten.

Also hier der Newsletter



Sehr geehrte Damen und Herren,


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Das Fass ohne Boden und die Verantwortlichen bei Hypo Real Estate

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Jeder ahnt inzwischen, dass das Licht am Ende des Tunnels der von den Schrottimmobilienfinanzierungen ausgeloesten Wirtschaftskrise vielleicht doch nur das Licht des entgegenkommenden Zuges sein koennte.
Die naechsten, deren Zusammenbrauch bevorsteht, sind die Kreditkartenunternehmen und die grossen Autohersteller in den USA, Ford und General Motors. Beide Autohersteller haben nur noch einen Boersenswert von etwa 3 Milliarden Euro, jeder von ihnen verliert jeden Monat etwa 1 Milliarde Euro. Es duerfte nur noch eine Frage der Zeit sein, wann dort hunderttausende Arbeitnehmer entlassen werden muessen, die dann auch nichts mehr kaufen werden - schon gar keine deutschen Autos mehr. Den Ausfall dieser und anderer Konsumenten wird die Exportnation Deutschland scharf zu spueren bekommen, aber es wird wohl auch direkter kommen: Die deutschen Standorte beider Autohersteller
stehen seit Jahren auf dem Pruefstand.

Wenn sich dann der letzte Ueberrest der HRE auf die in den Medien hinlaenglich bekannte Weise vom Steuerzahler im Wachkoma halten laesst (bis die naechsten Milliarden faellig werden, aehnlich wie bei der nur noch als Zombie existierenden IKB-Bank) wird es doch Zeit, einmal persoenliche Verantwortung bei den diese Bank Steuernden zu suchen. In
den USA geschieht dies laengst: Ehemalige Boersen-Groessen wie Michael Milken, Ivan Boesky, Bernie Ebbers, Dennis Kozlowski und Conrad Black (allesamt hier eher unbekannt, aber in den den USA beruehmt und dann beruechtigte milliardenschwere Bosse von boersennotierten Unternehmen) gingen teils fuer viele Jahre ins Gefaengnis, der Economist berichtet, dass dies auch dem frueheren Chec von Lehman Brothers, Dick Fuld
bevorstehen koennte. Immerhin: Der fruehere Chef der New Yorker Boerse Richard Whitney, musste sich ebenfalls in Sing Sing einquartieren.

Wir haben deshalb die nachfolgende Strafanzeige betreffend HRE erstattet:

Wir erheben Strafanzeige gegen die an der Erstellung des Zwischenberichts vom 12. August 2008 beteiligten Mitglieder des

1. Vorstands und des
2. Aufsichtsrats

der Hypo Real Estate Holding AG, Unsoeldstr. 2, 80538 Muenchen (HRE)
wegen unrichtiger Wiedergabe der Verhaeltnisse der Gesellschaft gem. §
400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, bzw. ggf. wegen Verstosses gegen § 331 HGB.


I. Sachverhalt
Die Beschuldigten sind die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der HRE. Die HRE ist, wie aus der Tagespresse bekannt, illiquide geworden.
Eine erste Auffangloesung wurde an dem letzten Wochenende im September, als die Bayernwahl stattfand, zwischen Vertretern der Politik und der HRE beschlossen. Diese scheiterte waehrend des ersten Oktoberwochenendes. Eine zweite Loesung ist daraufhin erarbeitet worden. Die HRE ist jedenfalls derzeit in grossen Liquiditaetsschwierigkeiten. Dagegen hat die HRE noch in ihrem Zwischenbericht zum zweiten Quartal, der unter dem 12. August von den Vertretern der HRE gezeichnet wurde, oeffentlich bekundet, dass selbst
in einem worst case Szenario und dem Hintergrund der Finanzkrise keine Gefahr fuer die Liquiditaet der Gruppe bestehe. Die Darstellung in diesem Bericht ist unrichtig. Der Zwischenbericht wurde von allen acht Mitgliedern des Vorstands unterzeichnet (S. 59). Es wurde versichert, dass das Bild der Lage akkurat ist (S. 60). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat bestaetigt (S. 62), dass die Mitglieder des Aufsichtsrats Kenntnis von dem Zwischenbericht und seinem Inhalt hatten und dieser mit Abschlusspruefern und Vorstand eroertert wurde.


II. Im Einzelnen
1. Der Grund fuer die Insolvenz
Ausweislich der Tagespresse hat sich der Vorstandsvorsitzende der HRE, der Beschuldigte Dr. Funke, wie folgt zur Situation geaeussert (FAZ vom Dienstag, den 30.09.2008, S. 17):

"Vorstandchef Georg Funke machte "Fehlfunktionen an den internationalen Geldmaerkten" fuer die Schieflage verantwortlich. [...] Die Krise der HRE hat sich nach Angaben von Funke ueber die vergangenen zwei Wochen zugespitzt. Im Zentrum stand dabei die HRE-Tochtergesellschaft Depfa Bank. Der traditionsreiche Staatsfinanzierer, der seinen Sitz mittlerweile im irischen Dublin hat, bekam laut Funke nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers vor zwei Wochen massive Refinanzierungsschwierigkeiten am Geldmarkt. Dadurch war die Zahlungsfaehigkeit der HRE insgesamt gefaehrdet."

Anlage 1

Weitere Erklaerungen machte der Beschuldigte Dr. Funke zusammen mit dem Beschuldigten Dr. Fell auf einer Analystenkonferenz am Montag den 29. September 2008. Diese kann im Internet
(http://www.tv1.de/irplayer/cms/_vr28//_vv_1222955050283/fa_skin/_skin_hypore_audio_ondemand2/67504/player?tv1_storeVS=1)
nachgehoert werden.

Dort werden im wesentlichen die in der FAZ zitierten Aussagenwiederholt und belegen jedenfalls die Ursache der Schieflage der HRE in fehlender Liquiditaet der DePfa, die zur Zahlungsunfaehigkeit der gesamten HRE-Gruppe gefuehrt haette, wenn nicht eine Buergschaft der Bundesrepublik und anderer Banken gegeben worden waere.


2. Die Behauptungen im Zwischenbericht Im Zwischenbericht der Hypo Real Estate AG zum Quartal II 2008

Anlage 2

erklaeren die Beschuldigten auf S. 33 unter der Ueberschrift "Ueberwachung der Liquiditaetsrisiken":

"Das Ziel des Liquiditaetsmanagements ist es, sicherzustellen, dass die Gruppe (inklusive aller Tochterbanken) solvent und jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen in jedweder Marktsituation nachzukommen. Das Liquiditaetsrisiko wird auf taeglicher Basis
ueberwacht, unterstuetzt durch zukunftsgerichtete Stresstests. Selbst unter einem worst case Szenario ist dadurch sichergestellt, dass die Hypo Real Estate Gruppe sowie ihre Tochterbanken jederzeit uneingeschraenkt zahlungsfaehig sind. Trotz schwieriger
Marktbedingungen im ersten Halbjahr 2008 verfuegt die Gruppe ueber eine stabile Liquiditaetsposition, was sich auch in der Liquiditaetskennzahl nach § 2 Abs. 1 LiquV zeigt: Im Juni 2008 betrug diese durchschnittlich 1,46 fuer die deutschen Banken der Gruppe (siehe auch Note 41). Sie lag damit deutlich ueber dem Mindestwert von 1,00. Dies ist hauptsaechlich dem hohen Bestand an hoch gerateten Wertpapieren und der breiten
Palette der Refinanzierungsquellen der Group zu verdanken. Die Rating-Rueckstufung vom 2. Juli 2008 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Refinanzierungsmoeglichkeiten der Gruppe. Der Ausblick ist nunmehr stabil."

Anschliessend erklaeren die Beschuldigten:

"Das Liquiditaetsrisiko wird ueber einen dreistufigen Prozess gesteuert:
- Kurzfristig: Das Limit fuer eine 5-taegige Liquiditaetsluecke betraegt 0 Euro und wird taeglich vom Group Risk Control ueberwacht.
- Mittelfristig: Die kurzfristige Liquiditaetsvorhersage wird auf 90 Tage ausgeweitet und ueberwacht, um sicherzustellen, dass erhoehter Liquiditaetsbedarf vorausschauend geplant wird. Die Gruppe unterhaelt eine ausreichende Position an liquiden Mitteln, die sicherstellt, dass auch im Falle einer Marktstoerung ausreichend Liquiditaet vorhanden
ist."

Die Darstellung der Beschuldigten, die HRE sei selbst in einem worst case Szenario zahlungsfaehig ist falsch. Ein worst case Szenario ist schon dem Wortlaut nach der schlimmste vorzustellende Ernstfall. Die Verhaeltnisse der Gesellschaft sind unrichtig dargestellt. Der Zwischenbericht ist auch eine Uebersicht ueber den Vermoegensstand der
Gesellschaft, die Frage der Zahlungsfaehigkeit betrifft die Verhaeltnisse der Gesellschaft. Insbesondere ist entscheidend, dass der Zwischenbericht unter dem 12. August veroeffentlicht wurde und der Zeitpunkt, als oeffentlich bekannt wurde, dass die HRE zahlungsunfaehig ist, klar innerhalb der mittelfristigen Liquiditaetsvorhersage liegt.
Liquiditaetsstoerungen innerhalb dieser 90 Tage haben die Beschuldigten auch fuer den Fall einer Marktstoerung oder gar fuer den Fall des worst case kategorisch ausgeschlossen. Das Risiko, dass wegen Liquiditaetsschwierigkeiten der DePfa die Gruppe von Zahlungsschwierigkeiten bedroht werden kann, wurde von den
Beschuldigten daher implizit mit "0" angegeben. Diese Angabe ist falsch oder verschleiert doch zumindest die Verhaeltnisse der Gesellschaft.


III. Fazit
Die Beschuldigten sind daher als Taeter gem. § 400 Akt wegen unrichtiger Wiedergabe der Verhaeltnisse der Gesellschaft in Bezug auf ihre Zahlungsfaehigkeit zu bestrafen.


IV. Aktenzeichen
Bitte teilen Sie uns das Aktenzeichen in dieser Sache sowie der parallel eingeleiteten Strafverfahren mit, sobald diese vorliegen.




Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.
Rechtsanwalt

...

Soweit dieser newsletter.

Mit freundlichen Gruessen verbleiben wir wie stets

Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.
- Rechtsanwalt -


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Nr. 3872

Bilanzleser

23. Oktober 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Heiligt die Einstellung eines Verbandsprüfer alle Mittel

Mit Eintrag Nr. 2204 wurde folgende Rechnung aufgemacht: ,Die Horrorrechnung lautet immer noch pro Jahr wurden mit Kreditabschreibungen und den 4 Mio. DM sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2000 seitdem über 5 Mio. Euro vernichtet, arbeitstäglich 21.000 (41.000 DM) und stündlich 2.635 Euro, oder 5.154 DM.’ Was bereits im Kommentar von Eintrag Nr. 432 genannt war. Diese Rechnung kann man nämlich auch auf die Prüfungskosten umlegen. In den Jahren 2003 bis 2005 waren die allgemeinen Verwaltungskosten in Summe um 3,8 Mio. € zu hoch. Bei der Risikoeinstufung der VR-Bank durch den Genossenschaftsverband kann man davon ausgehen, dass überwiegend auf die Prüfer zurück zuführen war, die zwar anwesend waren, aber den Verlust und den Niedergang der Bank nicht verhinderten. Das würde umgerechnet bedeuten, dass die Bank bei 225 Arbeitstagen täglich 5.600 € an den Genossenschaftsverband für die Prüfer über dem Landesdurchschnitt zahlte, oder, dass täglich eine Prüferhorde anwesend war. Darf man dazu um Auskunft bitten, oder ist das nicht erlaubt?

   

Nr. 3871

M.V.

22. Oktober 2008, 19:56 Uhr

Betreff: entmündigten Bürger

Seit gegrüßt ihr vom Wunsiedeler-Kreis.

Es ist hoch an der Zeit , den Banken Manager einmal den Spiegel vorzuhalten und dem Publikum zu zeigen, wie Geschäfte in der „noblen“ Bank wirklich ablaufen.
Da gehen Vermögen vor Hunde und tauchen im Griff der Banken wieder auf. Da werden Gebühren , überhöhte Zinsen abgezockt und den Geschädigten noch der Stinkefinger gezeigt. Und da werden Sprüche geklopft, dass dem Kunden vor Rührung 08en tränen.

Eure Internethomepage , ihren aktuellen Informationen , zeigt nichts anderes als reine Wahrheit.

Diese Erfahrung machte nicht nur ich, sondern identische Erfahrungen machten auch alle anderen Betroffenen, denen ich in Kontakt kam.
Deshalb finde ich es gut, das es dem Wunsiedeler–Kreis gibt, der sogenannte Loby des Mittelstandes vertritt.

Aus meinen Traum wurde ein Alptraum, aus der Vision eine Schreckenvision, denn VR-Bank entpuppte sich schon nach kurzer Zeit als eine Art Trojanisches Pferd in meinem Betrieb. Keinen fairen und verlässlichen Partner hatte ich da. Keine Berater, die mich wirklich objektiv berieten, sondern Rechenmaschinen, nur daran interessiert, den Profit auf ihrer Seite so schnell wie möglich und so hoch wie möglich zu gestalten. In der Zeit des Existenzaufbaus bis zum heutigen Tage habe ich viele Erfahrungen gemacht, positive wie auch negative.Die Negativste war die VR-Bank Marktredwitz. Es war nicht gut, die VR-Bank als Partner für meinen Betrieb auszusuchen. Vielleicht kann ich mit der Schilderung meiner Erfahrungen Menschen helfen, die selbst kurz vor einer Existenzgründung stehen und überlegen, welche Bank sie zu ihrem Partner machen wollen. Eine Zeitlang schien es auch so, als ob Bank-Manager (fast) alles machen könnten, aber die Bedingungen haben sich geändert. Die europäische Gesetzgebung räumt den Kunden mehr Rechte ein. Es ist nicht mehr ganz so einfach für Banken. Auch sind Kunden inzwischen viel kritischer geworden. Zu viele Skandale hat es gegeben. Zu viel Äußerungen der Arroganz. Aber gerade diese Äußerungen sind es auch, die mich immer motiviert haben, weiter zu kämpfen.
Ich habe plötzlich Dinge erkannt, die zu einem Alptraum geworden sind. Ich habe erkannt, dass ich ganz allein bin und niemand mir den Weg zeigt, wohin das Leben führt. Ich musste lernen, mit Dingen umzugehen, von denen ich zuvor keine Ahnung hatte. Diese bittere Erfahrung musste ich mir schwer erkaufen. Auf viele schöne Dinge, die das Leben lebenswert machten, musste ich verzichten.
Im Laufe der vielen Jahre lernte ich auch Menschen, Firmen, Unternehmer kennen, die Ähnliches erleben mussten, denen alles genommen wurde und jetzt von Sozialhilfe leben müssen. Die nicht mehr die Kraft und den Mut haben, sich zu wehren. Nun lebenslang gebrandmarkt sind und nie wieder die Möglichkeit haben, ein Leben zu führen, wie Meisten von uns. Sie müssen ums finanzielle Überleben kämpfen und werden von der Gesellschaft nicht mehr beachtet. Mit diesen Zeilen möchte ich meine Erfahrungen dokumentieren und das aus der Sicht eines Betroffenen. Zeigeb, wie die glänzende Medaille von hinten aussieht. Vielleicht trägt dies dazu bei, ein besseres Verständnis untereinander zu erreichen. Mehr darüber zu reden und zu schreiben und den Weg für ein besseres Miteinander zu finden. Nicht für die Bank arbeiten, sondern die Bank sollte eine Grundlage jeder Marktwirtschaft sein.
Oft kann man sich des Gefühles nicht erwehren, dass die Hausbank (in meinem Fall die VR-Bank Marktredwitz) einzig und allein auf Profit aus war und mich Jahres meines Lebens gekostet hat. In der Tat haben wir alle, d. h. meine Familie und ich, einen sehr hohen Preis bezahlt. Aber letztlich haben wir uns nicht unterkriegen lassen. Wir haben gekämpft, immer wieder neu angefangen, Beweise zusammen getragen, das Unrecht dingfest machen können.
Die VR-Bank Marktredwitz konnte uns also wohl zusetzen, aber nicht vernichten.
Im Gegenteil. Und gerade deshalb ist es wichtig, dass solche Machenschaften, ja teilweise gesamte Bankengruppen den Slogan "WIR machen den Weg frei", betreffend, aufgedeckt und einer breiten Öffentlichkeit zugeführt haben. Für die Mehrzahl der Kunden stand ein Bankvorstand noch immer gleich hinter dem Bürgermeister und dem Pfarrer.

   

Nr. 3870

Veronika

21. Oktober 2008, 11:21 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea Veronika Hannelore

   

Nr. 3869

Mitglied

20. Oktober 2008, 12:50 Uhr

Betreff: Fragen ohne Antworten

Wann erfahren wir endlich was über die Ermittlungen der Staatsanwälte, die jetzt schon fast ein Jahr in unserer VR-Bank Marktredwitz sind. Wie es scheint hat Herr Herzog vieles zu verbergen, da er es bis jetzt immer noch nicht für nötig hält, uns zu informieren. Dies hatte er grosskotzig bei seinem Amtsantritt verkündet. Diese war nicht das Einzige, was er nicht eingehalten hat. Er wollte Vertrauen schaffen und genau das Gegenteil hat er erreicht. Er wollte die Bank aus dem Dreck herausholen und genau das hat er nicht getan. Er hat sie noch weiter nach unten gezogen. Bilanzsummenrückgang, Filialverkäufe, Mitarbeiterabbau und das Verschenken von 432.000 € als Antrittsgeschenk. Das soll der fähigste von 30 Bewerbern um den Vorstandsposten gewesen sein? Unglaublich was da gelaufen ist. Da scheint es schier unmöglich zu glauben, dass die Aufsichtsräte freiwillig und autonom den Herzog ausgewählt haben. Nach Aussagen von Insidern blieb den Aufsichtsräten gar nichts anders übrig, als Herzog zu installieren, da er über die Vefehlungen des Aufsichtsrats durch seine Prüfung Bescheid wusste. Der Aufsichtsrat hatte keine andere Möglichkeit als sich diesen Pappenheimer als Laus in den Pelz zu setzen. Was ist mit den Geldern, die über die internen Konten gebucht wurden. Dies sind Verstösse gegen die Steuergesetze u.a.. Herzog hat dies alles gewusst und als Prüfer abgesegnet. Was schützt diesen Herrn vor einer Bestrafung? Kein Wort hört man auch zum Thema Anlagen in den USA. Hat die Bank das mitgezockt und wenn ja in welcher Höhe. Das wäre schön verwunderlich, wenn die VR-Bank Marktredwitz da nicht dabei wäre. Wo bliben die Antworten auf all diese Frgen Herr Herzog

   

Nr. 3868

Insider

19. Oktober 2008, 11:38 Uhr

Betreff: Engagement bei der VR-Bank Marktredwitz

Nah Herr Herzog, klären sie doch mal die Leute und Genossen auf, warum Leute aus einem engen Kreis (Zirkel) ein sehr hohes Kreditengagement haben (Millionenkredite
bzw. Höchstkreditgrenze bzw. weit darüber erhalten) wovon sie als Vorstand und ehemaliger Prüfer Kenntnis haben. Des weiteren klären sie uns auf, aus wessen Grund bei verschiedenen Engagements keine Kreditnehmereinheit gebildet wurde, was nach dem KWG-Gesetz strengstens vorgeschrieben ist. Meine Herren Vorstände bei der VR-Bank Fichtelgebirge klären sie doch die Genossen auf, gegen wen die staatsanwaltlichen Behörden alles ermitteln. Klären sie uns doch auf, ob oder wie weit Verfehlungen (Verflechtungen) von verschiedenen Personen des Aufsichtsrates bestehen oder bestanden haben. Dieses sind alles wichtige Punkte, wörüber unsere Genossen das Recht haben, alles zu erfahren. Wohl gemerkt, die Bank gehört nicht einem Herrn Herzog oder dem Aufsichtsrat sondern den Genossen.
Wie heißt es so schön , die Sonne bringt alles ans Licht. Da können sie vertuschen was sie wollen.

   

Nr. 3867

Beobachter

16. Oktober 2008, 17:58 Uhr

Betreff: Bankvorstände einer Volksbank - Plünderer im eigenen Haus (Beihilfe durch Verbandsprüfung?)

Wer hat heute Mittag im ZDF Drehscheibe gesehen. Da wurde berichtet, dass vor dem Hamburger Landgericht zwei Kunden einer Volksbank wegen Kreditbetrug und Beihilfe zur Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Bei der Bank sei ein Schaden von 27 Millionen € entstanden. Müssen sich die Kreditgenossenschaften freuen, wenn man gerade über das Drei-Säulen-Modell im deutsche Bankwesen redet, oder müssen wir uns nur freuen, dass die Genossenschaftsbanken keine so hohen Kreditgrenzen haben, weil die vielleicht genau so unkontrollierter sind, als die großen Banken?

Warum werden die Vorstände der Volksbank Lauenburg für 27 Millionen verknackt, wie es in Stern.de am 12.11.2007 (= Link) berichtet wurde? Untreue hat der Richter gesagt ist, wenn ein Bankvorstand ungesicherte Kredite ausreicht, vor allem in diesen Größenordnungen. Warum wird bei der VR-Bank in Marktredwitz ein Schaden von 50 Millionen nicht verfolgt und es folgt den Vorständen der Prüfer dieser Zeit auf den Chefsessel? Was war mit Flex, Gold, Gold, Gold, was ist mit den Kreditausfällen von den 50 Millionen, waren die nicht auch ungesichert? Warum wird es bei uns nicht verfolgt, oder warum erfahren wir nichts, welche Ansprüche aus der Ankündigung der letzten Vertreterversammlung gegen die Vorstände gestellt wird, weil es sich die Prüfung gar nicht leisten kann, dass die Sache bei der VR-Bank in Marktredwitz zur Verhandlung kommt, weil man selber drin hängt? Weil man zugeben müsste, dass man gar nicht geprüft hat, denn eine andere Schlussfolgerung ist doch gar nicht mehr möglich? Warum haben sich Herzog und Grothoff zum Richter aufschwingen dürfen, in dem sie über den Verzicht auf bestehende und noch nicht festgestellte Ansprüche befinden durften, oder bei Karl Krämer im Mai 2006 eine Revisionsdirektor? War die lasche Prüfung die Stufe zum Vorstandsstuhl für Johannes Herzog?

Auch bei den Genossenschaftsbanken unterlaufen unglaublich Fehler, nicht nur bei den Großbanken, aber da halt im Rahmen der eigenen Größenordnungen. So wurde in Pocking im Rottal von einer Innenrevision aufgedeckt, dass eine leitende Angestellte es verstanden hat 400.000 € aus Kundenüberweisungen umzuleiten. So steht es heute in einem Randartikel in der Frankenpost aber auch in vielen anderen bayerischen Tageszeitungen. Doch wir wollen nicht von den wirklich großen Sauereien in Marktredwitz ablenken, wo man den Exprüfer sogar als Abfangjäger einsetzen musste, 50 Mio. € sind auch für eine Genossenschaftsbank ein schöner Batzen und der Sicherungsfonds schient ja schon mitzuhelfen – bei der Vertuschung der Angelegenheit. Und Johannes Herzog, als Exprüfer auf dem Vorstandssessel scheinen die Narrenfreiheit zu haben, der macht’s ja noch schlimmer, der geht mit einem Kunden sogar zum Notar und macht eine Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) und gibt die Sicherheiten, wie weitere Grundschulden und Lebensversicherungen noch frei. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3866

Ehemaliger

16. Oktober 2008, 08:58 Uhr

Betreff: Kommentar zu Beitrag 4086

PROST

   

Nr. 3865

NIEMAND

15. Oktober 2008, 23:45 Uhr

Betreff: IHR habt doch keine Ahnung

zu Nr. 4085

Was heisst hier Feudalherrschaft.

Was wäre denn ohne UNS geschehen.
WIR haben verhindert, dass unsere Banken am großen Spiel teilgenommen haben.
WIR haben den Vorständen gezeigt wo der Weg lang geht.
WIR haben die Banken gesäubert von Vorständen die nicht nach unserer Pfeife tanzen wollten.
WIR haben diese Banken geschaffen, die jetzt bestehen.

Was wollt IHR mit dem alten Käse von einem bereits lange überholten Solidaritätsgedanken.
SCHWACHSINN

   

Nr. 3864

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

15. Oktober 2008, 08:09 Uhr

Betreff: Relikte aus einer untergegangenen Epoche

VR-Bank Marktredwitz, sorry Fichtelgebirge und kein Ende. Als Außenstehnder verfolge ich diesen Super-GAU des Genossenschaftswesens mit großem Interesse. Anfangs war ich versucht die Seiten des Wunsiedeler-Kreises als Demagogie abzutun. Aber je mehr ich diese Seiten lese, desto mehr tun sich Abgründe auf. Daß ein Prüfer eine Bank prüft, die gravierensten Mißstände geflisstentlich übersieht, zuläßt daß Präsidenzfälle geschaffen werden, die an Existenz von vielen genossenschaftlichen Banken gehen können. Selbst wie es den Anschein hat, daß das Prüfungsmonopol des Genossenschaftsverbandes in Frage gestellt ist, die Kunden mit Wertstellungsmanipulationen übervorteilt werden, Sicherungsgüter verscherbelt werden ohne dem Kunden eine Abrechnung und Gutschrift zu erteilen, das Genossenschaftsvermögen aus Großmannssucht verschenkt (veruntreut) und, und. Wie kann so ein Mann ungestraft sich auf den Vorstandssessel setzen?? Hier haben doch alle Mechanismen von Kontrolle und Aufsicht versagt. Wenn das Prüfungsmonopol für Verbandspolitik mißbraucht wird, wer soll dann die Wirtschaftsprüfung ausüben. Wie soll denn derjenige, welcher prüft, seine eigene Fehler anprangern.Wo bleibt die durch die Wirtschaftsprüferordnung geforderte Objektivität und Neutralität. Durch das Prüfungsmonopol ist der Prüfungsverband de facto Prüfer, Richter und Exicutive zugleich. Mit der allseits beschworenen "Urdemokratie" hat das nicht mehr das Geringste zu tun. Selbst die Aussage eines hochrangigen Verbandsfunktionärs - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht kompetent eine Bank zu prüfen, da sie keine Erfahrung hätten im Bankgeschäft. Dies grenzt an maßlose Selbstüberschätzung bzw. man will seine eigene Existenzberechtigung damit nachweisen. Aber bei den Ergebnissen, wie zum Beispiel in Marktredwitz oder anderen Sanierungsfällen im genossenschaftlichten Bereich, wird diese Aussage schon selbst ad Absurdum geführt. Hinzu kommt, daß das EU-Recht diese Wettbewerbsverzerrung eines Prüfungsmonopols überhaupt nicht vorsieht. Da fehlt wohl nur das nötige Nachhaken an maßgeblicher Stelle in zuständigen EU-Gremien. Daher ist ein Gebot der Stunde, daß die Schutzgmeinschaft für Bank und Sparkassenkunden aufgrund ihrer exponierten Stellung dort interveniert, damit auch im Prüfungsbereich wettbewerbskonforme Strukturen eingezogen werden. Es ist im Zeitalter der Globalsierung nötig, diese nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Divergenzen zu bereinigen.
Denn dann wird sich zeigen, wieviele genossenschaftliche Banken mit der bisherigen Arbeit ihrer zuständigen Prüfungsverbände zufrieden waren. Selbst im Consulting-Bereich sind die Verbände Monopolisten, da sie ihre Consultinggesellschaften, die im Regelfall 100%ige Töchter sind, den Banken aufs Auge drücken, um dort weitere Erträge zu generieren und auch die Banken für ihre Bedürfnisse gläsern zu machen.
Der Webmaster ist aufgerufen, diese Relikte einer Feudalherrschaft zu beenden

   

Nr. 3863

Ein Betroffener

14. Oktober 2008, 22:34 Uhr

Betreff: das ist menschenverachtend

Da mag der Schreiber des Beitrags Nr. 4083 schon recht haben, dass die Umweltverschmutzung in der Ludwigstraße eine Sauerei erster Rangordnung ist. Ich geh davon aus, dass der Geniestreich ironisch gemeint ist, weil das was da abläuft keine Intelligenzleistung ist, sondern eine bodenlose Frechheit. Die Gesundheit anderer Leute ist diesen Leuten in der VR-Bank sowas von egal. Hauptsache die eigenen Taschen sind gefüllt und man kann die Vorstandsposten besetzen. Warum haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes den Hegers, Krämers und Wolfs nicht auf die Finger geklopft. Eine menschenverachtende Vorgehensweise wird hier an den Tag gelegt. Der Mensch als Manövriermasse im Verschiebebahnhof VR-Bank Marktredwitz. Der Mensch als austauschbare Nummer? Wo sind wir denn hier eigentlich? In einer Bananenrepublik oder in der Bundesrepublik Deutschland? Vom Land der Dichter und Denker ist nicht mehr viel zu erkennen. Wenn Vorstände einer genossenschafltichen Bank die Kunden mit falschen Abrechnung abzocken, Sicherungsgüter verschleudern, Bilanzen mainpulieren dürfen und wer weiss was noch alles. Und die gesetzlich bestellten Prüfer schauen zu, bei diesem ungeheuerlichen Vorgängen. Damit nichts hochkommt wird der der Prüfer sogar zum Vorstand gemacht, damit nichts ruchbar wird. Der verschenkt gleich über 400000 € zu Lasten der Mitglieder.
Der Prüfer wusste schon damals von dieser umweltschädigenden Handlung in der Ludwigstraße und ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen, dass der Schaden bereinigt wird. Jetzt als Vorstand hat er nur unter dem Druck der Öffentlichkeit eine Alibisanierung zu machen versucht.Uns immer wieder für dumm zu verkaufen wollen, das geht nicht mehr. Warum aber die Behörden die Banker solange gewähren liesen, bleibt bis dato ein Rätsel. Aber acht Jahre den Boden kontaminiert lassen, das ist grob fahrlässig bis hin zum Vorsatz. Wer mit der Gesundheit der Bürger so umgeht, der gehört zur Rechenschaft gezogen. Dabei sind nicht nur die Banker gemeint, sondern auch die verschiedenen zuständigen Behörden, die alle die Beschlüsse der Gerichte kannten und trotzdem wegschauten. Wer nicht die Interessen der gesamten Bürger vertritt, sondern die von einer gewissen Lobby, der wird genauso abgestraft werden, wie die ehemaligen Alleinherrscher in München.

   

Nr. 3862

Fritz

14. Oktober 2008, 15:51 Uhr

Betreff: Sanierung

Neues zur Sanierung Grundstück Ludwigstraße, Man höre und staune, die VR Bank Fichtelgebirge landet ihren nächsten genialen Coup. Nachdem in dem ehemaligen Boschdienst Bleil, nach nunmehr 8 Jahren endlich die Sanierung beginnen sollte, wird plötzlich ein Kontrollschacht gebaut. Entweder gibt es ein Gutachten, das besagt, daß der Boden verseucht ist oder nicht! Da braucht man keinen Kontrollschacht mehr, da gehört umfassend saniert! Wie geht es an, daß die Bank 8 Jahre verzögert hat? Wie sagt man das seitens der Behörden dem Normalbürger, der bei der geringsten Kleinigkeit Strafe zahlen muß, und Sanierungskosten zahlt?
Herr Herzog, was soll das, Falsche Abrechnungen erstellen, die Leute um ihr Erspartes bringen, und nun mit allen Mitteln versuchen sich vor der Sanierung drücken! Das ist Betrug an den Bürgern, wissen Sie das eigentlich?
Und noch was, befinden sich die Behörden des Landkreises wohl im Würgegriff der Bank? Wie soll ich mir sonst erklären warum das ganze so lange dauert?
200 Liter hochgiftige Brühe, im Wasserschutzgebiet ausgelaufen vor 8 Jahren, die Bank hatte Kenntnis, die Behörden waren informiert und es ist nichts passiert.
Jetzt nach 8 Jahren kommt dann ein Kontrollschacht, zum lachen oder?

   

Nr. 3861

Ex-Mitarbeiter

14. Oktober 2008, 10:02 Uhr

Betreff: Vorstandsposition aufgrund „fundiertem Wissen“ als Revisor

Mir kommt auch jedes Mal die Galle hoch, wenn ich Rede & Co. von Johannes Herzog sehe, wie es in Eintrag Nr. 3994 wieder hinterlegt ist. Vertrauen in Ihrer Nähe mit 192 Mitarbeitern, dass ich nicht lache. Vertrauen, kennt das Johannes Herzog überhaupt? Vorstandsposten eingeheimst mit absolut fundiertem Wissen aus den Prüfungen. Flex, Gold, Gold, Gold, vieles was unendliche Verluste eingebracht hat, was Kunden um die Existenz gebracht hat, was viele von uns letztendlich um ihre jahrelang sicher geglaubten Jobs gebracht hat, was jetzt zur Abspaltung auch noch der Vogtlandfilialen mit allen Folgen für die Hauptstelle in Marktredwitz geführt hat, wären bei einer normal durch geführten Revision nicht möglich gewesen. Und die Innenrevision war ja mit Krämer Junior auch schon gleich geschaltet.

Hätten Herzog und Grothoff gehandelt, wie es sich für Prüfer gehört, dann wäre alles schon 2002 und 2003 zu erledigen gewesen, aber der Verband hat selber zu oft die Finger im Getriebe gehabt und Frankenberger und Hilkenbach wollten sich wegen ihrer speziellen Kontakte zu den Hegers nichts am Kittel flicken lassen. So eine desolate Organisation, im Grunde gar nicht vorhanden, dürfte es außer bei uns nirgends gegeben haben, die die Unregelmäßigkeiten, das Gemauschel und die Verluste geradezu hervor gerufen hat, weil sich kein Prüfer darum scherte, oder scheren durfte. Diese Verstrickungen haben viele andere bezahlt, wie Kunden, die Mitgliederschaft oder auch die Allgemeinheit und wir Mitarbeiter und einer wollte davon seinen Vorteil alleine schöpfen, der heutige Vorstand, der sein heutiges Amt schon als Prüfer von seinen eigenen früheren Leuten zugesprochen bekommen hat.

   

Nr. 3860

Nordlicht

14. Oktober 2008, 09:14 Uhr

Betreff: Haftung des Aufsichtsrats

Bei dem unten aufgeführten Urteil geht es um einen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Analog dürfte aber das gleiche für den Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) gelten. Das was nach außen gilt, reicht für die interne Haftung alle mal. Da helfen auch keine Entlastungsbeschlüsse, denn die wurden ja regelmäßig auf Grundlage mangelhafter Informationen getroffen. Die Abstimmungen darüber sind doch bei der VR-Bank Hüllen ohne Wert.

Es ist nur mit einem Argument zu erklären, warum in dem Aufsichtsrat Mitglieder sind, die offensichtlich Ihre Aufgaben nicht wahrnehmen wollen oder können und trotzdem bisher nicht zurückgetreten sind.
Der neue Vorstand (= Ex-Prüfer) und der Verband haben soviel in der Hand gegen den Aufsichtsrat und machen soviel Druck, daß die erzwungene Schicksalsgemeinschaft (noch) zusammen halten muß.

Wann kommt endlich der Befreiungsschlag, denn in der Haftung dürften die Herren allemal sein?

Nur mit dieser Haftung ist schließlich die plötzliche Betriebsamkeit hinsichtlich der Regressansprüche gegenüber Altvorständen zu erklären, die allerdings erst dann auflebte, als die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnahm.
Vorher war ja alles in Butter und nicht zu beanstanden und man konnte die Vertreterversammlung sogar zu einem Verzicht auf Regress bewegen, weil man glaubte, damit das Problem auch für die neuen Vorstände und den Aufsichtsrat gelöst zu haben.
Vorher hat man ohne Probleme auf Regressansprüche gegen sämtliche ehemaligen Vorstände verzichtet und diese Vorstände teilweise sogar noch mit einer Verabschiedungsfeier geehrt.

Bisher haben Aufsichtsrat und neuer Vorstand die Augen vor der ordnungsgemäßen Abrechnung von (vom Vorstand gestohlenen) Sicherungsgütern verschlossen.
Bisher haben Aufsichtsrat und Vorstand kläglich versucht, den Betrug, den sie an den Kunden durch manipulierte Wertstellungspraxis verursacht haben, über geschätzte Friedensangebote zu bereinigen.
Bisher zahlt die Genossenschaft weiterhin Monat für Monat eine fürstliche Pension an ausgeschiedene Vorstände, obwohl der Schaden doch offensichtlich ist.


Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds bei fehlender Kontrollabsicht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.Juni 2008 - I-9 U 22/08

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied eine Außenhaftung trifft, wenn dessen mangelnde Kontrollabsicht ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten des Vorstands vorsätzlich veranlasst oder aktiv unterstützt. Objektiv liege dabei eine Beihilfe schon vor, wenn das Aufsichtsratsmitglied das Amt in dem Bewusstsein übernehme, keine echte Kontrolle durchführen zu wollen. In subjektiver Hinsicht reiche für den Beihilfevorsatz ein bewusstes Sichverschließen aus, wenn das Aufsichtsratsmitglied es für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, so daß alle Interessierten sich in Geduld fassen müssen. Aber es wird was kommen, und das könnte die Genossenschaftswelt - insbesondere in Bayern - nachhaltig erschüttern. - Es wird jedenfalls spannend werden, wie der Verband in seinen Rundschreiben sein Versagen - und die finanzielle Beschädigung des Verbandes - seinen Pflichtmitgliedern erklären wird.

   

Nr. 3859

Nordlicht

14. Oktober 2008, 00:10 Uhr

Betreff: Hypo Real Estate belastet Genossen

Nicht nur die Lehman-Krise verursacht Problem im genossenschaftlichen System.

Auch die Probleme der Hypo Real Estate binden in den Genossenschaften Gelder. D.h. die Genossenschaften dürfen mit ausbaden, wofür sie ursächlich nicht mit verantwortlich waren.


Aus dem Handelsblatt Online vom 09. Oktober 2008:

Volks- und Raiffeisenbanken betroffen

Hypo Real Estate belastet Genossen
von Sonia Shinde
...
Die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate (HRE) und Geldabflüsse bei der Fondstochter belasten die Volks- und Raiffeisenbanken sowie ihre Spitzeninstitute.

Mit bis zu 4,5 Mrd. Euro steht der Immobilienfinanzierer HRE beim genossenschaftlichen Finanzverbund in der Kreide. Allein bei der DZ Bank hat das Institut nach Handelsblatt-Informationen aus Finanzkreisen rund 1,5 Mrd. Euro Schulden. „Man hofft jetzt, dass die Stützungsmaßnahmen das Schlimmste verhindern“, sagt ein Banker aus dem Finanzverbund.

Die HRE braucht insgesamt 50 Mrd. Euro Liquidität, um der Insolvenz zu entgehen. In zwei Schritten garantieren Banken und Bundesregierung 35 Mrd. Euro. Die restlichen 15 Mrd. Euro sollen über Kredite finanziert werden.

Am Rettungspaket beteiligen sich auch die Kreditgenossen. 500 Millionen Euro kurzfristigen Kredit räumen sie der HRE in einem ersten Schritt ein, 400 Mio. Euro davon trägt die DZ Bank, 100 Mio. Euro die WGZ. Die gleiche Summe kommt auf beide Banken bei Bedarf noch einmal in einem zweiten Schritt zu. Geht die HRE trotz der Stützungsmaßnahmen Pleite, springt die Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken mit 600 Mio. Euro ein.

Auch die Fondstochter Union Investment macht der DZ derzeit Sorgen. Anleger sollen allein am Dienstag fast 700 Mio. Euro Liquidität aus dem Geldmarktfonds Uni Opti 4 abgezogen haben. Der Fonds ist bundesweit mit einem Volumen von rund 22 Mrd. Euro der größte steueroptimierte Geldmarktfonds und galt bislang als absatzstärkstes Produkt der Union Investment.

Ihn stützen die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken DZ und WGZ jetzt kurzfristig mit einer Kreditlinie von insgesamt einer Mrd. Euro. Jedes Spitzeninstitut stellt 500 Mio. Euro zur Verfügung, da zusätzlich zu den Mittelabflüssen auch Papiere fällig würden und ein kurzfristiger Liquiditätsengpass auf jeden Fall vermieden werden sollte.

Die DZ stellt darüber hinaus noch einmal 500 Mio. Euro Liquidität an ihre Fondstochter zur Verfügung, da auch der Fonds Uni Money Market Schwierigkeiten haben soll.

Die Union Investment wollte sich zu den beiden Fonds nicht äußern. Allein steht sie mit ihren Schwierigkeiten allerdings nicht da. „Das ist ein Branchenproblem“, räumt ein Konkurrent ein. Abflüsse in ähnlichen Dimensionen gemessen am Fondsvolumen gäbe es auch bei den anderen großen Anbietern. Beobachter vermuten, dass die Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Spareinlagen seien gesichert, die Fondsanleger besonders stark verunsichert haben.

Sie nähmen nun an, ihre Anlagen seien nicht sicher, so dass sie jetzt massiv Gelder abzögen. Eine reale Gefahr bestehe aber auch im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht, da das Fondsvermögen ähnlich wie das Aktiendepot bei einer Bank überhaupt nicht in die Insolvenzmasse fallen würde.

Auf die DZ Bank kommen durch die Beteiligung am HRE-Rettungspaket und durch die Stützung der Union-Fonds insgesamt Belastungen in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro zu. Vor diesem Hintergrund versicherte DZ-Chef Wolfgang Kirsch gestern in einer außerplanmäßigen Telefonkonferenz seinen Aufsichtsräten, dass die Refinanzierung des Instituts für dieses und das kommende Jahr gesichert sei. Allein für die nächsten Wochen stünde eine Liquiditätsreserve von 30 bis 40 Mrd. Euro zur Verfügung.

Die DZ Bank wollte offiziell dazu gestern keinen Kommentar abgeben. Bei der WGZ summieren sich die Belastungen durch die mögliche Unterstützung der HRE und der Fondstochter rein rechnerisch auf rund 700 Mio. Euro. Auch die WGZ will sich offiziell weder zu ihren Engagements bei der HRE noch zu einer Unterstützung des Union Investment Fonds äußern.

Derzeit verhandeln die beiden Spitzeninstitute DZ und WGZ im vierten Anlauf über eine Fusion. Der Finanzverbund verspricht sich von dem Zusammenschluss Einsparungen von jährlich bis zu 150 Mio. Euro.

   

Nr. 3858

Rechengenie

13. Oktober 2008, 22:31 Uhr

Betreff: Ein interessanter Vergleich

Der Unterschied zwischen 1 Million und 1 Milliarde

Kennen Sie den Unterschied ? Ich versuche mal zu erklären:

Wenn Sie stündlich 150 € ausgeben, also an jedem Tag 24 mal 150 € = täglich 3.600 € , dann ist 1 Million € (ohne dass zusätzlich Guthabenzinsen berechnet werden) nach genau 277 Tagen ratzebutz verbraucht.

Wenn Sie das gleiche mit 1 Milliarde machen wollen dann brauchen Sie dazu 761 Jahre.
Wenn Sie also im Jahr 1247 n.Chr. damit angefangen hätten, dann würde Ihr Geld nun im Jahr 2008 langsam zur Neige gehen.

Wenn Sie natürlich 500 Milliarden ausgeben könnten, hätten Sie noch weit über 37.000 Jahre Zeit bis dieser Betrag aufgebraucht ist.

Schau mer mal wie lang die Banken dazu brauchen.

   

Nr. 3857

Aus der Nähe

13. Oktober 2008, 10:35 Uhr

Betreff: Nur gut, dass Paris weit weg ist

Nur gut, dass der französische Staatspräsident den Herzog nicht kennt. Denn der hat öffentlich verkündet, dass unfähig Vorstände sofort aus ihrem Amt entfernt werden müssten. Da ist es von Vorteil, dass Marktredwitz so weit von Paris entfernt ist. Denn bei den Unregelmässigkeiten, die Herzog schon als Prüfer und jetzt als Vorstand begangen hat, würde der Sarkocy den Herzog sogar schon rückwirkend zu seinem Amtsantritt wieder rauswerfen. Denn wer permanent gegen alle Gesetze vestösst und dann noch ohne Grund 432.000 € aus dem Gesellschaftsvermögen verschenkt, der gehört einfach ohne langes Federlesen aus seinem Amt entfernt. Zu dieser Erkenntnis brauchen wir nicht mal die Erkenntnis aus Frankreich, sondern da reicht der gesunde Menschenverstand aus, um zu erkennen, dass in der VR-Bank Fichtelgebirge untragbare Zustände herrschen. Und dass der Fisch immer vom Kopf zum Stinken anfängt ist auch nicht unbedingt die neueste Erkenntnis. Da kann sich der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz mal selbst positiv darstellen, wenn er sich endlich aufrafft und Johannes Herzog sofort entlässt.

   

Nr. 3856

Vorstand

12. Oktober 2008, 22:53 Uhr

Betreff: Finanzkrise und Bankenaufsicht

Wenn ich in vielen Diskussionen in den Medien höre und sehe dass Forderungen gestellt werden die Bankenaufsicht zu verstärken, dann kann ich das nur gut finden.

Voraussetzung dazu ist aber unbedingt, dass einerseits sämtliche Prüfungsmonopole abgeschafft werden und andererseits ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Bank maximal 3 Jahre lang prüfen darf und dann ein anderer Wirtschaftsprüfer oder eine andere WP-Gesellschaft die Prüfungstätigkeit wahrnimmt.

Und alle Wirtschaftsprüfer welche die Prüfung vornehmen müssen persönlich dafür gerade stehen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die Bankenaufsicht ihre Aufgaben erfüllen kann, weil dann nämlich auch automatisch eine gegenseitige Kontrollfunktion durch die verschiedenen WP-Gesellschaften eintreten wird.

Denn wenn weiterhin z.B. ein Genossenschaftsverband Bayern als Prüfungsverband unüberprüft alles schreiben darf was seinen Prüfern einfällt oder was diesen Prüfern vom Verband als Aufgabe vorgegeben wurde und die Bankenaufsicht das alles unbesehen glaubt, solange ist auch das möglich, was hier in diesem Gästebuch zum Genossenschaftsverband Bayern insbesondere zur VR-Bank Marktredwitz angeprangert wird.

   

Nr. 3855

Der Wissende

10. Oktober 2008, 22:27 Uhr

Betreff: Mit Ruhm bekleckert?

Ist die VR-Bank Fichtelgebirge mit in diesem Strudel, der sich weltweit ausgebreitet hat. Denn man darf nicht vergessen, dass in dieser Bank über interne Konten Kundengelder ins Ausland transferiert wurden. Da sind höchstwahrscheinlich Gelder nicht nur nach Lichtenstein, sondern auch nach den USA geflossen. So bitter es auch für diese Anleger sein mag, aber wenn schon interne Konten in einer Bank genutzt werden, dann ist doch davon auszugehen, dass es sich unter Umständen um unversteuerte Gelder handelt. So entfällt jeglicher Regressanspruch, falls überhaupt einer durchsetzbar ist.
Für die über den ordentlichen Überweisungsweg abgewickelten Anlagen, tut sich für die Banken grosses Risikopotential auf. Denn ob in allen Fällen sich die Banken von der Beraterhaftung freizeichnen können bleibt abzuwarten.
Die Finanz-und Wirtschaftskrise wird hoffentlich die BaFin dazu bewegen, die Prüfungsberichte der Prüfungsverbände äussert unkritisch zu übernehmen. Selbst die Kanzlerin hat in ihren letzten Reden ein Versagen der Bankenaufsicht ausgemacht. Da würde es gut ins Bild passen, wenn die verhärteten Verkrustungen in der Bankenlandschaft aufgebrochen werden und wieder die Leistung zählt und nicht wer die besten Connections hat.
Dann dürfen auch solche Verwerfungen wie in Marktredwitz, indem der Bock zum Gärtner gemacht wurde, nicht mehr vorkommen. Um es deutlicher zu sagen: Indem ein unfähiger Prüfer zu einem noch unfähigeren Vorstand gemacht wird.
Johannes Herzog hat seinen Namen in der Genossenschaftsgeschichte unsterblich gemacht. Ob er sich allerdings in einer Ruhmeshalle wiederfindet, bleibt äusserst zweifelhaft.

   

Nr. 3854

Nordlicht

10. Oktober 2008, 14:54 Uhr

Betreff: Zu Beitrag 4047 - Verbandssünden

In dem genannten Beitrag kommt es ganz deutlich und immer wieder zur Sprache, daß der Bayrische Genossenschaftsverband zu dem Umfang der Probleme bei der VR-Bank Marktredtwitz (jetzt Fichtelgebirge) ganz wesentlich beigetragen hat, in dem er nicht die Interessen der Eigentümer vertreten hat, sondern sein eigenes Spiel gespielt hat bzw.spielen wollte. Der Verband hat - vermutlich aus persönlichen Vorteilen der Betroffenen - es über Jahre versäumt rechtzeitig einzugreifen, um die Mitglieder vor weiteren Schäden zu bewahren. Dann, als es schon nicht mehr anders ging, hat man bei einer sanierungsbedürftigen Bank nicht etwa den besten und erfahrensten Sanierer gewählt, sondern einen im aktiven Bankgeschäft angelernten aber linientreuen Ex-Prüfer, der vorher schon die Verfehlungen nicht gesehen haben will, die er dann aber weiterbetrieb bzw. versuchte unter der Decke bis zu Verjährung zu halten.

Anders als mit Verstrickungen bis in die höchste Verbandsebene des Genossenschaftsverbandes ist es nicht nachvollziehbar, warum in anderen Fällen so mancher Vorstand für geringste Verfehlungen gefeuert wird, in diesem Fall, wo die Dinge aber so offensichtlich für die dauerhaft anwesenden Prüfer gewesen sein müssen, aber alles unternommen wird dies zu vertuschen.

Wieso wurden bei der Fusion die Vorstände aus Selb noch als Vorstandsmitglieder auf der entscheidenden Vertreterversammlung präsentiert - ohne diese Regelung hätten die Vertreter vermutlich nicht zugestimmt - obwohl der Verband doch schon längst wußte, welch übles Spiel dann gespielt werden sollte?
Schließlich basieren die dann verwendeten Zahlen für die Anzeigen doch auf den Prüfungsbericht des Verbandes. Aber kein Wort gegenüber den Vertretern, sondern - weil es im Interesse des Verbandes war, zwei ertragsschwache, problembehaftete Banken zu fusionieren - und vermutich auch, um schon damals die Prüfungsversäumnisse zu verdecken!?! -

Man muß es immer wieder betonen. Der Prüfverband hat die Möglichkeit, auf jeder Vertreterversammlung sich zu jedem Tagesordnungspunkt zu äußern - auch gegen die Willen des Vorstands oder des Versammlungsleiters. - Statt die Vertreter der Eigentümer über den wahren Zustand des Versagens der Vorstände und des Aufsichtsrats zu informieren wurde stattdessen entweder geschwiegen, oder sogar wissentlich falsche Aussagen gemacht, um den Aufsichtsrat und den Vorstand zu schützen.

Es läßt tief blicken, wenn der Verband in Kenntnis der Unfähigkeit des Vorstands trotzdem immer wieder testiert, daß - vereinfacht gesagt - alles in Ordnung sei.

Woher nimmt der Verband das Recht zu entscheiden, daß der Vorstand einer nicht eben kleinen Bank trotzt massiven Organsiationsversagens, das ja nicht mal so eben entstanden ist und vom Verband über Jahre gesehen worden sein muß, das Recht, den Vorständen eine "Schonfrist" zuzubilligen. Die Zubilligung einer Schonfrist kann ja nur im Ermessen der Eigentümer liegen, denn so stellt sich der Verband faktisch über die Eigentümer und macht sein eigenes Recht.

Da hilft auch kein noch so großer Hinweis des Verbandes auf die Unabhängigkeit der Prüfung. Offensichtlicher als daß ein Prüfer gegenüber Mitarbeitern sich aufführt, als ob er schon Vorstandsmitglied sei bzw. entsprechende Ankündigungen macht, obwohl die Ausschreibung noch gar nicht durchgeführt oder beendet war, geht es nicht.

Es ist ganz offensichtlich wie und wo der Verband in diesem besonders krassen Fall VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) nicht nur seine Finger im Spiel hatte sondern sogar mit ganzen Personen in Form eines neuen Vorstandsmitglieds alles unternommen hat und noch unternimmt, um die sich ständig vergrößernde Blamage zu verhindern.

Dazu beigetragen haben dabei folgende Punkte:

- über Jahre eine wohlwollende aber vermutlich nicht gesetzeskonforme Prüfung der Jahresabschlüsse

- Verschmelzungsgutachten, die völlig inhaltslos sind und sich in Allgemeinplätzen ergehen.

- Schweigen auf der Vertreterversammlung als es um den neuen Vorstand nach der Verschmelzung geht.

- Deckung der Vermeidung von korrekten Abrechnungen bei betrogenen Kunden aus Valutenbetrug - stattdessen das Anerkennen von Schätzgrößen, die für die betrogenen Mitglieder nicht nachvollziehbar werden.

- Vermeidung von Rückstellungsbildungen für Sanierungsausgaben, obwohl der Fall Bleil dem Verband seit Jahren bestens bekannt war - stattdessen die Begleitung einer jahrelangen Verschleppung, die letztlich zu Lasten des Vermögens der Mitglieder geht (Rechts- und Beratungskosten; höhere Sanierungskosten; weitere Rufschädigung und Vertauensverlust). Keine Hinweise auf mögliche Prozeßrisiken an die Eigentümer!

- Deckung von der nicht notwendigen Aufgabe von Sicherheiten durch den neuen Vorstand

- Anerkennung von Bewertungen des Homa-Gebäudes trotz offensichtlichen Leerstands und Perspektivlosigkeit und Kenntnis um die sich verschlechternde Substanz.

- Beratung des Aufsichtsrats dahingehend, die Vertreterversammlung zum Verzicht der Haftung gegen Altvorstände zu bewegen. Teilnahme an der Vertreterversammlung und keinerlei Reaktion als über das in Frage stehende geringere Volumen gesprochen wird, obwohl man es als Prüfer hätte besser wissen müssen.

- Beratung des Aufsichtsrats - nach Beginn der Ermittlungen des Aufsichtsrats - den Regress doch gerichtlich durchzuführen, um die vorher genannte Scharte wieder auszuwetzen.

- Beratung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Aufhebungsverträge - mit Regressverzicht und Abfindung bzw. Kündigungsfrist - inclusive aktive Teilnahme an der entsprechenden Aufsichtsratssitzung trotz Kenntnis der verheerenden Arbeit der entlassenen Vorstände.

- Kassieren von Honoraren für Beratungs- und Prüfleistungen, die ganz wesentlich das Ziel hatten, die eigenen Unzulänglicheiten zu verdecken / reparieren.

Das alles ist nur wegen des Prüfmonopols des Verbandes möglich, in den die Genossenschaften hineingezwungen werden.

Im Moment sitzt der Verband aufgrund der Gesetzeslage im Genossenschaftsgesetz noch am längeren Hebel, insbesondere auch weil offensichtlich die Schreiben eines Genossenschaftsverbandes an die Bankenaufsicht (BaFin) dort völlig unkritisch bearbeitet werden, wohin gegen Schreiben von betrogenen Mitgliedern/Kunden mit stichhaltiger Argumentation und Beweisen keine Wirkung zeigen. Denn, und da schließt sich dann wieder der Kreis, weil ja der von der BaFin bei Hinweisen von Kunden / Mitgliedern dazu befragte "unabhängige" Verband die Tätigkeit des Vorstands und Aufsichtsrats als ordnungsgemäß testiert hat.

Aber der EU-Wettbewerbskommissar könnte die Rettung für die Genossenschaften werden. Denn dort werden Monopole sehr kritisch gesehen.

   

Nr. 3853

Wissender

10. Oktober 2008, 10:43 Uhr

Betreff: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher

Für den Genossenschaftsverband wird es jetzt ganz schön eng.
Wenn die EU auf dieses Thema einsteigt, dann ist es hoffentlich vorbei mit den Kontoplünderungen durch die Bank. Trotz vielfachen Versprechens des Ex-Prüfers und jetzígen Vorstands Herzog sind den Kunden die dadurch entstandenen Schäden noch nicht ersetzt worden. Jeder andere ist verpflichtet, angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Warum drängt hier der Genossenschaftsverband darauf, daß dies geschieht. Wohl weil man selbst Dreck genug am Stecken hat. Selbst die Veruntreuung von Sicherungsgütern wurde abgesegnet durch die Testate. Wie heißt es so schön in einem der vorherigen Beiträge, der Genossenschaftsverband hat den Banken auch noch die Bedienungsanleitung geliefert, anstatt den Herren in Schlips und Kragen auf die Finger zu klopfen.
Wenn man sich schon rühmt die Interessen von 17 Mio Mitgliedern zu vertreten, dann sollte man dies tunlichst machen und nicht als Manöveriermasse betrachten, die man nach Gutdünken hin und her schieben kann. Aber was heißt hier schon prüfen, wenn schon jeder kleine Verbandsprüfer vor Ort tun und lassen kann was er will. Am Beispiel von Johannes Herzog erkennt man, wie krank dieses System ist. Und Johannes Herzog hat mit seinem Art der Prüfung dem System den Todesstoss versetzt - Gott sei Dank.

   

Nr. 3852

Anwohner

9. Oktober 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Ein Bauzaun macht noch keine Entsorgung

Mit Aktionismus will die VR-Bank den von ihr verursachten Umweltschaden kaschieren. Dabei vergisst man, dass mit ein bisschen Buddelei lange keine ordnungsgemässe Entsorgung vonstatten gegangen ist.So schlau müsste eigentlich der Vorstand Herzog sein, dass er damit niemanden mehr hinters Licht führen kann. Er muss diesen Skandal schon lange kennen. Als Prüfer muss er doch auch solche Vorgänge zur Kenntnis nehmen und überwachen, dass alles sauber abläuft. Selbst die Auflagen und Bescheide von Landratsamt und Regierung von Oberfranken mussten ihm bekannt sein. Seit Beginn seiiner Prüfungstätigkeit in dieser Bank muss er Bescheid gewusst haben. Wenn er damals schon etwas unternnommen hätte, das eine Entsorgung stattgefunden hätte, dann wäre es zu der Verbreitung des Öls im Grundwasser nicht in dieser mutmasslichen Dimension gekommen. Es müssen doch von den Behörden klare Vorgaben vorhanden sein, wie die Entsorgung statt zu finden hat. Ich kann mir nciht vorstellen, dass da drin steht: das Loch aufhacken, verfüllen und dann zu betonieren und Schwamm drüber. Das was hier getan wird, ist wieder einmal nur Blenderei, sowie es Herzog schon seit seiner Tätikeit in dieser Bank macht.
Was darf sich denn der noch alles erlauben??

   

Nr. 3851

Gerhard

9. Oktober 2008, 10:26 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich elf Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3850

Manfred Bleil

8. Oktober 2008, 18:57 Uhr

Betreff: Antwort auf Hausverbot

Auf das heute übermittelte und in Eintrag Nr. 4067 hinterlegte Schreiben zum Hausverbot als vielleicht unmittelbare Reaktion auf den Eintrag Nr. 4064 mit neuesten Bilder, habe ich den Bankvorständen heute wie folgt geantwortet:

Manfred Bleil, 95632 Wunsiedel, den 8. Oktober 2008
Ludwigstraße 97, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief

Vorstand der
VR-Bank Fichtelgebirge eG Marktredwitz
per Fax

Unterstellungen über das erteilte Hausverbot für Ludwigstraße 95, Wunsiedel, von heute

Werter Herr Herzog, werter Herr Heidel,

das mir per Bote übermittelte Hausverbot für das Grundstück Ludwigstraße 95 in Wunsiedel enthält für mich diffamierende Aussagen, die ich bitte unverzüglich klarzustellen und dieses Schreiben zurückzunehmen.

Sie unterstellen, ich hätte Arbeiten behindert. Wie kommen Sie zu so einer Behauptung? Behaupten Sie damit, Sie trauen mir Manipulationen zu?

Sie behaupten, ich hätte das Grundstück betreten, wo ist ihr Nachweis hierfür?

Stellen Sie gar die Behauptung auf, ich hätte auf dem Grundstück Fotos gemacht?

Ihre Antwort und Stellungnahme erwarte ich bis morgen, Donnerstag, den 9. Oktober 2008, 12.00 Uhr in der gleichen Eilbedürftigkeit die auch Sie an den Tag legen, ansonsten werde ich die Angelegenheit gerichtlich weiter führen.

Ihr
Manfred Bleil

   

Nr. 3849

Uwe

8. Oktober 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Solche Prüfer brauchen wir nicht, schon gar nicht als Vorstand

Nein solche Leute wie den Johannes Herzog, den braucht man nirgends. Heute ordert man einen Bagger und einen Radlader und dann will man die Schweinereien von vor 8 Jahren zu decken. Es ist egal keine Sauerei ist zu groß, an die sich dieser Exprüfer nicht heranwagt sie unterzubuttern und wenn dann in den Rechnung Wagenladungen von Klopapier auftauchen wie es in Eintrag Nr. 3824 geschrieben wurde oder vielleicht dreifach zu hohe Handwerkerrechnungen einer Überprüfung bedurft hätten, nein Johannes hat den Blick nur nach vorne gerichtet, wo ja die Aufgabe die Kontrolle der zurückliegende Arbeit gewesen wäre, volle Pulle alle Energie eingesetzt für die eigenen Karriere. Da konnte man kein Theater um die Verschwendung und Veruntreuungen brauchen und heut braucht man die Energie wieder um alle Tore zu zu machen.

   

Nr. 3848

Aus der Nähe

8. Oktober 2008, 17:42 Uhr

Betreff: Nicht nur auf ein Feld das Interesse lenken - hat die VR-Bank in Amerika Gelder angelegt

Die Sache in Wunsiedel ist selbstverständlich wichtig, aber die Felder bei der VR-Bank in Marktredwitz sind vielfältig. Man darf Herrn Herzog selbstverständlich an seine eigenen Worte erinnern, wie er versprochen hat für rechtzeitige zeitnahe Information zu sorgen, so soll er bitte beantworten, ob die VR-Bank mit Geldanlagen in Amerika hängt, welche Verluste man eventuell gemacht hat und wie hoch?

   

Nr. 3847

Veronika

8. Oktober 2008, 16:41 Uhr

Betreff: Wird es langsam lächerlich mit der Boschwerkstatt oder nur noch traurig

Dass was zum Sanieren ist in der Boschwerkstatt, das haben wir ja jetzt mit Vorstandsbestätigung schwarz auf weis und wer dafür verantwortlich ist, das braucht man sich bei dem Possenspiel, das die Bankvorstände veranstalten, nicht zu fragen. Ist das Theater, dass Herr Herzog und Herr Heidel inzwischen abziehen lächerlich oder nur noch traurig? Haben nicht beide schon an Manfred Bleil Briefe geschrieben, das Thema mit den abgebauten Maschinen sei für sie erledigt und man hätte sich nichts vorzuwerfen, man hat alles richtig gemacht? Die Stahlgitter die man selber aufstellt sind der Gegenbeweis. Herr Herzog fällt über die eigenen Füße und Uwe Heidel trottelt hinter her, weil er sich nicht anders zu helfen weiß. Nein Herr Herzog, die alten Vorstände haben Ihnen die Sanierungsanordnungen gar nicht vorenthalten dürfen, sie waren als Prüfer von Anfang an eingeweiht. Bei der Präsenz, die der Verband in Marktredwitz hatte, da waren Sie als schon die heimlichen Geschäftsführer. Nichts dürften die Vorstände ohne Ihr Wissen getan haben. Und trotzdem haben Sie wahrscheinlich für die Dienstaufhebung unter Ausschluss aller Ansprüche gesorgt. Und jetzt müssen Sie die Regierungsanordnungen umsetzen. Soviel zu dem man hat alles richtig gemacht und Sie haben von nichts gewusst. Hören Sie auf uns zu belügen, es geht nur noch um Ihren Kopf und Kragen. Schade bloß, dass mit jedem neuen Theater die Bekanntgabe der Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwälte weiter verzögert werden könnten, weil es immer neue Ermittlungsansätze gibt. Sie sind eine Schande für die Mitglieder, werter Ex-Pfrüfer, sie bringen uns alle in Verruf und auch die Namensänderung der Bank, das wird jeden Tag noch deutlicher warum das nur für Sie und den Genossenschaftsverband notwendig war, der ganze Zinnober.

   

Nr. 3846

Manfred Bleil

8. Oktober 2008, 16:18 Uhr

Betreff: Hausverbot auf Grundstück Ludwigstraße 95 durch VR-Bank-Vorstände – so wichtig ist die Vertuschung?

Kommen bei mir zwei Boten an die Tür, von der VR-Bank, anstatt Kuchen mitzubringen, bringen sie mir direkt ein Briefkuvert, weil es so eilbedürftig ist, oder waren sie grad auf dem Weg in meine Gegend, ganz zufällig? Was haben sie gebracht, es war das Hausverbot für meine alte Werkstatt Ludwigstraße 95 (= Link). Mit Vorstandsbrief von der VR-Bank, unterschrieben von drei Leuten, von den Herren Johannes Herzog, Uwe Heidel und Oliver Lindner, so wichtig ist die Angelegenheit, dass da keiner hin schauen darf was da abläuft. Außerdem wussten wir noch gar nicht dass der Bankrechtsanwalt zum Vorstand befördert worden ist. Mir wurde Hausverbot erteilt, obwohl ich die Fotos gar nicht gemacht habe. Und unhöflich sind die zu mir, müssten die nicht höflicher sein wenn sie mich so abgelöffelt haben? Das Überfliegen haben sie mir aber nicht verboten. Wie soll ich die Sanierungsarbeiten behindern? Das Schnell-schnell alles wieder zuschütten. Es ist von der Bank inzwischen ein regelrechter Fahrdienst (= Link) hierher. Und als ein Passant einen Bankmann fragte was denn da passiert ist, hat man in dreckig angelogen und gesagt gar nichts ist passiert, bis der entgegnete „Einen Umweltschaden habt’s Ihr angerichtet, gebt’s es zu“, da ist er abgezogen. Hätte die VR-Bank ihren Werbeslogan auf den Autos nicht ergänzen können „Meine Bank, meine Region, die von uns verseuchte Umwelt!“

Um das Sahnehäppchen oben drauf zu setzen wird ein hoher Gitterzaun (= Link) ums Grundstück gezogen werden, dass die „Vertuschungsarbeiten“ nicht behindert oder besser beobachtet werden können. Soll ein Löwe drin gehalten werden und das Grundstück zu Tag- und Nachtzeiten bewachen? Zigtausende werden oben drauf gelegt auf die Kosten, bloß dass keiner die Schweinereien verfolgen kann. Liebe Leute, wer kann uns verbieten, dass wir Nachbarn einen hohen Masten aufstellen, damit wir in die Halle sehen können was in unserer allernächsten Nähe vor sich geht. Wäre das im Interesse von uns und auch der Allgemeinheit? Betreten wurde mir von den Dreien ausdrücklich untersagt, somit wurde mir aber Überfliegen ausdrücklich erlaubt. :wfm:

   

Nr. 3845

Anwohner

8. Oktober 2008, 15:26 Uhr

Betreff: Was ist mit unserer Gesundheit

Sind die denn total bescheuert in der VR-Bank. Das ist ja eine Masche die zum Himmel schreit. Die Bauarbeiter sollen keinen auf die Baustelle lassen. Jetzt wird schon klar warum Sie sollen nur die Grube heraus hacken, dann zufüllen und zu guter Letzt Beton drüber und die Sache ist erledigt.
Da setzen doch die Herren von der VR-Bank auf eine strafbare Handlung (Umweltvergiftung) noch einen drauf. Der ganze kontaminierte Boden bleibt drinnen und die Umweltgifte können weiter in das Grundwasser versickern. Einfach unglaublich !!!!. So wie der Ex-Prüfer Herzog schon ohne Skrupel beim Abzocken der Kunden zugeschaut hat, glaubt er kann diesen Umweltskandal einfach zuschütten und basta. So nicht mein Guter. Anderswo, wenn nur ein paar Tropfen Öl in den Boden versickern kommt auf Anordnung der Umweltbehörde ein Riesenbagger und LKW und die Erde wird kubikmeterweise in eine Sonderdeponie gefahren. Mit wahnsinnigen Kosten. Hier wo 200 l hochgiftiges Spezialöl in den Boden versickert sind und über das Grundwasser wer weiss wo hin schon verbreitet wurde, sollte ein einfaches Zuschütten mit Erde ausreichen. Ist die Bank wohl schon so am Ende, dass sie Kosten für eine ordentliche Entsorgung nicht mehr bezahlen kann. Solche Dinge sind wahrlich keine vertrauensbildende Massnahme in das bereits stark ramponierte Ansehen der Banker allgemein und die Herren Herzog und Heidel, sowie den Aufsichtsrat insbesondere.
Wieso dürfen diese Banker so mit der Gesundheit von uns spielen?? Da braucht keiner mehr auf die Chinesen mit ihren Melanin deuten, bei uns wird genauso skrupellos umgegangen.
Dass die VR-Banker kein Gesetz und keine Moral kennen ist ja keine neue Erkenntnis, aber dass die Behörden einfach weg schauen, ist der Gipfel.
Ich werde mich sofort an das Umweltministerium wenden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

   

Nr. 3844

Vor Ort

8. Oktober 2008, 13:21 Uhr

Betreff: So lang hat man getan als wär nichts

Acht Jahre hat man getan als wär nichts und jetzt soll in der Boschwerkstatt in Wunsiedel wieder alles hinter verschlossenen Türen und Toren passieren? Warum hat die Bank damals die Maschinen abtransportieren lassen und warum hat man sie nicht verkauft oder versteigert? Aber den Ölschaden hat man verursacht mit der Gier oder vielleicht sogar mit der Schadensfreude mit der eigenen großen Macht die kleinen Leute auch noch in den Dreck treten zu können. Die eigenen Verluste hat man immer mit Bilanzwachstum versteckt. Umsatzzahlen hat man verkündet aber nie was man fähig war mit dem Geschäft auch zu verdienen. Und der Prüfer der das begleitet hat, der hat sich auf den Vorstandsstuhl gesetzt und jetzt kann er nicht mehr anders, aber wehe es geht einer von den Nachbarn hin und schaut was gemacht wird. Lieber Herr Herzog, lieber Herr Heidel, lieber Herr Loos und Herr Schelter, dass was da passiert, das geht uns alle an und umso mehr sie uns vertreiben wollen umso mehr andere werden kommen und alle Nachbarn sind bereit das große Schild auf ihrem Grundstück aufstellen zu lassen, das auf Ihre Schandtaten hinweist.

   

Nr. 3843

Umweltaktivist

8. Oktober 2008, 12:58 Uhr

Betreff: Die Fortsetzung des Umweltskandals in der Ludwigstraße 95 in Wunsiedel

Reichen die zusammengefassten Bilder in Eintrag Nr. 4051 noch nicht dem Umfang zu zeigen, was da vor 8 Jahren in der ehemaligen Boschwerkstatt in Wunsiedel passiert ist? Wer überwacht nun wirklich was heute geschieht? Die über 200 Liter hochgiftiges dünnflüssiges Spezialöls sind doch in der ganzen Halle verteilt gewesen. Geht es Herrn Herzog von der VR-Bank wieder darum die nächste Alibiveranstaltung abzuziehen? Das werden wir nicht zulassen. Wir werden Greenpeace benachrichtigen, wir werden ein großes Schild aufstellen, hier versucht die sich zur Nähe und zu Vertrauen bekennende Volks- und Raiffeisenbank einen Umweltskandal auf ihrem eigenen, durch sie verursacht ölverseuchten Grundstück zu vertuschen, wir werden alles aufmerksam machen, was man sich nur vorstellen kann. Die neuesten Bilder, Teil 1 (= Link) und Teil 2 (= Link) zeigen doch, dass die ausgebuddelten Kies- und Erdhaufen patschnass sind und wie sich das Öl schnellsten im Grundwasser verteilt haben muss. Was ist mit den Bildern vom Dezember 2000 (= Link)? Wo jetzt gegraben wird und wo die Soße ausgelaufen ist, das ist doch weit voneinander entfernt. Was ist in die Mauer eingedrungen, was ist in den langen Jahren nach außen gewandert? Was muss man alles bei der unsachgemäßen Behandlung von damals vermuten, darf man die Gefahr einfach so ignorieren, vor allem wenn man weiß mit wem man es zu tun hat? Ein paar Quadratmeter will man innen anscheinend ausgraben, damit man die Aktivität beweist, dass man ein bisschen gekratzt hat. Es soll niemand mehr aus Grundstück gehen, keiner soll sehen was hinter den verschlossenen Toren passiert, dass man wahrscheinlich nur die Grube ausgraben will. Die Gefahr, ja sogar die Vermutung besteht doch dass das ganze Grundstück verseucht ist und vielleicht sogar Nachbargrundstücke je nach Fluss des Grundwassers, verstärkt durch die Hanglage. So werden wir die Verantwortlichen der Bank nicht davon kommen lassen.

   

Nr. 3842

Aus der Organisation

8. Oktober 2008, 11:17 Uhr

Betreff: Zu Gratulation zum Jahresverlust und was ein Prüfer (Herzog) alles nicht wissen will

Johannes Herzog war der Prüfer zu Zeiten der Prozesse um Bürgschaftsklauseln, Stichtagsverzinsung im Darlehensbereich, Wertstellungsmanipulationen über die ganzen Giro- und KK-Kunden hinweg, Herzog war unmittelbar Prüfer als das Landratsamt und die Regierung von Oberfranken von dem Umweltskandal in der Ludwigstraße 95 in Wunsiedel erfuhr und die Anordnungen zur Überprüfung und Beseitigung erging, Herzog war laufend informiert über den Schriftverkehr warum man die Sicherungsgüter dort nicht verwertet hat, sondern "vor dem früheren Eigentümer versteckte hat (!?)".

Herzog war als Prüfer dabei bei Flex, wie er es angeblich nicht erkannte, was Manfred Heger alleine verschob und wie man einen Gutachter (?) Dr. Nickl benötigte um das festzustellen, was die Prüfer Herzog und Grothoff nicht sehen wollten. Herzog war Prüfer als ein Vorstand angeblich monatlich 300 Seiten Überziehungslisten fabrizieren konnte. Herzog war Prüfer als man den Vertretern erzählen wollte, dass der Aufsichtsrat doch nur Großkredite überprüfen kann, obwohl im Gesetz steht, dass der Aufsichtsrat in alle Unterlagen Einsicht nehmen kann. Herzog war einer der hauptverantwortlichen Prüfer, der unfassbare Vorgänge beim Goldmärchen nicht sehen wollte, der Schmier- und Bestechungsgeld nach Afrika ignorierte, als man vom Kreditnehmer ungesichert in kürzester Zeit mit zwei Firmen hintereinander Millionen in den Sand setzte.

Herzog war der Prüfer der die Lageberichtsvermerke zwischen 2001 und 2003 in die Bilanzen der VR-Bank schrieb zur katastrophalen Risikolage, die sich noch laufend verschärfte und zu den Einzelwertberichtigung, die man nicht mehr bilden konnte und war verantwortlich für die damit zusammenhängenden offensichtlich falschen Bilanztestaten durch den Genossenschaftsverband. Herzog und Grothoff waren die Prüfer die wahrscheinlich für den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger unter Ausschluss bekannter und noch nicht bekannter Ansprüche verantwortlich sind, den man vor den Vertretern verschwieg, obwohl die für die Haftungsbefreiung alleine zuständig waren. Herzog war Vorstand als man 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkte. Von was will dieser Mann nicht gewusst haben? Was wurde hier dabei noch hundertfach übersehen, was wissen wir alles noch gar nicht? Was wird uns die Staatsanwaltschaft Neues zeigen? Weiß Herr Herzog auch heute nicht was in der alten Boschwerkstatt geschieht, oder will er das auch verleugnen?

Wenn also der Aufsichtsrat im Jahr 2004 laut Genossenschaftsgesetz und Satzung alleine für den Regress gegen die Vorstände zuständig war, warum schweigen denn dann die Prüfer wenn in der obersten Spitze der Genossenschaft solche Verträge geschlossen werden, wo Vorstände für Schäden von 50 Millionen € im Kreditbereich und für Umweltskandale in ungeahntem Ausmaß befreit werden? Weil namentlich Herr Herzog der große Regisseur war? Weil Johannes Herzog und Raimund Grothoff dem genötigten Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch die Hand bei der Unterschrift geführt haben?

   

Nr. 3841

L.

7. Oktober 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Gratulation zur Rücklagenauflösung vom Verbandsrevisor

Tritt da ein Revisor bei einer Vertreterversammlung auf und gratuliert der Bank zum Bilanzergebnis. Damit hat er Heger, Wolf und Krämer zum Jahresverlust von 1,4 Mio. DM gratuliert, wie es über die G+V in dem Eintrag zu sehen ist. Was soll man von so einem Ausspruch halten? Ist der Mann noch zu retten? Dem hätte man sofort den Tritt in den Hintern geben müssen und des Saales verweisen müssen. Angeblich hat ihm Manfred Heger dann selber Hausverbot gegeben. Warum eigentlich, hat er nicht gewusst was nachkommt, dass es sein eigenes Ende bedeutet wenn er mit den Verbandsleuten bricht? Dass man einen herschickt, dem man schon als Revisor seinen Posten versprochen hat weil die hegersche Herrschaft nicht mehr zu halten war mit den hohen Verlusten, obwohl der Revisionsdirektor ihm gegenüber versprochen hat man würde ihn verschonen und er glauben könnte er könne seine Spielchen weiter treiben. Oder hat ihm einer von beiden doch gesagt er muss sich über Flex und Slowenien noch seine Abfindung holen weil's anders nicht geht und dann kriegt er seinen befreienden Aufhebungsvertrag?

   

Nr. 3840

Aus dem inneren Kreis

7. Oktober 2008, 17:06 Uhr

Betreff: Mal sehen ob sich die EU-Kommision darum kümmert

Schauen wir mal, ob sich die EU-Kommision um die Interessenkonflikte im deutschen Genossenschaftswesen kümmert. Angekommen ist es schon mal, wie dieses Schreiben aus Brüssel (= Link) zeigt.

   

Nr. 3839

Genossenschaftler

7. Oktober 2008, 16:28 Uhr

Betreff: Fusionsdurchführung

In Eintrag Nr. 4056 ist das Protokoll der Vertreterversammlung vom 24.04.2001 (= Link) zur Fusion schon hinterlegt worden. Auf Seite 2, 2. Absatz, sieht man, dass die Verantwortlichen schon dafür gesorgt haben, dass gesetzliche Verpflichtungen vordergründig eingehalten worden sind und zu dem Zeitpunkt sind die Einladungen auch noch öffentlich erfolgt und nicht wie jetzt nur über das Internet.

Der Skandal an der Versammlung und an der Abwicklung war das Eiltempo und die Abstimmung per Akklamation um die Gegner öffentlich zu brandmarken. Man kann doch eine Minorität am besten nieder halten, wenn man mit dem Finger auf sie zeigen kann, weil sie etwas vermeintlich Gutes verhindert. Eine Fusion wird bei 99 % aller Abstimmungen, die fair verlaufen, auf schriftlicher Basis durch geführt. Und mit dem Gutachten, da ist doch das Verschmelzungsgutachten gemeint. Liebe Leser das ist das Gutachten, es ist das ganze Gutachten und nicht nur eine Zusammenfassung. Gutachten nach Gut – Dünken, nach Interessenlage und nach Vorstellung der Strukturpläne des Genossenschaftsverbandes. Gutachten sollten unabhängig sein, die Gutachten des Genossenschaftsverbandes sind interessensbedingt und jeder darf sich selber fragen, ob es um die Interessen der Mitglieder geht, wenn man das Drama in Marktredwitz anschaut.

Einen gerechten Ausgleich zu finden, das ist bei einer Fusion einer Genossenschaft ebenfalls nicht der Fall. Das Vermögen, das die Raiffeisenbank Arzberg-Selb, oder deren Mitglieder, eingebracht haben, das wurde nun unter Wahrung von Stillschweigen vom zwischenzeitlichen Prüfernachfolger des Oberrevisor Hofmann, Johannes Herzog, nun als Vorstand ohne Mitwirkung der Mitglieder für die Stärkung seiner Person, für die Stütze seiner Position, verscherbelt. Unter Diktat der Verbände in Gestalt des Sicherungsfonds unter Wahrung von Stillschweigen zwischen zwei Vorstandschaften und Zustimmung von Aufsichtsräten, die sich teilweise für die Sitzungen keine Zeit nehmen, ohne die Mitglieder über Verträge über die Rückabwicklung einer Teilfusion zu informieren und dem faden Beigeschmack Kunden aus beiden Genossenschaftsbereichen an die verbandsgeführte Heuschrecke BAG Hamm weiter geschoben zu haben. Es ist das Drama, dass wahrscheinlich die Empfehlung des Verbandes hinter der Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb mit der Raiffeisenbank Schoeneck zu Beginn der 90-er nach Sachsen gestanden hat. Die Auskunft was rausgekommen ist bei der Aktion hat man heute den Mitgliedern verweigert wie zum Zeitpunkt der Fusion, als man heile Welt attestierte (Verbandstestat !) was man hergegeben hat in die Hände von Vorständen, die sich laufend ihrer Kunden vor Gerichten erwehren mussten und letztendlich von den Prüfern des Verbandes doch still abgesetzt wurden.

Es ist der Skandal, dass sich der Prüfer vor Ort für die Abstimmung her gibt, die Bank lobt, obwohl Sie in der eigenen Beurteilung bei D 2 steht und im Lagebericht 2001, nachzulesen in Eintrag Nr. 4057 steht, dass man die Risikolage weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückführen muss, dass sie also zum Zeitpunkt der Fusion schon eine Katastrophe gewesen sein muss. Davon hat gewisser Herr Hofmann (mit einem f oder zwei laut Gästeliste?) kein Sterbenswort erwähnt. Dieser Oberrevisor hat die Mitglieder und Vertreter belogen, er hat gegen § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) verstoßen, weil er damit mit einem falschen Bericht die Zustimmung zur Auflösung der alten Genossenschaften herbei geführt hat. Wahrscheinlich ist jedes Fusionsgutachten im Grunde ein Verstoß gegen § 150 GenGesetz, weil es die Bezeichnung Gutachten nicht im Geringsten verdient, es müsste die Überschrift haben: „So wollen wir es als Genossenschaftsverband haben, es ist unsere eindringliche Empfehlung um nicht die Interessen der Mitglieder vor Ort zu vertreten, sondern unsere eigenen, weil es wir ja auch besser wissen wie so ein einfältiges Mitglied.“

   

Nr. 3838

Nordlicht

7. Oktober 2008, 14:45 Uhr

Betreff: Gutachten für die Tonne

Das in Beitrag 4057 aufgezeigte Gutachten ist doch das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Es ist allenfalls eine Zusammenfassung eines (hoffentlich) längeren Gutachtens, denn so ist es nicht zu gebrauchen. Der Leser bekommt so jedenfalls keinerlei inhaltliche Hinweise auf die Unterlagen.

Aus Wikipedia die Definition für "Gutachten":
"Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige."

Zum Beispiel wäre es schon interessant zu erfahren, was denn zu den unterschiedlichen Vermögensverhältnissen der beiden Banken gesagt wird. Denn es wäre ja ein großer Zufall gewesen, wenn das anteilige Vermögen pro Genossenschaftsanteil genau gleich gewesen wäre. Ohne einen Ausgleich hätte ja einer der beiden Genossenschaften der anderen etwas geschenkt!


Zum Ablauf der Fusion gibt das Umwandlungsgesetz einiges her:

§ 82 UmwG Vorbereitung der Generalversammlung
(1) Von der Einberufung der Generalversammlung an, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, sind auch in dem Geschäftsraum jeder beteiligten Genossenschaft die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie die nach § 81 erstatteten Prüfungsgutachten zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. Dazu erforderliche Zwischenbilanzen sind gemäß § 63 Abs. 2 aufzustellen.
(2) Auf Verlangen ist jedem Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.

Gegen § 82 UmwG könnte verstoßen worden sein, denn zu dem Zeitpunkt wurden vermutlich nur die Vertreter zu der Vertreterversammlung eingeladen. Auf die Möglichkeit einer Abschrift dürften die Mitglieder nicht hingewiesen worden sein, oder?

§ 83 UmwG Durchführung der Generalversammlung
(1) In der Generalversammlung sind die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie die nach § 81 erstatteten Prüfungsgutachten auszulegen. Der Vorstand hat den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern. § 64 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Das für die beschließende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten ist in der Generalversammlung zu verlesen. Der Prüfungsverband ist berechtigt, an der Generalversammlung beratend teilzunehmen.

Gegen Paragraph §83 UmwG hat der Vorstand auf jeden Fall verstoßen. Er kann sich in der Versammlung nicht bei diesem Tagesordnungspunkt auf vorherige Informationen beziehen. War das schon der endgültige Vertrag oder ein Entwurf? Hat sich seit dem was geändert?
Der Bezug auf vorherige Informationen ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Das Gesetzt ist in der Hinsicht eindeutig, denn ansonsten bekommen ja die Vertreter, die verhindert waren, an der Fusionsinformation teilzunehmen, nicht die entscheidungsnotwendigen Informationen.

Der Vertrag ist auch nicht zu verlesen, sondern zu erläutern. Das Protokoll verweist auf eine Aussage des Vorstands hinsichtlich einer vermeintlichen gesetzlichen Verpflichtung, die es nicht gibt. Es macht auch keinen Sinn, den Vertrag vorzulesen, denn in dem Moment kann da sowieso kein Zuhörer folgen. Viel wichtiger wären Erläuterungen, die hier vollständig fehlen.

Was zu verlesen ist, ist einzig das Gutachten (siehe Absatz 2), das ja wie gesagt keines ist.

Ob die Unterlagen ausgelegen haben, ist im Protokoll nicht verzeichnet. Es ist anzunehmen, daß dies nicht der Fall war, denn die Fusion wurde ja quasie durchgewunken, man hatte ja vermeintlich schon vorher - außerhalb jedes Protokolls - darüber informiert (aber nicht diskutiert?).

Es ist schon seltsam, daß weder in der Tagesordnung noch in dem Tagesordnungspunkt gesagt wird, zu wann eigentlich die Fusion erfolgen soll? Es wird lapidar vermerkt, daß über die Verschmelzung abgestimmt wird.
Wer hat eigentlich überhaupt welchen Antrag gestellt? Dieser Antrag oder Vorschlag wurde auch nicht noch einmal vor der Abstimmung verlesen, wie es doch wohl notwendig ist.
Ist die Verschmelzung vom Himmel gefallen? Als Anlage zum Protokoll werden die Dinge, die der Vorstand verlesen hat, auch nicht erwähnt. Wie kann das gehen?

In Tagesordnungspunkt 5 - Satzungsänderungen der Vertreterversammlung werden die Vertreter vom Vorstand über die notwendigen Satzungsänderungen unterrichtet. Rückfragen oder eine Diskussion zu den Satzungsänderungen gab es nicht. Wozu auch, es wird ja eh beschlossen, was der Verband vorschlägt, warum dann noch diskutieren?

Doch zurück zum sog. Gutachten.
Als Gründe der Verschmelzung sind dort aufgeführt.
- veränderten Wettbewerbsverhältnisse im Bankgeschäft:
.Es ändert sich doch ständig was. Warum sollte das nun ein Grund für eine Fusion sein? Das ist doch das ewige Argument, was keines ist.
.Was soll sich denn ggf. verändert haben in der Region? Haben sich andere Banken in dem Geschäftsgebiet niedergelassen? An der Einhaltung der regionalen Grenzen hat sich der Vorstand ohnehin nicht gehalten? Die Marktposition wird lt. Vorstand doch ständig verbessert.

- Anpassung an den technischen Fortschritt:
. Damit ist wohl der Ausbau der EDV gemeint. Das muß man nicht alles selbst machen, sondern da gibt es auch andere Lösungen. Was dann aber u.U. schwieriger wird, ist die Manipulation an den Einstellungen der Programme, um die Kunden zu benachteiligen.

- Stärkere Spezialisierung der Mitarbeiter:
.Was soll das bringen, wenn man dann regelmäßig die Produkte der Verbundpartner verkauft. In den Filialen wird sich doch wohl kaum was ändern, dort sind doch wohl eher Allrounder gefragt. Die Filialen sind doch u.U. zu klein, als daß dort noch Spezialisten sitzen sollten, die nur alle Jubeljahre ihr Spezialwissen anwenden.
. Es wird doch eher so sein, daß in der Zentrale das Wissen vorgehalten wird, bzw. den Filialen gesagt wird, was sie zu tun haben.
. Die Fusion kostet ja Arbeitsplätze, denn welche kostenträchtigen Synergienen sollte es (neben der EDV) sonst noch geben. In der Verwaltung sind jedenfalls schon mal Leute "über". Und auch andere Bereiche dürften "überbesetzt" gewesen sein.

- eigenständige Kreditgenossenschaft erhalten:
. Das ist inhaltlich falsch, denn eine der Banken - die Raiffeisenbank Arzberg-Selb - geht ja unter. Auch die Einflußmöglichkeiten der Mitglieder der kleineren Bank dürften damit verloren gegangen sein.
. Was soll der Begriff "eigenständige" in diesem Zusammenhang? Es war doch nie geplant die Tochter einer anderen Bank zu werden? Vermutlich muß immer wieder die Eigenständigkeit betont werden, weil sonst jemand auf die Idee kommen könnte, die Bank insgesamt zu verkaufen, was ja u.U. zum Wohle der Mitglieder sein könnte.

Schließlich wird immer gesagt, daß alles mit den "Belangen der Mitglieder" vereinbar sei. Was sind denn eigentlich konkret die Belange der Mitglieder? Wer definiert die?
Woher kennt der Verband die Belange der Mitglieder, wo er doch selbst gegen die Grundlagen der Belange der Mitglieder verstößt. Schließlich ist es der Verband der - trotz Anwesenheit auf allen Vertreterversammlungen - den Vorstand dabei unterstützt, die Informationsbedürfnisse der Mitglieder zu ignorieren oder sogar bewußt falsch zu informieren
Man erinnere sich nur an die Aussage, daß der Aufsichtsrat bestimmte Kreditverhältnisse nicht hätte prüfen und damit hätte nicht beaufsichtigen können - Wozu gibt es denn dann eine Bilanzsitzung, an der die Verbandsvertreter zwingend teilnehmen? Warum weisen die nicht auf Ihre Prüfungsfeststellungen hin? -

Stattdessen wird die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Vorstand und Aufsichtsrat testiert!
Wenn solche Testate offensichtlich zum Eigenschutz des Verbandes ausgestellt werden, wie soll man dann noch Gutachten glauben, die sich inhaltlich in floskeln ergeben und vermutlich als Muster für jede Fusion vorgehalten werden. Dann braucht man nur noch die Namen auswechseln und schon sind wieder ein paar Euro verdient. Denn die übrigen Unterlagen kommen ja wohl auch aus der Feder des Verbands, oder verfügten die Beteiligten Genossenschaften über den eigenen Sachverstand einen Verschmelzungsvertrag aufzusetzen.

==> Auch hier wieder das alte Phänomen: Er wird die Beratungsleistung verkauft, um dann noch diese eigene Beratung selbst gegen Entgeld zu prüfen. Soviel zu unabhängigen Gutachten, die die Belange der Mitlieder berücksichtigen.

   

Nr. 3837

Susanne

7. Oktober 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Aufklärung, welche Ansprüche werden gegen die Vorstände gestellt?

Was ist jetzt los, wer kommt für den Schaden in der Ludwigstraße in Wunsiedel auf wenn Manfred Heger und Karl Krämer da sogar raus gefahren sind bevor man das Spezialöl mit Schwermetallen, Terziden (heißt es so?) mit dem Dampfstrahler in die kaputte LKW-Montagegrube gespritzt hat? War bei der Befreiung von Manfred Heger am 4. August 2004 auch die Befreiung von einer Verantwortung für einen riesigen Umweltschaden und der Überprüfung und Beseitigung dabei, wenn man es als Ausschluss von bekannten und unbekannten Ansprüchen bezeichnet hat und bei Karl Krämer am 22. Mai 2006, wo man hinterher den Vertretern nur mitteilte, dass auf einmal im Bereich von ihm unsaubere Arbeit festgestellt worden ist, nachdem man die Schweinereien der Jahre zuvor nicht sehen wollte, weil man ihn noch (miss-)brachte, damit Johannes Herzog ins Amt steigen konnte?

Was werden also nun für Ansprüche gegen die Vorstände gestellt, was man uns in der letzten Vertreterversammlung angeblich versprochen hat? Wie soll man als Aufsichtsrat nun gegen die Vorstände Ansprüche stellen, wenn man als Aufsichtsrat schon auf die Ansprüche verzichtet hat? Die Katze Aufsichtsrat beißt sich in den eigenen Schwanz und der Genossenschaftsverband und seine Prüfer Herzog und Grothoff sind die, die die Fallen aufgestellt haben, die aber gleichzeitig auch noch versprechen sich vor den Aufsichtsrat zu stellen. In jedem Fall sind aber die geschädigten Kunden und die geschädigten und hintergangen Mitglieder die Verlierer bei dem Spiel, die man schutzlos stehen lässt. So hat Johannes Herzog doch dem Aufsichtsrat Schutz versprochen. Er verspricht Schutz weil er viel weiß und fordert dafür Mitmachen für sein Kundengeschenk von einer halben Mille über die Waldeslust auf Kosten der Mitglieder. Für so was wären wo anders die Vorstände schon lang weg vom Fenster. Wir wollen wissen ob der Aufsichtsrat auch hier auf bekannte Ansprüche gegen den neuen Vorstand verzichtet hat. Schweigen dazu nicht mehr erlaubt meine Herren Aufsichtsräte , Aufklärung nach §§ 34, 41 und 147 Genossenschaftsgesetz. Und wie rechtfertigen die heutigen Prüfer es, dass man das zu lässt? Damit, dass man ihnen noch nie auf die Finger geklopft hat, wenn sie Sauereien abgesegnet haben?

   

Nr. 3836

Mitglied

7. Oktober 2008, 11:20 Uhr

Betreff: Ein Hohn - OR Hofmann gratulierte zum Bilanzergebnis

Es ist leider kein schlechter Witz, was in den letzten Einträgen steht, es ist Tatsache, da beschließen Aufsichtsrat und Vorstand mit Protokoll die Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000 mit 2 Mio. DM, da wird vom Genossenschaftsverband das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) gemacht, in dem es heißt es sei alles mit den Interessen der Mitglieder vereinbart, dann macht eine Oberrevisor auf der Vertreterversammlung Vertreterversammlung vom 24.04.2001 einen Gewinnverwendungsbeschluss und gleich die Fusionsabstimmung mit Handzeichen (= Link) und gratuliert zum Bilanzergebnis, erwähnt aber mit keinem Wort, dass man dafür 2 Mio. aus den Rücklagen geholt hat. Wer ist hier nicht normal, die die um Aufklärung nachsuchen, oder die, die Mitglieder für die Dümmsten auf der Welt halten. Ist es Verdummung durch die Prüfung, wenn man zum Tagesordnungspunkt 3.c) sagt, es hätte keinerlei Beanstandung zum Jahresabschluss gegeben? Berichtet OR Hofmann, ob jeder Buchstabe am richtigen Platz steht, oder ob man einem Vorstand erlauben darf Millionenverluste zu machen? Es geht ja dann noch weiter, wenn man von Manfred Heger erfährt, dass der Revisionsdirektor Hilkenbach den Vorständen zugesagt hat, dass man weiter drei Jahre keine Organisation gemäß gesetzlicher Vorschrift braucht bei der Bank, oder wie liest sich das denn, was in Eintrag Nr. 4054 in dem Protokoll vom Jahr 2005 steht. Und so hat man als Prüfer Herzog und Grothoff vielleicht gleich die Lageberichtsvermerke von 2001 bis 2003 (= Link) selber in die Bilanzen der Bank diktiert und vom Verbandsvorstand die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) unterschreiben lassen.

Man hat zwar Anfang 2001 die Sache da draußen in der Ludwigstraße in Wunsiedel über den Abschluss 2000 auch prüfen müssen, aber eine Risikorückstellung für den Schaden, den wir heute sehen, den hat man noch nicht erkennen wollen, aber 2002 und 2003 und 2004 konnte man mit Sicherheit nicht mehr drüber weg sehen. Die Prüfer sind die Schlimmsten, die sind die Helfershelfer für die Abrechungsmanipulationen bei uns und für die Vertuschung des Ölschadens in Wunsiedel beim ehemaligen Betrieb von Manfred Bleil. Und ein Johannes Herzog hat niemals geglaubt, dass solche Papiere, solche Protokolle, solche Jahresabschlüsse mit den verschlüsselten Hinweisen auf die massiven Sauereien jemals aus den Tresoren heraus kommen würden, oder dass sich irgend ein Aas darum kümmern würde. Er musste kommen um die Tresortüren zu zu halten. Was er aber an Material brauchte um es für sich zu nutzen, dass hat er schon fein säuberlich gesammelt. Nur was sein gesetzlicher Auftrag dazu als Prüfer war, das hat er für seine Karriere zum Vorstand bei der Bank schon brav beiseite gelassen. Dieser Ex-Prüfer steht auf einer Stufe mit Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und seine Helfer sind die Leute des Genossenschaftsverbandes, wenn nicht sogar noch mehr.

   

Nr. 3835

Auch Genossenschaftler

6. Oktober 2008, 20:17 Uhr

Betreff: Ungeheuer die Aussage von Manfred Heger vom 30.06.2005

Ist es die unglaubliche Hochnäsigkeit oder ist es schon kriminelle Energie, oder ist es beides was sich aus den wenigen Sätzen von Manfred Heger in Eintrag Nr. 4054 herauslesen lässt? Jede einzelne Bemerkung eine Ungeheuerlichkeit? Manfred Heger sagte: „Der neutrale Aufwand wurde nach der Fusion mit 5,5 Mio. DM belastet.“. Es könnte auch heißen ‚man hat ...’. Wer ist man? Haben die Revisoren Hofmann, Grothoff und Herzog die Bilanzen bei der VR-Bank vorbestimmt, oder gar die Prüfungsabteilung des Verbandes in München? Warum wurden die neutralen Kosten nach der Fusion belastet und nicht vorher? Wer bestimmt wann und wie neutrale Kosten in die Bilanzen eingestellt werden und wie damit jongliert wird, wenn man schon nicht darüber berichtet, oder wenn man, wie OR Hofmann, sogar den Bilanzverlust nicht bekannt gibt wie bei der Fusionsversammlung vom 24. April 2001 (= Link) gemäß Protokoll Seite 6.

Hat Manfred Heger damit gesagt, dass die Verschiebung von notwendigen Wertberichtigungen bei der VR-Bank in Marktredwitz unter Federführung des Verbandes Methode hatte? Wollte Manfred Heger sich verteidigen und indirekt sagen, ich werde hier in den Pranger gestellt, weil man in Arzberg mit der Fusion die unterlassenen Wertberichtigungen zu uns rüber geschoben hat, oder gar bei uns welche nicht zur rechten Zeit eingestellt hat? Machen die Prüfer und der Genossenschaftsverband bei den Banken die Bilanzen und lassen sie im Grunde nur von den Vorständen unterschreiben und von den Aufsichtsräten die Zustimmungen und manchmal die Rücklagenauflösungen beschließen? Liest sich so der traurige Hinweis von Manfred Heger, dass es nicht nur in Marktredwitz Methode hat nach Stimmung und vielleicht Fusions- und Strukturplänen bei den Banken Einzelwertberichtigungen zu machen oder umgekehrt eben nicht?

Geht es nicht weiter damit, dass einer Bank in der untersten Kategorie, die sich im GenoBereich als D 2 bezeichnet, vom Verband (dem Revisionsdirektor laut Manfred Heger !) noch hinter den Kulissen für drei Jahre zu versprechen, sie muss entgegen dem Gesetz nicht für eine ordentliche Organisation sorgen? Darf der GenoVerband über die Einhaltung des Kreditwesengesetzes bestimmen oder muss er dies als Prüfungsverband überwachen? Wurde die VR-Bank Marktredwitz ohne Vorbereitung und Planung zur Fusion aus den Gebilden RV-Bank Marktredwitz-Selb und Raiffeisenbank Arzberg-Selb zusammen geworfen, weil über die Reduzierung der gesetzlichen Höchst- und Großkreditgrenzen das Geschäft nicht zu halten, ja vielleicht zusammengebrochen wäre? Passt es da, dass man Manfred Heger selbst trotz der bekannten Vorgänge um Flex mit massivsten Verstößen gegen § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), die sicherlich ganz wesentlich zu den Ausfällen beigetragen haben auch noch mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgen musste, und dass man dabei eventuell den gesamten Aufsichtsrat ausgeschaltet hatte, wie der Wortlaut des Aufsichtratsprotokoll vom 04.08.2004 (= Link) nahe legt und das man auch beim Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) unbedingt die Leitung der Sitzung auch vom Verband in der Hand halten musste? Nach einer frei handelnden Führung einer Genossenschaft sieht es in Marktredwitz nicht einmal aus, sondern regelmäßig nach einer von Verbandsseite geführten Handlung der angeblichen Geschäftsleitung und des in keiner Phase unabhängigen Aufsichtsrates. Und so kam dann wahrscheinlich auch noch der Prüfer Herzog auf eigenen Vorschlag auf den Vorstandsstuhl.

   

Nr. 3834

Genossenschaftler

6. Oktober 2008, 18:30 Uhr

Betreff: Johannes Herzog Vordenker der Volks- und Raiffeisenbanken?

Wer hat den Werbeslogan der VR-Banken zur Sparwoche gehört, wahrscheinlich wird er in ähnlicher Form auch überall und in allen Gazetten zu lesen sein? Mich erinnerte er sofort an Rede & Co. von Herrn Johannes Herzog (= Link) vom 29. Juni 2006, als der von Reinhold Wolf mit der zukünftigen Ausrichtung hinter der Folie zur Risikolage (= Link) angekündigt wurde. Worte wie Vertrauen, Nähe, Sicherheit, das ist mir sofort ins Gehör geschossen. Es scheint so, als ob die Werbestrategen von Anfang an an Johannes Herzogs Seite gestellt wurden und es zeigt wie wichtig die VR-Bank Marktredwitz für den Genossenschaftsverband ist und dass die Augen aus München immer dorthin blicken.

   

Nr. 3833

Susanne

6. Oktober 2008, 18:20 Uhr

Betreff: Die Vergangenheit ist bei der VR-Bank Makrtredwitz in der Gegenwart angelangt

Der Vertrag sollte nochmals gelesen werden (= Link), so hat Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 gesagt. Hat er selbst nicht verstanden, dass es wahrscheinlich gar nicht darum ging ihn über ein Jahr nach den Unterschriften von ihm und Horst Pausch auf dem Dienstaufhebungsvertrag unter den Augen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff in Regress zu nehmen, sondern ihn und damit auch alle anderen davon zu befreien? Hat er aus eigener Dummheit das abgesprochene Schweigen der Aufsichtsräte und der Verbandsprüfer um diesen gesetzeswidrigen Vertrag unterlaufen, der nie an die Öffentlichkeit kommen sollte, sondern nur seine eigenen Worte „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannte als unbekannte“ haben dies unbeabsichtigt in einem kurzen Satz in einem Versammlungsprotokoll festhalten lassen? Hat er damit die Untreuehandlung von Horst Pausch, die Nötigung der restlichen Aufsichtsräte und vor allem die Nötigung durch den Genossenschaftsverband und seine Prüfer bekannt gemacht?

Verzicht also auf Ansprüche u.a. aus der Sache da in Wunsiedel, wo man einen kleinen Werkstattbetrieb mit dem Fersen eines Schuhes vernichten wollte? Wo man dem Sicherungsgeber keine Auskunft geben wollte, was denn mit seinen Maschinen passiert ist als man sie abtransportiert hat, wie man hier schon oft lesen konnte, obwohl sie gar nicht zur Rückführung von Krediten verwendet wurden? Wie erinnert man sich dabei an Worte, die angeblich von Reinhold Wolf stammen, ‚vielleicht sind sie in Tschechien, vielleicht in Polen’? In welchem Licht erscheint das nun? Wie muss man die Zusammenhänge sehen, wenn man die anderen Sachen heranrückt, wie besagter Reinhold Wolf mit dem Fußballspezl, der ihn vor Gericht mit Du anredete, mit dem Goldmärchen Millionen versemmelt hat, oder wenn man weiß, dass Manfred Heger bei den 5 Mio. Verlusten mit Flex mit dem Kunden die Privatsauna mit den Frauen anheizte, wenn die Verbindung so eng war? Warum gibt es für die Maschinen keine anerkannten, nachvollziehbaren Gutachten, dass sie nichts mehr wert waren? Die Bilder in Eintrag Nr. 1372 sprechen doch eine andere Sprache. Die Hebebühnen und der Prüfstand Null wert und alles andere, wie Bohrmaschinen, Schlagschrauber und was man in so einer Werkstatt alles braucht? Hat man intern gefragt wer sich bereitwillig als Abnehmer zur Verfügung stellt?

Standen auch Prüfer in der Reihe? Warum weigern die sich der Sache nachzugehen? Imageverlust ist kein Argument um dem Verdacht solcher miesen Dinge nicht nachzugehen, so etwas muss ausgeräumt werden und zwar nicht mit Decke über den Kopf, sondern damit, dass man korrekte Vorgehensweise von Bankvorständen einfordert und auch eine korrekte Organisation bei der Bank nach dem Kreditwesengesetz herstellt. Wer die Dinge als Prüfer nicht klipp und klar darstellt, der bringt sich selbst in Verdacht und die Sache Johannes Herzog stinkt zum Himmel, es schaut so aus, als ob kein anderer die Dinge bei der VR-Bank Marktredwitz reparieren konnte als ein „hochverdienter“ Verbandsrevisor der vorher hautnah neben den Vorständen saß und seinen überwiegenden Arbeitsplatz schon dort hatte, wie die Revisionskosten belegen dürften. Warum werden in Bayern immer wieder Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken vor Gericht gebracht, in Marktredwitz macht man das aber nur mit Marth und Dittrich aus Arzberg und Heger, Wolf und Krämer lässt man davon kommen bei dem Schaden, den man auf der Versammlung vom 29. Juni 2006 vielleicht nur ein bisschen angerissen hat?

Wo sind die Maschinen, Herr Herzog, aber auch Herr Heidel und Herr Schelter, aus der Ludwigstraße 95 in Wunsiedel? Hat jemand unberechtigter Weise daran verdient? Haben Sie stillschweigend auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichtet und bis heute Ihr Faustpfand dafür, für Ihren unbegrenzten freien Handlungsspielraum bei der Bank, der sich im Forderungsverzicht von 432.000 € niederschlägt? Warum hat man vor 8 Jahren nur die Mäuler aufgerissen als die Brühe am Boden war? Das mag man vielleicht noch als dumm und unfähig abtun können, aber mit dem Augenblick, wo der Dampfstrahler in die Hand genommen wurde und die Soße in die Montagegrube gespritzt wurde, da wurde es doch kriminell, oder nicht? Und anstatt sich damals um die Beseitigung der Schweinerei zu bemühen, hat man nun wahrscheinlich nach so langer Zeit vor dem Verwaltungsgericht aufgegeben. Ist damit die strafrechtliche Seite verjährt oder ist sie auf Johannes Herzog übergegangen? Ein Schwimmbad wird man in Wunsiedel wohl nicht einbauen, oder eine Sauna, weil man in die von Manfred Heger nicht mehr darf. Der Exprüfer und die Aufsichtsräte können die Verdummung der Mitglieder und der Öffentlichkeit schon noch eine Weile betreiben, aber die Vergangenheit ist in die Gegenwart eingekehrt.

   

Nr. 3832

Nordlicht

6. Oktober 2008, 17:36 Uhr

Betreff: Vertrauenskrise

Die derzeitige Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt ganz stark damit zusammen, daß die Banken untereinander kein Vertrauen mehr haben. Keiner weiß so recht, ob der andere in seinen Büchern nicht noch Dinge stecken hat, die er bisher nicht offengelegt hat.

Wie im Großen ist das Gleiche auch im Kleinen bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) zu erkennen.

Nur bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) ist ja lt. Prüfung und offizieller Verlautbarung alles in Ordnung, oder nicht?

Hier steckten und stecken doch offensichtlich noch Risiken in den Büchern, die bisher nicht ans Tageslicht gelassen wurden, weil die GuV es bisher nicht verkraftet hätte, obwohl sie durch die Veröffentlichung im Internet schon längst öffentlich diskutiert werden.

Hier führte das Handeln der Beteiligten (Vorstand, Aufsichtsrat und Verband) zu einer Vertrauenskrise, die sich negativ auf das Geschäft auswirken mußte.

Besonders schlimm ist dabei, daß der Vorstandsvorsitzende erst Versprechungen bei seinem Amtsantritt macht, um sie dann nicht einzuhalten - das ist wahrlich keine vertrauensbildende Maßnahme! Er hat doch schon damals gewußt, welche "Leichen" in den Gewölben seiner VR-Bank liegen - und dann trotzdem diese Aussage des angelernten Bank-Managers, der besser als alle anderen erfahrenen Bewerber gewesen sein soll. - Das lernt man doch in der ersten Stunde in der Betriebswirtschaft - ohne Vertrauen geht gar nichts. Und im Dienstleistungsbereich sind die Vertrauensträger nun mal maßgeblich die für den Anbieter tätigen - vom Azubi über den Vorstand bis hin zum Aufsichtsrat.

Gerade zu grotesk wird es, wenn der Vorstandsvorsitzende (ist das bei nur zwei Vorständen üblich und / oder überhaupt notwendig? Oder brauchte da jemand einen schönen Titel?) die schwierige Lage der Bank auf die Wettbewerbssituation schiebt. 90% der Genossenschaftsbanken in Bayern, die ja auch alle dem Wettbewerb ausgesetzt sind, können es doch besser, wie aus der Aufstellung des Verbandes ersichtlich ist. Aber so ein Benchmarking wäre ja zu peinlich und würde zu viele Fragen aufwerfen, oder?
Stattdessen immer wieder Durchhalteparolen oder Prognosen, die nicht einzuhalten sind - über wieviele Jahre wird eigentlich schon über das sog. Homa-Gebäude ein Plan zugesagt während das Gebäude immer mehr zu einem Sanierungsfall wird?

Vertrauen steht am Anfang des Bankgeschäftes - aber mit der jetzigen Führungsmannschaft der VR-Bank ist das kaum vorstellbar.

Wir warten also weiter, bis der Druck im Kessel durch die staatsanwaltlichen Ermittlungen so groß wird, daß er entweder mit lautem Knall platzt oder vielleicht doch ein Sicherheitsventil auslöst. Aber wer soll das bedienen, wenn immer noch die Losung "Totale Verschwiegenheit" ausgegeben ist.

Selbst ein selbstverursachter, lange bekannter Umweltskandal - der durch rechtswidriges Verhalten des Vorstands ausgelöst wurde - wird mit allen Mitteln versucht unter der Decke und damit aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Und bezahlen tun das letztlich alles die Mitglieder. Soviel zum Ziel der Genossenschaft - Förderung der Wirtschaft der Mitglieder.

In anderen Unternehmen hätten die Eigentümer die Verantwortlichen - Vorstand und Aufsichtsrat - schon längst in die sprichwörtliche Wüste geschickt und in Regress genommen und haben das teilweise schon getan. Bei der IKB und der KfW sind schon Köpfe gerollt, bei anderen Banken wird noch ähnliches passieren.

Nur bei der VR-Bank bewegt sich nichts. Das ist ja auch kein Wunder, denn über den wahren Zustand ihrer Bank werden die Inhaber ja im Unklaren gelassen. Und die Krönung des Ganzen, es werden unfähige Vorstände mit dem goldenen Handschlag pensioniert und von jeder Haftung freigezeichnet.

Daneben werden Kunden und Mitglieder verkauft, um die Bilanz zu retten. Die Eigentümer werden gar nicht erst befragt. Seltsam, denn beim Zusammenschluß bedurfte es noch entsprechender Mehrheiten, die allerdings auch nur durch Verschleierung der tatsächlichen Lage der beteiligten Institute möglich war.

Und wer hat die sog. Gutachten dazu erstellt? Der Verband, der die damalige Fusion beraten hat? Wie sah denn das verlesene Gutachten aus? Wer kann es denn mal bei der VR-Bank unter Verweis auf

§ 47 Niederschrift

(4) 1Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. 2Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 3Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren.

anfordern?

Schon dann würde offensichtlich, was da für ein Unsinn aus verbandspolitischen Gründen verzapft wurde bzw. es würde offensichtlich, daß da ein Gutachten - für Geld - erstellt wurde, das sein Papier nicht wert ist, weil es schlicht nicht die wirtschaftlichen Dinge untersucht, die für eine Entscheidung maßgeblich hätten sein müssen. Aus zwei schwachen Banken wird durch eine Fusion eben noch längst keine starke Bank.

Aber als vertrauensbildende Maßnahme ist davon auszugehen, daß die Herausgabe der Protokolle nebst Anlagen verweigert wird?

   

Nr. 3831

Entsetzter

6. Oktober 2008, 15:07 Uhr

Betreff: Wenn die VR-Bank MAK das mit dem Öl verursacht, dann zögert man die Bereinigung ein Jahrzehnt hinaus

Wenn man als Privatmann ein paar Tröpfelchen Öl auf den Boden bringt, da muss man Angst haben, dass die Behörden gleich da sind, aber wenn die VR-Bank glaubt die Maschinen unsachgemäß abbauen zu lassen und eine riesen Umweltschaden dabei verursacht, die haben die Mittel und den Einfluss, dass man sich bald ein Jahrzehnt nicht darum kümmern muss. Die scheren sich um unsere Umwelt genauso wenig wie um die Kunden, wenn man die mit unsauberen Abrechnungsmethoden löffelt. Und der Schlimmste ist der damalige Prüfer und heutige Vorstand Herzog, der seien Vorgänger in allem gedeckt hat, bloß dass er selber Vorstand geworden ist. Müssen sich die Aufsichtsräte nicht schämen, wenn sich dieser Mann schützend vor sie stellt? Wenn was raus kommt, dann war dieser Prüfer nie da es aufzuklären, er war immer der erste, der da war es zu zu decken. Das fein säuberliche Sortieren der Betonplatten da in Wunsiedel in der Ludwigstraße, das ist der sichtbare Beweis, dass die Schweinereien der Bank ans Tageslicht kommen. Bei der Montagegrube sieht man ja jetzt noch mit bloßem Auge wo der Wasserrand war, wo das Grundwasser gestanden hat. Denen ist wirklich nichts heilig, nicht mal die Gesundheit der Bevölkerung.

   

Nr. 3830

Aus Wunsiedel

6. Oktober 2008, 14:33 Uhr

Betreff: Wer soll das bezahlen - neue Bilder von der Boschwerkstattsanierung

Hiermit wird die Bilderreihe von den wahrscheinlich sündteuren Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Boschwerkstatt in der Ludwigstraße in Wunsiedel fortgesetzt, wo die VR-Bank laut Eintrag Nr. 1372 im Dezember 2000 veranlasst hat, dass die Maschinen aus dem Gebäude entfernt wurden, obwohl sie danach nicht verwertet wurden. Wo man anhand von Bildern vom Verladen (= Link) sehen kann, dass die Bank unspezialisierte Leute beauftragt hatte, dass man sich um die Materie vorher überhaupt nicht gekümmert hat und das Ergebnis war, dass das Spezialöl mit den Schwermetallen ausgelaufen war und wo man als einziges alles unternommen hat die Angelegenheit wie so Vieles andere auch nur zu vertuschen. Das sind nun neueste Bilder von der Sanierung der Boschwerkstatt in Wunsiedel, Teil 1 (= Link), Teil 2 (= Link), Teil 3 (= Link). Wie es sich doch ähnelt mit den Eingangs erwähnten Bilder von vor 8 Jahren. (Zur Anschauung die ganze Serie der wichtigen Einträge zum Verlauf der letzten Tage und Wochen mit Eintrag Nr. 4006, Eintrag Nr. 4007, Eintrag Nr. 4008, Eintrag Nr. 4012, Eintrag Nr. 4014, Eintrag Nr. 4017, Eintrag Nr. 4019, Eintrag Nr. 4036, Eintrag Nr. 4043). Jetzt werden die Betonbrocken wahrscheinlich ins Labor gekarrt. Man meint fast die Arbeiter auf den Bilder selber den Kopf schütteln zu sehen, was da angerichtet wurde.

Warum hat das alles 8 Jahre gedauert, obwohl es doch Beschlüsse und Anordnungen vom Landratsamt und von der Regierung von Oberfranken gegeben hat? Wenn schon kein Geld vorhanden war, kreditwürdig wird die VR-Bank doch wohl noch gewesen sein. Aber es ist Fakt dass die Kosten handelsrechtlich sowieso in die Bilanz eingestellt werden hätte müssen, mit dem Zeitpunkt der Kostenverursachung. Wenn es Herr Herzog heute auf dem Tisch hat, dann hat er es als Prüfer gesehen und seit 2005 als Gesamtverantwortlicher der Bank zusätzlich. Es dürfte ein weiterer Fall von Bilanzbetrug durch Vorstand und Prüfung darstellen, denn hier muss man weiter fragen, ob das ganze Grundstück und die Halle überhaupt die Kosten wert sind, die das ganze ausmachen. Wer hat also Manfred Heger mit dem Vertrag versehen unter Ausschluss aller bekannter und noch nicht bekannter Ansprüche und warum? Vielleicht auch geahnter aber noch nicht bekannter Ansprüche, die man gern im Boden von Wunsiedel versickert sehen wollte? Ist das über Computer des Genossenschaftsverbandes gelaufen in der Rechts- oder Prüfungsabteilung in München? Hoffentlich klärt das die Staatsanwaltschaft auf, dann kann man die Kosten den Prüfern oder dem Verband überhaupt belasten, denn die haben dann die Verantwortung von Manfred Heger auf sich geladen.

   

Nr. 3829

Sehender

6. Oktober 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Die Bankwirtschaft in der Vertrauenskrise

Das Deutsche Bankwesen in der Vertrauenskrise. Durch die Finanzkrise in den USA haben sich auch die Schwachstellen in der deutschen Bankwirtschaft eklatant aufgezeigt. Das Versagen von vielen Managern in der hieseigen Bankenlandschaft wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien solche Positionen besetzt werden. Zum einen sind es abgehalfterte Politiker die sich plötzlich in Vorstandspositionen bei grossen Instituten wiederfinden. Hier sei die Frage erlaubt, wo denn die Qualifikation herkommt. Nur allein Berufspolitiker zu sein rechtfertigt eine Vorstandsposition noch lange nicht. Aber langjährige Wegfährten müssen eben adäquat entsorgt werden. Zum Schaden von uns Steuerzahlern. Natürlich kann die Kanzlerin lauthals verkünden es wird kein Sparer zu Schaden kommen. Aber wer bezahlt das wieder? Der Steuerzahler, wer sonst. Das grenzt schon an Perversität, wenn der Steuerzahler sein bereits versteuertes Einkommen in Spareinlagen anlegt und dann nochmals über das Steueraufkommen abgesichert werden muss. Wer hat hier versagt. Es damit nicht getan zu verkünden, die veranwortlichen Manager werden zu Rechenschaft gezogen. Das ist vollkommen richtig, aber was ist mit der Politik, die hier ebenfalls versagt hat. Müssen sich die Politiker selbst zur Rechenschaft ziehen. Eine obstruse Situation.

Zum anderen werden die Vorstandspositionen durch Connections besetzt. So wie dies auch im aktuellen Fall in der VR-Bank Marktredwitz der Fall ist. So wie der frühere Prüfer der auf Druck des Genossenschaftsverbandes auf den Vorstandsstuhl gehievt wurde. Damit er den Deckel auf die Verstösse und Unregelmässigkeiten draufhält. Die Ganzen Wertstellungsmainpulationen, Vereuuntreuung von Sicherungsgütern, Falschinformation der Mitglieder und Vertreter, Verschenken von gesicherten Forderungen, Verstösse gegen die Wirtschaftsprüferordnung und Genossenschaftsgesetz, Rechtsbeugung beim Handeslgesetzbuch wegen nicht eingebuchter Wertberichtigungen usw. Hier wurde ganz klar die Machtstellung des Verbandes ausgenutzt um unglaubliche Gesetzesverstösse zu übertünchen. Hier ist die Politik gefordert, diese Inzucht im im Bereich der Bankwirtschaft zu unterbinden. Was solche degenerative Vorgehensweisen bewirken, zeigt sich im lokalen Bereich bei der VR-Bank Marktredwitz und national und international in der jetzigen wirtschaftlichen Situation.

   

Nr. 3828

Besorgter

4. Oktober 2008, 18:27 Uhr

Betreff: Unser Geld ist sicher?

Wie sicher sind die Spareinlagen wirklich noch?
Spiegel: Milliarden für die eiserne Reserve (=Link)
Auszug aus vorgenannten Spiegel-Artikel:
Mit der spektakulären Rettung der Hypo Real Estate konnte der Kollaps der deutschen Kreditwirtschaft verhindert werden. Doch die Frage bleibt: Wie steht es um Deutschlands Banken und Sparkassen - wie sicher ist das Geld der Sparer?
Die Landesbank Baden-Württemberg muss bis Dezember 2009 Forderungen kurzfristiger Geldgeber in Höhe von rund hundert Milliarden Euro refinanzieren – zum Vergleich: Bei der Hypo Real Estate sind es gerade mal 35 Milliarden Euro.
Dazu kommen 10 Milliarden Euro bei der konzerneigenen Landesbank Rheinland Pfalz und weitere 3,5 Milliarden Euro bei der von den Schwaben übernommenen Sachsen LB.
Auch die Bayerische Landesbank hat 43 Milliarden Euro in den Büchern, die bis Ende 2009 fällig werden – und für die das Institut neue Geldgeber finden muss. Bei der Nord/LB sind es 42 Milliarden Euro und bei der WestLB wie auch der Eurohypo immerhin noch jeweils rund 30 Milliarden Euro.

   

Nr. 3827

Wissender

2. Oktober 2008, 22:49 Uhr

Betreff: Typisch, ganz typisch

Zum Beitrag 4044

Der Einschreibebrief des GVB vom 1.10.2008 (= Link) lässt tief blicken

Selbst die Verfasser scheinen sich in ihrer Haut nicht wohl zu fühlen. Denn wozu sonst unterzeichnen die beiden Herren mit " i.A. ".

Zum Verständnis dazu:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluß vom 5. November 1987 V ZR 139/87 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 210) entschieden, daß bei der Unterzeichnung "i.A." grundsätzlich eine Botenstellung und keine Vertreterstellung anzunehmen sei, da der Unterschreibende mit einem solchen Zusatz zu erkennen gebe, daß er für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes eine Verantwortung nicht übernehmen wolle und nicht übernehme

Es scheint, dass irgendjemand beim GVB (ich denke weit oben in der Pyramide) offenbar die vielen vielen Wahrheiten die in diesem Gästebuch über diesen Genossenschaftsverband zu lesen sind, nicht mehr ertragen kann und Angst davor hat, dass die vielen mündigen Gästebuchleser noch mehr Wahrheiten erfahren könnten.
Und so hat dieser jemand dann den Auftrag gegeben, eben gegen diese Wahrheiten vorzugehen.

Und diejenigen die den Auftrag dazu erhalten haben, die haben sich gefügt nach dem Motto: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

Aber ganz wohl war den beiden dabei offenbar nicht. Und deswegen haben sie nur mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet, weil sie keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.

Und um überhaupt nicht aufzufallen, haben sie auch nicht angegeben wie sie heißen, denn normalerweise tragen die Schreiben des Verbandes unter der eigenhändigen Unterschrift noch den Namen des Unterzeichnenden damit jeder gleich weiß, wer dafür verantwortlich zeichnet.

Denn hinterher wills keiner gewesen sein.
Irgendwie kommt mir das bekannt vor.

   

Nr. 3826

Manfred Bleil

2. Oktober 2008, 19:57 Uhr

Betreff: Sorge

Zu Beitrag 4046
Sehr geehrter Sparer, ich kann Ihre grosse Sorge nachvollziehen und verstehen. Leider bin ich durch die VR-Bank Marktredwitz so geschädigt worden, dass ich keine Sparguthaben habe. Aufgrund der Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz ist schon zu überlegen, wem Sie Ihr Geld anvertrauen. Denn die Lösung mit zuhause aufbewahren ist natürlich wegen der Diebstahlsgefahr eine sehr schlechte Lösung.
Daher rate ich Ihnen, Ihr Geld zur Sparkasse Fichtelgebirge zu bringen. Denn diese erscheinen mir noch am seriösesten und gute Renditen zahlen sie auch!

Freundliche Grüssen
Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 3825

Ein Sparer

2. Oktober 2008, 18:08 Uhr

Betreff: In großer Sorge

Ich, ein einfacher Arbeiter und Nebenerwerbslandwirt habe hier eine Frage.Mein ganzes Erspartes habe ich bei der VR-Bank angelegt. Weil die Raiffeisenbank eigentlich die Bank für die Landwirte war. Mein ganzes Leben habe ich zusammen mit meiner Frau alles auf die hohe Kante gelegt, weil unsere Rente ja nicht besonders hoch sein wird. Wir können nachts schon gar nicht mehr schlafen, weil die schlimmen Meldungen im Fernsehen scheinbar auch vor den Raiffeisenbanken nicht halt machen. Was ist denn mit unserem Geld. Ist das noch sicher? Kann man denn noch überhaupt einer Bank trauen. Unser Neffe hat uns auf dieses Internet aufmerksam gemacht. Da wir kein Internet haben, schreibt er für uns diese Zeilen. Er hat uns die Beiträge hier lesen lassen. Das hat unsere Sorgen noch weiter erhöht. Weil auch scheinbar die Raiffeisenbanken unser Spargeld in Amerika kaputtmachen. Jetzt wo wir kurz vor der Rente stehen, soll wohl unser ganzes Geld weg sein. Wenn schon die angeblichen großen Manager keine Ahnung davon haben, wie soll denn ein ehemaliger Prüfer in unserer Bank was davon verstehen.
Wir wissen nicht wie es mit unserem Geld weitergehen soll. Am besten wir verstecken es zuhause. Kann uns jemand sagen, ob es bei der Sparkasse noch sicher ist. Dabei wollten wir nur in Ruhe unseren Lebensabend verbringen.

   

Nr. 3824

Nordlicht

2. Oktober 2008, 16:42 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband - Anspruch und Wirklichkeit

Zu Beitrag 4044

Die angeforderte Unterlassungserklärung des Genossenschaftsverbandes ist in mehrfacher Hinsicht ein schlechter Witz.

- Mit diesem Unterlassungsversuch blamiert sich der GVB bis auf die Knochen, denn es ist doch offensichtlich so, daß der GVB der Informationslecks im eigenen Verband nicht Herr wird und deswegen – nach Duldung der Veröffentlichung über viele Jahre – nun einen neuen Weg versucht. Der Verband kann jedenfalls nicht behaupten, daß er erst jetzt von der Internetseite Kenntnis erhalten habe.

- Es ist schon interessant, daß der Verband allein die Veröffentlichung des Schreibens vom 21. April 2008 kritisiert und nicht andere Schreiben, die den Verband bei einer öffentlichen Verhandlung des Falls in einem ganz schlechten Licht würden! Ausgerechnet dieses Schreiben mit allgemein öffentlich zugänglichen Zahlen soll Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis enthalten!?!

- Ist der Verband – gegenüber den anderen Verbänden? - so unter Druck, daß er diesen Nebenschauplatz eröffnen muß, der doch offensichtlich zu nichts führen wird? Sollte die Angelegenheit zu nichts führen, dann ist der Schaden für den Verband doch noch viel größer – außer Spesen nichts gewesen?

Zum Schreiben:
2. Absatz:
In den Schreiben des GVB werden als Empfänger genannt "An die Kreditgenossenschaften" (und damit auch an die Mitgieder!) und "Wichtig für:" (also nur ein Hinweis, wer es gelesen haben sollte und bei dem umfangreichen Verteiler quasi die ganze Bank)

Ein Veröffentlichungsverbot ist nicht zu erkenbar und machte auch keinen Sinn.

Es liegt im Ermessen der Vorstände der Genossenschaft, wie sie mit dem Schreiben gegenüber ihren Eigentümern umgehen, die ja ein berechtigtes Informationsinteresse haben, und wie es an ihre Eigentümer- den Mitgliedern der Genossenschaft - kommuniziert wird (z.B. im Bericht des Vorstands zur Geschäftsentwicklung oder in Pressemitteilungen).
So wird es sicherlich Banken geben, die – wenn sie über den Durchschnittswerten liegen – dies nach außen auch kommunizieren werden.

Dass die VR-Bank Fichtelgebirge das nicht tut, spricht schon allein für sich, denn dann würde wieder deutlich werden, dass die ganze Lobhudelei des Herrn H. - es würde besser und man sei über den Berg - eben nicht paßt.

Der GVB selbst zitiert im übrigen Zahlen aus diesem Schreiben in seiner Internetveröffentlichung:

"Bezirk Oberfranken
Der Bezirksverband Oberfranken betreut 71 Mitglieder. Darunter sind 32 Kreditgenossenschaften und 35 Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.
Die Bilanzsumme aller oberfränkischen Volksbanken und Raffeisenbanken (inkl. 3 Mitglieder in den neuen Bundesländern) betrug Ende 2007 8,9 Milliarden Euro. Sie hat damit gegenüber dem Vorjahr um 226 Millionen Euro zugenommen. Das entspricht einem Wachstum von 2,6 Prozent. Die Kundengelder nahmen im Jahr 2007 um 2,8 Prozent auf nun 7,3 Milliarden Euro zu.
Die Ausleihungen gingen im Jahr 2007 leicht zurück. Sie betrugen 4,5 Milliarden Euro. Neben dem Wachstum von Kundengeldern und Bilanzsumme haben sich auch die Verwaltungsausgaben positiv entwickelt. Sie sanken erneut und betrugen in Oberfranken im Jahr 2007 2,41 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Zinsspanne konnte nicht ganz gehalten werden. Sie sank in Oberfranken auf 2,27 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme. Das hat in der Summe zur Folge, dass das Gesamtbetriebsergebnis im Jahr 2007 mit 0,70 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme geringer ausfiel als im Vorjahr (0,84 Prozent der DBS).
Einen Wermutstropfen in der Erfolgsbilanz stellt auch die gestiegene Cost-Income-Ratio dar, die im vergangenen Jahr 78,8 Prozent betrug (Bayernweit: 75,9 Prozent)."

Und wo steht die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) im Vergleich?

Wieso sollten die Durchschnittswerte der Jahresabschlüsse vertraulich sein, wo doch alle Jahresabschlüsse im Unternehmensregister veröffentlicht werden müssen? Wir danken dem GVB, daß er uns diese Arbeit zeitnah abgenommen hat, einen bayernweiten Vergleich durchzuführen.

Daneben ist die Aussagefähigkeit der Zahlen des genannten Schreibens nebst Anlagen eh eingeschränkt, wie der GVB ja selbst angibt. Es handelt sich um eine Zusammenfassung aller Kreditgenossenschaften - der guten wie auch der schlechten Banken. Wie sich daraus ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ableiten ließe, ist unerfindlich.

In der Anlage heißt es dazu zum Beispiel:

Bei den Aufwendungen für Kreditrisiken heißt es:

"Wurde im Jahr 2002 noch fast die Hälfte (49,4%) des Betriebsergebnisses durch die Kreditrisiken aufgezehrt, so sind es...im Jahr 2007 nur mehr 6,5%. Der weiteren Entwicklung der Risikoaufwendungen kommt nach wie vor eine enorme Bedeutung zu; die GVB-Benchmark von 0,20% gilt unverändert als Orientierung, wobei für die 326 in die Auswertung einbezogenen Banken folgendes anzumerken ist:
- 280 Banken (88%) liegen bereits besser bzw. gleich der GVB-Benchmark (als Durchschnitt dieser Gruppe ergibt sich ein positiver Wert von + 0,01%)
- bei den 10% der Banken mit dem schlechtesten Koeffizienten liegt der Saldo der Kreditrisiken bei - 36%, sie verursachen nahezu den kompletten Bewertungsaufwand (mit einem absuluten Anteil von 98,6%)
Ein relativ kleiner Teil der Banken nimmt somit negativ Einfluss auf den GVB-Durchschnittskoeffizienten, bei diesen Banken ist die Risikotragfähigkeit - wenn überhaupt - nur noch bedingt vorhanden.“

Interessant ist, daß ca. 30 Banken - ohne diese zu nennen! - teilweise schon (oder noch) so schlecht dastehen, daß sie wohl Sanierungsfälle wären? Wie wird sich das wegen der Finanzkrise jetzt weiterentwickeln, wo Verluste schon jetzt nicht tragbar sind?
Wann fällt die erste kleinere Genossenschaftsbank bzw. wann darf der Sicherungsfond – und damit alle Mitglieder aller Genossenschaftsbanken in Deutschland – für die Unzulänglichkeiten des Verbandes zahlen , der als Monopolprüfer die maroden Banken seit Jahren vor dem Zusammenbruch schützt?

Denn man kann davon ausgehen, daß es Institute geben wird, die entweder nicht nur über den Genossenschaftsverbund Geschäfte abwickeln oder über Verbandsinstitute vermeintlich sichere Papiere erworben haben – obwohl sie nie verstanden haben, was eigentlich dahinter steckt-, die nun – wie bei Lehman – ausfallen?


Und in der Folge stellt sich dann schon die Frage, wie der GVB auf seiner Home-Page dann noch pauschal behaupten kann:

„Die bayerischen Genossenschaften kennen ihre Märkte, handeln lokal – und dort erfolgreich und verantwortungsvoll. In den Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche sind Genossenschaften die Stabilisatoren regionaler Märkte.“

Ach so ist das also – na dann bestehen ja keine Probleme?! Kreditengagements in Slowenien? Illegale Goldgeschäfte mit Afrika? Verursachung von Umweltschäden? Diebstahl von Sicherungsgütern? Falschinformation oder gar keine Information der Mitglieder sind verantwortungsvolles Handeln?


3. Absatz:
Wer ist denn Mitglied des Verbandes? Das sind die Genossenschaften und damit deren Eigentümer, die Mitglieder, vertreten durch den Vorstand. Nach Auskunft der GVB sind in Bayern mehr als 1/4 der erwachsenen Bevölkerung Mitglied einer Genossenschaft. Da könnte man ein öffentliches Interesse an einer solchen Auswertung vermuten.

Wie kann es sich bei den Informationen aus dem genannten Rundschreiben um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln? Die genannten Daten betreffen doch gar nicht die Daten des Genossenschaftsverbandes selbst?!

Es handelt sich vielmehr um eine Auswertung von Kundendaten, die dem zustimmen mußten (?!?), die im elektronischen Unternehmensregister jedermann zur Verfügung stehen und somit kaum als Geschäftsgeheimnis herhalten können.

Schlußbemerkung:
Es ist für den GVB ein Ärgernis, daß die offensichtlich aus politischen und persönlichen Motiven getrieben Verbandspolitik des GVB - Stichwort: Fusionen bzw. Zwang zur Fusion - und die Einflußnahme auf Entscheidungen der vorgeblich unabhängigen Genossenschaften, die vermutlich weit über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen, hier öffentlich gemacht werden. (z.B.: Warum nur Fusionen und kein Verkauf von Genossenschaften zum Wohle der Mitglieder?)

Das unheilvolle Prüfmonopol steht hier auf dem Spiel, denn es ist klar, daß der GVB seine Monopolposition ausnutzt und seine eigene Verbandspolitik betreibt, statt sich um das Wohl der Mitglieder der Genossenschaft zu kümmern.


So möchte sich der GVB sehen und so ist auch noch weitgehend das Bild in der Öffentlichkeit:
"Die Gesamtschau über sämtliche Tätigkeitsfelder des Genossenschaftsverbandes zeigt für das Jahr 2007: Der GVB hat sich als stabiler und geschätzter Partner der bayerischen Genossenschaften etabliert. Er ist verantwortungsvoller Prüfungsverband, mitgliederorientierter Dienstleistungsverband und engagierter Interessenvertreter seiner Mitglieder, den genossenschaftlichen Unternehmen in Bayern."

Wie ist das mit den Schikanen gegenüber unwilligen Vorständen und Aufsichtsräten vereinbar, die nicht der Politik des Verbandes folgen wollen und können?

Wie ist das mit dem veranwortungsvollen Verhalten in der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) vereinbar?
Es wurden und werden nicht die Interessen der Mitglieder - der Genossenschaften und ihrer Eigentümer - den Mitgliedern - vertreten, sondern in Marktredwitz über Jahre unfähige Vorstände im Amt gehalten bis ein ehemaliger Prüfer an der Spitze der Bank etabliert ist, um die ganzen Verbrechen gegenüber der Genossenschaft still und heimlich in die Verjährung zu führen und sich zu Lasten der übrigen Genossenschaften durch dubiose Verkäufe von Filialen an Genossenschaften sanieren, die sich das eigentlich nicht leisten dürften.

Die unfähigen Vorstände werden für ihr Schweigen dann noch über Jahre mit dem Bezug ihrer Pensionen und sonstiger Vergünstigungen belohnt.

Ein Regress wird auf Beratung des Verbandes durch die Vertreterversammlung zunächst verhindert, um dann doch noch – aus eigennützen Motiven der ansonsten betroffenen Aufsichtsräte und des Prüfverbandes – entgegen des Votums des höchsten Organs der Genossenschaft aktiv zu werden.

Da stimmt doch was nicht – erst hüh und dann hott? – und es zeigt doch, daß schon die erste Entscheidung den Vertretern unter falschen Voraussetzungen abgezwungen wurde, unter tätiger Mitwirkung des Verbandes, der ja auf allen Vertreterversammlungen anwesend war und zu jeder Zeit hätte das Wort ergreifen können!!! – Das hat er aber ganz bewußt nicht und das läßt ganz tief blicken in die tatsächlichen Interessen des GVB und bestätigt die unheilvolle Verstrickung von Beratung und Prüfungsmonopol.

   

Nr. 3823

Webmaster

2. Oktober 2008, 15:35 Uhr

Betreff: Strafbewehrte Unterlassungserklärung aufgrund von Verbandsrundschreiben

Der Genossenschaftsverband hat dem Wunsiedeler Kreis untersagt die Verbandszahlen und Durchschnittswerte aus den Jahresabschlüssen der bayerischen Genossenschaftsbanken über diese Internetseite bekannt zugeben. Der Einschreibebrief des GVB vom 1.10.2008 (= Link) lässt tief blicken. Welche Ängste treiben den GVB um? Hat man Angst, dass Außenstehende die Zahlen nachrechnen können, oder ist das Eigenkapital gesunken? Es könnte ja nicht ausgeschlossen sein, dass mehrere Banken ihr Eigenkapital in Amerika verzockt haben, oder? Die spannende Frage ist auch, ob die VR-Bank Fichtelgebirge aus Ertragsnot Anlagen in den USA in diesem Segment getätigt hat? Die Mitglieder der Bank fragen sich, ob sie aufgrund ihrer Nachschusspflicht mit in Anspruch genommen werden könnten?

Zudem gibt der GVB selbst die Zahlen bekannt, um sich auf die Schultern zu klopfen können. Niemand konnte annehmen, dass dies geheim sein sollte, denn die Werte gehen teilweise ein in jeden Jahresabschluss bei den Banken und sind somit für jedes Mitglied einsehbar. Warum sollen diese Zahlen nicht der Einfachheit und offenen Transparenz halber beim Wunsiedeler Kreis veröffentlicht werden? Sie helfen doch auch die VR-Bank Fichtelgebirge ins rechte Licht zu rücken. Oder scheut man auch den Vergleich mit anderen Bankgruppen, die ein bombiges Eigenkapital haben , aber dennoch der Vorstand wegen Kreditverluste gehen musste? Es sind doch Zahlen, welche die Eigentümer der Banken (Mitglieder) interessieren um vergleichen zu können wie ihre Bank in der eigenen Gruppe und gegenüber Konkurrenzbanken da steht. Ist der Genossenschaftsverband ein Verband der Geheimniskrämer, ein Verband der Vorstände? Warum werden die Mitglieder aus dieser Information ausgeschlossen? Der Wunsiedeler Kreis hat doch die letzten 4 Jahre diese Informationen immer ohne große Probleme erhalten, daher ist man davon ausgegangen, dass man es auch weitergeben darf in einem Medium, dass auch viele Interessierte erreicht.

Warum jetzt diese Aktion? Der Wunsiedeler Kreis war auch bestrebt in diesem Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, es wurde damit doch niemandem geschadet. Da wäre es natürlich in Zukunft angebracht, dass auf den Rundschreiben vermerkt würde: „Geheime Kommandosache, der Öffentlichkeit und auch den Mitgliedern nicht preis geben, geheim, streng vertraulich, ja nicht an den Wunsiedeler Kreis“, oder ähnliches. Aber das verstößt ja schon gegen das Genossenschaftsgesetz, wenn Gerichte die Mitgliedergemeinschaft als das allumfänglich zuständige Entscheidungsgremium bezeichnen, wie soll das gehen, wenn man den Mitgliedern schon die Vergleichszahlen zu den Jahresabschlüssen verwehrt? Wie weit ist der Schritt, dass Vorstände den Aufsichtsräten die Risikozahlen der Bank verwehren, wie es der Prüfungsbericht bei der VR-Bank Marktredwitz im Jahr 2004 herausgestrichen hat, wie weit ist es, dass eine Bank mit Absprache der Prüfer diese wichtigen entscheidungsrelevanten Werte verwehrt, oder läuft es bei der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz seit Jahren darauf hinaus, weil man auch noch den eigenen Prüfer Johannes Herzog zum Vorstand gemacht hat und der andere Prüfer auf der Vertreterversammlung wahrscheinlich dem Gesetz widersprüchliche Aussagen gemacht hat um die eigene Haut und vielleicht die des Genossenschaftsverbandes zu retten? Soll es so sein, dass die Vorstände sich heraussuchen dürfen welche Zahlen sie positiv raus ziehen dürfen? Ist das korrekte Information wenn auf den Versammlungen gegenüber den Mitgliedern so einseitig und selektiert verfahren wird? Information wenn es gut rüber kommt, Schweigen wenn schlechte Ergebnisse und Ereignisse zu vermelden wären? Die Presse- und Statistikabteilung des Verbandes ist doch für die Genossenschaftsmitglieder da und nicht als Propagandaabteilung der Vorstände.

Ist es eher anzunehmen, dass die großspurig angelegten Aussagen des Präsidenten Dr. Götzl hinsichtlich von Verlusten in Amerika-Anleihen der genossenschaftlichen Banken in Bayern, aber auch der beratenen Kunden, ad Absurdurm geführt werden. Warum diese Unterlassungsaufforderung gerade jetzt? Wird da bei einigen Banken das ordentliche Ergebnis kaum ausreichen, so dass hier auch Eigenkapitalanteile verloren gehen würden? Darüber sollte man offen und ehrlich berichten. Laut großem Zeitungsbericht von der Pressereise auf Mallorca !!! (= Link) hat Präsident Dr. Götzl von dort berichten lassen, dass die genossenschaftlichen Banken in Bayern „keine Geschäfte mit heißer Luft“ machen, obwohl das Handelsblatt einen Tag später (= Link) über die verblasene Milliarde bei den Genossen schreibt. Im Frankenpostartikel hat doch Dr. Götzl genau die Zahlen aus dem Verbandsrundschreiben genommen, die nur in ausgewählter Form der Öffentlichkeit oder den interessierten Mitgliedern bekannt gegeben werden dürfen. Und der Rest bleibt Schweigen? Der Genossenschaftsverband hat eine große Nase, an der er sich gefälligst fassen sollte und nachdenken was er unter Information auch im Sinne von § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) versteht.

Hat Herr Dr. Götzl Angst, dass man in nächsten Jahr die Zahlen im Eigenkapital aus den Statistiken heraus berechnen kann, ob gar das Eigenkapital geschrumpft ist, wenn Insider hinter vorgehaltener Hand schon von Verlusten alleine in Bayern von mindestens 100 Millionen € oder gar einem Mehrfach davon munkeln?

In genossenschaftlicher Verbundenheit
Ihr Webmaster

PS: An unsere Leser, wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden wie es mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung weiter geht. :wfm:

   

Nr. 3822

Vor Ort

1. Oktober 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Nach was sehen die Bilder wohl aus?

Nach was sehen die Bilder vom Verladen (= Link) beim Boschdienst vor acht Jahren wohl aus? Das sich da jemand drum geschert hat was mit der Giftlache passiert? Die Bodenwerte müssen festgestellt werden, so steht es jetzt in der Zeitung? Interessiert die Prüfer nicht wenn eine Bank für einen Umweltskandal verantwortlich ist, oder ist es wirklich so, dass man vertuschen muss, wo denn das tonnenschwere Gerät mit all den anderen hin gekommen ist? Hier haben Sie es vor Augen in der Kraußoldstraße, so was kann man sich auch für die Prüferakte ausdrucken und auch in der Prüfungsabteilung in der Türkenstraße in München kann man problemlos Augenschein nehmen was innen passiert ist mit den Sachen, die wir in Eintrag Nr. 1372 schon oft gesehen haben. Und lieber Herr Herzog und auch Herr Heidel, nichts schaut danach aus, als ob nicht mal vom Händler Geld zu kriegen gewesen wäre. Wenn man die Bilder in Eintrag Nr. 4006 und Eintrag Nr. 4007 vergleicht, schneiden die nicht auch noch an der falschen Stelle auf? Die 200 l Brühe ist doch auch hinten über das Mauerwerk abgehauen.

   

Nr. 3821

Uwe

1. Oktober 2008, 15:31 Uhr

Betreff: Herr Schelter wo stehen Sie?

Herr Schelter, auf welcher Seite stehen Sie, auf der Seite der Vertuscher oder auf der Seite der Mitglieder? Klären sie uns einfach nur auf, ob Sie mit der Waldeslust auch nur in eine Falle gelockt wurden, oder waren Sie zuerst auch begeistert, weil die VR-Bank der Region auf Kosten der Mitglieder den Gefallen getan hat das braune Lager zur Luisenburg zu ersparen?

Wenn es so war, dann decken Sie wieder die unsaubere Arbeit der alten Vorstände. Sind Ihnen seither Lichtermeere aufgegangen oder sind Sie noch auf dem Standpunkt von damals? Haben Sie die Wirtschaft da oben für Ihre eigenen Betriebsfeste gebraucht und für manches Fest im Privatbereich von Vorständen und sonst wem? Hat man sie deswegen über Wasser gehalten bis es nicht mehr gegangen ist? Haben die Vorstandschaft der Bank und ein paar eingeweihte Aufsichtsräte nicht damit gerechnet, dass ausgerechnet so ein Käufer daher kommt? Dann musste man handeln und die Ausbuchung eines Teils des Kredites über Abschreibung war die einzig mögliche Rettung, obwohl Sicherungswerte genug vorhanden gewesen wären. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit war nicht mehr da, aber Sie wussten plötzlich nicht mehr was Sie tun sollten, obwohl Sie dem Kunden alles abgenommen, oder mit Sicherungsverträgen auf die Bank überschreiben haben lassen. Ist damit ein vollkommen unrentables Kreditverhältnis mit Substanzverzehr großen Ausmaßes entstanden, wie vielleicht so viele mit Heger, Wolf und Krämer und den untätigen Prüfern des GVB ohne geordnete Organisation bei der Bank, vorgeschrieben im Kreditwesengesetz und von niemandem kontrolliert? Da kann man schon Parallelen zur Ludwigstraße in Wunsiedel ziehen. Und um sich den Vorwurf zu ersparen, die Bank sei an dem braunen Informationszentrum in Wunsiedel schuld, hat man schnell Vermögen der Mitglieder von 432.000 € plus Kosten und noch offener Zinsen verschenkt.

Klären Sie auf Herr Schelter, haben Sie bescheid gewusst von Anfang an als Notvorstand, haben Sie weggeschaut und gesagt macht das ohne mich, ich werde allem zustimmen? Hat man dem Kunden die Zusage zum Nachlass über die unglaubliche Summe von 432.000 € schon gegeben bevor man den Aufsichtsrat informiert und gefragt hat? Über einen Einzelverlust von 432.000 € muss doch auch die Revision einen Bericht erstellen, was steht da drin und wie ist der Aufsichtsrat davon informiert, wie hat man es im Prüfungsbericht dargestellt?

Keiner ist frei bei dem Fall, es ist die Fußkette von Johannes Herzog für jeden anderen Vorstand, einschließlich dem Neuen, Uwe Heidel, und jedem einzelnen Aufsichtrat. So sieht es aus, wenn sich Johannes Herzog mit seiner Rückendeckung des Verbandes vor die Aufsichtsräte stellt, wie er es angeblich getan hat, als Dr. Nickl über die Kontrollpflichtverletzungen bei den Aufsichtsräten berichtet hat. Es kämpfen nicht nur die alten und neuen Vorstände um ihre Köpfe, die von den Vertretern eingesetzten Kontrolleure der Mitglieder hängen schwer mit in den Seilen. Manchem Aufsichtsrat sein Weg führt auch täglich vorbei an Gruben in der Ludwigstraße in Wunsiedel.

   

Nr. 3820

L.

1. Oktober 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Warum handelt der Aufsichtsrat nicht?

In dem Schreiben von der Bank im letzten Eintrag, da sind doch in der Fußzeile die Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende genannt. Warum hat also Reiner Loos, der AR-Vorsitzende von damals, seinen Berufsstand wie eine Doktortitel mit angeführt und trotzdem nicht gehandelt? Warum hat man den armen Kerle bei der nächsten Gelegenheit auch noch vom Vorsitz gegen Werner Schelter ausgetauscht? Wenn Johannes Herzog und Reinhold Wolf schon von den anderen Ansprüchen so belastet sind, dass ihr Vermögen zur Schadensabdeckung nicht mehr ausreicht, dann können wir doch annehmen, dass Uwe Heidel und Werner Schelter als Vorstände auch zugestimmt haben und dann haben wir noch alle Aufsichtsräte, die zwar laufend informiert sind, aber auch den Schnabel nicht aufbringen. Ob die zugestimmt haben, was wahrscheinlich ist, oder auch nicht, ob Sie sich von Johannes Herzog verdummen lassen und so tun, als ob es ihnen helfen würde wenn sie einfach nicht hinsehen (vergleiche Flex), allein ihr Nichthandeln bringt sie schon selber in die Haftung.

Und so wollen wir jetzt endlich auch mal wissen, was denn der Aufsichtsrat für Ansprüche gegen die Vorstände herausgebracht hat, wie man es auf der Vertreterversammlung im Juni bekannt gegeben hat. Wenn das nicht genannt wird, dann muss man wieder die Staatsanwaltschaft hin schicken, mit dem Strafantrag des Verdachtes der Unterdrückung berechtigter Ansprüche der Bank gegen die Vorstände bevor auch noch das Letzte verjährt, weil sonst wird ja nur gebunkert. Wir wollen auch wissen, ob die Ansprüche gegen die Vorstände beim Jägerstüberl und bei der Waldeslust aufgegriffen sind. Und wenn da in Allem die Ermittlungen laufen, dann hängt jeder Aufsichtsrat schneller selber drin als er es heute sieht und als ihm lieb sein kann. Oder wissen die es schon ganz genau, wie es um sie selber aussieht? Es ist nach wie vor sehr spannend. Um Geschäft geht es bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz kaum noch, um die eigenen Köpfe geht es und ein möglichen stärkeren politischen Einfluss hat der Wähler wieder zunichte gemacht.

   

Nr. 3819

Gesehen

1. Oktober 2008, 11:51 Uhr

Betreff: Mit dem Forderungsverzicht zur Waldeslust ganze Stäbe bei der VR-Bank beschäftigt

Es ist ja nicht so, dass solche Angelegenheit, wie das mit der Waldeslust bei der VR-Bank im ganzen Haus verkündet wurden, aber wie das Kundenanschreiben zu Forderungsverzicht (= Link) vom 2. März 2007 zeigt, wurden doch ganze Stäbe damit beschäftigt. Und die Verkaufsvereinbarungen zu den Gaststätten waren da beim Notar ja schon durch, also hat man sich schon vorher was in die Hand versprochen und nur noch vertraglich fixiert. Ob der Handschlag nur von Johannes Herzog war und die Anderen keine andere Wahl hatten als nur abzunicken, dass können nur die Ermittlungen ergeben, oder andere nahe Stehende sagen.

Interessant bleibt nach wie vor wie die externen Prüfer des Genossenschaftsverbandes so ein Geschenk ohne Not an einen Kunden mit einem Bankverlust von bald einer halben Million in den Einzelprüfungsprotokoll zu dem Engagement beurteilt haben? Anscheinend aber doch sehr wohlwollend und zustimmend.

   

Nr. 3818

Wissender

1. Oktober 2008, 11:30 Uhr

Betreff: Herr Herzog nicht davon kommen lassen – Strafantrag vom 24.06.08 zur Waldeslust

Man darf das Davonducken des Herrn Johannes Herzog einfach nicht mehr zulassen. Wenn wir uns die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 vor Augen führen, wenn es unstrittig ist, dass da ca. 200 Liter Spezialöl ausgelaufen sind, dann ist es eine riesen Sauerei, wenn der Prüfer des Genossenschaftsverbandes sich auf den Vorstandsposten schleicht in dem er den Mantel des Schweigens über so etwas legen will und die ganze Maschenerie des gesetzlichen Prüfungsverbandes, des GVB, mit hilft. Weil es überall so ist, und weil die Sauereien eben nicht mit dem Jahr 2004 geendet haben, wie es der Exprüfer Herzog gerne in die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) diktieren hätte wollen, zeigt es sich, dass man zu Vielem bis hin zu Allem bereit ist die alten Schweinereien elegant und an den Mitglieder vorbei und zum großen Teil auch noch auf deren Kosten zu erledigen und still zu bereinigen, wie mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) beim Jägerstüberl und bei der Waldeslust. Hoffen wir also, dass die Staatsanwaltschaft an dem hier noch mal aufgezeigten Strafantrag vom 24. Juni dran ist. Herr Herzog ist auch wirklich nicht zuständig, auch nicht als Regisseur, dass drei Bankchefs Freisprüche erhalten, dahinter versteckt sich im Grunde nur sein selbst geplanter eigener Freispruch:

Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

Anonym, ……………, den 24. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34, § 41 und § 62 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auch auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098 im Gästebuch der genannten Internetseite.

Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Beratungen während seiner Periode als Notvorstand mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung durch die Vorstände darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlungen vom 25. Juni 2007, vom 23. April 2008 und vom 19. Juni 2008 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3817

Auskenner

30. September 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Die Brandstifter

Was ist denn mit der Antwort auf den offenen Brief des Herrn Bleil an Johannes Herzog. Ich gehe davon aus, das wieder mal keine Antwort erfolgt, wie auf alle offenen Briefe in diesem Gästebuch.Einfach abtauchen und die Dinge aussitzen wollen, das ist die Taktik, weil von Strategie kann man hier nicht mehr sprechen, denn die ist langfristig ausgelegt. Aber langfristig, nicht mal kurzfristig kann Johannes H. in dieser Bank mehr planen. Er ward auch in letzter Zeit dort sehr selten gesehen. Aber wenn man soviele Dinge auf dem Kerbholz hat, dann ist es auch besser den Kopf einzuziehen. Denn "auf eine bisschen Stolz" braucht man wirklich nicht zu sein. Wer 432 T€ gesicherte Forderung verschenkt, um in Stadt und Land den grossen Max zu spielen, der ist einfach fehl am Platz. Zudem ist sind nur läppische Versuche gestartet worden, die Schäden aus Wertstellungsdifferenzen wieder gutzumachen. Die Fehlleistungen als Prüfer, der durch sein angesammeltes Wissen zum Vorstand mutierte, sind für sich genommen schon ein k.o.-Kriterium für den Exprüfer. Den Deckel auf den Dampfkessel VR-Bank Fichtelgebirge drauf zu halten, das wird weder einen Johannes Herzog, noch seinen früheren Arbeitgeber Genossenschaftsverband Bayern gelingen. Dazu hat sich zuviel Druck angestaut. Das Fatale daran ist, dass der Genossenschaftsverband Bayern und sein Verbandssoldat Herzog selbst das Feuer unter dem Kessel angezündet haben.

   

Nr. 3816

Genossenschaftler

29. September 2008, 14:37 Uhr

Betreff: Verhindern dass sich Johannes Herzog raus redet

Wenn die Ermittlung andauern bei der VR-Bank, warum haben Sie denn überhaupt begonnen? Weil die Prüfer die Staatsanwaltschaft informiert hat, die Aufsichtsräte oder korrekte Vorstände selber? Oder weil der Staatsanwaltschaft über die tollen Aussagen von Reinhold Wolf beim Gold-, Gold-, Goldprozess ganze Lichtermeere aufgegangen sind, oder weil man die Signale aus dem Wunsiedeler Kreis einfach nicht mehr ignorieren konnte?

Was nehmen wir wohl alle am stärksten an? Wenn nun Unterlagen gesammelt werden und mehr als eine handvoll bestausgebildeter Staatsbeamter Monate drüber hängen über der Angelegenheit, kann dann ein Herr Herzog so tun, als ob er nichts wüsste? Sowohl als Prüfer hatte er an mehrere Gesetze gebunden die Pflicht einzugreifen und als Vorstand hat er ebenfalls die Pflicht Schäden durch die Vorgänger zu bereinigen. Erstens aus der Aufklärungspflicht und zweitens um die Ansprüche zu sichern. Was hat Herr Herzog also alles gemacht, was seine Pflicht gewesen wäre außer noch 432.000 € hinterher zu werfen um das Mäntelchen nur an dieser Stelle zu flicken, das man drüber geworfen hat? Herr Herzog steckt mitten drin in den Ermittlungen, dass darf man annehmen, er ist noch für alles greifbar, in vielen dieser Fälle hat er nämlich schon die Verjährung für seine Vorgänger herauf geschworen. Gegen wen soll man also noch in diesem Umfang ermitteln?

   

Nr. 3815

einer

29. September 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Und die Moral von der Geschicht?

Und die Moral von der Geschicht ist, wie man wahrscheinlich Gifte im Boden bis hin zum Schwermetallen und Quecksilber bei 200 Liter Spezialöl als Prüfer zudecken wollte, weil man Angst hatte über verschwundene Maschinen und Werkzeuge berichten zu müssen, die sich anscheinend in Luft aufgelöst haben sollen, hofft man nun, dass der ganze Dreck schon weit genug unten ist, weggeschwemmt ist oder für die Materialien die Halbwertzeiten oder Versickerungs- oder Verdunstungszeiten niedriger als 8 Jahre sind. Und bei dem Fall, da darf man glauben, dass den nicht nur ein Revisor Johannes Herzog in der Hand gehabt hat. Da sind schon etliche Augenpaare am Kopf und auch unter den Füßen zugedrückt worden, die sogenannten gesetzlichen Prüfern gehört haben. Und irgend jemand muss immer gesagt haben, geheime Kommandosache, hinschauen ja, aber Finger weg lassen und nichts unternehmen. Und mit Moral kommt auch ein Zwischenstopp, der zuerst so ausschaut wie die Bilder zu Eintrag Nr. 4006 und Eintrag Nr. 4007, dass man dann Tonnen schwere Betonklötze rauszieht, auflädt und im Labor untersucht. Und ein gewisser Johannes Herzog wird dort genauso schauen ja nicht in die Nähe zukommen, genauso wie beim Goldmärchenprozess, wo es im Hintergrund um das Versagen seiner Prüfung bei dem Kredit gegangen ist und er den Dreck in den Akten genauso nicht sehen wollte wie beim Maschinentransport in Wunsiedel. Und was ist das Ende von der Geschicht?

   

Nr. 3814

manfred bleil

29. September 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Von der Bank zu verantwortende Grundstücksverseuchung

23. September 2008

Offener Brief


Vorstand und Aufsichtsrat der

VR-Bank Fichtelgebirge eG



95615 Marktredwitz



per Fax


Bilanzielle Bewertung Ihres Grundstückes und der Immobilie Ludwigstraße 95 in Wunsiedel





Werte Herren Vorstände und Aufsichtsräte der VR-Bank Fichtelgebirge eG,



dieser Tage wurde mit der Sanierung des Grundstückes Ludwigstraße 95 in Wunsiedel begonnen. Viel mehr muss man jedoch davon ausgehen, dass die Maßnahmen im Inneren des Gebäudes vorerst dazu dienen sollen um festzustellen in wie weit das Gebäude und der Untergrund durch die Vorfälle im Dezember 2000 mit giftigen Substanzen konterminiert sind.



Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Bewertung das Objekt in der Bilanz der Bank steht, oder für den Fall, dass es zu den im Lagebericht 2007 genannten Objekten zählt, welche an die Abwicklungsgesellschaft im genossenschaftlichen Verbund übertragen wurden, zu welchem Wert dies geschah ! Bitte teilen Sie mir auch mit, welche Kosten für die Überprüfung und Sanierung veranschlagt sind und ob hierfür im Jahresabschluss 2007 Risikorückstellungen vorhanden sind !



Ihre Antwort erwarte ich bis zum Donnertag, den 25. September 2008.



Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3813

Der Wissende

29. September 2008, 12:28 Uhr

Betreff: Adios Amigo

Die Rechtsberatung des Genossenschaftsverbandes hat in ihrem Rundschreiben vom 13.10.2005 schreibt der Verband folgendes: Auf Grund aktueller Berichterstattung in Presse und Fernsehn werden nachfolgend die Grundsätze, wie auf einem Kontokorrentkonto zu valutieren ist erläutert. Einleitend sei angemerkt, dass eine Bankparxis, Zinsgewinne durch verspätete Gutschriften von Zahlungseingängen zu erzielen bzw. Zinsgewinne durch die verfrühte Valutierung von Zahlungsabflüssen zu erzielen eine Plichtverletzung der Bank im Verhältnis zum Bankkunden darstellt. Es sollte daher auf eine korrekte Wertstellung geachtet werden. Bitte beachten sie weiter, dass nachstehende Grundsätze auch für Geschäftskunden gelten. (vgl. BGH WM 1997, 1661, 1862). Die Zinsanchteile aus verspäteter Wertstellung treffen Geschäftskunden in gleicher Weise wie Privatkunden, so dass eine Differenzierung nicht gerechtfertigt ist.
Dann folgen die die vorgenanten Grundsätze, welche über den Wunsiedeler Kreis abgerufen werden können.
Diese Aussagen wurden ja bewirkt, aufgrund des vom Wunsiedeler Kreis erstrittenenen Urteils zur Wertstelungspraxis in der VR-Bank Marktredwitz.
Der Vorstand Herzog, tut allerdings so, als ginge ihn das garnichts an. Das sei alles vor seiner Zeit gewesen. Dabei hat er als Prüfer diese Wertstellungspraxis genau gewusst. Nach Motto wir halten alles unter dem Teppich und wenn einer dieser "blöden" Kunden aufmuckt, dann machen wir ihn aufgrund unserer wirtschaftlichen Macht einfach platt. Aber wie es scheint sind die Verbandsrundschreiben nur Lippenbekenntnisse, denn spätestens ab diesem Rundschreiben muss es dem letzten genossenschaftlichen Vorstand klar gewesen sein, dass die Wertstellungspraxis ungesetzlich ist. Und für verursachten Schaden muss immer noch der aufkommen, der ihn verursacht hat. Wo bleibt also die Entschädigung für die über den Tisch gezogenen Kunden. Selbst rechtskräftige Urteile sind anscheinend kein Grund für den Schaden auf zukommen. Warum Herzog, dies nicht macht scheint klar zu sein. Bei der Riesensumme, die sich aufsummieren würde, wäre die Bank mehr pleite. Diesen Schuh will sich Herzog anscheinend nicht anziehen. Dabei hat er die Bank sowieso schon heruntergewirtschaft, noch mehr als es seine Vorgänger es schafften. Da passt es gut ins Bild, dass die Bank jetzt nach 8 Jahren versucht, die von ihr verursachten Umweltschäden zu beseitigen. Ob es sich damit bewenden lässt, den Boden aufzuschneiden. dass können Fachleute besser beurteilen. Warum die Umweltaufsicht es erst nach diesem langen Zeitraum schafft, Bewegung in diese Geschichte zu bringt, bleibt rätselhaft.
Johannes Herzog konnte in keiner Phase seiner Amtszeit, die von ihm selbst propagierten Erwartungen erfüllen. Er hatte genug Zeit, die VR-Bank Marktredwitz wieder in eine vernünftige wirtschaftliche Schiene zu bringen. Aber nur mit Vertuschen, unter dem Teppich kehren, die Schuld auf andere abzuwälzen und sich selbst auf die Schulter klopfen ist in der heutigen Zeit kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Adios Johannes, deine Zeit ist abgelaufen.

   

Nr. 3812

Aus ...

28. September 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Kriegsgewinnler Johannes Herzog?

Der Prüfer Herzog glaubte sich in einem sicheren Netz der Verstrickungen. Doch welches Seil wird als erstes brüchig, wo wirkt die Feile am schnellsten? Die Staatsanwaltschaft hat Zeit, sie steht in keiner Verpflichtung schnell und sofort zu handeln und es darf schon angenommen werden, dass die Sache nicht mit Heger, Wolf und Krämer abgetan ist. Wer kommt mit in den Strudel und wer sucht für sich den Anker und sagt, dieser ehemalige Prüfer hat uns gesagt, wenn ihr euch an meine Seite stellt, dann geb ich euch den Schutz und es wird nichts passieren, wie es angeblich bis nach der Bekanntgabe der Ermittlungen bei der VR-Bank der Fall gewesen ist. Wem kann Johannes Herzog selber noch trauen? Wer kann sich neben Johannes Herzog stellen, wenn er gefragt wird, wo er sich denn die Berechtigung her genommen hat mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) Gelder der Genossenschaft zu verschenken? Werden Aufsichtsräte sagen, ja wir haben beratend mitgewirkt am gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, oder er wurde uns von Horst Pausch und den Prüfern Grothoff und Herzog nur vorgelegt und es wurde gesagt, stimmt einfach zu, es ist schon richtig was wir gemacht haben, oder bei Karl Krämer, dass man den Aufsichtsrat komplett aus allen eigenen Tätigkeiten heraus holte und an einem Montagfrüh um halb neun die gleiche Veranstaltung wiederholte, wie bei Manfred Heger?

Neben den 432.000 € die Johannes Herzog selbst zu verantwort hat, sind es nämlich über die Dienstaufhebung von Heger und Krämer die Verantwortung des heutige Vorstandes als Prüfer die auch über die Ermittlungen im Feuer stehen werden. Wenn es um die ungesetzlichen Kredite mit Flex und Gold, Gold, Gold geht, die vor dem Jahr 2004 gewesen sein sollen, dann verdummt man doch die Staatsanwaltschaft, wenn man nicht auch die Überziehungssituation bei der VR-Bank ins Kalkül zieht und dass dies von den Prüfern nicht unterbundne wurde und das zwar Dr. Nickl in einem schnell gemachten Gutachten (was heißt hier Gutachten?) festgestellt hat, dass die Vorstände die Kreditverluste durch Verstöße und Manipulationen zu § 18 KWG, mit den wirtschaftlichen Unterlagen der Betriebe hervorgerufen und verschärft haben dürften, oder dass Reinhold Wolf selbst vor Gericht aussagte, dass in den Kreditunterlagen zu einem angeblichen Betrugsfall gegen die Bank auch § 18 KWG so behandelt wurde, dass der Vorstand keine relevanten Unterlagen eingeholt hat und er Prüfer daneben gesessen hat und vielleicht auch noch den Vorstand über den Prüfungsverlauf informiert hat, dass man Verwandte und Mitarbeiter des Kunden zur eigenen Kreditaufnahme zum Zweck der Linienreduzierung veranlassen konnte.

Kriegsgewinnler waren immer schon zwischen den Fronten, aber Kriegsgewinnler stehen auch immer in der Gefahr dazwischen zu geraten, ganz besonders wenn Waffenstillstand geschlossen wird, oder eine Seite kapitulieren muss.

   

Nr. 3811

Susanne

28. September 2008, 13:52 Uhr

Betreff: Herr Dr. Götzl, den Moralapostel nehmen wir Ihnen nicht mehr ab

Was da in den letzten zwei Wochen abgelaufen ist, dass hat doch wirklich den Vogel abgeschossen. Da nimmt der Präsident des Genossenschaftsverbandes in München, Dr. Stephan Götzl, eine handvoll Journalisten und ausgewählte Begleiter mit nach Mallorca und lässt sich dann mit großem Bild in der Zeitung ablichten und bekommt einen bei uns am 23. September einen fünfspaltigen Artikel (= Link), wo es verkündet „Geschäfte mit heißer Luft tabu“ und das Handelsblatt gibt abends (= Link) online noch bekannt, wie die Volks- und Raiffeisenbanken selber drin hängen und die ARD verkündet im Börsenbericht vor den Nachrichten, dass Kunden der Volksbanken massiv von der Lehmann-Pleite bis hin zum Totalverzicht betroffen sind. Nein H. Dr. Götzl, Sie sind nicht geeignet zum Moralapostel. Eigentlich sind es doch die Schlimmsten, die sich immer selber hochjubeln und dem Anspruch zwischen Schein und Wirklichkeit nicht im Geringsten gerecht werden können.

Ist es nicht ein Drama, wenn Sie als Prüfungsverband seit acht Jahren helfen zu verhindern, dass man die Bonden- und Gewässerverseuchung im Betrieb von Manfred Bleil auch beseitigt? Was da an Bilder in Eintrag Nr. 4006 und Eintrag Nr. 4007 gezeigt wird, wollen Sie das verleugnen, wenn man im Inneren die Bodenplatte zerschneidet? Da war vom ersten Tag an Gefahr im Verzug, Gefahr für die Gesundheit der Menschen in der Nachbarschaft und Gefahr für unser Grundwasser. Der Strafantrag in Eintrag Nr. 4019 beschreibt es doch eindringlich, wie Sie es immer und immer wieder hier halten, die Augen zu verschließen, so zu tun, als ob es Sie nichts anginge obwohl es im Grund ja sogar um Ihre persönlich nahe Heimatregion oder auch die Ihres Vorgängers Wilhelm Frankenberger geht.

Oder ist es gerade deswegen der Grund, dass Sie die Nähe zu dieser Bank nicht verleugnen können, die Nähe des Herrn Frankenberger zu den Fürsten Heger? Ist es nicht ein Armutszeugnis, wenn man laufend verkündete „Freispruch für drei Bankchefs“, hat man sich damit laufend zum Richter der eigenen Missetaten aufgeschwungen? Die Prozesse zur Stichtagsverzinsung bis hin zum Ordnungsgeldverfahren vom Frühjahr 2006, dargestellt auf der Startseite vom Wunsiedeler Kreis, wo Ihr Prüfer Herzog ja als Gesamtprokurist für das Verfahrne zuständig war, das gerichtlich beauftragte Gutachten im Fall Bleil (= Link), alles sind im Grund Urteile und Vorgänge, wo Sie als Prüfung die Augen verschlossen haben. Jahrelang haben Sie und Ihre Prüfer als probates und legitimes Mittel angesehen, wenn die VR-Bank und Ihre Vorgängerinstitute an der Wertstellungsschraube gedreht haben um Erträge von den Kunden abzukassieren, die ihnen nicht zugestanden waren. Wer soll den dann Kunden schützen, wenn Sie es nicht tun?

Kennen Sie den § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), Abs. (1), vorletzter Satz? Sie sind dafür verantwortlich, dass die Eigenkapitalrichtlinien nach dem KWG richtig berechnet sind, wie kommen Sie dazu von Verbandsseite dieBilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) zu erteilen, wenn die Einzelwertberichtigungen nicht von den Forderungsbeständen abgesetzt werden, wie aus den Lageberichtsvermerken (= Link) eindeutig zu ersehen ist, nur weil es die Bank nicht mehr tragen kann? Ist das die Umschreibung nicht nur von Beihilfe, sonder aktiver Beteiligung an Bilanzbetrug, die man dann unter den Teppich kehren wollte, in dem man die Wirtschaftprüferordnung auch noch auf den Boden beugt und den Prüfer, der diese Bilanztestate zu verantworten hat, so wahrscheinlich deswegen mit Ihrer Billigung geschrieben hat um den Verband aus dem Feuer zu bringen und darum auch den Vorstandsjob zugeschanzt bekommen hat? Wollen Sie leugnen, dass die Dienstaufhebungsverträge mit Manfred Heger und Karl Krämer gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßen? Wollen Sie leugnen, dass Horst Pausch am 4. August 2008 den Aufhebungsvertrag verwendete, der von Ihnen und Ihren Mitarbeitern aufgesetzt wurde? Das Drama mündet in unendliche Kreditverluste bei der VR-Bank, die auch verschuldet sind, weil Sie die Kotrollfunktionen über die Organisation bei der Bank nicht eingefordert haben, da hat sogar Manfred Heger ausgesagt und spiegeln sich wahrscheinlich nicht mal im ganzen Ausmaß in der Aufstellung auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 mit der Anlage zur Risikolage (= Link) in vollem Umfang wieder. Genauso wie Sie und Ihre Leute vom Verband immer wieder geholfen haben, die drei Bankchefs aus ihrer Verantwortung für ihr Tun herauszuholen, bis hin zu Aussagen, dass das interne Kontrollgremium, der Aufsichtsrat nur die Großkredite prüfen darf und das es möglich sein, dass nur ein Vorstand für monatlich 300 Seiten Überziehungslisten, unkontrolliert in allen Größenordnungen, zuständig sein kann, genau so unverfroren ist es Herrn Herzog als der Heilsbringer mit der zukünftigen Ausrichtung zu bezeichnen, wie es unter der unfassbaren Darstellung de Risikolage noch getan wurde.

Es sieht eher so aus, als ob die Staatsanwaltschaft nicht nur mit Heger, Wolf und Krämer und weiter mit Herzog zu tun hat, Sie werden wahrscheinlich selbst zittern, was die Ermittlungsbeamten über die Beteilung des Verbandes im Gesamten heraus arbeitet und welche politischen Folgen das für Sie haben kann. Es ist an der Zeit den Moralaposteln die Maske abzureißen. Sie wollen mit dem, dass Sie sich auf die große Bühne stellen und mit dem Finger auf die Finanzmärkte zeigen und im Wohlwollen des Kritikspieles der Allgemeinheit mit schwimmen, nur von Ihren eigenen Dramen ablenken, die Sie nicht im Griff haben. Schlimm ist es für Sie doch, dass Sie noch taggleich von der kompetenten Fachpresse und auch vom Wunsiedeler Kreis entlarvt werden und aufgezeigt wird, dass Sie sogar im eigenen Laden uniformiert sind.

   

Nr. 3810

S.

27. September 2008, 11:44 Uhr

Betreff: zu 4018

Wenn die Ermittlungen gegen die Bank noch Monate dauern, werden da die Ermittlungen gegen Flex auch noch bearbeitet?
Wie ist die Ermittlung gegen das scheinbar falsch verlaufene Gerichtsverfahren, wo das Gericht in Weiden eine Bilanz bzw. einen Warenbestand von Heger, bzw. dem Steuerberater T., scheinbar aufgesessen ist? In einem Rechtsstaat sollte dies nach Bekanntwerden schon aufgeklärt werden. Und kratzt dies vielleicht ein bisschen an der Ehre des Richters?
Was ist denn im direkten Verwandschaftsverhältnis von Flex, wo eine Insolvenzforderung von 2,360,00.00 EU läuft und sind das noch Auswirkungen vom Bündnis Heger und Flex?? Ist der Schaden von Heger noch mit dieser Summe zu addieren?
Reichen diese Forderungen noch bis in die Neuzeit zu Herzog ?

   

Nr. 3809

Aus der Organisation

26. September 2008, 17:46 Uhr

Betreff: Jeden Tag eine neue Hiobsbotschaft - aber Geschäfte entwickeln sich besser asl erwartet

Jeden Tag eine neue Hiobsbotschaft aus Amerkia, heute das mit der großen Bank für private Häuslehypotheken, aber auf der Presseseite des GVB im Internet entwickeln sich die Geschäfte besser als erwartet. Was ist wenn auch da die Wahrheit einkehrt und die Wirklichkeit den Schein überholt?

   

Nr. 3808

Der Wissende

26. September 2008, 10:55 Uhr

Betreff: Kriegsgewinnler ??

Dem Herzog wird die ganze Misere vielleicht auch noch gefallen. Aber seine Untaten, dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Denn was sich jetzt auf der grossen Weltbühne abspielt, das hat die VR-Bank Marktredwitz (ich schreibe bewussst MAK) und die Region Marktredwtiz/Vogtland schon in unfassbaren Ausmass erlebt. Unfähige Bankmanager führen die Ihnen anvertrauten Institute in den Abgrund, übervorteilen ihre Kunden mit Wertstelllungen, veruntreuen Sicherungsgüter, richten Umweltschäden in höchsten Ausmass an und glauben das kann ungestraft bleiben. Der Gipfel jedoch ist, die Verbandsprüfe dazu bestimmten Kontrolleure spielen das Spiel mit. Der Genossenschaftsverband mit seinen Prüfern Grothoff und Herzog haben dies alles gesehen was in Marktredwitz abgelaufen ist. Aber anstatt dagegen vorzugehen, werden nur die Fakten gesammelt, um damit den Aufsichtsrat zu unterdrücken und dadurch seine eigenen egoistischen Vorstellungen durchzusetzen. Das Unrrechtsbewusstsein scheint Herrn Herzog total abhanden gekommen sein. Denn wer sich während seiner Prüfertätigkeit in der Bank in der er prüft, als Vorstand bewirbt, muss sich doch im klaren sein, dass sich auch Verbandsmitarbeiter nicht alles erlauben können. Geltende Gesetze mit Füssen zu treten, das kann es nicht sein Herr Herzog!!! Auch Leute wie Herzog haben sich an die Gesetze zu halten. Der Staatsanwalt ermittelt und Herzog tut so, als ginge ihn das alles garnichts an - es war ja vor seiner Zeit als Vorstand - Ist er wirklich so naiv oder hält er alle anderen für so blöd, dass sie nicht erkennen, das er der Hauptschuldige an der ganzen Misere in Marktredwitz ist. Er hat dies alles zugelassen, um sich auf den Vorstandsstuhl zu setzen. Und immer noch seine Hände in Unschuld waschen wollen, das zeigt den wahren Charakter dieses Mannes. Dem sollen die Kunden der Bank ihre Gelder anvertrauen!! Das glaubt er doch selber nicht, dass man an ihm noch ein Quentchen Glaubwürdigkeit sieht. Es ist nicht der Wettbewerb, der die Einlagen aus dere Bank ableitet, sondern es ist das jetzige unfähige Management, dem die Kunden in keinster Weise mehr Vertrauen schenken. Hier ist doch der Knackpunkt. Nicht der Wettbewerb ist so stark (die kochen auch nur mit Wasser) sondern die Führung der VR-Bank hat die Bank vom niedersten Niveau noch weiter nach unten geführt. Das ist des Pudels Kern und nicht das Gequatsche - der Wettbewerb ist schuld-. Eine dümmere Aussage zur eigenen Unfähigkeit ist selten formuliert worden.
Die Schuld seiner Vorgänger im Vorstandsamt ist unbestritten. Er aber hat dem ganzen noch die Krone aufgesetzt. Früher hat man solche Leute als Kriegsgewinnler bezeichnet. Also Leute ohne Moral und Skrupel, die aus der Not und dem Elend anderer Menschen ihren Vorteil suchen. Aber schon die Vergangenheit hat gelehrt, das solche Leute doch immer wieder von ihren Missetaten eingeholt wurden.

   

Nr. 3807

Ich nenne meinen Namen lieber nicht

25. September 2008, 21:21 Uhr

Betreff: Zusatzfrage an Dr. Götzl

Ich ergänze den vorherigen Beitrag um die Frage

ob die "UNION INVEST", die Investmentgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, auch Mitglied der Sicherungseinrichtung ist?

   

Nr. 3806

Genossenschaftler

25. September 2008, 15:19 Uhr

Betreff: Eine Frage an Herrn Dr. hc Götzl

An alle Journalisten und Medienvertreter die dies lesen: Bitte mal Gedanken darüber machen und die Gedanken in voller Konsequenz bis zum Ende durchdenken.



Sehr geehrter Herr Dr. hc Götzl,
Wie man munkeln hört, stehen bei den bayerischen Genossenschaftsbanken mit der Lehmann-Pleite ca. 100 Millionen im Feuer.

Wie man ferner munkeln hört, sollen auch wieder in Zusammenhang mit der Finanzkrise erhebliche Beträge seitens der Genossenschaftsbanken nicht mehr realisiert werden können.

Wie man weiter munkeln hört soll der Beitrag zum Sicherungsfonds steigen oder Sonderumlagen eingefordert werden.

Sie reden und schreiben ja immer, dass die Einlagen der Kunden bei den Volks- und Raiffeisenbank vollständig sicher wären und vom Einlagensicherungsfonds der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken in dem alle dazugehörenden Mitgliedsbanken einzahlen müssen, in voller Höhe gesichert werden.

Lassen wir das einfach mal unwidersprochen im Raum stehen und kümmern wir uns um das dahinterstehende Problem das sich bei genauerer Überlegung auftut:

Es müssen ja alle, dem Sicherungsfonds angeschlossenen Institute - zu denen u.a. auch die DZ-Bank zählt - in diesen Sicherungsfonds einzahlen und daraus ergeben sich auch riesige Beträge die sich beim BVR in Bonn so ansammeln.

Da ich nicht annehme , dass die so erhaltenen Gelder in einer Schublade irgendeines Schreibtischs beim BVR in Bonn in Form von Bargeld verwahrt werden,

müssen diese Gelder doch irgendwo angelegt werden.

Und nun meine Frage an Sie Herr Dr. hc Götzl:

Bei welcher Bank oder anderen Institutionen sind diese Gelder angelegt?

Was passiert, wenn z.B. Gelder bei Lehmann angelegt waren oder bei .... (na Sie wissen schon)

Was passiert wenn plötzlich diese angelegten Gelder futsch sind?

Gibt es eigentlich auch eine Einlagensicherung für den Einlagensicherungsfonds selbst.


Was passiert, wenn die Gelder der Einlagensicherung plötzlich weg sind weil die Bank bei der diese Gelder angelegt waren pleite geht,

müssen die angeschlossenen Banken nochmal zahlen?

Was ist mit den Geno-Banken die selbst Schwierigkeiten haben und den Beitrag zum Sicherungsfonds nicht mehr zahlen können sondern selber Hilfe gebrauchen.

Was passiert wenn dadurch zusätzlich weitere Genossenschaftsbanken in die roten Zahlen geraten und nur vom Einlagensicherungsfonds wieder gerettet werden können.

Ich könnte jetzt die Spirale bis zum unteren Ende aufzählen das bringt aber nichts,denn das kann sich jeder selbst ausrechnen.


Wie groß die Krise tatsächlich schon ist, zumindest das sollten Sie für den Bereich des Genossenschaftsverband Bayern aber schon wissen.

Oder wissen Sie es vielleicht sogar schon und sagen es nur nicht weil es intern bleiben muss?

Schau mer mal.

   

Nr. 3805

???

25. September 2008, 14:51 Uhr

Betreff: Woher weiß denn das Handelsblatt von den Zahlen und Herr Götzl nicht?

Woher weiß das Handelblatt wieviel Lehmann-Brothers-Papiere in den Beständen der Volks- und Raiffeisenbanken liegen und auch bei der DZ-Bank? Da geht doch sicher auch sofort ein Eilrundschreiben an die Banken und an die Verbände wenn da die Presse in der Investmentabteilung der DZ-Bank nachfragt, damit man auf Fragen vorbereitet ist. Oder läuft das so wie die CD's aus Liechtenstein, informell. Aber über den Schreibtisch des bayerischen Verbandspräsidenten oder seiner nächsten Mitarbeiter scheinen solche Informationen am allerwenigsten zu laufen. Vielleicht ist auch der Arbeitsplatz von Herrn Dr. Götzl auf Mallorca nicht mit den genossenschaftlichen Rechenzentren in Deutschland vernetzt. Tanzen in München in der Türkenstraße die Mäuse auf dem Tisch, wenn der Chef weit weg ist? Oder wer ist der wahre Chef beim Verband, wenn man ihn vielleicht beabsichtigt so auflaufen lässt?

   

Nr. 3804

Insider

25. September 2008, 14:34 Uhr

Betreff: Nicht informiert oder bagatellisiert

Die vorherigen Artikel möchte ich nicht unkommentiert lassen. Denn wenn sich Präsident Glötzl sich in Mallorca hinstellt und tönt wir machen nur Geschäfte von denen wir was verstehen, dann scheint er voll neben sich gestanden haben. Denn in den bayerischen Genossenschaftsbanken ist nach gesicherter Information ein bishriger Abschreibungsbedarf von 100 Millionen € notwendig. Bei einem Teil der Bank sind grössere Summen, bei anderen wiederum relativ kleinere Summen notwendig. Wenn das eine Bagatelle ist, dann darf man sich schon fragen, ob jeglicher Bezug zur Realität fehlt. Denn hier handelt es sich um Beträge, welche die G+V und Jahresabschluss der Banken betrifft. Aber was mit der Vielzahl der Kunden, die solche Papiere ini ihrem Depot haben. Wer trägt deren Verluste. Da wird eine Prozesslawine hinsichtlich der Beraterhaftung auf die Geno-Banken (wie auch anderer Bankengruppen auch) zurollen.
Wie lange der genossenschafltiche Sicherungsfonds diese vielen Baustellen noch aushält ist mehr als fraglich. Denn in Zeiten sinkender Betriebsergebnisse wird die Stellschraube "Beiträge zur Sicherungseinrichtung" nicht mehr beliebig nach oben gedreht werden können. Ob die Reserven der Verbundpartner, wie im Falle der Bausparkasse Schwäbsich Hall zugunsten der DZ-Bank vor ein paar Jahren, ausreichen erscheint fraglich.
Diese Problemstellungen werden die Messlatte in der Zukunft für das Genossenschaftswesen sein.

   

Nr. 3803

Wilhelm

25. September 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Hier der Bericht

für alle die die Seite des Handelsblatts nicht aufbekommen, hier der Link zum Anhören des Beitrags
hier klicken und Lautsprecher einschalten..

   

Nr. 3802

Nordlicht

25. September 2008, 12:46 Uhr

Betreff: Auch Bayrische VR-Banken sind betroffen!

Auch heute ist ein Artikel im Handelsblatt erschienen Lehmann-Pleite trifft auch Volksbanken

Dort heißt es vom bayrischen Genossenschaftsverband!

"In Bayern hielten die Banken vereinzelt Lehmann-Papiere, hieß es beim Genossenschaftsverband Bayern."

Und alle Genossenschaftsbanken sind natürlich indirekt betroffen, weil Ihre Beteiligung an den Zentralinstituten, die im übrigen in der Form einer AG firmieren, weniger wert ist (Abschreibungsbedarf?) bzw. es geringere bis keine Dividende gibt. Das schlägt sich dann schon bei jeder Genossenschaftsbank durch.

Schließlich sind sicherlich auch einige Kunden betroffen, die Union-Invest-Fonds gekauft haben, bei denen dann auch Lehmann dabei war.
Bei einer Beteiligung von bis zu einer Mrd. Euro an Lehman-Papieren ist das wahrlich kein Pappenstiel.

Die Jahresabschlüsse 2008 werden es dann an den Tag bringen!

   

Nr. 3801

Genosse

25. September 2008, 11:10 Uhr

Betreff: Flächenbrandbeschleuniger Dr. Stephan Götzl?

Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen, aber unser Verbandspräsident liebt den großen Auftritt und darum ist es auch gut, dass er jetzt noch einen Doktortitel dazu bekommen hat. Es ist schon fragwürdig, wenn man in der Lokalpresse dem Publikum heile Welt vormachen will und die Anderen als die Bösen hinstellt und markige Worte gebraucht wie den „Brandbeschleuniger“ und die Fachpresse, wie das Handelsblatt fast taggleich berichtet, dass man selbst auf dem Pulverfass sitzt und an oberer Spitze nicht weiß was läuft. Hätte Herr Dr. Götzl sich nicht vorher schlau machen müssen, welche Positionen bei den Genossen selber bestehen und wie viel nach der ARD-Börse da in den Kundensegmenten zusätzlich stecken, wo bei vermittelten Inhaberschuldverschreibungen laut der Kommentatorin keine Einlagensicherung besteht? Muss sich der genossenschaftliche Bereich nicht noch zusätzlich fragen, ob er diese Kunden über den Sicherungsfonds abdeckt, oder kommen da auch wieder Millionenklagen der Kunden gegen die beratenden und vermittelnden Volks- und Raiffeisenbanken?

Hat Herr Dr. Götzl den Mut in München der Presse gegenüber zu treten und nicht vorgefertigte Fragen zu beantworten, wie er denn das in Palma de Mallorca gemeint hat und ob er einfach uninformiert daher geredet hat, ohne dass man sich nebenzu bedienen und bewirten und einladen lässt und Abends gemeinsam die Sauna oder einen feinen Club besucht? Das Handelsblatt vom 24.09. (= Link) hat doch richtiger Weise die Überschrift gewählt „Lehman-Pleite kostet auch Genossen Milliarden“ und nicht irgend einer Bank oder Herrn Dr. Götzl persönlich, es sind in Bayern die 2,7 Millionen Mitglieder die laut dem Frankenpostartikel vom 23.09. (= Link) verlieren. Ist unser Verbandspräsident mit seinem Schielen auf den Posten des Bundesverbandspräsidenten der Flächenbrandbeschleuniger, ein Wolf im Schafpelz, der die eigenen Probleme unter den Teppich kehrt? Muss man fast vermuten, dass seine Kenntnisse von der Materie gegen Nullwissen und Null Ahnung läuft? Unserem Präsidenten kann man nur mehr Zurückhaltung anraten, sonst prasseln die Steine auf ihn zurück. Grenzlose unglaubwürdige Ausritte werden auch im gleichgeschalteten Genossenschaftsbereich nicht grenzenlos verziehen. Wie schnell man weg ist, hat ein Dr. Pleister beim BVR erfahren, auch wenn er des Öfteren bei Frau Christiansen in Gesprächsrunden gesessen hat.

   

Nr. 3800

Belesener

24. September 2008, 22:47 Uhr

Betreff: In Palma de Mallorca zuviel auf Ballermann 6 gewesen, Herr Dr. Götzl?

Irgendwie muss die Nachrichtenlage auf Mallorca schlecht gewesen sein, oder zumindest waren die Sinne des Herrn Dr. h.c. Götzl vernebelt. Bis dann die Journalisten der Frankenpost und der Nürnberger Nachrichten Ihre Artikel vom 23.09. (= Link) mit nach Hause brachten, da hat Herrn Götzl die Wirklichkeit überholt, oder besser das Handelsblatt vom 24.09. (= Link). Die scheinen nämlich über den Laden bei den Genossenschaftsbanken und ihrer Zentralbank besser informiert gewesen zu sein als der bayerische Verbandspräsident. Der scheint nicht zu den ersten Adressaten zu gehören, was im eigenen Bereich so abläuft. Und Freunde macht man sich mit so einem Geschwätz bei den eigenen Leuten nicht und nicht bei den Kollegen in den anderen Bankenverbänden. Bei einer Milliarde Verluste, wo man die verlustbringenden Papiere auch noch laut ARD-Börse von heut Abend im Kundenkreis zusätzlich vertrieben hat, da wird der Sicherungsfonds wieder bluten müssen und indirekt der Steuerzahler mit, da kann man die Grundstückssanierung in Marktredwitz wieder leicht dahinter verstecken.

   

Nr. 3799

Genossenschaftler

24. September 2008, 21:19 Uhr

Betreff: Au Weia

Lieber Herr Dr. hc Götzl,
liebe Genossenschaftsvorstandexkollegen,
Ihr Herren Prüfer,

Ihr Geld ist bei einer Genossenschaftsbank sicher. So habt ihr getönt. Erst kürzlich.

Und heute? Alles hat ein Ende. Ihr wisst es und sagt es nicht.

Wir machen nur Geschäfte die wir verstehen, so haben Sie getönt Herr Götzl.

Und wie groß dieses Verständnis war steht heute im Handelsblatt.

Und da könnt ihr es nachlesen: Lehman-Pleite kostet auch Genossen Milliarden..... (anklicken und lesen)
Und Eingeweihte wissen ja: Wenn in den Medien von 1 Milliarde die Rede ist, dann ist es meistens das X-fache.

Von den IKB-Millionen die in euren Bilanzen noch stehen möchte ich erst gar nicht reden.

Aber Ihr wisst ja: Sicher ist dass nichts sicher ist.

Und sicher ist auch, dass ihr keinen Rechtsanspruch auf Hilfe durch den Sicherungsfonds habt.
Aber das betrifft ja nicht euch persönlich, sondern nur eure Kunden.

   

Nr. 3798

Anonym

24. September 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Herzog im Zusammenhang der Umweltsache Ludwigstraße 95, WUN

Anonym ……………, den 24. September 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht der Verhinderung der Strafverfolgung bei einem Umweltvergehen nach § 324 StGB und §324a StGB und Begünstigung nach § 257 StGB, des schweren Bilanzbetruges nach § 263 StGB und Beihilfe zu Untreue nach § 266 StGB, wenn nicht gar Nötigung hierzu bei der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, sowie Verletzung der Berichtspflichten nach § 147 GenG und § 150 GenG

gegen den Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz eG, Johannes Herzog, auch als zuvor zuständiger Prüfer sowie alle seit dem Jahr 2000 zuständigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, einschließlich Innendienst und fachlich und disziplinarische Vorgesetzte


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen den Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz eG, Johannes Herzog, auch als zuvor zuständiger Prüfer sowie alle seit dem Jahr 2000 zuständigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, einschließlich Innendienst und fachlich und disziplinarische Vorgesetzte wegen

- Verdacht der Verhinderung der Strafverfolgung bei einem Umweltvergehen nach § 324 StGB und §324a StGB und Begünstigung nach § 257 StGB, des schweren Bilanzbetruges nach § 263 StGB und Beihilfe zu Untreue nach § 266 StGB, wenn nicht gar Nötigung hierzu bei der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, sowie Verletzung der Berichtspflichten nach § 147 GenG und § 150 GenG



Zur Beweisführung ziehe u.a. ich heran:

- Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zur Seite Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG;

- Jahresabschlüsse und Lageberichte der VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000;

- Prüfungsberichte und Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zur VR-Bank Marktredwitz eG der letzten 10 Jahre;


Dieser Tage wird auf einem von der vorgenannten Bank im Rettungserwerb erlangten Grundstück, eine ehemalige Boschwerkstatt in Wunsiedel, Ludwigstraße 95, Maßnahmen begonnen, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass Untersuchungen aufgrund von Umweltschäden, verursacht durch Verantwortliche der Bank selbst, erforderlich sind. Diese Untersuchungen und nachfolgende Sanierungsmaßnahmen dürften auch äußerst kostenintensiv sein. Der hier beschuldigte Vorstand Herr Johannes Herzog dürfte als vom Genossenschaftsverband Bayern eingesetzter Prüfer sträflichst seine Pflichten verletzt haben, die u.a. in § 29 KWG und § 62 GenGesetz festhalten, dass ein Prüfer im Rahmen seiner Tätigkeit Schaden vom Kreditinstitut, bzw. der Genossenschaft abzuwenden hat. Vielmehr dürfte Herr Herzog sich im Widerspruch des verbotenen Interessenskonfliktes nach der Wirtschaftprüferordnung bereits während seiner Prüferzeit als Vorstand bei der geprüften Kreditgenossenschaft beworben haben und hierfür das Argument der Vermeidung des Imageschadens für die Bank ins Feld geführt haben (Beweis: Einvernehmen der Aufsichtsräte bzw. Unterlagensichtung). Die Vermeidung eines Imageschadens wird aber von der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes in § 34 als Ausschluss der Sorgfaltspflichtverletzung verneint.

Herr Herzog hatte als gesetzlicher Prüfer uneingeschränkt Zugang zu allen Unterlagen der geprüften Bank. Der Fall des Boschdienstbetreibers war auch nach dessen Insolvenz und Betriebsschließung mit Sicherheit Dauerthema zwischen Bankverantwortlichen und den Prüfern, und den Prüfern im Detail, aber zumindest sehr tief bekannt. Es dürfte eine spezielle Prüferakte der Revisoren des Verbandes gegeben haben. Mit Kenntnis der Vorgänge um den nun augenscheinlichen zu vermutenden Umweltschaden hätten Herr Herzog zuerst als Prüfer und dann danach als verantwortlicher Gesamtprokurist und Vorstand der Genossenschaft in Interessenswahrung Ansprüche gegenüber die im Jahr 2000 zuständigen Vorständen aufbringen und betreiben müssen. Herr Herzog hat es unterlassen diese Ansprüche der damals zuständigen Vertreterversammlung vorzubringen. Herr Herzog hat vielmehr wahrscheinlich zur Erlangung der Vorstandsposition für sich den Aufsichtsrat dahin gehend beraten, wenn nicht gar genötigt, dies auf der Ebene des Aufsichtsrates abzuwickeln, was aber nach § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, durch Gesetz eindeutig formuliert ausgeschlossen ist.

Es liegt der schwere Verdacht nahe, dass sogar Herr Herzog und seine Verbandskollegen im nahen Zusammenhang mit seiner eigenen Berufung einen gesetzwidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit dem damaligen Vorstand vorgebracht haben, der den Mitgliedern von Seiten des Bankvorstandes und des Aufsichtsrates bis heute verschwiegen wird, was an sich ein Verstoß gegen Gesetz und Satzung bedeutet. In diesem Dienstaufhebungsvertrag wird laut Bekanntgabe des betroffenen Vorstandes auf der Vertreterversammlung vom 30. Juni 2005 alle bekannten und noch nicht bekannten gegenseitigen Ansprüche ausgeschlossen. Im Sinne einer Untreuehandlung nach § 266 StGB wäre hierbei zu prüfen ob hierbei auch Kreditforderungen gegen den Vorstand gemeint waren. Einlagen des Vorstandes wurden trotz der Vereinbarung sicher nicht zurück gehalten.

Die Formulierung des Aufsichtsratsprotokolls vom 04.08.2004, hinterlegt beim Amtsgericht Hof, lässt sogar den Schluss zu, dass das Aufsichtsgremium der Bank im Nachhinein zur Zustimmung genötigt worden sein dürfte, was nur vom Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich offensichtlich keiner Rechtsberatung bediente und den genossenschaftlichen Prüfern vorgenommen worden sein dürfte. Da eine externe Rechtsberatung unterlassen wurde, dürfte es nahezu sicher feststehen, dass der gesetzeswidersprüchliche Dienstaufhebungsvertrag aus den Reihen des sich zur Beratung berufen fühlenden Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer stammen dürfte, was wieder ein Akt des unerlaubten Interessenskonfliktes darstellen dürfte. Der Verzicht auf die Ansprüche gegen die Vorstände dürfte von Seiten der Aufsichtsräte den Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB erfüllen, wozu Herr Herzog wesentlich mit beitragen haben dürfte. Zu vermuten ist sogar, dass er und die Prüferkollegen in der Absicht der Vorteilserzielung und der bewussten Strafvereitlung und Vermeidung der Regressverfolgung hauptverantwortlich für den Dienstaufhebungsvertrag zeichneten, wodurch auch die schwer zu vermutende Umweltstraftat vom Dezember 2000 nicht verfolgt werden sollte.

Eine eigene Verantwortung für diese Tat liegt in der Verantwortung des heute tätigen Vorstandes darin, dass man nun 8 Jahre die zu vermutenden Giftstoffe nicht zu entfernen trachtete und bis heute schädlich wirken ließ.

Die nun anstehenden Maßnahmen zur Untersuchung und auch zur Sanierung des Gebäudes und der Immobilie standen somit mit Bekanntwerden fest. Vorstand und Prüfer sind erste Funktionen, die hiervon Kenntnis erlangen. Beide Funktionen hätten nach dem Handelsgesetzbuch dringend bilanzielle Risikovorsorge vornehmen müssen, die Kosten im Zeitpunkt der Entstehung beziffert werden müssen, was jedoch unterlassen wurde. Verschärfend dürfte hier wirken, dass die Risikovorsorge im Allgemeinen bei dem Kreditinstitut weit hinter dem üblichen Maßstab zurück blieb und daher feststehende Risiken noch viel dringender taxiert hätten werden müssen. Unterbleibt dies, ist der Bestand eines Unternehmens zusätzlich gefährdet. Durch Unterlassen einer Risikovorsorge ist hingegen bei einem Kreditinstitut die Folge, dass die Risiken im Kreditgeschäft zu Höchst- und Großkredit nach § 13 KWG über der gesetzlich vorgeschriebenen Norm in Abhängigkeit zum zur Verfügung stehenden Eigenkapital nach § 10 KWG möglich gemacht werden. Für die Folgen ist das Kreditinstitut selbst geradezu das Paradebeispiel, was zusätzlich begünstigt durch eine ungesetzliche Organisation der Bank nach § 25a KWG bis zur Schädigung von Kunden reichen könnte. Die unterlassen Risikovorsorge für die jetzt begonnene Maßnahme dürfte einen Bilanzbetrug nach § 263 bedeuten, wesentlich mitzuverantworten von Herrn Johannes Herzog. Auch dies könnte dazu gedient haben, ihm die Arbeit als damals zukünftiger und nun aktueller Vorstand wesentlich zu erleichtern um Ertragsmöglichkeiten nicht zu schmälern, die sich aber letztendlich verschärfend in weiteren Risikopotentialen für die Bank niedergeschlagen haben könnten.

Im Zusammenhang mit der Angelegenheit hat Herr Herzog als Geschäftsführer und Vorstand der Bank die Information an die Mitglieder nach § 34 GenG in Zusammenhang mit § 147 GenG unterlassen und falsche Risiko- und Lageberichte an die Mitglieder gegeben. Als Prüfer hat er wahrscheinlich die Pflichten nach § 62 GenG und die Berichtspflichten nach § 150 GenG verletzt. Die unerlaubte Entlassung aus der Haftung eines Vorstandes dürfte sich im Fall des Vorstandes Karl Krämer im Mai 2006 noch einmal wiederholt haben.

Ich beantrage unverzüglich Untersuchungen in der Angelegenheit aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3797

Nah dran

24. September 2008, 13:23 Uhr

Betreff: Ermittlung bei der VR-Bank in Marktredwitz werden noch Monate dauern

Aus nächster Nähe ist zu erfahren, dass die Ermittlung der Staatsanwaltschaft noch Monate dauern werden. Parallelen zur Schmidt-Bank sind erlaubt. Wie schafft es also Herr Herzog, dass er an den genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten keine Mitschuld haben soll? Wie schafft er es, dass die Bankenaufsicht ihm nicht wegen Unzuverlässigkeit die Vorstandstätigkeit untersagt? Gegen die Vorstände wird ermittelt und der Prüfer bleibt unbehelligt? Der Prüfer, der die fehlende Organisation nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) auf seine Kappe nehmen muss und der die Umgehung vieler anderer Vorschriften des KWG und des Genossenschaftsgesetzes gesehen und nicht verhindert hat und der vielleicht selbst und direkt am Verstoß gegen die Bilanzierungsvorschriften bis hinein ins HGB aktiv beteiligt war? Vielleicht alles in strategischer Vorbereitung der Übernahme der Vorstandsposition durch ihn selbst? Braucht es wirklich diesen Schlag, brauchen wir dann die Schlagzeilen hier, dass noch weitere Personen darin verstrickt waren oder befreien wir uns, in dem Prozesse dann komplett gegen ehemalige Vorstände geführt werden oder auch noch gegen aktiv tätige als frühere Prüfer und über das Geschenk an einen Kunden mit fast einer halben Million?

   

Nr. 3796

Anonym

24. September 2008, 08:05 Uhr

Betreff: Herr Herzog, Sie haben unglaubliche Schuld auf sich geladen

Muss einem nicht Angst und Bang werden wenn man die Bilder aus der Boschwerkstatt in Wunsiedel sieht? Im Dezember 2000 hat man den Prüfstand abtransportiert, und beim Anheben ist der Tank mit 200 Liter hochgiftigem Spezialöl ausgelaufen. Bis heute hat man sich gegen die Anordnung der Umweltbehörden gewehrt die Schweinerei zu beseitigen. Wo ist der Prüfstand? Laut Reinhold Wolf in Polen oder in Tschechien? Wo sind die anderen Sachen? Verkauft? Verkauft vorbei an den Büchern der Bank, oder kleinere Teile verschenkt a la Rudi mit Pelzen? Unkontrolliert vom Aufsichtsrat, weil nicht als Großkredit unter der von Raimund Grothoff am 30. Juni 2005 genannten Grenze? Oder begleitet von den Aufsichtsräten?

Ein Umweltskandal, der nach dem StGB den Sachverhalt von Gewässer- und Bodenverunreinigung erfüllen dürfte, gedeckt durch die wahrscheinlich vom Genossenschaftsverband geschriebenen gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsverträge unter Ausschluss aller gegenseitigen Ansprüche gegen Heger und Krämer? Herr Herzog, als Preis für Ihren Vorstandsposten scheint es, haben Sie schwere Schuld auf sich geladen. Im Laufe des Vormittags werden Sie hier einen Strafantrag gegen Sie finden der auf Beihilfe zu Gewässer- und Bodenverunreinigung in Form der bewussten Strafvereitlung für die verantwortlich Handelnden lautet, sowie auf Bilanzbetrug, da Sie seit Jahren die anstehenden Kosten nicht in die Bilanz bringen und auf Verstoß gegen die §§ 147 und 150 Genossenschaftsgesetz wegen falscher Bilanzdarstellung und falscher Information der Mitglieder als Geschäftsführer, Vorstand und zuvor Prüfer mit dem Ziel der Vorteilsannahme. Und der Strafantrag wird auch lauten gegen alle Ihre früheren und heutigen Prüferkollegen. Der Spaß ist vorbei.

   

Nr. 3795

Susanne

23. September 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Warum gibt Herr Herzog der VR-Bank nicht die Chance zur Bereinigung?

Ist da in Wunsiedel nun die nächste Sache, die man bei der VR-Bank heimlich durchziehen muss? Warum kann man Heger, Wolf und Krämer nicht dafür verantwortlich machen, wenn bei Regen bis zu einem Meter Wasser in der Grube war und das Spezialöl damit sein Jahren weg geschwemmt worden sein dürfte, was damals beim unsachgemäßen Abbau und beim Abtransport ausgelaufen ist, wie das Fass geplatzt ist? Warum hat man Manfred Heger für Flex und für alle die anderen unsauberen Kredite, für die heute der Staatsanwalt da ist, nicht zur Rechenschaft gezogen, warum hat man uns den gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit ihm verschweigen müssen? Warum sagt man uns heute noch nicht ob der Vertrag aus der Feder des Genossenschaftsverbandes stammt, was zu vermuten ist? Warum hat man Wolf so unfassbar bei Gold, Gold, Gold gewähren lassen und ihn von Bankseite nicht zur Verantwortung gezogen? Warum hat man auch Karl Krämer so davon kommen lassen? Warum hat man uns die Verlustsituation mit den hohen Risiken verschwiegen? Warum hat man uns nicht ehrlich gesagt, wir haben bei der Bank über viele Jahre Manipulationen zu Lasten der Kunden in vielen Bereichen bekannt zu geben?

War es ein Moment, wo der Prüfer Herzog den Aufsichtsräten gesagt hat, stellt mich ein, lasst mich nur machen, es kommt nichts ans Tageslicht, wir vermeiden einen großen Imageschaden für die Bank, wenn ihr mich sofort die Fäden in die Hand nehmen lasst, wenn wir eine Alibiausschreibung machen und keiner wird genommen werden, wenn wir den Patriarchen Heger weg nehmen, ihm seinen Reibach bei Flex nicht streitig machen und die zwei anderen bei mir anketten? Verbindet sich nun in Johannes Herzog alles was auf die Bank einströmt, alles was doch ans Licht kommt, alles, von dem wir noch nicht wissen? Ist das der Grund, dass es keine Rolle spielen sollte, wie man die Kunden mit Abrechungen und unsauberen Krediten geschädigt hat, dass man vielleicht gorße Kreditnehmereinheit nicht gebildet hat um der Bank den Ertrag zu lassen, dass der Verbandsvorstand vielleicht gesetzeswidrige Bilanztestate unterschreiben hat usw., usw., usw.?

War die Entscheidung für den Prüfer Herzog die endgültige Entscheidung zur Abhängigkeit aus dem Wissen vergangener Tage, aus der Verstrickung und Verkettung, zu erkennen an der Mitwirkung aller an dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust, weiterhin Unterlassung von Rückstellung für unvermeidbare Kosten wie bei der Sanierung in Wunsiedel und bei der Sanierung des herunter gekommenen HOMA-Hauses? Warum gibt Herr Herzog der VR-Bank nicht die Chance zur Bereinigung, in dem seine Person nicht mehr da ist? Warum gibt sich der Aufsichtsrat nicht diese Chance? Warten wir alle bis alles zu spät ist und sich keiner mehr in der Führungsetage und beim Aufsichtsrat entziehen und heraus reden kann? Wir wollen nicht immer und immer wieder aufgeschreckt werden, wir wollen endlich eine Bereinigung ein für alle mal. Man muss es doch erkennen, alles was Johannes Herzog zudeckt, dafür ist er nun für alles auch verantwortlich und es gibt nichts, aber auch gar nichts, von dem er nicht wusste. Er hat von der Sanierungsnotwendigkeit in Wunsiedel gewusst, das kommt jetzt an den Tag und er wollte immer so tun als ob es anders sei, als ob er gar nicht wüsste was mit den Maschinen passiert ist. Er weiß es was im Dezember 2000 geschehen ist und er weiß was sonst geschehen ist zwischen Manfred Heger und den Flexleuten und zwischen Reinhold Wolf und K.N. und vielem mehr, alles. Er selber wird von seiner Verantwortung für alles schon wissen und darum versucht er doch alle anderen auch mit hinein zu ziehen.

   

Nr. 3794

Banker

23. September 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Mit so einer Altlast ist die Werkstatt unverkäuflich

Wie hat die VR-Bank die alte Boschwerkstatt noch bewertet? Die muss sofort auf Null gesetzt werden, oder gehört das nach dem Lageberichtvermerk, das schwierige Objekte ausgegliedert wurden, der BAG Hamm? Die werden sich schön bedanken. Mit der Belastung, egal ob was gefunden wird oder nicht ist das Gebäude und das Grundstück unverkäuflich. Wenn Prozesse gelaufen sind, wie hier geschildert wird, da hätte die Nullbewertung schon mit dem Tag des Schadens erfolgen müssen. Wenn giftige Stoffe festgestellt werden, werden die Nachbarn Anspruch haben, das auch bei ihnen Proben genommen und untersucht werden. Da steht zusätzlich ein unglaublicher Rattenschwanz bevor.

   

Nr. 3793

Mitglied

23. September 2008, 12:44 Uhr

Betreff: Auskunft nach § 147 Genossenschaftsgesetz

Herr Herzog, Herr Heidel, Aufsichtsräte der VR-Bank, Sie haben auf der vor drei Monaten stattfindenden Vertreterversammlung nicht über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen über den ehemaligen Boschdienst berichtet. Sie haben nicht über Verschulden, Maßnahmen und Kosten berichtet, obwohl es Ihnen bekannt sein musste. Geben Sie unverzüglich nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) korrekt Auskunft. Muss man hier von gezielter Untreue gegen die Bank und auch den Kunden und von breit angelegter Strafvereitlung reden? Die Prüfer darf man gern auch auf § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) hinweisen. Sie sitzen bei unserer VR-Bank als Abfangjäger für die Vorstände immer daneben.

   

Nr. 3792

Genossenschaftler

23. September 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Haben Sie die Sache Ludwigstraße auch ausgelagert?

Keine Sauerei ist bei der VR-Bank Fichtelgebirge zu groß. 8 Jahre macht man rum, ob das hochgiftige Ölbrühe im Boden entsorgt werden muss. 8 Jahre dringt es wahrscheinlich Zentimeter um Zentimeter tiefer ein und durch in Beton und Boden, hoffentlich ist es rechtzeitig versulzt. Aber wenn das Grundwasser eindringen kann in die Montagegrube, dann ist doch alles zu spät, dann sind die Schwermetalle doch schon weit weg getragen worden. Die ganze Zeit war die Bude doch auch nicht geheizt und hat der Zahn der Zeit genagt mit all den unabsehbaren Folgen und nun scheinen Herzog und Heidel vor den Gerichten aufgegeben zu haben. Hätte man das damals doch mit samt der Einrichtung dem Eigentümer geschenkt, anstatt in den Rettungserwerb zu nehmen und nicht zu wissen was man mit dem Ding anstellen soll. Holt den Prüfer, der vielleicht meinte auch die Sache zusammen mit seiner Prüferakte mit seiner Vorstandsübernahme begraben zu können, der Krater ein, den wir in der Ludwigstraße in Wunsiedel vielleicht bald haben werden? Die Sicherungseinrichtung des BVR hat hoffentlich von dem Fall die Finger gelassen, eventuell bedarf es aber nicht nur für die Volksbank Plauen einer Nachsanierung, nicht in Grund und Boden, sondern in Geld, wie auch für Herr Herzog und Herrn Heidel in Marktredwitz bei der VR-Bank. Das wäre nicht mehr zu verbergen. Wie das dann in den letzten Tagen vor der Vertreterversammlung aus dem Lagebericht bekannt wird, da sind wir gespannt drauf, denn mit Rede & Co., Leitfaden usw., versprochene Information gibt es nicht vom jetzigen Vorstand.

   

Nr. 3791

Buchhalter

23. September 2008, 12:10 Uhr

Betreff: Was kostet diese Maßnahme in Wunsiedel, warum nie Risikovorsorge dafür?

Werter Herr Herzog, sie wissen genau für was man Risikovorsorge betreiben muss, wenn sie seit Jahren in Prozessen hängen wo es um die Sanierung des verseuchten Bodens in der Werkstatt geht, dann ist es jetzt der Beweis, dass immense Kosten auf die Bank zukommen werden. Zuerst wird jetzt großflächig der Betonboden ausgehoben. Sie werden jede einzelne Platte untersuchen lassen müssen, ob in acht Jahren das Öl durchgesickert ist, ein wahrscheinlich extrem durchläufiges Spezialöl. Sie werden dann mindestens den Boden um die Grube herum großflächig untersuchen lassen müssen. Trauen Sie sich eigentlich die Firma zu nennen, die das damals gemacht hat, dann käme ja heraus wo Sie die Maschinen in Eintrag Nr. 1372 hin verfrachtet haben und was damit passiert ist und warum keine Verkauf mit Erlös für den Kunden oder die Bank erfolgt ist? So wären die heutigen Vorstände, und sie als damaliger Prüfer, und die verbliebenen Aufsichtsräte noch die einzigen, die man für den Schaden und die Kosten noch belangen könnte und vielleicht nach dem StGB wegen der unterlassenen rechtzeitigen Sanierung heranziehen könnte. Die einen sind raus wegen einer Verjährung des Anspruches auf Schadensersatz wegen unsachgemäßer Arbeit und Behandlung und die alten Vorstände hat man ja entgegen dem Genossenschaftsgesetz selbst von den Ansprüchen befreit. Fakt dürfte sein, dass vielleicht sechs- bis siebenstellige Kosten seit acht Jahren nicht bilanziert wurden. Frisst die Sache wieder die ganze Dividende auf?

   

Nr. 3790

Zeitungsleser

23. September 2008, 11:06 Uhr

Betreff: Pressekonferenz von GVB-Präsident Götzl

Hier ein Ausschnitt aus der Pressekonferenz des GVB-Präsidenten Götzl in der heutigen Zeitung. Zitat: Was den bayerischen Verbandschef bei weiten mehr umtreibt, ist die "Wettbewerbsverzerrung" durch Tagesanleihen des Bundes. Dessen Finanzagentur gebe seit Mitte dieses Jahres mit einer Tagesanleihe ein neues Anleiheprodukt heraus, das in direkte Konkurrenz zu Angeboten der Kreditwirtschaft trete...usw.
Herr Götzl , soll das heißen, sie beschweren sich darüber, dass die Leute/Kunden eine höhere Rendite ihrer Anleihen von der Finanzagentur erhalten, im Gegensatz zu den mageren Renditen bei Anlageprodukten der VR-Banken? Gleichzeitig bleibt anzumerken, dass viele Genossenschaftsbanken über Jahre durch Verluste ihre Steuerlast reduziert haben, d. h. der Volkswirtschaft ihr zustehende Gelder vorenthalten haben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auf Gelder, die dem Sicherungsfond zur Verfügung gestellt wurden, im Krisenfall nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch den Sicherungsfond besteht.
Darüber hinaus profitieren die Genossenschaftsbanken davon, dass den Mitgliedern ihnen zustehende Renditen gekürzt oder gar nicht ausgezahlt werden, verursacht durch fahrlässiges Handeln einzelner Geschäftsführer bzw. des Prüfungsverbandes.

Klar ist, dass die Bürger ihren Genossenschaftsbanken immer weniger Vertrauen entgegen bringen, d. h. sichere Renditeprodukte des Bundes fragwürdigen Produkten der Genossenschaftsbanken vorziehen. Hier sei noch einmal angemerkt, dass die Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken keineswegs so sicher sind, wie immer dargestellt wird.

Es scheint so, als lebe Herr Götzl in seiner eigenen Scheinwelt, denn der ehrenhalber verliehene Doktortitel wird bei Herrn Götzl zum promovierten Doktortitel, wie im Zeitungsartikel ersichtlich.

Hier die Adresse der Finanzagentur des Bundes für Tagesanleihen
https://www.bundeswertpapiere.de/tagesanleihe

   

Nr. 3789

Aus der Organisation

23. September 2008, 09:58 Uhr

Betreff: Wer hat denn Dem Verbandspräsidenten Götzl den Dr. geschenkt

Werter Herr Dr. Götzl, wer hat Ihnen denn den Doktor verliehen, war das auch in Mallorca am Strand? Als Dr. h.c. haben Sie nicht promoviert, es ist also nicht einmal ein österreichischer Doktor. Haben Sie das den Journalisten auch gesagt, wenn Sie schon auf den Doktortitel wert legen, wenn nicht ist es nahe des Titelmissbrauches. Manche wollen neben den Sein eben auch noch den Schein. Was ist mehr bei unserem Präsidenten des Genossenschaftsverbandes Bayern?

   

Nr. 3788

Aus Wunsiedel

22. September 2008, 17:38 Uhr

Betreff: Was passiert da in der Ludwigstraße

Was passiert da in der Ludwigstraße, ein Umweltskandal, verursacht durch die Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge, ohne gleichen. Da wird hinter verschlossenen Toren der Boden des ehemaligen Boschdienstes tief eingeschnitten und wahrscheinlich im Ganzen entsorgt. Käme es da nicht billiger das ganze Gebäude weg zu reißen oder geht es darum, dass man die Fassade dringend braucht dass man nicht sieht was dahinter passiert, dass es die Öffentlichkeit nicht bemerkt, wie man die Schweinerei versucht zu bereinigen? Man muss sich fragen, ob die Kreditverluste das Grab der Bank und ihrer Vorstände sind oder ob es nicht gar diese alte Werkstatt ist, wo man sich eher die Zunge abhacken ließe, bevor man den Schnabel aufmacht? Was da in zwei Meter Tiefe alles versickert ist, warum ist da niemand da um Proben zu nehmen, wo sind die Leute von der Stadt, vom Landratsamt und von der Bezirksregierung? Läuft das da draußen illegal? Ich werd die Polizei verständigen.

   

Nr. 3787

Nachbar

22. September 2008, 17:11 Uhr

Betreff: Hallo Manfred Bleil hast Du denn noch alle Fotos

Hallo Manfred, Du hast doch damals eine Unmenge von Fotos gemacht, zeig sie uns doch. Zeig sie uns, wie die VR-Bank-Vorstände keine Skrupel hatten unsere Umwelt und unsere Gesundheit in Gefahr zu bringen. Lass uns den Herzog öffentlich erklären und zwar an Eides Statt, dass er nichts davon gewusst haben sollte. Was für einen Grund hätte es gegeben zuerst Manfred Heger und dann Karl Krämer unter Verzicht der Ansprüche an sie davon kommen zu lassen, doch nur den, dass alle im selben Boot gesessen sind. Warum hast du vom Prüfstand und von den Hebebühnen keine Mark und keine Euro gesehen? Wo sind all die anderen Kleinmaschinen, Werkzeuge und Werkstücke hingekommen? Warum hilft auch der Aufsichtsrat nicht bei einer Aufklärung? Warum gibt es keinen Nachweis über ein Verschrottungsprotokoll? Hat man das in Polen und in Tschechien mit hübschen Mädchen durch gebracht? Waren auch Prüfer eingeladen? Da passt es doch, dass der Verbandspräsident gerade jetzt anstatt in den Glaspalast des Verbandes in der Zentrale in München nach Mallorca einlädt. Nicht mal die Raiffeisenschule in Grainau ist gut genug oder das Bildungszentrum über der Altmühl. Und wenn noch ein paar Kröten beim Fest übrig waren, unterm Volk hat man das nicht verteilt. Und weil vielleicht keiner die Hand zurück gezogen hat, darum kann heut auch keiner was zu den alten Zeiten sagen. Moderne Handwaschung und unsichtbare Fußketten, oder wie nennt man das?

Was stellt die VR-Bank Fichtelgebirge noch alles an? Da will man den Namen tauschen, bloß um alles vergessen zu machen. Dieser Prüfer tut so als ob ihn der Schlamassel von Früher nichts angehen würde, derweil hätte er und seine Kollegen es als einziges verhindern können. Nicht nur Absahner bei den Kunden sind sie alle, die hätten sich in Skandalbank oder Umweltverschmutzerbank e.G. umnennen sollen, jetzt verschmutzen sie nach der Stadt Marktredwitz mit dem Namen noch die ganze Fichtelgebirgsregion. Was kommt da bei uns in der Ludwigstraße noch raus und was kommt bei der VR-Bank sonst noch raus, was uns der Exprüfer bisher vorenthalten hat?

   

Nr. 3786

Fachkollege im Schockzustand

22. September 2008, 16:44 Uhr

Betreff: Hochgiftige Schwermetalle in den Boden und das Grundwasser

Wenn die Brühe, die da über die LKW-Grube in den Boden und das Grundwasser gekommen ist, vom Prüfstand stammt und da auch noch zusammengekehrt und runter gespült wurde, dann ist die Kacke wirklich am dampfen. Da wo angeblich der Grundwasserspiegel so hoch war, dass man das Wasser nicht weghalten konnte. Dann kann es passieren, dass das Gebäude weg muss um den Boden auszuheben. Wir haben die strengsten Auflagen zur Sicherheit und wenn uns die Bank dann übernommen hat, dann spielt unsere Welt plötzlich keine Rolle mehr, einfach unbegreiflich. Heger und Krämer haben anscheinend vor nichts zurück geschreckt und genau die zwei hat man unter Ausschluss von bekannten und auch unbekannten Ansprüchen mit Dienstaufhebungsverträgen versehen, die man den Mitgliedern verschweigen wollte. Unbekannt, wie, wenn Manfred Bleil nicht Fotos gemacht hätte, wie man die Giftbrühe ins Grundwasser gekippt hat und in der Grube am liebsten verfüllt hätte. Und Wolf, der tief verwurzelte Genossenschaftsmann in Selb hat das Verschieben der transportablen Maschinen nach Tschechien gedeckt, wo man nicht weiß wer bei Auszahlungen die Hand aufgehalten hat. Das alles ist ja schon verbrecherisch. Wenn sonst bei einem Privatmann mal was ausläuft in geringen Mengen, da muss man Angst haben, dass man die Bagger schickt und den Boden meterweis aushebt, aber wenn im Beisein von Krämer und Heger Schwermetalle bis hin zum Quecksilber zusammengekehrt werden um es dann metertief zu versenken, da fühlt sich nicht einmal ein Prüfer des Genossenschaftsverbandes berufen dem nachzugehen. Wer fühlt sich jetzt verantwortlich für die Aktion? Horst Pausch, der überforderte Aufsichtsratsvorsitzende, Reiner Loos, oder Werner Schelter und alle anderen Aufsichtsratskollegen, oder doch Johannes Herzog, der Prüfer und heutige Vorstand, der auch darüber den Mantel des Schweigens legen will, wie über die Abzockerei der Kunden mit den Abrechnungsmethoden und den faulen Bürgschaften usw. mit den eingenordeten Uwe Heidel. Jetzt muss erst recht festgestellt werden, ob Johannes Herzog nicht maßgeblich an den Aufhebungsverträgen mitgewirkt hat um selber auf den Vorstandsstuhl zu kommen. Sein Mitwirken über das Wissen des Umweltskandals darf nicht vergessen werden. Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, bitte die Untersuchungen dringend auch auf den Umweltbereich ausdehnen, bitte das ja nicht übersehen. Sie lesen sicher diese Seiten auch, sonst wären Sie wahrscheinlich gar nicht da.
Hier weitere Bilder hier klicken...

   

Nr. 3785

Insider

22. September 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Der ganz normale Wahnsinn bei der VR-Bank Fichtelgebirge in Makrtredwitz

Nun sind die Sanierer angerückt für das Grundstück Ludwigstraße 95 in Wunsiedel. Den Grund hat Manfred Bleil in seinem Buch (= Link) „Mir fällt nichts ein, mir fällt was auf“, das demnächst im Internet veröffentlicht wird, geschildert. Hier wird beschreiben, was hier schon öfters unter Eintrag Nr. 1372 aufgezeigt wurde. Bei der Demontage der Maschinen und Werkstücke ist durch unsachgemäße Vorgehensweise hochgiftiges Öl ausgelaufen. Privatleute werden belangt, wenn ein Tropfen Öl auf den Boden kommt. Die VR-Bank hat sich jahrelang vor Gerichten gegen die Verfügung der Bezirksregierung gewehrt, für Ihre Umweltverschmutzung gerade stehen zu müssen. Vielleicht hat man dadurch den Vorständen von damals wieder die Verjährungsfrist verschafft, dass man sie persönlich nicht mehr belangen kann. Aber die Prüfer, namentlich Johannes Herzog und Raimund Grothoff, mussten es wissen und letztendlich hat man vor dem Verwaltungsgericht dann den Rückzieher gemacht. Keine Erwähnung eines Prozessrisikos in den Jahresabschlüssen und Lageberichten, keine Risikorückstellung für die Kosten über nun insgesamt 8 Jahre. Zu was dient nun die Aktion mit den Schneidegeräten? Festzustellen, ob das Gift bis unter die Bodenplatte gedrungen ist innerhalb dieser langen Zeit? Es ist wahrscheinlich der ganz normale Wahnsinn, der bei dieser Bank herrscht.

Hier Bilder der Aktion (= Link)

   

Nr. 3784

Nordlicht

22. September 2008, 13:38 Uhr

Betreff: Presseinformationsreise für Genossenschaftsverband

Aus den Nürnberger Nachrichten - Wirtschaft - vom 22. September 2008

"Genossen sehen sich als Gewinner der Krise

Die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken gewinnen neue Kunden
Genossen sehen sich als Gewinner der Krise

PALMA de MALLORCA - Die bayerischen Genossenschaftsbanken sehen sich als Gewinner der internationalen Finanzkrise.

Das Jahr 2008 läuft für die knapp 330 Volks- und Raiffeisenbanken im Freistaat besser als erwartet, sagte Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern. «Dabei spielt mit Sicherheit auch eine Rolle, dass wir im Zuge der Finanzkrise neue Kunden gewinnen konnten«, so Götzl in Palma de Mallorca auf einer vom Genossenschaftsverband organisierten Presseinformationsreise

Sicherheit und regionale Verbundenheit

Die Verbraucher achteten bei ihren Finanzgeschäften wieder auf Sicherheit und regionale Verbundenheit. Davon profitierten die genossenschaftlichen Geldhäuser. Entsprechend lag die Bilanzsumme der bayerischen Kreditgenossenschaften den Angaben zufolge zum Halbjahr bei 108,3 Mrd. € - das sind 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei sind die Kundengelder um 3,0 Prozent gewachsen, die Ausleihungen stiegen gegenüber dem Vorjahreswert um 1,7 Prozent.

Als weiteren Grund für die unerwartet guten Zahlen nannte Götzl die gesunkenen Betriebskosten. Dennoch setzen die Banken mit 77 Cent noch immer zu viel ein, um einen Euro zu verdienen, sagte Götzl.

Beim Gewinn haben die Geldhäuser nicht von der höheren Bilanzsumme profitiert. Das Betriebsergebnis sei im ersten Halbjahr leicht zurückgegangen, so Pressesprecher Jürgen Gros. Auch die Stimmung unter den bayerischen Kreditgenossenschaften hat sich eingetrübt. Nach 96 Prozent vor einem halben Jahr haben im Sommer nur noch 91 Prozent ihre Geschäftslage als gut oder befriedigend eingestuft. Außerdem erwarten sie, dass sich die Situation in den nächsten Monaten weiter eintrübt.

Ausblick ist pessimistischer

Auch bei der Entwicklung der Erträge sind die Genossenschaftsbanken mit ihren acht Millionen Kunden pessimistischer als zum Jahreswechsel. Die ersten Anzeichen der schwächeren Konjunktur könnten nicht geleugnet werden, so Götzl. An der konjunkturellen Abkühlung sei nicht zuletzt die Finanzkrise schuld.

Diese wiederum ist Götzls Einschätzung zufolge noch längst nicht überwunden. Die Turbulenzen werden die Finanzmärkte bis ins Jahr 2011 beschäftigen, so seine Prognose.

Zukunft von Präsident Stephan Götzl noch offen

Zu seiner eigenen Zukunft hielt sich Götzl alle Türen offen. Der gebürtige Oberpfälzer wird als Kandidat für den vakanten Posten an der Spitze des Bundesverbands der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gehandelt. Falls der Verband ihn rufe, werde er nicht ablehnen, so Götzl. Aber auch in Bayern gefalle es ihm sehr gut. Götzl steht seit 2005 an der Spitze des bayerischen Genossenschaftsverbands.

Markus Hack
22.9.2008"

Wo sind bitte die Zahlen / Aussagen der VR-Bank Marktredwitz / Fichtelgebirge? Wie steht es um diese Bank?
Denn die Zusammenfassung des Verbandes ist ja nur der Durchschnittswert. Mitglieder wollen wissen, wie es um die Bank steht und erinnern Herrn Herzog an seine gemachten Zusagen, zeitnah zu informieren.

Herr Götzl liebäugelt also mit der Berufung in den Bundesverband.

Das ist ja bei den aufgezeigten akuten Problemen kein Wunder, daß es sich dort gemütlicher Geld verdienen läßt als in den Niederungen der unglaublichen Zustände bei einigen bayrischen Genossenschaftsbanken.

Wenn das alles ans Tageslicht kommt, sollte sich ein Berufung an die Spitze des Bundesverbandsspitze ausschließen.

Denn eins ist doch klar: Der ganze Fisch des bayrischen Genossenschaftsverbandes stinkt vom Kopf. - Von den Herren kann nun wirklich keiner mehr behaupten, er hätte von den ganzen Dingen, z.B. in Marktredwitz nichts gewußt, so daß er deswegen nicht hätte handeln können!

Warten wir mal ab, wenn die Staatsanwaltschaft endlich die Ermittlungen in Marktredwitz abgeschlossen hat und Anklage erhebt, ob dann nicht endlich die Lawine im Genossenschaftswesen losrollt, die alles hinwegfegt.

   

Nr. 3783

Gesehen

22. September 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Pressekonferenz auf Mallorca durch den Genossenschaftsverband

Sind denn die noch zu retten, wer hat heute in der Frankenpost von der Pressekonferenz des Verbandspräsidenten Stefan Götzl auf Mallorca gelesen? Da geht es um die Ertragsvorschau der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken und Herr Götzl lässt vielleicht einen eigenen Flieger chartern und eine ganzes Hotel für die Journalisten und wer bezahlt das denn, doch die Mitglieder der Genossenschaftsbanken. Der Großmannssucht und dem Größenwahn scheint es beim bayerischen Verband wirklich keine Grenzen zu geben. Dafür muss man einen Strafantrag wegen Vergeudung und Veruntreuung stellen. Warum nicht gleich die Malediven und die Südsee, die Canaren oder die Karibik. So kann man das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden, wenn einem keiner auf die Finger klopft.

Aber die VR-Bank bei uns muss doch auch ihre Zahlen gemeldet haben. Dann wollen wir mal von Herrn Herzog und Herrn Heidel was hören, nicht aus Mallorca, oder gehören die auch zu geladenen Gästen, sondern einfach nur aus Marktredwitz und es reicht ein Mitgliederrundbrief, wo auch Informationen enthalten sind.

Alle Artikel, die hierzu irgendwo in Bayern erscheinen, auch die noch zusätzlich angekündigten, denn es braucht ja eine Begründung für einen möglichst langen Aufenthalt, bitte unbedingt faxen an den Wunsiedeler Kreis oder per gescannter Datei an gaestebuch@wunsiedeler-kreis.de.

   

Nr. 3782

Uwe

22. September 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Pressekonferenz auf Mallorca durch den Genossenschaftsverband

Sind denn die noch zu retten, wer hat heute in der Frankenpost von der Pressekonferenz des Verbandspräsidenten Stefan Götzl auf Mallorca gelesen? Da geht es um die Ertragsvorschau der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken und Herr Götzl lässt vielleicht einen eigenen Flieger chartern und eine ganzes Hotel für die Journalisten und wer bezahlt das denn, doch die Mitglieder der Genossenschaftsbanken. Der Großmannssucht und dem Größenwahn scheint es beim bayerischen Verband wirklich keine Grenzen zu geben. Aber die VR-Bank bei uns muss doch auch ihre Zahlen gemeldet haben. Dann wollen wir mal von Herrn Herzog und Herrn Heidel was hören, nicht aus Mallorca, oder gehören die auch zu geladenen Gästen, sondern einfach nur aus Marktredwitz und es reicht ein Mitgliederrundbrief, wo auch Informationen enthalten sind.

   

Nr. 3781

MItglied

22. September 2008, 12:29 Uhr

Betreff: Bankenkrise auch in Marktredwitz

Die VR-Bank Marktredwitz ist scheinbar in immer größeren Nöten. Was ist denn, wenn aus den vermittelten US-Fonds Regreßansprüchen auf die Bank zukommen.
Da weiß man wahrscheinlich gar nicht genau , wieviel denn über die Bank vermittelt wurde. Es wird so sein, dass die vermittler die Provision zum Teil in die eigene Tasche vereinnahmt haben, das Beratungsrisiko aber bei der Bank hängenbleibt.
Die Wertstellungsdifferenzen sind doch auch noch nicht bei den Kunden ausgeglichen. Was die Verantwortlichen der Bank und damit ihren Kunden und Mitgliedern eingebrockt haben, wird in ihren Auswirkungen immer deutlicher und immer mehr astronomischer. Wenn man jetzt auch noch bedenkt, daß der ehemalige Prüfer und jetztige "Noch"Vorstand Herzog diese Dinge und andere mehr, einfach treiben haben lassen, ja sogar noch gefördert, indem nicht dagegen eingeschritten wurde. Da nur um des eigenen Vorteils willen, um den Vorstandsstuhl zu ereichen, gab es kein Gewissen und keine Ehre. Die Existenz von Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitern wurde auf dem Altar des eigenen Vorteils geopfert. Warum sagt uns Herzog nicht, gegen wem ermittelt wird. Insbesondere ob auch gegen ihn ermittelt wird. Man kann davon ausgehen, sonst hätte er sich schon lange damit gebrüstet.

   

Nr. 3780

Bilanzkenner

21. September 2008, 14:24 Uhr

Betreff: Zu den Sicherungseinrichtungen der Banken

Es ist ja unglaublich, wie die Notenbanken jetzt Geld drucken. Man glaubt, wenn eine Bank Geld kaputt macht, die zentrale Notenbank einsteigt, dann ist im Geldkreislauf nicht weniger Geld vorhanden. 700 Mrd. Dollar, wegen eines halben Jahres natürlich mit dem Vorlauf dazu und alles nur in den USA. Was kommt da auf die Welt zu wenn die Chinesen mal einen Fehler in dieser Größenordnung machen, die überholen die Welt mit der Wirtschaft so wie beim Sport mit der Olympiade. Die sind doch noch viel weniger kontrollierbar als die Amerikaner, die schon auf Kosten des Rest der Welt leben. Wenn sich also ein Journalist anschickt die Sicherungseinrichtungen in der Bankenwelt bei uns zu recherchieren, so sei ihm gesagt, er möge nachfragen, was denn beispielsweise die IKB die Sicherungseinrichtungen in ihren Beständen schon gekostet hat. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken wird von einer halben Milliarde gesprochen und bei den Sparkassen das Doppelte. Was hat die Deutsche Bank eingeschossen und anderen Aktienbanken und der Privatbanksektor? Das Geld fehlt doch auch hinten und vorne und bringt natürlich bei jedem Euro auch noch die fehlenden Steuern, die Beträge werden ja als betriebliche Aufwendungen verbucht.

   

Nr. 3779

Aus der Organisation

21. September 2008, 14:11 Uhr

Betreff: Zurückhaltende Verkaufsempfehlung zu Nr. 3997

In Eintrag Nr. 3996, wird da eine Auszug aus dem Lagebericht gezeigt, den Johannes Herzog absolut erstmalig allein gemacht hat? Karl Krämer durfte doch die Bilanz 2005 schon gar nicht mehr mit unterschreiben, dass hat doch Notvorstand Schelter am 9. Juni übernommen, nach dem Karl eingesehen hat, dass er doch kein Vorstand mehr war. Und Reinhold Wolf, der war der Bilanzerstellung sicher nicht mehr befähigt, nach dem er sich viele Jahre in Selb um solche Dinge nicht kümmern brauchte. Nun hat also Johannes Herzog in den Lagebericht rein geschrieben, „Rückläufig waren die Vermittlungserträge im Bereich geschlossener US-Dollar-Fonds, was wir aufgrund zurückhaltender Anlageempfehlungen in diesem Segment bewusst in Kauf genommen haben“. Da kann man ja nicht davon sprechen, dass Herr Herzog nicht zu diesem Zeitpunkt und auch vorher nicht schon in großem Umfang bescheid wusste, wenn man sich vorher mit den Anlegeempfehlung nicht zurückgehalten hat in die US-Dollar-Fonds. Hoffentlich sind die Folgen nicht so wie bei der VR-Bank München-Land mit Regressforderungen in höchsten zweistelligen Millionengrößenordnungen. Oder wie sieht es aus Herr Herzog? Ehemalige Verbandskollegen würden sich doch hoffentlich an Schadensersatzansprüchen nicht beteiligen. Bei aktiver Anlageempfehlung, darf man da anderseits empfehlen die Unterlagen in Darmstadt mit denen bei der VR-Bank in Marktredwitz gegen zu kontrollieren, bei den ehemaligen Prüfern Herzog und Grothoff, die das bei der VR-Bank kontrollieren sollten? Und ob man aus der Situation nicht auch Vorteilserzielung aus der Tätigkeit eines Prüfers ersehen könnte?

   

Nr. 3778

Profi

21. September 2008, 13:53 Uhr

Betreff: Mein Geld ist sicher. Ihres auch?

Vorab, ich habe kein Geld mehr auf einem Konto bei irgendeiner Bank liegen.

Sicherungseinrichtung? Dichtung oder Wahrheit?
Der Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes ist durch die Lehmann-Pleite im Grunde bereits gesprengt. Woher die Banken überhaupt noch die Mittel für die Einlagensicherung hernehmen wollen, muss man sich sowieso allen Ernstes fragen. Das ganze Vehikel ist eine reine Beruhigungsshow für die dumme Masse!

Eine journalistische Tätigkeit sollte sich mal darauf erstrecken, penibel nachzuprüfen und zu recherchieren, wie denn die Gelder in den einzelnen Sicherungsfonds angelegt sind. Die liegen ja nicht einfach so in der Schublade herum, sondern sind auch wieder angelegt.
Wo? Na bei anderen Banken oder in Fonds.

Weil es hier in diesem Gästebuch um Genossenschaftsbanken geht, einfach mal die Frage:
Wo wird denn das Geld das die Genossenschaftsbanken an die Sicherungseinrichtung gezahlt hat angelegt.
Nehmen an bei der DZ-Bank. Und nehmen wir weiter an, ganz konservativ, also nicht spekulativ in irgendwelchen Immobilienfonds der DZ-Bank in Amerika, sondern einfach als Festgeld bei der DZ-Bank.

Diese Milliarden des Sicherungsfonds hat dann die DZ-Bank als Bargeld. Die will natürlich damit auch wieder Geld verdienen und legt es wo anders an.

Wo? Recherchiert mal schön, auch die DZ-Bank ist in Amerika aktiv.

Und was passiert wenn die DZ-Bank Probleme bekommt? Oder hat sie die vielleicht schon im Zuge der US-Krise und man erfährt nichts davon?

Auch die R+V Versicherung ist im Verbund und wo hat die wohl ihre Kundengelder angelegt?

Von den großen VR-Banken reden wir erst gar nicht. Auch dort gibt es Bänker die schnell viel Geld verdienen wollen, denn auch bei den Genossenschaftsbanken ist das Vorstandsgehalt mit Gewinnbeteiligung verbunden.


Wo will denn der Sicherungsfonds der Genossenschaftsbanken das Geld herbringen, wenn es wirlich kracht?

Arme Sparer.

Und bei allen anderen Bankengruppen ist es nicht anders.

Zur Beruhigung:
Alle Experten behaupten ja die Einlagen bei den Banken in Deutschland sind sicher und die müssen es ja wissen.


So ist ein Experte definiert:
Ein Experte (auch Fachmann/Fachfrau, Fachleute oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Fachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Als Experten werden beispielsweise häufig Wissenschaftler herangezogen.

Neben dem theoretischen Wissen ist auch eine kompetente Anwendung desselben, also praktisches Handlungswissen, kennzeichnend. Solche Fertigkeiten gründen sich meist auf Training sowie Talent. Die Wissenstiefe eines Experten unterscheidet ihn vom Generalisten, der sich in vielen Fachbereichen heimisch fühlt. Der Generalist ist sozusagen der Spezialist dafür, in einer Vielzahl von Themen Bescheid zu wissen.

Verbinden sich Ausbildung in einem Fachgebiet und Erwerbstätigkeit/Beruf, spricht man von Profi.

   

Nr. 3777

Banker aus der Nähe

21. September 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Groß- und Millionenkredit nach § 19 KWG nicht verschlüsselt

Als externer Beobachter vom Fach erscheint einem bei der VR-Bank in Marktredwitz inzwischen alles möglich. Der Webmaster hat für mich dankenswerter Weise die Texte zu
- § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link)
- § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link)
- § 15 KWG, Organkredite (= Link)
- Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG (= Link) verlinkt.

Wenn Mehrheitsverhältnisse und Abhängigkeitsverhältnisse erkennen lassen, dass es zu einer Risikobündelung kommt, dann verlangt § 19 KWG die Zusammenrechnung zu einem Kreditverhältnis, einer sogenannten Kreditnehmereinheit. Dies muss das Kreditinstitute durch EDV-Verschlüsselung erledigen. Somit treffen die Vorschriften zum Groß- und Organkredit und auch dem Millionenkredit nach § 14 KWG, was aber im Grunde nur eine Meldevorschrift ist, so ein zusammengeführtes Kreditverhältnis und es sind nicht Privat- und Firmenkredite des selben Kreditnehmers unter verschiedenen Namen möglich, die die Risiken für die Bank ausweiten.

Da die VR-Bank im Bereich der Eigenkapitalberechnung schon Verbandshilfe über die unterlassenen Rückführung der Rücklagen erhalten hat, weil man die Einzelwertberichtigungen nicht mit Feststellung auch als Aufwand und damit Verlust gebucht hat, könnte es ohne weiteres auch denkbar sein, dass die Verbandsprüfer der Bank Groß- und Höchstkredite dadurch aus Ertragsgründen belassen haben, in dem man solche Firmenkonsortien eben nicht zusammen geschlüsselt hat. Wenn das in der EDV nicht eingegeben wird und der Prüfer das nicht fordert, wer soll es dann erkennen und erfahren? Komisch erscheint auch der ausgewiesene niedrige Anteil an Aufsichtsratskrediten überhaupt in der Bilanz der VR-Bank. Und wenn ein Prüfer von damals heute Vorstand ist, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende aus dem Dunstkreis einer Firma stammt, wenn die andere Firma kräftig in die Bürgerstiftung schießt, wird dann nun richtig verschlüsselt? Wenn jetzt der frühere Prüfer der Vorstand ist, wie soll das in Ordnung gebracht werden?

   

Nr. 3776

Ex-Mitarbeiter

21. September 2008, 11:46 Uhr

Betreff: Vorstandsposition aufgrund „fundiertem Wissen“ als Revisor

Mir kommt auch jedes Mal die Galle hoch, wenn ich Rede & Co. von Johannes Herzog sehe, wie es in Eintrag Nr. 3994 wieder hinterlegt ist. Vertrauen in Ihrer Nähe mit 192 Mitarbeitern, dass ich nicht lache. Vertrauen, kennt das Johannes Herzog überhaupt? Vorstandsposten eingeheimst mit absolut fundiertem Wissen aus den Prüfungen. Flex, Gold, Gold, Gold, vieles was unendliche Verluste eingebracht hat, was Kunden um die Existenz gebracht hat, was viele von uns letztendlich um ihre jahrelang sicher geglaubten Jobs gebracht hat, was jetzt zur Abspaltung auch noch der Vogtlandfilialen mit allen Folgen für die Hauptstelle in Marktredwitz geführt hat, wären bei einer normal durch geführten Revision nicht möglich gewesen. Und die Innenrevision war ja mit Krämer Junior auch schon gleich geschaltet.

Hätten Herzog und Grothoff gehandelt, wie es sich für Prüfer gehört, dann wäre alles schon 2002 und 2003 zu erledigen gewesen, aber der Verband hat selber zu oft die Finger im Getriebe gehabt und Frankenberger und Hilkenbach wollten sich wegen ihrer speziellen Kontakte zu den Hegers nichts am Kittel flicken lassen. So eine desolate Organisation, im Grunde gar nicht vorhanden, dürfte es außer bei uns nirgends gegeben haben, die die Unregelmäßigkeiten, das Gemauschel und die Verluste geradezu hervor gerufen hat, weil sich kein Prüfer darum scherte, oder scheren durfte. Diese Verstrickungen haben viele andere bezahlt, wie Kunden, die Mitgliederschaft oder auch die Allgemeinheit und wir Mitarbeiter und einer wollte davon seinen Vorteil alleine schöpfen, der heutige Vorstand, der sein heutiges Amt schon als Prüfer von seinen eigenen früheren Leuten zugesprochen bekommen hat.

   

Nr. 3775

Wissender

21. September 2008, 11:20 Uhr

Betreff: Spur des Geldes nur über Lichtenstein oder auch über Darmstadt nach Chikago?

Aus Gründen des Takts hat man den Mitglieder bei der Vertreterversammlung 2006 (= Link) schon verschwiegen warum es denn auch notwendig war Karl Krämer, dem ersten Vasallen von Manfred Heger den Stuhl vor die Tür zu setzen. Genauso wurde aus Gründen des Takts die Mitglieder nie drüber aufgeklärt, wie es denn möglich war, dass die Spur des Geldes nach Lichtenstein über die VR-Bank und die Zweigstelle Pechbrunn führte, worüber sogar die Financial Times berichtete.

Es ist zu befürchten, dass die Ermittlungsbeamten nicht nur wegen der gesetzeswidrigen Kredite bei der Bank fündig sind. Vielleicht haben sie längst auch die internen Konten durch geforstet, wo besagter Zweigstellenleiter mit Exgattin Dagmar und Exschwiegervater Walter L. neben unzähligen sonst eingesammelten Gelder auftauchen könnte, nachdem hier im Gästebuch vom Wunsiedeler Kreis die Problematik auch schon mehrmals angerissen worden war. Denn Manfred Heger hat nicht nur dem besten Freund bei Flex Unsummen an Blankokredit gegeben, die dann den Bach runter gingen, obwohl das die Prüfer vier bis fünf Jahre begleitet und gesehen haben. Auch den speziell bekannten genannten Personen hat man wahrscheinlich die Zeichnung der amerikanischen Fonds über die Darmstädter Vermittlungsgesellschaft mit hohen ungesicherten Krediten ermöglicht um neben der mehrfachen Millionenzeichnung der Bank selber den anderen potentiellen Kunden einen guten Anlagebestand vorzumachen. Nach Protokollierung sollen diese Gelder, wie auch die der Bank wieder zurück geflossen sein.

Haben also die Ermittlungsbeamten steuerliche Fachleute dabei, wenn man festgestellt hätte, dass nicht nur BMW-Spuren bei der Bank hinterlassen worden sind, sondern auch Spuren von Geld über die verbundfremde Darmstädter US-Fondsvermittlung nach Chikago und sonst wo in den USA geflossen sein könnten. Im Augenblick müssten die Beleg zu den internen Konten doch noch bei der Bank vorhanden sein, oder hat man die vielleicht verloren? Stammen Anleger auch aus Kreisen von internen und externen Kontrolleuren? Könnte ein früherer Revisionsdirektor gar betroffen sein, der manche Bilanztestate mit unterschreiben hat, z.B. den des Jahres 2003, obwohl er nicht mal Wirtschaftprüfer war? Warum hat denn Johannes Herzog prüfungsseitig nichts unternommen, angeblich soll er die Dinge doch erkannt haben und wenn man den Lagebericht 2005 zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) genau anschaut, dann sieht man doch wie wichtig dieses Geschäftsfeld war und wie schnell sich Johannes Herzog daraus als Gesamtprokurist verabschiedet hat. Die Hintergründen hat man aus Gründen des Takts verschwiegen. In den Vorstandsvorträgen in den Versammlungen hat man auch sonst nie ein Wort über die Fondsgeschäfte verloren.

   

Nr. 3774

Insider

20. September 2008, 10:21 Uhr

Betreff: Engagement bei der VR-Bank Marktredwitz

Nah Herr Herzog, klären sie doch mal die Leute und Genossen auf, warum Leute aus einem engen Kreis (Zirkel) ein sehr hohes Kreditengagement haben (Millionenkredite
bzw. Höchstkreditgrenze bzw. weit darüber erhalten) wovon sie als Vorstand und ehemaliger Prüfer Kenntnis haben. Des weiteren klären sie uns auf, aus wessen Grund bei verschiedenen Engagements keine Kreditnehmereinheit gebildet wurde, was nach dem KWG-Gesetz strengstens vorgeschrieben ist. Meine Herren Vorstände bei der VR-Bank Fichtelgebirge klären sie doch die Genossen auf, gegen wen die staatsanwaltlichen Behörden alles ermitteln. Klären sie uns doch auf, ob oder wie weit Verfehlungen (Verflechtungen) von verschiedenen Personen des Aufsichtsrates bestehen oder bestanden haben. Dieses sind alles wichtige Punkte, wörüber unsere Genossen das Recht haben, alles zu erfahren. Wohl gemerkt, die Bank gehört nicht einem Herrn Herzog oder dem Aufsichtsrat sondern den Genossen.
Wie heißt es so schön , die Sonne bringt alles ans Licht. Da können sie vertuschen was sie wollen. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3773

Mitglied

19. September 2008, 12:02 Uhr

Betreff: Machen Sie es einfach wie Horst Pausch Herr Herzog, Sie wissen doch

Im Eintrag Nr. 3991 ist der Zeitungsbericht zu sehen, wie damals Horst Pausch als Aufsichtsratvorsitzender komplett zurück getreten ist. Am 16. Oktober 2004 hat er angeblich nach reiflicher Überlegung schriftlich seinen Rücktritt erklärt. Reifliche Überlegungen, wozu nur der 15. Oktober vergangen sein können, denn bei der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link), da hat er seine reiflichen Überlegung noch schön brav zurück gehalten, sonst hätte man ihn fragen müssen, ob er mit drin hängt bei der unglaublichen niederschmetternden Bewertung der Vorstände bis hin zur Attestierung der Unfähigkeit, der Nennung der Verluste und des Betruges am Aufsichtsrat über die laufenden Risikoberichte.

Warum macht es Johannes Herzog nicht auch so, niemand wäre ihm wegen eines schriftlichen Rücktrittes zu jeder Tages- und Nachzeit noch böse. Das Geschwätz mit Rede & Co (= Link) auf der Versammlung vom Juni 2006, dass nimmt ihm heute keiner mehr ab. Versprechen zu allem Möglichen, welche den Tag nicht überdauert haben, angefangen bei den Mitarbeitern mit dem Vertrauen in Ihrer Nähe, Anstreben der Marktführerschaft in der Region, dem HOMA-Haus mit der Baustelle und Informationsversprechen an die Vertreter nur ein Jahr später abgelöst von Stillschweigen über den Verkauf von ganzen Geschäftsstellen und Geschäftsbereichen, von Verkäufen schwieriger Kreditverhältnisse aus der ganzen Bank in die BAG Hamm, die Heuschrecke des Genossenschaftsverbundes. Warum geht Herr Herzog nicht mit diesen Dingen in die Öffentlichkeit, sondern lieber wenn es um die Bürgerstiftung oder um 1.000 € Spenden geht?

Das sind doch die reinsten Ablenkungsmanöver von den tatsächlichen Problemen. Muss er vielleicht weitere Kredite verkaufen um diese Bilanz auch wieder zuzukriegen. Alle Bilanzen, die er bei der VR-Bank bisher gemacht und als Vorstand unterschrieben hat, sind reinste Schreckensszenarien mit Windowdressing und die er als Prüfer zu verantworten hat, die könnten gar Bilanzbetrug beinhalten. Und zu einem Versprechen der offenen Kommunikation gehört zur Glaubwürdigkeit als erstes, dass man breit ist auch über die eigenen Person zu reden, wenn man an der Spitze einer großen Genossenschaftsbank steht und Rede und Antwort stehen sollte, ob einen die Staatsanwaltschaft selbst im Visier hat. Die Erklärung ist man den Mitgliedern schuldig, auch ohne vorheriges Versprechen dazu.

   

Nr. 3772

Susanne

19. September 2008, 11:34 Uhr

Betreff: Warum mauert der Herr Heidel genauso

Hat der zweite Vorstand der VR-Bank einen Maulkorb bekommen? Darf nur einer reden, was ja darauf hinaus läuft, dass gar keiner was sagt? Warum sagt uns der zweite Vorstand nicht ob die Ermittlungen nicht gegen den heutigen Vorstandsvorsitzenden und ehemaligen Prüfer Herzog ausgeweitet worden sind? Warum sagt uns Herr Heidel nichts zum Forderungsverzicht von 432.000 € mit der Waldeslust, da war doch seine Zustimmung und die von Herrn Schelter auch mit notwendig? Brodelt es in Herrn Heidel weil ihn die anderen in eine Falle laufen haben lassen? Warum aber ist er nicht konsequent und löst sich mit einer klaren Stellungnahme von den alten Seilschaften, das Stahlbad VR-Bank Marktredwitz muss ihn doch schnell und brutal einiges gelehrt haben?

   

Nr. 3771

XXXX

19. September 2008, 09:04 Uhr

Betreff: Wettbewerbsverstösse

Sehr geehrter Herr Vizepräsident Verheugen,

nachfolgend erhalten Sie eine Mail, die ich an den Ombudsmann des Europäischen Parlaments gesandt habe. Ich habe jetzt im Internet nochmals recherchiert und bin auf Ihr Profil in der Homepage der Europäischen Kommission gestossen. . Mir geht es in der nachfolgenden Bschwerde bzw Antrag darum, zu überprüfen, ob das Prüfungsmonopol der genossenschaftlichen Prüfungsverbände gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Kommission verstösst. Durch das Prüfungsmonopol wird das Genossenschaftswesen in Deutschland von einigen enigen Personen kontrolliert. In höchtrichterilcher Rechstssprechung wurde agumentiert, daß die Aufhebung der Plichtmitgliedschaft die Rechtssystem der BRD aushebeln würde. Was nach meiner Ansicht auch so richtig ist. Es wurde aber nicht überprüft, warum die berechtigte Pflichtprüfung nur von genossesnchaftl. Verbänden durchgeführt werden kann. Hier ergibt meines Erachtens der Änderungsbedarf des Deutschen Genossenschaftsgesetzes. Da durch dieses Prüfungsmonopol eine extreme Wettbewerbsverzerrung stattfindet. Es mutet wie ein Relikt aus der Urzeit der Wirtschaftssysteme an, wenn ca 10 Genossenschaftsverbände das alleinige Recht haben ca. 5.300 Genossenschaften zu prüfen.
Allein schon wegen der Prüfungskosten findet hier schon kein freier Wettbeweb statt. Aufgrund des Prüfungsmonopols ist dem Machtmissbrauch der Genossenschaftsverbände Tür und Tor geöffnet. In der Nazizeit wurden die massgeblichen Paragrafen eingefügt, um die Kontrolle über die Genossenschaften zu erlangen.
Es würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Vorgänge annehmen. Falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie gerne auf mich zurückkommen.

Mit freundlichen Grüssen,


Subject: Wettbewerbsverstösse


Es handelt sich hier um eine Beschwerde wegen des im Deutschen " Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - Genossenschaftsgesetz GenG " enthaltenen Wettbewerbsverzerrung. Den dort ist in den $$ 52 ff die Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft festgelegt.Das hat nach meinen Dafürhalten zur Folge, dass die Prüfungsverbände eine Monopolstellung hinsichtlich der Wirtschaftsprüfung bei Genossenschaften haben. Nach meinem Kenntnisstand verstossen die Paragrafen auch gegen geltendes EU-Recht. Durch dieses Prüfungsmonopol sind sind Verstösse gegen die Wirtschaftsprüfrordnung (WPO) an der Tagesordnung. Da hier die Neutralität und Objektivät nicht mehr gegeben sind. Die Prüfungsverbände machen durch die Alleinstellung Verbandspolitik. Die Testate entsprechen mehrmals nicht nicht den Regeln ordnungsgemässer Prüfung. Als Quelle nenne ich Ihnen das Gästebuch der Schutzgmeinschaft für Bank - und Sparkassenkunden. Dort finden Sie unter der Homepage www.wunsiedeler-kreis.de Vorgänge bei denen bereits die Staatsanwaltschaft ermittelt. Mit Testaten des Prüfungsverbandes versehene Prüfberichte, die diese Vorgänge gedeckt haben.

Bitte überprüfen Sie, ob ein Prüfungsmonopol für über 17 Millionen Mitgliedern in etwa 5.300 Genossenschaften noch zeitgemäß ist. Zudem erkärt man, daß die gemeinsamen Interessen der Mitglieder vertreten werden und eine Prüfung, Beratung und Betreuung der Genossenschaften statffindet.(Quelle: Homepage DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) Dies kann unter Einbeziehung der Wirtschaftsprüferordnung nicht rechtens sein, da dort die Objetiviät und Neutralität als Leitlinie manifestiert ist.

Zudem wurde diese obengenannten Paragrafen während der Nazizeit eingesetzt, um die Kontrolle über die Genossenschaften zu erlangen.-Unrechtsparagraf-

Falls Sie als Beschwerdestelle nicht der richtige Ansprechpartner sind bitte ich Sie zum Weiterleitung an den zuständigen Bereich.

Bitte geben Sie mir eine Rückkoppelung über die weitere Vorgehenweise.

Ich bitte um Behandlung meiner Beschwerde.


Hochachtungsvoll

   

Nr. 3770

Noch wach

19. September 2008, 01:16 Uhr

Betreff: Immer dieses Gemauschel und dieses Stillschweigen

Warum ist es bei uns denn so wichtig, dass man alles vor den Mitgliedern versteckt? Steckt da die Methode dahinter wie man bei den Kunden und Mitgliedern am besten absahnt? War das auch zum Nutzen der Verbandsleute? Haben Verbandspräsident Frankenberger und Revisionsdirektor Hilkenbach ihr Geld bei Manfred Heger angelegt, weil der den US-Immobilienfonds mit der Darmstädter Gesellschaft abwickeln durfte und nicht mit der DG-Bank? War es dann zweitrangig nachzuprüfen, ob die Provision in die Taschen der Bank geflossen ist oder war es besser, wenn die Namen auf den Provisionslisten bei der Bank gar nicht aufgetaucht sind?

Warum hat man Manfred Heger bei diesen unglaublichen Kreditverlusten unter Ausschluss der bekannten und unbekannten Ansprüche ziehen lassen, wie er es dann selbst auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) gesagt hat. Haben die Prüfer Herzog und Grothoff ein Jahr vorher gemeinsam mit Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag alleine durchgezogen, wo Horst Pausch dann zwei Tage nach der Versammlung mit dem Zeitungsbericht Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) seine Abdankung bekannt gab, anstatt auf der Versammlung vom 14. Oktober 2004 selber? Haben die Prüfer die anderen Aufsichtsräte mit dem Protokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) auch unter dem Mantel des Stillschweigens über den Vertragsinhalt zur Befreiung von 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen und von insgesamt 50 Mio. € Kreditverlusten verdonnert? Ist das ein Faustpfand des Herrn Herzog heute gegenüber allen Aufsichtsräten?

Weil der Prüfer Herzog damals keinen Prozess um einen Regress gegen die Vorstände brauchen konnte, wenn er selbst Vorstand werden wollte, so konnte man damals auch nicht eine notwendige Sanierung durch die Sicherungseinrichtung brauchen. Vielleicht hätte das ja auch direkt zusammen gehangen und Manfred Heger hätte überall auf den Busch klopfen können und die Prüfer und den Verband gehörig mit rein ziehen können. Deswegen muss man heute diese Klimmzüge veranstalten und die Mitglieder weiter belügen und die eigenen Kunden verkaufen, obwohl man in der großen Werbung ganz anderes verspricht. Dafür müsste man wegen Verstoß gegen die Wettbewerbs- und Werbebestimmungen nicht nur Johannes Herzog sondern auch den Genossenschaftsverband anzeigen. Wer so etwas in großen Anzeigen verspricht, kann doch nicht gegen unzählige eigenen Kunden anders handeln. Das gilt für München und speziell auch für Marktredwitz.

   

Nr. 3769

Genossenschaftsbanker

18. September 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Sanierung oder Forderungsverkauf, was war es?

In Eintrag Nr. 3608 wurde unter der Überschrift Lügen nichts als Lügen auf die große bayerische Werbeaktion Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link) eingegangen und dass trotzdem die Münchner Bank eG mit Herrn Gebhardt als Vorstand Forderungen und Grundschulden nach Italien (= Link) verkauft hat. In Eintrag Nr. 3979 wird das Schreiben der VR-Bank vom 15.09.2008 an den Kunden (= Link) gezeigt, wo davon gesprochen wird, dass die Ansprüche an der VR-Bank an die genossenschaftliche Heuschrecke BAG Hamm abgetreten wurden. Hat dieser unsägliche Vorstand Herzog nun endlich den Mut uns zu sagen, ob man trotz der Werbeaktion die Kunden verkauft hat wie in München, oder ob es sich mit dem Verkauf der Ostfilialen verbunden um eine Sanierung für die VR-Bank zur Rettung seiner Vorstandsposition auf dem Rücken der Kunden handelt, wie man aus dem Lageberichtshinweis (= Link) entnehmen muss? Da hat man vermieden die BAG Hamm auch nur im Ansatz zu benennen. Raus aus dem Mauseloch Herr Herzog, oder dauert Ihre Befragung beim BaFin noch an?

   

Nr. 3768

Zyniker

18. September 2008, 14:12 Uhr

Betreff: Auge um Auge, Zahn um Zahn

Was macht denn der Herzog in Bonn? Eine Dienstreise? Eine Lustreise wird's wohl nicht sein. Denn mit seinen Mädels hat er ja scheinbar abgeschlossen.
Was gibt's denn sonst noch in bonn interessantes? Stammt nicht der Beethoven von dort. Aber der ist doch schon tot und war zu Lebzeiten bereits taub. Bleibt wohl noch die Bankenaufsicht. Vielliecht war "Johannes der Arrogante" dorthin beordert. Da kann man davon ausgehen, daß der gute Johannes sich nicht taub gestellt hat, auf die Fragen der Bankenaufsichsleute. Selbst so hartgesottene wie unser Ex-prüfer werden irgendwann weich und packen aus. Es kann gut sein,daß er deshalb schon lange nicht mehr in der Bank gesehen war. Herr Bleil wie soll er denn ihren Brief beanworten, wenn er doch selbst alles dransetzt, damit alles unter dem Mantel der Verschwiegenheit verborgen bleibt. Das ist doch die Aufgabe des Exprüfers! Deswegen wurden doch die anderen Mitbewerber nicht berücksichtigt. Bitte haben Sie doch Nachsehen mit dem Armen. Er weiss doch sowieso schon nicht mehr ein und aus. Aber ich kann Sie auch verstehen. Mit Ihnen hat keiner Mitleid gehabt, wie man sie fertiggemacht hat. Daher ist es gut so:
"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

   

Nr. 3767

Manfred Bleil

18. September 2008, 11:51 Uhr

Betreff: Achtung Leute, die VR-Bank nimmt Euch alles ab, Sicherheiten und Darlehensforderung

Vor Tagen forderte ich Herrn Johannes Herzog von der VR-Bank Fichtelgebirge erneut zu einer Stellungnahme in meiner Angelegenheit auf, welche er wie zu erwarten wieder nicht abgegeben hat und die Anfrage nur ignoriert hat. Ich bin dabei auf meine Erkenntnis eingegangen, dass Herr Herzog sowohl aus den Prüferakten als auch aus den Akten der Bank voll und umfassend informiert war und auch Schriftverkehr direkt mit den Prüfern und dem Genossenschaftsverband geführt wurde.

Achtung, Achtung, Achtung! Ich kann wiederum nur vor dieser Bank warnen, denn dort werden nicht nur die Betrügereien mit Valuta und Wertstellungen, wie sie das gerichtliches Gutachten in der Sache (= Link) herausgearbeitet hat, weiterhin nicht bereinigt und nicht wahrgenommen, es verschwinden nicht nur die Sicherheiten im Nirwana wie in meinem Fall in Eintrag Nr. 1372 aufgezeigt, es wird keine Aussage gemacht, ob die Forderungen aus meiner Globalzession (Bestand aus dem Schreiben ersichtlich) fahrlässig oder gar vorsätzlich nicht verfolgt wurden, oder vielleicht noch schlimmer, Eingänge umgeleitet wurden, dem Kunden werden trotz alledem die kompletten Forderungen abverlangt, wie es bei mir der Fall war und die Bank dadurch auch bilanziell fast keinen Ausfall hatte. Somit ist auch aus den letzten Einträgen hier im Gästebuch ersichtlich, es hat sich bei der VR-Bank nichts verbessert, man darf sogar annehmen, dass es sich weiter verschlimmert, was mit den Kunden und deren Sicherheiten gemacht wird. Der Brief an Herrn Herzog lautete wie folgt:

Manfred Bleil
95632 Wunsiedel, den 7. September 2008
Ludwigstraße 97, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief

Herrn
Johannes Herzog
Vorstandsvorsitzender der
VR-Bank Fichtelgebirge eG
Kraußoldstrasse 6

95615 Marktredwitz

unverzüglich vorzulegen nach Rückkehr von einer Dienstreise nach Bonn

Fragen zu meinem Kreditverhältnis
- Forderungsaufstellung

Werter Herr Herzog,

unzählige Male habe ich mich in den letzten Jahren bezüglich meines Kreditverhältnisses an Sie persönlich gewandt und haben Sie sicherlich auch den Schriftverkehr erhalten, der über den Genossenschaftsverband Bayern gelaufen ist und über die Bank. Wahrscheinlich kennen Sie sogar meinen Schriftverkehr mit dem Aufsichtsrat.

Ich stelle Ihnen somit heute zum wiederholten Mal die Frage, wieso Sie als Prüfer, als gesamtverantwortlicher Prokurist, als Vorstand, in meinem Kreditfall nichts unternommen haben um Schaden abzuwenden. Ich fordere Sie hiermit wiederum auf, offen zu legen, warum Sie trotz sicherlich weitereichender Erkenntnisse auch aus den Prüfungsakten zu meinem Fall nicht so eingeschritten sind um den Vorschriften beispielsweise nach § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) oder § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) oder auch § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link), neben vielen anderen, gerecht zu werden.

Ich fordere Sie mit einer Frist bis letztmalig Mittwoch, den 10.09.2008, 12.00 Uhr auf, mir als heutiger Vorstand eine Forderungsaufstellung zu erteilen und mir endlich mitzuteilen, was von Bankseite unternommen wurde, meinen hohen Forderungsbestand über die vorhandene Globalzession von Buchstabe A bis Z, was nach heutiger gerichtlicher Auffassung sogar als sittenwidrig anzusehen ist, auch einzutreiben. Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen, wohin Beträge geflossen sind, denn aus einem zweiseitigen Ordner an Rechnungen in Summe von 188.000 DM, übergeben an Bankvorstand und Bankmitarbeiter, müssen Beträge erzielt worden sein. Ich fordere Sie auf, mir aus der Sicht der Prüfung und auch aus der Sicht der Bank selber mitzuteilen, was mit meinen Maschinen, Werkzeugen und betrieblichen Einrichtungen passierte, die im Dezember 2000 abtransportiert wurden oder vielleicht auch zu anderen Zeiten und was daraus erzielt wurde, um den Schaden bei mir und auch am Genossenschaftsvermögen nicht in fahrlässiger oder gar beabsichtigter Form zu erhöhen, wenn ich anderseits die Forderung doch in vollem Umfang bedienen musste. Warum also wurde mir weder der Forderungsbestand als auch die Maschinen überlassen, wenn die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz daraus angeblich keine geeigneten Maßnahmen zur Forderungs- und Schadensreduzierung ableiteten. Ich fordere Sie auf, mir mitzuteilen, welche prüfungsrelevanten Erkenntnisse und Schlüsse daraus gezogen wurden.

Erhalte ich bis zur genannten Frist von Ihnen keine Nachricht, werde ich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil

   

Nr. 3766

Uwe

17. September 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Sie stecken tief mit drin Herr Schelter

Unser Aufsichtsrat ist ein Teil der Lügengeschichte gegen uns Mitglieder bei der VR-Bank Marktredwitz. Wer Manfred Heger mit einem Dienstaufhebungsvertrag für 50 Millionen Kreditverluste entlässt ohne sie nach dem Gesetz dafür zu belangen, der hat selbst viel zu verbergen. Und dann der Wechsel im Vorsitz des Aufsichtrates. Horst Pausch, dem die Prüfer Herzog und Grothoff beim Vertrag mit Heger wahrscheinlich die Hand beim Unterschreiben geführt haben und der nicht mal bei der Versammlung den Mut gehabt hat zu sagen, dass es zwei Tage später zurück tritt, dann Reiner Loos, der seine Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit mit gelben und roten Ampel umschrieben hat und durch die schlimmste Veranstaltung bei der Bank mit der Versammlung vom Jahr 2005 geführt hat und nun Werner Schelter, wo man nicht weiß, warum er sich als Notvorstand zur Verfügung gestellt hat und gleich den Forderungsverzicht mit durchgezogen hat und ob er mehr im Auftrag seiner Firma in der Bank sitzt oder für uns Mitglieder. Dieser Aufsichtsratsvorsitzende, der steckt tief mit in der Tinte und ist bei Stillschweigevereinbarungen immer mit dabei. Hauptsache uns Mitglieder kann man für dumm verkaufen und das geht nur mit so einem Aufsichtsrat und mit den Prüfern vom Verband. Da verkauft man uns an den Sicherungsfonds und tut so als ob man uns was Gutes damit antäte. Die können ihre Ämter gar nicht aufgeben, wenn sie nicht mehr dabei sind, müssen sie Angst haben dass sie die ersten sind über die man her fällt.

   

Nr. 3765

Vorstand

17. September 2008, 17:22 Uhr

Betreff: Wie viel haben Ihnen Ihre Verbandsfreunde aus dem Garantiefond zu Ihnen rüber geschoben?

Nach dem wir über den Garantiefonds schon eine halbe Milliarde in die IKB geschossen haben, da spielen doch die paar Millionen für den Exprüfer in Marktredwitz auch keine Rolle mehr. Und hinter den Kulissen wird von einer Sanierung von Plauen geredet. Es ist unfassbar wie wir alle zusammen für dumm verkauft werden, nicht nur unsere Mitglieder. Wie viel hat es sich der Sicherungsfonds kosten lassen, dass Sie Herr Herzog, Exmusterprüfer, nicht als der schlimmste Scharlatan dagestanden sind? Dass man die Prüfergilde nicht entlarvt, dass nur noch Prüfer auf die Vorstandssessel kommen? Wieviel von den 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen, die Sie vor zwei Jahren noch mit Ihrem Goldjungen haben vortragen müssen, haben Sie zu 100 %, oder zu 50 %, reicht ja auch schon, zum Nulltarif ausgeglichen bekommen? Sie sollten damit gerettet werden, die Kunden waren dafür die Opfer. Unglaublich für was wir heute hinstehen müssen. Wir rackern und die Prüfer wissen alles besser und mit Ihnen wirft man unser Geld zum Fenster raus, weil Sie Heger, Wolf und Krämer haben laufen lassen, weil Sie in den meisten Kreditfällen durch Ihre Unfähigkeit als Prüfer mit drin gesteckt haben. Hätt ich 300 Seiten Überziehungslisten monatlich, ich wär keinen Tag mehr auf meinem Stuhl, dafür würden Ihresgleichen sofort sorgen um sich selbst drauf zu setzen oder eine Fusion zu machen. Aber wo Frankenberger und Hilkenbach ein und aus gegangen sind, da hat man Sie als Nachfolger eingesetzt. Sie sind ein Muster ohne Wert.

   

Nr. 3764

Aus der Ferne

17. September 2008, 14:21 Uhr

Betreff: Wer kontrolliert die Gelder des Sicherungsfonds der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken?

Mir hat mein Banker gesagt, 0,2 % des Bilanzvolumens sei jährlicher Regelbeitrag an den Sicherungsfonds. Der Wert sei aber auch schon beim Doppelten gewesen, wenn viel abzudecken gewesen sei und an die staatliche IKB, da hätte man auch einiges rein geschossen, was in der öffentlichen Diskussion gar nicht aufgekommen war. Wenn in Bayern im Verbandsrundschreiben nun geschrieben wurde, dass man rund 100 Milliarden Bilanzvolumen hat, so ist also der jährliche steuersparende Grundbeitrag bei 200.000.000 € angesiedelt. Wer überwacht nun, die Verwendung dieser Mittel? Ausschließlich der BVR selber? Gibt es eine staatliche Aufsicht zum Sicherungsfond, wenn dadurch in Bayern alleine ca. 70.000.000 € Steuern nicht gezahlt werden und in Spitzensituationen 140.000.000 €? Wenn wir das auf das Bundesgebiet umrechnen, sind wir doch jährlich bei Milliardenbeträgen, die da von den Verantwortlichen des BVR in Berlin und Bonn verwaltet werden. Macht die Aufsicht auch das BaFin, das das fehlende Verbuchungen der Einzelwertberichtigungen bei einzelnen Banken und die ungesetzlichen Bilanztestate dazu auch nicht moniert, obwohl in den Prüfungsberichten oder über sonstige Kontakte doch davon Kenntnis genommen werden muss? Wird da geprüft, ob die Gelder auch richtig und notwendig ausgegeben werden? Sind wir als Steuerzahler einverstanden, dass die Marktredwitzer Vorstände ihr unverdientes Vermögen behalten dürfen und die Sicherungseinrichtung des BVR auch das noch übernimmt? Was in Marktredwitz passiert hat eine weit höhere Dimension, als nur für dieses ehemalige Zonenrandregion. Hier zeigt sich, das Gemauschel und Verkettung in ungeahntem Ausmaß bestehen und Gesetze reihenweise mit Füßen getreten werden.

   

Nr. 3763

Beobachter

17. September 2008, 13:57 Uhr

Betreff: Was gibt es Schlimmeres als wenn der Vorstand die Mitglieder zur Lage der Genossenschaft belügt?

Wenn an die BAG Hamm Kredite einer Bank übertragen werden, dann ist dies unumstößlich eine Sanierungssituation. Es ist ungeheuerlich was dazu bei der VR-Bank Marktredwitz abgelaufen ist und wie man das hinter dem Rücken der Mitglieder machen wollte und wie man die Mitglieder auch noch dazu belogen hat. Haben uns die Beiträge um Eintrag Nr. 3535 herum schon verdeutlicht, dass Herr Herzog und Herr Heidel Kredite aus dem Landkreis Wunsiedel mit nach Plauen verschieben wollte, zeigt uns nun der Eintrag Nr. 3979 wie generalstabsmäßig die Sache geplant wurde. Durch die Übertragung zum Nenn- oder aktuellen Forderungswert sollten bei der VR-Bank Marktredwitz anscheinend die bestehenden Einzelwertberichtigungen wieder ertragswirksam aufgelöst werden. Da die Volksbank Vogtland sowie so seit Jahren in der Sanierungssituation steckt, wäre eine Nachsanierung, die aber ausschließlich der VR-Bank Marktredwitz zugute gekommen wäre, sehr elegant unterzubringen gewesen. Aber mit der Folge, dass die Vorstände in Marktredwitz nicht wie alle anderen deutschen sanierten Genossenschaftsbanken mit einem Sanierungsvertrag belastet gewesen wären und auch wahrscheinlich keine Rückzahlungsverpflichtung auferlegt bekommen hätten. Die hätten dann an bestimmten Stellen in Jahresabschluss und Lagebericht ihren Niederschlag gefunden. Es würde auf ein absolutes Geschenk an die VR-Bank Marktredwitz zur Stützung der Vorstände hinaus laufen.

Dass aber nun wie in Eintrag Nr. 3980 geschildert ein Kunde aus dem Vogtland der Übertragung widersprochen hat und dem Braten nicht traut, oder vielleicht noch mehrere, hat die Heimtücke des Planes offen gelegt. Ohne auf die Zustimmung der Kunden zu warten wurde alle Konten automatisch übertragen und die Kunden mussten anscheinend unter dem Vorwand des technischen Fehlers wieder auf Marktredwitz zurückgebucht werden. Wenn dann die VR-Bank Marktredwitz diese Kunden wiederum rückwirkend zum 01.01.2008 auf die BAG Hamm überträgt und dann die Zwangsversteigerung für sich einstellt, dann belegt dies mit dem Lageberichtshinweis 2007 aus Eintrag Nr. 3977, dass hier Sanierungsmaßnahmen gelaufen sein müssen. Die BAG Hamm ist Teil der Sanierung des kreditgenossenschaftlichen Sicherungssystems und alle deutschen Kreditgenossenschaften und all ihre Mitglieder haben Anspruch, dass keiner sanierten Bank irgendwelche Geschenke auf den Vorstandstisch verteilt wird.

Die schlimmere Sache ist jedoch die, dass in Marktredwitz Vorstände, Aufsichtsräte und auch der Genossenschaftsverband den Mitglieder die tatsächliche Lage der Bank verschweigen. Diese Sanierungssituation kann Herr Johannes Herzog nicht mehr Manfred Heger in die Schuhe schieben. Das ist ihm schon mit den Ermittlungen gegenüber der Staatsanwaltschaft gehörig misslungen. Herr Herzog ist im Jahr 2005 offiziell angetreten, nach dem man die anderen Bewerber erst abwehren musste, im Jahr 2006 hat er sich neben Reinhold Wolf und Werner Schelter in der Zeitung als „ein bisschen stolz“ ablichten lassen, dass man die Sache in den Griff bekommen hat, im Jahr 2007 hat er sich neben Uwe Heidel hingesetzt mit dem Satz „2006 war das Jahr der Hausaufgaben“.

Herr Johannes Herzog Sie haben abgewirtschaftet. Sie sind eine Zumutung für die Mitglieder, die Sie laufend belügen. Wer den Mitglieder die wahre Lage verschweigt, wer den Mitglieder eine Sanierungssituation vorenthält, der will nur von den eigenen Verfehlungen ablenken, der sollte unverzüglich das Weite suchen. Es gibt im Grund keine größere Verfehlung als dies und die Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetzes unterstreicht dies vielfach. Das Jahr 2007 und das Jahr 2008 sind die Jahre des Scherbenhaufens und des verschärften Lugs gegenüber den Mitgliedern zur Rettung der Position Herzog und der vermeintlichen Imagerettung des Genossenschaftsverbandes und es beginnt mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € im Februar 2007 mit der Waldeslust. Sie sind eine Gefahr für die Bank, weil Sie für sich alles tun, egal wie nachteilig dies für Bank und Kunden ist. Sie gehören sofort gefeuert. Es ist eine Schande, dass die genossenschaftliche Sanierungseinrichtung auf diese Art missbraucht wird.

   

Nr. 3762

Deutscher Michel

17. September 2008, 12:12 Uhr

Betreff: Jetzt reichts

Die Mitglieder der Vr-Bank werden also weiterhin verar.... Anders kann man die vorherigen Beitrage nicht interpretieren. Grosse Werbung überall, wir verkaufen keine Kredite und die Bank schon gleich garnicht. Und was passiert hier bei uns: Genau das Gegenteil. Die Kredite werden an die Heuschrecke BAG verkauft und die Ostzweigstellen nach Plauen. Das sollen wohl vertrauensbildende Maßnahmen sein?? Veräppeln können wir uns selber, dazu brauchen wir weder ehemalige Prüfer, noch den Aufsichtsrat und schon garnicht den Genossenschaftsverband.
Nur gut, daß es noch andere gute Banken gibt.

   

Nr. 3761

Nordlicht

16. September 2008, 16:38 Uhr

Betreff: (Protest-) Wahl zur Vertreterversammlung?

Auf dem Internetauftritt der VR-Bank ist folgendes zu finden:

"Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Genossenschaft findet in der Zeit vom 25.09. bis 26.09.2008 in unserer Hauptstelle in Marktredwitz, Kraußoldstraße 6 während der üblichen Öffnungszeiten statt.
Gemäß § 26d der Satzung ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in der Liste der Mitglieder eingetragene Mitglied wahlberechtigt. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. Die Briefwahl ist zulässig. Die hierzu erforderlichen
Unterlagen können bis spätestens 19.09.2008 unter der Telefonnummer 09231/602 252 bei uns angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Marktredwitz, den 03. September 2008

Der Wahlausschussvorsitzende"


Das ist eine gute Möglichkeit, seiner Unzufriedenheit Luft zu machen. Das Wahlrecht ist nach Einführung der Vertreterversammlung für das Mitglied fast das einzige was an Mitwirkung geblieben ist.

Was aber nicht gesagt wird - und wer kennt sie oder hat sich schon mal die Mühe gemacht die Wahlordnung anzusehen - , daß auch die Möglichkeit der Aufstellung einer zweiten Liste bestanden hätte und wie es zu machen gewesen wäre. Wohlweislich wird nicht darauf hingewiesen, denn so wird es wieder so enden, daß regelmäßig die bisherigen Vertreter, die ja nun wirklich nicht besonders kritisch die Tätigkeit des Vorstands oder des Aufsichtsrats hinterfragt haben, wiedergewählt werden.

Letztlich handelt es sich bei der Wahl um eine demokratische Farce.

1. Die Mitglieder, die bisher nicht Vertreter waren, hätten die Möglichkeit, sich ebenfalls als Vertreter zu bewerben, aber wissen nichts davon. Denn wir wissen ja, daß manche Mitglieder gleicher als andere sind. Es kommen dann regelmäßig die zum Zuge, die der Vorstand angesprochen hat. Und der wird sicherlich nicht jemanden ansprechen, der als besonders kritisch bekannt ist. So mancher hätte sich über die Sonderdividende (z.B. die Esseneinladung) sicher auch gefreut.

2. Im Wahlausschuß sitzen mehrheitlich Mitglieder, aber regelmäßig sind das nur die Vertreter, denn nur die wurden auf der Vertreterversammlung (vom Vorstand?, vom Aufsichtsrat?) vorgeschlagen und von den Vertretern gewählt. Man könnte deswegen vermuten, daß bei mehr Kandidaten als Plätzen die Vertreter die bisherigen Vertreter bevorzugen könnten (siehe dazu 3.).

3. Die Vergabe der Listenplätze ist völlig intransparent. Wie wird festgelegt, wer Vertreter werden soll und wer nur Ersatzvertreter? Nach der Höhe des Genossenschaftsanteils? Nach Dauer der Zugehörigkeit? Nach Alter? Nach Geschlecht? Nach Berufsgruppen? Nach Kredithöhe (und der damit verbundenen Abhängigkeit vom Vorstand?)? Werden die Listenplätze ausgelost?

4. Bei einer Wahl sollte eine Alternative vorhanden sein. Eine alternative Liste gibt es aber nicht. Es gibt nur die Möglichkeit gegen die Liste zu stimmen.

5. Sollten die Gegenstimmen die Mehrheit bekommen, d.h. die Liste abgelehnt werden, so muß die Wahl wiederholt werden - mit der gleichen Liste so lange bis sie gewählt ist?

6. Wie war denn die letzte Wahl und die letzte Wahlbeteiligung? Versuchen Sie einmal diese Ergebnisse zu erfahren. Die Mitglieder haben zwar bei Unregelmäßigkeiten die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, aber bei manchen Genossenschaften erfährt es ja nur, daß die Liste gewählt sei, aber nicht wie. Mit der Verweigerung der Veröffentlichung des Wahlprotokolls ist aber eine wesentliche Anfechtungsgrundlage u.U. nicht vorhanden.

7. Gemäß der Satzung ist die Veröffentlichung nur im Internet-Auftritt notwendig. Schön, daß ein großer Teil der (älteren) Mitglieder dieses nicht benutzt bzw. nicht die Home-Page der Bank besucht. Diese sind praktisch vom Informationsfluß ausgeschlossen oder wurde auf den Kontoauszügen auf die anstehende Wahl hingewiesen?

8. Es gibt Genossenschaften (keine Bank), die haben in Ihren Statuten ausschließlich die Briefwahl vorgesehen. Die Vorteile (für die Mitglieder) liegen auf der Hand.
- Das Mitglied kann die Wahl nicht vergessen oder übersehen, weil es direkt angeschrieben wird.
- Die Möglichkeit führt dann zu einer erheblich höheren Wahlbeteiligung, die sonst eher von der Zufälligkeit des Besuches bei der Bank abhängen.
- Es gibt keine Probleme mit dem Wahlgeheimnis, wenn alle per Briefwahl abstimmen und nicht nur wenige.
- Es gibt kein Problem mit dem Wahlgeheimnis im "Wahllokal". Es soll Genossenschaften geben, wo das Wahllokal im Vorzimmer des Vorstands ist und wo es keine Wahlkabine gibt.
- Der Nachteil könnten höhere Kosten sein.

9. Es ist schon ein schlechter Witz, daß bei einer Genossenschaftsbank, die über eine Region verteilt ist, die Wahl persönlich nur in der Hauptstelle in Marktredtwitz durchgeführt werden kann. Wie niedrig dann die Wahlbeteiligung ausfällt, kann man sich gut vorstellen.
Andere Genossenschaftsbanken schaffen es doch auch in allen Filialen Wahllokale einzurichten. Aber eine hohe Beteiligung ist ja gar nicht gewollt.

10. So können die möglicher Weise unzufriedenen Mitglieder, die den verkauften Filialen angehörten, die aber noch Mitglieder der VR-Bank sind, denn die Mitgliedschaft geht ja bei einem Verkauf nicht mit über (oder?), nur per Briefwahl wählen, sofern sie nicht den Aufwand einer Reise ins ferne Marktredwitz scheuen.

Viel Spaß bei der Wahl - noch drei Tage besteht die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen!

   

Nr. 3760

Hannelore

16. September 2008, 16:14 Uhr

Betreff: Forderungsverkauf

Ich habe die vorgehenden Beiträge mit Erschütterung gelesen. Da kann ich nur ein Kreuzzeichen machen, dass ich nicht bei dieserVR Bank bin sondern bei der Sparkasse Fichtelgebirge. Ich habe auch ein Darlehen mit Grundschuld bei der Sparkasse deshalb habe ich mich bei der Sparkasser erkundigt, ob sie auch Forderungen verkaufen. Mir wurde glaubhaft versichert, dass die Sparkasse Fichtelgebirge keinerlei Forderungen verkauf oder verkaufen wird. Das wäre so auch hausintern geregelt.
Ich kann nur sagen, wer bei der VR-Bank Fichtelgebirge Kunde ist sollte auf der Hut und wachsam sein. Oder macht es wie ich und geht zu einem seriösen Unternehmen, wie der Sparkasse Fichelgebirge.
Ich wünsche dem Verfasser des vorangegangenen Schreiben alles Gute und hoffe für ihn, dass er heil aus der Sache herauskommt.
Einen Kommentar über die Verantwortlichen dieser VR-Bank möchte ich mir ersparen, denn irgenwann werden auch diese Leute ihre gerechte Strafe erhalten, wenn man soviel Unheil sät.
Seid herzlich gegrüßt
Hannelore

   

Nr. 3759

ich

16. September 2008, 15:40 Uhr

Betreff: Nichts ist unmöglich bei der VR-Bank

Die VR-Bank Marktredwitz kommt ein neuer Slogan eines grossen Automobilherstellers in Frage : Nichts ist unmöglich.
Der Ablauf einr unglaublichen Geschichte. Zuerst kommt ein Schreiben der Volksbank Vogtland und der VR- Bank Marktredwtiz die Geschäftsverbindung ist zu Volksbank Vogtland in Plauen gewandert, ich soll Widerspruch einlegen wenn ich dagegen bin. Habe ich nicht gemacht. Dann kommt ein Schreiben der VR-Bank Marktredwitz, daß die Geschäftsverbindung wieder in Marktredwitz ist. Daraufhin nochmals ein Schreiben der VR-Bank MAK daß es sich bei der Übertragung nach Plauen um technisches Versehen gehandelt hat. Dann am 15.09.ein Schreiben, dass Die Forderung an die BAG Hamm übertragen und die Grundschuld sicherungsweise abgetreten ist. Der Vorgang bereits rückwirkend zum 01.01.2008 abgewickelt wurde. Das merkwürdigste ist aber dass das Zwangsversteigerungsverfahren erst am eingestellt wrude. Wie kann denn die VR-Bank ein Zwangsversteigerungsverfahren betreiben, wenn sie die Forderung am 1.1.08 bereits übertragen wurde. . Denn wer ein Zwangsversteigerungsverfahren betreibt ohne eine Forderung zu haben, der handelt rechtswidrig. Was will die Bank damit bezwecken.Im letzten Jahr wurde ein eventueller Wertberichtungsbedarf über den Verkauf der Zweigstellen abgedeckt. In diesem Jahr merkt man wahrscheinlich, dass die Bilanz wieder nicht zugeht. Also woher Geld nehmen. wenn keins da ist.
Aber man ist ja erfinderisch in Sachen Bilanzauffrischung. Wie kann bereits gebildete Wertberichtigungen wieder G+V wirksam auflösen. Richtig! Man verkauft die Forderung zum Nennwert und damit kann die gebildete Wertberichtigung wieder aufgelöst werden.Und flugs hat man einen außerordentlichten Ertrag, welcher der G+V gut tut. Die Moral von der Geschicht: Die Rechnung zahlt wiederum die Gemeinschaft der bundesweiten Genossen indem über die BAG Hamm wieder die Sicherungseinrichtung in Anspruch genommen wird.

   

Nr. 3758

Wissender

16. September 2008, 14:57 Uhr

Betreff: Nur keine falsche Zurückhaltung gegenüber Ihren Kunden Herr Herzog

Was ist das nun, was dem was da dem Kunden mit Schreiben vom 15.09.2008 (= Link) durch die VR-Bank mitgeteilt worden ist? Ist der Kunde an die BAG Hamm verschenkt oder verkauft worden? Wer betreibt jetzt die Zwangsversteigerung, wenn die VR-Bank die im Schreiben an das Amtsgericht (= Link) zurückgenommen hat? So kann man doch den Kunden noch zweimal verwerten, mit der Sicherheit und mit der Grundschuld. Aber das macht jetzt nicht mehr Herr Herzog und seine Leute, sondern das macht man jetzt Hunderte Kilometer entfernt, schön heimlich still und leise. Also liebe Bankkunden, kommen sie doch auf die sichere Seite zu den Volks- und Raiffeisenbanken, da ist sicher, dass die alles ratzeputz machen, mit Haut und Haar werden Sie verschlungen.

   

Nr. 3757

Gesehen

16. September 2008, 13:28 Uhr

Betreff: Wird in Eintrag 3976 geschrieben, die Bank hat eine Summe für den Kreditverkauf erhalten?

Was ist dieser Johannes Herzog und alle seine Helfer und Helfershelfer für Menschen? Um die eigenen Haut zu retten belügt man die Mitglieder, plakatiert in ganz Bayern, wir verkaufen keine Kredite, kommen Sie auf die sichere Seite und bei uns zusätzlich noch, die Bank für die Region und dann bekommen die Kunden Schreiben, dass ihr Kredit jetzt bei der genossenschaftlichen Heuschrecke BAG in Hamm sei und die Bank dafür eine Summe erhalten hätte. Aber die Heuschrecke, die wird schon den ganzen Kreditbetrag vom Kunden haben wollen und wenn der Pech hat, dann verkauft man die Grundschuld noch gesondert weiter, denn der Skrupellosigkeit und der Verlogenheit scheint hier in Marktredwitz und beim Genossenschaftsverband Bayern und anscheinend auch beim Bundesverband der Kreditgenossenschaften keine Grenzen zu haben. Wir sollten wirklich alle in Aktiengesellschaften umfirmieren, aber das hat man ja auch aus der Mustersatzung gestrichen, dann wären wir wirklich zu jeder Hauptversammlung geladen und wären am Unternehmenserfolg beteiligt und die Vorstände müssten sich nach uns strecken und nicht nach dem, was die Prüfer in die Berichte schreiben, von dem wir sowieso nichts erfahren. Nicht die Genossen entscheiden bei einer Volks- oder Raiffeisenbank über Vorstand und Aufsichtsrat, es sind die Prüfer und die Verbände. Alleine und ohne uns. Bei Stillschweigen, abgesegnet von den Verbandsprüfern, können wir überhaupt nichts mit bestimmen.

   

Nr. 3756

Uwe

16. September 2008, 13:13 Uhr

Betreff: Warum verheimlicht Herr Herzog die Sanierung?

Wer übernimmt von einer Bank einfach so die Risikokredite? Das läuft doch auf dem Genossenschaftssektor nur so wie am Beispiel der Raiffeisenbank Feldkirchen in Eintrag Nr. 3402 dargestellt. Warum also die Aktion der Außerordentliche Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) bei der VR-Bank? Nur wegen der Namensänderung, denn eine andere Abstimmungsnotwendigkeit hat es ja nicht gegeben, wenn man auch mit einer ernuten Alibiaktion die Abspaltung eines wesentlichen Geschäftsgebietes und damit Geschäftsfeldes kaschieren wollte.

Hinter Stillschweigen wollte man verbergen, was man dann in den Lagebericht 2007 (= Link) wieder auf die letzten Seiten geschrieben hat, dass man die eigenen Kredite verkauft hat, was nun der Kunde in Eintrag Nr. 3976 anscheinend bestätigt und am eigenen Lieb erfährt. Dass allzuständige Entscheidungsgremium, die General- oder Vertreterversammlung, wie von einem deutschen Gericht bezeichnet, muss doch allumfänglich informiert werden über wichtige Angelegenheiten. Also Vorstand Herzog, Sie sind nicht Alleinherrscher, Sie sind der Diener und Beauftragte Ihrer 17.000 Mitglieder, die nicht Ihr Stillschweigen, sondern Ihre Information erwarten dürfen. Haben Sie nun Ihren Mitgliedern die Sanierung der VR-Bank verschwiegen, oder nicht? Wenn man den Lagebericht 2007 und die Sache mit der Volksbank Vogtland betrachtet wohl schon. Das wäre ein Hammer, Sie hätten die wahre Lage der Bank und vor allem wiederum die unkorrekte Arbeit der Vorstände verschwiegen, dazu haben Sie kein Recht, damit kann das Mitglied sich kein Bild machen und kein Urteil bilden zu Lage und Vorstandsarbeit. Aber im Grunde ist es nur die Feigheit von Vorstand und Aufsichtsrat eigene Fehler einzugestehen, unterstützt durch den Genossenschaftsverband, wodurch Gesetzesverstöße erst möglich gemacht werden.

   

Nr. 3755

Kunde

16. September 2008, 10:34 Uhr

Betreff: Lügenbeutel

Da behauptet doch dieser Herzog, dass die Bank keine Forderungen verkauft.
Mit liegt aber das Schreiben, der Bank vor, daß die Forderungen gegen mich an die BAG-Hamm verkauft sind und meine Grundschulden sicherungsweise abgetreten sind. Und das noch rückwirkend zum 1.1.08 .Eingegamgen am 16.08.08.! Wie lange müssen wir uns die Lügen dieses Lügenbeutels noch antun.
Da wird einfach eine Summe genannt, die Bank erhalten hat. Ivch habe keine Abrechnung darüber erhalten. Weil die möchte ich gerne von der Schutzgemeinschaft nachrechnen lassen. Weil so wie die bisher die Leute beschissen haben, kann die Summe garnicht stimmen. Denn meine Darlehensraten wurde auch immer über das Girokonto abgebucht.

   

Nr. 3754

Beobachter

16. September 2008, 09:29 Uhr

Betreff: Lügen haben kurze Beine

Johannes Herzog hat wohl eines der grössten Tabuthemen des Genossenschaftswesens in ungewollter Weise publik gemacht. Er hat durch seine Art zu prüfen und damit den Vorstandssessel zu erklimmen die Initialzündung für die Bewegung contra Prüfungsmonopol ausgelöst. Durch seine arrogante Art, sich ins Rammpenlicht zu stellen und so zu tun, als seien die Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz/Fichtelgbirge normale Vorgänge, hat einen Tsunami ausgelöst. Es nimmt ihn keiner ab, dass er von den Schweinereien seiner Vorstandsvorgänger nichts wusste und den Reporter gegenüber behauptet, dies beträfe ihn nicht, da es vor seiner Zeit als Vorstand war. Das einzig wahre daran ist, dass es vor seiner Zeit als Vorstand war. Er als Prüfer hat die Fakten auf dem Tisch gehabt. Jeder einzelne Vorgang von Betrügereien, Veuntreuungen, Falschinformtaion der Mitglieder usw. war ihm bekannt. Als angeblich besten Prüfer Bayerns waren ihm die ganzen Vorgänge offenkundig. Was aber hat er damit gemacht: Er hat sie schön gesammelt, um damit die Aufsichtsräte wegen ihrer Haftung unter Druck zu setzen. Das Ergebnis daraus war, dass er schon während der Prüfungszeit sich als Vorstand beworben hat und dementsprechend den Prüfungsbericht abfassen konnte. Zudem ist er schon während der Prüfungszeit wie ein Vorstand aufgetreten und hat zum damaligen Zeitpunkt bereits Mitarbeitern die Kündigung avisiert, wenn er dann Vorstand ist.Bei seinen Einstand als Vorstand hat er sofort 432.000,00 (i.W.: vierhundertzweiunddreißigtausend) Euro verschenkt, wohlgemerkt nicht aus seiner eigenen Tasche, sondern aus dme Genossenschaftsvermögen. Immer mit dem Hintergedanken, der Verband steht hinter mir, der hat mich hergeschickt, was soll mir überhaupt passieren.
Solche Leute sitzen jetzt auf dem Vorstandsstuhl. Die Bank ist bereits an die Wand gefahren, mit Fasttotalschaden. Der Eindruck vermehrt sich, daß Herzog jetzt versucht daraus einen Totalschaden zu machen, damit die vorherigen Fehler nicht mehr nachvollziehbar sind.

   

Nr. 3753

Genossenschaftler

15. September 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Europäische Genossenschaft

An alle interessierten Vorstände denen die Pflichtprüfung stinkt

In eine Europäische Genossenschaft kann umgewandelt werden


durch Verschmelzung von mindestens zwei bestehenden Genossenschaften (wenn die Genossenschaften in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind)
(warum über österreichische Genossenschaftsbanken schimpfen, wenn man mit denen auch fusionieren kann

oder

durch Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft, die seit mindestens zwei Jahren eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat hatte
(denkt mal daran Filialen in Österreich oder anderen EU-Ländern zu eröffnen)



Sie erwirbt Rechtspersönlichkeit mit dem Tag ihrer Eintragung in dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat. In Deutschland ist dazu eine Eintragung in das Genossenschaftsregister erforderlich. Der Sitz der Europäischen Genossenschaft kann in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden, ohne dass eine Auflösung und neue Eintragung erforderlich ist.

Eintragung und Löschung einer Europäischen Genossenschaft müssen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Und schwuppdiwupp ist das Prüfungsmonopol (und der GVB) Vergangenheit

   

Nr. 3752

Auskenner

15. September 2008, 18:05 Uhr

Betreff: Beitrag von Nordlicht

Hallo Nordlicht,
vielen Dank für die in Ihren Beitrag präzise und und mit bewundenswerter fachlicher Kompetenz dargestellten Fakten. Es liest sich wie das zusammengefasste Ergebnis nicht ordnungsgemässer Prüfung. Auch werde den von Ihnen aufgezeigten Weg über den Link zusätzlich weiterverfolgen. Diese Relikte müssen weg. Wenn die Genossenschaftsverbände wirklich die Interessenvertreter der Genossenschaftsmitglieder wären, dann wären sie bestrebt gewesen nationales Recht in EU-Recht umzuwandeln. Aber das EU-Recht läuft genau kontrovers den Verbandsinteressen.
Es ist die Fragestellung wirklich interessant, warum in Deutschland die Umsetzung des EU-Rechts bisher ausgesetzt wurde. Scheinbar ist die gute Lobbyarbeit der Führungskräfte der genossenschaftl. Verbände bisher so gut gewesen, dass diese Domäne bisher allen Anstürmen standgehalten hat.
Natürlich muß eine Pflichtprüfung sein - aber warum nur durch den Genossenschaftsverband? Sind denn die anderen Wirtschaftsprüfer unfähig eine Bank zu prüfen - wie Verbandsleute immer argumentieren, dass sie die bessere Prüfung machen !!?? Am Beispiel Marktredwitz und den vielen anderen Sanierungsbanken wurde diese Argumentation ad absurdum geführt. Natürlich kann die Pflichtmitgliedschaft in Genossenschaftsverbänden bleiben, wie es höchstrichterlich beurteilt wurde, um das Rechtssystem der BRD mit vielfältigen Pflichtmitgliedschaften nicht auszuhebeln. Dies besagt nicht, daß das Prüfungsmonopol zu bleiben hat. Denn dann könnten sich die Verbände ganz und gar ihrer Aufgabenstellung widmen -ihre Mitgliedsgenossenschaften und deren Mitglieder zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Ohne sich mit Prüfungsaufgaben zu verzetteln. Dies wird auch strukturelle Auswirkungen auf die Genossenchaftsverbände haben. Ist doch der die größte Erlösposten in der G+V die vereinnahmten Prüfungskosten.

   

Nr. 3751

Nordlicht

15. September 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Oh Verband uns graust vor Dir

Durch alle Beiträge in diesem Gästebuch zieht sich ein roter Faden. Und dieser rote Faden heißt "MACHTMISSBRAUCH des GENOSSENSCHAFTSVERBAND".

Dem Verband hat durch sein Prüf(-und Beratungsmonopol) faktisch eine Machtposition, die einzigartig im Wirtschaftsleben ist. Er stellt sich über die Eigentümerinteressen in dem er seine eigene Politik verfolgt. In zahlreichen Schriftstücken ist dokumentiert, daß der Verband seine Macht ausnutzt, um seine Interessen durchzusetzen.

Hier zur Erinnerung noch ein paar Beispiele:
-Da werden wissentlich fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert, d.h. z.B. gesetzlich zwingend notwendige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, weil es die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung über Jahre nicht hergab.
- Da werden die Vertreter wissentlich durch Verbandsvertreter belogen, in dem von Verbandsverteretern behauptet wird, daß der Aufsichtsrat bestimmte risikoreiche Kreditengagements nicht gesehen haben kann. Frage: Wozu ist denn dann noch die Prüfung da, wenn sie den Aufsichtsrat nicht informiert?
- Da empfiehlt der Verband dem Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag mit einem betrügerischen und unfähigen Vorstandsmitglied zu unterschreiben - oder bringt diesen als Entwurf sogar mit?- nur damit die Unfähigkeit bzw. die Beteilgung des Verbandes bei der und durch die Vertuschung nicht öffentlich wird.
- Da sitzen die Verbandsvertreter seelenruhig in der Vertreterversammlung und sagen nichts zu dem unvollstängigen Zahlenwerk eines Gutachtens, wo der Schaden, den die Vorstände gemeinschaftlich durch ihr Unvermögen verursacht haben, nicht im vollem Umfang dargestellt wird.
- Da wird den Vorständen und dem Aufsichtsrat der VR-Bank eine ordnungsgemäße Tätigkeit testiert, obwohl der Verband weiß, daß über die abgeholten Werkstattgegenstände von Herrn Bleil trotz mehrfacher Anmahnung bis heute nie abgerechnet wurde.
- Da läßt es der Verband zu und gibt den Vorständen noch Hinweise, was sie zu tun haben, um berechtigte Ansprüche der Mitglieder / Kunden aus Betrügereien der Vorstände aus Falschabrechnungen abzuwehren.
- Da findet um den Schein zu wahren eine Stellenausschreibung für einen Vorstand statt und es wird zufälliger Weise der ehemalige Prüfer berufen, obwohl der vom praktischen Bankgeschäft überhaupt keine Ahnung hat.
- Da wird ein Fusionsbedarf wegen angeblicher Schieflage einer Bank "erprüft", deren Schieflage sich nach der Fusion in Wohlgefallen auflöst.
- Da werden Fusionsgutachten vom Verband ohne Rücksicht auf Vermögensverlsute der Mitglieder erstellt, die immer zu dem Ergebnis kommen, daß eine Fusion zum Wohle der Mitglieder sei, weil die Fusion ja vorher vom Verband eingefädelt wurde.
- Da werden sog. Mustersatzungen durch den Verband vorbereitet und ohne Diskussion "durchgebracht", die den Interessen der Mitglieder zuwiderlaufen - z.B. warum braucht man für den Formwechsel der Genossenschaft (in z.B. ein AG) eine 90%ige Mehrheit mit besonderer Anwesenheitserfordernis, wohingegen die Auflösung der Genossenschaft mit drei Viertel der Stimmen (ohne besondere Anwesenheitserfordernisse) möglich ist? - warum hat der Verband das Recht, an jeder Vertreterversammlung teilzunehmen und jederzeit das Wort zu ergreifen?
...

All dies ist nur möglich, weil alle Genossenschaften per Gesetz allein durch den Prüfverband geprüft werden dürfen. Die Vorstände (und auch teilweise die Aufsichtsräte) der Genossenschaften sind somit vom Wohl oder Wehe der Verbandsprüfer abhängig. Denn der Genossenschaftsverband hat es z.B. durch (unberechtigte) Berichte an die BaFin in der Hand, die berufliche Existenz der Bank-Vorstände zu ruinieren bzw. hat wegen einer vermeintlichen Haftung der Aufsichtsräte wegen früherer Fehler ebenfalls in der Hand.

Nur so ist erklärlich, daß einerseits gute, aber nicht dem Verband gefällige Vorstände geschasst werden und andere, weil treu die Verbandspolitik befolgende, aber unfähige Vorstände, protegiert werden, die ja selbst nach dem Ruin ihrer Bank noch befördert werden (siehe z.B. VR-Bank München-Land).

Andererseits scheint es auch so zu sein, daß die ehemaligen Vorstände der VR-Bank gegenüber höchsten Verbandsvertretern erhebliche Druckmittel in den Händen gehabt haben müssen bzw. noch haben. Scheinbar gibt es da Netzwerke und Beziehungsgeflechte - mit persönlichem Vorteil (Geschenke/Geld?) aller Beteiligten zu Lasten der MItgliedsbanken) bis in die höchsten Ebenen, denn anders ist es nicht erklärbar, daß sich die Nieten in Nadelstreifen der VR-Bank erstens so lange haben halten können und zweitens noch mit dem goldenen Handschlag verabschiedet wurden.

Es ist dann schon sehr seltsam, daß sich der Ex-Prüfling und heute (noch) den Vorsitzende gebende Vorstand der VR-Bank nach außen hin scheinbar überrascht zu den Durchsuchungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gibt und jegliche Beteilung selbstverständlich ausschließt.
Noch interessanter wird es, wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind und endlich Anklage gegen alle Beteiligten erhoben wird und dann heraus käme, daß der sich zuletzt überascht gebende Vorstand einer der maßgeblichen Drahtzieher war und/oder diese geschützt hat.

Bisher haben die Verantwortlichen versucht, die Informationen unter der Decke zu halten und haben es mehr oder weniger erfolgreich geschafft die Öffentlichkeit in die Irre zu führen - die Beiträge der Frankenpost sind ja eher Werbeartikel, weil leider sehr unkritisch. Aber es gibt ja dieses Gästebuch und erfreulicher Weise haben ja Mitarbeiter, die offensichtlich die Machenschaften der Vorstände und des Aufsichtsrats nicht gutheißen konnten, vertrauliche Insiderinformationen zur Verfügung gestellt.

Die Bombe wird erst so richtig hoch gehen, wenn Anklage erhoben wird. Dann wird die Rolle des Verbandes offensichtlich werden. Vielleicht führt das zu einem politischen Beben, daß das noch aus NS-zeiten stammende Prüfmonopol hinwegfegt.

Denn eins ist doch klar. Sollten die Genossenschaften wie alle anderen Unternehmen die Möglichkeit haben, sich ihren Prüfer selbst zu wählen, dann könnte bei weitem nicht der Druck aufgebaut werden wie heute. Denn es bestünde ja immer die Gefahr, daß ein anderer Prüfer das nächste Jahr beauftragt wird und dann die Bewertungen überprüft und öffentlich würde, was der bisherige Prüfer an Fehler gemacht hat.

Die Lunte an der Bombe brennt und die Hoffnung ist, daß die Bombe bald explodiert und das Genossenschaftswesen nachhaltig erschüttert, so daß das Prüfmonopol endlich fällt.

Der hier aufgezeigte Weg über die EU-Kommission ist sicherlich der erfolgversprechendere. Es ist nicht erklärbar, warum die Prüfung von Genossenschaften nur durch Prüfer des Verbandes erfolgen kann, wo diese Genossenschaften Pflichtmitglieder sind. Es gibt bei der EU-Kommission für Wettbewerb eine nette Homepage (in allen Sprachen der EU), wo Verbraucher ihre Anliegen vortragen können -

http://ec.europa.eu/comm/competition/publications/competition_policy_and_the_citizen/consumer_liaison/index

Dort gibt es ein Formular, das man ausfüllen kann. Dann soll doch unsere Regierung mal vortragen, warum es - vermutlich als einziges Land in der EU - immer noch an dem Prüfmonopol festhält. Schließlich gibt es inzwischen ja auch eine Genossenschaft europäischen Rechts, die eine Prüfungspflicht aber kein Prüfmonopol eine Verbandesvorsieht.

Interessanter Weise ist abschließend nach der Genossenschaft europäischen Rechts in der Niederschrift der Mitgliederversammlung folgendes aufzunehmen:

Artikel 62 - Niederschrift
(1) Über jede Tagung der Generalversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muss mindestens
folgende Angaben enthalten:
— Ort und Zeitpunkt der Versammlung,
— Gegenstand der Beschlüsse,
— Ergebnis der Abstimmungen.
(2) Der Niederschrift sind das Teilnehmerverzeichnis, die
Unterlagen über die Einberufung der Generalversammlung
sowie die den Mitgliedern unterbreiteten Berichte zu den
Punkten der Tagesordnung beizufügen
.

Das macht ja auch Sinn, denn wie sollte sich ein Mitglied, das nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ein Bild von seiner Genossenschaft machen, wenn über die Versammlung nur die unter (1) genannten Dinge enthalten sind. Da sind die Europäer doch richtig fortschrittlich und die Eindampfung der bisherigen Versammlungprotokolle der VR-Bank ein echter (vom Vorstand gewollter) Rückschritt.

   

Nr. 3750

Auch Wissender

15. September 2008, 13:29 Uhr

Betreff: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher

Für den Genossenschaftsverband wird es jetzt ganz schön eng.
Wenn die EU auf dieses Thema einsteigt, dann ist es hoffentlich vorbei mit den Kontoplünderungen durch die Bank. Trotz vielfachen Versprechens des Ex-Prüfers und jetzígen Vorstands Herzog sind den Kunden die dadurch entstandenen Schäden noch nicht ersetzt worden. Jeder andere ist verpflichtet, angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Warum drängt hier der Genossenschaftsverband darauf, daß dies geschieht. Wohl weil man selbst Dreck genug am Stecken hat. Selbst die Veruntreuung von Sicherungsgütern wurde abgesegnet durch die Testate. Wie heißt es so schön in einem der vorherigen Beiträge, der Genossenschaftsverband hat den Banken auch noch die Bedienungsanleitung geliefert, anstatt den Herren in Schlips und Kragen auf die Finger zu klopfen.
Wenn man sich schon rühmt die Interessen von 17 Mio Mitgliedern zu vertreten, dann sollte man dies tunlichst machen und nicht als Manöveriermasse betrachten, die man nach Gutdünken hin und her schieben kann. Aber was heißt hier schon prüfen, wenn schon jeder kleine Verbandsprüfer vor Ort tun und lassen kann was er will. Am Beispiel von Johannes Herzog erkennt man, wie krank dieses System ist. Und Johannes Herzog hat mit seinem Art der Prüfung dem System den Todesstoss versetzt - Gott sei Dank.

   

Nr. 3749

Der Wissende

15. September 2008, 09:18 Uhr

Betreff: wo kein Kläger, da kein Richter

Ist das eine Freude am Montagfrüh. Ich schau in das Gästebuch und da traut sich doch einer gegen das Prüfungsmonopol vorzugehen. Das Europäische Parlament und die EU allgemein sind strikte Gegner von Monopolstellungen. Daher ist anzunehmen, daß dieses Relikt Prüfungsmonopol endlich auf den Prüfstand kommt. Wenn man dieses Gästebuch verfolgt, kristallisiert sich iimmer mehr der Eindruck heraus, dass die Pflichtprüfung durch den Genossenschaftsverband ein Dinosaurier ist, der nur überleben konnte, weil es in einem geschlossenen Zirkel stattfindet. Aber wer den angeschlossenen Mitgliedsbanken Unterstützung gibt umd Kunden abzuzocken und diese dann sogar noch als Gefahr darstellt, wo man sich in die Verjährung retten muss und dazu sogar Rundschreiben durch die Rechtsabteilung herausgibt, sozusagen als Bedienungsanleitung und in der anschliessenden Prüfung seine eigene Fehler überprüfen soll - wo bleibt da die Objektivität und Neutralität, wenn der Verbandsprüfer vor Ort die Vorgaben seiner Verbandsoberen überprüfen soll.
Oder wenn wie im Frankfurter Verband das Vorstandsmitglied Bonow gleichzeitig eine Rechtsanwaltsgesellschaft Bonow & Kollegen betreibt, welche die Banken in Rechtsfragen berät und vertritt. Mittlerweile hat man diese Ungereimtheit erkannt und hat dem Ganzen ein neues Mäntelchen umgehängt. Der Genossenschaftsverband erklärt wie in Beitrag 3969 zutreffend dargestellt, daß man die Mitgliedsgenossenschaften prüft, berät und betreut und auch noch ihre Interessen vertritt. Das ist die Judikative, Exekutive und Legislative in einem.
In den Beiträge dieses Gästebuchs wird immer wieder dargestellt, welche Machtanhäufung sich die Genossenschaftsverbände durch das Prüfungsmonopol geschaffen haben. Indem über die Prüfung Verbanspolitik gemacht wird. Ob damit Fusionen erzwungen, unliebsame Vorstände entfernt werden, Verbandsprüfer in Vorstandspositionen gehievt werden, die Fehler des Genosssenschaftsverbandes übertüncht werden - die Pflichtprüfung ist ein Instrumentarium, das als Allzweckwaffe dient. Die VR-Bank Marktredwitz zeigt beispielhaft, was für Gesetzverstösse möglich sind, wenn nur der Prüfungsverband mitspielt.
Und hätten Manfred Bleil und dessen Mitstreiter nicht den Mut und das Durchhaltevermögen besessen solchen Auswüchsen paroli zu bieten, Dann ging es immer noch nach dem Motto weiter: " Wo kein Kläger, da kein Richter".

   

Nr. 3748

Auskenner

12. September 2008, 15:19 Uhr

Betreff: Prüfungsmonopol

Beschwerde bzw. Antrag an den Ombudsmann des Europäischen Parlaments

Wettbewerbsverstösse

Es handelt sich hier um eine Beschwerde wegen des im Deutschen " Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - Genossenschaftsgesetz GenG " enthaltenen Wettbewerbsverzerrung. Den dort ist in den §§ 52 ff die Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft festgelegt. Das hat nach meinen Dafürhalten zur Folge, dass die Prüfungsverbände eine Monopolstellung hinsichtlich der Wirtschaftsprüfung bei Genossenschaften haben. Nach meinem Kenntnisstand verstossen die Paragrafen auch gegen geltendes EU-Recht. Durch dieses Prüfungsmonopol sind sind Verstösse gegen die Wirtschaftsprüfrordnung (WPO) an der Tagesordnung. Da hier die Neutralität und Objektivät nicht mehr gegeben sind. Die Prüfungsverbände machen durch die Alleinstellung Verbandspolitik. Die Testate entsprechen mehrmals nicht nicht den Regeln ordnungsgemässer Prüfung. Als Quelle nenne ich Ihnen das Gästebuch des Wunsiedeler Kreises. Dort finden Sie unter der Homepage www.wunsiedeler-kreis.de Vorgänge dargestellt, die mehr als skandalös sind. Mit Testaten des Prüfungsverbandes versehene Prüfberichte, die diese Vorgänge gedeckt haben. Der die Prüfung durchführende Verbandsprüfer hat diese Vorgäng alle gesammelt und hat mit diesem Wissen den Aufsichtsrat massiv unter Druck gesetzt und sich während der Prüfung als Vorstand beworben und auch diese Amt übernommen. Dies war alles nur mit Zustimmung des Genossenschaftsverbandes möglich, der damit die Gesetzesverstösse unter der Decke halten wollte. Das dies kein Einzelfall ist zeigt das Beispiel der Accredo-Bank, wie der Prüfer und jetzige Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, früher Marktredwitz) Herzog Banken prüfte (s. beigelegte Anlage K6 sowie die beigelegten Testatberichte des Bayerischen Genossenschaftsverbandes K7).
Desweiteren haben Prüfer des Bayerischen Genossenschaftsverbandes ihres Status benutzt, um Banken die von ihm geprüft wurden, um sich persönlich zu bereichern, Dabei hat er 20 genossenschaftliche Banken betrogen. Der Ex-Prüfer ist bereits rechtkräftig abgeurteilt s. Anlage K11).
Bei einem anderen Genossenschaftsverband setzte die Wirtschaftsprüferin den Aufsichtsrat einer genossenschaftlichen Bank unter Druck, indem sie den Aufsichtsrat vor die Wahl stellte, entweder den Vorstand zu entlassen oder sie werde die Rolle des Aufsichtsrat intensiver überprüfen (s. K15).
Bitte überprüfen Sie, ob ein Prüfungsmonopol für über 17 Millionen Mitgliedern in etwa 5.300 Genossenschaften noch zeitgemäß ist. Zudem erkärt man, daß die gemeinsamen Interessen der Mitglieder vertreten werden und eine Prüfung, Beratung und Betreuung der Genossenschaften statffindet.(Quelle: Homepage DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) Dies kann unter Einbeziehung der Wirtschaftsprüferordnung nicht rechtens sein, da dort die Objetiviät und Neutralität als Leitlinie manifestiert ist.

Zudem wurde diese obengenannten Paragrafen während der Nazizeit eingesetzt, um die Kontrolle über die Genossenschaften zu erlangen.-Unrechtsparagraf-

Falls Sie als Beschwerdestelle nicht der richtige Ansprechpartner sind bitte ich Sie zum Weiterleitung an den zuständigen Bereich.

Bitte geben Sie mir eine Rückkoppelung über die weitere Vorgehenweise.

   

Nr. 3747

Heinz H.

10. September 2008, 20:16 Uhr

Betreff: vorhergehende Beiträge

Die gesamte Strukturen der RV-Banken müsste dringendst durchforstet werden, in anderen Filialen geht es nicht minder skandalös zu.
Bei einem gewünschten Gespräch in der Filiale in Waldershof musste ich warten bis der Herr Filialleiter die anderen, scheinbar wichtigeren Leute von der Feuerwehr und dann auch noch die Kollegen von der Stadtratsfraktion, die alle nach mir gekommen sind und scheinbar wichtiger sind, gesprochen hatte (wegen unwichtiger Sachen), dann wäre ich dran gekommen, bin aber bereits vorher auf Grund dieser Behandlung gegangen, habe heute mein Geschäftskonto dort, wo man für uns Zeit hat.
Solche Misstände sprechen sich wahrscheinlich auch nicht bis nach Kemnath durch und die ganze Sache verläuft für den Herrn Marktleiter im Sand und er bleibt der "feine Maxe".
E r hat seinen Weg frei gemacht für seine Karriere bei Feuerwehr und Partei.

   

Nr. 3746

Insider

10. September 2008, 15:15 Uhr

Betreff: Wiederholung der Fragen an AR-Vorsitzenden Werner Schelter

Ich erlaube mir hier den offenen Brief des Webmaster vom 12.03.2008 noch mal im Gästebuch einzustellen. Leider ist es regelmäßig so, dass der Aufsichtsrat und auch der Vorstand Fragen zur eigenen Person und zur eigenen Stellung nicht bereit ist zu beantworten. Dadurch besteht aber für die Mitglieder keinerlei Möglichkeit die Kontrollfunktion gegenüber diesen Gremien wahrzunehmen, was ja sogar in einem hier veröffentlichen OLG-Urteil aus Frankfurt gefordert wurde. Darum muss Herr Schelter hier wirklich eindringlich dazu aufgefordert werden, Stellung zu beziehen, ob die Kredite an seine Firma im Jahresabschluss 2007 unter Ausweis an Haftungsverhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) enthalten sind oder nicht. Ist dieser Bilanzausweis nicht identisch mit den Organkrediten nach § 15 KWG, die Manfred Bleil am 12.03. angefragt hat? Es ist sehr verwunderlich, dass zehn Aufsichtsräte bei Ihren Bank nur Kredite von 478 T€ nach 499 T€ im Vorjahr haben sollen. Geht es da mit dem Organkreditausweis und den Verknüpfungen zur Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG wirklich mit rechten Dingen zu. Kann man da nicht einmal eine Auskunft erwarten, dass dies von neutraler Stelle überprüft ist? Hier also Nachgang das Schreiben an Herrn Schelter vom März 2008. Es iist höchste Zeit entsprechend diesem Schreiben zu handeln und auch den Mitgliedern endlich reinen Wein einzuschenken.


Manfred Bleil, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief an:
Herrn
Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6
965615 Marktredwitz

Fragen zu § 15 KWG, Organkredite (= Link), Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG, Abs. (2) (= Link) zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichsweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Abs. (2) Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzungen verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützten Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftsgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung der BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13, 14, 15 und 18 KWG übersteigen?
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen? Was passiert dann?

Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?
Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr

Manfred Bleil

Kommentar Webmaster:
Wunsiedel 06.09.2008
Bei Zugrundelegung des bisher geführten Schriftverkehrs und der derzeit geltenden Gesetzgebung für Kaufleute rüge ich Ihr administratives Verhalten zum vorgetragenen Sachverhalt

   

Nr. 3745

Nordl

10. September 2008, 13:28 Uhr

Betreff: Pranger über Pressemitteilung

Es würde vielleicht noch mehr Öffentlichkeit erzeugt, wenn es eine Pressemitteilung des Wunsiedler Kreises geben würde an alle einschlägigen Agenturen (dpa, Reuters) bzw Zeitungen (regional (Frankenpost?) und überregional - BILD-Zeitung!!!!) und Fernsehredaktionen, insbesondere mit dem Hinweis auf die Zahl der Aufrufe des Gästebuchs, gewürzt mit ein paar Fakten bezüglich der Arbeitsweise des Vorstands / Aufsichtsrats / Verbandes, z.B. Diebstahl von Sicherungsgütern - Aufhebungsvertrag Vorstand - Berufung des Ex-Prüfers als Vorstand - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft - Diskrepanz zwischen zugesagter Informationspolitik und tatsächlicher Informationspolitik von Vorstand H.

Vielleicht gibt es ja auch ein Jubiläum - x Jahre im Dienste der Mitglieder der Genossenschaft - oder ähnliche Anlässe.

Alternativ könnte ja auch ein Urteil ein Anlaß für eine Pressemitteilung sein.

Das ganze ließe sich alles per E-Mail bewerkstelligen.

   

Nr. 3744

Der Wissende

10. September 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Marktredwitz ist kein Einzelfall

Hallo Schreiber von Betirag 3964. Natürlich gibt es noch eine Vielzahl von Geschädigten. Davon haben sich viele in ihr Schcksal ergeben - als scheinbar unveränderbare Fakten. Die Beiträge in diesem Gästebuch wurden sicherlich dazubeitragen, daß der eine oder andere doch den Mut fasst sich aus seiner Not heraus steigen und mit Unterstützung des Wunsiedeler Kreises doch noch zu seinem Recht zu kommen - wenn auch spät und vielmals auch zu spät. Was in diesem speziellen Fall VR-Bank Marktredwitz gelaufen ist, wiederholt sich auch in anderen genossenschaftlichen Banken. Ob es wie hier in Marktredwitz um falsche Wertstellungen, Verstöße gegen fast alle Gesetze die einen kaufmännischen Betrieb regeln, Vorteilsnahme durch Vorstände und Aufsichtsräte, Veruntreuung von Sicherungsgut, Bilanzmanipulationen, nichteingebuchte Wertberichtigungen, Falschinformation der Vertreter und Mitglieder, ein Prüfungsverband der so etwas mitmacht und ein Prüfer, der sich aufgrund des Wissens über diese Vorgänge sein eigenes Nest als Vorstand bereitet. Falls ich etwas vergessen haben sollte, bitte ich um Nachsicht. Aber bei der Menge an Gesetztesverstössen kann das schon mal passieren. Dass die VR-Bank Marktredwitz jetzt Fichtelgebirge kein Enzelfall ist, zeigt allein dieses Gästebuch auf. Ob die Volksbank Vogtland in Plauen, welche die Filialen im Vogtland übernimmt und die kaputten Kredite an die Sicherungseinrichtung weiterreicht und sich damit eines Veruntreuungstatbestands gegenüber ihre Mitgliedern schuldig macht. Da durch die Erhöhung der Sanierung die Bank in schlechteres Rating eingestuft wird, was wiederum Nachteile unter anderem bei der Refinanzierung nach sich zieht.
Den Vertreter und Mitgliedern wurden diese Vorgänge vorenthalten.
Oder daß frühere Vorstände über 50 Millionen € in den Sand gesetzt haben, ohne je dafür in Rechenschaft gezogen zu werden.

Ein anderes Paradebeispiel ist die Raiffeisenbank München Land. Die haarsträubenden Vorgänge sind in diesem Gästebuch nach zu lesen.

Oder die Raiffeisenbank Obermain.

Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen.

Oder wieviele Prüfer vom Genossenschaftsverband als willfährige Vasallen in Vorstandsämter eingeschleust wurden, indem die Vorgänger aus der Bank hinausgeprüft wurden.
Das Genossenschaftswesen hat sich leider zur Spielwiese für einige wenige Machtbesessene entwickelt, anstatt die Mitglieder zu fördern, wie es in § 1 des Genossenschaftsgesetzes steht.

   

Nr. 3743

Besucher

10. September 2008, 08:58 Uhr

Betreff: An den Pranger stellen!!!

Bin von einem Bekannten auf diese Site aufmerksam gemacht worden. Auch wenn ich bislang nicht immer nur positive Erfahrungen mit "meiner" VR-Bank gemacht habe, bin ich doch etwas erschrocken über die Art und Weise, wie scheinbar mit "unbeliebten" Kunden umgegangen wird. Ich werde daraus meine Schlüsse ziehen und die Geschäftsbeziehung zur VR-Bank abbrechen - wer weiß, was mir vielleicht mal durch diese "Gauner mit Schlips und Kragen" widerfahren wird!?

Aber eines lässt mich doch nicht mehr los: nur durch "Mund-zu-Mund-Propaganda" bin ich auf die teilweise haarsträubenden Machenschaften dieser "edlen" Gesellschaft gestoßen!

Ich stelle hier mal die Frage in den Raum: was scheuen Banken noch mehr als der Teufel das Weihwasser? Antwort: Negative Berichterstattung in den Medien! Vielleicht hat der eine oder andere hier die Möglichkeit, seine Leidensgeschichte an die große Öffentlichkeit zu bringen - oder kann anderen Geschädigten einen entsprechenden Kontakt zukommen lassen?!

Kaum jemand wird das weltweite Internet von alleine "durchgooglen" um Leidensgenossen bei Bankproblemen in seiner Region zu finden - aber durch entsprechende "mediale Hilfe" könnten sich nicht nur viele weitere Leidensgenossen finden, auch andere und evtl. zukünftige Kunden dieser VR-Bank könnten vor diesen Möchtegern-Bankern gewarnt werden.

Dies nur als Info. Ihr MÜSST an die Öffentlichkeit mit Euren Anliegen und schlechten Erfahrungen - nur so kann man heute etwas wirklich großes erreichen.

Viele Grüße an die Initiatoren dieses Gästebuches, verbunden mit den besten Wünschen für alle Geschädigten.

   

Nr. 3742

Ex-Vorstand

7. September 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Böses Erwachen

Gibt es bald für Johannes Herzog ein böses Erwachen ? Aus der Traum vom großen Möchtegern-Vorstand.!? Wie man hören konnte, soll sich angeblich Vorgenannter am morgigen Montag nach Bonn begeben müssen? Was gibt es denn noch in Bonn, BVR Sicherungseinrichtung. Ach ja, Teile der BAFin sind noch in Bonn angesiedelt. Wenn es das sein sollte dann wird es für den guten Johannes ein Gang nach Canossa. So wie schon der Friedrich Barbarossa ging, als er in den Süden wandelte, um Buße zu tun. Ob es ausreicht für Johannes nur Buße zu tun, das ist äußerst fraglich.!!!.
Scheinbar hat es doch nicht ausgereicht die Backen aufzublasen und den großen Manager zu spielen, die Mitarbeiter hinaus zu mobben und die Gehälter zu kürzen. Das kann man schon machen- Ob es ein nachhaltiger Erfolg sein wird, ist in aller Regel zweifelhaft. Da solche Maßnahmen nur die Motivation der Mitarbeiter reduzieren und die Spirale nach unten sich immer schneller dreht.
Oder war es gar die Informationspolitik. Über gar nichts zu informieren, ist ja auch eine Politik. Aber wenn man so vollmundig hinausposaunt, dass bei ihm, Johannes, alles besser wird, der wird auch daran gemessen. Zudem es zu den wichtigsten Aufgaben eines Vorstands gehört, die Mitglieder und Vertreter über den wirtschaftlichen Stand und über Verstöße der ehemaligen Vorstände, die letztendlich zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geführt haben, zu unterrichten.
Außerdem möchte Herr Herzog doch mitteilen, ob gegen ihn auch ermittelt wird!

Will er denn z.B. darüber berichten, wie die Kunden übers Ohr gehauen wurden und dass die Kunden, immer noch auf eine Schadenswiedergutmachung warten.
Auch hier hat das Schicksal unseren guten Johannes wieder eingeholt. Er hatte ja als Prüfer die Bank auf den untersten Level des Wirtschaftlichen kommen lassen
und hat gedacht, wenn er Vorstand ist, ist alles wieder schnell im Reinen. Bloß, dass ihm dies jetzt auf die Beine fällt, hatte er wohl nicht erwartet.

Aber wie heißt es so schön; "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt meistens selbst hinein"!
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Nr. 3741

Aus der Ferne

6. September 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Wenn unsere Rechtsstaatlichkeit nicht ausreicht an EuGH oder Europäisches Parlament wenden

Es ist doch eindeutig auf wessen Rücken dieses Scharmützel bei der VR-Bank Marktredwitz, jetzt bezeichnenderweise geändert in Fichtelgebirge, ausgetragen werden soll, auf dem Rücken der geschädigten Mitglieder, der betrogenen, ja teilweise vernichteten Kunden und natürlich auch dem der Allgemeinheit. Als Beobachter der Szene ist mir sehr wohl bekannt, dass sonst bei Bankpleiten (und eine Bank ist Pleite, wenn man festgestellte Wertberichtigungen selbst einräumt nicht mehr in die Bilanz bringen zu können) neben der Bankführung auch die Prüfer getauscht werden. Dass das in Marktredwitz genau umgekehrt gelaufen ist, dass der Prüfer Johannes Herzog bei der unfassbaren Kreditrisiko- und Wertberichtigungssituation diese unsauberen Testate in der Bank selber getippt hat und dann nach München zum Unterschreiben von Gschrey, Eberle und Hilkenbach gegeben hat und dass er sich gleichzeitig das Amt des Vorstandes aneignete, denn von einem normalen Bewerbungsverfahren will ja wohl niemand sprechen, dass ist der Hammer.

Dass bei dieser Bank so mit der Wirtschaftprüferordnung, mit den Vorschriften des Handelgesetzbuches, des Kreditwesen und Genossenschaftsgesetzes umgegangen wird, dass dieser Prüfer der im Einzelfall Millionenverluste zuließ, weil er § 18 KWG ungeprüft gelassen hat, wenn das in unserem Land nicht zu Konsequenzen führt, dann muss man sich an die europäischen Behörden wie den EuGH oder direkt das europäische Parlament wenden, damit endlich die unglaubliche Vereinigung von Prüfung, Beratung und Interessenvertretung durch Bankenverbände bei zwei Drittel des deutschen Bankenmarktes durchtrennt wird. Auch bei der Sparkasse Hof wurden die Verluste im letzten Jahr ja nicht durch die Sparkassenprüfung publik, sondern durch die Prüfung des Bezirkes und der dortigen Dienstaufsicht, also wahrscheinlich auch nicht durch die Verbandskreditprüfung selbst. So etwas fehlt im Genossenschaftsbereich total. Die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung, wie in Eintrag Nr. 3956 gezeigt, werden von den Genossen komplett ausgehebelt und umso größer die Sauereien sind, zu umso mehr scheinen auch die Verbandsverantwortlichen bereit.

   

Nr. 3740

Bilanzleser

5. September 2008, 09:46 Uhr

Betreff: Vorstandspensionen gegen Rückerstattung tauschen

Welchem alten Vorstand gestehen wir noch seine Pension zu, bezahlt durch die VR-Bank und ihre Mitglieder, wenn man sieht auf was das aufgebaut ist? Auf gemeinsam besprochenen und beschlossenen Maßnahmen zur Stichtagsverzinsung, dazu, dass man die Darlehensauszahlungen zinsmäßig auch noch einen Tag vorgezogen hat, mit Manipulationen an den Grundeinstellungen zu Wertstellungen zu Lasten der Kunden, wie sich doch über das Gutachten ergeben hat. Vorstände auch über viele Jahre hin, die verantwortlich sind, dass man sich gegenseitig nicht kontrolliert hat und damit unendlich Verluste aufgelaufen sind. Entfernen Sie den Prüfer, der sich mit dem GVB als mindestens genauso bereitwillig blind gezeigt hat, dass man heute die Staatsanwaltschaft braucht um dem nachzugehen und stellen unverzüglich die Pensionszahlungen an alle früheren Vorstände ein und nehmen die Rückstellungen dazu in der Bilanz 2007 (= Link), Passiv 7.a) um schon mal mit Rückerstattungen an die Kunden für die Abzockerei zu beginnen. Da sind schon mal über 2 Mio. € zur Verfügung.

Bezeichnend ist schon mal, dass man in der G+V (= Link) keine Ertragssteuern auswies, und dass man an Finanzamt und Kommunen über Steuerrückstellungen auch nicht zu zahlen hatte. Unglaubliche Leistungen an alte und aktive Vorstände und keinen Cent Leistung fürs Allgemeinwohl und die Dividende aus den stillen Reserven. Da braucht es doch andere Leute.

   

Nr. 3739

Manfred Bleil

5. September 2008, 09:21 Uhr

Betreff: Keine Antworten des Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter

Nachfolgender Brief ist an den Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank, Herrn Werner Schelter, gegangen, den wir hier wegen wiederholtem Ausbleiben einer Antwort öffentlich machen. Wir stellen hiermit die Frage in den Raum, für wen sich der Aufsichtsratsvorsitzende, natürlich in der Tradition seiner Vorgänger im Amt berufen zu fühlen tätig und verantwortlich zu sein. Hat der Aufsichtsratsvorsitzende nicht nach § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link), die Pflicht dem nachzugehen, wenn ihm mein gerichtliches Gutachten in der Sache (= Link) gezeigt wurde. Hat ein Aufsichtsrat nicht für alle seine Mitglieder die Pflicht dem nachzugehen, wenn gerichtlich festgestellt ist, dass da teilweise über Jahre hinweg 60 % der Sollbuchung zu Lasten eines Kunden manipuliert worden sind. Alleine die Aufgabenstellung zum Gutachten (= Link) durch den Richter ist doch schier unglaublich.

Warum erzählt mir also Herr Schelter persönlich, dass er die Unterlagen seiner eigenen Firma angeschaut hat und dass ausgerechnet da nichts gewesen sein soll? Sagt er damit, seht her ich bin Aufsichtsrat und vielleicht sogar auch noch darum der Vorsitzende, weil meine Firma verschont wurde oder hat die Firma andere Vergünstigungen, damit man die Wertstellungsnachteile, die doch auch entstehen, weil man bei den Abertausenden nicht jeden bevorzugen kann, den man mit den EDV-Einstellung in den Grundsystemen oder am Beginn der täglichen Schalterstunden über die Eingangsplätze an bald 20 Zweigstellen nicht abfingern will? Warum prüft Herr Schelter und all die anderen Aufsichtsräte nicht einmal aufgrund eines solchen amtlichen Dokuments zuerst konsequent in der Bank und dann daheim bei allen im eigenen Haus nach? Die Herren kennen doch inzwischen den § 38 Genossenschaftsgesetz. Sie wissen doch, dass das was Prüfer Grothoff am 30.06.2005 bei der Vertreterversammlung erzählt, hat, dass man nur ganz wenig einsehen könne, der reinst Mumpitz war, weil dem Aufsichtsrat kein Blatt vorenthalten werden kann.

Ist der Aufsichtsrat bei der VR-Bank für sich und seine eigenen Firmen und eigene Dienstherren tätig, oder ist er im Sinne des Gesetzes der Hüter der Rechte aller Mitglieder und Kunden, der Wahrer der Pflichten der Vorstände und der Wahrer des Vermögens der Genossenschaft und der Verhinderer von Schäden am Allgemeinwohl? Bisher hat der Aufsichtsrat dazu noch nie eine Antwort gegeben, auch auf den nachfolgenden offenen Brief nicht:


Wunsiedel, den 27. August 2008

Offener Brief an:


Herrn Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6

95615 Marktredwitz


Aussagen anlässlich der Besprechung am 6. Mai 2008 um 19.00 Uhr


Werter Herr Schelter,

ich komme hiermit zurück auf Ihre persönliche Aussage vom 6. Mai diesen Jahres. Sie haben dabei im Beisein der Herren Vorstände Heidel und Herzog erklärt, Sie hätten die Unterlagen und Kontoauszüge Ihrer Firma, bei der Sie als Prokurist tätig sind, persönlich kontrolliert und bei den Buchungen keine unberechtigten Abweichungen
(von gesetzlichen Bestimmungen) in der Valutierung und Zinsanpassung auf Konten festgestellt.

Nachdem Ihnen mein gerichtliches Gutachten in dem Verfahren vor dem Landgericht Hof bekannt ist, muss man aus Ihrer Aussage schließen, Herr Schelter, dass die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz und ihre Rechtsvorgänger bei gezielten bestimmten Kundengruppen gezielt Wertstellungsmanipulationen und andere von uns angemahnte Manipulationen vornahmen, bei bestimmten, vielleicht ausgewählten Firmen (wie Ihre) und Kunden aber wiederum nicht?

Bitte beantworten Sie mir auch die Frage: Was verstehen Sie als Aufsichtsrats-
Vorsitzender und ehemaliger Notvorstand unter dem Begriff Gleichheitsprinzip?

Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungnahme bis 03. September 2008.

Mit freundlichen Grüßen



Manfred Bleil

   

Nr. 3738

Ex-Vorstand

5. September 2008, 06:25 Uhr

Betreff: Zum Beitrag 3953, Geheime Botschaften

Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?

Sehen wir uns doch einmal an, welche Ausbildung,. welche Vorkenntnisse, welche Qualifikation ein genossenschaftlicher Verbandprüfer haben muss? Was prädestiniert ihn zum Bankvorstand? Ist es seine Laufbahn beim Verband, oder sind es seine fachlichen Kenntnisse? Welche Erfahrung bringen die Prüfer mit für das Tagesgeschäft in der Bank, ist die nicht sogar eines der wichtigsten Elemente aus unserer Arbeit, der Umgang mit den Kunden, die Menschenkenntnis?

Mit Hauptschule und einer kaufmännischen Ausbildung, oder als Bankkaufmann könnte man sich als Prüfer beim Genossenschaftsverband bewerben. Nach der Assistentenzeit kann man dann auf den 13-wöchigen Prüferlehrgang gehen. Man erhält dafür von den Verbänden keinerlei Diplom. Für die frei Wirtschaft nützt diese Ausbildung praktisch gar nichts, ein normaler Buchhalter hat gegebenenfalls bessere Chancen. Ist die Prüferlaufbahn somit keine Einbahnstraße? Entsteht kein Neid, wenn man dann bei geringem Salär als Prüfer die Vorstandsgehälter sieht und den Glauben eingeimpft bekommt, man hat als Prüfer ein unerschöpfliches theoretisches Wissen? Als Vergleich dazu, die Prüfer darf man daher auch nicht verwechseln mit einem Wirtschaftsprüfer, so auch nicht Herrn Herzog bei der VR-Bank, der kein Wirtschaftsprüfer ist, obwohl von den Prüfern viele Bankbilanzen geprüft werden und der Daumen drauf gehalten wird und unzählige Kreditnehmerbilanzen angeschaut werden? Ist das Absicht der Verbände, Prüfer aus einer Null auf Null zu halten. Sind diese Leute linientreu und dankbar, wenn sie als einzigen Aufstieg und Absprung den Innendienst oder eine Vorstandsposition sehen?

Nun ist in einer Verwaltungsvorschrift (siehe BaFin) geregelt, dass diese Prüfer, wenn sie Vorstand werden wollen, ihre Praxis mit einer Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Kreditbereich tätig sein muss in Ausübung sämtlicher Kompetenzen. In dieser Zeit kann er sich kaum Ausfälle erlauben, weil dies vom Bundesaufsichtsamt überwacht wird und zur Vorstandsgenehmigung mit Voraussetzung ist. Es wird in Marktredwitz oft um die Rückwirkung auf die Kunden und Mitarbeiter gesprochen. Warum wird dort jetzt so restriktiv im Kreditgeschäft verfahren, warum wird auf Wachstum verzichte?. Wir wissen unsere Wirtschaft stirbt ohne Wachstum, stirbt die VR-Bank in Marktredwitz nicht auch ohne Wachstum, oder gar öffentlich verkündeter Reduzierung des Geschäftsvolumens? Macht Herr Herzog nicht erst dem Kunden es schwer, bevor er um seine Laufbahn fürchten muss? Verzichtet er nicht auf eine Kreditvergabe, wenn er das kleinst Problem sieht? Holt er nicht jede Sicherheit herein, die er nur erhaschen kann?

Wurde der Aufsichtsrat so informiert, als er im September 2005 als Prokurist eingestellt wurde und qualifizierte Bewerber keine Chance erhielten?

Wer nicht allzu umfangreiches Wissen besitzt oder anders ausgedrückt in seinem Denken stark limitiert ist, muckt jedenfalls nicht so schnell auf und beginnt auch nicht selbstständig zu denken. Diese Umstände kommen dem Genossenschaftsverband oder den Herren vom Genossenschaftsverband vermutlich sehr entgegen.

   

Nr. 3737

Naher Beobachter

4. September 2008, 14:43 Uhr

Betreff: Wo ist Herzog?

Dass Herzog sich gerade jetzt einen langen Urlaub erlaubt, das glaub ich nicht, aber ich seh ihn nicht. Und den Heidel seh ich auch kaum. Sind die nur noch mit sich selber beschäftigt? Wer führt denn diese Bank, zwei, oder wie zu Hegers Zeiten auch schon nur einer, oder vielleicht auch gar keiner?

   

Nr. 3736

Ganz nah

4. September 2008, 14:30 Uhr

Betreff: Warnung vor falschen Eindrücken

Es wundert zwischen durch auch welche ganz nah, vor denen das Theater und Drama der VR-Bank nicht verborgen werden kann, dass es trotzdem geht, dass man so wenig nach draußen gibt. Aber hiermit sei falschen Eindrücken eine Warnung erteilt. Die Ermittlungsbeamten arbeiten und zwar ruhig und wahrscheinlich zielgerichtet. So wie es vielleicht mal den Begriff des Weihnachtsfriedens gibt, so gibt es auch gezwungenermaßen Urlaubsruhe. Handlungen, Bemerkungen haben schon sicher darauf hin gedeutet, dass sie schon bald wieder da sein werden. Und wenn von Ruhe zu sprechen ist, die werden wieder ruhig und unbeirrbar weiter arbeiten und weiter Unterlagen wälzen und ein bisschen die Leute ausfragen. Auch mir geht es so, dass Ihnen Herr Herzog mehr nutzt wenn er da ist, als wenn er schon weg wäre. Warum sollte man diese Informationsquelle selber ausschalten? Wenn er doch selber als Unbeteiligter tut, dann kann man ihn doch auch einfach als Unbeteiligter beim Kaffeetrinken oder auch sonst wie leicht locken.

   

Nr. 3735

Vor Ort

4. September 2008, 13:45 Uhr

Betreff: Die allerschlimmster Verschleierungstaktik

Dem Herzog glaubt keiner, dass er nichts weiß. Nur wie soll man das als normaler Kunde oder als normales Mitglied aufdecken können, was da alles gelaufen ist, wenn die Spitzbuben alle zusammen arbeiten. Den Flexkredit, den haben doch Grothoff und Herzog von Anfang an im Visier gehabt und haben ihn wahrscheinlich vom Prüferteam Hofmann im Jahr 2002 übernommen. Von wem stammt denn, wie im Eintrag Nr. 3955 zu sehen ist, im Vertreterversammlungsprotokoll von 2005 die Prüfungsfeststellung, dass zum Jahresende 2001 eine Überziehung von 734.000 DM oder 375.000 € schon im Bericht aufgenommen war? Noch von Hofmann, oder hat den Heger schon so mit seinem Hausrecht raus geworfen, so dass sogar diese Überziehungsfeststellung mit der Prüfung vom Jahresabschluss schon von Herzog und Grothoff direkt stammen.

Das ist doch die allerschlimmste Verschleierungstaktik, die da der Verband mit dem Exprüfer Johannes Herzog bei uns betreibt. Woher sollen wir wissen, ob 27,4 Mio. € Wertberichtigungen viel sind? Heute wissen wir, dass so eine Summe viel zu viel ist und wenn man das am 30.06.2005 so erklärt hätte, dann hätten die Vertreter niemals auf den Regress verzichten dürfen. Wenn man da das Genossenschaftsgesetz in § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), in Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet, liest, da fragt man sich gar, ob man nicht die Vertreter auch noch in die Situation gebracht hat, dass sie unberechtigt auf die Erstattungsansprüche verzichtet haben?

Aber wie sollte man die Vertreter auch dazu richtig informieren, wenn man die eigenen Untreuehandlungen nicht aufdecken darf, dass man selber und ohne Berechtigung den gesamten großen Rest neben und natürlich auch mit Flex eingeschlossen, mit dem Dienstaufhebungsvertrag schon ein Jahr zuvor untergehen hat lassen mit gegenseitige Ansprüche werden ausgeschlossen, sowohl bekannte, als auch unbekannt? Denn mit dem dass man die Ansprüche untergehen hat lassen, wollte man in erster Linie das untergehen lassen von Prüfungsseite und Aufsichtsrat selber, die Mitverantwortung an jeder Mark und jedem Euro Kreditverlust bei der Bank über die im Grund nicht vorhandene Kontrolle und Überwachung des Alleinherrschers Manfred Heger und seiner mitwirkenden Vasallen Reinhold Wolf und Karl Krämer. Weil man gesehen hat, dass diese Mitverantwortung leider nicht bei den Prüfern in Marktredwitz aufhört, hat man gesetzeswidrige Bilanztestate zu gesetzwidrigen Bilanzen gemacht, die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) über die Vermeidung von Interessenkonflikten außer Kraft gesetzt und gleich Herrn Herzog mit dem Prüfungsauftrag gleichzeitig den Auftrag erteilt den Vorstandsstuhl einzunehmen und die Genehmigung erteilt zu Lasten des Genossenschaftsvermögens Schäden zu zu lassen, die teilweise wirklich danach ausschauen, als ob sie die indirekte Abfindung an den alten Oberboss Heger gewesen sein könnten.

Aber wir sehen heut, auch Johannes Herzog ist heute noch sehr großzügig mit Geschenken, wenn es darum geht schwierige Kreditverhältnisse aus der Bank und aus der Bilanz zu bringen, und hat auch heute noch die uneingeschränkte Rückendeckung der ehemaligen Prüferkollegen um 432.000 € gesichertes Genossenschaftsvermögen herzuschenken. Wie man sieht reicht das aber immer noch nicht, denn über ein Scheingeschäft mit dem Verkauf der Ostfilialen hat man auch noch verpackt, dass man weiter schwierige Kreditverhältnisse über die BAG Hamm an den Sicherungsfonds verschieben durfte. Warum sollte also bei so einer Konstellation Herr Herzog vorher von Prüfungsseite abberufen werden, bevor der Staatsanwalt wirklich mal mit der grünen Minna vorfährt?

   

Nr. 3734

Aus der Organisation

3. September 2008, 23:12 Uhr

Betreff: Im Land des „eingefrorenen“ Lächelns

Selbstverständlich ist Herr Herzog längst enttarnt mit seiner versprochen Kommunikation an die Vertreter und Mitglieder. Er weist sich längst als schlimmer Blender und die Karte Show, die er glaubte perfekt spielen zu können, erweist sich immer wieder, dass dies zumeinst zum Spiegel der untragbaren Zustände wird. Kein Mensch nimmt ihm ab, dass er von den Krediten von Heger, Wolf und Krämer nichts gewusst haben wollte. Wie konnte er sich in dem Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) so überrascht geben? Vom wem wurde die Staatsanwaltschaft überhaupt informiert, wenn das nicht von den Prüfern kommt? Wie konnte die Staatsanwaltschaft Aussagen machen, es handele sich um ungesetzliche Kreditverhältnisse in großem Stil, überaus risikoreich? Die Prüfer Grothoff und Herzog wollten das nicht gesehen haben? Will man die Mitglieder und die Öffentlichkeit weiter als Dummköpfe hinstellen, die die Zusammenhänge nicht erkennen?

Die Vertreterversammlung vom Oktober 2004 (= Link) war ein einmaliges Sammelsurium schlimmster Verfehlungen, die man einer Bank mit einer Bilanzsumme von einer Milliarde niemals zugestehen durfte. Es war das Eingeständnis, dass die Zusammenarbeit für das Bankpublikum ein unglaubliches Gefährdungspotential darstellte. Die organisatorischen Grundsätze nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) und die Grundsätze für die Kreditgewährung nach § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) dienen der Schadensvermeidung bei den Kunden und natürlich bei den Eignern, den Kapitalgebern, von Kreditinstituten, die Großkredit- und Eigenkapitalvorschriften im gleichen Gesetz dienen der Begrenzung der Risikopotentiale angepasst an die jeweilige Leistungsfähigkeit und Größe der Institute. Kein Prüfer hat das Recht die Eigenkapitaldecke anderst darzustellen und zu genehmigen, als es sich nach den tatsächlichen Werten ergibt. Einzelwertberichtigungen sind festgestellte Fakten, die man auch ins Rechnungswesen einzubringen hat. All die aufgezeigten Festestellungen in dieser Versammlung haben die Prüfer die Jahre vorher und auch nachher sehen müssen, man hat sie nur bloß immer hinter den verschlossen Türen besprochen.

Kein Prüfer hat das Recht die Mitglieder zu belügen, denn die Aussage des Raimund Grothoff mit der Kreditprüfung erst ab der Großkreditgrenze durch die Aufsichtsräte bei der nächstenVertreterversammlung am 30. Juni 2005 (= Link) war wohl die unverfrorenste Lüge, die man sich vorstellen kann, wenn man dazu den § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link) kennt. Prüfer, die solche Überziehungssituationen zulassen, sind an jeder Überziehung mit schuldig, da gibt es keine Ausrede dazu. War also Flex die bequemste Möglichkeit Manfred Heger mit einer stillschweigenden und auch noch steuerfreien Abfindung zu versorgen wenn man von dem Busenfreund für 5 Mio. DM Kredit keine Sicherheiten forderte und die Firma, oder das Gebilde darum über die Überziehungen künstlich vor der unabwendbaren Insolvenz bewahrte, bis es nicht mehr anders ging? Wieso also in der Versammlung nur die Überziehung für das OHG-Konto und im versteckten Beschluss Kreditnehmereinheiten und fünf verschiedene Kundenstämme?

Alles weiß Herr Herzog, alles haben die Prüfer gesehen und mit Sicherheit in den den Mitgliedern verborgenen Unterlagen auch festgehalten. Dass es nicht aufgedeckt wurde, dafür hat sich der Prüfer als Vorstand einstellen lassen, was der Verband auch nur als förderlich gesehen hat. Aber sehr sehr viel wissen inzwischen auch die Staatsanwälte und anscheinend wissen es auch Leute, die soviel Material an die Staatsanwaltschaft gegeben haben, damit die Beamten nach der Schmidt-Bank die VR-Bank Marktredwitz eingenommen haben. Solche Ermittlungen werden selbstverständlich still geführt, um die Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden. Es kann ja auch nicht mehr mehr passieren als es schon der Fall war.

   

Nr. 3733

Uwe

3. September 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Herr Herzog sind Sie ein Lügner?

Ziemlich genau zwei Jahre ist es her als unser Johannes Herzog seinen ersten Auftritt bei einer Vertreterversammlung hatte. Gleich nach der Folie zur Risikolage (= Link) auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 wurde er von seinem Steigbügelhalter Reinhold Wolf groß als zukünftiger Ausrichter vorgestellt (dazu im obigen Link runterscrollen). Nur hat Herr Herzog auch vorher gelesen was er da mit der Musterrede aus Rede & Co. nach Ablauf und Leitfaden (= Link) von sich gegeben hat? Vertrauen in Ihrer Nähe, Verbesserte Kommunikation, regelmäßige Information, Fehler in der bisherigen Informationspolitik. Steht Herr Herzog zu seinem Wort, oder ist er ein Lügner? Wie er nicht bestätigt dass gegen ihn ermittelt wird, so aber auch nicht das Gegenteil. Stillschweigen, wie beim Übertragen der Vogtlandgeschäftsstellen mit Beigabe vieler Problemkredite, was man nur aus der Schlussbemerkung des Lageberichtes 2007 (= Link) erfahren konnte. Warum informiert Herr Herzog jetzt nicht wie die Situation der Bank ist, die Ertragsvorschau, nach dem jetzt doch alles durch gelaufen sein muss? Wenn alles bestens in Ordnung wäre, dann wäre die Blätter voll. Lieber Herr Herzog Ihre Rede und Co. müsste für Sie jeden Morgen tagtägliche Pflichtlektüre sein, geradezu Ihr Gebetbuch und Ihre Bibel. So wie Sie angetreten sind, so werden Sie wieder gehen, mit Lug und Trug und dem Makel, dass Sie als ganz wesentlicher Mitverantwortlicher gesehen werden, an den Verlusten, die uns Reinhold Wolf am gleichen Tag veranschaulichte, als Sie Ihre leeren Worte den 40 bis 50 Vertretern überbrachten.

   

Nr. 3732

Einer der früher ganz nah dran war

2. September 2008, 08:04 Uhr

Betreff: Geheime Botschaften

Wie jeder weiß sind die Volks- und Raiffeisenbanken eine verschworene Gemeinschaft.
Und deshalb wird auch bei jeder Stellenausschreibung mit geheimen Botschaften gearbeitet.
Wir machen den Weg frei…
…unterstützen Sie uns dabei!


Der Insider weiß was das bedeutet.

Ihr wisst nicht was ich meine?

Dann denkt mal drüber nach, warum bei mehr als 30 Bewerbungen für den Vorstandssessel ausgerechnet ein GVB-Prüfer gewählt wurde.

Sind vielleicht GVB-Prüfer etwas besseres als andere Bewerber oder steckt etwas anderes dahinter?

Und warum dann als 2. Mann einer vor der Sparkassenorganisation von ganz weit weg eingestellt wurde.

1 + 1 = nicht immer 2

   

Nr. 3731

Auskenner

1. September 2008, 23:53 Uhr

Betreff: Unterstützung

Welcher Mitarbeiter soll hier noch den Weg frei machen. Vorallem bei was soll die gewünschte Mitarbeiter(in) machen. Im Internetauftritt der VR-Bank Marktredwitz unter dem Link Karriere wird jemand gesucht der die Bank beim Wegfrei-machen unterstützt. Die arme Person tut mir heute schon leid. Denn was soll denn unterstützt werden. Solange diejenigen, welche bis jetzt schon die Leute beschissen haben das Sagen haben, wird es immer so weiter gehen. Sie sind doch nicht in der Lage den von ihnen mitangerichteten Schaden wieder gut zu machen. Mit lapidaren Ausreden will man die Kunden weiter verdummen.
Die Sicherungsgüter soll wohl der neue Mitarbeiter auch mit unter der Hand verramschen. Dabei ist der Exprüferling und jetzige Vorstand Herzog in alles involviert gewesen. Er hat doch alles überprüft - das war doch sein Job. Da hätte er doch auch sehen müssen, daß bei bestimmten Kundenkreisen keine Wertstellungsmanipulationen vorgenommen wurden. Insbesondere bei Aufsichtsräten und den Firmen, wo sie an veranwortlicher Stelle sind, wurden diese Betrügereien nach Bekunden des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht vorgenommen. Da nach eigener Aussage dort alles in Ordnung war. Muß der neue Mitarbeiter Kunden aussortieren, die weiterhin über den Tisch gezogen werden sollen. Aber aus dieser Aussage ist eindeutig ableitbar, daß man bewußt und vorsätzlich die Kunden ausgewählt hat, bei denen man glaubte abzocken zu können. Warum hat der Prüferling Herzog dies nicht unterbunden und seine Pflichten erfüllt uns Kunden zu schützen. Was soll eine Prüfung bewirken, wo der Prüfer sich während der Prüfung um die Vorstandsstelle bewirbt und sich sein Prüfungsergebnis dementsprechend zurecht schustert. Das ist doch Verunglimpfung der Kunden und Mitglieder, die darauf vertrauen, daß ein Prüfungsverband seiner Aufgabe als Wirtschaftsprüfer gerecht wird. Hier haben Mitarbeiter des Prüfungsverbandes mit Wissen und Auftrag ihres Dienstherrn Gesetze, Verordnungen, sowie die Wirtschaftsprüferordnung mit Füssen getreten. Die Staatsanwaltschaft sitzt doch schon seit November letzten Jahres in der Bank. Herzog soll doch endlich sagen, ob gegen ihn ermittellt wird. Er hat doch großspurig verkündet, wenn gegen ihn ermittelt wird tritt er zurück. Aber soll sich doch endlich mal artikulieren, was Sache ist. Ist es zwar nett, daß er die Spenden verteilt, welche die Bank nicht mal selber erwirtschaftet hat, sondern die Gewinnsparer, aber es scheint, daß dies seine Hauptbeschäftigung ist. Da schon als großer Mäzen auftrittst, wieviel aus deiner Privatschatulle hast du denn draufgelegt. Du wirst unter vorgehaltener Hand schon als "Spenden -Hannes" bezeichnet. Aber Deine Spenden waren schon mal höher, wenn man die 432.000€ in Betracht zieht, die du verschenkt hast, indem auf gesicherte Forderungen verzichtet hast. Ob der dringende Verdacht der Untreue erfüllt ist, wird sicherlich noch geklärt werden. Der Trick sollte mal verraten werden, wie man aus leeren Taschen eine solche Summe hervorzaubert. Aber ich habe auch eine gute Idee. Statt der Kontoführungsgebühren Spendengebühren belasten, dann wäre wirklich was zum verteilen da. Da könnte auch im Vorstand eine klare Aufgabenverteilung angestrebt werden. Der Heidel als Einsammler und der Herzog als geübter Verteiler. Aber anstatt Spenden zu verteilen, sollte die schon lange versprochene Vorschaurechnung offengelegt werdern, Denn das Jahr ist bald rum und dann ist nur mehr eine Nachschaurechnung. Das ist es was relevant ist und nicht meinen je öfter man in der Zeitung bei Verteilterminen ist, desto beliebter wird man. Wir wollen wissen, ob wieder Filialen verscherbelt werden, um die Bilanz zu zukriegen. Wir sind hier zwar geografisch am Rande der Republik, aber trotzdem nicht auf den Kopf gefallen.
Bei jeder anderen Prüfungsgesellschaft hätten diese Verfehlungen schon lange zum Exidus geführt. Die Amigos stützen sich - aber wie lange noch??

   

Nr. 3730

Oliver

1. September 2008, 18:47 Uhr

Betreff: VR-BANK Marktredwitz

Oliver
Gestern in Selb war wieder das Thema Nr. 1 die VR-Bank und ihre angeblich so soliden Manager. Man kann es gar nicht glauben, wie die Kunden von diesen Herren abgefiedelt werden. Ausgerechnet diese haben einen Slogan "wir machen den Weg frei unterstützen Sie uns dabei! " Fragt sich nur wohin und in welche Taschen!
Was ich da alles so gehört habe, dann kann man nur den Sparer und den Häuslebauer und Geschäftsleuten nur raten, einen riesengroßen Bogen um eine solche Bank zu machen. Bei so vielen Verfehlungen, die hier dargelegt wurden, ist es unverständlich, dass nicht die Aufsichtsräte solche Leute wie den Herzog, nicht schon längst über den Jordan geschickt haben. Aber wie heißt es so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Somit müßten alle Krähen, die dieses Dilemma mit verursacht haben, schnellst möglich mit aus der Bank entfernt werden, ansonsten ist der Untergang dieser Bank schon vorprogrammiert. Unerklärlich ist und bleibt für mich, dass man so einen Mann, wie den Exprüfer, der mit seiner Prüfungsaufgabe hoffnungslos überfordert war, überhaupt die Verantwortung für diese Bank übertragen hat, ist mir unbegreiflich. Aber gewisse Leuten werden schon ihren Grund dafür haben, dass sie ausgerechnet diesen Mann für dieses Amt auserkoren haben. Man kann es einfach nicht fassen!
Herzlichen Dank an den Wunsiedeler-Kreis, dass sie diese Machenschaften aufgeklärt haben.

   

Nr. 3729

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

1. September 2008, 09:14 Uhr

Betreff: Der Verband sorgt für die Seinen

´Der Genossenschaftsverband und seine Vasallen. Eine unendliche Geschichte. Wenn man die Einträge liest, welche Prüfer in Vorstandsämter gehievt wurden ist schon bezeichnend. Dabei sind es nur Einträge aus wenigen Regierungsbezirken. Wenn die ganze Palette drin steht, wird es für den Genossenschaftsverband sehr eng werden, dies auch der Bankenaufsicht zu erklären, warum ausgerechnet die Prüfer des Verbandes als Vorstände inthronisiert wurden. Da békannt ist, daß die meisten Prüfer äußerst obrigkeitshörig sind, konnte der Verband sein Spinnennetz über das ganze Genossenschaftsland ausbreiten. Überall in den Ämtern waren die Ex-Prüfer vorhanden. So werden Machtgeflechte aufgebaut. Die Ex-Prüfer waren und sind sich der Unterstützung ihres ehemaligen Arbeitgebers sicher, so daß auch Fusionen zielgerichtet durch die Prüfung vorbereitet werden konnten ( Beiträge hierzu gibt es in diesem Gästebuch genug). Zudem hat es den positiven Nebeneffekt für den Verband, daß man sich die nicht unerhebliche Altersversorgung für die Prüfer spart, weil diese dann von den Banken getragen wird und somit zu Lasten der Mitglieder und deren Vermögen.
Als Paradebeispiel für die Verflechtungen kann die VR-Bank Marktredwitz/resp. Fichtelgebirge hergenommen werden. Die Vertuschungsorgien die hier ablaufen, waren nur mit einem Mann vom Schlage eines Johannes Herzg möglich. Denn dazu ist eine unglaubliche Abgebrühtheit notwendig, ohne Gewissen und ohne Ehre. Wer sich mit so einen Rucksack auf den Vorstandssessel setzt und meint dies würde alles nichts ausmachen, ist dann letzten Endes nur naiv. Der Genossenschaftsverband wird in am Schluß doch fallen lassen wie eine heiße Kartoffel. Wieviele Menschen in der Region ihr Hab und Gut verloren haben, weil man Heger und Konsorten gewähren ließ, wie Feudalfürsten, ist unabhängig von der Schuld vorgenannter auch das Hauptverschulden von den Prüfern Herzog und Grothoff. Sie haben diese Schweinereien zugelassen, Aus niedrigen Beweggründen heraus, um sich die eigene Position zu sichern. Außerdem tut sich die Frage auf, warum man als Kollegen für Herzog einen Sparkassenmann holen mußte, bei vorher 30 Bewerbern. Oder andersrum gefragt, gingen dem Verband die Prüfer aus, die man vesorgen muß??

   

Nr. 3728

Beobachter

30. August 2008, 09:33 Uhr

Betreff: Wann kommt der große Knall?

Bereits in Eintrag Nr. 3792 habe ich darauf hingewiesen, dass alleine im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 der Betrug an der Genossenschaft und den Mitgliedern nieder geschrieben wurde. Nach dem gleichen Strickmuster dürfte auch das Regressverfahren zu Gold, Gold, Gold am 25. Juni 2007 abgelaufen sein. Nach der Schadensbehandlung zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) steht Im Protokoll auf Seite 10, es hätte sich um einen Schaden von 1,12 Mio. € gehandelt. Somit hat man die Vertreter in dem Glauben regelrecht verführt, man hätte Manfred Heger auch nur für diese Summe befreien müssen. Tatsächlich dürfte aber die Anfrage des vielleicht andererseits informierten Vertreters auf Seite 11 dem tatsächlichen Kreditausfall entsprochen haben.

Der Ablauf macht im Grunde die arglistige Täuschung der Vertreter deutlich durch die, die diese Szenario wie eine Regisseurhandlung durchgezogen haben dürften und da dürften die Prüfer Raimund Grothoff und Johannes Herzog mit großer Sicherheit die Fäden gezogen haben. Die Aussagen im Widerspruch zum § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link), Abs. (1), Satz 2 durch Herrn Grothoff und die Offenlegung tausendfach ungeprüfter Überziehungen in allen Größenordnungen belegt die Notwendigkeit, dass die Prüfung sich selber mit der Abschmetterung des Regressbeschlusses befreien musste und dass dies ein Meilenstein zur Erklimmung des Vorstandssessel durch Johannes Herzog war. So trug Dr. Nickl laut der Folienanlage zur Versammlung, Seite 6 (= Link) vor, dass es sich ausschließlich um ein einziges OHG-Konto handelte, welches den Vertretern aufgezeigt wurde, daraus wurde dann auf Seite 9 der Folienanlage (= Link) mit einer wahrscheinlich fiktiven Schadenssumme zur versäumten Insolvenz in Slowenien der Betrag von 1,12 Mio. € gebastelt.

Beabsichtigt betrügerisch dürfte daher der nur in der Folienanlage auf Seite 10 festgehaltene Beschluss (= Link) gewesen sein, weil man da von Kreditnehmereinheit und fünf verschiedenen Kundennummer ohne Aufschlüsselung dahinterstehender Konten in unzähliger Anzahl geschrieben hat. Wer eine Einheit in einen Beschluss packt, der weiß von was er spricht oder schreibt und was er in zurückgehaltenen eigenen Unterlagen dazu stehen hat. Mit einer Diskussion um 1,12 Mio. € hat man also die eventuell kriminellen Kreditvergabe im Gesamten und verschuldet nicht nur von Manfred Heger, sondern von allen Vorständen, von allen Aufsichtsräten und von allen Prüfern, erledigen wollen. Wer auf den Link zum Beschluss noch mal geht, der Beschluss ist nirgends richtig festgehalten, denn Herr Dr. Nickl machte nur einen Beschlussvorschlag. Nirgends steht geschrieben, dass auch im Sinne des Vorschlages abgestimmt wurde. Im Protokoll selber findet sich kein Satz über was im Grund abgestimmt wurde. Hoffentlich sieht die Staatsanwaltschaft diese Zusammenhänge und auch die Verbindung zu den gegen die nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), Abs. (4), Satz 2, verstoßenden Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger.

   

Nr. 3727

Nah dran

29. August 2008, 16:16 Uhr

Betreff: Letzte Bewerberauswahl von Uwe Heidel zum Vorstand

Es war ja nicht nur so, dass man bei der Besetzung des Vorstandposten mit den Ausschreibungen im Jahr 2005 über 30 befähigte Bewerber ausgetrickst hat und damit wahrscheinlich die ganze Genossenschaft mit all ihren Mitgliedern, wo man Johannes Herzog die Wartezeit zum Vorstand frei hielt, auch bei der Besetzung durch Uwe Heidel zu Beginn des Jahres 2007 wurden unzählige Bewerber aus dem Genossenschaftsbereich aus dem Feld geschlagen. Vielleicht brauchte Johannes Herzog angeblich gerade für das schwierige Feld einer Bank am Boden einen unbedarften und unerfahrenen Sparkassler, der sicher froh war auf diesem Weg aufsteigen zu können, wenn in seiner Organisation alles dicht war. Einen Mann, der ohne Erfahrung im Genossenschaftsrecht sofort beim Forderungsverzicht von 432.000 € mit spielte und vielleicht gar nicht wusste was im § 34 GenG drin steht, aber damit gleich in den Sack gesteckt werden konnte. Einen Mann der heute kaum zu sehen ist, der kaum eine eigenen Meinung entwickelt und der Johannes Herzog nur hinter her dackelt und wenn es notwendig ist, brav sich im Saal schon etwas gelangweilt in die Reihen setzt wie auf diesem Foto anlässlich der Vorstellung der Bürgerstiftung (= Link) zu sehen ist.

   

Nr. 3726

R.

29. August 2008, 15:53 Uhr

Betreff: Zu 3946, Bezahlung Hegers-und Greiners Gattin

Irgendwo hab ich in einem Protokoll doch gelesen, dass dieser Aufsichtrat Greiner auch als Berater fungiert hat. Wie kann ein Aufsichtsrat Berater sein, da ist doch jeder Kontrollmechanismus ausgeschlossen, wenn man sich selber überprüfen müsste? Auch wenn das erst später der Fall gewesen sein könnte, nach dem Ausscheiden, das zeigt doch die Rolle bereits auf, was vorher gelaufen ist, nicht Kontrolle sondern Unterstützung und Mitwirkung an der Geschäftsführung, was dem Aufsichtsrat nach § 37 GenG, Unvereinbarkeit von Ämtern (= Link) doch untersagt ist. Und wenn die Frau auf der Gehaltsliste gestanden hat, dann hat man doch hier eventuell die steuerlichen Vorschriften umgangen, wonach die Aufwendungen für den Aufsichtsrat nur zur Hälfte absetzbar sind. Warum also nicht schlau sein wenn man weiß die externe Revision ist auch auf der selben Seite und unternimmt nichts dagegen und die Aufsichtsratsvergütung für ein bisschen mehr Aufwand über Frau auszahlen? Vielleicht hat auch Manfred Heger geglaubt, er würde viel Überstunden leisten, die man doch an seine geliebte Frau auszahlen könnte, wenn in seinem Vertrag steht, dass das zur normalen Tätigkeit des Vorstandes gehört.

Wenn in einer doch wirklich übersichtlichen Gehaltliste verwandte Namen des Vorstandes oder eines Aufsichtsrates auftauchen, dann muss doch der Prüfer das zwingend überprüfen, aber es gibt bei der VR-Bank soviel was von den Prüfern nicht überprüft wurde und wie es scheint nun der Staatsanwaltschaft überlassen worden ist. Vielleicht haben die Vorstände über die verbundfremde US-Fondsvermittlung über die Darmstädter Gesellschaft auch geglaubt ihr zu kleines Gehalt extern aufbessern zu dürfen. Verbundfremdes Verhalten ist auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Geschäftsleiters laut dem Gesetzeskommentar. Wer weiß ob ein Herr Hilkenbach, der vorzeitig ausgeschiedenen Revisionsvorgesetzte von Herzog und Grothoff, da nicht auch Anlagen getätigt hat und so mancher andere Verbandsmann, damit man es in den eigenen Kreisen nicht überwachen konnte?

   

Nr. 3725

Regelmäßiger Leser

29. August 2008, 14:46 Uhr

Betreff: Wo steht denn das mit der Entlohnung von Manfred Hegers und Horst Greiners Frau

Wie war denn das noch mal, ich hab heute das Gästebuch durchsucht, weil irgendwo war es doch gestanden, dass Manfred Heger seiner Frau bei der Bank eine Job bezahlt hat, obwohl die gar nicht anwesend war und auch die Frau des ehemaligen Aufsichtsrates Horst Greiner so bedient worden ist. Wann wurde das hier geschrieben? Wäre dankbar für einen zeitlichen Hinweis.

Beim Suchen bin ich aber dann auf die Versicherungsagentur von Renate Heger gestoßen, wie in Eintrag Nr. 1717 dazu berichtet wurde über die Seite Heger-Clan (= Link) und schon vorher in Eintrag Nr. 338. Bis zu 1717 bin ich vom Beginn her gekommen. Das Gästebuch ist ein wahnsinnig spannendes Buch inzwischen.

   

Nr. 3724

constanze

29. August 2008, 11:40 Uhr

Betreff: Neuer Name - alte Methoden

Auch ich war einmal Kunde bei dieser Bank, ich betone, war einmal. Bei dieser Bank hatte ich schon immer ein mulmiges Gefühl in der Magengrube. Wenn man die Gästebucheinträge liest, hat mich mein Gefühl nicht betrogen. Ich hatte den Glauben, dass Aufsichtsräte und Vertreter ein festes Auge auf die Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge haben, aber wahrscheinlich hatte ich mich geirrt. Der Beitrag 3940 vom Nordlicht hat mir das bestätigt, was ich schon immer vermutet hatte. Liebes Nordlicht ich danke Ihnen von Herzen für Ihre umfassende Aufklärung. Jetzt wird mir auch klar, was in dieser Bank eine Demokratie bedeutet bzw. ist. Man möge diesen Beitrag vom Nordlicht sich einmal richtig verinnerlichen, dann gehen nicht nur sämtliche Alarmglocken an sondern zusätzlich sämtliche Lichter auf.
Liebes Nordlicht, Ihr Beitrag ist einer der Aufklärendsten mit, deshalb möchte ich Sie ermuntern, weitere informative Beiträge im Gästebuch zu bringen.
Webmaster und Nordlicht seien Sie gegrüßt
Constanze

   

Nr. 3723

walter

29. August 2008, 11:07 Uhr

Betreff: Es ist nicht zu glauben

Auch ich bin ein eifriger Leser dieses Gästebuches und wundere mich immer wieder aufs Neue, was man wieder und immer wieder über diese Bank zu lesen bekommt. Die VR-Bank Marktredwitz ist mitleiweile weit über die Grenzen des Freistaates hinaus im negativen Sinn bekannt. Da werden Darlehenskonten falsch abgerechnet, Bürgschaften stimmen laut AGB's nicht, sicherungsübereignete Gegenstände werden von der Bank abgeholt und verschwinden im Nirwana. Die Informationen über die Sauereien aus der Bank werden nur spärlich oder überhaupt nicht an die Eigentümer, sprich Anteilseigner, weiter gegeben. Der immer wieder erwähnte Prüfer Herzog hat sich während seiner "Prüftätigkeit" als Super- und Saubermann beworben und sitzt jetzt im Vorstandssessel der Bank. Man kann es gar nicht glauben, was sich in dieser Bank für Abgründe auftun.
Außerdem war Ende letzten Jahres Hausdurchsuchung von Ermittlungsbeamten in dieser Bank, laut Zeitungsbericht. Die Ermittlungen sollen ja noch in vollem Gange sein. Aber der Saubermann Herzog hat bis zum heutigen Tag noch kein einziges Wort verlauten lassen, ob gegen ihn auch ermittelt wird. Da kann ich nur sagen, dass der Aufsichtsrat schläft und meine Herren schlaft nur weiter, irgendwann wird es euch auch schon noch einholen. Dem Wunsiedeler-Kreis gebührt Anerkennung für die Aufklärung solcher Missstände und ich kann Euch nur ermuntern, alle Machenschaften lückenlos bekannt zu machen.
Liebe Grüße an die Gästebuchleser sowie den Webmaster
Walter

   

Nr. 3722

Zorniger

28. August 2008, 20:34 Uhr

Betreff: Kein Mitleid

Auch wenn es in diesem Gästebuch immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird: Es wird Zeit, daß in der VR-Bank endlich die Konsequenzen gezogen werden. Wie lange will man denn noch an diesem unfähigen Ex-Prüferling festhalten - solange bis er alle mit in den Abgrund zieht. Wenn es die Aufsichtsräte trifft, die meinen sie müssen an dieser Vertuschungs-und Betrugsaffäre noch weiter die tragende Rolle spielen, dann sollen sie einfach sehenden Auges mit untergehen. Ich habe da nicht das kleinste Mitleid mit Ihnen. Aber mit den Kunden und Mitgliedern, denen man in betrügerischer Weise die Gelder wegnommen hat - Wertstellungsmanipulation ist in meinen Augen Betrug -
die ihre Existenz dadurch verloren haben, die sind die Leidtragenden. Sie wurden ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, ohne daß sie es bemerkt hatten. Selbst als sie pleite waren, konnten sie teilweise nicht nachvollziehen - wieso? Wer denkt schon das sich Ehrenwerten Herren in Anzug und Krawatte sich schamlos auf Kosten anderer in die eigene Tasche bedienen. Auch das Schicksal de Verbandsleute, die dies alles mitgetragen haben ist mir egal. Mir geht es um die Gerechtigkeit, die hoffentlich bald zum Tragen kommt.

   

Nr. 3721

Rebekka

28. August 2008, 10:38 Uhr

Betreff: Das Thema VR M scheint ja unerschöpflich zu sein.

Das Thema VR M scheint ja unerschöpflich zu sein. Und immer wieder stößt der Wuns.-Kr. auf neue Ungereimtheiten und Betrügereien.



Es ist wirklich kaum zu glauben, dass die Vorstände und Prüfer dieser Bank immer damit weiter machen, ihre Kunden auszunehmen und übers Ohr zu hauen. Und das, obwohl auf Grund der Recherchen des Wuns.-Kr. schon einige Hauptverantwortlichen ihren Hut nehmen und gehen mussten.



Mit der Macht ist das eben so eine Sache. Fällt sie in die Hände solcher gewissenloser Leute, die damit nicht umgehen können, sie nicht für das Wohl ihrer Mitmenschen einsetzen, dann müssen sehr viele Unschuldige darunter leiden.



Aber der Wuns.- Kr. bleibt auch weiterhin an diesen Bankern dran und wird sie das Fürchten schon lehren!



Liebe Grüße



Rebekka


:wkde:

   

Nr. 3720

Aus der Region

26. August 2008, 23:50 Uhr

Betreff: Welche Gegenleistung für die Bürgerstiftung – was kostet ein Aufsichtsratsmandat?

600.000 € will Johannes Herzog für seine Bürgerstiftung einsammeln, damit die Jugend eine Zukunft hat, so stand es in der Frankenpost vom 24.10.2007 (= Link). Warum ausgerechnet soviel Geld in die Hand der Bank, die selber seit nun 8 Jahren jeden steuerlichen Beitrag für das Allgemeinwohl schuldig blieb, weil man außer Kreditverlusten nichts zustande brachte. Die Zukunft der Jugend besteht nicht in den geringfügigen Zuwendungen des Herrn Herzog, sondern darin, dass die Kommunen mit der Gewerbesteuer entscheiden welche Schule, welcher Kindergarten wo saniert oder unterstützt werden muss. Aus der Bilanzsumme der VR-Bank wird in Bayern durchschnittlich 550.000 € an Ertragssteuern abgeführt, in Marktredwitz seit Jahren Null Komma Null Null oder in Ziffern 0,00. Die Bank ist damit mit ihrer desolaten Leistung Millionen an Steuerleistungen schuldig geblieben. Man müsste sich dafür schämen und nicht auch noch einen großen Saal dafür anmieten und sich selber inszenieren.

Welche Gegenleistung bringt also die Bank den Spendern, die auf dem Zeitungsfoto (= Link) bereit waren sich mit der Staatssekretärin ablichten zu lassen, die doch auch selber ihre Gelder werbewirksam einsetzen könnten und nicht Herrn Herzog vorschicken müssten. Was kostet also einer Nürnberger Beratungsgesellschaft oder ihrem Selber Kooperationspartner der Aufsichtsratsposten als Obolus in die Bürgerstiftung, was kostet einer Druckfederfabrik der Aufsichtsratsvorsitz bei der Bank, welche Vergünstigungen erhält man dafür bei den Zinsen, welchen Nutzen zieht eine Autohaus, welches sich wie eine Kracke bei uns ausbreitet. Die Ungeheuerlichkeiten nehmen wirklich kein Ende.

   

Nr. 3719

Nordlicht

26. August 2008, 21:24 Uhr

Betreff: Wahl des Aufsichtsrats und anderes...

Die Genossenschaft ist bei einigen Genossenschaftsbanken, wie z.B. der VR-Bank, nur auf dem Papier demokratisch.

Warum nur scheindemokratisch?

Weil es zur Mitwirkung an demokratischen Entscheidungen der Information bedarf und gegen die Informationspflichten verstoßen Vorstand und Aufsichtsrat der VR-Bank gegenüber den Mitglieder eklatant. Selbst der Versuch sich diese Informationen selbst zu beschaffen - z.B. den Geschäftsbericht- wird unter Hinweis einer im Urlaub befindlichen Sekretärin verhindert, skandalös!

Entweder wird nur den Vertretern etwas berichtet, aber dann außerhalb des Protokolls offizieller Versammlungen, oder es wird gemauert! Alles nur, damit ja keiner der Mitglieder was offizielles nachlesen kann - wozu er ja ein Recht hat!.
Genauso ist auch die Umstellung des Protokollumfangs zu verstehen. Herr H. wollte nicht mehr, daß die Mitglieder sich ein Bild von Ihrer Bank machen konnten und der wichtigsten Veranstaltung des Jahres, der Vertreterversammlung!.

Die Realitäten sehen leider wie beschrieben häufig so aus. Dies betrifft insbesondere auch die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder. Hier könnten die Mitglieder am leichtesten Einfluß und vor allem Einblick in die Geschehnisse Ihrer Bank bekommen. Jedes Jahre steht einer Aufsichtsratsposten zur Wahl!

Es ist nur zu verständlich, daß der Vorstand (und der bestehende Aufsichtsrat und der Verband!) sich die Kandidaten gerne selbst auswählen möchte, um von der Ecke keine kritische Begleitung zu bekommen.

Faktisch handelt es sich dann beim Aufsichtsrat - oder muß man bei der VR-Bank nicht schon lieber sogenannten Aufsichtsrat - dann nicht um ein unabhängiges Organ, das der Satzung, dem Gesetz und den Interessen der Mitglieder verpflichtet ist, sondern quasi um einen erweiterten Vorstand (unter der Oberaufsicht des Verbandes). Dabei dürfte der Aufsichtsratsvorsitzende in der Regel wie ein weiterer Vorstand agieren - mit der regelmäßigen Billigung durch seine Mitstreiter. Es ist anzunehmen, daß so manches zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendn ausgeklüngelt wurde, was die anderen wohl oder übel später mittragen müssen, wenn sie denn zu den Sitzungen jeweils gekommen sind! Auch zur Anwesenheit der AR-Mitglieder erfährt man ja in der VR-Bank nichts.

In der Regel erfährt und kümmert das auch kaum ein Mitglied, denn es scheint ja alles in Ordnung.
Es gibt einen Hochglanz-Geschäftsbericht und eine (kümmerliche) Dividende und zur Krönung hat ja der "neutrale" Verband alles auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Der Verband könnte ja auf der Mitgliederversammlung / Vertreterversammlung selbständig berichten - ja, hätte unter Umständen die Verpflichtung dazu, wenn der Vorstand und der Aufsichtsrat seiner Berichtspflicht nicht nachkommen sollte. Das ist ja bei der VR-Bank geschehen, als über die Verfehlungen des Vorstands kein Wort verlohren wurde, obwohl der Verzicht auf den Regress ganz wichtige Dinge gewesen wären oder wenigstens die Schadenshöhe, die den Beteiligten ja auch ohne Sondergutachten hätte bekannt sein müssen!
So ist die Theorie.
Da aber der Verband überall seine Finger drin hat, sind auch die Versammlungen vorher durchgeplant. Regelmäßig verläuft alles nach Plan, insbesondere wenn die Vertreter noch etwas leckeres zu Essen bekommen sollen. Diese Beköstigung ist im übrigen in der Satzung nicht vorgesehen und stellt regelmäßig eine unzulässige Naturaldividende dar, da ja nur die Vertreter die Essen bekommen. Hat der Vertreter nur einen Anteil ist diese Dividende sogar ein mehrfaches wertvoller als die Überweisung auf das Konto.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist dabei, daß die Mitglieder erst kurz vor knapp informiert werden. Die satzungsmäßige Chance auf Gegenanträge wird dadurch ausgehebelt, insbesondere wenn die Tagesordnung nur verkürzt und ohne Anlagen und dann nur im Internet veröffentlicht wird.

Vorstand und Aufsichtsrat (und Verband!) wollen im Fall der VR-Bank (und auch in anderen Fällen) gar nicht, daß die Mitglieder aktiv werden und von ihren satzungsmäßigen Rechten gebrauch machen. Denn das oberste Ziel bei solchen eklatanten Mißständen wie bei der VR-Bank ist ja, daß alles unter der Decke bleibt und der Zirkel (Vorstand, Aufsichtsrat und Verband) möglichst in sich geschlossen bleibt, da mit ja nichts von den Missetaten nach außen dringt.

Mit der Kandidatur zum Aufsichtsrat ist das dann so eine Sache. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand - als Einladende - haben diese Kandidatur entgegenzunehmen.

Eine Blockade ist nicht zulässig und verstößt gegen grundlegende Rechte der Mitglieder.
Selbst auf der Mitgliederversammlung / Vertreterversammlung könnte sich spontan noch ein Kandidat bewerben. Eine Blockade ist dann durch den Versammlungsleiter nicht mehr möglich bzw. kann dann umgehend mit dem entsprechenden Protest zu Protokoll genommen werden. Die Grundlagen für eine Anfechtungsklage wären dann gegeben. (siehe dazu die Frist im Genossenschaftsgesetz). Hier ist allerdings das Problem, daß u.U. bei Vorliegen einer Vertreterversammlung dem einfachen Mitglied der Zutritt zur Versammlung (widerrechtlich) verweigert wird! Wenn schon die Herausgabe des Geschäftsbericht erst nach Einleitung einer Klage erfolgt, kann man sich bei dieser VR-Bank auch solche Dinge vorstellen.

Zu prüfen ist dann noch die weitere Vorgehensweise. Das ist u.U. davon abhängig, ob es sich bei der Genossenschaft eine handelt, die noch eine (basisdemokratische) Mitgliederversammlung hat, oder um eine, die schon eine Vertreterversammlung hat.
Eine Anfechtungsklage wäre aber allemal drin, denn eine Beschneidung der Mitgliedsrechte in dieser Form wäre nicht zulässig.
Interessanter Weise ist dann die Genossenschaft verpflichtet die Mitglieder über das Gerichtsverfahren zu informieren! Das geht dann nicht mehr so still und heimlich von Statten wie die Zivilprozesse über Abrechnungsbetrügereien und wäre ein weitere Brechstange, die an dem Zusammenbruch der VR-Bank unter der derzeitigen Führung mitwirkt.

Kaum mit dem Demokratieverständnis vereinbar ist auch die regelmäßige Empfehlung des Aufsichtsrats an die Teilnehmer der Versammlung, daß der Versammlung nahegelegt wird, die Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Amtszeit abläuft, wiederzuwählen. Wo ist denn da bitte das Gleichbehandlungsprinzip gegen über den anderen Bewerbern? Aber wir wissen es ja schon lange: Manche Mitglieder sind eben gleicher als andere!

Ein weiterer demokratie-kritischer Punkt ist auch die Wahl zur Vertreterversammlung (Wann steht die nächste Wahl der VR-Bank an?)
- Wer wird wie Vertreter?
- Kann man sich selbst bewerben oder lebt man von der Gnade des Vorstands/Aufsichtsrats?
- Wer wird auf wessen Initiative Mitglied in der Wahlkommission, nur Vertreter oder auch einfache Mitglieder?
- Was muß ein Mitglied tun, um eine eigene Liste aufzustellen?
- Muß ein Mitglied die Organisationskosten einer zweiten Liste aus eigener Tasche bezahlen?
- Was passiert, wenn mehr Bewerber da sind als Plätze?
- Nach welchem Verfahren verteilt die Wahlkommission die Plätze?
- Wie sieht es mit finanzieller bzw. materieler Gleichbehandlung einer zweiten Liste aus?
- Warum wird bei einigen Genossenschaften das Wahlprotokoll nicht veröffentlicht? Weil nicht für die Wahl geworben wurde, haben nur die Vertreter sich selbst gewählt, oder nicht mal die?
- Kann man noch von einer Wahl sprechen, wenn kaum jemand davon weiß und wenn am Ende keine 10% der Wahlberechtigten gewählt haben?
- Kann man von einer geheimen Wahl sprechen, wenn es keine Wahlkabinen gibt?
- Wie steht es um das Wahlgeheimniss, wenn nur ganz wenige Mitglieder Briefwahl durchführen?

   

Nr. 3718

Frühere Kollegen

26. August 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Hallo Jonny

Schadenfreude ist die schönste Freude. Wir helfen dem Wunsiedeler Kreis, wir helfen ihm, Sie und Ihren Freund Raimund unter die Brücke zu schicken. Vielleicht machen ein paar von den früheren Bankvorständen zwei Plätze für Sie frei - wenn es mit Ihnen nicht auszuhalten ist. Das mit der Bürgerstiftung, das muss der Sicherungsfonds in Berlin erfahren und das überprüfen.

   

Nr. 3717

Vorstand

26. August 2008, 17:46 Uhr

Betreff: Auch ein Prüfer ist lernfähig

Wie es aussieht hat auch der ehemalige Prüfer Johannes Herzog gelernt. Hat man doch bei der VR-Bank in Marktredwitz oft Bankenverrechnungskonten vorgeschaltet, bevor man überlegt hat ob man bestimmte Beträge auf Kundenkonten (oder sonst wo hin) bucht, scheint er mit RuP sich eine neue Variante ausgedacht zu haben. Nachdem man die Vertreter nicht darüber informiert hat, dass man wie in der Vertreterversammlung am 30.06.2005 angesprochen, gegen die Beratungsgesellschaft von Manfred Heger gerichtlich ins Feld gezogen war, hat man sich vielleicht vor der Tür des Gerichtssaales geeinigt. Wenn der Wunsiedeler Kreis aus informierter Quelle schon eingeweiht war, wieso sollte man das Verfahren nicht elegant beenden. Vermeidung eines unglaublichen Imageverlustes für die Beratungsgesellschaft und Vermeidung von unangenehmen Gegendarstellungen, die die Unzulänglichkeiten bei der Bank und damit bei der Prüfung wieder in einem Gerichtssaal hoch aufs Tablett gebracht hätten. Also warum die Ansprüche gegen RuP dann auch noch als Ertrag verbuchen und vielleicht versteuern müssen, nein kein Bankenverrechnungskonto, Einbuchung in die Bürgerstiftung nachdem man vielleicht die bestmögliche Gestaltung ausgehandelt hat. Liebe Ermittlungsbeamten, der Sitz der Bürgerstiftung ist doch auch die Kraußoldstrasse in Marktredwitz, lasst Euch doch da mal zeigen wie sich das Stiftungsvermögen jetzt zusammen setzt und wer es eingebracht hat, die früheren Kollegen von Johannes Herzog, die das mit einem Mausklick erledigen könnten, die sind gebremst. Überlegt mal, ob die Beträge einer Nürnberger Gesellschaft oder auch einer Kooperationsfirma nicht gar intern umgebucht gehören, von Bürgerstiftung in Erträge aus Kreditabschreibungen früherer Jahre bei der VR-Bank Marktredwitz. Auf diese Weise hätte es wieder zwei Verlierer gegeben, die Mitglieder der Bank und den Fiskus über entgangene Gewinne und Spendenanrechnungen und wieder eine Hauptgewinner, Johannes Herzog, der auch im Aufsichtsrat einen neuen Freund dazu bekommen haben könnte.

   

Nr. 3716

L.

26. August 2008, 17:20 Uhr

Betreff: Hallo Nordlicht wo sind Sie

Hallo Nordlicht, Sie scheinen mir hier juristisch am besten bewandert zu sein. Wie sehen Sie das denn, wenn anscheinend der Vorstand seine Aufsichtsräte aussucht, aber die Vorschläge der Mitglieder blockiert werden?

   

Nr. 3715

Susanne

26. August 2008, 16:49 Uhr

Betreff: Selbstentlarvung – Aufsichtsratsbesetzung kontra Bürgerstiftung

Genau, warum fehlt auf der Homepage der Bank ausgerechnet der Artikel in der Frankenpost zur Bürgerstiftung der VR-Bank Marktredwitz am 09.02.2008 (= Link) wo sich Johannes Herzog neben der Staatssekretärin mit der Übergabe der Stiftungsurkunde hätte dauerhaft verewigen könne, wie man auf dem Bild (= Link) sieht. So etwas würde doch Johannes Herzog in seiner Darstellungs- und Profilierungssucht niemals ungenutzt lassen. Ist es wirklich der später zur Wahl vorgesehene Aufsichtrat Limmer alleine, oder sind es gar noch andere Leute, mit denen sich Johannes Herzog oder umgekehrt nicht immer wieder konfrontieren wollte. Dass da aber der Bezug zu R & P und auch zu einer Wahlbeeinflussung zum Aufsichtsrat durch den Vorstand selbst hergestellt werden könnte, das war im vielleicht schon klar und das musst unbedingt vermieden werden.

   

Nr. 3714

Nordlicht

26. August 2008, 16:29 Uhr

Betreff: Thema: AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank soll u.a. die Tätigkeit des Vorstands beaufsichtigen, d.h. kontrollieren und auch beraten. Schließlich bedüfen einige maßgebliche Entscheidungen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat sorgt dafür, daß die Satzung entsprechend angewendet wird. Er ist das Organ, das die Interessen der Mitglieder vertreten sollte.

Frage:
Welche Qualifikation braucht nun ein Aufsichtsratsmitglied?

Antwort:
Die einzige Qualifikation ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft!
Es wird nicht nach irgendwelchen fachlichen Qualifikationen (z.B. Nachweis einer kaufmännischen Befähigung) gefragt. Diese spielt keine Rolle. Und das Aufsichtsratsmitglied darf nicht zu alt sein!, denn regelmäßig ist eine Art "Pensionsgrenze" eingezogen. Obwohl doch gerade Rentern viel Zeit für die Wahrnehmung eines Mandats hätten - oder ist das nicht gewollt!?!

Frage:
Wer kann Aufsichtsrat werden?

Antwort:
Jedes Mitglied (natürliche Person bzw. die Vertretung einer juristischen Person) kann bis zur Altersgrenze gewählt werden!

Frage:
Wie kann man Kandidat werden?

Antwort:
Jeder Kandidat kann sich im Prinzip selbst vorschlagen. Regelmäßig ist es aber so, daß im Vorfeld einer Wahl zum Aufsichtsrat sich die Bewerber melden bzw. - was wohl die Regel ist - vom Vorstand bzw. dem amtierenden Aufsichtsrat angesprochen werden.

Frage:
Warum sollte jemand Aufsichtsrat werden?

Anwort:
Die Antwort hierauf ist vielschichtig, da es viele Gründe geben kann. Hier seien nur einige beispielhaft genannt:
a) Das Aufsichtsratsmitglied ist abhängig vom Wohlwollen der Bank (des Vorstands), d.h. der Kreditgewährung. Die Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes scheint dann aber extrem gefährdet.
b) Für die Bank kann es interessant sein, Vertreter von erfolgreichen Mitgliedern (in der Wirtschaft , in Gremien, in der Politik) in den Aufsichtsrat zu bekommen, um so von dem Netzwerk des Aufsichtsratsmitgliedes zu profitieren.
c) Das Aufsichtsratsmitglied verspricht sich Aufträge von seiner Tätigkeit, z.B. als Notar bei der Beurkundung oder als Rechtsanwalt bei der Beratung von Verträgen, wie sie bei jeder Grundstückstransaktion anfallen.
d) Die Aufsichtsräte bei den VR-Banken erhalten regelmäßig lt. Satzung keine Vergütung, wie sie z.B. bei Aktiengesellschaften üblich ist? Was wohl mindestens regelmäßig erstattet wird, sind eine Art Sitzungsgeld, eine Pauschalvergütung, die den Aufwand des Aufsichtsratsmitgliedes abdecken sollen. Leider erfährt man im Gegensatz zu anderen Banken bei der VR-Bank Fichtelgebirge nichts zur Höhe darüber, nicht einmal das Gesamtvolumen wird unter fehlerhaftem Verweis auf das HGB mitgeteilt!. Bei der Vielzahl der Sitzungen sollte doch schon einiges dafür zusammen kommen. Aber auch über die Anzahl der Sitzungen erfährt man regelmäßig als Mitglied nichts oder ob alle Mitglieder teilgenommen haben. Außenstehende könne sich so kein Bild von der Arbeit machen, sollen aber regelmäßig die gleichen Damen und Herren wiederwählen!
e) Seit "Farm der Tiere" wissen wir ja, daß manche Mitglieder einer Gemeinschaft gleicher als andere sind. Erhalten Aufsichtsratsmitglieder bessere Konditionen für die Bankgeschäfte (keine Kontoführungsgebühren, niedrigere Kreditzinsen, höhere Habenzinsen)?
d) Auch verärgerte Mitglieder könnten sich in den Aufsichtsrat wählen lassen, um dem Vorstand direkt auf die Finger zu schauen.

Frage:
Wie wahrscheinlich ist es, daß sich jemand, der unzufrieden ist, wählen läßt bzw gewählt wird?

Antwort:
Eher unwahrscheinlich, denn
1. wird der Vorstand und der amtierende Aufsichtsrat alles versuchen, um die Wahl zu verhindern,
a) so ist den meisten Mitgliedern gar nicht bekannt, daß jedes Mitglied Aufsichtsrat werden könnte (siehe auch: Einladung der VR-Bank zur Vertreterversammlung) und was es dafür tun müßte. Stattdessen wird in der Einladung durch den Hinweis, daß die Wiederwahl möglich ist bzw. durch die Nennung der Kandidaten der Eindruck erweckt, daß damit bereits die Liste abgeschlossen sei und / oder, daß der amtierende Aufsichtsrat quasi seinen neuen Mitglieder beruft, die dann nur bestätigt werden in der Vertreterversammlung / Mitgliederversammlung.
2. hält sich das wirtschaftliche Interesse des genervten Mitglieds meistens in Grenzen bzw. er ist schon ruiniert und die Mitgliedschaft bereits gekündigt (Insolvenz ist ein Kündigungsgrund! der Mitgliedschaft). Das hat den angenehmen Effekt, daß der Vorstand ein Mitglied ruiniert hat und er sich den Kritiker dann gleich vom Hals durch Ausschluß vom Hals schafft.
3. der zeitliche Input schon bedeutend sein kann, wenn man es ernsthaft betreiben wollte,
4. die Frustration wahrscheinlicher ist, als daß ein unfähiger, vom Verband gestützter Vorstand vom Aufsichtsrat seinen Vertrag nicht verlängert bekommt.

Frage:
Vertritt der Aufsichtsrat die Interessen der Mitglieder und Kunden?

Antwort:
Im Prinzip ja, aber wie am Beispiel von Herrn Bleil zu sehen, interessiert sich der Aufsichtsrat nicht die Bohne, ob überhaupt abgerechnet wird. Offensichtlich hat die Aufsicht bei der VR-Bank total versagt.
Jeder weiß etwas von anderem bzw. der Aufsichtsrat war schon in der Tasche des Vorstands (und des Verbandes!!!) als dieser nur einmal sich einen Fehler erlaubt hat oder einen Vorteil angenommen hat.
Im Aufsichtsrat sind regelmäßig juristische wie wirtschaftliche Amateure. Die lassen sich dann schon von dem Aufmarsch der Verbandsvertreter beeindrucken.

Bei der VR-Bank spielen / spielten Verband und Vorstand quasi mit dem Aufsichtsrat.

Der hat(te) letztlich keine Wahl - außer seinem Rücktritt!!!!! - Ein kollektiver Rücktritt erzwänge dann unverzügliche Neuwahlen.

Anders ist auch der völlig unsinnige Verzicht auf jeden Regreß im Auflösungsvertrag mit einem ehemaligen Vorstand nicht zu erklären. Allen war bekannt, daß der Vorstand versagt hat und wahrscheinlich noch mehr Dreck am Stecken hat, als ohnehin offiziell bekannt war. Und dann noch auf eine Aufarbeitung mehrfach zu verzichten, die Mitglieder erst gar nicht und dann nur teilweise zu informieren, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus Genossenschaftswesen.
Und alles ganz nach dem Motto: Ist doch alles egal, ist ja nicht mein eigenes Geld!

Über allem schwebt bei Vorstand und beim Aufsichtsrat und bei Verband die Haftung. Die hatte man durch die Einsetzung des Mittäters (Ex-)Prüflings still und heimlich in die Verjährung führen wollen.

Etwas ins Schwitzen bringen könnte man die Amtierenden Organe, wenn sich eine größere Zahl von kritischen Mitgliedern um ein Aufsichtsratmandat zur Wahl stellen würde. Aber die ist ja erst wieder im nächsten Jahr.

   

Nr. 3713

L.

26. August 2008, 14:25 Uhr

Betreff: Information der VR-Bank Marktredwitz – Wer sucht den Aufsichtsrat aus?

Das hat mich schon interessiert, was die VR-Bank – und man möge mir verzeihen, dass mir das Fichtelgebirge nicht über die Lippen läuft – da von Frankenpostartikel alles selber mit einstellt. Aber in dem Zusammenhang ist mir eines wie Schuppen von den Augen gefallen. Wenn man den Artikel in der Frankenpost zur Bürgerstiftung der VR-Bank Marktredwitz am 09.02.2008 (= Link) aufmerksam betrachtet, dann sieht man ganz was anderes. Über das Foto dazu (= Link) sieht man wie die Neubesetzung im Aufsichtsrat gelaufen ist. Rudolf Limmer ist in Kooperation mit der Beratungsgesellschaft, die mit Manfred Heger die Sloweniensache verbockt hat, in die Bürgerstiftung geschickt worden, wie es mit vielen anderen Firmenvertretern auf dem Foto auch der Fall sein wird. Das war also im Februar um am 19.06. hat Johannes Herzog diesen Mann ins Aufsichtsratsamt wählen lassen. Das ist ein tolles Kontrollorgan. Will oder hat man mit der Beratungsfirma den Prozess vor dem LG Nürnberg auf die Weise beendet, dass man auch auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichtet hat und die Gelder anstatt dem Genossenschaftsvermögen zuzuführen in einer Art mündlichen Abfindungsvereinbarung in das Stiftungsvermögen eingebracht hat? Kommen so die 600.000 € langsam aber sicher zustande, die Johannes Herzog für sein Imageprojekt als Ziel aufgestellt hat?

   

Nr. 3712

Susanne

26. August 2008, 13:42 Uhr

Betreff: Warum fehlen diese Zeitungsartikel denn auf der Homepage der Bank ?

Warum fehlen denn diese Artikel beispielsweise von Eintrag Nr. 3930 und Eintrag Nr. 3932 auf der Internetseite der Bank? Eines hat unserer Herr Herzog nicht kapiert, es hilft nichts gute Stimmung zu machen, wenn hinterher die Sauereien aufgedeckt werden. Man wollte so tun als ob alles in Ordnung wäre, bis endlich die Staatsanwaltschaft vielleicht tatsächlich aufgerüttelt durch den Wunsiedeler Kreis und die Abläufe um das Goldmärchen und Flex in die Kraußoldstrasse eingerückt ist. Die Verabschiedung von Reinhold Wolf hat man in allen Variationen eingestellt, diese Information zum Vorstandsfreispruch durch die Vertreter und danach zum Goldmärchen und später zum Trupp der Staatsanwaltschaft hat man unterlassen. Sterne des Sport oder Gewinnsparspenden überall, aber die Probleme der Bank ausgeklammert, Zensur im eigenen Internetauftritt.

Stillschweigen und Schweigen aus Gründen des Takts, das hat Reinhold Wolf selber betrieben und Johannes Herzog hat sich genau diese Schuhe angezogen, wenn er die Richtung nicht schon Reinhold vorgegeben hat. Wie soll dieser Mann auch offen und ehrlich den Mitgliedern und der Öffentlichkeit gegenüber treten, wie soll er erklären, dass er es nicht unterbunden hat, dass Heger und Wolf wahrscheinlich alleine in zwei Fällen 8 Millionen Mark versemmeln konnten, obwohl die Prüfer (Herzog und Grothoff) sowohl Flex als auch Gold, Gold, Gold schon im Prüfungsbericht hatten, dass bei diesen beiden Kreditverhältnisse bei unglaublichen Umständen so gut wie keine Sicherheiten da waren und trotzdem auch noch der berühmte § 18 im Kreditwesengesetz sogar nicht nur nicht beachtet wurde, sondern auch noch betrügerisch damit umgegangen wurde? Da hat man dann als Nachfolger und vorheriger Prüfer schon Erklärungsnot. Wie soll man das bitte erklären, dass die Staatsanwaltschaft angeblich wegen Krediten von vor 2004 da sei, wo man doch genau da über die D2-Situation der Bank vielleicht gerade noch einen zweiten Prüfungsauftrag für die Acredo-Bank hatte, aber sonst durchgängig in Marktredwitz war. Der Eintrag Nr. 2464 über Prüfungshandlungen ziemlich genau vor einem Jahr hat damals schon aufgezeigt, welche Unterlagen den Prüfern direkt auf den Tisch flattern, die mussten Herzog und Grothoff ja sofort in den Reißwolf gegeben haben oder in den Papierkorb am PC.

Nichts wird die Lage bei der Bank verbessern, wenn der Kopf nicht ausgetauscht wird, keine Tricks, dass man sich mit der Beratungsgesellschaft, die am 30.06.2005 zur Disposition wegen eines Schadensersatzes stand, verbündet. Über Herrn Herzog wird jeder mit in den Strudel gezogen. Genau dafür ist die Informationspolitik dieses Herren, auch deutlich sichtbar über die Internetseite, geeignet aufzuzeigen, dass sich nichts unter dem Tisch halten läst. Nehmt endlich die Hände hoch und auf die Tischplatte, wenn ihr mit den Leuten redet. Tatsächlich wird der Aufsichtsrat auch weiterhin bestimmen wie lange es mit Johannes Herzog noch weiter geht, dafür hat man sich ja die Satzungsänderung gebastelt, aber wenn da beispielsweise Peter Träger ins Visier gerät, wenn man sehen muss, dass der sich in einem Aufsichtsrat an anderer Stelle mit Manfred Heger bewegt, wo man den Mitglieder der Bank am 19. Juni sagen wollte, man würde gegen die alten Vorstände die Ansprüche durch setzen, dann werden die anderen feststellen, dass sie es übersehen haben sich rechtzeitig dem Sog zu entziehen. Ob ein angehender Landtagsabgeordneter über diese Situation glücklich ist, wenn die Wahl in seinem Sinn verlaufen wäre sei dahin gestellt, denn eigentlich ist das im Aufsichtsrat auch nur ein Einzelschicksal, über das sich jeder selber klar sein muss.

   

Nr. 3711

Uwe

25. August 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Vertuscht? Schamlos belogen haben Sie uns

Wenn in Eintrag Nr. 3930 noch mal auf den Frankenpostartikel nach der Versammlung vom 25. Juni im letzten Jahr hingewiesen wird, dann muss man unbedingt auch den vor der Versammlung vom 15.06. unter dem Titel Müssen frühere Vorstände zahlen (= Link) heranziehen. Im Kommentar zu § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die Prüfung ist enthalten, dass falsche Information vor allem auch über Presseberichte erfolgen können, weil damit eine breite Öffentlichkeit mit falschen Tatsachen versorgt werden kann. Als muss man gleich noch den Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) auch noch anbringen um zu zeigen wie es die Herren in Vorstand und Aufsichtsrat mit der Wahrheitspflicht gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit halten.

Ganz besonders darf man sich über den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden wundern, der ja Rechtsanwalt ist, und seine Aussage: ‚Nach Prüfung des Genossenschaftsverbandes ist kein weiterer Fall vorhanden, bei dem Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten vorlägen. ..... Uns war wichtig, dass der neue Vorstand unbelastet in Zukunft weiterarbeiten kann.’ Was Wahrheit ist, darf nach heutiger Sicht jeder selber ermessen, steht aber mit Sicherheit in der Tagesordnung zur Vertreterversammlung heuer vom 19.06. in Tagesordnungspunkt 3.b) (= Link) und wird hier mit dem Bild zum Artikel vom 30.11.2007 (= Link) nur fünf Monate nach Reiner Loos Aussagen auf fatale Weise umgekehrt. Auf Seiten des neuen Vorstand mit unbelasteter Zukunft, aber belasteter Gegenwart mit einem Verzicht auf Genossenschaftsvermögen von 432.000 €, weil man gesicherte Forderungen aufgab und dem immer stillschweigenden Aufsichtsrat gibt es keine Unschuldigen, nur aktiv Beteiligte und passiv Untätige. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3710

Andrea

25. August 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Vertuschungstaktik der Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelg.

Durch einen Bekannten bin ich auf dieses Gästebuch gestoßen. Ich bin auch Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge. Wenn man das alles so liest und hört über die ungeheuerlichen Vorkommnisse in dieser Bank von den verantwortlichen Vorständen und Aufsichtsräten, dann kann man nur vor Entsetzen aufschreien. Da werben diese Banker mit ihrem Slogan "werden Sie Mitglied Ihrer Bank" und dann wird vertuscht und nochmals vertuscht. Man muß sich das mal vorstellen. Da wird die Bank von der Staatsanwaltschaft und Kripo auf höchster Ebene durchsucht. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Vorstände und wer weiß gegen wen noch, da sitzt ein Vorstand drin, der die Bank vorher geprüft hat.Der die Schweinereien kennen muß und wir als Genossenschaftsmitglieder werden nicht informiert, sondern für dumm verkauft. Die Vorstände und Aufsichtsräte tun so als wenn es ihre eigene Bank wäre. Ich möchte den Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge nochmals auf die Fahne schreiben: Meine Herren, Ihnen gehört nicht die Bank, sondern uns Genossen. Sie sind von uns eingesetzt worden und unsere Bank sauber zu leiten und zu führen. Was verdammt auch ihre Pflicht ist, uns Genossen lückenlos aufzuklären, was für krumme Geschäfte in dieser Bank gelaufen sind und vor allem, wie die wirtschaftliche Situation unserer Bank ist. Das ist ihre Pflicht, uns aufzuklären. Schließlich haften wir auch als Genossen mit unseren Geschäftsanteilen für die Bank.
In der Hoffnung, dass endlich die Versteckspielerei, sprich die Nichtaufklärung, der Vorstände ein Ende hat.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea

   

Nr. 3709

Beobachter

25. August 2008, 14:22 Uhr

Betreff: Wie geht es nun weiter?

Die Verantwortlichen bei der VR-Bank Marktredwitz und auch beim Genossenschaftsverband scheinen nach wie vor auf Zeit und damit Vergessen zu spielen. Doch die Vergangenheit wird die Herren einholen. Wenn man den Artikel in der Frankenpost vom 28. Juni vom letzten Jahr zum Thema “Freispruch“ für drei Ex-Chefs der VR-Bank Marktredwitz (= Link) aufmerksam nach liest, dann haben Aufsichtsrat und Prüfung immer und immer wieder das wahre Dilemma vor den Vertretern und Mitgliedern verschwiegen und auf der Basis Beschlüsse herbei geführt. Man hat sich die eigene Verantwortung an der Mitwirkung und den vertraglichen Haftungsbefreiungen für die Vorstände legitimieren lassen wollen. Mit dem Antritt der Staatsanwaltschaft in der Kraußoldstraße hat sich herausgestellt, dass entgegen der Aussage von Reiner Loos als damaliger Aufsichtsratsvorsitzender, „die Vergangenheit endlich auch juristisch abgeschlossen“ ist, die juristische Aufarbeitung erst begonnen hat. Aufsichtsrat und Prüfung waren sich nicht einmal zu schade die Vertreter schamlos zu belügen und die Aussage in Eintrag Nr. 2275, ,Freispruch doch nicht geglückt’ mit der Bezeichnung des Pyrrhussieg heute ihre traurige Bestätigung erhält. Das ist das Ergebnis der Verstrickung und Vertuschungen dieser Kreise in direkter Verbindung mit den schlimmsten Vorständen, die man sich denken kann und damit den schlimmsten Prüfern, die man sich vorstellen kann, die sich gegenseitig als tief verwurzelt im Genossenschaftswesen und als Beste ihrer Klasse bezeichnen haben lassen.

   

Nr. 3708

Mitglied

25. August 2008, 13:27 Uhr

Betreff: Winterschlaf

Was hilft es denn, wenn wir alle nur schimpfen. Was ist konkret zu tun, um hier ein für allemal Ordnung rein zu bekommen. Was sind schon alles für Institutionen angesprochen worden. Alles was an Möglichkeiten besteht wurde schon versucht. Oder sind alles bereits in den Winterschlaf übergegangen. Man hört und sieht nichts, was in der VR-Bank abgeht. Sind die Strukturen wirklich so verhärtet, daß die zuständigen Behörden nicht durchkommen ofder will man es garnicht. Dieser Eindruck entsteht schon fast , wenn dieses Leute mit dieser Latte an vergehen immer noch dort ihr Unwesen treiben können. Dieser Zirkel muß aufgebrochen werden.
Bitte teilt mir in diesem Gästebuch mit, was noch zu unternehmen ist.
Ein Prüfer der nicht prüft, sondern nur Informationen sammelt, um hinterher zu erpressen und sich dann auf den Vorstandssesse zu schwingen und dann unser Gesellschaftsvermögen zu verschleudern. Dies alles ungestraft? Das kann es doch nicht sein. Was scheren mich mittlerweile die Existenzen von Aufsichtsräten und Vorständen. Sie haben es zugelassen, daß in unserer Region Existenzen ohne mit der Wimper zu zucken vernichtet wurden. Wie Feudalherren hat man sich aufgeführt. Alles unter den Augen des Genossenschaftsverbandes. Betrug, Beschiß und Veruntreuung. Das war die Geschäftsidee. Wie kriege ich meinen Rachen voll. Fast alle im Aufsichtsrat haben mitgemacht. Meine Existenz wurde vernichtet. Für micht geht es jetzt nur mehr "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

   

Nr. 3707

Hans

25. August 2008, 12:19 Uhr

Betreff: Untergang

Liebe Freunde des Wunsiedeler Kreises, die Spatzen pfeiffen es von allen Dächern. Es scheint nicht gut zu stehen um die VR Bank Fichtelgebirge. Nicht nur die fehlende Beratung, sondern auch die Konditionen machen den angeschlagenen Bänkern schwer zu schaffen. Bei Tagesgeldkonditionen von 5%, bei anderen Banken, können die Genossen der VR-Bank Fichtelgebirge nicht mehr mithalten. Wer will es da den Kunden verdenken, wenn sie ihre Zelte abbrechen und mit der Vergangenheit bei der VR Bank abschließen. Diese Kunden zurückzugewinnen wird schwer werden. Vorallem dann, wenn der Vorstand, allen voran Herr Herzog, nicht endlich Farbe bekennt und zu seiner Vergangenheit und dem Werdegang in der Bank steht. Es ist für mich ein Unding zu hören, daß ein Prüfer, der die Bank zu prüfen hatte, wärend der Prüfung eine Bewerbung zum Vorstand abgibt und anschließend den Posten einnimmt. In diesem Fall von Vorteilsnahme zu sprechen ist glaube ich nicht verkehrt. Warum prüft denn das keiner so genau? Sind denn alle Genossenschaftsbanken Marionetten vom Genossenschaftsverband?

   

Nr. 3706

Udo

25. August 2008, 11:27 Uhr

Betreff: Zieht Herr Herzog alle in den Sumpf?

Einen Prüfer zum Vorstand machen, der die Prüferordnungen schon nicht einhält? Wem ist das eingefallen? Der zieht doch alle mit in den Sumpf. Es sollte nach Heger, Wolf und Krämer eine Neuanfang gemacht werden, aber mit dem Herrn Herzog, da sind doch die alten Machenschaften nur versucht worden zu überdecken. Jetzt scheint alles hoch zu kommen. Und das Schlimmste, der Prüfer weiß sicher von jedem etwas. Davon muss man sich befreien. Wenn der Aufsichtsrat oder die Vertreter nicht erkennen, dass nur jetzt die Chance besteht, dass man Herrn Herzog auch die Mitverantwortung für die Vergangenheit vor Augen führt, dass man ihm aufzeigt, dass er die Methoden der alten Vorstände mit dem Forderungsverzicht sogar noch mit rüber genommen hat, dann heißt es auch für den Aufsichtsrat Rede und Antwort stehen wenn es noch unangenehmer wird als es jetzt schon ist. Reisleine ziehen hat man schon vor vier Jahren verkündet. Vertuschen hilft nicht und am Vertuscher festhalten. Macht endlich die Lösung ohne Herrn Herzog. Draußen weiß man schon, wem man die 50 Millionen Kreditverluste zu verdanken hat. Die Prüfer stehen auf der Liste ganz mit oben. Und der Schaden betrifft uns hier und keinen in München.

   

Nr. 3705

Fritz

24. August 2008, 23:25 Uhr

Betreff: Kaltes Grausen

Ich weiß, es ist schon spät, aber ich muß meinem Ärger doch jetzt Luft machen.
Die Bank interessiert mich eigentlich überhaupt nicht, ich habe mein Geld woanders. Und doch, was ich hier so lese, unwidersprochen, und scheinbar auch unwiderlegbar, sonst hätte die Bank längst geklagt und diese Seiten schließen lassen, jagt mir einen kalten Schauer über den Rücken.
Nur ein Beispiel von vielen, da pfänden diese " Heuschrecken" Ihr angebliches Sicherungsgut, Maschinen und Forderungen von Herrn Bleil, schaffen sich selbst die Vorraussetzung dafür indem sie die Kredite kündigen, schreiben aber dem Konto von Herrn Bleil nichts gut, ja sie geben nicht einmal eine Abrechnung.
Selbst nach der Entlassung der alten Vorstandschaft, sind die Nachfolger nicht in der Lage, besitzen also nicht die menschliche Größe, und bringen die Sache wieder in Ordnung.
Wo sind wir eigentlich? Wer kann einer solchen Bank noch trauen? Wird das bei allen Geno Banken so gemacht? Scheint so! Denn der Verband tut nichts, außer einen Prüfer zuschicken, der wohl den Auftrag hat, alles zuzudecken.
Eine rießen Sauerei ist das, denn im Aufsichtsrat sitzen ja wohl Leute, die wissen müßten was hier abgeht.
Wurde jemals geprüft, ob das Geld in der Bank oder in den privaten Taschen der Vorstände angekommen ist? Herr Herzog, was ist los mit Ihnen, sind sie wohl auch mit von der Partie? Wollen Sie nicht aufklären oder Können Sie nicht? Liegt es an Ihrwem Intellekt, oder sind Sie weisungsgebunden? Wären Sie letzteres, dann wäre Ihr ganzer Haufen nichts weiter als eine Räuberbande,eine erbärmliche aber.
Oder sind Sie erpressbar, Herr Herzog, haben Sie vielleicht so viel Dreck am Stecken, das Sie kuschen müssen? Dann sind Sie ein armer Hund, denn aufrecht gehen können ist das mindeste, was ich von einem Vorstand erwarten würde. Tja, die gebückte Haltung ist die, die man einnehmen muß wenn man jemandem in den Hintern kriechen will, aufrecht geht das nicht.
Gute Nacht Liebe VR Bank

   

Nr. 3704

Geschichtenleser

24. August 2008, 13:11 Uhr

Betreff: unglaubliche Geschichten

Da kann ich dem Stefan nur recht geben. Was in unserer Bank abgeht,das passt nicht mehr auf die berühmt Kuhhaut. Wie Szenen aus einem Thriller. Die Zutaten: Vorstände die ihre Kunden ausrauben, über falsche Wertstelllungen, Verscheuern von Sicherungsgüter in die eigene Tasche, Aufhebungsverträge die in dieser Form noch nie da waren, Verabschiedung mit einem goldenen Handschlag. Ein Aufsichtsrat der scheinbar zum Großteil in diese Geschichten mit einbezogen war und damit erpressbar ist für den Prüferling, der sein Wissen dafür ausnutzt sich auf den Vorstandssessel zu schwingen, anstatt die Mitlgieder und Kunden vor Schaden zu bewahren. Der als Statthalter für den Genossenschaftsverband eingeschleust wurde, der wie eine Krake seine Arme über das Genossenschaftswesen ausstreckt. Wie wird das Drehbuch weitergehen? Einiges aus dem Drehbuch ist ja schon bekannt: Die Staatsanwaltschaft prüft seit letzten November ununterbrochen. Die vorherigen Vorstände sind ausgemustert, aber sind noch nicht von Regreßansprüchen befreit. Der jetzige Vorstand steht in der Schußlinie aufgrund seiner Repressalien, mit denen er seinen Stuhl sichern will. Er ist aber schon im freien Fall, da er nicht nur mit seinem Prüfungsauftrag Schindluder getrieben hat, sondern auch als Einstiegsgeschenk 432.000,00 € verschenkt hat.
Mit dem Heidel ist es so, wie auf dem Nockherberg, wenn einer nicht mal mehr erwähnt wird, dann ist sowieso schon Geschichte. Und der Gesnossenschaftsverband? Der hat Mühe, dem Wirtschaftsministerium zu verklickern, warum nicht nur in Marktredwitz soviel schief gelaufen ist. Der Aufsichtsrat versucht aus der Geschichte mit einem blauen Auge davon zu kommen. Da herrscht aber im Fortgang der Story ein Hauen und Stechen, denn keiner will etwas gewußt haben oder dabei gewesen sein. But not least, die Geschädigten der Bank, sie haben schon seit Langem den Aufstand ausgerufen gegen die der Willkür in Banken. Sie schließen sich immer mehr an verschiedenen Orten des Freitstaats und bald der ganzen Republik zusammen und werden dafür von der EU belohnt, die das Prüfugsmonopol als monopolistischen Dinosaurier aus der Landschaft verschwinden lässt.
Den gespannten Zuhörern und Zuschauern erscheint das Ende das Drehbuch als äußerst realistisch.

   

Nr. 3703

Stefan

24. August 2008, 08:34 Uhr

Betreff: Achten Sie auf die sicherheiten, die Sie der VR-Bank Marktredwitz übertragen

Liebe Kunden der VR-Bank Marktredwitz, es ist erkennbar, wie verworren die Situation bei der Bank ist. Seien Sie auch aus den hier geschilderten Erfahrungen sehr vorsichtig mit Gewährung von Sicherheiten für die Bank und achten Sie besonders darauf, was mit bereits übereigneten Sicherungsgütern und gestellen Grundpfandrechten passiert. Man könnte geneigt sein zu glauben, in einem Haus, in dem nicht einmal mehr der Aufscihtsrat die Mitgliederinteressen vertritt oder ihm aus irgendwelchen Gründen die Hände gebunden sind, dass auch andere Rechte und Interessen ganz hinten an stehen könnten, oder auch versucht werden könnte diese zu umgehen.

   

Nr. 3702

Nordlicht

22. August 2008, 12:09 Uhr

Betreff: Selbständigkeit der VR-Bank

In einem Eintrag wurde sich gewundert, daß immer wieder vom Vorstand betont wurde, daß die Bank eigenständig bliebe.

Dazu ein paar Anmerkungen:

- Die Bank muß aus Sicht des Vorstands, des Aufsichtsrates und des Verbandes eigenständig bleiben. Denn nur so lassen sich die Schweinereien der Vergangenheit vertuschen. Bei einer Fusion würde die übernehmende Bank doch eine Bewertung vornehmen lassen (vom "neutralen" Verband?!?) und genau in die Bücher sehen wollen (wenn nicht gar müssen!) und dabei würde für die bisher Verantwortlichen unangenehme Fragen aufgeworfen werden.

- Das wirtschaftliche Interesse der Eigentümer, die durch eine Fusion ggf. gestärkt würden, spielten oder spielen aus den oben genannten Erwägungen keine Rolle. Hier geht es nur darum das bisherige System aufrechtzuerhalten und Pannen und die Verantwortlichkeit des Verbandes und der übrigen Beteiligten zu vertuschen.

- Fusionen bedürfen der Zustimmung (und Diskussion!) bei zwei Genossenschaften. Diesen Diskussionen will man sich ganz bestimmt nicht aussetzen, zumal die VR-Bank ja im Fokus der Öffentlichkeit steht und jede Aktion in diesem Gästebuch kritisch beleuchtet wird.
Da geht man lieber den satzungsrechtlich bedenklichen Weg, um seine Bilanz zu retten, und verkauft wesentliche Vermögensteile ohne Votum der Vertreterversammlung.

- Geht der Verkauf einzelner Wertgegenstände dann zukünftig weiter? Vielleicht endet das dann damit, daß die VR-Bank nur noch ein Hülle mit den schlechten Risiken ist. Oder sucht man sich als Käufer wieder eine Bank die eigentlich Pleite ist und sich ein solches Investment nicht leisten könnte, die aber Geld aus dem Stützungstopf des Genossenschaftswesen bekommt. Dass heißt dann, alle anderen Genossenschaftsmitglieder zahlen letztlich für die Verbrechen bei der VR-Bank mit.

- Es stellt sich natürlich auch die Frage bei einer Fusion, wer denn der Partner sein soll? Wie steht es denn wegen des Regionalitätsprizips um die benachbarten Genossenschaftsbanken? Kann man da vielleicht eine zur Fusion zwingen (durch den Verband!), denn aus wirtschaftlichen Gründen würde das wohl keiner machen - Stichwort: Veruntreuung!

- Sollte es in das Kalkül des Vorstands und des Verbandes passen, würde es im übrigen trotz der vorherigen Betonung der Eigenständigkeit zu einer Fusion kommen. Auch wenn das nicht zu den Aussagen des Vorstands paßt, wenn sich nach dem Verkauf der Filialen auf das Kernland konzentriert werden soll.

Wir warten also gespannt auch die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bzw. den Fortgang weiterer Prozesse gegen die VR-Bank.

Hinsichtlich der Politik darf nicht zuviel von den Damen und Herren erwartet werden. Der Genossenschaftsverband betreibt eine aufwendige Lobbyarbeit und daneben sind sicherlich einige der Damen und Herren selbst in Aufsichtsräten von Genossenschaftsbanken.
Es bleibt aber sicherlich die Möglichkeit, sich an seinen Wahlkreisabgeordneten zu wenden und per Mail zu erläutern, was dort alles im Argen liegt. Der Verweis auf die Homepage bzw. das Gästebuch sollte da einige Augen öffnen.

Schließlich wäre sicherlich ein Hinweis an die Europäische Monopolkommission angebracht. In ganz Europa wird aus guten Gründen gegen Monopole vorgegangen, nur die Nische des Genossenschaftsverbandsunwesens mit seinem Prüfmonopol scheint da noch nicht auf der Agenda zu stehn.

   

Nr. 3701

Ein Zorniger

22. August 2008, 11:15 Uhr

Betreff: habe fertig

Die Ängste und Sorgen insbesondere der Firmenkunden der VR-Bank Marktredwitz sind unübersehbar und unüberhörbar. Die Menschen sehen es mittlerweile als Gefahr an Kunde dieser Bank zu sein. Die Argumentation der Mitarbeiter, daß es der Bank schlecht geht und man daher keine Überziehnungen zulassen kann, ist der glatte Hohn. Es ist doch nicht das Verschulden der Kunden, daß es der Bank schlecht geht. Das haben doch Heger und Konsorten verbrochen. Durch falsche Wertstellungen, Betrug bei der Sicherheitenvertung, Nichtverwerten von Forderungsabtretungen, Falschberechnung bei den Einlagen usw. haben die Veranwortlichen uns Kunden und Mitglieder um unsere Existenzen gebracht. Wer soll da noch Vertrauen zu dieser Bank haben. Noch dazu, daß der damalige Prüfer jetzt als Vorstand drinnen sitzt. Er hat doch alles mitgekriegt, was da läuft. Es ist der Gipfel der Unverfrorenheit, sich den lukrativen Vorstandsjob durch Wissensanhäufung und Tatenlosigkeit unter den Nagel zu reißen. Und als erste Amtshandlung gleich 432.000,00 (i.W.: vierhundertzweiunddreißigtausend) zu verschenken. Aus dem Genossenschaftsvermögen! Das ist doch Veruntreuung, Jeder andere wäre doch schon längst hinter Gittern, wenn er so was anstellen würde.Wie lange ermittelt der Staatsanwalt denn noch. Bis die letzten Kunden ausgeblutet oder abgewandert sind. Es ist schon merkwürdig, daß immer wieder von Herzog betont wird, die Bank bleibt eigenständig. Denn dieses immer wieder betonen macht mich erst recht stutzig. Will man die Bank so kaputt machen, daß sie fusioniert werden muß und dann im Nirwana verschwindet. Der Herzog soll endlich sagen mit welchem Auftrrag er als Vorstand vom Genossenschaftsverband eingeschleust wurde. Das Vertuschen und Verdummen muß aufhören. Was bildet sich dieser Kerl eigentlich ein, daß er glaubt im Stiftland sind die Leute so naiv, daß sie im alles abnehmen. Was ist mit dem Prüfungsverband, welche Interessen vertritt der denn? Nach seinem Prüfungsauftrag soll er doch uns Mitlgieder und Kunden schützen. Was macht er stattdessen, er macht bei diesen Sauereien mit und deckt auch noch die Verwanwortlichen. Wenn man dieses Gästebuch liest ist Marktredwitz ja kein Einzelfall. Wer kontrolliert eigentlich die Prüfungsverbände, ob die ihre Aufgaben richtig machen. Wie es scheint hat sich durch das Genossenschaftswesen ein Staat im Staate gebildet. Wo die Maßgebllichen nach Lust und Laune ihre eigene Interpretation der Gesetz machen dürfen und eigene Regeln scheinbar aufstellen können. Wer schreitet hier endlich ein. Ich bin entsetzt, wie in einem Rechtsstaat solche Dinge möglich sind.

   

Nr. 3700

Geschäftsmann

22. August 2008, 08:48 Uhr

Betreff: Gefahr Kreditkunde bei der VR-Bank Fichtelgebirge zu sein

Inzwischen verspüre ich am eigenen Leib, wie gefährlich es ist als kleiner Betriebsinhaber Kreditkunde bei der VR-Bank Fichtelgebirge zu sein. Jahrelang bin ich nun dort und war vielleicht auch zu schnell bereit Sicherheiten herzugeben, die nicht immer notwendig gewesen wären. Und nun bin ich in den Krallen der Bank. Wenn bei mir Engpässe auftreten, die ich ja wieder in den Griff kriege, wird mir immer öfter signalisiert, daß Kreditleute keine Spielraum mehr haben. Alle möglichen Ausreden fallen denen ein. Bisher waren Überziehungen mal eine Ankündigung wert, jetzt krieg ich sie nicht mehr und komm immer öfters in Liquiditätsprobleme. Ich krieg Schwierigkeiten bei meinen Lieferanten und Mitarbeitern, obwohl ich weiß, daß Gelder nur selber später wieder da sind. Ich muß kämpfen obwohl es mir nicht schlechter meinem Betrieb geht als früher.

Wenn ich dann gesagt kriege, weil es der Bank nicht gut geht, kann man mir kurze Überziehung nicht geben, dann kommt mir das Kotzen. Weil Galgenvögel der Bank schlecht gewirtschaftet haben, wird uns Selbstständigen der Hahn zugedreht. Hätte ich Chance Bank zu wechseln, würd ich es tun, aber ich bin geknebelt. Ich hab Angst, wenn VR-Bank noch tiefer rein rutscht, daß die mich da kaputt machen. Der Rückgang bei der Kreditsumme der Bank zeigt mir, daß viele es konnten ihre Konsequenzen gezogen haben oder gleich die Bank gemieden haben.

Es ist Betrug an mir und an den Kreditnehmern, wenn nicht öffentlich gesagt wird wie es um Bank wirklich steht. Daß ich kein Einzelfall bin, weiß ich von anderen Betriebsinhabern auch. Es bestehen also wirklich auch Gefahren durch VR-Bank für unsere Wirtschaft den Folgen für Arbeitsplätze.

   

Nr. 3699

Vorstand

20. August 2008, 15:36 Uhr

Betreff: böses Erwachen

Die Schlinge um den Hals (nicht die Krawatte) zieht sich um die Hälse der Verwantwortlichen immer enger zu. Denn bei näherer Betrachtung der Vorgänge zeigt sich auf, daß die kriminellen Machenschaften des Johannes Herzog, Raimund Grothoff und der Verbandsspitze nicht mehr unentdeckt bleiben. Die massivesten Verstöße gegen sämtlichen in einer Bank relevanten Gesetze können nicht ungeahndet bleiben. Wo sich der Prüfungsverband die Lizenz zum Prüfen, Richten und Verurteilen selbst gegeben hat, sind jegliche Grenzen der demokratischen Grundordnung überschritten. In einem System, wo der Wirtschaftsprüfer uneingeschränkte Machtfunktion ausübt und die Aufsichtsbehörde blindlings den Prüfungshandlungen vertraut, sind Verwerfungen Tür und Tor geöffnet. Die Aufsichtsbehörde hat bisher die Prüfungsergebnisse der Prüfungsverbände ohne großes Nachdenken als authentisch anerkannt. Mittlerweile müßte man dort aber zu der Erkenntns gekommen sein, daß die Feststellungen der Verbandsprüfer und die Testate der genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfer willkürlich dem Gebot der Verbandspolitk entsprechend verfasst werden. Nicht die realistische Feststellung der Fakten ist wichtig, sondern um die Machtstrukturen auszubauen und festigen.
Dies kann nicht der Sinn und Zweck einer der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entsprechenden Prüfung und deren Testat sein. Denn was solche Testate letzten Endes wert sind, zeigt sich, was jetzt in Marktredwitz in einer Flutwelle nach oben gespült wird. Johannes Herzog, Raimund Grothoff und die Veranwortlichen des Genossenschaftsverbandes haben in maßloser Selbstüberschätzung selber dazu beigetragen, daß die Zuverlässigkeit der genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfung höchst in Frage gestellt ist. Im Falle der VR-Bank Marktredwitz hat man den Bogen einfach überspannt und was dann passiert weiß schon jedes Kind: der Bogen bricht. D.h. im Klartext, das Prüfungsmonopol wird fallen. Daß dann die anderen Prüfungsverbände ebenfalls auf dem Prüfstand stehen versteht sich von selbst. Denn bisher wurden solche Vorgänge organisationsintern gerade gebogen. Dies ist aber aufgrund der jeztigen Breitenwirksamkeit nicht mehr möglich. Die Politik wird zum Handeln gezwungen werden. In Bayern wird sich die Regierungspartei nicht einen weiteren Bankenskandal leisten wollen. Auch wenn es in der einzelnen Genossenschaftsbank nicht um derartige Summen wie bei der LB geht, aber in der Gesamtheit der genossenschaftlichen Gruppe und in der Aufsummierung der einzelnen Sanierungfälle errechnen sich doch ansehnliche Summen. Dem zuständigen Wirtschaftsmininsterium fällt der Genossenschaftsverband Bayern nicht erst seit der Misere in Marktredwitz unangenehm auf. Die Frage ist, wie lange kann Minister Huber noch an seinen Parteifreunden in der Türkenstraße festhalten. Falls die Poiltik im Falle dieser undemokratischen Machtanhäufung bei den Genossenschaftsverbänden nicht handelt, wird das die schwachen Umfageergebnisse mit Sicherheit nicht verbessern. Denn mittlerweile sind viele Mitglieder von Genossenschaften aufgeklärt und können schon einschätzen, daß sie als Mitglieder die Eigentümer der genosschaftlichen Banken sind und nicht nur Eigenkapitallieferanten.

   

Nr. 3698

Susanne

19. August 2008, 14:07 Uhr

Betreff: Zur Dienstaufhebung von Heger und Krämer

Bei diesen Sitzungen hat kein einziger Aufsichtrat gefehlt als es um die Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 4. August 2004 (= Link) und die von Karl Krämer am 22. Mai 2006 (= Link) gegangen ist. Da musste man doc h dafür sorgen, dass der Regress gegen Heger gar nicht verfolgt wird, dann damit hat man sich doch selber aus der unsauberen Kreditgewährung ohne Sicherheiten heraus gebracht und dass man wie in Eintrag Nr. 3198 zu sehen ist, laut Dr. Nickl angeblich ab dem Jahr 2000 dazu die Überziehungen auch wieder angeblich von Heger allein genehmigt, unkontrolliert gelassen hatte, obwohl im Prüfungsbericht 2001 die Überziehung von 734 TDM doch sicher mit Behandlung des gesamten Engagementes mit Einzelprüfungsprotokoll behandelt worden ist. Laut Dr. Nickl waren im August 2000 letztmalig Kreditverträge geschlossen worden. Vier Jahre keine Kontrolle durch den Aufsichtsrat, so wurde das Protokoll vom 30.06.2005 geschrieben, laut Raimund Grothoff keine Möglichkeit der Kontrolle durch den Aufsichtsrat unter der Großkreditgrenze, obwohl § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link) dem Aufsichtsrat die Kontrolle der Geschäftsleitung auferlegt und dabei das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in alle Bücher mitgibt, oder doch die Pflicht?

Ist es da nicht als Lösung naheliegend, den Prüfer, wie es Nordlicht in Eintrag Nr. 3917 geschrieben hat, den Mittäter, für eine Strafvereitlung für Millionenschäden durch Vorstand und Aufgabenverweigerung der Aufsichtsräte ins Vorstandsamt zu heben. Vorteilsannahme für Strafvereitlung für Betrug nach § 263 StGB, weil man die Vorstände unberechtigt gemeinsam aus Millionenverpflichtungen gegenüber der Genossenschaft entlassen hat. Einer aus diesem Kreis des Aufsichtsrates bewirbt sich übrigens um ein Mandat um zukünftig über Gesetze im Land mitentscheiden zu dürfen. Muss man denn das nicht noch viel mehr öffentlich machen?

   

Nr. 3697

Uwe

19. August 2008, 13:10 Uhr

Betreff: Warum hat der Vertreter von einem Schaden von 2,6 Mio. € gewusst?

Von wem hat der Vertreter auf der Versammlung mit der Schadensbehandlung zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) vom Schaden von 2,6 Mio. € gewusst, wie es auf Seite 11 des Protokolles steht und Dr. Nickl auch unwidersprochen bestätigt hat und warum hat man auf Seite 10 und auch in dem Vortrag von Dr. Nickl nur gesagt, der Bank sei ein Schaden von 1.120 TEUR entstanden? Warum hat man den Mitglieder den Vertrag mit Manfred Heger unter Verzicht auf Aufschluss gegenseitiger Ansprüche, sowohl bekannter, als auch unbekannter verschwiegen? Wieso hat man die Vertreter und Mitglieder nicht über das Genossenschaftsgesetz in Kenntnis gesetzt, dass der Aufsichtsrat und damit natürlich auch die Prüfer nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link),
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
,
auf Ansprüche gegen die Vorstände gar nicht verzichten darf und bei unberechtigtem Verzicht damit in Verbindung von § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) selbst Untreue gegenüber der Genossenschaft begehen? Müssen wir nicht nur berechtigt fragen, ob man alleine gegen die Vorstände ermittelt und wir das wissen wollen, sondern auch gegen den Aufsichtsrat und die Prüfer? Die Strafanträge hierzu müssen doch längst bearbeitet werden.

   

Nr. 3696

Nordlicht

19. August 2008, 12:45 Uhr

Betreff: Verstrickungen bis in höchste Verbandsebene

Die vorherigen Gästebucheinträge deuten in eine Richtung, die darauf hindeutet, daß es bei der VR-Bank Marktredwitz eben nicht nur um die Rettung einer Bank mit allen Mitteln geht, sondern viel weiter bis in höchste Verbandsebenen.

Warum zieht der Verband keinen sauberen Schnitt bei der VR-Bank und unterstützt den Aufsichtsrat bei einem Neuanfang mit unbelasteten Vorständen?

Antwort: Die Verstrickungen bei dieser VR-Bank mit vom Verband über Jahre gedeckten skandalösen Wirken der Vorstände war nur möglich, weil die Vorstände ihre Kontakte bis in die höchste Verbandsebene gehabt haben müssen.

Dann ist es auch um so verständlicher, daß ein verbandstreuer Vorstand, der durch seine vorherigen Unterlassungen als Prüfer schon als Mittäter bezeichnet werden könnte, installiert wird, um all diese Dinge zu vertuschen und/oder in die Verjährung laufen zu lassen.

Dieser Verband will bei dieser Bank auf jeden Fall verhindern, daß jemand neutrales die Dinge aufdeckt, weil er sonst selbst in das Fadenkreuz des öffentlichen Interesses geraten könnte.

Das ganze System "monopolistischer Prüfverbände" steht dabei auf dem Spiel, wenn der Politik klar gemacht wird, wie hier im Namen des Genossenschaftsgedanken Schindluder zu Lasten der Mitglieder betrieben wird, vermutlich bis hin zu persönlichen Bereicherungen und Begünstigungen von Familienangehörigen und Freunden aus dem Umfeld der Vorstände.

Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, daß keine Abrechnung über die abgeholte Werkstattausstattung oder den Forderungseinzug gegenüber Herrn Bleil erfolgt. Ordnungsgemäße Abrechnungen sind Grundlage des ordentlichen Geschäftsbetriebs, deren Verfehlung dem Verband bekannt sind, der aber nichts, aber auch gar nichts unternimmt, um dem Kunden zu helfen.
Auch die Veränderung der EDV-Einstellungen muß den Prüfern bekannt gewesen sein!
Stattdessen werden schwerste Mängel in der Bankorganisation und Betrug am Kunden und den Mitgliedern durch selbstherrliche Gewährung von Schonfristen durch den Verband gedeckt und/oder die Verursacher mit einem goldenem Handschlag verabschiedet bzw. bleiben noch so lange im Amt bis der aufgerückte linientreue Prüfer den Vorstand geben kann.

Skandalös dann auch die Beratung des Verbandes, denn dieser wird z.B. sicherlich den Aufsichtsrat beraten haben, erst den Regress gegen die Vorstände durch Beschlüsse der Vertreterversammlung nicht weiterzuverfolgen, um dann doch - nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen hat - gegen ehemalige Vorstände vorzugehen.
Dieser Schritt erfolgte doch offensichtlich nur, weil man nicht mehr anders konnte, denn die Fakten sind ja den Prüfern , dem Vorstand und dem Aufsichtsrat schon lange bekannt.
Ebenso wird beraten worden sein im Zusammenhang mit dem Verkauf der Filialen (zur Rettung der Bilanz 2008?), wo statt eines Votums der Vertreterversammlung, weil laut Satzung der Verkauf eines wesentlichen Teil des Geschäftes darstellt, lediglich Vorstand und Aufsichtsrat den Beschluß gefaßt haben. Fusion mit Beschluß - Verkauf ohne Beschluß?? Das paßt nicht zusammen, ist aber vom Verband vermutlich so beraten worden.

Spannend wird es, falls einer der Altvorstände, die ja immer noch jeden Monat ihre flotte Pension kassieren!, tatsächlich angeklagt wird, und als Kronzeuge "auspackt"!?! Davor dürfte der Verband die größte Angst haben! Denn wenn dann die Lawine erst mal ins Rollen kommt, dürften alle mühsam errichteten Schutzzäune in einer großen Welle überrollt werden.

Als Stachel im Fleisch des Verbands ist auch dieses Gästebuch zu sehen. Viele Einträge berichten davon - und die Zahl der Aufrufe zeigen es - hier wird Klartext geschrieben und Öffentlichkeit hergestellt, insbesondere auch von (ehemaligen) Vorständen und Prüfern und Mitgliedern, die die zahlreichen Kritikpunkte immer wieder aus ihrem Erleben bestätigen.

   

Nr. 3695

Rebekka

19. August 2008, 12:09 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Als inzwischen sehr interessierte Leserin Eurer Seite, liebe Leute vom Wunsiedeler-Kreis, muss ich sagen, dass mir die Haare zu Berge stehen, seit ich mich durch die verschiedenen Beiträge lese. Es sind ja so viele. Und ich bin weder vom Fach, noch direkt betroffen. Trotzdem, eines verstehe ich auf jeden Fall, dass den Kunden der VR-Bank-Marktredwitz schon übelst mitgespielt wurde. Existenzen, ja ganze Familien zerstört wurden, dass Leute, die hoffnungsfroh in die Zukunft sahen, das Leben angepackt und sehr viel geleistet haben, durch diese Bank von heute auf morgen alles verloren haben.

Für die Banker sind es wahrscheinlich nur (Konto) –Nummern. Aber hinter diesen „Nummern“ stehen doch MENSCHEN. Schicksale, die durch das Zutun der VR-Bank-Maktredwitz, eine Wendung nahmen, die man normalerweise seinem ärgsten Feind nicht wünscht.

Von Bankgeschäften verstehe ich nicht viel, und das Problem ist, dass es wahrscheinlich vielen „Häuslebauern“ und Selbstständigen ebenso geht. Und nur deshalb können die Banken sie auch so gut über den Tisch ziehen. Aber muss ich denn etwas davon verstehen als „Ottonormalverbraucher“ ? Eigentlich ist doch meine Bank dafür zuständig, mich optimal zu beraten, und zwar so, dass nicht nur eine Seite davon profitiert, sondern beide Parteien zufrieden sind. Normalerweise vertraue ich meiner Bank, und denke sie wird mein Geld so behandeln, dass nicht nur für sie etwas herausspringt, sonder es auch für mich von Vorteil ist. Aber, wie heißt es so schön, „ Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Ich hoffe dass sehr viele Menschen auf die Seite vom Wunsiedeler-Kreis stoßen, bevor sie sich auf Bankgeschäfte einlassen, damit sie nicht blind in irgendwelche Fallen tappen, sondern ihr Blick geschärft ist für die Tücken der Verträge. Und dass diejenigen die den Kopf schon in der Schlinge haben, sich hier noch rechtzeitig Informationen, Tipps und Rat holen können, bevor alles zu spät ist.

Liebe Grüße

Rebekka

   

Nr. 3694

Manfred Bleil

19. August 2008, 10:21 Uhr

Betreff: Prüfertätigkeit

Manfred Bleil , 95632 Wunsiedel, den 14. August 2008



Offener Brief

Herrn
Johannes Herzog
Vorstandsvorsitzender der
VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz

Fax:


Werter Herr Herzog,

mir liegen gesicherte Informationen vor, dass Sie und Ihre Prüferkollege Raimund Grothoff während Ihrer Prüfertätigkeit bei der VR-Bank Marktredwitz für meine Angelegenheit eine umfangreiche Prüferakte zur Verfügung hatten, wobei Ihnen auch von mir direkt überlassene Unterlagen zur Verfügung standen. Über diese Unterlagen aber auch über die Verpflichtungserklärungen zu den Prüfungen für Vorstände und Aufsichtsräte mussten Sie auch Kenntnis von den gerichtlichen Verfahren zu Stichtagsverzinsung und Wertstellungsmanipulationen über viele Jahre hinweg haben.

Ich erwarte von Ihnen persönliche Stellungnahme, was Sie in meinem Fall im gesetzlichen Prüferauftrag unternommen haben um Schaden vom Vermögen des Bankinstitutes und seiner Kunden abzuwenden und Verstöße gegen gesetzliche und allgemein gültige Bankrichtlinien aufzudecken.

Meine genauen Fragen an Sie lauten:

Haben Sie überprüft wieso der Abtransport meiner Maschinen und Werkzeuge im Dezember 2000 nicht zu einer Verwertung und damit zu Einnahmen aus Verkäufen geführt hat und wo die Gegenstände tatsächlich verblieben sind? Es ist auch Ihnen nicht glaubwürdig abzunehmen, dass eine Bank kein Protokoll darüber erstellen muss, was man mit Gegenstände im Einstandswert von mehrerer Hunderttausend Euro macht. Dies wiederspricht der Rechtsprechung nach der ZPO.

Haben Sie überprüft warum aus einem Forderungsbestand von 188.000 , wie er bei der behaupteten Kündigung der Bank bestanden hat, keine einzige Mark an Forderungseingang zu verzeichnen gewesen sein sollte?

Haben Sie damit Betrug nach § 263 StGB und Untreue nach § 266 StGB am Bankvermögen und auch an meinem Vermögen begünstigt.?

Nehmen Sie bitte dazu mir gegenüber unverzüglich Stellung. hier klicken....Ich möchte von Ihnen eine klare Aussage, wo Erlöse aus Verkäufen und Forderungsanmeldungen verblieben sind. Ich gebe Ihnen Frist bis Montag, 18. August 2008, andernfalls werde ich persönlich Strafantrag gegen Sie und Ihren Kollegen stellen nach den genannten Vorschriften des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit genossenschafts- und prüfungsrechtlichen Vorschriften und wegen Vernachlässigung Ihrem gesetzlichen Prüferpflichten nach Kreditwesen und Genossenschaftsgesetz. In einem Strafantrag werde ich meine Unterlagen offen legen, die Prüfungsquellen benennen und mir bekannte Zeugen namentlich benennen.

Ihr
Manfred Beil

   

Nr. 3693

Auchexvorstand

19. August 2008, 10:02 Uhr

Betreff: Wahrheit ans Tageslicht

Liebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.

Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.

Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.

Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen

- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;

und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.

Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Sonst können wir gleich in Aktiengesellschaft umfirmieren. Dann hat das Mitglied wenigsten seinen gerechten Anteil am Ertrag und der Förderauftrag muss nicht mehr Füßen getreten werden.

Viel Erfolg Euer

Auchexvorstand

   

Nr. 3692

EinVorstandimAmt

19. August 2008, 09:50 Uhr

Betreff: Schlusstrich bei der VR-Bank Marktredwitz

Es scheint sich ja wirklich heraus zu kristallisieren, daß das in der V+R-Bank Marktredwitz Wirklichkeit ist was man hier alles so ließt und auch von verschiedenen anderen Vorständskollegen so hört. Das muß endlich beendet werden. Wann wird hier Notbremse gezogen? Das ist ja eine Schande für ganze bayerische Genossenschaftsorganisation und ein rießen Imageschaden für uns alle. Was da abläuft bringt uns alle in Verruf. Da muß doch ein Schnitt gemacht werden. Welcher der Vorstände ist denn da wirklich noch sauber. Zumindest haben doch auch Bescheid gewußt, wie auch wahrscheinlich der Aufsichtsrat. Viele Kollegen wurden schon wegen viel geringerer Vorgänge aus dem Amt befördert. Steckt da mehr dahinter, wird hier jemand gedeckt? Man kann es fast herauslesen.

Mißstände müssen ein- für allemal beendet werden.

   

Nr. 3691

Zweigstellenleiter- VR Bank

18. August 2008, 13:55 Uhr

Betreff: Unbedingt eigene Verträge kontrollieren, vor allem noch laufende !!!

Ein KK-Vertrag und ein Darlehensvertrag läuft oft sehr sehr lang. Liebe Kunden der VR-Bank , bei allen Genossenschaftsbanken und bei allen anderen Banken überprüfen Sie Ihre Belege und Ihre Kontoauszüge ob was unstimmig ist und stellen Sie unverzüglich Ihre Ansprüche gegenüber der Bank. Es ist kein Zufall wie es der Banker/ VR-Bank vor Gericht erklären wollte, wenn der Computer falsch abrechnet. Es ist geplante Methode, denn die Eingaben in der EDV sind pro Kunde oder Konto im Einzelfall genauso geplant, wie die hier immer wieder so bezeichneten Grundeinstellungen, die ja oft der Abstimmung mit der Geschäftsleitung bedürfen und deren Anweisung oder Genehmigung. Und sie werden in jedem Fall auch nachkontrolliert und überwacht, sonst könnte ja ein Mitarbeiter alleine mit einer EDV-Eingabe eine Bank an einem Tag eine Bank ruinieren. Jede über eine falsch vorgenommene Programmierung der EDV unkorrekt laufende abweichende Valutierung vom korrekten Buchungstag ist geplanter und gesteuerter Betrug am einzelnen Kunden oder an unzähligen, wenn es über die automatischen Buchung läuft oder die zu Arbeitsbeginn vorgenommenen Einstellungen an den Schalterterminals. Da gibt es nichts Fahrlässiges, den die Eingabe ist geplant und die EDV-Kontrolle hat auch die Anweisung die unkorrekte Eingabe so durchgehen zu lassen, es gibt keine andere Erklärung dafür. Und die gesetzlichen Revisoren des Genossenschaftsverbandes haben diese Einstellungen ebenfalls mindestens stichprobenartig zu prüfen, sehen aber die Falschvalutierungen laufend auch die Buchungen, die ganz normal im Rahmen der Prüfung unausweichlich zu sehen sind und sie haben es jahrelang wahrscheinlich als probates Mittel der Banken gesehen die Einnahmen massiv anzuheben und die Ausgaben zu senken, bis endlich die Rechtssprechung einen Riegel vorgeschoben hat. Handeln Sie, es ist Ihre Zeit und vor allem Ihr Geld das Sie verschenken. Bei dem Umfang in der VR- Bank . könnten es viele Millionen sein wo die Kunden übervorteilt wurden, wenn man bedenkt, dass bei einem kleinen Betrieb über das gerichtliche Gutachten ein hoher fünfstelliger Betrag dazu heraus gekommen ist.

   

Nr. 3690

Vorstand

18. August 2008, 12:28 Uhr

Betreff: Sicherheiten

Für die Kunden der VR-Bank Marktredwitz (pardon: Fichtelgebirge) scheint es ein gefährlicher Akt zu sein, sich auf eine Geschäftsverbindung mit vorgenannter Bank einzulassen. Banken verlangen üblicherweise bei Kreditgewährungen( welch schönes Wort) die Stellung von Sicherheiten. Die Risikokomponente für die Bank ist die von beiden Parteien im Regelfall nicht gewollte Kündigung des Kredits. Ab diesen Zeitpunkt ist der Kreditnehmer auf Gedeih und Verderb den Maßnahmen der Bank ausgeliefert. Für den Kreditnehmer besteht das Risiko bei Aufnahme eines Kredits darin, kann er nachhaltig den Kapitaldienst erbringen und was geschieht wenn es wider Erwarten schief geht. Denn nun ist die Bank gezwungen die Sicherheiten zu verwerten. Bei einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist die Bank bestrebt einen möglichst hohen Verwertungserlös zu erzielen. Dem Kunden wird eine Abrechnung erstellt und der Betrag dem Kundenkonto gut geschrieben.
Wenn aber wie im Fall der VR-Bank Marktredwitz sicherungsübereignete Maschinen im Wert von hunderttausenden DM abgeholt werden und nie eine Abrechung erstellt wurde, dann verstößt das ganz klar gegen die ordnungsgemäße Geschäftsführung eines Bankleiters. Wenn dann noch die Aussage hinzukommt vielleicht sind die Maschinen schon in Tschechien oder Polen dann läßt dies schon darauf schließen, daß der Erlös der Sicherheiten in andere Kanäle geflossen ist.
Ebenso ist es mit den Forderungsabtretungen. In diesem Fall von A - Z, was schon unzulässig ist. Was ist mit diesen Forderungen passiert. Die Bank hat in diesem Fall die Verpflichtung aus dem Forderungsbestand das bestmöglichen Erlös zu generieren. Es erscheint äußert bedenklich, daß ein Forderungsbestand mit einem Sicherungswert unterlegt ist und plötzlich im Verwertungsfall keine einzige Mark mehr vereinnahmt wird. Hier ist zu überprüfen, was hat die Bank alles veranlaßt um die Forderungen zu verwerten. Vielleicht hat man den Schuldnern die Forderungen erlassen, um sich bei den Vorgenannten in ein gutes Licht zu rücken oder wie gehabt Freundschaftsdienste zu leisten. Frei nach dem Motto, das Konkursunternehmen liegt sowieso schon am Boden, da spielt es doch keine Rolle, ob die Kreditsumme durch Verwertungserlöse reduziert wird.
Nach meinem Dafürhalten ist diese Vorgehensweise bei den Sicherungsübereignungen und den Forderungsabtretungen unter die Rubrik Betrug und Veruntreuung einszustufen.
Da die Prüfer Herzog und Grothoff dieses Kreditengagement in Wunsiedel in ihren Prüfungshandlungen begleitet haben, ist es für mich als Außenstehender total unverständlich, warum solche Mißstände und Verstöße gegen die Strafprozeßordnung geduldet und sogar Vorschub geleistet wird. Da dies nur die wie es scheint die Spitze des Eisbergs ist, muß man sich fragen, welche Dinge im Hintergrund liefen und noch laufen. Wie kann es die Bankenaufsicht zulassen, daß Prüfer die Bank prüfen, solche Vorgänge unter den Teppich kehren und sich dann selber mit diesem Wissen als Vorstand installieren lassen. Daß man hier den Bock zum Gärtner gemacht hat, ist nur eine milde Umschreibung. Daß hier mit Einverständnis oder sogar auf Druck des Prüfungsverbandes sämtliche Regeln einer ordnungmäßigen Prüfung außer Kraft gesetzt wurden, gibt schon Aufschluß darüber, wie der Verband seine originären Aufgaben wahrnimmt, die Mitglieder und Kunden zu schützen, sondern das Prüfungsmonopol nur das Mittel zum Zweck ist, um seine eigenen Machtstrukturen zu erhalten und auszubauen.

   

Nr. 3689

Rebekka

18. August 2008, 12:13 Uhr

Betreff: VR-Bank-Marktredwitz

Einem Zufall habe ich es zu verdanken, dass ich vor einiger Zeit auf diese Seite gestoßen bin. Anfangs habe ich meinen Augen nicht getraut, und konnte gar nicht glauben, was ich da las. Ich gehörte erstmal zu den Skeptikern und dachte das sei alles nur ein schlechter Scherz. Da arbeiten Menschen wie Du und ich wie verrückt, drehen jeden Cent zweimal um bevor sie ihn ausgeben, und sparen, damit sie sich ihren Traum vom eigene Heim erfüllen können, und werden dann von einer Bank wie der VR-Bank- Marktredwitz über den Tisch gezogen und ins Unglück gestürzt. Das Gleiche mit den Selbstständigen. Sie werden von dieser Bank in den Ruin getrieben, wodurch nicht nur den Inhabern geschadet wird, sondern auch noch wertvolle Arbeitsplätze verloren gehen. Man sollte doch alles daran setzen, diese zu erhalten, denn Arbeitslose sind auch keine guten Bankkunden. Das ist doch eine Milchmädchenrechnung liebe Banker. Aber Euch geht es ja gar nicht um Eure Bank, sondern um den eigenen Geldbeutel, habe ich recht? Gott sei Dank, gibt es auch noch Menschen die nicht so eigennützig denken und handeln, z.B. die vom Wunsiedeler-Kreis. Diese Frauen und Männer haben es sich auf die Fahne geschrieben, Betrügern wie diesen das Handwerk zu legen, und sie ordentlich aufzumischen. Macht weiter so, das ist in meinen Augen eine wirklich gute Sache.

Liebe Grüße

Rebekka :danke:

   

Nr. 3688

Kunde der VR-Bank

18. August 2008, 11:28 Uhr

Betreff: Wertstellungspraxis

Wenn die VR-Bank abrechnet - dann wird es schnell zur gängigen Praxis, dass falsche Wertstellungen auf dem Girokonto zur gängen Praxis werden und für Kunden zu einem Fiasko ausarten.
Zahlungseingänge werden verzögert gutgeschrieben - Zahlungsausgänge Zeit verkürzt belastet. Zwischendurch "knallt" es dann mal auf dem Konto - wegen mangelnder Deckung.

Daraus resultierend zuviel berechnete Zinsen, unberechtigte Lastschriftrück-
gaben, und dergleichen mehr - dumm gelaufen für den Kunden, der kann es nämlich letztendlich nicht nachprüfen und muß nach gänger Auffassung der VR-Bank froh sein, dass er überhaupt ein Konto unterhalten darf.
dieser o. g. gängigen Wertstellungspraxis kann VR-Bank das Eigenkapital der Firma schmälern und zuviel Zinsen von den Kunden heraus-
s08en. Dadurch kommen Betriebe in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten
und ein Stellenabbau ist vorprogrammiert.

Leute vom Wunsiedeler-Kreis gebt bloß nicht nach und deckt falschen Abrechnungsmethoden der VR-Bank schonungslos auf.

Ein Geschädigter

   

Nr. 3687

Schindler

17. August 2008, 14:29 Uhr

Betreff: Massenhaft unzulässige Bedingungen

Kurz möchte ich Leser folgender Zeilen auf unwirksame Bedingungen in Bürgschaftsverträgen hinweisen,auch von der VR-Bank Marktredwitz e.G Verwendet wurden und durch Gerichte bereits rechtskräftig untersagt wurden.

1. „Der Bürge verzichtet...; er verzichtet auf Rechte aus § 776 BGB“

2. „Der Bürge verzichtet auf Einreden der...und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)“

3. „ Bürgschaft erfasst Forderung auch dann, wenn vereinbarte Laufzeit des/der vorstehend genannten Vertrags/ Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist.“

4. „Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über den vereinbarten Kredit hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung ) für dauer von 3 Monaten zusätzlich gesichert.“

5. unzulässigen Klauseln wurden,gemäß Urteiltenor, auf Kosten der VR-Bank Marktredwitz e.G im Bundesanzeiger (01uar 2004 S.1597) und in der Frankenpost ( 14/15.02.04) veröffentlicht.

Gerne bin ich bereit mir zugesandte Darlehens-, Kontokorrentverträge und Bürgschaftsverträge auf Zulässigkeit der Bedingungen zu prüfen, bzw. Konsequenzen der Unwirksamkeit offen zu legen.

Adresse Rechtsanwalt Stefan Schindler, Kumpfmühlerstr. 30, 93051 Regensburg
Tel. 0941/9429903 Fax. 0941/9429905

   

Nr. 3686

Aus der Organisation

14. August 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Zu Nordlicht in Eintrag Nr. 3903

Auch zu Eintrag Nr. 3903 ist es mir ein Anliegen einem anscheinend neutralen Beobachter und nicht im Bankfach tätigen aber hier interessierten Leser und Schreiber meine Gedanken mitzuteilen.

Wir sind uns einig, dass es nur bei einer Bank wie der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz möglich ist diese Gratwanderung am Rande der Gesetze zu wandeln. Der Geschäftsbericht war bereits vor der Vertreterversammlung gedruckt. Nur ein ausgewählter Personenkreis scheint dieser ausgehändigt worden zu sein. Es steht zwar so nicht im Gesetz, aber es ist im Grunde ein Affront gegen die Mitglieder, die Eigentümer, als letztes zu informieren. Der Vorstand erlaubt sich zu selektieren wem er die Bankzahlen gibt und die Mitglieder werden vor der Versammlung nicht informiert und müssen sich teilweise die Bilanzen mit Hilfe von Rechtsanwälten erkämpfen. Ebenso dürfte die Veröffentlichung auf der Internetseite auch sehr zweifelhaft sein, wenn wesentliche Bestandsteile der Originaljahresabschlüsse nicht aufgezeigt werden, wie z.B. der Lagebericht, wenn man die eigenen Internetseite satzungsgemäß zum Informationsmedium macht. Wie man hier beim Wunsiedeler Kreis ersieht, ist der Lagebericht die Aussage zur wirtschaftlichen Situation der Genossenschaft mit Eigenkapitalausstattung, Vermögenslage, aktueller Ertragslage und Aussicht in die Zukunft, sowie der Risikolage und deren Entwicklung. Die Verlagerung der Gewinn in pauschale Wertberichtigungen, gelernt und übernommen von den Sparkassen, die damit verhindern, dass man darauf aufmerksam wird, auch da an die Gewährträger etwas ausschütten zu müssen, ist zu einer schlimmen Täuschung der Mitglieder und Eigentümer geworden. Damit lässt sich eine schlechte Arbeit der Bankverantwortlichen bestens kaschieren und wie mit einem Bügeleisen über Jahre hinweg glatt bügeln. Nur über die Steuerlast lässt sich tatsächlich rück vollziehen, ob wirklich wirtschaftlich Erträge erzielt worden sind. Man könnte meinen die Bilanzierungsmöglichkeiten wiedersprechen dem Genossenschaftsgesetz, wonach der Vorstand die Verpflichtung hat die Mitglieder wirtschaftlich zu fördern und Gewinne zu erzielen. Wie soll also das Mitglied die Leistung des Vorstandes einschätzen, wenn die stillen Eigenkapitalkomponenten ohne ihr Wissen bedient werden können und ohne ihr Wissen auch angegriffen werden können. Es wäre hoch interessant was Gerichte dazu sagen würden, wenn man diese Vorschrift, die in der Kommentierung des § 34 GenG zu den Sorgfaltspflichten sogar enthalten ist, mal zu einer Entscheidung auf dieser Ebene bringen würde.

Dass die VR-Bank ihr Volumen inzwischen über die sogenannte Verbundbilanz macht, also nicht selbst bilanzwirksam, sondern bei den Verbundpartner ist tatsächlich der Beleg, dass man sich selber nicht mehr trauen darf. Der Zinsüberschuss ist zu stärken und er ist dauerhaft. Der Rückgang hier ist ein dramtischer Einbruch, der den zukünfitgen Bestand der Bank gefährdet mehr als vieles andere. Eine Vermittlung von Darlehen bringt eine einmalige Einnahme und die Steigerung im Vermittlungsgeschäft über das Volumen darzustellen, wenn man dabei im Provisionsbereich 8 bis 10 % an Einnahmeneinbruch erlebt, dann soll ein Herr Herzog doch bitte erklären was daran so positiv ist. Wenn er es mit seinen Mitarbeitern nicht schafft alle Jahre volle Kredite und volle Anlagen in den Verbund zu vermitteln, dann fällt sein Ertrag weiter und wie die Leute an der Front an der Vermittlungsvorgabe überall zerbrechen, dass ist nicht nur ein Phänomen in Marktredwitz. Der Kredit selber gemacht, der bringt laufend Marge, aber Herr Herzog muss damit anscheinend leben, dass die Kreditabschreibungen von 2002, 2003 und 2004 immer noch heut zu verbuchen sind und er jedes Jahr damit den Rückgang bei den Kundenforderungen beschreibt und erklären will. Dan kann er den Satz aus der Vorjahresbilanz fast jedes Mal rüber kopieren. Und aus internen Kreisen hört man ja auch, dass der Filialverkauf der Vogtlandzweigstellen auch zur Abfederung von Wertberichtigungen benötigt worden sein könnte. Die Vermittlung der Darlehen und die eigenen Lobeshymnen könnten darauf deuten, dass da eine Sanierung, vielleicht auch indirekt, dahinter steckt und dies Verlagerung der Kredite gar nicht alleine in der Entscheidung der Bank selber liegt.

Wenn der Vorstandskollege Heidel von positiver Ergebnisvorschau berichtet, dann soll er sich an die Gepflogenheiten im Aktienbereich halten, wo eine Hauptversammlung ein Ausblick in die nahe Zukunft ist und wo sich ein Bankleiter danach messen lassen muss, ob er seine Ankündigungen auch einhalten kann. Die Beschönigung der Situation bei der VR-Bank ist regelrecht ekelerregend. Bei einer Aktiengesellschaft werden keine Aktionen hinter dem Rücken der Eigentümer mit Stillschweigevereinbarungen getroffen, ein ehemaliger Prüfer als Vorstand erlaubt sich 17.000 Mitglieder uninformiert zu lassen und diesen damit auch nicht die Möglichkeit zu geben die eigenen Arbeit einschätzen zu lassen. Das hat mit demokratischen Grundprinzip nichts zu tun. Die einzige Demokratie bei Genossenschaftsbanken scheint zu sein die eigen Mitgliedserklärung unterschreiben zu dürfen und dann wieder die Kündigung, nach der Handhabung des Herrn Herzog und nun auch des Herrn Heidel ist dazwischen nichts mehr, was man nicht selber steuert. Also Herr Heidel wenn Sie Ergebnisvorschau reden, dann geben Sie bitte auch bekannt von was Sie reden und zwar so, dass man es nachvollziehen kann. Sonst kann man sich den Platz in der Zeitung dazu sparen.

   

Nr. 3685

Aus der Organisation

14. August 2008, 11:26 Uhr

Betreff: Prüfer keine Wirtschaftsprüfer - zu Eintrag Nr. 3904

Es ist tatsächlich so, dass die Prüfer bei den Bank draußen, wie in Eintrag Nr. 3904 geschildert keine Wirtschaftsprüfer sind. Es gibt nur ganz ganz wenige Wirtschaftsprüfer, die der Genossenschaftsverband zur Verfügung hat und diese werden wahrscheinlich nur damit beschäftigt zu zweit anwesend zu sein, wenn es darum geht die Bilanzbestätigungsvermerke zusammen zu unterschreiben. Die Laufbahn eines Prüfers endet in der Sackgasse, wenn er nicht versucht über die Prüferschiene auf einen Vorstandsposten zu kommen, den Trichter im Verband nach oben, den schaffen nur die Linientreuen. Das ist nicht im Interesse der Kunden und Mitglieder der Banken. Mit Menschen unerfahrene Leute sind von einem Tag auf den anderen mit einer Situation in der Spitze der Banken, die sie nie gesehen haben, die sich immer versteckt in den Hinterzimmer gehalten haben und nur mit Zahlen und Auswertungen beschäftigt haben. Wenn die Prüfer als Vorstandsnachwuchs angesehen werden, dann beurteilen hier unfähige Aristokraten ihresgleichen.

   

Nr. 3684

Uwe

14. August 2008, 11:12 Uhr

Betreff: Der beste Prüfer und sein Schadenspotential als Einstiegsgarantie bei uns

Tausende an befähigten Bankgeschäftsleiter werden über die Regionalschulen und die Akademie Deutscher Genossenschaften in Montabaur an die Vorstandstätigkeit herangeführt. Wenn man aber sieht, wie viele über den Prüfungsdienst in die Vorstände kommen, dann kann man dieses Ausbildungssystem bald als Farce bezeichnen. Es ist einfach nicht zu fassen, dass Reinhold Wolf mit seiner Verabschiedung Johannes Herzog als einen der besten Prüfer Bayerns bezeichnen durfte. Was wir hier auch über die Acredo-Bank erfahren haben zeigt doch, dass die Qualität eines Prüfers im Genossenschaftsbereich nicht danach bemessen wird, welche Schäden er bei den Banken vermieden hat, sondern wie bereitwillig er die oberen Ziele des Genossenschaftsverbandes verfolgt.

Was ist das für ein Schlag ins Gesicht aller anderen Prüfer, wenn man den Prüfer als einen der besten bezeichnet, der sich von einem externen Anwalt die Fehler und Vernachlässigungen seiner Arbeit aufzeigen lassen muss, Wie wir aus der Anlage zur Vertreterversammlung im Jahr 2006 gesehen haben, werden alle ausfallgefährdeten und bereits wertberichtigten Kreditverhältnisse von der Bank und von den Revisoren einzeln aufgelistet und aufsummiert. Über diese Tatsache wird immer wieder deutlich, dass Johannes Herzog von Anfang an das Kreditverhältnis Flex gesehen und begleitet hat, wie man ja auch im Protokoll 2005 erklärt hat, dass der Kredit bereits erstmals mit der Überziehung von 733.000 DM (375 T€) im Prüfungsbericht aufgenommen war und nie mehr heraus gekommen sein kann, weil die Überziehung sich ja im nächsten Jahr schon verdoppelt hatte bis hin zum Ausfall von gesamt unglaublichen 2,6 Mio. € (5 Mio. DM). Es muss ein Schlag ins Gesicht aller Prüfer sein so etwas zu hören, wenn der Anwalt Dr. Nickl bei Einsicht der Akten feststellen muss, dass der Vorstand einen fadenscheinigen ungesicherten Kredit an seinen Busenfreund ausreichen konnte und dabei auch noch § 18 KWG in unfassbarer Form verletzt wurde.

Gleichzeitig muss es ein Schlag ins Gesicht aller sonstigen Prüfer sein, wenn man erfahren muss, dass dieser Prüfer die unterlassenen Geldwäscheanzeigen des Vorstandes Wolf zu Schmier- und Bestechungsgeldern nach Schwarzafrika nicht abgegeben hatte, nicht selbst strafrechtlich verfolgt hat, was eine nachträglich Strafanzeige auch nicht mehr reparieren konnte und dass dieser Vorstand vor Gericht selbst erklärte, dass er 1,6 Mio. DM ohne relevante Unterlagen nach § 18 KWG ausgereicht hat. Wo war da die Kontrolle des Herrn Herzog und des Herrn Grothoff. Das erscheint fast betrügerisch am Genossenschaftsvermögen wenn man dazu hört, wie in dem Kreditfall die Absicherung war und wie sich das Kreditverhältnis unter Beobachtung der Revision des Genossenschaftsverbandes über mehrere Kreditfälle in eine Schwindel erregende Ausfallsituation hoch hangelte, weil hier der Vorstand vielleicht auch seine Vorstandstätigkeit eines Sportvereines nicht vom dem der Bankleitung trennen konnte.

Tausende an befähigten Vorständen hätte sicher gerne die Tätigkeit in Marktredwitz aufgenommen. Vor allem wären diese Tausende alle unabhängig gewesen. Unfassbar das heute dieser Prüfer in Marktredwitz Vorstand ist, weil er Verfehlungen der Vorstände gesehen hat und das Mitmachen der Aufsichtsräte und dies für sich nutzen konnte um Manfred Heger und auch die anderen Vorstände auch noch von ihren gesetzlichen Haftungsverpflichtungen zu befreien, damit Johannes Herzog freien Rücken hatte und gleichzeitig ungeahntes Druckpotential in der Hand halten konnte bis in die heutigen Tage.

Der Eintrag im Münchener Gästebuch, wo anscheinend die BAG Hamm Material von Banken (Raiffeisenbank Feldkirchen) in den Sicherungsfonds übernommen hat, zeigt, dass das System der gegenseitigen Deckung doch aufgebrochen werden kann. Wenn Johannes Herzog darüber nun die Sicherungsseile der Verbände gekappt bekommt, wird der Fall wie gesagt bodenlos sein. Er wird sich fragen was Freunde und verbündete sind.

   

Nr. 3683

Interessierter

13. August 2008, 21:57 Uhr

Betreff: Von außen und doch ganz nah

Johannes Herzog der Superprüfer. So hat ihn doch Reinhard Wolf betitelt. Wenn man die Prüfungsqualitätdes Herrn Herzog als Maßstab nimmt und dann auf die ganze Prüferschaft runterbricht, dann muß mit mit Grauen konstatieren, auf welchem Niveau die Prüfungshandlungen des Genossenschaftsverbandes Bayern ablaufen. Ob man hierbei die ganze Prüferschaft über einen Kamm scheren darf, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber daß sich Verbandsprüfer dazu aufschwingen, die Arbeit in den Banken zu prüfen, ist ja schon ein Treppenwitz. Laut KWG sind nur Wirtschaftsprüfer berechtigt die Prüfungshandlungen vorzunehmen. Daß sie sich solcher Leute bedienen, die in der freien Wirtschaft keinen Stich gegen einen erfahrenen Buchhalter bekommen würden ist auch klar. Denn mit einer 11-wöchigen Ausbildung kann man Verbandsprüfer werden, ohne Studium, ohne Abitur, ohne Mittlere Reife, nur mit einer Lehre als Kaufmann, z.B. bei Baywa.
Dann glauben diese Herrschaften, sie können entscheiden, wer zukkünftig unter der Brücke schläft oder nicht. Eine perfides Machtsystem, das solchen Nebelwerfern in maßloser Selbstüberschätzung erlaubt, zu glauben sie haben die Weisheit mit Schöpflöffeln aufgenommen. Wenn man die Liste betrachtet, wieviele Prüfer schon eine Bank gegen die Wand gefahren haben, dann kann man berechtigte Zweifel an deren Kompetenz hegen. Aber hier geht es nicht um Können, Erfahrung und Wissen, sondern um Aufbau von Verfilzung, Machtgeflechten, Vetternwirtschaft, gegenweitiges Zuschanzen von Posten und Amigos.
Daß man wie in Marktredwitz, einen weiteren Vorstand braucht, der total unbedarft ist, ist System. Das der sogleich in Machenschaften verstrickt wird, wie das Verschleudern von 432 T€, war ihm wohl später erst bewußt und er damit systemkonform gemacht wurde. Aber der Heidel nicht schon bereut hat, sich diesen Job angetan zu haben? Denn daß er den Putzer vom Herzog zu machen hat, das kristallisiert sich immer mehr heraus. Ob er den Herzog als Vorstand lange überleben wird, scheint aufgrund des desolaten Zustands der Bank mehr als fraglich.

   

Nr. 3682

Nordlicht

13. August 2008, 12:04 Uhr

Betreff: Geschäftsbericht - Jahresbericht 2007

Im Internetauftritt der VR-Bank Marktredwitz unter "Wir für Sie" und "Geschäftsbericht" ist eine Veröffentlichung eingestellt worden, die mit Geschäftsbericht 2007 betitelt ist.

Dazu ein paar Anmerkungen:

1. Allgemeines
Wenn man den Text dann aufruft, findet man nicht etwa einen vollständigen Geschäftsbericht 2007 (Jahresabschluß mit Anlagen) sondern einen sog. Jahresbericht 2007. Positiv ist, daß nun erstmals auch die Vorjahreszahlen mit aufgeführt sind. Negativ ist, daß ohne Erläuterungen die Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung nicht verständlich sind.

2. Bericht des Vorstands
- Es wird über die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung berichtet (z.B. Wachstum in Deutschland 2,5%). Der Aufschwung ist da, aber in dem Gebiet der Bank nicht angekommen, denn hier wird von "schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen" gesprochen, in der sich die Bank aber behauptet habe. Warum dann aber deswegen die Bilanzsumme "nahezu unverändert" geblieben ist, bleibt ohne Erläuterung. Ebenfalls nicht erläutert ist, woraus sich der Schluß ergibt, daß sich die Bank am Markt behauptet habe. Es fehlen Vergleichszahlen zu Marktanteilen, Kundenvolumina etc. anderer Banken der Region bzw. des Genossenschaftssystems in Bayern.

- Die Aussage "Das vermittelte außerbilanzielle Kreditgeschäft hat sich in 2007 um rund 11 Mio. EUR erhöht" klingt ja toll, wenn es denn auch zu entsprechenden Einnahmen geführt hätte (Provisionserlöse). Warum hat man das Geschäft nicht selbst gemacht? Die Margen im Kreditgeschäft sollten doch höher sein, als die Vermittlungsprovisionen?

- Es wird eine Grafik zur Mitgliederentwicklung veröffentlicht, ohne, daß darauf eingegangen wird. Insbesondere unter dem Aspekt, daß das gezeichnete Kapital um 900.000 Euro zurückgegangen ist!

- Die Grafik zur Geschäftsentwicklung ist hinsichtlich der Steilheit der verschiedenen Graden irreführend. Die Kurven sind alle mit unterschiedlichen Maßstäben gezeichnet, so daß ein ca. 1%-Anstieg von 2005 nach 2006 bei dem betreuten Kundenanlagevolumen fast so steil ist wie der 10%-Rückgang bei dem Kundenkreditvolumen. Der geringere Rückgang der Bilanzsumme ist steiler als der Rückgang des KReditvolumens gezeichnet.

- "Aus dem Jahresüberschuß werden wir zur Stärkung unserer Rücklagen einen Betrag von 105,6 Tsd. EUR zuweisen". Mal davon abgesehen, daß der Satz gramatikalisch schief ist, ist es schon ein starkes Stück, daß der Vorstand den noch ausstehenden Beschluß der Vertreterversammlung nicht abwartet,sondern diesen schon als vollzogen ansieht, denn der Bericht ist vor der Vertretersammlung geschrieben worden. Das zeigt mit welchem Selbstverständnis der Vorstand seine Position bzw. die der Vertreterversammlung sieht.

- Das Provisionsergebnis ist um fast 6% geringer ausgefallen. Beschönigend wird dazu nur gesagt, "konnte nicht ganz den Vorjahreswert erreichen". Woran hat es denn gelegen?!?.

- Die vom Vorstand genannte "erfreuliche Entwicklung" der Verwaltungskosten sind ebenfalls beschönigt. Besonders wenn man bedenkt, von welch hohem Niveau man kommt und was die Ursachen dafür sind (gewaltige Prüfungs- und Beratungskosten?!?). Ganz bewußt wird darauf verzichtet zu sagen, daß der wesentliche Teil aus Personkostensenkungen (und den damit verbunden Problemen für die Mitarbeiter) kommt (Stellenabbau (Zulasten der Beratungsqualität?) und/oder Gehaltskürzungen?1?).

- "Nachdem wir in den letzten Jahren die Neustrukturierung...erfolgreich abschließen konnten, freuen wir uns darüber, daß ...eine außerordentliche Vertreterversammlung...die Umfirmierung...beschlossen hat. Damit können wir unsere Geschäftsstrategie noch konsequenter auf die Erwartungen unserer Kunden ausrichten."
Hurra, schön daß die Neuausrichuntung schon vor Jahren erfolgeich abgeschlossen wurde(?). Wieso erfährt man denn schon längst mehr davon? Wie ist denn die Geschäftsstrategie? Wenn man denn so erfolgreich war, warum hat man denn die Firmierung gewechselt? Die Erwartung der Kunden ist sicherlich nicht, verkauft zu werden!

- Es ist dann gerade zu entsetztlich, wie der Vorstand wie der Vorstand erst berichtet, daß er die Geschäftstellen in drei Filialen (mit den Kunden!?!) verkauft hat (ohne die Mitglieder und Kunden um Zustimmung zu bitten), um seine Bilanz in 2008 aufzupäppeln, um dann zu behaupten, die Mitglieder und Kunden stünden im Mittelpunkt des Denkens und Handelns des Vorstands (aber scheinbar nicht die in den verkauften Filialen?).

- Das angebliche Vertrauen ist doch auch nicht mehr vorhanden - siehe Gästebucheinträge. Ebenso ist kaum vorstellbar, daß die Mitarbeiter bei der Situation alle hochmotiviert seien, wenn sie sich Gedanken um ihre persönliche Zukunft machen müssen.

- Völlig ausgeblendet in dem Bericht ist, daß die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.

3. Bericht des Aufsichtsrats
- Es wäre interessant zu erfahren, wieviele Sitzungen der Aufsichtsrat durchgeführt hat und ob immer alle Mitglieder teilgenommen haben.

- Es wäre schön, wenn man die Themen erfahren würde, über die gesprochen wurde, z.B. Regreß gegen ehemalige Vorstände!

- Die Lobhudelei gegenüber Herrn Scherzer ist kaum erträglich. Schließlich hat Herr Scherzer es über Jahre zugelassen und damit maßgeblich mitveranwortet, daß die VR-Bank in die jetzige schlimme Siuation geraten konnte. Die Prüfberichte des Verbands - z.B. keine ordnungsgemäße Organisation, die Beendigung der Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern unter Verzicht aller Ansprüche aus vergangenen oder noch nicht bekannten Verfehlungen werden hier indirekt gelobt.

FAZIT:

Der Bericht reiht sich ein in die einseitge Schönrederei des Vorstands und des Aufsichtsrats. Insbesondere, wenn unter "Fakten" nicht erwähnt wird, daß keine Körperschaftsteuer bezahlt wird, und daß die sog. Investitionssummen verteilt über die Filialen geradezu lächerlich sind. Die Spenden sind u.U. die aus dem Gewinnsparen und somit nicht Leistung der Bank. Und die Dividende wird erneut aus der Substanz der Bank bezahlt und nicht aus dem Ergebnis der Tätigkeit.

   

Nr. 3681

Wissender

13. August 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Unbedingt eigene Verträge kontrollieren, vor allem noch laufende

Ein KK-Vertrag und ein Darlehensvertrag läuft oft sehr sehr lang. Liebe Kunden der VR-Bank Fichtelgebirge, bei allen Genossenschaftsbanken und bei allen anderen Banken überprüfen Sie Ihre Belege und Ihre Kontoauszüge ob was unstimmig ist und stellen Sie unverzüglich Ihre Ansprüche gegenüber der Bank. Es ist kein Zufall wie es Karl Krämer vor Gericht erklären wollte, wenn der Computer falsch abrechnet. Es ist geplante Methode, denn die Eingaben in der EDV sind pro Kunde oder Konto im Einzelfall genauso geplant, wie die hier immer wieder so bezeichneten Grundeinstellungen, die ja oft der Abstimmung mit der Geschäftsleitung bedürfen und deren Anweisung oder Genehmigung. Und sie werden in jedem Fall auch nachkontrolliert und überwacht, sonst könnte ja ein Mitarbeiter alleine mit einer EDV-Eingabe eine Bank an einem Tag eine Bank ruinieren. Jede über eine falsch vorgenommene Programmierung der EDV unkorrekt laufende abweichende Valutierung vom korrekten Buchungstag ist geplanter und gesteuerter Betrug am einzelnen Kunden oder an unzähligen, wenn es über die automatischen Buchung läuft oder die zu Arbeitsbeginn vorgenommenen Einstellungen an den Schalterterminals. Da gibt es nichts Fahrlässiges, den die Eingabe ist geplant und die EDV-Kontrolle hat auch die Anweisung die unkorrekte Eingabe so durchgehen zu lassen, es gibt keine andere Erklärung dafür. Und die gesetzlichen Revisoren des Genossenschaftsverbandes haben diese Einstellungen ebenfalls mindestens stichprobenartig zu prüfen, sehen aber die Falschvalutierungen laufend auch die Buchungen, die ganz normal im Rahmen der Prüfung unausweichlich zu sehen sind und sie haben es jahrelang wahrscheinlich als probates Mittel der Banken gesehen die Einnahmen massiv anzuheben und die Ausgaben zu senken, bis endlich die Rechtssprechung einen Riegel vorgeschoben hat. Handeln Sie, es ist Ihre Zeit und vor allem Ihr Geld das Sie verschenken. Bei dem Umfang in Marktredwitz könnten es viele Millionen sein wo die Kunden übervorteilt wurden, wenn man bedenkt, dass bei einem kleinen Betrieb über das gerichtliche Gutachten ein hoher fünfstelliger Betrag dazu heraus gekommen ist.

   

Nr. 3680

Susanne

13. August 2008, 10:37 Uhr

Betreff: Im Nachgang zu Eintrag Nr. 3898, Schadensabhandlung bei Flex

Wie man das damals mit Flex abgehandelt hat, dass hat schon mehr als nur einen faden Beigeschmack. Wieviel hat man denn an Befreiung für unglaubliche gesetzeswidrige Vorgänge in den Beschluss reingepackt, der in dem Folienvortrag von Dr. Nickl auf der letzten Seite fast noch versteckt wurde, der uns in Eintrag Nr. 3898 aufgezeigt wurde. Waren die Überziehungen jetzt nur auf einem wichtigen Konto oder waren Sie auf allen fünf Konten verteilt, die man hier stillschweigend und unerklärt rein geschrieben hat? Wem gehören die Kontonummer 7960, 38016, 3320049, 88013 und 56758? Alle fünf Konten laufend überzogen, oder mehrere Konten hier mit aufgeführt, weil man sich der Befreiung vom Regress aufgrund der geleisteten Arbeit mit den Vertretern so sicher war? Wie hoch war der tatsächliche Ausfall bei jedem einzelnen Konto und damit bei fünf verschiedenen Privatleuten oder Firmen? War er nun 1,12 Mio. € oder hat man sich entgegen der Abwicklung der Versammlung klamm heimlich für 2,6 Mio. € Schaden befreien lassen? Hat man das Konto eines Schwagers in Übersee da mit rein gepackt oder hat man es untergehen lassen wie sonst 49 Mio. € Kreditausfälle neben den 1,12 Mio.? Hat man sich im Jahr 2005 ein einziges Alibi für die Unterschrift am 04.08.2004 auf dem gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger über eine bereits vorher abgehaltenen Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 hinweg die indirekte Befreiung für den Gesamtschaden über all die Jahre erhofft? Es ist bodenlos was hier versucht wird für ein schmutziges Spiel zu treiben und Hauptdarsteller und Regisseur ist an allen Dreh- und Angelpunkten der Kriegsgewinnler an der Sache, Johannes Herzog, der nicht beste Prüfer, sondern wie es sich hier darstellt einer der schlechtesten, oder schlimmsten und einer der unfähigsten Vorstände. Wem gehören die acht Kundennummer im Regressbeschluss vom 25. Juni 2007 zum Goldmärchen? Hinter einer Kundennummer verstecken sich doch auch noch unzählige Einzelkonten. Vor dem Amts- und Landgericht ist es doch nur um die Firma mit den medizinischen Messgeräten und Blutzuckerstreifen gegangen, hat man da die Strohmannkredite mit den 4 x 45.000 € auch noch in den Regress - Befreiungs - Beschluss rein gepackt?

   

Nr. 3679

Aus der Organisation

13. August 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Prüferlohn?

Jetzt haben wir den besten Prüfer aus Bayern bei uns als Vorstand. Das hat Reinhold Wolf doch mal in der Zeitung von sich gegeben. Ist das aus seinem Mund nun ein Lob gewesen, oder wie darf man das verstehen? Weil er so gut war, hat er dann Narrenfreiheit gehabt, dass er sich über Bilanzierungsrichtlinien hinweg setzen durfte. Das er die unsauber, ungesetzliche Bilanz zwischen August und Oktober 2004 gleich noch selber bereinigen durfte, nach dem man Manfred Heger mit der Vereinbarung auf bekannte und unbekannte Ansprüche zu verzichten und augenscheinlich alleine mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden verabschieden durfte. War der Flexkredit noch der zusätzliche goldenen Handschlag für 100 Millionen DM Kreditabschreibungen, 50 Millionen € latentes Kreditrisiko und 27 Millionen € Wertberichtigungen plus X für Deckung nicht vollständig möglich?

Der beste Prüfer Bayerns, bei dem der Verbandsvorstand und der Leiter der Prüfungsabteilung das unsaubere, vielleicht genauso ungesetzliche Bilanztestat blind unterschrieben hat? Der beste Prüfer Bayerns, der sich als Vorstand einsetzen lässt und nach wenigen Wochen 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkt, aber bitte gleich unter Einbindung von Reinhold Wolf, des neuen Vorstandskollegen Heidel und des Notvorstandes und zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter. Wenn es keiner verrät und bei der VR-Bank Marktredwitz wird doch nichts verraten, da wird regelmäßig Stillschweigen vereinbart, dann erfährt es keine alte Sau, um mit einem fränkischen Kabarettisten zu sprechen. Ist es gut, den besten Prüfer Bayerns zu haben, dass der über die VR-Bank auch noch seinen Lebenslohn erhalten soll, oder wäre es doch besser ohne den verlängerten Arm (oder Deckel?) des Genossenschaftsverbandes?

   

Nr. 3678

Uwe

12. August 2008, 22:58 Uhr

Betreff: Die Rettung des schlingernden Dampfers

Reinhold Wolf hat doch mit seiner Verabschiedung erklärt man hätte mit Johannes Herzog den besten Prüfer Bayerns nach Marktredwitz geholt und ihn zum Vorstand gemacht. Der schlingernde Dampfer sei wieder auf Kurs gebracht worden. Dazu eine Anekdote aus dem Schifferlatein, egal ob es so was gibt oder nicht, bei den Jägern oder bei den Anglern gibt’s so was ja auch, also warum nicht bei den Schiffskapitänen. In den Bordbüchern oder Anleitungen soll stehen dass Wasser immer von oben nach unten fließt. Wenn als ein Schiff Leck geschlagen hat, weil der besoffenen Kapitän es auf ein Riff gesetzt hat, dann soll schnellstens weiter unten noch ein größeres Loch geschlagen werden, dass das oben eindringende Wasser unten wieder abfließen kann. Es scheint, Johannes Herzog und für eine gewisse Zeit an seiner Seite Reinhold Wolf haben die Methode angewandt, sie haben das zweite Loch mehrfach groß selber weiter unten eingeschlagen und sind dann nach oben gegangen. Kontrolliert haben Sie das Ergebnis aber nicht. Das Wort Kontrolle ist in der Kraußoldstrasse im Lexikon raus geschnitten. Das soll vor vier, fünf oder sechs Jahren passiert sein, vielleicht auch schon früher.

Und mit dem nicht mehr schlingernden Schiff, vielleicht steckst total fest, weil der neue Kapitän nicht aus den Riffen gefahren ist sondern mit Volldampf hinein. Der hat posaunt wie gut wieder alles ist und darum hat er gemeint mit der Waldeslust, da kann er unser Geld auch noch verschenken. Nichts ist mit ruhigem Kurs, wie von Johannes Herzog gewollt, wie kann es ein ruhiger Kurs sein, wenn sich heraus stellt, dass eine Arbeit vorher nicht wert war, wenn die Kreditfälle von vor 2004 von der Staatsanwaltschaft nach kontrolliert werden müssen, wenn Flex und Gold, Gold, Gold neu aufgerollt werden, weil der damalige Prüfer die Millionenverluste für sich genutzt hat um in die Kapitänskajüte zu kommen.

Leckage heißt so etwas in der Fachsprache. Das Schiff VR-Bank Fichtelgebirge hat so viele Leckagen die man mit Klopapier abgedeckt hat wie ein schweizer Käse. Alles in ruhigen Gewässern, die Löcher sind nicht mal zu stopfen damit, dass man ganze Geschäftsgebiete verkaufen hat müssen. So toll kann Johannes Herzog das Schiff steuern. Früher hat man für solche Aktionen General- oder Vertreterversammlungen gebraucht, Johannes Herzog macht das unter Vereinbarung von Stillschweigen alleine, oder mit Zustimmung der Aufsichtsräte daheim auf dem Sofa. Statt Fusion wird die andere Bank einfach unter den Vorständen ge- oder verkauft, aber bitte nichts raus rücken, sonst könnte der Wind zu scharf in die Segel blasen. Wenn’s dann kippt, dann läuft das Wasser auch noch von oben rein.

   

Nr. 3677

Susanne

12. August 2008, 11:10 Uhr

Betreff: Das große Geldverschieben nicht gesehen, wie den Kundenbeschiss

Nach der Vertreterversammlung vom Jahr 2005 hat man doch die Einstellung von Johannes Herzog in der Zeitung verkündet, also kann man doch davon ausgehen, dass wen Manfred Heger nicht mehr da war Wolf und Krämer nicht befähigt waren, dass sich Johannes Herzog um diese ominöse Versammlung bereits Nach der Vertreterversammlung vom Jahr 2005 hat man doch die Einstellung von Johannes Herzog in der Zeitung verkündet, also kann man doch davon ausgehen, dass wenn Manfred Heger nicht mehr da war Wolf und Krämer nicht befähigt waren, dass sich Johannes Herzog um diese ominöse Versammlung bereits intensivst gekümmert hat und alle negativen Auftritte seinem Prüferkollegen Raimund Grohoff überlassen hat. Dabei sind gerade die Ausführungen des Dr. Nickl auf der Vertretersammlung vom 30. Juni 2005 (= Link) fast eine Umschreibung wie hier von einem Vorstand in unglaublicher Form ein riesen Batzen Geld in hochnäsigster, ja nicht mehr nur fahrlässiger Weise kaputt gemacht worden sind. Manfred Heger musste von Anfang an sehen, dass der Kredit von ursprünglich 4,5 Mio. DM mit heißester Nadel gestrickt war. Diesen Kredit hätte ein Vorstand am anderen Ort wahrscheinlich gar nie ausreichen können, sondern eben nur dann, wenn die Prüfer marktoperativ dynamische höchst risikoreiche Geschäftspolitik unterstützen.

Und so kann man überleiten zu den Prüfern Herzog und Grothoff, die ja 2002 ein von Heger nicht mehr akzeptiertes Prüferteam abgelöst haben und alle Überziehungen und Verstöße gegen § 18 KWG begleitet haben. Was Dr. Ulrich Nickl im Nachgang heraus gearbeitet hat, das haben Herzog und Grothoff auch gesehen und das viel zeitnäher und haben es dem Vorstand durchgehen lassen. Man kann sie getrost als Mittäter bezeichnen, wenn Sie nicht dafür gesorgt haben, dass es unterbunden wurde wie es geschrieben wurde, ‚Vorstand Heger ab dem Jahr 2001 in weitem Umfang Überziehungen zugelassen hat’. Wo ist da der gesetzliche Prüfungsauftrag Schaden vom Institut, den Gläubigern, den Kunden und den Mitgliedern abzuwenden? Wieso hat man Dr. Nickl gesagt, er darf nur den Verlust aus den Überziehungen und aus einem Verfall von Sicherheiten in Slowenien in seinen Folienvortrag zur Versammlung (= Link) einbringen und nicht den Gesamtverlust, wo man von Anfang an ohne Sicherheiten da gestanden hat und mit großer Wahrscheinlichkeit auch öffentliche Programmkredite eingebunden hatte. Warum Herr Herzog hat man den Schaden mit 1,12 Mio. genannt und nicht mit 2,6 Mio. €. Weil sich Herr Herzog und die Prüfer selber für die Gesamtsumme verantwortlich fühlen müssen und das sehr schwer zu erklären gewesen wäre, warum bei ungesicherten Millionenkrediten noch Überziehungen von 1,4 Mio. DM nicht verhindert wurden? Haben Sie Manfred Heger geholfen Gelder mit dem persönlichen Saunafreund in unglaublichem Maße zu verschieben?

Wir brauchen uns nichts vormachen, wenn Herr Herzog freiwillig zurück treten würde, dann wäre es bereits geschehen. Er baut auf seine Unterlagen, die er gegen jeden bei dieser Bank gesammelt hat. Jedem kann man einen Teil an Mitschuld geben. Wie soll der Aufsichtsrat handeln, wenn Peter Träger bei dem Kreditverhältnis der Steuerberater des Kunden war und wir über unsaubere Bilanzierung im Kundenbereich auch schon gehört haben? Johannes Herzog kämpft um jeden Tag, den er an der Spitze bleiben kann. Nicht für die Kunden und Mitglieder, nur für sich selber. Diese 5 Mio. DM Schaden hätte es bei einer ordentlichen Prüfung nicht gegeben. Kreditausreichung von 4,5 Mio. DM, nicht rosig von Beginn an auf einer Planung basierend, wo man jede Zahl so richten kann, dass unten passende Ergebnisse heraus kommen und was sich als fataler Fehler in der Entwicklung auch heraus gestellt hat. Die Zahlen, die Manfred Heger dann versucht hat auch noch so darzustellen, als liefe es wie geplant, obwohl er (und Peter Träger !!!) es wussten, dass alles auf den Kreditverlust hinaus läuft und nicht auf eine positive Entwicklung. Genau die Zahlen, die die Prüfer kontrollieren müssen und nicht der sonstige Aufsichtsrat, der sich da auf die Arbeit der Revision verlassen müssen.

Denn Johannes Herzog opfert diese fünf Millionen auf seiner eigenen Negativbilanz genauso, wie er die Abzockerei mit den Abrechungen bei den Stichtagsverzinsungen und sonstigen Vorfällen im Darlehensbereich, bei den Wertstellungen über fast jede Buchung, wo Karl Krämer im Prozess 2001 und 2002 schon von einem Programmierfehler sprechen wollte. Doch hier gibt es keinen Programmierfehler, grundlegende Einstellungen müssen konsequent durchdacht und vorgenommen werden und mehrfach von weiteren Personen kontrolliert werden. Und vor allem diese grundlegenden Eintellungen darf der Kunde erwarten, dass sie von den Prüfern ebenso kontrolliert werden, wer soll das sonst machen, wer soll das sonst verstehen, der Aufsichtsrat der keine Ahnung hat, oder der Prüfer, der anhand jeder Buchung die unkorrekte Abweichung der Valuta vom Buchungstag unzählige male vorgeführt bekommt: Nein Herr Herzog hat die geplante Schädigung der Kunden mit Antritt als Prüfer für korrekte Gewinnerzielung einer Genossenschaftsbank erachtet und in keiner Phase daran gedacht den Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen.

Muss man die Addition Johannes Herzog nicht so machen, 5 Mio. DM bei Flex, weil man Manfred Heger alleine das Geld in den Kamin schießen hat lassen, 1,5 Mio. DM bei Gold, Gold, Gold, weil er bei einer ersten Firmenpleite trotz Revisionsanweisung noch mal einen Millionen-DM-Betrag als Verlust drauf setzen durfte, weil man dabei auch noch die Geldwäscheanzeigen nicht vornahm, in keinem Fall aber so rechtzeitig um Schaden zu vermeiden. Alles ebenfalls unzählige einzelne Verfügungen durch einen einzigen Vorstand ohne Kompetenz hierfür mit nachträglicher Genehmigung der Kollegen und absolut ungesichert. Eine Überweisung im Frühjahr 2003 noch dabei nach Taiwan von 130.000 € ohne zu wissen für was, wie sich im Prozess herausgestellt haben soll und mehrfach Gehälter für Fußballspieler, die Wolf wahrscheinlich alle sogar persönlich kennen musste. Darf man da viele andere Kreditverhältnisse im Verborgenen genauso sehen, die man vorher schon begraben wollte und die man jetzt noch mehr begräbt, weil man die Entscheidung mit der Satzungsänderung in den nicht mit freien Handlungsmöglichkeiten ausgestatteten Aufsichtsrat zu legen versuchte.

Darf man erstens Millionenbeträge bei dieser Negativbilanz Herzog aus den Abrechungsmanipulationen bei den Kunden mit aufaddieren, was Schadensbeträge betrifft und darf man zweitens darauf verweisen, dass nun gerade durch die Satzungsänderung sich eine widersprechende Rechtslage ergeben hat, dass dem Aufsichtsrat der Staatsanwalt im Nacken sitzt, weil sie nach Genossenschaftsgesetz auf keine Anspruch verzichten dürfen und der Staatsanwalt eben nun solche Ansprüche reihenweise aufdecken könnte. Ist es also inzwischen nicht für den Aufsichtsrat viel gefährlicher auf den Schutz von Johannes Herzog zu setzen, als den Wissensfundus von Herzog zu fürchten und sich schnellstens von ihm zu trennen, bevor man mit ihm voll im Visier der Ermittler steht?

   

Nr. 3676

Steffi

10. August 2008, 23:16 Uhr

Betreff: letzter Eintrag, "Tiefe Scheiße"

hallo Vorstand,
Du darfst nicht fragen wie tief der Herzog in der Scheiße steckt, du mußt fragen, warum er freiwillig und selbstsicher so tief hineingelaufen ist. War es nur Dummheit, gepaart mit Naivität, war es blinder Ehrgeiz, gepaart mit Karrieregeilheit, oder war er sich einfach seiner Sache so sicher, daß hier gar nichts schiefgehen kann, weil ihm absolute Rückendeckung zugesichert wurde und zwar von allerhöchster Stelle.
Da gibt es einen Schweinebaron, bei euch gleich um die Ecke, der muß den Herzog decken lassen, schon zur eigenen Sicherheit. Und da gibt es einige ex Vorstände, die wohl verdammt viel wissen und schon deshalb gedeckt werden müßen.
Dun hast ja recht, Vorstand, jeder andere hätte solche Aktionen wie die Sache Gold Gold, niemals überlebt. Die Prüfer hätten ihn zerlegt, und anschlißend dem Staatsanwalt übergeben. Eine Schadenersatzklage hätte ihm den Rest gegeben.
Was wußten die Goldgräber über Verband und Vorstandschaft, daß man ein solches Risiko einging?
Naja, es gibt noch viel aufzuklären, packen wir es einfach an!
Und unserem Vorstand , den in der Sch....e meine ich, kann man nur raten sich nicht zu sicher zu sein, in der Gülle nicht doch noch abzusaufen!

   

Nr. 3675

Aus dem Archiv

10. August 2008, 17:02 Uhr

Betreff: Das wollen Sie nicht gesehen haben Herr Herzog?

Was schon in Eintrag Nr. 2664 aufgezeigt wurde, was im Protokoll vom 30. Juni 2005 stand, dass wollen Sie nicht gesehen haben, Herr Herzog. Sie sind nicht nur ein unfähiger Vorstand, sie behaupten von sich selbst auch ein blinder Prüfer gewesen zu sein. Die Blase wird schneller platzen als Ihnen lieb sein kann.

   

Nr. 3674

Vorstand

8. August 2008, 13:12 Uhr

Betreff: Wie tief steckt doch unser früherer Prüfer Herzog in der Sch.

Ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich das überleben würde, wenn ich auf eine Wertberichtigung von über 200.000 € noch mal 600.000 oben drauf packen würde und dann mit diesen Sachen, wie es dieser Vorstand in Marktredwitz gemacht hat, wo er zum Schluss nach Arbeitsschluss den Tresor sogar noch mal aufmachen hat lassen und das angeblich auf einer kleineren Zweigstelle um 73.000 € mit einem Boten nach Afrika zu schicken. Mich würden die Exkollegen von Johannes Herzog hochkantig davon jagen. Da war doch keine einzige Verfügung des Kunden mehr koscher. Sogar Fußballergehälter sollen da über die Konten geflossen sein. Da war nicht nur der Kunde größenwahnsinnig und wie es die Zeitung geschrieben hat ein Hochstapler, da war der Vorstand noch der viel Schlimmere.

Wenn man das hier verfolgt, dann kann man es sich nicht vorstellen, wie es möglich ist, dass der Vorstand Wolf doch auch noch vor dem Amtsgericht am 11. Juli 2007 ausgesagt haben soll, dass man von dem Kunden keine relevanten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse gehabt hätte. Auf was für eine Grundlage haben denn die Bankverantwortlichen die Gelder ausgezahlt? Damit hat er vor einem Richter ausgesagt, dass jede kleinste Verfügung ein Untreueverstoß im Zusammenhang mit § 18 KWG war. Man hat doch auch gelesen, dass der Schaden über Strohmannkredite vielleicht sogar bis auf 1,5 Millionen liegen könnte? Haben unsere Superprüfer Herzog und Grothoff den Schaden absichtlich gefördert um sich selber Material in die Hände zu spielen? Warum nimmt man da die Prozessunterlagen nicht her? Und wenn da nichts vermerkt ist, dann sollte man doch den Staatsanwalt, den Verteidiger und den Richter als Zeugen heranziehen und Prozesszuschauer scheint es ja auch genug gegeben zu haben. Wie kann es sein, dass die zwei Prüfer den KWG-Verstoß nicht von Anfang an gesehen haben. Aber wie hier immer wieder geschrieben wird, sie haben wahrscheinlich. Aber Johannes brauchte diesen Wolf als Kollegen und Platzhalter fürs KWG, das ist schon heiß.

Was haben also Herzog und Grothoff in Marktredwitz alles mit zu verantworten, wenn man bei dem Flexfall auch nicht gemerkt haben wollte, dass da der Verbandsfunktionär und Vorstand Heger die Zahlen zum § 18 KWG gefälscht hat. Der Anwalt Dr. Nickl hat es doch auch heraus gefunden, wie er es auf der Versammlung gesagt hat, warum Herzog und Grothoff nicht? Warum hat man den Vertretern nur den Ausfall aus den Überziehungen aufgezeigt und nicht den Ausfall aus dem ganzen Kreditverhältnis und dann noch so blödsinnig aufgeschlüsselt? Auf der Überziehungsliste war auch die Gesamtsumme drauf und nicht die einzelnen Jahresbeträge. Hat dieser Heger auch noch zusätzlich Strohmannkredite machen können, weil man bei der Firma keinen Euro mehr auf die Kredite drauf packen hätte können, wenn man schon bei der ersten Auszahlung protokollieren musste, dass es nicht rosig ausschaut? 4,5 Mio. DM ausreichen bei nicht rosigen Verhältnissen und das ohne Sicherheiten, dass kann man getrost als Verbrechen am Vermögen der Mitglieder unter den Augen der Genossenschaftsprüfer bezeichnen. Der Schaden war mit der ersten Kreditgewährung vorprogrammiert. Hat man da den Staat auch noch mit Programmkrediten geschädigt?

Nein mein lieber Johannes Herzog, Sie Musterprüfer, um Sie tut es mir überhaupt nicht leid, jetzt bekommen Sie alles zurück, was Sie ausgeteilt haben. Ihrem Freund Grothoff soll es angeblich gar nicht gut gehen, der vollzieht angeblich die Karriere Hilkenbach nach, nur die geplante Zwischenstation Revisionsdirektor, die hat er übersprungen, aber wahrscheinlich nicht den Vorruhestand auf eigenen Wunsch. Wie vielen Vorständen hat er verkündet, dass er sie unter die Brücke bringt, wenn sie nicht spuren. Hoffentlich haben die Staatsanwälte hier auch gelesen, dass ganz schön Material gegen Sie beide auch noch über die EKK Kassel zur Acredo-Bank in Nürnberg anzufordern sind. Da steht auch drin, wie man Kredite rauf und runter bewertet, damit den Interessen des Verbandes entsprochen wird oder den Fusionsplänen. Mit allgemeinwirtschaftlich verantwortlichem Bankwesen hat das nichts zu tun. Leute wie Sie gehören aus dem System ausgemerzt und natürlich auch die, die das seit Jahren so betreiben. Mafia von oben, oder wie soll man das sonst nennen? Schöne Ferien noch, an alle anderen.

   

Nr. 3673

Leser

8. August 2008, 09:45 Uhr

Betreff: Fichtelgebirgs-Cops ermitteln Sie - zu Nr. 3893

Der Eintrag Nr. 3893 kann doch bloß aus dem Haus der VR-Bank selber kommen. Haben denn die Ermittlungsbeamten die Mitarbeiter, also die Leute in der Kreditabteilung nicht dazu in die Mangel genommen? Da geht doch das Vertuschen bei Reinhold Wolf los und seinen beiden „Mittätern“ Manfred Heger und Karl Krämer, wenn die im Mai 2004 auch noch auf der Aktennotiz, die bei der Verhandlung vor dem LG Hof ja vorgelegen haben soll, noch alles abgesegnet haben über den Aufsichtsrat und die Prüfer. Da muss man die Hinweise in den Lageberichten (= Link) dieser Jahre immer wieder betrachten wie die Beihilfe für die Vorstände sich aus ihrer Schuld davon zu schleichen. Und das bei dem Wissen um das gleichzeitige Spektakel der Dienstaufhebung von Manfred Heger im Juli und August diesen Jahres mit der zuerst gesetzeswidrigen Bilanz laut nachfolgender Vertreterversammlungsprotokoll.

Was sind das für Kontonummer, für die man sich da am 25. Juni letzten Jahres den selbst zugeteilten Freispruch erteilt hat? Haben die Ermittlungsbeamten nach geschaut, ob es nicht die 4 Kunden sind, wo man im Herbst 2003 noch vor dem Prüfungsstichtag schnell noch die 180.000 € a je 45.000 heraus gebucht hat? Hat man die Prüfungsberichte dazu gelesen, was Johannes Herzog und Raimund Grothoff dazu geschrieben haben zu all diesen einzelnen 8 Kundennummern, die da im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 zur Regressbehandlung (= Link) stehen? Hat man sich auch dafür befreien lassen, wie man die Verwandten, Bekannten und Mitarbeiter der Firma mit Versprechen gelockt und geschädigt hat? Zu jeder Nummer dürfte es über die Jahre hinweg mehrere Kredit-Einzelprüfungsberichte geben, die fast ausnahmslos im entsprechenden Prüfungsbericht abgeheftet sein dürften. Dass Herr Herzog in der Frankenpost behauptet, es weiß nichts davon, das darf man als eine unverfrorene Lüge bezeichnen. Schon mit der Übernahme der Geschäftsleitung hatte er die zusätzliche Verpflichtung all diese Kredite anzuschauen und auch nachzuvollziehen wo noch was zu retten wäre. Nur er wusste natürlich längst wie es ausschaut und was er nicht aufrühren wollte, das hat er sicher auch nicht getan.

Vor diesem Hintergrund muss man doch auch die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) sehen. Die sind von Gschrey und Eberle in München am 25. Juni 2003 und von Eberle und Hilkenbach am 11. Oktober 2004 unterschrieben, da musste man für die Mitglieder sogar eine untestierte Bilanz zur Einsicht vorhalten und Eberle und Hilkenbach haben nicht mal ihren Namenszug drunter setzen lassen, warum wohl? Was steckt da wirklich dahinter, da geht die Vertuschung bis in die Vorstandsetage des Genossenschaftsverbandes? Diese Herren darf man bei den Strafanzeigen nicht vergessen. Die schlimmen Drahtzieher scheinen bis in höchste Ebenen zu sitzen.

Warum musste man in Marktredwitz den Prüfer zum Vorstand machen, der die Abschlüsse 2001, 2002 und 2003 prüfte. Warum in dieser Zeit Vorgänge, wie sie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) und im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30. Juni 2005 (= Link) festgehalten worden sind? Warum soll der Aufsichtsrat entgegen § 38 GenG nur die Kredite über der Großkreditgrenzen prüfen können, wie es Prüfer Grothoff am 30.06.2005 gesagt hat und warum haben die Prüfer über Jahre hinweg Überziehungslisten gesehen und nicht verhindert, wo Flex vielleicht mit Millionenbeträge, aber Gold, Gold, Gold mit 500.000 € in 300 Seiten monatlich enthalten waren und mit Sicherheit nicht nur an versteckter Stelle, sondern pro Bankarbeitstag vielleicht mehrmalig.

Es geht in Marktredwitz nicht nur um das Schicksal Heger oder Herzog und allen die im Bankumfeld damit zusammen hängen, es geht auch um den Genossenschaftsverband Bayern.
Lasst nicht nach Fichtelgebirgs-Cops, zeigt der Staatsanwaltschaft alles was nicht verborgen und vertuscht werden darf. Zeigt es hier im Wunsiedeler Kreis, dass man bewusst wird, dass hinter verschlossenen Türen kein Kuhhandel mehr möglich ist.

   

Nr. 3672

Beobachter

7. August 2008, 10:46 Uhr

Betreff: Die Fichtelgebirgs-Cops?

Eine fränkische Geschichte, Deckungsgleichheit mit real existierenden Personen oder auch Namensgleichheit ist rein zufällig (oder auch nicht).

Im Strafprozess gegen K.N. wurde vor dem Amtsgericht vor knapp mehr als einem Jahr darüber berichtet, wie bei der VR-Bank Marktredwitz ein Schaden durch Kreditbetrug eines Kunden entstanden sein soll. Dazu wurden die Schuldstände mit einem Stichtag vom November 2003 herangezogen und dann ein Schlusssumme vom Juni 2004, in dessen Zeitspanne also die betrügerische Schädigung der Bank vollzogen worden sein soll. Nun muss man sich aber schon fragen dürfen, wie es möglich ist, dass bei der Bank über die Erstfirma, die im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 zur Regressbehandlung (= Link) auf Seite 8 mit der Kundenstammnummer 794181100 bezeichnet ist, vor diesem Zeitpunkt noch mit zirka 230.000 € an Verbindlichkeiten bestand, obwohl sie auf Drängen des Goldmärchenvorstandes Reinhold Wolf ja schon im September 2002 verkauft war und der Kundenstamm 794170600 auch mit 140.000 € im Feuer stand, wie es da noch möglich gewesen sein soll diesem Kunden mit der neuen Firma, gegründet im Mai 2002, auf dem Kundestamm 794337700 bis zum Insolvenzantrag im September 2004 einen Kontostand von 530.000 € bei einem schon im Juni 2002 zugesagten Kreditlimit von nur 50.000 € zuzulassen? Wo waren da die Prüfer mit Ihrer Verpflichtung nach § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), Schaden vom Kreditinstitut abzuwenden oder Ihren Pflichten nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link)? Wieso durfte ein Vorstand hier weiter im Amt bleiben, obwohl aus der ersten Firma schon der Schaden mit wahrscheinlich 230.000 € festgehalten war und der Privatkredit nur wieder mit der Neufirma verknüpft wurde und daraus dann die 800.000 € entstanden, die man dann mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) in der Frankenpost öffentlich einräumte, aber den Gesamtschaden wieder herunterspielte? Geleitmann für den mitverantwortlichen Exprüfer Herzog auf den Vorstandssessel, zusammen mit Karl Krämer, dem Bettelmann vor dem Landgericht vom 10. März 2008, der von dem Kredit als zuständiger Marktfolge- und Überwachungsvorstand gar nichts gewusst haben wollte, außer wie man sich um das Einschmelzen von 100 Kilo Goldstaub kümmern muss? Wie war dieser Verlust bei der Bank überhaupt möglich, wenn es angeblich schriftliche Hinweise der Prüfer Grothoff und Herzog weit vor dem im Prozess festgesetzten Stichtag gegeben haben soll keine weiteren Kredite zu gewähren? Mit dem Agreement zwischen den Vorständen und den Kontrollorganen Aufsichtsrat und Prüfung? Mit einem Dienstaufhebungsvertrag für Manfred Heger unter Verzicht auf alle bekannten Ansprüche und der Absprache die Führung gleich in die Prüferhände zu legen?

Und und die Cops, die haben doch mehrere Fälle auf dem Tisch, war das nur ein einzelner Auszug daraus? War ein weiterer Fall unter vielen der mit der Bezeichnung Flex? War ein weiterer der in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 geschilderte, usw. und sofort. So muss man sich also weiter fragen was ist da abgelaufen in den Jahren 2003 und 2004, als die Prüfer zweimal in die Abschlüsse des Vorjahres mit den Lageberichtsvermerken (= Link) festschreiben mussten, dass die festgestellten Einzelwertberichtigungen nicht mehr durchgebucht werden konnten, nachdem die Risikokredite immer noch mehr wurden, obwohl man 2001 schon die Risikolage schon als nicht mehr vertretbar ansah? War der Wechsel von Wilhelm Frankenberger zu Stefan Götzl in München tatsächlich das Signal auch einen persönlich begünstigten Vorstand des Verbandes ob seiner unglaublichen Arbeit endlich abzulösen? Musste man aber verhindern das schmutzige Wäsche gewaschen wird, wenn Manfred Heger mit seinem Wissen auspackt was denn mit Duldung des Verbandes in seiner Bank alles gelaufen ist, was die Staatsanwaltschaft heute z.B. als überaus risikoreiche Geschäftspolitik mit genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen bezeichnet?

Hat Johannes Herzog gar als Prüfer die Bilanz 2003 gemacht, nachdem man im Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) nachlesen kann, dass die drei Vorstände bereits eine ungesetzliche Bilanz aufgestellt hatten und die geändert werden musste? Warum hat also der Prüfer und designierte Geschäftsleiter Herzog postwendend darauf verzichtet über die anstehenden Prozesse zu den schlimmen Abrechnungsmethoden Stellung zu nehmen und dies auch in die Lageberichte zu schreiben? Warum hat Johannes Herzog unverzüglich damit Heger und Helfershelfer gedeckt, wie er über EDV-Tricks alle Kunden absahnte? Waren die Prüfer ein besonderer Teil der Helfershelfer? Warum hat man den Vorstand gedeckt, der unfassbare Kreditrisiken aufgehäuft hatte, wie man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) eingeräumt hat, als man sich wieder stolz zeigte? Mit welchem unerträglichen Selbstverständnis hat sich dieser Mann erlaubt diese Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) auf Kosten der Mitglieder und heute vielleicht sogar auf Kosten der genossenschaftlichen Sanierungseinrichtung zu machen?

Man darf Schuld und Schaden im Gesamten von Manfred Heger und im Mitwirken von Reinhold Wolf und Karl Krämer und aller mitspielenden Vorstände vorher schon nicht herunterreden, aber in der Person Johannes Herzog scheint sich alles zu sammeln. Unerträglich ist zudem dabei die Skrupellosigkeit, wie sich ein Mann aus dem Scherbenhaufen zum einzigen Gewinner aus dem Chaos machen wollte und alle anderen Beteiligten nur froh scheinen, dass sie Dank dieses Mannes mit heiler Haut davon kommen. Doch letztendlich wird die vor vier Jahren für Herrn Herzog getroffene Entscheidung einige mit in den Abgrund ziehen. Vielleicht beginnt schon der neue Vorstandskollege als erster mit dem Rückzug und zeigt was er davon hält, dass man ihn schon nach wenigen Wochen in die Untreuesache mit der Waldeslust hinein gezogen hat. Ganz genau nach der Methodik des Johannes Herzog, ich weiß was von Dir, aber ich bin der, der Dir alleine dafür auch den Schutz geben kann.

Denn die Quintessenz der Geschichte kann nur lauten, der Patriarch Heger hatte im eigenen Haus niemand, der gegen ihn aufstand oder seinen Anweisungen auch nur im Keim entgegenwirkte. Dafür hatte der auch vom Verband viel zu viel Rückendeckung und jeder der gemuckt hätte, wäre gewandert. Reinhold Wolf war als Vorstandssprecher, diese Bezeichnung hat man dann gewählt, weil er also nicht der Vorstandsvorsitzende war (!!!), sondern wahrscheinlich schon intern Johannes Herzog der erste Mann war, für die Führungsposition vollkommen ungeeignet und froh war nicht das Schicksal von Heger teilen zu müssen und auch nicht dessen Arbeit aufzunehmen. Auch der Abgang von Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender zwei Tage nach der Vertreterversammlung (hier der Zeitungsbericht mit der Überschrift Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link)) zeigt, dass hier ebenfalls keine Führungspersönlichkeit installiert war. Unglaublich ist es, wenn man die Charakterlosigkeit eines Steuerberaters im Aufsichtsrat sieht, der den ganzen Landkreis brüskiert, dass er sich wieder mit dem abgesägten Vorstand der Landkreiskreditgenossenschaft in ein Gremium begibt. Anstand hätte geheißen sich für eines zu entscheiden. Der Verstoß des Prüfers gegen die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und die Mitschuld an den Schäden der Bank durch Herrn Johannes Herzog dürfte so glasklar zu ersehen sein. Wir hoffen alle, dass sich auch die Staatsanwaltschaft diese Erkenntnis zu eigen macht.

   

Nr. 3671

Anonym

7. August 2008, 06:40 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog wegen Aufhebungsvertrag Manfred Heger

....... ……………, den 7. Februar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB (= Link) und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB [b](= Link)
und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz [/b]


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zur Seite Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Protokolle der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz aus den Jahren 2004, 2005 und 2006, wenn der Staatsanwaltschaft nicht schon vorliegend einzusehen bei der VR-Bank Marktredwitz, 2005 auszugsweise hier klicken ... (= Link)

C) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) bei der Bank

D)- Prüfungsberichte und Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zur VR-Bank Marktredwitz eG, speziell Einzelprüfungsprotokoll zu dem Fall der Vermögensaufgabe;

Aus den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz und der Vorgängerinstitute und verschiedener Vertreterversammlungsprotokolle geht hervor, dass die Bank in der letzten Dekade Abschreibungsverluste von wahrscheinlich mindestens 50 Mio. € erwirtschaftete. Die Bankvorstände haben trotz langjähriger Tätigkeit nicht für eine geordnete Organisation der Bank gesorgt, was ein Verstoß gegen § 25a Kreditwesengesetz (= Link) bedeutet und im Jahr 2004 von der gesetzlichen Prüfung vielleicht auch in dieser Form festgehalten wurde.

Auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 wurde im Nachgang den Vertretern mitgeteilt, dass zum 31. Dezember 2004 für die Bank im Kreditbereich ein latentes Risikopotential von 49 Mio. € und tatsächlich bilanzierte Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden hatten.

Im Aufsichtsratsprotokoll der VR-Bank Marktredwitz vom 4.08.2004, Beweisquelle B) wird ausgeführt, dass der Aufsichtsrat als Entscheidungsgremium einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden zustimmt. Somit war der Vertrag bereits vor Zustimmung geschlossen. Dies lässt nur den Schluss auf eine eigenmächtige Handlung des Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch zu, der einen Vertrag ohne inhaltliche Kenntnismachung des Gesamtgremiums geschlossen hatte und eventuell einzelner weiterer informierter Aufsichtsräte. Ebenso ist im Protokoll nie über eine Rechtsberatung für den Aufsichtsrat die Rede. Nach meiner Ansicht ist jedoch der Verzicht auf Rechtsberatung an sich eine Sorgfaltspflichtverletzung des Aufsichtsrates. Der Ablauf ist geneigt dahinter eine Nötigung der Gremien durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, hier handelnd durch Herrn Johannes Herzog und Kollegen Raimund Grothoff zu vermuten.

Durch den Verzicht auf Rechtsberatung bleibt nur der Schluss, dass die Rechtsberatung durch die gesetzlichen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern vorgenommen wurde. Wie in Kreisen der Bank diskutiert wurde, wurde von Seiten des Prüfers Johannes Herzog vorgeschlagen wegen eines angeblichen Imageverlustes für das Bankinstitut auf Rechtsverfolgung gegen die damaligen Vorstände zu verzichten. Es besteht meinerseits der dringende Verdacht, dass Herr Johannes Herzog für die Beratung des Aufsichtsratsvorsitzenden verantwortlich ist und über den Genossenschaftsverband Bayern einen Dienstaufhebungsvertrag vorbereiten ließ, der den Vorstand von allen Ansprüchen gegen ihn von Seiten der Genossenschaft befreien sollte. Die Tatsache dieses Vertrages wurde den Vertretern verschwiegen, obwohl nur diese laut Satzung berechtigt waren, über Ansprüche gegen Vorstände zu entscheiden. Die Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetzes schreibt verschiedentlich sogar, dass auf berechtigte Ansprüche generell nicht verzichtet werden darf.

Die Bekanntgabe dieses geschlossenen Dienstaufhebungsvertrages erfolgte dann unvorsichtigerweise durch den betroffenen Vorstand selbst erst zirka ein Jahr später, als gegen ihn wegen marginalen Ansprüchen aus dem Gesamtverlust eine Regress bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der Bank vorgetragen wurde, der an sich auch den Charakter zeigte, dass der Regress vom Aufsichtsrat nicht in der Form befürwortet wurde, dass es Aussicht auf Zustimmung der Vertreter haben konnte.

Der tätige Prüfer Johannes Herzog steht daher im schweren Verdacht Betrug gegenüber der VR-Bank Marktredwitz begangen zu haben, da er dem Vorstand Manfred Heger den Vermögensvorteil verschaffte, nicht für die Vermögensschäden der VR-Bank Marktredwitz und seiner Kunden haften zu müssen. Herr Johannes Herzog hat damit eventuell betrug gegen die VR-Bank Marktredwitz begangen, in dem er dem scheidenden Vorstand Manfred Heger verhalf, nicht für an die 50 Mio. € haften zu müssen, wenn in Anspruchssumme vielleicht nicht sogar noch mehr.

Herr Johannes Herzog hat sich seinen persönlichen Vorteil daraus verschafft, in dem er die Vertrauensstellung des gesetzlichen Prüfers nutzte um sich sehr zeitnah mit der gegen § 34 GenGesetz verstoßenden Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Heger selbst für die gut dotierte Stellung zu bewerben und entgegen den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung wegen Interessenkonflikten zwischen Prüfung und Geschäftsführung die Führungsposition nahtlos übernahm. Der Interessenkonflikt des Herrn Herzog könnten in vielen Fällen Schäden verstärkt, wenn nicht gar zusätzlich hervorgerufen haben. Es ist z.B. nicht verständlich, dass Herr Herzog als Prüfer beim Vorstand Manfred Heger Verstöße nach § 18 KWG nicht aufsichtsrechtlich gewürdigt hatte, wie es auf der unter Beweisquelle A) genannten Internetseite hinlänglich diskutiert wird, wie auch weitere unverständliche Vorgänge in dieser Richtung, die ich beantrage mit zu überprüfen.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich bei den Ermittlungen immer die Rolle und Mitwirkung aller tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, mit zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3670

Anonym

7. August 2008, 06:19 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog und Raimund Grothoff wegen Vorteilserzielung nach § 150 GenG

Anonym, .... den 7. August 2008

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550



Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG,
95615 Marktredwitz, zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München, bei der genannten Kreditgenossenschaft;
sowie Herrn Raimund Grothoff, ebenfalls gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München, bei der genannten Kreditgenossenschaft,

wegen

Verdacht des schweren Betrugs nach § 263 StGB,
(= Link) und der schweren Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß gegen § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) sowie § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zur Erlangung eines persönlichen Vorteils unter schwerem Verdacht des aktiven Bilanzbetruges nach § 263, StGB bei der Bank und anderer Rechtsvorschriften und schwerem Verdacht der Strafvereitelung nach § 258 StGB, (= Link),


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen und begründe dies wie folgt:

Ich stelle den schweren Verdacht anheim, dass der ehemaligen gesetzliche Prüfer Herr Johannes Herzog und sein Kollege Raimund Grothoff in hohem Maße zu Betrug und Untreue bei der VR-Bank Marktredwitz beigetragen hat und dabei die Prüfer ihre Berichtspflichten nach § 150 GenG nicht wahr genommen haben mit der Absicht, dass Herrn Herzog aus dieser Situation heraus die Möglichkeit erlangte die äußerst lukrative Position des Vorstandsvorsitzenden bei der von ihm geprüften Bank zu besetzen.

Im Verlauf des Jahres 2004 müssen sich die Umstände bei der von den beiden Verbandsrevisoren leitend geprüften Kreditgenossenschaft dramatisch entwickelt haben. Laut § 27 der Satzung der Genossenschaft hat die Vertreterversammlung innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen. Diese Frist, die in allen Jahren sonst regelmäßig eingehalten wurde, wurde in diesem Jahr nicht eingehalten, was ebenfalls auf schlimmste Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt hin deutet. In diesem Jahr wurde der damalige Vorstandsvorsitzende zur Aufgabe seiner Dienststellung gedrängt, was aber mit dem Datum 4. August erst nach Ablauf der satzungsgemäßen First zur Abhaltung der Vertreterversammlung durchgeführt wurde, was auf eine gewissen Vorbereitung der mit dem Aufhebungsvertrag wahrscheinlich verschleierten Abberufungsmaßnahme hin deutet. Bei der dann am 14. Oktober 2004 abgehaltenen Vertreterversammlung (= Link) wurde über schlimmste Verfehlungen im Kerngeschäft Kreditbereich und im Bereich der nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) vorgeschriebenen Organisationspflichten durch die Vorstände bis hin zu nicht benannten Verstößen gegen § 34 GenG berichtet.

§ 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link) verpflichtet nun Vorstand und Aufsichtsrat den Verlauf der Vertreterversammlung zu protokollieren. Es dürfte daher unstrittig sein, dass nicht protokollierte Vorgänge, oder unzureichend und ungenau protokollierte Vorgänge auch als nicht berichtet gelten müssen oder in der Form der unzureichender und ungenauen Formulierung der Protokollierung. Eine unkorrekte Protokollierung dürfte in den Bereich der §§ 147 und 150 GenG fallen. In diesem Protokoll wird geschrieben, dass über die Risikosituation der Bank berichtet worden sein soll. Ein geeigneter textlicher Ablauf oder eine geeignete Anlage wurde im Protokoll jedoch nicht gefertigt, wodurch der Schluss zu ziehen ist, dass über die Risikosituation der Genossenschaft als Bank nicht berichtet wurde. Ebenso ist dies für die nachfolgende Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) der Fall, wo ebenfalls keine nachvollziehbaren Zahlen zur Risikolage der Genossenschaftsbank protokolliert wurden.

Erst mit einer Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) wurde über die Risikosituation aus den Jahren 2003 und 2004 berichtet. Am 14. Oktober 2004 hatten die Vorstände sicherlich die Pflicht nicht nur über ein bereits fast zehn Monate zurückliegendes Geschäftsjahr zu berichten, sondern auch über die prekäre Lage der Bank in genau zu benennenden Erkenntnissen und nicht davon irreführend zu sprechen innerhalb von 2 ½ Monaten noch Besserungen erzielen zu können, was sich hinterher auch als unhaltbar herausstellte. Die gesetzlichen Prüfer hatten ebenfalls auf der Versammlung die Pflicht die dahin gehende Berichtspflicht des Vorstandes zu überwachen und hätten die laufende Versammlung über derartige Verstöße sofort unterrichten müssen.

Mit dem Dienstaufhebungsvertrag mit dem genannten Vorstand Manfred Heger vom 4. August 2004 wurde jedoch mit größter Sicherheit gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, verstoßen. Es ist zu vermuten, dass unter Auftrag der Prüfer Herzog und Grothoff in Reihen des Genossenschaftsverbandes Bayern eine Dienstaufhebungsvertrag entworfen wurde, der den Sachverhalt des Betruges gegen die Genossenschaft erfüllten dürfte. Bis zum heutigen Tag wird über diesen Dienstaufhebungsvertrag weder von Vorstandschaft, noch vom Aufsichtsrat als auch der gesetzlichen Prüfung an die Mitglieder berichtet. Berichtet hat nur bei der Versammlung am 30.06.2005 der betroffenen Vorstand in arroganter Art und Weise, das ihm entgegen den gesetzlichen Vorschriften die Ersatzansprüche, die anscheinend sogar bekannt und erfasst waren, erlassen wurden, und dass entgegen allen Vorschriften einer ordentlichen Abhaltung von gesetzlichen Prüfungen auch auf weiter nicht festgestellte Ansprüche verzichtet werden sollte, was auf eine Einstellung der Prüfungshandlungen gegen den Vorstand durch die Prüfer vor Ort hinweist.

Von dieser sicherlich im nachhinein unbeabsichtigt bekannt gewordenen Tatsache des befreienden Dienstaufhebungsvertrages mit Vorstand Manfred Heger wurde auf der folgenden Vertreterversammlung vom 14.10.2004 nicht berichtet. Es wurde somit nicht berichtet, dass man als Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung auf Ersatzansprüche gegenüber dem ausgeschiedenen Vorstand aus später ebenfalls bekannt gewordenen Kreditverlusten, die sich nach dem Protokoll vom 29.06.2006 wahrscheinlich nur teilweise in den Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € wiederfinden dürften, gesetzeswidrig in vollem Umfang verzichtet hatte. Dieser Verstoß gegen § 147 und § 150 GenG dürfte in voller Absicht begangen worden sein, was den Vertrag und auch die Höhe der möglichen Ersatzansprüche betrifft.

Ich stelle den Verdacht an, dass anlässlich der Regressbehandlung gegen das Vorstandmitglied Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 im Eigeninteresse der Versammlungsleitung und der gesetzlichen Prüfer beabsichtigt irreführend berichtet und unkorrekt protokolliert wurde. Aus dem Protokoll ist auch heraus zu lesen, dass sogar bei Vertretern unterschiedliche Wissensstände geherrscht haben dürften, die davon herrühren könnten, dass die Informationen auf Gespräche außerhalb offizieller Vorgänge gegeben wurden. So wurde von Seiten der Verantwortlichen auf Seite 10 des Protokolles berichtet, dass es sich um einen Schaden von 1,12 Mio. € handeln sollte. Auf Seite 11 unten fragt ein Vertreter nach dem Schaden von 2,6 Mio. €, was ohne Widerspruch vom Podium akzeptiert wurde. Die irreführende Berichterstattung zum Beschluss und die vom Vortrag in der Versammlung abweichende Protokollierung dürfte sich in der Anlage 4 des Protokolles, dem Folienvortrag des Dr. Nickl zur Versammlung (= Link), belegen. Zum einen sollte anscheinend tatsächlich vermieden werden über den Gesamtschaden aus dem Kreditverhältnis zu berichten, da die Seite 6 der Anlage zeigt, dass immer nur die Überziehungen eines OHG-Kontos als Schaden aufgelistet wurden, was sich dann in Seite 9 entsprechend dem Textprotokoll in einer Summe von 1,12 Mio. € ergibt. Im Beschlussvorschlag auf Seite 10 der Anlage selbst erscheinen aber plötzlich 5 Kundenstammnummer mit wahrscheinlich unzähligen Einzelkonten und auch der Satz ‚mit Vergabe von Krediten’, wodurch wahrscheinlich beabsichtigt war eine Befreiung für alle Kreditverluste aus dem Kreditverhältnis protokollarisch darzustellen. Somit wurde in dem Beschluss mit größter Sicherheit eine Regressbefreiung für den Vorstand in einer viel höheren Summe eingebaut, als man in der Versammlung mit den 1,12 Mio. € selbst vorgetragen hatte. Auf die Frage des Vertreters nach der Summe war man ja nicht eingegangen. Die gesamte Abhaltung der Versammlung vom 30.06.2005 war nach meiner Ansicht ein einziger Verstoße gegen die Berichtspflichten nach §§ 147 und 150 GenG und selbst Verstöße gegen § 41 GenG und § 62 GenG um über eigene Kontrollpflichtverletzungen nicht berichten zu müssen.

Verschärft dürfte diese verdachtsmäßige Betrugshandlung am Genossenschaftsvermögen von Seiten der gesetzlichen Prüfer auch noch dadurch worden sein, dass mit den Abschlüssen 2002 und 2003 bei der Bank, die jeweils im Folgejahr erstellt und geprüft werden, offensichtlich Verstöße gegen § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) einher gingen, da in den entsprechenden Lageberichten zu den Jahresabschlüssen (= Link) vermerkt wurde, dass auf umfassende Bildung festgestellter Einzelwertberichtigungen zu verschiedenen Kreditengagements ebenfalls wahrscheinlich gesetzwidrig verzichtet wurde und damit Verstöße gegen § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) einher gegangen sein mussten. Die Bilanzbestätigungsvermerke der Jahre 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) dürften somit ebenfalls gesetzwidrig gewesen sein und könnten den Sachverhalt des Bilanzbetruges durch den Genossenschaftsverband Bayern und seiner vor Ort tätigen Prüfer erfüllen.

Bereits mit der Vertreterversammlung 2005 wurde auch über die Presse bekannt gegeben, dass der Prüfer Johannes Herzog gesamtverantwortlich über Prokura in die Geschäftsleitung der von ihm zuvor geprüften Bank berufen wird. Eine Bewerbung während der Prüfungstätigkeit, oder nahtloser Übertritt von der Prüfung bei der Bank in die Geschäftsleitung dürfte jedoch ein Verstoß gegen den Ausschluss von Interessenskonflikten nach der Wirtschaftsprüferordnung gewesen sein. Es unterstreicht jedoch die Absicht der Vorteilserzielung durch den Prüfer aus wahrscheinlich gesetzwidrigen Handlungen nachdrücklich, die bei der Genossenschaft zu erheblich hohen Schäden aus seiner zu vermutenden pflichtwidrigen Arbeit und aus der Nichtverfolgung der Ersatzansprüche gegenüber dem hier namentlich benannten Vorstand aber auch den zu dieser Zeit tätigen anderen Vorständen her rühren.

Ich bitte um unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3669

Kämpfer

6. August 2008, 23:51 Uhr

Betreff: Nebenbei

Das Folgende hat zwar nichts mit Banken im speziellen zu tun, aber in Punkto ABZOCKE ist es vielleicht für den einen oder anderen auch interessant!

Zu hoch GEZockt: Richter kippen PC-Gebühr
Seit Anfang des Jahres 2007 erhebt die Gebühreneinzugszentrale GEZ auch Gebühren auf so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ wie Computer oder UMTS-fähige Handys. Dabei wird nachweislich nicht jeder PC, der theoretisch Hörfunk- oder Fernsehsignale empfangen kann, tatsächlich auch als Radio oder „Glotze“ genutzt. Entsprechend groß waren die Proteste. Jetzt hat ein Anwalt erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Das erfreuliche Urteil: Nur weil man Rundfunk empfangen kann, muss nicht auch GEZahlt werden.

5,52 Euro sollte der Anwalt jeden Monat an die Gebührenjäger in Köln zahlen – für einen Computer, den er in seiner Kanzlei zur Recherche in Datenbanken und zur Übermittlung seiner Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt nutzt. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren erhob der Jurist Klage und argumentierte, dass es verfassungswidrig
sei, ihn zur Zahlung der Rundfunkgebühr heranzuziehen. Die Richter in Koblenz gaben ihm Recht. Die „abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ begründe nicht zwangsläufig die Teilnahme an der Gesamtveranstaltung Rundfunk, wie es in der schriftlichen Urteilbegründung heißt (Az.: 1 K 496/08.KO). Vielmehr würden beruflich genutzte Computer, die in Geschäfts- oder Kanzleiräumen stehen, „typischerweise“ nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: FORMITZ NEWETTER Nr. 001 08/2008)



Bitte nicht vergessen: wir werden nicht nur von unseren "Hausbanken/Heuschrecken" abGEZockt!!! :viva:

   

Nr. 3668

Aus ...

6. August 2008, 17:02 Uhr

Betreff: Was ist mit den Ermittlungen gegen Johannes Herzog?

Ist was dran, dass Johannes Herzog seinen unmittelbaren Rücktritt angeboten hätte, wenn gegen ihn ermittelt würde? Was ist denn mit dem Forderungsverzicht wo hier schon mehrmals aus gleichen oder verschiedenen Gesichtswinkeln die Sache vom Frühjahr des letzten Jahres mit den 432.000 € über anonyme Strafanträge aufgezeigt worden ist. Kein Gesetz und keine Satzung gibt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat das Recht das vermögen der Mitglieder zu verschenken. Und es ist doch eindeutig, Reinhold Wolf, der Goldmärchenmann und Johannes Herzog der immer bereitwillige Exprüfer haben die Vereinbarung auf den Verzicht von den gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) unterschrieben und sie haben mit Sicherheit bei den Kaufverträgen, wie sie in der Frankenpost mit einer Million (= Link) gestanden haben, mitgewirkt. Sonst hätte man die Grundschulden nicht löschen können. Und für diese Forderungsaufgabe muss es einen Gesamtbeschluss des Vorstandes geben, also mit dem Neuling Heidel und dem Notvorstand Schelter und auch schon vorher protokollierte Berichte. Jeder einzelne Vorgang schwer verdächtig mit Untreue, bis hin zur Zustimmung durch Aufsichtsräte, die sich ihrer Verantwortung oft entzogen haben in dem man einfach nicht zu den Sitzungen erschienen ist. Trotzdem bleibt die Verpflichtung sich zu informieren was in Abwesenheit war und dass man auch notfalls einschreitet. Also raus mit der Sprache Herr Herzog, Herr Heidel und Herr Schelter.

Was muss denn Manfred Heger vor vier Jahren schon alles gegen Aufsichtsrat und Prüfung in der Hand gehabt haben, dass man im Vertrag auf bekannte Ansprüche verzichtete und unbekannten gar nicht mehr nachgehen wollte. Das ist genauso eine Untreuevorgang durch die Leute, die so einen Vertrag unterschreiben oder auch nur mitgenehmigt haben, auch wenn sie vom Inhalt gar nichts wissen wollten, wie das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) doch ausdrückt. Darüber hinaus hat man sogar noch ein Jahr Urlaubsgeld und die Nutzung des Mercedes gewährt, was den Verdacht der Untreue noch erschwert. Ich werde gegen den gesamten Aufsichtsrat und auch die Prüfer hier noch mal einen Strafantrag abgeben.

In den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) ist zusammenfassend ein wenig beschrieben was die Prüfungspflichten sind und nicht das Recht der Befreiung der Vorstände für mindestens 50 Mio. € Kreditverluste und dass der Genossenschaftsverband und seine Prüfer dafür auch noch die Verträge schreiben und mitbringen dürfen und die Aufsichtsräte nur hinterher die Chance haben zuzustimmen. Da mein ich wurde zuerst Horst Pausch dazu genötigt und dann noch der ganze Aufsichtsrat. Da dürfte Johannes Herzog und sein Kollege Grothoff ganz schwer eine Hauptrolle bei den unsauberen Dingen gespielt haben. Was steckt da dahinter außer dem, dass man den Prüfer im Widerspruch zur Wirtschaftsprüferordnung ins Vorstandsamt drücken musste?

Warum ist bei dieser Bank nur soviel schief gelaufen? Es dürfte doch auch schon Untreue sein, wenn die Bankmitarbeiter Verträge auf eine Versicherungsagentur Renate Heger abgeschlossen haben. Nicht auf Rudolf, sondern auf Renate, damit man sogar noch die Sozialversicherungsbeiträge und die sofortige Lohnversteuerung erspart. Wie sind denn da die Provisionen und Prämien der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt worden? So etwas muss doch früher vom Aufsichtsrat genehmigt worden sein und die Prüfer müssen das all die Jahre auch gesehen haben und im Aufsichtsrat sitzen Anwälte und Steuerfachleute. Aber das ist ja nur eine kleine Episode am Rande, was man alles miteinander für Spielchen getrieben haben dürfte. Es scheint dass man sich schon gegenseitig zerrupft und der eine oder andere gar nichts mehr weiß, wie er aus der Sache heraus kommen soll. Unser Landtagskandidat sollte sich auch überlegen was er macht. Der fehlt auch auf vielen Sitzungen und auch auf vielen Vertreterversammlungen steht er als entschuldigt abwesend. Es rumpelt wahrscheinlich intern schon gewaltig, warten wir bis die Tore geöffnet werden.

   

Nr. 3667

Insider

6. August 2008, 10:00 Uhr

Betreff: Engagement bei der VR-Bank Marktredwitz

Nah Herr Herzog, klären sie doch mal die Leute und Genossen auf, warum Leute aus einem engen Kreis (Zirkel) ein sehr hohes Kreditengagement haben (Millionenkredite
bzw. Höchstkreditgrenze bzw. weit darüber erhalten) wovon sie als Vorstand und ehemaliger Prüfer Kenntnis haben. Des weiteren klären sie uns auf, aus wessen Grund bei verschiedenen Engagements keine Kreditnehmereinheit gebildet wurde, was nach dem KWG-Gesetz strengstens vorgeschrieben ist. Meine Herren Vorstände bei der VR-Bank Fichtelgebirge klären sie doch die Genossen auf, gegen wen die staatsanwaltlichen Behörden alles ermitteln. Klären sie uns doch auf, ob oder wie weit Verfehlungen (Verflechtungen) von verschiedenen Personen des Aufsichtsrates bestehen oder bestanden haben. Dieses sind alles wichtige Punkte, wörüber unsere Genossen das Recht haben, alles zu erfahren. Wohl gemerkt, die Bank gehört nicht einem Herrn Herzog oder dem Aufsichtsrat sondern den Genossen.
Wie heißt es so schön , die Sonne bringt alles ans Licht. Da können sie vertuschen was sie wollen. :bad:

   

Nr. 3666

Ein genau Wissender

5. August 2008, 23:32 Uhr

Betreff: Was wird mit den Größen der Bank passieren!?

Was wird wohl mit den Leuten mit den großen Hauptrollen und Nebenrollen bei der VR-Bank passieren? Mit Johanes Herzog, Werner Schelter, Peter Träger usw? Immer hier nachlesen, Informationen aus erster Hand und bester Quelle garantiert. :vuur:

   

Nr. 3665

Kunde der VR-Bank Mark

5. August 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Wertstellungspraxis

Wenn VR-Bank der "Forke" abrechnet - dann wird es schnell zur gängigen Praxis, dass falsche Wertstellungen auf dem Girokonto zur gängen Praxis werden und für Kunden zu einem Fiasko ausarten.
Zahlungseingänge werden verzögert gutgeschrieben - Zahlungsausgänge Zeit verkürzt belastet. Zwischendurch "knallt" es dann mal auf dem Konto - wegen mangelnder Deckung.

Daraus resultierend zuviel berechnete Zinsen, unberechtigte Lastschriftrück-
gaben, und dergleichen mehr - dumm gelaufen für den Kunden, der kann es nämlich letztendlich nicht nachprüfen und muß nach gänger Auffassung der VR-Bank froh sein, dass er überhaupt ein Konto unterhalten darf.
dieser o. g. gängigen Wertstellungspraxis kann VR-Bank das Eigenkapital der Firma schmälern und zuviel Zinsen von den Kunden heraus-
s08en. Dadurch kommen Betriebe in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten
und ein Stellenabbau ist vorprogrammiert.

Leute vom Wunsiedler-Kreis gebt bloß nicht nach und deckt falschen
Abrechnungsmethoden der VR-Bank Marktredwitz schonungslos auf.

Gruß von einem
Leidensgenossen
:danke:

   

Nr. 3664

Auch Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

5. August 2008, 00:37 Uhr

Betreff: Was bei Prüfungsverbänden alles möglich ist

Wer bein Verbänden Liebkind ist, dem wird alles ermöglicht. Ersichtlich aus den Orginalauszügen eines Prüfungsberichts - hier klicken...... -. Hier wird beschrieben, daß eine Dividende nur bezahlt werden konnte durch Realisierung von außerordentlichen Erträgen, u. a. Zuschreibungen auf Sachanlagen, Realisierung stiller Reserven und Auflösung der Vorsorgereserven, sowie einer Entnahme aus den Ergebnisrücklagen.
Bei den Zuschreibungen auf Sachanlagen wurde das in den Bilanzierungsrichtlinien verankerte Imparitätsprinzip ausgehebelt. Denn dieses besagt, daß nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, währenddessen nicht realisierte Verluste bilanziell berücksichtigt werden müssen. Die Grundlage für diese Wertaufholung bildete ein zeitnah erstelltes Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen, das den Verkehrswert nach Zuschreibung bescheinigte. Selbst die Wortwahl " nach Zuschreibung" sagt aus, daß das Gutachten nach der Zuschreibung erstellt wurde. Zudem mußt sich jeder genossenschaftliche Prüfer durch das Testat des Prüfungsverbandes entgegenhalten lassen, daß durch ein Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen die Bilanzwerte angehoben werden können. Da im Regelfall solche Wertgutachten von der Prüfung nicht anerkannt werden, sondern diese nach eigenen Gutdünken die Sicherungswerte feststellen bzw. die des Vorstandes korrigieren, dürfte dies zukünftig durch den Sachverstand eines Gutachters feststellen lassen. Gleiches Recht für Alle. Zudem ließe sich die Aktivseite von Kreditnehmerbilanzen gut mit so einer Vorgehensweise auffrischen, was im Regelfall auch der Eigenkapitalsituation zu Gute käme. Wenn nicht wie im vorliegenden Fall, diese "Gewinnmaximierung" zur Abdeckung von Verlusten und Zahlung einer Dividende verbraucht würde.
Man den Fehlleistungen der Prüfung ist es aber noch nicht genug. Denn die Entnahme von Rücklagen zur Ausschüttung einer Dividende ist nach dem Genossenschaftsgesetz strengsten verboten, da hier ein heute noch gültiges Reichsgerichtsurteil - hier klicken...... - in Verbindung zu sehen ist. Entweder war den Wirtschaftsprüfern des Verbandes nicht bekannt, daß eine Entnahme aus den Rücklagen für Dividendenzahlungen nicht zulässig ist oder man hat bewußt gegen das Genossenschaftsgesetz und geltende Rechtsmeinung vestoßen. Beides spricht nicht für die Qualität des genossenschafltichen Prüfungswesens.
Außerdem ist bei der Realisierung der obengenannten stillen Reserven, der Verstoß gegen die Insiderregeln anzumerken. Da die Vorstandsvorsitzende der geprüften Bank zugleich Aufsichtsratsmitglied einer Konkurrenzbank war. Diese Bank ging später in Insolvenz. Aus dem Wissensvorsprung aus dem Aufsichtsratsmandat hat die geprüfte Bank Aktien der späteren Insolvenzbank im Eigenbestand und konnte aufgrund der Prüfungsberichte erkennen, daß sich ein Totalverlust für die Aktien abzeichnen würde. So wurden aufgrund der Aufsichtsratstellung der Vorstandsvorsitzenden die Aktien im Eigenbestand an eine 100%ige Tochter der Insovenzbank zu einem Phantasiekurs verkauft. Die Tochtergesellschaft ging auch insvolvent. So daß die Anleger und Aktionäre zusätzlich zu Gunsten der geprüften Bank geschädigten wurden. Im Prüfungsbericht steht der lapidare Vermerk, daß Insiderrelevante Vorgänge nicht geprüft wurden. (s. auf Seite 40 des Prüfungsberichts). Wie die 3 Affen - nichts sagen, nichts hören, nichts sehen-.
Daß solche Handhabung nicht nur bei dem früheren Genossenschaftsverband Sachsen üblich war, zeigt auch ds Beipiel bei der VR-Bank Marktredwitz, jetzt VR-Bank Fichtelgebirge, wo im Jahr 2000 (Fusionsjahr) eine Fehlbetrag von rd. 1.4 Mio DM zu verzeichnen war. Es wurden 2 Millionen den Rücklagen entnommen. Die Summe wurde zur Deckung des Verlustes in Höhe von ca. 1,4 Mio DM und ca. 600 TDM zur Ausschüttung der Dividende verwendet ( s. Urteil oben). Dabei verkündete der damalige Vorstandsvorsitzende Heger damals stolz; Man sei mit dem Ergebnis der Bank zufrieden ??!! Daß der Fehlbetrag im Fusionsgutachten unerwähnt blieb wurde in diesem Gästebuch schon des öfteren dargestellt.
In einem der vorigen Einträge wurde die Frage bereits aufgeworfen, ob die Zuverlässigkeit der Prüfungsverbände noch gegeben ist.Denn diese Handlungsweisen dürften keine Einzelbeispiele sein. Da bei den Vielzahl der Sanierungsfälle auf Weisung der Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Bankengruppe oftmals die Rücklagen zur Dotierung der Dividende verwendet wurde/wird.
Die für die Prüfungszulassung zuständigen Landes-Wirtschaftsministerien sollten sich ernsthaft Gedanken darüber machen, ob dieses Fehlleistungen noch tragbar sind. Denn durch den Vermögensverzehr sind auch Mittel des Bundes und der Länder in Form von Förderungen im Kreditbereich betroffen, so daß hiervon nicht nur die Genossenschaftsmitglieder betroffen sind, sondern die Gesamtheit der Steuerzahler in Mitleidenschaft gezogen werden.

   

Nr. 3663

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

4. August 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Relikte aus einer untergegangenen Epoche

VR-Bank Marktredwitz, sorry Fichtelgebirge und kein Ende. Als Außenstehnder verfolge ich diesen Super-GAU des Genossenschaftswesens mit großem Interesse. Anfangs war ich versucht die Seiten des Wunsiedeler-Kreises als Demagogie abzutun. Aber je mehr ich diese Seiten lese, desto mehr tun sich Abgründe auf. Daß ein Prüfer eine Bank prüft, die gravierensten Mißstände geflisstentlich übersieht, zuläßt daß Präsidenzfälle geschaffen werden, die an Existenz von vielen genossenschaftlichen Banken gehen können. Selbst wie es den Anschein hat, daß das Prüfungsmonopol des Genossenschaftsverbandes in Frage gestellt ist, die Kunden mit Wertstellungsmanipulationen übervorteilt werden, Sicherungsgüter verscherbelt werden ohne dem Kunden eine Abrechnung und Gutschrift zu erteilen, das Genossenschaftsvermögen aus Großmannssucht verschenkt (veruntreut) und, und. Wie kann so ein Mann ungestraft sich auf den Vorstandssessel setzen?? Hier haben doch alle Mechanismen von Kontrolle und Aufsicht versagt. Wenn das Prüfungsmonopol für Verbandspolitik mißbraucht wird, wer soll dann die Wirtschaftsprüfung ausüben. Wie soll denn derjenige, welcher prüft, seine eigene Fehler anprangern.Wo bleibt die durch die Wirtschaftsprüferordnung geforderte Objektivität und Neutralität. Durch das Prüfungsmonopol ist der Prüfungsverband de facto Prüfer, Richter und Exicutive zugleich. Mit der allseits beschworenen "Urdemokratie" hat das nicht mehr das Geringste zu tun. Selbst die Aussage eines hochrangigen Verbandsfunktionärs - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht kompetent eine Bank zu prüfen, da sie keine Erfahrung hätten im Bankgeschäft. Dies grenzt an maßlose Selbstüberschätzung bzw. man will seine eigene Existenzberechtigung damit nachweisen. Aber bei den Ergebnissen, wie zum Beispiel in Marktredwitz oder anderen Sanierungsfällen im genossenschaftlichten Bereich, wird diese Aussage schon selbst ad Absurdum geführt. Hinzu kommt, daß das EU-Recht diese Wettbewerbsverzerrung eines Prüfungsmonopols überhaupt nicht vorsieht. Da fehlt wohl nur das nötige Nachhaken an maßgeblicher Stelle in zuständigen EU-Gremien. Daher ist ein Gebot der Stunde, daß die Schutzgmeinschaft für Bank und Sparkassenkunden aufgrund ihrer exponierten Stellung dort interveniert, damit auch im Prüfungsbereich wettbewerbskonforme Strukturen eingezogen werden. Es ist im Zeitalter der Globalsierung nötig, diese nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Divergenzen zu bereinigen.
Denn dann wird sich zeigen, wieviele genossenschaftliche Banken mit der bisherigen Arbeit ihrer zuständigen Prüfungsverbände zufrieden waren. Selbst im Consulting-Bereich sind die Verbände Monopolisten, da sie ihre Consultinggesellschaften, die im Regelfall 100%ige Töchter sind, den Banken aufs Auge drücken, um dort weitere Erträge zu generieren und auch die Banken für ihre Bedürfnisse gläsern zu machen.
Der Webmaster ist aufgerufen, diese Relikte einer Feudalherrschaft zu beenden

   

Nr. 3662

Andrea

4. August 2008, 17:34 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea

   

Nr. 3661

Wissender

4. August 2008, 17:12 Uhr

Betreff: Verschanzt sich Herr Herzog immer noch hinter ich hab nichts gewusst?

Verschanzt sich Herr Herzog immer noch dahinter, er hätte von den Krediten nichts gewusst, die heute die Staatsanwaltschaft aufgreift? Dr. Nickl hatte doch sicher auch keine anderen Unterlagen, wie er Flex untersucht hat, als die Prüfer selber. Wie kann der feststellen, dass Manfred Heger von der schlechten Lage Bescheid wusste, aber es in die Bankunterlagen anders geschrieben hat? Von Manfred selber sicher nicht, bloß über die Bankunterlagen und über die Aussagen, die von Mitarbeitern kommen, die die Sache begleitet haben.

Mit dem Tag, wo die Prüfer kommen erhält jeder einzelne Prüfer PC’s, die im Banksystem eingebunden sind, ohne die können die gar nicht arbeiten. Sie erhalten grenzenlose Kompetenz zur Einsicht auf alle Listen und in alle Kunden- und Bankaufwands- und -ertrags- und -verrechnungskonten, sie dürfen sich aus dem Archiv bei der Rechenzentrale jede aktuelle und jede alte Liste herholen, die die Leute in der Bank zum arbeiten jemals gebraucht und verwendet haben und vor allem auf den Überziehungslisten wer was gemacht hat. Wenn nichts drauf steht, dann weiß jeder Prüfer dass nichts gemacht ist. Nicht die Monatsliste ist es, die der Prüfer anschauen muss, es ist die Tagesliste, weil man nur an dem Tag die Überziehung im Kontrollsystem der Bank verhindern kann. Untätigkeit ist Zustimmung, das ist Fakt.

Ein Prüfer der sagt, er hat nichts gewusst, der unterstellt seine absolute Unfähigkeit, oder er hat sehr viel zu verbergen. Aber in den Prüferunterlagen, im Prüfungsbericht zu den Einzelprüfungsprotokollen zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, da wird die Handschrift, die Handzeichen, das EDV-Kennzeichen von Herrn Herzog und Herrn Grothoff untrügerisch aufzeigen, wie viel die beiden gewusst haben, nämlich alles und gar alles und die Frage wird sein, warum sie nichts, aber auch gar nichts getan haben um den Schaden bei der VR-Bank zu verringern, sondern den verbotenen Dienstaufhebungsvertrag mit Heger in München geordert haben und her gebracht haben. Und auf der Geldwäscheliste wird zu sehen sein, wann Reinhold Wolf Schmier- und Bestechungsgeld für Afrika auszahlen konnte und der Abgleich mit den Prüfungsunterlagen wird ergeben, warum die beiden Prüfer auch hier nichts und auch gar nichts getan haben, um beim Goldmärchen einen Millionenschaden zumindest einzudämmen, wenn nicht mit rechtzeitiger Maßnahem sogar zu verhindern. Und der Abgleich der Kundennummern mit dem Versammlungsprotokoll vom 25.06.2007 könnte ergeben, dass Reinhold sehr gut wusste, wann er denn 180.000 € aus dem katastrophalen Engagement heraus zu buchen hatte, bevor er noch mal sechsstellige Beträge durch den Kamin jagte, obwohl es den Prüfern sicherlich tagtäglich mit aufgezeigt wurde, wie ein Konto dabei auf 530.000 €, obwohl nur ein Limit von 50.000 bestanden hat, genauso wie sie bei Flex schon Kontostände mit 900.000 € gesehen haben durften ohne einzugreifen. Zu Gold, Gold, Gold, da gibt es beispielsweise nachweisbare Unterlagen, was er und seine Kollege im Verlauf der Zeit alles für Empfehlungen abgegeben haben, da werden Herrn Herzog noch die Haare zu Berge stehen.

   

Nr. 3660

ich

4. August 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich sieben Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3659

Ex-Prüfer

3. August 2008, 08:04 Uhr

Betreff: Prüfungsverband

Aus meiner früheren Tätigkeit heraus sind mir Fälle bekannt, die im Verband unter top-secret geführt wurden. Eine kleine, wirtschaftlich gut dastehenden Genossenschaft sollte unbedingt zu einer größeren angeshlagenen Genossenschaft fusiioniert werden. Dementsprechend wurde der Prüfungsbericht formuliert. Die Generalversammlung der Genossenschaft wies das Prüfungsergebnis zurück. Flugs wurde vom zuständigen Verbandsmitarbeiter ein Termin anberaumt und der Prüfungsbericht den tatsächlichen Feststellungen entsprechend neu gefasst. In der Bank gab es zu früheren Zeiten große Unregelmäßigkeiten. Verursacht durch ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied. Das Pikante daran ist, daß die Verbandsgrößen Gschrey und Eberle ihre Bankerlaufbahn dort begannen und somit dieser Vorstand deren Lehrherr war!!?? Somit sollte dieser geschützt werden, denn dies hätte nicht unbedingt ein positives Licht auf seine Lehrlinge geworfen. Die General/Vertrterversammlung muß sich nur darüber im Klaren sein, daß sie durchaus mit dem Ergebnis der Prüfungsfeststellungen nicht einverstanden sein kann. Bei einer anderen genossenschafltichen Bank wurde bei Abschluß der Prüfung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt. Selbst Hinweise auf Unregelmäßigkeiten blieben unbeachtet. Kurze Zeit später, stellte die Betriebsprüfung des Finanzamtes fest, daß die Bank in unglaublicher Höhe pleite ist. Der Betriebsprüfer konnte es erst gar nicht glauben und fragte den Vorstand, ob es denn sein könne. Der antwortete, er kann es selber nicht glauben, daß es solange gutgegangen ist. Dabei hatte der Vorstand auf einer alten Buchungsmaschine, neue Auszüge gedruckt. Das Geld war noch da, aber nur auf den selbstgefertigten Kontoauszügen - sozusagen "Buchgeld". Ein weiteres Highlight ist, daß der Vorstand einer Bank dem Verband ein Budget für die Prüfungskosten mitgeteilt hatte. Der Verband überzog diesen Budget bei weitem. Diese Zusatzkosten wurden von der Bank aber nicht beglichen. Im nächsten Jahr forderte der Verband eine Vorauszahlung der Prüfungskosten, ansonsten werde er keine Prüfung durchführen. Das zuständige Wirtschaftsministerium fragte an, ob denn der Verband seine gesetzlichen Prüfungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen wolle. Der Verband wollte aber nur bei Vorauszahlung antreten. Dies bedeutete eine Abmahnung für den Verband, da die Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben nicht von einer Vorauszahlung der Prüfungskosten abhängig gemacht werden könne.

Somit bleibt feszustellen, daß die Allmacht des Bayerischen Genossenschaftsverbandes stark zu bröckeln beginnt.

   

Nr. 3658

Ganz nahe

3. August 2008, 05:46 Uhr

Betreff: Sind die internen Konten zu den US-Fonds jetzt nachkontrolliert?

Es wurde hier doch schon beschrieben, dass man bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank gerne die Beträge vorher über interne Konten gebucht hat, bevor sie dann auf den Kundenkonten gelandet sind. Auch so kann man ein paar Zinstage herausschlagen und Kleinvieh, das macht auch Mist.

Ebenso wurde hier mehrmals schon darüber geschrieben, warum der ganze genossenschaftliche Verbund über die Zentralbank oder andere Verbundpartner die Fondsanlage vermittelt, aber ausgerechnet bei der VR-Bank mit einer verbundfremden Fondsgesellschaft in Darmstadt vermittelt wurde, was bei der hervorragenden Organisation bei der Bank mit den nicht immer erfüllbaren Rahmenbedingungen laut Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 für den Kunden das Risiko nicht unbedingt ermäßigt hat. Ich kann bis jetzt nicht erkennen, ob die internen Konten der Bank auch im Hinblick auf Zeichnungen, Rückflüsse und Ertragsausschüttungen zu dem US-Fonds oder ähnlicher Anlageformen überprüft wurden. Denn eine Prüfer Johannes Herzog, der nicht fähig war, die KWG-Vorschriften bei den Krediten zu Flex oder zu Gold, Gold, Gold zu überwachen, weil er es vielleicht gar nicht wollte, denn wie soll man es anderes bezeichnen, wenn Dr. Nickl es anhand der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 dann feststellt, oder Reinhold Wolf das am 11. Juli letzten Jahres selbst vor Gericht aussagte, dem kann man doch nicht vertrauen, dass er da wenigsten für die korrekten Abläufe gesorgt hat. Hätte er jemandem auf die Füße getreten, er wäre hier niemals Vorstand geworden. Die Methode eine Hand wäscht die andere war für ihn eventuell die weit effizientere. Ob sogar für bevorzugte Anleger – wer weiß woher – auf Provision für die Bank verzichtet wurde, oder ob Provisionen nicht über die Bücher in Marktredwitz geflossen sein könnten, dass könnte sowie so nur ein Abgleich der Unterlagen zwischen der Fondsgesellschaft selber und den Bankunterlagen bringen, wobei man auch da nicht wissen könnte, wem man trauen dürfte in Darmstadt und wie das gesteuert gewesen sein könnte. Da müsste man schon genau hinschauen, ob neben der Bankvermittlung nicht sogar manche in den Diensten der VR-Bank stehende Personen, oder gar nahestehende Stohmänner aus unserer Region oder sonstwo her auftauchen.

   

Nr. 3657

Bilanzleser

1. August 2008, 19:00 Uhr

Betreff: Geduld?

Warum Geduld, wenn die Bilanz von Marktredwitz veröffentlicht ist, dann sollte man doch meinen dass das auch für eine Bilanz gelten sollte, die schon drei vier Wochen vorher von den Vertretern in Plauen genehmigt wurde.

   

Nr. 3656

Leser

1. August 2008, 15:03 Uhr

Betreff: zu Eintrag Nr. 3876

Der letzte veröffentliche Jahresabschluss der Volksbank Vogtland im Elektronischen Bundesanzeiger ist der zum 31.12.2006 und wurde am 13.8.2007 veröffentlicht. Man muss also vielleicht noch etwas Geduld haben.

   

Nr. 3655

Bilanzleser

1. August 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Wo ist der Abschluss der Volksbank Vogtland

Wenn die Bilanz der VR-Bank Marktredwitz veröffentlicht ist, wo ist der Abschluss der Volksbank Vogtland Plauen im Bundesanzeiger? Kann man da mehr zurückschließen auf Marktredwitz und auf die ganze unsaubere Aktion als allen lieb und recht sein kann?

   

Nr. 3654

Genossenschaftler

1. August 2008, 13:12 Uhr

Betreff: Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht ist Haftung

Genau so wie es sich zur Zeit mit den schier unantastbaren Siemensmanagern geht, die sich wegen der Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht Millionenklagen gegenübersehen und wie es nun in Eintrag Nr. 234 im Münchener Gästebuch (= Link) aufgezeigt ist, genauso ist es im Gesellschaftsrecht, wenn Vorstände nicht danach handeln, dass ihre Betriebe und Unternehmen von solchen Dingen frei bleiben. Nicht einmal ein als Bundespräsident zur Debatte stehender Topmanager kommt nun daran vorbei. Und die Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht, der Kontrollpflicht aus dem Kreditwesengesetz für die Vorstände und auch aus dem Genossenschaftsgesetz zusätzlich auch für die Aufsichtsräte, steht bei der VR-Bank Marktredwitz wie in Stein gemeißelt in den Vertreterversammlungsprotokollen 2004 (= Link) dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) und ist zusammengefasst aber sicher nicht vollständig zu ersehen aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link).

Die Mitschuld der Prüfer ist ebenso zementiert über die Kommentare der Prüfer und Verbandsleute bei diesen Versammlungen und über das unkorrekteste Fusionsgutachten von 2001 (= Link) welches man sich nur vorstellen kann, denn eine unvertretbaren Risikosituation darf man keiner Vertreterversammlung der Fusionsparteien verheimlichen. Hinzu dürften wiederholt eingestandener Bilanzbetrug mit Hilfe der Verbandsrevisoren kommen, was sich in den Lageberichtsvermerken (= Link) über mehrere Jahre in öffentlich zugänglichen Unterlagen wiederfindet.

Wenn sich nun bei einer ersten Adresse im Land die Topmanager dem gegenüber sehen, dass sie vielleicht alles verlieren, ist dann die Aufarbeitung dieser Angelegenheit bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und auch bei der VR-Bank München-Land nicht überfällig? Gibt es hier die nächste Prämiere und Stufe, dass man die Aufsichtsräte mit herholt und auch den genossenschaftlichen Prüfungsverband über § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) mit in die Verantwortung holt? Sonst könnte man ja solche Paragraphen gleich aus dem Gesetz streichen, wenn sie in dem Fall nicht verwandt werden. Wenn der Staatsanwalt die Sache vor einen Richter bringt, dann wird das Argument von Herrn Herzog wohl nichts mehr wert sein, dass er von den Fällen keine Ahnung haben wollte und auch das Argument nicht, warum er nach seiner Berufung in die Geschäftführung die Dinge nicht angezeigt hat, obwohl er tagtäglich genau für die Bereinigung dieser unsauberen Kredit sorgen musste. Denn so hat er es seit dem Jahr um Jahr in die Bilanzen und Lageberichte geschrieben und hat laut Interessant (= Link) 144 Mio. € davon abgebaut. Kaum zu glauben, dass er sie nicht kennen wollte. Kommt da noch Strafvereitlung für die Amtsvorgänger hinzu?

Die Aktion mit den Dienstverträgen für Heger im August 2004 und wahrscheinlich noch mal Krämer im Mai 2006 dürften solche Aktionen gewesen sein. Strafvereitlung und schwerer Verdachtes des Betruges der Genossenschaft um berechtigte und den Prüfern (und Nachfolger) mehr als nur bewusste Ansprüche an die Vorstände. Bekannte und unbekannte Ansprüche wurden sie im Vertrag mit Manfred Heger genannt, laut dem seiner Bekanntgabe. Dem Vertrag von dem nie jemand erfahren sollte, was auch schon ein Verbrechen gegen die Berichtspflichten gewesen sein dürfte. Bekannte und unbekannte Ansprüche darf man aber nicht untergehen lassen, da werden wieder bekannte und unbekannte Ansprüche draus gegen die, die darauf ohne Berechtigung verzichten. Meine Herren Aufsichtsräte bedanken Sie sich mal bei den Prüfern Herzog und Grothoff und bei Herrn Pausch und vielleicht auch bei dem immer beteiligten Herrn Träger? Bedanken Sie sich bei denen, die sich immer schützend vor Sie stellen wollten. Von dem Schutz sollten Sie sich besser trennen.

   

Nr. 3653

Leser

31. Juli 2008, 15:57 Uhr

Betreff: Jahresabschluss 2007

Seit 29.7. ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 der VR-Bank Fichtelgebirge im im elektronischen Bundesanzeiger www.ebundesanzeiger.de Suchwort: Marktredwitz veröffentlicht.

   

Nr. 3652

???

30. Juli 2008, 14:45 Uhr

Betreff: Was denkt sich Herr Heidel?

War Herr Heidel glücklich, als er die Chance bekam genossenschaftlicher Bankvorstand zu werden? Hat man gesagt, die von der Sparkasse, die sind die besseren als die Genossen? Was denkt er heute als direkter Nachfolger als Vertriebsvorstand, der sich ja Manfred Heger schon so bezeichnete und von Reinhold Wolf, wenn er die Risikokredite gesehen hat? Was denkt er sich, wenn er die alten Unterlagen gesehen hat? Bei der Bank war doch das erste die Prüfungsberichte der letzten Jahre von vorne bis hinten zu lesen und keine Zeile auszulassen. Was denkt sich dieser Mann, der sicherlich keine Ahnung von Genossenschaftsrecht hatte, der in dieser Richtung im Sparkassensektor keine Ausbildung hatte, wie ihm heute geschieht? Mit dem Vorwurf einer Untreuetat mit 432.000 € am Hals? Bereut er nicht bereits nach zehn Tagen das Handtuch geschmissen zu haben und bei der Sparkasse Höhenrain gefragt zu haben, ob er nicht unverzüglich zurück darf?

Fühlt Herr Heidel sich mit dem Forderungsverzicht in den ersten Wochen seiner Tätigkeit von Herrn Herzog und Herren Wolf und Schelter verraten und verkauft, oder fühlt er sich pudelwohl, hier in Marktredwitz, abgefedert in Netzwerk der unendlichen Verstrickungen? Oder merkt er auch erst jetzt, dass jedes sicher scheinende Spinnennetz Gefahren in sich birgt? Und irgendwann entdeckt auch mal der Spatz das Netz und kommt und holt sich mit einem Pick die Spinne. Gefahren lauern überall, für jeden.

   

Nr. 3651

Susanne

30. Juli 2008, 13:39 Uhr

Betreff: Eins und Eins ist Zwei

Warum wurde hier nach Marktredwitz zur VR-Bank ausgerechnet ein Genossenschaftsprüfer herbeordert als Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer, warum wurden ausgerechnet über 30 normal ausgebildete Bewerber abgewiesen um den Prüfer zum Vorstand zu machen, der die Bank selber geprüft hat? Warum musste man Manfred Heger mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versehen, wo nur laut der Mitteilung von Heger selbst auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) auf bekannte und auch unbekannte gegenseitige Ansprüche verzichtet wurde? Warum hat man also die bekannten Ansprüche nicht verfolgt und wer hat den Prüfer das Recht gegen unbekannten gar nicht mehr nachzugehen? Warum hat das kein Aufsichtsrat bekannt gegeben, durften die es beeinflusst von den Prüfern gar nicht?

Warum brauchen wir heute den Staatsanwalt um, wie die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) berichtete, genossenschaftsrechtlich untersagte Kredite nach verfolgen zu müssen? Warum muss die VR-Bank solche Bilder (= Link) in der Zeitung dulden? Warum muss man eine außerordentliche Vertreterversammlung abhalten nur um den verrufenen Firmennamen zu ändern?

Warum waren die Vorstände und Prüfungsabteilungsleiter des Genossenschaftsverbandes mit Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) bereit Bilanzen, die niemals mit dem Handelsgesetzbuch in Einklang zu bringen sind, wenn man die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) dagegen stellt und auch den Hintergrund der unfassbaren Kreditausfälle und Wertberichtigungssituation über die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) heran zieht.

Man kann nur sagen Eins und Eins ist zwei, uns macht niemand mehr etwas vor. Die Karriere des Herrn Herzog hängt nicht mehr nur am seidenen Faden. Der Faden ist schon durchgeschnitten und Herr Herzog befindet sich bereits im freien Fall.

   

Nr. 3650

Olaf

29. Juli 2008, 16:05 Uhr

Betreff: Bekanntheitsgrad Flex und Gold, Gold Gold nicht zu erreichen

Da können die Vorstände versuchen was Sie wollen, da können Sie Unkosten produzieren soviel sie wollen, die vielleicht noch auf die Sanierungseinrichtung umgelegt werden, der Bekanntheitsgrad von Flex und dem Goldmärchen ist nicht zu erreichen. Die Geschichten sollten sie plakatieren, dann stehen wir hin und lesen was drauf steht. Noch viel billiger, hier im Gästebuch eintragen, ist kostenlos. Alle Leute bei uns wissen wie und wo man sich am besten über die VR-Bank und alle ihre ..... erkundigen kann. Alle, einer kann das gar nicht alleine vollbringen.

   

Nr. 3649

Mitglied

29. Juli 2008, 13:48 Uhr

Betreff: Unsere Region

So etwas verlogenes, es ist unfassbar. Unsere Region, find ich stark, meine Bank auch. Unsere Region, gewaltig geschädigt in Betrieben und Kreditnehmer, abgeschöpft über jedes erdenkliche Konto von Heger, Wolf und Krämer, bestärkt und niemals gebremst von Hofmann, Herzog, Grothoff, Irtel bis heute Bauer, wie sie alle heißen, unkontrolliert verstrickt bei der BMW-Affäre, immer bereit zu Ausreden aus Gründen des Taktes, gestützt und gestärkt von Max und Lieselotte Mustermann als Mitglieder in ganz Deutschland. Find ich so was von stark diese Bank. Ein Hohn diese Werbeaktion. Bucht die Kosten beim Verband ab, oder direkt vom Gehalt von Johannes Herzog und Uwe Heidel, das ist ihre eigene Imagekampagne. Lasst uns den Weg frei machen, schickt den Prüfer hin wo er her gekommen ist, aber möglichst weit weg, das wäre das einzig Starke, aber bitte so Aufsichtsräte wie Peter Träger auch, die immer im Gespräch sind, wenn es um die Sauereien geht. Wie soll der denn Schadensersatz gegen Manfred Heger als Kreditausschussvorsitzender mit durchziehen, wenn er bei Wun electrik mit ihm am Tisch sitzt? Aufklärung Herr Träger auch von Ihnen darüber, die Mitglieder der Landkreisbank Fichtelgebirge eG haben das Recht dazu, wie Sie es halten wenn es um ihre Ansprüche geht und wie Sie die vertreten? Wer fordert da wen zum Rücktritt auf Herzog den Träger, oder Träger den Herzog? Wir machens für beide, weil die beiden es nicht machen. Weiß davon das BaFin oder schauen die wieder weg wenn schädigende Interessenkonflikte offensichtlich sind und die Leute ihren wahren Charakter offenbaren? Wenn dazu die Aufklärungspflichten nach dem Genossenschaftsgesetz mit Füßen getreten werden. Gesetz, wen juckt das bei der VR-Bank Marktredwitz, die stellt man selber auf. Ihr anderen Aufsichtsräte wisst Ihr das mit Träger und Heger, lasst Ihr das zu? Dann geht mit den beiden mit.

   

Nr. 3648

Susanne

29. Juli 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Sündhaft teuere Werbekampagnen, für wen, für den Drehtür-Wirbler?

Sündhaft teuer dürften die Plakate sein, die man bei uns jetzt aufgestellt hat und die in Anlage zu Eintrag Nr. 3865 beispielhaft zu sehen sind. Wer so etwas macht, der hat es sehr nötig. Das ist wirklich nur noch Basteln und Kitten an den Löchern und Rissen des Rufs von Johannes Herzog und seinen Gehilfen. Der Aufsichtsrat, der sich da um ein Landtagsmandat bewirbt, den müssen wir nach seiner Verantwortung fragen und ob er so etwas ins Land tragen will. Der Spruch "Wir machen den Weg frei" der hat bei uns schon lange eine andere Bedeutung, als es Herr Herzog wahr haben will. Wir hoffen auf riesen Plakate, wo drauf steht Herr Herzog hat den Weg frei gemacht. Was die Bank bei uns bei Betrieben und Privatleuten angerichtet hat, da ist an vielen Orten eine unbändige Wut vorhanden und der Wunsiedeler Kreis hat uns aufgezeigt, wer mit uns diese Spielchen betrieben hat. Es hat immer noch keine Ende uns zum großen Teil als kreditunwürdig zu bezeichnen, die schwierigen Kreditfälle auf schlimmste Art und Weise abzuschieben unsere eingesteigerten Häuser und Grundstücke zum Verscherbeln an diese BAG Hamm zu geben. Alles was mit Genossenschaftsverbänden zu tun hat, soll sich davon scheren. Wer die Gesetze überwachen soll und sie selber bricht, der soll sich schämen und uns nur noch in Ruhe lassen. Verblödeln können wir uns selber und das Lächeln von diesem daher gekommenen Prüfer ist nicht mehr zu ertragen. Hätte er Heger und Th. auseinander genommen, als Kreditbesprechungen zwischen den beiden in der Sauna zu dulden, dann hätte man da keine Euro verlieren dürfen.

Heut Großplakate, sparen Sie das Geld auf Herr Herzog und geben Sie es zurück, an die Leute, die man skrupellos übervorteilt hat mit den Zinsen im Soll- und Habenbereich. Und es stimmt mit Sicherheit, Sie alle, die Prüfer habe die falschen Wertstellungen, die vorgezogenen Verzinsungen bei den Darlehensausreichungen, die verspäteten Raten so oft gesehen, dass Sie wirklich davon hätten träumen müssen. Aber Sie haben ruhig geschlafen auf dem Ruhekissen Ihrer allmächtigen Organisation, dem Verband. Zuerst hat man uns abgezockt und dann hat man uns über das größenwahnsinnige Kreditgebaren massiv geschädigt und an allem waren die Prüfer beteiligt, überall stehen ihre Handzeichen mit drauf. Hoffentlich hat man schon viel weg geworfen, aber wie es schient vieles doch nicht.

Was ist mit Ihren Versprechungen. Sogar die gesetzlich zustehenden Unterlagen müssen die Mitglieder heraus klagen, wie die Bilanzen und die Versammlungsprotokolle. Die Versammlungen legen Sie so an, dass ja kein falscher Antrag gestellt werden kann. Wahrscheinlich können Sie es selber nicht mehr hören, was Sie am 29. Juni vor zwei Jahren vor dem Hintergrund des damaligen Unwetters von sich gegeben haben. Wollen Sie sagen, Sie haben damals wie heute die Wahrheit gesprochen? Was ist mit Ihren 192 Mitarbeitern in unserer Nähe, die das Vertrauen vermitteln sollten? Vertauen zu Ihnen, der Sie den größten Vertuschungsmechanismus betreiben, den man sich nur vorstellen kann, weil Sie glauben, Sie haben die Aufsichtsräte in der Hand? Warum sagen Sie nichts dazu, ob Sie selber gegen die Wirtschaftsprüferordnung verstoßen haben? Wann Sie die Bewerbung zum Vorstand ins Auge gefasst haben und damit nicht mehr tragbar im Sinne des Gesetzes waren? Und warum man keinen der anderen über 30 Bewerber genommen hat? Von Anfang an so geplant und beauftragt vom Verband und unsere Leute, Ihre Kunden, sind nebenbei noch ins Messer gelaufen, die Sie bis heute verfolgen?

Ihnen gehört die Bank nicht, lieber Herr Herzog, Sie sind auch nicht mehr als der leitende Angestellte und darum haben Sie Bericht zu erstatten, auch darüber, ob gegen Sie persönlich ermittelt wird, Sie haben Bericht zu erstatten, warum Sie 432.000 € einfach so verschenkt haben, auch wenn Sie zuerst gemeint haben eine gute Tat damit zu erfüllen. Diese gute Tat haben Sie auf unserem Rücken ausgetragen und Sie wollten wie immer als feiner Maxe dastehen. Wir werden Sie zu Rede und Antwort bringen, Sie selbst haben die Chance zum normalen Abgang schon lange verpasst. Sie sind nicht der Alleinherrscher weil Sie glauben den Aufsichtsrat im Sack zu haben, weil Sie manches in der Prüfung heraus gefunden haben. Genau das sollen ja die Vorschriften in der Wirtschaftsprüferordnung und in allen anderen Gesetzen verhindern, diesen Interessenkonflikt, wo man die anderen in die unsauberen Entscheidungen zwingen kann. Also Herr Herzog wie viel Regress stellt man nun gegen Heger, Wolf und Krämer? Ein bisschen, um vom großen Haufen abzulenken und Ihren angeblichen Aktionismus in der Sache zu zeigen? Warum haben Sie denn verheimlicht, dass man gegen die Wirtschaftsprüfergesellschaft in Nürnberg doch einen Prozess führt? Nur um sich selber nicht auch Fragen auszusetzen, ob neben Heger und der Gesellschaft nicht auch die Prüfer am Ausfall ihren gehörigen Anteil hatten und den mit dem Dienstaufhebungsvertrag mit Heger unterbuttern wollten? Warum sagen Sie es uns nicht, wer denn bei der Unterschrift am Tisch gesessen hat und wer denn der Rechtsberater von Horst Pausch dazu war, dass man einen Vertrag gegen das Genossenschaftsgesetz gemacht hat, dass Horst Pausch heute mit der ganzen Summe selbst drin sitzen könnte, genau so wie zwei Leute namens Herzog und Grothoff, die wie wir schwer vermuten, dabei waren damit ja nichts schief läuft. Denn wenn dieser Vertrag so steht, wie es zu befürchten ist, dann ist es ja auch ein Betrug an der Sanierungseinrichtung gewesen, wenn die heute dafür einspringen würden.

Was ist mit der unsauberen Sache mit dem HOMA-Haus. Warum sagen Sie es nicht, wie viel die Bude realistisch wert ist, wie viel an Lasten über Asbest und Wassereinbruch vorhanden ist. Warum sagen Sie nicht, was die Sanierung in Wunsiedel kostet, wo man das Giftöl beim Abtransport aus der Maschine mit dem unsachgemäßen Abtransport in den Boden geschüttet hat.

Wiederholte Erinnerung an diesen Herren im Vorstandssessel, nicht wir sind Ihre Angestellten, die nach Ihrer Pfeife tanzen müssen, Sie sind unser Angestellter und der Kreis, der Sie stützt, der wird sich noch wundern. Macht uns den Weg frei von diesen „Genossen", ob blau-orange, ob rot oder im Hintergrund auch schwarz, ihr Putz bröckelt wie der an der Zentrale der Bank. Warum nimmt Herr Herzog als Drehtürwirbler nicht endlich den 360-Grad-Winkel.

   

Nr. 3647

Julia

29. Juli 2008, 12:22 Uhr

Betreff: Jonny der Drehtürwirbler

Eigentlich unverständlich, denn sonst ist J. H. immer vorne dran, wenn es
darum geht, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Liegt es vielleicht daran, dass er Bedenken hat, die Plakate könnten eine
längere Verfallszeit haben, als er selbst noch als Vorstand in der Bank
verweilt?

   

Nr. 3646

Holger

29. Juli 2008, 12:19 Uhr

Betreff: Zum Beitrag Nr.3865

Ist das Gesicht von Johannes Herzog nicht fotogen genug für die
Imageplakate der VR-Bank Fichtelgebirge oder hat unser Jonny
Angst, dass man diese Plakate mit einem Steckbrief verwechseln könnte?
[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3645

Uwe

29. Juli 2008, 11:05 Uhr

Betreff: Neue Werbestrategien zu Imagewiderherstellung

Da werden jetzt neue Werbekampagnen gefahren mit persönlichen Empfehlung von Kunden und Firmeninhaber. Wer sagt uns denn, das wir das nicht alles auf der anderen Seite bezahlen müssen? Wer stellt sich denn vor diese Bank und hängt sich vor diesen Karren, wenn man so negativ dasteht? Machen die Leute das umsonst oder für bessere Konditionen, oder stehen sie von Seiten der VR-Bank gar unter Druck? Wer will eine Bank empfehlen, die in Ihren eigenen Empfehlungen, den eigenen Bilanzen nur Katastrophen auszuweisen hat, die den Mitgliedern verschweigt, dass man die selbst ersteigerten Immobilien der Kunden zur letztendlichen Verwertung an Die BAG Hamm gegeben hat, oder dass man große Teile aus 144 Millionen Kreditreduzierung immer wieder als Bereinigung negativer Größen und Risikostrukturen bezeichnet hat und nur über die Schlussbemerkungen im letzten Lagebericht (= Link) kann man sehen, was raus kommt, wenn man sich mit Heger, Wolf, Krämer und nun mit Herzog und Heidel einlässt, stillschweigendes, hintertückisches Übertragen auf die genossenschaftlichen Heuschrecken.

Die beste Imagekampagne wäre die Schuldigen der Vergangenheit zur Rechenschaft zu ziehen. Wie viel hat man denn ermittelt, wo man Heger, Wolf und Krämer in Regress nehmen will? Warum werden keine Zahlen genannt? Was Ansprüche bestehen, da braucht man nur diese Internetseite zu lesen, es sind mindesten 50 Millionen €. Das geht die Mitglieder doch was an und ist nicht wie alles Schmutzige bei dieser Bank Sache hinter verschlossenen Türen zwischen den Leuten, die das ganze eingebrockt haben. Jeden Euro, den man über den § 34 Genossenschaftsgesetz nicht an Heger, Wolf und Krämer stellt ist ein Untreuefall für die heutige Führung, weil jeder Euro auf die verlustfördernde Organisation zurückzuführen ist, die geradezu dazu danach ausgerichtet schien überall die Finger hinzustrecken, wo es nur möglich war. Kein internes Kontrollsystem, über das doch so oft gesprochen wird und dass das Vieraugenprinzip von oben bis unten durchgängig beschreibt, keine eingeforderte Kontrolle unter den Vorständen selbst, was in Konsequenz dem Aufsichtsrat und den Prüfern in vollem Umfang anzurechen ist. Und somit im Grunde keine Kontrolle durch die gesetzlichen Prüfer, mit gesetzlichem Auftrag. Jeder Cent, der nach München für die Prüfer überwiesen wurde war Betrug an den Mitgliedern und Kunden. Es war noch die Übernahmeprämie, damit man Herzog rein gebracht hat.

Alles was man an Werbung versucht, so oder mit Bürgerstiftung kehrt sich mit Herrn Herzog nur ins Negative. Wer so die Mitglieder belügt, wie mit seiner Rede vor zwei Jahren vor seiner ersten Vertreterversammlung mit diesen Versprechen, wo er keines einlöste, mit diesen Halbwahrheiten, die überall bei uns diskutiert werden, nicht nur im Wunsiedeler Kreis, diesem Mauern zu den wichtigen Sachen, da liegt die Unglaubwürdigkeit in der Person und der Fisch stinkt von ganz oben vom Kopf. Beste Imagekampagne wäre die Meldung, dass man den Mut fasst und diesen Hauptverantwortlichen, diesen ehemals untätigen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog vor die Türe zu setzen und die Ansprüche gegen ihn mit geltend zu machen, die er jetzt verhindern muss. Dann könnte man manchen Kunden wieder aus der schwierigen Kreditrisikoklasse heraus nehmen. Es wäre das allerbeste Konjunkturprogramm für die VR-Bank selber, wo Herr Herzog den Namen Marktredwitz nicht mehr hören kann, und wo ihm den die Engel wahrscheinlich im Schlaf singen, oder andere Geister. Die Verabschiedung des Herrn Herzog wäre die beste Konjunkturspritze für unsere Region und die allerbilligste, kostengünstigste für die VR-Bank Fichtelgebirge eG Marktredwitz.

   

Nr. 3644

Walter

29. Juli 2008, 11:04 Uhr

Betreff: Der Verneblungs-Coup

Der Prüferling und Stratege Herzog denkt sich, unter dem Motto (hier klicken....), kann er den starken Imageverlust, den er auch meines Erachtens z. T. mitverursacht hat, den Ruf der Bank wieder herzustellen, wie z. B. auch durch neuen Namen. Flau, sehr flau, mit Tendenz ganz nach unten.
Rosstäuscherei mit schönen worten- Dabei wäre es so einfach, wenn gerade diese Leute, die die Bank in so einen Ruf brachten und zu denen die Leute keinerlei Vertrauen haben, zurücktreten würden. Dann würde das Vertrauen in unsere Bank wieder hergestellt werden. Die Wurzel allen Übels ist meiner Meinung nach Johannes Herzog, da helfen auch keine noch so schönen Plakate mit den Worten „Wir machen den Weg frei“.
Deshalb glaube ich nicht, dass irgendjemand auf seine schönsprecherischen Parolen hereinfällt.
Der junge Drehtürwirbler, der an seinem Karrierebeginn
Bastelt, wird es noch erleben, wie schnell wir ihn wieder loswerden.

   

Nr. 3643

Juristisch leicht bewandert

28. Juli 2008, 16:02 Uhr

Betreff: Gesetzesänderung im Genossenschaftsgesetz und Anpassung der Satzung

Achtung, Achtung, mit dem Eintrag Nr. 3862 muss mach aufpassen, dass sich nicht auch noch die Aufsichtsräte raus reden wollen, sie hätten ja gar keine Verpflichtung zur Kontrolle gehabt. Grad so wie Johannes Herzog sagen will, wie soll ich den Verantwortung haben für die Kredite, die ich als Revisor geprüft habe. Der Gesetzgeber hat in § 58 GenG, Prüfungsbericht (= Link) in Absatz (3) das Recht den Prüfungsbericht einzusehen in die Pflicht gewandelt, den Prüfungsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist aber in der Satzung, § 22, Aufgaben den Aufsichtsrates (= Link) der Absatz (4) schon immer unverändert bestanden und die Satzung hat dort fast Gesetzesgleichrang gehabt, wo das Gesetz wegen der vielfältigen Möglichkeiten nicht jedes Detail vorschreiben konnte und wollte, aber es heißt, Näheres regelt die Satzung.

Die Aufsichtsräte hatten also immer die Pflicht an den Schlusssitzung der Revision teil zu nehmen und da wird der Prüfungsbericht komplett durch gegangen und somit kann dem Aufsichtsrat nichts verborgen bleiben und es werden auch alle einzeln geprüften Kreditverhältnisse gegenüber dem Aufsichtsrat vorgetragen, so mit Sicherheit zum Beispiel der Fall Flex mit den 375.000 € schon im Bericht 2002 mit dem Jahresabschluss 2001. Der Gesetzgeber hat also wahrscheinlich der beim Aufsichtsrat immer schon bestandenen eigenen Sorgfaltspflicht, den Prüfungsbericht auch wissentlich zur Kenntnis zu nehmen, textlich Rechnung getragen, was hätte es sonst für einen Anlass geben können.

Und somit wurde in der Mustersatzung der gleiche Satz in § 22, Abs. (3) ebenfalls mit angehängt. In Marktredwitz wäre den Vertretern vielleicht als satzungsgemäße Verpflichtung für Aufsichtsräte noch zu empfehlen, dass jeder Aufsichtsrat auch mindestens 80 bis 90 % der Sitzungen besuchen sollte. Das könnte die größte Ausrede sein, nicht Bescheid zu wissen, wenn man erst gar nicht zu den Sitzungen geht, aber jedes Amt bereitwillig annimmt, aber nur mit dem Namen besetzt und nicht mit dem Hintern und gleichzeitig auch mit dem Kopf. Die Bestellung von Johannes Herzog zum Vorstand ist beispielsweise einstimmig beschlossen worden, von nicht mehr als sechs AR-Mitgliedern, habe ich gehört!!! Nachzulesen beim Registergericht. Wie viele Aufsichtsratmitglieder sich beispielweise regelmäßig bei sechs Sitzung über die Übertragung der Ostfilialen interessiert gezeigt haben und informieren haben lassen ist sehr fragwürdig und wie da ein einstimmiger Beschluss zur Zustimmung auch mit Anwesenheit belegt war.

   

Nr. 3642

Genossenschaftler

28. Juli 2008, 14:02 Uhr

Betreff: Prüfungsablauf

Über Interessant (= Link) wird auf dieser Website aufgezeigt, wie unfassbar hoch bei der VR-Bank Marktredwitz die Verwaltungskosten waren. Über die Jahre hinweg waren es teilweise bis zu 50 % über dem Landesdurchschnitt oder in Beträgen 1,5 Mio. €. Und immer waren es die Zeiten, wo Johannes Herzog als Prüfer da war und als er direkt bei der Bank eingestiegen ist. Einerseits stecken da natürlich Prüfungskosten drin, aber die müssten ja bei der VR-Bank fast das Drei- bis Vierfache ausgemacht haben, wenn die es alleine verschuldet hätten, dass die Bank sich in der Kostenfalle befunden hatte. So hat jeder Prüfer eine sogenannte Abweichkontrolle vorzunehmen. Im Aufwandsbereich sind normal Stichproben zu machen, wenn es aber so weit von der Norm weg ist, dann muss man tiefer prüfen. Vorgänge wie die in Eintrag Nr. 3824 müssen über die interne Revision auch an die externe gemeldet werden. Wenn ein Prüfer eine Bank so ausbluten lässt und hier kann man fast von nichts anderem mehr reden, dann muss man sich fragen, für was Herr Herzog und Herr Grothoff die Prüfungsgebühren an den Verband überhaupt eingenommen haben? Und auch da ist es wie mit der Kontrollpflicht von Vorstandskollegen und dem Aufsichtsrat, wer nicht hin schaut, der macht sich schuldig. Die Beweggründe des Herrn Herzog scheinen langsam aus jedem Vorgang herauszulesen zu sein und die Kollegen vom Verband scheinen das massiv unterstützt zu haben, Vorteilsnahme durch Übernahme des Vorstandsamtes. Jede festgestellte Verfehlung gegenüber der alten Garde kein Anlass zum Einschreiten, sondern Anlass zum Kopierer zu gehen und die Sachen in die eigenen Unterlagen auf zu nehmen.

   

Nr. 3641

Minnesänger

28. Juli 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Zur Information der Aufsichtsräte

Damit keiner sagen kann er hätte von nichts gewusst.

Die GenG-Novelle 2006 brachte einige bedeutsame Änderungen.
In § 58 Abs. 3 GenG wurde festgelegt, dass der Prüfungsverband den Prüfungsbericht nicht nur dem Vorstand, sondern künftig auch dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt werden muss muss.

Und ganz besonders wichtig:
JEDES Aufsichtsratsmitglied hat nun den Inhalt des Prüfungsberichts zur Kenntnis zu nehmen.

Das heißt, kein Aufsichtsratsmitglied kann sich mehr damit entschuldigen, dass er den Prüfungsbericht nicht gelesen hat. Denn dieses Lesen und vor allem Abstellen der bemängelten Schwachstellen ist nun Pflicht.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

   

Nr. 3640

Genossenschaftler

28. Juli 2008, 10:12 Uhr

Betreff: Konjunkturprogramme?

Hören wir von Politikerseite wieder was von Konjunkturprogramm? Wäre es für das Fichtelgebirge nicht das beste Konjunkturprogramm mit Banker der angeblich dritten Säule des Bankenwesen so umzugehen, wie es die Gesetze vorgeben? Was ist mit und durch die RV-Bank und die VR-Bank und in Folge nun die mit dem Namen Fichtelgebirge alles vernichtet worden. Ist es Konjunkturprogramm Maschinen abzuholen wie in Eintrag Nr. 1372 zu sehen, die laut dem in Eintrag Nr. 3859 hinterlegten gerichtlichen Gutachten anscheinend auch noch mit öffentlichen Mittel und öffentlichen Kreditprogrammen gefördert worden sein könnten und den damaligen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog interessiert es gar nicht, ob die Verwertung, die dem Kunden ab dem Zeitpunkt, wie die LKW’s aus der Straße verschwunden waren, auch nie bekannt gegeben worden ist, über Polen und Tschechien gemacht wurde, anstatt über einen ordentlichen Verkauf oder eine Versteigerung, die auch nachvollziehbar gewesen wäre?

Wie viele solche öffentlich geförderter Kredite stecken denn in in den latent gefährdeten Krediten in den abgeschriebenen Krediten, in den Einzelwertberichtigungen bei dieser Bank, weil man die gesetzlich geforderte Organisation weder vor noch nach der Fusion gehabt hat, weil die gesetzliche Prüfung diese gesetzlich geforderte Auflage nicht (und wiederum dieses Wort) gefordert hat? Wie viel Konjunkturprogramm braucht es im ehemaligen Zonenrandgebiet, wenn die Kreditgenossenschaft die Wirtschaft so dermaßen schädigt, wenn Heger, Wolf und Krämer sich nicht zurückhalten konnten gegen das Regionalprinzip auch noch zu verstoßen, ortsfremde Kredite zu machen, das Risiko dadurch für die Bank zu erhöhen, dass solche Kreditverhältnisse noch weit schwerer einzuschätzen, zu bewerten und zu überwachen sind, was sich immer in erhöhten Abschreibungen nieder schlägt? Wie viel Konjunkturprogramm braucht es, wenn die VR-Bank 100 Millionen DM (50 Mio. €) an Kreditverlusten ausgewiesen hat und sich der Schaden bekanntermaßen bei den Kunden meist noch vervielfältigt? Wie viel Zuschuss in die Region braucht es, wenn die Bank der Region seit Jahren Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in zweistelliger Millionenhöhe durch ihre unsaubere Arbeit vorenthält? Wie viel Zuschüsse, auch an Steuergeldern, eingesammelt in Berchtesgaden, Freiburg, Wilhelmshaven und Rostock erhält so eine Bank, wenn Sanierungsbeiträge hinein fließen, weil man diese Vorstände über alle Gebühr und über jedes erträgliche Maß weiter wursteln ließ und den heutigen Vorstand und Exprüfer heraus schlagen will?

Was waren die Absprachen zu Zeiten der Fusion und danach, dass man unfähigen Leuten wie Krämer, das hat man ihm im Jahr 2006 ausgestellt, korrupten Leuten wie Manfred Heger, das hat man dem im Jahr 2004 ausgestellt, mit dem Gesetz wiedersprechenden Dienstaufhebungsverträgen versorgt hat? Warum hat man in Marktredwitz keinen ausgebildeten und befähigten Vorstand eingesetzt um das Ruder herum zu reißen, sondern den Musterprüfer Johannes Herzog vom Genossenschaftsverband Bayern? Damit man die Bank nach den Markterfordernissen lenken konnte, oder damit sie von München aus gesteuert werden konnte, oder damit keiner in den Salat der Vorjahre blicken konnte? Warum nun mit Uwe Heidel einen unerfahrenen Sparkassler aus der zweiten Reihe an die Seite des ehemaligen Prüfers? Warum ein Mann, der von Johannes Herzog und Reinhold Wolf und auch Werner Schelter nach wenigen Wochen in den Beschluss zum Forderungsverzicht von 432.000 € gnadenlos mit einbezogen wurde, einen offensichtlichen Untreuefall erster Güte? Der hätte längst die Pflicht das selber aufzuklären, sowie alles andere auch. Herausreden ist nicht mehr. Die Verpflichtung dem nachzugehen steht im Kommentar des Genossenschaftsgesetzes bei den Sorgfaltspflichten.

Konjunkturprogramme für den Fichtelgebirgskreis, öffentliche Mittel in diese Bank geben, damit man 144 Mio. € an Kreditvolumen in vier Jahren abbaut und jedes Mal sagt, man hätte nur ausgemistet, was man selber vorher aufgehäuft hat. Grenzenlos ist diese Hochnäsigkeit bei Herrn Herzog und allen Leuten, die man dem Verband zuordnen muss und die in seinem Begünstigungskreis stehen. Ein paar Gewinner scheint es auch noch im Aufsichtsrat zu geben. Doch die Waage zu Ungunsten der Mitglieder und Kunden und zu Ungunsten der Allgemeinheit ist unerträglich.

   

Nr. 3639

Uwe

27. Juli 2008, 22:30 Uhr

Betreff: Heger und Träger

Hat man scih also wieder gefunden, oder hat man sich nie verloren zwischen dem ehemaligen Vorstandsboß Heger und dem Kreditausschussvorsitzenden Träger im Aufsichtsrat. Wie man zusammenarbeitet, das weiß man ja seit Flex, wie man einerseits für die Kundenbilanz zuständig ist und dem Vorstand dann unrichtige Zahlen in die Bilnazauswertungen bei der Bank rein schreiben kann. Das von damals dürfte nicht nur einen Fall für die Sorgfaltspflicht eines Vorstandes gewesen sein, es dürfte viel mehr auch ein Fall für die Mitwirkung eines einflussreichen Aufsichtsrates gewesen sein. Und mit der Entlastung des Vorstandes für diesen Fall, da hat man vielleicht auch gleich für die Entlastung des Aufsichtsrates gesorgt, dass man da nicht nachschauen msuste, ob es auf Kundenseite nicht vom Steuerberater vorgenommener Bilanzbetrug gewesen sein könnte. Ob Peter Träger nicht neben Horst Pausch einer der Eingeweihten beim gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger gewesen ist?

   

Nr. 3638

Beobachter

27. Juli 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Wer sich am einzelnen Kunden so vergreift, wo sind dem seine Grenzen?

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 6 KWG (= Link) dürften die Leitlinien für alle untergeordneten Prüfungsaufgaben in allen Bereichen der Banken sein. Es heißt in Absatz zwei, dass Missständen entgegenzuwirken ist, welche die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden und solchen, die die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen und erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbei führen können. Welche erheblichen Nachteile die Arbeit der Vorstände bei der VR-Bank Marktredwitz und zuvor bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb entstanden sind, schlagen sich im Lageberichtsvermerk von 2001 (= Link) nieder, wo die Bank vermelden musste, dass sie Risikokredite außerhalb eines vertretbaren Rahmens aufgesammelt hatte und dann in der von Reinhold Wolf vorgestellten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), aber sicher an unzähligen anderen Stellen. Bei einer Bank monatlich 300 Seiten Überziehungen nicht zu verhindern, über eine lange Periode hinweg, dass muss sich durchschlagen über alle gesetzlichen Normen bis hin in den § 6 Kreditwesengesetz.

Wir ein gesamtwirtschaftlicher Schaden herauf beschworen, wenn die Prüfer die Banken nicht dazu anhalten, dass Sie die Möglichkeiten ihrer EDV-Technik nicht dazu ausnutzen, dass man den Kunden versucht bei jeder Buchung das Geld mit Zinsmanipuliererei aus der Tasche zu ziehen? Wie viel hat man uns abgeluchst, wenn man das Ergebnis des gerichtlich beauftragtes Gutachtens zu dem Wertstellungsprozess in Wunsiedel (= Link) anschaut. Der ermittelte Betrag auf Seite 9 war ja noch gar nicht endgültig fest zu legen. Bei einem Kunden so ein Betrag, wenn wir das aufsummieren, was haben uns Heger sen. und jun. und die anderen Mitbeteiligten Vorstände in Summe abgenommen? Welche Aufgabenstellungen bestehen da für Leute wie Raimund Grothoff oder Johannes Herzog, wenn sie als genossenschaftliche Pflichtprüfer im gesetzlich Auftrag zu den Banken kommen? Die Kunden zu schützen, oder die unberechtigten Einnahmen der Banken oder die unberechtigten Einsparung an Zinszahlungen? Ein kleiner Gewerbebetrieb mal Zigtausend Kunden. Wer sich so an jedem einzelnen Kunden vergreift, unbegrenzt und wahl- und namenlos, wo sind dem seine Grenzen?

Und wie verhält es sich mit der Verpflichtung die anvertrauten vermögenswerte zu sichern, wenn man sich die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 wieder vergewissert? Da hat sich ein Kunde gewehrt gegen Leute, die sich wie Blutegel an die fließenden Adern gehängt haben und dann wurden ihm die anvertrauten Vermögenswerte in Form der Sicherungsgüter abgeholt und es war vorbei, dass man die Werte nicht gefährdete, es ist bis heute nicht aufgeklärt, was damit geschehen ist und ob es nicht wie Beute untereinander verteilt wurde. Das wäre die Pflicht eines Prüfers Herzog gewesen, der auch laufend dazu informiert war, nicht erst als Vorstand.

Skrupellos gegen die Kunden, wenn es wie bei der Acredobank um angeblich höhere Interessen ging, nämlich die vom Verband verfolgte Fusion mit der VR-Bank Nürnberg und der Genossenschaftsverband und seine Prüfer, seine Musterprüfer Herzog und Grothoff haben es sich herausgenommen, zu bewerten was höhere Interessen sind, was es rechtfertigt die Bewertungsgrundsätze nach HBG und aller sonstiger möglicher Bilanzierungsrichtlinien nach eigenem Gutdünken hin- und herzudrehen. Sie erlauben es sich damit mit den Existenzen von Betrieben, Familien und Menschen zu jonglieren und sie zu Verfügungsmasse für ihre druckmäßigen Strukturpläne zu machen. Sie erlauben sich gesamtwirtschaftlichen Schaden herbei zu führen und niemand soll sie daran hindern, weil sie sich selbst bestimmt und selbst überwacht fühlen, aber verantwortlich fühlen sie sich nicht.

Sie haben es sich heraus genommen in Marktredwitz augenscheinlich Bilanzbetrug zu unterstützen mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, mit unsaubersten Bilanztestaten, sie haben es sich heraus genommen Manfred Heger und Karl Krämer für die feststehenden 50 Millionen Kreditverluste entgegen dem § 34 Genossenschaftsgesetz heraus zu schlagen, sie haben es sich heraus genommen entgegen dem gleiche Paragraphen und dem § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstände und Aufsichträte und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die Prüfer vielleicht Strafvereitlung, wenn nicht sogar Beihilfe zu Betrug und Untreue zu betreiben.

Niemand ist bisher diesen Vorwürfen hier entgegen getreten, weil die Gefahr des Selbstschusses unvermeidlich wäre. Aber ans Amt klammern bis zum bitteren Ende, das gehört für Leute wie Johannes Herzog anscheinend zum eigenen Selbstverständnis dazu. Nicht nur Manfred Heger muss wegen den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fürchten, Johannes Herzog und Kollege Raimund Grothoff haben mit dem 4. August 2004, nach dem aus dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) zu vermutenden Ablauf den Komplettbetrag auf die eigenen Schultern geladen. Hier zieht § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link). Aber der Verband ist noch nicht ganz soweit, dass man Johannes Herzog fallen lässt, doch es ist anzunehmen, es ist nicht mehr zu vermeiden. Alles andere was hier so aufgezeigt wird, wie der Forderungsverzicht von 432.000 € dann selbst als Vorstand, ist nur noch Beiwerk. Weil sich Herr Herzog noch einen Vorteil verschafft hat, bekommt § 150 GenG auch noch eine besondere Brisanz mit der Androhung einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe. Da kann man den Kampf des Herrn Herzog aus persönlichen Beweggründen sogar noch verstehen. Dass der Aufsichtsrat diesen Kampf aber immer noch unterstützt, das rückt ihn schon weit an Heger’sche Konsorten und Johannes Herzog heran.

   

Nr. 3637

Leser

27. Juli 2008, 13:10 Uhr

Betreff: zu 3845, 3843, 3853, usw.

3845, die machen unseren Berufsstand kaputt:
schiesst sie zum Mond diese faulen Tomaten und rennt nicht diesen falschen Vorbildern nach,tragt zu einer Aufklärung bei, vielleicht auch anonym, dann müsst ihr nicht mit diesen Wölfen heulen, zeigt Charakter und habt wieder ein besseres Ansehen in der Bevölkerung, wobei , wenn man mit verschiedenen in der Bank zu tun hat, diese sogenannte Sachbearbeiter auch nicht viel besser sind als der Herzog, eine Bankenerziehung kann man eben nicht so einfach aufgeben, gelernt ist gelernt und die mafiösen Strukturen werden eben im gesamten Umfeld gut gepflegt, wo wir bei Eintrag 3853 sind, Zitat:
"Ich hoffe die Politiker im Land und Bund sehen die Gefahr".
Natürlich wissen die das, mimen die 3 Affen, damit sie ja nicht in irgendeine Verbindung gebracht werden könnten. Und dann hat man einen, der im Aufsichtsrat sitzt, vielleicht in Kürze im Landtag für die SPD, dann lässt sich mit dessen Hilfe sicherlich alles noch viel einfacher vertuschen (regeln).
Aber vorerst reichen ja schon die Verbindungen zur Lokalpolitik, Wunsiedel (Preisnachlass, wie ist der aufgeteilt worden?? !!) Steuerbüros, Rechtsanwälten, willigen Prokuristen, die man kurzfristig dorthin setzt, wo sie einem dienlich sind, usw., mafiöser Sumpf.
Aber fragen wir uns einmal wirklich: Möchte denn diese Situation wirklich jemand ändern??
Die Politiker sitzen fest im Boot, was passiert denn jetzt bei WUN-Energie zur zeit, es wird eine Sauerei nach der anderen initiiert, und warum? Weil man von dem Milliönchen auch einen Euro im eigenen Sack haben möchte!! Die Verbandsleute haben etwas zu vertuschen, die einzigen, die noch Interesse haben könnten, ist die Staatsanwaltschaft, aber da bin ich mir auch nicht mehr ganz sicher, denn da müssten ja nach schon ca 8 Monaten auch ein Ergebnis bekannt werden, oder es müssten Verfügungen oder vorläufige Erlasse erfolgt sein, damit nicht noch mehr vertuscht und gemauschelt werden kann !!!!????
und noch zu 3843, die gesamten Leserzuschriften zielen darauf hin, dass der Herzog ja schuld ist, ist es denn dann wirklich so schwierig diesen Oberhanswursten mit seinen Helferleins dorthin zu schicken, wo sie keinen Schaden mehr anrichten können? Brauchen wir den hier wirklich, ist er unser einziger Glückbringer für unsere Rgion hier, gibt es da keinen anderen, der hier reell etwas bewegen könnte? Habe noch nicht gesehen, dass er unsere Wirtschaft hier fördern konnte, also was hält ihn noch hier, er soll schauen dass er verschwindet, er schadet unserer ganzen Region, hat er doch mit seinen Machenschaften auch vielleicht noch so manchen mit einem Quentchen Charakter in Richtung Geldgier verbogen?
Und wie siehts landauf landab aus?
Fällt mir noch der Vergleich zur Porzellanbranche ein: als man vor etlichen Jahren branchenfremde Leute ohne ein Quentchen an Kenntnissen und ohne jede Verantwortung als Manager hierher holte, und gegen lange ortsansässige Direktoren aus der Gegend , die die Gegebenheiten der Mitarbeiter bestens kannten , austauschte, hat auch die Abwärtsfahrt der Porzellan begonnen.
Trotzdem werde ich mir meine Grillsachen jetzt schmecken lassen.

   

Nr. 3636

Aus dem nahen Umfeld

25. Juli 2008, 18:49 Uhr

Betreff: Ist Johannes Herzog schlimm, oder ist er der Schlimmste von allen?

Brauchen wir das wirklich, dass sich bei uns ein ehemaliger Prüfer als Vorstand rein setzt, der uns stolz verkündet, dass er die Kunden raus hauen muss, die er zu Risikoklasse-Krediten erklären musste, weil er damit leichtes Spiel hatte Manfred Heger auszuhebeln, nach dem der die Bank unter Hilfestellung der Verbandsprüfer in die ausweglose Situation manövrieren konnte? 50 Millionen € latente, höchst ausfallgefährdete Kredite haben die Prüfer Herzog und Grothoff aufsummiert, was zum 31. Dezember 2004 aufgelaufen war. Davon was wissen, dass will Herr Herzog allerdings nicht. Bloß wie die Zahl dann zustande kommt, das kann er uns dann sicher auch nicht erklären. Die höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kredite hat er als Prüfer alle begleitet, bis er meinte, es sei der rechte Augenblick gekommen, selbst umzusatteln und aufzusteigen in den höchst lukrativen Vorstandsjob, wo ihm seine Freunde und Exkollegen vom Verband nie was antun würden, was sie ja beim Forderungsverzicht von 432.000 € auch bewiesen haben, wo die Nachfolgeprüfer ja Johannes Herzog überprüfen mussten und auch ein Statement in Form eines Krediteinzelprüfungsberichtes in den Prüfungsbericht heften mussten.

Was hat man doch für ein unsauberes Spiel getrieben, als man Manfred Heger mit den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag ziehen hat lassen, mit größter Sicherheit geschrieben in der Verbandszentrale in München und mitgebracht vom ambitionierten Prüfer. Wie man mit und nach der ersten Versammlung im Oktober 2004 trotz der unglaublichen Prüfungsfeststellungen die Zeit noch mal verstreichen ließ und Manfred Heger erst ein Jahr später mit dem Regress für Flex und der Sloweniensache belangen wollte. Bitte nicht wegen des Imageschadens und für die 300 Seiten Überziehungen im Monat, da hat auch kein anderer Schuld von all denen, die nie hin geschaut haben, auch nicht ob Manfred auch noch die Bilanzen des Kunden in die Bankdaten falsch übertragen hat. Anscheinend bestand die VR-Bank Marktredwitz nur aus Manfred Heger und sonst keinen weiteren anderen anwesenden 190 Personen, zwei Vorständen, an die zehn Aufsichtsräte, oder wie viel Prüfer um Grothoff und Herzog saßen noch tatenlos herum bei den Unsummen an Prüfungskosten an den Genossenschaftsverband? Prüfer die wie in Nürnberg geschildert doch im ganzen Land über das Schicksal von Banken, Vorständen entscheiden, in dem sie die Bewertungsmaßstäbe wie mit dem Lineal rauf und runter schieben, damit hinten die Risikosituationen der Banken aufscheinen, wie man es braucht. Prüfer, wie Johannes Herzog, beste Musterprüfer, die damit über das Schicksal der Kunden entscheiden, mit denen sie nie zusammentreffen würden und denen Sie auf den Gängen der Amtsgerichte bei den Zwangsversteigerungen nie begegnen würden. Außer, sie werden Vorstand bei den Banken und müssen die selbst festgestellten Ausfallkredite wieder ausbügeln. Aber für den Posten, da nimmt selbst ein Herr Herzog dieses schwere Brot auf sich.

Um den zukünftigen Job aber nicht zu erschweren, musste man dringend das Eigenkapital der Bank in den Berechnungsrelationen zum Höchst- und Großkredit oben halten und durfte festgestellte Wertberichtigungen nicht mit den Rücklagen verrechnen müssen. Damit man die Feststellungen aber in den Bericht bringt, braucht man die Brücke, die zwar mit den Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzes nicht vereinbar ist, dass man mindestens im Lagebericht schreiben lässt, dass man die Einzelwertberichtigungen aus dem Ertrag nicht mehr buchen konnte, was heißt, bitte, den tatsächlich aufgetretenen Verlust, den wollten wir dann doch nicht ausweisen. Warum soll man als Prüfer auch immer korrekt sein, wenn man den Mitgliedern bei der Fusion über ein absolut blank sauberes Verschmelzungsgutachten die nicht vertretbare Risikosituation verschweigt. So darf dann auch der Verbandsprüfer bei der Fusionsversammlung im Jahr 2001 den Jahresverlust und die dadurch notwendige Rücklagenentnahme von Heger gar nicht nennen, womit man die Bilanzzustimmung der Vertreter in Marktredwitz mit einem falschen Gewinnverwendungsbeschluss und somit gesetzeswidrig, krönte.

Als Manfred Heger mit dem Team des Herrn Hofmann nicht mehr klar zu kommen sein schien, da musste man jemand mit weniger Skrupel ins Fichtelgebirge schicken, das überall bekannte Prüferzwillingspaar Herzog und Grothoff. Neben der Acredobank hatte man also Marktredwitz zu prüfen. Nur wurde geprüft, wenn Dr. Nickl am 30. Juni 2005 erklärte, dass Manfred Heger für jede Überziehung selbst zuständig und verantwortlich war, monatlich 300 Seiten? Wurde geprüft, wenn man die Unterschriften von Wolf und Krämer am Ende der Listen sah und keine Maßnahmen dagegen bei der Bank eingeleitet wurden? Wurde geprüft, wenn Manfred Heger bei Flex die Zahlen manipulieren konnte? Wurde geprüft, wenn der über jedes einzelne Kreditengagement edv-gestützte Risikobericht dieser drei Vorstände an die Aufsichtsräte nicht den Tatsachen entsprach? Wurde geprüft, wenn nicht für eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Organisation gesorgt wurde, sondern laut Manfred Heger der Revisionsdirektor drei Jahre Schonfrist nach der Fusion zugesagt hatte?

Aber den Kreditbolzen hatte doch nicht nur Manfred Heger zu verantworten. Wenn man verfolgte was Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht alles von sich gab, dann hätte jeder Lehrling seinen Kaufmannsgesellenbrief zurückgegeben, was man ihm in der Berufsschule alles beibrachte. Die Prüfer hatten Reinhold Wolf anscheinend schon angewiesen, ja kein weiteres Geld mehr auszubezahlen. Sicherheiten kamen sowie so nur von Verwandten und um die Kreditsumme niedriger erscheinen zu lassen, vor dem Revisionsstichtag auch noch von um den Arbeitsplatz besorgten Mitarbeitern der finanzierten Firma und Reinhold konnte angeblich am Samstag zur Unterschrift laden, wenn viermal 45.000 € über Revisionsstichtag und Bilanzstichtag zu transportieren wären und dann sicher wieder zurück gebucht würden, wie man es denn unterschriftswilligen Helfern versprach.

Doch Reinhold Wolf sollte nicht das Schicksal von Manfred Heger teilen. Er und der immer bereite Kontrollvorstand Karl Krämer wurden für Johannes Herzog noch gebraucht, um die 30 Bewerber fernzuhalten und nur ihm die Möglichkeit des Vorstandjobs offen zu halten. Die Erklärung, dass Karl Krämer unfähig sei, kam dann mit zweijähriger Verspätung, wo man dann den Notvorstand Werner Schelter ins Boot nahm und somit war die Karriere Johannes Herzog durchgängig geplant auch so erfüllt. Geldwäscheverstöße von Reinhold Wolf durfte man natürlich nicht im Sinne des Geldwäschegesetzes melden, der durfte daher als tief verwurzelt und treuer Weggefährte im Rosenthaltheater einen rauschenden Abschied feiern, obwohl er nach Manfred Heger als Vorstand einen zweiten Fußballverein auch noch an den Rand des Ruins geführt hatte, mit seinen Konzertveranstaltungen.

Um die Entlastungen für die Vorstände von Regressen zu bekommen, da war man sich nicht zu fein, dem Publikum Vertreterversammlung am 30.06.2005 zu erklären, der Aufsichtsrat dürfe erst ab der Großkreditgrenze nach dem KWG kontrollieren, obwohl das Genossenschaftsgesetz genau die Geschäftsführerkontrolle vorschreibt und kein Blatt dem Aufsichtsrat vorenthalten werden darf. Aber man musste den Schaden auch noch um 3 Millionen runter reden, damit Johannes Herzog nicht sofort mit den Regressforderungen gegen seinen Vorgänger starten müsse, wo ja auch sicher seine eigene Person und die seiner Prüferkollegen zur Sprache gekommen wären und Manfred Heger in den Sinn kommen hätte können auch noch andere Geschichten preis zu geben. Nicht anders war es dann zwei Jahre später mit dem Regress zum Goldmärchen vor der Vertreterversammlung.

Wie sollte man als Prüfer vor diesem Hintergrund dann auch die anderen Felder genau unter die Lupe nehmen? Man muss sich fragen, ob die Herren bei ihrer Daueranwesenheit und den vereinnahmten Gebühren dafür im oberen Stockwerk Tagesbetten hatten, denn Sachen wie die Geldtransfers in der BMW-Affäre haben sie auch nicht gesehen. Oder doch, weil Herr Herzog dem Mann ja als Prüfer schon die Konsequenzen androhte, während er selbst nur Revisor war. Wie muss man das sonst verstehen? Hat Herr Herzog also als Prüfer schon gewusst, was seine nächste Station ist, kein Prüferauftrag bei einer anderen Genossenschaftsbank, sondern gut geplanter Übernahmeauftrag als Vorstand in Marktredwitz, mit damit zusammenhängendem Verstoß gegen die Revisionsordnung mit den Interessenskonflikten in der Wirtschaftprüferordnung?

Warum wollte Johannes Herzog auch allem nicht nach gehen was im Raum stand, dem Prozess um die Stichtagsverzinsung, wo doch ein Vorstand und auch die Aufsichtsräte bei jeder Prüfung eine Erklärung abzugeben hat, welche laufenden Prozesse, oder anstehende Prozessrisiken vorhanden sind? Wie kommt es, dass sich Johannes Herzog später gegen Ansprüche aus dem Gewerbebereich wehrte, dass man da noch keinen Prozess verloren hätte, obwohl der Wunsiedeler Kreis hier genau so einen Prozess eines Gewerbetreibenden mit dem Urteil gegen die Bank aufgezeigt hat. Wieso hat er es verleugnet, dass die Bank über viele Jahre die EDV-Einstellungen so manipulierte, dass man im Zahlungsverkehr versuchte fast an jedem Umsatz unerlaubte Zinseinnahmen oder Zinseinsparungen zu erzielen und sich auch bei manuellen Einzelbuchungen der Wertstellungsverschiebungen zu Lasten der Kunden bediente? Wieso verleugnet er heute die Situation, dass man bei den Sparverträgen mit Bonus unerlaubt an der Schraube der Grundverzinsung gedreht haben dürfte?

Wieso hat er sich geweigert selbst Nachforschungen, oder Aufklärung zum Verbleib der Maschinen aus Wunsiedel zu betreiben? Wer weiß noch mehr, mir fällt nun zu der späten Stunde leider nichts mehr ein. Aber es dürfte doch genug sein. Vielleicht sogar genug für den Staatsanwalt, wenn der doch mit dem Forderungsverzicht von den 432.000 € beginnen wolle, wo Herr Herzog zusammen mit Reinhold Wolf den Frischling Heidel und den Notvorstand Schelter als zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden gleich mit eingebunden hat. Ob der Exrevisor noch ruhig schläft, oder ob es ihm gar schlimmer geht als manchem Genossenschaftsbankvorstand, den man vorher auf der anderen Seite in die Zwickmühle gebracht hat? Geplante Rettungsversuche mit dem Verkauf der Ostfilialen und der faden Beigabe von Risikokrediten in die Hände wahrscheinlich der BAG Hamm und die vorbereitete Wahl eines Rudolf Limmer aus dem Haus R & P zum Aufsichtsrat scheinen nach der Aufklärungsarbeit des Wunsiedeler Kreises den Imagebarometer des Herr Herzog nicht nach oben sondern noch weiter in den Keller zu katapultieren.

   

Nr. 3635

Wissender

24. Juli 2008, 22:19 Uhr

Betreff: Manfred Heger und Peter Träger gemeinsam im Aufsichtsrat der Wun elektro GmbH

Man trifft sich im Leben mindestens zweimal. So auch Manfred Heger, im August 2004 unfreiwillig ausgeschiedener Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz, gegen den die Bank laut der Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 Schadensersatzansprüche stellen will und gegen den die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlichen Kreditengagements bei der Bank ermittelt und der Aufsichtsrat der Bank, Steuerberater Peter Träger, Kreditausschussvorsitzender des Aufsichtsrates und mitverantwortlich, dass die Ansprüche gegen Manfred Heger auch tatsächlich gestellt werden. Sie sind nun beide Aufsichtsrat (Finanzen) bei der Wun elektro GmbH, oder sind sie beide Teilhaber?

Wir wünschen zur morgigen geheimen Einweihungsfeier viel Spaß, möglichst viel Kaviar und Champagner und gute Gespräche, vor allem wie man das Thema VR-Bank gut vertuscht vom Tisch bekommen kann.

   

Nr. 3634

Aus Selb

24. Juli 2008, 18:26 Uhr

Betreff: Warum braucht man den Limmer im Aufsichtsrat

Warum braucht man den Limmer im Aufsichtsrat? Die anderen gehen doch auch kaum zur Sitzung. Nochmal ein Betonkopf der nichts bewegt und auf der alten Schiene weiter macht. 100 Tagefrist, Sie können sich hier über alles informieren was bisher gelaufen ist unter dem Diktat Herzog. Und wenn Sie es nicht selbst überprüfen, dann sind Sie mit drin. So hab ich es irgendwo gelesen, als man den Gesetzeskommentar hier mal durchlesen konnte. Die Vorschriften von § 34 Genossenschaftsgesetz gelten auch für die Aufsichtsräte nach § 41, also Schadensersatzpflicht und Beweisumkehrlast. Untätig heißt Verantwortung für sein Handeln tragen.

   

Nr. 3633

Aus der Organistion

24. Juli 2008, 18:07 Uhr

Betreff: Immer wieder diese Achse beim Genossenschaftsverband

Auch in dem letzten Eintrag sieht man im Verschmelzungsgutachten, es ist beim Genossenschaftsverband immer wieder die Achse Frankenberger - Gschrey - Eberle - Hilkenbach bis zu den Prüfern Herzog und Grothoff. Es zieht sich hin von den zwei Vorständen über die Leiter im Innendienst bei der Prüfung bis runter zu den einzelnen Prüfern. Wo hängen diese Leute direkt mit der VR-Bank? Warum die Bilanzbestätigungsvermerke und die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen? Warum Vermittlung im so schwierigen Feld von US-Immobilienfonds nicht über die DG- oder DZ-Bank sondern über eine Darmstädter Gesellschaft?

   

Nr. 3632

Aus dem Steuerbereich

24. Juli 2008, 17:41 Uhr

Betreff: Prüfer dann Vorstand - unmöglich

Man kann es wirklich nicht glauben, wie der Genossenschaftsverband seine Machtmöglichkeiten missbraucht. Wie sinnlos muss eine gesetzliche vorgeschrieben Kontrolle einer Bank sein, wenn der Prüfer sich hinterher seine Arbeit als Vorstand vorbereiten kann. Was soll er sich für Auflagen und Vorschriften selbst für die Zukunft rein schreiben. In den Lageberichten zu den Jahressabschlüssen, die wir hier ausgebreitet bekommen haben, hat er als Prüfer sein Drama rein geschrieben. Denn mit dem Jahr 2002 und damit dem Abschluss 2001 dürfte er hier angetreten sein. Und so beginnen die Lageberichtsvermerke (= Link) im Jahr 2001 damit, dass man nach dem man den Mitglieder im Fusionsgutachten von 2001 (= Link) alles zur Risikolage verschwiegen hatte von nicht vertretbaren latenten Risiken schrieb, dass es Jahr für Jahr hieß, die problemhaften Engagements sind im Berichtsjahr stark angestiegen, unter den Augen der Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff, so hieß doch der Kollege, der dann auch im Jahr 2005 behauptete, der Aufsichtsrat hätte dies erst ab der Großkreditgrenze von knapp über 3 Millionen € kontrollieren können. Zwei Prüfer die nicht fähig waren bei dem Flexfall die Einhaltung der Vorschriften zu § 18 KWG zu überwachen und wo man die Mitglieder belogen hat, dass der Schaden für die Bank daraus 2 Mio. Mark anstatt 5 Mio. war.

Als dann der Prüfer zum Vorstand wurde, dann hat man die Kunden damit gestraft, in dem man berichtete, dass man innerhalb von wenigen Jahren 144 Mio. € an Krediten abbaute und diese Kunden auch noch beleidigte, sie seien der Abschaum der VR-Bank gewesen, immerhin 37 % aller Kredite, was Interessant (= Link) auf der Startseite deutlich unterstreicht und Teile davon hat man nun an die Heuschrecken im Genossenschaftsbereich abgegeben, das war der eigentliche Grund und die Abgabe der Vogtlandfilialen nur der Vorwand, das dürfte den Tatsachen entsprechen.

Es ist berechtigt zu fragen, hat der Aufsichtsratsvorsitzende Schelter nun die Courage auf die Fragen in Eintrag Nr. 3613 und Eintrag Nr. 3614 zu antworten, oder hat er es nicht. Die ganze Situation hier in Marktredwitz bei der VR-Bank muss an alle politischen Parteien gemeldet werden, einschließlich dieses Briefes an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Hier wurden gegenseitige Vernetzungen installiert, die uns allen schaden. Wenn ich höre, dass meine Klienten von den Prüfern als latent gefährdet eingestuft werden, wie es Herr Herzog anscheinend mit der Kirchenbank in Nürnberg praktiziert hat, nur damit man die Fusionen im genossenschaftlichen Kreditsektor nach den Wünschen der Verbände hin kriegt, dann kommt bei mir die Galle hoch. Da wird volkswirtschaftlicher Schaden für Machtspielchen in Kauf genommen, ganz zu schweigen von den Schicksalen die dahinter stecken. Ich hoffe die Politiker im Land und im Bund sehen die Gefahr.

Die Diskussion mit der Politikverdrossenheit, die wird durch solche Dinge nur noch angeheizt. Dürfen sich die Kreditkunden bei der VR-Bank Marktredwitz oder der Acredobank in Nürnberg als verheizt, verraten und im Stich gelassen fühlen? Erst Prüfer bei einer Bank und dann sofort Vorstand, das dürfte es sonst nirgends geben, nur da wo möglichst viel Dreck zugeschüttet werden muss und der Prüfungsverband seine Hände bis zur Schulter mit im Schlamassel hat, aber leider hat er die Hände hier auch ans Ruder gebracht, indem man den angeblich Musterprüfer inthronisierte. Hier scheint von draußen diktiert worden zu sein wer denn Nachfolger von Manfred Heger zu sein hätte, mit dem Kuhhandel, dass man in München, den genossenschaftsrechtlich untersagten Dienstaufhebungsvertrag, so kann man es ja wohl nennen, geschrieben hat und Herzog und Grothoff Horst Pausch die Hand bei der Unterschrift geführt haben dürften. Das muss wieder umgekehrt werden. Bei jedem Detail über das man nachdenkt kochst in einem. Denn damit hat Johannes Herzog Manfred Heger Millionen geschenkt, nur um selbst Ruhe zu bekommen, wenn er antritt um selbst seine Mitschuld nicht offen legen zu müssen anhand der sonst beispielweise nirgends möglichen Überziehungsbehandlung in der ganzen Bank und so ist im Kopf dieses Prüferleins, 432.000 € unberechtigter Forderungsverzicht sind nur Peanuts zu den Problemen, die man über die Prüfungsberichte zwar festgestellt hatte, aber immer vor sich herschob.

   

Nr. 3631

NIEMAND

24. Juli 2008, 15:13 Uhr

Betreff: Hört Hört

WER WIND SAET WIRD STURM ERNTEN

   

Nr. 3630

WiPrüfer

24. Juli 2008, 13:39 Uhr

Betreff: Wirtschaftsministerium von Bayern anschreiben

Das mit dem Übergang vom Prüferdienst in den Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz durch Revisor Johannes Herzog und die Angelegenheit mit dem Notvorstand im Jahr 2006, wo man den Mitgliedern auch gesagt hat, der ist bis April im Amt und dann ist er klamm heimlich früher wieder ausgescheiden, all diese Dinge und warum seine Firma nicht als Organkredit in der Bilanz auftaucht, dass alles, da würde ich eine Anfrage bezüglich einer Stellungnahme beim bayerischen Wirtschafts-, oder Finanzministerum starten.

   

Nr. 3629

Margit

24. Juli 2008, 09:56 Uhr

Betreff: Aus Gründen des Takts, oder takt- und skrupellos?

Was hat dieser Johannes Herzog mit seiner Musterrede vor zwei Jahren auf der Vertreterversammlung vom Leder gezogen. Es gibt nur eine Erkenntnis daraus, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Und wer seine eigenen Versprechen nicht mehr kennt, darf man den einen Lügner nennen, wer nicht einmal darauf eingeht, wenn man ihm diese Seiten mit Rede & Co. (= Link) vorlegt und verlangt, dass er aus heutiger Sicht dazu Stellung nimmt, nachdem er uns über die Vertreter damals nur einseifen wollte und er glaubte wir würden in ihm den Heilsbringer sehen, als den er sich bei uns darstellen wollte. Wie tief er aber mit den Ursachen dabei zusammen hängt, das hat er zu diesem Zeitpunkt geglaubt, dass werden wir nie erfahren, da hätte er selbst die Hände drauf.

Es ist unglaublich, dass ein Prüfer seine Unschuld beteuert. Aus Gründen des Takts hat man uns die Sauereien vorenthalten. Doch eine Genossenschaft und ein Verein sind wahrscheinlich ausschießlich in einer wirtschaftlichen Ausrichtung grundsätzlich getrennt. Die Vorstände sind die Erfüllungsgehilfen der Mitglieder. Wenn die Mitglieder, die Basis nicht informiert wird, dann stinkt es oben. Der Fisch stinkt vom Kopf, aber es heißt die VR-Bank Marktredwitz und dass sind wir alle. Und so musste Herr Herzog eine unsinnige Aktion starten um den Namen zu tilgen, der ihm so makelhaft anlastet. Er hätte uns gar kein besseres Beispiel liefern können, als nur für diese Namensänderung eine außerordentlichen Versammlung einzuberufen. Die Info zur Filialübertragung war doch im Grunde auch wieder falsch (gelogen ?) weil die Übertragung der Problemkredite, wie man Sie dann im Schlussvermerk im Lagebericht (= Link) geschrieben hat, aber das nirgends erklärt hat, zeigt doch, dass man uns damit die verschwiegene Sanierung durch den Genossenschaftsverbund verkaufen wollte, uns aber aus Gründen des Taktes und zwar der taktischen Geplänkel des Herrn Herzog, das vorenthielt.

Dieser Herr Vorstand heute, der ist so unglaubwürdig wie nur irgendwas. Aus Gründen des Takts verschweigt man uns, dass man mit der Waldeslust 432.000 € verschenkt hat, dass man mit R & P handelseinig werden will auf gerichtlich betriebene Forderungen in höherem sechsstelligem Bereich zu verzichten, obwohl man den Vertretern nach der Vertreterversammlung vom Jahr 2005 da noch Rede und Antwort schuldig ist, aus Gründen des Taktes hat man uns verschwiegen wie das war und warum keiner die Bewegungen sehen wollte, warum die „Die Spur des Geldes (= Link) nach Lichtenstein“ über die Zweigstelle der VR-Bank in Oberfranken geführt hat und der heutige Vorstand als Revisor dem Mann während der Prüfungszeit ankündigte ihn als Vorstand später zu kündigen, aber eben erst dann und nicht vorher mit Revisionsmitteln einzugreifen gewillt war.

Aus Gründen des Takts verschweigt uns Herr Herzog beharrlich, warum er Manfred Heger entgegen dem Genossenschaftsgesetz mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder des Genossenschaftsverbandes versorgen musste und warum ausgerechnet er Wolf und Krämer an seiner Seite brauchte, obwohl schon über das Protokoll zur Vertreterversammlung 2004 (= Link) die Unfähigkeit aller und die Mitverantwortung aller geradezu herausschreit?

Ist es nicht ein Beweis der Taktlosigkeit dieses ehemaligen Prüfers, der Skrupellosigkeit auf den Vorstandsstuhl zu kommen, wenn man Karl Krämer im Jahr 2006 in die Wüste schickte, weil man laut Vertreterversammlung 2006 (= Link), Seite 6 des Protokolls, nun plötzlich Verfehlungen im Bereich des Vorstandes entdeckt haben wollte, die eine Zusammenarbeit mit ihm ausschließen würden. Herr Herzog hat mit Karl Krämer schon noch zusammen gearbeitet, obwohl die Organisation der Bank in dem sein Ressort viel, die es ja nicht gab, obwohl die Risikokredit naturgemäß von den Markt- und Vertriebsvorständen in die Verantwortung des Kontrollvorstandes (Krämer und Kontrolle, was für ein Widerspruch) wandern müssen. Wer Anfang März in Hof beim Landgericht war, so wird berichtet, konnte sich nur die Augen reiben, was dieser Bettelmann von sich gab, wie er überhaupt Vorstand sein konnte. So war nun Reinhold Wolf der Goldmärchenmann der Letzte, der den früheren Prüfer als Glückfall für die Bank bezeichnen konnte.

Aber dieser Glücksfall Herzog für die Bank verschweigt uns noch viel andere Dinge, nicht aus Gründen des Takts, sondern aus Gründen seiner Taktik und seiner persönlichen Interessen, warum z.B. diese angeschlagenen Bank hier am oberen Zipfel von Bayern und Franken US-Immobilienfonds am Genossenschaftsverbund vorbei vertrieb, wo man doch den Kunden gegenüber die Pflicht hat solche Geldgeschäfte auch vom Grunde her zu überprüfen, was ja sonst Aufgabe eines Zentralinstitutes sein muss. So wie der Zahlungsverkehr der Zweigstelle Pechbrunn nach Lichtenstein von Johannes Herzog und Kollegen gesehen werden musste, denn das gehört auch zur Geldwäscheprüfung, so musste Herr Herzog alle bankinternen Verrechnungskonten gesehen haben, wo man bei dieser Bank entgegen den Vorschriften des Steuergrundgesetzes, der Abgabenordnung, vielleicht auch noch alles Mögliche und Unmögliche drüber buchte, wie vielleicht Unsummen für die US-Fondsgesellschaft mit Sitz in Darmstadt.

Die Staatsanwaltschaft dürfte keine Eile haben in Ruhe nach zu schauen. Für uns Kunden und Mitglieder ist es dabei aus Geduldsgründen nicht nachvollziehbar, aber es ist logisch, die werden doch nicht die Arbeit der Revision nach machen, die man seit vielen Jahren und mit langen Perioden von Herzog und Grothoff als nicht vorhanden bezeichnen muss. Wenn die Ermittlungsbeamten Johannes noch ein bisschen an der langen Leine führen, dann könnte es doch von denen Taktik sein, dass sie da mehr erfahren, als wenn man Johannes Herzog in die Ecke und damit in den Schmollwinkel stellt. Als Genossenschaftsmitglieder ist es für uns nur unerträglich, dass uns ein solcher Mann an der Spitze steht, als unser erster Vertreter und in unserem Namen.

   

Nr. 3628

Aus der Praxis

24. Juli 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Zu den Prüfungsberichten

In den Prüfungsberichten werden die Risikokredit klassifiziert und aufsummiert um die Risikolage für die Bank im Gesamten in Zahlen zu fassen. Über die Einführung des § 25a KWG besteht hier seit Jahren auch mit der Möglichkeit das Rating edv-technisch zu erfassen für die Banken die Verpflichtung zu Risikoberichten. So steht dazu im Versammlungsprotokoll der VR-Bank vom 14.10.2004, Vorstand hat den Aufsichtsrat über die Risikolage falsch informiert, also über getürkte Risikoklassifizierungen in der EDV und somit bestand wahrscheinlich nicht nur im Fall Flex bewusste Manipulation, sondern in wahrscheinlich vielen anderen Fällen auch. Die Bezeichnung Vorstand bedeutet hier sicher, dass dies nicht alleine von Manfred Heger ausgehen konnte, es musste unter Wissen und Mitwirkung aller Vorstände erfolgt sein und wie immer unter Duldung der Prüfer, denn die mussten das erkennen.

So gibt es in den Prüfungsberichten, und der gesamte Jahresabschluss ist ein Teil des Prüfungsberichtes, obwohl die Bank und die Vorstände dafür verantwortlich sind, von Jahr zu Jahr fortschreibend vergleichbare Aufstellungen zur Risikosituation der Bank. So dürfte es mit Sicherheit stimmen, dass die bekannt gegebenen Werte in der Folie im Jahr 2006, wo man das ausfallgefährdete Kreditportfolio dann in Zahlen vorstellte, Berichtsbestandteil waren.

Aber Grundlage dieser Zusammenfassungen sind wieder die Einzelprüfungen. Ab einer nennenswerte Betragsgröße fließen alle erkannten Risikokredite einzeln in den Prüfungsbericht und sind somit Einzelnen und sehr tief geprüft. Das ist eine der Ursachen der unglaublichen Prüfungskosten bei der VR-Bank Marktredwitz. Somit muss im Vergleich jedes Jahr auch eine Veränderung der Bewertung und Einschätzung dieser Kredite im Einzelnen durch die Prüfer im Bericht enthalten sein. Jeder verantwortlich beteiligte Prüfer, jeder Vorstand und jeder Aufsichtsrat kennt jeden Einzelkredit, weil der Inhalt laufend besprochen wird und dem Aufsichtsrat in der Prüfungsschlusssitzung bekannt gegeben wird. Dass Herr Herzog davon nicht wissen will, da erlaube ich mir, ihn der Lüge zu bezichtigen.

Spannend ist für mich in dem Fall die Sache bei der Acredobank schon, wie die Prüfer es also in den Einzelkrediten darstellten, dass man zuerst die Notwendigkeit von Einzelwertberichtigung gesehen hatte und dann plötzlich nicht mehr. Nur weil die Bank nicht mehr mit der VR-Bank Nürnberg fusionieren wollte, dass kann ja nach dem HGB keine Auswirkung auf den Einzelkredit haben. Das ist jedoch ein Paradebeispiel, wie man als Prüfungsverband bereit ist ganze Regionen mit deren Firmenkunden und auch Privatleuten mit allen negativen Auswirkungen bei den Kunden selber in Gefahr zu bringen, um die internen Machtspielchen zu betreiben. Wenn man dann die bereitwillig handelnden Prüfer, wie Herzog und Grothoff als Musterprüfer bezeichnet, dann muss man doch schnell dafür sorgen, dass solche Musterprüfer aus dem System ausgeschlossen werden und nicht an gefährdedster Stelle zum Vorstand befördert werden. Da kann man auch nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft hier auch das Augenmaß des Allgemeinbürgers übernimmt und das alles als Schweinerei betrachtet.

   

Nr. 3627

Genossenschaftler

23. Juli 2008, 23:56 Uhr

Betreff: Hochinteressante Sachen

Das mit der Acredobank war ja schon lange im Raum gestanden. Der Wunsiedeler Kreis soll ja als Berater der Vertreter gefragt gewesen sein. Wenn der Verband 100 % Zustimmung kriegt, dann jubelt man, kommt aber meist nicht vor, auch wenn man die Fusionen nach allen Regeln der Kunst durchpeitscht. Vielleicht darf man das Fusionsgutachten der Acredobank hier mal bewundern und dem Wohlgefälligkeitsgutachten vom April 2001 in Marktredwitz und Arzberg gegenüber stellen. Dort hat der Verband auf niemand mehr Einfluss, wenn da solche Dinge bekannt gemacht werden.

Und bei der Acredobank, da kann man die Staatsanwaltschaft auch nur auf die Prüfungsberichte von damals hinweisen. So wie die Anlage zur Risikolage am 29.06.2006 bei der VR-Bank Marktredwitz zurück ab dem Jahr 2003 die von den Prüfern in den Berichten zusammen gestellten Werte aufzeigt, so ist es auch bei der Acredobank. Dort wird es von Jahr zu Jahr auch in Veränderungswerten enthalten sein, wie die von den Prüfern angeblich neutral ermittelten Einzelwertberichtigungen zusammen mit der latent gefährdeten Risikoklasse nicht von einer neutralen Bewertung abhängig gewesen sein dürfte, sondern von der Interessenslage des Genossenschaftsverbandes. Es dürfte von einer erträglichen Situation in eine Gesamtrisikosituation geprüft worden sein und dann am Ende, als man als Verband die Fusion nach Kassel verhindern wollte und sogar mit Hilkenbach bei der Versammlung auftrat, wieder andere Bewertungsmaßstäbe ansetzte und die festgestellten Einzelwertberichtigungen wieder kräftig zurück nahm. Die Prüfungsberichte sind sicher auch gut verwahrt, aber die sind sicher immer zu Geschäftszeiten für die Staatanwälte einsehbar und nicht panzerfest verschlossen und die Sekretärin wird nicht mit dem Schlüssel in Urlaub geschickt.

   

Nr. 3626

Aus dem inneren Kreis

23. Juli 2008, 21:48 Uhr

Betreff: Strafantrag zum Forderungserlass erneuern

Liebe Freunde, wenn man bedenkt wie man bei der VR-Bank Marktredwitz das Geld verschleudert hat. Wie man damit nach den faulen Abrechnungsmethoden, die den genossenschaftlichen Prüfern alle bekannt waren, die sie mit jeder Darlehensauszahlung bei jedem Kreditfall mit der Vorvalutierung bei jeder Buchung aus den Konten schonungslos aufgezeigt bekommen haben hat man zuerst quer Beet alle Kunden auf diese schlimme Art und Weise abgegrast und Leute wie Johannes Herzog, die im gesetzlichen Auftrag tätig waren, haben nichts dagegen unternommen, weil sie im Verband daran mitverdient haben.

Und so hat man Konsorten wie Heger, Wolf und Krämer die Möglichkeit einer Milliarden-DM-Bank in die Hand gegeben und zugelassen, dass keine gesetzlich nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) geforderte Organisation aufgestellt worden ist. Johannes Herzog hätte das nach seinen Prüferpflichten bereits am ersten Tag tun müssen, wenn die Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmen bestanden hat. Im Gegenteil dazu hat man Hunderte oder Tausende von Kunden mit dieser ungeordneten Bank ins Verderben rennen lassen. Pfui Teufel vor diesem Prüfer, der uns zuerst mit Kleingeld zuließ, dass man jeden übervorteilte, den man nur erreichen konnte, und dann ganze Betriebe und Familien und Existenzen vernichtete mit dem Kreditgeschäft nach Tageslaune der Vorstände und der willfährigen Prüfer.

Darum müssen wir die Strafanträge gegen diesen Mann, Johannes Herzog, wie hier beispielhaft in Eintrag Nr. 3715 zu dem skandalösen Forderungsnachlass von 432.000 € immer und immer wieder der Staatsanwaltschaft zusenden, bis wir endlich Ergebnisse hören, entweder von der Bank oder von einem Richter. Da sieht man auch den Charakter dieses Herren, dass der nicht nur bereit ist sämtliche Kunden zu schädigen um daraus Nutzen zu ziehen, sondern auch neue Vorstandskollegen und Aufsichtsräte nötigt in schwer verdächtige Untreuetatbestände mitzuwirken.

   

Nr. 3625

Manfred

23. Juli 2008, 21:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog war an der Prüfung der Acredobank beteiligt

Wie Johannes Herzog als Prüfer nach Marktredwitz gekommen ist, hat er parallel die Acredobank Nürnberg eG, eine überregionale Kirchenbank, geprüft. Diese Bank sollte nach dem Willen des Genossenschaftsverbandes Bayern, dem sie angehörte, zur örtlichen VR-Bank Nürnberg hinzu fusioniert werden. Prüfer Herzog und Kollegen stellten in den Jahren 2003 und 2004 hohe Einzelwertberichtigungen fest. Übrigens fast übereinstimmend in den Jahren, in denen man die in Marktredwitz festgestellten Einzelwertberichtigungen angeblich nicht mehr einbuchen konnte. Damit sollte die Fusion in Nürnberg nachdrücklich unterstützt werden.

Als der hier doch unabhängige Aufsichtsrat, der Kirchenrat, dieses Spielchen durchschaute, schaute man sich noch nach einem anderen Fusionspartner um und man fand ihn schließlich auch in der Evangelischen Kreditgenossenschaft in Kassel und fusioniert letztendlich mit einstimmigem Beschluss mit dieser (hierzu ein Bericht (= Link)).

Da dadurch aber die Bank aus dem Bereich Bayern abzuwandern drohte, versuchte man das Ruder wieder herumzureißen und die Bank zumindest für Bayern eigenständig zu erhalten. Johannes Herzog und Kollegen lösten unverzüglich die Hälfte der Einzelwertberichtigungen wieder auf. Für was so ein Musterprüfer mit Aussicht auf eine Vorstandsamt doch alles gut ist. Doch der Zug war abgefahren. Wie bereit doch manche Prüfer sind mit dem Vermögen der Genossenschaftsmitglieder zu jonglieren. Wenn man da im letzten Eintrag auf den Prüfereid angestoßen wird, dann geht es einem wie den Ärzten im Radsport, die trotz Eid des Hippokrates aus Gewinnsucht die Gesundheit und manchmal das Leben der Sportler aufs Spiel setzen. Im Zusammenhang mit der Angelegenheit in Marktredwitz, darf man das der Staatsanwaltschaft schon auch miteilen, wie Herr Herzog damals in Nürnberg den Umgang mit den gesetzlichen Bewertungsvorschriften pflegte und wie das mit Bilanztestaten des Genossenschaftsverbandes ist und was das im Zusammenspiel wert ist.

Wenn diese Behauptungen nun falsch sein sollten, so wird Herr Herzog aufgefordert dies auf dem Klageweg gegenüber dem Webmaster des Wunsiedeler Kreises klar stellen zu lassen, das wird er sich aber wahrscheinlich nicht trauen, denn schließlich gibt es ja Unterlagen und Belege dazu. Hier an dieser Stelle werden wir dazu immer wieder über den Stand berichten.

   

Nr. 3624

Aus dem Steuerfach

23. Juli 2008, 21:00 Uhr

Betreff: Die machen ja unserer Berufsstand schlecht

Nur mit Kopfschütteln verfolge ich was da bei unserer VR-Bank abläuft und vor allem wie es da mit Rückendeckung des Genossenschaftsverband abgeht. Das ist schon mehr als nur Rückendeckung, dass ist schon Einmischung und aktive Beteiligung. Wer hat denn da den Wirtschaftsprüfereid abgegeben, wenn die Prüfer Grothoff und Herzog bei uns festgestellt haben, dass Wertberichtigungen gebildet werden müssten, dann ist es unmöglich den Forderungsstand nach dem Bestand zu bilanzieren. Hier könnten Millionen verschoben worden sein und der Verbandsvorstand hat das Bilanztestat dazu unterschrieben. Ein nicht nachvollziehbarer Vorgang, der klar gegen die Bilanzierungsrichtlinien verstößt.

Wie kann man es sich als Verbandsrevisor erlauben gegen den gesetzlichen Prüfungsauftrag nach dem Genossenschaftsgesetz, dem Kreditwesengesetz und dem Handelgesetz in dieser Art und Weise zu verstoßen und damit selbstverständlich auch der Wirtschaftsprüferordnung. So wie zuerst die Sache mit der Stichtagsverzinsung in den Bilanzen verschwiegen wurde, so fehlt bis heute eine Risikorückstellung für den noch laufenden Prozess um die Wertstellungen im KK und in dem Zusammenhang soll bei dem Abtransport der maschinen in Wunsiedel so geschlampt worden sein, dass es eine Anordnung der Regierung geben soll, dass das Grundstück saniert werden muss. Das dürfte eine einen Batzen Geld kosten, der mit dem Regierungsbeschluss in die Bilanz gehört hätte, aber bi heute nicht aufgetaucht ist. Haben die Prüfer heute genauso wenig das Handelsgesetzbuch im Kopf, wie ihr Vorgänger Herzog schon, wenn sie nach Marktredwitz fahren. Oder wo steht was zu den sich auftürmenden Forderung mit dem Bonussparen, wo die ursprüngliche Berechnung gegenüber den Kunden mit dem tatsächlichen Auszahlungsergebnis auch rein gar nicht zu tun hat und die Bank jede Auflistung eines Referenzzinssatzes für die Grundverzinsung verweigert?

Alles was in der VR-Bank gelaufen ist scheint darauf hinauszulaufen, dass man alles vertuschen muss um den ehemaligen Prüfer Johannes Herzog als Vorstand zu halten, der die ganzen Dinge ja verhindern hätte müssen. Es ist eine Schande, wenn dann der Kunde als Gefahr bezeichnet wird, wenn man über die Verwirkung vor ihm die Unterlagen noch nicht verstecken kann, wenn er eine Nachberechnung verlangt. Dieser Genossenschaftsverband und hauptsächlich Leute wie herzog, die sich dann ins Vorstandsamt schwingen mit ihrer unsauberen Arbeit, die sind eine Schande für unseren Berufsstand. Und die sind es, die uns triezen, wenn man von unseren Klienten noch das letzte Blatt Papier verlangt, wenn sie aber Überziehungen in Millionenhöhe verhindern sollen, da scheint sich Herr Herzog noch die Hände gerieben zu haben, dass er was an Unterlagen sammeln konnte.

Nach meiner Ansicht kann auch die von Herrn Herzog jetzt als Vorstand unterschriebenen Bilanz in Millionenhöhe unkorrekt sein. Schon das HOMA-Haus dürfte wegen seiner Belastung gegen Null zu bewerten sein und gehört auch noch wert berichtigt. Ich trau dem Herzog alles zu, nur nichts Gutes.

   

Nr. 3623

Mitglied

23. Juli 2008, 15:12 Uhr

Betreff: Unfassbar was man uns da zumutet

Was da Johannes Herzog im letzten Jahr der Frankenpost erzählt hat, dass er an den Krediten, den überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten, vor dem Jahr 2004 nicht beteiligt gewesen sein wollte, das ist wirklich ein unglaubliche Lüge. Die Prüfer schreiben doch alle Kredite zusammen und dann wird die Risikolage in Zahlen gebracht. Da wird mit Sicherheit bei den Vertreterversammlungen nicht über die Zahlen der Vorstände berichtet, sondern was letztendlich die Prüfer zusammengerechnet haben. Also jeder Kredit der da rein fließt, den musste Johannes Herzog mit dem Tag überprüfen, an dem er die Gesamtprokura übernommen hat. Aber er musste sie nicht überprüfen, er kannte sie alle die unsauberen und die notleidenden Kredite. Er kannte die Situation in Wunsiedel, wo man de Sicherheiten abgeholt hatte ohne sie für Bank oder den Kunden zu Geld zu machen. Er kannte die Prozessunterlagen zu den Stichtagsverzinsungen und zu den Wertstellungsprozessen in- und auswendig. Er wusste wie man seit Jahren die Kunden manuell oder mit EDV-Eingaben bei den Wertstellungen übervorteilt hatte, er wusste, dass jede Darlehenauszahlung noch einen Tag vorverzinst wurde, bevor der Kunde überhaupt die Möglichkeit hatte darüber zu verfügen.

Es ist unfassbar, was uns da zugemutet wird. Warum beurlaubt der Aufsichtsrat diesen Mann nicht, der uns verschwiegt was der wahre Grund der Ermittlungen ist? Will er uns sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht überprüft, warum die Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der VR-Bank unterdrückt wurden und warum ein Prüfer da nicht darauf eingeht. Will uns Herr Herzog sagen, es wird nicht schon ermittelt wegen dem Dienstaufhebungsvertrag und dem Verstoß gegen § 34 GenG mit Heger und Krämer? Warum hat das BaFin die Beurlaubung noch nicht verfügt? Weil man selbst die falschen Bilanzen auch gesehen und durchgehen hat lassen?

Der Fall wird tief und der Exprüfer wird einige mitreißen. Hoffentlich ist sich das auch ein neuer Aufsichtsrat bewusst zu was er da missbraucht werden soll. Brauchen wir wirklich den Wunsiedeler Kreis um festzustellen, ob es bei der VR-Bank Marktredwitz genossenschaftsrechtlich untersagte Kredite gegeben hat, die erst auf dieser Schiene von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden. Das heißt doch, wir brauchen keinen gesetzlichen Prüfer, der diese rechtlich untersagten Kreditverhältnisse für sich nutzt, damit er selbst Vorstand werden kann und die Vorstände für 50 Millionen Kredit rauslässt, wo die normal selbst ihre Unschuld nach dem Genossenschaftsgesetz erst beweisen müssen. Der Vertrag in München aufgesetzt und von Pausch und Heger im Beisein von Grothoff und Herzog unterschrieben hat Heger vom Schadenersatz und von der Beweispflicht nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) befreit. Und er weiß, er steht heute damit selber im Feuer.

   

Nr. 3622

Uwe

23. Juli 2008, 12:45 Uhr

Betreff: Ohne Johannes Herzog hätte wir das Schlamassel nicht

Den Aufsichtsräten soll Johannes Herzog bei seiner Einstellung gesagt haben, nehmt mich und lasst Wolf und Krämer noch da, dann vermeiden wir den Imageschaden. Aber den materiellen Schaden vorher schon, den hat er doch mitverschuldet, damit er genau dieses Argument in die Hände bekommen hat. Wie kann ein Prüfer über Jahre hinweg die Überziehungen bei der Bank übersehen, wo Millionenbeträge in monatlich 300 Seiten drin stecken. Da ist doch der Prüfer der Mitschuldige. Wie kann er bei Gold, Gold, Gold die Bargeldverfügungen nicht als Geldwäscheverstoß aufgreifen? Wie kann es sein, dass da im Herbst vorher der Vorstand Bescheid wusste, dass er vor dem Prüfungsstichtag die 4 x 45.000 € mit den Strohmannkrediten raus buchen musste? Wie kann er bei Flex übersehen haben, dass Manfred Heger von anderen Zahlen wusste als er sie in die Bankunterlagen geschrieben hat. Dr. Nickl hat das doch auch festgestellt und dabei sicher keine Vernehmung Manfred Heger gemacht, sondern auch alles aus den vorhandenen Unterlagen und Papieren ersehen.

Das mit dem Imageschaden vermeiden, das war doch von Grothoff und Herzog schon gesteuert mit den augenscheinlichen Bilanzfälschungen mit den Einzelwertberichtigungen im Jahr 2003 und 2004 wo man in die Lageberichte der Jahre zuvor (= Link) rein schrieb, es wäre doch für die Bank dienlicher, wenn man die Einzelwertberichtigungen nicht gegen die Rücklagen der Bank verrechnen würde, man könne die Einzelwertberichtigungen also nicht mehr alle decken, was für ein Blödsinn und die Verbandsvorstände und der Prüfungsabteilungsleiter haben das mit den Unterschriften über die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) auch noch abgesegnet, obwohl die Prüfer selber die Risikolage so festgestellt haben, wie sie später mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zugegeben wurde, nachdem man glaubte, dass Schlimmste schon überstanden zu haben.

Diese Prüfungen von Raimund Grothoff und Johannes Herzog waren reinste Makulatur. Da hat man die Bank mit den unglaublichen Prüfungsgebühren nur noch zusätzlich geschädigt. Die Wirtschaftprüferordnung und viele andere Gesetze und Vorschriften scheinen für den Genossenschaftsverband Bayern nicht zu gelten.

   

Nr. 3621

Genosse und Insider

22. Juli 2008, 14:46 Uhr

Betreff: Der Fädenzieher

Demnächst werden wir auch über die Machtgeflechte des DRV-Präsidenten Manfred Nüssel hier klicken......berichten, der den Aufbau von Machtstrukturen perfektioniert und dies auch manifestiert hat. Dies gehört auch mal positiv dargestellt, dass es jemand schafft, so einen Machtapparat aufzubauen. Er soll, wie aus berufenen Quellen berichtet, der mächtigste Genossenschaftler in Deutschland sein. Um dies zu verstehen, ist es notwendig, die Verflechtungen in Gremien und Ausschüssen aufzuzeigen.
Der Webmaster freut sich über jeden Hinweis aus der Szene und wenn er noch so klein ist.
P.S. : Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Fäden in die richtigen Bahnen zu lenken.

   

Nr. 3620

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

22. Juli 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Der Verband sorgt für die Seinen

´Der Genossenschaftsverband und seine Vasallen. Eine unendliche Geschichte. Wenn man die Einträge liest, welche Prüfer in Vorstandsämter gehievt wurden ist schon bezeichnend. Dabei sind es nur Einträge aus wenigen Regierungsbezirken. Wenn die ganze Palette drin steht, wird es für den Genossenschaftsverband sehr eng werden, dies auch der Bankenaufsicht zu erklären, warum ausgerechnet die Prüfer des Verbandes als Vorstände inthronisiert wurden. Da békannt ist, daß die meisten Prüfer äußerst obrigkeitshörig sind, konnte der Verband sein Spinnennetz über das ganze Genossenschaftsland ausbreiten. Überall in den Ämtern waren die Ex-Prüfer vorhanden. So werden Machtgeflechte aufgebaut. Die Ex-Prüfer waren und sind sich der Unterstützung ihres ehemaligen Arbeitgebers sicher, so daß auch Fusionen zielgerichtet durch die Prüfung vorbereitet werden konnten ( Beiträge hierzu gibt es in diesem Gästebuch genug). Zudem hat es den positiven Nebeneffekt für den Verband, daß man sich die nicht unerhebliche Altersversorgung für die Prüfer spart, weil diese dann von den Banken getragen wird und somit zu Lasten der Mitglieder und deren Vermögen.
Als Paradebeispiel für die Verflechtungen kann die VR-Bank Marktredwitz/resp. Fichtelgebirge hergenommen werden. Die Vertuschungsorgien die hier ablaufen, waren nur mit einem Mann vom Schlage eines Johannes Herzg möglich. Denn dazu ist eine unglaubliche Abgebrühtheit notwendig, ohne Gewissen und ohne Ehre. Wer sich mit so einen Rucksack auf den Vorstandssessel setzt und meint dies würde alles nichts ausmachen, ist dann letzten Endes nur naiv. Der Genossenschaftsverband wird in am Schluß doch fallen lassen wie eine heiße Kartoffel. Wieviele Menschen in der Region ihr Hab und Gut verloren haben, weil man Heger und Konsorten gewähren ließ, wie Feudalfürsten, ist unabhängig von der Schuld vorgenannter auch das Hauptverschulden von den Prüfern Herzog und Grothoff. Sie haben diese Schweinereien zugelassen, Aus niedrigen Beweggründen heraus, um sich die eigene Position zu sichern. Außerdem tut sich die Frage auf, warum man als Kollegen für Herzog einen Sparkassenmann holen mußte, bei vorher 30 Bewerbern. Oder andersrum gefragt, gingen dem Verband die Prüfer aus, die man vesorgen muß??

   

Nr. 3619

Rebekka

22. Juli 2008, 11:25 Uhr

Betreff: Unglaublich, was für Dinge in dieser VR-Bank alles ablaufen

Besonders habe ich den Beitrag 3824 aufmerksam gelesen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Verantwortlichen dieser Bank den Kragen nicht voll genug kriegen, wie dem Beitrag 3824 zu entnehmen ist. Es reicht nicht, dass sie den Sparer und Darlehensnehmer, den Häuslebauer und den Geschäftsleuten das Fell über die Ohren ziehen. Das ist eine Spirale, wo das Ausmaß in keinster Weise noch abzusehen ist. Der Superstar von Prüfer, Herzog, der bei dieser Bank eine
Tiefenprüfung gemacht hat, will das alles nicht festgestellt haben.Entweder ist er unfähig oder hat seinen Wissensvorsprung für sich zu Nutze gemacht, d. h. für sich ausgenutzt. Dieser Mann ist für unsere Bank untragbar.

   

Nr. 3618

Andrea

22. Juli 2008, 09:12 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea

   

Nr. 3617

Fritz

22. Juli 2008, 09:05 Uhr

Betreff: Eintrag \"Wissender\"

Hallo Wissender,
du hast recht mit dem was du da sagst, solltest aber berücksichtigen, um was es hier geht.
Den Vorständen sowie den Verbandsoberen liegt vor allem daran, zu vertuschen bzw zu verhindern, daß bestimmte Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen werden.
Alleine schon der Vertrag zwischen M. Heger und der Bank in dem ein Schadenersatzverzicht vereinbart wurde, zeigt, wieviel Angst hier im Spiel ist, in die Schlagzeilen zu kommen. Heger weiß mit Sicherheit sehr viel, und er könnte aufzeigen, wie tief die Verstrickungen der Verbandsspitze in die Vorgänge um die VR Bank sind.
Der Prüferling Herzog, wie der Vorstand auf diesen Seiten oft "liebevoll" genannt wird,hat alles mit Sicherheit gesehen, und auf Anweisung des Verbandes vertuscht. So blöd ist der nicht, aber naiv genug, um an Versprechungen des Verbandes zu glauben, geschützt zu werden, wenn es eng wird.
Er wird am Ende der "Bauer" sein, der geopfert wird, wenn Opfer gebraucht werden.
Den Genossen wird das nicht viel helfen, denn das Geld in der Bank ist nun mal weg. Das Vermögen der Genossen wurde verschleudert, die Mitglieder werden weiter für dumm verkauft, Ziel ist die Verjährung der Straftaten.
Dem Wunsiedeler Kreis obliegt es nun nachzuweisen, welche Verbindungen bestanden und bestehen, und was wußte Herzog im einzelnen. Seine Verfehlungen als Prüfer einerseits, sowie als Vorstand andererseits, sind wohl immens, auch wenn er immer wieder behauptet, nichts zu wissen. Daß er sich dabei als Trottel hinstellt, ist ihm scheinbar egal.
Auch seine öffentliche Aussage, gegen ihn werde nicht ermittelt, ist zweifelhaft, denn zumindest bei seinen großzügigen Verzichtgeschäften gegenüber voll abgesicherten Gläubigern dürfte wohl den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wie gesagt, die Dummen sind die Genossen, denn sie können sich nicht einmal darauf verlassen, daß die Überwachungsorgane funktionieren. Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der ebenfalls lieber beim Vertuschen hilft, als aufzuklären.

   

Nr. 3616

Gerhard

21. Juli 2008, 06:56 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich sieben Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3615

Marianne

20. Juli 2008, 15:55 Uhr

Betreff: Herzog und seine Prinzessin

Der Song Herzog und seine Prinzessin, das passt genau auf unseren Herrn Herzog und die unsauberen Abrechungsmethoden gegenüber den Kunden in allen Bereichen bei der VR-Bank Marktredwitz, äh Fichtelgebirge. abspielen

   

Nr. 3614

Susanne

19. Juli 2008, 15:09 Uhr

Betreff: Den Prozessgegner ins Aufsichtsgremium geholt

Kommt jetzt der Charakter von Johannes Herzog immer mehr zum Vorschein, seine Spiele hinter den Fassaden? Wie kann er aus dem Haus eines Prozessgegners den neuen Aufsichtsrat auswählen? Beim letzten Mal hat man den Aufsichtsrat verkleinert, jetzt holt man jemand von der Gesellschaft, die von Manfred Heger beschuldigt wurde, dass die und nicht er den Schaden mit der Insolvenz in Slowenien verbockt hätten. Nur warum hat man das nicht eindeutig festgestellt und dann beim Regress den Punkt nicht weg gelassen?

Was da in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) gesagt wurde, in dem Glauben mit diesem Abend sei alles beerdigt und was der Dr. Nickl, der Anwalt des Aufsichtrates, in seinem mit Folien hinter legten Vortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgezeigt hat, das zeigt doch deutlich, wie sehr Johannes Herzog in der ganzen Sache verstrickt war. Die Prüfer wollten die Fälschung der Bankunterlagen nicht gesehen haben, einer der schlimmsten Verstöße im Bereich des § 18 Kreditwesengesetz. Fälschung der bekannten Daten, es gibt fast dazu keine Steigerung mehr. Herr Herzog hat es nicht gesehen. Wir glauben inzwischen alle, er hat es nicht sehen wollen, wie Manfred Heger hier mit seinem Freund ... mindestens 5 Millionen bei der Bank kaputt gemacht hat. Und ist es etwas anderes als Fälschung von Unterlagen, wenn man als Prüfer den Vertretern erzählt es geht um 2 Millionen Schaden anstatt um 5 Millionen und gegen das Genossenschaftsgesetz behauptet, der Aufsichtsrat hätte das nicht kontrollieren können? Die Überziehungssituation bei der Bank, die von Dr. Nickl als alleinige Schuldzuweisung an Heger gesehen werden wollte, die hätten die Prüfer nicht einen Tag dulden dürfen. Überziehungsüberwachung ist eine Kernaufgabe der Revision. Jede nicht überwachte Überziehung geht zu Lasten der Vorstandskollegen und der Revisoren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. So würde jeder Richter entscheiden und wer weiß was kommt?

Die Wahl des Herrn Limmer aus Selb in den Aufsichtsrat zeigt es mehr als nur deutlich auf. Es geht nicht um die Förderung der Genossenschaftsmitglieder bei der VR-Bank (jetzt) Fichtelgebirge, oberste Priorität hat die Vertuschung der Vergangenheit mit den Leuten an der Spitze die für das schlimmste Unwesen bei der Bank selbst zuständig waren. Egal ob sie in München sitzen oder jetzt den Stuhl von Manfred Heger direkt besetzen. Diese Verbindungen und diese Stricke müssen wir kappen. Wir dürfen diese Leute nicht auch noch stärken in dem man zuerst den Notvorstand in den Forderungsverzicht mit einbezieht und ihn dann zum Aufsichtsratvorsitzenden macht oder in dem man Leute von R & P noch als angeblicher Wirtschaftsprüfer zusätzlich da mit rein wählen lässt und die Vertreter dazu nicht aufklärt, dass gegen den Arbeitgeber oder Kooperationspartner Prozess geführt wird.

   

Nr. 3613

Gehört

19. Juli 2008, 13:18 Uhr

Betreff: Bilanzbetrug – der Unbeendete?

Aus informierten Kreis hört man, dass die angeblichen vier Millionen für den Vogtlandverkauf bereits dringendst wieder für Wertberichtigungen gebraucht wurden. Ist das der Bilanzbetrug ohne Ende? Wenn man im März bereits von einem riesigen Betrag an Wertberichtigungen weiß und den dankt der Prüfer nicht schon nach § 252 HGB in den noch nicht aufgestellten Abschluss des Vorjahres nimmt, dann hätte man sich wieder die Höchstkreditgrenze über den § 10 und § 13 KWG oben gehalten. Muss man die Staatsanwaltschaft auffordern die internen Risikoberichte anzuschauen, wann man denn die bekannten Wertberichtigungen auch so in der EDV darstellte, dass sie nicht mehr zu verbergen waren, ob da ein direkter Zusammenhang mit dem Ostfilialverkauf her gestellt werden muss? Es muss für jeden neuen Prüfer ein Graus sein, den Auftrag für Marktredwitz zu erhalten und die stillschweigenden Vorgaben für diese Bank einzuhalten. Oder kann man sich da beim Verband wertvolle Sporen verdienen? Die Verluste und die unsauberen Kredite von Heger, die strahlen bis in die heutige Zeit. Oder machen es Herzog und Heidel genauso schlimm und genauso unfähig, all die umfassenden Rahmenbedingungen einzuhalten?

Hinweis an die Staatsanwaltschaft – jedes von der Bank als latent gefährdet, risikobehaftet eingeschätzte Kreditverhältnis wird über den monatlichen Risikobericht einzeln erfasst. Schaut doch mal da die Sprünge, oder die tendenzielle Entwicklung an, ob das nicht auffällig ist. Das ist übrigens der Bericht, den man monatlich dem Aufsichtsrat vorlegen muss und den schon damals Heger, Wolf und Krämer laut Prüfungsbericht und Bericht in der Vertreterversammlung vom Oktober 2004 gegenüber dem Aufsichtsrat getürkt haben. Wohlgemerkt nicht nur Heger, sondern auch Wolf und Krämer und die mussten noch ein paar Jahre Begleitmodell und Staffage für Herzog, den Prüfer dieser Zeit machen.

   

Nr. 3612

Aus Selb

19. Juli 2008, 12:59 Uhr

Betreff: Warum Rudolf Limmer in den Aufsichtsrat ?

Dieser Bericht zur Risikolage, wie er im Eintrag Nr. 3832 als Link vermerkt ist, dass dürfte eine Pflichtangabe der Vorstände im Geschäftsbericht gegenüber den Vertretern sein, dem allzuständigen Entscheidungsgremium. Wir wollen nicht ständig Absichtserklärungen hören, wir wollen über die aktuellen Lage informiert werden und nicht erst zwei oder drei Jahre danach, wenn man vermeldet, dass man den eigenen Mist stolz verräumt hat. Die Bilanz in der Risikolage von Manfred Heger, die man den Mitglieder am 14. Oktober 2004 und am 30. Juni 2005 so nicht präsentiert hat, dass ist die Schreckensbilanz auch der Prüfer. Herr Herzog hat zur Risikolage zum Jahresende 2003 dazu geschrieben, die notwendigen Einzelwertberichtigungen konnten nicht bilanziell vorgenommen werden. Das ist ein Verstoß gegen die §§ 252 und 253 im Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch stellt Bilanzbetrug direkt unter Freiheitsstrafe.

Warum aber muss man nun jemand von R & P (Wirtschaftsprüferbüro) in den Aufsichtsrat nehmen und angeblich noch vom Vorstand Herzog im Hintergrund vorgeschlagen? Gegen die führt man doch einen Prozess, von dem man den Vertretern und den Mitgliedern auch nichts sagt? Muss man den Prozess auf diese Art beenden, weil die Beratungsgesellschaft sich sonst mit Unterlagen wehren könnte, und die Schuld bei der Bank beweist, die man Manfred Heger noch in den letzten Tagen verräumen hat lassen? Wenn dieser Prozess nicht weiter geführt wird, dann wird vielleicht die nächste Untreuehandlung vor den Mitgliedern verschwiegen, weil man auf berechtigte Ansprüche nahe vielleicht eines siebenstelligen Betrages verzichtet, die man gegen Heger und auch die Anwaltskanzlei stellen könnte, nur damit die eigene Mitverantwortung nicht zur Sprache kommt.

Jeder Euro der Negativbilanz Heger als Patriarch mit seinen willfährigen Helfern Wolf und Krämer, aber auch den bereitwillig helfenden Aufsichtsräten ist die Negativbilanz eines untätigen Prüfungsverbandes und der Prüfer die man hier her geschickt hat um Heger nicht zu bremsen, sondern um ihn sanft und noch mit viel Schaden für alle aus dem Amt gleiten zu lassen und um das Zepter selbst in die Hand zu nehmen. Johannes Herzog ist der direkte Nachfolger von Manfred Heger und in dessen direkter Verantwortung. Sie wurde übertragen mit dem unsaubersten Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder des Genossenschaftsverbandes. Wenn man heute gegen den Aufsichtsrat mit vorgeht, kann man Rudolf Limmer gleich mit dazu schreiben. Er wird nichts gegen die Machenschaften der Vergangenheit unternehmen.?

   

Nr. 3611

Aus dem ganz engen Kreis

18. Juli 2008, 18:54 Uhr

Betreff: Wird Manfred Heger geschäftführender Vorstand bei WUN Elektro GmbH ?!

Nach noch nicht bestätigten Informationen ist beabsichtig, Manfred Heger, als geschäftsführender Vorstand bei der WUN elektro GmbH, zu berufen. Der Mann, gegen den die Staatsanwaltschafts (als früheren Bankvorstand) ermitttelt. Ausgerechnert der Mann, der bei der Bank Riesenverluste zu verantworten hatte, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zwei Jahre nach seiner Abdankung leise anklingen hat lassen. Wo sich der eigene Aufsichtsrat jetzt, nach bald vier Jahren, auf Druck dazu durch ringen muss selbst gegen ihn vorzugehen. Es gibt bei uns wirklich nichts was es nicht gibt.

:laola:

   

Nr. 3610

Webmaster

18. Juli 2008, 14:15 Uhr

Betreff: Die Statistik, welcher Prüfer wo Vorstand war oder ist ...

wird ab sofort im Gästebuch zum Genossenschaftsverband Bayern weiter geführt.

   

Nr. 3609

Webmaster

18. Juli 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Webmaster
15. Juli 2008, 20:05 Uhr
Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig



Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren.

Wir beginnen mit
Büttner in Altenkunstadt,

Schaller in Hof,
Raiffeisenbank Schwarzenbach/Saale Name wird nachgereich
Veh in Schwabmünchen,

Jall in Mindelheim,

und natürlich Johanes Herzog VR-Bank Marktredwitz.- Spitzenreiter und Überflieger (kann nicht ausgeschlossen werden, daß er in die Geschichte eingeht)

Raiffeisenbank Bamberg (Franz, wurde glaub ich dann Sanierungsfall und Franz musste gehen)

Raiffeisenbank Rothenburg (Halbmeier, ich glaube der ist schon verstorben

Raiffeisenbank Erlangen (Schneider, der wechselte später in den Aufsichtsrat

Gewerbebank Ansbach (Pelzl, ist bereits in Pension)

Raiffeisenbank Bad Windsheim (Reisenleiter, derzeit in Amt und Würden, stv. Vorstandsvorsitzender)

VB Regensburg DR.H. Griesberger i.R

VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG (Inkmann, Vorstandsvorsitzender und Endlein, Vorstand, beide in Amt und Würden

Raiffeisenbank Ochsenfurt (Wagenbrenner und Völkl, die Bank musste anschließend glaub ich saniert werden)

RB Regenstauf (C. Seidl) noch tätig

Walter Eberhard, Raiffeisenbank Pfaffenhausen, 87772 Pfaffenhausen

Raiffeisenbank Teublitz -- Georg Donhauser wurde Sanierungsfall

Genossenschaftsbank Weiden – Alfons Gold in Rente

Raiffeisenbank Schwandorf – Hermann Wolf wurde Sanierungsfall

VR Würzburg H.Hoffmann wohl i.R.

Raiffeisenbank Schwandorf - Maximilian Zepf Prüfer/ Bezirksanwalt

Raiffeisenbank Schwandorf – Dr. Bacher -/Verbandsmitarbeiter

Land VR Berchtesgadener Andras Dichtl V-Vorsitzender ev .Altersbed.ausgeschieden?

Raiffeisenbank Amberg – Walter Lichtenauer wurde Sanierungsfall

VB Deggendorf (mittlerweile fusioniert Goppold, Nirschl mittlerweile ausgeschieden)

Raiffeisenbank Ensdorf - Kreitmeier wurde Sanierungsfall bzw. Spielbank

VB Aschaffenburg W. Mainardy ?

VR Chiemsee Gehard Ruf V-Vorsitzender ev. ausgeschieden?

Raiffeisenbank Edelsfeld – Reger Karl, wurde Sanierungsfall

Raiffeisenbank Auerbach/Opf. Gebert Emmeran wurde Sanierungsfall

Raiffeisenbank Donaustauf – Prüfer Name wird nachgereicht
wurde Sanierungsfall
nicht RB Donaustauf aber RB Obertraubling, die später in dieser aufging. Name Hiendl. Längst ausgeschieden. Sanierung

Raiffeisenbank Tirschenreuth – Prüfer „ „ „
wurde Sanierungsfall

Raiffeisenbank Kohlberg-Freihung- Gebert Emmeran

VB Erding (A.Wörner) ?

Raiffeisenbank Hahnbach- Limbeck Konrad

Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck

   

Nr. 3608

Aus dem ganz engen Kreis

17. Juli 2008, 18:38 Uhr

Betreff: Wird Manfred Heger geschäftführender Vorstand bei WUN Elektro GmbH ?!

Nach noch nicht bestätigten Informationen ist beabsichtig, Manfred Heger, als geschäftsführender Vorstand bei der WUN elektro GmbH, zu berufen. Der Mann, gegen den die Staatsanwaltschafts (als früheren Bankvorstand) ermitttelt. Ausgerechnert der Mann, der bei der Bank Riesenverluste zu verantworten hatte, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zwei Jahre nach seiner Abdankung leise anklingen hat lassen. Wo sich der eigene Aufsichtsrat jetzt, nach bald vier Jahren, auf Druck dazu durch ringen muss selbst gegen ihn vorzugehen. Es gibt bei uns wirklich nichts was es nicht gibt.

   

Nr. 3607

Aus der Nähe

17. Juli 2008, 17:16 Uhr

Betreff: Ja kein Neuer, der die Machenschaften auf decken müsste

Das mit den Fusionen, das hat man Reinhold Wolf schon nicht abgekauft, wie heute Johannes Herzog und Werner Schelter. Man kann gar nicht fusionieren, da gäbe es neue Vorstände und neue Aufsichtsräte. Die hätten sofort die Pflicht die ungesetzlichen Machenschaften, egal wie lange sie zurück sind, aufzudecken und zu melden. Mit jedem weitreichenden Kreditfall oder sonstigen Vorgang läuft man Gefahr diese Leute mit der Nase hin zu führen. Die Gefahr der Fusion besteht gar nicht. Die Nachbarn wissen genau, was auf sie zukommen würde. Und die wissen bevor man Herzog opfert, da wären sie selber dran. Dass sogar der Bundesverband es vermeidet die Prüfer direkt hinzuschicken, wenn es um die Sanierung geht, zeigt jetzt die Sache mit dem Filialverkauf. Man geht die Gefahr ein die ganze Fusionsgrundlage hier und überall zu gefährden, weil man es aufmacht, dass Verkauf vor Fusion möglich ist. Aber hier, ausgerecht hier, nimmt man dieses Risiko in Kauf. Warum, meine Herren, warum diesen Musterprüfer Herzog hier an der Spitze der Bank, wo man sogar den Namen tilgen musste? Wie heiß ist es hier, dass man den Prozessgegner im Millionenprozess in den Aufsichtsrat nehmen muss, dass man sogar die vier Millionen Sanierung, oder besser Stütze, von Herrn Herzog über Plauen leiten musste?

Hier geht es nicht mehr um den bestand einer Genossenschaftsbank. Hier geht es darum, dass sich zwei an der Spitze dumm und dämlich verdienen dürfen und auf die Entwicklung einer Bank keine Rücksicht mehr genommen wird, bloß um die Vergangenheit zuzuschütten. Darum musste man in den Aufsichtsrat auch jemand bringen, der wieder zu einem passt. Das Grauen, dass uns noch bevorsteht, das wird fürchterlich. Wir werden mit diesen Leuten noch mehr in die Geschichte eingehen, als wir es schon sind.

   

Nr. 3606

Wissender

17. Juli 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Zur Aufsichtsratsbesetzung

Ist es bekannt, dass die VR-Bank doch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schadensersatzklage führt, wie es in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) angesprochen worden ist und man dazu den Vertretern bis heute nichts gesagt hat? Ist bekannt, dass der Prozess noch am Laufen ist, weil es darum geht, dass Forderung eventuell verspätet angemeldet worden wären.

Ist weiter bekannt, dass in der letzten Vertreterversammlung ein 40 Jahre tätiger Aufsichtsrat ersetzt wurde? Ist bekannt, dass Herr Herzog den Vorschlag für die Nachbesetzung machte? Ist es bekannt, dass der neue Aufsichtsrat ein Mitarbeiter der beklagten Wirtschaftsprüfergesellschaft ist? Wie viele Besen darf man darauf fressen, dass die Klage nicht weiter verfolgt wird? Ist das ein Interessenskonflikt, der gegen die Interessen der Mitglieder ist, oder nicht?

Muss man sich das mal überlegen, da steht eine Klage mit Hundertausenden an und der Vorstand nimmt die vielleicht zurück? Ist da nicht gleich wieder der Verdacht der schweren Untreue gegeben? Hätte man den neuen Aufsichtsrat auf diesem Weg nicht auch gleich wieder in der Hand? Was ist hier wiederum mit der Berichtspflicht nach dem Genossenschaftsgesetz?

   

Nr. 3605

Uwe

17. Juli 2008, 13:51 Uhr

Betreff: Der Herzog braucht die alten Aufsichtsräte

Ist doch klar, dass man immer wieder versucht die ausscheidenden Aufsichtsräte nicht zu ersetzen. Ein neuer hat die Verpflichtung sich darüber informieren zu lassen, was bisher gelaufen ist. Das kann man sich nicht leisten, dass da ein Neuer rein stiert. Sobald der von was Wind kriegt, auch von alten Kamellen, und nicht was dagegen unternimmt, ist er mit im Boot.

   

Nr. 3604

Insider

17. Juli 2008, 13:46 Uhr

Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft auch die Honorare für die Aufsichtsräte angeschaut?

Hat die Staatsanwaltschaft und die ermittelnde Beamten auch die hohen Beratervergütungen und sonstigen Zahlungen für Dienstleistungen an die jetzigen und auch früheren Aufsichtsräte angeschaut? Das musste der Prüfer doch sicher sehen und hätte doch sofort einhacken müssen und es weiter geben müssen, anstatt die Unterlagen dazu sammeln, die Druckmechanismen daraus zu ziehen und sich den Vorteil des Vorstandsamtes und heute der Unantastbarkeit zu ziehen.

   

Nr. 3603

Wissender

17. Juli 2008, 13:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog, haben Sie das und das nicht geprüft?

Hohe Sachkosten, wo die her kommen? Herr Herzog, haben Sie nicht geprüft, dass an einen Lieferanten über ein ¾ Jahr monatlich für Klopapier 3.000 € bezahlt wurden. Da kann jeder für sich selber runterrechnen, wenn die Packung bei der Menge zwei Euro mal 10 Rollen ausmacht. Da hätte man alle 190 Mitarbeiter acht Stunden am Tag aufs Klo schicken können und die Spülungen hätten das Papier nicht mehr runter gekriegt. Was hat man denn da einkauft und für wen?

Haben Sie die Rechnungen für die sündteuren rauschenden Privatfeste geprüft, für den besten Wein, Kaviar, Gänseleberpastete auf Kosten der Bank. Haben Sie die Rechnung geprüft für Gebäudesanierung, die eigentlich 60.000 Wert war, wo man aber an die 180.000 überwiesen hat?

Wen ein Prüfer so etwas nicht sieht, was ist da der Hintergrund, wenn man doch aufgrund der D2-Situation der Bank, also der Einschätzung der Bank aus den eigenen Prüfungserkenntnissen, fast schon lückenlos prüft? Muss man die Vermögenssituation der Prüfer nicht auch kontrollieren?

Sagen Sie es doch, dass Sie für die Ostgeschäftstellen mit den Immobilien (= Link) 4 Millionen gekriegt haben, dass aber das Meiste für Wertberichtigungen gebraucht wird. Das wären dann wieder Wertberichtigungen, die sie die letzten zwei Jahre verschoben hätten.

Es wird alles an den Tag kommen und da Sie Herr Herzog und Herr Schelter ihren allzuständigen höchsten Entscheidungsgremium alles vor enthalten, muss man es eben dem Wunsiedeler Kreis übergeben.

Glauben wir noch an Zufälle, wenn der Steuerberater der Firma mit den 180.000 im Aufsichtsrat sitzt und Vorsitzender des Kreditausschusses ist? Wird jetzt endlich ausgemistet? Der Firmeninhaber ist nämlich auch noch Vertreter bei der Bank. Wenn er Charakter hätte würde er sein Vertreteramt nieder legen.

   

Nr. 3602

Aus der Nähe

17. Juli 2008, 11:54 Uhr

Betreff: Die Beteiligungen der Hegers

Es gibt noch einiges aufzuklären, was uns der Exprüfer verbirgt. Weiß der Wunsiedeler Kreis an wie vielen Firmen und Unternehmen der Hegerclan beteiligt ist und wie man da ran gekommen ist? Ich werde euch mal was zukommen lassen dazu.

   

Nr. 3601

O.

17. Juli 2008, 11:10 Uhr

Betreff: Zieht Herr Herzog alle in den Sumpf?

Einen Prüfer zum Vorstand machen, der die Prüferordnungen schon nicht einhält? Wem ist das eingefallen? Der zieht doch alle mit in den Sumpf. Es sollte nach Heger, Wolf und Krämer eine Neuanfang gemacht werden, aber mit dem Herrn Herzog, da sind doch die alten Machenschaften nur versucht worden zu überdecken. Jetzt scheint alles hoch zu kommen. Und das Schlimmste, der Prüfer weiß sicher von jedem etwas. Davon muss man sich befreien. Wenn der Aufsichtsrat oder die Vertreter nicht erkennen, dass nur jetzt die Chance besteht, dass man Herrn Herzog auch die Mitverantwortung für die Vergangenheit vor Augen führt, dass man ihm aufzeigt, dass er die Methoden der alten Vorstände mit dem Forderungsverzicht sogar noch mit rüber genommen hat, dann heißt es auch für den Aufsichtsrat Rede und Antwort stehen wenn es noch unangenehmer wird als es jetzt schon ist. Reisleine ziehen hat man schon vor vier Jahren verkündet. Vertuschen hilft nicht und am Vertuscher festhalten. Macht endlich die Lösung ohne Herrn Herzog. Draußen weiß man schon, wem man die 50 Millionen Kreditverluste zu verdanken hat. Die Prüfer stehen auf der Liste ganz mit oben. Und der Schaden betrifft uns hier und keinen in München.

   

Nr. 3600

Susanne

17. Juli 2008, 08:54 Uhr

Betreff: Hatte Herr Schelter die Courage zu antworten?

Was ist mit unserem Aufsichtsratsvorsitzenden. Da wird uns doch seit ein paar Wochen ein Paragraph im Genossenschaftsbesitz gezeigt, der aussagt, dass der Aufsichtsrat und Vorstand Berichtspflicht hat und das Urteil des Amtsgerichtes Norderstedt
(= Link) dürfte auch nichts anderes aussagen, dass dem allumfänglichen Entscheidungsträger, der Vertreterversammlung, nichts vorenthalten werden kann und wenn es sein müsste, dann könnten die Mitglieder die Vertreterversammlung sogar auflösen und wieder eine Generalversammlung ins Leben rufen. Das dürfte im Tenor auch die Aussage des Urteils zum Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) gewesen sein, das von den schutzwürdigen eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gesprochen hat.

Was ist Herr Schelter, ist bei Ihnen werter Webmaster die Antwort zu Eintrag Nr. 3613 und Eintrag Nr. 3614 schon eingetroffen, hat Herr Schelter die Courage zu Eintrag Nr. 3791 zu antworten?

Ist dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz heiß ins Bewusstsein geschossen, wie ihn der ehemalige Prüfer Johannes Herzog mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) vom Frühjahr 2007 direkt mit in die Verantwortung für einen schwer verdächtigen Untreuefall von mindestens 432.000 € geführt hat? War es Taktik, war es vielleicht Nötigung, dass Wolf und Herzog, Heidel und Schelter gleich mit eingebunden haben?

Wenn in dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) 53 Fälle mit einem Schaden von 800.000 € zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten geführt haben und eine daraus ein Strafmaß von neun Monaten hat, was wäre gerecht für 432.000 € in einem Fall für die Initiatoren und deren Helfer die ihre Kontroll- und Überwachungspflichten zum Schutz der eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder nicht wahr nehmen? Ist ein früherer Prüfer vor dem Gesetz ein anderer Mensch als ein Vorstand, der einer Fusion im Weg steht? Oder zählen die 27,4 Mio. € an Einzelwertberichtigungen und all die nicht aufgedeckten sonstigen Kreditverluste dieser Zeit nicht mit, die er mit Heger, Wolf und Krämer begleitet hat und wo er die festgestellten Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen hat lassen?

   

Nr. 3599

Webmaster

17. Juli 2008, 07:15 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Webmaster
15. Juli 2008, 20:05 Uhr
Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig


Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren.

Wir beginnen mit
Büttner in Altenkunstadt,

Schaller in Hof,

Veh in Schwabmünchen,

Jall in Mindelheim,

und natürlich Herzog VR-Bank Marktredwitz.

Raiffeisenbank Bamberg (Franz, wurde glaub ich dann Sanierungsfall und Franz musste gehen)

Raiffeisenbank Rothenburg (Halbmeier, ich glaube der ist schon verstorben

Raiffeisenbank Erlangen (Schneider, der wechselte später in den Aufsichtsrat

Gewerbebank Ansbach (Pelzl, ist bereits in Pension)

Raiffeisenbank Bad Windsheim (Reisenleiter, derzeit in Amt und Würden, stv. Vorstandsvorsitzender)

VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG (Inkmann, Vorstandsvorsitzender und Endlein, Vorstand, beide in Amt und Würden

Raiffeisenbank Ochsenfurt (Wagenbrenner und Völkl, die Bank musste anschließend glaub ich saniert werden)

Walter Eberhard, Raiffeisenbank Pfaffenhausen, 87772 Pfaffenhausen

Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck

   

Nr. 3598

Susanne

16. Juli 2008, 19:38 Uhr

Betreff: Vorschlag den Gewinn zu heben - Bankbetretungsgebühr

Das wär doch eine Idee, verlangt doch eine Bankbetretungsgebühr. Einen von Euren beschäftigungslosen Mitarbeiter überall an die Türen und Strichlisten machen, wen man nicht kennt, gleich nach dem Ausweis fragen. Wäre doch die perfekte Einnahmequelle nach dem Schema der Raiffeisen- Volksbank. Sicher wäre die Bankfernbleibgebühr noch attraktiver, aber die ist doch schwer zu kassieren und müsste offen verlangt werden, wenn man sie mit Guthabenzinsen oder unerklärbaren Giroabrechnungen nicht verstecken kann.

   

Nr. 3597

Beobachter

16. Juli 2008, 19:29 Uhr

Betreff: Hat die Aufsicht reagiert?

So was, ich dachte bei einem Produkt, da muss man Preis und Leistung nennen. Sind die Auflagen bei der VR-Bank Marktredwitz, nein, nein, ja nicht mehr diesen verfluchten Namen sagen, es heißt jetzt Fichtelgebirge, sind da die Auflagen jetzt da, dass man dazu schreiben muss, dass es nichts kostet, wenn man das Geld hinbringt? Oder ist es anders, dass Herzog und Heidel gerade überlegen, was es denn kosten soll und man besser das Feld für die Eingabe schon vorbereitet hat?

   

Nr. 3596

Margit

16. Juli 2008, 19:23 Uhr

Betreff: Grandiose Meister der Verdummung bei der VR-Bank

Mit der Stichtagsverzinsung und mit den Wertstellungsmanipulationen habe ich geglaubt, wir werden wirklich alleine dadurch besch...., wenn man die Raiffeisen- und Volksbank betritt. Wer weiß vielleicht will Herr Herzog ja noch was gutmachen. Vielleicht kriegt er vom Sicherungsfonds nicht nur für die tollen Bankstellen im Vogtland das Doppelte oder Dreifache was es Wert ist und die Plauener müssen deswegen Mitgliedschaften für 4,5 % verkaufen, die kriegen ja wahrscheinlich den Gewinn noch gestützt. Vielleicht kriegt der ehemalige Prüfer auch für die Schrottimmobilien aus den Versteigerungen von Heger, Wold und Krämer, die kein anderer haben wollte, auch noch einen saftigen Aufschlage, den dann die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds abschreiben und mit den Beiträgen bezahlen.

Clever, clever, wie das Herr Herzog macht, das haben wir doch schon vor zwei Jahren sehen können, als er sich das erste Mal vorne hin gestellt hat. Zuerst hat man in der Frankenpost mit „Ein bisschen stolz“ (= Link) die Brust gezeigt, dann hat Reinhold Wolf als erster mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zeigen dürfen, auf was man so stolz sein kann und danach hat Johannes Herzog mit Rede & Co. (= Link) vom Leder gezogen, dass man heute noch meint, die Balken hängen immer noch schief. Man sollte mal alles dagegen stellen, was er verzapft hat, von Marktführerschaft und Vertrauen in Ihrer Nähe über 192 Mitarbeiter oder mit den Multiplikatoren, den Vertretern, die uns doch die Bilanz weiter verteilen sollten, die sie immer schon im Dezember auf dem Tisch haben.

So hätte man hoffen können, mit dem Geld vom Sicherungsfonds, da macht er wenigsten was von den Sauerein gut mit den Abrechungsmethoden, die er und seine Kollegen überall im Land gesehen und geduldet haben. Aber wie in einem der letzten Einträge geschrieben steht, wir sind ja schon froh, wenn wir keine Gebühren zahlen müssen, wenn wir eine Sparvertrag machen. Wäre schon im Bereich des Möglichen gewesen, bei den Kosten für die Revisionskollegen bleibt kein Geld fürs Papier, auf das man die Verträge schreiben muss, oder für den Putz am HOMA-Haus, aber schon gar nicht um mehr als 0,5 % aus Sparkonto unserer Oma zu zahlen, die das mit den Zinsen sowieso nicht mehr versteht, sonst kann dieser her - zog niemand mehr an - locken.

   

Nr. 3595

Exkunde

16. Juli 2008, 17:09 Uhr

Betreff: TYPISCH für diese Bank

zu Beitrag 3814
Bei der VR-Bank Marktredwitz oder nun der VR-Bank Fichtelgebige gehen schon immer die Uhren anders.
Bei allen anderen Banken findet man das Preisverzeichnis, nur bei der VR Bank Marktredwitz/Fichtelgebirge nicht.
Man könnte meinen die haben was zu verstecken.

   

Nr. 3594

Leser

16. Juli 2008, 17:00 Uhr

Betreff: Der Biss des untätigen Aufpasser

Kennt jemand den Zeitungsartikel zum Skandal beim BaFin (= Link) von vor zwei Jahren. Auf der einen Seite hieß es, solange Jochen Sanio Präsident sei, hätte diese Institution Biss, und „Es gibt in einer Bank nichts, was wir nicht in Erfahrung bringen können.“ Hat Herr Sanio damit gemeint, wie wir es dann verwenden ist unsere Sache? Wie ist es mit dem Eintrag Nr. 1386, der offensichtlich den Fall Gold, Gold, Gold schildert und dann vielleicht Auslöser war, dass Johannes Herzog nach Flex im Jahr 2005, dann 2007 dringen die Regressbefreiung auch für diesen Fall über die Vertreter brauchte wenige Tage vor dem Prozess am 11. Juli 2007 beim Amtsgericht, wo Reinhold Wolf erklärte, „Ich wusste nicht, hab ich das Geld für Schmier- und Bestechungsgeld ausgereicht, laut Goldmärchenbericht der Frankenpost (= Link). Und wenige Minuten später: „Der Kunde hat uns zu keiner Zeit Unterlagen eingereicht, die die Beurteilung seiner wirtschaftlichen Lage ermöglicht hätte.“

Wenn nun diese Institution BaFin beißen würde, hätte wir dann erwarten dürfen, dass man auf Eintrag Nr. 1846 mit den zwei Schreiben vom März 2007 mindestens hätte reagieren müssen. Aber alle haben anscheinend bis zum Prozessbeginn gewartet, wo Gott-sei-Dank eine anonyme Anzeige die Staatsanwaltschaft, befreit vom Schmidtbankprozess, auf die riesen große Sauerei bei der VR-Bank aufmerksam werden ließ.

Nun heißt es ja im 2. Teil des Artikel zur BaFin „Wenn der Kontrolleur zu wenig kontrolliert". Diesen Satz könnte man ja runter brechen bis zum Aufsichtsrat und Innenrevisor bei der VR-Bank. Sieht das BaFin aber seine Aufgabe bei den Genossenschaftsbanken gar nicht mehr in der Kontrolle, sondern in der Bereinigung der Strukturen, die mit den Verbänden abgesprochen ist? Aber das BaFin, das die Prüfungs- und Risikoberichte der RV- und VR-Bank Marktredwitz alle genauestens kennen musste, hätte hier mit Sicherheit nach § 6 KWG, Aufgaben des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= Link) einschreiten müssen, weil es da im Kreditwesengesetz heißt, die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte zu gewährleisten.

Wenn der Kontrolleur aber sich selbst unkontrolliert weiß, dann wird Kontrolle leider manchmal anders ausgelegt, auch wenn man alles in Erfahrung bringen kann, das aber nicht im Sinne des Kreditwesengesetz (= Link) nach § 29 und den §§ 32 und 33 zur Geschäftführung konsequent einsetzt.

   

Nr. 3593

Auch interessierter Kunde

16. Juli 2008, 13:02 Uhr

Betreff: Kein Leistungsverzeichnis gefunden

Bei der VR-Bank Marktredwitz hab ich auf der Homepage kein Preis- und Leistungsverzeichnis gefunden und auch keine Suchfunktion. Anscheind fürchten die alles, was von ihnen stammt auch bekannt zu geben. Aber auf den Klick Anlage bin ich auf der Homepage der VR-Bank Marktredwitz (= LINK) gegangen. Hat es mich gefreut, dass es wenigstens gebührenfrei ist, wenn ich das Geld dort anlege. Das steht bei jeder Anlageform dabei, aber welche Zinsen man kriegt, das steht nirgends.

   

Nr. 3592

Ex-Kunde

16. Juli 2008, 12:52 Uhr

Betreff: darum bin ich weg von der VR-Bank

Deswegen hab ich mein Geld von der VR-Bank weggeholt und zur Sparkasse gebracht. Da hab ich eine Beratung erfahren, die ich bei der Raiffeisen- und Volksbank nie bekommen habe. Bei der Sparkasse hab ich vernünftige Angebote und Alternativen bekommen. Die VR-Bank hat den großen Betrag auf dem Sparkonto belassen, bis ich gemerkt hat, da gibt es ja gar keinen Zinsen mehr, oder ist 0,5 % ein Zinssatz? Und wenn, dann geht es bei der VR-Bank immer gleich in die Vermittlungsschiene. Da steht jeder Berater unter Dampf. Ich hab es wirklich gemerkt, dass die Sparkasse ganz andere Möglichkeiten hat.

   

Nr. 3591

Jörg

16. Juli 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Zu den Beiträgen 3808, 3809, 3810 und 3811

Zu den Beiträgen 3808, 3809, 3810 und 3811

Aufmerksam habe ich die o. g. Beiträge gelesen. Ich kann nur sagen, die Szenerie der
Banken ist derartig in Bewegung, dass es wie beim Lotto zugeht. Niemand weiß, welche
Zahlen wann fallen. Es gibt keinerlei Schutz vor der Einfallskraft, mit der die Bankmanager
in Zukunft dem Kunden in die Konten greifen. Die Gier nach dem Gewinn, der aus den
nicht vorgenommen Zinsanpassung stammt verführt die Manager gerade dazu, Gesetze
und Vorschriften zu unterlaufen. Da werden Manager eingesetzt, abgesehen von ein paar Vernünftigen, die ich nie über meine Türschwelle treten lassen würde (aber immer nach dem
Motto:“Krawatte tragen.“)

   

Nr. 3590

Alexander

16. Juli 2008, 12:12 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3809

Das muss man sich anhand von Zahlen mal vor Augen führen:

Ein Kunde zahlt 10.000 € auf sein Sparbuch ein.
Die VR-Bank gibt diese 10.000 € umgehend einen Kontoüberzieher.

0,50 % Zinsen erhält der Sparer pro Jahr, das sind 50,-- €
19,25 % Zinsen erhält die Bank pro Jahr, das sind 1.925,-- €

Gewinn für die Bank, nur dafür dass ein Sparer sein Geld bringt 1.875,-- €

Fast 40 mal mehr Geld als der Sparer, der diesen Überziehungskredit zur Verfügung gestellt hat, erhält.
Von solchen Vermittlungsprovisionen kann man nur träumen.

Hat Friedrich Wilhelm Raiffeisen eigentlich nicht auch den Wucher angeprangert !

Und sitzt nicht auch, wie in der VR-Bank Marktredwitz, in der VR-Bank Hof ein ehemaliger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern?

   

Nr. 3589

Gesehen

16. Juli 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Zu ich in 3809 im Nachgang zu 3808

Liebe Leser, ich hab die Lösung des Problems des Bankers in Nr. 3809 gefunden. Ich hab die Steigerung von Spareinlagenzins zu Kreditzins im Verhältnis von 3.850 % gesehen. Sie sagen das gibt es nicht. Doch es gibt es. Schauen Sie mal auf die Homepage der VR-Bank Hof, klicken Sie dort auf Preis- und Leistungsverzeichnis und schauen sich zuerst den Spareinlagenzins von 0,5 % an, nicht angepasst in der letzten Zinssteigerungsphase, aber der Dispositionskredit, eingeräumt 14,25 %, ungeduldete Überziehung 19,25 %. Macht zum Sparzins 3.850 %, also das 38,50-fache. Schauen Sie mal die Vorstandsversorgungen bei den Genossenschaftsbanken an.

Fragen Sie sich auch, wieso man, wie in Marktredwitz Problemkredite und die selbst eingekauften Versteigerungsimmobilein, genannt Bestandsimmobilien, an die BAG Hamm geben muss? Ist das Wucher, was man hier betreibt, ist das menschenverachtend?

   

Nr. 3588

ICH

16. Juli 2008, 11:14 Uhr

Betreff: EINSPRUCH, zum Beitrag 3808 des Herrn Bleil

Hallo Hallo Hallo

So geht das nicht und vor allem kann man das nicht so sehen. Das 17-fache von dem was der Kunde bekommt, es müsste eigentlich noch viel mehr sein.

Der Schreiber hier verkennt die Tatsachen:
Tatsache ist doch, dass ich als Banker nichts anderes mache als Geld zu vermitteln.

Geld das mir der eine bringt, dem zahle ich 1% dafür und der Andere der bereits drauf wartet, bekommt es 1 Stunde später und muss dafür 18% und mehr Zinsen zahlen. Ist doch ein ganz normales Geschäft

Also Leute lasst bitte die Kirche im Dorf.

Von diesen mickrigen 1.700 % muss schließlich vieles bezahlt werden. Von diesen 1.700 % muss ich meine Angestellten, die ich extra eingestellt habe dass sie darauf warten dass jemand kommt und Geld bringt, mindestens 10% abgeben.

Von mir persönlich ganz zu schweigen. Ihr dürft nicht vergessen, Ich komme schließlich gleich nach dem Pfarrer und dem Bürgermeister (oder vielleicht noch vor diesen) und habe das Recht darauf Geld zu verdienen. Verdienen kommt schließlich von Dienen.

ICH DIENE damit auch Ihr Zinsen verdient. Wie wollt ihr denn Zinsen verdienen wenn ich euch nicht mehr diene?

Und deswegen habe ich auch einen entsprechenden Lebensstandard verdient

Was denkt ihr denn was der Lebenswandel so kostet? Es gibt doch nichts billiges mehr bei uns, also wie soll ich denn meine 3 Pferde sowie die beiden A8 für meine Frau und die Internate für meine Kinder bezahlen oder die vier Urlaubsreisen jährlich, von den anderen Kleinigkeiten wie z.B. Tennisspielen oder die Kurztrips nach Kitzbühl oder schnell nach Amerika ganz zu schweigen. Das ist Schwerstarbeit Leute. Ich diene – wahrhaftig im Schweiße meines Angesichts – und was verdiene ich.

1700% sind viel zu wenig, denn mein Dienen verdient wesentlich mehr. Deswegen muss ich auch schauen, dass die Gewinnmarge nach oben geht, mindesten auf das Doppelte, also auf 3.400%
Ich verrate nicht wie ich das anpasse, denn sonst kommt in dieses Gästebuch wieder ein gemeiner Artikel von jemand rein, den 1% Zinsen im Jahr nicht genug sind.
Aber anpassen für mich muss sein, ich nage schließlich fast am Hungertuch.

Ich komme gerade so über die Runden mit meinem Gehalt von 30.000 € monatlich. Und nach Abzug all der Pflichten die ich habe muss ich auch noch den Strom und das Öl zuhause in meinem neuen 300 qm Bungalow, das Badehaus mit der Sauna und den Gärtner für das 4.000 qm-Grundstück zahlen, das Telefon zahlt Gott sei Dank die Bank, denn dafür hab ich nun weiß Gott wirklich nichts mehr übrig.

Ich denke, meine Sorgen versteht hier jeder. Auch ich nage am Hungertuch. Wer von euch kann denn schon mit 30.000 € im Monat auskommen? Ihr habt doch auch Auslagen, genauso wie ich.
Unsere Geheimkonten in der Schweiz und in Liechtenstein wollen wir schließlich nicht angreifen, oder?

Ich weiß es, ihr habt Verständnis dafür, dass mein Gehalt steigen muss, weil ich sonst meinen Lebensstil einschränken müsste. Und das will bestimmt keiner von euch.

Ich könnte euch noch mehr von meinem Leid klagen, aber gerade hat mein Handy geklingelt. Eigentlich wollte ich jetzt in die Sauna, aber nun muss ich schnell zum Golfspielen.

Dort wartet nämlich jemand der unbedingt ein Grundstück braucht das so ein unbequemer Kunde von mir besitzt. Mal schaun was sich machen lässt, vielleicht kann ich ja dem Golfpartner auch Dienen.

Und Dienen kommt schließlich auch von Verdienen.

   

Nr. 3587

manfred

16. Juli 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Prämiensparen mit Bonus

Mit großem Interesse habe ich die Einträge zu Prämiensparen mit Bonus gelesen.
Aus diesem Grund möchte ich auch einen Beitrag dazu leisten.

Die Deutschen sind reich. So reich, dass sie es sich offenbar leisten können, Tag für Tag Geld zu verschenken. Freiwillig. Sie schenken es Banken, indem sie ihre Notgroschen auf Sparbüchern parken und sich mit einem Hungerzins begnügen. In Niedrigzinsphasen erhalten sie gerade einmal etwas mehr als 1 %. Weil die Inflationsrate meist höher liegt, vernichten diese Sparer ihre eigene Kaufkraft.

Die Banken machen mit diesem Geld schöne Gewinne. Sie verleihen es und streichen dafür z. B. bei einem Überziehungskredit bis zu 18 % ein. Das macht eine Gewinnmarge von 17 % Punkten, also 1.700 % oder anders ausgedrückt das 17-fache dessen was der Kunde erhält . Das sag noch einer, das „Retailing-Geschäft“, das Massengeschäft mit den kleinen Leuten mache den Bankern keinen Spass mehr.

Wer höhere Zinsen von seiner Bank haben möchte, wird sein blaues Wunder erleben.
Höhere Zinsen gibt es bei Sparbüchern und Sparverträgen nur gegen eine zeitliche Festlegung, bei Sparplänen kann die zwischen 7 und 25 Jahren betragen. Die Bank freut sich, weil sie solche Gelder als zwar etwas teuere, dafür aber zeitlich überschaubare Refinanzierungsquelle bequem kalkulieren kann.

Für den Sparer machen diese Arrangements nur dann Sinn, wenn er wirklich liquide genug ist, das Geld beiseite zu legen und es bis zum Ende der Vertragszeit zu vergessen. Denn wer aus einem solchen Vertrag aussteigen will, muss Strafzins zahlen. Da ist die magere Rendite gleich wieder aufgezehrt.

Bekannt ist das den wenigsten, sie bekommen die Informationen ja auch nicht gerade aufgedrängt. Vielmehr werden, so Finanzexperten, allenthalben Nebelkerzen gezündet, speziell was die Rendite anbelangt. Da sind in den Werbeabteilungen allerhand Wortwerfer zugange, die eine Lücke im Gesetz nutzen und mit Begriff wie „Wertzuwachs, Durchschnittsverzinsung „oder „Wertentwicklung“ handieren.
Anders als bei den Krediten, wo die Angabe des effektiven Jahreszinses zwingend vorgeschrieben ist (was das Verschweigen von zinssteigernden Nebenkosten erschwert), muss bei Sparverträgen die effektive Verzinsung nicht genannt werden.

Welche Täuschungen da möglich sind, zeigt die Konfusion über Begriffe wie „Rendite“, „Zins“ und „Zinseszins“ bei den Sparverträgen. Wer diese Geldanlageform wählt, verpflichtet sich, monatlich einen bestimmten Betrag einzuzahlen und das bis zu
25 Jahre lang. Der Wörtertrick: Spargeld wird ja nicht nur verzinst, sondern die Zinsen werden, falls sie nicht ausgeschüttet und vom Sparer für andere Zwecke verwendet werden, neu angelegt und ihrerseits wieder verzinst. Das ist so, als lege der Sparer jedes Mal frisches Kapital nach. Die Banker verheimlichen das gerne und lassen ihren Kunden in dem Irrglauben, sie steigerten die Zinsen kontinuierlich. Oder sie behaupten, sie würden Boni zahlen, obwohl sie nichts anderes tun, als Geld, das dem Kunden aus der Zinsesverzinsung sowieso zusteht, gutzuschreiben. Der Eindruck, die Bank habe hochherzig etwas ausgeschüttet, was sie eigentlich hätte behalten dürfen, ist sicher nicht unerwünscht. So hält man Kunden davon ab, etwas genauer auf die Konditionen zu schauen.

Verschwiegen wird auch gerne, was passiert, wenn ein solcher Sparvertrag vorzeitig gekündigt wird. Da fällt dann häufig der „Bonus“ des laufenden Jahres weg, was die Rendite noch weiter verkürzt. Insider berichten über einen Sparvertrag der bei einer Kündigung nach zwei Jahren Laufzeit gerade einmal eine Rendite von 2 % brachte.

Da zahlen die Privatbanken ja schon bei einer simplen Festgeldanlage mehr.

Oder die Steuerfreibeträge. Ausgerechnet bei den Sparverträgen, die erträgliche Rendite versprechen, werden die „Boni“ am Ende der Laufzeit auf einmal ausgezahlt. Für jeden Cent, der die Steuerfreibeträge übersteigt, muss Quellensteuer bezahlt werden. Wie schnell das geht, zeigt ein Experte an einem Beispiel eines Sparvertrages. Wenn ein Single dort über acht Jahre monatlich 100 Euro einzahlt, erhält er am Schluss mit rund 2.200 Euro Zinsertrag rund 600 Euro mehr, als per Freibetrag steuerfrei bleibt. Davon muss er meist soviel ans Finanzamt abgeben, dass er froh sein darf, überhaupt noch eine Rendite zu erzielen.

Am schlimmsten aber sind die Zinsreitereien. Die meisten Sparverträge sehen variable Zinsen vor, d. h., je nach Situation am Geldmarkt können die Zinsen schwanken. So steht es in den Verträgen. Nicht vermerkt ist dort, in welcher Weise, wann und in welche Höhe eine Zinssenkung oder eine Zinserhöhung erfolgt. So ist zu beobachten, dass sich die Banken viel Zeit lassen (oder manchmal gar nicht) mit der Anpassung nach oben, und nur selten steigt die Verzinsung der Sparverträge in gleicher Weise, wie sich das allgemeine Zinsniveau gehoben hat. Derselbe Effekt, nur in umgekehrter Richtung, war bei den Zinsen für Kredite zu beobachten.

Während der Bundesgerichtshof diese Praxis bei den Krediten für rechtswidrig erklärt hat, liegt für die Zinsanpassung bei Sparverträgen noch kein entsprechendes Urteil vor. Aber so wie es ausschaut liebe Leser, wird diese Angelegenheit in Kürze gerichtlich geklärt werden.

Anlass ein weiteres Mal daran zu zweifeln, dass die Bankmanager ihre Werbung ernst nehmen, z.B. jenen Spruch, der so eingängig verheißt – wir machen den Weg frei.

Freundliche Grüße
Manfred Bleil

:crying:

PS:
Und wie wird ein solider Bänker der von seinen Kunden darauf angesprochen wird, reagieren?
"Was interessiert mich das, es ist doch zwischenzeitlich alles verwirkt und verjährt"

   

Nr. 3586

Webmaster

15. Juli 2008, 20:05 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren.

Wir beginnen mit Büttner in Altenkunstadt, Schaller in Hof, Veh in Schwabmünchen, Jall in Mindelheim, und natürlich Herzog in Marktredwitz. Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck. :wfm:

   

Nr. 3585

Genossenschaftler

15. Juli 2008, 11:37 Uhr

Betreff: Was für ein weiser Richterspruch (aus Urteil in Beitrag 3803)

.............hätte dieses Dilemma ohne Satzungsänderung nach Auffassung des Gerichts dadurch gelöst werden können dass die Beschlussfassung über den Ausschluss des Klägers dem höchsten und der Natur nach grundsätzlich allzuständigen Entscheidungsorgan der Beklagten, nämlich der Vertreterversammlung, überlassen worden wäre.


dem höchsten und der Natur nach grundsätzlich allzuständigen Entscheidungsorgan !!!

Also Genossenschaftsverbände, ihr stellt euch zwar an der Pyramide immer gerne oben an die Spitze, dann kommen die Genossenschaftsbanken, dann kommt lange nichts und ganz unten am Boden kommen die Mitglieder.
Die Wahrheit und sogar bestätigt ist,
das grundsätzlich allzuständige Enscheidungsorgan der Genossenschaft ist die Generalversammlung.

Also geht dorthin wo ihr hingehört, auf den Boden der Pyramide.

Ganz oben habt ihr soviel Unheil bereits angerichtet, dass es nicht mehr gutgemacht werden kann.

Und auch wenn ihr es nicht hören wollt, weil ihr wisst dass ich recht habe:
Das was ihr aus dem Werk von Friedrich Wilhelm Raiffeisen gemacht habt wird auch auf euch direkt zurückfallen und euch hinwegfegen.

Die Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen wird weiterleben, aber nicht mehr unter einem Deckmantel eG und vor allem nicht mehr unter der Bevormundung eines Genossenschaftsverbandes.

   

Nr. 3584

Oliver

15. Juli 2008, 11:15 Uhr

Betreff: VR-BANK Marktredwitz

Gestern auf dem Wiesenfest in Selb war wieder das Thema Nr. 1 die VR-Bank und ihre angeblich so soliden Manager. Man kann es gar nicht glauben, wie die Kunden von diesen Herren abgefiedelt werden. Ausgerechnet diese haben einen Slogan "wir machen den Weg frei" Fragt sich nur wohin und in welche Taschen!
Was ich da alles so gehört und gelesen habe, dann kann man nur den Sparer und den Häuslebauer und Geschäftsleuten nur raten, einen riesengroßen Bogen um eine solche Bank zu machen. Bei so vielen Verfehlungen, die hier dargelegt wurden, ist es unverständlich, dass nicht die Aufsichtsräte solche Leute wie den Herzog, nicht schon längst über den Jordan geschickt haben. Aber wie heißt es so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Somit müßten alle Krähen, die dieses Dilemma mit verursacht haben, schnellst möglich mit aus der Bank entfernt werden, ansonsten ist der Untergang dieser Bank schon vorprogrammiert. Unerklärlich ist und bleibt für mich, dass man so einen Mann, wie den Exprüfer, der mit seiner Prüfungsaufgabe hoffnungslos überfordert war, überhaupt die Verantwortung für diese Bank übertragen hat, ist mir unbegreiflich. Aber gewisse Leuten werden schon ihren Grund dafür haben, dass sie ausgerechnet diesen Mann für dieses Amt auserkoren haben. Man kann es einfach nicht fassen!
Herzlichen Dank an den Wunsiedeler-Kreis, dass sie diese Machenschaften aufgeklärt haben.

   

Nr. 3583

Nordlicht

14. Juli 2008, 18:28 Uhr

Betreff: Ausschluß eines Mitglieds - Willkür des Vorstands und Aufsichtsrats

Zum Beitrag Nr. 3803
Die Entscheidung des Amtsgerichts Norderstedt bezieht sich nicht nur auf den Vorstand, sondern auch auf das Verhalten des Aufsichtsrats!

Durch dessen Untätigkeit konnte es analog zur VR-Bank passieren, daß ein offensichtlich unfähiger Vorstand unter Duldung / Mitwirkung des Verbandes zum Schaden der Mitglieder wirken durfte und weiter wirken darf und daß der Vorstand sogar unter Mißachtung elementarer Rechtsgrundsätze versuchen konnte ein kritisches Mitglied auszuschließen. Durch wen wurde da der Aufsichtsrat - die ja im überwiegende Maße (genossenschafts)rechtliche Laien sind - denn da bloß so schlecht beraten? Durch die Verbandsjuristen? Durch den Vorstand?

Der Aufsichtsrat soll ja, sofern der Ausschluß nicht durch die Vertreterversammlung beschlossen wurde!, lt. Mustersatzung der VR-Bank (§ 9 Abs. 6) über einen Widerspruch entscheiden.
Nur kann das eben nicht geschehen, wenn dieser wegen der vorgeworfenen Untätigkeit selbst mit im Boot sitzt. Er ist dann nicht mehr die vielbeschworene neutrale Instanz sondern Partei! Und über eigene Angelegenheiten zu urteilen ist ausgeschlossen, ansonsten wird jede Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht dagegen Erfolg haben müssen.

Es könnte sich bei der VR-Bank also folgendes erfundene (?) Szenario zugetragen haben:
1. Schritt:
Ein Mitglied wird, um für einen anderen Kunden u.U. einen Wettbewerber auszuschalten, der ein guter Freund des Vorstands ist und von dem man erhebliche Vorteile erhalten haben könnte? oder weil der Vorstand dem Freund zu hohe und wacklige Finanzierungen gewährt hat, die nun gesichert werden müssen (?), durch inzwischen gerichtsbestätigte illegale Abrechnungsmethoden (falsche Valuten, falsche Zinsanpassung) und durch illegale Abholung der sicherungsübereigneten Gegenstände und Diebstahls weiterer zum Betrieb des Unternehmens notwendigen Inventars erst wirtschaftlich ruiniert, um dann im

2. Schritt
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. c + d) von einer "Kann-Bestimmung!" der Satzung Gebrauch zu macheun und das inszwischen auch unliebsame weil kritische Mitglied zu entfernen.

3. Schritt
Hier war früher Schluß und das ehemalige Mitglied stand mit seiner Wut alleine dar.
Heute gibt es das von einem engagierten (Ex-)Mitglied eingerichtete Gästebuch, daß in anschaulicher Weise und sehr sachlich üble Facetten aus der möglichst fern der Öffentlichkeit gehaltenen Welt der Genossenschaftsbanken und des Genossenschaftsverbandes in das Licht und Interesse der Öffentlicheit rückt.

4. Schritt
Eine Hoffnung: Das gesamte Genossenschaftswesen wird durch die Öffentlichkeit dermaßen erschüttert, daß die (un)heimlichen Herren der monopolistisch tätigen Prüfverbandes, die über Wohl und Wehe götterartig von Ihren Zentralen aus von oben bestimmen, aus den Wolken auf den harten Boden der Realität fallen und bei der VR-Bank endlich wieder die das Sagen bekommen denen die Bank gehört, die Mitglieder!

Im übrigen könnten die gegen die VR-Bank notwendigen Prozesse im Zusammenhang mit der Wertstellungspraxis, die offensichtlich für die Bank nicht zu gewinnen waren, ein Untreuetatbestand darstellen. Denn hier ging es im wesentlich doch darum die Veröffentlichung der eigenen Verfehlungen zu verhindern, um ggf. Zeit zu gewinnen (Stichwort: Verjährung) und um die eigenen Verantwortung zu vertuschen (Wer hat denn die Einstellungen an der EDV veranlaßt?) und um den Kunden / das Mitglied mürbe zu machen. Und das alles unter dem Mantel der Genossenschaft, deren Zweck die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder ist - und nicht dessen Zerstörung.

Schließlich bedarf es zur Kandidatur eines Mitglieds zum Aufsichtsrat keiner Unterstützerstimmen. Jedes Mitglied kann sich selbst als Aufsichtsratskandidat vorschlagen.
Einen unabhängigen, fachlich versierten und kritisches Mitglied scheuen die eingesessenen Organe (incl .Verband) natürlich wie der Teufel das Weihwasser, denn jede Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, sich jeden! Vorgang vorlegen zu lassen! Daß das aus der Sicht von Vorstand und Alt-Aufsichtsratsmitglieder nicht gewünscht ist, ist nicht verwunderlich.

   

Nr. 3582

Gesehen

14. Juli 2008, 15:33 Uhr

Betreff: So leicht bringt man ein unliebsames Mitglied nicht los

Es wäre ja auch zu einfach, dass ein Vorstand wegen seines Amtes einfach unliebsame Kritiker aus dem Mitgliederkreis ausschließen könnte. Das Urteil des Amtsgerichtes Norderstedt (= Link) zeigt, wenn der Vorstand befangen ist, dann kann er nicht mehr über den Ausschluss entscheiden. Interessant ist auch auf Seite 6 im Schlussabsatz, dass das Amtsgericht die General- oder Vertreterversammlung grundsätzlich als das allzuständige Entscheidungsorgan bezeichnet. Werte Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer, aber auch interessierte Mitglieder, aufgehorcht!

   

Nr. 3581

Bilanzleser

14. Juli 2008, 12:41 Uhr

Betreff: Herr Herzog, Herr Heidel, wie wollen Sie da dagegen halten?

Werte Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, hat die Konkurrenz Sturm geblasen. Angeblich soll in ihrem Vertreterversammlungsprotokoll vom 19. Juni 2008 stehen, sie hätten über die Ergebnisvorschau 2008 berichtet. Nur leider haben Sie das nicht protokolliert, dass es auch alle Mitglieder nachlesen können, was wiederum gegen ihre Berichtspflicht nach § 47 GenG und § 147 GenG verstoßen dürfte. Haben Sie von der Sparkasse direkt einen Geschäftsbericht erhalten oder wollen Sie den Jahresabschluss 2007 über den Bundesanzeiger https://www.unternehmensregister.de/ureg/?submitaction=startpage&session.sessionid= (= Link) auswerten? Oder macht das doch gleich die statistische Abteilung des Verbandes, der ihnen das ja anbietet? Kommt ihnen das Grauen, wenn Sie lesen, dass die nun vier Mal so große Sparkasse mit einer Zinsspanne von genau 1,5 % klar kommt. Die haben im letzten Jahr im Durchschnitt zum Geschäftvolumen nur 3,85 % aus Ihren Ausleihungen herein geholt, Sie dagegen 4,5 %. Im Gegensatz hat die Sparkasse aber 4,5 Mio. € mehr als im Jahr zuvor Zinsen an ihre Kunden gezahlt und damit im Durchschnitt im Durchschnitt 2,3 % und Sie auch nur 2,15 %. Der Vorteil für die Kunden bei der Sparkasse liegt also addiert bei satten 0,65 auf der Aktivseite plus 0,15 aus der Anlageseite und somit im Ganzen bei 0,8 %, das sind die Erkenntnisse, wenn man Ihre Bilanz aus dem Geschäftsbericht 2007 (= Link) zieht, den Sie den Mitgliedern vorenthalten und noch nicht mal auf Ihrer Homepage in Kurzfassung veröffentlichen.

Haben Sie vor Ihren eigenen Zahlen wirklich soviel Angst, haben Sie den Aufsichtsrat über die Marktsituation informiert? Wie wollen Sie da dagegen halten, wenn Ihnen in diesem Jahr die Zinsspanne so weg brechen würde, weil ihnen die Kunden davon laufen? Hat die Sparkasse vor Sie mit ihrer Marktmacht zu vernichten? Die Verwaltungsaufwendungen liegen bei der Sparkasse bei 8,8 Mio. und bei Ihnen bei 4,0 Mio. Wären Sie so groß wie die Sparkasse, hätten Sie also umgerechnet 16. Mio. € an Verwaltungskosten. Ist Ihre Einstufung beim Verband immer noch so schlecht, dass Sie einen großen Teil der Prüfungsabteilung des GVB beschäftigen und damit auch finanzieren?

Ihre EVR, die Sie den Vertretern vorgetragen haben, gehört als Anlage zum Protokoll, so steht es in § 47 Genossenschaftsgesetz. Sie haben eine Niederschrift zu führen was auf der Versammlung abläuft und keine Vertuschungsaktionen zu betreiben. Ihre Mitglieder haben die gleichen Informationsrechte wie die Vertreter, oder umgekehrt, Sie haben ihnen gegenüber die gleichen Informationspflichten.

   

Nr. 3580

Gesehen

13. Juli 2008, 23:45 Uhr

Betreff: Nachteile der Mitgliedschaft und den Geschäftsguthaben

Immer wieder wird überregional die Werbetrommel für die Mitgliedschaft gerührt. Wer auf die Internetseite der Volksbank Vogtland eG geht, wird dabei sogar merken, dass man die 4,5 % jetzt nicht mal mehr erklärt. Hat man mit der Werbung kalte Füße bekommen, wie man hier im Gästebuch die Zusammenhänge geschildert hat? Keine Ausführungen mehr hinter "mehr", da kommt nur noch das größere Bild mit "fertig". Wie kommt man da also dazu 4,5 % Dividende zu verkünden, wenn man die die letzten Jahre nie zahlen konnte? Übrigens werden da jetzt auch die millionenschweren neuen Geschäftsstellen Markneukirchen, Klingenthal und Schöneck gezeigt.

Ist es unlauterer Wettbewerb, wenn man nicht bekannt gibt, dass hinter der Zeichnung der Mitgliedschaft und weiterer Geschäftsanteile mindestens noch mal der gleiche Betrag an Nachschusspflicht für das Mitglied besteht, je nach Satzung der einzelnen Banken sogar ein Vielfaches des Geschäftsguthabens? Im Statut der Sicherungseinrichtung steht nicht, dass eine Bank saniert werden muss wenn sie in Schieflage gerät, es ist eine Kannbestimmung. Also ist es ein Druckmechanismus auf die Bankverantwortlichen und ein Diktat für die Geschäftsführung ja danach zu tanzen was das Lied der Sanierungseinrichtung ist. Die mickrige Dividende von 3 oder 3,5 % wie in Marktredwitz, die kriegt man heute schon bei vielen Geschäftsbanken, täglich verfüg- und abrufbar auf dem Tagesgeld oder gar Girokonto. Warum gibt man nicht bekannt, dass man bei der Kündigung des Geschäftsguthaben im letzten Jahr bis zur General- oder Vertreterversammlung keinen Anspruch mehr auf Dividende hat, weil das Geschäftsguthaben sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben ist und erst mit der Zustimmung zum Jahresabschluss durch die Mitglieder oder Vertreter ausgezahlt werden kann?

Man kann nur sagen, weg von der Mitgliedschaft und von den Geschäftsguthaben, die sind unrentabel. Es ist sogar verboten einzelnen Kundengruppen bessere Konditionen zu geben. Die Sonderprodukte die man gezimmert hat und anbietet, die machen das Kraut nicht fett.

   

Nr. 3579

Susanne

13. Juli 2008, 20:50 Uhr

Betreff: Strafanträge, berechtigte Anlässe ohne Ende

Verbinden wir doch mal den Strafantrag in Eintrag Nr. 3796 von heute und den mit dem Forderungserlass in Eintrag Nr. 3715 und Eintrag Nr. 3716, alles geht darum, dass Vorstand und Ex-Prüferlein Johannes Herzog überall die Finger im Spiel hat.

   

Nr. 3578

Insider

13. Juli 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Adel verpflichtet

zu Eintrag 3797:

Nach der Rangordnung kommt ein Herzog ziemlich unterhalb, es gibt ja noch einen König und sogar einen Pabst.
Vom gemeinen Volk reden wir mal nicht.

   

Nr. 3577

Insider

13. Juli 2008, 14:53 Uhr

Betreff: Zum letzten Eintrag

Liebe interessierte Leser hier, Sie dürfen sich sicher sein, das was im letzten Eintrag angesprochen wurde, dass Einzelwertberichtigungen nicht in die Bilanz eingestellt werden, das aber in die Lageberichte geschrieben wird, dass es sich dann nicht um 2 Mark fünfzig handelt. Da waren die Prüfer hin- und hergerissen, wie sie wahrscheinlich Millionenbeträge weg zu drücken hatten, die der VR-Bank Marktredwitz wahrscheinlich sonst noch das bilanziellen Eigenkapital weggefressen hätten und jede Grenze der Kreditvergabemöglichkeiten nach dem KWG so erniedrigt hätte, dass ein Bankgeschäft fast nicht mehr denkbar gewesen wäre. Damit hat man aber dann die Vorsichtsvorschriften des KWG in Zusammenhang mit dem tatsächlich vorhandenen Eigenkapital zu den Krediten umgangen und die Risikosituation bei der Bank mit der Führung Heger, Wolf und Krämer weiterhin hervorgerufen, die sich ja nie gegenseitig kontrolliert oder gebremst haben. Das nebenbei noch zu "weiterhin" und der vorhandenen Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens.

   

Nr. 3576

Genosse

13. Juli 2008, 14:42 Uhr

Betreff: Muss man ein Herzog sein um beim Genossenschaftsverband arbeiten zu dürfen?

Gibt es beim Genossenschaftsverband nur einen Herzog, oder gibt es viele? Warum schreibt das Handelsgesetzbuch in § 252, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) in Abs. (4) namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, (wie beispielsweise 432.000 € Verzicht auf vollkommen abgesicherte Forderungen mit notariellen Verträgen an einem 16. Februar und einem 9. März?) und die Prüfer Herzog und Grothoff brauchen das in der Bilanz von Marktredwitz nicht zu machen und schreiben in die Lageberichte (= Link), die ungesicherten Kreditteile der problemhaften Engagements sind nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt? Darf der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nach Lust und Laune die allgemeinen gesetzlichen Bilanzierungsrichtlinien außer Kraft setzen. Darf ein Verbandsvorstand und die leitenden Personen der Prüfungsabteilung in München Bilanzbestätigungsvermerke wie 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) abgeben und mit Siegel bestätigen, dass man ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei der Bank testiert?

Haben diese Leute keinen Respekt vor dem § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link), Abs. (2) Handelt der Täter (der Prüfer oder der Prüfungsverband !) gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Brauchen diese Leute diese Gesetzesvorschriften nicht mehr zu fürchten, wenn man den Vertretern nicht mal mehr die Entscheidung zugestehen will, dass sie über den Regress gegen die Verantwortlichen zu entscheiden haben? Warum sind sich Leute wie Gschrey, Eberle und Hilkenbach so sicher, dass sie nicht wegen Verletzung der Berichtspflicht bei der VR-Bank Marktredwitz dran sein könnten, wenn sie die von Herzog und Grothoff vorgefertigten Bilanzbestätigungsvermerke trotz der unkorrekten Behandlung der Bewertungsrichtlinien und trotz der Kontrolle durch den Innendienst in der Prüfungsabteilung so unterschreiben?

Muss man bei der Staatsanwaltschaft den zusätzlichen Antrag stellen, dass hier alle Strafanträge im Zusammenhang gesehen werden müssen oder erkennen die das doch hoffentlich selber. Egal ob es sich um den Forderungsverzicht vom Februar und März 2007, oder um die schwere Vermutung der jahrelangen Bilanzfälschung, oder um die Untreue mit dem Dienstaufhebungsvertrag für Manfred Heger und später wahrscheinlich noch einmal mit Karl Krämer handelt, es geht immer um die Person Herzog, die heute lieber von 1.150 € Spende an die Schule über die Bürgerstiftung berichtet, als über das, dass er an jeder Sauerei bei der Bank mittelbar oder meist direkt beteiligt gewesen sein dürfte. Der Prüfer, namentlich Herzog und helfend Grothoff, die zusammen 3.600 Seiten Überziehungslisten über mehrere Jahre nicht jucken, da ist der eine als Vorstand der Bock als Gärtner, oder der Deckel auf dem stinkenden Topf.

   

Nr. 3575

XXXXXXXX

13. Juli 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog wegen Fehlinformation und Vorteilserzielung nach § 150 GenG

Anonym, .... den 13. Juli 2008

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550



Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG,
95615 Marktredwitz, zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München, bei der genannten Kreditgenossenschaft,

wegen

Verdacht des Vorstoßes gegen die Informationspflicht nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(= Link), gegen
§ 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
(= Link) und § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) sowie
§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zur Erlangung eines persönlichen Vorteils,
Verdacht der aktiven Beihilfe zu des schweren Betrugs nach § 263 StGB,
(= Link) und der schweren Untreue nach § 266 StGB (= Link) bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß unter schwerem Verdacht des aktiven Bilanzbetruges nach § 263, StGB bei der Bank und anderer Rechtsvorschriften und schwerem Verdacht der Strafvereitelung nach § 258 StGB, (= Link)


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannte Person und begründe dies wie folgt:

Die Gesetzeskommentierungen zu § 147 Genossenschaftsgesetz und § 150 Genossenschaftsgesetz bezeichnen neben einer falschen Fertigung von Protokollen und Unterlagen als gravierenden Verstoß gegen die genannten Vorschriften, wenn durch falsche mündliche Berichterstattung und auch in öffentlichen Medien über Tatsachen und Vorgänge bei einer Genossenschaft falsch oder wahrheitsverkehrend berichtet wird. Ich stelle den Verdacht an, dass Herr Johannes Herzog unter Unterstützung seiner ehemaligen Kollegen beim Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) sowohl im Außendienst der Prüfungsabteilung als auch im Innendienst über verschiedene mündliche Vorträge bei Vertreterversammlung, vorgeschalteten Regionalversammlungen für die Vertreter, über Vertreterversammlungsprotokolle, sowie in der Regel über die örtliche Presse, die Frankenpost , Tatsachen und Vorgänge gravierend falsch und wahrheitsverkehrend vorgetragen, in dieser Form protokollieren ließ und so verbreitet hat.

So berichtete die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), (hier dazu das Zeitungsbild der Bank (= Link)) über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bei der VR-Bank Marktredwitz. In diesem Zeitungsbericht wurde Herr Herzog mit der Aussage erwähnt: ‚die Justiz hat die Bank wegen Vorgängen vor dem Jahr 2004 im Visier.’ Diese Aussage und alle gegenüber den Mitglieder, Vertreter, der Bank und auch der Öffentlichkeit weiter in diesem Tenor fortgesetzten Aussagen des Vorstandsvorsitzenden sollten bewusst von der Mitverantwortung des Herrn Herzog nach § 62 GenG und § 29 KWG und vieler anderer tangierter Rechtsvorschriften ablenken. Auch die Tonträgerauzeichnung nach Tagesordnungspunkt 1 der Vertreterversammlung vom 18. Juni 2008 (= Link) dürfte wahrscheinlich ähnliche Aussagen enthalten. Genauso wären alle Tonträgeraufzeichnung der Vertreterversammlung seit dem Jahr 2004 in ähnlicher Form zu überprüfen, ob hier nicht unprotokollierte Fehlaussagen in ähnlicher Form enthalten sind.

Herr Herzog hat sich seit seinem Antritt als Prüfer bei der VR-Bank Marktredwitz eG wahrscheinlich im Jahr 2002, und damit mit der Abschlussprüfung des Jahresabschluss 2001 aus seiner Verpflichtung nach § 62 GenG und § 29 KWG als leitender Prüfer ein umfassendes Bild von der von ihm zu prüfenden Genossenschaft machen müssen. Die ersten Erkenntnisse musste er aus den vorangegangenen Prüfungsberichten, als auch den vorangegangenen Jahresabschlüssen erzielen. Es ist anzunehmen, dass er alle Hinweise in den Lageberichten 2001 bis 2003 (= Link) als Prüfer selbst zu verantworten hat oder wesentlich daran mitgewirkt hat, mindestens aber absolut bewusst davon Kenntnis hatte.

Somit kannte er aus dem Jahresabschlusshinweis des Jahres 2001 heraus, dass ‚die Risikolage der Bank weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden müsste’, die gravierend schlechte Situation der Bank nachhaltig, wenn er nicht gar diesen Vermerk im Lagebericht schon selbst als Prüfer mit einbrachte, oder als mitbeteiligter Prüfer davon wissen musste. Alle Lageberichte der Folgejahre weisen jedoch zusätzlich in den Hinweisen in den Lageberichten darauf hin, dass die problembehafteten Engagements nicht ab-, sonder weiter zugenommen hatten, teilweise mit dem Attribut „stark zugenommen“. Somit dürfte im Sinne der Prüferverantwortung Prüfungen gesetzeswidrig gewesen sein, die auch noch das Ergebnis erbrachten, dass man festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht in die Bilanz aufnahm, wie die Lageberichtsvermerke beweisen. Dies dürften massive Verstöße der Prüfer gegen § 150 GenG gewesen sein, woraus sich der schwere Verdacht zum ersten Mal darstellen dürfte, dass sich Herr Herzog daraus mit Hilfe seiner Verbandkollegen eigene Vorteile erarbeiten wollte.

In heutiger Zeit gegenüber den Vertretern und der Öffentlichkeit zu behaupten, man hätte von diesen vielleicht ungesetzlichen Kreditengagements nichts gewusst, dürfte in sämtlichen Prüfungsberichten des Herrn Herzog und seiner Kollegen widerlegt sein, oder in andern Unterlagen der Bank und der Revisionsunterlagen seither direkt. Die Aussage in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) auf Seite 11 des Protokolles, ‚Die Engagementbetreuung wurde im Übrigen ausschließlich durch Herrn Heger getätigt (Amerkg, dem Vorstandsvorsitzenden zu dieser Zeit). Er hat auch die Genehmigung der Überziehungen zu verantworten. Die Überziehungslisten selbst wurden zu der damaligen Praxis in der Bank gesammelt und einmal im Monat (ca. 300 Seiten) von den beiden anderen Vorstandsmitgliedern gegengezeichnet.’ muss ein Bild bei der Bank zeichnen, dass Kontrollvorschriften nach §§ 32 und 33 KWG und § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), nicht im Geringsten eingehalten wurden. Die Verletzung der Prüferpflicht liegt darin, dass über extrem lange Perioden von Seiten der gesetzlichen Prüfe nicht eingegriffen wurde, obwohl die Überziehung eines Kreditengagementes das erst Kriterium einer Überprüfung sein müsste. Hier wurden so viele Überziehungen ermöglicht, dass diese gefährliche Feld der Schadensmehrung für eine Kreditgenossenschaft in ungeahntem Ausmaß aufgetan wurde. Dies liegt in der Verantwortung der Prüfer vor Ort und damit des Herrn Herzog und vorrangig auch seines Kollegen Raimund Grothoff.

Die Aussage dies nicht kontrollieren zu können, wie es den Anschein erwecken sollte, war alleine schon ein Verstoß gegen das Verbot der falschen und unrichtigen Angaben und der Verletzung der Berichtspflicht. Eine ganz gravierende, bewusst vorgetragene falsche Angabe und Verletzung der Berichtspflicht dürfte jedoch der Hinweis des Prüfungsteamleiters Raimund Grothoff auf der Protokollseite 13 unten gewesen sein ‚Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahem gar nicht hatte’. § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link), Abs. (1), wonach der Aufsichtsrat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und dies und uneingeschränkter Form und dazu nach Satz 2 ‚jederzeit Auskünfte verlangen kann und alle Bücher und Schriften einsehen kann’.

Ebenso ist schwer zu vermuten, dass am 30.06.2005 gegenüber den Vertretern mit 1,12 Mio. € eine viel zu niedrige Schadenssumme nach dem Textprotokoll Seite 10, oben genannt wurde als auch in der diesem Vortrag zugrunde liegenden Anlage 4 zum Protokoll (Protokollbuchseite 00808), Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link), im tatsächlichen Beschluss (Protokollbuchseite 00809) durch die Vertreter aber durch die Einfügung von 5 verschiedenen Kundenstämmen mit ungenannt vielen dahinter verborgenen Einzelkonten und dem Beschlusstext ‚Im Zusammenhang mit Vergaben von Krediten’, wo es in der Beratung ausschließlich um die Überziehungen alleine ging und einem einzigen Nebenfaktor wurde wahrscheinlich darauf beabsichtigt abgezielt, für die Regressbefreiung für einen viel höheren Schaden zu sorgen. Das der Beschlussvorschlag nicht komplett in der Tagesordnung aufgenommen wurde, unter Tagesordnungspunkt 1 die Verlesung der Tagesordnung laut Versammlungsprotokoll nicht vorgenommen wurde, dass im Textprotokoll der Beschluss nicht in seiner vollständigen Fassung sondern nur in einer Anlage erwähnt ist, könnte ebenfalls auf die manipulierende Absicht gegenüber der Versammlung hinweisen.

Diese Absicht dürfte auch damit begründet sein, dass zu vermuten ist, dass die Planung des Ablaufes der Vertreterversammlung von Seiten des Herrn Herzog und der anderen Prüfer vorgenommen worden sein dürfte, da die Prüfer bereits ein Jahr zuvor auch einen gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit dem betroffenen Vorstandvorsitzenden zu verantworten haben dürften, über den wiederum an keiner Stelle berichtet wurde, obwohl damit auf Ersatzansprüche, wahrscheinlich in hoher zweistelliger Millionensumme im Widerspruch zu § 34 GenG, Abs. (4), verzichtet wurde. Weder die Bankverantwortlichen noch die Prüfer haben den Mitgliedern und Vertretern dazu berichtet, was wiederum ein schlimmster Verstoß gegen § 147 und § 150 GenG gewesen sein dürfte.

Ebenso ein massiver Verstoß dürfte bereits die Unterlassung von Berichten zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegenüber den Mitgliedern und Vertretern gewesen sein, dass man auf einer vorgeschalteten Außerordentliche Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) nicht zu diesen einschneidenden Vorgängen berichtet hat.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine heutige Werbekampagne des Herrn Herzog über eine sogenannte Bürgerstiftung der VR-Bank Marktredwitz nach dem Bericht in der Frankenpost vom 09.02.2008 (= Link) geradezu wiederum als irreführend, wenn Hilfe als oberstes Ziel angeben will, man selbst aber wahrscheinlich an Millionen von Verlusten auch bei Kunden und Mitgliedern wesentlich mitverantwortlich war.

Alle falschen Angaben und alle Berichtspflichtverletzungen dürften das Ziel verfolgt haben, dass Herr Johannes Herzog, wahrscheinlich sogar zum Widerspruch des Interessenkonfliktes nach der Wirtschaftsprüferordnung als Vorstand der Bank eingesetzt werden sollte und heute seine Position erhalten werden soll.

Ich beantrage die unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3574

Ramona

12. Juli 2008, 11:11 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung

Eine Bürgerstiftung ist ja an und für sich etwas sehr Schönes und Gutes für die Mitbürger. Doch was man da alles im Internet und in der Öffentlichkeit über die VR-Bank hört, kann man nicht glauben, dass ausgerechnet solche Leute, wie Herzog und Wolf etwas Gutes, ohne Hintergeanken, für ihre Mitbürger tun. Der ehemalige Prüfer und jetzige Vorstand Herzog, will sich doch nur hinter dem Deckmantel eines sozialen Engagementes verstecken, um seinen nicht gerade guten Ruf aufzubessern. Das wird ihm auch nicht gelingen, denn der Herzog ist für seine Machenschaften weithin bekannt. Überall, wo man den Namen der VR-Bank hört, schütteln die Leute den Kopf und sagen, der ist keinen Deut besser als der Herr Heger. Solchen Leute kann man doch nicht die Verantwortung für eine solche Bürgerstiftung übertragen, man sollte die Verantwortung der Sparkasse Fichtelgebirge übertragen, denn die si9nd seriös und ehrlich. Man kann Vertrauen fassen.
Herr Herzogen lassen Sie doch den plumpen Versuch, über eine soziale Einrichtung, Ihr Image aufzupolieren. Das kauft ihnen sowieso niemand ab.
Liebe Grüße an den Wunsiedeler-Kreis. Es ist schön von ihnen, dass sie solche Sachen schonungslos aufdecken. Dafür gebührt ihnen Dank. Machen sie weiter so, damit die Leute draußen im Lande aufgeklärt werden.
Liebe Grüße
Ramona

   

Nr. 3573

Susanne

10. Juli 2008, 22:01 Uhr

Betreff: Geschickt gemacht Herr Herzog

Es ist unglaublich geschickt gemacht vom Ex-Prüferlein. Die Vorstände, die man selber nicht an ihrem Unwesen gehindert hat, die hat man mit Dienstaufhebungsverträgen unter Verzicht der Ansprüche davon kommen lassen und hat mit Untätigkeit für die Verjährung gesorgt und genau mit den Verträgen hat man nun die Aufsichtsräte in die Verpflichtung der Vorstände gebracht. Die Aufsichtsräte stehen dem Herzog nie im Weg, die genehmigen hinter her auch Forderungsverzichte von 432.000 €, egal ob der Kredit auch vollkommen abgesichert ist. Darf man so etwas Erpressungspotential nennen? Müssen wir dafür sorgen dass alle weg kommen, wenn unsere einzigen Vertreter der Mitglieder im Aufsichtsrat die Kraft und Fähigkeit dafür nicht mehr haben sich gegen die Verbandsübermacht zu wehren? Was machen die in ihren politischen Ämtern wenn die Strafanträge gegen sie aufgegriffen werden?

   

Nr. 3572

Marianne

10. Juli 2008, 17:22 Uhr

Betreff: Herzog

Hallo,
warum kaspert man eigentlich mit Leuten wie Herzog, Schelter, Martini und Heger eigentlich solange rum? Schießt sie doch ab und zieht sie gerichtlich zur Verantwortung! Haben die eigentlich einen Heiligenstatus? Da verliert die Bank einerseits durch Mißwirtschaft jede Menge Geld, andererseits sind die Aufsichtsgremien und Prüfer blind. Wo gibt`s denn so was, daß jeder sein Süppchen kocht, vielleicht auch in die eigenen Taschen arbeitet, und alle sehen nur zu!
Der Herzog lacht euch doch alle aus! Ihr Aufsichtsräte sitzt da und scheißt euch in die Hosen, laßt euch unter Druck setzen, während die Mitglieder, Sparer und Kreditnehmer darunter leiden.
Wo sind wir eigentlich? Ihr Aufsichtsräte, wollt Politiker, Manager oder sonst was besseres sein, laßt euch in Ämter wählen, die für euch alle eine Nummer zu groß sind. Stellt sich die Frage, ob man euch im richtigen Leben überhaupt ernst nehmen darf. Als Politiker jedenfalls wähle ich keinen von euch je wieder!
Leider kann ich nicht mehr tun, aber zu versuchen mehr Leute von meiner Einstellung zu überzeugen, das werde ich auf jeden Fall.

   

Nr. 3571

Beobachter

10. Juli 2008, 11:17 Uhr

Betreff: Wann kommt der ganz große Knall?

Manfred Heger konnte vom August 2000 weg ungehindert die Überziehungen bei Flex durchziehen. Mann muss dazu wissen, bei seinem besten Freund, wo man von intimsten Beziehungen im wahrsten Sinne des Wortes spricht, von denen alle wussten. 2 Millionen Schaden ist daraus entstanden, ohne die wahrscheinlich schon unsaubere Kreditausreichung an sich. So steht es im Vertreterversammlungsprotokoll der Bank vom 30.06.2005, wie hier im letzten Eintrag aufgezeigt. Die Revisoren Herzog und Grothoff haben es im Prüfungsbericht 2002 für den Jahresabschluss 2001 schon festgestellt, dass da laut der Protokollanlage (= Link) schon 734.000 DM überzogen war. Und in der Anlage sieht man auch, dass man beim Regress nur dieses eine OHG-Konto den Vertretern vorgetragen hat und alles andere nicht, was in den fünf Kundenstämmen alles drin gesteckt hat.

Das ist die unsauberste Sache die man sich vorstellen kann. Das hat der Aufsichtsrat selber gar nicht drauf gehabt. Das muss alles von den Prüfern inszeniert worden sein, wie man die Vertreter hinters Licht geführt hat. Wer einen von der Prüfung angemerkten Kredit als Aufsichtsrat vier Jahre nicht kontrolliert, der ist selbst mit dran. Das ist das was der Münchener Aufsichtsrat unter der Vorsitzende weiß alles und gibt nichts weiter gemeint hat. Das geht nur wenn die Prüfer mit spielen und damit eigenen Interessen verfolgen, wie wir bei Johannes Herzog sehen können und es hätte sicher auch Lohn für Raimund Grothoff gegeben. Auf dieser Basis musste Horst Pausch damals in eigenmächtiger Weise wahrscheinlich unter Druck der Prüfer den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger unter Ausschluss aller bekannten und unbekannten Ansprüche unterschreiben. Damit Johannes Herzog ohne Imageverlust aber als großer Retter ins Vorstandsamt rutschen konnte, vielleicht noch mit gefälschten Bilanzen der Bank, die er zwischen August und Oktober 2004 selber gemacht und noch selber geprüft hat.

Vielleicht ist für Manfred Heger und auch die anderen Vorstände, weil man die auch nicht rechtzeitig belangt hat, die Verjährungsfrist von fünf Jahren nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) abgelaufen. Aber durch die Zustimmung zur Entlassung aus den Ansprüchen mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) und die Sache mit dem unsauberen Vortrag und der Vertuschung des ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrages, das könnte für den Aufsichtsrat selber und die Prüfer erst der Start ihrer eigenen Verjährungsfristen gewesen sein.

   

Nr. 3570

Mitglied

10. Juli 2008, 10:30 Uhr

Betreff: Fragen an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter

Sehr geehrter Herr Schelter,

mit der Vertreterversammlung 2004 (= Link) wurden Sie bei der VR-Bank Marktredwitz in das Amt des Aufsichtsrates berufen. Nach der Versammlung 2007 hat Sie der Aufsichtsrat zu seinem Vorsitzenden gewählt. Es sind für mich ein paar brennende Fragen aufgetreten, die ich Sie bitte aufzuklären. Für den Fall der Verweigerung werde ich diese fragen an die Staatsanwaltschaft zur Klärung übergeben.

Auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) wurde der Versammlung ein Beschluss vorgelegt bezüglich zustehender Ansprüche, insbesonders Schadensersatzansprüche gegen den früheren Vorstand Manfred Heger zu stellen. Wie konnte der Aufsichtsrat diesen Beschluss einer Vertreterversammlung vortragen, wenn doch mit dem 4. August 2004 mit dem Vorstandsmitglied schon eine Vereinbarung getroffen wurde alle bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche zu verzichten? Warum ist der Aufsichtsrat und auch die gesetzliche Prüfung dieser Aussage des Herr Heger auf der Versammlung nicht entgegen getreten? Warum hat man die Aussage anderseits nicht bestätigt? Und somit die Mitglieder über die Entscheidung des Aufsichtsrates die Vertreter in geeigneter Form informiert?

Warum wird im Text des Protokolles vom 30.06.2005 ersichtlich, dass man einen Schaden von 1,12 Mio. € entsprechend auch der Anlage 4, Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link), Seite 9 vortrug und nur von Überziehungen berichtete und des Versäumnisses im Zusammenhang mit der Insolvenz in Slowenien? Warum wurde im Beschluss auf Seite 10 der genannten Protokollanlage plötzlich auch aufgeführt, die im Zusammenhang ‚mit der Vergabe von Krediten ....' standen? Warum wurden hier plötzlich 5 Kundenstammnummer aufgeführt? Welche Kunden stecken hinter diesen Kundennummer, wie viele Einzelkonten sind hier betroffen? Wurde hier in einer exemplarisch wichtigen Entscheidung den Vertreter falsche Grundlagen genannt, die dann über diesen Beschluss weitreichender gefasst wurden als vorgetragen? Wer hat diesen Beschluss entworfen? Waren die Prüfer vor Ort am Entwurf des Beschlusses beteiligt?

Wie hoch ist der Gesamtausfall für die VR-Bank Marktredwitz aus diesen 5 Kundeneinheiten zusammen gefasst für die VR-Bank Marktredwitz tatsächlich gewesen? Erklären Sie bitte die Fragen des Vertreters im Protokoll auf Seite 12 unten nach dem Schaden von 2,6 Mio. €, warum diese Summe nicht bestätigt oder dementiert wurde? Wie erklären Sie es, dass vom August 2000 bis zum August 2004 weder der Aufsichtsrat noch die gesetzlich Prüfung gegen die Überziehungen eingeschritten sind? Laut der Antwort von Dr. Nickl auf der Versammlung 2005 ‚dann nur noch Überziehungen, die H. Heger genehmigt hat, das ist die Pflichtverletzung.’ Wo war die Kontrolle der Vorstandsmitglieder, wo war die Kontrolle des Aufsichtsrates, wo war die Kontrolle des Herrn Herzog und Herrn Grothoff als Prüfer, alles verbunden mit massivsten Verstößen des Vorstandes gegen §18 KWG?

Welche Kundennummer sind beim Regressbeschluss bei der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) zum sogenannten Goldmärchen in einer Anzahl von 8 Stück verborgen? Stecken hier die 4 x 45.000 € vom Herbst 2003 mit drin?

   

Nr. 3569

Uwe

10. Juli 2008, 09:44 Uhr

Betreff: Die Qualität des Prüfers Herzog

Wo liegt die Qualität des Prüfers Herzog? Das er bei Flex nicht gesehen haben will was der Rechtsanwalt des Aufsichtsrates Dr. Nickl auf den ersten Blick erkannt hat, dass Manfred Heger die Zahlen der Firmen in den Bankunterlagen getürkt hat? Das man den Helfer des Vorstandes im Aufsichtsrat als Steuerberater des Kunden vielleicht auch immer noch deckt, wenn die vom Käufer zurückgegebenen Ware noch als Bestand oder als Forderung einbucht wurde, dass sich der Kunde geweigert haben soll diese gefertigte Bilanz für de Bank zu unterschreiben? Das die Revision nicht dahinter war, dass man den Insolvenzantrag in Slowenien nicht versemmelt?, Das man den Vertreter entgegen den Vorschriften im Genossenschaftsgesetz falsch berichtet hat, dass der Schaden nicht bei 1,12 Mio. € gelegen hat sonder bei 2,6 Mio. € (5 Mio. DM) und mit Strohmannkrediten vielleicht noch mehr?

Wieso wurde beim Vortrag des Schadens zu Flex am 30. Juni 2005 die Schadensumme mit 1,12 Mio. € genannt, wie sie im Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) auf Seite 9 aufgestellt wurde? Wieso wird aber dann im Beschluss auf Seite 10 plötzlich auch die Vergabe von Krediten mit genannt und mit eingebaut, was im Versammlungsprotokoll selber nur mit dem Start des Kreditverhältnisses einmal auftaucht und nicht fünfmal oder irgend ein Nachbeschluss in der Zeit und plötzlich fünf Kundenstammnummer da stehen mit einer dahinter steckenden nicht genannten Zahl von Einzelkonten? Ist das die Qualität des Prüfers und Vorstandes Herzog und seines Prüferfreundes Grothoff einen Schaden von 1,12 Mio. € vortragen zu lassen und im Beschluss dann die Freistellung für 2,6 Mio. € zu verstecken?

Ist es die Qualität des Herrn Herzog im Beschluss vom Jahr 2007 für die Sache mit Gold, Gold, Gold beim Regressbeschluss bei der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) gleich 8 Kundennummer zu verstecken, ohne zu sagen wie man so ein Geflecht als sorgfältiger Geschäftsleiter nach dem Genossenschafts- und Kreditwesengesetz auch vertreten kann? Und sagt man es lieber nicht, weil man die Vorstände aus der eigenen Beweislast nach § 34 GenG befreien muss, damit die nicht herausrücken müssen, dass bei den 8 verschiedenen Kunden auch vielleicht die vier sind, die man vor dem Revisionsstichtag mit jeweils 45.000 € ausgebucht hat?

Das sind die Qualitäten eines ehemaligen Prüfers Herzog, der weiß, dass er auch nicht von den eigenen Leuten gepackt wird, aber gerade die Fälle, die hier bei Wunsiedeler Kreis immer wieder als seine Versäumnisse aufgezeigt werden, die hat er sich über die Vertreter in den Jahren 2005 und 2007 über die Freistellung der Vorstände und mit dem Imageargument absegnen lassen. Das ist schon bezeichnend.

   

Nr. 3568

Nordlicht

10. Juli 2008, 09:20 Uhr

Betreff: Willkür in VR-Bank?

In der vom Verband übernommenen Mustersatzung der VR-Bank gibt es einen eigenen § zum Auskunftsrecht der Vertreter.

In § 34 Auskunfsrecht heißt es:

"(1) Jedem Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.

(2) Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

a) die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Genossenschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen;

b) die Frage steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern betreffen;

c) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre oder eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Geheimhaltungspflicht verletzten würde;

d) das Auskunftsverlangen die persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Dritten betrifft;

e) es sich um arbeitsrechtliche Vereinbarungen von Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern der Genossenschaft handelt;

f) die Verlesung von Schriftstücken zu einer unzumutbaren Verlängerung der Vertreterversammlung führen würde."

Es gibt neben der Berichtspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat aus dem Genossenschaftsrecht eben die speziellen Regelungen, die allerdings in der Anwendung im Ermessen von Vorstand und Aufsichtsrat liegen. Es ist aber nicht so, daß es verboten ist zu antworten, sondern es darf verweigert werden, muß aber nicht.

Punkt a) ist quasi eine Generalverweigerungsklausel. Denn wenn man dieser Logik - Verweigerung falls Nachteil droht - folgt, sind es ja gerade die kritischen Punkte, zu denen man als Vertreter etwas hören möchte, die das Image / das Vertrauen - die maßgebliche Geschäftsgrundlage" - beschädigen würden, wenn denn die Öffentlichkeit erfahren würden, was tatsächlich für ein Schindluder gerade bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) von Vorstand und Aufsichtsrat unter Beihilfe des Verbandes mit dem Vermögen der Mitglieder getrieben wurde.

Die Folge ist, daß je kritischer es wird, desto weniger müssen Vorstand und Aufsichtsrat sagen!

Allerdings läßt sich gerade für diese VR-Bank doch sagen, daß die Öffentlichkeit doch gerade über diese Gästebuch durch aus hergestellt ist.
Frage: Warum dann noch mit den Infomationen hinter dem Berg halten?
Antwort: Weil alles noch viel schlimmer ist, als hier im Gästebuch aufgezeigt wurde!

Der vom Gesetzgeber in der Reform des Genossenschaftsgesetzes verfolgte Ansatz der besseren Information in Verbindung mit einer „Informationsbringschuld“ von Vorstand und Aufsichtsrat wird so durch die Hintertür ausgehebelt. Eine solche Einschränkung dürfte damit nicht zulässig sein.

Punkt e) kann nur teilweise zugestimmt werden. Die Gehälter der sonstigen Mitarbeiter interessieren wirklich nicht.
Aber die Vorstandsgehälter, die sind schon auskunftswürdig, so wie es die börsennotierten Aktiengesellschaften - vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung! - ja auch tun müssen. Und die sind nicht unbedingt größer als die VR-Bank. Das Argument Sozialneid kann auch nicht greifen, ist doch allgemein bekannt, daß die Herren dort pro Jahr einen flotten 6-stelligen Betrag erhalten plus Pensionszusagen plus andere geldwerte Vorteile.
Frage: Warum wird dann aber so darumherum gemauschelt?
Antwort:
1. Weil man dann nicht die geldwerten Vorteile, die der Aufsichtsrat zu Lasten der Mitglieder veteilt, z.B. der Pensionszusagen offen legen muß, insbesondere die Konditionen, ab wann und mit welcher Pension ein Vorstand in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnte!
2. Weil dann offensichtlich würde, mit welchen Abfindungen unfähige Vorstände noch vom Aufsichtsrat für ihren Abgang belohnt werden bzw. wie lange ein entlassener Vorstand noch Gehalt bezieht und wieviel!
Die Publizität gerade der Vorstandsvergütung hätte einen disziplinierenden Charakter auf die Entscheidungen des Aufsichtsrats bzw. als Mitglied kann man dann gleich Anzeige wegen Untreue stellen.
3. Weil man dann nicht angeben muß, daß die Vorstandsvergütung, die sich ja auch an der Bilanzsumme orientiert, die bei der VR-Bank ja wegen des Filialverkaufs (mit Übergang der Kundenforderungen und –verbindlichkeiten um ca. EURO 50 Mio abnehmen wird, unter Umständen gar nicht nach unten angepaßt wurde. Denn, Gewinne zu erzielen, indem man das Tafelsilber verkauft, ist wahrlich keine Kunst und sollte nicht noch belohnt werden. Denn auch das würde offensichtlich werden, wenn denn die Gehälter (differenziert nach fixen und variablen Anteilen und geldwerten Dingen) offen gelegt würden.

Es bedarf also dazu nur eines entsprechenden Antrags in der Vertretervesammlung, um in der Satzung aus dem „darf verweigert werden“ ein „muß veröffentlicht werden“ zu machen.

Es wäre im übrigen interessant mal vom Genossenschaftsverband, der ja auf jeder Vertreterversammlung in Deutschland vertreten sein dürfte, zu erfahren, ob es seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes und auch davor überhaupt jemals vorgekommen ist (und wenn ja wie häufig), daß aus den Mitgliedern heraus ein Antrag gestellt worden ist? Falls das nicht der Fall ist, so ist das keineswegs ein Zeichen dafür, daß alles in Ordnung ist, sondern, daß die Hürden einer Einflußnahme offensichtlich viel zu hoch gelegt wurden. Mal abgesehen davon, daß die Mitglieder bei der VR-Bank ja ohnehin von offizieller Seite – trotz gegenteiliger Zusagen des Vorstands – weiterhin nichts erfahren (dürfen). Wie soll eigentlich das Vertrauen da noch wachsen, denn die Informationsmöglichkeit über dieses Gästebuch wird ja nicht weniger, sondern immer mehr genutzt.

Zu Punkt d) ist zu sagen, daß es schon erstaunlich ist, daß im Zusammenhang der Diskussion / Präsentation der Verfehlungen eines Vorstandsmitglieds auf der Vertreterversammlung der VR-Bank sogar die Kontonummern von Kunden präsentiert werden. Dieser Punkt d) wäre eigentlich überflüssig, da er in Punkt c) enthalten ist. Aus Gründen des Bankgeheimnisses darf dort eigentlich sowieso nichts gesagt werden, was nicht schon veröffentlicht ist.

Übrig bleiben dann nur noch die sinnvollen Punkte c) (eine Selbstverständlichkeit) und f), der eine übermäßige Verlängerung der Vertreterversammlung verhindern soll.

Abschießend noch der Aspekt, wer denn die Antwort zu geben hat.
Dort heißt es: "Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat".
Dies ist eine abschließende Aufzählung und bedeutet im Klartext dann. Die Antwort kann nicht an Dritte deligiert werden, sondern ist durch die beiden Organe zu geben. Daß der Verband dann noch danach jederzeit und zu jedem Punkt seinen Senf - in Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder - dazugeben darf, ist ja schon hinlänglich kritisiert worden. Man darf nicht vergessen, daß die Vorstandstätigkeit ja der gewählte und ausgeübte Beruf desjenigen ist, und das Aufsichtsratsmandat freiwillig (?) übernommen worden ist, zu dem eben auch die Durchführung der Vertreterversammlung zählt. Da kann man dann nicht einfach wichtige Dinge wegdeligieren, sonst wäre man auf der Position falsch besetzt.
Aber darauf weisen die Gästebucheinträge ja schon seit langem hin.

Ebenso kann es nicht sein, daß die Vertreterversammlungen durch gesonderte Konferenzen "vorbereitet" (ohne offizellem Protokoll) wird, denn damit wird verhindert, daß kritische Dinge in das Protokoll kommen, das ja alle Mitglieder anfordern können. Das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt, als er diese Möglichkeit den Mitgliedern geschaffen hat.

   

Nr. 3567

Genosse

10. Juli 2008, 09:07 Uhr

Betreff: Mit Verbandsbeziehung leichter zum Vorstand als mit Ausbildung udn Praxiserfahrung

Wer macht heute die Vorstände? In den 80-er und 90-er Jahren des letzten Jahrhunderts haben die Aufsichtsräte die Bewerber angeschaut. Die erfolgreichen Vorstände der kleinen und mittleren Banken waren durchwegs Leute mit mittlerem Schulabschluss, analytischer Denkweise auf der Grundlage erlernter betriebswirtschaftlicher Erfordernisse und dem praktischen und hautnahen Umgang mit dem Kunden sowohl auf der Anlage- als auch auf der Kreditseite. Welche Vorsprung erhält heute ein Bewerber von der Prüferseite, wenn er vom Verband wärmstens empfohlen wird? Haben da die guten Praktiker von vorne herein verloren? Werden da über 30 gute Bewerbungen einfach in die Tonne geschmissen weil die Entscheidung eigentlich schon auf anderem Weg festgelegt ist? Wen musste Reiner Loos vor drei Jahren in Marktredwitz wohl bevorzugen, gute Leute von draußen, die neuen Wind herein gebracht hätten, oder den Prüfer, der das Debakel mit verursacht hatte und dabei seine gesetzlichen Aufgaben für den eigenen Posten hinten an stellen durfte? Mit ihm als Prüfer und Vorstand hat man bei den Kunden Aktiv- und Passivvolumen von sage und schreibe 260.000.000 € (in Worten Zweihundertsechzigmillionen) verloren.

Anlässlich der Stärke der Sparkasse (= Link) kann man über die Worte von Johannes Herzog mit der Marktführerschaft nur lachen. Da bleibt nur noch die Marktnische. Selten wird es irgendwo sein, dass die Sparkasse viermal so groß ist wie die Genossenschaftsbank, wenn man jetzt die Ostfilialen auch noch aus der Bilanzsumme herausrechnen muss bei der VR-Bank.

   

Nr. 3566

NIEMAND

9. Juli 2008, 23:50 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3785

was für eine naive Frage.

Die Qualität eines Prüfers des GVB liegt schon allein darin begründet, dass er durch die harte Schule des GVB gegangen ist.
Und das reicht allemal zum Führen einer Bank.
Also was soll das.

Es gibt genügend ehemalige Prüfer die nun Vorstände sind und es werden immer mehr werden, denn nur mit Linientreuen kann künftig die Leitung einer eG durchgezogen werden.

Kapiert !

   

Nr. 3565

Nachgefragt

9. Juli 2008, 22:27 Uhr

Betreff: Warum immer noch keine Aussage zum Forderungsverzicht von 432.000 €?

Mit was rechtfertigt man den Forderungsnachlass von 432.000 € beim Jägerstüberl und der Waldeslust in Wunsiedel, das wurde auch schon in Eintrag Nr. 3120 gefragt, nachdem der Strafantrag dazu in Eintrag Nr. 3119 hier im Gästebuch veröffentlicht wurde. Kann man diesem ehemaligen Prüfer wirklich die Leitung der Bank überlassen, wenn er über die Sicherheitenfreistellung der Grundstücke an den Kaufverträgen beteiligt gewesen sein muss, die nach öffentlicher Bekanntgabe der tatsächlichen Verkaufssumme (= Link) eine Million eingebracht haben. 660.000 € wahrscheinlich für den Vertrag, den man auch buchungstechnisch in Verbindung mit der Vereinbarung auf den Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) abgestimmt haben dürfte und den zweiten, wo man die 340.000 € gleich an der VR-Bank vorbei geschleust haben dürfte. Die anderen freigegebenen Sicherheiten hätten wahrscheinlich nochmals mehrere Hunderttausende abgedeckt. Es wird Zeit, dass Herr Herzog endlich raus rückt was ihn dazu getrieben hat. Er hat doch den Kredit auch schon als Prüfer sehen müssen, wenn es sich um 1,1 Millionen gehandelt hat. Wie oft glaubt Herr Herzog, dass er auf Kosten der Mitglieder eine halbe Million verschenken darf und bis heute hat man nicht dazu berichtet. Das dürfte doch ein ungeheuerer Untreuefall des neuen Vorstandes und ehemaligen Prüfers gewesen sein und den Notvorstand Werner Schelter, den heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden und den neuen Vorstandskollegen Uwe Heidel dürfte er auch gleich in die Untreuesituation mit eingebunden haben. Sind das nicht untragbare Zustände?

Man muss Herrn Herzog auch daran erinnern, ob er den verurteilten Prüferkollegen Oskar Hess (= Link) auch weiterhin mit EV belegt, damit die Verjährung nicht zum tragen kommt, wenn man da vor Jahren auch vielleicht über 200.000 verloren hat. Oder ist es für Herrn Herzog auch da besser wenn mit der Verjährung der Ansprüche auch die Dinge aus den Akten fallen? Egal in welchem Bereich, wir werden von Herrn Herzog noch hören und wahrscheinlich nicht nur angenehme Dinge.

   

Nr. 3564

Insider

9. Juli 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit?

Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit, die Frage wird immer udn immer wieder an den Wunsiedeler Kreis gerichtet. Gerne zeigen wir noch mal auf was dazu in Eintrag Nr. 3252, Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369, Eintrag Nr. 1121 und Eintrag Nr. 1119 geschrieben wurde. Zum Vergleich kann man auch die glorreiche Muster-Antrittsrede von Herrn Herzog (= Link) vom 29. Juni 2006 hernehmen und nachschauen was von seinen Versprechen eingetroffen ist, oder ob der Schuss mehr als nur in einem Fall nach hinten los ging. Die Jahre der Konsolidierung sind heute noch nicht vorbei.

   

Nr. 3563

Gesehen

9. Juli 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Als Aufsichtsrat von marktredwitz die Einträge 204 und 205 von München lesen

Den Aufsiitsräten von Marktredwitz empfehle ich den Eintrag 204 und Eintrag 205 im Gästebuch der VR-Bank München-Land zu lesen und darüber nachzudenken.

   

Nr. 3562

Juristisch bewandert

9. Juli 2008, 10:35 Uhr

Betreff: Wollen wir das Eigentor der Verbände mit der Filialübertragung auch richtig festhalten?

Im letzten Eintrag ist darüber gesprochen worden, dass die Filialübertragung ja vielleicht im Sinne des Umwandlungsrechtes als Grundlage für Fusionen nicht zuerst eine Spaltung der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft darstellt, die ohne Mehrheitserfordernisse durchgeführt wurde und nur auf Vertragsbasis von Vorständen abgewickelt wurde und dann danach in Plauen eine Fusion beschlossen hätte werden müssen. Denn hier wurden Volumen und Werte hin und her geschoben, die sonst eine ganze Genossenschaft ausmachen. Wie kann es möglich sein, dass man was als Vorstand verkauft, was vor 7 Jahren und vor 18 Jahren mit gegenseitigen Generalversammlungsbeschlüssen mit erhöhter Mehrheitserfordernis zusammen gefügt wurde und den Mitgliedern jegliches Mitspracherecht dabei verweigert? Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder.

Gibt es Mitglieder in Marktredwitz oder auch in Plauen, die einen solchen Prozess bereit sind zu führen? Denn dann müsste der Genossenschaftsverband gerichtlich seine Argumente vorbringen, was denn ausgerechnet in Marktredwitz den Verkauf einer Genossenschaft möglich macht, was man sonst überall den Mitgliedern bei den Fusionen nicht sagt, warum sie die Genossenschaft nicht auch verkaufen sollten als zu fusionieren und sich den Ertrag aus eigenwirtschaftlichem Interesse (dieser Ausdruck ist doch von einer OLG-Richtern bestätigt) auf ihre Konten gutschreiben lassen und warum der Genossenschaftsverband bisher seine Informationspflichten und Berichtspflichten bei all den Tausenden von schon abgewickelten Fusionen nicht in die Gutachten geschrieben hat, obwohl er diese Auffassung ja selbst vertritt?

Die Not bei der VR-Marktredwitz und Herrn Herzog muss schon sehr groß gewesen sein, dass man sich so aufs Glatteis begibt.

   

Nr. 3561

Genossenschaftler

9. Juli 2008, 10:13 Uhr

Betreff: Stillschweigen gegen Berichtspflicht

Nirgendwo im Genossenschaftsgesetz steht etwas von einem Auskunftsverweigerungsrecht der Vorstände, Aufsichtsräte oder der gesetzlichen Prüfung gegenüber den Mitglieder und Vertretern. Die Kommentierung des Sorgfaltspflichtparagraphen 34 ist gespickt voll mit Beispielen zur Informationspflicht der Geschäftsführung an die Mitglieder. Diese sind der Souverän der Genossenschaft und die Vorstände die Diener und Erfüllungsbeauftragten ausschließlich der Mitglieder und nicht umgekehrt. Auskunftsverweigerungsrecht gelten nur dort, wo die Rechtsprechung die Persönlichkeitsrechte über die Rechte der Mitgliedergemeinschaft gestellt hat. Sogar da müssen die Persönlichkeitsrecht oft zurück treten, wenn die Gesamtinteressen wiederum ein höheres Gut sind.

Stillschwiegen in Verträgen zu vereinbaren, dürfte an sich ein Verstoß gegen die Prinzipien des § 34 GenG in Verbindung mit § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat sein. Also auch ein Verstoß gegen besseres Wissen im Vertragsrecht. Der Bericht in der außerordentlichen Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) dürfte im Grunde eine Verletzung der Berichtspflicht gewesen sein. Die Gesetzeskommentierung sagt dazu nämlich, dass auch ein Zeitungsbericht, in dem ja dann von dem Stillschweigen berichtet wurde, auch eine Verletzung der Berichtspflicht und richtiger Darstellung ist.

Die Verletzung der unrichtigen Darstellung wird ergänzt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat, der laut Versammlungsprotokoll insgesamt sechs Sitzungen dazu abgehalten hat, so gut wie keine Informationen gegeben hat. Keines der verschiedenen ausführlichen Gutachten laut Protokoll, die dem Aufsichtsrat zur ausführlichen Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, wurde auch den Vertreter und Mitglieder zur Einsichtnahme vorgelegt. Die widerspricht jeder ordentliche Durchführung eines Berichtes gegenüber den Mitgliedern zur Geschäftführung. Die Aussage von Herrn Herzog über die Beweggründe zur Übertragung der Geschäftstellen im oberen Vogtland dürfte schlichtweg falsch sein, wenn man dazu den Lageberichtshinweis im Jahresabschluss 2007 (= Link) vergleicht. Kein Wort über die Übertragung von Abwicklungskrediten und Bestandimmobilien hat er verloren.

Dies schreit geradezu nach bewusster Fehlinformation. Dies Fehlinformation wurde gegeben, weil man die unsauberen Verträge im Hintergrund nicht offen legen will, denn nicht mal Sanierungsverträge können den Mitgliedern nicht verwehrt werden wenn die sie einsehen wollen. Ihre Existenz zu verschweigen ist eine ganz schlimme Angelegenheit. Der Vorstand hat darüber zu berichten welche Kredite abgegeben wurde, welchen Verlust man daraus realisieren musste, welche Wertberichtigungen dazu schon bestanden haben, welche Bestandsimmobilien und in welcher Größenordnung des der Fall war. Dies sind Dinge die im Eigentum der Mitglieder stehen und nicht im Eigentum der Vorstände und der Prüfer. Bei dieser Größenordnung besteht sicherlich Berichtspflicht und nicht Verweigerungsrecht.

Das beanspruchte Verweigerungsrecht wird als Persönlichkeitsrecht der Vorstände und der Aufsichtsräte gesehen, nicht bekannt geben zu müssen, an wie viel Schaden sie einschließlich des Exprüfers Johannes Herzog denn ursächlich beteiligt waren. Und somit kommen wir schon in den Bereich von Betrug und Untreue. Verschleierung und Vertuschung der eigenen Schuld ist das Ziel der Aktion gewesen. Die §§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) sprechen dem dagegen und zeigen ganz gewaltige Freiheitsstrafen dazu auf.

Ob gar der Verkauf der Filialen mit einem addierten Geschäftvolumen von 100 Mio. € aus Aktiv- und Passivpositionen, ein Verstoß gegen das Umwandlungsgesetz ist, welches die Fusionen regelt, oder eine unerlaubte Umgehung, da müssten sich Juristen damit auseinander setzen. Nur wie das die Vogtländer Vorstände mit dem Stillschweigen und einer Verweigerung der Berichtspflichten zu Millionengeschäften halten, da müssen sich Juristen drüber machen, oder die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden.

   

Nr. 3560

Marianne

8. Juli 2008, 18:22 Uhr

Betreff: Der Brief an Werner Schelter war Eintrag Nr. 3613

Stimmt es hat sich irgendwas verschoben, der Brief an Werner Schelter war in Eintrag Nr. 3613 und es hat noch einen Kommentar in Eintrag Nr. 3614 dazu gegeben

   

Nr. 3559

Webmaster

8. Juli 2008, 18:16 Uhr

Betreff: Auch diese Anfrage ging an Herrn Schelter

Manfred Bleil, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG, Kraußoldstrasse 6, 965615 Marktredwitz

Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichsweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 3558

Uwe

8. Juli 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Zu Gold, Gold, Gold in Eintrag Nr. 3777

Hier wird immer wieder der § 34 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) angesprochen. Da heißt es doch in Abs. (2) Satz 2, ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast. Ist es im Fall Gold, Gold, Gold streitig, oder nicht ob Reinhold Wolf sorgfältig vorgegangen ist? Was wäre gewesen wenn bei der Bank kein Fax aus Afrika eingegangen wäre? Die Bestechungsgelder um das Gold herauszuholen, das war doch bloß noch der Gipfel auf dem großen Misthaufen. Ohne das Fax hätte Reinhold Wolf gar nichts in der Hand gehabt und das Kind war doch schon vorher im Brunnen. Wenn man so hört, dann war Reinhold Wolf schon ziemlich tief drin gesteckt und die Sache mit den 4 x 45.000 € da werden ihm die Revisioren schon auch Druck gemacht haben warum die nicht mehr zurückgebucht werden konnten auf das IME-Konto. Warum hat keiner darüber nach gedacht, ob das Fax nicht vielleicht sogar Reinhold Wolf in erheblichem Umfang gerettet hat? Wer es geschrieben hat ist nicht klar zu ermitteln gewesen und warum der Kunde das auf seinem Schreibtisch liegen hätte lassen sollen, dass es bei Ermittlungen sofort gefunden wird. Wie hat der Schwabe Hans Reichel gesagt, 'des hot scho a Gschmäckle', wenn sich der andere Angeklagte als Belastungszeuge dann nicht mehr daran erinnern konnte wo er denn den Stempel gemacht haben wollte. Also warum denn Reinhold Wolf bei einem Schaden von vielleicht 1,2 bis 1,5 Mio. € von der Beweispflicht befreien? Weil die anderen um ihn herum die Beweislast des Vorstandes genauso fürchten müssten?

   

Nr. 3557

Marianne

8. Juli 2008, 15:32 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster, hat Herr Schelter auf Ihren Brief schon geantwortet

Wer wählt eigentlich den Aufsichtsratsvorsitzenden? Bei unserer VR-Bank scheint es fasst schon so, als ob sich der Vorstand mit seinem Prüferwissen von früher seine Leute dahin setzen darf wo er will. Der Interessenkonflikt von Werner Schelter, der dürfte doch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig sein. Wer steht da bei den Exkollegen Prüfern von Johannes Herzog mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € mehr in der Prädullie, der Exprüfer oder der Ex-Notvorstand? Durchgriff des Genossenschaftsverbandes bis hin zur Geschäftsleitung und zum internen Kontrollorgan der Genossenschaft, dem Aufsichtsrat. Ich steh voll hinter den Meinungen im Eintrag Nr. 3678 und Eintrag Nr. 3680. Frage an den Webmaster, hat Herr Schelter schon Courage bewiesen und auf ihren Brief in Eintrag Nr. 3674 geantwortet. Man wird sich die Frage aber selber mit nein beantworten können. Keine Berichte an die Mitglieder warum einen Bericht an die fragende Öffentlichkeit.

   

Nr. 3556

O.

8. Juli 2008, 14:09 Uhr

Betreff: Chance verpasst, Schonfrist vorbei für den Aufsichtsrat

Immer wieder wird deutlich, wenn die anderen ihre Aufgaben wahr genommen hätten, dann hätten Heger, Wolf und Krämer nicht soviel Geld verbraten können, nicht einmal die Abzockerei mit der Stichtagsverzinsung und mit den faulen Wertstellungen wäre möglich gewesen. So hat man alles zusammen zu verantworten, dass eine Bank im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrtausends bei uns sich immer wieder eines rasenden Wachstums rühmen konnte, dass man aber damals wie heute den Mitgliedern und den Vertretern den Honig ums Maul schmieren konnte, wie man von Umsatz aber nicht vom Gewinn erzählt hat. Gegenseitige Belobigungen, so wie man heute den Aufsichtrat lobt, der 40 Jahre da war, bei einer Bank die in der Liste der Großen mal weit vorne war, aber auch in der Liste der Leistungsfähigen ganz ganz weit hinten liegen dürfte. Wenn man die eigen Missleistung nicht ansprechen will, dann darf die des anderen auch nicht genannt werden.

Der Aufsichtsrat hat wirklich die letzte Chance verpasst. Warum hat man sich nicht distanziert, wie man über die Ermittlung berichtet hat? Weil auch bei jedem ungesetzlichen Kreditengagement irgend etwas auftaucht, wo der Aufsichtrat zugestimmt hat. Das ist doch die Methode der Vorstände gewesen. Reinhold Wolf hat doch bei Gold, Gold, Gold vor Gericht aufgezeigt, dass er wahrscheinlich jede Auszahlung eigenmächtig vorgenommen hat und immer hinter die anderen doch noch ins Boot geholt hat, wie er ihnen einen Aktennotiz vorgelegt hat, was sogar schriftlicher Beweis gewesen sein soll, wo dann doch alle Vorstände unterschrieben haben, obwohl Manfred Heger ausgesagt haben soll, mit so einem Wisch hätte von mir keiner Geld bekommen, wie die französische Auftragsbestätigung mit dem Fax angeblich aus Afrika.

Hat da der Kunde die Bank betrogen, oder Wolf seine Kollegen und den Aufsichtsrat, obwohl es schon eine Revisionsanweisung von Grothoff und Herzog gegeben haben soll ja nichts mehr auszureichen? Hätte nur einer von all den anderen, die Prüfer eingeschlossen, ihre Arbeit getan und ihr Hirn selbst eingeschaltet, dann wäre das gar nicht möglich gewesen. Aber ungeprüft und befreiend für den Kollegen hat Manfred Heger die Gesamtsumme unterschrieben. Bankgeschäft nach Zufallsprinzip und auf Zockerart, anders kann man das wirklich nicht nennen. Und Bettler Karlchen, so soll er vor Gericht aufgetreten sein, wollte angeblich von gar nichts gewusst haben, nur dass er sich am Einschmelzen vom Gold schon beteiligt hätte, wenn’s angekommen wäre und er ausgesagt hat vorsorglich schon rum telefoniert zu haben, wo man das denn machen kann. Und dieser Prüfer Herzog will bis heute nichts von den ungesetzlichen Kreditfällen wissen und vor allem davon nichts, wie er denn seine Geldwäscheprüfung so durchführt, wenn ihm die EDV-Listen jede Auszahlung aufzeigen, wo Reinhold Wolf meinte, er wusste bei der Auszahlung nicht, ob es Schmier- oder Bestechungsgelder für Afrika waren. Einfach nur lachhaft, wenn's nicht zum Heulen wär.

Warum haben sich die Aufsichträte nicht befreit? Warum haben Sie immer noch einen Peter Träger in ihren Reihen, obwohl man Flex durch die Staatsanwaltschaft noch mal komplett aufrollt? Weiß jeder von jedem was? Wenn man das den Mitglieder verheimlicht, was ja das Gesetz untersagt, wie es hier oft behandelt wird, dann hat man die gegenseitigen Druckmittel in der Hand die jeden einzelnen wiederum absichern. Wer hat denn von den Hegers schon Pelze angenommen, die man glaubte, die waren vogelfrei, weil der Kunde mit der Bank Pleite gegangen ist? Warum hat man nicht gesorgt, dass die Maschine (= Link) oder die Maschine (= Link) verkauft und verwertet wurden? Weil man das Heger, Wolf und Krämer überließ und anschließend Feste feierte, die man in den Bewirtungsaufwand der Bank gar nicht buchen wollte oder weil man vogelfreie Werkzeuge bekommen hat?

100 Millionen Kreditverlust, das lastet auf den Vorständen, auf den Aufsichtsräten und auf den Prüfern, die so unschuldig tun. Und einiges kommt noch drauf, was die Richterin am Oberlandesgericht gesagt hat an eigenwirtschaftlichen Rückschlägen bei den Mitgliedern und Kunden und an Schaden an der Region, weil uns wahrscheinlich zweistellige Gewerbesteuereinnahmen durch die unsauber Arbeit in dieser Runde verloren gegangen ist.

   

Nr. 3555

Jemand

8. Juli 2008, 13:46 Uhr

Betreff: Macht doch gleich Nägel mit Köpfen

Eine interessante These tut sich auf.
Bisher war in den Satzungen verankert, dass die General- oder Vertreterversammlung über Regress-, bzw. Ersatzansprüche gegenüber Vorständen entscheiden muss. Dies entspricht sicherlich auch dem Grundgedanken der Selbstverwaltung einer Genossenschaft, unabhängig von den Größenverhältnissen. Durch die Mustersatzung ist landesweit empfohlen worden, die Entscheidung über Regressansprüche gegen Vorstände auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Dies wurde auch getan.

Da jedoch § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, den Erlass der Ersatzpflicht untersagt,

ist nun der Aufsichtsrat auf Gedeih und Verderb dem Umkehrschluss ausgeliefert, dass, wenn dieses Gremium selbst nicht jede kleinste Verfehlung des Vorstandes aufgreift, dass sich der Aufsichtsrat sofort selbst in die Pflichtverletzung über § 41 GenG begibt.

Arme Aufsichtsräte.

Also prüft in Zukunft bei Verfehlungen des Vorstands ob der Aufsichtsrat mit in die (persönliche) Haftung genommen werden kann.


Aber wenn schon der Frust über die Vorstände bei euch so groß ist, macht doch gleich Nägel mit Köpfen.

Lasst euch von 10% der Mitglieder einen Antrag an den Vorstand und Aufsichtsrat unterschreiben mit dem Inhalt, dass die Vertreterversammlung abgeschafft und wieder die Generalversammlung aller Mitglieder eingeführt wird.

So sagt es das Genossenschaftsgesetz im § 43a Absatz 7:
7) Die Generalversammlung ist zur Beschlussfassung über die Abschaffung der Vertreterversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder dem in der Satzung hierfür bestimmten geringeren Teil in Textform beantragt wird. § 45 Abs. 3 gilt entsprechend.

Und dann entlasst einfach die Vorstände.

Es wird zwar die Meinung vertreten, nachdem die Entlassung des Vorstands nun vom Aufsichtsrat ohne Einschaltung der Generalversammlung wahrgenonmmen kann, der Vorstand könne nun nicht mehr von der Generalversammlung abgewählt werden.
Aber das ist ein Irrtum. Denn es geht auch weiterhin.

Wenn es konkret benötigt wird, hier ein paar Zeilen ins Gästebuch. Ich lese dieses Gästebuch regelmäßig weil es mich interessiert was diese Herren im Vorstandsamt mit Billigung des Aufsichtsrats noch so alles dürfen.

   

Nr. 3554

Webmaster

8. Juli 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Eingabe an den Bundestag, neue Mustersatzung konträr zum Genossenschaftsgesetz

Offener Brief per Post und Interneteintrag

Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin


Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie führten dazu aus, dass die Rechte der Mitglieder gestärkt werden sollten und gleichzeitig die Führung der Genossenschaften durch Einzelanträge nicht über Gebühr erschwert werden sollten. Ich erlaube mir Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der meines Erachtens bedenkenswürdig ist.

Die genossenschaftlichen Verbände, natürlich nicht nur in ihrer Funktion als Interessensverband sondern eben auch in ihrer gesetzlichen Funktion als Prüfungsverbände haben bei den Kreditgenossenschaften neue Mustersatzungen vorgestellt und damit fast flächendeckend bei den Genossenschaftsbanken geänderte Satzung einführen lassen. In meinen Augen widerspricht die vorgestellte Mustersatzung dem Genossenschaftsgesetz und ermöglicht den Verbänden ungeahnte und sicher vom Gesetzgeber ungewollte Durchgriffsmöglichkeiten bis in die Geschäftsführung und die interne Kontrolle durch die Aufsichtsräte bei den Genossenschaften hinein. In gerichtlichen Urteilen, hier speziell in einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin des OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Die von den Genossenschaftsverbänden vorgestellte Mustersatzung zielt meiner Meinung darauf ab, diese Kontrollfunktion durch die Mitglieder vollkommen zu unterbinden.

Bisher war in den Satzungen verankert, dass die General- oder Vertreterversammlung über Regress-, bzw. Ersatzansprüche gegenüber Vorständen entscheiden muss. Dies entspricht sicherlich auch dem Grundgedanken der Selbstverwaltung einer Genossenschaft, unabhängig von den Größenverhältnissen. Durch die Mustersatzung ist landesweit empfohlen worden, die Entscheidung über Regressansprüche gegen Vorstände auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Hier die bei der VR-Bank Marktredwitz vorgenommenen Änderung (= Link).
Da jedoch § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, den Erlass der Ersatzpflicht untersagt, ist nun der Aufsichtsrat auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert, dass wenn dieses Gremium selbst nicht jede kleinste Verfehlung des Vorstandes aufgreift, dass sich der Aufsichtsrat sofort selbst in die Pflichtverletzung über § 41 GenG begibt. Diese Konfliktsituation kann bei einer objektiven Kontrolle der Arbeit des Vorstandes nicht im Sinne der Unternehmensleitung sein, die auch immer von einem gewissen Maß an unternehmerischen Risiko begleitet sein dürfte, was über das Risikomanagement bei den Banken inzwischen auch über § 25a KWG vom Gesetzgeber erkannt ist.

Hier könnte sich sogar ein Widerspruch in den gesetzlichen Regelungen heraus kristallisieren. Es kann ungeheueres Druckpotential durch die Pflichtprüfung entstehen, wodurch die Gefahr entstehen kann, dass im Grunde die Prüfer letztendlich die Geschäftsführung maßgeblich schon alleine durch Andeutungen beeinflussen könnten und die Meinung der Prüfer die ist, nach der aus Eigenschutz entschieden wird und nicht aus der unternehmerischen Verantwortung. Der Verlust der Marktpräsenz für die Genossenschaftsbanken dürfte auch dadurch begründet sein, dass die Führungen in unternehmerischen Entscheidungen auf die Wertung der Prüfung und die haftungsrechtlichen Folgen der Beurteilung durch die Prüfung abzielen und wichtige Entscheidung besser gar nicht getroffen werden und eher geschäftlicher Rückschritt in Kauf genommen wird.

Es dürfte zweifelsfrei sein, dass es auch bei Genossenschaftsprüfern menschelt. Die Regressentscheidung nicht selbstverantwortlich in die Mitgliederhand zu geben, mit den Argumenten, wie sie auf den General- und Vertreterversammlung geführt wurden, dass die Mitglieder die Tragweite nicht überschauen könnten, spiegelt eine gewisse Hochnäsigkeit der Verbände, aber auch der Genossenschaftsvorstände wieder, dass man keine Verpflichtung sieht Mitglieder und Vertreter durch Aufklärung in den Stand zu versetzen solche Entscheidungen selbstverantwortlich zu treffen. Es erzeugt den Eindruck, man möchte den Genossenschaftsmitgliedern den gesunden Menschenverstand absprechen. Gleichzeitig erzeugt es aber den faden Beigeschmack, man möchte unangenehme Dinge, bis hin zur Mitverantwortung durch Prüfungsfehlleistungen nicht vortragen. Dieser Umstand ermöglicht dadurch, dass man nur noch eine zufällig Sonderprüfung über die staatliche Bankenaufsicht des BaFin fürchten müsste, die vollkommen Untergrabung der Kontrollmöglichkeiten durch die Mitglieder selber.

Da das Genossenschaftsgesetz Vorrang vor der Satzung hat, bitte ich zu prüfen, das die Praxis neue Fakten geschaffen hat, den § 34 Genossenschaftsgesetz in Absatz (4) Satz 2 so ergänzend zu fassen, dass es textlich aufgenommen werden müsste, dass für Regelung zu Ersatzansprüchen tatsächlich auch nur die Mitglieder selbst zuständig sind. Dies wäre der Hinweis an die Genossenschaftsverbände nicht durch eine Mustersatzung dem zu widersprechen. Es wird regelrecht die Gefahr heraufbeschworen die Situation auch noch zu verstärken, dass Vorstände, Aufsichtsräte und auch Prüfungsverband gerade in schwierigen Situation die Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) noch viel mehr geneigt sind zu vernachlässigen, als es ohnehin schon der Fall ist, was das genannte OLG-Urteil auch unterstreicht.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3553

Bilanzleser

7. Juli 2008, 18:45 Uhr

Betreff: Die Bilanzen der letzten Jahre deuten auf die Gestaltung mit den Geschäftsguthaben hin

Ganz klar wurde dieses Mittel bei der VR-Bank gewählt, wie es in Eintrag Nr. 3772 genannt wurde, nachdem im Jahr 2004 sonst die Kapitaldecke (= Link) gekippt wäre. Wenn bei einem Mitgliederzugang von 627 Geschäftsguthaben mit 3,34 Millionen Haftsummen gezeichnet werden und damit noch 840.000 € gesetzlicher Haftsummenzuschlag verbunden ist, was alles als haftendes Eigenkapital gegolten hat, dann kann man sich die Hektik in der Bank im Herbst 2004 gut vorstellen, wen man denn zur Geschäftsguthabenzeichnung gebracht hat. Reinhold Wolf hat es im Geschäftsbericht ein wenig angerissen. Da kann man beim BaFin schon mal den Antrag stellen, das überprüft wird, ob nicht ein paar Kreditnehmer selber für die Erhaltung ihrer Höchst- oder Großkreditgrenzen bei der VR-Bank gesorgt haben könnten. Laut § 13 KWG sind es beim Höchstkredit die Grenze von 25 % aus dem haftenden Eigenkapital und bei der Großkreditgrenze 10 %. Was wäre wohl mit manchem Kredit passiert, wenn die Höchstkreditgrenze um über eine Million abgenommen hätte und wenn der Aufsichtsrat laut Raimund Grothoff plötzlich viel mehr Kredite kontrollieren hätte müssen, oder mitgenehmigen hätte müssen, weil die Großkreditgrenze auch um 420.000 € runter gefallen wäre? Unter diesem Gesichtspunkt darf man sicher auch das Zugeständnis der Prüfer Herzog und Grothoff in den Jahren 2002 und 2003 verschärft sehen, dass man nicht mal bei 13 Millionen Kreditverlusten laut dem Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004 alle festgestellten Einzelwertberichtigungen auch in die Bilanz bringen konnte und das berechnete Eigenkapital damit noch weiter herunter fahren hätte müssen. Da war sicher Chaos und Dramatik angesagt in der Zeit. Wer hätte bei einer wackeligen Bank 3 Millionen angelegt mit der gleichen Nachschussverpflichtung und dem mickrigen Dividendensatz für Risikokapital von 3 %? Und so wie die Großanleger gekommen sind, so verschwinden sie auch wieder. 2005 Mitgliederabgang von 676 Stück, bei Verlust an Geschäftsanteilen von ziemlich genau einer Million, also pro Abgang durchschnittlich 15 Anteile. 2006 waren es 639 Mitgliederabgänge mit 1,16 Mio. € Reduzierung der Geschäftanteile, also mit durchschnittlich 18 Anteilen und 2007 soll es ähnlich gewesen sein. Immer geht auch noch ein Viertel an Haftsummenzuschlag vom haftenden Eigenkapital mit weg. Das stinkt gewaltig zum Himmel und der ungesetzliche Gestaltungsfaktor dürfte nicht nur im Genossenschaftsgesetz sondern viel härter im Kreditwesengesetz verankert sein, und da ist die BaFin der Hüter des Gesetzes. Doch weist die bitte nicht darauf hin, die können das Theater Marktredwitz wahrscheinlich auch schon nicht mehr hören, die müssten ja eingestehen, dass sie über die Prüfungsberichte schon alles wissen. Wie soll man da eine Antwort geben ohne sich selbst zu belasten?

   

Nr. 3552

Oskar

7. Juli 2008, 17:54 Uhr

Betreff: Sollte man die Leute vom BaFin nicht fragen was die Prüfung überhaupt für einen Wert gehabt hat?

Müsste man die Leute bei der Bankenaufsicht nicht gleich fragen, was die Prüfung mit dem Herzog und dem Grothoff überhaupt für einen Wert gehabt hat? Normale Prüfer hätten das mit den Sicherheiten in Wunsiedel nicht durch gehen lassen. Die hätten gesagt, das ist Betrug am Kunden und Betrug an der Bank und ihren Mitgliedern wenn man so mit Sicherungsgütern umgeht. Eigenwirtschaftliche Schäden der Mitgleider hat es eine Richterin in Frankfurt bezeichnet, verursacht, weil die vorgeschriebenen gegenseitigen Kontrollen niergendwo bei der VR-Bank gegolten haben, auch nicht bei den Revisoren. Herzog und Grothoff scheinen absichtlich weg geschaut zu haben, damit sie ja noch mehr in der Hand hatten um die Vorstände abzusetzen oder an ihrer Seite auf Linie zu kriegen. Die Strafanträge hier, die bringen's wirklich auf den Punkt, da stecken die Hintergründe drin.

Wenn die Bankenaufsicht das mit Herzog durch gehen hat lassen, dass man über 30 befähigte Bewerber abgewiesen hat, nur damit die Alibiveranstaltung auch durchgeführt worden ist, bis man Herzog berufen konnte, nachdem man ihm wahrscheinlich die Sondergenehmigung schon gegeben hat, dann hat man mitgemacht, dass die ganzen Prüfungen, die alle umsonst waren, weil genau in der Zeit die größten Verluste aufgelaufen sind, uns auch noch ein Schweinegeld gekostet haben. Das dürften die unglaublichen Sachkosten in den Bilanzen gewesen sein, was sonst. Hätte man zwei von den dreißig eingestellt und alle drei alten Vorstände abserviert, am besten gleich die Prüfer mit raus geworfen, uns wäre viel erspart geblieben und wir hätten manchen Verlust nicht gehabt.

Hätte Herzog nicht von Anfang an auf den Vorstandsposten geschielt, wir hätten kein Flex und auch kein Drama Gold, Gold, Gold gehabt. Das waren die sauteuren Einstiegsprämien für Johannes Herzog, von denen er um Himmelswillen nichts wissen will. Aber die Staatsanwaltschaft, die weiß es hoffentlich.

   

Nr. 3551

Entlassener

7. Juli 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Aus dem Nähkästchen geplaudert

Zitat von -Nordlicht- aus Eintrag-Nr. 3767:
2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.




Es sollte von der BAFIN (nicht vom GVB !!!) überprüft werden woher die Gelder für größere Geschäftsanteile der VR-Bank stammen.

Man kann nämlich auch einen Großkredit etwas größer ausreichen und vom Differenzbetrag, sagen wir mal 50.000 EUR, Geschäftsanteile zeichnen lassen.

Laut Genossenschaftsgesetz ist dies verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Wobei die Geschäftsguthaben eigentlich vom gesetzlichen Prüfungsverband geprüft wurden.

   

Nr. 3550

Webmaster

7. Juli 2008, 16:53 Uhr

Betreff: Offener Brief an BaFin

Manfred Bleil, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 7. Juli 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief über das Internet

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn
Fax: 0228 / 4108 – 1550

Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob es nach der Wirtschaftsprüferordnung nicht unzulässig ist, wenn ein gesetzlicher Prüfer eines prüfenden Genossenschaftsverbandes nahtlos oder in zeitlicher Nähe zuerst als gesamtverantwortlicher Prokurist und dann als Vorstand der von ihm geprüften Bank tätig wird und sich mit größter Wahrscheinlichkeit bereits während der Prüferzeit für das Vorstandsamt beworben hatte. Einem Steuerprüfer wird wahrscheinlich auch nicht zugestanden, dass er zuerst die Firma prüft um sich dann als Buchhalter dort anstellen zu lassen.

Wie sehen Sie die Problematik des Interessenkonfliktes hierzu speziell im Fall der VR-Bank Marktredwitz, 95631 Marktredwitz, und des heutigen Vorstandes und vormaligen Revisors Johannes Herzog? Hat es von Ihrem Amt aus eine Sondergenehmigung für Herrn Herzog nach § 32 KWG gegeben, da die VR-Bank Marktredwitz zeitweise nur mit Herrn Wolf als hauptamtlicher Vorstand besetzt war und dem Notvorstand Werner Schelter, der sich nur als ehrenamtlich bezeichnete? Halten Sie diese Notvorstandsregelung für korrekt, wenn nach Genossenschaftsgesetz ein Notvorstand den zu ersetzenden Vorstand in seinen Aufgaben deckungsgleich ersetzen soll? Halten Sie es für korrekt, wenn solche Sonderregelungen nicht bekannt gemacht werden, u.a. in Lageberichten der Kreditinstitute?

Diesen Schriftverkehr bitten wir auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu leiten, um auch hier wünschenswerte gesetzlichen Regelungen überprüfen zu lassen oder Änderungen in Erwägung zu ziehen, ebenso der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil

   

Nr. 3549

Uwe

7. Juli 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Verstoß gegen Berichtspflicht?

Der Webmaster möge mir mit dem Link zur Prämierung der Lottoannahmestellen helfen. Ich hab nicht einmal von einem Geschäftsbericht gehört oder gelesen, was denn aus dem satzungsmäßigen „Bank"-geschäft Lotto-/Totoannahmestelle raus kommt und an Erträgen erzielt wurde. Da müsst es doch im Lagebericht eine eigene Zeile geben für den Satzungszweck, der somit zum normalen und ordentlichen Geschäft dazu zählt. Wird am Tagen mit Jackpots der Schalter am Mittwoch bis 6.00 Uhr aufgelassen oder an Samstagen gesondert die Bankräume geöffnet? Jetzt soll es ja nicht nur handschriftlich ergänzt sein, jetzt ist es in jeder Druckversion der laufend geänderten Satzung enthalten. Es ist lachhaft, wie wichtig das mit der außerordentlichen Versammlung und der Namensänderung war, wenn man sieben Wochen später die nächste Satzungsänderung schon auf den Tisch legt. Aber dass man die Problemkunden an die Genossenschaftsabwicklungsgesellschaft vom Verband verkauft hat und damit die Eigenkapitalstütze vom Sicherungsfonds elegant gekriegt hat, da hat Herr Herzog keine Mut dazu gehabt das zu sagen.

   

Nr. 3548

Margit

7. Juli 2008, 14:40 Uhr

Betreff: Nehmt Euch in Acht vor diesen Brüdern

Was will denn der Herzog, jetzt müssen Sie die Sachen aufgreifen, die die Staatsanwaltschaft entdeckt. Sonst wird man nicht mehr suchen, getreu dem Motto, Verzicht auf unbekannt Ansprüche, warum sollen wir den Teppich selber anheben und den Mief selber raus holen. Aber was der Staatsanwalt entdeckt, da tun wir dann schon so, als ob wir auch dabei sind. Vor dieser falschen Brut kann man nur warnen. Wie war das mit dem kleinen Gewerbetreibenden in Wunsiedel. Eine Globalabtretung für alle seine Forderungen soll er abgegeben haben und dann soll davon keine Mark bei ihm mehr angekommen sein. Wo ist das hingeflossen, auf die Bankverrechnungskonten oder waren die Verrechnungskonten sogar noch bei anderen Banken, oder waren die Verrechungskonten auch gleich in Vaduz oder Luxemburg? Hat die Staatsanwaltschaft den Fall auch aufgegriffen und nachgeforscht bei den Schuldner, ob die Bank die Gelder eingefordert hat und wohin, oder ob man es bloß verfallen hat lassen um dem Kunden noch mehr Schaden zuzufügen und ihn fertig zu machen? Vielleicht hat der Steuerberater des Kunden von damals, der übrigens Peter Träger heißen soll, noch was in seinen Unterlagen, dass man die Kunden noch mal ermitteln könnte, die Bankvorstände werden das ihrige schon im Sommer 2003 auf dem Dachboden, durch den Papierschnitzler durch gejagt haben. Ist es nicht unglaublich, dass von den Maschinen, die man im Eintrag Nr. 1372 sehen kann keine müde Markt erzielt worden sein soll? Das riesen Teil (= Link) hat doch noch bestens aus gesehen, wie man es abgeholt und vielleicht nach den Worten von Reinhold Wolf gleich nach Tschechien oder Polen verfrachtet hat.

Die haben uns nicht nur mit den Wertstellungen jahrelang übers Ohr gehauen und uns mit der Stichtagsverzinsung abgelöffelt, die haben wirklich jeden sechsten ihren Kreditkunden zum eigenen Problemfall erklärt. Wechseln Sie auf die sichere Seite und sie landen bei der BAG Hamm, so scheint es zu heißen. Achtung vor diesen Brüdern mit den zwei Gesichtern, denen die auf dem Foto in der Zeitung lächeln und so tun, als ob man im Monat mit 95 € laut Frankenpostartikel zu den 1150 € (= LInk) massig Kinder in der Schule ernähren kann und denen, die vorher die Eltern versteigert haben und die Bestandsimmobilien aus den Rettungserwerben auch noch durch die Heuschrecke BAG Hamm abwickeln lassen und über diese gewaltige Sauerei Stillschweigen vereinbaren.

   

Nr. 3547

Anonym

7. Juli 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Einführung einer neuen Satzung wegen Verdachts des Betruges und Strafvereitlung

Anonym ……………, den 7. Juli 2008

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550


Strafantrag gegen

Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank

wegen Verstoß gegen

§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
in Verbindung mit § 240 StGB, Nötigung
(= Link), § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link), § 263 StGB, Betrug (= Link), § 266 StGB, Untreue (= Link); § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link) und anderer Rechtsvorschriften, mindestens in der Form der Beihilfe


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:

In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.

Die genossenschaftlichen Verbände und im Speziellen die Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB) handeln seit Jahren gegen dieses wichtige Kontrollmittel im Bereich der Kreditgenossenschaften. So erstellten die genossenschaftlichen Verbände und hier wiederum der GVB in wahrscheinlich führender Position eine Mustersatzung mit der die Kontrollmöglichkeiten der Mitglieder oder Ihrer Vertreter, entsprechend der Ausführungen des genannten Urteils, die Kontrollpflichten schier unmöglich gemacht werden, aber schwer behindert werden oder werden können. Die Vorlage dieser Mustersatzung mit dem Nachdruck der notwendigen Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte eine Akt der Nötigung nach § 240 StGB (= Link) darstellen. Ich stelle den schweren Verdacht anheim, dass sich der Genossenschaftsverband Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG in sämtlichen o.a. Rechtnormen schuldig gemacht hat. Über die Einführung einer neuen Satzung auf Basis der vorgelegten Mustersatzung hat sich der genossenschaftliche Prüfungsverband von seinen Berichtspflichten nach § 150 GenG entledigen wollen und hat Vorschub geleistet, dass dies auch damit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Bank in Sinne von § 147 GenG ermöglicht werden sollte. Landauf, landab wurde in General- und Vertreterversammlungen darüber diskutiert, ob die Satzungsvorschrift über die Zuständigkeit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung im § 30 h), hier der Satzungsauszug der VR-Bank Marktredwitz (= Link) geändert werden soll, wie es bei der VR-Bank mit den Änderungen in den Jahren 2007 und 2008 (= Link) (Spalte links 25.06.2007, rechts 19.06.2008) erfolgte, durchgeführt werden sollte. Im Beisein von Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern, oder anderer Verbandsverantwortlicher wurde den Mitgliedern und Vertretern vorgetragen, dass diese die Tragweite eines Regresses und von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern nicht überblicken könnten und daher dies besser in den Händen des Aufsichtsrates läge. Damit wurden die meisten Hauptversammlungen bei den Kreditgenossenschaften von der Zustimmung zu einer weitgehend überarbeiteten Satzung überzeugt, da man auch nicht an Einzelpassagen etwas ändern wollte.

Wenn jedoch auf zweithöchster richterlicher Ebenen festgestellt wird, dass die Mitglieder Kontrollpflichten haben, dann muss den Mitgliedern dieser Kontrollmechanismus durch die Vorstände, Aufsichtsräte und die gesetzliche Pflichtprüfung im Rahmen deren gegenseitigen Kontrolle verstärkt durch Information und Berichte vorgetragen werden, da der Mechanismus Vorstandskontrolle durch die Änderung in der Satzung nicht mehr gegeben erscheint. Somit dürfte dem Grundsatz der Kontrolle und der damit zusammenhängenden Berichtspflichten ab sofort das Gesetz vor der Satzung Vorrang erlangen und der Aufsichtsrat unter Kontrolle der gesetzlichen Prüfung nach § 34 GenG, Randziffer 148 der Kommentierung (= Link) in jedem einzelnen Fall Erstattungsansprüche gegen den Vorstand feststellen müssen, in jedem Falle aber uneingeschränkt nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
,
handeln müssen, da der Aufsichtsrat gemäß aufgezeigtem Absatz 4, Satz 2 nicht berechtigt ist, die Ersatzpflicht auszuschließen. Hier dürfte somit die von den genossenschaftlichen Verbänden bei den Kreditgenossenschaften vorgelegten Mustersatzungen sogar dem Genossenschaftsgesetz entgegen laufen und dies bewusst und wissentlich.

Die Streichung der Zuständigkeit für die Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder für die General- oder Vertreterversammlung dürfte meines Erachtens ein beabsichtigter massiver und schlimmer Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Mitglieder sein. Das genannte Argument zur Genehmigung der Satzungsänderungen bei den Genossenschaften belegt zusätzlich die landesweiten Verstöße, strafantragsrechtlich hier aufgezeigt für die VR-Bank Marktredwitz, jetzt VR-Bank Fichtelgebirge, dass Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung ihre Sorgfaltspflichten nach dem Genossenschaftsgesetz zur Information der Mitglieder und damit zusammenhängend auch die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG sowohl bei der genannten Bank, als auch im ganzen Land vernachlässigen. Es ist der deutliches Hinweis darauf, dass zusammenhängend unterlassen wird Mitglieder und Vertreter in der Art in Kenntnis zu setzen, dass sie im Stande sind entsprechend ihrer fachlichen Möglichkeiten die Entscheidungen auf entsprechendem Wissensstand zu treffen. Regressansprüche, wie sie bei der VR-Bank Marktredwitz entstanden sein dürften, werden gerichtlich über Tage verhandelt und über Jahre ermittelt. Wenn erwartet wird, dass Mitglieder und Vertreter einer Genossenschaft aus allen Berufsständen und sozialen Schichten nach einem einstündigen Vortrag entscheidungsreif sein können, dann widerspricht dies den Grundsätzen des Genossenschaftsgesetzes und auch dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, das doch auch ein Datum aus unserer Zeit trägt und nicht aus der Vergangenheit stammt.

Mit der Gestaltung der Mustersatzung und der Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte es somit auf keiner Ebenen einer Kreditgenossenschaft möglich sein auf Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder zu verzichten. Bei Verzicht verstößt der Aufsichtsrat in jedem Einzelfall gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 und begeht damit selbst die Verletzung nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link). Fördert dies der gesetzliche Prüfungsverband nicht zu Tage, verstößt dieser mit seiner Prüfung gegen § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) als auch § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers. Die Einführung der geänderten Satzung landesweit unterstreicht m.E. den Vorsatz gegen diese gesetzlichen Regelungen und gegen die Berichtspflichtvorschriften zu verstoßen. So wird nicht einmal darauf geachtet, dass bei der VR-Bank Fichtelgebirge und auch sicher bei anderen Kreditgenossenschaften so protokolliert wird, dass sich die Mitglieder nach § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link), Abs. (4), informieren können. Ein Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung fehlt regelmäßig.

Bei der VR-Bank Marktredwitz eG entstanden in den Jahren 2000 bis 2006 bilanziell nachweisbare Schäden in Form von Kreditverlusten in Höhe von ca. 36,4 Mio. €, was 15 % der im Jahresabschluss 2006 ausgewiesenen Kundenforderungen von 243 Mio. € entspricht. Alleine daraus ersieht man auch die Dimension der Schäden der eigenwirtschaftlichen Rückschläge für die Kunden und Mitglieder. Die Schäden wurden begleitet mit schwersten Verstößen gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes wahrscheinlich mindestens in § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), in § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), aber wahrscheinlich auch in § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link). Verstöße nach § 18 und § 25a KWG wurden aber andeutungsweise über die Vertreterversammlungsprotokolle textlich aufgezeigt und Verstöße gegen § 10 und 13 KWG dürften aus Lageberichtsvermerken (= Link) in den Jahresabschlüssen erkennbar sein, die damit mindestens mit ungesetzlichen Bilanzbestätigungsvermerken für die Jahre 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) verbunden gewesen sein dürften.

Die Anwendung der neuen Satzung bei der VR-Bank Marktredwitz soll augenscheinlich den Vortrag selbst festgestellter Haftungsansprüche gegenüber den Mitgliedern und damit auch einer möglichen Diskussion in der Öffentlichkeit aus dem Wege gehen. Mit der Berichtspflichtverletzung soll umgangen werden, dass die Vertreter und Mitglieder sich ein Bild machen können, in welcher Höhe Regressansprüche tatsächlich gestellt werden und in welchem Umfang gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, mit einem Verzicht durch den Aufsichtsrat gegenüber mehreren Vorständen verstoßen wurde und wird. Somit kann und soll es nicht zu einer Kontrolle von Pflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung selbst kommen. Es soll vermieden werden, zu berichten ob Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfer mitverantwortlich für ungesetzliche Kreditverhältnisse waren, bei deren Genehmigung und während dessen Verlauf und Abwicklung.

§ 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 unterstreicht, dass das gesetzliche und satzungsgemäße interne Kontrollorgan nicht das Regressorgan sein kann. Es unterstreicht, dass nur die Mitglieder selbst über die Geschäftsführung urteilen können, nachdem Sie von den externen und internen Kontrollorganen entsprechend in Kenntnis gesetzt wurden, woraus sich die Informations- und Berichtspflichten sicherlich mit begründen. Dass die Kontrollmechanismen durch die Mitglieder bei der VR-Bank Marktredwitz durch Vorstände, Aufsichtsräte und den gesetzlichen Prüfungsverband ausgehebelt werden sollten und sollen, unterstreiche ich anhand zweier Beispiele:

In den Unterlagen des Registergerichtes findet sich ein Hinweis, dass Ermittlungsverfahren gegen die Herren Marth und Dittrich (= Link) wegen Untreue geführt wurden. Dies waren Vorstandsmitglieder der fusionierten Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG. Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass für Regressansprüche im Jahr 2003 nur die Vertreterversammlung zuständig gewesen sein könnte. Über bestehende Regressansprüche hat man aber der Vertreterversammlung im Jahr 2004 und auch danach nicht berichtet. Ersatzansprüche zu stellen, dürfte bis ins Jahr 2006 entsprechend der Verjährungsfristen im Genossenschaftsgesetz möglich gewesen sein. Somit beginnt hier die Verjährung m.E. für die handelnden Aufsichtsräte und den Prüfungsverband zu diesem Zeitpunkt. Die Regressansprüche trotz eines selbst eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht zu stellen, darüber nicht einmal zu berichten ist m.E. nach § 263 StGB (= Link) vollzogener Betrug zu Gunsten von Dritten am Genossenschaftsvermögen.

Noch weitreichendere Folgen im Sinne § 263 StGB, Betrug, dürfte aber die verschwiegene Dienstaufhebungsvereinbarung mit dem Vorstand Manfred Heger am 4. August 2004 gewesen sein, wo man gegenüber den Mitgliedern unterlassen hatte, dass man gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, gemeinschaftlichen verstoßen haben dürfe, in dem man auf bekannte gegenseitige Ansprüche verzichtete und zusätzlich auch auf unbekannte, wodurch man bewusste noch gegen allgemein gültige Prüfungsvorschriften verstoßen haben dürfte, dass eine Prüfung soweit und so tief durchzuführen ist, dass man mit großer Sicherheit Verfehlungen auch aufdeckt. Der Verstoß mit dem ungesetzlcihen Dienstaufhebungsvertrag könnte sogar von den Prüfern vor Ort selbst ausgegangen sein. Ebenso wurde es unterlassen über die Gründe der Dienstaufhebung mit dem Vorstand Karl Krämer zu berichten, obwohl es im Versammlungsprotokoll vom 29.06.2006 genannt wurde, dass es Feststellung von Prüfungsseite zur Arbeit des Vorstandes gegeben hatte, die es unter anderem rechtfertigten eine Dienstaufhebung in einer ordentlich nicht möglichen Kündigungsphase nach dem wahrscheinlich geschlossenen Musterdienstvertrag vorzunehmen. Die Gewährung von Altersversorgung an den Vorstand dürfte an sich eine Untreuetat nach § 266 StGB durch den Aufsichtsrat gewesen sein.

Ein zweites Beispiel ist der Prozessverlauf zu einer Verhandlung vor dem Amtgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 mit Berufungsverhandlung im Frühjahr 2008 vor dem LG Hof. Die Tatsachen bis hin zum selbst durch einen Vorstand zugegebenen Verstoß gegen die Geldwäscherichtlinien, die in der Verhandlung gespickt waren mit Eingeständnissen zu Verstößen gegen Sorgfaltspflichten durch alle Vorstände dieser Zeit in Verbindung mit Verstößen gegen § 18 und § 25a KWG konnten den Aufsichtsräten und der gesetzlichen Prüfung bei der Bank nicht verborgen geblieben sein. Über diese massiven Verstöße hätte die Vertreterversammlung und im Sinne der Berichtspflichten auch alle Mitglieder umfassend informiert werden müssen. Da wahrscheinlich jedoch massivste eigene Pflichtverletzungen auf Seiten der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung vorlagen, dürfte im eigenen Interesse darauf verzichtet worden sein.

Die Vorteilsnahme aus all den genannten gesetzwidrigen Umständen gipfelt darin, dass der damals leitend zuständige Prüfer Johannes Herzog unmittelbar danach als Gesamtprokurist führend in die Geschäftsleitung der genannten Bank wechselte und heute nach abgelaufener Überbrückungszeit nach dem KWG Vorstandsvorsitzender ist. Dies dürfte ein massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflichten der Wirtschaftprüferordnung gewesen sein. Damit sollten die Berichtpflichten nach § 147 und § 150 GenG zusätzlich untergraben werden.

Der am 1. Januar 2007 hinzu gekommenen Vorstand Uwe Heidel hat sich ab sofort in alle Vorgänge mit eingereiht und hat auch seine Pflicht, frühere von ihm festgestellte Verstöße zu verfolgen, nicht erfüllt.

Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3546

Nordlicht

7. Juli 2008, 10:19 Uhr

Betreff: Gesetzesverstoß der VR-Bank

In § 7 des Genossenschaftsgesetztes heißt es unter der Überschrift

"Weiterer zwingender Satzungsinhalt"

"Die Satzung muss ferner bestimmen:
1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil),...


In der Satzung der VR-Bank Fichtelgebirge (vormals Marktredwitz) heißt es in § 37 Absatz 2 der Satzung nur:

"Das Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen."

Es wird in dieser Satzung (bewußt?!?) nichts zu der Höhe gesagt und eröffnet damit dem Vorstand eine ihm nicht zustehende Gestaltungshoheit.


Frage: Was könnte passieren, wenn kein Höchstbetrag eingezogen wird?

Antwort: Es bestünde die Möglichkeit das für die Banken so wichtige Eigenkapitalquote in einer Art und Weise zu retten, die Abhängigkeiten folgen lassen, die nicht zum Wohle der Mehrheit der Mitgieder der Genossenschaft sind.

1. Fallbeispiel:
Es zeichnet jemand sehr viele Anteile.
Warum sollte er das tun, wenn er nicht selbstlos sein Geld der Genossenschaftsidee zur Verfügung stellt , weil doch die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt u.U. viel höher und sicherer ist als die Dividende der Bank?
Oder erhält das Mitglied Vergünstigungen in anderer Form, da ja ein Verzinsung der Beteiligung nicht vorgesehen ist? Diese Abhängigkeit könnte z.B. ein Entgegenkommen bei den Gebühren für den Zahlungsverkehrs sein oder bessere Kreditkonditionen oder Einladungen zu diesem und jenem.Der Vorstand macht sich also auch abhängig von dem Mitglied, denn ein Abzug des Kapitals bedroht massiv die Eigenkapitalquoten.

Das hebelt dann auch den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus, wenn neben den satzungsmäßigen Rechten und Pflichten, die für alle gelten, es Mitglieder mit einem Sonderstatus gäbe.

2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.


Aber es stellt sich natürlich abschließend die Frage:
Schläft eigentlich der Verband, wenn es um Satzungsfragen geht?

Auf der letzten und vorletzten Vertreterversammlung, die bekannter Maßen wegen der mangelhaften Information der Mitglieder beide nicht ordnungsgemäß einberufen wurden, was das Gericht - wenn es denn davon Kenntnis erhielte - zu einer Verweigerung der Eintragung der Satzungsänderungen veranlassen müßte - wurden doch einige Änderungen beantragt und beschlossen. Diese Änderungen sind doch garantiert mit dem Verband abgestimmt worden, denn ohne die Zustimmung des Verbands läuft doch sonst bei der VR-Bank ohnehin nichts?

Frage: Warum wird dann bewußt diese Flanke offen gelassen?
[b]Antwort
: Ist es vielleicht so, daß es schon jetzt Mitglieder mit einem Beteiligungsvolumen gibt, das bei einer Volumenbegrenzung auf vielleicht 100 Anteile (= 10.000 Euro) heruntergefahren werden müßte?

"Food for thoughts"

   

Nr. 3545

.........

6. Juli 2008, 04:52 Uhr

Betreff: ergänzter Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflichten durch Vorstand, AR und Prüfung

Anonym ……………, den 6. Juli 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550


Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:

1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglichen, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.

Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestandenen Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.

Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.

Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Sogar im Lagebericht der Kreditgenossenschaft wird auf der letzten Seite jeweils unter Bericht des Aufsichtsrates darauf hingewiesen, dass über das Ergebnis der Ergebnisse der gesetzlichen Prüfung in der Vertreterversammlung berichtet wird. Durch die unterlassene Protokollierung im Versammlungsprotokoll unterbleibt beabsichtigt der Bericht jedoch für die Mitglieder. Dies sind u.a. eklatante Verstöße gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Desinformation haben dürften.

Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen (= Link) zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.

Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte. Zusammen mit diesem Vorgang wurden laut dem Lagebericht des Jahresabschlusses 2007 gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.

Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch offensichtlich erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.

Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträgen mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.

Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlungen unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu, stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflichten an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.


2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die landesweiten Werbemaßnahmen erfolgten daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.

Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.

Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3544

Susanne

4. Juli 2008, 20:20 Uhr

Betreff: JA der Volksbank Vogtland auch noch nicht veröffentlicht

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Volksbank Vogtland ist auch noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Könnte man da Rückschlüsse auf Marktredwitz ziehen? Fürchten die ihren eigenen Jahresabschluss genauso wie Herr Herzog in Marktredwitz, oder noch mehr? Wenn man vielleicht Geld vom Sicherungsfonds bekommt ohne Rückzahlungsverpflichtung, unterschreibt man bereitwilligst jeden Vertrag unter Einhaltung von Stillschweigen? Wenn die Mitglieder und/oder Vertreter es fordern ist hier gar kein Stillschweigen der Vorstände möglich. So tilgt man einen belastenden Banknamen, den man selber schon nicht mehr ertragen kann und gleichzeitig bringt man faule Kredite aus der eigenen Bank. Wer bezahlt aber die Zeche? Die zwei Banken müssen nächstes Jahr die Abschlüsse aufeinander abstimmen. Man wird daraus sowie so einiges heraus lesen können. Das Stillschweigen wird dann wohl zur Seifenblase werden. Der nächste Strafantrag muss an die Adresse der Volksbank Vogtland gehen. Soviel Geld darf man nicht ausgeben ohne es den Mitgliedern offen zu legen. Dazu hat kein Vorstand und kein Aufsichtsrat die Legitimation. Einen Teil der Zeche bezahlen nämlich die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds.

   

Nr. 3543

Juristisch bewandert

4. Juli 2008, 19:42 Uhr

Betreff: Der Strafantrag in Nr. 3759 wieder hoch interessant

Der Gesichtspunkt ist für mich auch neu, wie er im Eintrag Nr. 3759 mit dem OLG-Urteil nachzulesen ist. Wenn es also um Schadensersatz und Untreue geht, dann gibt die Richterin doch hier auch den Auftrag nicht nur den Schaden bei einer Bank zu beziffern. Bei der VR-Bank wurde doch mit der Unterlassung, eine ordentliche Organisation zu installieren, die auch nur ein bisschen die Größe der Bank abgedeckt hätte, gegen den § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen, dass haben auch die Prüfungen ergeben. KWG-Verstöße verschärfen immer die Untreuevorwürfe nach dem Genossenschaftsgesetz und Strafgesetzbuch.

Die Richterin am OLG zählt hier doch tatsächlich die eigenwirtschaftlichen Rückschläge der Mitglieder und vielleicht damit auch der Kunden als Schaden mit. Ist nun die Staatsanwaltschaft aufgefordert nachzuforschen, wie viele Schäden bei den Kreditnehmern neben der Bank entstanden sind? Denn der § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und der § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) sind doch Schutzparagraphen, dass man nur so viel Kreditrisiko für eine Bank eingehen darf, wie es aus den Erfahrungswerten vieler Jahre, die da in das Kreditwesengesetz eingeflossen sind, vertretbar ist. Somit war es doch bei der VR-Bank mit den Bilanzierung in den Jahren 2002 und 2003 nicht mehr vertretbar und man hat damit die Schäden mit den wahrscheinlich unkorrekten Bilanztestaten vom Verband mit verursacht. Da steckt ja Schadensersatzpotential für die gebeutelten Kunden drin.

   

Nr. 3542

Uwe

4. Juli 2008, 19:07 Uhr

Betreff: Zur Informationspflicht an die Mitglieder

Im Lagebericht bestätigt der Aufsichtsrat (hier der Auszug aus dem Lagebericht 2006 (= Link)), dass auf der Vertreterversammlung über das Prüfungsergebnis berichtet wird. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) ist aber der Bericht selber wirklich nicht angekommen, nur dass etwas verlesen wurde, damit ja sonst niemand erfährt was man feststellen musste. Auf das sollte man bei dem Strafantrag wirklich hinweisen, wie das Zusammenwirken von Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung die legitimen Rechte der Mitglieder untergräbt. Wenn sich noch einiges findet, dann kann man den Staatsanwalt doch dazu anregen, dass er das Feld auch beackert und ob da nicht eine Vorteilsabsicht für einen bestimmten Herren dahinter steht, der von echter Aufklärung überhaupt nichts hält. Ob der Satz, dass man gegenüber den Mitgliedern über das Prüfungsergebnis berichtet genauso viel wert ist, wie der andere, dass man überhaupt geprüft hat?

   

Nr. 3541

Ergänzend

4. Juli 2008, 18:28 Uhr

Betreff: Zum Strafantrag in Nr. 3759

Genauso ist es wie in dem Strafantrag in Eintrag Nr. 3759 aufgeführt. Die Vertreterversammlung wird zur Vortrags- und Vertuschungsveranstaltung degradiert. Ich glaube der Strafantrag sollte um einen ganz wesentlichen Hinweis noch ergänzt werden. Nordlicht hat auch angeführt, dass das Protokoll von Herrn Herzog immer mehr gekürzt wird und wahrscheinlich die gesetzlichen Pflichten nicht mehr erfüllt. Der Aufsichtsrat hat doch die Pflicht die zusammenfassenden Schlussbemerkungen aus dem Prüfungsbericht vor der Versammlung zu verlesen. Und wenn die Mitglieder nach dem Gesetz genauso informiert werden müssen, dann muss das doch zwingend ins Protokoll geschrieben werden oder mindestens als Anlage angehängt und bezeichnet werden. Im letzten Jahr war das nicht der Fall und heuer wird es auch fehlen. Also, den Strafantrag um diesen wichtigen Aspekt ergänzen und nochmal aufs Fax legen. Nur so klopfen wir die Kerle weich die die 50 Millionen Problemkredit ausgehäuft haben und die man jetzt ohne Rücksicht auf die Kunden abbauen will oder los werden will. Die marktoperativen dynamischen Vorstände, wie es Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 selber erklärt hat, die nicht fähig waren die Rahmenbedingungen zu erfüllen, die hat man grenzenlos gewähren lassen, das ist die Schuld der Prüfer, an allen Ecken und Enden immer wieder selber auch eingestanden. Die Vorstände haben marktoperativ dynamisch jedes Risiko heran gekarrt, weil sie auch noch aus der Bilanzsumme bezahlt worden sind. Man könnte fast meinen, die VR-Bank hat sich selbst als Abwicklungsbank für die Region und darüber hinaus betrachtet.

Nein lieber Herr Herzog, so nicht, Sie sind an jedem einzelnen Kreditverlust sowie an der ganzen Summe beteiligt. Wenn Sie es damals nicht konnten, dann zeigen die Bilanzwerte, dass sie es auch heute noch nicht können. Wenn es so weiter geht, dann haben Sie zwar Eigenkapital zugeschossen bekommen, aber sie brauchen gar keine Kreditverluste mehr, bei fallenden Einnahmen kriegen Sie nicht mal mehr die Betriebskosten herein. Sie können schon noch weiter an den Verbund vermitteln und Provisionserträge erzielen. Bloß wenn es laufend runter geht, das Geld, das unter Ihrer Führung weg ist, weil Ihnen keiner mehr traut, das holen Sie nicht mehr zurück und Ihre Bilanz wird irgendwann auch nichts mehr her geben. Da freut sich dann jeder Kunde noch zusätzlich, wenn er erfährt, dass man Millionen Kredite weiter verkauft und froh ist, wenn man den Kunden nicht mehr zu Gesicht bekommt. Aber als Kunde und Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge erfährt man es ja nicht vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat, man erfährt es immer hinten herum. Und dass Sie den Namen VR-Bank Marktredwitz fürchten, dass mussten Sie mit der dummsinnigen außerordentlichen Vertreterversammlung doch beweisen.

   

Nr. 3540

Nordlicht

4. Juli 2008, 12:13 Uhr

Betreff: Weitere Gesetzes- und Satzungsverstöße?

Nichtigkeit der Genehmigung des Jahresabschlusses 2007?
Gemäß Satzung und Genossenschaftsgesetz hat der Vorstand den Jahresabschluß dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung vorzulegen!

Im Einladungsschreiben (Webmaster bitte Link setzen) vom 04. Juni 2008 an die Vertreter heißt es dazu:

"Die Tagesordnung sowie unseren Geschäftsbericht für das Kalenderjahr 2007 legen wir zu Ihrer Information bei...Der testierte Jahresabschluß 2007 liegt ab 5. Juni 2008 ...zur Einsichtnahme aus."

Wie sieht aber der Geschäftsbericht aus? Ist dort der gesamte Jahresabschluß enthalten?
Wenn unter Geschäftsbericht das verstanden wird, was die VR-Bank selbst in Form eines Faltblattes (ohne Vorjahreszahlen) (Webmaster bitte Link setzten) veröffentlicht, so wurde der Jahresabschluß den Vertretern nie vorgelegt. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich vorlegen und nicht auslegen.

Die Vorlage macht auch Sinn, denn wieviele Vertreter machen sich denn die Mühe den Jahresabschluß in der Geschäftsstelle (oder nur in der Zentrale?) einzusehen, wenn er denn überhaupt zur Verfügung gestellt wird und nicht im Tresor verschimmelt.

Es kann auch nicht sein, daß Vertreter keinen Jahresabschluß erhalten, denn wie sollen sie denn auf der Vertreterversammlung sonst Fragen stellen? Das wird natürlich verhindert, wenn die Unterlagen gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden. Aber das geschieht sicherlich nur zum Schutz der Vertreter, die mit den vielen Seiten sonst überfordert wären.

Auch auf der Tagesordnung findet sich kein Punkt "Vorlage des Jahresabschlusses". Das wäre dann auch zu spät, diesen erst dann vorzulegen, denn dann besteht ja keine Zeit mehr sich damit eingehend zu befassen.

Im Ergebnis wurden die Vertreter also vom Vorstand und Aufsichtsrat auf der Vertreterversammlung mit Informationen berieselt. Rückfragen gibt es dann nicht, weil die wesentlichen Punkte ja schon in den informellen Treffen - ohne offizielles Protokoll! - erledigt wurden, was sicherlich auch dazu führt, daß die Präsenz der Vertreter - trotz der Themen, z.B. Regress gegen ehemalige Vorstände - mit 31 Teilnehmern sehr schwach gewesen ist.

Die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft wird dadurch systematisch ausgehebelt.


Kann ein Verbandsvertreter wirksam Anträge auf der Vertreterversammlung stellen?

Zunächst ist es schon sehr ungewöhnlich, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrat die Versammlungsleitung für wesentliche Teile - die Beschlussfassungen - der Tagesordnung abgibt. Noch ungewöhnlicher ist dann, daß die Versammlungsleitung dann nicht etwa durch ein Mitglied übernommen wird, sondern durch einen Gast (mit Rederecht zu jedem Tagesordnungspunkt).

Aber wie kann es sein, daß dieser Gast seine neutrale Position als Versammlungsleiter verläßt und sich bemüßigt fühlt die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat zu kommentieren und damit den Vertretern quasi schon einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten und es dann auch noch explizit vorschlägt.
So ist im Protokoll der Vertreterversammlung zur Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand lesen:

"Da beide Gremien ihren Aufgaben nachgekommen sind, schlägt Herr Bauer (Anmerkungen: Verbandsvertreter) vor, beiden Gremien die Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erteilen."


Verstoß gegen § 46 Abs. 2 der Satung - bei Veröffentlichung einer Tagesordnung

Dort ist zu lesen:

"Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht."

Wie man anhand der Veröffentlichung sehen kann (Webmaster bitte Link setzen), fehlt dieser Hinweis. Das ist ein eindeutiger Satzungsverstoß.

Ohnehin ist die Veröffentlichung der Tagesordnung völlig unzureichend gewesen. Es fehlt nicht nur der Hinweis, daß der Jahresabschluß eingesehen werden kann, sondern auch, daß rechtzeitig vor der HV eine Abschrift / Kopie von den Mitgliedern verlangt werden kann.
Es fehlt auch die Anlage zur Tagesordnung zu Punkt 8. "Satzungsänderung". Warum dürfen die Mitglieder nicht erfahren, über welche Satzungsänderungen beschlossen werden soll?
Es fehlt zu Punkt 7. "Wahlen", daß es ja schon Kandidaten gibt bzw. daß ein Mitglied aus Altergründen nicht wiedergewählt werden darf. Es fehlt der Hinweis, daß jedes Mitglied sich um die Position des Aufsichtsrats bewerben kann!


Noch ein Wort zum Protokoll der letzten Vertreterversammlungen.
Über Jahre war es bei der VR-Bank geübte Praxis ein ausführliches Protokoll über den Verlauf der Versammlung anzufertigen. So konnte man sich als Mitglied ein gutes Bild über den Ablauf und die Inhalte machen. Vom Gesetz her ist dieser Umfang nicht notwendig, aber auch nicht verboten.
Seit der neue Vorstand am Ruder ist, der sich ja eine besser Informationspolitik gegenüber den Mitgliedern auf die Fahnen geschrieben hat, hat sich der Umfang auf ein Minnimum reduziert, da frühere Protokolle ein schöne Quelle für den Nachweis der Verfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat waren und sind.

   

Nr. 3539

Genossenschaftler

4. Juli 2008, 11:46 Uhr

Betreff: Kreditverkauf an BAG Hamm u.a.

Ich stelle mal folgende Frage im Raum, die offensichtlich noch niemanden aufgefallen ist.

Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken,also deren Eigentümer, haben sich eine Satzung gegeben.
In dieser Satzung ist z.B. geregelt, dass die Genossenschaft das Kreditgeschäft betreiben kann und Kredite vergeben kann.

Soweit alles gut, Mitglieder und auch Nichtmitglieder erhalten Kredit.

Und beim Kreditgeschäft handelt es sich um ein Kerngeschäft der Genossenschaft!

Es steht aber nirgends in der Satzung, dass die Genossenschaft diese Kredite auch wieder verkaufen kann.

Bedarf es dann nicht einer Satzungsänderung bevor überhaupt Kredite - ob gekündigt oder ungekündigt ist dabei egal - verkauft werden können.

Denkt mal über die Konsequenzen daraus nach, wenn das zutreffen würde!
:schuld:

   

Nr. 3538

Anonym

4. Juli 2008, 10:34 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflicht durch Vorstand, AR und Prüfung

Anonym ……………, den 4. Juli 2008


Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
[/b]Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550[/b]


Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB, München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen




Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:

1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.


Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestanden Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.

Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.

Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Dessinformation haben dürften.

Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.

Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte und mit diesem Vorgang gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft wurden, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf, dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.

Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch anscheinend erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.

Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträge mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.

Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlung unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflicht an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.


2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die Werbemaßnahmen erfolgte daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.

Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.

Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3537

Genossenschaftler

3. Juli 2008, 21:44 Uhr

Betreff: Stillschweigende Sanierung der VR-Bank Marktredwitz

Ich fühle mich an Eintrag Nr. 3402 (Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?) erinnert, der auch im Münchener Gästebuch mit Nr. 109 steht. Es ist zweifelsfrei, es kann sich nur um eine Sanierung durch den Bundesverband nach diesem Muster handeln. Wie soll eine Bank sonst ihr Eigenkapital über die Auslagerung von schwierigen Kreditfällen verbessern. Wer nimmt einer Bank Risikokredite ab, ohne dafür nicht noch einen Abschlag zu verlangen, die sich bei der Bank mit weitern Verlusten niederschlagen würden. Die Logik des Herrn Herzog, die er dabei an den Tag legt, ist die Hinterhältigkeit der Vertuschung. Wie ist die Lage einer Bank ordentlich dargestellt, wenn man die notwendige Sanierung nicht bekannt gibt. Es ist das Eingeständnis des Versagens und der Mitverantwortung des Herrn Herzog als Prüfer und wahrscheinlich auch als Vorstand. Warum fehlt also die Bilanz 2007 immer noch, weil die notwendigen Risikovorsorgen für das HOMA-Haus, für das Grundstück in Wunsiedel, für die Prozesskostenrisiken wieder nicht untergebracht werden konnten?

Im Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) ist festgelegt, dass man Ursachenforschung betreiben muss. Eine der Ursachen in Person sitzt heute am Schalthebel der zu sanierenden Bank. Der Prüfer hat die unglaublichen Verluste mit begünstigt und er hat der Bank die Eigenkapitalrelationen in den Jahren 2002 und 2003 belassen, den letzten und vielleicht schlimmsten Jahren des Vorstandes Manfred Heger, als man diesem eine Milliarden-DM-Bank in die Hand gegeben hat, ohne dass man auf eine funktionsfähige Organisation bei der Bank ganz besonders von Prüfungsseite geachtet hätte. Die überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditfälle sind in der desolaten Organisation von damals begründet. Alle heute von der Staatsanwaltschaft aufgegriffenen Fälle sind so zu sehen wie es in Eintrag Nr. 3474 mit Erinnerung und Verantwortung der Vergangenheit aufgegriffen wurde. Die eigenen Unterlagen belegen das Wissen der Prüfer. Diese unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Für die Bankreden man davon, das die Anfechtungsfrist für die Generalversammlung verstreichen soll. Muss man bei Herrn Herzog davon reden, dass auch er und seine ehemaligen Vorgesetzten auf die Verjährungsfristen in seinen Fällen setzt?

In Eintrag Nr. 3494 wurde darüber geschrieben, dass der Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrig war. Für Zigmillionen hat man die alten Vorstände aus der Verantwortung gelassen, obwohl in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 142 bis 154 (= Link) in Ziffer 148 steht, dass der Aufsichtsrat nicht erst heute zur Prüfung der Ansprüche verpflichtet ist und nicht ein Herr Herzog oder ein Herr Grothoff einen anderen Vertrag aus München mitbringen dürfen. Jede Aktion auf dem Rücken der Kunden dient zur Rettung der Prüfer. Dazu ist die Rettung von Heger, Wolf und Krämer für diese Leute heute wiederum genauso wie schon vor vier Jahren unabdingbar. Dafür bindet man den Mitglieder auch die schlimmsten Bären auf und häuft den Berg der Kundenschicksale bei der Bank weiter auf.

   

Nr. 3536

Insider

3. Juli 2008, 21:24 Uhr

Betreff: Achtung Passus in den neuen Kreditverträgen der VR-Bank

Man kann nur wiederholt auf den Eintrag Nr. 3687 zurück verweisen und alle Kunden der VR-Bank hier und alle Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken im ganzen Land warnen, den Passus in den Kreditverträgen nicht zu unterschreiben.

Wechseln Sie auf die sichere Seiten nach Eintrag Nr. 3686 ist für diese Leute tatsächlich der blanke Hohn. Hier beweisen Johannes Herzog und Uwe Heidel, aber auch alle Aufsichträte und Verbandsleute, im immer noch versteckten Jahresabschluss 2007, wie sie das in Zukunft auslegen werden. Marode Verhältnisse bei den Banken werden ausgelagert und die Kunden zahlen die Zeche und bleiben auf der Strecke. Die Banker aber klopfen sich gegenseitig auf die Schultern.

   

Nr. 3535

Vorstand

3. Juli 2008, 17:50 Uhr

Betreff: Bekommt dieser Herzog alles hin geschoben?

Die Kreditrisiken müssen in die Risikotragfähigkeit zurückgeführt werden, laut Lageberichtsauszug 2007 (= Link). Das ist doch nichts anderes als was man schon 2001 in den Lagebericht (= Link) geschrieben hat, die Kreditrisiken müssen auch weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden. Es ist genau die Zeitspanne, die Johannes Herzog als Prüfer und als Vorstand in Marktredwitz ist. Es sind genau die Kredite, die von der Staatsanwaltschaft als überaus risikoreich, und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet worden sind. Es gibt keinen, an dem Herr Herzog nicht beteiligt gewesen ist, wo er den Bremsklotz nicht hätte setzen müssen und wo 3.600 Seiten Überziehungslisten im Jahr doch wohl genug aussagen. Er kennt jeden Kredit, weil er jeden geprüft hat, verursacht hat, oder auf irgend eine Art abgewickelt hat, oder wie kriegt er die Kredite sonst zur BAG Hamm, wenn er darüber nicht bescheid wissen will? Da wird die Staatsanwaltschaft schon noch ein Wörtchen mitreden was in Ordnung war und was nicht. Da kommt einem mit ein bisschen Stolz das K... .

   

Nr. 3534

Susanne

3. Juli 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Mitgliedschaft garntiert Fairness

Mitgliedschaft garantiert Fairness, so heißt es auf der Hompage der Volksbank Vogtland (= Link). Hat die Volksbank Vogtland in ihrer neuer Satzung auch drin, dass man den Jahresabschluss und den Lagebericht auf der eigenen Internetseite veröffentlicht? Interessiert das die Herren überhaupt? Wissen die überhaupt was Fairness ist, wenn man die eigenen Kunden wie namenlose Ware hin und her schiebt? In Marktredwitz und Plauen garantiert Mitgliedschaft, dass man die Anteilseigner für dumm verkaufen will und laufend falsch, gar nicht oder nur mit Halbwahrheiten informiert.

   

Nr. 3533

Webmaster

3. Juli 2008, 17:19 Uhr

Betreff: Aufruf - Bitte melden wer übertragen worden ist

Wer ist von den Übertragungen bei der VR-Bank Marktredwitz und auch bei der Volksbank Vogtland Plauen von einer Bank zur anderen betroffen? Von wo nach wo wurde übertragen? Wurde von der neuen Bank, von der Aufganggesellschaft, vielleicht von der BAG Hamm, schon Maßnahmen angekündigt? Ist von einer der beiden Kreditgenossenschaften auf eine andere Vorschaltgesellschaft übertragen worden als auf die BAG Hamm, beispielweise wie auf Seiten des Münchener Gästebuches aufgezeigt? Gibt es etwas, was Sie uns sonst mitteilen wollen? Bitte trauen sie sich und melden Sie sich. Jeder einzelne Fall ist wichtig, so kann man sich gegenseitig helfen. Wer hat im Verwandten- und Bekanntenkreis von so etwas erfahren? Nennen Sie uns die Fälle, ermuntern Sie die Betroffenen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Lassen Sie uns retten was zu retten ist. Lasst uns gegen Kaltschnäuzigkeit zusammen stehen.

   

Nr. 3532

L.

3. Juli 2008, 17:09 Uhr

Betreff: Laut Lagebericht Kauf von Problemkrediten?

War der Vertrag so kompliziert, dass man nicht mal wusste, wie man das in den Lagebericht schreiben sollte? Da heißt es doch im Link zum Lagebericht in Eintrag Nr. 3751 bei der VR-Bank Marktredwitz Kauf von Abwicklungskrediten und Bestandsimmobilien (also Rettungserwerben). Macht doch mal eine Abmahnung, dass man erwarten kann, dass ein Jahresabschluss einer so großen Kreditgenossenschaft auch richtig ist. Dies Verstrickungen die muss man immer und immer wieder anprangern. Da wird mit menschlichen Schicksalen umgegangen als sei es irgend eine Sache. Das Geld das da mit verbraten wird, das kann man doch gar nicht mehr alles aufbringen. Was ist jetzt mit "Wechseln Sie auf die sichere Seite", es heißt wohl besser, lasst uns schnell Boden unter den Füßen gewinnen und diese Bank nie mehr betreten.

   

Nr. 3531

Genossenschaftler

3. Juli 2008, 16:22 Uhr

Betreff: Die unsauberen Geschäfte zur Stützung des Herrn Herzog

Der Bundesrat beschliesst besseren Kreditnehmerschutz (= Link) und die VR-Bank verkauft ein Sechstel ihrer Kreditkunden, wenn man das zu Grunde legt, was man am 29.06.2006 vor den Vertretern aufgezeigt hat. Zu dieser Vertragsgestaltung gibt es kein Stillschweigen, da muss dem Mitglied die Möglichkeit der Überwachung gegeben werden welcher Kreditbestand verkauft wurde. Ob Kredite in der Bilanz 2007 höher stehen als sie an die BAG Hamm abgegeben wurden, also im Abschluss 2007 als voll werthaltig bewertet wurden und dann doch mit einem geringeren marktwert verkauft wurden, ob ein Ausgleich über die Sache mit dem Immobilienwert und dem Geschäftswert für die Vogtlandfilialen gelaufen ist. In jedem Passus des Vertrages dürfte ein Hasenfuß stecken, überall könnte getrickst worden sein. Haben die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds Risiken aus den beiden Banken herausgelöst ohne von den Bank Rückzahlungen von Schäden vereinbart zu haben. Hier gibt es einen Sanierungsvertrag der nicht genannt wurde. Unsauberste Geschäfte nicht um die Bank auf sichere Füße zu stellen, sondern um den ehemaligen Prüfer aus der Schusslinie zu bringen und den Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern im Gesamten.

Auf diesen Vertrag muss die Staatsanwaltschaft sofort aufmerksam gemacht werden, was da zu Lasten der Mitglieder und auf Kosten des Sicherungsfonds fabriziert wurde. Bisher wurde der Anlagespiegel einer Bank nie bekannt gemacht. Doch er ist Bestandteil des Jahresabschlusses und ist somit laut Satzung ab sofort im Internet mit zu veröffentlichen. Der Ertrag aus dem Geschäftswert ist nicht mit den Abschreibungen aus dem Kreditgeschäft zu verrechnen. Dies Positionen wird man im Abschluss 2008 vergleichen müssen und der steht ja in sechs Monaten schon wieder zur Erstellung an. Dieses unsauber Geschäft ist nicht zu verdecken. Und die Kunden, die man mit der schlimmsten Organisation, die man sich nur denken kann, selber in Gefahr gebracht hat, die man in die Überziehung treiben ließ, die werden jetzt wieder vor den heutigen Vorstand mit geopfert. Und keiner schämt sich, jeder schaut nur seine eigene Haut zu retten.

   

Nr. 3530

Genossenschaftler

3. Juli 2008, 15:03 Uhr

Betreff: Bei der VR-Bank MAK laufende Verstöße gegen die eigenen Satzung

Der Vertrag zur Übertragung der Geschäftsstellen im Vogtland auf die Volksbank Vogtland scheint doch im Sinne der Satzung sehr fragwürdig. In der Satzung § 30, m) (= Link) heißt es, dass die Vertreterversammlung darüber beschließt über Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereiches, die den Kernbereich der Genossenschaft berührt. Wenn man also Filialen verkauft und überträgt, was ist denn der Kernbereich der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft. Hierzu kann der Vorstand sich nicht hinter Stillschweigen verstecken. In der Satzung § 46 (1) (= Link) steht aber auch seit dem letzten Jahr, dass die Bank ihren Jahresabschluss und den Lagebericht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Wo ist als der Jahresabschluss 2006 mit Lagebericht und wo ist der des Jahres 2007?

Auch wenn man den Jahresabschluss den Mitgliedern immer noch nicht aushändigt, manches kann man nicht verhindern, so wurde aus den Reihen der Bank ein Auszug aus dem Lagebericht zum Verkauf der Ostfilialen (= Link) bekannt gemacht. Der Satz, der mit „Daneben“ beginnt, dürfte aber der eigentliche Hammer sein. Über dieses Daneben kann man nämlich herauslesen, dass die Risikotragfähigkeit der VR-Bank bisher nicht gegeben war und dass dies durch den Verkauf innerhalb des Genossenschaftssektor von Risikokrediten wahrscheinlich auf die BAG Hamm, die Abwicklungsgesellschaft im Genossenshcaftssektor, die Vermögenslage gestärkt wurde. Dies dürfte im Klartext heißen, der Sanierungsfonds hat Herrn Herzog die Problemkredite abgekauft und wahrscheinlich auch noch ein paar von der Volksbank Vogtland übernommen und dies bedeutet direkten Zuschuss in das Eigenkapital der Bank in laufenden Geschäftsjahr. Kein Wort ist auf der außerordentlichen Vertreterversammlung im April dazu gefallen. Und bei der ordentlichen Versammlung dürfte das auch keine Rolle gespielt haben, zumindest wird man die breite Mitgliederschaft nicht darüber informiert haben.

Wer fragt sich noch warum der Abschluss nicht in die Hände der Mitglieder geraten soll?

   

Nr. 3529

Nordlicht

3. Juli 2008, 14:00 Uhr

Betreff: Nicht abwimmeln lassen

Es geht nicht nur um die Jahresabschlüsse, die lt. Genossenschaftsgesetz und Satzung der Bank jedem Mitglied in Form einer Abschrift zu Verfügung gestellt werden müssen!!

Es geht in der nächsten Runde dann auch weiter mit der Anforderung von Protokollen der Vertreterversammlungen.

Hier ist lt. Genossenschaftsgesetz die Einsicht und eine Abschrift den Mitgliedern unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn die Satzung der Bank dort nur sagen sollte, daß nur die Einsichtnahme möglich sein soll, so steht doch das Genossenschaftsgesetz über der Satzung und zeigt nur, daß die Satzung noch Anpassungsbedarf hat.

Im Genossenschaftsgesetzt heißt es zur Niederschrift in § 47 Abs. 4:

"...ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen."

Das heißt, daß auch Protokolle früherer Vertreterversammlung angefordert werden können!

Sollte der Vorstand als der für die Organisation zuständige nicht unverzüglich - d.h. ohne schuldhafte Verzögerung - die Unterlagen herausgeben, verstößt er gegen das Genossenschaftsgesetz, denn die Fehlorganisation, daß eine Sekretärin einen Tresorschlüssel mitgenommen haben soll, ist ein offensichtliches Organisationsversagen (kein Ersatzschlüssel? Warum überhaupt imTresor?), was der Vorstand zu verantworten hat, so daß mit Fug und Recht gesagt werden kann:

"Dieser Vorstand hält sich nicht an Gesetz und Satzung"

Weiß eigentlich die BaFin, daß in der VR-Bank Marktredwitz Vorstände (mit Verbandsgnaden) wirken dürfen, die sich nicht an Gesetz und Satzung halten?

Eine weitere Diskussion, ob so ein Vorstand und Aufsichtsrat, der das Verhalten des Vorstands ja offensichtlich deckt, noch tragbar sind, ist nicht notwendig, weil erneut offensichtlich.

   

Nr. 3528

Mitglied

3. Juli 2008, 13:04 Uhr

Betreff: Aufruf an alle, holt die Jahresabschlüsse in Marktredwitz und Plauen

Ein dringender Aufruf an alle Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und der Volksbank Vogtland in Plauen. Ihr seid die Herren im Haus, die Vorstände führen sich nur so auf. Holt die Jahresabschlüsse des Jahres 2007, in Plauen am besten die der letzten Jahre. Im Internet ist nicht alles genau so drin. Wenn ihr es nicht ganz versteht, dann lasst euch die Dinge vom Wunsiedeler Kreis erklären. Man wirbt um eure Mitgliedschaft und um eure Geschäftsanteile. Niemand sagt, dass die Bank in Plauen eine Sanierungsbank ist. Die Sanierung schützt vor der Nachschusspflicht, die euch ansonsten aus der Gesellschaftsform der Genossenschaft drohen würde bei Verlusten. Gewinne haben in letzter Zeit beide Banken nicht gemacht. Euch die Bilanzen vorzuenthalten kommt einem Verbrechen gleich.

   

Nr. 3527

Aus der Organsiation

3. Juli 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Warum Herr Heidel?

Warum machen Sie das mit Herr Heidel, hat Sie Herr Herzog schon so angekettet, dass Sie alles mitmachen müssen? Ihre 100-Tagefrist ist längst um. Nach § 34 GenG haben Sie jetzt sogar eine Aufklärungspflicht für Sauereien der Vergangenheit. Was ist mit dem Aufsichtsrat, ist der mit dem Vorstand so verbündet, dass er hilft den Mitgliedern ihre Recht vor zu enthalten? Geht es Ihnen, Herr Heidel, wie vielen Vorständen bei den Kreditgenossenschaften, dass Sie die Gesetze erst kennen lernen, wenn Sie damit konfrontiert werden. Hat Herr Herzog deswegen jemand aus dem Sparkassensektor geholt der vollkommen unbedarft war? Stehen sie mit dem Forderungsverzicht vom Februar und März letzten Jahres mit den 432.000 € so sehr mit im Feuer, dass Sie das gleiche Schicksal zu ereilen droht, wie Herrn Herzog, Verabschiedung von Ihrer beruflichen Laufbahn als führender Banker? War das die Nötigung Ihrer Person in die Zwänge der Vergangenheit, wenige Wochen nach Ihrem Antritt bei der VR-Bank? Ich bin überzeugt, dass Sie der falschen Fährte folgen. Jetzt gehen die Klagen nicht mehr gegen Heger, Wolf und Krämer, jetzt gehen Sie gegen Johannes Herzog und Uwe Heidel. Sie fehlen übrigens auf dem
Foto in der Zeitung (= Link) zum Frankenpostartikel zu den 1150 € (= Link). Nach dem Text hätte man meinen können, sie hätten Ihren Nachfolger schon gefunden. Der erste katastrophale Jahresabschluss lastet schon auf Ihnen und der muss unter allen Umständen versteckt werden. Sind Sie der nächste Lehrling auf dem Vorstandsstuhl bei der VR-Bank der Schonfrist erhält weil er alles mit macht, ein legitimer Nachfolger von Reinhold Wolf?

   

Nr. 3526

Insider

3. Juli 2008, 11:54 Uhr

Betreff: Alle Jahre wieder, Klage wegen der Herausgabe der Unterlagen

Wiederholt es sich jedes Jahr wieder, dass man die gesetzliche garantierten Unterlagen mit einer Klage vor dem Amtsgericht (= Link) herausholen muss. Geht es wirklich darum die Anfechtungsfristen zur Versammlung verstreichen zu lassen?

   

Nr. 3525

Nordlicht

3. Juli 2008, 10:05 Uhr

Betreff: Theorie und Praxis Genossenschaftsrecht

Die letzten Einträge haben es noch einmal verdeutlicht. Zwischen der vermeintlich guten Theorie des Genossenschaftsrechts und der tatsächlich erlebten Praxis klaffen teilweise Welten.

Wie bei der VR-Bank Marktredtwitz - jetzt Fichtelgebirge - zu sehen, sind die Mitglieder machtlos, wenn es den beteiligten Gremien Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere Genossenschaftsverband so gefällt.

Die von der Theorie vorgesehenen Funktionen - Vorstand (leitet die Geschäfte), Aufsichtsrat (Überwacht die Ordnungsmäßigkeit), Verband (als "neutrale" Prüfstelle im Sinne der Mitglieder) und die Vertreterversammlung / Generalversammlung (als höchstes Beschlußorgan) nehmen bei dieser Bank ihre gesetztlichen Aufgaben nicht wahr - teils weil Sie es nicht wollen und teils weil sie es nicht können.

Zu denen, die nicht wollen, gehören die ersten drei Organe:
Der Vorstand hat genug damit zu tun, die Verfehlungen der Vergangenheit zu vertuschen und sich mit Ermittlungsverfahren herumzuschlagen. Er macht große Versprechungen zur Informationspolitik, die nicht gehalten werden. Er berichtete seit Jahren von der beginnenden Nutzung des HOMA-Gebäudes, während das Gebäude weiter Schaden nimmt. Warum die jeweiligen Konzepte nichts wurden, wurde nie erläutert! Gab es sie überhaupt?

Der Aufsichtsrat ist völlig abgetaucht und reagiert ganz bewußt auf berechtigte Anliegen der Mitglieder und Kunden (auch dem Aufsichtsrat ist die Verweigerung der Herausgabe von zustehenden Unterlagen (Protokolle, Jahresabschlüsse, Abrechnungen über gestohlene Sicherungsgüter) garantiert bekannt!!!) nicht.
Warum und wie wird jemand Aufsichtsrat? Wegen seiner Qualifikation oder weil er Großkunde ist oder weil er sich Aufträge für sein Geschäft verspricht (z.B.Notargebühren für Beurkundungen?) oder weil er was in der Genossenschaft bewirken will? Warum wird die Aufsicht dann so vernachlässigt? Den Aufsichtsräten muß doch bekannt sein, daß Sie für Ihre Fehler genau so haften, wie der Vorstand!!!

Der Verband hält als Oberkontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat alle Fäden in der Hand, informiert aber die Mitglieder nicht, sondern spielt sein eigenes böses Spiel, um seine falsche eigene Politik zu vertuschen. Man darf nicht vergessen, daß der Verband laut Satzung zu jeder Zeit und zu jedem Thema auf der Vertreterversammlung das Wort ergreifen kann.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum er es dann nicht tut? Antwort: Weil er es nicht will, weil er sonst zugeben müßte, daß er Fehler gemacht hat! Das verstößt aber gegen das erste Gebot des Verbandes: Der Verband besitzt die göttliche Gabe der Unfehlbarkeit!

Der Verband will/muß auf jeden Fall verhindern, daß an die Öffentlichkeit gelangt,
wer tatsächlich die Strippen in dieser Bank gezogen hat,
wer es zugelassen hat, daß unfähige Vorstände, die mehrfach gegen grundlegende Prinzipien verstoßen haben (Stichwort: Organisationsmangel), über Jahre protegiert wurden,
wer sich über das Gesetz stellt und einer maroden Bank eine Gnadenfrist von drei Jahren gibt in dem Verluste einfach nicht bilanziert wurden (um das Eigenkapital zu schonen),
wer dafür gesorgt hat, daß nicht etwa ein Mann aus der Bankpraxis neuer Vorstand wurde, sondern der vorherige Prüfer, der vorrangig die Aufgabe hat, die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen,
wer die Bank erst für teures Geld berät, um dann die Beratung später durch die Prüfer bestätigen lassen (Stichwort: Unabhängigkeit),
wer den Aufsichtsrat dahingehend berät, erst den Vorstand unter Verzicht jeglicher Ansprüche (mit einer Abfindung und einer flotten Pension) zu entlassen, um dann später die Vertreterversammlung dazu zu befragen, um dann als letztes doch zivilrechtliche Schritte vorzuschlagen, weil es wegen der Information über diese Gästebuches nicht mehr anders geht.
wer sein gesetzliches Monopol dazu ausnutzt, nicht etwa die Mitglieder zu schützen, sondern seine eigene Politik zu betreiben,
wer es zuläßt, daß die Mitglieder / Vertreter nicht voll umfassend informiert werden,
...

Die Vertreter - als letztes Organ - sind mit der Beurteilung der Situation der Bank regelmäßig überfordert.
Das liegt zum einen an der fachlichen Qualifikation, die regelmäßig nicht vorhanden ist - und von Vorstand und Aufsichtsrat, die ja beide maßgeblichen Einfluß auf die Zusammenstellung der Wahlliste haben!, wohl auch nicht gewünscht ist!!! - bzw liegt zum anderen an der regelmäßigen Des- oder Minderinformation der Vertreter.
Ein Blick in die Protokolle der Vorjahre belegt das eindrucksvoll. Die Fragen werden nur teilweise beantwortet. Da werden für teures Geld externe Gutachter herangezogen, um die Fehler des Vorstands (teilweise) zu beziffern. Da läßt sich ein AR-Vorsitzender wieder wählen, um dann wenig später wegen Überlastung zurückzutreten. Da werden Vorabveranstaltungen durchgeführt, um die Vertreter auf die Themen einzuschwören, ohne daß darüber ein Protokoll geführt werden müßte.
Da werden voraussichtlich wieder Wahlen zur Vertreterversammlung durchgeführt, ohne daß das jemand mitbekommt und deswegen von seinem passiven Wahlrecht (d.h. sich selbst als Vertreter zu bewerben - oder eine eigene Liste aufzustellen) ausgeschlossen wird. ...

Die Idee "Genossenschaft" ist toll, aber es hapert teilweise an der Umsetzung, die es wie gezeigt ermöglicht, daß der Verband regelmäßig sein Süppchen zu Lasten der Mitglieder kochen kann, ohne daß diese etwas dagegen tun können. Eindrucksvoll wird das dadurch belegt, daß bisher nicht eineinziges Gutachten des Verbandes bekannt geworden ist, daß den Mitglieder eine Fusion nicht empfehlen würde!! Wie auch, wenn das ganze vom Verband eingefädelt wurde!?!

Fazit:
Der Verband hat wegen seiner Monopolsituation eine ihm nicht zustehende Macht, die ihn faktisch über die Eigentumsrechte der Mitglieder stellt. Solange aber der Gesetzgeber auf das Gesäusel der Verbandsvertreter immer wieder hereinfällt, wird sich daran auch nichts ändern.

Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit für dieses Prüf- und Beratungsmonopol.
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen. An diesem Unternehmen beteiligen sich die Mitglieder mit überschaubaren Beträgen in Form einer unternehmerischen Beteiligung. Zu dieser Beteiligung gehört auch das Verlustrisiko, verbunden mit einer Renditechance, die höher sein muß als die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt für z.B. Festgeld (Risikoprämie!). Warum nun für diese Form des Wirtschaftens ein Prüfmonopol bestehen soll und für alle anderen Unternehmensformen, wie z.B. Aktiengesellschaften oder GmbH´s, ist nicht erklärbar! Es gibt auch keine Grund.

Wenn man sich die Genossenschaften ansieht, so sind diese teilweise schon größer als börsennotierte Aktiengesellschaften. Bei diesen ist aber z.B. eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung zwingend! Auch werden regelmäßig die Prüfer nach ein paar Jahren gewechselt.
Und, haben Sie schon mal gehört, daß den Wirtschaftsprüfern in der Satzung einer AG das Recht zugebilligt würde, zu jeder Zeit das Wort in einer Hauptversammlung ergreifen zu können?

Offensichtlich herrscht in der Politik die Meinung vor, daß die Mitglieder - die mündigen Bürger! - durch die zunächst freiwillige Organisationshilfe über Prüfverbände, die dann gesetztlich verankert wurde (war das nicht 1935?!), geschützt werden sollen? Weil sie nicht in der Lage sein sollen, abschätzen zu können, wenn sie sich an der Genossenschaft beteiligen. Das paßt doch nicht zusammen, wenn einerseits jemand die Investitionsentscheidung trifft, ein Haus zu kaufen / zu bauen, und andererseits wie ein Unmündiger behandelt wird, wenn es um die Genossenschaftsbeteiligung geht.
Es gibt allerdings einen großen Unterschied. Bei dem Hauskauf macht sich der Käufer intensiv mit der Problematik vertraut. Ihm stehen viele Informationen zur Verfügung.
Nicht so bei der Genossenschaft. Wenn Vorstand und Aufsichtsrat es nicht wollen, werden die Mitglieder dumm gehalten oder so spät informiert, daß z.B. ein möglicher Antrag zur Vertreterversammlung bewußt systematisch verhindert wird.
All das trifft bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ex. Marktredwitz) zu und verdeutlicht die Ohnmacht der Mitglieder.

Wir sollten alle an die Damen und Herren in dem Ausschuß schreiben, der über die Reform des Genossenschaftsrechts befunden hat, um über die Probleme aus der Praxis zu berichten. Der Gesetzgeber ist aufzufordern, die Machtlosigkeit aufzuheben und vor allem die Sanktionen von vorn herein mit in das Gesetz aufzunehmen bzw. im Strafgesetzbuch zu berücksichtigen, so daß von Amtswegen ermittel werden kann.

Und abschließend:
Der Vorstand und insbesondere der Aufsichtsrat der VR-Bank haben sich ganz offensichtlich der Untreue schuldig gemacht. Aber wer mit auf der Anklagebank sitzen muß, ist der Verband, der durch seine Beihilfe diese erst ermöglicht hat.

   

Nr. 3524

Manfred Bleil

2. Juli 2008, 17:11 Uhr

Betreff: Beschwerde an den Dt. Bundestag

Zu Beitrag 3744

Manfred Bleil 95632 Wunsiedel, den 2. Juli 2008
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261





Herrn Abgeordneten
Joachim Stünker
MDB, Rechtspolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des
Deutsche Bundestages
Platz der Republik

11011 Berlin



Offener Brief !!!!



Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,

ich übermittle Ihnen den Brief des Herrn.......... aus ........ und teile Ihnen dazu mit, dass uns bereits mehrere Mitglieder der betroffenen Kreditgenossenschaft informierten, dass Ihnen Unterlagen und Jahresabschlüsse verweigert wurden. Dies trifft natürlich auch jetzt wieder für den Abschluss 2007 zu und das Protokoll der letzten Vertreterversammlung.

Mit freundlichen Grüßen


Manfred Bleil

   

Nr. 3523

Mitglied

2. Juli 2008, 15:23 Uhr

Betreff: Beschwerde an den Deutschen Bundestag

Mitglied, den 2. Juli 2008

Offener Brief per Post und Interneteintrag

Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MDB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie, Herr Abgeordneter haben dazu mit Herrn Manfred Bleil von der Schutzgemeinschaft für Banken- und Sparkassenkunden in Wunsiedel am 29.05.2006 Schriftverkehr (= Link) geführt. Ich zeige Ihnen hiermit auf, wie unter den Augen des Genossenschaftsverbandes Bayern und eines ehemaligen Verbandsprüfers als verantwortlicher Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95631 Marktredwitz, das geänderte Gesetz beachtet wird.

Trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprache bei der Bank, trotz rechtsanwaltschaftlicher Hilfe in Schriftform wird mir entgegen § 48 GenG die Abschrift des Jahresabschlusses 2007 einschließlich Anhang und Lagebericht verweigert, sowie nach § 47 die Abschrift der Versammlungsniederschrift. Die Vertreterversammlung fand am 19. Juni 2008 statt. Mit wurde damit als Mitglied zur Versammlung jegliches Antragsrecht unterbunden, da zu verschiedenen Beschlüssen und natürlich dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung von der Genossenschaft die notwendigen Informationen verweigert wurden, oder die gesetzlich garantierte Abschrift verwehrt wurde.

Da Anfechtungsklagen im Genossenschaftsbereich enorm teuer sind und ich dies eher als Abwehrmechanismus für die Genossenschaften und ihrer Vorstände, Aufsichtsräte und den Verbandsfunktionären ansehe, bitte ich Sie auf diesem Weg zu prüfen, ob es in Ihren Augen richtig ist, dass Gesetze speziell für die genannte Bank nicht gelten sollen. Meinem Anliegen wurde entgegen gehalten, dass alles im Internet veröffentlich wäre. Bitte fragen Sie sich selbst, was Sie als halten, ob ich mich verhöhnt und verlacht fühlen darf, wenn man mich darauf verweist, dass alles im Internet veröffentlicht sein. Auf meine Einwendung, was wäre, wenn ich kein Internet hätte, wurde mit gesagt, dann müsste ich mir jemanden suchen der Internet hat. Ich denke das ist nicht im Sinne des Gesetzes von Mitgliederrechten stärken. Doch der Hohn bei der Angelegenheit ist, der Abschluss ist nicht im Internet veröffentlicht (= Link), weder auf der Seite der Bank, noch im Bundesanzeiger. Soviel also zu unverzüglich und dazu, wie das Gesetz durch den gesetzlichen Prüfungsverband dahingehend geschützt wird. Mit der Hoffnung auf geeignete Maßnahmen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen . .....

Anlage

   

Nr. 3522

Ex-Kunde

2. Juli 2008, 13:58 Uhr

Betreff: Herzog ist noch schlimmer, als alle anderen vor ihm

Schaut denn der Jahresabschluß wirklich so schlimm aus, daß man gegen alle geltenden Vorschriften verstößt. Eigentlich müssten die Herren Herzog und Heidel doch wissen, daß sie damit nur kurze Sprünge machen. Daß sich dies die Freunde des Wunsiedeler Kreises nicht gefallen lassen, ist doch sonnenklar.Daß schon wieder geklagt werden muß, kann doch nicht angehen. Hier ist die Bankenaufsicht gefordert, denn wenn Vorstände einer Bank permanent gegen Gesetze verstoßen, dann ist doch deren Zuverlässigkeit nach KWG nicht mehr gegeben.Die BaFin ist doch der Hüter des KWG's. Ich bin mir sicher, daß die Beamten dort dieses Gästebuch lesen. Wieso lassen sie das einfach durchgehen. Schon tut sich der Verdacht auf, daß die BaFin bzw. Mitarbeiter in diesem Klüngel mit drinstecken. Anders kann man das garnicht mehr verstehen. Die Vorstände in der VR-Bank Fichtelgebirge verstoßen ständig gegen bankrechtlich relevante Gesetze. Ob die Prozeßrisiken aus den Klagen der Schutzgemeinschaft und privater Klagen in die Bilanz mit eingeflossen sind ist mehr als fraglich. Hat man für den Verkauf der Ostfilialen doch nicht so viel erhalten, um dies auch noch mit abzudecken? Wie steht es hier mit der Bilanzwahrheit und Klarheit nach HGB?
Hat der Genossenschaftsverband wiederum diese unrichtige Bilanz testiert.
Sehr geehrte Herren von der BaFin, wie lange wollen sie diesem Treiben noch zu sehen? Ich erinnere Sie an ihren Beamteneid, wo sie geschworen haben, daß sie bei Kenntnis einer Straftat, dies unverzüglich zur Anzeige bringen müssen, ansonsten könnten sich der Strafvereitelung schuldig machen. Die Mitglieder und Kunden werden dort nur als notwendiges Übel betrachtet. Ich bin glücklicherweise
ein Ex-Kunde dieser Bank, da für mich keine Vertrauensbasis mehr vorhanden war.

   

Nr. 3521

Insider

2. Juli 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Fürchten Herr Herzog und Herr Heidel ihre eigenen Bilanzen

Was ist, Herr Herzog und Herr Heidel, sind ihre Bilanzen so schlimm, dass sie die sogar Ihrem Mitglieder verweigern. Brauchen Sie immer wieder Anschauungsunterricht hier im Gästebuch was Ihre gesetzlichen Pflichten sind. Sie verweisen Ihre Mitglieder noch heute aufs Internet wenn die die Bilanz haben wollen. Hier ist § 48 GenG, Zuständigkeit der Generalversammlung (= Link) mit dem ausgewählten Abs. (3) Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sollen mindestens eine Woche vor der Versammlung in dem Geschäftsraum der Genossenschaft oder an einer anderen durch den Vorstand bekannt zu machenden geeigneten Stelle zur Einsichtnahme der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zur Kenntnis gebracht werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen. Wenn Sie heute den Mitgliedern Ihre Originalbilanz immer noch vor enthalten, geben Sie nicht damit den besten Grund einer Anfechtung der Vertreterversammlung, wenn Sie so die Rechte der Mitglieder verweigern? Sie verweisen nur auf das Internet und gehen sogar soweit, dass sich Mitglieder die kein Internet haben doch bitte jemand mit Internet suchen sollen. Gibt es einen größeren Affront gegen die Eigentümer der Bank? Auch wenn sie was über die neue Satzung beschlossen haben sollten, das Gesetz steht über Ihrer Satzung oder dem, wie Sie es auslegen wollen.

Und hier bitte auch der Nachweis, Ihr Abschluss, Ihr Lagebericht, ein Kurzgeschäftsbericht von Ihnen ist im Internet (= Link) nicht zu finden. Sie verweigern Ihren Mitgliedern also nach dem Gesetz spätestens seit dem 12. Juni den Jahresabschluss 2007 mit Anhang und Lagebericht. Und mit der Versammlungsniederschrift machen Sie es genauso. So steht in § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link) Abs. (4) Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren. Sorgen Sie für das jederzeit nach dem Gesetz und nicht nach den Ausreden Ihres SUN-Teams, das sei im Tresor verschlossen, weil es dafür keine Grund gibt Sachen weg zu sperren, die Sie jederzeit bereit halten müssen und sorgen Sie für das unverzüglich, nämlich, dass Sie Ihre Arbeit erledigen und das Protokoll unverzüglich erstellen.

Wie Sie mit dem neuen Genossenschaftsgesetz umgehen, dass muss man den Parlamentariern bekannt machen, die im Gesetzgebungsverfahren besonders involviert waren und natürlich auch dem Petitionsausschuss des Bundestages. Jeden Euro, der hier nötig wird, weil man Gerichte bemühen muss um das Recht der Mitglieder zu erlangen, wird ein Strafantrag wegen Untreue nach sich ziehen, damit Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.

   

Nr. 3520

Ein Mitglied

1. Juli 2008, 14:18 Uhr

Betreff: Der schweigsame Johannes

Was unser Johannes in die Zeitung gibt, ist Volksverdummung. Uns interessiert doch nicht die Bürgerstiftung!!. Was uns auf den Nägeln brennt, daß Johannes endlich sagt, ob gegen ihn vom Staatsanwalt ermittelt wird. Auch wenn er immer wieder beteuert, daß gegen ihn nicht ermittelt wird. Das ist doch nur eineeine plumpe Ausrede. Denn bei den vielen Strafanträgen die gegen ihn gestellt wurden, kann es gar nicht anders sien, als daß gegen ihn ermittelt wird. Denn wr 432.000 € veruntreut, aus dem Vermögen anderer ( der Genossenschaftsmitglieder), der kann doch seine Hände nicht in Unschuld waschen. Von den Lumpereien von Heger, Krämer und Wolf will er angeblich auch nichts gewußt haben, obwohl der mit seinem Wissen den Heger und Krämer aus der Bank gekickt hat. Den Aufhebungsvertrag vom Heger hat er inszeniert und auf alle bekannten und unbekannten Ansprüche verzichtet. Wie es dann ans Tageslicht kam, sich schnell noch die Genehmigung der Vertreterversammlung eingeholt hat. Wieder mal eine Verdummung der Mitglieder. Sein Mitteilungtsbedurfnis hat sich von stark auf Null reduziert. Wo beliben die groß angekündigten Information, die auch noch frühezitig erfolgen sollten. Huete sind wir so weit, daß er nicht mal die Rechte der Mitglieder beachtet. Selbt auf mehrmaligem Vorsprechen in der Bank wurde ich immer wieder verträstet, damit ich den Jahresabschluß und das Protikoll der Vertreterversammlung bekomme. Gilt denn das Genossenschaftsgesetz für Herzog überhaupt nicht. Ich habe bereits auf die Herzausgabe dieser Unterlagen geklagt. Was steht denn Schlimmes drinnen in den Unterlagen, daß man sich gegen alle gesetzlichen Vorgaben hinweg, einfach darüber hinwegsetzt.
Wie soll ich denn das verstehen, wenn Herzog sagt, er konnte nur das prüfen, was ihm vorgelegt wurde. Nach meinem Kenntnis stand, steht doch im Prüfungsbericht, aß sich die Prüfer ein vollständiges Bild, über die Situartion der Bank gemacht haben, wie passt das denn zusammen?? DNur dumme Ausflüchte. Wie lange läßt man Herzog dies infame Spiel noch treiben?Schauspieler jhaben wir auf der Luisenburg, solche Lügner gehören weggesperrt. Außerdem soll er nciht mit dem Stiftungsgeld so angeben, bei seinem Verdienst soll er mal selber was aus seinem Privaten beisteuern und nicht versuchen, sich auf Kosten anderen ins Rampenlciht zu stellen. Mit welchen Zinssatz wird das Stifungskapital verzinst, oder wird hierbei auch zu Lasten der Bedürftigen getrtickst.
Für uns Mitglieder ist es ein Hohn, daß disse lächerliche Diviende bezahlt wird. Beim Ausscheiden liegt das Geld noch über ein halbes Jahr unverzinslich in der Bank und die Nachschußplicht beseht aber trotzdem noch wieiter.
Johannes tu uns nur einen Gefallen: geh dann wo der Pfeffer wächst.

   

Nr. 3519

Der Bundestag

1. Juli 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08

Der Bundestag

Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08


Die Koalition will Bürger vor den Banken/ Heuschrecke schützen...

Der Bundestag verpflichtet die Banken/ Heuschrecken zu mehr Offenheit/ Schärfere Informationspflicht für Banken

Berlin- Die große Koalition will Bürger und Wirtschaft besser vor dem Zugriff von Finanzinvestoren, den sogenannten „ Heuschrecken“ schützen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag den 27.06.08. gleich mehrere Gesetze, die vor allem hochspekulative Hedgefonds zu mehr Offenheit verpflichten und ihnen eine Reihe von Geschäftspraktiken untersagen. Banken müssen zudem ihre Kunden früher darüber informieren, wenn sie Immobilienkredite an ein anders Institut oder an einen Finanzinvestor verkaufen wollen. Zudem darf einem Schuldner, der Zins und Tilgung stets korrekt bezahlt hat, der Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Die zunehmende Zahl von Kreditverkäufen hatte unter Immobilienbesitzern für erhebliche Unruhe gesorgt. Zwar erwiesen sich die Berichte, wonach Finanzinvestoren auch nicht- säumige Neukunden in den Ruin getrieben haben sollen, als überzogen. Tatsächlich gab es aber wohl Fälle, in denen Schuldner unter Druck gesetzt oder gar in die Zwangsversteigerung getrieben worden waren.
Bei einem Neuvertrag müssen sie ihre Kunden aber deutlich auf diese Möglichkeit hinweisen, muß der Schuldner vorab informiert werden. Zudem sollen die Banken ihren Privatkunden künftig drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot unterbreiten oder mitteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird.

Dies zur Kenntisnahme, auch Sie meine Herren sollten sich danach richten bzw. nicht die Gesetze missachten.

   

Nr. 3518

Genossenschaftlicher Beobachter

1. Juli 2008, 04:45 Uhr

Betreff: Schonungslos, Bravo, Bravissimo

Ich wollte eben noch was kontrollieren und das Gästebuch des Wunsiedeler Kreise schau ich mir immer mit an. Bravo, Bravissimo. Hier ist es endlich gelungen Finger in offene Wunden zu legen. Auch auf Frankenpost online bin ich aufmerksam geworden. Gestern musste ich mich wieder wundern, wie Herr Herzog für 1.150 € Spende über die Bürgerstiftung wieder positive Presse macht. Die Zeitung sollte nachfragen, wo die 10 Millionen an Gewerbesteuer stecken seit dem Johannes Herzog nach Marktredwitz zuerst als Prüfer und dann als Vorstand kam, das wäre der wünschenswert Journalismus.

Auch finde ich es toll, dass über die anderen Gästebücher auch aufgezeigt wird, was bei bayerisch und deutsch Raiffeisen und Volksbank abgeht. Machtkämpfe in den Zentralinstituten und Zentralbanken und Abschreibungen in den Immobilienfonds, die die Kunden, wie in Ingolstadt um die Existenz bringen. Kreditverkäufe von 80 oder 120 Millionen bei der VR-Bank München-Land an die eigene Heuschrecke des Genossenschaftswesens die BAG Hamm, die aus der ersten Millionenpleite bei den Genossenschaften der Volksbank Hamm als Abwicklungsgesellschaft übriggeblieben ist, um die Fusion möglich zu machen und jetzt Verkauf von problemhaften Kreditverhältnissen nach Italien oder sonst wo hin auf der Welt und den Slogan verbreiten, wir verkaufen keine Kredite.

Bravo, Bravissimo für die schonungslose Entlarvung der getarnten Brüderlichkeit vor der grenzenlosen Rücksichtslosigkeit, vor der grenzenlose Großmannssucht, wir da oben, wir machen das schon richtig, wer in unsere Mühlen gerät, den entfernen wir gnadenlos. Wir müssen den Wunsiedeler Kreis dringend weiter unterstützen, alleine mit unserem Interesse. Dort oben im Fichtelgebirge scheint sich einiges angesammelt zu haben. Das Stillschweigen zur Eigenkapitalstütze von Herrn Herzog scheint zu bröckeln, wo man die deutschen Genossenschaftsmitglieder anscheinend schamlos zur Kasse gebeten zu haben, wo die Verbandsleute sich das Recht einfach herausgenommen haben, das so zu machen, man traut sich nicht mal die Bilanzen von Marktredwitz und Plauen zu veröffentlichen. Versaut so eine Machtstellung über Hunderte Millionen bis Milliarden zu verfügen außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung den Charakter?

Diese Person Herzog ist doch nur eine Marionette, die sich das gut bis glänzend bezahlen lassen wollte. Und der Aufsichtsrat, der wird von Vorstand und Verband seit Jahren vorgeführt. Ein paar haben vielleicht verstanden sich einen Vorteil daraus zu machen, andere staunen wahrscheinlich nur, was sie alles erfahren dürfen. Man muss schier lachen, wenn Johannes Herzog glauben machen will, dass er von vielem nichts weiß. Ja, er will nichts davon wissen. So wie er wie in einem letzten Eintrag gestanden hat von 3.600 Seiten Überziehungslisten pro Jahr nichts wissen wollte, wie er die Prüfung bei Manfred Heger einstellte und nicht weiter unbekannte Ansprüche auch noch aufdecken zu müssen, wo man dann keinen Schuldigen mehr gehabt hätte, außer sich selber, weil man den Erstverantwortlichen vielleicht für 50 Millionen entgegen dem Genossenschaftsgesetz und dem Strafgesetzbuch entlastet hatte.

Wem reicht es zuerst, dem BaFin, das man auch eingeseift hatte, das man als GVB die Verhältnisse in MAK richten würde, wenn man die festgestellte Risikosituation nicht auch in die Bilanz schreiben müsste und damit mit genug ausgewiesenem Eigenkapital weiter auch Kredite machen dürfte, den genossenschaftlichen Verbänden, weil die Kritik auf Dauer nicht auszuhalten ist, oder dem Aufsichtsrat, der die Kraft hat zu erkennen, zu was er missbraucht wurde? Was ist mit dem komischen HOMA-Haus, jedes Jahr steht es in den Zeitungsberichten, jedes Jahr ist das nächste Jahr, warum wurde da auf den 31. 12. 2007 keine wertgerechte Anpassung von 2,7 Mio. Einkaufskosten als Ersatz für Kreditabschreibung gemacht, nach dem es doch riecht? Zuerst die nicht gebuchten Wertberichtigungen, jetzt die nicht vorgenommen Wertanpassungen, die notwendigen Rückstellung für die Nachforderungen mit den Sparverträgen, die Grundstückssanierung in Wunsiedel, Prozessrisiken? Irgendwann fällt das Kartenhaus zusammen. Wer lässt Herrn Herzog als erster fallen wie die zu heiß gewordenen Kartoffel? Es wäre besser er würde das selber erkennen, dass seine Zeit in Marktredwitz nicht dauerhaft sein kann. Irgendwann wird seine Einstellung mit dem jetzt erst recht auch der Einsicht weichen müssen.

   

Nr. 3517

L.

30. Juni 2008, 12:56 Uhr

Betreff: Wo ist die Bilanz 2007, was ist mit den staatanwaltschaftlichen Ermittlungen?

Warum sind die Bilanzen von Marktredwitz und von der Volksbank Vogtland nicht veröffentlicht, nicht mal auf den eigenen Internetseiten? Was darf man nicht erfahren? Warum, Herr Herzog, sind die Geschäftsberichte und die Bilanzen nicht veröffentlicht? Ihre Multiplikatoren haben sie nicht wie Handzettel verteilt, oder wie war das vor genau zwei Jahren denn gemeint? Warum müssen die Mitglieder den Jahresbschluss einklagen, wenn sie ihn haben wollen? Warum hat Raimund Grothoff also bei dieser unsäglichen Versammlung 2004 gesagt, dass man die ganzen Schwierigkeiten schon im Jahr 2002 gesehen hat? Zieht sich das hin bis in die heutigen Tage? Wo bekommt der Prüfer die Ausrede geglaubt, dass er nicht Schuld sein soll, das er nicht gesehen hätte, was er selbst über die Prüfungsberichte aufgestellt hat mit 50 Millionen latentem Kreditrisiko und 27,4 Millionen € Einzelwertberichtigungen? Oder dass er nicht gesehen hätte, was ein Dr. Nickl auf den ersten Blick erkannt hat, dass es Manfred Heger möglich war die Unterlagen der Bank so zu tricksen, dass man 5 Mio. DM in den Sand setzen konnte, oder darf man von Unterlagen fälschen sprechen, was unter den Augen der Prüfer abgelaufen ist?

Warum gibt man keine Auskunft, warum die Staatsanwaltschaft seit 7 Monaten im Haus ist? 50 Millionen latentes Kreditrisiko, das bedeutet, jeden 6. Kreditkunden zum eigenen Risiko zu erklären. "Wechseln Sie auf die sicher Seite", halbseitig in der Frankenpost inseriert. Wechsel Sie zur VR-Bank Fichtelgebirge, damit man Sie als Kreditrisko mit drei Ostfilialen nach Plauen verkaufen kann und sich einer Eigenkapitalsteigerung rühmen zu können, wo die andere Sanierungsbank über der Landesgrenze um Kapital werben muss?

Muss man die Staatanwaltschaft darauf aufmerksam machen, wie es in diesem Jahr mit den Wertberichtigungen bei Ihnen aussieht? Helfen die Verbandsprüfer mit allen zur Verfügung stehenden Augen bis man im nächsten Jahr den Abschluss 2008 beschlossen hat, damit man die Eigenkapitalspritze aus Plauen auch verwenden darf oder ist eine außerordentliche Vertreterversammlung geplant um das Kapital neu festlegen zu lassen?

Nichts ist unmölgich bei dieser Bank mit Herrn Herzog, dem ehemaligen Verbandsprüfer, sogar Verträge wahrscheinlich von der Prüfungs- und Rechtsabteilung des Verbandes geschrieben, wo man die Vorstände aus ihren riesigen Verpflichtungen entlässt ohne die Prüfung ordentlich durchzuführen, für die Fälle für die heute der Staatsanwalt da ist. Wenn Herr Herzog sagt er hätte von den Fällen nichts gewusst, dann deswegen weil er seine Prüferaufgaben nicht erfüllt hat um sich ins Vorstandamt zu schwingen, dann hat er gegen den § 62 im Genossenschaftgesetz verstoßen, der ihn parallel zum Vorstandsparagraphen 34 in die Haftungsverpflichtung bringt. Es würde bedeuten, dass er vorsätzlich seine Prüfungspflichten vernachlässigt hätte. Was würde es also bedeuten, wenn die Abteilung von Dr. Bauer in München den Passus in die Aufhebungsverträge mit zuerst Heger und dann Krämer aufgenommen hätte, unter Verzicht auf bekannte Ansprüche, aber auch noch nicht bekannte, dass der gesetzlichen Prüfungsauftrag mit der Unterschrift von Manfred Heger abgebrochen wurde und noch mal mit Karl Krämer, zwei Jahre darauf?

   

Nr. 3516

Beobachter

30. Juni 2008, 10:16 Uhr

Betreff: CSU-Mitglied

Das soll helfen??
Dann schauen Sie doch mal die Personen an die in der Vorstandsebene von den Banken sind.
Das sind ja min. 70% zu min. in Bayern die in der CSU ein Amt ausführen.
Warum glauben Sie denn das solche Machenschaften überhaupt möglich sind?
Weil unsere Regierung sofort durchgreift?
Oder weil hier nur die untere und mittlere Gesellschaftsschicht betroffen ist?

Ich weiss nun nicht zu welcher Partei der Herr Herzog gehört, aber die Seilschaft ist schon sehr laaaaaaaang.

Was ist denn schon großartiges geschehen bis heute?
:abgelehnt:

Der Beobachter

   

Nr. 3515

Vom Fach

30. Juni 2008, 06:59 Uhr

Betreff: Mit Herrn Herzog das Prüferwesen der Lächerlichkeit preis gegeben

Man lese Seite 11 im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) um man sieht es Schwarz auf Weiß was die Prüfer wussten und was Grothoff sagte und was man sonst immer wieder leugnete, auch später: „Die schwierige Situation sei schon 2002 gewesen“, im Umkehrschluss die Hopp-Hopp-Fusion, vom Verband betrieben hat die schwierige Situation so gebracht weil man einem Freund des Verbandes eine Bank in die Hand gegeben hat, die der nicht leiten konnte. Und so hat man ihm gleich auch noch die Bildung der Einzelwertberichtigung erlassen, wie man mit den oft aufgezeigten Lageberichten zusammen mit den unfähigen Vorständen wahrscheinlich auch noch Bilanzbetrug begangen hat und entgegen den KWG-Vorschriften zum Eigenkapital die Kreditvergabemöglichkeiten der Bank nicht den tatsächlichen Eigenmitteln angepasst hat.

Man musste jedes Jahr vermelden, die problemhaften Kreditengagement sind laufend angestiegen, angestiegen in Dimensionen, die man dann erst am 29.06.2006 mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung (= Link) in Zahlen fasste, als man sich „Ein bisschen stolz“ gab. Herr Grothoff und Herr Herzog haben alles gesehen, wie es Grothoff am 14. Oktober 2004 weiter ausführte: “Andere Bank haben ihr Kreditportfolio zurückgefahren, die VR-Bank hat diese Kredite übernommen“. Also liebe Herrn Prüfer Ihr habt es gesehen wie die Risikokredite dramtisch angewachsen sind, Sie haben es in ihren Berichten jedes Jahr aufs neue dargestellt und hinten rum beraten, wie man den Gaul vom Eis kriegt. Aber das was dann von den Prüfern in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) verzapft wurde, kann man nur als Rettungsversuch für Manfred Heger werten, oder besser als Rettung der eigenen haut, was man dann mit dem ungesetzlichen Dienstaufhebugnsvertrag bewerkstelligen wollte.

Die Rolle der Prüfer Grothoff und Herzog gibt die genossenschaftliche „Pflichtprüfung“ der Lächerlichkeit preis. Die Aussage, das der Aufsichtsrat erst mit der Großkreditgrenze selber die Kontrolle übernehmen kann ist wohl die größte Frechheit, die man sich vorstellen kann. Wenn zwei oder drei Überziehungen vorkommen, dann kann man das als externe Revision schon mal übersehen, aber wenn man wegen der D2-Situatin aus dem eigenen Analysebogen der Prüfungs- und Bilanzergebnisse fast laufend da ist, da ist jede Überziehung von 3.600 Seiten im Jahr mit Beträgen in allen Größenordnung bis sechs- und siebenstellig in der Verantwortung der Prüfung. Grothoff und Herzog haben jede Überziehung bei Flex und bei Gold, Gold, Gold sehen müssen. Die wurden ihnen genauso täglich präsentiert über ihre EDV wie allen Vorständen und allen anderen Verantwortlichen.

   

Nr. 3514

Gerhard

30. Juni 2008, 06:10 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich sieben Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt.
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Nr. 3513

CSU-Mitglied, aber trotzdem Genosse

29. Juni 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Allen Parteien mitteilen

Liebe Leute vom Wunsiedler Kreis
gebt doch einfach eure sämtlichen Erkenntnisse über das Unwesen das hier unter dem Deckmantel Genossenschaftswesen getrieben wird an den Petitionsausschuss des Bundestages und an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag weiter und macht gleichzeitig darauf aufmerksam dass ihr Presse, Funk und Fernsehen sowie die Europäische Kommission für Menschenrechte über diese Mißstände bis in die oberste Ebene des Genossenschaftsverbandes hinein informieren werdet und Beweise dazu vorlegt.

Mal schaun ob die, die das Genossenschaftsgesetz ändern können, dann immer noch den Märchenerzählungen der Verbandsspitzen einschließlich BVR glauben.

   

Nr. 3512

Fremdleser

29. Juni 2008, 12:21 Uhr

Betreff: Grabenkämpfe auf höchster Ebene

Die Fanancial Times berichtet heute über die Grabenkämpfe in höchsten Genossenschaftsregionen. (Der Artikel Der Sturz des Regenten (= Link) hierzu.) Wer glaubt hier dass es das es nicht um Personen wie Christopher Pleister (= Link) und um die Bosse der zwei verbliebenen Zentralbanken geht, wenn man gegenseitig in einem nur dreiköpfigen Präsidialpersonalausschuss sitzt und mit dem dass man jemand aus dem Amt kicken kann, persönliche Rechnungen begleicht und über alles Stillschweigen bewahrt. Der eine sitzt beim anderen im Personalausschuss und bestimmt so über dem seine Zukunft und der andere ist wiederum Verwaltungsratsvorsitzender beim andern. Unabhängigkeit nach dem Genossenschaftsmodel von unten bis oben.

   

Nr. 3511

Fritz

29. Juni 2008, 11:41 Uhr

Betreff: Eintrag "Wissender"

Hallo Wissender,
du hast recht mit dem was du da sagst, solltest aber berücksichtigen, um was es hier geht.
Den Vorständen sowie den Verbandsoberen liegt vor allem daran, zu vertuschen bzw zu verhindern, daß bestimmte Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen werden.
Alleine schon der Vertrag zwischen M. Heger und der Bank in dem ein Schadenersatzverzicht vereinbart wurde, zeigt, wieviel Angst hier im Spiel ist, in die Schlagzeilen zu kommen. Heger weiß mit Sicherheit sehr viel, und er könnte aufzeigen, wie tief die Verstrickungen der Verbandsspitze in die Vorgänge um die VR Bank sind.
Der Prüferling Herzog, wie der Vorstand auf diesen Seiten oft "liebevoll" genannt wird,hat alles mit Sicherheit gesehen, und auf Anweisung des Verbandes vertuscht. So blöd ist der nicht, aber naiv genug, um an Versprechungen des Verbandes zu glauben, geschützt zu werden, wenn es eng wird.
Er wird am Ende der "Bauer" sein, der geopfert wird, wenn Opfer gebraucht werden.
Den Genossen wird das nicht viel helfen, denn das Geld in der Bank ist nun mal weg. Das Vermögen der Genossen wurde verschleudert, die Mitglieder werden weiter für dumm verkauft, Ziel ist die Verjährung der Straftaten.
Dem Wunsiedeler Kreis obliegt es nun nachzuweisen, welche Verbindungen bestanden und bestehen, und was wußte Herzog im einzelnen. Seine Verfehlungen als Prüfer einerseits, sowie als Vorstand andererseits, sind wohl immens, auch wenn er immer wieder behauptet, nichts zu wissen. Daß er sich dabei als Trottel hinstellt, ist ihm scheinbar egal.
Auch seine öffentliche Aussage, gegen ihn werde nicht ermittelt, ist zweifelhaft, denn zumindest bei seinen großzügigen Verzichtgeschäften gegenüber voll abgesicherten Gläubigern dürfte wohl den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wie gesagt, die Dummen sind die Genossen, denn sie können sich nicht einmal darauf verlassen, daß die Überwachungsorgane funktionieren. Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der ebenfalls lieber beim Vertuschen hilft, als aufzuklären.

   

Nr. 3510

Leser

27. Juni 2008, 20:40 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz - nunmehr fichtelgebirge

Hallo Webmaster,
heute kam ich nach ein paar Tagen im Iran heim und las als Obefranke und Kunde der VR-Bank-Fichtelbergkasse nicht alle Einträge im Gästebuch. Bleiben Sie einfach am Ball und legen Sie die Finger in die Wunden aller Lumpen dieser Bank. Den Vorständen von Genossenschaftsbanken interessieren Gesetze nicht. Denn diese tun und lassen was sie wollen. Ob Mitarbeiter gemoppt werden oder Kunden und besonders Mitglieder verarscht werden, interessiert diese Vorteilsnehmer überhaupt nicht. Es interessiert nur die eigene Kasse. Machen Sie weiter so.

   

Nr. 3509

Webmaster

27. Juni 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Mit Rechtsbeistand an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erinnert

Da die VR-Bank-Vorstände anscheinend das angepasste Genossenschaftsgesetz nur so kennen, wo es für sie vorteilige Veränderungen gebracht hat, musste man die VR-Bank durch Rechtsanwalt (= Link) an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erinnern. Da es sich hier laufend wiederholt, muss man auch den Bundestag und die Bankenaufsicht darauf aufmerksam machen, wie im bayerischen Genossenschaftsbereich die Gesetze eingehalten werden.

   

Nr. 3508

Wissender

27. Juni 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Verschanzt sich Herr Herzog immer noch hinter ich hab nichts gewusst?

Verschanzt sich Herr Herzog immer noch dahinter, er hätte von den Krediten nichts gewusst, die heute die Staatsanwaltschaft aufgreift? Dr. Nickl hatte doch sicher auch keine anderen Unterlagen, wie er Flex untersucht hat, als die Prüfer selber. Wie kann der feststellen, dass Manfred Heger von der schlechten Lage Bescheid wusste, aber es in die Bankunterlagen anders geschrieben hat? Von Manfred selber sicher nicht, bloß über die Bankunterlagen und über die Aussagen, die von Mitarbeitern kommen, die die Sache begleitet haben.

Mit dem Tag, wo die Prüfer kommen erhält jeder einzelne Prüfer PC’s, die im Banksystem eingebunden sind, ohne die können die gar nicht arbeiten. Sie erhalten grenzenlose Kompetenz zur Einsicht auf alle Listen und in alle Kunden- und Bankaufwands- und -ertrags- und -verrechnungskonten, sie dürfen sich aus dem Archiv bei der Rechenzentrale jede aktuelle und jede alte Liste herholen, die die Leute in der Bank zum arbeiten jemals gebraucht und verwendet haben und vor allem auf den Überziehungslisten wer was gemacht hat. Wenn nichts drauf steht, dann weiß jeder Prüfer dass nichts gemacht ist. Nicht die Monatsliste ist es, die der Prüfer anschauen muss, es ist die Tagesliste, weil man nur an dem Tag die Überziehung im Kontrollsystem der Bank verhindern kann. Untätigkeit ist Zustimmung, das ist Fakt.

Ein Prüfer der sagt, er hat nichts gewusst, der unterstellt seine absolute Unfähigkeit, oder er hat sehr viel zu verbergen. Aber in den Prüferunterlagen, im Prüfungsbericht zu den Einzelprüfungsprotokollen zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, da wird die Handschrift, die Handzeichen, das EDV-Kennzeichen von Herrn Herzog und Herrn Grothoff untrügerisch aufzeigen, wie viel die beiden gewusst haben, nämlich alles und gar alles und die Frage wird sein, warum sie nichts, aber auch gar nichts getan haben um den Schaden bei der VR-Bank zu verringern, sondern den verbotenen Dienstaufhebungsvertrag mit Heger in München geordert haben und her gebracht haben. Und auf der Geldwäscheliste wird zu sehen sein, wann Reinhold Wolf Schmier- und Bestechungsgeld für Afrika auszahlen konnte und der Abgleich mit den Prüfungsunterlagen wird ergeben, warum die beiden Prüfer auch hier nichts und auch gar nichts getan haben, um beim Goldmärchen einen Millionenschaden zumindest einzudämmen, wenn nicht mit rechtzeitiger Maßnahem sogar zu verhindern. Und der Abgleich der Kundennummern mit dem Versammlungsprotokoll vom 25.06.2007 könnte ergeben, dass Reinhold sehr gut wusste, wann er denn 180.000 € aus dem katastrophalen Engagement heraus zu buchen hatte, bevor er noch mal sechsstellige Beträge durch den Kamin jagte, obwohl es den Prüfern sicherlich tagtäglich mit aufgezeigt wurde, wie ein Konto dabei auf 530.000 €, obwohl nur ein Limit von 50.000 bestanden hat, genauso wie sie bei Flex schon Kontostände mit 900.000 € gesehen haben durften ohne einzugreifen. Zu Gold, Gold, Gold, da gibt es beispielsweise nachweisbare Unterlagen, was er und seine Kollege im Verlauf der Zeit alles für Empfehlungen abgegeben haben, da werden Herrn Herzog noch die Haare zu Berge stehen.

   

Nr. 3507

Insider

27. Juni 2008, 12:06 Uhr

Betreff: Bank verweigert nach wie vor die Ausgabe der Bilanz

Was erlauben sich die Vorstände der VR-Bank noch alles. Der Geschäftsbericht ist weder auf der eigenen Homepage veröffentlicht, noch im Bundesanzeiger und trotzdem verweist man die Mitglieder, die die Bilanz haben wollen darauf. Das ist nicht möglich Herr Herzog und Herr Heidel. Für den Geschäftsbericht, da können Sie auf den Wunsiedeler Kreis verweisen, aber nicht auf Ihre Seiten. Die Mitglieder haben laut Genossenschaftsgesetz ein Recht auf Ihre erstellte Originalbilanz und auf den anhängenden Lagebericht, den müssen sie kopieren. Haben Sie solche Angst, dass sie die gesetzlichen Einspruchfristen zur Vertreterversammlung ausschöpfen wollen? Haben Sie solche Angst, dass Ihre Werte diskutiert werden, wie Sie sie beschönigend darstellen? Warum brauchen Sie solange um das Versammlungsprotokoll zu erstellen? Was verstehen Sie unter unverzüglicher Information aller Mitglieder was bei Ihnen abläuft? Läuft Ihre Frist ab und Sie sagen nur nichts davon. Ermittelt der Staatsanwalt gegen Sie intensiver als Sie, der Aufsichtsrat und die Prüfer es uns sagen? Die Mitglieder, die man so geworben hat, wie man es jetzt oder auch anders in Plauen macht, dass sind die Eigentümer Ihrer Bank und denen sollten Sie ihre Rechte nicht immer vorenthalten. Denen sollten Sie den Respekt entgegen bringen, den sie mit den Lippen propagieren aber nicht in Ihrer Brust tragen. Nehmen Sie diesen Eintrag als Beweis, dass Sie die Mitglieder noch nicht über die Bilanz und über den Versammlungsverlauf informiert haben und nehmen Sie es als Hemmung sämtlicher Fristen auf. Hier steht Datum und Uhrzeit, bei Ihnen im Internet steht gar nichts.

   

Nr. 3506

Nordlicht

27. Juni 2008, 10:08 Uhr

Betreff: Beitrag 3725 - Werbung der Volksbank Vogtland

Das ist schon ein starkes Stück, was sich diese Bank erlaubt.

Da wird doch die Anlage von Termingeldern an die Zeichnung von gleich 5 Geschäftsanteilen gekoppelt.

Dabei wird dem Kunden in der Werbung bewußt verschwiegen, daß er

1. den Geschäftsanteil nur per Jahresende mit vermutlich dreimonatiger Frist kündigen kann und die Auszahlung dann erst im darauffolgenden Jahr nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung erfolgt und daß

2. eine Verzinsung des Geschäftsanteils vom Genossenschaftsgesetz her grundsätzlich nicht vorgesehen ist (§ 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben) mit der eher komplizierten Ausnahmeregel nach § 21 a, die in der Satzung verankert sein müßte (und in der regelmäßig genutzten Mustersatzung der Verbände wohl nicht enthalten ist), und daß

3. die Zeichnung von Geschäftsanteilen eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustrisiko ist, die nicht durch den Einlagensicherungsfond abgedeckt wird.

Fazit:
Es handelt sich bei diesem Produkt mit dieser bewußten Minderinformation, für das im übrigen im Internet nur bei den Privatkunden geworben wird, um einen flotten Trick, um über die Geschäftsanteile zusätzliches (?) Geld eben mehr als 1 Jahr an sich zu binden.

Dürfen die bestehenden Bestände auch umgeschichtet werden? Wenn dann ein paar Mitglieder, die noch das "klassische" Sparbuch haben - weil die Bank Ihre Kunden ja optimal betreut und berät - Umschichtungen vornehmen, wäre das für die Rendite der Bank negativ.

Bei Kreditzinsen sind regelmäßig die effektiven Zinsen anzugeben - warum erfolgt das bei dieser Anlage nicht? So ist es die reinste Augenwischerei, die durch ein Abmahnung vermutlich unterbunden werden könnte.

Was ist denn mit den Kunden, die bereits Mitglied sind? Bekommen die dann nicht den attraktiven Zinssatz? Können / sollen / müssen die Ihre Anteile aufstocken? Gibt es nicht regelmäßig Höchstgrenzen bei der Anzahl der Anteile, die erworben werden können?

Im übrigen werden in dem Internetauftritt dieser Bank auch keinerlei Hinweise auf die katastrophale geschäftliche Entwicklung (aktueller Geschäftsbericht oder der Vorjahre) oder die Abhängigkeit vom Sicherungsfond gegeben. Ehrlichkeit und Vertrauen gehen anders.
Fichtelgebirge.

   

Nr. 3505

Auch noch wach

27. Juni 2008, 01:25 Uhr

Betreff: Was will denn der Staatsanwalt hier

Was soll denn der Krampf mit den Krediten von 2002 und 2003, die der Staatsanwalt angeblich untersucht. Schon im Genossenschaftsgesetz steht doch die Ansprüche verjähren nach fünf Jahren und dass scheint doch das erklärte Ziel von Johannes Herzog zu sein. Denn Betrug verjährt meines Wissen nach dem Strafrecht auch in so einem Zeitraum. Aber der Verzicht gegenüber Heger und auch Krämer, der ist noch nicht verjährt und der ist ihre Untreue und auch der Versuch der Strafvereitlung ist noch nicht verjährt zu einem noch möglichen Zeitpunkt. Lieber Herr Herzog, wenn vom Staatsanwaltschaft noch was untersucht werden kann, dann müssen alle nach dem Strafgesetzbuch bereits dazu vernommen worden sein um die Verjährung zu hemmen, oder um Steuerhinterziehung, weil da sind es 10 Jahre und dann kann noch ihre eigene Rolle dabei untersucht werden. Also raus mit der Sprache. Es verwundert dass das BaFin sie immer noch im Amt lässt, da muss man fast die Befürchtung haben, dass wieder höhere Interessen gegeben sind, die irgendwo anders festgelegt werden als bei uns.

   

Nr. 3504

Beobachter

27. Juni 2008, 01:06 Uhr

Betreff: Braucht die Volksbank Plauen dringend Kapital?

Auf der Seite der VR-Bank Marktredwitz spricht man im Zusammenhang mit dem Verkauf von einer kräftigen Spritze für das Eigenkapital. Der Internetauftritt der Volksbank Vogtland (= Link) scheint dagegen um Kapital von den Kunden und Mitgliedern zu werben. Das geschieht auch mit einem kräftigen Aufschlag, man bieten die Mitgliedschaft mit 4,5 % an. Hofft man auf Großanleger, oder die, die bei Herrn Herzog kündigen? Herr Herzog hat nur 3,5 % zu bieten. Will er im nächsten Jahr mithalten?

Etwas komisch erscheint das mit der Mitgliedschaft bei der Volksbank Vogtland aber schon. Dürfen die das wettbewerbsrechtlich? Wenn die Bank z.B. Problemkredite und auch Einzelwertberichtigungen von Herrn Herzog übernommen hat, oder wenn das Geschäft selber keine Gewinne bringt, mit was will man denn 4,5 % Dividende versprechen? Denn das sieht doch nach einer klaren Festzinszusage aus. Das dürfte so wohl nicht erlaubt sein. Konditionen anzubieten ohne Laufzeitangabe und ohne Aufklärung zum Produkt. Sagt man dem Mitglied, dass er bis zur folgenden Vertreterversammlung warten muss bis er wieder für die Zeit unverzinst an sein Geld kommt, und die könnte ja auch mal am 14. Oktober oder noch später sein, wenn es knackt und knirscht. Die Dividende muss schließlich verdient werden bevor sie ausgeschüttet wird. Die Nächsten denen das egal ist was im Gesetz steht. Und die Dividende beschließen immer noch die Vertreter und die haben es in der Hand mehr oder weniger auszuschütten. Das ist ja schon eine Nötigung zur Zustimmung. Weiß der Aufsichtsrat auch dass er den Gewinnverwendungsbeschluss fürs nächste Jahr schon gefasst hat bevor die Bilanz steht? Wer mahnt die Volksbank Vogtland ab? Man schreibt dort schließlich Mitgliedschaft garantiert Rendite, heißt dass das der Sicherungsfonds das Geld überall einsammelt, damit man bei einer Sanierungsbank die Dividende garantiert?

   

Nr. 3503

Anonym

26. Juni 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff

Anonym ……………, den 26. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, zuvor als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., sowie Herrn Raimund Grothoff als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., Dienstsitz München

wegen schwerem Betrugsverdacht nach § 263 StGB in Tateinheit mit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Verstoß gegen § 62 und § 150 Genossenschaftsgesetz sowie ungenannt tangierter gesetzlicher Vorschriften in Verbindung mit schwerem Verdacht der Vorteilsnahme aus Straftaten


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:

Innerhalb der letzten Monate sind über das Internet Protokolle der Vertreterversammlungen der betroffenen Bank bekannt geworden. Im Protokoll vom 30.06.2005 wurde mitgeteilt, dass die Arbeit der Vorstände oder einzelner von ihnen monatlich und über Jahre hinweg Überziehungslisten von einer Stärke von 300 Seiten erbrachten. Im Kreditfall „Flex“ dürften Überziehungen in der Spitze von 900.000 € enthalten gewesen sein und im Kreditfall Gold, Gold, Gold, der Gegenstand eines gerichtlichen Strafverfahrens vom 11. Juli 2007 bis 10. März 2009 vor dem AG Wunsiedel und dem LG Hof war, nahe 500.000 € gewesen sein. Bei den hohen Kreditausfällen der Bank ist anzunehmen, dass dies keine Ausnahmefälle sind, nur weil sie öffentlich diskutiert und bekannt sind.

Für mich stellt sich der schwere Verdacht, dass die Überziehungssituation bei der Bank wie auch die generelle Situation der genannten Kreditverhältnisse aber auch vieler ungenannter von den genossenschaftlichen Prüfer beabsichtigt nicht unterbunden wurden. Die protokollierte Mitteilung eines ausgeschiedenen Vorstandes, dass von der Prüfung dreijährige Schonfrist zugesagt wurde, wiederspricht jeglicher gesetzlichen Prüfungsverpflichtung zum Schutz der Eigner der Genossenschaft, der Kunden und aller sonstigen Dritten.

Die Prüfer dürften einen Dienstaufhebungsvertrag mit dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Manfred Heger zu verantworten haben, der diesen von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen von 50 Millionen €, wenn nicht gar darüber hinaus „unter Ausschluss aller bekannter und noch unbekannter Ansprüche“ befreien sollte. Die Höhe der Haftungsansprüche konnte niemand so genau bewusst sein wie den Prüfern selbst aus den Prüfungserkenntnissen und -ergebnissen heraus, eine Anlage zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 gibt jedoch einen Hinweis auf festgestellte Kreditausfälle zurück zum Jahr 2004, die alleine aus der ungesetzliche organisatorischen Ordnung der Bank in Verantwortung aller Vorstände gestanden haben dürften. Diese Organisation musste eigenmächtigem, schädigendem Handeln einzelner Vorstände, und vielleicht auch Mitarbeiter, alle Möglichkeiten bieten oder gar Vorschub leisten. Alleine die Duldung ist ein schweres Vergehen der gesetzlichen Prüfer und begründet deren Mitverantwortung ohne sich auf Einzelfälle zu beziehen.

Die Tatsache sollte nicht bekannt gegeben werden, wurde aber in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wahrscheinlich doch versehentlich vom ausgeschiedenen Vorstand in einer Drucksituation zur eigenen Verteidigung selbst genannt. Der Vertrag verstößt gegen § 34 Genossenschaftsgesetz in vielen Passagen, bis hin dass der Aufsichtsrat auf Ersatzansprüche nicht verzichten darf, was mit dem Vertrag gemacht wurde. Der Vertrag ist mit höchster Wahrscheinlichkeit vom genossenschaftlichen Prüfungsverband entworfen und vorgelegt worden und von den Prüfern Herzog und Grothoff vor dem Hintergrund unglaublicher Vorgänge zu dieser Zeit vor Ort umgesetzt und ausschließlich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Legitimation des Gesamtgremiums zur Unterschriftsleistung gebracht worden. Die Prüfer haben damit wahrscheinlich die Genossenschaft um die ca. 50 Millionen € Ansprüche im Sinne von § 263 StGB betrogen, indem sie einem Dritten unrechtmäßige Vorteile verschafft haben und haben für diesen Gesamtbetrag damit Untreue gegenüber der Genossenschaft nach § 266 StGB begangen.

Die Geheimhaltung aller Verfehlungen und Mitverantwortungen von Prüferseite her war nur dadurch möglich, dass einer der Prüfer, hier Herr Johannes Herzog, durch die Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Prüfung Nachfolger der zuvor wahrscheinlich in unzähligen Fällen in Untreue handelnden Vorstände wurde. Herr Herzog hat sich über diesen Verzicht auf die Ersatzansprüche gegen den Vorstand Heger die Möglichkeit geschaffen Vorstand der VR-Bank Marktredwitz zu werden und eine äußerst lukrativen Posten zu erhalten. Dazu hat er aber die beiden weiteren Vorstände der Genossenschaft, Herr Reinhold Wolf und Herr Karl Krämer, trotz der absoluten Mitverantwortung für alle Kreditausfälle aufgrund schon in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 vorhandener größter Mängel, die in erheblichem, ja wahrscheinlich gemeingefährlicher Art gegen § 25A KWG verstoßen haben dürften, oder Eigenverantwortung in anderen Fällen, nicht nach den gebotenen allgemeinen Revisionsvorschriften geprüft und behandelt um Schaden von der geprüften Bank abzuwenden oder Wiedergutmachen zu erlangen.

Herr Herzog dürfte im Eigeninteresse in erheblichem Maße betrügerische Absichten verfolgt haben, Herr Grothoff dürfte dies massiv unterstützt haben. Sie dürften auch für ungesetzliche Bilanzierungen bei der Bank durch Unterdrückung von sogar in den Lageberichten von 2002 und 2003 genannten Einzelwertberichtigungen verantwortlich zeichnen. Ich beantrage unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen dazu oder die Ausweitung bereits durchgeführter Ermittlungsmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3502

L.

26. Juni 2008, 15:32 Uhr

Betreff: Zuerst haben sie das Geld bei uns rausgeholt und dann haben sie es verzockt

Es gibt immer wieder nur ein Attribut, unglaublich. Da kommen die Revisoren des Genossenschaftsverbandes und tun so, als ob sie die Garanten dafür sein, dass bei den Volks- und Raiffeisenbanken alles in Ordnung wäre. "Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite", wie man die eigenen Kunden nach Italien verkauft oder untereinander verschiebt, dass tut man so als gäbe es das nicht, oder wie die Banken mit dem Ertragsdruck die provisionsträchtigen DG-Bank-Fonds verkaufen. Die sitzen doch tatsächlich die 17 Jahre daneben, von den Karl Krämer gesagt hat, dass haben wir doch immer so gemacht und tun so als wäre das in Ordnung und dann kommt ein Prüfer daher, wird Nachfolger von der Abzockerbande und sagt wir berechnen es euch auf einer Durchschnittsmethode und dann nehmt uns das mal bitte auch so ab. Will der uns für dumm verkaufen? Was steht denn drin in dem gerichtlichen Gutachten zu den Wertstellungsverschiebungen um Zigtausende falsch berechnet bei einem Kunden. Zigtausend mal Zigtausend Kunden, Herr Herzog, was kommt denn da raus, wenn man da die EDV-Grundeinstellung verändert hat, dass man in einer Primanota bei den automatischen Buchungen Tausende von Kunden abfingert, oder dass man am Bankschalter die Einstellungen so macht, dass jeder Kunde betroffen ist, der da hin läuft oder dass man in der Buchhaltung die ganze Primnota zum Lasten aller Kunden so stellt, dass man gar nicht merkt, auf welchem Konto man überhaupt falsch rumbucht?

Dieser Herzog ist der letzte Saubermann den er uns selbst weis machen will. Was da mit Flex und Gold, Gold, Gold immer wieder aufgetischt wird, da hoffen wir alle, dass die Staatsanwaltschaft an den 8 Millionen Mark Verlusten mindestens in den zwei Fällen wieder dran ist. Wenn der Vorstand Wolf sagte, er habe nur annehmen können, dass er 35.000 € in bar für Schmiergelder und 73.000 € als Bestechungsgelder ausgezahlt zu haben, braucht es bei dieser Bank dafür keinen Zweck, der auch festzuhalten ist, wenn man solche Beträge auf Überziehungsbasis kriegt und der Prüfer der dann die Geldwäschelisten mit den Beträgen prüft, muss der da nicht nachfragen? Muss der nicht nachfragen wo denn die Organisation der Bank ist, wenn der Vorstand am Freitagnachmittag nach Dienstende noch an solche Beträge kommt. Hat der einen eigenen Schlüssel mit der passenden Kombination da draußen zur Selbstbedienung? Es gibt doch bei den Banken den Grundsatz kein Bargeld ohne Buchung, gilt das für die VR-Bank Marktredwitz ausnahmsweise dank der Tomaten der Prüfer vor den Augen nicht? Der Bankrevisor lässt sich doch den Bogen vorlegen, wenn mehr als 20.000 € ausgezahlt werden, ob der Verantwortliche bei der Bank sicher war, dass alles in Ordnung war und Reinhold Wolf redet dann vor Gericht von Schmier- und Bestechungsgeldern, da passt doch was nicht zusammen.

Für solche Attacken, da hat man unsere Millionen dann verpulvert oder Manfred mit seinem speziellen Freund 5 Millionen in Slowenien versickern lassen. Toll, und die besten Prüfer wollen uns wieder retten. Sie wollen nicht uns oder unsere Bank retten, sie wollen sich selbst retten und daran selbst satt verdienen über den Posten, denn sie sich zugenötigt haben.

   

Nr. 3501

Susanne

26. Juni 2008, 15:00 Uhr

Betreff: Durchgangsposten Johannes Herzog

Unsere Staatsanwaltschaft schreckt nicht vor großen Namen zurück, das hat die Sache Schmidt-Bank gezeigt. Und jetzt sind die erfahrenen und befähigten Leute an der VR-Bank Marktredwitz dran. Die werden sich ihre Ermittlungserfolge doch nicht durch unnötiges Gehetze vorzeitig kaputt machen lassen und unnötig die Karten aufdecken. Jeden Tag wo die Vorstände schmoren, haben sie die Chance noch ein bisschen mehr zu erfahren. Wenn man uns bei Flex 1,5 Mio. € an Schaden vorenthalten wollte, sich aber selber für die laufenden Mitgenehmigungen, für die unsaubere Revisionsarbeit, wo man alles übersehen hat, damit den Freifahrtschein erteilen lassen hat wollen und sogar den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag damit unter den Tisch fallen lassen wollte, dann wissen wir doch wen wir da jetzt vorne dran haben. Der Vertrag war für Manfred Heger Zigmillionen wert.

Wenn man bei Gold, Gold, Gold sogar drei Jahre gewartet hat bis man den Fall den Vertretern vorgetragen hat nur weil er dann durch den Wunsiedeler Kreis aufgeckt worden ist und im Beschluss die 180.000 € Strohmannkredite auch noch untergebuttert hat, dann glaub ich wirklich auch, dass endlich die Zeit reif ist, wenn das jetzt raus kommt, dass wir unseren Durchgangsposten Johannes Herzog doch bald los haben werden. Beim Verfahren gegen K.N., da hat man Reinhold Wolf noch den Zeugen spielen lassen. Bei den Ermittlungen mit den ungesetzlichen Kreditengagements, da müssen wir dafür sorgen, dass die, die die ungesetzlichen Kreditverhältnisse mit genehmigt haben, oder wie die Revisoren auch jeden Tag gesehen haben und die täglichen Überziehungen aufgelistet bekommen haben wie jeder zuständige Vorstand und Bankmitarbeiter auch, nicht als Zeuge auftreten, sondern als Mitverantwortliche. Da darf es vor Gericht nicht heißen die Mitverantwortung der Bank war nicht Gegenstand des Verfahrens, wie in der Urteilsbegründung vom 10. März vor dem Landgericht. Da müssen wir dafür sorgen das es dieses Verfahren gibt, auch wenn Reinhold, der Duzfreund des verurteilten Kunden zur Zeit zu krank dafür ist, aber die anderen dürfen wir nicht davon kommen lassen. Solche Strafanträge müssen wir zu jedem uns bekannt werdenden Fall stellen und jede neue Aufdeckung dazu auch wieder melden. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht schwer tun die Unterlagen dazu auch einzufordern. Eine Bank-EDV kann in ihren historischen Nachweisen doch nicht umgeschrieben werden. In Akten und Ordnern, da kann man was raus nehmen oder verändern, aber nicht bei Buchungen und Beständen.

   

Nr. 3500

N.

26. Juni 2008, 08:09 Uhr

Betreff: Ein Privatkredit, 2 Firmenkredite und 5 Strohmannkredite

Ist ja toll, was in dem Link zum Vertreterversammlungsprotokoll vom letzten Jahr in Eintrag Nr. 3715 steht. Wie sollen eigentlich die Mitglieder eine Möglichkeit haben Anträge zu stellen, wenn man gar nicht informiert wird um was es geht, oder kann man aus der im Internet eingestellten Tagesordnung (= Link) irgendwas erkennen, dass es um eine Pleite geht bei einem Kunden innerhalb von zwei Jahren, den Reinhold Wolf gemäß Gerichtsverhandlung doch erst 2002 kenne gelernt haben wollte, von dem er aber vor Gericht mit Du Reinhold angesprochen worden ist? Wie sollen die Mitglieder mitreden, wenn der vorher festgelegte Beschlussvorschlage des Aufsichtsrates überhaupt nicht veröffentlicht worden ist, oder den Mitgliedern gesagt wird wo sie ihn einsehen können.

Herr Herzog sie haben gute Freunde, die sie Tag für Tag immer wieder decken. Woher weiß der Aufsichtsrat was denn die anderen Kunden neben dem Privatkredit, der pleite gegangenen Telefonfirma, der Goldgräberfirma alles waren. Doch nicht von einem Dr. Nickl, weil Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Warum kommen Sie mit dem Fall daher, wo man Reinhold Wolf schon in Pension geschickt hat und er Ihnen die Position frei gehalten hat, bis Sie Ihre Wartefrist überstanden haben? Mit dem Beschluss haben Sie doch auch zugegeben, dass schon mit einer ersten Firma riesige Verluste bei der Bank da waren, vor Gericht war es angeblich unumstritten, dass die Bank dann über den KK-Kredit das Stammkapital zur GmbH-Gründung half nachzuweisen. Hat die Bank da gleich zum Insolvenzbetrug auch noch beigetragen, das hätten Sie doch als Prüfer und späterer Vorstand sehen müssen.

Welche fünf andere Kundenstämme haben Sie denn mit in den Beschluss ohne Namen mit aufgenommen? In so einem Fall geht die Information der Mitglieder vor um was es geht, vor den schutzwürdigen Interessen derer, die für einen Millionenschaden verantwortlich sind, so steht es im Gesetzeskommentar. Also haben Sie doch die Strohmannkredite neben dem eklatanten Verstoß gegen § 18 KWG sehen müssen und mit Sicherheit auch beides gesehen. Strohmannkredite und Verstoß gegen die Vorschrift nur mit ordentlich nachvollziehbaren Unteralgen Kredite auszureichen in dieser Höhe, so wollen doch nicht behaupten, dass Sie als früherer Paradeprüfer und heutiger Vorstand nicht wissen, was dazu in der Kommentierung des Kreditwesengesetzes steht.

Zwischen 1,2 und 1,5 Mio. e dürfte der tatsächliche Schaden gewesen sein, dass soll auch über das verfahren erkennbar gewesen sein. Sie können Reinhold Wolf und auch die zwei anderen Vorstände gar nicht beim Staatsanwalt selber anzeigen, weil Sie Angst haben selber mit zu wandern. Nicht der Kunde hat die Bank betrogen, bei Betrug nach § 263 StGB (= Link) heißt es, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen und dass es rechtswidrig war, dafür hat die VR-Bank ja einen Strafprozess mit erfolgter Verurteilung angestrengt. Damit haben der Vorstand Wolf die Bank betrogen, wenn Sie das als Untreue festgestellt haben und dann der Vertreterversammlung allerdings zur Freistellung vorgetragen haben. Und Sie Herr Herzog haben als Prüfer Herrn Wolf dabei geholfen, weil Sie es zwar immer wieder auf Papier gebracht haben, dass man das so nicht machen darf aber eingeschritten sind Sie nicht. Sie haben sich mit Reinhold Wolf verbündet und haben gesagt Sie wollen die Verhältnisse ändern. Sie haben aus diesen Verhältnissen mit diesen Schäden Ihren eigenen riesigen Vorteil gezogen. So haben Sie die Bank betrogen.

   

Nr. 3499

Interessierter

25. Juni 2008, 17:47 Uhr

Betreff: Nachfrage zu Ex-Mitarbeiter

Hallo Ex-Mitarbeiter von Eintrag Nr. 3710, sind die Kontonummern, die man mit der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) aufgeführt hat von J. T., S. K. und H. N.? Wenn Sie es nicht raus finden, dann melden wir es halt der Staatsanwaltschaft, die haben die archivierten Kontozusammenstellungen doch sicher schon. Und vier Beträge von 45.000 € oder in Summe 180.000 €, da werden doch die Gegenbuchungen zu finden sein und wo die Namen auftauchen. Vielleicht sollte man speziell die Montage anschauen, wenn man die unbedarften Kreditnehmer am Samstag zur Unterschrift geladen hat.

Bei Flex, ist da die Kontonummer vom Schwager H. P. dabei? Wenn man sieht, dass man bei Flex die Überziehungen vorne hin gestellt hat und dann fünf verschiedenen Kontonummer von verschiedenen Kreditnehmern bei der Schadensnennung und dem Beschlussvorschlag bei der Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgeführt sind, da muss schon fragen, ob da Freistellungen für andere Sauereien mit eingebaut waren, die mit den Überziehungen direkt gar nicht mal was zu tun gehabt haben, wenn man auch weiß, dass die Seite mit den ursprünglichen Kreditsummen und den Verflechtungen (= Link) im Protokoll gar nicht enthalten ist, also vielleicht beabsichtigt fehlt und auf Nachfrage nachgeschoben wurde? Es dürfte inzwischen unbestritten klar sein, dass der Schaden mindestens 2,6 Mio. € oder 5 Mio. DM war und das vielleicht ohne Strohmannkredite.

Da muss man nachbohren, ob schon die Protokolle vielleicht mit betrügerischer Absicht so geschrieben worden sind, oder wie man da vorgegangen ist und was man den Vertretern sogar noch hinter den Kulissen für Halbwahrheiten erzählt hat. Das verjährt noch nicht so schnell.

   

Nr. 3498

Uwe

25. Juni 2008, 09:07 Uhr

Betreff: Irgendwas stimmt nciht mit unserem Herzog

Vielleicht nervt der Wunsiedeler Kreis unseren Johannes Herzog doch ungemein. Der bringt es nicht fertig den Geschäftsbericht auf seine Internetseite zu bringen. Hat man im Nachhinein festgestellt, dass man die Bilanz so nicht durchziehen kann? Haben zuviele Kunden der Übertragung widersprochen nach Plauen? Auf der Presseseite hat er das Jahr 2006 komplett streichen lassen und bei 2008, da traut er sich schon gar keinen Bericht mehr einzustellen. Die Kommunikation ht sich mit Herrn Herzog nur so verändert, dass wir jetzt gar keine mehr haben und wir ihm nichts mehr abnehmen. Hoffentlich gehen von den Aufsichtsräten wenigstens ein paar zu den Sitzungen und legen sich nicht zu Hause aufs Sofa. So macht man sich nicht verdient, wenn auch mit dem Ausscheiden immer davon geredet wird. Der Prüfer ist wirklich der unfähigste Vorstand und das Schlimmste was Heger, Wolf und Krämer nachfolgen konnte.Die Reaktion und die Wirkung des Gästebuches ist enorm und sie wirkt auch bei Herrn Herzog und sie hat geholfen den Staatsanwalt aufzurütteln, der heute die frühere Arbeit von Johannes Herzog und Raimund Grothoff machen muss.

   

Nr. 3497

Aus dem Genossenschaftsbereich

25. Juni 2008, 08:54 Uhr

Betreff: Nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt, auch der Vorstand selber

Bei dem Spiel da zeigt es sich ganz klar, nicht nur einer ist der Schuldige. Alle anderen winden sich aus ihrer Mitschuld und dass man es selber erkannt hat, das belegt die Niederschrift der Vertreterversammlung, nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt (= Link), es war der direkt kundenbetreuende Vorstand, denn das wäre dem kleinsten Lehrling nicht passiert, sowas kann man nur an der Spitze machen und es waren die anderen Vorstände mit, die die tagtäglichen Überziehungsmeldungen gegenseitig ignoriert haben, dann aber anscheinend eine Aktennotiz zur Gesamtgenehmigung unterschrieben haben. Aber es waren auch die Prüfer, die im Haus waren und an jedem Tag jede Überziehung mit gesehen haben dürften bei einer Kreditzusage von 50.000 € und einem Kontostand von 530.000 €, genauso wie es in dem anderen Fall Flex auch gewesen sein muss, da waren die Überziehungen bei knapp 750.000 €. Unglaubliche Beträge in Überziehungslisten monatlich 300 Seiten dick. Bei der Einstufung der Bank durch den Verband und den Prüfungsgebühren waren Herr Herzog und Herr Grothoff oder irgend ein anderer Prüfer wahrscheinlich schon jeden Tag in der Bank. Für was? Um zu prüfen oder die Übernahme vorzubereiten?

   

Nr. 3496

VR-Banker

25. Juni 2008, 08:34 Uhr

Betreff: Ich schäme mich

Zeigt hier ein Gästebuchbesucher in Eintrag 3708 die Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) auf und in Eintrag Nr. 3710 gibt ein Ex-Mitarbeiter bekannt, dass das die Kontonummern zum Goldmärchen sind, wie man einen Kunden laut Bericht in der Frankenpost vom 13.03. (= Link) vor Gericht gebracht, ihn öffentlich als Hochstapler bezeichnen hat lassen und wie er zu 28 Monaten Haftstrafe verurteilt wurde.

Was ist aber mit dem, wie es der Staatsanwalt formuliert haben soll, dass er mit „bemerkenswerter Leichtigkeit Gelder vom Bankvorstand erhalten hat“, bemerkenswerte Leichtigkeit, die den Herrn Wolf selber in den schweren Verdacht der Untreue bringt. Wie verhält es sich, wenn man einen Kollegen, der einer Fusion in Wege steht mit dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) vor Gericht bringt, der in 53 Fällen 800.000 € Schaden angerichtet hat, weil er den Kreditnehmern damit helfen wollte? Wie verhält es sich da mit Reinhold Wolf, der in der Goldsache insbesondere wegen der Ausweitung der Kreditlinien (50.000 zugesagt, Kontostand 530.000 €, unfassbar und sonst nirgends möglich außer unter der Aufsicht wissentlich nicht handelnder Prüfer) in einem Fall die Summe zustande bringt und dabei auch den § 18 Kreditwesengesetz zur Vorlage der Kreditunterlagen so behandelt als würde es ihn nicht geben? Ein Verstoß zu § 18 KWG wird laut BGH ziemlich erschwerend für den Vorstand ausgelegt und bringt einen Kreditschaden von fahrlässig in vorsätzlich. Muss man da von Beihilfe durch die Revisoren sprechen, wenn im Beschlussvortrag gegenüber den Vertretern vielleicht sogar die Kontonummern mit genannt sind, wo man vor dem Prüfungsstichtag die 180.000 € aus dem Engagement heraus gebucht hat.

Drei Jahre nach dem Vorfall wollten die Prüfer den Fall vorbringen, nach dem er anscheinend hier über den Wunsiedeler Kreis aufgedeckt wurde. Vielleicht wusste sich der angeklagte Kunde nicht mehr anders zu helfen, aber dann kamen die Verantwortlichen der Bank darauf den Fall den Vertretern vorzulegen, dass man mit Vorversammlungen den Regress mit großer Mehrheit abwälzen konnte, wie es die Frankenpsot mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) auch beschrieb, bevor der Strafprozess begonnen hat. Die Verantwortlichen der Bank, dass sind die Mitverantwortlichen für den Schaden. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat es nicht nur 53 Fälle mit 800.000 € Schaden gegeben, bei der VR-Bank hat es Tausend Fälle mit mindestens 50 Millionen € Schaden gegeben. Und an den Schäden, da hängen nicht nur Heger, Wolf und Krämer, immer einzeln und immer auch gemeinsam wegen ihrer Leitungsverantwortung und der Verantwortung bei der Bank keine Organisation aufgestellt zu haben, die die Verluste verhindert hätte, an den 50 Millionen hängen auch die Aufsichtsräte, speziell mit den Unterschriften auf den gesetzwidrigen Dienstaufhebungsverträgen und die Verbandsleute und hier ganz besonders über die Lageberichte und die Bilanzbestätigungsvermerke von Gschrey, Eberle und Hilkenbach.

Ich schäme mich, weil sich diese Männer nicht in Grund und Boden schämen. Man muss uns nicht öffentlich vormachen, wir sollen keine Selbstjustiz betreiben, man muss verhindern, dass die Selbstjustiz in unseren Systemen aufhört. Ich helfe ab sofort dafür dem Wunsiedeler Kreis und bezeichne mich als einer der vom Verband nicht genannten unzähligen Akteure dafür. Ich will helfen zu verhindern, dass Leute wie Johannes Herzog die Vertreter wegen des Imageschadens hinter sich bringen und damit Freisprüche aussprechen, die das genannte Urteil vielleicht weit übersteigen und damit auch den Freispruch für sich selber zustande bringen.

   

Nr. 3495

Anonym

24. Juni 2008, 17:04 Uhr

Betreff: Ergänzung zum Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog vom 22. Juni 2008

Anonym ……………, den 24. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

Ergänzung zum Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, vom 22. Juni 2008

wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem am 22. Juni 2008 übermittelten Strafantrag (Eintrag Nr. 3697) stelle ich als neue Fakten noch Folgendes vor:

Gemäß Auszug aus dem Protokoll der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) haben die externen und internen Kontrollgremien den geschilderten Fall bereits vor der Gerichtsverhandlung innerhalb der Genossenschaft als Fall nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) behandelt, welcher in unmittelbarem Bezug zu § 266 StGB steht.

Die Revisoren der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes dürften daher den Untreuesachbestand selbst herausgearbeitet haben. Die im Versammlungsprotokoll betreffen die auch in der Gerichtsverhandlung teilweise verwandten Kontonummern. Dies bedeutet, dass der betroffenen Bankvorstand wahrscheinlich zum Strafantrag gegen den Kunden veranlasst wurde, dass aber die von der Prüfung erkannte eigene Untreuehandlung, im Versammlungsprotokoll mit eigenmächtiger Ausweitung der Kreditlinie bezeichnet, nicht den Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt wurde. Die gesetzlichen Prüfer, in leitender Funktion Herr Johannes Herzog haben es unterlassen geeignete Maßnahmen nach § 29 KWG einzuleiten, oder haben diese Maßnahmen nicht in dem Maß verfolgt, wie es angebracht gewesen wäre. Man hat es zugelassen, dass die Vorstände für drei Jahresabschlüsse entlastet wurden, bis man auf öffentlichen Druck den Regress, gegen alle Vorstände in diesem Fall, den Vertretern zur Abstimmung vorlegte. Dies belegt auch, dass die Prüfungen bei der Bank selbst das Ergebnis einer gemeinsamen Leitungsverantwortung erbrachten und nicht vorhandene gegenseitige Kontrollen gemäß § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) nur in unzureichendem Maß vorgenommen wurden, welche den Schaden bei der Genossenschaft, aber auch das mögliche Schädigungspotential durch den Kunden deutlich reduziert hätten.

Unter Würdigung der Verhältnisse ist anzunehmen, dass diese Zustände nicht ein Einzelfall waren, sondern die Möglichkeit der Schädigung über lange Zeiten vorhanden war und dass die gesetzlichen Prüfer die Veränderung, den Anstieg der ungenehmigten Überziehungen des Öfteren zur Kenntnis genommen haben dürften, aber auch in Kenntnis der nicht vorhandenen Absicherung und von Verstößen gegen § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) die Eindämmung des Schadens für die Bank nicht betreiben haben.

Um die eigene Mitverantwortung nicht offen legen zu müssen, stelle ich den schweren Verdacht der Beihilfe nach § 27 StGB (= Link) und der geplanten Strafvereitlung nach § 258 StGB (= Link) anheim.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3494

Anonym

24. Juni 2008, 13:19 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

Anonym ……………, den 24. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Fax: 0951 / 833 - 1440

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34, § 41 und § 62 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auch auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098 im Gästebuch der genannten Internetseite.

Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Beratungen während seiner Periode als Notvorstand mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung durch die Vorstände darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlungen vom 25. Juni 2007, vom 23. April 2008 und vom 19. Juni 2008 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3493

Susanne

24. Juni 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Drei Jahre haben sie davon gewusst die Prüfer und alle anderen

Eigentlich ist es ja nur die Bestätigung was wir alle schon gewusst haben, drei Jahre haben Herzog und Grothoff von den Sauereien bei Gold, Gold, Gold gewusst und dass das nur möglich ist wenn alle Vorstände die anderen dabei auch unterstützen. Am 14. Oktober 2004, am 30. Juni 2005 und am 29. Juni 2006 hat man über die Vertreterversammlungen kein Sterbenswort darüber verloren, wie die Vorstände das Geld kaputt gemacht haben. Warum, weil man selber mit den Kerlen unter einer Decke gesteckt hat. Erst mit der Diskussion hier beim Wunsiedeler Kreis hat man die Regressbefreiung durch gezogen, noch vor dem Prozess gegen den Kunden. Dieser neue Vorstand hat keinen Charakter. Der wird mit dem Forderungsverzicht auftauchen. Das lassen wir nicht zu, dass der Aufsichtsrat darauf verzichtet, weil man die Satzung jetzt so umgeschrieben hat. Dann holen wir uns den Aufsichtsrat.

   

Nr. 3492

Uwe

24. Juni 2008, 11:12 Uhr

Betreff: An Ex-Mitarbeiter

Hallo Ex-Mitarbeiter, das ist hoch interessant. Wenn Sie die Kontonummern bei Gold, Gold, Gold wissen oder bei ihren alten Kollegen den Rest nachfragen, dann sagen Sie uns doch bitte auch, was sich hinter den 5 Kontonummern bei der Beschlussvorlage zur Vertreterversammlung 2005 zu Flex (= Link) verborgen hat? Ob da auch Strohmannkredite dabei waren? Das mit den Überziehungen allein, das war schon eine linke Tour.

   

Nr. 3491

Beobachter

24. Juni 2008, 10:51 Uhr

Betreff: Zum Gerichtsverfahren

Beim Landgericht hat Reinhold Wolf ausgesagt, dass er zu den Verfügungen immer die Zustimmung von den anderen Vorständen gebraucht hat, zumindest ist dass für die Zeit im Frühjahr 2004 so rüber gekommen und zwar für jede Verfügung, weil ja seine Kompetenz nicht mehr ausgereicht hätte. Wie er das allerdings mit den 73.000 € am Freitagnachmittag gemacht haben will, da hat er sich nicht ausgelassen, wo er das Sahnehäubchen drauf gesetzt hat. Karl Krämer hat ausgesagt, es weiß von gar nichts, außer dass er sich daran beteiligt hätte und auch rum telefoniert hätte, wie man denn drei Sack Gold einschmilzt, wenn es denn hergeflogen käme und Manfred Heger hat gesagt, mit dem Wisch hätte ich kein Geld ausgereicht, das Reinhold Wolf als Beweisstück vorgelegt hat, aber die Aktennotiz, wo er die Summe dann für das Gesamtengagement geschrieben hat, das haben wir alle drei unterschrieben und dem Wolf damit hinterher alles abgesegnet. Der Fall wird hoffentlich in einer Verhandlung über Untreue von allen dreien nochmal aufgerollt und auch die Prüfer dürfen nicht als Belastungszeugen auftreten, die müssen sich für ihre eigene Verantwortung für den Fall warm anziehen.

   

Nr. 3490

Ex-Mitarbeiter

24. Juni 2008, 10:31 Uhr

Betreff: Seht ihre es endlich, alles hat Herzog gewusst

Seht ihr es endlich, alles hat Johannes Herzog gewusst, gar alles. Das Versammlungsprotokoll von 2007 im letzten Eintrag, dass ich so nicht gekannt habe, das ist der Schlüssel zu Gold, Gold, Gold. Die erste Kundennummer, das ist Privat, die zweite, das ist die verkaufte Telefonfirma, wo man da schon kräftig hängen blieb vor man das neue Millionengrab aufmachte und das Grothoff und Herzog schon festgestellt hatten, die 7943377, dass ist die Goldgräberfirma, die dann im April 2004 bei 530.000 € gestanden hat, obwohl nur 50.000 vereinbart waren. Die anderen Nummern, die kann ich heute nur noch vermuten, die sagen mir aber meine alten Bekannten schon auch noch, aber die letzten drei, dass dürften neben der Privatnummer dann die 4 mal 45.000 €, also die 180.000 vom Herbst 2003 gewesen sein. Alles steht in den Revisionsberichten, wahrscheinlich im Grund sogar wie man die Revisionsmodalitäten selber ausgetrickst hat, das Versammlungsprotokoll ist das Eingeständnis und der Schaden bei der Bank in Summe dürfte über alle Konten mit 800.000 € nicht erledigt gewesen sein. Im Grunde dürfte es fast auch ein Nachweis sein, dass man mit der Kapitalbereitstellung über den Betriebsmittelkredit bei der neuen GmbH geholfen hat bereits eine insolvente Firma zu begründen, außer einer Schnapsidee von einem unfähigen Geschäftsmann war ja nichts da. Das ist der Dank von euren 192 Mitarbeitern, auf die ihr so stolz gewesen seid. Liebe Staatsanwälte, wie lange lasst ihr den früheren Prüfer noch als Vorstand wursteln und seine Unterlagen weg räumen?

   

Nr. 3489

Georg Scheumann  [ Homepage ]

24. Juni 2008, 09:54 Uhr

Betreff: Heuschreckenopfer gesucht

Sehr oft kommt es ja vor, dass eine Bank eine Immobilie versteigert, aus der Versteigerung nicht die gesamte Forderung erhält und deshalb weiterhin aus der in der Grundschuldurkunde vom Schuldner abgegebenen persönlichen Haftungsunterwerfung einen zusätzlichen Titel für die Vollstreckung ins persönliche Vermögen besitzt.

Ich suche - zwecks Erfahrungsaustausch - Personen denen es so ergangen ist und bei denen die Bank (egal welche) nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung der Immobilie die verbliebene Restschuld an eine Heuschrecke verkauft und gleichzeitig die Grundschuldurkunde mit der darin übernommenen persönlichen Haftungsunterwerfung an die Heuschrecke abgetreten hat. Und hier interessiert mich besonders, ob seitens der Heuschrecke dann mit solchen Titeln gegen Schuldner vollstreckt wurde.

Wer solche Erfahrungen (mit) sammeln durfte, bitte bei mir per Email oder unter Telefon 09105 1319 melden.

Akteur 2

   

Nr. 3488

Aus dem Juristenfach

24. Juni 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 3704, in wie weit hat man die Vorstände im Jahr 2007 freigestellt?

Werte Vorstände, Aufsichtsräte, werter GVB, dass was im letzten Absatz in Eintrag Nr. 3704 steht, ist genau ihre unsaubere Informationspolitik. In der Zeitung schreibt man im letzten Jahr, man hätte auf 800.000 € verzichtet und heute heißt es man hätte auf die Regressansprüche der Bank verzichtet. Sie haben die Pflicht die Mitglieder genauso zu informieren wie die Vertreter und wenn es um strafrechtliche Dinge geht, dann hat die Allgemeinheit das Recht die Forderung an Sie zu stellen, dass sie die Dinge verfolgen. Werter Herr Schelter, belegen Sie anhand von Unterlagen, auf welche Ansprüche im letzten Jahr verzichtet wurde. In der Tagesordnung 2007 (= Link) haben Sie sich jedenfalls nicht auf die 800.000 € beschränkt.

Haben Sie die Mitglieder mit dem Zeitungsartikel belogen? Welche Kundennummer haben Sie mit dem Tagesordnungspunkt 10 alles untergebracht, wenn man dann die Protokollierung der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) anschaut? 8 Kundennummer sind es, also 8 Firmen und verschiedenen Privatleute. Stecken da die 180.000 € auch mit drin, die man im Herbst 2003 raus gebucht hat? Haben Sie die Vertreter so aufgeklärt, dass sie auch wussten über was sie abstimmten und für was sie auf den Schadensersatz verzichten? Haben Sie die Vertreter darüber aufgeklärt, was Reinhold Wolf als ausgeschiedener Vorstand mit einer Mappe mit schutzwürdigen Bankunterlagen an der Hand, die er sonst sicher nicht mehr bei sich haben darf, ausgesagt hat? Kreditgewährung ohne relevante Unterlagen zwei Pleitefirmen hintereinander, ohne Sicherheiten vom Kunden selber, sondern nur im geringen Umfang von Dritten? Von organisatorischen Versäumnissen, dass er nach Dienstschluss die Möglichkeit hatte am Freitag 73.000 € aus irgend einem Tresor auf einer Zweigstelle zu entnehmen, ohne einen anderen Vorstand, bei Ausweitung (unerlaubt !) der Kreditlinie?

Dieses Protokoll wiederlegt Herrn Johannes Herzog voll und ganz, er hätte nichts gewusst. Alles haben die Prüfer gewusst, einfach alles und die Untreuehandlung über die unerlaubte Ausweitung dieses Kreditengagementes hat man bis zu diesem Tag nicht bekannt gegeben, bis man die Freistellung vor dem Prozess dafür brauchte, die strafrechtliche Seite hat man unberücksichtigt gelassen, wo man Marth und Dittrich doch vorher angezeigt hatte. Aber Johannes Herzog brauchte Reinhold Wolf und musste Manfred Heger los werden um über den Gesamtprokuristen dann selbst Vorstand werden zu können, das ist wahrscheinlich die wahre Geschichte in der heißen Phase des Jahres 2004. Diese Drama ist wirklich unerträglich. Keine neuen Erkenntnisse Herr Herzog, Erhellung der Erkenntnisse ihrer 17.000 Mitglieder und aller inzwischen 4 Millionen Besucher dieser Website.

Gibt es die Revision in dem Prozess? Man kann dem Verteidiger wieder nur raten, die Bankunterlagen vorzulegen und zwar dieses Versammlungsprotokoll, in welcher Zwickmühle der Vorstand Wolf gestanden hat und auf welcher unbelasteten Grundlage seine Aussage in Wirklichkeit stand.

   

Nr. 3487

Bilanzleser

23. Juni 2008, 22:55 Uhr

Betreff: Kundenanlagevolumen

Zuletzt wurde in Eintrag Nr. 3693 darüber geschrieben, wie undurchsichtig es ist, was uns die Bankvorstände immer versuchen vorzulegen. Bereits in Eintrag Nr. 3688 habe ich zum Artikel in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) geschrieben. Es soll hier helfen auch wieder zu verstehen wie Herr Herzog immer wieder mit Falschinformationen aufwartet. In Eintrag Nr. 3691 ist dazu die Bilanz der Bank schnell mit dem Klick aufzumachen.

Johannes Herzog spricht davon, dass man 334 Mio. € ausgeliehen hätte. Hat man aber nicht, man hat selber 243 Mio. € ausgeliehen, die restlichen 90 Mio., immerhin mehr als ein Viertel davon, hat man in den genossenschaftlichen Verbund vermittelt und so machen die Vorstände heute für jede Bank eine sogenannte Verbundbilanz. Für diese 90 Mio. € hat man einmalig eine Vermittlungsprovision erhalten, die auf der Kreditseite sehr dünn ist, was bleibt ist die Arbeit, die sich selbstverständlich auch in den Personalkosten niederschlägt, denn die Kundenbetreuung bleibt bei der Bank und der Zinsertrag bleibt bei den endgültigen Kreditgebern, den Hypothekenbanken, der Bausparkasse und manchmal auch der Zentralbank. Während der Kreditlaufzeit erhält die Bank meist keine Kröte mehr, was für die Verbundpartner äußerst lukrativ ist.

Auf der Anlageseite sieht das Verhältnis dann so aus, dass sich ein Anlagevolumen von 327 Mio. € in der Bilanz der Bank niederschlägt. Nun spricht Herr Herzog davon, dass 508 Mio. € als Sparguthaben angelegt seien. Das heißt im Klartext 180 Mio. € hat man in den Verbund vermittelt, dass sind 35 % des Anlagevolumens bei der Bank, was für die Bank selber nicht arbeiten kann. Für die Aussage, die ja in Zeitungen aus als Werbebotschaft zu sehen ist, sollte man ihn vielleicht nach dem Wertbewerbsrecht belangen, denn die Vermittlungen nach außen sind alles andere als Sparanlagen. Bei den Bausparguthaben und vielleicht noch den Lebensversicherungen kann man noch von Spareinlagen im weitesten Sinne sprechen, was aber die anderen Anlagen sein können, die man vermittelt, dass zeigt vielleicht anschaulich der Eintrag Nr. 28 im Gästebuch von Ingolstadt, was man da den Kunden bescheren kann. Es können nämlich ganz erhebliche Risikoanlagen für den Kunden sein, was man nach draußen vermittelt, was man unbedingt verkaufen muss, um kurzfristige Provisionserträge zu erwirtschaften, oder es sind eben die Aktienanlagen der Kunden in den Depots bei der DZ-Bank oder auch wo anders.

Auch ich komme nicht dahinter was gemeint ist mit den 1,5 % mehr als im Vorjahr. Fakt ist jedoch, von 842 Mio. € Kundenvolumen liegt in der Verwaltung der Bank nur eine Summe von 570 Mio. €. Der Rest macht Kosten und keinen Ertrag mehr. Man muss also für die Hälfte des bilanziellen Kundenvolumens zusätzlich Personal- und Sachkosten vorhalten. Und das Vermittlungsrad muss man ja weiterdrehen, sonst gibt es keine laufenden Erträge. So kann man sich selber in die Tasche lügen, wenn Probleme entstehen, dann muss man selbst dem Kunden gegenüber treten, da kommt keiner daher von den Verwaltern des DGI-Fonds, deren Hochglanzprospekte und Vorträge man selber geglaubt hat. Herr Herzog sollte aufhören von Spargroschen zu reden, wenn es nach den Beratervorschriften Anlagen von erhöhtem Beratungsbedarf sind, weil einfach auch Risiken drin stecken.

   

Nr. 3486

Anonym

23. Juni 2008, 19:47 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog wegen Vorteilsnahme und weiteren Vorgängen

Anonym ……………, den 23. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
und Herrn Raimund Grothoff, ebenfalls als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

wegen
- Vorteilsnahme im Sinne § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) aus Untreuefällen bei der genannten Bank, die zur Zeit teilweise auch von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften;
- schwerer Verdacht der selbst vorgenommenen Schädigung nach § 266 StGB, Untreue (= Link) in Verbindung mit eigenem Verschulden § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link);
- Mitwirkung und Beihilfe zu Bilanzbetrug bei der genannten Bank;
- Nötigung von Organen der Bank


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:

Bei der genannten Genossenschaftsbank werden zur Zeit durch Berichte aus der Bank, bestätigt durch verschiedene Artikel in der Tageszeitung, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen risikoreichen, rechtlich untersagten Kreditgewährungen durchgeführt. Ich äußere hierzu den schweren Verdacht, dass alle Kreditausfälle die exemplarisch in einer Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gesammelt vorgestellt wurde und Anlage des Versammlungsprotokolles ist und wahrscheinlich sogar darüber hinaus sämtlich und in jedem Einzelfall Verletzungen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) waren, weil bei der Bank in schwersten Maße gegen § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen worden sein dürfte. Jeder Kreditausfall dürfte durch die Missachtung der organisatorischen Voraussetzungen grundsätzlich verursacht, ermöglich oder begünstigt worden sein. Ein internes Kontrollsystem, wie es für Banken obligatorisch ist, dürfte speziell für die Vorstandsmitglieder nicht eingeführt worden gewesen sein. Dieses interne Kontrollsystem, eingebunden in die sonstige Organisation der Bank muss Abläufe mit Überziehungen unterbinden, wie sie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) genannt wurden, einem Protokoll, das aus genossenschaftsrechtlichen Gründen höchste Priorität zukommt. Die Aussage durch den Prüfer Grothoff im Protokoll, dass der Aufsichtsrat erst ab der Großkreditgrenze nach § 13 KWG Kenntnis und Prüfungsmöglichkeit erhält, muss als Nachweis erachtet werden, dass auch die Organisation für die Überwachung durch das Kontrollorgan der Mitglieder nicht im Geringsten den Anforderung der Bankgröße entsprach. Die Aussage an sich ist ein Verstoß gegen die Berichtspflicht eines genossenschaftlichen Prüfers, weil sie den Vorschriften der Gesetze und den Satzung der Genossenschaft widersprochen hatte und sollte mit größter Sicherheit zur Irreführung und Einflussnahme auf die anstehende Entscheidung zur Haftung eines Vorstandsmitgliedes durch die Vertreter führen.

Die Missachtung sämtlicher organisatorischer Grundregeln auf allen Ebenen im Sinne von § 25a KWG und § 34 GenG wird durch das Protokoll der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link) belegt. Unter bezug des vorher aufgezeigten Protokolles vom 30.06.2005 ist die Mitverantwortung der gesetzlichen Prüfer dadurch auch abzuleiten, dass der unter Druck stehende Vorstand Manfred Heger an diesem Tag gegenüber den Vertreter erklärte, dass man nach einer Fusion im Frühjahr 2001 durch die Revisionsseite Schonfrist erhalten, zumindest aber zugesagt bekommen hätte. Dies deutet auch darauf hin, dass der genossenschaftliche Prüfungsverband ohne Mitteilung an die Vertreter und unter Abweichung der gesetzlichen Prüfungsnormen erleichterte Prüfungen zugesagt hatte und dies im Ergebnis nach den Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht im Jahr 2004 auch über Jahre so praktizierte. Das gesetzwidrige Verhalten der Prüfung, die Mitverantwortung dürfte sich erhärten über alle Lageberichte der Jahre 2001 bis 2004 hinweg, wo durchwegs von einer Zunahme, manchmal sogar starker Zunahme problemhafter Kreditengagements gesprochen wurde, gleichzeitig aber weder durch die Bankvorstände noch durch revisionstechnische Maßnahmen die sicher dringend notwendigen organisatorischen Verhältnisse der Bankgröße und auch der eklatanten Risikolage angepasst wurden. Hierfür dürfte es keine Schonfrist geben, diese organisatorischen Grundsätze sind in aller Regel Aufgabe einer konsequenten Fusionsvorbereitung, da die Bank mit dem Tag der Verschmelzung auf die neuen Bedingungen einzustellen ist. Dies gilt auch und im Besonderen für die personelle Besetzung der Vorstandspositionen und deren fachlichen Fähigkeiten. Durch das Stillhalten der vor Ort tätigen Prüfer, als Prüfungsteamleiter, Herrn Raimund Grothoff und seinem Vertreter Herrn Johannes Herzog, wurden alle Schäden wie vor genannt möglich gemacht, oder zumindest stark begünstigt und damit Vorschub geleistet.

Auch der im vorgenannten Protokoll vom 30.06.2005 behandelte Fall dürfte belegen, dass die gesetzliche Prüfung ihre Prüfungsaufgaben klar vernachlässigt hatte, wenn ein extern beauftragter Rechtsanwalt Verstöße nach § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) durch den Bankvorstand erkannt haben wollte, die aber die in der täglichen Routine stehenden Genossenschaftsprüfer nicht erkannt und damit verhindert haben wollten. Über dieses Protokoll dürfte sich ebenfalls ein eklatanter Berichtspflichtverstoß aufhellen, da den Vertretern nicht der Gesamtschaden beim Kreditfall vorgelegt wurde, sondern nur Schäden aus den anscheinend oder zumindest so vorgetragenen Überziehungen und einem einzelnen weiteren Versäumnis des Vorstandes vorgetragen und zur Abstimmung vorgelegt wurden. Da zu vermuten ist, dass den Vertretern nahezu 60 % des Gesamtschadens aus eventuell 2,6 Mio. € (5 Mio. DM) nicht genannt wurden, ist hier massive Einflussnahme zur Befreiung des Vorstandes zu vermuten und massivste Berichtspflichtverletzung gegenüber dem höchsten Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Da dies in Anwesenheit des Prüfers Grothoff und sonstiger Verbandsvertreter geschah, ist hier die Einflussnahme der Prüfer wahrscheinlich offenkundig und der Verstoß gegen § 34 GenG zur Haftungsverpflichtung des Vorstandes bei Verschulden. Dem Vorstand wurde dadurch sogar die Beweislast nach dem selben Gesetzesparagraphen in wesentlichem Maße abgenommen.

Die protokollierte persönliche Aussage des beschuldigten Vorstandes auf der Versammlung vom 30.06.2005 belegt zudem den Verstoß in der Berichtspflicht der Prüfer gegenüber den entscheidenden Vertretern, weil nicht der Aufsichtsrat und die Prüfer in ihrem Vortrag bekannt gaben, dass man über den Aufsichtsrat bereits ein Jahr zuvor schon auf sämtliche Ansprüche in bekannter aber auch noch unbekannter Form verzichtete hatte. Ein Verzicht auf unbekannte Ansprüche dürfte sogar generell unmöglich sein, da diese in ihrem Umfang nicht abzuschätzen sind und die Einstellung der Prüfungstätigkeit nicht erlaubt sein dürfte, da sie sonstigen Einzel- und dem Allgemeininteresse entgegenstehen würde. Damit hatte man nicht bekannt gegeben, dass man als Prüfung und Aufsichtsrat die Genossenschaft in eine rechtlich nachteilige Situation gestellt hatte. Die Bekanntgabe durch den ausgeschiedenen Vorstand kann weder die Prüfer noch den Aufsichtsrat entlasten. Der Ablauf der Versammlung, der zeitlich Nachlauf nach dem Vertrag, belegen, dass geplant war eigene Haftungsverpflichtungen nicht bekannt zu machen, was die Form einer Vorteilserzielung aus den Handlungen belegen dürfte. Dieser Vertrag war m.E. die Schädigung der Bank durch die Prüfer um die gesamten Ansprüche gegen den oder die Vorstände.

Die gesetzeswidrige Unterstützung, die den genannten Vorschriften im Kreditwesengesetz zuwider gelaufen sein dürften, aber auch den Sorgfaltspflichtvorschriften nach § 34 GenG dürften durch die genannten Prüfer Herzog und Grothoff noch zusätzlich persönlich vollzogen worden sein, in dem in den Jahresabschlüssen 2002 bis 2003 Lageberichtsvermerke (= Link) aufgeführt sind, die den Bankbilanzierungsrichtlinien und dem Handelsgesetzbuch, speziell § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) entgegenlaufen dürften. Auf dieser Basis auch noch die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) abzugeben, dürfte für die Prüfung zusätzlich den Verstoß gegen Wirtschaftsprüfergrundsätze und die Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank belegen, wenn nicht gar einer der Prüfer die Erstellung der Bilanz 2003 in der Zeit von August bis Oktober 2004 selbst federführend übernommen hatte.

Die Unterlassung revisionstechnisch notwendiger Maßnahmen bis zur Abberufung der nicht befähigten Vorstände um der Bank eine geeignete Führung zu geben bis hin zur Unterlassung von erkannten strafrechtlich als auch zivilrechtlich unterlassenen Maßnahmen belegt zusätzlich die hohe Mitverantwortung und Mitschuld der vor Ort tätigen Prüfer. In diesem Zusammenhang dürften die meisten Vorschriften des Strafgesetzbuches zwischen § 253 bis hin zu § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) entweder von den Vorständen oder auch mit von den Prüfern tangiert worden sein.

So dürften die Unterlagen der Prüfer, beginnend von den Prüfungsberichten der betroffenen Jahre und aller Jahre zuvor bereits über Einzelprüfungsprotokolle zu verschiedensten in den Berichten enthaltenen Kreditfällen und von den Prüfern dazu gefertigte eigene Aktennotizen und Vermerke und vorgenommen Kopien von Bankunterlagen vor aber auch mit den bilanziellen Ausfällen wesentliche Erkenntnisse enthalten, welche Ursachen der Ausfall und damit der Schaden für die Bank im Einzelfall hatte und wesentlich Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit von Personen und somit auch aller Vorstände ergeben. Die Befreiung des Vorstandes Heger am 04.08.2004 dürfte wesentlich auf Betreiben der Prüfer zurückzuführen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende dürfte bereits dadurch an der Wahrnehmung seiner eigenen Sorgfaltspflichten gehindert worden sein, dass er keinen externen geeigneten Rechtsanwalt zu seiner Hilfe nahm, sondern die Beratung zur Vorstandsabberufung ausschließlich durch die genossenschaftlichen Prüfer oder Verbandsmitarbeiter erfolgt worden sein dürfte. Das Prüfungsmandat wurde damit offensichtlich weit über den gesetzlichen Prüfungsauftrag hinaus ausgedehnt. Interessenskonflikte wurde damit billigend in Kauf genommen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) dürften im Grunde die Nötigung des gesetzmäßig und satzungsmäßig zuständigen Organes der Genossenschaft gewesen sein und bieten Einflusspotential bis in die heutige Zeit.

Aus der Nichtverfolgung der Ansprüche gegen den Vorstand Heger heraus, nicht nur des Anspruches, der den Vertretern als wahrscheinliche Alibihandlung am 30.06.2005 vorgelegt wurde, sondern wie vertragsmäßig festgelegt sämtlicher bekannter und unbekannter Ansprüche, dürfte die Vorteilserzielung des Herrn Herzog und die Unterstützung des Herr Grothoff dazu eingeleitet haben einen äußerst lukrativen Posten auf ziemlich abgesicherter Basis zu erlangen. Was einen wesentlichen Verstoß nach § 150 GenG, sowie aller anderen hier genannten Vorschriften darstellen dürfte.

§ 34 Genossenschaftsgesetz verpflichtet aber einen neuen Vorstand auch für seine Genossenschaft zu prüfen, ob vorhergehende Vorstände Dienstpflichtverletzungen zum Nachteil der Genossenschaft begangen haben. Die fachliche Eignung des Herrn Herzog müsste ihn zwingend dazu befähigen dies von sich aus auch aus den zuvor erlangten Prüfungskenntnis heraus erkannt zu haben, was heute externe strafrechtliche Ermittler unter viel schwierigeren Umständen heraus filtern. Auch hier vernachlässigte Herr Herzog seine Pflichten nach § 34 GenG seit seinem Dienstantritt bei der Genossenschaft zu seinen Gunsten.

Ich beantrage die laufenden Ermittlungen in Sinne dieses Strafantrages unverzüglich aufzunehmen oder zu erweitern, da auch Verjährungssachbestände greifen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3485

Uwe

23. Juni 2008, 13:04 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 3703 von geneigter Leser

Sind sie genauso sprachlos wie ich, warum das Affentheater bei der VR-Bank noch keine Folgen hatte, für niemanden, nur für die geschädigten Mitglieder und die gelöffelten und geschädigten Kunden? Jeder der Rat hat wie man das ändern kann, sei hiermit aufgefordert seine Meinung kund zu tun. Ob es eine Rolle spielt, dass CSU- und SPD-Leute im Aufsichtsrat der Bank sitzen, Rotarierverstrickung unter der Hand genannt werden? Frontal21 war schon einmal vor der Bank gestanden und hat das gezeigt, vielleicht kommen die noch mal. Ein zweiter Weg ist schneller zu bewältigen. Vielleicht muss man die Bundesbehörde dann in einem Atemzug nennen, wenn hier § 33 KWG nicht zieht wegen Unzuverlässigkeit der Führung einer Bank, wenn man den früheren Bilanzbetrug zur Vorteilserlangung des heutigen Chefs nicht sehen will.

   

Nr. 3484

Im Gerichtssaal

23. Juni 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Warum?

Warum verhaftet man einen Zeugen nicht, wenn dieser als Bankvorstand aussagt, er hat gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, weil er der festen Überzeugung war er hätte mit einer Barauszahlung von 35.000 Euro Schmiergelder ausgezahlt, obwohl er nicht einmal einen kleinsten Nachweis für das Geschäft hatte oder er hätte einem Boten 63.000 Euro Bestechungsgeld und 10.000 Euro zusätzliche Reisespesen ausgezahlt, damit man in Afrika Säcke mit Goldstaub ins Flugzeug bringen kann? Warum ist dieser Zeuge und ehemalige Bankvorstand heute noch ein freier Mann, den Verlust von insgesamt 1,2 bis 1,5 Mio. € zu verantworten hat als Vorstand einer Genossenschaft, die sich Kreditinstitut nennt?

Warum gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), welches man zum Schluss vielleicht mit einem Kuhhandel beendet hat und die zwei wieder auf den Boden der Realität zurück geholt hat, warum gibt es irgendwo in Bayern ein Urteil gegen einen Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) wo er in 53 Fällen mit einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM Ausfälle verursachte, seine positiven Leistungen darüber aber vergessen wurden?

Warum ist der Genossenschaftsve3rband Bayern sowohl für die Prüfung als auch die Rechtsberatung der Volks- und Raiffeisenbanken zuständig? Warum hat die VR-Bank Marktredwitz ihre im Lagebericht 2005 (= Link) angezeigten Vermittlung an US-Immobilienfonds über eine Darmstädter Gesellschaft abgewickelt und nicht über die Verbundgesellschaften der DZ-Bank? Warum? Warum darf sich der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hier für den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) zuständig fühlen?

Wollen wir das Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) noch mal lesen, oder reicht unsere normaler Menschenverstand, dass das was uns auch Ex-Innenminister Dr. Gerhart Baum vermitteln will, das wir die Aufgabe den staatlichen Behörden überlassen sollen, die würden das schon richten mit einer gerechten Strafverfolgung, das wir das in der Praxis nicht erleben. Den Vorstand in Irgendwo, den hat man verklagt wegen 1,6 Mio. DM, der Schaden bei der Bank, den angeblich der Kunde mit Gold, Gold, Gold allein verursacht hat, der war genauso groß.

Aber in Eintrag Nr. 3687 wird aufgezeigt, dass in einem der letzten Zeitungsartikel stand, die Bank hätte die Vorstände doch im letzten Jahr schon aus der Haftung entlassen. Bis zu dem Artikel konnte man meinen, es wäre nur um den Goldfall gegangen, wo man den Kunden vor Gericht geschickt hat und den Vorstand und seine unterstützenden Kollegen über die Vertreterversammlung freistellte, wie sie die Mitglieder geschädigt hatten, aber da stand dazu nichts mehr. Darum fragen wir uns wirklich, ob ein Herr Herzog hier den Richter spielen darf, eine Herr Gschrey, ein Herr Eberle und ein Herr Hilkenbach dies mit Unterschriften auf falschen Bilanztestaten absegnen dürfen und die Staatsmacht bei 100 Millionen Kreditverlusten hilft alles zu verschleppen. Sind das einfach nur bayerische Zustände, unerträgliche, oder ist mindestens eine Bundesbehörde mit Doppelsitz in Bonn und Berlin daran beteiligt, die es auch lieber sieht, dass Prüfer auf die Vorstandspositionen kommen als gestandene Bankkaufleute?

   

Nr. 3483

ein geneigter Leser

23. Juni 2008, 11:57 Uhr

Betreff: unsägliche Vorgänge in einer Volksbank

Nach längerer Zeit habe ich mal wieder in das Gästebuch hineingeschaut und traute dabei meinen Augen nicht.
Seit einigen Jahren werden hier Kommentare mit "harten Fakten" aufgenommen.
Immer wieder ist von Betrug, Untreue, Kumpanei, Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme in Ämtern die Rede.

Warum sind die Folgen dieser Vorwürfe noch nicht wirksam ( ? )

Verfolgung / Abberufungen durch die Bankenaufsicht

Einleitung von Strafprozessen durch Staatsanwälte / Gerichte

Zivilverfahren gegen die genannten Verantwortliche

Jeder Autofahrer kennt den Verfolgungswahn von Polizei und Behörden, wenn z. B.
wegen "Falschparken" ein Knöllchen von 20 Euro fällig werden.

Warum nicht hier?
Sind das die oft beschriebenen Verflechtungen u. a.?

Wenn jetzt erst sehr müde Verfahren anlaufen, dann ist das doch sehr bezeichnend.

Als Fakten sind ja wohl ( weil hier nicht von den betroffenen Personen dementiert )
alle Vorwürfe stichhaltig.
Die bekannten Verantwortlichen sind umgehend - soweit noch nicht geschehen -
aus ihren Ämtern zu entfernen.
Es muss ein "Befreiungschlag" der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden her,
um endlich einen Neuanfang zu gestalten.
Das Trauerspiel muss endlich ein Ende haben!!!!!!!

   

Nr. 3482

Susanne

23. Juni 2008, 10:50 Uhr

Betreff: In der Haut von Johannes Herzog möcht ich nicht mehr stecken

Ein schönes weiches Bett hat sich Johannes Herzog bei uns in der VR-Bank vorgestellt. Egal ob die Bank gesund ist, was die nächsten Jahre geschäftlich bringen, sein Ruhekissen, das würde sein grenzenloses Wissen über all die Sauereien sein, die unter den Augen des Genossenschaftsverbandes hier so veranstaltet wurden. Risikokredite von anderen Bank hat man Heger, Wolf und den geistig hoch stehenden Clown Krämer übernehmen lassen, Risikokredite hat man vielleicht mit den tollen Kontakten von Manfred im ganzen Land gemacht, aber vor allem doch in Slowenien. Und warum sollte man Manfred Hegers Zahlen zum Flexkredit auch kontrollieren, damit könnte man dem doch die Abfindung mitgeben, wenn der in Slowenien die Fristen zum Insolvenzverfahren versäumt und der Weg ins Himmelreich wäre frei. Ja und wenn der Aufsichtsrat als Steuerberater bei Flex für die Bank vielleicht noch einen Abschluss erstellt hat, den sogar der Kunde sich weigert zu unterschreiben, noch ein zwei Blättchen mehr als Kopie unters Kopfkissen, der stimmt später allem zu.

Skrupel deswegen, die sind überflüssig. Hat doch Gerichtsfuzzie Karl schon erklärt, dass die Kunden 17 Jahre nicht gemerkt haben, dass man die Vorstände nicht zurückgehalten hat die Kunden mit den eigenen Einstellungen in der EDV zu Stichtagsverzinsung und Wertstellungen zu löffeln, in Zeiten wo man das Geschäft hochgefahren hat, aber auch das unglaubliche Risikopotential, weswegen man in diesem Jahrtausend noch keine gewinnabhängige Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen musste, weil man die verschobenen Abschreibungen drauf gestülpt hat.

Wer aber schickt denn vom Notariat, oder von der Bank, oder woher sonst die Vertragsunterlagen zum Forderungsverzicht ins Internet? Das jemand bei der Sache ein Gewissen hat, dass konnte doch ein ehemaliger Prüfer nicht ahnen. Und auch nicht, dass Reinhold Wolf sich so dämlich vor Gericht anstellt, dass er sich selber um Kopf und Kragen redet und brühwarm aufzeigt, wie es geht, dass man einfach eine Million nach der anderen in den Sand setzt, weil die Prüfung nur zuschaut und der Prüfer darauf hofft weiter Material in die Hände zu kriegen. Die Staatsanwaltschaft bekommt vielleicht neue Erkenntnisse, aber keine neuen für Johannes Herzog und Raimund Grothoff. Die Dämlichkeit hört ja bei Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht auf. In den Prüfungsberichten steht doch sicher jahrelang was anderes drin, als was man uns immer erzählt hat. Für einen ordentlichen und unabhängigen Staatsanwalt der Fundus zu seinen eigenen neuen Erkenntnissen schlecht hin. Und so viel Erfahrung sammelt er alleine beim Studium dieser Unterlagen, wo er sehen wird, wo was vermieden wurde, was man nicht schreiben wollte.

Nein mein lieber Bruder Johannes, Sie schwitzen zur Zeit auch wenn Sie unter der kalten Dusche stehen. Ihre Zufriedenheit ist nur Schau.

   

Nr. 3481

Mitarbeiter

23. Juni 2008, 10:21 Uhr

Betreff: Keine Zurückhaltung mehr

Es ist gut, dass hier immer wieder der Artikel mit "Ein bisschen stolz" gezeigt wird. Nicht nur die Kunden wurden damals beleidigt auch auf unserem Rücken wollte man sich besonders förderlich darstellen. Ich empfehle jedem einmal mit diesem Link http://www.frankenpost.de/homepage/index.html in Frankenpost online zu gehen und unter Suche Johannes Herzog einzugeben, wie sich unser Neuer als Förderer an allen Ecken und Enden zu präsentieren versucht. Selbstverständlich haben wir alle Angst, dass man überall etwas finden könnte, wo uns unsere alten Vorstände zu ihrem Werkzeug gemacht haben. Im Osten haben wir einen unglaublichen Einbruch erlebt. Dass man dafür, dass man eine unglaubliche Verlustquelle abstoßen konnten die man einfach mit den eigenen Fähigkeiten nicht im Griff hatte auch noch das Eigenkapital stärken kann und die Bilanzrelationen mit Geschäftsvolumenverlusten schön redet, dass können wir selber nicht begreifen. Dass unsere Arbeitsplätze damit sicherer sind, dass das nicht der Fall ist, das können wir nur auf dieser Seite mitteilen. Überall wird geredet, dass eine Fusion Arbeitsplätze erhalten soll, bei uns hätte sie 60 Leute gekostet, ein dümmeres Gerede fällt Herrn Herzog nicht mehr ein. Der Vergleich zwischen ein bisschen stolz und dem Geschäftsbericht, den wir bis heute noch nicht im Internet eingestellt haben, zeigt den Rückgang mit Herrn Herzog von 192 Mitarbeiter auf 147 in nur zwei Jahren obwohl wir die Vereinbarung vom letzten Jahr gemacht hatten. Darauf erlauben wir uns auf diesem Weg hinzuweisen.

Auch betonen wir, dass was hier im Gästebuch steht, uns mehr als nur einmal die Augen immer weiter aufreißt. Was machen wir wirklich, wenn wir von heut auf morgen ohne Chef und vielleicht dann auch ohne Aufsichtsrat dastehen, weil sie sich nicht mehr decken sondern gegenseitig zerfleischen? Dann wird doch auf uns überhaupt keine Rücksicht genommen, egal ob wir dann zwangsfusioniert werden oder nicht. Wir glauben auch keiner Durchhalteparole mehr. Die Staatsanwaltschaft hat doch im Grunde auch die Schmidtbank aufgelöst mit ihren Untersuchungen und dem Prozess zum Schluss. Die, die bei uns die Parolen verbreiten, die müssen ja schließlich mehr Angst haben als nur um ihren Arbeitsplatz, da geht es ja darum dass die ein paar Jahre weg sein könnten.

   

Nr. 3480

Genossenschaftler

23. Juni 2008, 09:46 Uhr

Betreff: Haftungsverpflichtung der Aufsichtsräte und der Prüfung

In Eintrag Nr. 3699 werden wichtige Passagen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) hervorgehoben. In § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) steht in Abs.(2) 1., dass falsche Bilanzerstellung durch Vorstand und Aufsichtsrat mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren belegt ist und in § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) steht in Abs. (2), dass einem Prüfer bis zu fünf Jahren drohen wenn sie mit der Verletzung der Berichtspflicht dies in der Absicht tun, sich selbst oder einen anderen zu bereichern.

Liebe Leute glauben Sie wirklich, dass der Aufsichtsrat und der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog das geringste Interesse daran haben den Regress gegen die drei Vorstände durchzuziehen? Dazu muss man wirklich auch die Vorschriften nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) heranziehen. § 41 GenG sagt mit einem einzigen Satz nur, dass für den Aufsichtsrat die Vorschriften nach § 34 sinngemäß gelten. Wenn der Aufsichtsrat also, dem Vorstand entgegen § 34, Abs. 4, Satz 2 dadurch billigt, dass man die Ersatzpflicht des Vorstandes aufgibt, dann ist der Aufsichtsrat in der Sorgfaltspflicht und ist selbst für alle Schäden und ohne Ausnahme haftungspflichtig und vor allem auch selbst beweispflichtig. Mit den Zustimmungen im Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) und dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) dürften für die Aufsichtsräte die Verjährungen zu laufen beginnen.

Genauso wäre das gesamte Aufsichtsratsprotokoll vom 04.08.2004 zur Beteiligung der Prüfer dabei hoch aufschlussreich, aber das zu Karl Krämer vom 22.05.2006 dürfte die unberechtigte Einflussnahme, ja wahrscheinlich die Nötigung der Aufsichtsräte zur ungesetzlichen Handlung, die diese selbst erst so richtig tief in die Haftungsverpflichtung gebracht hat, belegen. Somit haben sich sowohl der Aufsichtsrat als auch die Prüfer, die entsprechen § 62 GenG vorsätzlich gehandelt haben, sowohl strafrechtlich als auf zivilrechtlich mindestens im Umfang der selbst vorgelegten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) neben den Vorständen mit zu verantworten.

Die Lageberichtsvermerke (= Link) und die damit zusammen hängenden Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und mit Darstellung der Vermögenslage (= Link) sind nicht nur Beweis der Strafvereitlung für die alten Vorstände, sie sind auch Beweis der eigenen Mitverantwortung und des vollen Mitwissertums. Was die Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) berichtete und was jetzt in Nebensätzen in den letzten Artikel bestätigt wurde ist eindringlich und augenscheinlich hier zu sehen ist (= Link) und ist das Ergebnis und es sind die Taten aller. Diese Herren führen die Bank nicht mehr, sie beraten nur noch wie sie selbst den Hals aus der Schlinge bekommen. Jede neue Erkenntnis wird bis zu Ende verfolgt das Versagen der Kontrollaufgaben aufzeigen und das erst dadurch die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse möglich waren.

Warum hat den Aufsichtsrat und die Prüfer denn die Vorstände nicht schon im Jahr 2004 wegen der falschen und ungesetzlichen Bilanzierung angezeigt, warum hat das das BaFin nicht gefordert, wenn man es schon in die Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht aufnehmen musste, wenn es dazu gesetzliche Vorschriften gibt? Ignorieren die die Gesetze oder kennen die sie nicht? Man muss dafür sorgen, dass die Mitverantwortlichen nicht als Zeugen auftreten dürfen, wie es bei Reinhold Wolf mit K.N. der Fall war, dass der hauptverantwortliche Vorstand als Kronzeuge alles beim Kunden abladen durfte, man muss jetzt dafür sorgen, dass die internen und externen Kontrollorgane als Mittäter erkannt werden und Herr Herzog nach § 150 GenG im Sinne seiner Absicht sich über die Vorstandsposition persönlich zu bereichern und ihm dabei sein Freund Raimund Grothoff und alle anderen beim Verband geholfen haben, beurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft muss längst schon überlegen, ob bei der VR-Bank nicht absolute Verdunklungsgefahr besteht. Die Prüfer haben den Vorständen im Sommer 2003 schon mal eine Räumungsaktion erlaubt. Warum wohl?

Es ist an der Zeit den Genossenschaftsverband wegen der aktiven Beihilfe zu den falschen Bilanzierungen bei der VR-Bank Marktredwitz zur Rechenschaft zu ziehen und die Leute, die das in Marktredwitz durchgezogen haben. Das man so tut, als ob man daran nicht beteiligt gewesen wäre, dass muss man immer wieder klar widerlegen.

   

Nr. 3479

Aus der Organisation

22. Juni 2008, 15:09 Uhr

Betreff: Hat man den Verbandsvorstand schon vernommen?

Die Strafanträge, die man hier aufgezeigt hat, sind doch auch alle an die Generalstaatsanwaltschaft gegangen. Hat man den Verbandsvorstand wegen dem Bilanzbetrug schon vernomment? Den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 (= Link) vom 25. Juni 2003 zu den unterlassenen Einzelwertberichtigungen hat er unterschrieben. Hat man die zuständigen Leute schon vernommen, aus dem gleichen Grund? Die haben die Prüfungsberichte gekannt und dass darin Feststellung enthalten waren, wie man sie in die Schlussbemerkungen im Jahr 2004 geschrieben hatte, die man am 14. Oktober 2004 verlesen hat und in der Anlage 4b) zum Prüfungsbericht, das ist nämlich der Lagebericht, gestanden hatte, dass man gegen die Bilanzierungsrichtlinien verstoßen hatte und damit gegen das Handelsgesetzbuch und die Wirtschaftprüferordnung.

Wie hat doch Manfred Heger am 30. Juni 2005 den Vertretern auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) treffend gesagt, „Der Revisionsdirektor (Hilkenbach, angm.) hat uns drei Jahre Schonfrist versprochen.“ In welchem Gesetz steht, dass ein Revisionsdirektor Schonfrist versprechen darf, wenn man Risikoverhältnisse jenseits eines vertretbaren Rahmens der Öffentlichkeit über den Jahresabschluss nennen muss? Wer erlaubt dem Vorstand monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zu verursachen? Wer erlaubt dem Vorstand der Bank die Unterlagen zu § 18 KWG zu fälschen, andere Werte in die Unterlagen aufzunehmen, als ihm selbst bekannt waren? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und seinen Vorgesetzten beim Fusionsgutachten das heraus zu lassen?

Wer will uns heute weiß machen, dass Dr. Nickl der bessere Prüfer gewesen wäre als Herzog und Grothoff, weil der die KWG-Verstöße ja herausgearbeitet hat? Johannes Herzog selber? Neue Erkenntnisse, oder Abbruch der Prüfungen mit der Unterschrift von Manfred Heger am 04.08.2004? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und den Prüfer zusammen mit Horst Pausch (= Link) (Der Katastrophenschutzmann möge es verzeihen, dass er hier abgebildet wird) auf unverzichtbare Ansprüche nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
doch zu verzichten und den Mitgliedern die Information zu verweigern dass so einen Vertrag gibt und dass man ihn selbst in München aufgesetzt hat? Selbstherrliche Verbandsleute, die sich über Gesetze hinwegsetzen, unterstützt von einer Bankenaufsicht, die BaFin, die ihre Neigung zur Strukturbereinigung und Absprache mit den Verbänden nicht unterdrücken kann, weil man seit Jahren sagt, man hätte zu viele Genossenschaftsbanken? Ist das die Aufgabe der BaFin, darüber zu befinden, anstatt die Arbeit der Verbände vor Ort zu kontrollieren ob ordentlich und im Sinne der Gesetze geprüft wird?

Ist das alles noch der Anker, den Johannes Herzog an die VR-Bank Marktredwitz kettet, nicht weil er nichts weiß, sondern weil er alles weiß, vom kleinsten Bankangestellten über alle Vorstände und Aufsichtsräte und über die Machenschaften des Verbandes .

   

Nr. 3478

Leser

22. Juni 2008, 14:14 Uhr

Betreff: Die geordneten Verhältnisse, der aufgeräumte Schreibtisch und die viel beschworenen ruhigen Gewässer

Das waren die die geordneten Verhältnisse und der aufgeräumte Schreibtisch (= Link) von Reinhold Wolf (= Link), die dieser bei der VR-Bank in Marktredwitz hinterlassen hat, einer Bank wieder in ruhigen Gewässern. Ein Blick in die Tagesordnung 2008 (= Link) zeigt was man davon halten muss. Ob sich Johannes Herzog und Reinhold Wolf heute auch noch die Köpfe so vertraut zuneigen wie bei "Ein bisschen stolz" (= Link)? Auf jeden Fall hat dieses Vorstandstrio dann in der Euphorie geglaubt, man darf mit einem Forderungsnachlass 432.000 € verschenken. Und da der Aufsichtsrat das aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nicht verfolgt, muss das eben auch die Staatsanwaltschaft machen. Wie sollte das auch möglich sein, wenn ein "ehrenamtliches" Vorstandsmitglied bereitwillig zur Verfügung gestanden hat, damit man wahrscheinlich auch mit Karl Krämer unter Anleitung des Revisionsdirektors vom GVB auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichten konnte und jetzt der geborenen Nachfolger von Reiner Loos ist, nämlich genauso hilflos und sprachlos, wie der, wenn es um seine Aufgaben und Pflichten geht.

Müsste man dem FK Südring nicht empfehlen, er soll ganz schnell ein Untreue- und Regressverfahren gegen den Vereinsvorsitzenden mit den größenwahnsinnigen Veranstaltungen anstrengen. Wenn die Bank da schneller ist, dann dürfte nichts mehr zu holen sein.

   

Nr. 3477

Anonym

22. Juni 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog

Anonym ……………, den 22. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:

Herr Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel in einem Strafprozess ausgesagt, dass er als verantwortlicher Vorstand und direkter Kundenbetreuer des Angeklagten Kreditmittel ausreichte, die im Verfahrensverlauf mit einer Spitze von 1,5 Mio. € genannt worden sein könnten, ohne dass er vom angeklagten Kunden relevante Unteralgen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten hatte.

Diese Aussage muss wissentlich falsch sein, da § 18 Kreditwesengesetz zwingend vorschreibt, dass ein Kreditinstitut in so einem Fall Kreditmittel nicht ausreichen darf. Da die Organisation einer Bank nach § 25a KWG auch so aufzustellen ist, dass eigenmächtige Handlungen einzelner dies nicht ermöglichen sollen, um Schaden vom Institut abzuwenden, dürfte die Aussage falsch gewesen sein, da im Verfahren auch offenkundig geworden sein dürfte, dass es sich um laufende Verfügungen gehandelt hatte und nicht um einen Einzelfall, der organisatorisch eventuell nicht abgedeckt hätte sein können. Die Kontrollfunktionen der Bank mussten zwingend verhindern, was der ausgeschiedene Vorstand vor Gericht auszusagen versuchte.

Ebenso dürften die Unterlagen der Bank ergeben, dass der Vorstand sehr wohl die Risikohaftigkeit des Kreditengagementes einzuschätzen vermochte, da er im Herbst des Jahres 2003, wahrscheinlich aus dem Interesse heraus, diese Risikohaftigkeit bei der Bank selbst als geringer darzustellen, bei diesem Engagement vor dem zu erwartenden Stichtag der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern eine Ausbuchung von 180.000 € in vier gleichen Teilen auf Mitarbeiter des Kunden, auf ihn selbst in den Privatbereich und auf einen nahen Angehörigen veranlasste, wahrscheinlich auch mit dem Versprechen an die neuen Kreditnehmer, nach Ende der Revision die Beträge zurück zu buchen. Trotz der Strohmannkreditverhältnisse dürften die Kredite bei der Bank auch nicht als Kreditnehmereinheit geführt worden sein, was auf die grenzenlose Weisungsbefugnis des Vorstandes in diesem Fall auch auf Kontrollorgane hinweisen könnte.

Sollte die Aussage des Vorstandes Wolf vor Gericht jedoch den Tatsachen entsprechen, dürfte die Missachtung der Vorschriften des § 18 KWG von seiner Seite und allen Kontrollorganen, aber im Besonderen von der gesetzlichen Prüfung und den namentlichen Prüfern als vorsätzlicher Untreuefall auszulegen sein. Verschärfend in der ganzen Angelegenheit dürfte die weiter Aussage des Herrn Wolf am 11. Juli 2007 vor Gericht sein, dass er mit den Kreditmittel bereit war Schmier- und Bestechungsgelder in Summe von sechsstelligen Beträgen in einem afrikanischen Land zu kreditieren, zu einem Zeitpunkt, als der § 18 KWG wahrscheinlich jegliche Kreditausreichung ausgeschlossen hatte, und damit auch nicht vor diplomatischen Schwierigkeiten für die Bundesrepublik Deutschland zurück wich. Missachtung des § 18 KWG in dieser Form kann sicherlich nicht mehr als nur fahrlässige Handlung im Sinne von Untreue gelten.

Wenn aber eine Bank keine Unterlagen zur Verfügung hat, in einem Kreditfall, der einen Schaden von über 800.000 € bei der Bank erbringt und wahrscheinlich nebenzu auch erhebliche Schäden bei den Sicherungsgebern von Hundertausenden von Euro neben dem Kunden über die ehemaligen Lebensgefährtin, zwei Mitarbeiter und sonstigen Familienangehörigen, die sicherlich ebenfalls einen Sorgfaltspflichtsanspruch an die Bankverantwortlichen stellen, da diese sich auf das Urteil des Bankvorstandes verlassen mussten, dann muss zwingend die gesetzliche Prüfung solche Umstände unterbinden, wenn zu erkennen ist, dass die organisatorischen Grundlagen des Kreditinstitutes eine Gefahr für das Vermögen der Bank und auch ihrer Kunden ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Prüfung sicher forderte, dass in die Lageberichte der Bank jeweils vermerkt wurde, dass die problembehafteten Engagements trotz hoher negativer Risikostrukturen von Jahr zu Jahr noch regelmäßig stark anstiegen.

Dass die gravierenden Mängel bei der Bank von der gesetzlichen Prüfung und den leitenden Prüfern vor Ort erkannt wurden, zeigen die Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht 2004, veröffentlicht auch beim Registergericht Hof über das Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 nachhaltig. Eine Beihilfe zu diesen schadensverursachenden Zuständen mit den Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, hier ersatzweise aufgezeigt die §§ 18 und 25a, durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, dürfte auch die Protokollierung der Vertretersammlung der Bank vom 30.06.2005 sein, wo ein externer Gutachter verlauten ließ, dass es den Bankvorständen ermöglicht wurde Überziehungslisten monatlich 300 Seiten stark zu fabrizieren und die gegenseitige Kontrolle im Sinne der gemeinsamen Leitungsverantwortung dadurch gehandhabt werden konnte, dass man diese Überziehungslisten, in denen Beträge nahe der Million an Euro oder gar darüber enthalten gewesen sein dürften, nur gegenzeichnete aber eben nicht kontrollierte.

Für Herrn Herzog sehe ich daraus die Vorteilserzielung neben Herrn Wolf als Gesamtprokurist selbst das Amt des Vorstandsvorsitzenden bei der Bank antreten zu können. KWG-Verstöße nach § 18 in Verbindung mit einem Gesamtschaden um die Millionengrenze herum hätte der Prüfer bankaufsichtsrechtlich und auch strafrechtlich würdigen müssen, was in zumindest erforderlichem Umfang zu seinen eigenen Gunsten unterlassen wurde, wie auch in wahrscheinlich vielen anderen Fällen, die zur Zeit von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften und öffentlich als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet werden.

Da Verjährungsfristen greifen könnten, beantrage ich eine schnellstmögliche Aufnahme der Ermittlungen mit Vernehmungen der betroffenen Personen um die Verjährung nach dem Strafgesetzbuch zu hemmen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3476

Leser

21. Juni 2008, 21:28 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
ich habe nach langer Zeit im Ausland wieder einmal in das Gästebuch des Wunsiedeler
Kreises hineingesehen. Offensichtlich gibt es die VR-Bank Marktredwitz nicht mehr. Na hoffentlich wurde dem gesamten Lumpenpack der Garaus gemacht.
Irritiert wurde ich davon, dass auf einmal von der VR-Bank Fichtelgebirge die Rede ist.
Treiben die alten Lumpen von Vorstand und Aufsichtsrat weiter ihr Unheil in diesem neuen Gebilde? Wenn Heger, Wolf und Krämer abgeurteilt werden, weil der Aufsichtsrat lumperei getrieben hat, um Vorstände und sich selbst zu schützen, dann gehören die ebenso in die JVA. Gespannt bin ich, wann es Hilkenbach und Grothoff, Herzog sowie allen Revisoren, die in der VR-Bank Marktredwitz geprüft haben, staatsanwaltschaftlich an den Kragen geht.

   

Nr. 3475

Wissender

21. Juni 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Herr Verbandsvorstand Gschrey stürzen Sie über Johannes Herzog?

Liebe Leute vom Verband in München, die Pressearbeit des Wunsiedeler Kreises ist doch hervorragend. Sie müssen nicht mal nach einem laden schauen, der die Frankenpost verkauft, wo einer ihrer schlimmsten Brandherde regelmäßig mit den schönsten Schlagzeilen auftaucht. Manchmal wird auch über sie und die Person des Verbandsvorstandes Erhard Gschrey berichtet, wenn er einen scheidenden Vorstand als tief verwurzelt bezeichnet wie auf folgendem Link zur Internetseite der Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/verabschiedungwolf.jpg . Man sollte da mal eine Sonderprüfung nach § 44 KWG beantragen wie es denn möglich ist, dass dieser Bankvorstand einen Organkredit mit seinem Verein, um den er sich mit Konzerten ganz besonders nach der Verabschiedung kümmern wollte, vielleicht zum Einzelwertberichtigungsfall macht oder er es schon ist.

Aber es scheint ja für die VR-Bank Marktredwitz nichts Besonderes zu sein auch besondere Klöpse zu produzieren, ganz abgesehen davon, dass man die Zeitung von Zahlen berichten lässt, die so kein Mensch verstehen kann. aber was in dem verlinkten Frankenpostartikel in Eintrag Nr. 3687 steht, dass können auch weniger Bedarfte heraus lesen und es ist gar kein Problem einen Zusammenhang bis zum Verbandsvorstand aufzubauen. Wie lange wird man also diesen Superprüfer und Vorzeigemann Johannes Herzog noch halten? Der hat sich genauso tief verwurzelt wie Reinhold Wolf. Der diktiert heute der Zeitung, man stelle Regressansprüche an den ehemaligen Bankvorstand und in Personalunion Vereinsvorstand und seine beiden Vorstandskollegen der Bank wegen Kreditfällen von 2002 und 2003 und die würden ihn heute als Nachfolger doch nichts angehen. Aber liebe Verbandsleute, lieber Verbandsvorstand, der heutige Vorstand hat ihnen doch als Prüfer in den Jahren 2001, 2002 und 2003 geprüfte Bilanzen und Lageberichte der Bank nach München geschickt, wo sie den Bilanzbestätigungsvermerken draufsetzen mussten, denn der ist der Hinweis für die Vertreter, dass alles in Ordnung ist, oder besser gesagt in Ordnung sein sollte.

Der heutige Vorstand und damalige Prüfer hat festgestellt, dass die Kreditrisiken weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückzuführen sind, obwohl sie wenige Monate vorher den Mitgliedern bei der Fusion über das Gutachten auch bescheinigt hatte, dass die mit den Interessen der Mitglieder vereinbar wäre. Dann hat er Ihnen zwei Abschlüsse hin gelegt, wo Sie die Richtigkeit der Bilanzwert bestätigten, obwohl in Lageberichtsvermerken (= Link) klar und deutlich zweimal hintereinander gestanden hat, die ungesicherten Kreditteile der problembehaftete Engagements können nicht durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden. Ihr Haus hat also entweder die eigentlich notwendigen Wertberichtigungen selber aufgedeckt, was wahrscheinlich ist, aber sie haben mindestens davon gewusst.

Muss man hier wegen der Verstrickung nicht endlich das BaFin wachrütteln und ihnen wegen des Interessenkonfliktes, dass der GVB m.E. den Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz aktiv mit betrieben hat, die Zuständigkeit für die Prüfung dort entziehen? Ihr Ex-Mitarbeiter belügt die Mitglieder heute nach § 147 GenG, so wie er es vorher nach § 150 gemacht hat. Und Sie in München haben im alles unkontrolliert unterschrieben. Heißt Prüfung Kontrolle, oder wie ist das? Hat der Vorstand des GVB nicht Angst über Johannes Herzog zu stürzen? Der Entzug Ihrer Zuständigkeit ist schon deswegen wichtig, weil Sie doch gegen sich selbst nicht Haftungsansprüche nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zulassen. Sie behindern doch den Aufsichtsrat in seiner Pflicht das zu prüfen. Gewissenhaft können Ihre Prüfer Grothoff und Herzog gar nicht geprüft haben. Wer über Jahre 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat nicht verhindert, der ist selbst beteiligt. Und wer zugegebene Schmier- und Bestechungsgelder und fünfstellige Reisekosten in bar nach Afrika in mehreren durch die EDV aufgezeigten Fällen und in Summe von über 100.000 € nicht als Geldwäscheverdachtsfall aufdeckt, der steckt selbst tief in der Sch... . Nach dem Fall, wie ihn der Wunsiedeler Kreis aufgegriffen hatte, was auf der Verhandlung vom 11. Juli letzten Jahres abgelaufen ist, da scheint die Staatsanwaltschaft den Sturmangriff vorbereitet zu haben. Und der Angriff, der trifft den ganzen Verband in Mark und Bein. Und der öffnet alle sonst verschlossenen Türen.

   

Nr. 3474

Minnesänger

21. Juni 2008, 11:57 Uhr

Betreff: Gerechtigkeit siegt

Es ist je wahnsinnig interessant aber auch gut, was in der Frankenpost (hier klicken zum Lesen...) zur VR-Bank Marktredwitz und zu den ehemaligen Vorständen zu lesen ist. Endlich, endlich bekommen diese Genossenschaftsgeier selber das zu spüren, was sie jahrelang an oft unschuldigen Kunden verbrochen haben.

Ich möchte jedoch nach Studium des Gästebuchs und den darin enthaltenen Beiträgen den Aufsichtsrat - aber auch den Staatsanwalt - daran erinnern, dass die Verflechtungen der Heger'schen Dynastie bis weit in die Spitzen des Genossenschaftsverbands Bayern hineinragen.
Ein Beispiel dafür ist der langjährige Prüfer Johannes Herzog mit seinem Gesellen Raimund Grothoff um nur ein paar Namen zu nennen.
Johannes Herzog ist Vorstand der VR_Bank Marktredwitz geworden, genützt hat ihm das aber nichts, denn es steht wahrscheinlich außer Zweifel, dass die Verfehlungen, die den ehemaligen Vorständen zum Verhängnis wurden, auch den Prüfern des Genossenschaftsverband Bayern bereits seit langen bekannt waren.

Welche Rolle der (ehemalige) Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger und dessen Revisionsdirektor Hilkenbach gespielt haben bedarf ebenfalls dringend einer Klärung, vor allem auch hinsichtlich der Tatsache, dass beide eng mit den Heger's befreundet waren. Und ich bin überzeugt, dass im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Vorstände auch bei diesen Verstrickungen ERHEBLICHES noch ans Tageslicht kommen wird.

Ich bin ebenfalls fest davon überzeugt, dass (nach strafrechtlicher Aufarbeitung sämtlicher persönlicher Verfehlungen aller davon Betroffenen) ein richtiger Neuanfang der VR-Bank Marktredwitz eG unter dem Namen VR-Bank Fichtelgebirge eG nur ohne einen Johannes Herzog und auch nur ohne einen Genossenschaftsverband Bayern gelingen kann.

Warten wir mal ab was die Zukunft bringt, das Kreditgenossenschaftswesen bebt jetzt schon in seinen Grundfesten.
[bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3473

Nordlicht

20. Juni 2008, 15:58 Uhr

Betreff: Alles ist gut - Journalismus?

Die beiden Artikel in der heutigen Frankenpost sind von der Tendenz leider erneut genau so wenig kritisch wie die bisherigen. Fast ohne jede Kommentierung werden die Aussagen des Vorstands übernommen, so als ob es die zahlreichen Anmerkungen und Kritikpunkte in diesem Gästebuch, die ja wohl auch den Redakteuren der Frankenpost bekannt sein sollten, nicht gäbe.

Medienschelte ist aber nicht das Thema dieses Gästebuchs.

Hier geht es um eine Skandalbank - egal welchen neuen Namen sie sich auch geben mag - , deren unfähige Manager (Vorstand, Verband wie Aufsichtsrat) die Mitgliedern massiv geschädigt haben, z.B. über die Hereinnahme unverantwortlicher Kreditrisiken , die jahrelange Deckung von unfähigen Vorständen und über die bewiesene Wertstellungsabzocke.

Artikel: Investitionen im Kerngebiet

"VR-Bank...konnte sich gut behaupten"
Worauf bezieht sich diese Aussage? Soll das nur bedeuten, daß man überlebt hat? Oder will man sich messen an anderen (erfolgreichen) Genossenschaftsinstituten?
Es fehlt der Maßstab/der Vergleich mit den Vorjahren mit den anderen Banken. So allein sagt das gar nichts.

"Die Dividende steigt von 3 auf 3,5 Prozent"
Mit einem in gleicher Höhe verbesserten Ergebnis ist das jedenfalls nicht zu rechtfertigen.
Auch nicht angemerkt ist, daß man für sein Tagesgeld schon längst eine bessere Verzinsung erhält als die 3,5%, die zudem erst nach einem halben Jahr ausgezahlt werden.
Für eine unternehmerische Beteiligung - mit entsprechendem Risiko - ist das ein erschütternd niedriger Wert.

Diese 3,5% beziehen sich ja nur auf das Kapital aus den Mitgliedsanteilen. Die Gewinnrücklagen der Vergangenheit, die ja nicht ausgeschüttete Gewinne darstellen, werden somit zinslos dem Vorstand zur Verwaltung zur Verfügung gestellt. Würde man die Gesamtkapitalverzinsung mal sehen, dann stehen den ca. 500.000 Euro Bilanzgewinn ca. 25.000.000 Eigenkapital (ohne Nachrangiges Kapital, was ja viel höhere Zinsen erhält!) gegenüber. Das macht dann nur eine Kapitalrendite von ca. 2 Prozent - und das auch nicht aus dem operativen Geschäft, sondern aus der Zuschreibung von Beteiligungswerten.

Und, wo ist der Vergleich mit den übrigen Genossenschaften in Bayern? Die Zahlen wurden doch schon veröffentlicht.

"...Tagesordnung...ob die Bank gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder...zivilrechtliche Ansprüche anmeldet."
Das ist schlicht falsch, denn auf der Tagesordnung steht nicht ob diese angemeldet werden, sondern es erfolgt ein Bericht des Aufsichtsrats dazu. Er würde ja kaum darüber berichten, wenn dies nicht schon geschehen ist - wie auch in dem anderen Artikel beschrieben!

"Die Bank erwirtschaftete .. einen Überschuss..."
Das ist ebenfalls falsch. "Erwirtschaften" heißt doch wohl aus dem operativen Geschäft "erwirtschaften" und nicht durch Bilanzmaßnahmen ein Ergebnis retten, um die Mitglieder mit einer Dividende bei der Stange zu halten.

"...Wachstum von 0,27 Prozent auf 408,7 Millionen Euro liege ...im Rahmen der Erwartungen"
Dass der Vorstand noch auf dieses Miniwachstum mit Prozentangaben rechnet ist beschämend. Denn praktisch heißt das doch kein Wachstum in der Bilanzsumme sondern könnte durch zufällige Effekte am Jahresende bestimmt sein.

"Ausgeliehen wurden 334 Millionen Euro"
Das klingt ja schon mal ganz gut, aber ohne Erläuterung ist das nicht nachvollziehbar oder bewertbar. Ist das die Kundenforderung per Bilanzstichtag? Welche Forderungen sind damit gemeint, Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute (im Vorjahr: Euro 260 Mio (Kunden) + Euro 80 Mio (Banken) = 340 Mio Euro)? Interessant wäre zu erfahren, wieviel Tilgungen es n 2007 gegeben hat und wieviele Neuausleihungen und wie hoch das zugesagte Volumen per Jahresende ist. Das sind alles Faktoren, die von anderen Banken genannt werden, weil sie einen deutlichen Hinweis auf die Geschäftsentwicklung geben.

Faktisch haben die Ausleihungen insgesamt also abgenommen. Wenn man bedenkt, daß die Kreditmarge ein wesentlicher Einnahmefaktor ist, ist auch erklärlich, warum dieser - auch wegen des Wettbewerbs - so eingebrochen ist.

Eine ganz wesentliche Bremse der Kreditvergabe dürfte im Vergleich zu anderen Banken die schwache Eigenkapitalausstattung sein. Diese kann ja auch kaum gestärkt werden, wenn die Gewinne für die Dividenden benötigt werden.

"508 Millionen Euro seien als Sparguthaben angelegt"
Was ist denn damit gemeint? Vom Begriff her sind ja wohl Kundenverbindlichkeiten gemeint. Im Vorjahr waren als Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Kunden in Höhe von 322 Mio Euro ausgewiesen. Die 508 Mio sind nicht nachvollziehbar, da die Sparguthaben damit höher wären als die Bilanzsumme. Das geht schon mal gar nicht. Oder hat sich hier der Autor in der Begrifflichkeit geirrt? - Vermutlich werden hier Verbindlicheiten der Bank und Anlagen der Kunden in Aktien etc. in einen Topf geschmissen. Genaueres wird man dann beim Jahresabschluß sehen können.

"Damit beträgt das Gesamtvolumen der Kunden jetzt über 842 Millionen Euro...Stärke im regionalen Markt"
Da werden dann eben Aktivseite und Passivseite zusammengezählt und kein Unterschied gemacht, daß bei den Ausleihungen ein flotter Anteil Ausleihungen an Kreditinstitute sind, die mit dem regionalen Markt nicht zu tun haben. Es fehlt auch jeglicher Vergleich (.z.B. zur Sparda-Bank oder noch wichtiger zu den Sparkassen) und es fehlt die Entwicklung des Gesamtvolumens.

"Und 366,5 Millionen Euro seien 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr"
Der Autor des Artikels wirft hier Zahlen in den Raum, die in keinster Weise erklärt sind. Was sollen denn die 366,5 Mio Euro sein? Oder sollte das die Summe der Verbindlichkeiten sein?

"An Immobilien-Spekulationen, die zur Subprime-Krise in den USA und bei uns geführt hätten, beteiligte sich die VR-Bank nicht."
Eine solche Aussage gehört wohl im Moment zu jeder Bilanzkonferenz, auch wenn sie nicht vollständig ist. Mal abgesehen von dem unglücklichen Versuch, die Sub-Prime Krise in einem Satz zusammenfassen zu wollen, wird hier wohlweislich nicht erläuert, daß man über Beteiligungen im Genossenschaftsverbund sehr wohl - wenn auch nur indirekt (durch geringere Beteiligungserträge) - betroffen sein könnte.
Im übrigen beteiligt sich die Bank ständig an Immobilien-Spekulationen, denn sie spekuliert ja darauf, daß bei Immobilienkrediten der Wert der Immobilie wenigstens nicht sinkt, so daß die Sicherheiten stets ausreichend sind. In der Vergangenheit hat sich ja gezeigt, daß das eben doch nicht der Fall ist (und der amtierende Vorstand hat daneben noch großzügige Forderungsverzichte trotz vorliegender Sicherheiten gewährt)

"..auf das Kerngeschäft in der Region konzentrieren"
Es wird wird nicht hinterfragt, warum die verkauften Filialen, die bei der Fusion vor einigen Jahren noch zum normalen Geschäft dazugehörten, plötzlich nicht mehr dazugehören sollten bzw. warum die Trennung erst jetzt erfolgt?

"2008 sei man trotz hohen Margendrucks sehr gut gestartet"
Das erste Halbjahr ist fast rum und es wird nur vom Start - im Vergleich zu was?- gesprochen. Die Herren wissen doch schon ganz genau wohin die Reise in 2008 geht. Warum wird dann nichts genaueres dazu gesagt?

"Der Ausbau in Marktredwitz folge voraussichtlich im Jahr 2009"
Warum wird denn Marktredwitz noch ausgebaut (= Vergrößerung) und nicht etwa umgebaut, wenn durch den Verkauf der Filialen auch in der Zentrale weniger Mitarbeiter benötigt werden.
Bezieht sich der "Ausbau" auf das schon seit vielen Jahren zugesagten Nutzungskonzept der HOMA-Gebäudes. Kann davon ausgegangen werden, daß das Gebäude mit einem nicht unwesentlichen Wert weiter verfällt? Warum wurden nicht solche Fragen gestellt? Das ganze soll erst nächstes Jahr in 2009 stattfinden, d.h. ein weiteres Jahr wird die Ruine weiter vergammeln? Worauf wartet der Vorstand oder hat er doch kein Geld oder muß er befürchten, dann nicht mehr im Amt zu sein?

Fazit: Dieser Artikel läßt viele Fragen offen bzw. gibt auf brennende Fragen keine Antworten und erinnert eher an unreflektierte "Hofbericht-Erstattung" als an kritischen Journalismus.


Artikel: VR-Bank in Marktredwitz geht gegen Ex-Chefs vor
Eine kleine Analyse / Interpretation des Gesagten (und noch viel mehr: des Nicht Gesagten) soll den aktuellen Vorstand / Aufsichtsrat ins rechte Licht rücken.

Zunächst, warum gibt der Vorstand die Erklärungen ab? Im letzten Jahr hat das doch noch der Aufsichtsrat gemacht, der ja auch für die Belange des Vorstands zuständig ist?

Warum wird nicht berichtet, daß der derzeitige Vorstand als Prüfer des Genossenschaftsverbandes in der Bank unmittelbar vor seiner Einstellung in der Bank tätig war, und offensichtlich keinen Grund sah, die staatsanwaltlichen Ermittlungen anzustoßen bzw. den Aufsichtsrat dahingehend zu beraten?

Warum wurde die drohende Verjährung nicht schon vorher gehemmt? Weil man vorher alles unter den Tisch kehren wollte!

Warum wird nicht gesagt, daß der Aufsichtsrat als der für die Einladung verantwortlich zeichnende im Vorjahr noch auf den Regress verzichten wollte, ihn nun aber für notwendig hält? Also doch nichts mit Schlußstrich?

Warum hat der Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag unter Verzicht eines Regresses wegen bekannter und unbekannter Verfehlungen unterschrieben? Der Anlaß waren doch bekannte, massive Dienstvergehen, die einfach so unter den Tisch gekehrt werden sollten. Statt dessen wird nun Jahre später mühsam nachermittelt.
Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen sich noch warm anziehen, wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Verletzung der Obliegenheiten des Aufsichtsrats ermitteln sollte. Und eigentlich dürfte das nur noch ein Frage der Zeit sein, denn mit dem Beginn des Regresses gegen den übrigen Vorständen gibt der Aufsichtsrat ja zu, daß er völlig falsch gelegen hat bzw. durch den Verband (wer auch sonst?) falsch beraten wurde.

Woher weiß die Bankführung, daß die Ermittlungen noch Monate dauern werden? Wird wegen des Forderungsverzichts schon wegen Untreue gegen Herrn Herzog ermittelt?
Wird wegen des Verstoßes gegen Bilanzierungsrichtlinien durch den "besten Prüfer" des Genossenschaftsverbandes ermittelt?

Warum schließt Herr Herzog die Option einer Fusion aus? Diese könnte im Interesse der Mitglieder sein, aber offensichtlich nicht im Interesse von Vorstand, Verband und Aufsichtsrat!? Oder möchte er weitere wesentliche Vermögensgegenstände der Genossenschaft an dem Votum der Vertreterversammlung vorbei - und zu Lasten des Garantiefonds der Genossenschaften - an Bankgenossenschaften verkaufen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten könnten. Oder wird - bisher undenkbar in der Genossenschaftsszene - demnächst die Bank insgesamt verkauft und der Überschuß an die Mitglieder verteilt?

Gibt es schon "Fusionsbegehrlichkeiten"? Offensichtlich ja, sonst würden ja nicht so heftig die Eigenständigkeit betont werden.
Es kann im übrigen davon ausgegangen werden, daß wenn eine Fusion dem Vorstand und dem Verband nützen würde, das Fähnlein sich ganz schnell drehen würde und diese hochgejubelt würde.

Aber auch diese Aktivitäten werden in diesem Gästebuch gebührend kommentiert werden, darauf kann man sich hier verlassen.

   

Nr. 3472

M.

20. Juni 2008, 14:49 Uhr

Betreff: Risikosituation bei der Bank verschärft

Was in Eintrag Nr. 3689 steht, das interessiert mich ganz besonders, wie haben die Bilanz- und Kreditprüfer Herzog und Grothoff bei der VR-Bank die Risikolage verschärft? Mit jeder Million an nicht vorgenommener Wertberichtigung hat man doch der Bank und den Vorständen die Höchstkreditgrenze nach dem § 13 KWG um 250.000 € oben gelassen, weil sonst hätte man ja die Wertberichtigung als Verlust ausweisen müssen, weil Gewinne hat man ja die letzten Jahre nie gemacht und damit den Betrag aus den Rücklagen raus nehmen müssen, wie man uns über das Versammlungsprotokoll von 2004 gezeigt hat. Auch ich bin davon überzeugt, dass das schon mit den nicht vertretbaren Risikosituation um die Fusion herum so war und dass man so etwas auch nur in die veröffentlichten Lageberichte schreibt, wenn ein Prüfer die Wertberichtigungen feststellt und ein anderer ein schlechtes Gewissen dazu hat, dass man das ganz unerwähnt lässt, dass es aber dann auch ohne weiteres um hohe einstelligen Millionbeträgen oder gar zweistellig gehen müsste. Es könnte sein, dass die VR-Bank ohne Hilfe der Bilanzprüfer vielleicht ohne Rücklagen dagestanden wäre und auch auf die Geschäftsguthaben zurück greifen hätte müssen. Das ist meine Überzeugung und deswegen dürften Herzog und Grothoff und die Vorgesetzten beim Verband direkt mit an unerlaubten Kreditausreichungen aus der Kredithöhe beteiligt gewesen sein. Es ist schon bezeichnend wie der Staatsanwaltschaft das genannt hat. Denn Kreditgewährungen über die tatsächlichen Eigenkapitalgrundsätze hinaus, die dürften genauso höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich aber auch nach dem Kreditwesengesetz untersagt sein. So etwas dürfte doch niemals aufkommen, da setzt man dann lieber den eigenen Abfangjäger ein, wie es hier geheißen hat. Wer weiß ob wir es nicht noch erleben, dass Herr Herzog einschlägig befragt wird, sehr unangenehm und ohne das Recht Blödsinn zu reden.

   

Nr. 3471

Bilanzleser

20. Juni 2008, 14:24 Uhr

Betreff: Die Bilanz wieder mit heißer Nadel gestrickt

Mein lieber Mann, die Bilanz 2007 der VR-Bank (= Link) ist wieder mit heißester Nadel gestrickt. 300 € Ertragssteuern, dass sind nur kleinste Verrechnungen aus den Steuererklärungen der letzten Jahre und sonst nichts. Die Erträge aus den Zuschreibungen, dass ist immer wieder das Geschenk des früheren Finanzministers Eichel an die Kapitalgesellschaften bei Hebung von stillen Reserven keine Steuern zu zahlen, da haben sich Mercedes, Allianz und Deutsche Bank Milliarden erspart und natürlich auch unzählige andere. Ein Privatmann soll doch bitte mal seine Aktien verkaufen, die jagt man lieber in Anlagen mit Abgeltungssteuer, weil der Staat seine Verpflichtung in Gefahr sieht den Bürger zukünftig die Grundsicherung zu erhalten.

Hat man den Herrn Herzog schon gefragt, ob er wieder Wertberichtigungen nach hinten verschieben durfte, wenn doch das Jahr 2008 so gut anfing, vor allem damit, dass ihm der Sicherungsfonds dieses Jahr mit dem Verkauf der Vogtlandfilialen nach Plauen die Bilanz in jedem Fall rettet? Ja und für die einzelwertberichtigten Kredite, die man mit rüberschieben durfte, da hat man doch auf den 31. Dezember 2007 jetzt zurück die Zusage der gesicherten Ablösung. Also konnte man da vielleicht kräftig zuschreiben und dafür andere Wertberichtigungen bilden, was bisher nicht möglich war. Das erfreut doch einen Vorstand, wenn er so seine maroden Verhältnisse verschweigen darf und die Verbesserung de Risikolage ausposaunen kann. Wie wär es denn mit einem Bericht an die Mitglieder mit einer EVR für 2008? Hat Herr Herzog dafür heuer die Kurve noch so gekriegt, dass er die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, die man über Interessant sieht, noch eingesetzt hat? Man muss in der nächsten Bilanz auf jeden Fall den Anlagespiegel und die sonstigen Erträge anschauen, dann wird das Stillschweigen zwischen der Volksbank Vogtland, der VR-Bank Fichtelgebirge und dem Sicherungsfonds schon gelüftet werden. Wie schon gesagt, bitte nicht Fachleute für dumm verkaufen, es geht Herrn Herzog und seinen Helfern nur darum Zeit zu gewinnen und über den Tag zu kommen.

   

Nr. 3470

L.

20. Juni 2008, 12:50 Uhr

Betreff: Warum so eine Berichterstattung

Warum fragt die Frankenpost nicht nach um welche Summe es sich handelt? Warum glaubt man dem Prüfer dass er nichts gewusst haben wollte? Wo ist ein Kommentar der Frankenpost wie "Kredite mit leichter Hand" zu einem Bericht im Neuen Tag zu "Durchsuchungen in 22 Filialen", wo man nicht vermeidet den Verlust mit 50 Millionen und die Wertberichtigungen mit 27,4 Millionen € in den letzten Jahren wie bei der VR-Bank einfach unerwähnt zu lassen? Man hat doch bei der Bank den erstverantwortlichen Kontrolleur von damals zum heutigen Abfangjäger gemacht. Geschäftlichen Erfolg bringt er nicht zustande, dafür aber Rückzug zum Kerngeschäft, zuerst Hohenberg und Brand, dann Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal. Und wo ist das Ende, wenn man Zigmillionen an Geschäftsvolumen hergibt, und das nicht als Kerngeschäft bezeichnet, wenn man damit die Relationen verbessern will, nachdem der Vorredner am Pult, einer dieser Herren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz (= Link) vergisst zu erwähnen, dass dank seiner Arbeit in den letzten Jahren 100 Millionen an Aktiv und Passivvolumen abgewandert sind? Denn wenn Herr Herzog sein Kundenvolumen darstellt - über die Zeitung – und ein Wachstum lobt, weil man alles vermittelt weil man die Konditionen am Markt selber nicht aufbringt, dann addiert er doch auch Aktiva und Passiva und Verbundbilanz, sonst verwendet er die Bilanzsumme, die nicht mal das Mittel davon sein dürfte.

Wie viel Fachverstand bringen die Journalisten mit? Wie lange lässt man sich die Verbesserung der Risikolage noch aufbinden, weil die Abschreibungen bei der Bank das Abschmelzen der bestehenden Risiken der Vergangenheit aus nicht vertretbarem Rahmen in niedrigere Kategorien von alleine erledigen, weil irgendwo die Beträge über die Abrechnungsmanipulationen nicht mehr her zu kriegen sind, oder die stillen Reserven für die Dividendenzahlungen verbraucht sind und ein Griff immer wieder in die Rücklagen doch nicht so gut ankommt? Liest man die Lagebericht auch gegen, fordert man die Bilanzen und Lageberichte auch von den Vorständen, mit Namen von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Uwe Heidel und Johannes Herzog? Wenn die gut sind, die Bilanzen, dann werden sie wie Handzettel verteilt, wenn sie schlecht sind, dann werden sie sogar vor den Mitglieder in die Tresore verschlossen. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende Prokurist bei einer großen Firma, oder sitzt ein Aufsichtrat auch noch bei der Zeitung irgendwo mit drin? Ist das Schonjournalismus für einen großen Auftraggeber, wenn man auch die schlechtesten Jahresergebnisse nie hinterfragt? Da könnte man die Seite gleich weiß lassen. Wenn wir die Zeitung nicht mehr kaufen, dann wird der Wert der Annoncen auch runter gehen. Schämt man sich über eine Artikelserie über die Jahre hinweg, wie in Eintrag Nr. 3688 dargestellt, wirklich nicht.

   

Nr. 3469

Martina

20. Juni 2008, 12:03 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen ehemalige Prüfer und die Aufsichtsräte erneuern

Wer weiß was die neuen Erkenntnisse sind? Vielleicht sind es wirklich Dinge, die Hannelore in Eintrag Nr. 3671 anklingen hat lassen und die man natürlich nicht in die Bankunterlagen eingefügt hat. Man redet ja auch offen davon, dass die drei Vorstände im Sommer 2003 eine Vernichtungsaktion im Archiv auf dem Dachboden durchführen durften. Warum im Sommer 2003? Weil da der Wunsiedeler Kreis auferstanden ist? Rechenschaft, so wie es Hannelore geschrieben hat, dass tut Not, nicht das Herausreden eines hauptverantwortlichen Ex-Prüfers, der alles vielleicht auch noch mit Bilanzbetrug und damit der wieder verschärften Risikosituation bei unserer VR-Bank abgedeckt hat. Zukünftige Ausrichtung unter den katastrophalen Zahlen mit seinem Konterfei, es ist wirklich der Hohn was man uns die letzten Jahre alles auftischen wollte.

Wir dürfen uns nicht nur verhalten, dass wir der Bank den Rücken kehren, weil wir nicht mehr hin gehen, da wurde bei uns zuviel Schindluder getrieben. Im nächsten Jahr sagt uns der Herzog, wenn er jetzt damit durchkommen würde, es gibt keine andere Lösung wie die Fusion und dann kann er wieder nichts dafür, aber den Lohn in der nächsten Vorstandsetage, den will er dann haben.

Jetzt müssen wir die Aufsichtsräte dazu bringen, dass die zivilrechtlichen Ansprüche nicht einfach vergessen werden, weil man es uns ja nicht mehr sagen muss, was man verfolgt. Wir müssen alle Strafanträge noch mal herholen und neu stellen. Ganz besonders den gegen Herzog, Grothoff und Pausch mit den Vorgängen um den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger. Das ist meiner Meinung nach der Schlüssel wie sich Johannes Herzog mit Hilfe der ganzen Prüfungsabteilung vom Verband auf die Vorstandposition gehievt hat. Ich werde nachschauen auf welcher Seite im Gästebuch der Strafantrag zu finden ist. Vielleicht müssen wir den mit den neuen Erkenntnissen auch da um Beihilfevermutungen und Strafvereitlungsannahme erweitern, gegen die Prüfer und die Aufsichtsräte.

   

Nr. 3468

Bilanzleser

20. Juni 2008, 10:29 Uhr

Betreff: Volksverdummung ohne Grenzen

Kann man seinen geschäftlichen Misserfolg schlimmer darstellen als die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz in der Zeitung (= Link) wie sie es in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) getan haben? Bis heute ist der Geschäftsbericht noch nicht auf der Seite der Bank eingestellt. Aber an Ausgewählte, da hat man das Hochglanzpapier mit der Selbstbeweihräucherung schon verteilt. Dürfen sich die zwei Herren in der Zeitung darstellen, als hätten sie etwas erwirtschaftet? Die Gewinn- und Verlustrechung (= Link) aus dem Geschäftsbericht zeigt in Position 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit einen Betrag von 554 T€ (laut Herr Herzog in der Zeitung 528 T€ ?), wenn man die Hebung der stillen Reserven über die Zuschreibung vier Zeilen darüber in Position 16. mit 709 T€ abzieht, dann kommt das Minus aus dem Erwirtschaften der Arbeit von Heidel und Herzog im Jahr 2007 heraus. Die Dividende wurde wieder aus der Substanz bestritten. Ein Betriebsergebnis von 0,35 % wurde schön geredet, dass nicht mal zur Verlustdeckung bei den Abschreibungen in Position 13. reicht und ob man die Pauschalwertberichtigungen vom letzten Jahr wieder versteckt auflösen musste, dass wird ein Blick in den Lagebericht zeigen. Das Gesäusel des Herrn Herzog ist nur noch beschämend. Zufrieden laut der Bildunterschrift auf 332 € Steuern aus Einkommen und Ertrag, wahrscheinlich die Differenz aus der eigenen Steuerberechnung der letzten Jahre zum Bescheid vom Finanzamt, bestimmt kein ertragssteuerlicher Gewinn. Es gibt kein Jahr wo er nicht den Aufschwung erklärt und die Talsohle durchritten wissen will. Wer sich so als zufrieden ablichten lässt, der ist fern jeder Realität. Auf jeden Fall verschweigt er sie und es war mit Ein bisschen stolz (= Link) schon so , setzte sich fort mit Hausaufgaben gemacht ( =Link) im letzten Jahr. Es ist Volksverdummung ohne Grenzen aus Zahlen heraus, die man selber macht und niemand Einblick gibt. Diese Bank muss sich mit diesen Vorständen vor den Kunden und Mitgliedern schämen. Die haben solche Führungskräfte nicht verdient. 2008 sei man gut gestartet. Wer's glaubt wird selig.

   

Nr. 3467

Genossenschaftler

20. Juni 2008, 09:41 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog sich selbst enttarnt?

Heute, einen Tag nach der Vertreterversammlung macht die Frankenpost (= Link) mit einem Artikel darauf aufmerksam, dass die VR-Bank Fichtelgebirge angeblich gegen die drei Ex-Chefs vorgehen würde, obwohl die Tagesordnung mit dem Punkt schon lange veröffentlicht ist und der Zeitung auch bekannt gewesen sein dürfte. Es ist unglaublich wie hier Tatsachen verdreht werden. Es ist unglaublich, wie Herr Herzog selbst seine Hände in Unschuld waschen will. Es bleibt eine ganz wesentliche Frage vollkommen unbeantwortet, nämlich die, warum die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz angetreten ist. Werte Besucher dieser hoch interessanten Webseite, wir wissen alle, dass viele Dinge ganz leise an die Öffentlichkeit kommen und wirkliche Ausmaße erst nach und nach durch dringen. Hier wird nicht die Maus zum Elefanten gemacht. Hier wird versucht den Elefanten mit der Mausefalle einzufangen. Es könnte passieren, dass der Elefant den selbst erklärten Retter und Kammerjäger dabei in den Boden tritt.

Aufgrund welcher Vorgänge ist die Staatsanwaltschaft überhaupt hier? Wer hat der Staatsanwaltschaft Dinge vorgelegt, die diese auf den Plan gerufen hat? Herr Herzog hat doch mit Raimund Grothoff schon im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 über den Aufsichtsratsbericht von Horst Pausch mitgeteilt, dass man am 20. 07. 2004 zwei Verstöße der Vorstände nach § 34 Genossenschaftsgesetz an das Bundesaufsichtsamt, die BaFin, gemeldet hatte. Bis heute wurde den Mitglieder und der Öffentlichkeit verschwiegen, ob es um Flex und um Gold, Gold, Gold gegangen ist? Hätte die Staatsanwaltschaft also nicht schon im Sommer 2004 da sein müssen, wenn sie von den Prüfern eingeschaltet worden wäre, die bestens und über alles Bescheid wussten und nicht erst drei Jahre später durch Personen, die sich damit selbst in Gefahr um Arbeitsplatz und Ansehen gebracht haben könnten? Was haben die Prüfer in diesen Fall einfach nicht sehen wollen, über das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) wissen wir doch, dass die Prüfer den Weg dahin gut kennen, wenn es ihnen genehm ist.

Es gibt zu den Fällen keine neuen Erkenntnisse, wie es Herr Herzog bezeichnen will. Es gibt wahrscheinlich nur bisher von ihm verschwiegene. Man muss dazu diesen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) auch sehr sorgfältig lesen. Und nach dieser gravierenden gesetzlichen Norm, die überall angewandt wird, wenn ein Vorstand beschuldigt wird, ist die Formulierung des Herr Herzog ein Skandal. Es dürfte einen großen Unterscheid ausmachen, ob strafrechtlich ermittelt wird, oder zivilrechtlich gegen die Vorstände vorzugehen ist. Im Sinne des Strafrechtes gilt jeder als unschuldig bis er von einem Gericht verurteilt ist. Die gesetzgebenden Parlamente haben aber im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern, die den Anspruch gegen ihn haben, so weit im Wissensvorsprung ist, dass er seine Unschuld beweisen muss. Wenn Herr Herzog erklärt, man warte auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann nimmt man sich die Chance, dass Heger, Wolf und Krämer zu jedem einzelnen Kreditfall, der den Bach runter ging, der in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den Einzelwertberichtigungen oder in den anderen latent ausfallgefährdeten Engagements, die ja laut Staatsanwaltschaft höchst risikoreich und sogar genossenschaftsrechtlich untersagt gewesen sein könnten, selbst nachweisen müssten, dass sie richtig gehandelt haben. Da braucht man nicht viel nachdenken, wenn man auch weiß, dass alle drei gesamtschuldnerisch haften, im Grunde sind die drei am Bettelstab, wenn der Aufsichtsrat seine Pflicht tut, die er im letzten Jahr mit dem Vorschlag der Satzungsänderung über die Verfolgung der Vorstandshaftung auf sich übertragen hat.

Das Datum den Anzeige der Meldung an das BaFin vom 20.07.2004, lässt das nicht auf einiges schließen? K.N. saß am 13. Juli mit den drei Vorständen und drei angeblichen Aufsichtsräten zum Bericht des Goldmärchens in der Kraussoldstrasse. Manfred Heger hatte sogar die Flugtickets schon geordert um am Nachmittag persönlich feststellen zu können, ob 8 Kilo des Goldes tatsächlich in Brüssel am Flughafen in einem Schließfach sind, so soll es in der Aussage von Reinhold Wolf am 25. Februar stehen. Und es war vierzehn Tage vor der Aufsichtratssitzung zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link). Was wollen also die Prüfer und der Aufsichtsrat nicht gewusst haben? Warum zu diesem Zeitpunkt der Verzicht auf bekannte Ansprüche, unbekannte gegenüber den Erklärungen in den Bilanzbestätigungsvermerken gar nicht mehr nachgegangen, dass man die Pflicht hat die Dinge aufzudecken?

Man muss bei § 34 GenG auch den Abs. (6) lesen. Die Ansprüche verjähren in 5 Jahren. Wie viele Ansprüche lässt also der Aufsichtsrat und die Prüfer schon verjähren, denn meiner Ansicht nach hat die zivilrechtliche Haftung mit der strafrechtlichen Verantwortung nicht direkt was zu tun. Die zivilrechtlichen müssen unverzüglich und sofort gestellt werden. Die Sachen ab 2003 und zuvor drohen schon hinten runter zu fallen. wie viele Ansprüche will der Aufsichtsrat und die Prüfung verfallen lassen, weil sich die Staatsanwaltschaft strafrechtlich auf wenige beschränken darf? Denn der Aufsichtsrat darf sich aus seiner Verpflichtung auf keinen einzigen Anspruch beschränken, wenn er ihn festgestellt hat. Man muss selbst zwingend überprüfen welche Ansprüche zu stellen sind und nicht den Staatsanwalt als Ausrede dafür vorschieben.

Warum wird Johannes Herzog und seine Berater vom GenoVerband wohl so verfahren? Das ist die zweite wesentliche Antwort, die man den 17.000 Mitgliedern und der Öffentlichkeit bisher verheimlicht, es ist die Frage der Strafvereitlung vom 4. August 2004 und wer für den Vertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist und wer für den Vertrag nach dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) verantwortlich ist und wer dafür verantwortlich ist, dass man Reinhold Wolf trotz des Wissens in der Bank über das Goldmärchen erst gar nicht belangen wollte. Alle die unbeantworteten Fragen kann man auch auf einen Nenner bringen, warum ist das bei der VR-Bank Marktredwitz alles passiert, nur um einen Prüfer namens Johannes Herzog auf den Vorstandsposten zu bringen?

Weil diese Frage von Verbandsseite und von Seiten des Aufsichtsrates unbeantwortet bleiben muss, weil über die Kontrollpflichtverletzungen und die grenzenlose Mithaftung, auch über die Verträge darüber, alles unter dem Teppich bleiben muss, deswegen bleibt die Kardinalsfrage unbeantwortet. Aber man kann hier wirklich ein „noch“ vor dem unbeantwortet anstellen. Die Dinge sind nicht aufzuhalten. Der Aufsichtsrat ist noch nicht ganz soweit in seiner Erkenntnis wie tief er sich weiter verstrickt, wenn er nicht von sich aus handelt und weil die Bankenaufsicht über die Prüfungsberichte und mindestens über diese Meldung auch im Grunde von den Haftungsverpflichtungen der Vorstände weiß, wird auch hier auf Zeit gespielt. Der Aufsichtsrat ist sich gar nicht bewusst anscheinend, dass wenn er die Ansprüche gegen Heger, Wolf und Krämer untergehen lässt, dass dann § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) alle Ansprüche bei ihm ablädt. Der hat nur einen einzigen kurzen Satz: Für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß , also auch ohne jede Einschränkung. Und am wenigsten hilft, wenn man den ehemaligen Prüfer mit dem Forderungsverzicht davon kommen lassen will. Die alten Vorstände hat man schon zweimal versucht über die Vertreter los zu eisen und sich selber damit freizustellen. Der Fall wird auch noch aufgetischt werden.

Die Tage des Herrn Herzog sind gezählt. Er hätte sich besser angesehen, wie Reinhold Wolf, Manfred Heger und Karl Krämer sich im Goldfall vor Gericht heraus reden wollten. Das kann man machen wenn man nicht aktiver Vorstand ist, sondern ausschließlich seine Haut retten muss. Das Geschwätz von den Fusionsbegehrlichkeiten sollte er besser auch lassen. Die Begehrlichkeiten wurden auf der großen Ebene, auf der er jetzt glaubt mitspielen zu dürfen immer von seinem ehemaligen Arbeitgeber mit angeschoben. Es wird eher so sein, dass seine weit bekannt negativ belegte Person niemand haben will, davon lenkt er mit dem Gerede ab. Er wäre am Ende. Sogar der Sicherungsfond stellt in so einem Fall bereitwillig Mittel zur Verfügung, die man sonst anscheinend den Banken nicht zur Verfügung stellt, bis hin, dass man da über das Statut sogar die Abfindungen mit bezahlt. Einem Statut, dem die deutschen Genossenschaftsbankvorstände bei der Einführung damit gerne zugestimmt haben dürften, wenn Mittel bereit gestellt werden, wenn man auf ihre Verfolgung anderweitig verzichtet. Nur auf den Fall Herzog, da kann man zweifeln, ob man dem eine Abfindung mitgibt.

   

Nr. 3466

Webmaster

19. Juni 2008, 18:58 Uhr

Betreff: Rundschreiben zum Passus im Kreditvertrag bei Volks- und Raiffbanken an bayerische Steuerberater

Manfred Bleil, Wunsiedeler Kreis, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 19. Juni 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Rundschreiben an alle Steuerberater in Bayern;
Bayerische Steuerberaterkammer

Betreff: Neuer Passus in den Kreditverträgen der bayerischen Genossenschaftsbanken

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde ein Kreditvertrag der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, vorgelegt. Darin ist zu ersehen, dass die Musterverträge des für die Genossenschaftsbanken zuständigen DG-Verlages ab sofort einen Passus zur Übertragung des Kreditrisikos und zur Datenweitergabe bei Krediten enthalten. Im Gegensatz dazu haben Sie in Ihrer Tageszeitung sicher auch gesehen, dass die Volks- und Raiffeisenbanken eine große Werbestrategie aufgelegt haben, mit dem Motto, Wechseln Sie auf die sicher Seite, wir verkaufen keine Kredite. Die Anzeige ist auch mehrfach in unserem Gästebuch zur Webseite Wunsiedeler-Kreis.de unter Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG verlinkt.

Wir wollen Sie hiermit darauf aufmerksam machen, damit der viel umworbenen Mittelstand unseres Landes nicht von neuen Geschäftsbedingungen in den Kreditverträgen überrascht wird. Wir empfehlen allen uns angeschlossen Kunden einer Volks- und Raiffeisenbank ganz speziell, aber auch allen Kunden anderer Banken darauf zu achten, Verträge mit solchen Klauseln nicht einzugehen. Eine Kopie des Mustervertrages fügen wir bei hier klicken ... (= Link).

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil

   

Nr. 3465

Aus der Organisation

19. Juni 2008, 18:33 Uhr

Betreff: Wechseln Sie auf die sichere Seite, wir verkaufen Sie mit Haut und Haar

Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), so wurde doch in ganz Bayern geworben. Der Nachsatz, wir verkaufen Sie mit Haut und Haar wurde fallen gelassen. Auch Kreditverkäufe an Finanzinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis, hieß es. Nur liebe Leser des Wunsiedeler Kreises, schauen Sie sich bitte den Link zum Kleingedruckten bei den Kreditverträgen (= Link) an. Wie oft wird die Unterschrift ohne das geleistet, dass man das miteinander liest. Wenn man nämlich als Kunden in Schwierigkeiten kommt, dann hat man unterschrieben, dass man sich verkaufen lässt. Wenn die Bank die Kredite runter bewertet, wenn der Prüfer kommt und eine andere Bewertung als die Bank selber ermittelt, liebe Kunden bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken, was passiert dann mit euch? Ihr habt selbst unterschreiben, dass euer wirtschaftliches Risiko mit der Möglichkeit einer Ausplatzierung durch die Bank auf Dritte besteht. Tür und Tor geöffnet ?

   

Nr. 3464

Susanne

19. Juni 2008, 18:11 Uhr

Betreff: Der auf eigenen Wunsch Ausgeschiedene

Was will Johannes Herzog sagen, er hat nichts gewusst? Wie ich mir die Besucherzahl angeschaut habe, da bin ich auf die Seite http://www.wunsiedeler-kreis.de/news.html gestoßen. Manfred der umstrittene Vorstandsvorsitzende ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. So ein unglaublicher Blödsinn. Dreimal hat man ihn wegen Regressansprüchen nun vor die Vertreterversammlung gebracht. Ist es da ein Wunder, dass die Leute in der Bank nicht zur Arbeit finden? Was war denn das mit der Vertreterversammlung 2004 (= Link)? Die Prüfer haben nichts gesehen. Reinhold Wolf hat doch 2006 noch gesagt unter Abstimmung mit der Prüfung des Genossenschaftsverbandes rechnen wir vor das laufende Jahr wieder mit erhöhten Wertberichtigungen, also wir haben aufgehört, wo wir es nichts mehr unterbringen konnten, so hat es Reinhold Wolf auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) noch verkündet. Und die Prüfer sitzen in den Versammlungen dabei und hören was der Vorstand von sich gibt, also nichts von ich weiß nichts.

Und dann das mit der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link), der Aufsichtsrat darf erst ab der Großkreditgrenze prüfen und 300 Seiten Überziehungslisten monatlich. Lieber guter Johannes Herzog, wo leben Sie denn, auf dem Mond, oder glauben Sie das von uns?

   

Nr. 3463

Webmaster

19. Juni 2008, 16:04 Uhr

Betreff: zu Eintrag von Namenloser in 3682

Keine Sorge liebe interessierte Leser, wir werden dem ehemaligen Prüfer schon nachweisen was er gewusst hat und was nicht. Wenn jemand die fachliche Eignung für sich in Anspruch nehmen will von heute auf morgen eine eine Milliarden-DM-Bank leiten zu können, dann muss er sicherlich die Fähigkeit besitzen jedes Geschäft einer Bank, das er prüft, auch kontrollieren zu können. Gerade wenn er das nicht könnte, dann wäre höchste Alarmstufe, wegen der Risikoträchtigkeit solcher Geschäfte. Da müsste man sich dann doch fragen, ob es in das Geschäftsfeld einer Kreditgenossenschaft passt. Und bei so einer Risikolage, da muss man umso mehr prüfen und nicht aufhören, oder das Aufhören in der Prüfungstätigkeit auch noch vertraglich festlegen lassen. Laut dem letzten Beitrag könnte man meinen, der heutige Vorstandsvorsitzende Johannes Herzog will behaupten er konnte die Risikokredite nicht kontrollieren, die man selber als solche erkannt hatte und zusammen gestellt hat. Keine Sorge wie gesagt, so leicht kommen uns die Herren und speziell einer, nicht davon.

   

Nr. 3462

Noch namenlos

19. Juni 2008, 15:49 Uhr

Betreff: Nicht raus reden versuchen lieber Johannes Herzog, du hast alles gewusst

Wie soll das gehen, dass ein Revisor nicht alles nachprüfen kann? Was steht den drin in den Bilanzbestätigungsvermerken 202 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) im 3. Absatz, dass durch die Prüfung Unrichtigkeiten und Verstößen mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Warum solltet ihr sonst da sein, da gewesen sein, ihr Superprüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff, zum Däumchendrehen? Holt ihr euer Geld bei den Banken umsonst ab, nur für Anwesenheit? Wollt ihr euch mit eurer eigenen Dummheit raus reden? Aber lieber Johannes die Sonne bringt es an den Tag und bei gegebener Zeit werde ich meinen Namen auch Preis geben. Alleine was der Wunsiedeler Kreis bei euch und den Behörden vorgelegt hat, dass füllt Bände, ihr habt es immer ignoriert, weil ihr gemeint habt, es interessiert niemand, es erfährt niemand, von dem Spiel das ihr mitgespielt habt. Wenn z.B. Dr. Nickl die Verfehlungen mit den KWG-Verstößen bei Flex erkannt hat und ihr sagt ihr seid daneben gesessen und habt es nicht gesehen, liebe Leute hört auf eure Vertreter und Mitglieder zu verdummen, ihr redet euch nur noch tiefer in die Sch... . Ein Prüfer weiß alles, er weiß mehr als jeder Mitarbeiter der Bank, vor allem wenn er wegen der D2-Situation fast dauerhaft da ist. Jede Liste habt ihr, kein Kreditakt, kein sonstiger Ordner in den anderen Bereichen, kein Blatt kann euch vorenthalten werden. Im Grunde entscheidet ihr was gut und falsch ist. Nach eurem Urteil wird die ganze Arbeit einer Bank ausgerichtet. Ihr macht im Prüfungsbericht die Risikoaufstellung und zwar aus euren Erkenntnissen und nicht aus denen, die man euch vorlegt. Die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), das sind eure Werte aus den Prüfungsberichten. Ihr habt auch eine Aufstellung vom Jahr 2001, wo man schon im ersten Jahr nach der Fusion von weiterhin nicht vertretbarem Risikorahmen gesprochen hat. Ihr habt die Aufstellung gemacht wie viel an Einzelwertberichtigungen man im Jahr 2002 und 2003 ungebucht unterdrückt hat, das stammt nicht von den Vorständen, die mussten das zwangsweise und notgedrungen mitmachen und zum Schluss stellt man sie als die Verantwortlichen hin. Somit heißt es, die Vorstände berichten das was ihr ermittelt habt und nicht umgekehrt. Wenn der Vorstand die EWB nicht will, dann stellt er sie nicht fest und dann kommt ihr so wie ihr es im Bestätigungsvermerk schreibt. Johannes die Lageberichtsvermerke (= Link) dazu die stammen von dir und deinem Freund Raimund. Ihr seid an den Sauereien immer beteiligt, aber nie Schuld, das ist doch schön oder?

   

Nr. 3461

Insider

19. Juni 2008, 09:37 Uhr

Betreff: Sparverträge mit Bonuszahlungen

Zur Diskussion zu den Sparverträgen bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz in letzter Zeit und auch in Bezug auf Eintrag Nr. 3666 und hier wiederum den Eintrag Nr. 3086 mit dem Entwurf des Schreibens der Verbraucherzentrale an Banken, die so verfahren wie die VR-Bank, sei nun mitgeteilt, dass Auskunftsklage gegen die VR-Bank Fichtelgebirge und ihre Vorstände bezüglich des Nachweises der Zinsanpassungen entsprechend den rechtlichen Bedingungen erhoben wurde.

   

Nr. 3460

Gesehen

19. Juni 2008, 09:32 Uhr

Betreff: Diese Woche noch 4 Mio. Besucher auf der Seite Wunsiedeler-Kreis.de

Besucherzahl am 19.06.2008, 09:29
Diese Seiten wurden erstmals am 22. August 2004 ins Netz gestellt.

3980484

Das ist die Besucherzahl auf der Seite des Wunsiedeler Kreises. Aus technischen Gründen muss man dazu auf der Starseite zuerst eien andere Seite als das Gästebuch anklicken.

   

Nr. 3459

Klaus

17. Juni 2008, 19:28 Uhr

Betreff: Herr Schelter

Hallo Herr Schelter,
gibt es wirklich keine Gewissenskonflikte, einerseits als Prokurist bei einem Großkreditnemer, andererseits als Notvorstand in der kreditgebenden Bank! Da spricht man doch sogar bei der Gestaltung der Konditionen mit, oder? Und wenn die gut ausfallen, dann ist doch sicherlich eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber drin, schön für sie.
Was sagt dazu eigentlich der Verband? Der mußte doch sein placet dazu geben, und der Ex Prüferling Herzog, der wußte alles ganz genau.
Es passt so richtig zu dieser Bank, Mauscheleien und Beziehungskisten sind hier irgendwie an der Tagesordnung. Selbst jetzt, da der Staatsanwalt ermittelt, ist jedes Mittel recht, um zu vertuschen und weiterzumanipulieren. Letztes gutes Beispiel sind da ja die Bonussparverträge. Hier wird wieder versucht, die Kunden einzuschüchtern und Auskünfte zu verweigern, so daß Kunden gezwungen sind Auskunftsklage einzureichen.
Wieviel Dreck müßt Ihr am Stecken haben, wenn ihr auf eindeutige Fragen einfach die Antwort verweigert und auf den Klageweg verweist.Hat ein Kunde wirklich nicht das Recht, zu erfahren, woran sich der variable Zins orientiert, an den Bundesschatzbriefen, an den zehnjährigen Spareinlagen oder an was sonst? Warum teilt ihr das den Kunden eigentlich nicht mit? Was habt ihr schon wieder zu verbergen? Warum wollt ihr verhindern daß eure Kunden das überprüfen können?
Herr Heidel, Herr Schelter, Herr Herzog, sie sind hier gefragt! Übrigens auch der gesamte Aufsichtsrat!
Hier geht es nämlich um die Einlagen eurer Kunden, davon lebt ihr alle in der Bank, und eure Kunden sparen, um für`s Alter vorzusorgen oder einfach um ne Anschaffung zu finanzieren, und da denkt ihr euch vielleicht, was solls, soviel Geld brauchen die nicht, hauptsache die Bank, denn die muß ja unsere Gehälter bezahlen.
Mit dieser Einstellung habt ihr bereits die Kreditnehmer abgezockt, jetzt vielleicht auch noch die Sparer?
Wie weit ihr damit kommt seht ihr ja, schaut euch doch mal den Weg eurer Bank in den letzten 7 Jahren an! Arme VR Bank, aus der einstigen Musterbank ist ein notleidendes Institut geworden, das jetzt sogar schon sein Tafelsilber verscherbelt um über die Runden zu kommen. Schuld ist nicht die Bank, schuld sind die in der Bank verantwortlich handelnden Menschen, bzw deren Aufsichtsrat.
Klaus

   

Nr. 3458

Uwe

17. Juni 2008, 17:52 Uhr

Betreff: Danke Hans-Peter

So sehen wir also wie man Karl als 57-Jährigen heim geschickt hat. Mit vollen Bezügen, als Dank für die tolle Arbeit. Marth und Dittrich, mit deren Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen man jetzt Johannes Herzoig rettet, die hat man dem Staatsanwalt vorgeführt. Sind da die Vergleiche mit dem Münchener Gästebuch wirklich nicht erlaubt?

   

Nr. 3457

Nordlicht

17. Juni 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Zu 3673 - starker Tobak gegen Aufsichtsratsvorsitzenden

Auf den offenen Brief darf nicht mit einer Antwort gerechnet werden, denn das einfache Mitglied hat (dummer Weise) seine Rechte (insbesondere Auskunftsrechte) mit der Einführung der Vertreterversammlung weitesgehend aufgegeben. Suchen sie sich einen (ihren) Vertreter, der für Sie auf der Vertreterversammlung oder auch sonst direkt an den Aufsichtsrat genau diese Fragen stellt. Es wäre interessant zu erfahren, wie sich der Aufsichtsrat (mit Hilfe des jeder Zeit Stellung nehmenden Verbandsvertreters) dann verhält bzw. sich raus windet.

Warum hat es aufgrund des offenen Briefes keine Aufforderung zur Unterlassung gegeben? Das ist doch ein gängiges juristisches Mittel, um falschen Aussagen entgegen zu treten.
Es scheint ganz so zu sein, daß die in dem Schreiben dargestellten Sachverhalte zutreffend sind?!

Ein ganz wesentliches Prinzip scheint bei der VR-Bank ausgehebelt zu sein, nämlich, daß im Aufsichtsrat in eigener Sache nicht mit entschieden werden kann, da ein offensichtlicher - nicht behebbarer - Interessenkonflikt vorliegt. Wenn es nur um ein paar Euro ginge, könnte noch darüber hinweggesehen werden, weil es unwesentlich ist.
Wenn es aber ein (der) Großkreditnehmer der Genossenschaft ist, dann sollte schon die Verfahrensregeln eingehalten werden. Neben den Verfahrensregeln sind hoffentlich auch die Konditionen (Zinssatz/Marge) angemessen und nicht zum Schaden der Genossenschaft und seiner Mitglieder!?!

Das demokratische Prinzip und die (unabhängige, sachkundige) Aufsicht über den Vorstand des Aufsichtsrats sind bei dieser Bank bei dieser Konstellation (jeder weiß von den Leichen im Keller des anderen und ist jeweils abhängig) ad absurdum geführt worden. Die Mauern um das Kartell des Schweigens sind aber schon löchrig. Einige Lecks hat es ja schon gegeben und die Staatsanwaltschaft hat hoffentlich schweres Geschütz aufgefahren.

Die VR Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, gehört offensichtlich nicht den Mitglieder, die ihr Vermögen durch die von Ihnen beauftragte Vorstände unter der Aufsicht des die Mitglieder vertretenden Aufsichtssichtrats verwalten läßt.
Sondern es ist genau anders herum - die Vorstände scheinen unter Beihilfe des Aufsichtsrates und des Verbandes ganz so zu schalten und walten wie sie es für richtig halten.

Da werden Zusagen gemacht, die einfach ohne Erläuterung nicht eingehalten werden (z.B. frühzeitige Information).
Da werden mit einigen Filialen wesentliche Vermögensgegenstände verkauft, obwohl die nach eigener Aussage bei der Fusion doch prächtig ins Konzept gepaßt haben.
Da wurde bei der Fusion den Vertretern noch ein zukünftiger Vorstand vorgestellt, obwohl hinter den Kulissen längst geplant war, daß dieser nie so aktiv werden sollte.
Da werden die Mitglieder mit einer völlig unzureichenden Tagesordnung über die anstehende Vertreterversammlung ausschließlich über das Internet informiert, obwohl wegen des relativ hohen Altersdurchschnitts anzunehmen ist, daß viele Mitglieder kein Internet haben.
Da werden Mitgliedern offensichtlich schikanös die satzungsmäßigen Rechte verweigert - rechtzeitige Kopie eines Jahresabschlusses -, weil angeblich eine Sekretärin den Schlüssel mit in den Urlaub genommen habe. Ganz so, als ob es nur ein Exemplar gäbe und die Vorstände oder der Aufsichtsrat keine Kopien hätten.
Da weiß der Aufsichtsrat nicht, wie er es mit den ehemaligen Vorständen halten soll und legt den Fall (vermutlich nach Abstimmung mit den Verbandsjuristen) immer wieder - aber nie vollständig - der Vertreterversammlung zur Entscheidung vor. In der Zwischenzeit kassieren die Herren, die für die desolate Situation der VR-Bank ganz wesentlich verantwortlich sind, zu Lasten der Mitglieder weiterhin ihre üppigen Pensionen.

Mitglieder und Vertreter? Ach, was interessieren die berechtigten Interessen der Mitglieder und Vertreter (handverlesen durch den Vorstand?!?), die haben ja eh keine Ahnung und werden schon wegen des Kostenrisikos nicht den Klageweg beschreiten oder sind u.U. wirtschaftlich abhängig. Das höchste Organ der Genossenschaft - die Vertreterversammlung - wird bewußt falsch informiert. Fragen und Anträge aus der Versammlung werden ignoriert. Scheinbar werden auf den Vorversammlungen schon alle wesentlichen Dinge - ohne Protokoll - besprochen bzw. die Vertreter werden eingeschworen. Das hebelt die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft systematisch aus. Insbesondere, wenn es wie in der Vergangenheit um den Regress gegen ehemalige Vorstände geht.

So hangelt man sich von Jahr zu Jahr. Es fehlt nur noch, daß sich der Vorstand für den Verkauf der Filialen feiern läßt, weil er es geschaft hat, diese an einen Käufer abzugeben, der ohne den Garantiefond der Genossenschaften nicht überlebensfähig wäre aber offensichtlich doch Kredit erhält.

Da bleibt nur noch zu sagen:
Viel Spaß auf der anstehende Vertreterversammlung. Und ein Aufruf an die Mitglieder - fragen Sie ihre Vertreter - schreiben sie massenhaft Leserbriefe, wenn wieder unsinnige / unkritische Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

   

Nr. 3456

Hans-Peter

17. Juni 2008, 17:11 Uhr

Betreff: Keine Sorge alles archiviert

Zu Beitrag 3675
Ach Uwe, wir machen uns doch da keine Sorgen. Artikel wie den in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) oder den tollen Zeitungsbericht zum Rausschmiss von Karl Krämer (= Link) hat man da ja sowie so nicht gefunden. Und ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren, den haben wir schon gespeichert und den Kopf von Werner Schelter, den bringen wir auch wieder rein. Klar dass man den Stolz löschen muss, wenn man den Vorstand Reinhold Wolf neben Johannes Herzog und Werner Schelter jetzt vielleicht doch anzeigen muss. Vielleicht ist Johannes Herzog auch bald dran, da muss man die Rückschlüsse auf alle anderen so weit wie möglich raus nehmen. Wie will man denn eine Artikelserie von die in Eintrag Nr. 3642 immer und immer wieder erklären? Die stammt vom letzten Jahr und ist auf der Bankseite auch nicht zu finden.

   

Nr. 3455

Uwe

17. Juni 2008, 16:48 Uhr

Betreff: Internetseite Bank

Wer hat es gemerkt bei Presse hat man aus der Internetseite der Bank (=Link) das Jahr 2006 gelöscht. Demnächst wird man den tief verwurzelten Opa Reinhold Wolf löschen.

   

Nr. 3454

Jürgen

17. Juni 2008, 16:35 Uhr

Betreff: Bilanzbestätigungs vermerke

Ich habe eben die Bilanzbestätigungsvermerke in Eintrag Nr. 3670 angeschaut. Kann ein Verbandsvorstand und ein Leiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes so etwas, wie im dritten Absatz steht, guten Gewissens unterschreiben, oder gefährden die damit ihre eigenen Stellung. Sollte man die Sache dem Wirtschaftsprüferinstitut nicht klar und deutlich aufzeigen und da nachfrgen, was die von so etwas halten. Haben die tatsächlich bei so einer Sache kein schlechtes Gewissen? Wenn ich da an das Fusionsgutachten denke und was da mit vereinbaren Interessen für die Mitglieder gestanden hat und dass man heute die Vogtlandfilialen mit Kunden aus unserem Landkreis verkauft, da versteh ich die Welt nicht mehr. Glauben die wirklich, weil sie die Unterlagen selber unter Verschluss haben, dass ihnen keiner auf die Schliche kommt?

   

Nr. 3453

Manfred Bleil

17. Juni 2008, 16:14 Uhr

Betreff: Mein Schreiben vom 12. März 2008 im Anhang

Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6

95615 Marktredwitz


Werter Herr Schelter,

ich finde es schon sehr traurig, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und frühere Notvorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, es nicht für notwendig erachtet auf Anfragen (siehe Eintrag Nr. 3612) zu antworten. Wir wissen beide, dass es sich nicht nur um Geplänkel handelt. Ich gebe Ihnen nochmals bis Freitag, den 20. Juni 2008, Gelegenheit zu antworten, andernfalls werde ich Politik, Presse, zuständige Behörden und eventuell Gerichte auf dem Klageweg um Rat und Hilfe bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil

   

Nr. 3452

Susanne

17. Juni 2008, 16:09 Uhr

Betreff: Morgen, Mittwoch, 18. Juni 2008 Bilanzpressekonferenz

Stimmt es, ist morgen die Bilanzpressekonferenz der VR-Bank in Marktredwitz? Lassen sich die Herren Herzog, Heidel und Schelter gemeinsam ablichten. Was fällt ihnen für eine Schlagzeile ein, was für eine Bildunterschrift? Hausaufgaben gemacht, das ist abgedroschen. Hausaufgaben gemacht, oder Erbsen gezählt? Kommt nur die Frankenpost und der Neue Tag, oder hat man kritische Presse von außerhalb auch geladen, die nicht von den großen örtlichen Anzeigen profitieren? Hat die Frankenpost noch Bilder im Archiv von den drei Vorständen, beispielsweise wie man sich mit gespitzten Bleistiften ins Bild setzte (= Link). Wie hieß da die Bildunterschrift? „Wir haben nichts Rechtswidriges gemacht und immer richtig abgerechnet“, unterstützt vom nicht existierenden Fachausschuss für Bankrecht des Genossenschaftsverbandes? Hätte man besser geschrieben, wir haben die richtigen Freunde, die uns unsere unsauberen Machenschaften helfen zu vertuschen, angefangen von Abrechnungsbetrug bis zur Abholung von Sicherheiten, nachdem die Kunden über unsere Arbeit gestolpert sind, ohne dass davon beim Kunden oder der Bank auch nur eine Mark oder eine Euro angekommen wäre? Da frag ich mich bis heute wie denn die in Eintrag Nr. 1372 zu sehenden LKW’S und die Leute bezahlt wurden? Waren die schon aus Tschechien oder Polen? Wurden die auf Provisionsbasis (!?) bezahlt?

   

Nr. 3451

Hannelore

17. Juni 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Rechenschaft?

Werden denn jetzt die Lumpen zur Rechenschaft gezogen?
Oder haben die wieder Absprachen getroffen für den 19., war deshalb dem Krämer sein Russenauto am Montag vor der Bank, haben die beiden Krämer und Herzog oder vielleicht sogar noch mehrere sich abgesprochen?

Wann gibt denn die Staatsanwaltschaft einen Pressebericht über den aktuellen Stand ?
Und wann wird denn Oberlump Heger zur Rechenschaft gezogen? Herr Staatsanwalt, gehen sie doch nach Leibnitz an der Grenze zu Maribor, dort hatten die Kerle die Konten, der Heger mit Kontovollmacht? Oft genug sind die beiden Freunde dorthin gefahren. Alleine wegen derAusreden des Heger bei der Insolvenz der Flex in Slowenien müsste er als Verantwortlicher eine schöne Strafe erhalten.
Wird auch die Tatsache abgearbeitet, dass der Heger dem Richter in Weiden, heute in TIR, mit Hilfe seines Steuerberaterkumpels überhöhte Lagerbestände bescheinigt hat und auf Grund dessen auch die Staatsanwaltschaft und der Richter belogen wurden, lässt sich das die Staatsgewalt gefallen?

Aber der Heger ist wahrscheinlich einige Stufen nach oben gefallen, wieso kann er eine Finanzierung durchführen über einen aktuellen Neubau im Verbund mit den Stadtwerken WUN, da ist doch der Beck der Chef? und der Martini ist sogar dort angestellt, und ist er nicht auch noch im Aufsichtsrat beim Herzog??
Schöne Aussichten armes MAK.

   

Nr. 3450

Genossenschaftler

17. Juni 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft die Prüfungsberichte 2002 und 2003 mitgenommen?

Was werden wir über die VR-Bank Marktredwitz noch erfahren, deren Namen der frühere Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog versucht zu löschen? Hat der Staatsanwalt die Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 mitgenommen und ausgewertet? Stehen da die richtigen Einzelwertberichtigungen, die eigentlich notwendigen, drin, oder wie sollte man sonst die Hinweise in den Lageberichtsvermerken (= Link) werten? Wie steht es mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) unter Beachtung deutscher Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung? Legalisieren Unterschriften eines Verbandsvorstandes Gschrey, zweimal eines Prüfungsabteilungsleiters Eberle, eines Prüfungsdirektors Hilkenbach, dass man nicht nach § 252 Handelsgesetzbuch (HGB), Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) bilanziert hat? Wo ist da die Überwachung durch die Bundesbank und das BaFin? Für was gibt man Bilanzen und Prüfungsberichte denn da hin? Dass man nach Gutdünken und Absprache mit den Verbänden verfährt? Ist der ganze Zusammenhang noch der Rettungsanker des Prüfers, der das vor Ort alles durch gezogen hat und heute wieder mit dem Aufsichtsrat die alten Vorstände – angeblich – wegen zivilrechtlicher Inanspruchnahme vor die Vertreterversammlung bringt?

Wann kommt diese Angelegenheit zur Sprache? Wer untersucht welche Folgen es für die Ausfälle bei der Bank hatte, dass man die Kreditgrenzen bei der Bank nicht entsprechend den Vorschriften zu § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) anpassen ließ und ob das eine Verletzung der Aufgaben der Prüfung nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und der Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch den Prüfungsverband mit allen Haftungsfolgen war? Warum lässt man die VR-Bank Marktredwitz mit ihrem Vorstand Herzog durch die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Umweg Volksbank Vogtland sanieren und zieht nicht die tatsächlich ursächlich Verantwortlichen, nämlich den Verband und die Prüfer, zur Verantwortung? Dieses Exempel zu statuieren, das will man vermeiden.

Auch mit den Sparverträgen, bitte liebe Kunden meldet Euch beim Wunsiedeler Kreis. Es ist nicht nur eine Pflichtverletzung gemäß dem in Eintrag Nr. 3660 hinterlegten Verbandrundschreiben wenn man auf der Sollseite bei den Kunden absahnt, genauso dürfte es eine Pflichtverletzung sein, wenn man den Kunden die zustehenden Zinsen auf der Habenseite vor enthält. Und es könnte wieder Bilanzbetrug sein, wenn berechtigte Nachforderungen der Kunden wieder nicht als Risikorückstellung in den aktuellen Abschlüssen auftauchen, obwohl sie drohend am Himmel stehen.

   

Nr. 3449

Uwe

17. Juni 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Herr Johannes Herzog, der Abklatsch von Baron Münchhausen

Man muss sich wirklich die Musterrede von Herrn Herzog (= Link) von vor ziemlich genau zwei Jahren auf der Vertreterversammlung 2006 anschauen, da kommt heraus, mit welcher Arroganz er auftritt und was er an leeren Sprechblasen alles verzapft. Was interessieren denn die Geschäftsberichte von 2005 und 2006 auf der Internetseite der Bank? Bei 10 bis 20 %-igen Veränderung nach unten, da will man den aktuellen Abschluss sehen, oder sollen die 80 Vertreter, die Multiplikatoren laut Johannes Herzog, die als Handzettel bei Mitgliedern austeilen, weil man sich das Porto nicht leisten kann? Der Verkauf der Vogtlandfilialen zeigt vielleicht mehr als man es erkennt, welche Fähigkeiten in der Führungsspitze dieser Bank sitzt. Das einzige was an Marktführerschaft vorhanden ist, ist der moralische Appell an die Kunden, doch bei der ortsansässigen Bank zu bleiben. Warum haben die Vorstände nicht den Mut den Geschäftsbericht hier einzustellen. Gedruckt ist er doch, auch wenn die Bilanz durch die Vertreter noch nicht abgesegnet ist. Gedruckt mit den schönen Worten man hätte erste Erfolge erzielt. Gedruckt nur mit anderen Worten, als „ein bisschen stolz“, oder „wir haben im Jahr 2006 unsere Hausaufgabengemacht“, immer wieder die Beschreibung der Hoffnung in die Zukunft und die Verleugnung der katastrophalen Vergangenheit und der tristen Gegenwart.

Doch mein Herr, im Hintergrund wird der einzelne Kunden nach wie vor behandelt, als sei er nur dazu da geschröpft zu werden. Und die Kunden zahlen kräftig heim, ein unzufriedener Kunden, das ist die schlimmste Werbebotschaft für einen wirtschaftlich arbeitenden Betrieb. Das Lauffeuer der negativen Erfahrungen der Kunden sind es, warum die Talfahrt nicht gestoppt wird. Schauen Sie sich den Eintrag Nr. 3642 an Herr Herzog, Sie lesen doch das Gästebuch öfters wie jeder andere Besucher auf der Seite, welche Signale die Bank aussendet. Sind es keine Signale, wenn sich die Kunden in die Abzählreihe stellen dürfen und jeder Siebte wegen der katastrophalen organisatorischen Aufstellung der Bank als Risikogefahr bezeichnet wird? Die Arbeit der letzten drei Jahre wäre umsonst gewesen, wenn man die Ostfilialen nicht zu Geld machen hätte können, aus der Geheimschatulle der deutschen Genossenschaftsmitglieder, die man bereitwillig einsetzt um sonst die Fusionen zu fördern, mit 80 Millionen unterstützt, wie in München diskutiert wird, oder waren es doch die 120 Millionen, die der Zweigstellenmann genannt hat? Nur ohne die Fusion, da hätte es das Geld angeblich nicht gegeben, da hätte man die Vorstände abgesät und unter die Brücke geschickt. Aber weil sie mitmachten, da erhalten sie als Prämie unglaubliche Pensionen mit Mitte 50.

Sind die Negativsignale nun nur in Marktredwitz hörbar und ganz kräftig spürbar, oder leist man die auch aus den Verbandsstatistiken heraus, aus der Prognose der Ertragssituation für 2008 für die Kreditgenossenschaften? Wenn man den Mitgliedern die Bilanz verwährt, wenn sie sich vor der Versammlung informieren, wenn man den Kunden verhöhnt, weil er seinen Sparvertrag gerecht nachgerechnet haben will, dann kann man darauf setzen, dass mit denen wieder Zehn oder gar Hundert von dannen gehen.

Herr Herzog soll sich das endlich auf seinen Block vor sich schreiben, wenn er jetzt vorgibt, drei Jahre Arbeit einzusetzen, dass man die Bank wieder ordentlich organisiert, dann setzt man das nicht nur wegen den alten Vorständen ein, dann setzt man das ein, weil man sich als Genossenschaftsverband mit diesen Vorständen verbündet hatte und eine Fusion von zwei wahrscheinlich kaputten Banken durchgezogen hat, ohne das mit befähigten Leuten zu machen und ohne eine geordnete Organisation einzufordern. Was braucht es mehr Beweise als die Aussagen in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) und dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link)? War „ein bisschen stolz“ (= Link) vor zwei Jahren in der Frankenpost Hohn und Spott an die Adresse der geschädigten Kunden, oder sitzt Johannes Herzog so auf dem hohen Ross, das er die Wirkung seiner unfassbaren Worte gar nicht begreift, oder dass er glaubt, er hat es nur mit Dummen in seinem Publikum zu tun?

300 Seiten Überziehungslisten pro Monat und darin enthalten unzählige Male Flex und Gold, Gold, Gold mit eigentlich undenkbaren Beträgen, das ist neben der Risikosituation aus Folie zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und dem Konterfei des Herrn Herzog darunter mit der sich laufend wiederholenden Beschwörung der Zukunft, das Ergebnis der Arbeit der Prüfung der Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz, wo man sechs Wochen vor der normalen Vertreterversammlung eine außerordentliche abhalten musste um den verteufelten Namen zu tilgen. Auch da haben die fehlgeschlagenen Versuche, das aus den Köpfen zu drängen schon Tradition und beginnen mit dem Vertrag mit Manfred Heger, wo man den Verzicht auf Alles sogar den Mitgliedern vorenthielt, den die Prüfer und die Abteilung des Dr. Bauer in München mitgebracht haben, wo man Horst Pausch zwei Tage nach der Versammlung wahrscheinlich mit der dümmlichsten Ausrede über Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) in der Zeitung, zum Rücktritt bewegt haben dürfte, fortgesetzt über alle die Jahre mit den immer wieder hinter den Kulissen niedergeschmetterten Regressen gegen die Vorstände, die wahrscheinlich nur die Befreiungsaktionen für Aufsichtsrat und Prüfung selbst darstellen sollten, bis hin, dass die Staatsanwaltschaft nun die Arbeit der Prüfung in die Hand nehmen musste.

Herr Herzog kann sich gerne als spendierfreudig ablichten lassen, wenn er nur die GuV bei der Bank seit seiner Anwesenheit als Prüfer und als Vorstand neben einander präsentiert, so wird er aufzeigen müssen, was die Bank der Region über die Kreditverluste angetan hat und was die Bank über fast Null an Steuerzahlung aus den Erträgen schuldig geblieben ist. Die Kunden sind nicht dumm Herr Herzog, sie können Ihre Leistung bei dieser Bank sehr gut einordnen und auch Ihre Mitverantwortung. Seinen Sie stolz darauf, dass Sie Ihren eigenen Mist präsentieren dürfen, auf nichts anderes können Sie stolz sein. Sie verkaufen Ihre Kundschaft um sich zu retten, die in Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal und mit ihnen die in Reichenbach und anders wo, auch das ist Signal genug und um an die Dinge zu kommen, da hat man Mitglieder dort vor Jahren schon belogen und die Vorstände bei der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Heger, Krämer und Wolf hat man aber ganz schnell nach Oberwiesenthal fahren lassen um zu sondieren, was man denn aus dem Sporthotel alles heraus ziehen könnte. Steht es nicht so schon in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 und was das Mitglied schon in Eintrag Nr. 32 von der Fusion hielt?

   

Nr. 3448

Beobachter

16. Juni 2008, 18:20 Uhr

Betreff: Genau dass muss man bei der VR-Bank Marktredwitz auch öffentlich fragen

Im niedersächsischen Sottrum wurden die Vorstände wegen Kreditverlusten abberufen, hier ein Zeitungsartikel dazu (= Link). Aber da war die öffentliche Diskussion nicht mit der allgemeinen Stellungnahme beendet. Hier wurde ein umfassender Leserbrief (= Link) auch mehrspaltig abgedruckt, der kritisch nach der Verantwortung des Aufsichtsrates fragte. So einen offenen Journalismus wünschen wir uns auch bei uns. Will die Zeitung bei uns wieder bis zum allerletzten Tag warten und dann wieder nur die Stellungnahme von Johannes Herzog abdrucken?

   

Nr. 3447

Kunde

16. Juni 2008, 18:07 Uhr

Betreff: Mich wollten sie einschüchtern mit meinem Sparvertrag

Als ich mich bei der Bank gemeldet habe, weil ich den Sparvertrag nachgerechnet haben wollte, da wollten die mir doch sagen, sie hätten ein teures Gutachten dafür machen lassen und sie hätten alles richtig gemacht – wieder mal – und wenn ich keine Ruhe gäbe, dann müsste ich das Gutachten bezahlen. Aber meine Herren, ich lass mich nicht einschüchtern. Wenn ihr mir den Vertrag nicht nachrechnet, dann mach ich eine Auskunftsklage. Vielleicht hilft mir der Wunsiedeler Kreis und die Schutzgemeinschaft und wir hängen alle anderen Kunden mit dran. Ich bin mir bombensicher, dass ihr nicht nach einer vergleichbaren Marktzinsberechnung die Zinsen runter genommen habt, wenn ich seh was man mir zuerst vorgerechnet hat, dann tränen mir sowie so die Augen was zum Schluss raus gekommen ist.

   

Nr. 3446

Webmaster

16. Juni 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Wer hat oder hatte bei der VR-Bank langfristige Sparverträge mit Bonuszahlungen oder ähnlichem?

Vor einiger Zeit haben wir zu Sparverträge der VR-Bank mit Bonuszahlungen oder vergleichbaren Verträgen Stellung genommen oder Besucher haben hier dazu diskutiert. Wir wollen noch mal daran erinnern und ihnen die Gelegenheit geben uns solchen Verträge aufzuzeigen. Hier sämtliche Einträge dazu, die wir auf die Schnelle noch mal zusammengestellt haben (jede Eintragsnummer ist ein Link): Eintrag Nr. 3077, Eintrag Nr. 3084, Eintrag Nr. 3085, Eintrag Nr. 3086 (Musterbrief der Verbraucherzentrale anhängend), Eintrag Nr. 3087, Eintrag Nr. 3088, Eintrag Nr. 3113, Eintrag Nr. 3115, und Eintrag Nr. 3116.

   

Nr. 3445

Susanne

16. Juni 2008, 17:20 Uhr

Betreff: Wieso soll nur der alte Vorstand haften?

Wir haben doch nach wie vor einen der Hauptverantwortlichen da für das Schlamassel, was Reinhold Wolf mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hat. Sein Bild ist mit der zukünftigen Ausrichtung in dem Link passend doch gleich drunter unter den katastrophalen Zahlen, wo man uns Kunden der VR-Bank zum Risiko erklärt hat. Zukünftige Ausrichtung mit wiederholter Haftungsverhandlung auf den Vertreterversammlungen weil man mit der unsauberen Arbeit als Prüfer die Staatsanwaltschaft in die Bank geholt hat. Wie lange will er uns denn noch den Bären aufbinden, dass die Sachen ihn nichts angehen würden, weil sie, wie er es der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) gesagt hat, alle vor 2004 waren? Wie lagen wollen wir es noch zulassen, dass diese Leute unsere Bank mit solchen Zeitungsbildern (= Link) in Verruf bringen, nur um sich selber raus zu reden. Herr Herzog und Herr Grothoff haben doch Heger, Wolf und Krämer mit den Lageberichten (= Link) bestätigt, dass man ihnen das Eigenkapital gelassen hat, dass sie die Kreditgrenzen auch ja hoch halten konnten.

Johannes Herzog brauchte es doch als Erster, dass Manfred Heger im August 2004 mit dem Verzicht auf alle Ansprüche verabschiedet wurde und heute haben wir dank des Prüfers von damals, dem heutigen Vorstandsvorsitzenden unserer Bank die Vergangenheit wieder auf dem Tablett, weil wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft seine Arbeit übernehmen musste. Diese Prüfung war schon aus dem Grund nichts wert und heute geht es darum, ob nur der Vorstand von damals oder auch die Prüfer von damals (wie hieß den der gleich nochmals?) mit verantwortlich ist. Millionen hat man geholfen kaputt zu machen, anstatt es zu verhindern. So blind konnte man doch bloß absichtlich sein. Und darum müssen wir den Mann in seiner heutigen Verantwortung zur Rechenschaft ziehen und den besten Grund hat er mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) geliefert. Damit fangen wir dann an und aufhören tun wir nicht mehr so schnell. Und wenn es der Aufsichtrat nicht tut, dann packen wir eben den, der ist genauso mit schuld.

   

Nr. 3444

Hilde

16. Juni 2008, 13:33 Uhr

Betreff: Filiailverkauf

Hallo Webmaster,
bitte geben Sie uns doch Informationen, wie das nun mit Flex und Gold, Gold weitergeht. Nun ist am 19. Vertreterversammlung und niemand weiß eigentlich, was da abläuft!
Haftet dafür eigentlich nur der Vorstand, oder auch der Aufsichtsrat?Wie sieht es eigentlich mit der Haftung vom Prüfungsverband aus? Die, bzw. Herr Herzog muß das doch gesehen und abgenickt haben. Sicher gibt es doch Kriterien für die Vergabe von Krediten, oder nicht? Ohne Sicherheiten werden hier Gelder verschleudert, ohne daß jemand was tut!
Ich bin der Meinung, daß hier die Delegierten nachhaltig und hartnäckig Fragen stellen müssen, vorallem über die Frage der Haftung, wegen fahrlässiger Kreditvergabe.Lasse sich niemand mit der Antwort abspeisen, es handele sich hier um ein schwebendes Verfahren, denn hier geht es doch um Geld unserer Bank! Zumindest muß geklärt werden, wer denn damals geprüft hat, und wie der Aufsichtsrat dazu stand.
Wenn ich heute in der Zeitung lese, wie der ehrenwerte Herr Pausch hofiert wird, der ja auch mal in den Genuß eines Forderungsverzichts kam, und der lange Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender mit Heger jun.und sen. zusammengewirkt hat dann stellen sich mir die Haare zu Berge. Hut ab vor jedem kleinen Handwerker, der mit der Abzahlung seines Kredits seinen Betrieb sauber über die Runden bringt.
Solche ehrlichen Leute werden dikriminiert, wenn man den Betrügereien nicht knallhart nachgeht!
Grüße Hilde

   

Nr. 3443

Beobachter

15. Juni 2008, 13:25 Uhr

Betreff: Hat der Webmaster Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten

Meine Frage an den Webmaster, habne Sie Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank auf ihren offenen Brief in Eintrag Nr. 3612 erhalten. Hängt Herr Schelter wirklich so teif mit drin, wie in Eintrag Nr. 3613 nach gefragt?

   

Nr. 3442

Otto

15. Juni 2008, 13:20 Uhr

Betreff: Was ist bei der Bank überhaupt in Ordnung?

Von was bitte hat man sich bitte zurückgehalten, nach dem in Eintrag Nr. 3635 hinterlegten Geschäftsbericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr? Was steht denn im Lagebericht von 2005 (= Link)? Hat man mit dem Zweigstellenleiter, seiner Ehefrau und dem Schwiegervater und der eigenen Anlage früher mal das ganze ins Laufen gebracht und die eigenen Gelder wieder raus genommen, nachdem man die Kunden in die US-Immobilienfonds, vorbei am genossenschaftlichen Verbund, unter den Augen der Prüfer des Genossenschaftsverbandes in einem Maß hinein beraten hat, dass man das sogar im Lagebericht als erwähnenswert betrachtete im ersten von Herr Herzog offiziell erstellten Jahresabschluss?

Was ist bei dieser Bank den überhaupt unmöglich? Darlehensvalutierung mit Zinsen vor der Auszahlung belegt, Stichtagsverzinsung mit ungesetzlichen AGB-Klausel, Eingriff in das Lastschriftverfahren und die automatisch vorgenommenen Gutschriften über die generellen Eingriff in die Wertstellung dazu, Ausweitung der Wertstellungsvorteile gegenüber dem Kunden am Schalter und in der Buchhaltung, ungesetzliche Bürgschaftsklauselen, Bilanzausweise von Rettungserwerben und Rückkaufswerten von Lebensversicherungen, die jenseits von Gut und Böse liegen und dass alles unter den Augen der genossenschaftlichen Prüfer. Als dann 2001 oder 2002 das Prüferteam mit Manfred Heger nicht mehr klar kam, da schickte man Johannes Herzog und Raimund Grothoff nur leider nicht zum Aufräumen, sondern um mit Manfred Heger anscheinend auszuhandeln, wie er denn nun freiwillig abtreten könnte und ob da ein Kreditverhältnis mit dem besten Freund, ungesichert und in Millionenhöhe, die Sache nicht erleichtern könnte, wenn man mit dem Aufsichtsratsbeschluss gleich noch die Vereinbarung unter Verzicht auf alle Ansprüche unterschreibt und das den Mitglieder vorenthält, oder war es anders?

Was ist bei dieser Bank wirklich in Ordnung? Nur die Verstrickung und Verzettelung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der genossenschaftlichen Prüfung, die mit der letzten Satzungsänderung nun beide auch noch ausschließlich für die Verfolgung der selbst produzierten Zustände sind. Muss man mit den neuen Satzung laut Eintrag Nr. 3654 von Seiten der Vertreter demnächst den Beschluss fassen gegen die Aufsichtsräte vorzugehen, wenn die die Vorstände und natürlich auch den ExPrüfer Herzog mit seinem Forderungsverzicht immer wieder davon kommen lassen?

   

Nr. 3441

Susanne

14. Juni 2008, 17:18 Uhr

Betreff: Unsaubere Einladung zur Vertreterversammlung, jedes Jahr wieder

Im Eintrag Nr. 3659 ist doch die Einladung und Tagesordnung von der letzten ordentlichen Vertreterversammlung und in Eintrag Nr. 3658 das Protokoll zur Versammlung hinterlegt? Warum hat man uns im letzten Jahr denn verschweigen, dass man Karl Krämer vom Aufsichtsrat her gar nicht zur Entlastung stellen wollte? Warum schreibt man so einen wichtigen Punkt nicht in die Tagesordnung, dass alle Mitglieder davon erfahren? Das ist die Kommunikation, die Herr Herzog betreibt, Halbwahrheiten und wichtige Dinge, die auch gegen ihn gerichtet sein könnten, einfach weglassen. Wenn er mit dem Artikel in der Frankenpost auch noch ruhige Fahrwasser angesprochen hat, die man im Jahr 2006 erreicht hätte, dann kommt es mir vor wie der Colorado River vor er am Grand Canyon ankommt und Johannes Herzog sieht, dass jede lausige Sicherung auf seinem Boot reißt und er größte Angst hat runter geschmissen zu werden und droht gnadenlos unterzugehen.

   

Nr. 3440

Gesehen

14. Juni 2008, 15:16 Uhr

Betreff: Eingeständnisse des Prüfungsverbandes?

Hoch brisant dürften Rundschreiben und Schreiben aus dem Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern sein, die ich hier bekannt geben will. Zum einen wird in dem Schriftverkehr mit einer Bank zur Zinsanpassung bei variablen Darlehen (= Link) klar angesprochen, dass häufig die vorgeschriebenen Anpassung nach unten nach einem allgemein gültigen Referenzzinssatz nicht vorgenommen wurde und dass in so einem Fall grundsätzlich dem Darlehensnehmer Rückerstattungsansprüche zustehen würden. Wie viele Darlehenskonten in Bayern wurden in den Jahren zuvor von den Prüfern angeschaut, wo das in keinem einzigen Fall aufgegriffen wurde. Karl Krämer hat doch für die RV-Bank Marktredwitz-Selb schon im Jahr 2002 vor Gericht ausgesagt, dass die Kunden selbst schuld sind, wenn sie das 17 Jahre lang nicht gemerkt haben, sondern nur der Revolutser, dem man im Dezember 2000 (siehe Eintrag Nr. 1372) seine Sicherheiten abgeholt hat, ohne dass es dem Kunden oder gar der Bank etwas gebracht hat an Schuldenreduzierung oder Schadensminderung in den Kreditabschreibungen und vielleicht noch ein zwei andere mit ihm. Einzelfälle waren es, wurde in der Zeitung behauptet (= Link) wenn man die faulen Abrechnungsmethoden angewandt hatte. Einzelfälle in der EDV hinterlegt, wie geht das, von den Prüfern des GVB aber nicht moniert? Wer ist hier der Helfer gewesen?

Genauso aufschlussreich dürfte das Verbandsrundschreiben zu den Wertstellungen aus dem Jahr 2005 (= Link) sein. Zinsgewinne von verspäteten Gutschriften von Zahlungseingängen zu erzielen bzw. durch verfrühte Valutierung von Zahlungsabflüssen würde eine Pflichtverletzung der Bank im Verhältnis zum Bankkunden darstellen, unterschreiben dann Verbandspräsident Götzl und Rechtsabteilungsleiter Dr. Bauer. Wo war ihre Prüfung quer über Bayern hinweg die Jahre zuvor? Wie viele der Buchung haben die Verbandsprüfer bei dem Fall in Wunsiedel gesehen, wo laut dem gerichtlich beauftragten Gutachten über Jahre hinweg in der Spitze über 60 % der Sollbuchung pflichtwidrig verbucht wurden? Vertritt der Verband die Banken oder ihre Mitglieder. Wird der Wasserkopf vor den Menschen geschützt, wenn man auf Verjährung und Verwirkung berät und die Mitglieder und Kunden im Stich lässt? Wollen wir auf diese sichere Seite wechseln (= Link) gemäß der riesigen Werbekampagne, wenn wir als Problemkredit eingestuft von einer Bank, der VR-Bank Marktredwitz, zur nächsten, der Volksbank Plauen, geschoben werden, weil die Relationen (in der Risikoklassifizierung ?) bei Herrn Herzog nicht mehr passen, gedeckt durch den Sicherungsfonds für den wieder alle Mitglieder im Land aufkommen? Oder weil wir als Problemkredit trotz aller Beteuerungen gemäß dem Münchener Gästebuch ins Ausland verkauft werden? Haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass eine gesetzliche Prüfung die Vorstände zurückpfeift wenn sie bei uns über einen Abbuchungsvorgang in Tausende von Giro- und KK-Konten greifen und tausend mal pflichtwidrig handeln und dies die Prüfer unzählige Male auch sehen? Glauben wir Herrn Herzog in Marktredwitz den Wandel vom Saulus zum Paulus, oder glauben wir überhaupt nichts mehr was von ihm oder vom Genossenschaftsverband Bayern kommt? Sind wir froh, dass die Staatsanwaltschaft endlich angerückt ist in der Kraußoldstrasse in Marktredwitz?

   

Nr. 3439

Genossenschaftler

14. Juni 2008, 12:41 Uhr

Betreff: Ganz neue Gesichtspunkte zum Regress gegen die Vorstände

Liebe interessierte Leser des Gästebuches des Wunsiedeler Kreises, was hier in den letzten Tagen geschrieben wurde, dass kann man auch aus einem anderen Gesichtspunkt betrachten. Es ist die Frage, wie grün sich der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog und der Aufsichtsrat tatsächlich noch sind. Man möge sich dazu die Tagesordnung zur Vertretersammlung 2007 (= Link) der VR-Bank Marktredwitz und die Tagesordnung 2008 (= Link) anschauen.

Warum muss man die Vorstände wieder vorführen? Hat man das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), den Vorständen aus Arzberg, noch ohne Information an die Vertreter in die Wege geleitet, obwohl in der damaligen Satzung dringestanden hat, auch gegen aktive und frühere Vorstände braucht es den Beschluss der Vertreter, so hat man in den Jahren 2005 und 2007 sich die Legitimation zur Abschmetterung der zivilrechtlichen Ansprüche zuerst gegen Manfred Heger und danach gegen alle drei früheren Vorstände von den Vertretern geben lassen. Doch nun scheint die Lage viel schwieriger zu sein. Mit Sicherheit hoffte man im letzten Jahr alles aus der Welt zu schaffen und der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Reiner Loos hat es im Frankenpostartikel vom 15. Juni letzten Jahres mit dem Titel „Müssen frühere Vorstände zahlen“ (= Link) deutlich zum Ausdruck bringen wollen, man habe den Punkt im Jahr 2007 auf die Tagesordnung gesetzt, weil „man es als einen Schlussstrich unter die vergangenen Jahre werten will, weil man im Jahr 2006 genützt hätte, die Vergangenheit gründlich aufzuarbeiten“ und weil „es Johannes Herzog – mit Reinhold Wolf, es geschafft hätte im Jahr 2006 die Zahlen wieder in Ordnung zu bringen“.

Tatsache dürfte jedoch sein, dass die Ampeln von rot nicht zurück gestellt werden konnten, sondern ähnlich wie beim der Formel I-Start rote Ampeln dazu gehängt wurden. Die Zahlen sind so in Ordnung, dass man das Tafelsilber von Marth und Dittrich verwenden musste um die Bilanz zu retten, wie Johannes Herzog sagt, ehemals 100 Mio. € an Bilanzsumme für die Relationen der Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte zu opfern und dass man dafür sogar vom Sicherungsfonds über die Volksbank Vogtland zur zusätzlichen Eigenkapitalstütze ein vielleicht weit überhöhten Wert erhielt. Nichts ist in Ordnung, nichts ist aufgearbeitet und die Zahlen sind nicht in Ordnung, nicht im Abschluss 2006 und nicht im Abschluss 2007 und der Schlussstrich unter dem Schatten der alten Vorstände ist gänzlich misslungen.

Warum ist also der Griffel in der Hand der Strategen beim Schlussstrich abgebrochen? Warum jetzt wieder ein Bericht über die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Vorstände? Weil der Staatsanwaltschaft den Markstein gesetzt hat, über den der Stift der Aufsichtsräte und des Prüfungsverbandes gestoppt wurde und crash ging? Unter der Voraussetzung und mit der neune Satzung muss jetzt nämlich der Aufsichtsrat auch noch selber den Regress beschließen und kann diese Sache nicht mit billigen Imagegründen von anderen untergehen lassen. Ist nun der Regress notwendig, weil es die Staatsanwaltschaft mit ihren Aufklärungen einfach nicht mehr anders zu lässt? Erfahren wir nun, wer das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) vom 04.08.2004 so formuliert hat und wer für den Vertrag unter Verzicht bekannter und unbekannter Ansprüche verantwortlich ist, neben dem dazu vielleicht genötigten Horst Pausch? Ist die Zustimmung im Aufsichtsrat zu Johannes Herzog vielleicht schon dem Zorn gewichen? Muss der Aufsichtsrat jetzt nicht zwangsläufig auch berichten, ob man wegen dem Forderungsverzicht im letzten Frühjahr auch zivilrechtliche Ansprüche an die damaligen Vorstände stellen muss oder ist hierzu die Person Werner Schelter noch das Hindernis? Erfahren wir endlich ob gegen den jetzigen Vorstand ermittelt wird, als Prüfer oder als Vorstand?

   

Nr. 3438

Jürgen

13. Juni 2008, 16:20 Uhr

Betreff: Die große Verantwortung des Aufsichtsrates

Alles wird von Seiten der Genossenschaftsverbände in Gesetzgebungsverfahren gesetzt um die Einflussmöglichkeiten der Mitglieder zurückzudrängen, weil nur wenige Mitglieder damit zu viel Druck auf die Arbeit der Genossenschaft ausüben könnten, die Satzungen werden so gesteuert, dass jegliche Kontrolle in den Aufsichtsrat wegen von Vertreter- und Generalversammlung verschoben werden und es wird damit begründet, dass der Vertreter oder das Mitglied die Reichweite nicht zu überblicken vermag. Wird damit das Genossenschaftswesen entdemokratisiert, wird das Mitglied damit nicht entmündigt? Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link) hat der Genossenschaftsverband bayernweit geworben. Groß steht drin „Wir verkaufen keine Kredite“ und hier wird im Gästebuch von München der Verkauf eines Problemkredites nach Italien aufgezeigt.

Sitzen die Heuschrecken in den Verbandzentralen? Hat man es in Marktredwitz endlich geschafft, mit dem Ex-Prüfer Johannes Herzog, die demokratischen Strukturen zu verkünden und die Diktatur einzuführen. Wo ist aus dem Versammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) herauszulesen, dass man die Satzungsänderung dazu, dass nicht mehr die Vertreterversammlung, sondern ab sofort der Aufsichtsrat für die Haftungsansprüche zuständig sein soll, auch genannt hat? Ist es genau die Art der Demokratie, die man ab sofort will, dass man Satzungsänderung in den Tagesordnung angibt, die Mitglieder aber ausschließt, weil man nicht einmale eine Hinweis gibt, wo und wie man denn von der geplanten Änderung erfährt, oder dass man so kitzlige Dinge in die Regionalversammlungen schiebt und den Vertretern sagt, bei der überwachten Vertreterversammlung da stimmen wir ohne Beratung nur noch ab – á Block? Wo bleibt beispielweise der Geschäftsbericht im Internet, da wird nur die Vergangenheit hoch gehalten.

Was nun am 19. Juni zu den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Vorstände berichtet wird, dass muss man ganz genau beachten. Berichten ist nach § 34 Genossenschaftsgesetz eine Informationspflicht und diese besteht an alle Mitglieder und heißt auch nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link). Darf man es dien Aufsichtsräten wirklich alleine überlassen, dass Sie Dienstaufhebungsverträge unter Ausschluss bekannter Ansprüche mit den Vorständen abschließt und darf man es der gesetzlichen Prüfung, dem Prüfungsverband Genossenschaftsverband Bayern und den anderen Verbänden überlassen dass sie unbekannte Ansprüche nicht mehr feststellen will und damit faktisch die Prüfung einstellt. Hat der Verband seine Überwachungspflicht für sich wahr genommen wenn er nicht überwacht, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat seine Informationspflichten erfüllte? Steht der Prüfungsverband in Marktredwitz nicht selbst längst über den § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und den § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) im Feuer? Warum die Unterdrückung der Einzelwertberichtigungen laut den Lageberichten in den Abschlüssen von mindestens 2002 und 2003? Wie ist es mit Berichtspflicht mit einem Fusionsgutachten, das belegt, dass die Fusion nicht gegen die Belange der Mitglieder ist, man aber die Risikosituation jenseits vertretbarer Zustände verschweigt?

Wer gibt dem Mitglied in Marktredwitz nun die Sicherheit, dass der Genossenschaftsverband für ihre Förderung nach dem Genossenschaftsgesetz sorgt? Den mitgliedern, denen man nicht geholfen hat, obwohl man zig Prüfer herschickte, wo keiner monierte, dass man die Darlehensauszahlungen vorvalutiert hat, in wahrscheinlich fast 99,99 %, das man die Stichtagsverzinsung mit einer falschen Klausel der ABG’s unzählige Jahre durchgezogen hat bei der Bank (laut Karl Krämer 17 Jahre), dass man die automatischen Einstellungen bei den in der EDV im Zahlungsverkehr zu Lasten der Kunden und Mitglieder verstellt hat? Wer hilft den Kunden und Mitgliedern, wenn der Prüfer heute der Vorstand ist, der dem Verbandsvorstand die Bilanzbestätigungsvermerke zu den Bilanzmanipulationen zur Unterschrift vorgelegt hat und in München das bei der Gegenkontrolle auch abgesegnet wurde? Wer hilft, wenn der heutige Vorstand als Prüfer Manfred Heger bei der Flexsache nicht gebremst sondern augenscheinlich unterstützt hat? Das Gegenteil wird er wohl nicht behaupten, sonst würde er seien Unfähigkeit bestätigen? Warum hat man im letzten Jahr den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) laut Frankenpost durchgezogen. Prozessbeobachter sind die Haare zu Berge gestandne, wie die Vorstände mit dem Geld der Genossenschaft umgegangen sind und wie ungehindert das mit den Prüfern Herzog und Grothoff möglich war.

Wie können Leute wie Peter Träger, der in Flex wahrscheinlich bis zum hals mit drin steckt, wie Werner Schelter, der den Forderungsverzicht im letzten Frühjahr als Notvorstand mit zu verantworten haben, schier ahnungslose Leute wie Reiner Loos mit seinen Aussprüchen zu den gelben und roten Ampeln und der Phase, dass man nur Großkredite prüfen dürfe nun über die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Vorstände entscheiden, wenn in direkter Linie ihre Verantwortung mit den unsauberen Dienstaufhebungsverträgen steht? Wenn hier nicht komplett aufgeräumt wird mit Endedatum 19. Juni mit einer ordentlichen und passenden Information aller Mitglieder, dann muss noch viel mehr gepoltert werden, als es jetzt schon der Fall ist: Dann wird nicht nur der Name Marktredwitz beschmutzt werden, denn mit einer Umbenennung ist eine Schreckenszeit der Vergangenheit nicht einfach auszuradieren. Zu den die Bank schädigenden Leuten zählen nicht nur die, die in der Tagesordnung genannt sind. Es muss ja eine Grund geben, dass man sie wieder aufführt.

Die Helfer dürfen nicht vergessen werden, vor allem die, die so tun, als ob sie ihre Hände in Unschuld waschen dürfen, siehe Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), die einen Großteil der Kundschaft verkauft um die Relationen zu schönen. Für diese Leute gibt es keine Möglichkeit sich zurückzuhalten „Aus Gründen des Takts“ nichts, aber auch gar nichts zu sagen, oder Jahr für Jahr ein bisschen stolz von gemachten Hausaufgaben, ersten Erfolgen oder Mietergewinnungen für eine Abbruchbude zu verkünden. Dieses Bild zum Artikel in der Frankenpost (= Link)
mit der Unterschrift darunter dokumentiert den Erfolg Ihrer gemeinsamen Arbeit und ihrer gegenseitigen Kontrolle, die anscheinend nie stattgefunden hat.

   

Nr. 3437

O.

12. Juni 2008, 15:15 Uhr

Betreff: Informationsbetrug an den Mitgliedern durch Herrn Herzog

Ist es nicht ein Offenbarungseid, wenn man über die außerordentliche Vertreterversammlung erfährt, dass man seit der Fusion bei den Vogtlandfilialen von 100 Mio. € Bilanzsumme nahe 50 % verloren hat? Ist es nicht Beleg dafür, dass die Verbände über diesen Schachzug die VR-Bank Marktredwitz gestützt haben? Wenn man die Verbandsstatistiken und die Rundschreiben in Eintrag Nr. 3562 aufmerksam liest, so ist das Ziel im genossenschaftlichen Bankenbereich aus ein Ergebnis von ordentlich 1 % des Geschäftsvolumen aus dem normalen Bankgeschäft und sonstiger beständiger Faktoren zu erzielen und daraus noch das Bewertungsergebnis, als Risikoaufwand, mit minus 0,2 % maximal zu bestreiten. Das würde bedeuten, dass man 0,8 % Ertrag aus dem Geschäftsvolumen als Zielgröße erreichen will, woraus dann auch die Dividende noch zu bedienen ist. Zum Schluss verbleiben bei den Bank dann etwas mehr als 0,7 % Jahresertrag. Wie dann mit diesem Jahresergebnis und der Versteuerung verfahren wird, das zeigt in dem Link zum genannten früheren Eintrag die Seite 12 unter der Statistiken, bis hin zur Gewinnversteuerung.

Nun müsste man also einen Sachverständigen bemühen, der einen Firmenwert einschätzen kann, was das übertragene Geschäftsvolumen zur Volksbank Vogtland in Höhe einer sicherlich nicht allzu großen Geschäftsstelle von zusammengefasst 40 bis 50 Mio. € an heutigem Wert darstellen würde, der abzulösen wäre. Wenn die VR-Bank 0,8 % daraus erlösen könnte, was äußerst zweifelhaft ist bei der regionalen Situation, dann käme man auf einen Jahresertrag zwischen 320.000 und 400.000 € für die drei Ostfilialen. Wie viel meine Herren haben Sie rüber und nüber geschoben an Eigenkapitalunterstützung für die VR-Bank Marktredwitz zu Lasten der Volksbank Vogtland und auf Kosten des Sanierungsfonds. Wenn man berücksichtigt, dass es sich hier um nicht gesicherte erhoffte Gewinn in einem stark schrumpfenden Geschäftsfeld geht, ist da ein zu übertragender Firmenwert von 5 Jahresgewinnen mit maximal 1,5 Mio. bis 2 Mio. € ein Ansatz? Muss da der Wert der Immobilien nicht vollkommen außer acht bleiben, wenn daraus kaum Ertrag zu generieren ist.

Es ist anscheinend wieder der klägliche Erklärungsversuch des geschäftpolitischen Scheiterns bei der VR-Bank in Marktredwitz. Herr Herzog geht es um die Relationen, die man mit dem „Kleiner“ verbessern kann. Schlechte Eigenkapitalwerte verbessern in dem man die Vergleichswerte Geschäftsvolumen runter drückt. Kehrt Herr Herzog den Sinn des wirtschaftlichen Handelns somit um? Um tolle Ideen scheint er nie verlegen zu sein. Aber wie will er einen Sachkostenaufwand von 4 Mio. € in ein Geschäftsvolumen von 350 Mio. € im nächsten Jahr begründen, denn da hat er wahrscheinlich nicht so viel Spielraum nach unten, da drückt es seine Relationen kräftig im Negativen nach oben. So wie er jetzt schon aufzeigt, dass eine Verkauf von einer Genossenschaftsbank mit in der Spitze 100 Mio. € Bilanzvolumen entgegen allen Bekundungen der Genossenschaftsverbände doch möglich ist, so führt er auch mit seinen Ausführungen auf der in Eintrag Nr. 3654 angesprochenen außerordentlichen Vertreterversammlung schon sehr außergewöhnliche Argumente ins Feld. Überall wird beteuert, dass Fusionen keine Arbeitsplätze kosten. Ausgerechnet wenn die VR-Bank Marktredwitz fusionieren würde, dann würde man 60 von 147 Arbeitplätzen verlieren, also über 40 Prozent, aber wenn er die Ostfilialen abgibt, dann hält er alle Mitarbeiter im Backoffice in Marktredwitz. So verdummend kann wahrscheinlich nur ein Herr Johannes Herzog argumentieren. Auch beim Personalaufwand gilt die Negativwirkung in seiner genannten Relation mit dem Hebel nach oben und damit in die falsche Richtung, was für ihn den Zwang des Personalabbaus bedeutet. Irgendwie ist es wie mit dem Mieter für 700 qm im Möbelhaus, der doch nirgends aufgetaucht ist, auch wenn ihn Johannes Herzog sogar über die Zeitung ankündigen ließ,. Das Geschwätz von Herrn Herzog, Entschuldigung für diesen drastischen Ausdruck, ergibt wie meistens einfach keinen Sinn, außer dass er seine Zuhörer beeindrucken will.

Er sollte lieber von seinen geschäftlichen Problemen nicht ablenken. In Interessant (= Link) hat man wahrscheinlich die Inhaberschuldverschreibungen bei den Kundeneinlagen in diesem Jahr nicht eingerechnet (das mein Hinweis an den Wunsiedeler Kreis) somit hält man den Stand hier tatsächlich. Eklatant ist aber auch hier die Kostenseite. Denn die Steigerung der Zinskosten von 1,3 Mio. € ist bei steigenden Zinsen bei der VR-Bank sogar noch mit einer Reduzierung der Zinseinnahmen um 600.000 € oder 3 % verbunden. Und die nicht mehr ausgereichten Gelder, die legt man ja doch auch wieder bei der Zentralbank an. Der Verbandsdurchschnitt konnte hier doch 2 % zulegen. Die Differenz bei der VR-Bank bei diesem wichtigsten Ertragsfaktor Zinsspanne liegt zum Vorjahr bei 1,9 Mio. €, das dürfte ein riesengroßes Problem sein. Und Herr Herzog kennt die Ertragsprognosen für sein Haus in diesem Jahr bereits sehr genau, wo der Hase weiter hin läuft. Und man dürfte sich dem weiteren allgemeinen Negativtrend sicher nicht entziehen können.

Wenn also hier zu Gunsten der Vorstände in Marktredwitz über die Sicherungseinrichtung Schindluder getrieben wurde, dann muss man über die Volksbank Vogtland die Faktoren von Untreue zu Lasten dieser Bank und des Sicherungsfonds ebenfalls in die Hände der Ermittlungsbehörden legen. Die Politiker beteuern zur Zeit ja das Funktionieren dieses System der staatlichen Aufklärung. Wenn ein unrealistischer Verkaufspreis ausgehandelt wurde, dann wäre es auf Seiten der Käufer ein Untreuefall.

   

Nr. 3436

Webmaster

12. Juni 2008, 14:00 Uhr

Betreff: Link zur Tagesordnung

Mehrmals wurde versucht zur Tagesordnung der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz, nun Fichtelgebirge, zu verlinken. So klappt es:

http://www.wunsiedeler-kreis.de/Tagesord2008.pdf

   

Nr. 3435

Mitglied

12. Juni 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Erneute Verarsche?

Was soll der Tagungsordnungspunkt 3b bedeuten? Ein Bericht über die Regreßforderungen an die ehemaligen Vorstände Heger, Krämer und Wolf! Die Vertreter wurden in der Vergangenheit doch schon zweimal darauf hingearbeitet keinen Regreß zu nehmen. Was will man denn darüber berichten. Oder soll es ein Ablenkungsmanover sein, indem man so tut, als ob man Forderungen stellen würde. Wenn es wirklich ernsthaft darum geht, die ehemaligen Vorstände in Regreß zu nehmen, dann müßte eine erneute Beschlußfassung auf der Tagesordnung stehen und nicht nur Bericht. Oder hat der Staatsanwalt mittlerweile Strafanzeige gestellt, so daß man gar nicht mehr anders kann, als darüber zu berichten? Warum hat man dann diesen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger gemacht, wo auf alle bekannten und unbekannten Anprüche verzichtet wird. Der gegen das Genossengesetz verstößt und eine Haftung der Aufsichtsräte nach sich zieht. Wie will man sich aus diesen Wirrrwarr von Verflechtungen und Verfilzungen herauswinden. Wann berichtet der Johannes H. darüber, ob gegen ihn ermittelt wird oder nicht? MIttlerweile müssen die Ermittler doch schon überprüft haben, ob es ein Gesetzesverstoß ist, wenn ein Prüfer sich während seiner Prüfung, bei der geprüften Bank bewirbt und dann munter weiter prüft und sich das Prüfungsergebnis so zurecht richtet,wie er es braucht, um Vorstände und Aufsichtsrat unter Druck setzen zu können. Für was gibt es eine Wirtschaftsprüferordnung? Gilt die nur für alle anderen, nur nicht für den Bay. Genossenschaftsverband und seine Prüfer? Hat die Durchsuchung vom 30.11.07 keine Anhaltspunkte ergeben, die für die Eigentümer (Mitglieder) von Bedeutung sind. Dies zu glauben erscheint unwahrscheinlich, gehen doch die Ermittlungen schon über eine halbes Jahr. Warum ist es für den Genossenschaftsverband so wichtig den Deckel drauf zu halten? Was müssen hier für unglaublich Vorgänge abgelaufen sein, daß man es in Kauf nimmt, weiterhin unter den Augen der Ermittler gegen alle Gesetzesregeln zu verstoßen.
Daß bei der Vertreterversammlung unangenehme und kritische Fragen erwartet werden, belegt schon, daß die am 18.06.08 eine Pressekonferenz abgehalten wird. Somit ist es naheliegend, daß aus dem Versammlungsverlauf am nächsten Tag nichts an die Öffentlichkeit gelangen soll.
Aber wie wäre es, wenn der Webmaster mit einem der teilnehmenden Vertreter ein Interview machen würde, damit auch alle Mitglieder über die Versammlung Bescheid bekommen. Und auch zu prüfen, ob die ganze Kritik sich im Versammlungsprotokoll widerfindet. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3434

Genossenschaftler

12. Juni 2008, 12:17 Uhr

Betreff: Clevere Änderung der Mustersatzung im Jahr 2007

In Eintrag Nr. 3648 wurde darüber geschrieben, dass die Vertreter jetzt die Entscheidung darüber fällen würden, ob nun endlich gegen die alten Vorstände zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden müssten. Dies trifft leider so nicht mehr zu. Dazu muss man auch die Formulierung der Tagesordnung (= Link) genau lesen. Dort heißt es Bericht und nicht Abstimmung. Mit der Einführung der Satzung im letzten Jahr (aktuelle Satzung der VR-Bank Marktredwitz eG) (= Link) hat man nicht den möglichen Text Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung übernommen, sondern die Alternative, dass man die Prozesse gegen die Vorstände in § 22, Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates, unter Punkt (8) übertragen hat. Wer bitte überprüft nun, wenn der Aufsichtsrat solche gesetzeswidrigen Verträge schließt, wie man es mit Manfred Heger zum Verzicht auf die Ansprüche getan hat und wahrscheinlich auch bei Karl Krämer, welche Prozesse gegen die Vorstände geführt werden sollen?

Nun ist größte Vorsicht angebracht, wie sich der Aufsichtsrat in diesem Fall verhält. Werden die wesentlichen Informationen wieder in die Regionalversammlung, wie bei der außerordentlichen Versammlung (= Link) gepackt und die breite Mitgliederschaft gar nicht informiert? Jetzt dürften endgültig § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link), als Verpflichtung der Aufklärung durch den Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die gesetzliche Prüfung des Verbandes ins Spiel gebracht werden.

Wie soll Herr Herzog auch jemand von der Presse zu den Versammlungen holen? Zu Hegers Zeiten war das Gang und Gäbe. Da wollte man das Eigenlob ja auch verkündet wissen. Doch mit dem Jahr 2004 und dem, dass man über die eigenen Schandtaten reden musste, da blieb die Presse draußen. Eine unliebsame Frage eines Vertreter an den Ex-Prüfer gerichtet und in der Zeitung wiedergegeben, das will weder Herr Herzog, noch Herr Schelter. Am allerwenigsten eine zu den Aufhebungsverträge mit Manfred Heger und Karl Krämer und der Auswirkung auf die Bank daraus, oder auf die persönlichen Auswirkungen gegen Herzog und Aufsichtsräte und wie man daraus heute überhaupt noch zivilrechtliche Ansprüche ableiten wolle. Jemand vom Podium herab in die Schranken weisen, dass ist nur dann möglich, wenn man keine unliebsamen Beobachter hat. Auf der Tagesordnung steht wieder eine Satzungsänderung. Wieder wird den mitgliedern nicht mitgeteilt wie und wo sie ihre eigenen Informations- und Antragsrechte wahr nehmen können. Ist es nicht eine Schweinerein, wenn man vor jeder Versammlung diese Regionalversammlung hängt? Was soll das außer dass man über Dinge reden will, die man nicht protokollarisch festhalten muss.

Der Bericht über die zivilrechtlichen Ansprüche ist eine Farce. Kein Aufsichtrat und keine Prüfung stellt gegen den Vorstand Ansprüche, wenn man in direkter Verbindung mit dran hängt. Wenn der Regress gegen die Vorstände nicht in vollem Umfang und zwar in dem Umfang wie die Gesamtschäden waren, vorgenommen wird, dann muss massiv auf die Strafvermittlungsbehörden zugegangen werden. Die Kreise Vorstand, Aufsichtrat und Genossenschaftsverband sind so verstrickt, dass hier Gesetz und Satzung ad absurdum geführt wird. Im Umkehrschluss kann sich der Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung für eigene Gesetzesverstöße selbst frei stellen.

   

Nr. 3433

Till

12. Juni 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Vertreterversammlung

Liebe Vertreter, liebe Genossen,
in der Einladung zur Vertreterversammlung am 19.06.08 steht unter Punkt 3b der
Tagesordnung, Bericht über die Geltungmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehem Vorstände Heger, Krämer und Wolf. Soweit so gut, wie steht es aber um die Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Herzog?
Wir erinnern uns, Johannes Herzog war zu jener Zeit Prüfer! Er mußte gesehen haben, was da abläuft, so dumm kann er nicht gewesen sein. Hat er sich vielleicht einen Vorteil verschafft mit seinem Wissen um die zweifelhaften Geschäfte der Herren Vorstände?
Denn unter mehr als 30 Bewerbern um den Job als neuer Vorstand der VR Bank wurde ja gerade er ausgesucht und das, obwohl er keine Zulassung hatte, und die Prüfung erst sehr viel später ablegte, die Voraussetzung ist um als Vorstand arbeiten zu können.
Auch hatte er keine Erfahrung, war sozusagen ein Grünschnabel was diese Position betrifft. In solch schwierigen Zeiten wäre doch ein Sanierungserfahrener Vorstand sehr viel geeigneter gewesen.
Welchen Vorteil hat sich also Herr Herzog verschafft mit seinem Prüferwissen?
Dazu kommt, daß kaum im Amt, er großzügigst Nachlässe zum Nachteil der Bank gewährte, obwohl diese Kredite optimal besichert waren.(Waldeslust)
Hier gingen eben mal 430.000.- Euro über die Wupper.
Wohl gemerkt, ohne Not, einfach mal so!
Liebe Vertreter, laßt euch nur keinen Sand in die Augen streuen, telefonisch laufen die Drähte ja derzeit heiß, will sagen daß die Anruf und Gesprächsoffensive der Vorstände und Ex Vorstände, mit der versucht wird die Vertreter zu beeinflußen, hier im Wunsiedeler Kreis wohl bekannt ist.
Ihr Vertreter müßt zum Wohl der Genossenschaft beitragen und abstimmen, und nicht zu Wohl der Vorstände. Ihr seid nicht dazu da zuzudecken, ihr solltet vielmehr kritisch hinterfragen was da los ist. Laßt euch keinesfalls den Mund verbieten, oder euch bei euren Fragen abwürgen. Notfalls stellt eure Fragen schriftlich, und besteht auf einer Antwort.
Mit Sicherheit wird man euch sonst eines Tages fragen was ihr unternommen habt um den Sumpf trocken zu legen.
Erinnert ihr euch noch, wie man euch all die Jahre vertröstet habt? Von ruhigeren Fahrwassern war da die Rede, von einer Wende zum Guten, die man erreicht hätte, von scheinbaren Erfolgen wurde berichtet und was ist heute?
In der Bank ermittelt der Staatsanwalt, die Bilanzsumme sinkt immer schneller, und die ersten Filialen wurden auch schon verkauft. Von der ehemaligen Vorzeigebank ist nicht mehr viel übrig.
Übrigens gingen die Kundenforderungen um 16 Mio zurück. Um wieviel die Bilanzsumme zurückgehen wird wenn die verkauften Filialen nicht mehr in der Bilanz erscheinen wir man in Wahrheit wohl erst in einem Jahr wissen, wenn dann die nächste desaströse Bilanz vorgestellt wird.
Vielleicht werden ja dann die Filialen im Bereich Selb nach Hof verkauft? Man weiß ja nie, was den Herren noch so einfällt um weiter zu vertuschen.Dies wäre dann so eine Art Rückabwicklung der Fusionen der letzten 15 Jahre. Vielleicht steht ja unsere Wunderbank in 5 Jahren dann mit so geschätzt 30 Mio Bilanzsumme jedoch mit 3 gut bezahlten Vorständen wieder alleine da, und das Spiel beginnt von neuem, oder?
Warten wir es einfach ab, die Mitbewerber sprechen sicher noch viele Jahre von Goldgräberstimmung im Fichtelgebirge!
Euer Till

   

Nr. 3432

Mitarbeiter

11. Juni 2008, 20:35 Uhr

Betreff: Mit Sicherheit niemand von der Presse bei der Vertreterversammlung dabei

Es ist ja richtig, dass man die Vorstände zur Haftung heran ziehen will, aber leider haben wir die letzten Jahre gesehen, dass das ja gar nicht der Zweck der Übung war. Wenn der Aufsichtsrat gesagt hätte, wir wollen den Regress, dann hätten die Vertreter auch so abgestimmt. Aber bei uns geht es ja darum, dass wenn man die Vorstände belangt, dass dann die anderen auch mit dran wären. Uns ist allen bewusst, dass das die Vorstände alleine gar nicht machen hätten können was vorgefallen ist. Wenn der Regress auf der Versammlung gegen die Vorstände durch ginge, dann wäre die Schlussfolgerung, dass auch der Aufsichtsrat über den § 41 im Genossenschaftsgesetz und die Prüfer über den § 62 unweigerlich mit drin hängen würden und es wäre auch richtig so. Johannes Herzog hat mehr gewusst als jeder andere bei uns im Haus. Warum man die Vorstände nicht gebremst hat, dass versteht von uns auch niemand. Man muss sich wirklich fragen, warum die anderen vom Aufsichtsrat und von der Prüfung nicht auch gleich auf der Tagesordnung wegen dem Regress vermerkt sind, aber schließlich laden sie ja selber zur Versammlung ein.

Sonst hängt man alles in der Frankenpost auf und wenn es bloß eine Spende von tausend Euro ist. Bei der Versammlung, da wette ich mein Hinterteil, da wird von der Zeitung niemand eingeladen. Da geht es darum, dass Herr Herzog auf die Vertreter unbehelligt den notwendigen Druck ausüben kann, dass die Abstimmung ja nicht in die falsche Richtung läuft, nämlich dass für die Haftung der Vorstände entschieden wird. Auch uns ist es wie Schuppen von den Augen gefallen, was da im Juli und August vor vier Jahren abgelaufen ist, dass man Manfred Heger zur Unterschrift gebracht hat, weil man auf alle Ansprüche verzichtet hat. Was würde man also machen, wenn die Vertreter anders abstimmen würden, als dazu die nachträgliche Genehmigung zu erteilen? Wer müsste dann für den Regress im Endeffekt aufkommen? Und Herr Herzog will bestimmt keinen Bericht über die kleinsten Diskussionen zu seiner eigenen Rolle, warum er nichts gesehen haben will, was Dr. Nickl dann aufgedeckt hätte und vor allem nicht ob er mit Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag alleine durchgezogen hat. Und wehe es würde jemand danach fragen, ob er als Prüfer schon auf den Vorstandsposten geschielt hat und darauf hin gearbeitet hat. Ohne lästige Zuhörer kann man die Aufmüpfigen doch viel leichter in die Schranken weisen. Hinter der Fassade konnte er ja auch alles Reinhold Wolf und Karl Krämer in die Schuhe schieben, vor der Kamera für die Fotos musste er sie lächelnd begleiten oder sie als große Genossenschafter loben, wie bei der Verabschiedung von Reinhold Wolf. Da hat man vor der eingeladenen Kulisse den Schulterschluss betrieben, bei uns war aber immer nur ein Teil der angeblichen Freunde der schuldige an der Misere. Ganz kitzlig ist für Herrn Herzog sicher auch die Sache mit der Waldeslust. Er hätte doch nie gedacht, dass jemand den Vertrag zu dem Forderungsnachlass zu Gesicht bekommt. Da ist ihm die Vertuschung vollkommen misslungen.

   

Nr. 3431

L.

11. Juni 2008, 12:15 Uhr

Betreff: Will Johannes Herzog die eigenen Untreuehandlung vertuschen?

Die Prüfer haben den Vorständen bei der VR-Bank über viele Jahre hinweg geholfen die Sache mit den EDV-Einstellungen durchzuziehen, die dazu gedient haben, dass man uns bei den Buchungen mit den Wertstellungen abgezockt hat, quer über alle laufenden Rechnungskonten und dass man die Kreditraten am 1. belastet hat und erst am Monatsende auf den Darlehenskonten die Zinsen dafür runter gerechnet hat. Wenn ein Prüfer nicht einschreitet, wenn er die Darlehensausreichungen anschaut, und das wird mit der allergrößten Sicherheiten bei jeder Kreditprüfung X-mal angeschaut, dass die Bank zu 99,9 % auf dem Darlehenskonto noch einen zusätzlichen Zinstag rauszwickt, dann braucht ein Prüfungsverband nicht mehr davon reden, dass er gesetzliche Aufgaben auch wirklich wahr nimmt. Für mich ist das Beihilfe zum Betrug an Zigtausenden von Kunden. Aus diesem Laden stammt der Prüfer Johannes Herzog, der immer lächelt, wenn er sich vor Kameras stellt. Doch dieses Lächeln ist nur Fassade.

Wieder hat er der Versammlung vorgelegt, dass man Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer in Regress nehmen müsste. Den Vertreter hält er einen Vortrag über Imageverluste der Bank, den Mitgliedern sagt er nicht mal was man den alten Vorständen vorhält. Imageverluste her oder hin, gegen Manfred Heger kann man gar keine Ansprüche mehr stellen, der hat schon vor drei Jahren gesagt, lest doch mal nach was wir unterschrieben haben. Da müsste man ja den Vertrag von damals anfechten. Da müsste man ja aufzeigen, dass wahrscheinlich die Prüfungsabteilung oder die Rechtsabteilung in München eine sittenwidrigen Vertrag aufgesetzt haben. Wenn man schon den Namen Marktredwitz im Genossenschaftsbereich ausradieren will, dann will man doch über so etwas schon gar nicht reden. Da müsste ja Horst Pausch noch aussagen, warum er mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) bloß informiert hat und die Zustimmung eingefordert hat und ob der Prüfer Herzog und der Prüfer Grothoff ihn in diese Zwickmühle genötigt haben? Ja und warum er denn zwei Tage nach der folgenden Vertreterversammlung das Weite gesucht hat ohne das auf der Versammlung zu sagen.

Ja und was würde Karl Krämer dazu sagen, was in seinem Vertrag drin steht? Wenn man die beiden heute in Regress nehmen würde, dann wäre ja der bezahlte Jahresurlaub an beide, die Mitgabe der Lebensversicherung zur Altersversorgung an Manfred Heger, die Pension an Karl Krämer eine Untreuehandlung durch Prüfung und Aufsichtsrat. Was will man denn heute aufzeigen, was Herr Herzog damals nicht schon wusste? Hat er weniger gesehen als die Staatsanwälte, oder hat er es nur anders genutzt? Für sich auf den Vorstandsstuhl und für seinen früheren Arbeitgeber aus Imagegründen? Warum sagt man denn nicht, dass 50 Millionen latente Kreditrisiken und 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen (war das auch wirklich alles?) doch nur gehen dürften wenn auch die Prüfung die Tomaten auf den Augen nicht runter nimmt? Auch die rosarote Brille dürfte man den Prüfern nicht zugestehen, wenn man sich vor Augen führt, dass man zwar Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) betrieben hat, aber die großen Sachen von Heger, Wolf und Krämer übersehen hat. Denn bisher hat man doch Flex und Gold, Gold, Gold in diesem Hinblick übersehen. Übersehen, weil man tief mit drin steckt. Übersehen weil man drin steckt mit einer Abfindung an Manfred Heger über Flex vielleicht? Das man drin steckt, weil man die Vorstände deckte, wie man es unterließ die Sicherheiten in Wunsiedel, wie in Eintrag Nr. 1372 gezeigt, auch zu verwerten? Oder ist das hier Schrott (= Link), oder das hier (= Link), oder das (= Link)? Oder muss einem da als Kunde, der sich auf einen Prüfungsverband verlassen soll, Angst und Bange werden? Befindet man sich da auf der sicheren Seite, wie man mit der Werbung zu vermitteln versucht, oder glaubt man eher, dass man da verkauft wird wenn Johannes Herzog und die Verbandsleute zusammen sitzen?

Warum macht man den Regress immer nur gegen die Vorstände? Manchen Aufsichtsrat kann man sicher auch nicht als unbedarft nennen. Mancher hat es auch nicht überrissen, auch wenn er 40 Jahre drin gesessen hat und mit weiß Gott welchem Vorstand schon durch dick und dünn gegangen ist. Vielleicht ist er dünn geblieben. Dick hat man die Vorstände gemacht, wenn man die genehmigten Vorstandspensionen in der Entwicklung (= Link) ansieht. Achtung es wechselt von Euro in DM. Verluste für die Bank, Erträge für die Führung. Durften sich die da auch mit den Sicherheiten im Selbstbedienungsladen fühlen, beim Verteilen? Bei der Gewährung von Geschenken - aus fremden Taschen (?) - und Lustreisen zu Formel-I und sonst wo hin? War da ein Prüfer wie Oskar Hess nach dem Zeitungsausschnitt (= Link) für einen Vorstand sogar herzlich willkommen, sogar als Verlust in der Bankbilanz in sechsstelliger Höhe?

Warum darf dieser Exprüfer Herzog zusammen mit Reinhold Wolf das Geld der Genossenschaft, wie es zuletzt wieder in Eintrag Nr. 3632 aufgezeigt wurde, ungestraft unser Geld verschenken? Ist der Abtransport der Maschinen mit der die damit zusammenhängende Beschädigung, die Verwertung über Tschechien oder Polen, nach den Worten von Reinhold Wolf weniger verwerflich als das, dass die VR-Bank nicht mal die Dividende der Mitglieder aufbringen würde, wenn man einen Betrag in dieser Größenordnung verschenkt, Stillschweigen wie überall vereinbart, den Mantel des Schweigens, und dann jedes Jahr die letzten herauspressbaren Reserven aus der Bank drückt, damit man einen Bilanzgewinn ausweisen kann und dann im Geschäftsbericht herzlich Dank sagt und auf erste positive Entwicklungen hinweist. Mit wem glaubt es Herr Herzog zu tun zu haben? Mit einem Kindergarten? Oder ist es an der Zeit die Fakten auf den Tisch zu legen, wie tief er selbst im Sumpf steckt? Nicht einmal sein Lächeln auf den Bildern ist noch echt. Haben alle interessierte Leser den Link mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) schon im ganzen gesehen? Das Bild von Johannes Herzog, wenn man mit der Maus runtergeht, passt wie die Faust aufs Auge zu den Verlusten. Hoffentlich gehört die Zukunft des Herren bei der Bank bald der Vergangenheit an. Er wollte sich seine eigene Karriere auf dem Scherbenhaufe aufbauen, den er mit zu verantworten hat, auf unzähligen Schicksalen, die in der Risikolage der Bank bis hin zur Existenzvernichtung mit drin stecken. Schicksale von Menschen, Familien und Betrieben. Soviel zu seinen Verdiensten und seinen ersten Erfolgen.

   

Nr. 3430

Susanne

11. Juni 2008, 10:45 Uhr

Betreff: Heimlich still und leise und laut polternd

Wird hier im Gästebuch nicht berechtigt immer wieder auf die Berichterstattung zu Vorgängen bei unserer VR-Bank verwiesen? Haben die Verantwortlichen nicht selbst auch dieses Informationspflicht. Wo sind auf der Internetseite der Bank http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ (= das ist der Link) auf dem Pressebutton die Berichte aus dem Eintrag Nr. 3642 hier? Wo ist ein Hinweis, was sich auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung (= Link) zum wiederholten Mal wiederfindet, dass man gegen die Vorstände Heger, Wolf und Krämer zum wiederholten Mal zivilrechtliche Ansprüche stellen müsste? Wo ist der Hinweis auf der Internetseite der Bank auf den Artikel in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), dass die Staatsanwaltschaft berichtet man hätte Ex-Banker im Visier, bei dieser Bank, der VR-Bank Marktredwitz eG (= Link)?

Der schlingernde Dampfer wieder auf Kurs (= Link), das will man vermelden. Auf welchem Kurs bitte, auf dem Kurs nach unten? Wo ist auf dem Bild im Hochglanzpapier Genossenschaftsblatt der Verbandsvorstand Eberhard Gschrey? Wollte er sich mit Reinhold Wolf doch nicht gemeinsam ablichten lassen? Wo ist der Verdienst von Reinhold Wolf? Was ist die tiefe Verwurzelung im Genossenschaftswesen? Lageberichtsvermerke (= Link) zu nicht vertretbaren Risikorahmen, dass festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht mehr in der Bilanz unterzubringen waren, Vertreterversammlungsprotokolle wie die von 2004 und 2005 oder die Anlage aus dem Jahr 2006 zum Protokoll mit der Folie zur Risikolage (= Link) dass man jeden 7. Kreditkunden als Risiko für die Bank bezeichnen musste? Das ist wahrlich eine tiefe Verwurzlung in die Geschichte der RV-Bank Marktredwitz-Selb, der VR-Bank Marktredwitz und trotz Namensänderung in die der VR-Bank Fichtelgebirge. Es ist die Geschichte einer Bank, die belastet wurde durch unglaubliche Ausfälle, hervorgerufen durch unfassbare Zustände in der Bank. Es ist die Geschichte einer Bank, die mit Abrechnungsmanipulationen über Jahrzehnte ihre Kunden durch Tricksereien in der EDV um Millionen übervorteilt hat und die Vorstände nur auf ihren eigenen Vorteil schauen durften, Begünstigung und vielleicht auch jegliche Schmierereien betreiben durften. Das ist die Verwurzelung der Familie Heger, des Reinhold Wolf und des Karl Krämer bei dieser Bank. Ist der letzte Negativverdienst von Reinhold Wolf die Begleitung von Johannes Herzog aufs Vorstandpodium, die Freihaltung der Position nach dem Kreditwesengesetz, die Abwehr der dringend notwendigen Veränderungen bei der Bank?

Doch dieser faule Stamm bei der Bank auf der Basis des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung dazu hat auch die Wurzel Genossenschaftsverband. Dieses heimlich, still und leise Abhandeln dieser unglaublichen Problemfelder ist begleitet von den Unterstützungen des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer hier in Marktredwitz. Man hat die Vertreter zur Fusion im Jahr 2001 mit dem Fusionsgutachten von 2001 (= Link) zur Risikolage regelrecht hinters Licht geführt. In welchem Interesse der Mitglieder liegt es heute die Vogtlandfilialen und damit einen ganz ganz wesentlichen Bestandteil der Raiffeisenbank Arzberg-Selb für die desolate Eigenkapitalsituation der Marktredwitzer Genossenschaft zu opfern? Auch in der alten Satzung steht, dass die Deckung eines Jahresverlustes von der Vertreterversammlung zu beschließen ist. Der von Oberrevisor Hofmann am 24. April 2001 vorgetragene Gewinnverwendungsbeschluss (= Link) hat nicht einmal bekannt gegeben, dass man einen Jahresverlust hatte und auch nicht der Geschäftsbericht von Manfred Heger. Die genannten Lageberichtsvermerke dürften Bilanzbetrügereien bei der Bank gewesen sein. Das Handelsgesetzbuch fordert Bilanzierung nach den Werten der Vermögensgegenstände. Festgestellte Einzelwertberichtigungen sind vorgeschriebenen bilanzielle Wertanpassungen und liegen nicht im Ermessenspielraum der Bank oder gar der Prüfer.

Herr Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff und Verbandsvorstand Gschrey und der Prüfungsabteilungsleiter Eberle auf den Bilanzbestätigungsvermerken haben damit im Widerspruch zu §§ 10 und 13 KWG die Risikosituation bei der VR-Bank verschärft und die Kreditvergabemöglichkeiten nicht in die gesetzlich geforderten Grenzen zurückführen lassen. War das im Hinblick auf die Einsetzung des Herr Herzog eine bewusste Schädigung der Bank, der Mitglieder und nun der Sicherungseinrichtung? War das Beugung des Kreditwesengesetzes, weil man die Fäden in der Hand hatte und am Ruder saß? Passt in diese Linie die Beugung auch des Genossenschaftsgesetzes § 34, wenn der ungesetzliche Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger auch unter dem Tisch gehalten werden sollte, den Herr Herzog vor Ort wahrscheinlich ausgehandelt hat und der beim Verband in München geschrieben worden sein dürfte? Glaubt man da, dass man heute die Zustimmung oder die Ablehnung des Regresses gegen die Vorstände braucht, wenn man mit der Zustimmung selbst in der Verpflichtung stehen würde? Wenn sich die Verpflichtung nicht nur wegen dem Verzicht auf die gesicherten Forderung im letzten Frühjahr, sondern wegen der Beteiligung - der über die Zeitung ja bestrittenen - an der Vergangenheit, der heutige Vorstand gleich mit dran wäre, wenn man damals vertraglich auf bekannte Ansprüche verzichtete und noch unbekannten besser nicht nachging? Darf man als Prüfung unbekannten Dingen nicht mehr nachgehen oder ist es eher die Pflicht einer gesetzlichen Prüfung und Revision? Erfüllt man den gesetzlichen Auftrag wenn man vertraglich vereinbart, das unterlassen wir, sagen es aber niemanden? Steht das so im Prüfungsbericht, dass man die Prüfungstätigkeit vor Abschluss abgebrochen hat? Wie will man denn Manfred Heger belangen, der sagt doch bitte Aufhebungsvertrag noch mal lesen, so wie am 30. Juni 2005 schon?

Braucht man deswegen schon wieder den Verzicht auf den Regress gegen die drei alten Vorständen aus Imagegründen? Liegen die Imagegründe schon lange nicht mehr bei der VR-Bank Marktredwitz, die es ja nicht mehr geben soll? Sogar die Bilanz wird schon für die VR-Bank Fichtelgebirge gemacht, auf einen Jahresabschluss 31.12.2007, wo doch erst im April 2008 die Namensänderung durchgezogen wurde. Wurde die Bilanz für das BaFin am 31. März auch schon auf die VR-Bank Fichtelgebirge gemacht?

Der Verzicht auf den Regress, dass ist für unseren Herrn Johannes Herzog ganz ganz wichtig. Kein Wort darüber verlieren. Regionalversammlungen, damit man den Mitgliedern die Informationen verwehrt. Dieser Mann ist kein Mann der Mitglieder, des Volkes, er ist ein Mann der Spielchen hinter den Türen. Druck und Gegendruck, Zuckerbrot und Peitsche, Zuckerbrot für die Aufsichtsräte, Peitsche für die Kreditkunden die man los haben will und die Mitarbeiter. Die Furchen auf dem Weg des Herr Herzog in dieser kurzen Zeit sind tiefer als der vor ihm verwurzelten Vorstände, die er nahtlos beerbt hat, im wahrsten Sinne des Wortes, denn was da mit der Interessenwahrung durch Prüfer in der Aufgabenstellung der Wirtschaftsprüferordnung angestellt wurde, dass war m.E. nichts anderes als Schindluder.

Weiß das BaFin von den unsäglichen Aufhebungsverträgen Heger und wahrscheinlich auch Krämer wirklich nichts - unter Verzicht auf Ansprüche gegen Vorstände, die Parlamente über das Genossenschaftsgesetz fest legten? Wer soll das wirklich glauben, was ist dann staatliche Bankenaufsicht wert? Verhält man sich da absichtlich blind gegenüber den genossenschaftlichen Verbänden? Gibt man denen wirklich die Gesetze in die Hand? Hat das BaFin die Lageberichtsvermerke wirklich überlesen, die Prüfungsberichte mit den Wertberichtigungen muss man doch zur Kenntnis genommen haben, oder sind die anders geschrieben wie die Bilanzvermerke der Bank? Warum die Angelegenheit noch nicht von den Parlamenten aufgegriffen wurde, könnte noch andere Schlüsse zulassen.

   

Nr. 3429

Uwe

10. Juni 2008, 19:15 Uhr

Betreff: Die Prüfer waren doch schuld dass die Vorstände so ein Risiko fahren konnten

Wenn immer wieder aufgezeigt wird, was die Vorstände bei der VR-Bank für eine Risiko angehäuft haben, an dem die Bank heute noch zu knabbern hat, dann muss man sich fragen, hat das Johannes Herzog und sein Kollege Grothoff sogar so gesteuert? Die Prüfer haben doch bei den Einzelwertberichtigungen das letzte Wort. Wenn da also vielleicht Millionen nicht in die Bilanz aufgenommen worden sind, weil Kleinbeträge wird man ja nicht zwei Jahre hintereinander in den Lagebericht schreiben, dann haben doch die Prüfer beabsichtigt und bewusst das Eigenkapital und damit die Risiken hoch gehalten.

In den letzten vier Jahren war dreimal auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung (= Link) der Punkt Schadensersatz gegen die Vorstände drauf und nie hat man die Kerle zur Rechenschaft gezogen. Wenn man aber sieht, wie unbehelligt die Vorstände bei Flex und Gold, Gold, Gold das Geld der Bank versemmeln durften, dann fehlt auf der Liste zum Regress wirklich der Name von Johannes Herzog. Hat der die beiden in die Sachen rein getrieben, damit er auf den Stuhl kommen konnte. Wenn der nicht gemerkt hat, dass Manfred Heger bei seinem Freund noch die zahlen getürkt hat, dann war er als Prüfer Fehl am Platz wie heute als Vorstand. Und bei dem Goldmärchen, da hat man die erste Firma Pleite gehen lassen und gleich das zweite Grab bei der Bank selber aufgemacht, weil man auch noch das Stammkapital für die neue GmbH über den KK-Rahmen finanziert hat. Millionen hat die Bank verloren, weil man die Vorstände nicht gebremst hat und es ist ja nicht an einem Tag passiert, es ist ja über einen kurzen Zeitraum in die unglaublichen Höhen angestiegen. Das hätte man immer und immer wieder sehen müssen.

Aber dann hat sich der Ex-Prüfer Herzog auch noch so toll in seiner Retterrolle gefühlt, in die ihn Reinhold Wolf noch rein gelobt hat, dass er gleich selber noch eine halbe Million mit der Waldeslust verschenkt hat. Wahrscheinlich ist es mit den Regressen auf der Tagesordnung gegen Vorstände in dem Jahr noch nicht beendet. Irgendwann steht Johannes Herzog selber auf der Tagesordnung, so wie die, die er nur locker beerben wollte.

   

Nr. 3428

Genossenschaftler

10. Juni 2008, 10:43 Uhr

Betreff: Alternative Kostenersparnis zur Mitarbeiterentlassung

Was ist eingetroffen von dem was Johannes Herzog versprochen hat? Im Jahr 2006 hat er mit seiner Musterrede versprochen, er werde alles anders machen als seine Vorgänger, Vertrauen und Nähe, waren seine Worte, Kommunikation mit den Vertreter und im Dezember eine Kurzbilanz auf der Basis einer gefestigten Ergebnisvorschaurechnung. Aber bereits im letzten Jahr hat er genau zu der zeit, wo er mit den Vertretern über eine Kurzbilanz kommunizieren wollte hinter schalldichten Türen mit den Aufsichtsräten den Verkauf der Filialen in Markneukirchen, Schoeneck und Klingenthal ausgemacht, wo man noch fünf Monate vorher laut den Links in Eintrag Nr. 3645 im Rahmen der Vertreterversammlung der Öffentlichkeit kund getan hat dass alle Filialen sicher seien. Sicher möchten sie schon gewesen sein, aber eben nicht für die VR-Bank Marktredwitz. Somit hat Herr Herzog da sein Versprechen mit der Kurzbilanz schon zum zweiten Mal nicht eingehalten und sogar einen klaren Zug in die andere Richtung getan.

Mit Verwunderung muss man auch zur Kenntnis nehmen, wo groß das Möbelhaus doch ist, wenn man der Aussage von Herrn Herzog glauben darf, dass man da 700 qm vermieten könnte. Heger und Wolf haben doch immer gesagt, die Bank in der Kraußoldstrasse würde aus allen Nähten platzen. Brauchen nicht die Prüfer die obere Etage schon für sich alleine. Dann blieben zwei Etagen übrig. Ist das Gebäude wirklich 70 auf 50 Meter oder 60 auf 60 Meter groß? Es sind anscheinend wirklich immer die kleinen Details wo Johannes Herzog entweder zu seinen Gunsten übertreibt, oder wie in Eintrag Nr. 3635 zu sehen in Zahlen des Geschäftsbetriebes untertreibt, oder einen Verlust als Bewertungsergebnis schön umschreibt. Warum war es ihm den kein Hinweis mehr wert, dass es den Mieter doch nicht gibt. Muss man mit falschen Behauptungen wirklich fünf Spalten in der Zeitung füllen. Anscheinend steckt das Möbelhaus so sehr im Hinterkopf der verantwortlichen Vorstände, dass es jedes Jahr mit einer anderen Facette in der Zeitung in den letzten Absätzen zur Bilanzpressekonferenz steht. Ist es aber keinen weiteren Hinweis mehr wert wenn die angekündigten Ereignisse mit dem HOMA-Haus nun seit fünf Jahren einfach nicht eintreffen wollen, wenn der Mieter für die 700 qm abgesprungen ist, oder es ihn noch nie gegeben hätte?

So ehrlich wie die neue Vorstandschaft mit solchen Dingen umgeht, so ehrlich scheint man auch nach wie vor mit der tatsächlichen Situation der VR-Bank selber umzugehen. Die Namensänderung kann man nur mit Kopfschütteln beobachten. Ist VR-Bank Marktredwitz inzwischen so verrufen, dass man es selber nicht mehr hören kann? Was sagen denn da die Verantwortlichen in der Stadt, wenn man sich Gedanken zum Unterton aus der Änderung in Fichtelgebirge macht? Schädigt man mit so einer Aktion nicht den Namen der Stadt? Die meisten Banken tragen den Namen des Sitzes. Anders ist es meist nur, wenn man das zu Gunsten einer Fusion geopfert hat.

Denn die nächsten die die Zeche bezahlen, dass sind die Mitarbeiter. Im letzten Lagebericht hat man schon von einer Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat berichten. Nichts mehr mit Stolz auf 192 Mitarbeiter, jetzt stehen noch 147 Mitarbeiter auf der zweiten Seite im Bericht. Es gilt wieder an die Vertreter zu appellieren, wie sie am 19. Juni bei der Sache mit dem Regress gegen die Vorstände abstimmen. Laufen die Regionalversammlung mit den wichtigen Verhaltensmustern für die Vertreter dazu hinter dem Rücken und unter Ausschluss der Mitglieder schon wieder? Die Vertreter müssen wissen, wenn Sie nicht für den Regress stimmen, dann wenden sie sich gegen die aktiven Mitarbeiter, gegen die Kunden, weil der Kostendruck Einsparungen beim Personal auch weiterhin dringend nötig macht, vor allem wenn ertragbringendes Kreditgeschäft weiter reduziert werden muss. Es wird die Beratungsqualität direkt darunter leiden. Man kann die Rechnung ganz einfach aufmachen. Die alten Vorstände, die für die Zustände verantwortlich sind, verschlingen eine Unmenge an Kosten für ihre Pensionen. Mit dem dass die Vertreter sie endlich gerechtfertigt belangen, hat man vielleicht den Schlüssel die Pensionen einzufrieren, oder die Zahlungen gar zu stoppen. Wer aus den Reihen Manfred Heger, Reinhold Wolf oder Karl Krämer hat sich ein Recht auf Pension erworben, wenn man die unglaubliche Situation aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) vor Augen führt und auch die Aussagen in den Vertreterversammlungsprotokollen der Jahre 2004 und 2005 mit ungeheuerlichen Überziehungen, die das Wort fahrlässig wirklich nicht mehr verdienen. Auch Rudolf Heger und Willibald Zuber haben den Weg zu diesen Umständen, ja Zuständen mit zu verantworten. Die Abstimmung der Vertreter für die Vorstände lautet im Ergebnis entweder für die aktiven Mitarbeiter, oder Druck auf die Gehaltszahlungen oder gar weiterer Entlassungsdruck. Da kann Johannes Herzog beteuern was er will. Diese Chance zu einer dauerhaften Kosteneinsparung bei den alten Vorständen, wie gesagt einer gerechtfertigten, die liegt ausschließlich in den Händen der Vertreter. Da Herr Herzog es wahrscheinlich vermeiden wird auf diese Problematik hinzuweisen, muss es hier getan werden. Er muss es auch aus Eigennutz vermeiden, wenn nämlich der Forderungsverzicht mit den 432.000 € zur Verhandlung käme, dann ist er in der gleichen Situation. Die Entscheidung der Vertreter in diesem Punkt ist wirklich eine zukunftsträchtige. Vor allem ob man in Zukunft von ausreichend Mitarbeiter bedient wird und von motivierten und zufriedenen.

   

Nr. 3427

Bilanzleser

9. Juni 2008, 20:55 Uhr

Betreff: Kreditverluste immer noch über dem Bankergebnis

0,35 % habe ich errechnet an Betriebsergebnis, wirklich eine Katastophe. Das ist nicht einmal der halbe Wert des Genossenschaftsverbandes und es ist ein Drittel von dem, was man braucht, denn die bayerischen Kreditgenossenschaften liegen alle weit hinter ihrem Ziel. Herr Herzog ist nun das dritte Jahr da. Hätte er vor fünf Jahren die komplette Ablösung aller Vorstände und eine wahrscheinlich notwendige Sanierung der Bank zur rechten Zeit nicht blockiert, weil er dann eben nicht auf den Vorstandsstuhl gekommen wäre, man müsste nicht noch heute Kreditverluste vermelden, die noch immer über dem Bankergebnis aus normalen Erträgen und den normalen Kosten lägen, wobei die normalen Sachkosten das Attribut normal nicht verdienen. Die sind seit Jahren astronomisch hoch. Die Lageberichtsvermerke (= Link), in der Verantwortung von Johannes Herzog und Raimund Grothoff, die sind bis heute die Hypothek der Bank. Man hat Manfred Heger alles machen lassen und wahrscheinlich jeden Kredit draußen, den er nicht überschauen konnte und hat von Prüferseite die notwendigen Wertberichtigungen nicht einbuchen lassen. Vielleicht haben die Prüfer den einen oder anderen faulen Kredit noch selbst her vermittelt, so wie man es heute für Marktredwitz mit der Volksbank Vogtland macht.

   

Nr. 3426

Betriebswirtschaftler

9. Juni 2008, 19:46 Uhr

Betreff: Katastrophale Werte – katastrophaler Trend

Was in Eintrag Nr. 3638 mit den Verlinkungen zu den anderen Einträgen zuvor zu den bayerischen Werten steht ist im Grund wirklich eine Katastrophe. Wenn man die Werte aus Interessant (= Link) der Verbandsstatistik in Eintrag Nr. 3562 gegenüberstellt, so sieht man tatsächlich die dramatische Entwicklung bei der VR-Bank Marktredwitz. Konnte man die hohen Kosten bisher über einer mit dem ungesunden Kreditgeschäft begründetes überhöhten Zinsspanne noch etwas ausbügeln, so ist man jetzt auf den schlechten Wert der bayerischen Kreditgenossenschaften zurückgefallen. 4 Mio. € hat man da in zwei Jahren verloren. Doch der Kostenblock in den normalen Betriebskosten ist enorm. Hier hat man einen Kostennachteil gegenüber dem Landesdurchschnitt von 2,5 Mio. €. Man liegt mit den Personalkosten, dem allgemeinen Verwaltungsaufwand und den Abschreibungen auf Sachanlagen bei 11,5 Mio. €. Nach dem Landesdurchschnitt dürften es maximal 9 Mio. € sein. Es sind noch nicht mal die Personalkosten. Die kann man wahrscheinlich schon gar nicht mehr im Verhältnis zur Geschäftsvolumen reduzieren, es sind die normalen Sachkosten, die bei 4,04 Mio. € um sage und schreibe 1,5 Mio. € zu hoch sind. Wie will die Herr herzog auf den Normalwert von 2,5 Mio. runter schrauben. Was hat man sich da eingefangen.

Beim ordentlichen Ergebnis aus Zinsspanne, Provisionserträgen und den genannten Kosten, fehlt bei der VR-Bank im Verhältnis zum Landesdurchschnitt eine Summe von knapp 1,8 Mio. €. Wo man da schon gestandne hat, das kann man über die Position Betriebsergebnis in Interessant wirklich nachvollziehen. Und man kann auch nachvollziehen, dass dieses Betriebsergebnis nicht mal ausreicht, das im Geschäftsbericht gelobt niedrigere Bewertungsergebnis, den Verlust daraus zu decken. Wenn man die Bank schließen würde, dann würde man wenigstens keine Verlust machen.

Dieser ehemalige Prüfer versucht immer seine Verantwortung aus früheren Zeiten abzuwehren. Er war in den Jahren als Prüfer da, wo man die Einzelwertberichtigungen trotz der hohen Betriebsergebnis nicht mal in die Bilanz unter brachte. Er hat Fälle wie Flex mit zu verantworten, wo in einem Fall mit Flex fast das Doppelte des nun erzielbaren Betriebsergebnisses durch den Kamin gejagt wurde. 2,6 Mio. € war der Verlust daraus, wenn man das Versammlungsprotokoll aufmerksam ließt. Mit dem Forderungsverzicht vom Frühjahr 2007 hat man auf den Betrag verzichtet, den man heute als Dividende den Mitgliedern zuweist, wo gute Banken inzwischen wieder Dividenden von 4, 5 oder gar noch mehr Prozent ausschütten. Dieser Prüfer ist ein Teil des Wurzels Übel. Nach der Fusion hätte man das Ruder herum reißen können und nicht den Vorständen eine markoperative dynamische Grundhaltung zu gestehen. Nicht der Aufsichtsrat sieht, ob man schlechte Kredite bei anderen Bank ablöst, wie man es in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 angesprochen hat. Es sehen die Prüfer und Herr Grothoff hat diese Aussage selbst getätigt. Die Prüfer tragen Verantwortung an der Misere der letzten Jahre und sie tragen die Verantwortung, warum man in der eklatanten Ertragsschwäche bei weiterhin weit überhöhten Risikokosten steckt. Die stillen Reserven die man üblicherweise auch im Wertpapierbestand bei jeder gesunden Bank sieht und die Täler zu überwinden helfen, die dürften hier auch schon längst aufgebraucht sein. Wahrscheinlich mussten die Eigenanlagen auch zu Unzeiten verkauft werden um die Verluste abzudecken. Man kann nur sagen, gute Nacht VR-Bank Fichtelgebirge. Die nächste Botschaft wird der Zeitungsmeldung vom letzten Jahr entgegenlaufen und die Selbstständigkeit wird mit Herrn Herzog dahin sein. Die Bank braucht einen unabhängigen Vorstand und einen der nicht in der Vergangenheit verhaftet ist und auch einen, der nicht mit jedem Kreditfall der von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen wird, persönlich in Konflikt gerät, weil seine Rolle als Prüfer immer mit zur Disposition steht.

   

Nr. 3425

Uwe

9. Juni 2008, 15:45 Uhr

Betreff: Herr der Floskel – Johannes Herzog

Herr der Floskel, kann man unseren neuen Vorstand Johannes Herzog so bezeichnen? Seine Unschuldsbezeugungsversuche in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), die nimmt ihm doch sowieso keiner ab. Der Prüfer, der monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zulässt und dabei bei Millionenkrediten nicht merken will dass man von der Vorstandschaft die Zahlen getürkt hat, aber dafür eine externer Gutachter das feststellt, der ist entweder fachlich total überfordert und das dann natürlich auch als Vorstand, oder er hat von dem Spiel gewusst, was wir eher annehmen. Leider hat er aber dann seine fachliche Unfähigkeit inzwischen durch seinen geschäftlichen Misserfolg doch deutlich aufgezeigt. Bei dem Artikel in der Frankenpost mit der Bilanzpressekonferenz im letzten Jahr zu Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) war die Bildunterschrift (= Link) geradezu zum schießen. Heute müsste man sagen, Johannes Herzog, Uwe Heidel, setzen, Note 6. 2006 war das Jahr der Hausaufgaben, haben sie die Journalisten anscheinend in die Notizblöcke schreiben lassen. Die zwei scheinen auch zwei Jahre später immer noch die gleiche Schulklasse zu besuchen. Man müsste sie wahrscheinlich noch zurück stufen. Die Leidtragenden sind die Kunden und Mitglieder der Bank und jetzt sogar die Solidargemeinschaft des Sicherungsfonds.

   

Nr. 3424

Beobachter

9. Juni 2008, 15:19 Uhr

Betreff: Keinen Mumm den Geschäftsbericht einzustellen

Bisher ist bei der VR-Bank Marktredwitz der Kurzgeschäftsbericht noch nicht im Internet aufgetaucht, daher herzlichen Dank an den Wunsiedeler Kreis für die Erledigung der Arbeit der Bank. Nur die Jahresbilanz 2005 (=Link) und Jahresbilanz 2006 (=Link) sind auf der Seite der Bank zu finden.

   

Nr. 3423

R.

9. Juni 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Wo ist denn der Mieter von Herrn Herzog

Laut dem Frankenpostartikel vom 16. Mai 2007 mit Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) sollte es doch eine Mieter geben für 700 qm im früheren Möbelhaus. Statt dessen ist nicht passiert, außer dass man draußen eine Latte an die Wand gestellt hat wo der Putz großflächig runter gefallen ist und man daran mit einem Reisnagel einen Zettel in einer Klarsichtfolie gehängt hat, wo man darauf hinweist, dass es gefährlich ist hier vorbei zu gehen. Wenn es nicht eine Bank wäre, man müsste über die lachen, die das zu verantworten haben. Nicht mal das Verputzen kann man sich mehr leisten bei der VR-Bank. Dafür verkauft man dann Zweigstellen, die man noch ein paar Monate früher als sicher bezeichnet hat und gibt die schlechten Kredite gleich noch übers tschechische Egertal nach Sachsen. Sind eigentlich die sächsischen Volks- und Raiffeisenbanken auch gefragt worden, ob ihr Verband das machen darf? Oder sind die Banken in Frankfurt oder im sonstigen zusammenfusionierten Verbandsgebiet darüber informiert worden, was mit dem bayerischen Verband für ein Kuhhandel betrieben wurde, der dann auf den Sanierungsfonds weiter übertragen worden sein dürfte? Lasst uns auch den verdummenden Artikel mit „Ein bisschen stolz“ (= Link) von einem Jahr vorher nicht vergessen, da hat man uns erzählt, dass man die Planungen schon im Herbst (2006 !) abgeschlossen hätte. Die Vorstände haben keine Skrupel uns jedes Jahr aus neue zu verblödeln mit dem Thema HOMA-Haus.

   

Nr. 3422

Erinnernder

9. Juni 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Was man so alles sagt und was man Leuten wie Johannes Herzog dann glauben darf

Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) hat es am 16. Mai 2007 in der Frankenpost geheißen und am 15. Juni wurde die Frage aufgeworfen, müssen frühere Vorstände zahlen (= Link)? Haben wir in diesem Jahr wieder die gleichen Themen in der Zeitung? Nur der Vorlauf zur Vertreterversammlung in zehn Tagen ist schon vedammt knapp. Es ist nun mal die Informationspolitik, die man bei der VR-Bank Marktredwitz betreibt. 15 Zweigstellen sind sicher, das haben die zwei Vorstände Herzog und Heidel im ersten Artikel verkündet und man hätte genügend Potential um Geschäft zu machen. Aber ein ordentlicher Bankvorstand weiß im Juni wohin die Ergebnisse des Jahres laufen. Wenn also gemäß der Frankenpost vom 25.04. (= Link) diesen Jahres geschrieben wurde, dass man am 3. Dezember 2007 schon den Aufsichtsratsbeschluss fasste. Da wäre im Übrigen die versprochen Kurzbilanz schon fällig gewesen. Ja mein lieber Herr Herzog, wie weit ist es dann her, dass man Ihnen sogar an dem Tag, an dem sie es aussprechen schon nicht mehr trauen darf, was über ihre Lippen geht. Man kann doch davon ausgehen, dass Sie im Juni schon damit begonnen haben das Tafelsilber der drei sicheren Vogtlandfilialen auszubreiten und anzubieten. Wer einmal lügt .... Glauben Sie, Sie bekommen jetzt ihre eigene Absolution noch mal über den nächsten Freispruch für drei Bankchefs (= Link)? Vielleicht lesen die Frankenpostjournalisten auch mal, was sie noch vor ein paar Monaten alles geschrieben haben und stellen auch mal ein paar Fragen, die tiefer gehen.

   

Nr. 3421

Aus Sleb

9. Juni 2008, 13:53 Uhr

Betreff: Nachfrage zum Sarah Connor-Konzert im letzten Jahr in Selb

Wie war denn das im letzten Jahr in der Frankenpost zu verstehen, Hörgenuss ohne den Pleitegeier (= Link). Wie sieht es der FK Südring Selb heute nach der Generalversammlung des Vereines? Wenn die Karten zum normalen Preis an den Mann gegangen wären, dann hätte es doch die komische Aktion nicht gebraucht. So scheint nund er verein an dem Veranstaltungmanager Reinholdus Maximus auch schwer zu kanbbern. Hat da die Staatsanwaltschaft schon nachgeschaut, ob das Veruntreung von Vereinsgelder war, weil man weit über den gegebenen Kompetenzen Verträge geschlossen hatte? Reinhold Wolf war es doch auch beruflich gewohnt sich die Genehmigungen im Nachhinein noch zu holen.

   

Nr. 3420

Mitarbeiter

9. Juni 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Tuschel, tuschel unter Kollegen

Wollte nur mitteilen, dass eure Seite wie eine Bombe bei uns Mitarbeitern eingeschlagen hat. Eure Seite wird weitergereicht und: Nicht alle findens traurig. Einige freuen sich sogar. Man wundert sich, wie weit es unsere Führung hat kommen lasssen und was aus dem Schwelbrand noch so alles wird. Offen traut sich keiner was sagen, wegen Konsequenzen. Also alle wissen was, keiner weiss aber offen was.

   

Nr. 3419

Susanne

7. Juni 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Wie wollen denn die die Handwerker zahlen

Ist das nicht ein erschreckendes Bild. Im Geschäftsbericht steht, dass man in den 16 Geschäftsstellen im Jahr 2007 einen Betrag von 374.730 € investiert hat. Müsste bei 16 Geschäftsstellen nicht jedes Jahr mindestens eine erneuert wrerden? Seitdem man Heger raus geworfen hat, hat man nirgend mehr wo was richtges gemacht, außer ein bisschen in Wunsiedel. Und die Fassade vom HOMA-Haus und die runterhängenden Kabel überall, dass ist doch Ausdruck der Ratlosigkeit der Herren. Bei einem ordentlichen Ergebnis von 1,4 Millionen €, was ja auch die Verluste mit abdecken soll, wie will man denn da die Handwerker bezahlen, wenn man da anfangen will? Da packt man ja nicht mal die Gebäudeabschreibung. Und wenn man die 8 Millionen wirklich da rein steckt, die fehlen ja auch wieder an den Zinseinnahmen. Das sind bei 5 % wieder 400.000 € im Jahr, oder noch mehr. Der Herr Herzog hält uns tatsächlich alle für saublöd. Man kann heute viel über Stillschweigen über den Verkauf nach Plauen reden, mit seiner Arbeit, da werden wir alles aus der Bilanz im nächsten Jahr raus lesen können was man hin und her geschoben hat. Was man heuer schon lesen könnte, das scheint er den Mitgliedern wieder zu verweigern, weil er die Bilanz mit sämtlichen faulen Tricks wieder verweigert, wenn einer sie haben will.

   

Nr. 3418

Aus der Nähe

7. Juni 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog, sie haben abgewirtschaftet

Die Werbung mit „Wechseln Sie auf die sichere Seite“ von vor ein paar Tragen trifft in grotesker Art und Weise für die VR-Bank Marktredwitz und Herr Herzog zu. (Für mich wird es die VR-Bank Marktredwitz bleiben, auch wenn Herr Herzog diesen Namen nicht mehr hören kann.) Dort wird davon gesprochen, dass die Genossenschaftsbanken nicht auf Gewinnmaximierung aus seien, für Marktedwitz trifft das voll zu, dort wird Gewinnminimierung betrieben. Es ist geradezu das Zusammenkratzen der letzten Kröten auf dem Boden. Das Wort erfreuliche Entwicklung auch nur in einem Satz in dem im Eintrag Nr. 3635 aufgezeigten Geschäftsbericht zu erwähnen ist geradezu eine Frechheit. Es wird der Rückgang der Verwaltungskosten angesprochen. Herr Herzog kennt doch die Verbandswerte aus dem Eintrag Nr. 3562. Liebe Leser schauen Sie sich da mal die Statistikwerte an und gehen auf Seite 11. Da steht für Bayern ein Wert der sonstigen Verwaltungskosten mit 0,62 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Bei Herrn Herzog sind es 0,99 %. Darf man es den eigenen Mitgliedern als erfreulich aufzeigen, wenn man mit 1,5 Millionen € bei den Verwaltungskosten über dem Durchschnitt liegt? Mit der Übertragung der Ostfilialen und den über zehn Leuten, da kann es doch dann in Marktredwitz letztendlich auch nicht bei dem Personalstamm bleiben? Vermeidet man in der Führungsetage bei der VR-Bank es zu sagen wie viel an Geschäftsvolumen man nach Plauen wirklich gibt, weil man nicht sagen will wie viel an faulen Krediten man mit geben darf? Was ist mit den Leuten im Backoffice in der Kraussoldstrasse? Die dürfen doch jetzt auch nicht nur Däumchen drehen, die müssen doch genauso abgebaut werden.

Liebe interessierte Leser haben Sie die Statistik noch offen und die Seite. Herr Herzog lügt und beschönigt wo es nur geht, er dreht an jeder Zahl, wo es nur möglich ist um die schlechten Werte runter zu reden. Herr Herzog schreibt, dass die Zinsspanne um 1,787 Mio. € zurückgegangen ist. Sie ist um knapp 1,9 Mio. € zurückgegangen. Es war ihm im Geschäftsbericht wert, den Rückgang der G+V-Position 3) mit 112 T€ wegzulassen und die gehört durch die Statistikseite belegt zur Zinsspanne. Es soll hier keine Wortklauberei betrieben werden. Es soll aufgezeigt werden wie wichtig es diesen Herren ist sogar solch vielleicht kaum bemerkenswerte Manipulationen in ihren Berichten zu betrieben. Das Ergebnis aus dem Bankgeschäft liegt bei knapp über 1,4 Millionen € und dürfte 0,35 % der durchschnittlichen Bilanzsumme betragen. Es liegt daher um ganze 2 Millionen unter dem Wert des bayerischen Landesdurchschnittes, das auf der genannten Statistikseite rechts unten mit 0,78 % angegeben ist. Er liegt aber sogar um 2,6 Mio. € unter dem Zielwert der Genossenschaftsbanken von 1,0 %, der in diesem Jahr bei fast allen weit verfehlt wurde. Woher nimmt man in Marktredwitz die selbst beschriebene Hoffnung wenn der Trend der letzten Jahre die reinste Katastrophe ist? Es sind die Jahre des Herrn Herzog. Über den Kurzbericht zum Jahresabschluss 2005 (= Link) sieht man, dass die Bank im Jahr 2005 einen Zinsüberschuss von 13,260 Mio. € erwirtschaftet hat, 2007 waren es 9,064 Mio. Das ist ein regelrechter Einbruch von knapp 4,2 Mio. € oder 32 %. Stimmt dass hoffnungsvoll?

Darf man von einem korrekten Vorstand erwarten, dass er korrekt über solche Trends in seinen Geschäftsberichten aufklärt? Ist ihm erlaubt wegen 112 T€ unrichtig zu informieren, den Verwaltungskostenrückgang als erfreulich zu bezeichnen, wenn der wert um 50 % zu hoch ist, von hoffungsvoller Reduzierung des Bewertungsergebnis zu schreiben, wenn es der Bewertungsverlust ist, der immer noch um 10 % höher als das Betriebergebnis ist. Hat man in den letzten Monaten nicht immer wieder gehört, man bekommt die Bilanz nicht zu? Hat Herr Herzog es doch noch unterlassen die Sachanlagen noch hoch zu bewerten auf den 31.12.2007, nachdem er hätte befürchten müssen, dass man aus dem Abschluss gleich Schlüsse ziehen könnte? In Eintrag Nr. 3636 wurde zu den bisher nicht bilanzierten Risiken meines Erachtens ein ganz wichtiger Aspekt noch gar nicht aufgegriffen. Es betrifft den Anhang an das Bankgebäude in Marktredwitz, das Möbelhaus. Dieses marode Gebäude, das keiner haben will, dass wahrscheinlich mit Wissen von Prüfer Herzog und Grothoff, eventuell alleine von Manfred Heger ohne Aufsichtsrat, als Sachanlage hereingenommen wurde um in der Bilanz 2003 nicht noch höhere Verluste im Kreditbereich ausweisen zu müssen. Der Bilanz, die für Manfred Heger und Reinhold Wolf und Karl Krämer als ungesetzlich bezeichnet werden musste und die wahrscheinlich Johannes Herzog zwischen August und Oktober 2004 selber nacharbeiten musste und dabei die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchte, die man als Prüfung feststellen musste. Würde dieser Zugang in den Sachanlagen im Jahr 2003 heute korrekt bewertet, die Bilanz 2007 würde wahrscheinlich von keiner stillen Reserve mehr im Plus gehalten werden können, so wie es jetzt aus der GuV aus der letzten Zahl über dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zu sehen ist.

Wollen uns die Vorstände und auch der Aufsichtsrat weiter vormachen, man könne jetzt mit Vollgas in das HOMA-Gebäude investieren? Mit was liebe Leser? Erwarten wir, dass zuerst das Fundament über normale Ergebnisse vorhanden ist? Gestehen wir den Vorständen immer wieder zu nur für ihr eigenes Image zu handeln und dabei Sandpaläste aufzustellen? Für was einen Umbau, bei dem man schon von 8 Millionen gehört hat, wenn man die Büros nebenan schon leer macht von Mitarbeitern? Jedem Vorstand eine eigenen Etage in der Tropfsteinhöhle und dem Schelter die nächste?

Es ist die Personalie Herzog die abgewirtschaftet hat. Merken wir nicht warum die Talfahrt kein Ende nimmt bei uns? Herr Herzog ist nicht der, der den Neuanfang verkörpert. Er verkörpert die Fehler der Vergangenheit, die nicht bereinigt werden dürfen. Die guten Ergebnisse von Manfred Heger und seinen unfähigen Kollegen im normalen Bankgeschäft waren das Ergebnis der schlechten Kredite, die man wahrscheinlich mit jedem Zins belegen konnte, die aber damit unweigerlich die Risiken einfuhren, die man bis heute nicht bewältigt hat und die man teilweise auf ein anderes Verbandsgebiet versucht zu verfrachten und auf allen Einzahler im Sanierungsfonds umzulegen, alle deutschen Genossenschaftsmitglieder. Es war wahrscheinlich auch das Ergebnis, dass man rücksichtslos draußen auch jeden Kredit herholte, der in seiner Region kein Geld bekam. Im Gesetz steht, dass ein Verstoß gegen das Regionalprinzip mit Ausfall dem Vorstand anzulasten ist, weil er Kredite in Regionen und Bereiche gibt, die er nicht laufend überwachen kann und die er nicht täglich beobachten kann. In der Aufarbeitung der Sache Flex in der Vertreterversammlung von 2005 steht es genau so im übertragenen Sinne drin. Der Vorstand Heger war mit der Finanzierung Slowenien vollkommen überfordert. Dann darf er so etwas nicht machen. Aber in Marktredwitz durfte er es sogar ohne Sicherheiten. Warum? Warum Herr Herzog und all ihr Prüfer? Weil man bei uns kein Theater über die Sicherheitenverwertung wollte, weil man beabsichtigt nicht an der Insolvenz in Slowenien beteiligt sein wollte, weil man damit Manfred Heger über seinen Freund die Abfindung geben konnte, damit er für den besten Prüfer Bayerns Platz machte?

Erhalten Heger, Wolf und Krämer nun den Freispruch für alles? Trägt Herr Herzog und Herr Grothoff und Herr Christl und Herr Krause auch alles vor? Trägt man es so vor, dass auch die Mitglieder sich informiert fühlen können und zwar um keinen Satz weniger als die Vertreter? So verlangt es das novellierte Genossenschaftsgesetz und nicht dass man den Mitgliedern die Unterlagen verweigert wenn sie sich informieren wollen? Hätte Herr Herzog Charakter, er würde seine Personalie selbst beenden. Herr Schelter führt in seinem Bericht auch aus, dass ein Aufsichtsrat 40 Jahre tätig war und jetzt ausscheidet. Es tut mir wirklich leid, bei dem Zustand der Bank kann ich bei keinem einen Verdienst erkennen, außer dass er spannende Abende bei den Sitzung erlebte und von Dingen über die Bank und die Kunden erfuhr, wie niemand von uns. Es sind keine Verdienste der Herren zu sehen, ich sehe nur Mitschuld, weil Kontrolle nicht vorgenommen wurde und jede Sauerei letztendlich mit unterschreiben wurde.

   

Nr. 3417

Opfer

6. Juni 2008, 23:21 Uhr

Betreff: Gästebucheintrag

Endlich mal wirklich brauchbare hier auf dieser Seite!
Habe meinen Anwalt diesbezueglich kontaktiert. Die Meinung: "daraus koennen wir den hochwohlgeborenen Bankvorstaenden einen Strick drehen!"
Bitte weiter mit solch wichtigen Infos!
Wenn jede Betroffen sein kleinen und evtl. auch groessere Erfolge und deren Hergang hier posten wuerde, koennte ALLE profitieren.
Bitte nicht vergessen: wir alle hier haben die selben Problem und der Erfolg unserer Bemuehungen haengt von unsere Gemeinsamkeit ab - nur gemeinsam koennen wir als "David" gegen "Goliath" stark sein.
Dank dem Wunsiedeler-Kreis dafuer, dass er ALLEN Gaestebuch-Lesern dies wichtige und schlagkraeftige Info zukommen lassen hat! Weiter so!
Liebe Gruesse und durchhalten!

   

Nr. 3416

Insider

6. Juni 2008, 20:28 Uhr

Betreff: Ein bisschen stolz, oder?

Ist es bezeichnend, dass der Geschäftsbericht der Bank zuerst dem Wunsiedeler Kreis übergeben wird, weil bewusste Menschen es auch so sehen, dass die Information dort besser und schneller ist als von den Bankvorständen selber? So soll es heute wieder vorgekommen sein, dass Mitgliedern die Kopie der Originalbilanz verweigert wurde und auch die Einsicht in das Protokoll der außerordentlichen Vertreterversammlung von vor ein paar Wochen. Die Chefsekretärin hätte angeblich den Schlüssel des Wandtresores in den 3-wöchigen Urlaub mitgenommen. Sind nun die Vorstände die Bosse im Haus, die auch Schlüsselgewalt haben, oder ist es die Sekretärin? Bei der Organisation, da weiß man es wirklich nicht.

Und so präsentieren sich die Vorstände in ihrem ersten Geschäftsbericht, den sie alleine zu verantworten haben wieder mit viel Stolz und es erinnert an den Zeitungsartikel von vor zwei Jahren, vor dem ersten Auftritt von Johannes Herzog auf einer Vertreterversammlung. Man lobt sich in den Himmel, wo man eigentlich Tränen vergießen müsste. In Interessant (= Link) werden in den nächsten Minuten die Werte aus dem Geschäftsbericht eingearbeitet. Wer ein Bewertungsergebnis bei einer Reduzierung von 2 Millionen gut redet und dabei das Wort Bewertungsverlust, weil Abschreibungsverlust vermeidet, der deklassiert sich bereits selber. Wer aber stolz auf die Kostensenkung von 1,4 Millionen verweist und dabei auf die prekäre Situation durch den wiederum zu verzeichnende Einbruch bei den Betriebseinnahmen, also den Zinseinnahmen und den Provisionen von 2,151 Mio. € nicht klar und deutlich hinweist, ist der ein Augenwischer vor dem Herren? Das ordentliche Betriebsergebnis bricht Herrn Herzog trotz aller Sparmaßnahmen um 740 T€ ein und dürfte nur noch eine Wert von 1,4 Mio. € erreichen. Das ist nicht die Hälfte des bayerischen Durchschnittes. Das angestrebte Ziel von 1,0 % Betriebsergebnis an der Bilanzsumme wurde um 2,8 Millionen € verfehlt. Es müsste 5 Millionen betragen.

Kann man auf der Basis eine Bank überhaupt noch führen? Der Rückgang im Ergebnis beträgt die Hälfte des erzielten Ergebnisses. Schreibt man auch wie in Plauen, dass man die Kunden mit normalen Konditionen zurück holen will? Was hilft es, wenn man sie in den Verbund vermittelt und die Provisionsergebnisse trotzdem zurück gehen? Wo geht es mit so einer Bank hin? Anfang des Jahrzehntes wurden die Werte erzielt, aber sie wurden verbraten, weil Johannes Herzog als Prüfer nicht darauf achtete, dass man auch ordentliche Kredite vergab und nun will man slebst die Bank heraus führen. Den Nachweis der Eignung hat er nicht eine Sekunde erbracht. Sorgenfalten wären wahrscheinlich angebracht anstatt stolz geschwellte Brust und Dauerlächeln wenn man bedenkt wo die Erträge in diesem Jahr für die Genossenschaftsbanken hin gehen, nämlich in der Ertragsentwicklung weiter deutlich nach unten. Und es ist wie zu Hegers Zeiten, die ordentlichen Verdienste decken nicht einmal die Abschreibungen, das „Bewertungsergebnis“.

Die Dividende kommt wieder aus den stillen Reserven der Beteiligungen, sonst würde man wieder rote Zahlen schreiben. Es stimmt, keine Steuern aus Einkommen und Ertrag bedeuten keinen Gewinn bei der VR-Bank Marktredwitz. Eine seit Jahren unabänderliche Tatsache, ob der Vorstandsvorsitzende nun Manfred Heger, Reinhold Wolf oder Johannes Herzog heißt. Keinen Beitrag für das Allgemeinwohl in unserer Region, aber auf Kosten der Mitglieder die größten Autos fahren. Und die Frage bleibt, was ist mit den weiteren Risiken, die über den Bank schweben, die Sanierungsverpflichtungen für das Grundstück in der Ludwigstraße in Wunsiedel, die Klage wegen den zu niedrigen Zinsen bei den Sparverträgen, weil man die viel viel stärker reduziert hatte als erlaubt, oder mit der Schadensersatzklage? Das fehlt alles, weil man nicht mal ein normales Ergebnis herbringt. Bevor dies nicht komplett bereinigt ist, ist jeder Stolz unangebracht. Also bitte kein Wortspielchen, sondern ehrlich Aussagen über die eigene Arbeit, es kommt sowieso auf den Tisch. Und wenn man jetzt sieht, wie man an den Mitarbeitern sparen muss, dann glaubt dem Herrn Herzog auch niemand, dass er in letzter Zeit keine Mitarbeiter raus gedrängt hat und dass er auch in den nächsten Monaten und Jahren keine Alternative dazu hat, wenn er laufend das Geschäft zurückfahren muss und die Verdienste nicht her bringt. Die Zukunft sieht unter diesen Umständen wirklich nicht rosig aus. Und es scheint, dass die Abschreibungen nach wie vor nach dem gerechnet werden was gerade noch möglich ist.

   

Nr. 3415

Gesehen

6. Juni 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Geschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2007

Anscheinend trauen sich die Vorstände der VR-Bank (jetzt) Fichtelgebirge in Marktredwitz nicht den Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Hier also der Geschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2007 (= Link). Soviel weiß aber sogar ich als Laie. Wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Steuern aus Gewinn und Ertrag zu bezahlen waren, dann hat es in der Bilanz 2007 bei der Bank auch keinen Gewinn oder Ertrag gegeben. Die 300 € sind wahrscheinlich Verrechnungen aus den letzten Jahren.

Vielleicht klären uns die Experten vom Wunsiedeler Kreis ein bisschen auf, was uns die Herren Herzog und Heidel über diesen Geschäftsbericht sagen wollten oder nicht. Zum Beispiel, wo denn der Forderungsverzicht von 432.000 € drin steckt, oder aus was man uns Mitgliedern denn die Dividende bezahlen will? Ob man uns das Geld wieder aus der einen Hosentasche nimmt um es in die andere zu stecken. Hoffentlich kommen die Verbandsleute und gratulieren Herrn Herzog zu seiner Bilanz. Das ist doch üblich so. Jetzt kann er nichts mehr auf Heger, Wolf und Krämer schieben.

   

Nr. 3414

Kämpfer

6. Juni 2008, 12:54 Uhr

Betreff: Was für ein Urteil!

Als selbst durch die Machenschaften der VR-Bank Betroffener habe ich was sehr interessantes gefunden!
16. Zivilsenat Berlin, 2005
§§ 19 AGB-Banken, § 242 BGB; Eine fristlose Kündigung von Bankdarlehen aus wichtigem Grund (Nr. 19 AGB-Banken) ist nach Treu und Glauben unzulässig, wenn zwar eine Veränderung (Verschlechterung) der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eingetreten ist, der Kunde die vereinbarten Darlehensraten aber weiter pünktlich tilgt und die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist.

Das ganze Urteil gibt es hier: hier klicken...
Habe gegen meine Kündigung seitens der VR-Bank bereits Klage eingereicht :wfm:

   

Nr. 3413

Auch Mitglied

5. Juni 2008, 22:29 Uhr

Betreff: So nicht mehr

Lässt man also das Geschenk an den Kunden mit dem Forderungsnachlass wieder unter den Tisch fallen. Wenn das nicht in den nächsten Tagen noch auf der Tagesordnung aufgeführt wird, dann werde ich Strafantrag wegen der Sache gegen alle Vorstände, den Werner Schelter, alle anderen Aufsichtsräte, alle Prüfer wegen aktivem Betrug und Untreue und Beihilfe stellen. Betrug heißt nach dem Gesetz einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen und das haben hier alle zusammen gemacht. Und man verschafft dem Johannes Herzog einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil weil man ihn nicht belangt, so wie man es mit den anderen Vorständen auch schon gemacht hat. Und nach uns zahlen das alle deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds, vom Verzicht auf die doch schon festgestellten berechtigten Ansprüche bei Manfred Heger bis das von Johannes Herzog mit der Waldeslust. Und auch der Dümmste dürfte inzwischen kapieren, dass das so wie es gemacht worden ist auf den großen Haufen der Kreditverluste bei der Bank, der genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen, geworfen worden ist und dass ein Kreditverlust von einer halben Mille auch von den neuen Prüfer angeschaut werden muss und in die Berichte aufgenommen wird. Da sind alle gleich, ob sie Hofmann, Herzog, Grothoff, Hilkenbach, Krause oder nun Christl heißen, so wie sie hintereinander her gekommen sind zu uns. Die sind alle aus dem selben Laden, alle von oben gesteuert und die kannst du alle in einen Sack stecken und alle zusammen in der Pfeife rauchen. Die helfen nur sich selber und sind nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Und wenn der Herzog auch noch abgesichert werden soll, dann werden wir die Sache mit den Maschinen und Werkzeugen in Wunsiedel auch noch so aufgreifen, dass man da vor vier Jahren eventuell Strafvereitlung betrieben hat, weil man sich vielleicht vorher vom Vorstand über den Aufsichtrat bis hin zum Prüfer selber bedient hat, sonst würde man damit doch raus rücken. Warum hat sich Karl Krämer da draußen persönlich um die Sache gekümmert? Wer weiß wo da Gelder und Werkzeuge hingewandert sind? Wenn man Manfred Heger schon mit seinem besten Spezl Millionen verschieben hat lassen, weil man das Kreditwesengesetz nicht kontrolliert hat, was hat man mit Sachen mit einer Null hinten dran weniger alles angestellt? Wie oft hat man Sachen im unteren Bereich so behandelt? Wie oft hat man Geschenke und eigene Bereicherung auf diesen großen Haufen geschmissen? So nicht mehr.

Und den Vertreter sei ins Stammbaum geschrieben, auch wenn ihr alle vom Vorstand ausgesucht seid, wenn ihr die wieder davon kommen lasst, dann könnt ihr euch nicht mehr raus reden, ihr hättet nichts gewusst. Auch wenn ihr vor Angst wieder daheim bleibt am 19. Juni, ich werde gegen euch alle Strafanzeige stellen und wenn es sein muss gegen jeden einzeln und namentlich, wegen Beihilfe zu allen Sachen, die jetzt spruchreif sind und die der Staatsanwalt hoffentlich so im Laufe der nächsten Monate auf den Tisch bringt und ich werde Hunderte und Tausende dazu bringen die Strafanträge mit zu unterschreiben. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen bedächtig und gnadenlos. Die Ruhe ist nicht die Sicherheit dass die Sache schon im Sande verlaufen ist. Hofft nicht darauf, die Hoffnung ist vergebens.

   

Nr. 3412

Susanne

5. Juni 2008, 18:16 Uhr

Betreff: Tagesordnung - Regress gegen Johannes Herzog?

Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, so heißt es doch im Genossenschaftsgesetz in dem Sorgfaltspflichtsparagraphen. Wenn Herr Herzog als Vorstand eine notarielle Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) gemacht hat, wo er noch die Verträge mit ausgehandelt hat, dass man von der Million vom Kaufpreis, wie es doch öffentlicher gar nicht bekannt gegeben werden konnte als über die Zeitung (= Link), nur 660.000 wollte, dann hat man doch unberechtigt auf Genossenschaftsvermögen verzichtet. Wer gibt denen also das Recht das vor den Mitgliedern zu verheimlichen? Alle zusammen, weil auch alle zusammen drin hängen im Schlamassel?

Lesen wir nach der Versammlung wieder vom Freispruch für drei Bankchefs (= Link)? Wie oft denn noch? Immer wieder werden die Entlastung vorgeschlagen und immer wieder hat man sie genehmigt? Es ist doch klar, wenn Manfred Heger 2004 Schnall auf Fall gehen musste, wenn man festgestellt hat, dass die von ihm noch aufgestellte Bilanz schon ungesetzlich war, dann hat doch der Prüfer ungeheuere Verfehlungen, die ausreichend Gründe lieferten, schon damals sehen müssen. Warum kommt man heute damit? Weil es den Wunsiedeler Kreis gibt? Wenn der Prüfer es damals schon wusste, dann hat er seine Berichtspflicht gegenüber den Mitgliedern schon lange verletzt. Wollte er sich einen Vorteil verschaffen, weil er nicht darüber diskutieren wollte, warum es alles zu gelassen hat, warum Manfred Heger 5 Millionen mit seinem Freund über Slowenien untergehen hat lassen, die vielleicht nur für die Bank untergegangen sind, aber nicht für unseren Manfred? Sind es solche Zusammenhänge, die wir aufgeklärt haben wollen?

Was soll die heutige Aussage von Johannes Herzog in dem Zeitungsartikel zu den US-Immobilienanlagen? Hat Johannes Herzog den Ermittlungsbeamten auch gesagt, sie sollen ja alle internen Konten dahingehend überprüfen, oder scheut er auch da den Vorwurf, dass er es geflissentlich übersehen hat, was man heute aufdecken würde? Was vorher gelaufen ist, da gibt es keine Genehmigung zur Unschuld mehr. Auch bei einer Anklage zur Steuerhinterziehung kann man sich selber nur noch retten, wenn die Ermittlung nicht schon laufen. Jetzt zu sagen es waren 100 Millionen Verluste, oder wir haben euch die Risikosituation im Gesamten falsch geschildert, dass bringt keinen Prüfer und keinen Aufsichtsrat mehr auf die sichere Seite. Auf der Tagesordnung zur Versammlung fehlt wieder ein Hinweis auf umfassende Informationen an die Mitglieder zum Auftritt der Staatsanwaltschaft in der Kraußoldstraße. Der Tagesordnungspunkt Wahlen zum Aufsichtsrat sollte genutzt werden alle raus zu schmeißen und alle auszutauschen, angefangen beim Vorsitzenden Schelter über den Träger, aber vor keinem Halt machen.

   

Nr. 3411

Nordlicht

5. Juni 2008, 18:15 Uhr

Betreff: Tagesordnung Vertreterversammlung 19. Juni 2008

Die Tagesordnung ist ein Beweis dafür, daß die Mitglieder erneut dumm gehalten werden sollen, und dürfte kaum den Erfordernissen einer ordentlichen Information gem. Genossenschaftsgesetz entsprechen.

Folgendes fällt schon beim kurzen Überfliegen auf:

1. Es fehlt das Datum, wann diese Mitteilung in das Internet gestellt wurde und wer der Einladende ist. Sollte die Einladung erst heute (am 5. Juni) eingestellt worden sein, wäre ein mögliche 14-tägige Frist nicht eingehalten. Denn bei der Berechnung der Fristen zählt regelmäßig der Tag der Veranstaltung selbst nicht mit.

2. Es fehlt der Hinweis, daß der Jahresabschluß nebst Anlagen den Mitgliedern auf Anforderung in Kopie zur Verfügung gestellt werden muß bzw. dieser einsehbar ist.

3. Es ist schier unglaublich, daß Wahlen zum Aufsichtsrat stattfinden sollen und es nicht Kandidaten geben soll. Das muß auf jeden Fall vorher bekannt gegeben werden.
So schadet es sicher auch nicht - ist aber natürlich nicht erwünscht - mitzuteilen, daß jedes Mitglied, die Möglichkeit hätte zum Aufsichtsrat zu kandidieren. Das fürchten die Herren natürlich, denn ein neues Aufsichtsratsmitglied kann sich jeden Vorgang zeigen lassen!

4. Satzungsänderungen sollen beschlossen werden, aber wie sehen die denn aus?
Die vom Genossenschaftsgesetz und der Satzung vorgesehen Mitwirkungsrechte der Mitglieder über eigene Anträge oder Gegenanträge werden ad absurdum geführt, wenn nicht bekannt gegeben wird, wie die Satzungsänderungen aussehen sollen und wo diese ggf. zu bekommen wären. Allein durch die Nachfrage und die Zusendung vergehen wieder ein paar Tage, die für mögliche Gegenanträge fehlen. Es fehlt selbstverständlich dann auch jeder Hinweis, daß eigene Anträge gestellt werden können und wie eine mögliche Frist wäre.

5. Schließlich verstößt der Vorstand mit dieser Einladung gegen elementare Satzungsvorschriften. Der Vorstand berichtet zwar, aber es wird nicht gesagt über was und ganz wesentliche Voraussetzung über eine Entlastung und weitere Beschlussfassung, die Vorlage des Jahresabschlusses , wird schlicht nicht durchgeführt. Es wird dann viel über den Jahresabschluß gesprochen und beschlossen, ohne daß dieser vorgelegt worden wäre! Wie soll das gehen?
Auf Basis des sicherlich wieder erteilten Testats des Prüfverbandes? Wird das in volle Länge verlesen werden oder vorgelegt? An welcher Stelle in der Tagesordnung?

Würden ähnliche Maßstäbe an die Einladung angelegt werden, wie an andere (kleinere) Publikumsgesellschaften, wäre jeder Beschluß einer solchen mangelhaft eingeladenen / informierten Vertreterversammlung angreifbar. Aber in den Genossenschaften ist eben alles möglich und was scheren die Verantwortlichen solche eklatanten Mängen oder die Einhaltung von gesetztlichen Bestimmungen, denn es klagt ja eh keiner dagegen.

Auch nach dem Vereinsrecht (Genossenschaften sind besondere Formen von wirtschaftlich tätigen Vereinen), dürfte eine solche mangelhafte Einladung zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Das Registergericht hätte diese Ordnungsmäßigkeit vor der Eintragung zu prüfen und bei einer solchen mangelhaften Information dürfte außer Fragen stehen, daß die Beschlüsse nicht ordnungsgemäß zustande geommen sind. Mithin müßte die Eintragung von Amtswegen verweigert werden, die Satzungsänderungen würden also nicht wirksam werden. Um das Verfahren einzuleiten, braucht das Registergericht nur über die hier aufgeführten Bedenken informiert zu werden und muß dann tätig werden - und das gute, es kostet nichts, wenn einer oder mehrere um die Ordnungsmäßigkeit des öffentlichen Registers besorgte Mitbürger ihre Bedenken dem Gericht anzeigen. - Und das alles nur, weil der für die Einladung Verantwortliche meinte, die (dummen) Mitglieder werden schon nichts machen.

Es ist schließlich schon fast zwingend davon auszugehen, daß die Vertreter eine andere Einladung erhalten haben, z.B. mit den Anlagen Geschäftsbericht und Satzungsänderungen und weiteren Angaben, z.B. den Kandidatenzur Wahl. Oder der Vorstand versteht sein Handwerk auch in diesem Bereich nicht? Fragen Sie doch mal einen Vertreter, was er / sie erhalten hat und bitten ihn / sie aufzuklären, warum die Mitglieder dumm gehalten werden?

Dann könnte gleich die nächste Frage folgen: Warum läßt man die Vertreter erst über eine Regreßverzicht gegen ehemalige Vorstände abstimmen, wenn dann das ganze doch weiter untersucht wurde, so daß der Aufsichtsrat es für notwendig erachtet einen eigenen Tagesordnungspunkt daraus zu machen?
Berichtet der Aufsichtsrat nur über diese beiden Punkte (Prüfung des Jahresabschlusses und Regress) und nicht über seine sonstige Tätigkeit? Auch hier ist die veröffentlichte Tagesordnung offensichtlich nicht vollständig.

Und der Verband? Ach ja, der Verband ist für den Vorstand ja kein Problem, denn die ehemaligen Kumpel des Vorstands werden zur Beruhigung der Vertreter im Zweifel die Ordnungsmäßigkeit der Einladung feststellen. Aber das ist eben nur die Meinung des Verbandes, der insbesondere bei dieser VR-Bank durch seine Untätigkeit und Politk jeglichen Kredit verspielt hat, weil er nicht im Interesser der Mitglieder handelt.

Interessante Überlegungen können auch zu dem Punkt "Verwendung des Jahresüberschusses" angestellt werden. Es gibt also doch erstaunlicher Weise noch einen Jahresüberschuß, der verteilt werden kann.
Warum erfolgt dann hier nicht ein Vorschlag der Verwaltung / des Aufsichtsrats zur Verwendung? Das ist ein erneutes Indiz, daß hier nicht mit offenen Karten gegenüber den Mitgliedern gespielt wird.

Fazit: Die ganze Einladung ist doch ein Witz, allerdings ein sehr schlechter!

   

Nr. 3410

Mitglied

5. Juni 2008, 17:20 Uhr

Betreff: Hat man bei den Ansprüchen jetzt alle drauf, oder fehlt noch der Aufsichtsrat und die Prüfer?

Heger, Wolf und Krämer konnten das alles gar nicht alleine machen. Für die Abschreibungs- und Risikosituation sind alle verantwortlich. Kommt jetzt der nächste Versuch der Generalabsolution. Wenn man heute Manfred Heger und Karl Krämer wieder von den Regressansprüchen befreien würde, im Gesetzeskommentar steht, dass die für die Verzichte Verantwortlichen sich im nachhinein selbst nicht aus der Verantwortung stehlen können, weil es zum Verzichtszeitpunkt keinen Beschluss hierfür gegeben hat. Und wenn man jetzt Fälle zum Regress bringen will, Untreue ist keine Sache der Genossenschaft, es ist eine Sache des Strafgesetzbuches und wer dieser Tage Gerhart Baum im Fernsehen gesehen hat, der hat gehört, dass Rechtsverfolgung eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht die eines Genossenschaftsverbandes, eines Aufsichtsrates und auch keiner Vertreterversammlung. Also liebe Vertreter seid diesmal vorsichtig, ob ihr aus Imagegründen auf Ansprüche verzichtet, wenn der Staatsanwalt schon auf der Matte steht. Wenn alle jetzt drauf stehen, dann ist endgültig klar, dass Kontrollpflichtverletzungen innerhalb der Vorstände erfolgt sein müssen und das muss dann auch für den Aufsichtsrat und die Prüfer der Fall sein. Die Kompetenzregelungen und deren Überwachung, da hat der Aufsichtsrat und die Revisoren ein gewichtiges Wort mitzureden und beide hängen sie voll mit drin. Die nächsten Tage dürften wieder spannend werden.

Was sagt denn der Aufsichtsrat wenn er Heger und wahrscheinlich auch Krämer den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche doch schon unterschrieben hat. Übernimmt man diese Ansprüche der Bank dann selber oder bettelt man die Vertreter an auf den Regress zu verzichten, in den Regionalversammlungen? Sagt man warum man nicht auf die Verwertung der Sicherheiten in Wunsiedel gedrängt hat und dies nicht überwacht hat und wo die Dinge hingekommen sind? Warum hat man denn schon auf die gegen Heger bekannten Ansprüche verzichtet, wie er am 30. Juni 2005 gesagt hat man solle das noch mal nachlesen? Sagt er das am 19. Juni wieder? Liest man das den Vertretern vor, oder lässt man es aus Gründen des Takts wieder unter den Tisch fallen? Hat Manfred Heger über die Leute vom Verband bis in die Spitze hinein so viel gewusst, dass man ihn mit dem Vertrag aus München selber befreien musste? Wie soll man denn überhaupt Ansprüche stellen auf die man schon verzichtet hat? Der Aufsichtsrat stellt doch die Tagesordnung zur Versammlung auf. Tut man so, als ob man das nicht wüsste.

Was ist mit dem Exprüfer Herzog? Welche Ansprüche stellt man heute, die man zu seiner Prüferzeit noch nicht stellen wollte? Niemand glaubt ihm, dass es heute neue Erkenntnis geben würde, was er nicht haarklein alles weiß? Gegen Marth und Dittrich aus Arzberg hat er doch auch genug gefunden, dass man die dem Staatsanwalt vorgeführt hat. 300 Seiten Überziehungslisten, monatlich über Jahre hinweg, das ist die Verantwortung der Aufsichtsräte und der Prüfer. Wer kann auf unbekannte Ansprüche verzichten, wenn man die noch gar nicht abzuschätzen in der Lage ist? Sagt man was, wer für die Aufhebungsverträge verantwortlich ist, ob die im Kreis Heger, Pausch, Grothoff und Herzog abgewickelt worden sind? Die Finger werden solange nicht aus der Wunde genommen bis alles aufgeklärt ist, das ist ein Versprechen.

   

Nr. 3409

Einer der es ganz genau weiß

5. Juni 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Nächste Lüge des Herr Herzog?

Keine Auswirkungen auf den regionalen Markt, so der Frankenpostartikel von heute (= Link) zum Handel mit Hypothekenbankdarlehen. Will Herr Herzog so tun, als ob er nicht wüsste, dass die Bank sogar am genossenschaftlichen Verbund vorbei mit der Gesellschaft in Darmstadt lange Jahre im US-Immobilienfondsgeschäft kräftig zusammen gearbeitet hat. Auch in den Lageberichten hat man dazu geschrieben. Es war doch ein Grund, warum er den Zweigstellenleiter als Prokurist schnell gefeuert hat, was er ihm schon als Prüfer angekündigt hatte. Genau der, der es war mit der BMW-Affäre. Dem, seiner geschiedenen Ehefrau und seinem damaligen Schwiegervater hat man doch zusammen mit der Bank selber jeweils 2 Mio. ohne Sicherheiten für so eine Anlage finanziert, wobei die schnell wieder raus gegangen sind. Damals waren doch sogar zwei Vorstände der Bank persönlich in den USA. Soll man mal die internen Konten der Bank dazu durchforsten?

   

Nr. 3408

Mitglied

5. Juni 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Hier ist die Tagesordnung der Vertreterversammlung

Hier ist die Tagesordnung der Vertreterversammlung: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/pdf/2008_06_19%20Tagesordnung%20ordentliche%20VV.pdf .Liebe Mitglieder alle hingehen und sich die Bilanz und den Lagebericht kopieren lassen. Warum werden jetzt doch wieder die Ansprüche gegen Heger Wolf und Krämer hervor gekramt. Hat das Herr Herzog in den Jahren 2001 bis 2007 nicht erkannt? Was ist mit den Ansprüchen gegen ihn mit dem Forderungsverzicht, macht man das dann im Jahr 2010?

   

Nr. 3407

Leser

5. Juni 2008, 15:54 Uhr

Betreff: Ist nun eine Volks- und Raiffeisenbank verkäuflich oder nicht, wie es der GenoVerband behauptet?

Das ist die Zeitungsanzeige vom Februar 2004 in der Frankenpost. Stimmt nun die Behauptung des Genossenschaftsverbandes, dass eine Volksbank und Raiffeisenbank unverkäuflich ist, was man ja öffentlich verbreitet hat, oder kann man es doch, wie es Johannes Herzog bewiesen hat? Dann müsste es der GVB doch auch wieder öffentlich richtig stellen. Denn das man von der Anzeige von vor vier Jahren noch weiß, dass zeigt doch, dass man heute wieder schreibt, wechseln Sie, die Kunden, dahin, wo man Vertrauen säuselt.

   

Nr. 3406

Administrator

5. Juni 2008, 14:34 Uhr

Betreff: Berichterstattung

Lieber Herr Journalist vom Rundfunk.
Nehmen Sie unter Telefon 09232 70261 mit uns Kontakt auf.
Danke

   

Nr. 3405

Mitglied

5. Juni 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Was ist, wird nun gegen Herrn Herzog ermittelt?

Man hört so einiges über die VR-Bank Marktredwitz, auch dass das die Ermittlungen gegen die Bank und ihre Verantwortlichen von der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall mehr eingestellt werden. Warum hat man da auf der außerordentlichen Vertreterversammlung nicht berichtet, warum sagt man der Mitgliedergemeinschaft dazu nichts? Es wären alle alten Vorstände und einige weitere Personen betroffen. Einige weitere Personen, gehören da die ehemaligen Prüfer Herzog und Grothoff mit dazu, wenn man bedenkt wie wahrscheinlich alles zustande gekommen ist? Herr Herzog ist im Grund nur ein Angestellter der Mitglieder mti Leitungsfunktion. Wir wollen wissen, ob gegen ihn ermittelt wird. Es ist doch unerträglich, wenn man erstens so bunkert und zweitens so ein Mann nicht unverzüglich zurück tritt, oder abgesetzt und beurlaubt wird.

   

Nr. 3404

Ein Bewunderer von K. K.

5. Juni 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Danke für deinen Mut und deine Offenheit !!!

Mit deiner Hilfe konnten unhaltbare Zustände umfassend und lückenlos aufgeklärt werden. Dafür gebührt dir unser Respekt und unsere Hochachtung.
Ein Freund von K. K.
P.S. Weiter so K. und laß dich nicht unterkriegen, unsere Unterstützung ist dir sicher. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] :dw:

   

Nr. 3403

L.

5. Juni 2008, 12:21 Uhr

Betreff: Unglaubwürdig und verlogen

Meine Herren, es ist nicht mehr zu ertragen. Die bayernweite Werbekampagne des GVB (= Link) ist unglaubwürdig und verlogen von hinten bis vorne. Betriebsergebnisse spielen keine Rolle, nur den Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu steigern. Glauben die Werbestrategen ihren eigenen Blödsinn, der heute in allen großen bayerischen Tageszeitungen steht? Wo ist der Sinn für die Mitglieder bei der Verkaufsaktion der Ostfilialen in Marktredwitz? Wo ist der Sinn für die Mitglieder, wenn man Stillschweigen bewahrt? Dass man viel in den Vorsorgereserven verstecken kann um die Verluste auch wieder still auszubügeln?

Wo hilft der Genossenschaftsverband den Mitgliedern und vor allem auch den Kunden bei ihrem Nutzen, wenn man die Kreditraten zulässt, dass sie 29 Tage im Nirwanas der Bank zu zusätzlichen Gewinnen und in Marktredwitz zur Verlustreduzierung führen, dass man jede Darlehensauszahlung sehen musste, dass Rudolf und Manfred Heger mit ihren Handlangern die sogar einen Tag vor der Auszahlung mit Zinsen belegten? Wo ist da der Nutzen einer gesetzlich vorgeschriebenen Revision für die Kunden und Mitglieder? Jahrelange Ausschüttung der Dividende aus den Rücklagen selbst und sonst nur aus den stillen Reserven? Wo ist der Nutzen, wenn man so tut, als ob man jahrzehntelang nicht gesehen haben will, dass man die Kunden über alle Renten-, Gehalts- sonstige Privatgirokonten über alle Firmen-KK-Konten abgezockt hat? Wo ihr Werbestrategen ist denn Gewinnmaximierung besser heraus zu lesen? Was ist mit dem Herrn Herzog, dem Muster-, Ober-, bester Prüfer und seinem Freuden Grothoff mit Nutzen, wenn man Millionenverluste in Einzelkrediten begünstigt? Wo ist nutzen, wenn man in den Prüfungsbericht 2001 schreibt, Überziehung bei Flex mit 375.000 € anzumerken und trotzdem wird die im nächsten Jahr mit dem gleichen Betrag getoppt, dass man froh sein muss, dass da durch die DM-Umstellung nicht ein siebenstelliger Wert mit 1,4 Mio. DM auftaucht, sondern nur mit 745.000 € (!), wie es Dr. Nickl mit seinem Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005, Seite 6 (= Link) aufzeigte? Darf man da fragen wem das nutzt? Dem Prüfer, der Manfred Heger in Kenntnis der Umstände, weil er den täglichen Kaffeeplausch zwischen dem Vorstand und dem Freund und Kunden selber gar nicht übersehen kann, wenn er selbst durchgängig da ist und sich somit das Prüferlein die Hände reibt, wenn ihm Material in die Hand gespielt wird? Material nicht um den Vorstand zu stoppen, nein, Material um ihn zu beerben.

Was ist also mit Nutzen für die Kunden und Mitglieder, wenn man Reinhold Wolf schriftlich mitteilt zu Microcall und IME keine Gelder mehr auszugeben, der aber doch noch eine halbe Million (wohlgemerkt in €) zur anderen höchst ausfallgefährdeten halben Million draufsetzt? Ging es dabei darum auch die Sicherheiten der Sicherungsgeber nicht in Gefahr zu bringen, weil der Kreditnehmer selber gar keine Sicherheiten bringen konnte, oder ging es im Herbst 2003 darum bei einem höchst gefährdeten Kredit von Angehörigen und Firmenmitarbeitern die ungesicherten Kreditteile bei der Bank noch ein wenig runter zu bekommen? Hatten diese Leute Nutzen davon, wenn die Bankverantwortlichen und die Prüfer wussten wie ausfallgefährdet alles wirklich war? Hat man gegenüber den Sicherungsgebern sorgfältig gehandelt wenn man den Kredit ohne weitere Sicherheiten nochmal anhob aufgrund von Versprechen aus der Not des Kunden heraus? Dürfen sich die verraten fühlen - von Vorstand und Prüfung bei der Bank? Geht es da darum der Bank eine Vorstand zu geben, der nicht marktdynamisch operativ die Rahmenbedingungen bricht, geht es um Schutz für einen Kunden oder wen auch immer, oder schier fast berechnende Risikoübertragung auf Dritte von der Bank weg? Musste man als Prüfer nicht feststellen und auch in die Bereichte schreibt, dass die Eignung zur Geschäftleitung aller den Anforderungen nicht im Geringsten gewachsen ist? Oder geht es darum, den Vorstand danach an die Kette der Gesamtprokuristen Herzog zu legen, damit der ihn wegen der gesetzlichen Bestimmungen des KWG zum Vieraugenprinzip ins Amt geleitet? Was ist der Nutzen für Kunden und Mitglieder, wenn man Karl Krämer auch so einfängt und ihn zwar vorzeitig heimschickt, aber eben auch mit einjährigem Urlaub und danach mit allen Ruhestandszusagen, nachdem auch er seine Schuldigkeit auf dem Weg des Herrn Herzog ins Vorstandsamt getan hat?

Wo ist der Nutzen, wenn man den Mitgliedern eine außerordentliche Vertreterversammlung vorspielt, dabei aber nicht mal sagt, warum denn die Staatsanwaltschaft bei der Bank Hausdurchsuchungen gemacht hat und sich sogar Büros einrichten ließ? Ist das heuchlerisch? Sind die Tageszeitungen auch bereit trotz der immensen Werbeeinnahmen auch den Brief der VR-Bank München in Eintrag Nr. 3607 abzudrucken, um der journalistischen Aufklärungspflicht gerecht zu werden?

   

Nr. 3402

Hoppelhase

5. Juni 2008, 10:15 Uhr

Betreff: Nasowas

Aus Wikipedia:
Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken.


Naja, wenn lange genug dafür Werbung gemacht wird dass Kreditkunden nicht verkauft werden, dann glaubt es bestimmt noch jemand.
Und der Bedarf Werbung zu machen ist immer dann am größten, wenn das betreffende Produkt vom Verbraucher nicht mehr wahrgenommen wird.

[bild=werbung(pic_21.jpg)]

   

Nr. 3401

Aus der Ferne

4. Juni 2008, 22:17 Uhr

Betreff: Wortschöpfung in Eintrag Nr. 3616

Wer hat von der neuen Wortschöpfung in Eintrag Nr. 3616 berichtet. Könnte es ein Übermittlungsfehler gewesen sein. Wäre Refusion logischer als Defuison? Wenn aber die Verantwortlichen in Plauen auf ihrer Versammlung tatsächlich von Refusion gesprochen haben, hat man dann den Verstoß gegen das Genossenschaftsgestz gleich mit bekannt gegeben? Die eigene Gesinnung hat man in jedem Fall damit offenbart, die in den Verbänden und in den Vorstandsetagen herrscht. Die Rückgängigmachung einer Fusion dürfte noch eher die Zustimmungserfordernisse brauchen, als umgekehrt. Was ist mit der Bezeichnung Vertreter sind Multiplikatoren? Werden die Vertreter nur als Abstimmvieh missbraucht und als Wall gegen öffentliche Stimmung? Die Reparatur der ursprünglichen Fusion mit der Einverleibung der drei genossenschaftlichen Geschäftsstellen hat man nicht zur Debatte und zur Abstimmung gestellt, die hat man lieber gekauft und den deutschen Genossenschaftsmitgliedern mit Millionenbeträgen und damit zu einem Drittel ungefähr dem Steuerzahler über den Betriebsaufwand über Deutschland verteilt in Rechnung gestellt bis runter zur Gewerbesteuer an jedem Bankplatz, nach intensiven Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz (Fichtelgebirge) und der Volksbank Vogtland Plauen. Sehr clever wenn man die richtigen Freunde hat. Nun darf man auch aus allen Teilen des Landes die Zuschüsse zu den Investitionen erwarten (in Plauen), die man in der Zeitung dort freudig angekündigt hat. Wenn man mit den Verbänden mit schwimmt, geht doch viel, oder? Sogar, dass man erklären darf, man hat die Kundschaft nun mit marktgerechten (!) Konditionen zurückerobert (erinnert das an Johannes Herzog?), an der Stelle berichtet, wo man im nächsten Jahr vielleicht von Zuwächsen schreibt, die man "heimgeholt" hat. Und die Abbuchungen bei allen Banken im Genossenschaftsverbund zum Garantiefondsbeitrag richtet sich nach den benötigten Mitteln. Benötigt, zugeteilt, wie man will? Wird es Zeit nach der Deutschen Post, nach Siemens, nach der Telkom auch über das Treiben in den genossenschaftlichen Verbänden nach zu denken?

   

Nr. 3400

Beobachter

4. Juni 2008, 21:34 Uhr

Betreff: Hat Johannes Herzog für die Zukunft die Lunte bei den Fusionen gelegt?

Warum soll zukünftig bei einer Fusionen nicht der Geschäftsbetrieb und die Immobilien gesondert verkauft werden? Im Grund hat es doch Johannes Herzog mit der Rettungsaktion für sich vorgemacht. Spielt es eine Rolle ob man 3 oder alle Filialen verkauft, wenn man die Hülle behält? Die Hülle, das wäre ausschließlich noch die Kapitalausstattung und die Erlöse aus den Verkäufen, die man dann unter den Mitglieder nach Anteilen verteilen könnte. Warum sollte man zum Fusionsgutachten nicht auch Gebäudegutachten erstellen lassen und ein Gutachten über den Wert des ganzen Geschäftes. Wenn in Bayern zig Fusionen laufen, dann gibt es doch auch entsprechende Gutachter dafür. Und wie es aussieht, braucht man nicht mal die Vertreterversammlung der aufnehmenden Bank. Das geht mit Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss und letztendlich informiert man nicht mal die Mitglieder über die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen. Man muss nicht mal bekannt geben, ob man sich wie eine Heuschrecke benimmt und auch noch fremdes Risiko übernimmt. Da freut man sich doch künftig wenn Fusionen verhandelt werden, wenn man Mitglied der abgebenden Bank sein darf. Wird man das in Zukunft das Herzog’sche Verfahren nach VR-Bank Marktredwitz nennen? Die Lunte ist gelegt, der Ball liegt im eigenen Tor. Zuerst wird der Hosenboden des Exprüfers warm werden.

   

Nr. 3399

Einer der drei Akteure

4. Juni 2008, 20:23 Uhr

Betreff: Wenn die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut

Es ist ja schon zum lachen. Da behauptet die Genossenschaftorganisation im Zuge des Schmidtbankverkaufs an die Commerzbank, dass Raiffeisen- und Volksbanken nicht verkauft werden könnnen. Absolut nicht, niemals, hoch und heilig versprochen.

Und dann legt ein ehemaliger Prüfer eine solche Lunte, zündet diese auch noch an und sein ehemaliger Dienstherr (der GVB) findet das auch noch gut.
Einen großen Dank an Johannes Herzog für den Beweis, dass Raiffeisen- und Volksbanken trotzdem verkauft werden können.
Ein ganz besonderer Dank an den GVB und an Johannes Herzog für den Beweis dass es neben einer Fusion auch noch die Möglichkeit eines Verkaufs gibt.

Die Konsequenz daraus:
Wir werden bei jeder künftigen Fusion darauf achten, dass die Mitglieder der übergebenden Bank auch ausführlich über die Möglichkeit eines Verkaufs der Bank anstelle einer Fusion mit allen damit zusammenhängenden vermögensrechtlichen Vorteilen für die Mitglieder, informiert werden.

Sollte der Verband oder der Vorstand der fusionswilligen oder zur Fusion gedrängten Bank dies nicht tun, werden wir den Vorstand aber auch den Verband dafür haftbar machen.

Und damit fangen wir bei der nächsten geplanten Fusion gleich mal an!

:selberschuld:

   

Nr. 3398

Aus der Organisation

4. Juni 2008, 19:05 Uhr

Betreff: Fordern Sie eine abgeänderte Gewinnverwendung in Marktredwitz

150 Mitglieder benötigt es um einen Antrag bei der Vertreterversammlung einzubringen. Jetzt gehören die Mitglieder im Vogtland noch dazu. Schafft man die Unterschriften, um die Auskunft auf der Vertreterversammlung zu fordern, was der Kaufpreis war? Schafft man die Unterschriften um zu fordern, dass der Kaufpreiserlös in Geschäftsanteile umgewandelt werden muss? Denn dann hat die Bank das Eigenkapital genauso, aber es gehört jedem Mitglied und wenn man es los haben will, ob im Westen, oder in Klingenthal und in Schoeneck und in Markneukirchen, dann kann das Mitglied seinen gerechten Anteil auch mitnehmen. Kann man das bei den Vertretern in Marktredwitz nicht durchbringen?

   

Nr. 3397

Genossenschaftler

4. Juni 2008, 19:01 Uhr

Betreff: Macht es Herr Herzog vor, man kann eine Kreditgenossenschaft doch verkaufen?

Der bayerische Genossenschaftsverband hat doch in dem Verfahren mit der Schutzgemeinschaft darum gerungen, dass man eine Volks- und Raiffeisenbank nicht verkaufen könne. Der Genossenschaftsverband Bayern hat das im Zusammenhang mit der Schmidtbank in der Frankenpost doch auch groß verkündet, dass eine Raiffeisen- Volksbank nicht zu verkaufen ist. Hat uns jetzt Johannes Herzog das Gegenteil gelehrt? Was der Vorstand kann, dass kann doch die General- und Vertreterversammlung erst recht. Hat uns Herr Herzog damit gezeigt, dass ein Anteil nicht nur 100 € wert ist sondern vielleicht 10.000 bis 20.000 € wert sein könnte, wenn man es genau rechnet? 4.833 Mitglieder waren es am Jahresende 2000 in Arzberg. War die Hälfte sogar aus dem Vogtland? Die Millionen, über die man jetzt Stillschwiegen bewahrt, bedeuten, dass jedes Mitglied bei der schwachen Ausstattung im Eigenkapital aber alleine stille Reserven aus dem Geschäftswert von mindesten vielleicht 1.000 € hatte, wenn man beispielsweise 5 Mio. € von Plauen nach Marktredwitz verschoben hätte um die Kunden „heimzuholen“. Wird die Volksbank Plauen auch noch mit den Wertberichtigungskrediten im Landkreis Wunsiedel belastet, wie das Beispiel Reichenbach zeigt? Also ein weiteres Geschenk an Herzog, Heidel, die unfähigen Aufsichtsräte und den bayerischen Verband, auf dem Rücken der Mitglieder in Plauen.

Das schreit ja nach einer Abmahnung durch die Schutzgemeinschaft. Es muss zukünftig in jeder Fusionsversammlung bei den Kreditgenossenschaften erklärt werden, dass man die gesamte Bank auch verkaufen kann und nicht die Vorstände die Nutznießer sind, sondern es legitimes Recht der Mitglieder ist, darüber zu befinden, wie die Genossenschaft übertragen werden soll. Beginnt der bayerische Verband und das BVR am Beispiel VR-Bank Marktredwitz das Genossenschaftswesen auf den Kopf zu stellen?

   

Nr. 3396

Manfred

4. Juni 2008, 18:26 Uhr

Betreff: In Marktredwitz wird belegt, eine Volks- und Raiffeisenbank kann doch verkauft werden

Im Zusammenhang mit der Schmidtbank hat man bei uns doch von Genossenschaftsseite kund getan, eine Volks- und Raiffeisenbank kann nicht verkauft werden. Nun schreibt aber die VR-Bank in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) doch, dass man die drei Ostzweigstellen zur Stärkung des Eigenkapitals verkauft hat. Und die Volksbank Vogtland schreibt es in Plauen in ihre Zeitung, dass man die Filialen gekauft hätte. Was macht man nun mit den Tausenden von Mitgliedern, die plötzlich nicht mehr zum Genossenschaftsgebiet gehören sollen und die plötzlich den Grund eines Ausschlusses bieten, weil sie nicht mehr mit der Genossenschaft zusammen arbeiten, eben weil man sie verkauft hat? Ist das nicht schizophren?

Ich habe seinerzeit das Verfahren verfolgt, wo die Schutzgemeinschaft geklagt hat, dass die Mitglieder ihre Bank verkaufen dürfen. Um 1990 hat man die Raiffeisenbank Schoeneck der Raiffeisenbank Arzberg-Selb angehängt. Verkauft man also jetzt nicht diese Bank. Was würde Johannes Herzog hindern alle Zweigstellen auf dem Land einem Investor zu verkaufen, unter Stillschweigen? Wer kauft ist doch egal und mit der Methode kann man doch 90 % und noch mehr vom Geschäftvolumen verkaufen, wenn man damit Eigenkapital bilden kann. Die Mitgliedschaften, die bedient man dann mit mageren 3 %, vielleicht kündigen die unbedarften und unwissenden Mitglieder auch noch von selbst, Mitarbeiter braucht man nicht mehr, Kosten hat man keine mehr, wenn man auch keinen Geschäftsbetrieb mehr hat, aber Zinseinnahmen um den Vorstand in vollem Umfang zu bezahlen. Ist das vereinbar mit § 1 Genossenschaftsgesetz zur Förderung der Mitglieder? Sind nun die Mitglieder in Arzberg Mitglieder 2. Klasse, weil man ihr Eigentum verscherbelt und sind die Mitglieder in Schoeneck, Klingenthal und Markneukirchen Mitglieder unterster Klasse? Sind Sie gefördert, wenn Sie mit der Übertragung und einem zu überlegenden Beitritt zur Volksbank Vogtland sich selber einkaufen, samt den Immobilien, die man braucht um den Geschäftsbetrieb durch zu führen?

Wird Genossenschaftsvermögen im ganzen Land über den Sicherungsfonds verschleudert, wenn man so verfährt? Warum soll ein Anschluss von drei Genossenschaftszweigstellen die aufnehmende Bank (so heißt es doch auch bei den Fusionen) überhaupt Geld kosten und hier sind es Millionen, nur um Löcher zu stopfen? Machen sich die Leute beim GVB und beim Bundesverband BVR zudem nicht nur der Beihilfe der Untreue in Marktredwitz mit schuldig, wenn man den neuen Vorstand wegen seiner Versäumnisse als Prüfer und heutiger Vorstand auch wieder aus dem Feuer holt und sich nicht an die Paragraphen 62 und auch 34 (Forderungsverzicht !!!) erinnert, sondern sogar der Untreue am Gemeinschaftsvermögen des Sicherungsfonds? Wie kommt es, dass man wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen über den Zweigstellenleiter geschrieben, eine Fusion mit 120 Mio. an Übertragung an die BAG Hamm unterstützt? Man überträgt doch keine guten Kredite. Warum muss ein Vorstand ausscheiden und erhält als junger Spund 24.000 € an Pension? Wer bezahlt das, wenn weiter Sanierungsunterstützungen notwendig sind? Wer bezahlt, was man von Manfred Heger nicht zurück gefordert hat, wer bezahlt hier die Altersversorgung Reinhold Wolf und Karl Krämer, obwohl ihre Arbeit keinen Pfifferling wert war und nur Verluste hinterlassen hat? Der Sicherungsfonds nun über den Umweg Plauen, um den Namen Marktredwitz nicht mehr in den Mund nehmen zu müssen und weil die Sanierung der Volksbank Vogtland elegant und leise verlängert werden kann?

Man spricht sogar von einer neuen Wortschöpfung auf der Vertreterversammlung in Plauen, von Defusion. Das möge man bitte erklären. Hinter Fusion steht in Gesetz und Satzung eine Zustimmung von General- oder Vertreterversammlung von 75 %. Wie ist das mit Defusion? Macht man das in der Vorstandsetage, weil die Verbände bestimmen, dass Defusion geheime Kommandosache ist? Man möge den neu geschaffenen Begriff bitte auch den Leuten erklären, die ein Lexikon zu schreiben haben. Ist Defusion eine Übertragung einer Raiffeisenbank Schoenek über die Raiffeisenbank Arzberg-Selb, über die VR-Bank Marktredwitz zur Volksbank Plauen? Wenn aber die Volksbank Plauen im Grunde die Raiffeisenbank Schoeneck damit kauft, dann hat man doch die Mitglieder auf allen Ebenen dazwischen um ihren Anteil betrogen, wenn sie für sich selber bezahlen. Betrügt man die deutschen Genosenschaftsmitglieder mit den Millionen über den Kauf der alten Raiffeisenbank Schoeneck, was überall im Land sonst als Fusion nur mit der Grunderwerbsteuer bezahtl werden muss? Betrügt man damit jedes einzelne Mitglied der Volksbank Vogtland?

Da sind die Rechnungen von Rudolf und Manfred Heger aus den 80-er und 90-er wirklich nur Milchmädchenrechnungen gewesen. Wenn man jetzt in Marktredwitz Millionen für die drei Zweigstellen einnimmt, dann kann man damit sogar locker die magere Dividende weiter auch noch alleine aus diesen Zinsen bedienen. Schlagen wir Defusion als Unwort des Jahres vor? Hat man Defloration begangen und ein jungfräuliches Feld betreten? Ist die Lage schon so schlimm? Unverschämt erscheint dazu der Artikel in Zeitung aus Plauen vom 3.05.08 (= Link) wo man so tut, als ob man die Kunden im Vogtland befreit hätte. Die Wortwahl ist zum Kotzen. Man hat die Kunden von anderen Geldhäusern zurückgeholt, heißt es. :danke:

   

Nr. 3395

Uwe

4. Juni 2008, 17:26 Uhr

Betreff: Der Herzog hat die Hegers zusammen mit Wolf und Krämer längst überholt

Uwe

Der Herzog hat die Hegers zusammen mit Wolf und Krämer längst überholt


Wenn man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) sieht, was die alten Vorstände bei der VR-Bank tatsächlich für Probleme aufgebaut haben, was sie für ein Erbe hinterlassen haben, dann ist es schon ungeheuerlich. Jeden 7. Kreditkunden aus unseren Reihen hat man als schlecht deklarieren müssen. Aber wir wissen, dass die Kerle auch noch das Risiko von außen rein geholt haben, und wie man am 14. Oktober 2004 gesagt hat, die anderen Bank haben die schlechten Kredite abgestoßen und Heger, Wolf und Krämer haben sie aufgenommen.

Da ist doch klar, dass überhaupt keine Kontrolle hinter diesen schlimmen Vorständen bestanden hat. Die Steigerung von schlimm ist doch, dass der Prüfer, der diese Kontrollen vornehmen hätte müssen, ja diese Zustände verhindern hätte müssen, sich daraus auch noch seine Karriere basteln wollte. § 18 KWG nicht ordnungsgemäß prüfen und 5 Millionen Verluste verschulden, da ist nicht der Vorstand alleine schuld, wenn man es auch noch billigt, dass die anderen gar nicht mitwirken müssen an den unglaublichen Überziehungen. Herr Herzog hat Heger, Wolf und Krämer meilenweit hinter sich gelassen, was seine Verantwortung betrifft.

Stillschweigen zum Verkauf der Ostfilialen, was soll das? Herzog und Heidel haben kein Wort darüber gesagt, warum man die eigenen Kunden verkaufen muss. Die Informationspflicht gilt auch wenn man aufzeigen muss, dass man mit solchen Aktionen den Jahresverlust abdecken muss. Schönreden von gleichen Zahlen in all den Jahren, dass wird der Verpflichtung eines ehrlichen Geschäftsberichtes sicher nicht gerecht, aus dem ein Vertreter oder ein Mitglied sich sein Urteil über die Geschäftsführung bilden muss. Es wird das Tafelsilber der mit Strafantrag verfolgten Arzberger Vorstände Marth und Dittrich, verscherbelt um den Prüfer auf Seiten von Marktredwitz zu retten, der dies wahrscheinlich sogar höchst persönlich mit veranlasst hat. Ein Treppenwitz schlechtester Güte, oder einfach nur ein Betrug an den Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Arzberg-Selb und den Mitgliedern in dem Zipfel im Vogtland, wo man sich von bayerischer Seite vor zwei Jahrzehnten noch als Retter präsentierte? Wenn die Mitglieder dort in Marktredwitz kündigen und in Plauen wieder eintreten, dann haben sie im Grund ihre eigen Filiale an den Rest der Mitglieder in Marktredwitz verschenkt und kaufen ihn auf der anderen Seite wieder ein. Prinzip Einer für alle, alle für Einen nach den genossenschaftlichen Verbänden, umgesetzt und genutzt von Johannes Herzog

Ist die Sache so heiß, dass man den schwer angeschlagenen Exprüfer und heutigen Vorstand dringend im Amt halten muss? Wie steht es mit seiner eigenen Zuverlässigkeit nach § 32 und § 33 KWG und seiner persönlichen Moral, seiner Integränität, die da so wichtig ist. Hat das BaFin die gleichen Bammel, dass man die Risikolage vor der Öffentlichkeit und den Mitglieder verschwiegen hat und dass man es zugelassen hat, geflissentlich überlesen hat in den Lageberichten im Prüfungsbericht, dass man § 252 HGB gebrochen hat mit den Einzelwertberichtigungen? Hat man Angst, dass wie ehedem Manfred Heger heute Johannes Herzog zuviel auspacken könnte und alles nieder reisen würde?

Die Genossenschaftsbanken expandieren wieder, die VR-Bank Marktredwitz implodiert und weil man es nicht mehr hören kann, was man an die Ohren kriegt, ändert man den Banknamen, weil man von Berchtesgaden bis Flensburg bekannt ist wie ein bunter Hund und nicht weil es die eigenen Mitglieder sind, die sich nicht mit der Genossenschaft identifizieren können. Es ist die Angst des Herr herzog vor der Vergangenheit. Man bringt nicht mal den Satz über die Lippen, ob man selbst im Sumpf der Ermittlungen steckt, soviel Angst hat man und so wenig Befähigung zu Kommunizieren, entgegen den eigenen Aussagen zu Rede & Co. Es ist geradezu ein Affront gegenüber den Mitgliedern eine außerordentliche Vertreterversammlung einzuberufen und nicht über den Auftritt der Staatsanwaltschaft im Hause zu berichten. Kann man vor diesen Leuten sicher sein? Warum brauchen die drittelseitige Anzeigen um Lügen gestraft zu werden, was sie meinen mit „Wechseln Sie auf die sichere Seite“, „Vertrauen und Nähe“ oder „Wir verkaufen keine Kredite“, wenn man im nordöstlichen Zipfel von Bayern ganze Kundenbereiche verkauft und im Zentrum in München Kredite nach Italien? Ist die Abteilung Recht / Problemkredite / Abwicklung in Eintrag Nr. 3607 keine Abteilung einer Volks- und Raiffeisenbank? Schämen sich diese Leute wirklich für nichts mehr? Fühlen sie sich wirklich unschuldig am Schicksal der Menschen, die mit den Kreditverlusten der Bank in Marktredwitz, oder den 120 Mio. Übertragungen an die BAG Hamm im Münchner Vorland Existenz, Familie und deren Zukunft, sowie Hab und Gut verloren haben. An jedem Kreditverlust über normalem Durchschnitt sind sowohl die Bankverantwortlichen als auch die Prüfer schuld. Ganz bestimmt aber bei den Umständen, wie man sie in Marktredwitz erfahren hat und über diesen Zeitraum hinweg. Schuld ist das Geklüngel und Gemauschel in den Sitzungsräumen und bei den Festivitäten, von denen Normalbürger nicht zu träumen wagen. In Marktredwitz vielleicht sogar noch auf ganz besondere Art und Weise auf deren Kosten zusätzlich, wenn man bedenkt, wo man Gelder hinfließen lassen kann, die man über interne Konten bewegt, oder auch über gar kein Konto bei der Bank. Wer diese Maschinen weg wirft, wie man es uns sagen will, wo man aber bei Eintrag Nr. 1372 nur die Augen reibt, der schädigt die Genossenschaft wissentlich, oder mit Taten. Wer dem als Prüfer nicht nachgeht und nichts dazu sagt, der betätigt sich als Helfer und Hehler, oder nicht?

   

Nr. 3394

Monika

4. Juni 2008, 16:12 Uhr

Betreff: Werden die Karikaturen fortgesetzt?

Es wurde doch hier mal geschrieben, die Karikaturen von Eintrag Nr. 3589 würden fortgesetzt. Da gibt es doch einige Geschichten die da noch aufzuarbeiten wären. Und die Köpfe haben sich doch neben Rudolf und Manfred Heger und Karl Krämer und Reinhold Wolf haben sich doch auch ziemlich erweitert, über die man da berichten könnte, so ganz bestimmt der neue Vorstand Johannes Herzog mit seinem Prüferfreund Raimund Grothoff. Oder die Aufsichtsratsvorsitzenden, die so schnell gewechselt werden wie die Unterhose, also Horst Pausch bei einer Unterschrift in einer abgedunkelten Kammer neben zwei Prüfer und noch jemandem und Reiner Loos (da fällt mir spontan die Ampel Geld und Rot ein) und jetzt Werner Schelter, der Händchenhalter beim Verzicht auf unser Geld mit der Halbmillion an Kreditforderung, Oder die anderen Aufsichtsräte, wie Walter Lehner mit dem Flug nach Marbella, oder Peter Träger, wie er eine Bilanz schreibt und gleich zu Manfred Heger rüber schiebt. Aber die Verbandsleute Dr. Bauer, Wilhelm Frankenberger, Stefan Götzl, Eberhard Gschrey und Werner Eberle und die Revisionsdirektoren Ulrich Hilkenbach und Walter Krause dürften diesmal nicht vergessen werden (ich hoff ich hab mir die Vornamen richtig gemerkt). Der Webmaster war doch auch selber bei den Gerichtsverhandlungen in Wunsiedel und in Hof. Allein dass würde schon ein Heft füllen mit den Aussagen von Reinhold Wolf und natürlich auch Manfred Heger in Nadelstreifen und Karl Krämer wie ein Bettler daher kommend. Also bitte los Webmaster.

   

Nr. 3393

L.

4. Juni 2008, 14:07 Uhr

Betreff: Die Verstrickung des Werner Schelter

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist als neuer Aufsichtsrat im Jahr 2004 dazugekommen, der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004, die auf die Verabschiedung von Manfred Heger folgte und wo man die Versammlung nicht einmal über der Vertragsinhalt zu Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche aufklärte, was ein klarer Verstoß gegen die Informationspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) darstellte und wo man zum erstenmal richtig vertuschte, dass man von Prüfungsseite und vom Aufsichtsrat her unberechtigt gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
, verstoßen hatte.

Als man Karl Krämer als nicht mehr tragbar ansah, nachdem er Johannes Herzog zwei Jahre dafür nützlich war, das Vieraugenprinzip einzuhalten, und die Vorstandsposition gegenüber anderen befähigten Bewerbern freizuhalten, da war Werner Schelter gemäß dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) genau der richtige Mann für den Notvorstand, wie es aussieht um auch noch die letzten Monate bis zur offiziellen Einführung des Ex-Prüfers auf dem Papier allem genüge zu tun. Und so dürfte er bei der Verhandlung um die Forderungsaufgabe von 432.000 € bei der Waldeslust wahrscheinlich nicht um den Verdacht herumkommen, dass er bei einer schweren Untreuetat gegen die Genossenschaft voll mit beteiligt gewesen sein dürfte. Niemand bei der Bank hat das Recht so einen Betrag zu verschenken, wenn sogar zwei Drittel der Summe über notarielle Verträge fließen, zu denen die Vorstände die Freigabe der Sicherheiten vor dem Notar erteilen müssen und wenn zusätzlich dingliche und verpfändete Sicherheiten vorhanden sind.

Nicht nur Johannes Herzog ist aus seiner eigenen Historie als Vorstand wegen seiner Mitverantwortung an der desolaten Situation der Bank untragbar. Bei dieser Bank ist der Aufsichtsratsvorsitzende wahrscheinlich in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Vorstand geraten, das es ihm unmöglich macht, das Amt korrekt und von seine persönlichen Interessenslage getrennt, auszuführen, nicht nur, dass er zuerst als Pokurist vielleicht eines der größten Kreditnehmer der Bank denken muss.

   

Nr. 3392

Webmaster

4. Juni 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Offener Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden vom 12. Mäzr 2008

Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.

Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261


Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG


Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 3391

Beobachter

3. Juni 2008, 15:32 Uhr

Betreff: Jeder schiebt es auf den anderen

Es ist schon komisch, der Herzog sagt, das wo der Staatsanwalt nachforscht zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse, das war alles vor 2004 oder vor meiner Zeit, der Verband wäscht seine Finger sowie so immer in Unschuld, schreibt aber ein Fusionsgutachten, dass alles im Mitgliederinteresse ist, wenn man fusioniert, obwohl man im nächsten Jahr in den Lagebericht rein schreibt, die Risikolage ist weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurück zu führen und wenn man mit dem Testat Lageberichtsvermerke unterschreibt, wo die Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten. Man sagt es ist alles in Ordnung, wenn Sicherheiten abgeholt werden, die dann im Bermudadreieck Kraußoldstrasse – Tschechien – Polen verschwinden ohne dass es einer überwacht, oder Manfred Heger erhält seine Altersversorgungslebensversicherung mit heim, und natürlich ein Jahresgehalt als Übergangsbeihilfe, wofür jeder andere Bankmitarbeiter sonst 5 bis 10 Jahre arbeiten muss, Karl Krämer melden wir der Vertreterversammlung war nicht mehr tragbar, aber dem geben wir den Vorruhestand und die vorgezogenen Pension mit 57 und auch das Jahr Urlaubsgeld und weil er so arm dran ist auch noch seinen Peugeot samt Sprit. Reinhold Wolf musste beim Goldmärchen nach eigener Aussage zwar immer die anderen fragen, aber die wussten vor Gerichts nichts davon, obwohl sie zum Schluss doch die Absolution auf der Aktennotiz erteilt haben und obwohl der Aufsichtsrat mit drei Leuten an der Besprechung mit K.N. dabei war am 13. Juli vor vier Jahren. Immer hat man eine Ausrede parat, warum man nichts aufdecken will, immer sind es die anderen und wenn gar nichts mehr zieht, dann zieht immer noch dass man alles nur macht, weil man das Image der Bank nicht gefährden will. Keiner dieser .... (die Bezeichnung darf sich jeder selber aussuchen) gibt zu, dass man die anderen immer darum laufen läst, weil man in jedem Sumpf selber bis zum Hals mit drin steckt. Dass man selber gar keine Lust hatte die eigenen Pflichten wahr zu nehmen, sei es bloß dem anderen über die Schulter zu schauen, ob er auch nichts weg räumt. Und so verkauft man ein Drittel der eigenen Kunden, die nun 18 Jahre zur Genossenschaft gehören und tut so, weil man die 100 Kilometer Entfernung im Kopf die ganze Zeit selber nicht gerafft hat, als ob man das heute stillschweigend reparieren könnte und schreibt in alle großen bayerischen Tageszeitung: Wechseln Sie auf die sichere Seite! Man könnte fast meinen der Text, wie man in Eintrag Nr. 3607 nachlesen kann stammt auch aus der Feder von Johannes Herzog, wie bei Rede & Co. mit seiner Antrittsansprache auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 (= Link), mit den leeren Versprechen zu Vertrauen und Zuverlässigkeit in ihrer Nähe. Ist Johannes Herzog sehr nah dran am gepflogenen Sprachgebrauch des Genossenschaftsverbandes oder war er gar nicht nur einer der besten Prüfer sondern ist er auch immer noch einer der ersten Rhetoriker beim GVB? Vielleicht sind aber auch nur die Musterreden da in allen Abteilungen verteilt und finden ihre Anwendung. Der Satz 'der Kunde als Gefahr', den dürfte man aber sicher selber erfunden haben, wenn Verjährungen gegen berechtigte Ansprüche nicht mehr ziehen. Also meine Damen und Herren - immer auf die sichere Seite wechseln und den Charakter hinten runter fallen lassen.

   

Nr. 3390

O.

3. Juni 2008, 12:45 Uhr

Betreff: Muss man es auch Diebstahl, Beteiligung und Beihilfe und Strafvereitlung nennen?

Der Gästebuchschreiber in Eintrag Nr. 3604 sagt doch, dass man es ruhig Betrug nennen darf, was bei der VR-Bank Marktredwitz abgelaufen ist. War es Betrug, was man mit allen greibaren Kunden mit den faulen Abrechnungsmethoden gemacht hat, mit allen greifbaren Darlehenskunden, denen man zuerst die Auszahlung des Kredites vorvalutiert hat, bevor es auf dem Girokonto oder bei einem anderen Zahlungsempfänger angekommen ist, oder wo man die Hegersche Rechnung aus den Karikaturen mit der Stichtagsverzinsung gemacht hat, oder bei den Giro- und KK-Kontokunden, bei denen man schon überlegt hat, wie man sie abzockt nur wenn eine Kontobewegung läuft, egal ob er Hinz oder Kunz heißt, Rentner oder Lehrling, oder Großverdiener oder Firma welcher Größenordnung auch immer ist?

Hätte sich Manfred Heger geweigert den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man ihn mit Beschluss der Vertreterversammlung und mit Regress verabschiedet hätte? Wäre es nur dem Image der Bank schädlich gewesen, oder welche Leute aus dem Aufsichtsrat und welche Leute vom Verband musste man vielleicht mit losschweißen. Bei Gold, Gold, Gold hat man doch auch nur den Kunden verknackt. Ohne Reinhold Wolf wäre dieses Luftschloss doch gar nicht zu bauen gewesen. Natürlich war es auch nur möglich, wenn bei einer 1-Milliarden-DM-Bank die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen Regelungen nicht eingeführt worden sind und wenn dann vom von den Aufsichtsräten beauftragen Rechtsanwalt und angeblichen Gutachter (das Gutachten selber war ja nicht einsehbar) bestätigt wird, dass Vorstandskollegen 300 Seiten monatliche Überziehungslisten unkontrolliert gegenzeichnen.

Alle wussten was sie taten mit den Aufhebungsverträgen. Der Rest des Aufsichtsrates hat weggeschaut und war vielleicht froh, dass Horst Pausch das mit den Prüfern alleine abgewickelt hatte und bei Karl Krämer sah es genauso aus, als ob nur die Protokollunterschriften der Aufsichtsräte, aber keine Beratung gewünscht und vorgesehen waren. Was hat man mit den Zustimmungen zu diesen Verträgen gemacht, was hat der Genossenschaftsverband mit diesen wahrscheinlich selbst erstellten Verträgen gemacht? War es Diebstahl am Kunden und an der Bank, was mit Eintrag Nr. 1372 hier aufgezeigt wird? Wie muss man es nennen, wenn nirgendwo festgehalten wird, was mit den Sachen passiert. Vernichtung von Vermögen von Kunden und Bank, Entwenden von Vermögen von Kunden und Bank? Was war also der Hintergrund der Dienstaufhebungsvereinbarung von Manfred Heger? Vertuschung von Strafvereitlung, Vertuschung eigener Beihilfe in diesem und in weiß was für anderen Fällen? Vertuschung der eigenen Beihilfe und Beteiligung an Diebstahl usw.? Jede Stimme der Zustimmung zu diesem den Mitgliedern vorenthaltenen Vertrag, genauso wie bei Karl Krämer und noch nicht abgehandelt bei Reinhold Wolf, ist im Grunde soviel wert, wie es Verluste auf Kundenseite und auf Seiten der Bank in all den Jahren gegeben hat. Der Aufsichtsrat ist nach § 34 GenG nicht berechtigt auf Forderungen gegen den Vorstand zu verzichten. Tut er es doch, steht er selbst in der Verantwortung. Setzt sich so eine Vertuschung fort, die im Hintergrund über die Beratung der Prüfer und all der anderen Leute aus dem Verbandsbereich betrieben wird?

   

Nr. 3389

Uwe

2. Juni 2008, 19:23 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 3607, Lügen über Lügen

Es ist doch nicht nur so, dass in München alleine die Kunden an Heuschrecken verkauft werden. Wechseln Sie mal bei der VR-Bank Marktredwitz mit Ihrem Vorstand auf die sichere Seite, so wie er heute in der Zeitung wirbt (oder ist es gar eine Werbung in ganz Bayern für alle Volks- und Raiffeisenbanken?). Schon in Eintrag Nr. 3535 wurde hier im Gästebuch die Methode aufgezeigt, wie das bei uns geht. Nämlich mit einem Verkauf der Vogtlandfilialen, wo man wegen der jahrelangen Verluste von da, weil man das Geschäft dort überhaupt nicht verstanden hat froh um die Abnahme gewesen sein wird, und dem dass man die unbequemen und vielleicht problematischen Kunden, wie den aus Reichenbach, elegant ins Vogtland verlegt hat. Wenn der gleich zur Sparkasse gegangen wäre, da würde er nicht innerhalb des Verbundes verkauft. So clever ist also unser Herzog wenn er von der sicheren Seite redet. Er meint damit sicher immer noch die Seite des Genossenschaftsverbandes aber nicht die der Kunden, die bei der VR-Bank unter den Hegers jahrzehntelang sicher sein konnte, dass der Verband ihnen nicht hilft, wenn die Bank sie trickreich abzockt. Das war die sichere Seite, die man uns zugedacht hat. Also bitte Mund nicht mehr zu voll nehmen meine Herren Vorstände, Aufsichtsräte und ehemaligen Prüfer. Wenn ihr Ehrlichkeit vorspielen wollte, dann Geld auszahlen und uns nicht als Gefahr bezeichnen, dass die Verjährung noch nicht zieht.

   

Nr. 3388

Beobachter

2. Juni 2008, 15:34 Uhr

Betreff: Wir sind eine Bankengruppe .....

Sind wir, die Genossenschaftsbanken eine Bankengruppe, die lügen wenn man den Mund aufmacht. Image um jeden Preis? Mehrspaltig, drittelseitig hoch, sauteuer, damit die Zeitung auch zukünftig nicht kritisch berichtet? Schämt Ihr Euch nicht, Lügner ist fast noch zu brav. Millionenverluste, in die man die Kunden mit rein gezogen hat und sie um die Existenzen gebracht hat. Rettungserwerbe, einverleibte Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen in der Bilanz vor der Fusion, so hoch wie die eigenen Rücklagen.

Wo ist denn da der Aufsichtsrat? Ist er benebelt angesichts der rauschenden Feste und der tollen Einladungen durch die Vorstände. Image gegenüber der Öffentlichkeit, Image gegenüber dem Aufsichtsrat. Warum sagt uns denn der Aufsichtsrat nicht was mit den Sicherheiten in der Ludwigstraße in Wunsiedel passiert ist? Hat man die Verluste im Kundenkreis sogar so gesehen, dass man sich daran auch selber bedienen durfte? Warum sagt man nicht, dass Peter Träger an der Sache Flex wahrscheinlich ganz erheblich beteiligt war als Steuerberater? Warum sagt man denn nicht, dass dieser Aufsichtsrat und Steuerberater bei anderen Großkunden auch dick drin ist, wo man sogar davon spricht, dass der Firmensitz nach Österreich verlegt werden soll?

Eine Strafvereitlung zu Gunsten Manfred Heger und auch zu Gunsten von Karl Krämer auch mit den Unterschriften und den Zustimmungen zu Aufhebungsverträgen unter Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche ist für den Aufsichtsrat noch nicht verjährt. Genauso wenig die Geschichte mit Reinhold Wolf, wo sich drei Herren des Aufsichtsrates am 13. Juli 2004 zur Aussprache mit dem Kunden dazu gesetzt haben. Also haben sie doch alle von der Sache gewusst. Brecht Euer Schwiegen oder ihr müsst es vielleicht an anderer Stelle sagen, die viel unangenehmer sein könnte. Stellt euch nicht hinter einen Mann, der aus dem Verband kommt, der die Bürger des Landes mit breiten Werbestrategien belügt, wie Eintrag Nr. 3607 beweist.

   

Nr. 3387

Geschädigter

2. Juni 2008, 13:57 Uhr

Betreff: LÃœGEN nichts als LÃœGEN!?

In großen Inseraten in der Tageszeitung wirbt die Raiffeisenbanken und Volksbankengruppe wie folgt:

WECHSELN SIE AUF DIE SICHERE SEITE
Wir sind eine Bankengruppe, deren Werte von Vertrauen und Nähe geprägt werden. Wo andere Banken ihren Gewinn maximieren, ist es unser oberstes Ziel, den Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu steigern.
Wir sind in Sachen Geldanlage ein zuverlässiger und kompetenter Partner. Auch Kreditverkäufe an Privatinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis. Deshalb können Sie sich jederzeit auf uns verlassen.

(Zum Anschauen der Original Werbung hier klicken......)

Wie das mit Kreditverkäufen wirklich aussieht sehen Sie hier: hier klicken......

So werden Wege freigemacht

   

Nr. 3386

Nordlicht

2. Juni 2008, 13:23 Uhr

Betreff: Bilanzpolitik - Verbandspolitik - Tagesgeschäft

Es zeigt sich immer wieder und zieht sich wie ein roter Faden durch viele Beiträge.

Der Verband hat bei der VR-Bank Marktredwitz regelmäßig die Fäden in der Hand, wenn es um Fusionen, Bilanz- und Informationspolitik und Personalentscheidungen geht. (
Kleine Anmerkung: Daß Prüfung und Beratung aus einer Hand kommen geht eben nur bei Genossenschaften, wo die Berater sich hinterher selbst prüfen)

Es mag optisch ja immer wieder hinkommen, daß die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung mit allen nur denkbaren Maßnahmen (bis hin zum Verkauf von Filialen) gerettet wurden. Ob das rechtlich immer ganz einwandfrei war, ist ja wohl auch schon Thema einer staatsanwaltlichen Überprüfung oder könnte es noch werden.

Aber Fakt ist:
Die Mitglieder und die Vertreter wurden regelmäßig über den wahren Zustand "Ihrer" Bank nicht umfassend informiert. Selbst auf Fragen von Vertretern wurde gar nicht oder nur ausweichend geantwortet. Stattdessen bedurfte es teuer bezahlter zusätztlicher externer Gutachten, um die Unfähigkeit der Vorstände zu bestätigen.
Und auch hier dann wieder: Die Wahrheit kommt nur scheibchenweise und nicht umfassend auf den Tisch. Der Verband als vermeintlicher Sachwalter der Mitglieder, könnte zu jedem Tagesordnungspunkt etwas sagen, tut es aber nicht! Ist das im Interesser der Mitglieder?

Die Personalie Herzog ist ein schon fast klassischer Fall von Verbands(ver)wirrungen und könnte für die Bank und das gesamte Genossenschaftsbankwesen noch tragisch enden.
Die formale Ausschreibung und die darauf zahlreich eingehenden Bewerbungen von Bank-Praktikern wurden ignoriert und der vorherige Prüfer wurde auserkoren.
Und erneut wurde den Mitgliedern kein reiner Wein eingeschenkt. Statt eines Vollblutbankers wurde ein angelernter Hilfsbanker mit Praktikum an die Spitze einer maroden Bank gesetzt, der sich darüber aufregt, das die mit der VR-Bank im wettbewerb stehenden Banken bessere Konditionen bieten können. Das ist grotesk und nur noch peinlich.

Das vollmundig ausgelobte Versprechen, mehr Transparenz herzustellen ist auch nie erfüllt worden. Das sollte auch ein Herr Herzog auf seinen Managementseminaren gelernt haben: "Verspreche nur, was Du auch halten kannst" - alles andere führt zu einem Untergraben der Autorität bis hin zur Unglaubwürdigkeit, Vertrauensverlust und Lächerlichkeit (wie leider geschehen) bei Mitgliedern, Kunden und Angestellten der Bank.

Stattdessen bleibt festzuhalten:
Es wurde alles unternommen, die Probleme weiter zu vertuschen. Ehemalige Vorstände wurden unter Haftungsfreigabe großzügig in den Ruhestand geschickt, obwohl diese schon seit vielen Jahren in Regress hätten genommen werden müssen.

Stattdessen wird über eine Vertreterversammlung, die dem üblichen Verfahren folgend nicht umfassend informiert und aufgeklärt wurde, versucht, die Nicht-Verfolgung von Regressen zu erwirken. An keiner Stelle wurde gesagt, daß das alles zu Lasten der Mitglieder und Kunden geht und wieviele Millionen!! die Unfähigkeit bisher die Mitglieder gekostet hat.

Diese Bank ist trotz des für viel Geld erfolgten Namenswechsels doch nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die Kunden wissen das und haben so weit es geht reagiert, was wiederum zu einem katastrophalen Ergebnis in 2008 geführt haben dürfte.

Anders ist es auch nicht erklärbar, daß obwohl die Vertreterversammlung lt. Satzung sicherlich noch in diesem Monat abgehalten werden muß! keine Einberufung erfolgt ist oder der Geschäftsbericht veröffentlicht wurde. Will man hier schon wieder gegen die (Muster-)Satzung (des Verbandes) verstoßen?

Zum erfolgreichen Tagesgeschäft ist dieser Vorstand doch auch zeitlich nicht mehr in der Lage. Faktisch kann der Kern der Genossenschaft - die Durchführung von Bankgeschäften und darüber die Mehrung des Wohlstands der Mitglieder zu erreichen - doch auf der höchsten Ebene kaum durchgeführt werden. Viel zu sehr dürfte man dort mit der Befassung von rechtlichen Fragen oder der Umstrukturierung der Bank oder der Rettung seiner eigenen Haut befaßt sein.
Von Informationen an die Mitarbeiter konnte man auch noch nichts hören, oder ist nur nichts nach außen gedrungen?

Die wirtschaftliche Basis für erfolgreiches agieren am Markt wurde durch die Unfähigkeit der Vorstände, des Aufsichtsrats unter Beihilfe des Prüfverbandes in der Vergangenheit nachhaltig ruiniert, so daß es faktisch keine Reserven gibt, um über neue Konzepte oder attraktivere Konditionen das notwendige Geschäftsvolumen zu generieren. Was ist eigentlich aus "Sun" geworden? Ist das Projekt eingeschlafen? Anders ist es kaum erklärlich, daß darüber nichts mehr zu hören ist.

Die Basis des Geschäfts ist "Vertrauen". Nur wie sollen die Mitarbeiter der Bank glaubhaft um Vertrauen werben, wenn die Führung dieses Vertrauen nicht glaubhaft nach außen lebt (siehe unzählige Beispiele in diesem Gästebuch)? Im Norden sagt man treffen: Der Fisch stinkt vom Kopf.

Als interessierte Leser warten wir also weiter auf die nächste Bombe, die in oder um die VR-Bank explodiert und das Lügengebäude endlich zum Einsturz bringt. An einigen Stellen brennen ja schon die Lunten und es bleibt zu bezweifeln, daß es dem Vorstand (und dem ebenfalls tief mit drin steckenden Aufsichtsrat) gelingen wird, diese rechtzeitig zu löschen.
Der Einstürz soll nicht als Schadenfreude missinterpretiert werden, sondern ist als dringend notwendiger Prozeß in der Marktwirtschaft unumgänglich. Ich möchte jedenfalls nicht über die Mitgliedschaft in meiner Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Sicherungsfond noch für den "Saustall" bei der VR-Bank Fichtelgebirge aufkommen müssen. Zur Hilfe in der Not sind wir alle bereit, aber wenn über Jahre vom Prüferverbandsmonopolisten nicht die Notbremse gezogen wurde - wie hätte es denn in der Zukunft jemals besser werden können? - und dadurch die Not immer größer wird, dann muß diese Hilfe verweigert werden.

Man könnte einen Aufruf starten und auf den anstehenden Vertreterversammlungen mal nachfragen, wie denn der eigene Vorstand zu solchen Rettungsaktionen des Sicherungsfonds steht und was es denn pro Mitglied und absolut für die jeweilige Genossenschaft kosten dürfte, was wiederum die Dividende beschneidet. Was sagen denn die anderen Prüfverbände, die ja bei allen Mitglieder-/Vertreterversammlungen dabei sind? Darf man sich zukünftig bitte einem anderen Sicherungsfond anschließen, wo nicht solch ein Schindluder mit den Beiträgen betrieben wird?

Im Genossenschaftswesen liegt so manches im Argen. Nur wenn die Finger in die Wunden gelegt werden, schmerzt es so sehr, daß vielleicht mal eine Behandlung in Anspruch genommen wird, die das Problem tatsächlich heilt und nicht eine ständige Wunde bleibt. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die offensichtlichen Mängel im Genossenschaftsgesetz zu beheben und die Rechte der Mitglieder weiter zu stärken und z.B. das unselige Verbandsmonopol abzuschaffen.

   

Nr. 3385

Genossenschaftler

2. Juni 2008, 09:34 Uhr

Betreff: Von den Fusionen Anfang der 90-er Jahre bis hin zu dem ehemaligen Prüfer Herzog auf dem Vorstandsses

Die Geschichte der VR-Bank Marktredwitz (Fichtelgebirge ?) dürfte eine jahrelange der Einmischung des Genossenschaftsverbandes Bayern und der Verfilzung zwischen der Hegerfamilie und der Verbandsführung mit ein paar passenden Nebenschauplätzen gewesen sein. Die Hegerbank Raiffeisenbank Marktredwitz hatte mit einem Rücklagenanteil an der Bilanzsumme von 290 Mio. DM von 1,27 % schon ein katastrophalen Wert, der zum Überleben sicher nicht reichte. Aber man sanierte die Volksbank Fichtelgebirge Selb unter Führung von Reinhold Wolf und kommissarisch von Rudolf Heger und brachte vielleicht eine der ersten Fusionen zwischen einer Raiffeisen- und einer Volksbank zustande und eliminierte damit im Landkreis Wunsiedel die Volksbankschiene.

Gleichzeitig war der Genossenschaftsverband Bayern als Partner an den Prüfungen in Sachsen nach der Wiedervereinigung beteiligt und beschäftigt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde auf Anraten dieses Verbandes die Fusion zwischen der Raiffeisenbank Arzberg und der Raiffeisenbank Schoeneck im Vogtland auch zu Beginn der 90-er Jahre geschmiedet. Ohne Verband wäre das gar nicht denkbar gewesen. Die Eigenkapitalsituation im Bereich der Rücklagen konnte trotz der Zusammenschlüsse bei der RV-Bank Marktredwitz nie über den 2 %-Wert gehoben werden, aber die Bilanzsumme explodierte in 10 Jahren um 50 % auf über 600 Mio. DM. Man erwirtschaftete wahrscheinlich schon normale Ergebnisse, aber die guten Zinsergebnisse dürften mit schlechten Krediten teuer erkauft worden sein, deren Verluste die normalen Erträge regelmäßig wieder aufgezehrt haben könnten. Wahrscheinlich explodierte also auch das Kreditrisiko mit dem Wachstum. Die Raiffeisenbank Arzberg war wahrscheinlich sogar froh mit der schwierigen Situation der Vogtlandfilialen, die teilweise 100 Kilometer Fahrstrecke erforderten wenn man mit heiklen Unterlagen nicht durch Tschechien fahren wollte, über dem Wert von 1,0 % an Rücklagen bestehen zu können.

So entstand zur Jahrtausendwende wahrscheinlich die Situation, dass man mit der gesetzlichen Reduzierung der Großkreditgrenze um ein Drittel und der Höchstkreditgrenze um 37 % das Kreditgeschäft bei den beiden Banken nicht mehr aufrechterhalten hätte können. Schmeißt man aber die beiden Banken in einen Topf, dann stützt das Kapital von Arzberg zumindest die Höchstkreditgrenze für die neue Gesamtbank. Dass man sich bereits eine Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens aufgehalst hatte, wie man nachträglich in den 2001 reinschrieb Vermerk dazu hier klicken (= Link), das hat man weder auf den Fusionsversammlungen in Arzberg, noch in Marktredwitz bekannt gegeben, noch hat man es ist Fusionsgutachten aufgenommen.

Leider packen aber Vorstände, die eine 675-Mio.-DM-Bank nicht ordentlich führen können, erst recht keine 1-Milliarden-DM-Bank, auch wenn der Verband aus der Risikoeinstufung der Bank mit der Prüfung selbst schier ungegrenzt im Haus ist. Ab 2001 waren die Abschreibungsverluste bei der neuen großen Bank so hoch, wie die ordentlichen Betriebsergebnisse im Landesdurchschnitt. So lagen ausnahmslos über 1 % des Geschäftsvolumens, was einen direkten Verzehr des Kapitals bedeuten würde, wenn man nicht alle stillen Reserven geschöpft hätte, die man gefunden hat. Unter diesem Gesichtspunkt darf man sicher auch die Übernahme des Möbelhauses als Sachanlage anstatt eines Kreditverlustes sehen.

Mit dem Jahr 2002 und somit bereits der ersten Bilanz nach der Fusion für das Jahr 2001 dürften die Prüfer Herzog und Grothoff angetreten sein. Obwohl Rudolf und Manfred Heger und ihre Helfer an der Seite keine Tricks ausgelassen hatten um die Gelder quer Beet bei den Kunden abzuschöpfen, war die Bank eigentlich nicht handlungsfähig. Der Genossenschaftsverband hatte es zu keiner Phase verstanden die Eigenkapitalsituation zu verbessern, oder den Risikoblock zu vermeiden und zu verhindern, geschweige denn zu verkleinern. Diese beiden Prüfer haben es zu verantworten, dass man Manfred Heger in dieser schwierigen Phase auch noch einen einzelnen Kredit mit seinem Freund in einer unglaublichen Größenordnung in den Sand setzen ließ und dabei auch noch die Vertreter belogen hat. Oder hat man nur das Protokoll belogen, wenn ein Vertreter doch nach der richtigen Schadenssumme gefragt hatte, oder war die auch noch zu niedrig? Diese Prüfer müssen Rede und Antwort stehen, ob man mit Manfred Heger damit eine Abfindung ausgehandelt hat, die man nicht offiziell machen wollte. Diese Prüfer müssen Rede und Antwort stehen, ob man den Vorständen bei diesen unglaublichen Vorgängen und Verlusten versprochen hat sie nicht zu belangen, jedem seine zukünftigen Bezüge und Pfründe zu sichern, wenn jeder seine vorgesehen Rolle des Drehbuches mitspielt, um Johannes Herzog als Gipfel der Unglaublichkeit als Nachfolger im Vorstandsamt einzusetzen.

Man könnte meinen, die Geschichte hätte damit ein Ende. Vielleicht meinten und glaubten dies wirklich viele. Doch der öffentlich gewordenen Forderungsverzicht durch den ehemaligen Prüfer Herzog selbst, die Prozesse um die Afrikageschichte mit Reinhold Wolf haben wahrscheinlich neben dem Wunsiedeler Kreis das Fass zum Überlaufen gebracht. Für Johannes Herzog dürfte gelten, Hochnäsigkeit kommt nicht selten vor dem Fall.

   

Nr. 3384

RY

1. Juni 2008, 19:11 Uhr

Betreff: Zeitungsgründung

Hallo Herr Bleil,
ich wende mich heute an Sie, weil ich Journalist in Ruhestand bin. Ich lese regelmäßig Ihre Seiten im Netz. Vor einiger Zeit war hier schon mal die Rede davon, eine eigene Zeitung zu gründen. Ich kann das gut verstehen, weil Printmedien eine ganz andere Klientel erreicht als das Internet. Mir ist klar, warum Ihre regionale Zeitung nicht oder kaum über die Zustände in Ihrer Bank berichtet. Da ist einerseits die Angst Anzeigenkunden zu verlieren, andererseits der große Einfluß der Regionalpolitiker, die vielleicht zum Teil selbst in die Geschichte verwickelt sind, bzw. deren Parteikassen von der Bank gespeist werden, oder?
Sicher, es gibt einige Hürden, die überwunden werden müßen, bevor man loslegen kann, aber es geht einfacher, wenn diese Zeitung eine Vereinszeitung ist. Sehen Sie sich doch nur mal Schülerzeitungen an, eigentlich ganz einfach.
Vorallem wenn Sie komplizierte Zusammenhänge erklären wollen, so z.B. Werstellungsbetrug, ist eine Zeitung wesentlich geeigneter, als das Netz. Sie dürfen den Vorgang der Manipulation zum Vorteil der Bank übrigens Betrug nennen, die die dafür die Verantwortung tragen, oder dazu die Anweisung gegeben haben, Betrüger.
Die Auswirkungen des 28-Tage Urteils, das die Schutzgemeindschaft erstritten hat, haben ganz sicher viele Bürger bis heute noch nicht begriffen, da bin ich sicher.
Auf der größeren Fläche einer Zeitungsseite sind Zusammenhänge wesentlich übersichtlicher darzustellen. Das Format einer Zeitungsseite oder auch Doppelseite, ist hervorragend geeignet, Zusammenhänge anschaulich zu erklären.
Ich denke es ist kein Problem, zwei Ausgaben pro Monat zu bringen.Stoff genug gibt es ja, wenn man die Seiten hier im Netz durchgeht, dann könnte man ganz sicher 2 Jahre schreiben, ganz zu schweigen von der Tagesaktualität, von den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft, vom krimminellen Verhalten von einigen leitenden Mitarbeitern in der Bank,sowie den Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft.
Der Druck ist nicht so teuer, gerade bei Ihnen in der Gegend, an der Grenze zu Tschechien. Sie können dort günstigst Drucken, wenn nicht höchste Druckqualität verlangt wird, bzw. wenn kein absoluter Termindruck besteht.
Sollten Sie sich dazu entschliessen, eine solche Zeitung herauszubringen, stehe ich jedenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite. Einen Drucksatz am Computer zu erstellen, beherrsche ich, ebenso, wie man Seiten einteilt und Zusammenhänge optimal darstellt.
Sechs Seiten, Aufmachung ähnlich einer Tageszeitung, mit bezahlbaren Anzeigenplätzen, Auflage so um die 5 000 Druckkosten max. 900.- Euro. Geht wahrscheinlich sogar noch billiger, je nach Ansprüchen an die Qualität.
Sollten Sie Interesse haben, funken Sie mich an. Ich arbeite ehrenamtlich!
Grüße herzlichst,
RY

   

Nr. 3383

L.

1. Juni 2008, 11:09 Uhr

Betreff: Hat unser Herzog keine Zeit mehr fürs Image

Was ist denn aus der Bürgerstiftung geworden? Hat Johannes herzog keine Zeit mehr fürs Image? Den armen Leuten zu helfen, die man vielleicht mit der VR-Bank arm gemacht hat? Das Image pflegen und die schlechte Gewissen ein bisschen beruhigen? Aber anscheinend kommts jetzt so dick, dass man mit den großen Firmen im Hintergrund nichts mehr auf die Füße stellen kann.

Der Prüfer muss sich wehren, warum er dem Manfred Heger es nicht unmöglich gemacht hat Millionen nach Slowenien in die Insolvenz zu schieben, an deren Abwicklung man sich da dann nicht beteiligt hat, weil man monatelang die Fristen nicht eingehalten hat, er muss sich wehren, warum man dem Vorstand es ermöglicht hat, dass man jeden Monat ganze Bücher an Überziehungslisten gedruckt hat und die anderen Vorstände nur auf der letzten Seite gegen gezeichnet haben. Er muss sich wehren, warum er nichts gegen die Abrechnungsbetrügereien gemacht hat und jetzt für die alten Vorstände dafür auch noch den Abfangjäger spielt. Er muss sich wehren, warum die Bank vielleicht falsche Bilanzen gemacht hat und er und Grothoff das auch noch mit durchgezogen haben. Er muss sich wehren, warum die Bank 50 Millionen € Kredite mit riesigen Problemen gehabt hat, als man Manfred Heger raus komplementierte und er sich vom Bankkontrolleur zum Vorstand befördern hat lassen. Er muss sich wehren gegen Fragen, ob man den Aufsichtsrat vielleicht auch an der Verteilungsaktion bei Sicherheiten beteiligt hat, weil er gesagt hat, wenn man die Sachen abholt, ist es in Ordnung, dass ab dem Augenblick keiner mehr erfahren darf, was mit den Sachen passiert und dass Karl Krämer zwar in der Ludwigstraße mal eine Maschine fast verkaufen hätte müssen, aber eben vor einem ungebetenen Zeugen. Er muss sich wehren, warum er gegen Marth und Dittrich aus Arzberg einen Strafantrag gestellt hat und die Marktredwitzer Vorstände im Gegenzug nur ein paar Monate später aus Gründen des Takts mit Aufhebungsverträgen unter Ausschluss der Ansprüche (bekannter und unbekannter) davon kommen hat lassen, mit ihrer Altersversorgung (direkt und über Slowenien?) und mit einer Vorruhestandvereinbarung mit Karl Krämer? Er muss sich wehren gegen die Vorwürfe zum Forderungsverzicht und warum er den Uwe Heidel und den Werner Schelter da auch in die Zwickmühle gebracht hat. Da bleibt wenig Zeit fürs Image übrig wenn man soviel Erklärungsnot hat.

   

Nr. 3382

Gesehen

30. Mai 2008, 19:56 Uhr

Betreff: Warum der Revisor als Vorstand, der alles mit zu verantworten hat?

In Anlage hier ein Zeitungsbericht einer Volksbank aus einem anderen Verbandsgebiet (= Link), wo der Vorstand im Gesamten vom Aufsichtsrat verabschiedet wurde. Die Volksbank hat 370 Mio. € Bilanzsumme laut dem Bundesanzeiger und musste im letzten Jahr schon Kreditverluste von über 6 Mio. € verkraften, hat aber eine deutlich bessere Eigenkapitalsituation als die VR-Bank Marktredwitz vergleichbar. Sicher ist bemerkenswert dass man schreibt, die zwei Vorstände seinen weiter im Genossenschaftssektor tätig, also hat man ihnen auch die Verfolgung durch den Staatsanwalt erspart. So muss man sich immer fragen, wer sich für die Dramen bei den Kreditgenossenschaften tatsächlich verantwortlich fühlt.

Dieses Ratenweise Absägen der Vorstände, Manfred Heger im August 2004, Karl Krämer im Mai 2006, dass ist in Marktredwitz schon ein Trauerspiel. Warum man aber den mitverantwortlichen Prüfer als Vorstand einsetzte, dass lässt doch einige Schlüsse zu. Am 25. Juni letzten Jahres hat man den Vertretern noch den Fall Gold, Gold, Gold vorgetragen, den der dritte im Bunde, Reinhold Wolf, verschuldet hatte, damit man die Vorstände noch mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) versorgen konnte, wie es in der Frankenpost hieß. Doch der Freispruch, den brauchte wahrscheinlich der neue Vorstand Herzog für seine Prüfertätigkeit viel dringender. Und den Forderungsverzicht von 432.000 €, den hat man bis heute besser untergehen lassen und gar nicht erwähnt. Was da an Versäumnissen in den oberen Etagen der VR-Bank über die Gerichtsverhandlungen heraus kam, das geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut, unterstreicht aber alles, was hier geschrieben wird.

Warum haben wir hier in Marktredwitz den Prüfer vorne hin gesetzt bekommen, der nichts, aber auch gar nichts verhindert hat, der vielleicht Manfred Heger sogar noch geholfen hat seine Schäfchen ins Trockene zu bringen? Die Vorstände sind Skandal alleine genug, der Prüfer Herzog ist noch die Krone oben auf. Eine Kreditrisikosituation, wie mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), da sind die Prüfer ganz gewaltig mit daran schuld. Das Johannes Herzog sagte, das wären Fälle von 2004 und vorher, das bringt ihn noch viel mehr in Erklärungsnot. Da hat er und seine Kollegen jeden einzelnen kontrolliert und geprüft.

   

Nr. 3381

Insider

30. Mai 2008, 09:52 Uhr

Betreff: Herr Herzog, wer einmal lügt, ...

Ist dem Herrn Herzog sein Lächeln inzwischen eingefroren. Sie richtig auf der Bühne hat er sich doch im Juni 2006 gezeigt mit „ein bisschen stolz“ (= Link), nachdem er ein paar Wochen vorher die Verabschiedung von Karl Krämer als Verjüngungskur verkauft hat, obwohl man mit dem Mann laut dem Versammlungsprotokoll einfach nicht mehr weitermachen konnte Tag. Ein paar Tage vor dem Zeitungsartikel hat man auch noch die Schließung von Hohenberg und Brand bekannt gegeben, wo sich Herr Herzog als Mitglieder der Geschäftsleitung offenbarte.

Was ist also nun mit den Aussagen des ehemaligen Prüfers? Hat er sich die Musterrede mit Rede & Co. am 29.06.2006 auf der Versammlung (= Link), Ablauf 1, Leitfaden 1, mit verträumten Blick auf eine bessere Zukunft, nicht genau genug vorher durch gelesen? Was ist mit seinem Versprechen zur Kommunikation mit seinen Multiplikatoren, den Vertretern? Ist ein stillschweigender Verkauf von vielleicht bis zu 20 % der eigenen Mitglieder nun ein verbesserter Stil zu den Vorgängern, oder ist es das Eingeständnis der eigenen absoluten Hilflosigkeit?

Wurde Herr Herzog von der Vergangenheit eingeholt, die er und der Genossenschaftsverband schwer mitverschuldet haben? Warum absolut kein nieder geschriebener Satz zu den Mitteilungen der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), zu überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements während und vor seiner Prüferzeit? Warum keine Aussage, warum die Staatsanwaltschaft aufgerufen ist seine vernachlässigte Arbeit von damals nach zu holen? Sonst müsste doch heute kein Staatsanwalt antreten, wenn die Arbeit der Prüfer ordentlich gewesen wäre. Konnten sich die Ermittlungsbeamten nach der Schmidtbank endlich frei machen und konnten sie es einfach nicht stehen lassen, dass Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht aussagte, dass er anscheinend von den Geldwäschevorschriften für eine Bank keine Ahnung hatte, wie von so vielen Vorschriften, Rahmenbedingungen, die die überforderten, unfähigen Vorstände (laut Prüfungsbericht!!) in ihrer marktoperativen dynamischen Art nicht befolgen mussten, weil die externe Revision das anscheinend auch nicht eingefordert hatte? War Herr Herzog überrascht, dass diese Dinge über den Rahmen der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen hinaus öffentlich diskutiert werden würden?

Was ist mit Kommunikation des Herrn Herzog, wenn es seine eigene Person betrifft? Z.B. welche gewichtige Rolle er dabei spielte, dass man Manfred Heger bei Flex so ungehindert und ungehemmt werkeln ließ und damit 5 Millionen in den Sand setzen ließ, oder geschickt einen großen Teil in die eigenen Taschen fließen ließ? Dass es das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) gegeben hat, wo man doch schier herauslesen kann, dass der Vertrag nur von den Prüfern Herzog und Grothoff und dem AR-Vorsitzenden Pausch alleine mit dem Vorstand ausgehandelt wurde, nur um die eigenen Verantwortlichkeiten zu vertuschen und sich wegen des Bankimages auch noch die größten Vorteile daraus zu ziehen? Was hat es mit Kommunikation zu tun, wenn man das Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) ließt? Darf man da nicht darüber reden, ob es stimmt, dass Johannes Herzog die Zeit der Mittelmeerkreuzfahrt nutzen musste um verschlossene Schränke und Schreibtische ungehindert öffnen zu können? Was ist mit Kommunikation? Welcher Prüfer hat die Bilanzen der Bank zwischen den Jahren 2001 und 2004 zu verantworten? Lageberichtsvermerke, wo die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte, wo Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten, wo man jeden 7. Euro im Kreditgeschäft als höchst gefährdet bezeichnen musste und somit auch die Kunden in Existenzgefahr brachte und man nicht mal weiß ob da auch alles drin gestanden hat, wenn Fälle genannt werden, wo Kredite zum Prüfungsstichtag auf nahe Angehörige und Mitarbeiten von Kreditkunden ausgebucht wurden?

Dies scheint alles die Art der Kommunikation des Herrn Herzog sein, der doch alles verbessern wollte, der Marktführer werden wollte und nicht den Markt mangels Befähigung räumen wollte, wie er es in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) eingestand. Wo man erkennen konnte, dass bereits am 3. Dezember letzten Jahres Beschluss gefasst wurde, man die Information aber noch vier Monate zurück hielt. Wo ist also die Kurzbilanz, die man sicher im Dezember austeilen wollte, jedes Jahr. Hat man da in den Regionalversammlungen gesagt, ja nicht weitergeben? Was ist also mit „Multiplikatoren“ Vertreter? So wie mit allem anderen auch? Wer einmal lügt, ...

   

Nr. 3380

Geschädigter

29. Mai 2008, 15:01 Uhr

Betreff: Ist es nciht schlimm was aus den Genossenschaften geworden ist?

Einer für alle - alle für Einen, das war das Prinzip von Vater Raiffeisen. Jetzt heißt es nur noch alle für das System. Alle für die die an der Spitze stehen. Wer bei 0,1 % Ergebnis unter sein Bild in der Zeitung schreiben lässt, die Kassen klingeln und es gibt nur fröhliche Gesichter, der belügt die Allgemeinheit. De Zusammenhänge ehrlich aufzeigen, dass traut sich niemand mehr, da könnte der Verband gleich einhaken und sagen, ihr habt eure schlechte Lage selbst publik gemacht. Darum hat man in Marktredwtiz die Fusion als gut für alle Mitglieder bezeichnet und da zählten auch einige im Osten mit. Was machen diese Tausende da im Vogtland? Sie selbst werden als sogenanntes Potential verhöckert und ihr Anteil am Eigentum wird verkauft. Ist das eine stille Enteignung über die Jahannes Herzog und die Vorstände in Plauen Stillschweigen bewahren? Hätte der bei Manfred Heger die Kreditunteralgen der Flexfirmen ordentlich geprüft, dann hätte man mit Sicherheit einen großen Teil der Millionen retten können - wenn man gewollt hätte. Hätte man Reinhold Wolf im Herbst 2003 bei IME genau auf die Finger geschaut, er hätte keine zusätzliche Millionen in den Sand setzen können, wenn Microcall schon Pleite war. Denn wie Mitarbeiter gesagt haben sollen, soll es sogar schriftliche Anweisungen gegeben haben, dass man nichts mehr auszahlen darf.

Aber wenn Manfred Heger damit noch mehr in die Ecke gestellt werden sollte und er mit dem Kredit an seinen Intimfreund sich vielelicht selber bedienen durfte, wenn dann Reinhold Wolf sich einnorden lässt und den prüfer wegen des Vieraugenprinzips ins Vorstandsmt begeleitet, warum sollte man dann das Geld der Mitglieder zurück holen von den Vorständen? Warum soll man es als Verband nicht nutzen den eigenen Mann in die Führung zu bringen und warum soll man da als Prüfer nicht auch die Situation zum Karrieresprung nutzen, wenn man weiß dass man sogr den früheren Arbeitgeber damit im Sack hat? So macht man es wie in München, je nach Lage der Situation sucht man sich den bequemsten Weg. Sanierung zu Lasten der Gemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder und Pensionen für die verschuldenden Vorstände wenn sie mitspielen und vielleicht auch noch zuviel wissen auf einem Niveau, wo ein arbeitender Mensch auch in gehobener Stellung nur die Augen reibt. Und so wird z.B. die VR-Bank München-Land noch heute nachsaniert und damit zahlt der Sicherungsfonds fast direkt die Vorstandspension. Die Bilanz der Bank ist nur Zwischenstation. Und in Marktredwitz, da ist der Boden so heißt, dass man die Sanierung über einen Vertrag mit Stillschweigen über eine Bank im Bereich des benachbarten Genossenschaftsverbandes abwickelt. So sieht es doch aus. Die genossenschaftlichen Verbände untergraben das Vertrauen der Kunden und Mitglieder schändlichst. Überall gibt es heutzutage wieder Zuwachsraten, in Marktredwitz und in München schreibt man von Rückgang. Haben die Kunden den Braten gerochen? Wissen die in Marktredwitz langsam warum und wie Johannes Herzog ans Ruder gekommen ist? Weil er die alten Vorstände in ihrem Treiben noch unterstützt hat um selbst Chef zu werden?

   

Nr. 3379

auch exvorstand

29. Mai 2008, 10:50 Uhr

Betreff: Wahrheit ans Tageslicht

Liebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.

Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.

Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.

Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen

- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;

und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.

Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Denn deren gute Ideen haben besseres verdient.
Vor allem haben diese guten Ideen keine selbstherrlichen Prüfungsmonopolisten verdient. denn gerade dieses Prüfungsmonopol ist die Grundlage allen Übels und aller Beschwerden. Das was zur Zeit so langsam zum Vorschein kommt und aufgedeckt wird beweist dies.

Viel Erfolg Euer

Auchexvorstand

   

Nr. 3378

Wunsiedler Bausparer

27. Mai 2008, 22:46 Uhr

Betreff: Wie viele Bausparer gibt es bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ehem.Marktredwitz)

Banken dürfen die Kosten für ein Wertermittlungsgutachten bei der Finanzierung von Immobilien nicht auf die Kunden abwälzen, befand das Landgericht Stuttgart. LG Stuttgart 20 O 9/07 vom 24.4.07 (hier klicken)

Also wer betroffen ist, zur Bank gehen und reklamieren.

Das reklamieren lohnt sich auch bei allen Bausparern, egal ob gebaut wird oder nicht.

Abschlussgebühren sind unzulässig (hier klicken...)
Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21.

Also, auf geht's

   

Nr. 3377

Gesehen

27. Mai 2008, 16:37 Uhr

Betreff: VR-Bank München-Land hatte ihre Vertreterversammlung schon

Eine Milliarden-€-Bank wie die VR-Bank München-Land hatte ihre Vertreterversammlung schon. Was hindert Herrn Herzog sich endlich hinter seiner Bretterwand hervor zu bringen, was sollte die dümmliche Veranstaltung von vor ein paar Wochen, wenn man nur den Namen ändern wollte? Der Verkauf der Ostfilialen ging doch sowieso unter der vertraglichen Vereinbarung Stillschweigen. Bei Stillschweigen, da braucht man doch keine Informationsverantstaltung in Form von einer außerordentlichen Vertreterversammlung. Und dann hat man nicht mal darüber berichtet warum die Staatsanwaltschaft im Haus ist und vielleicht einiges aufgeladen hat. Das wären mindestens genauso wichtige Anlässe gewesen, wo Berichtspflicht besteht. Aber Fragen zur eigenen Person aufwerfen lassen, nein danke.

   

Nr. 3376

Uwe

27. Mai 2008, 09:27 Uhr

Betreff: Steht es außer Frage, dass Herr Herzog bei uns Verluste bewusst verschuldet hat?

Kann man noch Zweifel daran haben, dass der Prüfer Johannes Herzog bei unserer VR-Bank Verluste bewusst verschuldet hat oder zumindest gefördert, weil er dadurch leicht in den Vorstandssessel rutschen konnte? Sollte sein Freund und Teamkollege Raimund Grothoff nachfolgen? Sollte man gemeinsam die Region vielleicht sogar mit der genauso wenig gesunden VR-Bank Hof retten? Wenn man hört, was am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel und heuer am 26. Februar und am 10. März vor dem Landgericht Hof abgelaufen sein muss, das dürfte belegen, dass es sich bei der VR-Bank Marktredwitz um eine von der Revision des Genossenschaftsverbandes unbehelligte Bank gehandelt haben dürfte.

Wie ist es sonst vorstellbar, dass es die Anwaltskanzlei mit dem Dr. Nickl laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) feststellen konnte, dass Manfred Heger die Zahlen seines Freundes bei der Bank geschönt hatte, damit der Kredit ja weiter in die Überziehung geführt werden konnte, aber Herzog und Grothoff nicht obwohl sie wegen der sogenannten D2-Risikosituation der Bank fast durchgängig im Haus waren? Hat man damit die Verluste nicht billigend in Kauf genommen um Skandale unter der Decke zu halten? Warum nur 1,12 Millionen Schaden gemeldet an die Vertreter anstatt 2,6 Mio. € bei nicht rosiger Kreditausreichung ohne Sicherheiten von Anfang an? Warum der Dienstaufhebungsvertrag, mit größter Wahrscheinlichkeit geschrieben in Reihen des Genossenschaftsverbandes, vorgetragen alleine bei Horst Pausch durch die beiden Prüfer vor Ort? Bewusste, fast vorsätzliche Schädigung der VR-Bank Marktredwitz und ihrer Mitglieder? Übrigends dürfte hier das Interesse der Genossenschaft über das schutzwürdige Interesse eines Kunden gehen, der die Bank um einen riesen Betrag geschädigt hat.

Wie konnte Reinhold Wolf an K.N. beim Goldmärchen überhaupt Kredite ausreichen? § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) schreibt den Banken vor, dass sie keinen Kredit gewähren dürfen, wenn die Unterlagen nicht ausreichen den Kreditnehmer anhand von vorgelegten Unterlagen einzuschätzen. Es ist also keine Bringschuld des Kunden, sondern eine Holschuld des Bankers. Wer wie Reinhold Wolf solche Kredite ausgibt, ohne Unterlagen zur relevanten Bewertung des Kunden zu haben, wie er selbst am 11. Juli aussagte, der gibt dem Kreditnehmer eine private Bürgschaft. Genauso wie bei Flex, muss das die externe Prüfung bei einem Kreditfall von 1,5 Mio. € erkennen, sonst hätte hier Reinhold Wolf eine Aussage zu Lasten des angeklagten Kunden gemacht, die diesen vor Gericht ja in ein schlechtes Licht rücken sollte.

Was die Vorstandskollegen Heger und Krämer aber aufgrud eines zusätzlichen Beweisantrages der Verteidigung am 10. März von sich gegeben haben sollen, das unterstreicht, dass die Vorstände von niemandem kontrolliert das Vermögen der Bank in Gefahr bringen konnten. Reinhold Wolf hätte aufgrund der Situation zu § 18 KWG schon längst keinen Cent mehr ausreichen dürfen, was er aber in der Hoffnung trotzdem machte seine, wie vorher gesagt, persönliche Bürgschaft wieder dadurch tilgen zu können, dass er dem Kunden dieses große Geschäft fast aufnötigte um den Kredit zurück zu führen. Jede weitere Ausreichung war somit rein Interesse des Vorstandes selbst. Reinhold Wolf wollte es doch glauben, was ihm vom Kunden vorgetragen wurde, es war doch sein eigener Hoffnungsschimmer. Er musste doch auch spüren, was mit seinem Kollegen Manfred Heger genau in dieser Zeit, im Frühjahr 2004 ablief. Ein Vorstand wird doch meistens dadurch auch abgesägt, dass man von Prüferseite her mit den anderen das im Hintergrund bespricht und die Kollegen über in regelrecht ausfragt. Weil die Kontrollmechanismen nicht funktioniert haben, konnte Reinhold Wolf diese Beträge vom Herbst 2003 bis ins Frühjahr 2004 auch noch in den Sand setzen. Ein ordentliches Kollegium hätte selbst erkannt, dass ein Kredit, der laufend von der Prüfung angemahnt wurde nicht auch noch so in die Höhe schießen kann. Da hätte es sperren in der EDV bedurft. Keine Auszahlung bevor alle zugestimmt hätten und nicht hinterher, wenn das Kind im Brunnen liegt.

Es ist das Vieraugenprinzip, dass sich ein Einzelner nicht so verrennen kann und dabei den Schaden noch vergrößert. Das ist das Versäumnis der Vorstandskollegen, des Aufsichtsrates und auch der gesetzlichen Prüfung nicht nur bei Flex und bei Gold, Gold, Gold, das dies problemlos möglich war - über 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat in jeder beliebigen Betragshöhe. Das ist die Untreue der Kontrollorgane, da gibt es nichts zu rütteln und das ist die Wurzel zu nicht vertretbarem Risikopotential, unglaublichen Auswüchsen und Ausfällen, mitverschuldet und begünstigt von Aufsichtsrat und Prüfern. Wenn dann Karl Krämer in seiner Aussage so tun konnte, als ob dieser schwerwiegende Kreditfall für ihn wie ein Buch mit sieben Siegeln gewesen wäre, der gibt sein Untreuverschulden doch sogar noch vor Gericht zu Protokoll. Der Überwachungsvorstand wollte von diesem Fall so gut wie keine Ahnung haben, außer darüber, wie man denn das Gold über die Münze in Pforzheim einschmelzen lassen könnte. An so einer Besprechung, da hatte er teilgenommen. Es wirkte anscheinend gerade so, als ob ein Kind auch am Spiel der anderen beteiligt sein wollte, wo es am spannendsten wäre. Da wusste er noch, dass man das angeblich besser nicht über die staatliche Münze machen sollte, sondern, dass man das Einschmelzen besser bei einer anderen Institution machen sollte.

Warum legt man da die Vorstandsprotokolle nicht offen? Weil diese die hanebüchene Arbeit bei der VR-Bank aufzeigen würde oder Lug und Trug bis in den Gerichtssaal eines Amts- und Landgerichtes? Die Untätigkeit und Mitverschuldung, Beihilfe und Begünstigung von Aufsichtrat und Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern? Die persönlichen ziele, die Vorteilserheischung des Prüfers Herzog, der nur so Vorstand werden konnte mit Vertuschung der schlimmsten Vorgänge bei der VR-Bank Marktredwitz und einer Strafvereitlung über Verzicht auf bekannte Ansprüche gegen die Vorstände und auf Verzicht darauf nach unbekannten noch weiter zu forschen? Wer ist also verantwortlich für die Schäden bei der VR-Bank Marktredwitz? Die Vorstände bis ins Jahr 2004 oder vor allem auch die, die die Zustände nicht unterbunden haben und im Gegensatz dazu für die eigenen Ziele selber genutzt haben? Wird Flex hoffentlich neu aufgerollt? Werden die Unterlagen des US-Immobilienfonds in Darmstadt auch durchforstet, ob Leute aus dem Aufsichtsrat, aber vor allem aus dem Verband da in den Ordner mit auftauchen? Wo ist die Rechnung der Transportfirma vom Dezember 2000, die die Dinge in der Ludwigstraße in Wunsiedel abgeholt hat? Wo wurden die Sachen hingebracht? Wie ging es weiter damit? Warum liegt Herrn Herzog nicht an der Aufklärung? Warum? Warum? Warum?

   

Nr. 3375

Mitglied

26. Mai 2008, 17:10 Uhr

Betreff: Wie denkt wohl Rudi über die Namensänderung

Hat man sich mit der Hegerbank als Raiffeisenbank Marktredwitz und dann Raiffeisen - Volksbank besser identifiziert? Was sagt wohl der heimliche Ehrenvorstand Rudi zur Aussage des ehemaligen Prüfers Herzog, man braucht einen Namen mit dem man sich besser identifizieren kann. Reicht das Geld für die Ostzweigstellen endlich um auch den Namen an der Bank zu berichtigen. Vielleicht aber einen Beratervertrag weniger und ein Auto außerhalb der Bank weniger und man müsste heute nicht ein Sechstel der Kunden verkaufen. Vielleicht drei Tage weniger Prüfer im Haus, über eine ordentliche Klassifizierung, was ja vielleicht hundert Prüfertage an Einsparung bringt, wie uns das Statut des Sicherungsfonds aufzeigt und der Putz wäre am HOMA-Haus nicht runtergefallen und man hätte bei sonstiger normaler Arbeit, nicht vom Verband unterstützte operative Marktdynamik, alle Häuser malern lassen können und in Hohenberg und in Brand würden noch Bankmitarbeiter sitzen. Aber wir schließen ja auch keine Zweigstellen, wir verkaufen sie ja nur und schieben unliebsame Kunden aus unserem Landkreis so mit ab und vereinbaren dazu Stillschweigen. Alles nur um sich VR-Bank Fichtelgebirge nennen zu können.

   

Nr. 3374

Genossenschaftler

26. Mai 2008, 16:55 Uhr

Betreff: Überall sonst geht der Prüfer bei solchen Kreditverlusten mit dem Vorstand mit weg

Wann ist Johannes Herzog mit Raimund Grothoff als Prüfer nach Marktredwitz gekommen? 2002 mit dem Abschluss für das Jahr 2001 doch, oder nicht? Dann durfte er die Milliarden-DM-Bilanzsumme ja noch sehen und beackern. Eine ordentliche Prüfung soll doch auch die Genossenschaft bewahren. Was eine ordentliche Prüfung und Geschäftsführung bei der VR-Bank in Marktredwitz bewirkt hat, dass sieht man auf dieser Internetseite wirklich in Interessant. Was man dem heutigen Vorstand alles glauben kann, da kann man seine Antrittsansprache auf der ersten Vertreterversammlung am 29. Juni 2006 mit Rede & Co. nachsehen. Einen Tag vorher beschimpft man die Kunden über die Zeitung als überflüssige Quantität und dann redet der Mann von Marktführerschaft und was er gegenüber der alten Vorstandschaft doch alles besser machen will, vor allem in Sachen Kommunikation. So ist die Kommunikation heute wirklich Stillschweigen, denn wenn er die 50 Millionen Geschäftsvolumen im Osten auch noch verkauft hat, dann ist seine Minusbilanz bei der VR-Bank inklusive der Prüferzeit auf über 30 % angewachsen. Woanders werden die Prüfer mit den unfähigen Vorständen ganz schnell mit abgezogen, denn Schuld am Drama sind immer beide Seiten. In Marktredwitz braucht man den Paradeprüfer, weil da der Verband im Ganzen im Schlamassel steckt und der wird für seine eigene miserable Arbeit auch noch mit dem Posten entlohnt. Jeder Cent an Prüfungsgebühren an den GVB für den waren schon zuviel bezahlt.

   

Nr. 3373

Aus der Organisation

26. Mai 2008, 16:06 Uhr

Betreff: Prüferlohn?

Jetzt haben wir den besten Prüfer aus Bayern bei uns als Vorstand. Das hat Reinhold Wolf doch mal in der Zeitung von sich gegeben. Ist das aus seinem Mund nun ein Lob gewesen, oder wie darf man das verstehen? Weil er so gut war, hat er dann Narrenfreiheit gehabt, dass er sich über Bilanzierungsrichtlinien hinweg setzen durfte. Das er die unsauber, ungesetzliche Bilanz zwischen August und Oktober 2004 gleich noch selber bereinigen durfte, nach dem man Manfred Heger mit der Vereinbarung auf bekannte und unbekannte Ansprüche zu verzichten und augenscheinlich alleine mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden verabschieden durfte. War der Flexkredit noch der zusätzliche goldenen Handschlag für 100 Millionen DM Kreditabschreibungen, 50 Millionen € latentes Kreditrisiko und 27 Millionen € Wertberichtigungen plus X für Deckung nicht vollständig möglich?

Der beste Prüfer Bayerns, bei dem der Verbandsvorstand und der Leiter der Prüfungsabteilung das unsaubere, vielleicht genauso ungesetzliche Bilanztestat blind unterschrieben hat? Der beste Prüfer Bayerns, der sich als Vorstand einsetzen lässt und nach wenigen Wochen 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkt, aber bitte gleich unter Einbindung von Reinhold Wolf, des neuen Vorstandskollegen Heidel und des Notvorstandes und zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter. Wenn es keiner verrät und bei der VR-Bank Marktredwitz wird doch nichts verraten, da wird regelmäßig Stillschweigen vereinbart, dann erfährt es keine alte Sau, um mit einem fränkischen Kabarettisten zu sprechen. Ist es gut, den besten Prüfer Bayerns zu haben, dass der über die VR-Bank auch noch seinen Lebenslohn erhalten soll, oder wäre es doch besser ohne den verlängerten Arm (oder Deckel?) des Genossenschaftsverbandes?

   

Nr. 3372

Beobachter

26. Mai 2008, 09:13 Uhr

Betreff: Die Verantwortung der Prüfer und des Verbandes

29 Millionen € hat die VR-Bank in den Jahren 2000 bis 2004 laut Interessant (= Link) an Kreditverlusten eingefahren, über Bilanzverschiebereien vielleicht noch mehr. Steht in den Lageberichtsvermerken von 2001 bis 2003 (= Link) und in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) dafür die Mitschuld des Genossenschaftsverbandes Bayern? Jeder 7. ausgereichte Euro wurde als latent gefährdet bezeichnet? Wer hat da versagt? Die Leute in der Bank, oder die, die schon ganzjährig zur Prüfung da waren? Wer hat versagt wenn man einen Dr. Nickl braucht, der erkennen muss, dass der Vorstand bei einem Fünf-Millionen-Kredit die wirtschaftlichen Daten in den Bankunterlagen fälscht? Wer hat versagt, wenn ein Gewerbekunde am 15. Dezember 2001 aus seinem Kredit auf seinen von ihm vollkommen abhängigen Sohn 200.000 DM ausbucht und am 15. Januar 2002 wieder zurück gebucht wird? Will da ein Prüfer Herzog sagen, dass das kein Risikoklassekredit war, der mit der Genehmigung der Prüfung übers Jahresende aus der Statistik herausgenommen werden musste? Aus einer Statistik die die Kreditrisiken in der ersten Bilanz nach der Fusion als in einem weiterhin nicht vertretbaren Rahmen bezeichnet?

Will Herr Herzog heute behaupten, er sein nicht daran beteiligt gewesen, er und sein Freund Grothoff, wie man geschrieben hat, ‚Die ungesicherten Kreditteile aller problemhaften Engagements können nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden’. Heißt dass wie vielleicht beim Kreditfall Flex, den Schrott aus der Warenproduktion haben wir noch schnell mitbilanziert, obwohl es der Handelsriese schon abgelehnt hat die Ware abzunehmen? Was sagen Herr Gschrey und Herr Eberle vom Verband, dass sie den Bilanzbestätigungsvermerk dazu unterschrieben haben, unter nicht abgedeckte Einzelwertberichtigungen? Kennen die das HGB gar nicht?

Verbirgt sich hinter diesen nicht mehr zu leugnenden Tatsachen, wie der Genossenschaftsverband Bayern nach strukturpolitischen Erwägung, nach persönlicher Bevorzugung und Benachteiligung prüft? Falsche Bilanzteste und Einsatz der Rechtsabteilung unter Dr. Bauer zur Erstellungen von Dienstaufhebungsverträgen unter Verzicht auf bekannte Ansprüche gegen den in München bestens bekannten Vorstand, dem man es erlaubt hat seine US-Immobilienfondsgeschäfte über eine verbundfremde Gesellschaft abzuwickeln, in Größenordnungen, die es notwendig machte, dass man es im Lagebericht erwähnen musste? Geschäfte, vielleicht über Vaduz, die Schweiz und Luxemburg?

Tauchen da bei den Vermittlungen auch Namen wie Gschrey und Eberle mit auf, oder doch Frankenberger und Hilkenbach und vielleicht Oskar Hess? Kontrolle, Revision, Funktionstrennung heißt, keine Fäden dürfen an irgendeiner Stelle in einer Hand oder in einer Organisation zusammen laufen. Ist die gesetzliche Prüfung bei den Genossenschaftsbanken eine Ausnahme? Bei den Sparkassen prüft, wie wir über die Sparkasse Hof erfahren haben, noch der Bezirk mit. Prüft bei den Kreditgenossenschaften der Verband den Verband alleine? Beißt die Katze sich in den Schwanz? Wie viel Schuld tragen Grothoff und Herzog an der Risikolage und der Abschreibungssituation der VR-Bank? Wie hat Reinhold Wolf den Kredit IME begründet, wenn Microcall schon ein Abschreibungskredit war und er vor Gericht sagte, 30.000 € das könnte Schmiergeld gewesen sein und 73.000 €, das war der letzte Akt der Bestechung in Afrika? Was sagt Herr Herzog zur Aussage von Dr. Nickl, der Vorstand Heger hat von viel schlechtern wirtschaftlichen Daten des Kreditnehmers Flex, seinem besten Freund, gewusst, als in den Bankunterlagen stand? Was sagt man da zur Befähigung des heutigen Vorstandes? Dürfen die Prüfer sich wirklich selber kontrollieren? Darf der Prüfer, der heute Vorstand ist, den Aufsichtsratsvorsitzenden an der Hand nehmen und den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger unterschreiben lassen, der gegen den Sorgfaltspflichtsparagraphen Nr. 34 im Genossenschaftsgesetz verstößt? Darf der Vorstand jetzt durchschnittlich jeden sechsten Kunden mit einem Vertrag verkaufen, über den man Stillschweigen vereinbart hat? Kontrolliert von wem? Von der Katze oder vom Schwanz?

   

Nr. 3371

Henry

26. Mai 2008, 00:03 Uhr

Betreff: Gute alte Zeit

Habe die Comics gelesen, kann mich auch noch gut an die Zeit erinnern, es war richtig lustig, wenn ich im Briefkasten immer mal wieder ein Flugblatt gefunden habe. Dann ist mir aber das Lachen vergangen als ich meine Kontoauszüge durchgesehen habe und dabei feststellte, daß auch ich von unserer VR Bank betrogen worden bin.
Schade, bis heute habe ich noch keine Entschuldigung und auch keine Gutschrift erhalten.
Ich habe vor ein par Wochen gehört und auch hier gelesen, daß unsere Bank künftig einen neuen Namen bekommen soll. Sieht so ein Neuanfang aus?
Könnte mir vorstellen, der Schuß geht eher nach hinten los, oder? Wenn die nicht anfangen die betrogenen Gelder zurück zu geben, dann geht wohl eher das berühmte Kamel durch das Nadelöhr, als daß die Geschädigten die Bank jemals wieder betreten!
Ihr könnt ja schon mal über einen weiteren neuen Namen nachdenken, vielleicht so in zwei Jahren, oder, ihr Michels?
Gute Nacht

   

Nr. 3370

Gesehen

25. Mai 2008, 23:20 Uhr

Betreff: Die genossenschaftlichen Prüfer haben die Schweinereien doch erst möglich gemacht

Habt ihre genug Geduld gehabt, bis der Link mit den Comic's aufgemacht hat? Es dauert ein bisschen, man kann ein Tässchen Kaffee dazwischen eingießen, aber es lohnt sich. Diese Hinterlistigkeiten, wie man uns über den Tisch gezogen hat. Millionen hat man uns aus der Tasche gezogen mit den Abrechnungsbetrügereien. Und wo ist alles versickert? Fünf Millionen in Flex, 2 Millionen in Gold, Gold, Gold, wie viel in das Sporthotel in Oberwiesenthal, wie viel in die HOMA-Sache, wie viel hier und wie viel da in Rettungserwerbe, die in der Bilanz in der Spitze mit 8 Millionen gestanden haben, weil sie über die Amtsgerichte gar nicht an den Mann zu bringen waren, weil die VR-Bank da eine Inflation auf den bei uns spärlichen Markt gebracht hat? 50.000, oder wie viel bei dem Boschdienst in Wunsiedel mit den falschen Wertberichtigungen und den nicht vorgenommenen Zinsanpassungen eingefahren, bei Lieschen Müller ein paar Mark, vielleicht auch ein paar Hunderter, beim großen Betrieb vielleicht eine halbe Million wenn man es nachrechnen müsste? Manfred Heger oder in Selb Reinhold Wolf, der, der jetzt den SK Südring Selb mit seinem Konzert mit der Connor im letzten Jahr an den Rand des Ruins gefahren hat. An der Seite Karl Krämer, der nicht nur in den Comic's so lausig da gestanden hat. Bei der Verhandlung zum Goldmärchen soll er noch viel schlimmer und total heruntergekommen daher gekommen sein, als er als Zeuge aussagen musste.

All das war doch bloß möglich, weil die genossenschaftlichen Prüfer das zugelassen haben. Die haben doch geprüft wie die EDV-Grundeinstellungen gesteuert worden sind, das muss doch zu denen ihren Aufgaben gehören. Wer hätte das sonst machen sollen? Geklatscht haben sie wahrscheinlich wegen dem Einfallsreichtum in der Chefetage in der Kraußoldstraße. Darum ist Manfred Heger ja auch in den Marketing- und Werbeausschuss des Verbandes gekommen. Ein Bankvorstand, der in seiner ganzen Vorstandslaufzeit von den miesen Bilanzzahlen nie weg gekommen ist. Aber den Landkreis, den hat er nach seinem Vater zusammenfusioniert. Vielleicht durfte der mit den Verbandsprüfern zusammen den Arzberger Vorständen einiges versprechen bevor sie auf ihren Vorstandsposten verzichtet haben und bevor man sie dann doch verknacken wollte oder nur dazu bringen wollte auf das Versprochene doch wieder zu verzichten.

Vielleicht hat Manfred Heger selber daraus gelernt. Er hat zu den Prüfern Grothoff und Herzog gesagt, ich bin schon bereit zu gehen und für einen von Euch (oder nacheinander für beide) Platz zu machen. Aber das braucht Vorbereitung. Meinem Freund haben wir schon einen halbscharigen ungesicherten Kredit in Millionenhöhe ausgegeben. Ich setz noch 1,5 Millionen an Überziehungen drauf, die keinen von Euch jucken sollen und dann teil ich mir das mit dem, aber bitte im Ausland. Ihr müsst nur weg sehen und dann gebt ihr mir die Unterschrift, dass ihr mir nichts anhabt.

Wie geht es sonst, dass bei so einer maroden Bank der Prüfer bei 50 Mio. € ausfallgefährdetem Kreditvolumen und 27 Mio. € Wertberichtigungen und dem Bilanzausweis, dass man die Einzelwertberichtigungen noch gar nicht alle buchen konnte, zum Retter erklärt wird und gleich nahtlos der Nachfolger des ehemaligen großen Mackers wird. Das stinkt doch zum Himmel. Die Prüfer haben doch mitgeholfen uns über die faulen Abrechnungsmethoden systematisch auszunehmen. Die falsche Wertstellungen hat doch den Rentner und den Großbetrieb in einem betroffen. Und dann hat man die Genossenschaften im Kreditgeschäft auch noch so kaputt gemacht, dass man heute ohne den Verkauf der Ostfilialen und der Bankgebäude anscheinend nicht mehr weiter machen kann. Wo ist also all das Geld geblieben? Wo ist das Geld geblieben von den Maschinen und dem Inventar, dass man im Dezember 2000 in Wunsiedel abgeholt hat? Gibt’s dazu bei der Bank eine Rechnung einer Verschrottungsfirma, oder durfte das doch irgendwie gleich anderweitig verrechnet werden? Auch alles in Ordnung gewesen Herr Herzog, oder bloß von Ihnen gedeckt?

   

Nr. 3369

Anonym

25. Mai 2008, 12:41 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Kontrollpflichtverletzung und Strafvereitlung

Anonym ……………, den 25. Mai 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

Verdacht der schweren Untreue nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) und § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) in Verbindung mit Verstößen gegen § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) und mehreren Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, u.a. § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link), § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link), § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link)sowie
§ 257 StGB, Begünstigung (= Link), § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link), § 259 StGB, Hehlerei (= Link), § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link), § 263 StGB, Betrug (= Link), § 266 StGB, Untreue (= Link) und § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) sowie
§ 153 StGB, Falsche uneidliche Aussage (= Link)


- in Tateinheit mit schwerem Verdacht des Bilanzbetruges und der Beihilfe hierzu bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Die in Verbindung mit § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) mit Verdacht des Verstoßes gegen die Wirtschaftsprüferordnung (= Link) wegen Interessenkonflikt aus den genannten Straftaten und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link)

entweder durch aktive Handlung oder der schwerste Verletzung von Kontrollpflichten

gegen die früheren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und den früheren gesamtverantwortlichen Prokuristen und heutigen Vorstand Johannes Herzog

gegen alle Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, wie zuvor genannt auch als zeitweiliger Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag wie im Betreff genannt.


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B)a) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof,
b) bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _)
c)mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der damit vorgenommenen Darstellung der Vermögenslage durch den Prüfungsverband (= Link)
d) Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E)a) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004
b) Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer (= Link) vom 22.05.2006

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


1. Gemäß Beweisquelle B)a) und b), besonders unterlegt durch B)d), bestanden bei der VR-Bank Marktredwitz eG Kreditrisikolagen und Wertberichtigungssituationen, die alleine der schweren Verdacht der Untreue gegen alle handelnden Vorstände der Bank und alle mit Kontrollpflichten beauftragten Gremien und Einzelpersonen nahe legen. Über verschiedenen Einzelfälle lassen grundlegende Verletzungen der sorgfältigen Handhabung des Bankgeschäftes mit größter Wahrscheinlichkeit aufzeigen, die wahrscheinlich zu unermesslichen Schäden zu Lasten des Genossenschaftsvermögens, bei den Kunden und in der Allgemeinheit geführt haben dürften.

So ist in Beweisquelle C)c) ein Fall aufgeführt, der in der Region als der Kreditfall Flex der Bank diskutiert wird. Gemäß Ausführung dieser Beweisquelle, einem Auszug aus der Vertreterversammlung der Kreditgenossenschaft vom 30.06.2005 werden massivsten Pflichtverletzungen aller hier beschuldigter Personen und Personenkreise klar aufgezeigt. So wurde das Kreditverhältnis im Ursprung mit einer Summe von 4,5 Mio. DM ausgereicht, obwohl die Beurteilung als nicht rosig festgestellt wurde. Alleine diese Tatsache dürfte den Rahmen von fahrlässiger Handlung zu Lasten des Genossenschaftsvermögens bereits verlassen. Wie in der Region bekannt ist, handelte es sich bei dem Kunden um eine persönlichen Freund des handelnden Vorstandes Manfred Heger, wo öffentlich darüber gesprochen wird, dass diese Kontakte soweit gegangen wären, dass gemeinsame sexuelle Kontakte auch mit den Ehefrauen bestanden haben könnten. Die freundschaftlichen Verhältnisse müssen auch allen anderen Vorständen bekannt gewesen sein, aber auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates und dürften auch den Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern nicht verborgen geblieben sein . Daher lege ich den schweren Verdacht anheim, dass der gesamten aufgetretenen Schaden bei der Bank ein Akt des Betruges gewesen sein könnte. Was sich insbesondere auch ausdrückt, dass es sich um Firmenverflechtungen ins Ausland gehandelt hatte, wobei dem Vorstand es nicht zur Last gelegt wurde, dass er in Slowenien eine Beteiligung an einem Insolvenzverfahren so verschleppt haben könnte, dass für die Bank Fristen versäumt wurde und eine Beteiligung an diesem Verfahren damit verhindert worden sein könnte.

Der schwere Verdacht der Mitverantwortung und deren indirektes Eingeständnisses hierzu durch den Aufsichtsrat der Bank und den gesetzlichen Prüfern und des Prüfungsverbandes Genossenschaftsverband Bayern an sich, dürfte der Vortrag des Schadens anlässlich der Versammlung gewesen sein. Hier wurde entgegen der vollkommenen Aufklärungspflicht gegenüber den Vertretern auch als Grundlage eines schwerwiegenden Beschlusses zur Regressvornahme gegen den Vorstand wahrscheinlich mindestens 60 % des zu vermutenden Gesamtschadens von 2,6 Mio. € mindestens, in den behandelten Fall verschwiegen, weil darin die Mitverantwortung des Aufsichtsrates und des gesetzlichen Prüfung größtenteils nicht offengelegt werden sollte. Die Prüfungsorgane mussten über Genehmigungen und Protokollierung hierzu und auch Prüfungsvorgänge Bescheid wissen, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass auf der Versammlung genannt wurde, dass der Kredit mit einer Überziehung von 733 TDM (375.000 €) bereits im Prüfungsbericht 2001behandelt wurde. Eine weiter Zulassung einer Verdoppelung von Überziehungen in diesem Fall belegt nicht nur die Unterlassung der Kontrollpflichten, es ist eher eine Nachweis des schweren Verdachtes einer Beihilfe zur Schädigung der Genossenschaft durch den Vorstand.

Die Feststellung eines durch den Aufsichtsrats, dass der Vorstand wissentlich unrichtige Wert zu den wirtschaftlichen Daten der Firmengruppe in die Bankunterlagen einfließen ließ, belegt, dass die internen und externen Prüfungen ihrer Kontrollpflichtsaufgabe nicht nachgekommen sein können. Eine externe Revision durch den Genossenschaftsverband muss befähigt sein, dies mindestens genauso wie ein damit nicht regelmäßig befasstes Anwaltsbüro diese Tatsache zu erkennen. Dass dem Vorstand von Anbeginn des Kreditverhältnisses dabei ermöglicht wurde unkontrolliert Überziehungen zuzulassen, bezeugt, dass die Vorschriften des § 25a KWG zu den organisatorischen Pflichten eines Kreditinstitutes weder vom Vorstand eingeführt, oder eingehalten wurden und die internen und externen Kotrollorgane die Einführung und Einhaltung weder forderten noch überwachten. Die Einführung und Einhaltung der organisatorischen Pflichten eines Kreditinstitutes dürfen jedoch im Hinblick auf das Genossenschaftsgesetz in § 34 und analog § 41eine der wesentlichsten Sorgfaltspflichten genossenschaftlicher Bankvorstände und Aufsichtsräte sein.

Gravierend im Zusammenhang mit allen Kreditverlusten bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte die protokollierte Aussage des beauftragten Anwalts des Aufsichtsrates Dr. Nickl in diesem Zusammenhang sein, dass Vorstände ungehindert monatlich Überziehungen zulassen konnten, die 300 Seiten Listen füllten, dass dafür in der EDV keine, oder keine den Sicherheitsbedürfnissen entsprechenden Betragsgrenzen eingesetzt wurden und dass die Vorstandskollegen bereitwillig diese Listen ohne eigenen Prüfung und rettende Handlungen gegenzeichneten. Für die Vorstandskollegen bedeutet dies, dass sie selbst die EDV nicht nutzten, um diese Überziehungen zeitnah oder taggleich zu kontrollieren und wenn nötig zu unterbinden. Im Wissen der eigenen Kontrollpflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern stelle ich den schweren Verdacht anheim, dass Strafvereitlung für die Vorstände betrieben wurde um auch die eigenen Straftatbestände zu vereiteln. Es wurden sämtliche Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern und Vertretern sträflichst verletzt. Ich beantrage mutmaßliche Beihilfeumstände mit zu untersuchen.


2. Im Dezember 2000 wurde aus einem Betriebsgelände in Wunsiedel, Ludwigstraße 95, Sicherungsgüter für die Bank entfernt. Hierbei wurde anscheinend nicht unterschieden, ob es sich um tatsächliches Sicherungsgut oder sonstiges Inventar handelte. Da dies aber nicht zu einer Reduzierung des Schadenshöhe des Kreditverlustes bei der Bank führte, ist schwer zu vermuten, dass handelnde Vorstände die Gegenstände an sich genommen haben könnten und durch die Aufsichtsräte, nachfolgende Vorstände der Bank und die gesetzliche Prüfung hierbei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte betrieben bis in die heutigen Tage betrieben wurde und wird. Der Vorgang ist ebenfalls in der Internetseite unter dem Eintrag Nr. 1372 angesprochen.


3. Ein weiterer schwerer Fall des Verdachtes der gemeinsam verschuldeten schweren Untreue mit allen tangierenden Vorschriften dürfte öffentlich geworden sein über die Verhandlung gegen einen Kunden wegen Kreditbetruges vor dem Amtsgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 und vor dem Landgericht Hof mit abschließendem Urteil vom 10. März 2008. Hierbei dürfte einem Kreditnehmer ohne eigenen Sicherheiten innerhalb von nicht ganz zwei Jahren Kreditmittel in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei könnten durch das Verhalten der Bank Sicherungsgeber massiv mit geschädigt worden sein. Wenn einem Kreditnehmer Überziehungen von 400 bis 500 T€ gewährt werden, dann kann ein Sicherungsgeber sicher nicht mehr davon ausgehen, dass seine schutzwürdigen Interessen im Rahmen von Treu und Glauben gewahrt werden.

Hier ist zu vermuten, dass dem handelnden Vorstand innerhalb dieser kurzen Zeit es bei aufeinanderfolgenden Firmenpleiten ungehindert möglich war, hohe Kreditverluste zu verursachen. Dass der Vorstand jegliche Sorgfaltswaltung außer Acht ließ, dürfte seien Aussage vor Gericht belegen, dass er Beträge in fünfstelliger Höhe genehmigte, wo er nicht wusste, ob es Schmier- oder Bestechungsgelder von Staatsdienern in einem afrikanischen Land war. Auch sagte er am 11. Juli 2007 persönlich aus, dass die Unterlagen des Kreditnehmers bei der Bank nicht relevant waren um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden einzuschätzen. Somit hätte der Vorstand und auch seine Kollegen den Kredit nach § 18 KWG gar nicht ausreichen dürfen und für ein dem Kunden bisher unbekanntes neues Geschäftsmodel noch höhere Mittel im zweiten Fall zur Verfügung stellen dürfen. Es ist zu vermuten, dass jede neue Kreditgewährung, jede Überziehung in dem Fall der Hoffnung dienen sollte, die alten Fehler ungeschehen zu machen, was letztendlich in einer abenteuerlichen Geschichte mündete, die ein sorgfältiger Bankvorstand wahrscheinlich niemals hätte mit Kredit bedienen dürfen.

Auch hier steht der schwere Verdacht, dass die mitverantwortlichen Vorstandskollegen ihre eigenen Kontrollpflichten überhaupt nicht wahr genommen haben. Laut der Aussage des Vorstandskollegen Heger vom 10.03.2008 hätte man aufgrund des Schriftstückes, welches der handelnde Vorstand Wolf zur nachträglichen Genehmigungsgrundlage erklärte, keine Kreditgewährung erteilen können. Trotzdem genehmigt er aber über eine Aktennotiz die Gesamtrahmen im April oder Mai 2004 doch, was ein Widerspruch in der Aussage darstellen dürfte, oder eine Eingeständnis, dass er jegliche eigenen Überprüfung der Angelegenheit unterließ.

Ein Widerspruch in der Aussage des Vorstandes Wolf beim Landgericht zu den Aussagen der Kollegen Heger und Krämer bestand auch darin, dass Herr Wolf erklärte, dass er mindestens im Frühjahr 2004 seine Kompetenzgrenzen erreicht hätte und zu jeder Überziehung die Genehmigung der Kollegen benötigt haben würde. Eine Genehmigung zu jeder Überziehung kann aber im Rahmen einer Bankorganisation nicht über eine nötigende Vorgehensweise einer einmaligen Gesamtgenehmigung erfolgen, sondern muss tatsächlich in jedem Einzelfall eingeholt werden. Somit liegt in der wahrscheinlich nach § 153 StGB zu würdigenden gegenläufigen Aussage der Vorstände der Kern, dass es für diese schwerwiegenden Vorgänge keine organisatorischen Regelungen bei der Bank gab, oder diese nicht eingehalten wurden.

Einen schwerwiegenden Kontrollpflichtverstoß dürfte aber der frühere Vorstand Karl Krämer für seinen Fall eingeräumt haben. Er erklärte vor Gericht von dem Fall kaum etwas zu wissen. Damit hätte er eingeräumt, dass er als Kontroll- und Überwachungsvorstand im Rahmen der Bankorganisation regelrecht untätig gewesen wäre. Die Vernehmung leitender Mitarbeiter aus dem Kreditbereich der Bank, hier vorrangig Frau Kröniger und Herr Benker, dürfte ergeben, dass sogar durch die externe Prüfung mündliche und schriftliche Hinweise gegen worden sein dürften, dass in diesem Kreditfall keine weiteren Mittel mehr gewährt werden dürften, was dem gleichkommt, dass jede Ausreichung mit Ausfall gleichzusetzen wäre. Diese Hinweise an die Gesamtvorstandschaft wirkt mit Sicherheit gegen alle Vorstände, gegen den Aufsichtsrat und weil es nicht zur Nachverfolgung kam, auch gegen die Prüfung selbst. Damit dürfte es aber nachzuweisen sein, dass der Vorstand Krämer vor Gericht eine Falschaussage getätigt hat, trotz des Hinweises des Aussageverweigerungsrechtes, wenn man sich selber beschuldigen würde. Die Funktion des Herrn Krämer verlangte geradezu, dass er sich aktiv um Kreditverhältnisse bemühen musste, die als gefährdet bekannt gemacht wurden. Hätte er dies nicht getan, wäre er unter Verweigerung seiner Kontrollpflicht voll für einen Schaden verantwortlich zu machen. Es dürfte auch unumstritten nachzuweisen sein, dass auch er an der sogenannten Absolutionsgenehmigung vom April oder Mai 2004 auf der genannten Aktennotiz beteiligt war und somit vom Kreditverhältnis wusste und dem Kollegen ungeprüft die Genehmigung erteilte. Die Aussage des Herr Krämer dürfte noch mehr die Tatsachen verfälscht haben, als die der anderen Kollegen.

Ein vorgeschobener Gedächtnisschwund dürfte auch den Vorständen Heger und Krämer nicht zugestanden werden können, da eine Besprechung mit dem Kreditnehmer am 13. Juli 2004 sich sicher gravierend einprägt, wenn man daran die gesamte Vorstandschaft und drei Aufsichtsräte beteiligt, wodurch auch die Information dieses Gremiums und die Untätigkeit und Kontrollpflichtverletzung bis hin zur Strafvereitlung für die Vorstände unterstrichen worden sein dürfte.


4. a) Gemäß Beweisquelle B) führte die von den genannten Revisoren geprüfte Bank in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 aus, dass ungesicherte Kreditteile der problemhaften bzw. problembehafteten Engagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Da in einem Lagebericht einer Bank ein solcher Vermerk sicher nicht aufgenommen wird, wenn es sich um geringfügige Beträge handeln würde, steht der Verdacht nahe, dass es sich um gewichtige Summen handelte. Die Unterlassung von Verbuchung von notwendigen Wertberichtigungen hat zur Folge, dass die Verhältnisse nicht entsprechende den Bankbilanzrichtlinien und dem HGB und allen anderen tangierten Gesetzen im Abschluss richtig dargestellt sind. Es bedeutet, dass hier Bilanzbetrug vorherrscht. Die Unterlassung der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ist durch die gesetzliche Prüfung im Genossenschaftswesen nur gemeinsam mit den Abschlussprüfern möglich. Die Lageberichtsvermerke dürfen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar von den Abschlussprüfern gefordert worden sein.

Wie der Beweisquelle B) ebenfalls zu entnehmen ist, hatte die gesetzliche Prüfung für die betroffenen VR-Bank Marktredwitz bereits festgestellt, dass latente Risiken bereits über einem vertretbaren Rahmen bestanden haben, was durch die Worte „weiterhin“ und „zurückgeführt“ unterstrichen wird. Den Eigentümern der Bank, den mitgliedern wurde jedoch die Risikolage regelmäßig sowohl von den Abschlussprüfern als auch den Vorständen und Aufsichtsräten wahrscheinlich wissentlich und beabsichtigt verschwiegen.

Die Bank hatte in den Jahren 2001 bis 2004 ca. 26 Mio. € an Kreditverlusten zu verkraften, alleine was aus den Bilanzen der Bank und den Vertreterversammlungsprotokollen zu ersehen ist. Auch 2005 und 2006 waren mit ähnlich hohen Werten belastet. Durch die Vermeidung von Buchungen von Verlusten in den Jahren 2002 und 2003, oder auch anderen Jahren, die aber hier in Millionenhöhe möglich erscheinen, wurde den Bankverantwortlichen durch die gesetzlichen Prüfer ermöglicht die Risikopotentiale vielleicht weit über den gesetzlichen Normen hinaus hoch zu halten. Die gesetzlichen Kreditgrenzen zum Höchstkredit nach § 49 Genossenschaftsgesetz und § 13 Kreditwesengesetz und die Großkreditgrenze und die Summe aller Großkredite nach § 13 KWG werden aus dem Eigenkapital zurückgerechnet, um eine Ausgewogenheit von Risiko zu Eigenkapital her zu stellen. Die Risikotragfähigkeit wurde mit Hilfe der gesetzlichen Prüfung weit besser dargestellt, als es sich in Wirklichkeit dargestellt hätte. Die Prüfer könnten damit an großen Kreditausfällen mitschuldig sein.


b) Gemäß Randziffer 80 der beigefügten Kommentierung des § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link) kann der Vorstand nicht auf Ersatzansprüche gegen einen Mitarbeiter verzichten. Da § 41 GenG analog für den Aufsichtsrat gilt, kann der Aufsichtsrat als Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand gegenüber diesem ebenfalls nicht auf Ersatzansprüche verzichten.

Nach Beweisquelle E)a) stimmte der Aufsichtsrat protokollarisch zu, dass mit dem Vorstand Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Die verwendete Formulierung weist eindeutig darauf hin, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Alleingang einen bestehenden Dienstvertrag mit einem amtierenden Vorstand beendete, wozu er mit Sicherheit vor Unterzeichnung einen Beschluss benötigt hätte. Die Zustimmung des restlichen Aufsichtsrates legt wiederum den schweren verdacht der eigenen Kontrollpflichtverletzung nahe, ob der Aufsichtsratsvorsitzende im Vertrag auf Vermögenswerte der Bank verzichtet hatte. Erhellend erscheint hierzu Beweisquelle D)c), wo in einer Anhörung vor der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der betroffenen Vorstand erklärte, dass mit diesem Vertrag auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch nicht bekannte, verzichtet wurde. Für diese Vereinbarung mit einem Vorstand haben aber weder der Aufsichtsratsvorsitzende alleine als auch der Aufsichtsrat im Ganzen das Recht dazu. Dies ist in der Satzung der Bank zusätzlich so festgelegt. Außer diesem Satz des ehemaligen Vorstandes wurde dies weder vom Aufsichtsrat, noch von Abschlussprüfern gegenüber den Vertretern genannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sollte damit eine Haftungsgefährdung für die Aufsichtsräte selbst vermieden werden.

Die Vermutung zu dem Vorgang erscheint jedoch so, dass die Abschlussprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, hier die Herren Herzog und Grothoff die Vorgehensweise des Abschlusses des Dienstaufhebungsvertrages gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden vorgetragen haben und wahrscheinlich sogar für den Vertragsentwurf verantwortlich sein dürften, bis hin zur Unterzeichnung des befreienden Aufhebungsvertrages vor einer Genehmigung des verantwortlichen Gremiums, dem Gesamtaufsichtsrat. Die Formulierung des aufgezeigten Protokolles vom 04.08.2004 spricht schier von einer Nötigung des Aufsichtsgremiums der Bank zur Zustimmung, vielleicht sogar schon des Aufsichtsratsvorsitzenden. Erschwerend für die Rolle der Prüfer erscheint, dass sich Herr Johannes Herzog in die Situation bringen konnte, hieraus selbst Nachfolger des verabschiedeten Vorstandes werden zu können, was an Vorteilsnahme aus der Aufgabe der Haftungsverpflichtungen des früheren Vorstandes hindeuten könnte und ein klarer Verstoß gegen die Vermeidung von Interessenkonflikten nach der Wirtschaftsprüferordnung darstellen dürfte. Auch für den Dienstherrn des Prüfers, den Genossenschaftsverband Bayern dürfte es eher vorteilhaft erschienen sein, nicht in aller Öffentlichkeit als wirtschaftsprüfender Begleiter von Kreditausfällen zu sein, die nun über Ermittlungen als Untreueverdachtsbestände angeblich tatsächlich überprüft werden. Der Fall des Vorstandes Krämer mit dem Aufsichtsratsbeschluss nach Beweisquelle E)b) dürfte genauso gelagert sein, da die Vertragsgrundlagen zum Dienstaufhebungsvertrag den entscheidungsberechtigten Vertretern nicht bekannt gegeben worden sind. Auch hier ist zu vermuten, dass ein Beschluss des gesamte Aufsichtsgremium zur Dienstaufhebung nicht aufgrund eigener Erkenntnisse und Beratung gefällt wurde, sondern aufgrund kurzfristiger Anordnung durch die genossenschaftlichen Prüfer und den inzwischen als Gesamtprokuristen eingesetzten ehemaligen Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern, Johannes Herzog.

Durch das Einwirken der Herren Herzog und Grothoff über ihre sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers haben sie der VR-Bank Marktredwitz großen Schaden zugefügt, weil dadurch auf Haftungsansprüche gegen den Vorstand in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde und darüber hinaus wahrscheinlich sogar dem Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken, verwaltet durch den Bundesverband deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Ich beantrage unverzüglich die Ermittlungen in diese Richtung zu führen und die genannten Unterlagen einzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3368

Anneliese

24. Mai 2008, 19:32 Uhr

Betreff: Comicblätter

Ich bin eine eifrige Leserin des Wunsiedeler-Kreises.
Beim Sichten meiner Unterlagen sind mir wieder die Comicblätter des Wunsiedeler-Kreises in die Hände gefallen. Ich habe sie alle noch einmal gelesen und mich dabei wieder köstlich amüsiert. Leider habe ich nicht mehr alle. Beim Grillabend gestern habe ich die Comics mitgenommen und auch meinen Bekannten gezeigt. Die waren auch alle begeistert. Jeder wollte eine Kopie davon haben. Es war eine gute Idee, auf diese Art und Weise, anschaulich die Fehler der VR-Bank aufzuzeigen. Diese Comics waren hilf- und lehrreich, das muss ich schon sagen.
Auf diesem Wege möchte ich auch anregen bzw. anfragen, ob es nicht eine Fortsetzung dieser Bildergeschichte geben könnte. Im Wesentlichen haben sich zwar die Köpfe (Vorstände) geändert, aber ob das Vertrauen in diese Bank wieder vorhanden ist, möchte ich bezweifeln.
Hin und wieder braucht man doch eine Bank, um einen Kredit, wenn auch nur für kurze Zeit, in Anspruch zu nehmen oder sein sauer erspartes Geld anzulegen. Durch diese Internetseite wird man immer auf dem Laufenden gehalten und vorgewarnt, an welche Bank man sich nur mit Vorsicht wenden sollte. Ich lege die Comicblätter mit bei und es wäre sehr nett, wenn der Webmaster die Karikaturblätter mit anhängen würde........
Die sind ja wirklich so schön und hilfreich.

Viele Grüße von einer eifrigen Leserin aus Höchstädt.
PS.: Bitte, macht doch eine Fortsetzung.
:laola:

Kommentar:
Na, hier sind Sie doch hier klicken ....

   

Nr. 3367

Beobachter

23. Mai 2008, 16:17 Uhr

Betreff: Wieder ein Urteil gegen die Genossenschaftsbanken zur Wertstellung

Geben die Genossenschaftsverbände den Kreditgenossenschaften die Möglichkeit zum rechtsfreien Raum. Auch hier zeigen wir einen Artikel in einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift auf, wo vor Kurzem eine Bank zu einer ganz erheblichen Rückerstattungen verdonnert wurde. Auch hier war ein Landwirt durch die Machenschaften der Bank an den Rand des Ruins getrieben worden. Hier der Artikel (= Link).

   

Nr. 3366

Ganz nah

23. Mai 2008, 12:50 Uhr

Betreff: Zu den Einträgen ab 3584

Die Kette der Prüfungsprotokolle, Prüfungsnotizen und Einzelprüfungsberichte zu Flex und Gold, Gold, Gold mit Pleiten von Vorfirmen und gleichzeitigen Neugründungen und Hinweisen nichts mehr auszureichen, würde Johannes Herzog wahrscheinlich im Verschuldungsgrad für die Verluste auf eine Stufe mit den Vorständen stellen. Die Versammlung vom 30.06.2005 und vom Juni 2007 sehe ich so, dass es Alibiveranstaltungen waren um Johannes Herzog und all die anderen aus dem Feuer zu ziehen und nicht die Vorstände zu belangen. Genauso dürfte es sich mit den Dienstaufhebungsverträgen für Manfred Heger und Karl Krämer verhalten, wo man heimlich auf die Ansprüche verzichten wollte und die nur dazu dienten, dass ja nicht über die Mitschuld der Prüfung und des Aufsichtsrates gesprochen werden musste und es Manfred Heger vielleicht sogar noch versüßt werden konnte, dass er freiwillig ging und ohne Schwierigkeiten unterschrieben hat, auf dem Vertrag, der wahrscheinlich in München aufgesetzt wurde.

   

Nr. 3365

Aus der Organsiation

23. Mai 2008, 12:36 Uhr

Betreff: Hat sich Herr Herzog seine Position zum Alleinherrscher ausgebaut?

Wenn hier immer wieder über Mitverantwortung geschrieben wird, so dürfte sich doch der Prüfer Johannes Herzog lange in der Situation gesehen haben, dass er sich auf der sicheren Seite und als ungefährdet befunden haben könnte. Alles hatte er gesehen, vielleicht sogar Vorgänge, die seinen Dienstherren GVB und Prüfer und führende Leute daraus betroffen haben könnten. Die Vorstände bei der Bank durften angeblich im Sommer 2003 eine Räumungsaktion im Dachboden durchführen. Es wird sogar gesprochen, dass Verträge und Sicherungsabreden betroffen gewesen sein könnten, die nicht mehr aufzufinden waren und dieser Umstand auch noch zu den hohen Verlusten beigetragen haben könnte. Wer sagt, dass ein Prüfer da nicht vorher schon Kopien gezogen hatte? So was konnten weder die drei Vorstände noch die Aufsichtsräte gesichert wissen. Darum musste man die Neuen, nämlich Werner Schelter und den Vorstandskollegen Uwe Heidel doch vielleicht mit dem Forderungsverzicht auch gleich in die Machenschaften einbinden, dass sie nicht mehr mucken konnten. Nun heißt es mit gefangen, mit gehangen. Und der Prüfer konnte sich seiner Freunde sicher sein im Gegensatz zu den anderen. Hat sich Johannes Herzog seine Position zum Alleinherrscher clever ausgebaut? Hat er nicht gerechnet, dass auch andere Unterlagen haben könnten, mit denen er nicht gerechnet hat und mit dem dass die Hemmschwelle aufgrund seiner eigenen Vorgehensweise immer wieder überschritten wird die Dinge aufzuzeigen und aufzuklären?

   

Nr. 3364

Fr.

23. Mai 2008, 11:59 Uhr

Betreff: Aufsichtsrat und Genossenschaftsprüfer haben die gleiche Schuld am Dilemma

Es sieht wirklich so aus, als ob sich der Aufsichtsrat und die Genossenschaftsprüfer immer zum Händchenhalten für die Vorstände bereit erklärt haben. Das scheint bei Flex der Fall gewesen zu sein und auch bei Gold, Gold, Gold. Bei so riesigen Verlusten darf man annehmen, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Da kann man gut und gerne vermuten, dass das auch nicht nur im Kreditbereich so geschehen ist. Haben Verbandsleute bei der Darmstädter Fondsgesellschaft auch Anlagen gemacht, damit die im Genossenschaftsbereich nicht kontrolliert werden konnten? Hat man auf Provisionen für die Bank verzichtet, oder gar über Mitarbeiter oder Angehörige von diesen die Provisionen umgeleitet und an der Bank vorbei ausgeschüttet? Hat man das über Zweigstellen umgeleitet, wie auch die Sache mit der BMW-Affäre ja dort gesteuert war? Hatte der Mitarbeiter gar Anschauungsunterricht erhalten, wie man das mit Auslandskonten so macht?

Keine Frage ist beantwortet. Somit bleiben alle Vorwürfe im Raum stehen und es bleibt im Raum stehen, wie viel die Aufsichtsräte wussten, ja wie viel sie vielleicht selber profitierten, es bleibt die Frage offen, wo die Maschinen und Werkzeuge und das ganze Material im Dezember 2000 laut Eintrag Nr. 1372 hingekommen sind und ob es Verteilungsaktionen gegeben hat, oder ob Erlöse über bankinterne Konten und nicht über die Kundenkonten geflossen sind und letztendlich bei der Bank als Verlustreduzierung gar nicht angekommen sind.

Aufsichtrat und Prüfer haben anscheinend ihren Auftrag nicht darin gesehen den Vorstand zu kontrollieren. Egal ob man bekannt geben muss, ob Manfred Heger und die anderen Vorstände im Kreditbereich eigenmächtig gehandelt haben, oder ob der große Macher mit dem HOMA-Gebäude eigenmächtig auch noch einen Kreditverlust in eine Sachanlage verwandelt haben könnte, die heute als reine Hypothek in ein marodes Gebäude dasteht, das vielleicht bilanziell komplett abgeschrieben gehört, nichts wird verfolgt, alles wird nachträglich unwidersprochen genehmigt. Die Aufsichtsräte sehen ihre Aufgabe noch heute die Vertuschung der Vorgänge mit zu betrieben, weil sie es sich wahrscheinlich nicht erlauben können über ihre eigenen Kontrollpflichtverletzungen persönlich in diesen Strudel zu geraten. Die Sache dass man die Rücknahme einer Fusion mit den Vogtlandfilialen mit Kundenbestand und Immobilien an den Mitglieder vorbei zu Geld machen muss damit man überleben kann und die Vergangenheit zudecken kann, deutet auf nichts anderes hin.

Und der frühere Genossenschaftsprüfer Johannes Herzog darf seinen eigenen wahrscheinlich beihilfeähnlichen Sachen auch nicht aufdecken, sonst würde er sich selbst über alle Maßen in Gefahr bringen. Die Bekanntgabe der Prüfungsprotokolle und Prüfungsunterlagen zu Flex und Gold, Gold, Gold, Unterlagen zu den festgestellten sonstigen Einzelwertberichtigungen, die nicht in die Bilanzen der Bank eingearbeitet wurden, wären wahrscheinlich sein eigener Untergang und die seines Kollegen und Freundes Raimund Grothoff. Und die Verbände sehen sich genötigt diese Prüfer über diese Winkelzüge über die Sanierungseinrichtung und auf dem Rücken dem Gemeinschaft aller Genossenschaftsmitglieder zu retten, um selbst das Ansehen zu bewahren, bis hin zu wahrscheinlich ungesetzlichen Bilanztestaten und Ermöglichung der erhöhten Risikosituation bei dieser Bank und damit einhergehender Schädigung von Kunden und Mitgliedern, deren Schutz man dadurch aus Eigeninteresse verweigert haben dürfte.

   

Nr. 3363

Uwe

23. Mai 2008, 10:58 Uhr

Betreff: Ohne die Helfer wäre doch Sachen wie Flex oder Gold, Gold, Gold gar nicht möglich gewesen

Für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei einer Kreditvergabe ist maßgebend, ob die Entscheidungsträger ihre Informations- und Prüfungspflichten bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer gravierend verletzt haben, so ein BGH-Urteil zum § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link). Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 am Richtertisch stehend ausgesagt, dass er beim Goldmärchen gar keine relevanten Unterlagen zur Einschätzung des Kreditnehmers hatte. Dafür braucht es keine Zeugen aus dem Saal, dass könnten die Verteidiger und der Staatsanwalt und auch der Richter wahrscheinlich alleine bestätigen. Somit ist doch die Kreditgewährung an K.N. eine Untreuestraftat gewesen, oder nicht?

Nun scheint Reinhold Wolf schwer krank zu sein, den Kunden hat man laut Bericht in der Frankenpost (= Link) zu 28 Monaten verurteilt und als Hochstapler bezeichnet. Unbestritten dürfte aber dabei sein, dass der Vorstand seine eigenen Prüfungspflichten auf vielen Feldern verletzt haben dürfte, die zu einem großen Schaden bei der Bank geführt haben. Nun hat Manfred Heger selbst erklärt, aufgrund eines Fax allein hätte man diese weiteren Überziehungen nicht genehmigen dürfen. Und dieses Fax war im Grunde der ein wesentlicher Bestandteil des Betrugsvorwurfes an den Kunden im Prozess, denn dieses Fax war somit genauso wenig eine relevante Unterlage zur Einschätzung der Vorgänge. Trotzdem hat aber Manfred Heger und Karl Krämer in einem Schnellprotokoll über eine Aktennotiz von Reinhold Wolf dann dem Ganzen doch die Genehmigung erteilt.

Diese gegenseitigen Absolutionen fallen aber wieder in die Kontrollpflichten der gesamtverantwortlichen Vorstandskollegen und auch des Aufsichtsrates und auch der Prüfung. Die Kontrollpflicht des Aufsichtsrates und der Revision zum Schutz des Vermögens der Kreditgenossenschaft, der betroffenen Kunden und auch der Allgemeinheit sollen doch Umstände verhindern, dass monatlich 300 Seiten Überziehungslisten entstehen können, wo die Kollegen bereitwillig gegenzeichnen, wie es auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) gesagt wurde. Der Untreuetatbestand endet doch nicht bei Reinhold Wolf, er überträgt sich bei solchen Umständen schon aus § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) auf alle anderen Beteiligten, die auch die Pflicht haben für diese organisatorischen Grundsätze zu sorgen und sie natürlich mit einzuhalten verpflichtet sind. Manfred Heger, Karl Krämer, die Aufsichtsräte und die Prüfer sind genauso verantwortlich für den Kreditausfall wie Reinhold Wolf selbst, deswegen brauchte man auch für diesen Fall die Freistellung nach drei Jahren, nachdem der Fall drohte öffentlich zu werden, durch den Vertreterversammlung vom Juni 2007, wo man wahrscheinlich nicht alles so deutlich auslegte und die Überwachung durch die Mitglieder durch eine unsaubere Protokollierung der Versammlung verhindern wollte.


Ein Prüfer der nicht feststellen wollte, ist das die richtige Bezeichnung? Was wollte er dann? Vorstand und Nachfolger von Manfred Heger werden? Was ist im Sommer 2004 alles passiert, wie ich es schon in Eintrag Nr. 3332 beschreiben habe? Was mit Flex passiert ist, das muss nicht nur aus der Sicht von Manfred Heger aufgearbeitet werden. Ohne die stillschweigende Genehmigung der anderen Vorstände, des Aufsichtsrates, der über den Prüfungsbericht mindestens im Jahr 2001 schon informiert war, der Revision selbst, wäre es nicht möglich gewesen, was die Kreditvergabe unter nicht rosigen Aussichten mit einem Schaden von wahrscheinlich mindestens 5 Mio. DM im Laufe der Zeit für Folgen hatte. Hier nicht laufend zu kontrollieren verschärft die direkten Untreuevorwürfe gegen das Aufsichtsorgan der Bank und die gesetzliche Prüfung. Dass der Vorstand die Gelegenheit hatte die ihm bekannten wirtschaftlichen Daten in den Bankunterlagen geschönt darzustellen, dass deutet fast wieder auf ein stillschweigendes Einvernehmen mit Aufsichtsrat und Prüfer hin. Diese Zusammenhänge, beginnend bei einer genehmigten Kreditgewährung ohne Sicherheiten in Millionenhöhe bei der bekannt persönlichen Beziehung zum Kunden vom Vorstand Heger und die Möglichkeit der eigenmächtigen Handlungen dieses Vorstandes sind die gravierenden Verfehlungen in diesem Fall von allen Aufsichtsräten und den Prüfern Herzog und Grothoff. Jede in dem Zusammenhang abgehaltenen Vertreterversammlung mit den Halbwahrheiten verschärft wahrscheinlich auch hier die Vorwürfe gegen diesen Personenkreis. Die Krankheit Reinhold Wolf, darf nicht dazu dienen diese Verantwortungskette abzuschneiden.

   

Nr. 3362

R.

22. Mai 2008, 21:36 Uhr

Betreff: Wen oder vor was wollen Sie warnen Andrea?

Wen, oder vor was wollen Sie warnen, liebe Andrea? Dass man nicht zur VR-Bank Marktredwitz geht oder nicht zur VR-Bank München Land eG, wo der genossenschaftliche Sicherungsfonds des BVR einer maroden Kreditgenossenschaft im Fall der Fusion die Genehmigung erteilte, so die Verlinkungen in Eintrag Nr. 3402, dass vielleicht bis zu 80 Mio. an Kreditvolumen an die Heuschrecke BAG Hamm übertragen werden, damit für die Strukturbereinigung im Sinne der Verbände Kunden zugrunde gerichtet werden, aber die Vorstände, die das Bankgeschäft nicht verstehen aus ihrer Verantwortung befreit werden. Oder wollen Sie davor waren, ob Prüfer des Genossenschaftsverbandes mit einem gesetzlichen Auftrag einen Vorstand ungehindert 1,45 Mio. DM Überziehungen produzieren lassen dürfen, mit seinem besten Freund, bei einem ursprünglichen Kreditverhältnis von 4,5 Mio. DM, das schon bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet wird, aber trotzdem keine Absicherung braucht, weil der Vorstand im Marketingausschuss des Verbandes sitzt und die besten Beziehungen zum Verbandsvorstand unterhält? Wer weiß, ob die besten Beziehung auch auf geschäftlicher Basis bestanden?

Vor was wollen Sie warnen, dass man bei den Genossenschaftsbanken besser vorher betet, dass man selber als Kunden nicht unschuldig in die Mühlen gerät, weil einen der Banker mit dem Kredit geworben hat, der dann hinter den Türen als risikoreich eingestuft wird? Dass Sie nicht an marktoperative dynamische Vorstände geraten, die zwar Unsummen an Prüfungsgebühren abdrücken müssen weil die Risikolage eine katastrophale Einstufung ergibt, aber sie im Grunde doch nicht geprüft werden, weil sie ungehindert monatlich 300 Seiten Überziehungslisten fabrizieren dürfen und der Prüfer Raimund Grothoff den Vertretern sagt, der Aufsichtsrat darf auch nicht kontrollieren, obwohl man der Kredit im Jahr 2001 mit den ersten Überziehungen schon selbst in den Prüfungsbericht aufnehmen musste? Was ist mit dem Kunden in Reichenbach mit seiner Kreditkündigung und dem Übertrag nach Plauen? Nutzt ihm sein Widerspruch was bis zum 26. Mai, oder wird er dafür in der Pfanne gebraten?

Wo sind wir in diesem Staat, wenn ein Bundespräsident wieder antritt und für die Gerechtigkeit eintreten will? Wo ist der Staatsanwalt vom 11. Juli 2007 und vom 10. März 2008? Hat er Überprüfungen eingeleitet, warum die Vorstände sich in den Zeugenaussagen widersprochen haben? Dass Reinhold Wolf keinen Cent hätte auszahlen dürfen, wenn Manfred Heger selbst sagte, für diesen Wisch hätte von mir keiner Geld bekommen, er aber trotzdem die nachträgliche Genehmigung für die ungeheueren Vorgänge erteilt hat und zwar auch nur auf einem Wisch einer Aktennotiz? Wenn ihm der Richter das nicht hingehalten hätte, dann hätte er es wahrscheinlich bestritten, so wie wenig später Karl Krämer, als die Frage zuerst anders gestellt wurde. Ist es notwendig diese Kontrollmechanismen, die man zum Schutz der Kunden und Mitglieder in die Gesetz geschrieben hat auch nachzuvollziehen, wenn solche haarsträubenden Aussagen vor Gericht ankommen und sogar das Geldwäschegesetz missachtet wird, ich weiß nicht, so Reinhold Wolf, hab ich das Geld für Schmier- oder Bestechungsgeld ausbezahlt. So hat es sogar in der Zeitung gestanden.

Wird nun der Fall Flex wieder aufgerollt, wie man leise hört? Wird aufgerollt, warum ein Prüfer, der dann unmittelbarer Nachfolger von Manfred Heger wurde, nicht feststellen wollte, dass man gegen die Vorschriften von § 18 Kreditwesengesetz in der Form verstoßen hat, dass der Vorstand sogar selbst die Zahlen der Firmen türken konnte, oder musste, und ein Aufsichtsrat auch noch der Steuerberater der Firmen war und da eventuell mit weit überhöhten Warenbeständen mithalf? Wird endlich aufgerollt, ob Manfred Heger damit die Abfindung einheimsen konnte, die man sonst nicht vermitteln hätte können, dass er dann freiwillig ging, wenn er auch noch die Frist zur Teilnahme an der Insolvenz in Slowenien versäumen durfte und man munkelt, dass Beteiligungen an den Schiffchen seiner Schwester in Österreich begründet wurden? Wo sind denn die Flexscheiben abgeblieben, die man zwischenzeitlich in der Werkstatt in Wunsiedel gelagert haben soll und nicht mal der Konkursverwalter weiß wie sie verschwunden sind? War es die selbe zuverlässige Transportfirma wie bei den Maschinen.

Wenn es sicher geklärt ist, wer für den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht der bekannten Ansprüche mit Manfred Heger verantwortlich ist, wo er entworfen und geschrieben wurde, von wem er mit Manfred Heger ausgehandelt wurde und unter welchen Umständen und in welchem Kreis er unterschrieben wurde, dann liebe Andrea, dann kann man es beantworten, vor wem man konkret waren muss. Zur Zeit obliegt es wirklich jedem einzelnen das zu tun, was er für nötig hält. Die Kunden, die es können, handeln seit Jahren bei der VR-Bank Marktredwitz danach. Es ist kein normaler Geschäftsbetrieb mehr möglich, die Gebäude im Vogtland der geschassten und dann auch noch angezeigten Arzberger Vorstände müssen zur Rettung herhalten. Und so werden die Kunden als Quantität ohne Qualität beleidigt, oder ein Exprüfer Johannes Herzog schreibt als Vorstand in seinen Lagebericht die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen an der Kundenflucht im eigenen Hauses schuld. Mea culpa, mea maxema culpa - meine Schuld, meine übergroße Schuld -, dass kennen Leute aus dem Bereich des Genossenschaftsverbandes nicht. Wenn man die Verbandsrundschreibern nun ließt, könnte man meinen, die Kunden handeln auch weit über Marktredwitz hinaus schon und bezeugen wem sie trauen und wem nicht. Man kann wirklich nur hoffen, dass die Ruhe eigentlich die vor dem Sturm ist und wir über die Verantwortlichkeit der Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz noch viel erfahren werden, über die Prüfer Raimund Grothoff und Johannes Herzog und ihre Vorgesetzten.

   

Nr. 3361

Andrea

22. Mai 2008, 15:58 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea

   

Nr. 3360

Webmaster

21. Mai 2008, 12:20 Uhr

Betreff: In Kürze neue Enthüllungen

Wir sind am Aufarbeiten von neuen Enthüllungen. Also bitte immer fleißig lesen. Ihr Interesse kann uns nur beflügeln in unserer Arbeit. :wfm:

   

Nr. 3359

Uwe

20. Mai 2008, 19:27 Uhr

Betreff: Keine Haftung und Strafverfolgung gegen die Vorstände - Befreiung von Aufsichtrat und Prüfern

Es sticht geradezu ins Auge was man zwischen den verbandelnden Vorständen und den Aufsichtsräten und den Prüfern besprochen hat, oder nicht? Wenn Ihr uns als Vorstände ungeschoren lasst, mit Dienstaufhebungsverträgen, die doch sowieso außer uns keiner zu Gesicht bekommt und die nur in den Tresoren schlummern, dann halten auch wir die Klappe. Weil, wenn gegen uns verhandelt wird, dann wird immer wieder darüber gesprochen werden, wie nachlässig wir doch umgegangen sind - mit genossenschaftsrechtlich untersagten und höchst risikoreichen Kreditgeschäften und irgendwann könnte dann ja mal jemand auf die Idee kommen und fragen, wo denn die Kontrollpflichten der Aufsichtsräte und die Revisionspflichten der Prüfer gelegen haben. Diese Fragen die will doch weder der Vorstand, noch der Aufsichtsrat, noch der Genossenschaftsverband und wenn der Sicherungsfonds des BVR jetzt auch noch bereit ist den Deckel drauf zu machen, dann sind die 100 Millionen Kreditverluste und die weiß-Gott-wieviel-Hundertmillionen Schaden darüber hinaus bei den Kunden und in der Region ohne viel Aufheben erledigt.

Wollen wir, dass diese Rechnung aufgeht, oder wollen wir, dass wir neben den Millionen, um die es immer wieder geht, entweder bei den nicht gesetzlichen Berechnungsmethoden, oder bei den Kreditgewährungen mit Verdacht der persönlichen Bereicherung über die Verluste und über die Kreditverhältnisse oder über die Sicherheiten der Kunden, vom Pelz angefangen, über den Spezialprüfstand der fortgesetzt, usw., dass das ungesühnt bleibt, dass zuerst wir und jetzt jedes Mitglied irgend einer anderen Kreditgenossenschaft mitbluten muss? Wollen wir das, oder wollen wir Aufklärung bei der VR-Bank und auch Aufklärung beim SK Südring Selb? Gold, Gold, Gold , Flex, Flex , Flex lässt grüßen. Wollen wir , dass unsere Vorstände, unsere Aufsichtsräte, die blinden und untätigen und unfähigen Prüfer, uns alle dermaßen über den Tisch ziehen konnten und dass die Millionen bei denen einfach keine Rolle spielen durften, die sie alle miteinander vergeigt haben? Dass von diesen Millionen vielleicht ein ganz gehöriger Teil bei diesen Leuten selber angekommen sein könnte, weil sie sich gegenseitig gedeckt haben könnten? Den Hals haben sie anscheinend auch dann noch nicht voll bekommen, da musste man vielleicht die Frau des Vorstandsvorsitzenden und die des beratenden Aufsichtsrates auch noch als Putzfrau oder sonstwas einstellen, obwohl die nie einen Besen in die Hand genommen haben oder auch nur einen Bleistift.

   

Nr. 3358

Aus den nahen Umfeld

20. Mai 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Da kann man schon annehmen, dass einem Großkunden die Konkurrenz vom Hals geschafft wurde

Wenn man die Kontakte von Manfred Heger kennt, dann kann kann man bei dem neu gegründeten Boschbetrieb in Wunsiedel, der doch schon an die 10 Leute beschäftigte, schon fast glauben, dass man bereit war einem ganz großen Kunden eine lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Wenn man dann mobile Sicherungsgüter noch wie persönliches Eigentum betrachten darf, dann schert einen doch ein Schaden bei der Bank noch viel weniger. Bei 100 Millionen DM, da lässt sich doch so ein Kleinbetrag gut dazwischen verstecken. Vielleicht durften sich auch Aufsichtsräte und gar Revisoren über hochwertiges Werkzeug oder sonstige Gaben freuen und vielleicht wurden riesige Partys abgehalten aus bei der Bank unverbuchten Erlösen. Cheb (Eger) in Tschechien mit allen Möglichkeiten ist ja nicht weit und es gibt sicher noch lohnendere Reise- und Festziele. Warum gilt ausgerechnet der gesetzliche Grundsatz bei der VR-Bank nicht, dass der Vorstand nachweisen muss, dass er sorgfältig mit den Sicherungsgütern umgegangen ist, weil es die Sicherungswerte für die Bank sind. Muss man in Marktredwitz glauben, dass die Bank ganz besonders behandelt wurde und die Vorstände und Aufsichtsräte sich wie in einem Selbstbedienungsladen fühlen durften, weil vielleicht Prüfer und Verbandsobere selbst ganz besondere enge Beziehungen zu der Bank 300 Kilometer entfernt von der Münchener Zentrale unterhielten. [bild=(pic_18.jpg)] abspielen

   

Nr. 3357

Aus Selb

20. Mai 2008, 04:00 Uhr

Betreff: Reinholdus Wolfus - Sportförderer aus fremden Kassen

Karl N. und Reinhold Wolf haben sich am 10. März vor dem Landgericht Hof geduzt, als es um das Goldmärchen ging. Es wurde davon gesprochen, dass jede einzelne Zahlung von Reinhold Wolf genehmigt worden sei, im Frühjahr 2004. Als dann die Überweisungen auch noch verlesen wurden, wurde den Zuschauern bewusst, dass Reinhold Wolf auch einige Fußballergehälter genehmigt hatte. Außer den Zuschauern im Landgericht dürfte dieser Umstand auch neben Reinhold Wolf anderen Personen bei der Bank genauso bewusst geworden sein, wenn nicht sogar den Prüfern ebenfalls. Sportförderung eines mittellosen Funktionärs, der sich auch noch beim Eishockeyverein als Mäzen präsentierte auf Kosten der VR-Bank Marktredwitz also. Warum also die Zahlung dieser Beträge, wollte Reinhold Wolf die Fußballer zum SK Südring Selb rüber ziehen.

Denn zu diesem Verein, wo Reinhold Wolf 1. Vorstand ist und wo er bis in der Spitze des Bayerischen Fußballverbandes tätig ist, da spannt sich jetzt anscheinend der Bogen. Auch dort scheint sich Reinhold Wolf ein unrühmliches Denkmal gesetzt zu haben, das Konzert vom letzten Jahr mit Sarah Connor muss eine riesen Pleite für den Verein gewesen sein, so soll es jetzt auf der Jahreshauptversammlung des Vereines bekannt gegeben worden sein. Den Vereinsmitgliedern muss doch klar gemacht werden, dass hier ein Vereinsvorstand eine ungedeckte Veranstaltung mit größtem Risiko für einen gemeinnützigen Verein durchgezogen hat. Wer erhebt hier den Regress für die wahrscheinlich weitreichende Kompetenzüberschreitung von Reinhold Wolf. Auch hier zählt eventuell der Straftatbestand der Untreue.

Zwar scheint Reinhold Wolf gesundheitlich wirklich schwer angeschlagen, aber einen Schadensersatzanspruch des Vereines an diesen größenwahnsinnigen, selbstverliebten Vorstand, der muss doch möglich sein. Trotzdem, muss man den Staatsanwalt auch zur Überprüfung zum Verein schicken, bevor auch dort alles im Sande versickert? Vielleicht übernimmt Reinhold Wolf auch freiwillig die Differenz, wenn ihm hierzu ein Licht aufgeht.

   

Nr. 3356

Ein wenig juristisch bewandert

19. Mai 2008, 21:10 Uhr

Betreff: Zum Urteil des LG Saarbrücken in Nr. 3575

Wer das Urteil des LG Saarbrücken im Eintrag Nr. 3575 aufmerksam ließt, der erkennt, dass die VR-Bank Marktredwitz eventuell ungeheueres Glück hatte. Nach altem Recht, wird geschrieben, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die Änderung der Verjährung auf drei Jahre, was ja in der Praxis kaum händelbar ist, dürfte ein Gesetzgebungsskandal ohne gleichen sein. Ein renomierter Universitätsprofessor sagt dazu, die Null sei beim Restantengesetz verloren gegangen und wäre den Parlamentariern nicht mehr aufgefallen. Hier wird das Recht des kleinen Mannes durch das Parlament mit Füßen getreten. Leider werden bei uns im Land die Dinge nur bereinigt wenn sie öffentlichkeitswirksam sind und es scheint bei WISO, oder wie die Magazine im Fernsehen alle heißen, anscheinend noch nicht angekommen zu sein.

Beim Prozess in Wunsiedel kommt ja zusätzlich dazu, dass hier aufgrund der falschen Abrechnungen eine Kreditkündigung mit allen nachteiligen Folgen für den Kreditnehmer und seinen Betrieb erfolgt ist. Man hat ja die geschäftliche Grundlage des Mannes über die falschen Abrechnungen mit den Zinsanpassungen und den falschen Wertstellungen zerstört. Darauf dürfte es hier im Kern ankommen und nicht alleine nur um die Rückerstattungsansprüche und eine zusätzliche Nutzungsentschädigung, die in dem Urteil genannt wird. Es geht um den Wert eines zerstörten Geschäftsbetriebes. Trotzdem ist es für die VR-Bank Marktredwitz ein Skandal, wenn sich herausstellt, dass man die eigenen Kunden auf diesem Weg um Millionenbeträge übervorteilt hat. So ist es sicherlich erlaubt das gerichtlich beauftragte Gutachten auf die vielen Kunden bei der Bank umzulegen. Wenn es den angedeuteten Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht gegen hätte, es wäre vielleicht der Untergang für die Bank gewesen.

   

Nr. 3355

Aus dem Verbandsbereich

19. Mai 2008, 20:46 Uhr

Betreff: Rundschreiben zu Nr. 3573

Anscheinend gelingt es in einem Link hier nicht zwei PDF-Dateien aneinanderzureihen, deswegen hier das Verbandsrundschreiben zur Ergebnisvorschau nochmal. In Eintrag Nr. 3573 waren es alleine die Anlagen dazu.

   

Nr. 3354

Manfred

19. Mai 2008, 18:18 Uhr

Betreff: Aus gegebenen Anlass das Urteil zu Eintrag Nr. 3572

Aus gegebenen Anlass stellen wir zu Eintrag Nr. 3572 ein solches Urteil hier ein hier klicken .... Damit können sich die Bänker nicht mehr raus reden.

   

Nr. 3353

Ganz nahe

19. Mai 2008, 18:08 Uhr

Betreff: Sind die internen Konten zu den US-Fonds jetzt nachkontrolliert

Es wurde hier doch schon beschrieben, dass man bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank gerne die Beträge vorher über interne Konten gebucht hat, bevor sie dann auf den Kundenkonten gelandet sind. Auch so kann man ein paar Zinstage herausschlagen und Kleinvieh, das macht auch Mist.

Ebenso wurde hier mehrmals schon darüber geschrieben, warum der ganze genossenschaftliche Verbund über die Zentralbank oder andere Verbundpartner die Fondsanlage vermittelt, aber ausgerechnet bei der VR-Bank mit einer verbundfremden Fondsgesellschaft in Darmstadt vermittelt wurde, was bei der hervorragenden Organisation bei der Bank mit den nicht immer erfüllbaren Rahmenbedingungen laut Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 für den Kunden das Risiko nicht unbedingt ermäßigt hat. Ich kann bis jetzt nicht erkennen, ob die internen Konten der Bank auch im Hinblick auf Zeichnungen, Rückflüsse und Ertragsausschüttungen zu dem US-Fonds oder ähnlicher Anlageformen überprüft wurden. Denn eine Prüfer Johannes Herzog, der nicht fähig war, die KWG-Vorschriften bei den Krediten zu Flex oder zu Gold, Gold, Gold zu überwachen, weil er es vielleicht gar nicht wollte, denn wie soll man es anderes bezeichnen, wenn Dr. Nickl es anhand der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 dann feststellt, oder Reinhold Wolf das am 11. Juli letzten Jahres selbst vor Gericht aussagte, dem kann man doch nicht vertrauen, dass er da wenigsten für die korrekten Abläufe gesorgt hat. Hätte er jemandem auf die Füße getreten, er wäre hier niemals Vorstand geworden. Die Methode eine Hand wäscht die andere war für ihn eventuell die weit effizientere. Ob sogar für bevorzugte Anleger – wer weiß woher – auf Provision für die Bank verzichtet wurde, oder ob Provisionen nicht über die Bücher in Marktredwitz geflossen sein könnten, dass könnte sowie so nur ein Abgleich der Unterlagen zwischen der Fondsgesellschaft selber und den Bankunterlagen bringen, wobei man auch da nicht wissen könnte, wem man trauen dürfte in Darmstadt und wie das gesteuert gewesen sein könnte. Da müsste man schon genau hinschauen, ob neben der Bankvermittlung nicht sogar manche in den Diensten der VR-Bank stehende Personen, oder gar nahestehende Stohmänner aus unserer Region oder sonstwo her auftauchen.

   

Nr. 3352

Aus dem Verbandsbereich

19. Mai 2008, 17:49 Uhr

Betreff: Genossenschaftsbanken am Scheideweg

Laut dem Verbandsrundschreiben zur Ergebnisvorschau 2008 (= Link), Seite 3 und Seite 5 der Anlage, unten, erreichen nur 3,2 % den Zielwert (Benchmark) der wichtigen Kennzahl CIR (Aufwand zu Ertrag-Relation). Der Wert wird zum Vorjahr halbiert. Damit werden die Möglichkeiten der notwendigen Risikovorsorge umso mehr eingeengt. Das ordentliche Ergebnis (Betriebsergebnis) wird sich nahe 70 % des vorgegebenen Zieles von 1 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme bewegen. Wir reden doch von jetzt wirtschaftlich guten Zeiten, was ist mit den Genossenschaftsbanken wenn unweigerlich wieder ein Tal kommt?

Können die Kreditgenossenschaften dem Marktdruck noch stand halten? Ist man bei den Volks- und Raiffeisenbanken nicht befähigt einem aufgeschlosseneren Kundenklientel mit der notwendigen Kompetenz gegenüber zu treten, oder gilt es bayernweit, wie es Herr Herzog seit Jahren in den Lageberichten formuliert, die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen am Rückgang bei den Genossenschaften schuld? Zieht das Verbund- und Provisionsdenken die Banken die Gelder aus den Bilanzen, die man benötigt um selbst auch langfristig daraus Erträge zu erzielen und nicht nur einmalig, indem man diese in den Verbund leitet? Der Verlust in der Zinsspanne rechnet sich anscheinend direkt in die Reduzierung der Rohüberschüsse durch. Ist der Weg zur Einstufigkeit eingeläutet? Sind die Ideengeber auf der Basis wegen des persönlichen Risikos ohne Rückendeckung müde oder ausgeschaltet? Ist ein Stillhalten in der Vorstandsposition für den einzelnen Vorstand mehr von Vorteil als sich voll einzusetzen. Hat man Angst, dass geschäftlicher Misserfolg persönliche Konsequenzen hat – für den, der nicht mit Vitamin B gefüttert ist, obwohl es sich seit Jahren immer wieder bewahrheitet, dass die großen Bank am Ende der Ertragsauflistung stehen (siehe Anlage 3) und nur die Allergrößten über den Druck aufs Personal ein wenig besser dastehen? Auch zeigt sich aus Anlage 4, das Oberfranken am Ende der Liste steht. Woran das wohl liegt?

   

Nr. 3351

Gesehen

19. Mai 2008, 13:42 Uhr

Betreff: Nicht nur Rückzahlung der falsch abgerechneten Beträge sondern Nutzungsentschädigung

Ist es bekannt, dass laut Gerichtsurteilen zu den Stichtagsverzinsungen im Darlehensbereich, damit zusammenhängen falschen Zinsanpassungen auch im KK- und Girobereich und mit den unkorrekten Wertstellungen nicht nur die Rückerstattung der falsch berechneten Beträge anfällt, sondern auch eine Nutzungsentschädigung, da ja eine Bank dieses Geld auch weiter verleiht. Das Gerichtsgutachten zu dem Fall in Wunsiedel zeigt doch nur für einen einzigen Kunden schon Erstattungsbeträge auf, die sich in höhere fünfstellige Summen zusammen rechnen. Und da ist sicher richtig, dass die Bank sich nicht die Mühe gemacht hat sich auf diesen Kunden speziell zu beschränken. Die Buchungen für diesen Kunden waren doch wahrscheinlich immer nur eine aus Hunderten bis vielleicht sogar Zigtausenden aus den Primanotenzusammenfassungen oder den gesammelten automatischen Buchungsläufen. Somit ein Kunde mit Zigtausend Erstattungsanspruch umgelegt auf Tausende Kunden mit einem Vielfachen, was man breit abgesahnt hat, als das oben schwimmende Fett auf der Suppe. Und trotzdem muss man die eigenen Immobilien, oder die hereinfusionierten, mit samt der Kunden verscherbeln um zu überleben. Ja wo sind denn all die Millionen hin geflossen, die Leute wie der kleine Gewerbebetrieb geblecht haben? Teilweise nach Slowenien, oder in Guinea vergoldet oder verstaubt? Unter Mitwissertum der Prüfer Herzog und Grothoff, die die Vorstände noch gewarnt haben, wann denn der Prüfungsstichtag ist, wo man die schon sowieso unglaublichen Risikosummen reduzieren müsste, ob es über den Jahresabschluss 2001 oder die Kreditvorprüfung im Herbst 2003 war?

   

Nr. 3350

R.

19. Mai 2008, 13:21 Uhr

Betreff: Zu 3569, Bezahlung Frau Greiner und Frau Heger

Irgendwo hab ich in einem Protokoll doch gelesen, dass dieser Aufsichtrat Greiner auch als Berater fungiert hat. Wie kann ein Aufsichtsrat Berater sein? Auch wenn das erst später der Fall gewesen sein könnte, nach dem Ausscheiden, das zeigt doch die Rolle bereits auf, was vorher gelaufen ist, nicht Kontrolle sondern Unterstützung und Mitwirkung an der Geschäftsführung, was dem Aufsichtsrat nach § 37 GenG doch untersagt ist. Und wenn die Frau oder die Tochter auf der Gehaltsliste gestanden hat, dann hat man doch hier eventuell die steuerlichen Vorschriften umgangen, wonach die Aufwendungen für den Aufsichtsrat nur zur Hälfte absetzbar sind. Warum also nicht schlau sein wenn man weiß die externe Revision ist auch auf der selben Seite und unternimmt nichts dagegen und die Aufsichtsratsvergütung für ein bisschen mehr Aufwand über Frau oder Tochter auszahlen? Vielleicht hat auch Manfred Heger geglaubt, er würde viel Überstunden leisten, die man doch an seine geliebte Frau auszahlen könnte, wenn in seinem Vertrag steht, dass das zur normalen Tätigkeit des Vorstandes gehört. Vielleicht haben die Vorstände über die verbundfremde US-Fondsvermittlung auch geglaubt ihr zu kleines Gehalt extern aufbessern zu dürfen. Verbundfremdes Verhalten ist auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Geschäftsleiters laut dem Gesetzeskommentar. Wer weiß ob ein Herr Hilkenbach, der vorzeitig ausgeschiedenen Revisionsvorgesetzte von Herzog und Grothoff, da nicht auch Anlagen getätigt hat und so mancher andere Verbandsmann, damit man es in den eigenen Kreisen nicht überwachen konnte?

   

Nr. 3349

Naher Beobachter aus dem Genossenschaftsbereich

19. Mai 2008, 13:07 Uhr

Betreff: Die Unterstützung und Abhängigkeit der externen und internen Aufsichtsorgane

Überall wird von Funktionstrennung und Vieraugenprinzip gesprochen. Wie wichtig das ist, zeigt sich doch in allen Auswüchsen bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn dieser gegenseitige Überwachungsmechanismus gebrochen wird, dann kann man nur noch von Intrigenspiel und Korruption reden. Wo waren also die gegenseitigen Begünstigungen oder stillschweigenden Abmachungen, dass man sich nicht in die Quere kommt? Wie konnten die Prüfer Grothoff und Herzog Bankvorständen mit 100 Mio. Mark Kreditverlusten und allen negativen Folgen auf unsere Region und ihre Menschen auch noch den Rücken stärken, dass man ihnen das hohe Eigenkapital für die damit zusammenhängenden gesetzlichen Kreditgrenzen beließ, indem man die festgestellten Wertberichtigungen (Verluste!) nicht in die Bilanzen aufnahm? Im Jahr 2004 ist dabei fast zu vermuten, dass die Bilanz für das Jahr 2003 zwischen August und Oktober wahrscheinlich von dem Prüfer Herzog selbst gemacht wurde, als man die von Manfred Heger verwerfen musste. Diese Bilanz war doch die Grundlage für die Arbeit des Johannes Herzog. Da konnte er doch die Kreditgrenzen nicht drastisch reduzieren lassen.

Es ist schon unglaublich, wie sich das zusammen spielt zwischen Krediten wie Flex und dem Goldtheater, wo die Prüfer aufgrund der schlechten Einstufung der Bank wahrscheinlich fast ganzjährig im Haus waren. Wie kann ein heutiger Vorstand erklären, es ist in Ordnung, wenn man Sicherheiten einzieht, das Gebäude aus dem man es abtransportiert noch heute im Rettungserwerb der Bank regelrecht verrottet, aber die hochwertigen Maschinen und das Werkzeug nicht verkauft, ja sogar auf ein Protokoll verzichtet, wie es sich angeblich in Luft aufgelöst hat? Wie ist es also möglich, dass ein Prüfer nahtlos in die Vorstandschaft der Bank kommt, wo er die Risikolage von 49 Mio. €, Einzelwertberichtigungen dazu von 27 Mio. € sicher mit zu verantworten hat? Bei den sonstigen Sanierungsbanken und das dürfte die VR-Bank Marktredwitz auch nur verschleppt haben, da wird der zuständige Prüfer meist schnellstens abgezogen und ersetzt.

Aber in MAK da gehen die Uhren anders. Da windet man sich mit den übelsten Tricks aus dem Dreck. Warum hat man also die Arzberger Vorstände beim Staatsanwalts angezeigt. Ich habe in den Kommentierung des Gesetzes gelesen, dass für Regress gegen ehemalige Vorstände auch die Vertreter zuständig sind. Marth und Dittrich waren laut Fusionsbeschluss Vorstände und keinen Tag auch nur Angestellte. Wieso setzt sich der Aufsichtsrat über den Versammlungsbeschluss hinweg, wieso sagt man den Versammlungen nicht, dass die zwei gar nicht Vorstand werden sollen? Das war schon der erst Klops des AR-Vorsitzenden Horst Pausch, den man als Austricksen der Mitglieder ansehen muss. Es ist geradezu ein Treppenwitz, dass die Ostfilialen von Marth und Dittrich jetzt das Eigenkapital retten müssen, dass man im Fichtelgebirgslandkreis am Markt bleiben kann.

Dieser Prüfer Herzog ist so sehr mit den Kreditverlusten verstrickt, dass es schon gar nicht mehr zu glauben ist. Seit dem Jahr nach der Fusion ist er da. Bis ins Jahr 2004 hat man es nicht verstanden, dass die Vorstände eine auch nur annähernd normale Organisation aufgestellt haben. Diese Hauruckfusion war schon ein Verbrechen gegen die Sorgfaltspflichten im Genossenschafts- und Kreditwesengesetz. Die Organisation einer Milliarden-DM-Bank muss mit dem Tag der Fusion stehen, sonst gibt man den Vorständen überhöhte Kreditgrenzen in die Hand, mit denen sie nicht umzugehen wissen. Das wiederspricht den Vorgaben des Gesetzgebers und die Katastrophe dazu ist eingetreten, auch weil die Prüfer keine Distanz zu den Vorständen wahrten. Hier muss man sich sogar fragen, was hatten die Verbandsoberen mit dieser Bank und ihrem Mustermann und Verbandsfunktionär Manfred Heger am Hut? Welche Verstrickungen und Kontakte hat es da gegeben, die die normale Prüfungsarbeit dieser Bank vielleicht lahm gelegt hat? Ist die Vorstandsposition für Johannes Herzog eine Belohnung von ganz oben? Durfte man da die alten Vorstände gar nicht zu Aussagen zu ihren Schandtaten bringen? Wäre das Kartenhaus der Verbandsmaschinerie in Gefahr geraten? Ist es heute immer noch in Gefahr?

Hat man es gar nicht verhindert, dass sich mancher Aufsichtsrat selbst verheddert hat? War es still beobachtet, zugelassen, gar gefördert um es zur rechten Zeit verwenden zu können? Warum war Walter Lehner in Marbella, warum war Peter Träger der Steuerberater bei den Flexfirmen, wo man angeblich eine Kundenbilanz für die Bank erstellte, die sich sogar der Firmeninhaber weigerte zu unterschreiben, wo man hinter der Hand redet, dass da sogar Gelder bei der Schwester von Manfred Heger in Österreich angekommen sein können? Warum also Marth und Dittrich vor dem Kadi und Heger, Wolf, Krämer nicht und an ihrer Seite Greiner, Träger, Lehner? Warum eine Frau Greiner auf der Lohnliste der Bank, ohne dass sie dafür auch arbeiten musste? Warum wird alles verdeckt? Warum schreibt Horst Pausch am 16. Oktober 2004 nur zwei Tage nach dieser Vertreterversammlung vom 14. Oktober sein Rücktrittsschreiben und warum sagt er es nicht schon auf der Versammlung, sondern stellt sich auch noch persönlich vor? Warum wird Werner Schelter zum Notvorstand für ein paar Monate berufen in der Zeit wo man über die Waldeslust berät und darüber, wie man ein Kreditverhältnis, das zwar vollkommen abgesichert ist, dass aber wahrscheinlich den Kapitaldienst nicht mehr aufbringt, mit einem riesigen Geschenk an den Kunden los werden will? Warum holt man sich dazu einen neuen und unbedarften Vorstand aus dem zweiten Glied einer Sparkasse aus einem anderen Bundesland? Ist diese Aktion nicht nur ein Verzicht auf gesicherte Vermögenswerte der Bank, sondern gar eine Nötigung eines zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden und eines zweiten Mannes in der Vorstandsetage? Ist dies geneigt den Aufsichtsratsvorsitzenden zu knebeln und den neuen Vorstand abhängig zu machen und bei ihm auch den Deckel auf die Vergangenheit zu stülpen?

Herzog – Herzog – Herzog und noch ein Raimund Grothoff, beigemengt mit Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach und ganz viel Genossenschaftsverband Bayern bis hin zu Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger, pikanterweise gespickt mit Unterschriften von zweitem Verbandsvorstand Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle auf den Bilanzbestätigungsvermerken zu den Einzelwertberichtigungen die nicht mehr durchgebucht werden konnten. Weit ab von der Zentrale in München, aber immer in Reichweite. Hat sich auch da jeder gegen jeden abgesichert? Hat nun sogar noch der Sicherungsfonds des BVR erkannt, wie fatal es für das Prüfungsmonopol aller genossenschaftlichen Verbände sein könnte, wenn man über den bayerischen Verband und seine Machenschaften gezwungen würde, auch die Funktionstrennung zwischen Prüfungen und Interessenvertretung bei den Kreditgenossenschaften einführen zu müssen? Wer würde dann noch die Reichtümer und Pfründe der Verbände sichern? Wer würde dann die Mitglieder der Verbände, die Genossenschaften, davon abhalten das zusammengeraffte Vermögen, die unglaublichen und geheim gehaltenen Sondervermögen Pensionsstöcke bei den Verbänden zu überprüfen und zurück zu fordern?

   

Nr. 3348

Regelmäßiger Leser

18. Mai 2008, 21:56 Uhr

Betreff: Wo steht denn das mit der Entlohnung von Frau Heger und Frau Greiner

Wie war denn das noch mal, ich hab heute das Gästebuch durchsucht, weil irgendwo war es doch gestanden, dass Manfred Heger seiner Frau bei der Bank eine Job bezahlt hat, obwohl die gar nicht anwesend war und auch die Frau (oder Tochter) des ehemaligen Aufsichtsrates Greiner so bedient worden ist. Wann wurde das hier geschrieben? Wäre dankbar für einen zeitlichen Hinweis.

Beim Suchen bin ich aber dann auf die Versicherungsagentur von Renate Heger gestoßen, wie in Eintrag Nr. 1717 dazu berichtet wurde über die Seite Heger-Clan (= Link) und schon vorher in Eintrag Nr. 338. Bis zu 1717 bin ich vom Beginn her gekommen. Das Gästebuch ist ein wahnsinnig spannendes Buch inzwischen.

   

Nr. 3347

Leser

18. Mai 2008, 20:41 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Wird der Wunsiedeler Kreis so langsam aber sicher zu einem zahnlosen und demenzen
Haustieger? Wo bleibt der Biss?

   

Nr. 3346

Wissender

18. Mai 2008, 16:43 Uhr

Betreff: Das ist die Berichtspflicht des Vorstandes und Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Pflicht die Mitglieder und Vertreter über wichtige Vorgänge und Tatsachen der Genossenschaft zu informieren. Das Bilanzierungsmöglichkeiten mit Verrechnungen wahr genommen werden kann somit nur gegenüber Außenstehenden gelten. Niemand will aber doch die Mitglieder und Vertreter als Außenstehende betrachten. Gerade in so einer Situation, wie sich die VR-Bank Marktredwitz befindet haben die Mitglieder ein erhöhtes Informationsinteresse. Auch bestimmen die Mitglieder und Vertreter über ein Antragsrecht nach Gesetz und Satzung über den Berichtsumfang zum Prüfungsbericht.

So ist der gesamte Jahresabschluss Bestandteil des Prüfungsberichtes. Die Auswertung Erfolgsübersicht und Neutrales Ergebnis und Bilanzgewinn (= Link) sind mit Anlage 4b und 4c zum Prüfungsbericht bezeichnet. Hier werden die Verrechnungen in der GuV eines Jahresabschlusse in ordentliches Ergebnis (Betriebsergebnis) und neutrales Ergebnis, also außerordentlich oder periodenfremd getrennt und die Aufwands- und Ertragspositionen klar getrennt und mit dem Verbandsdurchschnitt gegenüber gestellt. Die Berichtspflicht wäre also nicht oberflächlich und ungenau zur Bilanz zu berichten, sondern in den Positionen dieser elementar wichtigen Auswertungen. Auf der zweiten Seite unter Bilanzgewinn wird damit auch aufgezeigt, welche Mittel über die Dividendenzahlungen benötigt und gebunden werden und ob hierfür auch bilanzielle Vorsorgemittel verwendet werden müssen. Für die VR-Bank Marktredwitz wäre erkennbar, ob die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, zu größten Teil über den Steuerrückfluss aus dem letzten Bilanzjahr gebildet, wieder verbraten werden mussten.

Über diese beiden statistischen Auswertungen ist der bilanzielle Erfolg, oder Misserfolg, der Bankverantwortlichen am genauesten abzulesen. Hierüber wird in aller Regel nur berichtet, wenn man sich selber loben will. Im umgekehrten Fall werden die Werte meist verschwiegen. Wer es größer haben will, der klicke bitte auf die Statistiken des GVB zum Jahresabschluss 2007 (= Link) und gehe auf die Seiten 11 und 12.

   

Nr. 3345

Nachdenkenswert

18. Mai 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Der Eintrag Nr. 142 im Münchener Gästebuch vom 14. Mai

Genosse/ Zweigstellenleiter; Betreff: Zur Kenntnisnahme

Natürlich ist im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung allerlei geregelt. Aber wer kümmert sich ggf. darum, daß alles nach rechten Dingen zugeht?

Da gibt zum einen die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat, General-/Vertreterversammlung.

Zum Vorstand: der hat natürlich die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen, aber wer achtet denn darauf, daß er das auch macht. Der Aufsichtsrat, der ihn bestellt hat - unterstützt durch den ("neutralen") Verband - und im Prinzip jedes Mitglied.
Nur wer ist denn im Aufsichtsrat tätig? Sind das unabhängige, sachverständige Mitglieder oder besteht zwischen dem Aufsichtsrat nicht wie bei der hiesigen VR-Bank ein unglückliches Beziehungsgeflecht, das eine wirksame Aufsicht verhindert?
Warum wird jemand überhaupt Aufsichtsrat? Am Verdienst kann es nicht liegen, denn anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften ähnlicher Größe bekommen die AR-Mitglieder in keinster Weise eine angemessene Vergütung für Ihre Tätigkeit. Wer wird dann also Aufsichtsrat? Zum Teil ist es sicherlich das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Bank - sowohl als Auftraggeber (z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte und Notare) als auch als gute Kunden (mit hohen Umsätzen und / oder Einlagen / Krediten). Auch wenn es offiziell nicht so erscheint, sind teilweise deswegen sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte von dem Wohlverhalten des jeweils anderen abhängig. Eine Interessenvertretung der Mitglieder und Kunden ist damit kaum zu verbinden. Dies zeigt, sich auch an dem erfolglosen Bemühen der Interessengemeinschaft München über den Aufsichtsrat Auskunft vom Vorstand zu erhalten.

Der höchste Souverän der Genossenschaft ist in der Regel leider die Vertreterversammlung. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Mitglieder reduzieren sich folglich auf die alle paar Jahre stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung. Doch können die Mitglieder dann auch ihr passives Wahlrecht wahrnehmen und sich wählen lassen? Regelmäßig ist das zu verneinen, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß man sich selbst auch aufstellen lassen kann. Die Aufstellung der Wahlliste erfolgt zwar formal durch den Wahlausschuß, in dem die Mitglieder (in der Regel aber nur "Vertreter") zwar die Mehrheit haben, aber wo die Verwaltung (Vorstand) doch massiv eingreifen kann. Schließlich organisiert sie letztlich die Wahl und führt diese durch. Haben Sie schon mal gehört, daß es mehr Kandidaten als Plätze gegeben hat? Wie ist dann verfahren worden bei der Reihenfolge der Liste?

Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit einer eigenen Liste. Aber alleine schon wegen der Kosten, dessen Erstattung durch die Genossenschaft eigentlich aus Gleichheitsgründen erfolgen müßte, kann es zu Verzögerungen kommen. Schon die Herausgaben der Mitgliederliste läßt sich so manche Genossenschaftsverwaltung bezahlen (zur Abschreckung!). Diese Liste kommt dann u.U. nicht etwa alphabetisch nach Familiennamen sortiert oder als Datei, sondern nur als Ausdruck nach Mitgliedsnummer sortiert und ohne die Grundangaben, die die Genossenschaft zu erheben hat (wie lange jemand dabei ist, wieviele Anteile er hat). Sie meinen, daß sei doch eine Selbstverständlichkeit? So ist die genossenschaftsrechtliche Praxis leider auch anders.

Es darf eben keine unliebsame und möglicher Weise fachkundige Konkurrenz zum bestehenden System aufgebaut werden, die möglicher Weise in die Gremien einzieht und dort Dinge sieht, die für die anderen Beteiligten böse Folgen haben könnte. Alles soll schön unter der Decke bleiben, damit auch weiterhin Geschäfte zwischen den AR-Mitgliedern und der Genossenschaft laufen können, damit auch weiterhin utopische Abfindungen aus dem Vermögen der Genossenschaft an unfähige Vorstände gezahlt werden unter Verzicht jeglicher Ansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.

Im gesamten Wirtschaftleben wird mehr und mehr Transparenz zum Wohle der Miteigentümer eingeführt, nur die Genossenschaft bleibt geschlossen und gibt sich stattdessen eine Satzung, die es erlaubt, auf kritische Fragen (aus Sicht des Vorstands und des AR) nicht zu antworten.

Die Rolle des Verbandes ist dabei eine ganz besonders schlimme. Regelmäßig steht in den "Mustersatzungen des Verbandes"!!!, die regelmäßig von den Genossenschaftsbanken übernommen werden, daß der Verband in jeder Vertreterversammlung dabei sein kann und zu allen! Punkten etwas sagen kann. Da haben die Mitglieder bei Vorliegen einer Vertreterversammlung weniger Rechte als ein Prüfverband. Das ist schon sehr erstaunlich.

Noch erstaunlicher ist, daß in allen Bereichen der Wirtschaft der Wettbewerb als etwas förderliches angesehen wird. Nicht so im Genossenschaftswesen. Hier gibt es ein Prüfmonopol der Verbände. Damit begeben sich alle Genossenschaften zwangsweise in die Kontrolle der Verbände, denn den Verband wird man ja nie los. Wie man durch zahlreiche Beispiele auf dieser Homepage sehen kann, sind es die Damen und Herren des Verbandes, die eine wichtige eigenen Rolle spielen, statt sich ausschließlich um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitglieder zu kümmern.

Was der Verband von Mitglieder und Kunden der Banken hält, hat sich ja sehr schön an dem Beispiel der fehlerhaften Wertstellungen gezeigt. Nicht etwa ein Nachbesserung von sich aus sollte erfolgen, sondern ein Abwehren aller Ansprüche so gut wie möglich, um in die Verjährung zu kommen. - Auch der Fall der verschwundenen Maschinen passt ins Bild. Die Prüfer wissen davon, lassen aber zum Wohle des Systems den kleinen Kunden am ausgestreckten Arm zappeln, bis er hoffentlich irgendwann Ruhe gibt.

Warum machen so wenige Mitglieder aktiv in Ihrer Genossenschaftsbank mit? Zum einen liegt das am geringen finanziellen Interesse. Bei nur einem Anteil spielt ein Engagement keine große Rolle. Denn es kann mühsam sein, sich die verweigerten Informationen zu besorgen oder Vorstand und Aufsichtsrat zu kritisieren. Zum anderen bestehen teilweise finanzielle Abhängigkeiten, die einen dann davon absehen lassen. Und schließlich besteht regelmäßig noch der (Irr-)Glaube, daß "die da oben" schon alles richtig machen. Dafür stehe ja auch der sich selbst als Sachwalter der Mitglieder gebende "unabhängige" Prüfverband. Daß dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Beispiele auf dieser Homepage.
- offensichtliche Mängel in der Geschäftsführung des Vorstands werden der Vertreterversammlung nicht verdeutlicht. Stattdessen wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung testiert.
- als Nachfolger im Vorstand wird nicht der beste Kandidat genommen, sondern ein Ex-Prüfer, der vorher gerade die Prüfungsfehler mit zu verantworten hatte.
- da werden Entwürfe von Dienstaufhebungsverträgen mitgebracht, die wegen des Verzichts auf einen Regress kaum im Interesse der Mitlieder sein können.
- da werden Forderungen nicht wertberichtigt, weil es die Bilanz nicht hergab!!!
- da werden eben keine Anzeigen erstattet, damit der neue Vorstand noch einen Co-Vorstand hat, bis er selbst fest im Sattel sitzt.

Und zum Schluß der Hinweis - "Wo kein Kläger, da kein Richter". Darauf baut die VR Bank Marktredwitz ganz stark. Alles soll im Dunklen bleiben, alles wird weggemauschelt. Da die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, kann es nur noch Jahre dauern, bis der Bereich juristisch abgearbeitet sein wird. Finanziell hat die desaströse Politik schon zu einen Namenswechsel geführt. Aber alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser und die Konkurrenz im Bankgeschäft ist beinhart und hat schon zu weiteren Problemen bei der VR-Bank geführt. Die Kunden und (Ex-) Mitglieder haben schon mit Ihren Füßen abgestimmt und werden dies weiter tun. Nur ein neuer Name reicht da wie gesagt nicht.

Gut, daß es dieses Gästebuch gibt, denn so konnte schon so machen Verfehlung aufgedeckt werden, die sonst niemals ans Licht gekommen wäre.

Also, weiter so und weiter veröffentlichen, Ihr Zweigstellenleiter der VR-Bank München Land

   

Nr. 3344

Aus dem genossenschaftlichen Umkreis

18. Mai 2008, 11:22 Uhr

Betreff: Zu Herrn Heidel in Eintrag Nr. 3564

Genauso verwunderlich wie die Einstellung von Johannes Herzog mit dem nahtlosen Übergang vom Prüfer zu Vorstand gewesen war, genauso darf man sich über die Einstellung von Uwe Heidel wundern. Bei so einer Risikolage braucht es auf der Position einen Mann, der fähig ist ein Sanierer mit Erfahrung im Genossenschaftswesen zu sein. Das konnte Herr Heidel der vorher lediglich Abteilungs- oder Marktbereichsleiter einer Sparkasse im Südwesten von Baden-Württemberg war, niemals erfüllen. Wer wie Johannes Herzog Reinhold Wolf und Karl Krämer im Amt belässt, trotzdem was man über Flex inzwischen erfahren hat, wo ein korrekter Vorstand sofort hätte eingreifen müssen, wer seinen Kollegen 300 Seiten Überziehungslisten monatlich nur gegenzeichnet und selbst dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird, dem geht es doch nicht um Recht und Ordnung. Wer sich wie Johannes Herzog bei Vorständen unterhakt, die eine Risikolage wie sie auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt wurde, heraufbeschworen und zu verantworten haben, der kann die beiden Mitvorstände als ehemaliger Prüfer doch noch als Marionette fürs das Vieraugenprinzip nach dem KWG betrachten. Das belegt doch auch, dass man Karl Krämer schon im folgenden Frühjahr als nicht mehr vertretbaren Vorstand unter Anwesenheit der Verbandsleute abservierte.

Uwe Heidel dürfte nicht verwandtschaftlich im Bezug stehen. Dieser unbedarfte Mann, der sich freute Bankvorstand zu werden, wurde mit der Zustimmung zum Forderungsverzicht nur wenige Wochen nach seinem Antritt sofort angekettet. Einem erfahrenen Vorstand wäre das nicht passiert. Diese Zustimmung könnte der erste Akt der Nötigung für seine Person durch Johannes Herzog gewesen sein, wo man wahrscheinlich auch noch den Notvorstand Werner Schelter angekettet haben dürfte. Wenn Johannes Herzog gehen muss, dann könnte auch die Karriere des Herrn Heidel schlagartig beendet sein, denn er wäre voll mit in der Verpflichtung für die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link). Ansonsten müsste er nach § 34 GenG seine Unschuld beweisen und nachweisen, dass es eine eigenmächtige Handlung von Reinhold Wolf und Johannes Herzog gewesen wäre. Dafür hat er aber die Zeit versäumt inzwischen dagegen einzuschreiten.

Verstrickungen, Verkettungen, Intrigen, dass dürfte das Spiel bei der VR-Bank Marktredwitz seit Jahren sein, dass man auf dem Rücken der Mitglieder und der geschundenen Kunden über die unfassbaren Kreditverluste unter Missachtung der grundlegendsten und gesetzlich geforderten organisatorischen Regeln betreibt. Um die Mitverantwortung der Prüfungsverbände zu verdecken, dafür werden nun die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds zusätzlich zur Kasse gebeten. Das die Zeiten für die Kreditgenossenschaften am Markt noch viel schwerer werden, das zeigen die Jahresabschlussrundschrieben auch mit den Prognosewerten für das laufende Jahr klar und deutlich auf. Es ist im Grunde ein Überlebenskampf der hemmenden und überholten Struktur, die nur die Macht und Einflussnahme der Verbände sichert.

   

Nr. 3343

leser

17. Mai 2008, 20:54 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
weshalb wurde Herr Heidel eigentlich als Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eingestellt?
Gab es von möglichen anderen Bewerbern keinen Kanditaten, der offensichtlich besser qualifiziert war? Wollte man bewußt einen Vorstand der nach seinem Eintritt in diese Katastrophenbank von vornherein still ist? Bestehen seitens Herrn Heidel vielleicht verwandtschaftliche Beziehungen zum Aufsichtsrat der Bank oder zu Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern? Was steckt dahinter? Langsam habe ich das unbestimmte Gefühl, daß sich auf Grund der Aktivitäten des Wunsiedeler Kreises die Schlingen um die Hälse von einfachen und bedeutungslosen Straftätern in den Kreisen der Bank, des GVB immer enger ziehen. Trotz aller Wirren bin ich überzeugt, Recht wird Recht bleiben und die Sonne bringt es an den Tag. :wk_neu:

   

Nr. 3342

Wissender

15. Mai 2008, 14:30 Uhr

Betreff: Wo bleibt den die Kurzbilanz der VR-Bank, dem Verband sind die Zahlen gemeldet

Wie sieht es denn aus bei der VR-Bank in Marktredwitz mit der Bilanz 2007? An was tüfteln denn die Herren Herzog und Heidel und die Prüfer noch, muss man den Stichtag abwarten, den man den Kunden zur Übertragung nach Plauen eingeräumt hat? Wo gruppiert sich die VR-Bank ein, bestimmt nicht in die Kategorie der 10 % der Besten im Land, vielleicht schon eher bei den 2 % Schlechtesten, wenn man man solche Klimmzüge machen muss, wie mit dem Vertrag mit der Volksbank Vogtland unter vereinbarter Wahrung von Stillschweigen über den Inhalt.

Gehört die VR-Bank noch nicht zu den berichtenden Banken wie es in den Rundschreiben in Eintrag Nr. 3562 heißt? Weiter so, wie es dort heißt oder doch Umkehr und Besinnung in der Kraußoldstraße? Wie soll die Bank denn auf die Füße kommen wenn die durchschnittlichen Ergebnisse in Bayern im Jahr 2008 noch weiter abfallen wie an verschiedenen Stellen aufgezeigt wird?

   

Nr. 3341

Aus dem inneren Kreis

15. Mai 2008, 13:22 Uhr

Betreff: Die neuesten Zahlen aus der Organisation

Lang hat es gedauert, aber nun liegen die Statistikzahlen aus dem Jahr 2007 vor:

Rundschreiben zu den Statistikwerten der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..

Text-Anlage zum Rundschreiben hier klicken..

Statistikwerte 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..

Grafiken zu den Statistikwerten 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..


Weiter so!

   

Nr. 3340

Nicht ganz dumm

15. Mai 2008, 08:59 Uhr

Betreff: Johannes Herzog, mitten drin, statt nur dabei

Als Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) mit der Mitteilung, „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannt als auch unbekannt. Der Vertrag sollte noch mal gelesen werden“ und damit sagen wollte, ihr könnt mir gar nichts anhaben, da hat er wohl einen der fatalsten Fehler im geplanten Drehbuch bei der VR-Bank Marktredwitz gemacht. Denn der Vertrag sollte nicht noch mal gelesen werden, er sollte für alle Zeiten hinter den verschlossenen Türen, hinter dicksten Tresortüren, in der Kraußoldstrasse verschwinden. Nicht nur den Mitglieder sollte der Inhalt verborgen bleiben, auch die Aufsichtsräte selber wollten laut ihrem eigenen Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) vom Inhalt gar nichts erfahren, so brandheiß dürfte das Thema gewesen sein. Peinlichst wurde vermieden zu protokollieren was in den Vertrag geschrieben wurde. Horst Pausch gibt bekannt, dass ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde, der Aufsichtsrat stimmt dem Vertragsabschluss zu. Kein Wort einer Information oder Beratung über den Inhalt. Haben die Aufsichtsräte den genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, wie es der Staatsanwaltschaft der Zeitung im November letzten Jahres gegenüber formulierte, in gleicher Form zugestimmt?

§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) schreibt doch eindeutig in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Aber was waren denn die bekannten Ansprüche auf die Horst Pausch mit dem Aufhebungsvertrag verzichtet hat, was waren die unbekannten? Im Grunde genommen gab es doch gar keine unbekannten Ansprüche. Denn der gleiche Paragraph schreibt in Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Und der Vorstand ist dafür beweispflichtig dass es nicht so ist. Warum hat Horst Pausch Manfred Heger diese Beweispflicht erlassen? Oder besser gesagt, wer hat diesen Vertrag auf den Tisch gelegt? Ohne rechtliche Beratung!!!??? Johannes Herzog und auch Raimund Grothoff mitten drin, statt nur dabei?

Horst Pausch hat mit seiner Unterschrift die gesamte Verantwortung auf sich geladen. Warum hat das die Revision des Genossenschaftsverbandes nicht aufgegriffen? Weil man selbst Strippenzieher und Initiator war, was könnte es sonst anderes sein? Eigentlich gibt es keinen Cent, der in den Bereich unbekannte Ansprüche gehen könnte, zumindest nicht bei den Kreditverlusten. Es dürfte alles bekannt sein, bekannt über die Jahresabschlüsse der Bank, über die Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes, im Groben zusammengefasst über eine Anlage zu einem Versammlungsprotokoll als Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Hier wird verdeutlicht auf welche bekannten Ansprüche Horst Pausch gegenüber Manfred Heger verzichtet hat. Hier und über die in Interessant (= Link) aufgelisteten fortwährenden Abschreibungsbeträge. Vielleicht durch die Prüfer Herzog und Grothoff dazu genötigt, genötigt zum Rücktritt zwei Tage nach der Versammlung vom 14. Oktober 2004 mit der fadenscheinigsten Ausrede, die man über die Zeitung mit der Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) verbreitete, weil man keinen Anstand und keinen Mut hatte, das am Abend der Versammlung zu sagen. Da stellte sich Horst Pausch sogar noch wegen einer Aufforderung aus der Versammlung vor. Dass das nicht mehr nötig gewesen wäre, traute er sich gar nicht zu sagen.

Und die Geschichte mit der Übernahme der Handlung durch Verbandsleute dürfte sich mit Karl Krämer am 22. Mai 2006, einen Montagmorgen um 08.30 Uhr, wiederholt haben. Auch das Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer (= Link) dürfte klar und deutlich zeigen, dass im Hintergrund Johannes Herzog in der Woche als Karl Krämer mit den Bankkunden übers Mittelmeer schipperte emsig tätig war, die Sitzung dann vom Revisionsdirektor Krause geleitet worden sein dürfte und Raimund Grothoff trotz seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der GenoConsult zu der Zeit, einer Tochter des Verbandes, dringendst mit anwesend sein musste. Ist es daher jetzt notwendig, dass der Bundesverband über den Sicherungsfonds dem bayerischen Verband beispringt, weil der Skandal in Marktredwitz unermesslich wäre, müsste man die Schränke öffnen? Ansprüche verjähren in fünf Jahren und die Ansprüche gegen Aufsichtsräte in § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) gelten ja analog denen der Vorstände und so wird es auch mit § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) so sein. Auch da steht im letzten Absatz, die Haftung kann durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Doch die moralische Verantwortung vergeht nicht, auch die nicht über übelste Fusionsgutachten, wo man die katastrophale Risikolage verschwiegen hatte und auch die der schlimmsten Bilanztestate nicht. Es zeigt nur zu was man fähig und bereit ist, wenn man die gesetzliche Prüfung und die Verbandsinteressen in einer Hand bündelt.

   

Nr. 3339

Cronelia

15. Mai 2008, 03:56 Uhr

Betreff: Banken ,das ganz alltägliche Abkassieren

Mai 2008

Viele Kunden haben es noch, „das gewisse Urvertrauen“ zu ihrer Bank, stellt Bankenkritiker fest. Aber das sollten sie mal lieber schleunigst ablegen. Dies meint zumindest der Anwalt, der schon gegen viele Banken vor Gericht gezogen ist. Denn mit Treu und Glauben hat das Geschäft mit Konto und Kredit nur noch wenig zu tun.

Oder wie sonst sollte man nennen, was viele Banken mit ihren Kunden treiben? Sie schließen mit ihnen Verträge über Zinssätze - die sie in Wirklichkeit gar nicht berechnen. Sie schreiben Geld zu spät auf Konten gut, um erst ein paar Tage Überziehungszinsen zu kassieren. Und sie erheben immer öfter üppige „Entgelte“, obwohl etliche Gerichtsurteile ihnen das längst verbieten. Wie sollte man so ein Geschäftsgebaren nennen, „Kalkulierter Rechtsbruch“? „Banken begehen einen kalkulierten Rechtsbruch“ so sagt es ein Rechtsanwalt. Weil die Kreditinstitute wahre Meister darin sind, sich über Urteile hinwegzusetzen, die Deutschlands höchste Gerichte seit Jahren im Sinne der Verbraucher fällen. Beispiele gefällig?

Vor Jahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken kein Entgelt dafür verlangen dürfen, wenn sie Lastschriften ablehnen, weil ein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Damit handele die Bank aus Eigeninteresse. Sie müsse ja fürchten, das Geld nicht zurückzubekommen. Eine Leistung, für die der Kunde bezahlen müsse, sei das nicht, befand der BGH. Und was taten die Banken? Es kostet immer Sie strichen das „Rücklastschrift-Entgelt“ aus den Geschäftsbedingungen und erhoben fortan ein „Benachrichtigungsentgelt“. Dafür, dass sie Schreiben verschicken, in denen sie den Kunden über zurückgegebene Lastschriften informieren. Auch die Klausel kippte der BGH: Die Benachrichtigung der Kunden sei eine Pflicht der Banken. Extragebühren dürfe das nicht kosten. Also erfanden die Banken den „Schadensersatz“ für Rücklastschriften. Inzwischen kippte der BGH auch den. Doch viele Banken kassieren ihn trotzdem.

Zum Thema Konsumenten sollen ihre „Scoring-Werte“ bei der Schufa überprüfen können, Kreditkarte mit Schuldenfalle, Banken gehen mit hohen Sonderzinsen auf Kundenfang, mehr Schutz für Kreditnehmer, Banken: Das ganz alltägliche Abkassieren.

Es ist nur ein Beispiel von vielen. Kontoprüfer durchforsten seit Jahren die Preis-, Leistungsverzeichnisse von Banken, in denen Klauseln stecken, in denen Banken sich selbst Entgelte zusichern, die Gerichte längst für unzulässig erklärt haben. Volksbanken- und Raiffeisenbanken fallen negativ auf „Die setzen sich einfach darüber hinweg.“ Auch wenn es oft nur ein paar Euro sind, die dem Kunden dabei abgezogen werden: Immer öfter und auch immer üppiger kassieren Banken mit Entgelten ab. So berechnen manche Banken schon mal 200 bis 250 Euro für „Sonderleistungen“, ohne die näher zu beziffern. Über eine Dauer von 10 bis 20 Jahren gehen dem Konto so vier- bis fünfstellige Eurobeträge flöten. Warum lassen sich Kunden das gefallen? Weil sie oft nicht jeden Kleinstbetrag nachprüfen. Oder zu vertrauensselig sind: „Wenn der Hausbanker sagt: Das geht schon in Ordnung Herr xY", dann glauben sie dem. Es sind übrigens sehr oft die Volks- und Raiffeisenbanken, die dieses Vertrauen besonders ausnutzen. Bei den Privatbanken findet man viel seltener unzulässige Klauseln. „Und bei einer Bank haben wir sogar noch gar keine gefunden: bei der Deutschen Bank.“

Banken umgehen auch EU-Regeln. Es geht aber nicht nur um unzulässige Gebühren. Auch andere Verbote umgehen Banken trickreich. Das Verbot der Kick-Back-Zahlungen etwa, das seit 2007 EU-weit gilt. Danach dürfen Banken keine Rückflüsse aus Ausgabeaufschlägen mehr erhalten, die sie bisher als versteckte Provisionen von Fondsgesellschaften bekamen. Dumm nur: Die EU-Regelung ließ eine Ausnahme zu. Wenn die Rückzahlungen dazu beitrügen, die Infrastruktur der Bank zu verbessern, seien sie weiterhin erlaubt, heißt es. Darum verteilen Banken nun Merkzettel, auf denen sinngemäß steht: Wir bekommen diese Zahlungen, weil wir nur so in der Lage sind, die Ausführung der Geschäfte zu gewährleisten. Das halten Bankenkritiker für „nichts anderes als eine vorgeschobene Ausrede: Deshalb bekommt der Kunde keinen besseren Service und erst recht kein Glas Champagner zum Abschluss.“ Aber die Bank bekommt weiterhin viel Geld. Uralte Tricks funktionieren immer noch. Der häufigste Trick aber, mit dem sich Kontoprüfer herumschlagen, sind die Wertstellung und die Zinsanpassung: Wird Geld bar aufs Konto eingezahlt oder überwiesen, muss es schnellstmöglich gutgeschrieben werden. Auch darauf pochen Gerichte. Doch bei rund jeder dritten Buchung arbeiten Banken erst noch ein paar Tage mit dem Kundengeld. Denn gleichzeitig rutscht der Kunde oft in den Überziehungszins. Noch mehr Geld geht den Verbrauchern bei Zinsgeschäften und Krediten verloren. Denn Banken rechnen gern falsche Zinssätze ab: Kreditkunden haben Verträge in der Hand, in denen ihnen die Bank einen Zinssatz von sagen wir 10 Prozent zusichert. Doch sie berechnet in Wahrheit 11 bis 11,5 Prozent. Ohne mit der Wimper zu zucken. Sie muss es nicht einmal erklären, „denn ohne technische Hilfe und Gutachter merken sie das nicht.

Banken: Das ganz alltägliche Abkassieren. Je nach Kredithöhe zahlen Kunden so mehrere tausend Euro pro Jahr drauf. Die Bank aber wirbt mit ihren niedrigen Zinsen. Selbst diejenigen, die den Banken auf die Schliche kommen, beschweren sich meist nicht: „Weil sie oft Angst haben, dass ihnen die Bank den Kredit ganz kündigt.“ So bleibt für die Gerichte noch viel zu tun, wenn sie wollen, dass die Banken ihren Kunden endlich wieder treu sind, damit die den Glauben nicht ganz verlieren.

Was Bankkunden selbst tun können: Liste besorgen: Fragen Sie in Ihrer Bankfiliale nach dem vollständigen Preis-Leistungs-Verzeichnis. Nur damit können Sie die Konditionen von Banken wirklich vergleichen. Kunden haben Anspruch auf die Herausgabe der Liste. „Potenzielle“ Kunden auch. Denen händigen Banken die Listen aber oft ungern aus.

Nicht abwimmeln lassen: Oft antworten Bankmitarbeiter, die Liste sei „gerade nicht zur Hand“, „beim Chef“ oder „zu umfangreich“. Im Gegenzug bieten sie an: „Was wollen Sie denn genau wissen? Ich gucke das gern nach.“ Bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf der Liste.

Verwechslungsgefahr: Vorsicht, das Preis-Leistungs-Verzeichnis ist nicht der Preisaushang. Der liegt meist offen aus. Er listet aber nur einen Bruchteil der Entgelte auf. Meist nur die gängigsten.

Im Netz nachsehen: Einige Privatbanken haben ihre Preisverzeichnisse ins Internet gestellt.

Entgelt zurückfordern: Zudem halten Verbraucherzentralen Musterbriefe bereit, mit denen Kunden ihr Geld zurückfordern können.

   

Nr. 3338

Susanne

14. Mai 2008, 10:12 Uhr

Betreff: Wie lange müssen wir uns noch belügen lassen?

Vieles dreht sich bei der VR-Bank Marktredwitz darum, wie man Manfred Heger und seinen bei unfähigen Marionetten Wolf und Krämer eine Bank mit 1 Milliarde DM in die Hand geben konnte, wie es im Link im Eintrag Nr. 3553 nachzulesen ist, und der Verband das wieder versuchte zu reparieren. Man hat es versucht zu reparieren, indem man die Mitglieder schamlos belogen hat und sich selbst mit den unsaubersten Beschlüssen aus der Affäre ziehen wollte. Der Genossenschaftsverband hat sich wahrscheinlich dazu hergegeben bei der VR-Bank Marktredwitz das Risiko nicht einzudämmen, sonder auch noch hoch zu halten, in dem man der Bank künstlich des bilanzielle Eigenkapital erhalten hat, dadurch, dass man die Verluste im Kreditgeschäft über Jahre verschoben hat und die notwendigen Einzelwertberichtigungen nur in der Höhe durchführte, wie es die jährlichen Einnahmen unter Zuhilfenahme der stillen Reserven erlaubt haben.

Der Preis dafür war wahrscheinlich, dass man die Verstöße von Manfred Heger und seinen Kollegen nicht öffentlich machen durfte, und dass man sie mit ungesetzlichen Aufhebungsverträgen aus der Schusslinie nehmen musste und ihnen Jahresgehälter mitgeben musste und mit großer Sicherheit auch noch die Altersversorgung, die vorher großzügigst schon in Phasen absoluter Erfolglosigkeit auch noch gewährt wurde. Die Unterlagen der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 lesen sich wie ein Lügenmärchen. In einem langen Beitrag mit 8 lang und breit erklärten Folien wollte man den Vertretern einen Schaden von 1,12 Mio. € auftischen. Das man dabei aber nur die Überziehungen und einen fiktiven Betrag aus dem Versäumen der Insolvenz in Slowenien nannte, dass hat keiner gesagt. Die Frage des Vertreter laut dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link): „woher kommt Schadenshöhe von 2,6 Mio. €“ belegt, dass man 60 % des tatsächlichen Ausfalles unter den Tisch fallen lassen wollte. Es belegt, dass schon die Kreditvergabe nur wenige Monate und Jahre zuvor gegen sämtliche Regelungen im Bankgeschäft verstoßen haben dürften und dass das an anderer Stelle unter Vermeidung der Diskussion auf der Versammlung gesagt wurde, wo man nicht mal weiß ob der Schaden in Wirklichkeit noch höher war. Man muss es wahrscheinlich so drastisch formulieren, die Überziehungen bei so einer Vorgeschichte, die Sache mit der Insolvenz in Slowenien, die ja das Protokoll auch schildern, muss man wahrscheinlich als Verbrechen an der Bank werten. Wer dann Aufhebungsverträge unter Ausschluss aller bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche über eine Rechtsabteilungen, (oder war es doch die Prüfungsabteilung direkt?) schreiben lässt und die Aufsichtsräte so ausschaltet, den Aufsichtsratsvorsitzenden zur wahrscheinlich eigenmächtigen Unterschrift auf dem Vertrag führt, wie es das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) stilvoll ausdrückt, der hat selbst Dreck am Stecken.

Warum taucht bei jedem Protokoll danach dieser Raimund Grothoff auf. Er und Johannes Herzog, das gesprengte Musterprüfungspaar des Genossenschaftsverbandes? Sind ihre gemeinsamen Zukunftspläne in Marktredwitz und vielleicht über eine Fusion zu einer Nachbarbank unter beider Führung inzwischen zerplatzt? Die Prüfer die Flex nicht gesehen haben wollen, die das Goldmärchen begleitet haben und wahrscheinlich da im Hintergrund Reinhold Wolf schon angewiesen hatten ja nichts mehr auszubezahlen, lange bevor man den Kunden in die Enge getrieben hat, was zu seiner Haftstrafe führte, was aber den Schaden bei der Bank unter Begleitumständen wie Schmier- und Bestechungsgelder nach Guinea noch massiv erhöhte. Den Fall, für den man sich genötigt sah die Vorstände nun im Jahr 2007 über die Vertreterversammlung befreien zu müssen.

Dieser Herr Herzog ist glaubwürdig wie eine Schlange. Was ist die Aussage aus dem Buch die hundert besten Musterreden auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 (= Link)? Kommunikation getauscht gegen Stillschweigen beim Verkauf der Ostfilialen? Kurzbilanzen im Dezember, weil man den Stil der alten Vorstände ändern wollte? Oder Hächeln von einer Katastrophe in die Nächste. Der wahrscheinliche Bilanzbetrug, beginnend mindestens mit der Fusion mit Arzberg-Selb, die einhergehende Verschleierung in allen Facetten gegenüber den mitgliedern und Vertreter, der spiegelt sich heute in der unbereinigten Situation der Bank nieder. Die Löcher sind einfach nicht zu stopfen. Unbereinigt ist in erster Linie, dass die Führung für ihr Fehlverhalten damals wie heute nicht zur Verantwortung gezogen wird. Das beginnt mit Manfred Heger und vielleicht schon über dessen Vater Rudolf über alle anderen Vorstände, über die Aufsichtsratsvorsitzende und eine gewissen Herrn Peter Träger auch bis hin zu den Prüfern und nicht zuletzt eben zu dem, der als Sieger aus dem Trümmerfeld aufstehen wollte, der über Jahre untätige Revisor Johannes Herzog, der nur seine eigenes Vorankommen im Auge hatte. Sein Thron steht aber auf einem ganz lockeren Stein auf der Spitze. Wenn eine wackelige Stütze fällt, dann droht ihm selbst zu tiefst begraben zu werden. Es ist wirklich ein Skandal, den von ihm eingefädelten Verzicht auf gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € mit Hilfe des Sicherungsfonds auf den Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder abladen zu wollen.

   

Nr. 3337

Susanne

13. Mai 2008, 15:33 Uhr

Betreff: Was waren die Sachen beim Boschdienst in Wunsiedel wert?

Was waren die Sachen beim Boschdienst in Wunsiedel wert wie man sie abtransportiert hat. Wenn man die Bilder in Eintrag Nr. 1372 anschaut, dann mit absoluter Sicherheit nicht Schrott. Warum hat der Aufsichtsrat nicht dafür gesorgt, dass da die Verluste der Bank reduziert worden wären über einen normalen Verkauf? Warum? Hat man die Sachen der Kreditnehmer zusammen mit den Vorständen als persönliches Eigentum betrachtet? Durfte man sich in einem heimlichen Zwischenlager raus suchen was man selber brauchen konnte? Wer weiß wo der Rest hin verschwunden ist, wenn man schon ein Verschrottungsprotokoll vermieden hat? Was ist mit den Erlösen passiert? Vielleicht in Tschechien oder in Polen , wie Ex -Vorstand Wolf einst sagte? Antworten meine Herren Aufsichtsräte und auch Prüfer, die sich jetzt im Vorstandssessel befinden und Kollegen. Antworten bitte, sonst muss man das glauben, was man hinter vorgehaltener Hand erzählt. Erschrickt man in Verbandskreisen wenn man an die Sache mit dem Revisor Oskar Hess (= Link) erinnert wird? Der hat doch bei der Bank nicht nur geprüft, sondern auch seine eigenen Geschäfte gemacht. Wie viel Hunderttausende waren denn das den einzelnen Vorständen wert, die die Spekulationsgeschäfte des Revisors ohne weitere Sicherheiten zugelassen haben? Solche Vorgänge dürften ein Grund sein warum man zusammen so bunkert. Warum habt ihr Manfred Heger bei Flex bei den fünf Millionen ohne Sicherheiten mit seinem persönlichen Freund nicht gebremst? Warum konnte Heger, Wolf und Krämer Euch laut dem Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 im Gesamten mit der Risikolage anlügen und dann auch noch in dem katastrophalen Einzelfall die Unterlagen auch noch fälschen? Warum, weil Ihr alle am Schlamassel beteiligt seid? Weil Ihr es alle gar nicht verhindern wolltet, dass die Vorstände mit Stichtagsverzinsung und Wertstellungsverschiebungen vielleicht Millionen quer über alle Kunden hinweg abgesahnt haben, die aber alle durch Eure gemeinsamen Finger gerieselt sind, weil Ihr selber unfähig seid?

Ihr habt laufend die Beschlüsse zur Rücklagenentnahme abgesegnet und davon gewusst, so war es schon mit dem Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000. Ihr habt gewusst von der Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens. Ihr hattet es damals schon mit zu vertreten, aber Marth und Dittrich habt Ihr anklagen lassen und heute verkauft Ihr denen ihre geschaffenen Bankgebäude im Osten mit samt den Kunden, damit Ihr und der saubere Prüfer Herzog über die Runden kommt. Bei der VR-Bank, da kann man nicht nur dem Vorstand keine Sicherheiten anvertrauen, da steckt der Verband und der ganze Aufsichtsrat mit dahinter. Da könnte man meinen, da wartet man darauf, dass ein Kunde über die Bank kaputt geht, damit man sich zum Verteilen der Reste anstellen darf. Dem geschändeten Kunden und Mitglied wird nicht geholfen. :friends:

   

Nr. 3336

L.

13. Mai 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Sind bei der VR-Bank sogar die Aufsichtsräte erpressbar?

Warum ist Horst Pausch vor vier Jahren zwei Tage nach der Vertreterversammlung zurückgetreten? Warum hat er am 14. Oktober den Vertreter davon nicht gesagt, dass seine Firma Rausch und Pausch so gut läuft, dass er keine Zeit mehr hätte, wie er es in der Zeitung mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) bezeichnen wollte? Warum sind die einzigen Mitgliedervertreter in den entscheidenden Gremien, die Aufsichtsräte nicht and er Aufklärung interessiert, wo denn Einnahmen aus den Verkäufen von hochwertigen Gerätschaften und ganzen Werkzeugbeständen wie es in Eintrag Nr. 1372 zu ersehen ist, absolut nicht interessiert? Wo sind denn hier die Vorteile der Aufsichtsräte, wenn man sich seinen eigenen Kontrollpflichten entzieht und 300 Seiten monatlich an Überziehungslisten mit Beträgen in Millionenhöhe nicht dazu führen dass man sich des § 40 GenG, Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern (= Link) nicht erinnert, wenn solche Schäden und solche Risikosituationen aufgrund der bestätigten Unfähigkeit aller Vorstände geradezu schreiend auftreten?

Musste sich der Aufsichtsrat aufgrund seiner Mitschuld, seiner eigenen Verstrickungen, wie beispielweise der Steuerberater beim Flexfall, oder dessen, dass mancher vielleicht nicht nein sagte, wenn man bei ihm auch etwas ablieferte, beugen, wenn der Verband seine eigenen Vorstellungen durchdrückte, dass man wegen eines drohenden Imageverlustes doch lieber auf den Regress gegen die alten Vorstände verzichten sollte und lieber den Prüfer vor Ort, nämlich Johannes Herzog, nahtlos zum Nachfolger bestimmen sollte? Es wird immer deutlicher, dass das die wahrscheinlichste Version sein dürfte, die der Wahrheit am nächsten kommt. Und die Wahrheit scheint weder den Verbänden und Herr Herzog zu schmecken, wenn sie ans Tageslicht kommt, noch den Aufsichtsräten der VR-Bank. Und so springt nun dafür sogar der Bundesverband mit seinem Sicherungsfonds ein um alles das zu retten, nämlich die Vertuschung der Verantwortung der letzten Jahre.

   

Nr. 3335

Aus der Organisation

13. Mai 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Zahlen wir über den Sicherungsfonds auch den Forderungsnachlass von 432.000 €

Warum war es so dringend notwendig, dass man die alten Vorstände, Heger, Wolf und Krämer bei der VR-Bank Marktredwitz für ihre Schandtaten nicht belangt hat? Warum hat man das mit Manfred Heger im Juli und August 2004 so heimlich und wahrscheinlich sogar hinter dem Rücken des gesamten Aufsichtsrates gemacht? Ist es heute über den Sicherungsfonds wieder so dringend notwendig die Revisionsdirektoren Hilkenbach und Krause, die wahrscheinlich an den Aufhebungsverträgen von Manfred Heger und Karl Krämer schwer beteiligt waren, zusammen mit den Prüfern Grothoff und Herzog auf Kosten des Gemeinschaft der deutschen Genossenschaftsmitglieder über die Übertragung der sanierungsnotwendigen Kredite nach Plauen und einem äußerst dubiosen Verkauf der Immobilien im Osten zu stützen und zu rehabilitieren?

Hört die Ursachenforschung nach dem Statut der Sicherungseinrichtung da auf, wo Personen aus den Verbänden beteiligt sind? Gilt die Ersatzpflicht für Leute der Verbände und den Verbänden selbst an sich nicht, wenn die Ursachen der Pleiten bei den Banken in ihrer Arbeit liegen? Hat man sich vor ein paar Jahren in das Statut deswegen reinschreiben lassen, dass man auch Unsummen ausgeben darf, wenn man selber glaubt die Imagearbeit über den Sicherungsfonds erledigen zu müssen? Ist das der Freibrief für die Verbände? Lässt man lieber den Kunden in Reichenbach mit der Übertragung nach Plauen und dann vielleicht zur BAG Hamm über die Klinge springen, bevor man das Thema aufgreift, dass Johannes Herzog ohne Not bei einem Geldfluss von 1 Mio. € laut Bericht der Frankenpost vom 4. Mai 2007 (= Link), wo die Verträge mit den Lastenfreistellungen durch Reinhold Wolf und Johannes Herzog ja schon Ende Februar 2007 über die Bühne gegangen sind, wo man somit da schon zugestimmt hat, dass man die 340.000 € an der Bank vorbei laufen hat lassen, zu einem Zeitpunkt, wo man diesen Verlust nach dem § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze, Abs. (1) 4. (= Link), in jedem Fall noch in die Bilanz 2006 einarbeiten hätte müssen, wo man am 9. März notariell die restlichen Sicherheiten ohne Einschränkung freistellte? Müssen die deutschen Genossenschaftsmitglieder im Gesamten für diesen Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) wirklich aufkommen, nur weil man auf allem den Deckel drauf halten muss, weil jeder von jedem etwas weiß und damit sogar die Verbände wackeln könnten und um ihr Prüfungsmonopol, oder doch vielleicht Einflussmonopol, fürchten müssen?

Wer Manfred Heger und Karl Krämer für 100 Millionen DM aus dem Sack lässt, in dem man in der eigenen Rechts- oder Prüfungsabteilung die gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, Abs. (4), Satz 2 (= Link) verstoßenden Aufhebungsverträge ausgearbeitet hat und den dritten Vorstand als Steigbügelhalter trotz dessen Rolle mit Schmiergeld- und Bestechungsgeld bei Gold, Gold, Gold herhalten ließ und da auch nicht für die Geldwäschemeldungen sorgte, der holte doch den eigenen Mann bei 432.000 € sehr schnell aus dem Feuer und wirft die Summe in den Haufen, den niemand mehr zu durchschauen im Stande ist. Heute hat man wahrscheinlich nicht mehr die Angst, dass Manfred Heger über seine eigenen Sachen rückhaltlos plaudert, heute ist wahrscheinlich Johannes Herzog und mit ihm Raimund Grothoff und alle beteiligten Prüfer und die Revisionsdirektoren in der gleich prekären Situation, dass man es fürchten müsste, dass sie über ihre eigene Vernichtung ihrer beruflichen Existenz, ja bei Herrn Herzog wahrscheinlich sogar der privaten genauso für die Verbände gefährlich sein könnten, wenn die den Mund aufmachen. Wollen wir über die Sicherungseinrichtung es im Rahmen der Imagebereinigung bezahlen, dass man sich auf diese Weise erpressbar macht. Es geht doch um die Sicherung der Bank und ihrer Kunden und Mitglieder im Sicherungsfonds und nicht um die Sicherung der Verbände und deren Einflussnahme. Die Mitglieder bringen auch die Gelder in die Sicherungseinrichtung, die mächtigen und reichen Verbände zahlen keinen Cent dafür ein. Es darf doch nicht sein, dass die Ursachenforschung bei den Prüfern und den Verbänden halt macht.

   

Nr. 3334

Rentner

12. Mai 2008, 20:37 Uhr

Betreff: Genobanken

Den Aufsichtsrat einer Raffeisen oder Volksbank, der seinen gesetzlichen Pflichten nach
den einschlägigen Gesetzen nachkommt, gibt es nicht. Diese "Jasager" werden vom Vor-
stand auserkoren und zur Wahl in der General- oder Vertreterversammlung vorgeschla-
gen. Diese Aufsichtsräte werden von Genossenschaftsbankvorständen einfach eingelullt und durch Annehmlichkeiten nach und nach gekauft und mundtot gemacht. Dabei werden selbst zu deren Ehegatten enge Kontakte aufgebaut, um Aufsichtsräte auszuschalten. Es gibt aus diesen Zirkeln Aufsichtsrat keine blöden Fragen oder Anmerkungen. Die Vorst-
änder der GenoBanken nutzen ihre Narrenfreiheit besonders für ihren eigenen Geldbeutl schamlos aus. Andernfalls gibt es beispielsweise keine Flugreisen mehr für die Aufsichts räte oder andere versteckte Bonbons.

   

Nr. 3333

Nordlicht

12. Mai 2008, 12:43 Uhr

Betreff: zu 3552: formaljuristische Folgen

Natürlich ist im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung allerlei geregelt. Aber wer kümmert sich ggf. darum, daß alles nach rechten Dingen zugeht?

Da gibt zum einen die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat, General-/Vertreterversammlung.

zum Vorstand: der hat natürlich die gesetztlichen Bestimmungen zu befolgen, aber wer achtet denn darauf, daß er das auch macht. Der Aufsichtsrat, der ihn bestellt hat - unterstützt durch den ("neutralen") Verband - und im Prinzip jedes Mitglied.
Nur wer ist denn im Aufsichtsrat tätig? Sind das unabhängige, sachverständige Mitglieder oder besteht zwischen dem Aufsichtsrat nicht wie bei der hiesigen VR-Bank ein unglückliches Beziehungsgeflecht, das eine wirksame Aufsicht verhindert?
Warum wird jemand überhaupt Aufsichtsrat? Am Verdienst kann es nicht liegen, denn anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften ähnlicher Größe bekommen die AR-Mitglieder in keinster Weise eine angemessene Vergütung für Ihre Tätigkeit. Wer wird dann also Aufsichtsr? Zum Teil ist es sicherlich das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Bank - sowohl als Auftraggeber (z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte und Notare) als auch als gute Kunden (mit hohen Umsätzen und / oder Einlagen / Krediten). Auch wenn es offiziell nicht so erscheint, sind teilweise deswegen sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte von dem Wohlverhalten des jeweils anderen abhängig.
Eine Interessenvertretung der Mitglieder und Kunden ist damit kaum zu verbinden. Dies zeigt, sich auch an dem erfolglosen Bemühen von Herrn Bleil, über den Aufsichtsrat Auskunft vom Vorstand zu erhalten.

Der höchste Souverän der Genossenschaft ist in der Regel leider die Vertreterversammlung. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Mitglieder reduzieren sich folglich auf die alle paar Jahre stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung. Doch können die Mitglieder dann auch ihr passives Wahlrecht wahrnehmen und sich wählen lassen? Regelmäßig ist das zu verneinen, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß man sich selbst auch aufstellen lassen kann. Die Aufstellung der Wahlliste erfolgt zwar formal durch den Wahlausschuß, in dem die Mitglieder (in der Regel aber nur "Vertreter") zwar die Mehrheit haben, aber wo die Verwaltung (Vorstand) doch massiv eingreifen kann. Schließlich organisiert sie letztlich die Wahl und führt diese durch. Haben Sie schon mal gehört, daß es mehr Kandidaten als Plätze gegeben hat? Wie ist dann verfahren worden bei der Reihenfolge der Liste?

Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit einer eigenen Liste. Aber alleine schon wegen der Kosten, dessen Erstattung durch die Genossenschaft eigentlich aus Gleichheitsgründen erfolgen müßte, kann es zu Verzögerungen kommen. Schon die Herausgaben der Mitgliederliste läßt sich so manche Genossenschaftsverwaltung bezahlen (zur Abschreckung!). Diese Liste kommt dann u.U. nicht etwa alphabetisch nach Familiennamen sortiert oder als Datei, sondern nur als Ausdruck nach Mitgliedsnummer sortiert und ohne die Grundangaben, die die Genossenschaft zu erheben hat (wie lange jemand dabei ist, wieviele Anteile er hat). Sie meinen, daß sei doch eine Selbstverständlichkeit? So ist die genossenschaftsrechtliche Praxis leider auch anders.

Es darf eben keine unliebsame und möglicher Weise fachkundige Konkurrenz zum bestehenden System aufgebaut werden, die möglicher Weise in die Gremien einzieht und dort Dinge sieht, die für die anderen Beteiligten böse Folgen haben könnte. Alles soll schön unter der Decke bleiben, damit auch weiterhin Geschäfte zwischen den AR-Mitgliedern und der Genossenschaft laufen können, damit auch weiterhin utopische Abfindungen aus dem Vermögen der Genossenschaft an unfähige Vorstände gezahlt werden unter Verzicht jeglicher Ansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.

Im gesamten Wirtschaftleben wird mehr und mehr Transparenz zum Wohle der Miteigentümer eingeführt, nur die Genossenschaft bleibt geschlossen und gibt sich stattdessen eine Satzung, die es erlaubt, auf kritische Fragen (aus Sicht des Vorstands und des AR) nicht zu antworten.

Die Rolle des Verbandes ist dabei eine ganz besonders schlimme. Regelmäßig steht in den "Mustersatzungen des Verbandes"!!!, die regelmäßig von den Genossenschaftsbanken übernommen werden, daß der Verband in jeder Vertreterversammlung dabei sein kann und zu allen! Punkten etwas sagen kann. Da haben die Mitglieder bei Vorliegen einer Vertreterversammlung weniger Rechte als ein Prüfverband. Das ist schon sehr erstaunlich.

Noch erstaunlicher ist, daß in allen Bereichen der Wirtschaft der Wettbewerb als etwas förderliches angesehen wird. Nicht so im Genossenschaftswesen. Hier gibt es ein Prüfmonopol der Verbände. Damit begeben sich alle Genossenschaften zwangsweise in die Kontrolle der Verbände, denn den Verband wird man ja nie los.
Wie man durch zahlreiche Beispiele auf dieser Homepage sehen kann, sind es die Damen und Herren des Verbandes, die eine wichtige eigenen Rolle spielen, statt sich ausschließlich um die Einhaltung der gesetztlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitlgieder zu kümmern.

Was der Verband von Mitglieder und Kunden der Banken hält, hat sich ja sehr schön an dem Beispiel der fehlerhaften Wertstellungen gezeigt. Nicht etwa ein Nachbesserung von sich aus sollte erfolgen, sondern ein Abwehren aller Ansprüche so gut wie möglich, um in die Verjährung zu kommen. - Auch der Fall der verschwundenen Maschinen paßt ins Bild. Die Prüfer wissen davon, lassen aber zum Wohle des Systems den kleinen Kunden am ausgestreckten Arm zappeln, bis er hoffentlich irgendwann Ruhe gibt.

Warum machen so wenige Mitglieder aktiv in Ihrer Genossenschaftsbank mit? Zum einen liegt das am geringen finanziellen Interesse. Bei nur einem Anteil spielt ein Engagement keine große Rolle. Denn es kann mühsam sein, sich die verweigerten Informationen zu besorgen oder Vorstand und Aufsichtsrat zu kritisieren.
Zum anderen bestehen teilweise finanzielle Abhängigkeiten, die einen dann davon absehen lassen.
Und schließlich besteht regelmäßig noch der (Irr-)Glaube, daß "die da oben" schon alles richtig machen. Dafür stehe ja auch der sich selbst als Sachwalter der Mitglieder gebende "unabhängige" Prüfverband. Daß dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Beispiele auf dieser Homepage.
- offensichtliche Mängel in der Geschäftsführung des Vorstands werden der Vertreterversammlung nicht verdeutlicht. Stattdessen wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung testiert.
- als Nachfolger im Vorstand wird nicht der beste Kandidat genommen, sondern ein Ex-Prüfer, der vorher gerade die Prüfungsfehler mit zu verantworten hatte.
- da werden Entwürfe von Dienstaufhebungsverträgen mitgebracht, die wegen des Verzichts auf einen Regress kaum im Interesse der Mitlieder sein können.
- da werden Forderungen nicht wertberichtigt, weil es die Bilanz nicht hergab!!!
- da werden eben keine Anzeigen erstattet, damit der neue Vorstand noch einen Co-Vorstand hat, bis er selbst fest im Sattel sitzt.

Und zum Schluß der Hinweis. "Wo kein Kläger, da kein Richter" - darauf baut die VR Bank ganz stark. Alles soll im Dunklen bleiben, alles wird weggemauschelt. Da die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, ist kann es nur noch Jahre dauern, bis der Bereich juristisch abgearbeitet sein wird. Finanziell hat die desaströse Politik schon zu einen Namenswechsel geführt. Aber alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser und die Konkurrenz im Bankgeschäft ist beinhart und hat schon zu weiteren Problemen bei der VR-Bank geführt. Die Kunden und (Ex-) Mitglieder haben schon mit Ihren Füßen abgestimmt und werden dies weiter tun. Nur eIn neuer Name reicht da wie gesagt nicht.

Gut, daß es dieses Gästebuch gibt, denn so konnte schon so machen Verfehlung aufgedeckt werden, die sonst niemals ans Licht gekommen wäre.

Also, weiterso und weiter veröffentlichen

   

Nr. 3332

Uwe

12. Mai 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Geschäftsmodell Lotteriespiel?

Ließt sich der Kurzgeschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2006 (= Link) auf deren Homepage nicht wie ein Trauerspiel? Geschäftsentwicklung in 5 Jahren von 511 Mio. €, also einer Milliarde DM, runter auf 408 Mio. Einlagen von 413 Mio. auf 328, Kredite von 388 Mio. € auf 260 Mio., also ziemlich genau ein Drittel, wo einiges an Abschreibungen und Dramen für die betroffenen Kunden in Zigmillionenhöhe mit drin steckt. 50 Millionen € an Kreditverlusten in der letzten Dekade mindestens, wurde da das Geschäftsmodell Lotteriespiel perfekt praktiziert, wie es im Eintrag Nr. 3552 genannt wurde? Schauen wir uns den Kommentar in Eintrag Nr. 1127 an, dann muss man erkennen, dass marktoperative dynamische Vorstände ohne Einhaltung der Rahmenbedingungen, wie es Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 selbst nannte, in der Woche mindestens täglich doppelt die 10.000 € als Einsatz gesetzt haben, Geld dass sie zu verwalten hatten und nicht über das sie frei verfügen konnten. Geld auf Kosten und dem Rücken der Mitglieder der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz, Geld heute auf Kosten der früheren Mitgliedern der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, der Immobilien man jetzt in Klingenthal und Markneukirchen wahrscheinlich mit einer viel zu hohen Bewertung zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder verschachert. Bis zu den Einzahlern in den Sicherungsfonds zieht sich die Verantwortung aus diesen Jahren hin. Und für die Sorgfaltspflicht gegenüber den deutschen Genossenschaftsmitgliedern, da dürften doch ausschließlich die Prüfungsverbände verantwortlich sein.

Wer also über die letzte Bilanz eingestehen musste, dass er bei nun geringeren Abschreibungswerten kaum über die Runden kommt (1,1 Mio. waren Zuweisungen in die versteuerten Rücklagen im Eigenkapital), wer nun dokumentiert, dass er die diesjährige Bilanz nur mit dem Verkauf der Ostfilialen zu bekommt, belügt der dann die Mitglieder und die Öffentlichkeit, wenn er in der Frankenpost schreiben lässt, dass die Mitarbeiter nicht um ihren Arbeitsplatz Angst haben müssen? Die Fraßen des Herrn Herzog und seines Anhängsels Uwe Heidel und der Marionette Werner Schelter sind unerträglich. Die Werbekampagnen über Gewinnsparen, Kalenderverkauf usw. sind dürftiger als dürftig. Wo ist der Kurzbericht des Jahres 2007? Steht die Bilanz, oder ist sie immer noch in Gefahr? Wie viele Kunden wiedersprechen der Übertragung bis zum 26. Mai? Was ist dann?

Lottereispiel mit höchsten Einsatz auf dem Rücken anderer, Entlassung von Manfred Heger und Karl Krämer über dubioseste Aufhebungsverträge aus der Feder des Herrn Dr. Bauer oder seiner Mitarbeiter vom Genossenschaftsverband in München, vorgebracht und vorgelegt von Raimund Grothoff und Johannes Herzog, von Revisionsdirektoren Ulrich Hilkenbach und Franz Krause, die man vielleicht in einem Akt der Strafvereitlung und Befreiung von den Regresspflichten den Mitgliedern und den Vertretern verschwiegen hat. Unsauberste Bilanztestate am Rande der Bilanzfälschung, unterschrieben von Verbandsvorstand Gschrey, Prüfungsabteilungsleiter Eberle und von Ulrich Hilkenbach. Es mag zur Zeit göttliche Ruhe herrschen, wahrscheinlich brodelt es im Hintergrund aber ganz gewaltig. Vielleicht ist es die Ruhe vor dem Orkan.

   

Nr. 3331

Reader

11. Mai 2008, 18:30 Uhr

Betreff: Was mich wirklich wundert

Jede Gesellschaft hat eine Satzung. Das ist auch bei Genossenschaften so. Und ganz besonders ausgeprägt muss diese Satzung natürlich bei Banken in der Rechtsform einer Genossenschaft sein.
In der Satzung der Genossenschaft isr zu lesen, was die Genossenschaft darf und was nicht.
Würde z.B. der Vorstand der Genossenschaftsbank beschließen, dass die Bank jeden Mittwoch und jeden Samstag LOTTO spielt und dazu jedesmal 10.000 € aus dem Vermögen der Bank einsetzt, dann würde dies über kurz oder lang den Genossenschaftsverband und die BAFIN auf den Plan rufen und diese würden - einfach nur unter formaljuristischen Gesichtspunkten - den Mitgliedern der Genossenschaftsbank nahelegen, die Vorstände in die persönliche Haftung zu nehmen, ganz einfach deswegen, weil in der Satzung nicht genehmigt ist, dass die Genossenschaft am Lottospiel teilnimmt und die Vorstände somit Genossenschaftsvermögen vernichten.

Aber was passiert, wenn in der Satzung nicht geregelt ist, dass die Genossenschaftsbank - wie eine ausländische Heuschrecke - Forderungen einer anderen Bank aufkaufen kann.

Was ist daraus die formaljuristische Folgerung?

   

Nr. 3330

Beobachter

8. Mai 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Von den Abrechnungsmanipulationen zum Verkauf der aller letzten Reserven

Bei der VR-Bank Marktredwitz gibt es alles und manchmal sogar noch mehr. Jedes Jahr wirbt die Genossenschaftsorganisation in Bayern wieder mit ihrem umfangreichsten Geschäftsstellennetz im Land. Die VR-Bank hat erklärt, wir schließen keine Zweigstellen, nach dem man in Hohenberg die Mitarbeiter abgezogen hat und in Brand ganz dicht gemacht hat. Nun ist die Not so groß, dass man die Ostfilialen zu Geld machen muss. Man gibt eine Flanke frei und zeigt den Mitgliedern, dass wenn man die Verträge selber gestaltet, es schon Sinn macht, dass man da Geld dafür verlangt, wenn man etwas aufgibt. Das werden sich die Mitglieder überall gerne anschauen.

Es ist ein Drama, was die Vorstände und auch die Prüfer aus dieser Bank gemacht haben. Wenn man sich die Seite vergewissert, welche Aufträge vom Gericht an den Gutachter (= Link) für die Sache mit den Wertstellungen des Gewerbekunden in Wunsiedel erteilt hat, dann sieht man wie skrupellos die Banker gegen die Kunden vorgegangen sind. Was braucht man da eine gesetzliche Prüfung, die die Rechte der Kunden ja sowieso nicht vertritt. Was dann das Gutachten (= Link) als Ergebnis erbracht, hat, muss alle Kunden dieser Bank betroffen machen. Es war ja nicht dieser eine Kunden alleine, gegen den man so rücksichtslos vorgegangen ist, es sind ja immer Buchungen in einem großen Sammler. Wenn die Versicherungen abbuchen, dann sind es doch Hunderte von Einzelbuchungen, die auch bei Hunderten von Kunden mit der falschen Wertstellung belegt sind. Oder wenn die Renten eingehen, dann sind es doch vielleicht ein Drittel aller Rentner im Landkreis, die man auf der Habenseite damit mit einem Tag an der Wertstellung betrogen hätte. Da kommen doch bei der VR-Bank wahrscheinlich pro Monat 10 bis 20 Millionen an. Da rentiert es sich schon den Tag abzuknöpfen. Also nicht nur Betrug gegen den da in Wunsiedel, sondern Betrug an Tausenden von namelosen Kunden in dem Augenblick. Und am Schalter, da wird doch auch grundsätzlich eingestellt um wie viel der Wertstellung vom Buchungstag abweicht, das wird doch nicht in 17 Zweigstellen jeden Tag neu eingegeben. Das ist doch geplanter Betrug, oder wie muss man das sehen.

Wenn man also das Ergebnis aus dem Gutachten sieht, dann muss man dass doch auf alle Kunden der Bank umlegen. Und trotzdem ist die Not so groß, dass man solche Winkelzüge machen muss, dass man zuerst von den Mitglieder in Arzberg das Eigenkapital braucht, um im Jahr 2000 über die Änderung des Kreditwesengesetzes die Kreditgrenzen beibehalten zu können und sechs Jahre später verscherbelt man das übernommene Vermögen dann gesondert und betrügt die Mitglieder damit noch mal, weil man alles durch den Kamin gejagt hat. Es ist unglaublich, und der ehemalige Prüfer ist jetzt auch noch Vorstand. Der war sogar noch so dreist und hat den Verlust noch selber hoch getrieben, in dem er heimlich mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) sich noch als Retter der Region präsentieren wollte.

   

Nr. 3329

Schmidtbank-Kunde

7. Mai 2008, 15:39 Uhr

Betreff: VERKAUF VON FILIALEN ?

Hallo Webmaster,
ich habe eine bescheidene Frage.
Als vor einigen Jahren wir Kunden der Schmidtbank verkauft wurden, da gab es in der Frankenpost einen großen Artikel dazu. Und natürlich auch genügend Werbung.
Damals gab es sogar ein großes Inserat der Raiffeisen- und Volksbanken im Landkreis, dass Raiffeisen- oder Volksbanken und deren Kunden nicht verkauft werden können.

Ist es denn wirklich wahr, dass die jetzt auch mit dem Verkauf anfangen? Was sagen denn die Kunden dazu?

Haben die mit dem Inserat damals die Leute angelogen?

Ich hab mir ja damals überlegt zur VR-Bank zu wechseln, hab es dann aber gelassen und bin zur Sparkasse gegangen, da fühl ich mich besser aufgehoben.

   

Nr. 3328

Ralf

7. Mai 2008, 13:38 Uhr

Betreff: Gibt es was, wo die ihre Finger nicht hingestreckt haben?

Großmächtig hat man verkünden wollen, dass man die Kunden im Vogtland zu der Vogtlandvolksbank geben wollte, aber es stellt sich doch heraus, dass man auch Kunden bei uns mit verkaufen will, die anscheinend in einer Schieflage sind. Und für so etwas sollen die Plauener auch noch Geld zahlen, dass sie das Risiko unserer VR-Bank ablösen. So eine Rechnung, die möchte doch jeder machen. Probleme los werden und dafür auch noch kassieren. Aber die Vorderen bei unserer Genossenschaftsbank haben immer wieder bewiesen, dass sie das Geld einfach nicht zusammen halten können. Einfallsreich wie sie es uns aus der Tasche gezogen haben, das waren sie zwar immer aber geblieben ist ihnen anscheinend nie was. Warum hat man denn die Sicherheiten nicht verkauft oder versteigert, die man in Wunsiedel abgeholt hat, warum sind von den Millioneneinnahmen bei den Wertstellungsbetrügereien und bei den Stichtagsverzinsungen denn nichts fürs Eigenkapital übrig geblieben. Auf die Konkurrenz hat Johannes Herzog geschimpft, dass sein Bilanzvolumen bei den Einlagen deswegen zurückgeht, weil die andern gute Zinsen zahlen und er anscheinend das gar nicht mehr kann. So trickst man uns auch noch mit den Sparverträgen aus. Da gaukelt man uns riesige Bonuszahlungen vor und dann müssen wir merken, dass der Bonus nur für das gilt, was man in dem Jahr eingezahlt hat, die Zinsen für den ganz großen Rest, die hat man dagegen fast auf Null runter gefahren, weil mehr ist das wirklich nicht. Einfach nach Laune hat man das zurück genommen, oder aus der Not, weil man kein Geld mehr hatte, sonst hätten wir bei der Bank in den letzten Jahren nicht mal die Nullrechnungen bei der Bilanz gesehen. Und jetzt wird man wieder schreien, hoffentlich ist der Anspruch auf Nachverzinsung bei dem Kunden schon verwirkt oder verjährt. Man kann es drehen oder wenden wir man will, bei der Bank probiert man jeden Beschiss am Kunden und der ehemalige Prüfer ist keinen Deut besser als die von früher.

   

Nr. 3327

R.

6. Mai 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Die haben es nicht anders verdient

Hör mer doch bloß auf mit der Raiffeisen-Volksbank, des ändert sich doch nie. Die Vorteile raus picken und die Leute übervorteilen. Denen geht es nicht um uns Kunden und klar, lieber baut man ins Möbelhaus noch ein Palast, den man dann über viele Jahre abschreibt, aber die Leute, die man heut zu viel hat, die muß man doch raus werfen. Wo sind denn die Maschinen aus Wunsiedel? Wo sind denn die Werkzeuge und die kleinen Maschinen? Wer war denn da Abnehmer, wenn man das nicht mal verkauft hat? Wem hat man denn gesagt dass da und da ein Haus billig zu kriegen ist, weil der Kunde der Raiffeisenbank fertig ist? Eine solche Bank, die den Gemeinden nicht mal das Geld gebracht hat, wo man den Fußweg zum Schaufenster bezahlen konnte. Die Werbegelder, die man den Vereinen gegeben hat, die stammen aus dem Gewinnsparen, nicht aus dem Verdienst der Bank. Fusionieren, das man die Kredite über 5 Millionen alle weiter machen hat können, mit denen man die Verluste und Pleiten eingefahren hat. Zukünftige Ausrichtung hat er drunter schreiben lassen mit seinem Bild unter die Kreditverluste, der Schnösel von Herzog. So kriegt der uns nicht mehr in die Bank. Die Sparda nimmt hoffentlich die Mitarbeiter auf, die man bei dem nicht mehr braucht.

   

Nr. 3326

Wer weiß

6. Mai 2008, 16:54 Uhr

Betreff: Nicht nur Einbruch des Geschäftes sondern auch des Eigenkapitals

Wenn in der Bilanz derVR-Bank bereits im letzten Jahr über den Rückgang der Geschäftsguthaben geklagt wurde, wer weiß wie es in diesem Jahr aussieht? Wer ist als Großanleger noch bereit Risikokapital zu 3 % anzulegen und zu wissen, dass man zwischen dem 31. Dezember und der Vertreterversammlung keine Zinsen erhält. Musste Herr Herzog den Einbruch beim Eigenkapital mit der Aufdeckung der letzten stillen Reserven retten? Wie viele Kredite hätte er sonst zurück führen müssen? Aber es könnte wieder nur eine Rettung für ein paar Monate sein. Die Entwicklung bei den Geschäftsguthaben könnte fatale Folgen haben. Man hat offenbart wie schwierig die Lage ist, das beschleunigt noch den Negativtrend.

   

Nr. 3325

Früherer Kunde

6. Mai 2008, 16:08 Uhr

Betreff: Eine Sauerei, wie die mit den Sicherheiten umgehen

Das ist eines der Dinge, die ich dem Herrn Herzog nicht verzeihe. Über den Fall in Wunsiedel mit der Autowerkstatt, da hat man uns gezeigt, was wir diesen Leuten wirklich wert sind. Hier auf dieser Seite hat uns der Wunsiedeler Kreis die Augen geöffnet, was man mit den Kreditkunden gemacht hat, nach dem man sie auf die eine oder an der Art ausgelutscht hat. Wenn man jetzt das sieht, wie man den Kunden mit dem Objekt in Reichenbach nach Plauen und dann vielleicht zur BAG Hamm abschiebt, dass weiß man was wir Johannes Herzog bedeuten. Wie der Kolalateralschaden muss man sich vorkommen. Alles war in Ordnung, wenn man Maschinen abholt, für die die Leute buckeln mussten und die hat man dann verrotten lassen wie das Gebäude jetzt, oder man hat die Dinge unter der Hand verscherbelt und das Geld selber eingesackt, weil man hat nicht mal einen Nachweis über eine Verschrottung vorzuweisen. Ist das so in Ordnung Herr Herzog? Augen öffnen, das war auch die Sache mit den Rettungserwerben um die Fusion herum und das mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, die Johannes Herzog zwischen dem 4. August 2004 und dem 14. Oktober 2004 vielleicht sogar selber direkt bearbeitet hat, als man Manfred Heger mit Freifahrtschein und vielleicht mit einer stillen Versorgung über Slowenien verabschiedet hat. Das sind nach meiner Meinung alles Folgen gewesen, die sich einfach nicht mehr unter der Decke halten haben lassen. Aber mit Johannes Herzog, dem Prüfer der vorher viel Geld gekostet hat für das dass er nur weggeschaut hat, hat man gemeint, da kann man den großen Deckel drauf setzen. Doch da ist es wie mit dem Dampfkochtopf, den man überheizt, wenn der Deckel weg fliegt, dann reißt das ein großes Loch und wo die Fetzen alle hin fliegen, das hat schon lang keiner mehr in der Hand.

So wie ich dem Heger und dem Wolf keine Sicherheiten mehr in die Hand geben würde, genauso würde ich das mit dem Johannes Herzog nicht machen. Wenn die Geschäfte nicht aufgehen, dann weg mit den Sicherheiten, oder weg mit dem Kredit ab nach Hamm über Plauen. Die Helfer im Genossenschaftswesen dafür sind anscheinend überall vorhanden.

   

Nr. 3324

Was läuten gehört

6. Mai 2008, 15:47 Uhr

Betreff: Wollte man mit dem Boschdienst einem Großkunden die Konkurrenz vom Hals schaffen?

Das mit dem Boschdienst in Wunsiedel, das geht mir auch nicht ganz aus dem Kopf? Wie man zu Letzt auch noch die Sicherheiten abgeholt hat wie es im Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist und dass aus den Gerätschaften kein Geld mehr zu machen gewesen sein soll, dass könnte noch das Tüpfelchen auf dem I gewesen sein, was man da für Spielchen getrieben hat. Bis heut steht der Betrieb leer und verkommt und verlottert, weil man nichts damit anzufangen weiß. Da muss man wahrscheinlich für den bilanzierten Rettungserwerb schon wieder Abschreibungen wegen Leerstandsschäden machen. Wenn man das dem Betrieb geschenkt hätte, dann hätte uns das vielleicht alle genutzt. Heut muss man vielleicht froh sein, wenn man den Platz nach dem Abbruch los kriegt, weil das so jetzt bestimmt kaum noch einer haben will.

Aber wenn ich das so durchdenke, dann kommt bei mir der Gedanke hoch, dass das fast ein abgekartetes Spiel gewesen sein kann. Warum macht man einen solchen Betrieb mit an die 10 Arbeiter in der Aufbauphase wegen einem Betrag von läppischen 15 bis 20.000 DM kaputt, um soviel soll es doch bei der Überziehung gegangen sein? Über das gerichtlich beauftragte Gutachten hat sich doch herausgestellt, dass der Betrieb sogar ein Vielfaches an Rückforderungen aus den falschen Wertstellungen und sonst was gehabt hätte. Sollte da einem anderen Großkunden, mit dem man anscheinend sehr spezielle Beziehungen pflegte, eine lästige Konkurrenz vom Hals geschafft werden, die auch nicht weit weg von diesem Betrieb gelegen hatte. Die persönlichen Geflechte des Vorstandes Heger, denen konnte man doch nirgends so richtig trauen. Verdächtig ist für mich auch, wenn sich Manfred Heger von Anfang an immer auch selber um die Sache gekümmert haben soll und die Leute besucht hat oder zu sich kommen hat lassen.

   

Nr. 3323

Aus der Organisation

6. Mai 2008, 14:56 Uhr

Betreff: Rolle des Aufsichtsrates nicht vergessen

Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link), so hat es in der Zeitung geheißen, als Horst Pausch vor nicht ganz vier Jahren dieses Amt niederlegte. Nach reiflicher Überlegung angeblich, mit einem Schreiben mit Datum 16. Oktober 2004, wozu er zwei Tage vorher auf der Vertreterversammlung vom 14. Oktober (= Link) noch nicht fähig war? Auf Seite 11 unten steht sogar wie er sich noch selber persönlich vorstellte, weil wegen der Fusion die Leute kaum bekannt waren. Wer hat ihn denn an einem oder zwei Tagen zu der reiflichen Überlegung geführt, dass er das dem Gremium, das er regelmäßig einzuberufen, hatte, der Vertreterversammlung sowenig Mut entgegen brachte, dass er das dort gar nicht sagen wollte? War es ein gewisser Herr Herzog und ein Herr Grothoff, die ihm vielleicht zwei Monate vorher den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger geheißen haben zu unterschreiben unter Ausschluss von bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche und dies alleine ohne die anderen Aufsichtsräte, wie es doch das Aufsichtratsprotokoll vom 04.08.2004 (= Link) aussagt, dass er die anderen nur informierte, dass dieser Vertrag geschlossen wurde, aber nicht warum und was drin gestanden hat?

Wie geschickt ist man also immer mit den Aufsichtsratsvorsitzenden umgegangen? Wenn Horst Pausch diesen Vertrag unterschrieben hat, wenn er sich dazu keinen externen Rechtsanwalt genommen hat, dann hat er doch mit seiner Unterschrift alles auf sich geladen, was er damit der Genossenschaft vor enthalten hat. In § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (4), Satz 2, steht, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Und somit hat Horst Pausch entgegen dem Gesetz die Schadensersatzpflicht ausschließen wollen, vermutlich mit Johannes Herzog und Raimund Grothoff zusammen. Also ein klarer Gesetzesverstoß, der jeden Beteiligten wahrscheinlich selbst an seine eigenen Verantwortung nach den Vorschriften für den Aufsichtsrat und auch die gesetzlichen Prüfer heranbringt. Und hier dürfte man sich nicht auf Fahrlässigkeit berufen können. Es waren abgestimmte und gezielte Handlungen.

Jeder Aufsichtsrat muss über die Berichte der Prüfer über die Lage der Bank informiert gewesen sein. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat den Inhalt des Prüfungsberichtes zur Kenntnis zu nehmen. So steht es inzwischen in der neuen Mustersatzung. Jeder Aufsichtsrate wusste seit jeher um die Risikolage der Bank und um die schwierigen Einzelkredite. Es gehört geradezu zur Kontrollpflicht des Aufsichtsrates bei solchen Verhältnissen auch die einzelnen Kreditverhältnisse zu überwachen und sich regelmäßig vortragen zu lassen und mindestens das vorgetragenen mit den Berichten der externen Revision zu vergleichen, ob alles korrekt war. Warum hat sich der Aufsichtsrat immer vor die Vorstände gestellt? Warum hat der Aufsichtsrat nicht reagiert als er z.B. das mit den Sicherheiten in Wunsiedel erfahren hat, dass man da sicherlich noch hohe vorhandene Werte abtransportiert hat wie es in Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist und nichts bei der Bank in Geld angekommen ist? Warum? Wie nahe ist der Aufsichtsrat wirklich an den Vorständen dran? Warum musste der blasse Reiner Loos nach nur drei Jahren den Vorsitz wieder abgeben? Warum Werner Schelter, als AR-Vorsitzender, ein Prokurist eines der vielleicht größten Kreditnehmer der Bank? War es wiederum geschickt von Johannes Herzog ihn in die Sache mit der Waldeslust einzubinden, wo man die 432.000 € verschenkte? Einzubinden noch als Notvorstand in die Verhandlungen, wo man sich noch als Retter darstellen konnte, als Retter auf Kosten der Genossenschaft, so wie sich Herr Herzog gern spendabel vorne hin stellt? Einzubinden als Mitwissender als Aufsichtsratsvorsitzender?

Die Rolle der Aufsichtsräte darf man nicht unterschätzen. Die halten Herrn Herzog auch aus eigenem Interesse noch auf dem Posten, egal ob die Staatsanwaltschaft da ist. Herzog ist der Garant dessen, was man gewohnt ist und das auch die eigene Verantwortung nicht hinterfragt wird und bisher sind die Mauern nur angeschlagen und noch nicht gefallen. Aber wer weiß wie lange diese Festung noch hält und wen der Sturm mit weg reißt.

   

Nr. 3322

O.

6. Mai 2008, 13:17 Uhr

Betreff: Neuer Name, das befreit den Herrn Herzog nicht, es bleibt der alter Sumpf

Was soll denn das mit der Namenänderung bei der VR-Bank in Marktredwitz? Neuer Name alter Sumpf. Ob der Prüfer Oskar Hess heißt, wie der der es fertig gebracht die Bank mit eigenen Spekulationen um Millionen zu bringen, oder die von heute, wo ist der Unterschied? Da stelle ein gerichtliches Gutachten fest, dass bei einem Kunden über die Jahre 100.000 oder wer weiß wie viel an Zinsdifferenzen über die Wertstellungsmanipulationen heraus gekommen ist, ja wie viel sind es dann bei zehn Gewerbetreibenden, bei hundert oder wie viel. Wenn der 500.000 Mark Schulden hatte, ja wie viel hat man dann an den anderen Krediten abgesahnt, wenn man geschrieben hat, dass man bald ein Drittel aller Kredite über 2,5 Mio. €, also 5 Mio. Mark hatte. Ein Drittel vom Kreditvolumen, dass wären dann 150 Mio. € und da dürften nicht mehr allzu viele Hausfinanzierungen dabei gewesen sein. Also viele viele KK-Kredit wahrscheinlich? Abgesahnt quer Beet beim Rentnerkonto, beim Konto vom Arbeiter und Angestellten bis zu den großen Betrieben. Wie viel an unberechtigten Einnahmen kommen also zusammen, wenn die Belastungen bei der Werkstatt in Wunsiedel genauso mit meiner zusammen, zusammen mit denen bei großen Betrieben automatisch eingebucht worden sind? Das mag man gar nicht hochrechnen, was da für Beträge zusammen kommen könnten über all die Jahre.

Und jetzt haben wir den Herzog vorne dran, von dem Laden, wo man schreibt, es könnte die Gefahr bestehen, dass bei dem und dem Kunden Verjährung und Verwirkung nicht greift, wenn man Rückzahlungsansprüche stellt, von denen man vorher ja nichts wissen konnte. Pech gehabt liebe Kunden, aber vertraut mir bitte für die Zukunft, auch wenn ich bei den nachweislichen Rückzahlungen zur Stichtagsverzinsung auch keine ordentliche Berechnung mitliefere und nachweislich mehrmals falsch gerechnet wurde. Ich Johannes Herzog, komm vom Genossenschaftsverband und der hat den Kunden immer zu ihrem Recht verholfen und der hat uns immer aufgeklärt über die Sauereien, die unglaubliche Verluste aufgebaut haben. Oder hab ich da was falsch verstanden?

   

Nr. 3321

L.

6. Mai 2008, 11:59 Uhr

Betreff: Betrug mit den Abrechnungsmethoden, Betrug über die Wertberichtigungen?

Das hat doch inzwischen der Dümmste kapiert, wenn ich einen Kredit als ungesichert feststellen muss, dann muss man doch in den eigenen Bilanzen auch rein schreiben, was man dafür erwartet, was man dafür auch noch unter normalen kaufmännischen Gesichtspunkten rein bekommen kann. Wenn der Kaufmann die Ware ausliefert und der Käufer bringt das Geld nicht dafür her, dann muss ich mir doch überlegen kann ich die Ware zurückhaben und zu welchem Wert oder wie viel verliere ich, wenn ich nur einen Teil der Forderung realisieren kann. Da kann ich doch nicht mehr den ursprünglichen Warenwert oder die ganze Forderung in die Bilanz schreiben. Und bei 19 Millionen € an der zweithöchsten Risikogruppe, wo man mit dem Abschuss von Manfred Heger auf einmal eine Erhöhung von 50 % festgestellt haben wollte, da muss man doch davon ausgehen, dass die 19 Millionen im Grund eigentlich zum größten Teil auch schon versteckte richtige Wertberichtigungen gewesen sein dürften. Solche Problem muss man mit einem oder zwei Abschlüssen komplett aus der Welt schaffen. Die VR-Bank schafft es aber bis heute nicht und so beweist es eigentlich, dass die Risikogruppe 2 und vielleicht sogar noch viel mehr, vermieden wurde zu der Zeit schon als Wertberichtigung oder echte Abschreibung einzubuchen. Wie hätte die Bank auch weiter Kredite ausgeben können, wenn plötzlich die Hälfte vom bilanzierten Eigenkapital oder noch mehr gefehlt hätte. Hat man Manfred Heger und nun Johannes Herzog damit geholfen einen normalen Geschäftsbetrieb, aber auch die Risikomöglichkeiten aufrecht zu erhalten? Sonst wäre doch der Höchstkredit nicht mehr bei 8 Millionen gewesen sondern nur noch bei 4 Millionen oder noch weniger. Das scheint doch der Grund der uns vielleicht vorenthaltenen Pleite von damals gewesen zu sein.

Auch was uns Johannes Herzog über die Frankenpost am 25.04.2008 (= Link) sagen wollte, das ist doch im Grund auch schon wieder gelogen. Wie soll er die Mitarbeiter im Backoffice denn halten, wenn er das Bilanzvolumen dazu her gibt? Da müssen doch die Kosten sowieso runter. Will er uns denn mit jedem Satz in der Öffentlichkeit für dumm verkaufen? Diese Bank hat ihre Kunden seit Jahrzehnten unter den Augen der Prüfer mit der Stichtagsverzinsung belegt, aber nicht nur das, man hat auch die Auszahlungen noch einen Tag vorher valutiert, bevor sie vom Darlehenskonto abgegangen sind, unzählige AGB-Paragraphen hat man über die VR-Bank Marktredwitz als ungültig aufgedeckt. Aber dass man die Zinseinnahmen bei den Giro- und KK-Konten damit aufgebessert hat, dass man da über die automatischen Einstellungen Tage bei Soll dazu geschlagen hat und bei Haben nach hinten verlegt hat, dass ist doch die größte Schweinerei.

Einfach eine Eingabe in den EDV-Grundeinstellungen und Zigtausen, vielleicht Hunderttausend bis Millionen von Buchung wurden abgegriffen. Verschiebungen von Zinstagen, die der Normalkunde niemals erkennen kann und wenn das nicht gereicht hat, dann hat man über die manuellen Buchungen am Schalter oder in der Buchhaltung auch noch die Tage so hingerechnet, dass der Kunde gelinkt wurde. Und Leute wie Herzog, Grothoff und wie sie alle geheißen haben, haben bei jeder Kontrolle von Buchungen diese Differenzen sehen müssen und jetzt will Johannes Herzog den Namen VR-Bank Marktredwitz löschen. Die Prüfer hatten sicher auch die Pflicht diese EDV-Grundeinstellungen zu überprüfen. Warum ist da keiner dagegen eingeschritten? Weil man wusste, die Banken verdienen daran und uns Prüfern kann auch kein Kunde dazu kontrollieren, wenn wir als Verband daran partizipieren? Das ist doch das Eingeständnis der Mitschuld an den Manipulationen, die uns Kunden über viele unzählige Kleinbeträge mit Sicherheit Millionen gekostet haben, die aber diese Bank, die VR-Bank Marktredwitz und vorher die RV-Bank nicht zusammen halten konnte, um einen kleinen Teil der aufgetürmten Risiken auch nur annähernd abfedern zu können. Risiken, die man auch unter den Augen von Herrn Herzog und Herr Grothoff marktoperativ dynamisch aber ohne die Fähigkeit die gesetzlichen, satzungsgemäßen, ja vielleicht nur menschlichen Rahmenbedingungen erfüllen zu können.

Herr Herzog verscherbelt heute die stillen Reserven, die man in Arzberg aufgebaut hat und die den Mitglieder als Rückhalt dienen sollen, bevor sie in die Gefahr der Nachschusspflicht kommen, dafür zahlen wahrscheinlich nun alle Mitglieder im Land ihren kleine Beitrag, so wie es schon mit den kleinen Beiträgen aus all den kleinen und oft auch größeren Buchungen bei der VR-Bank auch schon war. So zahlen hier richtig nachvollziehbar immer wieder die Kleinen für die großen unfassbaren Klöpse der Heger und Konsorten und heute der Herzog’s und im Hintergrund, der Frankenberger und Götzl oder wie sie alle heißen. Und die Mitglieder, die von Plauen, die sind so unaufgeklärt, dass die noch gar nicht merken, dass man denen Kreditverhältnisse übertragen hat, die einem normalen Vorstand nach § 34 Genossenschaftsgesetz sonst die Vorstandsposition kosten einschließlich einer persönlichen Haftung. Auch die Rückendeckung, ja vielleicht sogar die Anordnung des Bundesverbandes dafür dürfte dies niemals rechtfertigen. Wenn doch dann sind die die Schuldigen, was so wie so anzunehmen ist. Aber die Großen die haben nichts zu befürchten, wenn die Kleinen die Millionen löhnen.

   

Nr. 3320

Ein bisschen vom Fach

6. Mai 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz über viele Jahre hinweg?

Die Namensänderung der VR-Bank Marktredwitz kommt einem vor, als ob man die eigenen Vergangenheit verleugnen müsse. Die VR-Bank Marktredwitz ist inzwischen untrennbar mit allen möglichen Negativmerkmalen im ganzen Bundesgebiet verrufen. So hat sich anscheinend nun sogar der Bundesverband dazu durchgerungen, die wahrscheinlich seit Jahren notwendige Sanierung dieser Bank nicht über Marktredwitz selber durch zu führen, sondern über die Übertragung der notleidenden Kredite auf die schon in der Sanierung steckenden Volksbank Vogtland Plauen. Es scheint darum zu gehen, dass man die unfassbaren Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz nicht mit dem Namen der Prüfer und gar eines Prüfungsverbandes in Verbindung bringen darf. Wahrscheinlich geht es schon um ganz grundlegende Dinge des genossenschaftlichen Prüfungswesens.

Viel zu viel ist schon an der Öffentlichkeit was Fachleute nur noch mit Stirnrunzeln und Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Die Zusammenhänge zwischen dem was man im Hintergrund über die eigenen Feststellung alles auch schriftlich fixiert hat und was man den Mitglieder und Vertretern und damit auch der Öffentlichkeit für einen Bären aufgebunden hat, ist die Offenlegung der Hochnäsigkeit derer, die glauben, außer ihnen würde keiner Einblick in diese Werke bekommen, oder es würde gar nicht zur Kenntnis genommen.

Wer mehrere Jahre in Lageberichten (= Link) schreibt, dass die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens liegt und eingesteht, dass man Einzelwertberichtigungen nicht mehr bilanziell vorgenommen hat, der gesteht wahrscheinlich tatsächlich seine Beteiligung am Betrug am Kreditwesengesetz. Hier sind die Verstöße zu den Vorsichtsregeln zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen im KWG über das Eigenkapital doch wahrscheinlich selbst zugegeben und schriftlich eingeräumt, klar in Prüfungsberichte und Jahresabschlüsse niedergeschrieben und zwar nicht nur von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer, sondern von den Prüfern Raimund Grothoff, Johannes Herzog und Verbandsvorstand Gschrey, Prüfungsabteilungsleiter Eberle und Revisionsdirektor Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern. Wer so in Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) schreibt, dass alles richtig und geordnet sei, dass es so den tatsächlichen Verhältnissen der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage entspricht, der hat seine Glaubwürdigkeit mehr als nur aufs Spiel gesetzt.

Die heute immer noch nicht bereinigte schwierige Lage der Bank , die man mit dieser wohl inzwischen einmaligen und bahnbrechenden Aktion des Verkaufes eines Großteils des Geschäftsvolumen beweist, dürfte ein zusätzliches Indiz dafür sein, dass man in den Abschlüssen der letzten Jahre trotz der hohen Verluste immer noch viel zu großzügig mit den Bewertungen verfahren ist. Wenn Vorstand Wolf mit seiner Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hatte, dass bei einer nicht vertretbaren Risikolage auch in der Risikoklasse 2 nahe 13 Millionen € ungesichert gewesen waren, dass trotz der Kreditverluste von ebenfalls 13 Millionen im Abschluss 2003 dann im nächsten Jahr dieser Wert um noch mal 6 Mio. € auf bald 19 Millionen angestiegen war und damit ein Wert an ungesichertem latentem Risikopotential von über 21 Mio. € vorhanden war, so kann man hier nicht mehr von einer angemessenen vorsichtigen Bilanzierung reden. Hier hätte wahrscheinlich dringendst die Sanierung ansetzen müssen und weil dies nicht getan wurde, muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Bank im Verhältnis zum Eigenkapital überschuldet war. Man muss fast den Verdacht anstellen, wenn man die Folie zur Eigenkapitalsituation auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) auch noch heranziehet, dass bei der VR-Bank Marktredwitz Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung betrieben worden sein könnte. Wenn die Gebäude in Klingenthal und Markneukirchen nun auch noch zu einem über dem am Markt zu erzielenden Preis übertragen worden sind, so müsste man für den BVR und dem Sicherungsfonds Beihilfe in allen Ausführungen dazu vermuten und natürlich Untreue gegenüber den über den Sicherungsfonds anvertrauten Mitteln. Das latente Risiko von 2004 bei der VR-Bank, das dürfte auch schon 2003 vorhanden gewesen sein, eben nur nicht offiziell festgestellt. Damit hätte bei der VR-Bank das erwirtschaftete Eigenkapital nur etwas mehr als 40 % des Risikos abdecken können und mit den Geschäftsguthaben der Mitglieder hätte es immer noch nicht ausgereicht. Ist es hier erlaubt von einer Überschuldung der VR-Bank Marktredwitz zu sprechen, oder nicht?

Es ist augenfällig, es geht nicht mehr nur um Herrn Herzog und Herrn Grothoff am Rande, es geht vielleicht tatsächlich um das Prüfungsmonopol für die genossenschaftlichen Verbände bis hin zur genossenschaftlichen Verbändestruktur, die mit der VR-Bank Marktredwitz schwer angekratzt ist und wo man daher gern bereit ist diesen Namen von der Landschaft zu tilgen. Nicht die Mitglieder haben den Banknamen nicht verinnerlicht, wie man in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) glauben machen wollte, sondern Herr Herzog und die Verbände können diesen Namen mit dem Makel daran einfach für sich selbst nicht mehr ertragen.

   

Nr. 3319

Gen. Dipl. Betriebswirt

5. Mai 2008, 14:01 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog den Bilanzbetrug schon in die Prüfungsberichte geschrieben?

Nach dem Handelsgesetzbuch ist es eigentlich unmöglich, dass festgestellte Wertberichtigung auf Forderungen nicht bilanziell abzusetzen sind. Auch ist es schwer anzunehmen, dass die zuletzt in Eintrag Nr. 3539 wieder aufgezeigte Folie von Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 Zahlen sind, die auch im Prüfungsbericht des Genossenschaftsverbandes so stehen. Damit dürfte sich wirklich der Verdacht erhärten, dass die Bank und die Revisoren seit Jahren auf die richtige Bilanzierung der Einzelwertberichtigungen verzichten, um das Eigenkapital künstlich oben zu halten. Es gibt dafür im Grund keine andere Schlussfolgerung. Vor diesem Hintergrund kann man wirklich auf fragen, warum hat man Manfred Heger und die anderen zwei Vorstände unbehelligt davon kommen lassen?

Leider kann man es nicht verstehen, warum Johannes Herzog als Prüfer und sein Kollege Raimund Grothoff bei Flex nicht eingeschritten sind und auch nicht bei Gold, Golds Gold. Mit der Sache der Geschäftsstellenübertragung, wo man für das gesamte Genossenschaftswesen aufzeigt, dass die Mitglieder über einen Verkauf sich selber besser stellen, als nur eine meist kleiner Einheit einfach in die andere aufgehen zu lassen und damit so gut wie alle Rechte gegenüber dem größeren Partner aufgeben und alles verschenken, was man in langer Zeit aufgebaut hat, zeigt, dass die Situation in Marktredwitz für den Genossenschaftsverband Bayern und damit auch darüber hinaus ganz enorm angespannt sein dürfte.

Man hatte vielleicht geglaubt, dass wenn Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer über den Dienstaufhebungsvertrag und über das Ausscheiden aus Altersgründen weg wären, dass dann alles vergessen sei. Doch die Wirklichkeit zeigt wahrscheinlich, dass die Prüfer mindestens genauso im Schlamassel stecken wie die alten Vorstände. Auf keiner wichtigen Versammlung, wahrscheinlich auf den meisten wichtigen Sitzungen taucht immer wieder auch Reimund Grothoff als Teilnehmer auf. Es scheint er muss für den Verband und auch für sich immer wieder die Dinge beobachten, was er schon in der Vergangenheit hautnah mit erlebt und vielleicht auch gesteuert hat. Doch die Prüfer sind wahrscheinlich tatsächlich nicht besser als die alten Vorstände. Diese unsaubere Bilanzierung über viele Jahre hinweg, wie es ausschaut, das ist m.E. schon Beihilfe zu Betrug und Untreue. Aber Herr Herzog hat nicht geglaubt, dass es aufkommt. So hat er es auch nicht geglaubt, dass eine eigener schwer mit Verdacht der Untreue belegter Fall mit der Waldeslust je irgend jemand erfahren sollte. Man muss den BVR schon noch mal darauf hinweisen, ob er die Bilanz von Marktredwitz im letzten Jahr wirklich auf diese Art und Weise retten will, in der das Geschenk an einen Kunden über die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) schon auch zu einem Verlust bei Herrn Herzog und Herrn Heidel geführt haben dürfte. Will man das alles mit tragen und will man darauf warten, dass das von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden muss und man sich von einem Richter eine gehörige Schelte dazu einfangen müsste?

   

Nr. 3318

Uwe

4. Mai 2008, 15:43 Uhr

Betreff: Was war los, dass man Manfred Heger so ungeschoren davon kommen hat lassen?

Unglaubliche Winkelzüge macht man bei der VR-Bank Marktredwitz, nur um wahrscheinlich alte Schandtaten zu vertuschen. Man verkauft die Geschäftsstellen im Vogtland mit samt den Kunden um ein paar Millionen rein zu holen und Eigenkapital daraus zu machen. Wenn man aber da drauf schaut, was uns hier seit ein paar Wochen aufgezeigt wird, wie viel Heger, Wolf und Krämer im Kreditgeschäft kaputt gemacht haben, wie Reinhold Wolf es uns mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gezeigt hat, nach dem er sich auch noch einen Tag zuvor stolz in der Frankenpost zu seiner Leistung geäußert hat, dann gehen einem doch alle Lichter auf. Die 50 Millionen € ungesicherte Kreditteile, dass sind doch die Spitzen von den Krediten. Wenn man annimmt, dass zwei Drittel aus dem Block gesichert waren und ein Drittel nicht, dann hätte die Bank bei der Hälfte aller Kreditnehmer ungesicherte Kredite ausgegeben. Wenn man die Rechnung so aufmacht, dann ist das doch nicht unrealistisch.

Warum hat man Manfred Heger aus der Haftung und aus der Strafverfolgung entlassen für diese unsaubere, ja eigentlich wirklich untragbare Arbeit? Warum hat Horst Pausch dafür keinen Anwalt von außerhalb nehmen dürfen? Ist es das gleiche Thema, warum man heute eine Sanierung der Bank über eine andere Volksbank macht, die auch noch in einem anderen Verbandsgebiet liegt, dass ja niemand in die Unterlagen in Marktredwitz schauen darf, außer der Genossenschaftsverband in München? Warum wollte man es den Mitglieder verschweigen, dass man gegen Manfred Heger schon bekannte Ansprüche hatte, wie er es dann selber auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) formuliert hat um die Vertreter darauf hinzuweisen, es würde ja gar keinen Sinn machen für den Regress bei Flex gegen ihn zu stimmen?

Warum wollten die Prüfer das alles gar nicht sagen? Warum hat man darauf vertraglich verzichtet andere noch nicht bekannte Ansprüche gar nicht mehr aufzudecken und festzustellen, bei solch unfassbaren Verlusten für die Bank und Genossenschaft wie man sie doch als Prüfungsverband in die Berichte schreiben musste? Die Zahlen, die Reinhold Wolf genannt hat, die dürften alle so auch im Prüfungsbericht stehen. Festgestellte ungesicherte Kreditteile bei den Wertberichtigungskrediten laufend um die 30 Mio. € (knapp 60 Mio. DM), wo man über Jahre hinweg gar nicht alles in die Bilanzen eingestellt hat und damit wahrscheinlich künstlich das Eigenkapital nach dem KWG und die Kreditgrenzen und damit auch die Möglichkeit der Risikoverschärfung durch die Vorstände genehmigt hat und wo man das sogar in die Lageberichte von 2002 und 2003 (= Link) geschrieben hat.

Warum macht man das als Verband so? Warum dürfen wir alle fest glauben, dass der Aufhebungsvertrag von Manfred Heger und zwei Jahre später von Karl Krämer vom Genossenschaftsverband geschrieben worden ist, den man uns vom Inhalt her bei Heger, wie auch bei Krämer, verschweigen wollte? Warum hat man vielleicht sogar den Vertrag laut dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) vom 04.08.2004 inhaltlich nicht mal den anderen Aufsichtsräten gesagt? Weil ohne Horst Pausch hat davon anscheinend keiner gewusst, sonst hätte man sich doch die Regresssache ein Jahr später sparen können. Oder müssen wir glauben, dass das zum bösen Spiel dazu gehört hat, als man auf der Versammlung von 1,12 Mio. € Schaden gesprochen hat, der Vertreter, vielleicht von Manfred Heger besser informiert, aber nach der höheren Summe von 2,6 Mio. € gefragt hat, wo man gar nicht weiß, ob die Strohmannkredite an den Schwager usw. da dabei waren?

Heute werden tausende von Kunden und Mitglieder an eine Sanierungsbank verkauft um über die Runden zu kommen, weil die alten Vorstände ungebremst von den Prüfern und den Oberen beim Genossenschaftsverband 100 Mio. DM (um die Zahl einfach vorstellbarer zu machen) verbraten haben. Und keiner ist dafür verfolgt worden. Alle sind belohnt worden, Manfred Heger für Flex mit der Ausreichung von 5 Mio. an seinen besten Freund ohne Sicherheiten, die Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG und das Versäumen der Fristen in Slowenien, Reinhold Wolf für seine besonderen Fähigkeiten bei Gold, Gold, Gold für die bereitwilligen Zurverfügungstellung von Schmier- und Bestechungsgeld nach dem er die Kredite ohne Unterlagen zu § 18 KWG ausgezahlt hatte und Karl Krämer mit dem Vorruhestand und dem Jahresurlaubsgeld dafür, dass er am 10. März wie ein Bettler vor Gericht aussagen durfte, er hat von allem nichts gewusst, als Überwachungs- und Kontrollvorstand einer ehemaligen Eine-Milliarde-DM-Bank mit der Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, geleitet von Marth und Dittrich, die man dafür dem Staatsanwalt mit einem Ermittlungsverfahren (= Link) ausgeliefert hat, um sich deren aufgebaute Immobilien im Osten ein paar Jahre später zu nutze zu machen, sie zur Eigenkapitalstärkung von Marktredwitz wieder zu verscherbeln.

Warum macht man das also? Warum hat der Genossenschaftsverband soviel Interesse daran, dass nichts aber auch gar nichts an die Oberfläche kommt? Wie tief steckt man selber mit drin und vor allem wer und wie weit oben? Für die Öffentlichkeit sind hier sicher noch einige Fragen offen, aber zu den Vorgängen, da wird immer mehr Material ans Licht der Öffentlichkeit kommen, nicht nur zu den schon bekannten Fällen. Da ist noch viel unaufgedeckter Mist unter der Oberfläche, der ganz gewaltig stinkt. Kein Trick wird helfen, es wird eher die Lage verschlimmern.

   

Nr. 3317

Susanne

4. Mai 2008, 11:08 Uhr

Betreff: Wie sieht der Übertragungsvertrag für die Filialen wohl aus?

In dem Link zum Kundenanschreiben in Eintrag Nr. 3535 steht doch, dass man der Übertragung wiedersprechen kann. Wie sieht es also aus, wenn die Kunden, die gebietsmäßig gar nicht zu den Vogtlandfilialen gehören oder auch welche von dort der Übertragung wiedersprechen, weil sie plötzlich sehen, dass sie damit vom Regen in die Traufe kommen? Wenn dem Kunden vor über zwei Jahren die Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, den man mit dem Kündigungsschreiben aufgezeigt hat und das Darlehen immer noch da läuft, dann scheint es doch, dass Johannes Herzog bei seiner eigenen Bank die Sanierung fürchtet. Das schient doch fast wie eine Rückversicherung zu sein. Ein Schutz vor noch mehr Rettungserwerben und Zwangsversteigerungen für die Bank. Hat die VR-Bank bei uns auf dem Sektor die Preise schon so kaputt gemacht, dass da nach den eigenen Bewertungen noch zusätzliche Verluste auftreten würden? Ist bei uns der Gebrauchtwohnungsmarkt so beeinträchtigt, weil man jederzeit auf Schnäppchen durch Zwangsversteigerungen durch die Genossen hoffen kann?

Was ist es also wenn die Kunden in Markneukirchen, Klingenthal und Schoeneck selber hellhörig werden und merken in was für einen Strudel sie bei einer vom Genossenschaftsverband sanierten ja indirekt von denen geführten Bank sind und ihrer eigenen Übertragung wiedersprechen? Ich würde als Kunde verlangen, dass ich Einblick in diesen Vertrag und auch den Sanierungsvertrag für die Volksbank Vogtland mit der Sanierungseinrichtung erhalten würde, da die doch auf ein eigenes Kreditverhältnis unglaublich viel Einfluss haben können. Bei Verweigerung würde ich unverzüglich die Konsequenzen ziehen. Hier ist vielleicht die Chance auch Grundschulden auf Kosten der Bank übertragen oder gar löschen zu lassen, denn die haben das verursacht. Was ist also dann der Übertragungsvertrag zwischen den Vorständen wert, wenn alleine die Kreditkunden der Übertragung widersprechen würden? Muss dann die VR-Bank Marktredwitz der Volksbank Vogtland eG Millionen nachlassen, oder ist das die Sanierungsunterstützung via Plauen für Marktredwitz ohne Wenn und Aber? Bis zum 26. Mai können die Kunden widersprechen, da muss man doch die Leute mit Informationsveranstaltungen oder mit Flugblättern und Transparenten wach rütteln und aufklären. Die wissen doch gar nicht was auf sie zukommen kann.

Vielsagend ist auch der letzte Satz in der Mitteilung zur Übertragung der Geschäftsverbindung, da heißt es wir bitten um Ihre Unterstützung. Wieso werben die Vorstände um Unterstützung? Zu was denn? Bitte keine Widersprüche, oder was? Helft uns damit, dass wir alles überdecken können, was wir bisher getrieben haben? Helft uns, damit wir Euren Nachbarn aus unserer Bilanz als Risikokredit tilgen können? Also Risikokredite, die Heger, Wolf und Krämer gar nicht ausreichen durften, weil man den Kunden die Wirtschaftlichkeit vorgemacht hat, die bei korrekter Prüfung schon damals nicht gegeben gewesen sein könnte? Helft uns aus der daraus eventuell entstandenen Beraterhaftung, gerade so wie wir es gerade machen uns aus den Abrechnungsmanipulationen mit rechtlichen Tricks heraus zu winden? Ganz geheuer scheint es den vier Vorständen doch nicht zu sein, sonst wäre man da schon mit mehr Selbstvertrauen aufgetreten. Wenn man also die Unterstützung braucht, ist der ganze Vertrag dann in Gefahr? Wie kann man so einen wachsweichen Vertrag machen? Wackelt damit die Absicherung der Bilanz der VR-Bank Marktredwitz für das letzte Jahr wenn die Vertragsbedingungen auf der Strecke bleiben würden und verhungern würden? Bleiben die Kunden der VR-Bank in den Ostfilialen bei den Genossenschaftsbanken, oder verschwinden die, die sagen ich will weder bei der VR-Bank in Marktredwitz bleiben und schon gar nicht bei der Vogtlandbank ankommen? Man spricht doch davon, dass das Geschäftsvolumen im Osten massiv eingebrochen ist. Gibt man allen Kunden zu allen Verträgen damit nicht ein Sonderkündigungsrecht in die Hände, schon alleine deswegen weil man die wahren Hintergründe auch der Risikosituation in Plauen verschweigt? Ich als Kunde würde auf die Informationspflicht nach § 34 Genossenschaftsgesetz und die Berichtspflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates und der gesetzlichen Prüfung abzielen und ganz schnell verschwinden.

   

Nr. 3316

???

3. Mai 2008, 20:50 Uhr

Betreff: Wer ist hier wirklich der Betrogene?

Wer ist hier wirklich der Betrogene? Das Mitglied aus Arzberg, dem man gesagt hat Marth und Dittrich, die sind beim Vorstand nach der Fusion dabei, die man aber ausgetrickst hat, oder die selber mitgetrickst haben? Oder jeder Kunde mit einem Darlehns- oder Giro- bzw. KK-Konto bei der Bank, wo Herzog und Kollegen den Marketingstrategen Manfred Heger gleich in die Werbeausschuss beim Verband geholt haben, weil er so clever war an jeder automatisch durchgeführten Buchung die Zehnerchen, die Marktstücke oder die Scheine mit abzuschneiden bei uns? Der so clever war uns Darlehensnehmer das Darlehen noch einen Tag vorher zu verzinsen bevor wir es überhaupt auf dem Girokonto hatten oder bevor die Rechnung vielleicht direkt davon an die Firmen bezahlt wurden, aber die Raten, die hat er uns einen Monat später gut geschrieben, als er sie uns auf der anderen Seite belastet hat.

Aber das Geld hat hinten und vorne nicht gelangt, nicht für die korrupten Vorstände und nicht für die teuren Revisoren, die die Verluste nicht verhindert haben, sondern die nur da waren um sich selbst auf den Vorstandsstuhl zu bringen.

   

Nr. 3315

L.

3. Mai 2008, 20:30 Uhr

Betreff: Wer ist hier der Betrogene?

Vor knapp zwei Jahren wurde das Darlehenskonto anscheinend gekündigt, wie man es in Eintrag Nr. 3535 lesen kann. Man hatte kurz zuvor Johannes Herzog zum Gesamtprokuristen berufen, nach dem man am 30.06.2005 ein bisschen mit den Vertretern gespielt hat und ihn als Retter angekündigt hatte. Also hat Herr Herzog sich doch die schwierigen Kreditverhältnisse schon als Revisor vorgemerkt, die er dann schnellstmöglich „bereinigen“ musste. Alles unsaubere Kredite, die man in der Zeit von Manfred Heger und Kollegen aufgebaut hatte, um die man vielleicht sogar geworben hat um marktoperativ dynamisch die Bilanzsumme zu puschen, wo aber jeder Vorsichtsgedanke über das Gesäßteil gestrichen wurde. 50 Millionen Euro an ungedecktem Risikopotential so ist im letzten Eintrag nachzulesen, bei höchst ausfallgefährdeten Krediten und der Prüfer wird neuer Vorstand der das alles gesehen hat. Unfassbar, aber bei diesen Verhältnissen logisch und wirklich nachvollziehbar.

Wer ist also hier der Verlierer und der Betrogene? Der Kunde, dem man vorgemacht hat, es geht schon und aus der Vermietung da holst du dein Geld locker raus, oder die Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz, die teure Vorstände für schlimmste Arbeit gelöhnt haben und die Bank bis aufs Letzte ausgeblutet wurde, dass nur noch der Verkauf zur Stärkung oder besser Stützung des Eigenkapitals helfen konnte oder jetzt noch die Mitglieder von Plauen, die jetzt solche Kredite übernehmen mussten, weil der Vorstand und im Hintergrund die Verbände über den Sicherungsfonds Stillschwiegen vereinbart haben? Am schnellsten aber wird der Kreditkunde verlieren, wie schon viele vor ihm, wenn er in die Fänge der Heuschrecken übergeben wird, damit er ja aus den Büchern von Marktredwitz und von Plauen verschwunden ist. Ein Kunde mit Postleitzahl 95... nach 08... Plauen, mit Vertrag zwischen Herzog und Heidel auf der einen Seite und Schlagenhaufer und Klaubert auf der anderen Seite, abgesichert und vielleicht angeordnet vom BVR unter dem Deckmantel einer genossenschaftlichen Sanierungseinrichtung.

   

Nr. 3314

Kunde

2. Mai 2008, 12:27 Uhr

Betreff: Der geplante Weg des Herrn Herzog für seine schwierigen Kunden

Ist das der vorgesehene Weg des Herrn Herzog für seine Kunden, damit vielleicht die Sanierung der VR-Bank Marktredwitz über die VB Vogtland Plauen abgewickelt werden kann? Die Postleitzahl 95xxx liegt wirklich nicht im Vogtland wie man aus dem Kundenanschreiben zur Übertragung der Geschäftsverbindung (= Link) sehen kann. Es ist einer von uns. Einer der wahrscheinlich in den schwierigen Risikoklassen der Bank steckt, wie sie Reinhold Wolf vor zwei Jahren mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) an die Wand geworfen hat. Die Risikosituation, die Johannes Herzog als Prüfer nicht verhindert hat, sondern wie bei Flex und Gold, Gold, Gold nur daneben gestanden hat, wo Manfred Heger die Unterlagen vom Kunden vielleicht fälschen durfte, wie er mit seinem Freund über Slowenien ungesicherte Kredite in Höhe von 5 Mio., begleitet von unglaublichen Überziehungen, versemmeln durfte, oder durfte er da sogar was verschieben, bevor er gehen musste und man hat es ihm auch nicht übel genommen, dass er sich in Slowenien and er Insolvenz gar nicht beteiligen wollte? Oder, das Reinhold Wolf bald eine Million in den Sand setzen durfte und vor Gericht dazu aussagte, wir hatten keine relevanten Unterlagen um die Wirtschaftlichkeit der Firma richtig einzuschätzen, aber die mehr als 100.000 €, da war ich mir nicht sicher ob ich da Schmier- oder Bestechungsgelder für Guinea ausgezahlt habe?

Wie bereinigt dass Johannes Herzog jetzt? Wie kriegt er Geld um die wahrscheinliche Tropfsteinhöhle HOMA-Haus wieder hinzukriegen? Mit den Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen, die Marth, Mann und Dittrich da gebaut haben und die man jetzt zum verhandelten Preis nach Plauen verramscht? Hier die Opfer die alten Vorstände, die man ausgetrickst hat und da die Opfer die Kunden. Denn was passiert denn einem Kunden, der die Kündigung eines Darlehenskontos (= Link) schon gehabt hat bei einer Bank, die vom genossenschaftlichen Sicherungsfonds gestützt und gelenkt wird? Dem Vorstand, der ungeprüft das Engagement übernehmen musste wird solange nichts passieren, solange er nach der Pfeife der Verbände tanzt, aber der Kunde, der wird jetzt nicht mehr von der Kraußoldstrasse aus betreut, der wird jetzt aus Plauen und Schoeneck betreut und wahrscheinlich bald aus Hamm, von der BAG Hamm. So sind die geplanten Wege des Herrn Herzog für seine Kunden, oder nicht? Das sind die Pflastersteine seiner Karriere vom Prüfer zum Sanierer der VR-Bank Marktredwitz ohne direkte Sanierung durch den BVR. Wer gute Freunde hat die auch noch mit im Dreck stecken, der kann es schon richten.

   

Nr. 3313

Aus der Organisation

1. Mai 2008, 17:25 Uhr

Betreff: Kollektiver Betrug an den Mitgliedern in Marktredwitz, Plauen und im ganzen Land?

In der Satzung der Sicherungseinrichtung des BVR (= Link) steht in I. [1], dass man eine Bank sanieren darf, um eine Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftlichen Banken zu verhüten. In der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes steht aber wiederum auch, dass man einen Vorstand nicht von seiner Verantwortlichkeit und Schadensersatzpflicht befreien darf, wenn man damit Imageverluste für die Bank verhindern will.

Wenn aber nun Kredite von Marktredwitz nach Plauen verschoben werden, die in einer gravierenden Haftungsverantwortung der Vorstände, der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern über § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), über § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und über § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) stehen, wenn damit § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) als Prüfer mit betroffen sind, wie rechtfertigt man dann die ganze Thematik? Damit, dass man bei so schwerwiegenden und weitreichenden Maßnahmen die Kontrollmöglichkeit der Vertreter und Mitglieder über Stillschwiegen ausschaltet?

Ist das die Fortsetzung davon, dass man vor vier Jahren dafür sorgen musste, dass man laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) auf Absprache mit dem Revisionsdirektor zuerst den neutrale Aufwand mit 5,5 Mio. € belastete, wie es Manfred Heger nannte, den Aufwand, den man vor der Fusion bei einer Risikosituation von nicht vertretbarem Rahmen damit verschonte um den Zusammenschluss der Banken nicht zu gefährden? Ist also der Genossenschaftsverband Herr der Bilanzzahlen, die Prüfer vor Ort und ihre Vorgesetzten und nicht die gesetzlichen Bestimmungen und auch nicht die bilanzierende Bank selber? So wie es im Aufsichtsratsprotokoll von Plauen steht, die Prüferin ist nicht mehr bereit den Abschluss nochmal neu zu machen? Ist es die Forstsetzung davon, dass man mit Manfred Heger selber einem Dienstaufhebungsvertrag vereinbarte, wo man auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtete, sowohl bekannte als auch unbekannte? Muss man jetzt dem Prüfer dieser Vorgänge nun als Vorstand über die Sicherungseinrichtung aus der Patsche helfen, damit man als Verband selber nicht in den Strudel gerät? Warum soll man da bei dem Dreiecksverhältnis nicht der einen Bank Ertrag und Eigenkapital zuschanzen über eine ungerechtfertigte Bewertung der Bankgebäude in Klingenthal und Markneukirchen? Wer hindert Herzog und Heidel und Schlagenhaufer und Klaubert und die Verbände dran? Wer hindert sie denn, wenn bei Vereinbarung von Stillschweigen jegliche Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen wird?

Eine Bank – eine Region schreiben heute die vier Vorstände. Ist es eher richtig zu schreiben ein einziger Saustall, man rühre darin herum und es ist überall das Gleiche. Der Vertuschungsversuch, den man sich selber in die Satzung der Sicherungseinrichtung geschrieben hat dürfte bei den zwei beteiligten Banken Verluste zwischen 100 und 200 Millionen € verstecken lassen wollen. Hier rückt die Vertuschung selbst schon sehr nahe an Straftatbestände heran. Es ist zu vermuten, dass hier die Mitglieder in Marktredwitz, in Plauen und im ganzen Land kollektiv betrogen worden sein könnten.

   

Nr. 3312

Gesehen

30. April 2008, 13:56 Uhr

Betreff: Seit wann gehört die Postleitzahl 95xxx ins Vogtland?

Was wird im Grunde bezweckt mit der Übertragung der Geschäftsstellen nach Plauen? Seit wann gehört die Postleitzahl 95xxx ins Vogtland? Wie viele unliebsame Kunden will Herr Herzog und Herr Heidel auf dem Weg abschieben wenn man das Kundenanschreiben zur Übertragung der Geschäftsverbindung (= Link) zur Geschäftstellenübertragung anschaut.

Wer kann so einen Blödsinn schreiben, uns ist ihre Zustimmung sehr wichtig? Die geben Sie uns bitte indem sie nichts machen? Ob man das Schreiben der VR-Bank als eines der vielen Werbungen in unseren Briefkästen unbeachtet wegwirft, dass interessiert doch nicht. Wer sich nicht meldet, wer vielleicht ein paar Wochen nicht da ist, wer sich des Themas zur Zeit nicht annehmen kann, der ist bei den Vogtlandfilialen der Volksbank Vogtland eG, einer Bank die sich im Würgegriff des Sicherungsfonds befindet, weil man 2001 und 2002 alleine 33 Millionen von den bekommen hat und dafür knallharte Verträge unterschreiben musste.

   

Nr. 3311

.........

28. April 2008, 15:31 Uhr

Betreff: Kunden mit schwierigen Krediten unbedingt der Ãœbertragung widersprechen

Dem Wunsiedeler Kreis sind bereits wenige Tage nach der Vertreterversammlung von Kunden der VR-Bank Marktredwitz Kreditverhältnis aus dem Landkreis Wunsidele offengelegt, wo der Kunde, als auch zu finanzierende Objekte voll im Bereich der verbleibenden VR-Bank Fichtelgebirge liegen, die in die Vogtlandgeschäftsstellen, z.B. Schoeneck, von Plauen übertragen werden sollen. Wir warnen alle Kunden eindringlich dem zuzustimmen. U.E. ist dies eine direkte Übertragung in die Sanierung. Die Gefahr der Heuschrecken drohen. Und das ist bei den Genossenschaftsbanken die BAG Hamm zweifelsohne.

   

Nr. 3310

Gesehen

28. April 2008, 11:20 Uhr

Betreff: Kauf der Vogtlandfilialen durch die Volksbank oder durch den Sanierungsfonds?

Soviel zur Entscheidungsfreiheit der Vorstände Schlagenhaufer und Klaubert bei der Volksbank Vogtland Plauen,
Aufsichtsratsprotokollen (= Link). Laut Sanierungsvertrag muss der BVR immer zustimmen und wer zustimmen muss, der entscheidet doch oder? Die Prüferin ist nicht bereit den Abschluss neu zu erstellen, (auch wenn es notwendig wäre) und wenn doch, dann wird sie die Arbeit der Aufsichtsräte detaillierter unter die Lupe nehmen (eine Drohung?).

Wahrscheinlich waren die Probleme der Volksbank aber auch ganz wesentlich im Bereich der eigenen Wertpapieranlagen. Was ist also mit den Anlageempfehlungen der DZ-Bank, die den Vorstand vielleicht die Position gekostet haben?

   

Nr. 3309

...

28. April 2008, 10:07 Uhr

Betreff: Legalisierter Bilanzbetrug über viele Jahre hinweg?

Darf man sich als Bankvorstand freuen, wenn man die eigenen Mitglieder verkauft ohne sie zu fragen? Wo ist der Unterschied, wenn man jahrzehntelang die Kunden mit Wertstellungen, Stichtagsverzinsung, falschen Bürgschaftsklauseln austrickst und damit Millionen einheimst?

Warum haben wir den Prüfer hier als direkter Nachfolger von Manfred Heger, der ihn dafür laufen ließ, dass er bei einem nicht rosigen Kreditverhältnis von Anfang an mit seinem Freund fast keine Sicherheiten herein geholt hat, dass er dann unglaubliche Überziehungen fahren durfte. Warum hat dieser Prüfer nicht sehen wollen, dass Manfred Heger die internen Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen Daten gefälscht hat? Warum hat Johannes Herzog und Raimund Grothoff mit aller größter Wahrscheinlichkeit den Dienstaufhebungsvertrag unter Ausschluss aller bekannter (3 x Ausrufezeichen) und noch nicht bekannter Ansprüche in München schreiben lassen?

Liegt die Vermutung nahe, dass zwischen dem 5. August 2004 und dem 4. Oktober 2004 Herr Herzog als Prüfer die Bilanzänderungen in die wie dann in der Versammlung berichtet zuvor nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bilanz von Manfred Heger höchst persönlich eingearbeitet hat. Denn da kommt doch der Verdacht auf, dass die noch viel mehr gegen die Bewertungsvorschriften des § 252 Handelsgesetzbuch (= Link), Abs. (1) 4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind, verstoßen haben.

Beleg dafür ist die von Reinhold Wolf aufgelegte Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Er zeigte auf, dass man zusammen mit der externen Revision bei den Krediten, die man schon in der Wertberichtigung hatte, das sind die Risikogruppe 3-Kredite 30 Millionen als ungesichert bewerten musste. Hier wird aufgezeigt, was man in die Lageberichte schrieb, dass ungesicherte Kreditteile aus den EWB nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen unterlegt werden hätten können. Denn man hat nur 26,3 Mio. € als Wertberichtigungen von den Forderungen abgesetzt und damit um 3,7 Mio. € zu wenig. Wenn in der Risikogruppe 2 auch noch 12,8 Mio. € ungesichert waren, dann darf man annehmen, dass man gerne bereit war Risikoklasse 3-Kredit lieber vorerst noch in der Klasse 2 zu belassen. Von dem Betrag darf man getrost gedanklich noch ein paar Milliönchen auf die Risikogruppe 3 übertragen.

Die Rechnung die man dahinter aufmachen darf, lautet ganz einfach, mindestens diese 3,7 Millionen hätte man den Rücklagen entgegen buchen müssen, wie Reinhold Wolf es auf der Folie zur Eigenkapitalsituation auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) gezeigt hat. Die Rücklagen wären dann bei 5 Millionen höchstens noch gestanden. Hat Herr Herzog damit einen Bilanzbetrug selbst in die Abschlüsse eingearbeitet, oder hat er und Raimund Grothoff dazu über die Prüfung die Genehmigung erteilt und dann den Bilanzbestätigungsvermerk (= Link) in München darunter setzen lassen, mit der Unterschrift des Leiters der Prüfungsabteilung und des Revisionsdirektors für Franken, der aber nicht einmal ein Wirtschaftsprüfer war? Das sind doch auch die wichtigen Punkte, die die Kontrolle der Prüfungsberichte im Innendienst des GVB in München mit Sicherheit nachschaut. Warum ist hier schwer zu vermuten, dass alle zusammen gegen die allgemein gültigen Bilanzierungsrichtlinien, die Eigenkapitalrichtlinien und die Höchstkreditrichtlinien nach dem KWG verstoßen haben? Bei Risikoklasse 3, da muss die Wertberichtigung für ungesicherte Kreditteil doch in vollem Umfang vorgenommen werden, oder wem will man etwas anderes erzählen? Gelten ausgerechnet für die VR-Bank Marktredwitz deswegen die Gesetze nicht, weil man von Verbandsseite selbst größte Mitschuld an Millionenausfällen bei der Bank hatte und weil man das damit reparieren wollte, dass man gegen die Wirtschaftsprüferordnung verstoßen hatte und den vorgesehen zukünftigen Vorstand noch als Prüfer hin schickte um alles vergraben und verstecken zu können?

Doch man muss die Tabelle mit den Risikopotentialen schon weiter betrachten. Auch wenn man die Vermerke in die Lageberichte nach 2003 nicht mehr rein schrieb, man hat auch all die anderen aufgezeigten Jahre die notwendige Wertberichtigungen zwar festgestellt, aber eben nicht einbebucht, frei nach dem Motto, wie es Reinhold Wolf auf dieser Versammlung zum letzten Mal erklärte, wir haben die Kreditabschreibungen nach Abstimmung mit der externen Revision vorgenommen und wir erwarten auch für das laufende Geschäftsjahr noch überdurchschnittliche bilanzielle Risiken in dem Bereich.

Damit kann man auch die zu hohen Kreditgrenzen nach vollziehen. Der mögliche Höchstkredit nach § 13 Kreditwesengesetz und nach § 49 Genossenschaftsgesetz liegt bei 25 % des haftenden Eigenkapitals (HEK), das lag laut Jahresabschluss bei 34,3 Mio. € und hätte wahrscheinlich auf 30,7 Mio. € reduziert werden müssen. Ein möglicher Höchstkredit wurde somit mit 8,6 Mio. € angesetzt, hätte aber nur 7,7 Mio. € betragen dürfen, die Höchstkreditgrenze hätte also um über 900.000 € herunter genommen werden müssen und Flex wäre plötzlich ein Großkredit gewesen, denn die Grenze wäre dann knapp über 2,5 Mio. € gelegen. Aber so kann man es auch für die Bilanzen der Jahre 2004 und 2005 fortschreiben, wie es vorher ausgesehen hat, dass müsste erst noch aufgedeckt werden. In 2004 wurden auch 2,5 Mio. € an Wertberichtigungen nicht eingebucht, dass hieße Höchstkreditgrenze auch da um mindestens 600.000 € zu hoch und 2005 dann noch mal 1,9 Mio. € EWB unterdrückt, womit die Höchstkreditgrenze wiederum um 500.000 € zu hoch gewesen sein dürfte. Das war schon die Bilanz, die der Notvorstand Werner Schelter mit unterschrieb, weil man auch noch Karl Krämer wegen Unfähigkeit abservieren musste, aber auch ihm wie schon Manfred Heger das Jahresgehalt noch als Zuckerchen zur Unterschrift der Demission mitgab.

Wäre es da verwunderlich, wenn man den Kredit zum HOMA-Gebäude als zusätzlicher Verlustposten gar nicht mehr unterbringen konnte., wenn man damit einen Kreditverlust in eine Sachanlage umgewandelt hätte? Wie das dann später zu vollziehen wäre, dass zeigt vielleicht die Bilanz der Volksbank Plauen mit den unglaublichen Sonderabschreibungen bei den Sachanlagen im Jahr 2006. Hat man die vorher zur Stützung des Eigenkapitals sogar zugeschrieben? Man hörte doch was, dass das dort bewährte Praxis war, wenn die Verbände mit machten.

Kann man sich da freuen, wenn man heute die eigenen Mitglieder verkauft, wenn man die Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb angezeigt hat, deren geschaffenen Werte man jetzt zur wesentlichen Verbesserung der eigenen desolaten Eigenkapitalsituation verscherbelt, wenn man heute Teile dieser unglaublichen Belastung aus den Einzelwertberichtigungen elegant über die Volksbank Vogtland Plauen los werden konnten? Wurde bei der VR-Bank Marktredwitz Bilanzbetrug betrieben, Untreue der Vorstände geduldet, vielleicht sogar unterstützt, damit man den Prüfer Johannes Herzog als vorderster Vertuscher auf den Vorstandsstuhl bringen konnte? Mit aller Macht muss dies an den Pranger, bevor die heilende Verjährungsfrist darüber läuft. Manfred Heger war sicher raffiniert, heute scheinen wir sehr berechnend von einem großen Apparat und vor Ort von Herrn Johannes Herzog schwer ausgetrickst zu werden.

   

Nr. 3308

Mitglied

27. April 2008, 20:40 Uhr

Betreff: Das sind die drei Strategen

Das sind sie, die drei Strategen, abgebildet in der Frankenpost (= Link) über ihren Schachzug zum Verkauf der Geschäftsstellen im Osten, alle belastet mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € bei der Waldeslust, mit dem Freifahrtschein des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer.

   

Nr. 3307

Aus der Organisation

27. April 2008, 20:33 Uhr

Betreff: Zu 3524 Weg zu den Bilanzen im Bundesanzeiger

Zu Eintrag Nr. 3524, so einfach geht das doch nicht mit der Verlinkung, deswegen hier die Horrorbilanz der Volksbank Plauen (= Link). Diese Vorstände sind nicht Herr im Haus, dass ist der Sicherungsfonds. Nicht die Volksbank Plauen hat den Wunsch gehegt die Vogtlandfilialen übernehmen zu dürfen, das wurde beiden Banken nahe gelegt. So ein Geschäft machen keine Vorstände bei einer Bank wo darüber hinausgehende Risiken von der Sicherungseinrichtung des BVR abgedeckt werden. (siehe Seite 6 des anhängenden Abschlusses). Eine Sanierungsbank saniert die VR-Bank Marktredwitz und schießt ihr das notwendige Eigenkapital zu. Das ist der größte Witz aller Zeiten. Das Stillschweigen, dass Johannes Herzog aufbauen will, das wird ihm eventuell über die übertragenen Kredite gelingen.

Eine Bank,
- die auf ihre Sachanlagen Sonderabschreibungen von wahrscheinlich 2 Mio. € vornehmen musste, (um soviel hat man mehr Abschreibungen wie im Vorjahr auf Sachanlagen),
- Widmung eines Wertpapierbestandes von 25 % der Bilanzsumme oder über 83 Mio. € in den Anlagebestand (Seite 16), den man nicht auf den tatsächlichen Wert abschreibt, weil man es sich hinten und vorne nicht leisten kann und damit wahrscheinlich Vermeidung der Buchung von Millionenverlusten in diesem Bereich, wo man schon 18 Millionen an die BAG Hamm übertragen musste, (Seite 13 unten, Ausführungen zu den Wertpapiereigenanlagen,
- ein Gewinnausweis, der ohne die weiter Sanierungsunterstützung von 1,5 Mio. € (Seite 10) ein Jahresverlust gewesen wäre, woraus resultiert, dass die deutschen Genossenschaftsmitglieder in Plauen die Dividende bezahlten, wie auch die Jahre vorher schon und daraus mit 30 % auch der Fiskus,
- Direktsanierungen in Höhe von 15 Mio. € aus Besserungsschein- und Freistellungsverpflichtungen (Seite 11, sowie Seite 14 unten), womit vielleicht die laufenden Verluste aus dem Geschäftsbetrieb gedeckt wurden, wie viel wurde über den Sanierungsvertrag über sonstige Absprachen noch an die BAG Hamm nach Heuschreckenart gegeben?
- rückläufiges Geschäftvolumen, wo der negative Trend sogar vorher noch schlimmer war, mit massiven Einlagenverlusten, kritisch zu sehende Marktanteilsverluste (Seite 19) ausgleichen durch Kauf von 50 Mio. € Geschäftsvolumen,
- eine Bank, die Verbesserung der Eigenkapitalquote verspricht (Seite 16), diese aber dadurch verschlechtert, dass man 15 % der Bilanzsumme von der VR-Bank Marktredwitz „dazukauft“ und wo sich auch nur die „Quote“ verbessert, weil das Geschäftsvolumen zurück geht und nicht das tatsächliche effektive Eigenkapital. 68 T€ sind keine Stärkung von Eigenkapital für eine Bank mit 300 Mio. € Bilanzvolumen.

Die Abschlüsse beider Bank müssen kritisch gegenüber gestellt werden, was hier auf dem Rücken der Mitglieder und bezahlt vom Sanierungsfonds fabriziert wurde. Und beim Vergleich da wird dann doch das und jenes zu sehen sein, denn bilanzieren muss man ja auch noch ein bisschen was, wenn man auch überall Herr der Vorschriften und zahlen zu sein scheint.

   

Nr. 3306

Wegfrei

26. April 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Das ist ja interessant

Schau an, schau an.
Da kommt der Vorstand (und ehemalige Prüfer des GVB) der VR-Bank Marktredwitz in Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) plötzlich auf die Idee, Filialen der VR-Bank Marktredwitz, die nicht mehr in Bayern liegen – an die Volksbank Vogtland zu verkaufen.
Verkaufen heisst das Zauberwort. V E R K A U F E N
Es gab ja mal (als die Schmidtbank verkauft wurde) ein großes Inserat in der Zeitung in dem von Raiffeisenseite verkündet wurde, dass ein Verkauf einer Genossenschaftsbank nicht machbar ist.

Insider haben sich damals gekugelt vor Lachen, denn es ist ja allgemein bekannt, dass einer der Lieblingssätze des GVB und dessen Prüfer lautet: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“

Doch ganz besonders dieses V E R K A U F E N hat es in sich.
Es beweist nämlich, dass anstelle einer Fusion auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – einzeln und ohne Verschenken der Rücklagen - möglich ist.
Und es beweist auch, wie sehr den Mitglieder bei einer Fusion in der Vergangenheit bewusst weitere Möglichkeiten vorenthalten wurden. Weil ihnen eben nur gesagt wurde oder gesagt werden durfte, was dem GVB in den Kram passte.

Aber – betrachtet man das Modell VR-Bank Marktredwitz eG ( pardon: VR-Bank Fichtelgebirge eG) - dann scheint es ja ab sofort besser zu werden.

Marktredwitz war ja schon immer das Paradebeispiel beim Genossenschaftsverband Bayern und wurde allen bayerischen Genossenschaftsbanken als Vorbild hingestellt.
Mein ganz besonderer Dank gilt daher diesem Genossenschaftsverband Bayern für die übernommene Vorreiterrolle, für das Umdenken in Sachen Fusion und ganz besonders für die nun geschaffenen Tatsachen und die erfolgte Aufklärung der Vertreter und Mitglieder dass auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – gesamt oder Teile davon – jederzeit möglich ist.

Denn nun ist es endlich offiziell: An Stelle einer Fusion kann auch ein Verkauf des Bankgeschäfts erfolgen. Das in den langen Jahres des Bestehens angesammelte Vermögen der verkaufenden Genossenschaft bleibt den Mitgliedern dieser Genossenschaft erhalten.

Also liebe Mitglieder:
Bei einer Fusionsversammlung mindestens 2 Anträge stellen:
1.Antrag: Anstelle der Fusion soll ein Verkauf des Bankgeschäfts an die übernehmenswillige Genossenschaftsbank erfolgen.
2. Antrag: Die Rücklagen der verkaufenden Genossenschaft sollen aufgelöst und in Geschäftsguthaben umgewandelt werden.

Und wenn der bei der Fusionsversammlung anwesende Prüfer des Genossenschaftsverband Bayern von seinem Dienstherrn noch nicht informiert wurde und meint das würde nicht gehen, einfach die Frage stellen:
„Ist es richtig, dass anstelle einer Fusion auch das Bankgeschäft ganz oder in Teilen verkauft werden kann“ und dann auf die VR-Bank Marktredwitz verweisen.

Was für ein schöner Tag.
Der 23.April 2008 wird in die Analen des genossenschaftlich organisierten Bankenwesens in Deutschland eingehen und das Kalenderblatt dieses Tages wird einen würdigen Platz in der Ruhmeshalle der Münchner Türkenstraße (am besten gleich neben dem Ölportrait von Wilhelm Frankenberger) erhalten.

P.S.: Nur der Vorsorge halber als Information an Mitglieder von Genossenschaftsbanken:
Sollte trotzdem noch immer eine Fusion anstelle eines Verkaufs des Bankgeschäfts vom GVB oder vom Vorstand Ihrer Bank gefordert werden, scheuen Sie sich nicht, um Hilöfe zu bitten. Helfer gibt es genug.

   

Nr. 3305

Der Wissende

25. April 2008, 22:26 Uhr

Betreff: Wie hoch ist der Preis

Hat der Vorstand bzw der einladende Aufsichtsratsvorsitzende die Vertreter informiert, wieviel den von den Plauenern für die 3 Ostfiliailen bezahlt wurde? Das ist doch mit ein wesentlicher Punkt, wenn ein ein Verkauf stattfindet. Unabhängig vom Verstoß gegen die Ladefrist, ist doch die Zustimmung hinfällig, wenn nicht der dem Geschäft zugrunde liegende Kaufvertrag vom 28.03.08 vorgetragen wurde. Da meines Wissens bereits das Versammlungspotokoll durch Mitglieder angefordert wurde, ist es interessant, ob der Kaufvertrag als Anlage beiliegt. Denn damit ist ersichtlich, wie hoch die Verluste im Jahr 2007 waren, die es abzudecken gilt. Man kann es auf eine ganz vereinfachte Formel bringen;: Kaufpreis minus ausgewiesener Gewinn = Verlust, den es abzudecken gilt. Natürlich werden jetzt Bilanzspezialisten sagen, da gibt es noch mehrere Positionen zu beachten, aber ich denke die große Linie passt schon. Im Umkehrschluß kann man auch ableiten, wieviel es den Frankfurter und dem Bayerischen Verband wert war, damit keine Sanierung angesagt ist. Denn üblicherweise fackeln die Verbände nicht lange rum, wenn es gilt eine Sanierung zu produzieren, a u ß e r man steckt selbst mit drin oder es gibt persönliche Verbindungen zu den Vorständen.
Daß bei obiger Versammlung sehr wenig Vertreter anwesend waren, stimmt schon nachdenklich. Selbst aus dem Vogtland waren nur einige wenige anwesend. Scheinbar ist es den Vertetern egal, von welcher Bank sie zukünftig betreut werden.
Ob es den Mitgliedern und Kunden, deren Interessensvertreter sie sind, auch einerlei ist. ist zu bezweifeln. Denn wenn sie schon die Bank wechseln, warum dann nicht gleich zur Sparkasse Vogtland, die einen sehr guten Ruf hat.
Da es die Vorstände in Marktredwitz bis heute nicht geschafft haben, die bereits für Dezember versprochene Kurzbilanz zu liefern, kann man davon ausgehen, daß die Zahlen so grottenschlecht waren , daß man zuerst einen Dreh suchen mußte, mit dem sich die Zahlen schön rechnen konnte.
Um ein Mindestmaß seiner Informationspflicht nach zu kommen, hätte der Vorstand bei dieser Versammlung die zum 30.03.08 aufgestellte Bilanz 2007 vortragen müssen., da diese auch zu diesem Zeitpunkt ja bereits auch bei der LZB vorliegen muß. Hat man eine Ausnahmeregelung beantragtHier sollten die Aufsichtsbehörden ganz genau hinschauen. Denn wie schaut die Bilanz 2007 aus, ohne die Notoperation Verkauf Ostfilialen? Denn wenn hier bereits das Ergebnis des Kaufvertrages eingerechnet ist, so ist dies Bilanzmanipulation, da das Ergebnis der Versammlung vom 23.04.08 ist ja schwebend unwirksam, da die 4-Wochenfrist noch nicht abgelaufen ist. Und ob es dann zu einem rückwirkend wirksamen Kaufvertag vom 28.03.08 gekommen ist, ist mehr als zweifelhaft.
Da zum einem die ganze Versammlung unwirksam ist, wegen nicht Einhaltung der Ladefrist und ob zum anderen der Kaufvertrag voll inhaltlich vorgetragen wurde.
Denn bei nicht Einhaltung, ist eine ordnungsgemäße Entscheidung der Mitglieder überhaupt nicht möglich. Zudem kann man in Plauen, die Bilanz auch nicht schließen, solange der Kaufvertrag nicht wirksam geworden ist. Es sei denn man tritt vom Kaufvertrag zurück. Interessant ist hier auch, welche aufgestellte Bilanz von dieser Seite an die Aufsichtsbehörden gegeben wurde. Hier sollten sich die jeweils zuständigen Beamten abteilungsübergreifend kurz schließen. Denn mittlerweile hat sich auch bei den Aufsichtsbehörden herumgesprochen, daß man nicht allem was die Genossenschaftsverbände in den Händen haben, auch den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Handhabung entspricht.

   

Nr. 3304

Mitglied

25. April 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Wer macht mit bei einer Petition an den deutschen Bundestag gegen solche schmutzigen Geschäfte?

Seit dem 3. Dezember spätestens weiß der Aufsichtsrat, was vor sich geht. Wer macht mit bei einer Petition an die Parlamente, dass solche schmutzigen Geschäfte unterbleiben? Da hat man der Sanierungsbank in Plauen wahrscheinlich die unsaubersten Kredite mit rüber geschoben und der ehemalige Prüfer in Marktredwitz ist nun der feine Maxe, weil er so schlau ist. Wie viele Millionen hat es die deutsch Genossenschaftsmitglieder gekostet und wie viel haben wir alle über den Fiskus mit bezahlt. So etwas darf in der heutigen Zeit bei den knappen Mitteln doch nicht mehr möglich sein. Wissen alle deutschen Genossenschaftsbanken, was sie da unterstützt haben?

   

Nr. 3303

Aus der Organisation

25. April 2008, 21:53 Uhr

Betreff: Woher ist das Geld für die Volksbank Vogtland Plauen?

Aus der Organisation

Woher ist das Geld für die Volksbank Plauen


Dürfen sich die Mitglieder der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Nachhinein verarscht fühlen? Oder auch die früheren Vorstände Marth und Dittrich? Die Frankenpost berichtet heute (= Link), dass der Aufsichtsrat seit fünf Monaten, genau drei Tage nach dem Bericht über die Ermittlungen bei der Bank bescheid wussten über den Deal. Es ist wieder einmal unglaublich, wenn man den Jahresabschluss Volksbank Vogtland Plauen 2006 (= Link) im Bundesanzeiger liest. Die Volksbank Vogtland mit zuletzt 322 Mio. € Geschäftsvolumen ist eine Sanierungsbank, mit 21 Millionen € haftendem Eigenkapital und die kauft der RV-Bank Marktredwitz mit einem Volumen von 407 Mio. € und zuletzt drei Filialen mit einem Geschäftsvolumen von 50 Mio. € ab, verschlechtert ihre eigenen Eigenkapitalquote damit eklatant und verbessert die in Marktredwitz spürbar.

Diese Rechnung bezahlen die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds und die deutschen Steuerzahler bezahlen es vielleicht in einer hohen Millionensumme kräftig mit. Plötzlich haben beide exakt die gleichen Größenordnungen von vielleicht 350 Mio. €, aber die VR-Bank Marktredwitz hat nun 31 Millionen € an Eigenkapital plus den geschöpften stillen Reserven aus dem Deal und die Volksbank Plauen steht weiterhin bei 21 Millionen, oder wie viel schießt der Sanierungsfonds hier ein? Freudentänze wird er aufführen unser Herr Herzog, wie er die Mitglieder ausgetrickst hat. Warum erfahren wir nicht wie sich die Bank in den Voluminas nach dem Verkauf darstellt? Wie viel an Einzelwertberichtigungen hat die Volksbank Vogtland Plauen denn übernommen? Gab es auch ein Schreiben wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen vom BVR?

Gibt es nun 150 Mitglieder in dem Bereich der VR-Bank, die verlangen, dass diese stillen Reserven endlich auf die Mitglieder ausgeschüttet werden anstatt zur Rettung der Person Herzog herangezogen zu werden. Da muss sicher noch einiges geklärt werden.

   

Nr. 3302

Gesehen

25. April 2008, 14:28 Uhr

Betreff: Interessenskonflikt nach der Wirtschaftsprüferordnung

Wenn man den letzten Eintrag so liest, wer hat denn den Jahresabschluss der VR-Bank im Jahr 2004 für 2003 tatsächlich gemacht. Heger, Wolf und Krämer haben doch einen aufgestellt, der den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen hat, brav formuliert. Wie man dann Manfred Heger abservieren musste, wer wird das mit der Bilanz dann wohl in die Hand genommen haben, Reinhold Wolf, der das gar nicht konnte, weil er sich nur in Selb rum getrieben hat als Vorstand, Karl Krämer, den man eineinhalb Jahre später wegen Unfähigkeit in Altersteilzeit geschickt hat vielleicht? Wer bleibt dann noch? Doch eigentlich nur der Prüfer, für den man täglich einiges an den Verband zahlen musste, was sich in den Gebühren ja kräftig nieder schlug und der die Zusage zum Vorstand schon in der Tasche hatte, man aber die paar Tricks, wie die Ausschreibung über die großen und teuren deutschen Tageszeitungen noch vorschalten musste. Und Herr Herzog hat dann vielleicht selber in die Bilanz geschrieben, wir haben nicht alle festgestellten notwendigen Wertberichtigungen buchen können, übertragen, die haben wir in die nächsten Jahre verschoben, sonst hätten wir vielleicht keine Rücklagen mehr gehabt. Da hätte ihm der schöne Posten gar nichts gebracht und den Sicherungsfonds, den wollte man damals schon nicht in die eigenen Unterlagen sehen lassen.

   

Nr. 3301

Aus der Organisation

25. April 2008, 11:14 Uhr

Betreff: Die Laufbahn des Herrn Herzog bei der VR-Bank

Welche Spur zieht Herr Johannes Herzog bei der VR-Bank in Marktredwitz? Manfred Heger hatte als von den Volks- und Raiffeisenbanken gewählter Verbandsfunktionär im Marketingausschuss des GVB einen Prüfer oder gar ein ganzes Prüferteam des Hauses verwiesen und denn kamen Herzog und Grothoff nach Marktredwitz. In den Lageberichten der Bank (= Link) hieß es nun nicht mehr nur die Risikolage muss in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden, es hieß, die Risikokredit haben stark zugenommen, die ungesicherten Kreditteile problembehafteter Engagements sind nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen gedeckt, was ein klarer Verstoß gegen die Bilanzierungsrichtlinien ist, und Manfred Heger konnte bei seinem Busenfreund ungesichert 5 Millionen DM in den Sand setzen und von anderen wirtschaftlichen Kenntnis haben, als er es in die Bankunterlagen einfließen ließ. Da brauchten die Kunden von Anfang an nicht darauf zu warten, dass die Manipulationen bei den Abrechnungsmethoden wieder gut gemacht werden sollten. Lieber nimmt man heute das Geschenk der Ostfilialen mit den Gebäuden in Klingenthal und Markneukirchen von den Arzberger Vorständen Marth und Dittrich in Anspruch, die man 2003 vor den Kadi bringen wollte und wo vielleicht im Hintergrund ein fauler Kompromiss geschlossen wurde, damit die zwei ohne Strafe davon kommen konnten, aber auf vorherige Zusagen aus der Fusion, wo sie auf den Vorstandsposten trotz zweier Fusionsbeschlüsse verzichtet hatten.

Diesem Exprüfer Johannes Herzog, wer will dem noch trauen? Hat er die nicht fristgerecht eingeladene Vertreterversammlung benötigt um jetzt die Pressekonferenz abhalten zu können. Lädt er die Zeitungsleute aus dem Vogtland auch dazu ein? Sagt er wie sich die Bank nach der Trennung von den drei Zweigstellen präsentiert? Ist das Eigenkapital durch Großkündigungen so eingebrochen? Waren die Verluste nur mit den Ostgeschenken auszugleichen?

Wieso ist jedes Mal Herr Grothoff anwesend? Auch in der bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) war er anwesend, obwohl er nicht an der Prüfung beteiligt war. Oder vielleicht doch, der frühere Kollege des heutigen Vorstandes als sein Prüfer? Interessenkonflikte a la GenoVerband. Er war schon bei der Verabschiedung von Karl Krämer laut Aufsichtsratsprotokoll vom 22. Juni 2006 (= Link) dabei, obwohl er damals bei der Geno-Consult des Verbandes und nicht bei den Prüfern war. Wieso ist dieser spezielle Freund und Weggefährte von Johannes Herzog immer anwesend und bekommt damit mehr Einblick als jedes normale Mitglied der Bank? Ist er traurig, dass Uwe Heidel eingestellt werden musste, weil man zwei Prüfer bei dem Gegenwind doch nicht einsetzen konnte bei der VR-Bank Marktredwitz?

Musste Raimund Grothoff im letzten Jahr überwachen, dass man beim Goldmärchen von 2004 ja die Vorstände auch wirklich aus dem Regress entließ, musste er bei der Verabschiedung von Karl Krämer das Beweismaterial mit liefern, was er im Jahr 2004 den Mitgliedern vorenthalten hatte, dass Johannes Herzog (und dann er in Folge?) den Begleiter über die Wartefrist zum Vorstand auch überstehen würde? Warum haben Johannes Herzog und Raimund Grothoff in den Prüfungsbericht 2004 schreiben müssen, die Vorstände hätten eine ungesetzliche Bilanz 2003 zum vorgeschriebenen Stichtag 31 März 2004 aufgestellt? So steht es im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link). Warum hat man in dieser Versammlung verschwiegen, dass man mit Manfred Heger eine Dienstaufhebungsvertrag geschlossen hat, der gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34, Abs. (4), Satz 2 (= Link) verstoßen hatte. Musste man die Nachfrage verhindern wie das möglich war, nachdem Horst Pausch dann auch zwei Tage nach der Versammlung klammheimlich das Amt niederlegte? Wie kommt es, dass über den Aufhebungsvertrag auch am 30.06.2005 kein Wort von einem Prüfer gesagt wurde, sondern dummerweise nur von Manfred Heger selber, da hatte doch Raimund Grothoff noch das Wort? Musste man verhindern, dass man offen legte, dass dieser Vertrag aus der Feder des Verbandes stammte und Horst Pausch ohne Rechtsberatung die aus München geschickten Verträge mit Raimund Grothoff und Johannes Herzog eigenmächtig geschlossen hatte?

Ist dies Konstellation von der Hand zu weisen? Ist sie eher nahe liegend? Hat sich Johannes Herzog die Verpflichtung von Manfred Heger und Karl Krämer für alle Verluste, für alle Vorgänge mit einer gesetzeswidrigen Organisation bei einer Milliarden-DM-Bank höchst persönlich auf die Schultern geladen? US-Fonds-Anlage am genossenschaftlichen Verbund vorbei, mit vielleicht unkontrollierbaren Provisionszahlungen in alle Himmelsrichtungen und Flüge der Vorstände persönlich nach Chikago? Ist der Verstoß gegen die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) mit dem Interessenkonflikt aus der Prüfung heraus nahtlos in die Geschäftsleitung nicht augenfällig, wenn man 32 befähigte Bewerber nicht mal zu Gesprächen einlädt?

Herr Herzog und Herr Grothoff könnten die Hauptverantwortlichen dafür sein, dass man Manfred Heger und danach Karl Krämer für die 50 Millionen Kreditverluste in keinem Fall belangt hat, auch nicht in den Alibiveranstaltungen Flex und Gold, Gold, Gold, wo man die wahren Hintergründe verschwiegen hat. Wenn es Spitz auf Knopf kommt, dann könnten diese beiden Prüfer für diese ungeheuerliche Summe zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das schweißt die zwei nach wie vor an der Nahtstelle VR-Bank Marktredwitz zusammen. Dass die Verantwortung zutage tritt, das muss anscheinend zur Zeit noch verbandspolitisch auf allen Ebenen verhindert werden. Das ist der Imageverlust, der laut Genossenschaftsgesetz nicht die Rechtsverfolgung ausschließen darf. Imageverlust für die Verbände, gedeckt auf Kosten der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Doch auch die Namensänderung wegen des Wunsiedeler Kreis, nichts anderes war es, wird die Verantwortung von Johannes Herzog und Raimund Grothoff auch nicht auslöschen. Diese vielen Schicksale, die auf Kundenseite davon abhängig waren, dürfen dies einfach nicht zulassen und nun geht es wieder einem Großteil der Mitarbeiter an den Kragen, bzw. an den Job. Wenn in den Lageberichten geschrieben wird die Position Personalkosten wird sich in Zukunft verringern, so stehen auch da Menschen dahinter die der unfähigen Geschäftspolitik der Vorstände heute wie gestern geopfert werden. Die Laufbahn des Herrn Herzog bei der VR-Bank Marktredwitz ist gepflastert von menschlichen Schicksalen die für seine Person zur Seite gewischt wurden.

   

Nr. 3300

Webmaster

24. April 2008, 11:56 Uhr

Betreff: Zur Vertreterversammlung

Bereits mehrere Vertreter als auch Mitglieder haben sich hilfesuchend an uns gewandt ob die Vertreterversammlung wegen der Ladungsfrist und allem was damit zusammenhängt überhaupt gültig war. Der Namensänderung wurde knapp mit 90% zugestimmt. Wir werden wir uns evtl. mit Mitgliedern und Vertretern über das Wochenende intensiv beraten, ob und auf welchem Weg die Versammlung angefochten werden soll. Wir haben ja vier Wochen Zeit.

   

Nr. 3299

ganz weit weg und doch mitten drin

24. April 2008, 11:31 Uhr

Betreff: ausserordentliche Vertreterversammlung

Hat schon jemand die Beschlüsse der gestrigen Vertreterversammlung angefochten (Grund: Einladung erfolgte scheinbar nicht fristgerecht an Vertreter)?

   

Nr. 3298

...

23. April 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Danke an ICH

Danke an ICH für die Gesetzestexte, hier der Nachweis für die Richtigkeit:

- für § 6 GenG, Mindestinhalt der Satzung

- für § 46 GenG, Form und Frist der Einberufung

   

Nr. 3297

ICH

23. April 2008, 19:57 Uhr

Betreff: Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz

§ 6 Mindestinhalt der Satzung
Die Satzung muss enthalten:
1. die Firma und den Sitz der Genossenschaft;
2. den Gegenstand des Unternehmens;
3. Bestimmungen darüber, ob die Mitglieder für den Fall, dass die Gläubiger im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe (Haftsumme) oder überhaupt nicht zu leisten haben;
4. Bestimmungen über die Form für die Einberufung der Generalversammlung der Mitglieder sowie für die Beurkundung ihrer Beschlüsse und über den Vorsitz in der Versammlung; die Einberufung der Generalversammlung muss durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt erfolgen; das Gericht kann hiervon Ausnahmen zulassen; die Bekanntmachung im Bundesanzeiger genügt nicht;
5. Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen der Genossenschaft sowie
Bestimmung der öffentlichen Blätter für Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung in öffentlichen Blättern durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben ist.


§ 46 Form und Frist der Einberufung
(1) Die Generalversammlung muss in der durch die Satzung bestimmten Weise mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen werden. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu machen. Die Tagesordnung einer Vertreterversammlung ist allen Mitgliedern durch Veröffentlichung in den Genossenschaftsblättern oder im Internet unter der Adresse der Genossenschaft oder durch unmittelbare schriftliche Benachrichtigung bekannt zu machen.

   

Nr. 3296

Uwe

23. April 2008, 18:17 Uhr

Betreff: Appell an die Vertreter, besonnen abstimmen

Werte Vertreter, oft genug sind Sie blindlings den Vorschlägen der Vorstände und der Prüfer bei den Abstimmungen gefolgt. Verlangen Sie heute Abend in jedem Fall die schriftliche Abstimmung. Eine Abstimmung mit Akklamation wäre der nächste Skandal. wo man auf Sie mit Fingern zeigen will, wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind. Die Namensänderung bringt nichts außer Kosten. Hinterfragen Sie bitte kritisch wie es mit dem Verkauf abgelaufen ist. Die Vorstände und der Aufsichtsrat hat unbegrenzt Auskunftspflicht gegenüber Ihnen, wenn keine persönlichen Daten davon betroffen sind. Denken Sie an die Folgen für die Menschen als Ihre Kunden und Mitglieder. Hinterfragen Sie, ob der Aufsichtsrat von sich aus alles geprüft hat, oder ob er an wichtigen Sitzungen nicht teilgenommen hat, oder ob es einen Ausschuss für die Entscheidung gegeben hat um unangenehme Aufsichtsratsmitglieder auszuschließen von Beratung und auch Genehmigung. Fordern Sie die Vorstände auf Farbe zu bekennen, wie es laufen würde mit der Bilanz, wenn der Verkauf nicht durch geführt worden wäre. Fordern Sie den Vorstand auf, zu bekennen ob risikoklassifizierte Kredite oder gar wertberichtigte Kredite mit auf die Vogtland eG übertragen wurden. Fordern Sie Aufklärung, ob Kreditverhältnisse auch außerhalb der drei Kommunen mit übertragen wurden. Fordern Sie Aufklärung wie viel Ertrag aus dem Verkauf der Immobilein in die Bilanz der VR-Bank einfließen und ob das für das Jahr 2007 schon verbucht wurde. Fordern Sie den Vorstand auf, die der Bundesbank und der BaFin zum 31. März vorzulegende Bilanz auch Ihnen und den Mitgliedern kenntlich zu machen.

Fordern Sie dazu auf, dass alles lückenlos schriftlich protokolliert wird sonst werden Sie zum Ende damit leben müssen, dass Ihnen die Mitglieder vorwerfen könnten, Sie selber hätten sich nur überfahren lassen.

   

Nr. 3295

Susanne

23. April 2008, 18:01 Uhr

Betreff: Warum gehen die Mitarbeiter nicht auf die Barrikaden?

Bei Herrn Herzog sind immer die anderen schuld. Nach außen hat er sich strahlend mit Reinhold Wolf gezeigt, ihm eine glänzenden Abschied beschert und drinnen hat man immer gesagt es sind die alten Umstände und über den Kollegen gewettert, den man besser entfernt hätte. Doch die alten Umstände sind die, dass ein Prüfer da auf Kosten der Genossenschaft sich sein Feld bereitet hat. Bei Flex und bei Gold, Gold, Gold alleine, da hätte er Millionenverluste nicht nur verhindern können, er hätte es verhindern müssen. Aber um Vorstand werden, um Vorstand zu bleiben, da ist dem Herren kein Trick zu schmutzig. Wenn man heute Geschäftsstellen mit einem Kundenpotential von 20.000 Einwohnern einfach so hin und her verschieben kann, dann gute Nacht ihr lieben genossenschaftlichen Banken. Aber ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich ganz ungeniert. Nur dem Strahlemann Herzog kommt es schon auf den Ruf an. Es ist ja nicht nur ein Vertreterversammlungsbeschluss wenn man den Namen ändert. Alles drum rum, dass dürfte einen fünfstelligen Betrag nicht im untersten Bereich kosten und so wie man mit der Mehrwertsteuereintreibung für die Zinsen so tut als ob das für die Kunden keine Belastung wäre, so frägt man die Leute im Vogtland nicht mal, ob sie damit einverstanden sind, was da abläuft. Der Kunde und das Mitglied, die haben gar keine Meinung zu haben. Sogar wenn man sie als Kunde an sich verkauft, dann geht das hinter verschlossenen Türen ab. Keiner dort drüben ist gefragt ob er das will, wer will das begreifen?

Warum aber gehen die Mitarbeiter nicht auf die Barrikaden. Laut dem Lagebericht 2007 (= Link) hat es einen sogenannten Interessensausgleich zwischen Geschäftleitung und Personal gegeben. Gibt es jetzt die Kündigungen aus betrieblichen Gründen, weil der Vorstand zur eigenen Rettung einen großen Teil des Geschäftsvolumen her gegeben hat? Warum sind heute keine Transparente vor der Bank und warum ist die Gewerkschaft verdi nicht präsent? Erfahren die Mitarbeiter die Dinge genauso wie sie auch die Mitglieder erfahren. Irgendwann ist der Bogen überspannt Herr Herzog und Herr Heidel.

   

Nr. 3294

Aus der Organisation

23. April 2008, 12:06 Uhr

Betreff: Ãœberlegungen von Nordlicht sehr interessant

Zu 1. Die Mustersatzung sieht bei Genossenschaften in der Regel die Einladung durch den Aufsichtsrat vor. Außerordentliche könnte durch den Vorstand eingeladen werden.

Zu 2. und 4. Die Namensänderung mit allen Folgekosten für Notar- und Gerichtsgebühren läuft darauf hinaus, dass die Vorstände ihren eigenen Namen nicht mehr hören können. Das Geld wird dafür ausgegeben, wenn die auswärst auftreten und sagen, wir kommen von der VR-Bank Marktredwitz, dann heißt es über all, ihr seid das! Der so negativ belastete Namen soll gelöscht werden, aber wie gesagt es bleibt der alte Wein in neuen Schläuchen. Dabei muss man bedenken, was alles für Kosten kommen, der gesamte Formularbestand muss ausgetauscht werden, an allen Zweigstellen müssen die Informationstafeln geändert werden wo der Name drauf ist. Die Einträge bei Zigtausend Grundbucheintragungen stimmen nicht mehr, oder sind für unbeteiligte Dritte nicht mehr richtig zuordenbar, ist das Amtsgericht drüber erfreut? Wo sonst noch solche Kosten auflaufen weiß man gar nicht. Der Vorstand hat die Pflicht diese Kosten den Vertreter aufzuzeigen, bevor es ins Kraut schießt. Die Brotzeit nimmt man gerne mit, aber jeden Abend kostet auch einen Tausender wahrscheinlich.

Zu 3. Auch wenn es nur eine Namensänderung ist, und sonst nichts in der Satzung geändert werden muss, die Formvorschrift ist nicht gewahrt. Lässt dass das Registergericht wieder zu? Es könnte ja auch mehr dahinter verborgen sein, wie soll das ein Mitglied prüfen, auf das Registergericht dürfte man sich da nicht stützen können.

Zu 5. Es ist wirklich ungewöhnlich, dass in den betroffenen Vogtlandfilialen keine Informationsveranstaltungen für die Mitglieder abgehalten wurde. Das wäre normalster Stil gewesen. Man kann vielleicht Forderungen verkaufen. Wo steht aber, dass der Kunde in Klingenthal, Schoeneck und Markneukirchen plötzlich seine Anlage bei der Vogtlandbank haben will. Wo ist es rechtlich abgesegnet, dass man solche Verträge übertragen kann? Wie kompliziert ist es bei der Sicherheitenübertragung? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die VR-Bank zum Grundbuchamt gehen und die eigenen Grundschulden und Hypotheken der Kunden auf die Vogtlandbank übertragen? Welcher Rattenschwanz ist denn das? Wird da jeder Kunde genötigt noch mal zum Notar zu gehen? Wer zahlt denn die Kosten? Da gibt es vielleicht Kunden, die haben zwar Grundschulden, aber kein Darlehen mehr, wenn die ein neues Darlehn in den Vogtlandfilialen beantragen, dann hat die Bank dort nicht mal Zugriff zum Grundbuch und der Kunden muss zum Notar?

Was ist mit Sicherungsvereinbarung von Dritten mit der gleichen Konstellation, dass ein Dritter die Grundschuld, die für die VR-Bank Marktredwitz eingetragen ist auch auf die Vogtlandbank übertragen muss, oder braucht es da noch die Querverbindung der Sicherungsvereinbarung von Marktredwitz nach Plauen? Was ist mit Bürgschaften, die hat der Kunden doch gegenüber der VR-Bank Marktredwitz abgegeben. Vielleicht ist jemand der Vogtlandbank als Kunde oder als Bürge gar nicht erpicht darauf mit der Bank zusammen zuarbeiten, weil er persönliche Erfahrungen gemacht hat? Werden dann Kunden genötigt, genötigt die Kredite zurückzuführen, weil in den AGB’s steht, sie sind unterbesichert und bekommen vielleicht wo anders diesen Kredit nicht mehr, weil die keine so laschen Vorschriften haben wie die VR-Bank sie hatte? Könnte man da geplante Abläufe erkennen, die die Bank auf diesem Weg von unliebsamen Kreditnehmer befreien könnte? Ist es ein Rechtsrisiko für die Bank selber, wenn das nun eine überraschende Klausel sein könnte, dass der Kunde sich auf den Vertrag berufen kann und es keine Verpflichtung für einen Sicherungsgeber gibt die Sicherheiten wirklich zu übertragen? Alle diese schwierigen Felder werden nur mit einem Handstreich vom Tisch gefegt? Das Genossenschaftsgesetz gibt den Mitglieder das gleiche Informationsrecht. Gibt es ein Protokoll zur Regionalkonferenz? Hat es im Vogtland auch eine gegeben, oder wie ist das mit den eingeteilten Regionen, werden darüber alle Mitglieder informiert?

Was heißt also in Punkt 2. Bericht zum Vertrag, es ist nichts mehr abzusegnen, es gibt keinen Beschluss dazu, dass wesentliche Geschäftsfelder übertragen wurden, wie es die Satzung in § 30 m) Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereichs, die den Kernbereich berühren verlangt, zumindest in ähnlicher Form. Der Vorstand und auch Herr Schelter vom Aufsichtsrat sollten ihr Manuskript noch mal überprüfen, ob sie auch alles vorgesehen haben, in ihnen berichten, ob sie eigenen Sorgfaltspflichten genüge getan haben und alle rechtlichen Probleme geprüft haben. Denn für den Vertrag, da kommen die nächsten Kosten auf den Tisch, da hat man viel Rechtsberatung benötigt und vielleicht auch viel an Beratungs- und Revisionsgebühren an die Verbände auf beiden Seiten zahlen müssen. Wie kann man sich von so einem großen Kundenfeld im Gesamten nur auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene trennen, wo es umgekehrt zur Fusion 75 % Zustimmung der Vertreter bedarf? Berichtet man bei der Vogtlandbank auch nur in der Vertreterversammlung oder bedarf es dort eines Versammlungsbeschlusses? Wird berichtet zu welchen Preisen die Gebäude übertragen werden, aber das lässt sich dann schon auch aus dem Anlagespiegel ersehen und den außerordentlichen Erträgen bei der VR-Bank.

Auch die Einladung übers Internet, was ja als Information für die Mitglieder gelten soll, ist nicht nachvollziehbar, da kein Einstellungsdatum angegeben ist. Wie wird also dokumentiert, dass da die Fristen eingehalten werden. Morgen ist die Tagesordnung wieder gelöscht. So schnell und einfach geht das im WWW. Man drückt auf Einfügen oder Löschen und schon ist die Sache erledigt und keiner kann’s nachvollziehen. Warum halten die Vertreter so still? Warum ist das wieder so eine geheime Kommandosache? Mitglieder werben und Mitglieder aus den grundlegendsten demokratischen Vorgängen ausschließen. Fristen bis auf den letzten Tag ausnutzen, damit ja nichts passieren kann. Die Einladungsfrist muss man wirklich kontrollieren, wie sie richtig in der Satzung steht. Die Satzung heißt in den Mitgliederrechten in § 30 c) Anträge für die Tagesordnung der Vertreterversammlung gemäß § 28 Abs. 4 einzureichen. Nicht auf dieses Antragsrecht hinzuweisen und auch nicht wo diese Anträge abzugeben sind, dürfte ein eklatanter Vorstoß gegen die Einladungsvorschriften sein. Diese Veranstaltung geht im Grunde nur wegen dem neuen Namen über die Bühne und dass sich Herzog und Heidel damit nicht im ganzen Land blamieren wollen und als unerwünschte Person auftreten müssen. Da hat man das mit einem zusätzlichen Bericht noch versehen. Der Kostenrattenschwanz, der müsste Herzog und Heidel auferlegt werden. Wenn man nicht genau dazu berichtet, dann gibt es einen Anhaltspunkt die Herren dafür in Haftung zu nehmen.

   

Nr. 3293

Werner

23. April 2008, 10:44 Uhr

Betreff: Die große Nummer wird gemacht ?

Nehmen wir mal an, es fehlen 20 Mio. (oder mehr oder weniger) zur Bildung von EWB,
um die Bilanz zu zukriegen. Man verkauft z. B. Zweigstellen für 22 Mio. Die Vertreter
der anderen Bank müssen gar nicht zustimmen. Dann kann man die EWB bilden, bilanzieren und hat sogar noch 2 Mio. Gewinn.
Eine tollkühne Luftnummer!
Für den Fall, dass es nicht klappt, hat sicher jemand versprochen, „einen Besen zu fressen“.

   

Nr. 3292

Nordlicht

23. April 2008, 09:36 Uhr

Betreff: Anmerkungen zur a.o. Vertreterversammlung

Liebe Mitglieder und Vertreter,

nachfolgend ein paar Fragen / Überlegungen zu dem Einladungsschreiben vom 08. April 2008 und dem Verfahren:

1. Die Einladung erfolgt durch den Aufsichtsrat! Das ist ungewöhnlich, denn zu Vertreterversammlungen dürfte laut Satzung regelmäßig der Vorstand einladen. Ist der Vorstand schon nicht mehr im Amt? Warum erfährt man nichts davon?

2. Warum muß jetzt noch eine a.o. Vertreterversammlung für die Namensänderung erfolgen? Das gleiche hätte man doch auch zur normalen Vertreterversammlung tun können, die im ersten Halbjahr stattfinden muß. Warum diese Extrakosten und die erneute "Naturaldividende" (=Abendessen) für die Vertreter? Das kann eigentlich nur bedeuten, daß die normale Vertreterversammlung nicht im ersten Halbjahr stattfinden kann? Wäre die Wirksamkeit der Übertragung dann ggf. gefährdet?

3. Es fehlt in der Interneteinladung die Anlage. Damit kann sich ein Mitglied schon mal kein Bild machen, was eigentlich geändert werden soll und ggf. Gegenanträge formulieren. Es bleibt also alles beim alten. Die (vom Vorstand selbst ausgewählten) Vertreter, die bisher schon nicht in der Lage waren oder (aus wirtschaftlichen Abhängigkeiten nicht konnten) Kritik zu äußern werden erst in einer Vorabbesprechung (erneut Kosten zu Lasten der Mitglieder) eingeschworen, um dann die Kiste ein knappe Woche später abzusegnen. Warum gibt es kein Informationsschreiben an alle Mitglieder, wenn § 1 der Satzung geändert wird.

4. Was sind die Kosten dieser Namensänderung für die Umstellung (interne - Zeit!, Papier, Filialgestaltung, Notarkosten; externe: Information aller Kunden und Mitglieder, Überarbeitung des Internetauftritts, Information aller offiziellen Stellen)? Was für ein Konzept steckt dahinter? Verbrennt mit dieser Aktion die VR-Bank weiteres Geld der Mitglieder mit zweifelhaften Erfolgserwartungen?

5. Warum erfahren die Mitglieder nichts über die Geschäftstellenübertragung, die ja schon vertraglich abgesegnet ist, aber u.U. noch nicht wirksam ist? Warum beschließen die Vertreter nichts zu der Übertragung, wo es sich doch um einen ganz wesentlichen Vorgang für die VR-Bank handelt. Für die Fusion war ein Beschluß notwendig und für die Abspaltung eines wesentlichen Geschäftsfeldes nicht?

6. Wo ist die Kosten - Nutzenrechnung für die Übertragung? Was bekommt die VR-Bank für die Übertragung oder muß man froh sein, sich von einem Kostenblock befreit zu haben?

7. Steht die Übertragung möglicher Weise unter dem Vorbehalt der Zustimmung der VB Vogtland eG?

8. Werden durch die Verschiebungen Auflagen des Sicherungsfonds erfüllt, so daß dann zu Lasten aller Genossenschaftsmitglieder Gelder fließen?

9. Wenn die Namensänderung und die Übertragung so wichtig für den Vorstand sind, daß ein a.o. Vertreterversammlung gemacht wird, warum erfährt man dann nichts aus der Presse, die ja alle Mitglieder und Kunden eher lesen als das Internet?

10. Eine Namensänderung ist wie "Alter Wein in neuen Schläuchen", wenn die handelnden Personen die gleichen bleiben.

11. Es steht in der Einladung nicht drin, wann diese ins Internet gestellt wurde, so daß ein Überprüfung der Fristen nicht möglich ist. Sieht die Satzung inzwischen eine Veröffentlichung von Einladungen im Internet vor?

12. Warum gibt der Aufsichtsrat keine Hinweise, daß auch die Mitglieder zu dieser Vertreterversammlung Anträge stellen können und informiert über das Verfahren?

13. Werden die kritischen Punkte von den Vertretern hinterfragt und auf der Vertreterversammlung angesprochen bzw. erhebt ein Vertreter mal bitte Klage gegen die Vorgehensweise des Aufsichtsrats? Das Gemauschele geht also weiter. Von der zugesagten Transparenz und besseren Informationspolitik keine Spur.

14. Alle VR-Banken haben inzwischen eine Presseerklärung zum Ergebnis 2007 und zur Bilanzentwicklung abgegeben, nur die VR-Bank Marktredwitz ist dazu nicht bereit. Warum werden zumindest die Vertreter auf der a.o. Vertreterversammlung nicht über das vorläufige Ergebnis informiert, denn die Übertragung dürfte ganz maßgebliche Auswirkungen auf die Bilanz und das Ergebnis 2007 haben. Deswegen auch der Übertragungsvertrag per 28. März, weil die Bilanz bis 31. März vorzulegen war? Eine spätere Vorlage wäre ein eklatanter Satzungsverstoß! Aber wen kümmert das noch bei dieser Bank, wo der Vorstand wegend er staatsanwaltlichen Ermittlung und der Übertragung und der Umbenennung und der Planung der Vertreterversammlung doch ohnehin keine Zeit mehr für solche Dinge haben kann.

Die interessierte Gemeinde bleibt am Ball und wird das Tun und das Unvermögen von Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin kritisch begleiten. Insbesondere sollte nach den noch folgenden Presseveröffentlichung über Leserbriefe Stellung zu dem gesamten Fall genommen werden.

Die Region wird sich nicht täuschen lassen. So wie schon das Projekt "SUN" scheibar nicht angekommen ist, aber flotte Spesen verursacht hat, wird auch ein neuer Name nichts helfen, wenn nicht wettbewerbsfähige Konditionen geboten werden. Bei den "Altlasten" (z.B. Überproportionale Verwaltungskosten, die sich ja nicht von heute auf morgen verringern werden) ist kaum vorstellbar, wie das geschehen soll.

   

Nr. 3291

R.

23. April 2008, 08:44 Uhr

Betreff: Verkauf der Ostfilialen auf Grundlage eines unrechtmäßigen Beschlusses?

Wenn das von Eintrag Nr. 3511 wirklich stimmt, dann hat jedes einzelne Mitglied das Recht die Vertreterversammlung anzufechten. Wenn die Ladungsfristen nicht eingehalten sind, dann sind jegliche Antragsrechte der Mitglieder und Vertreter davon negativ betroffen. Welches Mitglied geht übrigens heute noch in die Kraußoldstrasse und verlangt eine Kopie des Vertrages? Mal sehen ob Herr Herzog und Herr Heidel die Einsichtsrechte eines Mitgliedes dazu verweigert. Ab Morgen muss es sowieso als Anhang zum Protokoll. Jedes Mitglied ist nach dem neuen Genossenschaftsgesetz genauso in Kenntnis zu setzen wie die Vertreter. Hat der Wunsiedeler Kreis eine Ausfertigung der Satzung? Kann man die hier einstellen? Dann könnte man auf der Basis diskutieren und feststellen, ob Herr Herzog wieder mit Füßen über die eigenen Vorschriften läuft.

Warum sagt er übrigens die wahrscheinlich wahren Beweggründe nicht? Gibt er auf der Versammlung als geheimes Beiwerk eine Kurzbilanz heraus? Mit dem Vertrag vom 28. März ist er knapp der Frist vor seiner Verpflichtung zur Bilanzerstellung zuvor gekommen. Hat er damit noch drei Tage Zeit gehabt die an die Volksbank Vogtland übertragenen Wertberichtigungen bei sich wieder aus der Bilanz zu streichen und aufgrund des Immobilienverkaufes dazu zum 31. Dezember 2007 eine Zuschreibung auf die Gebäude zu machen. Bei all der Konstellation, wenn da große Beträge an außerordentlichen Erträgen in der Bilanz stehen und vielleicht nicht mal erklärt werden, da muss man wirklich das Finanzamt offiziell darauf aufmerksam machen, ob dass dann nicht nach unerlaubtem Gestaltungsmissbrauch aussieht, wenn die Erträge steuerneutral in ein Verlustjahr geschoben würden und heuer tatsächlich wieder normale steuerbare Erträge erzielt werden würden.

Aber die nächste Frage an den Herrn Herzog und den Herrn Heidel, wie viele Mitarbeiter werden denn für Ihr Schicksal geopfert? Wie viel Bilanzvolumen geben Sie denn ab mit dem Filialverkauf? Schicken Sie die Dame in der Kreditmarktfolge und alle anderen Leute, die Sie zwangsweise einsparen müssen zukünftig mit dem Hubschrauber nach Plauen. Berichten Sie den Vertreter außerhalb der Tagesordnung über die Pläne in der zum HOMA-Haus? Was soll diese Regionalkonferenz, die dürften wegen der geleichn Informationspflicht an die Mitgleider rechtlich sowieso sehr wackelig sein, wenn es darum geht Vorinformationen zu geben, die dann zu Entscheidungsgrundlagen werden. Sie geben das Schicksal Ihrer Kunden im Osten innerhalb eines Abends in die Hände Ihrer Vertreter, die die Tragweite für jeden Einzelnen gar nciht ermessen können, wenn man auf eine Snierungsbank übertragen wird? Sie gehen so leichtfertig mit dem Schicksal Ihrer Mitarbeiter um?

Alles wird mit einer heißen Nadel gestrickt, nur weil es eben Herr Herzog ist und weil man nicht nur die Sauerein von Manfred Heger und seinen Vasallen schon mit dem Aufhebungsvertrag vom 4. August 2004 verstecken musste. Man muss heute die Unfähigkeit und die Sauereien von Johannes Herzog verdecken. Warum wird bei dieser außerordentlichen Vertreterversammlung nicht die Angelegenheit mit dem Geschenk an den Kunden beim Verzicht auf gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) wenn doch die Stadt sogar noch 340.000 € mehr hin geblättert hatte als man selber vertrag wollte, so stand es doch in der Zeitung (= Link)? Kann man das nicht, wenn man im operativen Geschäft vielleicht von massivsten Verlusten berichten müsste? Auch da hat man die Antragsrechte zur Ergänzung der Tagesordnung für die Mitglieder verletzt und es ist eine Pflichtverletzung des Aufsichtsrates wenn er dies nicht nutzt darüber zu informieren. Die Aufsichtsräte sollten sich allmählich bewusst werden auf welch dünnen Eis sie bereit sind zu wandeln. Mit jeder eigenen Pflichtverletzung auch zur Information begeben sie sich selber immer mehr in eine persönliche Verantwortung.

Wenn die Versammlung durchgezogen wird, dann muss man sich eine Strafanzeige gegen die Verbandsprüfung überlegen, weil die im Bericht sich dazu äußern muss, ob eine Vertreterversammlung fristgerecht eingeladen wurde und wenn nicht, hätte sie mit Sicherheit die Pflicht die Versammlung, wenn nicht gar die Mitglieder, drüber zu informieren. Das kann man gleich mit einem Strafantrag gegen die Vorstände in Plauen verbinden, wegen des Verdachtes ungesicherte Kreditverhältnisse hereingenommen zu haben und auch den Sicherungsfonds, der mithilft zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder auf diesem Weg einen Vorstand aus seinen Schwierigkeiten zu befreien.

Hat man im Vogtland eigentlich mit den Kommunen gesprochen? Wenn man als Marktführer dort auftreten will, sind dann diese Kontakte nicht zu pflegen? Wenn das nicht der Fall ist, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn die man die Filialne jetzt abstößt wie einen kranken Eiterbatzen.

   

Nr. 3290

ICH

22. April 2008, 21:43 Uhr

Betreff: außerordentliche Vertreterversammlung

Satzung der Genossenschaft

§28 Einberufung und Tagesordnung
(1) ................
(2) ................
(3) ........................ wird durch unmittelbare Benachrichtigung .................einberufen unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen, die zwischen den Tag des Zugangs (Abs.7) bzw. der Veröffentlichung der Einberufung und dem Tag der Versammlung liegen muss
(4)............
(5)............
(6)............
(7) In den Fällen der Absätze 3 und 5 gelten die Mitteilungen als zugegangen, wenn sie zwei Werktage vor Beginn der Frist zur Post gegeben worden sind.

Einladung vom 8.April = Tag des Schreibens der Bank und Weitergabe zur Post
Zwei Fristtage laut Absatz 7 dazu = 10. April
Zwei Wochen Abstand zwischen Zugang und Versammlungstag = 24. April
Frühestmöglicher Termin der ao Versammlung = 25. April 2008

Was soll man dazu noch sagen.

   

Nr. 3289

L.

22. April 2008, 19:07 Uhr

Betreff: Außerordentliche Vertreterversammlung – entsetzlich

Warum des Kaisers neue Kleider, des Herzogs neue Kleider sollen es werden. Bitte lieber Webmaster, wenn Herr Herzog wegen Euch schon die Notargebühren und die vom Registergericht und von der Vernichtung aller Belege mit dem Aufdruck VR-Bank durchziehen lässt, bitte, bitte, lasst den Namen VR-Bank Marktredwitz nicht sterben, der ist verbunden mit einem Jahrzehnt einer Talfahrt einer Bank mit unbeschreiblichen Vorgängen. Die Umbenennung der Bank in Fichtelgebirgsbank eG ist die indirekte Auszeichnung des Wunsiedeler Kreises. Ein weiterer Akt der Bankrotterklärung der Moral.

Jetzt wird es vollzogen und man zieht es im Stillen durch, die Vogtlandfilialen sollen zur Deckung des Abschlusses des Jahres 2007 herhalten. Den Vertrag hat man schon unterschrieben, man holt sich nur noch die Zustimmung der Vertreter. Die Unterschrift hat man am 28. März geleistet, vielleicht wurde man vom Wunsiedeler Kreis nun sogar aufgeschreckt, dass das ohne die Versammlung nicht geht. Über alle Köpfe hinweg sollen wahrscheinlich die Mitgliedschaften übertragen werden auf die Volksbank Vogtland Plauen, die durch den Sicherungsfonds mit 50 Mio. € saniert werden musste. Die Mitglieder stecken damit in der gesetzlichen Nachschusspflicht bei der Bank, die erwiesener Maßen schon am Ende war.

Jeder Kreditnehmer in Schoeneck, Klingenthal und Markneukirchen muss wissen das er es mit neuen Leuten zu tun hat, die über seinen Kredit entscheiden. Jeder Kreditnehmer muss wissen, dass eine Sanierungsbank viel engere Bewertungskriterien ansetzen muss als eine Bank die normal dasteht. Nicht der Hauch von Risiko kann hereingenommen werden. So werden Kredit plötzlich zu Risikokrediten für die Bank klassifiziert, nur weil sie von anderen Personen bewertet werden, oder weil sie im Randbereich ausgereicht wurden, ohne dass es der Kunde selber wusste. Was ist mit den Sicherheiten, von Dritten, Bürgschaften etc? Müsste man in so einem Fall nicht befürchten auch dadurch ungewollt in die Mühlen geraten zu können, weil die neue Bank lieber gleich die Sicherheiten in Anspruch nimmt anstatt einen wackeligen Kredit weiter zu führen? Zuerst die Bank, dann die Kunden und die Kreditnehmer?

Wie ist es aber mit den Mitarbeitern in Marktredwitz, zahlen die auch wieder die Zeche? Weniger zu betreuendes Geschäftsgebiet und Geschäftsvolumen und damit ab durch die Mitte, damit Johannes Herzog gerettet wird. Pfui Teufel an euch, die ihr euren Namen nicht mehr hören könnten und euch umtaufen wollt, weil ihr im ganzen Land als eine der Schlimmsten geltet und überall als negatives Beispiel herhalten müsst. Ist der Deal auch zwischen den Prüfungsverbänden inzwischen soweit, dass man sogar faule Kredite über die Grenzen austauscht? Ist das Negativimage von Marktredwitz schon so tief ins Mark gedrungen, dass man die Sanierung von Marktredwitz auf Plauen überträgt? Macht da jetzt sogar der BVR mit? Aber wie sieht es für die Vorstände in Plauen aus mit ihren eigenen Sorgfaltspflichten? Soll man da mal die Staatsanwaltschaft hinschicken, ob da jetzt die genossenschaftsrechtlich untersagten und höchst risikoreichen Kredite geführt werden und ob man dieses Risiko bereitwillig übernommen hat auf den Schultern der eigenen Mitglieder. Diese Kreditgenossenschaften werden nicht mehr wie Genossenschaften mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag geführt. Sie werden geführt als wären sie Eigentum der Verbände und der Vorstände.

Vergessen Sie aber bitte in Marktredwitz nicht, wenn sie den Vertrag mit Plauen nicht offen legen, dann geben Sie den Mitgliedern das Recht vielleicht hin bis zur Anfechtung der Vertreterversammlung, weil sie die Informationen für alle verweigern. Das Antragsrecht haben sie mit ihren Vorgehensweise den Mitgliedern sowieso schon genommen.

   

Nr. 3288

Minnesänger

22. April 2008, 16:27 Uhr

Betreff: Des Kaisers neue Kleider

Was es doch nicht alles gibt.

Wenn dir deine alte Verkleidung nicht mehr gefällt, dann suchst du dir eine neue und schwuppdiwupp - denkst du - erkennt dich niemand mehr.

Oder die Gammelfleischskandale. Altes Fleisch verpackt in neuer Schale und schon wird Gewinn gemacht.
Aber das alte Fleich das drinsteckt, das stinkt halt gewaltig beim Gammelfleisch. Und deshalb fliegt irgendwann alles wieder auf.

Das alles ist mir plötzlich so in den Sinn gekommen und ist alles erfunden. Bezüge auf Firmen oder lebende Personen die ihren Namen wechseln wollen sind vollkommen unbeabsichtigt.

   

Nr. 3287

Mitglied

22. April 2008, 14:40 Uhr

Betreff: Der Deal liegt auf dem Tisch mit den Vogtlandfilialen

Der Deal mit den Vogtlandfilialen ist gemacht, Geheime Kommandosache war es, die Kunden wurden nicht gefragt, nur die Vertreter werden an einem Abend um Ihre Zustimmung gebeten. Hier die Einladung über das Internet zur Außerordentliche Vertreterversammlung am morgigen Mittwoch, den 23. April.

Da steht eine Satzungsänderung drauf. Eine Satzungsänderung wurde aber nicht eigens bekannt gegeben. Wie sieht die Satzungsänderung aus? Die Einladung ist wieder entgegen dem Gesetz § 6 GenG Mindestinhalt der Satzung. Auch wenn man über das Internet einladen will, das Internet ist kein öffentliches Blatt, auch wenn es in der Satzung steht, Gesetz kommt vor der Satzung.

Was ist das für ein schmutziges Spiel.

   

Nr. 3286

Uwe

21. April 2008, 19:38 Uhr

Betreff: Wir verkaufen keine Kredite im Pakte, wir verkaufen sie in den Zweigstellen

Warum soll man als Revisor auch dafür sorgen, dass die zu prüfenden Banken nicht ihre EDV dazu nutzen, um den Kunden heimlich in die Taschen zu greifen? Schließlich lebt man ja auch davon. Und wenn man schon die Prüferlaufban einschlägt, da gibt es nur zwei höhere Ziele, Karriere beim Verband oder warten bis ein Vorstandsposten frei ist und dann nichts wie drauf. Und es gibt doch verschiedene Methoden wie man so eine Position frei macht. Wenn man dann aber 50 Millionen ausfallgefährdeten Kredite übernehmen muss, weil der Vorstand am leichtesten bei so einer Drucksituation geht und man den Aufsichtsrat mit dem drohenden Imageschaden davon abbringt allzu viel Wirbel zu machen, wenn auch die 32 Bewerber von vorne herein chancenlos sind, da versteigt man sich schon mal in die geplante Marktführerschaft und in Aussagen wie berechtigtes Informationsinteresse, das man deswegen nicht wahr genommen hat, weil man so sehr mit sich selber beschäftigt war.

Die Selbstbeschäftigung des Herr Herzog scheint zugenommen zu haben. Geheime Verhandlungen wie man denn mit den weit entfernten Zweigstellen im fremden Bundesland sich sogar sanieren kann, so dass man bei sich den Palast planen kann, der dann überdecken soll, dass man da vielleicht eine weitere Millionenpleite begraben kann, die man selber begleitet hat, und wo man doch auch den Aufsichtsrat beim Kauf gar nicht brauchte, obwohl der laut Satzung zustimmen hätte müssen. So hat man seine grenzenlosen Freiheiten erreicht, wenn man nur die richtigen Freunde auf der eigenen Seite weiß. Die lassen bei Prüfungsberichten dann schon mal ein Geschenk von 432.000 € zu Lasten der Genossenschaft in den Berichten unerwähnt.

Mal schauen ob es gelingt Bilanzen auch zukünftig "zu zu machen", wenn man auch das Letzte verscherbelt hat. Dann erinnert man sich als früherer Prüfer wieder der Kunden. Da lässt man sich eine Mehrwertsteueroptionierung einfallen und tut so, als ob das für den Kunden gar nichts wäre. Wer weiß vielleicht decken die Vorsteuern aus den hohen Prüfungskosten mal einen Teil der Kosten, wenn die Erstattungen die Abführungsbeträge aus den immer weniger werden Zinserträgen aus den Kundengeschäften auch ohne HOMA-Haus übersteigen. Vielleicht kann man der SparDa doch was vermieten, wenn die immer größer werden. und bescheidener sind die ja sowieso.

   

Nr. 3285

Genossenschaftler

21. April 2008, 18:36 Uhr

Betreff: Vertuschung und Strafvereitlung? Tun die Prüfer so als würden sie die Gesetze nicht kennen?

Kennen die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, wie Raimund Grothoff oder Johannes herzog das Genossenschaftsgesetz nicht, oder ist es für sie außer Kraft, nach dem Motto, Kläger innerhalb des Genossenschaftswesen sind nur wir, darum kann es auch für uns selber keine Richter geben? § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zeigt uns Strafen auf, wenn Prüfer dagegen verstoßen, wem sie zum bericht verpflichtet sind und das sind nun mal die Vertreter und Mitglieder und die Aufsichtsbehörden. Wie steht es um § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link), wenn dort geschrieben steht, „wer seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, haftet der Genossenschaft für den daraus entstehenden Schaden, ist da bei der Flexangelegenheit davon auszugehen, dass Herr Herzog und Herr Grothoff ein Interesse daran hatte, dass alles auch so festgehalten wurde, wie es sich abgespielt hat? Da hat doch der Dr. Nickl berichtet, dass Manfred Heger in der Bank die wirtschaftlichen Zahlen der Kreditnehmer anders in die Unterlagen geschrieben hat als sie in Wirklichkeit waren und die Prüfer tun heute wie damals so als hätten sie es nicht gesehen und als ginge es sie nichts an. Ist das nicht peinlich, wenn ein Auszug aus § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) heißt:
(3) 1Der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn ihm bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes rechtfertigen, die den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, die einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen des Instituts oder die Ausübung einer Tätigkeit nach diesem Gesetz darstellen oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. 2Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank hat der Prüfer ihnen den Prüfungsbericht zu erläutern und sonstige bei der Prüfung bekannt gewordene Tatsachen mitzuteilen, die gegen eine ordnungsmäßige Durchführung der Geschäfte des Instituts sprechen. Warum haben also Herr Grothoff und Herr herzog die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditverhältnisse nicht aufgegriffen und die Vorstände über das BaFin abberufen lassen? Warum wird bei Herrn Herzog heute der Verzicht auf 432.000 € gesicherte Forderungen noch immer nicht als massivster Untreuetatbestand gewertet, das man so einem Mann eine Bank nicht anvertrauen darf?

Schon in Eintrag Nr. 2767 wurde über die Unbefangenheit des Prüfers geschrieben. Was uns da im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) alles aufgezeigt worden ist, da kann doch von Unabhängigkeit und Unbefangenheit, wie es die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) verlangen, nicht mehr die Rede sein. Wenn der Prüfer die Vertreter anlügt, dass der Aufsichtsrat äußerst eingeschränkte Kontrollrechte hat und § 38 GenG als auch die Satzung dagegen vorschreiben uneingeschränkte Einsicht in alle Bücher und unbegrenztes Berichtsrecht vom Vorstand für den Aufsichtsrat, ist da die Prüfung nicht der erste Hebel zur Vertuschung schlimmster Vorgänge? Dann setzen sich die Prüfer in der Versammlung noch daneben und lassen es zu, dass man die Vertreter über einen Folienvortrag bei der Versammlung (= Link) nur über Überziehungen berichten lässt, aber sie darüber im Unklaren lässt, dass alle Kredite innerhalb der zugesagten Kreditlinien wahrscheinlich schon zusätzlich 3 Millionen Verlust eingefahren haben, weil man mit dem besten freund des Vorstandes keine Sicherheiten vereinbart hatte, weil vielleicht die Bonität vorher schon nicht im Geringsten vorhanden war, was aber Manfred Heger durch die Tricks mit den Wirtschaftsdaten geschickt meisterte und die Prüfer das zuließen. Ist es nicht die Unfähigkeitsbescheinigung für die Prüfer, wenn angeblich Überziehungslisten mit 300 Seiten, höchsten Beträgen von den gesamtverantwortlichen Vorständen nur gegengezeichnet wurden, ja ist es nicht gar das Eingeständnis alles mitgemacht zu haben? Der wüstete Akt des Freibriefes für die kundenbetreuenden Kollegen ohne jede Prüfung der Verfügungen und ohne jede Überprüfung einer Bonität der Kunden. Wer ist da verantwortlich für die 50 Millionen € Verluste? Nur Manfred Heger, alle Vorstände, marktdynamisch und operativ, aber unfähig zur Überwachung und Einhaltung jeglicher Regeln, oder auch die Prüfer und ein ganz großer darunter namens Johannes Herzog, die das entgegen dem § 29 KWG zugelassen haben oder in welchen Gesetzestext man auch schauen will?

Ist es mit den Prüfern abgesprochen dass diese Vorstände vor Gericht sich selber mit gegenläufigen Aussagen davon schleichen? Reinhold Wolf, ich musste doch die anderen immer fragen und Manfred Heger, das hätte mir zur Auszahlung alleine aber nicht gereicht, aber ich war ja nicht zuständig. Wie ist es möglich, das Karl Krämer aussagte, er wisse von dem Engagement Gold so gut wie nichts, als Marktfolge- und Überwachungsvorstand, der jeden problematischen Kredit in- und auswendig kennen müsste, der aber durch die Aussage von Manfred Heger auf einem Kurzprotokoll aller Vorstände entlarvt wurde, dass sind unsere drei Unterschriften. Eine Aussage vor Gericht von Karl Krämer alos im Grunde, dass es bei der Bank gar keinen Kontrollvorstand gegeben hatte, was doch ein Prüfung auch wenn sie blind ist, sehen muss. Karl Krämer musste doch auch einer gewesen sein, der gegengezeichnet hat auf den Überziehungslisten, Monat für Monat, Jahr für Jahr. Warum interessiert es die Prüfer nicht, wie die Vorstände auch noch vor Gericht lügen? Externe Überwachung auch Fehlanzeige? Wer verliert bei dem Spiel? Der Kreditkunde, der nicht ahnt was für Zustände herrschen und wie er in den Sog mit hineingezogen wird und daneben alle Mitglieder?

Dürfen wir da von unbefangenen Prüfern, ohne jegliche Interessenkonflikte ausgehen, oder müssen wir bei Johannes Herzog auch noch auf den Verdacht der Bereicherung über die Amtsübernahme reden. Wie kann ein Prüfer nahtlos in die Dienste der Bank wechseln. Warum hat Horst Pausch dem Aufsichtsrat vom Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger nur berichtet? Inhalt ausgeschlossen? Weil man einem vom Genossenschaftsverband geschriebenen und von Grothoff und Herzog durchgezogenen Aufhebungsvertrag sowieso nur zustimmen kann? Wieso aber haben die Prüfer Grothoff und Herzog diesen Vertrag den Versammlungen vom 14. Oktober 2004 und vom 30.06.2005 und allen anderen überhaupt verschwiegen? Weil sie natürlich von der Gesetzeslage wussten, oder nicht? Regressverzicht durch den Aufsichtsrat ist gemäß § 34 GenG gar nicht möglich und liegt laut der Satzung in den Händen der Vertreter. Und sich ein Alibi über zwei Millionen für 50 und mehr Millionen zu holen, war das clever oder dumm? Bei einer höhern Summe hätten die Vertreter sicher nicht mehr mit gemacht, wenn man die zur Abstimmung gebracht hätte. Und Entlastung ist auch kein Regressverzicht. Wenn der Verzicht also mit dem 4. August 2004 schon vereinbart war, dann war der Gesetzbruch doch schon vollzogen und so verschwieg man ihn gnadenlos. Keiner konnte in die Unterlagen sehen, keiner konnte die Prüfer beschuldigen und belangen. Diese Machenschaften konträr zum Genossenschaftsgesetz sind Handhabe beim Verband vom kleinsten Glied bis zur Verbandsspitze, die dann Testate unterschreibt, die gegen die allgemeinen und die Bankbilanzierungsrichtlinien verstoßen und nur dazu dienen können die unglaubliche Risikolage verschärfen zu helfen.

Die Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz sind wahrlich seit Jahren keinen Pfifferling wert. Damit wurden die Mitglieder und Vertreter bewusst falsch informiert und erhebliche Umstände verschwiegen. Ein Regressverzicht wegen drohender Imageverluste ist vom Gesetz laut Kommentierung sogar ausgeschlossen, und der Regressverzicht von der Vertreterversammlung ist ebenfalls nur gültig, wenn diese voll umfänglich informiert wurde. Was belegt aber die fehlende Information mehr, als wenn man den Schaden von 5 Millionen nur mit 2 Millionen vorlegt? Wenn Ermittlungen gegen Herrn Herzog laufen, dann wird er sich den § 150 im Genossenschaftsgesetz wohl genau anschauen müssen und auch die passenden im Handelsgesetzbuch. Vielleicht hatte Herr Grothoff ja ähnliche Absichten und auch Aussichten wie er. Und der Aufsichtsrat wird sich auch seine Gedanken über den §147 GenG machen. Da stehen für ihn Strafandrohungen drin, wenn man falsch und unvollständig berichtet und falsche Beschlüsse auf falscher Grundlage herbeiführt. Gerade die Vorsitzenden werden sich an die Nase fassen müssen, wenn man sich so verhält und auch noch so einem Dienstaufhebungsvertrag, der gegen das Gesetz verstößt, nicht nur einmal, sondern zweimal blindlings zustimmt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Dummheit schon gar nicht.

   

Nr. 3284

R.

21. April 2008, 10:17 Uhr

Betreff: Was ist mit den Flexscheiben?

Auf den Eintrag Nr. 2537 fehlt immer noch die Antwort. Ist die Autowerkstatt in Wunsiedel das Bermuda-Dreieck der VR-Bank Marktredwitz, oder wie viele gibt es davon im Bereich der Rettungserwerbe der Bank? Ausgangs- und Durchgangslager für Waren und Güter in der Obhut korrupter Vorstände, die der Bank und ihren Mitglieder entzogen werden sollen? Gibt es auch Fotos vom Abtransport von Flexscheiben im Wert von hohen fünfstelligen bis sechsstelligen Beträgen? Oder war es die Ware, die der Steuerberater der Firmen (Aufsichtsrat der Bank !) als Warenbestand in die Bilanz aufnahm, vielleicht noch weit über dem tatsächlichen Wert bewertet und in die Bilanz eingestellt, die der Einzelhandelsriese schon als Schrott abgelehnt hatte? Hat die Staatsanwaltschaft schon bei A... nachgeforscht? Was ist uns da bei Flex alles verschwiegen worden? Von allem hat dieser Prüfer Herzog wissen müssen. Die Augen hat er zugemacht um selber auf den Vorstandssessel zu kommen. Es ist die Frage schon angebracht, ob Herr Herzog die Unterlagen in die Prüfungsunterlagen genommen hat oder in seine eigenen um seine Bewerbung auch ja allen anderen der 32 befähigten Bewerber vor zu ziehen. Mit so etwas, da braucht man niemand mehr zu fürchten, da kann man sich sicher sein, dass auch einem Geschenk an einen Kunden über einen Forderungsverzicht von 432.000 € keiner sich traut zu widersprechen, wenn man dann Vorstand geworden ist. Das genehmigt bei der Situation dann jeder, wenn es sein muss auch erst hinterher.

   

Nr. 3283

R.

20. April 2008, 18:38 Uhr

Betreff: Beweisen, dass man für die Verluste nichts kann, so will es das Gesetz

Das Gesetz schreibt doch im Kommentar, dass der Vorstand über die Kredite im Detail am besten bescheid wissen muss und deswegen muss er nach dem § 34 im Genossenschaftsgesetz nachweisen, dass er an den Ausfällen nicht schuld ist. Wenn ein Vorstand wie Manfred Heger aber Kredite wie den Flexkredit ungesichert mit 5 Mio. DM und immer weiter Überziehungen macht oder die Sache bei Reinhold Wolf mit dem Goldmärchen, wo man zwei Firmen hintereinander mit einem Kunden finanziert, die nur Sandburgen sind und wo der Kredit zum Schluss vielleicht sogar noch schneller ausgefallen ist, weil man den Kunden unter Druck setzen musste, dann haben doch die Mitglieder den Anspruch darauf, dass die Vorstände aufzeigen, dass sei unschuldig sind. Und bei den zwei Fällen, da kann doch jeder eins und eins zusammen rechnen. Das hätte doch der Lehrling nach zwei Tagen nicht schlechter machen können. Da muss man schon hinter den Verlusten die Methode vermuten. Wenn also solche Kreditausfälle bekannt sind, bei Schäden von vielleicht 50 Millionen € und mehr, dann ist es doch unbedingt notwendig, dass die uns die Vorstände beweisen, dass sie nicht in jedem einzelnen Fall für den Ausfall verantwortlich sind. Das muss doch der Aufsichtsrat machen. Will man uns die anderen großen Sauereien einfach nur vor enthalten. Wie heißt es im Gesetz, die Vermeidung von Imageverlusten dürfte dafür kein Grund sein, es nicht zu tun. Ist hier der Imageverlust auch für die Aufsichtsräte selber gemeint? Wahrscheinlich schon. Auch von einer gesetzlichen Prüfung erwarten wir, dass sie sich an diese Vorgaben hält.

   

Nr. 3282

Mitglied

20. April 2008, 18:09 Uhr

Betreff: Kein Verständnis, dass Herr Herzog noch an der Spitze ist

Wenn ich die Gesetzestexte in Eintrag Nr. 3493 gesehen habe, gibt es da einen Zweifel, wer da groß Verantwortung für die Ausfälle bei unsere Bank trägt. Wer einen Kredit wie Flex ausreicht, wo man bei 4,5 Millionen DM von Anfang von nicht rosig reden muss und trotzdem keine Sicherheiten hereinholt, sind das die Kredite, die heute der Staatsanwalt als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet. Warum hat also Johannes Herzog nicht für die gesetzliche Beweislast des Vorstandes Heger gesorgt, wie es der Sorgfaltspflichtparagraph 34 des GenG (= Link) fordert? Warum musste man da von der Rechts- oder auch Prüfungsabteilung in München den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht aller Ansprüche schreiben, wo doch ein paar Sätze im Gesetz drunter steht, dass der Aufsichtsrat nicht auf Ansprüche verzichten kann?

Wenn Heger und Krämer öffentlich vor Gerichten aussagen dürfen, dass sie die Kompetenzregelungen nicht kannten, dann gestehen sie doch heute, dass sie nur nicht zugeben konnte, dass sie laufend dagegen verstoßen haben dürften. Von 1000 Vorständen wissen alle außer Heger und Krämer auch nach drei oder vier Jahren, wie die Kompetenzen festgelegt waren. Das musste bei jeder Krediteinräumung in deren Köpfen die erste Frage gewesen sein. Wer das nicht weiß, der gehört gefeuert, wer es nicht sagt, der kann nur lügen. So muss endlich die Verantwortlichkeit bei Flex und Gold, Gold, Gold aufgearbeitet werden. Wenn Manfred Heger und Karl Krämer die unglaublichen Überziehungsgenehmigungen von Reinhold Wolf nicht überwacht und gestoppt haben, dann sind sie in der gleichen Verantwortung. Genauso gilt es für die andere bei Flex. Wer Überziehung von 1,4 Mio. DM nicht verhindert, der ist der Erste, der dafür verantwortlich ist. Von diesem Grundsatz geht in der Bankenwelt wahrscheinlich jeder ordentliche Geschäftleiter aus.

Wer sich aber als Prüfer nicht für die Einführung solcher selbstverständlichen Regeln einsetzt, der ist selber für die Missstände bei einer Bank verantwortlich. Für Johannes herzog und seinen Kollegen Raimund Grothoff kann man im Sinne von § 62 des GenG (= Link) wahrscheinlich wirklich nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen. Wer dazu beiträgt, dass man die Mitglieder in der Vertreterversammlung 2005 (= Link) auch noch mit dem tatsächlichen Schaden anlügt, der dürfte es schwer haben den Vorsatz von sich zu weisen, wenn Herr Grothoff auch noch Aussagen getätigt hat, die im Gegensatz zum Genossenschaftsgesetz stehen, mit der Möglichkeit der Einsichtnahme des Aufsichtsrates.

Wer hält also noch die schützenden Hände über Herr Herzog. Der Aufsichtsrat kann doch selber entscheiden, ob nach seiner Ansicht ausreichend Gründe da sind sich von diesem Vorstand zu trennen. Der Aufsichtsrat kann doch entscheiden, ob die Prüferprotokolle auch so ausgefallen sind, wie uns Dr. Nickl wahrscheinlich auch nur am Rande gestreift aufgezeigt hat und warum die Prüfer nicht nach dem Genossenschaftsgesetz und dem § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) versucht haben Schaden von der Bank, den Kunden und der Allgemeinheit abzuwenden? Da rückt der § 150 des GenG mit der Bereicherung des Prüfers doch ganz nahe, wenn der Manfred Heger auf dem Vorstandsvorsitz beerbt hat. Reinhold Wolf, der durfte nicht mehr Vorsitzender sein, sondern nur Sprecher, ist das schon bezeichnend gewesen? Der Aufsichtsrat braucht nicht wie das BaFin auf die Mühlen der Justiz und der Gesetzeslage warten, der Aufsichtsrat muss für die Bank selber handeln und von ihr rechtzeitig Schaden abwenden. Da gehört auch ein notwendiger Wechsel an der Spitze zwingend dazu. Das ist die originäre Verantwortung des Aufsichtsrates, Distanz zum Vorstand und nicht Verbrüderung. Das ist das Schlimmste für die Genossenschaft, da ist die Überwachung und Kontrolle ausgeschlossen.

Es ist einfach unverständlich wie man eine Bank weiterhin mit den Rettungsversuchen für diesen ehemaligen Prüfer als Vorstand belastet, nur weil sich die Staatsanwaltschaft vielleicht Zeit nehmen muss wegen des Umfangs der Schweinereien die offizielle Ermittlung gegen den heutigen Vorstand bekannt zu geben und damit das BaFin noch nicht im öffentlichen Auftrag tätig werden kann. Hier muss man verhindern, dass doch Allianzen geschmiedet werden, wo man über die Sicherungseinrichtung diesen schwer angeschlagenen Vorstand heraus schweist. Die Abstimmung über Herrn Herzog, ob er weiter arbeiten darf, die geben die Kunden ab seit dem ersten Tag an dem er da ist. Und die Bezeichnung von Qualität vor Quantität und dass die Konkurrenz mit ihren Konditionen für den Kundenschwund schuld sei, dass ist die beleidigendste Retourkutsche an diese Kunden, die Johannes Herzog den Rücken zeigen, aber es ist das negative Eingeständnis zu den eigenen Fähigkeiten. Vielleicht bringt man die Beschlüsse bei den Vertretern ja wieder durch, die VR-Bank wird damit nichts gewinnen, sondern nur verlieren.

Zu Verlieren, das versucht Herr Herzog mit aller Macht zu verhindern. Wie egal es ihm dabei ist seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben einzuhalten, dass zeigt doch die Sache mit der Waldeslust. Und da muss man wahrscheinlich auch nur die Prüferunterlagen und die Protokolle vom letzten Jahr hernehmen, um zu sehen, wie die Sorgfaltspflichtvorschriften für Vorstände und gesetzliche Prüfer tatsächlich zusammen spielen. Es ist schon interessant zu wissen, dass im Genossenschaftsgesetz laut Eintrag Nr. 3493 ganz empfindliche Strafen vorgesehen sind, sowohl für Vorstände, als auch Prüfer. Und auch das HGB hat ja noch was übrig für aktiv begangenen Bilanzbetrug. Wenn sich der Aufsichtsrat nicht schnell distanziert und da hat er wahrscheinlich das rettende Ufer schon weit außer Sicht, da muss man dann doch auch mal auf den § 147 GenG mit dem Strafmaß hinweisen und auch darauf, dass die Haftungsvorschriften des § 34 GenG über § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) in vollem Umfang auch für diese Herren gilt.

   

Nr. 3281

Leser

20. April 2008, 16:38 Uhr

Betreff: Bilanz des Finanzverbundes

Ist die Bilanz des genossenschaftlichen Finanzverbundes nicht ein riesiger Skandal, den so bisher noch niemand aufgeworfen hat. In dieser Gesamtbilanz des Jahres 2006 steht auf Seite 3, G+V, Nr. 24. Position Steuern, der Erstattungsbetrag aus sogenannten Körperschaftssteuerguthaben von 2,7 Milliarden €. 5,4 Milliarden DM, die im Grunde den Mitgliedern gehören, weil das sich kompliziert zusammensetzende Körperschaftssteuerverrechungen aus Dividendenausschüttungen sind. Wo bleibt WISO, Plusminus, Frontal21. Dass sich die Banken das heimlich still und leise einverleibt haben ist ein Skandal. Manfred Heger war wirklich kein Weisenknabe, aber er hat sich einen Teil dieses Körperschaftsteuerguthabens im Jahr 2000 über das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren wenigstens mit den Mitgliedern geteilt. Johannes Herzog hat 1,1 Mio. € einfach gleich in die versteckten Reserven gebucht, auf die er zukünftig ohne Beschluss zugreifen kann. Wie viele Pensionsverträge für Vorstände wurden da abgeschlossen oder aufgebessert? Wie viele Altersteilzeitverträge wurden mit diesen Geldern geschlossen, weil man einen riesen Batzen Geld zur Verfügung hatte, den man den Mitgliedern mit unsauberen Gewinnverwendungsvorschlägen vor enthielt. Das Geld vom Finanzamt kriegt man 1 zu 1. Warum kommen unter Position 32. bei der Zuweisung in die Rücklagen von 2,7 Milliarden nicht mal eine ganze Milliarde mehr in den offenen Reserven an, als im Vorjahr? Den Rest hat man nicht offen ausgewiesen, den hat man in die Verantwortung der Vorstände genommen. Teilweise steckt was in Position 15. Zuweisung zu allgemeinen Bankrisiken, auch ein Kind, über dass die Vorstände frei verfügen können, wenn man Verluste baut. Und wenn man den Rest auch noch die versteuerte PWB steckte, wie es Johannes Herzog ja mit den gesamten Einnahmen für die VR-Bank Marktredwitz gemacht hat, dann begründet sich die Position 14. mit den Abschreibungen wieder. Die eine Milliarde mehr zu Vorjahr, waren kein Aufwand, da hat man die bisher noch selbst nicht erkannten stillen Reserven in dem Körperschaftssteuerguthaben gleich wieder still vereinnahmt und annähernd von wahrscheinlich 40 % aus der Steuererstattung wieder mit einem Buchungstrick verwendet, zugegeben vom Gesetzgeber legitimiert, wenn die Mitglieder über die Bilanzgenehmigungen mitmachten. Damit kann man die nächsten Jahre wieder Einzelwertberichtigung und Abschreibung vor den Mitglieder verstecken, so wie Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 auf der Vertreterversammlung (= Link) (Seite 4 unten) berichtet von 3,9 Mio. € Auflösung von stillen Reserven. Das war wahrscheinlich der Rest der vorhandenen Pauschalwertberichtigungen und so kommen in einer Bilanz von 13 Mio. Verlusten eben nur 7,8 Mio. an, auch wenn das immer noch reicht zur Abdeckung aller Einzelwertberichtigungen, wie die Lageberichte beweisen. Die Vorständen können sich somit mit dieser Trickserei in Zukunft auf diesem Polster ausruhen. Von den Buchungen im Hintergrund erfährt kein Aas, wenn man es nicht selbst bekannt gibt.

   

Nr. 3280

Ein kleiner Sparer

20. April 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Ist unser Geld bei der Bank sicher?

Die Organisation der Volks- und Raiffeisenbanken behauptet immer, dass sämtliche Einlagen von Kunden in vollem Umfang geschützt sind.

Ich bin nun zufällig auf die Bilanz der gesamten Organisation gestoßen und mach mir so meine Gedanken, vor alle, auch darüber was mit den Banken passiert wenn die Kreditkrise noch schlimmer wird.

Diese Bilanz des Jahres 2006 der genossenschaftlichen Organisation weist folgende Zahlen auf die mich nachdenklich machen.

Die Einlagen von Kunden, also die Spareinlagen usw. betragen 551 Milliarden Euro.

Um diese Einlagen zurückzuzahlen stehen gerade mal Bargeldbestände in Höhe von ca 5 Milliarden und Guthaben bei der Bundesbank in Höhe von 10 Milliarden, also insgesamt 15 Milliarden gegenüber, das sind gerade mal 3 Prozent der Kundeneinlagen.

Der größte Rest ist angelegt in Guthaben bei Kreditinstituten meist bei der DZ-Bank, ferner in Wertpapieren und in Forderungen an Kunden.

In einer Kreditkrise wie wir sie heute haben, sind auf die schnelle weder die Forderungen an Kreditinstitute, noch die von der Bank erworbenen Wertpapiere und noch weniger die Forderungen an Kunden in Bargeld umzuwandeln.

Wie sollen also mit 15 Milliarden Euro Bargeldreserve 551 Milliarden zurückgezahlt werden können?

Es betrifft ja alle Genossenschaftsbanken gleichermaßen, wie können denn dann die Einlagen der Kunden vollständig abgesichert sein?

Ich überlege mir ja allen ernstes, ob ich meine gesamten Ersparnisse bei der Bank abhebe und das Bargeld daheim aufhebe.

Auf jeden Fall ist das besser als wenn ich irgendwann, wie bei der Weserbank vor 2 Wochen geschehen, vor geschlossenen Banktüren stehe und auch vom Geldausgaben kein Geld mehr bekomme weil die Bank kein Bargeld mehr zum Auszahlen hat..
Meine Familie zu ernähren ist mir auf alle Fälle wichtiger als die mickrigen Zinsen bei der Bank.

Für alle die denken wir haben keine Krise, hier der Artikel der mich zu meinen Überlegungen gebracht hat hier klicken......
und auch hier: hier klicken.....

Kommentar:
Und hier kann die Gesamtbilanz der Genossenschaftsorganisation angesehen werden: hier klicken.....

   

Nr. 3279

Exprüfer

18. April 2008, 13:33 Uhr

Betreff: Dürfen/Durften die einfach die Ostfilialen verkaufen?

zu Beitrag 3499

Die Frage die sich zum Verkauf ebenfalls stellt lautet:

Da es sich um einen Kernbereich der Genossenschaft handelt, dürfen/durften Vorstand und Aufsichtsrat einen Verkauf überhaupt ohne Zustimmung der Generalversammlung vornehmen.

Wenn nein, wie sieht die Sache strafrechtlich aus, auch gegen den gesetzlichen Prüfungsverband der das ganze ja beratend begleitet hat.

Freundliche Grüße

   

Nr. 3278

L.

18. April 2008, 12:26 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 3498 nicht nachvollziehbar

So da was beschönigt werden? Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb hat wahrscheinlich auf Betreiben des Genossenschaftsverbandes im sächsischen Vogtland die drei Filialen eröffnet. Wahrscheinlich waren viele Kreditverluste der Bank durch die Ostproblematik hervorgerufen, doch scheint sich dort ein großes Geschäftsvolumen aufgebaut zu haben, was doch die Hoffnung der Menschen auch in die Bank widerspiegelt. Die Situation nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu betrachten wird der Problematik nicht gerecht. Wenn Plauen erwiesenermaßen eine Sanierungsbank ist, dann geht es nicht darum, dass da nur unterschiedliche Gebühren oder sonst was zum tragen kommen. Die Kredite werden ganz unterschiedlich bewertet werden. Wenn heute die Entscheidung dazu jeweils in Marktredwitz gefällt wird, dann wird das in Plauen ganz anders laufen. Die Situation über den Statut der Sicherungseinrichtung des BVR (= Link)schlägt auf jeden einzelnen Kunden durch. Das kann ein Außenstehender gar nicht beurteilen wie negativ sich so etwas beim Kunden an der Basis auswirken kann. Da geht es nicht mehr um den Kunden, sondern dass sich die eingesetzten Vorstände selbst nicht in Gefahr bringen wenn sie nur ein bisschen gegen die Auflagen verhalten. Jeder Euro, der baden geht, wird auf die Waagschale gelegt und das muss im Eigeninteresse vermieden werden. Diese Leute darf man nicht im Stich lassen. Es kann auch nicht sein, dass man einerseits behauptet, man schaffe das sonst nicht und verkauft die Geschäftsstellen mit Gewinn, wohlgemerkt wahrscheinlich aus den Fördergebietsabschreibungen oder was sonst für Vergünstigungen angefallen sind und die Bilanz in Marktredwitz "zuzubringen". Es ist doch kein Ramschladen, es ist doch eine Genossenschaft und wer ein Viertel oder ein Drittel seines Geschäftsvolumen weg gibt, der ist doch generell nicht fähig das Geschäft zu betreiben. Es ist folgendermaßen auf den Nenner zu bringen, die VR-Bank Marktredwitz hat die Probleme verursacht, die VR-Bank Marktredwitz muss die Probleme selbst bereinigen und nicht auf anderen Schultern abladen, schon gar nicht auf denen von eigenen Kunden, aber auch nicht auf denen der Genossen in ganz Deutschland ohne dass man sich selber dafür hin stellt.

   

Nr. 3277

Stiller Beobachter

18. April 2008, 11:07 Uhr

Betreff: Verkauf von Geschäftsstellen

Es ist ja richtig, wenn eine Bank ihre Geschäftstellenstruktur bereinigt.
Oftmals stckt ja der Gedanke dahinter, regional etwas zu bereinigen.
Filialen, die man nur unzureichend betreut hat zu verkaufen ist wohl sehr richtig.
Aber:
Spielen hier noch andere Überlegungen eine Rolle. Sollen z. B. über den Verkauf der Filialgebäude a. o. Gewinne zur Rettung der eigenen G+V erzielt werden.
Die beteiligten Institute haben ein extrem großes Arbeitsvolumen zu bewältigen.
Jeder Kunde muss entscheiden, ob er bei dem verkaufenden Institut bleiben,
oder zum neuen Institut wechseln will.
Das kann ja Konsequenzen haben. Was ist, wenn z. B das kaufende Institut Gebühren und Zinsen vereinnahmen will, die das abgebende Institut nicht genommen hatte?
An dieser Stelle existieren ein Reihe von Fragestellungen, die die Kunden direkt und unmittelbar betreffen.
Wie ist es z. B. bei Krediten mit entsprechender Grundbuchabsicherung.
Diese Grudbucheintragungen müssen in jedem Einzelfall korrigiert werden.
Einzelrechtsnachfolge!!!!
Wer bezahlt den Vorgang? Wahrscheinlich der Kunde.

Also betroffene Kunden. Schön aufpassen und sich Ggfls. wehren.

   

Nr. 3276

Uwe

17. April 2008, 22:55 Uhr

Betreff: Gerichtliches Gutachten zu den Wertstellungen und die unzähligen Rettungserwerbe

Ist es nicht eine Horrorvorstellung in die Mühlen der VR-Bank und vorher der RV-Bank Marktredwitz zu geraten. Da wird man mit den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen um bald einen sechsstelligen Betrag gebracht und dann wird man gekündigt, weil man die Kreditlinie angeblich nicht einhalten würde. Zum Schluss werden die Sicherheiten abgeholt, wie es in Eintrag Nr. 1372 gezeigt wird und man sieht davon keine müde Mark. Wer sich gerichtliche Gutachten (= Link) dazu ansieht, was ja in der Ausarbeitung Jahre benötigt hat, der meint nicht dass man es mit einer seriösen Bank zu tun hat. Aber es wird schon stimmen, wenn die Prüfer zuerst den Gewinn bei den Banken gefordert haben, bevor es um Anwendung von geltendem Recht gegangen ist. Die vielen Urteile zu Erstattungen daraus übers ganze Land verteilt, zeigen, dass die Prüfungsverbände nie den Kunden geschützt haben, wenn man sich sicher war, dass keiner in die Karten schauen kann. Wenn bei diesem einen Kunden so ein riesiger Betrag heraus kommt, dann wissen wir, die Wertstellungssache, die war bei uns alle so gestellt und amn hat uns alle, die wir ein Giro- oder KK-Konto bei der Bank gehabt haben auf diese Art und Weise milde ausgedrückt, übervorteilt. Trotzdem haben die Burschen das Geld nicht zusammen gehalten. Marktdynamisch operativ, ohne jede Organisation haben sie es wieder hinaus gepulvert über genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse, wie es der Staatsanwalt der Frankenpost gesagt hat. Wie viel von uns haben sich wohl in die Bilanzvermerken zu den Rettungserwerbe 1999 bis 2001 (= Link) stecken lassen müssen, ohne dass sie es wussten? Wie viel von uns wurden durch die Kreditpolitik außerhalb vertretbaren Rahmens um ihr Hab und Gut gebracht?

   

Nr. 3275

R.

17. April 2008, 20:48 Uhr

Betreff: MWSt auf Anlageprodukte

Die Frage ist wirklich berechtigt, ob eine Anlage bei einer Bank nicht auch umsatzsteuerpflichtig wäre? Im USt-Gesetz heißt es, dass Kreditkosten umsatzsteuerfrei sind und das die Bank auf die Befreiung verzichten kann. Wer weiß wo es steht, dass eine Anlage eines Gewerbetreibenden bei der Bank auch umsatzsteuerfrei ist. Also fragt doch mal beim Finanzamt nach, ob ihr gegenüber der Bank auch Umsatzsteuer ausweisen dürft und wenn nicht, warum das so ist.

   

Nr. 3274

Handwerker

17. April 2008, 19:37 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Es ist nur die Rede davon, das die Sollzinsen für MWST-Pflichtige mit der MWST von unserer Bank belegt werden sollen. Wenn ich aus meinem Betrieb ein Festgeld anlege, bekomme ich dann die MWST auf meine Zinsen noch dazu vergütet oder geht das nur mit den Zinsen, die ich hin und wieder zahle?

   

Nr. 3273

Aus der Organisation

17. April 2008, 18:14 Uhr

Betreff: Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrig

Die ausschließlich von Vorstand Manfred Heger selbst genannte Verzichtsvereinbarung auf alle bekannte und noch nicht bebannten Ansprüche ist ein eindeutiger Verstoß gegen viele Regelungen des Genossenschaftsgesetzes. Alle Beteiligten dürften sich hierbei vorsätzlich und bewusst schuldhaft verhalten haben und selbst in Sorgfaltspflichtverletzungen, Untreue, Betrug, ja Urkundenunterdrückung bis hin zur Beihilfe und Strafvereitlung geraten sein. § 147 GenG regelt hierbei die Angelegenheit wegen falscher Darstellungen und Berichterstattung auch an die Mitglieder und § 150 GenG die Verletzung der Berichtspflicht der genossenschaftlichen Prüfer.

Die Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) schreibt in Randziffer 148 „Es ist Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat – soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind in erster Linie des Aufsichtsrates – pflichtgemäß zu prüfen, ob Regressansprüche bestehen und ob und in welchem Umfang sie geltend zu machen sind. Ggfs. Ist die GV (oder Vertreterversammlung) unverzüglich zu unterrichten, damit die erforderlichen Beschlüsse rechtzeitig gefasst werden können.“ Wie aus dem Link auch zu sehen ist, steht in Randziffer 146, dass Rechtstreitigkeiten gegen Vorstandsmitglieder nur aufgrund eines Beschlusses der GV, bzw. Vertreterversammlung geführt werden können. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen ob sie geltend zu machen sind und nicht ob man sie einfach untergehen lassen darf bei den Verlusten bei der VR-Bank Marktredwitz. Der letzte Satz der Randziffer 148 heißt auch „Allein der Hinweis auf drohende Imageverluste ist zu schwach.“ Aber dieser Argument war wahrscheinlich die Falle des Herrn Herzog für die Aufsichtsräte, wo sie sich in eine unglaubliche eigene Verpflichtung hinein ziehen haben lassen.

Wenn in den genannten Strafvorschriften des Genossenschaftsgesetzes Verschleierung und Bereicherungstatbestände beschrieben sind, dann weiß man, warum bei der VR-Bank Marktredwitz jegliche Aufklärung unterbleibt. Die Hüter der Unterlagen werden sich niemals selbst belasten. Wie sollen Gesetze überwacht werden, wenn die Hüter der Gesetze die sind, die sie brechen und beugen? Schon die Verweigerung der Information zu diesen Angelegenheiten sind massivste Verstöße gegen die schwerwiegendste Vorschrift des Genossenschaftsgesetzes, den § 34 zu Sorgfaltspflicht in Verbindung mit den § 41 zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates und § 62 Verantwortlichkeit der Prüfer in Verbindung mit § 29 KWG, Aufgaben eines Prüfers bei einem Kreditinstitut. Wir müssen in Marktredwitz sowie darüber hinaus darauf achten, dass sich die Verantwortlichen nicht in die Verjährung retten können. Man muss auch der BaFin klar machen, dass sie längst nicht mehr nur außen vor ist, sondern schon mitten drin. Nur so ist es im Grunde noch denkbar, dass Johannes Herzog immer noch im Amt ist. Sämtliche Dinge, die man heute über Manfred Heger sagt, treffen auch auf den Forderungsverzicht im letzten Frühjahr für den ehemaligen Prüfer als heutigen Vorstand mit zu. Die Exprüferkollegen können so etwas nicht einfach über den Einzelprüfungsbericht genehmigen und die Genossenschaft im Unklaren lassen. Die Zeit der richtigen Information der Mitglieder und Vertreter war das Frühjahr 2007. Das ist verpasst. Somit haben die Prüfer nach dem HGB auch hier wahrscheinlich wieder den Bilanzbetrug mit getragen.

   

Nr. 3272

Belesener

17. April 2008, 16:03 Uhr

Betreff: Warum wurde eigentlich noch nie auf Straf- und Bußgeldvorschriften des GenG hingewiesen?

Warum wurde eigentlich nie auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des Genossenschaftsgesetzes (= Link) ab Paragraph 146 hingewiesen. Drei Jahre Strafandrohung über das Gesetz für den Prüfer Grothoff für seine Aussagen zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wegen § 147 GenG Abs. (2) 1., Strafandrohung für Prüfer Hofmann am 24.04.2001, weil er die Verhältnisse der Genossenschaft schon alleine mit dem Gewinnverwendungsbeschluss verschleiert dargestellt hat, wie viel Strafe ist angemessen für Verbandsvorstände Bürkle und Geschrey, wenn sie über das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) unrichtige oder verschleiernde Aussagen gegenüber den Mitgliedern gemacht haben (steht das in Zweifel)?

§ 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Liquidator
1. die Verhältnisse der Genossenschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, die Mitglieder oder die Haftsummen, in Vorträgen oder Auskünften in der Generalversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 340m in Verbindung mit § 331 Nr. 1 oder Nr. 1a des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist,
2. in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Genossenschaft zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Genossenschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 340m in Verbindung mit § 331 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

§ 150 Verletzung der Berichtspflicht
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt.
(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


Hat Herr Herzog und Herr Grothoff mit den Lageberichtsvermerken (= Link) der Jahre 2001 bis 2003 und den wahrscheinlich gesetzwidrigen Testaten dazu sogar das unseriöse Verbandsgutachten schonugslos bloß gelegt? Dass man den Mitgliedern sogar die Gefahr der gesetzlichen Nachschusspflicht verheimlichte bei einer Risikosituation außerhalb eines vertretbaren Rahmens? Muss die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob in den Jahren 2000 und weiter bis 2004, mit der Bilanzerstellung für das Jahr 2003 nicht sogar die Vorschrift nach dem § 33 GenG verletzt wurde? Hat Herr Herzog die Bilanz 2003 zwischen August und Oktober 2004 schon als Prüfer nochmal neu erstellt, oder der dazu befähigte Karl Krämer? der 33 GenG lautet:

§ 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
(3) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.


In dem Zusammenhang für fachlich Interessierte noch der Link zum Handelsgesetzbuch (HGB) (= Link), auch da die Straf- und Bußgeldvorschriften ab § 331 bis § 340o)

   

Nr. 3271

Aus der Ferne

17. April 2008, 12:58 Uhr

Betreff: Ins rechte Licht rücken, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen

Man muss die Situation bei der VR-Bank in Marktredwitz immer wieder vor Augen führen und ins rechte Licht rücken. Um die Vorgehensweise des Genossenschaftsverbandes Bayern und seiner Prüfer drastisch aufzuzeigen, passt da das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) der wegen Untreue in 53 Fällen bei einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wurde? Wie liest sich da das Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) mit dem Folienvortrag des Dr. Nickl (= Link) dazu?

Wo befindet sich im Sinne des Strafgesetzbuches der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nach
- StGB § 25 Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
- StGB § 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
- StGB § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
?

Was sagt das BGH-Urteil laut § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link) aus? „Für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist maßgebend, dass die Entscheidungsträger ihre bankübliche Informations- und Prüfungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer gravierend verletzt haben.“ Wie steht es also damit bei Flex und Gold, Gold, Gold. Warum hat man bei Gold, Gold, Gold im letzten Jahr noch alle drei Vorstände über die Regresssache mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) laut Frankenpost bedienen wollen? Regressentlastung ist noch lange nicht strafrechtliche Entlastung. Herr Herzog hat aber damit doch aufgezeigt, dass alle Vorstände im Sinne des Gesetzes gesamtverantwortlich sind.

Warum also keine Strafanträge vom Genossenschaftsverband und seinen Prüfer bei den zwei Fällen, die alleine schon das doppelte der 53 Kleinbeträge aus dem oben aufgezeigten Urteil waren und zwar so, wie man sie den Vertreter vortrug. Warum hat man bei Flex z.B. vermieden aufzuzeigen, wo das bzw. die überzogenen Konto gestanden haben mit einer sicherlich eingeräumten KK-Linie, dass dieses Konto vielleicht sogar einen Saldo von über einer Million € aufgewiesen hat, was betreuender Vorstand, überwachende Vorstände und gesetzliche Prüfung im Rahmen ihrer Informations- und Prüfungspflicht nicht aufgegriffen haben und einfach weiter laufen ließen, dass man Kontrolle total vernachlässigte, obwohl sie es laufend präsentiert bekommen haben über die Überziehungslisten und weil man die Abwicklung des Kredites nicht vom Betreuungsvorstand in eine Abwicklungsabteilung gegeben hat zum wahrscheinlich unfähigen Marktfolgevorstand Karl Krämer. Und weil man damit sich dem Vorwurf aussetzte, Manfred Heger hätte da die Möglichkeit gehabt Millionen über diesen Kanal rein zu schieben.

Wieso hat man also gegenüber den Vertretern die Information pflichtwidrig unterlassen, dass es in dem Kreditfall, der schon bei der Ausreichung nicht rosig war, möglich war, dass ohne Sicherheiten nicht nur 2 Millionen DM ausgefallen sind, sondern wahrscheinlich mindestens 5 Millionen? Wurde da Strafvereitlung durch Herrn Grothoff und Herrn Herzog über einen Beschluss auf falscher Informationsgrundlage über die Vertreterversammlung betrieben? 5 Millionen DM, da passen die 53 Fälle mit 1,6 Mio. doch mehr als dreimal rein. 1 Jahr 10 Monate hat es dafür gegeben. Wie hoch war denn die Überziehung in dem Urteil, für die es alleine 9 Monate Strafe gegeben hat, unter 100.000 DM oder darüber? Bei Flex war der Schaden, den Dr. Nickl vortrug 1,12 Mio. € oder 2 Millionen DM. Und unter den Augen der Prüfer hat man da sogar noch 3 Millionen unterschlagen. Wie hoch ist also ein angemessenes Strafmaß bei einem Schaden aus zwei Millionen Überziehungen einschließlich der Insolvenzverschleppung und weiteren 3 Millionen bei Kreditausreichung ohne Sicherheiten an den Busenfreund des Vorstandes? Muss man da als Prüfer und heutiger Vorstand fürchten auch bedacht zu werden?

Muss man das als außenstehender Betrachter nun als Beihilfe, Anstiftung oder Täterschaft betrachten? Ist da die Querverbindung zum Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) aus Eintrag Nr. 2593 zu sehen, dass man weder einem Vorstand alleine oder den Genossenschaftsverbänden im Prüfungsbereich die Fäden in der Hand belassen darf. Warum wurde bei der VR-Bank Marktredwitz Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) durchgeführt und dem Vertretern kein Regress dazu vorgelegt? Wenn den Vorständen was nachgewiesne worden ist, dann hat doch die Prüfung und der Aufsichtsrat nach § 34 Abs. (4), Satz 2 die Pflicht das vorzutragen, weil egal ob die Herren Heger, Wolf, Krämer oder Marth und Dittrich heißen, der Aufsichtsrat darf von sich aus auf den Regress nicht verzichten, sonst macht er sich im Sinne von § 41 GenGesetz selbst verantwortlich.

Geht es bei der VR-Bank Marktredwitz darum sich in die Verjährung zu retten, weil man Herr der Unterlagen ist? Ist das Gutachten zur Fusion vom Jahr 2001 kein Betrug an den Mitgliedern gewesen, wenn man die Risikosituation aus der Prüfung kennt, wenn man eine Fusionsprüfung durchführt? Wer ist Täter nach § 25 StGB in so einem Fall, wenn man Informationspflichten nicht wahr nimmt und damit Entscheidungen zur Aufgabe einer Seite herbei führt, die ihre Wirkung bis in die heutigen Tage tragen, mit dem Verkauf der Ostfilialen? Wer wurde bei dieser Fusion mehr belogen, dass Marktredwitz am Boden lag, oder das Arzberg angeblich unüberschaubare Problem über das Vogtland mitbrachte? Warum wird bei der VR-Bank Marktredwitz die Aufklärung verhindert? Denkt man an eine Antwort, wenn man Prof. Peemöller liest? Was ist Untreue für einen ehemaligen Prüfer und heutigen Vorstand, wenn er 432.000 € plus des Zinsanspruches des ersten Quartals und aller angefallenen Auslagen in notarieller Form vornimmt, wie mit der Vereinbarung zur Waldeslust (= Link) wenn er auch noch von der Million weiß die mit öffentlicher Bekanntgabe der tatsächlichen Verkaufssumme (= Link) allen aufgezeigt wurde in der Region? Es ist ungedingt notwendig die Verhältnisse gerade zu rücken, ob es in Marktredwitz oder bei München-Land ist, oder dort, wo man es noch nicht weiß, weil Vertuschung oberstes Gebot ist.

   

Nr. 3270

Wilhelm-Friedrich

16. April 2008, 17:47 Uhr

Betreff: Kurz und Knapp

Es gab offenbar bei den ehemaligen Oberen der VR-Bank Marktredwitz und deren Helfershelfern aus München alles mögliche: Verschwendung, Vetternwirtschaft, Filz, Unfähigkeit, Aufrechterhaltung eines Schmarotzersystems, Pöstchengeschiebe für abgehalfterte Prüfer und unnütze Bürokraten, Lustreisen, Parties, große Limousinen als Dienstwagen und und und. Und das alles auf Kosten der Mitglieder.
Nur eines gab und gibt es dort nicht: eine angemessene Vertretung der Mitglieder, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit.
Aber trotzdem melden sich diese Oberen doch immer wieder zu Wort und werfen Steine aus dem Glashaus, in dem sie sitzen und wir müssen uns deren Heucheleien anhören.
Es wird Zeit dies zu beenden.

   

Nr. 3269

Ein Fragender

16. April 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Wie funktioniert das?

Mahrwertsteuer hin, Mehrwertsteuer her.
Was mich interessiert ist folgende Frage: Ich habe bei der VR-Bank und bei der Sparkasse ein gewerbliches Konto.
Bei der VR-Bank soll ich Mehrwertsteuer auf die Zinsen zahlen und bei der Sparkasse nicht.
Wenn ich nun bei der Sparkasse 1000 € Zinsen pro Jahr zahle und bei der VR-Bank ebenfalls 1.000 €, mit MwSt allerdings 1.190 € was macht dann das Finanzamt?

Ich habe ja ohne Mehrwertsteuer 2.000 € Zinsen bezahlt. 1000 € , also 50% sind aber nur der Umsatzsteuer unterworfen.
Bekomme ich vom Finanzamt dann die von der VR-Bank berechnete Mehrwertsteuer von 190 € zurück oder nur 50% dieses Betrags, also 95 €, da schließlich nur die Hälfte der gezahlten Zinsen mehrwertsteuerpflichtig waren.

   

Nr. 3268

Vorstand

16. April 2008, 12:57 Uhr

Betreff: Chaostruppe zum Mond

Die Chaotentruppe blamiert uns im ganzen Land. Die meinen doch ihre eigenen Leute immer wieder darauf einzuschwören, dass nichts nach außen dringt und merken nicht, dass genau das die Unzufriedenen im eigenen Lager immer wieder dazu bringt, dass man die größten Geheimnisse ausplaudert. Da steht hier auf der Internetseite der Verkauf der Ostfilialen noch bevor man es selber bekannt gibt. Wo ist bloß die versprochen Bilanz von dem Exrevisor? Muss er es sich offen halten, dass er bis zum letzten Moment noch dran drehen kann? Ich kann mich erinnern, wie Manfred Heger im Marketingausschuss geprahlt hat, was er jetzt in Marktredwitz jetzt für eine tolle Bank bauen will. Ich weiß nicht mehr genau, wie lange es her ist, aber bald darauf muss er dann weg gewesen sein. Angeblich abgeschossen von dem Prüferduo Grothoff und Herzog. Wenn ich das hier so mit verfolge, dann war die Landung aber für Manfred sehr weich. Wenn ich im Münchener Gästebuch lese, was da der Pleitevorstand für eine Pension kriegt, wenn man nur die Pläne unseres Verbände nicht durch kreuzt, sondern sogar noch bei allen Sauereien mit macht, dann kocht in mir die Wut, dass wir das über den Sanierungsfonds mit bezahlen.

Aber jetzt gräbt genau dieser Herzog und der Sparkassler Heidel ein Thema aus, dass seit vielen Jahren zu den Akten gelegt worden ist. Die Mehrwertsteueroption wollen die in Marktredwitz machen. Überall war man sich einig, dass man da im Kundenbereich nur Problem hat, die den Nutzen nie aufwiegen können. Wer das anpackt, der gibt die eigene Notsituation bekannt. Die Kunden kommen doch dann schon alle mit einer Konditionsforderung. Wenn die Bank einen Vorteil hat, ja dann will doch der Kunde auch was ab haben vom Kuchen. Werden die über SUN-Callcenter vertröstet? Wenn jetzt in Marktredwitz der Bauplan von Heger von vor vier Jahren vielleicht verfällt, bekommen die keinen neuen genehmigt, der dem heutigen Geschäftsvolumen angepasst ist? Wenn mit den Vogtlandfilialen ein großer Teil des Geschäftes abgegeben werden soll, dann muss man doch bei so einer wirtschaftlichen Lage mit den alten Räumlichkeiten fertig werden. Ich hab die Satzung des Sanierungsfonds nicht im Kopf, aber hier hab ich gesehen, genau das steht da drin, angemessen bauen und keine wirtschafltichen Abenteuer zu Lasten anderer. Oder muss man wirklich Schweinerein um die Übernahme des Gebäudes und dem zusammenhängenden Kredit teuer vertuschen? Und alle zahlen die Zeche über das, dass man die Sanierung auch noch über Plauen hinzukriegen versucht?

   

Nr. 3267

Gewerbekunde

16. April 2008, 12:15 Uhr

Betreff: Also ich wechsle nicht

Wenn es möglich ist, wie im Beitrag 3485 geschrieben, dassman dem Begehren der Bank widersprechen kann, dann mach ich das.
Kann vielleicht jemand mit Fachverstand hier mal reinschreiben wie man das formuliert oder reicht aus wenn ich schreibe:
Der von Ihnen geplanten Maßnahme, meine Konten der Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen widerspreche ich, da dies vertraglich nicht vereinbart wurde.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie bei meinen Konten auf die von Ihnen gewünschte Umsatzsteueroption verzichten
.


Wenn die mich dann rauswerfen, weil ich nicht mache was die in der Bank wollen, dann sollen sie es sagen, dann werde ich die Mitglieder mobil machen.

Wir brauchen das Umsatzsteuer-Geschmarre nicht.

   

Nr. 3266

Hans-Jörg

16. April 2008, 12:10 Uhr

Betreff: Was soll das?

Was lassen die sich da drin denn noch alles einfallen, um uns über den Tisch zu ziehen: Vesprechungen bei den Zinsgutschriften, die nicht eingehalten werden, falsche Wertstellungen bei den Konten, Betrug bei den Darlehenskonten, Bürgschaften, die nur zum Nachteil von uns Kunden sind und wer weiß was noch alles. Und jetzt auch noch die Geschichte mir der Umsatzsteuer. Ich frag mich schon was das soll. Denn bei meinem Konto bei der Sparkasse gibt es das nicht.
Ich bin durch einen Freund auf den Wunsiedeler Kreis aufmerksam gemacht worden. Ich soll da mal reinschauen, dann wir mir alles klar, was in der VR-Bank läuft. Wenn man da ein Stück weit zurückblättert, überkommt einen das kalte Grausen. Mir war bisher garnicht so bewußt, was da abgeht. Ich werde für mich die Konsequenzen ziehen. Ich fühle mich bei dieser Bank nicht mehr gut aufgehoben. Denn da wird krampfhaft versucht uns Kunden irgendwie das Fell über die Ohren zu ziehen. Ist denn da niemand zuständig und in der Lage, daß die Bank mal wieder normal läuft.

   

Nr. 3265

Kunde

16. April 2008, 11:56 Uhr

Betreff: Ich wechsel jetzt auf jeden Fall die Bank

Wenn man das alles liest, dei Stichtagsverzinsung, die Wertstellungen die unterlassen Zinsanpassungen bei den Krediten nach unten, die unerlaubten Zinsreduzierungen bei den Sparverträgen, Flex, Gold, Gold, Gold, Fusionen wo die Vertreter ausgetrickst worden sind, Fusionsgutachten, die keine Pfifferling wert waren, Risikosituation seit Jahren, die auf keine Kuhhaut passen, Kreditverluste, die unzählige Kunden mit in den Abgrund gerissen haben durften, der damalige Revisor heut der erste Mann, Forderungsverzicht auf Kosten der Mitglieder, weil man sich profilieren wollte, die Liste kann man ja unendlich weiter führen.

Jetzt kommen die und sagen, die Mehrwertsteuer auf die Zinsen sie keine Belastung für den Kunden. Mir fällt nichts mehr ein dazu. Was kommt da noch alles, bloß weil die am Ende sind? Ich wechsel jetzt komplett, die sehen mich nie mehr wieder.

   

Nr. 3264

ganz weit weg und doch mitten drin

16. April 2008, 11:13 Uhr

Betreff: Umsatzsteueroptierung

Widersprechen Sie dem Begehr der VR Bank Marktredwitz, dass Síe keine Umsatzsteuer auf Kreditzinsen zahlen wollen.

Ein Bankwechsel wäre übertrieben...

   

Nr. 3263

Susanne

15. April 2008, 21:01 Uhr

Betreff: Auch eine Antwort auf warum macht die VR-Bank das?

Warum macht die VR-Bank Marktredwitz das? Weil man zwar eine Menge Leute rauswerfen musste, weil man keine Geschäfte mehr macht, aber weil man trotz dem dass die Kassen leer sind in Marktredwitz sich sein eigenes Schloss Neuschwanstein bauen will. So wie König Ludwig sich die gebratenen Vögel samt dem Tisch in den Prunk- oder Schlafsaal befördern lassen, damit man überspielt, dass man im Grunde genommen Pleite ist. Umbau einer Tropfsteinhöhle für eine Unsumme, die dann 2 1/2 mal so groß ist wie jetzt? Größer als die Sparkasse, die inzwischen viermal soviel Geschäftvolumen haben dürfte, größer als die bescheidene Sparda-Bank, die aber Jahr für Jahr von sensationellen Zuwachsraten berichtet. Empfangshallen für Verbandsgrößen und wer weiß noch für wen. Schalterhallen ohne Mitarbeiter, alles automatisiert, denn da will man die Mehrwertsteuer vom Fiskus zurück. Zentrale in Marktredwitz und Selb, Abbau von Brand, Hohenberg, Verkauf von Klingenthal, Markneukirchen und Schoenck, nur kurz nach dem Versprechen, wir schließen keine Filialen. Was kommt als nächstes, denn anscheinend waren das im Vogtland keine Filialen, sondern nur Ballast. Konzept eines konzeptionslosen und stümperhaften Prüfers als Vordenker, der Marktführer werden wollte, der aber die Kunden schon übers Telefon abwehrt und der es aber glorreich zum Schwanz der Kette gebracht hat.

   

Nr. 3262

Insider

15. April 2008, 18:41 Uhr

Betreff: Warum macht die VR-Bank Marktredwitz das?

Beantwortet sich die Frage nicht von selbst? Weil sie das hohe Ross, das sie reiten, gar nicht beherrschen und weil ihnen andererseits jede Kröte fehlt. Dass ein Vorteil immer auch einen Nachteil hat, der in dem Fall wieder auf Seiten der Kunden liegt, das merken die in ihren Sphären gar nicht mehr. Aber sie müssten nur die Entwicklung in ihren Bilanzzahlen ansehen, dann würden sie sehen, dass sie letztendlich doch die Zeche zahlen, weil die Kunden es sich nicht mehr bieten lassen, was da abläuft. Da spielt es auch keine Rolle, ob ihnen die Vertreter jedesmal auf den Leim gehen und ihre unfassbaren Beschlüsse in den Versammlungen absegnen.

   

Nr. 3261

Gewerbekunde

15. April 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Bitte um Aufklärung

Zu Beitrag 3479 und 3481
Kann mir mal einer sagen warum die VR-Bank das mit der Mehrwertsteuer macht?
Andere Banken machen das doch auch nicht. Ich habe bei der Sparkasse auch ein Konto, dort wird aber keine Umsatzsteuer dazugezählt.

Die bei der VR-Bank können mich bald kreuzweise. Dann geh ich nämlich ganz zur Sparkasse.

   

Nr. 3260

Gewerbetreibender

15. April 2008, 13:04 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 3479, keine Nachteile für die Kunden?

Was soll der Blödsinn, will man schon wieder auf unsere Kosten Kasse machen? Knapp 19 Mio. € hat man letztes Jahr an Zinseinnahmen gehabt. Die VR-Bank bezeichnet sich selber als sehr gewerbekreditlastig, so kann man doch rechnen, dass dann ungefähr 10 Millionen da raus kommen, oder nicht? Sollzinsen dürften überwiegend auch wieder auf Sollkonten treffen und zwar im KK-Bereich. Dann holt sich die Bank damit, dass sie die Sollzinsen jeden Monat rechnet und belastet uach schon einen gewaltigen Zinseszinseffekt. Wenn wir also im KK-Konto die Zinsen in den ersten Tagen im Monat eingebucht bekommen, dann machen wir frühestens bis zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuererklärung, wenn nicht manche sogar erst Anfang des nächsten Vierteljahres. Bleiben wir beim Monat. Die Bank erhält bei vielleicht 10 % KK-Zins im Durchschnitt (der Überziehungszins kommt ja auch dazu und der Wert dürfte schon annähern hin kommen) also 800.000 € an Zinsen rein, von den Gewerbekunden. 800.000 mit 19 % MWSt, das sind monatlich ungefähr 150.000 € die sich mindestens für sechs Wochen für die VR-Bank mit den 10 % Zinsen auszahlen. Irgendwo holt sich die VR-Bank alleine durch die Maßnahme bei Ihren Kunden zwischen 15.000 und 20.000 € aus dem Zinseffekt mit der Mehrwertsteuer. Das darf jeder für sich selber runter rechnen, mit wie viel er selber dabei ist. Einer zahlt die Zeche aus keinem Nachteil für die Kunden. Wer wohl? Und ein Zinseszinseffekt hört im Grund nach hinten nie auf und wirkt unendlich. Nicht mal die spätere Ablösung eines Kredites rettet davor. Jährlich 20.000, da kommt im Laufe der Jahre schon ein schöner Batzen zusammen. Gewerbekundenkollegen geht zu einer Bank, die ehrlich mit Euch umgeht.

   

Nr. 3259

Bilanzleser

15. April 2008, 12:24 Uhr

Betreff: Die Milchmädchenrechnung des Herrn Herzog

Wie man in Eintrag Nr. 3478 ersehen kann geht es für einen genossenschaftlichen Bankvorstand sehr oft um sogenannte Sorgfaltspflichten. Auch das Statut des Sicherungsfonds (= Link) definiert solche Sorgfaltspflichten. Keine Gewinne zu erzielen, wie in Nr. 3476 zynisch geschrieben, ist ganz und gar nicht die Erfüllung des Förderungsauftrages der Mitglieder. Dazu steht in der Kommentierung zu § 34 GenG, dass es die Pflicht des Vorstandes ist, Gewinne zu erzielen um diese ausschütten zu können.

Im Statut der Sicherungseinrichtung sollen aber die deutschen Genossenschaftsmitglieder im gesamten für falschen Entwicklungen bei einzelnen Banken geschützt werden. Und eine falsche Entwicklung, so heißt es dort zu den Sorgfaltspflichten ist ein überproportionale und unausgewogene Streuung des dividenden- oder zinsberechtigten Eigenkapitals und im Folgenden, wie jetzt bei der VR-Bank Marktredwitz vielleicht mit einem weit über den Anforderungen des Geschäftsvolumens geplanten Ausbau der Kraußoldstrasse, wo es vielleicht heißt Mitarbeiter auf die Straße setzen um die Kosten für die Giganterie zu reduzieren, also laut Staut Investitionen, deren Folgekosten für die Bank wirtschaftlich nicht tragbar sind.

Über den Satz des unausgewogenen Eigenkapitals, den Reinhold Wolf im Jahr 2004 mit sehr ungünstig beschrieben hat, da steckt das Dilemma der VR-Bank. Jahr für Jahr werden die Erträge durch die Abschreibungen aus der Misswirtschaft und den Fehleinschätzungen des Marktes durch die Bank aufgefressen. Eigenkapitalbildung gleich null, nein wiederholter Rücklagenverzehr und regelmäßig Auszehrung, weil man ohne die Auflösung stiller Reserven nicht über die Runden kommt. Wenn man für das Jahr 2007 die Bilanz nicht zu kriegt, dann muss man doch die 1,3 Mio. Vorsorgereserven auch wieder auflösen, aus den Körperschaftssteuererstattungen des Finanzamtes vom letzten Jahr. Das Jahresergebnis reicht wieder nicht um die Abschreibungen zu decken.

Somit fällt man wieder auf die 2 % versteuertes Eigenkapital zurück. Der bayerische Durchschnitt beträgt laut Verbandsrundschreiben 6,2 %. Dazu fehlen der VR-Bank zirka 19 Mio. € an verdientem Eigenkapital. Man möge die Abschreibungswerte der letzten Jahre laut Interessant (= Link) daneben stellen, dann kommt der Aha-Effekt. Der Anteil der dividendeberechtigten (!!!) Geschäftsguthaben betrug in Bayern 1,45 % an der Bilanzsumme, bei der VR-Bank Marktredwitz war er bei 3,2 %. Wenn das Geschäftsvolumen weiter abschmilzt, dann wird diese Relation noch viel schlimmer. Dividendenzahlung haben aber bei einer Bank keine steuersparende Wirkung, weil sie nach der Bilanz ausgeschüttet werden, kosten also bei 3 % Dividende im Endeffekt mehr als 4 %. Wo ist da der Umkehrschluss, der sich im Statut der Sicherungseinrichtung widerspiegelt? Legen Sie mal 19 Mio. € vernünftig an und schauen drauf, was sich da in 10 Jahren an Kapital bildet, dann würde Herr Herzog heute nicht über die Mehrwertsteueroption auf die Zinsen nachdenken, die wahrscheinlich nur kontraproduktiv sein wird. Verdienstes Geld vermehrt sich eigentlich von selber, auf jeden Fall bei einer ordentlich arbeitenden Bank, die solche Beträge ins Eigenkapital einbuchen konnte. Oder man könnte alleine daraus die Dividende bedienen. Da hätten die 8 Mio. DM, die man bei Flex und Gold, Gold, Gold niemals ausreichen hätte dürfen, sicher sehr gut mit rein gepasst. Und damit kann man im Statut der Sicherungseinrichtung auf den Bereich Ursachenforschung und Haftung überleiten. Wo der bayerische Durchschnitt kontinuierlich aufbauen kann, da hat die VR-Bank Marktredwitz nicht die geringste Chance jemals hinzukommen. Der verlorene Boden kann nicht mehr wett gemacht werden. Vor allem nicht, wenn man mit Prestigeobjekten zusätzlich die Ertragskraft der Zukunft gewaltig schmälert.

   

Nr. 3258

Betriebswirtschaftler

15. April 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Mehrwertsteuer auf Kreditzinsen – Eingriff in bestehende Verträge?

Die VR-Bank will die Zinszahlungen von Gewerbetreibenden in großem Stil der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Laut Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 8 a (= Link) ist die Gewährung von Krediten umsatzsteuerfrei. Damit hat eine Bank aber auch keine Möglichkeit die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Immer dann wenn man eine große Investition plant, dann überlegen die Banker, dort wo die Mittel sowieso schon knapp sind, wie man dann die letzten Kröten auch noch zusammen kratzt. Das scheint nun bei der VR-Bank mit dieser geplanten Maßnahme der Fall zu sein. Umsatzsteuergesetz § 9, Abs. (1) (= Link) erschließt die Möglichkeit, dass das Unternehmen VR-Bank Marktredwitz auf die Befreiung der Umsatzsteuerberechnung auf die Zinsen verzichtet, wenn der Vertragspartner ebenfalls ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist, bis runter z.B. der Finanzierung einer Fotovoltaikanlage.

In dem Umfang, indem man die Zinseinnahmen im Verhältnis zum Gesamtaufkommen mit Mehrwertsteuer belegen kann, in dem Verhältnis kann man auch die Vorsteuer aus den eigenen Aufwendungen vom Finanzamt zurückholen, was bei einer Gebäudeinvestition von angekündigten 8 Mio. € vielleicht ein wenig sinnvoll sein kann. Ob aber bei ingesamt 1,6 Mio. € Vorsteuer ein paar Hunderttausend weniger aktivierter Gebäudewert, denn nur das erspart man sich im Grunde und daraus in der Zukunft ein paar Euro Abschreibung, den ganzen Zinnober wert sind, das darf man schon anzweifeln. Vielleicht bringt man dann noch ein paar Euro von den horrenden Prüfungskosten mit unter, dann geht es für die Bank vielleicht noch mal im fünfstelligen Erstattungsbereich nach oben. Denn wenn man die Satzung der Sicherungseinrichtung liest, dann wird hier aufgezeigt, was es heißt eine D-Bank zu sein. 50 % mehr Garantiefondbeitrag gegenüber guten Banken und in einem vielleicht noch verschärften Verhältnis mehr Revision im Haus und damit wesentlich mehr Prüfungskosten.

Vielleicht gibt es im Umfeld des Wunsiedeler Kreises aber Anwälte und Steuerberater, die dies genauer durchleuchten könnten. Ich wage zu bezweifeln, dass die Bank die Mehrwertsteueroption, so heißt es im Fachbegriff, einfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen kann. Meiner Meinung nach bedarf es dazu einer Vertragsergänzung und nicht nur einer einseitigen Erklärung. Wie kommt die VR-Bank in ihrem Kundenanschreiben vom 20.02. (= Link) darauf, es wäre für die Leute kein Nachteil? Immerhin wird der Kunde zu einem Verwaltungsaufwand gezwungen, der für ihn überraschend ist, ja vielleicht sonst unnötigen Umsatzsteuererklärungen mit allen steuer- und privatrechtlichen Folgen. Vielleicht bezahlt er dafür auch einen Steuerberater. Und natürlich ist die Sache auch eine ganz wesentliche Zinseszinssache. Der Kunde finanziert in Höhe von anfallenden Kontokorrentkonditionen, bis hin zu den Überziehungszinsen, die Mehrwertsteuer bis zur Rückerstattung vom Finanzamt vor. Aus diesen Zinsbeträgen erwachsen wieder Zinsen usw. Da hätte die Bank einen zusätzlichen Nutzen daraus. Es wäre zu prüfen, ob die Sache nicht ein einseitiger Eingriff in die Vertragsgestaltung ist und dem Kunden damit ein Widerspruchsrecht oder gar ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.

Also Kunden der VR-Bank Marktredwitz, außer Kosten und Arbeit bringt Euch das gar nichts. Liebe Neukunden der Bank, überlegt Euch bei gleichen Angeboten, wo Ihr weniger Aufwand betreiben müsst. Wenn die Bank den Bau nicht finanzieren kann, dann sollte sie die Finger davon lassen. So etwas wird nur dort gemacht, wo es schon vorher extrem eng ist.

   

Nr. 3257

Genossenschaftler

14. April 2008, 18:00 Uhr

Betreff: Kann die VR-Bank Marktredwitz aus der Sicherungseinrichtung ausgeschlossen werden?

Achtung liebe Mitglieder in Marktredwitz, lesen Sie mal den Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) der Volks- und Raiffeisenbanken. (Achtung der LInk dauert etwas und die leere Seite 2 bitte übergehen.) Auf Seite 21 steht in § 24, dass eine Bank ausgeschlossen werden kann. Ist es ganz sicher, dass die Vorstände die Verpflichtungen des Sicherungsfonds immer erfüllt haben? Wenn heute der Sanierungsfonds einschreiten müsste bei der VR-Bank Marktredwitz, würde da bei einer Ursachenforschung erkannt, dass man von einem ehemaligen Prüfer 430 bis 450.000 € an Schadensersatz erhalten müsste, weil der trotz so einer Situation jetzt als Vorstand soviel Geld ohne Not verschenkt hat? Würde man den Betrag lieber auf die Genossen im Land verteilen? Würde man Ursachenforschung betreiben, warum in einem Abschreibungsfall von 2,6 Mio. € wie bei Flex die Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG nicht zur Abberufung des Vorstandes führte, oder warum der regionale Prüfungsverband behauptet, er hätte das nicht erkannt, aber ein ein vom Afusichtsrat beauftragter Gutachter, obwohl Überziehungen auf einer monatlich 300 Seiten starken Überziehungsliste gestanden haben, die zum Schluss bei 745.000 € waren?

Würde bei der Ursachenforschung nachgeforscht, warum ein Vorstand ohne Kontrolle der Kollegen ohne relevante Unterlagen nach § 18 KWG, gemäß seiner eigenen Aussage am Richtertisch im Amtsgericht in Wunsiedel am 11. Juli 2007, einen Blankokredit von vielleicht über einer Million Euro gewähren durfte, obwohl es sich zusätzlich in größtem Umfang auch noch um ein Überziehungskredit handelte und warum man vor dem letzten Prüfungsstichtag noch 180.000 € aus dem Kredit auf andere Personen übertragen konnte, denen man versprach, die Beträge nach der Revision zurück zu buchen?

Ist Zukunftsplanung bei der Sicherungseinrichtung auch damit verbunden, dass man Regresse nur gegen unliebsame Vorstände führt und wie bei der Raiffeisenbank München-Feldkirchen trotz unglaublicher Ausfälle diese Vorstände in die nächst höhere Etage einer noch größeren Bank hievt und die bereitwillig ausscheidenden mit Pensionsrückstellung bedient, die astronomisch erscheinen dürften, als Belohnung für die erkannten Ursachen der von allen deutschen Genossenschaftsmitgliedern bezahlten Sanierung?

Dürfen sich die Mitglieder in Marktredwitz bei so einer Konstellation dafür fürchten, dass die Sanierungseinrichtung die Bank vor die Tür setzt? Fordert die Sicherungseinrichtung den Regress gegen Heger, Wolf und Krämer wegen ihrer unfassbaren Verstöße in der organisatorischen Ausrichtung der Bank und gegen die Prüfer Herzog und Grothoff wegen der grenzenlosen Unterstützung und gegen den Genossenschaftsverband Bayern wegen einer mehr als nur fahrlässigen Verantwortlichkeit nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link)

Man kann den Mitgliedern in Marktredwitz nur raten, die Geschäftsanteile bis auf einen noch vor der nächsten Vertreterversammlung zu kündigen. Das Geld ist vielleicht sicherer unter dem Kopfkissen zuhause. Wer weiß was die Verbände auslegen, das es eine Beeinträchtigung des Vertrauens in die genossenschaftlichen Banken laut § 1 des Statuts sein könnte, wenn die Beeinträchtigung in erster Linie auf die Prüfungsverbände zurück fallen würde, weil der mitschuldige, ja vielleicht hauptschuldige Prüfer als Vorstand nicht bloß gestellt werden dürfte und natürlich mit ihm der Genossenschaftsverband Bayern. Wie aber eine Ursachenanalyse bei der Volksbank Plauen ausschauen würde, wenn man dort plötzlich die Kredite mit den Unterschriften Heger, Wolf, Krämer, Herzog, Heidel und zeitweise Schelter sanieren müsste, da scheiden sich dann wohl die Geister.

PS: Das Verspricht der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken auf seiner Startseite zum Sicherungsfonds (= Link). Ist das reell wenn der BVR die Banken verabschieden kann und ein Prüfungsverband bei den Fusionsgutachten die Risikosituation von 50 bis 100 Mio. DM unterschlägt, die in den nächsten Jahren auf den Tisch kommt? Ist die Sanierung der VR-Bank marktredwitz den deutschen Genossen überhaupt zuzumuten bei den geschilderten VerhältnissenVerhältnissen oder verstößt das gegen das Statut und die Überwachungspflichten der Prüfungsverbände?

   

Nr. 3256

Uwe

14. April 2008, 15:01 Uhr

Betreff: Wen zieht der Vorstand Johannes Herzog noch mit in den Strudel?

Was ist der Grund, warum Johannes Herzog noch nicht verabschiedet ist? Dass die Sache VR-Bank Marktredwitz eine ungeheuere ist und die Ermittler um der Aufklärung willen vorerst Stillschweigen bewahren? Warum sagt uns der Aufsichtsrat nicht in welcher Form vielleicht gegen den ehemaligen Prüfer und jetzigen Vorstandssprecher ermittelt wird? Hat es soweit kommen müssen, dass Flex mit seinem Verlust von 5 Mio. DM, den man den Vertretern mit 2 Mio. aufgetischt hat, jetzt noch mal in allen Varianten aufgerollt werden muss und zwar von der Staatsanwaltschaft? Warum hat das Herr Herzog und Herr Grothoff nicht schon vor vier Jahren gemacht? Weil nur damit möglich wurde, dass man Manfred Heger eine stille Abfindung mitgeben konnte und Johannes Herzog den Vorstandsthron erklimmen konnte und Raimund Grothoff vielleicht nachgefolgt wäre?

Wer gerät jetzt mit in den Strudel? Peter Träger, der immer bereit stehende Steuerberater, der jeden Auftrag und Kunden gerne entgegen nahm? Horst Pausch mit seinem Alleingang bei der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger, bei dem man wahrscheinlich Urkundenunterdrückung nach dem StGB begangen haben dürfte, wie man den allein zuständigen Vertretern von der Existenz des Vertrages nicht mal was gesagt hat, mit der Nötigung der anderen Aufsichtsräte zur Zustimmung und Mitwirkung am Betrug an den Mitgliedern und Vertretern? Reiner Loos, wegen seiner Meldung über Ampel gelb und rot und der Sitzungsleitung am 30.06., wo man die Vertreter hinten und vorne belogen hat? Werner Schelter über den Forderungsverzicht als Notvorstand und informierter Aufsichtsratsvorsitzender bei der Sache Waldeslust vom letzten Frühjahr, das eventuell auch noch eine Bilanzfälschung bei der Bank nach sich gezogen haben könnte? Den Aufsichtsrat im Gesamten, der nicht mal merkt, dass er zu einem Grundstückskauf, der ein verkappter Rettungserwerb gewesen sein dürfte, laut der Satzung zustimmen muss? Wo man über solche Fälle erkennt, dass der Aufsichtsrat den Begriff Kontrollpflicht gar nicht kannte und glaubte von den Sitzungen daheim zu bleiben, das würde ihn von der Verpflichtung befreien?

Was wundern wir uns also, dass man uns überhaupt nicht informiert, weder Vorstand noch Aufsichtsrat, dass wir über die Abgabe des Geschäftsvolumen von einem Viertel oder einem Drittel der Bank wieder mit ein bisschen stolz und mit einem Akt der Konsolidierung informiert werden, wenn der Prüfungsverband schon längst seine Testate unter die Bilanzen gesetzt hat und man so tut, als ob man nichts mehr ändern könnte? Ich hoffe doch, dass über die Ermittlungen auch eintritt, dass wir über die Bilanzen von 2002 und 2003 nochmal abstimmen werden, und alles was danach gekommen ist und man aufzeigt, dass Unterschriften von Verbandsgrößen wie Gschrey und Eberle auch die Tinte nicht wert sind.

   

Nr. 3255

Gesetzestreuer

14. April 2008, 13:36 Uhr

Betreff: Die Erfüllung des Förderauftrages

Ich frage mich tatsächlich ob Herzog als ehemaliger Prüfer nach seinem Ausscheiden aus dem Genossenschaftsband Bayern erkannt hat, was der Förderauftrag im Genossenschaftswesen tatsächlich aussagt und vom Saulus zum Paulus geworden ist. Es könnte doch beispielsweise auch so sein, dass er nur krampfhaft versucht, keine Gewinne mehr zu erzielen und deshalb die Bilanz noch nicht fertig ist.

Der Förderauftrag der Genossenschaften (§1 GenG) gilt für alle Unternehmen in der Rechtsform Genossenschaft und zwar unabhängig ob diese das Bankgeschäft betreibt oder ob sich nur 7 Mitglieder zur Führung einer gemeinsamen Bäckerei zusammengeschlossen haben.
Inhaltlich bedeutet der Förderauftrag, dass die Genossenschaft primär bezwecken muss ihren Mitgliedern unmittelbar wirtschaftliche Vorteile - sei es durch die Verminderung der Ausgaben oder durch Erhöhung der Einnahmen der Mitglieder - zu erbringen.
Verboten ist einer Genossenschaft die Gewinnerzielung zu ihren Haupt- oder Selbstzweck zu machen.

Als Prüfer des GVB's verlangten Herzog aber auch Grothoff immer nur Gewinne, Gewinne, Gewinne; genauso wie es heute auch noch bei allen Genossenschaftsbanken gemacht wird. Denn deren Hauptziel ist primär die Gewinnerzielung, koste es was es wolle.

Ich bin gespannt wann die Staatsanwaltschaft da mal einhakt und die Geschäftstätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht der Genossenschaftsbanken - unter Einbeziehung der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes - unter die Lupe nimmt.

Dann wird es dunkel um die sogenannten Gutbanken, die sich ins Gegenteil verkehrt haben.
Denn Genossenschaften die gegen die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes verstoßen müssen von Amts wegen aufgelöst werden.

   

Nr. 3254

Ganz nah dran

14. April 2008, 13:02 Uhr

Betreff: Die Mühlen mahlen langsam aber sicher, die Vergangenheit wirft ihre Schatten

Es ist eigentlich kaum verständlich, warum man seit Anfang Dezember nichts mehr hört, was mit den Strafermittlungen bei der VR-Bank los ist. Aber die Mühle mahlen, langsam und bestimmt. Die Schatten der Vergangenheit stehen drohend über der Kraußoldstraße in Marktredwitz. Die Ermittlungsbeamten dürften die Hinweise zu Flex auch erkannt haben und es wird wahrscheinlich heute aus einem anderen Lichte betrachtet. Die Angelegenheit könnte Dreh- und Angelpunkt werden. Die Zusammenhänge mit Verstößen gegen die Wirtschaftsprüferordnung sollten nicht unterschätzt werden. Was Johannes Herzog der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) erzählen wollte, dass es ja Kredite vor 2004 waren, dass könnte sich jetzt wirklich ins richtige Licht rücken. Die Ermittler dürften jetzt schon überprüfen warum ein Prüfer der alles gesehen und gewusst hat da mit seinen vielfältigen Möglichkeiten nichts unternommen hat und warum der heute Vorstand der Bank ist. Der Mann der mehr als alle anderen über die Vorgänge Bescheid wusste, was auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) über Begutachtung des Rechtsanwaltes Dr. Nickl und den Schadenssummen aus dem Folienvortrag (= Link) dazu gesagt wurde, mit allen falschen Ausführungen der Prüfer. Es wird aufkommen, ob er voll in der Prüfung des Falles drin war, warum man Manfred Heger weiter Geld kaputt machen ließ. Die roten Handzeichen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff sind nicht zu tilgen und schon gar nicht die Einzelprüfungsprotokolle.

Da wird man sicher auch feststellen, wer den in den Jahren 2003 und 2004 für die zurückliegenden Bilanzen bei der Bank als Prüfer zuständig war und die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen ließ. Wer so mit seiner eigenen Vergangenheit belastet ist, warum gibt man dem nicht die Freizeit, sich ausschließlich um sein Schicksal zu bemühen? Warum muss der eine Bank mit nach unten ziehen. Warum geht eine große Unternehmensgruppe aus dem Kundenkreis der Bank jetzt angeblich nach Linz in Österreich? Nimmt der sein Geld aus der Bürgerstiftung mit, oder bleibt es da drin? Gehen große Geschäftsanteile damit weg und reduziert sich das Eigenkapital? Ist die Bilanz 2007 wirklich nur mit dem Verkauf der Ostfilialen zu zu bringen und mit den Tricks, die man damit anwenden kann über die Einzelwertberichtigungen und die Hebung der Reserven aus dem Gebäuden?

Herr Herzog sollte sich nicht nur seinen Rückzug überlegen, wenn er ihn nicht vollzieht, dann ist es höchste Eisenbahn, dass im Interesse der Genossenschaft die Entscheidung abgenommen wird und gehandelt wird.

   

Nr. 3253

Leser

13. April 2008, 15:14 Uhr

Betreff: Erinnerungen und ergänzende Gedanken

Ich möchte gern ein paar Einträge zurückholen, die ich mir selber immer wieder in Erinnerung rufe:

Eintrag Nr. 3252, Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369, Eintrag Nr. 1121 und Eintrag Nr. 1119 Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit
und Eintrag Nr. 1127 Gott-sei-Dank ist die Bank an Wochenenden geschlossen und es gibt noch ein paar zusätzliche Feiertage, sonst wäre der Verlust noch höher.

Auch die Gesetzesparagraphen § 25 StGB, Täterschaft (= Link)
§ 26 StGB, Anstiftung (= Link)
§ 27 StGB, Beihilfe (= Link) finde ich interessant mal genau durch zu lesen.

Wie will Herr Herzog also begründen, was man laut Vertreterversammlung 2004 (= Link), Seite 6, in den Prüfungsbericht schreiben musste: „Im Bereich des Kreditgeschäftes hat die Bank kein funktionierendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken installiert. Im Hinblick auf § 25a KWG gelangen wir daher zu dem Ergebnis, dass den besonderen organisatorischen Pflichten und Vorschriften durch die Geschäftsleitung nicht entsprochen wurde.“, und warum man den Vertretern verschwiegen hatte, dass man gleichzeitig für Manfred Heger für den Dienstaufhebungsvertrag „ ... unter Ausschluss aller bekannter Ansprüche, aus auch noch nicht bekannter" verantwortlich sein dürfte, den doch die Rechtsabteilung vom Verband aufgesetzt haben dürfte?

   

Nr. 3252

Leser

12. April 2008, 17:18 Uhr

Betreff: Bankpleite

Hallo Webmaster,
in welcher Rechtsform wurde die Weserbank betrieben, über dessen Vermögen die Bankenaufsicht das Insolvenzverfahren beantragt hat und was würde eigentlich passieren, wenn alle Bankkunden in Deutschland den Banken nicht mehr vertrauen und ihr Geld auf einmal haben möchten? Können dann die angeblichen Sicherungseinrichtungen noch die Wünsche der Kunden, die ihr Geld haben wollen erfüllen oder ist dann das Ende der Kundenverarschung angesagt?

Kommentar:
Die Weberbank wurde in der Rechtsform AG betrieben.
Webseite der Bank: www.weserbank.de

   

Nr. 3251

auchexvorstand

12. April 2008, 10:23 Uhr

Betreff: Wahrheit ans Tageslicht

Liebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.

Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.

Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.

Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen

- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;

und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.

Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Denn deren gute Ideen haben besseres verdient.
Vor allem haben diese guten Ideen keine selbstherrlichen Prüfungsmonopolisten verdient. denn gerade dieses Prüfungsmonopol ist die Grundlage allen Übels und aller Beschwerden. Das was zur Zeit so langsam zum Vorschein kommt und aufgedeckt wird beweist dies.

Viel Erfolg Euer

Auchexvorstand

   

Nr. 3250

Ein Besorgter

11. April 2008, 17:19 Uhr

Betreff: BILD macht schon Angst vor Bank-Pleiten

Die Nachricht von der ersten deutschen Banken-Pleite seit Ausbruch der weltweiten Finanzkrise schockte viele Bankkunden. hier klicken, da ist der Artikel zum Lesen

Ob es bei unserer VR-Bank Marktredwitz demnächst auch so weit ist?

   

Nr. 3249

Vor Ort

11. April 2008, 15:54 Uhr

Betreff: Johannes Herzog bringt die Bilanz 2007 nicht zu?

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz bringen die Bilanz 2007 nicht zu? Das ist wohl ein schlechter Witz. Warum hat er dann auf der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) am 9. März letzten Jahres zusammen mit Reinhold Wolf vor dem Notar unterschrieben? Warum hat er denn die nach dem HGB § 252, Abs. (1) Nr. 4 (= Link) nicht ins Jahr 2006 gebucht? Reicht nicht mal die stille Ausbuchung der 1,3 Mio. Vorsorgereserven, die man in Interessant (= Link) nachlesen kann und die doch in der Bilanz gar nicht zu sehen wären? Alle Vorstände sind doch gemäß Kommentierung § 34 GenG (= Link), Randziffer 111 regresspflichtig. Wenn das so wäre, warum handelt der Aufsichtsrat selber pflichtwidrig und bringt das nicht in der Vertreterversammlung vor? Eine Sorgfaltspflichtverletzung ist aber doch ein Untreuetatbestand, da braucht man doch bloß das im Eintrag Nr. 3467 hinterlegte Urteil mit 53 Fällen bei einem Schaden von 800.000 € anschauen.

Übertölpeln Sie die Arzberger Mitglieder und Vertreter wieder, wie schon bei der letzten Vertreterversammlung der Raiffbk Arzberg-Selb vom 23.04.2001 (= Link). Denen war laut der Diskussion, die auf der vorletzten Seite protokolliert wurde schon wichtig, ob ihre Bank in der Vorstandschaft in Marktredwitz vertreten sein würde oder nicht. Denen hat man nicht gesagt, dass es bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb bereits einen Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000 für 2.000.000 DM gegeben hat, der schon vier Wochen alt war. Denen hat man nicht gesagt, dass im ersten gemeinsamen Abschluss offen gelegt wird, dass die latenten Kreditrisiken weiterhin zurückgeführt werden müssen, also schon massiv da waren. Denen hat man nicht gesagt, dass das Fusionsgutachten des GVB (= Link) wahrscheinlich nicht mal das Papier wert war, auf dem es geschrieben wurde, dass es vielleicht sogar gegen die Pflichten des Fusionsprüfers verstoßen hat, weil man die Lage geschönt und nicht korrekt widergegeben hat. Wo liegt es im Interesse von Mitgliedern fremde Risiken zu übernehmen, die vom Fusionsprüfer nicht ins Fusionsgutachten geschrieben werden und von denen an keiner Stelle berichtet wird? Die Sauerein des Verbandes beginnen nicht erst mit den offensichtlich falschen Testaten der Jahresabschlüsse 2002 und 2003, die von Herzog und Grothoff geprüft wurden, wegen den Einzelwertberichtigungen. Bereits das Fusionsgutachten liest sich mit den Lageberichtsvermerken (= Link) für das Jahr 2001, wo man die unvertretbare Risikolage im Kreditgeschäft dann zugegeben hat, wie ein beabsichter Betrug an den Mitgliedern.

Forderungsverzicht ohne Not bei Jahresverlust, ohne Auflösung von stillen Reserven nicht zu lösen, was sagt da der Staatsanwalt? Forderungsverzicht, der sogar noch aus der Substanz der Genossenschaft abgedeckt werden muss? Rettet Plauen und der Sicherungsfonds ein höchst gefährdeten Vorstand, weil man im Verbändebereich immer mehr in die Kritik kommt? Wie weit geht das bei der VR-Bank Marktredwitz noch? Wie weit wird das Spiel noch getrieben? Wo ist das BaFin, wie lange sitzt der Vorstand bei uns noch vorne dran.

Mit seinem Geschwätz vom berechtigten Interesse, warum sagt er uns denn nicht was da mit Flex abgelaufen ist, wie man auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) soviel Blödsinn verzapfen durfte, wo doch die auch im Eintrag Nr. 3467 hinterlegten satzungsgemäßen Aufgaben genauso wie im Gesetz schreiben, dass der Aufsichtsrat jederzeit Bericht verlangen kann? Wieso sagt uns denn Herr Herzog bis heute nicht, dass er vielleicht dafür gesorgt hat, dass der Aufsichtsrat entgegen dem Genossenschaftsgesetz in § 34 auf seine Veranlassung und von Herrn Grothoff Manfred Heger aus allen Verpflichtungen herausgelassen hat? Warum holt man das Geld nicht rein? Wieso sagt man nicht, dass diese Vereinbarung unwirksam ist und der Regressanspruch auch noch heute besteht? Wieso sagt man nicht, ob Geld der Bank aus diesem Kreditverlust vielleicht bei einer Donaudampfschifffahrtsgesellschaft angekommen sein könnte? Wieso sagt man nichts dazu, dass Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold viermal 45.000 € auf die Herren T., K., N. und N. vor dem Prüfungsstichtag ausgebucht hat um die Gesamtverschuldung herunter zu bekommen, bevor noch die Sache mit Afrika gelaufen ist?

Wieso müssen die Mitglieder mit den stillen Reserven herhalten und wieso dürfen sich die Arzberger Mitglieder denn nicht für die vermeintlich Dümmsten halten, wenn man an der Spitze der Bank einen Betrag verschenkt, der die Dividende ausmacht, wenn man Vorstände los wird, in dem man diesen ein Jahresgehalt gibt und die Altersversorgung mit großen Lebensversicherung belässt und die Bank wie bei Karl Krämer nicht um die lebenslange Pension entlastet wird? War der Dienstaufhebungsvertrag mit Karl Krämer dann ein teurer Altersteilzeitvertrag zusätzlich? Oder kriegt der heute Arbeitslosengeld?

Unglaublich was uns dieser Herr Herzog eingebrockt hat, der, der die Bilanz 2007 nicht zu kriegt. Hat er selber neue Kreditverluste gemacht? Kann er die Wertpapierabschreibung nicht herbringen, die dieses Jahr alle Banken trifft, die sich aber mit der Fälligkeit der Papiere wieder erledigen würde in den nächsten Jahren. Für solche Fälle braucht man ein bisschen Speck auf den Rippen. Leckt man bei der VR-Bank schon die Teller aus, sonst kann man den nächsten Tag nicht überleben? In der Not will man die dürre Kuh VR-Bank Marktredwitz schon vorher schlachten bevor sie Milch geben kann. Hoffentlich lässt der Sicherungsfonds die Finger von der Sache. Das ist bayerische Angelegenheit und muss zuerst gelöst werden, bevor Hilfe angeboten wird. Die Veräußerung der Geschäftsstellen im Osten, das dürfte sogar noch Veräußerung von Kerngeschäft sein, da wird ein Teil des satzungsgemäßen Geschäftes aufgegeben, das geht laut Gesetz auch nicht ohne Vertreterversammlung.

   

Nr. 3248

L.

11. April 2008, 09:44 Uhr

Betreff: Ein bisschen stolz in die Konsolidierung

Der Artikel von vor zwei Jahren in der Frankenpost wie man ihn im Eintrag Nr. 3467 nachlesen kann und die Musterrede von Johannes Herzog einen Tag später auf der Vertreterversammlung, die Konsolidierung hat man gemeistert, das waren Glanzstück der PR von Bayerns besten Genossenschaftsprüfer. Im nächsten Jahr hat man 75 Millionen beim Kundengeschäft verloren, ein Jahr drauf verkauft man die Filialen im Osten um die Bilanz zuzubekommen. Meisterleistungen der Verdummung der Mitglieder sind das, verbunden mit dem Ausspruch von Reinhold Wolf, aus Gründen des Takts sagen wir nichts zur BMW-Afäre und sagen nicht warum wir Karl Krämer rausgeworfen haben und mich nicht. Das Zeugnis der Unfähigkeit gibt man sich dann regelmäßig selber zurück. Vielleicht war die Bank ja schon vor Jahren eigentlich ohne selbst verdientes Eigenkapital, wenn man die Einzelwertberichtigung komplett durchgebucht hätte. Wenn man im Jahr 2002 korrekt bewertet hätte und die 12,9 Mio. € schon in die Bilanz genommen hätte, weil die sind nicht im Jahr 2003 entstanden, die waren größtenteils schon vorher da, vielleicht schon vor der Fusion, man hat sie nur nicht richtig bewertet.

Dann hätte man auf die Geschäftsguthaben zurückgreifen müssen um die Verluste zu decken. Dann hätte man auch auf die Arzberger Geschäftsguthaben zurückgreifen müssen. Verluste ein Jahr nach einer Fusion, wo man mit einem unsauberen Fusionsgutachten die Arzberger Mitglieder mit in die Nachschusspflicht für Heger, Wolf und Krämer geholt hat. Das ist die Wahrheit, das braucht man nicht zu umschreiben. Für was gibt es also Fusionsgutachten aufgrund einer Fusionsrevision? Damit der Verband die Mitglieder in Klingenthal in die Verpflichtung für Marktredwitz holt, weil er die Risikolage dabei verschweigt? 2004 und 2005 hat man auch noch mal 9,3 Mio. abschreiben müssen, die hätten wahrscheinlich genauso nach vorne gehört, dann wäre von den Geschäftguthaben nichts mehr da gewesen. Die Rechnung, wie sie Reinhold Wolf einmalig für das Jahr 2003 auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 für die Kreditverluste und die Wertberichtigungen aufgemacht hat, die dürfte bei der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000 für jedes Jahr gemacht worden sein. Danach wurden die Wertberichtigungen gebildet, nicht danach, was man aus den Bewertungen der Kredite machen hätte müssen, danach, wie viel man in der Kasse hatte. Man hat die Mittellosigkeit der Bank überspielt.

Und jetzt will man eine Bankbilanz mit den Ostfilialen zu machen? Hört denn die Verarschung niemals auf? Auf der anderen Seite spricht man von 8 Millionen Investition in die Tropfsteinhöhle HOMA-Haus? Für was denn, dass man keine Kunden mehr hat? Von was zahlt man die Abschreibung? Oder ist das die Philosophie, ich rette mich über den Tag, nach mir die Sintflut? Mit dem Kauf hätte man 10 Millionen Euro in die Kraußoldstraße gesteckt. Sind die noch zu retten? Die BaFin sollte nicht nur die Weserbank in Bremerhaven dicht machen, für Johannes Herzog muss man die Lichter ausmachen. Anscheinend legt es der Genossenschaftsverband an bei uns den weißen Fleck zu machen, den man im Vogtland vor 18 Jahren ausradieren wollte. Untergang durch Bedeutungslosigkeit. Mit der Bedeutungslosigkeit wäre das Vergessen der eigenen Schandtaten verbunden. Hoffentlich hat man dann das Geld noch die Geschäftsguthaben zurückzuzahlen, nicht dass die Mitglieder, nachdem alle stille Reserven raus gezogen sind, auch noch wegen der Nachschusspflicht Angst haben müssen. Also berechtigtes Informationsinteresse wahrnehmen Herr Herzog, wie viele Ihrer großen Geschäftsanteile vom Jahr 2004 sind ihnen abgesprungen, für drei Prozent legt doch keiner Risikokapital an. Da muss er schon auf der Kreditseite auch ein Interesse haben. Wie viele normale Anleger sind da darunter? Die müssten ihnen doch jeden Tag auf die Pelle rücken, warum sie für eine Million keine 60.000 Dividende sondern nur 30.000 kriegen, dass alles dann nicht zum 1.01., sondern nach der Vertreterversammlung, also auch noch ein halbes Jahr Zinsverlust auf die Dividendenzahlung, und warum sie sich dann auch noch mit einer Körperschaftsteuerrückerstattung im Steuerbescheid rum schlagen müssen. Wenn die nachfragen, müssten Sie jedes Mal auf die Knie fallen. Die Dividende steht ganz hinten in ihrem Abschluss, Herr Herzog, und da ist noch nie was raus gekommen, Konsolidierung hin oder her. Sie können im Dezember gar keine Kurbilanz vorlegen, da hätten sie keinen Spielraum mehr wie Sie ihre jährlichen Minusgeschäfte ausbügeln und kaschieren.

   

Nr. 3247

Aus der Region

11. April 2008, 08:49 Uhr

Betreff: Beleidigte Leberwurst?

Kann man so handeln, wie es die Vorstände Herzog und Heidel jetzt machen, ja ist dieser Heidel nur der Hampelmann des anderen, oder ist er schon so tief mit drin? Hat in Herzog mit einer Zustimmung zu dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust schon so in den Schwitzkasten genommen, dass er auch nicht mehr aus kann? Spielen Herzog und Heidel jetzt beleidigte Leberwurst? Wie kann man sonst so mit den Mitglieder und Kunden in den Vogtlandfilialen umgehen, kann man so mit den Arzberger Mitgliedern umgehen, die man davon überzeugt hat, dass es richtig ist für die bayerischen Genossenschaftsorganisation in Sachsen zu helfen Aufbauarbeit zu leisten?

Es kommt einem vor wie Verrat. Da hat man Fördergebietsabschreibungen und vielleicht sogar noch andere Zuschüsse eingeheimst und jetzt verramscht man die Bankgebäude. Beleidigt, wie Johannes Herzog in seinen Lageberichten, die man sogar im Bundesanzeiger so nachlesen kann, dass die Konkurrenz schuld sei, dass seine Kunden weg rennen. Kann man so verbohrt sein wie der Mann? Ein Drittel war die Raiffeisenbank Arzberg-Selb am Gesamtgebilde bei der Fusion. Man spricht davon, dass jetzt bald 100 Millionen der Bilanzsumme die Vogtlandfilialen ausmachen würden. So wie man nie über die Risikolage gesprochen hat, so hat man ja auch den Vertretern nie eine Entwicklung der Geschäftsstellen aufgezeigt, zumindest hat man es vermieden, dass dann festzuhalten, wobei sonst jede Folie an den Protokollen gehängt war. Jetzt spricht man nämlich davon, dass das Geschäft im Osten eingebrochen ist. Karten auf den Tisch Herr Herzog und Herr Heidel, können Sie es mit den Leuten da drüben auch nicht? Ist es so, dass Sie wegen ihrer Probleme nicht mal mehr über ihren eigenen Bürohorizont hinaus sehen? Geben Sie es den Menschen da drüben zurück in dem Sie sie verkaufen. Sie haben die Pflicht sie zu fördern, sonst bräuchten Sie bei einer Genossenschaft keinen Vorstand zu machen, auch wenn es die kälteste und frostigste Bank ist, so wie die Ihre, die sich um die Schicksale der Mitglieder und Kunden nicht schert, weil es immer nur um die Spitzenleute und oft genug um den Genossenschaftsverband geht?

Welches Mitglied geht für den Wunsiedeler Kreis zum Registergericht nach Plauen und sichtet da die Unterlagen? Das ist ein öffentliches Register, da darf jeder Bürger rein schauen. Da muss alles hinterlegt sein, wie man die Filialen eröffnet hat. Protokolle, vielleicht andere Unterlagen, an die man Herrn Herzog und Herrn Heidel erinnern müsste, dass man eine junge Vergangenheit nicht einfach weg scheißen darf. Kurz anmelden, dann werden die Unterlagen hergerichtet und am nächsten Tag hingehen. Wer geht zum Grundbuchamt in Plauen und schaut in die Grundbücher der VR-Bank von Klingenthal und Markneukirchen, ob es schon Auflassungsvormerkungen für die Volksbank Plauen gibt, oder ob es schon ganz durch ist und lässt eine Kopie vom Grundbuchauszug machen, von beim Grundbuchamt dazu hinterlegten Unterlagen, um aufzuzeigen, dass Herzog und Heidel nur mit der Keule umgehen können und von berechtigtem Interesse gar nicht wissen wollen? Eine Dividendenbescheinigung mitnehmen und das berechtigte Interesse nachweisen, dass dürfte ausreichen. Wer seinen Mitgliedern und Kunden so dumm kommt, der braucht sich nicht wundern wenn die mit einem keine Geschäfte mehr machen wollen. Das gilt nicht nur für die „Ossis“, das gilt auch für Wessis im Fichtelgebirge.

   

Nr. 3246

Aus ....

10. April 2008, 16:42 Uhr

Betreff: Versinkt die VR-Bank im Chaos?

Wann ist das letzte Tafelsilber weg? Findet sich in einer unteren Schublade immer wieder eine Idee, wie man es den Mitglieder verkauft, dass vier Jahre nach der Zwangsentmachtung von Manfred Heger die Konsolidierung alles andere als erreicht ist, wie es schon vor zwei Jahren gegenüber der Frankenpost mit „ein bisschen stolz“ (= Link) in der zweiten Überschrift des Artikel Glauben machen wollte? Lug und Trug, heute wie damals, Stimmungsmache ohne das die Fakten dazu stimmen.

Wie lange lässt sich der Aufsichtsrat noch vor den Karren spannen? In was für eine Risiko man ihn hineingetrieben hat mit den Aufhebungsverträgen von Heger und Krämer, dass dürfte ihnen inzwischen manch schlaflose Nächte bereiten. Und immer wieder glaubt man Johannes Herzog, dass man sich mit dem oder dem Trick aus der Afäre ziehen könnte. Und immer tiefer rutscht man da mit rein. So steht auch in diesem Jahr wieder der Gewinnverwendungsbeschluss an, wo man anscheinend nur Not und Elend verwalten kann und anscheinend auf die stillen Reserven von Arzberg zurückgreifen will. Ist es nicht ein Schock, wenn man beim HOMA-Haus erfahren muss, dass das Manfred Heger vielleicht ganz alleine gekauft hat? So wie Wolf und Krämer seine Überziehungen von 300 Seiten jeden Monat nur auf der ersten oder letzten Seite gegengezeichnet hat, warum soll es da beim Möbelhaus anders gewesen sein. Und der trotz in der Satzung festgelegten Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) hat man den gar nicht nachgefragt. Da hat man nicht mal kontrolliert ob es vielleicht ein Rettungserwerb war. Wenn man nicht hin schaut, dann braucht man es auch nicht zu kontrollieren, ob die übernommene Summe auch realistisch zum Gebäudewert ist, oder ob sie eher zum Forderungsstand oder auch noch drüber passt. Und die Wahrheit, die liegt irgend wo, weil aus den Bilanzen gibt es kaum einen Zweifel, dass die Summe der Übernahme 4 Mio. DM, oder 2,1 Mio. €, waren, wo Johannes Herzog dem Aufsichtsrat vor Kurzem angeblich noch eine Summe von 1 Mio. € genannt haben soll.

Bei der Diskussion hier, wie nun die Verscherbelung der Ostfilialen gewinnbringend, oder besser gesagt, verlustdeckend hin zu bekommen ist, da erscheint die Sache mit den Immobilien eigentlich doch zuerst logischer. Das mit den Wertberichtigungskredit kann vielleicht auch angedacht sein, kann aber wegen des Umfangs nicht so schnell durch gezogen werden. Und in den Satzungspassagen ist zu sehen, dass der Aufsichtsrat bei Grundstückssachen mitmachen muss. Das war ja sogar die Begründung, warum man mit Werner Schelter einen ehrenamtlichen Notvorstand eingesetzt hatte und da kann man doch die Aufsichtsratsverpflichtung nicht überlesen haben. Wenn nun die Verkäufe in Klingenthal und Markneukirchen schon gelaufen sind, ja lieber Aufsichtsrat, hat der neue Vorstand Herzog und Heidel auch gegen die Satzung verstoßen und hat sie gar nicht gefragt? Unterschreiben sie wieder alles blind hinterher? Oder haben Sie dem Kuhhandel auch schon wieder zugestimmt, ohne dass man die Meinung der Vertreter eingeholt hat über die Köpfe der Mitglieder hinweg und vor allem den Kunden im Vogtland? Haben Sie sich auch die Hände gerieben, wie man bestimmt Kaufpreissummen genannt hat, ob die realistisch oder unrealistisch waren?

Ist es gar die Begründung, dass Herr Herzog sein Versprechen mit den Kurzbilanzen im Dezember im Hals stecken bleibt? Könnte man da schwarz auf weiß nachvollziehen, wie er sich immer wieder mit den Tricks aus der Afäre zieht und über Wasser hält? Der Aufsichtsrat hängt und er lässt sich immer wieder anhängen. Irgend wann heißt es dann mit gefangen, mit gehangen. Wer sich immer wieder von Johannes Herzog einfangen lässt, weil er sagt, die Verbandprüfer machen das alles mit, der wird plötzlich mit Herrn Herzog eingefangen. Die Bank versinkt im Chaos, schmeißt ein Drittel ihres Geschäftsvolumens weg und der Aufsichtsrat macht Schulterschluss mit dem Mann, der unendlich viel von der Misere zu verantworten hat.

   

Nr. 3245

Aus Hohenberg

10. April 2008, 15:39 Uhr

Betreff: So bestiehlt man also die eigenen Mitglieder

Jetzt kommt die Rechnung auf den Tisch, wie Sie auf der Startseite vom Wunsiedeler Kreis aufgemacht wird, mit dem Wert der Geschäftsguthaben. Was holt man raus aus den Häusern in Klingenthal und Markneukirchen? Wann hat man denn die Zweigstellen im Vogtland aufgemacht, Anfang der 90-er Jahre doch? Sind die Millionen wert? Die Ostgebietsabschreibung hat für unsere Raiffeisenbank zwar Steuereinsparungen gebracht, aber eine Steuerersparnis, die muss man doch zuerst verdienen. In Marktredwitz verdient ja nicht mal was, dass man Steuern zahlen könnte. Wie muss man jetzt die Rechnung aufmachen? Bilanzierter Wert von heute zum dem ausgehandelten Verkaufspreis? Das wäre die Reserve, die man sich in nicht ganz zehn Jahren auf unserer Seite geschaffen hat. Das haben wir alles mit den Mitgliedern von Marktredwitz geteilt. Warum eigentlich, das Eigenkapital hätten wir auch behalten können. Einfach in eine Immobilienverwaltung auslagern und die Gewinne wären in der Bilanz gestanden und damit in den Rücklagen. Dass Marktredwitz ohne unser Kapital nicht überleben hätte können, das fällt mir jetzt wie Schuppen von den Augen, wenn man das hier mit den Kreditgrenzen liest. Wie hat man denn unser Vorstände ausgetrickst? Haben die zuerst zugestimmt, dass sie gar nicht ins Register eingetragen worden sind, haben sich was versprechen lassen und hinter her hat man sie unsanft auf den Boden der Tatsachen zurück geholt? Da sind sie schön im Regen gestanden, weil man uns vor keinen reinen Wein eingeschenkt hat. Bei Fusionen werden doch die Prüfungsberichte vorher ausgetauscht. Das wissen wir von den Fusionen bei uns vorher. Die haben von den katastrophalen Dingen in Marktredwitz schon gewusst und uns die eigenen verschwiegen, genauso wie es der Aufsichtsrat noch heute mit uns macht. Keinem trau ich von denen. Warum haben wir uns die Beträge nicht vor der Fusion ausschütten lassen? Jetzt verpulvert es Johannes Herzog, nach dem er unsere Zweigstelle in Hohenberg dicht gemacht hat. Das hätten Marth und Mann nicht gemacht und der Dittrich auch nicht. So rechne ich von jeder Million, die man jetzt rausschlägt, geteilt durch die 4.800 Arzberger Mitglieder, das scheint unser Anzahl gewesen zu sein und jeder von uns opfert dann für die miserabel Arbeit von dem Herzog mindestens 200 Euro. Wenn's 2 oder 3 Millionen sein sollten, dann eben mal zwei oder mal drei. Also dafür hab ich kein Verständnis. Uns erzählen unsere Zweigstellen wären zu teuer bei der eigenen Misswirtschaft. Die Sparkasse, da brauchen wir keine Angst zu haben, dass die geht und drum gehen wir jetzt zur Sparkasse. Und darum werden wir nicht mehr zu den Rawetzern gehen, wenn sie dann unter 100 Million sind, dann fusioniert man nach Hof und das ist dann auch wieder historisch und von den LZB-Präsidenten besucht, wenn man die Versammlungen macht.

   

Nr. 3244

R.

10. April 2008, 12:09 Uhr

Betreff: Bilanzstrategie oder Gesetzesbruch

Was sind das für Leute beim Genossenschaftsverband? Da bringt man eine Vorstand wegen 800.000 € (1,6 Mio. DM) vor Gericht, wie das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) zeigt, wahrscheinlich nur um eine Fusion zu rechtfertigen und bei der VR-Bank Marktredwitz macht man in einem Fall als Prüfer bei Flex bei einem Schaden von 5 Millionen DM sämtliche Augen zu, während man daneben sitzt, wie der Vorstand tagtäglich unglaubliche Überziehungen nicht nur aus dem Bauch heraus sondern wahrscheinlich bewusst zugelassen hat. Es ist dabei doch egal, ob man der Vertreterversammlung auch noch vorgemacht hat, man könne von Manfred Heger nichts holen, obwohl man ihm noch mit einem Jahresgehalt und der Beigabe der Altersversorgungsansprüche noch Geld in sechs-, vielleicht sogar siebenstelliger Größenordnung mitgegeben hat, für die man aus der eigenen Verpflichtung vielleicht sogar selber haften müsste. Die Strafverfolgung dürfte in diesem Fall unerlässlich gewesen sein. Das dürfte für den Genossenschaftsverband wie auch für die BaFin voll zutreffen.

Wo ist das gesunde Rechtsempfinden, die Gerechtigkeit? Spielt sich der Verband wirklich selbst zum Staatsanwalt auf, dass man entscheidet, ob 50 Millionen Kreditverluste Untreue und Betrug sind oder nicht? So etwas muss man doch weiter geben. Aber man hat es ja getan, die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich hat man mit einem Ermittlungsverfahren (= Link) belegt, gegen die hat man in Hof Strafantrag gestellt. Warum nur Strafantrag und keinen Regress? Auch da wäre mit Sicherheit die Vertreterversammlung nach dem Gesetz zu informieren gewesen. Auch da hat die Prüfung offensichtlich auf Gelder der Bank verzichtet ohne die Versammlung zu fragen. Warum?

Vielleicht muss man aber die Situation eher mit auch in die des kleinen Vorstandes tun, der verknackt wurde. Ist es schyzophrän und hirnrissig, wenn mit dem Verkauf der Ostfilialen wieder die Marktredwitzer Vorstände gerettet werden sollen? Die Lageberichte in Arzberg waren durchwegs in Ordnung, da kann es doch nicht sein, dass der Vorstand dann verfolgt wird, wenn er weg ist und nicht mehr an seine Unterlagen kann. Und vorher haben ihm die Prüfer immer bestätigt, dass alles in Ordnung sei. Erkennt man da wessen Geistes Kind die Leute sind? Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb musste sich voll und ganz in die VR-Bank Marktredwitz einbringen. 80 bis 100 Jahre Raiffeisentradition waren von heute auf morgen weg aufgesaugt, weil die RV-Bank dringend das Kapital gebraucht hat, sonst hätte man bei der unvertretbaren Risikosituation die Kreditgrenzen nicht mehr halten können. Wahrscheinlich verbrecherische Elemente wurden damit gestützt. Warum haben die Prüfer die Abschreibungen und Kreditverluste erst danach Zug um Zug aufgedeckt? Wo sitzen die Leute, die in Wahrheit Betrug und Untreue gegenüber der Bank begangen haben? Tragen einige davon die Namen Herzog und Grothoff, Hilkenbach und Krause, oder gar Eberle und Gschrey? Frankenberger?

Der schlechteste Treppenwitz ist jetzt, dass die Arzberger Filialen im Osten zuerst als Buhmann herhalten müssen und dann die Bilanz retten sollen. Wenn man Kredite über dem tatsächlichen Wert nach den augenblicklichen Maßstäben von Marktredwitz nach Plauen überträgt, dann ist es nach § 263 StGB, Betrug (= Link), weil man sich oder einem Dritten ein unberechtigten Vermögensvorteil damit verschaffen hat. Das müssen sich die Vorstände und Aufsichtsräte in Plauen vor Augen führen, wenn sie da mitspielen würden. Es könnte sogar Strafvereitlung auch noch ins Spiel kommen. Aber eine Sanierungsbank wird nicht im eigenen Haus gesteuert, sie wird durch vielfältige Vorgaben und Auflagen wird von den Verbänden gesteuert. Anderseits soll vielleicht das Grundvermögen der Ostfilialen für einen einzigen Jahresabschluss her halten und man weiß nicht mal ob aus der Konstellation heraus die Kaufsumme zu hoch angesetzt wird, weil das auf keiner Seite eine negative Auswirkung hat, nur auf Marktredwitzer eine Gewinn erhöhende.

Arzberg hat man untergehen lassen, die Vorstände hinter dem Rücken der Mitglieder verfolgt und nun steht zum Thema, dass man neben den Kreditübertragungen die stillen Reserven in den Ostfilialen schöpft um den Jahresverlust eben nur für ein Jahr zu decken, wo einem die Probleme über den Kopf gewachsen sind, dass man sämtliche kaufmännischen und moralischen Grundsätze über den Haufen wirft. Seit dem Jahr 2000 hat es bei der VR-Bank Marktredwitz keine steuerbaren Erträge mehr gegeben, die diese Bezeichnung nur im geringsten verdient hätten. Kein steuerbarer Ertrag, keine Verdienst, ganz einfache Rechnung, aber regelmäßige Dividendenauszahlung. Damit jedes Jahr Dividendenauszahlung entweder aus den Rücklagen oder aus offengelegten stillen Reserven. Das bedeutet seit jetzt acht Jahren 2,2 Mio. € Dividende aus der Substanz der Genossenschaft, aus der eigenen Tasche der Mitglieder und in diesen Jahr wieder? Alles nachzulesen in Interessant.

Das ist laut Gesetz nicht möglich und das müsste der Vorstand aus der eigenen Hosentasche bezahlen, wenn es der Verband vor Gericht bringen würde, aber man unterschreibt ja die Testate mit und trägt die Gewinnverwendungen bei den Versammlungen selber vor, wenn notwendig ohne die Rücklagenentnahme auch offen zu legen. Wenn notwendig, dass jede Sauerei des Verbandes durchgeht, ob es um unkorrekt Fusionsgutachten geht, wo man die Risikosituationen außen vor lässt, oder wo man in die Bilanzen schreibt, die Einzelwertberichtigung konnten trotz einer Bilanzbelastung von 12,9 Mio. € (25 Mio. DM) nicht vollständig gebildet werden. Was für ein Hammer, 25 Millionen EWB, knapp 3 1/2 Prozent des gesamten Forderungsbestandes und es hat immer noch nicht gereicht. Die anderen sechs Jahre seit 2000 waren es ja nochmal 22 Mil. €, also 40 Millionen DM, was in den Bilanzen standen. Es wird einem schwarz vor Augen bei den Zahlen. Wie viel höher war der Schaden denn noch bei den Kunden? Man hat damit 10 % des Forderungsbestandes aus dem Jahr 2001 abgeschrieben und man trägt die Probleme bis in die heutigen Tage und alle Abschlüsse wurden von Heger, Krämer, Wolf und heute Herzog unterschrieben und alle Abschlüsse wurden vom Verband uneingeschränkt testiert.

In so einem riesigen Haufen, warum soll man sich da drum kümmern, wie drei Vorstände die Sachen verwertet haben, die laut dem Eintrag Nr. 1372 vom Boden verschluckt sind? Warum soll man sich da drum kümmern, ob den Kunden über Abrechnungsmanipulationen Millionen abgenommen worden sind? Warum spielt es da eine Rolle, ob manches Fest vielleicht keine korrekte Rechnung erforderte? Dafür bringt man aber einen Vorstand wegen 800.000 um seine Position und seine persönliche Existenz und bringt seine Familie damit in Not. Wer es weiß, die Bank wurde auch einer Sanierungsbank zugeschlagen. Oder man linkt im Vorbeigehen Marth und Dittrich und die 4.800 Mitglieder der übergebenden Raiffeisenbank Arzberg-Selb, in dem man die geschaffenen, eingeheimsten Reserven von dort, nach ein paar Jahren einsetzt um die Löcher zu stopfen, die man selber in der Zeit von 2000 bis 2004 und weiter bis heute irgend wie zugedeckt hat.

Jonny go home, es ist nicht mehr zu ertragen. Nicht Manfred Heger ist der teuerste Mann in Marktredwitz, wobei man sich gewiss sein kann, dass da schon was zusammen kommt, aber da geht ein ehemaliger Prüfer in die Analen ein, auf dessen Person sich alles aufsummiert.

   

Nr. 3243

Wissender

9. April 2008, 21:55 Uhr

Betreff: Bilanz der VR-Bank zum wiederholten Mal im Minus, mit Tricks wieder bereinigt?

Schließt sich Johannes Herzog nahtlos an an die Tradition von Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf? Aus bestinformierten Kreisen hört man die VR-Bank Marktredwitz bringt ihre Bilanz für das Jahr 2007 nicht zu. Und deswegen versucht man die Ostfilialen elegant los zu werden. Wo kann man dann da Zusammenhänge heraus filtern? Ist das Theater um die Fichtelgebirgs- Vogtlandbank inzwischen so heiß für den Genossenschaftsbereich, dass man da Tricksereien unterstützen würde, die auf dem Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds abgewickelt werden könnten.

Was könnte also Sinn machen die Filialen nach Plauen zu geben, was der Bilanz 2007 von Marktredwitz helfen könnte? Wertberichtigte Kredite zum vollen Forderungsbetrag übertragen? Auf den 31. Dezember 2007 sagen zu können, wir haben die volle Werthaltigkeit dadurch wieder, dass uns jemand gesichert die Forderung übernimmt, egal ob dies dann erst im Jahr 2008 vonstatten ginge. Warum sollte man so eine Wertberichtigung nicht berechtigt zum 31. Dezember 2007 über die nachträgliche Wertaufholung wieder voll bilanzieren können. Die Bilanz wenn nicht zu sein sollte, dann würde es heißen, dass im Jahr 2007 wieder Wertberichtigungen dazu gekommen wären, die das operative Ergebnis aufgefressen hätten, also solche Kredite erst gar nicht zur Wertberichtigung machen über die Übertragung auf ein anderes Institut, die neue Wertberichtigung gleich rüber? Wenn Heuschrecken Pakete übertragen, dann geht es doch nicht um Geschäft zu übertragen, sondern Risiko mit ein paar guten Krediten zu vermischen und damit los zu werden.

So könnte dann die Sanierung über Plauen laufen und nicht über Marktredwitz, da ist die Sanierung ja schon drin, warum da im Rahmen von Nachsanierungen nicht große Teile von Marktredwitz mit sanieren. Damit die absolut unerwünschte Diskussion um diese Bank vom Tisch bringen. Elegant gelöst, für den Genossenschaftssektor ein Nullsummenspiel, weil wer keine Erträge macht, der braucht sich um Steuern keine Sorgen zu machen. Entweder es richtet sich gleich oder über Verlustüberträge aus den Vorjahren. Aber wie wäre es mit der Verantwortlichkeit der Vorstände und Aufsichtsräte in Plauen, übernehmen sie unsaubere Kredite, die man dann gleich der Wertberichtigung zuführen müsste? Wäre das Untreue auf Seiten dieser Bank um dem Vorstand Herzog in Marktredwitz aus der Patsche zu helfen und die genossenschaftliche Organisation aus dieser Diskussion um Marktredwitz?

Wie ist es mit dem Gebäudebestand der VR-Bank bei den Ostfilialen. Dazu die Anlagespiegel von Arzberg aus dem Jahr 1995 und zu Fusion 2000 hier klicken ... (= Link). In Klingenthal soll es ein großer Komplex sein, der im Eigentum der Bank ist. Im Abschluss der VR-Bank sind 1,4 Mio. als stille Reserven enthalten, die dem Eigenkapital zugerechnet werden. Das sind nur ein Drittel der errechneten Reserven, so hoch dürfen die da angesetzt werden. Hebt man einen Teil der Reserven in Grundstücken und Gebäuden, und hebt sogar die Sonderabschreibungen aus den Fördergebietsabschreibungen damit wieder auf? Auch Markneukirchen gehört der Bank, wogegen Schoeneck angemietet sein dürfte. Wie könnte man da die Marktredwitzer Bilanz für das Jahr 2007 verbessern. In dem dass man egal wann im Jahr 2008 vor der Bilanzerstellung zwischen Plauen und Marktredwitz Kaufverträge macht und damit für den Abschluss 2007 eine faktische Wertanhebung festschreibt und auf dieser Grundlage für 2007 ein Zuschreibung für die Gebäude macht und damit einen außerordentlichen Ertrag erlöst? Wenn die Prüfungsverbände einig sind, dann ist es doch im Grunde sogar egal, ob man die zwei Gebäude auch noch zu hoch bewertet und verkauft. Die Grunderwerbsteuer ist dabei das kleinere Problem und die Übergabe der Zweigstellen bietet sich vielleicht sogar an, dass man da zuerst die Immobilien und dann erst die Bankgeschäfte vertraglich übergibt.

Hoffentlich überwacht der Wunsiedeler Kreis die Bilanzierung beider Banken. Wenn was unsauber läuft, dann sollte man sich nicht scheuen auch diese Felder bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die Sanierungseinrichtung ist nicht dazu da unsauber Bilanzierungen abzufedern und Vorstände raus zu hauen, die soviel Mist gebaut haben. Wir brauchen einen Vorstand, der aufräumt und sich ums Geschäft kümmert und nicht um seine eigene Vergangenheit mehr besorgt ist als um die Bank und die Kunden.

   

Nr. 3242

Uwe

9. April 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Die Mitglieder und Kunden waren dem Prüfer Herzog doch schon immer egal

Im Prüfungsbericht soll es auf den letzten Seiten eine Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat geben, wo die es gegenüber der gesetzlichen Prüfungen schriftlich bestätigen, dass alle wichtigen Rechtsstreitigkeit den Revisoren vorgelegt worden sind. Dass die Sache mit den Bürgschaftsklauseln, den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen wichtig waren und dass einer davon im Jahr 2002 einen Zeitungsbericht wert war und dass der letzte ein Aktenzeichen vom Jahr 2001 hat und heute noch nicht vorbei ist, dass dürfte doch die Wichtigkeit der Verfahren aufzeigen. Die Prüfer haben alles mit untergebuttert und haben auch alles mit getragen, dass die Sachen nie in den Lageberichten aufgetaucht sind, obwohl da schon finanzielle Risiken mit drin gesteckt hatten, die man gar nicht abschätzen konnte.

Aus moralischen Gründen aber das Unrecht bei den Kunden gut zu machen, dass war für den Herrn Herzog auch nie ein Thema. Im Gegenteil der Mann, der sich als Vorstand, also erster Vertreter von 17.000 Mitgliedern präsentieren wollte, der hat die größte Vertuschungsaktion dazu in allergrößtem Verhältnis mit zu verantworten. Wenn ein Genossenschaftsverband den Kunden als Gefahr bezeichnet und es nur noch darum geht, ob man sich in Verwirkung und Verjährung retten kann, dann wissen wir, was für ein Geist jetzt an der Spitze der Bank sitzt. Es ist unfassbar, wenn wieder von Millionen gesprochen wird, die aus einem offensichtlichen Rettungserwerb, der nach fünf Jahren Leerstand aufzeigt, dass Wassereintritte über die Fassade und das Dach eher den Abbruch anraten lassen würden, weil die Ziegelbauweise dahinter vielleicht sogar zum gesundheitsgefährdenden Schwamm geworden ist, wenn also dafür 8 Millionen € im Gespräch sind, für eine Palast wo man nicht mal weiß wie es in die Ergebnisse der Bank überhaupt passt, dann denken wir hier, diese Bude, da hat man uns über die EDV-Manipulationen jeden Stein bis hin zu den Marmorplatten blechen lassen.

Da musste vielleicht sogar die Rentner Überziehungszinsen zahlen, weil sie am Tag des Eingangs da was abgehoben haben. Den automatischen Eingang vielleicht einen Tag später gutgeschrieben und die Auszahlung einen Tag früher belastet, macht bei 500 DM für zwei Tage ohne eingeräumtes Limit und 17 % Überziehungszins knapp 50 Pfennig. Haben sich so die Millionen zusammen geleppert aus unzähligen Buchungen, die sicher auch mal viel größere Beträge betroffen haben, die uns in einem Fall mit einem Gutachten aufgezeigt wurden, wo man den Kunden insgesamt um wahrscheinlich mindesten 100.000 DM mit diesen Buchungstricks abgelöffelt hat? Einen einzigen Kunden von wer weiß wie vielen? Muss man da nicht aus einer Zivilklage ein Strafverfahren wegen breit angelegtem Computerbertrug machen, von dem keine einziger Kunde mit einem Grokonto oder KK-Konto nicht betroffen war? Und dann lässt man es als Prüfung zu, dass die Vorstände ohne vorgeschriebene Organisation für die Bank überall ihre Finger rein stecken. Warum hat man gegen Marth und Dittrich eine Strafanzeige gemacht und gegen unsere Abzocker nicht? Mit denen hat man sich unter der Decke versteckt und uns hat man mit dem Fusionsgutachten belogen, weil man uns die Risikosituation nicht aufgezeigt hat die die drei Vorstände in Marktredwitz herauf beschworen haben und die man ohne die Kapitalbeigabe der Raiffeisenbank Arzberg nicht mehr bewältigen hätte können.

Alles in Ordnung hat Herr Herzog gesagt, ihr kriegt Euer Geld aus den Stichtagsverzinsungen, aber bitte verlangt keine Berechnungen dazu, ihr könnt uns vertrauen. Vertrauen? Vertrauen, dessen Organisation einen als Kunden als Gefahr bezeichnet? Vertrauen einem Herrn Herzog und einem Herrn Grothoff, der die Kerle 300-seitige Überziehungen zusammen kommen lässt ohne dass sie den anderen Vorständen sagen, warum greift ihr nicht ein? Der Manfred Heger die wirtschaftlichen Zahlen beim nicht rosigen Kredit von 5 Millionen fälschen lässt und so tut, als ob man es nicht gesehen hätte – aber der Gutachter Dr. Nickl. Warum lässt man also den unfähigen Genossenschaftsverband prüfen und gibt nicht endlich frei, dass wirklich unabhängige Wirtschaftsprüfer die Verluste auch verhindern und ihren Verpflichtungen nach kommen, so wie es im KWG in § 29 steht? Warum durfte Manfred Heger in Slowenien die Insolvenz versäumen, ohne dass das für ihn Folgen hatte, weil das auch ein Johannes Herzog und ein Raimund Grothoff und eine Genossenschaftsverband gar nicht wollten, weil das vielleicht ein Teil der ausgemachten Abfindung hinter dem Rücken der Mitglieder war? Hat man von Seiten der Prüfer einen Selbstbedienungsladen für die Vorstände aufgemacht, weil man dann selber leichter Vorstand wurde? Warum bringen die Prüfer den Aufhebungsvertrag mit dem Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34 mit? Warum hat dieser Herr Herzog das Recht uns seit dem zu verschweigen, dass man damit auf Regressansprüche von wahrscheinlich 50 Millionen € verzichtet hat, weil in dem Fall ein Vorstand nach dem Gesetz für jeden Cent den Beweis erbringen muss, dass er sorgfältig gehandelt hat und das werden die drei wohl nicht schaffen?

Warum erspart man der Bank nicht heute wegen den Abrechnungsbetrügereien, die auf das Konto aller Vorstände gehen, nicht sofort die Pension für die alten Herren und ihren Frauen? Pensionen, wo man die Rückstellungen in Höhe von 900.000 DM pro Vorstand mit den 50 Pfennigstücken der Rentner mit aufgetürmt hat? Warum holt man von Reinhold Wolf nicht die Lebensversicherung für seine Mitwirkung daran seit 1990 und seiner doch offensichtlichen Untreue bei Gold, Gold, Gold? Warum macht das Herr Herzog nicht und verscherbelt lieber wieder hinter dem Rücken der Mitglieder die Ostfilialen um die nächsten Reserven der Bank aufzulösen und die Bilanz zu zu machen?

Warum gilt die Beweisumkehrlast nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34 (= Link) für den Forderungsverzicht bei der Waldeslust nicht für unseren Herrn Herzog, zusammen mit Reinhold Wolf, Uwe Heidel und dem jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter als damals willfähriger Notvorstand? Wissen die Aufsichtsräte gar nicht, dass das Gesetz sie sogar verpflichtet solche Regressansprüche vorzutragen, weil sie sonst selber pflichtwidrig handeln in Sinne von § 38 und § 34 GenG.

   

Nr. 3241

Susanne

9. April 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Ausverkauf?

Was wird denn ausverkauft? Die Versprechen des Herr Herzog und der Vorstände mit dem Informationsinteresse der Mitglieder? Die Moral der Herren Vorstände und Aufsichtsräte, ihre Ehrlichkeit uns gegenüber? Haben wir kein Recht, ob ein Drittel des Geschäftsvolumen weg geben wird, ist das kein Interesse der Mitglieder über das wir mitbestimmen wollen, mindestens mit reden? Haben die Mitglieder in Schöneck, Klingenthal und Markneukirchen wirklich kein Recht zu erfahren, ob man ihre Filialen los werden will? Ob jetzt im Rahmen einer Sanierungsbank ihr normaler Kredit vielleicht auch noch in die Risikoklasse latent gefährdet eingestuft wird, weil eine Sanierungsbank unweigerlich kein Risiko aufnimmt und damit alles noch viel kritischer angeschaut wird? Sind dem Herrn Herzog die Menschen dort drüber wieder nur ein Spielball? Ein Spielball, weil er sich nur mit dem Schachzug selber retten will. Der Vorstand auf der Waage für 20.000 Einwohner, wo vorher ein weißer Fleck für die Genossenschaften war, bevor man den Arzbergern empfohlen hat die Zweigstellen aus dem Nichts aufzubauen? Hat das die Bilanz von Marth und Dittrich nicht über die Jahre belastet und ihre Quoten schlecht erscheinen lassen? Die zwei, die von Herzog und Grothoff angezeigt wurden, oder wo man Horst Pausch zur Staatsanwaltschaft geschickt hat, wie Reinhold Wolf beim Goldmärchen, als er unser Geld schon in den Wind geschmissen hat, eigenmächtig und vielleicht auch noch gierig? Wenn die Bilanz 2007 mit den Ostfilialen zugemacht werden sollte, dann ist das gelaufen, ohne uns zu informieren. Erträge daraus können jetzt nicht mehr in eine Bilanz 2007 eingestellt werden, nur noch vielleicht vermiedenen Verluste wieder raus genommen werden. Der Vorstand hat die Bilanz nach dem KWG bis zum März aufzustellen, eine Änderung danach wäre das Eingeständnis des Bilanzbetruges vorher. Machen GenoVerband und BaFin da wieder mit?

   

Nr. 3240

Ein Mitglied

8. April 2008, 18:49 Uhr

Betreff: Ausverkauf !!!

Hallo Webmaster,
eine Frage an Sie. Wie kann es sein, daß die Ostfilialen an die Volksbank in Plauen verkauft wurden, ohne daß die Mitglieder unserer Bank zustimmen müssen. Liegt das im Ermessen des Vorstands und des Aufsichtsrats. Nach meinem Dafürhalten, wird doch hier Eigentum der Mitglieder verkauft. Ist denn ein Verkauf ohne Inofmation und Genehmigung rechtlich möglich. Ich habe da als Laie so meine Zweifel aus dem gesunden Menschenverstand heraus. Denn wenn ein Drittel der Bilanzsumme verkauft wird, dann ist das doch ein wesentlicher Punkt.
Vor allem auch deswegen, weil die Volksbank in Plauen schon angelblich
50 Millionen € Sanierung hat. In unserem Sinne ist das nicht. Ob es im Sinne der Plauener Mitglieder ist, läßt sich stark bezweifeln, wenn ihnen auf die bisherige Sanierung nochmal die mindestens die gleiche Summe oben drauf gepackt wird.
Warum haben eigentlich in die Oberen in unserer Bank solche Angst vor einer Sanierung. Liegt es daran, daß wie es in diesem Gästebuch schon beschrieben wurde, daß dann die ganzen Machenschaften der Vorstände und insbesondere der Prüfer ans Tageslicht kommen. Ich habe mich mit Leuten ausgetauscht, die von der ganzen Materie viel verstehen. Hier kam die Aussage, daß eine Sanierung, wenn sie denn notwendig ist, auch als Chance genutzt werden sollte. Denn dann ist es möglich, alles hinein zu packen, was notwendig ist um die Bank wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen. Denn was hier in Marktredwitz gemacht wird, ist ein Sterben auf Raten. Vielleicht ist es auch so gewollt, damit die Missetaten irgenwo in einer übernehmenden Bank untergehen. Hier geht es absolut nicht um die Interessen der Mitglieder, sondern darum, daß einige Herrschaften daduch meinen, sie können ihren Kopf doch noch aus der Schlinge ziehen.

   

Nr. 3239

Aus der Praxis

8. April 2008, 14:35 Uhr

Betreff: Jede Ãœberziehung muss abgearbeitet werden

Mir ist bisher die Frage eines Vertreter am 30.06.2005 bei der Vertreterversammlung, wie sie im dem im Eintrag Nr. 3459 hinterlegten Protokoll steht, bisher noch gar nicht bewusst geworden. Da hat doch einer danach gefragt, „Wie kann einem eine Überziehung in einer 300 starken Seite auffallen“. Die Frage muss man eigentlich zuerst mit einer Gegenfrage an die Verantwortlichen zurückgeben. Man muss die Frage nach der Entstehung stellen. Im Grunde gibt es keine Überziehung, die nicht am Tag der Entstehung auf dem Bildschirm des Kompetenzträgers auftaucht und die nicht am nächsten Tag noch mal erscheint, wenn es irgend welche Gründe gegeben hätte, dass die zuständige Person das abgearbeitet hätte. Es könnte ja sein, dass er in der Zeit wo er es sich sonst vorgenommen hat, oft zum letzten mal nahe dem Arbeitsende darin gehindert wurde.

In der Organisation einer Bank muss festgelegt sein, dass eigentlich jede Überziehung angeschaut wird. Der Vorstand Heger hat in Marktredwitz sicher nur die großen Überziehungen zu bearbeiten gehabt und die Überziehungen bei großen Kunden. Die Technik steuert doch die Überziehungen dem Betreuer zu. Da Bank hat dann in der Grundseinstellung die Möglichkeit zu sagen, er bekommt auch die Überziehung, die über seine Kompetenz hinaus geht und er muss sie mit dem Vorgesetzten abstimmen, auch wieder über die Technik, oder der nächst höhere Kompetenzträger kriegt sie gleich auf den Bildschirm. Die Bearbeitung erfolgt nämlich über den Bildschirm und kann eigentlich nur drei Varianten ergeben, genehmigen, zurückstellen mit Wiedervorlage oder ablehnen. Eine ungenehmigte Überziehung aus der Tagesverarbeitung oder Schalterverarbeitung der Bank kann es eigentlich schon gar nicht mehr geben, weil das Buchungssystem die Buchung ablehnt. Wenn die Kreditlinie nicht passt, dann wird einfach nicht gebucht, dann braucht es sofort die elektronische Genehmigungskompetenz, oder ein Tageslimit eines Kompetenzträgers. Mein Vermutung ist die, dass bei dem Massenanfall in Marktredwitz die Arbeit mit den Tageslimiten viel mehr Zeit verbraucht hat als die Überziehungsbearbeitung an sich. Kann es in Marktredwitz notwendig gewesen sein, dass die Vorstände die Überziehungen auch alle selber bearbeiten wollten, bei einer Bank mit einer Milliarde DM Bilanzsumme? Wer das bei der Bankgröße nicht drauf hat das zu organisieren, dem darf man so eine Bank nicht in die Hand geben, egal ob Milliardengröße oder größer oder auch kleiner. Was in der Organisation einer Bank natürlich nicht fehlen darf, ist die Vertretungsregelung und zwar für jeden einzelnen Abwesenheitstag. Die Rechtsprechung gibt den Banken ja nur die Möglichkeit fremde Belastungen am Tag der Vorlage zurückzugeben, was heißt, es ist unverzüglich zu entscheiden, oder maximal manchmal am nächsten Tag.

Wenn jetzt eine Überziehungsliste im Nachhinein auch noch bearbeitet wird, dann ist das eigentlich nur das Medium, dass zusammengefasst dokumentiert wird, was gelaufen ist. Eine Zustimmung kann da gar nicht mehr erfolgen, es kann wirklich nur noch eine Kenntnisnahme sein. Alle Überziehungssituationen können auch kaum mit den vergebenen Kompetenzen für jeden Einzelfall hundertprozentig genau durch die EDV abgeschirmt werden. Einer muss die Generalkompetenz haben und das sind doch meist die Vorstände, vielleicht noch der Kreditabteilungsleiter Marktfolge und der EDV-Administrator. Wenn jemand also die Kompetenz in der EDV so ausnutzt und die Vorgaben über den Kredit selber anders festgelegt sind, dann muss der Genehmigende seine Kompetenz überdenken, sonst ist es eine eigenmächtige Handlung. Da kann man sicher sein, dass das wirklich die meisten auch in jedem Einzelfall im Griff haben. Bei den Überziehungen die hier für den Fall Flex und Gold, Gold, Gold aufgezeigt wurden, da hätte Herr Heger im einen Fall und Herr Wolf im anderen wahrscheinlich bei jedem Euro die anderen beiden Vorstände zur Auszahlung benötigt und zwar vor man zur Kasse geht und nicht erst danach. Das ist wirklich ein Akt der Nötigung wenn das andersrum läuft. Überziehungskredite in dieser Form können nicht mehr abgedeckt werden, dass man nach jeder Überziehung wieder eine 5 oder 10-prozentige Überziehungskompetenz aus irgend welchen Kreditrahmen hat, da ist Schluss. Das kann eine Bank ins Wanken bringen und Marktredwitz ist Beleg dafür. Das gibt schon die Logik vor, dass man damit jedes Spielchen treiben könnte. Aber vielleicht wurden in Marktredwitz genau diese Spielchen getrieben, ohne das man sie eingeschränkt hatte.

Auf dieser nachträglichen Überziehungsliste ist es sogar ganz leicht diese unglaublichen Überziehungen heraus zu filtern. Das sind keine kleinen Steinchen, das sind Felsen, die ins Auge springen. Flex war doch ein großer Kredit, also waren auch viele Umsätze. Jede einzelne Überziehung könnte auf der Liste auftauchen und dann natürlich gesammelt für jedes Konto. Da dürfte Flex vielleicht sogar hintereinander 20, 30 vielleicht auch 50 Seiten ausgemacht haben. Das ist eine gewaltige Sache, die man nirgends stehen lassen darf und vor allem, die sich über Jahre hinweg nicht jeden Monat wiederholen darf. Diese Überziehungsliste muss an sich eine der wesentlichen Überwachungskriterien des Aufsichtsrates sein, der ja selten die EDV durchblickt und somit auf Papier angewiesen ist. Und der Prüfer kennt unsere EDV durch und durch und wird die Überziehungsbearbeitung auf ganz anderem und zeitnaherem Wege kontrollieren. Die Prüfer waren bei der Frage des Vertreters daneben gesessen. Man wollte die Frage gar nicht richtig beantworten, dass die Vertreter eine Durchblick bekommen hätten und Schlüsse daraus ziehen hätten können. Vor allem eine 300 Seiten starke Überziehungsliste, die schaut man zuerst nach den großen Beträgen durch, das ist der zweite Fels, der heraus sticht aus der Masse wie das Matterhorn im Flachland. Jeder Banker weiß nach einer Minute, was er da für eine Liste vor sich hat und wie er die zu behandeln hat.

Die Frage zur Bearbeitung der Überziehung hätte von Herrn Grothoff korrekt beantwortet werden müssen mit einer Antwort warum das überhaupt möglich war. Es ist unvorstellbar, dass er geantwortet hat, der Aufsichtsrat können nur die Kredite über den Großkreditgrenze kontrollieren, weil er unter der Großkreditgrenze gar nicht die Möglichkeit der Einsichtnahme hat. Wie ein Prüfer eine Vertreterversammlung so belügen ist mir unbegreiflich. Es ist ein krasser Widerspruch zur Kontrollpflicht im Gesetz, ausgesprochen vom Prüfungsteamleiter bei einer Bank die Kreditrisiken außerhalb jeder Norm und außerhalb von der Revision festgestellten vertretbaren Rahmen hatte. Nicht nur die Vorstände sind die Schuldigen, die Prüfer sind die wahren Schuldigen. Sie sind es, die solche Zustände nicht mal in der Entstehung zulassen dürfen. Neben den Aussagen von Herrn Grothoff ist natürlich der größte Skandal, dass der Kollege Herzog zum Vorstand gemacht wurde. In Marktredwitz ist es tatsächlich angebracht vor dem Sicherungsfonds über die Schuld des Verbandes nach § 62 GenG nachzudenken. Man muss dazu nicht nur die Vertreter in Plauen informieren, man muss darauf im ganzen Land aufmerksam machen, bevor über alle Banken in Deutschland von zehn bis zwanzig Millionen Mitglieder von jedem fünf oder 10 € über den Sicherungsfonds abgeholt werden.

   

Nr. 3238

L.

8. April 2008, 09:21 Uhr

Betreff: Ist die Bilanz wieder so schlecht, dass man sie nicht zeigen kann?

Ist die Bilanz der RV-Bank Marktredwitz für das Jahr 2007 wieder so schlecht, dass man sie gar nicht zeigen kann? Oder ist man sich über die letzten Tricks noch nicht einig? Warum darf eine so marode Bank einfach Geschäftsguthaben rein nehmen, wie es im Versammlungsprotokoll von 2004 gleich dahinter gestanden ist, dass man 12,9 Mio. € für die Verluste im Kreditgeschäft herauspressen musste, Verwendung des kompletten ordentlichen Ergebnisses, mit Auslösung von stillen Reserven, den letzten Vorsorgereserven, von Rücklagen? Die dürfen froh gewesen sein, dass man die Zahlen in DM nicht mehr schreiben musste. Und im gleichen Atemzug hat man Manfred Heger ungeschoren gehen lassen, nachdem man sich endlich dazu durch gerungen hatte den Flex-Kredit mit 2,6 Mio. € abzuschreiben. Das war doch die Summe nach der ein besser informierter Vertreter am 30.06.2005 nachgefragt hat.

Flex dürfte einer der Kredite gewesen sein, wo man die Einzelwertberichtigung im 2002 verschoben hat, aber vielleicht noch gar nicht aufgenommen hat, bei einer Kontoüberziehung von über 700.000 € und un-„rosiger" Aussichten. Solche Überziehungen bei einem Abschreibungskredit bedeuten sonst überall das sofortige Ende einer Vorstandskarriere. Aber nicht wenn die Prüfer Grothoff und Herzog heißen und selber auf den Vorstandsstuhl wollen und damit bei der Prüfung selber alle Bewertungsmaßstäbe wegwerfen. Bei so einer Überziehung ohne Absicherung der vereinbarten Kredite ist das ganze Kreditverhältnis in die Wertberichtigungen zu nehmen, da braucht man nicht mal die Unterlagen kennen.

Vielleicht hätte man den Dr. Nickl im Gutachten auffordern müssen zu erklären, ob neben Manfred Heger nicht auch die Prüfer Grothoff und Herzog zwingend von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers wissen hätte müssen, wie es der Vorstand dann in die Unterlagen eingearbeitet hat. Entweder hat Manfred Heger also der Bank selber gefälschte Unterlagen zugeführt und vorgelegt, oder aus den vorgelegten Unterlagen wurde falsche Zahlen bei den internen Auswertungen eingearbeitet. Was hätte also davon die gesetzliche Prüfung übersehen können, die den Kredit schon 2001 im Bericht aufnehmen musste? Wiederholte Frage, warum hat man den Vorstand damit durchkommen lassen und keine Untreuetat strafrechtlich angezeigt, die ja Millionenfolgen hatte? Weil die Prüfer, der heutige Vorstand, selber mehr beteiligt waren als sie zugeben wollen? Dass der Aufsichtsrat keine Möglichkeit gehabt hätte die Kredit zu prüfen weil sie keine Großkredite waren, wie er es auf der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) gesagt hat, dass war von Raimund Grothoff wohl die unverfrorendste Antwort, die die man sich denken kann. Der sollte mal den § 38 Genossenschaftsgesetz (= Link) über die Aufgaben des Aufsichtsrates die ersten zwei Sätze lesen, bevor er die Vertreter anlügt. Im Gegensatz dazu hätten die Prüfer überall sonst die Aufsichtsräte aufgefordert ab 2001 den Kredit ja nicht aus den Augen zu lassen, wenn nicht schon früher.

   

Nr. 3237

Mitglied

7. April 2008, 18:17 Uhr

Betreff: Was hat man den Vertretern schon am 14. Oktober 2004 für einen Bären aufgebunden

Was hat man den Vertretern auf der Versammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) schon für einen Bären aufgebunden, was hat man da schon für einen Blödsinn verquatscht? Wer auf andere zeigt, die in ganz anderen Ligen spielen und erzählt, unser Verlust ist gegenüber der Schmidtbank winzig, der hat den Ernst der Lage damals nicht kapiert, genauso weng wie auch heute, wenn er als Vertreter der ist, der Reinhold Wolf im Rosenthaltheater für seine Leistungen als Vorstand dankt. Hat er da von den Vertretern den Auftrag erhalten oder von Johannes Herzog und hat sich ohne Rücksprache zum Sprachrohr von 80 Leuten erklärt?

Was da gespickt an Verfehlungen der Vorstände drin steht, was man einmalig aufgezeigt hat, dass passt nicht auf die berühmte Kuhhaut. Warum haben wir im letzten Jahr vom Freispruch für drei Bankchefs (= Link) erfahren müssen? Warum haben wir nicht gesehen, warum haben wir für die drei nie was gesehen, wie dass man bloß ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), die Arzberger Vorstände, durchgezogen hat und nicht gegen die drei, bei denen man dann 70 Millionen Mark mindestens zusammenrechen kann nach der Fusion? Wenn man da was den Vorständen aus Arzberg noch ans Hosenbein gehängt hat, dann haben doch die Prüfer das vorher beabsichtigt übersehen. Wenn Reinhold Wolf gesagt hat, 1/3 Arzberg, 2/3 Marktredwitz bei den Problemen, dann ist das genau nach den Größen der Banken gewesen. Aber solche Aussagen zeigen doch, dass die Probleme schon vor der Fusion gewesen sein sollen und dass man sich damit ein Fusionsgutachten eines Genossenschaftsverbandes Bayern wirklich sparen kann, weil auch das nicht korrekt ausgestellt worden wäre, ja dass man wegen einer bevorstehenden Fusion schon damals auf die erkennbaren Wertberichtigungen verzichtet hatte.

Die Problemfelder bewegen sich im internen Bereich, sagte man, deswegen hätte es keine Auswirkung auf das Kundengeschäft. Sind hundert Millionen DM Abschreibungen keine Auswirkung auf das Kundengeschäft? 25 Millionen Mark alleine im Jahr 2003 und dann noch nicht alles? Verhöhnung der Kunden mit den viel schlimmeren Auswirkungen bei den Kunden selber, denn vor der Katastrophe bei der Bank kommt die Katastophe und Existenzvernichtung beim Kunden. Die Kunden haben dem Schwätzer Pausch schon gezeigt was es für Auswirkungen auf das Kundengeschäft hatte und wie es um Kundenbindung und Kundentreue steht und Johannes Herzog hat es in die nächsten Bilanzen rein geschrieben, die Konkurrenz ist mit ihren Zinsen schuld daran, dass man Einlagen verloren hat.

Das man Johannes Herzog heimlich still und leise ins Amt geführt hat, genauso heimlich still und leise wie man Manfred Heger und dann langsam auch die anderen Zwei raus genommen hat, dass hat die Bank eine Unsumme an Geld gekostet. Unvorstellbare Beträge bei unvorstellbaren Verfehlungen der Vorstände, die unvorstellbar durch eine gesetzliche Prüfung begünstigt wurde, die eigentlich gar nicht vorhanden war, aber eben auch wieder Unsummen an Gebühren verschlungen hat und wahrscheinlich eine ordentliche Prüfung durch ordentliche Prüfer verhindert hat.

Unvorstellbar sind da natürlich auch noch die Vorträge von der Alibiregressveranstaltung der Vertreterversammlung vom 30. Juni 2005 (= Link). Wer ist denn da noch auf die Idee gekommen, man müsste den Vertretern noch ein paar Prozentchen vorlegen um die ganze Verlustsumme rechtfertigen zu können? Warum hat man über Gold, Gold, Gold erst im Jahr 2007 halb bis gar nicht berichtet, weil man damit in die Zeitung geraten ist, aber nach drei Jahren doch nicht mit dieser dümmsten Geschichte weil man sich der Genossenschaft gegenüber dazu verpflichtet gesehen hat, sondern doch weil man sich wegen den Kontrollverpflichtungen das eigene Alibi holen wollte. 300 Seiten Überziehungslisten von den anderen Figuren nur gegengezeichnet, mit Beträgen wie man sie uns mit Flex und mit Gold, Gold, Gold klar vor Augen geführt hat. 900.000 € sollen es bei Flex in der Spitze gewesen sein, ohne Sicherheiten! Wo war da die Kontrolle, die das Vermögen der Genossenschaft absichern sollte, wenn man vor den eigenen Vorständen nicht sicher war? Darum hat man auch den Sicherungsfonds nicht geholt und heute scheint es, dass der auch nicht mehr aus kann mit der Tragweite der Sache. Aber wir müssen in Plauen verhindern, dass man unsere Verluste überträgt. Mit genossenschaftlicher Solidarität hat das nichts zu tun, das wäre Betrug an der Solidargemeinschaft und es wäre wieder Betrug an den Kunden, die Dank der katastrophalen Organisation bei unserer Bank in diese Risikoklassen geraten sind.

Es ist doch unbegreiflich, es ist ein Armutszeugnis, wenn Raimund Grothoff, der Prüfungsleiter bei der Bank auf der letzten Seite vom Protokoll von 2004 gesagt hat, die anderen Banken haben das Kreditportfolio heruntergefahren und die VR-Bank hat das übernommen. Da schreit doch die Unfähigkeit der Leute heraus, das man marktdynamisch operativ die Rahmenbedingungen in der Praxis nicht umsetzen konnte (Reinhold Wolf auf Seite 4 des Protokolles). Solche Leute muss man an der Spitze eines solchen Unternehmens austauschen für die Sicherung und den Bestand des Unternehmens. Ihr Gehalt ist kein Leistungsgehalt. Es ist ein Gehalt für kluge Vorgehensweise und ganz klar eine Risikoprämie. Das gilt für die Jahre 2000 bis 2004 genauso wie für die Jahr 2005 bis 2008. Der heutige Vorstand Johannes Herzog ist nach heutiger Sicht genauso für sein Wirken als Prüfer von 2001 oder 2002 bis 2005 in die Verantwortung zu nehmen. Die Verantwortung heißt, was hat er zum heutigen Dilemma beigetragen und was hat er bewirkt es einzudämmen. Man braucht sich wirklich dabei nichts vormachen, er hat wahnsinnig viel zum Dilemma beigetragen, es einzudämmen, das wird alles von dem überlagert, dass auch er seine Vergangenheit versucht zu verstecken. Ich möchte wissen, wer am Tisch gesessen ist, als man Manfred Heger mit einer Unterschrift unter Ausschluss von bekannten und noch nicht bekannten Ansprüchen aus der Verantwortung für 50 Millionen € Kreditausfälle heraus gelassen hat ohne danach zu fragen ob es einer der massivsten Gesetzesverstöße bei der Bank überhaupt gewesen ist? Die Vermutung, dass der Vertrag in München aufgesetzt wurde und von Herzog und Grothoff vorgetragen wurde, die erhärtet sich meiner Meinung nach immer mehr. Der heutige Vorstand muss dazu seine Unschuld beweisen, so heißt es im Gesetz. Er hat massiv damit zu tun, dass man ihn selber wegen den 50 Millionen nicht persönlich packt. Da sind die 432.000 € mit dem Forderungsverzicht ein Klacks dagegen.

Solche belasteten Leute belasten das Unternehmen. Das zu ändern, dafür ist der Aufsichtsrat da. Das nächste Unfassbare ist dabei, dass die sich ihrer Verantwortung auch nicht bewusst sind und gar nicht auf die Sitzungen gehen, um vom Drama ja nichts hören zu müssen, und so ergibt sich die nächste Kette für die Verantwortung aus der Kontrollverpflichtung.

   

Nr. 3236

Uwe

7. April 2008, 10:32 Uhr

Betreff: Gibt es überhaupt eine Sache wo Johannes Herzog seine Finger nicht im Spiel gehabt hat?

Wie hat denn die erste Bilanz von den alten Vorständen ausgeschaut, die man für das Jahr 2003 gemacht hat, wenn wesentlich erfolgsrelevante Sachverhalte gefehlt haben, wie es auf Seite 7 unten im Versammlungsprotokoll 2004 (= Link) gestanden hat? Warum hat man nicht gesagt, wo die Herren da schon Bilanzbetrug gemacht haben? War das in der Vertreterversammlung 2004 nicht auch eine Bestätigung, dass die Bilanzen vorher auch schon nicht gestimmt haben? Warum hat man die Abschreibungen fünf Jahre lang fast auf die gleichen Beträge knapp unter 5 Mio. € gehabt? Das war doch kein Zufall, das deutet doch darauf hin, dass die auf den Wert hin gerechnet wurden. Warum waren die Abschreibungswerte denn gerade für die Bilanz dann dreimal so hoch mit fast 13 Mio. €, also sage und schreibe 25 Mio. DM? So was geht doch bloß, wenn die Prüfer mitmachen. Musste man alles so hin schieben, dass Manfred Heger wirklich geht? Warum hat man ihn dann aber mit dem Befreiungsvertrag gehen lassen? Damit man nicht mitgekriegt hat wie viel die Prüfer schon vorher mit ihm abgesprochen hatten, was man für Sauereien alles durch gehen hat lassen, oder was man mit ihm gemacht hat? Überall hätte man wahrscheinlich laut aufgeschrieen, wenn eine Bank US-Fonds an der DG-Bank vorbeigemacht hätte. In Marktredwitz durfte sich Heger eine andere Fondsgesellschaft aussuchen. Haben da vielleicht Hilkenbach und Frankenberger auch angelegt und haben gesagt, so kann uns keiner in die Karten schauen? Sind das die kleinen Sachen, die man mit den Verbandsoberen in Marktredwitz gemacht hat? Kleine Sachen, die die Prüfung bei der RV- und dann der VR-Bank behindert haben, dass man Überziehung von 1,4 Mio. DM übersehen hat, dass man geschönte Werte bei der Auswertung zu § 18 KWG übersehen hat, die dann der Gutachter Dr. Nickl heraus gearbeitet hat?

Warum kommen wir nicht endlich drauf, dass mit solchen Sachen die Fahrlässigkeit der Prüfung nach dem Genossenschaftsgesetz in § 62 wirklich überschritten ist und wir die fünf Millionen im Ganzen einfordern müssten vom Verband, wenn dem Herzog sein Kollege Grothoff auch noch eine Aussage vor der Vertreterversammlung zu Möglichkeit der Überwachung durch den Aufsichtsrat gemacht hat, dem nach dem Genossenschaftsgesetz in § 38 kein Blatt in der Bank vorenthalten werden kann?

Warum nehmen wir den Herzog nicht in die Verantwortung für eine vielleicht vorsätzlich falsche Prüfung? So wie das Genossenschaftsgesetz schreibt, ein Vorstand ist zum Schadensersatz verpflichtet, warum nehmen wir nicht Helfer bei den Prüfern dafür in Anspruch der denen mit dem Aufhebungsvertrag, den man vor den Mitgliedern verbergen wollte, auch noch höchst persönlich die Befreiung erteilt hat? Warum hat die Prüfung denn gegen den Vertrag nichts unternommen, wenn er schon gegen das Gesetz verstößt? Weil man ihn selber geschrieben hat und weil man den Aufsichtsrat in die Situation gedrängt hat? Dem Horst Pausch alleine hätte man das doch nicht durch gehen lassen. Da hätte man schon auf die Gesetzeslage verwiesen. Also musste man es gemeinsam machen, damit jeder den anderen im Sack hat. Dem Aufsichtsrat hat man dann was von einem Vertrag erzählt, weil man gewusst hat, die fragen nie nach den Gründen und hat ins Protokoll geschrieben, dem geschlossenen Vertrag wird zugestimmt und schon war der Strick am Sack für alle zu. Und der Aufsichtsratsvorsitzende ist dann ohne Ankündigung auf der Versammlung zwei Tage danach aus persönlichen Gründen und wegen Überlastung zurück getreten. Eine dümmere Verblödung der Mitglieder ist ihnen dazu nicht eingefallen. Da muss man ja nachforschen, ob der über die Uraltfusion mit der Volksbank nicht ein Problemkredit gewesen ist mit seinen Firmen und da vielleicht Dreck am Stecken gehabt hat.

Also warum nehmen wir den Herzog nicht in die Pflicht und verlangen, dass das HOMA-Gebäude nach dem jetzigen Stand begutachtet wird? Warum verlagen wir nicht, dass der Anhang an die Bank zum Bilanzstichtag 31.12.2007 realistisch geschätzt wird? Wenn die wieder von dem reden, dass die da 8 Millionen € rein stecken wollen, dann muss man doch fragen, ob die noch richtig ticken? Mit den 8 Millionen, da soll doch die jetzige Wertlosigkeit verdeckt werden. Warum verlangen wir nicht nach zu prüfen, was Johannes Herzog mit dem Kauf zu tun hat, was er wusste und ob die durchgeführte Bilanzierung für ihn danach als Vorstand von Vorteil war? War die Firma vor dem Kauf des Hauses ein Wertberichtigungsfall? Stand sie auf der Kippe dazu? Wenn man am 31. Dezember 2004 49 Mio. € an latent ausfallgefährdeten Krediten hatte, da ist doch jeder ab 5.000 oder 10.000 € irgendwie in den Prüfungsberichten oder in den Prüfungsprotokollen von Herzog und Grothoff enthalten. Warum lassen wir die nicht endlich beschlagnahmen. Aber soviel ich weiß bekommen doch die Banker auch immer eine Ausfertigung. Hat man die mit der Aufräumaktion im Dachboden verschwinden lassen? Die Prüfer müssen ihr Unterlagen doch 10 Jahre aufheben. Warum lassen wir uns die Entwicklung bei der Firma vor dem Kauf nicht aufzeigen, was zum Beispiel im Prüfungsbericht 2002 und 2003 drin gestanden hat? Jetzt gehen die Interessen der Genossenschaft doch über die schutzwürdigen Interessen eines Kunden, der vielleicht in hohem Maß von den Spielereien bei der Bank profitiert haben könnte.

Es gibt nichts, wo Johannes Herzog nicht seine Finger drin gehabt hat und zwar als Prüfer. Vielleicht hat Manfred Heger sogar regelmäßig nachgefragt, lasst ihr das noch durchgehen, können wir das machen? Absprache mit der Prüfung vorne weg? Wenn davon gesprochen wird, dass der Aufsichtsrat von der Übernahme anscheinend nichts weißt, dann wirft das wieder mal ein tolles Bild auf die Arbeit der Herren. Wenn man in die Kompetenzregelung nicht rein schreibt ab wann der Vorstand den Aufsichtsrat mit einbinden muss, wenn er Immobilien als Rettungserwerb mit ihm abstimmen muss, dann ist es genau die Vogel-Straußpolitik, die die Bank soviel Geld gekostet hat. Wenn Johannes Herzog aber gegenüber dem Aufsichtsrat die Kaufsumme auch noch runter redet, dann würde er überall anders in hohem Bogen davon segeln. Aber dieser Prüfer hat im Jahr 2003 nicht mal kontrolliert warum die Sache am Aufsichtsrat vorbei gelaufen ist. Denn das hat Manfred Heger doch wahrscheinlich mit ihm und Grothoff besprochen, wie man das Kreditverhältnis vom Eis bringt mit dem Kauf.

Eine kontrollierte Jahresplanung hat es ja anscheinend auch nicht gegeben. Wie soll man auch erkennbare Kreditverluste in eine Ergebnisvorschaurechnung mit rein bringen, wenn man den Aufsichtsrat auch noch austrickst mit falschen Werten zur Risikosituation, wie es dann im dem Protokoll auf Seite 8 im ersten Absatz steht? Da muss man sich doch an den Kopf fassen und überlegen was dahinter steckt, wenn man den Vorstand mit dem befreienden Vertrag versieht, wenn er das Aufsichtsorgan der Bank zur Risikosituation der Bank mit falschen Zahlen füttert und hinters Licht führt? Weil wo ist denn der Unterschied zwischen der ungesetzlichen Bilanz von Manfred Heger und der vom Oktober 2004, vielleicht schon aus der Feder von Johannes Herzog? Im Lagebericht steht doch, dass man die Einzelwertberichtigung für die problembehafteten Kredit nicht untergebracht hat? Waren das vielleicht sogar die ganz gleichen ertragsrelevanten Sachverhalte, die man bei anderen als ungesetzlich gegen über den Vertretern aufgezeigt hatte und gleich hinterher selber die eigene ungesetzliche Bilanz zur Abstimmung gebracht hat, mit einem unkorrekten Bilanzbestätigungsvermerk, unterschrieben von Eberle und Hilkenbach, weil die Werte eben bei Weitem immer noch nicht stimmten in dem selber durchgezogenen Jahresabschluss? Ist Johannes Herzog nicht mindestens deckungsgleich mit Manfred Heger oder gar noch schlimmer? Wer hat da einen anderen beschuldigt und sich selber hinter den eigenen Möglichkeiten versteckt? Den Möglichkeiten, weil man selber gesetzlicher Prüfer war, sich aber schon aufs Vorstandsamt freute und einrichtete?

Wie da im Jahr 2004 erkannt wurde, wie katastrophal 2003 wirklich gelaufen war, musste man dann aus dem Rettungserwerb zur Rettung der Bankbilanz eine Sachanlage zimmern. Das ist doch auch so ein Trick im Nachhinein, aber wie das Gesetz schreibt ohne ordentlichen Beschluss der zuständigen Gremien nicht zu reparieren. Wurde die Bilanz 2003 zwischen dem 4. August 2004 und dem Unterschriftsdatum vom 4. Oktober mit so heißen Nadeln gestrickt, dass man die satzungsgemäßen Vorschriften vergessen hat oder einfach missachtete? Oder war Johannes Herzog da schon Prüfer, Aufsichtsrat und Vorstand in einer Person? Wenn man damals das Haus zu vielleicht unrealistischen Werten in die Bilanz eingestellt hat, dann ging es darum einen weiteren Verlust zu verschleiern. Und die Verschleierung trifft niemand mehr als die Prüfer Herzog und Grothoff. Das ginge wieder in die Kategorie Bilanzbetrug durch genossenschaftliche Prüfer vollzogen. Wer weiß was die Bank heute in den 8 Millionen (man stelle sich vor, 16 Millionen Mark, sind denn die noch zu retten?) bloß rein steckt, damit man die unsauberen Vorgänge von vor vier bis fünf Jahren bei dem Fall verdecken kann. Haben Heger und der Kunde die Sache vielleicht sogar noch kräftig begossen und auf ewige Freundschaft angestoßen? Vielleicht in ähnlich intensiver und kuscheliger Atmosphäre wie mit seinem Freund bei Flex?

Man darf es einfach nicht dulden, dass der ehemalige Prüfer den Vorstand beerbt, der solche Sauereien immer wieder aufgezogen hat und die ganze Bank verarscht hat. Man darf es nicht zulassen, dass der ehemalige Prüfer heute seine Vorteil daraus zieht, dass er den alten Vorstand und seinen beiden Vasallen immer wieder gedeckt und unterstützt hat und ihn auch noch nicht nur ungestraft, sondern mit Geschenken versehen, ziehen hat lassen. Wenn wir das von Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht zurückbekommen, dann wollen wir einiges von Johannes Herzog haben. Der hat sich auch nicht gescheut unsere Taschen auszuleeren. Und bei den Abrechungsmanipulationen, da hat er nicht im Traum daran gedacht uns zu helfen. Aber alleine mit dem unsauberen Kreditgeschäft hat die Bank mindestens viermal soviel Geld kaputt gemacht, als man sich von den Mitgliedern als Kapital für die Geschäftsguthaben geborgt hat. Da wäre über viele Jahre ein zweistellige Dividende drin gewesen. Bei uns hat man uns über die Rücklagen und die stillen Reserven auch noch unseres eigenes Geld als sogenannten „Ertragsanteil“ ausgeschüttet.

   

Nr. 3235

Regelmäßiger Beobachter

6. April 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Gesetze und Satzung außer Kraft gesetzt - vom gesetzlichen Prüfungsverband

Es ist dringend notwendig die Zustände bei der VR-Bank in Marktredwitz restlos aufzuklären. Was hier aufgedeckt wird zeigt, dass der Genossenschaftsverband Bayern diese Bank wie einen Spielball in der eigenen Hand betrachtet hat. Der am weitesten entfernte Zipfel im eigenen Gebiet, lange gefangen in der Zonenrandsituation. Das dürfte über die Raiffeisenbank Arzberg zu Beginn der 90-er Jahre mit den Eröffnungen der Ostfilialen genauso gelaufen sein, wie man andererseits einem Vorstand Rudolf Heger in Marktredwitz freie Hand ließ, dessen Qualitäten nicht aus der beruflichen Bildung erwuchsen, sondern aus der Schläue alles zusammenzuraffen, was nur möglich war. So hat man der Volksbank Fichtelgebirge mit Reinhold Wolf und Rudolf Heger als kommissarischer Vorstand vielleicht schon Einzelwertberichtigungen als Verluste rein gerechnet, um eine der ersten Fusionen zwischen Raiffeisen- und Volksbankenbereich in Bayern zustande zu bringen. Im Jahr der Fusion wurde ein Großteil der Wertberichtigungen wieder aufgelöst. Wer weiß, was man dabei schon gebraucht hat um den einen oder anderen im Verrechnungsverfahren noch zufrieden zu stellen und elegant aus dem Weg zu räumen?

Arzberg fusioniert in den 90-er Jahren dann noch alles herein, was im Weg war und die RV-Bank Marktredwitz war mit Heger und seinem Spross Manfred nur noch auf Wachstumskurs. Aber leider nur in Summe und nicht in den Reserven und Rücklagen der Bank. Ungefähr 900.000 DM machten aber die Pensionsverpflichtungen jedes Mal einen Sprung, wenn ein Vorstand ausschied. Reinhold Wolf hat es mit dem Eigenkapital sehr viel später auf den Punkt gebracht. Unser Eigenkapitalsituation ist sehr ungünstig. Aber sie wäre noch viel ungünstiger gewesen, wenn man die Einzelwertberichtigungen auch noch gegen die Rücklagen zu dem Zeitpunkt verrechnen hätte müssen zu dem sie entstanden sind, die man aber mit Hilfe der Verbandsprüfer anscheinend laufend in die Zukunft gedrückt hat.

Weder Bilanzrichtlinien, noch Genossenschafts- und Kreditwesengesetz scheinen beim GVB in guten Händen zu sein. Die Satzung scheint nur fürs Klo zu sein. Regressverzicht anscheinend dem Aufsichtsrat aufgenötigt, obwohl nur die Vertreterversammlung über Regresse entscheiden kann, mit nachträglichen Alibibeschlussversuchen, wo der Gesetzeskommentar in vielen Fällen schreibt, nachträglicher Beschluss ist nicht mehr möglich und der Handelnde hat somit Kompetenzverstoß begangen. Grundstückskäufe in Höhe von 2 Millionen, die vielleicht eher den Forderungsverlust vertuschen sollten, ohne dass man die Zustimmung gemäß der Satzung von allen Organen einholte. Dafür würde die Rechnung lauten, Kreditabschreibung als Gebäudewert bilanziert. Das kann man auch nur machen, wenn aus der Verlustsituation sowieso keine Steuern anfallen und das nun bald über ein Jahrzehnt, weil die von 1998 und 1999 hat man wahrscheinlich über den Verlust von 2000 auch zurückgeholt und damit auch die Gewerbesteuer von den Kommunen. Und doch hat man die Fusion mit viel Prominenz als historisch verkauft. Die Politiker hatten da die Steuererklärung der Bank noch nicht in ihrer Wirkung zur Kenntnis gehabt, sondern noch Einnahmen in die Haushalte gerechnet und nicht die Rückzahlung von drei Jahren.

Krank, kränker geht es schon bald nicht mehr. Weil nebenzu hat man die Sicherheiten bei den Kunden abgeholt, aber nicht verwertet, wie der Eintrag Nr. 1372 aufzeigt. Da braucht man sich über diese Kreditverluste bei der Bank nicht zu wundern. Sodom und Gomorrah scheinen heilige Felder gegenüber der Kraußoldstraße in Marktredwitz gewesen zu sein. Und wie in der Bibel an einer Stelle oberstes Gebot war so auch in MAK, ja nicht zurückschauen, sonst wird der, der es doch tut versteinert, oder in Fortschreibung dieser heiligen Schrift, von den anderen gesteinigt. Liebe Staatsanwälte aus Hof, lassen Sie bloß nicht nach.

   

Nr. 3234

Dipl. Betriebswirt ADG (Akademie deutscher Genossenschaften)

6. April 2008, 16:08 Uhr

Betreff: Generalabsolution in Eintrag Nr. 3453

Wie hier laufend diskutiert, ist die Generalabsolution des Vorstandes Heger vom 4. August 2004 Null und nichtig. Sie ist an sich der Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34. Das Gesetz schreibt doch, dass Vorstände die ihre Pflichten verletzt haben der Genossenschaft zum Schadensersatz verpflichtet sind. Und wenn die anderen ihre Kontrollpflichten nicht wahr nehmen, dann sind auch sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet. Wer keine Organisation nach dem Kreditwesen dazu aufgestellt hat, der hat dabei nicht nur fahrlässig seine Pflichten zur Kontrolle verletzt haben, der hat gegen geltendes Recht verstoßen.

Somit hat weder der Aufsichtsrat noch der Prüfungsverband eine Möglichkeit darüber zu entscheiden, wer nun wegen den Pflichtverletzungen auch zur Rechenschaft herangezogen wird. Die genossenschaftlichen Prüfer haben sich wahrscheinlich sogar selber in die Mitschuld gebracht, weil Manfred Heger ja davon gesprochen hat, dass Ansprüche schon bekannt gewesen sein müssen und dass man unbekannten wahrscheinlich nicht mehr nach gehen wollte. Die Prüfer haben sogar Fälle von Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 29 KWG an die Bankenaufsicht gemeldet. Warum hatte das keine strafrechtlichen Folgen wie man sie gegen die fusionierten Vorstände gesehen hat, die man mit dem Fusionsvertrag gelinkt hatte (- oder zuerst beschenkt und dann mit der Strafanzeige wieder abgenommen ?).

Der Wortlaut des Gesetzes fordert die Schadensersatzpflicht. In keinem Satz steht drin, darüber entscheiden genossenschaftliche Prüfung oder eine staatliche Bankenaufsicht. Wenn von dieser Seite dem Gesetz nicht Genüge getan wird, dann wird von dieser Seite als gesetzlich eingesetzte externe Überwachungsorgane gegen das Gesetz verstoßen. Prüfungsvermerke, Einzelprüfungsprotokolle und der Prüfungsbericht im Entwurf tragen die Unterschriften von Raimund Grothoff und Johannes Herzog. Bestandteil des Prüfungsberichtes für das Jahr 2004 sind die Feststellungen aus der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 und der Jahresabschluss 2003 mit schriftlich fixierten unrichtigen Bewertungen des Forderungsbestandes, mit Sachanlagenwerten, die wahrscheinlich entgegen der Satzungsvorschriften der Bank übernommen wurden und wo nicht zweifelsfrei mit drin steckt, dass ein weiterer wesentlicher Forderungsausfall damit verdeckt wurde, der den Vorständen zur Last gelegt hätte werden müssen.

Wer hat bei der VR-Bank jetz mehr oder wer hat weniger Schuld am Dilemma? Die Vorstände, die es durchgezogen haben, oder die Prüfer die es wahrscheinlich genehmigt und begünstigt haben? Wie viel müsste man im Sinne der Informationspflicht nach dem Kommentar zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 123 bis 142 (= Link) in Randziffer 135 den Vertretern zu verheimlichter Schadensersatzpflicht aus den 50 Mio. € Kreditverlusten, oder wahrscheinlich noch mehr, alles noch mitteilen, oder aus anderen Feldern, die man „Aus Gründen des Takts“ einfach verschwiegen hat, damit sich Wolf, Krämer und zuvor Heger und jetzt Herzog nicht selber beschmutzen mussten. Wie steht es um die Informationspflicht, wenn man 432.000 € gesicherte Forderungen verschenkt und die Bilanzierung ins nächste Jahr verschiebt entgegen dem HGB?

Hoffentlich reißt irgend wann der Geduldsfaden und die Schuldigen bekommen ihre Quittung. Es geht um die wirklich Hauptschuldigen, die alten Vorstände und die, die die Mauer des Vertuschens mit der Macht der gesetzlichen Prüfung um diese Zustände gezogen haben und daraus auch noch ihren Vorteil ziehen wollten.

   

Nr. 3233

Genossenschaftler

6. April 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Schon vor vielen Jahren Vertuschungsabsprachen und Ãœbernahmevereinbarungen im Hintergrund?

Wird in jedem einzelnen Fall deutlich wie Johannes Herzog sich seinen Vorteil verschafft hat auf den Vorstandssessel der VR-Bank zu kommen. Wenn der Aufsichtsrat heute eingestehen muss, dass das HOMA-Haus ohne eigenen Beschluss angeschafft worden wäre, dann wäre es der nächste Fels, der dem ehemaligen Prüfer vor die Tür gelegt werden müsste. Dieser Mann ist längst untragbar geworden.

Manfred Heger war beim Verband ein Mann mit Einfluss. Er war Mitglied des Marketing- und Werbeausschusses des Genossenschaftsverbandes. Marketing und Werbung, wesentlich beeinflusst von einem Mann, der zuhause keine Organisation nach dem Kreditwesengesetz § 25a zustande brachte, dem man zwei Fälle von Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 GenG nachgewiesen hat, die ans BaFin gemeldet werden mussten, ein Mann wo der Verband beim Fusionsgutachten eine Risikolage der Bank verschwiegen hatte, die nach dem Lagebericht außerhalb jeglichen vertretbaren Rahmens gelegen hatte. Wird über dieses Verschweigen deutlich, dass die Bank durch Bruch von Gesetz und Satzung, jeweils abgesprochen zwischen dem allmächtigen Vorstand und dem Verband geführt wurde? Vorbei an von den Vertretern festgelegten Grundsätzen der Bank?

Was wird aus dem Kauf, oder doch dem Rettungserwerb des HOMA-Hauses wiederum deutlich? Dass Herr Herzog mit einem schlechten Gewissen heute noch die Aufsichtsräte belügt, obwohl die Bilanzhinweise zu den Sachanlagen im Abschluss 2003 (= Link) wahrscheinlich beweisen, dass es sich nicht um 2 Mio. DM (eine Million Euro) beim Kauf gehandelt hat, sondern um 4 Millionen DM, oder um 2,1 Mio. €? Oder das man die Mitglieder belügt, wenn sie nachfragen? Wenn man aber Zustimmungsnotwendigkeit des Aufsichtsrates nach § 23 der Satzung (= Link) in Abs. (1) a) liest, dass der Aufsichtsrat einem Immobilienerwerb zustimmen muss, weil er dazu den Auftrag von den Vertretern hat, dann muss man sich fragen, warum Herr Herzog das als Prüfer nicht kontrolliert hat? Hat er die Besserstellung der Bilanz über diese Konstellation für sich selber gesehen, wenn er den Laden übernimmt? Wird hier der Interessenkonflikt besonders deutlich, dass er zu der Zeit nicht Prüfer war, sondern schon gedanklich der Vorstand?

Ein Grundstückskauf von 2 Mio. €, der wird zwangsweise durch die externe Revision geprüft. Das Mindeste ist, dass die Prüfer in dem Fall die Zustimmung des Aufsichtsrates mit kontrollieren, denn dieser Passus steht in jeder Satzung der bayerischen Genossenschaften und das kennt jeder Prüfer. Wenn er dass nicht tut, dann kann er gleich daheim bleiben, oder man führt was im Schilde und hat andere Ziele im Auge. Wird es immer deutlicher, dass vielleicht doch mit Manfred Heger besprochen war, dass er mit der Führung der Bank einfach überfordert war? Dass er sich zu Lasten der Bank mit seinem Freund bei dem ungesicherten Kredit von 5 Mio. DM mit unfassbaren Überziehungen, mit Fälschung der Unterlagen nach § 18 Kreditwesengesetz oder mindestens Vortäuschung falscher Tatsachen, die Maßnahmen beim Kredit erfordert hätten, eine stille Abfindung mitnehmen konnte, dass er in Wunsiedel an einen Betrieb ohne Not 400.00 € verschenken durfte, ohne dass über Hintergründe nachgeforscht wurde? Dass er zum Schluss mit einem Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes versehen werden würde, unter Ausschluss aller bekannten und unbekannten Ansprüche gegen ihn, was nicht zu befürchten wäre, dass es irgend jemand erfahren würde, dass das so vereinbart werden würde und dass das nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Verstöße gegen Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet, sind und dass man damit nach Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, selber gegen den Gesetzesparagraphen verstoßen würde? Erfahren hat man es nur, weil Manfred Heger anscheind selber zu dumm war den Mund zu halten.

Hat aber Herr Herzog als Prüfer den Jahresabschluss 2003 schon selber gemacht und dann in einem Zug gleich geprüft? Hat Manfred Heger die Übernahme des HOMA-Gebäudes zuerst doch als Rettungserwerb gesehen? Da hat man doch die Jahre zuvor einiges rein geholt an Immobilien von Kunden? Und dann hat er nach der Satzung keine Zustimmung zu einem Grundstückerwerb gebraucht. Aber Kontrolle, das hätte er in jedem Fall gebraucht, denn dann müsste man fragen, ob vielleicht zusätzlich sogar noch ein Abschreibungsverlust mit der Firma des Verkäufers entstanden ist? Hätte man da als Aufsichtsrat und Prüfer nicht besonders genau hinschauen müssen, oder ist man da lieber bei den Aufsichtsratssitzungen daheim geblieben und hat dem Vorstand signalisiert, du brauchst nicht mal darüber zu berichten, es interessiert uns gar nicht? So wurde den Vorständen mit dem Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) das Zeugnis ausgestellt, dass man eine gegen Gesetze verstoßende Bilanz aufgestellt hat, da musste doch dann zwischen dem 4. August 2004 und der Neuaufstellung des Abschlusses, unterschrieben am 4. Oktober jemand die Bilanz 2003 machen. Hat man da mit dem, dass man die Einzelwertberichtigungen schon nicht mehr untergebracht hat einen Rettungserwerb zur Sachanlage gemacht und die Prüfer haben gleich die Bilanzumbuchungen selber durch geführt oder veranlasst?

Wird wegen den Bilanztricksereien und den Gesetzes- und Satzungsverstößen von damals die heutige richtige Lösung für den Gebäudeteil geopfert? Wird damit verhindert, dass man komplett neu baut und damit sinnvoller und effektiver? Wird verschwiegen, dass man mit einem Bau nur das Geld zum Fenster raus wirft, dass man sowieso nicht hat, weil man mit dem Abbau des Bilanzvolumens von einem Viertel seit der Fusion, des Verlustes von einem Drittel des arbeitsintensiven und andererseits wieder ertragbringenden Kreditvolumens, wie in Interessant (= Link) nachzulesen, dafür alle Grundlagen verloren hat? Die Führung der Bank ist keine Geschäftsleitung, es ist das reinste Kasperltheater. Es geht nicht um die Bank, es geht darum, dass bestimmt Leute nur noch ihren Kopf retten wollen, koste es was es wolle.

Die Prüfung bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte mit dem Tag, an dem die Prüfungsgruppe von OR Hofmann die Sache nicht mehr mitgetragen haben dürfte und sie Manfred Heger mit seinem Hausrecht nicht mehr rein ließ und dafür Raimund Grothoff und Johannes Herzog anrückten, außer riesigen Kosten zu verursachen nichts mehr Wert gewesen sein. Wenn man da zur Überprüfung unabhängige Wirtschaftsprüfer hin ließe, die würden uns wahrscheinlich unglaubliche Sachen über die Arbeit der Verbandsrevisoren zeigen. Da muss man fast davon reden, dass schon die Prüfungsgebühren ein Betrug an der Bank waren.

   

Nr. 3232

Der Wissende

5. April 2008, 21:11 Uhr

Betreff: HOMA-Gebäude Beitrag 3451

Es scheint wirklich so, daß wieder Action ind die Sache mit dem Möbelhaus kommt. Aber auch in die Schlagzeilen. Wenn nämlich das Möbelhaus ohne Zustimmung des Aufsichtsrats gekauft wurde, so hat doch dieser mitbekommen, daß dieser Erwerb stattgefunden hat. Warum hat das Gremium dem Vorstand nicht auf die Finger geklopft, zu dieser maßlosen Kompentenzüberschreitung. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist doch, unter anderem, darüber zu wachen, daß Gesetz und Satzung durch die Vorstände eingehalten wurden. Hier haben, doch nicht nur zwei Augen ausgereicht, die man zu drücken mußte. Hier geht es wieder einmal um die unterlassenen Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats. Hier geht es um Millionenverluste, die Lasten der Mitglieder eingefahren wurde und durch bilanztechnische Manipulationen erst möglich waren. Wer ist für diese Vergeudung verantwortlich? Dem Vorstand Heger hat man durch Generalabsolution für alle bekannten und unbekannen Lumpereien erteilt. Hervorgerufen durch einen irregulären Vertreterbeschluß, bei dem vorsätzlich falsch infomiert wurde. Wer war der Urheber dieser dieser "Politik der Falschinformation" mit der Überschrift : Verdummung der Vertreter und Mitglieder.
Der wahrscheinlich beste Prüfer Bayerns: Johannes Herzog !! Aber es handelt sich hier um den wahrscheinlich besten Vertuscher des GVB. Dessen einzige Aufgabe als Prüfer war anscheinend, die unglaublichen Zustände in der VR-Bank Marktredwitz unter dem Deckel zu halten und sich oben drauf zu setzen. Aber im Topf ist es jetzt so heiß geworden, daß es dem lieben Johannes den A...h verbrannt hat und der Überdruck, der durch nichts mehr auzuhalten ist, ihn einfach wegbläst in die unendliche Weite. Denn wie man hört, möchte ihn der GVB auch nicht zurück haben.
Wer kommt also weitehin in Betracht, für Regreßforderungen. Die beiden Ex-Vorstände Krämer und Wolf. Die genauso die Veranwortung tragen wie Heger. Es gilt auch in Marktredwitz das Prinzp der Gesamtverantwortung des Vorstandes. Auch wenn die drei Herren jetzt versuchen, den Schwarzen Peter sich jetzt gegenseitig zu zuschieben.Diese Verwirrungstaktik hilft nicht mehr, Gesamtveranwortung bleibt Gesamtveranwortung.
Der gesetzliche Prüfungsverband, genannt GVB, hat sich hier wirklich als Verein entpuppt, dessen Arbeit seiner Satzung genau konträr gelaufen ist. Denn wer solche Testate ausstellt, die wissentlich falsch sind, muß sich schon die Frage gefallen lassen, ob er in der Lage ist überhaupt seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Ob er zukünftig als Interessenvertreter der Mitglieder der Genossenschaftsbanken betrachtet werden wird,ist mehr als fraglich.
Leidtragende sind die Mitglieder, deren Glauben an die in Gesetz und Satzung manifestierten Grundsätze: Mehrung des Vermögens der Mitglieder - total abgestraft wird.

   

Nr. 3231

L.

4. April 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Bankreserveren ausschließlich aus den Abrechnungsbetrügereien?

Im Geschäftsbericht 2005 hat Reinhold Wolf die verheerende Situation bei der VR-Bank Marktredwitz gestreift. Man hatte nur 1/3 der Kapitalausstattung an verdientem Eigenkapital, wie es der Landesdurchschnitt war. Reinhold Wolf hat auf der Vertreterversammlung am 30.06.2005 (= Link) von einer Mitgliederaktion im Herbst 2004 gesprochen. Wenn man dazu die Mitgliederbewegung aus der Bilanz heranzieht, dann sieht man, dass die Aktion sich aus der Veränderung der Mitglieder von plus 100 auf eine Aktion auf Großanleger beschränkt haben muss. Größenordnungen die mit einem Gleichheitsgrundsatz der Mitglieder nichts zu tun haben und die wegen ihres negativen Einflusses auf die Rücklagendotierung und die unberechenbare Wirkung bei der Kündigung auf das Eigenkapital und die Kreditgrenzen sonst überall vermieden werden. Was wird aber nun das Mitglied gesagt haben, das im letzten Jahr seine Anteile gekündigt hat, wenn das Geschäftsguthaben nicht vor dem Termin der Versammlung am 25. Juni ausbezahlt werden durfte. Vorherige Auszahlung ist ein Verstoß nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34, weil Auseinandersetzungsguthaben nicht vor der Genehmigung des Abschusses ausbezahlt werden darf. Wurde das erste Halbjahr gesondert verzinst und dieses Mitglied gegenüber den anderen bevorzugt?

Winkel- und Klimmzüge überall, zum normalen Arbeiten ist bei der VR-Bank Marktredwitz keine Zeit. Hat der Prüfer Herzog diese Sachen früher alles nur genehmigt, so muss er es nun selber verantworten. Was ist z.B. mit der Putzfrau, musste sie nun tatsächlich gehen, weil ihr Mann reklamierte, dass man ihn mit ungerechtfertigten Zinsreduzierungen bei seinem Sparvertrag um einen erheblichen Betrag übervorteilt hat? Haben die Vorstände Herzog und Heidel ihren Charakter aufs Tablett gelegt? Oder war es ein Akt der Dünnhäutigkeit? Das mit dem Computerbetrug nach dem Strafgesetzbuch in Eintrag Nr. 3447, für was gibt es solche Paragraphen, dass Leute wie Herr Herzog und Herr Grothoff entscheiden dürfen, ob man das zur Anzeige bringt, oder ob man nur Leute wie Marth und Dittrich vor Gericht schleppt, weil die weniger genehm sind wie andere? Oder hat ein Prüfer die Aufgabe neutral und unabhängig zu prüfen, wie es in allen betreffenden Gesetzen steht?

Ungefähr 9 Millionen Rücklagen hat die VR-Bank. Gäbe es die überhaupt ohne die Abrechungsmanipulationen? Gelder die uns zigtausendfach bis unzählig in Kleinstbeträgen aus der Tasche gezogen wurden, wie wir die Zeitung bezahlt haben, wie unsere Lebensversicherung, unsere Autoversicherung von unseren Konten abgebucht worden sind bis hin bei den Betrieben, wo die Buchungen sicher auch im Einzelnen oft viel viel größer waren? Ohne jeden eigenen Aufwand hat der EDV-Mann der Auftrag erhalten die Soll- und Habenbuchungen zu Lasten der Kunden durch eine generelle Einstellung valutarisch zu verschieben. Dafür hat es Unterlagen gegeben, die zu Beweiszwecken zehn Jahre aufbewahrt werden mussten und Leute wie Herzog und Konsorten haben die Kunden dabei im Stich gelassen. Wo wäre die Genossenschaftsorganisation ohne diese Gelder? Denn die Rechenzentrale hat die Möglichkeiten für alle aufgemacht. Man hat es nicht fest gezurrt, dass keine Manipulation möglich war, man hat es möglich gemacht, dass jede automatische Buchung mit zusätzlichen Zinstagen für die Banken versehen werden konnten, genauso wie alle anderen grundsätzlichen Wertstellungsgepflogenheiten. Warum hat also der Verband diese Manipulationen nicht über die Rechenzentrale unmöglich gemacht?

Herr Herzog ist nur noch her gekommen die Bank in ihrem desolaten Zustand zu übernehmen. Ob mit Flex und Gold, Gold, Gold oder mit anderen Krediten weiter Geld kaputt gemacht worden ist, dass hat ihn als feststehender zukünftiger Vorstand nicht mehr zu interessieren brauchen. Das hatte mit unabhängigem Prüferauftrag rein gar nichts mehr zu tun. Dafür auch noch täglich vielleicht mindestens 500 € Prüfungsgebühren einzukassieren, das ist der Gipfel der Frechheit. Da durfte er vielleicht sogar die Bilanzfälschungen noch selber vorschlagen, damit es für ihn hinter her nicht noch schwerer werden würde. Auf allen Vorgängen, ob es die Kredite und Protokolle sind, ob es Provisionsabrechnungen mit der US-Fondsgesellschaft mit den Umsatznachweisen der Kundentransaktionen sind, ob es der Kaufvertrag zum Möbelhaus ohne Zustimmung des Aufsichtsrat ist, und und und ..., man muss die Kontrollhandzeichen der Prüfer Herzog und Grothoff sammeln wo ihr Nichthandeln schon die Beteiligung an Untreue und Betrug gegenüber der Bank und ihren Mitgliedern nahe legt. Die VR-Bank Marktredwitz steht heute als Sockel auf der Übervorteilung ihrer Kunden. Über den Zinseszinseffekt verdient man daran bis zum heutigen Tag aus den sich fortschreibenden falschen Kontensalden. Herr Herzog ist der größte Nutznießer davon. Nur Geld einnehmen, da waren die Herren schlau, es zu verwalten, was für die Mitglieder zurückzulegen, da wussten die Vorstände schon auch wie man die Gelder auch auf die entsprechenden Waagschalen zu verteilen hatte, zuerst die eigenen, dann die Genossenschaft. Herzog und Kollegen haben sie nie daran gehindert, auch wenn sie ihnen selber die Eignung zur Leitung einer Bank abgesprochen haben.

   

Nr. 3230

Wissender

4. April 2008, 12:05 Uhr

Betreff: Zum HOMA-Gebäude

Angeblich kommt wieder Aktion in die Sache mit dem Möbelhaus. Das Haus soll ohne Zustimmung des Aufsichtsrates für angeblich eine Million gekauft worden sein. Der Eintrag Nr. 3446 lässt aber ganz was anderes vermuten, wenn man die Rechnung zu den Sachanlagen (= Link) nach vollzieht, die da aufgemacht worden ist. In dem im HGB geforderten Unterausweis, was von den Immobilienwerten dem Bankgeschäft zuzurechnen ist, hat man einen Zugang von 2,1 Millionen, wenn man die Jahresabschreibung entgegen rechnet. Die Bank hat 2003 nirgends gebaut und nirgends ein Bankgebäude gekauft und vor allem hat man in dem Jahr so gut wie nichts an Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgebaut. Es kann nur bedeuten, dass der Zugang neben den sonstigen Übernahmen aus den Rettungserwerben mit ungefähr dem genannten Betrag dem HOMA-Gebäude zuzurechnen ist.

Warum lassen sich die Aufsichtsräte das nicht vorlegen? Warum lässt man sich den Kaufvertrag nicht vorlegen, warum lässt man sich die Forderungen der Firma zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen, ob da Zusammenhänge bestanden haben? Warum lässt man sich nicht zeigen wie das Haus in der Bilanz der Bank steht? Warum lässt man Eigenmächtigkeiten der Vorstände unkontrolliert durch gehen? Warum ist man auch hier geneigt, dass man als Außenstehender sagen muss, wenn der Kreditnehmer in Schwierigkeiten geraten ist, ist es unmöglich, dass die Vorstände sich mit dem was geteilt haben, wenn man Investitionen ab 250.000 € nach der Satzung nur mit dem Aufsichtsrat machen darf, die Regelung aber nicht befolgt? Was hält also der Aufsichtsrat von seiner eigenen Kontrollpflicht, wenn er feststellen muss, dass der Kauf ein Satzungsverstoß war, egal ob es nun eine oder zwei Millionen waren? Im Nachhinein kann so etwas der Aufsichtsrat nicht mehr heilen, dass steht im GenG § 34 Abs. (4). Warum hat Herr Herzog den Satzungsverstoß als Prüfer nicht aufgezeigt. Der hat es doch gesehen. Waren sich Heger und herzog schon näher und viel einiger als es draußen bekannt war. Hätte vielleicht ein markt- und wertgerechter Kauf eine Kreditabschreibung für den Rest mit sich gebracht, den Herr Herzog als neuer Vorstand wegen der Nachteile für Ertrag (Verlust) und Eigenkapital überhaupt nicht gebrauchen konnte. Konnte man den Vertreter eine Rücklagenentnahme von 2 Millionen gerade noch zumuten, aber nicht von 3 Millionen? Wäre es die Aufdeckung des nächsten Bilanzbetruges mit Hilfe des Prüfers Herzog und Kollegen Grothoff? Wo sind die roten Genehmigungshandzeichen der Prüfer in den Verträgen bei Prüfung des Sachanlagenbestandes? Muss man davon ausgehen, dass die satzungsmäßigen Vorschriften gar nicht interessierten, weil der Aufsichtsrat die selber nicht kontrolliert hat?

Angeblich träumt nun dieser ehemalige Prüfer als Vorstand von einer Sanierung für 8 Millionen € für den Gebäudeteil. Da wirft man Mitarbeiter raus und will so einen Haufen Geld für leere Räume ausgeben? Soll jeder Vorstand eine eigene Etage bekommen? Diese 8 Millionen, die muss man doch wo her nehmen, entweder kann man die nicht mehr als Kredit ausreichen, nicht mehr anlegen, oder man muss das Geld selber aufnehmen. Bei fünf Prozent, wären das laufende Zinsverluste von 400 bis 500.000 € plus der Abschreibungen, die ja im Sanierungsfall für ein Gebäude die ersten Jahre verstärkt rein hauen und die Einrichtung, speziell in der Technik soll ja im Durchschnitt in 8 bis 10 Jahren abgeschrieben sein. Also zum Zinsverlust noch mal 500.000 Aufwand und alles zu Lasten des sogenannten ordentlichen Ertrages in den ersten Jahren in einer nicht unrealistischen Höhe von einer Million. Wer hat denn da die Kostenplanung gemacht? Einen Palast auf Schulden? Die Sanierung bindet in Geld 80 % der verdienten Rücklagen. Bleibt die Dividende dann bei 3 %, oder muss sie noch runter, wenn andere schon wieder 6 % und mehr ausschütten? Die Herren sind nicht mehr auf dem Teppich, die fliegen schon.

Da muss man wirklich die Zusatzfrage hinterher schicken, wenn Herr Herzog schon gesehen hat, dass die Aufsichtsräte bei den alten Vorständen die Zustimmung dadurch erteilt haben, in dem man einfach nichts gegen die Gebaren unternommen hat, hat Herr Herzog dann mit Reinhold Wolf zusammen auch von sich aus alleine auf die 432.000 € im letzten Jahr verzichtet? Zur vollständigen Information der Mitglieder gehört da auch der Aufsichtratsbeschluss mit dazu. Hat der heutige Aufsichtsratsvorsitzende dazu die Unterlassung der Information an den Aufscihtsrat von damals mit zu verantworten? Mit Nichtwissen darf sich keiner mehr raus reden, dass ist vorbei. Wer solche Sachen nicht kontrolliert, sogar wer einfach den Sitzungen fern bleibt, steckt selber mit drin. Und wenn die Revisoren das auch noch genehmigen, dann muss man sie wegen ihrer gesetzlichen Prüferpflichten in die Verantwortung nehmen und wegen der Strafvereitlung.

   

Nr. 3229

Webmaster

4. April 2008, 08:53 Uhr

Betreff: In Kürze neue Enthüllungen

Wir sind am Aufarbeiten von neuen Enthüllungen. Also bitte immer fleißig lesen. Ihr Interesse kann uns nur beflügeln in unserer Arbeit.

   

Nr. 3228

Aus der Organisation

4. April 2008, 00:39 Uhr

Betreff: Es wird Zeit die Schuldigen zur Rechenschaft zu bringen

Wie es scheint geben unsere Gesetze genug her die Dinge bei unserer VR-Bank Marktredwitz auch richtig anzugehen. Dreh- und Angelpunkt ist wahrscheinlich die Phase zwischen den Jahren 2000 und 2004 mit dem Nachgang der Vertreterversammlung vom 30.06.2005. Es dürfte unstrittig sein, dass das Paket an Kreditverlusten und Wertberichtigungen nicht mehr als normale Geschäftsrisiken einer Bank gelten können. Die Verluste und wie sie zustande gekommen sind, sprengen jeden Rahmen und dürften zweifelsfrei ein Fall für Gerichte im Sinne des Strafgesetzbuches mit einem kräftigen Strafmaß sein und das vielleicht nicht nur für die Vorstände. In diesem Dunstkreis einer Organisation bei einer Bank, die nur mit mafiös und auf die Interessen der Vorstände ausgerichtet zu sein schien, könnten viele weitere Dinge abgelaufen sein, die ebenfalls darunter fallen, die sich aber nicht aus Bilanzzahlen einer Bank erkennen lassen und die bisher nur in Kenntnis der absolut eingeweihten Kreise abgelaufen sind. So braucht man sich nicht wundern, dass der Überwachungsvorstand Krämer sich beispielsweise höchst persönlich um die Verwertung von vereinnahmten Sicherheiten gekümmert hat.

Es gilt genauso die Schuldigen bei den internen und externen Überwachungsorganen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn der Genossenschaftsverband und die BaFin Vorstände aus dem (Bank-)Verkehr gezogen hätten, bei Risikobelastungen für die Kreditgenossenschaft außerhalb vertretbaren Rahmens, und ihnen nicht noch mal 50 % an Geschäftsvolumen durch eine Fusion zugeschanzt hätten, die mit einer unglaublichen Verdummung der Vertreter einher ging, dann würde die Bilanz bei der VR-Bank Marktredwitz ganz anders ausschauen. So aber hat man wahrscheinlich gegen die Paragraphen im Kreditwesengesetz, im Genossenschaftsgesetz, in der Wirtschaftsprüferordnung, im Handelsgesetzbuch und im Strafgesetzbuch rauf und runter verstoßen. Diese Verstöße sind nicht beschränkt auf die drei Vorstände. Genossenschaftsverband und seine Prüfer und das BaFin haben sich daran beteiligt. Die genannte Unterdrückung der Aufhebungsverträge gegenüber Manfred Heger und Karl Krämer, um diese aus ihren Verpflichtungen gegen die Genossenschaft zu entlassen, wo man von bekannten Ansprüchen erfuhr und von dem dass man unbekannte gar nicht mehr aufdecken wollte ist genau das gleiche Einverständnis zum Einstieg in die schmutzigen Stiefel, wie mit dem Eingeständnis gegen die Bilanzierungsgrundsätze bei der VR-Bank verstoßen zu haben und die Bewertungen hoch gehalten zu haben um den Eigenkapitalausweis zu stützen und die tatsächlichen Verluste zu verbergen. Damit hat man von Prüfungsseite her verhindert, dass bestehende Risiken und Verluste eingedämmt wurden und ermöglicht, dass neue Risiken durch die unfähigen Vorstände aufgebaut werden konnten.

In Genossenschaftskreisen ist es ein offenes Geheimnis, dass die Rechtsabteilung des Verbandes sich für die Erstellung für Dienstaufhebungsverträge mit Vorständen zuständig fühlt. Die offensichtlichen Bilanzbetrügereien, das konnte nur unter Mitwirkung, ja wahrscheinlich Vorschlag der gesetzlichen Prüfung, geschehen. Auf die Idee kommt von sich aus kein Vorstand. Diese Verstöße treffen die Prüfer und die Bankenaufsicht. Das waren klare Angebote von dieser Seite an die Bankvorstände ihre Machenschaften und ungesetzlichen (Genossenschaftsrechtlich untersagte) Kreditgeschäfte ungestraft und schier ohne Grenzen betreiben zu dürfen. Was wirklich Sache war, wussten die Prüfer und die Aufsicht, es dürfte in den Berichten stehen, denn die Lageberichtsvermerke sind Teil der Prüfungsberichte und hängen mit den Text- und Auswertungsteilen unweigerlich zusammen. Man hat nur die Vertreter und damit die Mitglieder nicht über die Lage der Bank in Kenntnis gesetzt. Wer nach § 34 GenG Verstöße meldet und gemeldet bekommt und diese Anhäufung von Verlusten und Wertberichtigungen sieht, wer die Einhaltung der §§ 10, 13, 15, 18, 19 und 25a KWG nicht einfordert, wer selbst gegen § 29 und § 33 KWG handelt, der muss sich den deutlichen Vorwurf gefallen lassen, nur auf Strafvereitlung und Unterdrückung jeglicher Unterlagen bedacht zu sein.

Die Zigmillionen bei der VR-Bank Marktredwitz wiegen mindestens so schwer wie manch verkündete Milliarden an anderen und sicherlich größeren Stellen. Nur die Verluste bei der Bayerischen Landesbank haben nicht auch noch einen vielfachen Schaden bei den eigenen Kunden und in der Region angerichtet und viele in Not gebracht, wie hier im Fichtelgebirge. Dafür haben sich der Verband und die BaFin hergegeben und darauf wollte ein Prüfer Herzog seine Karriere aufbauen. Das ist von allen Beteiligten äußerst schändlich.

   

Nr. 3227

Kein unbedarftes Mitglied

3. April 2008, 19:31 Uhr

Betreff: § 274 StGB, Urkundenunterdrückung

Îm Genossenschaftsgesetz heißt es in § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) sinngemäß in Abs. (4), Satz 2, der Aufsichtsrat kann auf Regress nicht verzichten. Somit ist der Dienstaufhebungsvertrag, wie ihn Manfred Heger auf Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) aufgezeigt hat in dem Punkt Null und nichtig, dass die Regressansprüche untergegangen sind. Aufsichtsrat und Prüfungsverband dürften damit nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) direkt in der Verantwortung stehen. Sie dürften damit in der Verantwortung für Untreue nach § 266 StGB (= Link) der Vorstände eingetreten sein und da geht es ja um Summen bis zu vielleicht 50 Mio. €. Aber auch die BaFin hat von diesen Umständen Kenntnis haben müssen.

Daher stelle ich auf diesem Weg den dringenden Antrag zur Tagesordnung der nächsten Vertreterversammlung, zeigen Sie den Vertretern die Dienstaufhebungsverträge von Manfred Heger und Karl Krämer auf. Wie genannt dürfte eine Regressverzicht durch den Aufsichtsrat, wahrscheinlich unter dem Druck der genossenschaftlichen Prüfer ein Verstoß gegen § 34 GenG, Abs. 4, Satz 2 gewesen sein. Satzungsgemäß ist ausschließlich die Vertretersammlung für diese Angelegenheiten zuständig, wobei es strittig sein dürfte, ob sogar die Vertreterversammlung auf solche Beträge noch verzichten darf.

Nach meinem Ermessen begibt sich der heutige Vorstand, der Aufsichtsrat, die Verbandprüfung und das BaFin sehr nahe in den Bereich des § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link), vor allem weil sonst von niemand ein Satz zu dem Vorgang gesagt wurde. Sollte über die Dienstaufhebungsverträge der beiden genannten Vorstände nicht in nahester Zukunft Aufklärung erfolgen, werde ich dahingehend Strafantrag stellen.

   

Nr. 3226

Aus der Ferne

3. April 2008, 18:08 Uhr

Betreff: Manipulationen bei den Wertstellungen - Computerbetrug nach dem StGB?

Meine Frage an den Webmaster, ist die Manipulation von Wertstellungen nicht ein Computerbetrug nach § 263a, StGB. Die Bankvorstände haben damit doch angeweisen, dass man in Abläufe eingreift, um sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Warum haben die Prüfer das nicht unterbunden? Zu einer Prüfung von Kundenkrediten, da gehört doch dass man unzählige Male die Buchungen der Kunden kontrolliert und die unkorrekten Valutierungen auch sehen muss. Haben die Prüfer damit ein Vergehen gegen das Strafgesetzbuch sanktioniert und gedeckt? Wie ist es, wenn es Herr Herzog als Prüfer und jetzt als Vorstand so würdigt und darstellt als sei da früher alles in Ordnung gewesen? Wieso wird für einen Prozess dafür in den Jahresabschlüssen keine Risikovorsorge getroffen?

   

Nr. 3225

Gesehen

3. April 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Soll das HOMA-Gebäude noch 4 Mio. DM wert sein?

In den Entwicklungen der Sachanlagen sieht man in den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz, dass seit 2001ein regelrechter Investitionsnotstand ausgebrochen zu sein scheint. Die Investition in die Technik scheint man seit 2005 soweit zurückgefahren zu haben, dass nur noch das Allernötigste angeschafft worden sein dürfte. Hilfreich ist dabei ein Blick in den Link zu den Bilanzangaben zu den Sachanlagen (= Link). Schon im Jahr 2002 wurde im Anlagespiegel der Zugang bei Grundstücken und Gebäuden von 1,2 Mio. € verzeichnet, was sich aber nicht im Untervermerk "betrieblich genutzt" auswirkte. Dort kann man nur die Differenz der normalen Abschreibung von nahe 450.000 € heraus lesen. Der Zugang 2002 dürfte aus Bestandsübernahmen von Rettungserwerben entstanden sein.

Wiederum knapp 600.00 € dürften dann im Jahr 2003 aus Rettungserwerben in den Sachanlagenbestand übernommen worden sein. Siehe die Tabelle dazu im obigen Link. Somit ergäbe sich aber eine betriebliche Investition von ca. 2,1 Mio. € im Jahr 2003. Dies kann eigentlich nur das angrenzenden Möbelhaus gewesen sein. Dies hat man anscheinend nicht über den Umweg Rettungserwerb in den Sachanlagenbestand genommen, sondern über einen direkten Kauf, wenn damit ein Firmenkredit abgelöst worden wäre. Sind somit in diesen beiden Jahren derartige Immobilien in den Sachanlagenbestand von 4 Mio. € übernommen worden? Sind alle diese Objekte gutachterlich korrekt bewertet? Wie viel Leerstände hat man neben dem HOMA-Gebäude daraus noch? Welche Rendite wird aus den Objekten erzielt, welchem Zweck dienen sie? Wie ist die Werthaltigkeit des Möbelhauses, wenn man den jämmerlichen Eindruck von außen sieht? Dieser Gebäudeteil wird nun seit fünf Jahren wahrscheinlich ausschließlich im Obergeschoss nur von den Revisoren genutzt. Damit hat man bisher wahrscheinlich zirka 500.000 € an entgangenen Zinsen zu verzeichnen, wobei dies nicht mal den Wert eines ursprünglichen Kundenkredites erreichen dürfte. Heute dürfte schon der Ausweis zur betrieblichen Nutzung für den größten Gebäudeanteil nicht mehr richtig sein.

Wie lange darf die VR-Bank Marktredwitz noch gegen die vorgeschriebenen Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches verstoßen? So lange bis man die Anlage wirklich als Tropfsteinhöhle eröffnen kann? Was ist dran mit der Asbestbelastung? Wenn man so ein Haus übernimmt zu so einem Preis, ist das Geldverschwendung und damit zusammenhängende Untreue, oder kommt die Untreuehandlung aus dem Kreditverhältnis heraus und wurde die durch eine Bilanzierungsnot und einen Bilanzierungstrick auch in diesem Fall verschärft? Für die Bilanz 2003, die sehr spät im Oktober 2004 fertig wurde, gilt noch ein Jahr die Verjährungsfrist, da müssen die Vorstände und die Prüfer noch dafür gerade stehen und haften. Die heutigen Vorstände und Aufsichtsräte und die heutigen Prüfer haften dagegen weiter bei jeder neuen Bilanzerstellung.

   

Nr. 3224

Bilanzleser

3. April 2008, 11:35 Uhr

Betreff: Korrekte Anwendung der Organkreditvorschriften nach § 15 KWG

Im Bilanzanhang der VR-Bank Marktredwitz sind zum 31. Dezember 2006 Forderung an Aufsichtsräte in Höhe von knapp über 900.000 € aufgeführt. Muss man daraus schließen, dass die Firma, wo der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter als Prokurist tätig ist, zur VR-Bank in Kreditangelegenheiten kein
Vertrauen hat oder mit den am Markt vorherrschenden Konditionen nicht bedient werden kann? Oder ist es eher so, dass diese Kredite nicht als Organkredite nach dem KWG geführt werden?

Ist es glaubwürdig, dass zum 31. Dezember 2003 gegenüber elf Aufsichtsräten nur Forderungen von 42.000 € bestanden haben sollen, oder wird mit dem § 15 KWG, Organkredite bei der VR-Bank Marktredwitz generell seht großzügig verfahren?

Hat der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch seiner eigenen Bank auch nicht vertraut und die Bankgeschäfte seiner Firmen bei anderen Banken abgewickelt? In den 90-er Jahren wurden teilweise gar keine Forderungen gegenüber Aufsichtsräten ausgewiesen, oder wenn, dann meist unter 100.000 DM. Muss man sonst die Glaubwürdigkeit der Bilanzangaben der Bank anzweifeln?

   

Nr. 3223

Beobachter

3. April 2008, 01:29 Uhr

Betreff: Welche Kräfte wirken bei der VR-Bank Marktredwitz im Hintergrund?

Wer hält die schützenden Hände über die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz, gestern wie heute? Welche Kräfte wirken hier im Hintergrund? Welche Pflichten Prüfer bei Kreditinstituten haben, zeigt doch der § 29 Kreditwesengesetz klar auf. Es gibt massig Vorfälle die einfach unverständlich bleiben. Man braucht zum Beispiel nur immer wieder Interessant (= Link) heranziehen und in dem Link zu den Lageberichtsvermerken (= Link) ganz unten den Anhang zum Geschäftsbericht von Reinhold Wolf in Bezug bringen, dann weiß man, was Genossenschaftsverband Bayern und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Zahlen im Prüfungsbericht genau wussten. In Interessant wird genau aufgezeigt, dass die Kreditabschreibungswerte in den Jahren 2001 bis 2005 genau zwischen 4,6 Mio. € und 4,9 Mio. €, also jeweils mindesten 9 Mio. DM wie auf der Leine gespannt eingependelt haben. Dies deutet darauf hin, dass die Kreditabschreibungen immer nach den Möglichkeiten aus betrieblichen Erträgen errechnet sein können und nicht nach den Notwendigkeiten aller Bankbilanzierungsrichtlinien bis hin zum Kreditwesengesetz selber. Der Ausreißer im Jahr 2003 mit knapp 13 Mio. € an Kreditverlusten, sage und schreibe 25 Millionen DM kann nicht oft genug hervor gehoben werden.

Wenn Karawanen von großen Limousinen in der Kraußoldstraße vorfahren, was wird dann wieder hinter verschlossenen Türen besprochen? Es ist bisher noch nicht auf die Vorschriften des HBG, Sechster Unterabschnitt Straf und Bußgeldvorschriften (= Link) und speziell auf § 331 HBG, Unrichtige Darstellung (= Link) hingewiesen worden. Doch man darf sicher sein, dass einige beteiligte Personen genau wegen dieser Gesetzesvorschrift schwer ins Schwitzen geraten sind. Es ist in der Tat unverständlich wie sogar das BaFin den Verstößen gegen die Bewertungsvorschriften zustimmen konnte. Bei einer D 2-Bank, so die damalige Bezeichnung der höchsten Alarmstufe aus den Zahlen der Analyse des Jahresabschlusses und der Prüfungsergebnisse, bestand für Prüfungsverband und Bankenaufsicht schon die Verpflichtung zur punktgenauen Prüfung der Bank. Der Verband und die Bankenaufsicht haben aber anscheinend auf zwei Dinge gesetzt, darauf, dass mit der Fusion die genossenschaftliche Konkurrenzsituation ausgeräumt würde und die Besetzung der Vorstandsposition mit einem Prüfer der Weisheit letzter Schluss ist. Typisches und fatales Obrigkeitsdenken auf Kosten der Kunden, der Mitglieder und des Steuerzahlers.

Reinhold Wolf hat für den Abschluss 2005 an Einzelwertberichtigungen zum Kundenforderungsbestand von 27,4 Mio. genannt. Da sich in den Aufwendungen keine Vorsorgereseven nach § 340f mehr verstecken ließen, kann man wahrscheinlich die Entwicklung des EWB-Bestandes bei der Bank zu den Vorjahren fast analog mit den Abschreibungen in Verbindung bringen. Dabei entscheidet die Bank ja auch, ob man Forderungen aus dem EWG-Bestand komplett heraus bucht, was keine Aufwandswirkung mehr hat, oder ob man erkannte Verluste ohne den Umweg der Wertberichtigung in einem Jahr gleich komplett als Vollabschreibung ausbucht. Nimmt man also an, dass die Kreditverluste jeweils zu zwei Drittel in die Wertberichtigungen geflossen sein könnten, dann kann man von den 27,4 Mio. € für jedes Vorjahr vielleicht den EWB-Bestand um ca. 3 Mio. € zurückrechnen. Somit wäre Ende 2003 schon ein EWB-Bestand von über 20 Mio. € da gewesen. Alles deutet darauf hin, dass die Prüfer all die Jahre zuvor nicht auf eine gesetzesmäßige Bewertung der Forderung hingewirkt haben und trotzdem den uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerk erteilt haben, obwohl nach § 29 KWG dieser wahrscheinlich zu verwähren gewesen wäre. So muss sich natürlich eine Bank nach § 25a KWG auch eine Organisation geben, wo die Mitarbeiter wissen, wie sie die Sicherheiten zu bewerten haben und wie man mit den vorgelegten wirtschaftlichen Daten eines Kunden umgeht. Hier stellt sich die Frage, ob es in Abstimmung mit der Prüfung gesonderte Bewertungen für die Krediten in den verschärften Risikoklassen, also in dem Bereich, nicht vertretbarer Rahmen, gegeben hat, weil die Bank sonst den Kollaps in die Bilanzen schreiben hätte müssen.

Bei diesen Fragen setzt längst die dienstliche Verantwortung auf der Prüfungsebene ein. Es setzt längst die Mitverantwortung der BaFin mit ein, die damit wahrscheinlich Verstöße gegen die in den vorhergegangen Einträgen aufgezeigten Paragraphen des KWG unterstützt haben könnte, es ist wahrscheinlich nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich, sogar bewusst. Diese Paragraphen des KWG sind auf europäischer Eben vereinheitlicht worden. Es geht dabei darum, die wirtschaftliche Kraft und die Eigenkapitalsituation von Banken aus Erfahrungen von Jahrzehnten in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen, damit ein Kreditinstitut nur nach seinen Fähigkeiten Risiken eingehen kann. Genossenschaftsverband und BaFin haben wahrscheinlich eigenmächtig einer schon schwer angeschlagenen Kreditgenossenschaft Risikopotentiale verschafft, die die Erfahrungswelt heraus kristallisiert hat, dass es für das Institut, die Allgemeinheit und die Kunden zur Gefahr wird. Die Gefahr dürfte sich bei der VR-Bank Marktredwitz zu Realität entwickelt haben. Eine Realität, die wahrscheinlich sogar schon vorher bestanden hat, die aber durch die Möglichkeiten der selbst vorgenommen Prüfung verdrängt und nicht aufgezeigt wurden. Wenn 2003 in einem Jahr 25 Millionen an Wertberichtigungen notwendig wurden, dann zeigt dies erfahrenen Bankern auch, dass hier zuvor viel zu lockere und unrealistisch gute Maßstäbe angesetzt wurden, die auch von Prüfungsseite getragen waren und vom BaFin nie in Frage gestellt wurden.

Im Fall Marktredwitz geht es um Verantwortung weit weit über den Bankhorizont hinaus. Deswegen sitzt Herr Herzog immer noch da, deswegen war er sich bisher sicher, dass ein Geschenk an einen Kunden von 432.000 € über einen Forderungsverzicht mit größter Wahrscheinlichkeit niemand im Lande interessiert, weil die Gefahr nicht bestand, dass dies irgend jemand offen legen würde, außer vielleicht der Mitarbeiter in der Bank, der es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte und die Dinge nach außen brachte. So müssen wir alle den Mut aufbringen, dass wir aus der verschwiegenen Gefahr der Vergangenheit die Verfehlungen aller anprangern, die sich selbst aufgeschwungen haben sich über Gesetze, Verordnungen und Satzungen hinweg zu setzen. Wenn der gordische Knoten bisher nicht zu durchschlagen war, so muss man diese Dinge an Abgeordnete und Parlamente tragen und wenn das nicht genügt, dann an die interessierte Presse, die heute gegenüber der BaFin sicher auch ein offenes Ohr für berechtigte Information der Bevölkerung hat wie denn Millionenverluste bei den Banken so entstehen. Die Gesetze wären mit Sicherheit ausreichend, es muss hinterfragt werden in welche Obhut man die Gesetze legt. Sich hinter Vorschriften verstecken zu wollen, man dürfe nichts aussagen, könnte für den Fall VR-Bank Marktredwitz vorbei sein.

   

Nr. 3222

Der Wissende

2. April 2008, 14:22 Uhr

Betreff: Besondere Pflichten des Prüfers nach § 29 Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) hebt in § 29, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), diese stringent hervor. In Absatz (1) schreibt der Gesetzgeber die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Insbesondere, ob die Anzeigenpflichten erfüllt wurden. Dies ist im Falle der VR-Bank Marktredwitz zu verneinen. Denn durch das Nichteinbuchen der EWB's in den Jahren 2002 und 2003 kam es zu verfälschten Berechnungen der §§ 10, 11, 12, 13, 14 usw., alles nachzulesen in oben beschriebenen Paragraphen des KWG (= Link). Die ganzen Verstöße müssen hier nicht nochmals aufgeführt werden, das ist im Beitrag von Nordlicht bestens dargestellt.

Der Absatz (2) beschreibt die besonderen Prüferpflichten hinsichtlich des Geldwäschegesetzes. Wie ist hier das Durchschleusen von zweistelligen Millionenbeträgen über bankinterne Konten zu werten. Da kann kein Wirtschaftsprüfer erklären, das hätte er nicht bemerkt, ansonsten müßte man Unfähigkeit unterstellen. Im Umkehrschluß muß man also davon ausgehen, daß diese gravierenden Verstöße gegen das GWG erkannt wurden. Sind im Prüfungsbericht zum Geldwäschegesetz diese Verfehlungen dargestellt? Man kann davon ausgehen, daß es unterlassen wurde. Die besonderen Überwachungspflichten sind hier nochmal angeführt: § 24c und § 25a. Der § 25a wurde jahrelang nicht umgesetzt, so daß hier das Fehlverhalten der Prüfung manifestiert wird. Anscheinend wurde bewußt der § 25a nicht eingefordert, denn dann hätte man bei den sich herauskristallisierenden Problemen unverzüglich handeln müssen.

Absatz (3), der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt (BaFin) und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Versagung des Bestätigungsvermerks rechtfertigen, den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Bei jedem dieser Punkte hätte der Prüfungsverband unverzüglich handeln müssen. Es waren die gravierendsten Fakten schon seit mindestens dem Fusionsjahr 2001 bekannt, die eine Meldung zwingend hätten auslösen müssen.

Absatz (4) regelt, wie solche Verstöße des Prüfungsverbandes zu behandeln sind: Zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen und kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und nach Anhörung der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen über den Gegenstand der Prüfung, den Zeitpunkt ihrer Durchführung und den Inhalt der Prüfungsberichte erlassen. Insbesondere um Mißstände, welche die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte gefährden oder die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen können:

- der Umgang mt den Vermögenswerten der Schuldner - Verwertung der Sicherheiten, ohne Gutschrift auf den Kundenkonten;
- der per Gerichtsurteil nachgewiesene Betrug mit den Wertstellungsmanipulationen;
- trotz des Gerichtsurteils wurden die Manipulationen weiter betrieben;
- Kredite wurden unrechtmäßig gekündigt, da durch die Manipulationen überhöhte Sollsalden entstanden sind;
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hätte bei dem ausgewiesenen Verlust für das Jahr 2000 nicht bestätigt werden dürfen;
- weitgehende Verstöße gegen die Wirtschaftprüferordnung, aufgrund der Befangenheit des Prüfers, der WP-Gesellschaft;
- Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz in vielfachen Fällen;
- Verstöße gegen die Satzung;
- Verstöße gegen das KWG durch die Geschäftsleiter;
- Verstöße gegen das KWG - insbesondere § 29 - durch den Prüfungsverband;
- Verstöße gegen das GenG durch den Prüfungsverband.


Frage an den Webmaster: Wurden die Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz auch unter der Wirkung des § 29 KWG betrachtet? Ist das Bundesfinanzministerium informiert? Damit auch die politische Schiene ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen muß.

   

Nr. 3221

Nordlicht

1. April 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Zusammenfassung und Ausblick

Liebe Interessierte,

machen wir uns doch nichts vor. Die bisher verantwortlich handelnden Personen (Vorstand / Verband) bzw. nicht handelnden Personen (Aufsichtsrat) können doch systembedingt den Knoten nicht mehr durchschlagen.

Die Abhängigkeiten sind so groß, daß es offensichtlich erst des Brecheisens Staatsanwaltschaft bedarf, um die Mauer des Schweigens zu durchbrechen und anhand der dahinter vorgefundenen Unterlagen die Mauer zum Wanken und zum Einsturz zu bringen.

Der hilflose Versuch von Vorstand, Aufsichtsrat und Verband, die Sache wie in den früheren Jahren unter den Tisch zu kehren - die Mitglieder werden einfach dumm gehalten - oder auf dem Rücken der Sicherungseinrichtung (und des Steuerzahlers) abzuwettern, kann schon wegen dieses Gästebuches nicht mehr gelingen.

Auch die angesprochene Idee, die sog. "Ostfilialen" abzugeben und auf diesem Wege seine Bilanz zu retten, kann bei der guten Informationslage schon nicht mehr gelingen. Die Vorstände / der Aufsichtsrat der übernehmenden Genossenschaft muß sich wirklich fragen lassen, wie diese Übernahme den Zielsetzungen des Genossenschaftsgesetzes noch zuzuordnen ist - die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern.

Alle anderen Genossenschaften müssen sich fragen, warum sie über die Sicherungseinrichtung möglicher Weise viel Geld in ein System stecken, das sich nicht an die Regeln des Systems hält - ganz krass: die fehlende Organisation, die dazu führte, daß die Herren Vorstände wie kleine Könige regieren konnten. Warum ist die VR-Bank Marktredwitz immer noch Mitglied im Sicherungsverbund? Warum sind die Verantwortlichen immer noch aktiv? Der Sicherungsverbund hätte doch weitreichende Personalentscheidungen erzwingen können, ja müssen? Sind die Gremien des Sicherungsverbunds überhaupt über das wahre Ausmaß in Marktredwitz informiert oder waren die Berichte des Verbands immer geschönt?

Es ist schon soviel nachgewiesen worden - aber die ehemaligen Vorstände beziehen immer noch jeden Monat eine flotte Pension zu Lasten der Mitglieder:

- Abholung von sicherungsübereigneten Gegenstände ohne Nachweis oder Abrechnung und auf Basis von negativen Banksalden, die aufgrund von zahlreichen Abrechungsbetrügereien erst in der Form auflaufen konnten
- Wertstellungsmanipulationen in jeder nur denkbaren Form über z.B. Durchgangskonten
- Mitgliederanwerbung aufgrund von falschen Bilanzen
- Mitgliederanwerbung weit über die übliche Anzahl von Anteilen hinaus, nur um das Eigenkapital zu halten.
- Hereinnahme von Nachrangkapital mit Zinsen, die höher als die Dividende sind
- Fusion zwischen zwei schwachen Banken aufgrund von Verbands-Gutachten, die die wesentlichen Risiken verschwiegen haben und vom Nutzen für die Mitglieder sprachen, wo keine waren.
- Mißachtung des Votums der Vertreterversammlung hinsichtlich der Vorstandsposten bzw. bewußtes Verschweigen, daß zwei Vorstände nicht berufen werden sollen (ohne Nennung von Gründen)
- Bewußte Vermeidung von zwingend vorgeschriebenen Wertberichtigungen, weil es in der Bilanz und GuV gerade nicht paßte.
- Verschiebung von Entscheidungen über Regresse gegen ehemalige Vorstände an die Vertreterversammlung ohne umfassende Information
- Zusagen hinsichtlich der Transparenz und der Berichterstattung die nie eingehalten wurden
- Übernahme einer Investionsruine in die Bilanz, um die sonst notwendigen Forderungsverluste zu verhindern.
- Verfall der Immobilie, weil zugesagte Nutzungskonzepte nicht umgesetz werden
- Aufhebungsverträge unter Verzicht der bekannten!!! und unbekannten Missetaten
- Überproportionale Prüfungskosten für den "neutralen" Verband mit stets belastenden Resultaten für die Mitglieder
...

Die Mühlen der Justiz malen langsam, aber gründlich. Hoffen wir, daß das dann auch mal zu Ergebnissen führt, die dem Rechtsempfinden genügen.

   

Nr. 3220

Genossenschaftsgeschädigt

1. April 2008, 17:48 Uhr

Betreff: Rechtswidriges Vorgehen der VR- Bank

Genossenschaftsgeschädigter

Hallo an alle Interessenten,

Zuerst einmal finde ich es hervorragend, dass es solche Vereine wie den Wunsiedeler Kreis gibt. In München mit der Interessengemeinschaft, wird es den Herrn Vorständen, Jäger, Lautenbacher auch nicht leicht gemacht, ich finde es sehr gut, diesen Bankern auf die Füße zu treten.
Ich führe derzeit einen verbitterten Kampf gegen die VR- Bank München Land.
Meine Immobilie unterliegt der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Über Einzelheiten kann ich eventuell auch später einmal berichten. Jetzt kann ich nur soviel dazu sagen: jeder , der von diesen Vorgängen erfährt, dies ist erschütternd.
"Wie kann so etwas in unserem Rechtsstaat sein ?"


Mich würde heute interessieren, ob es im " Zuständigkeitsbereich" der VR- Bank München Land, noch mehr Leute gibt, die ebenfalls Schwierigkeiten mit der VR- Bank haben.

Mich würden auch die Zusammenhänge interessieren, die zu den Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft Markdrewitz führten. Wer kann mir hier die Hintergründe nennen, oder noch besser: was ist dabei herausgekommen ?

Allen VR- Bankgeschädigten kann ich nur empfehlen: kämpfen sie um ihr Recht. Es ist ein langer, aufreibender Weg, aber es lohnt sich, damit die Herrn Vorstände, seitens unserer Justiz bestraft werden.


Alles Gute

ein Geschädigter

   

Nr. 3219

Beobachter

1. April 2008, 12:56 Uhr

Betreff: Vorstand Johannes Herzog, eine untragbare Situation

Es hat den Anschein, dass es wirklich darauf hinauslaufen soll, alles wieder unter den Teppich zu kehren. Es geht darum den heutigen Vorstand und vormaligen Prüfer Johannes Herzog von seinem riesen großen Anteil am Skandal frei zu waschen. Es geht darum hilfreiche Testaterteilung durch Verbandsvorstand Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle nicht weiter an den Tag zu bringen. Wenn eine Sanierungskommission sehen müsste, dass man vor vier und fünf Jahren in den Bilanzen die Einzelwertberichtigungen zwar festgestellt hat, sie aber nicht in die Bilanzen eingearbeitet hatte, was müssten die Herren dann wohl zwingend unternehmen, bevor sie auf das Vermögen aller deutschen Genossenschaftsmitglieder zurückgreifen? Würde einer eine Sanierung befürworten, wenn die Verantwortlichen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen würden, wenn die Prüfer und damit eben der heutige Vorstand die Freistellung eines Vorstandes für 50 Millionen € zu verantworten hätten, weil man beim Verband den Dienstaufhebungsvertrag dazu geschrieben hat?

Durch die Vermeidung der Buchung der Einzelwertberichtigungen hat man wahrscheinlich nicht nur die Untreue der Vorstände unterstützt und vertuscht, man muss es doch so sehen, dass jeder Euro, der da weg gelassen wurde, in den Rücklagen stehen blieb. Dass es wahrscheinlich nicht nur ein Euro war, dafür spricht, dass man so etwas nur in den Lagebericht schreibt, wenn es wirklich erheblich ist und dass damit hinter den Euros vielleicht sechs Nullen vor dem Komma gestanden haben könnten, darauf deuten die 27,4 Mio. € Wertberichtigungen, die man dann zum Ende 2005 bekannt gegeben hat. Wenn man also die notwendigen Wertberichtigungen in die Folgejahre verschoben hat und auch da gab es von Reinhold Wolf am 29.06.2006 noch einen sehr aufschlussreichen Hinweis, dass es das Ende der Fahnenstange nicht war, wie er Mitte des Jahres schon erklärte, man rechne für das laufende Geschäftsjahr noch mal mit hohen Abschreibungswerten, dann wäre das mit Hilfe der Prüfer ein direkter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) (= Link) gewesen. In §10 wird festgehalten, wie sich das Eigenkapital zusammensetzt. Die Einbuchung der Wertberichtigungen hätte indirekt gelautet, Kreditverluste aus Einzelwertberichtigungen gegen Rücklagenminderung.

In Folge des unberechtigt hohen haftenden Eigenkapitals haben die Prüfer damit den Vorständen geholfen überhöhte Großkreditgrenzen nach § 13 anzusetzen. Damit haben die Prüfer durch ihre Zustimmung zu der unkorrekten Bilanzierung den Vorständen wahrscheinlich direkt zur Risikobeibehaltung verholfen, die schon außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte, nach eigenem Bekunden im Lagebericht 2001. Man hat dabei den Kotrollmechanismus bei der Bank gravierend behindert. Wäre die Großkreditgrenze niedriger gewesen, wahrscheinlich wäre Flex zum Großkredit geworden und der Aufsichtsrat hätte vielleicht jede einzelne Überziehung genehmigen müssen. So baut sich auch eine Haftungsverpflichtung für die Prüfer in diesen speziellen Kreditfall auf. Was dabei aber genauso schwer wiegt, Herr Herzog hat damit als Prüfer seine zukünftige Absicht auch offen gelegt, er fühlte sich schon als Prüfer wie der zukünftige Vorstand, denn die niedrigeren Kreditgrenzen mit all den sehr schwierigen Rückführungsmaßnahmen bei den bestehenden Krediten hätten ihm seine Arbeit ziemlich erschwert - als Vorstand. Ob die Mitglieder der Sanierungskommission es ähnlich sehen würden, dass viele Verlustsituationen durch das Ziel des Herrn Herzog auf den Vorstandsposten massiv verstärkt wurden, oder gar erst heraufbeschworen wurden? Viele, die hier ihre Meinung kund tun, scheinen der Meinung zu sein. Es gilt wirklich auch den Staatsanwalt davon zu überzeugen, wenn er es nicht selber schon ist.

   

Nr. 3218

Der lächelnde Hai

1. April 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Deal or no Deal

Den Einträgen in diesem Gästebuch zufolge, sollen die Filialen der VR-Bank Marktredwitz in Klingenthal, Markneukirchen und Schöneck auf die Volksbank Vogtland übertragen werden. Was soll damit denn erreicht werden? Geht es hierbei darum, die kaputten Kredite der VR-Bank Marktredwitz nach Plauen zu verschieben, um sie dann sofort an die BAG Hamm weiterzureichen. Aber was hat das für einen Sinn? Daß die Volksbank Vogtland nur als Wohltäter f´ür die arme VR.-Bank MAK auftreten kann, fehlt ihr wolhl der wirtschaftliche Background, als auch der genossenschaftliche Auftrag: Die Förderung der eigenen Mitglieder. Also warum? Ist es wohl deshalb, daß der VR-Bank Marktredwitz der Gang in die Sanierung erspart wird? Denn in einem Sanierungsantrag werden die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet, ein Sanierungskonzept erstellt und an die Sicherungseinrichtung ist Bericht zu erstatten. Aber was viel bedeutender ist, über den Sanierungsantrag wird vom Sanierungsausschuß entschieden. Dieser setzt sich aus Vorständen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, sowie aus Mitarbeiter verschiedener Regionalverbände und anderer Institutionen. So daß eine große Anzahl von Leuten Einblick in Vorgänge in Marktredwitz bekommt. Ob dies dem GVB so lieb sein kann, mag bezweifelt werden. Insbesondere deshalb, weil das Klima zwischen BVR und Regionalverbänden unterkühlt scheint. Denn Einblicke in Katastrophen diesen Ausmaßes möchte wohl keiner gerne haben.
So ist die Überlegung nicht von der Hand zu weisen, daß der GVF(Frankurter Verband) und GVB (Bayerischer Verband) einen Deal machen, der da heißt, wir übernehmen die Ostfilialen der VR-Bak Marktredwitz für einen Appel und ein Ei, und leiten die kaputten Kredite via Volksbank Vogtland an die BAG Hamm weiter.
Im Grunde genommen ein einfaches Spiel. Die Kreditkunden trauen sich sowieso nicht aufzumucken und für die Anlagekunden bleibt die Wahl nur ebenfalls mit zu wechseln, oder weiterhin als Kunde der VR-Bank Marktredwitz keine Filiale mehr vor Ort zu haben oder zu einer anderen ortsansässigen Konkurrenz-Bank zu wechseln. Diese wahrscheinlichen Abgänge nimmt man aber bewußt in Kauf, damit die Verbandsräson gewahrt bleibt. Interessenvertretung der Mitglieder - Fehlanzeige. Daß die Mitglieder der Volksbank Vogtland über diese Vorgänge unaufgeklärt werden, ist sehr wahrscheinlich. Hat man sie doch auch in der Vergangenheit über die Höhe der Sanierungvolumina im Unklaren gelassen. Es wurde lediglich dargestellt, daß Bilanzierungshilfen der Sicherungseinrichtung in Anspruch genommen wurden, was mit anderen Worten heißt, die Bank war ein Sanierungsfall. Was geschieht aber, wenn die Mitglieder in Plauen erfahren, mit welchen Volumen die Volksbank Vogtland bereits aus der Vergangenheit belastet ist und welches Volumen aus Marktredwitz hinzukommt. Es ist ja überalll das selbe Spiel, wo der Verband seinen gesetzlichen Prüfungsauftrag nur ungenügend nachgekommen ist, wie in der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Greiz, sowie in der Volksbank Plauen, wurden die Vorstände nicht in Regreß genommen, damit auch hier alles unter den Teppich gekehrt werden konnte. Denn bei Regreßforderungen an die verursachenen Vorstände, hätte man die Tätigkeit der Prüfung ebenfalls kritisch betrachten müssen. Deshalb ist die Überlegung angebracht, ob die Aufsichtsräte der zwei obengenannten Banken bewußt keine Regreßanspüche gestellt haben und sich somit den Verdacht der Veruntreuung zuschreiben lassen müssen. Merkwürdig mutet es schon an, daß der zuständige Verband die Aufsichtsräte nicht aufgefordert hat, Regreßansprüche durch zu setzen. Wo dies anderen Orts usus ist. Im Vogtland und im Stifland wird der Ball flach gehalten, wenn es um Information der Mitglieder geht, woraus sich kritsche Fragen ableiten ließen. Denn wo ist hier Vorteil für die Mitglieder der Volksbank Vogtland erkennbar, wenn auf das bereits schwindelnderregende Höhen erreichte Saierungsvolumgen, nochmal ein dicker Batzen aus der VR-Bank Markredwitz draufgepackt wird. So bleibt die Erkenntnis, daß es eben die Aufgabe der Schutzgemeinschaft ist, die Mitglieder umfassend aufzuklären, wenn zu ihren Nachteil gehandelt wird.

   

Nr. 3217

leser

31. März 2008, 21:15 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
weshalb wurde Herr Heidel eigentlich als Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eingestellt?
Gab es von möglichen anderen Bewerbern keinen Kanditaten, der offensichtlich besser qualifiziert war? Wollte man bewußt einen Vorstand der nach seinem Eintritt in diese Katastrophenbank von vornherein still ist? Bestehen seitens Herrn Heidel vielleicht ver-
wandtschaftliche Beziehungen zum Aufsichtsrat der Bank oder zu Verantwortlichen des
Genossenschaftsverbandes Bayern? Was steckt dahinter? Langsam habe ich das unbe-
stimmte Gefühl, daß sich auf Grund der Aktivitäten des Wunsiedeler Kreises die Schlingen um die Hälse von einfachen und bedeutungslosen Straftätern in den Kreisen der Bank, des GVB immer enger ziehen. Trotz aller Wirren bin ich überzeugt, Recht wird Recht bleiben und die Sonne bringt es an den Tag.

   

Nr. 3216

Genossenschaftler

31. März 2008, 19:50 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband Bayern

Sehr geehrter Webmaster,
die Raiffeisenbanken in Bayern wurden durch Umlagen zur Finanzierung des Hotels am Baadersee als Schulungszentrum für deren Mitarbeiter quasi gezwungen. Eigentümer dieser Nobelimmobilie dürfte vermutlich allein dieser Genossenschaftsverband in München sein. Wenn es dem Genossenschaftsverband an den Kragen geht und dieser stille und besinnliche Ort in Grainau auch nicht mehr für die Obrigkeit der Bankenaufsicht gestellt werden kann, weil er vielleicht verhökert werden muß - sind dann die Millionen, die aus den Gewinnen der Raiffeisenbanken abverlangt wurden auch verloren. Es bleibt sehr interessant was sich so alles noch tun wird.

   

Nr. 3215

Bilanzleser

31. März 2008, 15:09 Uhr

Betreff: Heute ist gesetzlicher Bilanztag, was ist mit dem Forderungsverzicht vom letzten Jahr?

Gemäß eigener Ankündigung wollte der heutige Vorstand der VR-Bank Marktredwitz, Herr Johannes Herzog noch jeweils vor dem Jahresende im Dezember mit einer sogenannten Kurzbilanz aufwarten. Da heute der Tag ist, wo er laut § 26 KWG eine zumindest ungeprüfte Bilanz erstellt haben muss, ist die Kurzbilanz nicht mehr notwendig. Man darf annehmen, dass das Gästebuch auch von Bankseite gelesen wird. Mit einer erstellten Bilanz sind nachfolgend aufgeführte Formulare über das Bilanzprogramm ebenfalls bereits erstellt.

Vorab aber die Frage, wird der Forderungsverzicht zur Waldeslust über mindesten 432.000 €, der sicher nicht gesetzeskonform im Sinne von § 34 GenG war, im Abschluss 2007 erläutert? Wenn nein, ist diese Angelegenheit von Aufsichtsrat, gesetzlicher Prüfung einer Strafverfolgungsbehörde wegen des schweren Verdachtes der Untreue durch die Vorstände vorgetragen worden?

Nun zu Zahlen des Jahresabschlusses, wie sieht die Entwicklung des Eigenkapitals und der Eigenmittel (= Link) im Verhältnis zum Vorjahr aus? Hat die Bank einen Rückgang beim gezeichneten Kapital, den Geschäftsguthaben zu verzeichnen? Gab es wieder Kündigungen von großen einzelnen Geschäftsguthaben? Wäre eine Veränderung der Eigenkapitalquote wieder mit einem Rückgang der durchschnittlichen Bilanzsumme begründet? Wo liegt das haftende Eigenkapital zum 31. Dezember 2007? Wo liegt es nach der Vertreterversammlung mit dem Wert „späterer Termin“?

Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Geschäftsentwicklung (= Link) mit Geschäftsvolumen und Kundenforderungen und Kundeneinlagen aus? Verlieren Sie wieder in der Spitze 16 %?

Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Ertragslage (= Link) aus? Wie sieht Ihre Bilanz- und Erfolgsübersicht und das neutrales Ergebnis (= Link) dazu aus? Fällt Ihr Zinsergebnis ähnlich zusammen wie das in Bayern? Könnten Sie sich wiederum einen Rückgang von fast zwei Millionen wie im Vorjahr überhaupt leisten? Würden Sie hinstehen und sagen, das HOMA-Gebäude ist im Abschluss den Werten entsprechend bewertet? Oder haben Sie da eine Überprüfung der Werte unterlassen?

Wen laden Sie von der Presse ein zu einem Bilanzgespräch, damit man die Presseleute auf die wichtigen Fragen aufmerksam machen kann? Übergeben Sie den Presseleuten eine Ausfertigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes oder muss man sich ausschließlich auf Ihre Interpretation verlassen? Sie haben im Wunsiedeler Kreis die gute Gelegenheit die Bilanzseiten wie genannt selber bekannt zu geben. Haben Sie einfach den Mut dazu.

   

Nr. 3214

Bankangestellter

31. März 2008, 13:50 Uhr

Betreff: Vertuschung a la GVB

Es ist doch unglaublich, ein Prüfer hilft den Verständen bei ihren die Genossenschaft und die Kunden schädigenden Krediten, versteckt Wertberichtigungen, dass sie nicht in die Bilanz einfließen und zu Verlusten führen, die vielleicht untragbar gewesen wären und vertuscht 50 Millionen € latent ausfallgefährdete Risikokredite und 27,4 Mio. € an bilanzierten Einzelwertberichtigungen und damit alles zugedeckt werden kann, bewirbt er sich noch während seiner Prüferzeit als Nachfolger der korrupten Vorstände und geht nahtlos in die Geschäftsleitung der Bank über. Alles nach dem Vertuschungsprinzip des GVB, wo wir nicht wollen, dass einer in die Unterlagen schauen kann, da passiert das auch nicht. Da sichern wir die ungesetzlichsten Abläufe ab, auch wenn ein Staatsanwalt das gegenüber der Zeitung als höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements bezeichnet. Da verdecken wir die wildesten Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz und beteiligen uns bereitwillig daran, obwohl wir eigenlicht von Gesetz her als Hüter dafür eingesetzt sind. Nur nichts zugeben und so lange wie möglich auf dem Sessel kleben. Uns war der Schaden bei der Bank und bei den Kunden vorher egal, wieso soll er uns, den Verband, jetzt beeindrucken. Dass uns nicht ans Bein gepinkelt wird, das ist das wichtigste Ziel. Da muss eine Bank und ihr Mitglieder immer dahinter zurück treten. Und zu solchen Dingen, da haben wir ein rotes Telefon zum BaFin, damit man da ja nichts zu Papier bringen muss, wenn man Unangenehmes bespricht oder auch mal geplante Strukturen abstimmt. Die muss man doch auf diesem Weg auch vorher fragen, ob sie hinterher den Lagebericht als Anlage 1b zum Prüfungsbericht überlesen, wenn man Einzelwertberichtigungen bei der VR-Bank Marktredwitz nicht durchbuchen lässt obwohl man sie feststellt, bzw. die beauftragten Prüfer Herzog und Grothoff.

   

Nr. 3213

Wissender

31. März 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Heute müssen Sie eine Bilanz haben Herr Herzog und Herr Heidel

Herr Herzog, Herr Heidel, Sie kennen das heutige Datum, 31. März? Heute müssen Sie eine Bilanz für die Bank haben, sonst verstoßen Sie gegen ein Gesetz, nämlich § 26 KWG (= Link). Oder lässt man Ihnen diesen Gesetzesverstoß auch noch durchgehen? Wer macht die Bilanzpressekonferenz? Was sagen Sie zu den Ostfilialen? Könnte es sein, dass wie bei Manfred Heger auf der Bilanz 2003 und bei Karl Krämer auf der Bilanz 2005 eine Ihrer Unterschriften auf der Bilanz 2007 fehlen wird. Damit würde man den zweijährigen Rhythmus eines Zwangsrauswurfes eines Vorstandes beibehalten.

   

Nr. 3212

Regelmäßiger Besucher

31. März 2008, 12:14 Uhr

Betreff: Dürfen wir es dulden, dass in großem Stil Strafvereitlung und Begünstigung betrieben wird?

Was geht hier auf der Seite ab. Da wird aufgezeigt, dass eine Bank über viele Jahre ihre Kunden mit Hilfe ihrer EDV betrügt mit Darlehenauszahlungen, Kreditraten, die 29 Tage zu spät gutgeschrieben werden, mit Wertstellungsmanipulationen und was man sich noch alles vorstellen kann und es wird uns aufgezeigt, dass das nur deswegen möglich war, weil ein gesetzlicher Prüfungsverband nie auch nur einen Finger krumm gemacht hat um dies zu verhindern. Für was brauchen wir dann eine gesetzliche Prüfung? Dieser Genossenschaftsverband Bayern hat doch auch keinen Finger krumm gemacht um die Kreditkunden vor den unsaubersten Machenschaften zu schützen. Wenn man hier die Seiten so durchblättert, dann muss einem als Kunde Angst und Bange werden, vor allem wie die Spielchen mit den Fusionen betrieben werden. Dass aber 100 Millionen Kreditverluste ein volkswirtschaftlicher Schaden mit vielfältigen Untreuetatbeständen ist, das leuchtet wohl dem Letzten ein. Und wenn man dann die Vorstände mit Aufhebungsverträgen davon kommen lässt, dass man ihnen geheim die bekannten Ansprüche erlässt, dann gehört der gesetzliche Verband wirklich abgeschafft. Ich empfinde so etwas als Betrug an den vielen Betroffenen, die nicht wissen wie sie sich wehren können und an der breiten Masse, an der Allgemeinheit. Leider müssen wir in unserer Gesellschaft auch sehen, dass nur wenige Staatsanwaltschaften sich an so etwas wagen und die Gerichte lieber kleine Betrüger einbuchten, als sich an die Großen ran zu trauen. Die Großen haben immer wieder hier und dort einflussreiche Freunde. Die Unterlagen, die bei der VR-Bank Marktredwitz hin und her gewandert sind, die hat doch die oberste Bankenaufsicht auch gesehen und gelesen. Dass die nichts unternommen haben, das schockiert mich am meisten. Man erzählt uns immer unser Leben wird zu teuer, wir würden zuviel Ansprüche an den Staat stellen. Ein Aperrat von Tausenden von Beamten verschlingt jährlich Hunderte von Millionen und ist vollkommen unnütz. Man würde den Saugnapf Staat billiger machen, würden wir diese Leute für ihre Untätigkeit hinaus werfen. Lasst Herrn Stoiber antreten und die Gesetze entrümpeln, dass korrupte Verbände für ihre Machenschaften auch noch Unsummen bei den Unternehmen abholen können. Aber man hört raus, dass genau die Verbindungen auch die Gerechtigkeit ausgebremst ahben könnten. Im Nachhinein ist überall Aktivität, aber auch nur dann wenn man glaubt man ist von der Öffentlichkeit wahr genommen, verhindern tun die Verbände und Behörden wirklich nichts. Die Bankenaufsicht hat es sicher mit bekommen, dass man einen Vorstand unbehelligt davon kommen hat lassen, der vielleicht der Genossenschaft für die 50 Millionen € haften hätte müssen, egal ob er es hat oder nicht. Wenn er eine Million davon hat, dann hat er sich schon ungerecht bereichert auf Kosten Vieler. Den lässt man besser laufen, dann gibt es keine Rückfrage zur eigenen Rolle im unsauberen Spiel. Dem lässt man lieber seine schon verdiente Million und gibt noch ein Jahresgehalt mit drauf damit keiner darüber reden muss. Was ist das für eine Welt? Und so genehmigt man dem Nachfolger, dem prüfenden Revisor aus dieser korrupten Zeit, eine Übergangsfrist, wo der vielleicht schon vorher auf den Posten geschielt hat anstatt den Vorstand korrekt zu prüfen. Zwei weitere bisherige unfähigste Vorstände begleiten ihn ohne Nutzen für die Bank, die selbst am riesen Skandal mit schuld sind, die sich aber nach einer gewissen Zeit aus Altersgründen mit voller Pension selbst erledigen. Sie erledigen sich für die Bankenaufsicht, die Kosten bleiben bei den Genossen der Bank. Was dürfen wir also als Korruption in unserer Gesellschaft mit höchst schädigendem Ausmaß verstehen? Auch dass, das gesetzlich beauftragte Organisationen das Gesetz selber gestalten und das sündteure Behörden ihre Aufgaben verweigern? Dazu hat es doch zwischen dem Webmaster dieser Seite und dem Amt im letzten Frühjahr ausreichend schriftliche Bestätigungen gegeben.

   

Nr. 3211

Leser

31. März 2008, 09:47 Uhr

Betreff: Ist es vorstellbar dass der Verband von der Bildfläche verschwindet?

Konnten wir es uns vor 22 Jahren vorstellen, dass die BRZ verschwindet, bevor Dr. Vilgertshofer in einer schwäbischen Versammlung in einem überfüllten, verrauchten Saal einen Verlust von über 100 Millionen DM einräumen musste, der sich in wenigen Tagen auf 1,9 Milliarden aufschaukelte? Ist es daher heute unvorstellbar, dass auch ein Genossenschaftsverband von der Bildfläche verschwindet, wenn er über seine eigenen Machenschaften stolpern würde? Lösen sich übermächtige Organisationen durch ihre eigenen Fehler auf? Müssten wir darüber traurig sein oder wäre es eine Erlösung?

   

Nr. 3210

Genossenschaftler

31. März 2008, 09:35 Uhr

Betreff: Die Krake Genossenschaftsverband

Ist es nicht eine Erfahrung des Lebens, dass die die immer alles besser wissen zu einer der schlimmsten Zeitgenossen zählen? Und wie steht es um den Genossenschaftsverband Bayern. Weiß der nicht alles am besten? Warum ist im wirtschaftlichen Leben eines mit vielen Menschen strukturierten kaufmännischen Betriebes es unabdingbar ein internes Kontrollsystem zu haben, Funktionstrennung und gegenseitige Überwachung alleine aus den organisatorischen betrieblichen Abläufen heraus? Warum gilt das bei einer gesetzlichen Prüfung beim genossenschaftlichen Bankenwesen nicht? Was ist wenn einem selbsternannten Messias, zu was sich der bayerische Verband anscheinend aufgeschwungen hat, an der Spitze einer Organisation mit selbst lahm gelegten Kontrollmechanismen plötzlich die Sinne in der Selbstbeweihräucherung vernebeln, wenn die vielleicht ehemals rechtschaffenen Köpfe weg sind und ganz normale, wie jeder andere auch für alle Einflüsse anfällige Menschen, in die Positionen gelangen? Was passiert wenn man ungehindert alles drehen und wenden kann, wie man es sich selber ausmalt?

Auf welche Berater haben sich also die Aufsichtsräte bei der VR-Bank Marktredwitz eingelassen? Auf welche Messiase? Auf welche, die ihnen vorgeführt haben, wie man zwei Vertreterversammlungen an der Nase lang führt, in dem man eine Notoperation von zwei Banken als historische Fusion verkauft und vorführt wie man dabei einen Teil der Vorstände austrickst, oder doch noch zusätzlich die Mitglieder, wenn man denen doch Abfindungen mitgibt, über die man nicht informiert hat? Warum hat man bei den Entlassungen von Manfred Heger und Karl Krämer keine unabhängigen Rechtsanwälte gehabt? Dr. Nickl hat den Aufsichtsräte im Dezember 2007 angeblich schon gesagt, wie tief sie in der Sch.... stecken, mit dem zu was sie immer nur zugestimmt haben. Warum hat Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger ohne Anwalt alleine ausgehandelt und unterschrieben? Er war aber sicher nicht ohne Beratung. Beratung durch die Herren Johannes Herzog und Riamund Grothoff, die eigentlich eine gesetzliche Prüfung durchzuführen hatten und keine rechtliche Beratung zur Abservierung des längst überfälligen Vorstandes. Musste der allmächtige Verband dringend die Fäden in der Hand behalten?

Hat man Horst Pausch nicht gesagt, dass er mit der Unterschrift unter „Ausschluss bekannter und nicht bekannter Ansprüche“ zwingend gegen das Genossenschaftsrecht verstößt, dass er damit voll in die Verantwortung für alle Sorgfaltspflichtverletzungen und Untreuetatbestände des Vorstandes selbst gerät. Sorgfaltspflichtverletzungen, die man im Jahr 2004 schon nach § 29 KWG, Abs. (3) (= Link) an das BaFin (!!!) gemeldet hatte und die im Prüfungsbericht standen, die man aber im Detail vor den Vertretern verschwieg. Wer von diesen Beratern des Verbandes hat den anderen Aufsichtsräten am 4. August 2004 gesagt, dass sie sich mit ihrer nachträglichen Zustimmung in die gleiche Situation versetzen? Haben die Berater gesagt, sie begehen hiermit einen Verstoß gegen ihre eigenen Sorgfaltspflicht, die mit einem Schlag Konsequenzen bis zu 50 Mi. € Haftungsverpflichtungen bringen können? Hat man den Aufsichtsräten gesagt, Sie brauchen deswegen nichts zu befürchten, wenn wir die Hände auf den Personalakten und den Sitzungsprotokollen haben, dann decken wir das ab, oder besser, wir decken das zu?

Wir war die Situation bei Karl Krämer? Hat es vor dem Montagmorgen, um 08.30 Uhr eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben? Wer hat die Entlassung Karl Krämer im Vorfeld beschlossen? Warum in den ersten Minuten, als dieser nach der Mittelmeerkreuzfahrt, veranstaltet für Kunden der Bank unter Begleitung eines Vorstandes Krämer, zurück gekommen ist? Was müssen sich alleine die Reisenden denken, wo auch Willibald Zuber auf dem Schiff war? Hat sich unter Leitung des Revisionsdirektors Krause am 22. Mai 2006 fast genau die gleiche Situation ergeben wie mit Manfred Heger zwei Jahre vorher, dass eine Rechtsanwalt als Aufsichtsratsvorsitzender sich notgezwungen sah aufgrund des Drängens der Prüfer und des Verbandes seine Unterschrift unter einen Dienstaufhebungsvertrages mit Karl Krämer unter Verzicht aller Ansprüche zu setzen? Wahrscheinlich identisch ein Gesetzesverstoß wie mit Manfred Heger? Der Gesetzeskommentar sagt doch, dass vollständige Information der Vertreter zu den Sorgfaltspflichten gehört. Das heißt doch „Aus Gründen des Takts“ nichts zu sagen ist Verstoß gegen die Informationspflichten? Verletzung einer Informationspflicht auf Verzicht von Regressansprüchen gegen einen Vorstand in hohen zweistelligen Millionenbeträgen? Steht dahinter, Beschlüsse ohne vollständige Information herbei zu führen, legt den Verdacht offen selbst beteiligt zu sein an Verfehlungen, vielleicht in ungeahntem Ausmaß? Wie konnte unter diesen Umständen am 29.06.2006 eine Entlastung des gesamten Vorstandes vorgeschlagen werden?

An dem Aussichtsratsbeschluss zum Abschuss Krämer ist laut Protokoll (= Link) sind eine ganze Reihe von Verbandsleuten beteiligt gewesen. Es wird nicht mal protokolliert, ob es eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben hat ohne Beteiligung der Verbandsleute. Revisionsdirektor Krause und Rechtsanwalt Dr. Büchel mussten sich schon sehr früh auf den Weg machen von München her. Die waren bereits vor dem Wochenende über ihre Dienstreise am Montagmorgen informiert. Walter Christel war der aktuelle Prüfungsteamleiter, der mit Johannes Herzog eventuell die Gelegenheit nutzte eine Woche das Büro von Karl Krämer durchstöbern zu können. Und ebenso war wiederum Herr Raimund Grothoff anwesend. Herr Grothoff war gar nicht mehr Mitarbeiter des GenoVerbandes, er gehörte einer Tochtergesellschafter als Geschäftführer an. Warum also der vorherige Prüfungsteamleiter, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Lagen die Verfehlungen von Karl Krämer in seiner Zeit? Waren es Verfehlungen, die man damals den Vertretern schon verschwiegen hatte und jetzt war die Zeit reif, nachdem Johannes Herzog sicher sein konnte auch wirklich Vorstand zu werden und die Sache mit dem Vieraugenprinzip war für ihn nach dem KWG in sicheren Tüchern? Hat man die Vertreter all die Jahre vorher unrichtig und unvollständig informiert zur Arbeit eines Mannes, den man nicht mehr in der Vorstandsetage dulden konnte? Wie lange war der Beschluss schon vorher aufgesetzt für Karl Krämer, wenn Ort und Datum handschriftlich ergänzt wurden?

Wurde aus dem Messias GenoVerband eine Krake, die ihre Finger in alle Angelegenheiten der Banken steckt? Die entscheidet über Freispruch, wie es Johannes Herzog nach der Versammlung vom 25. Juni 2007 formulierte, oder Untergang? Die entscheidet wer den Ermittlungsbehörden vorzuführen ist? Marth und Dittrich aber Heger, Wolf und Krämer nicht? Die entscheidet ob Kreditverluste mit fünf Millionen DM und drei Millionen DM in Verbindung mit den massivsten Verstößen oder gar Missachtung von § 18 KWG auch Regressfolgen für Vorstände haben, vor allem aber Strafrechtsfolgen? Die entscheidet, ob man Vertreterversammlungen richtig und vollständig informiert, oder ob man aus einem Verlust von 5 Millionen einen Schadensfall von 2 Millionen machen darf? Die entscheidet, ob man einen Kreditverlust, wie vielleicht mit dem Möbelhaus, als weit über dem tatsächlichen Wert liegende Sachanlage bilanzieren darf, weil man ja schon beschlossen hatte genug Einzelwertberichtigungen nicht zu bilanzieren? Wer hindert nun eine Krake ihr Werk weiter zu betreiben und die Volksbank Plauen auch noch mit ein zu beziehen?

Verlassen sich die heutigen Aufsichtsräte tatsächlich noch auf den versprochen Schutz eines Herrn Herzog, verlassen sie sich nach wie vor auf den Rat der Genossenschaftsprüfer, den Revisionsdirektoren, den Anwälten der Rechtsabteilung, oder ist es an der Zeit das eigene Hirn einzuschalten? Ist es an der Zeit den ersten Informanten für den GenoVerband, nämlich den eigenen Vorstandsvorsitzenden schnellsten zu entfernen? Ist es an der Zeit die Mitglieder und Vertreter von Seiten des Aufsichtsrates über alles zu informieren, so wie es der Herr Herzog versprochen hat und doch nicht einlöst? Ist es an der Zeit einen Schlussstrich zu ziehen der diesem Anspruch auch gerecht wird um eine Zukunft möglich zu machen?

   

Nr. 3209

Beobachter

30. März 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Wenn der Verband für den Schaden aufkommen müsste, was wäre dann?

Wenn es sch erweisen würde, dass der Genossenschaftsverband Bayern nur an den Schäden in Marktredwitz und bei München-Land vollumfänglich nach § 62 Genossenschaftsgesetz Abs. (1), Satz 3 (= Link) mitverantwortlich wäre, was wäre dann? Könnte es sein, dass es dann den Genossenschaftsverband Bayern nicht mehr geben würde? Verdeutlicht das anschaulich, wie hoch der Schaden ist, den man vielleicht mit den eigenen Machenschaften, mit der Unterstützung unfähigster Vorstande mit verschuldet haben könnte?

   

Nr. 3208

Uwe

30. März 2008, 18:01 Uhr

Betreff: Wenn Johannes Herzog unfähig war …

Wenn Johannes Herzog unfähig war die Verluste bei Flex durch Manfred Heger zu verhindern, wenn Johannes Herzog unfähig war bei Gold, Gold, Gold Reinhold Wolf zu bremsen, nach dem die Telefonfirma schon bald 500.000 Mark (ich erlaub mir das wegen den Zahlen so zu sagen) Verlust gemacht hat und mit der GmbH, die nur mit seiner Hilfe gegründet werden konnte, da sie sonst nirgendwo das gesetzlich geforderte Stammkapital hergekriegt hätte, noch zwei Millionen an Forderungen oben drauf setzen durfte, wobei eine Million lupenreinste Überziehungen waren, wenn er unfähig gewesen wäre nur einen Euro zu verhindern, obwohl er fast durchgängig da war, wenn sich herausstellen würde dass die Vorstände zu den Prüfungsstichtagen Strohmannkredite aufbauen durften um die Risikolage bei einzelnen Kreditverhältnissen runter zu kriegen obwohl der Strohmannkredit genauso im Feuer gestanden hätte, wenn Johannes Herzog die Übernahme des HOMA-Gebäudes als Gebäudewert anstatt als Kreditabschreibung in Höhe von vielleicht vier bis fünf Millionen auch übersehen hatte, ja was wäre dann seine Prüfung wert gewesen? Nichts, Null-Komma-Null-Garnicht? Oder hätte man die Genossenschaftsmitglieder auch noch mit den Prüfungsgebühren für Untätigkeit geprellt? Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn er damit einverstanden war, dass man Sicherheiten abholt ohne sie zu Geld zu machen, wenn er damit alles in Ordnung befunden hat, dass man die Kunden mit den Abrechnungsmethoden hinterlistig ausgenommen hat, was ist dieser Prüfer wert gewesen? Was ist so ein Vorstand wert?

Wenn sich herausstellen würde, dass in diesen Fällen gegen den ehemaligen Prüfer ermittelt wird, wer haftet dann gegenüber der VR-Bank Marktredwitz, Herr Herzog alleine, oder sein Kollege Raimund Grothoff mit, oder doch der Dienstherr Genossenschaftsverband Bayern in vollem Umfang mit? Auf welchen Ebenen wird das zur Zeit versucht zu verhindern?

   

Nr. 3207

Gen. Dipl.Betriebswirt

30. März 2008, 14:16 Uhr

Betreff: Warum haben die Prüfer nicht über die Gesetzeslage zu § 34 GenG informiert?

Nach meiner Ansicht sind die Aussagen in Eintrag Nr. 3423 und in Eintrag Nr. 3424 tatsächlich der Kausus Knacksus. Warum hat der Prüfer Raimund Grothoff von Seiten des Genossenschaftsverbandes und der Rechtsanwalt Dr. Nickl von Seiten des Aufsichtsrates bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) nicht auf die wirkliche Gesetzeslage hingewiesen. Die in den beiden Einträgen genannten Stellen im Kommentar zu § 34 Genossenschaftsgesetz (= Link) bringen die Sache auf den Punkt. Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Schon die Tatsache, dass man die ganzen Dinge erst in der Versammlung vom 30.06.2005 mit Flex reparieren wollte, in dem man einen Verzicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen darstellen wollte und nicht bereits am 14. Oktober 2004, wo man streifte, dass der Fall erkannt war und wahrscheinlich auch ans BaFin gemeldet wurde, ist die erste Verfehlung einer unvollständigen Information an die Vertreter. Einer von vielen Gesetzesverstößen von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung selber, augenscheinlich vorsätzlich und bewusst.

Die gewählte Formulierung, wie sie Manfred Heger zum Ausschluss auf bekannte und nicht bekannte Ansprüche gegen ihn aufzeigte, ist wahrscheinlich der schlimmste Untreuetatbestand für die Aufsichtsräte. Man braucht nicht auf Einzelfälle zurückgreifen, mit dieser Sache wird alles zusammen gefasst. Darf man dabei annehmen, dass Johannes Herzog und Raimund Grothoff die Aufsichtsräte über die Gesetzeslage ebenfalls nicht aufklärten, als man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Vertrag von den Verbandsanwälten entwerfen ließ? Ist die Vorstandsposition von Johannes Herzog darauf aufgebaut, dass man den Aufsichtsrat mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger (= Link), mit der nachträglichen Zustimmung zu einen gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 verstoßenden Vertrag für alle Zeiten fesselte und knebelte? Es war anscheinend überaus wichtig, dass die Unterschrift aller Aufsichtsräte aufs Protokoll kommt, ohne Ausnahme. Mit dieser Zustimmung dürfte man jeden Aufsichtsrat in die Verantwortung für die Machenschaften von Manfred Heger geführt haben und damit in die persönliche Haftung dafür. Der Aufsichtsrat hat einem Vertrag zugestimmt, wo man bekannte Ansprüche nicht verfolgt und wo man dokumentiert die eigenen Kontrollpflichten nicht wahrzunehmen, weil man auf unbekannte Ansprüche verzichtet und denen gar nicht nach gehen will, egal in welchem Umfang. Dies sind unfassbare Vorgänge.

So wie das Protokoll jetzt veröffentlich ist, fehlt noch ein großer Teil der Aussagekraft. Es dürfte selten eine so eindeutige Gelegenheit geben den Genossenschaftsverband als Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) aus einer fahrlässigen Handlung und einer beschränkten Haftung nach Abs. (2) direkt in den Absatz (1) zu führen in den Satz 2: Wer seine Pflichten vorsätzlich ...... verletzt, der haftet der Genossenschaft für den dafür entstandenen Schaden. Wenn es feststehen würde, dass die Verbandsprüfer am Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger beteiligt waren, dann wäre die Bezeichnung fahrlässig ausgeräumt. Dann könnte man mit allen Kreditverlusten einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Genossenschaftsverband stellen. Wenn es sich als Tatsache erweisen würde, dass die Prüfer den Vertrag vielleicht sogar noch betrieben haben, er von Dr. Bauer und seiner Abteilung in München entworfen und geschrieben wurde, denn wäre die Kette geschlossen zur Vorteilserlangung von Johannes Herzog aus den Missetaten der alten Vorstände.

Als aktives Einwirken, wie es hier schon manchmal gesagt wurde bis hin vielleicht zur Nötigung und Erpressung des Aufsichtsrates, da spricht das beim Registergericht hinterlegte Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss der Vorstandes Krämer (= Link) vom 22. Mai 2006 Bände. Revisionsdirektor Krause vom Genossenschaftsverband Bayern leitete offensichtlich die Sitzung, er hat die Leitung jedoch da übernommen, wo es notwendig erschien. Und Ähnliches dürfen die kompletten Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, vielleicht sogar Aktennotizen im Personalakt von Manfred Heger und in den revisionsinternen Unterlagen für Juni, Juli und August 2004 für den Fall Heger auch ergeben, dass Hilkenbach, Grothoff und Herzog die aktiven Personen in der Sache gewesen sein dürften. In diesem Licht müssen auch die Umstände zu einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand Karl Krämer aufgedeckt werden. Auch ihm dürften sämtliche Ansprüche erlassen worden sein. Auch bei ihm hat man sämtliche Feststellungen den Mitgliedern und Vertretern verschwiegen. Auf dieser Basis kommt eine Befreiung von Ansprüchen einem Verbrechen von Prüfung und Aufsichtsrat gleich. Dass das der Revisionsdirektor das Heft in die Hand nimmt, dass dürfte mit den Aufgaben einer gesetzlichen Revision nicht vereinbar sein. Dort wird die Klammer zu § 62 GenG, Abs. (1) sichtbar aufgemacht. Sicher können Heger, Wolf und Krämer ihre verursachten Schäden nicht voll begleichen, aber darf man sie deswegen laufen lassen? Aber heute kann der Genossenschaftsverband nach § 62 GenG die Schäden begleichen bei der VR-Bank Marktredwitz. In beiden Fällen läuft eine Verjährung gegenüber dem Verband frühestens ab dem Jahr 2005 und bei Karl Krämer im Jahr 2006 oder 2007.

Diese Angelegenheit geht inzwischen weit über den Horizont der Bank alleine hinaus. Dass hier inzwischen politische Kreise im Hintergrund informiert sind, ist wirklich nicht mehr auszuschließen. Auch der Bundesverband dürfte in der Zwickmühle stehen über eine mit den Ostfilialen abgespaltene indirekte Sanierung für die VR-Bank Marktredwitz das System der genossenschaftlichen Prüfung an sich zu retten. Wenn die Staatsanwaltschaft die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditfälle vor Gericht bringt, ja wie wird die Frage behandelt warum sie der Prüfungsverband und das BaFin nicht aufgegriffen haben? Auch das BaFin kennt die Gesetzeslage. Das BaFin kennt jeden Prüfungsbericht und das BaFin weiß wie man die Vertreter dazu „unrichtig und unvollständig“ informiert hat. Man darf annehmen, dass längst der Politiker Götzl die Drähte heiß laufen lässt.

Wenn Fälle bekannt werden, wie Flex und Gold, Gold, Gold, wo Millionenkredite bei bewussten Verstößen, ja Manipulationen gegen § 18 KWG bekannt geworden sind, wenn Strohmannkredite zur Umgehung von Bilanz- und Revisionsstichtagen bekannt werden, wenn mit dem HOMA-Gebäude eine millionenschwere Umgehung von Kreditabschreibungsnotwendigkeiten, vielleicht sogar noch als Einzelgang eines oder mehrerer Vorstände bekannt werden, dann werden den Vorständen durch die Beweislastumkehr nach Abs. (2), letzter Satz im § 34 GenG alle Kreditausfälle zur Last gelegt. Der Genossenschaftsverband und auch der Aufsichtsrat hat sich somit wahrscheinlich in die Verantwortung für alle Ausfälle begeben. Die erste Handlung müsste von Bonn oder aus Frankfurt vom BaFin kommen, der Genossenschaftsverband ist bei der VR-Bank Marktredwitz im Sinne § 43 Wirtschaftsprüferordnung (= Link) kein unabhängiger Prüfer mehr. Die Absegnung des Forderungsverzichtes von 432.000 € im letzten Frühjahr dürfte dies zusätzlich unterstreichen und bringt den nächsten Schadensersatzanspruch an die Prüfer auf den Tisch. Dem Genossenschaftsverband Bayern müsste dringend und sofort das Prüfungsmandat für die VR-Bank Marktredwitz wegen schwersten Verstrickungen entzogen werden.

Vielleicht zielt auch alles auf die fünfjährige Verjährungsfrist ab. Das dürfen wir nicht zulassen und zwar nicht nur für den Bereich Marktredwitz, des Landkreises Wunsiedel und im Vogtland. Wenn die Ermittlungen tatsächlich gebremst würden, dann müssen wir dies hinaus tragen, Strafanträge müssen von vielen Seiten kommen, wirklich interessierte Medien eingeschaltet werden, die nicht vor Ort auf die Aufträge der Bank hoffen, so wie im letzten Jahr schon ein Fernsehteam vor der Bank war, an Oppositionsparteien müssen wir herantreten, an die Petitionsausschlüsse der Parlamente. Wir müssen diese Machenschaften aufdecken und für die VR-Bank Marktredwitz besteht hier vielleicht die riesen Chance ihre verlorenen Gelder zurück zu bekommen und zwar nicht über den Sanierungsfonds. Es besteht die Chance die Gelder von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Horst Pausch, Reiner Loos, Werner Schelter, von den Aufsichtsräten, von Johannes Herzog und Raimund Grothoff und den großen Rest vom Genossenschaftsverband Bayern, zurück zu bekommen. Es besteht sogar die Chance, dass alle Vorstände die Versorgungsansprüche verlieren, die mit eigenen Treueverstößen aufgehoben werden könnten, bis zurück zu Rudolf Heger und noch weiter.

Wir müssen die Vertreterversammlung in Marktredwitz informieren und den Leuten klar machen, dass sie im ganzen Land beobachtet werden. Wenn das nicht hilft, dann braucht es vielleicht sogar von auswärts eine Initiative, die den Mitgliedern hilft die Vertreterversammlung aufzulösen. Zuerst muss man aber die Vertreter der Volksbank Plauen informieren in was für ein schmutziges Spiel ihre Bank mit eingebunden werden soll. Dort wird man dann hoffentlich ähnlich verfahren, wie schon bei den Nachbarbanken in Oberfranken und in der Oberpfalz, wo man sich mit einer Fusion mit Marktredwitz die Probleme nicht ins eigene Haus holen will.

   

Nr. 3206

Genossenschaftler

29. März 2008, 19:36 Uhr

Betreff: Ein Bankvorstand muss bis zum 31. März die Bilanz aufgestellt haben

Gemäß § 26 Kreditwesengesetz (= Link) muss ein Kreditinstitut den Jahresabschluss aufgestellt haben und diesen dann der Bundesbank und dem BaFin einreichen. Weil die Prüfung ja nicht überall gleichzeitig sein kann, heißt es danach, dass der mit dem Testat festgestellte Jahresabschluss dann unverzüglich noch mal eingereicht werden muss, wenn das bis zum 31. März nicht möglich war. § 252 Handelsgesetzbuch (= Link) regelt dann wiederum die Bewertungsgrundsätze. Abs. (4) regelt dass nicht zu hoch und nicht zu niedrig bewertet werden darf und Verluste in der Bewertung in den zurückliegenden Abschluss mit aufgenommen werden müssen, wenn sie zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung, bzw. Genehmigung durch eine Generalversammlung beispielsweise bekannt werden. Wie lange ist also den Vorständen und Aufsichtsrat der augenscheinliche Wertverlust beim HOMA-Gebäude bekannt? Warum wird ein Forderungsverzicht von 432.000 € vor dem 31. März nicht wie im HGB vorgeschrieben auch in die Bilanz des Vorjahres (2006) aufgenommen? Weil Prüfer des Genossenschaftsverbandes das dem ehemaligen Kollegen Johannes Herzog absegnen und damit auch einen Verstoß nach § 34 Genossenschaftsgesetz für gut heißen?

   

Nr. 3205

Mitglied

29. März 2008, 18:59 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmeister!
Zu meiner Bank habe ich zwei Fragen, ist der Staatsanwalt noch in unserer Bank und gibt es für die Abgabe der Bilanz bei einer Raiffeisen- oder Volksbank andere Termine wie bei anderen Banken oder Sparkassen. Außerdem interessiert mich, warum wir Genossen nicht gefragt werden, wenn Gelder zum deutschen Raiffeisenverband überwiesen werden um dort Löcher zu stopfen.

   

Nr. 3204

Aus der Nähe

29. März 2008, 11:54 Uhr

Betreff: Gibt es zum HOMA-Gebäude auch eine Genehmigung vom Aufsichtsrat?

Hat der Aufsichtsrat wirklich der Übernahme der Bruchbude neben der Bank, dem HOMA-Gebäude zugestimmt? Oder haben das die Vorstände alleine gemacht? Das wäre eine unglaubliche Kompetenzüberschreitung gewesen, die wahrscheinlich auch wieder zum heutigen Millionenschaden geführt haben könnte. Wenn das nämlich der Fall gewesen wäre, dann hätte das der Prüfer Herzog und seine Kollegen sehen müssen und die Vorstände zur Rechenschaft ziehen müssen und nicht Manfred Heger mit dem befreienden Aufhebungsvertrag versehen. Wer von den mitgliedern geht den mal zum Grundbuchamt mit einem berechtigten Interesse das Grundbuch einzusehen? Das wir einem Mitglied niemand verweigern können.

Muss man nun Angst haben, dass man das Ding doch komplett abreisen muss nach so vielen Jahren Leerstand. Eine dauerhafte Wertminderung ist das, und so etwas muss man bilanzieren und nicht die unrealistischen Werte stehen lassen, das gehört ins Jahr 2007 zurück. Will er wieder eine Dividende auszahlen, obwohl die Bank Verluste unterdrückt? Würde sich herausstellen, dass die Vorstände vor fünf Jahren eine Kreditverlust über den Kauf verschwiegen haben könnten. Über einen Rettungserwerb mit einer Zwangsversteigerung hätte man damals vielleicht schon ein bis zwei Millionen abschreiben müssen, die man nicht mehr aufbringen konnte? Hat man es auf direktem Weg mit dem Kreditnehmer gemacht und die Verluste damit in die Zukunft verschoben? Hat man damit dem Kunden jede zusätzliche Verpflichtung geschenkt um die eigenen Haut zu retten? Haben die Prüfer auch da wieder mit gespielt und vielleicht sogar den Aufsichtsrat außen vor gelassen? Wenn der Aufsichtsrat zugestimmt hätte, dann wäre er bei der Konstellation doch mit haftbar.

Wo ist unser Herzog? Nach seinem Urlaub hat er sich jetzt krank gemeldet. Zuerst der Urlaub und dann krank. Ist das eher die Angst in die Bank zu kommen. Er soll endlich die Bilanz zumachen und uns mit der Landesbank in München Anfang April die Zahlen offen legen. Zum 31. März muss ein Bankvorstand die Bilanz erstellt haben, sonst ist es ein Gesetzesverstoß und Gesetzesverstöße sind Sorgfaltspflichtverletzungen. Wenn er Bammel hat zu kommen, dann soll er doch am besten gleich seine Abdankung mitteilen. Das wäre für alle das Beste.

   

Nr. 3203

Beobachter

29. März 2008, 11:29 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 3423 Kausus Knacksus?

Sind die Thesen in Eintrag Nr. 3423 der Kausus Knacksus. Beide Seiten können niemand gebrauchen, der nicht gegen den anderen schießen kann. Die Aufsichtsräte brauchen den Herzog, die dürfen gar keinen anderen hin lassen. Es ist eine Symbiose, die Seite lebt mit der anderen und geht unter mit der anderen. Aus diesem Kreis kann keiner ausbrechen ohne sich selber zu gefährden. Das Genossenschaftsgesetz verlangt dass die Sorgfaltspflicht und die Haftungsverpflichtung zwingend ist. Aber wenn niemand da ist, der das verfolgt, weil man damit die Hand auf allen Unterlagen hat, dann muss man sich gegenseitig festhalten. Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) und wahrscheinlich auch die vom 25. Juni 2007 waren einzige Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht nach dem Gesetz die Vertreter richtig und vollständig zu informieren, wie es der Gesetzeskommentar auch klarlegt.

Die Sorgfaltspflicht mit der richtigen und vollständigen Information trifft den Aufsichtsrat und die gesetzlichen Prüfer mitten ins Gesicht. § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) sagt ausdrücklich, der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftführung zu überwachen und der 2. Satz heißt klar, er kann zu diesem Zweck alle Auskünfte verlangen und in die Bücher und Schriften einsehen. Es ist im Gesetz also dazu keine Einschränkung gegeben. Der § 38 ist der Auftrag zur Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates zur Kontrollpflicht. Der Prüfungsteamleiter Raimund Grothoff hat im Protokoll festgehalten dazu die Vertreter belogen, dass der Kredit bei Flex immer unter der Großkreditgrenze war, so dass der Aufsichtsrat der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte, nach seinen Worten.

Der Prüfungsteamleiter hat die Vertreter belogen, man muss sich das vorstellen. Gehört so ein Mann aus dem Verband nicht entfernt, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Beim Genossenschaftsverband Bayern wird man dafür befördert. Was stecken für Ungeheuerlichkeiten dahinter, wenn man Manfred Heger bei 50 Millionen € Verlusten innerhalb weniger Jahre mit einem Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder von Dr. Bauer oder seiner Abteilung ziehen lässt, wo man ihm entgegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 billigend alle bekannten und unbekannten Ansprüche erlässt, wo man den Vorstand neben Johannes Herzog setzt, der den nächsten Untreuekredit mit dem Goldmärchen fabriziert wo man vielleicht eine Million bei fehlender Besicherung verliert, um das Vieraugenprinzip nach dem KWG zu gewährleisten. Man hat doch von Verbandsseite ein Jahr vorher in der Vertreterversammlung 2004 (= Link) einmalig ein bisschen aufgezeigt, dass man die Sauereien über Verfehlungen zu § 34 gesehen hat, dass man die Unfähigkeit der Vorstände erkannt hat mit den Verfehlungen zur Organisationspflicht nach § 25a KWG, aber man hat die Kerle über viele Jahre unterstützt, über alle anderen Jahre, indem man selbst gegen den § 34 GenG mit der vollständigen Information der Vertreter verstoßen hat. Das ist der Betrug an der Genossenschaft. Die Vorstandsbestellung mit der Fusion ist dabei eine ganz linke Art wie man die Mitglieder hinters Licht geführt hat. Wo war die vollständige Information warum man Marth und Dittrich gemäß den Absprachen im Hintergrund gar nicht zu Vorständen machen wollte? Man hat einen Fusionsbeschluss von zwei Genossenschaften herbei geführt, in dem man unrichtige und unvollständige Informationen an die Vertreter gegeben hat. Dazu zählt auch, dass Manfred Heger den Jahresverlust zum Bilanzgewinn erklärte und der Oberrevisor das mit Schritten in die richtige Richtung unterstrichen hat. Dazu zählt auch, dass man im Fusionsgutachten von 2001 (= Link) vom Verband auf jeden Hinweis auf eine Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens verzichtet hat.

Alle diese Umstände haben neben Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf auch alle Aufsichtsräte und alle Prüfer in die gleiche Untreueschiene und Haftungsverpflichtungsschiene hineinkatapultiert. Weil man immer darauf verzichtete die Vertreter ordentlich zu informieren, daraus ist die unglaublichen Anhäufung der Kreditverluste erst erwachsen. Den Herren ist dies inzwischen alles mehr als nur bewusst. Wer so handelt, der braucht sich nicht wundern, dass man es nicht mehr als Hirngespinst abtut, dass sich eventuell Manfred Heger über Flex noch den goldenen Abgang verschaffen durfte, wenn er bei einem ungesicherten Kreditverhältnis mit dem besten Freund über eine Auslandsinvestition 5 Millionen DM kaputt machen durfte, von denen man mehr als die Hälfte vor den Vertretern verschwiegen hat. Man hat sogar den unerlaubten Dienstaufhebungsvertrag verschwiegen, auf was weist das hin? Ist es da noch überraschend, dass man sagen kann der Aufsichtsrat braucht sich nicht wundern, wenn man ihn in die Nähe von Bestechlichkeit setzt, wenn bei einem Kunden Maschinen im Wert von mehreren Hundertausenden abgeholt wird, dies weder für die Bank noch für den Kunden einen Euro einbringt, der Vorstand Wolf sagt, die findet man vielleicht noch in Polen oder in Tschechien und der Vorstand Krämer sich höchst persönlich vor Ort um die Dinge gekümmert hatte, und wenn man sagen könnte, bei der Masse der Vermögensvernichtung bei uns über die Zwangsversteigerungen, da hat der eine oder andere auch mal die Augen aufgetan und die Finger hingestreckt, oder dass die gesamte Vorstandsversorgung nur aus den Abzockerei mit den unsaubersten Abrechnungsmethoden stammt, wo der Aufsichtsrat jedes Mal eine Genehmigung abgeben musste und man sich nur denken könnte, dass dies nie zum Nachteil der Aufsichtsräte selber gelaufen ist.

Keiner steht hin gegen solche Beschuldigungen, weil jeder Angst hat, dass man dazu die Bücher aufmachen müsste und die eigenen Unterlagen präsentieren. Der Aufsichtsrat muss sich zum Schlag auf die Brust aufraffen, sonst steht er demnächst in gleichem Ausmaß wie Heger, Wolf und Krämer, aber auch wie Herzog und Grothoff, in einer Reihe.

   

Nr. 3202

Genossenschaftler

29. März 2008, 01:50 Uhr

Betreff: Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlosse

Der im Betreff genannte Satz ist der Gesetzestext im § 34 Genossenschaftsgesetz, Abs. (4) Satz 2 (= Link). Die Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) schreibt dazu in Randziffer 132, Die Sorgfalts- und Haftungsregelung in § 34 ist zwingend. Horst Pausch hat sich zur Dienstaufhebung von Manfred Heger keine anwaltschaftlichen Rat eingeholt. Die Beratung scheint ausschließlich durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, Herrn Johannes Herzog und Herrn Raimund Grothoff erfolgt zu sein.

In Randziffer 135 schreibt der Gesetzeskommentar, dass unrichtige und unvollständige Informationen an die General- oder Vertreterversammlung eine Missachtung der Sorgfaltspflicht ist, besonders wenn damit ein Beschluss herbeigeführt werden soll. Wenn der Vertreterversammlung im Fall Flex ein Schaden von 1,1 Mio. € aufgezeigt wurde und der Schaden aber 2,6 Mio. € gewesen ist, dann kommen wir in die Bereiche von § 41 GenG, Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link).

Muss man die Staatsanwaltschaft mit einem speziellen Strafantrag hierzu zuerst gegen Horst Pausch wegen des eigenmächtigen Handelns, weil eine nachträgliche Genehmigung nicht auf einem Beschluss beruht und als nächstes wegen der Billigung des Aufsichtsrates wegen einstimmiger Zustimmung gemäß dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) und dann natürlich gegen die Prüfer Herzog und Grothoff wegen der ungesetzlichen Beratung (Nötigung, Erpressung ?) des Aufsichtsrorganes und der Vorlage einer ungesetzlichen Vertragsausführung. Wirtschaftsprüfer und ihre ausführenden Beauftragten werden sich sehr wohl gegen die Wirtschaftsprüferordnung verhalten, wenn sie auf diese Art in die Handlung eingreifen.

Es ist kein Wunder das Vertuschung vor Aufklärung angesagt ist. Heger, Wolf und Krämer sind bei weitem nicht aus der Haftung für die Kredite, die von Reinhold Wolf auf den 31. Dezember mit 49 Mio. € genannt wurden und die Aufsichtsräte und der Verband stecken über ihre Billigungen, Zustimmungen und falsche Informationen gegenüber den Vertreterversammlungen voll in der Verantwortung mit drin. Und die Dienstaufhebungsvereinbarung mit Karl Krämer dürfte genauso ausgesehen haben. Das Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss von Karl Krämer (= Link) am Montagmorgen um 08.30 Uhr unter Zitierung aller Aufsichtsräte war doch fast ein Akt der Nötigung, wenn man dann auch noch bedenkt, dass man den Vorstand nur vorzeitig in Ruhestand schickte mit allen bestehenden Pensionsansprüchen und einem ganzen Jahresgehalt. Dass der Aufsichtsrat und auch die Prüfung die Verfehlungen der alten Vorstände nicht verfolgt, dass ist in die eigene Sorgfaltspflichtverletzung und die Verantwortlichkeit der Prüfer zu sehen. Man darf es nicht zulassen, dass sich alle mit gemeinsamen Winkelzügen davon machen und aus ihrer Verantwortung stehlen. Aufsichtsrat und Prüfung haften genauso wie die Vorstände wegen eigener unzähliger Pflichtverletzungen für die 50 Millionen Kreditausfall bei der VR-Bank.

Das Schlimme daran ist zusätzlich, dass das BaFin im Grund auch von allem weiß und der Sachbearbeiter in Bonn sehr wohl wusste, was es heißt, dass der Bank im Prüfungsbericht katastrophale Risikosituationen in nicht vertretbarem Rahmen aufgezeigt wurden und im Prüfungsbericht Anlage 1b, Lagebericht zum Jahresabschluss, gestanden hat, das Einzelwertberichtigungen nicht mehr vollständig abgedeckt wurden. Das BaFin hat mit größter Sicherheit den Bilanzbetrug ebenfalls gesehen und nichts unternommen. Wenn man sieht, was in der heutigen Bankenwelt trotz Bankenaufsicht los ist, so sollte man die Gelder für das BaFin besser in soziale Zwecke geben, vielleicht in die Tafel nach Marktredwitz, Wunsiedel oder Selb.

   

Nr. 3201

Aus der Organisation

28. März 2008, 13:17 Uhr

Betreff: Wer hat dem genossenschaftlichen Sicherungsfonds die Berechtigung gegeben die IKB zu stützen?

Wie großzügig ist man in Verbandskreisen, wenn man mit fremden Geldern umgeht? Ist der Sicherungsfonds, bei den Banken wird er als Garantierfonds bilanziert, nicht zur Einlagensicherung und zur Institutssicherung da? Haben wir Mitglieder unseren Vorständen und den Verbandsleuten die Genehmigung erteilt satzungsfremde Zwecke zu unterstützen? Wer gibt denen die Legitimation, dass wir die IKB mit mehreren hundert Millionen Euro stützen. Dazu als Link ein Zeitungsartikel mit dem Titel: „Die Aufpasser fühlen sich unschuldig“ (= Link). Wahrscheinlich gerade so unschuldig wie die Aufpasser bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn von der Verteilungsaktion der Körperschaftsteuerrückführung im Bilanzjahr 2006 1 Million 160 Tausend € bei der VR-Bank in Marktredwitz angekommen sind, obwohl Manfred Heger den Topf auf der Seite seiner RV-Bank schon ziemlich geleert hatte, muss dann eine Bank wie Marktredwitz vielleicht nahe der halben Million für die IKB blechen, weil es oben in Verbandsgremien beschlossen wurde? Wer fragt das Mitglied nach seinen viel umworbenen Vorteilen, wenn wir Gelder entgegen dem Firmenzweck ausgeben entgegen dem Förderungsauftrag, der laut Gesetzesformulierung in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 12 bis 21 (= Link) laut Randziffer17 unverzichtbarer Bestandteil einer Sorgfaltspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist? Wo ist hier die Verpflichtung nach der Randziffer 18, Gewinne zur Ausschüttung zu erzielen und den Bestand des Unternehmens zu sichern.

Bestand sichern, heißt das für die VR-Bank Marktredwitz gemäß der anhängenden Karikatur (= Link) den Lebensstandard der Vorstände lebenslang auf höchstem Level zu halten ohne Gewinne und Rücklagenstärkung und Geschäftsstellen und Mitarbeiter abzubauen, wohl nicht?

   

Nr. 3200

Holger

27. März 2008, 23:44 Uhr

Betreff: Mir kommt die Galle hoch

Wenn ich in Eintrag Nr. 3418 den Link anschaue, mir kommt die Galle hoch. 2,8 Millionen DM haben die Vorstände schon 1993 aus der Bank herausgezwickt, damals schon und dafür haben sie nach Karl Krämers Worten bereits seit 1985 die Stichtagsverzinsung eingeführt. Das Thema ist noch nicht vom Tisch. Wertstellungsmanipulation ist Betrug, da bin ich einer Meinung mit vielen die hier was dazu geschrieben haben und jetzt reicht es auch mir endgültig. Es ist unbegreiflich, dass man von einer gesetzlichen Prüfung durch einen Genossenschaftsverband spricht, wenn der die Machenschaften mit jeder Kontrolle im Kreditbereich sehen muss. Einem Prüfer muss doch bei der Kontrolle der Buchungsvorgänge ins Auge springe, wenn die Valuta bei jeder Darlehensauszahlung immer einen Tag vor der Ausreichung liegt. Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes haben damit hinter jeder dieser Buchungen gedanklich ihren Haken hin gemacht. Sie haben den Vorständen jedes Mal die Legitimation gegeben uns zu betrügen. Wer hat die Klausel mit den Zinsen in den Verträgen kapiert und ein Gericht hat festgestellt, dass es Betrug war und die drei Herren haben in der Zeitung berichten dürfen, es war ein Einzelfall. Der korrekte Ablauf war, dass die richtige Handhabung der Einzelfall war und nicht umgekehrt.

Die Prüfer sind schlimmer wie die Vorstände. Vielleicht haben die allen Vorständen gesagt, macht es so wie Heger in Marktredwitz, dann macht ihr eine bessere Spanne. Wenn ein Prüfer die EDV-Grundeinstellungen kontrolliert und es begrüßt, dass die Bank da auf jede automatische Buchung einen Tag drauf setzt, zu dem was erlaubt ist, ja wer ist denn dann wirklich unser Betrüger? Jahrelang waren 60 % aller Sollbuchung zu Lasten des Kunden falsch laut dem Gutachten. In den Buchungsprimanoten waren aber nicht nur Sollbuchungen vom Boschdienst in Wunsiedel, die Versicherung und wer sonst alles haben damit auch bei vielen Tausenden von anderen Kunden abgebucht und alle automatischen Buchungen wurden automatisch mit dem einen zusätzlichen Solltag belegt.

Anscheinend hat ein Prüfungsteam die Sauereien nicht mehr ansehen können, die waren nicht damit einverstanden, dass man die Bankbilanz auch noch manipuliert, aber die Prüfungsgruppe Herzog und Grothoff, die waren es. Dieser Herr Herzog hat doch dem Manfred Bleil auch noch bestätigt, dass alles in Ordnung war, dass er für seine abgeholten Sicherheiten keinen Pfennig und keinen Cent gesehen hat. Warum hat man denn die Forderungen von 188.000 DM nicht eingezogen, wo man die Rechnungen dazu bei ihm im Betrieb abgeholt hat? Sind die vielleicht wegen der Untätigkeit der Bank verloren gegangen? War den Vorständen die Schadensvermeidung für die Bank Schnuppe? War die Demütigung des Kunden viel wichtiger? Wollte man den Kunden so leichter vertreiben, wie in alten Zeiten bankrotte Bauern von ihren Höfen? Warum also hat man also die Sicherheiten nicht zurück gegeben, wenn sie doch angeblich wertlos waren? War das vier Jahre nach der Kreditkündigung noch notwendig, oder war es die Wiederholung, eine Demütigung und eine beabsichtigte Schädigung, ohne dass die Bank davon einen Nutzen hatte?

Warum hat man diesen Vorständen alles in den Hintern geschoben und warum durften sie auf der anderen Seite so verfahren? Wie ein normaler Bankvorstand zu arbeiten hat, das zeigt wirklich der Vergleich mit der Sparkasse in Hof. 1,6 % verdiente Rücklagen am Bilanzvolumen, wenn man nicht soviel Kunden verscheucht hätte, zu 16 %. Hof liegt genauso in einer schwierigen Region wie der Landkreis Wunsiedel. Und dann kommt der Verband, nach dem er uns jahrelang Friede, Freude Eierkuchen vorgegaukelt hat, weil er gegen die Abrechnungsmanipuliererei nicht unternommen hat und sagt, hoffentlich ist der Anspruch des Kunden verwirkt und verjährt. Und wir sollen heute zu der Bank gehen, wo einer von diesem Laden als Nachfolger von Herren Heger, Wolf und Krämer sitzt, die er decken musste, damit er selber Vorstand werden konnte. Dass man uns bis heute die befreienden Passagen in den Verträgen verschwiegen hat, sehe ich als ein verbrecherischen Akt an. Wenn dieser Herzog Charakter hätte, dann wäre es kein Thema uns unser abgeluchstes Geld zurückzuzahlen. Aber er nimmt uns ja von den unkorrekten Zinsen und Gebühren heute noch Zinseszinsen ab. In unseren bestehende Kreditsalden, oder den daraus resultierenden zu niedrigen Guthaben liegt heute der Nutzen der Bank aus der Abzockerei der Vergangenheit.

Wenn man das Gutachten eines einzigen Kunden sieht, dann dürften es einige Millionen gewesen sein, die man uns abgeknöpft hat. Ohne dieses Geld wären die Vorstandspensionen wie sie dastehen nicht möglich. Und das schon Ende 2006 die Pensionsansprüche der ausgeschiedenen Vorstände identisch mit den gesamten Rückstellungen waren, zeigt, dass nebenzu noch gewaltige andere Verträge gelaufen sein dürften. Reinhodl Wolf ist doch nicht mit leeren Händen gegangen. Der ht sich wahrscheinlich gesagt, was ich selber in meinen Händen habe, das kann mit keiner mehr nehmen. Die Erhöhungen beim Ausscheiden Manfred Heger und Karl Krämer, wo die Sprünge lange nicht mehr so gewaltig waren, wie bei Vater Rudolf und Willibald Zuber, deuten wirklich darauf hin, dass es daneben noch gewaltige Versicherungsverträge oder andere Versorgungsformen für die Vorstände gegeben hat. Auch die Kosten für die Altersversorgungen, die nur bei den Vorständen angekomemn sein dürften, sind in den letzten 15 Jahren weiter laufend satt angestiegen. Aber seit 1999 sind die Rücklagen außer der Schütt-aus-hol-zurück-Aktion nicht mehr gestiegen. Im Gegenteil, zweimal hat man sie zur Verlustdeckung gebraucht, als die Abschreibungen aus den unkontrolliert vergebenen Krediten nicht mehr beherrschbar waren. Eine normale, ja ich behaupte, eine im wahrsten Sinne des Wortes anständige Prüfung hätte hier die Gelder aus den Versorgungswerken der Bank für die Vorstände zurückgefordert. Bis hin zur letztjährigen Steuerrückführaktion hat man uns all die Jahre noch um die stillen Reserven der Bank gebracht. Mit der Verrechnung hat man uns wahrscheinlich sogar noch das tatsächliche Ausmaß der Kreditverluste verschwiegen. Wie das geht hat Reinhold Wolf auf der Versammlung 2004 aufgezeigt und dann musste man noch in die Bilanz schreiben, die ungesicherten Kreditteile konnten nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden.

Es ist ein Hohn, dass ein Prüfer, der uns vorher regelrecht verkauft hat hinterher als Vorstand aufgestiegen ist. Die Prüfung war von dem Tag an nichts wert als man ihn hergeschickt hat. Es stinkt danach, dass er keine Prüfungsauftrag, sondern eine Übernahmeauftrag hatte. Was da in der Versammlung nur ein bisschen auf den Tisch gekommen ist, das zeigt, dass die Prüfung bei uns vollkommen umsonst war. Die Kosten müsste man eigentlich Johannes Herzog verrechnen, die der Verband dafür auch noch kassiert hat. 50 Millionen Kreditverluste, in die Bankbilanz zementiert mit 27 Millionen Einzelwertberichtigungen, dass ist nicht nur ein Untreuefall für die Vorstände, dass ist auch Untreu von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung. Die hohen Versorgungsstände für unfähige Vorstände sin der Nebeneffekt von Dienstaufhebungsverträgen unter Ausschluss bekannter und unbekannter Ansprüche. Man muss sich bekannte Ansprüche dabei auf der Zunge zergehen lassen. Bekannte Ansprüche, die von Prüfern im gesetzlichen Auftrag unverfolgt geblieben sind, unbekannte, die man besser unbekannt lassen wollte, während man ausgeschiedene Vorstände aus Arzberg verfolgte. Unsere Verdummung hat Herr Herzog gleich geglaubt mit seinem Auftritt bei der Versammlung vom 29. Juni 2006 persönlich in die Hand nehmen zu müssen. Den Vertretern was von Vertrauen und Marktführerschaft vorzusabbern und in die Bilanz reinzuschreiben, die Konkurrenz ist mit ihren hohen Zinsen schuld dass die Kunden der VR-Bank den Rücken kehren, dass ist schon starker Tobak, aber es ist eine Frechheit die Realität aus dem eigenen Zahlenwerk vor Augen gestellt zu bekommen und die Vertreter mit so eine Quatsch auch noch für dumm zu verkaufen.

Vertrauen und Marktführerschaft von Herrn Herzog, das kommt einem vor wie der Wandel vom Saulus zum Paulus. Als Prüfer die Abrechnungsbetrügerein unterstützen, die Kunden als Gefahr bezeichnen über den Verband wenn sie drauf gekommen sind und hinterher mit Vertrauensgesusel belabern. Herr Herzog hat die alten Vorstände bis zur letzten Stunde unbehelligt werkeln lassen. Manfred Heger durfte dieses unfassbaren Kreditverhältnis Flex mit seinem Busenfreund auch noch hinauszögern mit der Fälschung der Daten und vielleicht mit dem Strohmannkredit des Schwagers in Kanada oder Australien. Wenn man die Summen der Überziehungen von Dr. Nickl zusammen zählt, so waren es laufend hohe sechsstellige Eurobeträge die auf den Listen auftauchten aber nicht kontrolliert wurden, weder von den Vorstandskollegen, noch vom Aufsichtsrat, noch von einem Herrn Grothoff oder Herzog. Zumindest nicht so, dass es einen Sinn gemacht hätte im Bezug auf Schadensverhinderung. Es scheint es hat dem damaligen Prüfer in allen Richtungen verholfen auf den heutigen Stuhl zu kommen. Wer weiß, gutes Sehen nützt, gutes Sammeln hilft für den Augenblick und schütz in der Zukunft. So scheinen die Spielregeln eines genossenschaftlichen Musterprüfers gelautet zu haben.

Nicht wäre einzuwenden, wenn die Bank dreimal soviel Rücklagen hätte, wenn auch die Vorstände ihren Salär bekommen hätten und ihre Versorgungszusagen. Aber es ist nur ein Teil dieser Bedingung erfüllt worden. Die Seite der Waage mit den Leistungen der Vorstände hängt unter der Decke, und die Seite der Zuwendungen liegt einseitig lastend schwer am Boden. Dass sich Johannes Herzog in die Waagschale der Vorstände geschwungen hat, das hat nicht verändert. Trotz seinen Versprechungen erhalten wir noch weniger Informationen, mit der Kurzbilanz ist er vier Monate hinterher. Im letzten Jahr konnte er sie uns nicht geben, da wäre das Ergebnis ohne die Steuerrückerstattung aus dem Verhältnis Kosten zu normalen Erträgen fast rot gewesen. Der Forderungsverzicht hatte gar nicht mehr Platz obwohl die 432.000 € ins Jahr 2006 gebucht gehört hätten. Da haben die Bilanzprüfer wahrscheinlich wieder einen kleinen Bilanzbetrug mit abgesegnet. Nach dem Motto entstandene Verluste konnten nicht mehr gedeckt werden. Man muss gegenüber 2002 und 2003 nur ein einziges Wort austauschen. Wer weiß wie es heuer aussieht? Trotz der Versprechen von Herrn Herzog bekommen wir die Informationen noch später als früher.

Herr Herzog darf sich heute als Vorstand nicht von den rechtlich untersagten Kreditverhältnisse freisprechen, er hat sie begleitet, er hat nichts verhindert, weder die Abrechnungsmanipulationen, ob bei uns oder bei anderen Banken, noch das unglaubliche Risikopotential, das man bei uns aufgebaut hat. Mit den nicht bilanzierten Versorgungsverträgen für die Vorstände, kann man da davon ausgehen, dass sich das in Summe eventuell mindesten noch verdoppelt würde, wenn man es offen legen würde? Aufsichtsrat und Prüfung sind dafür verantwortlich, dass das Verhältnis bei uns vielleicht zum verdienten Eigenkapital bei 1 zu 2 liegen kann, anstatt gerechtfertigter Weise vielleicht bei 1 zu 10. So wie es ein Hohn ist, dass wir Heger, Wolf und Krämer auch noch Pension auf Lebenszeit bezahlen sollen, genauso wenig wollen wir das für einen Herrn Johannes Herzog, Bisher war der Nutzen der Herren für die Bank in allen Punkten vergleichsweise Null bis sehr stark negativ. Herr Herzog hätte die Pensionsansprüche der andern verhindern müssen und nicht den Vertrag in München schreiben lassen und noch ein Jahresgehalt drauf legen. Alles mit dem Geld, das man uns abgeknöpft hat. Rettungserwerbe von 7 Millionen DM, die man in einem Jahr um 5 1/2 Millionen aufstockt um die Fusion zu puschen, werfen auch ein extrem ungutes Licht dazu.

   

Nr. 3199

Aufgebrachter

27. März 2008, 18:44 Uhr

Betreff: Telefonanbieter o2

Wer hat schlechte Erfahrungen mit dem Telefonanbieter o2 gemacht. Bitte zwecks Erfahrungsaustausch melden.

   

Nr. 3198

Dipl. Betriebswirt

27. März 2008, 09:45 Uhr

Betreff: Den schädigenden Vertuschungsmechanismus durchbrechen, die Verlogenheit aufdecken

Ohne die genossenschaftliche Solidargemeinschaft würde es die VR-Bank Marktredwitz am Markt nicht mehr geben. In diesem sicheren Hafen hat man es zugelassen, dass sich die Vorstände der Bank in Rosengebettet haben, obwohl sie die Bank zu dem gemacht haben, was sie heute darstellt ein wirtschaftliches Wrack. Seit man den Vorstände auf die Füße tritt, seit der Gesetzgeber dem Mitglied ein erhöhtes Auskunftsrecht gibt, seit dem fährt Herr Johannes Herzog auf Minimalstkurs, was diese Informationen betrifft. Seine eigenen Versprechen scheren ihn in seiner eigenen Notsituation nicht mehr. Das Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juli 2007 wird dem Anspruch Protokoll in keiner Weise gerecht, es ist nur eine Mitteilung über Tagesordnungspunkte und Abstimmungsergebnisse. Es ist der Offenbarungseid, dass man nur noch mit geschlossenem Visier auftreten kann und jede Grundlage im Hintergrund Abgründe aufzeigen würde?

Es ist unerklärlich, warum der Forderungsverzicht über 432.000 € solange unter der Decke gehalten werden kann? Wer gesicherte Forderungen mir nichts dir nichts nachlässt hat eine Untreuehandlung begangen und der Gesetzgeber hat in § 34 GenG geschrieben, dass der Vorstand von sich zum Beweis verpflichtet ist, dass es nicht so ist. Aber den AR-Vorsitzende als Notvorstand selber in die Klemme gebracht worden ist, wie soll er denn den Vorstand anprangern? Doch die von den Verbänden betrieben Beweisumkehrlast wird nicht angewandt, wenn es sich um Leute aus den eigenen Kreisen handelt. Bevor die Sache öffentlich wurde, haben die Prüfer wahrscheinlich vor Ort schon in Schriftform ihr Zugeständnis abgegeben. So sind die internen Sicherungsriegel für Reinhold Wolf, Johannes Herzog und nun Uwe Heidel längst gesetzt und der ehemalige Prüfer kennt diese Mechanismen bestens. Das ist auch eine Art genossenschaftlicher Solidarität, oder besser einer genossenschaftlich bestens organisierten Solidarität, deren verheerende Wirkung keiner mehr zu durchbrechen vermag.

Wenn ein wirtschaftliches Unternehmen in seinen Bilanzen falsche Werte angibt, wie man es in den Jahren 2002 und 2003 selber zugegeben hat, wie es Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer als Vorstände unterschreiben haben, wie es der Aufsichtsrat über den Lagebericht genehmigt und beschlossen hat, wie es die Revisoren Johannes Herzog und Raimund Grothoff glasklar über die Bilanzprüfung in die Abschlüsse rein schreiben ließen, für den Vorstand alleine wäre es der beruflich Todesstoß, wie es vom Verband die Herren Gschrey, Eberle und Revisionsdirektor Hilkenbach über den Bilanzbestätigungsvermerk aller Welt als korrekt verkündet haben, ist es Betrug an den Gläubigern der Bank, an allen Kunden und an allen Anteilseignern der Bank. Aber Bilanzbetrug ist Betrug an der Öffentlichkeit an sich. Wenn jeder locker Bilanzbetrug machen könnte wäre es um unser Gesellschaftssystem geschehen.

Wenn Johannes Herzog und Reinhold Wolf im letzten nachvollziehbaren Versammlungsprotokoll von Erreichen eines Minimalzieles gesprochen haben, wenn man mit 100.000 € Rücklagendotierung ein Kapitalquote von 2 % beim erwirtschafteten Eigenkapital erreicht hatte. Wer so argumentiert belügt seine Zuhörer schamlos, wenn man darüber hinweg geht, dass man 20 % des Geschäftsvolumens verloren hat, denn dann wäre man wieder auf den 1,6 %, kaum verändert seit den Jahren der Fusion mit der Volksbank Fichtelgebirge und das sind nun bald zwei Jahrzehnte trotz dem, dass ein Fünftel der Rücklagen aus einer Steuerrückholaktion stammt.

Wo sind die Unterschiede zwischen Genossenschaftsbanken und anderen Bankgruppen. Bei der Sparkasse Hof muss ein Vorstand gehen, obwohl man dort eine Eigenkapitalquote beim erwirtschafteten Eigenkapital von 16 % hat. Einen Wert den man sonst vor der Öffentlichkeit versteckt, weil es so überragend gut ist. Die ganzen letzten 50 Jahre wird diese Wert sonst nicht einmal an die Öffentlichkeit getragen worden sein. Herzog und Wolf freuen sich über Geschäftsverluste, bezeichnen es als Qualität vor Quantität und rechnen die schlimmsten Werte gut.

Dieser Johannes Herzog, der wahrscheinlich den Aufsichtsrat selber in größte Schwierigkeiten gebracht hat und immer noch bringt. Was steckt dahinter, wenn angeblich der Prüfer dem Aufsichtsrat vorschlägt den Vorstand nicht komplett auszutauschen, wie es 2004 angeblich der Fall gewesen sein soll? Er hat doch die Fäden in die Hand genommen wie man die Alibiveranstaltung mit der Stellenausschreibung Anfang 2005 gemacht hat. Das deutet doch darauf hin, dass der Verband selber einiges zu verstecken hat. Wie kann man sich einen Vorstand an die Seite stellen, sich schützend vor ihn stellen, der in zwei Jahren mit Gold, Gold, Gold Millionenbeträge kaputt macht? War es eine göttliche Fügung für die Vorstände, dass wir die DM-Beträge mit dem Euro halbiert haben? Vorstände, die den Kollegen nicht kontrollieren und bremsen und damit bei zwei Gewerbekrediten mit Firmengründungen und absolut neuen Geschäftsmodellen 8 Millionen Mark in den Sand setzen, die dürfen einfach nicht an der Spitze einer Genossenschaftsbank stehen.

Wer Mitgliedern auf der Vertreterversammlung fünf Vorstände vormacht und zwei davon am nächsten Tag absägt um die eine Seite alleine zu unterstützen, der belügt das Mitglied schamlos, rücksichtslos und vor allem skrupellos. Wenn in diesem Zusammenspiel dunkler Machenschaften der Aufsichtsrat trotz des wirtschaftlich dauerhaften Niedergangs keine Gehaltsforderung, keine Forderung der Altersversorgung ausschlägt gegenüber den Vorständen, dann ist man nahe dran an Korruption zu glauben. Nach dem Genossenschaftsgesetz gibt es Vorschriften, wo der Aufsichtsrat verpflichtet ist pflichtwidrige Handlungen des Vorstandes zu verfolgen. Wenn er das nicht tut, dann begibt er sich selbst in die Pflichtwidrigkeit nach § 41 und § 34 Genossenschaftsgesetz. Bei der VR-Bank Marktredwitz wird das Mitglied nicht gefördert, es wird gehindert seine Rechte wahr zu nehmen. Die Mitglieder haben den Aufsichtsrat eingesetzt dies für sie stellvertretend zu tun, weil man in diese Personen Vertrauen setzt, man hat keine andere Wahl.

Die Ermittlungsverfahren sind am Laufen. Alles was von Seiten der Bankführung gemacht wird ist reinster Versuch Zeit zu gewinnen. Selbstverständlich spielt es eine Rolle ob man im Ernstfall über Verjährung reden muss. Selbstverständlich spielt es eine Rolle, ob der ungesetzliche Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, alleine von Horst Pausch unterschrieben in die Verantwortung eines Herrn Herzog fällt, vom dem so tun wollte, als gäbe es ihn nicht, ob er aus der Feder von Dr. Bauer in München stammt, wie so viele andere auch. Das war ein Höhepunkt der Täuschung und Vertuschung gegenüber den Mitgliedern. Muss man die Rettung des Bankimages zwischen Verband, Herrn Herzog und dem Aufsichtsrat vor vier Jahren besprochen, oder gar schon davor, als vergeblicher Versuch der Strafvereitlung und als ein Teil des Betruges an der Genossenschaft werten? Wer Heger und Krämer trotz massivster Dienstpflichtverletzungen noch ein Jahresgehalt gewährt, Pensionszusagen auf Bankkosten gibt, die begleitenden Altersversorgungsverträge nicht abnimmt, der hat mit Sicherheit kein reines Gewissen, der steckt im § 266 StGB und im § 41 und § 34 GenGesetz selbst tief mit drin. Wer Reinhold Wolf den Verlust bei Gold, Gold, Gold nicht mit seiner Altersversorgung, wahrscheinlich einem Lebensversicherungsvertrag mit dem man bestens leben kann mit nach Hause gibt, der soll bitte den Schaden selber übernehmen.

Sicherlich wird unbedingt auch die Öffentlichkeitswirksamkeit in dem Fall gebraucht. Lachen über Zeitungsberichte wie zu den prozessein Wunsiedel und Hof reicht dabei sicher nicht aus. Wir müssen weiter einfordern dass der Gerechtigkeit genüge getan wird. Wir haben von genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements dank des Vertuschungsmechanismusses noch viel zu wenig erfahren. In 100 Millionen Kreditverlusten stecken nicht nur Boschdienst Wunsiedel, Flex und Gold, Gold, Gold. Es stecken wahrscheinlich noch Hunderte von solchen Fällen in diesen Abschreibungen und Wertberichtigungen. Also weiter den Wunsiedeler Kreis lesen, informieren, aber auch selbst beitragen zu den Aufklärungen mit lauten Aufforderungen hierzu.

   

Nr. 3197

Bilanzleser

27. März 2008, 01:12 Uhr

Betreff: Vorstandsversorgungswerk VR-Bank Marktredwitz

Wenn ein Vorstand gute Arbeit leistet, dann hat er auch eine anständige Versorgung verdient. Leider muss man aber für die VR-Bank Marktredwitz und ganz besonders für das Vorgängerinstitut Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb sagen, der Fisch stinkt vom Kopf. Die Bank ist wahrscheinlich seit vielen Jahren zum Vorstandsversorgungswerk verkommen und dies vor einem disaströsen Hintergrund. Mit der Fusion mit der Bank der Herr Wolf, der Volksbank Fichtelgebirge Selb wurde eine Gemeinschaft begründet, die augenscheinlich nur darauf abzielet, die Vorstände reich zu machen. Als Anlage wird das Vorstandsversorgungswerk (= Link) der Bank deutlich. Die alten Vorstände erhalten wahrscheinlich seit zwanzig Jahren Pensionen, die von den aktiven Mitarbeitern nicht zu verdienen sind.

Um die Zahlen für Laien etwas zu erklären, es handelt sich ausschließlich um Werte aus den Abschlüssen der Bank, aus der Passiva, aus der GuV und aus dem Anhang zum Jahresabschluss. Die Zahlenwerke sind öffentlich zugänglich. So wird mit dem Jahr 1993 begonnen. Aufgrund einer Änderung bei den Bilanzierungsrichtlinien hat die RV-Bank einmalig die zusammengefassten Jahresverdienste der Vorstände veröffentlicht. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung im HGB wurde dies danach wieder unterlassen. Leider wird man bei dieser Bank auch an ein Familienversorgungswerk erinnert. Warum also diese Bank vier teure Vorstände benötigte, die dazu all die Jahre mit einer weit unterdurchschnittlich mäßigen Rücklagendecke ausgestattet war und das Eigenkapital sich immer wieder teuer leihen musste, dass werden eingeweihte Köpfe schon wissen. Wie aufgezeigt wird, verdienten die vier Vorstände wahrscheinlich fast soviel wie man als Bilanzgewinn auswies.

Andere Werte zeigen die schier grenzenlose Abschöpfung durch die Vorstände. Schier unglaublich sind dabei die Werte der Altersversorgung die Zeit Lebens an die Vorstände zu bezahlen sind. Bei den Bezügen an längst ausgeschiedene Vorstände dürften aktive Mitarbeiter die Zornesröte aufsteigen. Keiner dieser Vorstände, die bereitwillig die Unterschriften der Aufsichtsräte erhielten ist am heutigen Dilemma der Bank unbeteiligt gewesen. Höchste Versorgung für schlimmste Arbeit. Wer den Gammler Krämer vor Gericht gesehen hat, der wundert sich nicht über den Zustand der Bank. Alleine dieses Auftreten würde es rechtfertigen diesem Mann die Altersversorgung streitig zu machen, die man ihm belassen hat, obwohl ihm Dinge angelastet werden mussten, die ihn als ordentlich unkündbar vor die Tür der Bank brachten. Hier setzen sich die Verfehlungen der Aufsichtsräte fort, die pflichtwidrig notwendige Regressansprüche gegen die Vorstände untergehen lassen.

Aussagekräftig in den Bilanzzahlen sind jeweils die Zahlen zu den nach versicherungsmathematischer Methode errechneten Werten für die ausgeschiedenen Vorstände. In jedem Jahr wo ein Vorstand geht, kann man somit ein wenig darauf schließen, welche Rückstellung für die Versorgungszusage des abgehenden Vorstandes notwendig war. So stand dieser Wert vor dem Ausscheiden von Rudolf Heger bei 940 TDM, als er im Jahr 1994 zu den „Ausgeschiedenen“ zählte, stand dieser Wert bei 1,8 Millionen, die gesamte Rückstellung einschließlich der Zusagen für die aktiven Vorstände belief sich bereits auf über 2,8 Mio. DM. Bei den Altersersorgungskosten schien es eine wahre Inflation zu geben. Sie stiegen von 297 TDM im Jahr 1992 kontinuierlich auf 561 TDM im Jahr 1999. Marktredwitz und Arzberg wendeten im Jahr 2000 eine Summe von 710 TDM für Altersversorgung auf. Spiegeln sich daraus Zugeständnisse zur Fusion gegenüber den Vorständen wieder? Verstöße gegen das Umwandlungsgesetz, dass kein Geschäftleiter von der Fusion profitieren darf, ohne dass es genannt wird? Weil das aber nicht in den Pensionsrückstellung angekommen ist, hat man vielleicht Einmalbeträge gebucht, oder solche Beträge in Altersanlageformen gepackt?

Haben diese Vorstände immer zuerst an sich gedacht und dann an ihre Pflicht Erträge zu erwirtschaften, die bilanziellen Rücklagen zu stärken? Warum hat man solchen Vorständen eine Bank mit einem solchen Volumen anvertraut, wo man doch sehen musste, dass der Erfolg über viele Jahre mehr als nur mäßig war? Warum aber bei offensichtlichem Misserfolg volle Gehälter an vier unfähig Vorstände mit unglaublichen Versorgungszusagen? War die Ausrede der schwierigen Region herzlich willkommen für alle Seiten? Fünf Vorstände den Mitgliedern in der Fusion vorzustellen und zwei gar nicht beim Register anzumelden, war das ein abgemachtes Spiel, eine linke Tour gegen die Mitglieder, oder hat man zwei gutmütige Kerle ausgetrickst? Denn Arzberg stand nicht mit diesem Kostenblock da wie Marktredwitz.

Und jedes Mal machen die Zahlen Sprünge wenn ein Vorstand abgeht. Leider ist es bei Manfred Heger und Karl Krämer genauso. Die Pensionsrückstellungen für die Ausgeschiedenen machen Sprünge. Manchmal machen auch die jährlichen Altersversorgungskosten Sprünge. Wenn man da aber in die Jahre 2004 und 2005 schaut, da geht das auf einmal um 70.000 € zurück. Fehlen da plötzlich die jährlichen Kosten für den vorigen Vorstandsvorsitzenden? Hat man einem Familienclan tatsächlich alles in den Hintern geschoben, obwohl dieser Fisch am Kopf so gewaltig gestunken hat und hat die Mitglieder auch noch damit betrogen, dass man ihm unter Verzicht auf bekannte Ansprüche ziehen ließ und ihm versprochen hat nach unbekannten gar nicht mehr zu forschen? Derjenige, der diesen Vertrag eventuell aus München mitgebracht hat und vor dem Manfred Heger und Horst Pausch unterschrieben haben, der will der nächste lebenslang Versorgte sein.

Wenn man nun das Jahr 2006 als letztes anschaut, dann sieht man, dass es mit Karl Krämer noch mal einen Ruck gegeben hat. Aber die Werte der „Ausgeschiedenen“ und die Rückstellung ist deckungsgleich. Zwei Dinge kann man heraus lesen. Es gibt keinen verdienten Mitarbeiter, auch wenn man mit Prokura nicht gegeizt hat, alles nur für die Vorstände. Und mit Reinhold Wolf wird das Jahr 2007 keine Sprung machen. So sieht man, dass der eine oder andere so schlau war, sich die Altersversorgung mit anderen Formen auf den eigenen Namen schreiben zu lassen. Vielleicht waren sich da Heger, Wolf und Krämer wieder sehr einig und man hat denen die Gelder auch noch bereitwillig mitgegeben, die sie eben nicht verdient haben. Da kann man dann schon wie ein Bettler auftreten, wenn man für die Bank vor Gericht eine Zeugenaussage machen muss, wobei das Gestammel von Manfred Heger von so gut wie nichts wissen genauso eine Frechheit gewesen sein soll.

Der verlängerte Regress könnte wahrscheinlich noch für alle früheren Vorstände gelten, zumindest so, dass man ab sofort die Zahlungen einstellen könnte. Wer Risikosituationen erzeugt, die in einem nicht vertretbaren Rahmen liegen, wer unfassbare Kreditverluste weil er sich marktoperative dynamisch nennt, die gesetzlich vorgeschriebenen Organisationsvorschriften wahrscheinlich beabsichtigt missachtet, der hat keine Pension verdient, die sich auf Diensttreue stützt. Die These dürfte sich alleine in der nicht zu verleugnenden Summe der Einzelwertberichtigungen wiederspiegeln, die der ehemalige Prüfer nun vielleicht mit dem verkauf der Vogtlandfilialen gen Osten schieben will. Vielleicht ist ihm dabei auch egal, ob die Ausfallgefährdeten Kredite überhaupt von dort sind. Anscheinend ist aber auch diesem Vorstand das Schicksal seiner Leute egal, deren Stellen er damit unweigerlich streichen muss.

   

Nr. 3196

Anonym

26. März 2008, 20:37 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

An das Bafin
Sehr geehrte Damen und Herren,
vermutlich klicken Sie dieses Gästebuch mehrmals täglich an, soweit Sie diese Aufgaben nicht schon aus lauter Bequemlichkeit ausgelagert haben. Nach meinem Dafürhalten ist es Ihnen wahrscheinlich gleichgültig was auf diesen Seiten geschrieben wird, andernfalls hätten Sie reagiert. Sie müssen weiterhin ihr Augenmerk auf die VR-Bank Marktredwitz meines Erachtens richten und dürfen auch den GVB München nicht aus dem Blickfeld geraten lassen. Selbst wenn demnächst der Blick auf Banken gerichtet wird, die mit der Hypothekenkrise Amerika zu tun haben, tragen Sie Verantwortung, die keinesfalls durch Einladungen und Hofierung in dieser Sache verkramt werden darf.
Dass Sie noch nie in diesem Gästebuch sich verlautbart haben, schließe ich darauf, dass auch Sie eine gewaltige Portion Dreck am Stecken haben.

   

Nr. 3195

Mitglied

26. März 2008, 20:22 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmaster,
ist die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungsbeamten noch vor Ort in der Bank oder mußten diese schon den Rückzug aufgrund politischer Kungelei antreten und dürfen nicht mehr ermitteln? Bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht in das Gästebuch. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3194

Manfred Bleil

26. März 2008, 00:57 Uhr

Betreff: Offener Brief zur Fusion vom April 2001

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 25. März 2008

Offener Brief an

Gesamtaufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz eG,
Vorstände Herren Johannes Herzog und Uwe Heidel


Sehr geehrter Herr Schelter, sehr geehrte Aufsichtsräte, werte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz,

aus dem Leser- oder Besucherkreis der Internetseite Wunsiedeler-Kreis wurden wir aufmerksam gemacht, dass der Fusionsvertrag zwischen der Raiffeisen-, Volksbank Marktredwitz Selb eG mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vom 15. März 2001 trotz des einstimmigen Beschlusses einer Vertreterversammlung und nur einer Gegenstimme der Versammlung in Arzberg vom Vorstand und auch vom Aufsichtsrat der Bank danach trotz der Vorschriften des § 28 Genossenschaftsgesetzes (= Link) nicht vollständig erfüllt. Wir prüfen zur Zeit rechtliche Schritte, ob ein Berichtigungsrecht von Seiten Dritten im Genossenschaftsregister nach § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetzes (= Link) besteht und wir die Berichtigung beim Registergericht beantragen werden.

Nach unserer Auffassung können nach den Fusionsversammlungen keine Tatsachen aufgetreten sein, die im Rahmen von Kreditprüfung, Jahresabschlussprüfung und Verschmelzungsprüfung nicht bereits vor den Versammlungen zutage getreten sein müssten, die eine Anmeldung der Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, Günther Marth und Helmut Dittrich als Vorstand der neuen Bank verhindert hätten. Die Gremien der Bank haben bei den Vertreter dafür Zustimmung eingefordert, dass alle fünf Vorstände der neuen Vorstandschaft angehören sollen. Dass die Herren Marth und Dittrich trotz des klaren Auftrages der Vertreter nicht zu Vorständen berufen wurde, deutet u.E. auf Nebenabsprachen hin, die dem vorgelegten Verschmelzungsvertrag (= Link) in § 9, Besondere Vorteile im Sinne § 5, Abs. 1, Ziff. 8, Umwandlungsgesetz, zuwidergelaufen sein könnten. Anderenfalls wären Verstöße, die zu einer Abberufung der Vorstände ohne Fusion führen hätten müssen, den Vertretern verschwiegen worden. Diese Vermutung wird dadurch unterlegt, dass gegen die beiden Vorstände nur wenige Monate nach dem Zusammenschluss der Banken ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (= Link) angestrengt wurde, was nur durch Gremien der fusionierten Bank oder durch die gesetzliche Prüfung möglich erscheint.

Bitte klären Sie uns über folgende Fragen auf:

- Wann wurden die Fusionsverhandlungen der beiden Banken aufgenommen und wann wurde dazu die Meldung an die BaFin nach § 24 KWG vorgenommen?

- Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der normal üblichen Fusionsvorbereitungen eine Voranfrage an die BaFin zur Anerkennung der Vorstandsanmeldung der Herren Marth und Dittrich von einer der beiden, oder von beiden Banken durchgeführt wurde, oder auch eine gemeinsame Anfrage erfolgte, ob der BaFin Hinderungsgründe bekannt wären? Hat es eine positiven Bescheid der BaFin dazu gegeben und wann, oder wurde auf diese Voranfrage von beiden Seiten verzichtet? Die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Arzberg-Selb wussten doch aus den 90-er Jahren durch vielfache eigene Erfahrungen wie bei Fusionen vorzugehen ist.

- Wann wurde vom Aufsichtsrat der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG als übernehmende Bank dem Verschmelzungsvertrag, der mit 15. März 2001 datiert von den Vorständen unterschrieben wurde, mit Beschluss zugestimmt und genehmigt?

- War die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrages gleichzeitig ein Vorratsbeschluss zur Berufung zu Vorständen für die Herren Marth und Dittrich von der übernommenen Genossenschaft für den Fall der Genehmigung der Verschmelzung durch die Vertreterversammlungen?

- Gab es vorher, gleichzeitig oder bis zur Abhaltung der Vertreterversammlung vom 24. April 2001andere Beschlüsse des Aufsichtsrates, ergänzend, abweichend oder entgegen gesetzt, zur Bestellung der Vorstände oder zur geplanten Zusammensetzung der zukünftigen Vorstandschaft? Wie lautet der Wortlaut des Beschlusses, der Beschlüsse, wenn ja, auf welcher Grundlage wurden sie gefasst und warum hat man sie den Versammlungen nicht vorgetragen?

- Gab es von Seiten der übertagenden Genossenschaft, der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vor den Vertreterversammlungen für den dortigen Aufsichtsrat Erkenntnisse, die gegen eine Berufung der eigenen Vorstände nach der Verschmelzung gesprochen hätten? Wenn ja, welche?

- Gab es im Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG Aufsichtsratsbeschlüsse die sich gegen eine Übernahme der Vorstandsämter der eigenen Vorstände wandten? Wenn ja, mit welchem Wortlaut?

- Wurde von Seiten des Aufsichtsrates nach den Verschmelzungsversammlungen unverzüglich eine konstituierende Sitzung des neu gebildeten Gremiums durchgeführt? Wann fand diese Sitzung statt?

- Warum wurde nach der Vertreterversammlung nicht auf der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates im Sinne der von den Versammlungen beschlossenen Verträge dem Willen und dem Auftrag der Vertreter nicht unverzüglich entsprochen und die vormaligen Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG nicht zu Vorständen der VR-Bank Marktredwitz eG berufen?

- Wurde von Seiten des Aufsichtsrates einfach auf der konstituierenden Sitzung auf diesen Beschluss verzichtet und auch künftig nicht nach geholt? Welche Grundlage hatte ein Beschluss, der die geforderte Berufung der Herren Marth und Dittrich durch die Vertreterversammlungen nicht vornehmen ließ? Wann wurde ein Beschluss gefasst, die beiden Herren nicht zu berufen und welchen Wortlaut hatte der Beschluss? Gabe es mehrere Beschlüsse, die darauf hin führten, wann und mit welchem Wortlaut?

- Haben die Herren Marth und Dittrich selbst auf ihr Vorstandsamt verzichtet, obwohl sie dahin gehend die Versammlungen nicht aufgeklärt hatten und mit dem Verschmelzungsvertrag klar bekundeten das Amt auch anzutreten?

- Gab es von Seiten der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Jahr 2000 Sonderzahlungen an die Vorstände? Wie begründet sich der im Lagebericht dargestellte erhöhte Personlaufwand von über 8 % in dem Jahr und die weit erhöhten Altersversorgungsaufwendungen im Bezug auf die Vorstände? Um wie viel höher waren Gehälter der Vorstände und Altersversorgungsaufwendungen für die Vorstände zum Vorjahr, denn dies hätte man nach u.E. wie vorher genannt im Verschmelzungsvertrag aufnehmen müssen?

- Gab es im Rahmen eines Verzichtes auf die Vorstandsämter nach dem Vollzug der Fusion von Seiten der VR-Bank Marktredwitz Abfindungsleistungen oder Ähnliches oder eine Verbesserung der Altersversorgungszusagen, eventuell auch eines Entgegenkommens zur früheren Leistung als noch vor der Fusion vereinbart?

Wir erwarten Ihre Antworten unter bekannter Anschrift bis kommenden Freitag, den 28. März 2001. Falls vereinzelt Detailfragen offen bleiben, bitten wir um Nennung eines kurzfristigen Termins innerhalb weniger Tage, wann die offenen Fragen beantwortet werden. Wie bereits genannt prüfen wir für den Fall einer unterlassenen Aufklärung den Gang nach dem Rechtsweg zur Umsetzung der Vertreterbeschlüsse, was natürlich auch dann zutrifft, wenn uns Ihre Antworten nicht hinreichend im Sinne der Versammlungsbeschlüsse zufrieden stellen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3193

Aus dem inneren Kreis

25. März 2008, 18:41 Uhr

Betreff: Große Töne spucken und nichts dahinter

Was ist denn Herr Herzog und Herr Heidel mit Ihren Versprechen, dass Sie die Fehler der alten Vorstände nicht machen würden, dass Sie die Mitglieder und die Vertreter rechtzeitig informieren würden? Ist es nicht so, dass Sie die Mitglieder noch mehr überraschen wie Heger, Krämer und Wolf? Was ist mit der Kurzbilanz? Anfang Dezember haben Sie versprochen, das sind jetzt 3 ½ Monate wo sie über der Zeit sind. Würden sie das als erfreulich bezeichnen oder doch als Alarmsignal? Die Bundesbank wartet zum 31. März nicht allzu lange.

Warum sagen Sie den Mitglieder nicht, dass Sie die drei Ostfilialen verkaufen wollen? Sollten wir besser sagen Sie wollen Sie loswerden und versprechen sich dabei eine elegante Lösung Ihrer Probleme? Es wäre doch toll von den bekannt gegebenen Einzelwertberichtigungen einen großen Teil an eine Sanierungsbank wie Plauen abgeben zu dürfen. Wer gibt uns Sicherheit, dass Sie da nicht auch Kredite aus unserem Raum mit übertragen? Stecken Sie da alle schwierigen und wertberichtigten Kredite, die nicht ins Regionalprinzip passen auch mit rein? Ist das eine andere Variante von Verkauf a la Heuschrecken? Was ist mit den Arbeitplätzen die dran hängen, wenn vielleicht 100 Millionen an Bilanzvolumen weg ist? Was ist mit den Aufwandsrelationen? Steigern Sie die Aufwand/Ertrags-Relation in Marktredwitz auf 150 % und sind gezwungen bis zu einem Drittel der Belegschaft auf die Straße zu stetzen? Betriebsbedingt begründet weil das Volumen weg ist? Ihre Rettung auf Kosten der Kreditkunden und der Mitarbeiter?

Haben Sie die Diskussion beim Wunsiedeler Kreis in den letzten Tagen nicht verfolgt? Hat man die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich nicht damit gelockt, dass Sie Vorstände von einer Milliarden-DM-Bank werden sollten? Haben die Verschmelzungsprüfer nicht das Material schon in den Händen gehabt, dass Sie das Vorstandsamt gar nicht antreten konnten? Das hat man den Versammlungen gar nicht gesagt, Sie wissen doch wie das geht. Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie die Kredite nach Plauen geben und da dann die Sanierungsprüfer in die Unterlagen schauen, die Sie in Marktredwitz so scheuen? Sie werden doch die Unterlagen auch mit rüber geben müssen. Auf jedem Vertrag ist die Unterschrift von Heger und Wolf und meist daneben die von Krämer und seit neuestem unterschreiben doch Sie beide. Und die Protokolle gehen doch sicher auch mit, oder schneiden Sie das ab und werfen die eigenen Unterlagen weg, wie schon vor ein paar Jahren im Kreis der Vorstände auf dem Dachboden der Bank? Glauben Sie, sie kommen auf diese Art und Weise ungeschoren davon, oder ist das schon wieder abgesprochen auf höheren Regionen, oder geht es Ihnen doch wie den früheren Arzberger Vorständen? Können Sie überhaupt noch jemand trauen, auch aus Ihren früheren Freundeskreisen oder müssen sich die von Ihnen lösen? Ziehen Sie die Staatsanwaltschaft mit den genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten auch noch nach Plauen hinein?

Sie sollten wirklich die Karten auf den Tisch legen und nicht nur große Töne spucken, wo rein gar nichts dahinter ist.

   

Nr. 3192

L.

25. März 2008, 11:51 Uhr

Betreff: Unser Aufsichtsrat lässt sich mit Heger, Krämer udn Wolf und auch Herzog in den Abgrund reißen

Die Fragen an unseren Aufsichtsrat muss wahrscheinlich nicht nur heißen: "Wird gegen den früheren Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog auch bereits ermittelt?", die Frage muss wahrscheinlich zusätzlich lauten: "Wird gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz ermittelt?". Wer sich so verhält und bei so einer wichtigen Frage so bunkert, der steckt bis zum Hals mit drin. Der Aufsichtsrat lässt es selber zu, dass er sich mit den alten Vorständen und wahrscheinlich auch mit Johannes Herzog in den Abgrund ziehen lässt. Das Nötigungs- und Erpressungspotential gegen den Aufsichtsrat als Ganzes scheint enorm zu sein, und das hat sich bereits vor und mit der Fusion vor sieben Jahren mit Arzberg aufgebaut und es scheint zu unermesslichen Dimensionen angewachsen zu sein. Anscheinend gibt es welche, die es nicht mehr hören wollen und bleiben deswegen den Sitzungen fern, doch das verschärft ihre Mitschuld, weil sie sich nicht gegen das Unheil und die Misswirtschaft stemmen. Für andere ist es lebensnotwendig, dass sie keine Minute fehlen um auch jede Information zum Eigenschutz mit zu bekommen. Der Aufsichtsrat scheint untätig zu sein, weil er sich immer wieder eine Führung aufdrängen ließ, die anstatt Kontrolle Vertuschung für Vorstand und Verband betreibt und weil Teile sich mehr Schuld aufgeladen haben dürften, als man es jetzt bekannt gemacht hat.

So wird der Knall bei der VR-Bank nicht nur die korrupten Vorstände betreffen für genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements oder für Vergehen gegen die Organisationsvorschriften in § 25a KWG (= Link) und den Prüfer der sich im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung mit schuldig gemacht hat und auch nach dem Genossenschaftsgesetz in § 62 (= Link), es wird auch die schwer treffen, die ihre Kontrollpflichten nach § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) nicht erfüllt haben.

   

Nr. 3191

Uwe

24. März 2008, 18:22 Uhr

Betreff: Was hat man uns mit Herrn Herzog da für einen hergeschickt?

Hat man uns mit der Fusion vor sieben Jahren arglistig und vorsätzlich getäuscht? Waren die Macher die Leute vom Genossenschaftsverband? Was hat man mit Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer alles zusammen angestellt, dass man den Arzberger vorgemacht hat, ihr habt eure Vorstände bei der Fusion mit drin und dann haben die nicht mal die nächsten Tage bei der Bank überlebt? Was wäre aufgekommen, wenn die RV-Bank ohne die Raiffeisenbank Arzberg wegen der Reduzierung der Kreditgrenzen auf EU-Basis ihre großen Kredite um ein Drittel in der Spitze runter nehmen hätte müssen? Wäre dann das Kartenhaus mit den unvertretbaren Risiken zusammen gebrochen? Wären damit Sachen aufgetaucht, Dinge ins Rollen gekommen, die man einfach nicht an die Oberfläche bringen durfte? Was hat die RV-Bank für den Verband am oberen Ende von Bayern für eine Rolle gespielt und vorher in dem Winkel zum eisernen Vorhang?

Haben wir darum in den Jahren danach gleich die Prüfer Grothoff und Herzog herbekommen, weil Johannes Herzog schon vorgesehen war den Sumpf von Manfred Heger zu übernehmen? Brauchte der die Gesetze wie Genossenschaftsgesetz und Kreditwesengesetz § 18, § 25a, § 29, §§ 32 und 33 usw. gar nicht mehr beachten? Warum hat man den Vertretern denn nie gesagt welche Kredite man mit dem Prüfungsbericht im Jahr 2004 wegen § 34 ans BaFin melden musste? Warum nicht? Durfte sich Manfred Heger über seinen Freund mit Flex eine Abfindung mitnehmen? War es gut für alle, dass man in Slowenien den Insolvenzantrag vergessen hat? Warum konnte Reinhold Wolf ungehindert zwei Firmen hintereinander als Pleitefirmen finanzieren und auch noch den Revision mit Buchungstricks umgehen?

Dieser Johannes Herzog, der hatte doch gar nicht den Auftrag die Wertstellungsmethoden und die Stichtagsmethoden und was sonst alles, aufzuarbeiten. Vertuschung war oberstes Gebot, weil wenn man das in Marktredwitz aufgedeckt hätte, dann hätte man das im ganzen Land aufdecken müssen. Uns hätte man wahrscheinlich Millionen zurückgeben müssen und was jetzt zum Ende von dem Prozess rauskommen wird in Wunsiedel, wir werden es erleben. Dass man aber vor Jahren dabei da vielleicht die Sicherungsgüter lieber über Bankverrechnungskonten abgerechnet hat oder nicht mal das, das man gar nicht überprüfen wollte, ob das über eigene Taschen gelaufen sein könnte, das war für Johannes Herzog alles in Ordnung, das hat er sogar schriftlich so von sich gegeben. Und wie jetzt ein Kunde drauf gekommen ist, dass man ihn auch noch seit zwanzig Jahren über den Sparvertrag mit Prämienzahlungen über die Grundverzinsung beschissen hat, da hat Herr Herzog und sein neuer, der Heidel, die Ehefrau als Putzfrau raus geworfen, wie sich der Kunde gewehrt hat.

Was sind das für Leute, die wir da oben dran haben? Heger, Wolf und Krämer haben mindestens hundert Millionen DM kaputt gemacht mit ihrem Kreditgeschäft, wie sie uns sonst geschädigt haben, das wissen wir noch gar nicht, weil man so was nicht in Zahlen lesen kann, noch nicht. Und weil Johannes Herzog selber ans Ruder musste, egal ob er vor geprüft hat, oder ob er besser die Unterlagen für sich gesammelt hat, Manfred Heger musste man unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche gehen lassen und sogar noch ein Jahresgehalt an Urlaub geben damit die nächste Karte das windige Häuschen nicht einstürzen ließ. Und den Unfähigsten, aber nicht minder raffinierten Reinhold Wolf, den hat er dann untergehakt, damit ihm niemand wegen dem KWG die Vorstandssessel vor der Nase belegen hat können. Und für Karl Krämer, der ja von den Krediten nichts gewusst haben wollte, wie er bei Gold, Gold, Gold, vor Gericht gesagt hat, mit dem war es das Gleiche. Fahrzeugnutzung und Jahresurlaub trotzdem dass die Revision erst jetzt in seinem Bereich Dinge entdeckt haben wollte, die eine Zusammenarbeit mit ihm angeblich nicht mehr möglich machte. Man hat uns vera.. und hinten und vorne nur für blöd verkauft.

Der Herr Herzog hat seine Aufsichtsräte nicht nur dazu genötigt die alten Vorstände nicht zu belangen um in die Position zu kommen, er hat sie auch noch genötigt selbst Untreue zu betreiben, in dem man Gelder noch zusätzlich ausgegeben hat, bloß dass Heger und Krämer die Klappe halten und freiwillig ihre Abdankung unterschrieben haben. Zum Schluss werden sie nicht mal mehr ausgekonnt haben dem Forderungsverzicht von 432.000 € auch noch zuzustimmen. Pfui Teufel. Wie lange müssen wir diesen Kerl noch hier haben.

   

Nr. 3190

Anonym

24. März 2008, 17:40 Uhr

Betreff: Antrag zur Berichtigung des Genossenschaftsregisters nach dem Fusiosnvertrag

Anonym ……………, den 24. März 2008

Amtsgericht Hof, Genossenschaftsregisters, Berliner Platz, 95015 Hof
und zur Information
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof;
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn;
Landesnotarkammer Bayern, Ottostraße 10, 80333 München



Betreff: Antrag zur Berichtigung der Vorstandsbesetzung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Gen. Reg. 78 gemäß § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetz (= Link) in Verbindung mit § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage wie im Betreff aufgeführt die Richtigstellung der Vorstandsstellung bei der genannten Genossenschaftsbank und begründe dies wie folgt:

Mit Vertreterversammlung vom 23. April 2001 hat die Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG als übergebende Genossenschaft und die Vertreterversammlung vom 24. April 2001 bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG als übernehmende Genossenschaft den von den Vorständen der beiden Banken am 15. März 2001 unterzeichneten Vertrag bindend geschlossen. Dieser Verschmelzungsvertrag ist in den Unterlagen zum Genossenschaftsregister unter den Seiten 405 bis 412 veröffentlicht, wobei die Nummerierung auch für die Unterlagen der Raiffeisenbank Arzberg-Selb gelten könnte.

Unter der Seitennummer 401 bis 404 ist der notarielle Vollzug an das Registergericht mit dem anhängenden Vertrag eingereicht. Ich beantrage hiermit für den kompletten Vollzug des Fusionsvertrages zu sorgen. Unter § 14 wurde von den zuvor noch eingeständigen höchsten Gremien der Genossenschaft die Vorstandsbesetzung bestimmt. Die Vorstände haben gemäß ihrem Auftrag nach § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link) den beschlossenen Fusionsvertrag nicht in allen Punkten vollzogen, in dem sie die Anmeldung der Vorstände der übertragenden Genossenschaft zum Genossenschaftsregister nicht vorgenommen haben. Sehr bedauerlich ist zu vermerken, dass der Notar ebenfalls nicht auf die komplette Erfüllung der Bedingungen des durch die Versammlungen beschlossenen Fusionsvertrages hin gewirkt hat, obwohl er auf den Versammlungen persönlich anwesend war und somit den Willen der Vertreter selbst zur Kenntnis nahm.

Da ich erst jetzt erst durch die Internetseite Wunsiedeler-Kreis auf die Tatsache aufmerksam wurde, beantrage ich gemäß § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetz (= Link) die Berichtigung der Vorstandsbesetzung durch die Genossenschaft unverzüglich zu veranlassen. Sollten zum Zeitpunkt bankenaufsichtsrechtliche Sachbestände die Berufung der Vorstände zu Bankgeschäftsleitern im Sinne des KWG unmöglich gemacht haben, so wäre dies als arglistige Täuschung gegenüber den Vertretern aufzufassen, weil informierte Kreise die Fusion unter falschen Tatsachen betrieben hätten um vielleicht sogar persönlich Vorteil zu ziehen. Bei Verzicht der Vorstände der übertragenden Bank auf das Amt wäre ebenfalls der Sachverhalt der arglistigen Täuschung gegenüber den Vertretern anzunehmen und vielleicht sogar ein Verstoß gegen den Verschmelzungsvertrag in § 9 in Verbindung mit einem Verstoß gegen § 5 Umwandlungsgesetz, Abs. (1), Ziff. 8 (= Link).

Ich beantrage die Vorstandsberufung im Rahmen der Fusion korrekt vorzunehmen. Abberufung der Vorstände könnte somit nur im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen erfolgen oder im Rahmen von Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung der Bank. Der Wirkung der Eintragung im Genossenschaftsregister erfordert daher auch, den zurückliegenden Zeitpunkt durch Unterlagen beim Registergericht und durch die Eintrag richtig darzustellen. Unterlagen für eine dem Genossenschaftsgesetz entsprechende Beendigung einer Vorstandstätigkeit sind weder notariell oder in sonstiger schriftlicher Form dem Registergericht vorgelegt worden. Somit besteht die Vorstandstätigkeit noch heute. Auch die beteiligten nicht eingetragenen Vorstandsmitglieder hätten sich um die Angelegenheit bemühen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3189

Mitglied aus dem östlichen Landkreis

24. März 2008, 12:42 Uhr

Betreff: Hat man uns mit der Fusion nicht schon belogen und betrogen?

Ich bin stocksauer wegen den letzten Beiträgen hier im Gästebuch. Seit wir bei der VR-Bank in Marktredwitz sind, sind wir vom Regen in die Traufe, oder noch besser in die Sch..., gekommen. Muss man den Aufsichtsräten zwangsweise die Augen aufmachen? Herr Bürgermeister, Herr Kreistagsfraktionsvorsitzender und Parteikreisvorsitzender, Herr ausscheidender Kreisrat der anderen Fraktion, gehen Sie jetzt auf die Sitzungen oder bleiben Sie immer noch daheim?

Wie viele Haus- und Eigenheimbesitzer hat die RV-Bank vor der Fusion mit uns im westlichen Landkreis und in ihrem Genossenschaftsgebiet für die Fusion geopfert. 5 ½ Millionen hat man im Jahr vor der Fusion zusätzlich an Rettungserwerben bei Zwangsversteigerungen in die Bilanz herein genommen wie es im Eintrag Nr. 3407 steht. Über 7 Millionen DM war der Bestand an Rettungserwerben in der Bilanz der RV-Bank Marktredwitz-Selb am 31.12.2000. Und die Sachen mit den Rückkaufswerten von Lebensversicherungen mit 2,4 Millionen, das sind doch wahrscheinlich auch von den Kunden abgeknöpfte Sicherheiten, die man sich wegen den Entwicklungen der Rückkaufswerte später auszahlen lassen wollte. Und im Dezember 2000 hat man laut Eintrag Nr. 1372 unglaubliche Aktionen gegen geschundene Kunden gefahren, ohne dass das der Bank auch nur eine Kröte eingebracht haben soll. Wir brauchen nicht über die Heuschrecken zu reden. Wir haben uns den Aasgeiern angeschlossen. Und nach meiner Vermutung hat man unsere Vorstände mit der Fusion vorher mit Versprechungen gelockt und über den letzten Abschluss in Arzberg auch noch was mitgegeben, was man nicht in den Fusionsvertrag rein geschrieben hat. Aber es scheint ein Gang aus Glatteis gewesen zu sein, als sie in keinen Ordner mehr rein schauen konnten, da hat man sie heimtückisch von Hinten überfallen, sie angezeigt mit der umgekehrten Beweislast vom Genossenschaftsgesetz und ihnen wahrscheinlich wieder ein bisschen was abgeknöpft.

Rettungserwerbe sind in meinen Augen auch nichts anderes wie eine Wertberichtigungen. Bloß Wertberichtigungen sind kein verlustverhindernder Bestand, die muss man gleich absetzen und das hätte die Bilanz von Marktredwitz nicht ausgehalten. Wenn ich das so les, dann ist es für mich logisch, die Verschleierung der Wertberichtigungen muss in Marktredwitz mit dem nicht vertretbaren Risikorahmen schon vorher da gewesen sein. Wenn wir unser Eigenkapital zum Jahresende 2000 nicht eingebracht hätten, dann wäre in Marktredwitz das Kartenhaus zusammen gefallen. Arzberg hat ja vielleicht noch eine Übergangsfrist gehabt zur Reduzierung der Kreditgrenzen im KWG. Und die Kredite, die man dann nachher in 2001 und in den nächsten Jahren mit 30 % über 2,5 Mio. €, also vorher fast 5 Mio. DM zu einem Drittel Anteil am gesamten Kreditvolumen drin hatte, wie man in die Lageberichte rein geschrieben hat, die konnten doch gar nicht aus Arzberg gewesen sein. Aber vor allem konnte die ganze Überziehungssauerei in Arzberg nicht gewesen sein, weil da die Großkreditgrenze, wo alle Vorstände und die Mehrheit des Aufsichtsrates bei jeder Markt Überziehung unterschreiben hätten müssen, weit unter 3 Millionen Mark gelegen hat, also in Euro bei eher 1,4 Millionen.

Heger und Konsorten haben schon vor der Fusion Informationen gehabt, dass nur sie die Fusion als Vorstände überleben. Der hat auf seiner Seite in Marktredwitz bei der Vertreterversammlung vom 24. April 2001 (= Link) nicht mal einen nur einigermaßen ordentlichen Geschäftsbericht abgegeben. Von der Steuerrückschleusungsaktion hat er berichtet und von einer zufriedenstellenden Ertragslage. Schon das war eine Lüge. Nichts über Abschreibungen von 5 Millionen, wahrscheinlich verbunden mit massiver zusätzlicher Auflösung von versteckten Vorsorgereserven, die man doch vor den Rücklagen anpackt, nichts von Jahresverlust von 1,4 Millionen DM und Rücklagenauflösung um die Dividende daraus zu bezahlen. Alles neben einem Oberrevisor vom Verband, der die Vorstände auch noch lobte, neben Ehrengästen, bis hin zum LZB-Direktor aus Hof.

Was man mit uns gemacht hat, das war eine ganz schmutzige Tour. Wenn man uns gesagt hätte unsere Vorstände werden abserviert, dann hätten wir doch selber eine Sanierung beantragen können. Mit 360 Millionen Bilanzsumme damals hätten wir alleine besser weitermachen können, da hätte man unseren Vorständen auch nicht auf diese Art und Weise mitspielen können, wenn wir ihnen den Rücken gestärkt hätte. Dann hätte man vielleicht in Marktredwitz dafür Heger, Wolf und Krämer absetzen müssen. Das wäre mit Sicherheit das kleinere Übel gewesen. Unser Vorstände waren die Opfer für die drei. Zuerst jeder sanieren und dann erst zusammengehen als gemeinsam untergehen, was ist da besser? Das braucht man sich wohl nicht zu überlegen. Den Verkauf der Ostfilialen, die man wahrscheinlich sowieso bloß aufgemacht hat weil es der Verband nach der Grenzöffnungseuphorie so haben wollte, das hätte wir auch fertig gebracht. Die Steuerstütze für Johannes Herzog im letzten Jahr, die dürfte wahrscheinlich auch zum größten Teil von uns kommen, weil wir die Töpfe im Jahr 2000 mit Schütt-Aus-hol-zurück (Reinhold Wolf; Leg-ein-hol-zurück) nicht leer gemacht haben. Anscheinend hat man unsere Vorstände für zu dumm gehalten und nach der Fusion über eine außerordentliche Versammlung die Sache nachholen wollen. Bloß damals hat man die Sache zuerst lobenswerterweise mit den Mitglieder geteilt. Die 400 Millionen € für Bayern im Jahr 2006, die haben sich die Banken alleine unter den Nagel gerissen, wahrscheinlich um ihre schwindenden Gewinne zu kaschieren.

Es ist einfach nicht zu kapieren, dass die Aufsichtsräte, egal ob es die in Marktredwitz waren, oder unsere, wo ja Reiner Loos von unserer Seite kommt, immer wieder mitgemacht haben. Warum hat man Heger, Wolf und Krämer nicht den Tritt gegeben, den sie verdient gehabt hätten? Der wäre sogar dringend notwendig gewesen für die ganze Bank. Gibt es Leute im Aufsichtsrat die über die unglaubliche Flut von Zwangsversteigerungen an lohnende Objekte gekommen sind, oder die so etwas sogar noch darüber hinaus getragen haben an Verwandte und gute Bekannte? Haben die Aufsichtsräte Sachen angenommen, wo man glaubte sie seien frei verwendbare Güter, nur weil die Vorstände sie eingezogen haben? Hat man zugestanden, dass Sachen nicht über die Bücher der Bank verwertet wurden, weil es nicht schlecht ist, wenn man frei Verfügbares in der Hinterhand hat? Zuviel Feste bringt man offiziell nur sehr schwer unter und Geschenke lassen sich so auch besser geben, wurde jede Hemmschwelle durchbrochen?

Warum lässt man heute den Prüfer im Amt und setzt in nicht vor die Tür? Was weiß er von solchen Vorgängen und Abläufen? Warum darf der 432.000 € verschenken, ohne was zu befürchten? Warum stimmt da der Aufsichtsrat heute wieder zu? Herr Herzog kennt doch die Sache Oskar Hess auch und wie damit ein Prüfer erpressbar wird. Aber er stammt von dem Laden, der sich seinen gesetzlichen Prüfungsauftrag wendet und hindreht wie es ihm gefällt, der Laden, der uns mit der Fusion belogen und betrogen hat. Der Revisionsdirektor Hilkenbach hat doch bei uns lange die Bestätigungsvermerke unterschreiben, obwohl er gar kein Wirtschaftsprüfer war. Das hat ihn doch einen Dreck geschert. Die haben hintenrum betrieben, dass Marth und Dittrich nicht Vorstand werden können, uns hat man in den Versammlungen in Sicherheit gewogen. Dieser Herzog weiß alles wie es gelaufen ist und dann hat er Heger und Konsorten Millionen versemmeln lassen, bloß damit er Nachfolger machen kann. Damit ist er auch Nachfolger von unseren Vorständen. Das gesteh ich so einem Mann nicht zu, der bei uns die Zweigstellen, wie Hohenber, dicht macht und sich da schon als Geschäftsleiter aufgemandelt hat.

   

Nr. 3188

Mitglied

23. März 2008, 22:09 Uhr

Betreff: Wem sein Handzeichen ist das?

Was für eine unkorrekte Protokollierung haben die bei der VR-Bank Marktredwitz zugelassen. War das damals schon ein Zufall wer auf die Sitzungen gegangen ist. ich habe gelernt, dass beim Protokoll zur Unterschrift auch der Namen anzugeben ist, wer unterschrieben hat. Und die Vorstände haben anscheinend schon Wert darauf gelegt, dass solche Beschlüsse auch von allen Anwesenden unterschreiben wurden und nicht nur von ein paar dazu an anderer Stelle protokollarisch dazu Bestimmte. Aber was heißt das Handzeichen auf dem Aufsichtsratsbeschluss, wo man die 2 Millionen aus den Rücklagen genommen hat, wie man uns in Eintrag Nr. 3407 gezeigt hat. Gelesen 10.04.? Heißt das vielleicht "H" wie Hofmann? Dieser Prüfer der dann untergehen ließ, dass der Gewinnverwendungsbeschluss gar kein richtiger war, sondern dass man dafür das Geld der Mitglieder über die Rücklagen zuerst schröpfte? Unkorrekte Protokollierung des Beschlusses im Aufsichtsrat, gesetzeswidriger Vortrag durch den Prüfer selbst bei der Vertreterversammlung, die eine Fusionsversammlung war, wo man den Vertretern auch über das Gutachten verschwieg, dass die Risikolage nicht in einem vertretbarem Rahmen lag.

Der Beschluss zum Jahresabschluss für die Fusionsbilanz dürfte auf der Grundlage gar nicht zustande gekommen sein. Der Vorstand hat die Pflicht in seinem Geschäftsbericht einen Jahresverlust anzusprechen. Das ist eine Bringschuld, der Vertreter hat das Recht die Bilanz einzusehen, aber nicht die Pflicht. Die Pflicht liegt beim Vorstand den Vertreter so genau zu informieren, dass er es verstehen kann, er kann dies im Umkehrschluss nicht erwarten. Die Pflicht zu dieser Information liegt hier auch beim Revisor, wenn der noch die Abstimmung dazu vornimmt, wenn er erkennen muss, dass der Vorstand seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Der Hinweis auf die „Schritte in die richtige Richtung“ ist eine klare und unverzeihliche Fehlinformation an die Mitglieder. Steuern auf Empfehlung des Verbandes zurück zu holen, ist keine Leistung, die man Stabilisierung der Bank laufend wiederholen kann. Die nachfolgenden Jahre haben es in den Bilanzen immer wieder deutlich gemacht, was die richtigen Schritte hätten sein müssen von Verbandsseite. Auf jeden Fall kein Herr Herzog, der die Talfahrt noch beschleunigt

   

Nr. 3187

Genossenschaftler

23. März 2008, 21:39 Uhr

Betreff: Gesetzesverstöße mit Hilfe des Genossenschaftsverbandes?

Nicht einmal die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich selbst hätten ihre Eintragung beim Genossenschaftsregister zum Vorstand verhindern können. Zudem haben sie den Verschmelzungsvertrag vom 15 März 2001 selber unterschreiben, der Grundlage der Verschmelzungsversammlungen war. Gemäß § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link) hatten die fünf Vorstände am 26. April 2004 beim Notar keine Wahl, sie hatten nicht zu bestimmen wer anzumelden war, sie hatten nur den Auftrag der Vertreterversammlung zu erfüllen und die Fusion wie in den Beschlüssen der Versammlung bestimmt, vorzunehmen. Es heißt auch, dass der Vorstand bei der Anmeldung zu Genossenschaftsregister dies anhand der Urkunden tun muss, die beizufügen sind. Er überbringt also nur die Urkunden und dürfte nur die Funktion eines Beauftragten erfüllen.

Ist das Genossenschaftsregister zur VR-Bank Marktredwitz seit der Fusion falsch? Auf welcher Grundlage haben die Herren Heger, Wolf und Krämer, aber auch Marth und Dittrich selbst den Willen der Vertreter nicht erfüllt? Eigenmächtig, oder mit einem Abberufungsschreiben mit Datum 25. April 2001, dem Nachweis des Betruges an den beiden Genossenschaften, wegen des Zurückhaltens dieser Information, wegen der Verheimlichung von Tatsachen, die dem Genossenschaftsverband als Prüfungsverband bekannt waren?

Ist der Vorgang der Fusion bei der VR-Bank Marktredwitz massivste Rechtsbeugung? Die Vertreter haben bestimmt, dass die beiden Herren Vorstand werden sollen. Sie haben durch ihre Unterschrift als Vorstände auf dem Versammlungsprotokoll vom 23.04.2001 in Arzberg mit schlüssigem Verhalten diesen Auftrag ihrer Mitglieder angenommen. Keine Macht der Welt hätte mehr eine Fusion als aufnehmende Bank auf dieser Beschlussgrundlage ändern können, ohne Genehmigung der Vertreterversammlung von Arzberg. Keine nachträgliche Vertreterversammlung von Marktredwitz hätte dies bewerkstelligen können. Eine Abberufung ja, aber nicht die Vorstandsbestellung einfach nur ignorieren. Die Folge war, dass man daraus auch die Strafverfolgung gegen die beiden konstruiert hat ohne Vertreterversammlungsbeschluss entgegen Gesetz und Satzung. Eine korrekte Abberufung durch das BaFin nach der Versammlung hätte Wochen und Monate gedauert. War die bereits vorliegend und hat man sie den Mitglieder verschwiegen?

Zur Wiederholung, ist das Genossenschaftsregister zur VR-Bank Marktredwitz falsch, muss es umgehend von Amts wegen berichtigt werden? Wer fordert die Berichtigung des Genossenschaftsregister nach § 29 Genossenschaftsgesetz, Abs. 3 (= Link)? Die Unterlagen beim Gericht belegen nur, Marth und Dittrich sind durch Beschluss Vorstand, es gibt seither keinen Nachweis des Widerrufs und zwar durch die Versammlung. Der öffentliche Glaube erfordert die korrekte Beurkundung des Willens des höchsten Gremiums der Bank, der beiden Vertreterversammlungen. Der öffentliche Glaube erfordert den korrekten Nachweis eines Ausscheidens eines Vorstandes. Wo ist er, der Nachweis, dass die Vertreter Marth und Dittrich wieder abberufen haben? Die Fusionsverträge sind doch mit dem Bezirksdirektor des Verbandes ausgehandelt, warum gibt sich der Prüfungsverband zu dieser Rechtsbeugung her? Mit welchem Recht „bittet Oberrevisor Hofmann am 24.04.2001“ um die Entlastung des Vorstandes? Das bedarf doch eines Antrages aus der Versammlung. Kein Antrag, keine Abstimmung, keine Entlastung, das Versammlungsprotokoll unter Tagesordnungspunkt 3c) (= Link) beweist es und es liegt beim Amtsgericht so auf. Rechtsbeugung überall, weil es der Genossenschaftsverband Bayern so will und weil er sich selber natürlich nicht kontrolliert und die eigenen Fehler Fehler sein lässt und nicht berichtigt?

   

Nr. 3186

Beobachter

23. März 2008, 19:22 Uhr

Betreff: Fusion 2001, Betrug am Mitglied auf dem Rücken und zu Lasten der Kunden?

Wenn man über den Eintrag Nr. 3404 die Angelegenheit mit der Fusion im Jahr 2001 anspricht, dann ist es sicher angebracht dazu noch ein paar zusätzliche Informationen aufzuzeigen. Über die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Arzberg-Selb vom 23.04.2001 (= Link) erhält man erst den richtigen Eindruck, wie wenig es dem Genossenschaftsverband, den Vorständen und auch den Aufsichtsräten darum gegangen ist die Mitglieder und Vertreter auch ehrlich zu informieren. Kein Wort hat man gesagt, wie es um die fusionierte Bank dann aussehen wird, kein Wort hat man in dem Fusionsgutachten (= Link) erwähnt, wie katastrophal die Risikolage bei der Bank schon war. Wer sonstige Gutachten kennt, weiß dass wenn der Verband eine Fusion verhindern will, dann stehen diese Sätze regelmäßig bei viel geringerem Risikopotential in den Gutachten.

Diese Fusion hat einen ganz anderen Hintergrund, den man den Mitglieder bis heute verschwiegen hat. Wer im Protokoll von Arzberg unter Punkt 9 die Diskussion nachvollzieht, wird unschwer erkennen, dass den Vertreter von Arzberg ganz klar aufgezeigt wurde, dass beide Vorstände aus Arzberg auch Vorstand der neuen großen Bank werden sollten. Weder zwischen der Versammlung von Arzberg am 23. April noch am nächsten Tag in Marktredwitz konnte bis zum 26. April zur notariellen Beurkundung durch den Notar Erkenntnis aufgetreten sein, die die Beschlüsse beider Vertreterversammlungen nicht zwingend hätte umsetzen müssen, dass ab der Fusion mit Beschluss vom 24. April über den Fusionsvertrag eben Günther Marth und Helmut Dittrich ebenfalls von den Mitglieder eingesetzte Vorstände waren. Hätten die beiden plötzlich an einem Tag von sich aus verzichtet, wäre es schon eine Lüge gegenüber den Versammlungen gewesen, die eine neue Versammlung nach sich ziehen hätte müssen. Muss man aber sagen, dass es vielleicht doch Erkenntnisse gab, die eine Abberufung nach sich gezogen haben könnte, müsste man dann von einem schweren Betrug durch den Verband gegenüber den Vertretern reden, über das Verschwiegen dieser Tatsache über die tatsächlichen Feststellungen bei den Prüfungen, vielleicht aber sogar auch wegen eines bewusst irreführenden Fusionsgutachtens?

Dieser Betrug, der sich auch in Form von Unterdrückung weiterer schlimmster Erkenntnisse zeigen könnte, könnte eher sogar als Intrige hinter den Fassaden abgelaufen sein und einer absolut bewussten Irreführung der Mitglieder nahe kommen. Man hat immer versucht die Raiffeisenbank Arzberg-Selb als die schlechte Bank hinzustellen, doch sogar Reinhold Wolf hat am 14. Oktober 2004 auf der Versammlung erklärt, dass die Probleme nicht auf Arzberger Seite gelegen haben, sondern entsprechend der Bankgrößten verteilt waren. Wenn man aber die Zahlen kennt, dann kann man eigentlich nur daraus schließen, dass die Probleme ganz gravierend auf Seiten der RV-Bank Marktredwitz lagen und die Bank die Reduzierung der gesetzlichen Kreditgrenzen zum Groß- und Höchstkredit nur mit einem dramatischen Abbau des eigenen Kreditportfolios erreichen hätte können. Wahrscheinlich noch viel dramatischer wären die Auswirkungen auf das Zinsergebnis der Bank gewesen. Der Hinweis in den folgenden Jahren, dass ein Drittel aller Kredite nach der Fusion in höchst risikoreichen Sphären von über 2,5 Mio. €, also zuvor bei einer oder beiden Banken über 5 Mio. DM, gelegen haben, zeigt was man tun hätte müssen, wenn diese Kreditgrenzen bei Höchstkredit von 40 % des haftenden Eigenkapitals auf 25 % und damit um knapp 7,5 Mio. DM oder 3,8 Mio. € zurückzunehmen gewesen wären. Bei den Großkrediten hätte man plötzlich genau bei diesen 2,5 Mio. € lückenlos gemeinsame einstimmige Beschlüsse für die Kreditgewährung, aber auch jeder Kontoüberziehung bei diesen Krediten benötigt, mit allen Meldevorschriften dazu.

Eigentlich ist es schier offensichtlich, dass die Fusion und der Verband die Vorstände in Marktredwitz schon damals gerettet haben. Wie schlecht die Lage in Marktredwitz selber schon gewesen sein dürfte unterstreicht neben den Lageberichtsvermerken den nächsten Jahre auch die Gegenüberstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen (= Link) der Fusionsbilanzen dieser beiden Banken. Man holte auf beiden Seiten aufgrund der vorherrschenden Verlustsituationen ungeheuere Steuerbeträge vom Finanzamt zurück und nicht nur in Marktredwitz aus der Schütt-aus-hol-zurück-Aktion, die der Revisor als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete. Arzberg hatte aber in Summe ein um 2 Mio. DM besseres Ergebnis. In Marktredwitz zahlten sich die Mitglieder ihre Dividende aus der eigenen Tasche, nämlich aus der Rücklagenentnahme, wovon der Oberrevisor aber nichts sagte und auch nicht Manfred Heger bei seinem Bericht. Dass heißt nämlich, der Vorstand hätte nach dem Gesetz persönlich die Dividende übernehmen müssen und wegen der falschen Information bei der Abstimmung wahrscheinlich sogar der Prüfer oder der Verband. Von all dem hat man auf der Versammlung in Arzberg kein Wort geredet, dass man in einer Bank aufgehen sollte, wo Vorstand und Aufsichtsrat einen Beschluss zur Rücklageentnahme von 2.000.000 DM (= Link) fassen mussten, um immer noch die Kreditverluste von über 5 Mio. DM abzudecken.

Zu welchen Lasten aber die Fusion zusätzlich abgelaufen sein könnte, zeigt wiederum ein anderer Wert, der auch vollkommen verschwiegen wurde und der nur dazu da gewesen sein konnte, um die Verluste nicht noch höher ausfallen zu lassen, bei der Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb, mit den Vorständen Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. In der Fusionsbilanz zum 31.12.2000 mit einem Jahresverlust von 1,4 Mio. DM hatten sich der Bestand an Grundstücken und Gebäuden aus Rettungserwerben von 1999 auf 2000 (= Link) um 5,6 Millionen DM erhöht. Mit wie vielen Objekten war also die RV-Bank in diesem Jahr bei den Gerichten mit Zwangsversteigerungen, die man vielleicht vorher höchst risikoreich und eventuell schon genossenschaftsrechtlich untersagt ausgereicht hatte? Dazu muss man wissen, dass in diesem Zeitraum auch ein sogenanntes Kreditverhältnis Flex ohne Sicherheiten und bei einer nicht rosigen Bewertung an den Busenfreund des Vorstandes auch noch ausgereicht worden ist.

Rettungserwerbe sind im Zwangsversteigerungsverfahren natürlich die letzte Lösung für eine Bank. Hat man in der Region das Drei- bis Vierfache oder noch mehr an Werten vernichtet um die eigenen Bilanz nur rot und nicht feuerrot zu gestalten? Die Folgewirkungen könne wir gar nicht abschätzen aus dem Tun der Bank, wenn damit unrechtmäßig Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen vernichtet werden, wie vielleicht der Boschdienst in Wunsiedel auch aufzeigt. Rettungserwerbe sind oft genug schon der vorprogrammierte Verlust der nächsten Jahre und so könnte eigentlich auch der Erwerb des HOMA-Gebäudes nur ein oder zwei Jahre später mit wahrscheinlich wieder 2,7 Mio. € (über 5 Millionen DM) wiederum nur ein verkappter Rettungserwerb gewesen sein, der heute vielleicht sogar zur Komplettabschreibung aus dem Verfall des Gebäudeteils anstehen würde.

Man kann eigentlich auch annehmen, dass hier vom Genossenschaftsverband und von den Vorständen und eingeweihter Kreise im Aufsichtsrat die Weichen auf stille internen Sanierung eben auch zu Lasten der Kunden gestellt wurden und auf massivste Vertuschung mit der Ausrede des Imageschadens, wenn die Dinge publik werden würden. Anstatt einer sofortigen Bereinigung schon mit der Fusion hat sich der Verband entschieden Testate zu unterschreiben, die vielleicht jenseits von Gut und Böse lagen, wenn man vielleicht anstehende und festgestellte Wertberichtigungen über Jahre vor sich her geschoben hat. Diese Testate tragen die Unterschriften von Verbandsvorständen und vom Abteilungsleiter Prüfungsdienst. Kreditfälle wie Flex und Gold, Gold, Gold, sind unglaublich Vorgänge der weiteren Schädigung der Bank unter diesen Prämissen.

Wollte der Prüfer Hofmann vielleicht diese Zustände nicht mehr mit tragen, wo es soweit ging, dass man von Kunden Sicherheiten abholte, Erlöse aber daraus nicht erzielt werden sollten, sondern auch noch in schwarze Kanäle geflossen sein könnten? Johannes Herzog und Raimund Grothoff waren dafür vielleicht eher bereit und hatten sich auch die Sporen verdient einem korrupten Vorstand in Markredwitz selbst nach zu folgen. Durften dafür Heger, Wolf und Krämer mit Krediten wie den genannten auch noch einen der vorherrschendsten Paragraphen im KWG, nämlich § 18 zur Vorlage der Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen mit Füßen treten und Unterlagen fälschen, durften dafür die Vorstände Kreditteilen aus schwierigen Krediten auf Strohmänner verteilen, vielleicht nur, damit sie ohne Aufheben freiwillig abgehen würden, oder damit sie noch als Steigbügelhalter für die Vorstandsposition von Johannes Herzog verwendet werden konnten? So wie es auf der Startseite des Wunsiedeler Kreises zu sehen ist, gehört der Begriff „Banken an den Pranger“ bei uns in Marktredwitz mit den Namen der Schuldigen besetzt und auch mit der großen Mitschuld des Genossenschaftsverbandes über dieses unglaubliche Intrigennetz, wo man anstatt eines gesetzlichen Prüfungsauftrages sogar erlaubt Kunden der Bank in größte Not zu stürzen und das höchste Gremium, nämlich die Vertreterversammlung immer und immer wieder mit falschen Informationen zu füttern und vielleicht zu schädigenden Beschlüssen zu nötigen. Wie weit der Aufsichtsrat in all den Jahren genötigt wurde, dass können nur die Ermittlungen zu den genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditengagements, mit allen Nebeneffekten in der ganzen Bank, ans Tageslicht bringen.

Eventuell sind sogar Günther Marth und Helmut Dittrich selbst Fusionsopfer. Unter welchen Versprechungen wurde ihnen die Fusion nahegebracht? Wenn es unter Druck gewesen wäre, so würde dies die These des Betrugs über falsche Informationen an die Vertreter erhärten. Wer weiß, ob aber hier nicht wirklich auch gegen das Umwandlungsgesetz (= Link) verstoßen wurde, auf dessen Basis Genossenschaftsfusionen stattfinden und damit gegen den § 9 des schon aufgezeigten Fusionsvertrages, wo kein Mitglied eines Vertretungsorgans eine Vorteil erzielen darf, der nicht genannt wird. Wenn man die GuV genau anschaut, dann sieht man, dass die Altersversorgungsaufwendung auf Arzberger Seite massiv angestiegen waren. Die Personalkosten waren gesamt um über 8 % höher als im Vorjahr. Und warum die sonstigen betrieblichen Aufwendung in der Bilanz nicht erläutert wurden, obwohl sie um 700.000 DM höher waren als im Vorjahr und obwohl sie den gesamten Bilanzgewinn in Summe überstiegen haben, da bleibt für einen interessierten Betrachter die Frage schon stehen, für was man in solchen Katastrophensituationen auch noch solche Gelder in den Abschlüssen brauchte? Warum hat man die Zwei aber zwei Jahre später selber mit einem gerichtlichen Ermittlungsverfahren (= Link) belegt? Da muss man auch auf die Situation dann zurückkommen, dass eingesetzte Vorstände auch nur im Zusammenspiel mit der Vertreterversammlung verfolgt werden können. Nur Dank des Prüfungsverbandes kann man immer Vertuschung vor Einhaltung von Gesetz und Satzung anwenden, wenn man sich auf der angeblich richtigen Seite befindet.

Und zum Schluss kann man dem Aufsichtsrat wahrscheinlich auch nur sagen, dass er es selbst wahrscheinlich auch schon verpasst das sinkende Schiff rechtzeitig zu verlassen, in der Hoffnung, dass Herr Herzog wirklich die Front noch bilden könnte, die er im Dezember versprochen hatte. Das wird sich aber als Trugschluss herausstellen, davon kann man inzwischen ausgehen. Dieses Rettungsboot hat selber das größte Loch von allen.

   

Nr. 3185

Genossenschaftler

22. März 2008, 21:31 Uhr

Betreff: Beitrag 3405,

Die in diesem Gästebuch veröffentlichten Zahlen des Genossenschaftsverbandes Bayern berühren das Jahr 2007. Man muß sich das voraussichtliche Betriebsergebnis für 2008 von 0,70 % über die Zunge gehen lassen.
Diese Zahl ist der Durchschnitt der Bayerischen Genossenschaftsbanken. Es gibt noch eine Anzahl von bayerischen Genossenschaftsbanken, die den Durchschnitt anheben aber auch eine zunehmende Zahl, welche den Durchschnitt bereits gewaltig drücken.

Für den unbedarften Leser sei darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Genossen-
schaftsbanken bei unter 0,70 % Betriebsergebnis, also künftig bei 0,40 % bis 0,50 % zunehmend Schwierigkeiten von der Bankenaufsicht erfahren werden, weil dies einfacher ist als die Globalplayer auf die Finger zu hauen. Stimmt es?

Wenn eine Genossenschaftsbank mit einer Bilanzszumme von durchschnittlich 150 Mio Euro nur noch eine Betriebsergebnis von 40 % also 600 T€ vor Steuern und Dividende
hat, dann ist Ende mit Investitionen. Dann darf deren Rechenzentrale nicht mt neuen
teueren Spinnereien kommen und Kreditausfälle (2 oder 4 Häuslebauer oder zwei Firmeninsolvenzen) nicht mehr passieren. Denn dann ist Schluss mit lustig und arrogan ter Großkotzerei.

Bei der VR-Bank Marktredwitz geht es aber wahrscheinlich so lange weiter, bis vermut-
lich alle Schuldige weggesperrt sind oder durch Heimgang den Weg frei gemacht haben.

   

Nr. 3184

Aus der Organisation

20. März 2008, 14:26 Uhr

Betreff: Brechen den Genossen die Gewinne ein?

Eine der wichtigsten Jahresabschlussauswertungen bei den Kreditgenossenschaften zeigt einen erschreckenden Trend. In der Erfolgsübersicht (= Link), die die operativen Erträge einer Bank mit dem Verbandsdurchschnitt vergleicht, kommt zutage, dass es gravierende Gewinneinbrüche im normalen Geschäft zu verzeichnen gibt. Als Zielgröße werden die im Jahr 2005 genau getroffene 1,00 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzgröße angestrebt. Davon ist man inzwischen weit entfernt und es werden einfach nur noch die alten Zeiten herauf beschworen, wo die Zinskurve angeblich steiler war, aber wahrscheinlich doch eher der Kunde weniger aufgeklärt war und auch weniger Möglichkeiten hatte sich aus den Fängen der Genossenschaftsbanker zu lösen. Die Vermittlung der Einlagen in den Verbund kann in keiner Weise den Rückgang der lebenswichtigen Zinsspanne auffangen. Die dortige Zielgröße von 3,0 % gehört unwiederbringlich der Vergangenheit an. Für das Jahr 2008 ist aus der Vorschaurechnung wieder ein Rückgang heraus gerechnet auf 2,12 % nach 2,22 % im Abschluss 2007.

Mit der Prognose fürs Jahr 2008 mit einem operativen Betriebsergebnis von 0,70 % wäre der Ertragseinbruch in vier Jahren auf bayerischem Sektor sage und schreibe bei 30 %. Wie kann man so etwas verkraften? Da sind keine Investitionen mehr möglich, da darf keine große Belastung aus dem Garantiefonds kommen. Sind Bayerns Kreditgenossenschaften am Rande ihrer Möglichkeiten. Das versteuerte erwirtschaftete Eigenkapital der bayerischen Kreditgenossenschaften liegt laut Verbandsrundschreiben bei 6,2 % an der Bilanzsumme. Werte wie bei der Sparkasse Hof, wo der Vorstand bei sage und schreibe 16 % bei dieser Kennziffer seinen Hut nehmen muss, die sind im Genossenschaftswesen für die zusammenfusionierten Gebilde reinste Utopie. Wahre Problem dürfen auf eine sogenannte Säule unseres Banksystems in Deutschland nicht zu kommen. Die Behinderung mit den internen Strukturproblemen hat den Blick nach vorne verhindert. Die Einflussnahme der Verbände behindert innovative Vorstellungen. Der Behinderer selbst sitzt an der Spitze und hat alles in der eigenen Hand. Prüfung und angebliche Beratung und Interessensvertretung sind unter einem Dach vereint. Unpopulären Bankleitern wird das Leben von der Prüfung schwer gemacht. Steht das gesamte Verbandssystem im Genossenschaftsbereich vor dem Ende? Wird das Ende dieser Strukturen vom Ertragseinbruch eingeleitet?

   

Nr. 3183

Genossenschaftler

20. März 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Götter oder Zauberer – Rechtsbruch mit dem Fusionsvertrag?

Mir wurden die beim Registergericht hinterlegten Unterlagen zur Fusion der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vorgelegt, mit der Bitte, meine Meinung dazu zu äußern. Ich muss sagen ich bin schockiert, waren hier die Götter des GVB am Werk oder Zauberer? Man kann nur vermuten, was hinter den Kulissen abgelaufen ist, während man die Vertreter auf den Versammlungen belogen hat. Nur so drastisch ist es auszudrücken. Mit der Vertreterversammlung vom 24. April 2001 (= Link) In Marktredwitz war die Fusion rechtlich beschlossenen Sache. Der Notar beurkundete zwei Tage später den Verschmelzungsvertrag (= Link). Aber warum haben die fünf Vorstände und der Notar den Vertrag nicht so erfüllt wie es die Versammlungen beschlossen haben?

Die Versammlungen haben beschlossen, dass im Vertrag unter § 14 Günther Marth und Helmut Dittrich aus Arzberg zum hauptamtlichen Vorstand bestellt sind. Sie waren damit Vorstände der verschmolzenen Genossenschaft und alle Vorstände hatten die Pflicht den Vertrag nach den Versammlungsbeschlüssen umzusetzen. Mit Sicherheit ist im Vorfeld eine Anfrage an das BaFin gegangen, ob die beiden von dort auch die Genehmigung erhalten würden. Was ist da wohl abgelaufen? Warum wurde die beiden zwei Tage später mit der Verschmelzungsbeurkundung nicht auch beim Registergericht angemeldet, wo sie sogar selber mitgewirkt haben, ja mitwirken mussten? Am 25. April ist nichts aufgekommen, was man nicht vorher schon wusste und worüber man die Vertreterversammlungen auch inKenntnis hätte setzen müssen. Die Nichtanmeldung kommt einer Abberufung gleich, die man im Rahmen einer Vertreterversammlung vornehmen hätte müssen. Alles andere deutet daraufhin, das mit einem irgendwie abgemachten Spiel die Mitglieder belogen wurden. Hat man Marth und Dittrich doch entgegen § 9 des Vertrages besondere Vorteile zukommen lassen, die man nicht in den Vertrag aufgenommen hat, wie Abfindungen, Versorgungszusagen? Warum hat man sie zwei Jahre später im Nachhinein mit dem § 266 StGB, Untreue, und dem Staatsanwalt konfrontiert?

Die Nichtanmeldung zum Vorstand von Marth und Dittrich ist der Beweis, dass der Genossenschaftsverband Erkenntnisse im Hintergrund hatte, die er den Mitglieder verschwieg. Der Genossenschaftsverband und seine Prüfer sind mitschuldig an den Verlusten und Wertberichtigungen bei dieser zusammengewürfelten Bank ohne geeignete Organisation nach § 25a KWG (= Link), ohne unverzügliche Einführung eines dringend notwendigen und zwingend erforderlichen Risikocontrollings bei dieser schon aus den Fugen geratenen Bank laut den Lageberichten. Die Bilanzen von 2002 und 2003 mit den Eingeständnissen in den Lageberichtsvermerken (= Link) die Einzelwertberichtigungen nicht mehr unterzubringen, ist der deutliche Ausdruck der lange anstehenden und mit Hilfe des Verbandes unter der Decke gehaltenen Katastrophe.

Welche Absprachen zwischen Verband und Marktredwitz wurden hier schon getroffen, wenn man als Oberrevisor bei der Abstimmung über den Gewinnverwendungsbeschluss (= Link) gegenüber den Vertretern nichts von der Entnahme von 2.000.000 Mio. DM aus den Rücklagen mitteilt um den Jahresverlust von 1,4 Millionen zu verschleiern, was Bestandteil des Gewinnverwendungsbeschluss ist, um den Fusionsbeschluss nicht zu gefährden? Diesen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat kann man im Lagebericht nachvollziehen. Konnte dieser Oberrevisor das Drama dann nicht mehr mit ansehen und nachdem er von Manfred Heger angeblich nicht mehr hereingelassen wurde von Herzog und Grothoff mit einer neuen Zielrichtung abgelöst?

Bei der VR-Bank Marktredwitz kann man keinem Prüfer und keinem sonstigen Vertreter des Genossenschaftsverbandes trauen. Es ist schleierhaft, wie das BaFin dieses Spiel mitmachte und es ist unfassbar, dass ein Notar einen durch Beschluss der Versammlung vorgenommene Vorstandberufung nicht so protokolliert und dem Registergericht einreicht. Hier überwachte doch niemand ob Gesetz und Satzung eingehalten wurden. Der Notar ist doch dazu da, dass die Vorstände den Willen der Vertreter auch umsetzen und nicht den Willen und die Machenschaften korrupter Leute im Hintergrund. Sind es 40.000 DM oder gar mehr die er für die eine Begleitung der Vorgänge und die Protokollierung einstreicht, muss man die zurückfordern? Wahrscheinlich der Notar, der sechs Jahre später mit Herrn Herzog einen Verzicht von Genossenschaftsvermögen von 432.000 € protokollierte. Ein Vorgang der in sich wiederum sittenwidrig, weil gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßend, gewesen sein dürfte. Warum sorgt das Registergericht nicht dafür, dass nachvollziehbar ist, warum ein hinterlegter Vertrag mit der Berufung von zwei Vorständen nicht erfüllt wurde?

Welche unglaublichen Verstrickungen und Machenschaften ranken sich um diese Genossenschaftsbank? Wie hat man aber Marth und Dittrich unter Druck gesetzt, sollten sie von der Angelegenheit überrascht worden sein? Baueropfer bei der Kundschaft, Bauernopfer Vermögensverzehr für die Mitglieder, Bauernopfer bei den Mitarbeitern, Bauernopfer bei den Vorständen, die man ein paar Jahre vorher dazu brachte, weiße Flecken auf der Landkarte der Kreditgenossenschaften im Vogtland mit Geschäftsstellen zu belegen? Oder da vielleicht doch eine schöne Mitgift, die man verschwiegen hatte? Es ist leider nicht mehr unglaublich, was man alles vermuten darf, was hinter verschlossenen Türen bei dieser Bank alles abgeht. Warum brauchte man den Prüfer Herzog als Vorstand? Er ist Ausführender und Erfüllungsgehilfe und Vorteilsgewinner aus den schlimmen Vorgängen der letzten 20 Jahre bei dieser Bank? Welche Sauereien werden mit ihm verdeckt und zugeschüttet? Wir hoffen wirklich der Teppich wird komplett aufgeschlagen, es stinkt darunter gewaltig.

   

Nr. 3182

Der Wissende

20. März 2008, 09:10 Uhr

Betreff: Der Wissende

Was wollen die Verantwortlichen der VR-Bank mit dem Verkauf der Ostfilialen erreichen?
Soll damit der Weg in die Sanierungsbank vermieden werden?
Wird der festgestellte Wertberichtigungsbedarf nach dem bereits vorhanden Muster der Jahre 2002 u. 2003 wieder ins Jahr 2008 verschoben?
Was will die Volksbank in Plauen mit den kaputten Krediten der VR-Bank Marktredwitz? Werden die Kredite weitergereicht - analog dem Beispiel Rbk. Feldkirchen - über den Umweg Volksbank Plauen direkt an die BAG Hamm?
Welche Summe erhält die VR-Bank Marktredwitz für die Ostfilialen? Wird dieser Ertrag dazu verwendet, wieder die zu erwartenden Löcher im Jahresabschluß 2008 zu stopfen? Will man auf diese Art und Weise die sonst nicht vorhandenen Mittel beschaffen, um die überzähligen Mitarbeiter hinaus zu werfen? Ist der Aufsichtsrat über die Folgen aufgeklärt und wenn ja, wollen es die Politiker zulassen, daß wieder Arbeitsplätze aus der Region weg sind. Gibt es schon konkrete Planungen wieviele Mitarbeiter wegen des um ca 1/4 reduzierten Volumens in den Bereichen der Marktfolge Anlage, Kreditbereich, Rechnungswesen und Stabsstellen ihren Arbeitsplatz verlieren werden? Ist diese Rechnung richtig: Die Bank hat rund 192 (laut ein bisschen Stolz Juli 2006) Mitarbeiter. Die anteiligen Werte für Markt und Marktfolge sind in etwa 45 % zu 55 %, d.h. 86 MA zu 106 MA. Da das Volumen um 1/4 sinkt, braucht man auch nur mehr 3/4 der Marktfolgemitarbeiter = 79,5 MA. Summa summarum sind rund 26,5 Mitarbeiter zuviel. Reicht der Verkaufserlös aus, um die Abfindungen zu zahlen? Wie wirkt sich der Volumensabgang auf Aktiva und Passiva und Erfolgsrechnung der VR-Bank Marktredwitz aus? Wurde hierfür eine Planungsrechnung erstellt? Oder fällt die Bank in ein noch tieferes Loch, wenn der Sondereffekt Verkaufserlös wegfällt? Warum hat der Genossenschaftsverband Bayern im Jahr 2001 die Fuson mit Arzberg als vorteilhaft für die Mitglieder dokumentiert? Ist diese Aktion die Konsequenz aus der Aussage von Herrn Herzog Qualität vor Quantität aus "ein bisschen stolz" (= Link)? Werden so die Kunden, die nach Meinung des Herrn Herzog von schlechter Qualität sind, stillschweigend via Volksbank in Plauen direkt nach Hamm entsorgt. Was hat diese Aktion für einen Vorteil für die Mitglieder der Bank? Werden hier wieder die Dinge im positiven Licht dargestellt, wie bei der Fusion mit Arzberg und hinterher ist alles wieder ganz anders? Ist es richtig, daß die VR-Bank schon im Jahr 2001 die Ostfilialen verkaufen wollte, aber dies nicht zustande kann, weil damit die Bank existenziell nicht mehr tragfähig war. Geht es hier nicht nur um Herrn Herzog, sondern will der Verband über diesen Umweg wieter den Deckel draufhalten? Sind den Vertuschungsversuchen keine Grenzen gesetzt?

   

Nr. 3181

Beobachter in Marktredwitz

20. März 2008, 00:28 Uhr

Betreff: Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?

Es wird hier doch oft darüber geschrieben, dass die Machenschaften aus der Vergangenheit im Bereich der Münchener Genossenschaftsbanken aufgearbeitet wird. Es wird aufgezeigt, wie unfähige Vorstände anstatt für ihre Verluste noch in noch umfangreichere Vorstandsverantwortungen mit noch mehr Gehalt gehievt wurden, weil sie bestimmte Wege nicht blockierten, sondern vorantrieben. Haben Sie sich als Initiatoren schon mal den Fall 3 aus der Rubrik „Aus der Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ (= Link) genau angeschaut. Helfen Sie bitte mit, dass ähnliche Dinge sich in Marktredwitz nicht wiederholen. In München ist aus Mitarbeiterkreisen doch zu vernehmen, dass hier für die Fusion vor vier Jahren Sanierungsmittel von vielleicht sogar 80 Millionen € eingesetzt wurden, was natürlich auch mit Übertragungen von Krediten an die BAG Hamm zusammen hängen kann.

Haben Sie bei der Staatsanwaltschaft aufgezeigt, dass es hier vielleicht vom Sicherungsfonds sogar um Veruntreuung von unglaublichen Geldern gehen könnte? Wenn die Raiffeisenbank Feldkirchen die Mittel nicht erhalten hätte, wie es aus dem Schreiben an die Bank vom 1. März 2004 (= Link) hervorgeht, wenn sie nicht fusioniert, warum erhält dann die fusionierte Bank diese Mittel? Waren sie somit im Grund unnötig? Wenn 80 Millionen stimmen, dann haben die deutschen Genossenschaftsbanken diese 80 Millionen eingebracht, in ihren Bilanzen als Aufwand verbucht und dafür 20 % oder mehr an Körperschaftsteuer eingespart und 10 % der eigenen Region als Gewerbesteuer vorenthalten müssen. Indirekte Strukturübertragung aus Freiburg, Flensburg, Rostock, Berchtesgaden zur VR-Bank München Land eG, also Steuerverluste von vielleicht 24 bis 30 Millionen €, die nach diesem Schreiben vielleicht nicht notwendig waren, sondern eventuell eine Unterstützung des Starts einer maroden zusammengewürfelten Kreditgenossenschaft. Haben Sie daran gedacht, dass damit gegenüber den Vorständen eventuell Strafvereitlung betrieben wurde im Sinne der Vorschriften von § 34 Genossenschaftsgesetz und § 266 StGB?

Wenn so eine unglaubliche Sanierungsunterstützung tatsächlich geflossen wäre, haben Sie auf den § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) bezüglich der Mithaftung der Prüfer hingewiesen, auf die Untersuchung von Kreditfällen, höchst risikoreich und vielleicht auch genossenschaftsrechtlich untersagt, wie bei der VR-Bank Marktredwitz? Lassen Sie uns gemeinsam voranschreiten und den Sumpf trocken legen. Hier wird mit unserm Geld und mit unseren Schicksalen verfahren, wie wenn Götter darüber entscheiden dürften.

   

Nr. 3180

Uwe

19. März 2008, 16:01 Uhr

Betreff: Stützen die hohen Geschäftsguthaben die eigenen Groß- und Höchstkredite?

Schauen wir uns wieder mal Interessant (= Link) an und blicken auf die Entwicklung von 2003 auf 2004. 2,5 Millionen Geschäftsguthaben hat man hereingeholt, weil man ja die Rücklagen für die Verluste ausgleichen musste. 28.600 Anteile hat man mehr gehabt, aber nur 112 neue Mitglieder. Das wäre eine durchschnittliche Zeichnung von 22.000 € gewesen. War es aber nicht doch eher so, dass drei bis fünf Mitglieder die 2,5 Mio. € gezeichnet haben? Hat die Staatsanwaltschaft mit untersucht, ob Großkreditnehmer oder nahestehende Personen ihre für sie selbst nicht unwichtigen Groß- und Höchstkreditgrenzen bei der VR-Bank gestützt und hoch gehalten haben? Wo ist es sonst der Erwähnung wert, dass der Abgang eines Mitgliedes eine solch gravierende Auswirkung hat, dass man es bei der Darstellung der Vermögenslage im Lagebericht erwähnen muss, wie es im letzten Jahresabschluss der Fall war? Stimmt es dass es sich um eine Millionenzeichnung gehandelt haben soll? Eine halbe Million dürfte es sicher gewesen sein. Wie schaut es mit solchen großen Abgängen beim Geschäftsguthaben in dieser heurigen Bilanz aus? Wer gibt schon Risikokapital sonst zu so einem niedrigen Zinssatz her und wartet noch ein halbes Jahr auf die Zinsgutschrift oder wartet bei Kündigung auf die zinslose Auszahlung bis nach der jeweiligen Vertreterversammlung? Bevorzugt man diese Mitglieder auch noch damit, dass die Dividende von 30.000 € jährlich auf den 1.01. gutgeschrieben wird, die aber für das normale Miglied von 30 € oder von 3 € mit dem Tag der Vertreterversammlung um den 30. Juni?

   

Nr. 3179

Aus bester Quelle

19. März 2008, 11:50 Uhr

Betreff: Wir verkaufen keine Kredite – wir verschenken sie

Bereits zum Juni sei geplant die Vogtlandfilialen der VB Plauen zur übertragen. Im Stillen vorbereitet, ganz schnell durchgezogen. So steht man zu dem Versprechen, wir schließen keine Filialen! Wir geben nur die Verantwortung ab und schenken sie quasi her. Und zu den Kunden sagen wir nach dem Motto: Wir verkaufen keine Kredite, auch die verschenken wir. Denn diese Bank, die die Filialen übernehmen soll, die sei angeblich schon Sanierungsbank. Was heißt aber Sanierung einer angeschlagenen Bank? Doch Bürgschaft der Sanierungseinrichtung für die wert zu berichtigenden Kredite, dann sind sie für die Bank abgesichert oder gleich die Übertragung der Kredite an die oberste Heuschrecken im genossenschaftlichen Verbund die BAG Hamm.

Ist das der Schachzug auf dem Rücken der Kunden, die Sanierung bei der VR-Bank Marktredwitz selber zu umgehen und den unglaublichen Wertberichtigungsblock in großem Umfang aus den Büchern der VR-Bank selber herauszubringen? Wie bereitwillig der Bundesverband mit den Geldern der Sicherungseinrichtung zeigt doch das Schreiben an die Raiffeisenbank Feldkirchen (= Link) vor den Toren Münchens, wenn Fusionen und Strukturbereinigungen vollzogen werden. Laut dem Schreiben wurden Mittel der Sicherungseinrichtung verwendet wenn die Fusion läuft und somit nicht der Zweck des Institutsschutzes der Bank gewahrt. So wie es im Münchener Gästebuch geschildert wird, die Vorstände wurde vor den wahrscheinlich eigenen Untreuetatbeständen, den Kreditverlusten geschützt, und mit noch besseren Vorstandspositionen belohnt.

Wenn schwierige Kreditverhältnisse im Osten nun so übertragen werden, dann werden alle Kredite auf den Prüfstand gestellt und es kann passieren, dass Kredite die bei normalen Banken gut mitlaufen, plötzlich in schwierige Risikoklassen eingestuft werden. Dafür gibt es genug Anhaltspunkte, die von neuer Sicherheitenbewertung bis hin zu einer anderen Einschätzung durch andere Sachbearbeiter, Kundenbetreuer oder deren neuen Vorgesetzten reichen können. Schon als schwierig geführte Kredite, was passiert mit denen, wenn die plötzlich von Marktredwitz weg sind? Fehlt da den neuen Verantwortlichen nicht die persönliche Bindung an den Fall, weil sie ihn ursprünglich ja nicht genehmigt haben? Ist da eine Abwicklung nicht um Längen schneller die Gefahr für den Kunden, weil man den Kredit nur weg haben will? Wer sagt, dass Herr Herzog mit diesem Schachzug nicht auch schwierige Kredite aus dem Landkreis Wunsiedel mitgeben darf? Wer sagt, dass nicht alle schwierigen Kredite, die für den Standort Marktredwitz jetzt als Verstoß gegen das Regionalprinzip bezeichnet werden, nicht an die Bank mit übertragen werden, die die Ostfilialen übernimmt? Wer sagt den Kreditnehmer zu, dass das nicht der direkte Umweg zur BAG Hamm oder zu anderen Heuschrecken ist?

Wie viel Geschäftsvolumen ist Herr Herzog bereit für die Rettung seiner eigenen Person auf diese Art und Weise mit den Ostfilialen abzugeben? 100 Millionen, 60 Millionen, ein Mittelwert davon? Wenn die Mitarbeiter in den Filialen in Schöneck, Klingenthal und Markneukirchen auch übernommen werden, was ist mit den Leuten in Marktredwitz, die müssen doch in der Kreditabteilung in den sonstigen Stabsabteilungen auch wieder abgebaut werden. Das wäre doch wieder das nächste, das man Volumen abbaut, aber die Kosten beibehält. Wie viele Mitarbeiter in der Kraußoldstraße werden für die Rettung des Herrn Herzog in so einem Fall auf die Straße gestellt?

Genauso muss man bei der VB Plauen aufzeigen, dass die Übernahme der Geschäfte mit den schwierigen Krediten nur ein Minusgeschäft für die Bewertung der eigenen Bank sein kann. Wenn man sich hier die Hälfte oder gar mehr der Wertberichtigungen von Marktredwitz aufladen lassen würde, weil man sich in die Hände der Verbände gibt, wäre das mit der der Sorgfaltspflicht nach dem Genossenschaftsgesetz vereinbar? Darf man sich überhaupt nur einen einzigen ausfallgefährdeten Kredit übertragen lassen, wenn man ein vorsichtig handelnder genossenschaftlicher Geschäftleiter ist? Darf der Sicherungsfonds und der Bundesverband diesen Weg in der Sorgfaltspflicht der ihm anvertrauten Mittel für die ganze Republik so einen Weg überhaupt unterstützen? Unterdrückt der Genossenschaftsverband Bayern wie schon 2002 und 2003 in der Marktredwitz Bilanz Wertberichtigungen, die plötzlich in den nächsten Jahren in Plauen auftauchen würden. Wir müssen die Finger in die Wunden legen. Das Problem muss zuerst in Marktredwitz gelöst werden. Die Raiffeisenbank Feldkirchen zeigt über den Fall 3 in der Rubrik „Über die Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ wie hier mit Zuckerbrot und Peitsche und damit mit Millionengelder der deutschen Mitglieder und Vorstände, die den Nachweis der absoluten Unfähigkeit in ihrer Arbeit erbracht haben, nach oben steigen, wenn sie die Strukturvorstellungen der Verbände nicht behindern und mittragen.

Die wirklich Leidtragenden sind in erster Linie die Kreditkunden, die über ihr Kreditverhältnis in die Fänge von Heuschrecken geraten und natürlich viele viele Mitarbeiter, die plötzlich ihres Arbeitsplatzes beraubt werden und sich oftmals plötzlich ungeahntem Mobbing gegenübersehen, nur damit sie die Bank verlassen. Wenn die Übertragung stattfindet, so ist auch dies nicht von der hand zu weisen, dass der Vorgang ebenfalls in den bereich des Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft gehört. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Punkt nicht übersehen wird und wir brauchen dazu die Solidarität der Mitglieder der übernehmenden Bank.

   

Nr. 3178

L.

19. März 2008, 09:41 Uhr

Betreff: Wahrscheinlich ist die Staatsanwaltschaft auch am Aufsichtsrat dran

Wenn man hört, dass man einerseits unbequeme andererseits bereitwillige Aufsichtsräte vielleicht mit Forderungsverzicht zum Amtsverzicht gebracht haben könnte, dass Sicherheiten in hoher sechsstelliger Höhe abgeholt wurden, aber ohne Nachweis verschrottet worden sein sollen, dass bei Flex der Kredit mit der Überziehung von 734.000 DM schon im Prüfungsbericht 2001 gestanden hat und damit sogar eine zwingende Überwachungspflicht für den Aufsichtsrat entstanden ist, dass man bei Gold, Gold, Gold von der Abschreibung von 230.000 € wusste und Reinhold Wolf mit der Revision gemeinsam schon ein Ausreichungsverbot für weitere Kredite erteilt hat, dann steckt man selbst mit der Vernachlässigung von Kotrollpflichten schon genauso tief in der Tinte. § 266 StGB, Untreue, hängt auch hier wie ein Damoklesschwert über den Aufsichtsräten. So spielt man hier mit dem Feuer, hofft auf Vergessen und Verjährung und läuft Gefahr, dass immer mehr auch öffentlich ans Tageslicht kommt, was ersten ein riesiger Imageschaden für die Bank bedeutet und zweitens den eignen Handlungsspielraum bald gegen Null bringt. Der Aufsichtsrat hätte nach der neuen Satzung in § 18 alleine die Handhabe den Vorstand abzuberufen. Die Vergangenheit des heutigen Vorstand ist neben den Sauereien von damals auch der Grund der heutigen wirtschaftlichen Probleme der Bank. Herr Herzog bringt es nicht mal mehr fertig Handwerker anzufordern, die den Verfall der Gebäude der Hauptstelle aufhalten.

   

Nr. 3177

Uwe

18. März 2008, 17:18 Uhr

Betreff: Wie lange solidarisiert sich der Aufsichtsrat noch mit Johannes Herzog?

Wie lange schaut der Aufsichtsrat dem Spiel noch zu? Wie lange bleibt man noch weg von den Sitzungen? Lässt man sich von Herrn Herzog mit in den Strudel reißen? Wie lange wird unser Volks- und Raiffeisenbank noch in den Dreck gezogen, weil man keine Lösung findet, keine Loslösung von der Vergangenheit? Bei den bekannt gegebenen 27 Millionen € Wertberichtigungen und den nicht bekannt gegebenen zusätzlichen Kreditabschreibungen, da hätten doch die Vorstände in vollem Umfang dafür haften müssen. Hätte man dies als verdächtige Straftat nach dem Gesetzbuch angezeigt, dann hätte es saftige Strafen gegeben. Warum mussten wahrscheinlich gerade die Prüfer für den uneingeschränkten Verzicht auf alle Ansprüche sorgen? Warum ist Horst Pausch danach heimlich still und leise abgetreten ohne der Versammlung dazu was zu sagen? Die Nürnberger Bauunternehmer sind vor wenigen Tagen nur mit Bewährung davon gekommen für Untreue nahe 10 Millionen, weil sie gestanden haben, was wäre also für Heger, Wolf und Krämer herausgekommen? Dürfen wir es zulassen, dass der Genossenschaftsverband und Prüfer, wie Johannes Herzog und Raimund Grothoff entscheiden dürfen wer für solche Dinge sich vor Gericht verantworten muss? Was rollt schon auf uns zu, was Aufsichtsrat und Vorstand uns verschweigen? Die Information an die Mitglieder könnte ein erster Akt eines beschwichtigenden Vorgehens vor einem weltlichen Gericht sein. Das Gegenteil dürfte die Lage für manchen mit Beteiligten vielleicht noch verschärfen.

   

Nr. 3176

Information

18. März 2008, 16:50 Uhr

Betreff: Die Politik wird tätig

IGuten Tag Gästebuchleser,

in einer Tageszeitung vom 12.03.08, wurde berichtet, die Bundesregierung bestärkt die Rechte der Verbraucher.

Justizministerin B. Zypries, bringt ein Gesetz mit ein, wer einen Immobilienkredit hat, bekommt mehr Rechte und wird geschützt.
In Zukunft kann eine Bank, erst dann weiter verkaufen, wenn der Kunde 6 Monate, mit Zins und Tilgungszahlungen in Verzug ist.

Auch muss der Kreditgeber dem Kunden, schriftlich mitteilen, wenn er den Kredit weiterverkauft und dies mit einer ausführlichen Begründung, seitens der Bank.

Danach sollten sich, die Herrn Vorstände der VR- Bank München Land, ebenso die BAG- Heuschrecke richten und sich darauf gefasst machen, was noch alles auf sie zukommt ""Schadenersatz"" wenn deren dubiose Vergangenheit aufgearbeitet wird.

:danke:

   

Nr. 3175

Beobachter

18. März 2008, 16:06 Uhr

Betreff: Woanders werden die Prüfer abgezogen, bei der VR-Bank werden sie befördert

Jeder normale Revisor ist bestrebt, dass die von im geprüften Banken sich gut entwickeln oder schlechte Banken sich verbessern. Nicht so bei der VR-Bank in Marktredwitz. Da lässt man marktoperative dynamische Vorstände, die sich als nicht für in der Lage befindlich erklären die vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, weiter werkeln um bald jeden 6. Kredit an die Kunden als latente gefährdet bezeichnen zu müssen. Hier zeigt sich höchstes Gefahrenpotential für die Kunden alleine aus der Zusammenarbeit mit dieser Bank heraus. In der Vertreterversammlung (14. Oktober 2004) sagt man auch noch man hat wahrscheinlich die Leichen der anderen Banken übernommen, die die abgestoßen haben.

Warum aber haben wir die Staatsanwaltschaft im Haus? Raimund Grothoff und Johannes Herzog haben doch die genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse selber auch gesehen. Sie haben dazu Meldungen an das BaFin abgeben, wo sie zwei Fälle als nicht mit dem § 34 GenGesetz vereinbar gesehen haben. Warum brauchen wir also die Strafverfolgungsbehörden für die Fälle vor 2004? Warum hat man Marth und Dittrich dort vorgeführt, aber nicht Heger, Wolf und Krämer? Die 2,6 Mio. € bei Flex, die waren doch schon abgeschrieben und vielleicht eine Million bei Microcall und dann beim Goldmärchen. Also kommen die doch zum Bestand an 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen dazu. Was summiert sich denn alles auf, das Sporthotel mit mehreren Millionen, wenn man alleine Einrichtungskosten minus Wiederverkaufswert rechnet, wo man staatlich Zuschüsse auch noch kaputt machte. Und so weiter und so weiter. Warum wurden die Zahlen erst 2006 genannt und nicht schon 2000 bis 2004 und 2005? Da stehen sie in einer erschreckender Entwicklung doch genauso in den Prüfungsberichten, die ab 2002 sicher immer wieder von Herzog und Grothoff aufgestellt wurden.

Warum nur zwei Fälle mit Verstoß gegen § 34 Genossenschaftsgesetz? Jede Überziehung, die in 300 Seiten EDV-Listen pro Monat (!!!) drin steht, ist bei dieser Organisation der Bank ein Verstoß gegen § 34 Genossenschaftsgesetz gewesen. Für jede dieser Überziehungen trägt der Prüfer seine Verantwortung. Es dürfte im Grund feststehen, die Prüfer sind über die Fahrlässigkeit hinaus für die Schäden bei der VR-Bank Marktredwitz mit verantwortlich. Sie haben genauso wie die Vorstände nach dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 oben die Aufsichtsräte über die Risikosituation nicht korrekt informiert haben die Vertreter überhaupt nicht über eine bestehende Risikosituation ins Bild gesetzt. Man kann doch das nicht einerseits in Prüfungsberichte schreiben und selbst nicht danach handeln, oder wie sieht es Herr Herzog und sein ehemaliger Kollege Grothoff? Ist ‚man befindet sich auf dem richtigen Weg’ aus dem Mund des Oberrevisor am 24. April 2001 bei der Fusionsversammlung nicht genau das Selbe, wenn man in den nächsten Jahresabschluss rein schreibt (muss?), Risikolage ist weiterhin nicht in vertretbarem Rahmen?

Überall wird ein Prüfer nach diesem Absturz bei einer Bank abgezogen, doch bei der VR-Bank Marktredwitz wurde er zum Vorstand befördert. Er führte sich schon als Vorstand auf, als er noch als Revisor tätig war. Die Verluste bei der VR-Bank in dieser Zeit scheinen von Verband und Prüfern noch zusätzlich billigend in Kauf genommen worden zu sein um den Turm der Ungeheuerlichkeiten auch noch zu erhöhen. An die Schäden bei den Kunden selber darf man gar nicht mal denken. Welcher Vorstand darf bei einer Firma 230.000 €, also 450.000 DM, in den Sand setzen, parallel dazu das GmbH-Stammkapital zur nächsten Firma als KK-Betriebsmittelkredit ausreichen und den in eineinhalb Jahren wieder mit 480.000 € überziehen lassen, neben Darlehensgewährungen von 500.000 DM (270.000 €) ohne Sicherheiten. Welcher Vorstand darf das, da muss doch der Prüfer Tomaten auf den Augen haben und er muss die Augen unter den Zehen zudrücken, wenn er die Umbuchung von 180.000 € kurz vor der Revision auf Verwandte und Betriebsangehörige übersieht. Und nachdem das Gold nicht ins Land kam, da hat sich der Prüfer mit dem Vorstand verbündet und genau zwei Jahre später schon als Gesamtprokurist der Bank „Mit ein bisschen Stolz“ (= Link) verkündet, wie man die schwierigen Zeiten überstanden hätte. Die Konsolidierung scheint jetzt in dem Verkauf der Ostfilialen zu münden und die von Johannes Herzog damals ein paar Tage später auf der Versammlung auch noch verkündete Marktführerschaft mit der Musterrede aus Rede & Co. (= Link) ist erreicht und zwar für anderen unerreichbar im Negativen, dass man die Konkurrenz im eigenen Lagebericht zum wiederholten Male dafür verantwortlich machte, dass man mit den eigenen Konditionen die Kunden nicht halten kann.

Nicht nur die Ostfilialen zeigen anscheinend wie es um die Bank steht, es genügt in der Kraußoldstraße hintenrum zu gehen um zu sehen, was aus dem Versprechen zum HOMA-Haus geworden ist, die Fassade ist beschämend. Eine korrekte Bewertung der Bude zu den wahrscheinlich 2,7 Mio. € aus dem Jahr 2003 würde vielleicht die Pleite komplett machen. Herr Johannes Herzog ist noch viel, viel schlimmer als Heger, Wolf und Krämer. Er dürfte persönlich für viele Schäden bei der VR-Bank mit verantwortlich sein. Und sein alleiniges Ziel dürfte der Vorstandsposten bei der VR-Bank gewesen sein.

   

Nr. 3174

Der Wegfreimacher

18. März 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Das Ende der Großmannsucht

Heute ernten sie was sie gesät haben.

Sie haben die kleinen erfolgreichen Raiffeisenbanken platt gemacht.
Sie haben das ursprüngliche wesentliche Erfolgsmerkmal der Eigenständigkeit jeder einzelnen Raiffeisenbank mit Füßen getreten.
Ihre Prüfer haben dafür gesorgt, dass die Großmannsucht eines GVB zum Verlust dessen geführt hat, was die Raiffeisen- und Volksbanken ausgezeichnet hat:
Die Solidarität untereinander. Und gemeint ist hier nicht die Solidarität unter den einzelnen Banken sondern die Solidarität unter den Menschen die hinter einer Genossenschaftsbank stehen.

Sie haben aus erfolgreichen kleinen Raiffeisenbanken große monströße Gebilde geschaffen, die im Reigen der Großen mitspielen wollen. Dafür war Ihnen kein Mittel zu schade um so weit zu kommen.

Sie haben dafür gesorgt, dass von Ihnen ausgebildete Prüfer, die von der Wirklichkeit, vom wahren Bankgeschäft und dessen Zusammenhänge keine Ahnung haben, diese Banken als Vorstände führen.
Sie haben dafür gesorgt, dass immer mehr solcher künstlich zusammenfusionierten Gebilde immer weniger Gewinn machen.

Sie haben dafür gesorgt, dass die Kreditversorgung der Mitglieder zum Stocken kommt, weil sie der Meinung waren, im internationalen Geschäft mehr zu verdienen als im ursprünglichen Geschäft.
Und sie haben noch nicht gemerkt, dass sie nur als Kanonenfutter gedient haben.

Das Ende der Großmannsucht wird gerade eingeläutet. Die Schuldigen daran wissen was ich meine. Es wird nicht mehr lange dauern.

Das Ende der ehemals sogenannten Gutbanken kommt gerade, aber nicht das Ende der Solidarität untereinander. Dieses wird wieder auferstehen, aber nicht mehr mit dem Namen von Genossenschaftsbanken verbunden sein. Denn diese haben das Erbe von Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit Füßen getreten und missbraucht.

   

Nr. 3173

Genossenschafter

18. März 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Unglaubliche Hinweise auf die Mitwirkung der Prüfer an den Schäden

An das BaFin zum Wachrütteln

Meine Herren beim Genossenschaftsverband in München, wie lange wollen Sie uns noch für dumm verkaufen? Gestehen Sie ein, welche Rolle Sie an den unglaublichen Verlusten bei der VR-Bank in Marktredwitz haben und mit welcher Zielrichtung Sie Ihr Musterprüfungspärchen Grothoff und Herzog ins Fichtelgebirge geschickt haben. Auf der Münchener Seite des Gästebuches konnten wir schon mal lesen, dass das BaFin gesagt hat, wir verlassen uns auf die Berechte der Verbände. Genau darauf hat sich auch der Genossenschaftsverband auch verlassen, dass wenn er dem BaFin meldet, es ist alles in Ordnung, dann glaubt man das, und wenn man sagt, der Vorstand muss weg, dann macht man das.

Immer wieder gibt es vereinzelt Hinweise, wo einem der Brocken im hals stecken bleibt. Die Sache mit den Bilanzen in den Jahren 2002 und 2003 reicht wirklich, wo man Testate für falsche Bilanzen erteilt hat. Eine Einzelwertberichtigung ist einzubuchen, egal ob man es laut den Lageberichtsvermerken (= Link) abdecken kann oder nicht. Schauen wir in Interessant (= Link) auf die Jahre 2002 und 2003, da steht da ein haftendes Eigenkapital von über 30 Mio. €. Eigenkapital steht nun mal für Verlustdeckung und das Eigenkapital bei einer Genossenschaftsbank heißt haftendes Eigenkapital. Wie hoch waren also die nicht eingebuchten Einzelwertberichtigungen wenn man sie nach dem Wortlaut mit über 30 Millionen € nicht abdecken konnte? Oder muss man das Wort konnte mit wollte ersetzten? Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes wollten die Einzelwertberichtigungen nicht abdecken, weil damit die Karriere des Herrn Herzog als Vorstand gar nicht hätte beginnen können, wenn man den echten Verlust der Bank ausweisen hätte müssen?

So ist auch im Eintrag Nr. 3389 über den auszugsweisen Vortrag des Dr. Nickl (= Link) klar die Mitschuld der Prüfer aufgezeigt. Warum haben die Prüfer in Marktredwitz nicht für eine Organisation gesorgt, dass Heger und Wolf nicht die Überziehungen in astronomische Höhen treiben konnten? Warum hat Manfred Heger bei seinem besten Freund laut dem Folienvortrag von Dr. Nickl (= Link) über 1,4 Mio. DM überziehen lassen dürfen (man muss die einzelnen Jahre zusammenrechnen, man wollte die hohen Zahlen vermeiden)? So etwas darf doch organisatorisch gar nicht möglich sein und es ist sehr leicht auch zu verhindern.

Wenn man in die EDV einstellen lässt, es ist bei 100.000 Schluss mit Überziehung, dann kann Wolf dem K.N. keine 73.000 € auszahlen, ohne dass das die Administratorkompetenz freigibt, oder Flex ist bei einer nicht rosigen Kreditausreichung bei dem Betrag an Überziehungen einfach aus. Aber bei der VR-Bank Marktredwitz, da macht man eine Fusion, wo man die Mitglieder über die tatsächliche Lage der Bank, über eine unglaubliche Risikosituation belügt, den Vorständen ermöglicht, dass sie vor den Prüfungsstichtagen Strohmannkredite machen, damit die schier aussichtlose Lage nur noch zur schlimmen in den geheim behandelten Berichten dargestellt werden muss. Denn die Lageberichtsvermerke, die hat doch auch niemand gesehen und gehört. Wer ist denn schon darauf aufmerksam geworden, wer geht denn zum Registergericht und schaut sich die Bilanzen an auf der dritt- oder vorletzten Seite?

Wenn ein Prüfer es bei einer nicht mehr vertretbaren Risikolage der Bank, die jährlich belastet ist dass die problemhaften Kreditengagements weiter stark ansteigen und es zulassen, geflissentlich übersehen, dass Millionenüberziehungen in 300-seitigen Listen gesammelt werden, dann ist die Fahrlässigkeit nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) vom Vorsatz der Mitwirkung abgelöst. Dann steckt doch was ganz was anderes dahinter, als ein normaler Prüfungsauftrag und Prüfungszweck für die VR-Bank Marktredwitz. Dann müssen doch ganz andere Kaliber versteckt werden. Und dann braucht man dringend den eigenen Prüfer mit Namen Johannes Herzog auf dem Vorstandsstuhl.

Steckt das BaFin mit im Schlamassel, weil es nicht tätig wird und Herr Herzog aus der Bank nimmt? Darf man dann auch noch ungestört und ungestraft 432.000 € gesicherte Forderungen verschenken, wenn man schon so viel Dreck am Stecken hat?

   

Nr. 3172

Aus berufenem Mund gehört

18. März 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Sollen jetzt auch noch die Ostfilialen verkauft werden?

Die Not bei der VR-Bank Marktredwitz scheint auf dem Höhepunkt zu sein. In so einer Bedrängnis redet auch schon mal einer, was er nicht soll oder darf. So hat jemand aus dem engsten Kreis erwähnt, dass man versuche die Ostfilialen zu verkaufen. Nur Verlustbringer bringt eben nur los, wenn die Solidargemeinschaft der Genossenschaften, der Sicherungsfonds die Verlustbringer stützt, oder es bleiben die schlechten Kredite eben doch in Marktredwitz.

Was ist aber mit laufenden Verträgen, der Kunde hat doch seinen Sparvertrag mit der VR-Bank geschlossen und auch seine Kreditverträge? Geht es den Kunden dort wie mit den Heuschrecken, dass sie nicht wissen mit wem sie es in der Zukunft zu tun haben? Problembewältigung für Herrn Herzog wieder auf dem Rücken der Kunden. Sollen die Geschäftsguthaben bei der VR-Bank bleiben? Sonst haut es doch in Marktredwitz die Kreditgrenzen weiter runter? Was wäre das wieder für ein Rattenschwanz? Das ist keine Genossenschaft, die die Mitglieder fördert. Der Kunde und das Mitglied ist Manövriermasse und Spielball für die Unfähigkeit der Bankmanager und des Verbandes, der dahinter steckt.

   

Nr. 3171

Informierter

17. März 2008, 23:48 Uhr

Betreff: Wie schwierig werden die Zeiten für die Genossenschaftsbanken?

So wie in Marktredwitz Johannes herzog die VR-Bank immer tiefer ins Tal führt, so scheint es mit der gesamten Genossenschaftsorganisation zu gehen. Wie schafft es eine Bankengruppe, die von der Hand in den Mund lebt den dramatischen Einbruch der Erträge zu kompensieren? Die Zinsspanne bricht wirklich dramatisch ein und liegt nun bei 2,22 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Betriebskosten liegen mit nun 2,24 % über der Zinsspanne, das hat es noch nie gegeben. Bei einem Betriebsergebnis von 0,78 % muss man sagen, das Ziel ist total verfehlt. Müssen die Volks- und Raiffeisenbanker Angst um ihren Bestand haben? Was haben die Fusionen der letzten Jahrzehnte bewirkt? Was hat die Einflussnahme der Verbände in die Banken hinein bewirkt? So wie es der Marketingstratege Manfred Heger schon machte, man lobt nur noch das Volumen. Wer in Oberfranken die VR-Bank Hof lobt, der vergisst, das die Bank im Grunde nicht viel besser da steht als Marktredwitz. Man denkt nicht mal dran an die Eigenkapitalrendite anderer Rechtsformen heran zu riechen.

Reden die Genossenschaftsbanken noch über ihre Zukunft oder haben die Vorstände abgeschaltet und sagen nach uns die Sintflut? Wenn man das Überlegen Leuten wie dem Abteilungsleiter Prüfung Herrn Eberle überlässt, oder dem Bilanzstrategen Eberhard Gschrey im Vorstand, oder einem früheren Staatssekretär als Verbandspräsidenten, dann können wir auf tolle Ideen hoffen, die die Kreditgenossenschaften wieder nach vorne bringen sollen. Man hat die Erträge der letzten 20 Jahre nicht zurück gelegt, man hat sie übers Land verstreut und verbraten. Die Zeiten werden sehr sehr hart werden auf dem genossenschaftlichen Bankensektor. Andere Institutsgruppen sind meilenweit weg.

   

Nr. 3170

Mitglied

17. März 2008, 17:41 Uhr

Betreff: Nächste Stufe, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme durch die Aufsichtsräte?

Eigentlich ließ es ja nichts anderes vermuten, wie die Aufsichtsräte an Herrn Herzog festklammern. Haben sie Angst, dass er seine Ordner aufmacht, wenn sie ihn in die Wüste schicken? Ist es soweit gekommen, dass wir jetzt nicht nur davon reden, dass sich Herr Herzog seinen Posten selber basteln konnte, sondern dass die Aufsichtsräte was angenommen haben? Warum ist Horst Pausch so gern abgegangen, warum ist der Aufsichtsrat aus dem Vogtland ausgeschieden, im Mai 2002, sechs Wochen vor der Vertreterversammlung? Warum immer so heimlich still und leise, warum der andere im Februar?

Immer der Deckmantel der Verschwiegenheit. Aber der Stoff war dünn und brüchig und der Aufsichtsrat hat es für sich selber nicht verstanden die Zukunft einzuleiten, weil er der Behinderung des Verbandes und der Prüfer Herzog und Grothoff nicht gewachsen war. Herzog und Grothoff zwei Herrscher und Diktatoren als Paradeprüfer vom Genossenschaftsverband im Hintergrund und endlich wollte sich einer oder gar beide mal das Vorstandsgehalt auch gutschreiben lassen. Doch im Grund war das Revisorengehalt schon zuviel. Denn wer bei Flex diesen eklatanten Verstoß zu § 18 KWG nicht sieht, den dann ein angebliches Gutachten heraus arbeitet, der braucht nicht sagen, er sei als gesetzlicher Prüfer da gewesen. Und wer die Pleite der Telefongesellschaft als Prüfer sieht und den Vorstand mit der nächsten Firma wieder ungehindert Hunderttausende kaputt machen lässt, der ist mit schuldig. Und wer diesen Vorstand mit Stolz an seine Seite stellt, der ist nur noch korrupt. Und wer Buchungstricksereien genehmigt, damit die Konten zum Prüfungsstichtag runter sind und dazu nichts unternimmt und gar hilft die Bankbilanzen zu schönen um vielleicht Millionenverluste zu verschleiern und damit die Kreditgrenzen künstlich hoch hält, ist der nur blind, oder ist der Mittäter, oder ist der einfach nur scharf auf den Vorstandsposten?

Bei dieser Bank hat keiner keinen überwacht und keiner hat den anderen gebremst, sondern immer wieder unterstützt bei allen möglichen Ungeheuerlichkeiten. Karl Krämer hat nicht nichts gewusst, von Gold, Gold, Gold, er hat den Kredit sogar nur über die Unterschrift auf einer Aktennotiz mit genehmigt. Keine Überprüfung der Unterlagen, einfach ein Handzeichen für 530.000 € Kontostand mit 480.000 € Überziehung. Nach dem Gesetz ist er für den Ausfall daraus haftbar. Herr Herzog hat bei der VR-Bank jeden Aufruhr vermieden. In jedem einzelnen Fall hat er die Vorstände trotz massivster Verstöße davon kommen lassen. Aber die Kunden, die haben die Prüfer im Stich gelassen bei den schlimmsten Abrechnungsmethoden durch die Bankvorstände, die anderen Abteilungen des GenoVerbandes haben noch von der Gefahr Kunde geschrieben, wenn die noch berechtigte Erstattungsansprüche stellen hätten können. Es ist eine unglaubliche Missachtung der Mitglieder, die man groß umwirbt.

Wie lange lassen sich die ehrlichen Aufsichtsräte, wenn es welche gibt, noch in den Sumpf mit rein ziehen? Wer den Sitzungen fern bleibt, der ist für die Entscheidungen die getroffen werden mit verantwortlich, wenn er sich im Nachhinein nicht verhindert. Nichtwissen schützt nicht vor Verantwortung und nicht vor Kontrollpflicht und nicht vor eigener Haftung. Diese Bank braucht die volle Anwesenheit und sie braucht eine von der Vergangenheit nicht so schwer belastete Führung als Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer. Herr Herzog ist die Krone von allem und er hat sie sich auch noch selber aufs Haupt gesetzt. Wenn die Aufsichtsräte nicht handeln, und dafür haben sie alleine die Handhabe nach der neuen Satzung, dann werden sie mit Herrn Herzog tief fallen. Nicht mit ihm verbünden ist angesagt, sich von ihm zu lösen ist die einzig mögliche Reaktion aus der jüngeren Vergangenheit. Immer mehr an Schmutz wird sonst ans Tageslicht befördert, wo in keinem Fall der Aufsichtsrat frei von Mitverantwortung sein dürfte. Mitverantwortlich alleine weil er immer und immer wieder wegschaute.

Was hindert den Aufsichtsrat zu handeln? Wird gegen Herrn Herzog ermittelt wegen Beihilfe im Fall Flex und im Fall Gold, Gold, Gold, wegen Beihilfe zu Untreuehandlungen der Vorstände, die er ja wahrscheinlich selbst im Jahr 2004 laut dem Versammlungsprotokoll zum BaFin gemeldet hat. Eine Kreditausreichung ohne Sicherheiten, ohne bewertbare Unterlagen nach § 18 KWG dazu, wie es Wolf und Heger in den zwei Fällen gemacht haben. Unterlagen wo Heger vor Gericht sagte, die taugen nicht zur Kreditausreichung. Mit erwiesener Fälschung von Unterlagen bei Flex und mehrfach schwer vermuteter Täuschung der Revisionsvorschriften, das ist Untreue gegen das zu verwaltende Genossenschaftsvermögen. Wo ist der Unterschied der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu höchst risikoreich, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen zur Einschätzung von Herzog und Grothoff? Warum von ihnen kein Vorbringen dieser Angelegenheiten, warum Strafverfahren gegen Marth und Dittrich aus Arzberg?

Warum tun die Aufsichträte auch heute noch nichts? Wird gegen sie selbst ermittelt wegen Unterlassung ihrer eigenen Kontrollpflichten zu Kreditverhältnissen, die ihnen jahrelang von der Prüfung als höchst wacklig aufgezeigt wurden? Nur so könnte man es verstehen, dass dem vollkommen unfähigen Vorstand Herzog nach seiner Vorgeschichte als Prüfer immer noch die Stange gehalten wird.

   

Nr. 3169

Mitglied

17. März 2008, 15:13 Uhr

Betreff: Antrag an das BaFin zur Sonderprüfung nach § 44 KWG

Es ist anzunehmen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Seite hier auch inzwischen kennt und ließt, deswegen hier ein Antrag an das BaFin und die Bitte an die Staatsanwaltschaft dieses Schreiben ebenfalls zur Kenntnis in die Ermittlungsakten aufzunehmen

Marktredwitz, den 17. März 2008

Ich beantrage hiermit einerseits unverzüglich eine Sonderprüfung nach § 44 KWG einzuleiten und anderseits strafrechtliche Ermittlungen bei der VR-Bank Marktredwitz durch zu führen, wobei hier eventuell Verjährungstatbestände eingetroffen sein könnte, aber auch Sachverhalte die Verjährung in den Einzelfällen unterbunden oder gehemmt haben könnten.

Ich beantrage speziell folgende Kreditengagements zu überprüfen, auch vor dem Hintergrund der wahrscheinlich gegen § 18 KWG und § 25a KWG verstoßenden Feststellungen, die anscheinend auch wahrscheinlich Untreuefälle nach § 34 Genossenschaftsgesetz zu Tage förderten zu untersuchen:

- der hier auf dieser Seite mehrfach diskutierte Fall Flex, mit der Tatsache einer äußerst risikoreichen (schon zu Beginn nicht rosig) und sehr hohen Kreditgenehmigung, die letztendlich zu einem Schaden von wahrscheinlich mindestens 5 Mio. DM, oder 2,6 Mio. € geführt haben dürfte, mit dem schwersten Verdacht der Mitwirkung und Verschleierung der tätigen Prüfer vor Ort bis hin zum ungesetzlichen Verzicht auf alle Ansprüche gegen den handelnden Vorstand, ausgehend von den Prüfern;

- der Kreditfall Gold, Gold, Gold, ohne Absicherung durch den Kreditnehmer selbst mit kurz aufeinanderfolgenden Firmenpleiten, in Verbindung mit Neugründungen während der Abwicklungsphase der Erstfirma und Verlusten bei der Bank und Gefährdung des Vermögens der Sicherungsgeber durch Überziehungssituationen, die den Sicherungsgeber nicht bekannt sein konnten und trotzdem riesigen Verlusten für die Bank. Hierbei bitte ich den Vorgang zu untersuchen wo wenige Monate vor dem kompletten Zusammenbruch vor einem Prüfungsstichtag in vier Tranchen je 45.000 € aus dem überzogenen Konto ausgebucht wurden;

- der Kreditfall des Hotels in Oberwiesenthal, hier geschildert in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 auf aktives Verschulden der Bankvorstände bis hin zur Vorteilsannahme und Mitverschulden der Prüfer wegen eigener Pflichtverletzungen;

- der unter Eintrag Nr. 1372 aufgezeigte Kreditfall des Boschdienstes in Wunsiedel, mit der Unterlassung jeglicher Protokollierung von angeblicher Vernichtung von Sicherungsgütern im Anschaffungswert von vielleicht nahe einer Million € und unter dem Gesichtspunkt der möglichen Aneignung von Gegenständen daraus oder Transport der Gegenstände ins nahe Ausland, vielleicht als Schrott deklariert, um Teile eventuell sogar wieder ins Land zurück zu führen, bis hin zur Unterschlagung von Erlösen und Bestechlichkeit des nahen Umfeldes der Bankvorstände und von Aufsichtsorganen;

- Kreditvertrag vom 14. 12. 2001 vor dem Hintergrund im Abschluss der in Jahresabschlüssen selbst eingeräumten katastrophalen Risikosituation der Bank, wo wahrscheinlich bei einem äußerst schwierigen Kreditverhältnis über einen Betriebsangehörigen 200.000 DM als sogenannte Einlage zugeführt wurde, der weder nach Vermögen und Einkommen in der Lage gewesen wäre diesen Kredit selbst zu bedienen, bei Befristung bis 15. Tage nach dem Jahresultimo und Rückbuchung zu Lasten der von der Bank finanzierten Firma. Der Vorgang müsste über die Kreditprotokollierung ermittelbar sein. Der Buchungsvorgang könnte gar steuerrechtliche Auswirkungen bei der finanzierten Firma gehabt haben, die wahrscheinlich gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgezeigt wurden.


Nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) besteht bereits bei fahrlässigem Handeln der Prüfer Ersatzpflicht gegenüber der geprüften Genossenschaft, vielleicht sogar gegenüber Dritten. Ich beantrage zu überprüfen in welchem der o.a. Kreditengagements exemplarisch Schäden aus Kreditverlusten für die Kreditgenossenschaft entstanden sind. Ich beantrage zu überprüfen, inwieweit eine übliche Revisionstätigkeit die Schäden verhindern oder vermindern hätte können. Ich beantrage zu überprüfen, ob hier der Rahmen der Fahrlässigkeit durch die Prüfung überschritten wurde. Dies beantrage ich vor dem Hintergrund zu würdigen, dass es schwer anzunehmen ist, dass die Bank von der Prüfungsseite wahrscheinlich in der höchsten Überwachungsstufe gestanden haben dürfte und der zuständige Prüfungsverband hierfür auch einen weit erhöhten Prüfungszeitrahmen zur Verfügung hatte.

Ich beantrage einen Prüfungsbericht gegenüber der Vertreterversammlung abzugeben und auch gegenüber den Mitgliedern damit die Genossenschaft in die Lage versetzt wird ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, da der Aufsichtsrat der Bank nicht als unbefangen bezeichnet werden dürfte. Ich beantrage hier offen zu legen, welche Prüfer namentlich für die Kreditverhältnisse einzeln, übergeordnet und disziplinarisch zuständig waren. Über hier verlinkte Lageberichtsvermerke (= Link), wofür in erster Linie die vor Ort tätigen Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff verantwortlich zeichnen dürften, und dazugehöriger Testierung durch den Genossenschaftsverband Bayern könnte m.E. auch eine Beihilfe, wenn nicht gar eine aktive Mitwirkung der Prüfer zum Bilanzbetrug bei der Bank vermutet werden.

Ich beantrage zu überprüfen, ob die Amtsübernahme der Vorstandsposition des Prüfers Johannes Herzog im Nachgang an die aufgezeigten Kreditfälle nicht im Interessenkonflikt nach § 43 der Wirtschaftsprüferordnung oder eines anderen Paragraphen der gesetzliche Verordnung verstoßen hat.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3168

Sehr nahe

17. März 2008, 13:50 Uhr

Betreff: Betrügerische Zusammenarbeit zwischen Vorständen und Prüfung?

Nicht nur bei Gold, Gold, Gold sollten die vorgeschriebenen Prüfungsregelarien ausgeschaltet werden, das war auch bei anderen Krediten der Fall. Im Anhang ist ein Kreditvertrag vom 15. Dezember 2001 (= Link) zu sehen, der dem Grunde nach sittenwidrig sein dürfte. Ebenso hat man auch gegen steuerliche Vorschriften verstoßen, von denen die betroffenen Kreditnehmer eventuell keine Ahnung hatten, denn wenn in eine marode Firma eine Einlage aufgrund einervertraglichen Grundlage gemacht wird und ein Kreditvertrag dürfte eine vertragliche Grundlage sein, und das auch noch über einen Jahresabschlussstichtag beim Kunden, dann kann man diese Einlage von 200.000 DM nicht einfach nach einem Monat wieder aus der Firma nehmen. Da wurde Privateinlage zu Betriebsvermögen und Betriebsvermögen kann nicht ohne weiteres entnommen werden.

So ein Vorgang eines einmonatigen KK-Kredites über den Jahresultimo mit einen mittellosen Kreditnehmer ohne jegliche Sicherheiten konnte nur dazu dienen zu diesem Stichtag das Kreditverhältnis besser dastehen zu lassen, als es in Wirklichkeit war und die Initiative ist vom Bankvorstand aus gegangen. Es lässt auf eine betrügerische Handhabung durch die Bankvorstände schließen und zwar des kundenbetreuenden Vorstandes und des Überwachungsvorstandes Karl Krämer, der den Vertrag mit unterschrieben hat. Und es lässt auf die stillschweigende Mitwirkung der Prüfer und der Prüfungsteamleiter vor Ort, Herrn Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff schließen, die mit dieser Jahresabschlussprüfung wahrscheinlich zum ersten Mal bei der VR-Bank tätig waren und der Bank über den Lageberichtsvermerk (= Link) ins Stammbuch schrieben, dass man bitte schön, im ersten Jahr nach der Fusion mit Arzberg im Kreditgeschäft die latenten Risiken in eine vertretbaren Rahmen zurückführen möge. Wahrscheinlich haben die Prüfer die letzten Kreditprotokolle vor dem Jahresende gar nicht kontrolliert und wahrscheinlich haben sie bei den schwierigen Kreditverhältnissen mache Vorgänge außen vorgelassen, sonst hätte man für die Bezeichnung der latenten Risiken in nicht vertretbarem Rahmen eine andere Superlative suchen müssen? Wenn jedoch ein Prüfer so etwas sieht, darf man dann der Vorstand noch drei Jahre wirken lassen, denn zu diesem Jahresabschlussstichtag wurde für Flex gesagt, der Kredit stand mit einer Überziehung von 375.000 € oder 734.000 DM laut dem Folienvortrag von Dr. Nickl und Prüfer Grothoff (= Link) bei der (blue)Vertreterversammlung am 30.06.2005[/blue] bereits im Prüfungsbericht.

Wer diesen 200.000 DM nicht sehen will der 734.000 DM auch nicht sehen? Nicht die Vorstände vor dem Jahr 2004 sind für die Umstände und die ungesetzlichen Kreditverhältnisse laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Zeitung alleine schuldig. Die Prüfer haben dabei mitgeholfen. Hoffentlich dürfen wir erfahren warum. Dass Johannes Herzog sich darauf seinen eigenen Posten aufbauen durfte, das dürfte sich auch nicht erst jetzt heraus kristlliesieren.

   

Nr. 3167

Gesehen

16. März 2008, 18:09 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3386, Nachlass an Aufsichtsräte

Den einen Aufsichtsräten lässt man Forderungen nach, lässt man den anderen dafür aus Beständen an Sicherheiten was zu kommen, über die man ab der Abholung beim Kunden keinen Nachweis mehr führen will? Was sind das für Ungeheuerlichkeiten? Was sagt aber das Finanzamt dazu wenn Geld so hergeschenkt wird? Wir haben doch gerade die Diskussion mit der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Warum werden die Dinge nicht gestundet, warum geschenkt? Wenn der Beschenkte nicht zum Finanzamt geht, dann muss doch die Bank die Schenkungssteuer auch noch tragen, wenn ohne Not Geld verschenkt wird bei 400.000 € ohne Verwandtschaftsverhältnis in der höchsten Steuerklasse? Da kommt doch was zusammen, was bisher dem Fiskus nicht zugeflossen ist. Steuerhinterziehung und der deren Beihilfe, geht es da zurück bis auf 10 Jahre?

   

Nr. 3166

Belesener

16. März 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Wie lange duldet man noch den Abfangjäger Johannes Herzog

Wir jetzt schon Kriminellen oder kriminellen Machenschaften gesprochen? Doch welche Machenschaften sollen denn tatsächlich zugedeckt werden? Das man Sicherheiten beim Kunden abholt und ab dem Zeitpunkt kein Protokoll mehr dazu auffindbar ist, ob man die Sachen teilweise gleich verteilt hat und den Rest als Schrott deklariert hat und wirklich nach Polen oder Tschechien verfrachtet hat, so wie es der Vorstand Reinhold Wolf erklärt hat, der aber dafür die Kunden anzeigt, wenn er sich dank seiner Unfähigkeit betrogen fühlt?

Dürfen sich die Mitglieder und Kunden bei der VR-Bank generell als die Betrogenen fühlen. Illegale Millioneneinnahmen aus den faulsten Abrechnungsmethoden quer Beet, die man sich nur ausdenken kann und dieser Prüfer Herzog beruft sich auf Verwirkung und Verjährung anstatt es einzugestehen, dass man als Revisor die Bank vor dem Kunden geschützt hat anstatt umgekehrt. Das Belügen der Mitglieder hat System beim Verband. So darf man auch hier wieder in die Aufzeichnungen der Bank selber blicken. Der Verband wollte den Mitglieder die Fusion mit Arzberg als in ihrem Interesse verkaufen. Tatsächlich dürfte aber die Risikostruktur der beiden Banken aus allen Nähten geplatzt sein.

Im Lagebericht 2001 mit dem Fusionsjahr doch schon auf die Situation der latenten Kreditverhältnisse, also ausfallgefährdet, außerhalb eines vertretbaren Rahmens gesprochen. Und auch dass die Größenklassen in den Kreditverhältnisse eine sehr ungünstige Struktur aufweisen. 2003 wurden dazu erstmals nachvollziehbare Zahlen in die Lageberichte geschrieben das 32 % des Kreditvolumens über 2,5 Mio. €-Kredite waren. Kredite also allesamt in der Größe von Flex und darüber hinaus. Das bedeutet, dass man entweder diese großen Kredite schon über die Fusion rüber geschleppt hat, denn das Kreditvolumen hatte 2001 und 2002 seinen Höhepunkt und wurde danach nur noch abgebaut. Dazu muss man wissen, dass mit Ende 2000 der Gesetzgeber an die Risikotragfähigkeit der Banken im KWG neue Anforderung stellte und die Höchstkreditgrenze und die Großkreditgrenze drastisch reduzierte.

Hätten die beiden Banken alleine aufgrund ihrer Risikofreudigkeit die neuen Grenzen nicht einhalten können? Aufgrund des haftenden Eigenkapitals, wäre jeder dieser Kredite bei der RV-Bank Marktredwitz zum zustimmungspflichtigen und meldepflichtigen Großkredit geworden und bei 6,4 Mo. € wäre Schluss gewesen mit Kreditausreichung, Schluss mit marktoperativem, dynamischem Management bei höchster Auslastung der Risikosituation der Bank. Die Höchstkreditgrenze wurde gesetzlich von 10 Mio. €, zuvor knapp 20 Mio. DM auf die genannten 6,4 Mio. € reduziert und zwar von einem Tag auf den anderen. Wäre die Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz daran zerbrochen? Was wäre mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb geschehen? Die hätte das Schicksal der Reduzierung erst drei Jahre später getroffen aufgrund einer Übergangsreglung im Gesetz für die kleinen Kreditgenossenschaften. Wenn man heute von Problemen in den Ostfilialen berichtet, so ist es doch auch wieder anzunehmen, dass dieses Abenteuer von den Arzberger nur auf Empfehlung des Verbandes eingegangen worden ist.

Warum wurden mit der Fusionsbilanz 2000 bereits von Kreditnehmer von Manfred Heger dazu aufgefordert Teile auf Familienmitglieder herauszubuchen, wenn die Bilanz ja schon feuerrot war? Wo ist der Unterschied zu den 180.000 € bei Gold, Gold, Gold knapp drei Jahre später, wo man das Ende des Kredites damit auch noch über Jahresende zog? Wenn bei einem schwierigen Kredit 200.000 DM am 15. Januar zurück gebucht werden, dann sieht das ein Prüfer, weil er die Entwicklung bis zur Bilanzfertigstellung beim Kredit anschauen muss. War Manfred Heger mit dem Prüfungsteam Hofmann nicht mehr handelseinig? Machten die Leute um Oberrevisor Hofmann die Dinge nicht mehr mit? Brauchte es da gleich das Versprechen an Johannes Herzog zur Amtsübernahme, dass man die aufsummierten Sauereien damit heilen musste, dass der Prüfer als Abfangjäger von Anfang an der feststehende Nachfolger von Manfred Heger wurde. Brauchte es bei der Risikostruktur dieser Bank wirklich noch die Ausfälle wie bei Flex und Gold, Gold, Gold, die sonst jeder nur halbvernünftige Prüfer verhindert hätte?

Wurden da die grundlegendsten Vorschriften in der Wirtschaftsprüferordnung zur Seite geschoben und bei der Bank im Grund jede externe Kontrolle ausgeschaltet, weil der Verband bis zum Hals mit drin steckte? Ist es wirklich so, dass Herr Herzog nur nicht gehen kann, weil niemand anderen in diese Sachen Einblick erhalten darf? Wann wird der Abfangjäger für die Veruntreuungen bei der VR-Bank endlich von der Spitze der Bank genommen?

   

Nr. 3165

Der Wissende

16. März 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Alles hat seinen Preis

Jetzt müssen schon die Ostfilialen als Entschuldigung herhalten für das Desaster das in den Westfilialen und insbesondere in der Hauptstelle der VR-Bank produziert wurde. Der Eindruck entsteht nun besinnt man sich auf die Filialen im Vogtland. Selbst wenn dort das Baugewerbe und die Zulieferer an Baustoffen und Beton nicht mehr ganz gut laufen, was ist das schon, was sonst an Krediten in den Sand gesetzt wurde. Oder die Fragestellungen die im Zusammenhang mit einem großen Autohaus und dem Arbeitgeber des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden aufgeworfen wurden. Was sind dazu im Vergleich schon die Probleme in der Firma eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds, den man das Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit einem Teilforderungsnachlaß versüßt hatte. Diese Praxis wurde auch in anderen Fällen von Aufsichtsratsmitgliedern angewendet. Damit ist nur mehr die Höhe des Preises unterschiedlich, mit die Aufsichtsräte von den Vorständen gekauft wurden. Dies alles zu Lasten der anderen Kreditkunden und Anleger die mit den Wertstellungsmanipulationen geschröpft wurden. Wohlwollend geduldet von den Prüfern des Verbandes und seiner Verbandsoberen. Hier tun sich weitere Untreuetatbestände auf, wenn immer wieder Aufsichtsräte bzw. deren Firmen mit Forderungsnachlässen bedacht wurden. Hier sollte die Staatsanwaltschaft einmal ein Auge darauf werfen, was in den Kreditengagements von ausgeschiedenen Aufsichtsräten abgelaufen ist. Kein Wunder, daß der Aufsichtsrat sich zu keiner Entscheidung hinsichtlich des Rauswurfs von Herzog durchringen kann. Denn damit wäre auch der Schutz des Verbandes hinfällig. Wenn sich nicht eine Gruppe von ehrlichen Aufsichtsräten bildet, die diesem Kriminellen Einhalt gebietet, dann muß man davon ausgehen, daß alle in B(P)ausch und Bogen sich ihre Vorteile verschafft haben.

   

Nr. 3164

L:

15. März 2008, 07:35 Uhr

Betreff: Schuld und Sühne

Wird die Gerechtigkeit mit Füßen getreten. Wenn man den Ablauf bei Gold, Gold, Gold verfolgte, dann wird anhand von diesem einen Fall viel von der Tragweite des unglaublichen Sumpfes bei der VR-Bank Marktredwitz und zuvor bei der Raiffeisen – Volksbank deutlich. Über die Protokolle der Vertreterversammlung vom Jahr 2001 weg über die Berichte zu den unfassbaren, gesetzesverstoßenden organisatorischen Mängeln bei der Bank in der Versammlung vom Oktober 2004, wo über viele Grundübel einmalig gesprochen wurde zur Versammlung vom Juni 2005, wo die Revision und der Aufsichtsrat zu gesetzeswidersprüchlichen Aussagen bereit war bis zur Versammlung 2007, wo man Wolf und Kollegen für die unglaublichen Dinge auch noch „freigesprochen“ hatte, dieser Sumpf muss doch trocken gelegt werden.

Ist der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nicht ein Großteil des Übels? Der Prüfer, der den Vorstandssessel einnahm, nach dem man vorher die Vorstände der Bank ziellos, oft eigenmächtig handelnd, aber immer ungebremst so einen Berg an Verlusten auftürmen ließ. Kreditzusagen, also Kreditversprechen einer Genossenschaftsbank, die unzählige in den Abgrund stieß und in schwierigste Lebenssituation, Betriebe zerstört, Existenzen, Familien, weil die Leute der Genossenschaftsbank unfähig waren ihr Geschäft ordentlich zu betreiben. Der Förderungsauftrag, auf dem die Genossenschaften fußen, wurde in einen Schädigungsmechanismus ohne Gleichen verwandelt. Vor der Abschirmung des Prüfungsverbandes konnten die Vorstände ungestört ihr Unwesen treiben, denn anders kann man das nicht bezeichnen. Fünf Millionen DM (2,6 Mio. €) bei Flex in den Sand zu setzen mit dem besten Freund des Vorstandes, wahrscheinlich zwei bis drei Millionen mit Gold, Gold, Gold, ungesichert zu verbraten, wenn die erste Firma des Kunden schon eine Pleitefirma war und dann den Verlust noch versuchen zu drücken, in dem man nahe Verwandte und Mitarbeiter nötigt Sicherheiten zu stellen und Teile der unfassbaren Überziehungen auf sich selber umschreiben zu lassen, sind diese Leute einer menschlichen Regung überhaupt fähig gewesen?

Interessant (= Link) zeigt es doch auf, die unglaublichen Zahlen an Kreditabschreibungen. Hätten wir bei DM-Wert weniger geschluckt, wenn kein Jahr zwischen 2001 und 2005 unter 9 Millionen Kreditverlusten durchgegangen wäre? Und wie schon gleichmäßig alles verlief? Welche Verluste wurden also im Grunde verschoben aus den im Jahr 2001 im Lagebericht schon beschriebenen latenten Kreditrisiken in nicht vertretbarem Rahmen? Welcher Energie bedarf es, wenn man bei einer Bankbilanz die notwendigen Einzelwertberichtigungen herauslässt, weil man sie nicht mehr abdecken kann laut den Lageberichtsvermerken (= Link)? Heißt es nun vorsätzlicher Bilanzbetrug? Ist das kriminelle Energie? Von wem ging das aus? Ein Vorstand wird niemals von sich aus zum Prüfer gehen und sagen, wir bringen die Bilanz nicht zu, liebe Revisoren, lasst uns doch eure festgestellten Wertberichtigungen raus nehmen, wir können sie nicht mehr abdecken. Und dies vor einem Hintergrund wie in der Bilanz 2003, wo man 13 Millionen an Einzelwertberichtigungen laut Reinhold Wolf zu verzeichnen hatte. Im Durchschnitt unfassbare Werte an Verwaltungskosten waren damit verbunden, die nur auf unglaublich hohe Prüfungskosten schließen lassen. Waren die Prüfer also schon in einer Übergangsphase die eigentlichen Herren im Haus, weil sie wahrscheinlich durchgängig herbeordert waren? Warum wurden dann die Überziehungen bei Flex und bei Gold, Gold, Gold nicht im Keim unterbunden?

Für so etwas, wie es in den Jahren 2002 und 2003 ganz offen in die Abschlüsse rein geschrieben hat, da braucht es den Anstoß des Prüfers, und es waren Johannes Herzog und Raimund Grothoff, die Prüfungsleitung vor Ort und die Prüfungsabteilung in München hat die Bilanz auch noch mal angeschaut, bevor Verbandsvorstand Gschrey, die Herren Eberle und Hilkenbach Ihre Unterschriften unter die uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) drunter gesetzt haben, das alles den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dies alles vor dem Hintergrund, dass man in der Region ungezählte Kunden mit dieser gesetzeswidrigen Kreditpraxis mit geschädigt hat, nicht nur die Genossenschaft. Da steht eine größere Summe, aber die Aufsummierung ist nur die Sammlung der vielen Einzelschicksale. Betrieben von Leuten, die den malltretierten Kunden noch die Sicherheiten weg nahmen ohne sie zu verwerten und dann mitteilten, man könne die wenn überhaupt in Polen oder Tschechien suchen. Die spitze in den Abschreibungen von 2003 zeigt wahrscheinlich die gängige Praxis bei der Prüfung, wenn man einem Vorstand eine Verantwortung aufbürden will (die ungesühnt blieb!), dann verlässt man die sonstige Linie mal und geht doch darüber hinaus, aber in Marktredwitz eben nur soweit, wie man es „abdecken“ konnte.

Kommt da nicht die Aussage von Reinhold Wolf auf der Versammlung Mitte des Jahres 2006 genau der Marschrichtung gleich, dass er sagte, wir rechen auch in diesem Jahr mit überdurchschnittlichen Wertberichtigungen? Eine erwartete Wertberichtigung, die hat man doch schon in den Büchern, nach den gesetzlichen Bilanzrichtlinien muss man die doch feststellen und in die Bilanz des Vorjahres einarbeiten, wenn man so redet. Hat er aber die Antwort mitgegeben, warum es so gemacht wurde, vielleicht über viele Jahre mit der Anmerkung: "Die Risikovorsorge (Kreditverluste und Wertberichtigungen) wurden in Übereinstimmung mit der externen Prüfung so vorgenommen?" Wurden in Übereinstimmung mit der externen Prüfung da aufgehört, wo man die Wertberichtigungen über die Bilanz nicht mehr abdecken konnte? Bekanntgabe des Ablaufs der vorigen Jahre auf einer anderen Bühne und Ebene?

Schuld und Sühne, Gerechtigkeit, Hehler und Stehler, wer ist hier für was verantwortlich und wer ist hier wer. Der Prüfer, der vielleicht auch noch verantwortlich zeichnet für den Freispruch für Manfred Heger und dann für alle zusammen noch mal in der Versammlung vom letzten Jahr, der soll hier Vorstand machen? Wer ist hier das größere Übel? Der der Straftaten begangen hat, die sich wahrscheinlich in den Abschreibungen der Bank verstecken (äußerst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements laut der Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung), die Vorstände, oder der die Barriere zuerst zur Verfügung stellt, hinter der die Sauereien laufen konnten und der zum Schluss den Mantel des Schweigens zur Verfügung stellt. Hatte die Hilfe zur eventuellen Bilanzverschönerung bei der VR-Bank durch die Revisoren nicht unmittelbare Auswirkungen hinein in die die Risikostruktur der Bank, in die Risikotragfähigkeit? Hatte dies nicht gravierende, ja verheerende Auswirkungen auf die Risikoneigung der Vorstände, wie die Revisoren mit der Bilanz verfahren sind und wie man Einzelkredite behandelt hat im Rahmen der Überprüfung, wahrscheinlich sogar lückenloser Begleitung und Überwachung?

Schuld und Sühne, das muss auch für die in Marktredwitz tätigen Prüfer gelten. Herr Herzog ist der dafür am stärksten Verantwortliche auf dieser Seite. Es ist ein unfassbarer Vorgang, dass er zum Vorstand gemacht wurde und jeder Tag ist eine zusätzliche Beleidigung für die wahren Opfer des Dramas, die Kunden und Mitglieder, die Vermögen, Geld und Lebensqualität verloren haben, wo Familie gebrochen und zerbrochen sind und Kinder um ihre Chancen gebracht wurden.

Bei so einer Situation einer Bank muss man wahrscheinlich 80 bis 90 % der Kreditverluste den Prüfern mit auflasten. Solche Überziehungsgepflogenheiten, die anscheinend an der Tagesordnung waren, die gehen voll zu Lasten der Prüfung. Muss man hier sagen, die Zielplanung Vorstandsamt des Herrn Herzog hat alle negativen Dinge bei der Bank mit Flügeln ausgestattet? Muss es einen wundern, wenn die Bank mit allen möglichen Skandalen im Land in Verbindung gebracht wurde, angefangen von der BMW-Affäre bis hin zu der Angelegenheit mit US-Immobilienfonds, wo sich ausgerechnet die VR-Bank eine Partner für die Vermittlungen außerhalb des Genossenschaftsverbundes ausgesucht hat, wo man nicht mal die Entwicklung der laufenden Objekte überwachen konnte, was ja sonst dann Aufgabe der Zentralbank ist? Vertritt man da die Interessen der eigenen Kunden oder die Interessen an den Rädchen drehen zu können?

Sicher wollte man die VR-Bank Marktredwitz nicht ganz untergehen lassen, aber jetzt scheint es nur noch das Überlebensziel für Herrn Herzog und seinen verbündeten zu geben. Die weitere katastrophale Entwicklung der Bank wird dafür anscheinend in Kauf genommen, nur um das Feld nicht räumen zu müssen. Wir dürfen nicht nachlassen den Neuanfang zu fordern und die Aufarbeitung der Vergangenheit zu verlagen. Die Sache darf nicht im Sande verlaufen. Der Blick nach vorne darf die die auf der Strecke geblieben sind, nicht auch noch zu den Vergessenen machen. Auf ihrem Rücken soll auch noch die Zukunft der VR-Bank aufgebaut werden, das darf nicht sein. Wir erwarten von einem Aufsichtsgremium, dass die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand vertritt endlich lückenlose Aufklärung. Wir erwarten, das Leute aus dem Amt gehen, die sich vielleicht selbst Schuld aufgeladen haben und dass die aus dem Amt gehen, die aus ihrer Interessenslage heraus nicht wissen wo sie stehen, dass sie die Plätze freimachen. Wir erwarten, dass die Aufsichtsräte zu den Sitzungen gehen.

   

Nr. 3163

Exbanker

14. März 2008, 20:15 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

In diesem Gästebuch ist nachzulesen, daß sich zahlreiche qualifizierte Bankkaufleute um die Position als Vorstand beworben haben und abgelehnt wurden, weil diese Bewerber der zu Ende gehenden Dynastie Genossenschaftsverband Bayern nicht genehm waren.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat vielmehr den früheren Revisor Johannes Herzog installiert um die ganzen Versäumnisse und Machenschaften, nicht nur in dieser VR-Bank Marktredwitz unter der Decke zu halten. Der GVB ist nicht nur der Bank und deren Mitgliedern sondern besonders der Bankenaufsicht für seine diesbezügliche Stellungnahme über die nicht zu vertretende Inthronisierung von Herrn Herzog verantwortlich. Der GVB haftet also für seine Schandtaten.

Wenn Mitarbeiter der Bankenaufsicht zufällig diesen Gästebucheintrag lesen, sollten diese umgehend nachsehen, welchen Personen der GVB noch so in Vorstandspositionen verholfen hat. ohne dass diese die geringste Fähigkeit zur Führung einer Genossenschaftsbank haben. Übrigens, ob es sich dabei um eine Raiffeisen- oder Volksbank handelt ist nicht wichtig.

Von nun an wird es richtig abgehen!

   

Nr. 3162

Erkannt

14. März 2008, 11:21 Uhr

Betreff: Notvorstand – Notaufsichtsrat?

In Ein bisschen stolz (= Link) sieht man doch gleich am Anfang wo unser Aufsichtsratsvorsitzender Werner Schelter herkommt. Ein ehrenamtlicher Vorstand als Notvorstand zum Ersatz eines hauptamtlichen ohne Bestätigung durch die Vertreterversammlung, werden da die Gesetze hingebogen, wie es den Herren gerade so recht ist?

Sind die letzten Wochen hier im Gästebuch dazu auch sehr aufschlussreich? Erhalten wir aus informierten Kreisen Hinweise was in der Kraußoldstraße an gegenseitigen Schutzmechanismen und Verstrickungen aufgebaut sind? Der zweite Vorstand scheint wirklich nur Beiwerk zu sein, wenn man die Bilder in der Frankenpost (= Link) auffüllen muss. Der hält sich auffällig leise im Hintergrund. Und über das Foto zur Bürgerstiftung (= Link), sieht man da ob die größten Kreditkunden auch die Spender in der Stiftung sind? Sieht man da, ob die Hinweise und Anfragen zu den Kreditzusammenrechnungen nach dem KWG berechtigt sind? Ist der Aufsichtsratsvorsitzende unsere Aufsichtsratsvorsitzender oder der seiner Firma? Interessensvertretung für die Mitglieder oder für den vielleicht größten oder zweitgrößten Kreditnehmer der Bank? Ohne Ausweis der Organkredite im Jahresabschluss der Bank? Ohne Verschlüsselung dazu?

Sind die Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat Sitzungen einer Notgemeinschaft der unter Druck Geratenen? Die anderen halten sich fern um nichts hören zu müssen und wollen schon gar nichts mehr mit kriegen? Leute, die sich über Jahrzehnte regelmäßig zum Aufsichtsrat wählen lassen. Der Steuerberater fehlt dabei sicher nicht, aber andere, die unsere Interessen vertreten sollen.

Wieso ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz? Das brauchen sich nicht die Mitglieder und Kunden bei uns zu fragen. Wenn ein Prüfungsverband zu solchen Stützungsaktionen bereit ist und Bilanzen genehmigt, dass vielleicht der komplette Verbrauch der eigenen Rücklagen der Bank durch Kreditabschreibungen verschleiert wird, dann brauchen wir nicht zu glauben, dass das nur in Marktredwitz praktiziert wird. Wieso ausgerechnet Marktredwitz werden sich aber Johannes Herzog, die Aufsichtsräte und der Verband fragen? Wieso kommt das ausgerechnet bei uns auf, wo unser System doch sonst überall so gut funktioniert? Das System von Falsch- und Fehlinformation der Vertreter und Mitglieder und der Vertuschung und Blendung.

So sitzen sie nun gemeinsam auf dem Sünderbänkchen und wissen nicht wie man rauskommen soll. Wie tief steckt besagter Steuerberater drin? Aufsichtsrat oder Steuerberater vieler Kunden, die ihm von Heger und Kollegen eventuell zugeschanzt wurden. Ist da Kontrolle möglich, oder Unterstützung des Vorstands bei genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, äußerst risikoreichen, mit Erstellung einer Bilanz mit Warenbeständen, die vom Warenempfänger als Schrott zurück gegeben wurden? Aufsichtsrat oder Vertreter eigener Interessen? Warum Rücktritt von Horst Pausch nach Gold, Gold, Gold (war er dabei am 13. Juli 2004 bei der Besprechung), nach seiner Unterschrift auf dem Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, wo die anderen Aufsichtsräte vom Vertrag vielleicht nur Kenntnis erhielten, dass er überhaupt gemacht ist, ob vom Inhalt ist schon zweifelhaft. Der Rücktritt erfolgte zwei Tage nach der Vertreterversammlung ohne jegliche Ankündigung in der Versammlung, warum?

Warum Reiner Loos als Rechtsanwalt aus dem Amt des Vorsitzenden raus gewählt? Wer würde in so einem niederschmetternden Fall nicht das Amt ganz abgeben als in die zweite Reihe zurücktreten? Warum musste Werner Schelter im Oktober 2004 in den Aufsichtsrat rein und spielt heute diese Rolle? Warum hat er nichts dagegen unternommen, wenn die alten Vorstände vielleicht in Wunsiedel 400.000 € ohne Not hergeschenkt haben? Hat er den Forderungsverzicht von 432.000 € plus Kosten durch Johannes Herzog und Reinhold Wolf und selbstverständlich auch durch Uwe Heidel als Notvorstand, als Aufsichtsrat und jetzt als Vorsitzender mit getragen, warum?

Es wird Zeit, dass erstens die Aufsichtsräte ihre Lage auch wahrnehmen, denn die Erkenntnisse dürften für sie ein Schlag auf den Kopf gewesen sein und sie sind davon noch benommen. Es ist an der Zeit, dass sie ihre Verantwortung für die Mitglieder und das Unternehmen Bank aufnehmen und dann muss als zweites ein Rücktritt erfolgen, denn sonst haben wir vielleicht angeklagte Aufsichtsräte im Amt, die sich gemeinsam mit Vorständen dort wiederfinden.

   

Nr. 3161

exbanker

13. März 2008, 20:30 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Läuft bei dieser Genossenschaftsbank ein besonderer Poker?
Wenn hauptamtliche Vorstände bei kleinen Raiffeisenbanken früher Schieflagen produziert haben und ehrenamtliche Vorstände kraft Gesetz dabei waren, dann gab es zwei Möglichkeiten.

1. Möglichkeit ist, daß der Genossenschaftsverband per Diktat empfahl was künftig Sache ist. Also Fusion mit einer anderen Kreditgenossenschaft und Abschuss des Rechners oder Geschäftsführers, Wegnahme dessen gesamten Vermögens als alleiniger Schuldiger, einhergehend Wegfall von Pensionsansprüchen. Wenn ehrbare Aufsichtsräte diesem Spiel nicht mitgemacht haben, dann trat Plan 2 in kraft.

2. Möglichkeit ist, daß der Genossenschaftsverband Bayern durch seine Helfershelfer (Prüfer) den ehrenamtlichen Vorständen und den Aufsichtsratsmigliedern klipp und klar mündlich mitteilte, daß ihre eigenen Existenzen durch Haftungsinanspruchnahme auf dem Spiel stehen, wenn diese auf Diktate nicht einwilligten. Viele Aufsichtsräte haben gekuscht und langjährige Vorstände einfach verraten, nur um eigenes Versagen nicht öffentlich zu machen und in Regreß genommen zu werden.

Was läuft eigentlich in der VR-Bank Marktredwitz? Das Versagen der Vorstände Heger, Wolf und Krämer ist wohl aktenkundig. Werden diese in die Haftung genommen wohl eher nicht. Was hat der Genossenschaftsverband Bayern in der Hand, um die Auf- sichtsräte dieser Bank unter Druck zu setzen. Warum versuchen die Aufsichtsräte, wenn sie schon versagt haben keine Kronzeugenregelung. Damit könnten diese doch glimpflich für ihr Unvermögen davon kommen, wenn sie die Machenschaften des Ge-
nossenschaftsverbandes durch die Installation von Herrn Herzog aufdecken und Farbe bekennen würden.

Und der neue Vorstand (nicht mal seinen Namen merke ich mir) dem gehört die Quali als Banker schnellstens abverlangt. Er hat einfach versagt weil er sich hat einlullen lassen und offenbar nicht fähig ist, Position zu beziehen.

Bin gespannt, wann der VR-Bank-Marktredwitz-Crash so richtig in den Medien ist.
Raiffeisen sowie Schulze/Delitzsch drehen sich in den Gräbern herum aber die Verant- wortlichen haben ihr Grab schon selbst tief geschaufelt und folgen ruhmlos nach.

   

Nr. 3160

Ganz nah

13. März 2008, 19:10 Uhr

Betreff: Turbulenzen

Bloß mal angedacht was wäre wenn? Was wäre wenn ein Familienbetrieb insolvent wird und der Bankvorstand sagt, ich lass euch einen schönen Betrag nach, einen wirklich schönen, aber dafür will ich dann bei der Neugründung auch still beteiligt werden? Was wäre wenn?

   

Nr. 3159

Mitglied

13. März 2008, 19:04 Uhr

Betreff: Was ist denn mit dem 2. Vorstand, von dem hört man ja gar nichts

Der Herr Heidel ist jetzt doch auch über ein Jahr da. Immer nur Herzog, Herzog, Herzog. Gar nichts sagen, das ist mehr als verdächtigt, wie wenn er sich verbarrikadiert. Aber Herr Uwe Heidel, was halten Sie von den Versprechen Ihres Kollegen, wenn der sie schon nicht einlöst mit der Bilanz und auch anderen Dingen, ist das kein Versprechen von der ganzen Vorstandschaft gewesen. Wir hat es geheißen, nicht ich. Meinen Sie nicht auch wir Mitglieder haben ein Recht zu erfahren wie es um die Bank steht. Stimmt es wirklich, dass man die Versammlung verschieben musste. Das sind doch Alarmzeichen. Wenn Ihr Kollege den Hintern in die Hose klemmt und sich nicht traut, es gibt Sie doch auch noch. Sie vertreten doch die Genossenschaft, der Aufsichtsrat vertritt sie doch nur in Vorstandsangelegenheiten. Sagen Sie uns doch, ob gegen Ihren Kollegen ermittelt wird. Das ist genauso Ihre Pflicht.

So hat Herr Herzog Ihnen doch die Position überlassen, wo man die Kunden gewinnen muss. Da stehen Sie also auch nicht besonders gut da. Aber so wie es Ihnen geht, so geht es allen Mitarbeiter wahrscheinlich, Sie kommen gegen das Negativimage des Herr Herzog nicht an. Der hat als Revisor die Prüfung in seine Richtung gedreht, wie soll er es jetzt als Kontrollvorstand anders machen.

Aber sie haben doch Gesamtverantwortung, rücken wenigstens Sie raus, sonst reicht für Sie doch auch das Lehrlingsgehalt, wenn man schon so viel sparen muss.

   

Nr. 3158

Ulrich

13. März 2008, 18:48 Uhr

Betreff: Standfestigkeit des Aufsichtsrates

Wahrscheinlich gehen bestimmte Aufsichtsräte schon regelmäßig zur Sitzung. Die dürften Angst haben, dass Sie was versäumen. Wie ist das Webmaster, wenn gegen einen Aufsichtsrat und Steuerberater neben dem Vorstand ermittelt wird, muss der nicht unverzüglich sein Amt nieder legen? Auf was warten die noch, dass die Bank noch mehr in den Dreck gezogen wird?

   

Nr. 3157

Aus der Organisation

13. März 2008, 15:29 Uhr

Betreff: Unterlassene EWB’s

Im Nachgang zu Eintrag Nr. 3374 kann man wirklich nur sagen, warum ist dieser Herr Herzog noch da? Der war doch Prüfer bei den unterlassenen Einzelwertberichtigungen und damit war das eine Bilanzfälschung, wenn es stimmen sollte. Der Prüfer ist für die Bilanzfälschung verantwortlich, unglaublich. Aber er wollte auf den Vorstandsstuhl, so macht es wieder einen Sinn. Dass da die Prüfer den Vorständen Hinweise gegeben haben, welche Kredite man besser etwas schöner darstellen sollte vor den Bilanz- und Prüfungssstichtagen scheint nicht auszuschließen zu sein. Wie es in Eintrag Nr. 1386 und 1397, verlinkt in Eintrag Nr. 3365, steht, dass da Mitarbeiter und Angehörige mit hineingezogen wurden, das ist ja eine riesen Schweinerei. Jonny go home, geh hin wo du her – kamst.

   

Nr. 3156

Gesehen

13. März 2008, 15:14 Uhr

Betreff: Nach schwierigen Jahren Konsolidierung gemeistert !!??

Nach schwierigen Jahren Konsoldierung gemeistert, dass war es was Johannes Herzog laut dem letzten Eintrag neben Rede & Co. der Welt verkündete vor nicht ganz zwei Jahren? Woraus besteht nun die Konsoldierung? Aus dem noch viel größeren Scherbenhaufen? Aus seinen Scherben und aus den übergrößen Häufen von füher, die er nicht wegkehren wollte? Kein noch so großes Loch hat gereicht, wo man die unterbringen konnte. Wie oft geht Johannes Herzog wohl seine Bilanz der VR-Bank durch den Kopf in dieser kurzen Zeit, die er da ist bei uns?

   

Nr. 3155

Aus der Nähe

13. März 2008, 15:01 Uhr

Betreff: Zur Bilanz der Bank

Anders rum gefragt zur Bilanz der Bank, wie viele Mitarbeiter schmeißt Herr Herzog raus, damit anstatt die Einnahmen bei der Bank höher werden die Kosten die Bank nicht auffressen? Geht mal hinten rum in Marktredwitz und schaut Euch die Bruchbude an. An einer Latte ein Hinweis auf die Dachschäden, dass man Abstand halten soll, der Putz fällt in Flächen ab. Eine Schande, die haben nicht mal das Geld die Renovierungskosten aufzubringen. An eine Steuerleistung anscheinend nicht zu denken bei denen. Wenn die Kosten runter müssen, dann sind die nächsten Filialen auch noch fällig. Da bleibt einem aber auch der letzte Brocken im Hals stecken, wenn hier noch darüber geschrieben wird, ob es angebracht ist dem ehemaligen Prüfer für seine tollen Leitungen in den letzten zehn Jahren, egal wo es war, auch noch eine Abfindung mitzugeben, wenn er endlich abdampft.

Legen wir doch mal Ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren dagegen. 192 Mitarbeiter waren es, wie viele sind es noch heute. Abbau mangels Kundschaft, so ist es.

   

Nr. 3154

Aus der Region

13. März 2008, 12:07 Uhr

Betreff: Nur noch eines kann die Schussfahrt nach unten bremsen, die Ehrlichkeit

Entgegen allen Ankündigungen und Versprechen des Herrn Herzog befindet sich die VR-Bank Marktredwitz auf der Schussfahrt nach unten in die schiere Bedeutungslosigkeit. Vielleicht wäre dies auch ein möglicher Ausweg für die heute schwer angeschlagenen Manager und Aufsichträte der Bank. Die schlechte Figur des Reinhold Wolf war nicht nur auf den gerichtsmäßig verhandelten Fall und auf seine Person beschränkt und vorsichtig gesagt, was der Richter über den Angeklagten gesagt hat, kann man dass nicht auf alle führenden Leute bei der Bank übertragen, bis auf eine Einzelrolle eines Hampelmannes oder Faschingsnarrens?

Die Bank ist nur noch mit einem zu retten, mit Ehrlichkeit. Das Vertrauen der Kunden ist komplett weg. Wer einer Bank nicht traut, der bringt sein Geld da nicht hin und der holt da keinen Kredit. Und das schlimme daran, es reduziert sich auf ein schwierigeres Kundenklientel, die dort noch Chancen sehen und die Bank ist gezwungen regelmäßig gegenüber den seriösen Konkurrenten mit Kondition zu arbeiten. Ein Vertrauensvorschuss für die Konkurrenz ist für den eigenen Betrieb teuer.

Vertrauen bei der VR-Bank steht leider nicht mit dem Namen Herzog. Der Wunsiedeler Kreis und seine Diskussionsteilnehmer im Gästebuch haben es oft formuliert, aber auch der Markt, die Kundschaft, ist hierfür äußerst feinfühlig. Was hier oft Schwarz auf Weiß gestanden hat, die Kundschaft hat es am Markt vollzogen, sie hat Herrn Herzog von Beginn an das Misstrauen ausgesprochen. Vertrauen zurückgewinnen heißt auch Stellung zu beziehen dazu wer an der Spitze der Bank steht, das ist die erste Verantwortung des Aufsichtsgremiums im Sinne der Mitglieder. Und dazu gehört auch, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird und nicht mit einer Person Herzog zugeschüttet werden soll. Viel zu viele Leute kennen viel zu viele, die mit der Bank äußerst negative Erfahrungen gemacht haben, bis hin dass die Lebensgrundlagen dieser Leute zerstört wurden.

   

Nr. 3153

Bilanzleser

13. März 2008, 11:43 Uhr

Betreff: Wie werden in diesem Jahr die Werte der Bank weiterzuschreiben sein?

Auf Knopfdruck erhält Herr Herzog eine Bilanz ausgedruckt, nach dem augenblicklichen Bearbeitungsstand? Wenn die Bilanz verworfen werden musste, wenn deswegen oder auch aus anderen Gründen die vorgesehene dringend wichtige Vertreterversammlung verschoben werden musste, zuerst der Seitenhieb an die fehlenden Aufsichtsräte, interessiert die das nicht? Sicher würde der Wunsiedeler Kreis gerne die Rubrik Interessant (= Link) weiterschreiben, wo denn das Bilanzvolumen, die Kundeneinlagen und die Kundenforderungen weiter hingelaufen sind, mit dem Exprüfer als Vorstand, der die Marktführerschaft versprochen hat. Eine Bilanz hat die Bank schon in Ihrem internen Zentralcomputer oder auf dem der Rechenzentrale, eine tagesaktuell vorläufige.

Hat Johannes Herzog seine Vergangenheit eingeholt? Ist nix mehr mit „Die ungesicherten Kreditteile der problembehafteten Engagements sind nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt.“? Unterschreiben die Wirtschaftsprüfer beim Verband dazu die Testate (Bilanzbestätigungsvermerke) nicht mehr wie zu seiner Zeit noch als Prüfer, wo man ihn auf das Schild des Bankchef in Marktredwitz heben musste und ihm damit die Arbeit leichter machte, dank dadurch überhöhter Eigenkapitalausweise und damit zusammenhängender Kreditausreichungsmöglichkeiten und überhöhter Risikomöglichkeiten über Groß- und Höchstkreditgrenzen, weil man weiß, es geht nicht mehr so unbeobachtet wie man es gerne hätte? Werden manche großen Kreditverhältnisse nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheit, genauer unter die Lupe genommen? Wird geklärt, ob der heutige Vorstand sich ausschließlich noch auf Beihilfe bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zurückziehen kann, oder schon mehr? Auf diese Weise werden die Kreise anscheinend immer enger gezogen.

Ach gebt doch dem Wunsiedeler Kreis zumindest die vorläufige Bilanz, das kann man in Interessant sicher so darstellen. Planen Vorstand und Aufsichtsrat (die die gerne kommen und noch ein bisschen was erfahren und damit auch die Entscheidung der anderen übernehmen) übrigens eine Dividende auch wenn die Bank keinen operativen Gewinn macht?

   

Nr. 3152

Uwe

13. März 2008, 10:00 Uhr

Betreff: Zu den Vorberichten, Verfahren gegen Wolf wegen Veruntreuung

Warum soll nur ein Verfahren gegen Reinhold Wolf eingeleitet werden? Da gehören Manfred Heger und Karl Krämer doch eindeutig mit dazu. Wahrscheinlich hat der Richter nur den Fall des Angeklagten isoliert sehen dürfen, aber wenn man die Abläufe bei der VR-Bank Marktredwitz betrachten, wenn man es auch dem Standpunkt der Bank betrachtet, dann ist man geneigt von Betrug der Vorstände an der Bank zu sprechen und man ist geneigt von Beihilfe durch die Revision und ganz besonders Herrn Herzog zu sprechen.

Was wäre wenn Herr Herzog heute die Unterlagen in der Hand hat und die Machenschaften von Reinhold Wolf und seinen willfährigen Kollegen dazu betrachtet? Die haben ihn nämlich nicht nur nicht kontrolliert, die haben immer wieder den Schandtaten zugestimmt. Ihre Pflichten zur gegenseitigen Kontrolle haben sie unterlassen und Reinhold Wolf bei jeder einzelnen Überziehung wieder gestützt.

Gehen wir aber noch ein paar Monate in der Geschichte zurück dann kommt die Rolle des Herrn Herzog als Prüfer und heutiger Vorstand zutage. Bei vier Kreditengagements, hat man da im Herbst 2003 vor dem Revisionsstichtag (woher kannte den Reinhold Wolf und seine Kollegen ?) viermal 45.000 € aus dem Konto der GmbH zu Lasten von Angehörigen und Firmenmitarbeitern heraus gebucht? Diese ausgelagerten Forderungen gegen die GmbH des K.N., die muss Johannes Herzog heute eintreiben. Vielleicht will er heute so tun, als ob er es im Herbst 2003 oder im Frühjahr und Sommer 2004 noch übersehen hat, denn das war auch die Taktik von Manfred Heger und Karl Krämer als Zeugen vor dem Gericht, aber heute kann Herr Herzog nicht mehr so tun als ob, er muss sehen, dass man mit diesen Strohmannkrediten die gesetzliche Prüfung umschiffen musste, weil die Firma an sich schon im Herbst 2003 insolvent war und die Bank unweigerlich alle Mittel hätte sperren müssen. Da ist es aus mit Blauäugigkeit, das ist vorsätzliche Umgehung aller Vorschriften durch die Vorstände und Verdeckung eingetretener Verluste. Jeden Euro, den man in diesen Fall gesteckt hat, den müssten die Vorstände berappen. Von der pleitegegangenen Telefonfirma bis hin zum 13. Juli 2004 als das Goldmärchen wie ein Kartenhaus zusammengebrochen ist. Da muss man diesen Herrn Herzog fragen, ob man aus Imagegründen auf die Rückholung der Gelder bei den Vorständen verzichten darf? Wohl nicht.

Man hat damit auch die vier Leutchen gelinkt, die noch auf den Erhalt ihres Arbeitsplatzes gehofft haben oder familiär in eine Drucksituation gebracht wurden. Der Prüfer wusste davon und macht heute als Vorstand nichts dagegen, weil er Reinhold Wolf für sich selber brauchte. Das schreit aus allen Vorgängen bei der VR-Bank heraus. Vermeidung der Aufklärung und Aufarbeitung wegen Vorteilsnahme des Herrn Herzog.

Der Partner des Angeklagten hat sich seine Freiheit erkämpft. Der Richter hat im geglaubt und den Angeklagten hinter Gitter geschickt. Für einen neutralen Beobachter soll es angeblich ohne weiteres auch möglich gewesen sein, dass der Bankvorstand Reinhold Wolf viel mehr wusste als im Prozess heraus kam. Auch dazu könnte Herr Herzog Auskunft geben, ob und mit wie viel die Bank mit dem mitangeklagten Zeugen in die Abschreibung geraten war, weil für den plötzlich auch die einzige Unterstützung weggebrochen war, nämlich die Spritzen von K.N. Die einzigen Kreditsicherheiten die bei Reinhold Wolf wirklich zählten waren wahrscheinlich Schauermärchen und unerfüllbare Versprechungen.

Also Herr Herzog Bücher auf und Aussage, ob ein gewisser M.T. bei der Bank auch einen Schaden hinterlassen hat. Genauso muss endlich aufgeklärt werden wie die Forderungen in dem verhandelten Kreditfall waren und der tatsächliche Ausfall, der könnte sich mit M.T. kräftig erhöht haben. Speziell die kräftigen Reiskosten zu Lasten von K.N. könnten fast ursächlich M.T. zuzuordnen sein, weil der immer in Afrika war, was für eine sehr nahe Verbindung sprechen würde.

   

Nr. 3151

Leser

13. März 2008, 09:23 Uhr

Betreff: Der dreifache Salto mit gedrehter Schraube von Reinhold Wolf mit Goldsäcken auf dem Rücken

Hat Reinhold Wolf einen dreifachen Salto mit gedrehter Schraube versucht und hat sich eine blutige Nase geholt? Wie der Bericht in der Frankenpost (= Link) zum Prozess heute dazu ausfällt sollen doch alle lesen dürfen.

Zur Erinnerung, so wurde über das Goldmärchen in der Frankenpost (= Link) nach dem Amtsgerichtsverfahren am 13. Juli 2007 geschrieben.

   

Nr. 3150

Mitglied

13. März 2008, 07:33 Uhr

Betreff: Gold, Gold, Gold

Wie steht in der Zeitung: Das Millionengeschäft lockte auch VR-Banker Wolf...

Wollte er mit dem Geld sich selbst oder vielleicht seinen FK Südring bereichern, den er auch schon fast in die Insolvenz getrieben hat?

Warum wird nicht endlich ein Verfahren gegen Wolf eingeleitet? Veruntreuung von 800000 Euro!

   

Nr. 3149

Leser

12. März 2008, 21:21 Uhr

Betreff: Beitrag 3361

Bezug auf diesen Beitrag 3361.
Wenn es stimmt, daß die DZBank kräftig zugelangt hat, dann bin ich aber gespannt wie dieses Risiko gedeckelt werden soll. Da reicht der Sanierungstopf bei dem BVR bestimmt nicht mehr aus und die Vorstände, welche die Ihnen anvertrauten Raiffeisen- und Volksbanken ordentlich führen und Erträge für die Bank und damit für ihre Mitglieder erwirtschaften, werden die Solidargemeinschaft wohl bald in Frage stellen und nach einer Endlösung suchen. Denn die DzBank ist schon lange überflüssig wie ein Kropf.
Das Tafelsilber wurde schon lange verbraucht um Verluste der DG oder DZBank zu deckeln. Wie schaut es denn mit der DGHyp in Hamburg aus? Na ja, das schwierige Geschäft der Häuslebauer in Deutschland interessiert diese Heuschrecke auf einmal nicht mehr und deshalb heißt es "es lebe das Gewerbegeschäft im Ausland". Ein kleiner Tipp hierzu":

Bitte kein Kernkraftwerk im Iran oder in Nordkorea finanzieren.
Bitte nicht den Grenzwall von Ägypten zu den Ararbern finanzieren.
Bitte keine Mosche in Afganistan bezuschussen.
Bitte keine Stiftung in der Schweiz etc. für Hochwasser geschädigte VRBanken auf der Zugspitze als Pilotprojekt sponsern.

Habe ich was vergessen? Dann appeliere ich an Ihr Gewissen.

   

Nr. 3148

Mitglied

12. März 2008, 20:44 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Offener Brief an den noch Vorstandsvorsitzenden Herrn Jonny Herzog bei obiger Bank.
Sie Herr Herzog, soweit Sie überhaupt noch in der Lage sind, und Ihre Nochhelfer bei dem Genossenschaftsverband Bayern haben lediglich noch 19 Tage Zeit um den Jahresabschluss für das Jahr 2007 mit sämtlichen Anlagen zu erstellen und bei der Bundesbank und dem Bafin einzureichen. Die 19 Tage sind wohl nicht das Problem, denn dies kann man wohl durch "schmieren" beseitigen. Viel schlimmer dürfte es sein, dass Sie die Bilanz rechtzeitig auf die Reihe bringen. Also der Gewinn oder der Verlust ergeben sich gleichermaßen aus der Gewinn- und Verlustrechnung als auch aus der Bilianz. Dieser Sachverhalt gilt auch für Freudenhäuser (Bordelle), Geflügelzüchter oder Freiberufler.

Selbst wenn Sie Herr Herzog, Ihr Nochvorstandskollege und diverse des Aufsichtsrates demnächst Freiberufler sind und auf die Aburteilung warten, dann darf ich wenigstens daran erinnern, dass die Bilanz aus zwei Seiten besteht, nämlich die Aktiva und die
Passiva. Die Aktiva der VR-Bank Bilanz dürfte mit Sicherheit wieder durch hohe Ein-
zelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, die von den Forderungen abzusetzen sind, vermindert worden sein -ausgenommen, dass der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns mit Deckung des Genossenschaftsverbandes nicht nachgekommen wird.
Auf der Passivseite der Bilanz stehen unter anderem die Verbindlichkeiten und unter anderem die Einlagen von Kunden. Ich kann mir nach all dem Desaster um Ihren Unterschlupfgeber nicht vorstellen, dass diese Bilanzposition gewachsen ist. Denn wer vertraut Ihnen noch Geld an. Herr Herzog, haben Sie einfach noch zumindest den An-
stand und bereiten Sie der ganzen Schande ein Ende. Sie dürfen versichert sein, dass Ihnen der Aufsichtsrat zumindest einen Nachruf in der Pravta beschert, bevor er sich selbst zuschüttet. Die Gräber haben sich diese Versager schon selber geschaufelt.
Sie allerdings vorher.

   

Nr. 3147

Wissender

12. März 2008, 19:55 Uhr

Betreff: Flex nicht vergessen

Über Gold, Gold, Gold, da mussten die Kerle endlich mal rausrücken. Gelogen haben sie, gelogen. Alle haben von den Sauereien gewusst. Wolf hat gesagt, da musste ich doch die anderen auch fragen und die haben gesagt, ich nichts wissen, alles Reinhold. Da dürfen wir aber die anderen Sachen nicht vergessen. Bei 27 Millionen Einzelwertberichtigungen oder 50 Millionen Verlusten, da gibt es unzählige Fälle wo sie liebend gern heut sagen würden, nichts wissen. Aber der Staatsanwalt weiß hoffentlich schon ein bisschen mehr über gesetzlich untersagte Kreditverhältnisse und überaus risikoreich, dass heißt Verstoß gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten und sobald man zum Gesetz den Kommentar dazu kriegt, sieht man dass Kontrolle und Kontrollpflichten genauso dazu gehören.

Wenn Manfred Heger dann auch noch bei Flex die Zahlen getürkt hat, die er gegen besseren Wissens in den Unterlagen festgehalten hat, dann sind wir beim Vorsatz angelangt. Und Johannes Herzog hat den Vorsatz unterstützt. Innerhalb der Genossenschaftsorganisation wird über Dienstaufhebungsverträge in Bayern geredet, wer hat den Dienstaufhebungsvertrag geschrieben, der Dr. Spieß als Vertreter der Geschäftsleiter oder ein gewisser Dr. Bauer von der anderen Seite, wenn’s hart auf hart geht. Und die andere Seite ist der Genossenschaftsverband. Erzählen Sie draußen mal, dass hier ein Testat gemacht wurde, wo man in den Lagebericht (= Link) rein geschrieben hat, dass die Einzelwertberichtigungen nicht vollständig gebucht wurden. Da schluckt jeder, zuerst wegen der Dummheit aber auch wegen der Dreistigkeit den eigenen Bilanzbetrug auch noch öffentlich darzustellen.

Vergessen wir nicht bei Flex, da wollte man bei einem Schaden von 5 Mio. DM 3 Millionen unterdrücken und unter den Tisch fallen lassen. Und nur Manfred Heger selber hat in seiner Großmauligkeit von dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag geredet. Auch bei der Verhandlung zu Gold, Gold, Gold, da hat man vom Richtertisch und vom Staatsanwalt aber auch manchmal vom Verteidiger immer wieder raus gehört, das gehört nicht zu dem Prozess – aber – es könnte woanders laufen. Die wollten sich anscheinend nur nicht den Mund verbrennen, aber ganz unterdrücken konnten sie es auch nicht, dass dem Staatsanwalt vielleicht schon andere Sachen bekannt sind, oder von anderen Kollegen bearbeitet wird. Auf geht’s meine Herren, da trommeln wir, dass alle in den Gerichtssaal laufen und dann werden Protokolle und Kreditverträge verlesen, wo uns wirklich die Haare zur Berge stehen werden.

   

Nr. 3146

Uwe

12. März 2008, 19:30 Uhr

Betreff: Was ist mit dem Autohauskredit

Hallo Webmaster, wissen Sie was zu dem Autohauskredit? Sind da alle Zusammenrechnungen korrekt gemacht? Können Sie uns da informieren und auf dem Laufenden halten.

   

Nr. 3145

Isidor

12. März 2008, 18:41 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Wann wird, was das Schmierentheater in der Bank und im Genossenschaftsverband in München betrifft, endlich ein Ende bereitet? Es kann doch nicht sein, dass unsere Bank weiterhin zielstrebig kaputt gemacht wird und dann noch abgesahnt wird. Wenn die Vorstände und die Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz sowie verantwortliche und wahrscheinlich hoch bezahlte Mitarbeiter des Genossenschaftsverbandes vom Staatsanwalt nicht gepackt werden und die eventuell vermutlich verstrickte Bafin nicht reagiert, dann gehören diese Lumpen einfach am nächsten Baum bzw. Strom- oder Telegrafenmasten zur Schau gestellt. Vielleicht hilft auch eine Stiftung von geschädigten Bankkunden in Lichtenstein, um Spezialisten aus Osteuropa zu engagieren, die sich der Lumpen gezielt annehmen. Die Betonung liegt auf gezielt. Dann entstehen keine unnötigen Kosten und deshalb müssen auch keine weiteren Mitarbeiter aus den Volks- und Raiffeisenbanken entlassen werden. Denn laut dem Herrn GVB-Präsident Götzl sind wir zuviel und nur noch Kostenfaktor. Dieser Armleuchter sollte sich mal überlegen, wie sich die Ertragslage in Rb und VR-Banken in Bayern entwickelt, wenn außer Vorständen und fachlich primitiven GVB-Prüfern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr in den Genossenschaftsbanken befinden.
Dieser Schmalspurbänker und die ganzen Heuschreckenoberen vergessen nämlich wer die Erträge einfährt. Mit Sicherheit nicht Vollidioten der Führungsebenen.

   

Nr. 3144

Erinnerder

12. März 2008, 17:49 Uhr

Betreff: Entweder Farbe bekennen, oder abtreten – Auszug aus dem Gruselkabinett

Zum Eintrag Nr. 3353 Warum zieht der Aufsichtsrat nicht einfach Leine, wenn er schon nicht zur Sitzung geht? Krank war er nicht am Montag. Keine Lust? Bei der Berufung von Johannes Herzog waren es auch bloß sechs von zehn Aufsichtsräten. Wer sein Amt nicht wahr nicht, der soll zurück treten. Mit welchen Geld werden denn in Tröstau die Straßen repariert und mit welchem Geld wird der Kindergarten mit Spielgeräten und den notwendigen pädagogischen Materialen ausgerüstet? Sie sollten sich schämen Herr .... Teilen Sie uns mit, wie oft Sie an den Sitzungen teilnehmen, denn Sie haben auf der Sitzung zur Vorstandsbestellung auch schon gefehlt? Sie fehlen sogar noch auf den Vertreterversammlungen.

Sie können hier gern noch mal einen Auszug zum Ergebnis ihrer Tätigkeit haben, ein Auszug aus einem Gruselkabinett zwischen dem 6. bis 13. Dezember 2006

Eintrag Nr. 1386 Offener Brief zu den angekündigten Fällen (Gold, Gold, Gold)

Eintrag Nr. 1388 Bei der VR-Bank in Marktredwitz ist ja sogar Gefahr in Verzug

Eintrag Nr. 1392 Dampfplauderer Herzog am Ziel der Wünsche

Eintrag Nr. 1396 Alarmstufe Rot (Aufsichtsrat)

Eintrag Nr. 1397 Haben Sie den Fall Neug... geprüft Herr Herzog?

Eintrag Nr. 1398 Schämen Sie sich alle zusammen und treten Sie gemeinsam zurück

Eintrag Nr. 1404 Lachnummer oder traurige Wahrheit, Willkommen in Absurdistan

Eintrag Nr. 1405 Eindeutig, Aufsichtsrat hat von Gold, Gold, Gold Bescheid gewusst

Eintrag Nr. 1410 Neue Währung Zettelwirtschaft?

Eintrag Nr. 1411 Wer ermöglicht eine GmbH-Gründung ohne Stammkapital?

Eintrag Nr. 1413 Aus dem Buch ‚Ungezählte Geschichten einer Genossenschaftsbank’

Eintrag Nr. 1417 Pension an Ex-Vorstand Karl Krämer in Ordnung oder gar Untreuetatbestand für den Aufsichtsrat?

Und dann noch am 28. Dezember 2006:
Eintrag Nr. 1464 Johannes Herzog ein Saubermann oder ein schamloser Blender?

Gern kann hier aber auch noch jeder über den Satz nachdenken, „Wo war denn der Aufsichtsrat?“, denein Leser der Frankenpost (= Link) aufgeworfen hat.

   

Nr. 3143

Der lächelnde Hai

12. März 2008, 15:42 Uhr

Betreff: "Habe verstanden"

Endlich wieder einer der es kapiert hat im Beitrag Nr. 3362. Taktieren in allen Lebenlagen, das ist Verbandspolitik. Auf der einen Seite werden Vorstände vor die Tür gesetzt, ohne daß sie ich etwas zuschulden kommen haben lassen. Nur weil siel nicht verbandskonform denken und handeln. Auf der anderen Seite werden Sanierungen produziert, die bei frühzeitigem Handeln des Verbandes , wesentlich geringer gehalten hätten können. Daß oftmals persönliche Interessenslagen zwischen hochrangigen Verbandsmitarbeitern und Vorständen von Geno-Banken emotionale Blockaden hervorrufen, ist zwar menschlich noch nachvollziehbar, geht es immer zu Lasten der Mittel in der Sicherungseinrichtung und damit letzten Endes zu Lasten der Mitglieder in den Banken. Diese Gefühlsduseleien können aber nicht von der Allgemeinheit der Mitglieder aufgefangen werden. Hier geht es nicht um Personen, sondern um das Vermögen der Mitglieder. Daß dabei schamlos mit dem Eigentum anderer umgegangen wird, interessiert in diesen Kreisen niemand. Die Vorstände und Mitarbeiter der Geno-Banken, die fleißig und ehrlich ihre Arbeit machen, haben die A.......karte - Entschuldigung: den schwarzen Peter. Aber im Endeffekt ist es wirklich egal, wie man es nennt. Die miese Arbeit mancher Verbände, mit erwiesenermaßen falschen Testaten, Beihilfe zum Bilanzbetrug, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Erpressen von Aufsichtsräten, Vorstoß gegen Prüfungsgeheimnisse in der Vertreterversammlung usw. führt dazu, daß die gut arbeitenden Banken auch immer mehr, mit hinabgezogen werden. Die Umlagen und Gebühren der Verbände steigen und die ordentlichen Erträge fallen,so daß die Spannen immer geringer werden. Die Banken bekommen ein schlechteres Rating und schon steigen die Beiträge zur Sicherungseinrichtung und die Prüfungskosten. Das Spiel ist relativ einfach zu durchschauen. Aber wer es wagt aufzumucken, der wird gnadenlos abgesägt, wie es der Schreiber von Beitrag 3362 so schön darstellt. Geheimdossiers über Vorstände werden durch die Prüfer erstellt und die Bank zahlt für diese Arbeit in form von Prüfungskosten auch noch dafür. Ganz schön pervers das Spiel. Einem Verband wurde in jüngster Zeit von außen so ein Dossier zugeschickt, mit der Fragestellung, wie weit man sich dabei an Stasi-Methoden anlehnt. Bisher keine Rückkoppelung. Ein anderes Beispiel, wie man sich bei diesem Verband zur Erpressung von Aufsichsräten durch leitende Mitarbeiter stellt, was in einem Aufsichtsratsprotkoll dokumentiert ist. Keine Rückkoppelung. Das System mauern bis zu letzt, ist immer noch in den Köpfen dieser Verbandsleute eingebrannt. Daß ein Genossenschaftsverband keine uneinnehmbare Festung ist zeigt sich am Beispiel des GVB. Auch dort glaubte man, in gottähnlicher Unfehlbarkeit über Leben und Tod entscheiden zu können. Aber jetzt, wo der Putz ab ist, und schon die Mauern bis in die Grundfesten wackeln, ist es zu spät.

   

Nr. 3142

Nah dran

12. März 2008, 13:07 Uhr

Betreff: Herr Herzog, liebe Aufsichtsräte, warum decken Sie den Reinhold Wolf?

Es ist geschafft, man hat K.N. nun endgültig mit einer saftigen Strafe verknackt. Aufgrund einer Aussage eines ehemaligen Freundes, der das Dokument gefälscht hat und da sogar zugegeben hat, dass er da die Unterschrift selber gemacht hat und der Aussage von Reinhold Wolf, der genau mit diesem Zettel getäuscht und damit die Bank betrogen worden sein soll.

Nun hat der Richter in der Urteilsbegründung angeblich wiederholt, dass Reinhold Wolf ausgesagt hätte, er hätte selbst leichtfertig gehandelt. Sie kennen doch das Genossenschaftsgesetz und da den § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link). Dazu steht doch auch in der Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) in Randziffer 49, dass ein Vorstandsmitglied auch für leichte Fahrlässigkeit einstehen muss. Warum sorgen Sie also nicht dafür, dass Reinhold Wolf für den Schaden bei der Bank aufkommt? Warum sorgen Sie nicht dafür, dass Reinhold Wolf den Verpflichtungen des Gesetzes nachkommt und seine Unschuld beweist? Wollen Sie den Schaden selber übernehmen? Ist es ein Fall von vielen, wo Sie als ehemaliger Prüfer in die Ermittlungen des Staatsanwaltes geraten sind, wegen schwerstem Verdacht der Beihilfe zur Untreue? Oder steht es im Zweifel, dass Reinhold Wolf hier Untreue begangen hat? Hat die Revision den Fall schon im Jahr 2004 als Verstoß gegen § 34 erkannt und zum BaFin gemeldet?

Wäre die Steigerung der Fahrlässigkeit der Vorsatz? Würden Sie es noch als fahrlässig durchgehen lassen, wenn Manfred Heger vor Gericht aussagte, dass er aufgrund des ja getürkten Faxes in französischer Sprache als verantwortlicher Vorstand nichts ausbezahlt hätte, wenn er aber trotzdem gleich drauf eingestanden hat, dass er und Karl Krämer mit seiner Genehmigung dem Vorstandskollegen Reinhold Wolf am 18.05.2004 die Absolution erteilt hat? Würden Sie es noch als fahrlässig behandeln, wenn der Kontrollvorstand Karl Krämer behauptet, er wäre nicht zuständig für so ein Kreditverhältnis, wenn er aber wie Manfred Heger trotzdem bestätigte, dass er mit unterschrieben hat am 18. Mai. Würden Sie es als fahrlässig ansehen, wenn dieser Kredit in der Wertberichtigung gelandet ist und der Kontrollvorstand damit zugegeben hat, dass er sich um den Kredit gar nicht kümmern wollte? Oder ist das vorsätzliche Missachtung der Pflichten? Würden Sie es diesen beiden Vorständen zugestehen, dass sie wider besseren Wissen gegen die organisatorischen Regelungen bei der Bank ausgesagt haben? Denn jetzt haben Sie die Kenntnis dafür und nehmen Sie einfach den Staatsanwalt als Zeugen. Denn wären das komplette oder teilweise Falschaussagen der Vorstände Heger und Krämer, vorsätzlich und bewusst?

Würden Sie fairerweise offen legen welche Kompetenzregelungen denn allgemein gegolten haben und ob für diesen Kredit spezielle Regelungen anzuwenden waren? Warum also decken Sie die Vorstände? Warum sagen Sie nicht, dass es wahrscheinlich gravierende Merkmale für vorsätzliche Handlungen eines oder gar aller Vorstände gegeben hat, die darauf ausgerichtet waren die Revision auszutricksen und den schon früher bestandenen Schaden zu vertuschen? Warum lassen Sie die Vorstände im Rahmen der Beweisumkehrlast nicht nachweisen, dass die Ausbuchung von 180.000 € im Herbst 2003 auf Verwandte des Kunden und Mitarbeiter der Firma nicht nur dazu da war um die Revision zu täuschen? Warum macht da die Revision selber mit? Warum beteiligt sich ein Revisor daran Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen zu lassen? Sie lassen auch alle lieber einen Kunden dafür schmoren, als die eigenen Vertrauten dem Staatsanwalt zu übergeben, oder? Und dann noch lieber Marth und Dittrich aus Arzberg als Heger, Wolf und Krämer, teilweise Weggefährten, teilweise Steigbügelhalter? Haben Sie Angst davor, dass bei so einem Verfahren die vier Leute vor Gericht einhellig aussagen würden, man hat uns in einer Notlage betrogen, weil man uns am Samstagvormittag, wieder außerhalb der Geschäftszeiten, versprochen hat, nach der Revision wird alles zurückgebucht? Wollen Sie weitere Strohmannkredite über die Revisionsstichtage oder den Jahresabschluss aufgezeigt bekommen? Oder ist eine Rückbuchung am 15. Januar von einem KK-Kredit in sechsstelliger Höhe keine Umgehung des Abschlussstichtages der Bank, die dem Revisor bei einem schwierigen Kredit ins Auge springen muss? Haben die Prüfer den Vorständen gesagt, bringt die Konten zu den Stichtagen irgendwie runter, der Hinweise auf Risiken außerhalb eines vertretbaren Rahmens reicht schon?

Steht Herr Herzog im Verdacht hier und bei anderen überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements Beihilfe geleistet zu haben? Leistet der Aufsichtsrat Beihilfe, weil er es verweigert, die Klärung der Angelegenheit zu betreiben? Wie steht es mit dem Gewissen der Herren? Muss man den Kunden ins Gefängnis schicken, weil Reinhold Wolf all seine eigenen Schuld mit auf andere Schultern übertragen musste? Können Sie da noch ruhig schlafen, wenn Karl Krämer aussagte, dass man die Sicherheiten der Großmutter und eben der Strohmannleute erst dann holte, wie der Kredit schon nicht mehr zu retten war? Wären Sie als Verantwortliche einverstanden, wenn man den Schaden der Bank damit zu Lasten der Sicherungsgeber vermindert hätte? Warum hat sich niemand diese Aussagen der drei Vorstände angehört? Ein schlechtes Gewissen?

Können Sie einem Prüfer als Vorstand vertrauen, der das laut Manfred Heger im Zeugenstand alles gesehen hat? Kann ein Kunde der Bank so einem Vorstand vertrauen? Die Kunden zeigen wem man bei der Bank vertraut, es steht in Minuszahlen in den Bilanzen. Kann man so einem Vorstand eigene Sicherheiten anvertrauen, oder reicht es nicht, dass es landauf landab Berichte über die Heuschrecken im Genossenschaftsbereich gibt, wo man anderseits halbseitig in den Zeitungen sehr teuer verkünden lässt, wir verkaufen ihre Kredit nicht? Kann man im Genossenschaftsbereich überhaupt jemand vertrauen? Kann man einem Aufsichtsrat vertrauen, der nicht zur Sitzung geht, sondern zuhause bleibt in so einer Lage der Bank? Ist der zu vergleichen mit Karl Krämer, der den Kredit trotz seiner doch unzweifelhaften Zuständigkeit auch nicht gesehen haben wollte? War der für die Abschreibungen nicht verantwortlich? Für seine Gehaltszahlung und seine heutige ihm belassenen Pensionsansprüche schon. Bankpension für einen früheren Vorstand, der vor Gericht wie ein Landstreicher auftritt? Hat der heute kein Verantwortungsbewusstsein mehr? Verpflichtet Pension ein Leben lang? Müsste man sie ihm alleine für sein Auftreten und die Rufschädigung streichen? Verantwortungsbewusstsein ein Fremdwort bei den Oberen der VR-Bank in Marktredwitz? Man darf gespannt sein wie sich die Dinge noch entwickeln.

   

Nr. 3141

Jo.

12. März 2008, 09:58 Uhr

Betreff: Hat Herzog mit uns ein Einsehen?

Hat es Johannes Herzog endlich kapiert, verschwindet er von der Bühne? Da ich auch in verantwortlicher Position bin berührt es mich jedes mal negativ, wenn ich diese Seite hier aufmache. Ich habe mit meinem Aufsichtsrat ein sehr gutes Verhältnis und gerade um dieses gute Verhältnis nicht zu gefährden würde ich es mir nie erlauben öffentlich ausgesprochen Versprechen nicht einzuhalten. Wer so vom Leder zieht, wie dieser Exrevisor, der hat keine Ahnung wie sensibel die Kundschaft darauf reagiert. Die Kunden zahlen es dem Herrn Herzog anscheinend kräftig heim. Und mein Aufsichtsrat würde mir was husten, wenn ich eine Kurzbericht versprechen würde und den nicht vorlegen würde und zwar regelmäßig. Es gibt schon einen deutlichen Unterschied zwischen gesunden Banken und denen wo der Wurm von vorn bis hinten drin ist, gerade in der inneren Kultur.

Was mir eingebildetem, gutgläubigen Dummen hier wie Schuppen von den Augen gefallen ist, dass wir wo es geht sparen, oder die Gelder wirklich nur überlegt ausgeben. Sobald aber eine Bank mal im Sumpf steckt, und sobald der Verband seine Krakenhände rein steckt, wird mit unserem Geld rumgeschmissen, dass es eine wahre Freunde ist. Nur die Freude liegt leider nicht bei denen die es her schaffen müssen. Über die Sparkasse Hof ist mir aufgegangen, was die über die Pauschalwertberichtigungen bei den Sparkassen für Kapitalblöcke aufbauen konnte, von denen wir nur träumen können. Wir haben unser Geld immer wieder in die Sanierungen rein stecken müssen. Und für jede Sanierung, da ist der Verband immer einen Teil mit Schuld. Wir haben es ausgelöffelt, aber wehe, wir hätten die Gelder die wir immer wieder abgeben mussten mal für uns gebraucht, da wäre der Verband sofort da und dann wird gesägt.

Dieser Exprüfer redet davon, dass er nach einem Jahr Vorstand eine Abfindung will? Eine Abfindung, die man vielleicht noch auf die Sanierung umlegen muss, weil er die Pleite mit verantworten muss? Einen Schwund an Bilanzsumme, die der Schwindsucht gleich kommt? Bei uns kann man doch nicht bei Trost sein. Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn wegen meiner Bilanz eine Vertreterversammlung verschoben werden müsste. Ich glaube da wäre der Riss mit dem Aufsichtsrat nicht mehr zu kitten, die würden mir nie mehr trauen.

Dieser Mann soll gehen, der schadet uns von Garmisch bis Flensburg. Wenn ich den auf den Bildern lächeln seh, dann krieg ich meine Wut. Marktführerschaft bei drohender Sanierung. Da will der von Vertrauen zu den Aufsichtsräten und den Mitgliedern reden. Aber wenn man hört, dass sich die Aufsichtsräte lieber daheim aufhalten als zu den Sitzungen zu gehen, da gehört nicht nur der Vorstand weg. Der ist doch froh, wenn der Aufsichtsrat nicht kommt und der tut ihm auch noch den Gefallen. Wie soll der wissen was abläuft. Bei unseren zweimonatigen Sitzungen, da fehlt keiner, wenn er gerade auslaufen kann und da wird alles gesagt und nichts verheimlicht. Lieber schenk ich denen reinen Wein ein, als dass der Revisor von hinten die Chance kriegt mich anzuschwärzen. Aber in Marktredwitz sitzt ja der verlängerte Arm der Revision auf dem Vorstandsstuhl. Da wird sicher immer zuerst mit dem Vorstand geredet, was man dem Aufsichtsrat überhaupt sagt.

   

Nr. 3140

Ein Warner

11. März 2008, 23:45 Uhr

Betreff: Gute Nacht DZ Bank

Momentan läuft hinter den (Finanz) Kulissen ein Crash in speziellen Derivaten ab, den Asset Backed Securities, kurz ABS genannt. (Erläuterung weiter unten)

DZ Bank heißt die Mutter der Volksbanken und die hat schlappe 26 Mrd. Euro in ABS- Papieren. Der Einlagensicherungsfonds hat aktuell einen Pegel von 4,5 Mrd. Euro.

Ein forderungsbesichertes Wertpapier (englisch asset-backed security, kurz ABS) ist ein verzinsliches Wertpapier, welches Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) zum Gegenstand hat, wobei die Zweckgesellschaft ausschließlich dem Zweck der Transaktion des forderungsbesicherten Wertpapiers dient. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand aus Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im wesentlichen den Inhabern der forderungsbesicherten Wertpapiere (Investoren) als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen. Forderungsverkäufer in einer solchen Transaktion sind in der Regel Banken, die damit ihre Kreditforderungen handelbar machen. Die Kreditforderungen durchlaufen einen Strukturierungsprozess, der den illiquiden, nicht handelbaren Forderungsbestand in fungible Wertpapiere transformiert, für die ein Sekundärmarkt existiert. Daneben bieten Finanzintermediäre die Verbriefung von Forderungen als Dienstleistung für Dritte (andere Banken, Industrie-/ Handelsunternehmen) an, um Provisionserträge zu erzielen.

Die WestLB als Mutter der Sparkassen dürfte deutlich über 30 Mrd. solcher Papiere haben, und bei mancher Privatbank sieht es noch viel schlimmer aus.

   

Nr. 3139

Geschädigter Kunde und ausgeschlossenes Mitglied

11. März 2008, 20:53 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Webmaster,
Manfred Bleil hat in diesem Gästebuch wiederholt offen berichtet, wie er von der Marktredwitzer VR- Bank über den Tisch gezogen wurde. Ich fühle mich nicht nur über den Tisch gezogen sondern mit kriminellem Vorsatz zum Vorteil dieser Bank von den Vorständen Heger, Wolf und Krämer betrogen.
Aus dieser Tatsache heraus habe ich alles verloren, mein Eigentum und meine Familie und seit dem lebe ich von der Hand in den Mund.
Vielleicht kommt mehr Bewegung in die Sache und der Staatsanwalt und die Aufsichtsbehörde arbeiten etwas schneller, wenn jeder Kunde dieser Bank unter Angabe seiner Kontonummer an den Webmaster berichtet, wie es ihm ergangen ist. Die Schuldner welche die Bank allerdings geschröpft haben sollten keinen Beitrag schreiben.
Wenn keine Name genannt wird, dann kann der Staatsanwalt bestimmt wegen der Kontonummer ermitteln. Außerdem habe ich die Frage ob der Genossenschaftsver-
band gegen angebliche Schuldner vorgehen kann.
Bei dieser Bank, dem Genossenschaftsverband und der Aufsichtsbehörde handelt es sich nach alle dem wohl eher um ein Schmierentheater und keiner tut was.

   

Nr. 3138

R.

11. März 2008, 17:57 Uhr

Betreff: Sin Kredite an die Firmen des Aufsichtsratsvorsitzenden Organkredite, sind die bei der Bank alle zus

Frage an den Webmaster: Ist bekannt ob bei der Bank die Vorschriften nach § 15 KWG, Organkredite (= Link), Abs. (7) bis (12) mit den Firmen des Aufscihtsratsvorsitzenden auch wirklich einhält. Da ist er doch Prokurist.

Zweite Frage dazu, da es sich doch um ein Firmengeflecht handelt, sind auch die Vorschriften nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheit (= Link) die nach Abs. (2) als Einheit zu sehen sind, alle sicher erfüllt? Sind also die Verschlüsselungen in der EDV zum Organskredit und zur Kreditnehmerzusammenrechnung alle korrekt gemacht. An die Firmengruppe dürfte doch insgesamt nicht mehr als 7,5 Mio. € an Kredit ausgereicht sein, aber die brauchen doch sicher mehr.

   

Nr. 3137

Auf neuerem Stand

11. März 2008, 17:38 Uhr

Betreff: Warum § 40 GenGesetz, § 18 (4) der neuen Satzung anwenden

Das mit § 40 Genossenschaftsgesetz das war einmal. Johannes Herzog hat doch selbst die neue Mustersatzung vom Verband übernehmen lassen. Also somit nur Satzung § 18, Abs. (4) (= Link) anwenden. Selbstverständlich ist eine strafrechtliche Ermittlung ein massiver Vertrauensbruch. Da muss doch im Interesse der Mitglieder eine unverzügliche Trennung vollzogen werden, oder will man mit Leuten, gegen die wegen Untreue oder in anderen Sachen wegen Beihilfe, bei der Bank die Schränke umgedreht und die Computer durchforscht werden, mit allen möglichen Kundendaten, als Vorstand belassen? Das ist doch unmöglich.

   

Nr. 3136

Ein Mitglied

11. März 2008, 17:34 Uhr

Betreff: Wem die Stunde schlägt

Ohmann,ohmann in was für eine Situation hat sich der Aufsichtsrat dahinmanöveriert.Das Aussitzen wollen fällt jetzt allen gründlich auf die Füße. Den Herzog hinauswerfen traut man sich nicht und auf der anderen Seite stehen die Klagen wegen Untreue ins Haus. Es wird endlch soviel Druck von außen aufgebaut, daß die Herren Aufsichtsräte ganz schnell abwägen müssen, was ist ihnen lieber: Der endgültige Rauswurf dieses Nichtsnutzes von Herzog oder eine eine eigene Klage am Hals, wo alles, aber wirklich alles ans Tageslicht kommt.
Es wird jetzt bitterer Ernst. Wir lassen unser Eigentum nicht mehr weiter verdummen. Auf der Couch liegen und Vogel-Strauß-Politik betreiben das geht jetzt nicht mehr. Habt ihr noch immer nicht kapiert, daß ihr für fremden Vermögen veranwortlich handelt. Uns 17.000 Mitglieder gehört die Bank. Keinen Vorstand, keinen Aufsichtsrat und schon gar keinem Genossenschaftsverband. Was erlaubt ihr euch eigentlich, so mit dem Eigentum anderer Leute umzugehen. Wir werden den Spieß umdrehen und von euch privat das Geld zurückfordern, das versaubeutelt habt. Da helfen dann weder politische Ämter, noch andere Positionen im Wirtschaftsleben. Ihr habt mitgeholfen, daß unser Eigentum unter ein paar Gaunern aufgeteilt wurde. Wollt ihr vom Hehler auch noch zum Stehler werden?!! Warum halt ihr denn die Vertreterversammlung nicht? Weil ihr haargenau wißt, daß ihr durch den Wolf gedreht werdet und hinten nur mehr ein paar kleine Würstchen herauskommen.

   

Nr. 3135

Uwe

11. März 2008, 14:14 Uhr

Betreff: Will sich Johannes Herzog wieder etwas raus schlagen?

Was soll denn da wieder hinter unserem Rücken passieren? Will sich Johannes Herzog was raus schlagen? Wenn sich der Aufsichtsrat in so einer Situation wieder eine Abfindung abknüpfen lässt, was muss da der Prüfer gegen den Aufsichtsrat raus gefunden haben? Der soll lieber die Prüfungsgebühren zurück bezahlen, denn er und seine Kollegen waren doch damals für nichts zu gebrauchen. Was von den Verlusten und den Untreuehandlugen hat er denn verhindert? Da soll er lieber gerade stehen und Geld da lassen. Oder für den Forderungsverzicht und die Nachlässe, die man unter seinen Augen gemacht hat und die er wahrscheinlich in die Rubrik Abschreibungen rein geschoben hat.

Diesmal werden wir nachfragen, was man dem Vorstand mitgegeben hat. Und wenn es sein muss werden wir das über eine Untreueklage gegen den Aufsichtsrat vor Gericht durchsetzen.

   

Nr. 3134

Wissender

11. März 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Vorstandsabberufung nach § 40 GenGesetz

Angeblich sei bei der VR-Bank die geplante Vertreterversammlung vom April verschoben worden. Schließt das darauf, dass die Bilanz von Herrn Herzog genauso ungesetzlich war, die er aufgestellt hat, wie die letzte von Manfred Heger für den Abschluss 2003, oder fehlen einfach die Gelder um sie zu zu machen, kann man den Verlust nicht vertuschen? Ist ihm die Anerkennung nach dem KWG abgesprochen worden und er will nicht mehr Bank- sondern nur noch Genossenschaftsvorstand a la Schelter sein?

Man hört aber auch, dass Johannes Herzog sein Amt ruhen lassen will. Wer steckt denn da wieder dahinter, ist das seine glorreiche Idee oder wieder die vom Genossenschaftsverband? Die Parallele zu Manfred Heger darf man hier nicht noch mal ziehen, wenn dem Aufsichtsrat Tatschen bekannt sind, dass die zur Beurlaubung und Abberufung führen, dann muss endgültig gehandelt werden. Wird gegen Herrn Herzog ermittelt und es ist endlich aufgedeckt, was gibt es für einen schlimmeren Vertrauensbruch gegen den Aufsichtsrat und alle Mitglieder? Aber vor allem dann, wenn er es auch noch selbst verschwiegen hätte. Jede Halteposition kostet wieder Unsummen an Geld und das ist wiederum Untreue vom Aufsichtsrat.

Der Verband hat die neue Mustersatzung so gewollt und da war sicher geplant, keinen Vorstand länger drin zu lassen wie nötig, so liegt die Verantwortung nach § 40 Genossenschaftsgesetz (= Link) jetzt alleine beim Aufsichtsrat. Wenn das Band des Vertauens durchschnitten ist, also keinen Aufschub mehr, sonst muss man sich überlegen ob man die Kosten auf den Aufsichtsrat umlegt.

   

Nr. 3133

Ein Mtglied

11. März 2008, 07:36 Uhr

Betreff: LG Hof VR-Bank ./. Neugebauer

Hallo. Wer konnte gestern an der Verhandlung am Landgericht Hof als Zuhörer teilnehmen? Würde mich brennend dafür interessieren, was die Ex-Vorstände so von sich gegeben haben. Hoffentlich mußten Sie eingestehen, daß, das Chaos in der Bank schuld war, an der fatalen Situation unserer Bank. Vielleicht kam es auch ans Tageslicht wohin das ganze Geld, das man Neugebauer hinterher geworfen hat, verblieben ist.

   

Nr. 3132

Beobachter

11. März 2008, 01:14 Uhr

Betreff: Manche Aufsichtsräte machen es sich lieber zuhause bequem als zur Sitzung zu gehen

Dieser 10. März war ein ereignisreicher Tag. So war heute vor dem Landgericht in Hof der Abschluss der Berufungsverhandlung zu Gold, Gold, Gold, aber am Abend fand auch eine Aufsichtsratssitzung statt. War schon kein Vertreter der Bank im Gerichtssaal um sich die Gruselgeschichte aus dem Mund von Manfred Heger und Karl Krämer anhören zu müssen, so bevorzugen es auch bestimmt Aufsichtsräte den abendlichen Sitzungen von sechs bis etwas nach neun Uhr fern zu bleiben und vielleicht die Füße auch das Sofa zu legen. Man hört sogar, dass manche Aufsichtsräte dies regelmäßig praktizieren und die Sitzungen Sitzung sein lassen.

Werte Herren, werter Herr Bürgermeister, sehen Sie darin Ihre Aufgabe, den Vorstand der Bank zu überwachen, Ihre Sorgfaltspflichten, Ihre Kontrollpflichten im Rahmen von § 41 Genossenschaftsgesetz wahr zu nehmen? Wer in Hof war, der konnte sich nur an den Kopf fassen, wie sich die Vorstände die Zuständigkeit gegenseitig in die Schuhe geschoben haben. Warum hat sich das keiner angehört, wie drei Vorstände ein Konto mit einer zugesagten Kreditlinie von 50.000 auf fast 600.000 € ohne entsprechenden Bonitätsnachweis anwachsen lassen? Weil alle, einschließlich des Aufsichtsrates und der Prüfer genauso tun hätten müssen, als ob sie nicht verantwortlich wären? Man müsste sich im Grunde fragen, für was die Vorstände eigentlich ihr Geld bekommen haben? Die hohen Gehälter seien doch angeblich Risikoprämien, Risiko, dass man in vollem Umfang bei der Genossenschaft abgeladen hat oder bei den Kunden und zum Teil noch sogar bei unschuldigen Dritten.

Wer einer menschlichen Regung fähig ist müsste sich schämen, was da über die Arbeit in der VR-Bank gesagt wurde. Manfred Heger sagte, dass er nie die Unterlagen geprüft hat, die Reinhold Wolf bearbeitet hat, Karl Krämer sagte gar, dass er nie für den Kredit zuständig war. Und so haben sie sich gegenseitig in die Pfanne gehauen, angefangen damit, das Manfred Heger sagte, die Bestätigung, aufgrund der Reinhold Wolf die Gelder im Galopp ausgezahlt hat, hätten niemals für eine Kreditausreichung oder eine Genehmigung von Überziehungen gereicht, da hätte schon mehr dazu gehört und dann hat er aber auf das Datum 18. Mai 2004 doch eine gemeinsame Genehmigung von allen drei Vorständen auf einer von Reinhold Wolf gefertigten Aktennotiz bestätigt.

Karl Krämer hat sogar verleugnet zum Vorstand zu gehören. Wenn von Gesamtvorstand gesprochen worden wäre, dann wären das Reinhold Wolf und Manfred Heger als kundenbetreuende Vorstände gewesen, er wäre nicht zuständig gewesen. Er hat sich also als Überwachungsvorstand für die zu überwachenden und zu kontrollierenden Überziehungen nicht zuständig erklärt. Er hat sogar Reinhold Wolf widersprochen am 13. Juli 2004 bei dem Gespräch mit K.N. und den drei Aufsichtsräten dabei gewesen zu sein. Er könne sich nicht daran erinnern. Zudem ist er angekommen wie der letzte Bettler, so heruntergekommen ist er vor Gericht aufgetreten. Aber an ein anderes Gespräch mit K.N. da konnte er sich erinnern, wo man dem die Goldgeschichte noch glaubte und nicht mit der staatlichen Degussa, die ja dafür zuviel Auflagen machen würde, sondern mit einer anderen Gesellschaft besprochen hätte, wie man denn das Gold einschmelzen könnte in Deutschland. Komische Gedächtnislücken für Vorgänge innerhalb von zwei Wochen.

Aber Manfred Heger hat zu ganz wesentliche Dinge mit ausgesagt und bestätigt, der Kredit sei von der externen Revision mindesten im dritten oder vierten Quartal 2003, also vor dem Ablauf der hanebüchenen weiteren Überziehungssache, die Verhandlungsgegenstand war, geprüft und aufgegriffen worden. Er hat also bestätigt, dass Johannes Herzog und Raimund Grothoff den Kredit in Händen hatten und prüften. Und er hat bestätigt, dass bei den sechs Herren am 13. Juli 2004, die sich von K.N. die Geschichte schildern ließen, natürlich mit Karl Krämer, und angeblich drei Aufsichtsräten, gewisser Horst Greiner dabei war, der ja schon ein Jahr vorher als Aufsichtsrat ausgeschieden war. Warum denn der und kein aktiver Aufsichtsrat?

Denn wie die Aufsichtsräte damals schon unverantwortlich die Bank laufen haben lassen und immer wieder natürlich auch die Prüfer Herzog und Grothoff, das hat Karl Krämer selbstverständlich auch aufgezeigt. Er hat nämlich ausgesagt, dass man bei dem Kredit, wo ja eine Firma des Kunden vorher schon insolvent war und Verluste bei der Bank hinterlassen hat, dass man da keine Sicherheiten gefordert hat für hunderttausende von Euros. Also über eine Million DM, sondern erst nachdem das Kreditengagement schwierig wurde. Wann man es als schwierig bezeichnet hat, das hat er nicht gesagt. Aber man hat weiter vom Kunden keine Sicherheiten bekommen können, man hat das Haus der Großmutter der Lebensgefährtin als Sicherheit bekommen, der Kunde und die Enkelin sind inzwischen auseinander gegangen. Hätte die alte Frau einen Anspruch darauf gehabt, dass sie nicht noch in diese schlimme Situation gebracht wird und die Bank ihr reinen Wein einschenkt, ja im Grund nur vorsichtig Kreditmittel ausgibt um ihr Vermögen nicht in Gefahr zu bringen? Oder müssen sich die Vorstände und die Aufsichtsräte und ein Herr Herzog und ein Herr Grothoff über so was in Grund und Boden schämen. Dass man die Revision sogar noch mit Mitarbeiterkrediten auch noch ausgetrickst hat, was die natürlich sehen musste, das ist gar nicht zu Sprache gekommen, das wurde am Rande erzählt. Wenn man weiß, dass die Bank in anderen Fällen Geld herschenkt, wo die Kundensicherheiten weit ausreichen oder keine Not besteht, was haben wir für Leute da drin?

Also meine Herren Aufsichtsräte, bleiben Sie ruhig an den Sitzungsabenden zuhause und schauen sich eventuell genüsslich das Montagabend-Fußballspiel im Fernsehen an, ihre Dienste sind ja sowieso zu nichts nütze. Sie könnten ja erfahren, wie es um die Bank steht, ob weiter keine Steuern fließen und auch vielleicht, ob gegen den Vorstand Ermittlungen laufen. So kommt damit ihre charakterliche Reife der der Vorstände sehr sehr nahe. Wenn Sie einfach nur wegbleiben, dann brauchen Sie auch schon nicht mehr wegschauen und weghören. Aber wenn Sie sich weiter weigern sich um die Dinge der Bank zu kümmern, dann wird es Zeit die Sachen anders aufzuarbeiten. Bestimmten Leute im Aufsichtsrat scheint es egal zu sein, ob die Bank Steuern zahlen kann oder immer wieder welche vom Finanzamt zurückholt. Und auch so wie Heger und Krämer sich davon schleichen wollten und Wolf sich als armer Sünder darstellte, der doch nach eigenen Worten leichtfertig gehandelt hätte, so können sich die Aufsichtsräte nicht von der Verantwortung davon schleichen, dass Sie tief im Sumpf mit drin stecken und ihre eigenen Pflichten alleine bei dem Fall sträflichst vernachlässig haben und sogar unschuldige Dritte schwer unter ihren Versäumnissen leiden müssen.

   

Nr. 3131

L.

9. März 2008, 22:00 Uhr

Betreff: Haben die bei uns Millionen abgezockt um das Geld mit Flex und Gold, Gold, Gold verbraten zu können?

Hat die Raiffeisen-Volksbank bei uns über viele Jahre hinweg mit den der Stichtagsverzinsung bei Darlehen, mit den Wertstellungen, den ungesetzlichen Zinsanpassungen bei den Krediten wie bei den Sparverträgen Millionen abgezockt, um die dann ohne den kleinsten Funken von Vorsicht und Risikobewusstsein durch den Kamin zu jagen. Für was war den die Revision fast die ganze Zeit da, da hat doch der Verband aus der eigenen Ratingeinstufung der Bank gewusst, dass man viel viel mehr prüfen müsste als sonst, also haben es auch die Prüfer draußen, die Herren Herzog und Grothoff, auch gewusst. Die haben aber was ganz anderes auch gewusst, nämlich wie massiv der Verband selber über all die Jahre hinweg am Dilemma bei der Bank bei uns Schuld war, weil man den Hegers einfach nicht Paroli geboten hat und sie alles machen hat lassen. In dem Dunstkreis wächst natürlich auch ein Wolf und ein Krämer mit heran, die das Spiel genauso praktizieren und von gegenseitiger Kontrolle und auch vom Neinsagen überhaupt nichts gehalten haben.

Wie soll ein Prüfungsverband die Vorstände einbremsen, wenn er selber laufend die Vertreter anlügt, die Lage besser darstellt als sie ist, entweder über die Vorträge in den Versammlungen oder sogar ein Fusionsgutachten, wo man über die Risikolage überhaupt nichts gebracht hat und wo man mehrere Jahre zur massiven Bilanzverschönerung bereit ist? Die drei Vorstände haben sich gesucht und gefunden und der Verband gehört in diesen Kreis voll mit dazu. Hat man uns das Geld mit den Abrechnungsmethoden abgenommen, was dann Herr Herzog und Herr Grothoff über Flex dem Manfred Heger noch als indirekte Abfindung mitgeben durfte, wenn man das ungestraft zuließ, dass Millionenverluste auch noch mit der Fälschung der wirtschaftlichen Werte der Firmen regelrecht mit heraufbeschwor? Die Prüfer haben gesehen, dass das Kind in den Brunnen gefallen war, hat man da noch was für Manfred Heger drauf gelegt?

Es ist doch ein Drama, wenn ein Kredit mit allen Begleitumständen den Bach runter geht. Die Katastrophe liegt doch auf der Seite des Kunden, den man damit oft neben dem Vermögen die Familie und die berufliche und private Existenz zerstört. Rücksichtslos sind die Leute von der Bank darüber hinweg gegangen und der Prüfer, der das eindämmen sollte, der hat nur seinen eigenen Aufstieg zum Vorstand gesehen, an einem Platz, wo er geglaubt hat, da kann ihm im Leben nichts mehr passieren, weil er soviel Material gesammelt hat, dass es für ihn bis zum Ende locker reichen würde. Und so stellt sich heute immer mehr raus, dass dieser Johannes Herzog viele von uns vielleicht bewusst ins offenen Messer laufen hat lassen, nur um diese Ziele zu erreichen.

   

Nr. 3130

Beobachter

9. März 2008, 08:25 Uhr

Betreff: Zum Strafantrag gegen Johannes Herzog

Der Untreustrafbestand in § 266 StGB steht ja oft im Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung von §18 KWG. Wenn man das Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 liest, dann heißt es doch, dass der Vorstand schlechtere Zahlen der Firmen kannte, als er sie den anderen Entscheidungsträger präsentierte. Das heißt doch es hat sie vorher manipuliert und gefälscht, was auch immer. Ein Tausender hin oder macht das Kraut ja nicht fett, da muss es bei einem Kredit von fast fünf Millionen DM schon um anständige Summen gegangen sein, die falsch eingesetzt worden sind. Somit war es nicht nur eine Nichtbeachtung es war eine bewusst durchgeführte Täuschungshandlung des Vorstandes. Das muss der Prüfer Herzog gesehen haben. Da kann man doch den Vorstand nicht ungeschoren davon kommen lassen. Wenn es sich als wahr erweisen würde, wäre es eine strafbare Handlung.

Aber zum Strafantrag selber, könnte man den Namen Johannes Herzog nicht sogar gegen jeden einzelnen Aufsichtsrat tauschen? Beginnend mit dem Steuerberater Träger, mit den Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch und Loos. und weiter?

   

Nr. 3129

anonym

8. März 2008, 19:31 Uhr

Betreff: Erweiterter Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog

Anonym ……………, den 8. März 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Betreff: Strafantrag

nach § 257 Begünstigung und Beihilfe von Untreue nach § 266 StGB, § 258 Strafvereitlung im Amt (andernfalls § 258 Strafverteilung), § 263 Betrug in Verbindung mit § 34 GenGesetz, und persönlicher Vorteilsnahme aus den aufgezeigten Straftaten bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung eines Verstoßes gegen § 55 GenGesetz, Abs. (2), Einflussnahmemöglichkeit des genossenschaftlichen Prüfers bei finanzieller oder persönlicher Beziehung (= Link) in Verbindung mit geforderter Unabhängigkeit nach § 43 Wirtschaftsprüferordnung, als beauftragter gesetzlicher Prüfer gemäß Wirtschaftsprüferordnung und Genossenschaftsgesetz,

sowie aktive Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank und somit Verstoß gegen § 252 HGB (= Link), im Besonderen Abs. (4) in mindestens drei Fällen (drei Geschäftsjahren), Verstoß gegen § 2 und § 32 der Wirtschaftprüferordnung (= Link)

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.,

sowie Leiter der Prüfungsabteilung Herrn Eberle, Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

sowie Leiter der Prüfungsabteilung Herrn Eberle, Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. München

wegen § 257 Begünstigung und Beihilfe von Untreue nach § 266 StGB, § 258 Strafvereitlung im Amt (andernfalls § 258 Strafverteilung), § 263 Betrug in Verbindung mit § 34 GenGesetz, und persönlicher Vorteilsnahme aus den aufgezeigten Straftaten bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung eines Verstoßes gegen § 55 GenGesetz, Abs. (2), Einflussnahmemöglichkeit des genossenschaftlichen Prüfers bei finanzieller oder persönlicher Beziehung
(= Link) in Verbindung mit geforderter Unabhängigkeit nach § 43 Wirtschaftsprüferordnung, als beauftragter gesetzlicher Prüfer gemäß Wirtschaftsprüferordnung und Genossenschaftsgesetz,

sowie aktive Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank und somit Verstoß gegen § 252 HGB
(= Link), im Besonderen Abs. (4) in mindestens drei Fällen (Geschäftsjahren), Verstoß gegen § 2 und § 32 der Wirtschaftprüferordnung (= Link).

Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _), mit Auszug aus dem Geschäftsbericht des Vorstandes vom 29.06.2006 zur bilanziellen Risikolage, sowie Bilanzbestätigungsvermerke über Internetlink: Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


Laut Mitteilung aus der Presse ermittelt die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz eG wegen höchst risikoreicher, genossenschaftsrechtlich untersagter Kreditengagements bei der Bank. Der Vorstandssprecher der VR-Bank teilte gemäß Beweisquelle B) und D)d) dem höchsten Gremium der Bank, der Vertreterversammlung, am 29.06.2006 zur bilanziellen Risikolage mit, dass für eine Bilanzsumme von 443 Mio. € zum 31.12.2005 Wertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden haben und latent ausfallgefährdete Kredite zum 31.12.2004 mit 49 Mio. €. Ob alle Wertberichtigungen auch tatsächlich gebildet waren, die Summe also nicht noch höher gewesen wäre, ist fraglich, da die Bank unter Genehmigung der Wirtschaftsprüfung des Genossenschaftsverbandes noch in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen der Jahre 2002 und 2003 davon berichtete, dass nicht alle notwendigen Wertberichtigungen gebildet werden konnten. Innerhalb von zirka 10 Jahren ist aus den Abschlüssen und den Bekanntgaben anlässlich der Vertreterversammlungen der Bank mindestens 50 Mio. € als Kreditverluste zu verzeichnen gewesen? Bruttowerte sind aus den Prüfungsberichten des Genossenschaftsverbandes zu ersehen, in denen Anlagen vorhanden sind, die letztlich in den Jahresabschlüssen der genossenschaftlichen Banken münden, die selbst als Anlagen der Prüfungsberichte bezeichnet werden und in zusätzlichen, gesondert gelagerten Prüfungsunterlagen der Revisoren.

Die Arbeit der Vorstände, sowie des Aufsichtsrates der Bank, aber auch der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern, dürfte damit sämtlichen Sorgfaltspflichten nach § 34 des Genossenschaftsgesetzes zuwider gelaufen sein. Das beim Amtsgericht Hof hinterlegte Protokoll zur Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 gemäß Beweisquelle D)b) legt der Öffentlichkeit sonst nicht genannte Verschuldungstatbestände der Vorstände deutlich offen. Es belegt mit vielen anderen Unterlagen die Untätigkeit in diesen Felder durch die genossenschaftlichen Prüfer. Durch die Arbeit der Prüfer besteht der schwere Verdacht, die Schäden bei der Bank ermöglicht, begünstigt und damit mit verursacht zu haben.

Praktiken, die die Kreditverluste begründen sind in diesem zuvor genannten Protokoll aus der Beurteilung der grundlegenden Arbeit der Vorstände durch die Prüfer zu diesem Zeitpunkt zu ersehen, aber auch aus der Behandlung eines in der Öffentlichkeit unter Flex bezeichneten Kreditengagements, welches in höchst unzureichender Form den Vertretern in der Versammlung vom 30.06.2005 vorgetragen wurde. Wozu wiederum der schwere Verdacht besteht, dass eine unzureichende Information der Vertreter von den vor Ort tätigen Prüfern des Verbandes durch ihre Einflussnahme verschuldet wurde, um Maßnahmen gegen die Vorstände nach Gesetz und Satzung zu erschweren oder unmöglich zu machen. Damit wurden auch keine Mitschuld der genossenschaftlichen Prüfer aufgedeckt. Den Vertretern wurde in keiner Weise Bereicherungsmöglichkeiten, bzw. mögliche Verdachtsmomente dahingehend gegen die Vorstände erläutert. Erschwerend für dürfte bei dem Sachverhalt hinzukommen, dass man der Vertreterversammlung der Genossenschaft bei der Versammlung nur von einem Schaden von 1,12 Mio. € berichtete, wogegen der Schaden aus dem Kreditausfall wahrscheinlich mindesten 2,6 Mio. € betragen haben dürfte.

Dieser Kreditfall dürfte exemplarisch aufzeigen, dass die Prüfung entgegen ihren Pflichten u.a. nach § 29 Kreditwesengesetz, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), kaum etwas unternommen hatte um öffentliche Interessen wahr zu nehmen, wie es mehrfach im KWG beschrieben wird, oder zum Schutz für Kunden und Bankeigner, die Mitglieder gehandelt zu haben. Es dürfte zweifelsfrei feststehen, dass Bankvorstände und –geschäftsleiter Risiken nur insoweit zu Lasten der von ihnen geführten Institute eingehen dürfen, wie sie abschätzbar nicht zu Verlusten führen. Ein Kreditengagement einzugehen, es bereits bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnen und zum allergrößten Teil ungesichert auszureichen, dürfte diesem Grundsatz, der sich auch in den einschlägigen Gesetzen und der Rechtsprechung niedergeschlagen hat, sowie den Sorgfaltspflichten von Bankleitern widersprechen und gar einer bewussten und vorsätzlichen Schädigung des anvertrauten Gesellschafts-, hier Genossenschaftsvermögens, nahe kommen. Die Schädigung könnte dabei sogar zur Überschuldung des Vermögens beigetragen haben.

Das unter Beweisquelle D)c) genannte Protokoll der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 ist im Grunde die Auflistung der Versäumnisse der gesetzlichen Prüfer in dem behandelten Kreditfall zur Verhinderung der Schäden. So wurde die Kreditgewährung in den Jahren 1999 oder auch 2000 von ursprünglich 4,5 Mio. DM als mit nicht rosigen Aussichten bedacht, bezeichnet. Der Prüfer selbst traf laut dem Protokoll Aussagen zu Pflichten von Prüfung und Kontrollorganen, die nur dafür geeignet gewesen sein konnten, die Entscheidungsträger, die Vertreter der Genossenschaft in die Irre zu leiten. Trotzdem wurden in der Versammlung Dinge erwähnt, die aufzeigen, dass unter den Augen der gesetzlichen Prüfung Vorgänge abliefen, die zu schwersten Schäden bei der Genossenschaft führen konnten, ja mussten. Es wurde im Zusammenhang aufgezeigt, dass es monatlich 300 Seiten starke Überziehungslisten gab, und aus dem Fall heraus Überziehungen von 700.000 € darin enthalten sein konnten. Die gesetzliche Revision hat es unterlassen für eine Organisation bei der Bank zu sorgen, die geeignete Kontrollen, geschweige denn Kontrollmaßnahmen nach sich gezogen hätten. Die schier maßlose Risikobereitschaft und –neigung der Bankverantwortlichen wurde durch die gesetzliche Prüfung in keiner Art und Weise eingeschränkt und im Sinne des Kreditwesengesetzes und der Sorgfaltspflichten des Genossenschaftsgesetzes eingedämmt. Dabei war die gesetzliche Revision durch die Beurteilung des Genossenschaftsverbandes selbst in weit umfassenderem zeitlichen Rahmen bei der Bank tätig als unter normalen Umständen üblich.

Der Vorstand Manfred Heger wurde entgegen der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu § 34 von allen Ansprüchen durch den Aufsichtsrat freigestellt, was der Gesetzeskommentar als nicht möglich erläutert. Der Vorstand gewährte über drei Jahre hinweg laut Angabe gegenüber den Vertretern bei diesem Kreditverhältnis alleine genehmigungsberechtigt und verantwortlich ungesicherte Überziehungen von 375.000 € bis 746.000 €. Dies belegt auch, dass die Prüfer trotzdem, dass sie das Engagement zu frühestem Zeitpunkt als für sehr schwierig und wahrscheinlich auch ausfallgefährdet erkannten, Maßnahmen zur Risiko- und Schadensminimierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht einleiteten und durchführten. Die Änderung der Überziehungspraktik hätte durch die gesetzlichen Prüfer unverzüglich eingefordert werden müssen, andernfalls hätten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bis hin zum Entzug der Geschäftsleitereignung der Vorstände nach §§ 32 und 33 Kreditwesengesetz (KWG) durchgeführt werden müssen. Der unter Beweisquelle D)c) ebenfalls herausgestellte Sachverhalt des haftungsbefreienden Dienstaufhebungsvertrages mit dem Vorstand Manfred Heger dürfte in Zusammenhang mit dem Aufsichtsratsbeschluss nach Beweisquelle E) ein eigener schwerster Untreuetatbestand sein. Hier wäre es zwingend notwendig gewesen, dass die anwesenden Vertreter des Genossenschaftsverbandes auf der Versammlung auf den Aufsichtsrat eingewirkt hätten, dazu auch die Mitglieder und Vertreter selbst zu informieren. Nötigenfalls hätte die fehlende Information hierzu direkt vom Genossenschaftsverband erfolgen müssen.

In diesem Zusammenhang beantrage ich die die Untersuchung des Verdachtes der Beihilfe der Vorteilsnahme für den heutigen Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog. Dieser dürfte seine Vertrauensstellung als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern missbraucht haben und seine Pflichten nach der Wirtschaftsprüferordnung unterlassen haben, um das Amt des Vorstandes bei der Bank antreten zu können. Es steht der zwingende Verdacht, dass ein gesetzwidriger Dienstaufhebungsvertrag, der wie genannt, den Vertreter und Mitgliedern verschwiegen werden sollte, von Herrn Johannes Herzog und seinem Prüferkollegen Raimund Grothoff selbst vorgelegt wurde und die Schließung des Vertrages betrieben oder mindestens nachdrücklich empfohlen wurde. Beweisquelle E), ein Auszug aus dem Aufsichtsratsprotokoll vom 4.08.2004, könnte aufzeigen, dass der gesamte Aufsichtsrat vom Vertrag und vom Inhalt überrascht wurde und die Zustimmung ein Akt der Nötigung oder gar Erpressung gewesen sein könnte, mit Mitteln um Erkenntnissen gegen Personen im Gremium aus der Prüfung heraus.

Die durch die Bankverantwortlichem sicher im Sinne ihrer Pflichten verspätete Information an die Bankeigentümer, die Mitglieder, nachträglich genannten Einzelwertberichtigung zum 31.12.2005 beziffern, dass zirka 10 % der Kundenforderungen der Wertberichtigung unterworfen waren, geht ebenfalls zu Lasten der Prüfer, die auf den Versammlungen sicher auch die vollständige und ausreichende Information der Vertreter zu überwachen haben. Die Wertberichtigungen betrugen bei der Bank das Dreifache der verdienten Rücklagen (in Bankkreisen als versteuertes Eigenkapital genannt), was sicherlich zu einem erhöhten Inforationsbedarf zu allen Entscheidungen geführt haben müsste oder zu sonstigen Maßnahmen, die aus dem Bereich der Mitglieder möglich gewesen wären. Solche Maßnahmen wurden damit durch die gesetzliche Prüfung im Grunde verhindert. Neben einer Untreue der Bankverantwortlichen gegen das Bankvermögen bedeutet dies auch, dass über die Kreditpraktiken jede 10. Mark oder Euro abschreibungswürdig war und damit sogar ein massives Gefährdungspotential gegenüber der Kundschaft alleine durch die Zusammenarbeit mit dieser Bank ohne die geforderte Organisation und Risikowaltung bestand. Die Prüfer haben damit zur Gefährdung von Kunden, Mitgliedern, aber auch im öffentlichen Interesse wesentlich beigetragen.

Bei einer Prüfung einer Bankbilanz erstellt in aller Regel der Vorstand mit Hilfe des Bilanzsachbearbeitung den ungeprüften Jahresabschluss. Jedoch wird jeder Satz und jede Zahl im Abschluss vom zuständigen Prüfer auch überprüft, was fast lückenlos geschieht. Beweisquelle B) zeigt auf, dass mindestens in den Jahren 2002 und 2003 die Regelung bei der Bank nicht eingehalten wurde Forderungsbestände auch nach ihrer festgestellten Werthaltigkeit zu bilanzieren. Einzelwertberichtigungen vielleicht in Millionenhöhe, wurden festgestellt und nicht von den Forderungen abgesetzt. Da sich dies direkt dadurch auswirkt, dass das Eigenkapital der Bank besser dargestellt wird als es den Tatsachen entspricht, wurde hier in der Bilanz und im Lagebericht falsche, viel zu positive Werte bilanziert und aufgezeigt. Diese Praxis ist nur denkbar bei aktiver Unterstützung durch die Bilanzprüfung, hier den Prüfern Herzog und Grothoff und ihren Vorgesetzten beim Genossenschaftsverband Bayern. Es steht der zwingende Verdacht, dass die Prüfer selbst für eine Fälschung von Bilanzen bei der VR-Bank Marktredwitz verantwortlich zeichnen. Ebenso hat sich bei der Bank im Frühjahr 2007 ein Verzicht auf gesicherte Forderungen von 432.000 € ergeben, der sich nach § 252 HGB, Abs. (4) mit Sicherheit rückwirkend auf den Abschluss 2006 belastend auswirken hätte müssen. Damit wäre aber entweder keine Dividendenzahlung möglich gewesen, oder eine Dotierung der eigenkapitalrelevanten stillen Reserven deutlich niedriger ausgefallen. Somit dürfte auch für den Abschluss 2006 der Verdacht der Bilanzfälschung vorliegen. Einsichtnahme in die Prüferunterlagen dürften wiederum der Zustimmung unterstreichen, nachdem Herr Herzog nun bereits als Vorstand tätig war.

Aufgrund der genannten Tatsachen dürfte der Genossenschaftsverband Bayern als testierender Prüfungsverband wissentlich deutlich zu günstige Jahresabschlüsse testiert haben und damit neben den für Banken gültigen Spezialgesetze als auch gegen HGB und Wirtschaftsprüferordnung bewusst und wissentlich verstoßen haben und die Risikobereitschaft und die Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Bank sogar unterstützt und gefördert haben. Durch die gesamte Handhabung der Prüfung und auch der Bilanzierung bei der Bank sind aber die örtlichen zuständigen Prüfer und die Vorgesetzten als schwer verdächtige Mitschuldige an Einzel- und Gesamtschäden bei der Bank zu bezeichnen.

Der Bilanzbestätigungsvermerk des Jahres 2003 unter Beweisquelle B) dürfte an sich ein massiver Gesetzesverstoß sein, da entgegen dem § 32 Wirtschaftprüferordnung (= Link) eine unberechtigte Person, nämlich der Revisionsdirektor Hilkenbach, der kein Wirtschaftsprüfer war, neben dem Leiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes den Bestätigungsvermerk nach den einschlägigen Gesetzen unterzeichnete.

Sämtlichen Handlungen des Genossenschaftsverbandes und des Prüfers Johannes Herzog selbst legen den Verdacht nahe, dass letztendliches Ziel war aus den Verfehlungen der Vorstände bei der VR-Bank Marktredwitz den Vorteil zu ziehen, dass der Einfluss dahin gehend genutzt wurde, um den Prüfer Johannes Herzog selbst auf den bestens dotierten Posten des Vorstandes zu bringen. Herr Herzog könnte somit direkt den Schaden bei dem dargestellten Kreditausfall verursacht haben. Hier steht der schwere Verdacht, dass aus einer mehr als nur freundschaftlichen Beziehung zwischen Bankvorstand und Kunde ein großer Schaden für die Bank entstanden ist. Nicht einmal die mindesten Vorsichtsmaßnahmen wurden durch die Kontrollorgane, aber vordergründig durch die gesetzliche Prüfung, durchgesetzt. Die Bereicherungsmöglichkeit des Vorstandes aufgrund dieser fehlenden Überwachung müsste dringend mit überprüft werden. Der Übertritt des zuständigen Prüfers aus der Prüfung heraus zur Bank als Gesamtprokurist und anschließender Vorstand steht im Verdacht ein Verstoß gegen § 43 Wirtschaftsprüferordnung gewesen zu sein, da hierin ein klarer Interessenskonflikt zwischen gesetzlichen Prüfungsauftrag und zukünftiger Vorstandstätigkeit gelegen haben dürfte.

Warum die Aufsichtsorgane sicher mit Betreiben der zuständigen Verbandsprüfer mit Aktenzeichen J...... bei der Staatsanwaltschaft Hof im Jahr 2003 aber gegen ausgeschiedene Vorstände der über Fusion übernommenen Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vorgegangen sind und nicht gegen die Vorstände der ehemaligen RV-Bank Marktredwitz unterstreicht zusätzlich die unerlaubte Parteinahme für eine bevorzugte und näher stehende Seite und die Abzielung auf die eigenen Vorteilsnahme.

Ich beantrage die unverzügliche Aufnahme von entsprechenden Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3128

Till

8. März 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Eintrag 3342, Unglaublich!

Liebe Leser,
im Eintrag 3342 geht es auch um den Betrieb Bleil, dieser Konkursfall wird ja derzeit vor Gericht verhandelt.
Die angesprochenen knapp 100.000.- DM um die das Konto Boschdienst Bleil falsch abgerechnet wurde, errechneten sich in der Hauptsache innerhalb von 4 Jahren, nämlich zwischen `92 und `96, da das Kontokorrentkonto vorher kaum in Anspruch genommen wurde, und die langfristigen Verbindlichkeiten in der Hauptsache auch erst ab 91/92 abgeschlossen wurden, zur Finanzierung der anstehenden Investitionen. Ich stelle mir gerade vor, der Betrieb wäre mal so 10 Jahre gelaufen, und Zins und Zinseszins sowie weitere tägliche Buchungsmanipulationen hätten sich angehäuft! Herr Bleil hätte da wohl für`ne knappe Million gehaftet, bzw diese zurückzahlen müssen, obwohl diese Schulden nur durch Buchungstricks und Betrügereien zustandegekommen wären.
Das Unternehmen, bzw Herr Bleil hätte da wohl ausschließlich für die Bank gearbeitet, zuzüglich zu den normalen real vereinbarten Zinsen, versteht sich.
Unglaublich!
Dann der Umgang mit den Sicherheiten, Eigentum des Bankkunden, also Herr Bleil, angeblich kein Pfennig erlöst, jedenfalls nicht gutgeschrieben auf dem Firmenkonto. Bie heute nicht!
Unglaublich!
Herr Herzog weiß dies alles, hat ja die Bücher der Bank geprüft. Kennt die Vorwürfe und hat bis heute weder Stellung bezogen, noch Wiedergutmachung angekündigt.
Unglaublich!
Wieviele Sicherheiten sind auf diese Art eigentlich noch verschwunden? Wieviele Kunden dieser Bank wurden auf diese Art ihrer Existenz beraubt?
War diese Bank vielleicht nur dazu da, einen kleinen Kreis von Erlauchten reich zu machen?
Kleine Handwerker bekommen hier kaum mehr 10 oder 15.000 Euro ohne überbordende Sicherheiten, bei Großkrediten brauchte man oft gar keine Sicherheiten, siehe auch Gold Gold Gold oder auch Flex.
In USA und anderswo hat man vielleicht Millionen verzockt, Freunden ganze Vermögen an Nachlaß gewährt (Waldhotel und viele andere mehr), also nach Gutsherrenart gewirtschaftet, indem die Kleinen zum Wohle der "Großen"
ranschaffen mußten.
Übrigens, nur damit wir das nicht vergessen, alles unter den Augen der ach so integeren Aufsichtsräte!
Unglaublich!
Ist es wirklich so schwer, Herrn Bleil oder dem Gericht mitzuteilen, was aus den Maschienen und Kundeforderungen geworden ist? Wer trägt hierfür die Verantwortung?
Bitte um endlich rasche Antwort!

   

Nr. 3127

Interessierter

6. März 2008, 18:59 Uhr

Betreff: Ist ein falscher Bilanzbestätigungsvermerk Bilanzbetrug?

Der Bilanzbestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2003 (= Link) der VR-Bank Marktredwitz ist mit Sicherheit nach § 32 der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) ungültig. Ulrich Hilkenbach war weder Wirtschaftsprüfer noch vereidigter Buchprüfer. Es betrifft genau diesen schlimmen Jahresabschluss, wo man schon knapp 13 Millionen € Einzelwertberichtigungen bilden musste, nachzulesen im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link), wo man im Lagebericht kleinlaut eingestand, dass damit aber bei weitem noch nicht alle Einzelwertberichtigungen unterzubringen waren, die die Revision nach der ersten gesetzeswidrigen Bilanz wahrscheinlich noch aufzudecken gezwungen war und wo eventuell auch Fristen zur Auslegung vor der Versammlung nicht eingehalten wurden. Neben Herrn Hilkenbach hat übrigens nur der Abteilungsleiter der Prüfungsabteilung Eberle den Bestätigungsvermerk unterschreiben. Entweder er kennt die Wirtschaftsprüferordnung nicht, oder ihm war der Gesetzesverstoß egal. In jedem Fall hängt die Bilanz jetzt auch so im damaligen Prüfungsbericht.

Wer kennt sich da aus und könnte hier was dazu rein schreiben. Ist der Abschluss damit generell ungültig? Reicht es, wenn man diese Tatsache beim Registergericht anzeigt? Was macht das BaFin, wenn man auf die Tatsache hinweist? Ist die Prüfung im Gesamten ungültig und für die Katz und müsste eigentlich wiederholt werden? Muss man gerichtliche Verfahren anstrengen um eine richtige Bilanzerstellung zu fordern? Hat es auch Folgen nach dem Strafrecht? Ist ein falscher Bilanzbestätigungsvermerk mit so einem Verstoß gegen die Wirtschaftsprüferordnung schon Bilanzbetrug? Macht es Sinn sich an die Wirtschaftsprüferkammer zu wenden?

   

Nr. 3126

Aus der Bank

6. März 2008, 12:01 Uhr

Betreff: § 18 KWG bei der VR-Bank außer Kraft

Begreifen kann man das nicht, was bei uns gelaufen ist. Auf der einen Seite hat man Kredite und Betriebe kaputt gemacht, auf der anderen Seite hat man Gelder hergegeben, die normal kein Lehrling ausgezahlt hätte. Warum hat man den Boschdienst in Wunsiedel wegen 15.000 Mark Überziehung gekündigt? Unbegreiflich ist das. Manfred Heger hat das alleine gemacht. Der hat von der Revision soviel Narrenfreiheit gehabt, dass es alle Freiheiten raus nehmen konnte. Wenn hier geschrieben wird, es ist nicht auszuschließen, dass man den Betrieb jemand zuschanzen wollte, dann ist man geneigt die Möglichkeit gar nicht so weit wegzuweisen. Ich war auch überrascht, wie viel da bei einem einzige Kunden zusammenkommt, wenn man an der Wertstellungsschraube und an der Zinsgestaltung dreht. Das haben wir unten gar nicht so gesehen. Aber die oben werden das über das gesamte Portfolio schon durchgerechnet haben und werden sich die Zahlungsverkehrsströme angeschaut haben, was da an Umsätzen tagtäglich im Zahlungsverkehr durch gehen. Und Manfred Heger hat doch regelmäßig stolz unseren Gesamtumsatz verkündet in seinen Berichten.

Nie hat einer gerechnet, dass die Kunden da drauf kommen und einer mal so ein Ding bis zum Ende durchzieht. Nicht bei uns bei der Bank und nicht beim Verband. Denn das war doch im ganzen Kreisverband gang und gäbe, solang es noch mehrere Banken gegeben hat und die Klage mit dem Sparvertrag, die kommt doch von einer früheren selbstständigen Bank wie ich gehört habe, also haben es alle, oder die meisten so gemacht. Und die Prüfer, die waren doch bei allen Banken. Weil man kein Risiko gesehen hat, dass da die Kunden gegen die Banken aufstehen kann, hat man das als Prüfung auch einfach unter den Tisch fallen lassen, mit den Wertstellungen und den Zinsen im Soll- und Habenbereich. Die Zinsspanne zu loben, das war vorrangig.

Was die Revision bei uns für eine Rolle gespielt hat, dass zeigen wirklich die Fälle Flex und Gold, Gold, Gold. Egal ob man den Mitgliedern vorgemacht hat, einer sei für 300 Seiten Überziehung alleine verantwortlich, die anderen haben die Überziehungen immer gesehen und genauso haben es die Revisoren gesehen. Ich weiß nicht wie das rechtlich zu bewerten wäre, wenn die anderen Vorstände immer und immer wieder diese Überziehungslisten angeblich bloß gegenzeichnen und nichts dagegen machen. Es war stillschweigende Abmachung, das keiner beim anderen was macht. Und die Revision hat das gewusst und gesehen. Die Prüfer haben indirekt genehmigt, dass § 18 KWG bei uns nicht angewandt werden musste. Warum prüft man nicht mal die Arbeit der Prüfer und schaut der Protokolle an, was die für einen Anteil an den Ausfälle haben? Aber so ist das mit den Krähen.

Bei K.N. da war der erste Kredit der Telefon-OHG schon im September 2002 mit 230.000 € kaputt. Reinhold Wolf hat den Verkauf der Firma gefordert um die Forderungen von 460.000 € wieder runterzubringen. In so kurzer Zeit. Nur da konnte man keine Sicherheiten abholen wie bei dem Boschdienst, da hat es so gut wie keine gegeben. Die Medizinfirma, der hat man gleich zum Start 50.000 € KK-Limit eingeräumt. An dem Limit ist bis zum Zusammenbruch nie was geändert worden. Alles ist auf Überziehungsbasis gelaufen und im April 2004 war man dann bei 530.000 € so viel ich mich erinnern kann. Das heißt, dass schon das KK-Limit bei der Zusammenrechnung nach § 19 KWG mit der Altfirma und privat ein Verstoß gegen den § 18 KWG war, weil es zur neuen Firma einfach keine Unterlagen und kein nachvollziehbares Konzept gegeben hat. Der in der Verhandlung angesprochenen Businessplan ist erst viel später gekommen. Und in den Dienstanweisungen steht wie im Gesetz keine Ausreichung bevor die Unterlagen nicht die Bonität des Kunden überprüfen lassen. Zwingend vorgeschrieben und in keinem Fall eine Ausnahme möglich. Doch sogar der Businessplan war nur für den Papierkorb. Keine vernünftigen und verwertbaren Abschlüsse oder laufende Auswertungen.

Für jeden Euro, den Reinhold Wolf da ausgegeben hat, hätte er im Fall des Kreditverlustes selber aufkommen müssen. Marth und Dittrich haben wir doch auch angezeigt, warum Reinhold Wolf denn da nicht? Sogar vom Verband sei den Vorständen in dem Kreditfall untersagt worden, entweder über die Prüfungsberichte oder sogar direkt und in Schriftform, aber in jedem Fall von Herzog und Grothoff, dass man hier nichts mehr weiter ausreichen darf. Wenn jetzt aber unser Reinhold Wolf weiter dramatisch Mittel ausgegeben worden sind in Bar, als Überweisungen teilweise ins Ausland, als unbearbeitete Lastschriften, dann ist das doch vorsätzliche Missachtung jeder Sorgfaltspflicht, wie sie vom KWG und vom Genossenschaftsgesetz gefordert werden. Angeblich wollte man mit immer mehr eine drohende EWB anwenden. Die EWB war schon mit der Kreditausreichung fällig. De facto war jede Genehmigung einer Verfügung über dem Gesamtstand von 250.000 € ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz unter den Augen der Genossenschaftsprüfer, die bei uns ihr Dauerlager hatten. Die Anzeige gegen K.N. war so was von sinnlos, das war nur noch die Befriedigung von Rache und eine Ausrede für den Zorn gegen sich selber, wo man sich endlich eingestanden hat, wie blöd man in Wirklichkeit war.

So tritt man lieber den Kunden auch noch wenn er am Boden liegt oder zeigt ihn an aus dem eigenen Frust heraus, holt die Sicherheiten ab, obwohl das für die Bank außer Kosten gar nichts mehr bringt? Da hat man vielleicht sogar die Kosten noch bei der Bank abgeladen und die Verwertung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht, wo sollen die Sachen sonst hingekommen sein? Ich bin mir nicht sicher, ob nicht Johannes Herzog und Raimund Grothoff bei Gold, Gold, Gold die Anzeige Reinhold Wolf „nahegelegt“ haben, damit man wenigstens ein bisschen Aktivismus zeigen konnte. Da mussten sich die Vorstände und auch die Prüfer nicht die Schuld alleine für den Ausfall geben lassen.

Diese Bank hätte wirklich gut laufen können, aber man hat den Hals nicht voll bekommen und welche Koryphäe man tatsächlich war, dass bekommt man jetzt laufend vor Augen geführt. Der Genossenschaftsverband hat das Spiel mit aller Konsequenz mit gemacht. Bei ordentlicher Arbeit und bei ordentlicher Prüfung wären wir weiter gewachsen und es hätte bei uns keine Entlassungen gegeben und keine Vereinbarung zu Kürzung mit der Belegschaft. Die Kunden baden die Sachen in erster Linie aus, weil man viele Existenzen gefährdet hat und wir sind die zweiten die die Leidtragenden sind. Von unserer Seite kann man nur hoffen, das es endlich ein Ende gibt. Herr Herzog wird von unserer Kundschaft schon viel zu sehr mit dem Skandal in Verbindung gebracht. Er hat auch viel zuwenig Argumente, die ihn wegbringen könnten von den Vorwürfen. Hätte er die Dinge aufgearbeitet, dann hätten wir die Staatsanwaltschaft nicht da. Bloß muss man dazu sagen, hätte er die Dinge in Ordnung gebracht, dann wäre er auch nicht da, dann hätte er nämlich keine Chance gehabt überhaupt Vorstand zu werden bei uns. Darüber nachzudenken ist erschreckend. Dass der Prüfer dieser Zeit auch noch die Vorstände beerbt, dass ist noch der Gipfel zu all den Sauereien. Der Teufelskreis muss durchbrochen werden. Wenn es der Aufsichtsrat nicht schafft, dann wird es die Staatsanwaltschaft tun. Das wird zwar noch etwas länger dauern und wir werden mit der Bank noch weiter runter fallen, aber es könnte viel schmerzvoller werden und auch noch viel mehr Leute einbeziehen.

   

Nr. 3125

Nochmal Banker

5. März 2008, 20:49 Uhr

Betreff: Zum Auszug aus dem Wertgutachten

Gibt es neben dem gerichtlich angeordneten Gutachten zu den Wertstellungen und Zinsanpassungen auch noch ein Wertgutachten zum Betriebsvermögen? Der Mann hat jahrelang um sein Recht gekämpft, niemand wird im neidisch sein. Aber der Herr Herzog hat doch seine Bilanz noch nicht fertig. Traut er sich die Rückstellung in dem Jahr wieder raus zu lassen, weil er „nur ein geringes Risiko sieht den Prozess zu verlieren“. Nur welchen Prozess hat denn die Bank bisher nicht verloren? Will Herr Herzog riskieren, dass er die Bilanz aus dem Grund zwischen Erstellung und Genehmigung durch die Vertreterversammlung noch mal ändern muss oder dass ihm auch in diesem Jahr wieder eine falsche Bilanz vorgeworfen wird?

   

Nr. 3124

Banker

5. März 2008, 20:45 Uhr

Betreff: Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG

Zur Kommentierung des § 18 KWG gibt es dann aber in Randziffer 26 den verschärften Hinweis, der lautet:
Kommentar § 18 KWG, Auszüge aus Randziffer 26
Zu unterscheiden ist die "Erstoffenlegung" von der "laufenden Offenlegung". Werden die Unterlagen im Zusammenhang mit einem Kreditantrag oder einem Antrag auf Erhöhung des Kredites (Erstoffenlegung) nicht vorgelegt, darf das Kreditinstitut den Kredit auf keinen Fall gewähren.

Nach dem Gesetz ist jede Genehmigung einer unvereinbarten Kontoüberziehung mit einer Erstoffenlegung verbunden. Damit ist jeder Vorgang einer Kontoüberziehung bei Gold, Gold, Gold nach § 18 KWG ein Missbrauchstatbestand nach dem § 266 StGB, Untreue, gewesen, der nach dem Gesetz in keinem Fall genehmigt hätte werden dürfen. Jeder einzelne, egal wie hoch, ob 100 € oder 120.000 €. Wenn es einen Ausfall gibt, ist der Vorstand uneingeschränkt haftbar. Nur eben nicht bei der VR-Bank Marktredwitz nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter. Macht doch neben dem Vorstand auch den Prüfer dafür haftbar. Bis zu einer Million pro Fall ist vom Genossenschaftsgesetz dafür vorgesehen.

   

Nr. 3123

Leser

5. März 2008, 20:42 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Herr Bleil,
im Beitrag Nr. 1372 ist zu lesen, dass die von Ihnen an die VR-Bank Marktredwitz zur Kreditbesicherung sicherungsübereigneten Maschinen und Einrichtungsgegenstände in einer Art von Nacht- und Nebelaktion bereits im Dezember 2000 von der Bank abgeholt wurden. Weiterhin ist zu lesen, dass auch Sachen aus Ihrem Eigentum entfernt wurden, die eben nicht der Sicherungsabrede unterstanden sind. Es ist mir nicht verständlich, daß Sie auf Ihre Beschwerden bei dieser Bank oder vom Genossenschaftsverband Bayern keine Antwort bekommen haben und diese wohl meinen, die ganze Sache einfach auszusitzen, bis über Sie Gras gewachsen ist.

In einem Team von beinahe 20 Mitarbeitern bin ich in einer Großstadt in der Abwicklungsabteilung einer großen Bank tätig und speziell für Kfz-Finanzierungen zuständig.

Wenn ein Kunde trotz Mahnungen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann wird bei uns der Darlehensvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt und die Forderung zur Rückzahlung fällig gestellt. Wenn der Darlehensnehmer seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommt, dann wird mit einem Brief die Besitzübernahme des sicherungsübereigneten Fahrzeugs erklärt und die Sicherungssache notfalls gepfändet. Dann wird ein Sachverständigengutachten über die Sicherungssache eingeholt und dann wird bestmöglich verwertet.

Jeder Schuldner wird über das Gutachten und den Ausgang der Verwertung umgehend informiert und bekommt einen Kontoauszug über die Verwertungsgutschrift und seine Restschuld. Wenn etwas übrig bleibt, dann wird dieser Betrag erstattet. Dabei kann er selber unser Sicherungsgut zum Gutachterschätzwert auslösen.

Deshalb kann ich es nicht verstehen, warum die VR-Bank Marktredwitz sich in derartiger Sache über alle gesetzlichen Bestimmungen hinweg setzt und nach § 266 Strafgesetzbuch Untreue begeht.

Bitte berichten Sie weiterhin wie es weitergeht.

   

Nr. 3122

Zu Besorgter

5. März 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Unglaublich, da schenkt der Herzog dann 432.000 € auch noch her

Sind die noch ganz bei Trost. Da macht man auf der einen Seite Betriebe kaputt, Arbeitsplätze, Existenzen von Gewerbetreibenden und Mitarbeitern und dann kommt der Prüfer daher und will das Ruder übernehmen. Warum hat denn der die 432.000 € mit der Waldeslust hergeschenkt, hat's der so üppig, oder ist es bloß leicht mit unserem Geld so überaus großzügig zu sein? Das ist doch Untreue höchsten Grades. Der soll Arbeiten gehen und das wieder heranschaffen, aber bitte nicht bei uns arbeiten, weit weit weg bitteschön. Bei uns wollte er sich bloß einen schönen Lenz machen, da hat er geglaubt bei seinem Wissen um die Sauereien der anderen Vorstände und Aufsichtsräte, da spuckt ihm keiner mehr in die Suppe. Anscheind hat er nicht damit gerechnet, dass er über sich selber stolpert.

   

Nr. 3121

Ein Besorgter

5. März 2008, 18:02 Uhr

Betreff: Absahner hinten und vorne

Das ist doch unfassbar, bei der Kumpanei mit den schlimmsten Leuten, die dann unglaubliche Kreditschäden verursacht haben, da hat man bei Millionenkrediten auf alle Sicherheiten verzichtet und der Herzog hat nichts dagegen unternommen. Firmen denen es gut geht, denen hat man unfassbare Summen nachgelassen, wie es jetzt mit den 400.000 wieder aufgezeigt wird, nur weil es Spezl der Vorstände waren. Das ist doch nicht zu glauben. Andere, wie den kleinen Boschdienst in Wunsiedel, den hat man getriezt bis zum Geht-nicht-mehr. Die hat man wegen Überziehung von nicht mal 15.000 Mark über den Jordan gehen lassen und die Prüfer schauen tatenlos zu. Kein einziges Darlehen war je im Rückstand, nicht mal nach der Kündigung.

Da hat man nicht mal die Sicherheiten zu Geld gemacht, oder doch? Hinten rum?, wohlweislich alles ohne Nachweis dazu. Maschinen im Wert von über 650.000 Mark. Keiner weiß wo sie sind und keiner will wissen wo sie hingekommen sind. Ein Wertgutachten (= Link) hat einen deutlichen Wert über dem Schuldstand für den Betrieb ergeben. Keine Mark hat der Kunde gesehen. Wie er mal bei Reinhold Wolf nachgefragt hat, hat der gesagt, da können sie lange suchen, vielleicht sind die Sachen in Polen, vielleicht in Tschechien, unglaublich.

Steckt da ganz was anderes dahinter? Wollte da jemand den Betrieb übernehmen, oder wollte man den Betrieb zum Nulltarif jemand zuschanzen vielleicht wie das Hotel in Oberwiesenthal? Keine Mark soll aus den Maschinen erlöst worden sein. Da hätten doch die Sicherheiten locker ausgereicht, wenn man den Prüfstand und die Hebebühnen, Einrichtungsgenstände und Lagerbestände, wie im Eintrag Nr. 1372 zu sehen und was sonst noch alles ordentlich behandelt hätte. Zuerst musste man den Betrieb aber mit falschen Wertstellungen zum Nachteil des Kunden, mit der kundenfeindlichen Zinsberechnung sowie mit verbotenen Koppelgeschäften, natürlich wieder zum Nachteil des Kunden, unberechtigt aussaugen und in die Insolvenz treiben und ihm die Kredite kündigen. Dazu hat es auch ein eigenes gerichtlichen Gutachten gegeben. An die hunderttausend Mark soll dem Kunden über die falschen Abrechnungsmethoden und die Stichtagsverzinsung bei den Darlehen abgeknöpft worden sein.

Und sämtliche Kundenforderungen waren der Bank mit Globalzession von A bis Z (= Link) übereignet. Keine müde Mark soll da eingegangen sein. Hat es da auch Bankverrechnungskonten gegeben, wo man solche Eingänge immer drüber geschleust hat? Es kann doch nicht sein, dass Autobesitzer und andere Kunden des Betriebes von heut auf morgen nicht mehr zahlungsfähig sind und zwar alle. 188.000 Mark sollen es gewesen sein, die damit einfach untergegangen wären. Die Ordner mit allen offenen Forderungen hat ein Mitarbeiter der VR-Bank Marktredwitz extra abgeholt.

Da haben die Prüfer dem Treiben der Vorstände immer zugestimmt, denn so einen Kredit haben die jedes Jahr sicher mehr als nur einmal auf dem Tisch gehabt. Oder wurden da die Feste finanziert?

Man kann nur vor so einer Bank warnen! Dem Exprüfer und jetzigen Vorstand Herzog ist dieser Vorgang bestens bekannt. Achtet bei der Bank auf euer Eigentum! Wenn man die Sache mit Humor sieht, könnte man glauben, der Slogan heißt: Wir machen den Weg frei in den Konkurs. Da habt ihr ein Leben lang gerackert und plötzlich habt ihr nichts mehr. So ist es sicher vielen gegangen, die in den Wertberichtigungen und Abschreibungen bei der Bank verschwunden, ja untergegangen sind. :bad:

   

Nr. 3120

Ganz nah

5. März 2008, 16:49 Uhr

Betreff: Liebe Aufsichtsräte fragt halt den Herzog direkt

Der Saustall bei der VR-Bank Marktredwitz könnte tatsächlich so groß sein, dass die Aufsichtsräte wirklich noch nicht informiert sind, ob gegen den Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Liebe Aufsichtsräte fragt ihn halt mal dirket danach. Nur könnte ich mir gut vorstellen, dass er bei der nächsten Aufsichtsratssitzung deswegen fehlt, nur weil er genau der Frage aus dem Weg gehen will. Vielleicht würde er schon nicht mehr als Vorstand aus der Sitzung gehen.

   

Nr. 3119

Dipl. Bankbetriebswirt

5. März 2008, 16:21 Uhr

Betreff: Rechtslage einwandfrei zu § 18 KWG

Wo gibt es da etwas zu rütteln? Das angehängte BGH-Urteil definiert nach § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit Verstoß gegen § 18 KWG (= Link) es als Missbrauchstatbestand eines Bankvorstandes, wenn die Vorschriften des KWG in dieser Hinsicht verletzt werden. Da ist noch gar nicht gesagt, dass dann in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz der Vorstand dafür haften muss, da geht es vorerst nach einem Strafmaß für so etwas. Nur nach § 34 sollten also die Regressverpflichtungen zu Flex und Gold, Gold, Gold über die Beschlüsse der Vertreterversammlung bei der VR-Bank untergehen, was da schon in der Gesetzeskommentierung stark angezweifelt wird, ob das überhaupt möglich ist.

Es scheint aber doch zweifelsfrei, dass Manfred Heger und Reinhold Wolf die Kreditverluste billigend in Kauf genommen haben und eventuell alle als Gesamtvorstand, wenn man gegen § 18 KWG (= Link) verstoßen und die laut Kommentierung des § 18 KWG (= Link) zwingenden Vorschriften nicht eingehalten hat. Warum haben die Prüfer Herzog und Grothoff dies nicht den Strafermittlungsbehörden übergeben, wenn dadurch bei der Bank Verluste von insgesamt 3,5 bis 4 Mio. € entstanden sind. Haben die Revisoren das als Kavaliersdelikt angesehen oder haben sie sich gleich zum Richter aufgeschwungen und ihrerseits den Freispruch ausgesprochen? Oder ist das ein Teil von Begünstigung nach § 257 StGB (= Link) oder Strafvereitlung § 258 StGB (= Link) gewesen, oder war es schon Betrug nach § 263 StGB (= Link) gegenüber der VR-Bank, wenn man die bekannten Ansprüche gegen den Vorstand Heger gleich mit Vertrag ausschließen wollte ohne es den Mitgliedern und Vertreter zu sagen. Dazu steht im Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, dass sich so etwas hinterher nicht mehr hin biegen lässt, wenn der Gesetzesverstoß damit geheilt werden soll. Bedeutet das, dass damit Johannes Herzog und Raimund Grothoff zumindest im Fall Flex auch haftbar gemacht werden könnten für den Ausfall?

Nach dem Prozessverlauf bei Gold, Gold, Gold dürfte es doch auch feststehen, dass Reinhold Wolf mit der Überschreitung der gesetzlichen Grenze bei jeder einzelnen Verfügung über das zugesagte Limit, also bei jeder Überziehung egal in welcher Höhe gegen zwingend vorgeschriebenes Recht und Gesetz verstoßen hat. Unabhängig ob er K.N. dann im Frühjahr 2004 K.N. überhaupt noch glauben hätte dürfen bei der Vorgeschichte. Das Fax war in jedem Fall kein Nachweis der Bonität, das hat sich schmerzlich von selbst erwiesen. Reinhold Wolf hätte schon wegen des § 18 KWG keinen Euro mehr hergeben dürfen und die anderen Vorstände und die Prüfer hätten ihm sofort Einhalt gebieten müssen. Er wusste schon warum er jammerte ich muss haften, was ihm wahrscheinlich aber Johannes Herzog erspart hat, weil der die gröbsten Sauereien bis hin zur Unterlassung der Geldwäscheanzeigen unter den Teppich kehrte. Angeblich hat es nur den Businessplan des Kunden gegeben und der hielt keiner einzigen nachträglichen Überprüfung stand, die die Bonität des Kreditnehmers auch nur einmal bestätigt hätte. Diese Überziehungen, diese Überschreitungen der Kreditgrenzen für § 18 KWG, die haben die Prüfer Herzog und Grothoff alle gesehen. Warum also nur die Strafanträge gegen Marth und Dittrich und nicht auch gegen Heger, Wolf und Krämer? Manfred Heger hat die Zahlen zu § 18 KWG bei Flex sogar noch gefälscht um die Kreditgewährung oder -ausweitung aufrecht zu erhalten und damit mit Unterstützung von angeblich blinden Prüfern die Schäden noch erhöht.

   

Nr. 3118

Susanne

5. März 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Prüfung des Herrn Herzog für die Katz

Der Herr Herzog hat nicht für Gesetz und Satzung geprüft, der hat sich doch alles nur angesammelt, dass er ein Druckmittel gegen den Aufsichtrat hatte. Die können doch gegen ihn keine Mucks machen, sonst sind sie selber fällig. Mit dem was er da zusammengebracht hat, da waren doch Wolf und Krämer froh, dass er die nicht auffliegen hat lassen, was er mit Karl Krämer dann ja auch noch gemacht hat. Das waren doch nur noch Marionetten und Platzfreihalter für den Prüfer. Und den Heidel hat er mit der Waldeslust auch gleich mit in den Sack gesteckt. Das was der Prüfer zusammen getragen hat, dass dürfte schon an Erpressungspotential heran reichen.

   

Nr. 3117

Mitglied

5. März 2008, 10:46 Uhr

Betreff: Das Maß ist wirklich übervoll, wie sieht die Bilanz der Bank aus?

Auftritte in der Zeitung, wie dieser zum Dienstjubiläum einer Mitarbeiterin können die Probleme nicht übertünchen. Wo ist die versprochene Bilanz Herr Herzog und Herr Heidel? Wie grausam ist sie, wenn sie ihre Versprechen darüber vergessen? Wo liegend ie Einbrücke? Das Maß ist wirklich übervoll.

   

Nr. 3116

Aus ...

5. März 2008, 10:33 Uhr

Betreff: Nicht nachlassen, Gerechtigkeit unablässig einfordern

Es ist erkennbar wie sich der Wurzel allen Übels wie ein Faden durch die Horrorgeschichte der VR-Bank Marktredwitz zieht. Der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hat die Rolle der Hauptfigur von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und natürlich auch Rudi Heger schon lange um Meilen voraus übernommen.

Wann ist die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank aufgetreten? Mit dem Strafantrag nach der Verhandlung zum Goldmärchen im Juli 2007? Verletzung des Geldwäschegesetzes, das schreckt Ermittler hoch. Wer hat es ausgelöst, beileibe nicht der prüfende Genossenschaftsverband? Der lässt die schlimmste Finger lieber laufen, wenn sie linientreu sind, aber verfolgt Marth und Dittrich aus Arzberg wenn sie draußen sind und sich nicht mehr wehren können. Liebe Leute, bitte lasst nicht nach, die Staatsanwaltschaft scheint da zu sein, weil sie sich aufgerufen sah, weil Mitarbeiter, Kunden, vielleicht Bürger aus der Region das Drama der VR-Bank als Straftat erkannt haben und die Hutschnur gerissen war. Das Maß des Erträglich war ganz einfach überschritten.

Herr Herzog hat diesen überzogenen Bogen noch weiter angespannt. Es muss doch zu sehen sein, dass die Kundschaft ihm längst den Rücken zeigt. Wenn der Aufsichtsrat und auch die ehemaligen Prüferkollegen es immer noch decken, dass er und Raimund Grothoff ganz wesentlich an den Verlusten der hier immer und immer wieder beleuchteten Kredite durch seine Untätigkeit, ja durch seine schiere Mitwirkung, mit Schuld hat, dann müssen wir die Gerechtigkeit einfordern in dem wir unablässig auch deren Mitschuld herausarbeiten und bei den zuständigen Behörden die Aufarbeitung einfordern. Ich bin überzeugt, die mehrfache Erstattung von Anzeigen und Strafanträgen bei der Staatsanwaltschaft hat ihre Wirkung schon gehabt und es wird so bleiben.

Wenn der Aufsichtsrat die Sache nicht fertig bringt, sie zu bereinigen, dass wir eine von der Vergangenheit unabhängige, die Vergangenheit vertuschende und verleugnende, die in unzähligen Formen geschädigten Kunden damit verhämende Bankführung bekommen, dann muss seine Rolle ebenfalls rücksichtslos aufgegriffen und aufgearbeitet werden. Wer weiß wie Herr Herzog die Bank schon bloß mit seiner reinen Anwesenheit inzwischen schädigt?

   

Nr. 3115

Mitglied

5. März 2008, 10:06 Uhr

Betreff: Die Prüfung von Johannes Herzog nur für die Katz und nur zu seinem Vorteil

Man braucht uns doch nichts mehr vormachen was die Prüfung des Herrn Johannes Herzog und seines Freundes Raimund Grothoff bei uns in Marktredwitz wirklich für einen Wert hatte und welcher Zweck dahinter gestanden hat. Dass diese Leute den Kunden helfen oder gesetzliche Vorschriften überwachen, das kann man wirklich vergessen. Es geht darum Druck auf die Banken zu machen und die eigenen Macht- und Einflussmöglichkeiten auszunutzen. Hilfe für den Kunden, pah, das ich nicht lache, das hat doch das gerichtlich beauftragte Gutachten im Fall Bleil zu den Wertstellungen und den Zinsanpassungen bewiesen, wie viel man da einem einzelnen abgeknöpft hat. Das hat man doch nicht nur auf diesen Kreditnehmer gezielt abgestimmt. Das wäre viel zu aufwendig gewesen und der lange Zeitraum beweist die breite und geplante Auslegung der Sauereien.

Jeder einzelne Kunden wurde damit belegt, mit den zusätzlichen Wertstellungstagen, die man doch über die Grundeinstellungen in der EDV manipuliert hat und über die Einstellungen, die man festgelegt hat wie man die Differenzen über die Schalter der Bank vom Geschäfts-, oder Buchungstag zur Wertstellung handhabt, oder wie man zusätzliche Wertstellungstage über die nachgelagerte manuelle Verarbeitung beim Zahlungsverkehr raus schlägt wenn man die Überweisungen, die manuellen Umbuchungen im Stapel verarbeitet oder die Gutschriften und Schecks. Da hat man nicht den Mann aus Wunsiedel heraus gesucht, man wollte doch ganz schnell bei möglichst vielen und am besten bei allen absahnen. Und man braucht uns nicht für blöd zu verkaufen, dass sieht die Revision tausendfach mit jeder Buchung die sie anschaut, sowohl im Soll wie im Habenbereich. Da sticht die Abweichung von Buchungstag und Wertstellung bei den sogenannten Kontenabfragen über Mikrofiche und jetzt Online geradezu ins Auge. Da hat jedesmal indirekt der Prüfer geholfen die Kunden zu betrügen und das seit es abweichende Wertstellungen und die Prüfung des Genossenschaftsverbandes gibt. Vor allem aber war man sicher verpflichtet die EDV-Grundeinstellungen zu überprüfen und hat alles so stehen lassen. Warum? Weil den Prüfern der Ertrag der Bank vor der Einhaltung der Pflichten der Bank gegangen war. Zweite Frage warum? Weil der Verband selbst sich lange Zeit jeder Kontrolle in diesem Bereich sicher war, bis die ersten Urteile gekommen sind.

Und jetzt die Klage zu den Sparverträgen, da ist es doch genauso, wo man die Zinsen nach Lust und Laune und wie es Herr Herzog in den Lageberichten ausgedrückt hat, anders als die Konkurrenz, runter genommen hat. Aber die Konkurrenz, dass ist der Marktzins an den sich die VR-Bank nicht mehr halten wollte, oder aus der Notlage nicht mehr halten konnte. Das sind aber die Referenzzinsen, die höchstrichterliche Urteile als einzig möglichen Vergleichswert für einen Kunden angibt, sonst ist man der Willkür von Leuten wie Heger, Wolf und Krämer und heute Herzog und Heidel hilflos ausgeliefert. Wer soll also diese gesetzlichen oder höchstrichterlichen Vorgaben denn überwachen, wenn es eine gesetzliche Revision eines Prüfungsverbandes nicht macht, der anderseits damit wirbt, wie gut doch die Mitglieder bei den Genossenschaften aufgehoben seien und wie viel Vorteil das bringen würde.

Die Sache mit dem Interessenkonflikt nach der Wirtschaftsprüferordnung wurde hier schon mal dargestellt. Stellen wir uns mal vor, es kommt der Steuerprüfer vom Finanzamt und sieht die Schweinerein bei der Firma. Die Firma hat aber die Position des Chefbuchhalters zu vergeben und der Steuerbeamte denkt darüber nach, ob das nichts für ihn wäre und bewirbt sich umgehend dafür. Hat diese Prüfung einen Wert, macht die noch Sinn? So war es doch bei Johannes Herzog, diese Prüfung bei der VR-Bank hatte doch von Anfang an keinen Wert und machte keinen Sinn mehr. Was man als Prüfer und Stellenbewerber daraus macht, das zeigt sich doch in der Sache mit den Wertberichtigungen. Der Prüfer Herzog hat hier anscheinend seine Pflichten als ausführende Kraft des Wirtschaftsprüferorgans zur Seite geschoben und hat mit Hilfe seiner Organisation augenscheinlich Bilanzfälschung bei der Bank betrieben, weil er darauf seine zukünftige Arbeit begründet sehen musste. Welcher Schaden aus den zu hohen gesetzlich festgelegten Kreditgrenzen bei der Bank daraus zusätzlich entstanden ist die davon abhängig sind, das muss die Staatsanwaltschaft vielleicht erst klären.

Dass aber Herr Herzog eigentlich bei der Prüfung nicht nur die Interessen der Kunden nicht sehen wollte, denn so Sachen wie das mit den falschen Abrechungsmethoden, das wird von der Verbandsprüfung landauf, landab nicht aufgegriffen, Herr Herzog hat doch die Prüfung generell eingestellt, das belegen doch die Vertreterversammlungsprotokolle der Jahre 2004, 2005 und jetzt auch 2007 eindringlich. Am 14. Oktober 2004 (= Link) hat man uns aufgezeigt welche Befähigung die Vorstände der VR-Bank hatte, nämlich keine und das man selbst Verstöße gegen den Sorgfaltspflichtparagraphen 34 des Genossenschaftsgesetzes festgestellt hatte. Was hat man daraus gemacht, doch nur das Druckmittel der Prüfung auf die Bankorgane. Heger hat man doch ungeschoren davon kommen lassen und den Befreiungsvertrag wahrscheinlich sogar selber geschrieben.

Gold, Gold, Gold, was ja zur Zeit wieder hoch aktuell ist, da hat man über die Versammlung vom 25. Juni 2007 doch selbst dafür gesorgt, dass der Freispruch für die Vorstände erteilt wurde. Aber was man am 30.06.2005 zu Flex (= Link) vortrug, das war doch der Gipfel der Frechheit. Wieso hat Dr. Nickl in seinem Gutachten festgestellt, dass der Kredit schon von Anfang an eine Totgeburt war? Dass der Kredit nur minimalst abgesichert ausgereicht wurde, dass Heger die Zahlen zu § 18 KWG gefälscht hatte, oder vielleicht alle zusammen, wenn man schon ein Jahr vorher zusammen den Risikobericht an den Aufsichtsrat für die ganze Bank gefälscht hatte? Wieso haben das Herr Herzog und Herr Grothoff nicht gesehen und sind nicht dagegen eingeschritten? Die waren doch fast ohne Pause da und haben doch am Tag zusammen angeblich die Bank einen Tausender mindestens gekostet. Das Geld haben wir bloß für die Machtübernahme des Verbandes bei der VR-Bank bezahlt. Für was waren die Prüfer da, wenn sie es weiter zugelassen haben, dass man trotz Feststellungen bereits im Bericht zum Jahr 2001 den Kredit in der massiven Kritik hatte und trotzdem unglaubliche weitere Überziehungen mit den Verstößen zu § 18 vorgekommen sind?

Was hatte die Prüfung bei Gold, Gold, Gold für einen Sinn wenn man dem Vorstand schon nach der ersten Firmenpleite weitere Ausreichungen untersagt hat und er trotzdem noch mal ein Mehrfaches des bereits bestehenden Verlustes oben drauf setzen durfte? War die angebotene Deckung für die verbleibenden Vorstände und den Aufsichtsrat nicht die grenzenlose Unterdrucksetzung mit dem gesammelten Material aus all den Sauereien? War die Handhabung bei Flex, oder bei dem Forderungsnachlass von 400.000 €, von dem wir jetzt wieder erfahren mussten, das Abschiedsgeschenk auf unsere Kosten an Manfred Heger seinen Posten freiwillig und ohne Aufheben für den Prüfer selbst freizumachen? War das Angebot an Reinhold Wolf ihn nicht an den Pranger zu stellen, dass er bis zum Ruhestand einfach nur noch den Posten nach dem KWG besetzen musste, damit der Prüfer Herzog die Wartezeit zum Vorstand überbrücken konnte. Das Gehalt hat es sich gleich bezahlen lassen. Da haben wir also nutzlose und die Bank schädigende Vorstände auch noch wegen Johannes Herzog durchgezogen und durchgefüttert.

Das alles ist so augenscheinlich, dass man nur hofft, dass die Staatsanwaltschaft die offensichtliche Beihilfe, die Strafvereitlung, den gesetzlich nicht möglichen Verzicht der Ansprüche und die Vorteilsnahme aus den Schäden alleine bei diesen zwei Krediten auch wirklich aufgreift. Die Folgewirkung auf den Verband wäre fatal. Man kann nur hoffen, dass die Ermittlungsbehörden das nicht scheuen. Auch sie müssen erkennen, dass die Gesetze den genossenschaftlichen Verbänden und ihren Prüfer die Richtlinien vorgibt, und dass dazu die Auslegungsspielräume bis hin zur Gesetzesbeugung nicht in den Händen eines Verbandes liegen dürfen.

   

Nr. 3114

Ein Mitglied

5. März 2008, 09:19 Uhr

Betreff: Habe fertig!!

Waren sich denn die Prüfer des Genossenschaftsverbandes nicht klar darüber, daß sie alles was sie in unserer VR-Bank Marktredwitz getan haben, eine Auswirkung hinsichtlich des Strafgesetzbuchs hat. Wie sicher mußte die Herren Herzog und Grothoff denn sein, daß sie glaubten diese Gesetzesverstösse würde niemand bemerken. Wer unter solchen Voraussetzungen die Prüfung einer Bank durchführt, ist einfach untragbar. Eine Prüfung, wie diese, die gegen jegliche Regeln, Verordnungen und Gesetze verstoßen hat, die ist doch nicht mal das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben wurde. Diese Prüfung ist doch nur Lug und Betrug. Die Wirtschaftsprüfer, die dies alles wissentlich unterschrieben haben, gehört die Zulassung weggenommen. Was ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers wert. Es werden zukünftig nicht nur die Wirtschaftsprüfer aller Genossenschaftsverbände auf dem Prüfstand stehen, sondern auch alle anderen Wirtschaftsprüfer - und Gesellschaften. Worüber sonst immer bei den Genossenschaftsprüfern die Nase gerümpft wurde, wenn eine Wirtschaftsprüfungesgesellschaft für falsche Testate belangt wurde, dann müssen die Genossenschaftsprüfer sich jetzt ganz gewaltig an die eigene Nase fassen.
Die Testate im Falle der VR-Bank Marktredwitz waren schon seit vielen Jahren falsch. Die Aufsichtsräte können sich nicht dauerhaft herausreden, der Vorstand und die Prüfer hätten sie hinters Licht geführt. Das mag zwar beim Einen oder Anderen zutreffen, aber die meisten Gremiumsmitglieder müssten aufgrund der eigenen beruflichen Erahrungen prädistinert, zumindest in der Lage gewesen sein,
die Lageberichte und Prüfungsergebnisse kritisch zu würdigen. Die Bankenaufsicht muß doch des Lesens nicht mächtig sein, wenn in den Lageberichten steht, die Wertberichtigungen konnten nicht dargestellt werden. Eigentlich müssten sie doch des KWG's, HGB'S u´nd BGB's mächtig sein.
Jedes andere Unternehmen hätte sofort Insolvenz anmelden müssen. Durch den Bestätigungsvermerk hatten die Prüfer des Genossenschaftsverbandes bekräftigt, dies so ok ist. Sie aber haben sich zusammen mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Insolvenzverschleppung mit schuldig gemacht. Der Herzog muß raus aus unserer Bank. Der hat doch alles zugelassen und die Prüfungsergebnisse gefälscht, damit er auf den Vorstandssessel kommt. Wie lange soll er denn unserer Bank und der ganzen Region noch Schaden zufügen können. Jeder der an Herzog festhält, bekundet damit, dass es ihm gar nicht an der Aufarbeitung dieses Dilemmas geht.

   

Nr. 3113

Susanne

4. März 2008, 18:55 Uhr

Betreff: Gold, Gold, Gold und Flex nebeneinander gelaufen !

Das ist wirklich ein Ding, da sind die Sachen Felx und Gold, Gold, Gold nebenher gelaufen und nicht den Manfred Heger und nicht den Reinhold Wolf hat man gepackt. Das waren also die Kreditverluste in den zwei Fällen nahe den 8 Millionen DM, die man uns viel niedriger verkaufen wollte. Untreue als Bankvorstand in Einheit der Verletzung der Sorgfaltspflichten wegen Kreditvergaben ohne Sicherheiten und Verletzung der Pflichten nach § 18 KWG, aber auch als Aufsichtsrat, ist und bleibt nun mal eine Straftat, das haben schon viele Gerichte so entschieden und muss deswegen verfolgt werden. Zuerst braucht es aber dafür die Anzeige oder den Strafantrag und wenn das nicht gemacht wird, dann ist es wiederum Strafvereitlung. Vielleicht bei der VR-Bank in Verbindung mit Vorteilsnahme? Sogar Strafvereitlung im Amt wegen eines gesetzlichen Prüfungsauftrages? Und wenn man im gleichen Jahr auch noch eine falsche Bankbilanz erstellt und festgestellte Wertberichtigungen draußen lässt, denn die Bilanz für das Jahr 2003 war erst im Oktober 2004 fertig nach dem die von Manfred Heger vorher schon ungesetzlich war, wie man in der Versammlung sagte, wie nennt man das denn dann, vielleicht Bilanzbetrug? Und wenn der Verbandsprüfer zu allem die treibende Kraft gewesen wäre und auch alle Beschlüsse vom Aufsichtsrat nachdrücklich empfohlen hätte, wie würde man es dann nennen, Nötigung?

Aber die Verfolgung hat der Staatsanwalt dem Aufsichtsrat und dem Genossenschaftsverband ja aus der Hand genommen. Vielleicht werden die schon "mit verfolgt". Man sagt es uns nur nicht.

   

Nr. 3112

Fragender

4. März 2008, 18:31 Uhr

Betreff: Zu 3329, Verzicht auf nochmal 400.000 €

Wie oft haben denn die Bankverantwortlichen auf Geld verzichtet wie in Eintrag Nr. 3329 geschrieben mit den zusätzlich 400.000 €? Umso größer die Masse der Schweinerein umso leichter kann man auch solche Sachen unterbringen, die man sich eventuell sogar mit guten Freunden teilt. Die Geschenke sind nicht mal schenkungssteuerpflichtig. Gibt es dazu auch Unterlagen wie zur Waldeslust? Alles wollen wir sehen, alles was man vor uns verborgen hat und wo sich die Kerle bedient haben können. Vielleicht ist das auch die Verbindung in den Aufsichtsrat hinein. Ohne deren Zustimmung geht das schon gar nicht und bei Flex war doch schon Peter Träger beim Verlust kräftig mit am Werk.

   

Nr. 3111

Uwe

4. März 2008, 18:05 Uhr

Betreff: Was ist mit dem 13. Juli 2004 bei der VR-Bank alles geschehen?

Am 13. Juli 2004 war laut der Gerichtsverhandlung zu Gold, Gold, Gold, doch das Gespräch von K.N. mit den drei Vorständen der VR-Bank und drei Aufsichtsräten. Bis heute wird verschwiegen wer denn diese drei Aufsichtsräte waren. War einer der Aufsichtsräte vielleicht sogar ein Revisor? Haben die Aufsichtsräte die Vertreter in der letzten Versammlung darüber informiert, wo es um diesen Fall gegangen ist? Hat man den Vertretern überhaupt gesagt, dass der größte Teil des Geldes schon vorher kaputt war weil man zwei Pleitefirmen ohne geeignete und fähige Betriebsleitung hintereinander innerhalb kürzester Zeit das Geld in den Rachen geworfen hat?

Aber was ist mit diesem 13. Juli 2004 alles passiert? Manfred Heger hat laut Reinhold Wolf und K.N. sofort für sich und den Kunden einen Flug nach Brüssel gebucht, um dort die gelagerten 8 Kilo Gold zu holen. Warum die nicht mehr dort waren, da gab es dann unterschiedliche Aussagen vor dem LG Hof. Aber Reinhold Wolf hat an dem Vormittag doch für sich erkannt, was der Fall unter normalen Umständen für ihn für Folgen haben würde, mit ich muss haften, meine Karriere, meine Altersversorgung. Warum haben die Aufsichtsräte das nicht auch so gesehen?

Hat da Johannes Herzog die Gelegenheit beim Schopf gepackt und Reinhold Wolf zur Seite genommen und ihm gesagt, wir zwei, wir bügeln das aus, dafür schießen wir Manfred Heger mit Flex die nächsten Tage ab, Dienstaufhebungsbeschluss 8. August 2008(!). Da haben wir Prüfer den so tief rein laufen lassen, das er nicht mehr raus kommt? Warum haben die Aufsichtsräte nicht gehandelt und Reinhold Wolf einer gerechten Bestrafung zugeführt? Hat sie der Prüfer davon abgehalten und schon damals gesagt ich stell mich schützend vor euch wenn ihr mich zum Vorstand macht? Ich geb euch den ganzen Verband als meinen und euren Schutz? Und den, der die Million in den Sand gesetzt hat, den brauchen wir aber für mich als Begleiter ins Vorstandsamt. So macht man viele zu Gewinnern und die Verlierer, die Mitglieder, die brauchen nichts zu erfahren, auch nicht, dass man sogar auf die bestehenden, schon festgestellten Ansprüche gegen Manfred Heger auch noch verzichtet, um ja nicht Gefahr zu laufen dass was aufkommt.

   

Nr. 3110

Gehört

4. März 2008, 17:32 Uhr

Betreff: Betrug, Hehlerei, freier Kassenzugriff für die Vorstände?

Hat Reinhold Wolf am 26. Februar nicht angeblich ausgesagt, er hätte die 60.000 € plus Tausende an Reisekosten im Juni 2004 aus einem Tresor einer Zweigstelle geholt, weil die Sicherheitssysteme das in den Hauptgeschäftsstellen außerhalb der normalen Arbeitszeiten nicht zuließen? Heißt das, Betrug, Hehlerei bei der Bank wie hier geschildert und freier Kassenzugriff über eine ausgewählte Zweigstelle zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Vorstände und eventuelle sonstige Personen? Da müssen doch ausreichend große Scheine vorrätig gewesen sein, Fünfer und Zehner hat man sicher nicht nach Afrika geschickt. Die Organisation hat zwar im Sinne der Gesetze und Vorschriften nicht gepasst, aber für die Vorstände, da war sie schon passend und wie auf den Leib geschnitten. Da wäre es doch auch leicht möglich unverbuchte Bargeldbestände mal durch zu schleusen. Eine Zweigstelle, da sind Kontrollen durch die externe Revision fast ausgeschlossen und die Innenrevision, die hat es doch im Grund nicht gegeben. Die hat die Kassenaufnahme schon angekündigt oder solche Sachen übersehen oder umgekehrt „Zettelgeld“ als echten Bestand eingetragen.

   

Nr. 3109

L.

4. März 2008, 17:06 Uhr

Betreff: Betrug, Untreue, Begünstigung, Strafvereitlung alles dabei bei der VR-Bank?

Was hat man in dem großen Haufen der Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz und vorher bei der Raiffeisen-Volksbank nicht alles versteckt? Wer durfte sich daraus denn bedienen. Heger bei Flex und anderen Freunden, Wolf als Forderungen einer Provision vom Kunden mit der ETW bei Gold, Gold, Gold? Ist das nur die Spitze vom Eisberg? Diese Vorstände haben doch nicht mal die Berufsbezeichnung Bankkaufleute verdient. Und das in den Gesetzen verankerte Wort Sorgfalt, da hat Reinhold Wolf wirklich mit marktoperativ dynamisch seinen Stempel aufgedrückt, wenn er sagte, dass man die Rahmenbedingungen dazu nicht erfüllen konnte. Das war doch das Eingeständnis der Unfähigkeit für die Bankführung in den letzten zwanzig Jahren. Und der Verband hat sich hinter die Familie Heger gestellt, weil die es verstanden haben das Fusionsrad zu drehen, wie es im Sinne des Genossenschaftsverbandes am liebsten gesehen wird. In so einem Fall, da steht in jedem Fusionsgutachten, dass das im Interesse der Mitglieder liegt, egal ob man die Risikosituation außerhalb von vertretbarem Rahmen selbst feststellt, vielleicht bereits Jahre kennt und schon Jahre in die Prüfungsberichte schreibt, das aber den Mitgliedern bei der Fusion verschweigt, wie vorher auch schon. Aber was will man von Prüfern wie Oskar Hess erwarten oder wenn man davon spricht, dass die Bankvorstände schon wusste, wie man Revisoren freundlich stimmt.

Auf so einem Nährboden, wo die Kontrolle nebensächlich ist, da erlaubt man bei einer Milliarden-DM-Bank von der Prüfungsseite her drei Jahre eine Organisation, die als nicht vorhanden bezeichnet werden muss und ein Risikomanagement, dass wie die Zahlen es nun ausdrücken, nur gegen die Bank selber und ihre Kunden gewandt war. Da schaut man auch nicht nach, was die Vorstände mit den Sicherheiten machen, die sie bei den Kunden einkassieren, in dem sie Betriebe zuerst kündigen, ihm die Mittel selbst entziehen, nachdem man Zigtausende über falsche Abrechungs- und Zinsmethoden abgezockt hat und damit Betriebe in die Insolvenz treibt und dann will man so tun, als ob nichts gewesen wäre und man dann eigentlich wieder bereit wäre stillschweigend wieder weiter zu machen. Irgendwo hat man das Gefühl da hat man es mit gespaltenen Persönlichkeiten zu tun. Unrechtsbewusstsein jedenfalls nicht vorhanden und von Machtgier und Bereicherungssucht total zugeschüttet. Diese Vorstände hatten keine Skrupel jeden Kunden im Grunde schon abzugreifen, sobald er nur ein Sparkonto oder ein Girokonto aufmachte.

Millionen hat man so wahrscheinlich eingesammelt, nichts hat man davon halten können und nichts hat uns der Aufsichtsrat und der Verband von den Sauereien gesagt. Friede, Freude, Eierkuchen, so hat man es dar gestellt. Das ist alles andere als unabhängige Wirtschaftsprüfung, das ist ausschließlich Stimmungsmache, wie man es selber gerne hat. Und weiter mit dem Nährboden, kristallisiert sich jetzt heraus, dass auf diesem Nährboden Betrug und Untreue von der Spitze der Bank betrieben wurde, dass Begünstigung, Hehlerei, vielleicht Bestechung und Bestechlichkeit und letztendlich Strafvereitlung die weiteren Folgen daraus gewesen sein können, weil man darauf die Saat aussäte, die ein einziger Mann noch ernten wollte, nämlich der ehemalige Prüfer Johannes Herzog, mit der Vorteilsaneignung der Vorstandsposition mit der höchstwahrscheinlichen Aussicht über weitere Fusionen in der Zukunft und vielleicht sogar aus der Not der VR-Bank Marktredwitz geboren, weitere ungeahnte Früchte abernten zu dürfen? Dieser Mann scheint der Gipfel zu sein zu allem was da war an unfähigen und willfährigen Prüfern und schlimmsten Vorständen. Dieser Mann war sich nicht zu schade als Revisor unrichtige Bankbilanzen aufstellen zu lassen und von den Münchner Verbandsoberen unterschreiben zu lassen, weil er wahrscheinlich schon wusste, dass er sich damit die zukünftige Arbeit erleichtern würde. Nichts anderes ist abzuleiten aus der Vermeidung der Buchung von vielleicht millionenschweren Einzelwertberichtigungen.

Wenn nicht bald etwas grundlegend Änderndes passiert, dann ist der Abgrund nahe. Die VR-Bank Marktredwitz hat sich bereits jetzt in die Genossenschaftsgeschichte weit über die Region hinaus tief eingegraben und es wird immer im Bewusstsein bleiben von Geklüngel und Verstrickungen zwischen unfähigstem Vorstand und gesetzlicher Prüfung, vielleicht auch eines korrupten Aufsichtsrates mit riesigen Verlusten, die zum Schluss vom Staatsanwalt aufgearbeitet werden mussten. Schade, dass sich der Begriff Wunsiedeler Kreis tief festgesetzt hat und nicht z.B. Marktredwitzer Dunkelkammer. Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft alles, aber auch wirklich alles und ohne Rücksicht vor Gericht bringt und keine Macht in diesem Land dazwischen funken kann.

   

Nr. 3108

Wissender

4. März 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Das Geld der anderen zum Fenster hinaus geworfen

Man fragt sich sowieso, warum hat eigentlich Reinhold Wolf K.N. angezeigt? 80 bis 90 % des Verlustes bei dem Engagement hat er doch schon vorher mit vollen Händen aus dem Fenster geschmissen. Bei der Telfonfirma hatte er laut Informationen von Mitarbeitern von Revision und Aufsichtsrat schon Ausreichungsverbot erhalten und trotzdem hat er mit den Blutzuckermessgeräten und –streifen noch mal hunderttausende versemmelt. Wenn’s um Betrug durch den Kunden geht, dann können es nur noch hundert- bis zweihunderttausend gewesen sein, die er auf Hoffnungsschimmer und Franzosenfax noch hergegeben hat. Das er dabei auch Fußballergehälter mit überweisen hat lassen, das hat er doch aus der eigenen Vereinstätigkeit gewusst. Wollte er die zum eigenen Verein abwerben? Irgend jemand war sauer, der Reinhold Wolf da rein gedrückt hat und wenn es Manfred Heger war, der da ein paar Wochen vor dem eigenen Abflug noch was retten wollte.

Und Johannes Heger mit seinem Notvorstand und jetzigen AR-Vorsitzenden Werner Schelter, der liegt doch mit dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust hier die notarielle Vereinbarung dazu (= Link) mit 432.000 € auch bloß in der Tradition der alten Vorstände. Da gibt es eine große Firma, nahe des persönlichen Freundeskreises der früheren Vorstandschaft, die baut zur Zeit kräftig, aber vor ein paar Jahren noch, da hat man ihr bei der VR-Bank ohne Not auch 400.000 € an Krediten geschenkt.

Bei der VR-Bank durften die Vorstände immer überaus großzügig ihre marktoperative und dynamisch Ader voll und ganz ausleben. Ob das die Genossenschaft Unsummen aus den Geschenken, oder aus den Verlusten oder aus den Risikogeschäften gekostet hat, das scheint weder den Aufsichtsrat gekümmert zu haben, noch den Verband. Wichtig war nur, dass man vielleicht hier und dort mal etwas mitgegeben hat und dass man den Prüfer, der das nicht sehen wollte, zu dessen persönlichem Vorteil und zur Vertuschung der Verbandsfehler an die Spitze der Bank setzte. Da muss man doch inzwischen an beabsichtigte Strafvereitlung glauben, wenn der Staatsanwaltschaft von Zuständen wie höchst risikoreiche und genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements spricht, die die Revision, die tagtäglich da ist und die Prüfungsgebühren dafür abräumt, nicht aufgreifen wollte. Da ist die Fragen nicht von der Hand zu weisen, ob man den Vorständen über das unfassbare Loch der Verluste nicht sogar ihre Abfindungen mitgegeben hat, damit sie freiwillig den Posten räumten, weil als Lohn hat man sie auch noch mit befreienden Aufhebungsverträgen versehen, außer Reinhold Wolf, den hat man bis zuletzt für das Vieraugenprinzip neben Johannes Herzog gebraucht.

Man braucht sich nicht über Betrug aus dem Kundenkreis beklagen. Der war in dem Fall geradezu her gebettelt durch die Vorstandschaft und ihre stillschweigende Unterstützung gegenseitig. Die VR-Bank ist viel viel mehr von innen heraus betrogen worden. Und da hat es anscheinend so gut wie überhaupt keine Kontrollen gegeben dies einzuschränken.

   

Nr. 3107

Empörter

3. März 2008, 16:17 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3322, jetzt sind Sie gefragt Herr Bürgermeister

Wenn es Manfred Heger damit geschafft hätte, dass er in Slowenien die Beteiligung der Bank an der Insolvenz so verzögert hat, dass man bei den Fristen heraus gefallen wäre, wäre das die Möglichkeit gewesen die eigenen Taschen zu stopfen? Müsste man da nicht sogar sagen den Anteil an Körperschafts- und Gewerbesteuer haben wir über die VR-Bank geholfen in die Taschen korrupter Leute zu steuern? Warum hat man die Abwicklung der Insolvenz in den Händen dieses Mannes gelassen? Überall geht so ein Vorgang vom Betreuungsbereich in den Abwicklungsbereich über, also von der Kompetenz des kundenbetreuenden Vorstandes in die Kompetenz des Überwachungsvorstandes? Warum war das bei der VR-Bank nicht der Fall? Warum wurde das bei einer Bank nicht praktiziert und auch von der gesetzlichen Prüfung toleriert, bei der man den Vorständen selbst die Geschäftsführereignung absprach und von nicht vorhandener Organisation und Risikoüberwachung berichtete? Da sind doch die Prüfer und die Aufsichtsräte an jeder Mark und an jedem Euro Verlust mit schuld, vor allem weil man nichts aber auch gar nichts selber nachkontrolliert hat. Da könnte man meinen das wäre mit Absicht so gelaufen.

   

Nr. 3106

Fr.

3. März 2008, 15:11 Uhr

Betreff: Die Zeit der Schonung des Aufsichtsrates sollte wirklich vorbei sein

Der Aufsichtsrat hat einen gehörigen Anteil an den Kreditverlusten bei der VR-Bank. Das ist ja auch irgendwie das einzig messbare, was man bei einer Bank an Zahlen heraus lesen kann. Die Abrechnungsbetrügerein, die man unterstützt hat, das Verschieben von Sicherheiten, dass man nicht verhindert hat, die Sauerein mit dem giftigen Spezialöl in Wunsiedel, die Sachen mit den US-Fonds, die man nicht kontrolliert hat, das lässt sich ja alles nicht messen, wenn man das nicht gesagt kriegt. Das kommt ja vielleicht erst als riesiger Bumerang auf uns zu wenn das Kind schon im Brunnen liegt.

Wir müssen wirklich aufhören an die Unschuld des Aufsichtsrates zu glauben und denen weiter Schonfrist erteilen. Die Revisoren vom Verband haben das alles gesehen und mit Sicherheit haben die auch alles dem Aufsichtsrat vorgetragen. Das sieht man doch alleine schon bei Flex, wo der Kredit schon im Jahr 2001 als Überziehung mit 734.000 DM aufgetaucht ist, was ja auch der Folienvortrag von Dr. Nickl bestätigt hat. Hinterher wollte man den Kredit nicht prüfen haben dürfen. Eine dümmere Ausrede ist ihnen nicht eingefallen.

Da gibt es keinen Hinterbänkler beim Aufsichtsrat, jeder hat den einstimmigen Beschlüssen immer und immer wieder zugestimmt. Man hat sich das mit den unvertretbaren Kreditrisiken angehört und immer wieder hat man mit gemacht, bis hin dass man die Vorstände mit befreienden Dienstverträgen versehen hat und für Freispruch für drei Bankchefs (= Link) gesorgt, wie es die Frankenpost auf Nachfrage bei Herrn Herzog bezeichnete. Man hat immer und immer wieder zustimmend die Hände gehoben und wer weiß, hat man sie auch ab und zu mal aufgemacht? Man hat sich wie am 13. Juli 2004 geschehen, sogar mit Kreditnehmer zusammen gesessen, also hat man doch davon gewusst und alles doch nur laufen lassen. Wie gesagt, die Zeit der Schonung des mitschuldigen Aufsichtsrates muss nun wirklich zu Ende sein. Auch die Rolle dieser Leute darf nicht im Dunkeln bleiben.

Sie wollten Herr Herzog, es gilt nicht sich nun von ihm die Rückendeckung geben zu lassen, wie bekannt wurde. Die gegenseitige Rückendeckung von Vorstand und Aufsichtsrat war und ist immer nur zum Nachteil der Genossenschaft. So gilt es endlich auch zu klären wer für den Forderungsverzicht bei der Waldeslust gerade stehen muss. Aus dieser Bilanz und aus der nächsten Vertreterversammlung kann man das ja wohl nicht mehr heraus halten.

   

Nr. 3105

B.

3. März 2008, 14:08 Uhr

Betreff: Zu 3323, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements

Diese Aussage des Staatsanwaltes gegenüber der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), das ist bestimmt einer der Knackpunkte. Die gesetzliche Prüfung und das interne Kontrollorgan der Genossenschaft, der Aufsichtsrat, sind dazu da, genau so etwas zu verhindern, dass keine genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements vorkommen. Warum soll man also den Mitglieder sagen, ob Herr Herzog wegen Vorteilsnahme oder sonst was darin verstrickt ist? Da geht es doch darum dass alle in dem Bereich bereitwillig ihre grenzenlose Zustimmung erteilt haben, natürlich und selbstverständlich der in keiner Phase unabhängige und frei handelnde Aufsichtsrat. Und den Vorteil des Herrn Herzog, den kann doch nur der Aufsichtsrat verschaffen. Diese Herren haben größte Bammel wegen ihrer eigenen Kontrollpflichtverletzungen im Sinne des § 41 Genossenschaftsgesetzes verbunden mit eigenen Betrugs- und Untreuevorwürfen. Bei Verfahren gegen einen selbst, da könnte schon auch mal eine öffentlich Position zur Disposition stehen.

Persönlich interessiert mich sehr, wer vom Aufsichtsrat bei dem Gespräch am 13. Juli 2004 mit K.N. dabei gewesen ist als er vom Überfall in Afrika berichten musste und Manfred Heger spontan den Flug mit ihm für den Nachmittag noch nach Brüssel buchte um 8 Kilo Gold abzuholen, was aber leider nicht mehr da war. So darf man doch als Aufsichtsrat die Vorstände nicht decken, da macht man sich doch selbst schuldig. Das Geld war doch schon vor dem Goldgeschäft futsch. Das war doch nur noch die Hoffnung auf den Lottosechser die Million noch zu retten, die man vorher schon kaputt gemacht hatte. Und auf die Hoffnung scheint sogar noch Manfred Heger mit eingestiegen zu sein.

   

Nr. 3104

Uwe

3. März 2008, 13:43 Uhr

Betreff: Werden wir Johannes Herzog bis kommenden Montag überhaupt noch sehen?

Am kommenden Montag, den 10. März, steht doch schon wieder die Berufungsverhandlung zweiter Teil, Goldmärchen, vor dem LG Hof an. Wen darf man als weiteren Zeugen der Bank neben Reinhold Wolf erleben? Manfred Heger, Karl Krämer, die drei Aufsichträte vom Vormittag des 13 Juli 2004? Die Herren Raimund Grothoff und Johannes Herzog als Verbandsprüfer?

Welche Protokolle werden nun verlesen, die zu weiterer Aufklärung führen sollen? Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle? Ein Protokoll mit den Namen der Aufsichtsräte vom 13. Juli 2004? Eine Gegenüberstellung, ob sich gar ein Revisor als Aufsichtsrat ausgegeben haben könnte? Revisionsberichte und Aktennotizen der Prüfer?

Steht Herr Herzog für die Verhandlung eigentlich zur Verfügung?

   

Nr. 3103

W.

3. März 2008, 13:24 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich drei Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt.

Dieses Verhalten des Herren ist sowieso unerträglich. Wer so vollmundig Versprechen abgibt, noch bevor er offiziell im Vorstandsamt ist und diese nicht einhält, der braucht nicht zu erwarten, dass man ihm noch einen Funken Vertrauen schenkt. Ist Marktredwitz auch in Steuersachen verwickelt. Wird gegen unseren Vorstandsvorsitzenden ermittelt und warum? Dieses Mauern deutet doch in allen Fällen darauf hin? Ist die bilanzielle Lage der Bank nahe der Katastrophe? Die Zusage immer eine Kurzbilanz noch im Dezember zu bringen, was glaubt dieser Mann eigentlich, dass er uns dieses Ding dann verwehren kann wenn's schlecht aussieht? Hatte er im letzten Jahr aus der unerwarteten Million an Steuerrückerstattung ein riesen Glück, erschlagen ihn heuer die Werte, die Rückgänge an Einlagen und Geschäftsguthaben? Die eigenen miesen Zahlen nicht zu nennen, das widerspricht der Informationspflicht, die er selber so hoch gehalten hat, dass man das in der Vergangenheit nicht getan hätte.

Der Tenor lautet für diesen Mann, große Klappe und nichts dahinter. Aber leider scheint dies auch für den Aufsichtsrat zu gelten. Unangenehme Themen werden leider nicht angesprochen. Denn wenn Herr Herzog wie vom Erdboden verschluckt ist, ja wo ist er denn? Diese Frage geht automatisch auf den Aufsichtsrat über.

   

Nr. 3102

Insider

3. März 2008, 12:42 Uhr

Betreff: .Wer ist hier nicht schuldig an der dramatischen Situation bei der VR-Bank Marktredwitz?

Marktoperativ dynamisch, mit großen Schwierigkeiten die umfangreichen Rahmenbedingungen in die Praxis umzusetzen - Vertreterversammlungsprotokoll 2004, Seite 3 (= Link) – hat man bei der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz Kreditrisiken außerhalb eines vertretbaren Rahmens - Lageberichtsvermerk 2001 (= Link) – mit der Bezeichnung weiterhin, also bereits vorher und vor der Fusion 2001 vorhanden, aufgehäuft, die es notwendig machten, dass man dann ungesicherte Kreditteile von problembehaftenen Kreditengagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abdecken konnte - Lageberichtsvermerke 2002 und 2003 (= Link) – und den angefügten Vermerken, dass die problembehaftenen Engagements nicht abnahmen sonder sogar stark anstiegen in all diesen Jahren. Im Jahr 2006 musste gestand dann Reinhold Wolf laut dem Auszug aus seinem Geschäftsbericht (= Link) 49 Mio. € an latentem Kreditrisiko und 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen ein.

In einem weiteren Feld, den Vermittlungen in den US-Immobilienfonds umschrieb man das Risiko wahrscheinlich damit, dass man an die Anlageempfehlungen in diesem Segment nun anders bewertete - Lagebericht 2005 zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) – nachdem man die Jahre zuvor doch für eine genossenschaftliche Bank ungewöhnlich nennenswerte Erträge erzielt hatte.

Risikobereit an allen Ecken und Enden aufgrund marktoperativer, dynamischer Einstellung bis hin zu den höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link).

Hat es bei der VR-Bank Marktredwitz je Kontrollen durch die Revision und den Aufsichtsrat gegeben, die die Missstände eindämmen oder verhindern hätten können? Darf man diese Frage mit einem klaren „Nein“ beantworten? Sind diese Leute auch im strafrechtlichen Sinne mitverantwortlich? Wollen wir alle hier, dass ein Gericht sich dieser Frage bezüglich des „Ja“ annimmt? Wollen wir überprüft haben, ob Manfred Heger es möglich gemacht wurde, dass er sich über Flex und Slowenien und Österreich und eine familiäre Schifffahrtsgesellschaft bereichert haben könnte?

Warum hat man Manfred Heger 2004 schon mit dem Dienstaufhebungsvertrag versehen, ausgeschlossen von allen gegenseitigen Ansprüchen, sowohl bekannten als auch noch nicht bekannten? Wollen wir geprüft haben, ob es eine Untreutatbestand der Revisoren und der Aufsichtsräte war, dies zu tun, auch in dem Zusammenhang, dass den Mitgliedern von dieser Seite das verschwiegen worden war und dass der Regress ein Jahr später eigentlich nur eine Farce, ja eine Beleidigung der Mitglieder war? War es nicht eine Beleidigung von Manfred Heger, wie er - und nur er - dies auf der Vertreterversammlung 2005 (= Link) das hingeknallt hat nach dem Motto, was wollt ihr denn? Wollen wir uns das bieten lassen, wollen wir Aufklärung, die wir von den Aufsichtsräten nie erhalten werden? Dann dürfen wir nicht nachlassen immer wieder danach zu fragen. Denn auch die Staatsanwaltschaft wird bemüht sein gerade öffentlich aufgeworfene Fragen nicht einfach untergehen zu lassen.

   

Nr. 3101

L.

3. März 2008, 08:50 Uhr

Betreff: Jetzt sind Sie gefordert Herr Bürgermeister

Herzlich Gratulation zum grandiosen Wahlsieg. Nun wird es aber an der Zeit auch andere Fronten zu bereinigen. Die ungeheueren Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz sind zu ihrer Zeit als Aufsichtsrat entstanden. Sie haben den Vorständen nicht auf die Finger geschaut wie sie überaus risikoreiche, genossenschaftsrechtlich unerlaubte Kreditengagements gefahren haben. Sie haben alle Bilanzen mit genehmigt, die im Grunde eher Minusrechnungen als Nullrunden waren. Sie haben den Auflösungen von Rücklagen und stillen Reserven im letzten Jahrzehnt in Millionenhöhe mit zugestimmt. Ihnen wurden alle einigermaßen bedeutenden Kreditabschreibungen vorgetragen. Sie haben den Dienstaufhebungen für Manfred Heger und Karl Krämer ohne Gegenstimme zugestimmt. Sie haben die Beschlussvorlagen bei den Vertreterversammlungen zu den Regresssachen gegen die Vorstände mit getragen.

Sind Sie bereit Verantwortung zu übernehmen, oder für was sind sie da bei der VR-Bank Marktredwitz? Von Herrn Schelter erfahren wir nichts. Der ist wahrscheinlich mit der Waldeslust und vielleicht auch mit seiner Firma mehr in der Tinte als im lieb sein kann und als für die Genossenschaft gut sein kann. Wenn alle die anderen Aufsichtsräte von Herrn Schelter auch nichts erfahren, dann liegt es nicht mehr an ihm, dann muss man alle anderen als unfähig bezeichnen. Wenn Sie uns dann weiterhin nichts sagen über Herrn Herzog, was mit ihm ist, welche Ermittlungen gegen die Bank laufen und inwieweit dieser heutige Vorstandsvorsitzende Kraft Eigeninthronisation selber davon betroffen ist, ja dann gibt es leider nur den einen Schluss, Sie hängen alle mit drin und der Staatsanwalt kümmert sich auch schon um Sie. Können Sie diese unsichere Situation ihrem Amt als Bürgermeister antun. Können Sie den Fraktionsvorsitz im Kreistag unter so einer Konstellation wieder annehmen, oder beschädigen Sie damit diese Ämter?

Acht Millionen Verlust alleine in den zwei Fällen bei Flex und Gold, Gold, Gold, dass sind eventuell annähernd drei Millionen Verlust für den Fiskus und daraus zirka ein Drittel, also ungefähr eine Million an Gewerbesteuer, was alleine unserer Region verloren gegangen ist, weil Sie die Vorstände werkeln ließen wie die Vandalen. Das geht auch auf ihre Kappe. Vergleichen Sie einmal die Situation mit der Landesbank was da für politische Konsequenzen von ihrer Partei gefordert werden. Sie hätten ihre Vorstände viel leichter durchschauen können. Waren Sie am Morgen des 13. Juli 2004 auch bei dem Gespräch mit K.N. mit dabei, oder wer ihrer Aufsichtsratskollegen waren den die drei, die es aus dem Mund des Kunden selbst erfahren haben wie toll sich Reinhold Wolf angestellt hat? Trotzdem hat keiner von ihnen was gegen ihn unternommen, Sie waren immer bereit die Vorstände zu decken. Warum denn? Mussten Sie alle zusammen Angst um sich selber haben wegen der undurchschaubaren Vorgänge und des undurchdringbaren Dschungels bei dieser Bank? Sind auch Sie heute überrascht was alles aufkommen kann mit dem Sie nie gerechnet haben?

   

Nr. 3100

Der Wissende

1. März 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Wo ist Johannes

Warum die vielen Mutmaßungen über den Verbleib von J. Herzog. Die einfachste Lösung ist, den Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter zu fragen. Denn in jeden Musterdienstvertrag für Vorstände steht drinnen, daß bei einer längeren Abwesenheit des Vorstands - hier ist der einzelne gemeint - als 3 Tage der Aufsichtsratsvorsitzende zu informieren ist. Das ist unabhängig, ob er krank, in Urlaub, Seminar oder event. in U-Haft ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der richtige Ansprechpartner auch für seine Aufsichtsratskollegen, denen er Auskunft zu geben hat. Da Herzog seit Anfang dieser Woche nicht mehr erreichbar ist, sollte man von seiten des Aufsichtsrats in die Offensive gehen und sagen wo der Vorstandsvorsitzende ist. Damit nähme man weiteren Spekulationen den Wind aus den Segeln. Dies Mauern um den Verbleib von Herzog läßt jedoch Schlimmes ahnen. Also Herr Schelter sorgen sie für Klarheit. Das sind sie den Mitgliedern schuldig.

   

Nr. 3099

Kunde

1. März 2008, 14:27 Uhr

Betreff: Wie konnten diese Ganoven ihre Schiebereien alle tarnen?

War da nicht auch zu Heger jun. Zeiten eine Filiale in Pechbrunn (oder Groschlatengrün) und waren da nicht auch Unregelmässigkeiten mit einem Mitarbeiter, wurde dieser nicht dannn auch entlassen, wer weiss denn hier mehr???? Den ehem. Mitarbeiter sollte die Staatsanwaltschaft auch mal unter die Lupe nehmen !
Diese Filiale hat man dann geschlossen, wurden da drüber die Transaktionen abgeschlossen?? Sollte sich die Staatsanwaltschaft vielleicht noch mal drum kümmern !
Oder war da nicht eine Geschäftsreise des Heger Manfred nach Paris, in der FP war damals ein kurzer Bericht mit einem äusserst fraglichen Grund für diese Reise.
Wollte hier der kleine Provinzsch... am grossen Rad der Geldmärkte mitdrehen?
Weltdrehpunkte Leibnitz in Österreich, an der Grenze zu Slowenien und zu Flex, und nun auch Paris ??

   

Nr. 3098

Insider

1. März 2008, 12:04 Uhr

Betreff: Zu den US-Immobilienfonds

Johannes Herzog hat doch schon als Prüfer angeblich einem Mitarbeiter angedroht ihn raus zu schmeißen wenn er der Vorstand sein wird. Es soll auch darum gegangen sein, dass er es nicht verstehen konnte, dass ein Angestellter anscheinend über Provisionen mehr verdient als der Vorstand. Wo konnte man aber bei der VR-Bank mehr verdienen als der Vorstand? Kann man es als Hinweis werten, dass man im Lagebericht 2005 (= Link) zum Dienstleistungsgeschäft dazu speziell auf die Fonds eingegangen ist? In einem Lagebericht wird doch selten auf Bauspargeschäft und Versicherungsgeschäft gesondert eingegangen, warum aber auf die Fondsvermittlungen? Weil sie ein enormes Ausmaß hatten? Haben sich bei der VR-Bank durch Mund-zu-Mundpropaganda Leute aus dem ganzen Land vorgestellt? Denn alleine aus dem wirtschaftlichen Umfeld im Geschäftsgebiet der Bank dürfte dieses Klientel an Kundschaft nicht zu generieren gewesen sein.

In Eintrag Nr. 3151 und Eintrag Nr. 3154 wird auf die internen Konten verwiesen und auch darauf, dass die Bank verpflichtet gewesen wäre, wenn ihnen Gelder zur Anlage vorgelegt werden, die sie nicht ihrerseits zweifelsfrei als nicht steuerumgehende, oder noch härter aus anderen nicht legalen Quellen wie auch immer, bezeichnen hätte können, eine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz abgeben hätte müssen. Nicht die Geldanlage an sich ist anzeigepflichtig, aber die Banker sind verpflichtet eine Anzeige nach GWG abzugeben wenn sie Zweifel an der legalen Mittelherkunft im strafrechtlichen Sinne wie auch im steuerrechtlichen haben. Eine einzige Buchung eines illegalen Umsatzes über ein Bankverrechnungskonto öffnet dies dann aber nach der Abgabenordnung grenzenlos für die Ermittler.

Ein Buchung über die bankinternen Verrechnungskonten mit der Prüfung der Provisionslisten des Vertriebspartners, der ja bei der VR-Bank leider nicht aus dem genossenschaftlichen Verbund stammt, könnte aufzeigen, ob Umsätze vorhanden sind, wo die Provision nicht bei der Bank eingegangen ist, oder auf der Provisionsliste könnten anderseits wieder Umsätze enthalten sein, wo man geflissentlich eine Buchung bei der Bank generell vermieden hat, die Dinge also gleich komplett bar und über Liechtenstein oder wie auch immer abgewickelt hat. Außerdem müsste man eine schriftliche Abstimmung mit der Fondsgesellschaft in Darmstadt verlangen, wo die Provisionslisten auch nach gesonderten Sondervermittlungs-Provisionskonten der dafür zuständigen Mitarbeiter und Vorstände in Marktredwitz abgefragt werden, ob solche Untervermittlungen direkt an diese Leuten vergütet wurden. Eventuell wären hierzu die Ermittler der Staatsanwaltschaft um gegenseitige Hilfe zu bitten, weil solche Anfragen vielleicht wirklich nicht im Sinne der Darmstädter Gesellschaft sein könnten.

Neben den internen Konten könnte eventuell die Bank selber Botendienste für Bargeld geleistet haben, in dem man Beträge auch unverbucht in gesonderte Schließfächer für die Kunden oder ein Sammelschließfach für einen oder mehrere Vermittler legte, damit die Beträge nicht in den Bargeldbestand der Bank aufgenommen werden hätten müssen. Was macht die Durchsuchung der Banken, die man in den letzten Tagen mit ihren Fassaden im Fernsehen gesehen hat, sonst für einen Sinn? Deutet dies im Bankenbereich darauf hin, dass man bereitwillig Handlagerdienste in dieser Richtung an der eigenen Buchführung vorbei bereit gestellt hat? Wäre dabei die VR-Bank Marktredwitz auszuschließen? Hat Johannes Herzog die Bremse angezogen, aber die zuvor festgestellten Sauereien nicht verfolgt?

Man muss nur wissen, wenn ein Mitarbeiter die Vermittlung an der Bank vorbei tätigte, aber sich doch als für die Bank tätig ausgab um positive Stimmung beim Anleger zu erzeugen, dann steht die VR-Bank in der Beraterhaftung, egal ob für die Bank ein Verdienst da war oder er an ihr vorbei gelaufen wäre. In dem Bereich könnten die Probleme die auf der Kreditseite noch einholen.

   

Nr. 3097

Susanne

29. Februar 2008, 17:30 Uhr

Betreff: Wo ist Johannes Herzog tatsächlich

Wo ist Herr Herzog tatsächlich? Bitte hier rein schreiben, wer hat ihn wann zum letzten mal gesehen, der Webmaster möge bitte jeweils den letzten Zeitpunkt vermerken und uns auf dem Laufenden halten. Der fehlt doch zur Zeit auf der Bildfläche.

Warum stellen wir nicht zu jedem einzelnen Kreditausfall bei der Bank eine Strafantrag gegen die Vorstände und Prüfer und gegen Unbekannt, die Kunden dazu? Vielleicht würde das sogar manchem Kunden helfen die Sachen aufzuklären, wo man sie von der Bank aus auf diese Art und Weise gelinkt haben könnte. Warum stellen wir eigentlich als Mitglieder nicht gegen den Flexfirmeninhaber einen Strafantrag wegen Kreditbetrug und gegen Manfred Heger und die Revisoren wegen aktiver Beteiligung oder Beihilfe? Der hat doch ein viel größeren Schaden verursacht wie K.N. und die Überziehungen waren da noch höher. In 300-seitgen Überziehungslisten standen zu der Zeit doch laufend Kontostände mit 500 bis 600.000 € bei K.N., wenn man es aus der Verhandlung richtig raus ließt und von 746.000 € bei Flex laut dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005. Solche Beträge wenn ein Revisor nicht sehen will, dann fehlen die Worte.

   

Nr. 3096

Insider

29. Februar 2008, 16:15 Uhr

Betreff: Zu 3305, 3308 und 3311, der Putzfrau-Fall

Auseinandersetzungen mit juristischen Folgen an allen Ecken und Enden. Ob mit Kunden oder wie in Eintrag Nr. 3305 in Eintrag Nr. 3308 und in Eintrag Nr. 3311 mit einer kleinen Putzfrau, wo man jetzt den Widerspruch zur Kündigung (= Link) herauf beschworen hat. Die neuen Vorstände Herzog und Heidel schrecken genauso vor nichts zurück und stehen den alten in nichts nach, aber auch in gar nichts.

   

Nr. 3095

Uwe

29. Februar 2008, 11:26 Uhr

Betreff: Bringen wir es doch auf den Punkt

Müssen wir die Frage nicht schon viel konkreter stellen? Vorstand und Aufsichtsrat geben doch keine Auskunft wenn wir sie bitten zum Sachstand was zu sagen, wenn man sie höflichst bittet zu sagen was mit der versprochenen Kurzbilanz ist. Denn das Versprechen war doch ein Versprechen für die Zukunft. Es zwingt zur konkreten Frage: Wo ist Herr Herzog zur Zeit ? wird er laufend eindringlich verhört zur Zeit? Ist er in der Mangel der hiesigen Staatsanwaltschaft oder vielleicht sogar von der aus Bochum? Stammt der Maulkorb von da her? Hat ihm Herr Heidel das Schreiben an die Putzfrau vom 21.02. geschickt, oder hat er es persönlich vorbeibringen müssen, wenn es eine Woche gedauert hat bis es bei der Adressatin angekommen ist?

   

Nr. 3094

Gelesen

29. Februar 2008, 11:14 Uhr

Betreff: Zu Rede & Co.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass wir als Bank sehr stark mit uns selbst beschäftigt waren. So hat es doch Johannes Herzog am 29.06.2006 mit Rede & Co. bezeichnet, wie im letzten Eintrag gezeigt. Bezahlen wir Herrn herzog jetzt nur noch dafür, dass er zur Zeit aus dem wir ein ich gemacht hat? Bezahlen wir Herrn herzog, weil er ausschließlich noch mit sich selbst beschäftigt ist und nichts anderes mehr tun kann, als seine eigene Haut zu retten? Dafür ist das Amt des Vorstandsvorsitzenden der VR-Bank Marktredwitz, der 17.000 Mitglieder zu vertreten hat und der mit Soll und Haben Kundenbestände mit ca. 600 Mio. € zu betreuen und verantworten hat nicht da. Wer so mit sich selbst beschäftigt ist, weil er so angeschossen und angeschlagen ist, dem muss man die Gelegenheit geben sich genau damit zu beschäftigen und zwar ausschließlich und nicht auf Kosten derer, die eventuell demnächst als Genossenschaft gegen ihn auftreten werden.

Das er nicht mit der Genossenschaft beschäftigt ist, sondern nur noch mit sich selber, beweist er dass er der Genossenschaft seine Verpflichtung Rede und Antwort zu stehen mit aller Macht vermeidet. Er hat nicht das Recht es zu verweigern uns mitzuteilen, ob er im Fokus des Staatsanwaltes steht. Wenn er uns unser Informationsrecht verwehrt, dann soll er schnellsten verschwinden. abspielen

   

Nr. 3093

Auch Mitglied

29. Februar 2008, 11:02 Uhr

Betreff: Das Mauern des Herrn Herzog ist einfach nur noch zum Kotzen

Man kann doch nicht bevor man das Vorstandsamt übertragen bekommt eine Musterrede verwenden, wie es Johannes Herzog vor 1 ½ Jahren auf der Vertreterversammlung mit Rede & Co. (= Link) gemacht hat, dabei von früheren Fehlern bei der Kommunikation groß aufsprechen und jetzt in dieser wichtigen Phase, wo es sogar scheint, dass es um den Bestand der Bank gehen könnte, da mauert man, dass es nicht mehr zu begreifen ist. Herr Herzog ist der unglaubwürdigste Vertreter an der Spitze der Bank, den man sich nur vorstellen kann. Man meint, seine Sprachlosigkeit hat schon fast etwas von einem Maulkorb, der ihm auch vom Genossenschaftsverband verpasst worden sein könnte.

Es ist doch schon ein Schuldeingeständnis, wenn man uns gar nichts sagt zu den Vorwürfen. Warum hören wir von Johannes Herzog oder dem Aufsichtsrat nichts in welchem Umfang gegen die Bank und einzelne Personen ermittelt wird? Was ist dran, das gegen den Vorstandsvorsitzenden Herzog wegen Beihilfe zur Untreue, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wegen eigener Vorteilsnahme aus den Sauereien der alten Vorstände ermittelt wird? Es ist das gute Recht der Mitglieder darüber was zu erfahren und die verdammte Pflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch was dazu zu sagen. Ist Herr Herzog quasi beurlaubt, weil er so oft nicht mehr zu sehen ist? Ist es schon eine Art von Agreement, dass er weg bleiben muss?

Warum erfahren wir nicht, ob er an den Bilanztestierungen von 2002 und 2003 beteiligt war oder auch an anderen Abschlüssen der Bank, wo man einfach nur nicht so blöd war das mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen auch irgendwo rein zu schreiben, dass es in aller Welt bekannt geworden ist? Herzog und Grothoff haben doch genau in diesen Jahren das Prüferkommando hier bei der VR-Bank übernommen. Warum hat er Manfred Heger bei Flex und Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold nicht eingebremst? Ist die Beihilfe schon nahe der direkten Beteiligung an den Untreuefällen? Welche andere hat der Staatsanwalt aufgegriffen? Welche zwei Kreditfälle musste man denn im Jahr 2004 von der Prüfung ans BaFin melden? Das waren doch Flex und Gold, Gold, Gold, oder nicht?

In dieser Phase nichts zu sagen, liebe Leute ihr verdeckt alle nur euren eigenen Dreck an eurem persönlichen Stecken, nichts anderes. Und Herr Herzog hat einfach nicht den Mut und die Courage seinen Hut zu nehmen. Er zieht die Bank lieber noch tiefer in den Sumpf mit jedem Tag, den er noch da ist. Für seine jetzige Situation gibt es natürlich in Rede & Co. keine Musterrede mehr, die verspricht die Zuhörer vom Hocker zu reisen, jetzt müsste er die Maske abnehmen und die Hosen runter lassen. Bürgerstiftung, die vielleicht noch von angeschlagenen Kreditnehmern gestützt wird, das ist das einzige was man noch von ihm hört. In allem anderem was existenziell wichtig ist, da versteckt man sich lieber gleich ganz.

   

Nr. 3092

Mitglied

29. Februar 2008, 09:33 Uhr

Betreff: Zu Gold, Gold, Gold

Warum werden die drei Aufsichtsräte nicht gleich als Zeugen mit geladen und zuerst vernommen? Dann wären zumindest mal welche aus dem Kreis da und müssten sich den Mist von Wolf, Heger und Krämer und vielleicht auch Herzog und Grothoff ohne Umschweife anhören. Wer weiß ob sie sich nicht am liebsten selber wie ein Mäusle im Eck verkriechen wollten?

   

Nr. 3091

Erfahren

29. Februar 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Goldmärchen, bisheriger letzter Teil noch nicht zu Ende

10 Stunden soll die Verhandlung vor dem LG Hof am Dienstag fast ohne Pause gedauert haben und als man dann mit dem Ende gerechnet hätte und spekulieren können hätte ob noch ein Urteil fällt, soll es den Paukenschlag gegeben haben, der Richter hat den Prozess mit einem weitern Tag noch mal angesetzt. Am Montag den 10. März geht es um 10.00 Uhr in eine neue Runde und es wird dabei noch spannender, der Richter hat Manfred Heger und Karl Krämer als Zeugen geladen.

Warum denn, hat er Reinhold Wolf auch nicht geglaubt? Der hätte sich angeblich am Mittag verabschiedet und erklärt, er werde sich am Nachmittag noch mal mit einem bisher nicht aufgenommen Beweisstück wieder melden. Er sei aber nicht gekommen, weil er es doch nicht mehr gefunden hätte und hätte sich telefonisch abgemeldet. Hoffentlich kommt dann Herr Herzog auch und legt die Vorstandsprotokolle selber vor, damit man daraus feststellen kann wie es so mit gegenseitigen Kontrollen bei den Vorständen gelaufen ist. An dem Tag wird man hoffentlich hören, es ob andere Sichtweisen der Vorstände gibt, die nicht die Gnade des Herrn Herzog erfahren haben und bei der Bank den Ruhestand erreicht haben. Da erfährt man dann Versionen, warum Manfred Heger am 13. Juli 2004 schon den Flug mit K.N. nach Brüssel gebucht hat um da ein paar Kilo Gold am Flughafen abzuholen, so sei es in mehreren unterschiedlichen Aussagen gesagt worden.

Da wird man hören, ob sich ein Vorstandkollegium im Gesamten nur auf ein Fax eingelassen hat oder ob es doch ausschließlich Eigenmächtigkeiten des Vorstandes Reinhold Wolf gewesen sind. Vielleicht ist der Verteidiger so clever und lässt sich den von Aufsichtsrat mit aufgestellten Kompetenzplan innerhalb der Vorstandschaft zu den Gerichtsakten nehmen und dazugehörige Regelungen bei Überziehungen. Vielleicht fragt er den Kontrollvorstand Karl Krämer auch, ob der Kredit schon vorher ein Einzelwertberichtigungsfall war, oder ob nach dessen Auffassung eine Einzelwertberichtigung einfach nur nicht vorgenommen worden ist und nach hintern verschoben wurde, weil man auf das Goldgeschäft hoffte. Vielleicht wird dann auch deutlich dass sogar die Revision schon von dem Fall wusste und das Spiel der Vorstände mit betrieb. Vielleicht gibt Karl Krämer auch Auskunft inwieweit auch der Aufsichtsrat informiert war und ob auch der Aufsichtsrat von sich aus zum dem Fall schon Beschlüsse gefasst hatte und auch Überziehungen abgesegnet hatte.

Warum werden eigentlich die damaligen Revisoren Johannes Herzog und Raimund Grothoff nicht auch noch als Zeugen geladen? Kommt das noch? Die Beschlussprotokolle der Vorstände sollen als Unterlagen vom Richter mit angewiesen worden sein. Warum werden die Einzelprüfungsberichte zu dem Kreditfall nicht von Anfang an mit angefordert und auch die sonstigen Unterlagen der Revision? Um die schutzwürdigen Interessen des Kunden kann es dabei nicht mehr gehen. Der müsste ja froh sein, wenn diese Dinge aufgelegt werden. Da könnte ja mehr Entlastendes drin sein, als er vielleicht ahnt. Da könnte man doch erkennen, ob Reinhold Wolf sogar Interesse hatte mit der zweiten Firma die erste Pleitefirma des Kunden aus den Büchern zu bekommen? Er hätte doch immer wieder selber gesagt, wenn das Geschäft mit Afrika klappt, dann sind wir leicht alle Sorgen los.

Die Revisoren und ihre Unterlagen können doch dem Gericht, dem Staatsanwalt und auch der Verteidigung am deutlichsten aufzeigen ob es letztendlich Betrug an der Bank gewesen war, oder ob es zum Schluss nur der Druckmechanismus von Bankverantwortlichen war, die nichts anderes mehr wussten, als selber das Spiel hopp oder topp zu betreiben. Wenn sich beispielweise über Karl Kärmer oder über die sonstigen Unterlagen herausstellen würde, dass zum 31. Dezember 2003 schon mit diesen Beständen eine Wertberichtigung notwendig war, ja mit welchem Betrag hätte dann gegenüber der Bank noch ein Betrug stattfinden können, wenn man 80 bis 90 % da schon selbst aus wegen Bankbilanzierungsrichtlinien abschreiben musste? Wäre das nicht sogar eine falsche Aussage der VR-Bank oder eine unrichtige Art und Weise der ursprünglichen Anzeige, wenn man es von der Seite darauf anlegen wollte, dass der Kunde ein Strafmaß für den kompletten Kreditausfall bekommen würde? Wie heißt der Begriff hierfür, Prozessbetrug?

Wie soll der Richter auch einmal gesagt haben, ‚jetzt wird’s spannend’? Muss man eher sagen, jetzt wird’s dramatisch? Zerfleichen sich Heger, Wolf und Krämer und vielleicht auch die Prüfer gegenseitig? Der Verteidiger bereitet sich mit hoffentlich gezielten Fragen gut vor. Warum fragt er die Prüfer nicht danach, warum sie die weiteren Auszahlungen im Frühjahr 2004 nicht unterbunden haben? Ihnen musste doch der Kredit über die Jahresabschlussprüfung geradezu über die Überziehung als gefährdeter Kredit in die Augen stechen. Warum sollte man die zwei nicht fragen, wann und wie oft sie den Kredit im Jahr 2004 nach ihren eigenen Aufzeichnungen auf dem Tisch hatten? Also Unterlagen dazu nicht vergessen. Warum wird eigentlich nicht nach einem Protokoll oder einer Aktennotiz der Bank zum gesamten 13. Juli 2004 als Unterlage zu den Gerichtsakten gefragt? Warum wird nicht nachgefragt, wer die drei Aufsichtsräte am Morgen waren, die dabei waren? Vielleicht kann auch da einer zur Aufklärung beitragen. War einer der glorreiche Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch, der dann sang- und klanglos nach der Vertreterversammlung abgedankt hat, vielleicht auch wegen Gold, Gold, Gold und der gravierenden Mitschuld der Bank selber?

Vielleicht sogar noch ein letzter Tipp an den Verteidiger. Im Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 stand, dass die Vorstände in zwei Fällen gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Bankgeschäftsleiters nach § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßen hätten, also massiven Vorschub für den Schaden geleistet haben könnten. Auch da kann von der Seite die Schützwürdigkeit des Kunden selbst aufgehoben werden. War Gold, Gold Gold damals einer dieser Fälle weswegen eine Meldung nach § 29 KWG ans BaFin ging und welchen Inhalt hatte diese Meldung und wie sehen die Unterlagen und Aufzeichnungen der Revisoren dahinter aus. Wie heißt es so schön: Licht ins Dunkel!

   

Nr. 3090

Ein Mitglied

29. Februar 2008, 08:51 Uhr

Betreff: Der Putzfrau-Fall

Zu Beitrag 3305

Der Beitrag von Nordlicht hat es wieder einmal auf den Punkt gebracht. Ohne jegliches Einbeziehen der rechtlichen Situation in die Kündigung, wird einer Raumkosmetikerin(Putzfrau) gekündigt. Ohne Angabe von Gründen, Sozialauswahl, Zustimmung durch den Betriebsrat und dergleichen. Wenn man aber den wahren Grund weiß, - die Anfrage des Gatten wegen des Nichterreichens des prognosizierten Sparziel seines Sparvertrags - dann ist dies ein ungeheuerllicher Vorfall. Gesetz und Ordnung sind wieder einmal außer Rand und Band. Ist es maßlose Selbstüberschätzung der Vorstände, daß sie selbst in dieser ausweglosen Situation, in der sie sich befinden, meinen wild um sich schlagen zu können oder ist es eine weitere Verzweiflungstat, jenseits von allen rationellen Überlegungen. Oder ist es am Ende doch nur Unfähigkeit und Dummheit, dies sich wie eine roter Faden durchzieht. Daß sich der Heidel auch noch für so was hergibt, zeigt daß er den Ernst der Situation nicht erkannt hat und immer noch blind das unterschreibt, was ihm Herzog vorlegt.
Die jahrelange Praxis, sich über jede gesetzliche Regelung, ob im HGB, BGB, GenG oder gar im Strafgesetzbuch hinweg zu setzen, hat anscheindend das Unrechtsbewußtsein total ausgeschaltet.
Scheinbar wollte Herzog vor seinem Abgang nochmals zeigen, welch großer Feldherr er ist. Daß er seine Demonstration seiner (nicht mehr vorhandenen) Macht ausgerechnet an der Putzfrau zeigen will, zeigt, daß er nur mehr eine Witzfigur ist. Vielleicht sollte man mit ihm eine Comic-Serie drehen, wo er als Hauptdarsteller den Ober-looser spielen kann, Denn dies wäre die einzige Rolle , zu der er imstande ist. Allerdings wird sich wohl keiner mehr an ihn erinnern, wenn er in einigen Jahren wieder an der Freiheit ist.

   

Nr. 3089

Interessierter

29. Februar 2008, 00:59 Uhr

Betreff: Zur Acredo in nr. 3309

Götzl, Gschrey, Eberle und Hilkenbach, drei könnten mit den Bilanztestaten der Abschlüsse 2002 und 2003 schon schwitzen und der Vierte sich fragen was er denn für einen Saftladen übernommen hat. Ob die im Lagebericht gelesen haben welche korrekten Verhältnisse sie in den Jahren da bestätigt haben wenn dienstbeflissenen Prüfer vor Ort rein geschrieben haben, dass man die Einzelwertberichtigungen in der Bilanz nicht mehr untergebracht hat.

Dann rufen wir halt in den Wald rein, wenn schon dazu aufgefordert wird, und hoffen auf Antwort zu dem Herrn Blaser in Begleitung von Grothoff und Herzog, damals als sie noch Nürnberg unsicher gemacht haben.

   

Nr. 3088

Nürnberger

28. Februar 2008, 23:43 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3304 Acredobank

Ihr solltet auch mal nachfragen, welche Rolle ein großgewachsener Herr namens Blaser, - allein, aber auch zusammen mit Herzog und Grothoff - insbesondere bei den einseitigen Vorgesprächen mit der VR-Bank Nürnberg (also zwischen VR-Bank Nbg und GVB) zur Fusion mit der Acredobank gespielt hat.

   

Nr. 3087

Nordlicht

28. Februar 2008, 21:13 Uhr

Betreff: Kündigung einer Putzfrau

Dieses Kündigungsschreiben schreit ja gerade zu nach einer rechtlichen Überprüfung, denn auch die Kündigung dieser Putzfrau dürfte dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Soziale Auswahl?! Alternativarbeitsplatz? Abfindung?

Als ob der Vorstand noch nicht genug um die Ohren hat, eröffnet er auf diesem Wege neue Fronten. Die Kosten für solchen Unsinn hat er ja auch nicht selbst zu tragen, denn das übernehmen ja die ohnehin schon gebeutelten Mitglieder.

Eine unbegründete Kündigung paßt voll in das Bild. Ganz egal wie die rechtlichen Bestimmungen sind, werden diese scheinbar von den Herren (vorsätzlich oder aus Dummheit) nicht entsprochen. Soll sich doch der Arbeitnehmer darum kümmern und die Kraft aufbringen, dagegen zu klagen. Darauf spekulieren doch die Herren!

Eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Monaten deutet ja auf ein längere Beschäftigung hin, so daß das Kündigungsschutz - Stichwort: soziale Auswahl - greifen dürfte.

Hat diese schöne VR-Bank eigentlich einen Betriebsrat? Nein, dann wird es aber Zeit einen zu bilden, denn bei den voraussichtlichen Umwälzungen wäre es gut einen zu haben, denn die Arbeitnehmerinteressen könnten sonst leicht unter die Räder geraten. Hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt?

Achtung: Bei einer Klage sind Fristen einzuhalten!

   

Nr. 3086

Mitglied

28. Februar 2008, 19:24 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Nach all dem was auf den Seiten dieses Gästebuches geschrieben wird, ist für mich un- verständlich, warum die Bankenaufsicht zusieht und den Vorstand nicht aus dem Verkehr zieht. Es kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schäden für die Bank und uns Mitglieder entstehen, wenn diese Vorstände weiter in Amt und Würden sind. Da muß ich mich doch langsam fragen ob die in der Aufsichtsbehörde vielleicht auch mit ver- strickt sind, weil sie nichts unternehmen. Der Wunsiedler Kreis wäre gut beraten, wenn er das zuständige Ministerium in Berlin aufmerksam machen würde und das Fernsehen ein- schaltet.

   

Nr. 3085

Empörter

28. Februar 2008, 17:52 Uhr

Betreff: Betrug am Kunden, Betrug an den Mitgliedern

War nicht vor ein paar Tagen die Berufungsverhandlung zu Gold, Gold, Gold. Da hat der Bankvorstand den Kunden in schwindelerregende Höhen überziehen lassen. Wenn ich richtig mitgelesen habe hier, dann wäre der Kontostand auf einem GmbH-Konto in DM bei einer Million gewesen, obwohl man nur knapp 100.000 (50.000 €) als Kreditlinie vereinbart hatte. Als dann das gemeinsame Konzept nicht mehr aufgegangen ist, da ist dann Reinhold Wolf von seinen Vorstandskollegen und ein paar Aufsichtsräten gezwungen worden den Kunden wegen der ganzen Summe als Kreditbetrüger anzuzeigen. Eigentlich ist Reinhold Wolf doch ziemlich traurig zur Polizei gefahren, weil er aus den Goldsäcken sich nichts in seine eigen Schatulle nehmen konnte und weil er auf der Eigentumswohnung sitzen geblieben ist, anstatt sie zum doppelten Preis los zu werden.

Wenn man das mit dem Sparvertrag und der Ehefrau liest, da geht einem doch die Galle über. Uns haben die doch auch in dem Fall wieder nachgewiesen über Jahrzehnte mit ihren unsauberen Abrechnungen sowohl auf der Sollseite, wie auch auf der Guthabenseite nach Strich und Faden abgezockt. Und wenn sich der Kunde jetzt gewehrt hat, dann schmollt man und schmeißt die Frau deswegen mit freundlichen Grüßen raus. Warum zeigen wir die Kerle nicht wegen den Betrügerein an uns an? Da geht es doch nicht nur um das Geld, da geht es doch darum, dass die Burschen ihre eigenen Möglichkeiten schamlos zum Betrug an uns allen genutzt haben. Das ist doch wirklich ein Betrug an allen namenlosen Kunden, die in dem Augenblick, wo ich am Wertstellungsrad oder an den Zinsen drehe, keinen direkt vor mir hab, den ich vor habe ihn zu betrügen, ohne ihm auch nur gegenüber zu stehen, oder muss man das nicht so sehen? Die glauben doch es merkt kein As, wie man uns kollektiv in die Tasche greift.

Die nächste Strafanzeige hier, die muss nicht nur nach einer Rückforderung aussehen, die muss aufzeigen, dass die Manipulation im Abrechungsbereich in der Bank eine Straftat ist, die belangt werden muss. Und es betrifft nicht nur die, die bis 2004 da waren. Es betrifft auch die, die das alles unterstützt haben. Die Gelder haben die Kerle auch nie zusammen halten können und es dürfte sich inzwischen sicher auf einige Millionen summieren, was man damit eingenommen hat und was denen wieder durch die Finger geronnen ist. Wahrscheinlich haben aber einige doch nochmal die zweite Hand drunter gehalten, aber dann auch gut zugemacht und vielleicht die eigenen Taschen gestopft. Mich würde interessieren wie viel mit den US-Fonds verdient worden ist und wie viel davon nicht bei der Bank angekommen ist? Betrug an Zigtausenden von Kunden, Betrug an 17.000 Mitgliedern, das ist eine der Straftaten, die gesühnt werden muss. Und es muss gesühnt werden, dass Herr Herzog sich daraus seine Polstersessel basteln wollte. Die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben der Frau zeigt seine wahre Gesinnung, seine Rücksichtlosigkeit und seine Skrupellosigkeit. Dieser Heidel ist die gleiche Pfl... Anderseits zeigt es auch, wie blank die Nerven bei diesen Männern schon liegen.

   

Nr. 3084

Aus dem nördlichen Landkreis

28. Februar 2008, 17:13 Uhr

Betreff: Kündigung des Arbeitsplatzes wegen Nachrechnung eines Sparvertrages

Ist dem Webmaster etwas bekannt, stimmt es, dass ein Kunde verlangt hat, dass sein 20-jähriger Sparvertrag nachgerechnet werden sollte, weil das Ergebnis der beim Abschluss in Aussicht gestellten Summe nicht annähernd erreicht worden ist und er wissen wollte, wie die Zinsen runter gefahren wurden von der VR-Bank Marktredwitz? Er soll darauf keine Antwort erhalten haben und er soll Klage gegen die Bank erhoben haben.

Die einzige Antwort von der Bank, die er halten haben soll, sei an seine Frau gekommen. Der hätte man ohne Angabe von Gründen die Stelle als Putzfrau auf einer Zweigstelle gekündigt. Solche Leute haben doch wirklich nur noch eine Anlaufstelle, den Wunsiedeler Kreis. Gegen solche Machenschaften muss man sich zur Wehr setzen. Dem Exrevisor Herzog sind doch von je her Gesetz und normale menschliche Regeln egal gewesen.

Kommentar:
Uns liegt sogar das Kündigungsschreiben der VR-Bank vor
hier klicken ... (= Link). Wir empfinden es als Hohn wie man bei der Bank mit den Menschen umgeht. Da setzt man willkürlich die Zinsen runter und die berechnete Summe aus einem jahrzehntelangen Sparvertrag geht im fünf- bis sechsstelligen Bereich nicht mehr auf. Wenn dann der Kunde die Nachberechnung verlangt und die Referenzzinsen dazu, dann stellt man sich auf stur. Was bleibt dem Kunden übrig als zu klagen? Bestraft wird die Geltendmachung seiner Rechte aber zum Schluss die Ehefrau, die ihren Job verliert. Ist es nicht menschenverachtend? Der Gipfel der Unverfrorenheit ist im Kündigungsschreiben noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen". Warum kriegt die Frau das Schreibens vom 21. erst heute mit einem Boten übermittelt? Was soll da dann das Theater mit der Bürgerstiftung bezwecken, wenn man das Recht des kleinen Mannes mit den Füßen tritt? Ein kleine Putzfrau, die wahrscheinlich auf jeden Cent angewiesen ist, wird so behandelt. Die Bürgerstiftung ist doch ausschließlich dazu da die Gazetten bedienen zu dürfen. Was ist dieser Herr Herzog für ein Mensch, aber der kriegt von der Staatsmacht und auch vom Wunsiedeler Kreis mit Sicherheit sein Fett noch weg. abspielen

   

Nr. 3083

Beobachter

28. Februar 2008, 16:34 Uhr

Betreff: Zu 3301, es ist dieser Herr Herzog

Die Acredobank hatte wahrscheinlich wirklich das Pech eine Genossenschaftsbank in Bayern zu sein. Und sie hatte das Pech auf der Liste des Genossenschaftsverbandes Bayern an der Reihe zu sein, dass Strukturen im Sinne der Münchner bereinigt werden sollten. Nichts mehr Kirchenbank, sondern einfach VR-Bank Nürnberg, mit dann grenzenloser Verletzung des Regionalprinzips schon über die Fusion mit der überregional tätigen Acredo. Und es scheint, dass Herr Herzog sehr bald den Lohn seiner grenzenlosen Loyalität einfahren hätte dürfen. Nämlich mit der Beorderung nach Marktredwitz ohne direkten Prüfungsauftrag zur Übernahme des Vorstandsamtes als Nachfolger für Manfred Heger, dessen Verluste trotz bester Beziehungen zum Verband anscheinend einfach nicht mehr tragbar waren. Bei einer Bank mit katastrophaler Risikosituation, wo man sich als Verband nicht berufen sah für geordnete und saubere Verhältnisse und eine funktionierende Organisation zu sorgen. Und wer weiß welchen Lohn man auch Herrn Grothoff zugedacht hatte über Hof und Marktredwitz oder über die Stelle der Revisionsdirektors, wo er noch oft verkünden hätte dürfen, wie er die Vorstände wenn nötig unter die Brücken bringt?

Wenn man so eine Rückendeckung hat, gibt man da dem Bankvorstand als Dank für die guten bisherigen Beziehungen zum Verband über ein millionenschweres kaputtes Kreditverhältnis mit seinem besten Spezi noch etwas mit, wo einen die unkontrollierten Überziehungen nur noch schwindeln lassen? Lässt man den anderen Vorstand, den man selber wegen des Vieraugenprinzips noch braucht, auch in 1 1/2 Jahren Millionen mit einem ungesicherten Kredit kaputt machen, wenn der als Ziel seinen Reibach über die eigene ETW sieht, aber das volle Risiko bei der Bank ablädt?

Legt man bei dieser grenzenlosen Unterstützung des eigenen Ladens dann falsche Bilanztestate in München zum Unterschreiben beim Verbandsvorstand und beim Leiter der Prüfungsabteilung vor, die das auch bereitwillig erledigen? Bei der Acredobank durfte man doch mit den Einzelwertberichtigungen auch auf dem Klavier des Verbandes spielen, je nach dem ob die Fusion für die Vorstellungen von dort oder dagegen gelaufen sind. Sozusagen Auslegung des § 252 HGB (= Link) nach Verbandsüberlegung. Kann man so eine Kette von der Acredobank in die Kraußoldstraße in Marktredwitz ziehen? Aber wer zieht diesen Herrn Herzog denn jetzt plötzlich wieder aus der Bank heraus? Die Staatsanwaltschaft, die nur durch den Wunsiedeler Kreis aber nicht aus einer Revisionstätigkeit eines Prüfungsverbandes heraus in mehrfacher Gruppenstärke angerückt ist?

   

Nr. 3082

Mitglied

28. Februar 2008, 14:26 Uhr

Betreff: Wie hängt die Bank mit den amerikanischen Fonds?

Bei den US-Immobilienfonds, die Herr Herzog doch im Lagebericht 2005 auch erwähnt hat, da muss doch jetzt der neue Vorstand sicher auch selber nachgeschaut haben, was auf die Bank zukommen kann. Da kann man doch nicht nur wieder die Augen verschließen. Die heutigen Vorstände haben doch sicher selber alle internen Konten durchforsten lassen. Ist da nichts aufgekommen, was man verpflichtet wäre anzuzeigen. Bloß bei Herrn Herzog wissen wir, was er vor drei bis vier Jahren nicht angezeigt hat, das bringt er auch heute nicht zur Anzeige. Das hat er schön brav zusammen gesammelt um alle in der Tasche zu haben.

Irgendwo hab ich doch auch mal was gelesen, dass 800.000 € an Provisionen geflossen seien. Hat man wirklich die Unterlagen mit der Fondsgesellschaft in Darmstadt gegen geprüft, ob da nicht schöne Gelder auch noch an der Bank aus der Provision vorbei geflossen sind? Wer weiß vielleicht hat die Bank nur einen Bruchteil bekommen und das andere wurde an Personen direkt ausgezahlt. Das könnte doch eines der wichtigen Argumente für die Vorstände gewesen, warum man den Fonds am Genossenschaftsverbund vorbei vermittelt hat. Und aus dem Grund und der Konstellation heraus, hat man das Haftungsrisiko der Bank selber für die Anlagen auch noch erhöht und das Risiko der Anleger, wenn es damit zu den Fonds keine Prüfung der Zentralbankleute gegeben hat. Wie steht es damit, wie stehen die einzelnen Trassen der Fonds, die man verkauft hat und kommt da noch eine Welle auf uns zu?

Meine Herren Aufsichtsräte, ihr bringt euch schon selber in Haftungsgefahr weil ihr die Information zu den Ermittlungen gegen die Bank und den ehemaligen Prüfer und jetzigen Vorstand Herzog gegenüber den Mitglieder verschweigt. Ihr verschweigt wahrscheinlich auch wieder die wahre Risikolage der Bank und zwar nicht nur aus dem Kreditbereich heraus. Warum kommt nichts von der im letzten Jahr versprochenen Kurzbilanz. Wenn Herr Herzog was tolles zu verkünden hat, dann ist er doch schneller wie der Blitz, drum stinkt's wahrscheinlich wieder gewaltig. Die außerordentliche Vertreterversammlung wäre längst fällig, genauso wie der Rücktritt des Vorstands und des ganzen Aufsichtsrates.

Was weiß der Webmaster von der Sache zu den Fonds. Dem seine Informationen sind sowieso meist die besseren und denen kann mach auch trauen.

   

Nr. 3081

Besucher

28. Februar 2008, 12:07 Uhr

Betreff: Kompliment

Durch Zufall bin ich auf den Wunsiedeler Kreis gestossen und möchte euch gratulieren und weiter viel Mut und Erfolg wünschen.
Die Finanzkrise zur Zeit haben wir auch den windigen Manövern der Herren Bänker zuzuschreiben. Daher ist es gut, dass diesen nun zugesetzt wird

[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] :dw:
:laola:

   

Nr. 3080

Acredogenosse

28. Februar 2008, 10:34 Uhr

Betreff: Ist das der gleiche Herzog?

Ich verfolge diese Seite erst seit ein paar Wochen weil sie mir von einem befreundeten Bankangestellten empfohlen wurde.
Wir hatten ja in Nürnberg unsere Acredobank und bei dieser war auch ein Prüfer tätig mit Namen Grotof. Aber auch der Name Herzog kommt mir bekannt vor. Kann es sein, dass der jetzige Vorstand der Marktredwitzer Bank der gleiche ist, der mir Grotof unsere Acredobank geprüft hat.
Wenn ja, wisst ihr was die beiden dort so getrieben haben, dass unsere Bank fusionieren durfte. Denn eigentlich war es ja eine gute Bank die den kirchlichen Bereich abgedeckt hat.
Oder hat die Acredobank nur - wie viele andere Raiffeisenbanken auch - das Pech gehabt eine Genossenschaft in Bayern gewesen zu sein?

   

Nr. 3079

Logisch Denkender

28. Februar 2008, 00:41 Uhr

Betreff: Warum die Anzeige gegen K.N.?

Die Kreditgenossenschaften sind nun wirklich nicht dazu da, dass man als Kunde hin geht und mit verrückten Geschäftsmodellen jedes Risikokapital zur Verfügung gestellt bekommt. Die Leute in Afrika scheinen ja an dem Geschäft wirklich interessiert gewesen zu sein und die Diabetes ist dort sicher noch mehr ein Problem, das die auch angehen wollen, als bei uns. Letztendlich ist es anscheinend wirklich nur am fehlenden Geld in der Staatskasse gescheitert und auch daran, dass die kleine Brötchen, die angeboten wurden hinten und vorne nicht mehr ausreichten dass gemeinsam von Kunden und Bankvorstand schon lange vorher aufgemachte Loch zu schließen, sprich den Auftrag aufzusplitten.

Die Hoffnung die der Kunde dann am Ende in die Goldtransaktion gesetzt hat, die war vielleicht der letzte rettende Strohhalm. Warum geben denn die drei Aufsichtsräte, die am 13. Juli 2004 dabei gesessen haben, nicht zu wie Reinhold Wolf um sich selber gejammert hat, als man mit K.N. sich dessen Bericht der Dinge schildern ließ? Denn Reinhold Wolf musste eigentlich die gleiche Hoffnung haben wie der Kunde. Galt es doch mit immer mehr Risikobereitschaft im Kreditgeschäft die unglaublichen Löcher der letzten Jahre irgendwie wieder zu schließen. Und diesen Kreditfall hat doch die Revision auch schon über die Telefonvorwahlfirma gesehen und verfolgt. Hatten die an sich auch die gleichen Hoffnungen, oder haben Herr Grothoff und Herr Herzog den Vorstand Wolf, den Kunden und damit tangiert über die Verluste die Mitglieder, beabsichtigt ins offenen Messer laufen lassen? Wenn die Herren es leugnen es gesehen zu haben, dann bezichtigen sie sich der eigenen Unfähigkeit. Wahrscheinlich war der Kredit sogar einer von denen die man aus der notwendigen Einzelwertberichtigung schon Ende 2002 heraus ließ, wenn man normale Bewertungsmaßstäbe angesetzt hätte.

Der Frust und der Druck der anderen Vorstände und der Aufsichtsräte haben Reinhold Wolf dann am Nachmittag des 13. Juli 2004 zur Anzeige der Sache zur Polizei nach Hof getrieben. Welche Verantwortung er aus seiner marktdynamisch operativen Haltung dabei hatte, das hat man herausgelassen und natürlich auch die bereitwillige Absprache des Kunden, wenn ein riesen Geschäft daraus wird, wenn die Gelder aus Afrika tatsächlich fließen, dass man dann gerne über den Preis der eigenen Eigentumswohnung in fast jeder Höhe sprechen könnte. Grenzt das nicht an Erpressung des Kunden? Wenn sich Reinhold Wolf schon nicht zum Neinsagen von Anfang an zu den Überziehungen hat durchringen können, die Vorstandskollegen, der Aufsichtsrat und die Revision hätten es doch tun müssen und Einhalt gebieten, nach dem die erste Firma schon Pleite war. Sogar das Stammkapital zur Neugründung hat man über die KK-Linie finanziert.

Wie hat also der Kunde die Bank eigentlich betrogen? Doch nur mit der Spitze des Eisberges vielleicht in den letzten Atemzügen vom März bis Juni 2004. So wie der Kunde notgedrungen geschwindelt hat, so hat der Vorstand notgedrungen schon jedes Vorsichtsmoment für sich ausgeschaltet. Weil er bis dahin bereits an die Million herangegangen ist, obwohl das Geschäft vorher nicht angelaufen ist. Das Fax der Geschäftsbestätigung, dass das Papier nicht wert gewesen zu sein scheint, das hätte jeder vorsichtige Banker auch als wertlos erkennen müssen. Der Kunde hat vorher nicht mit falschen Zahlen Geld erschlichen bis dahin, nein er hat das Geld vom Banker ohne wirtschaftliche Fakten bekommen. Doch einfach so auf den wöchentlichen Plausch in der Bank und dann hat der Banker ihm von heut auf morgen das Messer auf die Brust gesetzt und so wurde es doch auch in der Verhandlung gesagt, jetzt brauchen wir einen riesen Auftrag. War der Betrug des Kunden gegenüber der Bank nicht durch die grenzenlose Großzügigkeit, ja, die unglaubliche Unfähigkeit des Vorstandes verursacht? Durch die unglaublichen Möglichkeiten, die die dessaströse Organisation der Bank den Leuten an der Front gab? Und die 60.000 € die er von Reinhold Wolf auch noch nachgeschickt bekommen hat, um die ist er, um den rechtlichen Begriff zu gebrauchen, ja auch wieder entreichert worden, weil er sich in der Situation sagen musste, das Gold, das hab ich gesehen, jetzt entweder alles oder nichts.

Wenn Reinhold Wolf nicht die erste Firmenpleite durch den zweiten Kredit an die neue Firma hätte ausgleichen wollen und das dann anscheinend vollkommen auf Blankobasis, dann hätte sich die Bank einen Schaden von mindestens 800.000 € erspart und es bedürfte keinen Prozess um einen Kreditbetrug, der vom Vorstand selbst mehr als nur begünstigt wurde. Aber leider nicht nur von diesem handelnden Vorstand, sondern von allen anderen, die immer wieder nur weg geschaut haben. Jetzt stellt man den Kunden alleine an den Pranger und bedroht ihn mit einer Freiheitsstrafe und den eigenen Vorstand, den lässt man still und heimlich mit einem Freispruch in der Vertreterversammlung davon kommen. Welche menschliche Moral steckt in dem ehemaligen Prüfer Johannes Herzog und den Aufsichträten? Die lassen jeden anderen über die Klinge springen, aber die in den eigenen Reihen, die verschont man. Gerade so wie in all den anderen Fällen von Zigmillionen an Kreditverlusten.

   

Nr. 3078

Aus der Nähe

27. Februar 2008, 20:34 Uhr

Betreff: Wie lange will man uns noch verheimlichen warum die Staatsanwaltschaft da ist?

Man braucht sich doch nichts vormachen. Seit wann ist denn die Staatanwaltschaft da bei der VR-Bank? Seit dem man die Anzeigen zu den Geldwäschesachen bei Gold, Gold, Gold auch zur Kenntnis genommen hat und seitdem man ehrlicherweise in Hof mit der Schmidt-Bank nicht vollkommen ausgelastet war. Aber hat man erkannt, was bei der Genossenschaft VR-Bank wirklich schlummert, oder sind sogar die Ermittlungsbeamten vor Neid oder doch besser Schaudern erblasst? Glauben die Leute im Vorstand und im Aufsichtrat und beim Verband uns die Dimension der Sauereien immer noch verheimlichen zu können? Wenn man am gestrigen Beispiel wieder sieht, wie ein Vorstand in zwei Jahren bei einem ungesicherten Kredit eine Million verpulvert, dann ist doch da für alles Tür und Tor offen gewesen. Und der Begriff der Narrenfreiheit und der gegenseitigen Deckung trifft doch für die Knilche voll zu.

Also Aufsichtsrat, was ist mit Ermittlungen gegen die Bank? Wer von Euch hängt schon persönlich drin und was ist mit der Sache zum ehemaligen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog? Wer von Euch hat sich über Sicherheiten bei Kunden persönlich bereichert, wer weiß was, wie die Vorstände damit umgegangen sind, oder hat es wirklich nur kollektives Wegschauen gegeben? Ist die Angelegenheit mit den falsch testierten Bilanzen und die Vorteilsnahme zur Amtserschleichung des ehemaligen Prüfers schon Thema, oder was sonst? Raus mit der Sprache.

   

Nr. 3077

anonym

27. Februar 2008, 17:49 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog im Zusammenhang mit Gold, Gold, Gold

....... ……………, den 27. Februar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 GenGesetz bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß gegen § 18 Kreditwesengesetz;
- Verdacht der Beihilfe zu vorgenannten Fällen als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft zur eigenen Vorteilserlangung

gegen den Vorstand der Genossenschaft, Herrn Reinhold Wolf und die die allgemeinen Kontrollpflichten nach dem KWG und dem § 34 GenGesetz unterlassenden Vorstandskollegen;
sowie gegen Herrn Johannes Herzog, Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, jetzt Vorstandsvorsitzender der Bank


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag

gegen den Vorstand der Genossenschaft, Herrn Reinhold Wolf und die die allgemeinen Kontrollpflichten nach dem KWG und dem § 34 GenGesetz unterlassenden Vorstandskollegen;
sowie gegen Herrn Johannes Herzog, Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, jetzt Vorstandsvorsitzender der Bank wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 GenGesetz bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß gegen § 18 Kreditwesengesetz

- Verdacht der Beihilfe zu vorgenannten Fällen als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft zur eigenen Vorteilserlangung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

H) Hinzuzuziehende Prozessunterlagen des Amtsgerichtes Wunsiedel und des Landgerichtes Hof im Fall VR-Bank Marktredwitz gegen Herrn K.N.


Durch die öffentlichen Verhandlungen des Gerichtsfalles nach Beweisquelle H) stellen sich Vorgänge dar die den Verdacht der schwersten Untreue bei der VR-Bank Marktredwitz in diesem Fall durch den handelnden Vorstand Reinhold Wolf nahe legen. In der Verhandlung vom 11. Juli 2007 vor dem AG Wunsiedel hat der Vorstand zu dem eingeräumt, dass ihm vom Kreditnehmer außer eines sogenannten Businessplanes zum Kreditengagement keine relevanten Unterlagen nach § 18 KWG vorgelegen haben. In der Verhandlung vom 26.02.2008 hat der Vorstand genauso wie schon am 11.07.2007 eingeräumt, dass erschwerend dieser Businessplan nicht im geringsten erfüllt wurde. Auf dieser Basis hätte ein sorgfältiger genossenschaftlicher Bankgeschäftsleiter keinen Kredit ausreichen dürfen.

Das Kreditverhältnis wurde nach Aussage des Bankvorstandes durch eine KK-Linie für eine Firma des im Prozess wegen Betrugs gegen die Bank angeklagten Kunden von 50.000 € begründet. Die Untreuehandlung dürfte bereits damit begonnen haben, dass laut Aussage des Bankvorstandes zuerst Überziehungen auf dem Konto der GmbH des Kunden als Gesellschafter und Geschäftführer ermöglicht wurden, die erst deutlich später wieder in Form von einer Umschuldung auf ein Firmen- oder auch Privatdarlehen ausgeglichen wurden, wofür nicht zweifelsfrei feststeht, dass gestellte Sicherheiten den Kreditrahmen auch deckten und somit eigentlich schon ein Wert zu berichtigender Kredit begründet worden sein könnte.

Zwei Aspekte dürften den Sachverhalt zusätzlich verschärfen. Der Kunde hatte wahrscheinlich noch mit einer Vorfirma in Form einer OHG nicht zurückgeführte Forderungen, wahrscheinlich in Höhe von mindestens über 200.000 €, was eine besondere Handhabung und Bewertung von Wertberichtigungsbedarf für das gesamte Kreditverhältnis notwendig gemacht haben dürfte. Zweitens erklärte der angeklagte Kunde, dass der Bankvorstand ihm mit der Einräumung des KK-Limits zu Zeiten der Firmengründung das Doppelte an Stammkapital zu Verfügung gestellt hatte. Damit dürfte eine unrechtmäßige Firmengründung durch die Bank ermöglicht worden sein. Die Worte des Richters vor dem Landgericht lauteten dazu, ‚das könnte ja Betrug sein'.

Hinzuweisen ist auch auf teilweise gegenläufige Aussagen des Herrn Wolf bei den Terminen vor dem Amts- und Landgericht, was eventuell auch dem zuständigen Staatsanwalt nicht entgangen sein könnte. Beim Prozess vor dem AG Wunsiedel sprach der Vorstand sogar von Auszahlungen für Schmier- und Bestechungsgelder, wofür aber mit größter Wahrscheinlichkeit keine Verdachtsanzeigen nach den Geldwäschevorschriften abgegeben wurden.

Bei der Vernehmung des Angeklagten wurde deutlich, dass die Finanzierung der Firma in der Gründungs- und Anfangsphase durch Überziehungen des KK ermöglicht wurde, wodurch eventuell auch auf Haftungsmodalitäten aus der Situation der GmbH-Firmierung zu Lasten der Bank verzichtet wurde und jegliche Notwendigkeiten einer dem § 18 KWG auch unterhalb des gesetzlich festgeschriebenen Betrages verzichtet wurde, wobei das Gesamtengagement diese Grenze wieder überschritten haben könnte. Es könnte sogar auf die Vernachlässigung der Vorschriften nach § 19 KWG zur Kreditnehmerzusammenführung hindeuten. Der erwähnte Businessplan wurde erst weit nach der KK-Einräumung einschließlich den Überziehungen erstellt und der Bank vorgelegt, was den Forderungen des § 18 KWG ebenfalls klar und deutlich widerspricht. Aus den Aussagen des Kunden konnte entnommen werden, dass jegliche Neuregelungen im Engagement durch den Bankvorstand veranlasst wurden, weil zuvor getroffene Reglungen beiderseits nie auch nur annähernd eingehalten werden konnten.

Trotz laufender notwendiger Neuregelungen des Engagements hat der Vorstand Reinhold Wolf die Überziehung des eingeräumten KK-Limits bis zum zehn- bis eventuell zwölffachen des nie geänderten Limits von 50.000 € zugelassen. Die Rechtsprechung hat hier bereits mehrfach entschieden, dass Überziehungsgenehmigungen über eine längere Zeit wie eine externe Zusage gegenüber dem Kunden wirken. Wobei im Gegensatz dazu eine Privathaftung über ein vereinbartes Limit hinaus teilweise angezweifelt werden könnte, wenn es sich um undefinierte Überziehungszusagen handelt. Auch die Berechnung von Überziehungszinsen könnte als Betrugshandlung gegenüber dem Kunden in diesem Fall ausgelegt werden.

Gröblichst verletzt haben dürfte aber der Bankvorstand seine Sorgfaltspflichten dadurch im Endstadium des Kreditverhältnisse im 1. Halbjahr 2004 dass er ausschließlich auf die Inaussichtstellung eines Geschäftes des Kunden auf dem sicher kaum einzuschätzenden afrikanischen Kontinent weitere Überziehungsmittel von wahrscheinlich über 200.000 € zur Verfügung stellte. Auch hier gab er die Mittel zuerst bereitwillig um dann den Kunden zu einer schriftlichen Bestätigung des Geschäftes zu drängen. Weitere Mittelbereitstellungen scheint er ausschließlich auf ein Fax in französischer Sprache abgestellt zu haben, wobei es inzwischen zweifelsfrei feststeht, dass Faxdokumente sowohl in Absenderangabe, als auch im Datum vom Absender problemlos verändert werden können. Das vorgelegte Schriftstück könnte in keinem Fall die Erfordernis einer sachgerechten Kreditunterlage erfüllt haben, da der Vorstand zudem sich mit der Vorlage einer Kopie begnügte. In keiner der beiden Verhandlung wurde etwas von einer Übersetzung bei der Bank gesprochen. Bis zuletzt scheint auch die Erstfirma, die nicht mehr tätige OHG, noch in hohen Kontoständen belastet gewesen zu sein.

Entsprechend der vorliegenden Prozessakten dürfte zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Vorstand Reinhold Wolf im Sinne von vorgeschriebenen Kontrollen innerhalb des Gesamtvorstandes der Kreditgenossenschaft in diesem Kreditfall, wie vielleicht sogar generell unter den Vorständen üblich, regelrechte Narrenfreiheit genossen haben muss. So tragen Auszahlungen, die ja unverzüglich zur Saldoerhöhung führen genauso nur sein Genehmigungshandzeichen, wie sämtliche vorgelegten anweisungsbedürftigen bargeldlosen Verfügungen. Wahrscheinlich ist dazu auch das elektronische Genehmigungskennzeichen in der Bank-EDV zu fast 100 % das des Herrn Wolf und wurde bei fremden Belastungen vielleicht sogar unterlassen, wodurch die Überziehungen eventuell mangels Bearbeitung nicht abgewiesen wurden. Es wäre zu überprüfen, ob die EDV-Kompetenzen bei der Bank für die Vorstände oder bestimmte Vorstandsbereiche in schwindelerregenden Höhen oder gar unbegrenzt bestanden, was zu unglaublichen Überziehungsbeständen geführt haben könnte. Damit wären Kontrollmechanismen ausgeschaltet gewesen. Im Protokoll der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wurde von monatlich 300 Seiten Überziehungslisten bei der Bank berichtet, die angeblich nur ein Vorstand zu verantworten hätte. Dies ließ der Aufsichtsrat der Bank bei Anwesenheit von Vertretern von Prüfern des Genossenschaftsverbandes ohne weitere Erklärung der Ursache so vortragen. Diese Handhabung widerspricht allen Regeln des Vieraugenprinzips nach dem Kreditwesengesetz und im Besonderen dem § 25a KWG, besonders aber den Sorgfaltspflichten nach § 34 GenGesetz für Vorstände.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Prüfung haben die Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern latente Risiken im Kreditgeschäft außerhalb eines vertretbaren Rahmens festgestellt, was dem Lagebericht der Bank vom Jahr 2001 zu entnehmen ist, sowie über kürzeste Auszüge in Beweisquelle B) ersichtlich ist. In den Folgejahren wurde regelmäßig berichtet dass dazu die problembehafteten Kreditengagements in den folgenden Jahren zusätzlich stark oder sehr stark angewachsen sind. Vor diesem Hintergrund und auch nach den Protokollierungen der Vertreterversammlungen der Jahre 2004 und 2005 steht der schwere Verdacht, dass Teile der Prüfung nicht im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung erfolgten, bis hin zu Interessenkonflikten, dass der genannte Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog trotz Bewerbung zum Bankvorstand, oder vorgesehene Hinführung innerhalb des Genossenschaftsverbandes schon vor der Bewerbung, die Prüfertätigkeit weiter ausführte und die Prüfung im Sinne der Nachfolge als Vorstand wahr nahm.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es natürlich für einen zukünftigen Vorstand von Interesse ist, die bilanziell festgestellte Eigenkapitallinie wegen der damit zusammenhängenden gesetzlichen Kreditgrenzen und –normen nicht zu schmälern. So deuten die Lageberichtsvermerke der Bank der Jahre 2002 und 2003 darauf hin, dass der Bank von den gesetzlichen Prüfern ermöglicht wurde festgestellte Wertberichtigungen nicht bilanziell von den Forderungen abzusetzen und somit nach der tatsächlich festgestellten Werthaltigkeit zu bilanzieren, sondern gesetzeswidrig überhöht, um damit die zusammenhängende Reduzierung des Eigenkapital zu unterdrücken und zu vermeiden. Damit könnte die Testierung der Bankbilanz nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem HGB ebenfalls unrichtig gewesen sein. Es könnte sogar der Fall gewesen sein, dass damit eine Unterdeckung der Bankrücklagen nicht ausgewiesen wurde und der Zugriff auf Geschäftsguthaben der Mitglieder unterlassen wurde. Gleichzeitig würde damit aber der Bank gesetzliche Kreditgrenzen ermöglicht worden sein, welche über denen gelegen haben durften, die bei Berücksichtigung der Wertberichtigungen innerhalb der gesetzliche Vorschriften anzusetzen gewesen wären und damit entgegen dem Willen des Gesetzgebers in KWG und GenGesetz zu hohe Groß- und Höchstkreditgrenzen, einschließlich des satzungsgemäßen Beschlusses bei der Bank hierzu belassen worden sein und überhöhtes Risikopotential ermöglicht. Die gesetzliche Prüfung und ihre Revisoren hätten damit der schon herrschenden schwierigsten Risikolage trotz der laut Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.10.2004 deutlich aufgezeigten Mängel auch noch zusätzlich Vorschub geleistet. Ein weiterer Verstoß gegen alle Prüferverantwortung dürfte die Tatsache sien, dass diese Mängel aber nicht nur in diesem Jahr durch die gesetzliche Prüfung festgestellt worden sein dürften, nur regelmäßig den Vertretern auf den Versammlungen entweder gar nicht oder nur beiläufig mitgeteilt wurden.

Da der Prüfer Johannes Herzog das Vorstandsamt anstrebte, war ihm sicher bewusst, dass er hierfür die Zulassung durch das BaFin nur nach einer Wartefrist erhalten würde. Wenn die Prüfer jedoch für eine wahrscheinlich notwendig und berechtigte vollzählige Ablösung der Vorstandschaft gegenüber der Bankenaufsicht eingetreten wären, hätten externe Personen alle dann offenen Posten im Vorstand besetzt. Somit erscheint der dringende Verdacht, dass Herr Herzog und seine Kollegen trotz vielfacher Feststellungen die bezeichnete Narrenfreiheit der Vorstände mit den einhergehenden nicht zu leugnenden Verlusten im Kreditgeschäft und Nachlässigkeiten in sonstigen Geschäften und Bereichen nur zur einvernehmlichen Ablösung des Vorstandsvorsitzenden Manfred Heger nutzten, was in einer der Kommentierung zum Genossenschaftsgesetz widersprüchlichen Aufhebungsvereinbarung unter Verzicht auf alle Ansprüche gipfelte. Den für den genannten Kreditfall verantwortlichen Vorstand Reinhold Wolf könnte der heutige Vorstand Johannes Herzog benötigt haben, den Platz gemäß den KWG-Richtlinien und den genossenschaftsrechtlichen Vorschriften noch für geraume Zeit und in Kollegschaft mit dem ebenfalls mitverantwortlichen Kontrollvorstand Karl Krämer zu besetzen, während er als Generalbevollmächtigter bereits die Gesamtverantwortung bei der Bank übernahm.

Damit hätte er als Prüfer den eventuell zwingend anstehenden Regress gegen den oder gar die Vorstände verhindert, Maßnahmen als Prüfer zur Eindämmung des Schadens unterlassen um selbst das Vorstandsamt antreten zu können. Es steht der dringende Verdacht, dass Herr Herzog für die zu dieser Zeit herrschenden organisatorischen Mängel und in diesem Fall voll umfänglich für Schäden verantwortlich gemacht werden müsste. Jede genehmigte Überziehung durch den Vorstand selbst, auch noch im Jahr 2004, genehmigt nicht nur den einzelnen Betrag der Verfügung, sondern gleichzeitig auch den überhöhten Kontosaldo. Unterlassene Kontrollhandlungen durch Vorstandskollegen und auch gesetzliche Prüfer dürften diese mit in die Haftungsverpflichtungen bringen.

Durch das Einwirken des Herren Herzog über seine sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers hat er wahrscheinlich der VR-Bank Marktredwitz in großen Umfang Schaden zugefügt, weil dadurch neben erkannten und bekannten Schäden auch auf Haftungsansprüche gegen Vorstände in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3076

Beobachter

27. Februar 2008, 12:39 Uhr

Betreff: Mensch hat denn das noch keiner bemerkt?

Hat denn das keiner gesehen und bemerkt? Bei Gold, Gold, Gold, da waren es doch in zwei Jahren zwei Firmenpleiten hintereinander. Im Sommer 2002 wollte Reinhold Wolf den Kunden erst kennen gelernt haben, mit dem er am Richterpult per Du war. Zuerst hat man die 200.000 in den Sand gesetzt und in nicht ganz eineinhalb Jahren dann die Million. Das ist doch rekordverdächtig. Der K.N. hat jedem alles versprochen und Reinhold Wolf hat im alles gegeben. War die ETW so dringend renovierungsbedürftig dass es so schnell gehen musste oder sollten bloß neue Möbel rein die auch dem Geschmack des neuen Eigentümers entsprechen sollten?

   

Nr. 3075

anonym

27. Februar 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Die Zeit ist reif

Ab morgen werden hier Strafanträge gegen jeden einzelnen Aufsichtsrat nachzulesen sein. Die Zeit ist reif. Keine Handlung heißt Mitverantwortung und Solidarisierung. Beginnend mit Herr Träger über Herrn Schelter und, und, und ...

   

Nr. 3074

Nicht gesehen

27. Februar 2008, 12:08 Uhr

Betreff: Herr Herzog wo sind Sie?

Wo ist Herr Herzog bei der Lage der Bank? Ist er im Schmollwinkel, wo ist er? Verschweigt man uns was?

   

Nr. 3073

....

27. Februar 2008, 11:55 Uhr

Betreff: Dieser feige Aufsichtsrat

Warum war keiner vom Aufsichtsrat in Hof bei der Verhandlung? Zu feig um zu hören, wie Reinhold Wolf ohne Einschreiten von Vorstandskollegen, Aufsichtsrat und Revision unglaubliche Beträge verbraten hat. Barauszahlungen an einen Kunden, dem man keinen Cent mehr geben durfte. Barauszahlungen, weil man den Verwendungszweck beim elektronischem Zahlungsverkehr über Lastschriften oder Überweisungen in den eigenen Unterlagen fürchten musste? Der Kunde hat zugegeben, dass der Gerichtsvollzieher bei ihm ein und ausgegangen ist. Er hat also von Reinhold Wolf Geld mit bekommen, wo schon Vollstreckungsurteile ergangen waren, oder das Finanzamt den Vollzugsbeamten hin schickte (laut Kunde telefonisch angekündigt). Der Kunde war laufend in der Bank vorstellig, die haben doch eigentlich schon die Insolvenz des Kunden gekannt bei der Situation, aber Fußballgehälter hat Reinhold Wolf in hohen Tausenderbeträgen durchbuchen lassen. Es hat zum wiederholten Mal den Anschein, dass wenn der Kunde die Bank wirklich betrogen hätte, der Bankvorstand ihn auf Händen dahin getragen hat. Da kann es sich Herr Herzog auch in die Haare schmieren, dass er für die Fälle bis 2004 nicht zuständig war. Ohne seine Blindheit wäre das gar nicht möglich gewesen. Da musste man schon die Augen in den Schuhen auch noch zudrücken.

   

Nr. 3072

Insider

25. Februar 2008, 21:10 Uhr

Betreff: Forstsetzung des Goldmärchens am Dienstag, den 26.02., 0830 Uhr vor dem LG Hof

Wer er sich nicht entgehen lassen will, wie bei der VR-Bank unter den Augen der Revision 1,5 Mio. € mit einem Kredit für mehrere Pleitefirmen hintereinander, ohne Sicherheiten und ohne vom Gesetz geforderte Unterlagen in den Sand gesetzt wurde, der möge sich bitte morgen früh, Dienstag, den 26. Februar um 08.30 Uhr im Landgericht Hof einfinden. Dort wird der ehemalige Vorstand Reinhold Wolf oder vielleicht ein anderer Bankmann die Märchengeschichte laut damaligem Bericht der Frankenpost (= Link) wiederholen müssen, wo man auch noch offensichtlicher Weise massiv gegen die Geldwäschebestimmungen verstoßen haben. Hier wird mehr als deutlich wie wenig kontrolliert die Vorstände Geld verbraten haben.

Wer schon am 11. Juli 2007 beim Amtsgericht in Wunsiedel war, der erinnert sich sicher mit Schaudern an den Auftritt des Vorstandes Reinhold Wolf, hier ein Bild von seiner Verabschiedung (= Link), der in dem Artikel vom Vorstand des Verbandes auch noch als tief verwurzelt im Genossenschaftswesen (= Link) bezeichnet wurde. Für die VR-Bank Marktredwitz mag es stimmen dass manche Wurzeln zwischen München und Marktredwitz gewirkt haben.

   

Nr. 3071

Beobachter

25. Februar 2008, 12:05 Uhr

Betreff: Nicht nur der Vorstand muss zurücktreten, auch der Aufsichtsrat ist fehl am Platz

Die VR-Bank Marktredwitz ist nicht nur ohne Führung, weil der Vorstand ausschließlich mit sich selber zu tun hat, die Bank scheint auch vollkommen ohne Kontrolle zu sein. Was hat der ehemalige Prüfer gegen seinen Aufsichtsrat in der Hand, das er unantastbar ist? Ist seine Berufung zum Vorstand nicht schon eine Art Akt der Erpressung gewesen. Wie kann sich ein Aufsichtsrat darauf einlassen, dass er sich in die Hände eines ehemaligen Prüfers gibt, der von allem weiß und immer wieder die Finger in die Wunden legen kann? Dieser Prüfer war sich als Vorstand immer des Rückhalts des GenoVerbandes sicher, aber der Aufsichtsrat stand doch alleine im Regen wenn es um alte Kamellen ging.

Es ist doch unstrittig, dass die Schäden und die unglaublichen Probleme sich bei der Bank nur darum auftürmen konnten, weil die gesetzliche Prüfung dem nicht Einhalt geboten hat. Das es da Verknüpfungen und Verbindungen gab, kann man denn das bloß einfach so wegwischen? Nirgendwo wäre Herr Herzog bei seiner Verantwortung für diese Zeit und bei seinem Versagen als Vorstand noch im Amt. Muss man vermuten, dass die Schweinerein bei der Bank weil sie groß sind ihn auf den Vorstandssessel fest kleben? Was macht er am Sonntag in aller Früh in der Bank? Ist es wirklich die Schlaflosigkeit, oder ist es eine Zeit, wo er sich unbeobachtet fühlt? Was ist noch aufgetreten, jetzt nachdem Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer manches Schriftstück nicht mehr abfangen können, es keine schwarzen Löcher in Form von verschlossenen Vorstandsschränken mehr gibt? Auch der niederbayerische Vorstand, über den hier vor Wochen geschrieben wurde, hat es verstanden außerhalb der Bank-EDV ein gewaltiges Ding aufzubauen. Warum hat die VR-Bank sich ausgerechnet einen Partner außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes für seine US-Fond-Vermittlungen ausgesucht? Warum hat man Vorstände der VR-Bank noch vor Jahren selbst auf dem Chikagoer Flughafen gesehen? Mal laut nachgedacht, bekommt man als deutsche Bank z.B. dort auf Bankbürgschaft Gelder, die man dann angeblich lukrativ anlegen kann und die man bei uns gar nicht verbucht oder über Stiftungsvermögen in Lichtenstein? Warum war Aufsichtsrat Walter Lehner zum Zeitpunkt des Immobilienskandals dort in Marbella?

Warum war es für beide Seiten so wichtig bei Manfred Heger im Dienstaufhebungsvertrag den Passus einzufügen, dass gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen wurden (= Link), sowohl bekannte (!!!), wohlweislich, als auch unbekannte. Welche bekannten Ansprüche hat man denn den Mitgliedern verschwiegen und welche unbekannten wollte man gar nicht mehr nachprüfen? Solche Verträge werden dann vom Genossenschaftsverband oder seinen Mitarbeitern ausgearbeitet. Der Verband oder die Prüfer haben die Aufarbeitung dieser bekannten und unbekannten Ansprüche verhindert. Das ist Betrug an der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung ein Jahr später hat Manfred Heger mit dem Satz selbst als Farce und Vera... der Vertreter entlarvt. Von den Prüfern und vom Aufsichtsrat kam kein Wort dazu. In all dem Sammelsurium musste man einen aus den eigenen Reihen finden, der keinen Prüfungsauftrag für die Bank mehr auszuführen hatte, sondern den Übernahmeauftrag in Form des Vorstandspostens. Da wurde dann von München aus vom Verbandsvorstand und vom Leiter der Prüfungsabteilung auch noch die Bilanzfälschung mit eigenen Unterschriften auf dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk unterschrieben.

Das was Morgen vor dem Landgericht mit Gold, Gold, Gold, abläuft, dass scheint eigentlich nur Kinkerlitzchen zu sein. Die richtigen Hämmer, die durch die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft nicht mehr zu verbergen sind, wenn vielleicht sogar der Posteingang über diese Leute läuft, die bleiben der Öffentlichkeit zur Zeit noch verborgen. Die Geheimniskrämerei von Vorstand und Aufsichtsrat lässt Schlimmstes vermuten. Bei dieser Bank muss nicht nur der korrupte Vorstand gehen, der sich das Amt erschlichen hat, auch die meisten Aufsichtsräte stecken tief im Sumpf. Was ist es bloß für ein Trauerspiel immer um die Aufsichtsratsvorsitzenden. Den jetzigen hat man mindestens über den Forderungsverzicht bei Waldeslust in die Zwickmühle gebracht, ob aber die Zwickmühle mit seiner Firma als Kreditnehmer, bei der er Prokurist ist, nicht vielleicht noch viel größer ist, das ist auch noch die Frage.

Der Aufsichtsrat hat nicht die innere Kraft sich von Herrn Herzog zu trennen, das beweist, der Aufsichtsrat steckt bis zum Hals mit im Schlammassel. Die haben alle eine heiden Angst um ihre eigene Haut und können die Bank als Kontrollorgan gar nicht mehr vertreten.

   

Nr. 3070

Scharfer Beobachter

24. Februar 2008, 22:45 Uhr

Betreff: Johannes ist von der Rolle

Das Schmierentheater um die VR-Bank Marktredwitz nimmt immer mehr dramatischere Ausmaße an. Johannes Herzog ist die traurige Gestalt, die sich zum Möchtegern-Hauptdarsteller aufgeschwungen hatte. Leider ist ihm dabei entgangen, daß er sich auf äußerst schwieriges Terrain begeben hatte. Denn die Fallstricke und Fallgruben die er für andere angelegt hatte, wurden ihm zum eigenen Verhängnis. Er ist in die Intrigen die er gesponnen hatte, so verstrickt daß es für ihn daraus kein Entrinnen mehr gibt. Was ihm in vielen Beiträgen prophezeit wurde, ist jetzt eingetreten. Seine Rolle wird binnen kürzester Zeit aus dem Programm genommen werden. Ob er freiwillig seinen Auftritt beendet oder er gestürzt wird, das kann sich nur mehr um Stunden handeln. Alles andere wäre brutalst unverantwortlich vom Aufsichtsgremium, es einfach so weiter laufen zu lassen.
Denn die Gefahr des Untergangs des havarierten und steuerungsunfähigen Schiffs VR-Bank Marktredwitz ist nicht mehr allzu fern. Noch hat das Schiff eine gewaltige Schlagseite, aus der es sich wieder aufrichten kann. Dazu bedarf es aber gewaltiger Anstrengungen. Noch ist es möglich, das es wieder Fahrt aufnehmen kann, zwar äußerst blessiert,aber immer hin. Es ist die allerletzte Chance des Aufsichtsrats, das Ruder herum zu reißen und sich der Verwanwortung zustellen, zu der sich bei ihrer Wahl zum Aufsichtsrat verpflichtet haben. Es hat den Anschein, daß die Politiker eine Entscheidung bis zum Wahlsonntag hinausschieben wollen, um ihr Mandate nicht zu gefährden. Dies zeigt doch schon das bisherige Verhalten, daß man versucht die Menschen einzulullen und Gras über die Sache wachsen zu lassen. Wie ist es sonst zu erklären, daß gewartet wurde bis die Staatsanwaltschaft die Fakten auf den Tisch legt. Wollte man sich über den Wahltermin hinüberretten? Jedes weitere Zögern des Aufsichtsrats eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen, zeigt daß dem Gremium jegliche Handlungsfähigkeit durch eigenen Verstrickungen genommen sind. Ob es sich Dummheit, Beihilfe oder Mittäterschaft handelt müssen die Ermittlungen aufzeigen. Dann wird auch das jetzige auf "Zeit-spielen" nichts bewirkt haben, denn alle 3 Möglichkeiten zeigen auf, daß die Politiker für ihre Ämter ungeeignet sind.
Warum aber Johannes Herzog heute früh um 6.30 Uhr schon in der Bank war, lässt darauf schließen, das bereits sein Büro geräumt hat. Ob er dabei aber noch weiteres Material vernichtet hat, besteht im Bereich des Möglichen.
Vom Genossenschaftsverband wird keinesfalls Unterstützung bekommen. Dort hat man mit sich selbst zu tun. Die Angriffe des Präsidenten Glötzl gegen die BaFin waren anscheindend Rückzugsgefechte, ob es allerdings noch zum geordneten Rückzug kommen wird, erscheint höchst fraglich. Dazu steht der GVB viel zu sehr im Kreuzfeuer, ob seiner fragwürdigen Methoden im Umgang mit denjenigen, deren Interessen er zu vertreten hatte. Ein Flächenbrand auf andere Prüfungsverbände ist nicht mehr auszuschließen. Dazu kommt, daß sich der BVR und die Regionalverbände sich nicht mehr grün sind. Die Regionalverbände hatten in der Vergangenheit viel von ihrem Einfluß an den BVR übertragen, insbsondere durch das Statut de Sicherungseinrichtung. Gerne würde man das Rad der Zeit zurückdrehen. Da hilft nur mehr eines, den BVR überflüssig zu machen, indem man auch bei den Regionalverbänden Großgebilde schafft und dann dort die Aufgaben des BVR mit übernehmen kann. Es bleibt die spannende Frage, ob die Mühen der Verbände sich lohnen, denn ob das Prüfungsmonopol auf Dauer zu halten ist, ist mehr als fraglich. Denn nach EU-Recht gibt es kein Prüfungsmonopol. Bisher hat diese nationale Gesetzesregelung nur die die Interessen der Genossenschaftsmitglieder tangiert. Aber aufgrund der Vielzahl der Bankzusammenbrüche wird auf dieser Verstoß gegen EU-Recht nicht mehr lange haltbar sein. Denn wenn man überlegt, wieviele Bankzusammenbrüche es im Genossenschaftsbereich schon gegeben hat, muß die Effektivität und Effizienz der Prüfungsverbände auf den Prüfstand. Die Pleiten von Genossenschaftsbanken wurden nur kaschiert, indem sie von der Sicherungseinrichtung aufgefangen wurden und so die Öffentlichkeit relativ wenig davon mitbekam. Es ist im Interesse von allen deutschen Genossenschaftsmitgliedern zu erfahren, wieviele Sanierungsfälle es seit 1990 gegeben hat. Dann wäre erkennbar, wohin die Gewinne der ordnungsgemäß arbeitenden Geno-Bank hingeflossen sind: in den Solidartopf genannt Sicherungseinrichtung. Wenn die Sanierungsfälle in einem vertretbaren Rahmen geblieben wären, dann hätten die Eigentümer der Banken mehr Dividende für ihre Anteile erhalten.

   

Nr. 3069

Gesehen

24. Februar 2008, 22:16 Uhr

Betreff: Was macht Johannes Herzog am Sonntagmorgen um sechs in der Bank?

Sollte es stimmen, findet Johannes Herzog schon keinen Schlaf mehr? Was machte er also heute, an einem Sonntag, um sechs in der Bank?

   

Nr. 3068

Beobachter

24. Februar 2008, 21:34 Uhr

Betreff: Abgesang?

Ist Herr Herzog in eine tiefe Depression verfallen? Was bei der VR-Bank zur Zeit los ist, da kann man nur noch von einer absoluten Führungslosigkeit reden. Bevor man die Gräben zuschütten kann, werden die größeren Krater aufgemacht. Sieht Herr Herzog dass alles mit seiner Personen zusammen hängt und sich jetzt alles an ihm fest macht? Mit jeder Negativposition kann man ihn verbinden. Wenn Herr Herzog sich zum zweiten Karl Krämer entwickelt, der zwar pausenlos anwesend war, aber sonst nichts mehr zustande brachte und Johannes Herzog vielleicht noch eine Steigerung ist, dann muss man ihm doch helfen. Man muss ihm die notwendigste aller Entscheidungen abnehmen, man muss ihn entfernen, wenn er selber nicht mal mehr die Kraft zum Rücktritt hat. Das Unermessliche an Schäden braucht man nicht mehr herbeizureden. Es ist greifbar und es scheint Herr Herzog verzweifelt langsam auch daran. Wer weiß welche Schäden man noch gar nicht kennt, die jetzt zutage treten? Man muss ihm diesen Ballast schnellst möglich abnehmen, er zerbricht daran weil er selber keine Lösung mehr weiß. Es kann keine Lösung geben, wenn man immer die Lösung für sich selber sucht anstatt an eine Lösung fürs Unternehmen. Und er weiß, die Lösung fürs Unternehmen VR-Bank Marktredwitz ist das Desaster für ihn persönlich.

   

Nr. 3067

.....

24. Februar 2008, 21:04 Uhr

Betreff: Ich glaub der kommt nimmer

Ich glaub unser Superprüfer und Vorstand Johannes Herzog, der kommt nimmer. Über dem ist alles zusammen gebrochen. Ob er sich vorkommt wie der ertappte Bub, wenn er was angestellt hat? Aber Kreditverluste und andere Sachen nicht verhindern, weil man selber anders gar nicht auf den Post kommt, dass ist keine Kavaliersdelikt und kein dummer Bubenstreich.

Mal schauen ob der Heidel das packt, der ist doch nur eine Marionette gewesen und mit der Waldeslust, da war er vom ersten Tag an mit dabei.

   

Nr. 3066

Insider

24. Februar 2008, 20:54 Uhr

Betreff: VR-Bank Markt Redwitz

Hallo Jonny Herzog, nimm diese Empfehlung von einem Ex-Kollegen aus dem GVB ernst und gib auf. Du hast zu keiner Zeit weder die Kompetenz zur ordentlichen Ausführung von Prüfungsaufträgen gehabt. Schon gar nicht warst Du in der Lage gewesen, weder die VR in Maktredwitz noch eine bedeutend kleinere Raiffeisenbank zu führen.
Die Verantwortlichen aus dem Genossenschaftsverband Bayern, die Dich und auch andere als Vorstände in Genossenschaftsbanken intronisiert haben, werden diesbezüg-
liche Entscheidungen verwünschen. Stell Dich der Staatsanwaltschaft und versuche eine Kronzeugeregelunng, damit Du noch einigermaßen gimpflich davon kommst und nach überschaubarer Haft ein neues Leben anfangen kannst. Übrigens ist der Suizid keine Regelung sondern nur Angst vor der Verantwortung. Was Verantwortung anbelangt sind einige vom GVB demnächst vor dem Kadi, ob im Beruf oder schon freigestellt.
Mit Interesse werde ich die Frankenpost weiterhin lesen und auch dieses Gästebuch an-
klicken. Habe den Mut und Zivilcourage und verhindere noch schlimmeres.

   

Nr. 3065

Kontopruefer Sch / Bl.

24. Februar 2008, 19:35 Uhr

Betreff: Sendung am 24.2.2008 auf Bayern 5

Nun berichtet auch schon der Bayerische Rundfunk über falsche Wertstellungen und nicht erfolgte Zinsanpassungen:
Zum anhören hier klicken.....

:danke:

   

Nr. 3064

Mitglied

23. Februar 2008, 20:07 Uhr

Betreff: VR-Bank Markt Redwitz

Hallo Webmaster,
ungeachtet dessen, dass der Prüfungsverband als Monopolprüfstelle der VR-Bank in Marktredwitz offenbar versagt hat sollten Sie hier im Gästebuch wiederholen, welche Prüfer des Genossenschaftsverbandes in München in dieser Bank versagt haben und eventuell an eigene Interessen gedacht haben. Wenn Sie das nicht können, dann wir es bald die Staatsanwaltschaft am LG I in München machen.
Wollen wir wetten? Grüße vom Stachus!

   

Nr. 3063

Geschädigter

23. Februar 2008, 19:55 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Unter dem Beitrag 3283 habe ich eben den Schriftsatz von Herrn Rechtsanwalt Schindler gegen die VR-Bank in Marktredwitz gelesen wo es um die Zinsen geht. Also Mkt. Redwitz ist überall und leider können sich manche Sparer oder Kreditkunden nicht wehren. Deshalb ist es notwendig, dass flächendeckend Bankkunden aufgeklärt werden. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass es den Banken am Arsch vorbei geht,
welche Urteile Gerichte bis hin zum BGH fällen insbesondere zum Schutze der Verbraucher. Weiterhin werden für Pfändungen 20 bis 35 Euro verrechnet. Weiterhin werden für eine fällige also gekündigte Girokontoschuld 18 % Zinsen oder mehr verrechnet, weiterhin werden für Lastschriftrückgaben Gebühren verrechnet. Gegen die Rechnungslegung wird verstoßen. Das kommt erst hoch bei Insolvenzverfahren. Posteingang der nicht gefällt, wird in den Papierkorb geschmissen usw. und das Bafin schaut zu, weil vermutlich mit dem Präsidenten abwärts nur Vollidioten am Werk sind.

   

Nr. 3062

Insider

23. Februar 2008, 12:37 Uhr

Betreff: Klage wegen falschen Zinsberechnungen bei Sparverträgen

Mit Eintrag Nr. 3084 und folgende wurde verstärkt darauf hingewiesen, dass bei der VR-Bank Marktredwitz mit größter Wahrscheinlichkeit auch die Grundverzinsung bei Sparverträge mit Zusatzbonus zum Nachteil der Kunden berechnet wurde. Die Schutzgemeinschaft sah sich nun gezwungen Klage beim Amtsgericht einzureichen Schriftsatz hier klicken ... (= Link). Hier verweisen wir auch auf speziell nochmal auf Eintrag Nr. 3113.

Natürlich erinnern wir in dem Zusammenhang auch an das gerichtliche Gutachten, welches in Eintrag Nr. 3046 die Wertstellungs- und Zinsanpassungspraxis der Bank auf der Sollseite im KK- und Girobereich aufzeigt.

   

Nr. 3061

Aus der Organisation

23. Februar 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Eintrag 3173

Wie weit hergeholt ist es wirklich, dass die VR-Bank marktredwitz eventuell mitten im Zentrum der Ermittlungen zu den Steuersachen im Land steht? Liebe Leser schauen Sie sich mal den Eintrag Nr. 3173 an und mit welchem Datum der hier drin steht.

   

Nr. 3060

Der Wissende

23. Februar 2008, 12:10 Uhr

Betreff: Der Mißbrauch des Prüfungsmonopols

Man kann das ja verstehen, daß sich die Prüfer des Genossenschaftsverbandes bei ihren Argumentationen bei ihren zu prüfenden Banken schwer tun. Denn bei allem was sie Vorständen entgegenhalten, gibt es es eine einfache Antwort: Schaut nach Marktredwitz und was ihr euch dort geleistet habt. Auch wenn die noch amtierenden Prüfer meinen sie können jetzt alles auf die Personen Herzog und Grothoff abwälzen. Der Prüfungsverband als Institution hat versagt.!! Und die Prüfer sind nun mal ein Rädchen in diesem Machtwerk. Es passiert draußen vor Ort nichts, was nicht mit Obrigkeit abgestimmt ist. Daß Marktredwitz das Negativbeispiel schlechthin ist, hat euer Arbeitgeber zu verantworten. Den Prüfungsauftrag so schändlich zu mißbrauchen, das kann man nicht nur auf zwei Personen abwälzen - sie waren nur die Handlanger mit Eigeninteressen - in diesem perfiden System. Die Belange der Mitglieder (Eigentümer) die es zu schützen galt, waren nur eine Gefahr für das Machtspiel. In maßloser Selbstüberschätzung glaubte man alles tun und lassen zu können, ohne Gesetz und Ordnung. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, wenn sich Prüfer mit "Edel-Wertberichtigungen" in das Vorstandsamt geprüft hatten, ging das mehrheitlich schief. Denn der Effekt, die vorher veranlassten Wertberichtigungen mit Stolz wieder auflösen zu können, hielt nur kurze Zeit vor. Denn wenn die graue Alltag des normalen operativen Geschäfts eintrat, waren die hochmütigen Ex-Prüfer wesentlich überfordert. Die alte Volksweisheit "Schuster bleib bei deinen Leisten" kommt nicht von ungefähr. Aber die maßlose Verblendung vieler (nicht aller) Prüfer wird doch durch eine Prüfungsabteilung im Verband genährt, wo man glaubte, der Herrscher über Banken und Existenzen von Vorständen zu sein. Allerdings mit dem Vorteilen , wenn etwas schief ging, sind die "blöden" Vorstände schuld. Sich in die Geschäftspolitik einmischen, um gegebenenfalls den Vorstand ins Messer laufen zu lassen und dann hinterher die Hände in Unschuld zu waschen, ist es gängige Paxis, um Vorstände abzuschießen.
Solange das Prüfungsmonopol nicht zu dem originären Zweck - zum Schutz der Mitglieder angewandt wird, dient es vorrangig, um Verbandspolitik damit zu betreiben.
Wohl gibt auf der Vorstandsseite genug schwarze Schafe, wie es die Beispiele Marktredwitz, München-Land, Obermain und einige jetzt noch nicht veröffentlichte Banken deutlich aufzeigen. Darauf sollten sich die Energien des Prüfungsverbandes konzentrieren. In der Realität scheint dies aber der Lösung des Gordischen Knotens nahe zu kommen. Denn der Verband hängt mit schweren Verstrickungen mit drinnen. Den wie hätte man solche Vorgänge tolerieren und sogar fördern können. Bei diesem Spagat steht der Verband vor seiner größten Zerreißprobe seit seiner Gründung. Denn einerseits seine eigenen Verfehlungen eingestehen zu müssen und andererseits weiterhin den Nimbus der Unfehlbarkeit behalten zu wollen, das wird nicht gelingen. Diese Vorgänge beim GVB, sowie auch bei anderen Regionalverbänden, werden auch in der Politik nicht ungehört verhallen. Denn durch die Eingaben an Politiker und auch an die BaFin sind diese kriminellen Energien nicht mehr unter dem Deckel zu halten.

   

Nr. 3059

Früherer Kollege

22. Februar 2008, 20:43 Uhr

Betreff: Hallo Johannes

Als früherer Kollege scheint es mir, der Gaul den du gesattelt hast, der war wohl etwas zu hoch. Du hast doch die Probleme bei der VR-Bank in Marktredwitz von Anfang an gesehen. Wie konntet ihr auch noch die Sache mit den unterlassenen Wertberichtigungen in die Lagebericht schreiben? Leider bereinigt sich im Leben eben doch nicht alles mit wegschauen. Bei gestrecktem Galopp wieder absteigen, das ist meisten sehr schmerzhaft, denn es scheint, du hast auf das Pferd, auf das du dich selber gesetzt hast, keine Einwirkung mehr. Beim nächsten Sprung wirst du mit hohem Bogen aus dem Sattel fliegen. Es reicht was man über Marktredwitz erfahren hat. Wegen deiner eigenen Karriereziele stürmt die Staatsanwaltschaft über die Bank hinweg. Wenn ein Prüfer das KWG missachtet um das Ruder bei einer Bank zu übernehmen, wenn das raus kommt, dann ist man nicht mehr zu retten. Wir haben immer bei den Banken darauf hingewiesen, wie der Zusammenhang zwischen den Verstößen von § 18 KWG und bei den Verknüpfungen nach § 19 sich negativ auswirken. Dass unser alter Freund Grothoff gegenüber den Vertretern sogar die Missachtung auch noch eingeräumt hat und man gegen die Vorstände kaum was unternommen hat, das muss man wirklich so werten, als ob ihr mitgeholfen habt die Bank beabsichtigt zu schädigen. Was da über die Anzahl und die Höhe von Überziehungen gesagt wurde und warum ihr das durchgehen habt lassen, das versteht wirklich niemand auf der Welt. Und ob du bei den Ermittlungen inzwischen selber dabei bist, das wirst du nicht mehr lange verheimlichen können. Ich kann dir nur sagen, die Vorstände halten uns inzwischen dauernd deinen Fall vor, wenn wir was anbringen. Irgend wann kommt es in schriftliche Begründungen, was macht den euer früherer Kollege in Marktredwitz. Aber wie heißt es nun so schön, Hochmut kommt vor dem Fall. Hoffentlich hast du genug Verbandszeug um all deine Wunden zu verpflegen. Hals- und Beinbruch ist beim Abstieg aus dem Hochsitz vorhergesagt.

   

Nr. 3058

Beobachter

22. Februar 2008, 16:48 Uhr

Betreff: Fortsetzung des Goldmärchens vor dem LG Hof am Dienstag, den 26. Februar, um 08.30 Uhr

Wer klammert bei der VR-Bank Marktredwitz den Prüfer Herzog noch ins Amt? Welche Aufsichtsräte hängen mit ihm in Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? Peter Träger über Flex, vielleicht sogar über den Großkredit nach § 19 KWG, der eventuell nicht korrekt verschlüsselt sein könnte und damit über der Höchstkreditgrenze liegen könnte und sonstige Verbindung als Steuerberater von ausgefallenen Kreditnehmern? Walter Lehner über Marbella und andere Geschichten? Der jetzige AR-Vorsitzende Werner Schelter über seine Firma und über den Forderungsverzicht bei der Waldeslust als Notvorstand? Wenn Einigkeit im Aufsichtsrat bestehen würde, so hätte man diesen Vorstand wegen seiner Mitschuld als Prüfer in den Jahren 2002 bis 2005 an 27,4 Millionen € Wertberichtigungen längst nach Hause geschickt und wegen seiner Managementfehler als Gesamtprokurist und Vorstand. Doch es ist wirklich anzunehmen, dass Herr Herzog unzählige Faustpfänder gegen alle Aufsichtsräte in der Hand hat, die jeden einzelnen dieser Herren um ihr eigenes Schicksal bangen lassen.

So wird also am Dienstag vor dem Landgericht in Hof das Goldmärchen eine weitere Folge erhalten, wie es die Frankenpost am 13. Juli 2007 (= Link) bezeichnete. Hat der Angeklagte eigentlich die Möglichkeit bedacht den ehemaligen Kollegen des heutigen Vorstandes Herzog, Herrn Grothoff, als Zeuge zu laden? Was sollte es nach dem Gesetz Neutraleres geben, als einen gesetzlichen Prüfer, der den Fall täglich begleitet haben muss? Am 11. Juli letzten Jahres war doch Reinhold Wolf der Hauptbelastungszeuge der Anklage und dann der verhinderte Fußballtrainer für Guinea, der das Tüpfelchen auf dem i abgegeben hat. Hoffentlich werfen die Anwälte des angeklagten Kunden die Fragen zur Glaubwürdigkeit des Ex-Vorstandes auf, wie es z.B. möglich ist Kreditbetrug gegenüber einer Bank zu begehen, wenn der Vorstand nach seinen eigenen Worten bereit ist Millionenbeträge ohne ordentliches geschäftliches Konzept auszugeben, wenn der Kunde dem Banker klar sagt, ich brauche Schmiergeld um das Geschäft auftun zu können und er dafür Bargeld zusätzlich zu den unglaublichen Reisespesen ohne Beschränkung erhält? Wie es möglich ist, dass man eine Bank betrügt, wenn der Vorstand Zahlungen von 130.000 € nach Taiwan ohne Nachweis durchführen lässt? Wie es möglich ist, dass der Vorstand Fußballergehälter vom Geschäftkonto zulässt, wo er doch die Spieler kennen musste und der Kunde aus der eigenen Verpflichtung heraus dies aber nur machen konnte wenn der Vorstand Wolf seine Genehmigung dazu erteilte? Sicher wird der Vorgang der letzten Bestechungsgeldzahlung noch mal haarklein durchgekaut werden vor Gericht. Wer ist denn der Betrüger der Bank, wenn der Vorstand 70.000 € für Bestechung in Guinea mitgibt, in einem Kuvert, in einer Aktentasche? Wer ist denn der Betrüger der Bank, wenn gesprochen wird, dass der Kunde Herrn Wolf die Eigentumswohnung abkaufen hätte müssen, wenn das Geschäft gut gegangen wäre? Muss man sogar die Aufsichtsräte als Zeugen laden, die um den 13. Juli 2004 mit K.N. im Nachgang das Gespräch geführt haben?

Dieser Fall zeigt doch die Neigung der Vorstände zu Untreuehandlungen gegenüber der Bank ohne Grenzen auf. Wenn der Beklagte auch noch die Entwicklung der Zusammenarbeit mit der VR-Bank aufzeigt, dass er bereits nach kürzester Zeit mit seiner ersten Firma Schiffbruch mit Verlusten der Bank erlitten hatte und der Vorstand ungehindert von seinen Kollegen, von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung mit einer neuen Geschäftsform des Kunden ein weiteres Loch bei der Bank bereit war aufzumachen, kann er dann deutlich machen, dass der Vorstand Reinhold Wolf, eben die anderen Vorstandkollegen, die Aufsichtsräte und die Revisoren die eigentlichen Kreditbetrüger sein müssten, denen es nur um Wachstum ohne Begrenzung ging, wenn an ihn Kredite entgegen den Vorschriften von § 18 KWG ausgegeben wurden und das über all die Jahre hinweg? Sind der Vorstand und die Kontrollorgane der Bank die Betrüger der Bank selbt, wenn solche Kreditengagements ungesichert ausgereicht werden? Durfte der Kunde das als Geschenk ansehen, wenn die Bank ihm jegliches Kreditrisiko abnimmt, warum die Bank also betrügen? Die Anwälte müssen die Frage aufwerfen, warum alle in der Bank einschließlich der Prüfer die Vorgänge im Nachhinein als ungesetzlich erkannt haben wollen? Warum sie entsprechen der Geldwäschevorschriften dies nicht im Verlauf des Kreditverhältnisses und vor Auszahlung der Beträge geprüft und gegenseitig überprüft haben und schon bei den ersten Bargeldverfügungen dazu keine Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet haben?

Wenn der Angeklagte und seine Anwälte aufmerksam das Gästebuch des Wunsiedeler Kreises verfolgen, dann werden sie vielleicht vor Gericht es sogar zur Rede stellen, dass ein Bankvorstand ungehindert Verluste machen konnte, auf persönliche Erträge neben der Bank hoffen konnte und die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes dies nicht verhinderte und begünstigte, weil ungeheuere andere Vorgänge bei der Bank vertuscht werden sollten und der zuständige Prüfer das Vorstandsamt anstrebte. Vielleicht zeigt der Angeklagte dem Gericht auf, dass diese Vorstandsposition des Herrn Johannes Herzog wegen der Wartezeit nach dem KWG für ihn, nur dann möglich war, wenn er den Vorstand Reinhold Wolf nicht über seine Prüfertätigkeit in Frage stellte, weil er den dringend noch als Platz – frei – halter benötigte, bis zu seiner eigenen Genehmigung der Vorstandseignung durch das BaFin. Vielleicht schafft es der Beklagte Kunde deutlich zu machen, dass die Verluste der Bank in seinem Fall nicht in seiner Person liegen, sondern in der katastrophalen Organisation der Bank, die gegen alle einschlägigen Gesetze verstoßen haben dürfte und in der beabsichtigten Amtsübernahme als Vorstand durch einen Prüfer des Verbandes, nämlich Herrn Johannes Herzog.

Den Anwälten des Beklagten kann nur angeraten werden auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei der VR-Bank hinzuweisen, wo auch weitere Kreditverluste bei der Bank mit mindesten 50 Millionen € und einem Bestand an Wertberichtigungen zum 31.12.2004 mit 27,4 Mio. € aufzeigen müssen, dass die Wurzel des Übel nicht in einem einzelnen Kunden liegen können, sondern die Schuldigen doch in der Bank und auf Seiten der Revision sitzen. Dass zur Vertuschung dieser Vorgänge bei der Bank eventuell durch Vorstand und Prüfung Bilanzen getürkt worden sein könnten, wie es die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) doch aussagen. Den Anwälten des Kunden kann nur angeraten werden, die Versammlungsprotokolle der Vertreterversammlungen der Jahre 2004 und 2005 als Entlastungsmaterial vorzulegen um die Arbeit der Bank aufzuzeigen, wo monatlich Überziehungen mit 300 Seiten zugelassen wurden mit aufgezeigten Beträgen von 746.000 €. Selbstverständlich sollte auch das Protokoll vom 25. Juni 2007 vorgelegt werden mit dem Frankenpostbericht dazu, wie der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand bereit ist die Eigentümer der Bank, die Mitglieder, über so wichtige Abläufe zu informieren und sie zu Beschlüssen zu bringen. Alleine die Auflistung des Ausfalles der Bank in seiner Angelegenheit und die Information der Vertreter dazu wird belegen wie man dem ehemaligen Vorstand und dem Prüfer als seinem Nachfolger glauben darf. Wäre die Ladung des Herrn Grothoff als Zeuge noch möglich, oder müsste der seine Aussage sogar verweigern dürfen, weil er sich damit selber belasten könnte?

Vielleicht stellen die Verteidiger die Frage in den Raum, ob der ehemalige Prüfer Herzog den Vertretern den Beschluss so vorlegen darf, dass es einem Freispruch durch Aufsichtsrat und Vertreter einer Bank gleichkommt, wie es aus dem Bericht der Frankenpost über den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) hervorzugehen scheint, oder ob ein Prüfer nicht anderseits die Verpflichtung gehabt hätte von sich aus dazu Gerichte einzuschalten zur Rolle des Bankvorstandes, anstatt diesen nun ausgeschiedenen Vorstand mit allen schutzwürdigen Unterlagen der Bank und eines Kunden in dem Fall auch noch als Belastungszeugen vor Gericht zu schicken?

   

Nr. 3057

Kunde

21. Februar 2008, 23:35 Uhr

Betreff: Muss Herr Herzog wirklich vom Staatsanwalt entfernt werden?

Lässt man es wirklich so weit kommen, dass der Staatsanwalt der sein muss, der Herrn Herzog aus dem Amt nimmt? Warum hat er nicht selber soviel Courage von sich aus zu gehen? Warum schafft es der Aufsichtsrat nicht ihn zu entfernen? Sind es immer wieder die Machenschaften in denen man selber drin hängt, die einen korrupten Vorstand retten? Hat es wirklich keinen anderen Aufsichtratsvorsitzeden gegeben als Herrn Schelter?

   

Nr. 3056

Wissender

21. Februar 2008, 21:07 Uhr

Betreff: Alles aus Gründen des Takts

Aus Gründen des Takts ... hat uns Johannes Herzog selten die Wahrheit gesagt, aus Gründen des Takts wird er aber demnächst abtreten müssen, wenn nicht freiwillig, dann eben unfreiwillig. Aber aus Gründen des Takts verschweigt er uns warum er seine eigenen Versprechen verleugnet, wie es um die Bank steht, warum er gar keine Lust mehr hat eine Kurzbilanz vorzulegen. Aus Gründen des Takts verschweigt er uns, ob Banker der VR-Bank auch zu den Helfer der Steuerhinterziehungen gehören, die beste Kontakte zu den Stiftungen bei den Lichtensteiner Banken hatten, oder was die Ermittler der Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank machen. Aus Gründen des Takts sagt uns Herr Herzog seit langem schon nicht, ob Ermittlungen gegen ihn selber durch geführt werden. Aus Gründen des Takts wollen wir, dass er besser heute wie morgen geht.

   

Nr. 3055

Mitglied

21. Februar 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Haben die Politiker das Maß aller Dinge verloren?

In der Frankenpost wurde über die Verleihung einer Verdienstmedaille an Horst Pausch berichtet. Hier der Link dazu: http://www.frankenpost.de/nachrichten/fichtelgebirge/selb/art2457,789185 . Haben die Politiker, die dies als Leistung würdigen wollten, was Horst Pausch als Aufsichtsrat bei der Bank getan hat, das Maß aller Dinge verloren? Die Volksbank Fichtelgebirge Selb war eine vom Sicherungsfonds aufgefangene Bank, wie man sie zur Raiffeisenbank Marktredwitz zwangsfusionierte. Die RV-Bank Marktredwitz-Selb war während seiner Führung des Aufsichtsrates nie auf gesunde Beine gestellt worden und man darf annehmen, dass die Ermittlungsbeamten heute bis in seine Zeit zurück schauen. Und es war sicher keine Glanzleistung, dass er am 16. Oktober 2004 seinen Rücktritt nur zwei Tage nach der Vertreterversammlung bekannt gab.

Wer weiß was da die Staatsanwaltschaft schon zusammen getragen hat, wenn er den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger und wahrscheinlich mit den Prüfern alleine ausgehandelt und unterschrieben hat, wo man doch sogar auf bekannte Ansprüche verzichtete und unbekannten gar nicht mehr nachgehen wollte. Wer weiß, ob ihn dieser Alleingang nicht noch einmal auf die Bühne der VR-Bank zurückholt? Doch welche Verdienste sind es, wenn man eine Bank als Aufsichtsrat verlässt, die 49 Mio. € als latent ausfallgefährdete Kredite deklarieren muss, bei 343 Mio. € Kundenforderungen zum Ablauf des Ausscheidungsjahres von Horst Pausch und einem Bestand von festgestellten 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen daraus? Wegen diesen höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten von damals ist die Staatsanwaltschaft doch da und Herr Herzog versucht doch die Angelegenheit auch auf diese Zeit festzuschreiben.

Wer weiß, ob über die Person Horst Pausch der gesamte Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz wegen Kontrollpflichtverletzungen nach § 41 Genossenschaftsgesetz nicht noch schwer unter die Räder kommen könnte?

   

Nr. 3054

O.

21. Februar 2008, 13:45 Uhr

Betreff: Der Prüfer Herzog hat einiges zu seinem Vorteil genutzt

War bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank Vorteilsnahme und Erpressung ein probates Mittel. Feiern in den erlauchten Kreisen von Vorstand und Aufsichtsrat ohne Rücksicht auf Kosten. Karten zu Veranstaltungen wie Formel I nach Budapest, nach Österreich, nach Hockenheim für Günstlinge und auch die Prüfer. Was ist dran an diesen Gerüchten, die Sachen wie sie bei VW passiert sind mit einschließen? Wo sollten dafür Gelder herkommen, die kann man doch nicht in einen Betriebsaufwand einbuchen, die muss man doch anders auf der Seite haben?

Bei der VR-Bank hat doch jeder jeden in der Hand gehabt. Sitzt da zum Schluss der Prüfer am längsten Hebel? Warum haben Herr Herzog und Herr Grothoff alles zuschütten wollen? War es um einfach nur in Ruhe den Vorstandssessel einnehmen zu können? Vielleicht waren wirklich beide auf dem Plan? Vielleicht hätte ja Herr Grothoff die VR-Bank Hof übernehmen sollen für Herrn Schaller, was durch das Theater um seinen Kollegen Herzog verhindert wurde und man wollte die beiden kranken Banken auch wieder zusammen würfeln, wer weiß?

Wie ist es wirklich gelaufen mit so Sachen wie den Sicherheiten in Wunsiedel? Ich seh immer die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 vor mir, wo ich keinen Rostfleck erkennen kann. Die Sachen waren doch noch was wert. Wo sind sie gelandet ohne den tatsächlichen Nachweis einer Verschrottung? Wo sind Gelder aus dem Erlös gelandet, wo sind Kleingeräte wie Schlagbohrer, Werkzeugwagen mit Inhalt der Mechaniker gelandet, Regale usw.? Warum sagt Herr Herzog dazu, es war alles in Ordnung wie man das gemacht hat und wie man den Spezialöltank auch noch beschädigt hat mit dem unsachgemäßen Abtransport? Hat hier jemand diese Gerätschaften „gerecht“ verteilt? Warum soll es also für den Prüfstand und die Hebebühnen keinen Nachweis der Verschrottung geben? Weil es gar nicht verschrottet wurde sondern verkauft, aber nicht zu Gunsten der Konten des Schuldners und nicht für Reduzierung des Bankverlustes? Wer war der Nutznießer beim Sporthotel in Oberwiesenthal? Musste man da zuerst eine Kreditpleite herauf beschwören um es dann jemandem gezielt zu weit ermäßigten Konditionen zuzuschanzen?

Warum wird bei Flex die Rolle des Aufsichtsrates Träger als Steuerberater nicht genauer untersucht? Ist es eine Lüge gegenüber den Mitgliedervertretern, wenn man behauptet Manfred Heger hätte von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen der Firmen gewusst, wie es in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) von Dr. Nickl vorgetragen wurde? Musste nicht der Aufsichtsrat über Herrn Träger direkt von der desolaten Situation der Firmen wissen? Haben die Aufsichtsräte damit ersten gesehen wie es um die Firma steht und zweitens, dass man in den Unterlagen der Bank die Zahlen schönt um das Kreditengagement weiterführen, ja vielleicht immer noch ausweiten zu können? Wie kommt ausgerechnet Herr Grothoff laut dem Versammlungsprotokoll dazu zu erklären: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditlinie, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte.“? Wieso trifft genau der Vertreter des Genossenschaftsverbandes gegenüber den Vertretern diese Aussage, die dem § 38 Genossenschaftsgesetz, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) vollkommen wiederspricht, wo es heißt, dass der Vorstand dem Aufsichtsrat eigentlich kein Blatt in der Bank vorenthalten kann und es dessen Pflicht ist den Vorstand zu überwachen, was ja gerade für anmerkungsbedürftige Kredite aus dem Prüfungsbericht besonders der Fall sein dürfte? Mit den unsauberen Bilanzen von 2002 und 2003 hat doch der Verband selber dafür gesorgt dass die Großkreditlinie höher geblieben war als vom Gesetz vorgegeben. Hat man damit Schäden wie bei Flex auch so mit verursacht?

Warum musste man Manfred Heger mit dem Passus im Aufhebungsvertrag versehen, „Unter Ausschluss aller gegenseitigen Ansprüche, sowohl bekannte, als auch noch nicht bekannte.“ ? Hat man verhindern müssen, dass Manfred Heger einen Rundumschlag macht und alle Machenschaften aufdeckt, wenn man ihn belangen würde? Haben damit die Prüfer gegenüber Manfred Heger indirekt auf diese Ansprüche verzichtet, die ja laut der Wortwahl von Manfred Heger schon bekannt waren? Haben damit die Prüfer auch entschieden, dass man es bei der VR-Bank unverfolgt lässt wenn sich die Vorstände gegenseitig nicht in die Suppe spucken und den Schaden des anderen nicht versuchen zu unterbinden? Haben aber damit die Prüfer Herzog und Grothoff mit Unterstützung des Genossenschaftsverbandes den Aufsichtsrat auch in die Hände bekommen und bestimmen können, wer denn wirklich Vorstand bei der Bank werden wird, trotz der Alibiveranstaltung Stellenausschreibung in ganz Deutschland und Abschmetterung von über 30 nachweislich geeigneten Bewerbern außerhalb der Kreise der Verbandsprüfer?

Gibt es eine schlimmere Kette von Verschulden, Verstrickung und Vorteilsnahme? Wohl kaum. Hat sich Herr Johannes Herzog mit Hilfe des Kollegen Grothoff und des ganzen Genossenschaftsverbandes nicht zum schlimmsten Gewinner aus einem unendlichen Sumpf und Chaos bei der VR-Bank Marktredwitz gemacht? Wie wurde hier schon vor Monaten gefragt, welches Strafmaß ist angemessen? Welches Strafmaß ist hier denn wirklich für wen angemessen? Wen kann man hier eigentlich noch ausschließen?

   

Nr. 3053

WiPrüfer

20. Februar 2008, 15:45 Uhr

Betreff: Zum Bilanzbestätigungsvermerk 2003 im letzten Eintrag

Nach meinem Ermessen hat der Genossenschaftsverband mit dem im letzten Eintrag aufgezeigten Bilanzbestätigungsvermerk für den Abschluss 2003 einen direkten Gesetzesverstoß begangen. Laut § 2 Wirtschaftsprüferordnung darf nur ein Wirtschaftsprüfer diesen Bestätigungsvermerk unterschreiben. Dies schien nicht einmal Herrn Eberle als oberster Leiter der Prüfungsabteilung zu interessieren, wenn neben ihm der inzwischen ausgeschiedene Prüfungsdienstleiter Hilkenbach unterschrieben hat, der aber kein Wirtschaftsprüfer war. Doch in dem Jahr könnte alles extrem knapp gewesen sein, wenn die Bilanz in München vom Verband am 11. Oktober 2004 unterschrieben wurde und die Vertreterversammlung schon am 14. Oktober war, wo sie genehmigt werden musste.

   

Nr. 3052

Beobachter

20. Februar 2008, 15:33 Uhr

Betreff: Der Bogen zwischen vom GenoVerband unterstütztem Bilanzbetrug und ungesetzlicher Kreditvergabe

Wie kann man am leichtesten die Bezeichnung Bilanzbetrug verstehen? Wenn ein Kaufmann seine Ware einerseits zu hoch bewertet und damit eingetretene Verluste nicht verbucht, oder wenn er Betriebsaufwendungen nicht durchbucht? Wenn er andererseits seine Ware zu niedrig bewertet und damit Gewinne nicht ausweist, oder wenn er Betriebseinnahmen nicht einbucht? Warum wird der erste seine Bestände zu hoch bewerten? Weil er gegenüber Dritten den Eindruck erwecken will, dass er seine Image, seine Kreditwürdigkeit am Markt dadurch erhält, dass er schlechtere Verhältnisse verschleiern will wie sie tatsächlich vorhanden sind und er vielleicht aus der Wirtschaftlichkeit heraus Verluste gar nicht mehr unterbringen kann? Ein guter Kaufmann wird dagegen doch seine Verhältnisse nicht so gut darstellen wollen, weil er Neid und Druck der Märkte vermeiden will und weil er sich vielleicht auch damit Steuern ersparen will.

Wo muss man nun die VR-Bank Marktredwitz einordnen, wenn über die Lageberichtsvermerke (= Link) der Jahre 2001 bis 2003 in die Abschlüsse geschrieben wurde, dass die Ware Kreditvergabe in einer Risikolage außerhalb von vertretbarem Rahmen gelegen hat und dass man die Ware Kredit mindestens in den Jahren 2002 und 2003 über die doch zweifelsfrei festgestellten Wertberichtigungen nicht auch ihrem Wert nach entsprechend bilanziert hat? Könnte sich so ein Betrug im Kern dadurch ergeben, dass man sich die erwähnte Kreditwürdigkeit, das Vertrauen am Markt, bei den Partner, bei den Kunden und bei den Anteilseignern, den Genossenschaftsmitgliedern, erschleicht, dass man diese mit falschen eigenen Zahlen lockt und damit vielleicht sogar wirtschaftlich in Gefahr bringt oder den Anteil und die genossenschaftliche Nachschusspflicht gefährdet? Wäre es nicht gar sogar ein Betrug gegen die Sanierungsgemeinschaft, wenn man entgegen einer unverzüglichen Sanierung die Schäden auch noch ausweiten würde?

Wer ist aber dafür verantwortlich, dass die Bilanzen nicht ordentlich aufgestellt wurden? Zuerst wahrscheinlich der Vorstand der Bank und dann aber doch sofort die gesetzlichen Prüfer, die vielleicht sogar die Einfügung dieser Lageberichtsvermerke gefordert haben, weil ein Vorstand sich das ja alleine nie trauen könnte. Dem Grunde nach kann so etwas nur die gesetzliche Prüfung ermöglichen und sonst niemand. Die Herren Herzog und Grothoff haben sich damit unweigerlich zu Komplizen der Vorstände gemacht, die ihre Bilanz nicht zugekriegt haben. Die Prüfer haben sich damit zu Komplizen gemacht, dass die gesetzlichen Kreditgrenzen nach § 13 Kreditwesengesetz und § 49 Genossenschaftsgesetz über die Verrechnung von Kreditverlusten über die Einzelwertberichtigungen mit den Rücklagen der VR-Bank wesentlich höher gehalten wurden, als es der Gesetzgeber vorgeschrieben hat und als es die Mitglieder über den Vertreterbeschluss zur Höchstkreditgrenze genehmigt haben. Damit dürften die Vorstände und die Prüfer direkt haften wenn Ausfälle in den Bereichen der damit ermöglichten Großkredit- und vielleicht auch Höchstkreditüberschreitungen über die eigentlich anzuwendenden Grenzen hinaus vorgekommen sind.

Warum haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes dies mitgemacht? Warum haben sich der Verbandsvorstand Gschrey und die Revisionsabteilungsleiter und –direktoren Eberle und Hilkenbach dafür auch noch als Gehilfen hergegeben, wenn damit die Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) mit dem § 252, Handelsgesetzbuch, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) schon rein gar nichts mehr zu tun haben?

Spannt sich hier der Bogen mit den Herren Prüfern Herzog und Grothoff zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements wie es die Staatsanwaltschaft der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) mitgeteilt hat? Was war die Prüfung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff in all diesen ungesetzlichen Kreditengagements wert? Wahrscheinlich keinen Pfifferling. Der Wert hat sich in einer Person versammelt, nämlich, dass Herr Herzog damit die Ablösung von Manfred Heger betreiben konnte, wer weiß vielleicht sogar die Abfindung damit unterbringen konnte und eventuell Kollege Grothoff später noch als 2. Vorstand vorgesehen war oder sicher irgendwo auch seinen Lohn über eine bestdotierte Anstellung vom GenoVerband erhalten hätte. So spannt sich der Bogen von Bilanzbetrug zu ungesetzlicher Kreditvergabe bei der VR-Bank Marktredwitz. Wahrscheinlich ist die Situation dazu Herrn Herzog und den Leuten vom Verband mehr als nur bewusst.

Es erscheint alles wie ein kausaler Zusammenhang zwischen den Verhältnissen und Zuständen bei der VR-Bank und der Person Herzog, der letztendlich alles abschirmen sollte, was er sogar selber mit verursacht hat, nur um auch noch selbst Vorstand zu werden. Der Bock ist heute der Gärtner. Die Bearbeitung des Gartens zeigt sich in weiter auftürmenden Problemen, im fortwährenden Niedergang der Bank und der zunehmenden Bedeutungslosigkeit am Markt und am deutlichsten in der Anwesenheit von Strafverfolgungsbehörden in der Bank , ja vielleicht sogar in höchst überraschenden und vollkommen unangekündigten Aktionen von dieser Seite durch eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bochum.

   

Nr. 3051

L.

20. Februar 2008, 08:22 Uhr

Betreff: Johannes Herzog hat aus der Not der Menschen seinen Vorstandsjob bebastelt

Wenn die Prüfer Herzog und Grothoff vor ungefähr fünf Jahren den Vorständen der VR-Bank angeboten haben die Bilanz der Bank zu kaschieren, in dem man die festgestellten Wertberichtigungen nicht in den Jahresabschluss eingebucht hat, wer ist dann von wem abhängig? Muss der Prüfer um seinen Job fürchten, wenn er auch noch vom Verbandsvorstand dazu die Unterschriften auf dem Bilanzbestätigungsvermerk kriegt, oder muss der Bankvorstand Angst haben, dass in der Prüfer letztendlich doch an die Wand stellt?

Was hat die Prüfung des Genossenschaftsverbandes für die schutzwürdigen Interessen der Kunden und Mitglieder gebracht? 50 Millionen Kreditverluste, das sind 500 Wohneinheiten im Durchschnitt wie sie die Bank heute selber in ihrer Immobilienabteilung anbietet. Unzählige Familienschicksale, vernichtete Arbeitsplätze, vernichtetes wirtschaftliches Potential bei uns. Herr Herzog hat alles gesehen von den höchst risikoreichen, genossenschaftsgesetzlich untersagten Krediten, wie es der Staatsanwalt gegenüber der Zeitung formuliert hat. Nichts hat er davon verhindert. Im Gegenteil, er hat sich sicher selber die Dinge zur Seite gelegt, was er da alles festgestellt hat, was er mit US-Fonds und Lichtenstein entdeckt hat. Die Aufsichtsräte konnte er damit genauso unter Druck setzen, wie er schon als Revisor den Mitarbeitern sagte wen er als Vorstand entlassen wird.

Johannes Herzog ist wahrscheinlich der Schlimmste unter denen, die jetzt unter Beschuss geraten sind. Anstatt die Brut auszuheben, hat er sich selber aus der Not der Menschen hier seinen Vorstandsjob gebastelt. Manfred Heger entfernt, ihm aber gesetzeswidrig den Regressanspruch gegen ihn geschenkt, damit man ja auch nicht über seine eigene Rolle bei den Verlusten reden muss und was drum herum passiert ist. Da brauchte er doch diesen Aufsichtsrat wirklich als Überwachungsorgan nicht mehr zu fürchten. Der konnte doch sein Vorstandsgehalt gegenüber dem Aufsichtsrat selber bestimmen.

Dem Karrierestreben des Herrn Herzog alleine haben wir den Auftritt der Staatsanwaltschaft zu verdanken. Ihm haben wir auch den Auftritt des ehemaligen Vorstandes Wolf vor dem Amtsgericht und nun bald vor dem Landgericht zu verdanken, weil der Prüfer das für seine eigene Karriereplanung zugelassen hat. Herr Herzog gehört nicht nur sofort entlassen, die ganzen Prüfungskosten, die Kosten der Ermittlung, die sicher auf die Bank zurückfallen, alles gehört bei ihm eingetrieben einschließlich dem, was man von Heger, Wolf und Krämer auch einfordern wird, weil Herr Herzog ist nicht Unbeteiligter, wie er es für sich selber darstellen will, er ist mit dem Genossenschaftsverband im höchsten Maß Mitverantwortlicher. Die Rückforderung der Prüfungsgebühren der letzten 15 Jahre von ihm und vom Verband wäre ein Teil der Sanierung unserer VR-Bank.

   

Nr. 3050

Susanne

20. Februar 2008, 07:59 Uhr

Betreff: Jonny Konterfei fehlt seit einiger Zeit in der Zeitung

Warum sehen wir Jonnys Konterfei nicht in der Zeitung? Keine Möglichkeit seinen Stolz zur Schau zu tragen? Gibt es gerade kein von den Sparern eingesammeltes Geld als Spende zu verteilen? Wo bleibt denn die Sache mit dem Jugendförderkalender? War's eine Pleite? Vielleicht kann der Kettenraucher Johannes auch den Maskenbildner nicht mehr bezahlen wenn er vor eine Kamera tritt. Trotzdem rechnen wir alle bald mit einem ungeplaten Auftritts dieses Herren in den Medien und sonstwo.

   

Nr. 3049

.....

19. Februar 2008, 22:00 Uhr

Betreff: Vorteilserschleichung durch Unterdrückung?

Wenn er selber in die Lageberichte von den hohen Einnahmen aus den Fonds geschrieben hat, dann muss man doch als Prüfer diese außergewöhnlichen Dinge auch prüfen. Wenn also durch Vorstände und Mitarbeiter Gelder bei der VR-Bank über Lichtenstein transferiert wurden und wenn es wie bei anderen Banken dazu auch Provisionslisten gegeben hat, dann muss doch Herr Herzog als Revisor von solchen Vorgängen gewusst haben. War das ein riesiges Faustpfand gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Bank um Manfred Heger leise zum Rücktritt zu bewegen und selber ins Amt zu kommen? Bei dem Wissen war er doch für keinen der anderen Vorstände und auch den Aufsichtsrat mit nichts mehr angreifbar, wenn es so gewesen sein sollte. Gäbe es eine größere Vorteilseinheimschung als das? Und hätte er nicht eigentlich auch in dem Fall Reinhold Wolf und Karl Krämer mit anzeigen müssen? Dann hätte es doch damals schon einen kompletten Neuanfang geben müssen. Nur dann hätte es doch auch niemand mehr geben können, der für Johannes Herzog den Vorstandssessel frei halten hätte können bis er seine Wartezeit überbrückt gehabt hat. Ist der Prüfer Herzog nicht gar der Schlimmere und Gerissenere als alle drei alten Vorstände zusammen?

   

Nr. 3048

Nordlicht

19. Februar 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Die Spirale dreht sich schnell abwärts

Die vorherigen Einträge machen es klar:

Ohne Vertrauen kann keine Bank erfolgreich geführt werden!

Und dieses Vertrauen ist bei der VR-Bank Marktredwitz nachhaltig von den Verantwortlichen - dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und dem Genossenschaftsverband - zunichte gemacht worden - bei den Mitgliedern, bei den Kunden und auch bei den Mitarbeitern.

Es sei nur beispielhaft kurz erinnert, daß
- die Zusage von Herrn Herzog nicht eingehalten wurde, die Vertreter zeitnah über die Entwicklung in der Bank zu informieren,

- offensichtlich die Kunden durch Wertstellungsmanipulationen systematisch betrogen wurden und dann hinterher versucht wird, das als Einzelfall darzustellen bzw. über die Verjährung sich zu retten bzw. darauf zu verweisen, daß die Finanzierung bereits getilgt und damit geschlossen sei,

- Sicherungsgegenstände, für die es offensichtlich intessierte Käufer gab, abgeholt werden - mit Verursachung eines Umweltschadens durch auslaufendes Öl - und ohne Anrechung oder Abrechnung auf Nimmerwiedersehen verschwinden,

- die Vertreter/Mitglieder über die wahre Lage der Bank und die Arbeit des Vorstands nicht vollumfänglich informiert werden, sondern stattdessen von Ampelfarben gefaselt wird, obwohl das Rot schon so doll leuchtete,

- die unfähigen bzw. betrügerischen Vorstände nicht mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt wurden, sondern einen goldenen Handschlag erhielten unter Verzicht auf Regressansprüche und immer noch monatlich ihre Pension beziehen,

- seit Wochen die Staatsanwaltschaft ermittelt, es aber der Aufsichtsrat nicht für notwendig erachtet, die Mitglieder zu informieren.
...


Wohin das führt? Das Vertrauen geht immer weiter verloren.
Die Mitglieder und Kunden, die es sich leisten können, suchen sich neue Geschäftsbeziehungen für ihre Bankgeschäfte.
Die Volumina sinken bei der VR-Bank und mit ihnen die Margen. Dazu kommen noch horrende Prüfungskosten für wertlose Prüfungen, die die Bank in ihrer Handlungsfähigkeit ebenfalls erstmal verdienen muß. Auch in den Einlagensicherungsfond dürfte wegen der schlechten Lage und der über Jahre vorhandenen strukturellen Mängel in der Organisation der Bank erhöhte Beiträge fällig gewesen sein.

Schließlich, wie sollen denn die Mitarbeiter noch erfolgreich arbeiten, wenn sie mit einem solchen Balast in die Gespräche gehen bzw. sich zwangsläufig Gedanken über ihre eigene Zukunft machen (müssen).

Wie heißt es so schön: Der Fisch stinkt vom Kopf her!

Schon bei der letzten Fusion wurde den Mitgliedern kein reiner Wein eingeschenkt. Stattdessen gab es vermutlich das Gutachten des Verbandes mit dem Hinweis, daß die Fusion im Interesse der Mitglieder sei.
Aber, aus zwei schon schwachen Banken wird durch die Fusion eben nicht automatisch eine gute große Bank. Stattdessen wurde auf das Prinzip Hoffnung, Vertuschung, Tarnung, Vergessen gesetzt!

Fazit:
Das Vertrauen ist nachhaltig zerstört.
Um für die Kunden in den Konditionen attraktiv zu werden, fehlt bereits die finanzielle Kraft. Anders ist das Klagen über die Wettbewerber nicht einzuordnen.

Die Aktionen mit "Sun" und der Beteiligung an der Stiftung sind doch purer Aktionismus, der zwar nett in der Presse ist, aber sonst nichts bringt.

Da der Filz zu dick ist, hilft offensichtlich nur ein Befreiungsschlag - incl. Austausch aller Verantwortlichen - der jetzt mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen ins Rollen kommt. Aus abgeschlossenen Verfahren dürfen sich die Verantwortlichen auf flotte Strafen gefasst machen - und an die Aufsichtsräte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Warum haben die ihre Ämter denn nicht schon längst niedergelegt?)

Ob dann noch Verstrickungen mit Steuersparmodellen in Lichtenstein oder Sub-Prime-Abschreibungen in den USA oder private Vermittlungserläse dazu kommen, spielt keine Rolle mehr - aber zuzutrauen wäre es den Herren.

Dem Wundsiedler Kreis ist seine Hartnäckigkeit zu danken. Aber es scheint sich endlich zu lohnen!

   

Nr. 3047

Manfred

19. Februar 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Hey Jonny, es geht nicht um Dich, sondern es geht um die Sache

Ist es nicht ein geflügeltes Wort der Prüfer wenn man sagt, hey Jonny, es geht nicht gegen Dich, sondern es geht um die Sache?

   

Nr. 3046

Besserwisser

19. Februar 2008, 16:20 Uhr

Betreff: So wie es ausschaut läuft der Countdown für unseren Herrn Herzog, unseren Jonny, schon

Liebe Leute, so wie es ausschaut läuft der Countdown für unseren Herrn Herzog schon, unseren Jonny, keine Sorge.

   

Nr. 3045

Aus dem inneren Kreis

19. Februar 2008, 16:12 Uhr

Betreff: Wann wird Herr Herzog dem Druck nachgeben und zurück treten?

Ich glaube es dauert nicht mehr lange. Diesem Druck kann kein Mensch stand halten. Irgend wann wird Herr Herzog von sich aus sein Amt abgeben. Soviel Fehler sind unverzeihlich. Sicher hat es damit begonnen, dass er glaubte, die ganzen Prozesse mit den Abrechnungsmethoden, die werden vergessen werden, aber das mit den Bilanzsachen auch die Verbandsvorstände ins Rampenlicht gerückt sind, wie man die Einzelwertberichtigungen nicht eingebucht hat, da dürfte er wirklich zwischen die Fronten geraten sein. Dass nun die VR-Bank auch noch mit den US-Immobilienfonds in die Kritik gekommen ist, dass man in den Mittelpunkt des Steuerskandales geraten ist, wie soll man das als früherer Revisor noch erklären? Die schlimmste Quittung haben Herrn Herzog wirklich die Kunden selbst ausgestellt. Die Bilanzzahlen und der Negativtrend sind erschreckend und nicht von der Hand zu weisen. Mit seiner Führung hat keine Kunde Vertrauen in die Bank. Er ist untrennbar mit der Vergangenheit verknüpft, die nun anstatt von der Prüfern des Genossenschaftsverband zur richtigen Zeit im Nachgang von der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet wird. Der Abgang von Herrn Herzog wird schmerzvoller sein, wie der von Manfred Heger und Karl Krämer. Aber die sind ja auch noch nicht freigesprochen, so wie es Herr Herzog mit seiner Schilderung zur letzten Vertreterversammlung gern gehabt hätte. Auch die Berufungsverhandlung zu Gold, Gold, Gold, die lastet schwer auf Herrn Herzog.

   

Nr. 3044

Mitglied

19. Februar 2008, 15:39 Uhr

Betreff: Warum hat die Prüfung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff keine Besserung gebracht?

Wenn man Interessant (= Link) auf dieser Internetseite anklickt, dann sieht man, dass die VR-Bank seit dem Jahr 2000 in Summe nicht ins Plus gekommen ist mit ihrem normalen Geschäftsergebnis. Ohne die Steuerrückerstattung vom letzten Jahr mit 1,161 Mio. € stünde man mit 1,6 Mio. € im Minus. Mit Auflösung von Rücklagen und stillen Reserven hat man sich gerade noch über Wasser gehalten. Daraus hat man auch regelmäßig die Dividenden an die Mitglieder ausgezahlt. Warum also hat die Prüfung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff keine Besserung der Situation gebracht? Warum fielen in diese Zeit der Kreditfall Flex und Gold, Gold, Gold? Hat uns der Genossenschaftsverband regelrecht verkauft? In dem wahnsinnigen Verwaltungsaufwand dürfte dabei Unsummen an Prüfungskosten enthalten sein, die die Bank zusätzlich belastet haben. Nutzlos ausgegebenes Geld für jemand, der die Vorstände abgeschirmt hat, die heute unter schwerstem Untreueverdacht mit höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements stehen? Steht damit nicht auch der ehemalige Prüfer in diesem Verdacht? Wie konnte Manfred Heger mit Flex 5 Mio. DM an die Wand fahren, wenn die Prüfer das nicht durch Untätigkeit unterstützt haben? Wie konnte Reinhold Wolf 70.000 € für die Bestechung des Flughafenpersonals noch ausgeben, wenn man ihn schon mit der ersten Schmiergeldzahlung selbst die Rechnung dafür präsentiert hätte, nach dem die erste Firma von K.N. schon sechsstellige Verluste bei der Bank gebracht hatte? Blinde oder unterstützende Prüfer, wie soll man es bezeichnen? Unterstützende Prüfer, wo sich Herr Herzog damit den Vorstandsstuhl für sich selber frei räumen wollte?

Schauen wir aber in Interessant auf die Jahre von Herrn Herzog als Gesamtprokurist und Vorstand, so ist dies geprägt durch Schwund an Geschäftsvolumen und die Dividende wurde gerade noch so raus gepresst, nicht anders wie die Jahre zuvor auch. Ohne die Steuererstattung und mit Einbuchung der Forderungsaufgabe der Waldeslust wäre im letzten Jahr nicht einmal die Dividende drin gewesen. Herr Herzog war kein ordentlicher Prüfer und so wie er Heger, Wolf und Krämer im Jahr 2004 die Geschäftsführereignung im Prüfungsbericht abgesprochen hat, so hat er selbst noch keine Sekunde den eigenen Nachweis dafür erbracht. Unfähige Leute, die auch noch am Rande des Verdachts der Korruption stehen, müssen im Interesse des Unternehmens VR-Bank Marktredwitz unverzüglich entfernt werden. Der Imageschaden ist enorm mit seiner Person. Man darf es nicht auch noch riskieren, dass er über die Staatsanwaltschaft abgesetzt werden muss. Hätte er Rückgrat, dann wäre er längst von sich aus gegangen.

   

Nr. 3043

Aus der Organisation

19. Februar 2008, 13:31 Uhr

Betreff: Ist die VR-Bank Marktredwitz ganz nah dran an dem Steuerskandal?

Und wieder scheint es als ob das Gästebuch des Wunsiedeler Kreises die Ereignisse vorweg genommen hätte. Wäre es gar ausgeschlossen, dass die ganze Sache der Nachforschungen sogar über die VR-Bank Marktredwitz ausgelöst worden sein könnte? Warum wurden die Bankvorstände nicht zur Verantwortung gezogen bei den Verlusten und bei der Unfähigkeit, die man ihnen mit der Vertreterversammlung vom Jahr 2004 attestiert hatte, wie wir im letzten Eintrag nachlesen konnten?

Warum hat man hier einen Prüfer als Vorstand installiert, der nahtlos vom Revisor zum obersten Verantwortlichen der Bank gemacht wurde und der in seiner Prüferzeit eigentlich unglaubliche Ausfälle mit zu verantworten hätte? Sind die Fragen im Eintrag Nr. 3242 mehr als nur berechtigt? Würde die Bank einschließlich des Verbandes zittern, wenn die Listen der Verrechnungskonten, wie in Eintrag Nr. 3202 angekündigt, tatsächlich veröffentlicht würden?

Tauchen auf der Vaduzer Diskette vielleicht Namen von Verbandsgrößen des Genossenschaftsverbandes auf? Transfers via Lichtenstein nach Amerika, vermittelt von einer Darmstädter Anlagegesellschaft? Warum waren die Vorstände der Bank im Herbst 2003 auf dem Chikagoer Flughafen? Aber warum musste man Manfred Heger den Dienstaufhebungsvertrag laut Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) unter Verzicht aller bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche geben, den wahrscheinlich der GenoVerband aufgesetzt hatte?

   

Nr. 3042

Beobachter

19. Februar 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Was ist wirklich los bei unserer VR-Bank?

Langsam glaube ich, dass die Kraußoldstrasse in Marktredwitz gar nicht mehr bloß zu den Nebenkriegsschauplätzen gehört. Gestern war das mit den Razzien die ganze Zeit im Fernsehen, heute wird in ntv berichtet, dass die Banken in Frankfurt durchsucht werden. Wenn man da Zusammenhänge herstellt, dann wäre dies ein unfassbarer Vorgang. Müsste man da vermuten, dass mit Hilfe der Banken Gelder in großem Stil nach Lichtenstein transferiert wurden. Das ginge doch nur über Bargeldtransporte. Aber in Provisionslisten könnte doch was auftauchen.

Warum waren aber die Autos aus Nordrhein-Westfalen bei der VR-Bank schon am Mittwoch bevor der Skandal im Land öffentlich gemacht wurde? Warum ausgerechnet also bei unserer VR-Bank Marktredwitz? Wo sind die Felder wo sich dies Bank ohne geeignete Organisation und bei Anzweiflung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung laut den Prüfungsberichten gemäß dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.10.2004 (= Link) dank der fehlenden Überwachung durch eine ordentliche Prüfung eines gesetzlichen Prüfungsverbandes noch tummeln durfte? Warum der Partner für die VR-Bank bei den US-Immobilienfonds in Darmstadt und nicht im genossenschaftlichen Verbund bei der DZ-Bank? Herr Herzog ist doch im Lagebericht 2005 (= Link) auf Seite 2 zum Dienstleistungsgeschäft auf die Vermittlung von diesen Fonds selber eingegangen.

Was versteckt sich den bei der VR-Bank wenn man sich Gedanken macht zu einem Artikel in der Financial Times vom August vor zwei Jahren, wo man schon schrieb, „Die Spur des Geldes führt nach Lichtenstein über die VR-Bank in Oberfranken“ (= Link)? Warum hat Reinhold Wolf schon am 29.06.2006 auf der Vertreterversammlung 2006 (= Link) angeblich aus Gründen des Takts dazu geschwiegen? Haben schon damals die eingeweihten Kreise mehr gewusst, als was man draußen preis geben konnte? Waren die Beteiligten in Marktredwitz schlauer als bei manch anderen Banken? Hat man verhindert, dass solche dinge auf Provisionslisten bei der Bank aufgeschienen sind? Hat man dafür gesorgt, dass die Provisionen von Darmstadt oder gar von Lichtenstein oder Amerika den Vermittlern in der Bank vom Vorstand abwärts direkt und außerhalb der Bank zugeflossen sind? Hat man das Modell auch mit Leuten in der Spitze des Genossenschaftsverbandes so durch gezogen wofür man manche Freiheiten bekommen hatte?

Es könnte sein, dass der Bankplatz Marktredwitz noch eine unschöne Berühmtheit innerhalb des Genossenschaftssektors erhält, wenn sich manche schlimmste Thesen aus dem bisher undurchdringlichen Nebel lösen. Wer weiß, was der Wunsiedeler Kreis mit seiner Aufklärungsarbeit tatsächlich ausgelöst hat? Es erscheint im Fall der VR-Bank Marktredwitz nichts mehr unmöglich.

   

Nr. 3041

Beobachter

18. Februar 2008, 15:28 Uhr

Betreff: ARD-Teletext Seite 120

Im ARD-Teletext steht auf Seite 120 dass die Staatsanwaltschaft Bochum weitere Razzien durchführt und zwar im Großraum München (!). Gehört Marktredwitz zum Großraum München, wenn da heute ein weißer LKW vor der Bank gestanden war? War in München in der Türkenstraße vor dem Genossenschaftsverband und der DZ-Bank auch einer gestanden?

   

Nr. 3040

Gesehen

18. Februar 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Was macht der LKW vor der VR-Bank?

Was wird uns verschwiegen? Was macht der LKW heute vor der Bank? Ist der im Auftrag der Ermittler da, werden da Akten abtransportiert? Warum erscheint Herr Herzog erst gegen Mittag in der Bank? Darf der nur noch auf Genehmigung die Bank betreten? Der Zusammenhang vom Mittwoch, dass die Düsseldorfer Staatsautonummern bei der VR-Bank waren und am Donnerstag die Bekanntgabe der Steuerskandale war, ist das bezeichnend? War die VR-Bank Marktredwitz auf der Vaduzer Diskette mit drauf?

   

Nr. 3039

Ein Mitglied

18. Februar 2008, 10:45 Uhr

Betreff: Zeichen setzen

Ausgerechnet bei uns in Rawatz soll so ein großes Rad gedreht worden sein? Mit Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption und Bestechung usw. Aber wenn mit die Beiträge im Wunsiedeler Kreis,in den Zeitungen, Fernsehen und Internet betrachtet, dann ist in dieser Republik nichts mehr, wie es einmal war. Bei all den Schweinereien die unserer VR-Bank bisher an die Öffentlichkeit gedrungen sind, wäre es verwunderlich, wenn sich man dort nicht im Dunstkreis oder noch näher an dieser größten Steueraffäre in Deutschland befinden würde.
Daß bisher aus unserer Bank offiziell noch gar nichts über die Ermittlungen bekanntgegeben wurde - nicht einmal, daß Ermittlungen stattfinden - zeigt, daß einige Herrschaften bis über die Oberkante Unterlippe in dieser Sch.... drinstecken. Wenn es den Wunsiedeler Kreis nicht gäbe, dann würde hier weiterhin alles unter den Teppich gekehrt werden. Aus der Untätigkeit des Aufsichtsrats läßt sich beinahe schon eine kollektive Schuldzuweisung ableiten.
Wie ist sonst zu erklären, daß Johannes Herzog immer noch Vorstand in dieser Bank ist. Er hat doch alles so laufen lassen, wie es gekommen ist. Er und Grotthof hätten als Prüfer diese Verfehlungen unterbinden müssen. Den zuständigen Organen und Behörden unverzüglich melden müssen. Aber nein, man hat es dahin treiben lassen. Zum eigenen Vorteil - dem Vorstandsjob. Daß der Prüfungsverband dabei mitgespielt haben muß, um solche Vorgänge überhaupt zu zulassen. Warum sich die Angriffe auf nur Glötzl fokussieren, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Denn Gschrey ist ebenfalls Verbandsvorstand und im Rahmen der Aufgabenverteilung für die Prüfungen zuständig. Da bekanntermaßen der für die Prüfungen zuständige Verbandsvorstand das Sagen im Verband hat, wurde Herr Glötzl scheinbar als Marionette betrachtet, der den Kopf hinhalten soll, für das was Frankenberger und Gschrey verbrochen haben. Ich will absolut kein Plädoyer für Glötzl halten, den der steht genauso in der Verwantwortung. Aber es kann nicht sein, daß sich Geschrey diskret im Hintergrund hält und so tut als ging ihm das alles nichts an. Schwer getäuscht Herr Gschrey: Sie sind als Verbandsvorstand vor allem für die Dinge der Vergangeheit veranwortlich, für die falschen Testate, Bilanzfälschungen, unrichtigen Fusionsgutachten, getürkte Prüfungsberichte und deren geschönte Weitergabe an die Bankaufsicht.
Ihr vom Verband habt die Hauptlast an den Vorgängen in der VR-Bank zu tragen, indem ihr diese Vorgänge zugelassen habt. Herzog und Grothoff haben doch keinen Alleingang hier bei uns unternommen, dazu sind sie doch viel zu viel obrigkeitshörig. Das war mit euch in München abgestimmt. Da könnt ihr nicht mehr auf Tauchstation gehen. Was habt ihr an dieser ganzen Misere profitiert?
Fast hat es den Anschein, das nicht nur um Vorteile für den Verband ging, sondern auch im persönliche Profite. Nur gut daß die Justiz aufgewacht ist und man für solche Vorgänge sensibilisiert ist. Da werden selbst politische Seilschaften nicht mehr weiter helfen. Wenn selbst vor einem der mächtigsten Wirtschaftsbosse in diesem Land nicht Halt gemacht wird, sondern dies sogar exemplarisch ausgeschlachtet wird, dann ist das ein Indiz dafür, daß auch vor einem Genossenschaftsverband nicht zurückgeschreckt wird. Vielleicht helfen auch Selbstanzeigen von Aufsichtsräten, um einen Befreiungsschlag zu machen. Es hilft nur mehr eines: heraustreten aus diesem Teufelskreis, auch wenn der Schritt weh tut. Der Prüfungsverband hat schon mit sich selbst zu tun. Da kann kein Druck mehr auf den Aufsichtsrat kommen. Den Herzog hinauswerfen wäre ein deutliches Zeichen dafür, daß sich der Aufsichtsrat nicht mehr auf der Nase rumtanzen läßt. Herzog hat uns Mitglieder durch seine Untätigkeit als Prüfer und sein Schielen auf den Vorstandsjob um Vermögenswerte gebracht. Will sich der Aufsichtsrat auf das gleiche Niveau herab begeben?? Zeigt endlich, daß ihr manns genug seid, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und auch wieder in den Spiegel schauen könnt.

   

Nr. 3038

Augenöffner

18. Februar 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Oeffentlichkeitsarbeit wo es geht

Wissen ist Macht. Unwissen macht machtlos. Also gilt es, Wissen unter die Kundschaft der feinen Täter in Nadelstreifen zu bringen. Dort an den Umsätzen ´kann man eine Lektion, die weiterhilft, erteilen. Also die Geschäftskunden, die Vereine und alle Kunden der Bank informieren über die Machenschaften. Es gibt so etwas wie einen Verbraucherboykott. Der greift aber nurm wenn den verbrauchern= Kunden der Bank die Augen geoefnet werden.
Infos, Infos und nochmals Infos wo und wie es auch geht!
Das gilt nicht nur für Wunsiedel, auch für Feldkirchen und Ingolstadt und all den andern, die noch schlummern

   

Nr. 3037

Beobachter

16. Februar 2008, 11:16 Uhr

Betreff: Darf man über die VR-Bank Marktredwitz einmal laut nach denken?

Gibt es solche Zufälle, oder darf man über die VR-Bank Marktredwitz doch laut nach denken? In der Financial Times vom 13.08.2006 (= Link) und auch in einigen anderen Blättern stand doch, dass der Mitarbeiter der Filialleiter einer Bank in Oberfranken war bei der BMW-Affäre, wo dann Vorstand Reinhold Wolf aus „Gründen des Taktes“ dazu geschwiegen hatte. Nun stehen am vergangen Mittwoch Dienstauto aus Düsseldorf bei der VR-Bank vor der Tür und das ist ja schließlich Nordrhein-Westfalen und am Donnerstag erfahren wir vom Steuerskandal um einen der höchst angesiedelten deutschen Manager und da dürften auch Autos mit D - ... vorgefahren sein. Man kann vielleicht sagen, was soll denn so eine Klitschn wie die kleine VR-Bank Marktredwitz am großen Rad drehen, man kann es aber doch mal auch anders sehen, oder nicht? Aber was ist mit Bankverrechnungskonten, was ist mit Kontakten der Bank nach Vaduz, was ist, dass man den Filialleiter vor zwei Jahren in U-Haft genommen hat?

Bei dem Steuerskandal redet man inzwischen von Milliarden? Warum waren denn die Journalisten schon vor den Leuten von der Staatsanwaltschaft da? Und der Finanzminister fordert doch inzwischen zum umfangreichen Selbstanzeigen auf. Will man deutschen Spitzenmanager die Möglichkeit geben, dass sie selbst zum Finanzamt gehen, anstatt dass es jedes Mal einen Auflauf gibt wie bei Herrn Zumwinkel? Wollen wir die Leute bei der VR-Bank Marktredwitz vielleicht auch auffordern von sich aus die Karten auf den Tisch zu legen, wenn man ihnen was anlasten könnte, aus den Unsummen an Kreditverlusten aus der Situation, dass ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz am genossenschaftlichen Verbund vorbei US-Immobilienfonds einer Darmstädter Gesellschaft vermittelt hat?

   

Nr. 3036

Der Wissende

15. Februar 2008, 23:40 Uhr

Betreff: Merkwürdigkeiten

Die Generalstaatsanwaltschaften in in Köln und Düsseldorf wurden von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Bochum um Unterstützung gebeten. Der Steuerskandal um Klaus Zumwinkel zieht bundesweite Kreise. Ausgangspunkt ist die Bank der Fürstenfamilie von und zu Liechtenstein. Was aber hat es zu bedeuten, daß am Mittwoch dieser Woche zwei große -Limousinen mit einer Düsseldorfer Behörden-Nummer vor der VR-Bank Marktredwitz standen. Hängt es etwa mit den Fall der zusammen, wo ein Filialleiter obiger Bank vor einigen Jahren in U-Haft war und dadurch die Verbindungen der VR-Bank mit Liechtenstein publik wurden. Damals wurden Korruptionsgelder via Liechtenstein an BMW-Manager verteilt. Wie den einschlägigen Magazinen zu entnehmen war, werden im Zuge der aktuellen Steuerverfahren auch sogenannte Altverfahren verfolgt. Daher besteht Grund zu der Annahme, daß die Düsseldorfer Behördenautos auf Vorgänge in der VR-Bank zur BMW-Affäre schließen lassen. Oder sind es Transaktionen die mit der Fondsgesellschaft US-Treuhand zusammenhängen. Von der Hand zu weisen ist diese Überlegung nicht. Denn besagter Mitarbeiter war ein enger Freund des geschaßten Heger und hatte innerhalb der Bank das Monopol die Fonds an Bankkunden zu vertreiben. Da er bereits in die BMW-Korruptionsaffäre verwickelt war und einer aktivsten Vertreiber der US-Treuhand Fonds-Anteile ist, kann man davon ausgehen, daß auch über die VR-Bank Marktredwitz mittels bankinterner Konten unversteuerte Gelder über Liechtenstein nach Amerika transferiert wurden.???
Es hätte keinen Sinn gemacht, die Gelder in der VR-Bank MAK reinzuwaschen und die Beträge in der Vertriebszentrale der US-Treuhand in Darmstadt wieder dem dortigen Betriebsfinanzamt zugänglich zu machen. Da war der Weg über Liechtenstein die vorteilhaftere Variante.
In wie weit die VR-Bank MAK auch in diese Fälle verwickelt ist, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Da sich aber dem Vernehmen nach, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf Erkenntnisse der Finanzverwaltung stützen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es bei den Vorgängen in Marktredwitz auch um Steuerstraftatbestände handelt. Der Besuch des Verbandspräsidenten Glötzl letzte Woche, die permanente Anwesenheit der Staatsanwälte und die Düsseldorfer Beamtenautos sprechen Bände. Vielleicht ist es auch hier, wie auch in den nördlichen Bundesländern, nur die Spitze des Eisbergs.

   

Nr. 3035

Beobachter

15. Februar 2008, 08:42 Uhr

Betreff: Ist der Skandal bei der VR-Bank größer als wir es glauben wollen?

IKB (Industriekreditbank) – KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) – Landesbanken, bis hin zur Bayern LB – DZ-Bank (?) – VR-Bank Marktredwitz, ist der Skandal bei uns vielleicht viel viel größer als wir es uns vorstellen können? Sollte sich die VR-Bank mit dem in Eintrag Nr. 3172 aufgezeigten Partner nicht in die Nesseln gesetzt haben? Dass man über diese Sparte die Miesen aus dem anderen Geschäft versuchte auszugleichen das zeigt doch der Lageberichtsvermerk im Jahr 2005 (= Link) zum Dienstleistungsgeschäft, den Herr Herzog schon in vollem Umfang zu verantworten hat. Soll ausgerechnet die unbedeutende VR-Bank dieses Geschäft sorgfältig vorgeprüft betrieben haben? Ohne geeignete interne Organisation laut den Prüfungsberichten? Sollen nicht Heger und Wolf persönlich im Herbst 2003 noch in Amerika gewesen sein, wegen eines Closings von Geschäften?

Haben sich die Spezialisten des Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft schon externe Amtshilfe geholt? Wurde die Fondsgesellschaft schon durchsucht, warum haben wir nun staatliche Autokennzeichen vor der Tür, die 500 km entfernt sind? Wirkt der Angriff von Verbandspräsident Stefan Götzl auf das BaFin und die Staatsanwaltschaft schon als Bumerang für die VR-Bank bei uns? Zeigt das BaFin und die Staatsanwaltschaft was für befähigte Leute in den eigenen Reihen tatsächlich sind? Oder war die Attacke von Herrn Götzl schon die Reaktion eines in die Ecke Getriebenen?

Die Enthüllungen zu den US-Fonds sind in Deutschland noch nicht am Ende und der US-Notenbankchef sagt ja, dass es noch nicht das Ende der Fahnenstange in Amerika ist. Es sollen noch weitere Abschreibungen notwendig sein. Und wer sagt, dass die Skandale bei der VR-Bank nicht auch in andere Richtungen geht? Der Postchef zeigt doch auch, dass die Großkopferten den Hals nicht voll kriegen. Es ist die Handlungsweise derer, die sich in ihrer Position unüberwacht fühlen. Beim Postchef spricht man in den Medien über eine Million €. Wie ist es denn bei Flex und Gold, Gold, Gold bei der VR-Bank zugegangen? Ist da der einzige Unterschied, dass die Namen Heger, Wolf und Krämer nicht im ganzen Land bekannt sind? Sind die Summen vielleicht sogar höher wie bei Herrn Zumwinkel. Was steckt hinter dem Engagement in den US-Fonds der VR-Bank? Dieses Thema wird von Vorstand und Aufsichtsrat anscheinend gemieden wie die Pest. Laut § 38 Genossenschaftsgesetz (= Link) hat der Aufsichtsrat dazu aber eine Aufklärungspflicht an die Mitglieder, wenn es sich um gravierende Vorgänge handelt und dies hängt sicher auch mit einer Information darüber zusammen, ob gegen Herrn Herzog und andere aktuelle Mitglieder aus Vorstand und Aufsichtsrat von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.

   

Nr. 3034

Susanne

14. Februar 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Wo hat uns dieser Prüfer Herzog hingebracht?

Das in Eintrag Nr. 3253 ist nicht von der Hand zu weisen. Wo hat uns dieser Ex-Prüfer Herzog hingebracht? In Interessant (= Link) wird gezeigt, dass man von 2001 bis 2006 an der Bilanzsumme 120 Mio. € verloren hat, das ist ein Viertel des Geschäftsvolumens. Das ist ein dramatischer Einbruch. Vielleicht ist es aber auch der Wert der unterlassenen Abschreibungen, wenn man damals in einen Nebensatz im Lagebericht geschrieben hat, dass das Kreditrisikopotential außerhalb des vertretbaren Rahmens gelegen hat. Wenn dann im Jahr 2004 über den Prüfungsbericht immer noch festgestellt wird, dass die Bankvorstände und die Aufsichtsräte für die neu zusammenfusionierte Bank immer noch keine funktionierende Organisation aufgestellt hat, dass die Innenrevision eine Farce ist und dass es kein geordnetes Risikomanagement gegeben hat, dann haben die Vorstände doch bis dahin alle Freiheiten von der Revision erhalten. Das sind aber doch die niedergeschriebenen Fakten der Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 Genossenschaftsgesetz und der Verletzung der Kontrollpflichten in Verbindung mit § 41 GenG.

Die Revision des Genossenschaftsverbandes hat an den Verlusten bei der Bank mindestens die gleiche Schuld wie die Vorstände selber. Herr Herzog war bei den Prüfungskosten wahrscheinlich schon fast ausschließlich für die VR-Bank als Prüfer tätig. Genutzt hat es gar nichts. Nutzen sollte es nur ihm alleine. Die Wirtschaftsprüferordnung scheint für solche Leute und den Genossenschaftsverband gar nicht zu existieren. Die Möglichkeit, dass Prüfer auf diesem Weg direkt und ohne Erfahrung mit den Kunden und den Mitarbeitern einer über einen ganzen Landkreis hinaus und über die Enklave Vogtland zusätzlich schwer zu händeln, ins Vorstandsamt zu kommen, zeigt sich in Marktredwitz als schwerste Hypothek. Man hat Herrn Herzog über die Gesamtprokura zum Alleinfürsten gemacht, denn Reinhold Wolf und Karl Krämer waren doch nur seine Marionetten, die froh sein mussten, dass es ihnen im Sommer 2004 nicht auch so erging wie Manfred Heger, oder vielleicht noch schlimmer. Nach dem man von Verbandsseite das Unwesen der alten Vorstände nicht unterbunden hatte, hat man genauso dem eigenen Mann die gleichen grenzenlosen Freiheiten zugesagt und der hat sie mit der Waldeslust auch nachhaltig und nachweisbar in Anspruch genommen.

Die VR-Bank Marktredwitz war damit mit Herrn Herzog auch aus der Funktionstrennung des Vieraugenprinzips nach dem KWG herausgelöst. Dieser Alleinfürst hat diese Talfahrt der Bank alleine zu verantworten. Es scheint, dass er heute noch die Rückendeckung von Reinhold Wolf in Anspruch nimmt. Warum kommt sonst Reinhold Wolf nachts in der Dunkelheit über den Hintereingang in die Bank, wie es am Donnerstag, den 8. Februar um viertel nach Acht der Fall war? Gibt es für alte Bankvorstände schon wie zu Zeiten von Rudolf Heger kein Bankgeheimnis? Muss Johannes Herzog jetzt die Aussage der Bank zum Goldmärchen übernehmen? Muss man sich da abstimmen, dass man sich nicht noch tiefer rein redet, wie es jetzt schon der Fall ist? Musste Reinhold Wolf damit jetzt vor Johannes Herzog vielleicht die Hosen runter lassen, damit man auf den gleichen Wissensstand kommt?

Es deutet alles darauf hin, dass wirklich alle früheren und heutigen Verantwortlichen der Bank irgendwie in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit drin stecken. Da kann Herr Herzog sich doch nicht auch noch um die Vertreter und Mitglieder kümmern, wenn man ausschließlich mit sich selber beschäftigt ist. Die Bürgerstiftung, ja vielleicht gerade noch, weil das soll ja positive Gegenstimmung erzeugen. Nur die Kurzbilanz, die man doch laut eigener Aussage im Dezember immer zur Verfügung hätte, die bringt man nicht her. Diese Aussage von Johannes Herzog auf der Versammlung vom 29.06.2006 beweist uns doch, dass eine Ergebnisvorausberechnung vom Ende November bei den Banken schon ziemlich das Jahresergebnis her bringt. Dann wird doch mit den Werten der EDV vom 31. Dezember diese Ergebnisberechnung außer ein paar noch ausstehenden Provisionseingängen und noch genauer zu berechnenden Rückstellungen und vielleicht mit der Prüfung abzuklärenden Einzelwertberichtigungen ziemlich zutreffend zur Verfügung stehen. Warum sagt uns also Herr Herzog sechs Wochen nach dem Jahresende keinen Ton zu seiner angekündigten Kurzbilanz? Das ist doch ein Vertrauensbruch gegenüber den Vertretern und den Mitgliedern, den man nicht hinnehmen kann.

Sich hier an den Aufsichtsrat zu wenden, wenn man auch darüber spekuliert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende vielleicht über ein Großkreditverhältnis wieder in anderen Abhängigkeiten steckt, und dass er bei dem Forderungsverzicht mit der Waldeslust eventuell sogar mitgewirkt haben könnte, da ist es leider auch müßig die Auskunft vom Aufsichtsrat zu erhoffen. Wie soll der Aufsichtsratsvorsitzende auch den Mitglieder sagen, ob gegen den Vorstand ermittelt wird, wenn er vielleicht selber mit drin steckt.

   

Nr. 3033

Ein bisschen vom Fach

14. Februar 2008, 00:44 Uhr

Betreff: Was hat uns Herr Herzog da eingebrockt?

Lasst uns noch mal auf den Eintrag Nr. 2915 schauen und auf die Einträge auf die damals schon verwiesen wurde, mit dem Tenor „Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen zum Vorstand mit?“ und auch den Eintrag Nr. 1119 und den Eintrag Nr. 1123 dazu. Sehen wir jetzt wie es mit der Bank nur noch bergab geht? Denn Erfolg hat Herr Herzog beileibe noch nicht aufzuweisen. Eigentlich müsste er sich sogar selber sagen, hätte ich nur ... . Ja hätte ich nur nicht den Aufsichtsrat mit all der Rückendeckung des Genossenschaftsverbandes davon überzeugt, dass ich der bin, der auf die Schiene Vermeidung eines Imageschaden setzt, wenn man Heger, Wolf und Krämer damals gleich zur Verantwortung gezogen hätte. Denn den Imageschaden wegen Marth und Dietrich aus Arzberg, den hat man nicht gescheut. Weil man das elegant hinter dem Rücken der Mitglieder erledigte, war da nichts zu befürchten.

Wenn sich heute herausstellt, dass der ehemalige Prüfer von den Vorschriften des Genossenschafts- und Kreditwesengesetzes wohl kaum etwas hielt, so muss man sich doch fragen, mit welchen Methoden er tatsächlich an seine Arbeit herangegangen ist? Mit den Prüfermethoden hat er in jedem Fall schlimmsten Schiffbruch erlitten, wofür wir heute die Zeche zu zahlen haben. In der Marktdurchdringung dürfte die VR-Bank eines der Schlusslichter in Bayern sein. Selten wird in einem so ländlich strukturierten Raum die Sparkasse inzwischen mindest viermal, bald fünfmal so groß sein wie die Genossenschaftsbank und das noch mit einem erheblichen Anteil an Markt aus dem Vogtland. Zu Zeiten der Fusion dürfte das bei einem Geschäftsvolumen von 1 Mrd. DM, also knapp 500 Mio. € in dem Rahmen gelegen haben, wie die Marktverhältnisse sich zwischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Land auch darstellen. Die VR-Bank Marktredwitz befindet sich nicht in einer Phase der Konsolidierung, sie befindet sich in einem schrecklichen Trend, der sie an die Bedeutungslosigkeit heran bringt. Auf dieser Basis sind weitere Geschäftsstellenschließung fast unvermeidlich.

So wie es an der Börse auch ist, so hat das Publikum Kunde längst das Signal gesetzt, was man davon hält, wenn man Probleme nicht aufräumt. Bankgeschäfte sind Vertrauensgeschäfte. Nachdem die Kunden erkennen mussten, was die Bank für Saubermänner an vorderster Front haben, muss man dies rigoros bekämpfen um die Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Die Kunden haben es der Bank gesagt, wen sie neben den Vorständen für die desolaten Zustände bei der Bank verantwortlich machen. Sie haben deutlich gezeigt, dass sie Herrn Herzog in Nichts Vertrauen und ihn für die alten Sachen ganz klar mit in der Verantwortung sehen. Die Kunden haben Herrn Herzog signalisiert seit er angetreten ist, dass sie ihm sagen, du hast uns zu Prüferzeiten im Stich gelassen, wir können dir unser Geld nicht anvertrauen und wir können dem nicht vertrauen, der nur bestrebt sein muss auf unserem Rücken auch noch die Kreditrisiken aus der Bilanz zu bringen, die er schon zuvor gesehen hat und auch mitverschuldet hat. Nicht die Bank macht die Konsolidierung, der Kunde straft die Bank mit massivster Missachtung.

Und so war die letzte Folge der Ära Heger, Wolf und Krämer als Vorstände und der Ära Johannes Herzog und Raimund Grothoff als Leiter der Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz, dass wir nun die Staatsmacht im Haus haben. Genau deswegen, weil die Prüfer ihre Aufgaben hinter die Intrigenspielchen des Verbandes zurück gestellt haben und vor allem weil sich einer der Prüfer, nämlich Johannes Herzog, aus dem nun zutage tretenden Elend der Bank, auf den Schicksalen aller gebeutelter Kunden in den 100 Millionen DM Kreditverlusten mindestens und den wirklich schlimmen Abrechnungsmethoden auch noch ein gut bezahlten Posten als Vorstand zimmerte und sich als direkter Nachfolger des Dreigestirns einsetzen hat lassen. Des Dreigestims, wessen unsaubere Arbeit nun vom Staatsanwalt überprüft wird, weil es die Prüfer des Genossenschaftsverbandes unterlassen haben. Wenn dieser ehemalige Prüfer bleibt, dann wird die Kundschaft weiter und vor allem weiter verstärkt weg bleiben mit allen negativen Folgen für die Genossenschaftsbank.

   

Nr. 3032

Ex-Vorstand

14. Februar 2008, 00:33 Uhr

Betreff: Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?

Sehen wir uns doch einmal an, welche Ausbildung, welche Vorkenntnisse, welche Qualifikation ein genossenschaftlicher Verbandprüfer haben muss?
Was prädestiniert ihn zum Bankvorstand? Ist es seine Laufbahn beim Verband, oder sind es seine fachlichen Kenntnisse? Welche Erfahrung bringen die Prüfer mit für das Tagesgeschäft in der Bank, ist die nicht sogar eines der wichtigsten Elemente aus unserer Arbeit, der Umgang mit den Kunden, die Menschenkenntnis?

Mit Hauptschule und einer kaufmännischen Ausbildung, oder als Bankkaufmann könnte man sich als Prüfer beim Genossenschaftsverband bewerben. Nach der Assistentenzeit kann man dann auf den 13-wöchigen Prüferlehrgang gehen. Man erhält dafür von den Verbänden keinerlei Diplom. Für die frei Wirtschaft nützt diese Ausbildung praktisch gar nichts, ein normaler Buchhalter hat gegebenenfalls bessere Chancen. Ist die Prüferlaufbahn somit keine Einbahnstraße? Entsteht kein Neid, wenn man dann bei geringem Salär als Prüfer die Vorstandsgehälter sieht und den Glauben eingeimpft bekommt, man hat als Prüfer ein unerschöpfliches theoretisches Wissen? Als Vergleich dazu, die Prüfer darf man daher auch nicht verwechseln mit einem Wirtschaftsprüfer, so auch nicht Herrn Herzog bei der VR-Bank, der kein Wirtschaftsprüfer ist, obwohl von den Prüfern viele Bankbilanzen geprüft werden und der Daumen drauf gehalten wird und unzählige Kreditnehmerbilanzen angeschaut werden? Ist das Absicht der Verbände, Prüfer aus einer Null auf Null zu halten. Sind diese Leute linientreu und dankbar, wenn sie als einzigen Aufstieg und Absprung den Innendienst oder eine Vorstandsposition sehen?

Nun ist in einer Verwaltungsvorschrift (siehe BaFin) geregelt, dass diese Prüfer, wenn sie Vorstand werden wollen, ihre Praxis mit einer Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Kreditbereich tätig sein muss in Ausübung sämtlicher Kompetenzen. In dieser Zeit kann er sich kaum Ausfälle erlauben, weil dies vom Bundesaufsichtsamt überwacht wird und zur Vorstandsgenehmigung mit Voraussetzung ist. Es wird in Marktredwitz oft um die Rückwirkung auf die Kunden und Mitarbeiter gesprochen. Warum wird dort jetzt so restriktiv im Kreditgeschäft verfahren, warum wird auf Wachstum verzichte?. Wir wissen unsere Wirtschaft stirbt ohne Wachstum, stirbt die VR-Bank in Marktredwitz nicht auch ohne Wachstum, oder gar öffentlich verkündeter Reduzierung des Geschäftsvolumens? Macht Herr Herzog nicht erst dem Kunden es schwer, bevor er um seine Laufbahn fürchten muss? Verzichtet er nicht auf eine Kreditvergabe, wenn er das kleinst Problem sieht? Holt er nicht jede Sicherheit herein, die er nur erhaschen kann?

Wurde der Aufsichtsrat so informiert, als er im September 2005 als Prokurist eingestellt wurde und qualifizierte Bewerber keine Chance erhielten?

Wer nicht allzu umfangreiches Wissen besitzt oder anders ausgedrückt in seinem Denken stark limitiert ist, muckt jedenfalls nicht so schnell auf und beginnt auch nicht selbstständig zu denken. Diese Umstände kommen dem Genossenschaftsverband oder den Herren vom Genossenschaftsverband vermutlich sehr entgegen. : :a2: :laola: :a2: abspielen

   

Nr. 3031

Ein bisschen vom Fach

13. Februar 2008, 22:57 Uhr

Betreff: Was hat uns Herr herzog hier eingebrockt?

Lasst uns noch mal auf den Eintrag Nr. 2915 schauen und auf die Einträge auf die damals schon verwiesen wurde, mit dem Tenor „Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen zum Vorstand mit?“ Sehen wir jetzt wie es mit der Bank nur noch bergab geht? Denn Erfolg hat Herr Herzog beileibe noch nicht aufzuweisen. Eigentlich müsste er sich sogar selber sagen, hätte ich nur ... . Ja hätte ich nur nicht den Aufsichtsrat mit all der Rückendeckung des Genossenschaftsverbandes davon überzeugt, dass ich der bin, der auf die Schiene Vermeidung eines Imageschaden setzt, wenn man Heger, Wolf und Krämer damals gleich zur Verantwortung gezogen hätte. Denn den Imageschaden wegen Marth und Dietrich aus Arzberg, den hat man nicht gescheut. Weil man das elegant hinter dem Rücken der Mitglieder erledigte, war da nichts zu befürchten.

Wenn sich heute herausstellt, dass der ehemalige Prüfer von den Vorschriften des Genossenschafts- und Kreditwesengesetzes wohl kaum etwas hielt, so muss man sich doch fragen, mit welchen Methoden er tatsächlich an seine Arbeit herangegangen ist? Mit den Prüfermethoden hat er in jedem Fall schlimmsten Schiffbruch erlitten, wofür wir heute die Zeche zu zahlen haben. In der Marktdurchdringung dürfte die VR-Bank eines der Schlusslichter in Bayern sein. Selten wird in einem so ländlich strukturierten Raum die Sparkasse inzwischen mindest viermal, bald fünfmal so groß sein wie die Genossenschaftsbank und das noch mit einem erheblichen Anteil an Markt aus dem Vogtland. Zu Zeiten der Fusion dürfte das bei einem Geschäftsvolumen von 1 Mrd. DM, also knapp 500 Mio. € in dem Rahmen gelegen haben, wie die Marktverhältnisse sich zwischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Land auch darstellen. Die VR-Bank Marktredwitz befindet sich nicht in einer Phase der Konsolidierung, sie befindet sich in einem schrecklichen Trend, der sie an die Bedeutungslosigkeit heran bringt. Auf dieser Basis sind weitere Geschäftsstellenschließung fast unvermeidlich.

So wie es an der Börse auch ist, so hat das Publikum Kunde längst das Signal gesetzt, was man davon hält, wenn man Probleme nicht aufräumt. Bankgeschäfte sind Vertrauensgeschäfte. Nachdem die Kunden erkennen mussten, was die Bank für Saubermänner an vorderster Front haben, muss man dies rigoros bekämpfen um die Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Die Kunden haben es der Bank gesagt, wen sie neben den Vorständen für die desolaten Zustände bei der Bank verantwortlich machen. Sie haben deutlich gezeigt, dass sie Herrn Herzog in Nichts Vertrauen und ihn für die alten Sachen ganz klar mit in der Verantwortung sehen. Die Kunden haben Herrn Herzog signalisiert seit er angetreten ist, dass sie ihm sagen, du hast uns zu Prüferzeiten im Stich gelassen, wir können dir unser Geld nicht anvertrauen und wir können dem nicht vertrauen, der nur bestrebt sein muss auf unserem Rücken auch noch die Kreditrisiken aus der Bilanz zu bringen, die er schon zuvor gesehen hat und auch mitverschuldet hat. Nicht die Bank macht die Konsolidierung, der Kunde straft die Bank mit massivster Missachtung.

Und so war die letzte Folge der Ära Heger, Wolf und Krämer als Vorstände und der Ära Johannes Herzog und Raimund Grothoff als Leiter der Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz, dass wir nun die Staatsmacht im Haus haben. Genau deswegen, weil die Prüfer ihre Aufgaben hinter die Intrigenspielchen des Verbandes zurück gestellt haben und vor allem weil sich einer der Prüfer, nämlich Johannes Herzog, aus dem nun zutage tretenden Elend der Bank, auf den Schicksalen aller gebeutelter Kunden in den 100 Millionen DM Kreditverlusten mindestens und den wirklich schlimmen Abrechnungsmethoden auch noch ein gut bezahlten Posten als Vorstand zimmerte und sich als direkter Nachfolger des Dreigestirns einsetzen hat lassen. Des Dreigestims, wessen unsaubere Arbeit nun vom Staatsanwalt überprüft wird, weil es die Prüfer des Genossenschaftsverbandes unterlassen haben. Wenn dieser ehemalige Prüfer bleibt, dann wird die Kundschaft weiter und vor allem weiter verstärkt weg bleiben mit allen negativen Folgen für die Genossenschaftsbank.
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Nr. 3030

Uwe

13. Februar 2008, 19:32 Uhr

Betreff: Herr Schelter weichen Sie nicht aus, Sie sind gefordert

Die Bestellung des Herrn Schelter zum Notvorstand scheint auch nicht ganz koscher gewesen zu sein. Der Notvorstand muss doch nach § 37 GenG (= Link) den verhinderten, also hier entlassenen Vorstand in seinen Funktionen ersetzen. Uns hat man immer erklärt, Herr Schelter sei ein ehrenamtlicher Vorstand, das ist doch schon der erste Punkt der dem Gesetz widerspricht, dass der Vorstand, der angeblich nur für notarielle Zwecke gebraucht wurde, den hauptamtlichen Bankvorstand ersetzen soll.

Es gibt so gut wie nichts, was bei der Bank nicht einen faden Beigeschmack hat. So haben wir ausgerechnet den Prüfer als Vorstand gebraucht, der die Kreditverluste nicht verhindert hat, das kann nicht sauber sein, wenn man dafür die zwei Vorstände Wolf und Krämer noch als Begleitung ins Amt einspannen musste um die Wartezeit für Johannes Herzog zu überbrücken. Über 30 befähigte Bewerber hat man abgewiesen, die das Heft sicher sofort ordentlich in die Hand hätte nehmen können. Uns hat man den Prüfer vorgesetzt, der uns eine ungebremste Talfahrt beschert. Das liegt natürlich auch da dran, dass ihm keiner traut.

Herr Schelter beweisen Sie Ihre Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Verband. Nicht für die sind sie da, sondern für die 17.000 Mitglieder. Wenn Herr Herzog schon nicht die Fähigkeit aufbringt seine eigenen Zusagen einzuhalten und in einer so schwierigen udn verfahrenen Situation zeitnah über die Bilanzzahlen zu berichten, dann sind Sie gefordert. Oder scheuen Sie auch die Fragen nach dem, ob gegen Herrn Herzog selbst ermittelt wird? Stecken Sie mit der Waldeslust selbst tief in der Patsche? Hat es Herr Herzog hier verstanden Sie einzusacken? Wenn sich herausstellt, dass gegen den Vorstandsvorsitzenden ermittelt wird und Sie uns damit solange hin gehalten haben, dann werden wir Ihnen nachträglich die Rechnung präsentieren. Wir brauchen nicht nur einen ordentlichen neuen Vorstand, es scheint Sie sind auch nur lückenlos in die Fußstapfen Ihrer Vorgänger als Aufsichtsratsvorsitzender getreten. An dieser Schlüsselposition brauchen wir auch einen verlässlichen Mann für die Mitglieder und keinen Abwehrbock für den korrupten Vorstand und den Genossenschaftsverband. Es gibt soviel offene Fragen, die man den Mitglieder in den letzten Jahren schuldig geblieben ist, stehen Sie zu den Mitgliedern und gehen endlich auf die Fragen ein, sonst werden wir Sie wirklich als Mitverantwortlicher auch in die Mitverantwortung nehmen.

   

Nr. 3029

Kunde

13. Februar 2008, 19:11 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog ein menschliches Problem weil man ihn so selten in der Bank sieht?

Warum sieht man Herrn Herzog so selten in der Bank? Ist das ein menschliches Problem, weil er sich seinen Mitarbeitern und Kunden nicht mehr stellen traut, weil er so viele Sprüche geklopft hat und die mit nichts gehalten hat und alles in die andere Richtung gelaufen ist? Aber er wird nicht drum rum kommen, irgend wann muss er uns die Zahlen der Bank vortragen. Da wird dann sein stolzer Hahnenkamm ziemlich geknickt daher kommen.

   

Nr. 3028

L.

13. Februar 2008, 18:19 Uhr

Betreff: Muss man sich den Aufsichtsrat jetzt packen?

Anscheinend kleben Herr Herzog und der Aufsichtsrat wie Kletten aneinander. Muss man sich den Aufsichtsrat jetzt packen? Egal ob die Protokolle zu Manfred Hegers und Karl Krämers Rausschmiss so aussehen, als ob sie von den Revisoren vorgefertigt waren, der Aufsichtsrat war jedes Mal so in der Klemme, dass er immer zustimmen musste. Eine freie Handlung dieser Herren war das nicht, zumindest geht das aus allen Formulierungen hervor. Die haben die Ansprüche gegen Manfred Heger aufgegeben, obwohl es laut Manfred Hegers hämischer Aussage sogar bekannte gegeben hat und das Gleiche haben sie mit Karl Krämer so gemacht, weil der nicht mehr haltbar war, was er vielleicht in einer Art Depression in seinen Schränken alles bunkerte wie in einem schwarzen Loch.

Wie man Reinhold Wolf davon kommen hat lassen, dass hat der am 11. Juli 2007 selber ausgesagt und da werden wir bei der Berufungsverhandlung vielleicht noch einiges mehr hören. All die Sauerein der Vorstände stehen in der Verantwortung einer Kontrollpflichtverletzung der Aufsichtsräte. Hat das die Staatsanwaltschaft schon so aufgegriffen, oder müssen wir da mit Strafanträgen dafür sorgen?

   

Nr. 3027

Genossenschaftler

13. Februar 2008, 17:58 Uhr

Betreff: So kennt man sich bei der VR-Bank Marktredwitz mit Gesetz und Satzung aus

In Eintrag Nr. 3246 wird auf das Aufsichtsratprotokoll zur Entlassung von Karl Krämer als Vorstand verwiesen. Wie konnte das Amtsgericht dies als Nachweis der Beschlussfassung akzeptieren. Warum fällt das den dem Herrn Krause als Revisionsdirektor selbst nicht auf, dass dieser Beschluss sowohl zur Amtsenthebung als auch zur Bestellung eines Notvorstandes entgegen Gesetz und Satzung ist?

Wenn es eine Amtsenthebung war und davon muss man für den 22.05.2006 ausgehen, denn sonst hätte es keine Gründe für die Berufung des Notvorstandes gegeben, dann hätte man den Beschluss nach § 40 Genossenschaftsgesetz fassen müssen und davon ist nichts vermerkt, wenn aber eine Amtsniederlegung statt findet, so ist dass doch ein Eingriff in einen laufenden Vertrag, an den sich auch der Vorstand binden muss und dann bedarf es hierzu der Zustimmung der Mehrheit des Aufsichtsrates. Nichts ist aus dem anscheinend beim Registergericht so eingereichten knappen Beschluss zu ersehen.

Genauso gravierend ist der Verstoß bei der Berufung des Notvorstandes. Könnte hier Werner Schelter im Interessenkonflikt seiner eigenen Firma als Großkreditnehmer gestanden haben und daher beabsichtigt den Notvorstand angenommen haben. Wer weiß denn was da dahinter steckt. Denn es betrifft nach § 25 Abs. (6) der Satzung immer die Interessen einer Person, wenn sie vom Aufsichtsrat in den Vorstand wechselt. Somit hätte Herr Schelter an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Sogar seine Anwesenheit muss man als Beeinflussung der anderen Aufsichtsräte dabei sehen. Und wenn er sich laut dem Protokoll enthalten hat, dann hat er an der Abstimmung teilgenommen und war somit durchgehend auch anwesend. Solche Nuancen könnte man vielleicht als Kleinkram abtun, aber bei dem Theater bei der VR-Bank Marktredwitz könnten solche Kleinigkeiten plötzlich ein große Rolle spielen. Das geht auch in die Richtung von Nordlicht im Eintrag Nr. 3223, dass der Prüfungsdirektor die Sitzung augenscheinlich leitete und damit auf die Durchführung und auch Beschlussfassung direkt Einfluss nahm.

Der Genossenschaftsverband und die verbündeten Kreise in Vorstand und Aufsichtsrat wollten anscheinend kein Wasser einsickern lassen, was die unsauberen Angelegenheiten irgend wie gefährden hätte können. So wird ein Interessenkonflikt gegen die Wirtschaftsprüferordnung (= Link) doch eindeutig. Herr Krämer hat 8 Tage Frist bekommen, sonst hätte man ihn an die Wand genagelt. So hat man die Sachen, die wie bei Manfred Heger als bekannt zu bezeichnen gewesen wären den Vertretern wegen einem Regress erst gar nicht vorgelegt. Damit hat man die Interessen der Mitglieder und Genossenschaften als gesetzliche Prüfer und Aufsichtsrat wieder mit den Füßen getreten und selbst die Pflichten nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) sträflichst verletzt. Jetzt kommt der Bumerang, damit kann der Aufsichtsrat und auch die Prüfung gegen Karl Krämer nichts mehr machen, für den Fall, dass er es ist, der auspackt.

   

Nr. 3026

Aus ...

13. Februar 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Und wer denunziert die anderen als nächstes?

Können sich die Vorstände und Aufsichtsräte und die führenden Mitarbeiter bei der VR-Bank noch trauen? Wer denunziert die anderen als nächstes damit er selber den Kopf ein wenig aus der Schlinge bekommt? Haut Herr Schelter und Herr Heidel z.B. Herzog und Wolf wegen der Waldeslust in die Pfanne? Wer verrät wie das mit den Maschinen als Sicherungsgut gelaufen ist, wer erzählt wann welcher unsaubere Betrag über ein Verrechnungskonto gezogen wurde? Wer erzählt, ob man Provisionen an der Bank vorbeilaufen hat lassen in eigene Taschen? Wer sagt, der hat da und da was angenommen? Wären da Selbstanzeigen nicht bald besser als auf sein Schicksal zu warten und über andere zu reden?

   

Nr. 3025

Uwe

13. Februar 2008, 14:22 Uhr

Betreff: Hat Karl Gründe?

Wollte man Karl Krämer zum alleinigen Sündenbock machen? Warum hat man ihn am Montagmorgen so einfach abserviert, wie es aus dem Aufsichtsratsprotokoll zu Karl Krämers Entlassung (= Link) hervorgeht? In den Abschluss 2007 hat man doch rein geschrieben, er sei gekündigt worden und nichts von Aufhebungsvertrag. Das zu berichtigen hat man übersehen. Warum hat man Karl Krämer bei der letzten Versammlung nicht entlasten wollen?

Genau das sind die Sachen, die man uns immer wieder verheimlicht. Dummgeschwätz wie mit Rede & Co., da steht man eine halbe Stunde ans Rednerpult. Die wichtigen Dinge, die kehrt man aus „Gründen des Takts“ unter den Teppich. Dass Karl Krämer sich heute wehren und vielleicht rehabilitieren kann, wer weiß, ob für ihn das nicht sogar ein guter Weg ist.

   

Nr. 3024

Mitglied

13. Februar 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Ist es zu fassen, stammt der Kronzeuge aus der Vorstandsetage?

Wenn der frühere Vorstand, der für Überwachung und Kontrolle zuständig war, inzwischen der Kronzeuge für die Staatsanwaltschaft wäre, dann müssen sich alle warm anziehen. Das wäre der Hammer. Der weiß alles von Vorstandskollegen und aus dem Bereich der Verbandsprüfer, aber auch von den Aufsichtsräten und bereitwilligen Mitarbeitern. Aber liegt es nicht in der Luft, dass er vielleicht dafür zwar haftungsrechtlich auch nicht aus der Verantwortung kommt, aber dass er damit vielleicht mit Bewährung davon kommt, wenn er sich heute reuig zeigt? Vielleicht war er wirklich nicht so nah dran, dass er direkt in die Kassen greifen konnte, wie Manfred Heger und Reinhold Wolf mit ihrer direkten Kundenbetreuung. Manfred Heger als Beispiel über den heimischen Saunafreund bei Flex und die Verbindung zu den Schiffen seiner Schwester und Reinhold Wolf über Goldstaub und Eigentumswohnung beim Goldmärchen?

Lieber Freund, dann sollte der ehemalige Prüfer aber schnell den Schwanz einziehen, dann hat er keine Argumente mehr.

   

Nr. 3023

Kenner

13. Februar 2008, 12:06 Uhr

Betreff: Mitgliederverdummung und Unfähigkeitsnachweis von Herrn Herzog schwarz auf weis

Warum erinnert sich Herr Herzog nicht seiner Worte bei der Antrittsrede vom 29.06.2006 (= Link) mit der Musterrede aus Rede & Co. Fühlt er sich bei der Mitgliederverdummung und mit seiner Unfähigkeit überführt? Warum gibt er schon wieder den versprochenen Kurzbericht nicht ab, wo er nun gesetzlich verpflichtet wäre seine Mitglieder in gleicher Form zu informieren wie seine Vertreter als von ihm bezeichnetet Multiplikatoren? Muss er sich wieder seiner eigenen Bilanz fürchten? Sonst ist er doch mit den Hundertern an Spenden auch wegen jedem Sch.... in der Zeitung.

Die Marktführerschaft hat er angestrebt, dabei hat er in zwei Abschlüssen rein geschrieben, dass nicht er daran schlud sei, dass die Kunden weg rennen, sondern die Konditionen der Konkurrenten. Was ist mit dem HOMA-Gebäude, was ist mit „Sie können versichert sein“? Fünf Jahre gehört jetzt die Bude der VR-Bank. Eigentlich muss man da doch auch von einer Bilanzfälschung schon zu Zeiten der Übernahme reden. Wenn man den Anlagespiegel des Jahres 2003 (= Link) aus dem Jahresabschluss betrachtet, so dürfte das damals mit 2,7 Mio. € übernommen worden sein. Rechnen wir einen Zinsverlust von zwischen 7 bis 8 %, die man damals aufgegeben hat, so kommt man jährlich auf ca. 200.000 €, die man abzinsen hätte müssen und dann wäre dann in diesem Jahr genau die Million voll. Was ist die Tropfsteinhöhle heute noch wert, wenn eine Gewerbeobjekt fünf Jahre leer steht. Das müsste man doch nach dem HGB § 252 auch korrekt auf die Bilanz 2007 bewerten und wenn man fünf Jahre daraus nichts erzielen konnte, dann müsste man das nach der Ertragswertmethode auf Null schreiben, weil der angekündigte Mieter scheint das Haus nicht bereit zu sein so zu beziehen, wenn das nicht schon selber wieder eine Lüge war.

Warum sagt uns dieser Herr Herzog oder auch der Herr Schelter nicht, ob es Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden unserer Bank gibt? Warum sagt man uns nicht, ob es gegenseitige Strafanträge in der Vorstandsetage gibt, ob es Strafanträge aus der Mannschaft gibt? Alleine dieses Schweigen gibt Auskunft genug und die Vertuschung dazu ist schon wieder eine neue Pflichtverletzung nach dem Gesetz.

   

Nr. 3022

Insider

13. Februar 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Respekt Karl K.

Vielleicht haben Dir viele Unrecht getan, vielleicht warst Du der einzig Aufrichtige in diesem Laden. Vielleicht hattest Du gar keine Vorteile von den Machschaften.
Bestimmt hat Du gutgläubig gehandelt.
Du hast Dich nicht beugen lassen und klärst schonungslos auf.
Dafür gebührt Dir unser Respekt. Solltest du unsere Hilfe benötigen, stehen wir
gerne zur Verfügung, mach weiter so!
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Nr. 3021

Beobachter

13. Februar 2008, 10:37 Uhr

Betreff: Herr Herzog der Helfer der Maschinen- und Kohletransporte ?

Wurde über Flex wirklich die Kohle verschoben via Slowenien und Österreich? Bei so einer Kreditsumme mussten doch nach § 18 KWG schon monatliche Auswertungen der Firmen vorgelegt werden. Wenn Herr Herzog schon die Fälschung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Firmenbilanzen durch Manfred Heger nicht gesehen haben will, oder dass die zumindest falsch in die Unterlagen der Bank eingegangen sind, dann ist er doch der Helfer, wie man Kohle verschoben haben könnte, weil er das mit seiner Revisionsarbeit gedeckt hätte. Was ist mit den Maschinen wirklich gelaufen? Spannt sich da der Bogen, dass es diesem Prüfer egal war, ob man die Kunden über die Abrechungsmethoden abzockte und ob man die Bank damit schädigte, dass Manfred Heger das Geld mit Karren aus der Bank fuhr oder auch Reinhold Wolf mit Gold, Gold, Gold? War Johannes Herzog als versprochener Vorstand auch egal, ob man Sicherheiten der Kunden verwertete oder anders verschob? Wollen wir sehen was uns die Staatsanwaltschaft preis gibt, was die Vögelein so singen? Hat mancher die Bank als Selbstbedienungsladen gesehen und Herr Herzog hat das nicht unterbunden? Angeblich haben die Beschuldigten jetzt die Gewehre auf die alten Freunde gerichtet. Verkauft und verrät man sich schon gegenseitig? Freundschaft im Unrecht zerbricht oft, wenn endlich das Recht greift.

Hoffentlich erkennt auch der Wähler in ein paar Wochen, wem man seine Stimme vertrauensvoll geben kann und wer bisher die Gewerbesteuerverluste massiv mit verschuldet hat. Laut Interessant (= Link) hat man seit dem Jahr 2000 keine Steuern mehr bezahlt, die Sparkasse hat alleine 2005 2,7 Mio. € aufgebracht. Von 1994 bis 1999 hat man selber noch 11 Millionen DM an Steuern gezahlt. Nur leider zeigt sich, dass man damals vielleicht auch schon Verluste verschleiert und vor sich her geschoben hat. Das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) vom Genossenschaftsverband muss man doch fast als Betrug am Mitglied bezeichnen, wenn man verschwiegen hat, dass die Risikolage außer Rand und Band war, wie man es dann in den Lagebericht von 2001 rückwirkend rein geschrieben hat.

   

Nr. 3020

Interessierter

12. Februar 2008, 12:14 Uhr

Betreff: Zu 3238, Maschinen?

Das wäre ja hoch interessant, was heißt hier Maschinen in Nr. 3238? Hat man heraus gefunden wie man die Maschinen in Eintrag Nr. 1372 und auch andere Sachen verschoben hat?

   

Nr. 3019

L.

12. Februar 2008, 12:09 Uhr

Betreff: Was singen denn die Vögelein?

Kippen sie langsam um, wenn sie von den Ermittlungsbeamten einzeln befragt werden? Was singen denn die Vögelein? Von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, wie es schon in Eintrag Nr. 3151 und Eintrag Nr. 3154 in den Raum gestellt wurde, oder von unglaublichen Vorgängen über die Bankverrechnungskonten? Mann oh Mann, Herr Herzog, immer wieder mitten drin, immer wieder, dass das ein Prüfer des Genossenschaftsverbandes wirklich nur mit Absicht übersehen hätte können. 36 Mio. € Abschreibungsverluste vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2006 wie es uns in Interessant (= Link) aufgezeigt wird, Bilanzverschiebungen bei 27,4 Mio. € Wertberichtigungsbestand zum 31.12.2004 wie es in den Lageberichtsvermerken (= Link) offensichtlicher nicht mehr geht.

Diese Prüfungen des Verbandes in der Zeit und mit Herrn Herzog und Herr Grothoff, da waren nicht nur die Vertreterversammlungen Alibiveranstaltungen, da war die ganze Revision zu der Zeit nur eine Farce. Herr Herzog hat die eigenen Bewerbung gleich genauso vom Verband geschrieben bekommen, so wie es mit dem Aufhebungsvertrag für Manfred Heger war. Das hat man in München mit einem Aufwasch erledigt. Vielleicht singen darüber die Vögelchen auch schon, wie man mit der Wirtschaftsprüferordnung beim Genossenschaftsverband umgeht und wie man die eigenen Unfähigkeit übertüncht, in dem man Verbandsprüfer wie Johannes Herzog zum Vorstand bei den kaputten Banken macht.

   

Nr. 3018

Leser

11. Februar 2008, 21:14 Uhr

Betreff: beitrag 3238

Zu Autor 3238 füge ich kurz hinzu: So wie die ALTEN zwitscherten, pfeiffen auch die JUNGEN. Dies ist allerdings die Vergangenheit. Denn das IST lautet: Es hat sich ausgezwitschert und ausgepfiffen, denn von nun an wird einfach aufgeräumt.

   

Nr. 3017

Minnesänger

11. Februar 2008, 19:58 Uhr

Betreff: Die Rückkehr der Vögelchen

Mes amies, die Frühjahr sind im Anflug und Vögelein kommen zurück. Jubilieren und singen voller Freude und erzählen von südliche Gefilde und Erlebnisse. Und manche Mal natürlich auch von Donaustrand und Schiffen.
Wobei ich nicht verstanden habe, was Kies und Kohle mit Donau und Schiffen zu tun hat. Es soll viel Kohle und Kies aus unserer Gegend in die Schiff auf Donau geflossen sein, aber was hat „geflossen zu bedeuten“? Kohle und Kies wird doch transportiert. Fließt denn die Kösseine in die Donau oder was meinen die kleinen Sänger?
Bei Frage von Transport haben ich auch was von Maschinen und von deren Kohle gehört. Und deswegen bin ich vollkommen zerstört und kenn mich überhaupt nicht mehr aus.
Irgendein Großer und viele kleine sollen bei die Transport von Kohle gemeint sein.
Und vor allem, so was Blödes, Kohle soll gewaschen worden sein, aber Kohle kann man doch nicht waschen, oder? Schwarz bleibt doch immer schwarz, vor allem wenn es sich um Kohle handelt.
Vielleicht werd ich ja noch aufgeklärt, es kommen immer mehr Vögelein zurück in heimische Gefilde.
Eines hat mir von einem großen Knaller erzählt den ich demnächst höre. Na da bin ich erst gespannt.
Also ich lieben die Frühjahr und vor allem die Vögelein.

Die Vögelein die Vögelein die zwitschern ihre Lieder
Und wenn der große Knaller kommt dann melde ich mich wieder.
;-)

   

Nr. 3016

Uwe

11. Februar 2008, 16:28 Uhr

Betreff: Mit der Befreiung von Manfred Heger hat sich der Prüfer Herzog zum Hauptverantwortlichen gemacht

49 Millionen € an ausfallgefährdeten Krediten soll die Bank am 31. Dezember 2004 gehabt haben. So hat es Reinhold Wolf im Juni 2006 eingestehen müssen. Davon waren 27,4 Millionen als Wertberichtigung ausgewiesen. Die sind ja nur darum heute weniger, weil man die Kunden raus manöveriert hat und weil dadurch die Bilanzsumme gesunken ist, worauf man so stolz war. Was in Wahrheit noch oben drauf kommt an Verlusten das kann man aus der Zahl noch gar nicht mal ableiten, aber man darf da noch mit einigem rechnen. 5 Monate vorher haben die Prüfer dafür gesorgt, dass Manfred Heger für diese Sauereien nicht belangt werden sollte. Der Aufhebungsvertrag, da kann man davon ausgehen, der wurde vom Verband ausgearbeitet und aufgesetzt. Nun scheint aber die Staatsanwaltschaft doch eine andere Meinung zu haben. Oder zielen die Ermittlungen wegen höchst risikoreicher, genossenschaftsrechtlich untersagter Kreditgewährungen schon alleine gar nicht mehr nur auf die alten Vorstände? Hängt der Prüfer Herzog schon in gleichem Maß in den Ermittlung mit drin? Wer das als Revisor nicht aufgreift, sich aber direkt vom Prüferteam ins Vorstandsamt via Gesamtprokura hievt, ist der äußerst verdächtigt an den Machenschaften mit gewirkt zu haben, sie zumindest mitverantwortet zu haben? Verhindert haben die Prüfer anscheinend rein gar nichts. Mit dem Aufhebungsvertrag für Manfred Heger hat sich Johannes Herzog voll in die Verantwortung der alten Vorstände hinein begeben. Es ist ein unglaublicher Skandal, dass man das den Mitgliedern verheimlichen wollte. Um das Image der Bank zu retten hat man den Prüfer zum Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer gemacht. Unglaublich. Doch heute ist das Ansehen der Bank auf keinem Barometer mehr abzulesen, so tief ist es mit Herrn Herzog gesunken.

   

Nr. 3015

Insider

11. Februar 2008, 15:13 Uhr

Betreff: Ja was ist denn mit dem Herzog los?

Ja was ist jetzt mit dem Herzog los? Arbeitet der bloß noch stundenweise? Oder hat er daheim soviel zu tun? Rechnet der daheim die falsch abgerechneten Konten nach, weil er nicht mehr zu sprechen ist? Schmollt der daheim, weil sich kein Landrat, kein Bürgermeister, kein Kreis- und Stadtrat, kein Aufsichtsrat und kein Vorstandskollege mehr zu ihm aufs Foto in der Zeitung wagt, wenn die Staatssekretärin aus München eine Stiftungsurkunde vorbei bringt? Haben sie beim Durchsuchen seiner Bank hier klicken .... (= Link) vielleicht auch seine Geheimfächer entdeckt, wo er das was er zwar gesammelt hat, aber nicht in die Prüfungsberichte geschrieben hat, gelagert hat?

   

Nr. 3014

L.

11. Februar 2008, 13:16 Uhr

Betreff: So ein Prüfer kann doch kein Vorstand sein

Hallo Herr Herzog, was Sie der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) auftischen wollten, kann doch nicht ihr Ernst gewesen sein. Sie kennen doch die Gesetze, der Vorstand haftet auch schon für Fahrlässigkeit. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) steht doch gleich auf der ersten Seite, dass Manfred Heger alle anderen Entscheidungsträger wissentlich, bewusst mit falschen Zahlen zu den Firmen gefüttert hat. Der Rechtsanwalt hat festgestellt, dass Manfred Heger seine Pflichten zumindest fahrlässig verletzt hat und ein ordentlich handelnder Vorstand die Überziehungen nicht zulassen hätte dürfen. Somit war Ihre Prüfung doch keinen Pfifferling wert, wenn Sie das alles nicht aufgegriffen haben, was unabhängig von Ihnen alles festgestellt wurde.

Wir gehen alle davon aus, dass Flex für Ihre Arbeit nicht der Ausnahmefall, sondern die Regel war. Sie haben sich nicht um den Beschiss der Kunden gekümmert, nicht um die Stichtagsverzinsungen im Darlehen, oder den zigtausendfachen Betrug, dass die Bank schier ausnahmslos jede Darlehensauszahlung zu ihren Gunsten vorverzinst hat, nicht um hundertausendfachen, vielleicht millionenfachen Betrug in den Wertstellungen im KK- und Girobereich, nicht um die korrekten Zinsanpassungen nach den höchst richterlichen Vorgaben, nicht um die korrekte Verzinsung der Sparverträge und so weiter und so fort. Was haben Sie überhaupt gemacht? Die latent gefährdeten Kreditrisiken aufsummiert und als nicht vertretbar in die Berichte geschrieben, ohne dass man zwingende Maßnahmen bei den Vorständen eingefordert hätte. Im Jahr 2004 war über drei Jahre nach der Fusion immer noch keine geeignete Organisation bei der Bank zu erkennen. Sie wissen selbst, dass die Organisation unter normalen Umständen vor der Fusion aufzustellen ist. Risikomanagement bei der Bank Fehlanzeige, dafür die Haltung der Vorstände marktdynamisch operativ. Marktdynamisch, operativ und kundenverachtend, dass war es neben Ihnen.

Was ist mit Ihren leeren Versprechungen? Hat es Ihnen die Sprache verschlagen, was uns über die Musterrede vom 29.06.2006 (= Link) alles verzapft haben, nachdem Sie uns mit stolz einen Tag vorher in der Zeitung die ersten Lügen auftischen wollten? Warum sagen Sie es nicht wie es mit der Bank jetzt steht? Ein ordentlicher Vorstand hat Mitte Februar die Bilanz bis auf Kleinigkeiten fertig. Wie viel sind Sie wieder zurück gefallen? Wie viele Ihrer Mitglieder haben Ihnen komplett oder nur mit den Geschäftsguthaben den Rücken gekehrt? Wie groß ist der Vertrauensverlust in Ihre Person?

Sie sind nicht frei von Schuld Herr Herzog. Sie wollten die wahnsinns Kreditverluste gar nicht eindämmen. Sie wollten nur auf den Vorstandssessel, koste es was es wolle. Sie haben alles übersehen, von Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen nach Afrika. Sie haben diesen Vorstand an ihrer Seite gebraucht, sonst wären Sie selbst nie Vorstand geworden. Und dem anderen, den Sie mit eingespannt haben, dem haben Sie auch nicht mehr trauen können, drum haben Sie seien Schränke durchstöbern müssen, wie er auf dem Mittelmeer geschippert ist. Hätten Sie ihn doch angezeigt, aber Sie haben ihn rücklings überfallen, da hatten Sie ihre Freunde vom Verband dann mit dabei.

Sie wissen sehr genau, was alles mit den US-Fonds gelaufen ist, drum haben Sie manchem Mitarbeiter die Kündigung schon angekündigt und ausgesprochen, noch als Prüfer. Sie werden es hoffentlich auch noch mit der Wirtschaftsprüferordnung zu tun bekommen. Den Interessenkonflikt zwischen Prüfung und Vorstandsbewerbung, denn musste die VR-Bank noch teuer bezahlen. Die acht Millionen von Flex und Gold, Gold, Gold, die lasten schwer auf Ihnen. Das was Dr. Nickl am 30.06.2005 aufzeigte, dass war sich noch lange nicht alles. Da hat man uns wahrscheinlich nicht nur die wirkliche Schadenssumme vorenthalten, aber Sie, Sie haben alles gesehen und alles für sich umgemünzt. Und den Prozess Gold, Gold, Gold, den werden wir bei der Berufungsverhandlung noch genauer beobachten. Sie haben von den Verstößen gegen Geldwäschegesetz und § 18 Kreditwesengesetz genau gewusst, genauso wie Sie über die Verrechnungskonten der Bank haargenau bescheid wissen. Sie sind an Millionenschäden bei unserer VR-Bank mit an erster Position mit schuld. Es ist wirklich der höchste Treppenwitz, dass Sie bei uns zum Vorstand gemacht wurden. Und was Sie leisten, das haben Sie mit der Waldeslust bewiesen. Die 430.000 € fordern wir von Ihnen, von Herrn Schelter und von den Verbandsprüfer zurück, die Sie da auch wieder freisprechen wollten. Aber Freispruch können Sie nicht aussprechen, wie Sie es nach der letzten Vertreterversammlung über die Frankenpost versucht haben und so können es auch Ihre Prüferkollegen Ihnen gegenüber nicht. Ihre Verleugnungen nimmt Ihnen kein Mensch mehr ab, sehen Sie es endlich ein.

   

Nr. 3013

Mitglied

11. Februar 2008, 09:37 Uhr

Betreff: Herr Schelter, stellen Sie sich endlich

Der Eintrag Nr. 3233 haut den Nagel auf den Kopf, nur der unsauberen Arbeit, der gesetzesverachtenden Arbeit der Prüfer des Genossenschaftsverbandes haben wir heute den Auflauf der Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz zu verdanken. Wahrscheinlich unter dem Druck des Verbandes wurde uns der unglaublichste Treppenwitz beschert, den man sich vorstellen kann, man hat den Prüfer zum Vorstand gemacht, der zum wesentlichen Teil Mitschuld hat an höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditausreichungen. Dabei hat auch unser Aufsichtsrat gehofft, dass die eigenen Verfehlungen, die Kontrollpflichtverletzung nach § 41 Genossenschaftsgesetz, ja vielleicht die persönlichen Bereicherungen, ebenfalls nicht ans Tageslicht kommen.

Wenn man bedenkt, dass Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender ins Gespräch kam, dass ihm sein Amt nicht unbedingt zum Nachteil gereichte, dass er alleine mit den Prüfern den Vertrag mit Manfred Heger ausmachte, der diesen für das freisprechen sollte, was heute die Staatsanwaltschaft wieder aufdröselt und er auf der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 nicht den Mumm hatte zu sagen, dass er zwei Tage danach das Amt hinwirft, dann sehen wir, welche Figuren hier die einzigen Vertreter von uns 17.000 Mitglieder darstellen, so kann man nur ungläubig den Kopf schütteln.

Was uns dann mit der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) für ein Affentheater vorgespielt wurde ist weiter unfassbar. Der Aufsichtsrat hätte angeblich keine Möglichkeit knapp 4.000 Seiten Überziehungslisten im Jahr zu kontrollieren, er könne angeblich Kredite nicht einsehen, die unter der Großkreditgrenze lägen. Das ist ja die Kontrolle des Aufsichtsrates ad absurdum. Warum lässt man sich dann von der externen Revision überhaupt was vorlegen? Mann muss doch laut Satzung an den Besprechungen teilnehmen, wo der Flexkredit schon ein Jahr nach der Ausreichung im Prüfungsbericht behandelt werden musste und der wird doch auch nur dann behandelt, wenn es aus der EDV der Bank heraus Negativsignale gibt. Warum gibt es dann einen Kreditausschuss beim Aufsichtsrat? So werden wir vom Aufsichtsrat und von den Verbandsleuten schamlos belogen. Der Verzicht auf den Regress war doch für den Aufsichtsrat und die Prüfer unabdingbar, wenn man selber auf die Ansprüche verzichtet hatte und Manfred Heger hatte doch betont, dass man auf bekannte Ansprüche auch verzichtete und unbekannten gar nicht nachgehen wollte. Diese Haltung, die kann man nur in einem Nachvollziehen, es ist die Vertuschung der eigenen Schuld.

Wie wenig befähigt Reiner Loos zur Führung des Aufsichtsratsvorsitzes war, zeigt doch sein Schwimmen in den Aussagen von Ampel gelb bis Ampel rot und dem des Prüfers, dass man doch Kredite unter der Großkreditgrenze nicht einsehen können haben wollte, die man über die Bilanzschiebereien von Vorstand und Prüfung auch noch künstlich hoch hielt, so war es doch wiederum nur eine Notlösung den Aufsichtsratsvorsitz wieder zu wechseln. Doch welcher Vorsitzende geht denn zurück ins Glied? Dies ist doch meist mit einem Rücktritt aus dem Gremium verbunden, aber nicht bei der VR-Bank und nicht bei Reiner Loos, der nicht einmal das Rückgrat besaß vorne hin zu treten.

Leider haben wir nun wieder einen Aufsichtsratsvorsitzenden, wo wir nicht sicher sein können, dass er nicht in erster Linie für seine Firma angetreten ist anstatt für die Mitglieder. Bis 30. April 2007 war er als Notvorstand angekündigt. Die Niederlegung zum 31.12.2006 hat man nicht mal für notwendig gehalten den Mitgliedern auch mitzuteilen. So wird deutlich, wie wenig die Verantwortlichen es für notwendig erachten die Mitgliedergemeinschaft ernst und für voll zu nehmen. Wir müssen den Aufsichtsratsvorsitzenden in die Pflicht nehmen. Es steht nicht nur der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand im Visier der Öffentlichkeit. Wir erwarten vom Aufsichtsratsvorsitzenden jetzt nach zweieinhalb Monaten ein Statement, ob Herr Herzog in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit einbezogen ist und wie es um die Bank steht? Ob die Talfahrt ungebremst weiter geht und ob man die eigenen Fehler und Unzulänglichkeiten wieder auf die Konkurrenz schiebt, wie es Herr Herzog seit seinem Amtsantritt praktiziert? Distanz erwarten wir vom Aufsichtsrat, nicht die Schutzfunktion für den Vorstand.

Doch muss uns eben Herr Schelter auch sagen, ob er diese Distanz auch wirklich wahren kann. Denn als Notvorstand hat er von den Verhandlungen um die Waldeslust Kenntnis von der Sache haben müssen. Wenn nicht, dann müsste er Herrn Herzog ja sofort wegen Vertrauensbruch entlassen. Wenn ja, ist die Abhängigkeit über die eigene Firma so groß, dass er als Aufsichtsratsvorsitzender nicht frei handeln kann? Die Sache Waldeslust ist ein Knackpunkt ob wir einen alleinherrschenden Fürsten als Vorstand haben, oder ob wir einen Aufsichtsratvorsitzenden haben, der selbst den Kopf nicht aus der Schlinge bringt und ob wir erkennen müssen, dass der gesamte Aufsichtsrat sogar ungesetzliche Vorgänge in dieser Größenordnung nicht mehr zu stoppen vermag. Über ein Jahr ist es nun her und keiner der Herren des Aufsichtsrates hat den Mut aufzustehen und zu sagen, knapp 30 Millionen € an Wertberichtigungen bei unserer Bankgröße, das war Untreue von den Vorständen und vielleicht auch von uns selber und keiner hat den Mut zu sagen, es ist ungesetzlich, wenn wir gesicherte Forderungen von 432.000 € aufgeben und das Geld mit diesen Tricks auch noch, verschenken, obwohl die Beträge in Wahrheit ja gezahlt wurden und die Öffentlichkeit darüber informiert ist. Es ist dabei egal ob dies mit oder ohne Information des Aufsichtsrates passiert ist, es ist jedem Falle ungeheuerlich und unbegreiflich, dass man dies so vehement versucht zu verbergen.

Weil es schon wieder solange so geht, weil man eine Vertreterversammlung drüber laufen ließ und man es nicht in die letzte Bilanz eingearbeitet hat obwohl das die Bilanzrichtlinien so fordern, einschließlich der Gesetze, deswegen kann man den heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden tatsächlich auch wieder nur auffordern sein Amt wieder abzugeben. Er zeigt, dass er nicht frei in seinen Entscheidungen ist.

   

Nr. 3012

Uwe

10. Februar 2008, 13:56 Uhr

Betreff: Warum wir die Staatsanwaltschaft da haben, dass trägt zwei Namen, nämlich Herzog und Grothoff

Im Artikel der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) steckt im Kern die Wahrheit schon drin. Warum haben wir die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz da? Weil es Leute gab, die es nicht mit ansehen konnte, wie die unsauberste Revisionsarbeit verhalf korrupteste und unfähigste Vorstände unbehelligt zu lassen.

Ähnlich wie bei der Sparkasse in Tirschenreuth sagt uns die Staatsanwaltschaft eine Anhäufung von solchen Summen von Kreditverlusten und Wertberichtigungen sind ein Verbrechen gegen die Allgemeinheit und gegen die Mitglieder und Kunden einer Bank. Es ist alles andere als unabwendbare Zustände, es ist das Ergebnis von Verstößen gegen Spezialgesetze, die vorgeben, dass sich eine Bank auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in dem von ihr bearbeiteten Umfeld einstellen muss und marktoperative, dynamische Handlungsweisen (laut Reinhold Wolf am 14.Oktober 2004) Gesetzesverstöße sind, wenn man damit begründet, dass man die vielfältigen Rahmenbedingungen nicht fähig war einzuhalten.

Warum haben wir also die Staatsanwaltschaft da? Dazu kann man nur die Antwort geben, dass die Prüfung des Genossenschaftsverbandes diese höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlichen untersagten Kreditausreichungen über viele Jahre hinweg zugelassen hat. Niemand kann dies verhindern, wenn die Prüfung es nicht tut. Im Umkehrschluss ist die gesetzliche Prüfung nicht nur damit zu belegen, dass sie selbst unfähig war, man muss es so bezeichnen, die Prüfung des Genossenschaftsverbandes ist als Mittäter anzusehen. Der Aufhebungsvertrag zuerst mit Manfred Heger und dann mit Karl Krämer und deren Verheimlichung ist als die schlimmste Vertuschungsaktion zu sehen, die man sich vorstellen kann. Es deutet alles darauf hin, dass ein Verzicht auf eine anwaltschaftliche Fachberatung noch der beste Hinweis ist, dass der Vertrag, der gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstößt, aus der Feder des Genossenschaftsverbandes stammt und von den Prüfer Herzog und Grothoff alleine mit Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender Manfred Heger zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Die Prüfer hatten größtes Interesse die eigene Mitschuld zu verstecken. Die Worte von Dr. Nickl auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link), aber auch die von Raimund Grothoff belegen, dass es sich nicht nur um Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz handelte, es waren Verstöße gegen die wichtigsten Paragraphen im Kreditwesengesetz, die die Voraussetzung einer Kreditgewährung definieren. Herr Herzog war zwar bis 2004 nicht Vorstand, aber Vorstand und auch Prüfung tragen die Verantwortung gemeinsam für die genossenschaftlich unerlaubten Kreditgewährungen. Wenn Herr Herzog seine Verantwortung dafür verleugnen will, so ist dies die nächste Vertuschungsaktion und die wird verstärkt dadurch, dass man uns seit zweieinhalb Monate nichts sagt, was in der Bank abläuft.

Kein einziger örtlicher Politiker hat sich auf dem Bild zur Bürgerstiftung ablichten lassen. Man stellt sich doch sonst gern zu einer Staatssekretärin, wenn es nur um segensreiche Dinge wenige Wochen vor der Wahl geht. Doch es stellt sich anscheinend niemand zu Herrn Herzog aufs Bild. Bezeichnend dürfte doch auch sein, dass er sogar vom Vorstandskollegen und vom Aufsichtsratsvorsitzenden geschmäht wird. Denen wird überhaupt nicht gefallen, dass er sie mit der Waldeslust in die Nähe der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gezogen haben dürfte.

Wenn wir uns Interessant (= Link) anschauen, dann sieht man, dass mit dem Abschluss 2001 der Bank die großen Abschreibungsverluste fast in gradliniger Form begonnen haben. Hat man die denn bis dato zusammen geschoben um die Fusion durch zu kriegen, wenn die Risikosituation schon außerhalb von vertretbaren Rahmen lag? Es dürfte aber auch der erste Abschluss gewesen sein, den Raimund Grothoff und Johannes Herzog als Prüfer des Verbandes mit fabriziert haben. Diese Herren hatten anscheinend nicht die Aufgabe noch irgend etwas zu verhindern. Es sieht so aus, als ob sie hergeschickt wurden um das Elend bei der Bank nur noch zu verwalten. Das zeigt sich doch auch drin, dass man als Prüfer und Verband bereit war auch noch gegen § 252 HGB (= Link) mit den Bewertungsgrundsätzen zu verstoßen und im Bestätigungsvermerk die Richtigkeit der Bilanz zu bestätigen, obwohl vielleicht Millionen an Einzelwertberichtigungen aus den Bilanzen herausgelassen wurden.

Ganz im Gegenteil, die Prüfer Herzog und Grothoff haben die Aufklärung behindert und verhindern sollen. Das Fazit lautet, hätten wir anständige Prüfer da gehabt, dann wären die Verluste weit geringer ausgefallen und das natürlich auch für die Kunden selber, aber unter normalen Umstände hätten wir hier die Staatsanwaltschaft niemals benötigt, wenn die Prüfer ihre Aufgaben wahr genommen hätten das Chaos einzudämmen, anstatt auf den Sauereien auch noch die eigenen Vorstandsposition zu zimmern. Die Verantwortung tragen neben Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer natürlich auch der Aufsichtsrat aber in ganz besonderem Maße die Herren Raimund Grothoff und Johannes Herzog. Die Verantwortung für den Auftritt der Staatsanwaltschaft tragen aber die Prüfer alleine. Wie isoliert Herr Herzog da steht, zeigt das Foto in der Frankenpost (= Link) zum Artikel zur Bürgerstiftung.

   

Nr. 3011

Zeitungsleser

9. Februar 2008, 18:31 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung ?

Nun war die Staatssekretärin aus München da mit der Stiftungsurkunde zur Bürgerstiftung. Warum war aber keiner von den Örtlichen Politikern mit dabei? Keine Bürgermeisterin, kein Landrat, kein Bürgermeister von Wunsiedel oder von Selb, nicht einmal die Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat der Bank, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende? Hat die Herr herzog vergessen einzuladen, oder zeigen sie ihm die kalte Schulter und wollen ein paar Wochen vor der Wahl nicht mit ihm auf einem Bild http://www.frankenpost.de/_/tools/picview.html?_CMELEM=306671 (= Link) in der Frankenpost erscheinen?

Aber warum klärt Herr Herzog nicht auf über die Bürgerstiftung? Die, die das meiste Geld gegeben haben, die dürfte man doch auf dem Bild zum Frankenpostartikel (= Link) sehen. Sammelt man jedes Jahr soviel Geld ein, oder gibt es nur Ausschüttungen aus den Zinsen? Wenn man das Geld mündelsicher anlegen muss, dann hüpft man mit den Erträgen daraus nicht weit. Da kann man vielleicht mal ein Stück Brot kaufen, aber sonst hat es kaum einen Effekt.

Und wer sich als edler Ritter hinstellt, wie Herr Herzog, der sollte endlich mal kund tun, wem man denn das Geld anvertraut. Was ist, wird jetzt bei der VR-Bank wegen ihm und gegen ihn ermittelt, wie ist es denn mit dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust? Auf der einen Seite geht Herr Herzog Geld sammeln und auf der anderen verschenkt er das Geld der Mitglieder? Das interessiert genauso, ob er im Fokus der Staatsanwaltschaft steht, wenn nicht noch mehr.

   

Nr. 3010

anonym

8. Februar 2008, 16:27 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog wegen Aufhebungsvertrag Manfred Heger

....... ……………, den 7. Februar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB (= Link) und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB
(= Link) und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zur Seite Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Protokolle der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz aus den Jahren 2004, 2005 und 2006, wenn der Staatsanwaltschaft nicht schon vorliegend einzusehen bei der VR-Bank Marktredwitz, 2005 auszugsweise hier klicken ... (= Link)

C) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) bei der Bank

D)- Prüfungsberichte und Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zur VR-Bank Marktredwitz eG, speziell Einzelprüfungsprotokoll zu dem Fall der Vermögensaufgabe;

Aus den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz und der Vorgängerinstitute und verschiedener Vertreterversammlungsprotokolle geht hervor, dass die Bank in der letzten Dekade Abschreibungsverluste von wahrscheinlich mindestens 50 Mio. € erwirtschaftete. Die Bankvorstände haben trotz langjähriger Tätigkeit nicht für eine geordnete Organisation der Bank gesorgt, was ein Verstoß gegen § 25a Kreditwesengesetz (= Link) bedeutet und im Jahr 2004 von der gesetzlichen Prüfung vielleicht auch in dieser Form festgehalten wurde.

Auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 wurde im Nachgang den Vertretern mitgeteilt, dass zum 31. Dezember 2004 für die Bank im Kreditbereich ein latentes Risikopotential von 49 Mio. € und tatsächlich bilanzierte Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden hatten.

Im Aufsichtsratsprotokoll der VR-Bank Marktredwitz vom 4.08.2004, Beweisquelle B) wird ausgeführt, dass der Aufsichtsrat als Entscheidungsgremium einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden zu stimmt. Somit war der Vertrag bereits vor Zustimmung geschlossen. Dies lässt nur den Schluss auf eine eigenmächtige Handlung des Aufsichtsratsvorsitzenden zu, der ein Vertrag ohne inhaltliche Kenntnismachung des Gesamtgremiums geschlossen hatte. Ebenso ist im Protokoll nie über eine Rechtsberatung für den Aufsichtsrat die Rede. Nach meiner Ansicht ist jedoch der Verzicht auf Rechtsberatung an sich eine Sorgfaltspflichtverletzung des Aufsichtsrates.

Durch den Verzicht auf Rechtsberatung bleibt nur der Schluss, dass die Rechtsberatung durch die gesetzlichen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern vorgenommen wurde. Wie in kreisen der Bank diskutiert wurde, wurde von Seiten des Prüfers Johannes Herzog wegen eines angeblichen Imageverlustes für das Bankinstitut auf Rechtsverfolgung gegen die damaligen Vorstände zu verzichten. Es besteht meinerseits der dringende Verdacht, dass Herr Johannes Herzog für die Beratung des Aufsichtsratsvorsitzenden verantwortlich ist und über den Genossenschaftsverband Bayern einen Dienstaufhebungsvertrag vorbereiten ließ, der den Vorstand von allen Ansprüchen gegen ihn von Seiten der Genossenschaft befreien sollte. Die Tatsache dieses Vertrages wurde den Vertretern verschwiegen, obwohl nur diese laut Satzung berechtigt waren, über Ansprüche gegen Vorstände zu entscheiden. Die Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetzes schrieb sogar, dass auf berechtigte Ansprüche generell nicht verzichtet werden darf.

Die Bekanntgabe diese bestehenden Vertrages erfolgte dann unvorsichtigerweise durch den betroffenen Vorstand selbst zirka ein Jahr später, als gegen in wegen marginalen Ansprüchen aus dem Gesamtverlust eine Regress bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der Bank vorgetragen wurde, der an sich auch den Charakter zeigte, dass der Regress vom Aufsichtsrat nicht in der form befürwortet wurde, dass es Aussicht auf Zustimmung der Vertreter haben konnte.

Der tätige Prüfer Johannes Herzog steht daher im schweren Verdacht Betrug gegenüber der VR-Bank Marktredwitz begangen zu haben, da er dem Vorstand Manfred Heger den Vermögensvorteil verschaffte, nicht für die Vermögensschäden der VR-Bank Marktredwitz und seiner Kunden haften zu müssen. Herr Johannes herzog hat damit eventuell betrug gegen die VR-Bank Marktredwitz begangen, in dem er Herrn Manfred Heger verhalt, nicht für an die 50 Mio. € haften zu müssen, wenn nicht noch mehr.

Herr Johannes Herzog hat sich seinen persönlichen Vorteil daraus verschafft, in dem er die Vertrauensstellung des gesetzlichen Prüfers nutzte um sich sehr zeitnah mit der gegen § 34 GenGesetz verstoßenden Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Heger selbst für die gut dotierte Stellung zu bewerben und entgegen den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung wegen Interessenkonflikten zwischen Prüfung und Geschäftsführung die Führungsposition nahtlos übernahm. Der Interessenkonflikt des Herrn Herzog könnten in vielen Fällen Schäden verstärkt, wenn nicht gar zusätzlich hervorgerufen haben. Es ist z.B. nicht verständlich, dass Herr Herzog als Prüfer beim Vorstand Manfred Heger Verstöße nach § 18 KWG nicht aufsichtsrechtlich gewürdigt hatte, wie es auf der unter Beweisquelle A) genannten Internetseite hinlänglich diskutiert wird, wie auch weitere unverständliche Vorgänge in dieser Richtung, die ich beantrage mit zu überprüfen.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich bei den Ermittlungen immer die Rolle und Mitwirkung aller tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, mit zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3009

Insider

8. Februar 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Die Macht der genossenschaftlichen Verbände über das Prüfungsmonopol

Welcher genossenschaftliche Banker erinnert sich nicht an die zweite Hälfte der neunziger Jahre und die ersten Jahre nach dem Jahrtausendwechsel.
Damals hatten viele Genossenschaftsbanken grösste Probleme mit der Menge und dem Volumen notleidender Kredite.
Die DG Bank - Vorgänger der heutigen DZ Bank war praktisch pleite und musste mit grossen Summen saniert werden.
Alles Vorgänge, die schon einige Zeit zurückliegen und doch ganz offensichtlich von erschreckender Aktualität.
Schon damals wurde in einer erfolreichen Bankenfachzeitschrift das Prüfungsmonopol als wenig erfolgreich angegriffen. Das war 1996 und ist in der Ausgabe 2.1996 dieser Zeitschrift nachzulesen. hier klicken...
Schon damals wurde die Machtfülle der Verbände angeprangert. Worte wie Inzucht, Allmacht, erzwungenes Wohlverhalten und Angst vieler Vorstände machten damals die Runde.
Offensichtlich war es auch die Prüfungsqualität an sich, die den Vorgänger des heutigen Präsidenten des BaFin ( Bankenaufsicht ) damals veranlassten, die Prüfungshoheit in Frage zu stellen. Nur durch eine extreme Erhöhung der Risikoumlagen konnten Pleiten im Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken vermieden werden. Die damaligen Verbandsfürsten mussten zum "Watschenempfang" in Berlin antreten und Besserung geloben.
Sicher hat das Risikomanagement heute eine ganz andere Leistung als vor 10 Jahren.
Offensichtlich - wenn man die Beiträge hier liest - sind aber die Probleme nicht kleiner geworden. Immer noch ist die Leistung der Prüfer in Teilen nach wie vor schlecht.
Wie kann es sein, dass ein Prüfer, der ein Haus prüft anschließend zum Vorstand dieser Bank bestellt wird ?
Das BaFin bleibt aufgefordert, die Verbandsprüfungen in Banken kritisch zu hinterfragen.
Das Genossenschaftsgesetz des Bundes verschafft den genossenschaftlichen Prüfungsinstanzen eine heute nicht mehr zeitgemäße Machtfülle, die schon immer von vielen Vorständen als erdrückend empfunden wurde.
Viele Vorstände lehnen dieses Gesetzeskonzept schon länger ab.
Der Bundesgesetzgeber bleibt aufgefordert hier endlich tätig zu werden und nicht zu warten, bis Europa eine Änderung erzwingt.

   

Nr. 3008

Mitglied

8. Februar 2008, 12:29 Uhr

Betreff: Schauermärchen zur Arbeit des Genossenschaftsverbandes

Die Zeitungsartikel in Nr. 3228 sind wirklich eine Ohrfeige in Richtung des Genossenschaftsverbandes. Wer nicht viel Zeit hat sollte mal gleich auf Seite 9 durchblättern, da geht es darum dass man dem zweiten Vorstand die Mitschuld wegen unterlassener Kontrollhandlung gab und da ist eine Auflistung der Verfehlungen zu sehen. Warum hat man diese Mitschuld aber den Prüfern des Verbandes nicht auch gegeben? Die haben es doch auch elf Jahre nicht gemerkt, dass in der Bank der Hund begraben war. 165 Millionen hat der Vorstand an der Prüfung vorbei veruntreut. Die Bank wurde doch anscheinend als Perle bezeichnet. So bezeichnet doch heute Herr Götzl es auch so, dass das BaFin die guten Banken nicht mehr prüfen muss, die man vom GVB schon geprüft hätte. Ist das die geliche Augenwischerei wie man es mit dem A-Raiting macht? A-Raiting für die RV-Bank Hof, für die VR-Bank Marktredwitz, weil man sich im Schoß des Sicherungsfonds befindet? A-Raiting für eine Bank mit einer Ertragslage die seit 8 Jahren keinen steuerbaren Ertrag mehr hervor bringt und einer katastrophalen Eigenkapitalkonstellation.

Selbstverständlich muss das Bafin die Prüfungen des Verbandes nachvollziehen, das Bafin, wenn Herr Herzog in Marktredwitz solche Verstöße gegen § 18 KWG zulässt, mit der Folge von 8 Millionen DM Verlust. Aber das BaFin müsste unbedingt einen neuen Prüfungsansatz aufnehmen. Es müsste überprüft werden, wo der Genossenschaftsverband seine Finger im Spiel hat, wo es Schwierigkeiten bei den Banken gibt. Das BaFin müsste mit überprüfen wie es der GVB mit dem Wirtschaftprüferordnung hält. Warum ein Prüfer Vorstand wird, obwohl er vorher für die Prüfung dieser unglaublichen Verluste auch zuständig war, ob er nicht deswegen seine Prüfung vernachlässigt hat, weil er das Versprechen des Vorstandsamtes in der Tasche hatte. Das BaFin müsste überprüfen, ob der GVB für den sittenwidrigen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist. Es müsste durchforstet werden warum man in Marktredwitz gegen § 252 HGB, Abs. (4) (= Link) verstoßen hatte? Ob es dafür triftige Gründe für den GVB selbst gegeben hat. Das ist die Aufgabe der Bankenaufsicht. Vielleicht hat Herr Götzl erreicht, dass das BaFin sich dieser Aufgabe erinnert endlich den GVB an sich zu überwachen und ihm das blinde Vertrauen zu entziehen.

   

Nr. 3007

Minnesänger

8. Februar 2008, 11:57 Uhr

Betreff: Vorgänge in Niederbayern

zu Beitrag 3224 und 3226

aus unserer reichhaltigen Sammlung:
hier sind die Berichte zu den Vorgängen in Niederbayern hier klicken......

   

Nr. 3006

Kenner

8. Februar 2008, 00:00 Uhr

Betreff: Täuscht Euch nicht

Dei Karten liegen bei der VR-Bank in Makrtredwitz ziemlich verstreut auf dem Tisch. Wenn über Sanierung gesprochen wird, dann ist dies nicht das Reinwaschen, wie man es vieler Orten praktiziert. Der Sicherungsfonds muss sich in der Pflicht sehen, dass er nun von der Staatsanwaltschaft beobachtet wird. Es wird nicht gehen, dass man die Verantworltichen nicht auch zur Verantwortung zieht, egal was man ihnen schon für befreiende Verträge gegeben hat. Die Chance ist vertan die Angelegenheit nur hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Und der Sicherungsfonds wird berechtigterweise sagen, hättet ihr uns vor fünf Jahren geholt, wir hätten uns alle zusammen einiges erspart. Die die dies zu verhindern wussten, die werden das erklären müssen, oder auch nicht. Jetzt wieder zuzuwarten ist das Schlimmste was man tun kann. Man muss sich von den Elementen lösen, die die Bank voll in den Sumpf gezogen haben. Der Imageverluste von Herrn Herzog vor vier Jahren so schlimm dargestellt, ist heute noch viel viel größer. Sein eigenen Karrierdenken hat diesen Imageverlust der VR-Bank Marktredwitz ins Unermessliche gesteigert.

   

Nr. 3005

Genossenschaftler

7. Februar 2008, 23:51 Uhr

Betreff: 160 Mio. € haben die Prüfer versabbert in Niederbayern

Das vergessen wir nicht so schnell, 160 Mio. € haben die damals in Niederbayern versabbert mit dem das ihnen das bei der Prüfung überhaupt nicht aufgefallen ist. Das waren zu der Zeit noch zwei kleine Banken. Elf Jahre haben die nichts gemerkt, dann musste es die Steuerfahndung aufdecken. Hätte da nicht die Prüfer mit auf die Anklagebank mit dazu gehört? Und da sagt Herr Götzl heut, wir brauchen keine Sonderprüfung mehr wo der Verband geprüft hat. Umgekehrt dürfte es eher sein und wenn Herr Götzl noch weiter posaunt, dann werden die Sonderprüfungen endlich mit einem richtigen Ansatz kommen, nämlich die Rolle des Genossenschaftsverbandes als Prüfungsverband zu beurteilen und die Mitschuld, wenn was in die Hosen geht.

Überall stellt sich dieser bayerische Verband als Herrgott hin. Zuerst macht man die Prüfung und wenn man dann mit der Bank an der Wand steht, dann mischt man auch noch bei der Sanierung mit. Nirgends liegt Ausführung und Kontrolle so in einer Hand, wie in diesem Feld. Der bayerische Verband hat doch gar keine Veranlassung sich darum zu sorgen, dass seine Arbeit nachgeprüft wird. Wie viel Prozent trägt die Revision in Marktredwitz an den Kreditausfällen mit Schuld? 50 %, 75 %? Wie viel Schuld hat der Verband als Prüfer, dass die Organisation nicht aufgestellt war, von Vorständen, die zehn bis 15 Jahre im Dienst waren? Geht da die Verantwortung des Verbands nahe 100 %?

Und dann kommt immer die Ausrede mit der Abdeckung durch den Sicherungsfonds. Doch eine Sanierung einer Bank ist im Grund ein Verbrechen an der namelosen Masse aller deutschen Genossenschaftsmitglieder. So einfach ist es, wenn man die Gelder von Millionen verwaltet, die man nicht kennt. Diese Gelder werden von allen Kreditgenossenschaften eingesammelt. Gut arbeitende Banken werden mit den Beiträgen bestraft. Schlechte werden über ihr schlechtes Raiting inzwischen mit einem kräftigen zusätzlichen Aufschlag zum normalen Beitrag belastet. Wenn man lesen konnte, das der Sicherungsfonds in München die Sanierung nur dann durchgeführt hatte, wenn die Fusion auch gemacht wird, dann weiß man, wie die Gelder von genossenschaftlichen Verbänden tatsächlich verwaltet werden. Muss man da fragen, ob es eine treue Verwaltung ist, oder ob sich mancher der Verwalter auf einem Höhenflug befindet?

Vermeidung von Verlusten, die zu Sanierungen führen ist eine der wichtigsten Aufgaben, die sich ein Bankvorstand an die Fahnen heften muss. Es ist die Gesamtverantwortung für die ganze Organisation. Wenn viele versagen, dann versagt dieses Prinzip der letzten Hilfe, weil es dann unbezahlbar ist. Für die VR-Bank Marktredwitz stellt sich sowieso die Frage, wieso man sich mit den Einzelwertberichtigungen vom Jahr 2002 und 2003 nicht an den Sicherungsfonds gewandt hat und vorher noch die Bilanzen zu gut dargestellt hat? Das ist sonst das sogenannte Ende mit Schrecken. Warum hat sich der Genossenschaftsverband Bayern aber für Marktredwitz das Szenario Schrecken ohne Ende ausgesucht? Durften nicht mal die Prüfer des Bundesverbandes in die Karten der Bank schauen? Wären schon damals Köpfe beim Verband gerollt und nicht nur bei der VR-Bank? Es ist unerträglich, dass aus diesen Kreisen des GVB der heutige Vorstand stammt. Er gehört zum Schrecken ohne Ende und ist ganz wesentlicher Teil davon, wenn er nicht gar eine der Hauptursachen ist, weil über ihn alles vertuscht werden soll.

Es ist wirklich einfach 160 Millionen DM von ganz Deutschland bezahlen zu lassen und daraus die eigenen Unschuldsbeteuerungen zu basteln. Die VR-Bank Marktredwitz kann ihre Fixkosten auch nicht nur zur Seite schieben, wahrscheinlich ist es abzusehen, wenn das Geschäftsvolumen weiter fällt, dann müssen nicht nur Kreditverluste saniert werden, dann braucht es sogar ein Stützung des laufenden Geschäftsbetriebes. Andere arbeiten, damit solche marode Banken überhaupt leben können.

   

Nr. 3004

Bilanzleser

7. Februar 2008, 19:35 Uhr

Betreff: Zu 3223, Nordlicht, AR-Beschluss Krämer

Ja, ja die Fragen von Nordlicht sind doch berechtigt oder nicht? Und um eine Antwort zu geben, es gab anscheinend den Prüfern und Aufsichtsrat bekannte Gründe sich von Herrn Krämer zu trennen. Dazu wurde in der folgenden Vertreterversammlung nur ein Satz genannt, es war nicht mehr zumutbar mit Herrn Krämer zusammen zu arbeiten. Bei der Aufsichtsratssitzung war aber mit Herr Grothoff der frühere Prüfungsteamleiter anwesend, der aber zu dem Zeitpunkt Geschäftführer bei der Verbandstochter GenoConsult war. Dass der da war, dass dürfte bezeichnend gewesen sein, denn damit hat man gegenüber Herrn Krämer auf alte Kamellen zurück gegriffen, die man vorher nicht verfolgt hat. Und weil Karl Krämer brav dann den Aufhebungsvertrag unterschreiben hat, obwohl es sicher Gründe für die sofortige und fristlose Kündigung gegeben hat, hat man laut Lagebericht im Jahresabschluss bis zum 30.06. des nächsten Jahres das Gehalt weiterbezahlt und den Peugeot, den durfte er auch noch solange fahren. Wenn alles aufgedröselt wird, dann muss auch aufgedröselt werden, dass diese unnötigen Vergünstigungen auch ein Akt der Untreue der Aufsichtsrat und Prüfung gewesen sein könnten.

   

Nr. 3003

Gesehen

7. Februar 2008, 19:26 Uhr

Betreff: Das war eine Geschichte in Niederbayern

Viele Genossen wissen vielleicht noch wie sich der bayerischen Genossenschaftsverband vor ein paar Jahren mit dem Fall in Niederbayern wirklich blamiert hatte. Von wegen hoch motivierte Prüfer, die die Sache im Griff hatten. Vor Gericht musste sich der Verband einiges anhören. Da gab es einige Ohrfeige in Richtung Revision. Da ging es um einen 150 Millionen DM an Schaden, den selbstverständlich die Sanierung auffangen musste. Und es war von Spekulationsgeschäften des Vorstandes, Kontenmanipulationen über Einnahmen der Bank in die Tasche des Vorstandes bis zu Vermögenswerten in Amerika wirklich alles dabei, was sich ganz lecker anhörte und was nicht vom Verband und seinen Prüfern aufgedeckt wurde, sondern von der Steuerprüfung.

Brisant war vielleicht, dass man kurz vorher den Vorstandskollegen gefeuert hatte. Ja und dreimal darf man raten, wie man eine Vorstand aus einer Bank bringt. Einer verbündet sich mit dem Verband und der andere wird abgesägt. Neben zu hat der der bleibt fast eine Art Narrenfreiheit. Den Katzenjammer, den überlässt man dann allen Mitgliedern im Land, wenn’s an die Sanierungszahlungen geht. Na Herr Götzl stimmt’s, oder ist das falsch vermeldet?

Und heute wetterte der GVB gegen das BaFin, dass die Sonderprüfungen ansetzen, wo der Genossenschaftsverband schon geprüft hat. Wäre also in Niederbayern eine Sonderprüfung angebracht gewesen, hätte man da entdeckt was der Verband gar nicht gesehen hat? Was fordern die Geschädigten in München? Nachprüfung der Revision des bayerischen Verbandes, weil alles zu Lasten der Kunden läuft und nur das Ziel verfolgt wird schlecht arbeitende Banken zusammen zu fusionieren.

Was ist in Marktredwitz mit dem Prüfer als Vorstand? Die Staatsanwaltschaft ist doch die schlimmste Sonderprüfung, die man sich denken kann und die haben nicht signalisiert, wir sind in wenigen Tagen fertig, sie haben signalisiert, wir dehnen die Prüfungen über jede gesetzliche Verjährungsfrist aus und sind noch Monate bei der VR-Bank im Haus. Das Getöse von Herrn Götzl, dass man nicht mehr nachprüfen muss, wo der Verband war, dass ist mit der Wertberichtigungen von 27,4 Mio. € zum 31.12.2004, in dem Jahr, wo man Manfred Heger mit den befreienden Aufhebungsvertrag (wohl vom Verband !?) gehen ließ, ad acta zu legen. Überall wo der Verband mitgemischt hat, da muss man wahrscheinlich noch mal genau hin schauen, denn hier hat man als letztes die Interessen der Kunden und der Mitglieder verfolgt.

Vielleicht hat jemand noch die Zeitungsartikel zu der Sache in Niederbayern und stellt die hier ein.

   

Nr. 3002

Nordlicht

7. Februar 2008, 15:36 Uhr

Betreff: Verabschiedung von Vorstand Krämer - Rolle des Verbandes

Es ist in der Tat seltsam, daß der Verband nicht nur beratend an der Aufsichtsratssitzung (angereist mit immerhin vier Vertretern!) teil nahm, sondern scheinbar diese Sitzung geleitet hat.

In dem Protokoll heißt es:

"Auf Nachfrage von Herrn Krause (Anmerkung: StB/WP des Verbandes!) erklärte sich Herr Schelter mit der Bestellung einverstanden."

Kann einem Gast bei einer Aufsichtsratssitzung die Zuständigkeit der Versammlungsleitung übertragen werden? Ist - Ja, aber das wäre höchst ungewöhnlich, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende sich dies gefallen ließe. Oder kam die Frage vom Verbandsvertreter, weil der Verband den "Fahrplan" erstellt hatte und diesen komplett abgearbeitet sehen wollte und dann eben selbst die Initiative auf der Aufsichtsratssitzung ergreift. - Das bestätigt dann die Vermutung, daß die eigentlichen Herren in dieser Genossenschaftsbank nicht die Gremien Vorstand, Aufsichtsrat oder Vertreterversammlung, sind, sondern der Verband. Kaum anders ist auch die Bestellung von Vorstand Herzog zu erklären, der zwar im Gegensatz zu zahlreichen Mitbewerbern keine langjährige praktische Bankerfahrung mitbrachte, aber das Wohlwollen des Verbandes. Und ausgerechnet dieser Kandidat setzt sich durch, welch ein Zufall?!?

Auch interessant, daß über die Beendigung der Vorstandsstellung von Vorstand Krämer noch eine Vereinbarung getroffen wurde. Wenn man sich diese sog. Vereinbarung mal ansieht, dann ist etwas vereinbart worden, was nicht vereinbart werden mußte.

Warum hat Vorstand Krämer nicht von sich aus einseitig den Rücktritt oder die Niederlegung oder die Kündigung erklärt. Dazu bedurfte es keiner Vereinbarung mit dem Aufsichtsrat.

Was galt es denn zu vereinbaren?

Oder gibt es neben dieser Vereinbarung noch weitere Abmachungen, die aber nicht publik gemacht wurden, wo der Aufsichtsrat sich zu Lasten der Mitglieder für den Verzicht von Vorstand Krämer noch erkenntlich zeigt.

Vorstand Krämer war also nicht mehr Vorstand, aber ansonsten noch Mitarbeiter der Bank - mit Gehaltsbezug mit Kündigungsfrist und sonstigen Vorteilen wie z.B. Pensionsanspruch? Warum wurde nicht einfach geschrieben, daß das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird? Stattdessen "...legt...sein Amt...nieder."? -

Auch hier gab es keinen Schadenersatzanspruch gegen den ausgeschiedenen Vorstand Krämer- und dass bei den festgestellten Verfehlungen. Diese haben immerhin ausgereicht, Vorstand Krämer zu einem Verzicht zu bewegen.
Aber bei einem Prozeß wären die ganzen inzwischen aufgedeckten Mängel - und weitere dürften noch in der Bank schlummern - in der Geschäftsführung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des katastrophalen Einflusses des Genossenschaftsverbandes auf den Tisch gekommen.
Das hätte zwar im Interesse der Genossenschaft gelegen aber nicht im persönlichen Interesse der verbliebenen Beteiligten, die ja über alles Gras wachsen lassen wollten.

Zum Glück gibt es aber den Wunsiedler Kreis! Bitte weiter am Ball bleiben!

   

Nr. 3001

Mitglied

7. Februar 2008, 15:16 Uhr

Betreff: Herr Schelter, wird gegen Herrn Herzog ermittelt und in welchen Fällen?

Gäbe es etwas Schlimmeres, als dass gegen Herrn Herzog bereits selber ermittelt wird? Ist es nicht die Pflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden dann die Mitglieder darüber zu informieren? Ist das Schweigen zu dieser Frage nicht schon Antwort genug? Hängt unsere Aufsichtsratsvorsitzender eventuell über seine Rolle als Notvorstand schon gemeinsam in Ermittlungen im Fall des Forderungsverzichtes von 432.000 € vom letzten Winter? Wie wollen Sie uns das erklären, wenn der Staatsanwalt Anklage gegen Herrn Herzog erheben würde und der Aufsichtsrat müsste zugeben, dass er bis zur letzten Sekunde die Konsequenz der Trennung hinaus gezögert hätte? Reicht es nicht, was man über die bekannten Kreditfälle gehört hat? Ist es strittig, hätten die Prüfer uns nicht einige Millionen bei Flex und Gold, Gold, Gold an Verlusten ersparen müssen mit einem richtigen und rechtzeitigen Eingreifen? Wer ist für den Dienstaufhebungsvertrag Manfred Heger, aber auch Karl Krämer verantwortlich mit den Verzichten auf berechtigte Ansprüche? Die Prüfer und der Verband oder der Aufsichtsrat?

   

Nr. 3000

Genossenschaftler

7. Februar 2008, 14:45 Uhr

Betreff: Hat der Aufsichtsrat der Dienstaufhebung Karl Krämer überhaupt zugestimmt?

Vergleichen wir mal das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) mit dem was bei Karl Krämer protokolliert wurde aus dem letzten Eintrag, ja hat da Verbandsrevisionsdirektor Krause einen Fehler eingebaut? Hat man Reiner Loos am 31. Mai 2006 zum eigenmächtigen Handeln gebracht, in dem er ohne Beschluss des Aufsichtsrates einen Dienstaufhebungsvertrag mit Karl Krämer geschlossen hat. Beim Registergericht scheint es keine Unterlagen und keine Beschlussausfertigung über eine Verabschiedung von Karl Krämer zu geben. Der einzige Hinweis ist die Berufung von Werner Schelter zum Notvorstand. Und wenn ein Rechtsanwalt nicht weiß, was beim Registergericht eingereicht werden muss, dann ist es um den Aufsichtsrat traurig gestimmt. Wenn sich aber im öffentlichen Register die Dienstaufhebung als eine eigenmächtige Handlung darstellt, dann ist doch der Aufsichtsratsvorsitzende auch persönlich dafür in die Verantwortung zu nehmen. Und der Kontrollvorstand ist für die Wertberichtigungen mindestens genauso verantwortlich wie die einzelnen Marktvorstände. Was ist es also mit Dienstpflichtverletzungen von Karl Krämer, wenn Herr Herzog ihn schon im letzten Jahr gar nicht zur Vorstandsentlastung mit vorschlagen hat lassen?

   

Nr. 2999

Betroffener

7. Februar 2008, 11:40 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3219, keine Angst vor dem Desater mit dem Prüfer

Der Genossenschaftsverband übernimmt nicht nur das Schreiben der Aufhebungsverträge. Der Verband und seine Revisionsdirketoren übernehmen gern auch mal die Arbeit der Aufsichtsräte bei den Banken. Da beordert man die Aufsichtsratsmannschaft am Montagmorgen in die Bank und setzt ihnen das Messer auf die Brust, dass die einen Vorstand in einer viertel Stunde absetzen sollen. Da übernimmt dann schon mal der Verbandsmann die Leitung der Aufsichtsratssitzung, oder wie ist das AR-Protokoll zum Abschuss Krämer (= Link) anders zu lesen?

   

Nr. 2998

Beobachter

7. Februar 2008, 11:16 Uhr

Betreff: Hat Herr Götzl keine Angst vor einem Desaster mit Herrn Herzog?

Gerade wenn man das Theater um die VR-Bank Marktredwitz verfolgt, dann fragt man sich doch warum Herr Götzl mit allem was er hat austritt und um sich schlägt. Es ist doch nicht zu leugnen, dass die Unfähigkeit seiner Prüfer in Marktredwitz das Drama geradezu herauf beschworen hat. Man kann es doch nicht nur Unfähigkeit nennen, wenn die Prüfer die Zusammenhänge von ungesicherten Kreditengagements mit fehlenden Unterlagen im Bereich des § 18 KWG (= Link) nicht gesehen haben wollen. Das ist schon schiere Beihilfe für die Vorstände die Bank mit diesen Krediten zu schädigen und die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hof zu Gold, Gold, Gold wird uns das hoffentlich schonungslos vor Augen führen. Wenn Richter das nun anderes sehen, es würde keinen wundern, wenn der Angeklagte als freier Mann raus gehen würde und sich die Bank, ihre Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer selbst auf der Anklagebank wiederfinden würden wegen Veruntreuung aus der unsaubersten Arbeit heraus und wegen Verstößen gegen die Geldwäschevorschriften und allem was noch dazukommen könnte.

Herr Götzl, welche fähigen Prüfer haben Sie denn, wenn die als die besten bezeichneten bei Flex im Abschluss 2001 den Kredit bei einer Überziehung von 734.000 DM als anmerkungsbedürftig, wahrscheinlich sogar wertberichtigungsfällig gesehen haben und der Vorstand noch weitere 720.000 DM drauf packen durfte, wie es aus der Anlage der Vertreterversammlung im Folienvortrag von Dr. Nickl auf Seite 5 (= Link) hervorgeht. Was haben Sie für beste Prüfer Herr Götzl, wenn in dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (=Link) drin steht, dass unter den Augen der Verbandprüfer ein Vorstand alleine verantwortlich gewesen sein soll für monatlich 300 Seiten Überziehungslisten, wo Millionenbeträge nicht unmöglich schienen? Und Sie haben es auch noch geduldet, dass die anderen Vorständen diese Listen nur gegengezeichnet haben, anstatt, dass Sie dem § 25a KWG (= Link) entsprechend eine gesetzlich vorgeschriebene Organisation bei der VR-Bank eingefordert hätten. Und dann belügt Ihr Prüfungsdienstleiter die Versammlung noch, dass der Aufsichtsrat die Unterlagen unter der Großkreditgrenze nicht einsehen kann. Welche herausragenden Prüfer hat denn der Genossenschaftsverband?

Wie motivieren Sie denn Ihre Mitarbeiter? Mit Landkarten der bayerischen Kreditgenossenschaften, wo noch normale Vorstände aus dem Amt gedrängt werden können mit Ihrer Einflussnahme durch Ihre Prüfung, wie es schon Professor Peemöller im Konsens seines Gutachtens zur Verbandsarbeit heraus kristallisiert hat? Damit dass Sie es zuerst soweit kommen lassen, wie es dann schon im Vertreterversammlungsprotokoll im Jahr 2004 (= Link) gestanden hat und damit, dass Sie den Prüfern gleich die Bewerbung zum Vorstand an den Aufsichtsrat mit Ihrer wärmsten Empfehlung mit dem Prüfungsauftrag in die Banken mitgeben? Damit, dass Sie meinen, Sie können sich über die Wirtschaftsprüferordnung genauso hinwegsetzen wie über Gesetz und Satzung? Damit, dass Ihr Haus gerne die Aufgabe übernimmt gesetzeswidriges Dienstaufhebungsverträge auszuarbeiten um ja nichts von all den Sauereien ans Licht kommen zu lassen, dafür aber Millionenansprüche untergehen sollen?

Werter Herr Götzl, Sie sollten jeden einzelnen Satz in Ihrem Artikel im Hinblick auf Ihre eigenen Prüfer sehen. Wer so austeilt wie unser Verbandspräsident, der scheint sich mit einem Rundumschlag befreien zu wollen, der scheint selber stark angeschossen zu sein. Wer sagt uns dass die ebenfalls als „überfordert“ beschossene Staatsanwaltschaft nicht ihrerseits die Munition gegen München in Marktredwitz schon ausgegraben hat?

   

Nr. 2997

....

6. Februar 2008, 23:47 Uhr

Betreff: Wer hat denn Oskar H. vor den Richter gebracht

Im letzten Eintrag Nr. 3217 wird von dem Prüfer Oskar H. berichtet, der Banken mit Krediten von 100.000 DM um Millionen gebracht haben. Wenn man den Prozess vom 11. Juli letzten Jahres vor Augen hat, dann muss man fragen, wer hat denn den Gerichten die Unterlagen aufbereitet? Der Verlust von Oskar H. bei der RV-Bank in Marktredwitz soll doch 200 bis 300.000 DM gewesen sein. 30 Banken um Millionen bei Summen von "bis" zu 100.000 zu bringen, da muss man schon ein bisschen rechnen, wie da einige Millionen zustande kommen. Da wurden die Zahlen wieder klein geredet. Und bei 30 Banken vorgetäuschte Sicherheiten? Wie kann man Sicherheiten vortäuschen? Entweder die werden überprüft und an die kreditgebenden Bank verpfändet oder die Banker waren absichtlich so blind und haben das nicht verlangt. Aber bei 30 Bank haben also dreißig mal die Vorstände versagt und auch dreißig mal die anderen Prüfer. Die Wahrheit wird sein, bei 30 Bank haben dreißig mal die Vorstände das Geld verschenkt um einen Prüfer in Abhängigkeit zu bringen und es haben dreißig mal die anderen Prüfer versagt, denen es nicht aufgefallen sein soll, dass ihr eigener Kollege Geld zuerst schamlos verspekuliert und dann noch Geld in die Schweiz verfrachtet haben soll. Das wär noch die letzte Frage, wie denn das noch möglich ist? Das ist doch genauso wie bei Reinhold Wolf, der bei dem schon verlorenen Kredit noch die Bestechungsgelder nach Afrika schicken hat lassen.

Und weil die Prüfer die Fähigsten sind, da schickt man einen mit der Bewerbung zum Nachfolgevorstand in der Tasche noch zum Prüfen her und der macht heute die Bilanzsumme nieder, so wie damals der Vorstand in Niederbayern über das von den Prüfern übersehene LZB-Konto.

   

Nr. 2996

Erinnernder

6. Februar 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Wissen Sie das nicht Herr Götzl, Bankrevisor prellte Banken um einige Millionen

Zu Beitrag 3215
Manchen wird der Heiligenschein schneller abgerissen, als sie ihn sich selber aufgesetzt haben. Darum erfüll ich gern Chronistenpflicht und zeige Herrn Götzl was unter Herrn Frankenberger abgelaufen ist und was nordbayerische Zeitungen (= Link) dazu meldeten. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Herr Götzl könnte einen Felsbrocken aufgehoben haben. Wer überlebt wohl diese Auseinandersetzung, Herr Sanio beim BaFin, oder Herr Götzl beim GVB? Denn wenn beide bleiben, dann hat Herr Götzl seinen Kreditgenossenschaften einen Bärendienst erwiesen. Dass ausgerechnet in München das Tischtuch zerschnitten wird, da kann man sich keinen Reim drauf machen. Noch nicht.
[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2995

Wissender

6. Februar 2008, 15:24 Uhr

Betreff: Dunkle Wolken über Bonn, oder doch über Marktredwitz und München?

Hat der Präsident der BaFin, Jochen Sanio jetzt Anlass ein paar noch befähigte Beamten abzustellen, ob man mal wegen der Wirtschaftsprüferordnung nicht beim GenoVerband Bayern in München genauer nachschauen müsste? Da hat doch ein gewisser Herr Rink dem Anwalt aus München gesagt, wir verlassen uns immer auf die Prüfungsergebnisse der genossenschaftlichen Verbände. Sägt Herr Götzl am eigenen Stuhl, wenn er mit so einem Artikel im Genossenschaftsblatt aufwartet? Die Bodenhaftung hat er auf jeden Fall verloren. Vielleicht lenkt Herr Götzl aber auch nur vom eigenen Laden ab? Könnte es sein, dass das Verhältnis zum BaFin inzwischen sehr frostig ist? Wer weiß, vielleicht kämpft der GenoVerband Bayern sogar ums eigenen Prüfungsrecht und es gibt Nachforschungen wegen eigenen Beteiligungen an Verfehlungen an Bankenskandalen, wenn in Marktredwitz die Staatsanwaltschaft antritt, weil man als Prüfungsverband 50 Millionen € Kreditverluste nicht als Untreue sehen wollte?

Wie hält es denn der Verband mit dem Interessenskonflikt nach der Wirtschaftsprüferverordnung, wenn er den Prüfer, der sich zum Vorstand bewirbt, auch noch als Revisor dort hinschickt oder auch nur dort lässt, wenn der nahtlos vom Prüfer in die Führungsetage der Bank wechselt.

Ein Tipp ans BaFin, lassen Sie sich von den Münchner eine Ausfertigung des Genossenschaftsblattes Februar 2008 schicken und die Staatsanwaltschaft kann sich in Marktredwitz eine aushändigen lassen.

   

Nr. 2994

Insider

6. Februar 2008, 14:14 Uhr

Betreff: Verbandspräsident Stefan Götzl, Elefant im Porzellanladen?

In der Februarausgabe des Genossenschaftsblattes hat sich Verbandspräsident Stefan Götzl berufen gefühlt das Schießgewehr auszupacken. Er greift das BaFin und seine Beamten als unmotiviert und unfähig an. Er scheint sich in seinen Politikerkreisen Rückendeckung dabei holen zu wollen. Hier dazu der Artikel in Profil, Genossenschaftsblatt.


Hat Herr Götzl Prüfer wie Oskar H. vergessen, die selber Banken als Revisor um Millionen gebracht hat? Will er behaupten, dass er Leuchten in Marktredwitz hatte, die Schaden verhindern konnten? Man kann auch die Leute von der Staatsanwaltschaft nur auffordern diesen Artikel zu lesen. Sie werden als in Wirtschaftsstrafsachen als überfordert bezeichnet. Schauen wir mal, was in Marktredwitz an Überforderung heraus kommt. Herr Götzl scheint sich wohl zu fühlen als Elefant im Porzellanladen. Eine bessere Motivation für die Beamten gibt es doch gar nicht. Also auf die Schränke der Prüfer. Und dann fordern wird den Bilanzleser von Eintrag Nr. 3212 auf mit seinem Strafantrag gegen die Verbandsoberen nicht mehr zu warten. Wie lange lassen sich die bayerischen Genossenschaftsbanken diese Getöse ihres Verbandspräsidenten noch gefallen? Dieses Angebertum mit den politischen Kontakten, mit denen man die Welt bewegt, laut Herrn Götzl.

   

Nr. 2993

Intern

5. Februar 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3212, wer hat denn die Bilanzen wohl bei uns vor Ort geprüft?

Ja, wer hat denn bei uns in Marktredwitz wohl diese Jahresabschlüsse vom Jahr 2002 und 2003 geprüft und mit Heger, Wolf und Krämer gemeinsam diese Vermerke in die Lageberichte rein geschrieben, wie es in Eintrag Nr. 3212 jetzt hinterfragt wird? Haben da Johannes Herzog und Raimund Grothoff dem Revisionsleiter und dem Vorstand ein Ei ist Nest gelegt, von dem die oberen Herren nichts wussten? Wohl kaum, wenn dann hat dem Vorstand schon die ganze Revisionsabteilung das Ei untergelegt, oder vielleicht sogar nahe gelegt. Tja und wer hat beim Verband dann wohl noch den Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger vom August 2004 entworfen und den Prüfern in Marktredwitz an die Hand gegeben? Die Rechtsabteilung oder hatte sogar die Prüfungsabteilung schon vorgefertigte Muster? Wer waren denn all diese bösen Menschen? Wer hat denn die wirkliche Macht beim GenoVerband, seit Frankenbergers Zeiten wohl die Prüfungsleute.

   

Nr. 2992

Genossenschaftler

5. Februar 2008, 20:18 Uhr

Betreff: Volksverdummung heute, Volksverdummung gestern

In Eintrag Nr. 3210 sind über den Anhang die drei alten Vorstände der VR-Bank Marktredwitz zu sehen. Geradezu lachen muss man dazu über die Bildkommentierung. Da wird von einem Fachausschuss Bankrecht des Genossenschaftsverbandes geschrieben. Eingeweihte werden sich wundern über den Fachausschuss, den keiner kennt. Wer soll denn diesem Ausschuss angehören? So verdummte man die Leute schon damals. Hauptsache einen schneidigen Begriff in die Welt hinaus posaunt. Die Rechtsabteilung des Verbandes hätte nicht so schön geklungen. Denn die gibt es im Gegensatz zu dem benannten Ausschuss tatsächlich und die bezeichnet wenn nötig die Kunden als Gefahr, wenn Verjährung und Verwirkung nicht ziehen, bei der Abwehr der Rückersattungsansprüche der unsauberte Abrechnungsmethoden im Genossenschaftsbereich.

   

Nr. 2991

Bilanzleser

5. Februar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Wie konnten Herr Gschrey und Herr Eberle den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 und 2003 unterschreiben?

Sehr geehrter Herr Verbandsvorstand Gschrey, sehr geehrter Herr Prüfungsdienstabteilungsleiter Eberle, wieso haben Sie bei der VR-Bank Marktredwitz für den Jahresabschluss 2002 und 2003 die Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) unterschrieben? Sie bestätigen damit zur Veröffentlichung in Register und im Bundesanzeiger, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten sind und die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermitteln.

Wenn nun aber die Lageberichte (= Link) dieser Jahre aussagen, dass die problembehafteten Engagements in den Abschlüssen nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten, wie ist es dann mit dem von Ihnen bestätigten korrekten Verhältnissen in der Vermögens- und Finanzlage, wenn Sie das Eigenkapital damit vielleicht um Millionen hoch gehalten haben? Wie ist es mit den tatsächlichen Verhältnissen der Ertragslage, wenn Sie vielleicht Millionenverluste halfen nicht auszuweisen?

Wie steht es da mit dem Begriff des Bilanzbetruges, wenn man ihn aus der Sicht der Kommentierung des § 263 StGB, Betrug bewertet? Dort stehen Sätze, wie: „So kann sich aus einem bestehenden ...... geschäftlichen Vertrauensverhältnis vor allem die Pflicht zur Offenlegung ..... maßgeblicher Tatsachen ergeben“ und weiter: „soweit nicht schon ein Vorspiegeln durch konkludente Erklärung angenommen wird“. Könnte es sein, dass Sie damit Vermögensschäden bei der VR-Bank Marktredwitz als auch bei Kunden hervorgerufen haben, weil der Bank dadurch überhöhte Kreditgrenzen im Höchstkreditbereich nach KWG und Genossenschaftsgesetz ermöglicht wurden und gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmechanismen, wie im Großkreditbereich nach § 13 KWG ausgeschaltet wurden? Wurden gar die Verlustgrenzen des § 33 Genossenschaftsgesetzes, Abs. (3) (= Link) erreicht.

Stellen Sie für den Genossenschaftsverband den Anspruch, dass Sie gegenüber den Mitglieder ein besonderes Vertrauensverhältnis innehaben. Ist es konform der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) wenn eine von Ihnen testierte Bank mehrere Jahre die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht richtig darstellt? Sind Sie gegenüber den Mitgliedern bereit Prüfungsunterlagen aufzuzeigen, wo zu erkennen ist, welche Einzelwertberichtigungen in welchen Größen von Ihnen und den Bankvorständen nicht in die Bilanzen eingearbeitet wurden?

Wie kommt es, dass Sie als Genossenschaftsverband nicht darauf achten, dass § 2 der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) eingehalten wird? Wie kommt es, dass ein Revisionsdirektor, nämlich Herr Hilkenbach, die Bilanztestate all die Jahre oft unterschrieben hat und dabei besonders diesen heiklen Jahresabschluss 2003? Nur Wirtschaftsprüfer sind berechtigt die Bilanzbestätigungsvermerke zu unterschreiben. Ist es die Art des Verbandes, es sieht uns ja keiner auf die Finger? Ist die Bilanz 2003 daher generell anfechtbar, weil Sie die Vorschriften missachtet haben?

Wieso wurden die Bestätigungsvermerke so knapp vor der jeweiligen Versammlung erteilt? Im Jahr 2003 haben Sie die Unterschriften in München am 25. Juni angebracht, einem Mittwoch, somit kann die komplette Bilanz keine sieben Tage zur Einsicht ausgelegen sein, wenn die Post die Bilanz frühestens am Donnerstag nach Marktredwitz brachte und die Versammlung am 1. Juli 2003 stattfand. Beim Testat für das Jahr kann die Bilanz nur vom 12. Oktober bis zum Versammlungstermin 14. Oktober 2004 bei der Bank aufgelegt worden sein. Man sieht dies in den Bestätigungsvermerken am Datum von München und darunter an dem Datum des Versammlungsbeschlusses. Außerdem muss man bedenken, dass die Bank die Bilanz in allen Geschäftsstellen auslegen muss, da kommen noch ein bis zwei Tage dazu bis man alles kopiert und verteilt hat. Haben Sie damit im Grund die Gültigkeit der Abschlüsse und der Versammlungen generell gefährdet?

Sind Ihnen die Fristen der Satzung ebenfalls egal? Wie ist das zu verstehen, dass der AR-Vorsitzende am 14. Oktober 2004 bei der Versammlung (= Link) mit der Begrüßung erklärte, dass der Jahresabschluss seit Versand der Einladungen für die Vertreterversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft eingesehen werden konnte. War der zeitliche Ablauf in den Jahren 2003 und 2004 zu den Versammlung klare Formverstöße gegen Gesetz und Satzung?

Ich persönlich erwarte hierzu zu allen Punkten eine Stellungnahme des Genossenschaftsverbandes hier auf dieser Internetseite und in diesem Gästebuch bis Ende der Woche. Gleichzeitig bereite ich hierzu einen Strafantrag gegen Herrn Gschrey, Herrn Eberle und Herrn Hilkenbach vor, der demnächst der Staatsanwaltschaft übermittelt wird.

   

Nr. 2990

KUnde

4. Februar 2008, 12:03 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung

Der Wunsiedeler Kreis hat ja seine Quellen wie es aussieht. Ich hab die letzten Tage darauf gewartet, dass wir von Herrn Herzog was von der Bürgerstiftung hören. Hat er den Schwanz eingezogen? Wollte er sich der Kritik nicht stellen, dass 100.000 € Bürgerstiftung eine Mogelpackung ist, wenn man aus der Arbeit der Bank heraus Millionen an Steuern schuldig bleibt?

   

Nr. 2989

Uwe

4. Februar 2008, 11:59 Uhr

Betreff: Die ungeprüfte Bank VR-Bank Marktredwitz

Wurde die VR-Bank Marktredwitz oder zuvor die RV-Bank jemals ordentlich geprüft? War das ein rechtsfreier Raum, in dem sich Manfred Heger und Vorstandskollegen frei bewegen konnten. Wer kennt noch eine Kreditgenossenschaft in Deutschland in der Größe, die an der DZ-Bank vorbei US-Immobilienfonds vermittelt hat? Wenn man sich die drei Vorstände anschaut, wie man sie im Ja 2002 in der Zeitung abgebildet (= Link) dann glaubt man sofort, dass die die Fähigkeit mitbrachten die Risiken des amerikanischen Marktes zu durchleuchten und für die Kunden transparent zu machen.

Man glaubt, es, dass sie jede Schläue besaßen die Kunden über die faulsten Abrechungsmethoden abzuzocken und man glaubt, dass die Prüfer bewundernd zustimmten wegen des Einfallsreichtums, wie man denn die Erträge rein holen konnte, die man dann wieder mit vollem Rohr durch den Kamin jagte. Man glaubt, dass mancher Verbandsmann da auch eine lukrative Anlage für sich selber sah und man glaubt, dass Geldwäschevorschriften bei der dieser Bank dank der großzügigen Revision nach Absprache mit den daueranwesenden Prüfern gehandhabt wurden.

Der Prüfer, der 27,4 Mio. € Wertberichtigungen in ein paar Jahren zulassen muss, der ist zum großen Teil an dieser Wertberichtigungssituation mit schuld. Sonst werden die Prüfer abgezogen, bei der VR-Bank Marktredwitz wurde der Prüfer zum Vorstand befördert, obwohl er den § 18 KWG in den Boden gestampft hat, obwohl § 25a KWG behandelt wurde als gäbe es ihn nicht. So darf dieser ehemalige Prüfer und heutige Vorstand natürlich mit der Rückendeckung seiner ehemaligen Organisation, so muss man es leider nennen, behaupten, die Sachen vor 2004 gingen ihn doch nichts an. Es geht ihn nichts an, ob Kundenexistenzen vernichtet wurden, oder ob andererseits während seiner Prüfertätigkeit die sonst als Hilfskonten zu verwendenden Bankverrechungskonten zu den wichtigsten im Haus wurden und mit seinem Wissen auch davor Gelder mit den Fonds jongliert wurden, ob vielleicht Gelder nach Vaduz oder Zürich, Bern usw. transferiert wurden. Die VR-Bank ist nur noch ein Trauerspiel.

Stimmt es übrigens, dass die Berufungsverhandlung im Fall Gold, Gold, Gold wegen dem Theater bei unserer Bank verschoben wurde. Haben sich die Anwälte doch dazu entschlossen aufzuzeigen welche Bank hier ihren Mandaten vor den Kadi gebracht hat? Die Verhandlung wird die erste Nagelprobe für Herrn herzog und auch den Verband im Hintergrund.

   

Nr. 2988

Till

4. Februar 2008, 09:23 Uhr

Betreff: Schweinebaron, Chef aller Genossen

Unser allseits verehrter Manfred Nüssel schweigt weiterhin beharrlich zu den Vorgängen in unserer VR Bank. Seltsam, wohnt er doch nur einen Steinwurf entfernt und pflegte regen Umgang mit den Verantwortlichen der VR Bank.
Er, der Präsident des Deutschen Geno Verbandes, sieht stillschweigend mit an, wie seine Bauern über den Tisch gezogen werden, mit manipulierten Abrechnungen der Konten, falscher Zinsanpassung etc. Die gleichen Bauern werden jetzt noch einmal hinters Licht geführt, sofern sie Genossen der Bank sind. Die Vermögensverschleuderung, bzw das Wirtschaften in die eigenen Taschen der Funktionäre geschah ja unter den Augen des Verbandes.
Die Prüfer durften oder wollten nichts sehen.
So, Manfred Nüssel, nun kommst Du!
Sag uns warum, warum kommt hier niemand und räumt auf? Im Gegenteil, die Gauner kriegen noch Abfindungen und Aufhebungsverträge, die jeglichen Regress ausschließen!
Manfred Nüssel, das stinkt zum Himmel! Warum? Es stellt sich immer wieder die gleiche Frage, was habt ihr zu verbergen?
Vielleicht kriegen wir ja hier bald eine Antwort zu lesen. Es scheint Listen zu geben, Listen mit Namen und Zahlen. Listen die belegen, wer wann, wieviel, und wohin transferiert hat.
Ob er dabei Steuern hinterzogen hat weiß man nicht mit Sicherheit, aber warum hat man sich dann wohl solcher Methoden bedient und solche Konten genutzt, die mit Bargeld " gefüttert" wurden.
Eine letzte Fragen noch, Manfred, als Chef der Genossen muß Du das wissen, in wieviel Genossenschaftsbanken wurde das noch so gehandhabt?


Bis bald Manfred!

   

Nr. 2987

Augenöffner

3. Februar 2008, 16:24 Uhr

Betreff: Oeffentlichkeitsarbeit wo es geht

Wissen ist Macht. Unwissen macht machtlos. Also gilt es, Wissen unter die Kundschaft der feinen Täter in Nadelstreifen zu bringen. Dort an den Umsätzen ´kann man eine Lektion, die weiterhilft, erteilen. Also die Geschäftskunden, die Vereine und alle Kunden der Bank informieren über die Machenschaften. Es gibt so etwas wie einen Verbraucherboykott. Der greift aber nurm wenn den verbrauchern= Kunden der Bank die Augen geoefnet werden.
Infos, Infos und nochmals Infos wo und wie es auch geht!
Das gilt nicht nur für Wunsiedel, auch für Feldkirchen und Ingolstadt und all den andern, die noch schlummern

   

Nr. 2986

Mitarbeiter

3. Februar 2008, 16:24 Uhr

Betreff: Tuschel, tuschel unter Kollegen

Wollte nur mitteilen, dass eure Seite wie eine Bombe bei uns Mitarbeitern eingeschlagen hat. Eure Seite wird weitergereicht und: Nicht alle findens traurig. Einige freuen sich sogar. Man wundert sich, wie weit es unsere Führung hat kommen lasssen und was aus dem Schwelbrand noch so alles wird. Offen traut sich keiner was sagen, wegen Konsequenzen. Also alle wissen was, keiner weiss aber offen was.

   

Nr. 2985

Genosse

3. Februar 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Jetzt hab ich es begriffen

Das ist schon interessant wenn man in der Frankenpost liest was Herzog zu den Vertretern gesagt hat:
Herzog warb für die Unterstützung der Vertreter und Mitglieder. „Bitte schenken Sie dem neuen Vorstand Vertrauen, damit die Neuausrichtung der Bank zu einer Erfolgsgeschichte für unsere Region wird. Wir arbeiten daran getreu unseres Mottos ‚Meine Bank, meine Region‘

Interessant deswegen, weil man daraus lernt, was die Herren da droben wirklich von den Vertretern und Mitgliedern halten:
Gemeint und gedacht hat er wahrscheinlich folgendes:
„Hoffentlich fragen die dummen Vertreter da unten nicht nach. Wir wollen keine Neuausrichtung sondern wir wollen dass alles vertuscht bleibt, damit auch weiterhin vieles möglich ist was nicht so astrein ist. Was geht mich die Region an. Wir arbeiten stets getreu unserm Motto: Alle für „Einen“. Und mit „Einen“ seid bestimmt nicht ihr dummen Vertreter und Mitglieder gemeint.

   

Nr. 2984

Leser

3. Februar 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Herr Herzog fühlte sich doch wie der Richter persönlich

Unser Johannes Herzog hat ein großer Problem, seine Freunde können mit seiner hochtrabenden Intelligenz nicht mithalten. Meldete er doch der Frankenpost nach der letzten Vertreterversammlungen den Freispruch für drei Ex-Chef der VR-Bank Marktredwitz (= Link). Für ausschließlich Schlagzeilenleser mutet das an, als ob hier ein Urteil eines Richters gesprochen wurde. Ein paar Tage später nur hat Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht aber eine haarsträubende Geschichte aus der Sicht der Bank geschildert, wie man mit diffusesten Machenschaften als Vorstand eine Bank nicht nur mit 800.000 € schädigt, sondern wahrheitsgemäß mit 1,5 Mio. Geschichten wie Strohmannkredite zum Austricksen der Revisionsvorschriften kamen erst hinterher noch ans Licht der Öffentlichkeit.

Lieber Herr Herzog, sie haben nicht das Recht einen Freispruch zu erteilen. Sie haben gehofft, der Freispruch gilt auch für Sie, da Sie die Geldwäschevorschriften auch nicht eingehalten haben, die schon bei der Anbahnung mit der ersten Schmiergeldzahlung eine Anzeige an den Generalstaatsanwalt und das BaFin auslösen hätten müssen, dass Sie in dem Fall die Vorschriften von § 18 KWG nicht eingefordert haben und so weiter und so fort. Es wird im Fall Gold, Gold, Gold hoffentlich für keinen der Vorstände einen Freispruch geben, denn für so einen Klops, da gilt die Gesamtverantwortung und da gibt es auch keinen Freispruch für einen Prüfer der das zudecken wollte, weil er genau den Vorstand dringendst gebraucht hat um ihn und Manfred Heger in direkter Folge zu beerben.

   

Nr. 2983

Uwe

3. Februar 2008, 11:04 Uhr

Betreff: Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist dabei seine letzte Chance zu verspielen. Schauen wir es uns an, was uns über den Wunsiedeler Kreis für die letzten 8 Jahre und davor noch vielleicht 15 aufgezeigt wurde, war der Aufsichtsichtsrat einmal da die Interessen der Mitglieder zu vertreten? Der Eindruck ist doch nicht falsch wenn man in bekommt, dass der Aufsichtsrat sich regelmäßig als der erste Vertuscher betätigte. Diese Aufsichtsräte haben längst die Distanz verloren um ein kontrollierendes Organ für die Mitglieder zu sein. Mit jeder notwendigen Entscheidung die hier nicht getroffen wird, begibt sich der Aufsichtsrat immer tiefer in die Abhängigkeit.

Mir wurde gesagt, dass die externe Revision, der Genossenschaftsverband, jeden abgeschriebenen Kredit bis runter zum Kleinbereich und jeden Wertberichtigungskredit nachprüfen müssen und die Einzelwertberichtigungen bis zur Auflösung oder endgültigen Abschreibungen laufend überwachen und verfolgen muss. Herr Herzog kennt jeden einzelnen Kredit genau, den jetzt die Staatsanwaltschaft überprüft. Die Zeit bis zum Jahr 2004, aus der er sich in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) herausreden wollte, das war genau seine Zeit in der er die Verantwortung hatte dem Treiben der Vorstände einen Riegel vorzuschieben.

Genauso dürfen wir annehmen, dass Johannes Herzog die Bankverrechnungskonten lückenlos durchforstet hat. Wenn hier gesprochen wird, dass Verwertungen über bankinterne Konten abgewickelt wurden, dass abgetretenes und verpfändete Kontenguthaben oder Lebensversicherungen zuerst über die Verrechnungskonten geflossen sind, dass muss einen Prüfer bei der Kreditprüfung sofort auffallen und ihn hellhörig machen und ihn zu einer verstärkten, wenn nicht gar lückenlosen Prüfung dieser Konten veranlassen. Zeit hatte er aus der D 2-Situation der Bank dazu anscheinend genug bekommen. Wir haben Unsummen an Prüfungskosten bezahlt und es hat nichts geholfen.

Was hat also Herr Herzog da alles rausgezogen, was er uns verschweigt, genauso verschweigt, wie dass man mit Manfred Heger sich nicht einfach auf eine Dienstaufhebung vereinbart hat, sondern dass man ihm 50 Millionen € an Ansprüchen gegen ihn geschenkt hat, denn die Vereinbarung vom August 2004 hat genau den Konsens. Hat er gesehen wie Gelder veruntreut wurden? Hat er gesehen wie Sicherheiten nicht im Sinne der Bank und der Kunden verwertet wurden? Hat er gesehen wie Sicherheiten verschleudert, verschenkt, ohne ordentliche Begutachtung verscherbelt wurden? Hat er gesehen, dass oft davon nichts beim Kunden und auch bei der Bank angekommen ist? Hat er gesehen wer Empfänger gewesen sein konnte? Ja hat er Transfers nach Lichtenstein und in die Schweiz oder sonstwohin gesehen? Welches Faustpfand hat der heutige Vorstand, der sich vor den Aufsichtsrat stellen will, gegen den Aufsichtsrat? Was hindert den Aufsichtsrat heute aus den Erfahrungen der Vergangenheit endlich die Lehren für heute zu ziehen und den Vorstand, der sich das Chaos zunutze machte vor die Tür zu setzen?

Wenn der Aufsichtsrat nicht die Kraft hat sich von diesem schlimmsten Element zu trennen, dann müssen wir dafür sorgen, dass wir uns vom Aufsichtsrat trennen. Das Genossenschaftsgesetz sagt uns, dass die Aufgabe von Haftungsansprüchen nicht möglich ist, die Satzung hat festgelegt, dass über Regressansprüche nur die Vertreterversammlung entscheiden kann. Im Juli und August 2004 haben die Prüfer und die Aufsichtsräte über Gesetz und Satzung hinweg gesetzt. Sie wollten uns den eigenen Untreuetatbestand verschweigen. Der Verband hat mit seinem Verhalten dieses ungesetzliche Trieben gefördert. Dies ist im Sinne einer korrekten Prüfung eigentlich eine Katastrophe. Wer soll die Einhaltung des Genossenschaftsgesetzes prüfen, wenn nicht die gesetzliche Prüfung? Wer überwacht aber die Einhaltung des Genossenschaftsgesetz wenn der Prüfungsverband vielleicht den gesetzeswidrigen Vertrag selber aufsetzt, wenn die Prüfer bei der Unterschrift dazu zugegen sind und die Aufsichtsräte zur Zustimmung drängen?

Manfred hat mit seiner Bekanntgabe dieser Vereinbarung unter Verzicht auf allen Ansprüche, sowohl bekannt, als auch unbekannte, auf der Versammlung am 30.06.2005 (= Link) die Sache in einer lächerlichen Art gerade biegen wollen, er hat aber damit ausgesagt, wie man die Mitglieder im Grunde belügt und auch betrügt. Er hat es sogar so deutlich formuliert, dass Prüfung und Aufsichtsrat von bekannten Ansprüchen wussten und vor den unbekannten größte Angst haben mussten. Hat er nicht damit sogar gesagt, der Aufsichtsrat und die externe Revision unterlassen entgegen ihren gesetzlichen Kontrollpflichten die Überprüfung dieser Ansprüche? Heißt Kontrollpflicht nicht, wo ich was entdecke, da hab ich die unabwendbare Pflicht tiefer nachzubohren? Ist das der Kernsatz bei der VR-Bank zum Mantel des Vertuschens und Verdeckens der größten Schweinereien? Wie ist das mit den gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) vereinbar? Es scheint, die Aufsichtsräte glauben sich immer noch gemeinsam unter einer Glocke, doch es betrifft jeden einzelnen persönlich und in vollem Umfang.

Wurden die bekannte und unbekannten Ansprüche gegen den Vorstand Heger deswegen unterdrückt, weil es auch bekannte und unbekannte Ansprüche gegen den Aufsichtsrat gab, ja sogar gegen Prüfer, ja vielleicht sogar den Verband? Der Aufsichtsrat kommt nicht frei von dem Prüfer, der damals die Augen verschlossen hatte, die Verluste weiter heraufbeschwor, die Einhaltung von § 18 KWG nicht forderte, nicht für die Einführung einer geordneten Organisation sorgte, also scheint es, steckt der Aufsichtsrat selbst tiefer drin, als wir es bisher gehört haben. Aus dem Beispiel mit Manfred Heger im August 2004 müssen wir Mitglieder die Lehren aus den Erfahrungen ziehen und den Aufsichtsrat zu Rede und Antwort auffordern und wenn er es nicht tut, so wie in Nr. 3190 aufgezeigt, auch die Konsequenzen ziehen. Mit den Aufhebungsvereinbarungen mit Manfred Heger, mit dem Verzicht auf die Ansprüche und man darf vermuten auch mit Karl Krämer am 30. Mai 2006, hat sich der Aufsichtsrat die Kreditverluste auf die eigenen Schultern geladen und wenn man nachweisen kann, dass die Vertrag von Herzog und Grothoff und dem Verband stammt, dann haftet auch der Verband nicht nur im Betrag nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link), denn dann haben wir den Nachweis, dass es nicht nur fahrlässige sondern vorsätzliche Handlungsweise war, die zur Schädigung der VR-Bank Marktredwitz in erheblichem Maße geführt hat. Und dann kann man nachsetzen und auch Vorsatz unterstellen, wenn dem ehemaligen Prüferkollegen bei 432.000 € von Aufsichtsrat und Verband auch noch der Freifahrtschein ausgestellt wird.

   

Nr. 2982

Besucher

3. Februar 2008, 00:11 Uhr

Betreff: Kompliment

Durch Zufall bin ich auf den Wunsiedeler Kreis gestossen und möchte euch gratulieren und weiter viel Mut und Erfolg wünschen.
Die Finanzkrise zur Zeit haben wir auch den windigen Manövern der Herren Bänker zuzuschreiben. Daher ist es gut, dass diesen nun zugesetzt wird.

Weiter so! [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2981

Manfred

2. Februar 2008, 23:53 Uhr

Betreff: Demnächst Listen zu den Bankverrechnungskonten

Ankündigung, wir werden demnächst Listen zu den Bankverrechnungskonten hier einstellen und Information dazu bringen, was darüber alles verbucht wurde bei der VR-Bank.

   

Nr. 2980

Aus Selb

2. Februar 2008, 23:43 Uhr

Betreff: Mir fehlen die Worte

Wie war denn das mit unserem Reinhold Wolf und Karl N. Hat man da Reinhold das Messer auf die Brust gesetzt und gesagt, du zeigst den jetzt an, oder du bist selber fällig? Aber eben alles erst hinterher, als man gemerkt hat, dass man doch keine Goldlieferung auf Guinea erwarten kann. Warum hat man uns nie gesagt, dass da drei Aufsichtsräte mit dabei gesessen sind, als man sich Karl N’s Geschichte gemeinsam angehört hat, warum er denn nichts mit nach Hause gebracht hat? Dann musste man den Kunden wegen Kreditbetrug anzeigen, obwohl Reinhold der war, der auf leichtfertigste, unverantwortliche Art und Weise dem das Geld hinterher geworfen hat.

Wie muss man das bei Flex sehen? Wer hat denn da an der Bank den Kreditbetrug begangen? Warum war es für Manfred Heger so wichtig die tatsächliche Lage der Firmen zu verschweigen? So wurde es doch den Vertretern in dem Punkt in der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) aufgetischt. Es gibt doch immer wieder Unterlagen, die die Bank selber machen muss, wie Auswertrungen, Stellungnahmen zu den Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die muss doch der Vorstand Heger laufend geschönt und getürkt haben. Geht da der Kreditbetrug vom Vorstand selber aus? Und der Aufsichtsrat Träger soll das nicht merken, wenn er Steuerberater der Firmengruppe ist? War der eher der Helfer von Manfred Heger? Was ist das mit dem Schrott, den man in Deutschland als Warenbestand bilanziert hat? Da wäre doch der Steuerberater dafür zuständig und verantwortlich? Und all das will der ehemalige Prüfer Johannes Herzog auch noch so tun, hätte er nicht gesehen? Sind das alle Helfer am Betrug an der Bank? Warum war es so wichtig mit dem Aufhebungsvertrag unter Verzicht der bekannten und auch unbekannten Ansprüche gegen Manfred Heger? Vielleicht landen Leute auf der Anklagebank von denen man es nie geahnt hätte.

Wir erinnern uns, Karl N. der wurde als Kunde mit 33 Monaten für einen von der Bank bekannt gegebenen Schaden von 800.000 € mit 33 Monten belangt, was bringt bei Flex allein der Schaden von 2,6 Mio. € und für wen, wenn man alle unternommenen Vertuschungsversuche dazu sieht?

   

Nr. 2979

Dieter Rackowitz  [ Homepage ]

2. Februar 2008, 21:43 Uhr

Betreff: Bankster Witz

Kommt ein Kunde in die V + R Marktkredwitz geht zur Information und sagt:
Ich hätte gern den Herrn Herzog gesprochen. Sagt die freundliche Informations -
Dame, das tut mir außerordentlich leid, Herr Heger ist zur Zeit außer Haus.
Das kann aber nicht sein, erwiederte der Kunde, ich habe Herrn Heger gerade noch am Fenster gesehen. Da mögen Sie Recht haben, aber er hat Sie zuerst gesehen.

:yeah:

   

Nr. 2978

R.

2. Februar 2008, 17:06 Uhr

Betreff: Endlich raus mit der Sprache

Es passt auf keine Hutschnur mehr, was da langsam ans Licht kommt. Wir sind die Mitglieder und wir haben das Recht zu erfahren wem wir unser Bank anvertrauen und wer an der Spitze der Bank steht. Also raus mit der Sprache, wird gegen Herrn herzog ermittelt. Hängt er drin, weil er Heger und Wolf bei Flex und Gold, Gold, Gold mehr unterstützt hat, als dass er sie davon abgehalten hat. Über andere Fälle aus den unglaublichen Kreditverlusten hat man uns ja nicht gesagt. Ist es zu begreifen, wenn man darüber redet, dass man über Verrechnungskonten Sachen drüber laufen lässt und man nicht mal genau sagen kann, ob die Gelder korrekt verwendet wurden? Und da sitzt ein Prüfer drin und der will heute unser Vorstand sein und bringt den Schnabel nicht auf. Die Witznummer mit der Bürgerstiftung kann er sich sonst wo hin stecken. Hätte er die Kreditverluste verhindert, dann wären die Gelder bei uns in den Schulen und Kindergärten und in den Straße angekommen.

Es ist ein unfassbarer Zustand, dass wir einen Vorstand haben, von dem man nicht weiß, ob er sich vor der Staatsanwaltschaft retten muss. Es ist an sich schon ein untragbarer Zustand, dass der Revisor, der diese unglaublichen Abschreibungsverluste begleitet hat als unser Retter auftritt. Es ist unfassbar, dass wir jemand an der Spitze haben, von dem wir glauben, dass er genauso viel Schuld hat, wie die alten Vorstände selber. Alleine schon aus der moralischen Seite müsste er sofort abtreten. Und wie man Manfred Heger mit dem vertrag davon kommen hat lassen und wie man das vor den Mitgliedern verschwiegen wollte, das haut der Sache noch dem Stempel auf und ist eine der größten Sauereien an der Sache. Denn das war der Punkt, wo sich Johannes Herzog selber in den Sattel gehoben hat. Raus mit der Wahrheit oder gehen, es gibt keine Alternative.

   

Nr. 2977

Aus der Organisation

2. Februar 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Geldwäschemaschine VR-Bank in Eintrag Nr. 3154

Das da jemand über den Eintrag Nr. 3154 gewagt hat die VR-Bank als Geldwäschemaschine zu bezeichnen, das hat mich doch beschäftigt. Aber alles was da weiter an Diskussionen aufgekommen ist über die US-Fonds, die ja außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes gelaufen sind, was ja schon äußerst ungewöhnlich ist bei so einem schwierigen und kaum dauerhaft zu kalkulierenden Geschäftsfeld, weiter über die bankinternen Verrechnungskonten, über das, dass Sicherheitenverwertungen auch über die Bankverrechnugnskonten gelaufen sein sollen, schließt sich da nicht ein Kreis, der wieder alles doch als möglich erscheinen lässt? Warum hat die VR-Bank Marktredwitz soviel Freiheiten gehabt vom Prüfungsverband her.

Wie ist das denn mit dem Bericht von der Finacial Times (= Link) zu verstehen, von der VR-Bank nach Lichtenstein? Was wollte denn Reinhold Wolf aus Gründen des Takts nicht angesprochen haben, bei der damaligen Vertreterversammlung? Das der Filialleiter gute Lehrmeister bekommen hat, wie man Schwarzgeld nach Liechtenstein oder in die Schweiz oder sonst wo hin transferiert, bei einer Bank, wo keine Kontrollen vorgenommen werden? Die Felder wo die Revisoren noch in Konflikte kommen können mit ihrer laxen Prüfung, die liegen anscheinend nicht nur im Kreditbereich. Der Laden VR-Bank Marktredwitz stinkt an allen Ecken und Enden.

   

Nr. 2976

Mitglied

2. Februar 2008, 11:09 Uhr

Betreff: An anonym, zu 3190, Verdacht gegen Aufsichtsrat und zu 3195

Wenn Verdachtsanzeige gegen den Aufsichtsrat gestellt wird, muss man dann die Staatsanwaltschaft mit dazu auffordern auch Bestechlichkeit und Vorteilsnahme der Aufsichtsräte zu überprüfen. Wenn der Aufsichtsrat die notleidenden Kredite nicht kontrolliert, obwohl die aufgezeigt sind von der externen Revision, dass die außerhalb jeglichen vertretbaren Rahmens liegen, wenn man nicht überwacht wie man die Sicherheiten ordentlich verwertet, obwohl der betroffenen Kunden seine eigenen Beschwerden auch an den Aufsichtrat heranträgt, wenn man Flex vier Jahre nicht kontrolliert lässt, obwohl der Kredit schon mit der Ausreichung von 4,5 Milo. DM als wackelig bezeichnet wird und gleich im ersten Jahr auch schon im Prüfungsbericht erscheint, darf man da fragen für wo der Aufsichtsrat seine Aufgaben gesehen und welche Interessen er verfolgt hat? Wie ist es z.B. mit der Beteiligung von Peter Träger am Flex-Kredt als Steuerberater der Firmen? Wie ist es mit dem Schrott, den man in die Kundenbilanz aufgenommen hat als Warenbestand, wie ist es, dass nur Manfred Heger von anderen wirtschaftlichen Zahlen hätte wissen sollen, als der Aufsichtsrat, wenn eben der Aufsichtsrat sogar der Steuerberater war? Auch da kann man nur sagen, wer an die Unschuld dieser Herren glaubt, der wird selig.

   

Nr. 2975

Exrevisor

1. Februar 2008, 20:58 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zu Beitrag 3194
Herrn Johannes Herzog, der einmal Prüfer beim Genossenschaftsverband München war, als Hansi-Bubi in diesem Gästebuch hinzustellen, finde ich nicht in Ordnung. Denn er hatte bestimmt nur seine Aufgaben auf Grund von Vorgaben des GVB zu erfüllen. Dass er offensichtlich nicht in der Lage ist eine Bank nach verstaubten Mustervorlagen des GVB als Prüfer zu führen, ist eine andere Sache.

Zum Verständnis: Wer in seinem frühern Berufsleben einer Müllkippe als Portier gedient hat, wer vom Wirtschaftsleben - out von Vorgaben - absolut keine geringste Ahnung hat, der ist einfach nicht geeignet einer Bank vorzustehen und dem darf kein Vermögen anvertraut werden, schon gar nicht von Banken und deren Kunden.

Hoffentlich kriegen Herr Herzog und Kollegen endlich die Kurve, um weitere negative Berichte über die Raiffeisen- bzw. VR-Banken zu vermeiden, denn langsam wird es zur öffentlichen Schande, insbesondere was in unserer Heimat aus der VR-Bank abgeht.

Die VR-Bank Marktredwitz ist m. W. nur ein kleiner Fall. Dortige Unzulänglichkeiten auf
Grund von Unfähigkeit der Verantwortlichen begleicht der BVR bestimmt aus der Porto
kasse. Allerdings dürfte die Sanierungskasse langsam knapp werden.

Wie sieht es denn mit der DZ Bank aus, dem Spitzeninstitut der deutschen Volks- und
Raiffeisenbanken? Was machen denn die verkauften Fonds und wie sieht es denn mit der amerikanischen Hypothekenkrise in den Büchern dieser Institution aus.

Sonderbar ist, dass weder positiv bzw. negativ von diesem Institut in Frankfurt Westend berichtet wird. Oder wird noch geknobelt wie man vor die Presse geht oder ist man in Westend schon am Ende? Die Primitivphilosophie dieser Vorstände ist ohnedies nicht nachvollziehbar. Denn als seinerzeit das Bürogebäude der damaligen DG-Bank unter dem damaligen Herrn Vorstandsvorsitzenden Guthardt gebaut wurde, erlangte man erst spät die Erkenntnis, dass mann, wenn man ein Haus baut auch das Geld dazu haben muß. Die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken haben dann - zur Rettung - diese Immobilie Geld gegeben, weil die Verantwortlichen nicht wußten: Wenn man kein Geld hat, dann kann man auch nicht bauen und wenn man den Kopf aus der Scheiße etwas heraus hat um Luft zu bekommen, dann darf man in arroganter Weise keine großen Sprüche klopfen. Gott sei Dank bin ich in Rente.

   

Nr. 2974

Genossenschafter

1. Februar 2008, 15:47 Uhr

Betreff: Gegen wen wird nun ermittelt bei der VR-Bank in Marktredwitz?

Dass die Staatsanwaltschaft da ist bei der VR-Bank in Marktredwitz, das ist doch unumstritten. Wenn man die Parallele zu der Sparkasse Tirschenreuth zieht, dann kann man zu den 30 Millionen Wertberichtigungen dort sagen, die verantwortlichen Vorstände sind nicht mehr da. Bei der VR-Bank Marktredwitz kann sich aber doch Herr Johannes Herzog als früherer Prüfer nicht herausreden, er sei nicht in der Sache verhangen. Es ist doch unverantwortlich so einen belasteten Mann an der Spitze der Bank zu belassen. Es scheint schon fast untertrieben, dass ihn nur der Interessenskonflikt geleitet hat, dass er bei Flex und bei Gold, Gold, Gold nichts unternommen hat. Es ist kaum vorstellbar, dass Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer ungeschoren davon kommen. Aber das muss die einzige Hoffnung von Herrn Herzog doch für seine Person sein. Man stelle sich vor die alten Vorstände werden verurteilt und der Revisor dieser Zeit will dann Vorstand bei der Bank sein? Wenn Urteile gesprochen würden und Herr Herzog streitet sich mit seinen Aufsichtsräten wer denn nun für den Aufhebungsvertrag unter Verzicht der gegenseitigen Ansprüche, sowohl bekannte als auch unbekannte, verantwortlich ist, das wäre doch der Gipfel der Unverfrorenheit.

Dann wäre die Auseinandersetzung perfekt, ob Herr Herzog als Prüfer den Vertrag vom Verband schreiben hat lassen und mitgebracht hat und welche laut Manfred Hegers eigenen Angaben (= Link) bekannten Ansprüche denn einfach so mir nichts – dir nichts aufgegeben wurden und wer es verantworten will, dass man auf alle unbekannten Ansprüche verzichtet hat. Der Vertrag mit Manfred Heger, der darf man annehmen, geht auf die Kappe des Herrn Herzog und auf den gesamten Genossenschaftsverband. Das ist die Grundeinstellung dieser Leute. Die glauben, die Genossenschaftsorganisation gehört ihnen persönlich und sie dürfen machen damit was sie wollen.

Wenn Manfred Heger und seine Kumpanen eine gerechte Strafe erhalten, dann werden die aufgegebenen Ansprüche automatisch auf die übertragen, die ohne gesetzliche und satzungsmäßige Handhabe auf diese bekannten und auch unbekannten Ansprüche verzichtet haben. Bei einer Abschreibungssumme von 50 Millionen € über die Jahre hinweg, da müssen die die den Vertrag aufgesetzt haben, die, die ihn im stillen Kämmerlein alleine mit Manfred Heger unterschreiben haben, auch Prüfer, und die die am 4. August 2004 auch noch ihre ungeteilte Zustimmung gegeben haben, vielleicht selber ihre Kröten zusammen rechnen. Dann greift persönliche Verantwortung und Schuld und dann greift auch § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link). Vielleicht läuft das mit dem Eintrag Nr. 3190 auch darauf hinaus.

   

Nr. 2973

Bürger aus der Bürgergesellschaft

1. Februar 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Hansi-Bubi

Betr. Eintrag Nr. 3173
Liebe Geschädigte und Interessierte,
Das mit dem Hansi, den Herzog meine ich, ist so eine Sache. Sich mit so einem Typen auseinander zu setzen gleicht dem Versuch, einen Pudding an die Wand nageln zu wollen. Er gleitet einem immer wieder durch die Finger.
Kein Konzept, keinen Standpunkt, keinen Charakter, kein Rückgrat!
Naja, der Herzog, der Hansi halt, ein windiges Prüferlein, das sich in der Berufswahl vertan hat, ein par Nummern zu groß halt der Job!
Ungefähr so, als würde ein Taschendieb in Chikago den Job von Al Capone wollen. Als er kam, dachte er wohl, er könne abräumen wie vor ihm die Hegers. Tja, zu dumm, ist voll in die Hosen gegangen, jetzt muß er im Gegenteil für die den Kopf hinhalten. Irgendwie blöd gelaufen, oder?
Wir in der Bürgergesellschaft müssen halt achtgeben, er darf keinesfalls Finanzverwalter werden, aber solange er spendet ist das ganz okay.

   

Nr. 2972

Beobachter

1. Februar 2008, 14:11 Uhr

Betreff: Bank oder Saftladen

Wenn man dass alles liest, wenn man den Strafantrag im Eintrag Nr. 3173 sieht, dann ist die Frage wirklich, ist das eine Bank die VR-Bank, oder ist das ein Saftladen? Der Herzog soll es bleiben lassen die Leute für dumm zu verkaufen. Wenn er meint, er kann mit einer Bürgerstiftung von 100.000 € Staat machen, dann kann man ihm ganz einfach entgegenrechnen, was seine Untätigkeit bei Flex und bei Gold, Gold, Gold alleine Steuerzahler und Kommunen gekostet haben. Das macht bei 8 Mio. DM, dann mindestens 30 % Steuer aus, dass sind dann 2,4 Mio. DM und zirka ein Drittel an Gewerbesteuer, dann hat er uns mit 800.000 DM mitzahlen lassen. Rechnen wir die 50 Mio. Verluste mindestens dann mal in Euro, dann hat das 15 Millionen € (ca. 30 Mio. DM) über die Steuer gekostet. Das wären wieder 5 Mio. € bei der Gewerbesteuer (10 Mio. DM !). Was hätte man damit alles machen können bei uns. Der Herzog sollte ich im Mausloch verstecken. Bei den 16 Immobilienangebote auf der Internetseite der Bank sind 8 unter 100.000 € und 8 darüber, aber keiner ein Ausreißer. 50 Millionen Kreditverlusten entspricht 500 Wohneinheiten, wie sie die VR-Bank heute im Durchschnitt anbietet. 500 Wohneinheiten, ist das ein ganzes Dorf, oder ein Stadtteil mit 2.000 Einwohner, dass die VR-Bank in zehn Jahren nieder gemacht hat? Wo war der Herr Herzog denn da? Der war doch als Prüfer da, der angebliche Helfer der Armen. Umgekehrt entspricht es den Fakten, die VR-Bank mit ihren Vorständen und mit Ihren Prüfern haben Armut gesät und verbreitet.

   

Nr. 2971

Bilanzleser

1. Februar 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Absolute Blendung mit der Bürgerstiftung

Das mit der Bürgerstiftung ist ein absolutes Blendwerk. Kann man sich für etwas als toller Macker hinstellen, für was man sich eigentlich schämen müsste? Die VR-Bank ist gegenüber dem Landesdurchschnitt in den Jahren 2001 bis 2005 zirka 5,3 Millionen € an Steuerzahlungen schuldig geblieben. Rund ein Drittel davon wäre ungefähr die Gewerbesteuer gewesen. Geld das bei uns sicher dringend gebraucht würde. Die VR-Bank musste dagegen Verluste ausgleichen, weil der Vorstand mit seinem Freund 5 Millionen DM verbraten hat und dann hat man laut den Lageberichten auch noch die Bilanzen getürkt. Übrigens die Sparkasse hat im Jahr 2005 alleine 2,9 Mio. € an Steuern gezahlt. Die sind längst überm Berg. Da geht es wieder aufwärts. Wahrscheinlich beflügelt durch das sich dahin schleppende Dilemma bei der VR-Bank. Wenn die noch eine Stiftung machen, dann ist das glaubwürdig. Und nicht Stiftungen ins Leben rufen und den normalen Beitrag nicht annähernd, ja, nicht im Geringsten zu erbringen.

   

Nr. 2970

Till

1. Februar 2008, 11:58 Uhr

Betreff: Naja, der Johannes

Werter Johannes,
schämst Du Dich nicht? Hast Du denn in Deiner Bank nichts anderes zu tun, als irgendwelche Vereinchen zu gründen?
So wie Du dich bisher verhalten hast, macht es den Anschein, als hättest Du vom Bankgeschäft irgendwie überhaupt keine Ahnung.
Nicht nur, daß unsere VR Bank immer weiter absinkt, und an Ansehen verliert, nein, nun machst Du auch noch einen auf Vereinsmeier! Glaubst Du, daß Du hier erfolgreicher bist? Ist das Deine Art, zu versuchen in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Es scheint als wolltest Du auf jeder Hochzeit ein wenig tantzen, aber nirgendwo bleiben.
Ein wenig der Hans im Glück halt! Alles anfangen und nichts zu Ende bringen.
Naja, der Hans halt!
Versuch doch mal, Dich ganz klar auf eine Seite zu stellen, und Position zu beziehen. Das fängt an, mit einer ehrlichen entschädigung für falschabgerechnete Konten, geht weiter mit klaren Aussagen zum Zustand der Bank, und endet mit einem Ausblick incl. Konzept für die Zukunft!
Du willst doch nicht als Schaumschläger dastehen, verlacht offen oder hinter vorgehaltener Hand , oder?
Schau, Hansi, wenn sich Probleme auftun, mußt Du anpacken, kämpfen, ohne wenn und aber!
Deine kosmetischen Reparaturversuche, sind doch alle bisher ins Leere gelaufen,und keiner nimmt Dich so richtig mehr ernst, weil immer wenn Du was machst, schielst Du mit mindestens einem Auge in Richtung Öffentlichkeit, so nach dem Motto: "Bin ich jetzt endlich der große Held, der harte erfolgreiche Sanierer?" und jedesmal machst Du eine Bauchlandung.
Schau Dir doch mal Deine Erfolge an! Ach ja, ich vergaß, da gibt es ja nichts zu sehen, wo nichts ist kann man ja nichts sehen!
Irgendwie bist Du der totale Versager,oder? Stell Dir vor es wäre Dein Unternehmen,Du wärst längst pleite.
Total lächerlich, wenn da nicht die vielen wären, die Du geschädigt hast!
Letzter Rat, ruf doch mal bei der Sparkasse an, die könnten Dir sicher mit einem tragfähigen Konzept weiterhelfen, denn die sprechen von Goldgräberstimmung und wachsen mit hohen Erträgen auf Teufel komm raus!
Dazu bist Du zu dumm oder unfähig mein lieber Hans.
Naja der Hansi halt!

   

Nr. 2969

Anonym

1. Februar 2008, 11:38 Uhr

Betreff: Auch den Verdacht gegen den Aufsichtsrat konkretisieren

Bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der RV-Bank Marktredwitz war nach meiner Erkenntnis und Überzeugung das Wirken der Vorstände, angefangen bei Rudolf Heger bis hin zum heutigen Vorstand Johannes Herzog mit der Aufgabe der gesicherten Forderung von 432.000 €, nur deswegen möglich, weil die internen und externen Kontrollorgane versagt hatten, oder geschickt ausgeschaltet und ausmanöveriert wurden. So glaube ich, es ist notwendig auch die Verantwortung des Aufsichtsrates zu konkretisieren. Ich sammle zur Zeit die Unterlagen um dies bei den Ermittlungsbehörden in Form der Verdachtsanzeige mit Strafantrag vorzutragen und auch hier auf dieser Seite wieder zu veröffentlichen. Wer sich über die Bank schuldig gemacht hat, darf auch kein öffentliches Mandat mehr anstreben. So ist meine Auffassung.

   

Nr. 2968

Empörter

1. Februar 2008, 01:59 Uhr

Betreff: Was soll das Ablenkungsmanöver mit der Bürgerstiftung?

Herr Herzog, nach meiner Meinung soll das mit der Bürgerstiftung nur ein Ablenkungsmanöver sein? Es ist ja eigentlich eine gute und richtige Einrichtung, aber nicht mit Leuten wie Herzog und Wolf, schaurig? Wir wollen von Ihnen ganz klar wissen ob die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch gegen Sie, Herr Johannes Herzog, ausgeweitete worden sind und in welchen Bereichen. Herr Herzog, Sie sind nicht Eigentümer der Bank, sondern nur Angestellter und den Eigentümern der Bank, den Mitgliedern verpflichtet, nicht sich selbst, die haben das Recht dazu zu entscheiden, wem sie die Leitung Ihrer Bank anvertrauen wollen. Ist auch der Tatbestand der Verdacht der schweren Untreue zum Nachteil der Genossenschaft mit der Sache mit dem vorgenommene Forderungsnachlass bei der Waldeslust mit den 430.000 € mit einbezogen, auch hierfür haben die Eigentümer und Genossen ein Recht darauf das zu erfahren. Das wäre ein schöner Betrag für die Bürgerstiftung gewesen? Herr Herzog sagen Sie selbst, was ist Ihre Prüfung in der VR-Bank Marktredwitz nach der Wirtschaftsprüferordnung wirklich wert gewesen? Müssen Sie nicht selbst eingestehen dass Sie im schlimmsten Interessenkonflikt gesteckt sind, dass sie als Prüfer nahtlos in die Bank als Generalbevollmächtigter rüber gewechselt sind? Was sind denn Prüfung von Ihnen, Herrn Herzog zu dem Zeitpunkt überhaupt wert?

Sie haben die Bank lange Zeit geprüft, haben sich während Ihrer Prüferzeit beworben, sind dann nahtlos als Generalbevollmächtigter in die Bank gewechselt und anschließend als Vorstand, sagen Sie selbst, was ist Ihre Prüfung überhaupt wert? Nichts, rein gar nichts. Sie hätten mit Ihre Bewerbung zur VR-Bank laut Wirtschaftsprüferverordnung jegliche Prüfungstätigkeit unverzüglich einstellen müssen. Sie hätten die Prüfung einstellen müssen mit dem Zeitpunkt wo Sie die Gedanken zur Bewerbung gefasst haben, ab dieser Minute waren Sie kein unabhängiger Prüfer mehr. Sollte aus diesem Grund die BaFin sich zu einer Sonderprüfung veranlasst gesehen haben, dann hat doch Herr Herzog die Prüfungsaufwendungen persönlich zu übernehmen, weil er es verursacht hat und nicht die Bank und die Genossen.

Wenn die Bank vernünftig wirtschaften würde und ganz normale Steuern zahlen würde, dann kämen jährlich Millionen bei den Kommunen an. Da braucht man keinen Herzog, dass können die Gemeinden schon selber zuteilen. Die wissen tausend Mal besser wo das Geld dringendst gebraucht wird. Ausgerechnet die Bank, die die Kunden über die falschen Abrechnungsmethoden geschröpft hat, über die unkorrekte Verzinsungen im Soll- wie im Habenbereich, ausgerechnet der Vorstand und ehemalige Prüfer kommt uns mit einer Bürgerstiftung daher. Sogar die eigenen langjährigen Mitarbeiter durch massenhafte Kündigungen und Änderungsverträge bringt er in Not. Glauben sie, dass eine Familie, die mit den unsauberen Krediten ins Unglück gestürzt wurde einen Cent von der Bank bekommt, wohl kaum, glauben Sie es liebe Leser, ich nicht? Gott-sei-Dank ist er uns heuer noch nicht mit den Kunstkalendern gekommen, die man uns an den Schaltern andrehen wollte. Nicht mal den Erlös hat man im letzten Jahr genannt, nicht was man eingenommen hat und nicht wie viel die Erstellung gekostet hat.

Sagen Sie uns Herr Herzog wie es mit den Zahlen der Bank aussieht, mit den Mitgliedern, wie viel haben die Bank wieder verlassen, wie viele Sparer. Erinnern Sie sich Ihrer eigenen Worte mit der rechtzeitigen Information, Ihrem Getöse und Versprechen dazu. Laute Worte, keine Taten. Was ist weiter mit den Wertberichtigungen, wie sieht die Kapitalsituation aus, wie viele Geschäftsguthaben haben Sie verloren? Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn auch Steuerfahnder anrücken, wenn Sie nicht schon da sind und da waren. Wie lange werden die Ermittlungsbeamten noch da sein und die Sauereien aufdecken. Da geht es um die Existenz der Bank. Der Tropfen, den Sie ausschütten können, der verdampft schon vor er den heißen Stein erreicht hat. Wir wollen die persönliche Beteiligung von Johannes Herzog an allen Kreditverlusten wissen. Wir wollen wissen, warum man Heger und Wolf mit Flex und Gold, Gold, Gold so viel Geld kaputt machen hat lassen. Wir wollen wissen, warum man die Sicherheiten nicht verwertet hat für die Schadensreduzierung und für die Kunden? Wenn wir das fragen, dann gibt es keine Ausflüchte, dann gibt uns das Genossenschaftsgesetz das Recht alle Prüfungsunterlagen dazu zu fordern. Warum haben Sie die Kerle ziehen lassen und nicht zur Rechenschaft gezogen? Da zeigt sich am besten der Interessenkonflikt und deswegen ist die Staatsanwaltschaft, vielleicht schon mit der Steuerfahndung an der Seite, bei der Bank. Da gibt es für die Bank sicher auch eine Rechnung, wenn sich Verschulden heraus stellt. Zahlen Sie es Herr Herzog, weil Sie als Prüfer Ihre Pflichten nicht wahr genommen haben oder wollen Sie es wieder uns Genossen auflasten?

Was hat er den vor mit der Bürgerstiftung, unser Herr Herzog, damit will er doch nur sein Image aufpolieren? Damit ernten Sie keinen Blumentopf, Sie sind von Ihren Mitarbeitern und vielen Ihrer Kunden und Mitgliedern durchschaut. Von mir würde Herr Herzog für die Bürgerstiftung keine müde Mark kriegen, das bring ich schon selber zu den Mittagstafeln, dann weiß ich dass es angekommen ist. Wer vertraut einen Stiftungsrat Reinhold Wolf was an, der öffentlich vor Gericht bekundet, dass er zu unseren Lasten Schmiergelder und Bestechungsgelder ausbezahlt hat? Wem man da das Geld gibt, das werden wir wieder am 26. Februar vor dem Landgericht sehen. Hoffentlich ist K.N. so schlau Johannes Herzog persönlich als Zeuge vorladen zu lassen. Dann zieht sich der nächste Vorstand vor der Öffentlichkeit nackt aus. Dann muss der ehemalige Prüfer bekennen, warum er es nicht gesehen haben will, dass § 18 KWG mit den Vorlagen der Unterlagen für Reinhold Wolf nicht vorhanden sein konnte und der Prüfer das nicht gesehen hat und warum denn die rechtzeitigen Verdachtsanzeigen unterblieben sind, schon mit dem Schmiergeld. Ob Bank und Prüfung sich aus illegalen Geschäften einen Vorteil erhofften und der Vorstand dann als Lohn seine Eigentumswohnung schön teuer verkaufen hätte können? Wie die Preise sonst sind, das hat uns Eintrag Nr. 3186 auch aufgezeigt. Sie sind unser Angestellter Herr Herzog, meine Meinung, Sie beschädigen unser Ansehen gravierend.

Herr Herzog ist schlimmer als alle anderen. Die anderen haben uns geschädigt und er hat uns nicht davor bewahrt, er hat die Vorstände geschützt. Schauen wir uns doch die Vertreterversammlungen an, wo man uns regelmäßig sogar mit der Schadenssumme belogen hat. Auch da hören wir vor dem LG Hof noch mal genau hin und fordern den Beklagten auf das mit den 180.000 € aufgesplittet in 4 x 45.000 vorzutragen und zu unterlegen. Herr Herzog hat die Burschen den Schaden anrichten lassen und sie dabei nicht gehindert. Er wollte seinen Vorteil daraus ziehen. Erst hat er geholfen die Bank und damit die Kunden zu schädigen und dann kommt er mit der Bürgerstiftung, das klingt wie Hohn. Er schädigt ja damit die an sich gute Einrichtung einer solchen Stiftung. Wir haben ihm alleine den Salat zu verdanken, der heute herrscht. Heger, Wolf und Krämer könnten längst Geschichte sein, Sie wurden von Herrn Herzog in die Gegenwart hergeholt. Wir werden nachbohren, bis seine Prüfungsprotokolle offen da liegen. Herr Herzog soll uns doch bitte einen Namen nennen, wer ihm überhaupt vertraut. Und nächste Überraschungen werden uns weiter schocken, geradeso wie es zuletzt mit dem war, dass er die bankinternen Konten auch nicht gesehen haben will.

   

Nr. 2967

Leser

31. Januar 2008, 20:52 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zu dem Gästebucheintrag 3185

Korrekt muß es wohl heißen: "The game ist over", Mr. Herzog and Konsorten.

   

Nr. 2966

Mitgliedskunde

31. Januar 2008, 20:45 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zu Beitrag 3173
Es ist zur Aufdeckung der ganzen Machenschaften in der VR-Bank Marktredwitz mit den Verstrickten nur dienlich, wenn neben der Staatsanwaltschaft zusätzlich noch die Beamten der Steuerfahndung im Hause dieser Bank sind. Je mehr Augen schauen was so alles passiert ist, desto besser.

Die Ermittler sollten jedoch nicht nur die Bankunterlagen ansehen sondern Auskünfte bei dem Rechenzentrum dieser Bank einholen. Denn dann ist festzustellen, welche Konten im Bereich der Kunden und des Sachkontenbereiches der Bank innerhalb eines Jahres angelegt wurden und wieder gelöscht worden sind, um Transfers (auf dem ersten Blick) nicht mehr offenkundig zu machen.

Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen die Fiducia in Karlsruhe i. S. VR-Bank Marktredwitz wäre mit Sicherheit notwendig um Licht in die Sache zu bringen
und Beweise zu sichern. Dem GVB gehört allerdings einhergehend auch gleich die Keule mit richterlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gezeigt.

   

Nr. 2965

Interna

31. Januar 2008, 19:49 Uhr

Betreff: Vor wir was zu den Problemen erfahren wird uns wieder was mit der Bürgerstiftung aufgetischt

Ich möchte meinen Kopf verwetten, dass Johannes Herzog wieder vorher von der Bürgerstiftung was bringt bevor er uns zu den großen Problemen der Bank was sagt. Da holt er keine alten Hund mehr hinter Ofen hervor, wenn er so tut, als ob er der große Förderer wäre. Die Gelder stammen doch wieder nur von denen, die mit absaufen, wenn die VR-Bank sie nicht mehr bedienen kann. Wem will er denn Gelder zukommen lassen? Kinder und Enkel von den Kunden, die man selber versteigert hat?

Das hat mit dem berechtigten Informationsinteresse der Mitglieder wirklich nichts zu tun. Aufklärung warum die Staatsanwaltschaft da ist, gegen wen von Vorstand und Aufsichtsrat und auch Mitarbeiter persönlich ermittelt wird. So unglaublich die Diskussion in den letzten Tagen um die Verrechnungskonten ist, warum hat Reinhold Wolf 180.000 € vor dem Revisionsstichtag ausbuchen können? Warum hat das auch Manfred Heger gemacht? Warum sind bei der Bank Strohmannkredite gelaufen, wo man so getan hat, als ob der Ausfall, der auch da unvermeidbar war nicht zum Hauptkredit dazu gerechnet werden muss? Haben die Vorstände Infos bekommen welchen Stichtag man unbedingt bereinigen muss? Hören Sie auf mit Ihrer Bürgerstiftung. Die Bank müsste jedes Jahr ein Vielfaches davon an Gewerbesteuer bringen. Das bleiben wir der Region seit vielen Jahren schuldig. Ganze Schulen und Kindergärten könnte man bauen, was unseren Kommunen fehlt. Wir sind schon mit Schuld an der Finanzlage wie der Stadt, ohne dass ich das hier jetzt bewertet haben will.

Liebe Leser, schauen Sie doch mal auf die Internetseite der Bank http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ (= Link) und klicken auf Immobilien. Sind wir mit verantwortlich, das bei uns das Preisniveau so tief ist? Ein vor fünfzehn Jahren renoviertes Zweifamilienhaus für 69.000 €, Doppelhaushälfte mit 124 qm Wohnfläche. Ich kenne jetzt zufällig die Verkäufer nicht, aber steht denen das Wasser bis zum Hals? In meinen Augen ist das Not. Wie viel Spottimmobilen haben wir auf den Markt getragen. Wie viel an Werten haben wir bei den ursprünglichen Eigentümern zusätzlich vernichtet und die Zwangsverkäufe? Unsere Vorstände haben Geld und Vermögen und auch Lebensqualität bei uns vernichtet und nach dem wie jetzt der Bienenhaufen aufgeschreckt ist, haben sich die vielleicht sogar noch schamlos an der Not der Menschen bedient. Dieser Vorstand sollte sich gar nicht mehr an die Öffentlichkeit wagen, er ist für uns nur noch eine Belastung.

   

Nr. 2964

R.

31. Januar 2008, 14:41 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3183 Steuerfahndung - staatsanwaltschaftliche Ermitllungen

Wenn es so ist, dass die Steuerfahndung aus dem Verhalten der VR-Bank in Marktredwitz die Handhabe bekommt sämtliche Bankverrechnungskonten anzuschauen, dann ist der nächste Trupp für Monate beschäftigt. Dann gibt es aber keinen Umsatz, den die Bankleute der Steuerfahndung nicht auch zu erklären haben und immer mit der Frage, welchem Kunden ist das zu zu ordnen und immer mit der Möglichkeit einer Kontrollmitteilung ans Kundenfinanzamt verbunden.

Vielleicht gibt aber die Steuerfahndung dann den Ermittlern von der Staatsanwaltschaft auch immer Querhinweise, wenn sie Buchungen der Bank erkennen, die eigentlich mit Kreditgeschäft, ja vielleicht auch mit Bankprovision zu tun haben und wer weiß was noch, was also auf kein Verrechnungskonto gehört, damit die dann ihre Nachforschungen betreiben können.

Der Spruch bewahrheit sich, es konnte nur noch schlimmer kommen und es kam schlimmer. Jonny go home, time is high.

   

Nr. 2963

Ehemaliger Innenrevisor

31. Januar 2008, 14:29 Uhr

Betreff: Was versteckt sich hinter den Bankverrechnungskonten bei der VR-Bank in Marktredwitz?

Wenn über ein Kontokündigung die Zinsen und Gebühren im Konto nicht mehr berechnet werden, dann eröffnet eine Bank in aller Regel ein Unterkonto auf der Stammnummer des Kunden oder wenn nötig sogar mehrere. Damit sind aber alle Umsätze dem Kunden zugeordnet und auch dem Kundenbereich bei der Bank. Das bei der VR-Bank kaum etwas eine Ordnung hatte, das hat man hier schon des Öfteren sehen können. Warum aber in Markredwitz die Sachen immer über Bankverrechungskonten wie auch CPD geführt wurden, dass entbehrt schon etwas einer Logik. Die Logik könnte aber wieder zurückkommen, wenn man wirklich unsaubere Machenschaften vermuten müsste.

Die Konten aus dem gerichtlichen Gutachten wurden durch die VR-Bank ja ohne Veränderung weiter geführt, obwohl man die gesamte Kundenverbindung gekündigt hatte. Entweder kündigen mit allen Konsequenzen, oder es bleiben lassen. Aber die Konten kündigen, weiter führen und doch die Sicherheiten aus den Pfandrechten rein holen, was das soll? Und immer ein Verrechnungskonto zwischen schalten, damit man selber jede Möglichkeit hatte, darf man sagen zum Gemauschel?

Aus meiner früheren Tätigkeit heraus habe ich mich immer gefragt, was hat der Innenrevisor dazu vermerkt, wenn er die Abschreibungskredite geprüft hat (durfte er sie überhaupt in die Hand nehmen, oder hat ihn der Vorstand davon abgehalten?), dass z.B. bei dem Prüfstand, so sieht es aus und den Hebebühnen keine Geld bei der Bank angekommen sein soll, dass die Verluste reduziert hätte? Denn auch dies hätte auf den Kundenkonten ankommen müssen. Da hätte man doch anmerken müssen, dass absolut unfähig verwertet wurde. Hat man dagegen die Sicherheitenverwertung, Verkauf von Sicherungsgütern beabsichtigt über bankinterne Konten vorgenommen? Die Hinweise in den Beiträgen Nr. 3179 und 3180 dazu sind die reinste Katastrophenmeldung für mich. Es wäre möglich, ich hätte es jedoch immer ins Reich der Fabeln abgetan, das es Kreise bei Banken geben sollte, die sich daran bereichern würden, oder dass sogar Sicherungsgüter auf andere Art und Weise verteilt würden.

Ich hab es bisher auch nicht verstanden, wie Fälle wie Flex und Gold, Gold, Gold bei einer Bank überhaupt möglich sein sollten. Zwei Kredite mit negativster Beurteilung und Aussicht, ohne entsprechende Unterlagen zu § 18 KWG. Doch sogar der Prüfer hat dies in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 bei der VR-Bank so unwidersprochen durch gehen lassen und selber unglaubliche Klöpse drauf gesetzt und an dem was geschildert wird, was der Vorstand Wolf vor dem Amtsgericht ausgesagt hat, wie er selber § 18 KWG handhabte, da hat es ja auch keine Zweifel gegeben. So hat man in zwei Fällen mit ungesicherten Krediten knapp 4 Mio. € (8 Mio. DM) in den Sand gesetzt, wo man wirklich den Eindruck haben musste, da durften sich die Vorstände selber bedienen.

Warum sollte also dann die Vorstände oder eingeweihte Mitarbeiter davon abgehalten worden sein, sich mit Hilfe dessen, dass man Gelder über Verrechnungskoten laufen ließ, auch zu bedienen? Da konnte man sich gern ein paar Tage überlegen, ob man die Beträge zur Minimierung von Bankverlusten verwendete, oder zu was anderem. Eine Überweisung von irgendwo her aus Veräußerung von Sicherungsgut, wie soll man so etwas einem Kunden genau zuordnen können. Und wenn der Revisor bewusst gesagt hat und das so abgesprochen wurde, die Prüfung der internen Konten, die überlass ich vollständig dem Innenrevisor, dann war es noch einfacher. Egal ob man die Innenrevision im Prüfungsbericht als nicht funktionsfähig bezeichnet hat. Das wäre eine Bombe, wenn da was dran wäre.

   

Nr. 2962

Aus der Organisation

31. Januar 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Zum Konto 239920404

Die Kontonummer ist aus dem Kontenrahmen auf jeden Fall das CPD-Konto. Nur die Nummer vorne ist eine Unterkontonummer, die beginnen mit 1 und dann gehts rauf bis 99. Die VR-Bank hat also das CPD-Konto in verschiedenen Bereiche aufgeteilt. Vielleicht waren und sind bestimmten Abteilungen eigene Unter-CPD's zugeordnet, wenn es filialmäßig wäre, dann wäre die Nr. nicht 2399.. sonder 23 und dann die Fililalkontonummer, was von 00 bis 98 ginge.

Wenn mehrere CPD-Konten geführt werden ist die Überwachung vielleicht auch wieder schwieriger. Wenn aber nach der AO auf den CPD-Konten unberechtigte Buchungen festgestellt würden, dann ist dieses Konto komplett zur Überprüfung für die Steuerfahndung offen. Das ist ein Grund, warum man beim CPD-Konto oder auch anderen Bankverrechnungskonten jede Kundenbuchung vermeiden sollte, wo entsprechende Kundenkonten bestehen. Ich habe aber auch schon gehört, dass die Bank trotz der schlimmen Risikosituation im Kreditbereich bisher ziemlich von zufallsbedingten Sonderprüfungen verschont war. Eigentlich unverständlich, es müsste ja eher umgekehrt sein, dass da Sonderprüfungen dringend notwendig gewesen wären. Verstehe es wer will.

Ich hoffe Herr Herzog antwortet auf Ihre Anfrage. Was wollte man bezwecken, dass der Betrag zuerst auf ein Verrechnungskonto gesteuert wurde?

   

Nr. 2961

Manfred Bleil

30. Januar 2008, 23:30 Uhr

Betreff: Was ist das Konto Nr. 239920404

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 30. Januar 2008

Werter Herr Herzog, bei der Nachbearbeitung meines Gutachtens zum Prozess vor dem LG Hof vom November letzten Jahres ist mir aufgefallen, dass das Guthaben , 85.000 meines Bausparvertrages auf ein Konto Nr. 239920404 überwiesen wurde. Dies wurde handschriftlich eingetragen und stammt nicht von meiner Hand. Mit welcher Begründung wurde der Betrag nicht auf ein entsprechendes Kundenkonto von mir überwiesen und auf ein anderes Konto geleitet? Wurde mir der vollständige Betrag aus dem Bausparvertrag auch tatsächlich auf eines meiner Konten gutgeschrieben?

Warum verwendet die VR-Bank und zuvor die RV-Bank Marktredwitz so oft bankinterne Verrechnungskonten, was doch gegen die Abgabenordnung verstößt? Bitte teilen Sie mir Ihre kurze Antwort bis Donnertag, den 31. Januar 2008, abends mit. Dies kann auch auf dieser Internetseite erfolgen, ansonsten der bekannte Weg.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil

   

Nr. 2960

Anleger

30. Januar 2008, 23:28 Uhr

Betreff: Hoffnungslos

Interessantes zu den DG-Fonds ist auf folgender Seite zu lesen:
http://www.fonds-dg.de/home.html

Hier ein Auszug aus dieser Seite
Lage einiger DG Fonds hoffnungslos
Die DG Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39 und 41 sind pleite. Zur Abwendung der Insolvenz haben die DG Anlagegesellschaft zusammen mit der DZ Bank Sanierungskonzepte entwickelt, die zur Zeit umgesetzt werden. Diese sind allein darauf ausgerichtet, den Kapitaldienst für die seitens der DZ Bank AG, inzwischen Bankaktiengesellschaft Hamm, gewährten Kredite sicherzustellen. Die Interessen der Anleger bleiben unberücksichtigt; vielmehr wird von ihnen erwartet, einen ausdrücklichen Verzicht auf Ausschüttungen zu erklären.

   

Nr. 2959

...

30. Januar 2008, 23:21 Uhr

Betreff: Meine Ergänzung zu 3179

Und was kann man auf dem großen Misthaufen alles noch verstecken? Fallen bei 50 bis 100 Millionen Verlusten 100.000 im Jahr überhaupt auf? Oder können die großen Sauereien die Abfederung für die vielen kleinen sein, wenn keine geordnete Organisation vorhanden ist, wenn Innenrevision und Geldwäschebeauftragte nicht funktionieren und dann der externe Revisor bloß auf den Vorstandsstuhl will? Hier schwitzt dar ......

   

Nr. 2958

Buchhalter

30. Januar 2008, 23:06 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3173

wenn es tatsächlich stimmt, dass bankinterne Konten dazu verwendet worden sind um Fondsanlagen zu vermitteln und sogar evtl. noch Geldwäsche zu betreiben und sogar mit Duldung der Prüfung, dann erhebt sich die Frage, was man sonst noch alles mit solchen bankinternen Konten anfangen kann.
Allen die was von Buchführung verstehen. Stellt euch mal vor, mit Billigung des Prüfers wird ein bereits in der Verwertung befindliches Schuldnerkonto um 100.000 EURO erhöht und auf das bankinterne Sammelkonto gebucht. Gleichzeitig wird die Einzelwertberichtigung zu Lasten der GuV um diesen Betrag erhöht. Der Prüfer macht seinen Haken dahinter. Erledigt für alle Zeiten.
Und das so auf dem Sammelkonto vorhandene Guthaben? Das kann man überweisen an wen man will, oder wie man es ausgemacht hat. Meistens natürlich an die, die davon wissen.
Von sowas träumt doch jeder unehrliche Buchhalter. Ein Konto mit Freibrief vom Prüfer. Was kann man da alles anstellen. Herrlich. Jedes Jahr ein neues Auto, ab und zu eine Eigentumswohnung, ein teurer Urlaub im Süden, jedes Jahr unversteuerte Geldvermehrung. Und keiner merkts. Herz was willst du mehr.

P.S.: Ein Schelm wer Böses dabei denkt

   

Nr. 2957

Mitglied

30. Januar 2008, 21:52 Uhr

Betreff: na ja der Herzog ...

Was ist mit Ihrer rechtzeitigen Information zu den wichtigen Themen, Herr Herzog wie Sie es bei Ihrer ersten Vertreterversammlung getönt haben? Ist es genauso viel wert, wie das Geschwätz von Manfred Heger zum HOMA-Gebäude, dass die Pläne schon in der Stadt liegen und es bald los geht. Das ist jetzt bald fünf Jahre her. Hören sie selber nicht wie man sagt, na ja, der Herzog? Machen Sie doch eine Naturtropfsteinhöhle draus, vielleicht kommen ein paar zur Besichtigung und Sie können Gebühren einnehmen. na Ja, der herzog, der redet dem Heger und dem Wolf nach, der hat doch auch als Letzter vor Ihnen mit ein bisschen stolz (= Link) verkündet, das man jetzt nach vorne blicken kann, obwohl die Bank heute übermächtig von der Vergangenheit eingeholt wird und hat den Umbau des HOMA-Gebäude angekündigt, was man längst tun wollte, aber es läge nicht am Geld sondern an der vielen Arbeit. Mit ein bisschen Stolz verkünden Sie viel und aus Gründen des Taktes verzichten Sie auf genausoviel. Bewerten Sie das Gebäude in Ihrer Bilanz genauso wie die der Häuslebauer oder der sonstigen Gewerbekunden, wohl nicht, sonst gings auf Null runter.

Normale Arbeit, Herr Herzog, ist an die bei Ihnen überhaupt noch zu denken. Und der heutige Aufsichtsratsvorsitzende Schelter hat ja auch noch seinen Senf abgegeben damit, dass man viele Probleme gelöst hätte. Ja, ja Herr Herzog, wollen wir sagen, Sie sind gekommen um die Probleme letztendlich zu vergraben und zuzuschütten, die jetzt von den Kripoleuten wieder ausgegraben werden. Und bei Ihnen ist für das HOMA-Gebäude auch keine Vermietung oder kein Umbau in Sicht, egal was Sie am 29. Juni 2006 über Rede & Co. (= Link) als absehbare Umgestaltung angekündigt haben oder was sie in den Lagebericht von 2006 rein geschrieben haben. Das einzige was zu sehen ist, ist, ist der Putz fällt ab. Es ist halt so, na ja der Herzog ...

   

Nr. 2956

Mitglied

30. Januar 2008, 18:56 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmaster,
die jahrelangen Berichte in diesem Gästebuch sind wirklich eines Bestsellers wert, so wie es ein vorheriger Leser und Journalist bekundet hat. Mir stellt sich allerdings die Frage, wann werden endlich die Verantwortlichen von der VR-Bank Marktredwitz und dem Genossenschaftsverband Bayern, dieser als Monopolprüfstelle, aus dem Verkehr gezogen, um weiteres Unheil gegen die Bank und deren Mitglieder zu verhindern?

Warum reagiert die Bankenaufsicht nicht? Haben dort Beamte ihr Häuschen schon im Trockenen? Sind die dort auch schon gekauft? Kann vielleicht der Herr Präsident nicht
mehr frei entscheiden, kraft KUNGELEI?
Sie sollten schnell mal die ermitteltenden Staatsbeamten mobilisieren. Nach meiner Meinung wäre es notwendig, dass die ganzen "Lumpen von Vorstand, Aufsichtsrat und von der GVB-Prüfung" und womöglich gekaufte Vertreter hinter schwedische Gardinen gebracht werden, damit keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr wahrgenommen wird.

   

Nr. 2955

Vorstand

30. Januar 2008, 17:36 Uhr

Betreff: Hat die VR-Bank am Verbund vorbei vermittelt?

Jetzt schlägst dem Fass wirklich den Boden aus. Haben diese Kerle US-Immobilienfonds am Verbund vorbei vermittelt? War der Estein ein Saufkumpane, oder wer hat die Gesellschaft denn ordentlich überprüft? Was bei der Deutschen Bank nicht geklappt haben, das wollen die Leuchten in Marktredwitz gekonnt haben? Die, die Kreditverluste angefahren haben, dass der Staatsanwalt aufgerufen ist die Machenschaften zu kontrollieren? Wer überwacht die Objekte in Amerika, darum die hohen Personal- und Sachkosten? Reisespesen mit 10.000 €? Bei den Ertragsversprechen, da muss man fast Angst haben vor einem Schneeballsystem. Geld einsammeln, farbige Prospekte drucken und Anlagen in den USA in Millionenhöhe verkaufen. Mich schaudert’s allein schon bei dem Gedanken.

Liebe Prüfer Herzog und Grothoff ihr habt nicht nur den Genossen in Marktredwitz Rede und Antwort zu stehen, ihr tretet bei uns an und legt Rechenschaft über diese miserable Bank ab, die ihr nicht geprüft habt. Habt ihr schon das nächste Büro eingerichtet für die Steuerfahnder aus Nürnberg? Euch sollte man die Gelder vom Sicherungsfonds sperren. Da verwenden wir das Vermögen des Genossenschaftsverbandes. Dei DG-Bank musste Hohenkammer verkaufen, dann verkaufen wir eben Grainau oder Beilngries, oder was von der Türkenstraße. Was kommt da noch auf uns zu?

   

Nr. 2954

Mitglied

30. Januar 2008, 17:32 Uhr

Betreff: Man wird doch wohl noch fragen dürfen

Was wäre, wenn das mit den Steuerhinterziehungen mit den Fonds stimmen würde? Was wäre, wenn Provisionen im großen Stil an der Bank vorbei geflossen wären? Was wäre, wenn dies Herr Herzog gewusst hätte? Hätten wir ihn dann auf einen der Astroiden setzen sollen, die gestern vorbeigeflogen sind? Einer hatte 200 Meter Durchmesser in 1,4-facher Mondentfernung, der Mond hätte auch gereicht.

   

Nr. 2953

Aus der Nähe

30. Januar 2008, 15:41 Uhr

Betreff: Raumbedarf des HOMA-Gebäudes dringend gegeben?

Wäre der Raumbedarf für das HOMA-Gebäude jetzt dringend gegeben? Eine Etage für die Ermittler vom Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft, eine Etage für die Steuerfahnder? Und die dritte Etage, bräuchte die VR-Bank die für die Sonderprüfer vom Bundesverband für den Sicherungsfonds? Bei dem Anmarsch an fremden Autos bei der Bank kann man das inzwischen meinen. Also Herr Herzog, Sie wollen uns vormachen, dass es immer noch nicht angebracht ist die Mitglieder über die schwierigste Situation der Bank seit Bestehen zu informieren? Diese Geheimniskrämerei ist gelinde gesagt einfach zum Kotzen. Es geht nicht mehr nur um die alten Vorstände und um Sie, es geht wahrscheinlich inzwischen um den Verband. Das macht die Sache noch viel schlimmer.

   

Nr. 2952

anonym

29. Januar 2008, 16:47 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Verdacht zur Beihilfe von Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Fondsanlagen

Strafantrag wegen Verdacht zur Beihilfe von Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Fondsanlagen


....... ……………, den 29. Januar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

und Finanzamt Nürnberg-Süd, Steuerfahndung, Sandstraße 20, 90443 Nürnberg

Strafantrag wegen

- Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung über die US-Treuhand GmbH in Darmstadt mit vermittelten US-Immobilienfonds bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflichtverletzungen

gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Karl Krämer und Herrn Johannes Herzog auch als ehemals zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung über die US-Treuhand GmbH in Darmstadt mit vermittelten US-Immobilienfonds bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflichtverletzungen



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zu Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG, Gästebuch Eintrag Nr. 3154 und folgende

1. Auf der aufgezeigten Internetseite, zu der ich bitte die entsprechenden Anlagen aus den jeweiligen Verlinkungen auszudrucken, wird erwähnt, dass bei der VR-Bank Marktredwitz über Jahre hinweg Beträge in eventuell verschiedene Größenklassen, bis hin zu Millionenanlagen vermittelt wurden. Hierzu äußere ich den Verdacht, dem ich beantrage durch Ermittlung nach zu gehen, dass über die Bank Gelder in Anlagen vermittelt wurden, die vielleicht im Erwerb unversteuert geblieben sind, als auch der aus den Anlagen erzielte Ertrag unversteuert geblieben sein könnte.

2. Ich beantrage auf Unterlagen der Fondsgesellschaft US-Treuhand GmbH in Darmstadt direkt zuzugreifen und diese mit den Unterlagen der VR-Bank Marktredwitz abzustimmen. Ich beantrage zu überprüfen, ob ein Zusammenarbeit auch mit anderen Fondsvermittlern außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes vorgenommen wurde und die geschilderten Sachverhalte zutreffen könnten.

3.a) Auf der genannten Internetseite wird regelmäßig von Verbuchungen über bankinterne Konten gesprochen. Ich beantrage zu überprüfen, ob diese Konten den Regelungen der den Banken vorgeschriebenen Überwachungen nach dem Geldwäschegesetz entsprochen haben. Ich beantrage zu überprüfen, ob solche Konten zu Bilanz- oder Revisionsstichtagen eventuell gelöscht wurden, um der Überprüfung aus dem Weg zu gehen.

b) Ich beantrag zu überprüfen, ob Umsätze für Bankkunden mit entsprechenden Kundenkonten über die bankinternen Konten geführt wurde, wodurch gegen die AO (Abgabenordnung) verstoßen worden wäre.

4. Ich beantrage zu überprüfen, ob Provisionszahlungen von Vermittlung der Bank, oder eventuell auch nur nahestehender Personen, komplett über die Bank ausgezahlt wurden und ob direkt an Mitarbeiter oder nahestehende Personen gezahlte Provisionen von diesen versteuert wurden und wo vorgeschrieben auch den gesetzlichen Sozialabgaben unterworfen wurden. Sollten Provisionen direkt geflossen sein, beantrage ich einen Untreuetatbestand gegenüber der VR-Bank Marktredwitz nach § 266 StGB zu würdigen.

5. Ich beantrage zu untersuchen, ob die Vermittlung eines solchen Anlageform außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes nicht einer Sorgfaltspflichtverletzung nach § 34 GenGesetz entspricht, weil dadurch eine weitere Kontrolle der Anlageform und der Vertriebsgesellschaft unterbleibt.

6. Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2951

Betoffener

29. Januar 2008, 15:43 Uhr

Betreff: US-Fondsgesellschaft

Das ist die Fondsgesellschaft mit der die VR-Bank arbeitet: http://www.hgs-finanzservice.de/US_Treuhand/Leistungsbilanz_2002.pdf (= Link) die US-Treuhand GmbH in Darmstadt mit einem Bericht aus dem Jahr 2003.

   

Nr. 2950

Bilanzleser

29. Januar 2008, 15:02 Uhr

Betreff: Klar muss Herr Herzog von den Vermittlungen der US-Immobilienfonds wissen

Der Jahresabschluss 2005, das war der erste, den Johannes Herzog als Gesamtprokurist schon selber machte. Wird es uns heute schwummerig vor den Augen, wenn wir daran denken, was die Krise der US-Immobilien für uns in Deutschland in der Bankenlandschaft bewirkt hat? Trauen wir es Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer zu, dass die das Risiko dieses für sie völlig fremden Marktes einschätzen konnten, dass man dazu Anlageempfehlungen abgeben hätte können und Vermittlungen vornehmen hätte können? Wenn Herr Herzog nun im Lagebericht des Jahres 2005 (= Link) anmerkte, dass man die Vermittlung zurückgefahren hatte, dann müssen die doch vorher eine größere Rolle bei den Vermittlungsgeschäften gespielt haben.

Gehört die VR-Bank Marktredwitz vielleicht zu Banken, von denen man sagt, dass man die Auswirkungen auf alle Banken noch gar nicht richtig erfasst hat. Die Risiken, die auf die VR-Bank zukommen könnten, die treten doch anders zutage, als bei der Fondsgesellschaft selber, nämlich mit Ansprüchen der sich falsch beraten fühlenden Kunden. Warum wurde in diesem heiklen Geschäftsfeld nicht auf die Unterstützung der genossenschaftlichen Zentralbank vertraut, sondern am Verbund vorbei Geschäfte mit einer anderen Fondsgesellschaft gemacht? Welcher Teufel hat da die Bankverantwortlichen geritten? Konnte da noch mehr getrickst werden? Laut Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes ist wahrscheinlich gerade hier das Verlassen des Pfades des Verbundes eine Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten von genossenschaftlichen Geschäftsleitern. Sind die US-Fonds das nächste Feld der Ungeheuerlichkeiten bei der VR-Bank? Sind hier die Leute in der oberen Hierarchie des Genossenschaftsverbandes direkt dabei mit Anlagen und Provisionen? Wurden die Unterlagen der Fondsgesellschaft schon gegen kontrolliert, wie hier schon angesprochen wurde?

   

Nr. 2949

RA

29. Januar 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Herrn Herzog am 26. Februar bei Landgericht direkt als Zeuge laden lassen

Der Angeklagte beim Goldmärchen will doch sicher mit seinem Strafmaß deutlich runter. Ich denke es muss die Reihenfolge der Verantwortlichkeit neu festgelegt werden und daher wäre es vielleicht nicht schlecht die Sache aus einem ganz anderen Winkel zu sehen. So wie man bei der Bank mit den falschen Abrechnungsmethoden versucht hat möglichst alle Kunden, die greifbar waren, abzufingern, so hat man es auch im Kreditgeschäft gehalten. Viele von der Staatsanwaltschaft als ungesetzlich bezeichnete Kreditverhältnisse sollten in sich wieder ein gewisses Risikopolster ergeben. Grundsätzlich waren aber die Vorstände bereit ungesicherte Kredite mit unglaublichen Kreditzielen (Verwendungszweck) auszureichen. Sie haben sich dabei gegenseitig nicht behindert und wurden von einer gesetzlichen Prüfung auch nicht aufgehalten, was sich in der nicht vorhandenen Organisation und dem nicht vorhandenen Risikomanagement ausdrückt. Nicht der Kunde war der erste Schuldige, es war doch der Bankvorstand der Kredite um jeden Preis raus bringen wollte. So einen Kredit gibt man mit gesunden Menschenverstand doch nicht aus. Und jeden Euro, den Herr Wolf nachgeschossen at, der war doch begleitet nach dem Mott Gier frisst Hirn. Umso ungeheuerlicher die Geschichte wurde, umso mehr hat er für sich selber gefordert. Der hat sicher gehofft, dass er einen Sandkübel für sich beim Gold abfüllen dürfte. Sonst gibt man keine 73.000 € in bar mit nach Afrika. Wenn er Mumm gehabt hätte, der Kerl, dann wäre er selber runter geflogen. Das wäre bei den 10.000 € an Reisespesen locker drin gewesen. Dieser Fall war einer von denen, die man auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 mit Sorgfaltspflichtverletzung gegen § 34 GenGesetz durch den Vorstand in die Schlussbemerkungen rein geschrieben hat. Da kann man doch den Vorstand dann nicht als Zeuge benennen, der für die Freiheitsstrafe des Kunden sorgen muss. Reinhold Wolf konnte doch gar nicht unbefangen aussagen, der musste doch als Zeuge zuerst an sich denken. Also laden Sie den heutigen Vorstand, den damaligen Prüfer Johannes Herzog als Zeuge. Der soll aussagen, wo die Pflichtverletzungen des Vorstandes aus der Sicht der Prüfer lagen. Das Dilemma könnte aber genauso sein, der der jetzt in den gleichen Schuhen steckt wie Reinhold Wolf vor einem halben Jahr auch schon. Der steckt doch wegen Beihilfe genauso tief drin.

   

Nr. 2948

R.

29. Januar 2008, 12:20 Uhr

Betreff: Dem Angeklagten wurde es beim Goldmärchen leichtgemacht?

Der Richter hat am 11. Juli in der Urteilbegründung nach dem Anhang im Eintrag 3167 gesagt, es wurde dem Angeklagten leicht gemacht. Ich sage es wurde dem Vorstand Wolf leicht gemacht auf eigenen Profit zu hoffen, mit einem erhofften Anteil am Gold, am Reibach mit seiner Eigentumswohnung und damit höchst risikoreich dazu mit dem Geld der Bank zu spekulieren. Etwas anderes war der Kredit nicht als risikoreichste Spekulation, genauso wie bei Flex mit Manfred Heger auch. Das erinnert an den französischen Börsenmakler, der für 300.000 € erhoffte Provision 4,9 Milliarden verzockte.

Aber wer hat es denn Reinhold Wolf leicht gemacht bei uns die Gelder entgegen § 34 Genossenschaftsgesetz und § 266 StGB zu veruntreuen? Doch der der sich selber auf den Vorstandsstuhl setzen wollte. Der Richter hätte sagen müssen, die Kontrolleure bei der VR-Bank Marktredwitz haben es dem Kunden und dem Bankvorstand gemeinsam leicht gemacht die Bank zu schädigen. Und die Kontrolleure sind in diesem Fall die Vorstandskollegen, der Aufsichtsrat und die externen Revisoren mit Namen Grothoff und Herzog. Doch dieser Prozess mit den folgenden Strafanträgen bei der Generalstaatsanwaltschaft war vielleicht das Startsignal für die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank, nach dem sie nach der Schmidtbank wieder Luft hatten und wird hoffentlich auch in der Verantwortung der Prüfer untersucht. Ein Skandal ist es nur, dass der heutige Vorstand noch da ist, weil sich die Staatsanwaltschaft von seiner Anwesenheit noch ein paar Erkenntnisse erhofft, in dem man ihn noch ein wenig auf der Gratwanderung zwischen Zeuge und Beschuldigter hält und dass der Aufsichtsrat den Herrn Herzog von sich aus nicht unverzüglich aus der Bank nimmt.

Die Berufsverhandlung vor dem LG Hof zu Gold, Gold, Gold könnte auch da wieder ein Meilenstein werden. Man muss bei den Märchen aus tausend und einer Nacht nur wieder genau acht geben was alles gesagt wird. Hoffentlich machen das auch die drei Richter. Wir werden vor allem noch mal genauestens hinhören wie hoch der Schaden der Bank wirklich ist. Der Beschuldigte könnte die Glaubwürdigkeit der Zeugen aus der Bank schon dadurch erschüttern, wenn er mitbringt, wie es die Vorstände und Revisoren mit korrekter Information der Eigentümer und Anteilseigner halten. Er sollte vor allem seine Unterlagen zur Ausbuchung der 180.000 € mitbringen, dass die aus den Firmensalden zum Prüfungsstichtag und zum Jahresultimo raus gebucht werden mussten und dass man damit eventuell gutmütige Privatleute mit reingezogen haben könnte, vielleicht sogar mit falschen Versprechungen betrogen hatte. Eventuell gibt der Wunsiedeler Kreis noch ein paar gleichgelagerte Beispiele solcher Tricks zu Revisionszeitpunkten mit.

   

Nr. 2947

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29. Januar 2008, 09:36 Uhr

Betreff: Jonny, es ist höchste Zeit das Land zu verlassen

ohne Worte

   

Nr. 2946

Insider

29. Januar 2008, 09:32 Uhr

Betreff: Am 11. Juli 2007 ist die Fassade bei Herrn Herzog runter gefallen

So wie im letzten Dezember am HOMA-Möbelhaus, so ist am 11. Juli letzten Jahres die Fassade bei Johannes Herzog herunter gefallen. Reinhold Wolf hat die Machenschaften bei der Gerichtsverhandlung zum Goldmärchen laut Frankenpost (= Link) schonungslos aufgedeckt. Diese Vorstände waren sich sicher vor jeder ordentlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband. Mit diesem Tag wurde es offenbar, was der Verband in Marktredwitz wollte, ja keine Aufdeckung der Sauereien und es wurde dem letzten bewusst, Johannes Herzog hat für seinen Weg zum Vorstand der Bank alles vergessen, was er an Pflichten als gesetzlicher Prüfer jemals mit auf den Weg bekommen hat. Mit der Verhandlung über die der Eintrag Nr. 2311 berichtete, sollte ein Kunde allein verknackt werden und der Vorstand, der genauso mitschuldig war, weil es ohne nie gegangen wäre, freigesprochen werden. Es wurde klar, Herr Herzog hätte jeden geopfert um seine Ziele zu verwirklichen. Es wurde klar, Herr Herzog und auch Herr Grothoff sind nicht Unbeteiligte, sie sind massiv mitschuldig am Desaster der VR-Bank Marktredwitz.

Man kann nur auffordern am 26. Februar zur Berufungsverhandlung nach Hof zu fahren. Vielleicht lässt sich auch die Klatschpresse animieren, oder die Bild-Zeitung, die FAZ, die Süddeutsche, die tz und die Abendzeitung in München, die Zeitungen in Nürnberg. Auf die Frankenpost hoffen wir in jedem Fall zur Wende beim Goldmärchen. Ich hoffe, dass der jetzt alleine Angeklagte die Zuziehung der von Herrn Herzog und Herrn Grothoff und den sosntigen Prüferkollegen verfassten Einzelrevisionsberichte zum Prozess verlangt. Es dürfte für ihn keine besseren Entlastungsunterlagen geben, aber auch keine belastenderen für Bankvorstand und Revisoren selber.

   

Nr. 2945

Von hier

29. Januar 2008, 08:52 Uhr

Betreff: Provisionen aus Schmiergeldzahlungen in die eigenen Tasche?

Ist das doppelt gemoppelt? Der Internetartikel der Financial Times im August 2006 (= Link) hat von Provisionen aus Schmiergeldzahlungen in die eigenen Tasche geschrieben. Entweder haben die Zulieferer und der Einkäufer bei BMW dieser Vaduzer Drehscheibe die Schmiergelder gezahlt und dann haben es die „Mitinhaber“ abgeschöpft, oder man hat die Gelder wieder angelegt und da auch noch die Provisionen abgezweigt? Vielleicht wurden die Gelder auch in den US-Immobilienfonds eingezahlt, nach dem Motto, aus schwarz mach weiß? Und da der Fonds außerhalb des Genossenschaftssektors gelegen hat und man anscheinend auch beste Kontakte pflegte, da war es doch möglich die Provisionen zu splitten oder auch ganz umzuleiten. Hat Herr Herzog mit der Fondsgesellschaft einen Provisionsabgleich verlangt, oder wäre das zu heiß? Sind die Provisionen in Steuererklärungen der Empfänger eingegangen? Sind die komplett als Gehaltsanteile auf den Abrechnungen drauf, sonst hätte man da die anfallenden Sozialabgaben unterschlagen? Wurde das schon geprüft? Ist es bezeichnend, dass ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz die Achse nach Liechtenstein möglich machte und wahrscheinlich die Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz unterblieben sind?

   

Nr. 2944

Freier Journalist

29. Januar 2008, 01:01 Uhr

Betreff: Aus Gründen des Takts - herrlich, herrlich, herrlich

Hallo Webmaster, löschen Sie bloß nie Ihren Server. Sind Ihre Rechte verkäuflich? Ich würde am liebsten ein Buch aus Ihrem Gästebuch machen. Es ist wahr, was Sie und Ihre Schreiber angekündigt haben, man hat es manchmal als Hirngespinst abtun wollen, aber es ist alles eingetreten. Man kann es gar nicht glauben, dass es sich um eine wahre Geschichte einer Bank und Genossenschaft handelt. Ich klicke mehrmals am Tag auf Ihre Seite. Kein Fortsetzungsroman in irgendeiner Tageszeitung ist spannender, als der Krimi VR-Bank Marktredwitz bei Ihnen. Und es wird sich auch erfüllen, was Sie zu dem neuen Bankvorstand sagen, keinem Ihrer Leser tut es leid. Bei Ihrer Geschichte fehlt der greifbare Held und genau das ist das Außergewöhnliche an der Sache. Man fühlt es gibt einen oder auch mehrere Helden, aber sie sind nicht im Vordergrund. Um auf den Eintrag Nr. 970 zurückzukommen, da musste ich bis auf Seite 52 zurückblättern. So was schreibt das Leben. Eventuell müsste man die Rechtschreibfehler raus machen, die beim schnellen Schreiben rein kommen, was zwar schade wäre, aber den einen oder anderen schreckt so was beim Lesen doch ab. Eventuell müsste man die Sache aber doch übers Internet aufziehen, die Links sind ja sehr unersetzlich aufschlussreich.

Trotz allem darf man die Angelegenheit nichts ins Lächerliche ziehen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitstreiter alles Gute und auch den verdienten Erfolg. Berichten Sie bitte wenn Prozesse laufen sollten, ich möchte mir dafür gerne Zeit nehmen. Auf gesondertem Weg gebe ich Ihnen meine Daten durch. Es wäre schön wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen würden. Ins Vorwort müsste man den Eintrag Nr. 1212 mit dem Aufhänger "Aus Gründen des Takts" einarbeiten, der ist so was von herrlich – herrlich – herrlich.

   

Nr. 2943

Mitglied

29. Januar 2008, 00:19 Uhr

Betreff: Laut Financial Times Provisionen in die eigene Tasche abgezweigt

Niemand wundert sich über den Zweigstellenleiter bei der VR-Bank mehr, der laut der Financial Times vom August 2006 (= Link) bei der BMW-Affäre Provisionen in die eigenen Tasche fließen hat lassen, wenn man den Eintrag Nr. 3154 mit der Geldwäschemaschine RV-Bank Marktredwitz auch heranzieht. Hatte er gut gelernt bei der Bank und gut aufgepasst, wie man sich die Tasche an der Bank direkt und an der Bank vorbei füllt? Es gab dafür ja anscheinend keine externen und auch keine internen Revisoren. Auch dieser Fall wurde anscheinend von außen aufgedeckt und nicht in der Bank selber, wo solche ungewöhnlichen Vorgänge auffallen hätten müssen. Wie viel Provisionen sind denn bei dem US-Fonds geflossen? Wurde da alles über die Bank abgerechnet oder war man da auch großzügig bei der Verteilung? Durften sich gar Verbandsleute provisionsbefreit oder deutlich vergünstigt beteiligen?

   

Nr. 2942

Erinnernder

28. Januar 2008, 23:20 Uhr

Betreff: Frühere Eintrage nachlesen zu BMW-Affäre und Prozess um Goldmärchen

Es ist viel spannender im Gästebuch zurückzublättern, als die immer wieder gleichen Krimis im Fernsehen zu erleben. Was hat der Webmaster und alle, die sich die Mühe gemacht haben hier ihre Meinung rein zu schreiben, nicht alles schon prophezeit, was sich nun als schlimmer Wahrheit herausstellt. Um die Vertreterversammlung vom 29.06.2006 herum, da wurde über die BMW-Affäre in den Gazetten berichtet, was aber Reinhold Wolf auf der Versammlung aus Gründen des Takts verschweigen wollte, das wurde erst ein paar Wochen aufgezeigt. Bis zur FinancelTimes (= Link) hat es die VR-Bank mit ihrer Negativschlagzeile geschafft. Wer selbst zurückstöbern will, der muss jetzt schon an die fünfzig Seiten zurück. Beginne aber eben am 13.08.2006 mit dem Eintrag Nr. 972, das durchzublättern, das ist hoch interessant. Zur Vereinfachung gebe ich hier interessante Einträge als Link vor: Eintrag Nr. 972; Eintrag Nr. 973; Eintrag Nr. 980; Eintrag Nr. 983; Eintrag Nr. 987; Eintrag Nr. 991 und Eintrag Nr. 992. Lesenswert finde ich auch Eintrag Nr. 1212, der auf die Worte von Reinhold Wolf mit „Aus Gründen des Takts“ hervorragend eingeht. Es scheint, dass bei der VR-Bank Marktredwitz Geldwäsche ziemlich leicht gemacht war, wenn man den Bogen zu dem spannen will, was in den letzten Einträgen angesprochen wurde.

Weiter empfehle ich ab dem 11. Juli 2007 zu lesen, was mit dem Eintrag Nr. 2304 über die Diskussion zur Aussage von Reinhold Wolf vor dem Amtsgericht Wunsiedel zum berüchtigten Goldmärchen. Dort sollte man durchlesen bis mindesten 2355, aber auch da die ersten interessanten Einträge als Link: Eintrag Nr. 2304; Eintrag Nr. 2305; Eintrag Nr. 2307; Eintrag Nr. 2308; Eintrag Nr. 2309; Eintrag Nr. 2310; ganz besonders Eintrag Nr. 2311. Viel Spaß beim nachlesen, mit sicherlich viel AHA-Effekt, aber am besten ganz zurück gehen, sonst werden es der Links hier zuviele. Man könnte meinen die Leute beim Wunsiedeler Kreis konnten manchmal in die Zukunft blicken. Hätten es doch der Aufsichtsrat und auch die Vertreter auch schon damals getan. Uns wäre viel erspart geblieben. Manche fleißige Leser dieses Gästebuches könnten allerdings sein, werden daran genauso ungern erinnert, wie an das, was die Staatsanwaltschaft laufend frägt. Aber die haben die ja regelrecht eingeladen nach Marktredwitz in die Bank. Fragt sich nur, wer länger drin sitzt, mancher Vorstand und Aufsichtsrat oder gar mancher Ermittlungsbeamte, weil kein Ende abzusehen ist.

Aber noch zu den Ermittlungen. Welcher Tag wird denn bei einer Bank am meisten geprüft. Es ist doch der 31. 12. jeden Jahres, nämlich der Bilanzstichtag und da muss man die Unterlagen 10 Jahre mindestens aufheben. Wäre es clever von den Bankleuten manches bankinterne Abwicklungskonto kurz vor Jahresende zu löschen, damit ein Prüfer, ein Steuerfahnder und jetzt ein Ermittlungsbeamte vielleicht das Konto übersieht, wenn der meint, er müsste von der Jahresschlussliste nur zurück prüfen. Da gibt es die Konten vielleicht gar nicht, über die man Fonds- und andere Dinge abgewickelt hat, also lieber doch mal auch Mikrofiche vom Oktober, November und auch Januar und Februar gegen kontrollieren, was man vor Jahresende nicht alles gelöscht hat und was man gleich danach wieder brauchte und eröffnete für die kleinen Schweinerein.

   

Nr. 2941

Mitglied

28. Januar 2008, 19:20 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Herr Herzog,
es muss für Sie als Mensch furchtbar sein, dass Sie nahezu täglich im Gästebuch auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Es muß für Verantwortliche im Genossen-
schaftsverband Bayern eine Tragödie sein, wenn permanent in diesem Forum einseitig berichtet wird, weil bis heute habe ich von einer Gegendarstellung betreffend der Veröffentlichungen über die VR-Bank Marktredwitz weder von Ihnen Herr Herzog noch vom GVB auch nur eine einzige Zeile gelesen.

Das zeigt mir, dass großes Versagen an allen Stellen vergraben werden soll. Diese Taktik wird nach meinem Empfinden nicht aufgehen. Es wird ein riesen Deaster geben,
wenn Sie, Herr Herzog, der GVB sich nicht auf den Wunsiedeler Kreis zubegeben, Versagen eingestehen und nach vernünftigen Lösungen suchen.

Übrigens, Recht bleibt Recht! Das hebelt auch kein Bediensteter vom GVB aus.

   

Nr. 2940

Sachbearbeiter

28. Januar 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Hinweis zum unerlaubten Höchstkredit

Hoffentlich gibt es wenigstens in dem Fall Sicherheiten. Aber wenn hier Gewerbe- und Industrieanlgen übereignet sind, dann ist es wie in einem der vorherigen Einträge mit dem HOMA-Gebäude, die sind oft Bauplatzpreis (gewerblich !) minus Abrisskosten. Da geht es nur darum, dass der Unternehmer den Anreiz aufrecht erhält, weil es für ihn ein Verlust ist, wenn die Sache unter geht. Für die Bank ist das oft eher nur eine Belastung mit der weiteren Verwertung.

Ein Hinweis auf eine unterlassene Verknüfung bei einer Bank könnte aber auch sein, dass zwischen den Firmen und auch Privatpersonen Sicherheiten mehrfach als Sicherheit für die einzelnen Kredite verwendet werden. Das ist an sich nicht falsch, aber die gemeinsame Sicherstellung deutet auf die Verbindung der Kredite hin.

   

Nr. 2939

Cornelia

28. Januar 2008, 16:48 Uhr

Betreff: Wir haben doch den Prüfer als Vorstand der uns die unsauber Kredte mit eingebrockt hat

Was für einen Sinn soll diese Prüfung bei der VR-Bank in Marktredwitz gehabt haben? Unsummen hat sie gekostet und im Grund war es nur, dass man die Sauereien des Verbandes unterbuttern musste. Der Staatsanwalt hat der Frankenpost gesagt, wir sind da, weil es die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse gegeben hat. Warum brauchen wir jetzt über Monate den Staatsanwalt bei uns, was der Herr Herzog als Prüfer einfach übersehen hat? Einer der hoch gelobtesten Prüfer in Bayern. Was hat da die Prüfung des bayerischen GenoVerband überhaupt für einen Wert? Das Geld auf jeden Fall nicht. Bestätigt der die ordentlichen Verhältnisse bei der Bank und lässt die Verbandsvorstände ihre Unterschrift drunter setzen. Aber die hatten dazu auch keine Skrupel. Der Verband war sich sicher nie kontrolliert zu werden, was ja auch die Aussagen eines Herrn Rink vom BaFin über das Münchener Gästebuch zeigen.

So glaubte sich Herr Herzog auf einer unantastbaren Stellung. Hatte er doch vielleicht Namen gesehen, wo die Kenntnis ihm unendlich viel Zukunftssicherung versprochen hatte, oder? Wer wollte ihn da hindern 432.000 € von unserem Geld zu verschenken. Ein Vorgang, der als Kreditabschreibung sicher von den Prüfer als Einzelfall gewürdigt werden musste. Was haben denn die dazu nieder geschrieben? Oder war sich Herr Herzog sicher, dass er sogar die Kredithöchstgrenze der Bank überschreiten durfte, weil die Prüferkollegen seine Einschätzung der Eigentums- bzw. Machtverhältnisse bei Teilfirmen nie antasten würden? Wenn das zusammen bricht, dann werden wir sehen, was verknüpft ist, aber nicht in der EDV der Bank.

Wir hoffen alle, dass Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer nicht ungeschoren davon kommen, für die unglaublichen Verluste bei der Bank, die doch klar mit Existenzvernichtung von Kunden einher gingen (rechtlich untersagt). Der Kampf des Herrn Herzog, warum er uns auch nicht informiert, das läuft doch daraus hinaus, dass er selbst um seine Person mindestens soviel Bammel haben muss wie die alten Vorstände und wie vielleicht mancher Aufsichtsrat auch.

   

Nr. 2938

Beobachter

28. Januar 2008, 16:25 Uhr

Betreff: Hat man sich eine Pemperlesbank weit draußen ausgesucht um krumme Dinger zu machen?

Da braucht man sich nichts vor zu machen. Wenn in fünf Jahren zehn Prozent der Kredite in die Abschreibung geraten, wie es bei der VR-Bank Marktredwitz hier aufgezeigt wird, da kann es ich nur um die unfähigste Führung im Haus handeln und natürlich auch um total blinde Prüfer. Wenn man aber den Herrn Herzog als einen der besten Prüfer in Bayern bezeichnet, wie es der ehemalige Vorstandskollege Wolf getan hat, dann bleibt die Frage im Raum stehen, handelt es sich vielleicht um einen der korruptesten Prüfer? So wie es hier schon mehrfach genannt wurde, der Prüfer muss es verhindern, dass die Bank zur Gefahr für den Kunden wird. Dieser Gefahr sind die Kreditkunden bei der VR-Bank in Marktredwitz anscheinen permanent ausgesetzt gewesen. Wenn dann aber auch noch Kreditverhältnisse in unfassbare Überziehungen begleitet werden, wo die Beurteilung bei der Ausreichung schon sehr skeptisch war und wo diese Kreditausreichung auch noch ohne jegliche Sicherstellung der Kredite erfolgte, da haben die Prüfer gehörigen Anteil am Ausfall bei der Bank.

Es scheint, dass man bei den Genossen zu oft den Sanierungsfonds im Hinterkopf hat, der dann alles abfängt. Auch die VR-Bank München-Land wurde nach der Darstellung hier auf dieser Wegsite durch eine ganz kräftige Spritze aus der Schatulle der deutschen Kreditgenossenschaften auf den Weg gebracht. Das ist an sich eine grauenhafte Feststellung. Hier wird mit Menschen jongliert, die man nicht kennen muss. Es ist menschenunwürdig wie Prüfungsverbände so mit der einen Seite der Medaille umgeht, den Kunden die man den laufend ändernden Bewertung aussetzt und den Genossen, die man jetzt wieder verstärkt bewirbt, wie toll es doch in einer starken Mitgliedergemeinschaft ist. Auch hier ist die VR-Bank ein unrühmliches Beispiel wie ein ehemaliger Prüfer mit Hilfe des Verbandes mit diesen Mitgliedern umgeht.

Sind dort oben an der Grenze zu Tschechien wirklich alle Hemmschwellen gefallen? 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen, eigentlich die 36 Mio. € an Abschreibungen, das ist Untreue gegenüber der Genossenschaft, weil man alle Vorsicht, oder wie es im Gesetz heißt, jegliche Sorgfalt, außer Acht gelassen hat. Es ist Betrug an den betroffenen Kunden, weil man nur den Ertrag sah und wo dieser nicht mehr zu holen war, wurde anscheinend jeder Kunde bis zum Letzten verfolgt. Anderseits wurden riesige Beträge, wie die 432.000 € einer persönlichen Profilierungssucht eines Vorstandes geopfert, der sich auch noch der stillschweigenden Unterstützung der ehemaligen Kollegen aus der Prüfung sicher sein konnte.

Was ist bei der VR-Bank Marktredwitz noch alles möglich? Wurden alle unsauberen Kredite aus dem ganzen Land dort hin verfrachtet. Wie so musste diese Bank das Regionalprinzip regelrecht sprengen? War man sich dessen sicher, dass dort niemals ordentlich geprüft werden musste? War Markredwitz schon länger die BAG Hamm für Bayern? Ein Auffangbecken für Kredite, die man woanders nicht gebrachen konnte? Ist es eine katastrophale Aussage für vorstand und auch Prüfung, dass man bonitätsschwache Kredite von anderen Banken aufgenommen hatte, die die anderen abgestoßen hatten? So steht es doch im Vertretungsversammlungsprotokoll von 2004 drin. Man könnte es umschreiben mit, man hat die Wertberichtigungskredite bei den andern Bank abgelöst. Das ist unsauberste, pflichtverachtende, ja geldvernichtende Arbeit von Vorständen, vielfach beäugt durch die Prüfer, letztendlich ausgedrückt auch in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft, man hat höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte (!!!) Kreditengagements ausgereicht. Wenn dieser Herr Herzog der Vorstand ist, was er als Prüfer war, so ist die nächste Gefahr für die Kunden herauf beschworen.

Es scheint aber, dass nicht nur das Kreditgeschäft für die Kunden ein Risiko war. Hat man die Kunden her gelockt, die sonst nicht wussten, wie man denn am besten Steuern vermeidet. Geschäfte über bankinterne Konten, die durch die Geldwäscheüberwachung bei den Kundenkonten nicht aufgegriffen wurden? Eine Organisation einer Bank, die es laut der Vertreterversammlung gar nicht gab, festgestellt als Verstöße gegen § 25a KWG. Für wen hat denn dieser Prüfer die Verstöße festgestellt, für sich und zu seinem Vorteil? Doch immer wenn man in einer Bank eine Schuldigen sucht, dann braucht man in Marktredwitz auch nur das Protokoll aus dem Jahr 2005 lesen. Einer wird zum Sündenbock gemacht, oder macht es freiwillig, weil es dann allen nutzt, vielleicht auch ihm, aber es dürfte in Marktredwitz keinen Fall geben, den Herr Herzog aus seiner Prüferpflicht heraus nicht aufgreifen hätte müssen. Wer Verstöße nach § 18 KWG nicht unterbindet, weil daraus 5 Millionen Kreditverluste werden können, oder wer ohne Unterlagen nach § 18 Kreditausreichung sieht und daraus entsteht ein Schaden von 3 Mio. DM, der ist voll dafür mit verantwortlich, wenn er dem Treiben nicht von Beginn an den Riegel vorschiebt.

Welche Namen stehen denn drauf bei den Vermittlungen der US-Fonds? Haben auch Verbandsleute gemeint, sie sollten doch weniger Steuern zahlen, als sonst auf den Steuerbescheiden drauf gestanden wäre? Neben Oskar Hess vielleicht U. H. und W. F.? Wurde die hohen Provisionen auch noch teilweise an der Bank vorbeigeschleust? Warum das ganze Theater sonst dass Johannes Herzog unter allen Bedingungen zum Vorstand gemacht werden musste? Dieser Prüfer kennt jeden Fall und er hat für jeden Fall, für jeden Kredit, für jede Angelegenheit auf Bankverrechungskonten die Pflicht als Prüfer für ordentliche Abwicklung zu sorgen. Tut er es nicht, so ist er in jedem Fall ein Helfer von Untreue, ein Helfer beispielsweise zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditausreichungen, genauso wie zu allem anderen, weswegen jetzt die Staatsanwaltschaft im Haus ist.

   

Nr. 2937

Genossenschaftler

28. Januar 2008, 12:22 Uhr

Betreff: Alarm? Gefahr im Verzug?

Was schreibt da Sehr nahe im letzten Eintrag? Ein Kredit soll wackeln, der weit über dem selbst verdienten erwirtschafteten Eigenkapital liegen soll? Das ist doch bei einer Bank gar nicht möglich. Laut § 13 Kreditwesengesetz, Abs. (3) (= Link) ist doch der Höchstkredit einer Bank auf 25 % des haftenden Eigenkapitals beschränkt, das müsste bei der VR-Bank ungefähr 7,5 Mio. € sein. Gemäß Interessant (= Link) auf dieser Internetseite hat die Bank 9 Mio. € an Rücklagen und 1,3 Mio. an versteuerten Pauschalwertberichtigungen als stille Reserve aus der Körperschaftsteuerrückerstattung vom letzten Jahr. Das würde heißen, dass die Bank einen Einzelkredit haben müsste vielleicht von 12 Mio. € oder von 20 Mio., wer weiß, der damit gar nicht zulässig wäre? Aber dann hätte man ja den Kredit aufgesplittet und die Verschlüsselungen nach § 19 KWG (= Link) in der EDV unterlassen.

Liest der Staatsanwalt und die ermittelnden Beamten dieses Gästebuch? Meine Herren kontrollieren Sie dies bitte sofort nach und lassen sich eine Aufstellung der Groß- und Millionenkredite geben und schauen, ob hier Firmenverflechtungen durch die Bank nicht verknüpft sind. Da wäre ja höchste Gefahr in Verzug.

   

Nr. 2936

Sehr nahe

28. Januar 2008, 11:48 Uhr

Betreff: Was würden die Aufsichtsräte und Herr Herzog antworten wenn …

Was würden die Aufsichtsräte und Herr Herzog antworten wenn man fragen würde, ob was dran ist, ob der größte Kredit der Bank am wackeln ist? Ein Kredit der vielleicht weit über dem selbst verdienten versteuerten Eigenkapital liegt? Ist sich der Aufsichtsrat sicher, ob es ihm mit Herrn Herzog nicht genau so geht wie mit Heger, Wolf und Krämer schon laut der Meldung in der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link), Seite 8 erster Absatz; wo man zugeben musste, dass die Vorstände den Aufsichtsrat nicht über die tatsächliche Risikosituation der Bank informiert hat? Glaubt man auch dem ehemaligen Prüfer, der dafür die Vorstände nicht entfernt sondern geschützt hat, dass all die Sachen nicht so schlimm sind, wie sie geschildert werden? Hat man die Lehren daraus noch nicht gezogen, dass es in Wirklichkeit immer schlimmer ist, als das was die Herren zugeben? Hat man die Lehren immer noch nicht gezogen, dass Herr Herzog voll im Fahrwasser der alten Vorstände schwimmt und die Methoden zur Rettung der eigenen Haut sich kaum unterscheiden?

   

Nr. 2935

Aus Wunsiedel

28. Januar 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Risikovorsorgen und angepasste Bewertungen bei der VR-Bank

Seit Jahren streitet muss man anscheinend mit der VR-Bank streiten, dass das Grundstück in Wunsiedel, das bei der Aktion, die in Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist, wo die Schäden mit den hochgiftigen Ölen endlich bereinigt werden. Dafür gibt es Anordnung der Regierung. Warum wird das nicht erledigt? Warum wurde mit den Bescheiden dazu nicht auch gleich die Kosten zurückgelegt, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehören würde. Herr Prüfer Herzog und jetziger Vorstand, tun Sie bitte nicht so, als ob Sie davon nichts wissen würden.

Das Gleiche ist, warum halten Sie immer noch am Wert für das HOMA-Gebäude vom Jahr 2003 fest. Wenn man den Anlagespiegel der Bank des Jahres 2003 (= Link) anschaut, dann dürften Sie das damals als Prüfer genehmigt haben, dass man das mit 2,7 Mio. € (über 5,3 Mio. DM) übernommen hat. Gestehen Sie doch, dass es im Grund nur noch der Bauplatzpreis minus Abbruch ist, was man bewerten dürfte. Lassen Sie Ihre früheren Prüferkollegen wieder die Bilanz mit Werten abzeichnen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen?

Dieser Herr Herzog kämpft sich nur noch von einem Tag zum anderen. Wenn die Bilanzen wieder nicht stimmen, vielleicht muss man das gleich vorher dem Prüfungsverband und der BaFin aufzeigen, dass die sich hinterher nicht wieder mit "Nichtwissen" herausreden können. Denn die Erträge um das unterzubringen, die hat Herr Herzog sicher nicht und somit wird wieder Dividende aus der Substanz ausgeschüttet.

Warum sagt der Vorstand nicht was die Staatsanwaltschaft bei der Bank macht? Ist es tragbar, wenn gegen den Vorstand selber ermittelt wird? Wäre es nicht seine erste Pflicht dies bekannt zu geben um Schaden vom Unternehmen fern zu halten? Der Schaden der Bank ist der weitere Niedergang, das Misstrauen der Kunden und der Mitglieder und Eigentümer der Bank? Warum erfahren wir nichts zur Bilanz, außer das Ziel ist erreicht? Wer sind die Großanleger? Welches Mitglied hat schon die Mitgliederliste dazu eingesehen? Warum wird über solche Möglichkeiten, die die Vorstandschaft aufgemacht hat, nicht offen berichtet? Wie viele Geschäftsguthaben sind gekündigt seit der letzten Bilanz?

Wenn sich das alles bewahrheitet was hier geschrieben steht, dann wird der Untergang der Bank in Kauf genommen. Denn dieses Drama wäre vergleichbar mit der ehemaligen Volksbank Hamm, die ja jetzt zur Heuschreckenplage BAG Hamm umgewandelt wurde, wie man hört. Warum nicht doch mal ein weißer Fleck auf der Karte der Kreditgenossenschaften? Das wäre doch für den Verband immer noch besser, als der eigene Untergang. Und Prozesse vor Ort, die würden ablaufen, ohne das man Kunden tangieren würde, wenn's keine mehr gäbe.

   

Nr. 2934

Mitglied

27. Januar 2008, 22:38 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3153, Vertuschungs- und Verdummungstaktik

Zum Eintrag Nr. 3153 erlaube ich mir zu ergänzen, wie die Vertuschungstaktik bei der VR-Bank gegenüber den Vertretern oder der gesamten Öffentlichkeit abgelaufen ist. Im Vortrag von Dr. Nickl (= Link) am 30.06.2005 hat man den Schaden auf 1,121 Mio. € raus gestellt, die die Überziehungen der Jahre 2001, 2002 und 2003 und angeblich einem Schaden aus der unterlassen Anmeldung der Insolvenz betroffen haben sollen. Man hat sich nicht mal dazu durch gerungen, die Überziehungen zusammen zurechnen, denn kein Bankkonto wird am 31.12.2002 die Überziehung vom Vorjahr nicht mit auf dem Saldo haben. Überall wollte man die großen Zahlen vermeiden, die vielleicht schocken hätten können und die Stimmung umdrehen hätte können.

Bei den Vorveranstaltungen hat man höchstwahrscheinlich aber die Vertreter irgendwann doch einmal mündlich über die annähernd genauere Gesamtschadenssumme informiert, oder es war wieder Manfred Heger selber der die Summe von 2,6 Mio. € (= Link), also ca. 5 Mio. DM denen gesagt hatte, die ihn unterstützen sollten und die ja auch vielleicht den gesonderten Antrag zu seiner Entlastung eingebracht hatten. So werden wir an allen Ecken und Enden für dumm verkauft. Mit der darauffolgenden Antwort von Dr. Nickl wird das ja nicht verneint, sondern es wird doch auch bestätigt, dass das Kreditengagement schon am 31. Dezember 2001 kaputt war, weil sich danach außer den zusätzlichen Überziehungen nichts mehr verändert haben soll. Und dabei sitzen gesetzliche Prüfer mit auf dem Podium bei den Vertreterversammlungen und danach setzen sie sich in den Vorstandsstuhl. Der Verband und die Prüfer müssen uns den Schaden ersetzen, den sie mitverschuldet haben.

   

Nr. 2933

Einer der sich auskennt

27. Januar 2008, 21:18 Uhr

Betreff: GwG

Im Beitrag vom Wissenden wird darüber berichtet, dass die VR-Bank Marktredwitz
zu einer Geldwaschmaschine umfunktioniert wurde. Das ist schon möglich, wenn der Vorstand und der Prüfungsverband zusammenspielen. Die Teile einer Geldwaschmaschine sind bei vorgenannter Konstellation relativ einfach herzustellen: Man nehme ein bankinternes Verrechnungskonto und lasse über dies alle Einzahlungen und Überweisungen laufen. Die Masche ist genial einfach, denn es wird nicht einmal ein Protokoll hinsichtlich geldwäscherelevanter Vorgänge ausgedruckt, das sich um ein bankinternes Konto handelt. Die EDV ist ja sinnvoller Weise ja so gesteuert, dass sie nur relevante Vorgänge im Kundenkontenbereich auswirft. Aber jeder Prüfer erkennt sofort aufgrund der Summen-und Saldenlisten, dass über ein solches Konto Umsätze laufen, die dort nicht hingehören. Zudem sind im Verband speziell ausgebildete Fachleute, die zum Thema Geldwäsche hinzugezogen werden, wenn Verdachtsmomente bestehen. Dass einzelnen Mitarbeitern diese Vorgänge verborgen geblieben sind, sind unwahrscheinlich, aber wer setzt schon seinen Arbeitsplatz aufs Spiel.
So ist es nicht verwunderlich, dass die Bank auch bei der BMW- Korruptionsaffäre
mit drinhängt. Dass man aus vielerlei Gründen darüber Stillschweigen bewahren wollte - "und nicht nur aus Gründen des Takts", wie es Reinhard Wolf den Mitarbeitern mit auf den Weg gab. Dass aber die Umsätze für die befreundete Immobilienfonds-Gesellschaft auch darüber gelaufen sind, zeigt auf, dass es hier um nicht versteuerte Gelder ging. Dass damit auf viele Anleger eine Lawine der Steuerfahndung zu kommen könnte, ist höchstwahrscheinlich. Dieses vermeintliche Steuerschlupfloch wird unter Umständen viele ehrbare Bürger an den Rand der Existenz bringen, nur weil wieder ein paar Skruppellose mit solchen Angeboten lockten und da es sich ja um eine "todsichere" Sache ging.
Daher ist auch das Aufgebot an Ermittlern in der Bank zu verstehen, da die Ermittler der Staatsanwaltschaft um die Ermittler der Steuerfahndung erweitert weden soll.
Dabei geht es nicht mehr nur um die Veranwortlichen in der Bank, sondern auch um den Prüfer, der bei diesen Straftaten mitgemischt haben muß, da solche Umsätze über ein bankinternes Konto laufen und eine Bank im Regelfall dort keine Barumsätze darüber gehen, außer dem Kassenkonto. Hier hat der Prüfer Herzog möglicher weiße Material gesammelt zur Untermauerung seiner Vorstandsambitionen. Dass der sich aber aufgrund seines Schweigens und Vertuschens selber der Behilfe schuldig macht, war aus damaliger Sicht ein relativ geringes Risiko, da er sich sicher war alles in der Hand zu haben und mit diesem Wissen alle einschüchtern zu können. Sobald aber diese Vorgänge den Ermittlungsbehörden bekannt sind, ist diese einschüchtern nicht mehr einsetzbar. Dies ist erkennbar, da die vorher eingeschworene Zweckgemeinschaft sich in ihre Bestandteile auflöst.
Unabhängig von den Ermittlungen der Behörden, werden diese Verdachtsmomente nochmals den zuständigen Behörden mitgeteilt.

   

Nr. 2932

Genossenschaftler

27. Januar 2008, 18:42 Uhr

Betreff: Eine stolze Leistung meine Herren Prüfer

Für was hat der Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach denn Manfred Heger drei Jahre Schonfrist eingeräumt, dass er die Kassen weiter plündern darf. Dass er das ungestraft machen durfte, dafür haben die Prüfer mit dem Aufhebungsvertrag gesorgt. Wenn man auf dieser Seite auf Interessant (= Link) klickt und die Zeile mit den Abschreibungen anschaut, wirkt das nicht als ob die Kreditverluste in der Bank zwischen 2001 und 2005 immer auf dem gleichen Niveau über die Jahre hinweg verteilt worden sind? Die Ausnahme war die Bilanz von 2003, über die am 14. Oktober 2004 berichtet wurde. Da hat Reinhold Wolf einmal über den Geschäftsbericht zur Vertreterversammlung (= Link) aufgezeigt, wie hoch Abschreibungen wirklich sind und wie viel dann in der Bilanz ausgewiesen werden. Es waren letztendlich 7,8 Mio. € die in der Bilanz standen. Außer diesem unvermeidbaren Ausrutscher nach oben, der mit einer Rücklagenentnahme von 2,25 Mio. € zusätzlich bezahlt werden musste, lagen alle Kreditverluste in diesen 5 Jahren ausnahmslos zwischen 4,6 und 4,9 Mio. €. Wer da an Zufall glauben will, dem soll dieser Glauben bewahrt bleiben.

Manfred Heger hätte wahrscheinlich eher berichten müssen, dass man ihm zugesichert hat, dass man die schlagenden Wertberichtigungen von Prüfungsseite her bereit ist so zu verteilen, dass Sie im Lauf der Jahre eingestellt werden. Vielleicht war es aber auch die Strategie des Verbandes ihn hier ins offenen Messer laufen zu lassen und ihm die Tür mit anderen mitteln zuzuschlagen und da dürfte es ja genug Vorfälle dafür gegeben haben. Man braucht sich den Kreditfall Flex aus der Sicht der Schilderung in der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) nur vor Augen führen. Mit dem dass die damaligen Überziehung von 375.000 € (734.000 DM) schon im Prüfungsbericht zum 31.12.2001 stand, wäre bei einem ungesicherten Kreditverhältnis bereits hier der ausgereichte Kredit von 4,5 Mio. DM, den man schon mit Genehmigung als nicht rosig bezeichnet, aus den Leistungsstörungen heraus ein Wertberichtigungskredit gewesen. Flex ist vielleicht gerade das Paradebeispiel wie man die Einzelwertberichtigungen verschoben hatte. Diese Wertberichtigung hätte bei der fast als vorsätzlich zu bezeichnenden Überziehung bereits im Jahr 2001 mit 5 Millionen DM gebildet werden müssen. Ganz zwingen aber im Jahr 2002, wenn dann die Überziehung laut dem Vortrag von Dr. Nickl (= Link) am 30.06.2005 fast noch mal um das Doppelte angewachsen war. Auf welche Milde wollte Manfred Heger denn da noch warten? Es war doch ausreichend genug Entgegenkommen und Freundlichkeit, dass man ihn nicht regelrecht vor die Tür jagte, wenn er den Insolvenzantrag in Slowenien auch noch verbockt hatte, oder nicht?

Interessant zeigt uns auf, dass von 2000 bis 2006 an die 36 Millionen € an Kreditverlusten aufgezeigt wurden. Das Beispiel 2003 zeigt uns genauso über das Versammlungsprotokoll, wie viel zusätzlich an Dunkelziffer noch möglich ist und darüber hinaus. Gehören beispielsweise noch knapp 3 Millionen an Kaufpreis für das Möbelhaus eigentlich in die Kreditverluste mit rein? Dürfen wir uns fragen, ob der Genossenschaftsverband aus niederen Beweggründen die VR-Bank Marktredwitz, die RV-Bank Marktredwitz-Selb, die Raiffeisenbank Arzberg-Selb zusammen mit den Vorständen regelrecht verkauft hat mit ihren Mitgliedern und Kunden? Wie viele Millionen an Abzockergeldern muss man denn zu den Gesamtverlusten noch hinzurechen, wenn man weiß, dass die Kreditverluste in den Jahren zuvor auch nicht unbedingt im Rahmen des Verbandsdurchschnittes gelegen waren, sondern deutlich darüber? Ist Herr Johannes Herzog neben Herrn Raimund Grothoff der erste Verkäufer der Mitglieder und Kunden in Marktredwitz direkt in der Kraußoldstraße gewesen? Wie viele höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) hätten denn die Verbandsprüfer verhindern müssen? Für wie viele müssen wir sie denn persönlich in die Verantwortung nehmen? Wie sieht es der Bundesverband, wenn man den Sicherungsfonds mit solchen Machenschaften in Anspruch nehmen müsste? Wie lange will einer der Hauptverantwortlichen in Marktredwitz, dieser Herr Herzog, noch den großen Zampano dort spielen? Wie lange lässt man das noch zu?

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Nr. 2931

Aus der Organisation

26. Januar 2008, 15:39 Uhr

Betreff: Schonungslos

Toll, der Wunsiedeler Kreis führt uns endlich vor, zu was die Leute beim Genossenschaftsverband alles fähig sind. Der Fall Gold, Gold, Gold hat schon lange danach gestunken, dass man da die Geldwäscheanzeigen gar nicht gemacht hat, wie die 35.000 € Schmiergeld gezahlt wurde, die 65.000 US-$, die am Strand verschwunden sind, weil die angeblichem Goldhändler, dem Belastungszeugen gegenüber dem verknackten Kunden, das Gold dann doch nicht gebracht haben, oder die letzten 60- oder 70.000 € für den Flughafentransfer. (Vielleicht hab ich die angegebenen Beträge aus der Gerichtsverhandlung ein wenig verschoben, aber ziemlich nah bin ich dran.) Da würde es mich nicht wundern, wenn der Geldwäschebeauftragte die Meldung zuerst immer mit den Vorständen abgestimmt hat, ob man sie überhaupt machen soll.

Und die Fusion mit Arzberg-Selb die stinkt genauso. Wenn man mit den Marktredwitzer Vorständen besprochen hat, dass man bei der RV-Bank schon zur Fusionsbilanz 1,4 Millionen Miese gemacht hat und dazu 2 Millionen aus den Rücklagen nehmen musste, ohne bei der Gewinnverwendung das mit zu sagen damit die Zahlung der Dividende möglich war, da kommt der Hinweis, dass man nach der Fusion mit 5,5 Mio. an außerordentlichem Aufwand belastet wurde (nachzulesen im Anhang zu Eintrag Nr. 3146), schon sehr komisch rüber. Wenn man weiß, dass die Situation beim Kreditrisiko in einem nicht vertretbaren Rahmen war, was hat der Verband da mit den Bilanzen der Banken für Spielchen getrieben. Auf das Trümmerfeld hat man dann Johannes Herzog und Raimund Grothoff geschickt, um einen großen Teppich drüber auszubreiten. Mit welchem Dummgequatsche die den Verband raus reden wollten, das zeigt die Vertreterversammlung vom Jahr 2005 (= Link) .

Herzlichen Dank an den Wunsiedeler Kreis für die schonungslose Offenbarung der Schweinereien in allen Angelegenheiten. Und von allen Schweinereien hat der heutige Vorstandsvorsitzende bestens bescheid gewusst. Darauf durfte er seinen Vorstandsjob vorbereiten und aufbauen. Zu prüfen hat er dabei vergessen.

   

Nr. 2930

Der Wissende

26. Januar 2008, 02:18 Uhr

Betreff: Geldwäschegesetz GwG

Als der Gangsterboss Al Capone sein kriminell erworbenes Geld in Waschsalons investierte, um dessen Herkunft zu verschleiern, prägte er damit den Begriff Geldwäsche. Der Zweck der Geldwäsche ist, die Herkunft der "schmutzigen" Summen zu verschleiern, es vor dem Zugriff der Strafverfolgung und des Finanzamt zu verbergen, sowie Gewinne aus der organisierten Kriminalität in den legalen Bereich zu überführen. Die Beträge werden über Finanzinstitute, Casinos oder Wechselstuben in den legalen Finanz-und Wirtschaftskreislauf eingespeist. Die Absicht: Wenn das Geld oft den Besitzer wechselt, ist seine illelgale Herkunft nicht mehr nachvollziehbar.
Seit Ende der achtziger Jahre gibt es vermehrt Besttrebungen, dieses Treiben durch Standards und Gesetze einzudämmen oder zu beenden. Effktiv ist die Verpflichtung der Banken, Verdachtsanzeigen gegen Kunden zu erstatten.
Aktuell gilt noch das Geldwäschegesetz aus dem Jahr 1993, das zuletzt 2003 geändert wurden. Ende 2007wurde allerdings die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Als wesentliche Neuerung führt die Richtlinie die sog. politische exponierten Personen (PEPs) aus dem Ausland ein, die- wenn sie Geschäftsverbindungen mit einer Bank unterhalten-besonders sorgfältig auf Bestechungs- und andere unrechtmäßig erworbene Gelder überprüft werden müssen. Zu den PEPs zählen Richter der höchsten Gerichte, Parlaments- und Regierungsmitglieder,Botschafter und Attachés sowie deren Familienmitglieder. Neu ist vor allem die besondere Aufmerksamkeit, die dem wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften ab 25 % Beteiligung zu schenken ist. Als Standard zählt, dass sich Kunden bei Geschäftsaufnahme anhand eines Personaldokuments identifizieren müssen.
Es gibt Bereiche der Kriminalität, in denen Bargeld unverändert eine große Rolle spielt, wie beim Drogenhandel. Ein Umsatz von 40 bis 50 Millionen € täglich wrid auf den Weg gebracht. Die meisten Vortaten wie Subventionsbetrug, Korruption oder Anlagebetrug kommen ganz ohne Bargeld aus. Hier sind auch der Kreditbereich oder Anlagebereich der Bank betroffen.
Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Geldwäsche-Versuchen vorzubeugen. Kein leichtes Unterfangen: Denn Bankangestellte sind nun mal keine Ermittler. Es kommt die Ohnmacht des Staats zum Ausdruck. Verbrechen nicht mehr verfolgen zu können. Dafür will man nun den Weg des Geldes verfolgen.
Wie gehen nun Banken gegen die Geldwäscher vor? In erster Linie werden Auffälligkeiten im Geschäftsverkehr auf einen möglichen Zusammenhang mit Geldwäsche überprüft. Dazu erstellen die Banken Kundenprofile, die Auskunft über das übliche Verhalten bestimmter Kundengruppen geben. Weicht eine Transaktion von der Norm ab, wird Alarm ausgelöst. Das passiert über hochentwickelte IT-Lösungen, die den Zahlungsverkehr filtern. Ungewöhnliche Auslandsverfügungen oder sehr viele Bareinzahlungen - und Abhebungen können Kriterien sein, die das System dann auswirft.
Ob sich aus den Auffälligkeiten einer echter Verdacht ergibt, muss im Einzelfall überprüft werden. Nun kommt der Faktor Mensch ins Spiel. Der Geldwäschebeauftrgte sammelt alle Informationen zu dem Kunden und der Transaktion, spricht mit dem Kundenberater. Ist der Verdacht begründet, ist der nächste Schritt die Anzeige beim Staatsanwalt. Auf jeden Fall soll vermieden werden, dass ein Kunde zu Unrecht mit einer Verdachtsanzeige belegt wird.Die IT sollte durch den gesunden Menschenverstand und das Bauchgefühl ergänzt werden.

Geldwäsche- Gefahr besteht wenn:
- Bargeld in größeren Summen, vor allem in kleinen Scheinen eingezahlt wird.
- eine Transaktion vom normalen Verhalten der Kundengruppe, zu der der
Betreffende zählt, abweicht.
- Kunden Schecks einreichen, die dem Bankarbeiter merkwürdig vorkommen.
- Kunden bereits von anderen Banken abgelehnt wurden.
- Kunden über Dritte vermittelt wurden.
- Kunde und wirtschaftlich berechtigter nicht übereinstimmen. Wer hat die
Kontrolle bei der betreffenden Gesellschaft, der Stiftung oder dem Trust.
- eine Transaktion dem eigentlichen Zweck des Kontos widerspricht.
- Tansaktionen über Korrespondenzbanken abgewickelt werden.
- politisch exponierte Personen eine Rolle spielen.
- Geld für unbekannte ausländische Wohltätigkeits- oder Hilfsorangisationen
gesammelt werden soll (Gefahr der Terrorismusfinanzierung).

Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in § 261, dass die Geldwäsche, sowie der Versuch und die Beihilfe zur mit Strafen von 3 Monaten bis 5 Jahren belegt sind.
Zudem kommt noch das Strafmaß der Vortat hinzu.

Hier wird es in der VR-Bank Marktredwitz spannend. Denn welche Straftaten den Veranwortlichen zur Last gelegt werden, zeigt sich wenn die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden abgeschlossen sind. Da die Verstöße gegen das Geldwäschegesetz nur ein Bruchteil der Straftaten ausmachen, kann man es sich an allen fünf Fingern abzählen welches Strafmaß für die Verwantwortlichen heraus kommt.
Wenn Herr Herzog bei Beginn der Ermittlungen geglaubt hat, er sei außen vor, dann war er aber sehr blauäugig, Denn wie bei allen Straftaten wird nicht nur der Täter bestraft, sondern auch derjenige der Beihilfe geleistet hat, indem er wider besserem Wissen, die Straftaten geduldet hat. Ein Prüfer der Straftaten aus persönlichen Vorteilsdenken duldet und damit weiter Straftaten ermöglicht ist, noch schlimmer als der Täter selber.
In jeder Bank führt die gesetzliche Prüfung eine ausgedehnte Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch. Dies wird in der Regel in einer gesonderten Prüfung durchgeführt, Wo die Arbeit der Bank bzw. des Gelwäschebeauftragten gecheckt wird. Über das Ergebnis wird ein eigener Prüfungsbericht verfasst.
Der sorglose Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen kann den Prüfern nicht verborgen geblieben sein, da ihnen ein umfangreiches technisches Rüstzeug aus der EDV zur Verfügung steht. In der Bank war es anscheinend Standard, dass ständig gegen das GwG verstossen wurde und durch ständige Praxis das Unrechtsbewußtsein ausgeschaltet wurde. Wie sonst hätte Reinhard Wolf bei der Gerichtsverhandlung gegen N. so arglos über die Bargeldtransaktionen nach Afrika als Zeuge aussagen können. Dass er sich dabei um Kopf und Kragen geredet hat, war ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Da zusätzlich zur Geldwäsche die Beihilfe zur Korruption hinzu kommt.
.
Wie sich nun dem Anschein nach immer mehr herauskristallisiert, dass die VR.-Bank Marktredwitz seit Jahren zu einer Geldwäsche-Maschine umfunktioniert wurde und diese auch von der mit der Bank zusammenarbeitenden Fondsanlagegesellschaft genutzt wurden, werden hier ungeheuerliche Vorgänge an die Oberfläche kommen, die jegliche Vorstellungskraft eines rechtschafffenden Menschen übersteigen.

   

Nr. 2929

Beobachterin aus dem Bankbereich

25. Januar 2008, 19:17 Uhr

Betreff: Bei der Bank ist doch alles möglich, schrecken die vor Geldwäsche zurück?

Wie hat es Reinhold Wolf genannte, dass man über dei BMW-Sache bei uns nicht reden wollte obwohl da die Bank auch mit drin gesteckt hat, das verschweigen wir "aus Gründen des Takts". Die Staatsanwaltschaft soll lieber immer und überall die Augen offen halten und nachschauen wie oft bei der Bank das mit Geldwäsche möglich war. Das mit dem Schmiergeld und dem Bestechungsgeld und den Reisespesen nach Afrika, das war doch nach den Geldwäschevorschriften auf jeden Fall beim BaFin und bei der Generalstaatsanwaltschaft in jedem Einzelfall anzeigepflichtig. Wenn die Strafanzeige gegen den Kunden aber erst später gemacht wurde, dann hat man da doch darauf gewartet, ob die unsauberen Geschäfte gut gehen würden, anstatt dass man gleich beim Verdacht die Meldungen abgegeben hätte wie es gefordert gewesen wäre. Warum soll so etwas in anderen Fällen nicht auch möglich gewesen sein. Die Innenrevision hat sowieso nicht funktioniert, warum soll das mit dem Geldwäschebeauftragten nicht genauso gewesen sein? Wer weiß ob bei Flex auch große Barverfügungen vorgekommen sind. Der Prüfer Herzog und der Prüfer Grothoff haben da ihre Tomaten von den Augen doch nie runter genommen. Da wurde doch ein regelrechter Blödsinn in die Prüfungsberichte geschrieben.

   

Nr. 2928

Bilanzleser

25. Januar 2008, 19:04 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3146, Angaben des Herr Heger

Spricht da aus jedem einzelnen Satz schon der Schmu, den man bei der VR-Bank um die Fusion getrieben hat. Was meint Manfred Heger damit, dass der neutrale Aufwand nach der Fusion mit 5,5 Millionen DM belastet wurde? Was hat denn die Fusion in Wirklichkeit gekostet, was man den Mitgliedern und Vertretern gar nicht gesagt hat? Hat er damit angedeutet, dass man den Kuhhandel betrieben hat und von den Bilanzen der Banken vor der Fusion damals schon Abschreibungen in die Bilanz der neuen Bank verschoben hat? Immerhin waren die Kreditabschreibungen insgesamt doch 9,4 Millionen DM im Jahr 2001. Also stimmt das nicht zusammen und was sollte dabei der Hinweis auf das Versprechen des Revisionsdirektors? Der hieß übrigens damals Ulrich Hilkenbach. Wie weit ziehen sich denn die Kreise mit den möglichen Bilanzfälschungen? Nicht nur die Prüfungen bei der Bank waren nichts wert, das gilt doch schon für das Fusionsgutachten von 2001 (= Link).

   

Nr. 2927

K.

25. Januar 2008, 16:09 Uhr

Betreff: Unendlicher Fundus, eigene Unterlagen der Bank in Auszügen einzusehen beim Wunsiedeler Kreis

Selbstverständlich haben die von berechtigten Ansprüchen gegen Manfred Heger gewusst, die man dann mit dem Aufhebungsvertrag „ausgeschlossen“ hat. Der Fundus bei der Bank dazu ist riesen groß, wenn man danach sucht, dass die den Eifer hatten alles nieder zu schreiben, um dann alles in die Geheimschränke stecken zu können. Ein paar Hansala g... sich vielleicht regelmäßig daran auf, dass wieder nachstöbern zu dürfen.

Zu den aufgegebenen Ansprüchen möge man einfach im unfassbaren Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) nachlesen. Auf Seite 8 steht unter der Zusammenfassung der Schlussbemerkungen nach dem, dass man sogar den eigenen Aufsichtsrat mit falschen Zahlen zur Risikosituation gelinkt hatte, folgender Satz: „Aufgrund der festgestellten Mängel haben wir (also der Genossenschaftsverband Bayern), bereits am 23.07.2004 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Anzeige nach § 29 Abs. 3 Kreditwesengesetz (= Link) erstattet.“ Wer war wohl damals der Genossenschaftsverband bei der Bank, doch wohl Johannes Herzog und Raimund Grothoff.

Ein paar Sätze drüber steht im ersten Absatz der Seite 8 des Protokolls bei den Prüfungsschlussbemerkungen ganz genau: „Die vorgenannten Mängel im internen Steuerungs- und Überwachungssystem insbesondere im Hinblick auf die Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Kreditrisiken, und die festgestellten Mängel im Bereich der Rechnungslegung, sind mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftführung nicht vereinbar.“

Sofort geht es dann bezeichnenderweise weiter mit: „Darüberhinaus halten wir die Kreditvergabe bei zwei Engagements mit den sich aus § 34 Abs.1, S 1. GenGesetz (= Link) ergebenden Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters für nicht vereinbar.“ Welche zwei Engagements waren das wohl? Warum hat man an keiner anderen Stelle festgehalten, was das für zwei Engagements waren? Können wir uns zusammen reimen was das war? Flex und Gold, Gold, Gold, wo man sich eine Woche zuvor mit einem gewissen K.N. gegenüber den Vorständen und drei Aufsichtsräten erzählen ließ, warum der denn kein Gold mit ins Land gebracht hatte? Ist es also mit ordentlichen und gewissenhaften Pflichten eines Prüfers vereinbar, wenn die so etwas feststellen und dann für den Schaden daraus von insgesamt wahrscheinlich 8 Millionen DM die Vorstände freistellen, bzw. die Ansprüche über den Aufhebungsvertrag ausschließen? Wo ist also die Moral bei Ihnen geblieben, liebe Herren und ein paar Damen beim Genossenschaftsverband Bayern, unter- oder oberhalb der Gürtellinie?

Alle drei Vorstände waren für diese Kreditverluste gemeinsam verantwortlich, keinen hat man belangt. Warum hat man Reinhold Wolf bei einem Verlust von 1,5 Mio. € und dem festgehaltenen Verstoß gegen den § 34 GenGesetz nicht auch gleich mit nach Hause geschickt und ihm dafür seine Altersversorgung einbehalten? Na warum wohl, weil der doch notwendig war für Johannes Herzog das Feld im Rahmen des Vieraugenprinzips nach dem Kreditwesengesetz freizuhalten, gemeinsam noch mit Karl Krämer. Moral dazu bei Herrn Herzog? Doch gleich Null, oder? Die acht Millionen gehen auf das Konto Antrittskosten Johannes Herzog, Vorteilsnahme aus Gesetzesverstößen als gesetzlicher Prüfer zur Erlangung einer der lukrativsten Jobs bei bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken, weil wegen der unendlichen Kenntnisse von unglaublichen Vorgängen auch vom Genossenschaftsverband als Vorstand zukünftig kaum antastbar. Das ist die Moral aus der Geschichte mit einer kaum zu glaubenden Erkenntnis.

   

Nr. 2926

Wissender

25. Januar 2008, 14:26 Uhr

Betreff: Der Skandal VR-Bank Marktredwitz, ein Skandal Aufsichtsrat und Johannes Herzog

Man darf es inzwischen doch so bezeichnen, wenn die Staatsanwaltschaft in der Bank drin sitzt, dann ist es doch ein Skandal. Der Skandal VR-Bank Marktredwitz ist aber vom Skandal Heger, Wolf und Krämer zum Skandal unseres Aufsichtsrates und unseres jetzigen Vorstandes Johannes Herzog geworden. Aufsichtsrat und Prüfer haben zu unseren Lasten auf Ansprüche verzichtet, was in der Form nach Gesetz und Satzung nur durch die Vertreterversammlung möglich ist und da ist es noch sehr zweifelhaft, ob man auf Haftungsansprüche überhaupt verzichten kann. Ist das Untreue, wollten die uns um unsere Ansprüche betrügen? Darum betrügen, weil Sie selber unheimlich viel Dreck am Stecken hatten, weil der Prüfer genau darin seine Chance sah locker leicht selber Vorstand werden zu können. Der Retter der Bank mit einem Aufstieg in Glanz und Gloria und mit der Aussicht auf weitere größte Fusionen als Vorstand?

Wenn der Revisor diese Ziel ins Auge gefasst hat, dann ist er der größte Betrüger an der Genossenschaft. Die Alibiveranstaltung mit dem Regress zu Flex, wo man so tat, als ob man mit einem Fall den Anschein erwecken wollte, als hätte man die ganzen Sauerein von Manfred Heger und seine Kollegen vorgetragen und den Freispruch aufs Tablett legte, weil man aus 5 Millionen Schaden auch noch 2 Millionen machte, die hat Manfred Heger mit seinem Satz selber gnadenlos entlarvt. Da ist er ungewollt den Regisseuren Herzog und Grothoff in die Seite gefahren.

Hätte man sofort nach der Fusion erkannt, dass die Vorstände aus Marktredwitz auch nicht fähig sind, das Schiff zu steuern und hätte man nicht die Einzelwertberichtigungen vor sich her geschoben, dann hätte man vielleicht rechtschaffenen Leute vorne hin bekommen. Auch im Jahr 2004 wäre vielleicht noch eine große Chance gewesen den ehrlichen Schlussstrich und den ehrlichen Neuanfang zu machen. Von den über dreißig Bewerbern, da wäre sicher zwei ehrliche und gradlinige Leute dabei gewesen. Aber ehrlich hätte vielleicht nicht rein gepasst. Was hätte der z.B. mit Peter Träger machen müssen, wenn man sagt, Manfred Heger hat die wirtschaftlichen Daten für die Entscheidungsvorlagen zu Flex getürkt und der Aufsichtsrat war der Steuerberater des Kunden, dessen Kredit auf der Kippe stand? Stimmt es vielleicht, dass man den reinsten Schrott aus der Produktion in Slowenien dann als korrekten Warenbestand bewertete. Mit zwei Firmen, wo der Geschäftsführer und Besitzer die gleiche Person ist, da kann man schon mal eine Rechnung gegenseitig stellen. Warum hat man den Kunden nicht wegen Kreditbetrug angezeigt? Weil der ausgesagt hätte, dass er die Unterschrift auf der Bilanz bei der Bank verweigert hat, die Manfred Heger eingearbeitet hat? Hätte man dann sagen müssen, Heger hat die Bank betrogen mit dem Steuerberater und Aufsichtsrat und der Prüfer hat eine ununterschriebene Bilanz anerkannt, die sonst soviel wert ist wie das Papier, das unnütz verschrieben wurde? Hat man die bei der Bank ausgewertete Bilanz schon mit der verglichen, die beim Finanzamt eingereicht wurde?

Ehrliche Leute an der Spitze der Bank hätten Anzeige erstatten müssen. Heute geht das von Amts wegen, wegen Strafanträgen von Kunden und von Leuten innerhalb der Bank, die um Ihre eigenen Person fürchten müssten, wenn sie sich offen zeigen würden. Das ist ein Drama.

Es ist betrügerisch, wenn ein Revisor sich aus so einem Schlamassel seine Vorstandskarriere aufbaut. Es ist gegen jede berufsständische Grundauffassung. Phönix wollte aus unserer Asche aufsteigen, nicht aus der eigenen. Er der Prüfer hat hereingepasst, dazu, dass er sich nicht verpflichtet gefühlt hat die Missstände anzuzeigen. Er gibt sich als Schutzschild für die, vor die man sich stellen muss, wenn der Staatsanwalt anrückt. Gott-sei-Dank scheint es so, als hätte sich der Staatsanwalt des Schutzschildes Herzog selbst in geeignetem Maße angenommen. Hoffentlich würdigt der es aus neutraler Sicht so, dass sich Herr Herzog voll auf die Stufe der Vorstände und vielleicht noch im Negativen darüber gestellt hat und sieht die Verantwortung am Dilemma der Bank mit den höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements mindestens im gleichen Umfang genauso beim dabei höchst großzügigen Prüfer. Die Spannung steigt unaufhörlich, die Verärgerung aber auch.

   

Nr. 2925

Uwe

25. Januar 2008, 13:13 Uhr

Betreff: Verzicht auf alle Ansprüche, auch noch nicht bekannte !!!!!

Wie sieht es aus Herr Herzog mit der Hilfe zur Lückenlosen Aufklärung, die Sie in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) verkünden haben lassen? Dann beginnen Sie endlich damit und klären vor allem Ihre Genossen auf. Die Pflicht haben Sie nämlich auch aus dem Genossenschaftsgesetz und Ihrer Satzung heraus. Diese Pflicht steht höher als sich selbst zu schützen. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 steht noch viel mehr drin, was Sie uns nämlich verschweigen, als nur in den letzten Beiträgen aufgeworfen.

Es steht drin, wie Sie mit Manfred Heger unter einer Decke steckten. Wir alle nehmen doch schwer an, dass der Aufhebungsvertrag aus der Feder des Verbandes stammt, den man mit dem korruptesten Vorstand, den man sich nur vorstellen kann, aushandelte. Klären Sie uns also bitte alle auf, was Manfred Heger selbst an dem Abend zum Aufhebungsvertrag gesagt (= Link) hat und wie er es gemeint hat, dass man gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen hat, sowohl bekannte als auch bekannte? Geben Sie uns die Gelegenheit den Vertrag zu lesen. Manfred Heger hat es doch angeboten.

Ausgeschlossen hat man gegenseitige Ansprüche. Rechtspitzfindig nicht nur darauf verzichtet. Und werter Herr Herzog, welche Ansprüche waren denn bekannt, die man gegen Manfred Heger stellen hätte müssen und die man „ausgeschlossen“ hat? Für alle bekannten Ansprüche die man ausgeschlossen hat, dafür nehmen wir Sie in Regress. Das muss man ganz deutlich dem Staatsanwalt aufzeigen. Vielleicht hat er die Hintergründigkeit der Aussage von Manfred Heger so noch gar nicht erkannt. Sie wollten uns den Vertrag verschweigen. Sie wollten uns vormachen lassen, man hätte sich wegen Differenzen in der „zukünftigen“ Geschäftspolitik getrennt hier klicken ... (= Link) und nicht wegen den Sauereien in der Vergangenheit, die die drei Vorstände schon mit der Stichtagsverzinsung abgeleugnet hatten dazu hier klicken ... (= Link). Wie man die Dinge den Medien mitteilt, da fühlen Sie sich doch als Meister der Formulierungen.

Sie haben also schon gewusst, dass Manfred Heger für die 5 Millionen bei Flex verantwortlich war und Sie haben den Aufhebungsvertrag schreiben lassen in dem die Ansprüche ausgeschlossen wurden. Haben Sie auch noch auf Kreditansprüche gegen den Vorstand verzichten lassen. Wir wollen den Vertrag lesen und wir wollen dass Sie für die ausgeschlossenen Ansprüche gerade stehen. So wirklich nicht mehr. Außerdem wollen wir vom Genossenschaftsverband sämtliche Prüfungskosten zurück, die man unserer Bank für Nichts und wieder Nichts abgenommen hat. Das würde schon mal wieder ein paar Millionen zurückbringen. Vielleicht sollten wir fairerweise alle Bilanzen seit der Fusion mit Arzberg-Selb noch mal machen lassen. Dann könnte man auch gegenüberstellen, was Sie da auch „ausgeschlossen“ haben. In Ihrer Haut möchte ich jetzt nicht stecken. Aber Sie auch noch als unser Vorstand, das ist die reinste Zumutung für alle 17.000 Mitglieder, die Sie vertreten sollen. Sie haben zum wiederholten Mal auf unsere Ansprüche verzichtet, da ist es egal ob es um Ansprüche gegen Heger oder gegen einen Kreditkunden geht, es ist unser Geld und nicht Ihres und wer auf unsere Geld nicht acht gibt, wer mit dem Verzicht auf unser Geld selber Vorstand wird, der kann es einfach nicht mehr bleiben, wenn wir ihm auch noch damit den Auflauf der Staatsanwaltschaft zu verdanken haben. Also zurück zur lückenlosen Aufklärung, was ermittelt der Staatsanwalt gegen Sie persönlich? Und gehen Sie mal vorerst davon aus, wir nehmen Ihnen rein gar nichts mehr ab.

   

Nr. 2924

Insider

25. Januar 2008, 10:52 Uhr

Betreff: zu 3134 Schweigen des Aufsichtsrates

Warum schweigt der Aufsichtsrat? Kann es vielleicht so sein?: Die Herren mit den politischen Ämtern als Bürgermeister, Kreis-Stadt- und Gemeinderäte, die gleichzeitig im Aufsichtsrat der Bank sitzen oder Mitgliedervertreter sind, werden über die Parteispenden mundtot gemacht. Also Maul aufreissen oder Zivilcourage zeigen bedeutet: keine Spenden mehr durch die Bank. Lasst Euch doch mal die Parteispenden der Banken an. Wird das Schweigen gekauft?

   

Nr. 2923

Ein Genossenschaftsbänkler

25. Januar 2008, 10:29 Uhr

Betreff: 300 Seiten Ãœberziehungslisten im Monat unkontrolliert, unglaublich

Die Kontrollpflichtverletzung von Aufsichtsrat und externer Revision, die haben sie sich doch ins Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) selber rein geschrieben. 300 Seiten Überziehungslisten monatlich, wo die anderen Vorstände nur gegengezeichnet haben? Warum haben sie dann überhaupt gegengezeichnet? Was macht die Liste für einen Sinn, wenn man damit die Sachen nicht abstellt? Mit so etwas stecken die zwei anderen Vorständen genauso weit mit drin wie der Manfred Heger selber, wenn daraus 5 Millionen Verlust bei einem einzigen Kreditverhältnis entstehen. Da führt doch das hier schon öfters aufgezeigte Urteil gegen einen anderen Vorstand im Bayernland bei 1,6 Millionen mit 53 Fällen augenscheinlich vor, was Richter von so etwas halten. Da reicht hoffentlich für keinen mehr die Bewährungsgrenze.

Aber das sind doch auch die ersten Listen, die sich die Revision geben lässt und was man draus macht und wie die bearbeitet werden und wie die Überziehung zurückgeführt werden und nicht unendlich aufgebaut. Dass da die Innenrevision für die Katz war, das sieht man doch auch ganz deutlich und das muss sich der Überwachungsvorstand Krämer ganz klar vorhalten lassen. Hat man die Innenrevision abgehalten die Überziehungslisten mit zu kontrollieren? Und der Aufsichtsratsvorsitzende oder der Kreditausschuss vom Aufsichtsrat, die haben sich die Überziehungen auch nicht geben lassen? Das ich nicht lache, das glaubt denen keiner. Und der Prüfungsteamleiter setzt in der Versammlung noch die Krone auf, wenn er sagt, der Aufsichtsrat hat keine Einblick bei den Überziehungen. Will der überhaupt noch irgendwo als glaubwürdiger Prüfer hin kommen? Aber bei jedem Anlass war der Mann noch dabei, auch wenn er selber schon vom Prüfungsdienst weg war, sogar wie man den Krämer rausgeschmissen hat an einem Montagmorgen. Entweder hat der seinem Freund Herzog immer wieder den Rücken stärken müssen, oder der war wirklich noch als zweiter Vorstand in Marktredwitz geplant.

Aber die 300 Seiten Überziehung, bei der Kreditkonstellation, dass sich die Überziehung von 375.000 € (damals noch in DM 734.000 im ersten Jahr nach der Kreditausreichung schon) auf 745.000 € zwischen 2001 und Anfang 2004 aufgeschaukelt hat, da muss doch Flex in den Listen jeden Monat 10 bis 20 Seiten abgegeben haben und Gold, Gold, Gold vielleicht auch noch mal 5 bis 10 Seiten. Da gibt es für keinen mehr ein Argument, dass man die Kontrollpflichten auch einigermaßen ordentlich erfüllt hätte. Da sind die organisatorischen Mängel schon Himmel schreiend. Da meint man wirklich, die wurden absichtlich so gestellt, dass ja keiner in die Suppe des Hierarchen Heger spuckte, und der hat dafür den anderen auch alles durchgehen lassen. Was spielt bei so einer Bank wohl die Revision für eine Rolle? Ich meine fast die schlimmste von allen. Der externe Kontrolleur, der Genossenschaftsverband mit seinen Prüfern, hat alles begünstigt und gleichzeitig damit den Aufsichtsrat im Stich gelassen und ihm auch nur die Möglichkeit gelassen das schlimme Spiel mit zu treiben.

   

Nr. 2922

L.

25. Januar 2008, 09:30 Uhr

Betreff: Machtausübung hinter verschlossenen Türen

Wie demonstriert ein Prüfer wie Johannes Herzog seine Macht? In dem er hinter verschlossenen Türen alles anprangert, in dem man Prüfungsberichte schreibt, die sowieso keiner lesen darf, aber mit denen man bei den betroffenen Angst verbreiten kann. Wenn aber schlaue Vorstände wie Manfred Heger merken, dass sie trotzdem nichts zu befürchten haben, ja dann fürchten sie auch nichts mehr. Wenn gesetzliche Prüfung nur noch als Instrument verstanden wird geplante Strukturen zu schaffen, da entstehen dann die schlimmsten Auswüchse, wie bei der VR-Bank in Marktredwitz.

Hat man mit Manfred Heger seine Abgang schon lange vorher ausgehandelt? Wie kann man als Prüfer neben so einem Kredit sitzen, wo jeden Tag X Überziehungen vorkommen und wo keine Sicherheiten da sind? Hat man Manfred Heger die Gelegenheit gegeben die Geldverteilung mit dem Kunden in der privaten Sauna mit den Frauen zu besprechen. 5 Millionen Kreditverlust bei nicht rosigen Verhältnissen ohne Sicherheiten mit dem besten, ja intimsten Freund des Vorstandes. Das haut einen doch von den Socken, wenn der Prüfer der das übersieht dann Nachfolger des Verlustvorstandes wird. Da meint man, man hätte dem alten Vorstand, der ja noch jung an Jahren war, eine Wahnsinnsabfindung über die Kreditabschreibung via Slowenien und Österreich mit gegeben. Den konnte der Prüfer selbstverständlich nicht anzeigen. Bei dem Fall sind die Revisoren an jeder Mark Ausfall von den 5 Millionen beteiligt. Um das nicht aufzudecken, da musste man sogar die Bankbilanzen türken. Der Lehrling kennt sich scheint es besser aus mit dem § 18 KWG als die Revisoren. Aber wir brauchen uns nichts vormachen, wenn es der Dr. Nickl herausgefunden hat mit dem Unterlagenfälschen, dann müssen die Prüfer sich blind gestellt haben. Wo war der Schwager her über den man dann noch den Strohmannkredit machte, weil Heger sagte, sonst geht bei dem Kredit nichts mehr, Kanada oder Australien? Mein lieber Herr Herzog, Sie stecken bis zum Hals in der Sch... und die Bank ziehen sie mit rein. Aber Ihnen ist nichts heilig wenn’s um Sie selber geht.

   

Nr. 2921

Aus dem inneren Kreis

25. Januar 2008, 00:53 Uhr

Betreff: Der Herzog hat seine Karriere auf dem Mist der anderen aufgebaut

Das was Johannes Herzog bei der Bank gemacht hat ist noch viel schlimmer als das von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. Ich werde dies mit allen Namen auch von Kunden vor der Staatsanwaltschaft vortragen, hier muss man nur in der Richtung die Diskretion wahren. Herr Herzog hat von Anfang an seine Position als Prüfer ausgenützt um alle in Abhängigkeit zu bringen. Normalerweise hätte er mit dem, was er beispielweise bei Flex gesehen hat den Heger anzeigen müssen, alleine dass er es nicht gemacht hat ist schon ein Akt der Untreue.

Im Prüfungsbericht hat man die Vorstände knallhart festgenagelt, dass sieht man auch aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link). Es ging hin, bis dass man den Vorständen die Eignung zur Geschäftsführung abgesprochen hat und trotzdem hat man die Zügel von der Prüfungsseite immer wieder schleifen lassen. Ein Bankvorstand hat doch heute nicht mehr in erster Linie die Aufgabe sich um die Kunden selber zu kümmern. Die Bankleiteraufgaben, denn das steht jetzt auch im § 25a KWG mit den organisatorischen Pflichten drin, ist für eine geordnete Organisation und ein geordnetes Risikomanagement, was wiederum heißt Risikoerkennung und -vermeidung, zu sorgen. Über die Feststellungen hatte man natürlich auch den Aufsichtsrat in der Hand, der seine eigenen Kontrollpflichten nie und nimmer wahr genommen hat, weil er sich auch von Manfred Heger einsacken hat lassen.

Die nächste Untreuesache war dann schon der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger. Ohne Genehmigung durch die Vertreterversammlung hat man Manfred Heger aus den Haftungsansprüchen entlassen, den Schaden hat man bei den Mitgliedern belassen, bloß damit Heger über den Verband nicht auspackt und damit hatte man zusätzlich den Aufsichtsrat wieder in der Hand, weil dieser sittenwidrige Vertrag sich zu einer Untreuesache für den Aufsichtsrat selber entwickeln konnte. Die weiter Untreue verbindet sich wieder damit, dass man die außerordentliche Kündigungskomponente nicht genutzt hat und Manfred Heger sogar noch ein Jahresgehalt gegeben hat und ein Jahr noch das Firmenauto zur Verfügung gestellt hat. Ob er sich nicht noch Kundendaten mitnehmen konnte, dass war auch noch im Gespräch.

So hat man dann mit der Vertreterversammlung 2005 (= Link) eine Alibiveranstaltung machen müssen, weil man mit Manfred Heger ja die Haftungsbefreiung schon vereinbart hatte, von der man den Vertretern ja gar nichts sagen wollte, wenn es Manfred Heger in seiner Drucksituation nicht selber getan hätte. Der hatte vielleicht im Hinterkopf, dass dieser Vertrag wegen der Sittenwidrigkeit, von der er als Vorstand wissen musste, doch nichts wert gewesen wäre, wenn die Vertreter gegen ihn gestimmt hätten. Damit hat man die Verantwortung für die Regressbefreiung aber sehr geschickt und elegant bei den Vertretern abgeladen.

Man hatte ja mit Vorveranstaltungen schon die Richtung vorgegeben, dass es für die Bank besser wäre gegen Manfred Heger nicht vor Gericht zu gehen. Darum hat man auch noch den Gesamtschaden heruntergeredet von 5 Millionen DM auf 2 Millionen. Und mit jedem dieser Theaterstücke hat man den Aufsichtsrat mehr in den Sack gesteckt. Reiner Loos wusste doch am 30.06.2005 gar nicht so recht, was er alles von sich geben sollte, von nichts wissen über gelbe und rote Ampeln. Wenn aber die Staatsanwaltschaft das Protokoll aufmerksam ließt, dass bei der überhöhten Anwesenheit der Prüfer bei uns, ein Vorstand 300 Seiten Überziehungen pro Monat fabrizieren konnte, da rückt der Prüfer dann doch wirklich ins Licht an vorderster Front, wenn da Überziehungen von nahe 1 Million DM enthalten sein konnten oder dann 745.000 €. Da fragt sich wirklich jeder normale Mensch, für was die Revisoren eigentlich da waren, wenn sie wissen, dass es sich um nahezu ungesicherte Kredite gehandelt hat. Und wenn man jetzt auch öffentlich aufzeigt, wie Heger und Wolf mit § 18 KWG umgegangen sind, da hat der Prüfer denen ja noch Schmiere gestanden. Diese Vertreterversammlung war ja die reinste Witzveranstaltung und Reinhold Wolf hat ja auch erst ein Jahr später die 27,4 Millionen an Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2004 genannt. 2005 hat man das noch schön brav verschwiegen. In dem Jahr danach haben sich dann Herzog und Wolf schon Schulter an Schulter stolz der Frankenpost präsentiert.

300 Seiten an Überziehungslisten pro Monat mal zwölf im Jahr mal etliche Jahr, da kommt schon was an Untreue und Sorgfaltspflichtverletzungen heraus. Und es zeigt, dass die Revisoren gar keine Lust verspürten auf die Kontrollpflichten der anderen Vorstände zu verweisen, oder auf die Kontrollpflichten der Aufsichtsräte. Bei einer D 2-Bank ist der Aufsichtrat verstärkt aufgerufen die schwierigen Kreditverhältnisse mit zu überwachen. Da hat Herr Grothoff sogar noch erklärt, der Aufsichtsrat könnte erst ab Großkreditgrenze die Kredite kontrollieren. Das möchte er mal den Kripoleuten ein bisschen genauer erklären, der Herr frühere Prüfungsteamleiter bei uns.

Die Großkreditgrenze, die hat man aber schon geholfen oben zu halten, weil man das Eigenkapital nicht mit weiteren Einzelwertberichtigungen runter fahren wollte. Das ist ein weiteres Indiz, dass Johannes Herzog schon als Vorstand vorgesehen war. Was sollte er eine Bank übernehmen, die mangels Kreditausreichungsmöglichkeiten kein Geschäft mehr machen kann. So hat man die Wertberichtigungen auf die nächsten Jahre so verteilt, dass man immer gerade die Dividende herausgeschlagen hat, aber das Eigenkapital immer einigermaßen gleich geblieben ist.

Genauso hätte Johannes Herzog auch Reinhold Wolf anzeigen müssen. Wie das bei Gold, Gold, Gold annähernd abgelaufen ist, das ist hier schon oft genug durchgekaut worden. Der Vorstand hat sogar noch Geld ausgeben können zu dem Kredit, als es nicht mehr nur lichterloh brannte, sonder die Bude schon in Schutt und Asche gelegen hat. Die letzten Gelder für die Bestechung um das Gold zum Flugplatz zu bringen, das war der letzte seidene Faden auf den Reinhold Wolf hoffte diesen blödsinnigen Kredit gerade zu biegen und wie man von außen erfahren hat, auch noch sich eine gehörige Scheibe daran abzuschneiden. Die Skrupellosigkeit von Herrn Herzog zeigt sich doch, dass er anstatt den Vorstand dafür aus der Bank zu werfen, ihn dazu hernahm, dass der ihm den Vorstandsposten frei hielt, bis er die Übergangsphase nach dem KWG überstanden hatte. Die Versammlung vom 25. Juni vom letzten Jahr kann man überdecken mit der von 2004. In Vorversammlungen den Vertretern klar machen, wir brauchen auf der Versammlung Ruhe und was man am wenigsten für einen angeblichen Neuanfang brauchen könnte, dass man über Gerichte alte Kammelen aufziehen sollte. Darum sind dann doch soviel gar nicht gekommen. Aber auch da hat die Gerichtsverhandlung selber aufgezeigt, dass es sich nicht um einen Schaden von 800.000 € gehandelt hat, wie es in der Frankenpost mit dem Freispruch von drei Bankchefs (= Link) gestanden hat, sondern auch wieder um fast das Doppelte mehr, nämlich um 1,5 Millionen. So hat sich Herr Herzog mit bewussten Falschinformationen an die Vertreter immer einen großen Teil von einem Schaden heruntergenommen und dafür um den Abschmetterung eines Regresses gebeten.

Die Prüfungen von Herrn Herzog waren von Anfang an nicht im Sinne einer ordentlichen Revision. Der Interessenkonflikt war schon vorgegeben durch sein Schielen auf den Vorstandssessel, der ihm vom Verband vielleicht schon frühzeitig zugesagt worden war. Er hat nur die Verfehlung herausgepickt und sie schön für sich gesammelt um gegen jeden was in der Tasche zu haben. Und so hat er sich aufgeschwungen zum unangreifbaren Herrscher auf seinem selbst gebastelten Thron. Als man ein schwieriges Kreditverhältnis verschwinden lassen konnte, in dem man sich auch noch als Abwehrheld der braunen Socken darstellen wollte, da sind dann auch noch die letzten Sicherungen durchgebrannt und da hat man nicht lange gefackelt und einfach auf fast eine halbe Million € verzichtet. Liebe Leser immer wieder die DM, aber das sind doch über 800.000 DM, wo man 600.000 Mark an der Bank vorbei laufen ließ, obwohl die gezahlt wurden.

Die Einzelprüfungen zu den Krediten werden mit heran gezogen und es gibt in der Bank Kreise, die sehen, es kann so nicht mehr weitergehen. Wir wollen der Staatsanwaltschaft helfen die Dinge voll und ganz zu ergründen, sonst geht die Bank den Bach runter wenn nicht bald was geschieht. Anfangs waren viele auch auf den Wunsiedeler Kreis sauer, da hat sich einiges gedreht an Verständnis bei bestimmten Leuten. Im Augenblick ist es noch gefährlich sich zu outen, einige meinen aber es wäre zum eigenen Schutz schon fast notwendig Farbe zu bekennen, sonst wird man mit den Schuldigen noch in einen Topf geworfen. Wer in so einer Bank eine Position bekleidet hat, der ist damit auch bei anderen gebrandmarkt. Ich werde mich mit den Kripoleuten beraten, ob von mir ein gesonderter Strafantrag noch zusätzlich was bewirkt.

   

Nr. 2920

Ehemaliger Mitarbeiter

25. Januar 2008, 00:17 Uhr

Betreff: Beitrag: Die Zeit hat sich geändert

Diese klare Aussage hätte ich Dir K.K. nicht zugetraut. Hier ist in Kurzfasssung nochmals alles dargestellt, was in dieser Bank gelaufen ist bzw. läuft. Du hast lange genug mitgespielt und hast dann erst dann Mut gefasst, Dein Gewissen zu erleichtern. Diese Zivilcaourage hätten viele Mitarbeiter schon zu Deiner Dienstzeit erwartet und nicht erst als man Dir den Stuhl vor die Tür gestellt hat. Über die Art und Weise kann ich Dir beipflichten, das war nicht die feine englische Art. Aber zumindest hat Dein Auspacken einen wesentlichen Drall nach vorne bewirkt. Du warst nahe dran am Geschehen, näher als jeder andere. Deine Sätze machen selbst so einem aufgeblasenen Möchtegerne-Vorstand, wie dem Herzog klarwerden, dass seine Zeit endgültig abgelaufen ist. Eine alte Weisheit lautet, dass Druck Gegendruck erzeugt und wer den Druck übertreibt, dem muss klar sein, dass der Gegendruck dann zu mächtig wird. Herzog hat alles getan, um den Gegendruck zu erzeugen. Im Glauben von unendlicher Machtvollkommenheit hatte er den Trugschluss, dass er in gottähnlicher Weise nach Belieben schalten und walten kann - ohne Rücksicht auf Verluste in sozialer/menschlicher und materieller Hinsicht. Er ist das menschgewordene Ekelpaket. Das Schlimmste, was einer Bank passieren kann. Er glaubte mit dem Verband im Rücken, ist man der uneingeschränkte Herrscher und mit dem angesammelten Wissen, kann man alle erpressen. Der Verband wird ihn fallen lassen und keine Genossenschaft in ganz Deutschland möchte mit so einem Ganoven zu tun haben. Herzog und mit ihm der Prüfungsverband haben mit ihren Machenschaften, wie Nötigung, Erpressung, Veruntreuung, Bilanzfälschung, Steuerverkürzung Falschtestate und Falschinformation der Vertreter/Mitglieder hauptsächlich zu veranworten, wie die VR-Bank Marktredwitz eG in Schutt und Asche gelegt wurde.
Der Verband hat selbst mit sich zu tun, um seine eigene Haut zu retten, da spielen individuelle Schicksale von Einzelnen wirklich keine Rolle mehr. Ob die von ihm geschassten Vorstände anderer Banken, ihm einen Platz unter der Brücke lassen werden, scheint mehr als fraglich. Und hier bleiben kann er auch nicht, wie K.K. so trefflich formuliert hat, da dies nicht ratsam wäre, nach allem was her vielen Leuten hier angetan hast. Und wer es nicht weiss: es musste schon mal ein Ex-Prüfer, der als Vorstand in Selb agierte, die Region bei Nacht und Nebel gen Osten verlassen , um der Lynchjustiz zu entgehen.
"Quo vadis" Johannes Herzog ?

   

Nr. 2919

K.K.

24. Januar 2008, 23:17 Uhr

Betreff: Die Zeit hat sich geändert

Johannes,
Du hast viel Dreck am Stecken! Trotzdem, hast Du als Du von Verbandes Gnaden kamst geherrscht als wärst Du Gott.
Du hast vielen übelst mitgespielt, egal ob bislang treue Weggefährten oder nur einfachen Mitarbeitern.
Ich weiß wie kein anderer was Loyalität und Verschwiegenheit heißt.Habe lange Zeit gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Du hast Dich aufgeblasen und viele gut gemeinte Ratschläge in den Wind geschrieben,einfach weggewischt.Du glaubtest, weil Du den Verband im Rücken wähntest, könntest Du Dir alles erlauben, alle unter Druck setzen, weil Du viel wußtest.
Mich kannst Du jetzt nicht mehr erpressen, und Dir weht der Wind jetzt frontal ins Gesicht.
Jetzt mußt Du selbst ausbaden, auf was Du Dich eingelassen hast!
Ich hoffe , daß es Dir auf ähnliche Weise nahegebracht wird wie mir, nämlich ehrverletzend und beleidigend. Und wenn Du dann alleine in der Wüste stehst, verlassen vom Verband, der Dich dann nicht mehr decken kann und will, weil Du nämlich nutzlos geworden bist, wünsche ich Dir daß Du unwillkürlich daran denkst was Du, zu Deinem eigenen Vorteil, anderen angetan hast.
Ich habe mein Gewissen erleichtert, die Fakten an rechter Stelle auf den Tisch gelegt.
Die Zeit hat sich nämlich geändert, der Wind hat sich gedreht, gegen Dich Johannes. Lange wirst auch Du Deinen Dienstwagen nicht mehr fahren, und Deine Wohnung kannst Du eigentlich heute schon kündigen, denn hierbleiben wirst Du wohl kaum nach Deinem Sturz, wäre wohl auch nicht ratsam, nach allem was Du vielen Leuten hier angetan hast.
Mach`s gut, Johannes, und plane Deine Zukunft etwas bescheidener, Deinen Einkünften entsprechend, ich weiß das aus Erfahrung.

K.K.

   

Nr. 2918

Aus dem inneren Kreis der Bank

24. Januar 2008, 17:47 Uhr

Betreff: Das was Johannes Herzog gemacht ist noch viel verwerflicher als das von Hegers und Wolf und Krämer

Johannes Herzog hat doch unter all die höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtliche untersagte Kreditengagements sein Prüferzeichen drunter gesetzt. Darum wird er mit ins Fadenkreuz der Ermittler gerückt sein. Niemals sieht ein Außenstehender sonst die Prüfungsprotokolle zu den Krediten, auch kein Angestellter. Aber jetzt werden sie von den Ermittlern genau mit angeschaut und im Verfahren könnten wir den einen oder anderen interessanten Auszug daraus hören. Wenn der Revisor immer wieder Ja und Amen sagt, dann fühlt sich doch der Vorstand nicht verpflichtet den Schaden zu vermeiden, dann geht man doch jedes Risiko ein. Er hat doch die Bilanzen bei uns mit gemacht, wo man die Wertberichtigungen draußen gelassen hat, weil sonst der Laden zusammen gebrochen wäre.

Mit dem Aufhebungsvertrag, da mussten doch auch die Prüfer damals aus dem Feuer genommen werden. Drum hat es Vorbesprechung mit den Vertretern zu den Regressansprüchen gegeben, wo angeraten wurden, dass die Vorstände nicht in Haftung genommen werden sollen. Klar hat das dann in den richtigen Protokollen ein bisschen anders ausgesehen.

Herr Herzog hat als Prüfer schon nicht viel getaugt, und dann macht er den Schaden gleich noch größer mit dem Forderungsverzicht von den 430.000 €. Er meinte er lebt auf einem anderen Stern. Dafür muss er in Haftung genommen werden und die Staatsanwaltschaft prüft anscheinend gerade, in wie weit er bei den unsauberen Krediten von Heger und Wolf selber mit dabei ist. Die Wirklichkeit hat Herrn Herzog gnadenlos eingeholt. So jemand kann man doch nicht an der Spitze der Bank lassen. Das kostet uns weiter Kunden und die verbleibenden Sparer weiter Guthabenzinsen und die Kreditnehmer höhere Sollzinsen.

   

Nr. 2917

Ein Mitglied

24. Januar 2008, 13:06 Uhr

Betreff: Bis hier her und nicht weiter

Der Aufsichtsrat unserer Bank ist wie es scheint unfähig von sich aus Entscheidungen zu treffen. Wie könnte es sonst sein, daß dieser Herzog im noch in unserer Bank ist. Der ist doch schlimmer, als Heger sen., jr., Wolf und Krämer zusammen. Eiskalt hat er unserer Bank vor die Hunde gehen lassen, um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Solche Subjekte gehören weggesperrt. Wenn schon der Aufsichtsrat nicht in der Lage ist, einen Schlußstrich zu ziehen, dann wird es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ans Tageslicht bringen. Das kann noch dauern, bis die durch sind. Aber was in der Zwischenzeit noch schief läuft, daß muß sich der Aufsichtsrat nochmals - zusätzlich zu den bisherigen - Fehlverhalten zurechnen lassen, indem er keine Entscheidung gegen Herzog trifft. Aller Schaden, der sich jetzt noch auftürmt, wird eindeutig dem Aufsichtsrat zur Last gelegt werden. Entscheidungen können nicht mehr ausgesessen werden.
Da werden wir jetzt Zeichen setzen und nicht nur den Finger in die Wunde legen, sondern die geballte Faust. Wir lassen unser Eigenum nicht mehr verdummen, veruntreuen und wegnehmen. Wer dieses Spiel weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wenn es eine böses Erwachen gibt. Die Vorstände alt und neu, sowie der Aufsichtsrat und der Prüfungsverband haben uns das alles eingebrockt. Wir sind keine Manövriermasse, mit der man jonglieren kann, wie man will. Die Machtspiele des Genossenschaftsverbandes müssen ein für allemal beendet werden. Die sollen objektiv und neutral prüfen und nicht eine Institution darstellen , wo selbst schon der kleinste Angestellte -sprich Prüfer- sich über Herr von Gesetz, Ordnung, Eigentum von Anderen und der Vernichtung von Existenzen aufspielt. Dieser aufgeblasene, korrupte Haufen muß endlich in die Schranken gewiesen werden.
Die sollen ihre originäre Aufgabe erfüllen: uns Mitglieder zu schützen, vor gaunerhaften Vorständen und vorteilsnehmenden, unfähigen Aufsichtsräten. Alles andere sind die Dinge, die diesen Leuten bei den Verbänden gar nichts angeht.
Also Aufsichtsräte, Herzog sofort raus, die Prüfung von einer neutralen WP-Gesellschaft machen lassen. Damit nicht ein anderer Prüfungsverband versucht, die unfassbaren Vorgänge wieder zu zuschütten. Hier hackt doch keine Krähe der anderen ein Auge aus. Oder anders ausgedrückt: das sind mafiöse Strukturen, die im Hintergrund laufen. Nach einem festen Schema und genauso straff organisiert.

Mit uns hier in Rawetz nicht micht mehr. Dann wandeln wir die Bank in eine GmbH um, dies ist die einfachste Lösung um sich aus den Klauen , dieses Mafiageflechts zu entziehen

   

Nr. 2916

Beobachter

24. Januar 2008, 11:58 Uhr

Betreff: Den Deckel drauf gehalten, damit man die eigene Mitschuld nicht sieht

Die letzten Einträge stimmen vollkommen, wir haben es dem Prüfer Herzog zu verdanken, dass die Kriminalbeamten vom Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft da sind. Herzog lesen Sie selber einfach nur den Artikel in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), dann wissen Sie, dass Sie es eigentlich schon eingestanden haben, wie tief Sie in der Sache mit drin stecken. Sie sind bei der VR-Bank in Marktredwitz kein Neuling gewesen. Sie und Ihre Prüferkollegen waren die, die es verhindern hätten können, ja verhindern hätten müssen. Es ist doch Ihre eigene Ohrfeige, wenn im Artikel steht, es ging vor allem um höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtliche untersagte Kreditengagements. Das hat die Zeitung vom Staatsanwalt direkt erfahren. Das ist doch die größte Klatsche für den Prüfer, der das nicht festgestellt hat. Wenn Sie das behaupten, dass Sie das nicht gesehen haben, dann können Sie doch auch keinen Vorstand machen. Sie würden sich ja Ihre eigene Unfähigkeit bescheinigen.

Bei allen Pleiten bei den Kreditgenossenschaften, und die Situation in Marktredwitz kommt einer Pleite nahe, da wurden die Prüfer von den Banken raus genommen und ersetzt. In Marktredwitz wurde der verantwortliche Prüfer auf den Vorstandsstuhl gesetzt. Aber wahrscheinlich wurden Sie von Verbandsseite schon mit Aufnahme Ihrer Prüfertätigkeit mit allen Vollmachten ausgestattet, nur mit dem Ziel alles so zu steuern, dass man die gemeinsamen Sauereien zwischen Heger und Konsorten und dem Verband nicht sieht. Mit Ihnen hat der Verband das gesetzliche Prinzip der Wirtschaftsprüferordnung der Neutralität mit dem Tag Ihres Antritts gebrochen. Sie wussten, Sie werden Vorstand. Dafür musste die Bank aber noch tiefer in den Dreck fahren, bis zur Ausweglosigkeit. Ihr Lohn des Vorstandsamtes hat bei der VR-Bank Marktredwitz noch viele Kunden Geld, Eigentum und auch Existenzen gekostet. Sie sind der schlimmere Finger als Heger, Wolf und Krämer. Ihre Karriere baut sich auf den Schicksalen der Menschen auf, die Sie schützen hätten müssen.

Was scherten Sie denn die Prozesse um die Stichtagsverzinsung und um die Wertstellungen und um die nicht vorgenommenen Zinssenkungen bei den Krediten. Die Millionen, die man da einkassiert hatte, die haben sich ja auf Tausende von Schultern verteilt. Dass dabei Betrieben rein aus den KK-Linien Zigtausende abgenommen wurden, dass damit Eigenkapital aus den Betrieben gezogen wurde, das zum Überleben notwendig war, das haben Sie mit Ihrem Antritt sehen müssen, als Sie sich die Prozessunterlagen angeschaut haben und die haben Sie angeschaut bei der vielen Zeit, die Sie als Prüfer da waren. Die Zeit hat Ihnen die Bank durch Ihre katastrophale Einstufung über die Bilanzauswertungen selber gegeben. Aber genutzt haben Sie sie nur für sich und den Verband. Risiken außerhalb vertretbarem Rahmen haben die Prüfer schon um Jahrhundertwende bei der Bank gesehen, das hat man immer schön hinterher in die Lageberichte geschrieben. Es aber den Eigentümer zur rechten Zeit und mit Nachdruck zu sagen, ja warum denn den Dummen da draußen was mitteilen?

Sie sind persönlich haftbar zu machen, für das was bei Flex für die Bank verloren ging. Genossenschaftsrechtlich und nach dem KWG untersagte Kredite waren es, die Sie da dem Vorstand ermöglichten. 8 Millionen DM müsste man von Ihnen alleine für die zwei Fälle verlangen. Hoffentlich kommt das auch. Weil Sie ganz arg zittern, deswegen informieren Sie die Mitglieder nicht über den Vorgang der Ermittlungen. Über die Aufnahme Ihrer Person als Beschuldigter, warum sagen Sie nichts dazu? Wenn Sie es eingestehen würden, dann wären Sie am nächsten Tag draußen. Und für die Bank ist es wie mit der Börse, wenn zwei Prozent ihr Geld zurück holen, dann machen es zehn Prozent weitere nur nach. Und Alternativen zu Ihren Anlagen und zu Ihrer Bank unter Ihrer Führung gibt es wohl genug.

Sie sind schonungslos demaskiert. Jeden Tag bröckelt die Fassade, gerade so wie der Putz an dem Haus, wo schon Manfred Heger versprochen hat, man würde bald mit einem Umbau beginnen. Gestehen Sie doch ein, dass man auch hier nur einen Kreditverlust verschleiert hat, weil man die Millionen nicht mehr hatte ihn durch zu buchen. Sie versprechen Beitrag zur lückenlosen Aufklärung laut der Zeitung. Dann beginnen Sie mit sich selber, lassen Sie die Hosen runter. Zeigen Sie den Aufhebungsvertrag mit Heger her, die Staatsanwaltschaft hat ihn sich sicher schon geholt und wir werden genug in einem Verfahren dazu hören.

Sagen Sei uns warum der Aufsichtsrat einem schon geschlossenen Vertrag nachträglich zustimmen musste? Nur weil man für den Registereintrag die Zustimmung nachweisen musste? Sonst hätten Sie das vielleicht sogar ganz allein mit Horst Pausch durchgezogen. Sagen Sie uns warum man Manfred Heger mit dem Vertrag von der Haftung befreien musste und wer denn für so etwas die Berechtigung erteilen kann außer einem Richter? Sagen Sie uns wer damit noch befreit werden musste? Der Verband, einzelne Personen, Sie vielleicht für Ihre nicht vorschriftsmäßige Prüfung? Für die geschönten Bilanzen die man bei der Bank machte und vom Verband genehmigte? Zeigen Sie uns, wie Sie die genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse in Ihren Einzelprüfungen eingeschätzt haben. Sagen Sie uns, was Sie unternommen haben, dass Verstöße gegen den § 18 KWG (= Link) unterblieben sind bei der Bank, damit die erste Schranke zum Kreditverlust schon zugemacht ist. Sagen Sie uns warum Dr. Nickl vor der Vertreterversammlung und Reinhold Wolf selbst vor Gericht genau das Gegenteil gesagt haben. Sagen Sie uns wie viel Einzelwertberichtigungen Sie über die Jahre bei der Bank verlangen hätten müssen, dass sie zur Bilanz durchgebucht werden hätten müssen.

Sagen Sie uns, warum Sie die 340.000 € aus dem Verkauf von Jägerstüberl und Waldeslust nicht für die Bank eingefordert haben und warum Sie die anderen Sicherheiten auch noch freigegeben haben. Sagen Sie uns, wie oft Sie den Aufsichtsrat in Ihre Richtung genötigt haben und mit jeder Zustimmung mehr in die Hand bekommen haben. Raus mit der Sprache, Sie Aufklärer. Sie sind nur ein Blender, nichts anderes. Sie sind nicht nur nach § 33 KWG (= Link) nicht zuverlässig, das zu sehen braucht es kein BaFin, die selber ein schlechtes Gewissen haben. Sie sind für die Genossenschaft nicht tragbar, weil Sie sich Schuld auf die Schultern geladen haben. Dazu braucht es einen Ruck im Aufsichtsrat um Ihnen die Tür zu weisen oder doch einen Beschluss der Mitglieder. Sie sagen den Mitgliedern nichts, weil es Sie wie die Feder im Wind wegfegen würde.

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Nr. 2915

Betroffener Kunde

24. Januar 2008, 00:35 Uhr

Betreff: Dieser heutige Vorstand Herzog ist schlimmer als Heger, Wolf und Krämer

Am 30.11. letzten Jahres musste Herr Johannes Herzog eingestehen, dass die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz tiefgreifende Ermittlungen aufgenommen hatte. Bis heute versteht es der Vorstand die Öffentlichkeit und natürlich in erster Linie die Mitglieder in diesem Punkt ohne jede Information zu lassen. Seine Aussage vom Juni 2006 zum berechtigten Informationsinteresse der Vertreter der Bank verleugnet er mit seinem Verhalten geradezu. Glaubt dieser ehemalige Prüfer denn tatsächlich die Bank ist für ihn da und er ist wie ein König auf dem Thron, der niemanden Rechenschaft abzulegen hat. Dabei müsste er der erste Diener der Mitglieder sein, wie ein bekannter Ausspruch etwas anders angewendet werden müsste. Doch er muss dieser Auseinandersetzung mit den Mitgliedern aus dem eigenen Abwehrverhalten aus dem Weg gehen. Wir haben nämlich ausschließlich seiner Person den Aufmarsch der Leute der Staatsanwaltschaft zu verdanken.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Bank regelrecht umdreht, dann geht es nicht um Verfehlungen von kleinen Angestellten, oder teilweise isoliert um Abteilungen oder zusammenarbeitenden Gruppen von Mitarbeitern, bei der VR-Bank Marktredwitz geht es um die Aufklärung der Dinge, die die Prüfer des Verbandes laufend gesehen haben und die man einmalig in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) den 63 Vertreter in kurzen Worten gesagt hat. Es geht darum, dass sich die Vorstände der Bank eine Organisation aufbauen konnten, die fast einem Raubzug gegen die Kunden und die Bankeigner, die Mitglieder gleich kommt. Die Diskussion um Basel II, wie man es in der Öffentlichkeit genannt hat, wo es um die Sensibilisierung von Risikomanagement im Sinne von Risikoerkennung und Risikoerfassung ging und damit die Änderung im Kreditwesengesetz, die sich über den dazwischen gefügten § 25a KWG (= Link) zu den organisatorischen Pflichten von Bankgeschäftsleitern als dringend notwendig erkannt wurden, zeigen sich bei der VR-Bank Marktredwitz fast wie offen aufgelegt.

Wenn die Staatsanwaltschaft also heute bei der VR-Bank wegen Heger, Wolf und Krämer auffährt, ja was war dann mit den Prüfern des Verbandes, die genauso zahlreich, mit genauso höchster zeitlicher Intensität direkt in der Bank mit drin gesessen hatten und dabei vollste uneingeschränkte Einsicht in die EDV-Systeme hatten vom höchsten Kredit, bis runter auf jedes Kundenkonto, ob Soll oder Haben in jede Auswertung und in jede Liste der Bank? Wenn Herr Herzog und Herr Grothoff nicht erkannt haben, dass die Bankspitze korrupt und verbrecherisch handelt, ja was hatte dann ihre Anwesenheit überhaupt für einen Sinn? Wir wissen über die Sparkasse Tirschenreuth und nun natürlich über unsere VR-Bank, dass Wertberichtigungen von dort 30 Millionen € und bei uns 27,4 Millionen € den Strafbestand der Untreue erfüllen. Untreue ist nur die Umschreibung von Betrug, ohne dass das Geld in vollem Umfang beim Betrüger angekommen ist. Solche Wertberichtigungen sind keine unvorhersehbar hereinbrechende biblische Plage, sie haben eine klare Ursache und klare Verursacher. Es ist das Ergebnis der unsaubersten Arbeit von Bankvorständen, also ist es in ihrer Verantwortung und Gesetze haben das so festgelegt und die Rechtsprechung hat das auch unzählige Male so bestätigt.

Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes glauben nur, sie wären die Vorinstanz der Staatsanwaltschaft. Bisher hatte Herr Herzog gemeint, nur wenn der Verband diese Dinge anstößt, dann wird auch ermittelt, sonst hat man die Fäden selber in der Hand. Wie man selber mit den Gesetzen umgeht, da schaut niemand drauf. Denn welches kleine Mitglied bringt die Energie auf die Verbandsstruktur zu durchdringen und die Zusammenhänge zu erkennen. Wenn man alles unter Verschluss hat, wer soll da was in dieser Form anprangern können. Und so hat das Prüferteam Grothoff und Herzog sich ja auch schon bei der Acredobank verhalten. Denn die große bayerische evangelische Kirchenbank zuerst über die Einzelwertberichtigungen fusionsreif zu prüfen, damit man sie der örtlichen Genossenschaftsbank angliedern kann und die Wertberichtigungen dann plötzlich wieder raus zu nehmen, weil die Fusion nicht vom Verband gestaltet wurde, und nicht nach Wunsch verlief, sondern vom Vorstand und Aufsichtsrat und den Vertretern bei 100 %-iger Zustimmung, da bedarf es schon des Glaubens der Unanfechtbarkeit.

Wann wurde die Staatsanwaltschaft auf die VR-Bank denn aufmerksam? Als man öffentlich hörte, wie die Bankvorstände mit dem Geldwäschegesetz umgegangen sind? Mit dem Schreiben des Webmasters an das Außenministerium, dass man bei dieser Bank sogar vor der Finanzierung Schmierung und Bestechung in Afrika nicht zurückschreckt, mit dem Hintergrund, dass sich ein Vorstand einen persönlichen Profit ausbedungen hatte, dass er seine Eigentumswohnung an den Kunden an Mann bringen wollte? Mit größter Sicherheit wird dieser Kredit haarklein von den Kripoleuten kontrolliert. Das Jammern von Reinhold Wolf wegen seiner Karriere und dem, dass er dafür haften müsste, das hatte schon seine Berechtigung.

Selbstverständlich hätten die Prüfer Herzog und Grothoff sich hier als Vorinstanz der Staatsanwaltschaft schon vor vier Jahren, wenn nicht noch früher, erweisen müssen. Weil sie die Sache untergebuttert haben, deswegen haben wir die Staatsanwaltschaft da und die Prüfer des Verbandes sind ausgeschaltet. Durch die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft wird deutlich, dem Verband kann man im Zusammenhang mit der Bank nicht trauen, es ist notwendig die Prüfer außen vor zu lassen, damit nicht noch mehr vertuscht wird oder die Sache falsch rüber kommt. Der Kunde hat bei Gold, Gold, Gold anscheinend der Bank keine falschen Unterlagen vorgelegt, also könnte er doch die Bank über falsche Papiere nicht betrogen haben. Im Gegensatz dazu hat wahrscheinlich der Vorstand seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er sich ja keine schlüssigen Unterlagen vorlegen hat lassen und trotzdem hat er 1,5 Millionen ungesichert ausgegeben. Die Prüfer Herzog und Grothoff müssen das schon im Entstehungsstadium gesehen habe und auch darüber, dass man mit dem Kunden das Geschäftsfeld und die Firmen gewechselt hat und über den ersten faulen Kredit vielleicht sogar noch das Stammkapital für die zweite Pleitefirma finanziert hat. Die Firma war von Anfang an illiquid und so müsste man prüfen, ob die Bank half die Insolvenz zu überdecken. Das muss ein Prüfer aufgreifen. Und nicht diesen Vorstand im Amt lassen und verbreiten lassen der andere Vorstand wäre wegen unterschiedlicher Geschäftsphilosophie gegangen. Alleine dafür, dass Herr Herzog wahrscheinlich bei der letzten Vertreterversammlung die Fäden zog und dafür verantwortlich sein dürfte, dass man da den Vertretern einen Schaden von 800.000 € vortrug, obwohl es 1,5 Mio. gewesen sein dürften, zeigt die Skrupellosigkeit dieses Mannes aber auch dass, das er an der Spitze der Bank eine Gefahr fürs eigene Unternehmen ist. Und die Eigentümer anlügt, wenn er es braucht. Aber ohne die Begleitung durch Reinhold Wolf wäre für Johannes Herzog die Zeit der Überbrückung nach dem KWG nicht gegeben gewesen, so sieht es nämlich aus. Herrn Herzog ist doch heute egal, ob die Kunden früher tagtäglich Tausende Mal mit den Buchungen und den Zinsanpassungen über den Tisch gezogen wurden. Was soll er das heute aufgreifen, was er und seine Kollegen allerorten übersehen haben.

Auch Flex, oder das Sporthotel, oder die Sache in Wunsiedel mit den Sicherheiten und wahrscheinlich die meisten aller Abschreibungsfälle werden von der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit bis ins Kleinste durchgekaut. Die engsten freundschaftlichen Beziehungen bei Flex zwischen Vorstand und Firmeninhaber, die kennt die Staatsanwaltschaft sicher inzwischen auch. Ein Kredit von 4,5 Millionen DM mit einer Absicherung von 200.000, der ist alleine mit der Ausreichung schon Untreue. Das kann sich nur heilen in dem der Kredit im nachhinein tatsächlich gut geht. Jede Überziehung bei einer Darstellung des Kredites bei Ausreichung in die Kategorie nicht rosig hört sich an, als ob das Geld aus der Bank gekarrt werden sollte, ohne das man es jemals wieder sieht. Mit dem dass 733.000 DM aber als Überziehung schon im Prüfungsbericht zum Jahresende 2001 gestanden haben, wie es in der Versammlung vom 30.06.2005 eingeräumt wurde, haben die Prüfer die Karten offen gelegt. Sie haben das Risiko erkannt und aufgenommen und am Rande, wenn man bei einer Überziehung die ungesicherten Teile nicht auch als Risiko aufgreift, dann ist auch hier schon die rechtzeitige volle Wertberichtigung im Jahr 2001 schon nicht in die Bilanz eingegangen, man hat also die Bankeigner vielleicht schon damals über die Bilanz betrogen.

Die Revisoren haben die Pflicht so einen Kredit laufend zu verfolgen. Die Bank muss damals schon eine D 2-Bank gewesen sein, also in der schwärzesten Einschätzung durch den Verband selber, was sich deutlich über den weit über alles Übliche hinausgehende Verwaltungsaufwand für die Prüfungskosten belegt. Es scheint, die Prüfer haben die Forderung zur rechtzeitigen Wertberichtigung unterlassen und haben dem alleine und angeblich ohne Überwachung handelnden Vorstand bei Fälschung von Entscheidungsunterlagen eine Ausfall von 5 Millionen DM beim besten Freund ermöglicht. Sind hier die Prüfer für die Untreue des Vorstandes nicht direkt für verantwortlich zu erklären? Ist es abwegig, dass man den Vorstand sich auch hier einen erheblichen Kuchen abschneiden lassen wollte, damit er leise das Feld der Vorstandsposition räumt? Wenn dann Herzog und Grothoff mit Hilfe der Verbandsabteilungen den Aufhebungsvertrag schreiben lassen, darin den Vorstand von den Ansprüchen (auch noch nicht bekannte !?) befreien lassen und dieser Aufhebungsvertrag nur alleine vom Aufsichtsratsvorsitzenden und Manfred Heger ohne Kenntnis des Restes des Aufsichtsrates geschlossen wird, dann sind die größten Zweifel erlaubt, dass dies nicht im Sinne der Genossenschaft war, sondern dass hier die schlimmsten Vorfälle nicht ans Tageslicht kommen sollten. Mit das Allerschlimmste dabei ist, dass Herr Herzog seine Pflichten zur Aufdeckung seinen persönlichen Karriereplänen geopfert hat. Die Vorteilserlangung aus dem Schlamassel für den ehemaligen Prüfer, aus wie sich heute herausstellt ungesetzlichen Handlungen, schädigenden Handlungen gegenüber Kunden und Bank, mit der Formulierung der Staatsanwaltschaft gegen Genossenschaftsrecht verstoßend, schreit aus den ganzen Vorgängen heraus. Verstöße gegen das Genossenschaftsrecht, das die Prüfer nicht gesehen haben wollen.

Was Herr Herzog von Einhaltung des Genossenschaftsrechtes, von Verwaltung des Genossenschaftsvermögens und von Förderung der Mitglieder nach dem Gesetz hält, das hat er anschaulich mit dem Forderungsnachlass unter Beweis gestellt. Bis heute verschweigt er das Geschenk mit den 432.000 €. Ob es ein Geschenk war, wer weiß, aber sicher ist, er hat gesichertes Geld der Genossen mit vollen Händen beim Fenster raus geworfen. Er hatte eher den Effekt dabei erwartet als Retter der Region eingehen zu dürfen. Die Kehrseite war ihm nicht wichtig. Wer hätte es auch erfahren sollen. Da hat er noch nicht erkannt, dass seine eigenen Leute ihn hier gar nicht haben wollen und ihn beäugen und beobachten.

Man meint fasst, er informiert nicht mal den Aufsichtsrat was nun wirklich mit den Ermittlungen ist. Er dürfte gegenüber der Staatsanwaltschaft ja der erste Ansprechpartner sein. Wissen die Aufsichtsräte eigentlich in welcher Form gegen ihn ermittelt wird, welche Strafanträge gegen ihn im Einzelnen vorliegen oder wie sich die Lage von Seiten der Staatsanwaltschaft heute aus der Sicht der Ermittlung ergibt, da man die Unterlagen vor Ort sichten konnte? Ist Herr Herzog über unkontrollierten Kreditverhältnisse als Prüfer im Fadenkreuz, über die Aufhebungsverträge, über den Forderungsverzicht? Warum gehen die Aufsichtsräte dann nicht selber zum Staatsanwalt und legitimieren sich mit der Satzung und dem Genossenschaftsgesetz als Vertreter der Bank gegenüber dem Vorstand und verlangen dort direkte Auskunft oder laden den Ermittlungsleiter unter Ausschluss des Vorstandes die nächsten Tage zur Sitzung ein? Herr Herzog zieht in seiner augenblicklichen Lage jeden mit in die Tiefe nur um sich selber zu retten. Das gilt für die Männer des Aufsichtsrates und das gilt für die ganze Bank. Man kann es nicht oft genug wiederholen, was die Staatsanwaltschaft aufdeckt, das hat Herr Herzog schon lange gewusst. Er ist für ihr Auftreten bei unserer VR-Bank verantwortlich. Hätte er nicht auf diesem Weg Vorstand werden wollen, dann hätte man im Jahr 2003 nicht nur eine Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich von der Raiffeisenbank Arzberg angestrengt. Das scheint man ja irgendwie niedergebügelt zu haben. Verfahren gegen Heger, Wolf und Krämer wären viel dringender gewesen und so kommen sie eben jetzt im Nachgang und reißen andere mit in den Strudel, dank Karriereplanung Johannes Herzog und Vertuschungsnotwendigkeiten für den Genossenschaftsverband Bayern. Dieser Mann ist für die Bank untragbar. Keinen Tag mehr, jede Stunde ist zuviel.

   

Nr. 2914

Ausgesonderter Mitarbeiter

23. Januar 2008, 15:30 Uhr

Betreff: Klar stammt der Aufhebungsvertrag Heger von den Prüfern

Wenn die Angestellten die Seiten im Wunsiedeler Kreis lesen, dann gehen ihnen erst so richtig die Lichter auf. Man sieht hier eindeutig wie man Manfred Heger mit einem goldenen Handschlag verabschiedet hat. Bei uns hat man gemeint der Vorstand ist der Herrgott selber. Überziehungen von den vom ihm betreuten Kunden waren unbegrenzt möglich. Und der tägliche Kaffeeklatsch mit dem Flexkunden, der war doch offensichtlich. Wahrscheinlich hat da der Kunde bei der Überziehungsbearbeitung gleich mit gewirkt.

Dass also der Aufsichtsrat Pausch den Vertrag von sich aus mit Manfred Heger gemacht hätte, das glaub ich nicht. Da hätte Herr Heger ja den Vertrag selber schreiben dürfen. Das waren mit Sicherheit die Prüfer. Die haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt, nach dem sie in den Tagen das Kommando in die Hände bekommen haben. Es war doch genau die selbe Zeit, als Reinhold Wolf in Selb wegen dem Goldfall gejammert hatte, meine Karriere ich muss dafür haften. Wenn die Staatsanwaltschaft hintergründige Informationen haben will, dann muss sie mal bei den rausgedrückten Mitarbeitern nachfragen. Der Aufsichtsrat war doch bloß Spielball. Und der Vorsitzende war immer im Boot von den Vorständen, ob freiwillig oder unfreiwillig.

Hat Herr Herzog den Vertretern im letzten Jahr gesagt, wie das bei Gold, Gold, Gold wirklich war? Dass mit der Telfonvorwahlfirma schon große Überziehungen bestanden haben und der Kunde sein Geschäftsfeld komplett verändert hat und mit dem neuen Geschäft eigentlich schon mit einem unglaublichen Minus gestartet war? So wie mit dem Goldmärchen vielleicht, ist es immer nur darum gegangen die alten Sauereien zu reparieren. Aussagen wie bei Flex, wo man den Schwager aus Kanada auch noch brauchte zu Strohmannkrediten, das haben die vielleicht in der Kreditabteilung mitgekriegt, dass man sonst nichts mehr unterbringen könnte. Wir hoffen auch, dass die jetzt die Rechnung präsentiert kriegen. Dass man den Vertretern gar nicht den ganzen Schaden gesagt hat, ist nur eine Seite der Medaille, da könnten ganz andere Sachen raus kommen. Das mit der zeitlich versäumten Insolvenz in Slowenien, wer soll das denen denn abnehmen? Da passt auch das Beispiel Gold, Gold, Gold, dass man da vor der Revision die 180.000 € auf Verwandte und Firmenangehörige ausgebucht hat. Ich glaub, da war nicht mal mehr die Möglichkeit das zurückzubuchen. Da mussten die tatsächlich dafür gerade stehen und so ist halt die Abschreibung nicht unter dem Goldbuben gelaufen, sondern über den anderen Namen.

Der Herr Herzog hat ganz anders geschaltet, der hat gemerkt, dass er den Reinhold Wolf gar nicht zur Rechenschaft ziehen braucht, der hat gemerkt dass er den bestens vor den eigenen Karren spannen kann. Den hat er die letzten Jahre voll im Sack gehabt und der ist voll nach seiner Pfeife getanzt. Reinhold Wolf war nur noch froh alles unbeschadet zu überstehen. Ein Kunde kann die Bank doch in dem Maß nur betrügen, wenn er falsche Unterlagen bringt. Wenn gar nichts an Geschäftskonzept da ist, dann ist doch der Kreditmann und in dem Fall der Vorstand selber der Betrüger an der Bank. Die haben sich laufend an der Bank vorbei bedient und Reinhold Wolf hat hier die beste Möglichkeit gesehen seine Eigentumswohnung nicht nur zu versilbern, sondern sogar zu vergolden. Das er das Risiko allein bei der Bank abgeladen hat, dass haben die Prüfer auch sehen müssen und so haben sie sich zusammen gehockt und ausgekartet, wie man sich am besten gegenseitig helfen kann. Reinhold Wolf mit der Rettung in den Ruhestand nach zwei bei drei Jahren und Johannes Herzog als alleiniger Nachfolger aller Vorstände. Da ist die schlechte Lage der Bank sogar noch als Vorteil angesehen worden, da kann man eine Fusion mit einem alleinigen Vorstand Herzog doch besser verkaufen und das Thema VR-Bank Marktredwitz wäre mit dem Banknamen untergegangen. Wahrscheinlich hat nur Karl Krämer gestört, der die Angriffe einfach nicht mehr ertragen hat und zur Arbeit unfähig war, sonst hätte der die Fusion sogar noch begleiten dürfen. Der war eine Gefahr, weil er Unterlagen gebunkert hat, wie ein schwarzes Loch im Weltall. Da ist vieles nicht mehr raus gekommen aus den Schränken, drum musste Herr Herzog es nutzen, dass der einmal eine Reise für die Bank ins Mittelmeer gemacht hat.

Vielleicht befragt die Staatsanwaltschaft mal die Mitarbeiter, wenn es nicht schon passiert, angefangen bei denen, die man rausgedrängt hat. Vielleicht bekommen wir Zeugenschutz und dürfen anonym aussagen, bei dem was uns sonst drohen könnte. Irgendwo scheinen die Dinge ja schon zu bröckeln. Man hört, dass welche aus der Spitze der Bank schon umgefallen sind. Wenn man bekannt geben muss, was schon alles vorgefallen ist, seit die Kripoleute eingefallen sind und was man den Vertretern und den Mitgliedern alles verheimlicht, da könnte es einen Aufschrei geben. Und im Münchener Gästebuch steht richtig drin, man muss diese Bank auch zum Wahlkampfthema machen. Vielleicht hören sie dann auch mal zu die bisher nur die Augen verschlossen haben.

Mit den Wertstellungen und der Stichstagsverzinsung, da hat man uns auch im Glauben gelassen, dass sei einfach eine Sache, wie man Geld verdienen kann. Kleinvieh macht auch Mist. Warum soll man sich da als Angestellter Gedanken machen, wenn doch die Revision die EDV-Grundlagen prüft und nie etwas einwendet, wenn man sogar die Darlehensauszahlungen valutarisch vorzieht oder bei der PN-Bearbeitung ein Tag draufgeschlagen wird oder die automatischen Einstellungen zur Schaltereröffnung zu Gunsten der Bank eingestellt werden? Da hat die Revision nie was dazu gesagt und eine Innenrevision hat man ja auch. Dass das laufender Betrug am Kunden war, das ist uns allen auch erst jetzt bewusst geworden. Die Steuerung dazu ist von ganz oben gekommen. Dazu müsste man nur mal die BIS-Einstellung in Basis kontrollieren und die IKESA-Einstellungen und jetzt im neuen System, die müssen ja zehn Jahre aufbewahrt werden. Zumindest soweit käme man also zurück um das zu kontrollieren. Und vielleicht ist bei der Rechenzentrale das auch noch weiter zurück gespeichert.

Uns Mitarbeiter hat Herr Herzog gedrückt an allen Ecken und Enden. Wenn er die Vorstände eingebremst hätte oder die anderen Prüfer schon viel früher es hätte keine Einbrücke gegeben, die unsere Arbeitsplätze in Gefahr gebracht hätten. Herr Herzog hat mit unserer Not kalkuliert wie mit den Nöten der Kunden auch. Das scheint von ihm sogar in seinen Plan aufgenommen worden zu sein. Am Allerwenigsten hätte da rein gepasst, dass man mit Manfred Heger und den anderen Vorständen eine Prozess wegen eines Regresses führen wollte, die mussten ohne gegenseitige Ansprüche, aber noch mit einem hohen Urlaubsgeld zum Abgang gebracht werden. Die Prüfer haben die Vorstände mit ihrer Untätigkeit regelrecht zu den Machenschaften verführt und zum Schluss wollte sich Herr Herzog noch zum Gewinner machen. Das müssen wir alle zusammen verhindern. Der ist keinen Deut besser wie Manfred Heger und Reinhold Wolf und Karl Krämer.

   

Nr. 2913

Mitglieder

23. Januar 2008, 09:53 Uhr

Betreff: Wie lange schweigt der Aufsichtsrat noch?

Nach § 38 Genossenschaftsgesetz, Abs. (2) (= Link) hat der Aufsichtsrat eine Generalversammlung, bei uns die Vertreterversammlung, einzuberufen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. Ist eine Durchsuchung der Bank durch die Staatsanwaltschaft nichts, was dafür zehnmal den Grund her geben würde die Vertreterversammlung einzuberufen und die interessierten Mitgleider einzuladen. Wollt ihr uns nicht informieren was für Beschudligungen vorgetragen wurden? Wollt ihr uns nicht informieren, ob auch gegen Aufsichtsräte ermittelt wird? Wollt Ihr uns nicht informieren, ob gegen den jetzigen Vorstand ermittelt wird?

   

Nr. 2912

Geschäftsleiter

23. Januar 2008, 09:21 Uhr

Betreff: Stammt der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger aus der Feder des Genossenschaftsverbandes?

Wenn Vorstandskollegen abberufen wurden, dann wird auch von Verbandsseite regelmäßig empfohlen, dass sich der Aufsichtsrat einer Bank eines Fachanwalts von außen zu bedienen solle. Seit hier über den Aufhebungsverträge zuerst mit dem ehemaligen Vorstand Manfred Heger und dann mit Karl Krämer geschrieben wird, hatte ich regelmäßig das Gefühl, hier würde irgendwas nicht passen, es würde irgendwas fehlen. Auch der Anwalt, der ein angebliches Gutachten in dem Fall Flex erstellte, was man halbherzig in die Vertreterversammlung einbrachte, schien mir nicht dazu da gewesen zu sein, um die Bank gegenüber dem Vorstand in einer Rechtsposition zu vertreten, sondern rein Abläufe zu bewerten, um den Aufsichtsrat als unschuldig darzustellen.

Bei der VR-Bank Marktredwitz scheint es mir, als ob der Genossenschaftsverband sehr darauf erpicht war die Fäden nicht aus der Hand zu geben und die Meinung im Aufsichtsrat immer steuern zu können, ohne störenden Einfluss von Dritten. Die Formulierung des Aufsichtsratsprotokolls zur Dienstaufhebung, die hier schon mehrfach aufgezeigt wurde, ist geradezu hanebüchen. Man darf doch sicher davon ausgehen, dass der damalige Aufsichtsratsvorsitzende sich in so einer heiklen Angelegenheit nicht hinreißen ließ mit dem Vorstand selber den Aufhebungsvertrag auszuhandeln, der beiderseits finanzielle Risiken und Verpflichtungen mit sich bringen hätte können. Hätte der Aufsichtsratsvorsitzende hier im Alleingang Fehler gemacht, er wäre von Genossenschaftsverband zerrissen worden. Ein Hinweis in eine unfassbare Richtung liefert der Aufsichtsratsvorsitzende selber, der dann zwei Monate später auf der Vertreterversammlung zwar die unglaublichen Schlussbemerkungen aus dem Prüfungsbericht verlesen musste, aber an diesem Abend keinen Ton dazu sagte, dass er zwei Tage nach der Versammlung aus Gründen der persönlichen Überlastung zurücktreten würde. Man hat dabei eher andere Aufsichtsräte turnusgemäß zur Wahl gebracht, anstatt, dass er soviel Anstand gehabt hätte dort zu sagen, dass er gehen würde. Er hat sich am Abend sogar auf Bitten einer Vertreterin persönlich vorgestellt, weil man die Aufsichtsräte gar nicht kennen würde.

Dieser Aufsichtsratsvorsitzende dürfte dieses Risiko des Alleingangs nicht eingegangen sein, er hat mit größter Wahrscheinlichkeit den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger nicht aufgesetzt und ausgehandelt, der Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche, auch noch nicht bekannte. Der dürfte mit größter Sicherheit aus der Feder des Genossenschaftsverbandes Bayern stammen. Mit der Zustimmung vom 4. August 2004 hat man den gesamten Aufsichtsrat dazu genötigt einem Vertrag zuzustimmen, der gegen das Genossenschaftsgesetz steht. Ein Vorstand, der 100 Millionen DM an Kreditverlusten verschuldet, der mindestens 27,4 Millionen € an Wertberichtigungen hinterlässt, wie es ja nach Vorstandsbericht zum 31.12.2004 der Fall war, der darf nicht einfach nur aus der Verantwortung entlassen werden. Diese Verantwortung muss aufgeklärt werden. Hätte der Vorstand ein reines Gewissen gehabt, er hätte um seine Position gekämpft und er hätte ohne die Vertreterversammlung zum damaligen Zeitpunkt nicht entlassen werden können.

Es kann doch nicht sein, dass man Gründe hat, die zum Versagen der Erlaubnis durch die Bankenaufsicht reichen, die man aber den Mitgliedern als Eigentümer der Bank verschweigt. Was ist das für eine Grundauffassung von unserer genossenschaftlichen Mitgliedschaft? Für uns Geschäftsleiter ist dies Praxis sogar eminent gefährlich. Wie sollen wir uns gegen unberechtigte Vorwürfe wehren, wenn der Vorwurf nicht vorgetragen wird. In vielen Fällen werden emotionale Vorwürfe vorgetragen, die dann von mehreren Personen breit getreten werden und der abzuservierende Vorstand steht mit seinen Argumenten alleine da. Bei der VR-Bank Marktredwitz scheint es, dass die Prüfer den Aufsichtsratsvorsitzenden gelinde gesagt an die Hand nehmen konnten und ihm den Aufhebungsvertrag mit dem Vorstand mitgebracht haben. Gemäß der Gesetzeskommentierung erscheint dieser Aufhebungsvertrag eigentlich sittenwidrig. Die Regressabhandlung zu Flex, die für sich schon sehr zweifelhaft ist mit dem wie man die Vertreter dazu informiert hat, in dem man sogar den größten Teil des Gesamtschadens verschwiegen hat, reicht nicht aus, den Vorstand im Gesamten frei zu stellen, für die ungemeinen Schäden, die er zu verantworten hat. Wenn es Gründe gegeben hat, den Vorstand außerordentlich zu kündigen, dann wurde der Aufsichtsrat im Gesamten mit seiner Zustimmung in Not gebracht. Denn es scheint, in dem Aufhebungsvertrag steht, dass der Vorstand noch ein Jahresgehalt bekommen hat und die Altersversorgung, anscheinend auf Lebensversicherungsbasis hat man ihm auch noch belassen. Unter Verzicht auf alle Ansprüche würde ich sogar verstehen, dass dem Vorstand Kreditansprüche der Bank erlassen worden sein könnten.

Wer die außerordentlichen Gründe einer Dienstaufhebung nicht nutzt, wie es in diesem Fall erscheint, wer mögliche Ansprüche daraus untergehen lässt, der handelt im Sinne des § 41 Genossenschaftsgesetzes als Aufsichtsrat gegen jede Sorgfaltspflicht. Mit so einer Vereinbarung bringen sich die Aufsichtsräte in Haftung. Schon die Beschlüsse zu den Bilanzen von 2002 und 2003 waren anscheinend ein Akt der Nötigung, Bilanzbetrug abzusegnen. Keine Bilanz im Genossenschaftsbereich wird vorher durch Vorstand und Aufsichtsrat endgültig beschlossen, bevor da die Bilanzprüfung des Verbandes nicht abgeschlossen ist. Wie soll der Aufsichtsrat wissen, dass es nicht geht, dass man Einzelwertberichtigungen zwar feststellt, aber wenn man die bei den Forderungen nicht absetzt, dass damit die Vermögenswerte der Bank zu hoch angesetzt sind. Die Prüfer haben dass doch selber so festgestellt und abgesegnet. Das dürfen die Revisoren nicht durchgehen lassen und dann hat ja auch der Verbandsvorstand seine Unterschrift zum unbeschränkten Bestätigungsvermerk genauso erteilt. Bei Manfred Heger und dann auch Karl Krämer hat man aber trotz den Gründen, die zur Abberufung gereicht hätten noch ein Jahresgehalt gewährt. Die Aufsichtsräte wurden vielleicht genötigt sechsstelligen Aufwandsbeträgen zuzustimmen, die der Genossenschaft eigentlich erspart hätten werden müssen. Da stecken sie wieder in einer persönlichen Haftung und wer sagt denn, dass man in den Verträgen nicht vielleicht sogar großzügig auch noch mit Abfindungen hantierte?

Die Mitglieder haben das Recht über diese Verträge zu erfahren. Hier ist die Aufklärungs- und Informationspflicht seitens des Aufsichtsrates weit höher einzustufen, als ein schutzwürdiges Interesse der Vorstände. Das fragwürdige schutzwürdige Interesse hat vielleicht ein Herr Herzog. Den Verträgen muss vielleicht unverzüglich wegen einer möglichen Sittenwidrigkeit widersprochen werden. Da braucht man die alten Vorstände in der augenblicklichen Situation nicht fürchten, und auch keine rechtliche Auseinandersetzung. Die haben jetzt genug zu tun sich gegen den Staatsanwalt zu verteidigen und brauchen da ihre Argumente. Die Aufsichtsräte wurden in die Situation gebracht, dass sie sogar für die Urlaubsbezahlung, Fahrzeugnutzung und was sonst alles noch, persönlich haften müssten. Diese Ansprüche müssten 10 Vertreter oder 150 Mitglieder in einem Antrag formulieren. Dann würde im Hintergrund die Rolle der Prüfer dazu auch aufgedeckt werden. Hier wurde sogar dem Aufsichtsrat eine normal übliche Rechtsberatung vorenthalten. Wenn dies mit Dr. Nickl jedoch uneingeschränkt von Anfang an der Fall war, dann sitzt der Aufsichtsrat mit den alten Vorstände, mit den Prüfern wirklich auf der selben Bank.

Es ist fast beschämend, dass ein Anwalt sogar Aufsichtsratsvorsitzender war. Wenn der Rückgrat hätte, dann hätte er es sich nicht bieten lassen, dass er als Vorsitzender abgewählt wurde. Da haben ihm ja die Aufsichtsräte die Unfähigkeit direkt bescheinigt. Das wäre wirklich ein Grund gewesen sofort aus dem Aufsichtsrat zurückzutreten. Aber heute darf keiner raus gehen, es könnte sein, dass man ihm dann viel Mist zuschiebt und er schon aus Schutz für sich selber dabei bleiben muss um mitzubekommen was abläuft.

Ich hoffe für uns alle, dass über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aufklärung kommt. Dieses Spiel Zuckerbrot und Peitsche vom Genossenschaftsverband bei uns im Hintergrund braucht dringend eine Bremse. Es hat seinen guten Gründe, warum wir am Markt unsere Probleme haben und warum wir oft nur belächelt werden.

   

Nr. 2911

Anonym

22. Januar 2008, 15:55 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Bilanzbetrug 2002 und 2003 und Dienstaufhebungsvertrag Manfred Heger

....... ……………, den 22. Januar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als zeitweiliger Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


1. Gemäß Beweisquelle B) führte die von den genannten Revisoren geprüfte Bank in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 aus, dass ungesicherte Kreditteile der problemhaften bzw. problembehafteten Engagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Da in einem Lagebericht einer Bank ein solcher Vermerk sicher nicht aufgenommen wird, wenn es sich um geringfügige Beträge handeln würde, steht der Verdacht nahe, dass es sich um gewichtige Summen handelte. Die Unterlassung von Verbuchung von notwendigen Wertberichtigungen hat zur Folge, dass die Verhältnisse nicht entsprechende den Bankbilanzrichtlinien und dem HGB und allen anderen tangierten Gesetzen im Abschluss richtig dargestellt sind. Es bedeutet, dass hier Bilanzbetrug vorherrscht. Die Unterlassung der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ist durch die gesetzliche Prüfung im Genossenschaftswesen nur gemeinsam mit den Abschlussprüfern möglich. Die Lageberichtsvermerke dürfen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar von den Abschlussprüfern gefordert worden sein.

Wie der Beweisquelle B] ebenfalls zu entnehmen ist, hatte die gesetzliche Prüfung für die betroffenen VR-Bank Marktredwitz bereits festgestellt, dass latente Risiken bereits über einem vertretbaren Rahmen bestanden haben, was durch di Worte „weiterhin“ und „zurückgeführt“ unterstrichen wird. Den Eigentümern der Bank, den mitgliedern wurde jedoch die Risikolage regelmäßig sowohl von den Abschlussprüfern als auch den Vorständen und Aufsichtsräten wahrscheinlich wissentlich und beabsichtigt verschwiegen.

Die Bank hatte in den Jahren 2001 bis 2004 ca. 26 Mio. € an Kreditverlusten zu verkraften, alleine was aus den Bilanzen der Bank und den Vertreterversammlungsprotokollen zu ersehen ist. Auch 2005 und 2006 waren mit ähnlich hohen Werten belastet. Durch die Vermeidung von Buchungen von Verlusten in den Jahren 2002 und 2003, oder auch anderen Jahren, die aber hier in Millionenhöhe möglich erscheinen, wurde den Bankverantwortlichen durch die gesetzlichen Prüfer ermöglicht die Risikopotentiale vielleicht weit über den gesetzlichen Normen hinaus hoch zu halten. Die gesetzlichen Kreditgrenzen zum Höchstkredit nach § 49 Genossenschaftsgesetz und § 13 Kreditwesengesetz und die Großkreditgrenze und die Summe aller Großkredite nach § 13 KWG werden aus dem Eigenkapital zurückgerechnet, um eine Ausgewogenheit von Risiko zu Eigenkapital her zu stellen. Die Risikotragfähigkeit wurde mit Hilfe der gesetzlichen Prüfung weit besser dargestellt, als es sich in Wirklichkeit dargestellt hätte. Die Prüfer könnten damit an großen Kreditausfällen mitschuldig sein.


2. Gemäß Randziffer 80 der beigefügten Kommentierung des § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link) kann der Vorstand nicht auf Ersatzansprüche gegen einen Mitarbeiter verzichten. Da § 41 GenG analog für den Aufsichtsrat gilt, kann der Aufsichtsrat als Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand gegenüber diesem ebenfalls nicht auf Ersatzansprüche verzichten.

Nach Beweisquelle E) stimmte der Aufsichtsrat protokollarisch zu, dass mit dem Vorstand Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Die verwendete Formulierung weist eindeutig darauf hin, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Alleingang einen bestehenden Dienstvertrag mit einem amtierenden Vorstand beendete, wozu er mit Sicherheit vor Unterzeichnung einen Beschluss benötigt hätte. Erhellend erscheint hierzu Beweisquelle D)c), wo in einer Anhörung vor der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der betroffenen Vorstand erklärte, dass mit diesem Vertrag auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch nicht bekannte, verzichtet wurde. Für diese Vereinbarung mit einem Vorstand haben aber weder der Aufsichtsratsvorsitzende alleine als auch der Aufsichtsrat im Ganzen das Recht dazu. Dies ist in der Satzung der Bank zusätzlich so festgelegt. Außer diesem Satz des ehemaligen Vorstandes wurde dies weder vom Aufsichtsrat, noch von Abschlussprüfern gegenüber den Vertretern genannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sollte damit eine Haftungsgefährdung für die Aufsichtsräte selbst vermieden werden.

Die Vermutung zu dem Vorgang erscheint jedoch so, dass die Abschlussprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, hier die Herren Herzog und Grothoff die Vorgehensweise des Abschlusses des Dienstaufhebungsvertrages gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden vorgetragen haben und wahrscheinlich sogar für den Vertragsentwurf verantwortlich sein dürften, bis hin zur Unterzeichnung des befreienden Aufhebungsvertrages vor einer Genehmigung des verantwortlichen Gremiums, dem Gesamtaufsichtsrat. Die Formulierung des aufgezeigten Protokolles vom 04.08.2004 spricht schier von einer Nötigung des Aufsichtsgremiums der Bank zur Zustimmung, vielleicht sogar schon des Aufsichtsratsvorsitzenden. Erschwerend für die Rolle der Prüfer erscheint, dass sich Herr Johannes Herzog in die Situation bringen konnte, hieraus selbst Nachfolger des verabschiedeten Vorstandes werden zu können, was an Vorteilsnahme aus der Aufgabe der Haftungsverpflichtungen des früheren Vorstandes hindeuten könnte. Auch für den Dienstherrn des Prüfers, den Genossenschaftsverband Bayern dürfte es eher vorteilhaft erschienen sein, nicht in aller Öffentlichkeit als wirtschaftsprüfender Begleiter von Kreditausfällen zu sein, die nun über Ermittlungen als Untreueverdachtsbestände angeblich tatsächlich überprüft werden.

Durch das Einwirken der Herren Herzog und Grothoff über ihre sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers haben sie der VR-Bank Marktredwitz großen Schaden zugefügt, weil dadurch auf Haftungsansprüche gegen den Vorstand in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2910

Aus der Organisation

22. Januar 2008, 12:36 Uhr

Betreff: Wann lassen die Münchner Herrn Herzog fallen wie eine heiße Kartoffel?

Es ist unbestritten, der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hatte doch lange Gelegenheit bei dieser Bank alles einzusehen. Unfassbare Prüfungskosten zeigen doch, dass die Prüfer schon bald täglich bei der Bank anwesend waren. Was er wirklich dabei gemacht hat, dass sieht man aus dem, dass ein Gutachter namens Dr. Nickl Verfehlungen zum § 18 KWG herausgearbeitet hat, die angeblich zu den hohen Verlusten bei Flex geführt haben, aber vom Prüfer nicht in der Art und Weise verfolgt wurden, dass hierbei Sorgfaltspflichtverletzungen durch Manfred Heger gemacht wurden, die seine sofortige Abberufung zur Folge haben hätten müssen. Auch das Thema Gold, Gold, Gold wurde in diesem Zusammenhang mehr als nur einmal durch gekaut, dass hier ein Vorstand vor Gericht aussagte, er sei vom Kreditkunden betrogen worden, obwohl der doch ohne relevante Unterlagen 1,5 Millionen € an Kreditmitteln und wahrscheinlich meist ohne entsprechende rechtzeitige hausinterne Beschlüsse ausgereicht hat.

Und es ist sicher sehr fraglich, ob die Münchner Verbandsvorstände so glücklich über Herrn Herzog sind, dass man ihnen über die Unterschriften auf den Bilanzbestätigungsvermerken die Jahresabschlüsse der VR-Bank in den Jahren 2002 und 2003 untergejubelt hat, wo man mit den Lageberichtsvermerken (= Link) in die Abschlüsse rein geschrieben hatte, dass die Kundenforderungen eben doch nicht richtig bewertet waren und dadurch das Risikopotential bei der schlimmen Lage der Bank unberechtigter Weise auf höchstem Niveau oben gehalten wurde.

Herr Herzog hat mit dem dass er Manfred Heger gegenüber den Kunden in den Abrechnungsbetrügereien stützte und genau die Verleugnungsstrategie seines Vorgängers , zuerst die Kunden und Mitglieder verraten. Keiner kann Prozessunterlagen so lückenlos einsehen, wie der Prüfer des Verbandes und sie tun dies auch, aus Interesse und eben darum, dass sie Risiken hieraus für die Bank erkennen sollen, die die Bank nicht aufzeigt und ins Rechnungswesen, sprich die Abschlüsse übernimmt. Mit der offensichtlichen Bilanzfälschung und den damit verbundenen überhöhten Kapitalanrechnungsmöglichkeiten hat er aber auch den Genossenschaftsverband schwer in Verruf gebracht, genauso wie es jetzt über die schonungslose Offenlegung geschieht, wie wenig die Prüfung bei durchgängiger Anwesenheit doch zur Schadensminimierung verholfen hat. Wenn der Prüfer im Verdacht steht den Vorständen über marode Kreditverhältnisse in Millionenhöhe die Möglichkeit zu geben in die Kassen der Bank zu greifen, nur um dann selbst deren Nachfolger werden zu können, dass kann in der Zentrale des Verbandes in München nicht recht sein, dass man dies so deutlich und in aller Öffentlichkeit spricht. Freut man sich in München denn immer noch über den Wechsel des Prüfers in die Bankspitze, wenn augenscheinlich wird, dass der vorher die Organisationspflichten bei der Bank in Verbindung mit § 25a KWG nicht eingefordert hatte?

Wie lange hält der Verband Herrn Herzog noch die Stange? Bekommen die Prüfer und der Verband den nächsten kalten Schauer über den Rücken wenn sie daran denken, dass sie ihm über ein Einzelkreditprüfungsbericht zum Forderungsnachlass von 432.000 € vielleicht aus einem Untreuefall herausziehen mussten, oder jetzt selbst hinein geraten? Irgendwann wird die Kartoffel Johannes Herzog zu heiß für den Genossenschaftsverband Bayern. Man fragt sich nur warum das denn überhaupt solange dauert. Nur dann gibt es auch kein zurück mehr in die alten Reihen, dann ist die Verabschiedung endgültig und auch die Karriere als Wirtschaftsprüfer endgültig erledigt.

   

Nr. 2909

Kunde

22. Januar 2008, 11:29 Uhr

Betreff: 3107-schwitzt unser Chef, 3108 Freunde dünn gesät

Natürlich müssen die Freunde solch eines Vernichters dünn gesät sein, wer will schon mit einem Ganoven zu tun haben? Vernichter deshalb, weil er doch viele Arbeitsplätze vernichtet hat, weil er Gelder vernichtet hat und weil er , was ja doppelt schwer wiegt, ganze Existenzen vernichtet und unserer Wirtschaft hier einen Dolchstoss zur Schwächung versetzt hat. Natürlich soll der nur schwitzen, damit er nachvollziehen kann.
Aber es wird ja nur vom jetzigen Vorstand gesprochen, wann wird denn der vorhergehende Vorstand samt seines Aufsichtsrates und seiner Helferlein, z. B. Fam. N.. dem Steuerberater und Helfer für Flex, auf die Sprünge geholfen? Da können Bürgermeister im Wahlkampf die Bürger anschmarren und haben auch Dreck am Stecken, Herr BGM. M. aus Trö? Hoffentlich wird dies jetzt mit fehlenden Stimmen quittiert?
Oder was wird denn aus dem aufgeteilten Grosskredit ?
Ist der Vorstand nur noch da, damit er die Kripobeamten noch unterstützen kann und auch was dabei aufschnappt?
Aber da hat die VR-Bank doch jetzt den neuen Sanierer O.L. von der Demora-Bank, der fegt doch auch schon ganz gut alles weg was sich ihm in den Weg stellt, und Prokura haben die ihm auch noch gegeben, der könnte gleich nach dem Weggang des Herzog eingesetzt werden und dann Schwamm darüber und die ganze Sache ist im Sand verlaufen? Der O.L. schaut schon ganz finster und gestresst, ist es die Zusammenarbeit mit den Durchsuchungsbeamten? Mit diesen Geschäftgebaren glaube ich hat der O.L. auch keine Freunde, mit solchen Charakteren möchte ich auch nicht befreundet sein. Arme Familien, die Macht und Herrschsucht dieser kranken Herren hat schon lange deren Charakter vernichtet, wo wir wieder beim vernichten wären.

   

Nr. 2908

Genossenschaftsrechtler

22. Januar 2008, 00:16 Uhr

Betreff: Kann Herr Herzog im Sinne des KWG noch als zuverlässig gelten?

Im Kreditwesengesetz steht in § 33, Abs. (2) (= Link), dass einem Kreditinstitut oder einem Geschäftsleiter (= Vorstand) die Erlaubnis zu versagen ist, wenn er als nicht mehr zuverlässig gilt. Ist Herr Herzog noch zuverlässig mit seiner Tätigkeit als Prüfer in den hier aufgezeigten Kreditfällen, die bei der VR-Bank riesige Verluste mit sich brachten? Ist er zuverlässig, wenn er als Prüfer bei anderen Banken zuerst hohe Wertberichtigungen feststellt, die eine Fusion als zwingend notwendig erweisen sollte, diese Wertberichtigungen sich aber in Wohlgefallen aufgelöst hätten, wenn die Fusion nicht so gelaufen wäre, wie von den Prüfern und vom Verband beplant? Ist Herr Herzog zuverlässig, wenn er als Prüfer die Kompetenz des Aufsichtsrates an sich nimmt, den Aufsichtsratsvorsitzenden so weit bringt mit einem Vorstand, der an die hundert Millionen Kreditverluste zu verantworten hat, alleine den Aufhebungsvertrag zu schließen bevor der Aufsichtsrat der Bank dies im Gesamten beschließt und damit den Vorstand entgegen dem Genossenschaftsgesetz aus der Haftung entlässt? Ist Herr Herzog zuverlässig, wenn seine Unterschrift und die von Reinhold Wolf unter einer notariellen Verzichtserklärung von 432.000 € steht bei kompletter Absicherung der Forderungen, wie im Anhang zu Eintrag Nr. 3119 zu sehen ist? Wäre Herr Herzog zuverlässig, wenn er und die anderen Vorstände dies ohne Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen hätten? Ist Herr Herzog zuverlässig, wenn er als Abschlussprüfer Lageberichtsvermerke zu verantworten hat, wo der Bank über nicht verbuchte Kreditverluste weit überhöhte Eigenkapitalanrechnungen und damit zusammenhängend weit überhöhte gesetzliche Kreditgrenzen ermöglicht wurden, wie es in den Bilanzen der VR-Bank aus den Jahren 2002 und 2003 zu ersehen ist? Ist Herr Herzog noch im Sinne des § 33 KWG zuverlässig, wenn er damit geholfen hätte das Risikopotential der Bank über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus noch auszuweiten, obwohl die VR-Bank schon unvertretbares Risiko angesammelt hatte?

Darf so ein Vorstand aus gesellschaftsrechtlichen Gründen überhaupt noch die Genossenschaft vertreten, wenn er ins Fadenkreuz strafrechtlicher Ermittlungen dafür geraten ist? Handelt der Aufsichtsrat nicht grob fahrlässig, wenn er den Vorstand nicht unverzüglich beurlaubt? Begibt sich der Aufsichtsrat damit nicht selbst direkt in die Verantwortung des Vorstandes? Stehen Aufsichtsräte gar schon selber im Fadenkreuz der Ermittlungen und die Mitglieder erfahren nichts davon? Wann muss der erste Aufsichtsrat sein Amt ruhen lassen? Wann erfährt man etwas über die Rolle des ehemaligen AR-Vorsitzenden Horst Pausch und seinen überraschenden Rücktritt zwei Tage nach einer Vertreterversammlung aus persönlichen, oder vielleicht doch unerfindlichen Gründen? Dessen Unterschrift steht zumindest auf dem eventuell sittenwidrigen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger bezüglich der Haftungsfreistellung, der wahrscheinlich von Verbandsseite aufgesetzt wurde.

   

Nr. 2907

Mitglied

21. Januar 2008, 19:22 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Als ich vor über 30 Jahren einen kleinen Kredit zum Autokauf brauchte, mußte ich Mitglied werden weil es wegen dem Finanzamt nicht anders gegangen ist. So wurde mir in den siebziger Jahren das erklärt. Heute bin ich froh das ich keine weiteren Anteile mehr gekauft habe und mich habe nicht überreden lassen und kann meine Haftung für diese Bank überschauen.

Nach dem was ich so alles gehört und in diesem Gästebuch gelesen habe gehören die verantwortlichen vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für ihr Verhalten streng bestraft und wenn die Prüfer von der Genossenschaftsverbandsbank mitgewirkt haben, gehören diese noch strenger bestraft, wenn Sie es gewußt haben was da so alles passierte und nichts dagegen getan haben.

   

Nr. 2906

Uwe

21. Januar 2008, 16:51 Uhr

Betreff: 1,6 Mio. Verluste in 53 Fälle, was gibt es bei zwei Fällen mit 8 Millionen?

Wenn bei 53 Fällen 1,6 Millionen an Verlusten entstanden sind, dann war das aber eine ziemliche Erbsenzählerei bis man den Vorstand am Wickel hatte, wie im letzten Eintrag dargestellt. Die Höchststrafe war in einem Einzelfall 9 Monate, sonst waren es immer 4 und 3 Monate an Strafmaß. Wie oft passt das also in 85 Millionen Verluste und was gibt es bei Flex, wenn man die Fälschung der Unterlagen auch noch berücksichtigt und bei Gold, Gold, Gold, wo ohne alle Unterlagen der Kredit in den Wind geschossen wurde, alleine für die zwei Fälle? Da wird eine Bewährung wohl nicht mehr drin sein, oder? Und zu den gegenseitigen Kontrollpflichten steht ja auch einiges im Gesetzeskommentar. Da bleibt sicher auch was übrig für Prüfer und Aufsichtsräte für eventuelle eigene Kontrollpflichtverletzungen, Beihilfe und auch Strafvereitlung und Strafverhinderung über die Aufhebungsverträge.

   

Nr. 2905

Beobachter

21. Januar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Der Kreis dreht sich, 51 Mio. Abschreibungen sind Untreue, unterlassene EWB Bilanzbetrug

Manchmal kann man es richtig nachvollziehen, auch über die letzten Einträge schließt sich wieder der Kreis. 51 Millionen DM Abschreibungen im Kreditbereich sind bei der VR-Bank Marktredwitz über alle Gesetze hinweg, aber im besonderen auch wegen des § 25a Kreditwesengesetz (= Link), Sorgfaltspflichtverletzung nach den § 34 und 41 Genossenschaftsgesetz und Untreue nach § 266 StGB für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Bank. Die Unterlassung der Durchbuchung der Einzelwertberichtigungen ist dazu Beihilfe und Vernachlässigung der Wirtschaftsprüferpflichten. Diese begründen sich in einem gesetzlichen Auftrag und stehen im öffentlichen Interesse, dass sie ordentlich gehandhabt werden. Die Staatsanwaltschaft ist gerade dabei dies bei der Bank aufzuarbeiten. Was hier in wenigen Sätzen zusammengefasst werden kann, dauert für eine Gruppe von Ermittlungsbeamten Monate und Jahre um das Unfassbare zusammen zu stellen. Die Verantwortung der Prüfung und der Prüfer steht hier ganz oben, auch darum, weil man sich damit ein gut gepolstertes und gefüttertes Nest bauen wollte zu Lasten der Kunden aus den Zigmillionen an Verlusten, der Millionen an Abrechnungsbetrügereien und was sonst noch alles. Zur Erinnerung an anderer Stelle wurde ein Vorstand auf Betreiben der Verbandsrevisoren für 1,6 Mio. DM verurteilt (= Link). In Marktredwitz bleibt also auch ein wenig Luft für Aufsichtsrat und Revisoren. Die Spitze war bei 53 Fällen 9 Monate, das ist bei der VR-Bank doch mindestens auch drin. Vielleicht bedankt sich der Aufsichtsrat bei dem ehemaligen Prüfer dafür, dass man mit in den Sumpf gezogen wird.

   

Nr. 2904

Bilanzkenner

21. Januar 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Kreditabschreibungen bei der VR-Bank Marktredwitz, Zu Nr. 3122

Die VR-Bank Marktredwitz hat nach ihren Jahresabschlüssen und den teilweisen Bekanntgaben in den Versammlungen in den Jahren 2000 bis 2003 über 26 Millionen € an Kreditverlusten gehabt, oder 51,3 Millionen DM. Trotzdem konnten laut eigenen Bilanzangaben nicht alle Einzelwertberichtigungen gebildet werden. Wenn man so etwas in den Lagebericht schreibt, dann geht es nicht um Summen von Zehntausenden vielleicht, dann geht es um Millionen wahrscheinlich. Und das Jahr 2004 hat laut Abschluss auch wieder 4,7 Mio. € oder über 9 Mio. DM an Kreditverlusten gekostet. Somit waren es in fünf Jahren 60 Millionen DM an Kreditverlusten bei 732 Mio. DM Kundenforderungen in der addierten Fusionsbilanz im Jahr 2000. Dafür haben die Prüfer Grothoff und Herzog Manfred Heger aus der Haftung entlassen mit der Vereinbarung ohne gegenseitige Ansprüche und auch Karl Krämer und Reinhold Wolf hat man den Ruhestand quasi auch in Saus und Braus geschenkt dafür, dass er Herrn Herzog den Weg zum Vorstand ermöglichen musste. Dass man die befreienden Aufhebungsverträge den Mitgliedern verheimlichen wollte und der Aufsichtsrat und die Prüfer tun dies bis heute, ist ein Verbrechen für sich. Dazu haben die Prüfer kein Recht und der Aufsichtsrat bringt sich selber in die Gefahr die Haftung für die Vorstände zu übernehmen. Trotz der Nötigung der Aufsichträte mit dem nachträglichen Beschluss dazu, scheint die vielleicht schwierige Situation Herrn Herzog dazu aber auch wenig zu jucken. Vielleicht hat er genug Material gesammelt um jeden Beschluss durch zu bekommen.

Aber man darf nicht vergessen, jeder Kreditverlust bei der Bank geht einher mit persönlichen Katastrophen bei den Kunden. Über 8 % der Kundenforderungen hat man in diesen 5 Jahren abgeschrieben. Mit weiteren 17 Millionen € in den anderen Jahren seit 1994 kommt man auf 85 Millionen DM an bilanziellen Abschreibungen, die erkennbar sind. Was man über Druckmaßnahmen, die in so einer Situation einer Bank noch vermehrt auftreten, bei diesen oder weiteren Kunden noch kaputt gemacht hat, dürfte kaum zu ergründen sein. Die Bank und ihre Vorstände und Aufsichtsräte und auch die Prüfung des Genossenschaftsverbandes sind verantwortlich für unglaubliche Geldvernichtung in der Region. Seit vielen Jahren bleibt die VR-Bank damit auch ihrer sozialen Verantwortung für jegliche Steuerleistungen vollkommen schuldig. Keinen Teerfleck zu den eigenen Zufahrten hat man in dieser Zeit bezahlen können. Es ist eine Schande, wenn sich Herr Herzog als Förderer der Region aufspielt, er müsste sich jedes Mal dafür entschuldigen, was die Bank der Allgemeinheit schuldig bleibt und für was sie verantwortlich zeichnet.

   

Nr. 2903

Beobachter

21. Januar 2008, 13:07 Uhr

Betreff: Zu 3121, wer fegt wen weg?

Bei Frau Pauli war es doch eine Palastrevolution. Das kann man für die VR-Bank Marktredwitz nicht sagen. Da sollte doch jeder jeden stützen und somit konnte jeder bei den Kunden in die Tasche greifen, ohne dass der andere eingeschritten wäre. Bei 100 Millionen an Verlusten, fallen da Beträge auf, wenn sie gesteuert irgendwo landen? Beziehung direkt zu den US-Immobilienfonds, nach Marbella, sogar in den BMW-Korruptionsskandal, es hat sich einiges angesammelt im weit entfernten Fichtelgebirge. Aus Gründen des Takts hat man über vieles nicht besprochen. Bei der VR-Bank Marktredwitz heißt es eher anders, zuerst hat sich Johannes Herzog in das Boot von Heger, Wolf und Krämer mit rein gesetzt und wenn er jetzt mit diesen untergeht, dann tauchen in diesem Schiffchen unter Decken verborgen manche große Tiere auf, die sich irgendwie an Land retten wollen bevor der Strudel alles mit sich reißt. Den Takt gibt jetzt die Staatsanwaltschaft vor, wenn man das Ruder nicht selber rum reißt.

   

Nr. 2902

Genossenschaftsrechtler

21. Januar 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Wenn der Vorstand Ziel von Ermittlungen ist, dann muss das der Genossenschaft mitgeteilt werden.

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäfte des Vorstandes. Aus den Schilderungen in diesem Website kommt es manchmal so rüber, als ob der Aufsichtsratsvorsitzende für sich ein eigener Patriarch ist. Hier gilt aber auch nur, er muss zuerst seine Kenntnisse dem gesamten Aufsichtsrat mitteilen, wenn sie von Bedeutung sind. Dies gilt vor allem dann, wenn er von Prüfern in dieser Richtung informiert wird und dürfte sicher auch für Vorgänge, wie strafrechtliche Ermittlungen gegen Vorstände, gelten. Nun hat aber sicher auch der Aufsichtrat die Pflicht die Mitglieder darüber zu informieren, dass es sich bei diesen Ermittlungen nicht nur um oberflächliche Anschuldigungen handelt, sondern, dass bei der VR-Bank Marktredwitz ein um Speziallistenteam des Wirtschaftsdezernats der Staatsanwaltschaft handelt, das diese Ermittlung vielelicht bereits schon vornimmt. Die Mitglieder müssen erfahren, was an der Spitze ihres Unternehmens abläuft. Dafür kann man vorerst auch die Presse einsetzen, aber sicher bedarf es in diesem Fall einer außerordentlichen Vertreterversammlung, wobei zu klären ist, wie alle Mitglieder dazu informiert werden sollten. Der Aufsichtsrat ist für die Mitglieder da und nicht für den Verband und den Vorstand. Aber er ist auch nicht dazu da, die Instrumentarien nutzen zu können um sich selber vor Verfolgung zu schützen.

An dieser Stelle ist es endlich notwendig den Mitgliedern den tatsächlichen Stand der Wirtschaftlichkeit ihrer Genossenschaft aufzuzeigen im Verhältnis zu Durchschnittswerten bei Eigenkapital und dessen Zusammensetzung, bei Ertragskraft und ganz wichtig bei der Risikolage und das schonungslos über die letzten Jahre hinweg. Am besten würde hierzu der Prüfungsverband ganz offiziell ausgeladen um eine ungestörte und ungeschönte Diskussion und Aufklärung zu ermöglichen.

   

Nr. 2901

Mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen

21. Januar 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Welchen Anspruch erfüllt die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes?

Der § 1 Genossenschaftsgesetz (= Link) fordert von einer Genossenschaft und deren Führung die Förderung ihrer Mitglieder. Was bei der VR-Bank Marktredwitz geschehen ist, scheint aber die konsequente Schädigung der Mitglieder und Kunden gewesen zu sein. Die Entwicklung unserer Region wurde rapide beeinträchtigt durch unfähige und korrupte Vorstände. Welche Rolle dabei der Genossenschaftsverband und die Prüfer gespielt haben, kann man fast aus jeder Unterlage ersehen, die in diesem Gästebuch eingesehen werden kann. Jede Sorgfaltspflichtverletzung durch den Vorstand und auch mitgetragen durch den Aufsichtsrat stellt an sich eine Untreuetat nach § 266 StGB dar. Die schon öfters aufgezeigten Lageberichtsvermerke von 2001 bis 2003 (= Link) mit den anhängenden Auszug aus der Rede von Reinhold Wolf bei der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 mit der nachträglichen Bekanntgabe der Risikosituation ist die schlimmste Zeitreihe, die man sich nur vorstellen kann.

Die Eigentümer der Bank hat man zu keiner Zeit über diese Verhältnisse informiert. Was Schritte in die richtige Richtung bedeuteten, wurde nie erklärt. Die VR-Bank Marktredwitz war vor und nach der Fusion mit der Raiffeisenbank Arzberg schon mit unheimlichen Prüfungsaufwendungen belastet. Der Schluss daraus heißt, umso schlechter die Umstände umso mehr wird Prüfungszeit veranschlagt und natürlich auch aufgewendet und umso mehr kostet die Revision. Ist es jedoch nicht fatal, wenn die Prüfung dann nichts nützt? In den Jahren 2000 bis 2002 waren die Verwaltungsaufwendungen um 3,5 Mio. DM höher als der Landesdurchschnitt bei den Genossenschaftsbanken und man kann vermuten, dass dies in vollem Umfang den Prüfungskosten zugerechnet werden muss. Die Mitglieder haben also eine vollkommen überteuerte Prüfung bezahlt, die ihnen selber in keiner Weise zu Nutze gekommen ist.

In dieser Zeit sind die Prozesse zur Stichtagsverzinsung und zu den Wertstellungen im Giro- und KK-Bereich gelaufen oder angestoßen gewesen. Was nützt Prüfung, wenn der Prüfungsverband ihnen nicht die Sicherheit gibt und es nicht überwacht, dass die Kunden in für sie unüberschaubare Bereiche, und dazu zählt die EDV einer Bank, nicht über den Tisch gezogen werden und zu ihren Lasten manipuliert wird? Da muss man sich ja überlegen den Prüfungsverband zu verklagen für die Schäden. Millionen hat man damit eingenommen, die genauso irgendwo im Nirrwana verschwunden sind, wie soviel anderes auch. Ein Verband holt sich in Summe vielleicht zwischen 5 und 8 Millionen an Prüfungsgebühren bei der Bank ab und bezeichnet andererseits den Kunden als Gefahr, wenn sich die eigenen Genossenschaft nicht Verjährung und Verwirkung zum Schutz vor berechtigten Rückforderungen heranziehen kann. Der letzte, der sich um den § 1 Genossenschaftsgesetz kümmert, das ist der Prüfungsverband, der dies überwachen soll. Man kann sich nur wundern. Doch es geht ja weiter, seit 2004 bis 2006 waren die Betriebsaufwendung um 4,7 Mio. € höher als der Landesdurchschnitt und bei weniger Volumen braucht man sicher nicht mehr an Kugelschreibern und Bleistiften. Der Genossenschaftsverband mit seiner Untätigkeit kostete die VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000 einen hohen Millionenbetrag. Die Verlierer waren dabei regelmäßig immer wieder die Mitglieder und die Kunden. Jeder sechste bis siebte Kunde in der Kategorie latent ausfallgefährdet, das ist alles andere als Mitgliederförderung, es ist nichts anderes als Mitglieder- und Kundengefährdung aus den desolatesten Verhältnissen heraus, mitverschuldet durch die Verantwortungslosigkeit des Prüfungsverbandes. Oder vielleicht doch der unsäglichler Verstrickungen und Verknüpfungen zwischen Bankverantwortlichen und Verbandsleuten?

Im Jahr 2002 dürfte es gewesen sein, wo Manfred Heger als Hausherr der Bank einem Prüferteam Hausverbot erteilte. Es folgten Herzog und Grothoff. Wo waren sie, als man weiterhin die Risikolage in einen vertretbaren Rahmen zurückführen musste? Denn diese Lageberichtsvermerke dürften als erstes von diesen Prüfern stammen. Seit wann bestanden denn die Risiken außerhalb der vertretbaren Rahmen, die man den Mitgliedern verschwiegen hatte? Wie rechtfertigen diese beiden die Vermerke von 2002 und 2003, dass dann trotz alle dem notwendige Einzelwertberichtigungen nicht in vollem Umfang gebildet wurden? Wie rechtfertigt man es, wenn man zum Stichtag 31.12.2001 bei einem Kredit von 4,5 Mio. DM eine Überziehung von 740.000 DM feststellt und es nur eine Sicherheit von 200.000 DM gibt? Heißt dass nicht, dass hier bereits eine Einzelwertberichtigung von 5 Millionen DM gebildet hätte werden müssen, weil schon massivste Leistungsstörungen aufgetreten waren? Andere Kunden hat man schon Jahre früher wegen 10.000 DM gekündigt, wie wir aus dem hier auch schon veröffentlichen Gerichtsgutachten erkennen können. Wie können es die Prüfer erklären, dass dieser große Kredit mit einer zwingend notwendigen EWB von 5 Mio. DM nochmals um 700.000 DM überzogen werden konnte? Für was haben diese beiden Prüfer von der Genossenschaft VR-Bank Marktredwitz eigentlich ihre Prüfungsgebühren erhalten? Für ihre Tomaten auf den Augen? Dafür, dass man einen Gutachter namens Dr. Nickl brauchte, der feststellen musste, dass Manfred Heger die wirtschaftlichen Daten der Firmen in den eignen Protokollen gefälscht hatte?

Wie war es möglich, dass Reinhold Wolf ohne Absicherung bei der Präsenz der Prüfer 1,5 Mio. € (3 Mio. DM) in weniger als zwei Jahren versemmeln konnte? Hat die Prüfer die Geschichte von der Schmierung der Regierungsbeamten in Guinea so gut gefallen, dass man es nicht verhinderte, dass er laufend über die Limite hinaus dem Kunden weitere Hunderttausende zustecken konnte?

Man redet heute von den 432.000 € die Herr Herzog im Fall des Forderungsnachlasses auf dem Weg zur Luisenburg an die Bank zurückerstatten müsste. Herr Herzog und seine Prüferkollegen müssten der Bank wegen ihrer persönlichen Unzulänglichkeiten auch die 8 Millionen aus den Kreditfällen Flex und Gold, Gold, Gold zurück erstatten. Das hat nichts mehr mit Schadensersatz aus den Prüfungen zu tun. Hier geht es um persönliche Vorteilsnahme des Prüfers Herzog und Vertuschen der Verantwortung des gesamten Prüfungsverbandes wegen des schlimmsten Verrates des § 1 des Genossenschaftsgesetzes. Man meint fast, die Prüfer hätten dazu beitragen wollen, dass sich die alten Vorstände persönlich bereichern konnten, damit sie leichter das Feld für sie frei machten. Zuerst gilt es nun diesen Mann abzusetzen, die Rolle des Herrn Grothoff zu erforschen, der vielleicht sogar zweiter Vorstand hätte werden wollen und dann die Millionen vom GenoVerband für die letzten zehn Jahre Prüfung zurückzufordern. Danach hoffen wir, dass alles noch gerichtlich im Sinne des Strafrechtes aufgearbeitet wird.

   

Nr. 2900

Es geht doch: Pauli fegt Stoiber weg

20. Januar 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Eintrag

Das Rundschreiben finde ich klasse, weil es auch an die Bürgermeister-Aufsichtsräte geht. Diese Bürgermeister - und viele sind Mitgliedervertreter oder Aufsochtsräte -drucken zur Zeit viele Wahlkampfprospekte und muessen sich den Herausforderern der anderen Partei stellen. Da kann man sie stellen: Decken oder Aufdecken. Deckt ein Bürgermeister-Aufsichtsrat krumme Touren der Bänker, muss und kann ihn sein Kontrahent wegfegen. Die Position ist dann stärker als die von Pauli, die sogar Stoiber weggefegt hat. Also nachschauen, wo ein Bürgermeister wiedergewählt werden will, der schiefe Sache der Bänker deckt und das dem Herausforderer der anderen Partei mitteilen.
Jetzt ist Wahlkampf und diese Munition trifft nur jetzt!
Viel Glück und auf in den Wahlkampf!
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Nr. 2899

Beobachter

20. Januar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Mit was rechtfertigen die diesen Nachlass von 432.000 € ?

388.215 € hat man im letzten Jahr mit 3 % Dividende ausgeschüttet. Mit was rechtfertigt der Vorstand der VR-Bank, dass er bei der Absicherung, wie es in der Verzichtsvereinbarung drin steht, 432.000 € einfach so weg gibt? Jetzt gibt es also zwei Gesichtspunkte, wenn es notwendig gewesen wäre, dass man die Forderung nicht mehr rein bringen könnte, dann wäre es eine Bilanzaufhellung für das Jahr 2006 gewesen und hätte da verbucht werden müssen. Dann wäre aber bei einem Gewinn von 492 T€ keine Dividende mehr möglich gewesen. Wenn es nicht notwendig gewesen wäre und somit nicht ins Jahr 2006 zu nehmen gewesen wäre, ja meine Herren Vorstände und Aufsichtsräte, warum denn dann überhaupt? Die Fehler der Vorstände bereinigen, damit Ihr nicht wegen den Braunen ins Gerede kommt? Nein, es ist ganz einfach Betrug an den Mitgliedern, wenn man so etwas macht und hier hat das deutsche Recht den Begriff der Untreue hervorgebracht und ins BGB aufgenommen. Wer auf diese Art und Weise anvertrautes Vermögen verschenkt, der kann nicht Vorstand von 17.000 Mitgliedern sein und alle die zugestimmt haben stehen voll mit in der Verantwortung und selbstschuldnerisch in der Haftung. Man hat hier schon davon gesprochen dass eine notwendige Sanierung schon vor Jahren eingeleitet hätte werden müssen. Man kann diese 432.000 € doch nicht einfach auf die Mitgliedergemeinschaft in Marktredwitz oder die im ganzen Land übertragen. Hier sticht doch die Verantwortung für den Betrag geradezu ins Auge.

Das Bundesaufsichtsamt soll seinerseits endlich aufhören sich heraus zu reden. Auch da geht es nur darum davon abzulenken, dass man von den Verhältnissen in Marktredwitz mit der unfassbaren Risikolage mindestens seit den Tagen der letzten Fusion über alle Berichte bescheid wissen musste. Kämpft hier auch ein Abteilungsleiter ums Überleben? Dass man weiterhin die Risiken nicht in vertretbaren Rahmen hatte, dass wurde dem BaFin laufend mitgeteilt, auch schon vor dem Lageberichtsvermerk "weiterhin". Aber den Eigentümer der Bank, den Mitgliedern durfte man das anscheinend verschweigen, weil man sich selbstherrlich über diesen fühlt und fühlte und diese nur als willfährige Masse behandelt. Wer gab damals dem Bundesaufsichtsamt und dem GenoVerband das Recht drüber hinweg zu sehen, dass hier die Allgemeinheit gefährdende Tendenzen über unfähige und nahe dem Verbrechertum tätige Vorstände arbeiten durften? Wer gab dem Genossenschaftsverband das Recht so ein die tatsächlichen Verhältnisse beschönigendes Gutachten zur Fusion zu erstellen ohne auf die bestehenden Risiken hinzuweisen? War dies schon damals der Schulterschluss mit den verbrecherischen Vorständen? Hoffentlich erfahren wir es über die Verhandlung zu den laufenden Ermittlungen.

Es geht anscheinend überall nur darum die Positionen einzelner bisher untätiger Aufsichtsleute zu erhalten. Die Interessen der Mitglieder und der Kunden stehen dahinter zurück. Dies ist ein unglaublicher Skandal. Das BaFin kann doch die Zustände heute durch den Herrn Herzog nicht heilen, dass es immer nur den Verbänden alles überlassen hat und dort nicht mal bei einer Bilanzfälschung eingegriffen haben, wenn die Einbuchung der bilanziellen Risiken über die Wertberichtigungen unterlassen wurde. Es geht um die Schädigung der Region und nicht um die untätigen Leute beim BaFin und die korrupten Leute beim Genossenschaftsverband Bayern. Stützen sich die, die für die Misere erheblich mitverantwortlich sind? Dafür wird die VR-Bank und ihre Mitglieder durch den Dreck gezogen und der ehemalige Prüfer wird nicht mal zur Verantwortung gezogen, wenn er unglaubliche Beträge in seiner Hochnäsigkeit verschenkt.

Wo sind also die Einzelprüfungsberichte zu Flex über vier bis fünf Jahre hinweg, warum hat Dr. Nickl herausgearbeitet, dass Heger die Unterlagen gefälscht hat und Herzog und Grothoff als Prüfer angeblich nicht? Wo sind die Einzelprüfungsberichte zu Gold, Gold, Gold mit einer Kreditausreichung ohne relevante Unterlagen bis hoch von 1,5 Mio. € in nur eineinhalb Jahren von 2002 bis November 2003, laut Aussage von Reinhold Wolf? Wo ist der Einzelprüfungsbericht zur Bilanzprüfung 2006 im Frühjahr 2007 zum Forderungsverzicht von Wolf, Herzog, Heidel und Schelter, oder jetzt zur Kreditvorprüfung spätestens im letzten Herbst? Es geht um die Interessen der Genossenschaft und ihrer Kunden und Mitglieder und nicht um die Vertuschung für Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfung.

Wo ist der Unterscheid zu Heger mit Flex und zu Wolf mit Gold, Gold, Gold? Wenn es Ermittlungen auch gegen den jetzigen Vorstand gibt, warum sitzt der noch auf dem Stuhl? Es ist eine Ebene, wo keine Kontrolle stattfindet, da enden die Rechte der Mitglieder, weil die Kontrolleure die Mitschuldigen sind. Es ist gut, dass dies der Wunsiedeler Kreis Tag für Tag anprangert. Und die Diskussion um München-Land und Ingolstadt zeigen es zusätzlich, wie notwendig es ist im Genossenschaftsbereich aufzuräumen und mit eisernen Besen durchzukehren und Lumpen und Schmarotzer raus zu werfen. Wir müssen es in der Bankenlandschaft endlich ausmerzen, dass korrupte Verhältnisse von geschädigten Kunden ausgebadet werden müssen und Prüfungsverbände und Aufsicht so tun, als ob nichts geschehen wäre. Man glaubt nicht, wie draußen die Plusminus-Sache im ARD mit der Altersversorgung über Pleitefonds diskutiert wird. Das schadet jeder einzelnen Kreditgenossenschaft unheimlich.

   

Nr. 2898

anonym

20. Januar 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

....... ……………, den 20. Januar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung

gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098.

Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Vorberatungen während seiner Periode als Notvorstand in den Beratungen mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsratsvorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2897

Mitglied

19. Januar 2008, 19:59 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Der Beitrag 3117 ist m. M. n. primitiv. Was hat der Schlappmaulorden, welcher auch der Landrätin von Fürth verliehen wurde, mit der Bank oder Verantwortlichen zu tun? Im Grunde genommen nichts. Fasching oder Karneval (Jux und Tollerei) hat nichts mit dem täglichen Leben zu tun, insbesondere nicht, was in dieser Bank mit Beobachtung seitens des Genossenschaftsverbandes München und der Bankenaufsicht passiert. Nachdem nichts passierte, wird wohl die Staatsanwaltschaft dem gedecktelten Jux und der Tollerei ein Ende bereiten. Es bleibt dann nur noch abzuwarten, welche Folgen für die Straftäter intern und extern der Bank durch den Richter erfolgen.

   

Nr. 2896

Mitgliedskunde

19. Januar 2008, 19:00 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz,,,,,

Zu Beitrag 3116
Wenn alles nicht so traurig wäre, was mit unserer Bank geschieht, dann müßte den Ver-
antwortlichen vom Vorstand der Bank, dem Genossenschaftsverband Bayern und der Bankenaufsicht der Schlappmaulorden von der Kitzinger Faschingsgesellschaft ver-
liehen werden nach dem Motto "wider dem Aufrechtsbewußtein". Herr Jonny Herzog mit
samt seiner Truppe - läßt grüßen.

   

Nr. 2895

Ein Mitlgied

19. Januar 2008, 12:28 Uhr

Betreff: Versuch und Irrtum

Nach den Betrug mit den Wertstellungen, Sicherheitenverwertung, Veruntreuung, Bilannzbetrug, falsche Limiteingaben und, und, und, jetzt auch noch der Betrug mit den Habenzinsen. Was kommt denn auf die Bank noch an Super-GAu's zu?
Wenn ich die die vorhergehenden Beiträge richtigverstanden habe, dann war in den Sparverträgen kein fester Zins vereinbart, nach meinen Rechtskenntnissen ist doch, wenn nichts vereinbart ist der gesetzliche Zins maßgebend: d.h. Basiszins + 5 % = ca. 6,25 %. Da können sich die Sparer freuen, daß sich die Bank so spendabel zeigt. Wenn da eine Sammelklage eingeht, da wird sich die G+V der Bank freuen. Herr Hezrog haben sie das schon in die Bilanz 2007 eingearbeitet. Von der Bilanzaufhellungstheorie müßten sie doch eigentlich schon was gehört haben. Aber da wird wohl wieder die Bilanz gefälscht werden, wie in den Jahren zuvor. Ich bin gespannt, ob der Aufsichtsrat wieder mal gegen besseres Wissen, seine Unterschrift gibt. Gibt es eigentlich etwas in dieser Bank, wo nicht betrogen, gemauschelt und betrogen wurde? Da mutet es einen äußerst seltsam an, wenn man die die Stellenanzeige in der Frankenpost liest: eine mittelgroße Genossenschaftsbank, fest in unserem Marktgebiet verwurzelt. Als leistungs- und zukunftsfähiger Anbieter möchten wir unsere vorhandenen Marktpotenziale noch weiter ausbauen. Das verstehe einer. Die gut ausgebildeten Mitarbeiter - deren Ausbildung der Bank sicherlich eine Menge Geld gekostet hat- sind unerwünscht und mit Branchenfremden will die Bank die vorhandenen Marktpotenziale noch weiter ausbauen. Bloß das "noch" steht an der falschen Stelle im Satz: Es müßte heißen: die noch vorhandenen Marktpotenziale.
Da kann man nur sagen: "Management by Planlosigkeit". Die Bank konnte und kann es nicht verkraften, nach dem Regelkreis " Versuch und Irrtum" vorzugehen.
Wie heißt es immer so schön: Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
Da fragt man sich als Kunde und Mitglied, was kann man bei dieser Bank eigentlich noch machen - außer einen weiten Bogen herum-.

   

Nr. 2894

Genossensch. Betriebswirt

18. Januar 2008, 19:14 Uhr

Betreff: Sparpläne mit Einmalbonus, nächster Bummerang

Die VR-Bank Marktredwitz hat eine Abmahnung wegen Sparplänen mit Einmalbonus bekommen. Das ist der nächste Bummerang. Vielleicht sagt uns der Kunde über das Gästebuch später wieviel er nachvergütet bekommen hat. Wenn z.B. addiert zwischen 5 oder 10 % an Nacherstattung fällig wären, dann müsste die VR-Bank zwischen 5 und 10 % Rückstellungen bilden für alle diese Sparverträge und die die in den letzten Jahren fällig waren, so weit wie eine gesetzliche Verjährung zurück greift. Auch den Betrag dürfte die Bank niemals verdient haben im letzten Jahr. Somit müsste ein Verlust ausgewiesen werden und somit dürfte nach dem Genossenschaftsgesetz keine Dividende gezahlt werden. Die Hiobsbotschaften nehmen kein Ende.

   

Nr. 2893

Aus der Organisation

18. Januar 2008, 16:17 Uhr

Betreff: Brechen jetzt endlich die Dämme?

Haben wir einen Vorstand in Marktredwitz vor dem die Staatsanwaltschaft die Büros und Schränke der Bank verschließen muss? Vielleicht stimmt es ja, was er uns in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) gesagt hat, dass die Ermittlungen zuerst das betroffen haben was bis zum Jahr 2004 gelaufen ist. Dann hat man auf jeden Fall die Bilanzen der Bank mit dem Hinweis auf die mögliche Bilanzfälschung mit drin und auch, was in den Prüfungsberichten anders drin stand, als man es den Mitgliedern gesagt hat. Dass man da rein geschrieben hat, dass Manfred Heger die Kundenbilanzen als Betreuungsvorstand selber auch noch gegenüber den anderen Vorständen und Aufsichtsräten fälschen durfte, das wird im Prüfungsprotokoll von Herrn Herzog oder einem seiner Kollegen nicht drin stehen. Dieses Einzelprüfungsprotokoll mit 2,6 Mio. € Ausfall ist mit Sicherheit komplett im Prüfungsbericht enthalten, genauso wie das mit dem Ausfall von 1,5 Mio. € bei Gold, Gold, Gold.

Wird endlich die Mitverantwortung eines Revisors aufgedeckt für diese unglaublichen Kreditverluste bei der Bank. Brechen jetzt endlich die Dämme auf. Denn dann könnte Herr Herzog und Herr Grothoff tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden, warum sie Manfred Heger mit dem Aufhebungsvertrag ohne gegenseitige Verpflichtungen bedacht haben. Dann haben sie sich die Verantwortung von Manfred Heger auf die eigenen Schultern geladen. Und wer weiß, was mit der Entmachtung von Karl Krämer dazu ähnlich gelaufen ist?

Klar hat der Wunsiedeler Kreis vorerst Rücksicht genommen und nur öffentlich diskutierte Fälle aufgegriffen, aber die waren für die Staatsanwaltschaft anschaulich genug um weiter nach zu schauen. Die ersten Ermittlungen sind sicher nicht bis 1980 und noch weiter zurück vorgesehen gewesen. Vielleicht hatte man den neuen Vorstand wegen einer komischen Konstellation vom Prüfer in den erste Position bei der Bank kritisch mit im Auge, aber warum sollte man ihn gleich verschrecken? Wer weiß ob man die Schränke der Prüfer auch gleich mit verschlossen hat? Tiefste Erkenntnisse zur Einschätzung von Einzelkreditengagements und zur Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat stehen da drin, die in Deutschland nur ein ermittelnder Beamter zu Gesicht bekommen kann. Das ist geheimste Kommandosache. Es ist gut so. Jetzt kommt es auf den Tisch, angefangen mit Rudi Heger über eine der erste Fusionen von Volks- und Raiffeisenbanken im Jahr 1990, wo man nach der Fusion große Beträge aus den Einzelwertberichtigungen wieder zurück buchte (Fachleute wissen was man schließen könnte, wer sonst Aufklärung will, bitte anfragen), über die durchgehende Kapitalschwäche der RV-Bank in den 90-er Jahren bis hin zur Fusion zum 31.12.2000, wo man über die Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens kein Wort verloren hat. Alles mündet in der Katastrophe, dass man seither keine Gewinne mehr machen konnte und die Risikolage sich weiter dramatisch entwickelt hat bis hin zu den vielen Abschreibungen und den hohen Beständen an Wertberichtigungen, bei denen man noch zweifeln muss, ob alles drin ist.

Fehlende Kontrolle innerhalb der Bank und von außen durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, genau das war der Weg in die genannte Katastrophe. Neben zu war man sich nicht zu fein zu versuchen die Kunden schon beim Betreten der Bank und bei jeder Zahlungsverkehrstransaktion abzugreifen. Hier sind wirklich aus Kleinbeträgen Millionen zu machen. Nichts ist übrig geblieben, außer des Kommentars dieses ehemaligen Prüfers in dem Lagebericht, für den er erstmals komplett verantwortlich war, dass die Konditionen der Konkurrenz am Rückgang der Einlagen schuld seien. Nun könnten neue Klagen anstehen, weil man bei Sparverträgen den Kunden ebenfalls große Zinsbeträge wegen unerlaubter Zinsreduzierungen vorenthalten haben könnte. Auch Herr Herzog weiß, dass nicht die Konkurrenz schuld ist, sondern das Ausbluten der VR-Bank in den letzten Jahren. Die VR-Bank ist dank der Vorgänge in der Vergangenheit der Konkurrenz nicht mehr gewachsen. Bei 3 % Dividende erhält heute jeder Tagesgeldkunde mehr als die Mitglieder für die Zurverfügungstellung von erstrangigem Risikokapital. Dass dieses Kapital nur die Mitgliedschaft begründen sollte und daher die Dividende in der Regel für den Anleger keine geeignete Anlageform darstellen sollte, dass haben die Umstände durch die Großeinleger bei den Geschäftguthaben ebenfalls konterkarriert.

Ich stelle mir bildlich vor wie die Vorstände zu den Ermittlungsbeamten gehen und sagen welche Unterlagen sie zu ihrer Arbeit brauchen. Kann man so nur einen Tag einen Bank führen oder geht es so noch tiefer in den Strudel hinein? Noch belämmerter wäre es, wenn auch die Prüfer nicht ohne die Beamten an ihr Schränke dürften. Das wäre eine Blamage.

   

Nr. 2892

Webmaster

18. Januar 2008, 14:49 Uhr

Betreff: Abmahnung gegen VR-Bank Marktredwitz wegen Sparvertrag mit Einmalbonus

Wie in Eintrag Nr. 3085 und Eintrag Nr. 3086 angekündigt, sah sich die Schutzgemeinschaft für Banken und Sparkassenkunden e.V. gezwungen zum Schutz der Sparer der VR-Bank Marktredwitz diese abzumahnen wegen Sparverträgen mit Einmalbonus und variabler Grundverzinsung wegen unter Bezug eines durch den BGH ergangenen Urteils wegen einseitiger Zinsgestaltung beim variablen Sparzins. Die Bank wurde zu einer Abgabe einer Unterlassungserklärung für die weitere Verwendung aufgeforderdt. Wenn diese nicht erfolgt, wird unverzüglich das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Hier klicken (= Link) zum Schreiben an die Bank und dem Kurztext zum Urteil des BGH.

   

Nr. 2891

Aus ...

18. Januar 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Gegen wen wird als nächstes ermittelt?

Man darf doch annehmen, dass die Kripoleute vom Wirtschaftsdezernat sich das nicht entgehen lassen und die Hinweise hier im Gästebuch auch aufmerksam lesen. Wer ist dann der Nächste von dem wir erfahren, dass er in die Ermittlungen eingeschlossen wird? Vielleicht der Aufsichtsrat, der gleichzeitig Steuerberater bei Flex war oder unser heutiger Aufsichtsratsvorsitzender als ehemaliger Notvorstand, der am Verzicht auf die 432.000 € sicher beteiligt war? Oder hat ihn Herr Herzog auch erst informiert als die anderen Vorstände schon beim Notar gewesen sind und alles schon durch war? Die ganzen Zusammenhänge sind es doch, die den Herrn Herzog auf seinem Stuhl festketten, dass der auch nicht plaudert wenn er in die Enge getrieben wird. So stellen sie sich doch gegenseitig schützend voreinander.

   

Nr. 2890

Empörter

18. Januar 2008, 10:13 Uhr

Betreff: Wenn die uns verschweigen, dass gegen den aktuellen Vorstand ermittelt wird, aber dann

Wenn das stimmt, dass man gegen den aktuellen Vorstand auch ermittelt und man sagt es uns nicht, dann ist die K... aber am dampfen. Was der alles gemacht hat, da ist es ja richtig, aber so jemand muss man doch ohne Zögern und Zaudern entfernen. Wer kann sich nicht noch dran erinnern, als hier im Oktober, November und Dezember 2006 im Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369 und Eintrag Nr. 1119 darüber geschrieben wurde, was ein Prüfer für eine Qualifikation mitbringt um Vorstand zu werden. Da fühlt man sich an die Einträge vom lächelnden Hai erinnert, wo man in Sachsen sogar in die Aufsichtsratsprotokolle rein geschrieben hat, dass die Revisoren die Arbeit des Aufsichtsrates sehr kritisch bewerten würden und ganz anders in den Prüfungsberichten darstellen würden, wenn man nicht nach der Pfeife des Verbandes tanzt. Unser jetziger Vorstand passt genau in dieses Bild, dass man die eigenen Versäumnisse in der Prüfung mit den eigenen Möglichkeiten nicht so dramatisch darstellt und wo es nötig ist die Schrauben andreht. Wenn man in der Sparte München-Land liest, dass die Bankenaufsicht sich immer auf die Berichte der Verbände verlassen, dann weiß man wer das Zünglein an der Waage ist.

Den Skandal bei der VR-Bank wollte man angeblich vermeiden. Ganz anders wird es gewesen sein, man wollte keinem Fremden Einblick geben, was abgegangen ist. Über 30 geeignete Bewerber, mit Abschluss der Genossenschaftsakademie in Montabaur und nachgewiesenen Sanierungsvorständen hat man abgewimmelt, nur um den ehemaligen Prüfer zum heutigen Vorstand machen zu können. Begleitet von den Vorständen, die heute alle unter Verdacht der Staatsanwaltschaft stehen. Die eigenen Bilanztricksereien konnte man nicht offen legen und was nach alles passiert war. Der Aufsichtsrat muss handeln. Der Verband und die Prüfer reisen die Bank in den Abgrund. Wenn gegen den Vorstand selber ermittelt wird, dann ist es ein großer Risikofaktor für die Bank. Das darf man nicht länger so zulassen und weiter so laufen lassen.

   

Nr. 2889

Banker

17. Januar 2008, 20:26 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Im Beitrag 3106 hat das Nordlicht den § 8 des Kreditwesengesetzes vergessen. Vielleicht ist der Staatsanwalt noch nicht so spezialisiert und es könnte gut sein, ihn darauf aufmerksam zu machen. Dann wäre die Bankenaufsicht gefordert zu handeln, um dem Desaster ein Ende zu bereiten.

   

Nr. 2888

Banker

17. Januar 2008, 19:47 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Im Beitrag 3106 hat das Nordlicht den § 8 des Kreditwesengesetzes vergessen. Vielleicht ist der Staatsanwalt noch nicht so spezialisiert und es könnte gut sein, ihn darauf aufmerksam zu machen. Dann wäre die Bankenaufsicht gefordert zu handeln, um dem Disaster ein Ende zu bereiten.

   

Nr. 2887

Beobachter

17. Januar 2008, 19:22 Uhr

Betreff: Armer Herr Herzog, die Freunde sind dünn gesät

Armer Herr Herzog, Sie können einem leid tun, Sie gehen an Ihrem eigenen System zugrunde, Sie können keinem trauen. Wer aus Ihrem Mitarbeiterkreis hat denn die Verzichtsvereinbarung zum Jägerstüberl und zur Waldeslust an den Wunsiedeler Kreis gegeben? Das hätte doch nie und nimmer passieren dürfen. Und jetzt wird an die Öffentlichkeit getragen, dass die Staatsanwaltschaft doch auch gegen Sie ermittelt. Sie können sich doch sicher erinnern, was Sie der Frankenpost am 30. November 2007 (= Link) gesagt haben. Das Blatt hat sich ganz schnell gewendet. Sie hätten doch sicher gleich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kontakt aufgenommen, wenn es sich um einen von Ihnen geprüften Vorstand gehandelt hätte, und hätten wärmstens die sofortige Abberufung empfohlen. Ihre tiefste grundsätzliche Einstellung muss Ihnen selbst im Augenblick zuwider sein. Leid tun sie uns aber nicht, dafür haben zu viele dafür bluten müssen, dass Sie heute der Vorstand sind. Aber Ihr Fall könnte unendlich tief sein. Wenn gegen den Vorstandsvorsitzenden ermittelt wird, dann wird sich der Aufsichtsrat wohl ohne Drängen eines Prüfers fragen müssen, ob man nicht endlich handelt. Vielleicht besucht Sie Herr Grothoff unter der Brücke, das macht der doch gern mit Vorständen, oder zerbricht diese Freundschaft auch? Die Gästebuchseiten über München-Land und Ingolstadt-Pfaffenhofen-Eichstätt lesen sich inzwischen auch sehr spannend. Und das liegt nun wirklich vor der Haustür von München. Bedanken sich die Verbandsleute schon persönlich bei Ihnen für das Theater, Herr Herzog? Gehen Sie lieber selber, bevor Sie gegangen werden? Können Sie sich vorstellen, dass schon Sitzungen ohne Sie laufen? Sie kennen doch das Spielchen in- und auswendig wie man miese Stimmung gegen den Vorstand macht und ausnutzt. Morgen, noch vor dem Wochenende, das wäre doch ein guter Tag.

   

Nr. 2886

Aus der Bank

17. Januar 2008, 17:31 Uhr

Betreff: Schwitzt unser Chef mehr als er zu gibt?

Ich möchte hier den Link ins Kreditwesengesetz ( http://bundesrecht.juris.de/kredwg/index.html ) ermöglichen und dazu auch noch speziell in den § 60a KWG (= Link). Weil, es könnte wirklich sein, dass unser Chef schon mehr schwitzt als er zugeben mag. Unterrichtete Kreis munkeln, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die alten Chefs ermittelt, sondern auch gegen unseren Neuen. Es könnte sich um seine Prüfertätigkeit handeln, aber auch schon um die Sache in Wunsiedel auf dem Weg zur Luisenburg.

Wenn sich der Neue Chef gegenüber dem Aufsichtsrat erklärte, als der Strafrechtler aus Hof bei der Sitzung da war, dass er sich schützend vor den Aufsichtsrat stellen würde, wer schützt dann jetzt unseren neuen Vorstand? Müsste der Aufsichtsrat einen Vorstand gegen den ermittelt wird nicht unverzüglich frei stellen? Wartet man ab, ob was vom BaFin kommt? Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Laden nicht läuft. Warum macht der Aufsichtsrat nicht eine Vertreterversammlung und informiert die Mitglieder und die Vertreter. Für uns ist die Situation alles andere als erfreulich und erbaulich.

   

Nr. 2885

Nordlicht

17. Januar 2008, 16:25 Uhr

Betreff: Aufgaben des Aufsichtsrats und Haftung

Ein Blick in das einschlägige Gesetz ist doch immer wieder erhellend. So beschreibt § 38 des Genossenschaftsgesetzes die Aufgaben des Aufsichtsrats

§ 38 Aufgaben des Aufsichtsrats (Hervorhebungen durch den Autor)
(1) 1Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. 2Er kann zu diesem Zweck von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft sowie den Bestand der Genossenschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren einsehen und prüfen. 3Er kann einzelne seiner Mitglieder beauftragen, die Einsichtnahme und Prüfung durchzuführen. 4Auch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann Auskünfte, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen. 5Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags zu prüfen; über das Ergebnis der Prüfung hat er der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses zu berichten.

(2) 1Der Aufsichtsrat hat eine Generalversammlung einzuberufen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. 2Ist nach der Satzung kein Aufsichtsrat zu bilden, gilt § 44.

(3) Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats werden durch die Satzung bestimmt.

...

Nach dem was hier über die VR-Bank Marktredwitz bekannt geworden ist, hat der Aufsichtsrat in mehrfacher Hinsicht gegen seine Amtspflichten verstoßen.

Heute nur die Fragen:
- Was hält den Aufsichtsrat davon ab, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Das Thema "staatsanwaltliche Ermittlungen" ist doch brisant genug, oder?
- Wieso läßt er sich die Vorgänge, die in diesem Gästebuch aufgezeigt wurden, nicht vollständig vorlegen? Warum auf einer der Vertreterversammlungen die Ausflüchte, daß erst Kredite einer bestimmten Größenordnung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden? Insbesondere müssen doch solche Kredite oder Darlehnsverhältnisse in das Gremium, wo Mitglieder des Aufsichtsrats in Funktion (als Angestellte oder Berater) tätig sind. Die dürften bei Kreditentscheidungen selbstverständlich wegen Befangenheit nicht verhandeln und abstimmen, oder?
- Wie kann eine Überwachung der Geschäftsführung erfolgen, wenn die Organisation der Bank über Jahre mangelhaft ist?
- Wieso ergreift nicht ein Aufsichtsratsmitglied die Initiative, damit die Angelegenheiten im Aufsichtsrat zu Protokoll kommen und hinterher gesehen werden kann, daß trotz der Kenntnis nix passiert ist? Es ist ohnehin nicht mehr glaubwürdig zu sagen, es würde nichts bekannt sein. Denn man darf sicherlich davon ausgehen, daß auch Aufsichtsratsmitglieder dieses Gästebuch lesen. Im übrigen heißt es immer noch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das wiederum führt zur Verantwortung der AR-Mitglieder. Auch hier ist das Gesetz eindeutig:

§ 41 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.

Also dann zum Abschluß noch § 34 GenG mit dem besonderen Hinweis auf die Beweislastumkehr! Dann soll der Aufsichtsrat doch mal beweisen, daß er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sein will und trotz der Mängel in der Organisation z.B. die Vorstände noch hat viele Jahre lang weitere Schäden anrichten lassen. Und, der Aufsichtsrat haftet gesamtschuldnerisch!! Ein Davonstehlen nach dem Motto, davon habe ich nichts gewußt oder wissen wollen geht nicht. Warum sind die Aufsichtsräte denn immer weiter im Amt geblieben? Ein Rücktritt ist doch jederzeit möglich?

§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(1) 1Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. ...

(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.

(3) Die Mitglieder des Vorstands sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz oder der Satzung

1.Geschäftsguthaben ausgezahlt werden,
2.den Mitgliedern Zinsen oder Gewinnanteile gewährt werden,
3.Genossenschaftsvermögen verteilt wird,
4.Zahlungen geleistet werden, nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft eingetreten ist oder sich eine Überschuldung ergeben hat, die für die Genossenschaft nach § 98 Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist,
5.Kredit gewährt wird.

(4) 1Der Genossenschaft gegenüber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Generalversammlung beruht. 2Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen.

(5) 1In den Fällen des Absatzes 3 kann der Ersatzanspruch auch von den Gläubigern der Genossenschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. 2Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Genossenschaft noch dadurch aufgehoben, dass die Handlung auf einem Beschluss der Generalversammlung beruht. 3Ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.

(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren.

   

Nr. 2884

Interessierter

17. Januar 2008, 14:08 Uhr

Betreff: Gold, Gold, Gold - Verhandlung

Wann und wo findet die neue Verhandlung Neugebauer ./. Wolf eigentlich statt. Weiß jemand Bescheid darüber?

Kommentar:
Landgericht Hof am 26.2.2008

   

Nr. 2883

Mitglied

17. Januar 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Die Staatsanwaltschaft ist da und man informiert nicht mal die Mitglieder

Werter Herr Herzog, werter Herr Schelter, werte Aufsichtsräte, jetzt ist die Staatsanwaltschaft bald zwei Monate da und wie es aussieht auch noch eine ganz schön lange Zeit. Wollen Sie denn das alles totschweigen, was haben Sie denn für sich selber zu verbergen? Dass Sie alles schon gewusst haben, was jetzt aufgedeckt wurde? Dass Sie zu allem Ja und Amen gesagt haben? Dass Sie auch nicht Nein gesagt haben, wie man Ihnen was angeboten hat? Dass Sie gern Einladungen zu Festivitäten angenommen haben, die sonst nicht üblich gewesen wären? Dass Sie anstatt mehr Kontrollen zu machen, lieber gar keine gemacht haben um ja nichts sehen zu müssen was sie gar nicht sehen wollten? Dass es sogar im Sommer 2003 durch die Vorstände nächtelange Säuberungsaktionen auf dem Dachboden der Bank gegeben hat? Meinen Sie nicht, dass Sie mit Ihrem Getöse zur rechtzeitigen Information der Mitglieder dazu schon lange überfällig sind? Haben sie dem früheren ZDF-Journalisten gesagt, was in ihrem Haus abläuft, für wen er denn den honorigen Redner spielen soll? Wahrscheinlich nicht. Die Information über eine für alle Mitglieder offenen Vertreterversammlung, die fordert doch die Satzung schon lange. Fürchten Sie die, dass Sie die nicht überstehen würden? Sonst muss man die von Vertretern oder von den 150 Mitgliedern beantragen.

   

Nr. 2882

Gelesen

17. Januar 2008, 11:42 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3101

Könnten diese Großkreditnehmer sehr daran interessiert gewesen sein, dass die Kreditgrenzen auch oben gehalten wurden? Könnte es sein, dass bei denen nahestehende Personen oder auch wieder nicht zugeschlüsselte Kredite für die hohen Geschäftsanteile bei der Bank dafür gesorgt haben, dass die Eigenkapitaldecke der Bank nicht eingebrochen ist? Wurde dass schon nach vollzogen? Wer weiß, vielleicht wurden sogar die Geschäftsanteile gleich wieder als Sicherheit hergenommen. Damit hätte es kein Ausfallrisiko gegeben, aber wirklich die Durchleitung bei der Bank von den Kundenforderungen in die Geschäftsanteile. Vielleicht waren die Kredite nicht mal höher als die Dividende zu verzinsen? Zuzutrauen wäre es den Bankern ja. Denen ist alles Mögliche und Unmögliche eingefallen. Diese Großzeichnungen und die Unterlassung der Buchung der Wertberichtigungen, wahrscheinlich vielleicht sogar nahe der zweistelligen Millionenhöhe, sind nämlich mit dafür verantwortlich, dass die Bank ihr Risiko über die gesetzliche Maßstäbe hinaus aufrecht erhalten konnten. Damit hat man auch die Begrenzungsregelungen in der Satzung ausgehebelt.

   

Nr. 2881

Willi

17. Januar 2008, 11:29 Uhr

Betreff: Herr Herzog ist doch nicht der Herrgott

Das mit dem Jägerstüberl und der Waldeslust, das setzt dem Fass wirklich die Krone auf. Dieser Herr Herzog ist noch der Herrgott, dass er es bei Manfred Heger durchgehen lässt, dass der mit seinem Busenfreund bei Flex 5 Millionen Mark bei der Bank kaputt machen darf, bloß weil der auch keine Sicherheiten dafür rein nimmt. Dabei durfte er sogar noch die Unterlagen in der Bank fälschen, wo kommen wir denn da hin? Und da geht man dem nicht mal nach, ob sich die über Slowenien und Österreich von dem Batzen Geld einen schönen Teil auf die Seite bringen haben können. Das ist doch eine riesen Sauerei. Und wie man das mit Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold jetzt verfolgen kann, schient es da auch nicht viel anders zu sein, dass der Bankvorstand ungesichert 1,5 Mio. € ausgegeben hat, weil er sich vielleicht einen Anteil am Gold und ein lukratives Geschäft mit seiner eigenen Eigentumswohnung versprochen hat. Herr Herzog ist doch nicht der Richter, der entscheiden darf, ob Heger und Wolf und der untätige Krämer und alle Aufsichtsräte dafür den Freispruch bekommen. Wenn man den Aufsichtratsbeschluss vom August 2004 liest, dann weiß man wirklich, dass die Prüfer ohne den Aufsichtsrat den befreienden Vertrag mit Manfred Heger alleine gemacht haben.

Wir brauchen doch jetzt nicht diesen Prüfer auch noch als Vorstand, der sich schützend vor diese Lumpen gestellt hat, die uns über Jahre mit den Abrechungsmethoden das Geld aus der Tasche gezogen haben und uns vielfach mit ihrem unsauberen Kreditgeschäft in den Ruin getrieben haben. Tagtäglich haben sie uns Kleinbeträge raus gezogen, bei jedem Kunden der die Bankbetreten hat oder der eine automatische Buchung über die Konten hat laufen lassen. Die haben uns nicht als ihre Geschäftspartner angeschaut, die haben uns immer beluchst wie ihre Opfer. Ist das nicht eine Schweinerei wenn wir als Kunde überhaupt keinen Einblick haben können? Was macht da eine gesetzliche Prüfung für einen Sinn, wenn die nicht dafür sorgen, dass die Vorstände eine Organisation aufbauen, wie sie sogar vom Gesetz gefordert wird? Die Gesetz kann man gleich abschaffen, wenn die Wirtschaftsprüfer nur kommen und ihre Anwesenheitsgebühren bei uns berechnen, wenn wir aber die Sauereien dann selber doch entdecken, kommt genau von dem Laden der Brief, der Kunde ist eine Gefahr, hoffentlich zieht schon Verjährung und Verwirkung. Wie sollte Manfred Beeil merken, dass die in ihrer EDV das Kontokorrentlimit herunter genommen haben, damit es nicht nur den normalen Zins sonder auch noch den Überziehungszins rechnet. Wenn das kein geplanter Betrug ist, dann frag ich mich wirklich. Solche Sachen sind doch bei einer Bank nicht zufällig, die werden doch unter normalen Umständen doppelt und dreifach überwacht.

Und was man mit den Sachen in Wunsiedel gemacht hat, dass ist ja Unterschlagung von Sicherungsgütern der Kunden und unsere Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte haben anscheinend die Taschen aufgemacht und die Hände aufgehalten. Ist denn das zu fassen. Die sind nicht besser, wie die Vorstände und die Prüfer. Klar wird die VR-Bank für die Allgemeinheit nicht zum Risiko. Da kann man schon mal ein paar Jahre mit falschen Bankbilanzen tricksen. Ob die Wertberichtigungen gleich eingebucht werden, dass hat ja nur zur Folge, dass die weiter hohe Kredite ausreichen dürfen, oder die ganz hohen nicht sogar kündigen müssen. Da kann man als Bankenaufsicht anscheinend schon mal die Augen zu drücken. Und wenn’s wirklich kracht, ja dann steht der Sicherungsfonds auch noch später dafür gerade. Und mit unglaublichen Großzeichnungen bei den Geschäftsanteilen macht man sich noch von Einzelkunden abhängig und ist von denen erpressbar. Aber uns hier hat man mit allem damit ins offene Messer laufen lassen. Kapiert das denn keiner? Wenn man Heger, Wolf und Krämer rechtzeitig gebremst hätte, ja wahrscheinlich gar nicht erst lange gefackelt hätte und die schon vor zehn Jahren in die Wüste geschickt hätte, dann wäre bei uns manches schlimme Schicksal erspart geblieben. Wenn man das Hickhack mit dem gerichtlichen Gutachten liest, dann fragt man sich, was die Bank seit Jahren für ein Saftladen doch ist und nach vier Jahren holt man die Maschinen ab. Wer hat die denn solange so gut in Schuss gehalten, dass man die auch noch verscherbeln konnte. Vernichtet hat man die nicht, da gibt es anscheinend keinen Nachweis dafür. Herr Herzog, was soll das? Sie sind dafür eingesetzt gewesen für Recht und Ordnung zu sorgen bei der VR-Bank und nicht dafür, es zu decken wenn man die Sachen der Kunden verschachert. Es scheint so, dass dieser Prüfer sich aus jeder Sauerei bei uns einen Treppenstufe zu seinem eigenen Vorstandsjob gebastelt hat. Anstatt dagegen einzuschreiten hat er es für sich genutzt.

So wie er nicht Herrgott und nicht Richter sind kann bei uns, so kann er auch nicht der König sein, der über unser Geld verfügen darf. Die 430.000 € oder auch mehr, die legen Sie bei uns auf den Tisch, dafür werden wir sorgen. Das unsaubere Gemache muss aufhören bei der Bank. Es interessiert Sie überhaupt nicht, ob einer Ihrer kleinen Kunden baden geht, es interessiert überhaupt nicht wie man mit dem Vermögen der Genossen umgeht, wichtig ist nur, dass ein paar ihr Schäfchen ins Trockene bringen. Aber so geht es nicht mehr weiter. Sie fordern den Aufstand ja geradezu heraus. Der Aufstand aber wird ein paar ganz oben weg fegen.

   

Nr. 2880

Informant

17. Januar 2008, 10:53 Uhr

Betreff: Kreditnehmereinheit

Lieber Webmaster,
wie ich den zurückliegenden Einträgen entnehmen konnte, gibt es eine Firma, die
Großkredite von der VR-Bank Marktredwitz erhalten hat und die auf die einzelnen Tochterfirmen verteilt wurden,
anstatt als wirtschaftliche Kreditnehmereinheit zusammen gefasst werden mussten.
Eigenartig ist, dass diese Firma einen Steuerberater aus Wunsiedel hat, der im Aufsichtsrat
der VR-Bank Marktredwitz sitzt, sogar als Vorsitzender des Kreditausschusses.

Es gibt noch eine weitere Firma, bei der ist es ähnlich gelagert, wie oben beschrieben. Bei dieser
Firma ist ein leitender Angestellter ebenfalls im Aufsichtrat, sogar als Aufsichtsrats-
Vorsitzender. Er war auch vor nicht allzu langer Zeit als Notvorstand in der VR-Bank Marktredwitz eingesetzt.
Zu klären wäre noch, ob es bei dem Hagebaumarkt gleich gelagert war?



Kommentar Webmaster:
Wir können uns sehr gut vorstellen was oder wen sie damit meinen. Wir sind gerade dabei die
notwendigen Informationen aufzuarbeiten.
Vielen Dank für den Hinweis
Ihr Wunsiedeler-Kreis

   

Nr. 2879

Mitglied

16. Januar 2008, 16:56 Uhr

Betreff: VR-Bank, Mitgliederliste herrichten, ich komme

Dank an Nordlicht, ich möchte wissen wem man die großen Geschäftsanteile im Jahr 2004 und auch sonst verkauft hat und wer da zur letzten Bilanz gekündigt hat. Also VR-Bank die Listen bitte vorbereiten, ich komme vorbei und dann werd ich mal an die Bankenaufsicht schreiben die sollen überprüfen, ob die Bank per Kredit das Eigenkapital aufgepäppelt hat und ob die Mitglieder sonst unerlaubte Vergünstigungen bekommen haben. Die Mitgliederliste wird ja wohl auf EDV-Basis geführt sein. Da steht sicher auch drin wie viel Geschäftsguthaben aktuell als Kapital gilt und wie viel im letzten Jahr wieder gekündigt worden sind. Das interessiert mich noch zusätzlich.

   

Nr. 2878

Nordlicht

16. Januar 2008, 15:27 Uhr

Betreff: Mitgliederverzeichnis

Nur ganz kurz.

Gemäß § 31 Genossenschaftsgesetz (GenG) kann jedes Mitglied Einblick in die Mitgliederliste nehmen.

(1) 1Die Mitgliederliste kann von jedem Mitglied sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Genossenschaft eingesehen werden.

Was in der Mitgliederliste aufgeführt sein muß und wer es führt findet sich in § 30 GenG

(1) Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitgliederliste zu führen.

(2) 1In die Mitgliederliste ist jedes Mitglied der Genossenschaft mit folgenden Angaben einzutragen:

1.Familienname, Vornamen und Anschrift, bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften Firma und Anschrift, bei anderen Personenvereinigungen Bezeichnung und Anschrift der Vereinigung oder Familiennamen, Vornamen und Anschriften ihrer Mitglieder,
2.Zahl der von ihm übernommenen weiteren Geschäftsanteile,
3.Ausscheiden aus der Genossenschaft.
2Der Zeitpunkt, zu dem die eingetragene Angabe wirksam wird oder geworden ist, sowie die die Eintragung begründenden Tatsachen sind anzugeben.

(3) 1Die Unterlagen, aufgrund deren die Eintragung in die Mitgliederliste erfolgt, sind drei Jahre aufzubewahren. 2Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschieden ist.

Es muß sich also wieder nur ein Mitlgied finden, der dort auch Einsicht nimmt.

   

Nr. 2877

Aus Wunsiedel

16. Januar 2008, 14:39 Uhr

Betreff: Planziel Verdummung der Öffentlichkeit erreicht?

Schöne Veranstaltung der Neujahrsempfang der VR-Bank. Nett, unterhaltsam, oberflächlich und mit Sicherheit sauteuer, denn der bekannte Fernsehjournalist kommt nicht für ein Butterbrot ins Fichtelgebirge. Aber Herr Herzog, sie blenden uns nicht mehr. Dieser Mann hat sich als würdiger Nachfolger von Heger und Wolf erwiesen und dem getreuen Gefährten Krämer. Vielleicht zittert man in der Kraußoldstrasse schon ein wenig vor der in den nächsten Wochen anberaumten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht zum Goldmärchen. Da ist man dann außerhalb der eigenen Region und die Richter sitzen dann zu dritt am Tisch und sehen das eine oder andere doch etwas anderes wegen eines Mitwirkens aus der Bank heraus. Hoffentlich hat der Kunde jetzt auch Berater aus dem Bankwesen einbezogen. Denn er hätte den Kreditbetrug ohne Mittun aus der Bank heraus gar nicht begehen können, wenn sich Reinhold Wolf an § 18 KWG (= Link) gehalten hätte und ohne Unterlagen nichts ausbezahlt hätte. Der Untreuevorwurf an den Vorstand und die die ihre Kontrollpflichten dazu nicht wahr genommen haben, beginnt dabei nicht erst mit dem im Gesetz genannten Betrag sondern beim ersten Cent. Aber dann hätte er dem Kunden auch die Eigentumswohnung nicht andrehen können, wie es anscheinend geplant war wenn alles glatt gegangen wäre.

Das Planziel der Verdummung der Öffentlichkeit, das scheint Herr Herzog erreichen zu wollen. Aber es nimmt ihm keiner mehr was ab. 3 % Dividende in der heutigen Zeit, das ist ein Armutszeugnis. Hätte er die Forderung im letzten Frühjahr nicht verschenkt, dann könnte es das Doppelte sein beim Dividendensatz. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auf die Vorgänge vor dem Jahr 2004 beziehen. Dann muss man die Vorgänge im Herbst 2006 bis zum März 2007 eben wegen der Untreue bei der Staatsanwaltschaft noch mal gesondert aufzeigen. Herr Herzog kommt uns mit seinem Imagegetue nämlich sehr teuer und lässt dafür regelmäßig die Gesetze auf der Seite liegen. Aus Imagegründen hat man angeblich verzichtet Manfred Heger zu belangen und ihn selber dafür zum Vorstand gemacht. Wo stehen wir heute damit, wenn der Staatsanwalt die Sachen verfolgt in dem dass die Bank auf den Kopf gestellt wird und nicht schon viel früher die gesetzliche Prüfung ihre Aufgaben wahr genommen hat wie es ihre Pflicht gewesen wäre? Wenn der Verband nicht drin gesteckt hat, dann hatte man doch auch keine Skrupel die Vorstände vor Gericht zu bringen und wenn es in 53 Fällen 800.000 € waren, wie man hier schon zu anderen Banken lesen konnte. Zwei Fälle mit 4 Millionen bei uns hat man aus Imagegründen nicht verfolgt. Der Grund wird eher gewesen sein, dass der Verband und seine Prüfer selber mit drin gehangen haben, oder dass man nicht auch noch auf andere Zusammenhänge stoßen würde.

Lasst uns doch den Forderungsverzicht in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) mal dem Staatsanwalt realistisch vortragen. Herr Herzog hatte doch da schon lange damit zu tun, wenn man mit dem Kunden schon in Zwangsmaßnahmen steckte. Und dass die Braunen sich dort ansiedeln wollten, dass hat doch die Frankenpost auch schon berichtet. Wir haben nicht nur Bleil, Sporthotel, Flex und Gold, Gold, Gold, auch das Jägerstüberl und die Waldeslust scheint so ein Thema zu sein. Immer wieder wurde höher finanziert, obwohl die Wirtschaftlichkeit des Betriebes längst nicht mehr vorhanden war. So was nennt man glaube ich Substanzfinanzierung, wenn man nur auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten abstellt. Die Räder die man drehen muss werden immer größer und irgendwann stößt man an der Decke an.

Da musste die Stadt handeln und Festspielleiter Lerchenberg hat sich auch brav dafür bedankt. Hatte aber der Kunde vielleicht keine Mittel die Betriebssteuern aus dem Verkauf selber zu bezahlen? Herr Herzog musste die Vorgänger vielleicht wieder auf unsauberste Art und Weise herauspauken, in dem er die Million von der Stadt gar nicht wollte, sondern nur 660.000 €. Nur so ist der Verzicht auf die anderen Sicherheiten zu erklären. Dem Kunden kann man daraus wirklich keinen Vorwurf machen, die Bank musste ihr eigenen Problem ausräumen und verhindern dass die Braunen wegen ihr eine Kult- und Pilgerstätte Richtung Luisenburg aufmachen würden.

Hätte die VR-Bank die Objekte selber für 1,1 Mio. € übernommen, mehr hat der Rechtsanwalt der braunen Socken wahrscheinlich auch nicht geboten, dann wären beispielsweise bei der Weitergabe an die Stadt keine 432.000 € flöten gewesen, sondern nur 100.000. Jeder Euro dazwischen wäre des Nachdenkens wert gewesen. Aber Herr Herzog hat sich eine tolle Vereinbarung mit dem Kunden einfallen lassen. Eben elegant, nur leider ist ein Verzicht auf gesicherte Forderungen nun mal nicht nur die Sache des Gesamtprokuristen und neuen Vorstandes und auch nicht von Reinhold Wolf und dem Vorstand, der erst ein paar Wochen da ist und eines Notvorstandes, der dann Aufsichtsratsvorsitzender wird. Eine solche Aufgabe von Genossenschaftsvermögen ist nicht möglich und dass es der Vorstand, die neuen Prüfer und auch der Aufsichtsrat auch so überrissen haben, dass haben sie auch damit gezeigt, dass sie den Vorgang zwischen den Vertreterversammlung als periodischen Vorgang der Bilanz betrachtet haben wollten. Dabei könnte die Vermeidung der Verlustbuchung in den Abschuss des Jahres 2006 ein weiteres Indiz auf einen Bilanzbetrug für dieses Jahr hindeuten. Denn hätte man es noch gebucht vor man die Bilanz fertig brachte, dann hätte es keine Dividende geben können, oder die PWB wäre niedriger ausgefallen. Aber auch mit dem Trick hat man das Eigenkapital und die Kreditgrenzen im letzten Jahr bei der Kündigung des hohen einzelnen Geschäftsanteils noch oben halten müssen.

Genossenschaftsrechtlich hätten die Vertreter aber am 25. Juni 2007 zeitnah aufgeklärt werden müssen. Man muss dabei auch noch in Richtung der Aufsichträte fragen, wie sie dem Geschäft zustimmen konnten? Machen die alles mit, dann sollen sie auch mit zahlen. Oder hat sie Herr Herzog wirklich so im Sack und sie haben nachträglich zugestimmt, mit immer wieder im Raum stehenden Druckmitteln aus der Vergangenheit? Warum das alles die gesetzliche Revision nicht gleich mit aufgegriffen hat, obwohl sie solche Kredite bis zum Abschluss der Bilanzprüfung und der Erteilung der Bilanzbestätigung weiter mit anschauen, das wundert uns sowieso nicht mehr. Wenn aber der Aufsichtsrat tatsächlich erst im Nachhinein informiert worden wäre und zugestimmt hätte, dann müssten alle abtreten, wenn sie nichts dagegen unternommen haben.

So werden wir in ein paar Wochen vielleicht einen Bankvorstand oder einen ehemaligen Prüfer vor Gericht erleben, wo sich die beiden eventuell mehr als Beschuldigte als als Zeuge fühlen dürfen und dann werden wir einen Vorstand erleben, der sich hoffentlich wegen einem Untreuefall von 432.000 € plus verzichteter Zinsen und Gebühren aus den eingeleiteten Zwangsverfahren verantworten muss und dann wird man die Arbeit dieses Vorstandes als Prüfer hoffentlich mit bewerten.

   

Nr. 2876

Gesehen

16. Januar 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Trauen sich die Vorstände der VR-Bank wirklich so in die Öffentlichkeit zu gehen?

Herr Herzog sprach auf dem Jahresempfang laut heutigem Frankenpostbericht, (hier dazu der Link: http://www.frankenpost.de/nachrichten/fichtelgebirge/wunsiedel/art2460,772280 ), dass die VR-Bank das Planziel erreicht hätte. Herr Herzog warum klären Sie Ihre verunsicherten Mitglieder nicht dazu auf, was Sie wirklich erreicht haben, wo z.B. das Eigenkapital steht mit den Geschäftsanteilen, wie es um die Einlagen und die Kredite steht und einer Risikoentwicklung, aber ehrlich bitte? Zahlen Sie die drei Prozent Dividende wieder aus der Substanz? Heuer können Sie nicht mehr auf eine millionenschwere Steuerrückerstattung hoffen, die auch eine stille Reserve dargestellt hat. Können Sie es sich erlauben ohne den Aufsichtsrat die Dividende bekannt zu geben, es gibt doch sicher noch keinen Ergebnisbeschluss?

Wenn Sie somit schon eine Ergebnisprognose abgeben wollen, warum rücken Sie den Kurzbereicht nicht raus? War das Planziel Herzog seinen Job zu behalten? Eine Bank auf ein einziges Planziel herunterzubrechen ist schon ein starkes Stück. In so einem Artikel so wenige Zeilen zur eigenen Bank und dann sofort übergeleitet auf die Situation der amerikanischen Hypothekenbanken. Da wollte man ein wenig positive Stimmung für das eigene Haus machen und dann musste man über andere reden, um ganz schnell wieder von sich selber abzulenken und nicht auf brennende Probleme eingehen zu müssen. 100.000 € hätte man eingesammelt für die Bürgerstiftung, bitte nachweisen Herr Herzog und nicht nur plappern. Vielleicht haben Sie den Mitgliedern wieder etwas von der Dividende gezwickt und die Bank hat das Meiste zur Stiftung selber eingezahlt. Sind Sie bereit als Vorstand dazu Stellung zu nehmen, wie viel von der Bank selber kommt nur damit Sie sich nicht blamieren?

Drei Prozent Dividende, das ist wirklich keine Leistung für die Bereitstellung von Risikokapital. Herr Herzog das ist ein Notgroschen und dabei dürfte sogar noch der Wunsch der Vater des Gedanken des Herren sein. Es ist der Beweis, dass die Bank wiet hinterher hinkt hinter allen anderen. Im Landesdurchschnitt sind es 15 % Geschäftsguthaben am haftenden Eigenkapital, bei der VR-Bank Marktredwitz sind es 50 %. Sie können die 6, 7 oder acht Prozent gar nicht aufbringen, die man anderswo zahlt. Die Mitglieder schenken ihnen Geld über Zinsverlust, wenn sie bei der VR-Bank Geschäftsanteile zeichnen. Das Nachrangkapital verzinsen Sie um 2,5 % höher und das ist kein Kernkapital.

Ihre Planziele sind anscheinend, dass Sie nach wie vor keine ordentliche Dividende herbringen. Wie ködern Sie mit so einer Dividende die Großanleger? Hier bedarf es einer Untersuchung, ob Sie denen entgegen den gesetzlichen Richtlinien gesonderte Vorteile verschaffen müssen, damit sie nicht kündigen. Die Mitglieder haben ein Recht darauf wie viele Anleger Sie ab z.B. 10.000 € aufwärts haben und über die Großanleger aus dem Jahr 2004. Ein Antrag der Mitglieder könnte Sie sogar zwingen die Namen offen zu legen, wenn dies soweit vom Üblichen abweicht. Es ist unfassbar, dass man sich von einzelnen Mitgliedern so abhängig macht, das wiederspricht dem Genossenschaftsgesetz. Dafür haben andere Beschränkung in den Anteilen die Sie sich gar nicht leisten können. Diese gesetzeswidrige Abhängigkeit ist verbunden mit der Höhe der Summe. Das Argument mit dem gleichen Stimmrecht kann hier nicht ziehen. diese Leute haben Einfluss auf die Geschäftspolitik. Ist es gar die Firma des Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich schon als Notvorstand als hilfsbereit erwies? Bei jeder Verhandlung kommen diese Kunden sicherlich mit einem Hinweis auf das Geschäftsguthaben auf Sie zu und handeln sich verbesserte Konditionen heraus.

Für den neutralen Beobachter, der sich nicht in Mitten dieser Stimmungsveranstaltungen befindet, sieht dies immer mehr nur als Ablenkungsmanöver von unerledigten Problemen aus. War das Planziel beim Abbau von Mitarbeitern auch erreicht? Steht als nächsten Planziel eine weitere Reduzierung von Schalteröffnungszeiten oder von Geschäftsstellen, damit einen die Kosten nicht weiter auffressen? Hat man hier auch Planziele auf Forderungsnachlässe aufgenommen? Fakten wollen wir sehen Herr Herzog, nicht Ihre Fraßen hören

   

Nr. 2875

Aus ...

15. Januar 2008, 15:52 Uhr

Betreff: Was haben die Verbandsoberen hier alles mit der Bank durchgezogen?

Die ganze Thematik lautet doch, dass man trotz dem im Eintrag Nr. 3094 aufgezeigten Vertreterversammlungsprotokoll vom Jahr 2004 mit all seinen Ungeheuerlichkeiten die Vorstände verschont hat. Man muss es einfach so nennen und die Kripoleute beweisen es, hier waren wahrscheinlich höchst verbrecherische Elemente am Werk. Wo waren also die Dinge, die die Verbandsleute vielleicht mit der Bank tatsächlich durchgezogen haben, hier am obersten Zipfel von Bayern, im Fichtelgebirge? Warum durfte auch der Hofer Vorstand Schaller trotz seiner unglaublichen Kreditverluste vor Jahren ungeschoren davon kommen? Warum ist die RV-Bank Marktredwitz-Selb und die heutige VR-Bank nie auf gesunden Füßen gestanden? Warum haben dafür wahrscheinlich die Millionen aus den Abrechnungsbetrügerein nicht mal ausgereicht? Warum steht in den Berichten immer wieder, dass die Bank die Kredite auch mehr als zulässig außerhalb des Genossenschaftsgebietes vergeben hat und somit das Risiko unüberschaubar herangekarrt hat, weil man die dortigen örtlichen Verhältnisse nicht beobachten konnte? Warum hat ausgerecht die VR-Bank in der Bilanzstruktur 14 % mehr Kundenforderungen als der Landesdurchschnitt? Warum waren ausgerechnet bei uns im Jahr 2000 gerade bei dieser Bank die Kundenforderungen höher als die Einlagen?

So liegt es mir fast am Herzen zu den letzten Einträgen was zu ergänzen. Der Kontakt zwischen den Oberen des Genossenschaftsverbandes und Rudi und Manfred Heger und ihrer sogenannten Hegerbank war wahrscheinlich so eng, dass es einerseits wahrscheinlich die Prüfung bei der Bank total behinderte oder gar ad absurdum führte und dass man hierher vielleicht sogar regelmäßig ausgesuchte Prüfer herschickte, wo man wissen konnte, dass genau die das Theater mitmachen. Wenn man von verbrecherischen Elemente spricht, so ist es ein Verbrechen, wenn Bankvorstände solch Risiken aufhäufen, wenn man damit die Kunden über die unsauberste Bankorganisation in Gefahr bringt, dass man jetzt jeden sechsten oder siebten Kreditkunden von uns als Risiko für die Bank bezeichnet. Umgekehrt dürfte es gewesen sein, die Bank war und ist das Risiko für den Kunden. Gerade in den Zwangsmaßnahmen sind die Verluste für die betroffenen Kreditkunden viel höher, als die Werte, die dahinter stehen. Der letzte und größere Schaden bleibt beim Kunden bis hin zur Vernichtung der Existenz und dem Gang zum Sozialamt. Arbeitsplatzverluste bei gewerblichen Pleiten noch gar nicht berücksichtigt.

Anstatt dass sich die Bank über die eigenen Organisation auch darauf eingestellt hätte, dass es vermehrt Verwertungen und Zwangsversteigerungen von Immobilien gegeben hat, haben anscheinend die Herren auch noch auf das letzte Eigentum der Kunden geschielt. Und da haben die Prüfer wieder zugesehen, denn anscheinend hat man in dem Zusammenspiel nicht nur manchen Aufsichtsräten in dem beruflichen Umfeld immer wieder Beratungsmandate bei Steuer- und Gerichtssachen zugeschanzt, die anderen hat man anscheinend auch noch verstanden zur richtigen Zeit damit abzuschmieren, dass man so tat, als ob Sicherungsgüter frei verfügbar wären, wenn der Kunde bei der Bank regelrecht fertig gemacht worden ist. Gott-sei-Dank kann man den Fall in Wunsiedel aus dem Eintrag Nr. 1372 gut dafür herzeigen. Wenn alles so in Ordnung war, wie die Hebebühnen und es könnte ein Prüfstand gewesen sein, dann haben die Vorstände unserer Genossenschaftsbank den Kunden regelrecht bestohlen, wenn er dafür keine Mark auf seinen Konten gesehen hat. Die meisten bei uns glauben inzwischen auch, dass das nicht aus der Luft gegriffen ist, dass man das ein paar Kilometer in den Osten gebracht haben könnte und es dort versilbert wurde, die Silberlinge aber nicht beim Kunden und auch nicht bei der Bank angekommen sein dürften. Ganz genauso ist es damit, dass Reinhold Wolf 130.000 € nach Taiwan überweisen hat lassen, wo er angeblich laut Gerichtsaussage keinen Nachweis dafür bekommen hätte mit allem was sonst an Unfassbarem bei dem Fall abgelaufen ist. Oder dass man über eine Produktionsfirma in Slowenien in ein paar Jahren 5 Millionen DM verlieren kann und eine Bank wie unsere da auch noch laufend das Geld dafür gibt und dass man gegen ungeheuerliche Überziehungen nicht einmal einschreitet.

Haben wir heute die verbrecherischen Elemente gar in der Führung, wenn der Bursche gleich am Anfang auch noch eine halbe Million verschenkt, wenn der damals Heger und Wolf nicht gebremst hat? Ist er einer der vom Verband Ausgewählten, die man zu uns schicken musste? Wir wollen hier den Verband raus haben und den ehemaligen Prüfer, sonst tut es uns zwar um die Mitarbeiter leid, aber mit uns als Kunden machen die kein Geschäft mehr. Laut dem Anhang in Nr. 3093 haben 17.000 Mitglieder noch 137.000 Anteile. Lasst uns alle einen behalten und aus den 137.000 Anteilen auch nur 17.000 machen. Den einen Anteile brauchen wir noch um Mitglied bleiben zu können und um mit den Burschen abrechnen zu können. Und die nächste Versammlung muss in die Satzung aufnehmen, dass Großzeichnungen nicht mehr möglich sind und solche von der Genossenschaft selber zu kündigen sind.

   

Nr. 2874

Mitglied

15. Januar 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Herr Herzog wo bleiben Ihre Antworten?

Sie wollen also für Information bei den Mitgliedern sorgen. Ich glaube Sie halten uns dagegen nur alle für saudumm. Mit Rede & Co. haben Sie noch acht Seiten ans Versammlungsprotokoll gehängt, jetzt schreiben Sie in das Vertreterversammlungsprotokoll nicht mal mehr alles über was man spricht. Sie haben sich selber entlarvt. Sie haben gemeint die Seite weit hinten in der Bilanz und Lagebericht, die sieht keiner, wenn man da hinten die Schweinereien mit den nicht gebuchten Wertberichtigungen rein schreibt. Wie haben Sie denn das im Prüfungsbericht dargestellt, dass es festgestellte Wertberichtigungen gegeben hat, die vielleicht höher waren als die Bankrücklagen, die aber nicht in die Bilanz eingeflossen sind? Die Prüfung, die Johannes Herzog und Raimund Grothoff gemacht haben, die war keinen Pfifferling wert.

Zum März 2004 haben die Vorstände wahrscheinlich eine vorläufige Bilanz an die Bundesbank eingereicht, wo Sie einfach nicht mehr zustimmen konnten. Dann haben Sie doch den Vorständen die Einzelwertberichtigungen präsentiert und haben doch zu Manfred Heger gesagt, nimm dir über Flex mit was du willst, aber du musst jetzt gehen und wir Prüfer sorgen für den Aufhebungsvertrag, wo dich keiner belangt. Nur so kann es gewesen sein. Und die Prüfer haben die unzähligen Wertberichtigungen nach hinten verschoben. Punkt und aus.

Aber der Abschluss 2003 hätte doch soviel an Eigenkapital weg gefressen, dass man ganz schnell noch Großanleger für die Geschäftsguthaben brauchte. Das können doch auch wiederum nur Kunden gewesen sein, die um den Bestand ihrer Kredite fürchten mussten. Dieser Johannes Herzog hat alles gesteuert und als Zusage dafür hat er sich den Vorstandsposten ausgehandelt. Wenn der Kunde ohne Sicherheiten bei Gold, Gold, Gold vors Gericht gezerrt wurde, warum der Freund von Manfred Heger nicht? In zwei bis drei Jahren haben Heger und Flexkunde .... 5 Millionen DM in dem Kreditfall versemmeln dürfen, unter den Augen von Herzog und Grothoff. War das kein Kreditbetrug? War da was von Abfindung für Heger auf Kosten der Bank dabei? Warum hat man denn die Insolvenz in Slowenien aus Termingründen versäumt? Konnte man Heger denn nicht verfolgen, weil das aufgekommen wäre und weil da ja der von den Prüfern mitgebrachte Aufhebungsvertrag für den mitverantwortlichen Vorstand Heger ins Gespräch gekommen wäre?

Die VR-Bank Marktredwitz hat ihre unglaublichen Risiken fahren und die Kunden und die ganze Region damit schädigen können, weil die Prüfer das Eigenkapital und damit die Höchstkreditgrenze und die Großkreditgrenze geholfen haben künstlich hoch zu halten. Diese Kerle gehören mit auf die Anklagebank. Aber dem Genossenschaftsverband gehört endlich der Prüfungsauftrag für Marktredwitz entzogen und der ehemalige Prüfer, der selber soviel Dreck am Stecken hat, gehört heute noch abgesetzt. Antworten bekommen wir von dem keine mehr. Der muss Angst um die eigenen Haut haben.

Herr Herzog hat schon gewusst wie man sich in Marktredwitz auf den Vorstandsposten bringt. Er wusste, dass die Verbandsoberen einen guten Freund, wie Manfred Heger nicht vollkommen untergehen lassen würden. Dafür hat man schon eher die ganze Bank in den Keller fahren lassen, als der Familie Heger zu nahe zu treten. Wer weiß was man am oberen Zipfel von Bayern alles gemeinsam durchgezogen hat? Und so hat Johannes Herzog sich seinen Weg in einen lukrativen Vorstandsposten vom ersten Tag weg als er als Prüfer da war in Marktredwitz, geebnet und dachte im eigenen Interesse, dass eine Bank, die so am Boden ist, dann nur noch mit einer Fusion zu retten sein würde, wo er in einen Vorstand einer noch größeren Bank automatisch mit rein kommen würde. Die ganzen Dementis dazu glaubt man genauso viel wie alles andere. Heute steht die Bank in Trümmern da und wahrscheinlich ist es mit den Träumen des ehemaligen Revisors genauso. Des Prüfers, der wesentlich durch seine eigenen Arbeit dafür verantwortlich ist, dass die Staatsanwaltschaft seine Arbeit und die der Prüferkollegen nachvollziehen muss. Denn das ist genau der Fall, aber nicht aus prüfungstechnischen Gründen, sondern dank Herzog und dem ganzen GenoVerband aus strafrechtlichen Gründen.

   

Nr. 2873

Insider

14. Januar 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Strategien der Eigenkapitalsteuerung in den Köpfen Herzog und Grothoff entstanden?

Im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) stand, dass die Vorstände zuerst einen ungesetzlichen Jahresabschluss erstellt hatten. Den haben alle drei unterschrieben, Heger, Wolf und Krämer, neben dem, dass man auch schon dem Aufsichtrat zur Risikosituation falsche Zahlen vorgelegt hatte. Wahrscheinlich haben die nicht mal die Wertberichtigungen im Kreditbereich aufgenommen, die man dann zwangsläufig in den Abschluss 2003 rein nehmen musste. Da somit Manfred Heger die Sache mit seiner Demission nicht mehr zu interessieren hatte, ist zu vermuten, dass die Strategie, wie man das Eigenkapital der Bank darstellen musste damit keine Sanierung notwendig wurde doch eindeutig auf die Handschrift der Prüfer Herzog und Grothoff zurück zu führen ist. Nirgendwo anders hätten sich zwei überlebende Vorstände in dieser Lage so etwas trauen dürfen. Hier ist wieder ein Beweis, dass keine Prüfung mehr stattgefunden hat, sondern Übereinkünfte an allen Ecken und Enden vorgenommen wurden, wie man das Schiff vom Riff weg nimmt. Das hat sogar der Vorstand in den Jahresberichten zum Ausdruck gebracht mit den Worten, dass die Wertberichtigungen in Abstimmung mit dem Verband gemacht wurden und nicht weil man sie selber so ermittelt hätte. Dafür haben die Prüfer die Bilanzrichtlinien außer Acht gelassen, § 13 KWG, Groß- und Höchstkreditlinienverordnung außer Kraft gesetzt und der VR-Bank die Möglichkeit der Risikoausweitung über die gesetzliche Richtlinien belassen. 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen standen dann am Jahresende in den Büchern, die man auf die Schultern von 17.000 Mitgliedern ablud ohne die darüber rechtzeitig zu informieren.

Wie das Eigenkapital in der Bilanz 2003 und in den nächsten Jahren auszusehen hat damit die Bank nicht zusammenbricht, das scheint es, wurde von Herzog und Grothoff so aufgestellt. Die Prüfung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Geschäftsleitung übernommen und das Zepter in der Hand. Man musste verhindern so zeitnah aufzeigen zu müssen, wie sehr man bei Fällen wie Flex und Gold, Gold, Gold mitschuldig war. Allein an vier Millionen € Ausfall in zwei ungesicherten Kreditengagements mit den unglaublichsten Vorgängen bei § 18 KWG, einem der Hauptprüfungsfelder der gesetzlichen Revision. Und so werden die Verstrickungen und die Abfederungen der Bankverantwortlichen über ihre guten Beziehungen auch im Hintergrund wieder augenscheinlich und extrem deutlich, bis hin, dass man sie sich noch bedienen hat lassen bevor sie mehr oder weniger freiwillig abdankten und auf ihren einträglichen Posten verzichteten.

   

Nr. 2872

Bilanzkenner

14. Januar 2008, 13:49 Uhr

Betreff: Hohe Geschäftsanteile

In der letzten Bilanz war doch gestanden, dass sich die Eigenkapitalsituation durch die Kündigung eines Mitgliedes rückläufig entwickelt hat. Das haftende Eigenkapital ist vom vorherigen Bilanzultimo von 32,5 Mio. € zum 31.12.2006 auf 30,7 Mio. € zurückgegangen. Wenn das Mitglied dafür als wesentlich verantwortlich genannt wird für den Rückgang von 1,8 Mio. €, ja wer hat denn da wen in der Hand gehabt? Denn damit ist das haftende Eigenkapital um 5,5 % runter gegangen.

Hoffentlich meldet der Wunsiedeler Kreis dies an die Bankenaufsicht, wenn es nicht schon passiert ist. Das glaubt doch keiner, dass ein Mitglied eine Million oder mehr hinlegt für diese Bank und dabei das Risiko des Dividendenausfalls und der nochmal so hohen Nachschusspflicht kennt. Das muss aber nicht nur an die Bankenaufsicht gemeldet werden, denn die hat inzwischen selber das Problem zu erklären warum sie soviel übersehen hat, das muss der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden. Vielleicht kann man denen mit einem Blick in den Jahresabschluss und den Lagebericht 2004 (= Link) ein wenig helfen. Wenn man pro Mitglied sonst vielleicht 5 Anteile an den Mann brachte, so wären es bei 600 Zugängen zirka 3.000 neue Anteile gewesen. Aber in dem Katastrophenjahr 2004 hat man 33.400 Anteile verkauft. Das sind 3,34 Mio. € Zugang an Geschäftguthaben und in gleicher Höhe an Haftsumme, wie man aus der Anlage ersehen kann.

Hat man einen zwei oder drei Großanleger gefunden, die helfen mussten die Eigenkapitaldecke zu halten? Da muss doch dringend überprüft werden ob das nicht schon große Kreditnehmer waren, denen somit auch noch das Eigenkapital für die Bank finanziert wurde, damit vielleicht der eigenen Kredit nicht mit der Höchstkreditgrenze der Bank in Gefahr geriet. Friert es einen, wenn dabei im Lagebericht darunter steht, dass von ca. 350 Mio. € Kundenforderungen über 30 % über 2,5 Mio. € oder ca. 5 Mio. DM gelegen haben? Die Großkreditbestimmungen hat diese Maßnahme im Einzelfall mit 375.000 € gestützt und den Höchstkredit um 1,125 Mio. €. Kreditfinanzierte Geschäftsanteile sind nicht möglich, das muss auch ein Prüfer Herzog gewusst haben und dieser Vorgang muss einfach untersucht werden und so ein Vorgang darf den Vertretern und den Mitglieder nicht verheimlicht werden. Aus den Abgängen sieht man auch, dass ein Mitglied in der Regel 9 Anteile besaß. Im Jahr 2006 sind bei 639 Abgängen und 11.600 Anteilen wahrscheinlich eine Million der Großzeichnungen von 2004 dabei. Wie hält man also nun die anderen, wenn die Genossenschaftsbanken sonst schon wieder 5 oder 6 % an Dividende ausschütten? Mit Zugeständnissen im Kreditbereich, oder was?

Die Sorgen des Herrn Herzog, was er von früher her zu verantworten hat, dürften so hoch sein wie ein Fernsehturm. Die Sorgen der VR-Bank Marktredwitz sind damit direkt mit der Person Herzog verbunden. Das Jahr 2004 war nicht nur das Jahr der Verabschiedung von Manfred Heger, mit der unglaublichen Freistellung von allen Ansprüchen, wofür sicher auch die Prüfer Herzog und Grothoff wesentlich verantwortlich waren, wegen unüberbrückbarer Differenzen in der Geschäftsführung, es war das Jahr der grenzenlosen Manipulationen und Schiebereien in den Abschlüssen 2003 und 2004 der Bank. Tausend Gründe dürfte es haben, warum man beim Sicherungsfonds die Sanierungshilfe nicht beantragt hat, sondern zuerst den Prüfer Johannes Herzog als Vorstand benötigte. Der dürfte den Sicherungsfonds aber inzwischen mit dem eigenen Forderungsverzicht vom letzten Jahr noch zusätzlich belastet haben. Wer durchbricht endlich diesen Teufelskreis bei der VR-Bank Marktredwitz?

   

Nr. 2871

Beobachter

14. Januar 2008, 08:24 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3089, Geschäftsanteile finanziert? Eine Bank im Sumpf

Die Frage, ob die VR-Bank große Geschäftsanteile selbst finanziert hat, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Wer festgestellte Wertberichtigungen unterdrückt und nicht durchbucht, die vielleicht höher sind als die selbst verdienten Rücklagen, oder die Buchung eines Millionenkreditverlustes über die Bilanzierung einer vielleicht wertlosen Ruine, wie dem HOMA-Gebäude vermeidet, dem fallen auch noch andere Möglichkeiten ein das Eigenkapital künstlich anzuheben und die Groß- und Höchstkreditgrenze damit zu puschen und das Risiko durch die selbst erhöhten Kreditgrenzen auszuweiten.

Hat der Wunsiedeler Kreis mit seiner sicherlich inzwischen vorhandenen großen Aufmerksamkeit bei der Bankenaufsicht dies schon ans BaFin nach Bonn gemeldet, dass es dringend angebracht sein dürfte, dass man die Großanleger in den Geschäftsguthaben dahingehend überprüft, ob es sich vielfach nur um Durchlaufposten der Bank handelt? Dass sich die Bank über Kredit die Geschäftsguthaben teilweise finanziert hat und dazwischen nur einen Namen suchen musste? Schon in dem gerichtlichen Gutachten wird aufgezeigt, dass die erste Buchung zu Lasten des KK-Kontos fünf Geschäftsanteile waren, die der Kunde wahrscheinlich voll mit dem kompletten Überziehungszins zu bezahlen hatte. Welcher normale Mensch gibt eine hohe Summe bei so einer Unsicherheit der Rendite und der herrschenden Nachschusspflicht in gleicher Höhe der VR-Bank? Seit Jahren kämpft die Bank mit dem Problem überhaupt Dividende ausschütten zu dürfen, weil es nur Substanzausschüttungen aus Rücklagen und stillen Reserven waren. Für 3 % seit 8 Jahren, wie es in Nr. 3089 richtig festgestellt ist? Haben da die Kapitalgeber über Zinsvorteile bei den Kreditkonten auch noch unerlaubte Vorteile für einzelne Mitglieder erhalten? Irgendwie muss es sich doch rechnen.

Die Geschäftsanteile bildeten im Abschluss 2006 die Hälfte des haftenden Eigenkapitals, kann Herr Herzog den Wert für den 31.12.2007 nicht nennen, weil er damit weiter massive Kündigung fürchten müsste? Die VR-Bank Marktredwitz befindet sich im tiefsten Sumpf, der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand steckt mitten im Zentrum des Schlamassels. Er gibt sich als Opfer, wo er doch eine der heutigen Hauptursachen der Krise der Bank ist. Der große Skandal steckt in den Kreditverlusten. Was drum herum geschieht und in der Vergangenheit geschehen ist dieses Kartenhaus aufrecht zu erhalten, sind leider auch nicht nur kleine Skandälchen, sondern hammerharte Stücke.

   

Nr. 2870

Thomas

14. Januar 2008, 03:10 Uhr

Betreff: Was hat die VR Bank Marktredwitz bei den Abrechnungen überhaupt richtig gemacht !!!

Zu Beitrag Nr.3090
Liebe Andrea ,
auf der schnelle fällt mir leider nichts ein was bei dieser Bank, und ihren Abrechnungsmethoden stimmen könnte . Wie Sie sicherlich wissen dürften , waren die ex Vorstände Heger , Wolf und Krämer dafür verantwortlich . Über den jetzigen Vorstand und ex Prüfer Herzog , bitte haben Sie Verständnis , möchte ich mich nicht auslassen , zu sehr würde ich ansonsten an der Schwelle der Beleidigung gehen .
Gruß Thomas

   

Nr. 2869

Andrea

14. Januar 2008, 02:50 Uhr

Betreff: Falsche Abrechnungen , und fast immer zu Nachteil der Kunden

Hallo Webmaster , wenn ich alles so im Gästebuch , sowie auch die Urteile die gegen die Bank ergangen sind ,lese , frage ich mich schon , was hat dann die
VR Bank Marktredwitz bei den Abrechnungen überhaupt richtig gemacht !!!

   

Nr. 2868

Aus ....

14. Januar 2008, 01:29 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog als Prüfer kontrolliert ob die großen Geschäftsanteile kreditfinanziert waren?

Bei der Lage der Bank, da kann man ja großen Anlegern nur empfehlen sich für sein Geld eine Grundschuld auf das Bankgebäude oder eine Zweigstelle eintragen zu lassen. Aber Obacht, nicht auf das HOMA-Gebäude, sonst muss man da vielleicht noch für die Brandversicherung aufkommen oder für den Außenputz. Und wenn immer mehr Kunden abwandern, dann kriegt auch jeder Anleger sogar noch eine gesicherte Grundschuld.

Muss es einen da wundern, wenn man vermeidet die Wertberichtigungen zu buchen um das Eigenkapital hoch zu halten? Aber Sie Herr Herzog, Sie haben doch sicher kontrolliert, ob die Großanleger bei den Geschäftsguthaben sich die eigenen Kredite durch die Zeichnung der Anteile ermöglicht haben? Große kreditfinanzierte einzelne Geschäftanteilsansammlungen dürften sehr zweifelhaft sein. Wir wollen das von Ihnen wissen Herr Herzog, ob das der Fall war oder noch ist? Für durchgängig 3 % solche Geldbeträge anzulegen, dass war doch kein Geschäft für einen Anleger. Da steckt doch was anders auch noch dahinter. Wenn Sie’s uns nicht sagen, vielleicht weiß es der Wunsiedeler Kreis schon. Von dem erfahren wir sowieso tausendmal mehr als von Ihnen mit Ihrem berechtigten Interesse. Aber was wir hier erfahren, das wollten Sie uns sowieso nie sagen. Und was man hier gelesen hat, dass hat sich noch immer als die schlimme Wahrheit heraus gestellt.

   

Nr. 2867

Fritz

14. Januar 2008, 00:52 Uhr

Betreff: Bonussparen

Hallo Manfred,
danke für die Aufklärung. Habe für meinen Sohn vor Jahren ebenfalls so einen Vertrag gemacht, und jahrelang einbezahlt. Wärst Du so gut mir den mal nachzurechnen?
Vorab noch einige Fragen:
1. Um wieviele Verträge glaubst Du handelt es sich hier, die falsch abgerechnet wurden?
2. Wie hoch wird wohl die Summe sein, die hier an die Kunden zurückbezahlt werden muß?
3. Muß man sich beeilen mit der Rückforderung? Ich meine hat die Bank überhaupt noch soviel Geld um das zuwenig Berechnete nachzuzahlen? Nicht daß die ersten noch ihr Geld kriegen und die, die später kommen gehen leer aus!
4. Was prüfen eigentlich die Prüfer? Ist denen nie was aufgefallen? Oder wissen die vielleicht gar nicht was ein Referenzzinssatz ist?
5.Sag mal Manfred, mit was verdienen die jetzt eigentlich ihr Geld? Stell Dir mal vor, die bescheißen zukünftig niocht mehr so krass, dann machen die doch Verluste ohne Ende, oder?
6. Kann es nicht sein, daß die vielleicht einfach nur unfähig sind, normale Geschäfte zu machen? Dann wird es aber Zeit, daß wir sie zum Teufel jagen!
7. Hatten Bankangestellte oder Aufsichtsräte auch Bonus plus Verträge? Wäre eigentlich super, stell Dir mal vor, die kämen jetzt zu Dir, und würden Ihre Verträge nachrechnen lassen.Sollte das jemals der Fall sein, dann bitte sofort hier veröffentlichen, wir wollen doch auch mal wieder was zu lachen haben!
Bis bald, Fritz

   

Nr. 2866

Kunde der VR-Bank

14. Januar 2008, 00:44 Uhr

Betreff: Die Kunden werden nicht nur im Sollbereich abgezockt sondern auch bei den Anlagen

Der VR-Bank kann man doch keinen Cent anvertrauen. Da wird man nicht nur im Sollbereich abgezockt, die betrügen einen auch noch bei den Anlagen und Sparverträgen wenn man die letzten Einträge ließt. Dieser Ex-Prüfer Herzog, was soll den das Getöse mit dem dass er die Mitglieder informiert? Überhaupt nichts passiert, In Höchstädt bringt der keine Fuß auf den Boden wo er hin gezogen ist. Der soll uns doch endlich sagen wie das Eigenkapital zum 31. Dezember gestanden hat, wie viel Geschäftguthaben gekündigt worden sind und ob wieder Großeinleger die Mitgliedschaft zurück genommen haben? Die VR-Bank-Leute bringen uns nicht nur mit den Krediten in Gefahr, da muss man ja Angst haben, dass man nachschießen muss über die Geschäftsanteile. Haben die Kommunalpolitiker bei uns wirklich keine Angst, dass sie bei der Wahl keine Stimmen kriegen, wenn sie es nicht fertig bringen, den Prüfer als Vorstand wieder abzusetzen. Das ist nicht mehr zu verstehen. Also Herr Herzog, wie sieht es aus mit dem Kurzbericht? Vergeht ihnen dabei das Lachen. Da fehlt der Mut zuzugeben, dass die Kunden wegen ihnen die Einlagen weg holen und die Anteile kündigen. Sie lassen für sich selber jeden über die Klinge springen. Sie haben sich früher nicht für die Kunden eingesetzt, warum sollte wir ihnen das abnehmen, dass das heute anders ist. Und wenn es so wäre, die Sauereien der Vergangenheit haben sie zu verantworten, so wie Heger und Wolf. Hätten die Prüfer ordentlich gearbeitet, dann bräuchten wir keine Batterie von Staatsanwälten bei uns. Hätte Herr Herzog aber als Prüfer ordentlich gearbeitet, dann wäre er heute bei uns auch nicht Vorstand. Und mit den 450.000 €, die er so großzügig verschenkt hat, da könnte man auch die Dividende schön aufstocken oder normale Zinsen zahlen, ohne dass man der Konkurrenz dafür die Schuld geben müsste dass die Kunden verschwinden.

   

Nr. 2865

Manfred Bleil

13. Januar 2008, 23:32 Uhr

Betreff: Variable Verzinsung von Sparverträgen

Zusammenfassung

Aus dem von einer Verbraucherzentrale erstrittenen BGH-Urteil zur variablen Verzinsung von Sparplänen ergeben sich vielfach Rückforderungsansprüche für Verbraucher. Deren Voraussetzungen werden dargestellt und mögliche Einwände der Kreditinstitute, insbesondere zur Verjährung, erläutert. Zur Rechtsdurchsetzung ist ein Musterbrief beigefügt . Beigefügt ist weiter ehe Zinstabelle, anhand derer eine erste Einschätzung möglich ist, ob Rückforderungsansprüche bestehen können.

1. Problemstellung

Die meisten Banken und Sparkassen boten und bieten langfristig angelegte Sparverträge an, bei denen zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge versprochen werden, die mit zunehmender Laufzeit steigen. Diese Sonderzahlungen sind für die Sparer der Anreiz, nicht vorzeitig aus den Verträgen auszusteigen. Bei vielen Verträgen war während der Laufzeit festzustellen, dass der variable Sparzins in Phasen allgemein sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt wurde, bei steigenden Zinsen jedoch auf niedrigem Niveau verharrte. Eine Festlegung nachvollziehbarer Kriterien, nach denen die künftige Anpassung des Zinssatzes an veränderte Marktverhältnisse geschehen soll, fand sich in den Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute nicht.

Die Verbraucherzentrale hielt diese Verzinsungsregelung, die den Kreditinstituten, eine willkürliche Zinsgestaltung bei bestehenden Verträgen ermöglicht, für unzulässig und hat schließlich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.02.2004 - XI ZR 140/03 (zu finden unter www.bundesgerichtshof.de) Recht bekommen Die von der Bank in ihren sogenannten Combi-Sparverträgen verwendete Zinsklausel mit
dem Wortlaut „Die Bank zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf
durch Aushang bekannt gegebenen Zins für das Combispar-Guthaben“
wurde für unwirksam erklärt.

2. Was besagt das BGH-Urteil?

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, das durch die Klausel eingeräumte einseitige Zinsbestimmungsrecht des Kreditinstitutes verstoße gegen § 308 Nr. 4 BGB, weil ein einseitiges und schrankenloses Zinsänderungsrecht für die Kunden unzumutbar ist. Dem Kreditinstitut ist es zuzumuten, unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarkts, die den Rahmenbedingungen der Sparform möglichst nahe kommen, eine Größe oder eine Kombination von Bezugsgrößen auszuwählen und sie in der Zinsänderungsklausel zum Maßstab für zukünftige Zinsänderungen zu machen.

3. Welche Arten von Sparverträgen sind betroffen ?

Der BGH hat zwar allein über die Rechtswirksamkeit der in den Combi-Sparverträgen der Bank verwendeten Zinsklausel entschieden. Bei dem im Jahre 1997 abgeschlossenen Vertrag handelt es sich allerdings um eine Sparform, die in dieser oder ähnlicher Form als Standardprodukt von den meisten Banken und Sparkassen angeboten wurde und wird. Die vom BGH geforderte, klare Koppelung des Vertragszinssatzes an einen bestimmten und im Vertrag ausgewiesenen Kapitalmarktzins erfüllt keine der Vertragsgestaltungen, die der Verbraucherzentrale bis zum BGH-Urteil bekannt geworden sind..
Wesentliches Merkmal der Sparform ist deren Langfrist-Charakter. Diesen leitet der BGH insbesondere daraus ab, dass der Ertrag der Spartätigkeit neben der laufenden Verzinsung auch von zusätzlichen Sparprämien abhängt, die im konkreten UrteilsFall erst bei einer dreijährigen Vorlaufzeit gezahlt wurden und danach mit zunehmender Laufzeit stiegen. So wird der Kunde motiviert, sich langfristig zu binden. Neben Sparprämien kann dies auch durch das Versprechen von laufenden oder einmaligen Bonuszahlungen oder mit der Laufzeit steigenden festen Aufschlägen auf den jeweils vergüteten Basiszins erreicht werden. Die Möglichkeit einer Vertragskündigung mit dreimonatiger Frist sowie von Teilauszahlungen spricht nicht gegen den Langfrist-Charakter, da der Kunde wegen des damit verbundenen Verlustes der Sonderzahlungen davon in der Regel keinen Gebrauch macht.
TIPP: Sollte Ihr Sparvertrag neben einer laufenden variablen Verzinsung eine zusätzliche Laufzeit abhängige Vergütung vorsehen (egal wie diese bezeichnet wird) und die verwendete Zinsklausel keine Bindung an einen nachvollziehbaren Marktzins enthalten, ist Ihr Vertrag durch das BGH-Urteil betroffen.

4. Welche Folgen hat die Unwirksamkeit von Zinsklauseln?
Die Unwirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel führt dazu, dass von Vertragsbeginn an die Zinsen falsch abgerechnet worden sind. Sie müssen neu und richtig abgerechnet werden. Das Urteil des BGH enthält keine Aussagen dazu, wie dies zu geschehen hat. Nach Meinung der Verbraucherzentrale muss auf der Basis eines als Referenzgröße anzugebenden Kapitalmarktzinssatzes der Vertragszins angepasst werden. Dabei ist die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehende Spanne zwischen Marktzins und Vertragszins, unverändert fortzuschreiben. Liegt etwa bei Vertragsbeginn die Grundverzinsung des Vertrages um 0,5 % über dem Kapitalmarktzins, so ist in der Folgezeit diese Spanne beizubehalten. Hat das Kreditinstitut während der Laufzeit diese Spanne zu Gunsten des Kunden vergrößert, so entstehen für den Kunden zusätzliche Zinsansprüche, die ihm verbleiben. Denn unwirksame Geschäftsbedingungen dürfen sich nicht zum Nachteil des Kunden auswirken. Wurde die Spanne verkleinert oder rutscht die Vergleichskurve sogar unter den Kapitalmarktzins, ergeben sich Rückforderungsansprüche.

5. Wie wird neu abgerechnet?
Keine klaren Vorgaben macht der Bundesgerichtshof hinsichtlich der von den Kreditinstituten zu verwendenden Bezugsgrößen des Kapitalmarkts, dem als Vergleichsgröße anzugeben Kapitalmarktzins. Im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung ist festzustellen, auf welche andere interessengerechte Änderungsklausel sich die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss an Stelle der unwirksamen Klausel redlicherweise eingelassen hätten. Als Bezugszins muss dabei ein Zinssatz herangezogen werden, der dem Willen der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss möglichst nahe kommt,
Nach unserer Rechtsauffassung ist z.B. der Spareckzins, den die Bundesbank auch in der Vergangenheit ermittelt hat, eine geeignete Bezugsgröße. Die Zugrundelegung des Spareckzinses als Referenzzins ist für den Kunden nachvollziehbar und dürfte auch seiner damaligen Interessenlage entsprochen haben, an Stelle des niedrig verzinslichen Sparbuchs einen Sparplan mit hoher Anfangsverzinsung in der Erwartung abzuschließen, dass auch für die gesamte Vertragslaufzeit der gegenüber dem Sparbuchzins bestehende Zinsabstand beibehalten wird.  Zum Vergleich mit Ihrem Sparvertrag hier die Tabelle hier klicken....

Keinesfalls dürfen aber die Kreditinstitute als Bezugsgröße für eine Neuberechnung einen hauseigenen Zins wählen, da es hierbei um keine neutrale Bezugsgröße des Kapitalmarkts handelt, wie sie der BGH fordert.

6. Wie weit können Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden?
Das Urteil des BGH betrifft nicht nur bestehende Sparverträge, sondern hat auch große Bedeutung für Verträge, die bereits in der Vergangenheit ausgezahlt wurden. Viele Banken und Sparkassen versuchen mit dem Verjährungseinwand, sich berechtigten Forderungen zu entziehen.

6.1. laufende Verträge
Nach unserer Rechtsauffassung besteht bei laufenden Sparverträgen keine Verjährungsgefahr, da sich die Ansprüche der Sparer auf eine Neuabrechnung des Vertrages und die Korrektur des aktuellen Kontostandes richten. Die bei Korrektur ermittelte Zinsdifferenz zugunsten
des Verbrauchers muss in der Vergangenheit zum jeweiligen Zinsberechnungszeitpunkt des Vertrages vom Kapitalstand ermittelt und diesem dann zugeschlagen werden, sodass keine verjährbare Zinsforderung im Raum stehen geblieben ist Insgesamt ergibt sich bei Neuberechnung so im laufenden Vertrag ein abschnittsweise höheres, zu verzinsendes Kapital. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall für alte Sparbuchforderungen bestätigt, dass keine Zinsverjährung eintritt
(AZ.: XI ZR 361/01).

6.2. abgelaufene Verträge
Bei in der Vergangenheit bereits abgelaufenen und ausgezahlten Sparverträgen ist insbesondere die durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01 01.2002 eingetretene Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist zu beachten. Betrug diese in der Vergangenheit 30 Jahre, wurde sie gem. § 195 BGB auf drei Jahre verkürzt Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt gern. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von seinen Ansprüchen Kenntnis erlangt hat. Nach Meinung der Verbraucherzentrale hat: erst das BGH-Urteil vom 17.02.2004 „kenntnisbegründende Wirkung", sodass auch bereits abgelaufene Sparpläne noch problematisiert werden können.
Hinweis. Die Verjährungsfragen bei variablen Sparplänen sind bisher rechtlich nicht geklärt. Auseinandersetzungen, in denen sich die Kreditinstitute, auf Verjährung berufen, sind mit einem entsprechenden Prozess- und Kostenrisiko verbunden.


7. Wie sollten Sie vorgehen?
Prüfen Sie und lassen Sie sich beraten, ob Ihr Vertrag folgende Merkmale aufweist:
der Vertrag muss auf eine langfristige Ansparung ausgerichtet sein

- der Vertrag muss eine variable Grundverzinsung vorsehen (sichtbar beispielsweise
durch den Zusatz "z.Z.“ vor dem Zinssatz)

- die Zinsanpassungen ist nicht erkennbar an einen Kapitalmarktzins gekoppelt (darunter fallen auch variabel verzinste Verträge, die gar keinen Hinweis auf die Art der Zinsänderung enthalten)

-neben der Grundverzinsung wird ein laufzeitabhängiger Zinsaufschlag (Bonus, Prämie) gezahlt, der bei vorzeitiger Vertragskündigung entfällt oder sich deutlich reduziert
Erfüllt der Vertrag diese Voraussetzungen sollten das Kreditinstitut unter Verwendung des Musterbriefs aufgefordert werden, die bisherige Zinsentwicklung darzustellen und bekannt zu geben, an welcher Bezugsgröße des Merkte sich diese orientiert hat. Gelingt dem Kreditinstitut dieser Nachweis nicht, sollte sie eine rückwirkende Neuabrechnung des Vertrags fordern, bei der die Zinsberechnung in Anlehnung an einen entsprechenden Kapitalmarktzins erfolgt. Ob sich rückforderbare Ansprüche ergeben, kann für Sie die Verbraucherzentrale berechnen. Verweigert das Institut eine Neuabrechnung, wird zur Durchsetzung von Ansprüchen in vielen Fällen nur die Beschreitung des Rechtsweges, bleiben. Hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz bestanden, können Sie das Klagerisiko darüber abdecken. Sie oder Ihr Rechtsanwalt sollten beim Versicherer vorab eine Deckungszusage für die Klage einholen.


Musterbrief

....................................................................................Tagesdatum

.........................................................................................................................
(Name)

.........................................................................................................................
(Straße)

.........................................................................................................................
(PLZ. Wohnort)


An die

.........................................................................................................................
(Name des Kreditinstitutes)

........................................................................................................................((Straße)


Neuberechnung eines Sparvertrages
Vertrags – Nr. ...................................

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vorn 17.02.2004 (Az. XI ZR 140/03) entschieden, dass bei langfristig angelegten Sparverträgen, bei denen der Gesamtertrag neben der variablen Grundverzinsung auch von zusätzlichen laufzeitabhängigen Ertragsanteilen abhängt, sich die Zinsänderungsklausel an Bezugsgrößen des Kapitalmarkts orientieren und diese in der Klausel offen legen muss. Die von Ihnen im vorbezeichneten Vertrag verwendete Klausel sieht ein zu Ihren Gunsten bestehendes weitgehendes Recht zur Veränderung des laufenden Vertragszinssatzes vor, ohne diese Zinsenpassungen sichtbar an die Veränderung eines Kapitalmarktzinses zu koppeln. Von daher ist diese Klausel nach den Maßstäben des BGH als unwirksam zu betrachten.
Ich möchte Sie daher bitten, mir offen zu legen, an welcher Kapitalmarktgröße Sie ihre Zinsänderungen in der Vergangenheit orientiert haben und mir anhand des Zinsverlaufs nachzuweisen, dass während der Vertragslaufzeit das zu Vertragsbeginn bestehende Verhältnis zwischen Vertrags- und Marktzins beibehalten wurde. Sollte Ihnen dieser Nachweis nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten, den Vertrag rückwirkend unter Anlehnung an einen entsprechenden Kapitalmarktzins neu abzurechnen und den aktuellen Guthabensaldo um die sich aus der Neuabrechnung ergebenden zusätzlichen Zinsansprüche zu erhöhen bzw. (bei bereits abgelaufenen Verträgen) den Nachzahlungsbetrag nebst Zinsen ab Vertragsablauf auf das folgende Konto zu überweisen:

.........................................................................................................................
(Name, Kreditinstitut. Kto.Nr.. Bankleitzahl)

Außerdem möchte ich Sie bitten, mir eine nachvollziehbare Abrechnung zukommen zu lassen, aus der sich die Art der Ermittlung des Nachzahlungsbetrages entnehmen lässt,

Mit freundlichen Grüßen





Zum Vergleich mit Ihrem Sparvertrag : Marktzinstabelle* hier klicken...

Tragen Sie Ihren Vertragszins mit dem Datum Ihres Vertragsbeginns ein . Die Zinsspanne muss sich In der weiteren Entwicklung Ihres Sparplans abbilden. Ergeben sich zu Ihren Lasten Abweichungen, spricht dies für bestehende Zahlungsansprüche. *ab Juli 2003 berechnet aus Zeitreihe SUD105 abzgl, 1,45% laut Empfehlung der Bundesbank

   

Nr. 2864

Manfred Bleil

13. Januar 2008, 21:32 Uhr

Betreff: Anfrage an VR-Bank wegen Verzinsung VR-Vorsorgeplan

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 13. Januar 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief an VR-Bank Marktredwitz eG; Herren Vorstände Johannes Herzog und Uwe Heidel

Verzinsung VR-Vorsorgeplan, Kunde ... ....., , Kto.-Nr. 24........,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17.02.2004 (AZ: XI ZR 140/03) entschieden, dass bei langfristigen Sparverträgen eine Zinsklausel, die dem Kreditinstitut eine unbegrenzte Befugnis zur Zinsänderung einräumt und keinen marktüblichen Maßstab nennt, an dem sich die Zinsentwicklung orientiert, unwirksam ist. Ihr Kunde, Herr .... ..., hat uns beauftragt und bevollmächtigt zu o.a. Vorsorgesparvertrag sämtliche aufklärenden Fragen an Sie zu stellen, die Sie bitte ausschließlich über mich bis zum Freitag, den 18. Januar 2008 beantworten wollen.

1. Sie haben es im Vertrag unterlassen, den Kunden über den Zinssatz des eingezahlten Guthabens zu unterrichten. Damit fehlt die Grundlage einer Zinsvereinbarung. Wurde diese Zinsvereinbarung durch eine Zusatzvereinbarung zwischen Bank und Kunden ersetzt und welche (bitte Kopie mit übersenden);

2. Welche Marktverhältnisse wurden Ihrerseits dem Vertrag zugrunde gelegt? Nach welchem transparenten rechtlich anerkannten Referenzzinssatz haben Sie die Zinsen im Vertrag während der Laufzeit verändert. War der Referenzzinssatz der einer ausgewählten Art der Bundesschatzbriefe oder ein anderer? Bitte zeigen Sie hierzu den Zinsverlauf mit dem jeweiligen Veränderungswert und dem Verlauf des Referenzzinssatzes auf.

3. Sie haben dem Kunden nicht aufgezeigt, wo er sich über den Stand der Grundverzinsung zum Vertrag über Aushang oder Ähnliches kundig machen hätte können. Haben Sie dem Kunden in Schriftform über jeweilige Änderung aufgeklärt? Laut uns vorliegenden Kontoauszügen haben sie den Kunden auch in den jährlichen Zinsgutschriften nicht über Zinssatz und dessen Veränderungen aufgeklärt. Somit konnte der Kunden die Zinsberechnung in keinem Fall nachvollziehen. Warum haben Sie dies unterlassen?

4. Wurde der Bonus nach einer Erreichung der ersten Anspardauer usw. entsprechend den Vertragsbedingungen dem Guthaben hinzugerechnet und mit der Grundverzinsung mit verzinst?

5. Wie berechneten Sie den Bonus bei Vertragsende? Dies ist für den Kunden nicht nachvollziehbar. Nicht nach einem Bonussatz, den er nur aus dem Vertrag heraus erahnen kann und auch ohne jegliche Berechnungsgrundlage wie viel sie ermittelt haben, dass vertragsgemäß eingezahlt worden ist. Laut Kontoauszug wurde der Betrag der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages mit einem Stempel versehen „Betrag wurde storniert“. Über ein Storno und eine Berichtigungsbuchung sagen die Kontoauszüge nichts mehr aus, wozu wir über Grund und Erledigung von durch Sie um Aufklärung bitten. Hat der Kunde ihrerseits im Falle einer nachträglichen manuellen Korrektur der Zinsabschlagsteuer eine nachvollziehbare schriftliche Aufklärung erhalten? Bitte überlassen Sie uns hiervon eine Kopie.

6. Laut unserer Berechnung haben Sie den 1.02.2007 nicht verzinst obwohl der Vertrag erst zu diesem Datum fällig war. Die Zinsvaluta lautet auf den 31.01. Haben Sie dafür den 1.02.1987 mit verzinst? Da dem Kontoauszug zufolge der Vertrag beendet wurde, wurde das Konto in irgendeiner Form weiter geführt und auch für den Fall, dass die Ausbuchung zugunsten eines anderen Kontos innerhalb einer kurzen Frist nach Vertragsende oder durch anderweitige Verfügung erfolgte, verzinst und in welcher Form?

7. Wie haben sie des Sparziel im Vertrag vom 28.01.1987 ermittelt und zu welchem Endedatum? Hierzu ist aus dem Vertrag nichts zu ersehen. Ist hierzu eine Tabelle als Vertragsanlage verwendet worden, welche im Vertrag nicht benannt ist? Haben Sie dem Kunden eine Vertragsrendite in Schriftform oder auch nur mündlich genannt? Das vertragliche Sparziel scheint um weit über 10 % verfehlt zu sein, woran hat dies gelegen? Bitte klären Sie den Sachverhalt auf.

Wir bestreiten im Auftrag Ihres Kunden rein vorsorglich die Richtigkeit des letzten Saldos im Kontoauszug vom 1.02.2007 in Folge vorangegangener falscher Salden sowie noch nachfolgender Kontoauszüge. Wir fordern im Auftrag Ihres Kunden eine nachvollziehbare Nachberechnung von Vertragsbeginn an, wo auch der Vergleichszinsparameter nachvollziehbar ist. Wir verweisen gleichzeitig drauf, dass es sich um keinen Sondervertrag Ihres Hauses handeln kann, sondern der Sparvertrag auf Grundlage eines Vertragsvordruckes des DG-Verlages geschlossen wurde und somit bundeseinheitliche Richtlinien bei den Kreditgenossenschaften zugrunde lagen.

Sollte Ihre Antwort bis Freitag ausbleiben, werden wir unverzüglich rechtliche und gerichtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil

   

Nr. 2863

Kunde

13. Januar 2008, 19:21 Uhr

Betreff: Bonus-Sparvertrag

Hallo Webmaster. Ich habe bei der VR-Bank Marktredwitz einen Sparvertrag mit Bonus.Dieser wurde jetzt ausbezahlt. Ich war schon erschrocken. Ich habe wesentlich weniger erhalten, als mir bei Abschluss zugesichert wurde. Ich habe in der Bank nachgefragt, warum das so ist. Als Auskunft wurde mir erklärt, das ist schon so in Ordnung, da dies mit der Entwicklung am Kapitalmarkt zusammenhängt. MIr ist das vollkommen unverständlich, da mir damals zugesichert wurde, dass eine bestimmte Summe am Ende des Vertrags rauskommt.
Webmaster können Sie mir helfen und diese Aussage überprüfen. Vielen Dank.

   

Nr. 2862

Uwe

13. Januar 2008, 17:00 Uhr

Betreff: Sollen wir die Rückforderung der zuviel bezahlten Zinsen gleich beim GenoVerband anfordern?

Für was nennt sich denn die Revision beim Genossenschaftsverband gesetzlich Prüfung? Mit Sicherheit haben die Revisoren die Limitveränderung aus dem gerichtlichen Gutachten in Eintrag Nr. 3046 gesehen. Aber den Kunden hat man im Stich gelassen, anstatt bei der Bank auf Ausgleich dieses betrügerischen Eingriffe in die eigene EDV rückgängig machen zu lassen. 17 Jahre ungesetzliche Praxis bei den Stichtagsverzinsungen, die Darlehensauszahlungen schier ausnahmslos vor der Auszahlungen vom Darlehenskonto verzinst. Muss man dass als Revisor sehen, wenn die Valuta immer einen Tag vor dem Buchungstag liegt? Gesetzliche Prüfung zur Beihilfe von Abrechungsbetrug? Es ist doch unglaublich, wenn bei KK-Linien von 80 bis 150.000 DM in ungefähr acht Jahren eine zu hohe Zinsbelastung von 50.000 DM durch das gerichtliche Gutachten festgestellt wurde, pro Jahr also 5.000 DM. Kann man davon ausgehen, dass die VR-Bank damit unglaubliche fünf Prozentpunkt aus den Kontokorrent- und Girokonten heraus geholt haben, in dem sie die Wertstellungen manipuliert haben und die Revision, die sich gesetzlich nennt, will das nicht bemerkt haben?

Wenn man davon ausgeht, dass die Forderungen aus dem KK-Bereich mindestens 10 % an den Kundenforderungen betragen haben, dann wären es Mitte der 90-er Jahre somit ca. 50. Mio. DM gewesen. Somit hätte man unglaubliche 2,5 Mio. DM mit den Wertstellungsmanipulationen pro Jahr herausgeschlagen. Ist es da wert liebe interessierte Leser, auf die Bank zuzugehen und die Konten nachrechnen zu lassen. Hat die RV-Bank bei den Kunden Millionen durch diese betrügerischen Abrechnungsmethoden herausgeholt? Warum haben die Revisoren des Verbandes dies Praxis zu gelassen? Welcher Kunden soll die grundsätzlichen Einstellungen in der EDV kontrollieren, wenn man sich auf den gesetzlichen Prüfungsverband dazu nicht verlassen kann? Es ist unerheblich, ob man nun jährlich eine Million oder 10 Millionen herausgeschlagen hat, es ist die Manipulation der Wertstellungen über manuelle, oder automatische Bearbeitung des Zahlungsverkehrs gewesen. Sollen wir uns somit direkt an den Prüfungsverband wegen des Schadensersatzes wenden, oder an die Prüfer persönlich, an einen Herrn Herzog oder einen Herrn Grothoff, oder einen Herrn Hess?

Und so geht es weiter bei uns. Ob man die Kunden direkt schädigt, ob man sie von Seiten der Revision bei der Überwachung einer nicht vorhandenen Organisation im Kreditgeschäft im Stich lässt, bei einem fehlenden Risikomanagement, oder ob man die Bank schädigt, weil man die Vorstände in zwei Fällen ohne Kreditabsicherung 8 Millionen in den Sand setzen ließ, die Prüfer sind die Hauptmitverantwortlichen für dieses Dilemma. Die Prüfer haben diese Zustände ermöglicht, sie haben die Vorstände gewähren lassen, ohne dagegen einzuschreiten. Dass sich Herr Herzog als Prüfer schon als zukünftiger Vorstand aufzeigte, passt in das Bild, dass unfassbar Verbindungen zwischen Verbandsleuten und der Bankspitze bestanden haben, wenn man auch noch die Umstände der Haftungsfreistellung von Manfred Heger und später Karl Krämer für ihre Machenschaften ins Kalkül zieht. Da sind auch die Prüfer dafür verantwortliche gewesen, damit man sich selber auf den Vorstandsposten setzen konnte.

   

Nr. 2861

Zeitungsleser DONAU KURIER

12. Januar 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Altersvorsorge mit Extrem-Kredit finanziert und verloren

Heute in großer Aufmachung in der Zeitung: Kunden der Raiba IN-PAF-EI verlieren nicht nur irre Summen Ihres Altersvorsorge-Geldes, Ihnen droht sogar noch eine Nachzahlungsforderung in ebenfalls unglaublicher Höhe.
Dies für eine Anlagegelder, für die die Bank vorher einen unglaublichen hohen Kredit dem Kunden verkauft hat, als sichere Anlage, wie der Rentner sagt.
Es wird ein haaresträubender Fall eines 68 jährigen Rentners aus Gungolding, Manfred Schweiger, geschildert. Dieser hat 200.000.00 und 100.000.00 DM angelegt und hierfür einen Kredit von 283.000.00 DM aufgenommen. Das Geld ist weg und er muss mit einer Nachzahlung von bis zu 90.000.00 EURO rechnen.
Eine Riesen-Sauerei, die der Vorstandsvorsitzende Höchtl laut Donau Kurier kommentiert mit: ...Wir haben uns nichts vorzuwerfen....

Wunsiedeler Kreis, da bist Du jetzt gefordert.

   

Nr. 2860

Der Wissende

12. Januar 2008, 13:25 Uhr

Betreff: Schuld und Sühne

Die unglaubliche Frechheit von Herzog ist mit nichts mehr zu überbieten. Denn wenn man die letzten Beiträge líest, wir noch klarer, dass Herzog bereits zu seiner Zeit als Prüfer gewusst hat, dass er Vorstand der Bank wird. Wie hätte er sonst zu Mitarbeitern sagen können:"Wenn ich Chef bin werfe ich euch raus." Diese Tatsache ist strafrechtlich nochmals höher zu bewerten, da er bereits während seiner Prüfertätigkeit schon gewusst hat, dass er Vorstand wird. Bisher ist man davon ausgegangen, dass er seine Bewerbung während des Prüfens abgegeben hat. Aber, dass sogar die Abgabe der Bewerbung nur eine Farce war, ist eine neue Dimension, was Prüfer und Genossenschaftsverband von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen halten. Schwerste Verstösse gegen Wirtschaftsprüferordnung, Genossenschaftsgesetz, Kreditwesengesetz u.v.m sind relevant. Als Prüfer so dachten die Herrschaften stehe man ausserhalb jeglicher gesetzlicher Kontrolle. Gesetze und Verordnungen wurden nur angewandt, wenn man andere damit unter Kontrolle haben wollte. Es ist bezeichnend, dass der Prüfer Herzog, schon während seiner Prüferzeit da facto als Vorstand auftrat, Was soll dann das Gefasel, was Staatsanwälte prüfen, war vor meiner Vorstandszeit.
Mit den obigen Aussagen, wird selbst diese Argumentation ad Absurdum geführt.
So ist das immer, die Prüfer und der Verband mischen sich in die Geschäftsführung ein und wenn etwas schief geht, sind die Anderen schuld. Welche Daseinsberechtigung hat der Typ eigentlich noch in der Bank. Wie lange will sich der Aufsichtsrat von ihm noch am Nasenring vorführen lassen.
[bild=(pic_18.jpg)] :schuld:

   

Nr. 2859

Dieter Rackowitz

12. Januar 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Ergänzung

Ein Apell an alle Banken und Sparkassen Kunden.

Eine Kontoprüfung macht kundenbenachteiligende Praktiken seitens der Banken oder Sparkassen transparent. Nutzt die Möglichkeit des § 287 ZPO. Diese Vorschrift ermöglicht es, dem Kunden mit Hilfe eines Kontoprüfers für einen bestimmten Abrechnungszeitraum konkret bezifferten Schaden auf die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung hochzurechnen. Für eine sogenannte Vorprüfung über einen Zeitraum von einem Jahr, muß man ca. 1.000,00 EUR aufbringen, wobei es auch Gutachter gibt, die eine Vorprüfung auch kostenlos anbieten. Herr Bleil kann Ihnen mit Sicherheit seriöse Kontoprüfer nennen. Sollte der Gutachter pfündig werden, ist das Kreditinstitut auf Grund der eigenen AGB verpflichtet eine komplette Neuberechnung zu erstellen. In den AGB der Kreditinstitute heißt es, dass dem Kunden ein Anspruch auf Richtigstellung, also Neuberechnung und Korrektur zusteht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Rechnungsabschluß unrichtig ist. Dies gilt ausdrücklich auch nach Ablauf der 6-wöchigen Widerspruchsfrist. Das bedeutet, dass der Kunde seiner Ansprüche auf Korrektur nicht verlustig geht.

Der Kunde muss daher lediglich nachweisen, dass der älteste Saldoabschluß unrichtig ist und hat damit den Anspruch auf Neuberechnung und Korrektur des Saldos. Dies und nichts anderes hat der BGH bereits in seinen Entscheidungen
XI ZR 129/94 und XI ZR 79/97 dargelegt. Ebenso: LG Heilbronn 2 O 281/98 und
OLG Stuttgart 9 U 71/99. Sollte sich unter Zuhilfenahme gutachterlicher Tätigkeit heraustellen, das der letzte Saldo nicht stimmt, hat der Kunde solange ihm die Neuberechnung seines Kreditinstitutes nicht vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Dies bedeutet, dass der Kunde seine Ratenzahlungen einstellen kann. Aber Vorsicht, dabei muss mann behutsam vorgehen!!!

Die Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn es aus Sicht der Partei notwendig war, um eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Rechtsverfolgung zu schaffen. Das OLG Celle kommt in seinem Urteil Az. 3 U 3/06 zu der gleichen Auffassung.

Sollten Sie weiterhin nichts unterhehmen, kann ich nur sagen

bis demnächst :selberschuld:

   

Nr. 2858

VR-Bank

12. Januar 2008, 07:36 Uhr

Betreff: In letzter Minute

An die Genossen bzw. Geschädigten
der obig genannten Bank
und deren Vorstände
Die Einladung-Geschädigtentreff "wer hat/hatte Probleme mit der VR-Bank
der Vorzeigebank , man spricht
hier von einer Geldvernichtungsmaschine.
Die Bekanntgabe dieses Treffs wurde schon vor ca. 14 Tagen seitens der
Interessengemeinschaft veranlasst unter anderem bei allen Zweig-
stellen/VR-Bank dieses per Fax/Internet. Es wurde mit grossem Interesse an-
genommen.
TERMIN: 12.1.O8 Uhrzeit 1O.3O
Hotel zur Post
Rohrdorf Tel. O8O32/183O
Wegstrecke Autobahn Rosenheim Ausfahrt Rohrdorf 6 km südl.v. Rosenheim

Die THEMEN : Kontokündigungen, Wertstellung/Zins , Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung, BAG Hamm/Heuschrecke, Erfahrung mit
Insolvenzverwaltern, Diskussion, Erfahrungsaustausch bezug
der Machenschaften der Vorstände VR-Bank, die Aufgaben der
Aufsichtsrat deren Versagen
Bei Fragen können sie auch unsere Fachanwälte, die vor Ort sind sprechen ,auch
neue Gerichtsurteile können eingesehen werden. Die Medien sind anwesend um
darüber später zu berichten, Öffentlichkeitsarbeit ist angesagt um Licht ins
Dunkel zu bringen, damit die Korruption der Herren Banker/Vorstände ein Ende
nimmt und diese zur Rechenschaft gezogen werden und Ermittlungen einge-
leitet werden mit Hausdurchsuchungen/Bank wie in Marktredwitz seitens der
Staatsanwaltschaft.
Bis bald
ihre Intergem.
[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2857

Ein Mitglied

11. Januar 2008, 19:08 Uhr

Betreff: Die unendliche Geschichte

Das Thema Herzog und Genossenschaftsverband scheint die Never-ending-story zu sein. Was sich den Beiträgen des Wunsiedeler Kreis für Abgründe auftun ist erschreckend. Wie lange soll denn das Possenspiel noch weiter gehen? Ist denn niemand imstande dieser Farce ein Ende zu bereiten. Finden sich denn nicht 10 % der Vertreter, die eine außerordentliche Vertreterversammlung einberufen und diesen Herzog und die Aufsichtsräte zum Teufel jagen. Wenn man lesen muss, wie mit unserem Geld umgegangen wurde und alle mitgespielt haben: Vorstand, Aufsichtsrat, Prüfer und die Verantwortlichen des Verbandes. Wie kann es sein, daß hier in Rawetz alle Mechanismen der Kontrolle außer Kraft gesetzt wurden.
Wenn einer schreibt es gibt den §25 a KWG, wo alle Kontrollaufgaben hinterlegt sind, wieso war der nicht für alle Beteiligten hier bei uns maßgebend. Solche Gaunereien können doch nur gelingen, wenn alle mitgespielt haben. Dieser Verband, der sich Prüfungsverband schimpft, hat alles getan, nur nicht ordnungsgemäss und korrekt geprüft, sowie er das in seinen Bestätigungsvermerken darstellt. Es kann auch nicht sein, daß der Verband nur hier seinen Prüfungsauftrag verliert, sondern es die Prüfungszulassung insgesamt ab zu erkennen. Das selbe Spiel ist doch auch in Feldkirchen und Umgebung gelaufen. Da müssen die Mitglieder aller Genossenschaftsbanken in Bayern vor solchen vor solchen korrupten Prüfungsleuten geschützt werden. Da kann doch niemand sicher sein, in anderen Banken nicht genauso läuft. Daß das Gros der Prüfer sicherlich korrekt seine Arbeit macht kann man annehmen, aber letzten Endes sind sie auch nur Befehlsempfänger, die Aufträge ihrer Vorgesetzten durchführen. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes dürfte auch in den Prüferkreisen umgehen. Wenn dann aber dies noch gepaart wird mit eigenen Interessenslagen wie bei Herzog und Grothoff, dann sind dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet. Wenn die Verbandsleute nur noch einen Funken Anstand und Ehre hätten, würden sie von sich aus aus dem Vorstandsamt hier bei uns und in München zurücktreten.

   

Nr. 2856

Webmaster

11. Januar 2008, 17:13 Uhr

Betreff: VR-Bank-Kunden mit Ziel-, bzw. Bonaussparplänen gesucht

Uns haben Kunden der VR-Bank darüber informiert, dass sie Sparpläne bei der Bank abgeschlossen haben, wo die ursprünglich zugesagte Rendite nicht erzielt worden sei, oder auch ein Zwischenstand weit vom Plan abweicht. Uns wurde mitgeteilt, dass dieser Sparplan teilweise in ganz Bayern vertrieben wird und sogar die Zertifizierung als Riesterprodukt bei manchen Banken erhalten hat. Wir haben diesen Zielsparplan, oder Bonussparplan oder wie er sonst auch heißen möge geprüft und festgestellt, dass den Kunden unglaubliche Bonusbeträge versprochen wurden, wo eine Verzinsung in die dreistellige Region entstehen würde. Doch alles hat natürlich seinen Haken und auch seine Cleverness bei den genossenschaftlichen Bankern. Dieser Bonus gilt nur für die Sparleistung eines Jahres. Und wenn der angesparte Vertrag sonst schon ziemlich hoch ist, dann verliert der schöne Bonus ganz schnell seine Rendite für den Vertrag.

Wichtig bleibt, dass die Grundverzinsung auch intakt ist. Ein Bonus bei 0,5 % Grundverzinsung wirkt wie der Tropfen auf den heißen Stein und zeigt, dass der Kunden in die Irre geführt werden soll. Wir haben feststellen müssen, dass diese Verträge teilweise mit einer Grundverzinsung von manchmal über 2 % begonnen hatten. Nach unserer Meinung muss natürlich eine Zinsanpassung dieses variablen Grundzinssatzes genauso gesehen werden die die Zinsanpassung bei variablen Darlehen. Es darf also nicht willkürlich geschehen und in einer Transparenz, die die Bank aufzeigen muss, an was für gesetzliche Gegebenheiten oder Vergleichszinssätze da angepasst wird. Sonst wird der Kunde wie schon oft genannt zum Spielball der Interessen der Bank.

Wer also einen solchen Vertrag hat, möge uns das mitteilen und vielleicht hat er die Ausgangstabelle, die oft mitgeliefert wurde noch mit beim Vertrag dabei. Wir möchten überprüfen, welches Schindluder hier bei der VR-Bank und den Banken in Bayern getrieben wurde. Wir werden die Unterlagen selbstverständlich vertraulich verwenden und wenn möglich den Kunden die von uns festgestellten Fehler benennen.

   

Nr. 2855

Auch aus der Organisation

11. Januar 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Wie kann ein Prüfer nahtlos Vorstand werden?

Wenn ein Prüfer die Bewerbung bei einer Genossenschaftsbank in Erwägung zieht, dann muss er nach der Wirtschaftsprüferordnung unverzüglich wegen Befangenheit seinen Prüfungsmandat niederlegen. Dieser Prüfer begibt sich sofort in den Konflikt die Prüfung auf seine zukünftige Tätigkeit abzustellen. Auch eine beauftragte Prüfungsgesellschaft, wie hier der bayerische Genossenschaftsverband als gesetzlich beauftragter Prüfungsverband müsste dann sogar das Prüfungsmandat einem anderen Verband übergeben, wenn der Prüfer in der Prüfung belassen wird. Warum das so ist, zeigt der Fall VR-Bank Marktredwitz klar und deutlich. Der Prüfer Herzog hat den Schaden bei dem Flexfall durchgehen lassen, weil es für ihn als Vorstand viel mehr Probleme bereitet hätte den Fall zu bereinigen, als ihn einfach über die sowieso horrenden Abschreibungen in diesen großen Topf mit rein zu werfen und in Vergessenheit geraten zu lassen. Wenn der Kreditnehmer und Vorstand so eng verbandelt waren, dass hier sogar schon mal Besuche der Privatsauna und auch der Tausch der Frauen angedeutet wurde, dann hat dieser Prüfer keine Argumente mehr. Das Versäumnis der Insolvenzanmeldung in Slowenien mit dem Bezug zu einer Dampfschifffahrtsgesellschaft in Österreich schlägt dem Fass den Boden aus. Die Unterdrückung des größten Teils des Schadens aus dem Kreditverhältnis von 5 Millionen auf 2 Millionen ist die Krone der Leistung der Prüfer, wo sich Herr Herzog bewusst im Hintergrund halten durfte. Diese Prüfer haben dem Vorstand mit einem sittenwidrigen Aufhebungsvertrag die Verfolgung der Angelegenheit und die Klärung dessen, wo die Gelder hingeflossen sein könnten, erspart. Es steht sogar im Raum, dass sie ihm einiges ermöglicht hatten um ihn leichter zur Aufgabe der Vorstandstätigkeit bewegen zu können, eventuell sogar über eine gewisse Mitgift aus dem Schaden der Bank.

Genau solche Umstände sollen zur Vermeidung von Interessenskonflikten zwischen Prüfung und Vorstand vermieden werden. Dieser Herr Herzog hat der Bank wahrscheinlich ein unheimliches Antrittsgeld gekostet. Wie in den vorherigen Einträgen schon genannt, hätte kein ordentlicher Prüfer dieser Welt diese Vorgänge übersehen, wenn er wie Herr Herzog daraus für sich selber keinen Nutzen schlagen hätte können. Der Prüfer Herzog ist am Ausfall der Gelder bei Flex und bei Gold, Gold, Gold genauso verantwortlich wie die beiden betreuenden Vorstände und der Überwachungsvorstand Krämer, der unter Überwachung wahrscheinlich nur die Sicherungsgüter der Kunden sah, aber nie seine Kollegen.

10 % der Vertreter oder 150 Mitglieder genügen, um zu beantragen, dass man die Prüfungsprotokolle zu den hier diskutierten Kreditfällen in der Vertreterversammlung auflegt und wer für sie verantwortlich zeichnet als direkter Prüfer über die Zeitspanne und als Teamverantwortlicher. Dies gilt für diese beiden Fälle, als auch für die Sache mit dem Gutachten zu den Wertstellungen in Zusammenhang mit den Sicherheiten, als auch für das Sporthotel oder den Forderungsverzicht im letzten Winter. Hier gehen die Interessen der Genossenschaft weit über die schutzwürdigen Interessen der Kunden hinaus, die sich dank Vorstandschaft und Prüfung vielleicht an der Genossenschaft bereicht haben und den einen oder anderen daran beteiligt haben könnten. Der Befangenheitsvorwurf gegenüber dem Verband reicht sicher auch soweit, dass ihm das Prüfungsmandat für die VR-Bank Marktredwitz jederzeit entzogen werden könnte. Wer weiß, ob in den Protokollen sogar vermerkt sein könnte, dass der Prüfer schon als Vorstand vorgesehen war, oder zumindest, dass er sich um das Amt beworben hatte. Dass der Aufsichtsrat seine Kontrollpflicht verletzt hat, dass dürfte fest stehen, dass der Verband mit seinen Prüfern Herzog und Grothoff sogar noch weiter gegangen ist und verbrecherische Elemente geschützt haben könnte, aber auch.

Herr Heger und Herr Wolf wollten sich unter den Augen der Prüfer und mit deren Duldung ihre Abfindung mit nach Hause nehmen. Einem scheint es zumindest gelungen zu sein, der andere ist zwar damit nicht durchgekommen, aber er durfte dafür seine Vorstandskarriere als Musterknabe dank Genossenschaftsverband beenden. Es war die Gegenleistung, dass er Herrn Herzog ins Vorstandsamt begleitet hat, sonst wäre das mit dem Vieraugenprinzip nach dem Kreditwesengesetz nicht möglich gewesen. Der Schmiergeld- und Bestechungsgeldvorstand mit seiner sonst unverkäuflichen Eigentumswohnung musste trotzdem, dass die Prüfer Grothoff und Herzog das alles gesehen haben mussten, als zeitlicher Prellbock herhalten, für eben diesen Herrn Johannes Herzog.

   

Nr. 2854

Gästebuch Markdredwitz

11. Januar 2008, 14:00 Uhr

Betreff: Eintrag: 3070/ 3069

Hallo VR- Bank Geschädigte/ Genossen,

es wäre von Interesse, die obig genannten Gästebucheintragungen/ Markdredwitz
Nr. 3070/3069 anzuklicken, daß trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf.
" Wir nehmen in der Zukunft ihr Zuhause LBS." Denn Herrn Vorständen, zur Kenntnisnahme.

Hier wird mit heißer Nadel genäht.
:wfm:

   

Nr. 2853

Aus der Organisation

11. Januar 2008, 10:25 Uhr

Betreff: Es darf bei einer Bank im Grunde keine zufälligen Fehler geben

Wenn ich das Gästebuch des Wunsiedeler Kreis lese, dann schäme ich mich zum Teil ein Genossenschaftsbänker zu sein, andererseits kommt bei mir die Wut hoch, wie dort die Menschen verdummt werden, die nicht die Möglichkeit ins die System Einsicht zu bekommen. Über das gerichtliche Gutachten in Eintrag Nr. 3046 kann man sich nur die Augen reiben. Der Gesetzgeber hat inzwischen mit dem § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) festgelegt, dass es bei Banken keine zufälligen Fehler geben darf.

Die Limitdifferenz im Jahr 1995 auf Seite 62 des Gutachtens war kein Zufall. Eine Bank von damals 600 Mio. DM Bilanzsumme muss organisatorisch gewährleisten, dass EDV-Eingaben über eine Datenkotrolle auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft wird. Ebenso verhält es sich damit, dass das Gutachten eine Seite vorher aufzeigt, dass sogar in den Kreditverträgen das Einmaleins aus der zweiten Grundschulklasse nicht beherrscht wurde. Es scheint die Schlamperei bei der RV-Bank Marktredwitz hatte Methode. Bei allen Revisoren,die ich bisher erlebt habe, wäre das nicht denkbar gewesen. Wenn ich einmal einen Monate ein Limit ohne vertragliche Grundlage verändert hätte, ich hätte Angst um meinen Arbeitsplatz und um meine berufliche Zukunft gehabt.

Es ist für mich unvorstellbar, dass ein von mir erlebter Revisor übersehen hätte, dass nach § 18 KWG, Kreditunterlagen, der im 1. Satz lautet: "Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt." (und bis vor wenigen Jahren stand dort der Betrag 500.000 DM oder ca. 250.000 €) es bei einem Verlust von 5 Millionen DM übersehen hätte, dass die Beschlussvorlagen gefälscht wurden. Ich hätte eine heiden Angst gehabt, dafür angeklagt und eingesperrt zu werden. Es ist mir unerklärlich, warum ein Geldwäschebeauftragter, Innenrevisor, Vorstandkollegen und externe Revisoren, Schmiergeldzahlungen von 35.000 €, 65.000 US-$, die am Strand von Guinea wildfremden Leuten mitgegeben worden sein sollen, weil die dann Gold herbringen würden, und 70.000 € an Bestechungsgeld am Freitagnachmittag, wo der Tresor vielleicht trotz Zeitsicherung geöffnet worden sein soll, keine unverzüglichen Verdachtsanzeigen an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben haben, nachdem dies aus den Geldwäscheüberwachungslisten danach schon am nächsten Tag heraus schreien musste.

Das alles ist nur dann möglich, wenn die gesetzliche Prüfung eine schützende Hand über diese unglaublichen Zustände hält. Es ist mir unverständlich, wie überhaupt eine solche Risikosituation bei einer Bank entstehen können. Es ist mir unbegreiflich, wie bei der VR-Bank Marktredwitz bei einem Volumen an Kundenforderung in der letzten Bilanz von 270 Mio. € von 27,4 Mio. € an Einzelwertberichtigungen berichtet wird. Dies kann nur entstehen, wenn die gesetzliche Prüfungen verbrecherische Energien in der Vorstandschaft unterstützt. Ich schäme mich für diese Leute in Grund und Boden, wenn dieser Vorstand Manfred Heger von den Prüfern Herzog und Grothoff unter offensichtlicher Nötigung zuerst des Aufsichtsratsvorsitzenden und dann des Gesamtaufsichtsrates über einen Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht aller Ansprüche aus dem Amt befördert wurde, nachdem er und der Kollege Wolf über die zwei Fälle sich vielleicht selbst bedient haben durften.

Ich schäme mich in Grund und Boden für diese Leute, dass sich Herr Johannes Herzog offensichtlich gerade aus diesen Tatsachen heraus zum Vorstand der Bank machen konnte. Ich schäme mich, was der Genossenschaftsverband Bayern aus dem Genossenschaftsgedanken gemacht hat, nämlich nur noch ein Werkzeug seiner Macht- und Intrigenspielchen. Ein großer Teil der Werkzeugkiste steht heute in Marktredwitz. Nicht nur die VR-Bank Marktredwitz steht am Abgrund. Wegen Leuten wie Wilhelm Frankenberger, Ulrich Hilkenbach, Oskar Hess, dem Prüfer Hofmann, der den Vertretern trotz der unfassbaren Risikosituation in nicht vertretbarem Rahmen die Fusion schmackhaft redete, oder Raimund Grothoff, der in verschiedenen Versammlungen, aber besonders am 30.06.2005, das Kreditwesengesetz verleugnete und die Richtlinien von sonstigen Gesetzen und der Satzung beugte, ja verbeulte und verdrehte und nicht zuletzt dieses Herrn Herzog, ist der Verband schwer angeschlagen. Und wie der Oberfranke Stefan Götzl da rein passt über Politik und Rotarier, da weiß man auch noch nicht alles. Wer Kaufverträge von einer Million mit aushandelt, als Bankvorstand eine Forderung von 1,1 Mio. zu vertreten hat und nur 660.000 € davon einholt und noch weiter Grundstücke und Barvermögenswerte frei gibt, der ist in seiner Selbstherrlichkeit eine Gefahr für alle Mitglieder und der muss für den Schaden der Genossen gerade stehen und darf nicht noch dafür gedeckt werden.

Doch der Schwenk zu den DZ-Bank-Fonds darf gemacht werden. Wer Bauersleuten zur Altersversorgung sämtliche Ersparnisse in einen Risikofonds bei prospektierten Ertragsversprechen von 8,5 % steckt und diese sogar noch kreditiert, oder von der riesigen Nachschusspflicht nichts sagt, oder diese herunter redet, der ist des Berufsstandes des Bankkaufmannes, geschweige denn des Bankvorstandes nicht würdig. Doch hier schließt sich ein Kreis. Diese Leute sind bevorzugt unsere Vertreter in den Gremien und Ausschüssen des Verbandes und Krähen behaken sich bekanntlich nicht gegenseitig. Aber wenn Sie die ganze Organisation in Verruf bringen, dann müssen alle solidarisch mithelfen und dann plündert man auch den Sicherungsfonds für die Schweinereien dieser Kreise.

Ich bin fassungslos, wenn man hier lesen kann, dass man Sicherungsgut wie das Eigentum der Bank sehen konnte, dass Aufsichtsräte schwach geworden sein könnten. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass dies ein Revisor nicht merken würde. Ich bin in meiner Berufsehre gekränkt, dass dies im Genossenschaftsbereich so offen diskutiert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, warum ich einem Kunden nicht sagen würde was mit seinem Sicherungsgut passiert. Ich würde es in jedem Fall behandeln wie meinen Augapfel. Das bin ich dem Kunden einfach schuldig. Ich bin fassungslos, dass man hier liest, dass kommunale Mandatsträge dem Aufsichtsrat mit angehören, was selbstverständlich durchaus üblich ist und legitim, aber ich bin fassungslos, wenn ich an die Rolle des Rechtsanwaltes als AR-Vorsitzenden denke und des Steuerberaters in dem oben genannten Fall mit den Unterlagen des Kunden, wo er anscheinend das Mandat des Kunden auch hatte. Ich bin fassungslos, wenn man davon spricht, dass ein Aufsichtsrat als Bürgermeister für den ehemaligen Vorstand nach Marbella geflogen sein soll um die Lage beim Immobilienskandal auf der spanischen Insel im gemeinsamen Interesse zu klären.

Alleine dass dies schon gesprochen wird, sollte diese Leute dazu veranlassen das Gremium schnellsten zu verlassen. Alle integren Aufsichtsräte im Land werden über solche Berichte in den Schmutz gezogen. Man kann nur hoffen, dass im Aufsichtsrat noch soviel guter Geist vorhanden ist, dass man das Ruder vor den Prozessen herum reist und dass man sich der Möglichkeiten des § 40 Genossenschaftsgesetz besinnt und der Möglichkeiten nach der neuen Satzung. Nämlich wegen Untreue und massivstem Vertrauensverlust gegenüber den Mitgliedern zu den Vorständen diese schnellstmöglich verabschiedet.

   

Nr. 2852

Beobachter

10. Januar 2008, 18:59 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3071 und 3072

Wenn die Fonds inzwischen bei der BAG Hamm gelandet sind, dann ist das eine riesen Schweinerei. Die BAG Hamm ist die Auffanggesellschaft für den Sicherungsfonds des Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und nicht einer Zentralbank in Form einer Aktiengesellschaft. Doch man darf ruhig nachfragen, wer denn da bei der Zentralbank im Aufsichtsrat sitzt, es sind wieder die Verbandsleute. Plusminus muss weiter recherchieren, denn die Zentralbankpleite ging bisher immer zu Lasten der Kreditgenossenschaften und deren Mitglieder. Eine Erfahrung zeigt, dass solche Zentralbankpleiten zu Beginn meist ziemlich klein geredet wurden. Die damalige BRZ hat zuerst einen Betrag von 115 Millionen genannt, als man dann nach ein paar Wochen von 1,5 Milliarden DM gesprochen hat, die die Übernahme durch die DG-Bank brachte.

Es ist egal welches Thema man aufmacht, die Verbände hängen überall mit drin. Und wir sehen inzwischen, dass der Verband in Marktredwitz eine Hauptursache des Übels ist. Den Revisor offiziell zur Prüfung zu schicken und alleine in zwei Fällen bei massivsten Anwesenheit der Verbandsleute (siehe die Kosten dazu) 8 Millionen Mark in die dubiosesten Kreditengagements fließen zu lassen, diese Leute sind abgehoben und bereit die Mitgliederbasis zu verraten und zu verkaufen, wo es ihnen in den Kram passt. Herr Herzog wird nicht mehr wissen, ob er Weiberl oder Manderl ist, aber er weiß, der Aperrat benötigt ihn dringendst, auch wenn ihn die VR-Bank Marktredwitz überhaupt nicht mehr braucht. Wer fordert die außerordentliche Vertreterversammlung, wenn nicht die Prüfung?

Die Mitglieder müssen es endlich beantragen, dass Herr Herzog die Füße in die Hand nimmt und das Weite sucht und dass der Genossenschaftsverband Bayern für Marktredwitz als befangen erklärt wird, weil er mit auf die Anklagebank gehört. Die heutige Situation gefährdet den Fortbestand der Bank. Doch wenn die Bank über eine Fusion weg wäre, das würde dem GenoVerband wiederum in den Kram passen, so werden in der Regel die Probleme meist bewältigt, Fusion und alles verschütten was war, immer den Neuanfang propagieren, was interessiert dann noch der Schnee von gestern. Was interessieren die Leute, die auf der Strecke geblieben sind, wenn man selber überlebt und sich auch noch als Retter darstellen darf, siehe Johannes Herzog.

   

Nr. 2851

Ein Mitglied

10. Januar 2008, 17:15 Uhr

Betreff: Fehlverhalten von Vorstand und Aufsichtsrat

Da die Staatsanwaltschaft jetzt schon seit 30.11.07 in der Bank ermittelt und dem Vernehmen nach noch 2 Jahre dort zubringen wird, geht es doch um existenzielle Fakten der Bank. Sind da nicht der Vorstand und der Aufsichtsrat verpflichtet, von sich aus eine außerordentliche Vertreterversammlung einzuberufen, um den Vertretern einen Sachstandsbericht zu geben??? Warum hält man die Eigentümer weiterhin im Unklaren. Die immer wieder hochgepriesene Basisdemokratie ist dann plötzlich ohne Bedeutung, wenn es um die Fehler der Vorstände und Aufsichtsräte und Genossenschaftsverband geht. Wir Mitglieder wollen wissen, was da vor sich geht. Es soll es hier auch zur Nachschußplicht kommen, wie im Falle der DG-Bank Fonds. Kann man mit uns Mitglieder machen was man will ??
Dieser Herzog, was hat der eigentlich noch in unserer Bank zu suchen.?? Weiterhin vor dem Staatsanwalt Spuren zu verwischen? Wo sind zum Beispiel die Provisionen aus den Verkauf der US-Immobilienfonds hingeflossen, die nicht über die nicht über die verbundeigenen Möchtegern-Manager initiert waren. Da hierfür aus den Einlagen heraus in die Fonds transferiert wurde, hätten die Provisionen wieder an die Bank fließen müssen. Da macht es für die Staatsanwaltschaft Sinn, bei der US-Treuhand in Darmstadt nachzuforschen, wo denn die Millionen Provisionen hingeflossen sind. Oder ab gar in den USA ein Dollarkonto besteht, wo innerhalb der USA überwiesen wurde und gar nichts in den deutschen Zahlungsverkehr eingeflossen ist. Von all dem hat doch die Prüfung gewusst und insbesondere der Herzog. Gauereien im grossen Stil. Soll hier alles vertuscht werden und plötzlich wird die Bank liquidiert oder zwangsweise fusioniert. Vertuschen und Mauscheln scheint der Standard im Genossenschaftswesen zu sein. So wie im Beitrag von Karl May geschildert, wo die kaputten Fonds zur BAG Hamm verbracht wurden. Die Verluste der DG/DZ-Bank werden wieder einmal von der Solidargemeinschaft der Genossenschaftsbanken getragen und damit im Endeffekt wieder zu Lasten von uns Mitgliedern. Mit wieviel Abfindung wurden wieder mal die Manager bedacht, die wie es scheint 500 Mio€ in den Sand gesetzt haben - wenn es überhaupt reicht. Denn wer gibt schon das ganze Ausmaß zu. Was ist mit der Bankenaufsicht? Irgendwann müssen die doch auch aus ihrem Beamtenschlaf erwachen. Was heißt hier eigentlich Aufsicht. Wegsicht muß man das nennen. Herr Sanio geben sie ihren Leuten einen Tritt in den Hintern, bevor sie selbst einen bekommen. Blicken sie und ihre Leute nicht durch, was hier eigentlich abläuft. Wir werden ein Politikum daraus machen, wenn sie ihrer Beamtenplicht nicht nachkommen und uns Bürger vor solchen Gauereien ungeschützt lassen. Wieviel Bankpleiten darf es denn noch geben, wo ihr hinterher erst immer die Insovenz feststellt?

   

Nr. 2850

Karl May

10. Januar 2008, 15:49 Uhr

Betreff: Faule Immobilienfonds der DG Bank

Da werden Kunden - Rentner und ausgewiesene Nichtfachleute - Produkte angeboten, die diese nicht verstanden haben. Noch viel schlimmer: 20.000 Kunden der Violksbanken wurde ein Produkt angeboten, dass - ausweislich des Magazins Plusminus - in den Prospekten als sicheres Produkt dargestellt wurde. Ältere Menschen haben so ihre Ersparnisse fürs Rentnerdasein verloren. Teilweise müssen diese Kunden auch noch Gelder nachschiessen!

Merke: Auch die verkaufenden Berater in den Volksbanken haben eine Pflicht den Prospektinhalt zu prüfen und den Kunden die Risiken darzustellen. Dieses ist offensichtlich flächendeckend nicht geschehen. Geradezu lächerlich mutet da die Einlassung eines Volksbankvorstandes in obigem Fernsehbericht an " seine Berater hätten keine Fehler gemacht".
Ich hoffe, dass hier die Gerichte eindeutige Urteile fällen und die Kunden ihr Geld zurückerhalten.
Dem Vernehmen nach sind die kaputten Fonds zwischenzeitlich auch bei der BAG ( Auffanggesellschaft für faule Sachverhalte der Volksbankenorganisation) gelandet.
Offensichtlich sieht sich die DG ( heute DZ Bank ) nicht mehr in der Lage, den entstandenen Schaden eigenständig zu bereinigen. Sollte dieses zutreffen, dann muß die Frage nach der Bankenaufsicht gestellt werden. 500 Millionen Euro sind wahrlich kein Pappenstiel. Viele Leute, gutgläubige Kunden ihrer Volksbank wurden wohl um ihre Ersparnisse gebracht.

Wie ist es mit den Fondsmanagern der DG Bank?
Was haben diese Personen gewusst ?
Ist hier eine negative Entwicklung verschwiegen worden?
Ist diesem Personenkreis bekannt gewesen, dass die Prospektaussagen offensichtlich falsch waren?

Sollten diese Fragen mit ja beantwortet werden, müssten Staatsanwälte zügig tätig werden.
Deutet die Abgabe der Fonds an die BAG etwa darauf hin, dass hier etwas vertuscht werden sollte weil der Ruf der Genossenschaftsorganisation ja keinen Schaden nehmen dürfe ?
Die Anwälte der geschädigten Kunden haben hier ein breites Betätigungsfeld und sollten im Sinne ihrer Mandanten auch schleunigst die aufgeworfenen Fragen stellen.
Es ist gut, dass nunmehr mit der Fernsehsendung Plusminus eine breite Öffentlichkeit Kenntnis von solchen Sachverhalten nimmt.

   

Nr. 2849

Dieter Rackowitz

10. Januar 2008, 07:17 Uhr

Betreff: 3069

Hallo Alexander.

gut erkannt!!!
Da steckt System dahinter, 90% der Banken und Sparkassen arbeiten so. Das sagt ja auch schon die Werbung. " Wir nehmen in der Zukunft Ihr Zuhause, LBS

   

Nr. 2848

Alexander

9. Januar 2008, 22:25 Uhr

Betreff: Laut dem Gutachten tricksten die bei der VR-Bank sogar mit den Kreditlinien

In Eintrag Nr. 3067 wurde dargelegt, dass der Gutachter das Gericht darum ersucht eine Entscheidung zu den Kreditlinien zu geben. Ich versteh das so, dass der Gutachter sich selber nicht zum Richter aufspielen darf, aber doch das höhere Limit von 170.000 DM für den Kunden als wahrscheinlich gegeben annimmt. Aber die Seite 62 ist im Punkt 3.3.1.6 wirklich zusätzlich aufschlussreich. Zu was für Schweinerein nutzt die VR-Bank ihre EDV? Da wird eine Kreditlinie von 150.000 um 20.000 heruntergenommen um davon zum Kontokorrentzins auch noch die Überziehungszinsen von 4,5 % mitnehmen zu können. Ein Zufall oder Missverständnis kann das doch nicht gewesen sein. Den Kunden hat man anscheinend dazu nicht informiert, der kann das ja über den Kontoauszug nicht sehen können, wenn man ihn in dem Rahmen locker weiter verfügen hat lassen und wie soll ein Kunden selber das Konto nachstaffeln können. Die haben doch mehr Zeit damit verbracht zu überlegen, wo man uns ausnehmen konnte, ohne dass wir das merken konnten, als dass sie mit ordentlicher Arbeit verbracht haben. Die Bezeichnung Verbrecherbande und Raubritter ist wohl nicht zu weit hergeholt.

   

Nr. 2847

Uwe

9. Januar 2008, 22:15 Uhr

Betreff: Warum informieren Vorstand und Aufsichtsrat nicht über die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft?

Ist es nicht etwas gravierend Wichtiges, wenn bei der VR-Bank Marktredwitz die Staatsanwaltschaft mit einem ganzen Trupp an Leuten aus dem Wirtschaftsdezernat anrückt und wenn die noch eine ganze Zeit da sein werden und wenn die über Zeiträume von gesetzlichen Verjährungsfristen weit zurück die Unterlagen anschauen? Will man es machen wie mit dem Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger und Karl Krämer, dass man niemand was davon sagt? Laut der Satzung wäre das wahrscheinlich sogar ein Grund für eine außerordentliche Vertreterversammlung. Nur wenn man über sich selber Rechenschaft geben muss, dann fällt den Herrn Vorständen und Aufsichtsräten das natürlich sehr schwer und sie dürfen die Versammlungen ja selber einladen. So leicht darf man die zusammen nicht mehr davon kommen lassen. Die Vertreter müssen diesmal alle belangen und wenn das nicht passiert, dann sollten die Mitglieder die Vertreterversammlung selber auflösen.

Gerade der ehemalige Prüfer und Vorstand Johannes Herzog muss doch wissen, dass es seine Pflicht ist die Mitglieder zu informieren. Was soll den das Getöse mit der rechtzeitigen Information an die Mitglieder und Vertreter. Mit seinen Spenden, die eigentlich schon kläglich sind inzwischen, da taucht er regelmäßig auf in den Schlagzeilen, aber wenn es den Mitglieder gilt Fakten aufzutischen, da verhält er sich mucksmäuschen still. Aber es dürfte ihm eher peinlich sein darüber zu berichten, dass die Staatsanwaltschaft genau die Zeit seiner Prüfung und als Revisor des Verbandes bei der Bank anschaut und auch seine Arbeit als Prüfer schwer im Fokus steht. Wenn alles vor 2004 gewesen sein soll, dann steckt er doch bis zum hals mit drin, weil er das übersehen hat, für was heute bei der Bank die Kripo eingefallen ist und die Bank lähmt und alles beschlagnahmt hat. Leider wissen wir auch, dass Herr Herzog es mit seinen Pflichten gegenüber den Mitgliedern nicht so ernst nimmt, genauso wenig ernst wie das, was er selber versprochen hat.
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Nr. 2846

Beobachter

9. Januar 2008, 21:46 Uhr

Betreff: Wo hat es zu dem gerichtlichen Gutachten einen Kündigungsgrund gegeben?

Ich habe mit Interesse das gerichtliche Gutachten in Eintrag Nr. 3046 gelesen. Trotzdem habe ich nirgends gesehen, wo die RV-Bank Marktredwitz-Selb den Grundgesehen hat das gesamte Kreditverhältnis zu kündigen. Wenn das gutachten sogar die Darlehensraten zurückstorniert hat, dann wurden die Darlehensraten sogar über die Kündigung hinaus weiter von der Bank in das KK-Konto rein gerechnet. Die Bank hat die Kündigung ausgesprochen und selber gar nicht vorgenommen. Die waren sich nicht mal selber sicher ob das so in Ordnung war, wie es aussieht, oder dort sitzen wirklich die Oberdummen. Kündigung heißt Kündigung und dann ist auch die Grundlage genommen vertragsmäßige Raten von eine Girokonto abzubuchen.

Aber wie es aussieht herrschte schon damals bei der Bank von Manfred Heger das reinste Tohuwabohu. Vielleicht hat das der Boss sogar so gewollt, wenn man die ganze Diskussion hier im Gästebuch verfolgt. In dem Chaos konnte er und seine Vasallen regieren wie lustig war. Wenn das Gutachten schreibt, dass es mal eine Limitreduzierung gegeben hat, obwohl die Kreditverträge ganz anders gestanden sind, da muss man annehmen, dass die Kunden bei der Bank tatsächlich an allen Ecken und Enden abgefingert worden sind, in dem Glauben, dass die das in ihrer Unwissenheit nicht merken. Vielleicht hat man mal kurz vor Monatsende das Limit in der EDV runtergenommen und am letzten Tag wieder hochgesetzt, dann rechnet das Programm für den gesamten Zeitraum die falschen Zinsen und unberechtigte zusätzliche weit höhere Überziehungszinsen.

Aber auf Seite 60 und 61 sagt das Gutachten schon ziemlich eindeutig aus, dass die Bank ihr eigenes System nicht beherrscht hat. Da wurde gerechnet 100.000 Kreditlinie im KK plus 80.000, dann wieder die 80.000 runter und 70.000 drauf, so müssten es nach Adam Riese und Eva Zwerg 170.000 DM gewesen sein, was der Kunde an Kredit hatte. Das Gutachten errechnet zu dem Zeitpunkt einen Sollstand von 129.900 DM. Damit war der Kunde trotz der faulen Abrechnungen immer noch unter dem Limit, wenn man den zuviel berechneten Betrag an Zinsen drauf legt oder vielleicht nur ab und zu darüber. Die RV-Bank Marktredwitz hat einen Kunden zu einem Zeitpunkt gekündigt, wo überhaupt keine Leistungsstörungen bestandne haben dürften. Was wollte die Bank eigentlich, mit dem Kunden beiderseitig fruchtbar zusammen arbeiten oder ihn zu zerstören? Vielleicht wirklich um an sein Vermögen und die Sicherheiten auf billige Art und Weise ran zu kommen? Sonst könnte ich wirklich nichts raus lesen warum hier große Probleme bestanden haben sollten.

   

Nr. 2845

Assessor

9. Januar 2008, 17:53 Uhr

Betreff: VR-Bank in Marktredwitz

Das unter Nr. 3062 veröffentlichte Gutachten des Genossenschaftsverbandes Bayern vom 02.04.2001 über die Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb mit der Raiffeisen- Volksbank Marktredwitz-Selb ist sehr interessant.
Warum beschränkt sich die Gutachterstelle in ihrem Gutachten nur auf gesetzliche Vor- schriften und kommt zu dem Ergebnis, dass die Verschmelzung mit den Belangen der Mitglieder und der Gläubiger vereinbar ist.
Warum wird in diesem Gutachten nicht auf Kreditrisiken hingewiesen? Ist dies wegen des genossenschaftlichen Feuerwehrfonds nicht notwendig? Weiters frage ich mich, warum es gut sein soll, wenn Vermögen von Mitgliedern einer Genossenschaft in das Vermögen einer anderen Genossenschaft untergeht und gegebenenfalls Kreditausfallrisiken von der übernehmenden Genossenschaft übernommen werden. Ich habe nach allen Einträgen in diesem Gästebuch das Gefühl, dass es bei Raiffeisenbanken und Volksbanken vermutlich nicht immer geradlinig zugeht.

   

Nr. 2844

Einer aus dem Hinterland

9. Januar 2008, 17:24 Uhr

Betreff: Faule Immobilienfonds der DZ-Bank

zum Beitrag von PLUSMINUS

Ruft man die folgende Seite auf:
hier klicken kommt man auf die Seiten des OLG Stuttgart.
Gibt man dann links in der Auswahl unter Aktenzeichen „ 10 U 189/06“ ein und klickt dann auf Suchen, erscheint folgendes:


1. Bietet eine Volksbank ihrem Kunden in einem Beratungsgespräch eine von ihrer Zentralbank oder ihrem Verband empfohlene Kapitalanlage an, deren Anlagekonzept einschließlich -prospekt sie selbst nicht auf wirtschaftliche Plausibilität geprüft hat, hat sie dem Kunden das Unterlassen der eigenen Prüfung und ggf. eine Prüfung durch die Zentralbank bzw. den Verband und das Ergebnis einer solchen Plausibilitätsprüfung zu offenbaren.

2. Jedenfalls wenn ein zentrales Organ von Banken die erforderliche Plausibilitätsprüfung eines Anlagekonzepts übernommen hat, ist auch die Auswertung von Berichten in Brancheninformations-diensten zu der empfohlenen Kapitalanlage einzubeziehen und eine negative Berichterstattung (auch) mit sachlichem Inhalt gegenüber dem Kunden - ggf. mit einer eigenen Bewertung - offen zu legen. Eine schuldhafte Pflichtverletzung im Rahmen der dem zentralen Organ überlassenen Plausibilitätsprüfung muss sich die beratende Bank gegenüber dem Kunden zurechnen lassen.


Na, wer sagt's denn. Stuttgart hat jedenfalls schon geurteilt

   

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