Zitat von -Nordlicht- aus Eintrag-Nr. 3767: | 2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.
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Es sollte von der BAFIN (nicht vom GVB !!!) überprüft werden woher die Gelder für größere Geschäftsanteile der VR-Bank stammen.
Man kann nämlich auch einen Großkredit etwas größer ausreichen und vom Differenzbetrag, sagen wir mal 50.000 EUR, Geschäftsanteile zeichnen lassen.
Laut Genossenschaftsgesetz ist dies verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Wobei die Geschäftsguthaben eigentlich vom gesetzlichen Prüfungsverband geprüft wurden.
Nr. 3550
Webmaster
7. Juli 2008, 16:53 Uhr
Betreff: Offener Brief an BaFinManfred Bleil, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 7. Juli 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261
Offener Brief über das Internet
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn
Fax: 0228 / 4108 – 1550
Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob es nach der Wirtschaftsprüferordnung nicht unzulässig ist, wenn ein gesetzlicher Prüfer eines prüfenden Genossenschaftsverbandes nahtlos oder in zeitlicher Nähe zuerst als gesamtverantwortlicher Prokurist und dann als Vorstand der von ihm geprüften Bank tätig wird und sich mit größter Wahrscheinlichkeit bereits während der Prüferzeit für das Vorstandsamt beworben hatte. Einem Steuerprüfer wird wahrscheinlich auch nicht zugestanden, dass er zuerst die Firma prüft um sich dann als Buchhalter dort anstellen zu lassen.
Wie sehen Sie die Problematik des Interessenkonfliktes hierzu speziell im Fall der VR-Bank Marktredwitz, 95631 Marktredwitz, und des heutigen Vorstandes und vormaligen Revisors Johannes Herzog? Hat es von Ihrem Amt aus eine Sondergenehmigung für Herrn Herzog nach § 32 KWG gegeben, da die VR-Bank Marktredwitz zeitweise nur mit Herrn Wolf als hauptamtlicher Vorstand besetzt war und dem Notvorstand Werner Schelter, der sich nur als ehrenamtlich bezeichnete? Halten Sie diese Notvorstandsregelung für korrekt, wenn nach Genossenschaftsgesetz ein Notvorstand den zu ersetzenden Vorstand in seinen Aufgaben deckungsgleich ersetzen soll? Halten Sie es für korrekt, wenn solche Sonderregelungen nicht bekannt gemacht werden, u.a. in Lageberichten der Kreditinstitute?
Diesen Schriftverkehr bitten wir auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu leiten, um auch hier wünschenswerte gesetzlichen Regelungen überprüfen zu lassen oder Änderungen in Erwägung zu ziehen, ebenso der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.
Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil
Nr. 3549
Uwe
7. Juli 2008, 14:55 Uhr
Betreff: Verstoß gegen Berichtspflicht?Der Webmaster möge mir mit dem Link zur Prämierung der Lottoannahmestellen helfen. Ich hab nicht einmal von einem Geschäftsbericht gehört oder gelesen, was denn aus dem satzungsmäßigen „Bank"-geschäft Lotto-/Totoannahmestelle raus kommt und an Erträgen erzielt wurde. Da müsst es doch im Lagebericht eine eigene Zeile geben für den Satzungszweck, der somit zum normalen und ordentlichen Geschäft dazu zählt. Wird am Tagen mit Jackpots der Schalter am Mittwoch bis 6.00 Uhr aufgelassen oder an Samstagen gesondert die Bankräume geöffnet? Jetzt soll es ja nicht nur handschriftlich ergänzt sein, jetzt ist es in jeder Druckversion der laufend geänderten Satzung enthalten. Es ist lachhaft, wie wichtig das mit der außerordentlichen Versammlung und der Namensänderung war, wenn man sieben Wochen später die nächste Satzungsänderung schon auf den Tisch legt. Aber dass man die Problemkunden an die Genossenschaftsabwicklungsgesellschaft vom Verband verkauft hat und damit die Eigenkapitalstütze vom Sicherungsfonds elegant gekriegt hat, da hat Herr Herzog keine Mut dazu gehabt das zu sagen.
Nr. 3548
Margit
7. Juli 2008, 14:40 Uhr
Betreff: Nehmt Euch in Acht vor diesen BrüdernWas will denn der Herzog, jetzt müssen Sie die Sachen aufgreifen, die die Staatsanwaltschaft entdeckt. Sonst wird man nicht mehr suchen, getreu dem Motto, Verzicht auf unbekannt Ansprüche, warum sollen wir den Teppich selber anheben und den Mief selber raus holen. Aber was der Staatsanwalt entdeckt, da tun wir dann schon so, als ob wir auch dabei sind. Vor dieser falschen Brut kann man nur warnen. Wie war das mit dem kleinen Gewerbetreibenden in Wunsiedel. Eine Globalabtretung für alle seine Forderungen soll er abgegeben haben und dann soll davon keine Mark bei ihm mehr angekommen sein. Wo ist das hingeflossen, auf die Bankverrechnungskonten oder waren die Verrechnungskonten sogar noch bei anderen Banken, oder waren die Verrechungskonten auch gleich in Vaduz oder Luxemburg? Hat die Staatsanwaltschaft den Fall auch aufgegriffen und nachgeforscht bei den Schuldner, ob die Bank die Gelder eingefordert hat und wohin, oder ob man es bloß verfallen hat lassen um dem Kunden noch mehr Schaden zuzufügen und ihn fertig zu machen? Vielleicht hat der Steuerberater des Kunden von damals, der übrigens Peter Träger heißen soll, noch was in seinen Unterlagen, dass man die Kunden noch mal ermitteln könnte, die Bankvorstände werden das ihrige schon im Sommer 2003 auf dem Dachboden, durch den Papierschnitzler durch gejagt haben. Ist es nicht unglaublich, dass von den Maschinen, die man im Eintrag Nr. 1372 sehen kann keine müde Markt erzielt worden sein soll? Das riesen Teil (= Link) hat doch noch bestens aus gesehen, wie man es abgeholt und vielleicht nach den Worten von Reinhold Wolf gleich nach Tschechien oder Polen verfrachtet hat.
Die haben uns nicht nur mit den Wertstellungen jahrelang übers Ohr gehauen und uns mit der Stichtagsverzinsung abgelöffelt, die haben wirklich jeden sechsten ihren Kreditkunden zum eigenen Problemfall erklärt. Wechseln Sie auf die sichere Seite und sie landen bei der BAG Hamm, so scheint es zu heißen. Achtung vor diesen Brüdern mit den zwei Gesichtern, denen die auf dem Foto in der Zeitung lächeln und so tun, als ob man im Monat mit 95 € laut Frankenpostartikel zu den 1150 € (= LInk) massig Kinder in der Schule ernähren kann und denen, die vorher die Eltern versteigert haben und die Bestandsimmobilien aus den Rettungserwerben auch noch durch die Heuschrecke BAG Hamm abwickeln lassen und über diese gewaltige Sauerei Stillschweigen vereinbaren.
Nr. 3547
Anonym
7. Juli 2008, 11:32 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Einführung einer neuen Satzung wegen Verdachts des Betruges und StrafvereitlungAnonym ……………, den 7. Juli 2008
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550
Strafantrag gegen
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank
wegen Verstoß gegen
§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) , bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
in Verbindung mit § 240 StGB, Nötigung (= Link) , § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link) , § 263 StGB, Betrug (= Link) , § 266 StGB, Untreue (= Link) ; § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link) und anderer Rechtsvorschriften, mindestens in der Form der Beihilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:
In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.
Die genossenschaftlichen Verbände und im Speziellen die Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB) handeln seit Jahren gegen dieses wichtige Kontrollmittel im Bereich der Kreditgenossenschaften. So erstellten die genossenschaftlichen Verbände und hier wiederum der GVB in wahrscheinlich führender Position eine Mustersatzung mit der die Kontrollmöglichkeiten der Mitglieder oder Ihrer Vertreter, entsprechend der Ausführungen des genannten Urteils, die Kontrollpflichten schier unmöglich gemacht werden, aber schwer behindert werden oder werden können. Die Vorlage dieser Mustersatzung mit dem Nachdruck der notwendigen Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte eine Akt der Nötigung nach § 240 StGB (= Link) darstellen. Ich stelle den schweren Verdacht anheim, dass sich der Genossenschaftsverband Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG in sämtlichen o.a. Rechtnormen schuldig gemacht hat. Über die Einführung einer neuen Satzung auf Basis der vorgelegten Mustersatzung hat sich der genossenschaftliche Prüfungsverband von seinen Berichtspflichten nach § 150 GenG entledigen wollen und hat Vorschub geleistet, dass dies auch damit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Bank in Sinne von § 147 GenG ermöglicht werden sollte. Landauf, landab wurde in General- und Vertreterversammlungen darüber diskutiert, ob die Satzungsvorschrift über die Zuständigkeit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung im § 30 h), hier der Satzungsauszug der VR-Bank Marktredwitz (= Link) geändert werden soll, wie es bei der VR-Bank mit den Änderungen in den Jahren 2007 und 2008 (= Link) (Spalte links 25.06.2007, rechts 19.06.2008) erfolgte, durchgeführt werden sollte. Im Beisein von Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern, oder anderer Verbandsverantwortlicher wurde den Mitgliedern und Vertretern vorgetragen, dass diese die Tragweite eines Regresses und von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern nicht überblicken könnten und daher dies besser in den Händen des Aufsichtsrates läge. Damit wurden die meisten Hauptversammlungen bei den Kreditgenossenschaften von der Zustimmung zu einer weitgehend überarbeiteten Satzung überzeugt, da man auch nicht an Einzelpassagen etwas ändern wollte.
Wenn jedoch auf zweithöchster richterlicher Ebenen festgestellt wird, dass die Mitglieder Kontrollpflichten haben, dann muss den Mitgliedern dieser Kontrollmechanismus durch die Vorstände, Aufsichtsräte und die gesetzliche Pflichtprüfung im Rahmen deren gegenseitigen Kontrolle verstärkt durch Information und Berichte vorgetragen werden, da der Mechanismus Vorstandskontrolle durch die Änderung in der Satzung nicht mehr gegeben erscheint. Somit dürfte dem Grundsatz der Kontrolle und der damit zusammenhängenden Berichtspflichten ab sofort das Gesetz vor der Satzung Vorrang erlangen und der Aufsichtsrat unter Kontrolle der gesetzlichen Prüfung nach § 34 GenG, Randziffer 148 der Kommentierung (= Link) in jedem einzelnen Fall Erstattungsansprüche gegen den Vorstand feststellen müssen, in jedem Falle aber uneingeschränkt nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen,
handeln müssen, da der Aufsichtsrat gemäß aufgezeigtem Absatz 4, Satz 2 nicht berechtigt ist, die Ersatzpflicht auszuschließen. Hier dürfte somit die von den genossenschaftlichen Verbänden bei den Kreditgenossenschaften vorgelegten Mustersatzungen sogar dem Genossenschaftsgesetz entgegen laufen und dies bewusst und wissentlich.
Die Streichung der Zuständigkeit für die Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder für die General- oder Vertreterversammlung dürfte meines Erachtens ein beabsichtigter massiver und schlimmer Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Mitglieder sein. Das genannte Argument zur Genehmigung der Satzungsänderungen bei den Genossenschaften belegt zusätzlich die landesweiten Verstöße, strafantragsrechtlich hier aufgezeigt für die VR-Bank Marktredwitz, jetzt VR-Bank Fichtelgebirge, dass Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung ihre Sorgfaltspflichten nach dem Genossenschaftsgesetz zur Information der Mitglieder und damit zusammenhängend auch die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG sowohl bei der genannten Bank, als auch im ganzen Land vernachlässigen. Es ist der deutliches Hinweis darauf, dass zusammenhängend unterlassen wird Mitglieder und Vertreter in der Art in Kenntnis zu setzen, dass sie im Stande sind entsprechend ihrer fachlichen Möglichkeiten die Entscheidungen auf entsprechendem Wissensstand zu treffen. Regressansprüche, wie sie bei der VR-Bank Marktredwitz entstanden sein dürften, werden gerichtlich über Tage verhandelt und über Jahre ermittelt. Wenn erwartet wird, dass Mitglieder und Vertreter einer Genossenschaft aus allen Berufsständen und sozialen Schichten nach einem einstündigen Vortrag entscheidungsreif sein können, dann widerspricht dies den Grundsätzen des Genossenschaftsgesetzes und auch dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, das doch auch ein Datum aus unserer Zeit trägt und nicht aus der Vergangenheit stammt.
Mit der Gestaltung der Mustersatzung und der Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte es somit auf keiner Ebenen einer Kreditgenossenschaft möglich sein auf Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder zu verzichten. Bei Verzicht verstößt der Aufsichtsrat in jedem Einzelfall gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 und begeht damit selbst die Verletzung nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link). Fördert dies der gesetzliche Prüfungsverband nicht zu Tage, verstößt dieser mit seiner Prüfung gegen § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) als auch § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers. Die Einführung der geänderten Satzung landesweit unterstreicht m.E. den Vorsatz gegen diese gesetzlichen Regelungen und gegen die Berichtspflichtvorschriften zu verstoßen. So wird nicht einmal darauf geachtet, dass bei der VR-Bank Fichtelgebirge und auch sicher bei anderen Kreditgenossenschaften so protokolliert wird, dass sich die Mitglieder nach § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link), Abs. (4), informieren können. Ein Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung fehlt regelmäßig.
Bei der VR-Bank Marktredwitz eG entstanden in den Jahren 2000 bis 2006 bilanziell nachweisbare Schäden in Form von Kreditverlusten in Höhe von ca. 36,4 Mio. €, was 15 % der im Jahresabschluss 2006 ausgewiesenen Kundenforderungen von 243 Mio. € entspricht. Alleine daraus ersieht man auch die Dimension der Schäden der eigenwirtschaftlichen Rückschläge für die Kunden und Mitglieder. Die Schäden wurden begleitet mit schwersten Verstößen gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes wahrscheinlich mindestens in § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), in § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), aber wahrscheinlich auch in § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link). Verstöße nach § 18 und § 25a KWG wurden aber andeutungsweise über die Vertreterversammlungsprotokolle textlich aufgezeigt und Verstöße gegen § 10 und 13 KWG dürften aus Lageberichtsvermerken (= Link) in den Jahresabschlüssen erkennbar sein, die damit mindestens mit ungesetzlichen Bilanzbestätigungsvermerken für die Jahre 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) verbunden gewesen sein dürften.
Die Anwendung der neuen Satzung bei der VR-Bank Marktredwitz soll augenscheinlich den Vortrag selbst festgestellter Haftungsansprüche gegenüber den Mitgliedern und damit auch einer möglichen Diskussion in der Öffentlichkeit aus dem Wege gehen. Mit der Berichtspflichtverletzung soll umgangen werden, dass die Vertreter und Mitglieder sich ein Bild machen können, in welcher Höhe Regressansprüche tatsächlich gestellt werden und in welchem Umfang gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, mit einem Verzicht durch den Aufsichtsrat gegenüber mehreren Vorständen verstoßen wurde und wird. Somit kann und soll es nicht zu einer Kontrolle von Pflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung selbst kommen. Es soll vermieden werden, zu berichten ob Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfer mitverantwortlich für ungesetzliche Kreditverhältnisse waren, bei deren Genehmigung und während dessen Verlauf und Abwicklung.
§ 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 unterstreicht, dass das gesetzliche und satzungsgemäße interne Kontrollorgan nicht das Regressorgan sein kann. Es unterstreicht, dass nur die Mitglieder selbst über die Geschäftsführung urteilen können, nachdem Sie von den externen und internen Kontrollorganen entsprechend in Kenntnis gesetzt wurden, woraus sich die Informations- und Berichtspflichten sicherlich mit begründen. Dass die Kontrollmechanismen durch die Mitglieder bei der VR-Bank Marktredwitz durch Vorstände, Aufsichtsräte und den gesetzlichen Prüfungsverband ausgehebelt werden sollten und sollen, unterstreiche ich anhand zweier Beispiele:
In den Unterlagen des Registergerichtes findet sich ein Hinweis, dass Ermittlungsverfahren gegen die Herren Marth und Dittrich (= Link) wegen Untreue geführt wurden. Dies waren Vorstandsmitglieder der fusionierten Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG. Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass für Regressansprüche im Jahr 2003 nur die Vertreterversammlung zuständig gewesen sein könnte. Über bestehende Regressansprüche hat man aber der Vertreterversammlung im Jahr 2004 und auch danach nicht berichtet. Ersatzansprüche zu stellen, dürfte bis ins Jahr 2006 entsprechend der Verjährungsfristen im Genossenschaftsgesetz möglich gewesen sein. Somit beginnt hier die Verjährung m.E. für die handelnden Aufsichtsräte und den Prüfungsverband zu diesem Zeitpunkt. Die Regressansprüche trotz eines selbst eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht zu stellen, darüber nicht einmal zu berichten ist m.E. nach § 263 StGB (= Link) vollzogener Betrug zu Gunsten von Dritten am Genossenschaftsvermögen.
Noch weitreichendere Folgen im Sinne § 263 StGB, Betrug, dürfte aber die verschwiegene Dienstaufhebungsvereinbarung mit dem Vorstand Manfred Heger am 4. August 2004 gewesen sein, wo man gegenüber den Mitgliedern unterlassen hatte, dass man gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, gemeinschaftlichen verstoßen haben dürfe, in dem man auf bekannte gegenseitige Ansprüche verzichtete und zusätzlich auch auf unbekannte, wodurch man bewusste noch gegen allgemein gültige Prüfungsvorschriften verstoßen haben dürfte, dass eine Prüfung soweit und so tief durchzuführen ist, dass man mit großer Sicherheit Verfehlungen auch aufdeckt. Der Verstoß mit dem ungesetzlcihen Dienstaufhebungsvertrag könnte sogar von den Prüfern vor Ort selbst ausgegangen sein. Ebenso wurde es unterlassen über die Gründe der Dienstaufhebung mit dem Vorstand Karl Krämer zu berichten, obwohl es im Versammlungsprotokoll vom 29.06.2006 genannt wurde, dass es Feststellung von Prüfungsseite zur Arbeit des Vorstandes gegeben hatte, die es unter anderem rechtfertigten eine Dienstaufhebung in einer ordentlich nicht möglichen Kündigungsphase nach dem wahrscheinlich geschlossenen Musterdienstvertrag vorzunehmen. Die Gewährung von Altersversorgung an den Vorstand dürfte an sich eine Untreuetat nach § 266 StGB durch den Aufsichtsrat gewesen sein.
Ein zweites Beispiel ist der Prozessverlauf zu einer Verhandlung vor dem Amtgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 mit Berufungsverhandlung im Frühjahr 2008 vor dem LG Hof. Die Tatsachen bis hin zum selbst durch einen Vorstand zugegebenen Verstoß gegen die Geldwäscherichtlinien, die in der Verhandlung gespickt waren mit Eingeständnissen zu Verstößen gegen Sorgfaltspflichten durch alle Vorstände dieser Zeit in Verbindung mit Verstößen gegen § 18 und § 25a KWG konnten den Aufsichtsräten und der gesetzlichen Prüfung bei der Bank nicht verborgen geblieben sein. Über diese massiven Verstöße hätte die Vertreterversammlung und im Sinne der Berichtspflichten auch alle Mitglieder umfassend informiert werden müssen. Da wahrscheinlich jedoch massivste eigene Pflichtverletzungen auf Seiten der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung vorlagen, dürfte im eigenen Interesse darauf verzichtet worden sein.
Die Vorteilsnahme aus all den genannten gesetzwidrigen Umständen gipfelt darin, dass der damals leitend zuständige Prüfer Johannes Herzog unmittelbar danach als Gesamtprokurist führend in die Geschäftsleitung der genannten Bank wechselte und heute nach abgelaufener Überbrückungszeit nach dem KWG Vorstandsvorsitzender ist. Dies dürfte ein massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflichten der Wirtschaftprüferordnung gewesen sein. Damit sollten die Berichtpflichten nach § 147 und § 150 GenG zusätzlich untergraben werden.
Der am 1. Januar 2007 hinzu gekommenen Vorstand Uwe Heidel hat sich ab sofort in alle Vorgänge mit eingereiht und hat auch seine Pflicht, frühere von ihm festgestellte Verstöße zu verfolgen, nicht erfüllt.
Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3546
Nordlicht
7. Juli 2008, 10:19 Uhr
Betreff: Gesetzesverstoß der VR-BankIn § 7 des Genossenschaftsgesetztes heißt es unter der Überschrift
"Weiterer zwingender Satzungsinhalt"
"Die Satzung muss ferner bestimmen:
1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil),...
In der Satzung der VR-Bank Fichtelgebirge (vormals Marktredwitz) heißt es in § 37 Absatz 2 der Satzung nur:
"Das Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen."
Es wird in dieser Satzung (bewußt?!?) nichts zu der Höhe gesagt und eröffnet damit dem Vorstand eine ihm nicht zustehende Gestaltungshoheit.
Frage: Was könnte passieren, wenn kein Höchstbetrag eingezogen wird?
Antwort: Es bestünde die Möglichkeit das für die Banken so wichtige Eigenkapitalquote in einer Art und Weise zu retten, die Abhängigkeiten folgen lassen, die nicht zum Wohle der Mehrheit der Mitgieder der Genossenschaft sind.
1. Fallbeispiel:
Es zeichnet jemand sehr viele Anteile.
Warum sollte er das tun, wenn er nicht selbstlos sein Geld der Genossenschaftsidee zur Verfügung stellt , weil doch die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt u.U. viel höher und sicherer ist als die Dividende der Bank?
Oder erhält das Mitglied Vergünstigungen in anderer Form, da ja ein Verzinsung der Beteiligung nicht vorgesehen ist? Diese Abhängigkeit könnte z.B. ein Entgegenkommen bei den Gebühren für den Zahlungsverkehrs sein oder bessere Kreditkonditionen oder Einladungen zu diesem und jenem. Der Vorstand macht sich also auch abhängig von dem Mitglied, denn ein Abzug des Kapitals bedroht massiv die Eigenkapitalquoten.
Das hebelt dann auch den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus, wenn neben den satzungsmäßigen Rechten und Pflichten, die für alle gelten, es Mitglieder mit einem Sonderstatus gäbe.
2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.
Aber es stellt sich natürlich abschließend die Frage:
Schläft eigentlich der Verband, wenn es um Satzungsfragen geht?
Auf der letzten und vorletzten Vertreterversammlung, die bekannter Maßen wegen der mangelhaften Information der Mitglieder beide nicht ordnungsgemäß einberufen wurden, was das Gericht - wenn es denn davon Kenntnis erhielte - zu einer Verweigerung der Eintragung der Satzungsänderungen veranlassen müßte - wurden doch einige Änderungen beantragt und beschlossen. Diese Änderungen sind doch garantiert mit dem Verband abgestimmt worden, denn ohne die Zustimmung des Verbands läuft doch sonst bei der VR-Bank ohnehin nichts?
Frage: Warum wird dann bewußt diese Flanke offen gelassen?
[b]Antwort: Ist es vielleicht so, daß es schon jetzt Mitglieder mit einem Beteiligungsvolumen gibt, das bei einer Volumenbegrenzung auf vielleicht 100 Anteile (= 10.000 Euro) heruntergefahren werden müßte?
"Food for thoughts"
Nr. 3545
.........
6. Juli 2008, 04:52 Uhr
Betreff: ergänzter Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflichten durch Vorstand, AR und PrüfungAnonym ……………, den 6. Juli 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550
Strafantrag gegen
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.
wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) , bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:
1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglichen, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.
Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestandenen Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.
Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.
Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Sogar im Lagebericht der Kreditgenossenschaft wird auf der letzten Seite jeweils unter Bericht des Aufsichtsrates darauf hingewiesen, dass über das Ergebnis der Ergebnisse der gesetzlichen Prüfung in der Vertreterversammlung berichtet wird. Durch die unterlassene Protokollierung im Versammlungsprotokoll unterbleibt beabsichtigt der Bericht jedoch für die Mitglieder. Dies sind u.a. eklatante Verstöße gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Desinformation haben dürften.
Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen (= Link) zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.
Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte. Zusammen mit diesem Vorgang wurden laut dem Lagebericht des Jahresabschlusses 2007 gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.
Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch offensichtlich erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträgen mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.
Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlungen unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu, stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflichten an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.
2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die landesweiten Werbemaßnahmen erfolgten daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.
Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.
Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3544
Susanne
4. Juli 2008, 20:20 Uhr
Betreff: JA der Volksbank Vogtland auch noch nicht veröffentlichtDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Volksbank Vogtland ist auch noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Könnte man da Rückschlüsse auf Marktredwitz ziehen? Fürchten die ihren eigenen Jahresabschluss genauso wie Herr Herzog in Marktredwitz, oder noch mehr? Wenn man vielleicht Geld vom Sicherungsfonds bekommt ohne Rückzahlungsverpflichtung, unterschreibt man bereitwilligst jeden Vertrag unter Einhaltung von Stillschweigen? Wenn die Mitglieder und/oder Vertreter es fordern ist hier gar kein Stillschweigen der Vorstände möglich. So tilgt man einen belastenden Banknamen, den man selber schon nicht mehr ertragen kann und gleichzeitig bringt man faule Kredite aus der eigenen Bank. Wer bezahlt aber die Zeche? Die zwei Banken müssen nächstes Jahr die Abschlüsse aufeinander abstimmen. Man wird daraus sowie so einiges heraus lesen können. Das Stillschweigen wird dann wohl zur Seifenblase werden. Der nächste Strafantrag muss an die Adresse der Volksbank Vogtland gehen. Soviel Geld darf man nicht ausgeben ohne es den Mitgliedern offen zu legen. Dazu hat kein Vorstand und kein Aufsichtsrat die Legitimation. Einen Teil der Zeche bezahlen nämlich die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds.
Nr. 3543
Juristisch bewandert
4. Juli 2008, 19:42 Uhr
Betreff: Der Strafantrag in Nr. 3759 wieder hoch interessantDer Gesichtspunkt ist für mich auch neu, wie er im Eintrag Nr. 3759 mit dem OLG-Urteil nachzulesen ist. Wenn es also um Schadensersatz und Untreue geht, dann gibt die Richterin doch hier auch den Auftrag nicht nur den Schaden bei einer Bank zu beziffern. Bei der VR-Bank wurde doch mit der Unterlassung, eine ordentliche Organisation zu installieren, die auch nur ein bisschen die Größe der Bank abgedeckt hätte, gegen den § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen, dass haben auch die Prüfungen ergeben. KWG-Verstöße verschärfen immer die Untreuevorwürfe nach dem Genossenschaftsgesetz und Strafgesetzbuch.
Die Richterin am OLG zählt hier doch tatsächlich die eigenwirtschaftlichen Rückschläge der Mitglieder und vielleicht damit auch der Kunden als Schaden mit. Ist nun die Staatsanwaltschaft aufgefordert nachzuforschen, wie viele Schäden bei den Kreditnehmern neben der Bank entstanden sind? Denn der § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und der § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) sind doch Schutzparagraphen, dass man nur so viel Kreditrisiko für eine Bank eingehen darf, wie es aus den Erfahrungswerten vieler Jahre, die da in das Kreditwesengesetz eingeflossen sind, vertretbar ist. Somit war es doch bei der VR-Bank mit den Bilanzierung in den Jahren 2002 und 2003 nicht mehr vertretbar und man hat damit die Schäden mit den wahrscheinlich unkorrekten Bilanztestaten vom Verband mit verursacht. Da steckt ja Schadensersatzpotential für die gebeutelten Kunden drin.
Nr. 3542
Uwe
4. Juli 2008, 19:07 Uhr
Betreff: Zur Informationspflicht an die MitgliederIm Lagebericht bestätigt der Aufsichtsrat ( hier der Auszug aus dem Lagebericht 2006 (= Link)), dass auf der Vertreterversammlung über das Prüfungsergebnis berichtet wird. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) ist aber der Bericht selber wirklich nicht angekommen, nur dass etwas verlesen wurde, damit ja sonst niemand erfährt was man feststellen musste. Auf das sollte man bei dem Strafantrag wirklich hinweisen, wie das Zusammenwirken von Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung die legitimen Rechte der Mitglieder untergräbt. Wenn sich noch einiges findet, dann kann man den Staatsanwalt doch dazu anregen, dass er das Feld auch beackert und ob da nicht eine Vorteilsabsicht für einen bestimmten Herren dahinter steht, der von echter Aufklärung überhaupt nichts hält. Ob der Satz, dass man gegenüber den Mitgliedern über das Prüfungsergebnis berichtet genauso viel wert ist, wie der andere, dass man überhaupt geprüft hat?
Nr. 3541
Ergänzend
4. Juli 2008, 18:28 Uhr
Betreff: Zum Strafantrag in Nr. 3759Genauso ist es wie in dem Strafantrag in Eintrag Nr. 3759 aufgeführt. Die Vertreterversammlung wird zur Vortrags- und Vertuschungsveranstaltung degradiert. Ich glaube der Strafantrag sollte um einen ganz wesentlichen Hinweis noch ergänzt werden. Nordlicht hat auch angeführt, dass das Protokoll von Herrn Herzog immer mehr gekürzt wird und wahrscheinlich die gesetzlichen Pflichten nicht mehr erfüllt. Der Aufsichtsrat hat doch die Pflicht die zusammenfassenden Schlussbemerkungen aus dem Prüfungsbericht vor der Versammlung zu verlesen. Und wenn die Mitglieder nach dem Gesetz genauso informiert werden müssen, dann muss das doch zwingend ins Protokoll geschrieben werden oder mindestens als Anlage angehängt und bezeichnet werden. Im letzten Jahr war das nicht der Fall und heuer wird es auch fehlen. Also, den Strafantrag um diesen wichtigen Aspekt ergänzen und nochmal aufs Fax legen. Nur so klopfen wir die Kerle weich die die 50 Millionen Problemkredit ausgehäuft haben und die man jetzt ohne Rücksicht auf die Kunden abbauen will oder los werden will. Die marktoperativen dynamischen Vorstände, wie es Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 selber erklärt hat, die nicht fähig waren die Rahmenbedingungen zu erfüllen, die hat man grenzenlos gewähren lassen, das ist die Schuld der Prüfer, an allen Ecken und Enden immer wieder selber auch eingestanden. Die Vorstände haben marktoperativ dynamisch jedes Risiko heran gekarrt, weil sie auch noch aus der Bilanzsumme bezahlt worden sind. Man könnte fast meinen, die VR-Bank hat sich selbst als Abwicklungsbank für die Region und darüber hinaus betrachtet.
Nein lieber Herr Herzog, so nicht, Sie sind an jedem einzelnen Kreditverlust sowie an der ganzen Summe beteiligt. Wenn Sie es damals nicht konnten, dann zeigen die Bilanzwerte, dass sie es auch heute noch nicht können. Wenn es so weiter geht, dann haben Sie zwar Eigenkapital zugeschossen bekommen, aber sie brauchen gar keine Kreditverluste mehr, bei fallenden Einnahmen kriegen Sie nicht mal mehr die Betriebskosten herein. Sie können schon noch weiter an den Verbund vermitteln und Provisionserträge erzielen. Bloß wenn es laufend runter geht, das Geld, das unter Ihrer Führung weg ist, weil Ihnen keiner mehr traut, das holen Sie nicht mehr zurück und Ihre Bilanz wird irgendwann auch nichts mehr her geben. Da freut sich dann jeder Kunde noch zusätzlich, wenn er erfährt, dass man Millionen Kredite weiter verkauft und froh ist, wenn man den Kunden nicht mehr zu Gesicht bekommt. Aber als Kunde und Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge erfährt man es ja nicht vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat, man erfährt es immer hinten herum. Und dass Sie den Namen VR-Bank Marktredwitz fürchten, dass mussten Sie mit der dummsinnigen außerordentlichen Vertreterversammlung doch beweisen.
Nr. 3540
Nordlicht
4. Juli 2008, 12:13 Uhr
Betreff: Weitere Gesetzes- und Satzungsverstöße?Nichtigkeit der Genehmigung des Jahresabschlusses 2007?
Gemäß Satzung und Genossenschaftsgesetz hat der Vorstand den Jahresabschluß dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung vorzulegen!
Im Einladungsschreiben (Webmaster bitte Link setzen) vom 04. Juni 2008 an die Vertreter heißt es dazu:
"Die Tagesordnung sowie unseren Geschäftsbericht für das Kalenderjahr 2007 legen wir zu Ihrer Information bei...Der testierte Jahresabschluß 2007 liegt ab 5. Juni 2008 ...zur Einsichtnahme aus."
Wie sieht aber der Geschäftsbericht aus? Ist dort der gesamte Jahresabschluß enthalten?
Wenn unter Geschäftsbericht das verstanden wird, was die VR-Bank selbst in Form eines Faltblattes (ohne Vorjahreszahlen) (Webmaster bitte Link setzten) veröffentlicht, so wurde der Jahresabschluß den Vertretern nie vorgelegt. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich vorlegen und nicht auslegen.
Die Vorlage macht auch Sinn, denn wieviele Vertreter machen sich denn die Mühe den Jahresabschluß in der Geschäftsstelle (oder nur in der Zentrale?) einzusehen, wenn er denn überhaupt zur Verfügung gestellt wird und nicht im Tresor verschimmelt.
Es kann auch nicht sein, daß Vertreter keinen Jahresabschluß erhalten, denn wie sollen sie denn auf der Vertreterversammlung sonst Fragen stellen? Das wird natürlich verhindert, wenn die Unterlagen gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden. Aber das geschieht sicherlich nur zum Schutz der Vertreter, die mit den vielen Seiten sonst überfordert wären.
Auch auf der Tagesordnung findet sich kein Punkt "Vorlage des Jahresabschlusses". Das wäre dann auch zu spät, diesen erst dann vorzulegen, denn dann besteht ja keine Zeit mehr sich damit eingehend zu befassen.
Im Ergebnis wurden die Vertreter also vom Vorstand und Aufsichtsrat auf der Vertreterversammlung mit Informationen berieselt. Rückfragen gibt es dann nicht, weil die wesentlichen Punkte ja schon in den informellen Treffen - ohne offizielles Protokoll! - erledigt wurden, was sicherlich auch dazu führt, daß die Präsenz der Vertreter - trotz der Themen, z.B. Regress gegen ehemalige Vorstände - mit 31 Teilnehmern sehr schwach gewesen ist.
Die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft wird dadurch systematisch ausgehebelt.
Kann ein Verbandsvertreter wirksam Anträge auf der Vertreterversammlung stellen?
Zunächst ist es schon sehr ungewöhnlich, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrat die Versammlungsleitung für wesentliche Teile - die Beschlussfassungen - der Tagesordnung abgibt. Noch ungewöhnlicher ist dann, daß die Versammlungsleitung dann nicht etwa durch ein Mitglied übernommen wird, sondern durch einen Gast (mit Rederecht zu jedem Tagesordnungspunkt).
Aber wie kann es sein, daß dieser Gast seine neutrale Position als Versammlungsleiter verläßt und sich bemüßigt fühlt die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat zu kommentieren und damit den Vertretern quasi schon einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten und es dann auch noch explizit vorschlägt.
So ist im Protokoll der Vertreterversammlung zur Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand lesen:
"Da beide Gremien ihren Aufgaben nachgekommen sind, schlägt Herr Bauer (Anmerkungen: Verbandsvertreter) vor, beiden Gremien die Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erteilen."
Verstoß gegen § 46 Abs. 2 der Satung - bei Veröffentlichung einer Tagesordnung
Dort ist zu lesen:
"Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht."
Wie man anhand der Veröffentlichung sehen kann (Webmaster bitte Link setzen), fehlt dieser Hinweis. Das ist ein eindeutiger Satzungsverstoß.
Ohnehin ist die Veröffentlichung der Tagesordnung völlig unzureichend gewesen. Es fehlt nicht nur der Hinweis, daß der Jahresabschluß eingesehen werden kann, sondern auch, daß rechtzeitig vor der HV eine Abschrift / Kopie von den Mitgliedern verlangt werden kann.
Es fehlt auch die Anlage zur Tagesordnung zu Punkt 8. "Satzungsänderung". Warum dürfen die Mitglieder nicht erfahren, über welche Satzungsänderungen beschlossen werden soll?
Es fehlt zu Punkt 7. "Wahlen", daß es ja schon Kandidaten gibt bzw. daß ein Mitglied aus Altergründen nicht wiedergewählt werden darf. Es fehlt der Hinweis, daß jedes Mitglied sich um die Position des Aufsichtsrats bewerben kann!
Noch ein Wort zum Protokoll der letzten Vertreterversammlungen.
Über Jahre war es bei der VR-Bank geübte Praxis ein ausführliches Protokoll über den Verlauf der Versammlung anzufertigen. So konnte man sich als Mitglied ein gutes Bild über den Ablauf und die Inhalte machen. Vom Gesetz her ist dieser Umfang nicht notwendig, aber auch nicht verboten.
Seit der neue Vorstand am Ruder ist, der sich ja eine besser Informationspolitik gegenüber den Mitgliedern auf die Fahnen geschrieben hat, hat sich der Umfang auf ein Minnimum reduziert, da frühere Protokolle ein schöne Quelle für den Nachweis der Verfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat waren und sind.
Nr. 3539
Genossenschaftler
4. Juli 2008, 11:46 Uhr
Betreff: Kreditverkauf an BAG Hamm u.a.Ich stelle mal folgende Frage im Raum, die offensichtlich noch niemanden aufgefallen ist.
Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken,also deren Eigentümer, haben sich eine Satzung gegeben.
In dieser Satzung ist z.B. geregelt, dass die Genossenschaft das Kreditgeschäft betreiben kann und Kredite vergeben kann.
Soweit alles gut, Mitglieder und auch Nichtmitglieder erhalten Kredit.
Und beim Kreditgeschäft handelt es sich um ein Kerngeschäft der Genossenschaft!
Es steht aber nirgends in der Satzung, dass die Genossenschaft diese Kredite auch wieder verkaufen kann.
Bedarf es dann nicht einer Satzungsänderung bevor überhaupt Kredite - ob gekündigt oder ungekündigt ist dabei egal - verkauft werden können.
Denkt mal über die Konsequenzen daraus nach, wenn das zutreffen würde!
Nr. 3538
Anonym
4. Juli 2008, 10:34 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflicht durch Vorstand, AR und PrüfungAnonym ……………, den 4. Juli 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
[/b]Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550[/b]
Strafantrag gegen
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB, München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.
wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) , bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:
1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.
Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestanden Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.
Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.
Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Dessinformation haben dürften.
Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.
Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte und mit diesem Vorgang gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft wurden, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf, dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.
Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch anscheinend erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträge mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.
Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlung unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflicht an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.
2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die Werbemaßnahmen erfolgte daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.
Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.
Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3537
Genossenschaftler
3. Juli 2008, 21:44 Uhr
Betreff: Stillschweigende Sanierung der VR-Bank MarktredwitzIch fühle mich an Eintrag Nr. 3402 (Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?) erinnert, der auch im Münchener Gästebuch mit Nr. 109 steht. Es ist zweifelsfrei, es kann sich nur um eine Sanierung durch den Bundesverband nach diesem Muster handeln. Wie soll eine Bank sonst ihr Eigenkapital über die Auslagerung von schwierigen Kreditfällen verbessern. Wer nimmt einer Bank Risikokredite ab, ohne dafür nicht noch einen Abschlag zu verlangen, die sich bei der Bank mit weitern Verlusten niederschlagen würden. Die Logik des Herrn Herzog, die er dabei an den Tag legt, ist die Hinterhältigkeit der Vertuschung. Wie ist die Lage einer Bank ordentlich dargestellt, wenn man die notwendige Sanierung nicht bekannt gibt. Es ist das Eingeständnis des Versagens und der Mitverantwortung des Herrn Herzog als Prüfer und wahrscheinlich auch als Vorstand. Warum fehlt also die Bilanz 2007 immer noch, weil die notwendigen Risikovorsorgen für das HOMA-Haus, für das Grundstück in Wunsiedel, für die Prozesskostenrisiken wieder nicht untergebracht werden konnten?
Im Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) ist festgelegt, dass man Ursachenforschung betreiben muss. Eine der Ursachen in Person sitzt heute am Schalthebel der zu sanierenden Bank. Der Prüfer hat die unglaublichen Verluste mit begünstigt und er hat der Bank die Eigenkapitalrelationen in den Jahren 2002 und 2003 belassen, den letzten und vielleicht schlimmsten Jahren des Vorstandes Manfred Heger, als man diesem eine Milliarden-DM-Bank in die Hand gegeben hat, ohne dass man auf eine funktionsfähige Organisation bei der Bank ganz besonders von Prüfungsseite geachtet hätte. Die überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditfälle sind in der desolaten Organisation von damals begründet. Alle heute von der Staatsanwaltschaft aufgegriffenen Fälle sind so zu sehen wie es in Eintrag Nr. 3474 mit Erinnerung und Verantwortung der Vergangenheit aufgegriffen wurde. Die eigenen Unterlagen belegen das Wissen der Prüfer. Diese unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Für die Bankreden man davon, das die Anfechtungsfrist für die Generalversammlung verstreichen soll. Muss man bei Herrn Herzog davon reden, dass auch er und seine ehemaligen Vorgesetzten auf die Verjährungsfristen in seinen Fällen setzt?
In Eintrag Nr. 3494 wurde darüber geschrieben, dass der Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrig war. Für Zigmillionen hat man die alten Vorstände aus der Verantwortung gelassen, obwohl in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 142 bis 154 (= Link) in Ziffer 148 steht, dass der Aufsichtsrat nicht erst heute zur Prüfung der Ansprüche verpflichtet ist und nicht ein Herr Herzog oder ein Herr Grothoff einen anderen Vertrag aus München mitbringen dürfen. Jede Aktion auf dem Rücken der Kunden dient zur Rettung der Prüfer. Dazu ist die Rettung von Heger, Wolf und Krämer für diese Leute heute wiederum genauso wie schon vor vier Jahren unabdingbar. Dafür bindet man den Mitglieder auch die schlimmsten Bären auf und häuft den Berg der Kundenschicksale bei der Bank weiter auf.
Nr. 3536
Insider
3. Juli 2008, 21:24 Uhr
Betreff: Achtung Passus in den neuen Kreditverträgen der VR-BankMan kann nur wiederholt auf den Eintrag Nr. 3687 zurück verweisen und alle Kunden der VR-Bank hier und alle Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken im ganzen Land warnen, den Passus in den Kreditverträgen nicht zu unterschreiben.
Wechseln Sie auf die sichere Seiten nach Eintrag Nr. 3686 ist für diese Leute tatsächlich der blanke Hohn. Hier beweisen Johannes Herzog und Uwe Heidel, aber auch alle Aufsichträte und Verbandsleute, im immer noch versteckten Jahresabschluss 2007, wie sie das in Zukunft auslegen werden. Marode Verhältnisse bei den Banken werden ausgelagert und die Kunden zahlen die Zeche und bleiben auf der Strecke. Die Banker aber klopfen sich gegenseitig auf die Schultern.
Nr. 3535
Vorstand
3. Juli 2008, 17:50 Uhr
Betreff: Bekommt dieser Herzog alles hin geschoben?Die Kreditrisiken müssen in die Risikotragfähigkeit zurückgeführt werden, laut Lageberichtsauszug 2007 (= Link). Das ist doch nichts anderes als was man schon 2001 in den Lagebericht (= Link) geschrieben hat, die Kreditrisiken müssen auch weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden. Es ist genau die Zeitspanne, die Johannes Herzog als Prüfer und als Vorstand in Marktredwitz ist. Es sind genau die Kredite, die von der Staatsanwaltschaft als überaus risikoreich, und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet worden sind. Es gibt keinen, an dem Herr Herzog nicht beteiligt gewesen ist, wo er den Bremsklotz nicht hätte setzen müssen und wo 3.600 Seiten Überziehungslisten im Jahr doch wohl genug aussagen. Er kennt jeden Kredit, weil er jeden geprüft hat, verursacht hat, oder auf irgend eine Art abgewickelt hat, oder wie kriegt er die Kredite sonst zur BAG Hamm, wenn er darüber nicht bescheid wissen will? Da wird die Staatsanwaltschaft schon noch ein Wörtchen mitreden was in Ordnung war und was nicht. Da kommt einem mit ein bisschen Stolz das K... .
Nr. 3534
Susanne
3. Juli 2008, 17:29 Uhr
Betreff: Mitgliedschaft garntiert FairnessMitgliedschaft garantiert Fairness, so heißt es auf der Hompage der Volksbank Vogtland (= Link). Hat die Volksbank Vogtland in ihrer neuer Satzung auch drin, dass man den Jahresabschluss und den Lagebericht auf der eigenen Internetseite veröffentlicht? Interessiert das die Herren überhaupt? Wissen die überhaupt was Fairness ist, wenn man die eigenen Kunden wie namenlose Ware hin und her schiebt? In Marktredwitz und Plauen garantiert Mitgliedschaft, dass man die Anteilseigner für dumm verkaufen will und laufend falsch, gar nicht oder nur mit Halbwahrheiten informiert.
Nr. 3533
Webmaster
3. Juli 2008, 17:19 Uhr
Betreff: Aufruf - Bitte melden wer übertragen worden istWer ist von den Übertragungen bei der VR-Bank Marktredwitz und auch bei der Volksbank Vogtland Plauen von einer Bank zur anderen betroffen? Von wo nach wo wurde übertragen? Wurde von der neuen Bank, von der Aufganggesellschaft, vielleicht von der BAG Hamm, schon Maßnahmen angekündigt? Ist von einer der beiden Kreditgenossenschaften auf eine andere Vorschaltgesellschaft übertragen worden als auf die BAG Hamm, beispielweise wie auf Seiten des Münchener Gästebuches aufgezeigt? Gibt es etwas, was Sie uns sonst mitteilen wollen? Bitte trauen sie sich und melden Sie sich. Jeder einzelne Fall ist wichtig, so kann man sich gegenseitig helfen. Wer hat im Verwandten- und Bekanntenkreis von so etwas erfahren? Nennen Sie uns die Fälle, ermuntern Sie die Betroffenen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Lassen Sie uns retten was zu retten ist. Lasst uns gegen Kaltschnäuzigkeit zusammen stehen.
Nr. 3532
L.
3. Juli 2008, 17:09 Uhr
Betreff: Laut Lagebericht Kauf von Problemkrediten?War der Vertrag so kompliziert, dass man nicht mal wusste, wie man das in den Lagebericht schreiben sollte? Da heißt es doch im Link zum Lagebericht in Eintrag Nr. 3751 bei der VR-Bank Marktredwitz Kauf von Abwicklungskrediten und Bestandsimmobilien (also Rettungserwerben). Macht doch mal eine Abmahnung, dass man erwarten kann, dass ein Jahresabschluss einer so großen Kreditgenossenschaft auch richtig ist. Dies Verstrickungen die muss man immer und immer wieder anprangern. Da wird mit menschlichen Schicksalen umgegangen als sei es irgend eine Sache. Das Geld das da mit verbraten wird, das kann man doch gar nicht mehr alles aufbringen. Was ist jetzt mit "Wechseln Sie auf die sichere Seite", es heißt wohl besser, lasst uns schnell Boden unter den Füßen gewinnen und diese Bank nie mehr betreten.
Nr. 3531
Genossenschaftler
3. Juli 2008, 16:22 Uhr
Betreff: Die unsauberen Geschäfte zur Stützung des Herrn HerzogDer Bundesrat beschliesst besseren Kreditnehmerschutz (= Link) und die VR-Bank verkauft ein Sechstel ihrer Kreditkunden, wenn man das zu Grunde legt, was man am 29.06.2006 vor den Vertretern aufgezeigt hat. Zu dieser Vertragsgestaltung gibt es kein Stillschweigen, da muss dem Mitglied die Möglichkeit der Überwachung gegeben werden welcher Kreditbestand verkauft wurde. Ob Kredite in der Bilanz 2007 höher stehen als sie an die BAG Hamm abgegeben wurden, also im Abschluss 2007 als voll werthaltig bewertet wurden und dann doch mit einem geringeren marktwert verkauft wurden, ob ein Ausgleich über die Sache mit dem Immobilienwert und dem Geschäftswert für die Vogtlandfilialen gelaufen ist. In jedem Passus des Vertrages dürfte ein Hasenfuß stecken, überall könnte getrickst worden sein. Haben die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds Risiken aus den beiden Banken herausgelöst ohne von den Bank Rückzahlungen von Schäden vereinbart zu haben. Hier gibt es einen Sanierungsvertrag der nicht genannt wurde. Unsauberste Geschäfte nicht um die Bank auf sichere Füße zu stellen, sondern um den ehemaligen Prüfer aus der Schusslinie zu bringen und den Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern im Gesamten.
Auf diesen Vertrag muss die Staatsanwaltschaft sofort aufmerksam gemacht werden, was da zu Lasten der Mitglieder und auf Kosten des Sicherungsfonds fabriziert wurde. Bisher wurde der Anlagespiegel einer Bank nie bekannt gemacht. Doch er ist Bestandteil des Jahresabschlusses und ist somit laut Satzung ab sofort im Internet mit zu veröffentlichen. Der Ertrag aus dem Geschäftswert ist nicht mit den Abschreibungen aus dem Kreditgeschäft zu verrechnen. Dies Positionen wird man im Abschluss 2008 vergleichen müssen und der steht ja in sechs Monaten schon wieder zur Erstellung an. Dieses unsauber Geschäft ist nicht zu verdecken. Und die Kunden, die man mit der schlimmsten Organisation, die man sich nur denken kann, selber in Gefahr gebracht hat, die man in die Überziehung treiben ließ, die werden jetzt wieder vor den heutigen Vorstand mit geopfert. Und keiner schämt sich, jeder schaut nur seine eigene Haut zu retten.
Nr. 3530
Genossenschaftler
3. Juli 2008, 15:03 Uhr
Betreff: Bei der VR-Bank MAK laufende Verstöße gegen die eigenen SatzungDer Vertrag zur Übertragung der Geschäftsstellen im Vogtland auf die Volksbank Vogtland scheint doch im Sinne der Satzung sehr fragwürdig. In der Satzung § 30, m) (= Link) heißt es, dass die Vertreterversammlung darüber beschließt über Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereiches, die den Kernbereich der Genossenschaft berührt. Wenn man also Filialen verkauft und überträgt, was ist denn der Kernbereich der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft. Hierzu kann der Vorstand sich nicht hinter Stillschweigen verstecken. In der Satzung § 46 (1) (= Link) steht aber auch seit dem letzten Jahr, dass die Bank ihren Jahresabschluss und den Lagebericht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Wo ist als der Jahresabschluss 2006 mit Lagebericht und wo ist der des Jahres 2007?
Auch wenn man den Jahresabschluss den Mitgliedern immer noch nicht aushändigt, manches kann man nicht verhindern, so wurde aus den Reihen der Bank ein Auszug aus dem Lagebericht zum Verkauf der Ostfilialen (= Link) bekannt gemacht. Der Satz, der mit „Daneben“ beginnt, dürfte aber der eigentliche Hammer sein. Über dieses Daneben kann man nämlich herauslesen, dass die Risikotragfähigkeit der VR-Bank bisher nicht gegeben war und dass dies durch den Verkauf innerhalb des Genossenschaftssektor von Risikokrediten wahrscheinlich auf die BAG Hamm, die Abwicklungsgesellschaft im Genossenshcaftssektor, die Vermögenslage gestärkt wurde. Dies dürfte im Klartext heißen, der Sanierungsfonds hat Herrn Herzog die Problemkredite abgekauft und wahrscheinlich auch noch ein paar von der Volksbank Vogtland übernommen und dies bedeutet direkten Zuschuss in das Eigenkapital der Bank in laufenden Geschäftsjahr. Kein Wort ist auf der außerordentlichen Vertreterversammlung im April dazu gefallen. Und bei der ordentlichen Versammlung dürfte das auch keine Rolle gespielt haben, zumindest wird man die breite Mitgliederschaft nicht darüber informiert haben.
Wer fragt sich noch warum der Abschluss nicht in die Hände der Mitglieder geraten soll?
Nr. 3529
Nordlicht
3. Juli 2008, 14:00 Uhr
Betreff: Nicht abwimmeln lassenEs geht nicht nur um die Jahresabschlüsse, die lt. Genossenschaftsgesetz und Satzung der Bank jedem Mitglied in Form einer Abschrift zu Verfügung gestellt werden müssen!!
Es geht in der nächsten Runde dann auch weiter mit der Anforderung von Protokollen der Vertreterversammlungen.
Hier ist lt. Genossenschaftsgesetz die Einsicht und eine Abschrift den Mitgliedern unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn die Satzung der Bank dort nur sagen sollte, daß nur die Einsichtnahme möglich sein soll, so steht doch das Genossenschaftsgesetz über der Satzung und zeigt nur, daß die Satzung noch Anpassungsbedarf hat.
Im Genossenschaftsgesetzt heißt es zur Niederschrift in § 47 Abs. 4:
"...ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen."
Das heißt, daß auch Protokolle früherer Vertreterversammlung angefordert werden können!
Sollte der Vorstand als der für die Organisation zuständige nicht unverzüglich - d.h. ohne schuldhafte Verzögerung - die Unterlagen herausgeben, verstößt er gegen das Genossenschaftsgesetz, denn die Fehlorganisation, daß eine Sekretärin einen Tresorschlüssel mitgenommen haben soll, ist ein offensichtliches Organisationsversagen (kein Ersatzschlüssel? Warum überhaupt imTresor?), was der Vorstand zu verantworten hat, so daß mit Fug und Recht gesagt werden kann:
"Dieser Vorstand hält sich nicht an Gesetz und Satzung"
Weiß eigentlich die BaFin, daß in der VR-Bank Marktredwitz Vorstände (mit Verbandsgnaden) wirken dürfen, die sich nicht an Gesetz und Satzung halten?
Eine weitere Diskussion, ob so ein Vorstand und Aufsichtsrat, der das Verhalten des Vorstands ja offensichtlich deckt, noch tragbar sind, ist nicht notwendig, weil erneut offensichtlich.
Nr. 3528
Mitglied
3. Juli 2008, 13:04 Uhr
Betreff: Aufruf an alle, holt die Jahresabschlüsse in Marktredwitz und PlauenEin dringender Aufruf an alle Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und der Volksbank Vogtland in Plauen. Ihr seid die Herren im Haus, die Vorstände führen sich nur so auf. Holt die Jahresabschlüsse des Jahres 2007, in Plauen am besten die der letzten Jahre. Im Internet ist nicht alles genau so drin. Wenn ihr es nicht ganz versteht, dann lasst euch die Dinge vom Wunsiedeler Kreis erklären. Man wirbt um eure Mitgliedschaft und um eure Geschäftsanteile. Niemand sagt, dass die Bank in Plauen eine Sanierungsbank ist. Die Sanierung schützt vor der Nachschusspflicht, die euch ansonsten aus der Gesellschaftsform der Genossenschaft drohen würde bei Verlusten. Gewinne haben in letzter Zeit beide Banken nicht gemacht. Euch die Bilanzen vorzuenthalten kommt einem Verbrechen gleich.
Nr. 3527
Aus der Organsiation
3. Juli 2008, 12:53 Uhr
Betreff: Warum Herr Heidel?Warum machen Sie das mit Herr Heidel, hat Sie Herr Herzog schon so angekettet, dass Sie alles mitmachen müssen? Ihre 100-Tagefrist ist längst um. Nach § 34 GenG haben Sie jetzt sogar eine Aufklärungspflicht für Sauereien der Vergangenheit. Was ist mit dem Aufsichtsrat, ist der mit dem Vorstand so verbündet, dass er hilft den Mitgliedern ihre Recht vor zu enthalten? Geht es Ihnen, Herr Heidel, wie vielen Vorständen bei den Kreditgenossenschaften, dass Sie die Gesetze erst kennen lernen, wenn Sie damit konfrontiert werden. Hat Herr Herzog deswegen jemand aus dem Sparkassensektor geholt der vollkommen unbedarft war? Stehen sie mit dem Forderungsverzicht vom Februar und März letzten Jahres mit den 432.000 € so sehr mit im Feuer, dass Sie das gleiche Schicksal zu ereilen droht, wie Herrn Herzog, Verabschiedung von Ihrer beruflichen Laufbahn als führender Banker? War das die Nötigung Ihrer Person in die Zwänge der Vergangenheit, wenige Wochen nach Ihrem Antritt bei der VR-Bank? Ich bin überzeugt, dass Sie der falschen Fährte folgen. Jetzt gehen die Klagen nicht mehr gegen Heger, Wolf und Krämer, jetzt gehen Sie gegen Johannes Herzog und Uwe Heidel. Sie fehlen übrigens auf dem
Foto in der Zeitung (= Link) zum Frankenpostartikel zu den 1150 € (= Link). Nach dem Text hätte man meinen können, sie hätten Ihren Nachfolger schon gefunden. Der erste katastrophale Jahresabschluss lastet schon auf Ihnen und der muss unter allen Umständen versteckt werden. Sind Sie der nächste Lehrling auf dem Vorstandsstuhl bei der VR-Bank der Schonfrist erhält weil er alles mit macht, ein legitimer Nachfolger von Reinhold Wolf?
Nr. 3526
Insider
3. Juli 2008, 11:54 Uhr
Betreff: Alle Jahre wieder, Klage wegen der Herausgabe der UnterlagenWiederholt es sich jedes Jahr wieder, dass man die gesetzliche garantierten Unterlagen mit einer Klage vor dem Amtsgericht (= Link) herausholen muss. Geht es wirklich darum die Anfechtungsfristen zur Versammlung verstreichen zu lassen?
Nr. 3525
Nordlicht
3. Juli 2008, 10:05 Uhr
Betreff: Theorie und Praxis GenossenschaftsrechtDie letzten Einträge haben es noch einmal verdeutlicht. Zwischen der vermeintlich guten Theorie des Genossenschaftsrechts und der tatsächlich erlebten Praxis klaffen teilweise Welten.
Wie bei der VR-Bank Marktredtwitz - jetzt Fichtelgebirge - zu sehen, sind die Mitglieder machtlos, wenn es den beteiligten Gremien Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere Genossenschaftsverband so gefällt.
Die von der Theorie vorgesehenen Funktionen - Vorstand (leitet die Geschäfte), Aufsichtsrat (Überwacht die Ordnungsmäßigkeit), Verband (als "neutrale" Prüfstelle im Sinne der Mitglieder) und die Vertreterversammlung / Generalversammlung (als höchstes Beschlußorgan) nehmen bei dieser Bank ihre gesetztlichen Aufgaben nicht wahr - teils weil Sie es nicht wollen und teils weil sie es nicht können.
Zu denen, die nicht wollen, gehören die ersten drei Organe:
Der Vorstand hat genug damit zu tun, die Verfehlungen der Vergangenheit zu vertuschen und sich mit Ermittlungsverfahren herumzuschlagen. Er macht große Versprechungen zur Informationspolitik, die nicht gehalten werden. Er berichtete seit Jahren von der beginnenden Nutzung des HOMA-Gebäudes, während das Gebäude weiter Schaden nimmt. Warum die jeweiligen Konzepte nichts wurden, wurde nie erläutert! Gab es sie überhaupt?
Der Aufsichtsrat ist völlig abgetaucht und reagiert ganz bewußt auf berechtigte Anliegen der Mitglieder und Kunden (auch dem Aufsichtsrat ist die Verweigerung der Herausgabe von zustehenden Unterlagen (Protokolle, Jahresabschlüsse, Abrechnungen über gestohlene Sicherungsgüter) garantiert bekannt!!!) nicht.
Warum und wie wird jemand Aufsichtsrat? Wegen seiner Qualifikation oder weil er Großkunde ist oder weil er sich Aufträge für sein Geschäft verspricht (z.B.Notargebühren für Beurkundungen?) oder weil er was in der Genossenschaft bewirken will? Warum wird die Aufsicht dann so vernachlässigt? Den Aufsichtsräten muß doch bekannt sein, daß Sie für Ihre Fehler genau so haften, wie der Vorstand!!!
Der Verband hält als Oberkontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat alle Fäden in der Hand, informiert aber die Mitglieder nicht, sondern spielt sein eigenes böses Spiel, um seine falsche eigene Politik zu vertuschen. Man darf nicht vergessen, daß der Verband laut Satzung zu jeder Zeit und zu jedem Thema auf der Vertreterversammlung das Wort ergreifen kann.
Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum er es dann nicht tut? Antwort: Weil er es nicht will, weil er sonst zugeben müßte, daß er Fehler gemacht hat! Das verstößt aber gegen das erste Gebot des Verbandes: Der Verband besitzt die göttliche Gabe der Unfehlbarkeit!
Der Verband will/muß auf jeden Fall verhindern, daß an die Öffentlichkeit gelangt,
wer tatsächlich die Strippen in dieser Bank gezogen hat,
wer es zugelassen hat, daß unfähige Vorstände, die mehrfach gegen grundlegende Prinzipien verstoßen haben (Stichwort: Organisationsmangel), über Jahre protegiert wurden,
wer sich über das Gesetz stellt und einer maroden Bank eine Gnadenfrist von drei Jahren gibt in dem Verluste einfach nicht bilanziert wurden (um das Eigenkapital zu schonen),
wer dafür gesorgt hat, daß nicht etwa ein Mann aus der Bankpraxis neuer Vorstand wurde, sondern der vorherige Prüfer, der vorrangig die Aufgabe hat, die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen,
wer die Bank erst für teures Geld berät, um dann die Beratung später durch die Prüfer bestätigen lassen (Stichwort: Unabhängigkeit),
wer den Aufsichtsrat dahingehend berät, erst den Vorstand unter Verzicht jeglicher Ansprüche (mit einer Abfindung und einer flotten Pension) zu entlassen, um dann später die Vertreterversammlung dazu zu befragen, um dann als letztes doch zivilrechtliche Schritte vorzuschlagen, weil es wegen der Information über diese Gästebuches nicht mehr anders geht.
wer sein gesetzliches Monopol dazu ausnutzt, nicht etwa die Mitglieder zu schützen, sondern seine eigene Politik zu betreiben,
wer es zuläßt, daß die Mitglieder / Vertreter nicht voll umfassend informiert werden,
...
Die Vertreter - als letztes Organ - sind mit der Beurteilung der Situation der Bank regelmäßig überfordert.
Das liegt zum einen an der fachlichen Qualifikation, die regelmäßig nicht vorhanden ist - und von Vorstand und Aufsichtsrat, die ja beide maßgeblichen Einfluß auf die Zusammenstellung der Wahlliste haben!, wohl auch nicht gewünscht ist!!! - bzw liegt zum anderen an der regelmäßigen Des- oder Minderinformation der Vertreter.
Ein Blick in die Protokolle der Vorjahre belegt das eindrucksvoll. Die Fragen werden nur teilweise beantwortet. Da werden für teures Geld externe Gutachter herangezogen, um die Fehler des Vorstands (teilweise) zu beziffern. Da läßt sich ein AR-Vorsitzender wieder wählen, um dann wenig später wegen Überlastung zurückzutreten. Da werden Vorabveranstaltungen durchgeführt, um die Vertreter auf die Themen einzuschwören, ohne daß darüber ein Protokoll geführt werden müßte.
Da werden voraussichtlich wieder Wahlen zur Vertreterversammlung durchgeführt, ohne daß das jemand mitbekommt und deswegen von seinem passiven Wahlrecht (d.h. sich selbst als Vertreter zu bewerben - oder eine eigene Liste aufzustellen) ausgeschlossen wird. ...
Die Idee "Genossenschaft" ist toll, aber es hapert teilweise an der Umsetzung, die es wie gezeigt ermöglicht, daß der Verband regelmäßig sein Süppchen zu Lasten der Mitglieder kochen kann, ohne daß diese etwas dagegen tun können. Eindrucksvoll wird das dadurch belegt, daß bisher nicht eineinziges Gutachten des Verbandes bekannt geworden ist, daß den Mitglieder eine Fusion nicht empfehlen würde!! Wie auch, wenn das ganze vom Verband eingefädelt wurde!?!
Fazit:
Der Verband hat wegen seiner Monopolsituation eine ihm nicht zustehende Macht, die ihn faktisch über die Eigentumsrechte der Mitglieder stellt. Solange aber der Gesetzgeber auf das Gesäusel der Verbandsvertreter immer wieder hereinfällt, wird sich daran auch nichts ändern.
Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit für dieses Prüf- und Beratungsmonopol.
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen. An diesem Unternehmen beteiligen sich die Mitglieder mit überschaubaren Beträgen in Form einer unternehmerischen Beteiligung. Zu dieser Beteiligung gehört auch das Verlustrisiko, verbunden mit einer Renditechance, die höher sein muß als die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt für z.B. Festgeld (Risikoprämie!). Warum nun für diese Form des Wirtschaftens ein Prüfmonopol bestehen soll und für alle anderen Unternehmensformen, wie z.B. Aktiengesellschaften oder GmbH´s, ist nicht erklärbar! Es gibt auch keine Grund.
Wenn man sich die Genossenschaften ansieht, so sind diese teilweise schon größer als börsennotierte Aktiengesellschaften. Bei diesen ist aber z.B. eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung zwingend! Auch werden regelmäßig die Prüfer nach ein paar Jahren gewechselt.
Und, haben Sie schon mal gehört, daß den Wirtschaftsprüfern in der Satzung einer AG das Recht zugebilligt würde, zu jeder Zeit das Wort in einer Hauptversammlung ergreifen zu können?
Offensichtlich herrscht in der Politik die Meinung vor, daß die Mitglieder - die mündigen Bürger! - durch die zunächst freiwillige Organisationshilfe über Prüfverbände, die dann gesetztlich verankert wurde (war das nicht 1935?!), geschützt werden sollen? Weil sie nicht in der Lage sein sollen, abschätzen zu können, wenn sie sich an der Genossenschaft beteiligen. Das paßt doch nicht zusammen, wenn einerseits jemand die Investitionsentscheidung trifft, ein Haus zu kaufen / zu bauen, und andererseits wie ein Unmündiger behandelt wird, wenn es um die Genossenschaftsbeteiligung geht.
Es gibt allerdings einen großen Unterschied. Bei dem Hauskauf macht sich der Käufer intensiv mit der Problematik vertraut. Ihm stehen viele Informationen zur Verfügung.
Nicht so bei der Genossenschaft. Wenn Vorstand und Aufsichtsrat es nicht wollen, werden die Mitglieder dumm gehalten oder so spät informiert, daß z.B. ein möglicher Antrag zur Vertreterversammlung bewußt systematisch verhindert wird.
All das trifft bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ex. Marktredwitz) zu und verdeutlicht die Ohnmacht der Mitglieder.
Wir sollten alle an die Damen und Herren in dem Ausschuß schreiben, der über die Reform des Genossenschaftsrechts befunden hat, um über die Probleme aus der Praxis zu berichten. Der Gesetzgeber ist aufzufordern, die Machtlosigkeit aufzuheben und vor allem die Sanktionen von vorn herein mit in das Gesetz aufzunehmen bzw. im Strafgesetzbuch zu berücksichtigen, so daß von Amtswegen ermittel werden kann.
Und abschließend:
Der Vorstand und insbesondere der Aufsichtsrat der VR-Bank haben sich ganz offensichtlich der Untreue schuldig gemacht. Aber wer mit auf der Anklagebank sitzen muß, ist der Verband, der durch seine Beihilfe diese erst ermöglicht hat.
Nr. 3524
Manfred Bleil
2. Juli 2008, 17:11 Uhr
Betreff: Beschwerde an den Dt. BundestagZu Beitrag 3744
Manfred Bleil 95632 Wunsiedel, den 2. Juli 2008
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261
Herrn Abgeordneten
Joachim Stünker
MDB, Rechtspolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion
Petitionsausschuss des
Deutsche Bundestages
Platz der Republik
11011 Berlin
Offener Brief !!!!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,
ich übermittle Ihnen den Brief des Herrn.......... aus ........ und teile Ihnen dazu mit, dass uns bereits mehrere Mitglieder der betroffenen Kreditgenossenschaft informierten, dass Ihnen Unterlagen und Jahresabschlüsse verweigert wurden. Dies trifft natürlich auch jetzt wieder für den Abschluss 2007 zu und das Protokoll der letzten Vertreterversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil
Nr. 3523
Mitglied
2. Juli 2008, 15:23 Uhr
Betreff: Beschwerde an den Deutschen BundestagMitglied, den 2. Juli 2008
Offener Brief per Post und Interneteintrag
Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MDB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie, Herr Abgeordneter haben dazu mit Herrn Manfred Bleil von der Schutzgemeinschaft für Banken- und Sparkassenkunden in Wunsiedel am 29.05.2006 Schriftverkehr (= Link) geführt. Ich zeige Ihnen hiermit auf, wie unter den Augen des Genossenschaftsverbandes Bayern und eines ehemaligen Verbandsprüfers als verantwortlicher Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95631 Marktredwitz, das geänderte Gesetz beachtet wird.
Trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprache bei der Bank, trotz rechtsanwaltschaftlicher Hilfe in Schriftform wird mir entgegen § 48 GenG die Abschrift des Jahresabschlusses 2007 einschließlich Anhang und Lagebericht verweigert, sowie nach § 47 die Abschrift der Versammlungsniederschrift. Die Vertreterversammlung fand am 19. Juni 2008 statt. Mit wurde damit als Mitglied zur Versammlung jegliches Antragsrecht unterbunden, da zu verschiedenen Beschlüssen und natürlich dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung von der Genossenschaft die notwendigen Informationen verweigert wurden, oder die gesetzlich garantierte Abschrift verwehrt wurde.
Da Anfechtungsklagen im Genossenschaftsbereich enorm teuer sind und ich dies eher als Abwehrmechanismus für die Genossenschaften und ihrer Vorstände, Aufsichtsräte und den Verbandsfunktionären ansehe, bitte ich Sie auf diesem Weg zu prüfen, ob es in Ihren Augen richtig ist, dass Gesetze speziell für die genannte Bank nicht gelten sollen. Meinem Anliegen wurde entgegen gehalten, dass alles im Internet veröffentlich wäre. Bitte fragen Sie sich selbst, was Sie als halten, ob ich mich verhöhnt und verlacht fühlen darf, wenn man mich darauf verweist, dass alles im Internet veröffentlicht sein. Auf meine Einwendung, was wäre, wenn ich kein Internet hätte, wurde mit gesagt, dann müsste ich mir jemanden suchen der Internet hat. Ich denke das ist nicht im Sinne des Gesetzes von Mitgliederrechten stärken. Doch der Hohn bei der Angelegenheit ist, der Abschluss ist nicht im Internet veröffentlicht (= Link), weder auf der Seite der Bank, noch im Bundesanzeiger. Soviel also zu unverzüglich und dazu, wie das Gesetz durch den gesetzlichen Prüfungsverband dahingehend geschützt wird. Mit der Hoffnung auf geeignete Maßnahmen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen . .....
Anlage
Nr. 3522
Ex-Kunde
2. Juli 2008, 13:58 Uhr
Betreff: Herzog ist noch schlimmer, als alle anderen vor ihmSchaut denn der Jahresabschluß wirklich so schlimm aus, daß man gegen alle geltenden Vorschriften verstößt. Eigentlich müssten die Herren Herzog und Heidel doch wissen, daß sie damit nur kurze Sprünge machen. Daß sich dies die Freunde des Wunsiedeler Kreises nicht gefallen lassen, ist doch sonnenklar.Daß schon wieder geklagt werden muß, kann doch nicht angehen. Hier ist die Bankenaufsicht gefordert, denn wenn Vorstände einer Bank permanent gegen Gesetze verstoßen, dann ist doch deren Zuverlässigkeit nach KWG nicht mehr gegeben.Die BaFin ist doch der Hüter des KWG's. Ich bin mir sicher, daß die Beamten dort dieses Gästebuch lesen. Wieso lassen sie das einfach durchgehen. Schon tut sich der Verdacht auf, daß die BaFin bzw. Mitarbeiter in diesem Klüngel mit drinstecken. Anders kann man das garnicht mehr verstehen. Die Vorstände in der VR-Bank Fichtelgebirge verstoßen ständig gegen bankrechtlich relevante Gesetze. Ob die Prozeßrisiken aus den Klagen der Schutzgemeinschaft und privater Klagen in die Bilanz mit eingeflossen sind ist mehr als fraglich. Hat man für den Verkauf der Ostfilialen doch nicht so viel erhalten, um dies auch noch mit abzudecken? Wie steht es hier mit der Bilanzwahrheit und Klarheit nach HGB?
Hat der Genossenschaftsverband wiederum diese unrichtige Bilanz testiert.
Sehr geehrte Herren von der BaFin, wie lange wollen sie diesem Treiben noch zu sehen? Ich erinnere Sie an ihren Beamteneid, wo sie geschworen haben, daß sie bei Kenntnis einer Straftat, dies unverzüglich zur Anzeige bringen müssen, ansonsten könnten sich der Strafvereitelung schuldig machen. Die Mitglieder und Kunden werden dort nur als notwendiges Übel betrachtet. Ich bin glücklicherweise
ein Ex-Kunde dieser Bank, da für mich keine Vertrauensbasis mehr vorhanden war.
Nr. 3521
Insider
2. Juli 2008, 12:55 Uhr
Betreff: Fürchten Herr Herzog und Herr Heidel ihre eigenen BilanzenWas ist, Herr Herzog und Herr Heidel, sind ihre Bilanzen so schlimm, dass sie die sogar Ihrem Mitglieder verweigern. Brauchen Sie immer wieder Anschauungsunterricht hier im Gästebuch was Ihre gesetzlichen Pflichten sind. Sie verweisen Ihre Mitglieder noch heute aufs Internet wenn die die Bilanz haben wollen. Hier ist § 48 GenG, Zuständigkeit der Generalversammlung (= Link) mit dem ausgewählten Abs. (3) Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sollen mindestens eine Woche vor der Versammlung in dem Geschäftsraum der Genossenschaft oder an einer anderen durch den Vorstand bekannt zu machenden geeigneten Stelle zur Einsichtnahme der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zur Kenntnis gebracht werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen. Wenn Sie heute den Mitgliedern Ihre Originalbilanz immer noch vor enthalten, geben Sie nicht damit den besten Grund einer Anfechtung der Vertreterversammlung, wenn Sie so die Rechte der Mitglieder verweigern? Sie verweisen nur auf das Internet und gehen sogar soweit, dass sich Mitglieder die kein Internet haben doch bitte jemand mit Internet suchen sollen. Gibt es einen größeren Affront gegen die Eigentümer der Bank? Auch wenn sie was über die neue Satzung beschlossen haben sollten, das Gesetz steht über Ihrer Satzung oder dem, wie Sie es auslegen wollen.
Und hier bitte auch der Nachweis, Ihr Abschluss, Ihr Lagebericht, ein Kurzgeschäftsbericht von Ihnen ist im Internet (= Link) nicht zu finden. Sie verweigern Ihren Mitgliedern also nach dem Gesetz spätestens seit dem 12. Juni den Jahresabschluss 2007 mit Anhang und Lagebericht. Und mit der Versammlungsniederschrift machen Sie es genauso. So steht in § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link) Abs. (4) Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren. Sorgen Sie für das jederzeit nach dem Gesetz und nicht nach den Ausreden Ihres SUN-Teams, das sei im Tresor verschlossen, weil es dafür keine Grund gibt Sachen weg zu sperren, die Sie jederzeit bereit halten müssen und sorgen Sie für das unverzüglich, nämlich, dass Sie Ihre Arbeit erledigen und das Protokoll unverzüglich erstellen.
Wie Sie mit dem neuen Genossenschaftsgesetz umgehen, dass muss man den Parlamentariern bekannt machen, die im Gesetzgebungsverfahren besonders involviert waren und natürlich auch dem Petitionsausschuss des Bundestages. Jeden Euro, der hier nötig wird, weil man Gerichte bemühen muss um das Recht der Mitglieder zu erlangen, wird ein Strafantrag wegen Untreue nach sich ziehen, damit Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Nr. 3520
Ein Mitglied
1. Juli 2008, 14:18 Uhr
Betreff: Der schweigsame JohannesWas unser Johannes in die Zeitung gibt, ist Volksverdummung. Uns interessiert doch nicht die Bürgerstiftung!!. Was uns auf den Nägeln brennt, daß Johannes endlich sagt, ob gegen ihn vom Staatsanwalt ermittelt wird. Auch wenn er immer wieder beteuert, daß gegen ihn nicht ermittelt wird. Das ist doch nur eineeine plumpe Ausrede. Denn bei den vielen Strafanträgen die gegen ihn gestellt wurden, kann es gar nicht anders sien, als daß gegen ihn ermittelt wird. Denn wr 432.000 € veruntreut, aus dem Vermögen anderer ( der Genossenschaftsmitglieder), der kann doch seine Hände nicht in Unschuld waschen. Von den Lumpereien von Heger, Krämer und Wolf will er angeblich auch nichts gewußt haben, obwohl der mit seinem Wissen den Heger und Krämer aus der Bank gekickt hat. Den Aufhebungsvertrag vom Heger hat er inszeniert und auf alle bekannten und unbekannten Ansprüche verzichtet. Wie es dann ans Tageslicht kam, sich schnell noch die Genehmigung der Vertreterversammlung eingeholt hat. Wieder mal eine Verdummung der Mitglieder. Sein Mitteilungtsbedurfnis hat sich von stark auf Null reduziert. Wo beliben die groß angekündigten Information, die auch noch frühezitig erfolgen sollten. Huete sind wir so weit, daß er nicht mal die Rechte der Mitglieder beachtet. Selbt auf mehrmaligem Vorsprechen in der Bank wurde ich immer wieder verträstet, damit ich den Jahresabschluß und das Protikoll der Vertreterversammlung bekomme. Gilt denn das Genossenschaftsgesetz für Herzog überhaupt nicht. Ich habe bereits auf die Herzausgabe dieser Unterlagen geklagt. Was steht denn Schlimmes drinnen in den Unterlagen, daß man sich gegen alle gesetzlichen Vorgaben hinweg, einfach darüber hinwegsetzt.
Wie soll ich denn das verstehen, wenn Herzog sagt, er konnte nur das prüfen, was ihm vorgelegt wurde. Nach meinem Kenntnis stand, steht doch im Prüfungsbericht, aß sich die Prüfer ein vollständiges Bild, über die Situartion der Bank gemacht haben, wie passt das denn zusammen?? DNur dumme Ausflüchte. Wie lange läßt man Herzog dies infame Spiel noch treiben?Schauspieler jhaben wir auf der Luisenburg, solche Lügner gehören weggesperrt. Außerdem soll er nciht mit dem Stiftungsgeld so angeben, bei seinem Verdienst soll er mal selber was aus seinem Privaten beisteuern und nicht versuchen, sich auf Kosten anderen ins Rampenlciht zu stellen. Mit welchen Zinssatz wird das Stifungskapital verzinst, oder wird hierbei auch zu Lasten der Bedürftigen getrtickst.
Für uns Mitglieder ist es ein Hohn, daß disse lächerliche Diviende bezahlt wird. Beim Ausscheiden liegt das Geld noch über ein halbes Jahr unverzinslich in der Bank und die Nachschußplicht beseht aber trotzdem noch wieiter.
Johannes tu uns nur einen Gefallen: geh dann wo der Pfeffer wächst.
Nr. 3519
Der Bundestag
1. Juli 2008, 12:49 Uhr
Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08Der Bundestag
Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08
Die Koalition will Bürger vor den Banken/ Heuschrecke schützen...
Der Bundestag verpflichtet die Banken/ Heuschrecken zu mehr Offenheit/ Schärfere Informationspflicht für Banken
Berlin- Die große Koalition will Bürger und Wirtschaft besser vor dem Zugriff von Finanzinvestoren, den sogenannten „ Heuschrecken“ schützen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag den 27.06.08. gleich mehrere Gesetze, die vor allem hochspekulative Hedgefonds zu mehr Offenheit verpflichten und ihnen eine Reihe von Geschäftspraktiken untersagen. Banken müssen zudem ihre Kunden früher darüber informieren, wenn sie Immobilienkredite an ein anders Institut oder an einen Finanzinvestor verkaufen wollen. Zudem darf einem Schuldner, der Zins und Tilgung stets korrekt bezahlt hat, der Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Die zunehmende Zahl von Kreditverkäufen hatte unter Immobilienbesitzern für erhebliche Unruhe gesorgt. Zwar erwiesen sich die Berichte, wonach Finanzinvestoren auch nicht- säumige Neukunden in den Ruin getrieben haben sollen, als überzogen. Tatsächlich gab es aber wohl Fälle, in denen Schuldner unter Druck gesetzt oder gar in die Zwangsversteigerung getrieben worden waren.
Bei einem Neuvertrag müssen sie ihre Kunden aber deutlich auf diese Möglichkeit hinweisen, muß der Schuldner vorab informiert werden. Zudem sollen die Banken ihren Privatkunden künftig drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot unterbreiten oder mitteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Dies zur Kenntisnahme, auch Sie meine Herren sollten sich danach richten bzw. nicht die Gesetze missachten.
Nr. 3518
Genossenschaftlicher Beobachter
1. Juli 2008, 04:45 Uhr
Betreff: Schonungslos, Bravo, BravissimoIch wollte eben noch was kontrollieren und das Gästebuch des Wunsiedeler Kreise schau ich mir immer mit an. Bravo, Bravissimo. Hier ist es endlich gelungen Finger in offene Wunden zu legen. Auch auf Frankenpost online bin ich aufmerksam geworden. Gestern musste ich mich wieder wundern, wie Herr Herzog für 1.150 € Spende über die Bürgerstiftung wieder positive Presse macht. Die Zeitung sollte nachfragen, wo die 10 Millionen an Gewerbesteuer stecken seit dem Johannes Herzog nach Marktredwitz zuerst als Prüfer und dann als Vorstand kam, das wäre der wünschenswert Journalismus.
Auch finde ich es toll, dass über die anderen Gästebücher auch aufgezeigt wird, was bei bayerisch und deutsch Raiffeisen und Volksbank abgeht. Machtkämpfe in den Zentralinstituten und Zentralbanken und Abschreibungen in den Immobilienfonds, die die Kunden, wie in Ingolstadt um die Existenz bringen. Kreditverkäufe von 80 oder 120 Millionen bei der VR-Bank München-Land an die eigene Heuschrecke des Genossenschaftswesens die BAG Hamm, die aus der ersten Millionenpleite bei den Genossenschaften der Volksbank Hamm als Abwicklungsgesellschaft übriggeblieben ist, um die Fusion möglich zu machen und jetzt Verkauf von problemhaften Kreditverhältnissen nach Italien oder sonst wo hin auf der Welt und den Slogan verbreiten, wir verkaufen keine Kredite.
Bravo, Bravissimo für die schonungslose Entlarvung der getarnten Brüderlichkeit vor der grenzenlosen Rücksichtslosigkeit, vor der grenzenlose Großmannssucht, wir da oben, wir machen das schon richtig, wer in unsere Mühlen gerät, den entfernen wir gnadenlos. Wir müssen den Wunsiedeler Kreis dringend weiter unterstützen, alleine mit unserem Interesse. Dort oben im Fichtelgebirge scheint sich einiges angesammelt zu haben. Das Stillschweigen zur Eigenkapitalstütze von Herrn Herzog scheint zu bröckeln, wo man die deutschen Genossenschaftsmitglieder anscheinend schamlos zur Kasse gebeten zu haben, wo die Verbandsleute sich das Recht einfach herausgenommen haben, das so zu machen, man traut sich nicht mal die Bilanzen von Marktredwitz und Plauen zu veröffentlichen. Versaut so eine Machtstellung über Hunderte Millionen bis Milliarden zu verfügen außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung den Charakter?
Diese Person Herzog ist doch nur eine Marionette, die sich das gut bis glänzend bezahlen lassen wollte. Und der Aufsichtsrat, der wird von Vorstand und Verband seit Jahren vorgeführt. Ein paar haben vielleicht verstanden sich einen Vorteil daraus zu machen, andere staunen wahrscheinlich nur, was sie alles erfahren dürfen. Man muss schier lachen, wenn Johannes Herzog glauben machen will, dass er von vielem nichts weiß. Ja, er will nichts davon wissen. So wie er wie in einem letzten Eintrag gestanden hat von 3.600 Seiten Überziehungslisten pro Jahr nichts wissen wollte, wie er die Prüfung bei Manfred Heger einstellte und nicht weiter unbekannte Ansprüche auch noch aufdecken zu müssen, wo man dann keinen Schuldigen mehr gehabt hätte, außer sich selber, weil man den Erstverantwortlichen vielleicht für 50 Millionen entgegen dem Genossenschaftsgesetz und dem Strafgesetzbuch entlastet hatte.
Wem reicht es zuerst, dem BaFin, das man auch eingeseift hatte, das man als GVB die Verhältnisse in MAK richten würde, wenn man die festgestellte Risikosituation nicht auch in die Bilanz schreiben müsste und damit mit genug ausgewiesenem Eigenkapital weiter auch Kredite machen dürfte, den genossenschaftlichen Verbänden, weil die Kritik auf Dauer nicht auszuhalten ist, oder dem Aufsichtsrat, der die Kraft hat zu erkennen, zu was er missbraucht wurde? Was ist mit dem komischen HOMA-Haus, jedes Jahr steht es in den Zeitungsberichten, jedes Jahr ist das nächste Jahr, warum wurde da auf den 31. 12. 2007 keine wertgerechte Anpassung von 2,7 Mio. Einkaufskosten als Ersatz für Kreditabschreibung gemacht, nach dem es doch riecht? Zuerst die nicht gebuchten Wertberichtigungen, jetzt die nicht vorgenommen Wertanpassungen, die notwendigen Rückstellung für die Nachforderungen mit den Sparverträgen, die Grundstückssanierung in Wunsiedel, Prozessrisiken? Irgendwann fällt das Kartenhaus zusammen. Wer lässt Herrn Herzog als erster fallen wie die zu heiß gewordenen Kartoffel? Es wäre besser er würde das selber erkennen, dass seine Zeit in Marktredwitz nicht dauerhaft sein kann. Irgendwann wird seine Einstellung mit dem jetzt erst recht auch der Einsicht weichen müssen.
Nr. 3517
L.
30. Juni 2008, 12:56 Uhr
Betreff: Wo ist die Bilanz 2007, was ist mit den staatanwaltschaftlichen Ermittlungen?Warum sind die Bilanzen von Marktredwitz und von der Volksbank Vogtland nicht veröffentlicht, nicht mal auf den eigenen Internetseiten? Was darf man nicht erfahren? Warum, Herr Herzog, sind die Geschäftsberichte und die Bilanzen nicht veröffentlicht? Ihre Multiplikatoren haben sie nicht wie Handzettel verteilt, oder wie war das vor genau zwei Jahren denn gemeint? Warum müssen die Mitglieder den Jahresbschluss einklagen, wenn sie ihn haben wollen? Warum hat Raimund Grothoff also bei dieser unsäglichen Versammlung 2004 gesagt, dass man die ganzen Schwierigkeiten schon im Jahr 2002 gesehen hat? Zieht sich das hin bis in die heutigen Tage? Wo bekommt der Prüfer die Ausrede geglaubt, dass er nicht Schuld sein soll, das er nicht gesehen hätte, was er selbst über die Prüfungsberichte aufgestellt hat mit 50 Millionen latentem Kreditrisiko und 27,4 Millionen € Einzelwertberichtigungen? Oder dass er nicht gesehen hätte, was ein Dr. Nickl auf den ersten Blick erkannt hat, dass es Manfred Heger möglich war die Unterlagen der Bank so zu tricksen, dass man 5 Mio. DM in den Sand setzen konnte, oder darf man von Unterlagen fälschen sprechen, was unter den Augen der Prüfer abgelaufen ist?
Warum gibt man keine Auskunft, warum die Staatsanwaltschaft seit 7 Monaten im Haus ist? 50 Millionen latentes Kreditrisiko, das bedeutet, jeden 6. Kreditkunden zum eigenen Risiko zu erklären. "Wechseln Sie auf die sicher Seite", halbseitig in der Frankenpost inseriert. Wechsel Sie zur VR-Bank Fichtelgebirge, damit man Sie als Kreditrisko mit drei Ostfilialen nach Plauen verkaufen kann und sich einer Eigenkapitalsteigerung rühmen zu können, wo die andere Sanierungsbank über der Landesgrenze um Kapital werben muss?
Muss man die Staatanwaltschaft darauf aufmerksam machen, wie es in diesem Jahr mit den Wertberichtigungen bei Ihnen aussieht? Helfen die Verbandsprüfer mit allen zur Verfügung stehenden Augen bis man im nächsten Jahr den Abschluss 2008 beschlossen hat, damit man die Eigenkapitalspritze aus Plauen auch verwenden darf oder ist eine außerordentliche Vertreterversammlung geplant um das Kapital neu festlegen zu lassen?
Nichts ist unmölgich bei dieser Bank mit Herrn Herzog, dem ehemaligen Verbandsprüfer, sogar Verträge wahrscheinlich von der Prüfungs- und Rechtsabteilung des Verbandes geschrieben, wo man die Vorstände aus ihren riesigen Verpflichtungen entlässt ohne die Prüfung ordentlich durchzuführen, für die Fälle für die heute der Staatsanwalt da ist. Wenn Herr Herzog sagt er hätte von den Fällen nichts gewusst, dann deswegen weil er seine Prüferaufgaben nicht erfüllt hat um sich ins Vorstandamt zu schwingen, dann hat er gegen den § 62 im Genossenschaftgesetz verstoßen, der ihn parallel zum Vorstandsparagraphen 34 in die Haftungsverpflichtung bringt. Es würde bedeuten, dass er vorsätzlich seine Prüfungspflichten vernachlässigt hätte. Was würde es also bedeuten, wenn die Abteilung von Dr. Bauer in München den Passus in die Aufhebungsverträge mit zuerst Heger und dann Krämer aufgenommen hätte, unter Verzicht auf bekannte Ansprüche, aber auch noch nicht bekannte, dass der gesetzlichen Prüfungsauftrag mit der Unterschrift von Manfred Heger abgebrochen wurde und noch mal mit Karl Krämer, zwei Jahre darauf?
Nr. 3516
Beobachter
30. Juni 2008, 10:16 Uhr
Betreff: CSU-MitgliedDas soll helfen??
Dann schauen Sie doch mal die Personen an die in der Vorstandsebene von den Banken sind.
Das sind ja min. 70% zu min. in Bayern die in der CSU ein Amt ausführen.
Warum glauben Sie denn das solche Machenschaften überhaupt möglich sind?
Weil unsere Regierung sofort durchgreift?
Oder weil hier nur die untere und mittlere Gesellschaftsschicht betroffen ist?
Ich weiss nun nicht zu welcher Partei der Herr Herzog gehört, aber die Seilschaft ist schon sehr laaaaaaaang.
Was ist denn schon großartiges geschehen bis heute?
Der Beobachter
Nr. 3515
Vom Fach
30. Juni 2008, 06:59 Uhr
Betreff: Mit Herrn Herzog das Prüferwesen der Lächerlichkeit preis gegebenMan lese Seite 11 im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) um man sieht es Schwarz auf Weiß was die Prüfer wussten und was Grothoff sagte und was man sonst immer wieder leugnete, auch später: „Die schwierige Situation sei schon 2002 gewesen“, im Umkehrschluss die Hopp-Hopp-Fusion, vom Verband betrieben hat die schwierige Situation so gebracht weil man einem Freund des Verbandes eine Bank in die Hand gegeben hat, die der nicht leiten konnte. Und so hat man ihm gleich auch noch die Bildung der Einzelwertberichtigung erlassen, wie man mit den oft aufgezeigten Lageberichten zusammen mit den unfähigen Vorständen wahrscheinlich auch noch Bilanzbetrug begangen hat und entgegen den KWG-Vorschriften zum Eigenkapital die Kreditvergabemöglichkeiten der Bank nicht den tatsächlichen Eigenmitteln angepasst hat.
Man musste jedes Jahr vermelden, die problemhaften Kreditengagement sind laufend angestiegen, angestiegen in Dimensionen, die man dann erst am 29.06.2006 mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung (= Link) in Zahlen fasste, als man sich „Ein bisschen stolz“ gab. Herr Grothoff und Herr Herzog haben alles gesehen, wie es Grothoff am 14. Oktober 2004 weiter ausführte: “Andere Bank haben ihr Kreditportfolio zurückgefahren, die VR-Bank hat diese Kredite übernommen“. Also liebe Herrn Prüfer Ihr habt es gesehen wie die Risikokredite dramtisch angewachsen sind, Sie haben es in ihren Berichten jedes Jahr aufs neue dargestellt und hinten rum beraten, wie man den Gaul vom Eis kriegt. Aber das was dann von den Prüfern in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) verzapft wurde, kann man nur als Rettungsversuch für Manfred Heger werten, oder besser als Rettung der eigenen haut, was man dann mit dem ungesetzlichen Dienstaufhebugnsvertrag bewerkstelligen wollte.
Die Rolle der Prüfer Grothoff und Herzog gibt die genossenschaftliche „Pflichtprüfung“ der Lächerlichkeit preis. Die Aussage, das der Aufsichtsrat erst mit der Großkreditgrenze selber die Kontrolle übernehmen kann ist wohl die größte Frechheit, die man sich vorstellen kann. Wenn zwei oder drei Überziehungen vorkommen, dann kann man das als externe Revision schon mal übersehen, aber wenn man wegen der D2-Situatin aus dem eigenen Analysebogen der Prüfungs- und Bilanzergebnisse fast laufend da ist, da ist jede Überziehung von 3.600 Seiten im Jahr mit Beträgen in allen Größenordnung bis sechs- und siebenstellig in der Verantwortung der Prüfung. Grothoff und Herzog haben jede Überziehung bei Flex und bei Gold, Gold, Gold sehen müssen. Die wurden ihnen genauso täglich präsentiert über ihre EDV wie allen Vorständen und allen anderen Verantwortlichen.
Nr. 3514
Gerhard
30. Juni 2008, 06:10 Uhr
Nr. 3513
CSU-Mitglied, aber trotzdem Genosse
29. Juni 2008, 12:52 Uhr
Betreff: Allen Parteien mitteilenLiebe Leute vom Wunsiedler Kreis
gebt doch einfach eure sämtlichen Erkenntnisse über das Unwesen das hier unter dem Deckmantel Genossenschaftswesen getrieben wird an den Petitionsausschuss des Bundestages und an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag weiter und macht gleichzeitig darauf aufmerksam dass ihr Presse, Funk und Fernsehen sowie die Europäische Kommission für Menschenrechte über diese Mißstände bis in die oberste Ebene des Genossenschaftsverbandes hinein informieren werdet und Beweise dazu vorlegt.
Mal schaun ob die, die das Genossenschaftsgesetz ändern können, dann immer noch den Märchenerzählungen der Verbandsspitzen einschließlich BVR glauben.
Nr. 3512
Fremdleser
29. Juni 2008, 12:21 Uhr
Betreff: Grabenkämpfe auf höchster EbeneDie Fanancial Times berichtet heute über die Grabenkämpfe in höchsten Genossenschaftsregionen. (Der Artikel Der Sturz des Regenten (= Link) hierzu.) Wer glaubt hier dass es das es nicht um Personen wie Christopher Pleister (= Link) und um die Bosse der zwei verbliebenen Zentralbanken geht, wenn man gegenseitig in einem nur dreiköpfigen Präsidialpersonalausschuss sitzt und mit dem dass man jemand aus dem Amt kicken kann, persönliche Rechnungen begleicht und über alles Stillschweigen bewahrt. Der eine sitzt beim anderen im Personalausschuss und bestimmt so über dem seine Zukunft und der andere ist wiederum Verwaltungsratsvorsitzender beim andern. Unabhängigkeit nach dem Genossenschaftsmodel von unten bis oben.
Nr. 3511
Fritz
29. Juni 2008, 11:41 Uhr
Betreff: Eintrag "Wissender"Hallo Wissender,
du hast recht mit dem was du da sagst, solltest aber berücksichtigen, um was es hier geht.
Den Vorständen sowie den Verbandsoberen liegt vor allem daran, zu vertuschen bzw zu verhindern, daß bestimmte Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen werden.
Alleine schon der Vertrag zwischen M. Heger und der Bank in dem ein Schadenersatzverzicht vereinbart wurde, zeigt, wieviel Angst hier im Spiel ist, in die Schlagzeilen zu kommen. Heger weiß mit Sicherheit sehr viel, und er könnte aufzeigen, wie tief die Verstrickungen der Verbandsspitze in die Vorgänge um die VR Bank sind.
Der Prüferling Herzog, wie der Vorstand auf diesen Seiten oft "liebevoll" genannt wird,hat alles mit Sicherheit gesehen, und auf Anweisung des Verbandes vertuscht. So blöd ist der nicht, aber naiv genug, um an Versprechungen des Verbandes zu glauben, geschützt zu werden, wenn es eng wird.
Er wird am Ende der "Bauer" sein, der geopfert wird, wenn Opfer gebraucht werden.
Den Genossen wird das nicht viel helfen, denn das Geld in der Bank ist nun mal weg. Das Vermögen der Genossen wurde verschleudert, die Mitglieder werden weiter für dumm verkauft, Ziel ist die Verjährung der Straftaten.
Dem Wunsiedeler Kreis obliegt es nun nachzuweisen, welche Verbindungen bestanden und bestehen, und was wußte Herzog im einzelnen. Seine Verfehlungen als Prüfer einerseits, sowie als Vorstand andererseits, sind wohl immens, auch wenn er immer wieder behauptet, nichts zu wissen. Daß er sich dabei als Trottel hinstellt, ist ihm scheinbar egal.
Auch seine öffentliche Aussage, gegen ihn werde nicht ermittelt, ist zweifelhaft, denn zumindest bei seinen großzügigen Verzichtgeschäften gegenüber voll abgesicherten Gläubigern dürfte wohl den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wie gesagt, die Dummen sind die Genossen, denn sie können sich nicht einmal darauf verlassen, daß die Überwachungsorgane funktionieren. Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der ebenfalls lieber beim Vertuschen hilft, als aufzuklären.
Nr. 3510
Leser
27. Juni 2008, 20:40 Uhr
Betreff: VR-Bank Marktredwitz - nunmehr fichtelgebirgeHallo Webmaster,
heute kam ich nach ein paar Tagen im Iran heim und las als Obefranke und Kunde der VR-Bank-Fichtelbergkasse nicht alle Einträge im Gästebuch. Bleiben Sie einfach am Ball und legen Sie die Finger in die Wunden aller Lumpen dieser Bank. Den Vorständen von Genossenschaftsbanken interessieren Gesetze nicht. Denn diese tun und lassen was sie wollen. Ob Mitarbeiter gemoppt werden oder Kunden und besonders Mitglieder verarscht werden, interessiert diese Vorteilsnehmer überhaupt nicht. Es interessiert nur die eigene Kasse. Machen Sie weiter so.
Nr. 3509
Webmaster
27. Juni 2008, 14:52 Uhr
Betreff: Mit Rechtsbeistand an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erinnertDa die VR-Bank-Vorstände anscheinend das angepasste Genossenschaftsgesetz nur so kennen, wo es für sie vorteilige Veränderungen gebracht hat, musste man die VR-Bank durch Rechtsanwalt (= Link) an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erinnern. Da es sich hier laufend wiederholt, muss man auch den Bundestag und die Bankenaufsicht darauf aufmerksam machen, wie im bayerischen Genossenschaftsbereich die Gesetze eingehalten werden.
Nr. 3508
Wissender
27. Juni 2008, 12:55 Uhr
Betreff: Verschanzt sich Herr Herzog immer noch hinter ich hab nichts gewusst?Verschanzt sich Herr Herzog immer noch dahinter, er hätte von den Krediten nichts gewusst, die heute die Staatsanwaltschaft aufgreift? Dr. Nickl hatte doch sicher auch keine anderen Unterlagen, wie er Flex untersucht hat, als die Prüfer selber. Wie kann der feststellen, dass Manfred Heger von der schlechten Lage Bescheid wusste, aber es in die Bankunterlagen anders geschrieben hat? Von Manfred selber sicher nicht, bloß über die Bankunterlagen und über die Aussagen, die von Mitarbeitern kommen, die die Sache begleitet haben.
Mit dem Tag, wo die Prüfer kommen erhält jeder einzelne Prüfer PC’s, die im Banksystem eingebunden sind, ohne die können die gar nicht arbeiten. Sie erhalten grenzenlose Kompetenz zur Einsicht auf alle Listen und in alle Kunden- und Bankaufwands- und -ertrags- und -verrechnungskonten, sie dürfen sich aus dem Archiv bei der Rechenzentrale jede aktuelle und jede alte Liste herholen, die die Leute in der Bank zum arbeiten jemals gebraucht und verwendet haben und vor allem auf den Überziehungslisten wer was gemacht hat. Wenn nichts drauf steht, dann weiß jeder Prüfer dass nichts gemacht ist. Nicht die Monatsliste ist es, die der Prüfer anschauen muss, es ist die Tagesliste, weil man nur an dem Tag die Überziehung im Kontrollsystem der Bank verhindern kann. Untätigkeit ist Zustimmung, das ist Fakt.
Ein Prüfer der sagt, er hat nichts gewusst, der unterstellt seine absolute Unfähigkeit, oder er hat sehr viel zu verbergen. Aber in den Prüferunterlagen, im Prüfungsbericht zu den Einzelprüfungsprotokollen zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, da wird die Handschrift, die Handzeichen, das EDV-Kennzeichen von Herrn Herzog und Herrn Grothoff untrügerisch aufzeigen, wie viel die beiden gewusst haben, nämlich alles und gar alles und die Frage wird sein, warum sie nichts, aber auch gar nichts getan haben um den Schaden bei der VR-Bank zu verringern, sondern den verbotenen Dienstaufhebungsvertrag mit Heger in München geordert haben und her gebracht haben. Und auf der Geldwäscheliste wird zu sehen sein, wann Reinhold Wolf Schmier- und Bestechungsgeld für Afrika auszahlen konnte und der Abgleich mit den Prüfungsunterlagen wird ergeben, warum die beiden Prüfer auch hier nichts und auch gar nichts getan haben, um beim Goldmärchen einen Millionenschaden zumindest einzudämmen, wenn nicht mit rechtzeitiger Maßnahem sogar zu verhindern. Und der Abgleich der Kundennummern mit dem Versammlungsprotokoll vom 25.06.2007 könnte ergeben, dass Reinhold sehr gut wusste, wann er denn 180.000 € aus dem katastrophalen Engagement heraus zu buchen hatte, bevor er noch mal sechsstellige Beträge durch den Kamin jagte, obwohl es den Prüfern sicherlich tagtäglich mit aufgezeigt wurde, wie ein Konto dabei auf 530.000 €, obwohl nur ein Limit von 50.000 bestanden hat, genauso wie sie bei Flex schon Kontostände mit 900.000 € gesehen haben durften ohne einzugreifen. Zu Gold, Gold, Gold, da gibt es beispielsweise nachweisbare Unterlagen, was er und seine Kollege im Verlauf der Zeit alles für Empfehlungen abgegeben haben, da werden Herrn Herzog noch die Haare zu Berge stehen.
Nr. 3507
Insider
27. Juni 2008, 12:06 Uhr
Betreff: Bank verweigert nach wie vor die Ausgabe der BilanzWas erlauben sich die Vorstände der VR-Bank noch alles. Der Geschäftsbericht ist weder auf der eigenen Homepage veröffentlicht, noch im Bundesanzeiger und trotzdem verweist man die Mitglieder, die die Bilanz haben wollen darauf. Das ist nicht möglich Herr Herzog und Herr Heidel. Für den Geschäftsbericht, da können Sie auf den Wunsiedeler Kreis verweisen, aber nicht auf Ihre Seiten. Die Mitglieder haben laut Genossenschaftsgesetz ein Recht auf Ihre erstellte Originalbilanz und auf den anhängenden Lagebericht, den müssen sie kopieren. Haben Sie solche Angst, dass sie die gesetzlichen Einspruchfristen zur Vertreterversammlung ausschöpfen wollen? Haben Sie solche Angst, dass Ihre Werte diskutiert werden, wie Sie sie beschönigend darstellen? Warum brauchen Sie solange um das Versammlungsprotokoll zu erstellen? Was verstehen Sie unter unverzüglicher Information aller Mitglieder was bei Ihnen abläuft? Läuft Ihre Frist ab und Sie sagen nur nichts davon. Ermittelt der Staatsanwalt gegen Sie intensiver als Sie, der Aufsichtsrat und die Prüfer es uns sagen? Die Mitglieder, die man so geworben hat, wie man es jetzt oder auch anders in Plauen macht, dass sind die Eigentümer Ihrer Bank und denen sollten Sie ihre Rechte nicht immer vorenthalten. Denen sollten Sie den Respekt entgegen bringen, den sie mit den Lippen propagieren aber nicht in Ihrer Brust tragen. Nehmen Sie diesen Eintrag als Beweis, dass Sie die Mitglieder noch nicht über die Bilanz und über den Versammlungsverlauf informiert haben und nehmen Sie es als Hemmung sämtlicher Fristen auf. Hier steht Datum und Uhrzeit, bei Ihnen im Internet steht gar nichts.
Nr. 3506
Nordlicht
27. Juni 2008, 10:08 Uhr
Betreff: Beitrag 3725 - Werbung der Volksbank VogtlandDas ist schon ein starkes Stück, was sich diese Bank erlaubt.
Da wird doch die Anlage von Termingeldern an die Zeichnung von gleich 5 Geschäftsanteilen gekoppelt.
Dabei wird dem Kunden in der Werbung bewußt verschwiegen, daß er
1. den Geschäftsanteil nur per Jahresende mit vermutlich dreimonatiger Frist kündigen kann und die Auszahlung dann erst im darauffolgenden Jahr nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung erfolgt und daß
2. eine Verzinsung des Geschäftsanteils vom Genossenschaftsgesetz her grundsätzlich nicht vorgesehen ist (§ 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben) mit der eher komplizierten Ausnahmeregel nach § 21 a, die in der Satzung verankert sein müßte (und in der regelmäßig genutzten Mustersatzung der Verbände wohl nicht enthalten ist), und daß
3. die Zeichnung von Geschäftsanteilen eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustrisiko ist, die nicht durch den Einlagensicherungsfond abgedeckt wird.
Fazit:
Es handelt sich bei diesem Produkt mit dieser bewußten Minderinformation, für das im übrigen im Internet nur bei den Privatkunden geworben wird, um einen flotten Trick, um über die Geschäftsanteile zusätzliches (?) Geld eben mehr als 1 Jahr an sich zu binden.
Dürfen die bestehenden Bestände auch umgeschichtet werden? Wenn dann ein paar Mitglieder, die noch das "klassische" Sparbuch haben - weil die Bank Ihre Kunden ja optimal betreut und berät - Umschichtungen vornehmen, wäre das für die Rendite der Bank negativ.
Bei Kreditzinsen sind regelmäßig die effektiven Zinsen anzugeben - warum erfolgt das bei dieser Anlage nicht? So ist es die reinste Augenwischerei, die durch ein Abmahnung vermutlich unterbunden werden könnte.
Was ist denn mit den Kunden, die bereits Mitglied sind? Bekommen die dann nicht den attraktiven Zinssatz? Können / sollen / müssen die Ihre Anteile aufstocken? Gibt es nicht regelmäßig Höchstgrenzen bei der Anzahl der Anteile, die erworben werden können?
Im übrigen werden in dem Internetauftritt dieser Bank auch keinerlei Hinweise auf die katastrophale geschäftliche Entwicklung (aktueller Geschäftsbericht oder der Vorjahre) oder die Abhängigkeit vom Sicherungsfond gegeben. Ehrlichkeit und Vertrauen gehen anders.
Fichtelgebirge.
Nr. 3505
Auch noch wach
27. Juni 2008, 01:25 Uhr
Betreff: Was will denn der Staatsanwalt hierWas soll denn der Krampf mit den Krediten von 2002 und 2003, die der Staatsanwalt angeblich untersucht. Schon im Genossenschaftsgesetz steht doch die Ansprüche verjähren nach fünf Jahren und dass scheint doch das erklärte Ziel von Johannes Herzog zu sein. Denn Betrug verjährt meines Wissen nach dem Strafrecht auch in so einem Zeitraum. Aber der Verzicht gegenüber Heger und auch Krämer, der ist noch nicht verjährt und der ist ihre Untreue und auch der Versuch der Strafvereitlung ist noch nicht verjährt zu einem noch möglichen Zeitpunkt. Lieber Herr Herzog, wenn vom Staatsanwaltschaft noch was untersucht werden kann, dann müssen alle nach dem Strafgesetzbuch bereits dazu vernommen worden sein um die Verjährung zu hemmen, oder um Steuerhinterziehung, weil da sind es 10 Jahre und dann kann noch ihre eigene Rolle dabei untersucht werden. Also raus mit der Sprache. Es verwundert dass das BaFin sie immer noch im Amt lässt, da muss man fast die Befürchtung haben, dass wieder höhere Interessen gegeben sind, die irgendwo anders festgelegt werden als bei uns.
Nr. 3504
Beobachter
27. Juni 2008, 01:06 Uhr
Betreff: Braucht die Volksbank Plauen dringend Kapital?Auf der Seite der VR-Bank Marktredwitz spricht man im Zusammenhang mit dem Verkauf von einer kräftigen Spritze für das Eigenkapital. Der Internetauftritt der Volksbank Vogtland (= Link) scheint dagegen um Kapital von den Kunden und Mitgliedern zu werben. Das geschieht auch mit einem kräftigen Aufschlag, man bieten die Mitgliedschaft mit 4,5 % an. Hofft man auf Großanleger, oder die, die bei Herrn Herzog kündigen? Herr Herzog hat nur 3,5 % zu bieten. Will er im nächsten Jahr mithalten?
Etwas komisch erscheint das mit der Mitgliedschaft bei der Volksbank Vogtland aber schon. Dürfen die das wettbewerbsrechtlich? Wenn die Bank z.B. Problemkredite und auch Einzelwertberichtigungen von Herrn Herzog übernommen hat, oder wenn das Geschäft selber keine Gewinne bringt, mit was will man denn 4,5 % Dividende versprechen? Denn das sieht doch nach einer klaren Festzinszusage aus. Das dürfte so wohl nicht erlaubt sein. Konditionen anzubieten ohne Laufzeitangabe und ohne Aufklärung zum Produkt. Sagt man dem Mitglied, dass er bis zur folgenden Vertreterversammlung warten muss bis er wieder für die Zeit unverzinst an sein Geld kommt, und die könnte ja auch mal am 14. Oktober oder noch später sein, wenn es knackt und knirscht. Die Dividende muss schließlich verdient werden bevor sie ausgeschüttet wird. Die Nächsten denen das egal ist was im Gesetz steht. Und die Dividende beschließen immer noch die Vertreter und die haben es in der Hand mehr oder weniger auszuschütten. Das ist ja schon eine Nötigung zur Zustimmung. Weiß der Aufsichtsrat auch dass er den Gewinnverwendungsbeschluss fürs nächste Jahr schon gefasst hat bevor die Bilanz steht? Wer mahnt die Volksbank Vogtland ab? Man schreibt dort schließlich Mitgliedschaft garantiert Rendite, heißt dass das der Sicherungsfonds das Geld überall einsammelt, damit man bei einer Sanierungsbank die Dividende garantiert?
Nr. 3503
Anonym
26. Juni 2008, 16:30 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen Prüfer Johannes Herzog und Raimund GrothoffAnonym ……………, den 26. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, zuvor als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., sowie Herrn Raimund Grothoff als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., Dienstsitz München
wegen schwerem Betrugsverdacht nach § 263 StGB in Tateinheit mit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Verstoß gegen § 62 und § 150 Genossenschaftsgesetz sowie ungenannt tangierter gesetzlicher Vorschriften in Verbindung mit schwerem Verdacht der Vorteilsnahme aus Straftaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:
Innerhalb der letzten Monate sind über das Internet Protokolle der Vertreterversammlungen der betroffenen Bank bekannt geworden. Im Protokoll vom 30.06.2005 wurde mitgeteilt, dass die Arbeit der Vorstände oder einzelner von ihnen monatlich und über Jahre hinweg Überziehungslisten von einer Stärke von 300 Seiten erbrachten. Im Kreditfall „Flex“ dürften Überziehungen in der Spitze von 900.000 € enthalten gewesen sein und im Kreditfall Gold, Gold, Gold, der Gegenstand eines gerichtlichen Strafverfahrens vom 11. Juli 2007 bis 10. März 2009 vor dem AG Wunsiedel und dem LG Hof war, nahe 500.000 € gewesen sein. Bei den hohen Kreditausfällen der Bank ist anzunehmen, dass dies keine Ausnahmefälle sind, nur weil sie öffentlich diskutiert und bekannt sind.
Für mich stellt sich der schwere Verdacht, dass die Überziehungssituation bei der Bank wie auch die generelle Situation der genannten Kreditverhältnisse aber auch vieler ungenannter von den genossenschaftlichen Prüfer beabsichtigt nicht unterbunden wurden. Die protokollierte Mitteilung eines ausgeschiedenen Vorstandes, dass von der Prüfung dreijährige Schonfrist zugesagt wurde, wiederspricht jeglicher gesetzlichen Prüfungsverpflichtung zum Schutz der Eigner der Genossenschaft, der Kunden und aller sonstigen Dritten.
Die Prüfer dürften einen Dienstaufhebungsvertrag mit dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Manfred Heger zu verantworten haben, der diesen von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen von 50 Millionen €, wenn nicht gar darüber hinaus „unter Ausschluss aller bekannter und noch unbekannter Ansprüche“ befreien sollte. Die Höhe der Haftungsansprüche konnte niemand so genau bewusst sein wie den Prüfern selbst aus den Prüfungserkenntnissen und -ergebnissen heraus, eine Anlage zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 gibt jedoch einen Hinweis auf festgestellte Kreditausfälle zurück zum Jahr 2004, die alleine aus der ungesetzliche organisatorischen Ordnung der Bank in Verantwortung aller Vorstände gestanden haben dürften. Diese Organisation musste eigenmächtigem, schädigendem Handeln einzelner Vorstände, und vielleicht auch Mitarbeiter, alle Möglichkeiten bieten oder gar Vorschub leisten. Alleine die Duldung ist ein schweres Vergehen der gesetzlichen Prüfer und begründet deren Mitverantwortung ohne sich auf Einzelfälle zu beziehen.
Die Tatsache sollte nicht bekannt gegeben werden, wurde aber in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wahrscheinlich doch versehentlich vom ausgeschiedenen Vorstand in einer Drucksituation zur eigenen Verteidigung selbst genannt. Der Vertrag verstößt gegen § 34 Genossenschaftsgesetz in vielen Passagen, bis hin dass der Aufsichtsrat auf Ersatzansprüche nicht verzichten darf, was mit dem Vertrag gemacht wurde. Der Vertrag ist mit höchster Wahrscheinlichkeit vom genossenschaftlichen Prüfungsverband entworfen und vorgelegt worden und von den Prüfern Herzog und Grothoff vor dem Hintergrund unglaublicher Vorgänge zu dieser Zeit vor Ort umgesetzt und ausschließlich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Legitimation des Gesamtgremiums zur Unterschriftsleistung gebracht worden. Die Prüfer haben damit wahrscheinlich die Genossenschaft um die ca. 50 Millionen € Ansprüche im Sinne von § 263 StGB betrogen, indem sie einem Dritten unrechtmäßige Vorteile verschafft haben und haben für diesen Gesamtbetrag damit Untreue gegenüber der Genossenschaft nach § 266 StGB begangen.
Die Geheimhaltung aller Verfehlungen und Mitverantwortungen von Prüferseite her war nur dadurch möglich, dass einer der Prüfer, hier Herr Johannes Herzog, durch die Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Prüfung Nachfolger der zuvor wahrscheinlich in unzähligen Fällen in Untreue handelnden Vorstände wurde. Herr Herzog hat sich über diesen Verzicht auf die Ersatzansprüche gegen den Vorstand Heger die Möglichkeit geschaffen Vorstand der VR-Bank Marktredwitz zu werden und eine äußerst lukrativen Posten zu erhalten. Dazu hat er aber die beiden weiteren Vorstände der Genossenschaft, Herr Reinhold Wolf und Herr Karl Krämer, trotz der absoluten Mitverantwortung für alle Kreditausfälle aufgrund schon in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 vorhandener größter Mängel, die in erheblichem, ja wahrscheinlich gemeingefährlicher Art gegen § 25A KWG verstoßen haben dürften, oder Eigenverantwortung in anderen Fällen, nicht nach den gebotenen allgemeinen Revisionsvorschriften geprüft und behandelt um Schaden von der geprüften Bank abzuwenden oder Wiedergutmachen zu erlangen.
Herr Herzog dürfte im Eigeninteresse in erheblichem Maße betrügerische Absichten verfolgt haben, Herr Grothoff dürfte dies massiv unterstützt haben. Sie dürften auch für ungesetzliche Bilanzierungen bei der Bank durch Unterdrückung von sogar in den Lageberichten von 2002 und 2003 genannten Einzelwertberichtigungen verantwortlich zeichnen. Ich beantrage unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen dazu oder die Ausweitung bereits durchgeführter Ermittlungsmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3502
L.
26. Juni 2008, 15:32 Uhr
Betreff: Zuerst haben sie das Geld bei uns rausgeholt und dann haben sie es verzocktEs gibt immer wieder nur ein Attribut, unglaublich. Da kommen die Revisoren des Genossenschaftsverbandes und tun so, als ob sie die Garanten dafür sein, dass bei den Volks- und Raiffeisenbanken alles in Ordnung wäre. "Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite", wie man die eigenen Kunden nach Italien verkauft oder untereinander verschiebt, dass tut man so als gäbe es das nicht, oder wie die Banken mit dem Ertragsdruck die provisionsträchtigen DG-Bank-Fonds verkaufen. Die sitzen doch tatsächlich die 17 Jahre daneben, von den Karl Krämer gesagt hat, dass haben wir doch immer so gemacht und tun so als wäre das in Ordnung und dann kommt ein Prüfer daher, wird Nachfolger von der Abzockerbande und sagt wir berechnen es euch auf einer Durchschnittsmethode und dann nehmt uns das mal bitte auch so ab. Will der uns für dumm verkaufen? Was steht denn drin in dem gerichtlichen Gutachten zu den Wertstellungsverschiebungen um Zigtausende falsch berechnet bei einem Kunden. Zigtausend mal Zigtausend Kunden, Herr Herzog, was kommt denn da raus, wenn man da die EDV-Grundeinstellung verändert hat, dass man in einer Primanota bei den automatischen Buchungen Tausende von Kunden abfingert, oder dass man am Bankschalter die Einstellungen so macht, dass jeder Kunde betroffen ist, der da hin läuft oder dass man in der Buchhaltung die ganze Primnota zum Lasten aller Kunden so stellt, dass man gar nicht merkt, auf welchem Konto man überhaupt falsch rumbucht?
Dieser Herzog ist der letzte Saubermann den er uns selbst weis machen will. Was da mit Flex und Gold, Gold, Gold immer wieder aufgetischt wird, da hoffen wir alle, dass die Staatsanwaltschaft an den 8 Millionen Mark Verlusten mindestens in den zwei Fällen wieder dran ist. Wenn der Vorstand Wolf sagte, er habe nur annehmen können, dass er 35.000 € in bar für Schmiergelder und 73.000 € als Bestechungsgelder ausgezahlt zu haben, braucht es bei dieser Bank dafür keinen Zweck, der auch festzuhalten ist, wenn man solche Beträge auf Überziehungsbasis kriegt und der Prüfer der dann die Geldwäschelisten mit den Beträgen prüft, muss der da nicht nachfragen? Muss der nicht nachfragen wo denn die Organisation der Bank ist, wenn der Vorstand am Freitagnachmittag nach Dienstende noch an solche Beträge kommt. Hat der einen eigenen Schlüssel mit der passenden Kombination da draußen zur Selbstbedienung? Es gibt doch bei den Banken den Grundsatz kein Bargeld ohne Buchung, gilt das für die VR-Bank Marktredwitz ausnahmsweise dank der Tomaten der Prüfer vor den Augen nicht? Der Bankrevisor lässt sich doch den Bogen vorlegen, wenn mehr als 20.000 € ausgezahlt werden, ob der Verantwortliche bei der Bank sicher war, dass alles in Ordnung war und Reinhold Wolf redet dann vor Gericht von Schmier- und Bestechungsgeldern, da passt doch was nicht zusammen.
Für solche Attacken, da hat man unsere Millionen dann verpulvert oder Manfred mit seinem speziellen Freund 5 Millionen in Slowenien versickern lassen. Toll, und die besten Prüfer wollen uns wieder retten. Sie wollen nicht uns oder unsere Bank retten, sie wollen sich selbst retten und daran selbst satt verdienen über den Posten, denn sie sich zugenötigt haben.
Nr. 3501
Susanne
26. Juni 2008, 15:00 Uhr
Betreff: Durchgangsposten Johannes HerzogUnsere Staatsanwaltschaft schreckt nicht vor großen Namen zurück, das hat die Sache Schmidt-Bank gezeigt. Und jetzt sind die erfahrenen und befähigten Leute an der VR-Bank Marktredwitz dran. Die werden sich ihre Ermittlungserfolge doch nicht durch unnötiges Gehetze vorzeitig kaputt machen lassen und unnötig die Karten aufdecken. Jeden Tag wo die Vorstände schmoren, haben sie die Chance noch ein bisschen mehr zu erfahren. Wenn man uns bei Flex 1,5 Mio. € an Schaden vorenthalten wollte, sich aber selber für die laufenden Mitgenehmigungen, für die unsaubere Revisionsarbeit, wo man alles übersehen hat, damit den Freifahrtschein erteilen lassen hat wollen und sogar den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag damit unter den Tisch fallen lassen wollte, dann wissen wir doch wen wir da jetzt vorne dran haben. Der Vertrag war für Manfred Heger Zigmillionen wert.
Wenn man bei Gold, Gold, Gold sogar drei Jahre gewartet hat bis man den Fall den Vertretern vorgetragen hat nur weil er dann durch den Wunsiedeler Kreis aufgeckt worden ist und im Beschluss die 180.000 € Strohmannkredite auch noch untergebuttert hat, dann glaub ich wirklich auch, dass endlich die Zeit reif ist, wenn das jetzt raus kommt, dass wir unseren Durchgangsposten Johannes Herzog doch bald los haben werden. Beim Verfahren gegen K.N., da hat man Reinhold Wolf noch den Zeugen spielen lassen. Bei den Ermittlungen mit den ungesetzlichen Kreditengagements, da müssen wir dafür sorgen, dass die, die die ungesetzlichen Kreditverhältnisse mit genehmigt haben, oder wie die Revisoren auch jeden Tag gesehen haben und die täglichen Überziehungen aufgelistet bekommen haben wie jeder zuständige Vorstand und Bankmitarbeiter auch, nicht als Zeuge auftreten, sondern als Mitverantwortliche. Da darf es vor Gericht nicht heißen die Mitverantwortung der Bank war nicht Gegenstand des Verfahrens, wie in der Urteilsbegründung vom 10. März vor dem Landgericht. Da müssen wir dafür sorgen das es dieses Verfahren gibt, auch wenn Reinhold, der Duzfreund des verurteilten Kunden zur Zeit zu krank dafür ist, aber die anderen dürfen wir nicht davon kommen lassen. Solche Strafanträge müssen wir zu jedem uns bekannt werdenden Fall stellen und jede neue Aufdeckung dazu auch wieder melden. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht schwer tun die Unterlagen dazu auch einzufordern. Eine Bank-EDV kann in ihren historischen Nachweisen doch nicht umgeschrieben werden. In Akten und Ordnern, da kann man was raus nehmen oder verändern, aber nicht bei Buchungen und Beständen.
Nr. 3500
N.
26. Juni 2008, 08:09 Uhr
Betreff: Ein Privatkredit, 2 Firmenkredite und 5 StrohmannkrediteIst ja toll, was in dem Link zum Vertreterversammlungsprotokoll vom letzten Jahr in Eintrag Nr. 3715 steht. Wie sollen eigentlich die Mitglieder eine Möglichkeit haben Anträge zu stellen, wenn man gar nicht informiert wird um was es geht, oder kann man aus der im Internet eingestellten Tagesordnung (= Link) irgendwas erkennen, dass es um eine Pleite geht bei einem Kunden innerhalb von zwei Jahren, den Reinhold Wolf gemäß Gerichtsverhandlung doch erst 2002 kenne gelernt haben wollte, von dem er aber vor Gericht mit Du Reinhold angesprochen worden ist? Wie sollen die Mitglieder mitreden, wenn der vorher festgelegte Beschlussvorschlage des Aufsichtsrates überhaupt nicht veröffentlicht worden ist, oder den Mitgliedern gesagt wird wo sie ihn einsehen können.
Herr Herzog sie haben gute Freunde, die sie Tag für Tag immer wieder decken. Woher weiß der Aufsichtsrat was denn die anderen Kunden neben dem Privatkredit, der pleite gegangenen Telefonfirma, der Goldgräberfirma alles waren. Doch nicht von einem Dr. Nickl, weil Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Warum kommen Sie mit dem Fall daher, wo man Reinhold Wolf schon in Pension geschickt hat und er Ihnen die Position frei gehalten hat, bis Sie Ihre Wartefrist überstanden haben? Mit dem Beschluss haben Sie doch auch zugegeben, dass schon mit einer ersten Firma riesige Verluste bei der Bank da waren, vor Gericht war es angeblich unumstritten, dass die Bank dann über den KK-Kredit das Stammkapital zur GmbH-Gründung half nachzuweisen. Hat die Bank da gleich zum Insolvenzbetrug auch noch beigetragen, das hätten Sie doch als Prüfer und späterer Vorstand sehen müssen.
Welche fünf andere Kundenstämme haben Sie denn mit in den Beschluss ohne Namen mit aufgenommen? In so einem Fall geht die Information der Mitglieder vor um was es geht, vor den schutzwürdigen Interessen derer, die für einen Millionenschaden verantwortlich sind, so steht es im Gesetzeskommentar. Also haben Sie doch die Strohmannkredite neben dem eklatanten Verstoß gegen § 18 KWG sehen müssen und mit Sicherheit auch beides gesehen. Strohmannkredite und Verstoß gegen die Vorschrift nur mit ordentlich nachvollziehbaren Unteralgen Kredite auszureichen in dieser Höhe, so wollen doch nicht behaupten, dass Sie als früherer Paradeprüfer und heutiger Vorstand nicht wissen, was dazu in der Kommentierung des Kreditwesengesetzes steht.
Zwischen 1,2 und 1,5 Mio. e dürfte der tatsächliche Schaden gewesen sein, dass soll auch über das verfahren erkennbar gewesen sein. Sie können Reinhold Wolf und auch die zwei anderen Vorstände gar nicht beim Staatsanwalt selber anzeigen, weil Sie Angst haben selber mit zu wandern. Nicht der Kunde hat die Bank betrogen, bei Betrug nach § 263 StGB (= Link) heißt es, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen und dass es rechtswidrig war, dafür hat die VR-Bank ja einen Strafprozess mit erfolgter Verurteilung angestrengt. Damit haben der Vorstand Wolf die Bank betrogen, wenn Sie das als Untreue festgestellt haben und dann der Vertreterversammlung allerdings zur Freistellung vorgetragen haben. Und Sie Herr Herzog haben als Prüfer Herrn Wolf dabei geholfen, weil Sie es zwar immer wieder auf Papier gebracht haben, dass man das so nicht machen darf aber eingeschritten sind Sie nicht. Sie haben sich mit Reinhold Wolf verbündet und haben gesagt Sie wollen die Verhältnisse ändern. Sie haben aus diesen Verhältnissen mit diesen Schäden Ihren eigenen riesigen Vorteil gezogen. So haben Sie die Bank betrogen.
Nr. 3499
Interessierter
25. Juni 2008, 17:47 Uhr
Betreff: Nachfrage zu Ex-MitarbeiterHallo Ex-Mitarbeiter von Eintrag Nr. 3710, sind die Kontonummern, die man mit der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) aufgeführt hat von J. T., S. K. und H. N.? Wenn Sie es nicht raus finden, dann melden wir es halt der Staatsanwaltschaft, die haben die archivierten Kontozusammenstellungen doch sicher schon. Und vier Beträge von 45.000 € oder in Summe 180.000 €, da werden doch die Gegenbuchungen zu finden sein und wo die Namen auftauchen. Vielleicht sollte man speziell die Montage anschauen, wenn man die unbedarften Kreditnehmer am Samstag zur Unterschrift geladen hat.
Bei Flex, ist da die Kontonummer vom Schwager H. P. dabei? Wenn man sieht, dass man bei Flex die Überziehungen vorne hin gestellt hat und dann fünf verschiedenen Kontonummer von verschiedenen Kreditnehmern bei der Schadensnennung und dem Beschlussvorschlag bei der Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgeführt sind, da muss schon fragen, ob da Freistellungen für andere Sauereien mit eingebaut waren, die mit den Überziehungen direkt gar nicht mal was zu tun gehabt haben, wenn man auch weiß, dass die Seite mit den ursprünglichen Kreditsummen und den Verflechtungen (= Link) im Protokoll gar nicht enthalten ist, also vielleicht beabsichtigt fehlt und auf Nachfrage nachgeschoben wurde? Es dürfte inzwischen unbestritten klar sein, dass der Schaden mindestens 2,6 Mio. € oder 5 Mio. DM war und das vielleicht ohne Strohmannkredite.
Da muss man nachbohren, ob schon die Protokolle vielleicht mit betrügerischer Absicht so geschrieben worden sind, oder wie man da vorgegangen ist und was man den Vertretern sogar noch hinter den Kulissen für Halbwahrheiten erzählt hat. Das verjährt noch nicht so schnell.
Nr. 3498
Uwe
25. Juni 2008, 09:07 Uhr
Betreff: Irgendwas stimmt nciht mit unserem HerzogVielleicht nervt der Wunsiedeler Kreis unseren Johannes Herzog doch ungemein. Der bringt es nicht fertig den Geschäftsbericht auf seine Internetseite zu bringen. Hat man im Nachhinein festgestellt, dass man die Bilanz so nicht durchziehen kann? Haben zuviele Kunden der Übertragung widersprochen nach Plauen? Auf der Presseseite hat er das Jahr 2006 komplett streichen lassen und bei 2008, da traut er sich schon gar keinen Bericht mehr einzustellen. Die Kommunikation ht sich mit Herrn Herzog nur so verändert, dass wir jetzt gar keine mehr haben und wir ihm nichts mehr abnehmen. Hoffentlich gehen von den Aufsichtsräten wenigstens ein paar zu den Sitzungen und legen sich nicht zu Hause aufs Sofa. So macht man sich nicht verdient, wenn auch mit dem Ausscheiden immer davon geredet wird. Der Prüfer ist wirklich der unfähigste Vorstand und das Schlimmste was Heger, Wolf und Krämer nachfolgen konnte.Die Reaktion und die Wirkung des Gästebuches ist enorm und sie wirkt auch bei Herrn Herzog und sie hat geholfen den Staatsanwalt aufzurütteln, der heute die frühere Arbeit von Johannes Herzog und Raimund Grothoff machen muss.
Nr. 3497
Aus dem Genossenschaftsbereich
25. Juni 2008, 08:54 Uhr
Betreff: Nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt, auch der Vorstand selberBei dem Spiel da zeigt es sich ganz klar, nicht nur einer ist der Schuldige. Alle anderen winden sich aus ihrer Mitschuld und dass man es selber erkannt hat, das belegt die Niederschrift der Vertreterversammlung, nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt (= Link), es war der direkt kundenbetreuende Vorstand, denn das wäre dem kleinsten Lehrling nicht passiert, sowas kann man nur an der Spitze machen und es waren die anderen Vorstände mit, die die tagtäglichen Überziehungsmeldungen gegenseitig ignoriert haben, dann aber anscheinend eine Aktennotiz zur Gesamtgenehmigung unterschrieben haben. Aber es waren auch die Prüfer, die im Haus waren und an jedem Tag jede Überziehung mit gesehen haben dürften bei einer Kreditzusage von 50.000 € und einem Kontostand von 530.000 €, genauso wie es in dem anderen Fall Flex auch gewesen sein muss, da waren die Überziehungen bei knapp 750.000 €. Unglaubliche Beträge in Überziehungslisten monatlich 300 Seiten dick. Bei der Einstufung der Bank durch den Verband und den Prüfungsgebühren waren Herr Herzog und Herr Grothoff oder irgend ein anderer Prüfer wahrscheinlich schon jeden Tag in der Bank. Für was? Um zu prüfen oder die Übernahme vorzubereiten?
Nr. 3496
VR-Banker
25. Juni 2008, 08:34 Uhr
Betreff: Ich schäme michZeigt hier ein Gästebuchbesucher in Eintrag 3708 die Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) auf und in Eintrag Nr. 3710 gibt ein Ex-Mitarbeiter bekannt, dass das die Kontonummern zum Goldmärchen sind, wie man einen Kunden laut Bericht in der Frankenpost vom 13.03. (= Link) vor Gericht gebracht, ihn öffentlich als Hochstapler bezeichnen hat lassen und wie er zu 28 Monaten Haftstrafe verurteilt wurde.
Was ist aber mit dem, wie es der Staatsanwalt formuliert haben soll, dass er mit „bemerkenswerter Leichtigkeit Gelder vom Bankvorstand erhalten hat“, bemerkenswerte Leichtigkeit, die den Herrn Wolf selber in den schweren Verdacht der Untreue bringt. Wie verhält es sich, wenn man einen Kollegen, der einer Fusion in Wege steht mit dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) vor Gericht bringt, der in 53 Fällen 800.000 € Schaden angerichtet hat, weil er den Kreditnehmern damit helfen wollte? Wie verhält es sich da mit Reinhold Wolf, der in der Goldsache insbesondere wegen der Ausweitung der Kreditlinien (50.000 zugesagt, Kontostand 530.000 €, unfassbar und sonst nirgends möglich außer unter der Aufsicht wissentlich nicht handelnder Prüfer) in einem Fall die Summe zustande bringt und dabei auch den § 18 Kreditwesengesetz zur Vorlage der Kreditunterlagen so behandelt als würde es ihn nicht geben? Ein Verstoß zu § 18 KWG wird laut BGH ziemlich erschwerend für den Vorstand ausgelegt und bringt einen Kreditschaden von fahrlässig in vorsätzlich. Muss man da von Beihilfe durch die Revisoren sprechen, wenn im Beschlussvortrag gegenüber den Vertretern vielleicht sogar die Kontonummern mit genannt sind, wo man vor dem Prüfungsstichtag die 180.000 € aus dem Engagement heraus gebucht hat.
Drei Jahre nach dem Vorfall wollten die Prüfer den Fall vorbringen, nach dem er anscheinend hier über den Wunsiedeler Kreis aufgedeckt wurde. Vielleicht wusste sich der angeklagte Kunde nicht mehr anders zu helfen, aber dann kamen die Verantwortlichen der Bank darauf den Fall den Vertretern vorzulegen, dass man mit Vorversammlungen den Regress mit großer Mehrheit abwälzen konnte, wie es die Frankenpsot mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) auch beschrieb, bevor der Strafprozess begonnen hat. Die Verantwortlichen der Bank, dass sind die Mitverantwortlichen für den Schaden. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat es nicht nur 53 Fälle mit 800.000 € Schaden gegeben, bei der VR-Bank hat es Tausend Fälle mit mindestens 50 Millionen € Schaden gegeben. Und an den Schäden, da hängen nicht nur Heger, Wolf und Krämer, immer einzeln und immer auch gemeinsam wegen ihrer Leitungsverantwortung und der Verantwortung bei der Bank keine Organisation aufgestellt zu haben, die die Verluste verhindert hätte, an den 50 Millionen hängen auch die Aufsichtsräte, speziell mit den Unterschriften auf den gesetzwidrigen Dienstaufhebungsverträgen und die Verbandsleute und hier ganz besonders über die Lageberichte und die Bilanzbestätigungsvermerke von Gschrey, Eberle und Hilkenbach.
Ich schäme mich, weil sich diese Männer nicht in Grund und Boden schämen. Man muss uns nicht öffentlich vormachen, wir sollen keine Selbstjustiz betreiben, man muss verhindern, dass die Selbstjustiz in unseren Systemen aufhört. Ich helfe ab sofort dafür dem Wunsiedeler Kreis und bezeichne mich als einer der vom Verband nicht genannten unzähligen Akteure dafür. Ich will helfen zu verhindern, dass Leute wie Johannes Herzog die Vertreter wegen des Imageschadens hinter sich bringen und damit Freisprüche aussprechen, die das genannte Urteil vielleicht weit übersteigen und damit auch den Freispruch für sich selber zustande bringen.
Nr. 3495
Anonym
24. Juni 2008, 17:04 Uhr
Betreff: Ergänzung zum Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog vom 22. Juni 2008Anonym ……………, den 24. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Ergänzung zum Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, vom 22. Juni 2008
wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem am 22. Juni 2008 übermittelten Strafantrag ( Eintrag Nr. 3697) stelle ich als neue Fakten noch Folgendes vor:
Gemäß Auszug aus dem Protokoll der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) haben die externen und internen Kontrollgremien den geschilderten Fall bereits vor der Gerichtsverhandlung innerhalb der Genossenschaft als Fall nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) behandelt, welcher in unmittelbarem Bezug zu § 266 StGB steht.
Die Revisoren der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes dürften daher den Untreuesachbestand selbst herausgearbeitet haben. Die im Versammlungsprotokoll betreffen die auch in der Gerichtsverhandlung teilweise verwandten Kontonummern. Dies bedeutet, dass der betroffenen Bankvorstand wahrscheinlich zum Strafantrag gegen den Kunden veranlasst wurde, dass aber die von der Prüfung erkannte eigene Untreuehandlung, im Versammlungsprotokoll mit eigenmächtiger Ausweitung der Kreditlinie bezeichnet, nicht den Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt wurde. Die gesetzlichen Prüfer, in leitender Funktion Herr Johannes Herzog haben es unterlassen geeignete Maßnahmen nach § 29 KWG einzuleiten, oder haben diese Maßnahmen nicht in dem Maß verfolgt, wie es angebracht gewesen wäre. Man hat es zugelassen, dass die Vorstände für drei Jahresabschlüsse entlastet wurden, bis man auf öffentlichen Druck den Regress, gegen alle Vorstände in diesem Fall, den Vertretern zur Abstimmung vorlegte. Dies belegt auch, dass die Prüfungen bei der Bank selbst das Ergebnis einer gemeinsamen Leitungsverantwortung erbrachten und nicht vorhandene gegenseitige Kontrollen gemäß § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) nur in unzureichendem Maß vorgenommen wurden, welche den Schaden bei der Genossenschaft, aber auch das mögliche Schädigungspotential durch den Kunden deutlich reduziert hätten.
Unter Würdigung der Verhältnisse ist anzunehmen, dass diese Zustände nicht ein Einzelfall waren, sondern die Möglichkeit der Schädigung über lange Zeiten vorhanden war und dass die gesetzlichen Prüfer die Veränderung, den Anstieg der ungenehmigten Überziehungen des Öfteren zur Kenntnis genommen haben dürften, aber auch in Kenntnis der nicht vorhandenen Absicherung und von Verstößen gegen § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) die Eindämmung des Schadens für die Bank nicht betreiben haben.
Um die eigene Mitverantwortung nicht offen legen zu müssen, stelle ich den schweren Verdacht der Beihilfe nach § 27 StGB (= Link) und der geplanten Strafvereitlung nach § 258 StGB (= Link) anheim.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3494
Anonym
24. Juni 2008, 13:19 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €Anonym ……………, den 24. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Fax: 0951 / 833 - 1440
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Strafantrag wegen
- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34, § 41 und § 62 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung
gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen
- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung
Zur Beweisführung ziehe ich heran:
Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung
Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.
Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.
Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auch auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098 im Gästebuch der genannten Internetseite.
Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Beratungen während seiner Periode als Notvorstand mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung durch die Vorstände darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.
Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlungen vom 25. Juni 2007, vom 23. April 2008 und vom 19. Juni 2008 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.
Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.
Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.
Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3493
Susanne
24. Juni 2008, 11:32 Uhr
Betreff: Drei Jahre haben sie davon gewusst die Prüfer und alle anderenEigentlich ist es ja nur die Bestätigung was wir alle schon gewusst haben, drei Jahre haben Herzog und Grothoff von den Sauereien bei Gold, Gold, Gold gewusst und dass das nur möglich ist wenn alle Vorstände die anderen dabei auch unterstützen. Am 14. Oktober 2004, am 30. Juni 2005 und am 29. Juni 2006 hat man über die Vertreterversammlungen kein Sterbenswort darüber verloren, wie die Vorstände das Geld kaputt gemacht haben. Warum, weil man selber mit den Kerlen unter einer Decke gesteckt hat. Erst mit der Diskussion hier beim Wunsiedeler Kreis hat man die Regressbefreiung durch gezogen, noch vor dem Prozess gegen den Kunden. Dieser neue Vorstand hat keinen Charakter. Der wird mit dem Forderungsverzicht auftauchen. Das lassen wir nicht zu, dass der Aufsichtsrat darauf verzichtet, weil man die Satzung jetzt so umgeschrieben hat. Dann holen wir uns den Aufsichtsrat.
Nr. 3492
Uwe
24. Juni 2008, 11:12 Uhr
Betreff: An Ex-MitarbeiterHallo Ex-Mitarbeiter, das ist hoch interessant. Wenn Sie die Kontonummern bei Gold, Gold, Gold wissen oder bei ihren alten Kollegen den Rest nachfragen, dann sagen Sie uns doch bitte auch, was sich hinter den 5 Kontonummern bei der Beschlussvorlage zur Vertreterversammlung 2005 zu Flex (= Link) verborgen hat? Ob da auch Strohmannkredite dabei waren? Das mit den Überziehungen allein, das war schon eine linke Tour.
Nr. 3491
Beobachter
24. Juni 2008, 10:51 Uhr
Betreff: Zum GerichtsverfahrenBeim Landgericht hat Reinhold Wolf ausgesagt, dass er zu den Verfügungen immer die Zustimmung von den anderen Vorständen gebraucht hat, zumindest ist dass für die Zeit im Frühjahr 2004 so rüber gekommen und zwar für jede Verfügung, weil ja seine Kompetenz nicht mehr ausgereicht hätte. Wie er das allerdings mit den 73.000 € am Freitagnachmittag gemacht haben will, da hat er sich nicht ausgelassen, wo er das Sahnehäubchen drauf gesetzt hat. Karl Krämer hat ausgesagt, es weiß von gar nichts, außer dass er sich daran beteiligt hätte und auch rum telefoniert hätte, wie man denn drei Sack Gold einschmilzt, wenn es denn hergeflogen käme und Manfred Heger hat gesagt, mit dem Wisch hätte ich kein Geld ausgereicht, das Reinhold Wolf als Beweisstück vorgelegt hat, aber die Aktennotiz, wo er die Summe dann für das Gesamtengagement geschrieben hat, das haben wir alle drei unterschrieben und dem Wolf damit hinterher alles abgesegnet. Der Fall wird hoffentlich in einer Verhandlung über Untreue von allen dreien nochmal aufgerollt und auch die Prüfer dürfen nicht als Belastungszeugen auftreten, die müssen sich für ihre eigene Verantwortung für den Fall warm anziehen.
Nr. 3490
Ex-Mitarbeiter
24. Juni 2008, 10:31 Uhr
Betreff: Seht ihre es endlich, alles hat Herzog gewusstSeht ihr es endlich, alles hat Johannes Herzog gewusst, gar alles. Das Versammlungsprotokoll von 2007 im letzten Eintrag, dass ich so nicht gekannt habe, das ist der Schlüssel zu Gold, Gold, Gold. Die erste Kundennummer, das ist Privat, die zweite, das ist die verkaufte Telefonfirma, wo man da schon kräftig hängen blieb vor man das neue Millionengrab aufmachte und das Grothoff und Herzog schon festgestellt hatten, die 7943377, dass ist die Goldgräberfirma, die dann im April 2004 bei 530.000 € gestanden hat, obwohl nur 50.000 vereinbart waren. Die anderen Nummern, die kann ich heute nur noch vermuten, die sagen mir aber meine alten Bekannten schon auch noch, aber die letzten drei, dass dürften neben der Privatnummer dann die 4 mal 45.000 €, also die 180.000 vom Herbst 2003 gewesen sein. Alles steht in den Revisionsberichten, wahrscheinlich im Grund sogar wie man die Revisionsmodalitäten selber ausgetrickst hat, das Versammlungsprotokoll ist das Eingeständnis und der Schaden bei der Bank in Summe dürfte über alle Konten mit 800.000 € nicht erledigt gewesen sein. Im Grunde dürfte es fast auch ein Nachweis sein, dass man mit der Kapitalbereitstellung über den Betriebsmittelkredit bei der neuen GmbH geholfen hat bereits eine insolvente Firma zu begründen, außer einer Schnapsidee von einem unfähigen Geschäftsmann war ja nichts da. Das ist der Dank von euren 192 Mitarbeitern, auf die ihr so stolz gewesen seid. Liebe Staatsanwälte, wie lange lasst ihr den früheren Prüfer noch als Vorstand wursteln und seine Unterlagen weg räumen?
Nr. 3489
Georg Scheumann [ Homepage ]
24. Juni 2008, 09:54 Uhr
Betreff: Heuschreckenopfer gesuchtSehr oft kommt es ja vor, dass eine Bank eine Immobilie versteigert, aus der Versteigerung nicht die gesamte Forderung erhält und deshalb weiterhin aus der in der Grundschuldurkunde vom Schuldner abgegebenen persönlichen Haftungsunterwerfung einen zusätzlichen Titel für die Vollstreckung ins persönliche Vermögen besitzt.
Ich suche - zwecks Erfahrungsaustausch - Personen denen es so ergangen ist und bei denen die Bank (egal welche) nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung der Immobilie die verbliebene Restschuld an eine Heuschrecke verkauft und gleichzeitig die Grundschuldurkunde mit der darin übernommenen persönlichen Haftungsunterwerfung an die Heuschrecke abgetreten hat. Und hier interessiert mich besonders, ob seitens der Heuschrecke dann mit solchen Titeln gegen Schuldner vollstreckt wurde.
Wer solche Erfahrungen (mit) sammeln durfte, bitte bei mir per Email oder unter Telefon 09105 1319 melden.
Akteur 2
Nr. 3488
Aus dem Juristenfach
24. Juni 2008, 09:42 Uhr
Betreff: Zu Eintrag Nr. 3704, in wie weit hat man die Vorstände im Jahr 2007 freigestellt?Werte Vorstände, Aufsichtsräte, werter GVB, dass was im letzten Absatz in Eintrag Nr. 3704 steht, ist genau ihre unsaubere Informationspolitik. In der Zeitung schreibt man im letzten Jahr, man hätte auf 800.000 € verzichtet und heute heißt es man hätte auf die Regressansprüche der Bank verzichtet. Sie haben die Pflicht die Mitglieder genauso zu informieren wie die Vertreter und wenn es um strafrechtliche Dinge geht, dann hat die Allgemeinheit das Recht die Forderung an Sie zu stellen, dass sie die Dinge verfolgen. Werter Herr Schelter, belegen Sie anhand von Unterlagen, auf welche Ansprüche im letzten Jahr verzichtet wurde. In der Tagesordnung 2007 (= Link) haben Sie sich jedenfalls nicht auf die 800.000 € beschränkt.
Haben Sie die Mitglieder mit dem Zeitungsartikel belogen? Welche Kundennummer haben Sie mit dem Tagesordnungspunkt 10 alles untergebracht, wenn man dann die Protokollierung der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) anschaut? 8 Kundennummer sind es, also 8 Firmen und verschiedenen Privatleute. Stecken da die 180.000 € auch mit drin, die man im Herbst 2003 raus gebucht hat? Haben Sie die Vertreter so aufgeklärt, dass sie auch wussten über was sie abstimmten und für was sie auf den Schadensersatz verzichten? Haben Sie die Vertreter darüber aufgeklärt, was Reinhold Wolf als ausgeschiedener Vorstand mit einer Mappe mit schutzwürdigen Bankunterlagen an der Hand, die er sonst sicher nicht mehr bei sich haben darf, ausgesagt hat? Kreditgewährung ohne relevante Unterlagen zwei Pleitefirmen hintereinander, ohne Sicherheiten vom Kunden selber, sondern nur im geringen Umfang von Dritten? Von organisatorischen Versäumnissen, dass er nach Dienstschluss die Möglichkeit hatte am Freitag 73.000 € aus irgend einem Tresor auf einer Zweigstelle zu entnehmen, ohne einen anderen Vorstand, bei Ausweitung (unerlaubt !) der Kreditlinie?
Dieses Protokoll wiederlegt Herrn Johannes Herzog voll und ganz, er hätte nichts gewusst. Alles haben die Prüfer gewusst, einfach alles und die Untreuehandlung über die unerlaubte Ausweitung dieses Kreditengagementes hat man bis zu diesem Tag nicht bekannt gegeben, bis man die Freistellung vor dem Prozess dafür brauchte, die strafrechtliche Seite hat man unberücksichtigt gelassen, wo man Marth und Dittrich doch vorher angezeigt hatte. Aber Johannes Herzog brauchte Reinhold Wolf und musste Manfred Heger los werden um über den Gesamtprokuristen dann selbst Vorstand werden zu können, das ist wahrscheinlich die wahre Geschichte in der heißen Phase des Jahres 2004. Diese Drama ist wirklich unerträglich. Keine neuen Erkenntnisse Herr Herzog, Erhellung der Erkenntnisse ihrer 17.000 Mitglieder und aller inzwischen 4 Millionen Besucher dieser Website.
Gibt es die Revision in dem Prozess? Man kann dem Verteidiger wieder nur raten, die Bankunterlagen vorzulegen und zwar dieses Versammlungsprotokoll, in welcher Zwickmühle der Vorstand Wolf gestanden hat und auf welcher unbelasteten Grundlage seine Aussage in Wirklichkeit stand.
Nr. 3487
Bilanzleser
23. Juni 2008, 22:55 Uhr
Betreff: KundenanlagevolumenZuletzt wurde in Eintrag Nr. 3693 darüber geschrieben, wie undurchsichtig es ist, was uns die Bankvorstände immer versuchen vorzulegen. Bereits in Eintrag Nr. 3688 habe ich zum Artikel in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) geschrieben. Es soll hier helfen auch wieder zu verstehen wie Herr Herzog immer wieder mit Falschinformationen aufwartet. In Eintrag Nr. 3691 ist dazu die Bilanz der Bank schnell mit dem Klick aufzumachen.
Johannes Herzog spricht davon, dass man 334 Mio. € ausgeliehen hätte. Hat man aber nicht, man hat selber 243 Mio. € ausgeliehen, die restlichen 90 Mio., immerhin mehr als ein Viertel davon, hat man in den genossenschaftlichen Verbund vermittelt und so machen die Vorstände heute für jede Bank eine sogenannte Verbundbilanz. Für diese 90 Mio. € hat man einmalig eine Vermittlungsprovision erhalten, die auf der Kreditseite sehr dünn ist, was bleibt ist die Arbeit, die sich selbstverständlich auch in den Personalkosten niederschlägt, denn die Kundenbetreuung bleibt bei der Bank und der Zinsertrag bleibt bei den endgültigen Kreditgebern, den Hypothekenbanken, der Bausparkasse und manchmal auch der Zentralbank. Während der Kreditlaufzeit erhält die Bank meist keine Kröte mehr, was für die Verbundpartner äußerst lukrativ ist.
Auf der Anlageseite sieht das Verhältnis dann so aus, dass sich ein Anlagevolumen von 327 Mio. € in der Bilanz der Bank niederschlägt. Nun spricht Herr Herzog davon, dass 508 Mio. € als Sparguthaben angelegt seien. Das heißt im Klartext 180 Mio. € hat man in den Verbund vermittelt, dass sind 35 % des Anlagevolumens bei der Bank, was für die Bank selber nicht arbeiten kann. Für die Aussage, die ja in Zeitungen aus als Werbebotschaft zu sehen ist, sollte man ihn vielleicht nach dem Wertbewerbsrecht belangen, denn die Vermittlungen nach außen sind alles andere als Sparanlagen. Bei den Bausparguthaben und vielleicht noch den Lebensversicherungen kann man noch von Spareinlagen im weitesten Sinne sprechen, was aber die anderen Anlagen sein können, die man vermittelt, dass zeigt vielleicht anschaulich der Eintrag Nr. 28 im Gästebuch von Ingolstadt, was man da den Kunden bescheren kann. Es können nämlich ganz erhebliche Risikoanlagen für den Kunden sein, was man nach draußen vermittelt, was man unbedingt verkaufen muss, um kurzfristige Provisionserträge zu erwirtschaften, oder es sind eben die Aktienanlagen der Kunden in den Depots bei der DZ-Bank oder auch wo anders.
Auch ich komme nicht dahinter was gemeint ist mit den 1,5 % mehr als im Vorjahr. Fakt ist jedoch, von 842 Mio. € Kundenvolumen liegt in der Verwaltung der Bank nur eine Summe von 570 Mio. €. Der Rest macht Kosten und keinen Ertrag mehr. Man muss also für die Hälfte des bilanziellen Kundenvolumens zusätzlich Personal- und Sachkosten vorhalten. Und das Vermittlungsrad muss man ja weiterdrehen, sonst gibt es keine laufenden Erträge. So kann man sich selber in die Tasche lügen, wenn Probleme entstehen, dann muss man selbst dem Kunden gegenüber treten, da kommt keiner daher von den Verwaltern des DGI-Fonds, deren Hochglanzprospekte und Vorträge man selber geglaubt hat. Herr Herzog sollte aufhören von Spargroschen zu reden, wenn es nach den Beratervorschriften Anlagen von erhöhtem Beratungsbedarf sind, weil einfach auch Risiken drin stecken.
Nr. 3486
Anonym
23. Juni 2008, 19:47 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog wegen Vorteilsnahme und weiteren VorgängenAnonym ……………, den 23. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
und Herrn Raimund Grothoff, ebenfalls als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
wegen
- Vorteilsnahme im Sinne § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) aus Untreuefällen bei der genannten Bank, die zur Zeit teilweise auch von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften;
- schwerer Verdacht der selbst vorgenommenen Schädigung nach § 266 StGB, Untreue (= Link) in Verbindung mit eigenem Verschulden § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link);
- Mitwirkung und Beihilfe zu Bilanzbetrug bei der genannten Bank;
- Nötigung von Organen der Bank
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:
Bei der genannten Genossenschaftsbank werden zur Zeit durch Berichte aus der Bank, bestätigt durch verschiedene Artikel in der Tageszeitung, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen risikoreichen, rechtlich untersagten Kreditgewährungen durchgeführt. Ich äußere hierzu den schweren Verdacht, dass alle Kreditausfälle die exemplarisch in einer Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gesammelt vorgestellt wurde und Anlage des Versammlungsprotokolles ist und wahrscheinlich sogar darüber hinaus sämtlich und in jedem Einzelfall Verletzungen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) waren, weil bei der Bank in schwersten Maße gegen § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen worden sein dürfte. Jeder Kreditausfall dürfte durch die Missachtung der organisatorischen Voraussetzungen grundsätzlich verursacht, ermöglich oder begünstigt worden sein. Ein internes Kontrollsystem, wie es für Banken obligatorisch ist, dürfte speziell für die Vorstandsmitglieder nicht eingeführt worden gewesen sein. Dieses interne Kontrollsystem, eingebunden in die sonstige Organisation der Bank muss Abläufe mit Überziehungen unterbinden, wie sie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) genannt wurden, einem Protokoll, das aus genossenschaftsrechtlichen Gründen höchste Priorität zukommt. Die Aussage durch den Prüfer Grothoff im Protokoll, dass der Aufsichtsrat erst ab der Großkreditgrenze nach § 13 KWG Kenntnis und Prüfungsmöglichkeit erhält, muss als Nachweis erachtet werden, dass auch die Organisation für die Überwachung durch das Kontrollorgan der Mitglieder nicht im Geringsten den Anforderung der Bankgröße entsprach. Die Aussage an sich ist ein Verstoß gegen die Berichtspflicht eines genossenschaftlichen Prüfers, weil sie den Vorschriften der Gesetze und den Satzung der Genossenschaft widersprochen hatte und sollte mit größter Sicherheit zur Irreführung und Einflussnahme auf die anstehende Entscheidung zur Haftung eines Vorstandsmitgliedes durch die Vertreter führen.
Die Missachtung sämtlicher organisatorischer Grundregeln auf allen Ebenen im Sinne von § 25a KWG und § 34 GenG wird durch das Protokoll der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link) belegt. Unter bezug des vorher aufgezeigten Protokolles vom 30.06.2005 ist die Mitverantwortung der gesetzlichen Prüfer dadurch auch abzuleiten, dass der unter Druck stehende Vorstand Manfred Heger an diesem Tag gegenüber den Vertreter erklärte, dass man nach einer Fusion im Frühjahr 2001 durch die Revisionsseite Schonfrist erhalten, zumindest aber zugesagt bekommen hätte. Dies deutet auch darauf hin, dass der genossenschaftliche Prüfungsverband ohne Mitteilung an die Vertreter und unter Abweichung der gesetzlichen Prüfungsnormen erleichterte Prüfungen zugesagt hatte und dies im Ergebnis nach den Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht im Jahr 2004 auch über Jahre so praktizierte. Das gesetzwidrige Verhalten der Prüfung, die Mitverantwortung dürfte sich erhärten über alle Lageberichte der Jahre 2001 bis 2004 hinweg, wo durchwegs von einer Zunahme, manchmal sogar starker Zunahme problemhafter Kreditengagements gesprochen wurde, gleichzeitig aber weder durch die Bankvorstände noch durch revisionstechnische Maßnahmen die sicher dringend notwendigen organisatorischen Verhältnisse der Bankgröße und auch der eklatanten Risikolage angepasst wurden. Hierfür dürfte es keine Schonfrist geben, diese organisatorischen Grundsätze sind in aller Regel Aufgabe einer konsequenten Fusionsvorbereitung, da die Bank mit dem Tag der Verschmelzung auf die neuen Bedingungen einzustellen ist. Dies gilt auch und im Besonderen für die personelle Besetzung der Vorstandspositionen und deren fachlichen Fähigkeiten. Durch das Stillhalten der vor Ort tätigen Prüfer, als Prüfungsteamleiter, Herrn Raimund Grothoff und seinem Vertreter Herrn Johannes Herzog, wurden alle Schäden wie vor genannt möglich gemacht, oder zumindest stark begünstigt und damit Vorschub geleistet.
Auch der im vorgenannten Protokoll vom 30.06.2005 behandelte Fall dürfte belegen, dass die gesetzliche Prüfung ihre Prüfungsaufgaben klar vernachlässigt hatte, wenn ein extern beauftragter Rechtsanwalt Verstöße nach § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) durch den Bankvorstand erkannt haben wollte, die aber die in der täglichen Routine stehenden Genossenschaftsprüfer nicht erkannt und damit verhindert haben wollten. Über dieses Protokoll dürfte sich ebenfalls ein eklatanter Berichtspflichtverstoß aufhellen, da den Vertretern nicht der Gesamtschaden beim Kreditfall vorgelegt wurde, sondern nur Schäden aus den anscheinend oder zumindest so vorgetragenen Überziehungen und einem einzelnen weiteren Versäumnis des Vorstandes vorgetragen und zur Abstimmung vorgelegt wurden. Da zu vermuten ist, dass den Vertretern nahezu 60 % des Gesamtschadens aus eventuell 2,6 Mio. € (5 Mio. DM) nicht genannt wurden, ist hier massive Einflussnahme zur Befreiung des Vorstandes zu vermuten und massivste Berichtspflichtverletzung gegenüber dem höchsten Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Da dies in Anwesenheit des Prüfers Grothoff und sonstiger Verbandsvertreter geschah, ist hier die Einflussnahme der Prüfer wahrscheinlich offenkundig und der Verstoß gegen § 34 GenG zur Haftungsverpflichtung des Vorstandes bei Verschulden. Dem Vorstand wurde dadurch sogar die Beweislast nach dem selben Gesetzesparagraphen in wesentlichem Maße abgenommen.
Die protokollierte persönliche Aussage des beschuldigten Vorstandes auf der Versammlung vom 30.06.2005 belegt zudem den Verstoß in der Berichtspflicht der Prüfer gegenüber den entscheidenden Vertretern, weil nicht der Aufsichtsrat und die Prüfer in ihrem Vortrag bekannt gaben, dass man über den Aufsichtsrat bereits ein Jahr zuvor schon auf sämtliche Ansprüche in bekannter aber auch noch unbekannter Form verzichtete hatte. Ein Verzicht auf unbekannte Ansprüche dürfte sogar generell unmöglich sein, da diese in ihrem Umfang nicht abzuschätzen sind und die Einstellung der Prüfungstätigkeit nicht erlaubt sein dürfte, da sie sonstigen Einzel- und dem Allgemeininteresse entgegenstehen würde. Damit hatte man nicht bekannt gegeben, dass man als Prüfung und Aufsichtsrat die Genossenschaft in eine rechtlich nachteilige Situation gestellt hatte. Die Bekanntgabe durch den ausgeschiedenen Vorstand kann weder die Prüfer noch den Aufsichtsrat entlasten. Der Ablauf der Versammlung, der zeitlich Nachlauf nach dem Vertrag, belegen, dass geplant war eigene Haftungsverpflichtungen nicht bekannt zu machen, was die Form einer Vorteilserzielung aus den Handlungen belegen dürfte. Dieser Vertrag war m.E. die Schädigung der Bank durch die Prüfer um die gesamten Ansprüche gegen den oder die Vorstände.
Die gesetzeswidrige Unterstützung, die den genannten Vorschriften im Kreditwesengesetz zuwider gelaufen sein dürften, aber auch den Sorgfaltspflichtvorschriften nach § 34 GenG dürften durch die genannten Prüfer Herzog und Grothoff noch zusätzlich persönlich vollzogen worden sein, in dem in den Jahresabschlüssen 2002 bis 2003 Lageberichtsvermerke (= Link) aufgeführt sind, die den Bankbilanzierungsrichtlinien und dem Handelsgesetzbuch, speziell § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) entgegenlaufen dürften. Auf dieser Basis auch noch die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) abzugeben, dürfte für die Prüfung zusätzlich den Verstoß gegen Wirtschaftsprüfergrundsätze und die Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank belegen, wenn nicht gar einer der Prüfer die Erstellung der Bilanz 2003 in der Zeit von August bis Oktober 2004 selbst federführend übernommen hatte.
Die Unterlassung revisionstechnisch notwendiger Maßnahmen bis zur Abberufung der nicht befähigten Vorstände um der Bank eine geeignete Führung zu geben bis hin zur Unterlassung von erkannten strafrechtlich als auch zivilrechtlich unterlassenen Maßnahmen belegt zusätzlich die hohe Mitverantwortung und Mitschuld der vor Ort tätigen Prüfer. In diesem Zusammenhang dürften die meisten Vorschriften des Strafgesetzbuches zwischen § 253 bis hin zu § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) entweder von den Vorständen oder auch mit von den Prüfern tangiert worden sein.
So dürften die Unterlagen der Prüfer, beginnend von den Prüfungsberichten der betroffenen Jahre und aller Jahre zuvor bereits über Einzelprüfungsprotokolle zu verschiedensten in den Berichten enthaltenen Kreditfällen und von den Prüfern dazu gefertigte eigene Aktennotizen und Vermerke und vorgenommen Kopien von Bankunterlagen vor aber auch mit den bilanziellen Ausfällen wesentliche Erkenntnisse enthalten, welche Ursachen der Ausfall und damit der Schaden für die Bank im Einzelfall hatte und wesentlich Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit von Personen und somit auch aller Vorstände ergeben. Die Befreiung des Vorstandes Heger am 04.08.2004 dürfte wesentlich auf Betreiben der Prüfer zurückzuführen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende dürfte bereits dadurch an der Wahrnehmung seiner eigenen Sorgfaltspflichten gehindert worden sein, dass er keinen externen geeigneten Rechtsanwalt zu seiner Hilfe nahm, sondern die Beratung zur Vorstandsabberufung ausschließlich durch die genossenschaftlichen Prüfer oder Verbandsmitarbeiter erfolgt worden sein dürfte. Das Prüfungsmandat wurde damit offensichtlich weit über den gesetzlichen Prüfungsauftrag hinaus ausgedehnt. Interessenskonflikte wurde damit billigend in Kauf genommen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) dürften im Grunde die Nötigung des gesetzmäßig und satzungsmäßig zuständigen Organes der Genossenschaft gewesen sein und bieten Einflusspotential bis in die heutige Zeit.
Aus der Nichtverfolgung der Ansprüche gegen den Vorstand Heger heraus, nicht nur des Anspruches, der den Vertretern als wahrscheinliche Alibihandlung am 30.06.2005 vorgelegt wurde, sondern wie vertragsmäßig festgelegt sämtlicher bekannter und unbekannter Ansprüche, dürfte die Vorteilserzielung des Herrn Herzog und die Unterstützung des Herr Grothoff dazu eingeleitet haben einen äußerst lukrativen Posten auf ziemlich abgesicherter Basis zu erlangen. Was einen wesentlichen Verstoß nach § 150 GenG, sowie aller anderen hier genannten Vorschriften darstellen dürfte.
§ 34 Genossenschaftsgesetz verpflichtet aber einen neuen Vorstand auch für seine Genossenschaft zu prüfen, ob vorhergehende Vorstände Dienstpflichtverletzungen zum Nachteil der Genossenschaft begangen haben. Die fachliche Eignung des Herrn Herzog müsste ihn zwingend dazu befähigen dies von sich aus auch aus den zuvor erlangten Prüfungskenntnis heraus erkannt zu haben, was heute externe strafrechtliche Ermittler unter viel schwierigeren Umständen heraus filtern. Auch hier vernachlässigte Herr Herzog seine Pflichten nach § 34 GenG seit seinem Dienstantritt bei der Genossenschaft zu seinen Gunsten.
Ich beantrage die laufenden Ermittlungen in Sinne dieses Strafantrages unverzüglich aufzunehmen oder zu erweitern, da auch Verjährungssachbestände greifen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3485
Uwe
23. Juni 2008, 13:04 Uhr
Betreff: Zu Eintrag Nr. 3703 von geneigter LeserSind sie genauso sprachlos wie ich, warum das Affentheater bei der VR-Bank noch keine Folgen hatte, für niemanden, nur für die geschädigten Mitglieder und die gelöffelten und geschädigten Kunden? Jeder der Rat hat wie man das ändern kann, sei hiermit aufgefordert seine Meinung kund zu tun. Ob es eine Rolle spielt, dass CSU- und SPD-Leute im Aufsichtsrat der Bank sitzen, Rotarierverstrickung unter der Hand genannt werden? Frontal21 war schon einmal vor der Bank gestanden und hat das gezeigt, vielleicht kommen die noch mal. Ein zweiter Weg ist schneller zu bewältigen. Vielleicht muss man die Bundesbehörde dann in einem Atemzug nennen, wenn hier § 33 KWG nicht zieht wegen Unzuverlässigkeit der Führung einer Bank, wenn man den früheren Bilanzbetrug zur Vorteilserlangung des heutigen Chefs nicht sehen will.
Nr. 3484
Im Gerichtssaal
23. Juni 2008, 12:48 Uhr
Betreff: Warum?Warum verhaftet man einen Zeugen nicht, wenn dieser als Bankvorstand aussagt, er hat gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, weil er der festen Überzeugung war er hätte mit einer Barauszahlung von 35.000 Euro Schmiergelder ausgezahlt, obwohl er nicht einmal einen kleinsten Nachweis für das Geschäft hatte oder er hätte einem Boten 63.000 Euro Bestechungsgeld und 10.000 Euro zusätzliche Reisespesen ausgezahlt, damit man in Afrika Säcke mit Goldstaub ins Flugzeug bringen kann? Warum ist dieser Zeuge und ehemalige Bankvorstand heute noch ein freier Mann, den Verlust von insgesamt 1,2 bis 1,5 Mio. € zu verantworten hat als Vorstand einer Genossenschaft, die sich Kreditinstitut nennt?
Warum gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), welches man zum Schluss vielleicht mit einem Kuhhandel beendet hat und die zwei wieder auf den Boden der Realität zurück geholt hat, warum gibt es irgendwo in Bayern ein Urteil gegen einen Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) wo er in 53 Fällen mit einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM Ausfälle verursachte, seine positiven Leistungen darüber aber vergessen wurden?
Warum ist der Genossenschaftsve3rband Bayern sowohl für die Prüfung als auch die Rechtsberatung der Volks- und Raiffeisenbanken zuständig? Warum hat die VR-Bank Marktredwitz ihre im Lagebericht 2005 (= Link) angezeigten Vermittlung an US-Immobilienfonds über eine Darmstädter Gesellschaft abgewickelt und nicht über die Verbundgesellschaften der DZ-Bank? Warum? Warum darf sich der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hier für den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) zuständig fühlen?
Wollen wir das Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) noch mal lesen, oder reicht unsere normaler Menschenverstand, dass das was uns auch Ex-Innenminister Dr. Gerhart Baum vermitteln will, das wir die Aufgabe den staatlichen Behörden überlassen sollen, die würden das schon richten mit einer gerechten Strafverfolgung, das wir das in der Praxis nicht erleben. Den Vorstand in Irgendwo, den hat man verklagt wegen 1,6 Mio. DM, der Schaden bei der Bank, den angeblich der Kunde mit Gold, Gold, Gold allein verursacht hat, der war genauso groß.
Aber in Eintrag Nr. 3687 wird aufgezeigt, dass in einem der letzten Zeitungsartikel stand, die Bank hätte die Vorstände doch im letzten Jahr schon aus der Haftung entlassen. Bis zu dem Artikel konnte man meinen, es wäre nur um den Goldfall gegangen, wo man den Kunden vor Gericht geschickt hat und den Vorstand und seine unterstützenden Kollegen über die Vertreterversammlung freistellte, wie sie die Mitglieder geschädigt hatten, aber da stand dazu nichts mehr. Darum fragen wir uns wirklich, ob ein Herr Herzog hier den Richter spielen darf, eine Herr Gschrey, ein Herr Eberle und ein Herr Hilkenbach dies mit Unterschriften auf falschen Bilanztestaten absegnen dürfen und die Staatsmacht bei 100 Millionen Kreditverlusten hilft alles zu verschleppen. Sind das einfach nur bayerische Zustände, unerträgliche, oder ist mindestens eine Bundesbehörde mit Doppelsitz in Bonn und Berlin daran beteiligt, die es auch lieber sieht, dass Prüfer auf die Vorstandspositionen kommen als gestandene Bankkaufleute?
Nr. 3483
ein geneigter Leser
23. Juni 2008, 11:57 Uhr
Betreff: unsägliche Vorgänge in einer VolksbankNach längerer Zeit habe ich mal wieder in das Gästebuch hineingeschaut und traute dabei meinen Augen nicht.
Seit einigen Jahren werden hier Kommentare mit "harten Fakten" aufgenommen.
Immer wieder ist von Betrug, Untreue, Kumpanei, Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme in Ämtern die Rede.
Warum sind die Folgen dieser Vorwürfe noch nicht wirksam ( ? )
Verfolgung / Abberufungen durch die Bankenaufsicht
Einleitung von Strafprozessen durch Staatsanwälte / Gerichte
Zivilverfahren gegen die genannten Verantwortliche
Jeder Autofahrer kennt den Verfolgungswahn von Polizei und Behörden, wenn z. B.
wegen "Falschparken" ein Knöllchen von 20 Euro fällig werden.
Warum nicht hier?
Sind das die oft beschriebenen Verflechtungen u. a.?
Wenn jetzt erst sehr müde Verfahren anlaufen, dann ist das doch sehr bezeichnend.
Als Fakten sind ja wohl ( weil hier nicht von den betroffenen Personen dementiert )
alle Vorwürfe stichhaltig.
Die bekannten Verantwortlichen sind umgehend - soweit noch nicht geschehen -
aus ihren Ämtern zu entfernen.
Es muss ein "Befreiungschlag" der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden her,
um endlich einen Neuanfang zu gestalten.
Das Trauerspiel muss endlich ein Ende haben!!!!!!!
Nr. 3482
Susanne
23. Juni 2008, 10:50 Uhr
Betreff: In der Haut von Johannes Herzog möcht ich nicht mehr steckenEin schönes weiches Bett hat sich Johannes Herzog bei uns in der VR-Bank vorgestellt. Egal ob die Bank gesund ist, was die nächsten Jahre geschäftlich bringen, sein Ruhekissen, das würde sein grenzenloses Wissen über all die Sauereien sein, die unter den Augen des Genossenschaftsverbandes hier so veranstaltet wurden. Risikokredite von anderen Bank hat man Heger, Wolf und den geistig hoch stehenden Clown Krämer übernehmen lassen, Risikokredite hat man vielleicht mit den tollen Kontakten von Manfred im ganzen Land gemacht, aber vor allem doch in Slowenien. Und warum sollte man Manfred Hegers Zahlen zum Flexkredit auch kontrollieren, damit könnte man dem doch die Abfindung mitgeben, wenn der in Slowenien die Fristen zum Insolvenzverfahren versäumt und der Weg ins Himmelreich wäre frei. Ja und wenn der Aufsichtsrat als Steuerberater bei Flex für die Bank vielleicht noch einen Abschluss erstellt hat, den sogar der Kunde sich weigert zu unterschreiben, noch ein zwei Blättchen mehr als Kopie unters Kopfkissen, der stimmt später allem zu.
Skrupel deswegen, die sind überflüssig. Hat doch Gerichtsfuzzie Karl schon erklärt, dass die Kunden 17 Jahre nicht gemerkt haben, dass man die Vorstände nicht zurückgehalten hat die Kunden mit den eigenen Einstellungen in der EDV zu Stichtagsverzinsung und Wertstellungen zu löffeln, in Zeiten wo man das Geschäft hochgefahren hat, aber auch das unglaubliche Risikopotential, weswegen man in diesem Jahrtausend noch keine gewinnabhängige Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen musste, weil man die verschobenen Abschreibungen drauf gestülpt hat.
Wer aber schickt denn vom Notariat, oder von der Bank, oder woher sonst die Vertragsunterlagen zum Forderungsverzicht ins Internet? Das jemand bei der Sache ein Gewissen hat, dass konnte doch ein ehemaliger Prüfer nicht ahnen. Und auch nicht, dass Reinhold Wolf sich so dämlich vor Gericht anstellt, dass er sich selber um Kopf und Kragen redet und brühwarm aufzeigt, wie es geht, dass man einfach eine Million nach der anderen in den Sand setzt, weil die Prüfung nur zuschaut und der Prüfer darauf hofft weiter Material in die Hände zu kriegen. Die Staatsanwaltschaft bekommt vielleicht neue Erkenntnisse, aber keine neuen für Johannes Herzog und Raimund Grothoff. Die Dämlichkeit hört ja bei Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht auf. In den Prüfungsberichten steht doch sicher jahrelang was anderes drin, als was man uns immer erzählt hat. Für einen ordentlichen und unabhängigen Staatsanwalt der Fundus zu seinen eigenen neuen Erkenntnissen schlecht hin. Und so viel Erfahrung sammelt er alleine beim Studium dieser Unterlagen, wo er sehen wird, wo was vermieden wurde, was man nicht schreiben wollte.
Nein mein lieber Bruder Johannes, Sie schwitzen zur Zeit auch wenn Sie unter der kalten Dusche stehen. Ihre Zufriedenheit ist nur Schau.
Nr. 3481
Mitarbeiter
23. Juni 2008, 10:21 Uhr
Betreff: Keine Zurückhaltung mehrEs ist gut, dass hier immer wieder der Artikel mit "Ein bisschen stolz" gezeigt wird. Nicht nur die Kunden wurden damals beleidigt auch auf unserem Rücken wollte man sich besonders förderlich darstellen. Ich empfehle jedem einmal mit diesem Link http://www.frankenpost.de/homepage/index.html in Frankenpost online zu gehen und unter Suche Johannes Herzog einzugeben, wie sich unser Neuer als Förderer an allen Ecken und Enden zu präsentieren versucht. Selbstverständlich haben wir alle Angst, dass man überall etwas finden könnte, wo uns unsere alten Vorstände zu ihrem Werkzeug gemacht haben. Im Osten haben wir einen unglaublichen Einbruch erlebt. Dass man dafür, dass man eine unglaubliche Verlustquelle abstoßen konnten die man einfach mit den eigenen Fähigkeiten nicht im Griff hatte auch noch das Eigenkapital stärken kann und die Bilanzrelationen mit Geschäftsvolumenverlusten schön redet, dass können wir selber nicht begreifen. Dass unsere Arbeitsplätze damit sicherer sind, dass das nicht der Fall ist, das können wir nur auf dieser Seite mitteilen. Überall wird geredet, dass eine Fusion Arbeitsplätze erhalten soll, bei uns hätte sie 60 Leute gekostet, ein dümmeres Gerede fällt Herrn Herzog nicht mehr ein. Der Vergleich zwischen ein bisschen stolz und dem Geschäftsbericht, den wir bis heute noch nicht im Internet eingestellt haben, zeigt den Rückgang mit Herrn Herzog von 192 Mitarbeiter auf 147 in nur zwei Jahren obwohl wir die Vereinbarung vom letzten Jahr gemacht hatten. Darauf erlauben wir uns auf diesem Weg hinzuweisen.
Auch betonen wir, dass was hier im Gästebuch steht, uns mehr als nur einmal die Augen immer weiter aufreißt. Was machen wir wirklich, wenn wir von heut auf morgen ohne Chef und vielleicht dann auch ohne Aufsichtsrat dastehen, weil sie sich nicht mehr decken sondern gegenseitig zerfleischen? Dann wird doch auf uns überhaupt keine Rücksicht genommen, egal ob wir dann zwangsfusioniert werden oder nicht. Wir glauben auch keiner Durchhalteparole mehr. Die Staatsanwaltschaft hat doch im Grunde auch die Schmidtbank aufgelöst mit ihren Untersuchungen und dem Prozess zum Schluss. Die, die bei uns die Parolen verbreiten, die müssen ja schließlich mehr Angst haben als nur um ihren Arbeitsplatz, da geht es ja darum dass die ein paar Jahre weg sein könnten.
Nr. 3480
Genossenschaftler
23. Juni 2008, 09:46 Uhr
Betreff: Haftungsverpflichtung der Aufsichtsräte und der PrüfungIn Eintrag Nr. 3699 werden wichtige Passagen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) hervorgehoben. In § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) steht in Abs.(2) 1., dass falsche Bilanzerstellung durch Vorstand und Aufsichtsrat mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren belegt ist und in § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) steht in Abs. (2), dass einem Prüfer bis zu fünf Jahren drohen wenn sie mit der Verletzung der Berichtspflicht dies in der Absicht tun, sich selbst oder einen anderen zu bereichern.
Liebe Leute glauben Sie wirklich, dass der Aufsichtsrat und der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog das geringste Interesse daran haben den Regress gegen die drei Vorstände durchzuziehen? Dazu muss man wirklich auch die Vorschriften nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) heranziehen. § 41 GenG sagt mit einem einzigen Satz nur, dass für den Aufsichtsrat die Vorschriften nach § 34 sinngemäß gelten. Wenn der Aufsichtsrat also, dem Vorstand entgegen § 34, Abs. 4, Satz 2 dadurch billigt, dass man die Ersatzpflicht des Vorstandes aufgibt, dann ist der Aufsichtsrat in der Sorgfaltspflicht und ist selbst für alle Schäden und ohne Ausnahme haftungspflichtig und vor allem auch selbst beweispflichtig. Mit den Zustimmungen im Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) und dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) dürften für die Aufsichtsräte die Verjährungen zu laufen beginnen.
Genauso wäre das gesamte Aufsichtsratsprotokoll vom 04.08.2004 zur Beteiligung der Prüfer dabei hoch aufschlussreich, aber das zu Karl Krämer vom 22.05.2006 dürfte die unberechtigte Einflussnahme, ja wahrscheinlich die Nötigung der Aufsichtsräte zur ungesetzlichen Handlung, die diese selbst erst so richtig tief in die Haftungsverpflichtung gebracht hat, belegen. Somit haben sich sowohl der Aufsichtsrat als auch die Prüfer, die entsprechen § 62 GenG vorsätzlich gehandelt haben, sowohl strafrechtlich als auf zivilrechtlich mindestens im Umfang der selbst vorgelegten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) neben den Vorständen mit zu verantworten.
Die Lageberichtsvermerke (= Link) und die damit zusammen hängenden Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und mit Darstellung der Vermögenslage (= Link) sind nicht nur Beweis der Strafvereitlung für die alten Vorstände, sie sind auch Beweis der eigenen Mitverantwortung und des vollen Mitwissertums. Was die Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) berichtete und was jetzt in Nebensätzen in den letzten Artikel bestätigt wurde ist eindringlich und augenscheinlich hier zu sehen ist (= Link) und ist das Ergebnis und es sind die Taten aller. Diese Herren führen die Bank nicht mehr, sie beraten nur noch wie sie selbst den Hals aus der Schlinge bekommen. Jede neue Erkenntnis wird bis zu Ende verfolgt das Versagen der Kontrollaufgaben aufzeigen und das erst dadurch die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse möglich waren.
Warum hat den Aufsichtsrat und die Prüfer denn die Vorstände nicht schon im Jahr 2004 wegen der falschen und ungesetzlichen Bilanzierung angezeigt, warum hat das das BaFin nicht gefordert, wenn man es schon in die Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht aufnehmen musste, wenn es dazu gesetzliche Vorschriften gibt? Ignorieren die die Gesetze oder kennen die sie nicht? Man muss dafür sorgen, dass die Mitverantwortlichen nicht als Zeugen auftreten dürfen, wie es bei Reinhold Wolf mit K.N. der Fall war, dass der hauptverantwortliche Vorstand als Kronzeuge alles beim Kunden abladen durfte, man muss jetzt dafür sorgen, dass die internen und externen Kontrollorgane als Mittäter erkannt werden und Herr Herzog nach § 150 GenG im Sinne seiner Absicht sich über die Vorstandsposition persönlich zu bereichern und ihm dabei sein Freund Raimund Grothoff und alle anderen beim Verband geholfen haben, beurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft muss längst schon überlegen, ob bei der VR-Bank nicht absolute Verdunklungsgefahr besteht. Die Prüfer haben den Vorständen im Sommer 2003 schon mal eine Räumungsaktion erlaubt. Warum wohl?
Es ist an der Zeit den Genossenschaftsverband wegen der aktiven Beihilfe zu den falschen Bilanzierungen bei der VR-Bank Marktredwitz zur Rechenschaft zu ziehen und die Leute, die das in Marktredwitz durchgezogen haben. Das man so tut, als ob man daran nicht beteiligt gewesen wäre, dass muss man immer wieder klar widerlegen.
Nr. 3479
Aus der Organisation
22. Juni 2008, 15:09 Uhr
Betreff: Hat man den Verbandsvorstand schon vernommen?Die Strafanträge, die man hier aufgezeigt hat, sind doch auch alle an die Generalstaatsanwaltschaft gegangen. Hat man den Verbandsvorstand wegen dem Bilanzbetrug schon vernomment? Den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 (= Link) vom 25. Juni 2003 zu den unterlassenen Einzelwertberichtigungen hat er unterschrieben. Hat man die zuständigen Leute schon vernommen, aus dem gleichen Grund? Die haben die Prüfungsberichte gekannt und dass darin Feststellung enthalten waren, wie man sie in die Schlussbemerkungen im Jahr 2004 geschrieben hatte, die man am 14. Oktober 2004 verlesen hat und in der Anlage 4b) zum Prüfungsbericht, das ist nämlich der Lagebericht, gestanden hatte, dass man gegen die Bilanzierungsrichtlinien verstoßen hatte und damit gegen das Handelsgesetzbuch und die Wirtschaftprüferordnung.
Wie hat doch Manfred Heger am 30. Juni 2005 den Vertretern auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) treffend gesagt, „Der Revisionsdirektor (Hilkenbach, angm.) hat uns drei Jahre Schonfrist versprochen.“ In welchem Gesetz steht, dass ein Revisionsdirektor Schonfrist versprechen darf, wenn man Risikoverhältnisse jenseits eines vertretbaren Rahmens der Öffentlichkeit über den Jahresabschluss nennen muss? Wer erlaubt dem Vorstand monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zu verursachen? Wer erlaubt dem Vorstand der Bank die Unterlagen zu § 18 KWG zu fälschen, andere Werte in die Unterlagen aufzunehmen, als ihm selbst bekannt waren? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und seinen Vorgesetzten beim Fusionsgutachten das heraus zu lassen?
Wer will uns heute weiß machen, dass Dr. Nickl der bessere Prüfer gewesen wäre als Herzog und Grothoff, weil der die KWG-Verstöße ja herausgearbeitet hat? Johannes Herzog selber? Neue Erkenntnisse, oder Abbruch der Prüfungen mit der Unterschrift von Manfred Heger am 04.08.2004? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und den Prüfer zusammen mit Horst Pausch (= Link) (Der Katastrophenschutzmann möge es verzeihen, dass er hier abgebildet wird) auf unverzichtbare Ansprüche nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
doch zu verzichten und den Mitgliedern die Information zu verweigern dass so einen Vertrag gibt und dass man ihn selbst in München aufgesetzt hat? Selbstherrliche Verbandsleute, die sich über Gesetze hinwegsetzen, unterstützt von einer Bankenaufsicht, die BaFin, die ihre Neigung zur Strukturbereinigung und Absprache mit den Verbänden nicht unterdrücken kann, weil man seit Jahren sagt, man hätte zu viele Genossenschaftsbanken? Ist das die Aufgabe der BaFin, darüber zu befinden, anstatt die Arbeit der Verbände vor Ort zu kontrollieren ob ordentlich und im Sinne der Gesetze geprüft wird?
Ist das alles noch der Anker, den Johannes Herzog an die VR-Bank Marktredwitz kettet, nicht weil er nichts weiß, sondern weil er alles weiß, vom kleinsten Bankangestellten über alle Vorstände und Aufsichtsräte und über die Machenschaften des Verbandes .
Nr. 3478
Leser
22. Juni 2008, 14:14 Uhr
Betreff: Die geordneten Verhältnisse, der aufgeräumte Schreibtisch und die viel beschworenen ruhigen GewässerDas waren die die geordneten Verhältnisse und der aufgeräumte Schreibtisch (= Link) von Reinhold Wolf (= Link), die dieser bei der VR-Bank in Marktredwitz hinterlassen hat, einer Bank wieder in ruhigen Gewässern. Ein Blick in die Tagesordnung 2008 (= Link) zeigt was man davon halten muss. Ob sich Johannes Herzog und Reinhold Wolf heute auch noch die Köpfe so vertraut zuneigen wie bei "Ein bisschen stolz" (= Link)? Auf jeden Fall hat dieses Vorstandstrio dann in der Euphorie geglaubt, man darf mit einem Forderungsnachlass 432.000 € verschenken. Und da der Aufsichtsrat das aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nicht verfolgt, muss das eben auch die Staatsanwaltschaft machen. Wie sollte das auch möglich sein, wenn ein "ehrenamtliches" Vorstandsmitglied bereitwillig zur Verfügung gestanden hat, damit man wahrscheinlich auch mit Karl Krämer unter Anleitung des Revisionsdirektors vom GVB auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichten konnte und jetzt der geborenen Nachfolger von Reiner Loos ist, nämlich genauso hilflos und sprachlos, wie der, wenn es um seine Aufgaben und Pflichten geht.
Müsste man dem FK Südring nicht empfehlen, er soll ganz schnell ein Untreue- und Regressverfahren gegen den Vereinsvorsitzenden mit den größenwahnsinnigen Veranstaltungen anstrengen. Wenn die Bank da schneller ist, dann dürfte nichts mehr zu holen sein.
Nr. 3477
Anonym
22. Juni 2008, 12:40 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes HerzogAnonym ……………, den 22. Juni 2008
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof
Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:
Herr Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel in einem Strafprozess ausgesagt, dass er als verantwortlicher Vorstand und direkter Kundenbetreuer des Angeklagten Kreditmittel ausreichte, die im Verfahrensverlauf mit einer Spitze von 1,5 Mio. € genannt worden sein könnten, ohne dass er vom angeklagten Kunden relevante Unteralgen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten hatte.
Diese Aussage muss wissentlich falsch sein, da § 18 Kreditwesengesetz zwingend vorschreibt, dass ein Kreditinstitut in so einem Fall Kreditmittel nicht ausreichen darf. Da die Organisation einer Bank nach § 25a KWG auch so aufzustellen ist, dass eigenmächtige Handlungen einzelner dies nicht ermöglichen sollen, um Schaden vom Institut abzuwenden, dürfte die Aussage falsch gewesen sein, da im Verfahren auch offenkundig geworden sein dürfte, dass es sich um laufende Verfügungen gehandelt hatte und nicht um einen Einzelfall, der organisatorisch eventuell nicht abgedeckt hätte sein können. Die Kontrollfunktionen der Bank mussten zwingend verhindern, was der ausgeschiedene Vorstand vor Gericht auszusagen versuchte.
Ebenso dürften die Unterlagen der Bank ergeben, dass der Vorstand sehr wohl die Risikohaftigkeit des Kreditengagementes einzuschätzen vermochte, da er im Herbst des Jahres 2003, wahrscheinlich aus dem Interesse heraus, diese Risikohaftigkeit bei der Bank selbst als geringer darzustellen, bei diesem Engagement vor dem zu erwartenden Stichtag der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern eine Ausbuchung von 180.000 € in vier gleichen Teilen auf Mitarbeiter des Kunden, auf ihn selbst in den Privatbereich und auf einen nahen Angehörigen veranlasste, wahrscheinlich auch mit dem Versprechen an die neuen Kreditnehmer, nach Ende der Revision die Beträge zurück zu buchen. Trotz der Strohmannkreditverhältnisse dürften die Kredite bei der Bank auch nicht als Kreditnehmereinheit geführt worden sein, was auf die grenzenlose Weisungsbefugnis des Vorstandes in diesem Fall auch auf Kontrollorgane hinweisen könnte.
Sollte die Aussage des Vorstandes Wolf vor Gericht jedoch den Tatsachen entsprechen, dürfte die Missachtung der Vorschriften des § 18 KWG von seiner Seite und allen Kontrollorganen, aber im Besonderen von der gesetzlichen Prüfung und den namentlichen Prüfern als vorsätzlicher Untreuefall auszulegen sein. Verschärfend in der ganzen Angelegenheit dürfte die weiter Aussage des Herrn Wolf am 11. Juli 2007 vor Gericht sein, dass er mit den Kreditmittel bereit war Schmier- und Bestechungsgelder in Summe von sechsstelligen Beträgen in einem afrikanischen Land zu kreditieren, zu einem Zeitpunkt, als der § 18 KWG wahrscheinlich jegliche Kreditausreichung ausgeschlossen hatte, und damit auch nicht vor diplomatischen Schwierigkeiten für die Bundesrepublik Deutschland zurück wich. Missachtung des § 18 KWG in dieser Form kann sicherlich nicht mehr als nur fahrlässige Handlung im Sinne von Untreue gelten.
Wenn aber eine Bank keine Unterlagen zur Verfügung hat, in einem Kreditfall, der einen Schaden von über 800.000 € bei der Bank erbringt und wahrscheinlich nebenzu auch erhebliche Schäden bei den Sicherungsgebern von Hundertausenden von Euro neben dem Kunden über die ehemaligen Lebensgefährtin, zwei Mitarbeiter und sonstigen Familienangehörigen, die sicherlich ebenfalls einen Sorgfaltspflichtsanspruch an die Bankverantwortlichen stellen, da diese sich auf das Urteil des Bankvorstandes verlassen mussten, dann muss zwingend die gesetzliche Prüfung solche Umstände unterbinden, wenn zu erkennen ist, dass die organisatorischen Grundlagen des Kreditinstitutes eine Gefahr für das Vermögen der Bank und auch ihrer Kunden ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Prüfung sicher forderte, dass in die Lageberichte der Bank jeweils vermerkt wurde, dass die problembehafteten Engagements trotz hoher negativer Risikostrukturen von Jahr zu Jahr noch regelmäßig stark anstiegen.
Dass die gravierenden Mängel bei der Bank von der gesetzlichen Prüfung und den leitenden Prüfern vor Ort erkannt wurden, zeigen die Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht 2004, veröffentlicht auch beim Registergericht Hof über das Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 nachhaltig. Eine Beihilfe zu diesen schadensverursachenden Zuständen mit den Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, hier ersatzweise aufgezeigt die §§ 18 und 25a, durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, dürfte auch die Protokollierung der Vertretersammlung der Bank vom 30.06.2005 sein, wo ein externer Gutachter verlauten ließ, dass es den Bankvorständen ermöglicht wurde Überziehungslisten monatlich 300 Seiten stark zu fabrizieren und die gegenseitige Kontrolle im Sinne der gemeinsamen Leitungsverantwortung dadurch gehandhabt werden konnte, dass man diese Überziehungslisten, in denen Beträge nahe der Million an Euro oder gar darüber enthalten gewesen sein dürften, nur gegenzeichnete aber eben nicht kontrollierte.
Für Herrn Herzog sehe ich daraus die Vorteilserzielung neben Herrn Wolf als Gesamtprokurist selbst das Amt des Vorstandsvorsitzenden bei der Bank antreten zu können. KWG-Verstöße nach § 18 in Verbindung mit einem Gesamtschaden um die Millionengrenze herum hätte der Prüfer bankaufsichtsrechtlich und auch strafrechtlich würdigen müssen, was in zumindest erforderlichem Umfang zu seinen eigenen Gunsten unterlassen wurde, wie auch in wahrscheinlich vielen anderen Fällen, die zur Zeit von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften und öffentlich als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet werden.
Da Verjährungsfristen greifen könnten, beantrage ich eine schnellstmögliche Aufnahme der Ermittlungen mit Vernehmungen der betroffenen Personen um die Verjährung nach dem Strafgesetzbuch zu hemmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3476
Leser
21. Juni 2008, 21:28 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzHallo Webmaster,
ich habe nach langer Zeit im Ausland wieder einmal in das Gästebuch des Wunsiedeler
Kreises hineingesehen. Offensichtlich gibt es die VR-Bank Marktredwitz nicht mehr. Na hoffentlich wurde dem gesamten Lumpenpack der Garaus gemacht.
Irritiert wurde ich davon, dass auf einmal von der VR-Bank Fichtelgebirge die Rede ist.
Treiben die alten Lumpen von Vorstand und Aufsichtsrat weiter ihr Unheil in diesem neuen Gebilde? Wenn Heger, Wolf und Krämer abgeurteilt werden, weil der Aufsichtsrat lumperei getrieben hat, um Vorstände und sich selbst zu schützen, dann gehören die ebenso in die JVA. Gespannt bin ich, wann es Hilkenbach und Grothoff, Herzog sowie allen Revisoren, die in der VR-Bank Marktredwitz geprüft haben, staatsanwaltschaftlich an den Kragen geht.
Nr. 3475
Wissender
21. Juni 2008, 12:11 Uhr
Betreff: Herr Verbandsvorstand Gschrey stürzen Sie über Johannes Herzog?Liebe Leute vom Verband in München, die Pressearbeit des Wunsiedeler Kreises ist doch hervorragend. Sie müssen nicht mal nach einem laden schauen, der die Frankenpost verkauft, wo einer ihrer schlimmsten Brandherde regelmäßig mit den schönsten Schlagzeilen auftaucht. Manchmal wird auch über sie und die Person des Verbandsvorstandes Erhard Gschrey berichtet, wenn er einen scheidenden Vorstand als tief verwurzelt bezeichnet wie auf folgendem Link zur Internetseite der Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/verabschiedungwolf.jpg . Man sollte da mal eine Sonderprüfung nach § 44 KWG beantragen wie es denn möglich ist, dass dieser Bankvorstand einen Organkredit mit seinem Verein, um den er sich mit Konzerten ganz besonders nach der Verabschiedung kümmern wollte, vielleicht zum Einzelwertberichtigungsfall macht oder er es schon ist.
Aber es scheint ja für die VR-Bank Marktredwitz nichts Besonderes zu sein auch besondere Klöpse zu produzieren, ganz abgesehen davon, dass man die Zeitung von Zahlen berichten lässt, die so kein Mensch verstehen kann. aber was in dem verlinkten Frankenpostartikel in Eintrag Nr. 3687 steht, dass können auch weniger Bedarfte heraus lesen und es ist gar kein Problem einen Zusammenhang bis zum Verbandsvorstand aufzubauen. Wie lange wird man also diesen Superprüfer und Vorzeigemann Johannes Herzog noch halten? Der hat sich genauso tief verwurzelt wie Reinhold Wolf. Der diktiert heute der Zeitung, man stelle Regressansprüche an den ehemaligen Bankvorstand und in Personalunion Vereinsvorstand und seine beiden Vorstandskollegen der Bank wegen Kreditfällen von 2002 und 2003 und die würden ihn heute als Nachfolger doch nichts angehen. Aber liebe Verbandsleute, lieber Verbandsvorstand, der heutige Vorstand hat ihnen doch als Prüfer in den Jahren 2001, 2002 und 2003 geprüfte Bilanzen und Lageberichte der Bank nach München geschickt, wo sie den Bilanzbestätigungsvermerken draufsetzen mussten, denn der ist der Hinweis für die Vertreter, dass alles in Ordnung ist, oder besser gesagt in Ordnung sein sollte.
Der heutige Vorstand und damalige Prüfer hat festgestellt, dass die Kreditrisiken weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückzuführen sind, obwohl sie wenige Monate vorher den Mitgliedern bei der Fusion über das Gutachten auch bescheinigt hatte, dass die mit den Interessen der Mitglieder vereinbar wäre. Dann hat er Ihnen zwei Abschlüsse hin gelegt, wo Sie die Richtigkeit der Bilanzwert bestätigten, obwohl in Lageberichtsvermerken (= Link) klar und deutlich zweimal hintereinander gestanden hat, die ungesicherten Kreditteile der problembehaftete Engagements können nicht durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden. Ihr Haus hat also entweder die eigentlich notwendigen Wertberichtigungen selber aufgedeckt, was wahrscheinlich ist, aber sie haben mindestens davon gewusst.
Muss man hier wegen der Verstrickung nicht endlich das BaFin wachrütteln und ihnen wegen des Interessenkonfliktes, dass der GVB m.E. den Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz aktiv mit betrieben hat, die Zuständigkeit für die Prüfung dort entziehen? Ihr Ex-Mitarbeiter belügt die Mitglieder heute nach § 147 GenG, so wie er es vorher nach § 150 gemacht hat. Und Sie in München haben im alles unkontrolliert unterschrieben. Heißt Prüfung Kontrolle, oder wie ist das? Hat der Vorstand des GVB nicht Angst über Johannes Herzog zu stürzen? Der Entzug Ihrer Zuständigkeit ist schon deswegen wichtig, weil Sie doch gegen sich selbst nicht Haftungsansprüche nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zulassen. Sie behindern doch den Aufsichtsrat in seiner Pflicht das zu prüfen. Gewissenhaft können Ihre Prüfer Grothoff und Herzog gar nicht geprüft haben. Wer über Jahre 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat nicht verhindert, der ist selbst beteiligt. Und wer zugegebene Schmier- und Bestechungsgelder und fünfstellige Reisekosten in bar nach Afrika in mehreren durch die EDV aufgezeigten Fällen und in Summe von über 100.000 € nicht als Geldwäscheverdachtsfall aufdeckt, der steckt selbst tief in der Sch... . Nach dem Fall, wie ihn der Wunsiedeler Kreis aufgegriffen hatte, was auf der Verhandlung vom 11. Juli letzten Jahres abgelaufen ist, da scheint die Staatsanwaltschaft den Sturmangriff vorbereitet zu haben. Und der Angriff, der trifft den ganzen Verband in Mark und Bein. Und der öffnet alle sonst verschlossenen Türen.
Nr. 3474
Minnesänger
21. Juni 2008, 11:57 Uhr
Betreff: Gerechtigkeit siegtEs ist je wahnsinnig interessant aber auch gut, was in der Frankenpost (hier klicken zum Lesen...) zur VR-Bank Marktredwitz und zu den ehemaligen Vorständen zu lesen ist. Endlich, endlich bekommen diese Genossenschaftsgeier selber das zu spüren, was sie jahrelang an oft unschuldigen Kunden verbrochen haben.
Ich möchte jedoch nach Studium des Gästebuchs und den darin enthaltenen Beiträgen den Aufsichtsrat - aber auch den Staatsanwalt - daran erinnern, dass die Verflechtungen der Heger'schen Dynastie bis weit in die Spitzen des Genossenschaftsverbands Bayern hineinragen.
Ein Beispiel dafür ist der langjährige Prüfer Johannes Herzog mit seinem Gesellen Raimund Grothoff um nur ein paar Namen zu nennen.
Johannes Herzog ist Vorstand der VR_Bank Marktredwitz geworden, genützt hat ihm das aber nichts, denn es steht wahrscheinlich außer Zweifel, dass die Verfehlungen, die den ehemaligen Vorständen zum Verhängnis wurden, auch den Prüfern des Genossenschaftsverband Bayern bereits seit langen bekannt waren.
Welche Rolle der (ehemalige) Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger und dessen Revisionsdirektor Hilkenbach gespielt haben bedarf ebenfalls dringend einer Klärung, vor allem auch hinsichtlich der Tatsache, dass beide eng mit den Heger's befreundet waren. Und ich bin überzeugt, dass im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Vorstände auch bei diesen Verstrickungen ERHEBLICHES noch ans Tageslicht kommen wird.
Ich bin ebenfalls fest davon überzeugt, dass (nach strafrechtlicher Aufarbeitung sämtlicher persönlicher Verfehlungen aller davon Betroffenen) ein richtiger Neuanfang der VR-Bank Marktredwitz eG unter dem Namen VR-Bank Fichtelgebirge eG nur ohne einen Johannes Herzog und auch nur ohne einen Genossenschaftsverband Bayern gelingen kann.
Warten wir mal ab was die Zukunft bringt, das Kreditgenossenschaftswesen bebt jetzt schon in seinen Grundfesten.
Nr. 3473
Nordlicht
20. Juni 2008, 15:58 Uhr
Betreff: Alles ist gut - Journalismus?Die beiden Artikel in der heutigen Frankenpost sind von der Tendenz leider erneut genau so wenig kritisch wie die bisherigen. Fast ohne jede Kommentierung werden die Aussagen des Vorstands übernommen, so als ob es die zahlreichen Anmerkungen und Kritikpunkte in diesem Gästebuch, die ja wohl auch den Redakteuren der Frankenpost bekannt sein sollten, nicht gäbe.
Medienschelte ist aber nicht das Thema dieses Gästebuchs.
Hier geht es um eine Skandalbank - egal welchen neuen Namen sie sich auch geben mag - , deren unfähige Manager (Vorstand, Verband wie Aufsichtsrat) die Mitgliedern massiv geschädigt haben, z.B. über die Hereinnahme unverantwortlicher Kreditrisiken , die jahrelange Deckung von unfähigen Vorständen und über die bewiesene Wertstellungsabzocke.
Artikel: Investitionen im Kerngebiet
"VR-Bank...konnte sich gut behaupten"
Worauf bezieht sich diese Aussage? Soll das nur bedeuten, daß man überlebt hat? Oder will man sich messen an anderen (erfolgreichen) Genossenschaftsinstituten?
Es fehlt der Maßstab/der Vergleich mit den Vorjahren mit den anderen Banken. So allein sagt das gar nichts.
"Die Dividende steigt von 3 auf 3,5 Prozent"
Mit einem in gleicher Höhe verbesserten Ergebnis ist das jedenfalls nicht zu rechtfertigen.
Auch nicht angemerkt ist, daß man für sein Tagesgeld schon längst eine bessere Verzinsung erhält als die 3,5%, die zudem erst nach einem halben Jahr ausgezahlt werden.
Für eine unternehmerische Beteiligung - mit entsprechendem Risiko - ist das ein erschütternd niedriger Wert.
Diese 3,5% beziehen sich ja nur auf das Kapital aus den Mitgliedsanteilen. Die Gewinnrücklagen der Vergangenheit, die ja nicht ausgeschüttete Gewinne darstellen, werden somit zinslos dem Vorstand zur Verwaltung zur Verfügung gestellt. Würde man die Gesamtkapitalverzinsung mal sehen, dann stehen den ca. 500.000 Euro Bilanzgewinn ca. 25.000.000 Eigenkapital (ohne Nachrangiges Kapital, was ja viel höhere Zinsen erhält!) gegenüber. Das macht dann nur eine Kapitalrendite von ca. 2 Prozent - und das auch nicht aus dem operativen Geschäft, sondern aus der Zuschreibung von Beteiligungswerten.
Und, wo ist der Vergleich mit den übrigen Genossenschaften in Bayern? Die Zahlen wurden doch schon veröffentlicht.
"...Tagesordnung...ob die Bank gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder...zivilrechtliche Ansprüche anmeldet."
Das ist schlicht falsch, denn auf der Tagesordnung steht nicht ob diese angemeldet werden, sondern es erfolgt ein Bericht des Aufsichtsrats dazu. Er würde ja kaum darüber berichten, wenn dies nicht schon geschehen ist - wie auch in dem anderen Artikel beschrieben!
"Die Bank erwirtschaftete .. einen Überschuss..."
Das ist ebenfalls falsch. "Erwirtschaften" heißt doch wohl aus dem operativen Geschäft "erwirtschaften" und nicht durch Bilanzmaßnahmen ein Ergebnis retten, um die Mitglieder mit einer Dividende bei der Stange zu halten.
"...Wachstum von 0,27 Prozent auf 408,7 Millionen Euro liege ...im Rahmen der Erwartungen"
Dass der Vorstand noch auf dieses Miniwachstum mit Prozentangaben rechnet ist beschämend. Denn praktisch heißt das doch kein Wachstum in der Bilanzsumme sondern könnte durch zufällige Effekte am Jahresende bestimmt sein.
"Ausgeliehen wurden 334 Millionen Euro"
Das klingt ja schon mal ganz gut, aber ohne Erläuterung ist das nicht nachvollziehbar oder bewertbar. Ist das die Kundenforderung per Bilanzstichtag? Welche Forderungen sind damit gemeint, Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute (im Vorjahr: Euro 260 Mio (Kunden) + Euro 80 Mio (Banken) = 340 Mio Euro)? Interessant wäre zu erfahren, wieviel Tilgungen es n 2007 gegeben hat und wieviele Neuausleihungen und wie hoch das zugesagte Volumen per Jahresende ist. Das sind alles Faktoren, die von anderen Banken genannt werden, weil sie einen deutlichen Hinweis auf die Geschäftsentwicklung geben.
Faktisch haben die Ausleihungen insgesamt also abgenommen. Wenn man bedenkt, daß die Kreditmarge ein wesentlicher Einnahmefaktor ist, ist auch erklärlich, warum dieser - auch wegen des Wettbewerbs - so eingebrochen ist.
Eine ganz wesentliche Bremse der Kreditvergabe dürfte im Vergleich zu anderen Banken die schwache Eigenkapitalausstattung sein. Diese kann ja auch kaum gestärkt werden, wenn die Gewinne für die Dividenden benötigt werden.
"508 Millionen Euro seien als Sparguthaben angelegt"
Was ist denn damit gemeint? Vom Begriff her sind ja wohl Kundenverbindlichkeiten gemeint. Im Vorjahr waren als Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Kunden in Höhe von 322 Mio Euro ausgewiesen. Die 508 Mio sind nicht nachvollziehbar, da die Sparguthaben damit höher wären als die Bilanzsumme. Das geht schon mal gar nicht. Oder hat sich hier der Autor in der Begrifflichkeit geirrt? - Vermutlich werden hier Verbindlicheiten der Bank und Anlagen der Kunden in Aktien etc. in einen Topf geschmissen. Genaueres wird man dann beim Jahresabschluß sehen können.
"Damit beträgt das Gesamtvolumen der Kunden jetzt über 842 Millionen Euro...Stärke im regionalen Markt"
Da werden dann eben Aktivseite und Passivseite zusammengezählt und kein Unterschied gemacht, daß bei den Ausleihungen ein flotter Anteil Ausleihungen an Kreditinstitute sind, die mit dem regionalen Markt nicht zu tun haben. Es fehlt auch jeglicher Vergleich (.z.B. zur Sparda-Bank oder noch wichtiger zu den Sparkassen) und es fehlt die Entwicklung des Gesamtvolumens.
"Und 366,5 Millionen Euro seien 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr"
Der Autor des Artikels wirft hier Zahlen in den Raum, die in keinster Weise erklärt sind. Was sollen denn die 366,5 Mio Euro sein? Oder sollte das die Summe der Verbindlichkeiten sein?
"An Immobilien-Spekulationen, die zur Subprime-Krise in den USA und bei uns geführt hätten, beteiligte sich die VR-Bank nicht."
Eine solche Aussage gehört wohl im Moment zu jeder Bilanzkonferenz, auch wenn sie nicht vollständig ist. Mal abgesehen von dem unglücklichen Versuch, die Sub-Prime Krise in einem Satz zusammenfassen zu wollen, wird hier wohlweislich nicht erläuert, daß man über Beteiligungen im Genossenschaftsverbund sehr wohl - wenn auch nur indirekt (durch geringere Beteiligungserträge) - betroffen sein könnte.
Im übrigen beteiligt sich die Bank ständig an Immobilien-Spekulationen, denn sie spekuliert ja darauf, daß bei Immobilienkrediten der Wert der Immobilie wenigstens nicht sinkt, so daß die Sicherheiten stets ausreichend sind. In der Vergangenheit hat sich ja gezeigt, daß das eben doch nicht der Fall ist (und der amtierende Vorstand hat daneben noch großzügige Forderungsverzichte trotz vorliegender Sicherheiten gewährt)
"..auf das Kerngeschäft in der Region konzentrieren"
Es wird wird nicht hinterfragt, warum die verkauften Filialen, die bei der Fusion vor einigen Jahren noch zum normalen Geschäft dazugehörten, plötzlich nicht mehr dazugehören sollten bzw. warum die Trennung erst jetzt erfolgt?
"2008 sei man trotz hohen Margendrucks sehr gut gestartet"
Das erste Halbjahr ist fast rum und es wird nur vom Start - im Vergleich zu was?- gesprochen. Die Herren wissen doch schon ganz genau wohin die Reise in 2008 geht. Warum wird dann nichts genaueres dazu gesagt?
"Der Ausbau in Marktredwitz folge voraussichtlich im Jahr 2009"
Warum wird denn Marktredwitz noch ausgebaut (= Vergrößerung) und nicht etwa umgebaut, wenn durch den Verkauf der Filialen auch in der Zentrale weniger Mitarbeiter benötigt werden.
Bezieht sich der "Ausbau" auf das schon seit vielen Jahren zugesagten Nutzungskonzept der HOMA-Gebäudes. Kann davon ausgegangen werden, daß das Gebäude mit einem nicht unwesentlichen Wert weiter verfällt? Warum wurden nicht solche Fragen gestellt? Das ganze soll erst nächstes Jahr in 2009 stattfinden, d.h. ein weiteres Jahr wird die Ruine weiter vergammeln? Worauf wartet der Vorstand oder hat er doch kein Geld oder muß er befürchten, dann nicht mehr im Amt zu sein?
Fazit: Dieser Artikel läßt viele Fragen offen bzw. gibt auf brennende Fragen keine Antworten und erinnert eher an unreflektierte "Hofbericht-Erstattung" als an kritischen Journalismus.
Artikel: VR-Bank in Marktredwitz geht gegen Ex-Chefs vor
Eine kleine Analyse / Interpretation des Gesagten (und noch viel mehr: des Nicht Gesagten) soll den aktuellen Vorstand / Aufsichtsrat ins rechte Licht rücken.
Zunächst, warum gibt der Vorstand die Erklärungen ab? Im letzten Jahr hat das doch noch der Aufsichtsrat gemacht, der ja auch für die Belange des Vorstands zuständig ist?
Warum wird nicht berichtet, daß der derzeitige Vorstand als Prüfer des Genossenschaftsverbandes in der Bank unmittelbar vor seiner Einstellung in der Bank tätig war, und offensichtlich keinen Grund sah, die staatsanwaltlichen Ermittlungen anzustoßen bzw. den Aufsichtsrat dahingehend zu beraten?
Warum wurde die drohende Verjährung nicht schon vorher gehemmt? Weil man vorher alles unter den Tisch kehren wollte!
Warum wird nicht gesagt, daß der Aufsichtsrat als der für die Einladung verantwortlich zeichnende im Vorjahr noch auf den Regress verzichten wollte, ihn nun aber für notwendig hält? Also doch nichts mit Schlußstrich?
Warum hat der Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag unter Verzicht eines Regresses wegen bekannter und unbekannter Verfehlungen unterschrieben? Der Anlaß waren doch bekannte, massive Dienstvergehen, die einfach so unter den Tisch gekehrt werden sollten. Statt dessen wird nun Jahre später mühsam nachermittelt.
Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen sich noch warm anziehen, wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Verletzung der Obliegenheiten des Aufsichtsrats ermitteln sollte. Und eigentlich dürfte das nur noch ein Frage der Zeit sein, denn mit dem Beginn des Regresses gegen den übrigen Vorständen gibt der Aufsichtsrat ja zu, daß er völlig falsch gelegen hat bzw. durch den Verband (wer auch sonst?) falsch beraten wurde.
Woher weiß die Bankführung, daß die Ermittlungen noch Monate dauern werden? Wird wegen des Forderungsverzichts schon wegen Untreue gegen Herrn Herzog ermittelt?
Wird wegen des Verstoßes gegen Bilanzierungsrichtlinien durch den "besten Prüfer" des Genossenschaftsverbandes ermittelt?
Warum schließt Herr Herzog die Option einer Fusion aus? Diese könnte im Interesse der Mitglieder sein, aber offensichtlich nicht im Interesse von Vorstand, Verband und Aufsichtsrat!? Oder möchte er weitere wesentliche Vermögensgegenstände der Genossenschaft an dem Votum der Vertreterversammlung vorbei - und zu Lasten des Garantiefonds der Genossenschaften - an Bankgenossenschaften verkaufen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten könnten. Oder wird - bisher undenkbar in der Genossenschaftsszene - demnächst die Bank insgesamt verkauft und der Überschuß an die Mitglieder verteilt?
Gibt es schon "Fusionsbegehrlichkeiten"? Offensichtlich ja, sonst würden ja nicht so heftig die Eigenständigkeit betont werden.
Es kann im übrigen davon ausgegangen werden, daß wenn eine Fusion dem Vorstand und dem Verband nützen würde, das Fähnlein sich ganz schnell drehen würde und diese hochgejubelt würde.
Aber auch diese Aktivitäten werden in diesem Gästebuch gebührend kommentiert werden, darauf kann man sich hier verlassen.
Nr. 3472
M.
20. Juni 2008, 14:49 Uhr
Betreff: Risikosituation bei der Bank verschärftWas in Eintrag Nr. 3689 steht, das interessiert mich ganz besonders, wie haben die Bilanz- und Kreditprüfer Herzog und Grothoff bei der VR-Bank die Risikolage verschärft? Mit jeder Million an nicht vorgenommener Wertberichtigung hat man doch der Bank und den Vorständen die Höchstkreditgrenze nach dem § 13 KWG um 250.000 € oben gelassen, weil sonst hätte man ja die Wertberichtigung als Verlust ausweisen müssen, weil Gewinne hat man ja die letzten Jahre nie gemacht und damit den Betrag aus den Rücklagen raus nehmen müssen, wie man uns über das Versammlungsprotokoll von 2004 gezeigt hat. Auch ich bin davon überzeugt, dass das schon mit den nicht vertretbaren Risikosituation um die Fusion herum so war und dass man so etwas auch nur in die veröffentlichten Lageberichte schreibt, wenn ein Prüfer die Wertberichtigungen feststellt und ein anderer ein schlechtes Gewissen dazu hat, dass man das ganz unerwähnt lässt, dass es aber dann auch ohne weiteres um hohe einstelligen Millionbeträgen oder gar zweistellig gehen müsste. Es könnte sein, dass die VR-Bank ohne Hilfe der Bilanzprüfer vielleicht ohne Rücklagen dagestanden wäre und auch auf die Geschäftsguthaben zurück greifen hätte müssen. Das ist meine Überzeugung und deswegen dürften Herzog und Grothoff und die Vorgesetzten beim Verband direkt mit an unerlaubten Kreditausreichungen aus der Kredithöhe beteiligt gewesen sein. Es ist schon bezeichnend wie der Staatsanwaltschaft das genannt hat. Denn Kreditgewährungen über die tatsächlichen Eigenkapitalgrundsätze hinaus, die dürften genauso höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich aber auch nach dem Kreditwesengesetz untersagt sein. So etwas dürfte doch niemals aufkommen, da setzt man dann lieber den eigenen Abfangjäger ein, wie es hier geheißen hat. Wer weiß ob wir es nicht noch erleben, dass Herr Herzog einschlägig befragt wird, sehr unangenehm und ohne das Recht Blödsinn zu reden.
Nr. 3471
Bilanzleser
20. Juni 2008, 14:24 Uhr
Betreff: Die Bilanz wieder mit heißer Nadel gestricktMein lieber Mann, die Bilanz 2007 der VR-Bank (= Link) ist wieder mit heißester Nadel gestrickt. 300 € Ertragssteuern, dass sind nur kleinste Verrechnungen aus den Steuererklärungen der letzten Jahre und sonst nichts. Die Erträge aus den Zuschreibungen, dass ist immer wieder das Geschenk des früheren Finanzministers Eichel an die Kapitalgesellschaften bei Hebung von stillen Reserven keine Steuern zu zahlen, da haben sich Mercedes, Allianz und Deutsche Bank Milliarden erspart und natürlich auch unzählige andere. Ein Privatmann soll doch bitte mal seine Aktien verkaufen, die jagt man lieber in Anlagen mit Abgeltungssteuer, weil der Staat seine Verpflichtung in Gefahr sieht den Bürger zukünftig die Grundsicherung zu erhalten.
Hat man den Herrn Herzog schon gefragt, ob er wieder Wertberichtigungen nach hinten verschieben durfte, wenn doch das Jahr 2008 so gut anfing, vor allem damit, dass ihm der Sicherungsfonds dieses Jahr mit dem Verkauf der Vogtlandfilialen nach Plauen die Bilanz in jedem Fall rettet? Ja und für die einzelwertberichtigten Kredite, die man mit rüberschieben durfte, da hat man doch auf den 31. Dezember 2007 jetzt zurück die Zusage der gesicherten Ablösung. Also konnte man da vielleicht kräftig zuschreiben und dafür andere Wertberichtigungen bilden, was bisher nicht möglich war. Das erfreut doch einen Vorstand, wenn er so seine maroden Verhältnisse verschweigen darf und die Verbesserung de Risikolage ausposaunen kann. Wie wär es denn mit einem Bericht an die Mitglieder mit einer EVR für 2008? Hat Herr Herzog dafür heuer die Kurve noch so gekriegt, dass er die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, die man über Interessant sieht, noch eingesetzt hat? Man muss in der nächsten Bilanz auf jeden Fall den Anlagespiegel und die sonstigen Erträge anschauen, dann wird das Stillschweigen zwischen der Volksbank Vogtland, der VR-Bank Fichtelgebirge und dem Sicherungsfonds schon gelüftet werden. Wie schon gesagt, bitte nicht Fachleute für dumm verkaufen, es geht Herrn Herzog und seinen Helfern nur darum Zeit zu gewinnen und über den Tag zu kommen.
Nr. 3470
L.
20. Juni 2008, 12:50 Uhr
Betreff: Warum so eine BerichterstattungWarum fragt die Frankenpost nicht nach um welche Summe es sich handelt? Warum glaubt man dem Prüfer dass er nichts gewusst haben wollte? Wo ist ein Kommentar der Frankenpost wie "Kredite mit leichter Hand" zu einem Bericht im Neuen Tag zu "Durchsuchungen in 22 Filialen", wo man nicht vermeidet den Verlust mit 50 Millionen und die Wertberichtigungen mit 27,4 Millionen € in den letzten Jahren wie bei der VR-Bank einfach unerwähnt zu lassen? Man hat doch bei der Bank den erstverantwortlichen Kontrolleur von damals zum heutigen Abfangjäger gemacht. Geschäftlichen Erfolg bringt er nicht zustande, dafür aber Rückzug zum Kerngeschäft, zuerst Hohenberg und Brand, dann Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal. Und wo ist das Ende, wenn man Zigmillionen an Geschäftsvolumen hergibt, und das nicht als Kerngeschäft bezeichnet, wenn man damit die Relationen verbessern will, nachdem der Vorredner am Pult, einer dieser Herren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz (= Link) vergisst zu erwähnen, dass dank seiner Arbeit in den letzten Jahren 100 Millionen an Aktiv und Passivvolumen abgewandert sind? Denn wenn Herr Herzog sein Kundenvolumen darstellt - über die Zeitung – und ein Wachstum lobt, weil man alles vermittelt weil man die Konditionen am Markt selber nicht aufbringt, dann addiert er doch auch Aktiva und Passiva und Verbundbilanz, sonst verwendet er die Bilanzsumme, die nicht mal das Mittel davon sein dürfte.
Wie viel Fachverstand bringen die Journalisten mit? Wie lange lässt man sich die Verbesserung der Risikolage noch aufbinden, weil die Abschreibungen bei der Bank das Abschmelzen der bestehenden Risiken der Vergangenheit aus nicht vertretbarem Rahmen in niedrigere Kategorien von alleine erledigen, weil irgendwo die Beträge über die Abrechnungsmanipulationen nicht mehr her zu kriegen sind, oder die stillen Reserven für die Dividendenzahlungen verbraucht sind und ein Griff immer wieder in die Rücklagen doch nicht so gut ankommt? Liest man die Lagebericht auch gegen, fordert man die Bilanzen und Lageberichte auch von den Vorständen, mit Namen von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Uwe Heidel und Johannes Herzog? Wenn die gut sind, die Bilanzen, dann werden sie wie Handzettel verteilt, wenn sie schlecht sind, dann werden sie sogar vor den Mitglieder in die Tresore verschlossen. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende Prokurist bei einer großen Firma, oder sitzt ein Aufsichtrat auch noch bei der Zeitung irgendwo mit drin? Ist das Schonjournalismus für einen großen Auftraggeber, wenn man auch die schlechtesten Jahresergebnisse nie hinterfragt? Da könnte man die Seite gleich weiß lassen. Wenn wir die Zeitung nicht mehr kaufen, dann wird der Wert der Annoncen auch runter gehen. Schämt man sich über eine Artikelserie über die Jahre hinweg, wie in Eintrag Nr. 3688 dargestellt, wirklich nicht.
Nr. 3469
Martina
20. Juni 2008, 12:03 Uhr
Betreff: Strafantrag gegen ehemalige Prüfer und die Aufsichtsräte erneuernWer weiß was die neuen Erkenntnisse sind? Vielleicht sind es wirklich Dinge, die Hannelore in Eintrag Nr. 3671 anklingen hat lassen und die man natürlich nicht in die Bankunterlagen eingefügt hat. Man redet ja auch offen davon, dass die drei Vorstände im Sommer 2003 eine Vernichtungsaktion im Archiv auf dem Dachboden durchführen durften. Warum im Sommer 2003? Weil da der Wunsiedeler Kreis auferstanden ist? Rechenschaft, so wie es Hannelore geschrieben hat, dass tut Not, nicht das Herausreden eines hauptverantwortlichen Ex-Prüfers, der alles vielleicht auch noch mit Bilanzbetrug und damit der wieder verschärften Risikosituation bei unserer VR-Bank abgedeckt hat. Zukünftige Ausrichtung unter den katastrophalen Zahlen mit seinem Konterfei, es ist wirklich der Hohn was man uns die letzten Jahre alles auftischen wollte.
Wir dürfen uns nicht nur verhalten, dass wir der Bank den Rücken kehren, weil wir nicht mehr hin gehen, da wurde bei uns zuviel Schindluder getrieben. Im nächsten Jahr sagt uns der Herzog, wenn er jetzt damit durchkommen würde, es gibt keine andere Lösung wie die Fusion und dann kann er wieder nichts dafür, aber den Lohn in der nächsten Vorstandsetage, den will er dann haben.
Jetzt müssen wir die Aufsichtsräte dazu bringen, dass die zivilrechtlichen Ansprüche nicht einfach vergessen werden, weil man es uns ja nicht mehr sagen muss, was man verfolgt. Wir müssen alle Strafanträge noch mal herholen und neu stellen. Ganz besonders den gegen Herzog, Grothoff und Pausch mit den Vorgängen um den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger. Das ist meiner Meinung nach der Schlüssel wie sich Johannes Herzog mit Hilfe der ganzen Prüfungsabteilung vom Verband auf die Vorstandposition gehievt hat. Ich werde nachschauen auf welcher Seite im Gästebuch der Strafantrag zu finden ist. Vielleicht müssen wir den mit den neuen Erkenntnissen auch da um Beihilfevermutungen und Strafvereitlungsannahme erweitern, gegen die Prüfer und die Aufsichtsräte.
Nr. 3468
Bilanzleser
20. Juni 2008, 10:29 Uhr
Betreff: Volksverdummung ohne GrenzenKann man seinen geschäftlichen Misserfolg schlimmer darstellen als die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz in der Zeitung (= Link) wie sie es in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) getan haben? Bis heute ist der Geschäftsbericht noch nicht auf der Seite der Bank eingestellt. Aber an Ausgewählte, da hat man das Hochglanzpapier mit der Selbstbeweihräucherung schon verteilt. Dürfen sich die zwei Herren in der Zeitung darstellen, als hätten sie etwas erwirtschaftet? Die Gewinn- und Verlustrechung (= Link) aus dem Geschäftsbericht zeigt in Position 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit einen Betrag von 554 T€ (laut Herr Herzog in der Zeitung 528 T€ ?), wenn man die Hebung der stillen Reserven über die Zuschreibung vier Zeilen darüber in Position 16. mit 709 T€ abzieht, dann kommt das Minus aus dem Erwirtschaften der Arbeit von Heidel und Herzog im Jahr 2007 heraus. Die Dividende wurde wieder aus der Substanz bestritten. Ein Betriebsergebnis von 0,35 % wurde schön geredet, dass nicht mal zur Verlustdeckung bei den Abschreibungen in Position 13. reicht und ob man die Pauschalwertberichtigungen vom letzten Jahr wieder versteckt auflösen musste, dass wird ein Blick in den Lagebericht zeigen. Das Gesäusel des Herrn Herzog ist nur noch beschämend. Zufrieden laut der Bildunterschrift auf 332 € Steuern aus Einkommen und Ertrag, wahrscheinlich die Differenz aus der eigenen Steuerberechnung der letzten Jahre zum Bescheid vom Finanzamt, bestimmt kein ertragssteuerlicher Gewinn. Es gibt kein Jahr wo er nicht den Aufschwung erklärt und die Talsohle durchritten wissen will. Wer sich so als zufrieden ablichten lässt, der ist fern jeder Realität. Auf jeden Fall verschweigt er sie und es war mit Ein bisschen stolz (= Link) schon so , setzte sich fort mit Hausaufgaben gemacht ( =Link) im letzten Jahr. Es ist Volksverdummung ohne Grenzen aus Zahlen heraus, die man selber macht und niemand Einblick gibt. Diese Bank muss sich mit diesen Vorständen vor den Kunden und Mitgliedern schämen. Die haben solche Führungskräfte nicht verdient. 2008 sei man gut gestartet. Wer's glaubt wird selig.
Nr. 3467
Genossenschaftler
20. Juni 2008, 09:41 Uhr
Betreff: Hat Herr Herzog sich selbst enttarnt?Heute, einen Tag nach der Vertreterversammlung macht die Frankenpost (= Link) mit einem Artikel darauf aufmerksam, dass die VR-Bank Fichtelgebirge angeblich gegen die drei Ex-Chefs vorgehen würde, obwohl die Tagesordnung mit dem Punkt schon lange veröffentlicht ist und der Zeitung auch bekannt gewesen sein dürfte. Es ist unglaublich wie hier Tatsachen verdreht werden. Es ist unglaublich, wie Herr Herzog selbst seine Hände in Unschuld waschen will. Es bleibt eine ganz wesentliche Frage vollkommen unbeantwortet, nämlich die, warum die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz angetreten ist. Werte Besucher dieser hoch interessanten Webseite, wir wissen alle, dass viele Dinge ganz leise an die Öffentlichkeit kommen und wirkliche Ausmaße erst nach und nach durch dringen. Hier wird nicht die Maus zum Elefanten gemacht. Hier wird versucht den Elefanten mit der Mausefalle einzufangen. Es könnte passieren, dass der Elefant den selbst erklärten Retter und Kammerjäger dabei in den Boden tritt.
Aufgrund welcher Vorgänge ist die Staatsanwaltschaft überhaupt hier? Wer hat der Staatsanwaltschaft Dinge vorgelegt, die diese auf den Plan gerufen hat? Herr Herzog hat doch mit Raimund Grothoff schon im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 über den Aufsichtsratsbericht von Horst Pausch mitgeteilt, dass man am 20. 07. 2004 zwei Verstöße der Vorstände nach § 34 Genossenschaftsgesetz an das Bundesaufsichtsamt, die BaFin, gemeldet hatte. Bis heute wurde den Mitglieder und der Öffentlichkeit verschwiegen, ob es um Flex und um Gold, Gold, Gold gegangen ist? Hätte die Staatsanwaltschaft also nicht schon im Sommer 2004 da sein müssen, wenn sie von den Prüfern eingeschaltet worden wäre, die bestens und über alles Bescheid wussten und nicht erst drei Jahre später durch Personen, die sich damit selbst in Gefahr um Arbeitsplatz und Ansehen gebracht haben könnten? Was haben die Prüfer in diesen Fall einfach nicht sehen wollen, über das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) wissen wir doch, dass die Prüfer den Weg dahin gut kennen, wenn es ihnen genehm ist.
Es gibt zu den Fällen keine neuen Erkenntnisse, wie es Herr Herzog bezeichnen will. Es gibt wahrscheinlich nur bisher von ihm verschwiegene. Man muss dazu diesen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) auch sehr sorgfältig lesen. Und nach dieser gravierenden gesetzlichen Norm, die überall angewandt wird, wenn ein Vorstand beschuldigt wird, ist die Formulierung des Herr Herzog ein Skandal. Es dürfte einen großen Unterscheid ausmachen, ob strafrechtlich ermittelt wird, oder zivilrechtlich gegen die Vorstände vorzugehen ist. Im Sinne des Strafrechtes gilt jeder als unschuldig bis er von einem Gericht verurteilt ist. Die gesetzgebenden Parlamente haben aber im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern, die den Anspruch gegen ihn haben, so weit im Wissensvorsprung ist, dass er seine Unschuld beweisen muss. Wenn Herr Herzog erklärt, man warte auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann nimmt man sich die Chance, dass Heger, Wolf und Krämer zu jedem einzelnen Kreditfall, der den Bach runter ging, der in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den Einzelwertberichtigungen oder in den anderen latent ausfallgefährdeten Engagements, die ja laut Staatsanwaltschaft höchst risikoreich und sogar genossenschaftsrechtlich untersagt gewesen sein könnten, selbst nachweisen müssten, dass sie richtig gehandelt haben. Da braucht man nicht viel nachdenken, wenn man auch weiß, dass alle drei gesamtschuldnerisch haften, im Grunde sind die drei am Bettelstab, wenn der Aufsichtsrat seine Pflicht tut, die er im letzten Jahr mit dem Vorschlag der Satzungsänderung über die Verfolgung der Vorstandshaftung auf sich übertragen hat.
Das Datum den Anzeige der Meldung an das BaFin vom 20.07.2004, lässt das nicht auf einiges schließen? K.N. saß am 13. Juli mit den drei Vorständen und drei angeblichen Aufsichtsräten zum Bericht des Goldmärchens in der Kraussoldstrasse. Manfred Heger hatte sogar die Flugtickets schon geordert um am Nachmittag persönlich feststellen zu können, ob 8 Kilo des Goldes tatsächlich in Brüssel am Flughafen in einem Schließfach sind, so soll es in der Aussage von Reinhold Wolf am 25. Februar stehen. Und es war vierzehn Tage vor der Aufsichtratssitzung zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link). Was wollen also die Prüfer und der Aufsichtsrat nicht gewusst haben? Warum zu diesem Zeitpunkt der Verzicht auf bekannte Ansprüche, unbekannte gegenüber den Erklärungen in den Bilanzbestätigungsvermerken gar nicht mehr nachgegangen, dass man die Pflicht hat die Dinge aufzudecken?
Man muss bei § 34 GenG auch den Abs. (6) lesen. Die Ansprüche verjähren in 5 Jahren. Wie viele Ansprüche lässt also der Aufsichtsrat und die Prüfer schon verjähren, denn meiner Ansicht nach hat die zivilrechtliche Haftung mit der strafrechtlichen Verantwortung nicht direkt was zu tun. Die zivilrechtlichen müssen unverzüglich und sofort gestellt werden. Die Sachen ab 2003 und zuvor drohen schon hinten runter zu fallen. wie viele Ansprüche will der Aufsichtsrat und die Prüfung verfallen lassen, weil sich die Staatsanwaltschaft strafrechtlich auf wenige beschränken darf? Denn der Aufsichtsrat darf sich aus seiner Verpflichtung auf keinen einzigen Anspruch beschränken, wenn er ihn festgestellt hat. Man muss selbst zwingend überprüfen welche Ansprüche zu stellen sind und nicht den Staatsanwalt als Ausrede dafür vorschieben.
Warum wird Johannes Herzog und seine Berater vom GenoVerband wohl so verfahren? Das ist die zweite wesentliche Antwort, die man den 17.000 Mitgliedern und der Öffentlichkeit bisher verheimlicht, es ist die Frage der Strafvereitlung vom 4. August 2004 und wer für den Vertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist und wer für den Vertrag nach dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) verantwortlich ist und wer dafür verantwortlich ist, dass man Reinhold Wolf trotz des Wissens in der Bank über das Goldmärchen erst gar nicht belangen wollte. Alle die unbeantworteten Fragen kann man auch auf einen Nenner bringen, warum ist das bei der VR-Bank Marktredwitz alles passiert, nur um einen Prüfer namens Johannes Herzog auf den Vorstandsposten zu bringen?
Weil diese Frage von Verbandsseite und von Seiten des Aufsichtsrates unbeantwortet bleiben muss, weil über die Kontrollpflichtverletzungen und die grenzenlose Mithaftung, auch über die Verträge darüber, alles unter dem Teppich bleiben muss, deswegen bleibt die Kardinalsfrage unbeantwortet. Aber man kann hier wirklich ein „noch“ vor dem unbeantwortet anstellen. Die Dinge sind nicht aufzuhalten. Der Aufsichtsrat ist noch nicht ganz soweit in seiner Erkenntnis wie tief er sich weiter verstrickt, wenn er nicht von sich aus handelt und weil die Bankenaufsicht über die Prüfungsberichte und mindestens über diese Meldung auch im Grunde von den Haftungsverpflichtungen der Vorstände weiß, wird auch hier auf Zeit gespielt. Der Aufsichtsrat ist sich gar nicht bewusst anscheinend, dass wenn er die Ansprüche gegen Heger, Wolf und Krämer untergehen lässt, dass dann § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) alle Ansprüche bei ihm ablädt. Der hat nur einen einzigen kurzen Satz: Für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß , also auch ohne jede Einschränkung. Und am wenigsten hilft, wenn man den ehemaligen Prüfer mit dem Forderungsverzicht davon kommen lassen will. Die alten Vorstände hat man schon zweimal versucht über die Vertreter los zu eisen und sich selber damit freizustellen. Der Fall wird auch noch aufgetischt werden.
Die Tage des Herrn Herzog sind gezählt. Er hätte sich besser angesehen, wie Reinhold Wolf, Manfred Heger und Karl Krämer sich im Goldfall vor Gericht heraus reden wollten. Das kann man machen wenn man nicht aktiver Vorstand ist, sondern ausschließlich seine Haut retten muss. Das Geschwätz von den Fusionsbegehrlichkeiten sollte er besser auch lassen. Die Begehrlichkeiten wurden auf der großen Ebene, auf der er jetzt glaubt mitspielen zu dürfen immer von seinem ehemaligen Arbeitgeber mit angeschoben. Es wird eher so sein, dass seine weit bekannt negativ belegte Person niemand haben will, davon lenkt er mit dem Gerede ab. Er wäre am Ende. Sogar der Sicherungsfond stellt in so einem Fall bereitwillig Mittel zur Verfügung, die man sonst anscheinend den Banken nicht zur Verfügung stellt, bis hin, dass man da über das Statut sogar die Abfindungen mit bezahlt. Einem Statut, dem die deutschen Genossenschaftsbankvorstände bei der Einführung damit gerne zugestimmt haben dürften, wenn Mittel bereit gestellt werden, wenn man auf ihre Verfolgung anderweitig verzichtet. Nur auf den Fall Herzog, da kann man zweifeln, ob man dem eine Abfindung mitgibt.
Nr. 3466
Webmaster
19. Juni 2008, 18:58 Uhr
Betreff: Rundschreiben zum Passus im Kreditvertrag bei Volks- und Raiffbanken an bayerische SteuerberaterManfred Bleil, Wunsiedeler Kreis, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 19. Juni 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261
Rundschreiben an alle Steuerberater in Bayern;
Bayerische Steuerberaterkammer
Betreff: Neuer Passus in den Kreditverträgen der bayerischen Genossenschaftsbanken
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde ein Kreditvertrag der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, vorgelegt. Darin ist zu ersehen, dass die Musterverträge des für die Genossenschaftsbanken zuständigen DG-Verlages ab sofort einen Passus zur Übertragung des Kreditrisikos und zur Datenweitergabe bei Krediten enthalten. Im Gegensatz dazu haben Sie in Ihrer Tageszeitung sicher auch gesehen, dass die Volks- und Raiffeisenbanken eine große Werbestrategie aufgelegt haben, mit dem Motto, Wechseln Sie auf die sicher Seite, wir verkaufen keine Kredite. Die Anzeige ist auch mehrfach in unserem Gästebuch zur Webseite Wunsiedeler-Kreis.de unter Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG verlinkt.
Wir wollen Sie hiermit darauf aufmerksam machen, damit der viel umworbenen Mittelstand unseres Landes nicht von neuen Geschäftsbedingungen in den Kreditverträgen überrascht wird. Wir empfehlen allen uns angeschlossen Kunden einer Volks- und Raiffeisenbank ganz speziell, aber auch allen Kunden anderer Banken darauf zu achten, Verträge mit solchen Klauseln nicht einzugehen. Eine Kopie des Mustervertrages fügen wir bei hier klicken ... (= Link).
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil
Nr. 3465
Aus der Organisation
19. Juni 2008, 18:33 Uhr
Betreff: Wechseln Sie auf die sichere Seite, wir verkaufen Sie mit Haut und HaarWechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), so wurde doch in ganz Bayern geworben. Der Nachsatz, wir verkaufen Sie mit Haut und Haar wurde fallen gelassen. Auch Kreditverkäufe an Finanzinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis, hieß es. Nur liebe Leser des Wunsiedeler Kreises, schauen Sie sich bitte den Link zum Kleingedruckten bei den Kreditverträgen (= Link) an. Wie oft wird die Unterschrift ohne das geleistet, dass man das miteinander liest. Wenn man nämlich als Kunden in Schwierigkeiten kommt, dann hat man unterschrieben, dass man sich verkaufen lässt. Wenn die Bank die Kredite runter bewertet, wenn der Prüfer kommt und eine andere Bewertung als die Bank selber ermittelt, liebe Kunden bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken, was passiert dann mit euch? Ihr habt selbst unterschreiben, dass euer wirtschaftliches Risiko mit der Möglichkeit einer Ausplatzierung durch die Bank auf Dritte besteht. Tür und Tor geöffnet ?
Nr. 3464
Susanne
19. Juni 2008, 18:11 Uhr
Betreff: Der auf eigenen Wunsch AusgeschiedeneWas will Johannes Herzog sagen, er hat nichts gewusst? Wie ich mir die Besucherzahl angeschaut habe, da bin ich auf die Seite http://www.wunsiedeler-kreis.de/news.html gestoßen. Manfred der umstrittene Vorstandsvorsitzende ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. So ein unglaublicher Blödsinn. Dreimal hat man ihn wegen Regressansprüchen nun vor die Vertreterversammlung gebracht. Ist es da ein Wunder, dass die Leute in der Bank nicht zur Arbeit finden? Was war denn das mit der Vertreterversammlung 2004 (= Link)? Die Prüfer haben nichts gesehen. Reinhold Wolf hat doch 2006 noch gesagt unter Abstimmung mit der Prüfung des Genossenschaftsverbandes rechnen wir vor das laufende Jahr wieder mit erhöhten Wertberichtigungen, also wir haben aufgehört, wo wir es nichts mehr unterbringen konnten, so hat es Reinhold Wolf auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) noch verkündet. Und die Prüfer sitzen in den Versammlungen dabei und hören was der Vorstand von sich gibt, also nichts von ich weiß nichts.
Und dann das mit der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link), der Aufsichtsrat darf erst ab der Großkreditgrenze prüfen und 300 Seiten Überziehungslisten monatlich. Lieber guter Johannes Herzog, wo leben Sie denn, auf dem Mond, oder glauben Sie das von uns?
Nr. 3463
Webmaster
19. Juni 2008, 16:04 Uhr
Betreff: zu Eintrag von Namenloser in 3682Keine Sorge liebe interessierte Leser, wir werden dem ehemaligen Prüfer schon nachweisen was er gewusst hat und was nicht. Wenn jemand die fachliche Eignung für sich in Anspruch nehmen will von heute auf morgen eine eine Milliarden-DM-Bank leiten zu können, dann muss er sicherlich die Fähigkeit besitzen jedes Geschäft einer Bank, das er prüft, auch kontrollieren zu können. Gerade wenn er das nicht könnte, dann wäre höchste Alarmstufe, wegen der Risikoträchtigkeit solcher Geschäfte. Da müsste man sich dann doch fragen, ob es in das Geschäftsfeld einer Kreditgenossenschaft passt. Und bei so einer Risikolage, da muss man umso mehr prüfen und nicht aufhören, oder das Aufhören in der Prüfungstätigkeit auch noch vertraglich festlegen lassen. Laut dem letzten Beitrag könnte man meinen, der heutige Vorstandsvorsitzende Johannes Herzog will behaupten er konnte die Risikokredite nicht kontrollieren, die man selber als solche erkannt hatte und zusammen gestellt hat. Keine Sorge wie gesagt, so leicht kommen uns die Herren und speziell einer, nicht davon.
Nr. 3462
Noch namenlos
19. Juni 2008, 15:49 Uhr
Betreff: Nicht raus reden versuchen lieber Johannes Herzog, du hast alles gewusstWie soll das gehen, dass ein Revisor nicht alles nachprüfen kann? Was steht den drin in den Bilanzbestätigungsvermerken 202 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) im 3. Absatz, dass durch die Prüfung Unrichtigkeiten und Verstößen mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Warum solltet ihr sonst da sein, da gewesen sein, ihr Superprüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff, zum Däumchendrehen? Holt ihr euer Geld bei den Banken umsonst ab, nur für Anwesenheit? Wollt ihr euch mit eurer eigenen Dummheit raus reden? Aber lieber Johannes die Sonne bringt es an den Tag und bei gegebener Zeit werde ich meinen Namen auch Preis geben. Alleine was der Wunsiedeler Kreis bei euch und den Behörden vorgelegt hat, dass füllt Bände, ihr habt es immer ignoriert, weil ihr gemeint habt, es interessiert niemand, es erfährt niemand, von dem Spiel das ihr mitgespielt habt. Wenn z.B. Dr. Nickl die Verfehlungen mit den KWG-Verstößen bei Flex erkannt hat und ihr sagt ihr seid daneben gesessen und habt es nicht gesehen, liebe Leute hört auf eure Vertreter und Mitglieder zu verdummen, ihr redet euch nur noch tiefer in die Sch... . Ein Prüfer weiß alles, er weiß mehr als jeder Mitarbeiter der Bank, vor allem wenn er wegen der D2-Situation fast dauerhaft da ist. Jede Liste habt ihr, kein Kreditakt, kein sonstiger Ordner in den anderen Bereichen, kein Blatt kann euch vorenthalten werden. Im Grunde entscheidet ihr was gut und falsch ist. Nach eurem Urteil wird die ganze Arbeit einer Bank ausgerichtet. Ihr macht im Prüfungsbericht die Risikoaufstellung und zwar aus euren Erkenntnissen und nicht aus denen, die man euch vorlegt. Die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), das sind eure Werte aus den Prüfungsberichten. Ihr habt auch eine Aufstellung vom Jahr 2001, wo man schon im ersten Jahr nach der Fusion von weiterhin nicht vertretbarem Risikorahmen gesprochen hat. Ihr habt die Aufstellung gemacht wie viel an Einzelwertberichtigungen man im Jahr 2002 und 2003 ungebucht unterdrückt hat, das stammt nicht von den Vorständen, die mussten das zwangsweise und notgedrungen mitmachen und zum Schluss stellt man sie als die Verantwortlichen hin. Somit heißt es, die Vorstände berichten das was ihr ermittelt habt und nicht umgekehrt. Wenn der Vorstand die EWB nicht will, dann stellt er sie nicht fest und dann kommt ihr so wie ihr es im Bestätigungsvermerk schreibt. Johannes die Lageberichtsvermerke (= Link) dazu die stammen von dir und deinem Freund Raimund. Ihr seid an den Sauereien immer beteiligt, aber nie Schuld, das ist doch schön oder?
Nr. 3461
Insider
19. Juni 2008, 09:37 Uhr
Betreff: Sparverträge mit BonuszahlungenZur Diskussion zu den Sparverträgen bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz in letzter Zeit und auch in Bezug auf Eintrag Nr. 3666 und hier wiederum den Eintrag Nr. 3086 mit dem Entwurf des Schreibens der Verbraucherzentrale an Banken, die so verfahren wie die VR-Bank, sei nun mitgeteilt, dass Auskunftsklage gegen die VR-Bank Fichtelgebirge und ihre Vorstände bezüglich des Nachweises der Zinsanpassungen entsprechend den rechtlichen Bedingungen erhoben wurde.
Nr. 3460
Gesehen
19. Juni 2008, 09:32 Uhr
Betreff: Diese Woche noch 4 Mio. Besucher auf der Seite Wunsiedeler-Kreis.deBesucherzahl am 19.06.2008, 09:29 | Diese Seiten wurden erstmals am 22. August 2004 ins Netz gestellt.
3980484 |
Das ist die Besucherzahl auf der Seite des Wunsiedeler Kreises. Aus technischen Gründen muss man dazu auf der Starseite zuerst eien andere Seite als das Gästebuch anklicken.
Nr. 3459
Klaus
17. Juni 2008, 19:28 Uhr
Betreff: Herr SchelterHallo Herr Schelter,
gibt es wirklich keine Gewissenskonflikte, einerseits als Prokurist bei einem Großkreditnemer, andererseits als Notvorstand in der kreditgebenden Bank! Da spricht man doch sogar bei der Gestaltung der Konditionen mit, oder? Und wenn die gut ausfallen, dann ist doch sicherlich eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber drin, schön für sie.
Was sagt dazu eigentlich der Verband? Der mußte doch sein placet dazu geben, und der Ex Prüferling Herzog, der wußte alles ganz genau.
Es passt so richtig zu dieser Bank, Mauscheleien und Beziehungskisten sind hier irgendwie an der Tagesordnung. Selbst jetzt, da der Staatsanwalt ermittelt, ist jedes Mittel recht, um zu vertuschen und weiterzumanipulieren. Letztes gutes Beispiel sind da ja die Bonussparverträge. Hier wird wieder versucht, die Kunden einzuschüchtern und Auskünfte zu verweigern, so daß Kunden gezwungen sind Auskunftsklage einzureichen.
Wieviel Dreck müßt Ihr am Stecken haben, wenn ihr auf eindeutige Fragen einfach die Antwort verweigert und auf den Klageweg verweist.Hat ein Kunde wirklich nicht das Recht, zu erfahren, woran sich der variable Zins orientiert, an den Bundesschatzbriefen, an den zehnjährigen Spareinlagen oder an was sonst? Warum teilt ihr das den Kunden eigentlich nicht mit? Was habt ihr schon wieder zu verbergen? Warum wollt ihr verhindern daß eure Kunden das überprüfen können?
Herr Heidel, Herr Schelter, Herr Herzog, sie sind hier gefragt! Übrigens auch der gesamte Aufsichtsrat!
Hier geht es nämlich um die Einlagen eurer Kunden, davon lebt ihr alle in der Bank, und eure Kunden sparen, um für`s Alter vorzusorgen oder einfach um ne Anschaffung zu finanzieren, und da denkt ihr euch vielleicht, was solls, soviel Geld brauchen die nicht, hauptsache die Bank, denn die muß ja unsere Gehälter bezahlen.
Mit dieser Einstellung habt ihr bereits die Kreditnehmer abgezockt, jetzt vielleicht auch noch die Sparer?
Wie weit ihr damit kommt seht ihr ja, schaut euch doch mal den Weg eurer Bank in den letzten 7 Jahren an! Arme VR Bank, aus der einstigen Musterbank ist ein notleidendes Institut geworden, das jetzt sogar schon sein Tafelsilber verscherbelt um über die Runden zu kommen. Schuld ist nicht die Bank, schuld sind die in der Bank verantwortlich handelnden Menschen, bzw deren Aufsichtsrat.
Klaus
Nr. 3458
Uwe
17. Juni 2008, 17:52 Uhr
Betreff: Danke Hans-PeterSo sehen wir also wie man Karl als 57-Jährigen heim geschickt hat. Mit vollen Bezügen, als Dank für die tolle Arbeit. Marth und Dittrich, mit deren Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen man jetzt Johannes Herzoig rettet, die hat man dem Staatsanwalt vorgeführt. Sind da die Vergleiche mit dem Münchener Gästebuch wirklich nicht erlaubt?
Nr. 3457
Nordlicht
17. Juni 2008, 17:29 Uhr
Betreff: Zu 3673 - starker Tobak gegen AufsichtsratsvorsitzendenAuf den offenen Brief darf nicht mit einer Antwort gerechnet werden, denn das einfache Mitglied hat (dummer Weise) seine Rechte (insbesondere Auskunftsrechte) mit der Einführung der Vertreterversammlung weitesgehend aufgegeben. Suchen sie sich einen (ihren) Vertreter, der für Sie auf der Vertreterversammlung oder auch sonst direkt an den Aufsichtsrat genau diese Fragen stellt. Es wäre interessant zu erfahren, wie sich der Aufsichtsrat (mit Hilfe des jeder Zeit Stellung nehmenden Verbandsvertreters) dann verhält bzw. sich raus windet.
Warum hat es aufgrund des offenen Briefes keine Aufforderung zur Unterlassung gegeben? Das ist doch ein gängiges juristisches Mittel, um falschen Aussagen entgegen zu treten.
Es scheint ganz so zu sein, daß die in dem Schreiben dargestellten Sachverhalte zutreffend sind?!
Ein ganz wesentliches Prinzip scheint bei der VR-Bank ausgehebelt zu sein, nämlich, daß im Aufsichtsrat in eigener Sache nicht mit entschieden werden kann, da ein offensichtlicher - nicht behebbarer - Interessenkonflikt vorliegt. Wenn es nur um ein paar Euro ginge, könnte noch darüber hinweggesehen werden, weil es unwesentlich ist.
Wenn es aber ein (der) Großkreditnehmer der Genossenschaft ist, dann sollte schon die Verfahrensregeln eingehalten werden. Neben den Verfahrensregeln sind hoffentlich auch die Konditionen (Zinssatz/Marge) angemessen und nicht zum Schaden der Genossenschaft und seiner Mitglieder!?!
Das demokratische Prinzip und die (unabhängige, sachkundige) Aufsicht über den Vorstand des Aufsichtsrats sind bei dieser Bank bei dieser Konstellation (jeder weiß von den Leichen im Keller des anderen und ist jeweils abhängig) ad absurdum geführt worden. Die Mauern um das Kartell des Schweigens sind aber schon löchrig. Einige Lecks hat es ja schon gegeben und die Staatsanwaltschaft hat hoffentlich schweres Geschütz aufgefahren.
Die VR Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, gehört offensichtlich nicht den Mitglieder, die ihr Vermögen durch die von Ihnen beauftragte Vorstände unter der Aufsicht des die Mitglieder vertretenden Aufsichtssichtrats verwalten läßt.
Sondern es ist genau anders herum - die Vorstände scheinen unter Beihilfe des Aufsichtsrates und des Verbandes ganz so zu schalten und walten wie sie es für richtig halten.
Da werden Zusagen gemacht, die einfach ohne Erläuterung nicht eingehalten werden (z.B. frühzeitige Information).
Da werden mit einigen Filialen wesentliche Vermögensgegenstände verkauft, obwohl die nach eigener Aussage bei der Fusion doch prächtig ins Konzept gepaßt haben.
Da wurde bei der Fusion den Vertretern noch ein zukünftiger Vorstand vorgestellt, obwohl hinter den Kulissen längst geplant war, daß dieser nie so aktiv werden sollte.
Da werden die Mitglieder mit einer völlig unzureichenden Tagesordnung über die anstehende Vertreterversammlung ausschließlich über das Internet informiert, obwohl wegen des relativ hohen Altersdurchschnitts anzunehmen ist, daß viele Mitglieder kein Internet haben.
Da werden Mitgliedern offensichtlich schikanös die satzungsmäßigen Rechte verweigert - rechtzeitige Kopie eines Jahresabschlusses -, weil angeblich eine Sekretärin den Schlüssel mit in den Urlaub genommen habe. Ganz so, als ob es nur ein Exemplar gäbe und die Vorstände oder der Aufsichtsrat keine Kopien hätten.
Da weiß der Aufsichtsrat nicht, wie er es mit den ehemaligen Vorständen halten soll und legt den Fall (vermutlich nach Abstimmung mit den Verbandsjuristen) immer wieder - aber nie vollständig - der Vertreterversammlung zur Entscheidung vor. In der Zwischenzeit kassieren die Herren, die für die desolate Situation der VR-Bank ganz wesentlich verantwortlich sind, zu Lasten der Mitglieder weiterhin ihre üppigen Pensionen.
Mitglieder und Vertreter? Ach, was interessieren die berechtigten Interessen der Mitglieder und Vertreter (handverlesen durch den Vorstand?!?), die haben ja eh keine Ahnung und werden schon wegen des Kostenrisikos nicht den Klageweg beschreiten oder sind u.U. wirtschaftlich abhängig. Das höchste Organ der Genossenschaft - die Vertreterversammlung - wird bewußt falsch informiert. Fragen und Anträge aus der Versammlung werden ignoriert. Scheinbar werden auf den Vorversammlungen schon alle wesentlichen Dinge - ohne Protokoll - besprochen bzw. die Vertreter werden eingeschworen. Das hebelt die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft systematisch aus. Insbesondere, wenn es wie in der Vergangenheit um den Regress gegen ehemalige Vorstände geht.
So hangelt man sich von Jahr zu Jahr. Es fehlt nur noch, daß sich der Vorstand für den Verkauf der Filialen feiern läßt, weil er es geschaft hat, diese an einen Käufer abzugeben, der ohne den Garantiefond der Genossenschaften nicht überlebensfähig wäre aber offensichtlich doch Kredit erhält.
Da bleibt nur noch zu sagen:
Viel Spaß auf der anstehende Vertreterversammlung. Und ein Aufruf an die Mitglieder - fragen Sie ihre Vertreter - schreiben sie massenhaft Leserbriefe, wenn wieder unsinnige / unkritische Pressemitteilungen veröffentlicht werden.
Nr. 3456
Hans-Peter
17. Juni 2008, 17:11 Uhr
Betreff: Keine Sorge alles archiviertZu Beitrag 3675
Ach Uwe, wir machen uns doch da keine Sorgen. Artikel wie den in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) oder den tollen Zeitungsbericht zum Rausschmiss von Karl Krämer (= Link) hat man da ja sowie so nicht gefunden. Und ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren, den haben wir schon gespeichert und den Kopf von Werner Schelter, den bringen wir auch wieder rein. Klar dass man den Stolz löschen muss, wenn man den Vorstand Reinhold Wolf neben Johannes Herzog und Werner Schelter jetzt vielleicht doch anzeigen muss. Vielleicht ist Johannes Herzog auch bald dran, da muss man die Rückschlüsse auf alle anderen so weit wie möglich raus nehmen. Wie will man denn eine Artikelserie von die in Eintrag Nr. 3642 immer und immer wieder erklären? Die stammt vom letzten Jahr und ist auf der Bankseite auch nicht zu finden.
Nr. 3455
Uwe
17. Juni 2008, 16:48 Uhr
Betreff: Internetseite BankWer hat es gemerkt bei Presse hat man aus der Internetseite der Bank (=Link) das Jahr 2006 gelöscht. Demnächst wird man den tief verwurzelten Opa Reinhold Wolf löschen.
Nr. 3454
Jürgen
17. Juni 2008, 16:35 Uhr
Betreff: Bilanzbestätigungs vermerkeIch habe eben die Bilanzbestätigungsvermerke in Eintrag Nr. 3670 angeschaut. Kann ein Verbandsvorstand und ein Leiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes so etwas, wie im dritten Absatz steht, guten Gewissens unterschreiben, oder gefährden die damit ihre eigenen Stellung. Sollte man die Sache dem Wirtschaftsprüferinstitut nicht klar und deutlich aufzeigen und da nachfrgen, was die von so etwas halten. Haben die tatsächlich bei so einer Sache kein schlechtes Gewissen? Wenn ich da an das Fusionsgutachten denke und was da mit vereinbaren Interessen für die Mitglieder gestanden hat und dass man heute die Vogtlandfilialen mit Kunden aus unserem Landkreis verkauft, da versteh ich die Welt nicht mehr. Glauben die wirklich, weil sie die Unterlagen selber unter Verschluss haben, dass ihnen keiner auf die Schliche kommt?
Nr. 3453
Manfred Bleil
17. Juni 2008, 16:14 Uhr
Betreff: Mein Schreiben vom 12. März 2008 im AnhangOffener Brief an:
Herrn Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6
95615 Marktredwitz
Werter Herr Schelter,
ich finde es schon sehr traurig, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und frühere Notvorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, es nicht für notwendig erachtet auf Anfragen (siehe Eintrag Nr. 3612) zu antworten. Wir wissen beide, dass es sich nicht nur um Geplänkel handelt. Ich gebe Ihnen nochmals bis Freitag, den 20. Juni 2008, Gelegenheit zu antworten, andernfalls werde ich Politik, Presse, zuständige Behörden und eventuell Gerichte auf dem Klageweg um Rat und Hilfe bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil
Nr. 3452
Susanne
17. Juni 2008, 16:09 Uhr
Betreff: Morgen, Mittwoch, 18. Juni 2008 BilanzpressekonferenzStimmt es, ist morgen die Bilanzpressekonferenz der VR-Bank in Marktredwitz? Lassen sich die Herren Herzog, Heidel und Schelter gemeinsam ablichten. Was fällt ihnen für eine Schlagzeile ein, was für eine Bildunterschrift? Hausaufgaben gemacht, das ist abgedroschen. Hausaufgaben gemacht, oder Erbsen gezählt? Kommt nur die Frankenpost und der Neue Tag, oder hat man kritische Presse von außerhalb auch geladen, die nicht von den großen örtlichen Anzeigen profitieren? Hat die Frankenpost noch Bilder im Archiv von den drei Vorständen, beispielsweise wie man sich mit gespitzten Bleistiften ins Bild setzte (= Link). Wie hieß da die Bildunterschrift? „Wir haben nichts Rechtswidriges gemacht und immer richtig abgerechnet“, unterstützt vom nicht existierenden Fachausschuss für Bankrecht des Genossenschaftsverbandes? Hätte man besser geschrieben, wir haben die richtigen Freunde, die uns unsere unsauberen Machenschaften helfen zu vertuschen, angefangen von Abrechnungsbetrug bis zur Abholung von Sicherheiten, nachdem die Kunden über unsere Arbeit gestolpert sind, ohne dass davon beim Kunden oder der Bank auch nur eine Mark oder eine Euro angekommen wäre? Da frag ich mich bis heute wie denn die in Eintrag Nr. 1372 zu sehenden LKW’S und die Leute bezahlt wurden? Waren die schon aus Tschechien oder Polen? Wurden die auf Provisionsbasis (!?) bezahlt?
Nr. 3451
Hannelore
17. Juni 2008, 14:58 Uhr
Betreff: Rechenschaft?Werden denn jetzt die Lumpen zur Rechenschaft gezogen?
Oder haben die wieder Absprachen getroffen für den 19., war deshalb dem Krämer sein Russenauto am Montag vor der Bank, haben die beiden Krämer und Herzog oder vielleicht sogar noch mehrere sich abgesprochen?
Wann gibt denn die Staatsanwaltschaft einen Pressebericht über den aktuellen Stand ?
Und wann wird denn Oberlump Heger zur Rechenschaft gezogen? Herr Staatsanwalt, gehen sie doch nach Leibnitz an der Grenze zu Maribor, dort hatten die Kerle die Konten, der Heger mit Kontovollmacht? Oft genug sind die beiden Freunde dorthin gefahren. Alleine wegen derAusreden des Heger bei der Insolvenz der Flex in Slowenien müsste er als Verantwortlicher eine schöne Strafe erhalten.
Wird auch die Tatsache abgearbeitet, dass der Heger dem Richter in Weiden, heute in TIR, mit Hilfe seines Steuerberaterkumpels überhöhte Lagerbestände bescheinigt hat und auf Grund dessen auch die Staatsanwaltschaft und der Richter belogen wurden, lässt sich das die Staatsgewalt gefallen?
Aber der Heger ist wahrscheinlich einige Stufen nach oben gefallen, wieso kann er eine Finanzierung durchführen über einen aktuellen Neubau im Verbund mit den Stadtwerken WUN, da ist doch der Beck der Chef? und der Martini ist sogar dort angestellt, und ist er nicht auch noch im Aufsichtsrat beim Herzog??
Schöne Aussichten armes MAK.
Nr. 3450
Genossenschaftler
17. Juni 2008, 11:47 Uhr
Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft die Prüfungsberichte 2002 und 2003 mitgenommen?Was werden wir über die VR-Bank Marktredwitz noch erfahren, deren Namen der frühere Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog versucht zu löschen? Hat der Staatsanwalt die Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 mitgenommen und ausgewertet? Stehen da die richtigen Einzelwertberichtigungen, die eigentlich notwendigen, drin, oder wie sollte man sonst die Hinweise in den Lageberichtsvermerken (= Link) werten? Wie steht es mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) unter Beachtung deutscher Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung? Legalisieren Unterschriften eines Verbandsvorstandes Gschrey, zweimal eines Prüfungsabteilungsleiters Eberle, eines Prüfungsdirektors Hilkenbach, dass man nicht nach § 252 Handelsgesetzbuch (HGB), Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) bilanziert hat? Wo ist da die Überwachung durch die Bundesbank und das BaFin? Für was gibt man Bilanzen und Prüfungsberichte denn da hin? Dass man nach Gutdünken und Absprache mit den Verbänden verfährt? Ist der ganze Zusammenhang noch der Rettungsanker des Prüfers, der das vor Ort alles durch gezogen hat und heute wieder mit dem Aufsichtsrat die alten Vorstände – angeblich – wegen zivilrechtlicher Inanspruchnahme vor die Vertreterversammlung bringt?
Wann kommt diese Angelegenheit zur Sprache? Wer untersucht welche Folgen es für die Ausfälle bei der Bank hatte, dass man die Kreditgrenzen bei der Bank nicht entsprechend den Vorschriften zu § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) anpassen ließ und ob das eine Verletzung der Aufgaben der Prüfung nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und der Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch den Prüfungsverband mit allen Haftungsfolgen war? Warum lässt man die VR-Bank Marktredwitz mit ihrem Vorstand Herzog durch die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Umweg Volksbank Vogtland sanieren und zieht nicht die tatsächlich ursächlich Verantwortlichen, nämlich den Verband und die Prüfer, zur Verantwortung? Dieses Exempel zu statuieren, das will man vermeiden.
Auch mit den Sparverträgen, bitte liebe Kunden meldet Euch beim Wunsiedeler Kreis. Es ist nicht nur eine Pflichtverletzung gemäß dem in Eintrag Nr. 3660 hinterlegten Verbandrundschreiben wenn man auf der Sollseite bei den Kunden absahnt, genauso dürfte es eine Pflichtverletzung sein, wenn man den Kunden die zustehenden Zinsen auf der Habenseite vor enthält. Und es könnte wieder Bilanzbetrug sein, wenn berechtigte Nachforderungen der Kunden wieder nicht als Risikorückstellung in den aktuellen Abschlüssen auftauchen, obwohl sie drohend am Himmel stehen.
Nr. 3449
Uwe
17. Juni 2008, 09:24 Uhr
Betreff: Herr Johannes Herzog, der Abklatsch von Baron MünchhausenMan muss sich wirklich die Musterrede von Herrn Herzog (= Link) von vor ziemlich genau zwei Jahren auf der Vertreterversammlung 2006 anschauen, da kommt heraus, mit welcher Arroganz er auftritt und was er an leeren Sprechblasen alles verzapft. Was interessieren denn die Geschäftsberichte von 2005 und 2006 auf der Internetseite der Bank? Bei 10 bis 20 %-igen Veränderung nach unten, da will man den aktuellen Abschluss sehen, oder sollen die 80 Vertreter, die Multiplikatoren laut Johannes Herzog, die als Handzettel bei Mitgliedern austeilen, weil man sich das Porto nicht leisten kann? Der Verkauf der Vogtlandfilialen zeigt vielleicht mehr als man es erkennt, welche Fähigkeiten in der Führungsspitze dieser Bank sitzt. Das einzige was an Marktführerschaft vorhanden ist, ist der moralische Appell an die Kunden, doch bei der ortsansässigen Bank zu bleiben. Warum haben die Vorstände nicht den Mut den Geschäftsbericht hier einzustellen. Gedruckt ist er doch, auch wenn die Bilanz durch die Vertreter noch nicht abgesegnet ist. Gedruckt mit den schönen Worten man hätte erste Erfolge erzielt. Gedruckt nur mit anderen Worten, als „ein bisschen stolz“, oder „wir haben im Jahr 2006 unsere Hausaufgabengemacht“, immer wieder die Beschreibung der Hoffnung in die Zukunft und die Verleugnung der katastrophalen Vergangenheit und der tristen Gegenwart.
Doch mein Herr, im Hintergrund wird der einzelne Kunden nach wie vor behandelt, als sei er nur dazu da geschröpft zu werden. Und die Kunden zahlen kräftig heim, ein unzufriedener Kunden, das ist die schlimmste Werbebotschaft für einen wirtschaftlich arbeitenden Betrieb. Das Lauffeuer der negativen Erfahrungen der Kunden sind es, warum die Talfahrt nicht gestoppt wird. Schauen Sie sich den Eintrag Nr. 3642 an Herr Herzog, Sie lesen doch das Gästebuch öfters wie jeder andere Besucher auf der Seite, welche Signale die Bank aussendet. Sind es keine Signale, wenn sich die Kunden in die Abzählreihe stellen dürfen und jeder Siebte wegen der katastrophalen organisatorischen Aufstellung der Bank als Risikogefahr bezeichnet wird? Die Arbeit der letzten drei Jahre wäre umsonst gewesen, wenn man die Ostfilialen nicht zu Geld machen hätte können, aus der Geheimschatulle der deutschen Genossenschaftsmitglieder, die man bereitwillig einsetzt um sonst die Fusionen zu fördern, mit 80 Millionen unterstützt, wie in München diskutiert wird, oder waren es doch die 120 Millionen, die der Zweigstellenmann genannt hat? Nur ohne die Fusion, da hätte es das Geld angeblich nicht gegeben, da hätte man die Vorstände abgesät und unter die Brücke geschickt. Aber weil sie mitmachten, da erhalten sie als Prämie unglaubliche Pensionen mit Mitte 50.
Sind die Negativsignale nun nur in Marktredwitz hörbar und ganz kräftig spürbar, oder leist man die auch aus den Verbandsstatistiken heraus, aus der Prognose der Ertragssituation für 2008 für die Kreditgenossenschaften? Wenn man den Mitgliedern die Bilanz verwährt, wenn sie sich vor der Versammlung informieren, wenn man den Kunden verhöhnt, weil er seinen Sparvertrag gerecht nachgerechnet haben will, dann kann man darauf setzen, dass mit denen wieder Zehn oder gar Hundert von dannen gehen.
Herr Herzog soll sich das endlich auf seinen Block vor sich schreiben, wenn er jetzt vorgibt, drei Jahre Arbeit einzusetzen, dass man die Bank wieder ordentlich organisiert, dann setzt man das nicht nur wegen den alten Vorständen ein, dann setzt man das ein, weil man sich als Genossenschaftsverband mit diesen Vorständen verbündet hatte und eine Fusion von zwei wahrscheinlich kaputten Banken durchgezogen hat, ohne das mit befähigten Leuten zu machen und ohne eine geordnete Organisation einzufordern. Was braucht es mehr Beweise als die Aussagen in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) und dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link)? War „ein bisschen stolz“ (= Link) vor zwei Jahren in der Frankenpost Hohn und Spott an die Adresse der geschädigten Kunden, oder sitzt Johannes Herzog so auf dem hohen Ross, das er die Wirkung seiner unfassbaren Worte gar nicht begreift, oder dass er glaubt, er hat es nur mit Dummen in seinem Publikum zu tun?
300 Seiten Überziehungslisten pro Monat und darin enthalten unzählige Male Flex und Gold, Gold, Gold mit eigentlich undenkbaren Beträgen, das ist neben der Risikosituation aus Folie zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und dem Konterfei des Herrn Herzog darunter mit der sich laufend wiederholenden Beschwörung der Zukunft, das Ergebnis der Arbeit der Prüfung der Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz, wo man sechs Wochen vor der normalen Vertreterversammlung eine außerordentliche abhalten musste um den verteufelten Namen zu tilgen. Auch da haben die fehlgeschlagenen Versuche, das aus den Köpfen zu drängen schon Tradition und beginnen mit dem Vertrag mit Manfred Heger, wo man den Verzicht auf Alles sogar den Mitgliedern vorenthielt, den die Prüfer und die Abteilung des Dr. Bauer in München mitgebracht haben, wo man Horst Pausch zwei Tage nach der Versammlung wahrscheinlich mit der dümmlichsten Ausrede über Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) in der Zeitung, zum Rücktritt bewegt haben dürfte, fortgesetzt über alle die Jahre mit den immer wieder hinter den Kulissen niedergeschmetterten Regressen gegen die Vorstände, die wahrscheinlich nur die Befreiungsaktionen für Aufsichtsrat und Prüfung selbst darstellen sollten, bis hin, dass die Staatsanwaltschaft nun die Arbeit der Prüfung in die Hand nehmen musste.
Herr Herzog kann sich gerne als spendierfreudig ablichten lassen, wenn er nur die GuV bei der Bank seit seiner Anwesenheit als Prüfer und als Vorstand neben einander präsentiert, so wird er aufzeigen müssen, was die Bank der Region über die Kreditverluste angetan hat und was die Bank über fast Null an Steuerzahlung aus den Erträgen schuldig geblieben ist. Die Kunden sind nicht dumm Herr Herzog, sie können Ihre Leistung bei dieser Bank sehr gut einordnen und auch Ihre Mitverantwortung. Seinen Sie stolz darauf, dass Sie Ihren eigenen Mist präsentieren dürfen, auf nichts anderes können Sie stolz sein. Sie verkaufen Ihre Kundschaft um sich zu retten, die in Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal und mit ihnen die in Reichenbach und anders wo, auch das ist Signal genug und um an die Dinge zu kommen, da hat man Mitglieder dort vor Jahren schon belogen und die Vorstände bei der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Heger, Krämer und Wolf hat man aber ganz schnell nach Oberwiesenthal fahren lassen um zu sondieren, was man denn aus dem Sporthotel alles heraus ziehen könnte. Steht es nicht so schon in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 und was das Mitglied schon in Eintrag Nr. 32 von der Fusion hielt?
Nr. 3448
Beobachter
16. Juni 2008, 18:20 Uhr
Betreff: Genau dass muss man bei der VR-Bank Marktredwitz auch öffentlich fragenIm niedersächsischen Sottrum wurden die Vorstände wegen Kreditverlusten abberufen, hier ein Zeitungsartikel dazu (= Link). Aber da war die öffentliche Diskussion nicht mit der allgemeinen Stellungnahme beendet. Hier wurde ein umfassender Leserbrief (= Link) auch mehrspaltig abgedruckt, der kritisch nach der Verantwortung des Aufsichtsrates fragte. So einen offenen Journalismus wünschen wir uns auch bei uns. Will die Zeitung bei uns wieder bis zum allerletzten Tag warten und dann wieder nur die Stellungnahme von Johannes Herzog abdrucken?
Nr. 3447
Kunde
16. Juni 2008, 18:07 Uhr
Betreff: Mich wollten sie einschüchtern mit meinem SparvertragAls ich mich bei der Bank gemeldet habe, weil ich den Sparvertrag nachgerechnet haben wollte, da wollten die mir doch sagen, sie hätten ein teures Gutachten dafür machen lassen und sie hätten alles richtig gemacht – wieder mal – und wenn ich keine Ruhe gäbe, dann müsste ich das Gutachten bezahlen. Aber meine Herren, ich lass mich nicht einschüchtern. Wenn ihr mir den Vertrag nicht nachrechnet, dann mach ich eine Auskunftsklage. Vielleicht hilft mir der Wunsiedeler Kreis und die Schutzgemeinschaft und wir hängen alle anderen Kunden mit dran. Ich bin mir bombensicher, dass ihr nicht nach einer vergleichbaren Marktzinsberechnung die Zinsen runter genommen habt, wenn ich seh was man mir zuerst vorgerechnet hat, dann tränen mir sowie so die Augen was zum Schluss raus gekommen ist.
Nr. 3446
Webmaster
16. Juni 2008, 17:59 Uhr
Betreff: Wer hat oder hatte bei der VR-Bank langfristige Sparverträge mit Bonuszahlungen oder ähnlichem?Vor einiger Zeit haben wir zu Sparverträge der VR-Bank mit Bonuszahlungen oder vergleichbaren Verträgen Stellung genommen oder Besucher haben hier dazu diskutiert. Wir wollen noch mal daran erinnern und ihnen die Gelegenheit geben uns solchen Verträge aufzuzeigen. Hier sämtliche Einträge dazu, die wir auf die Schnelle noch mal zusammengestellt haben (jede Eintragsnummer ist ein Link): Eintrag Nr. 3077, Eintrag Nr. 3084, Eintrag Nr. 3085, Eintrag Nr. 3086 (Musterbrief der Verbraucherzentrale anhängend), Eintrag Nr. 3087, Eintrag Nr. 3088, Eintrag Nr. 3113, Eintrag Nr. 3115, und Eintrag Nr. 3116.
Nr. 3445
Susanne
16. Juni 2008, 17:20 Uhr
Betreff: Wieso soll nur der alte Vorstand haften?Wir haben doch nach wie vor einen der Hauptverantwortlichen da für das Schlamassel, was Reinhold Wolf mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hat. Sein Bild ist mit der zukünftigen Ausrichtung in dem Link passend doch gleich drunter unter den katastrophalen Zahlen, wo man uns Kunden der VR-Bank zum Risiko erklärt hat. Zukünftige Ausrichtung mit wiederholter Haftungsverhandlung auf den Vertreterversammlungen weil man mit der unsauberen Arbeit als Prüfer die Staatsanwaltschaft in die Bank geholt hat. Wie lange will er uns denn noch den Bären aufbinden, dass die Sachen ihn nichts angehen würden, weil sie, wie er es der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) gesagt hat, alle vor 2004 waren? Wie lagen wollen wir es noch zulassen, dass diese Leute unsere Bank mit solchen Zeitungsbildern (= Link) in Verruf bringen, nur um sich selber raus zu reden. Herr Herzog und Herr Grothoff haben doch Heger, Wolf und Krämer mit den Lageberichten (= Link) bestätigt, dass man ihnen das Eigenkapital gelassen hat, dass sie die Kreditgrenzen auch ja hoch halten konnten.
Johannes Herzog brauchte es doch als Erster, dass Manfred Heger im August 2004 mit dem Verzicht auf alle Ansprüche verabschiedet wurde und heute haben wir dank des Prüfers von damals, dem heutigen Vorstandsvorsitzenden unserer Bank die Vergangenheit wieder auf dem Tablett, weil wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft seine Arbeit übernehmen musste. Diese Prüfung war schon aus dem Grund nichts wert und heute geht es darum, ob nur der Vorstand von damals oder auch die Prüfer von damals (wie hieß den der gleich nochmals?) mit verantwortlich ist. Millionen hat man geholfen kaputt zu machen, anstatt es zu verhindern. So blind konnte man doch bloß absichtlich sein. Und darum müssen wir den Mann in seiner heutigen Verantwortung zur Rechenschaft ziehen und den besten Grund hat er mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) geliefert. Damit fangen wir dann an und aufhören tun wir nicht mehr so schnell. Und wenn es der Aufsichtrat nicht tut, dann packen wir eben den, der ist genauso mit schuld.
Nr. 3444
Hilde
16. Juni 2008, 13:33 Uhr
Betreff: FiliailverkaufHallo Webmaster,
bitte geben Sie uns doch Informationen, wie das nun mit Flex und Gold, Gold weitergeht. Nun ist am 19. Vertreterversammlung und niemand weiß eigentlich, was da abläuft!
Haftet dafür eigentlich nur der Vorstand, oder auch der Aufsichtsrat?Wie sieht es eigentlich mit der Haftung vom Prüfungsverband aus? Die, bzw. Herr Herzog muß das doch gesehen und abgenickt haben. Sicher gibt es doch Kriterien für die Vergabe von Krediten, oder nicht? Ohne Sicherheiten werden hier Gelder verschleudert, ohne daß jemand was tut!
Ich bin der Meinung, daß hier die Delegierten nachhaltig und hartnäckig Fragen stellen müssen, vorallem über die Frage der Haftung, wegen fahrlässiger Kreditvergabe.Lasse sich niemand mit der Antwort abspeisen, es handele sich hier um ein schwebendes Verfahren, denn hier geht es doch um Geld unserer Bank! Zumindest muß geklärt werden, wer denn damals geprüft hat, und wie der Aufsichtsrat dazu stand.
Wenn ich heute in der Zeitung lese, wie der ehrenwerte Herr Pausch hofiert wird, der ja auch mal in den Genuß eines Forderungsverzichts kam, und der lange Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender mit Heger jun.und sen. zusammengewirkt hat dann stellen sich mir die Haare zu Berge. Hut ab vor jedem kleinen Handwerker, der mit der Abzahlung seines Kredits seinen Betrieb sauber über die Runden bringt.
Solche ehrlichen Leute werden dikriminiert, wenn man den Betrügereien nicht knallhart nachgeht!
Grüße Hilde
Nr. 3443
Beobachter
15. Juni 2008, 13:25 Uhr
Betreff: Hat der Webmaster Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden erhaltenMeine Frage an den Webmaster, habne Sie Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank auf ihren offenen Brief in Eintrag Nr. 3612 erhalten. Hängt Herr Schelter wirklich so teif mit drin, wie in Eintrag Nr. 3613 nach gefragt?
Nr. 3442
Otto
15. Juni 2008, 13:20 Uhr
Betreff: Was ist bei der Bank überhaupt in Ordnung?Von was bitte hat man sich bitte zurückgehalten, nach dem in Eintrag Nr. 3635 hinterlegten Geschäftsbericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr? Was steht denn im Lagebericht von 2005 (= Link)? Hat man mit dem Zweigstellenleiter, seiner Ehefrau und dem Schwiegervater und der eigenen Anlage früher mal das ganze ins Laufen gebracht und die eigenen Gelder wieder raus genommen, nachdem man die Kunden in die US-Immobilienfonds, vorbei am genossenschaftlichen Verbund, unter den Augen der Prüfer des Genossenschaftsverbandes in einem Maß hinein beraten hat, dass man das sogar im Lagebericht als erwähnenswert betrachtete im ersten von Herr Herzog offiziell erstellten Jahresabschluss?
Was ist bei dieser Bank den überhaupt unmöglich? Darlehensvalutierung mit Zinsen vor der Auszahlung belegt, Stichtagsverzinsung mit ungesetzlichen AGB-Klausel, Eingriff in das Lastschriftverfahren und die automatisch vorgenommenen Gutschriften über die generellen Eingriff in die Wertstellung dazu, Ausweitung der Wertstellungsvorteile gegenüber dem Kunden am Schalter und in der Buchhaltung, ungesetzliche Bürgschaftsklauselen, Bilanzausweise von Rettungserwerben und Rückkaufswerten von Lebensversicherungen, die jenseits von Gut und Böse liegen und dass alles unter den Augen der genossenschaftlichen Prüfer. Als dann 2001 oder 2002 das Prüferteam mit Manfred Heger nicht mehr klar kam, da schickte man Johannes Herzog und Raimund Grothoff nur leider nicht zum Aufräumen, sondern um mit Manfred Heger anscheinend auszuhandeln, wie er denn nun freiwillig abtreten könnte und ob da ein Kreditverhältnis mit dem besten Freund, ungesichert und in Millionenhöhe, die Sache nicht erleichtern könnte, wenn man mit dem Aufsichtsratsbeschluss gleich noch die Vereinbarung unter Verzicht auf alle Ansprüche unterschreibt und das den Mitglieder vorenthält, oder war es anders?
Was ist bei dieser Bank wirklich in Ordnung? Nur die Verstrickung und Verzettelung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der genossenschaftlichen Prüfung, die mit der letzten Satzungsänderung nun beide auch noch ausschließlich für die Verfolgung der selbst produzierten Zustände sind. Muss man mit den neuen Satzung laut Eintrag Nr. 3654 von Seiten der Vertreter demnächst den Beschluss fassen gegen die Aufsichtsräte vorzugehen, wenn die die Vorstände und natürlich auch den ExPrüfer Herzog mit seinem Forderungsverzicht immer wieder davon kommen lassen?
Nr. 3441
Susanne
14. Juni 2008, 17:18 Uhr
Betreff: Unsaubere Einladung zur Vertreterversammlung, jedes Jahr wiederIm Eintrag Nr. 3659 ist doch die Einladung und Tagesordnung von der letzten ordentlichen Vertreterversammlung und in Eintrag Nr. 3658 das Protokoll zur Versammlung hinterlegt? Warum hat man uns im letzten Jahr denn verschweigen, dass man Karl Krämer vom Aufsichtsrat her gar nicht zur Entlastung stellen wollte? Warum schreibt man so einen wichtigen Punkt nicht in die Tagesordnung, dass alle Mitglieder davon erfahren? Das ist die Kommunikation, die Herr Herzog betreibt, Halbwahrheiten und wichtige Dinge, die auch gegen ihn gerichtet sein könnten, einfach weglassen. Wenn er mit dem Artikel in der Frankenpost auch noch ruhige Fahrwasser angesprochen hat, die man im Jahr 2006 erreicht hätte, dann kommt es mir vor wie der Colorado River vor er am Grand Canyon ankommt und Johannes Herzog sieht, dass jede lausige Sicherung auf seinem Boot reißt und er größte Angst hat runter geschmissen zu werden und droht gnadenlos unterzugehen.
Nr. 3440
Gesehen
14. Juni 2008, 15:16 Uhr
Betreff: Eingeständnisse des Prüfungsverbandes?Hoch brisant dürften Rundschreiben und Schreiben aus dem Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern sein, die ich hier bekannt geben will. Zum einen wird in dem Schriftverkehr mit einer Bank zur Zinsanpassung bei variablen Darlehen (= Link) klar angesprochen, dass häufig die vorgeschriebenen Anpassung nach unten nach einem allgemein gültigen Referenzzinssatz nicht vorgenommen wurde und dass in so einem Fall grundsätzlich dem Darlehensnehmer Rückerstattungsansprüche zustehen würden. Wie viele Darlehenskonten in Bayern wurden in den Jahren zuvor von den Prüfern angeschaut, wo das in keinem einzigen Fall aufgegriffen wurde. Karl Krämer hat doch für die RV-Bank Marktredwitz-Selb schon im Jahr 2002 vor Gericht ausgesagt, dass die Kunden selbst schuld sind, wenn sie das 17 Jahre lang nicht gemerkt haben, sondern nur der Revolutser, dem man im Dezember 2000 (siehe Eintrag Nr. 1372) seine Sicherheiten abgeholt hat, ohne dass es dem Kunden oder gar der Bank etwas gebracht hat an Schuldenreduzierung oder Schadensminderung in den Kreditabschreibungen und vielleicht noch ein zwei andere mit ihm. Einzelfälle waren es, wurde in der Zeitung behauptet (= Link) wenn man die faulen Abrechnungsmethoden angewandt hatte. Einzelfälle in der EDV hinterlegt, wie geht das, von den Prüfern des GVB aber nicht moniert? Wer ist hier der Helfer gewesen?
Genauso aufschlussreich dürfte das Verbandsrundschreiben zu den Wertstellungen aus dem Jahr 2005 (= Link) sein. Zinsgewinne von verspäteten Gutschriften von Zahlungseingängen zu erzielen bzw. durch verfrühte Valutierung von Zahlungsabflüssen würde eine Pflichtverletzung der Bank im Verhältnis zum Bankkunden darstellen, unterschreiben dann Verbandspräsident Götzl und Rechtsabteilungsleiter Dr. Bauer. Wo war ihre Prüfung quer über Bayern hinweg die Jahre zuvor? Wie viele der Buchung haben die Verbandsprüfer bei dem Fall in Wunsiedel gesehen, wo laut dem gerichtlich beauftragten Gutachten über Jahre hinweg in der Spitze über 60 % der Sollbuchung pflichtwidrig verbucht wurden? Vertritt der Verband die Banken oder ihre Mitglieder. Wird der Wasserkopf vor den Menschen geschützt, wenn man auf Verjährung und Verwirkung berät und die Mitglieder und Kunden im Stich lässt? Wollen wir auf diese sichere Seite wechseln (= Link) gemäß der riesigen Werbekampagne, wenn wir als Problemkredit eingestuft von einer Bank, der VR-Bank Marktredwitz, zur nächsten, der Volksbank Plauen, geschoben werden, weil die Relationen (in der Risikoklassifizierung ?) bei Herrn Herzog nicht mehr passen, gedeckt durch den Sicherungsfonds für den wieder alle Mitglieder im Land aufkommen? Oder weil wir als Problemkredit trotz aller Beteuerungen gemäß dem Münchener Gästebuch ins Ausland verkauft werden? Haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass eine gesetzliche Prüfung die Vorstände zurückpfeift wenn sie bei uns über einen Abbuchungsvorgang in Tausende von Giro- und KK-Konten greifen und tausend mal pflichtwidrig handeln und dies die Prüfer unzählige Male auch sehen? Glauben wir Herrn Herzog in Marktredwitz den Wandel vom Saulus zum Paulus, oder glauben wir überhaupt nichts mehr was von ihm oder vom Genossenschaftsverband Bayern kommt? Sind wir froh, dass die Staatsanwaltschaft endlich angerückt ist in der Kraußoldstrasse in Marktredwitz?
Nr. 3439
Genossenschaftler
14. Juni 2008, 12:41 Uhr
Betreff: Ganz neue Gesichtspunkte zum Regress gegen die VorständeLiebe interessierte Leser des Gästebuches des Wunsiedeler Kreises, was hier in den letzten Tagen geschrieben wurde, dass kann man auch aus einem anderen Gesichtspunkt betrachten. Es ist die Frage, wie grün sich der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog und der Aufsichtsrat tatsächlich noch sind. Man möge sich dazu die Tagesordnung zur Vertretersammlung 2007 (= Link) der VR-Bank Marktredwitz und die Tagesordnung 2008 (= Link) anschauen.
Warum muss man die Vorstände wieder vorführen? Hat man das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), den Vorständen aus Arzberg, noch ohne Information an die Vertreter in die Wege geleitet, obwohl in der damaligen Satzung dringestanden hat, auch gegen aktive und frühere Vorstände braucht es den Beschluss der Vertreter, so hat man in den Jahren 2005 und 2007 sich die Legitimation zur Abschmetterung der zivilrechtlichen Ansprüche zuerst gegen Manfred Heger und danach gegen alle drei früheren Vorstände von den Vertretern geben lassen. Doch nun scheint die Lage viel schwieriger zu sein. Mit Sicherheit hoffte man im letzten Jahr alles aus der Welt zu schaffen und der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Reiner Loos hat es im Frankenpostartikel vom 15. Juni letzten Jahres mit dem Titel „Müssen frühere Vorstände zahlen“ (= Link) deutlich zum Ausdruck bringen wollen, man habe den Punkt im Jahr 2007 auf die Tagesordnung gesetzt, weil „man es als einen Schlussstrich unter die vergangenen Jahre werten will, weil man im Jahr 2006 genützt hätte, die Vergangenheit gründlich aufzuarbeiten“ und weil „es Johannes Herzog – mit Reinhold Wolf, es geschafft hätte im Jahr 2006 die Zahlen wieder in Ordnung zu bringen“.
Tatsache dürfte jedoch sein, dass die Ampeln von rot nicht zurück gestellt werden konnten, sondern ähnlich wie beim der Formel I-Start rote Ampeln dazu gehängt wurden. Die Zahlen sind so in Ordnung, dass man das Tafelsilber von Marth und Dittrich verwenden musste um die Bilanz zu retten, wie Johannes Herzog sagt, ehemals 100 Mio. € an Bilanzsumme für die Relationen der Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte zu opfern und dass man dafür sogar vom Sicherungsfonds über die Volksbank Vogtland zur zusätzlichen Eigenkapitalstütze ein vielleicht weit überhöhten Wert erhielt. Nichts ist in Ordnung, nichts ist aufgearbeitet und die Zahlen sind nicht in Ordnung, nicht im Abschluss 2006 und nicht im Abschluss 2007 und der Schlussstrich unter dem Schatten der alten Vorstände ist gänzlich misslungen.
Warum ist also der Griffel in der Hand der Strategen beim Schlussstrich abgebrochen? Warum jetzt wieder ein Bericht über die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Vorstände? Weil der Staatsanwaltschaft den Markstein gesetzt hat, über den der Stift der Aufsichtsräte und des Prüfungsverbandes gestoppt wurde und crash ging? Unter der Voraussetzung und mit der neune Satzung muss jetzt nämlich der Aufsichtsrat auch noch selber den Regress beschließen und kann diese Sache nicht mit billigen Imagegründen von anderen untergehen lassen. Ist nun der Regress notwendig, weil es die Staatsanwaltschaft mit ihren Aufklärungen einfach nicht mehr anders zu lässt? Erfahren wir nun, wer das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) vom 04.08.2004 so formuliert hat und wer für den Vertrag unter Verzicht bekannter und unbekannter Ansprüche verantwortlich ist, neben dem dazu vielleicht genötigten Horst Pausch? Ist die Zustimmung im Aufsichtsrat zu Johannes Herzog vielleicht schon dem Zorn gewichen? Muss der Aufsichtsrat jetzt nicht zwangsläufig auch berichten, ob man wegen dem Forderungsverzicht im letzten Frühjahr auch zivilrechtliche Ansprüche an die damaligen Vorstände stellen muss oder ist hierzu die Person Werner Schelter noch das Hindernis? Erfahren wir endlich ob gegen den jetzigen Vorstand ermittelt wird, als Prüfer oder als Vorstand?
Nr. 3438
Jürgen
13. Juni 2008, 16:20 Uhr
Betreff: Die große Verantwortung des AufsichtsratesAlles wird von Seiten der Genossenschaftsverbände in Gesetzgebungsverfahren gesetzt um die Einflussmöglichkeiten der Mitglieder zurückzudrängen, weil nur wenige Mitglieder damit zu viel Druck auf die Arbeit der Genossenschaft ausüben könnten, die Satzungen werden so gesteuert, dass jegliche Kontrolle in den Aufsichtsrat wegen von Vertreter- und Generalversammlung verschoben werden und es wird damit begründet, dass der Vertreter oder das Mitglied die Reichweite nicht zu überblicken vermag. Wird damit das Genossenschaftswesen entdemokratisiert, wird das Mitglied damit nicht entmündigt? Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link) hat der Genossenschaftsverband bayernweit geworben. Groß steht drin „Wir verkaufen keine Kredite“ und hier wird im Gästebuch von München der Verkauf eines Problemkredites nach Italien aufgezeigt.
Sitzen die Heuschrecken in den Verbandzentralen? Hat man es in Marktredwitz endlich geschafft, mit dem Ex-Prüfer Johannes Herzog, die demokratischen Strukturen zu verkünden und die Diktatur einzuführen. Wo ist aus dem Versammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) herauszulesen, dass man die Satzungsänderung dazu, dass nicht mehr die Vertreterversammlung, sondern ab sofort der Aufsichtsrat für die Haftungsansprüche zuständig sein soll, auch genannt hat? Ist es genau die Art der Demokratie, die man ab sofort will, dass man Satzungsänderung in den Tagesordnung angibt, die Mitglieder aber ausschließt, weil man nicht einmale eine Hinweis gibt, wo und wie man denn von der geplanten Änderung erfährt, oder dass man so kitzlige Dinge in die Regionalversammlungen schiebt und den Vertretern sagt, bei der überwachten Vertreterversammlung da stimmen wir ohne Beratung nur noch ab – á Block? Wo bleibt beispielweise der Geschäftsbericht im Internet, da wird nur die Vergangenheit hoch gehalten.
Was nun am 19. Juni zu den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Vorstände berichtet wird, dass muss man ganz genau beachten. Berichten ist nach § 34 Genossenschaftsgesetz eine Informationspflicht und diese besteht an alle Mitglieder und heißt auch nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link). Darf man es dien Aufsichtsräten wirklich alleine überlassen, dass Sie Dienstaufhebungsverträge unter Ausschluss bekannter Ansprüche mit den Vorständen abschließt und darf man es der gesetzlichen Prüfung, dem Prüfungsverband Genossenschaftsverband Bayern und den anderen Verbänden überlassen dass sie unbekannte Ansprüche nicht mehr feststellen will und damit faktisch die Prüfung einstellt. Hat der Verband seine Überwachungspflicht für sich wahr genommen wenn er nicht überwacht, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat seine Informationspflichten erfüllte? Steht der Prüfungsverband in Marktredwitz nicht selbst längst über den § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und den § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) im Feuer? Warum die Unterdrückung der Einzelwertberichtigungen laut den Lageberichten in den Abschlüssen von mindestens 2002 und 2003? Wie ist es mit Berichtspflicht mit einem Fusionsgutachten, das belegt, dass die Fusion nicht gegen die Belange der Mitglieder ist, man aber die Risikosituation jenseits vertretbarer Zustände verschweigt?
Wer gibt dem Mitglied in Marktredwitz nun die Sicherheit, dass der Genossenschaftsverband für ihre Förderung nach dem Genossenschaftsgesetz sorgt? Den mitgliedern, denen man nicht geholfen hat, obwohl man zig Prüfer herschickte, wo keiner monierte, dass man die Darlehensauszahlungen vorvalutiert hat, in wahrscheinlich fast 99,99 %, das man die Stichtagsverzinsung mit einer falschen Klausel der ABG’s unzählige Jahre durchgezogen hat bei der Bank (laut Karl Krämer 17 Jahre), dass man die automatischen Einstellungen bei den in der EDV im Zahlungsverkehr zu Lasten der Kunden und Mitglieder verstellt hat? Wer hilft den Kunden und Mitgliedern, wenn der Prüfer heute der Vorstand ist, der dem Verbandsvorstand die Bilanzbestätigungsvermerke zu den Bilanzmanipulationen zur Unterschrift vorgelegt hat und in München das bei der Gegenkontrolle auch abgesegnet wurde? Wer hilft, wenn der heutige Vorstand als Prüfer Manfred Heger bei der Flexsache nicht gebremst sondern augenscheinlich unterstützt hat? Das Gegenteil wird er wohl nicht behaupten, sonst würde er seien Unfähigkeit bestätigen? Warum hat man im letzten Jahr den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) laut Frankenpost durchgezogen. Prozessbeobachter sind die Haare zu Berge gestandne, wie die Vorstände mit dem Geld der Genossenschaft umgegangen sind und wie ungehindert das mit den Prüfern Herzog und Grothoff möglich war.
Wie können Leute wie Peter Träger, der in Flex wahrscheinlich bis zum hals mit drin steckt, wie Werner Schelter, der den Forderungsverzicht im letzten Frühjahr als Notvorstand mit zu verantworten haben, schier ahnungslose Leute wie Reiner Loos mit seinen Aussprüchen zu den gelben und roten Ampeln und der Phase, dass man nur Großkredite prüfen dürfe nun über die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Vorstände entscheiden, wenn in direkter Linie ihre Verantwortung mit den unsauberen Dienstaufhebungsverträgen steht? Wenn hier nicht komplett aufgeräumt wird mit Endedatum 19. Juni mit einer ordentlichen und passenden Information aller Mitglieder, dann muss noch viel mehr gepoltert werden, als es jetzt schon der Fall ist: Dann wird nicht nur der Name Marktredwitz beschmutzt werden, denn mit einer Umbenennung ist eine Schreckenszeit der Vergangenheit nicht einfach auszuradieren. Zu den die Bank schädigenden Leuten zählen nicht nur die, die in der Tagesordnung genannt sind. Es muss ja eine Grund geben, dass man sie wieder aufführt.
Die Helfer dürfen nicht vergessen werden, vor allem die, die so tun, als ob sie ihre Hände in Unschuld waschen dürfen, siehe Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), die einen Großteil der Kundschaft verkauft um die Relationen zu schönen. Für diese Leute gibt es keine Möglichkeit sich zurückzuhalten „Aus Gründen des Takts“ nichts, aber auch gar nichts zu sagen, oder Jahr für Jahr ein bisschen stolz von gemachten Hausaufgaben, ersten Erfolgen oder Mietergewinnungen für eine Abbruchbude zu verkünden. Dieses Bild zum Artikel in der Frankenpost (= Link)
mit der Unterschrift darunter dokumentiert den Erfolg Ihrer gemeinsamen Arbeit und ihrer gegenseitigen Kontrolle, die anscheinend nie stattgefunden hat.
Nr. 3437
O.
12. Juni 2008, 15:15 Uhr
Betreff: Informationsbetrug an den Mitgliedern durch Herrn HerzogIst es nicht ein Offenbarungseid, wenn man über die außerordentliche Vertreterversammlung erfährt, dass man seit der Fusion bei den Vogtlandfilialen von 100 Mio. € Bilanzsumme nahe 50 % verloren hat? Ist es nicht Beleg dafür, dass die Verbände über diesen Schachzug die VR-Bank Marktredwitz gestützt haben? Wenn man die Verbandsstatistiken und die Rundschreiben in Eintrag Nr. 3562 aufmerksam liest, so ist das Ziel im genossenschaftlichen Bankenbereich aus ein Ergebnis von ordentlich 1 % des Geschäftsvolumen aus dem normalen Bankgeschäft und sonstiger beständiger Faktoren zu erzielen und daraus noch das Bewertungsergebnis, als Risikoaufwand, mit minus 0,2 % maximal zu bestreiten. Das würde bedeuten, dass man 0,8 % Ertrag aus dem Geschäftsvolumen als Zielgröße erreichen will, woraus dann auch die Dividende noch zu bedienen ist. Zum Schluss verbleiben bei den Bank dann etwas mehr als 0,7 % Jahresertrag. Wie dann mit diesem Jahresergebnis und der Versteuerung verfahren wird, das zeigt in dem Link zum genannten früheren Eintrag die Seite 12 unter der Statistiken, bis hin zur Gewinnversteuerung.
Nun müsste man also einen Sachverständigen bemühen, der einen Firmenwert einschätzen kann, was das übertragene Geschäftsvolumen zur Volksbank Vogtland in Höhe einer sicherlich nicht allzu großen Geschäftsstelle von zusammengefasst 40 bis 50 Mio. € an heutigem Wert darstellen würde, der abzulösen wäre. Wenn die VR-Bank 0,8 % daraus erlösen könnte, was äußerst zweifelhaft ist bei der regionalen Situation, dann käme man auf einen Jahresertrag zwischen 320.000 und 400.000 € für die drei Ostfilialen. Wie viel meine Herren haben Sie rüber und nüber geschoben an Eigenkapitalunterstützung für die VR-Bank Marktredwitz zu Lasten der Volksbank Vogtland und auf Kosten des Sanierungsfonds. Wenn man berücksichtigt, dass es sich hier um nicht gesicherte erhoffte Gewinn in einem stark schrumpfenden Geschäftsfeld geht, ist da ein zu übertragender Firmenwert von 5 Jahresgewinnen mit maximal 1,5 Mio. bis 2 Mio. € ein Ansatz? Muss da der Wert der Immobilien nicht vollkommen außer acht bleiben, wenn daraus kaum Ertrag zu generieren ist.
Es ist anscheinend wieder der klägliche Erklärungsversuch des geschäftpolitischen Scheiterns bei der VR-Bank in Marktredwitz. Herr Herzog geht es um die Relationen, die man mit dem „Kleiner“ verbessern kann. Schlechte Eigenkapitalwerte verbessern in dem man die Vergleichswerte Geschäftsvolumen runter drückt. Kehrt Herr Herzog den Sinn des wirtschaftlichen Handelns somit um? Um tolle Ideen scheint er nie verlegen zu sein. Aber wie will er einen Sachkostenaufwand von 4 Mio. € in ein Geschäftsvolumen von 350 Mio. € im nächsten Jahr begründen, denn da hat er wahrscheinlich nicht so viel Spielraum nach unten, da drückt es seine Relationen kräftig im Negativen nach oben. So wie er jetzt schon aufzeigt, dass eine Verkauf von einer Genossenschaftsbank mit in der Spitze 100 Mio. € Bilanzvolumen entgegen allen Bekundungen der Genossenschaftsverbände doch möglich ist, so führt er auch mit seinen Ausführungen auf der in Eintrag Nr. 3654 angesprochenen außerordentlichen Vertreterversammlung schon sehr außergewöhnliche Argumente ins Feld. Überall wird beteuert, dass Fusionen keine Arbeitsplätze kosten. Ausgerechnet wenn die VR-Bank Marktredwitz fusionieren würde, dann würde man 60 von 147 Arbeitplätzen verlieren, also über 40 Prozent, aber wenn er die Ostfilialen abgibt, dann hält er alle Mitarbeiter im Backoffice in Marktredwitz. So verdummend kann wahrscheinlich nur ein Herr Johannes Herzog argumentieren. Auch beim Personalaufwand gilt die Negativwirkung in seiner genannten Relation mit dem Hebel nach oben und damit in die falsche Richtung, was für ihn den Zwang des Personalabbaus bedeutet. Irgendwie ist es wie mit dem Mieter für 700 qm im Möbelhaus, der doch nirgends aufgetaucht ist, auch wenn ihn Johannes Herzog sogar über die Zeitung ankündigen ließ,. Das Geschwätz von Herrn Herzog, Entschuldigung für diesen drastischen Ausdruck, ergibt wie meistens einfach keinen Sinn, außer dass er seine Zuhörer beeindrucken will.
Er sollte lieber von seinen geschäftlichen Problemen nicht ablenken. In Interessant (= Link) hat man wahrscheinlich die Inhaberschuldverschreibungen bei den Kundeneinlagen in diesem Jahr nicht eingerechnet (das mein Hinweis an den Wunsiedeler Kreis) somit hält man den Stand hier tatsächlich. Eklatant ist aber auch hier die Kostenseite. Denn die Steigerung der Zinskosten von 1,3 Mio. € ist bei steigenden Zinsen bei der VR-Bank sogar noch mit einer Reduzierung der Zinseinnahmen um 600.000 € oder 3 % verbunden. Und die nicht mehr ausgereichten Gelder, die legt man ja doch auch wieder bei der Zentralbank an. Der Verbandsdurchschnitt konnte hier doch 2 % zulegen. Die Differenz bei der VR-Bank bei diesem wichtigsten Ertragsfaktor Zinsspanne liegt zum Vorjahr bei 1,9 Mio. €, das dürfte ein riesengroßes Problem sein. Und Herr Herzog kennt die Ertragsprognosen für sein Haus in diesem Jahr bereits sehr genau, wo der Hase weiter hin läuft. Und man dürfte sich dem weiteren allgemeinen Negativtrend sicher nicht entziehen können.
Wenn also hier zu Gunsten der Vorstände in Marktredwitz über die Sicherungseinrichtung Schindluder getrieben wurde, dann muss man über die Volksbank Vogtland die Faktoren von Untreue zu Lasten dieser Bank und des Sicherungsfonds ebenfalls in die Hände der Ermittlungsbehörden legen. Die Politiker beteuern zur Zeit ja das Funktionieren dieses System der staatlichen Aufklärung. Wenn ein unrealistischer Verkaufspreis ausgehandelt wurde, dann wäre es auf Seiten der Käufer ein Untreuefall.
Nr. 3436
Webmaster
12. Juni 2008, 14:00 Uhr
Betreff: Link zur TagesordnungMehrmals wurde versucht zur Tagesordnung der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz, nun Fichtelgebirge, zu verlinken. So klappt es:
http://www.wunsiedeler-kreis.de/Tagesord2008.pdf
Nr. 3435
Mitglied
12. Juni 2008, 12:51 Uhr
Betreff: Erneute Verarsche?Was soll der Tagungsordnungspunkt 3b bedeuten? Ein Bericht über die Regreßforderungen an die ehemaligen Vorstände Heger, Krämer und Wolf! Die Vertreter wurden in der Vergangenheit doch schon zweimal darauf hingearbeitet keinen Regreß zu nehmen. Was will man denn darüber berichten. Oder soll es ein Ablenkungsmanover sein, indem man so tut, als ob man Forderungen stellen würde. Wenn es wirklich ernsthaft darum geht, die ehemaligen Vorstände in Regreß zu nehmen, dann müßte eine erneute Beschlußfassung auf der Tagesordnung stehen und nicht nur Bericht. Oder hat der Staatsanwalt mittlerweile Strafanzeige gestellt, so daß man gar nicht mehr anders kann, als darüber zu berichten? Warum hat man dann diesen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger gemacht, wo auf alle bekannten und unbekannten Anprüche verzichtet wird. Der gegen das Genossengesetz verstößt und eine Haftung der Aufsichtsräte nach sich zieht. Wie will man sich aus diesen Wirrrwarr von Verflechtungen und Verfilzungen herauswinden. Wann berichtet der Johannes H. darüber, ob gegen ihn ermittelt wird oder nicht? MIttlerweile müssen die Ermittler doch schon überprüft haben, ob es ein Gesetzesverstoß ist, wenn ein Prüfer sich während seiner Prüfung, bei der geprüften Bank bewirbt und dann munter weiter prüft und sich das Prüfungsergebnis so zurecht richtet,wie er es braucht, um Vorstände und Aufsichtsrat unter Druck setzen zu können. Für was gibt es eine Wirtschaftsprüferordnung? Gilt die nur für alle anderen, nur nicht für den Bay. Genossenschaftsverband und seine Prüfer? Hat die Durchsuchung vom 30.11.07 keine Anhaltspunkte ergeben, die für die Eigentümer (Mitglieder) von Bedeutung sind. Dies zu glauben erscheint unwahrscheinlich, gehen doch die Ermittlungen schon über eine halbes Jahr. Warum ist es für den Genossenschaftsverband so wichtig den Deckel drauf zu halten? Was müssen hier für unglaublich Vorgänge abgelaufen sein, daß man es in Kauf nimmt, weiterhin unter den Augen der Ermittler gegen alle Gesetzesregeln zu verstoßen.
Daß bei der Vertreterversammlung unangenehme und kritische Fragen erwartet werden, belegt schon, daß die am 18.06.08 eine Pressekonferenz abgehalten wird. Somit ist es naheliegend, daß aus dem Versammlungsverlauf am nächsten Tag nichts an die Öffentlichkeit gelangen soll.
Aber wie wäre es, wenn der Webmaster mit einem der teilnehmenden Vertreter ein Interview machen würde, damit auch alle Mitglieder über die Versammlung Bescheid bekommen. Und auch zu prüfen, ob die ganze Kritik sich im Versammlungsprotokoll widerfindet.
Nr. 3434
Genossenschaftler
12. Juni 2008, 12:17 Uhr
Betreff: Clevere Änderung der Mustersatzung im Jahr 2007In Eintrag Nr. 3648 wurde darüber geschrieben, dass die Vertreter jetzt die Entscheidung darüber fällen würden, ob nun endlich gegen die alten Vorstände zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden müssten. Dies trifft leider so nicht mehr zu. Dazu muss man auch die Formulierung der Tagesordnung (= Link) genau lesen. Dort heißt es Bericht und nicht Abstimmung. Mit der Einführung der Satzung im letzten Jahr ( aktuelle Satzung der VR-Bank Marktredwitz eG) (= Link) hat man nicht den möglichen Text Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung übernommen, sondern die Alternative, dass man die Prozesse gegen die Vorstände in § 22, Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates, unter Punkt (8) übertragen hat. Wer bitte überprüft nun, wenn der Aufsichtsrat solche gesetzeswidrigen Verträge schließt, wie man es mit Manfred Heger zum Verzicht auf die Ansprüche getan hat und wahrscheinlich auch bei Karl Krämer, welche Prozesse gegen die Vorstände geführt werden sollen?
Nun ist größte Vorsicht angebracht, wie sich der Aufsichtsrat in diesem Fall verhält. Werden die wesentlichen Informationen wieder in die Regionalversammlung, wie bei der außerordentlichen Versammlung (= Link) gepackt und die breite Mitgliederschaft gar nicht informiert? Jetzt dürften endgültig § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link), als Verpflichtung der Aufklärung durch den Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die gesetzliche Prüfung des Verbandes ins Spiel gebracht werden.
Wie soll Herr Herzog auch jemand von der Presse zu den Versammlungen holen? Zu Hegers Zeiten war das Gang und Gäbe. Da wollte man das Eigenlob ja auch verkündet wissen. Doch mit dem Jahr 2004 und dem, dass man über die eigenen Schandtaten reden musste, da blieb die Presse draußen. Eine unliebsame Frage eines Vertreter an den Ex-Prüfer gerichtet und in der Zeitung wiedergegeben, das will weder Herr Herzog, noch Herr Schelter. Am allerwenigsten eine zu den Aufhebungsverträge mit Manfred Heger und Karl Krämer und der Auswirkung auf die Bank daraus, oder auf die persönlichen Auswirkungen gegen Herzog und Aufsichtsräte und wie man daraus heute überhaupt noch zivilrechtliche Ansprüche ableiten wolle. Jemand vom Podium herab in die Schranken weisen, dass ist nur dann möglich, wenn man keine unliebsamen Beobachter hat. Auf der Tagesordnung steht wieder eine Satzungsänderung. Wieder wird den mitgliedern nicht mitgeteilt wie und wo sie ihre eigenen Informations- und Antragsrechte wahr nehmen können. Ist es nicht eine Schweinerein, wenn man vor jeder Versammlung diese Regionalversammlung hängt? Was soll das außer dass man über Dinge reden will, die man nicht protokollarisch festhalten muss.
Der Bericht über die zivilrechtlichen Ansprüche ist eine Farce. Kein Aufsichtrat und keine Prüfung stellt gegen den Vorstand Ansprüche, wenn man in direkter Verbindung mit dran hängt. Wenn der Regress gegen die Vorstände nicht in vollem Umfang und zwar in dem Umfang wie die Gesamtschäden waren, vorgenommen wird, dann muss massiv auf die Strafvermittlungsbehörden zugegangen werden. Die Kreise Vorstand, Aufsichtrat und Genossenschaftsverband sind so verstrickt, dass hier Gesetz und Satzung ad absurdum geführt wird. Im Umkehrschluss kann sich der Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung für eigene Gesetzesverstöße selbst frei stellen.
Nr. 3433
Till
12. Juni 2008, 11:53 Uhr
Betreff: VertreterversammlungLiebe Vertreter, liebe Genossen,
in der Einladung zur Vertreterversammlung am 19.06.08 steht unter Punkt 3b der
Tagesordnung, Bericht über die Geltungmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehem Vorstände Heger, Krämer und Wolf. Soweit so gut, wie steht es aber um die Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Herzog?
Wir erinnern uns, Johannes Herzog war zu jener Zeit Prüfer! Er mußte gesehen haben, was da abläuft, so dumm kann er nicht gewesen sein. Hat er sich vielleicht einen Vorteil verschafft mit seinem Wissen um die zweifelhaften Geschäfte der Herren Vorstände?
Denn unter mehr als 30 Bewerbern um den Job als neuer Vorstand der VR Bank wurde ja gerade er ausgesucht und das, obwohl er keine Zulassung hatte, und die Prüfung erst sehr viel später ablegte, die Voraussetzung ist um als Vorstand arbeiten zu können.
Auch hatte er keine Erfahrung, war sozusagen ein Grünschnabel was diese Position betrifft. In solch schwierigen Zeiten wäre doch ein Sanierungserfahrener Vorstand sehr viel geeigneter gewesen.
Welchen Vorteil hat sich also Herr Herzog verschafft mit seinem Prüferwissen?
Dazu kommt, daß kaum im Amt, er großzügigst Nachlässe zum Nachteil der Bank gewährte, obwohl diese Kredite optimal besichert waren.(Waldeslust)
Hier gingen eben mal 430.000.- Euro über die Wupper.
Wohl gemerkt, ohne Not, einfach mal so!
Liebe Vertreter, laßt euch nur keinen Sand in die Augen streuen, telefonisch laufen die Drähte ja derzeit heiß, will sagen daß die Anruf und Gesprächsoffensive der Vorstände und Ex Vorstände, mit der versucht wird die Vertreter zu beeinflußen, hier im Wunsiedeler Kreis wohl bekannt ist.
Ihr Vertreter müßt zum Wohl der Genossenschaft beitragen und abstimmen, und nicht zu Wohl der Vorstände. Ihr seid nicht dazu da zuzudecken, ihr solltet vielmehr kritisch hinterfragen was da los ist. Laßt euch keinesfalls den Mund verbieten, oder euch bei euren Fragen abwürgen. Notfalls stellt eure Fragen schriftlich, und besteht auf einer Antwort.
Mit Sicherheit wird man euch sonst eines Tages fragen was ihr unternommen habt um den Sumpf trocken zu legen.
Erinnert ihr euch noch, wie man euch all die Jahre vertröstet habt? Von ruhigeren Fahrwassern war da die Rede, von einer Wende zum Guten, die man erreicht hätte, von scheinbaren Erfolgen wurde berichtet und was ist heute?
In der Bank ermittelt der Staatsanwalt, die Bilanzsumme sinkt immer schneller, und die ersten Filialen wurden auch schon verkauft. Von der ehemaligen Vorzeigebank ist nicht mehr viel übrig.
Übrigens gingen die Kundenforderungen um 16 Mio zurück. Um wieviel die Bilanzsumme zurückgehen wird wenn die verkauften Filialen nicht mehr in der Bilanz erscheinen wir man in Wahrheit wohl erst in einem Jahr wissen, wenn dann die nächste desaströse Bilanz vorgestellt wird.
Vielleicht werden ja dann die Filialen im Bereich Selb nach Hof verkauft? Man weiß ja nie, was den Herren noch so einfällt um weiter zu vertuschen.Dies wäre dann so eine Art Rückabwicklung der Fusionen der letzten 15 Jahre. Vielleicht steht ja unsere Wunderbank in 5 Jahren dann mit so geschätzt 30 Mio Bilanzsumme jedoch mit 3 gut bezahlten Vorständen wieder alleine da, und das Spiel beginnt von neuem, oder?
Warten wir es einfach ab, die Mitbewerber sprechen sicher noch viele Jahre von Goldgräberstimmung im Fichtelgebirge!
Euer Till
Nr. 3432
Mitarbeiter
11. Juni 2008, 20:35 Uhr
Betreff: Mit Sicherheit niemand von der Presse bei der Vertreterversammlung dabeiEs ist ja richtig, dass man die Vorstände zur Haftung heran ziehen will, aber leider haben wir die letzten Jahre gesehen, dass das ja gar nicht der Zweck der Übung war. Wenn der Aufsichtsrat gesagt hätte, wir wollen den Regress, dann hätten die Vertreter auch so abgestimmt. Aber bei uns geht es ja darum, dass wenn man die Vorstände belangt, dass dann die anderen auch mit dran wären. Uns ist allen bewusst, dass das die Vorstände alleine gar nicht machen hätten können was vorgefallen ist. Wenn der Regress auf der Versammlung gegen die Vorstände durch ginge, dann wäre die Schlussfolgerung, dass auch der Aufsichtsrat über den § 41 im Genossenschaftsgesetz und die Prüfer über den § 62 unweigerlich mit drin hängen würden und es wäre auch richtig so. Johannes Herzog hat mehr gewusst als jeder andere bei uns im Haus. Warum man die Vorstände nicht gebremst hat, dass versteht von uns auch niemand. Man muss sich wirklich fragen, warum die anderen vom Aufsichtsrat und von der Prüfung nicht auch gleich auf der Tagesordnung wegen dem Regress vermerkt sind, aber schließlich laden sie ja selber zur Versammlung ein.
Sonst hängt man alles in der Frankenpost auf und wenn es bloß eine Spende von tausend Euro ist. Bei der Versammlung, da wette ich mein Hinterteil, da wird von der Zeitung niemand eingeladen. Da geht es darum, dass Herr Herzog auf die Vertreter unbehelligt den notwendigen Druck ausüben kann, dass die Abstimmung ja nicht in die falsche Richtung läuft, nämlich dass für die Haftung der Vorstände entschieden wird. Auch uns ist es wie Schuppen von den Augen gefallen, was da im Juli und August vor vier Jahren abgelaufen ist, dass man Manfred Heger zur Unterschrift gebracht hat, weil man auf alle Ansprüche verzichtet hat. Was würde man also machen, wenn die Vertreter anders abstimmen würden, als dazu die nachträgliche Genehmigung zu erteilen? Wer müsste dann für den Regress im Endeffekt aufkommen? Und Herr Herzog will bestimmt keinen Bericht über die kleinsten Diskussionen zu seiner eigenen Rolle, warum er nichts gesehen haben will, was Dr. Nickl dann aufgedeckt hätte und vor allem nicht ob er mit Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag alleine durchgezogen hat. Und wehe es würde jemand danach fragen, ob er als Prüfer schon auf den Vorstandsposten geschielt hat und darauf hin gearbeitet hat. Ohne lästige Zuhörer kann man die Aufmüpfigen doch viel leichter in die Schranken weisen. Hinter der Fassade konnte er ja auch alles Reinhold Wolf und Karl Krämer in die Schuhe schieben, vor der Kamera für die Fotos musste er sie lächelnd begleiten oder sie als große Genossenschafter loben, wie bei der Verabschiedung von Reinhold Wolf. Da hat man vor der eingeladenen Kulisse den Schulterschluss betrieben, bei uns war aber immer nur ein Teil der angeblichen Freunde der schuldige an der Misere. Ganz kitzlig ist für Herrn Herzog sicher auch die Sache mit der Waldeslust. Er hätte doch nie gedacht, dass jemand den Vertrag zu dem Forderungsnachlass zu Gesicht bekommt. Da ist ihm die Vertuschung vollkommen misslungen.
Nr. 3431
L.
11. Juni 2008, 12:15 Uhr
Betreff: Will Johannes Herzog die eigenen Untreuehandlung vertuschen?Die Prüfer haben den Vorständen bei der VR-Bank über viele Jahre hinweg geholfen die Sache mit den EDV-Einstellungen durchzuziehen, die dazu gedient haben, dass man uns bei den Buchungen mit den Wertstellungen abgezockt hat, quer über alle laufenden Rechnungskonten und dass man die Kreditraten am 1. belastet hat und erst am Monatsende auf den Darlehenskonten die Zinsen dafür runter gerechnet hat. Wenn ein Prüfer nicht einschreitet, wenn er die Darlehensausreichungen anschaut, und das wird mit der allergrößten Sicherheiten bei jeder Kreditprüfung X-mal angeschaut, dass die Bank zu 99,9 % auf dem Darlehenskonto noch einen zusätzlichen Zinstag rauszwickt, dann braucht ein Prüfungsverband nicht mehr davon reden, dass er gesetzliche Aufgaben auch wirklich wahr nimmt. Für mich ist das Beihilfe zum Betrug an Zigtausenden von Kunden. Aus diesem Laden stammt der Prüfer Johannes Herzog, der immer lächelt, wenn er sich vor Kameras stellt. Doch dieses Lächeln ist nur Fassade.
Wieder hat er der Versammlung vorgelegt, dass man Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer in Regress nehmen müsste. Den Vertreter hält er einen Vortrag über Imageverluste der Bank, den Mitgliedern sagt er nicht mal was man den alten Vorständen vorhält. Imageverluste her oder hin, gegen Manfred Heger kann man gar keine Ansprüche mehr stellen, der hat schon vor drei Jahren gesagt, lest doch mal nach was wir unterschrieben haben. Da müsste man ja den Vertrag von damals anfechten. Da müsste man ja aufzeigen, dass wahrscheinlich die Prüfungsabteilung oder die Rechtsabteilung in München eine sittenwidrigen Vertrag aufgesetzt haben. Wenn man schon den Namen Marktredwitz im Genossenschaftsbereich ausradieren will, dann will man doch über so etwas schon gar nicht reden. Da müsste ja Horst Pausch noch aussagen, warum er mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) bloß informiert hat und die Zustimmung eingefordert hat und ob der Prüfer Herzog und der Prüfer Grothoff ihn in diese Zwickmühle genötigt haben? Ja und warum er denn zwei Tage nach der folgenden Vertreterversammlung das Weite gesucht hat ohne das auf der Versammlung zu sagen.
Ja und was würde Karl Krämer dazu sagen, was in seinem Vertrag drin steht? Wenn man die beiden heute in Regress nehmen würde, dann wäre ja der bezahlte Jahresurlaub an beide, die Mitgabe der Lebensversicherung zur Altersversorgung an Manfred Heger, die Pension an Karl Krämer eine Untreuehandlung durch Prüfung und Aufsichtsrat. Was will man denn heute aufzeigen, was Herr Herzog damals nicht schon wusste? Hat er weniger gesehen als die Staatsanwälte, oder hat er es nur anders genutzt? Für sich auf den Vorstandsstuhl und für seinen früheren Arbeitgeber aus Imagegründen? Warum sagt man denn nicht, dass 50 Millionen latente Kreditrisiken und 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen (war das auch wirklich alles?) doch nur gehen dürften wenn auch die Prüfung die Tomaten auf den Augen nicht runter nimmt? Auch die rosarote Brille dürfte man den Prüfern nicht zugestehen, wenn man sich vor Augen führt, dass man zwar Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) betrieben hat, aber die großen Sachen von Heger, Wolf und Krämer übersehen hat. Denn bisher hat man doch Flex und Gold, Gold, Gold in diesem Hinblick übersehen. Übersehen, weil man tief mit drin steckt. Übersehen weil man drin steckt mit einer Abfindung an Manfred Heger über Flex vielleicht? Das man drin steckt, weil man die Vorstände deckte, wie man es unterließ die Sicherheiten in Wunsiedel, wie in Eintrag Nr. 1372 gezeigt, auch zu verwerten? Oder ist das hier Schrott (= Link), oder das hier (= Link), oder das (= Link)? Oder muss einem da als Kunde, der sich auf einen Prüfungsverband verlassen soll, Angst und Bange werden? Befindet man sich da auf der sicheren Seite, wie man mit der Werbung zu vermitteln versucht, oder glaubt man eher, dass man da verkauft wird wenn Johannes Herzog und die Verbandsleute zusammen sitzen?
Warum macht man den Regress immer nur gegen die Vorstände? Manchen Aufsichtsrat kann man sicher auch nicht als unbedarft nennen. Mancher hat es auch nicht überrissen, auch wenn er 40 Jahre drin gesessen hat und mit weiß Gott welchem Vorstand schon durch dick und dünn gegangen ist. Vielleicht ist er dünn geblieben. Dick hat man die Vorstände gemacht, wenn man die genehmigten Vorstandspensionen in der Entwicklung (= Link) ansieht. Achtung es wechselt von Euro in DM. Verluste für die Bank, Erträge für die Führung. Durften sich die da auch mit den Sicherheiten im Selbstbedienungsladen fühlen, beim Verteilen? Bei der Gewährung von Geschenken - aus fremden Taschen (?) - und Lustreisen zu Formel-I und sonst wo hin? War da ein Prüfer wie Oskar Hess nach dem Zeitungsausschnitt (= Link) für einen Vorstand sogar herzlich willkommen, sogar als Verlust in der Bankbilanz in sechsstelliger Höhe?
Warum darf dieser Exprüfer Herzog zusammen mit Reinhold Wolf das Geld der Genossenschaft, wie es zuletzt wieder in Eintrag Nr. 3632 aufgezeigt wurde, ungestraft unser Geld verschenken? Ist der Abtransport der Maschinen mit der die damit zusammenhängende Beschädigung, die Verwertung über Tschechien oder Polen, nach den Worten von Reinhold Wolf weniger verwerflich als das, dass die VR-Bank nicht mal die Dividende der Mitglieder aufbringen würde, wenn man einen Betrag in dieser Größenordnung verschenkt, Stillschweigen wie überall vereinbart, den Mantel des Schweigens, und dann jedes Jahr die letzten herauspressbaren Reserven aus der Bank drückt, damit man einen Bilanzgewinn ausweisen kann und dann im Geschäftsbericht herzlich Dank sagt und auf erste positive Entwicklungen hinweist. Mit wem glaubt es Herr Herzog zu tun zu haben? Mit einem Kindergarten? Oder ist es an der Zeit die Fakten auf den Tisch zu legen, wie tief er selbst im Sumpf steckt? Nicht einmal sein Lächeln auf den Bildern ist noch echt. Haben alle interessierte Leser den Link mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) schon im ganzen gesehen? Das Bild von Johannes Herzog, wenn man mit der Maus runtergeht, passt wie die Faust aufs Auge zu den Verlusten. Hoffentlich gehört die Zukunft des Herren bei der Bank bald der Vergangenheit an. Er wollte sich seine eigene Karriere auf dem Scherbenhaufe aufbauen, den er mit zu verantworten hat, auf unzähligen Schicksalen, die in der Risikolage der Bank bis hin zur Existenzvernichtung mit drin stecken. Schicksale von Menschen, Familien und Betrieben. Soviel zu seinen Verdiensten und seinen ersten Erfolgen.
Nr. 3430
Susanne
11. Juni 2008, 10:45 Uhr
Betreff: Heimlich still und leise und laut polterndWird hier im Gästebuch nicht berechtigt immer wieder auf die Berichterstattung zu Vorgängen bei unserer VR-Bank verwiesen? Haben die Verantwortlichen nicht selbst auch dieses Informationspflicht. Wo sind auf der Internetseite der Bank http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ (= das ist der Link) auf dem Pressebutton die Berichte aus dem Eintrag Nr. 3642 hier? Wo ist ein Hinweis, was sich auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung (= Link) zum wiederholten Mal wiederfindet, dass man gegen die Vorstände Heger, Wolf und Krämer zum wiederholten Mal zivilrechtliche Ansprüche stellen müsste? Wo ist der Hinweis auf der Internetseite der Bank auf den Artikel in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), dass die Staatsanwaltschaft berichtet man hätte Ex-Banker im Visier, bei dieser Bank, der VR-Bank Marktredwitz eG (= Link)?
Der schlingernde Dampfer wieder auf Kurs (= Link), das will man vermelden. Auf welchem Kurs bitte, auf dem Kurs nach unten? Wo ist auf dem Bild im Hochglanzpapier Genossenschaftsblatt der Verbandsvorstand Eberhard Gschrey? Wollte er sich mit Reinhold Wolf doch nicht gemeinsam ablichten lassen? Wo ist der Verdienst von Reinhold Wolf? Was ist die tiefe Verwurzelung im Genossenschaftswesen? Lageberichtsvermerke (= Link) zu nicht vertretbaren Risikorahmen, dass festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht mehr in der Bilanz unterzubringen waren, Vertreterversammlungsprotokolle wie die von 2004 und 2005 oder die Anlage aus dem Jahr 2006 zum Protokoll mit der Folie zur Risikolage (= Link) dass man jeden 7. Kreditkunden als Risiko für die Bank bezeichnen musste? Das ist wahrlich eine tiefe Verwurzlung in die Geschichte der RV-Bank Marktredwitz-Selb, der VR-Bank Marktredwitz und trotz Namensänderung in die der VR-Bank Fichtelgebirge. Es ist die Geschichte einer Bank, die belastet wurde durch unglaubliche Ausfälle, hervorgerufen durch unfassbare Zustände in der Bank. Es ist die Geschichte einer Bank, die mit Abrechnungsmanipulationen über Jahrzehnte ihre Kunden durch Tricksereien in der EDV um Millionen übervorteilt hat und die Vorstände nur auf ihren eigenen Vorteil schauen durften, Begünstigung und vielleicht auch jegliche Schmierereien betreiben durften. Das ist die Verwurzelung der Familie Heger, des Reinhold Wolf und des Karl Krämer bei dieser Bank. Ist der letzte Negativverdienst von Reinhold Wolf die Begleitung von Johannes Herzog aufs Vorstandpodium, die Freihaltung der Position nach dem Kreditwesengesetz, die Abwehr der dringend notwendigen Veränderungen bei der Bank?
Doch dieser faule Stamm bei der Bank auf der Basis des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung dazu hat auch die Wurzel Genossenschaftsverband. Dieses heimlich, still und leise Abhandeln dieser unglaublichen Problemfelder ist begleitet von den Unterstützungen des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer hier in Marktredwitz. Man hat die Vertreter zur Fusion im Jahr 2001 mit dem Fusionsgutachten von 2001 (= Link) zur Risikolage regelrecht hinters Licht geführt. In welchem Interesse der Mitglieder liegt es heute die Vogtlandfilialen und damit einen ganz ganz wesentlichen Bestandteil der Raiffeisenbank Arzberg-Selb für die desolate Eigenkapitalsituation der Marktredwitzer Genossenschaft zu opfern? Auch in der alten Satzung steht, dass die Deckung eines Jahresverlustes von der Vertreterversammlung zu beschließen ist. Der von Oberrevisor Hofmann am 24. April 2001 vorgetragene Gewinnverwendungsbeschluss (= Link) hat nicht einmal bekannt gegeben, dass man einen Jahresverlust hatte und auch nicht der Geschäftsbericht von Manfred Heger. Die genannten Lageberichtsvermerke dürften Bilanzbetrügereien bei der Bank gewesen sein. Das Handelsgesetzbuch fordert Bilanzierung nach den Werten der Vermögensgegenstände. Festgestellte Einzelwertberichtigungen sind vorgeschriebenen bilanzielle Wertanpassungen und liegen nicht im Ermessenspielraum der Bank oder gar der Prüfer.
Herr Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff und Verbandsvorstand Gschrey und der Prüfungsabteilungsleiter Eberle auf den Bilanzbestätigungsvermerken haben damit im Widerspruch zu §§ 10 und 13 KWG die Risikosituation bei der VR-Bank verschärft und die Kreditvergabemöglichkeiten nicht in die gesetzlich geforderten Grenzen zurückführen lassen. War das im Hinblick auf die Einsetzung des Herr Herzog eine bewusste Schädigung der Bank, der Mitglieder und nun der Sicherungseinrichtung? War das Beugung des Kreditwesengesetzes, weil man die Fäden in der Hand hatte und am Ruder saß? Passt in diese Linie die Beugung auch des Genossenschaftsgesetzes § 34, wenn der ungesetzliche Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger auch unter dem Tisch gehalten werden sollte, den Herr Herzog vor Ort wahrscheinlich ausgehandelt hat und der beim Verband in München geschrieben worden sein dürfte? Glaubt man da, dass man heute die Zustimmung oder die Ablehnung des Regresses gegen die Vorstände braucht, wenn man mit der Zustimmung selbst in der Verpflichtung stehen würde? Wenn sich die Verpflichtung nicht nur wegen dem Verzicht auf die gesicherten Forderung im letzten Frühjahr, sondern wegen der Beteiligung - der über die Zeitung ja bestrittenen - an der Vergangenheit, der heutige Vorstand gleich mit dran wäre, wenn man damals vertraglich auf bekannte Ansprüche verzichtete und noch unbekannten besser nicht nachging? Darf man als Prüfung unbekannten Dingen nicht mehr nachgehen oder ist es eher die Pflicht einer gesetzlichen Prüfung und Revision? Erfüllt man den gesetzlichen Auftrag wenn man vertraglich vereinbart, das unterlassen wir, sagen es aber niemanden? Steht das so im Prüfungsbericht, dass man die Prüfungstätigkeit vor Abschluss abgebrochen hat? Wie will man denn Manfred Heger belangen, der sagt doch bitte Aufhebungsvertrag noch mal lesen, so wie am 30. Juni 2005 schon?
Braucht man deswegen schon wieder den Verzicht auf den Regress gegen die drei alten Vorständen aus Imagegründen? Liegen die Imagegründe schon lange nicht mehr bei der VR-Bank Marktredwitz, die es ja nicht mehr geben soll? Sogar die Bilanz wird schon für die VR-Bank Fichtelgebirge gemacht, auf einen Jahresabschluss 31.12.2007, wo doch erst im April 2008 die Namensänderung durchgezogen wurde. Wurde die Bilanz für das BaFin am 31. März auch schon auf die VR-Bank Fichtelgebirge gemacht?
Der Verzicht auf den Regress, dass ist für unseren Herrn Johannes Herzog ganz ganz wichtig. Kein Wort darüber verlieren. Regionalversammlungen, damit man den Mitgliedern die Informationen verwehrt. Dieser Mann ist kein Mann der Mitglieder, des Volkes, er ist ein Mann der Spielchen hinter den Türen. Druck und Gegendruck, Zuckerbrot und Peitsche, Zuckerbrot für die Aufsichtsräte, Peitsche für die Kreditkunden die man los haben will und die Mitarbeiter. Die Furchen auf dem Weg des Herr Herzog in dieser kurzen Zeit sind tiefer als der vor ihm verwurzelten Vorstände, die er nahtlos beerbt hat, im wahrsten Sinne des Wortes, denn was da mit der Interessenwahrung durch Prüfer in der Aufgabenstellung der Wirtschaftsprüferordnung angestellt wurde, dass war m.E. nichts anderes als Schindluder.
Weiß das BaFin von den unsäglichen Aufhebungsverträgen Heger und wahrscheinlich auch Krämer wirklich nichts - unter Verzicht auf Ansprüche gegen Vorstände, die Parlamente über das Genossenschaftsgesetz fest legten? Wer soll das wirklich glauben, was ist dann staatliche Bankenaufsicht wert? Verhält man sich da absichtlich blind gegenüber den genossenschaftlichen Verbänden? Gibt man denen wirklich die Gesetze in die Hand? Hat das BaFin die Lageberichtsvermerke wirklich überlesen, die Prüfungsberichte mit den Wertberichtigungen muss man doch zur Kenntnis genommen haben, oder sind die anders geschrieben wie die Bilanzvermerke der Bank? Warum die Angelegenheit noch nicht von den Parlamenten aufgegriffen wurde, könnte noch andere Schlüsse zulassen.
Nr. 3429
Uwe
10. Juni 2008, 19:15 Uhr
Betreff: Die Prüfer waren doch schuld dass die Vorstände so ein Risiko fahren konntenWenn immer wieder aufgezeigt wird, was die Vorstände bei der VR-Bank für eine Risiko angehäuft haben, an dem die Bank heute noch zu knabbern hat, dann muss man sich fragen, hat das Johannes Herzog und sein Kollege Grothoff sogar so gesteuert? Die Prüfer haben doch bei den Einzelwertberichtigungen das letzte Wort. Wenn da also vielleicht Millionen nicht in die Bilanz aufgenommen worden sind, weil Kleinbeträge wird man ja nicht zwei Jahre hintereinander in den Lagebericht schreiben, dann haben doch die Prüfer beabsichtigt und bewusst das Eigenkapital und damit die Risiken hoch gehalten.
In den letzten vier Jahren war dreimal auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung (= Link) der Punkt Schadensersatz gegen die Vorstände drauf und nie hat man die Kerle zur Rechenschaft gezogen. Wenn man aber sieht, wie unbehelligt die Vorstände bei Flex und Gold, Gold, Gold das Geld der Bank versemmeln durften, dann fehlt auf der Liste zum Regress wirklich der Name von Johannes Herzog. Hat der die beiden in die Sachen rein getrieben, damit er auf den Stuhl kommen konnte. Wenn der nicht gemerkt hat, dass Manfred Heger bei seinem Freund noch die zahlen getürkt hat, dann war er als Prüfer Fehl am Platz wie heute als Vorstand. Und bei dem Goldmärchen, da hat man die erste Firma Pleite gehen lassen und gleich das zweite Grab bei der Bank selber aufgemacht, weil man auch noch das Stammkapital für die neue GmbH über den KK-Rahmen finanziert hat. Millionen hat die Bank verloren, weil man die Vorstände nicht gebremst hat und es ist ja nicht an einem Tag passiert, es ist ja über einen kurzen Zeitraum in die unglaublichen Höhen angestiegen. Das hätte man immer und immer wieder sehen müssen.
Aber dann hat sich der Ex-Prüfer Herzog auch noch so toll in seiner Retterrolle gefühlt, in die ihn Reinhold Wolf noch rein gelobt hat, dass er gleich selber noch eine halbe Million mit der Waldeslust verschenkt hat. Wahrscheinlich ist es mit den Regressen auf der Tagesordnung gegen Vorstände in dem Jahr noch nicht beendet. Irgendwann steht Johannes Herzog selber auf der Tagesordnung, so wie die, die er nur locker beerben wollte.
Nr. 3428
Genossenschaftler
10. Juni 2008, 10:43 Uhr
Betreff: Alternative Kostenersparnis zur MitarbeiterentlassungWas ist eingetroffen von dem was Johannes Herzog versprochen hat? Im Jahr 2006 hat er mit seiner Musterrede versprochen, er werde alles anders machen als seine Vorgänger, Vertrauen und Nähe, waren seine Worte, Kommunikation mit den Vertreter und im Dezember eine Kurzbilanz auf der Basis einer gefestigten Ergebnisvorschaurechnung. Aber bereits im letzten Jahr hat er genau zu der zeit, wo er mit den Vertretern über eine Kurzbilanz kommunizieren wollte hinter schalldichten Türen mit den Aufsichtsräten den Verkauf der Filialen in Markneukirchen, Schoeneck und Klingenthal ausgemacht, wo man noch fünf Monate vorher laut den Links in Eintrag Nr. 3645 im Rahmen der Vertreterversammlung der Öffentlichkeit kund getan hat dass alle Filialen sicher seien. Sicher möchten sie schon gewesen sein, aber eben nicht für die VR-Bank Marktredwitz. Somit hat Herr Herzog da sein Versprechen mit der Kurzbilanz schon zum zweiten Mal nicht eingehalten und sogar einen klaren Zug in die andere Richtung getan.
Mit Verwunderung muss man auch zur Kenntnis nehmen, wo groß das Möbelhaus doch ist, wenn man der Aussage von Herrn Herzog glauben darf, dass man da 700 qm vermieten könnte. Heger und Wolf haben doch immer gesagt, die Bank in der Kraußoldstrasse würde aus allen Nähten platzen. Brauchen nicht die Prüfer die obere Etage schon für sich alleine. Dann blieben zwei Etagen übrig. Ist das Gebäude wirklich 70 auf 50 Meter oder 60 auf 60 Meter groß? Es sind anscheinend wirklich immer die kleinen Details wo Johannes Herzog entweder zu seinen Gunsten übertreibt, oder wie in Eintrag Nr. 3635 zu sehen in Zahlen des Geschäftsbetriebes untertreibt, oder einen Verlust als Bewertungsergebnis schön umschreibt. Warum war es ihm den kein Hinweis mehr wert, dass es den Mieter doch nicht gibt. Muss man mit falschen Behauptungen wirklich fünf Spalten in der Zeitung füllen. Anscheinend steckt das Möbelhaus so sehr im Hinterkopf der verantwortlichen Vorstände, dass es jedes Jahr mit einer anderen Facette in der Zeitung in den letzten Absätzen zur Bilanzpressekonferenz steht. Ist es aber keinen weiteren Hinweis mehr wert wenn die angekündigten Ereignisse mit dem HOMA-Haus nun seit fünf Jahren einfach nicht eintreffen wollen, wenn der Mieter für die 700 qm abgesprungen ist, oder es ihn noch nie gegeben hätte?
So ehrlich wie die neue Vorstandschaft mit solchen Dingen umgeht, so ehrlich scheint man auch nach wie vor mit der tatsächlichen Situation der VR-Bank selber umzugehen. Die Namensänderung kann man nur mit Kopfschütteln beobachten. Ist VR-Bank Marktredwitz inzwischen so verrufen, dass man es selber nicht mehr hören kann? Was sagen denn da die Verantwortlichen in der Stadt, wenn man sich Gedanken zum Unterton aus der Änderung in Fichtelgebirge macht? Schädigt man mit so einer Aktion nicht den Namen der Stadt? Die meisten Banken tragen den Namen des Sitzes. Anders ist es meist nur, wenn man das zu Gunsten einer Fusion geopfert hat.
Denn die nächsten die die Zeche bezahlen, dass sind die Mitarbeiter. Im letzten Lagebericht hat man schon von einer Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat berichten. Nichts mehr mit Stolz auf 192 Mitarbeiter, jetzt stehen noch 147 Mitarbeiter auf der zweiten Seite im Bericht. Es gilt wieder an die Vertreter zu appellieren, wie sie am 19. Juni bei der Sache mit dem Regress gegen die Vorstände abstimmen. Laufen die Regionalversammlung mit den wichtigen Verhaltensmustern für die Vertreter dazu hinter dem Rücken und unter Ausschluss der Mitglieder schon wieder? Die Vertreter müssen wissen, wenn Sie nicht für den Regress stimmen, dann wenden sie sich gegen die aktiven Mitarbeiter, gegen die Kunden, weil der Kostendruck Einsparungen beim Personal auch weiterhin dringend nötig macht, vor allem wenn ertragbringendes Kreditgeschäft weiter reduziert werden muss. Es wird die Beratungsqualität direkt darunter leiden. Man kann die Rechnung ganz einfach aufmachen. Die alten Vorstände, die für die Zustände verantwortlich sind, verschlingen eine Unmenge an Kosten für ihre Pensionen. Mit dem dass die Vertreter sie endlich gerechtfertigt belangen, hat man vielleicht den Schlüssel die Pensionen einzufrieren, oder die Zahlungen gar zu stoppen. Wer aus den Reihen Manfred Heger, Reinhold Wolf oder Karl Krämer hat sich ein Recht auf Pension erworben, wenn man die unglaubliche Situation aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) vor Augen führt und auch die Aussagen in den Vertreterversammlungsprotokollen der Jahre 2004 und 2005 mit ungeheuerlichen Überziehungen, die das Wort fahrlässig wirklich nicht mehr verdienen. Auch Rudolf Heger und Willibald Zuber haben den Weg zu diesen Umständen, ja Zuständen mit zu verantworten. Die Abstimmung der Vertreter für die Vorstände lautet im Ergebnis entweder für die aktiven Mitarbeiter, oder Druck auf die Gehaltszahlungen oder gar weiterer Entlassungsdruck. Da kann Johannes Herzog beteuern was er will. Diese Chance zu einer dauerhaften Kosteneinsparung bei den alten Vorständen, wie gesagt einer gerechtfertigten, die liegt ausschließlich in den Händen der Vertreter. Da Herr Herzog es wahrscheinlich vermeiden wird auf diese Problematik hinzuweisen, muss es hier getan werden. Er muss es auch aus Eigennutz vermeiden, wenn nämlich der Forderungsverzicht mit den 432.000 € zur Verhandlung käme, dann ist er in der gleichen Situation. Die Entscheidung der Vertreter in diesem Punkt ist wirklich eine zukunftsträchtige. Vor allem ob man in Zukunft von ausreichend Mitarbeiter bedient wird und von motivierten und zufriedenen.
Nr. 3427
Bilanzleser
9. Juni 2008, 20:55 Uhr
Betreff: Kreditverluste immer noch über dem Bankergebnis0,35 % habe ich errechnet an Betriebsergebnis, wirklich eine Katastophe. Das ist nicht einmal der halbe Wert des Genossenschaftsverbandes und es ist ein Drittel von dem, was man braucht, denn die bayerischen Kreditgenossenschaften liegen alle weit hinter ihrem Ziel. Herr Herzog ist nun das dritte Jahr da. Hätte er vor fünf Jahren die komplette Ablösung aller Vorstände und eine wahrscheinlich notwendige Sanierung der Bank zur rechten Zeit nicht blockiert, weil er dann eben nicht auf den Vorstandsstuhl gekommen wäre, man müsste nicht noch heute Kreditverluste vermelden, die noch immer über dem Bankergebnis aus normalen Erträgen und den normalen Kosten lägen, wobei die normalen Sachkosten das Attribut normal nicht verdienen. Die sind seit Jahren astronomisch hoch. Die Lageberichtsvermerke (= Link), in der Verantwortung von Johannes Herzog und Raimund Grothoff, die sind bis heute die Hypothek der Bank. Man hat Manfred Heger alles machen lassen und wahrscheinlich jeden Kredit draußen, den er nicht überschauen konnte und hat von Prüferseite die notwendigen Wertberichtigungen nicht einbuchen lassen. Vielleicht haben die Prüfer den einen oder anderen faulen Kredit noch selbst her vermittelt, so wie man es heute für Marktredwitz mit der Volksbank Vogtland macht.
Nr. 3426
Betriebswirtschaftler
9. Juni 2008, 19:46 Uhr
Betreff: Katastrophale Werte – katastrophaler TrendWas in Eintrag Nr. 3638 mit den Verlinkungen zu den anderen Einträgen zuvor zu den bayerischen Werten steht ist im Grund wirklich eine Katastrophe. Wenn man die Werte aus Interessant (= Link) der Verbandsstatistik in Eintrag Nr. 3562 gegenüberstellt, so sieht man tatsächlich die dramatische Entwicklung bei der VR-Bank Marktredwitz. Konnte man die hohen Kosten bisher über einer mit dem ungesunden Kreditgeschäft begründetes überhöhten Zinsspanne noch etwas ausbügeln, so ist man jetzt auf den schlechten Wert der bayerischen Kreditgenossenschaften zurückgefallen. 4 Mio. € hat man da in zwei Jahren verloren. Doch der Kostenblock in den normalen Betriebskosten ist enorm. Hier hat man einen Kostennachteil gegenüber dem Landesdurchschnitt von 2,5 Mio. €. Man liegt mit den Personalkosten, dem allgemeinen Verwaltungsaufwand und den Abschreibungen auf Sachanlagen bei 11,5 Mio. €. Nach dem Landesdurchschnitt dürften es maximal 9 Mio. € sein. Es sind noch nicht mal die Personalkosten. Die kann man wahrscheinlich schon gar nicht mehr im Verhältnis zur Geschäftsvolumen reduzieren, es sind die normalen Sachkosten, die bei 4,04 Mio. € um sage und schreibe 1,5 Mio. € zu hoch sind. Wie will die Herr herzog auf den Normalwert von 2,5 Mio. runter schrauben. Was hat man sich da eingefangen.
Beim ordentlichen Ergebnis aus Zinsspanne, Provisionserträgen und den genannten Kosten, fehlt bei der VR-Bank im Verhältnis zum Landesdurchschnitt eine Summe von knapp 1,8 Mio. €. Wo man da schon gestandne hat, das kann man über die Position Betriebsergebnis in Interessant wirklich nachvollziehen. Und man kann auch nachvollziehen, dass dieses Betriebsergebnis nicht mal ausreicht, das im Geschäftsbericht gelobt niedrigere Bewertungsergebnis, den Verlust daraus zu decken. Wenn man die Bank schließen würde, dann würde man wenigstens keine Verlust machen.
Dieser ehemalige Prüfer versucht immer seine Verantwortung aus früheren Zeiten abzuwehren. Er war in den Jahren als Prüfer da, wo man die Einzelwertberichtigungen trotz der hohen Betriebsergebnis nicht mal in die Bilanz unter brachte. Er hat Fälle wie Flex mit zu verantworten, wo in einem Fall mit Flex fast das Doppelte des nun erzielbaren Betriebsergebnisses durch den Kamin gejagt wurde. 2,6 Mio. € war der Verlust daraus, wenn man das Versammlungsprotokoll aufmerksam ließt. Mit dem Forderungsverzicht vom Frühjahr 2007 hat man auf den Betrag verzichtet, den man heute als Dividende den Mitgliedern zuweist, wo gute Banken inzwischen wieder Dividenden von 4, 5 oder gar noch mehr Prozent ausschütten. Dieser Prüfer ist ein Teil des Wurzels Übel. Nach der Fusion hätte man das Ruder herum reißen können und nicht den Vorständen eine markoperative dynamische Grundhaltung zu gestehen. Nicht der Aufsichtsrat sieht, ob man schlechte Kredite bei anderen Bank ablöst, wie man es in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 angesprochen hat. Es sehen die Prüfer und Herr Grothoff hat diese Aussage selbst getätigt. Die Prüfer tragen Verantwortung an der Misere der letzten Jahre und sie tragen die Verantwortung, warum man in der eklatanten Ertragsschwäche bei weiterhin weit überhöhten Risikokosten steckt. Die stillen Reserven die man üblicherweise auch im Wertpapierbestand bei jeder gesunden Bank sieht und die Täler zu überwinden helfen, die dürften hier auch schon längst aufgebraucht sein. Wahrscheinlich mussten die Eigenanlagen auch zu Unzeiten verkauft werden um die Verluste abzudecken. Man kann nur sagen, gute Nacht VR-Bank Fichtelgebirge. Die nächste Botschaft wird der Zeitungsmeldung vom letzten Jahr entgegenlaufen und die Selbstständigkeit wird mit Herrn Herzog dahin sein. Die Bank braucht einen unabhängigen Vorstand und einen der nicht in der Vergangenheit verhaftet ist und auch einen, der nicht mit jedem Kreditfall der von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen wird, persönlich in Konflikt gerät, weil seine Rolle als Prüfer immer mit zur Disposition steht.
Nr. 3425
Uwe
9. Juni 2008, 15:45 Uhr
Betreff: Herr der Floskel – Johannes HerzogHerr der Floskel, kann man unseren neuen Vorstand Johannes Herzog so bezeichnen? Seine Unschuldsbezeugungsversuche in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), die nimmt ihm doch sowieso keiner ab. Der Prüfer, der monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zulässt und dabei bei Millionenkrediten nicht merken will dass man von der Vorstandschaft die Zahlen getürkt hat, aber dafür eine externer Gutachter das feststellt, der ist entweder fachlich total überfordert und das dann natürlich auch als Vorstand, oder er hat von dem Spiel gewusst, was wir eher annehmen. Leider hat er aber dann seine fachliche Unfähigkeit inzwischen durch seinen geschäftlichen Misserfolg doch deutlich aufgezeigt. Bei dem Artikel in der Frankenpost mit der Bilanzpressekonferenz im letzten Jahr zu Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) war die Bildunterschrift (= Link) geradezu zum schießen. Heute müsste man sagen, Johannes Herzog, Uwe Heidel, setzen, Note 6. 2006 war das Jahr der Hausaufgaben, haben sie die Journalisten anscheinend in die Notizblöcke schreiben lassen. Die zwei scheinen auch zwei Jahre später immer noch die gleiche Schulklasse zu besuchen. Man müsste sie wahrscheinlich noch zurück stufen. Die Leidtragenden sind die Kunden und Mitglieder der Bank und jetzt sogar die Solidargemeinschaft des Sicherungsfonds.
Nr. 3424
Beobachter
9. Juni 2008, 15:19 Uhr
Betreff: Keinen Mumm den Geschäftsbericht einzustellenBisher ist bei der VR-Bank Marktredwitz der Kurzgeschäftsbericht noch nicht im Internet aufgetaucht, daher herzlichen Dank an den Wunsiedeler Kreis für die Erledigung der Arbeit der Bank. Nur die Jahresbilanz 2005 (=Link) und Jahresbilanz 2006 (=Link) sind auf der Seite der Bank zu finden.
Nr. 3423
R.
9. Juni 2008, 14:52 Uhr
Betreff: Wo ist denn der Mieter von Herrn HerzogLaut dem Frankenpostartikel vom 16. Mai 2007 mit Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) sollte es doch eine Mieter geben für 700 qm im früheren Möbelhaus. Statt dessen ist nicht passiert, außer dass man draußen eine Latte an die Wand gestellt hat wo der Putz großflächig runter gefallen ist und man daran mit einem Reisnagel einen Zettel in einer Klarsichtfolie gehängt hat, wo man darauf hinweist, dass es gefährlich ist hier vorbei zu gehen. Wenn es nicht eine Bank wäre, man müsste über die lachen, die das zu verantworten haben. Nicht mal das Verputzen kann man sich mehr leisten bei der VR-Bank. Dafür verkauft man dann Zweigstellen, die man noch ein paar Monate früher als sicher bezeichnet hat und gibt die schlechten Kredite gleich noch übers tschechische Egertal nach Sachsen. Sind eigentlich die sächsischen Volks- und Raiffeisenbanken auch gefragt worden, ob ihr Verband das machen darf? Oder sind die Banken in Frankfurt oder im sonstigen zusammenfusionierten Verbandsgebiet darüber informiert worden, was mit dem bayerischen Verband für ein Kuhhandel betrieben wurde, der dann auf den Sanierungsfonds weiter übertragen worden sein dürfte? Lasst uns auch den verdummenden Artikel mit „Ein bisschen stolz“ (= Link) von einem Jahr vorher nicht vergessen, da hat man uns erzählt, dass man die Planungen schon im Herbst (2006 !) abgeschlossen hätte. Die Vorstände haben keine Skrupel uns jedes Jahr aus neue zu verblödeln mit dem Thema HOMA-Haus.
Nr. 3422
Erinnernder
9. Juni 2008, 14:32 Uhr
Betreff: Was man so alles sagt und was man Leuten wie Johannes Herzog dann glauben darfFusion für VR-Bank kein Thema (=Link) hat es am 16. Mai 2007 in der Frankenpost geheißen und am 15. Juni wurde die Frage aufgeworfen, müssen frühere Vorstände zahlen (= Link)? Haben wir in diesem Jahr wieder die gleichen Themen in der Zeitung? Nur der Vorlauf zur Vertreterversammlung in zehn Tagen ist schon vedammt knapp. Es ist nun mal die Informationspolitik, die man bei der VR-Bank Marktredwitz betreibt. 15 Zweigstellen sind sicher, das haben die zwei Vorstände Herzog und Heidel im ersten Artikel verkündet und man hätte genügend Potential um Geschäft zu machen. Aber ein ordentlicher Bankvorstand weiß im Juni wohin die Ergebnisse des Jahres laufen. Wenn also gemäß der Frankenpost vom 25.04. (= Link) diesen Jahres geschrieben wurde, dass man am 3. Dezember 2007 schon den Aufsichtsratsbeschluss fasste. Da wäre im Übrigen die versprochen Kurzbilanz schon fällig gewesen. Ja mein lieber Herr Herzog, wie weit ist es dann her, dass man Ihnen sogar an dem Tag, an dem sie es aussprechen schon nicht mehr trauen darf, was über ihre Lippen geht. Man kann doch davon ausgehen, dass Sie im Juni schon damit begonnen haben das Tafelsilber der drei sicheren Vogtlandfilialen auszubreiten und anzubieten. Wer einmal lügt .... Glauben Sie, Sie bekommen jetzt ihre eigene Absolution noch mal über den nächsten Freispruch für drei Bankchefs (= Link)? Vielleicht lesen die Frankenpostjournalisten auch mal, was sie noch vor ein paar Monaten alles geschrieben haben und stellen auch mal ein paar Fragen, die tiefer gehen.
Nr. 3421
Aus Sleb
9. Juni 2008, 13:53 Uhr
Betreff: Nachfrage zum Sarah Connor-Konzert im letzten Jahr in SelbWie war denn das im letzten Jahr in der Frankenpost zu verstehen, Hörgenuss ohne den Pleitegeier (= Link). Wie sieht es der FK Südring Selb heute nach der Generalversammlung des Vereines? Wenn die Karten zum normalen Preis an den Mann gegangen wären, dann hätte es doch die komische Aktion nicht gebraucht. So scheint nund er verein an dem Veranstaltungmanager Reinholdus Maximus auch schwer zu kanbbern. Hat da die Staatsanwaltschaft schon nachgeschaut, ob das Veruntreung von Vereinsgelder war, weil man weit über den gegebenen Kompetenzen Verträge geschlossen hatte? Reinhold Wolf war es doch auch beruflich gewohnt sich die Genehmigungen im Nachhinein noch zu holen.
Nr. 3420
Mitarbeiter
9. Juni 2008, 11:44 Uhr
Betreff: Tuschel, tuschel unter KollegenWollte nur mitteilen, dass eure Seite wie eine Bombe bei uns Mitarbeitern eingeschlagen hat. Eure Seite wird weitergereicht und: Nicht alle findens traurig. Einige freuen sich sogar. Man wundert sich, wie weit es unsere Führung hat kommen lasssen und was aus dem Schwelbrand noch so alles wird. Offen traut sich keiner was sagen, wegen Konsequenzen. Also alle wissen was, keiner weiss aber offen was.
Nr. 3419
Susanne
7. Juni 2008, 12:55 Uhr
Betreff: Wie wollen denn die die Handwerker zahlenIst das nicht ein erschreckendes Bild. Im Geschäftsbericht steht, dass man in den 16 Geschäftsstellen im Jahr 2007 einen Betrag von 374.730 € investiert hat. Müsste bei 16 Geschäftsstellen nicht jedes Jahr mindestens eine erneuert wrerden? Seitdem man Heger raus geworfen hat, hat man nirgend mehr wo was richtges gemacht, außer ein bisschen in Wunsiedel. Und die Fassade vom HOMA-Haus und die runterhängenden Kabel überall, dass ist doch Ausdruck der Ratlosigkeit der Herren. Bei einem ordentlichen Ergebnis von 1,4 Millionen €, was ja auch die Verluste mit abdecken soll, wie will man denn da die Handwerker bezahlen, wenn man da anfangen will? Da packt man ja nicht mal die Gebäudeabschreibung. Und wenn man die 8 Millionen wirklich da rein steckt, die fehlen ja auch wieder an den Zinseinnahmen. Das sind bei 5 % wieder 400.000 € im Jahr, oder noch mehr. Der Herr Herzog hält uns tatsächlich alle für saublöd. Man kann heute viel über Stillschweigen über den Verkauf nach Plauen reden, mit seiner Arbeit, da werden wir alles aus der Bilanz im nächsten Jahr raus lesen können was man hin und her geschoben hat. Was man heuer schon lesen könnte, das scheint er den Mitgliedern wieder zu verweigern, weil er die Bilanz mit sämtlichen faulen Tricks wieder verweigert, wenn einer sie haben will.
Nr. 3418
Aus der Nähe
7. Juni 2008, 09:24 Uhr
Betreff: Herr Herzog, sie haben abgewirtschaftetDie Werbung mit „Wechseln Sie auf die sichere Seite“ von vor ein paar Tragen trifft in grotesker Art und Weise für die VR-Bank Marktredwitz und Herr Herzog zu. (Für mich wird es die VR-Bank Marktredwitz bleiben, auch wenn Herr Herzog diesen Namen nicht mehr hören kann.) Dort wird davon gesprochen, dass die Genossenschaftsbanken nicht auf Gewinnmaximierung aus seien, für Marktedwitz trifft das voll zu, dort wird Gewinnminimierung betrieben. Es ist geradezu das Zusammenkratzen der letzten Kröten auf dem Boden. Das Wort erfreuliche Entwicklung auch nur in einem Satz in dem im Eintrag Nr. 3635 aufgezeigten Geschäftsbericht zu erwähnen ist geradezu eine Frechheit. Es wird der Rückgang der Verwaltungskosten angesprochen. Herr Herzog kennt doch die Verbandswerte aus dem Eintrag Nr. 3562. Liebe Leser schauen Sie sich da mal die Statistikwerte an und gehen auf Seite 11. Da steht für Bayern ein Wert der sonstigen Verwaltungskosten mit 0,62 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Bei Herrn Herzog sind es 0,99 %. Darf man es den eigenen Mitgliedern als erfreulich aufzeigen, wenn man mit 1,5 Millionen € bei den Verwaltungskosten über dem Durchschnitt liegt? Mit der Übertragung der Ostfilialen und den über zehn Leuten, da kann es doch dann in Marktredwitz letztendlich auch nicht bei dem Personalstamm bleiben? Vermeidet man in der Führungsetage bei der VR-Bank es zu sagen wie viel an Geschäftsvolumen man nach Plauen wirklich gibt, weil man nicht sagen will wie viel an faulen Krediten man mit geben darf? Was ist mit den Leuten im Backoffice in der Kraussoldstrasse? Die dürfen doch jetzt auch nicht nur Däumchen drehen, die müssen doch genauso abgebaut werden.
Liebe interessierte Leser haben Sie die Statistik noch offen und die Seite. Herr Herzog lügt und beschönigt wo es nur geht, er dreht an jeder Zahl, wo es nur möglich ist um die schlechten Werte runter zu reden. Herr Herzog schreibt, dass die Zinsspanne um 1,787 Mio. € zurückgegangen ist. Sie ist um knapp 1,9 Mio. € zurückgegangen. Es war ihm im Geschäftsbericht wert, den Rückgang der G+V-Position 3) mit 112 T€ wegzulassen und die gehört durch die Statistikseite belegt zur Zinsspanne. Es soll hier keine Wortklauberei betrieben werden. Es soll aufgezeigt werden wie wichtig es diesen Herren ist sogar solch vielleicht kaum bemerkenswerte Manipulationen in ihren Berichten zu betrieben. Das Ergebnis aus dem Bankgeschäft liegt bei knapp über 1,4 Millionen € und dürfte 0,35 % der durchschnittlichen Bilanzsumme betragen. Es liegt daher um ganze 2 Millionen unter dem Wert des bayerischen Landesdurchschnittes, das auf der genannten Statistikseite rechts unten mit 0,78 % angegeben ist. Er liegt aber sogar um 2,6 Mio. € unter dem Zielwert der Genossenschaftsbanken von 1,0 %, der in diesem Jahr bei fast allen weit verfehlt wurde. Woher nimmt man in Marktredwitz die selbst beschriebene Hoffnung wenn der Trend der letzten Jahre die reinste Katastrophe ist? Es sind die Jahre des Herrn Herzog. Über den Kurzbericht zum Jahresabschluss 2005 (= Link) sieht man, dass die Bank im Jahr 2005 einen Zinsüberschuss von 13,260 Mio. € erwirtschaftet hat, 2007 waren es 9,064 Mio. Das ist ein regelrechter Einbruch von knapp 4,2 Mio. € oder 32 %. Stimmt dass hoffnungsvoll?
Darf man von einem korrekten Vorstand erwarten, dass er korrekt über solche Trends in seinen Geschäftsberichten aufklärt? Ist ihm erlaubt wegen 112 T€ unrichtig zu informieren, den Verwaltungskostenrückgang als erfreulich zu bezeichnen, wenn der wert um 50 % zu hoch ist, von hoffungsvoller Reduzierung des Bewertungsergebnis zu schreiben, wenn es der Bewertungsverlust ist, der immer noch um 10 % höher als das Betriebergebnis ist. Hat man in den letzten Monaten nicht immer wieder gehört, man bekommt die Bilanz nicht zu? Hat Herr Herzog es doch noch unterlassen die Sachanlagen noch hoch zu bewerten auf den 31.12.2007, nachdem er hätte befürchten müssen, dass man aus dem Abschluss gleich Schlüsse ziehen könnte? In Eintrag Nr. 3636 wurde zu den bisher nicht bilanzierten Risiken meines Erachtens ein ganz wichtiger Aspekt noch gar nicht aufgegriffen. Es betrifft den Anhang an das Bankgebäude in Marktredwitz, das Möbelhaus. Dieses marode Gebäude, das keiner haben will, dass wahrscheinlich mit Wissen von Prüfer Herzog und Grothoff, eventuell alleine von Manfred Heger ohne Aufsichtsrat, als Sachanlage hereingenommen wurde um in der Bilanz 2003 nicht noch höhere Verluste im Kreditbereich ausweisen zu müssen. Der Bilanz, die für Manfred Heger und Reinhold Wolf und Karl Krämer als ungesetzlich bezeichnet werden musste und die wahrscheinlich Johannes Herzog zwischen August und Oktober 2004 selber nacharbeiten musste und dabei die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchte, die man als Prüfung feststellen musste. Würde dieser Zugang in den Sachanlagen im Jahr 2003 heute korrekt bewertet, die Bilanz 2007 würde wahrscheinlich von keiner stillen Reserve mehr im Plus gehalten werden können, so wie es jetzt aus der GuV aus der letzten Zahl über dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zu sehen ist.
Wollen uns die Vorstände und auch der Aufsichtsrat weiter vormachen, man könne jetzt mit Vollgas in das HOMA-Gebäude investieren? Mit was liebe Leser? Erwarten wir, dass zuerst das Fundament über normale Ergebnisse vorhanden ist? Gestehen wir den Vorständen immer wieder zu nur für ihr eigenes Image zu handeln und dabei Sandpaläste aufzustellen? Für was einen Umbau, bei dem man schon von 8 Millionen gehört hat, wenn man die Büros nebenan schon leer macht von Mitarbeitern? Jedem Vorstand eine eigenen Etage in der Tropfsteinhöhle und dem Schelter die nächste?
Es ist die Personalie Herzog die abgewirtschaftet hat. Merken wir nicht warum die Talfahrt kein Ende nimmt bei uns? Herr Herzog ist nicht der, der den Neuanfang verkörpert. Er verkörpert die Fehler der Vergangenheit, die nicht bereinigt werden dürfen. Die guten Ergebnisse von Manfred Heger und seinen unfähigen Kollegen im normalen Bankgeschäft waren das Ergebnis der schlechten Kredite, die man wahrscheinlich mit jedem Zins belegen konnte, die aber damit unweigerlich die Risiken einfuhren, die man bis heute nicht bewältigt hat und die man teilweise auf ein anderes Verbandsgebiet versucht zu verfrachten und auf allen Einzahler im Sanierungsfonds umzulegen, alle deutschen Genossenschaftsmitglieder. Es war wahrscheinlich auch das Ergebnis, dass man rücksichtslos draußen auch jeden Kredit herholte, der in seiner Region kein Geld bekam. Im Gesetz steht, dass ein Verstoß gegen das Regionalprinzip mit Ausfall dem Vorstand anzulasten ist, weil er Kredite in Regionen und Bereiche gibt, die er nicht laufend überwachen kann und die er nicht täglich beobachten kann. In der Aufarbeitung der Sache Flex in der Vertreterversammlung von 2005 steht es genau so im übertragenen Sinne drin. Der Vorstand Heger war mit der Finanzierung Slowenien vollkommen überfordert. Dann darf er so etwas nicht machen. Aber in Marktredwitz durfte er es sogar ohne Sicherheiten. Warum? Warum Herr Herzog und all ihr Prüfer? Weil man bei uns kein Theater über die Sicherheitenverwertung wollte, weil man beabsichtigt nicht an der Insolvenz in Slowenien beteiligt sein wollte, weil man damit Manfred Heger über seinen Freund die Abfindung geben konnte, damit er für den besten Prüfer Bayerns Platz machte?
Erhalten Heger, Wolf und Krämer nun den Freispruch für alles? Trägt Herr Herzog und Herr Grothoff und Herr Christl und Herr Krause auch alles vor? Trägt man es so vor, dass auch die Mitglieder sich informiert fühlen können und zwar um keinen Satz weniger als die Vertreter? So verlangt es das novellierte Genossenschaftsgesetz und nicht dass man den Mitgliedern die Unterlagen verweigert wenn sie sich informieren wollen? Hätte Herr Herzog Charakter, er würde seine Personalie selbst beenden. Herr Schelter führt in seinem Bericht auch aus, dass ein Aufsichtsrat 40 Jahre tätig war und jetzt ausscheidet. Es tut mir wirklich leid, bei dem Zustand der Bank kann ich bei keinem einen Verdienst erkennen, außer dass er spannende Abende bei den Sitzung erlebte und von Dingen über die Bank und die Kunden erfuhr, wie niemand von uns. Es sind keine Verdienste der Herren zu sehen, ich sehe nur Mitschuld, weil Kontrolle nicht vorgenommen wurde und jede Sauerei letztendlich mit unterschreiben wurde.
Nr. 3417
Opfer
6. Juni 2008, 23:21 Uhr
Betreff: GästebucheintragEndlich mal wirklich brauchbare hier auf dieser Seite!
Habe meinen Anwalt diesbezueglich kontaktiert. Die Meinung: "daraus koennen wir den hochwohlgeborenen Bankvorstaenden einen Strick drehen!"
Bitte weiter mit solch wichtigen Infos!
Wenn jede Betroffen sein kleinen und evtl. auch groessere Erfolge und deren Hergang hier posten wuerde, koennte ALLE profitieren.
Bitte nicht vergessen: wir alle hier haben die selben Problem und der Erfolg unserer Bemuehungen haengt von unsere Gemeinsamkeit ab - nur gemeinsam koennen wir als "David" gegen "Goliath" stark sein.
Dank dem Wunsiedeler-Kreis dafuer, dass er ALLEN Gaestebuch-Lesern dies wichtige und schlagkraeftige Info zukommen lassen hat! Weiter so!
Liebe Gruesse und durchhalten!
Nr. 3416
Insider
6. Juni 2008, 20:28 Uhr
Betreff: Ein bisschen stolz, oder?Ist es bezeichnend, dass der Geschäftsbericht der Bank zuerst dem Wunsiedeler Kreis übergeben wird, weil bewusste Menschen es auch so sehen, dass die Information dort besser und schneller ist als von den Bankvorständen selber? So soll es heute wieder vorgekommen sein, dass Mitgliedern die Kopie der Originalbilanz verweigert wurde und auch die Einsicht in das Protokoll der außerordentlichen Vertreterversammlung von vor ein paar Wochen. Die Chefsekretärin hätte angeblich den Schlüssel des Wandtresores in den 3-wöchigen Urlaub mitgenommen. Sind nun die Vorstände die Bosse im Haus, die auch Schlüsselgewalt haben, oder ist es die Sekretärin? Bei der Organisation, da weiß man es wirklich nicht.
Und so präsentieren sich die Vorstände in ihrem ersten Geschäftsbericht, den sie alleine zu verantworten haben wieder mit viel Stolz und es erinnert an den Zeitungsartikel von vor zwei Jahren, vor dem ersten Auftritt von Johannes Herzog auf einer Vertreterversammlung. Man lobt sich in den Himmel, wo man eigentlich Tränen vergießen müsste. In Interessant (= Link) werden in den nächsten Minuten die Werte aus dem Geschäftsbericht eingearbeitet. Wer ein Bewertungsergebnis bei einer Reduzierung von 2 Millionen gut redet und dabei das Wort Bewertungsverlust, weil Abschreibungsverlust vermeidet, der deklassiert sich bereits selber. Wer aber stolz auf die Kostensenkung von 1,4 Millionen verweist und dabei auf die prekäre Situation durch den wiederum zu verzeichnende Einbruch bei den Betriebseinnahmen, also den Zinseinnahmen und den Provisionen von 2,151 Mio. € nicht klar und deutlich hinweist, ist der ein Augenwischer vor dem Herren? Das ordentliche Betriebsergebnis bricht Herrn Herzog trotz aller Sparmaßnahmen um 740 T€ ein und dürfte nur noch eine Wert von 1,4 Mio. € erreichen. Das ist nicht die Hälfte des bayerischen Durchschnittes. Das angestrebte Ziel von 1,0 % Betriebsergebnis an der Bilanzsumme wurde um 2,8 Millionen € verfehlt. Es müsste 5 Millionen betragen.
Kann man auf der Basis eine Bank überhaupt noch führen? Der Rückgang im Ergebnis beträgt die Hälfte des erzielten Ergebnisses. Schreibt man auch wie in Plauen, dass man die Kunden mit normalen Konditionen zurück holen will? Was hilft es, wenn man sie in den Verbund vermittelt und die Provisionsergebnisse trotzdem zurück gehen? Wo geht es mit so einer Bank hin? Anfang des Jahrzehntes wurden die Werte erzielt, aber sie wurden verbraten, weil Johannes Herzog als Prüfer nicht darauf achtete, dass man auch ordentliche Kredite vergab und nun will man slebst die Bank heraus führen. Den Nachweis der Eignung hat er nicht eine Sekunde erbracht. Sorgenfalten wären wahrscheinlich angebracht anstatt stolz geschwellte Brust und Dauerlächeln wenn man bedenkt wo die Erträge in diesem Jahr für die Genossenschaftsbanken hin gehen, nämlich in der Ertragsentwicklung weiter deutlich nach unten. Und es ist wie zu Hegers Zeiten, die ordentlichen Verdienste decken nicht einmal die Abschreibungen, das „Bewertungsergebnis“.
Die Dividende kommt wieder aus den stillen Reserven der Beteiligungen, sonst würde man wieder rote Zahlen schreiben. Es stimmt, keine Steuern aus Einkommen und Ertrag bedeuten keinen Gewinn bei der VR-Bank Marktredwitz. Eine seit Jahren unabänderliche Tatsache, ob der Vorstandsvorsitzende nun Manfred Heger, Reinhold Wolf oder Johannes Herzog heißt. Keinen Beitrag für das Allgemeinwohl in unserer Region, aber auf Kosten der Mitglieder die größten Autos fahren. Und die Frage bleibt, was ist mit den weiteren Risiken, die über den Bank schweben, die Sanierungsverpflichtungen für das Grundstück in der Ludwigstraße in Wunsiedel, die Klage wegen den zu niedrigen Zinsen bei den Sparverträgen, weil man die viel viel stärker reduziert hatte als erlaubt, oder mit der Schadensersatzklage? Das fehlt alles, weil man nicht mal ein normales Ergebnis herbringt. Bevor dies nicht komplett bereinigt ist, ist jeder Stolz unangebracht. Also bitte kein Wortspielchen, sondern ehrlich Aussagen über die eigene Arbeit, es kommt sowieso auf den Tisch. Und wenn man jetzt sieht, wie man an den Mitarbeitern sparen muss, dann glaubt dem Herrn Herzog auch niemand, dass er in letzter Zeit keine Mitarbeiter raus gedrängt hat und dass er auch in den nächsten Monaten und Jahren keine Alternative dazu hat, wenn er laufend das Geschäft zurückfahren muss und die Verdienste nicht her bringt. Die Zukunft sieht unter diesen Umständen wirklich nicht rosig aus. Und es scheint, dass die Abschreibungen nach wie vor nach dem gerechnet werden was gerade noch möglich ist.
Nr. 3415
Gesehen
6. Juni 2008, 14:17 Uhr
Betreff: Geschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2007Anscheinend trauen sich die Vorstände der VR-Bank (jetzt) Fichtelgebirge in Marktredwitz nicht den Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Hier also der Geschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2007 (= Link). Soviel weiß aber sogar ich als Laie. Wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Steuern aus Gewinn und Ertrag zu bezahlen waren, dann hat es in der Bilanz 2007 bei der Bank auch keinen Gewinn oder Ertrag gegeben. Die 300 € sind wahrscheinlich Verrechnungen aus den letzten Jahren.
Vielleicht klären uns die Experten vom Wunsiedeler Kreis ein bisschen auf, was uns die Herren Herzog und Heidel über diesen Geschäftsbericht sagen wollten oder nicht. Zum Beispiel, wo denn der Forderungsverzicht von 432.000 € drin steckt, oder aus was man uns Mitgliedern denn die Dividende bezahlen will? Ob man uns das Geld wieder aus der einen Hosentasche nimmt um es in die andere zu stecken. Hoffentlich kommen die Verbandsleute und gratulieren Herrn Herzog zu seiner Bilanz. Das ist doch üblich so. Jetzt kann er nichts mehr auf Heger, Wolf und Krämer schieben.
Nr. 3414
Kämpfer
6. Juni 2008, 12:54 Uhr
Betreff: Was für ein Urteil!Als selbst durch die Machenschaften der VR-Bank Betroffener habe ich was sehr interessantes gefunden!
16. Zivilsenat Berlin, 2005 | §§ 19 AGB-Banken, § 242 BGB; Eine fristlose Kündigung von Bankdarlehen aus wichtigem Grund (Nr. 19 AGB-Banken) ist nach Treu und Glauben unzulässig, wenn zwar eine Veränderung (Verschlechterung) der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eingetreten ist, der Kunde die vereinbarten Darlehensraten aber weiter pünktlich tilgt und die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist. |
Das ganze Urteil gibt es hier: hier klicken...
Habe gegen meine Kündigung seitens der VR-Bank bereits Klage eingereicht
Nr. 3413
Auch Mitglied
5. Juni 2008, 22:29 Uhr
Betreff: So nicht mehrLässt man also das Geschenk an den Kunden mit dem Forderungsnachlass wieder unter den Tisch fallen. Wenn das nicht in den nächsten Tagen noch auf der Tagesordnung aufgeführt wird, dann werde ich Strafantrag wegen der Sache gegen alle Vorstände, den Werner Schelter, alle anderen Aufsichtsräte, alle Prüfer wegen aktivem Betrug und Untreue und Beihilfe stellen. Betrug heißt nach dem Gesetz einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen und das haben hier alle zusammen gemacht. Und man verschafft dem Johannes Herzog einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil weil man ihn nicht belangt, so wie man es mit den anderen Vorständen auch schon gemacht hat. Und nach uns zahlen das alle deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds, vom Verzicht auf die doch schon festgestellten berechtigten Ansprüche bei Manfred Heger bis das von Johannes Herzog mit der Waldeslust. Und auch der Dümmste dürfte inzwischen kapieren, dass das so wie es gemacht worden ist auf den großen Haufen der Kreditverluste bei der Bank, der genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen, geworfen worden ist und dass ein Kreditverlust von einer halben Mille auch von den neuen Prüfer angeschaut werden muss und in die Berichte aufgenommen wird. Da sind alle gleich, ob sie Hofmann, Herzog, Grothoff, Hilkenbach, Krause oder nun Christl heißen, so wie sie hintereinander her gekommen sind zu uns. Die sind alle aus dem selben Laden, alle von oben gesteuert und die kannst du alle in einen Sack stecken und alle zusammen in der Pfeife rauchen. Die helfen nur sich selber und sind nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Und wenn der Herzog auch noch abgesichert werden soll, dann werden wir die Sache mit den Maschinen und Werkzeugen in Wunsiedel auch noch so aufgreifen, dass man da vor vier Jahren eventuell Strafvereitlung betrieben hat, weil man sich vielleicht vorher vom Vorstand über den Aufsichtrat bis hin zum Prüfer selber bedient hat, sonst würde man damit doch raus rücken. Warum hat sich Karl Krämer da draußen persönlich um die Sache gekümmert? Wer weiß wo da Gelder und Werkzeuge hingewandert sind? Wenn man Manfred Heger schon mit seinem besten Spezl Millionen verschieben hat lassen, weil man das Kreditwesengesetz nicht kontrolliert hat, was hat man mit Sachen mit einer Null hinten dran weniger alles angestellt? Wie oft hat man Sachen im unteren Bereich so behandelt? Wie oft hat man Geschenke und eigene Bereicherung auf diesen großen Haufen geschmissen? So nicht mehr.
Und den Vertreter sei ins Stammbaum geschrieben, auch wenn ihr alle vom Vorstand ausgesucht seid, wenn ihr die wieder davon kommen lasst, dann könnt ihr euch nicht mehr raus reden, ihr hättet nichts gewusst. Auch wenn ihr vor Angst wieder daheim bleibt am 19. Juni, ich werde gegen euch alle Strafanzeige stellen und wenn es sein muss gegen jeden einzeln und namentlich, wegen Beihilfe zu allen Sachen, die jetzt spruchreif sind und die der Staatsanwalt hoffentlich so im Laufe der nächsten Monate auf den Tisch bringt und ich werde Hunderte und Tausende dazu bringen die Strafanträge mit zu unterschreiben. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen bedächtig und gnadenlos. Die Ruhe ist nicht die Sicherheit dass die Sache schon im Sande verlaufen ist. Hofft nicht darauf, die Hoffnung ist vergebens.
Nr. 3412
Susanne
5. Juni 2008, 18:16 Uhr
Betreff: Tagesordnung - Regress gegen Johannes Herzog?Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, so heißt es doch im Genossenschaftsgesetz in dem Sorgfaltspflichtsparagraphen. Wenn Herr Herzog als Vorstand eine notarielle Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) gemacht hat, wo er noch die Verträge mit ausgehandelt hat, dass man von der Million vom Kaufpreis, wie es doch öffentlicher gar nicht bekannt gegeben werden konnte als über die Zeitung (= Link), nur 660.000 wollte, dann hat man doch unberechtigt auf Genossenschaftsvermögen verzichtet. Wer gibt denen also das Recht das vor den Mitgliedern zu verheimlichen? Alle zusammen, weil auch alle zusammen drin hängen im Schlamassel?
Lesen wir nach der Versammlung wieder vom Freispruch für drei Bankchefs (= Link)? Wie oft denn noch? Immer wieder werden die Entlastung vorgeschlagen und immer wieder hat man sie genehmigt? Es ist doch klar, wenn Manfred Heger 2004 Schnall auf Fall gehen musste, wenn man festgestellt hat, dass die von ihm noch aufgestellte Bilanz schon ungesetzlich war, dann hat doch der Prüfer ungeheuere Verfehlungen, die ausreichend Gründe lieferten, schon damals sehen müssen. Warum kommt man heute damit? Weil es den Wunsiedeler Kreis gibt? Wenn der Prüfer es damals schon wusste, dann hat er seine Berichtspflicht gegenüber den Mitgliedern schon lange verletzt. Wollte er sich einen Vorteil verschaffen, weil er nicht darüber diskutieren wollte, warum es alles zu gelassen hat, warum Manfred Heger 5 Millionen mit seinem Freund über Slowenien untergehen hat lassen, die vielleicht nur für die Bank untergegangen sind, aber nicht für unseren Manfred? Sind es solche Zusammenhänge, die wir aufgeklärt haben wollen?
Was soll die heutige Aussage von Johannes Herzog in dem Zeitungsartikel zu den US-Immobilienanlagen? Hat Johannes Herzog den Ermittlungsbeamten auch gesagt, sie sollen ja alle internen Konten dahingehend überprüfen, oder scheut er auch da den Vorwurf, dass er es geflissentlich übersehen hat, was man heute aufdecken würde? Was vorher gelaufen ist, da gibt es keine Genehmigung zur Unschuld mehr. Auch bei einer Anklage zur Steuerhinterziehung kann man sich selber nur noch retten, wenn die Ermittlung nicht schon laufen. Jetzt zu sagen es waren 100 Millionen Verluste, oder wir haben euch die Risikosituation im Gesamten falsch geschildert, dass bringt keinen Prüfer und keinen Aufsichtsrat mehr auf die sichere Seite. Auf der Tagesordnung zur Versammlung fehlt wieder ein Hinweis auf umfassende Informationen an die Mitglieder zum Auftritt der Staatsanwaltschaft in der Kraußoldstraße. Der Tagesordnungspunkt Wahlen zum Aufsichtsrat sollte genutzt werden alle raus zu schmeißen und alle auszutauschen, angefangen beim Vorsitzenden Schelter über den Träger, aber vor keinem Halt machen.
Nr. 3411
Nordlicht
5. Juni 2008, 18:15 Uhr
Betreff: Tagesordnung Vertreterversammlung 19. Juni 2008Die Tagesordnung ist ein Beweis dafür, daß die Mitglieder erneut dumm gehalten werden sollen, und dürfte kaum den Erfordernissen einer ordentlichen Information gem. Genossenschaftsgesetz entsprechen.
Folgendes fällt schon beim kurzen Überfliegen auf:
1. Es fehlt das Datum, wann diese Mitteilung in das Internet gestellt wurde und wer der Einladende ist. Sollte die Einladung erst heute (am 5. Juni) eingestellt worden sein, wäre ein mögliche 14-tägige Frist nicht eingehalten. Denn bei der Berechnung der Fristen zählt regelmäßig der Tag der Veranstaltung selbst nicht mit.
2. Es fehlt der Hinweis, daß der Jahresabschluß nebst Anlagen den Mitgliedern auf Anforderung in Kopie zur Verfügung gestellt werden muß bzw. dieser einsehbar ist.
3. Es ist schier unglaublich, daß Wahlen zum Aufsichtsrat stattfinden sollen und es nicht Kandidaten geben soll. Das muß auf jeden Fall vorher bekannt gegeben werden.
So schadet es sicher auch nicht - ist aber natürlich nicht erwünscht - mitzuteilen, daß jedes Mitglied, die Möglichkeit hätte zum Aufsichtsrat zu kandidieren. Das fürchten die Herren natürlich, denn ein neues Aufsichtsratsmitglied kann sich jeden Vorgang zeigen lassen!
4. Satzungsänderungen sollen beschlossen werden, aber wie sehen die denn aus?
Die vom Genossenschaftsgesetz und der Satzung vorgesehen Mitwirkungsrechte der Mitglieder über eigene Anträge oder Gegenanträge werden ad absurdum geführt, wenn nicht bekannt gegeben wird, wie die Satzungsänderungen aussehen sollen und wo diese ggf. zu bekommen wären. Allein durch die Nachfrage und die Zusendung vergehen wieder ein paar Tage, die für mögliche Gegenanträge fehlen. Es fehlt selbstverständlich dann auch jeder Hinweis, daß eigene Anträge gestellt werden können und wie eine mögliche Frist wäre.
5. Schließlich verstößt der Vorstand mit dieser Einladung gegen elementare Satzungsvorschriften. Der Vorstand berichtet zwar, aber es wird nicht gesagt über was und ganz wesentliche Voraussetzung über eine Entlastung und weitere Beschlussfassung, die Vorlage des Jahresabschlusses , wird schlicht nicht durchgeführt. Es wird dann viel über den Jahresabschluß gesprochen und beschlossen, ohne daß dieser vorgelegt worden wäre! Wie soll das gehen?
Auf Basis des sicherlich wieder erteilten Testats des Prüfverbandes? Wird das in volle Länge verlesen werden oder vorgelegt? An welcher Stelle in der Tagesordnung?
Würden ähnliche Maßstäbe an die Einladung angelegt werden, wie an andere (kleinere) Publikumsgesellschaften, wäre jeder Beschluß einer solchen mangelhaft eingeladenen / informierten Vertreterversammlung angreifbar. Aber in den Genossenschaften ist eben alles möglich und was scheren die Verantwortlichen solche eklatanten Mängen oder die Einhaltung von gesetztlichen Bestimmungen, denn es klagt ja eh keiner dagegen.
Auch nach dem Vereinsrecht (Genossenschaften sind besondere Formen von wirtschaftlich tätigen Vereinen), dürfte eine solche mangelhafte Einladung zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Das Registergericht hätte diese Ordnungsmäßigkeit vor der Eintragung zu prüfen und bei einer solchen mangelhaften Information dürfte außer Fragen stehen, daß die Beschlüsse nicht ordnungsgemäß zustande geommen sind. Mithin müßte die Eintragung von Amtswegen verweigert werden, die Satzungsänderungen würden also nicht wirksam werden. Um das Verfahren einzuleiten, braucht das Registergericht nur über die hier aufgeführten Bedenken informiert zu werden und muß dann tätig werden - und das gute, es kostet nichts, wenn einer oder mehrere um die Ordnungsmäßigkeit des öffentlichen Registers besorgte Mitbürger ihre Bedenken dem Gericht anzeigen. - Und das alles nur, weil der für die Einladung Verantwortliche meinte, die (dummen) Mitglieder werden schon nichts machen.
Es ist schließlich schon fast zwingend davon auszugehen, daß die Vertreter eine andere Einladung erhalten haben, z.B. mit den Anlagen Geschäftsbericht und Satzungsänderungen und weiteren Angaben, z.B. den Kandidatenzur Wahl. Oder der Vorstand versteht sein Handwerk auch in diesem Bereich nicht? Fragen Sie doch mal einen Vertreter, was er / sie erhalten hat und bitten ihn / sie aufzuklären, warum die Mitglieder dumm gehalten werden?
Dann könnte gleich die nächste Frage folgen: Warum läßt man die Vertreter erst über eine Regreßverzicht gegen ehemalige Vorstände abstimmen, wenn dann das ganze doch weiter untersucht wurde, so daß der Aufsichtsrat es für notwendig erachtet einen eigenen Tagesordnungspunkt daraus zu machen?
Berichtet der Aufsichtsrat nur über diese beiden Punkte (Prüfung des Jahresabschlusses und Regress) und nicht über seine sonstige Tätigkeit? Auch hier ist die veröffentlichte Tagesordnung offensichtlich nicht vollständig.
Und der Verband? Ach ja, der Verband ist für den Vorstand ja kein Problem, denn die ehemaligen Kumpel des Vorstands werden zur Beruhigung der Vertreter im Zweifel die Ordnungsmäßigkeit der Einladung feststellen. Aber das ist eben nur die Meinung des Verbandes, der insbesondere bei dieser VR-Bank durch seine Untätigkeit und Politk jeglichen Kredit verspielt hat, weil er nicht im Interesser der Mitglieder handelt.
Interessante Überlegungen können auch zu dem Punkt "Verwendung des Jahresüberschusses" angestellt werden. Es gibt also doch erstaunlicher Weise noch einen Jahresüberschuß, der verteilt werden kann.
Warum erfolgt dann hier nicht ein Vorschlag der Verwaltung / des Aufsichtsrats zur Verwendung? Das ist ein erneutes Indiz, daß hier nicht mit offenen Karten gegenüber den Mitgliedern gespielt wird.
Fazit: Die ganze Einladung ist doch ein Witz, allerdings ein sehr schlechter!
Nr. 3410
Mitglied
5. Juni 2008, 17:20 Uhr
Betreff: Hat man bei den Ansprüchen jetzt alle drauf, oder fehlt noch der Aufsichtsrat und die Prüfer?Heger, Wolf und Krämer konnten das alles gar nicht alleine machen. Für die Abschreibungs- und Risikosituation sind alle verantwortlich. Kommt jetzt der nächste Versuch der Generalabsolution. Wenn man heute Manfred Heger und Karl Krämer wieder von den Regressansprüchen befreien würde, im Gesetzeskommentar steht, dass die für die Verzichte Verantwortlichen sich im nachhinein selbst nicht aus der Verantwortung stehlen können, weil es zum Verzichtszeitpunkt keinen Beschluss hierfür gegeben hat. Und wenn man jetzt Fälle zum Regress bringen will, Untreue ist keine Sache der Genossenschaft, es ist eine Sache des Strafgesetzbuches und wer dieser Tage Gerhart Baum im Fernsehen gesehen hat, der hat gehört, dass Rechtsverfolgung eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht die eines Genossenschaftsverbandes, eines Aufsichtsrates und auch keiner Vertreterversammlung. Also liebe Vertreter seid diesmal vorsichtig, ob ihr aus Imagegründen auf Ansprüche verzichtet, wenn der Staatsanwalt schon auf der Matte steht. Wenn alle jetzt drauf stehen, dann ist endgültig klar, dass Kontrollpflichtverletzungen innerhalb der Vorstände erfolgt sein müssen und das muss dann auch für den Aufsichtsrat und die Prüfer der Fall sein. Die Kompetenzregelungen und deren Überwachung, da hat der Aufsichtsrat und die Revisoren ein gewichtiges Wort mitzureden und beide hängen sie voll mit drin. Die nächsten Tage dürften wieder spannend werden.
Was sagt denn der Aufsichtsrat wenn er Heger und wahrscheinlich auch Krämer den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche doch schon unterschrieben hat. Übernimmt man diese Ansprüche der Bank dann selber oder bettelt man die Vertreter an auf den Regress zu verzichten, in den Regionalversammlungen? Sagt man warum man nicht auf die Verwertung der Sicherheiten in Wunsiedel gedrängt hat und dies nicht überwacht hat und wo die Dinge hingekommen sind? Warum hat man denn schon auf die gegen Heger bekannten Ansprüche verzichtet, wie er am 30. Juni 2005 gesagt hat man solle das noch mal nachlesen? Sagt er das am 19. Juni wieder? Liest man das den Vertretern vor, oder lässt man es aus Gründen des Takts wieder unter den Tisch fallen? Hat Manfred Heger über die Leute vom Verband bis in die Spitze hinein so viel gewusst, dass man ihn mit dem Vertrag aus München selber befreien musste? Wie soll man denn überhaupt Ansprüche stellen auf die man schon verzichtet hat? Der Aufsichtsrat stellt doch die Tagesordnung zur Versammlung auf. Tut man so, als ob man das nicht wüsste.
Was ist mit dem Exprüfer Herzog? Welche Ansprüche stellt man heute, die man zu seiner Prüferzeit noch nicht stellen wollte? Niemand glaubt ihm, dass es heute neue Erkenntnis geben würde, was er nicht haarklein alles weiß? Gegen Marth und Dittrich aus Arzberg hat er doch auch genug gefunden, dass man die dem Staatsanwalt vorgeführt hat. 300 Seiten Überziehungslisten, monatlich über Jahre hinweg, das ist die Verantwortung der Aufsichtsräte und der Prüfer. Wer kann auf unbekannte Ansprüche verzichten, wenn man die noch gar nicht abzuschätzen in der Lage ist? Sagt man was, wer für die Aufhebungsverträge verantwortlich ist, ob die im Kreis Heger, Pausch, Grothoff und Herzog abgewickelt worden sind? Die Finger werden solange nicht aus der Wunde genommen bis alles aufgeklärt ist, das ist ein Versprechen.
Nr. 3409
Einer der es ganz genau weiß
5. Juni 2008, 16:23 Uhr
Betreff: Nächste Lüge des Herr Herzog?Keine Auswirkungen auf den regionalen Markt, so der Frankenpostartikel von heute (= Link) zum Handel mit Hypothekenbankdarlehen. Will Herr Herzog so tun, als ob er nicht wüsste, dass die Bank sogar am genossenschaftlichen Verbund vorbei mit der Gesellschaft in Darmstadt lange Jahre im US-Immobilienfondsgeschäft kräftig zusammen gearbeitet hat. Auch in den Lageberichten hat man dazu geschrieben. Es war doch ein Grund, warum er den Zweigstellenleiter als Prokurist schnell gefeuert hat, was er ihm schon als Prüfer angekündigt hatte. Genau der, der es war mit der BMW-Affäre. Dem, seiner geschiedenen Ehefrau und seinem damaligen Schwiegervater hat man doch zusammen mit der Bank selber jeweils 2 Mio. ohne Sicherheiten für so eine Anlage finanziert, wobei die schnell wieder raus gegangen sind. Damals waren doch sogar zwei Vorstände der Bank persönlich in den USA. Soll man mal die internen Konten der Bank dazu durchforsten?
Nr. 3408
Mitglied
5. Juni 2008, 15:59 Uhr
Betreff: Hier ist die Tagesordnung der VertreterversammlungHier ist die Tagesordnung der Vertreterversammlung: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/pdf/2008_06_19%20Tagesordnung%20ordentliche%20VV.pdf .Liebe Mitglieder alle hingehen und sich die Bilanz und den Lagebericht kopieren lassen. Warum werden jetzt doch wieder die Ansprüche gegen Heger Wolf und Krämer hervor gekramt. Hat das Herr Herzog in den Jahren 2001 bis 2007 nicht erkannt? Was ist mit den Ansprüchen gegen ihn mit dem Forderungsverzicht, macht man das dann im Jahr 2010?
Nr. 3407
Leser
5. Juni 2008, 15:54 Uhr
Betreff: Ist nun eine Volks- und Raiffeisenbank verkäuflich oder nicht, wie es der GenoVerband behauptet?Das ist die Zeitungsanzeige vom Februar 2004 in der Frankenpost. Stimmt nun die Behauptung des Genossenschaftsverbandes, dass eine Volksbank und Raiffeisenbank unverkäuflich ist, was man ja öffentlich verbreitet hat, oder kann man es doch, wie es Johannes Herzog bewiesen hat? Dann müsste es der GVB doch auch wieder öffentlich richtig stellen. Denn das man von der Anzeige von vor vier Jahren noch weiß, dass zeigt doch, dass man heute wieder schreibt, wechseln Sie, die Kunden, dahin, wo man Vertrauen säuselt.
Nr. 3406
Administrator
5. Juni 2008, 14:34 Uhr
Betreff: BerichterstattungLieber Herr Journalist vom Rundfunk.
Nehmen Sie unter Telefon 09232 70261 mit uns Kontakt auf.
Danke
Nr. 3405
Mitglied
5. Juni 2008, 14:17 Uhr
Betreff: Was ist, wird nun gegen Herrn Herzog ermittelt?Man hört so einiges über die VR-Bank Marktredwitz, auch dass das die Ermittlungen gegen die Bank und ihre Verantwortlichen von der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall mehr eingestellt werden. Warum hat man da auf der außerordentlichen Vertreterversammlung nicht berichtet, warum sagt man der Mitgliedergemeinschaft dazu nichts? Es wären alle alten Vorstände und einige weitere Personen betroffen. Einige weitere Personen, gehören da die ehemaligen Prüfer Herzog und Grothoff mit dazu, wenn man bedenkt wie wahrscheinlich alles zustande gekommen ist? Herr Herzog ist im Grund nur ein Angestellter der Mitglieder mti Leitungsfunktion. Wir wollen wissen, ob gegen ihn ermittelt wird. Es ist doch unerträglich, wenn man erstens so bunkert und zweitens so ein Mann nicht unverzüglich zurück tritt, oder abgesetzt und beurlaubt wird.
Nr. 3404
Ein Bewunderer von K. K.
5. Juni 2008, 13:35 Uhr
Betreff: Danke für deinen Mut und deine Offenheit !!!Mit deiner Hilfe konnten unhaltbare Zustände umfassend und lückenlos aufgeklärt werden. Dafür gebührt dir unser Respekt und unsere Hochachtung.
Ein Freund von K. K.
P.S. Weiter so K. und laß dich nicht unterkriegen, unsere Unterstützung ist dir sicher.
Nr. 3403
L.
5. Juni 2008, 12:21 Uhr
Betreff: Unglaubwürdig und verlogenMeine Herren, es ist nicht mehr zu ertragen. Die bayernweite Werbekampagne des GVB (= Link) ist unglaubwürdig und verlogen von hinten bis vorne. Betriebsergebnisse spielen keine Rolle, nur den Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu steigern. Glauben die Werbestrategen ihren eigenen Blödsinn, der heute in allen großen bayerischen Tageszeitungen steht? Wo ist der Sinn für die Mitglieder bei der Verkaufsaktion der Ostfilialen in Marktredwitz? Wo ist der Sinn für die Mitglieder, wenn man Stillschweigen bewahrt? Dass man viel in den Vorsorgereserven verstecken kann um die Verluste auch wieder still auszubügeln?
Wo hilft der Genossenschaftsverband den Mitgliedern und vor allem auch den Kunden bei ihrem Nutzen, wenn man die Kreditraten zulässt, dass sie 29 Tage im Nirwanas der Bank zu zusätzlichen Gewinnen und in Marktredwitz zur Verlustreduzierung führen, dass man jede Darlehensauszahlung sehen musste, dass Rudolf und Manfred Heger mit ihren Handlangern die sogar einen Tag vor der Auszahlung mit Zinsen belegten? Wo ist da der Nutzen einer gesetzlich vorgeschriebenen Revision für die Kunden und Mitglieder? Jahrelange Ausschüttung der Dividende aus den Rücklagen selbst und sonst nur aus den stillen Reserven? Wo ist der Nutzen, wenn man so tut, als ob man jahrzehntelang nicht gesehen haben will, dass man die Kunden über alle Renten-, Gehalts- sonstige Privatgirokonten über alle Firmen-KK-Konten abgezockt hat? Wo ihr Werbestrategen ist denn Gewinnmaximierung besser heraus zu lesen? Was ist mit dem Herrn Herzog, dem Muster-, Ober-, bester Prüfer und seinem Freuden Grothoff mit Nutzen, wenn man Millionenverluste in Einzelkrediten begünstigt? Wo ist nutzen, wenn man in den Prüfungsbericht 2001 schreibt, Überziehung bei Flex mit 375.000 € anzumerken und trotzdem wird die im nächsten Jahr mit dem gleichen Betrag getoppt, dass man froh sein muss, dass da durch die DM-Umstellung nicht ein siebenstelliger Wert mit 1,4 Mio. DM auftaucht, sondern nur mit 745.000 € (!), wie es Dr. Nickl mit seinem Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005, Seite 6 (= Link) aufzeigte? Darf man da fragen wem das nutzt? Dem Prüfer, der Manfred Heger in Kenntnis der Umstände, weil er den täglichen Kaffeeplausch zwischen dem Vorstand und dem Freund und Kunden selber gar nicht übersehen kann, wenn er selbst durchgängig da ist und sich somit das Prüferlein die Hände reibt, wenn ihm Material in die Hand gespielt wird? Material nicht um den Vorstand zu stoppen, nein, Material um ihn zu beerben.
Was ist also mit Nutzen für die Kunden und Mitglieder, wenn man Reinhold Wolf schriftlich mitteilt zu Microcall und IME keine Gelder mehr auszugeben, der aber doch noch eine halbe Million (wohlgemerkt in €) zur anderen höchst ausfallgefährdeten halben Million draufsetzt? Ging es dabei darum auch die Sicherheiten der Sicherungsgeber nicht in Gefahr zu bringen, weil der Kreditnehmer selber gar keine Sicherheiten bringen konnte, oder ging es im Herbst 2003 darum bei einem höchst gefährdeten Kredit von Angehörigen und Firmenmitarbeitern die ungesicherten Kreditteile bei der Bank noch ein wenig runter zu bekommen? Hatten diese Leute Nutzen davon, wenn die Bankverantwortlichen und die Prüfer wussten wie ausfallgefährdet alles wirklich war? Hat man gegenüber den Sicherungsgebern sorgfältig gehandelt wenn man den Kredit ohne weitere Sicherheiten nochmal anhob aufgrund von Versprechen aus der Not des Kunden heraus? Dürfen sich die verraten fühlen - von Vorstand und Prüfung bei der Bank? Geht es da darum der Bank eine Vorstand zu geben, der nicht marktdynamisch operativ die Rahmenbedingungen bricht, geht es um Schutz für einen Kunden oder wen auch immer, oder schier fast berechnende Risikoübertragung auf Dritte von der Bank weg? Musste man als Prüfer nicht feststellen und auch in die Bereichte schreibt, dass die Eignung zur Geschäftleitung aller den Anforderungen nicht im Geringsten gewachsen ist? Oder geht es darum, den Vorstand danach an die Kette der Gesamtprokuristen Herzog zu legen, damit der ihn wegen der gesetzlichen Bestimmungen des KWG zum Vieraugenprinzip ins Amt geleitet? Was ist der Nutzen für Kunden und Mitglieder, wenn man Karl Krämer auch so einfängt und ihn zwar vorzeitig heimschickt, aber eben auch mit einjährigem Urlaub und danach mit allen Ruhestandszusagen, nachdem auch er seine Schuldigkeit auf dem Weg des Herrn Herzog ins Vorstandsamt getan hat?
Wo ist der Nutzen, wenn man den Mitgliedern eine außerordentliche Vertreterversammlung vorspielt, dabei aber nicht mal sagt, warum denn die Staatsanwaltschaft bei der Bank Hausdurchsuchungen gemacht hat und sich sogar Büros einrichten ließ? Ist das heuchlerisch? Sind die Tageszeitungen auch bereit trotz der immensen Werbeeinnahmen auch den Brief der VR-Bank München in Eintrag Nr. 3607 abzudrucken, um der journalistischen Aufklärungspflicht gerecht zu werden?
Nr. 3402
Hoppelhase
5. Juni 2008, 10:15 Uhr
Betreff: NasowasAus Wikipedia:
Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken.
Naja, wenn lange genug dafür Werbung gemacht wird dass Kreditkunden nicht verkauft werden, dann glaubt es bestimmt noch jemand.
Und der Bedarf Werbung zu machen ist immer dann am größten, wenn das betreffende Produkt vom Verbraucher nicht mehr wahrgenommen wird.
Nr. 3401
Aus der Ferne
4. Juni 2008, 22:17 Uhr
Betreff: Wortschöpfung in Eintrag Nr. 3616Wer hat von der neuen Wortschöpfung in Eintrag Nr. 3616 berichtet. Könnte es ein Übermittlungsfehler gewesen sein. Wäre Refusion logischer als Defuison? Wenn aber die Verantwortlichen in Plauen auf ihrer Versammlung tatsächlich von Refusion gesprochen haben, hat man dann den Verstoß gegen das Genossenschaftsgestz gleich mit bekannt gegeben? Die eigene Gesinnung hat man in jedem Fall damit offenbart, die in den Verbänden und in den Vorstandsetagen herrscht. Die Rückgängigmachung einer Fusion dürfte noch eher die Zustimmungserfordernisse brauchen, als umgekehrt. Was ist mit der Bezeichnung Vertreter sind Multiplikatoren? Werden die Vertreter nur als Abstimmvieh missbraucht und als Wall gegen öffentliche Stimmung? Die Reparatur der ursprünglichen Fusion mit der Einverleibung der drei genossenschaftlichen Geschäftsstellen hat man nicht zur Debatte und zur Abstimmung gestellt, die hat man lieber gekauft und den deutschen Genossenschaftsmitgliedern mit Millionenbeträgen und damit zu einem Drittel ungefähr dem Steuerzahler über den Betriebsaufwand über Deutschland verteilt in Rechnung gestellt bis runter zur Gewerbesteuer an jedem Bankplatz, nach intensiven Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz (Fichtelgebirge) und der Volksbank Vogtland Plauen. Sehr clever wenn man die richtigen Freunde hat. Nun darf man auch aus allen Teilen des Landes die Zuschüsse zu den Investitionen erwarten (in Plauen), die man in der Zeitung dort freudig angekündigt hat. Wenn man mit den Verbänden mit schwimmt, geht doch viel, oder? Sogar, dass man erklären darf, man hat die Kundschaft nun mit marktgerechten (!) Konditionen zurückerobert (erinnert das an Johannes Herzog?), an der Stelle berichtet, wo man im nächsten Jahr vielleicht von Zuwächsen schreibt, die man "heimgeholt" hat. Und die Abbuchungen bei allen Banken im Genossenschaftsverbund zum Garantiefondsbeitrag richtet sich nach den benötigten Mitteln. Benötigt, zugeteilt, wie man will? Wird es Zeit nach der Deutschen Post, nach Siemens, nach der Telkom auch über das Treiben in den genossenschaftlichen Verbänden nach zu denken?
Nr. 3400
Beobachter
4. Juni 2008, 21:34 Uhr
Betreff: Hat Johannes Herzog für die Zukunft die Lunte bei den Fusionen gelegt?Warum soll zukünftig bei einer Fusionen nicht der Geschäftsbetrieb und die Immobilien gesondert verkauft werden? Im Grund hat es doch Johannes Herzog mit der Rettungsaktion für sich vorgemacht. Spielt es eine Rolle ob man 3 oder alle Filialen verkauft, wenn man die Hülle behält? Die Hülle, das wäre ausschließlich noch die Kapitalausstattung und die Erlöse aus den Verkäufen, die man dann unter den Mitglieder nach Anteilen verteilen könnte. Warum sollte man zum Fusionsgutachten nicht auch Gebäudegutachten erstellen lassen und ein Gutachten über den Wert des ganzen Geschäftes. Wenn in Bayern zig Fusionen laufen, dann gibt es doch auch entsprechende Gutachter dafür. Und wie es aussieht, braucht man nicht mal die Vertreterversammlung der aufnehmenden Bank. Das geht mit Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss und letztendlich informiert man nicht mal die Mitglieder über die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen. Man muss nicht mal bekannt geben, ob man sich wie eine Heuschrecke benimmt und auch noch fremdes Risiko übernimmt. Da freut man sich doch künftig wenn Fusionen verhandelt werden, wenn man Mitglied der abgebenden Bank sein darf. Wird man das in Zukunft das Herzog’sche Verfahren nach VR-Bank Marktredwitz nennen? Die Lunte ist gelegt, der Ball liegt im eigenen Tor. Zuerst wird der Hosenboden des Exprüfers warm werden.
Nr. 3399
Einer der drei Akteure
4. Juni 2008, 20:23 Uhr
Betreff: Wenn die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tutEs ist ja schon zum lachen. Da behauptet die Genossenschaftorganisation im Zuge des Schmidtbankverkaufs an die Commerzbank, dass Raiffeisen- und Volksbanken nicht verkauft werden könnnen. Absolut nicht, niemals, hoch und heilig versprochen.
Und dann legt ein ehemaliger Prüfer eine solche Lunte, zündet diese auch noch an und sein ehemaliger Dienstherr (der GVB) findet das auch noch gut.
Einen großen Dank an Johannes Herzog für den Beweis, dass Raiffeisen- und Volksbanken trotzdem verkauft werden können.
Ein ganz besonderer Dank an den GVB und an Johannes Herzog für den Beweis dass es neben einer Fusion auch noch die Möglichkeit eines Verkaufs gibt.
Die Konsequenz daraus:
Wir werden bei jeder künftigen Fusion darauf achten, dass die Mitglieder der übergebenden Bank auch ausführlich über die Möglichkeit eines Verkaufs der Bank anstelle einer Fusion mit allen damit zusammenhängenden vermögensrechtlichen Vorteilen für die Mitglieder, informiert werden.
Sollte der Verband oder der Vorstand der fusionswilligen oder zur Fusion gedrängten Bank dies nicht tun, werden wir den Vorstand aber auch den Verband dafür haftbar machen.
Und damit fangen wir bei der nächsten geplanten Fusion gleich mal an!
Nr. 3398
Aus der Organisation
4. Juni 2008, 19:05 Uhr
Betreff: Fordern Sie eine abgeänderte Gewinnverwendung in Marktredwitz150 Mitglieder benötigt es um einen Antrag bei der Vertreterversammlung einzubringen. Jetzt gehören die Mitglieder im Vogtland noch dazu. Schafft man die Unterschriften, um die Auskunft auf der Vertreterversammlung zu fordern, was der Kaufpreis war? Schafft man die Unterschriften um zu fordern, dass der Kaufpreiserlös in Geschäftsanteile umgewandelt werden muss? Denn dann hat die Bank das Eigenkapital genauso, aber es gehört jedem Mitglied und wenn man es los haben will, ob im Westen, oder in Klingenthal und in Schoeneck und in Markneukirchen, dann kann das Mitglied seinen gerechten Anteil auch mitnehmen. Kann man das bei den Vertretern in Marktredwitz nicht durchbringen?
Nr. 3397
Genossenschaftler
4. Juni 2008, 19:01 Uhr
Betreff: Macht es Herr Herzog vor, man kann eine Kreditgenossenschaft doch verkaufen?Der bayerische Genossenschaftsverband hat doch in dem Verfahren mit der Schutzgemeinschaft darum gerungen, dass man eine Volks- und Raiffeisenbank nicht verkaufen könne. Der Genossenschaftsverband Bayern hat das im Zusammenhang mit der Schmidtbank in der Frankenpost doch auch groß verkündet, dass eine Raiffeisen- Volksbank nicht zu verkaufen ist. Hat uns jetzt Johannes Herzog das Gegenteil gelehrt? Was der Vorstand kann, dass kann doch die General- und Vertreterversammlung erst recht. Hat uns Herr Herzog damit gezeigt, dass ein Anteil nicht nur 100 € wert ist sondern vielleicht 10.000 bis 20.000 € wert sein könnte, wenn man es genau rechnet? 4.833 Mitglieder waren es am Jahresende 2000 in Arzberg. War die Hälfte sogar aus dem Vogtland? Die Millionen, über die man jetzt Stillschwiegen bewahrt, bedeuten, dass jedes Mitglied bei der schwachen Ausstattung im Eigenkapital aber alleine stille Reserven aus dem Geschäftswert von mindesten vielleicht 1.000 € hatte, wenn man beispielsweise 5 Mio. € von Plauen nach Marktredwitz verschoben hätte um die Kunden „heimzuholen“. Wird die Volksbank Plauen auch noch mit den Wertberichtigungskrediten im Landkreis Wunsiedel belastet, wie das Beispiel Reichenbach zeigt? Also ein weiteres Geschenk an Herzog, Heidel, die unfähigen Aufsichtsräte und den bayerischen Verband, auf dem Rücken der Mitglieder in Plauen.
Das schreit ja nach einer Abmahnung durch die Schutzgemeinschaft. Es muss zukünftig in jeder Fusionsversammlung bei den Kreditgenossenschaften erklärt werden, dass man die gesamte Bank auch verkaufen kann und nicht die Vorstände die Nutznießer sind, sondern es legitimes Recht der Mitglieder ist, darüber zu befinden, wie die Genossenschaft übertragen werden soll. Beginnt der bayerische Verband und das BVR am Beispiel VR-Bank Marktredwitz das Genossenschaftswesen auf den Kopf zu stellen?
Nr. 3396
Manfred
4. Juni 2008, 18:26 Uhr
Betreff: In Marktredwitz wird belegt, eine Volks- und Raiffeisenbank kann doch verkauft werdenIm Zusammenhang mit der Schmidtbank hat man bei uns doch von Genossenschaftsseite kund getan, eine Volks- und Raiffeisenbank kann nicht verkauft werden. Nun schreibt aber die VR-Bank in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) doch, dass man die drei Ostzweigstellen zur Stärkung des Eigenkapitals verkauft hat. Und die Volksbank Vogtland schreibt es in Plauen in ihre Zeitung, dass man die Filialen gekauft hätte. Was macht man nun mit den Tausenden von Mitgliedern, die plötzlich nicht mehr zum Genossenschaftsgebiet gehören sollen und die plötzlich den Grund eines Ausschlusses bieten, weil sie nicht mehr mit der Genossenschaft zusammen arbeiten, eben weil man sie verkauft hat? Ist das nicht schizophren?
Ich habe seinerzeit das Verfahren verfolgt, wo die Schutzgemeinschaft geklagt hat, dass die Mitglieder ihre Bank verkaufen dürfen. Um 1990 hat man die Raiffeisenbank Schoeneck der Raiffeisenbank Arzberg-Selb angehängt. Verkauft man also jetzt nicht diese Bank. Was würde Johannes Herzog hindern alle Zweigstellen auf dem Land einem Investor zu verkaufen, unter Stillschweigen? Wer kauft ist doch egal und mit der Methode kann man doch 90 % und noch mehr vom Geschäftvolumen verkaufen, wenn man damit Eigenkapital bilden kann. Die Mitgliedschaften, die bedient man dann mit mageren 3 %, vielleicht kündigen die unbedarften und unwissenden Mitglieder auch noch von selbst, Mitarbeiter braucht man nicht mehr, Kosten hat man keine mehr, wenn man auch keinen Geschäftsbetrieb mehr hat, aber Zinseinnahmen um den Vorstand in vollem Umfang zu bezahlen. Ist das vereinbar mit § 1 Genossenschaftsgesetz zur Förderung der Mitglieder? Sind nun die Mitglieder in Arzberg Mitglieder 2. Klasse, weil man ihr Eigentum verscherbelt und sind die Mitglieder in Schoeneck, Klingenthal und Markneukirchen Mitglieder unterster Klasse? Sind Sie gefördert, wenn Sie mit der Übertragung und einem zu überlegenden Beitritt zur Volksbank Vogtland sich selber einkaufen, samt den Immobilien, die man braucht um den Geschäftsbetrieb durch zu führen?
Wird Genossenschaftsvermögen im ganzen Land über den Sicherungsfonds verschleudert, wenn man so verfährt? Warum soll ein Anschluss von drei Genossenschaftszweigstellen die aufnehmende Bank (so heißt es doch auch bei den Fusionen) überhaupt Geld kosten und hier sind es Millionen, nur um Löcher zu stopfen? Machen sich die Leute beim GVB und beim Bundesverband BVR zudem nicht nur der Beihilfe der Untreue in Marktredwitz mit schuldig, wenn man den neuen Vorstand wegen seiner Versäumnisse als Prüfer und heutiger Vorstand auch wieder aus dem Feuer holt und sich nicht an die Paragraphen 62 und auch 34 (Forderungsverzicht !!!) erinnert, sondern sogar der Untreue am Gemeinschaftsvermögen des Sicherungsfonds? Wie kommt es, dass man wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen über den Zweigstellenleiter geschrieben, eine Fusion mit 120 Mio. an Übertragung an die BAG Hamm unterstützt? Man überträgt doch keine guten Kredite. Warum muss ein Vorstand ausscheiden und erhält als junger Spund 24.000 € an Pension? Wer bezahlt das, wenn weiter Sanierungsunterstützungen notwendig sind? Wer bezahlt, was man von Manfred Heger nicht zurück gefordert hat, wer bezahlt hier die Altersversorgung Reinhold Wolf und Karl Krämer, obwohl ihre Arbeit keinen Pfifferling wert war und nur Verluste hinterlassen hat? Der Sicherungsfonds nun über den Umweg Plauen, um den Namen Marktredwitz nicht mehr in den Mund nehmen zu müssen und weil die Sanierung der Volksbank Vogtland elegant und leise verlängert werden kann?
Man spricht sogar von einer neuen Wortschöpfung auf der Vertreterversammlung in Plauen, von Defusion. Das möge man bitte erklären. Hinter Fusion steht in Gesetz und Satzung eine Zustimmung von General- oder Vertreterversammlung von 75 %. Wie ist das mit Defusion? Macht man das in der Vorstandsetage, weil die Verbände bestimmen, dass Defusion geheime Kommandosache ist? Man möge den neu geschaffenen Begriff bitte auch den Leuten erklären, die ein Lexikon zu schreiben haben. Ist Defusion eine Übertragung einer Raiffeisenbank Schoenek über die Raiffeisenbank Arzberg-Selb, über die VR-Bank Marktredwitz zur Volksbank Plauen? Wenn aber die Volksbank Plauen im Grunde die Raiffeisenbank Schoeneck damit kauft, dann hat man doch die Mitglieder auf allen Ebenen dazwischen um ihren Anteil betrogen, wenn sie für sich selber bezahlen. Betrügt man die deutschen Genosenschaftsmitglieder mit den Millionen über den Kauf der alten Raiffeisenbank Schoeneck, was überall im Land sonst als Fusion nur mit der Grunderwerbsteuer bezahtl werden muss? Betrügt man damit jedes einzelne Mitglied der Volksbank Vogtland?
Da sind die Rechnungen von Rudolf und Manfred Heger aus den 80-er und 90-er wirklich nur Milchmädchenrechnungen gewesen. Wenn man jetzt in Marktredwitz Millionen für die drei Zweigstellen einnimmt, dann kann man damit sogar locker die magere Dividende weiter auch noch alleine aus diesen Zinsen bedienen. Schlagen wir Defusion als Unwort des Jahres vor? Hat man Defloration begangen und ein jungfräuliches Feld betreten? Ist die Lage schon so schlimm? Unverschämt erscheint dazu der Artikel in Zeitung aus Plauen vom 3.05.08 (= Link) wo man so tut, als ob man die Kunden im Vogtland befreit hätte. Die Wortwahl ist zum Kotzen. Man hat die Kunden von anderen Geldhäusern zurückgeholt, heißt es.
Nr. 3395
Uwe
4. Juni 2008, 17:26 Uhr
Betreff: Der Herzog hat die Hegers zusammen mit Wolf und Krämer längst überholtUwe
Der Herzog hat die Hegers zusammen mit Wolf und Krämer längst überholt
Wenn man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) sieht, was die alten Vorstände bei der VR-Bank tatsächlich für Probleme aufgebaut haben, was sie für ein Erbe hinterlassen haben, dann ist es schon ungeheuerlich. Jeden 7. Kreditkunden aus unseren Reihen hat man als schlecht deklarieren müssen. Aber wir wissen, dass die Kerle auch noch das Risiko von außen rein geholt haben, und wie man am 14. Oktober 2004 gesagt hat, die anderen Bank haben die schlechten Kredite abgestoßen und Heger, Wolf und Krämer haben sie aufgenommen.
Da ist doch klar, dass überhaupt keine Kontrolle hinter diesen schlimmen Vorständen bestanden hat. Die Steigerung von schlimm ist doch, dass der Prüfer, der diese Kontrollen vornehmen hätte müssen, ja diese Zustände verhindern hätte müssen, sich daraus auch noch seine Karriere basteln wollte. § 18 KWG nicht ordnungsgemäß prüfen und 5 Millionen Verluste verschulden, da ist nicht der Vorstand alleine schuld, wenn man es auch noch billigt, dass die anderen gar nicht mitwirken müssen an den unglaublichen Überziehungen. Herr Herzog hat Heger, Wolf und Krämer meilenweit hinter sich gelassen, was seine Verantwortung betrifft.
Stillschweigen zum Verkauf der Ostfilialen, was soll das? Herzog und Heidel haben kein Wort darüber gesagt, warum man die eigenen Kunden verkaufen muss. Die Informationspflicht gilt auch wenn man aufzeigen muss, dass man mit solchen Aktionen den Jahresverlust abdecken muss. Schönreden von gleichen Zahlen in all den Jahren, dass wird der Verpflichtung eines ehrlichen Geschäftsberichtes sicher nicht gerecht, aus dem ein Vertreter oder ein Mitglied sich sein Urteil über die Geschäftsführung bilden muss. Es wird das Tafelsilber der mit Strafantrag verfolgten Arzberger Vorstände Marth und Dittrich, verscherbelt um den Prüfer auf Seiten von Marktredwitz zu retten, der dies wahrscheinlich sogar höchst persönlich mit veranlasst hat. Ein Treppenwitz schlechtester Güte, oder einfach nur ein Betrug an den Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Arzberg-Selb und den Mitgliedern in dem Zipfel im Vogtland, wo man sich von bayerischer Seite vor zwei Jahrzehnten noch als Retter präsentierte? Wenn die Mitglieder dort in Marktredwitz kündigen und in Plauen wieder eintreten, dann haben sie im Grund ihre eigen Filiale an den Rest der Mitglieder in Marktredwitz verschenkt und kaufen ihn auf der anderen Seite wieder ein. Prinzip Einer für alle, alle für Einen nach den genossenschaftlichen Verbänden, umgesetzt und genutzt von Johannes Herzog
Ist die Sache so heiß, dass man den schwer angeschlagenen Exprüfer und heutigen Vorstand dringend im Amt halten muss? Wie steht es mit seiner eigenen Zuverlässigkeit nach § 32 und § 33 KWG und seiner persönlichen Moral, seiner Integränität, die da so wichtig ist. Hat das BaFin die gleichen Bammel, dass man die Risikolage vor der Öffentlichkeit und den Mitglieder verschwiegen hat und dass man es zugelassen hat, geflissentlich überlesen hat in den Lageberichten im Prüfungsbericht, dass man § 252 HGB gebrochen hat mit den Einzelwertberichtigungen? Hat man Angst, dass wie ehedem Manfred Heger heute Johannes Herzog zuviel auspacken könnte und alles nieder reisen würde?
Die Genossenschaftsbanken expandieren wieder, die VR-Bank Marktredwitz implodiert und weil man es nicht mehr hören kann, was man an die Ohren kriegt, ändert man den Banknamen, weil man von Berchtesgaden bis Flensburg bekannt ist wie ein bunter Hund und nicht weil es die eigenen Mitglieder sind, die sich nicht mit der Genossenschaft identifizieren können. Es ist die Angst des Herr herzog vor der Vergangenheit. Man bringt nicht mal den Satz über die Lippen, ob man selbst im Sumpf der Ermittlungen steckt, soviel Angst hat man und so wenig Befähigung zu Kommunizieren, entgegen den eigenen Aussagen zu Rede & Co. Es ist geradezu ein Affront gegenüber den Mitgliedern eine außerordentliche Vertreterversammlung einzuberufen und nicht über den Auftritt der Staatsanwaltschaft im Hause zu berichten. Kann man vor diesen Leuten sicher sein? Warum brauchen die drittelseitige Anzeigen um Lügen gestraft zu werden, was sie meinen mit „Wechseln Sie auf die sichere Seite“, „Vertrauen und Nähe“ oder „Wir verkaufen keine Kredite“, wenn man im nordöstlichen Zipfel von Bayern ganze Kundenbereiche verkauft und im Zentrum in München Kredite nach Italien? Ist die Abteilung Recht / Problemkredite / Abwicklung in Eintrag Nr. 3607 keine Abteilung einer Volks- und Raiffeisenbank? Schämen sich diese Leute wirklich für nichts mehr? Fühlen sie sich wirklich unschuldig am Schicksal der Menschen, die mit den Kreditverlusten der Bank in Marktredwitz, oder den 120 Mio. Übertragungen an die BAG Hamm im Münchner Vorland Existenz, Familie und deren Zukunft, sowie Hab und Gut verloren haben. An jedem Kreditverlust über normalem Durchschnitt sind sowohl die Bankverantwortlichen als auch die Prüfer schuld. Ganz bestimmt aber bei den Umständen, wie man sie in Marktredwitz erfahren hat und über diesen Zeitraum hinweg. Schuld ist das Geklüngel und Gemauschel in den Sitzungsräumen und bei den Festivitäten, von denen Normalbürger nicht zu träumen wagen. In Marktredwitz vielleicht sogar noch auf ganz besondere Art und Weise auf deren Kosten zusätzlich, wenn man bedenkt, wo man Gelder hinfließen lassen kann, die man über interne Konten bewegt, oder auch über gar kein Konto bei der Bank. Wer diese Maschinen weg wirft, wie man es uns sagen will, wo man aber bei Eintrag Nr. 1372 nur die Augen reibt, der schädigt die Genossenschaft wissentlich, oder mit Taten. Wer dem als Prüfer nicht nachgeht und nichts dazu sagt, der betätigt sich als Helfer und Hehler, oder nicht?
Nr. 3394
Monika
4. Juni 2008, 16:12 Uhr
Betreff: Werden die Karikaturen fortgesetzt?Es wurde doch hier mal geschrieben, die Karikaturen von Eintrag Nr. 3589 würden fortgesetzt. Da gibt es doch einige Geschichten die da noch aufzuarbeiten wären. Und die Köpfe haben sich doch neben Rudolf und Manfred Heger und Karl Krämer und Reinhold Wolf haben sich doch auch ziemlich erweitert, über die man da berichten könnte, so ganz bestimmt der neue Vorstand Johannes Herzog mit seinem Prüferfreund Raimund Grothoff. Oder die Aufsichtsratsvorsitzenden, die so schnell gewechselt werden wie die Unterhose, also Horst Pausch bei einer Unterschrift in einer abgedunkelten Kammer neben zwei Prüfer und noch jemandem und Reiner Loos (da fällt mir spontan die Ampel Geld und Rot ein) und jetzt Werner Schelter, der Händchenhalter beim Verzicht auf unser Geld mit der Halbmillion an Kreditforderung, Oder die anderen Aufsichtsräte, wie Walter Lehner mit dem Flug nach Marbella, oder Peter Träger, wie er eine Bilanz schreibt und gleich zu Manfred Heger rüber schiebt. Aber die Verbandsleute Dr. Bauer, Wilhelm Frankenberger, Stefan Götzl, Eberhard Gschrey und Werner Eberle und die Revisionsdirektoren Ulrich Hilkenbach und Walter Krause dürften diesmal nicht vergessen werden (ich hoff ich hab mir die Vornamen richtig gemerkt). Der Webmaster war doch auch selber bei den Gerichtsverhandlungen in Wunsiedel und in Hof. Allein dass würde schon ein Heft füllen mit den Aussagen von Reinhold Wolf und natürlich auch Manfred Heger in Nadelstreifen und Karl Krämer wie ein Bettler daher kommend. Also bitte los Webmaster.
Nr. 3393
L.
4. Juni 2008, 14:07 Uhr
Betreff: Die Verstrickung des Werner SchelterDer Aufsichtsratsvorsitzende ist als neuer Aufsichtsrat im Jahr 2004 dazugekommen, der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004, die auf die Verabschiedung von Manfred Heger folgte und wo man die Versammlung nicht einmal über der Vertragsinhalt zu Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche aufklärte, was ein klarer Verstoß gegen die Informationspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) darstellte und wo man zum erstenmal richtig vertuschte, dass man von Prüfungsseite und vom Aufsichtsrat her unberechtigt gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, verstoßen hatte.
Als man Karl Krämer als nicht mehr tragbar ansah, nachdem er Johannes Herzog zwei Jahre dafür nützlich war, das Vieraugenprinzip einzuhalten, und die Vorstandsposition gegenüber anderen befähigten Bewerbern freizuhalten, da war Werner Schelter gemäß dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) genau der richtige Mann für den Notvorstand, wie es aussieht um auch noch die letzten Monate bis zur offiziellen Einführung des Ex-Prüfers auf dem Papier allem genüge zu tun. Und so dürfte er bei der Verhandlung um die Forderungsaufgabe von 432.000 € bei der Waldeslust wahrscheinlich nicht um den Verdacht herumkommen, dass er bei einer schweren Untreuetat gegen die Genossenschaft voll mit beteiligt gewesen sein dürfte. Niemand bei der Bank hat das Recht so einen Betrag zu verschenken, wenn sogar zwei Drittel der Summe über notarielle Verträge fließen, zu denen die Vorstände die Freigabe der Sicherheiten vor dem Notar erteilen müssen und wenn zusätzlich dingliche und verpfändete Sicherheiten vorhanden sind.
Nicht nur Johannes Herzog ist aus seiner eigenen Historie als Vorstand wegen seiner Mitverantwortung an der desolaten Situation der Bank untragbar. Bei dieser Bank ist der Aufsichtsratsvorsitzende wahrscheinlich in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Vorstand geraten, das es ihm unmöglich macht, das Amt korrekt und von seine persönlichen Interessenslage getrennt, auszuführen, nicht nur, dass er zuerst als Pokurist vielleicht eines der größten Kreditnehmer der Bank denken muss.
Nr. 3392
Webmaster
4. Juni 2008, 13:44 Uhr
Betreff: Offener Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden vom 12. Mäzr 2008Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.
Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261
Offener Brief an:
Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG
Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe
Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.
Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?
Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?
Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?
Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?
Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?
Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?
Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?
Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?
Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.
Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?
Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?
Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?
Wichtige Fragen zur Bankführung:
Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?
Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?
Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?
Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?
Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?
Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?
Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?
Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.
Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil
Nr. 3391
Beobachter
3. Juni 2008, 15:32 Uhr
Betreff: Jeder schiebt es auf den anderenEs ist schon komisch, der Herzog sagt, das wo der Staatsanwalt nachforscht zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse, das war alles vor 2004 oder vor meiner Zeit, der Verband wäscht seine Finger sowie so immer in Unschuld, schreibt aber ein Fusionsgutachten, dass alles im Mitgliederinteresse ist, wenn man fusioniert, obwohl man im nächsten Jahr in den Lagebericht rein schreibt, die Risikolage ist weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurück zu führen und wenn man mit dem Testat Lageberichtsvermerke unterschreibt, wo die Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten. Man sagt es ist alles in Ordnung, wenn Sicherheiten abgeholt werden, die dann im Bermudadreieck Kraußoldstrasse – Tschechien – Polen verschwinden ohne dass es einer überwacht, oder Manfred Heger erhält seine Altersversorgungslebensversicherung mit heim, und natürlich ein Jahresgehalt als Übergangsbeihilfe, wofür jeder andere Bankmitarbeiter sonst 5 bis 10 Jahre arbeiten muss, Karl Krämer melden wir der Vertreterversammlung war nicht mehr tragbar, aber dem geben wir den Vorruhestand und die vorgezogenen Pension mit 57 und auch das Jahr Urlaubsgeld und weil er so arm dran ist auch noch seinen Peugeot samt Sprit. Reinhold Wolf musste beim Goldmärchen nach eigener Aussage zwar immer die anderen fragen, aber die wussten vor Gerichts nichts davon, obwohl sie zum Schluss doch die Absolution auf der Aktennotiz erteilt haben und obwohl der Aufsichtsrat mit drei Leuten an der Besprechung mit K.N. dabei war am 13. Juli vor vier Jahren. Immer hat man eine Ausrede parat, warum man nichts aufdecken will, immer sind es die anderen und wenn gar nichts mehr zieht, dann zieht immer noch dass man alles nur macht, weil man das Image der Bank nicht gefährden will. Keiner dieser .... (die Bezeichnung darf sich jeder selber aussuchen) gibt zu, dass man die anderen immer darum laufen läst, weil man in jedem Sumpf selber bis zum Hals mit drin steckt. Dass man selber gar keine Lust hatte die eigenen Pflichten wahr zu nehmen, sei es bloß dem anderen über die Schulter zu schauen, ob er auch nichts weg räumt. Und so verkauft man ein Drittel der eigenen Kunden, die nun 18 Jahre zur Genossenschaft gehören und tut so, weil man die 100 Kilometer Entfernung im Kopf die ganze Zeit selber nicht gerafft hat, als ob man das heute stillschweigend reparieren könnte und schreibt in alle großen bayerischen Tageszeitung: Wechseln Sie auf die sichere Seite! Man könnte fast meinen der Text, wie man in Eintrag Nr. 3607 nachlesen kann stammt auch aus der Feder von Johannes Herzog, wie bei Rede & Co. mit seiner Antrittsansprache auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 (= Link), mit den leeren Versprechen zu Vertrauen und Zuverlässigkeit in ihrer Nähe. Ist Johannes Herzog sehr nah dran am gepflogenen Sprachgebrauch des Genossenschaftsverbandes oder war er gar nicht nur einer der besten Prüfer sondern ist er auch immer noch einer der ersten Rhetoriker beim GVB? Vielleicht sind aber auch nur die Musterreden da in allen Abteilungen verteilt und finden ihre Anwendung. Der Satz 'der Kunde als Gefahr', den dürfte man aber sicher selber erfunden haben, wenn Verjährungen gegen berechtigte Ansprüche nicht mehr ziehen. Also meine Damen und Herren - immer auf die sichere Seite wechseln und den Charakter hinten runter fallen lassen.
Nr. 3390
O.
3. Juni 2008, 12:45 Uhr
Betreff: Muss man es auch Diebstahl, Beteiligung und Beihilfe und Strafvereitlung nennen?Der Gästebuchschreiber in Eintrag Nr. 3604 sagt doch, dass man es ruhig Betrug nennen darf, was bei der VR-Bank Marktredwitz abgelaufen ist. War es Betrug, was man mit allen greibaren Kunden mit den faulen Abrechnungsmethoden gemacht hat, mit allen greifbaren Darlehenskunden, denen man zuerst die Auszahlung des Kredites vorvalutiert hat, bevor es auf dem Girokonto oder bei einem anderen Zahlungsempfänger angekommen ist, oder wo man die Hegersche Rechnung aus den Karikaturen mit der Stichtagsverzinsung gemacht hat, oder bei den Giro- und KK-Kontokunden, bei denen man schon überlegt hat, wie man sie abzockt nur wenn eine Kontobewegung läuft, egal ob er Hinz oder Kunz heißt, Rentner oder Lehrling, oder Großverdiener oder Firma welcher Größenordnung auch immer ist?
Hätte sich Manfred Heger geweigert den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man ihn mit Beschluss der Vertreterversammlung und mit Regress verabschiedet hätte? Wäre es nur dem Image der Bank schädlich gewesen, oder welche Leute aus dem Aufsichtsrat und welche Leute vom Verband musste man vielleicht mit losschweißen. Bei Gold, Gold, Gold hat man doch auch nur den Kunden verknackt. Ohne Reinhold Wolf wäre dieses Luftschloss doch gar nicht zu bauen gewesen. Natürlich war es auch nur möglich, wenn bei einer 1-Milliarden-DM-Bank die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen Regelungen nicht eingeführt worden sind und wenn dann vom von den Aufsichtsräten beauftragen Rechtsanwalt und angeblichen Gutachter (das Gutachten selber war ja nicht einsehbar) bestätigt wird, dass Vorstandskollegen 300 Seiten monatliche Überziehungslisten unkontrolliert gegenzeichnen.
Alle wussten was sie taten mit den Aufhebungsverträgen. Der Rest des Aufsichtsrates hat weggeschaut und war vielleicht froh, dass Horst Pausch das mit den Prüfern alleine abgewickelt hatte und bei Karl Krämer sah es genauso aus, als ob nur die Protokollunterschriften der Aufsichtsräte, aber keine Beratung gewünscht und vorgesehen waren. Was hat man mit den Zustimmungen zu diesen Verträgen gemacht, was hat der Genossenschaftsverband mit diesen wahrscheinlich selbst erstellten Verträgen gemacht? War es Diebstahl am Kunden und an der Bank, was mit Eintrag Nr. 1372 hier aufgezeigt wird? Wie muss man es nennen, wenn nirgendwo festgehalten wird, was mit den Sachen passiert. Vernichtung von Vermögen von Kunden und Bank, Entwenden von Vermögen von Kunden und Bank? Was war also der Hintergrund der Dienstaufhebungsvereinbarung von Manfred Heger? Vertuschung von Strafvereitlung, Vertuschung eigener Beihilfe in diesem und in weiß was für anderen Fällen? Vertuschung der eigenen Beihilfe und Beteiligung an Diebstahl usw.? Jede Stimme der Zustimmung zu diesem den Mitgliedern vorenthaltenen Vertrag, genauso wie bei Karl Krämer und noch nicht abgehandelt bei Reinhold Wolf, ist im Grunde soviel wert, wie es Verluste auf Kundenseite und auf Seiten der Bank in all den Jahren gegeben hat. Der Aufsichtsrat ist nach § 34 GenG nicht berechtigt auf Forderungen gegen den Vorstand zu verzichten. Tut er es doch, steht er selbst in der Verantwortung. Setzt sich so eine Vertuschung fort, die im Hintergrund über die Beratung der Prüfer und all der anderen Leute aus dem Verbandsbereich betrieben wird?
Nr. 3389
Uwe
2. Juni 2008, 19:23 Uhr
Betreff: Zu Eintrag Nr. 3607, Lügen über LügenEs ist doch nicht nur so, dass in München alleine die Kunden an Heuschrecken verkauft werden. Wechseln Sie mal bei der VR-Bank Marktredwitz mit Ihrem Vorstand auf die sichere Seite, so wie er heute in der Zeitung wirbt (oder ist es gar eine Werbung in ganz Bayern für alle Volks- und Raiffeisenbanken?). Schon in Eintrag Nr. 3535 wurde hier im Gästebuch die Methode aufgezeigt, wie das bei uns geht. Nämlich mit einem Verkauf der Vogtlandfilialen, wo man wegen der jahrelangen Verluste von da, weil man das Geschäft dort überhaupt nicht verstanden hat froh um die Abnahme gewesen sein wird, und dem dass man die unbequemen und vielleicht problematischen Kunden, wie den aus Reichenbach, elegant ins Vogtland verlegt hat. Wenn der gleich zur Sparkasse gegangen wäre, da würde er nicht innerhalb des Verbundes verkauft. So clever ist also unser Herzog wenn er von der sicheren Seite redet. Er meint damit sicher immer noch die Seite des Genossenschaftsverbandes aber nicht die der Kunden, die bei der VR-Bank unter den Hegers jahrzehntelang sicher sein konnte, dass der Verband ihnen nicht hilft, wenn die Bank sie trickreich abzockt. Das war die sichere Seite, die man uns zugedacht hat. Also bitte Mund nicht mehr zu voll nehmen meine Herren Vorstände, Aufsichtsräte und ehemaligen Prüfer. Wenn ihr Ehrlichkeit vorspielen wollte, dann Geld auszahlen und uns nicht als Gefahr bezeichnen, dass die Verjährung noch nicht zieht.
Nr. 3388
Beobachter
2. Juni 2008, 15:34 Uhr
Betreff: Wir sind eine Bankengruppe .....Sind wir, die Genossenschaftsbanken eine Bankengruppe, die lügen wenn man den Mund aufmacht. Image um jeden Preis? Mehrspaltig, drittelseitig hoch, sauteuer, damit die Zeitung auch zukünftig nicht kritisch berichtet? Schämt Ihr Euch nicht, Lügner ist fast noch zu brav. Millionenverluste, in die man die Kunden mit rein gezogen hat und sie um die Existenzen gebracht hat. Rettungserwerbe, einverleibte Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen in der Bilanz vor der Fusion, so hoch wie die eigenen Rücklagen.
Wo ist denn da der Aufsichtsrat? Ist er benebelt angesichts der rauschenden Feste und der tollen Einladungen durch die Vorstände. Image gegenüber der Öffentlichkeit, Image gegenüber dem Aufsichtsrat. Warum sagt uns denn der Aufsichtsrat nicht was mit den Sicherheiten in der Ludwigstraße in Wunsiedel passiert ist? Hat man die Verluste im Kundenkreis sogar so gesehen, dass man sich daran auch selber bedienen durfte? Warum sagt man nicht, dass Peter Träger an der Sache Flex wahrscheinlich ganz erheblich beteiligt war als Steuerberater? Warum sagt man denn nicht, dass dieser Aufsichtsrat und Steuerberater bei anderen Großkunden auch dick drin ist, wo man sogar davon spricht, dass der Firmensitz nach Österreich verlegt werden soll?
Eine Strafvereitlung zu Gunsten Manfred Heger und auch zu Gunsten von Karl Krämer auch mit den Unterschriften und den Zustimmungen zu Aufhebungsverträgen unter Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche ist für den Aufsichtsrat noch nicht verjährt. Genauso wenig die Geschichte mit Reinhold Wolf, wo sich drei Herren des Aufsichtsrates am 13. Juli 2004 zur Aussprache mit dem Kunden dazu gesetzt haben. Also haben sie doch alle von der Sache gewusst. Brecht Euer Schwiegen oder ihr müsst es vielleicht an anderer Stelle sagen, die viel unangenehmer sein könnte. Stellt euch nicht hinter einen Mann, der aus dem Verband kommt, der die Bürger des Landes mit breiten Werbestrategien belügt, wie Eintrag Nr. 3607 beweist.
Nr. 3387
Geschädigter
2. Juni 2008, 13:57 Uhr
Betreff: LÃœGEN nichts als LÃœGEN!?In großen Inseraten in der Tageszeitung wirbt die Raiffeisenbanken und Volksbankengruppe wie folgt:
WECHSELN SIE AUF DIE SICHERE SEITE
Wir sind eine Bankengruppe, deren Werte von Vertrauen und Nähe geprägt werden. Wo andere Banken ihren Gewinn maximieren, ist es unser oberstes Ziel, den Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu steigern.
Wir sind in Sachen Geldanlage ein zuverlässiger und kompetenter Partner. Auch Kreditverkäufe an Privatinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis. Deshalb können Sie sich jederzeit auf uns verlassen.
(Zum Anschauen der Original Werbung hier klicken......)
Wie das mit Kreditverkäufen wirklich aussieht sehen Sie hier: hier klicken......
So werden Wege freigemacht
Nr. 3386
Nordlicht
2. Juni 2008, 13:23 Uhr
Betreff: Bilanzpolitik - Verbandspolitik - TagesgeschäftEs zeigt sich immer wieder und zieht sich wie ein roter Faden durch viele Beiträge.
Der Verband hat bei der VR-Bank Marktredwitz regelmäßig die Fäden in der Hand, wenn es um Fusionen, Bilanz- und Informationspolitik und Personalentscheidungen geht. (
Kleine Anmerkung: Daß Prüfung und Beratung aus einer Hand kommen geht eben nur bei Genossenschaften, wo die Berater sich hinterher selbst prüfen)
Es mag optisch ja immer wieder hinkommen, daß die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung mit allen nur denkbaren Maßnahmen (bis hin zum Verkauf von Filialen) gerettet wurden. Ob das rechtlich immer ganz einwandfrei war, ist ja wohl auch schon Thema einer staatsanwaltlichen Überprüfung oder könnte es noch werden.
Aber Fakt ist:
Die Mitglieder und die Vertreter wurden regelmäßig über den wahren Zustand "Ihrer" Bank nicht umfassend informiert. Selbst auf Fragen von Vertretern wurde gar nicht oder nur ausweichend geantwortet. Stattdessen bedurfte es teuer bezahlter zusätztlicher externer Gutachten, um die Unfähigkeit der Vorstände zu bestätigen.
Und auch hier dann wieder: Die Wahrheit kommt nur scheibchenweise und nicht umfassend auf den Tisch. Der Verband als vermeintlicher Sachwalter der Mitglieder, könnte zu jedem Tagesordnungspunkt etwas sagen, tut es aber nicht! Ist das im Interesser der Mitglieder?
Die Personalie Herzog ist ein schon fast klassischer Fall von Verbands(ver)wirrungen und könnte für die Bank und das gesamte Genossenschaftsbankwesen noch tragisch enden.
Die formale Ausschreibung und die darauf zahlreich eingehenden Bewerbungen von Bank-Praktikern wurden ignoriert und der vorherige Prüfer wurde auserkoren.
Und erneut wurde den Mitgliedern kein reiner Wein eingeschenkt. Statt eines Vollblutbankers wurde ein angelernter Hilfsbanker mit Praktikum an die Spitze einer maroden Bank gesetzt, der sich darüber aufregt, das die mit der VR-Bank im wettbewerb stehenden Banken bessere Konditionen bieten können. Das ist grotesk und nur noch peinlich.
Das vollmundig ausgelobte Versprechen, mehr Transparenz herzustellen ist auch nie erfüllt worden. Das sollte auch ein Herr Herzog auf seinen Managementseminaren gelernt haben: " Verspreche nur, was Du auch halten kannst" - alles andere führt zu einem Untergraben der Autorität bis hin zur Unglaubwürdigkeit, Vertrauensverlust und Lächerlichkeit (wie leider geschehen) bei Mitgliedern, Kunden und Angestellten der Bank.
Stattdessen bleibt festzuhalten:
Es wurde alles unternommen, die Probleme weiter zu vertuschen. Ehemalige Vorstände wurden unter Haftungsfreigabe großzügig in den Ruhestand geschickt, obwohl diese schon seit vielen Jahren in Regress hätten genommen werden müssen.
Stattdessen wird über eine Vertreterversammlung, die dem üblichen Verfahren folgend nicht umfassend informiert und aufgeklärt wurde, versucht, die Nicht-Verfolgung von Regressen zu erwirken. An keiner Stelle wurde gesagt, daß das alles zu Lasten der Mitglieder und Kunden geht und wieviele Millionen!! die Unfähigkeit bisher die Mitglieder gekostet hat.
Diese Bank ist trotz des für viel Geld erfolgten Namenswechsels doch nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die Kunden wissen das und haben so weit es geht reagiert, was wiederum zu einem katastrophalen Ergebnis in 2008 geführt haben dürfte.
Anders ist es auch nicht erklärbar, daß obwohl die Vertreterversammlung lt. Satzung sicherlich noch in diesem Monat abgehalten werden muß! keine Einberufung erfolgt ist oder der Geschäftsbericht veröffentlicht wurde. Will man hier schon wieder gegen die (Muster-)Satzung (des Verbandes) verstoßen?
Zum erfolgreichen Tagesgeschäft ist dieser Vorstand doch auch zeitlich nicht mehr in der Lage. Faktisch kann der Kern der Genossenschaft - die Durchführung von Bankgeschäften und darüber die Mehrung des Wohlstands der Mitglieder zu erreichen - doch auf der höchsten Ebene kaum durchgeführt werden. Viel zu sehr dürfte man dort mit der Befassung von rechtlichen Fragen oder der Umstrukturierung der Bank oder der Rettung seiner eigenen Haut befaßt sein.
Von Informationen an die Mitarbeiter konnte man auch noch nichts hören, oder ist nur nichts nach außen gedrungen?
Die wirtschaftliche Basis für erfolgreiches agieren am Markt wurde durch die Unfähigkeit der Vorstände, des Aufsichtsrats unter Beihilfe des Prüfverbandes in der Vergangenheit nachhaltig ruiniert, so daß es faktisch keine Reserven gibt, um über neue Konzepte oder attraktivere Konditionen das notwendige Geschäftsvolumen zu generieren. Was ist eigentlich aus "Sun" geworden? Ist das Projekt eingeschlafen? Anders ist es kaum erklärlich, daß darüber nichts mehr zu hören ist.
Die Basis des Geschäfts ist " Vertrauen". Nur wie sollen die Mitarbeiter der Bank glaubhaft um Vertrauen werben, wenn die Führung dieses Vertrauen nicht glaubhaft nach außen lebt (siehe unzählige Beispiele in diesem Gästebuch)? Im Norden sagt man treffen: Der Fisch stinkt vom Kopf.
Als interessierte Leser warten wir also weiter auf die nächste Bombe, die in oder um die VR-Bank explodiert und das Lügengebäude endlich zum Einsturz bringt. An einigen Stellen brennen ja schon die Lunten und es bleibt zu bezweifeln, daß es dem Vorstand (und dem ebenfalls tief mit drin steckenden Aufsichtsrat) gelingen wird, diese rechtzeitig zu löschen.
Der Einstürz soll nicht als Schadenfreude missinterpretiert werden, sondern ist als dringend notwendiger Prozeß in der Marktwirtschaft unumgänglich. Ich möchte jedenfalls nicht über die Mitgliedschaft in meiner Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Sicherungsfond noch für den " Saustall" bei der VR-Bank Fichtelgebirge aufkommen müssen. Zur Hilfe in der Not sind wir alle bereit, aber wenn über Jahre vom Prüferverbandsmonopolisten nicht die Notbremse gezogen wurde - wie hätte es denn in der Zukunft jemals besser werden können? - und dadurch die Not immer größer wird, dann muß diese Hilfe verweigert werden.
Man könnte einen Aufruf starten und auf den anstehenden Vertreterversammlungen mal nachfragen, wie denn der eigene Vorstand zu solchen Rettungsaktionen des Sicherungsfonds steht und was es denn pro Mitglied und absolut für die jeweilige Genossenschaft kosten dürfte, was wiederum die Dividende beschneidet. Was sagen denn die anderen Prüfverbände, die ja bei allen Mitglieder-/Vertreterversammlungen dabei sind? Darf man sich zukünftig bitte einem anderen Sicherungsfond anschließen, wo nicht solch ein Schindluder mit den Beiträgen betrieben wird?
Im Genossenschaftswesen liegt so manches im Argen. Nur wenn die Finger in die Wunden gelegt werden, schmerzt es so sehr, daß vielleicht mal eine Behandlung in Anspruch genommen wird, die das Problem tatsächlich heilt und nicht eine ständige Wunde bleibt. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die offensichtlichen Mängel im Genossenschaftsgesetz zu beheben und die Rechte der Mitglieder weiter zu stärken und z.B. das unselige Verbandsmonopol abzuschaffen.
Nr. 3385
Genossenschaftler
2. Juni 2008, 09:34 Uhr
Betreff: Von den Fusionen Anfang der 90-er Jahre bis hin zu dem ehemaligen Prüfer Herzog auf dem VorstandssesDie Geschichte der VR-Bank Marktredwitz (Fichtelgebirge ?) dürfte eine jahrelange der Einmischung des Genossenschaftsverbandes Bayern und der Verfilzung zwischen der Hegerfamilie und der Verbandsführung mit ein paar passenden Nebenschauplätzen gewesen sein. Die Hegerbank Raiffeisenbank Marktredwitz hatte mit einem Rücklagenanteil an der Bilanzsumme von 290 Mio. DM von 1,27 % schon ein katastrophalen Wert, der zum Überleben sicher nicht reichte. Aber man sanierte die Volksbank Fichtelgebirge Selb unter Führung von Reinhold Wolf und kommissarisch von Rudolf Heger und brachte vielleicht eine der ersten Fusionen zwischen einer Raiffeisen- und einer Volksbank zustande und eliminierte damit im Landkreis Wunsiedel die Volksbankschiene.
Gleichzeitig war der Genossenschaftsverband Bayern als Partner an den Prüfungen in Sachsen nach der Wiedervereinigung beteiligt und beschäftigt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde auf Anraten dieses Verbandes die Fusion zwischen der Raiffeisenbank Arzberg und der Raiffeisenbank Schoeneck im Vogtland auch zu Beginn der 90-er Jahre geschmiedet. Ohne Verband wäre das gar nicht denkbar gewesen. Die Eigenkapitalsituation im Bereich der Rücklagen konnte trotz der Zusammenschlüsse bei der RV-Bank Marktredwitz nie über den 2 %-Wert gehoben werden, aber die Bilanzsumme explodierte in 10 Jahren um 50 % auf über 600 Mio. DM. Man erwirtschaftete wahrscheinlich schon normale Ergebnisse, aber die guten Zinsergebnisse dürften mit schlechten Krediten teuer erkauft worden sein, deren Verluste die normalen Erträge regelmäßig wieder aufgezehrt haben könnten. Wahrscheinlich explodierte also auch das Kreditrisiko mit dem Wachstum. Die Raiffeisenbank Arzberg war wahrscheinlich sogar froh mit der schwierigen Situation der Vogtlandfilialen, die teilweise 100 Kilometer Fahrstrecke erforderten wenn man mit heiklen Unterlagen nicht durch Tschechien fahren wollte, über dem Wert von 1,0 % an Rücklagen bestehen zu können.
So entstand zur Jahrtausendwende wahrscheinlich die Situation, dass man mit der gesetzlichen Reduzierung der Großkreditgrenze um ein Drittel und der Höchstkreditgrenze um 37 % das Kreditgeschäft bei den beiden Banken nicht mehr aufrechterhalten hätte können. Schmeißt man aber die beiden Banken in einen Topf, dann stützt das Kapital von Arzberg zumindest die Höchstkreditgrenze für die neue Gesamtbank. Dass man sich bereits eine Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens aufgehalst hatte, wie man nachträglich in den 2001 reinschrieb Vermerk dazu hier klicken (= Link), das hat man weder auf den Fusionsversammlungen in Arzberg, noch in Marktredwitz bekannt gegeben, noch hat man es ist Fusionsgutachten aufgenommen.
Leider packen aber Vorstände, die eine 675-Mio.-DM-Bank nicht ordentlich führen können, erst recht keine 1-Milliarden-DM-Bank, auch wenn der Verband aus der Risikoeinstufung der Bank mit der Prüfung selbst schier ungegrenzt im Haus ist. Ab 2001 waren die Abschreibungsverluste bei der neuen großen Bank so hoch, wie die ordentlichen Betriebsergebnisse im Landesdurchschnitt. So lagen ausnahmslos über 1 % des Geschäftsvolumens, was einen direkten Verzehr des Kapitals bedeuten würde, wenn man nicht alle stillen Reserven geschöpft hätte, die man gefunden hat. Unter diesem Gesichtspunkt darf man sicher auch die Übernahme des Möbelhauses als Sachanlage anstatt eines Kreditverlustes sehen.
Mit dem Jahr 2002 und somit bereits der ersten Bilanz nach der Fusion für das Jahr 2001 dürften die Prüfer Herzog und Grothoff angetreten sein. Obwohl Rudolf und Manfred Heger und ihre Helfer an der Seite keine Tricks ausgelassen hatten um die Gelder quer Beet bei den Kunden abzuschöpfen, war die Bank eigentlich nicht handlungsfähig. Der Genossenschaftsverband hatte es zu keiner Phase verstanden die Eigenkapitalsituation zu verbessern, oder den Risikoblock zu vermeiden und zu verhindern, geschweige denn zu verkleinern. Diese beiden Prüfer haben es zu verantworten, dass man Manfred Heger in dieser schwierigen Phase auch noch einen einzelnen Kredit mit seinem Freund in einer unglaublichen Größenordnung in den Sand setzen ließ und dabei auch noch die Vertreter belogen hat. Oder hat man nur das Protokoll belogen, wenn ein Vertreter doch nach der richtigen Schadenssumme gefragt hatte, oder war die auch noch zu niedrig? Diese Prüfer müssen Rede und Antwort stehen, ob man mit Manfred Heger damit eine Abfindung ausgehandelt hat, die man nicht offiziell machen wollte. Diese Prüfer müssen Rede und Antwort stehen, ob man den Vorständen bei diesen unglaublichen Vorgängen und Verlusten versprochen hat sie nicht zu belangen, jedem seine zukünftigen Bezüge und Pfründe zu sichern, wenn jeder seine vorgesehen Rolle des Drehbuches mitspielt, um Johannes Herzog als Gipfel der Unglaublichkeit als Nachfolger im Vorstandsamt einzusetzen.
Man könnte meinen, die Geschichte hätte damit ein Ende. Vielleicht meinten und glaubten dies wirklich viele. Doch der öffentlich gewordenen Forderungsverzicht durch den ehemaligen Prüfer Herzog selbst, die Prozesse um die Afrikageschichte mit Reinhold Wolf haben wahrscheinlich neben dem Wunsiedeler Kreis das Fass zum Überlaufen gebracht. Für Johannes Herzog dürfte gelten, Hochnäsigkeit kommt nicht selten vor dem Fall.
Nr. 3384
RY
1. Juni 2008, 19:11 Uhr
Betreff: ZeitungsgründungHallo Herr Bleil,
ich wende mich heute an Sie, weil ich Journalist in Ruhestand bin. Ich lese regelmäßig Ihre Seiten im Netz. Vor einiger Zeit war hier schon mal die Rede davon, eine eigene Zeitung zu gründen. Ich kann das gut verstehen, weil Printmedien eine ganz andere Klientel erreicht als das Internet. Mir ist klar, warum Ihre regionale Zeitung nicht oder kaum über die Zustände in Ihrer Bank berichtet. Da ist einerseits die Angst Anzeigenkunden zu verlieren, andererseits der große Einfluß der Regionalpolitiker, die vielleicht zum Teil selbst in die Geschichte verwickelt sind, bzw. deren Parteikassen von der Bank gespeist werden, oder?
Sicher, es gibt einige Hürden, die überwunden werden müßen, bevor man loslegen kann, aber es geht einfacher, wenn diese Zeitung eine Vereinszeitung ist. Sehen Sie sich doch nur mal Schülerzeitungen an, eigentlich ganz einfach.
Vorallem wenn Sie komplizierte Zusammenhänge erklären wollen, so z.B. Werstellungsbetrug, ist eine Zeitung wesentlich geeigneter, als das Netz. Sie dürfen den Vorgang der Manipulation zum Vorteil der Bank übrigens Betrug nennen, die die dafür die Verantwortung tragen, oder dazu die Anweisung gegeben haben, Betrüger.
Die Auswirkungen des 28-Tage Urteils, das die Schutzgemeindschaft erstritten hat, haben ganz sicher viele Bürger bis heute noch nicht begriffen, da bin ich sicher.
Auf der größeren Fläche einer Zeitungsseite sind Zusammenhänge wesentlich übersichtlicher darzustellen. Das Format einer Zeitungsseite oder auch Doppelseite, ist hervorragend geeignet, Zusammenhänge anschaulich zu erklären.
Ich denke es ist kein Problem, zwei Ausgaben pro Monat zu bringen.Stoff genug gibt es ja, wenn man die Seiten hier im Netz durchgeht, dann könnte man ganz sicher 2 Jahre schreiben, ganz zu schweigen von der Tagesaktualität, von den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft, vom krimminellen Verhalten von einigen leitenden Mitarbeitern in der Bank,sowie den Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft.
Der Druck ist nicht so teuer, gerade bei Ihnen in der Gegend, an der Grenze zu Tschechien. Sie können dort günstigst Drucken, wenn nicht höchste Druckqualität verlangt wird, bzw. wenn kein absoluter Termindruck besteht.
Sollten Sie sich dazu entschliessen, eine solche Zeitung herauszubringen, stehe ich jedenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite. Einen Drucksatz am Computer zu erstellen, beherrsche ich, ebenso, wie man Seiten einteilt und Zusammenhänge optimal darstellt.
Sechs Seiten, Aufmachung ähnlich einer Tageszeitung, mit bezahlbaren Anzeigenplätzen, Auflage so um die 5 000 Druckkosten max. 900.- Euro. Geht wahrscheinlich sogar noch billiger, je nach Ansprüchen an die Qualität.
Sollten Sie Interesse haben, funken Sie mich an. Ich arbeite ehrenamtlich!
Grüße herzlichst,
RY
Nr. 3383
L.
1. Juni 2008, 11:09 Uhr
Betreff: Hat unser Herzog keine Zeit mehr fürs ImageWas ist denn aus der Bürgerstiftung geworden? Hat Johannes herzog keine Zeit mehr fürs Image? Den armen Leuten zu helfen, die man vielleicht mit der VR-Bank arm gemacht hat? Das Image pflegen und die schlechte Gewissen ein bisschen beruhigen? Aber anscheinend kommts jetzt so dick, dass man mit den großen Firmen im Hintergrund nichts mehr auf die Füße stellen kann.
Der Prüfer muss sich wehren, warum er dem Manfred Heger es nicht unmöglich gemacht hat Millionen nach Slowenien in die Insolvenz zu schieben, an deren Abwicklung man sich da dann nicht beteiligt hat, weil man monatelang die Fristen nicht eingehalten hat, er muss sich wehren, warum man dem Vorstand es ermöglicht hat, dass man jeden Monat ganze Bücher an Überziehungslisten gedruckt hat und die anderen Vorstände nur auf der letzten Seite gegen gezeichnet haben. Er muss sich wehren, warum er nichts gegen die Abrechnungsbetrügereien gemacht hat und jetzt für die alten Vorstände dafür auch noch den Abfangjäger spielt. Er muss sich wehren, warum die Bank vielleicht falsche Bilanzen gemacht hat und er und Grothoff das auch noch mit durchgezogen haben. Er muss sich wehren, warum die Bank 50 Millionen € Kredite mit riesigen Problemen gehabt hat, als man Manfred Heger raus komplementierte und er sich vom Bankkontrolleur zum Vorstand befördern hat lassen. Er muss sich wehren gegen Fragen, ob man den Aufsichtsrat vielleicht auch an der Verteilungsaktion bei Sicherheiten beteiligt hat, weil er gesagt hat, wenn man die Sachen abholt, ist es in Ordnung, dass ab dem Augenblick keiner mehr erfahren darf, was mit den Sachen passiert und dass Karl Krämer zwar in der Ludwigstraße mal eine Maschine fast verkaufen hätte müssen, aber eben vor einem ungebetenen Zeugen. Er muss sich wehren, warum er gegen Marth und Dittrich aus Arzberg einen Strafantrag gestellt hat und die Marktredwitzer Vorstände im Gegenzug nur ein paar Monate später aus Gründen des Takts mit Aufhebungsverträgen unter Ausschluss der Ansprüche (bekannter und unbekannter) davon kommen hat lassen, mit ihrer Altersversorgung (direkt und über Slowenien?) und mit einer Vorruhestandvereinbarung mit Karl Krämer? Er muss sich wehren gegen die Vorwürfe zum Forderungsverzicht und warum er den Uwe Heidel und den Werner Schelter da auch in die Zwickmühle gebracht hat. Da bleibt wenig Zeit fürs Image übrig wenn man soviel Erklärungsnot hat.
Nr. 3382
Gesehen
30. Mai 2008, 19:56 Uhr
Betreff: Warum der Revisor als Vorstand, der alles mit zu verantworten hat?In Anlage hier ein Zeitungsbericht einer Volksbank aus einem anderen Verbandsgebiet (= Link), wo der Vorstand im Gesamten vom Aufsichtsrat verabschiedet wurde. Die Volksbank hat 370 Mio. € Bilanzsumme laut dem Bundesanzeiger und musste im letzten Jahr schon Kreditverluste von über 6 Mio. € verkraften, hat aber eine deutlich bessere Eigenkapitalsituation als die VR-Bank Marktredwitz vergleichbar. Sicher ist bemerkenswert dass man schreibt, die zwei Vorstände seinen weiter im Genossenschaftssektor tätig, also hat man ihnen auch die Verfolgung durch den Staatsanwalt erspart. So muss man sich immer fragen, wer sich für die Dramen bei den Kreditgenossenschaften tatsächlich verantwortlich fühlt.
Dieses Ratenweise Absägen der Vorstände, Manfred Heger im August 2004, Karl Krämer im Mai 2006, dass ist in Marktredwitz schon ein Trauerspiel. Warum man aber den mitverantwortlichen Prüfer als Vorstand einsetzte, dass lässt doch einige Schlüsse zu. Am 25. Juni letzten Jahres hat man den Vertretern noch den Fall Gold, Gold, Gold vorgetragen, den der dritte im Bunde, Reinhold Wolf, verschuldet hatte, damit man die Vorstände noch mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) versorgen konnte, wie es in der Frankenpost hieß. Doch der Freispruch, den brauchte wahrscheinlich der neue Vorstand Herzog für seine Prüfertätigkeit viel dringender. Und den Forderungsverzicht von 432.000 €, den hat man bis heute besser untergehen lassen und gar nicht erwähnt. Was da an Versäumnissen in den oberen Etagen der VR-Bank über die Gerichtsverhandlungen heraus kam, das geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut, unterstreicht aber alles, was hier geschrieben wird.
Warum haben wir hier in Marktredwitz den Prüfer vorne hin gesetzt bekommen, der nichts, aber auch gar nichts verhindert hat, der vielleicht Manfred Heger sogar noch geholfen hat seine Schäfchen ins Trockene zu bringen? Die Vorstände sind Skandal alleine genug, der Prüfer Herzog ist noch die Krone oben auf. Eine Kreditrisikosituation, wie mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), da sind die Prüfer ganz gewaltig mit daran schuld. Das Johannes Herzog sagte, das wären Fälle von 2004 und vorher, das bringt ihn noch viel mehr in Erklärungsnot. Da hat er und seine Kollegen jeden einzelnen kontrolliert und geprüft.
Nr. 3381
Insider
30. Mai 2008, 09:52 Uhr
Betreff: Herr Herzog, wer einmal lügt, ...Ist dem Herrn Herzog sein Lächeln inzwischen eingefroren. Sie richtig auf der Bühne hat er sich doch im Juni 2006 gezeigt mit „ein bisschen stolz“ (= Link), nachdem er ein paar Wochen vorher die Verabschiedung von Karl Krämer als Verjüngungskur verkauft hat, obwohl man mit dem Mann laut dem Versammlungsprotokoll einfach nicht mehr weitermachen konnte Tag. Ein paar Tage vor dem Zeitungsartikel hat man auch noch die Schließung von Hohenberg und Brand bekannt gegeben, wo sich Herr Herzog als Mitglieder der Geschäftsleitung offenbarte.
Was ist also nun mit den Aussagen des ehemaligen Prüfers? Hat er sich die Musterrede mit Rede & Co. am 29.06.2006 auf der Versammlung (= Link), Ablauf 1, Leitfaden 1, mit verträumten Blick auf eine bessere Zukunft, nicht genau genug vorher durch gelesen? Was ist mit seinem Versprechen zur Kommunikation mit seinen Multiplikatoren, den Vertretern? Ist ein stillschweigender Verkauf von vielleicht bis zu 20 % der eigenen Mitglieder nun ein verbesserter Stil zu den Vorgängern, oder ist es das Eingeständnis der eigenen absoluten Hilflosigkeit?
Wurde Herr Herzog von der Vergangenheit eingeholt, die er und der Genossenschaftsverband schwer mitverschuldet haben? Warum absolut kein nieder geschriebener Satz zu den Mitteilungen der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), zu überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements während und vor seiner Prüferzeit? Warum keine Aussage, warum die Staatsanwaltschaft aufgerufen ist seine vernachlässigte Arbeit von damals nach zu holen? Sonst müsste doch heute kein Staatsanwalt antreten, wenn die Arbeit der Prüfer ordentlich gewesen wäre. Konnten sich die Ermittlungsbeamten nach der Schmidtbank endlich frei machen und konnten sie es einfach nicht stehen lassen, dass Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht aussagte, dass er anscheinend von den Geldwäschevorschriften für eine Bank keine Ahnung hatte, wie von so vielen Vorschriften, Rahmenbedingungen, die die überforderten, unfähigen Vorstände (laut Prüfungsbericht!!) in ihrer marktoperativen dynamischen Art nicht befolgen mussten, weil die externe Revision das anscheinend auch nicht eingefordert hatte? War Herr Herzog überrascht, dass diese Dinge über den Rahmen der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen hinaus öffentlich diskutiert werden würden?
Was ist mit Kommunikation des Herrn Herzog, wenn es seine eigene Person betrifft? Z.B. welche gewichtige Rolle er dabei spielte, dass man Manfred Heger bei Flex so ungehindert und ungehemmt werkeln ließ und damit 5 Millionen in den Sand setzen ließ, oder geschickt einen großen Teil in die eigenen Taschen fließen ließ? Dass es das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) gegeben hat, wo man doch schier herauslesen kann, dass der Vertrag nur von den Prüfern Herzog und Grothoff und dem AR-Vorsitzenden Pausch alleine mit dem Vorstand ausgehandelt wurde, nur um die eigenen Verantwortlichkeiten zu vertuschen und sich wegen des Bankimages auch noch die größten Vorteile daraus zu ziehen? Was hat es mit Kommunikation zu tun, wenn man das Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) ließt? Darf man da nicht darüber reden, ob es stimmt, dass Johannes Herzog die Zeit der Mittelmeerkreuzfahrt nutzen musste um verschlossene Schränke und Schreibtische ungehindert öffnen zu können? Was ist mit Kommunikation? Welcher Prüfer hat die Bilanzen der Bank zwischen den Jahren 2001 und 2004 zu verantworten? Lageberichtsvermerke, wo die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte, wo Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten, wo man jeden 7. Euro im Kreditgeschäft als höchst gefährdet bezeichnen musste und somit auch die Kunden in Existenzgefahr brachte und man nicht mal weiß ob da auch alles drin gestanden hat, wenn Fälle genannt werden, wo Kredite zum Prüfungsstichtag auf nahe Angehörige und Mitarbeiten von Kreditkunden ausgebucht wurden?
Dies scheint alles die Art der Kommunikation des Herrn Herzog sein, der doch alles verbessern wollte, der Marktführer werden wollte und nicht den Markt mangels Befähigung räumen wollte, wie er es in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) eingestand. Wo man erkennen konnte, dass bereits am 3. Dezember letzten Jahres Beschluss gefasst wurde, man die Information aber noch vier Monate zurück hielt. Wo ist also die Kurzbilanz, die man sicher im Dezember austeilen wollte, jedes Jahr. Hat man da in den Regionalversammlungen gesagt, ja nicht weitergeben? Was ist also mit „Multiplikatoren“ Vertreter? So wie mit allem anderen auch? Wer einmal lügt, ...
Nr. 3380
Geschädigter
29. Mai 2008, 15:01 Uhr
Betreff: Ist es nciht schlimm was aus den Genossenschaften geworden ist?Einer für alle - alle für Einen, das war das Prinzip von Vater Raiffeisen. Jetzt heißt es nur noch alle für das System. Alle für die die an der Spitze stehen. Wer bei 0,1 % Ergebnis unter sein Bild in der Zeitung schreiben lässt, die Kassen klingeln und es gibt nur fröhliche Gesichter, der belügt die Allgemeinheit. De Zusammenhänge ehrlich aufzeigen, dass traut sich niemand mehr, da könnte der Verband gleich einhaken und sagen, ihr habt eure schlechte Lage selbst publik gemacht. Darum hat man in Marktredwtiz die Fusion als gut für alle Mitglieder bezeichnet und da zählten auch einige im Osten mit. Was machen diese Tausende da im Vogtland? Sie selbst werden als sogenanntes Potential verhöckert und ihr Anteil am Eigentum wird verkauft. Ist das eine stille Enteignung über die Jahannes Herzog und die Vorstände in Plauen Stillschweigen bewahren? Hätte der bei Manfred Heger die Kreditunteralgen der Flexfirmen ordentlich geprüft, dann hätte man mit Sicherheit einen großen Teil der Millionen retten können - wenn man gewollt hätte. Hätte man Reinhold Wolf im Herbst 2003 bei IME genau auf die Finger geschaut, er hätte keine zusätzliche Millionen in den Sand setzen können, wenn Microcall schon Pleite war. Denn wie Mitarbeiter gesagt haben sollen, soll es sogar schriftliche Anweisungen gegeben haben, dass man nichts mehr auszahlen darf.
Aber wenn Manfred Heger damit noch mehr in die Ecke gestellt werden sollte und er mit dem Kredit an seinen Intimfreund sich vielelicht selber bedienen durfte, wenn dann Reinhold Wolf sich einnorden lässt und den prüfer wegen des Vieraugenprinzips ins Vorstandsmt begeleitet, warum sollte man dann das Geld der Mitglieder zurück holen von den Vorständen? Warum soll man es als Verband nicht nutzen den eigenen Mann in die Führung zu bringen und warum soll man da als Prüfer nicht auch die Situation zum Karrieresprung nutzen, wenn man weiß dass man sogr den früheren Arbeitgeber damit im Sack hat? So macht man es wie in München, je nach Lage der Situation sucht man sich den bequemsten Weg. Sanierung zu Lasten der Gemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder und Pensionen für die verschuldenden Vorstände wenn sie mitspielen und vielleicht auch noch zuviel wissen auf einem Niveau, wo ein arbeitender Mensch auch in gehobener Stellung nur die Augen reibt. Und so wird z.B. die VR-Bank München-Land noch heute nachsaniert und damit zahlt der Sicherungsfonds fast direkt die Vorstandspension. Die Bilanz der Bank ist nur Zwischenstation. Und in Marktredwitz, da ist der Boden so heißt, dass man die Sanierung über einen Vertrag mit Stillschweigen über eine Bank im Bereich des benachbarten Genossenschaftsverbandes abwickelt. So sieht es doch aus. Die genossenschaftlichen Verbände untergraben das Vertrauen der Kunden und Mitglieder schändlichst. Überall gibt es heutzutage wieder Zuwachsraten, in Marktredwitz und in München schreibt man von Rückgang. Haben die Kunden den Braten gerochen? Wissen die in Marktredwitz langsam warum und wie Johannes Herzog ans Ruder gekommen ist? Weil er die alten Vorstände in ihrem Treiben noch unterstützt hat um selbst Chef zu werden?
Nr. 3379
auch exvorstand
29. Mai 2008, 10:50 Uhr
Betreff: Wahrheit ans TageslichtLiebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.
Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.
Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.
Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen
- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;
und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.
Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Denn deren gute Ideen haben besseres verdient.
Vor allem haben diese guten Ideen keine selbstherrlichen Prüfungsmonopolisten verdient. denn gerade dieses Prüfungsmonopol ist die Grundlage allen Übels und aller Beschwerden. Das was zur Zeit so langsam zum Vorschein kommt und aufgedeckt wird beweist dies.
Viel Erfolg Euer
Auchexvorstand
Nr. 3378
Wunsiedler Bausparer
27. Mai 2008, 22:46 Uhr
Betreff: Wie viele Bausparer gibt es bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ehem.Marktredwitz)Banken dürfen die Kosten für ein Wertermittlungsgutachten bei der Finanzierung von Immobilien nicht auf die Kunden abwälzen, befand das Landgericht Stuttgart. LG Stuttgart 20 O 9/07 vom 24.4.07 (hier klicken)
Also wer betroffen ist, zur Bank gehen und reklamieren.
Das reklamieren lohnt sich auch bei allen Bausparern, egal ob gebaut wird oder nicht.
Abschlussgebühren sind unzulässig (hier klicken...)
Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21.
Also, auf geht's
Nr. 3377
Gesehen
27. Mai 2008, 16:37 Uhr
Betreff: VR-Bank München-Land hatte ihre Vertreterversammlung schonEine Milliarden-€-Bank wie die VR-Bank München-Land hatte ihre Vertreterversammlung schon. Was hindert Herrn Herzog sich endlich hinter seiner Bretterwand hervor zu bringen, was sollte die dümmliche Veranstaltung von vor ein paar Wochen, wenn man nur den Namen ändern wollte? Der Verkauf der Ostfilialen ging doch sowieso unter der vertraglichen Vereinbarung Stillschweigen. Bei Stillschweigen, da braucht man doch keine Informationsverantstaltung in Form von einer außerordentlichen Vertreterversammlung. Und dann hat man nicht mal darüber berichtet warum die Staatsanwaltschaft im Haus ist und vielleicht einiges aufgeladen hat. Das wären mindestens genauso wichtige Anlässe gewesen, wo Berichtspflicht besteht. Aber Fragen zur eigenen Person aufwerfen lassen, nein danke.
Nr. 3376
Uwe
27. Mai 2008, 09:27 Uhr
Betreff: Steht es außer Frage, dass Herr Herzog bei uns Verluste bewusst verschuldet hat?Kann man noch Zweifel daran haben, dass der Prüfer Johannes Herzog bei unserer VR-Bank Verluste bewusst verschuldet hat oder zumindest gefördert, weil er dadurch leicht in den Vorstandssessel rutschen konnte? Sollte sein Freund und Teamkollege Raimund Grothoff nachfolgen? Sollte man gemeinsam die Region vielleicht sogar mit der genauso wenig gesunden VR-Bank Hof retten? Wenn man hört, was am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel und heuer am 26. Februar und am 10. März vor dem Landgericht Hof abgelaufen sein muss, das dürfte belegen, dass es sich bei der VR-Bank Marktredwitz um eine von der Revision des Genossenschaftsverbandes unbehelligte Bank gehandelt haben dürfte.
Wie ist es sonst vorstellbar, dass es die Anwaltskanzlei mit dem Dr. Nickl laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) feststellen konnte, dass Manfred Heger die Zahlen seines Freundes bei der Bank geschönt hatte, damit der Kredit ja weiter in die Überziehung geführt werden konnte, aber Herzog und Grothoff nicht obwohl sie wegen der sogenannten D2-Risikosituation der Bank fast durchgängig im Haus waren? Hat man damit die Verluste nicht billigend in Kauf genommen um Skandale unter der Decke zu halten? Warum nur 1,12 Millionen Schaden gemeldet an die Vertreter anstatt 2,6 Mio. € bei nicht rosiger Kreditausreichung ohne Sicherheiten von Anfang an? Warum der Dienstaufhebungsvertrag, mit größter Wahrscheinlichkeit geschrieben in Reihen des Genossenschaftsverbandes, vorgetragen alleine bei Horst Pausch durch die beiden Prüfer vor Ort? Bewusste, fast vorsätzliche Schädigung der VR-Bank Marktredwitz und ihrer Mitglieder? Übrigends dürfte hier das Interesse der Genossenschaft über das schutzwürdige Interesse eines Kunden gehen, der die Bank um einen riesen Betrag geschädigt hat.
Wie konnte Reinhold Wolf an K.N. beim Goldmärchen überhaupt Kredite ausreichen? § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) schreibt den Banken vor, dass sie keinen Kredit gewähren dürfen, wenn die Unterlagen nicht ausreichen den Kreditnehmer anhand von vorgelegten Unterlagen einzuschätzen. Es ist also keine Bringschuld des Kunden, sondern eine Holschuld des Bankers. Wer wie Reinhold Wolf solche Kredite ausgibt, ohne Unterlagen zur relevanten Bewertung des Kunden zu haben, wie er selbst am 11. Juli aussagte, der gibt dem Kreditnehmer eine private Bürgschaft. Genauso wie bei Flex, muss das die externe Prüfung bei einem Kreditfall von 1,5 Mio. € erkennen, sonst hätte hier Reinhold Wolf eine Aussage zu Lasten des angeklagten Kunden gemacht, die diesen vor Gericht ja in ein schlechtes Licht rücken sollte.
Was die Vorstandskollegen Heger und Krämer aber aufgrud eines zusätzlichen Beweisantrages der Verteidigung am 10. März von sich gegeben haben sollen, das unterstreicht, dass die Vorstände von niemandem kontrolliert das Vermögen der Bank in Gefahr bringen konnten. Reinhold Wolf hätte aufgrund der Situation zu § 18 KWG schon längst keinen Cent mehr ausreichen dürfen, was er aber in der Hoffnung trotzdem machte seine, wie vorher gesagt, persönliche Bürgschaft wieder dadurch tilgen zu können, dass er dem Kunden dieses große Geschäft fast aufnötigte um den Kredit zurück zu führen. Jede weitere Ausreichung war somit rein Interesse des Vorstandes selbst. Reinhold Wolf wollte es doch glauben, was ihm vom Kunden vorgetragen wurde, es war doch sein eigener Hoffnungsschimmer. Er musste doch auch spüren, was mit seinem Kollegen Manfred Heger genau in dieser Zeit, im Frühjahr 2004 ablief. Ein Vorstand wird doch meistens dadurch auch abgesägt, dass man von Prüferseite her mit den anderen das im Hintergrund bespricht und die Kollegen über in regelrecht ausfragt. Weil die Kontrollmechanismen nicht funktioniert haben, konnte Reinhold Wolf diese Beträge vom Herbst 2003 bis ins Frühjahr 2004 auch noch in den Sand setzen. Ein ordentliches Kollegium hätte selbst erkannt, dass ein Kredit, der laufend von der Prüfung angemahnt wurde nicht auch noch so in die Höhe schießen kann. Da hätte es sperren in der EDV bedurft. Keine Auszahlung bevor alle zugestimmt hätten und nicht hinterher, wenn das Kind im Brunnen liegt.
Es ist das Vieraugenprinzip, dass sich ein Einzelner nicht so verrennen kann und dabei den Schaden noch vergrößert. Das ist das Versäumnis der Vorstandskollegen, des Aufsichtsrates und auch der gesetzlichen Prüfung nicht nur bei Flex und bei Gold, Gold, Gold, das dies problemlos möglich war - über 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat in jeder beliebigen Betragshöhe. Das ist die Untreue der Kontrollorgane, da gibt es nichts zu rütteln und das ist die Wurzel zu nicht vertretbarem Risikopotential, unglaublichen Auswüchsen und Ausfällen, mitverschuldet und begünstigt von Aufsichtsrat und Prüfern. Wenn dann Karl Krämer in seiner Aussage so tun konnte, als ob dieser schwerwiegende Kreditfall für ihn wie ein Buch mit sieben Siegeln gewesen wäre, der gibt sein Untreuverschulden doch sogar noch vor Gericht zu Protokoll. Der Überwachungsvorstand wollte von diesem Fall so gut wie keine Ahnung haben, außer darüber, wie man denn das Gold über die Münze in Pforzheim einschmelzen lassen könnte. An so einer Besprechung, da hatte er teilgenommen. Es wirkte anscheinend gerade so, als ob ein Kind auch am Spiel der anderen beteiligt sein wollte, wo es am spannendsten wäre. Da wusste er noch, dass man das angeblich besser nicht über die staatliche Münze machen sollte, sondern, dass man das Einschmelzen besser bei einer anderen Institution machen sollte.
Warum legt man da die Vorstandsprotokolle nicht offen? Weil diese die hanebüchene Arbeit bei der VR-Bank aufzeigen würde oder Lug und Trug bis in den Gerichtssaal eines Amts- und Landgerichtes? Die Untätigkeit und Mitverschuldung, Beihilfe und Begünstigung von Aufsichtrat und Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern? Die persönlichen ziele, die Vorteilserheischung des Prüfers Herzog, der nur so Vorstand werden konnte mit Vertuschung der schlimmsten Vorgänge bei der VR-Bank Marktredwitz und einer Strafvereitlung über Verzicht auf bekannte Ansprüche gegen die Vorstände und auf Verzicht darauf nach unbekannten noch weiter zu forschen? Wer ist also verantwortlich für die Schäden bei der VR-Bank Marktredwitz? Die Vorstände bis ins Jahr 2004 oder vor allem auch die, die die Zustände nicht unterbunden haben und im Gegensatz dazu für die eigenen Ziele selber genutzt haben? Wird Flex hoffentlich neu aufgerollt? Werden die Unterlagen des US-Immobilienfonds in Darmstadt auch durchforstet, ob Leute aus dem Aufsichtsrat, aber vor allem aus dem Verband da in den Ordner mit auftauchen? Wo ist die Rechnung der Transportfirma vom Dezember 2000, die die Dinge in der Ludwigstraße in Wunsiedel abgeholt hat? Wo wurden die Sachen hingebracht? Wie ging es weiter damit? Warum liegt Herrn Herzog nicht an der Aufklärung? Warum? Warum? Warum?
Nr. 3375
Mitglied
26. Mai 2008, 17:10 Uhr
Betreff: Wie denkt wohl Rudi über die NamensänderungHat man sich mit der Hegerbank als Raiffeisenbank Marktredwitz und dann Raiffeisen - Volksbank besser identifiziert? Was sagt wohl der heimliche Ehrenvorstand Rudi zur Aussage des ehemaligen Prüfers Herzog, man braucht einen Namen mit dem man sich besser identifizieren kann. Reicht das Geld für die Ostzweigstellen endlich um auch den Namen an der Bank zu berichtigen. Vielleicht aber einen Beratervertrag weniger und ein Auto außerhalb der Bank weniger und man müsste heute nicht ein Sechstel der Kunden verkaufen. Vielleicht drei Tage weniger Prüfer im Haus, über eine ordentliche Klassifizierung, was ja vielleicht hundert Prüfertage an Einsparung bringt, wie uns das Statut des Sicherungsfonds aufzeigt und der Putz wäre am HOMA-Haus nicht runtergefallen und man hätte bei sonstiger normaler Arbeit, nicht vom Verband unterstützte operative Marktdynamik, alle Häuser malern lassen können und in Hohenberg und in Brand würden noch Bankmitarbeiter sitzen. Aber wir schließen ja auch keine Zweigstellen, wir verkaufen sie ja nur und schieben unliebsame Kunden aus unserem Landkreis so mit ab und vereinbaren dazu Stillschweigen. Alles nur um sich VR-Bank Fichtelgebirge nennen zu können.
Nr. 3374
Genossenschaftler
26. Mai 2008, 16:55 Uhr
Betreff: Ãœberall sonst geht der Prüfer bei solchen Kreditverlusten mit dem Vorstand mit wegWann ist Johannes Herzog mit Raimund Grothoff als Prüfer nach Marktredwitz gekommen? 2002 mit dem Abschluss für das Jahr 2001 doch, oder nicht? Dann durfte er die Milliarden-DM-Bilanzsumme ja noch sehen und beackern. Eine ordentliche Prüfung soll doch auch die Genossenschaft bewahren. Was eine ordentliche Prüfung und Geschäftsführung bei der VR-Bank in Marktredwitz bewirkt hat, dass sieht man auf dieser Internetseite wirklich in Interessant. Was man dem heutigen Vorstand alles glauben kann, da kann man seine Antrittsansprache auf der ersten Vertreterversammlung am 29. Juni 2006 mit Rede & Co. nachsehen. Einen Tag vorher beschimpft man die Kunden über die Zeitung als überflüssige Quantität und dann redet der Mann von Marktführerschaft und was er gegenüber der alten Vorstandschaft doch alles besser machen will, vor allem in Sachen Kommunikation. So ist die Kommunikation heute wirklich Stillschweigen, denn wenn er die 50 Millionen Geschäftsvolumen im Osten auch noch verkauft hat, dann ist seine Minusbilanz bei der VR-Bank inklusive der Prüferzeit auf über 30 % angewachsen. Woanders werden die Prüfer mit den unfähigen Vorständen ganz schnell mit abgezogen, denn Schuld am Drama sind immer beide Seiten. In Marktredwitz braucht man den Paradeprüfer, weil da der Verband im Ganzen im Schlamassel steckt und der wird für seine eigene miserable Arbeit auch noch mit dem Posten entlohnt. Jeder Cent an Prüfungsgebühren an den GVB für den waren schon zuviel bezahlt.
Nr. 3373
Aus der Organisation
26. Mai 2008, 16:06 Uhr
Betreff: Prüferlohn?Jetzt haben wir den besten Prüfer aus Bayern bei uns als Vorstand. Das hat Reinhold Wolf doch mal in der Zeitung von sich gegeben. Ist das aus seinem Mund nun ein Lob gewesen, oder wie darf man das verstehen? Weil er so gut war, hat er dann Narrenfreiheit gehabt, dass er sich über Bilanzierungsrichtlinien hinweg setzen durfte. Das er die unsauber, ungesetzliche Bilanz zwischen August und Oktober 2004 gleich noch selber bereinigen durfte, nach dem man Manfred Heger mit der Vereinbarung auf bekannte und unbekannte Ansprüche zu verzichten und augenscheinlich alleine mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden verabschieden durfte. War der Flexkredit noch der zusätzliche goldenen Handschlag für 100 Millionen DM Kreditabschreibungen, 50 Millionen € latentes Kreditrisiko und 27 Millionen € Wertberichtigungen plus X für Deckung nicht vollständig möglich?
Der beste Prüfer Bayerns, bei dem der Verbandsvorstand und der Leiter der Prüfungsabteilung das unsaubere, vielleicht genauso ungesetzliche Bilanztestat blind unterschrieben hat? Der beste Prüfer Bayerns, der sich als Vorstand einsetzen lässt und nach wenigen Wochen 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkt, aber bitte gleich unter Einbindung von Reinhold Wolf, des neuen Vorstandskollegen Heidel und des Notvorstandes und zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter. Wenn es keiner verrät und bei der VR-Bank Marktredwitz wird doch nichts verraten, da wird regelmäßig Stillschweigen vereinbart, dann erfährt es keine alte Sau, um mit einem fränkischen Kabarettisten zu sprechen. Ist es gut, den besten Prüfer Bayerns zu haben, dass der über die VR-Bank auch noch seinen Lebenslohn erhalten soll, oder wäre es doch besser ohne den verlängerten Arm (oder Deckel?) des Genossenschaftsverbandes?
Nr. 3372
Beobachter
26. Mai 2008, 09:13 Uhr
Betreff: Die Verantwortung der Prüfer und des Verbandes29 Millionen € hat die VR-Bank in den Jahren 2000 bis 2004 laut Interessant (= Link) an Kreditverlusten eingefahren, über Bilanzverschiebereien vielleicht noch mehr. Steht in den Lageberichtsvermerken von 2001 bis 2003 (= Link) und in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) dafür die Mitschuld des Genossenschaftsverbandes Bayern? Jeder 7. ausgereichte Euro wurde als latent gefährdet bezeichnet? Wer hat da versagt? Die Leute in der Bank, oder die, die schon ganzjährig zur Prüfung da waren? Wer hat versagt wenn man einen Dr. Nickl braucht, der erkennen muss, dass der Vorstand bei einem Fünf-Millionen-Kredit die wirtschaftlichen Daten in den Bankunterlagen fälscht? Wer hat versagt, wenn ein Gewerbekunde am 15. Dezember 2001 aus seinem Kredit auf seinen von ihm vollkommen abhängigen Sohn 200.000 DM ausbucht und am 15. Januar 2002 wieder zurück gebucht wird? Will da ein Prüfer Herzog sagen, dass das kein Risikoklassekredit war, der mit der Genehmigung der Prüfung übers Jahresende aus der Statistik herausgenommen werden musste? Aus einer Statistik die die Kreditrisiken in der ersten Bilanz nach der Fusion als in einem weiterhin nicht vertretbaren Rahmen bezeichnet?
Will Herr Herzog heute behaupten, er sein nicht daran beteiligt gewesen, er und sein Freund Grothoff, wie man geschrieben hat, ‚Die ungesicherten Kreditteile aller problemhaften Engagements können nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden’. Heißt dass wie vielleicht beim Kreditfall Flex, den Schrott aus der Warenproduktion haben wir noch schnell mitbilanziert, obwohl es der Handelsriese schon abgelehnt hat die Ware abzunehmen? Was sagen Herr Gschrey und Herr Eberle vom Verband, dass sie den Bilanzbestätigungsvermerk dazu unterschrieben haben, unter nicht abgedeckte Einzelwertberichtigungen? Kennen die das HGB gar nicht?
Verbirgt sich hinter diesen nicht mehr zu leugnenden Tatsachen, wie der Genossenschaftsverband Bayern nach strukturpolitischen Erwägung, nach persönlicher Bevorzugung und Benachteiligung prüft? Falsche Bilanzteste und Einsatz der Rechtsabteilung unter Dr. Bauer zur Erstellungen von Dienstaufhebungsverträgen unter Verzicht auf bekannte Ansprüche gegen den in München bestens bekannten Vorstand, dem man es erlaubt hat seine US-Immobilienfondsgeschäfte über eine verbundfremde Gesellschaft abzuwickeln, in Größenordnungen, die es notwendig machte, dass man es im Lagebericht erwähnen musste? Geschäfte, vielleicht über Vaduz, die Schweiz und Luxemburg?
Tauchen da bei den Vermittlungen auch Namen wie Gschrey und Eberle mit auf, oder doch Frankenberger und Hilkenbach und vielleicht Oskar Hess? Kontrolle, Revision, Funktionstrennung heißt, keine Fäden dürfen an irgendeiner Stelle in einer Hand oder in einer Organisation zusammen laufen. Ist die gesetzliche Prüfung bei den Genossenschaftsbanken eine Ausnahme? Bei den Sparkassen prüft, wie wir über die Sparkasse Hof erfahren haben, noch der Bezirk mit. Prüft bei den Kreditgenossenschaften der Verband den Verband alleine? Beißt die Katze sich in den Schwanz? Wie viel Schuld tragen Grothoff und Herzog an der Risikolage und der Abschreibungssituation der VR-Bank? Wie hat Reinhold Wolf den Kredit IME begründet, wenn Microcall schon ein Abschreibungskredit war und er vor Gericht sagte, 30.000 € das könnte Schmiergeld gewesen sein und 73.000 €, das war der letzte Akt der Bestechung in Afrika? Was sagt Herr Herzog zur Aussage von Dr. Nickl, der Vorstand Heger hat von viel schlechtern wirtschaftlichen Daten des Kreditnehmers Flex, seinem besten Freund, gewusst, als in den Bankunterlagen stand? Was sagt man da zur Befähigung des heutigen Vorstandes? Dürfen die Prüfer sich wirklich selber kontrollieren? Darf der Prüfer, der heute Vorstand ist, den Aufsichtsratsvorsitzenden an der Hand nehmen und den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger unterschreiben lassen, der gegen den Sorgfaltspflichtsparagraphen Nr. 34 im Genossenschaftsgesetz verstößt? Darf der Vorstand jetzt durchschnittlich jeden sechsten Kunden mit einem Vertrag verkaufen, über den man Stillschweigen vereinbart hat? Kontrolliert von wem? Von der Katze oder vom Schwanz?
Nr. 3371
Henry
26. Mai 2008, 00:03 Uhr
Betreff: Gute alte ZeitHabe die Comics gelesen, kann mich auch noch gut an die Zeit erinnern, es war richtig lustig, wenn ich im Briefkasten immer mal wieder ein Flugblatt gefunden habe. Dann ist mir aber das Lachen vergangen als ich meine Kontoauszüge durchgesehen habe und dabei feststellte, daß auch ich von unserer VR Bank betrogen worden bin.
Schade, bis heute habe ich noch keine Entschuldigung und auch keine Gutschrift erhalten.
Ich habe vor ein par Wochen gehört und auch hier gelesen, daß unsere Bank künftig einen neuen Namen bekommen soll. Sieht so ein Neuanfang aus?
Könnte mir vorstellen, der Schuß geht eher nach hinten los, oder? Wenn die nicht anfangen die betrogenen Gelder zurück zu geben, dann geht wohl eher das berühmte Kamel durch das Nadelöhr, als daß die Geschädigten die Bank jemals wieder betreten!
Ihr könnt ja schon mal über einen weiteren neuen Namen nachdenken, vielleicht so in zwei Jahren, oder, ihr Michels?
Gute Nacht
Nr. 3370
Gesehen
25. Mai 2008, 23:20 Uhr
Betreff: Die genossenschaftlichen Prüfer haben die Schweinereien doch erst möglich gemachtHabt ihre genug Geduld gehabt, bis der Link mit den Comic's aufgemacht hat? Es dauert ein bisschen, man kann ein Tässchen Kaffee dazwischen eingießen, aber es lohnt sich. Diese Hinterlistigkeiten, wie man uns über den Tisch gezogen hat. Millionen hat man uns aus der Tasche gezogen mit den Abrechnungsbetrügereien. Und wo ist alles versickert? Fünf Millionen in Flex, 2 Millionen in Gold, Gold, Gold, wie viel in das Sporthotel in Oberwiesenthal, wie viel in die HOMA-Sache, wie viel hier und wie viel da in Rettungserwerbe, die in der Bilanz in der Spitze mit 8 Millionen gestanden haben, weil sie über die Amtsgerichte gar nicht an den Mann zu bringen waren, weil die VR-Bank da eine Inflation auf den bei uns spärlichen Markt gebracht hat? 50.000, oder wie viel bei dem Boschdienst in Wunsiedel mit den falschen Wertberichtigungen und den nicht vorgenommenen Zinsanpassungen eingefahren, bei Lieschen Müller ein paar Mark, vielleicht auch ein paar Hunderter, beim großen Betrieb vielleicht eine halbe Million wenn man es nachrechnen müsste? Manfred Heger oder in Selb Reinhold Wolf, der, der jetzt den SK Südring Selb mit seinem Konzert mit der Connor im letzten Jahr an den Rand des Ruins gefahren hat. An der Seite Karl Krämer, der nicht nur in den Comic's so lausig da gestanden hat. Bei der Verhandlung zum Goldmärchen soll er noch viel schlimmer und total heruntergekommen daher gekommen sein, als er als Zeuge aussagen musste.
All das war doch bloß möglich, weil die genossenschaftlichen Prüfer das zugelassen haben. Die haben doch geprüft wie die EDV-Grundeinstellungen gesteuert worden sind, das muss doch zu denen ihren Aufgaben gehören. Wer hätte das sonst machen sollen? Geklatscht haben sie wahrscheinlich wegen dem Einfallsreichtum in der Chefetage in der Kraußoldstraße. Darum ist Manfred Heger ja auch in den Marketing- und Werbeausschuss des Verbandes gekommen. Ein Bankvorstand, der in seiner ganzen Vorstandslaufzeit von den miesen Bilanzzahlen nie weg gekommen ist. Aber den Landkreis, den hat er nach seinem Vater zusammenfusioniert. Vielleicht durfte der mit den Verbandsprüfern zusammen den Arzberger Vorständen einiges versprechen bevor sie auf ihren Vorstandsposten verzichtet haben und bevor man sie dann doch verknacken wollte oder nur dazu bringen wollte auf das Versprochene doch wieder zu verzichten.
Vielleicht hat Manfred Heger selber daraus gelernt. Er hat zu den Prüfern Grothoff und Herzog gesagt, ich bin schon bereit zu gehen und für einen von Euch (oder nacheinander für beide) Platz zu machen. Aber das braucht Vorbereitung. Meinem Freund haben wir schon einen halbscharigen ungesicherten Kredit in Millionenhöhe ausgegeben. Ich setz noch 1,5 Millionen an Überziehungen drauf, die keinen von Euch jucken sollen und dann teil ich mir das mit dem, aber bitte im Ausland. Ihr müsst nur weg sehen und dann gebt ihr mir die Unterschrift, dass ihr mir nichts anhabt.
Wie geht es sonst, dass bei so einer maroden Bank der Prüfer bei 50 Mio. € ausfallgefährdetem Kreditvolumen und 27 Mio. € Wertberichtigungen und dem Bilanzausweis, dass man die Einzelwertberichtigungen noch gar nicht alle buchen konnte, zum Retter erklärt wird und gleich nahtlos der Nachfolger des ehemaligen großen Mackers wird. Das stinkt doch zum Himmel. Die Prüfer haben doch mitgeholfen uns über die faulen Abrechnungsmethoden systematisch auszunehmen. Die falsche Wertstellungen hat doch den Rentner und den Großbetrieb in einem betroffen. Und dann hat man die Genossenschaften im Kreditgeschäft auch noch so kaputt gemacht, dass man heute ohne den Verkauf der Ostfilialen und der Bankgebäude anscheinend nicht mehr weiter machen kann. Wo ist also all das Geld geblieben? Wo ist das Geld geblieben von den Maschinen und dem Inventar, dass man im Dezember 2000 in Wunsiedel abgeholt hat? Gibt’s dazu bei der Bank eine Rechnung einer Verschrottungsfirma, oder durfte das doch irgendwie gleich anderweitig verrechnet werden? Auch alles in Ordnung gewesen Herr Herzog, oder bloß von Ihnen gedeckt?
Nr. 3369
Anonym
25. Mai 2008, 12:41 Uhr
Betreff: Strafantrag wegen Kontrollpflichtverletzung und StrafvereitlungAnonym ……………, den 25. Mai 2008
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof
Strafantrag wegen
Verdacht der schweren Untreue nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) und § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) in Verbindung mit Verstößen gegen § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) und mehreren Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, u.a. § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link), § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link), § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link)sowie
§ 257 StGB, Begünstigung (= Link), § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link), § 259 StGB, Hehlerei (= Link), § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link), § 263 StGB, Betrug (= Link), § 266 StGB, Untreue (= Link) und § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) sowie
§ 153 StGB, Falsche uneidliche Aussage (= Link)
- in Tateinheit mit schwerem Verdacht des Bilanzbetruges und der Beihilfe hierzu bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB
- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Die in Verbindung mit § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) mit Verdacht des Verstoßes gegen die Wirtschaftsprüferordnung (= Link) wegen Interessenkonflikt aus den genannten Straftaten und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link)
entweder durch aktive Handlung oder der schwerste Verletzung von Kontrollpflichten
gegen die früheren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und den früheren gesamtverantwortlichen Prokuristen und heutigen Vorstand Johannes Herzog
gegen alle Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz
gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, wie zuvor genannt auch als zeitweiliger Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle Strafantrag wie im Betreff genannt.
Zur Beweisführung ziehe ich heran:
A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;
B)a) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof,
b) bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _)
c)mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der damit vorgenommenen Darstellung der Vermögenslage durch den Prüfungsverband (= Link)
d) Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link);
C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;
D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)
E)a) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004
b) Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer (= Link) vom 22.05.2006
F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)
1. Gemäß Beweisquelle B)a) und b), besonders unterlegt durch B)d), bestanden bei der VR-Bank Marktredwitz eG Kreditrisikolagen und Wertberichtigungssituationen, die alleine der schweren Verdacht der Untreue gegen alle handelnden Vorstände der Bank und alle mit Kontrollpflichten beauftragten Gremien und Einzelpersonen nahe legen. Über verschiedenen Einzelfälle lassen grundlegende Verletzungen der sorgfältigen Handhabung des Bankgeschäftes mit größter Wahrscheinlichkeit aufzeigen, die wahrscheinlich zu unermesslichen Schäden zu Lasten des Genossenschaftsvermögens, bei den Kunden und in der Allgemeinheit geführt haben dürften.
So ist in Beweisquelle C)c) ein Fall aufgeführt, der in der Region als der Kreditfall Flex der Bank diskutiert wird. Gemäß Ausführung dieser Beweisquelle, einem Auszug aus der Vertreterversammlung der Kreditgenossenschaft vom 30.06.2005 werden massivsten Pflichtverletzungen aller hier beschuldigter Personen und Personenkreise klar aufgezeigt. So wurde das Kreditverhältnis im Ursprung mit einer Summe von 4,5 Mio. DM ausgereicht, obwohl die Beurteilung als nicht rosig festgestellt wurde. Alleine diese Tatsache dürfte den Rahmen von fahrlässiger Handlung zu Lasten des Genossenschaftsvermögens bereits verlassen. Wie in der Region bekannt ist, handelte es sich bei dem Kunden um eine persönlichen Freund des handelnden Vorstandes Manfred Heger, wo öffentlich darüber gesprochen wird, dass diese Kontakte soweit gegangen wären, dass gemeinsame sexuelle Kontakte auch mit den Ehefrauen bestanden haben könnten. Die freundschaftlichen Verhältnisse müssen auch allen anderen Vorständen bekannt gewesen sein, aber auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates und dürften auch den Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern nicht verborgen geblieben sein . Daher lege ich den schweren Verdacht anheim, dass der gesamten aufgetretenen Schaden bei der Bank ein Akt des Betruges gewesen sein könnte. Was sich insbesondere auch ausdrückt, dass es sich um Firmenverflechtungen ins Ausland gehandelt hatte, wobei dem Vorstand es nicht zur Last gelegt wurde, dass er in Slowenien eine Beteiligung an einem Insolvenzverfahren so verschleppt haben könnte, dass für die Bank Fristen versäumt wurde und eine Beteiligung an diesem Verfahren damit verhindert worden sein könnte.
Der schwere Verdacht der Mitverantwortung und deren indirektes Eingeständnisses hierzu durch den Aufsichtsrat der Bank und den gesetzlichen Prüfern und des Prüfungsverbandes Genossenschaftsverband Bayern an sich, dürfte der Vortrag des Schadens anlässlich der Versammlung gewesen sein. Hier wurde entgegen der vollkommenen Aufklärungspflicht gegenüber den Vertretern auch als Grundlage eines schwerwiegenden Beschlusses zur Regressvornahme gegen den Vorstand wahrscheinlich mindestens 60 % des zu vermutenden Gesamtschadens von 2,6 Mio. € mindestens, in den behandelten Fall verschwiegen, weil darin die Mitverantwortung des Aufsichtsrates und des gesetzlichen Prüfung größtenteils nicht offengelegt werden sollte. Die Prüfungsorgane mussten über Genehmigungen und Protokollierung hierzu und auch Prüfungsvorgänge Bescheid wissen, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass auf der Versammlung genannt wurde, dass der Kredit mit einer Überziehung von 733 TDM (375.000 €) bereits im Prüfungsbericht 2001behandelt wurde. Eine weiter Zulassung einer Verdoppelung von Überziehungen in diesem Fall belegt nicht nur die Unterlassung der Kontrollpflichten, es ist eher eine Nachweis des schweren Verdachtes einer Beihilfe zur Schädigung der Genossenschaft durch den Vorstand.
Die Feststellung eines durch den Aufsichtsrats, dass der Vorstand wissentlich unrichtige Wert zu den wirtschaftlichen Daten der Firmengruppe in die Bankunterlagen einfließen ließ, belegt, dass die internen und externen Prüfungen ihrer Kontrollpflichtsaufgabe nicht nachgekommen sein können. Eine externe Revision durch den Genossenschaftsverband muss befähigt sein, dies mindestens genauso wie ein damit nicht regelmäßig befasstes Anwaltsbüro diese Tatsache zu erkennen. Dass dem Vorstand von Anbeginn des Kreditverhältnisses dabei ermöglicht wurde unkontrolliert Überziehungen zuzulassen, bezeugt, dass die Vorschriften des § 25a KWG zu den organisatorischen Pflichten eines Kreditinstitutes weder vom Vorstand eingeführt, oder eingehalten wurden und die internen und externen Kotrollorgane die Einführung und Einhaltung weder forderten noch überwachten. Die Einführung und Einhaltung der organisatorischen Pflichten eines Kreditinstitutes dürfen jedoch im Hinblick auf das Genossenschaftsgesetz in § 34 und analog § 41eine der wesentlichsten Sorgfaltspflichten genossenschaftlicher Bankvorstände und Aufsichtsräte sein.
Gravierend im Zusammenhang mit allen Kreditverlusten bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte die protokollierte Aussage des beauftragten Anwalts des Aufsichtsrates Dr. Nickl in diesem Zusammenhang sein, dass Vorstände ungehindert monatlich Überziehungen zulassen konnten, die 300 Seiten Listen füllten, dass dafür in der EDV keine, oder keine den Sicherheitsbedürfnissen entsprechenden Betragsgrenzen eingesetzt wurden und dass die Vorstandskollegen bereitwillig diese Listen ohne eigenen Prüfung und rettende Handlungen gegenzeichneten. Für die Vorstandskollegen bedeutet dies, dass sie selbst die EDV nicht nutzten, um diese Überziehungen zeitnah oder taggleich zu kontrollieren und wenn nötig zu unterbinden. Im Wissen der eigenen Kontrollpflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern stelle ich den schweren Verdacht anheim, dass Strafvereitlung für die Vorstände betrieben wurde um auch die eigenen Straftatbestände zu vereiteln. Es wurden sämtliche Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern und Vertretern sträflichst verletzt. Ich beantrage mutmaßliche Beihilfeumstände mit zu untersuchen.
2. Im Dezember 2000 wurde aus einem Betriebsgelände in Wunsiedel, Ludwigstraße 95, Sicherungsgüter für die Bank entfernt. Hierbei wurde anscheinend nicht unterschieden, ob es sich um tatsächliches Sicherungsgut oder sonstiges Inventar handelte. Da dies aber nicht zu einer Reduzierung des Schadenshöhe des Kreditverlustes bei der Bank führte, ist schwer zu vermuten, dass handelnde Vorstände die Gegenstände an sich genommen haben könnten und durch die Aufsichtsräte, nachfolgende Vorstände der Bank und die gesetzliche Prüfung hierbei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte betrieben bis in die heutigen Tage betrieben wurde und wird. Der Vorgang ist ebenfalls in der Internetseite unter dem Eintrag Nr. 1372 angesprochen.
3. Ein weiterer schwerer Fall des Verdachtes der gemeinsam verschuldeten schweren Untreue mit allen tangierenden Vorschriften dürfte öffentlich geworden sein über die Verhandlung gegen einen Kunden wegen Kreditbetruges vor dem Amtsgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 und vor dem Landgericht Hof mit abschließendem Urteil vom 10. März 2008. Hierbei dürfte einem Kreditnehmer ohne eigenen Sicherheiten innerhalb von nicht ganz zwei Jahren Kreditmittel in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei könnten durch das Verhalten der Bank Sicherungsgeber massiv mit geschädigt worden sein. Wenn einem Kreditnehmer Überziehungen von 400 bis 500 T€ gewährt werden, dann kann ein Sicherungsgeber sicher nicht mehr davon ausgehen, dass seine schutzwürdigen Interessen im Rahmen von Treu und Glauben gewahrt werden.
Hier ist zu vermuten, dass dem handelnden Vorstand innerhalb dieser kurzen Zeit es bei aufeinanderfolgenden Firmenpleiten ungehindert möglich war, hohe Kreditverluste zu verursachen. Dass der Vorstand jegliche Sorgfaltswaltung außer Acht ließ, dürfte seien Aussage vor Gericht belegen, dass er Beträge in fünfstelliger Höhe genehmigte, wo er nicht wusste, ob es Schmier- oder Bestechungsgelder von Staatsdienern in einem afrikanischen Land war. Auch sagte er am 11. Juli 2007 persönlich aus, dass die Unterlagen des Kreditnehmers bei der Bank nicht relevant waren um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden einzuschätzen. Somit hätte der Vorstand und auch seine Kollegen den Kredit nach § 18 KWG gar nicht ausreichen dürfen und für ein dem Kunden bisher unbekanntes neues Geschäftsmodel noch höhere Mittel im zweiten Fall zur Verfügung stellen dürfen. Es ist zu vermuten, dass jede neue Kreditgewährung, jede Überziehung in dem Fall der Hoffnung dienen sollte, die alten Fehler ungeschehen zu machen, was letztendlich in einer abenteuerlichen Geschichte mündete, die ein sorgfältiger Bankvorstand wahrscheinlich niemals hätte mit Kredit bedienen dürfen.
Auch hier steht der schwere Verdacht, dass die mitverantwortlichen Vorstandskollegen ihre eigenen Kontrollpflichten überhaupt nicht wahr genommen haben. Laut der Aussage des Vorstandskollegen Heger vom 10.03.2008 hätte man aufgrund des Schriftstückes, welches der handelnde Vorstand Wolf zur nachträglichen Genehmigungsgrundlage erklärte, keine Kreditgewährung erteilen können. Trotzdem genehmigt er aber über eine Aktennotiz die Gesamtrahmen im April oder Mai 2004 doch, was ein Widerspruch in der Aussage darstellen dürfte, oder eine Eingeständnis, dass er jegliche eigenen Überprüfung der Angelegenheit unterließ.
Ein Widerspruch in der Aussage des Vorstandes Wolf beim Landgericht zu den Aussagen der Kollegen Heger und Krämer bestand auch darin, dass Herr Wolf erklärte, dass er mindestens im Frühjahr 2004 seine Kompetenzgrenzen erreicht hätte und zu jeder Überziehung die Genehmigung der Kollegen benötigt haben würde. Eine Genehmigung zu jeder Überziehung kann aber im Rahmen einer Bankorganisation nicht über eine nötigende Vorgehensweise einer einmaligen Gesamtgenehmigung erfolgen, sondern muss tatsächlich in jedem Einzelfall eingeholt werden. Somit liegt in der wahrscheinlich nach § 153 StGB zu würdigenden gegenläufigen Aussage der Vorstände der Kern, dass es für diese schwerwiegenden Vorgänge keine organisatorischen Regelungen bei der Bank gab, oder diese nicht eingehalten wurden.
Einen schwerwiegenden Kontrollpflichtverstoß dürfte aber der frühere Vorstand Karl Krämer für seinen Fall eingeräumt haben. Er erklärte vor Gericht von dem Fall kaum etwas zu wissen. Damit hätte er eingeräumt, dass er als Kontroll- und Überwachungsvorstand im Rahmen der Bankorganisation regelrecht untätig gewesen wäre. Die Vernehmung leitender Mitarbeiter aus dem Kreditbereich der Bank, hier vorrangig Frau Kröniger und Herr Benker, dürfte ergeben, dass sogar durch die externe Prüfung mündliche und schriftliche Hinweise gegen worden sein dürften, dass in diesem Kreditfall keine weiteren Mittel mehr gewährt werden dürften, was dem gleichkommt, dass jede Ausreichung mit Ausfall gleichzusetzen wäre. Diese Hinweise an die Gesamtvorstandschaft wirkt mit Sicherheit gegen alle Vorstände, gegen den Aufsichtsrat und weil es nicht zur Nachverfolgung kam, auch gegen die Prüfung selbst. Damit dürfte es aber nachzuweisen sein, dass der Vorstand Krämer vor Gericht eine Falschaussage getätigt hat, trotz des Hinweises des Aussageverweigerungsrechtes, wenn man sich selber beschuldigen würde. Die Funktion des Herrn Krämer verlangte geradezu, dass er sich aktiv um Kreditverhältnisse bemühen musste, die als gefährdet bekannt gemacht wurden. Hätte er dies nicht getan, wäre er unter Verweigerung seiner Kontrollpflicht voll für einen Schaden verantwortlich zu machen. Es dürfte auch unumstritten nachzuweisen sein, dass auch er an der sogenannten Absolutionsgenehmigung vom April oder Mai 2004 auf der genannten Aktennotiz beteiligt war und somit vom Kreditverhältnis wusste und dem Kollegen ungeprüft die Genehmigung erteilte. Die Aussage des Herr Krämer dürfte noch mehr die Tatsachen verfälscht haben, als die der anderen Kollegen.
Ein vorgeschobener Gedächtnisschwund dürfte auch den Vorständen Heger und Krämer nicht zugestanden werden können, da eine Besprechung mit dem Kreditnehmer am 13. Juli 2004 sich sicher gravierend einprägt, wenn man daran die gesamte Vorstandschaft und drei Aufsichtsräte beteiligt, wodurch auch die Information dieses Gremiums und die Untätigkeit und Kontrollpflichtverletzung bis hin zur Strafvereitlung für die Vorstände unterstrichen worden sein dürfte.
4. a) Gemäß Beweisquelle B) führte die von den genannten Revisoren geprüfte Bank in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 aus, dass ungesicherte Kreditteile der problemhaften bzw. problembehafteten Engagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Da in einem Lagebericht einer Bank ein solcher Vermerk sicher nicht aufgenommen wird, wenn es sich um geringfügige Beträge handeln würde, steht der Verdacht nahe, dass es sich um gewichtige Summen handelte. Die Unterlassung von Verbuchung von notwendigen Wertberichtigungen hat zur Folge, dass die Verhältnisse nicht entsprechende den Bankbilanzrichtlinien und dem HGB und allen anderen tangierten Gesetzen im Abschluss richtig dargestellt sind. Es bedeutet, dass hier Bilanzbetrug vorherrscht. Die Unterlassung der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ist durch die gesetzliche Prüfung im Genossenschaftswesen nur gemeinsam mit den Abschlussprüfern möglich. Die Lageberichtsvermerke dürfen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar von den Abschlussprüfern gefordert worden sein.
Wie der Beweisquelle B) ebenfalls zu entnehmen ist, hatte die gesetzliche Prüfung für die betroffenen VR-Bank Marktredwitz bereits festgestellt, dass latente Risiken bereits über einem vertretbaren Rahmen bestanden haben, was durch die Worte „weiterhin“ und „zurückgeführt“ unterstrichen wird. Den Eigentümern der Bank, den mitgliedern wurde jedoch die Risikolage regelmäßig sowohl von den Abschlussprüfern als auch den Vorständen und Aufsichtsräten wahrscheinlich wissentlich und beabsichtigt verschwiegen.
Die Bank hatte in den Jahren 2001 bis 2004 ca. 26 Mio. € an Kreditverlusten zu verkraften, alleine was aus den Bilanzen der Bank und den Vertreterversammlungsprotokollen zu ersehen ist. Auch 2005 und 2006 waren mit ähnlich hohen Werten belastet. Durch die Vermeidung von Buchungen von Verlusten in den Jahren 2002 und 2003, oder auch anderen Jahren, die aber hier in Millionenhöhe möglich erscheinen, wurde den Bankverantwortlichen durch die gesetzlichen Prüfer ermöglicht die Risikopotentiale vielleicht weit über den gesetzlichen Normen hinaus hoch zu halten. Die gesetzlichen Kreditgrenzen zum Höchstkredit nach § 49 Genossenschaftsgesetz und § 13 Kreditwesengesetz und die Großkreditgrenze und die Summe aller Großkredite nach § 13 KWG werden aus dem Eigenkapital zurückgerechnet, um eine Ausgewogenheit von Risiko zu Eigenkapital her zu stellen. Die Risikotragfähigkeit wurde mit Hilfe der gesetzlichen Prüfung weit besser dargestellt, als es sich in Wirklichkeit dargestellt hätte. Die Prüfer könnten damit an großen Kreditausfällen mitschuldig sein.
b) Gemäß Randziffer 80 der beigefügten Kommentierung des § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link) kann der Vorstand nicht auf Ersatzansprüche gegen einen Mitarbeiter verzichten. Da § 41 GenG analog für den Aufsichtsrat gilt, kann der Aufsichtsrat als Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand gegenüber diesem ebenfalls nicht auf Ersatzansprüche verzichten.
Nach Beweisquelle E)a) stimmte der Aufsichtsrat protokollarisch zu, dass mit dem Vorstand Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Die verwendete Formulierung weist eindeutig darauf hin, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Alleingang einen bestehenden Dienstvertrag mit einem amtierenden Vorstand beendete, wozu er mit Sicherheit vor Unterzeichnung einen Beschluss benötigt hätte. Die Zustimmung des restlichen Aufsichtsrates legt wiederum den schweren verdacht der eigenen Kontrollpflichtverletzung nahe, ob der Aufsichtsratsvorsitzende im Vertrag auf Vermögenswerte der Bank verzichtet hatte. Erhellend erscheint hierzu Beweisquelle D)c), wo in einer Anhörung vor der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der betroffenen Vorstand erklärte, dass mit diesem Vertrag auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch nicht bekannte, verzichtet wurde. Für diese Vereinbarung mit einem Vorstand haben aber weder der Aufsichtsratsvorsitzende alleine als auch der Aufsichtsrat im Ganzen das Recht dazu. Dies ist in der Satzung der Bank zusätzlich so festgelegt. Außer diesem Satz des ehemaligen Vorstandes wurde dies weder vom Aufsichtsrat, noch von Abschlussprüfern gegenüber den Vertretern genannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sollte damit eine Haftungsgefährdung für die Aufsichtsräte selbst vermieden werden.
Die Vermutung zu dem Vorgang erscheint jedoch so, dass die Abschlussprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, hier die Herren Herzog und Grothoff die Vorgehensweise des Abschlusses des Dienstaufhebungsvertrages gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden vorgetragen haben und wahrscheinlich sogar für den Vertragsentwurf verantwortlich sein dürften, bis hin zur Unterzeichnung des befreienden Aufhebungsvertrages vor einer Genehmigung des verantwortlichen Gremiums, dem Gesamtaufsichtsrat. Die Formulierung des aufgezeigten Protokolles vom 04.08.2004 spricht schier von einer Nötigung des Aufsichtsgremiums der Bank zur Zustimmung, vielleicht sogar schon des Aufsichtsratsvorsitzenden. Erschwerend für die Rolle der Prüfer erscheint, dass sich Herr Johannes Herzog in die Situation bringen konnte, hieraus selbst Nachfolger des verabschiedeten Vorstandes werden zu können, was an Vorteilsnahme aus der Aufgabe der Haftungsverpflichtungen des früheren Vorstandes hindeuten könnte und ein klarer Verstoß gegen die Vermeidung von Interessenkonflikten nach der Wirtschaftsprüferordnung darstellen dürfte. Auch für den Dienstherrn des Prüfers, den Genossenschaftsverband Bayern dürfte es eher vorteilhaft erschienen sein, nicht in aller Öffentlichkeit als wirtschaftsprüfender Begleiter von Kreditausfällen zu sein, die nun über Ermittlungen als Untreueverdachtsbestände angeblich tatsächlich überprüft werden. Der Fall des Vorstandes Krämer mit dem Aufsichtsratsbeschluss nach Beweisquelle E)b) dürfte genauso gelagert sein, da die Vertragsgrundlagen zum Dienstaufhebungsvertrag den entscheidungsberechtigten Vertretern nicht bekannt gegeben worden sind. Auch hier ist zu vermuten, dass ein Beschluss des gesamte Aufsichtsgremium zur Dienstaufhebung nicht aufgrund eigener Erkenntnisse und Beratung gefällt wurde, sondern aufgrund kurzfristiger Anordnung durch die genossenschaftlichen Prüfer und den inzwischen als Gesamtprokuristen eingesetzten ehemaligen Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern, Johannes Herzog.
Durch das Einwirken der Herren Herzog und Grothoff über ihre sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers haben sie der VR-Bank Marktredwitz großen Schaden zugefügt, weil dadurch auf Haftungsansprüche gegen den Vorstand in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde und darüber hinaus wahrscheinlich sogar dem Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken, verwaltet durch den Bundesverband deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Ich beantrage unverzüglich die Ermittlungen in diese Richtung zu führen und die genannten Unterlagen einzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3368
Anneliese
24. Mai 2008, 19:32 Uhr
Betreff: ComicblätterIch bin eine eifrige Leserin des Wunsiedeler-Kreises.
Beim Sichten meiner Unterlagen sind mir wieder die Comicblätter des Wunsiedeler-Kreises in die Hände gefallen. Ich habe sie alle noch einmal gelesen und mich dabei wieder köstlich amüsiert. Leider habe ich nicht mehr alle. Beim Grillabend gestern habe ich die Comics mitgenommen und auch meinen Bekannten gezeigt. Die waren auch alle begeistert. Jeder wollte eine Kopie davon haben. Es war eine gute Idee, auf diese Art und Weise, anschaulich die Fehler der VR-Bank aufzuzeigen. Diese Comics waren hilf- und lehrreich, das muss ich schon sagen.
Auf diesem Wege möchte ich auch anregen bzw. anfragen, ob es nicht eine Fortsetzung dieser Bildergeschichte geben könnte. Im Wesentlichen haben sich zwar die Köpfe (Vorstände) geändert, aber ob das Vertrauen in diese Bank wieder vorhanden ist, möchte ich bezweifeln.
Hin und wieder braucht man doch eine Bank, um einen Kredit, wenn auch nur für kurze Zeit, in Anspruch zu nehmen oder sein sauer erspartes Geld anzulegen. Durch diese Internetseite wird man immer auf dem Laufenden gehalten und vorgewarnt, an welche Bank man sich nur mit Vorsicht wenden sollte. Ich lege die Comicblätter mit bei und es wäre sehr nett, wenn der Webmaster die Karikaturblätter mit anhängen würde........
Die sind ja wirklich so schön und hilfreich.
Viele Grüße von einer eifrigen Leserin aus Höchstädt.
PS.: Bitte, macht doch eine Fortsetzung.
Nr. 3367
Beobachter
23. Mai 2008, 16:17 Uhr
Betreff: Wieder ein Urteil gegen die Genossenschaftsbanken zur WertstellungGeben die Genossenschaftsverbände den Kreditgenossenschaften die Möglichkeit zum rechtsfreien Raum. Auch hier zeigen wir einen Artikel in einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift auf, wo vor Kurzem eine Bank zu einer ganz erheblichen Rückerstattungen verdonnert wurde. Auch hier war ein Landwirt durch die Machenschaften der Bank an den Rand des Ruins getrieben worden. Hier der Artikel (= Link).
Nr. 3366
Ganz nah
23. Mai 2008, 12:50 Uhr
Betreff: Zu den Einträgen ab 3584Die Kette der Prüfungsprotokolle, Prüfungsnotizen und Einzelprüfungsberichte zu Flex und Gold, Gold, Gold mit Pleiten von Vorfirmen und gleichzeitigen Neugründungen und Hinweisen nichts mehr auszureichen, würde Johannes Herzog wahrscheinlich im Verschuldungsgrad für die Verluste auf eine Stufe mit den Vorständen stellen. Die Versammlung vom 30.06.2005 und vom Juni 2007 sehe ich so, dass es Alibiveranstaltungen waren um Johannes Herzog und all die anderen aus dem Feuer zu ziehen und nicht die Vorstände zu belangen. Genauso dürfte es sich mit den Dienstaufhebungsverträgen für Manfred Heger und Karl Krämer verhalten, wo man heimlich auf die Ansprüche verzichten wollte und die nur dazu dienten, dass ja nicht über die Mitschuld der Prüfung und des Aufsichtsrates gesprochen werden musste und es Manfred Heger vielleicht sogar noch versüßt werden konnte, dass er freiwillig ging und ohne Schwierigkeiten unterschrieben hat, auf dem Vertrag, der wahrscheinlich in München aufgesetzt wurde.
Nr. 3365
Aus der Organsiation
23. Mai 2008, 12:36 Uhr
Betreff: Hat sich Herr Herzog seine Position zum Alleinherrscher ausgebaut?Wenn hier immer wieder über Mitverantwortung geschrieben wird, so dürfte sich doch der Prüfer Johannes Herzog lange in der Situation gesehen haben, dass er sich auf der sicheren Seite und als ungefährdet befunden haben könnte. Alles hatte er gesehen, vielleicht sogar Vorgänge, die seinen Dienstherren GVB und Prüfer und führende Leute daraus betroffen haben könnten. Die Vorstände bei der Bank durften angeblich im Sommer 2003 eine Räumungsaktion im Dachboden durchführen. Es wird sogar gesprochen, dass Verträge und Sicherungsabreden betroffen gewesen sein könnten, die nicht mehr aufzufinden waren und dieser Umstand auch noch zu den hohen Verlusten beigetragen haben könnte. Wer sagt, dass ein Prüfer da nicht vorher schon Kopien gezogen hatte? So was konnten weder die drei Vorstände noch die Aufsichtsräte gesichert wissen. Darum musste man die Neuen, nämlich Werner Schelter und den Vorstandskollegen Uwe Heidel doch vielleicht mit dem Forderungsverzicht auch gleich in die Machenschaften einbinden, dass sie nicht mehr mucken konnten. Nun heißt es mit gefangen, mit gehangen. Und der Prüfer konnte sich seiner Freunde sicher sein im Gegensatz zu den anderen. Hat sich Johannes Herzog seine Position zum Alleinherrscher clever ausgebaut? Hat er nicht gerechnet, dass auch andere Unterlagen haben könnten, mit denen er nicht gerechnet hat und mit dem dass die Hemmschwelle aufgrund seiner eigenen Vorgehensweise immer wieder überschritten wird die Dinge aufzuzeigen und aufzuklären?
Nr. 3364
Fr.
23. Mai 2008, 11:59 Uhr
Betreff: Aufsichtsrat und Genossenschaftsprüfer haben die gleiche Schuld am DilemmaEs sieht wirklich so aus, als ob sich der Aufsichtsrat und die Genossenschaftsprüfer immer zum Händchenhalten für die Vorstände bereit erklärt haben. Das scheint bei Flex der Fall gewesen zu sein und auch bei Gold, Gold, Gold. Bei so riesigen Verlusten darf man annehmen, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Da kann man gut und gerne vermuten, dass das auch nicht nur im Kreditbereich so geschehen ist. Haben Verbandsleute bei der Darmstädter Fondsgesellschaft auch Anlagen gemacht, damit die im Genossenschaftsbereich nicht kontrolliert werden konnten? Hat man auf Provisionen für die Bank verzichtet, oder gar über Mitarbeiter oder Angehörige von diesen die Provisionen umgeleitet und an der Bank vorbei ausgeschüttet? Hat man das über Zweigstellen umgeleitet, wie auch die Sache mit der BMW-Affäre ja dort gesteuert war? Hatte der Mitarbeiter gar Anschauungsunterricht erhalten, wie man das mit Auslandskonten so macht?
Keine Frage ist beantwortet. Somit bleiben alle Vorwürfe im Raum stehen und es bleibt im Raum stehen, wie viel die Aufsichtsräte wussten, ja wie viel sie vielleicht selber profitierten, es bleibt die Frage offen, wo die Maschinen und Werkzeuge und das ganze Material im Dezember 2000 laut Eintrag Nr. 1372 hingekommen sind und ob es Verteilungsaktionen gegeben hat, oder ob Erlöse über bankinterne Konten und nicht über die Kundenkonten geflossen sind und letztendlich bei der Bank als Verlustreduzierung gar nicht angekommen sind.
Aufsichtrat und Prüfer haben anscheinend ihren Auftrag nicht darin gesehen den Vorstand zu kontrollieren. Egal ob man bekannt geben muss, ob Manfred Heger und die anderen Vorstände im Kreditbereich eigenmächtig gehandelt haben, oder ob der große Macher mit dem HOMA-Gebäude eigenmächtig auch noch einen Kreditverlust in eine Sachanlage verwandelt haben könnte, die heute als reine Hypothek in ein marodes Gebäude dasteht, das vielleicht bilanziell komplett abgeschrieben gehört, nichts wird verfolgt, alles wird nachträglich unwidersprochen genehmigt. Die Aufsichtsräte sehen ihre Aufgabe noch heute die Vertuschung der Vorgänge mit zu betrieben, weil sie es sich wahrscheinlich nicht erlauben können über ihre eigenen Kontrollpflichtverletzungen persönlich in diesen Strudel zu geraten. Die Sache dass man die Rücknahme einer Fusion mit den Vogtlandfilialen mit Kundenbestand und Immobilien an den Mitglieder vorbei zu Geld machen muss damit man überleben kann und die Vergangenheit zudecken kann, deutet auf nichts anderes hin.
Und der frühere Genossenschaftsprüfer Johannes Herzog darf seinen eigenen wahrscheinlich beihilfeähnlichen Sachen auch nicht aufdecken, sonst würde er sich selbst über alle Maßen in Gefahr bringen. Die Bekanntgabe der Prüfungsprotokolle und Prüfungsunterlagen zu Flex und Gold, Gold, Gold, Unterlagen zu den festgestellten sonstigen Einzelwertberichtigungen, die nicht in die Bilanzen der Bank eingearbeitet wurden, wären wahrscheinlich sein eigener Untergang und die seines Kollegen und Freundes Raimund Grothoff. Und die Verbände sehen sich genötigt diese Prüfer über diese Winkelzüge über die Sanierungseinrichtung und auf dem Rücken dem Gemeinschaft aller Genossenschaftsmitglieder zu retten, um selbst das Ansehen zu bewahren, bis hin zu wahrscheinlich ungesetzlichen Bilanztestaten und Ermöglichung der erhöhten Risikosituation bei dieser Bank und damit einhergehender Schädigung von Kunden und Mitgliedern, deren Schutz man dadurch aus Eigeninteresse verweigert haben dürfte.
Nr. 3363
Uwe
23. Mai 2008, 10:58 Uhr
Betreff: Ohne die Helfer wäre doch Sachen wie Flex oder Gold, Gold, Gold gar nicht möglich gewesenFür die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei einer Kreditvergabe ist maßgebend, ob die Entscheidungsträger ihre Informations- und Prüfungspflichten bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer gravierend verletzt haben, so ein BGH-Urteil zum § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link). Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 am Richtertisch stehend ausgesagt, dass er beim Goldmärchen gar keine relevanten Unterlagen zur Einschätzung des Kreditnehmers hatte. Dafür braucht es keine Zeugen aus dem Saal, dass könnten die Verteidiger und der Staatsanwalt und auch der Richter wahrscheinlich alleine bestätigen. Somit ist doch die Kreditgewährung an K.N. eine Untreuestraftat gewesen, oder nicht?
Nun scheint Reinhold Wolf schwer krank zu sein, den Kunden hat man laut Bericht in der Frankenpost (= Link) zu 28 Monaten verurteilt und als Hochstapler bezeichnet. Unbestritten dürfte aber dabei sein, dass der Vorstand seine eigenen Prüfungspflichten auf vielen Feldern verletzt haben dürfte, die zu einem großen Schaden bei der Bank geführt haben. Nun hat Manfred Heger selbst erklärt, aufgrund eines Fax allein hätte man diese weiteren Überziehungen nicht genehmigen dürfen. Und dieses Fax war im Grunde der ein wesentlicher Bestandteil des Betrugsvorwurfes an den Kunden im Prozess, denn dieses Fax war somit genauso wenig eine relevante Unterlage zur Einschätzung der Vorgänge. Trotzdem hat aber Manfred Heger und Karl Krämer in einem Schnellprotokoll über eine Aktennotiz von Reinhold Wolf dann dem Ganzen doch die Genehmigung erteilt.
Diese gegenseitigen Absolutionen fallen aber wieder in die Kontrollpflichten der gesamtverantwortlichen Vorstandskollegen und auch des Aufsichtsrates und auch der Prüfung. Die Kontrollpflicht des Aufsichtsrates und der Revision zum Schutz des Vermögens der Kreditgenossenschaft, der betroffenen Kunden und auch der Allgemeinheit sollen doch Umstände verhindern, dass monatlich 300 Seiten Überziehungslisten entstehen können, wo die Kollegen bereitwillig gegenzeichnen, wie es auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) gesagt wurde. Der Untreuetatbestand endet doch nicht bei Reinhold Wolf, er überträgt sich bei solchen Umständen schon aus § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) auf alle anderen Beteiligten, die auch die Pflicht haben für diese organisatorischen Grundsätze zu sorgen und sie natürlich mit einzuhalten verpflichtet sind. Manfred Heger, Karl Krämer, die Aufsichtsräte und die Prüfer sind genauso verantwortlich für den Kreditausfall wie Reinhold Wolf selbst, deswegen brauchte man auch für diesen Fall die Freistellung nach drei Jahren, nachdem der Fall drohte öffentlich zu werden, durch den Vertreterversammlung vom Juni 2007, wo man wahrscheinlich nicht alles so deutlich auslegte und die Überwachung durch die Mitglieder durch eine unsaubere Protokollierung der Versammlung verhindern wollte.
Ein Prüfer der nicht feststellen wollte, ist das die richtige Bezeichnung? Was wollte er dann? Vorstand und Nachfolger von Manfred Heger werden? Was ist im Sommer 2004 alles passiert, wie ich es schon in Eintrag Nr. 3332 beschreiben habe? Was mit Flex passiert ist, das muss nicht nur aus der Sicht von Manfred Heger aufgearbeitet werden. Ohne die stillschweigende Genehmigung der anderen Vorstände, des Aufsichtsrates, der über den Prüfungsbericht mindestens im Jahr 2001 schon informiert war, der Revision selbst, wäre es nicht möglich gewesen, was die Kreditvergabe unter nicht rosigen Aussichten mit einem Schaden von wahrscheinlich mindestens 5 Mio. DM im Laufe der Zeit für Folgen hatte. Hier nicht laufend zu kontrollieren verschärft die direkten Untreuevorwürfe gegen das Aufsichtsorgan der Bank und die gesetzliche Prüfung. Dass der Vorstand die Gelegenheit hatte die ihm bekannten wirtschaftlichen Daten in den Bankunterlagen geschönt darzustellen, dass deutet fast wieder auf ein stillschweigendes Einvernehmen mit Aufsichtsrat und Prüfer hin. Diese Zusammenhänge, beginnend bei einer genehmigten Kreditgewährung ohne Sicherheiten in Millionenhöhe bei der bekannt persönlichen Beziehung zum Kunden vom Vorstand Heger und die Möglichkeit der eigenmächtigen Handlungen dieses Vorstandes sind die gravierenden Verfehlungen in diesem Fall von allen Aufsichtsräten und den Prüfern Herzog und Grothoff. Jede in dem Zusammenhang abgehaltenen Vertreterversammlung mit den Halbwahrheiten verschärft wahrscheinlich auch hier die Vorwürfe gegen diesen Personenkreis. Die Krankheit Reinhold Wolf, darf nicht dazu dienen diese Verantwortungskette abzuschneiden.
Nr. 3362
R.
22. Mai 2008, 21:36 Uhr
Betreff: Wen oder vor was wollen Sie warnen Andrea?Wen, oder vor was wollen Sie warnen, liebe Andrea? Dass man nicht zur VR-Bank Marktredwitz geht oder nicht zur VR-Bank München Land eG, wo der genossenschaftliche Sicherungsfonds des BVR einer maroden Kreditgenossenschaft im Fall der Fusion die Genehmigung erteilte, so die Verlinkungen in Eintrag Nr. 3402, dass vielleicht bis zu 80 Mio. an Kreditvolumen an die Heuschrecke BAG Hamm übertragen werden, damit für die Strukturbereinigung im Sinne der Verbände Kunden zugrunde gerichtet werden, aber die Vorstände, die das Bankgeschäft nicht verstehen aus ihrer Verantwortung befreit werden. Oder wollen Sie davor waren, ob Prüfer des Genossenschaftsverbandes mit einem gesetzlichen Auftrag einen Vorstand ungehindert 1,45 Mio. DM Überziehungen produzieren lassen dürfen, mit seinem besten Freund, bei einem ursprünglichen Kreditverhältnis von 4,5 Mio. DM, das schon bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet wird, aber trotzdem keine Absicherung braucht, weil der Vorstand im Marketingausschuss des Verbandes sitzt und die besten Beziehungen zum Verbandsvorstand unterhält? Wer weiß, ob die besten Beziehung auch auf geschäftlicher Basis bestanden?
Vor was wollen Sie warnen, dass man bei den Genossenschaftsbanken besser vorher betet, dass man selber als Kunden nicht unschuldig in die Mühlen gerät, weil einen der Banker mit dem Kredit geworben hat, der dann hinter den Türen als risikoreich eingestuft wird? Dass Sie nicht an marktoperative dynamische Vorstände geraten, die zwar Unsummen an Prüfungsgebühren abdrücken müssen weil die Risikolage eine katastrophale Einstufung ergibt, aber sie im Grunde doch nicht geprüft werden, weil sie ungehindert monatlich 300 Seiten Überziehungslisten fabrizieren dürfen und der Prüfer Raimund Grothoff den Vertretern sagt, der Aufsichtsrat darf auch nicht kontrollieren, obwohl man der Kredit im Jahr 2001 mit den ersten Überziehungen schon selbst in den Prüfungsbericht aufnehmen musste? Was ist mit dem Kunden in Reichenbach mit seiner Kreditkündigung und dem Übertrag nach Plauen? Nutzt ihm sein Widerspruch was bis zum 26. Mai, oder wird er dafür in der Pfanne gebraten?
Wo sind wir in diesem Staat, wenn ein Bundespräsident wieder antritt und für die Gerechtigkeit eintreten will? Wo ist der Staatsanwalt vom 11. Juli 2007 und vom 10. März 2008? Hat er Überprüfungen eingeleitet, warum die Vorstände sich in den Zeugenaussagen widersprochen haben? Dass Reinhold Wolf keinen Cent hätte auszahlen dürfen, wenn Manfred Heger selbst sagte, für diesen Wisch hätte von mir keiner Geld bekommen, er aber trotzdem die nachträgliche Genehmigung für die ungeheueren Vorgänge erteilt hat und zwar auch nur auf einem Wisch einer Aktennotiz? Wenn ihm der Richter das nicht hingehalten hätte, dann hätte er es wahrscheinlich bestritten, so wie wenig später Karl Krämer, als die Frage zuerst anders gestellt wurde. Ist es notwendig diese Kontrollmechanismen, die man zum Schutz der Kunden und Mitglieder in die Gesetz geschrieben hat auch nachzuvollziehen, wenn solche haarsträubenden Aussagen vor Gericht ankommen und sogar das Geldwäschegesetz missachtet wird, ich weiß nicht, so Reinhold Wolf, hab ich das Geld für Schmier- oder Bestechungsgeld ausbezahlt. So hat es sogar in der Zeitung gestanden.
Wird nun der Fall Flex wieder aufgerollt, wie man leise hört? Wird aufgerollt, warum ein Prüfer, der dann unmittelbarer Nachfolger von Manfred Heger wurde, nicht feststellen wollte, dass man gegen die Vorschriften von § 18 Kreditwesengesetz in der Form verstoßen hat, dass der Vorstand sogar selbst die Zahlen der Firmen türken konnte, oder musste, und ein Aufsichtsrat auch noch der Steuerberater der Firmen war und da eventuell mit weit überhöhten Warenbeständen mithalf? Wird endlich aufgerollt, ob Manfred Heger damit die Abfindung einheimsen konnte, die man sonst nicht vermitteln hätte können, dass er dann freiwillig ging, wenn er auch noch die Frist zur Teilnahme an der Insolvenz in Slowenien versäumen durfte und man munkelt, dass Beteiligungen an den Schiffchen seiner Schwester in Österreich begründet wurden? Wo sind denn die Flexscheiben abgeblieben, die man zwischenzeitlich in der Werkstatt in Wunsiedel gelagert haben soll und nicht mal der Konkursverwalter weiß wie sie verschwunden sind? War es die selbe zuverlässige Transportfirma wie bei den Maschinen.
Wenn es sicher geklärt ist, wer für den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht der bekannten Ansprüche mit Manfred Heger verantwortlich ist, wo er entworfen und geschrieben wurde, von wem er mit Manfred Heger ausgehandelt wurde und unter welchen Umständen und in welchem Kreis er unterschrieben wurde, dann liebe Andrea, dann kann man es beantworten, vor wem man konkret waren muss. Zur Zeit obliegt es wirklich jedem einzelnen das zu tun, was er für nötig hält. Die Kunden, die es können, handeln seit Jahren bei der VR-Bank Marktredwitz danach. Es ist kein normaler Geschäftsbetrieb mehr möglich, die Gebäude im Vogtland der geschassten und dann auch noch angezeigten Arzberger Vorstände müssen zur Rettung herhalten. Und so werden die Kunden als Quantität ohne Qualität beleidigt, oder ein Exprüfer Johannes Herzog schreibt als Vorstand in seinen Lagebericht die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen an der Kundenflucht im eigenen Hauses schuld. Mea culpa, mea maxema culpa - meine Schuld, meine übergroße Schuld -, dass kennen Leute aus dem Bereich des Genossenschaftsverbandes nicht. Wenn man die Verbandsrundschreibern nun ließt, könnte man meinen, die Kunden handeln auch weit über Marktredwitz hinaus schon und bezeugen wem sie trauen und wem nicht. Man kann wirklich nur hoffen, dass die Ruhe eigentlich die vor dem Sturm ist und wir über die Verantwortlichkeit der Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz noch viel erfahren werden, über die Prüfer Raimund Grothoff und Johannes Herzog und ihre Vorgesetzten.
Nr. 3361
Andrea
22. Mai 2008, 15:58 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzDurch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea
Nr. 3360
Webmaster
21. Mai 2008, 12:20 Uhr
Betreff: In Kürze neue EnthüllungenWir sind am Aufarbeiten von neuen Enthüllungen. Also bitte immer fleißig lesen. Ihr Interesse kann uns nur beflügeln in unserer Arbeit.
Nr. 3359
Uwe
20. Mai 2008, 19:27 Uhr
Betreff: Keine Haftung und Strafverfolgung gegen die Vorstände - Befreiung von Aufsichtrat und PrüfernEs sticht geradezu ins Auge was man zwischen den verbandelnden Vorständen und den Aufsichtsräten und den Prüfern besprochen hat, oder nicht? Wenn Ihr uns als Vorstände ungeschoren lasst, mit Dienstaufhebungsverträgen, die doch sowieso außer uns keiner zu Gesicht bekommt und die nur in den Tresoren schlummern, dann halten auch wir die Klappe. Weil, wenn gegen uns verhandelt wird, dann wird immer wieder darüber gesprochen werden, wie nachlässig wir doch umgegangen sind - mit genossenschaftsrechtlich untersagten und höchst risikoreichen Kreditgeschäften und irgendwann könnte dann ja mal jemand auf die Idee kommen und fragen, wo denn die Kontrollpflichten der Aufsichtsräte und die Revisionspflichten der Prüfer gelegen haben. Diese Fragen die will doch weder der Vorstand, noch der Aufsichtsrat, noch der Genossenschaftsverband und wenn der Sicherungsfonds des BVR jetzt auch noch bereit ist den Deckel drauf zu machen, dann sind die 100 Millionen Kreditverluste und die weiß-Gott-wieviel-Hundertmillionen Schaden darüber hinaus bei den Kunden und in der Region ohne viel Aufheben erledigt.
Wollen wir, dass diese Rechnung aufgeht, oder wollen wir, dass wir neben den Millionen, um die es immer wieder geht, entweder bei den nicht gesetzlichen Berechnungsmethoden, oder bei den Kreditgewährungen mit Verdacht der persönlichen Bereicherung über die Verluste und über die Kreditverhältnisse oder über die Sicherheiten der Kunden, vom Pelz angefangen, über den Spezialprüfstand der fortgesetzt, usw., dass das ungesühnt bleibt, dass zuerst wir und jetzt jedes Mitglied irgend einer anderen Kreditgenossenschaft mitbluten muss? Wollen wir das, oder wollen wir Aufklärung bei der VR-Bank und auch Aufklärung beim SK Südring Selb? Gold, Gold, Gold , Flex, Flex , Flex lässt grüßen. Wollen wir , dass unsere Vorstände, unsere Aufsichtsräte, die blinden und untätigen und unfähigen Prüfer, uns alle dermaßen über den Tisch ziehen konnten und dass die Millionen bei denen einfach keine Rolle spielen durften, die sie alle miteinander vergeigt haben? Dass von diesen Millionen vielleicht ein ganz gehöriger Teil bei diesen Leuten selber angekommen sein könnte, weil sie sich gegenseitig gedeckt haben könnten? Den Hals haben sie anscheinend auch dann noch nicht voll bekommen, da musste man vielleicht die Frau des Vorstandsvorsitzenden und die des beratenden Aufsichtsrates auch noch als Putzfrau oder sonstwas einstellen, obwohl die nie einen Besen in die Hand genommen haben oder auch nur einen Bleistift.
Nr. 3358
Aus den nahen Umfeld
20. Mai 2008, 16:58 Uhr
Betreff: Da kann man schon annehmen, dass einem Großkunden die Konkurrenz vom Hals geschafft wurdeWenn man die Kontakte von Manfred Heger kennt, dann kann kann man bei dem neu gegründeten Boschbetrieb in Wunsiedel, der doch schon an die 10 Leute beschäftigte, schon fast glauben, dass man bereit war einem ganz großen Kunden eine lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Wenn man dann mobile Sicherungsgüter noch wie persönliches Eigentum betrachten darf, dann schert einen doch ein Schaden bei der Bank noch viel weniger. Bei 100 Millionen DM, da lässt sich doch so ein Kleinbetrag gut dazwischen verstecken. Vielleicht durften sich auch Aufsichtsräte und gar Revisoren über hochwertiges Werkzeug oder sonstige Gaben freuen und vielleicht wurden riesige Partys abgehalten aus bei der Bank unverbuchten Erlösen. Cheb (Eger) in Tschechien mit allen Möglichkeiten ist ja nicht weit und es gibt sicher noch lohnendere Reise- und Festziele. Warum gilt ausgerechnet der gesetzliche Grundsatz bei der VR-Bank nicht, dass der Vorstand nachweisen muss, dass er sorgfältig mit den Sicherungsgütern umgegangen ist, weil es die Sicherungswerte für die Bank sind. Muss man in Marktredwitz glauben, dass die Bank ganz besonders behandelt wurde und die Vorstände und Aufsichtsräte sich wie in einem Selbstbedienungsladen fühlen durften, weil vielleicht Prüfer und Verbandsobere selbst ganz besondere enge Beziehungen zu der Bank 300 Kilometer entfernt von der Münchener Zentrale unterhielten.
Nr. 3357
Aus Selb
20. Mai 2008, 04:00 Uhr
Betreff: Reinholdus Wolfus - Sportförderer aus fremden KassenKarl N. und Reinhold Wolf haben sich am 10. März vor dem Landgericht Hof geduzt, als es um das Goldmärchen ging. Es wurde davon gesprochen, dass jede einzelne Zahlung von Reinhold Wolf genehmigt worden sei, im Frühjahr 2004. Als dann die Überweisungen auch noch verlesen wurden, wurde den Zuschauern bewusst, dass Reinhold Wolf auch einige Fußballergehälter genehmigt hatte. Außer den Zuschauern im Landgericht dürfte dieser Umstand auch neben Reinhold Wolf anderen Personen bei der Bank genauso bewusst geworden sein, wenn nicht sogar den Prüfern ebenfalls. Sportförderung eines mittellosen Funktionärs, der sich auch noch beim Eishockeyverein als Mäzen präsentierte auf Kosten der VR-Bank Marktredwitz also. Warum also die Zahlung dieser Beträge, wollte Reinhold Wolf die Fußballer zum SK Südring Selb rüber ziehen.
Denn zu diesem Verein, wo Reinhold Wolf 1. Vorstand ist und wo er bis in der Spitze des Bayerischen Fußballverbandes tätig ist, da spannt sich jetzt anscheinend der Bogen. Auch dort scheint sich Reinhold Wolf ein unrühmliches Denkmal gesetzt zu haben, das Konzert vom letzten Jahr mit Sarah Connor muss eine riesen Pleite für den Verein gewesen sein, so soll es jetzt auf der Jahreshauptversammlung des Vereines bekannt gegeben worden sein. Den Vereinsmitgliedern muss doch klar gemacht werden, dass hier ein Vereinsvorstand eine ungedeckte Veranstaltung mit größtem Risiko für einen gemeinnützigen Verein durchgezogen hat. Wer erhebt hier den Regress für die wahrscheinlich weitreichende Kompetenzüberschreitung von Reinhold Wolf. Auch hier zählt eventuell der Straftatbestand der Untreue.
Zwar scheint Reinhold Wolf gesundheitlich wirklich schwer angeschlagen, aber einen Schadensersatzanspruch des Vereines an diesen größenwahnsinnigen, selbstverliebten Vorstand, der muss doch möglich sein. Trotzdem, muss man den Staatsanwalt auch zur Überprüfung zum Verein schicken, bevor auch dort alles im Sande versickert? Vielleicht übernimmt Reinhold Wolf auch freiwillig die Differenz, wenn ihm hierzu ein Licht aufgeht.
Nr. 3356
Ein wenig juristisch bewandert
19. Mai 2008, 21:10 Uhr
Betreff: Zum Urteil des LG Saarbrücken in Nr. 3575Wer das Urteil des LG Saarbrücken im Eintrag Nr. 3575 aufmerksam ließt, der erkennt, dass die VR-Bank Marktredwitz eventuell ungeheueres Glück hatte. Nach altem Recht, wird geschrieben, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die Änderung der Verjährung auf drei Jahre, was ja in der Praxis kaum händelbar ist, dürfte ein Gesetzgebungsskandal ohne gleichen sein. Ein renomierter Universitätsprofessor sagt dazu, die Null sei beim Restantengesetz verloren gegangen und wäre den Parlamentariern nicht mehr aufgefallen. Hier wird das Recht des kleinen Mannes durch das Parlament mit Füßen getreten. Leider werden bei uns im Land die Dinge nur bereinigt wenn sie öffentlichkeitswirksam sind und es scheint bei WISO, oder wie die Magazine im Fernsehen alle heißen, anscheinend noch nicht angekommen zu sein.
Beim Prozess in Wunsiedel kommt ja zusätzlich dazu, dass hier aufgrund der falschen Abrechnungen eine Kreditkündigung mit allen nachteiligen Folgen für den Kreditnehmer und seinen Betrieb erfolgt ist. Man hat ja die geschäftliche Grundlage des Mannes über die falschen Abrechnungen mit den Zinsanpassungen und den falschen Wertstellungen zerstört. Darauf dürfte es hier im Kern ankommen und nicht alleine nur um die Rückerstattungsansprüche und eine zusätzliche Nutzungsentschädigung, die in dem Urteil genannt wird. Es geht um den Wert eines zerstörten Geschäftsbetriebes. Trotzdem ist es für die VR-Bank Marktredwitz ein Skandal, wenn sich herausstellt, dass man die eigenen Kunden auf diesem Weg um Millionenbeträge übervorteilt hat. So ist es sicherlich erlaubt das gerichtlich beauftragte Gutachten auf die vielen Kunden bei der Bank umzulegen. Wenn es den angedeuteten Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht gegen hätte, es wäre vielleicht der Untergang für die Bank gewesen.
Nr. 3355
Aus dem Verbandsbereich
19. Mai 2008, 20:46 Uhr
Betreff: Rundschreiben zu Nr. 3573Anscheinend gelingt es in einem Link hier nicht zwei PDF-Dateien aneinanderzureihen, deswegen hier das Verbandsrundschreiben zur Ergebnisvorschau nochmal. In Eintrag Nr. 3573 waren es alleine die Anlagen dazu.
Nr. 3354
Manfred
19. Mai 2008, 18:18 Uhr
Betreff: Aus gegebenen Anlass das Urteil zu Eintrag Nr. 3572Aus gegebenen Anlass stellen wir zu Eintrag Nr. 3572 ein solches Urteil hier ein hier klicken .... Damit können sich die Bänker nicht mehr raus reden.
Nr. 3353
Ganz nahe
19. Mai 2008, 18:08 Uhr
Betreff: Sind die internen Konten zu den US-Fonds jetzt nachkontrolliertEs wurde hier doch schon beschrieben, dass man bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank gerne die Beträge vorher über interne Konten gebucht hat, bevor sie dann auf den Kundenkonten gelandet sind. Auch so kann man ein paar Zinstage herausschlagen und Kleinvieh, das macht auch Mist.
Ebenso wurde hier mehrmals schon darüber geschrieben, warum der ganze genossenschaftliche Verbund über die Zentralbank oder andere Verbundpartner die Fondsanlage vermittelt, aber ausgerechnet bei der VR-Bank mit einer verbundfremden Fondsgesellschaft in Darmstadt vermittelt wurde, was bei der hervorragenden Organisation bei der Bank mit den nicht immer erfüllbaren Rahmenbedingungen laut Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 für den Kunden das Risiko nicht unbedingt ermäßigt hat. Ich kann bis jetzt nicht erkennen, ob die internen Konten der Bank auch im Hinblick auf Zeichnungen, Rückflüsse und Ertragsausschüttungen zu dem US-Fonds oder ähnlicher Anlageformen überprüft wurden. Denn eine Prüfer Johannes Herzog, der nicht fähig war, die KWG-Vorschriften bei den Krediten zu Flex oder zu Gold, Gold, Gold zu überwachen, weil er es vielleicht gar nicht wollte, denn wie soll man es anderes bezeichnen, wenn Dr. Nickl es anhand der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 dann feststellt, oder Reinhold Wolf das am 11. Juli letzten Jahres selbst vor Gericht aussagte, dem kann man doch nicht vertrauen, dass er da wenigsten für die korrekten Abläufe gesorgt hat. Hätte er jemandem auf die Füße getreten, er wäre hier niemals Vorstand geworden. Die Methode eine Hand wäscht die andere war für ihn eventuell die weit effizientere. Ob sogar für bevorzugte Anleger – wer weiß woher – auf Provision für die Bank verzichtet wurde, oder ob Provisionen nicht über die Bücher in Marktredwitz geflossen sein könnten, dass könnte sowie so nur ein Abgleich der Unterlagen zwischen der Fondsgesellschaft selber und den Bankunterlagen bringen, wobei man auch da nicht wissen könnte, wem man trauen dürfte in Darmstadt und wie das gesteuert gewesen sein könnte. Da müsste man schon genau hinschauen, ob neben der Bankvermittlung nicht sogar manche in den Diensten der VR-Bank stehende Personen, oder gar nahestehende Stohmänner aus unserer Region oder sonstwo her auftauchen.
Nr. 3352
Aus dem Verbandsbereich
19. Mai 2008, 17:49 Uhr
Betreff: Genossenschaftsbanken am ScheidewegLaut dem Verbandsrundschreiben zur Ergebnisvorschau 2008 (= Link), Seite 3 und Seite 5 der Anlage, unten, erreichen nur 3,2 % den Zielwert (Benchmark) der wichtigen Kennzahl CIR (Aufwand zu Ertrag-Relation). Der Wert wird zum Vorjahr halbiert. Damit werden die Möglichkeiten der notwendigen Risikovorsorge umso mehr eingeengt. Das ordentliche Ergebnis (Betriebsergebnis) wird sich nahe 70 % des vorgegebenen Zieles von 1 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme bewegen. Wir reden doch von jetzt wirtschaftlich guten Zeiten, was ist mit den Genossenschaftsbanken wenn unweigerlich wieder ein Tal kommt?
Können die Kreditgenossenschaften dem Marktdruck noch stand halten? Ist man bei den Volks- und Raiffeisenbanken nicht befähigt einem aufgeschlosseneren Kundenklientel mit der notwendigen Kompetenz gegenüber zu treten, oder gilt es bayernweit, wie es Herr Herzog seit Jahren in den Lageberichten formuliert, die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen am Rückgang bei den Genossenschaften schuld? Zieht das Verbund- und Provisionsdenken die Banken die Gelder aus den Bilanzen, die man benötigt um selbst auch langfristig daraus Erträge zu erzielen und nicht nur einmalig, indem man diese in den Verbund leitet? Der Verlust in der Zinsspanne rechnet sich anscheinend direkt in die Reduzierung der Rohüberschüsse durch. Ist der Weg zur Einstufigkeit eingeläutet? Sind die Ideengeber auf der Basis wegen des persönlichen Risikos ohne Rückendeckung müde oder ausgeschaltet? Ist ein Stillhalten in der Vorstandsposition für den einzelnen Vorstand mehr von Vorteil als sich voll einzusetzen. Hat man Angst, dass geschäftlicher Misserfolg persönliche Konsequenzen hat – für den, der nicht mit Vitamin B gefüttert ist, obwohl es sich seit Jahren immer wieder bewahrheitet, dass die großen Bank am Ende der Ertragsauflistung stehen (siehe Anlage 3) und nur die Allergrößten über den Druck aufs Personal ein wenig besser dastehen? Auch zeigt sich aus Anlage 4, das Oberfranken am Ende der Liste steht. Woran das wohl liegt?
Nr. 3351
Gesehen
19. Mai 2008, 13:42 Uhr
Betreff: Nicht nur Rückzahlung der falsch abgerechneten Beträge sondern NutzungsentschädigungIst es bekannt, dass laut Gerichtsurteilen zu den Stichtagsverzinsungen im Darlehensbereich, damit zusammenhängen falschen Zinsanpassungen auch im KK- und Girobereich und mit den unkorrekten Wertstellungen nicht nur die Rückerstattung der falsch berechneten Beträge anfällt, sondern auch eine Nutzungsentschädigung, da ja eine Bank dieses Geld auch weiter verleiht. Das Gerichtsgutachten zu dem Fall in Wunsiedel zeigt doch nur für einen einzigen Kunden schon Erstattungsbeträge auf, die sich in höhere fünfstellige Summen zusammen rechnen. Und da ist sicher richtig, dass die Bank sich nicht die Mühe gemacht hat sich auf diesen Kunden speziell zu beschränken. Die Buchungen für diesen Kunden waren doch wahrscheinlich immer nur eine aus Hunderten bis vielleicht sogar Zigtausenden aus den Primanotenzusammenfassungen oder den gesammelten automatischen Buchungsläufen. Somit ein Kunde mit Zigtausend Erstattungsanspruch umgelegt auf Tausende Kunden mit einem Vielfachen, was man breit abgesahnt hat, als das oben schwimmende Fett auf der Suppe. Und trotzdem muss man die eigenen Immobilien, oder die hereinfusionierten, mit samt der Kunden verscherbeln um zu überleben. Ja wo sind denn all die Millionen hin geflossen, die Leute wie der kleine Gewerbebetrieb geblecht haben? Teilweise nach Slowenien, oder in Guinea vergoldet oder verstaubt? Unter Mitwissertum der Prüfer Herzog und Grothoff, die die Vorstände noch gewarnt haben, wann denn der Prüfungsstichtag ist, wo man die schon sowieso unglaublichen Risikosummen reduzieren müsste, ob es über den Jahresabschluss 2001 oder die Kreditvorprüfung im Herbst 2003 war?
Nr. 3350
R.
19. Mai 2008, 13:21 Uhr
Betreff: Zu 3569, Bezahlung Frau Greiner und Frau HegerIrgendwo hab ich in einem Protokoll doch gelesen, dass dieser Aufsichtrat Greiner auch als Berater fungiert hat. Wie kann ein Aufsichtsrat Berater sein? Auch wenn das erst später der Fall gewesen sein könnte, nach dem Ausscheiden, das zeigt doch die Rolle bereits auf, was vorher gelaufen ist, nicht Kontrolle sondern Unterstützung und Mitwirkung an der Geschäftsführung, was dem Aufsichtsrat nach § 37 GenG doch untersagt ist. Und wenn die Frau oder die Tochter auf der Gehaltsliste gestanden hat, dann hat man doch hier eventuell die steuerlichen Vorschriften umgangen, wonach die Aufwendungen für den Aufsichtsrat nur zur Hälfte absetzbar sind. Warum also nicht schlau sein wenn man weiß die externe Revision ist auch auf der selben Seite und unternimmt nichts dagegen und die Aufsichtsratsvergütung für ein bisschen mehr Aufwand über Frau oder Tochter auszahlen? Vielleicht hat auch Manfred Heger geglaubt, er würde viel Überstunden leisten, die man doch an seine geliebte Frau auszahlen könnte, wenn in seinem Vertrag steht, dass das zur normalen Tätigkeit des Vorstandes gehört. Vielleicht haben die Vorstände über die verbundfremde US-Fondsvermittlung auch geglaubt ihr zu kleines Gehalt extern aufbessern zu dürfen. Verbundfremdes Verhalten ist auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Geschäftsleiters laut dem Gesetzeskommentar. Wer weiß ob ein Herr Hilkenbach, der vorzeitig ausgeschiedenen Revisionsvorgesetzte von Herzog und Grothoff, da nicht auch Anlagen getätigt hat und so mancher andere Verbandsmann, damit man es in den eigenen Kreisen nicht überwachen konnte?
Nr. 3349
Naher Beobachter aus dem Genossenschaftsbereich
19. Mai 2008, 13:07 Uhr
Betreff: Die Unterstützung und Abhängigkeit der externen und internen AufsichtsorganeÜberall wird von Funktionstrennung und Vieraugenprinzip gesprochen. Wie wichtig das ist, zeigt sich doch in allen Auswüchsen bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn dieser gegenseitige Überwachungsmechanismus gebrochen wird, dann kann man nur noch von Intrigenspiel und Korruption reden. Wo waren also die gegenseitigen Begünstigungen oder stillschweigenden Abmachungen, dass man sich nicht in die Quere kommt? Wie konnten die Prüfer Grothoff und Herzog Bankvorständen mit 100 Mio. Mark Kreditverlusten und allen negativen Folgen auf unsere Region und ihre Menschen auch noch den Rücken stärken, dass man ihnen das hohe Eigenkapital für die damit zusammenhängenden gesetzlichen Kreditgrenzen beließ, indem man die festgestellten Wertberichtigungen (Verluste!) nicht in die Bilanzen aufnahm? Im Jahr 2004 ist dabei fast zu vermuten, dass die Bilanz für das Jahr 2003 zwischen August und Oktober wahrscheinlich von dem Prüfer Herzog selbst gemacht wurde, als man die von Manfred Heger verwerfen musste. Diese Bilanz war doch die Grundlage für die Arbeit des Johannes Herzog. Da konnte er doch die Kreditgrenzen nicht drastisch reduzieren lassen.
Es ist schon unglaublich, wie sich das zusammen spielt zwischen Krediten wie Flex und dem Goldtheater, wo die Prüfer aufgrund der schlechten Einstufung der Bank wahrscheinlich fast ganzjährig im Haus waren. Wie kann ein heutiger Vorstand erklären, es ist in Ordnung, wenn man Sicherheiten einzieht, das Gebäude aus dem man es abtransportiert noch heute im Rettungserwerb der Bank regelrecht verrottet, aber die hochwertigen Maschinen und das Werkzeug nicht verkauft, ja sogar auf ein Protokoll verzichtet, wie es sich angeblich in Luft aufgelöst hat? Wie ist es also möglich, dass ein Prüfer nahtlos in die Vorstandschaft der Bank kommt, wo er die Risikolage von 49 Mio. €, Einzelwertberichtigungen dazu von 27 Mio. € sicher mit zu verantworten hat? Bei den sonstigen Sanierungsbanken und das dürfte die VR-Bank Marktredwitz auch nur verschleppt haben, da wird der zuständige Prüfer meist schnellstens abgezogen und ersetzt.
Aber in MAK da gehen die Uhren anders. Da windet man sich mit den übelsten Tricks aus dem Dreck. Warum hat man also die Arzberger Vorstände beim Staatsanwalts angezeigt. Ich habe in den Kommentierung des Gesetzes gelesen, dass für Regress gegen ehemalige Vorstände auch die Vertreter zuständig sind. Marth und Dittrich waren laut Fusionsbeschluss Vorstände und keinen Tag auch nur Angestellte. Wieso setzt sich der Aufsichtsrat über den Versammlungsbeschluss hinweg, wieso sagt man den Versammlungen nicht, dass die zwei gar nicht Vorstand werden sollen? Das war schon der erst Klops des AR-Vorsitzenden Horst Pausch, den man als Austricksen der Mitglieder ansehen muss. Es ist geradezu ein Treppenwitz, dass die Ostfilialen von Marth und Dittrich jetzt das Eigenkapital retten müssen, dass man im Fichtelgebirgslandkreis am Markt bleiben kann.
Dieser Prüfer Herzog ist so sehr mit den Kreditverlusten verstrickt, dass es schon gar nicht mehr zu glauben ist. Seit dem Jahr nach der Fusion ist er da. Bis ins Jahr 2004 hat man es nicht verstanden, dass die Vorstände eine auch nur annähernd normale Organisation aufgestellt haben. Diese Hauruckfusion war schon ein Verbrechen gegen die Sorgfaltspflichten im Genossenschafts- und Kreditwesengesetz. Die Organisation einer Milliarden-DM-Bank muss mit dem Tag der Fusion stehen, sonst gibt man den Vorständen überhöhte Kreditgrenzen in die Hand, mit denen sie nicht umzugehen wissen. Das wiederspricht den Vorgaben des Gesetzgebers und die Katastrophe dazu ist eingetreten, auch weil die Prüfer keine Distanz zu den Vorständen wahrten. Hier muss man sich sogar fragen, was hatten die Verbandsoberen mit dieser Bank und ihrem Mustermann und Verbandsfunktionär Manfred Heger am Hut? Welche Verstrickungen und Kontakte hat es da gegeben, die die normale Prüfungsarbeit dieser Bank vielleicht lahm gelegt hat? Ist die Vorstandsposition für Johannes Herzog eine Belohnung von ganz oben? Durfte man da die alten Vorstände gar nicht zu Aussagen zu ihren Schandtaten bringen? Wäre das Kartenhaus der Verbandsmaschinerie in Gefahr geraten? Ist es heute immer noch in Gefahr?
Hat man es gar nicht verhindert, dass sich mancher Aufsichtsrat selbst verheddert hat? War es still beobachtet, zugelassen, gar gefördert um es zur rechten Zeit verwenden zu können? Warum war Walter Lehner in Marbella, warum war Peter Träger der Steuerberater bei den Flexfirmen, wo man angeblich eine Kundenbilanz für die Bank erstellte, die sich sogar der Firmeninhaber weigerte zu unterschreiben, wo man hinter der Hand redet, dass da sogar Gelder bei der Schwester von Manfred Heger in Österreich angekommen sein können? Warum also Marth und Dittrich vor dem Kadi und Heger, Wolf, Krämer nicht und an ihrer Seite Greiner, Träger, Lehner? Warum eine Frau Greiner auf der Lohnliste der Bank, ohne dass sie dafür auch arbeiten musste? Warum wird alles verdeckt? Warum schreibt Horst Pausch am 16. Oktober 2004 nur zwei Tage nach dieser Vertreterversammlung vom 14. Oktober sein Rücktrittsschreiben und warum sagt er es nicht schon auf der Versammlung, sondern stellt sich auch noch persönlich vor? Warum wird Werner Schelter zum Notvorstand für ein paar Monate berufen in der Zeit wo man über die Waldeslust berät und darüber, wie man ein Kreditverhältnis, das zwar vollkommen abgesichert ist, dass aber wahrscheinlich den Kapitaldienst nicht mehr aufbringt, mit einem riesigen Geschenk an den Kunden los werden will? Warum holt man sich dazu einen neuen und unbedarften Vorstand aus dem zweiten Glied einer Sparkasse aus einem anderen Bundesland? Ist diese Aktion nicht nur ein Verzicht auf gesicherte Vermögenswerte der Bank, sondern gar eine Nötigung eines zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden und eines zweiten Mannes in der Vorstandsetage? Ist dies geneigt den Aufsichtsratsvorsitzenden zu knebeln und den neuen Vorstand abhängig zu machen und bei ihm auch den Deckel auf die Vergangenheit zu stülpen?
Herzog – Herzog – Herzog und noch ein Raimund Grothoff, beigemengt mit Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach und ganz viel Genossenschaftsverband Bayern bis hin zu Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger, pikanterweise gespickt mit Unterschriften von zweitem Verbandsvorstand Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle auf den Bilanzbestätigungsvermerken zu den Einzelwertberichtigungen die nicht mehr durchgebucht werden konnten. Weit ab von der Zentrale in München, aber immer in Reichweite. Hat sich auch da jeder gegen jeden abgesichert? Hat nun sogar noch der Sicherungsfonds des BVR erkannt, wie fatal es für das Prüfungsmonopol aller genossenschaftlichen Verbände sein könnte, wenn man über den bayerischen Verband und seine Machenschaften gezwungen würde, auch die Funktionstrennung zwischen Prüfungen und Interessenvertretung bei den Kreditgenossenschaften einführen zu müssen? Wer würde dann noch die Reichtümer und Pfründe der Verbände sichern? Wer würde dann die Mitglieder der Verbände, die Genossenschaften, davon abhalten das zusammengeraffte Vermögen, die unglaublichen und geheim gehaltenen Sondervermögen Pensionsstöcke bei den Verbänden zu überprüfen und zurück zu fordern?
Nr. 3348
Regelmäßiger Leser
18. Mai 2008, 21:56 Uhr
Betreff: Wo steht denn das mit der Entlohnung von Frau Heger und Frau GreinerWie war denn das noch mal, ich hab heute das Gästebuch durchsucht, weil irgendwo war es doch gestanden, dass Manfred Heger seiner Frau bei der Bank eine Job bezahlt hat, obwohl die gar nicht anwesend war und auch die Frau (oder Tochter) des ehemaligen Aufsichtsrates Greiner so bedient worden ist. Wann wurde das hier geschrieben? Wäre dankbar für einen zeitlichen Hinweis.
Beim Suchen bin ich aber dann auf die Versicherungsagentur von Renate Heger gestoßen, wie in Eintrag Nr. 1717 dazu berichtet wurde über die Seite Heger-Clan (= Link) und schon vorher in Eintrag Nr. 338. Bis zu 1717 bin ich vom Beginn her gekommen. Das Gästebuch ist ein wahnsinnig spannendes Buch inzwischen.
Nr. 3347
Leser
18. Mai 2008, 20:41 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzWird der Wunsiedeler Kreis so langsam aber sicher zu einem zahnlosen und demenzen
Haustieger? Wo bleibt der Biss?
Nr. 3346
Wissender
18. Mai 2008, 16:43 Uhr
Betreff: Das ist die Berichtspflicht des Vorstandes und AufsichtsratesVorstand und Aufsichtsrat haben die Pflicht die Mitglieder und Vertreter über wichtige Vorgänge und Tatsachen der Genossenschaft zu informieren. Das Bilanzierungsmöglichkeiten mit Verrechnungen wahr genommen werden kann somit nur gegenüber Außenstehenden gelten. Niemand will aber doch die Mitglieder und Vertreter als Außenstehende betrachten. Gerade in so einer Situation, wie sich die VR-Bank Marktredwitz befindet haben die Mitglieder ein erhöhtes Informationsinteresse. Auch bestimmen die Mitglieder und Vertreter über ein Antragsrecht nach Gesetz und Satzung über den Berichtsumfang zum Prüfungsbericht.
So ist der gesamte Jahresabschluss Bestandteil des Prüfungsberichtes. Die Auswertung Erfolgsübersicht und Neutrales Ergebnis und Bilanzgewinn (= Link) sind mit Anlage 4b und 4c zum Prüfungsbericht bezeichnet. Hier werden die Verrechnungen in der GuV eines Jahresabschlusse in ordentliches Ergebnis (Betriebsergebnis) und neutrales Ergebnis, also außerordentlich oder periodenfremd getrennt und die Aufwands- und Ertragspositionen klar getrennt und mit dem Verbandsdurchschnitt gegenüber gestellt. Die Berichtspflicht wäre also nicht oberflächlich und ungenau zur Bilanz zu berichten, sondern in den Positionen dieser elementar wichtigen Auswertungen. Auf der zweiten Seite unter Bilanzgewinn wird damit auch aufgezeigt, welche Mittel über die Dividendenzahlungen benötigt und gebunden werden und ob hierfür auch bilanzielle Vorsorgemittel verwendet werden müssen. Für die VR-Bank Marktredwitz wäre erkennbar, ob die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, zu größten Teil über den Steuerrückfluss aus dem letzten Bilanzjahr gebildet, wieder verbraten werden mussten.
Über diese beiden statistischen Auswertungen ist der bilanzielle Erfolg, oder Misserfolg, der Bankverantwortlichen am genauesten abzulesen. Hierüber wird in aller Regel nur berichtet, wenn man sich selber loben will. Im umgekehrten Fall werden die Werte meist verschwiegen. Wer es größer haben will, der klicke bitte auf die Statistiken des GVB zum Jahresabschluss 2007 (= Link) und gehe auf die Seiten 11 und 12.
Nr. 3345
Nachdenkenswert
18. Mai 2008, 14:58 Uhr
Betreff: Der Eintrag Nr. 142 im Münchener Gästebuch vom 14. MaiGenosse/ Zweigstellenleiter; Betreff: Zur Kenntnisnahme
Natürlich ist im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung allerlei geregelt. Aber wer kümmert sich ggf. darum, daß alles nach rechten Dingen zugeht?
Da gibt zum einen die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat, General-/Vertreterversammlung.
Zum Vorstand: der hat natürlich die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen, aber wer achtet denn darauf, daß er das auch macht. Der Aufsichtsrat, der ihn bestellt hat - unterstützt durch den ("neutralen") Verband - und im Prinzip jedes Mitglied.
Nur wer ist denn im Aufsichtsrat tätig? Sind das unabhängige, sachverständige Mitglieder oder besteht zwischen dem Aufsichtsrat nicht wie bei der hiesigen VR-Bank ein unglückliches Beziehungsgeflecht, das eine wirksame Aufsicht verhindert?
Warum wird jemand überhaupt Aufsichtsrat? Am Verdienst kann es nicht liegen, denn anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften ähnlicher Größe bekommen die AR-Mitglieder in keinster Weise eine angemessene Vergütung für Ihre Tätigkeit. Wer wird dann also Aufsichtsrat? Zum Teil ist es sicherlich das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Bank - sowohl als Auftraggeber (z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte und Notare) als auch als gute Kunden (mit hohen Umsätzen und / oder Einlagen / Krediten). Auch wenn es offiziell nicht so erscheint, sind teilweise deswegen sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte von dem Wohlverhalten des jeweils anderen abhängig. Eine Interessenvertretung der Mitglieder und Kunden ist damit kaum zu verbinden. Dies zeigt, sich auch an dem erfolglosen Bemühen der Interessengemeinschaft München über den Aufsichtsrat Auskunft vom Vorstand zu erhalten.
Der höchste Souverän der Genossenschaft ist in der Regel leider die Vertreterversammlung. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Mitglieder reduzieren sich folglich auf die alle paar Jahre stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung. Doch können die Mitglieder dann auch ihr passives Wahlrecht wahrnehmen und sich wählen lassen? Regelmäßig ist das zu verneinen, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß man sich selbst auch aufstellen lassen kann. Die Aufstellung der Wahlliste erfolgt zwar formal durch den Wahlausschuß, in dem die Mitglieder (in der Regel aber nur "Vertreter") zwar die Mehrheit haben, aber wo die Verwaltung (Vorstand) doch massiv eingreifen kann. Schließlich organisiert sie letztlich die Wahl und führt diese durch. Haben Sie schon mal gehört, daß es mehr Kandidaten als Plätze gegeben hat? Wie ist dann verfahren worden bei der Reihenfolge der Liste?
Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit einer eigenen Liste. Aber alleine schon wegen der Kosten, dessen Erstattung durch die Genossenschaft eigentlich aus Gleichheitsgründen erfolgen müßte, kann es zu Verzögerungen kommen. Schon die Herausgaben der Mitgliederliste läßt sich so manche Genossenschaftsverwaltung bezahlen (zur Abschreckung!). Diese Liste kommt dann u.U. nicht etwa alphabetisch nach Familiennamen sortiert oder als Datei, sondern nur als Ausdruck nach Mitgliedsnummer sortiert und ohne die Grundangaben, die die Genossenschaft zu erheben hat (wie lange jemand dabei ist, wieviele Anteile er hat). Sie meinen, daß sei doch eine Selbstverständlichkeit? So ist die genossenschaftsrechtliche Praxis leider auch anders.
Es darf eben keine unliebsame und möglicher Weise fachkundige Konkurrenz zum bestehenden System aufgebaut werden, die möglicher Weise in die Gremien einzieht und dort Dinge sieht, die für die anderen Beteiligten böse Folgen haben könnte. Alles soll schön unter der Decke bleiben, damit auch weiterhin Geschäfte zwischen den AR-Mitgliedern und der Genossenschaft laufen können, damit auch weiterhin utopische Abfindungen aus dem Vermögen der Genossenschaft an unfähige Vorstände gezahlt werden unter Verzicht jeglicher Ansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.
Im gesamten Wirtschaftleben wird mehr und mehr Transparenz zum Wohle der Miteigentümer eingeführt, nur die Genossenschaft bleibt geschlossen und gibt sich stattdessen eine Satzung, die es erlaubt, auf kritische Fragen (aus Sicht des Vorstands und des AR) nicht zu antworten.
Die Rolle des Verbandes ist dabei eine ganz besonders schlimme. Regelmäßig steht in den "Mustersatzungen des Verbandes"!!!, die regelmäßig von den Genossenschaftsbanken übernommen werden, daß der Verband in jeder Vertreterversammlung dabei sein kann und zu allen! Punkten etwas sagen kann. Da haben die Mitglieder bei Vorliegen einer Vertreterversammlung weniger Rechte als ein Prüfverband. Das ist schon sehr erstaunlich.
Noch erstaunlicher ist, daß in allen Bereichen der Wirtschaft der Wettbewerb als etwas förderliches angesehen wird. Nicht so im Genossenschaftswesen. Hier gibt es ein Prüfmonopol der Verbände. Damit begeben sich alle Genossenschaften zwangsweise in die Kontrolle der Verbände, denn den Verband wird man ja nie los. Wie man durch zahlreiche Beispiele auf dieser Homepage sehen kann, sind es die Damen und Herren des Verbandes, die eine wichtige eigenen Rolle spielen, statt sich ausschließlich um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitglieder zu kümmern.
Was der Verband von Mitglieder und Kunden der Banken hält, hat sich ja sehr schön an dem Beispiel der fehlerhaften Wertstellungen gezeigt. Nicht etwa ein Nachbesserung von sich aus sollte erfolgen, sondern ein Abwehren aller Ansprüche so gut wie möglich, um in die Verjährung zu kommen. - Auch der Fall der verschwundenen Maschinen passt ins Bild. Die Prüfer wissen davon, lassen aber zum Wohle des Systems den kleinen Kunden am ausgestreckten Arm zappeln, bis er hoffentlich irgendwann Ruhe gibt.
Warum machen so wenige Mitglieder aktiv in Ihrer Genossenschaftsbank mit? Zum einen liegt das am geringen finanziellen Interesse. Bei nur einem Anteil spielt ein Engagement keine große Rolle. Denn es kann mühsam sein, sich die verweigerten Informationen zu besorgen oder Vorstand und Aufsichtsrat zu kritisieren. Zum anderen bestehen teilweise finanzielle Abhängigkeiten, die einen dann davon absehen lassen. Und schließlich besteht regelmäßig noch der (Irr-)Glaube, daß "die da oben" schon alles richtig machen. Dafür stehe ja auch der sich selbst als Sachwalter der Mitglieder gebende "unabhängige" Prüfverband. Daß dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Beispiele auf dieser Homepage.
- offensichtliche Mängel in der Geschäftsführung des Vorstands werden der Vertreterversammlung nicht verdeutlicht. Stattdessen wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung testiert.
- als Nachfolger im Vorstand wird nicht der beste Kandidat genommen, sondern ein Ex-Prüfer, der vorher gerade die Prüfungsfehler mit zu verantworten hatte.
- da werden Entwürfe von Dienstaufhebungsverträgen mitgebracht, die wegen des Verzichts auf einen Regress kaum im Interesse der Mitlieder sein können.
- da werden Forderungen nicht wertberichtigt, weil es die Bilanz nicht hergab!!!
- da werden eben keine Anzeigen erstattet, damit der neue Vorstand noch einen Co-Vorstand hat, bis er selbst fest im Sattel sitzt.
Und zum Schluß der Hinweis - "Wo kein Kläger, da kein Richter". Darauf baut die VR Bank Marktredwitz ganz stark. Alles soll im Dunklen bleiben, alles wird weggemauschelt. Da die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, kann es nur noch Jahre dauern, bis der Bereich juristisch abgearbeitet sein wird. Finanziell hat die desaströse Politik schon zu einen Namenswechsel geführt. Aber alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser und die Konkurrenz im Bankgeschäft ist beinhart und hat schon zu weiteren Problemen bei der VR-Bank geführt. Die Kunden und (Ex-) Mitglieder haben schon mit Ihren Füßen abgestimmt und werden dies weiter tun. Nur ein neuer Name reicht da wie gesagt nicht.
Gut, daß es dieses Gästebuch gibt, denn so konnte schon so machen Verfehlung aufgedeckt werden, die sonst niemals ans Licht gekommen wäre.
Also, weiter so und weiter veröffentlichen, Ihr Zweigstellenleiter der VR-Bank München Land
Nr. 3344
Aus dem genossenschaftlichen Umkreis
18. Mai 2008, 11:22 Uhr
Betreff: Zu Herrn Heidel in Eintrag Nr. 3564Genauso verwunderlich wie die Einstellung von Johannes Herzog mit dem nahtlosen Übergang vom Prüfer zu Vorstand gewesen war, genauso darf man sich über die Einstellung von Uwe Heidel wundern. Bei so einer Risikolage braucht es auf der Position einen Mann, der fähig ist ein Sanierer mit Erfahrung im Genossenschaftswesen zu sein. Das konnte Herr Heidel der vorher lediglich Abteilungs- oder Marktbereichsleiter einer Sparkasse im Südwesten von Baden-Württemberg war, niemals erfüllen. Wer wie Johannes Herzog Reinhold Wolf und Karl Krämer im Amt belässt, trotzdem was man über Flex inzwischen erfahren hat, wo ein korrekter Vorstand sofort hätte eingreifen müssen, wer seinen Kollegen 300 Seiten Überziehungslisten monatlich nur gegenzeichnet und selbst dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird, dem geht es doch nicht um Recht und Ordnung. Wer sich wie Johannes Herzog bei Vorständen unterhakt, die eine Risikolage wie sie auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt wurde, heraufbeschworen und zu verantworten haben, der kann die beiden Mitvorstände als ehemaliger Prüfer doch noch als Marionette fürs das Vieraugenprinzip nach dem KWG betrachten. Das belegt doch auch, dass man Karl Krämer schon im folgenden Frühjahr als nicht mehr vertretbaren Vorstand unter Anwesenheit der Verbandsleute abservierte.
Uwe Heidel dürfte nicht verwandtschaftlich im Bezug stehen. Dieser unbedarfte Mann, der sich freute Bankvorstand zu werden, wurde mit der Zustimmung zum Forderungsverzicht nur wenige Wochen nach seinem Antritt sofort angekettet. Einem erfahrenen Vorstand wäre das nicht passiert. Diese Zustimmung könnte der erste Akt der Nötigung für seine Person durch Johannes Herzog gewesen sein, wo man wahrscheinlich auch noch den Notvorstand Werner Schelter angekettet haben dürfte. Wenn Johannes Herzog gehen muss, dann könnte auch die Karriere des Herrn Heidel schlagartig beendet sein, denn er wäre voll mit in der Verpflichtung für die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link). Ansonsten müsste er nach § 34 GenG seine Unschuld beweisen und nachweisen, dass es eine eigenmächtige Handlung von Reinhold Wolf und Johannes Herzog gewesen wäre. Dafür hat er aber die Zeit versäumt inzwischen dagegen einzuschreiten.
Verstrickungen, Verkettungen, Intrigen, dass dürfte das Spiel bei der VR-Bank Marktredwitz seit Jahren sein, dass man auf dem Rücken der Mitglieder und der geschundenen Kunden über die unfassbaren Kreditverluste unter Missachtung der grundlegendsten und gesetzlich geforderten organisatorischen Regeln betreibt. Um die Mitverantwortung der Prüfungsverbände zu verdecken, dafür werden nun die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds zusätzlich zur Kasse gebeten. Das die Zeiten für die Kreditgenossenschaften am Markt noch viel schwerer werden, das zeigen die Jahresabschlussrundschrieben auch mit den Prognosewerten für das laufende Jahr klar und deutlich auf. Es ist im Grunde ein Überlebenskampf der hemmenden und überholten Struktur, die nur die Macht und Einflussnahme der Verbände sichert.
Nr. 3343
leser
17. Mai 2008, 20:54 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzHallo Webmaster,
weshalb wurde Herr Heidel eigentlich als Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eingestellt?
Gab es von möglichen anderen Bewerbern keinen Kanditaten, der offensichtlich besser qualifiziert war? Wollte man bewußt einen Vorstand der nach seinem Eintritt in diese Katastrophenbank von vornherein still ist? Bestehen seitens Herrn Heidel vielleicht verwandtschaftliche Beziehungen zum Aufsichtsrat der Bank oder zu Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern? Was steckt dahinter? Langsam habe ich das unbestimmte Gefühl, daß sich auf Grund der Aktivitäten des Wunsiedeler Kreises die Schlingen um die Hälse von einfachen und bedeutungslosen Straftätern in den Kreisen der Bank, des GVB immer enger ziehen. Trotz aller Wirren bin ich überzeugt, Recht wird Recht bleiben und die Sonne bringt es an den Tag.
Nr. 3342
Wissender
15. Mai 2008, 14:30 Uhr
Betreff: Wo bleibt den die Kurzbilanz der VR-Bank, dem Verband sind die Zahlen gemeldetWie sieht es denn aus bei der VR-Bank in Marktredwitz mit der Bilanz 2007? An was tüfteln denn die Herren Herzog und Heidel und die Prüfer noch, muss man den Stichtag abwarten, den man den Kunden zur Übertragung nach Plauen eingeräumt hat? Wo gruppiert sich die VR-Bank ein, bestimmt nicht in die Kategorie der 10 % der Besten im Land, vielleicht schon eher bei den 2 % Schlechtesten, wenn man man solche Klimmzüge machen muss, wie mit dem Vertrag mit der Volksbank Vogtland unter vereinbarter Wahrung von Stillschweigen über den Inhalt.
Gehört die VR-Bank noch nicht zu den berichtenden Banken wie es in den Rundschreiben in Eintrag Nr. 3562 heißt? Weiter so, wie es dort heißt oder doch Umkehr und Besinnung in der Kraußoldstraße? Wie soll die Bank denn auf die Füße kommen wenn die durchschnittlichen Ergebnisse in Bayern im Jahr 2008 noch weiter abfallen wie an verschiedenen Stellen aufgezeigt wird?
Nr. 3341
Aus dem inneren Kreis
15. Mai 2008, 13:22 Uhr
Betreff: Die neuesten Zahlen aus der OrganisationLang hat es gedauert, aber nun liegen die Statistikzahlen aus dem Jahr 2007 vor:
Rundschreiben zu den Statistikwerten der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..
Text-Anlage zum Rundschreiben hier klicken..
Statistikwerte 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..
Grafiken zu den Statistikwerten 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..
Weiter so!
Nr. 3340
Nicht ganz dumm
15. Mai 2008, 08:59 Uhr
Betreff: Johannes Herzog, mitten drin, statt nur dabeiAls Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) mit der Mitteilung, „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannt als auch unbekannt. Der Vertrag sollte noch mal gelesen werden“ und damit sagen wollte, ihr könnt mir gar nichts anhaben, da hat er wohl einen der fatalsten Fehler im geplanten Drehbuch bei der VR-Bank Marktredwitz gemacht. Denn der Vertrag sollte nicht noch mal gelesen werden, er sollte für alle Zeiten hinter den verschlossenen Türen, hinter dicksten Tresortüren, in der Kraußoldstrasse verschwinden. Nicht nur den Mitglieder sollte der Inhalt verborgen bleiben, auch die Aufsichtsräte selber wollten laut ihrem eigenen Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) vom Inhalt gar nichts erfahren, so brandheiß dürfte das Thema gewesen sein. Peinlichst wurde vermieden zu protokollieren was in den Vertrag geschrieben wurde. Horst Pausch gibt bekannt, dass ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde, der Aufsichtsrat stimmt dem Vertragsabschluss zu. Kein Wort einer Information oder Beratung über den Inhalt. Haben die Aufsichtsräte den genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, wie es der Staatsanwaltschaft der Zeitung im November letzten Jahres gegenüber formulierte, in gleicher Form zugestimmt?
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) schreibt doch eindeutig in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Aber was waren denn die bekannten Ansprüche auf die Horst Pausch mit dem Aufhebungsvertrag verzichtet hat, was waren die unbekannten? Im Grunde genommen gab es doch gar keine unbekannten Ansprüche. Denn der gleiche Paragraph schreibt in Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Und der Vorstand ist dafür beweispflichtig dass es nicht so ist. Warum hat Horst Pausch Manfred Heger diese Beweispflicht erlassen? Oder besser gesagt, wer hat diesen Vertrag auf den Tisch gelegt? Ohne rechtliche Beratung!!!??? Johannes Herzog und auch Raimund Grothoff mitten drin, statt nur dabei?
Horst Pausch hat mit seiner Unterschrift die gesamte Verantwortung auf sich geladen. Warum hat das die Revision des Genossenschaftsverbandes nicht aufgegriffen? Weil man selbst Strippenzieher und Initiator war, was könnte es sonst anderes sein? Eigentlich gibt es keinen Cent, der in den Bereich unbekannte Ansprüche gehen könnte, zumindest nicht bei den Kreditverlusten. Es dürfte alles bekannt sein, bekannt über die Jahresabschlüsse der Bank, über die Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes, im Groben zusammengefasst über eine Anlage zu einem Versammlungsprotokoll als Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Hier wird verdeutlicht auf welche bekannten Ansprüche Horst Pausch gegenüber Manfred Heger verzichtet hat. Hier und über die in Interessant (= Link) aufgelisteten fortwährenden Abschreibungsbeträge. Vielleicht durch die Prüfer Herzog und Grothoff dazu genötigt, genötigt zum Rücktritt zwei Tage nach der Versammlung vom 14. Oktober 2004 mit der fadenscheinigsten Ausrede, die man über die Zeitung mit der Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) verbreitete, weil man keinen Anstand und keinen Mut hatte, das am Abend der Versammlung zu sagen. Da stellte sich Horst Pausch sogar noch wegen einer Aufforderung aus der Versammlung vor. Dass das nicht mehr nötig gewesen wäre, traute er sich gar nicht zu sagen.
Und die Geschichte mit der Übernahme der Handlung durch Verbandsleute dürfte sich mit Karl Krämer am 22. Mai 2006, einen Montagmorgen um 08.30 Uhr, wiederholt haben. Auch das Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer (= Link) dürfte klar und deutlich zeigen, dass im Hintergrund Johannes Herzog in der Woche als Karl Krämer mit den Bankkunden übers Mittelmeer schipperte emsig tätig war, die Sitzung dann vom Revisionsdirektor Krause geleitet worden sein dürfte und Raimund Grothoff trotz seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der GenoConsult zu der Zeit, einer Tochter des Verbandes, dringendst mit anwesend sein musste. Ist es daher jetzt notwendig, dass der Bundesverband über den Sicherungsfonds dem bayerischen Verband beispringt, weil der Skandal in Marktredwitz unermesslich wäre, müsste man die Schränke öffnen? Ansprüche verjähren in fünf Jahren und die Ansprüche gegen Aufsichtsräte in § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) gelten ja analog denen der Vorstände und so wird es auch mit § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) so sein. Auch da steht im letzten Absatz, die Haftung kann durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Doch die moralische Verantwortung vergeht nicht, auch die nicht über übelste Fusionsgutachten, wo man die katastrophale Risikolage verschwiegen hatte und auch die der schlimmsten Bilanztestate nicht. Es zeigt nur zu was man fähig und bereit ist, wenn man die gesetzliche Prüfung und die Verbandsinteressen in einer Hand bündelt.
Nr. 3339
Cronelia
15. Mai 2008, 03:56 Uhr
Betreff: Banken ,das ganz alltägliche AbkassierenMai 2008
Viele Kunden haben es noch, „das gewisse Urvertrauen“ zu ihrer Bank, stellt Bankenkritiker fest. Aber das sollten sie mal lieber schleunigst ablegen. Dies meint zumindest der Anwalt, der schon gegen viele Banken vor Gericht gezogen ist. Denn mit Treu und Glauben hat das Geschäft mit Konto und Kredit nur noch wenig zu tun.
Oder wie sonst sollte man nennen, was viele Banken mit ihren Kunden treiben? Sie schließen mit ihnen Verträge über Zinssätze - die sie in Wirklichkeit gar nicht berechnen. Sie schreiben Geld zu spät auf Konten gut, um erst ein paar Tage Überziehungszinsen zu kassieren. Und sie erheben immer öfter üppige „Entgelte“, obwohl etliche Gerichtsurteile ihnen das längst verbieten. Wie sollte man so ein Geschäftsgebaren nennen, „Kalkulierter Rechtsbruch“? „Banken begehen einen kalkulierten Rechtsbruch“ so sagt es ein Rechtsanwalt. Weil die Kreditinstitute wahre Meister darin sind, sich über Urteile hinwegzusetzen, die Deutschlands höchste Gerichte seit Jahren im Sinne der Verbraucher fällen. Beispiele gefällig?
Vor Jahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken kein Entgelt dafür verlangen dürfen, wenn sie Lastschriften ablehnen, weil ein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Damit handele die Bank aus Eigeninteresse. Sie müsse ja fürchten, das Geld nicht zurückzubekommen. Eine Leistung, für die der Kunde bezahlen müsse, sei das nicht, befand der BGH. Und was taten die Banken? Es kostet immer Sie strichen das „Rücklastschrift-Entgelt“ aus den Geschäftsbedingungen und erhoben fortan ein „Benachrichtigungsentgelt“. Dafür, dass sie Schreiben verschicken, in denen sie den Kunden über zurückgegebene Lastschriften informieren. Auch die Klausel kippte der BGH: Die Benachrichtigung der Kunden sei eine Pflicht der Banken. Extragebühren dürfe das nicht kosten. Also erfanden die Banken den „Schadensersatz“ für Rücklastschriften. Inzwischen kippte der BGH auch den. Doch viele Banken kassieren ihn trotzdem.
Zum Thema Konsumenten sollen ihre „Scoring-Werte“ bei der Schufa überprüfen können, Kreditkarte mit Schuldenfalle, Banken gehen mit hohen Sonderzinsen auf Kundenfang, mehr Schutz für Kreditnehmer, Banken: Das ganz alltägliche Abkassieren.
Es ist nur ein Beispiel von vielen. Kontoprüfer durchforsten seit Jahren die Preis-, Leistungsverzeichnisse von Banken, in denen Klauseln stecken, in denen Banken sich selbst Entgelte zusichern, die Gerichte längst für unzulässig erklärt haben. Volksbanken- und Raiffeisenbanken fallen negativ auf „Die setzen sich einfach darüber hinweg.“ Auch wenn es oft nur ein paar Euro sind, die dem Kunden dabei abgezogen werden: Immer öfter und auch immer üppiger kassieren Banken mit Entgelten ab. So berechnen manche Banken schon mal 200 bis 250 Euro für „Sonderleistungen“, ohne die näher zu beziffern. Über eine Dauer von 10 bis 20 Jahren gehen dem Konto so vier- bis fünfstellige Eurobeträge flöten. Warum lassen sich Kunden das gefallen? Weil sie oft nicht jeden Kleinstbetrag nachprüfen. Oder zu vertrauensselig sind: „Wenn der Hausbanker sagt: Das geht schon in Ordnung Herr xY", dann glauben sie dem. Es sind übrigens sehr oft die Volks- und Raiffeisenbanken, die dieses Vertrauen besonders ausnutzen. Bei den Privatbanken findet man viel seltener unzulässige Klauseln. „Und bei einer Bank haben wir sogar noch gar keine gefunden: bei der Deutschen Bank.“
Banken umgehen auch EU-Regeln. Es geht aber nicht nur um unzulässige Gebühren. Auch andere Verbote umgehen Banken trickreich. Das Verbot der Kick-Back-Zahlungen etwa, das seit 2007 EU-weit gilt. Danach dürfen Banken keine Rückflüsse aus Ausgabeaufschlägen mehr erhalten, die sie bisher als versteckte Provisionen von Fondsgesellschaften bekamen. Dumm nur: Die EU-Regelung ließ eine Ausnahme zu. Wenn die Rückzahlungen dazu beitrügen, die Infrastruktur der Bank zu verbessern, seien sie weiterhin erlaubt, heißt es. Darum verteilen Banken nun Merkzettel, auf denen sinngemäß steht: Wir bekommen diese Zahlungen, weil wir nur so in der Lage sind, die Ausführung der Geschäfte zu gewährleisten. Das halten Bankenkritiker für „nichts anderes als eine vorgeschobene Ausrede: Deshalb bekommt der Kunde keinen besseren Service und erst recht kein Glas Champagner zum Abschluss.“ Aber die Bank bekommt weiterhin viel Geld. Uralte Tricks funktionieren immer noch. Der häufigste Trick aber, mit dem sich Kontoprüfer herumschlagen, sind die Wertstellung und die Zinsanpassung: Wird Geld bar aufs Konto eingezahlt oder überwiesen, muss es schnellstmöglich gutgeschrieben werden. Auch darauf pochen Gerichte. Doch bei rund jeder dritten Buchung arbeiten Banken erst noch ein paar Tage mit dem Kundengeld. Denn gleichzeitig rutscht der Kunde oft in den Überziehungszins. Noch mehr Geld geht den Verbrauchern bei Zinsgeschäften und Krediten verloren. Denn Banken rechnen gern falsche Zinssätze ab: Kreditkunden haben Verträge in der Hand, in denen ihnen die Bank einen Zinssatz von sagen wir 10 Prozent zusichert. Doch sie berechnet in Wahrheit 11 bis 11,5 Prozent. Ohne mit der Wimper zu zucken. Sie muss es nicht einmal erklären, „denn ohne technische Hilfe und Gutachter merken sie das nicht.
Banken: Das ganz alltägliche Abkassieren. Je nach Kredithöhe zahlen Kunden so mehrere tausend Euro pro Jahr drauf. Die Bank aber wirbt mit ihren niedrigen Zinsen. Selbst diejenigen, die den Banken auf die Schliche kommen, beschweren sich meist nicht: „Weil sie oft Angst haben, dass ihnen die Bank den Kredit ganz kündigt.“ So bleibt für die Gerichte noch viel zu tun, wenn sie wollen, dass die Banken ihren Kunden endlich wieder treu sind, damit die den Glauben nicht ganz verlieren.
Was Bankkunden selbst tun können: Liste besorgen: Fragen Sie in Ihrer Bankfiliale nach dem vollständigen Preis-Leistungs-Verzeichnis. Nur damit können Sie die Konditionen von Banken wirklich vergleichen. Kunden haben Anspruch auf die Herausgabe der Liste. „Potenzielle“ Kunden auch. Denen händigen Banken die Listen aber oft ungern aus.
Nicht abwimmeln lassen: Oft antworten Bankmitarbeiter, die Liste sei „gerade nicht zur Hand“, „beim Chef“ oder „zu umfangreich“. Im Gegenzug bieten sie an: „Was wollen Sie denn genau wissen? Ich gucke das gern nach.“ Bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf der Liste.
Verwechslungsgefahr: Vorsicht, das Preis-Leistungs-Verzeichnis ist nicht der Preisaushang. Der liegt meist offen aus. Er listet aber nur einen Bruchteil der Entgelte auf. Meist nur die gängigsten.
Im Netz nachsehen: Einige Privatbanken haben ihre Preisverzeichnisse ins Internet gestellt.
Entgelt zurückfordern: Zudem halten Verbraucherzentralen Musterbriefe bereit, mit denen Kunden ihr Geld zurückfordern können.
Nr. 3338
Susanne
14. Mai 2008, 10:12 Uhr
Betreff: Wie lange müssen wir uns noch belügen lassen?Vieles dreht sich bei der VR-Bank Marktredwitz darum, wie man Manfred Heger und seinen bei unfähigen Marionetten Wolf und Krämer eine Bank mit 1 Milliarde DM in die Hand geben konnte, wie es im Link im Eintrag Nr. 3553 nachzulesen ist, und der Verband das wieder versuchte zu reparieren. Man hat es versucht zu reparieren, indem man die Mitglieder schamlos belogen hat und sich selbst mit den unsaubersten Beschlüssen aus der Affäre ziehen wollte. Der Genossenschaftsverband hat sich wahrscheinlich dazu hergegeben bei der VR-Bank Marktredwitz das Risiko nicht einzudämmen, sonder auch noch hoch zu halten, in dem man der Bank künstlich des bilanzielle Eigenkapital erhalten hat, dadurch, dass man die Verluste im Kreditgeschäft über Jahre verschoben hat und die notwendigen Einzelwertberichtigungen nur in der Höhe durchführte, wie es die jährlichen Einnahmen unter Zuhilfenahme der stillen Reserven erlaubt haben.
Der Preis dafür war wahrscheinlich, dass man die Verstöße von Manfred Heger und seinen Kollegen nicht öffentlich machen durfte, und dass man sie mit ungesetzlichen Aufhebungsverträgen aus der Schusslinie nehmen musste und ihnen Jahresgehälter mitgeben musste und mit großer Sicherheit auch noch die Altersversorgung, die vorher großzügigst schon in Phasen absoluter Erfolglosigkeit auch noch gewährt wurde. Die Unterlagen der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 lesen sich wie ein Lügenmärchen. In einem langen Beitrag mit 8 lang und breit erklärten Folien wollte man den Vertretern einen Schaden von 1,12 Mio. € auftischen. Das man dabei aber nur die Überziehungen und einen fiktiven Betrag aus dem Versäumen der Insolvenz in Slowenien nannte, dass hat keiner gesagt. Die Frage des Vertreter laut dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link): „woher kommt Schadenshöhe von 2,6 Mio. €“ belegt, dass man 60 % des tatsächlichen Ausfalles unter den Tisch fallen lassen wollte. Es belegt, dass schon die Kreditvergabe nur wenige Monate und Jahre zuvor gegen sämtliche Regelungen im Bankgeschäft verstoßen haben dürften und dass das an anderer Stelle unter Vermeidung der Diskussion auf der Versammlung gesagt wurde, wo man nicht mal weiß ob der Schaden in Wirklichkeit noch höher war. Man muss es wahrscheinlich so drastisch formulieren, die Überziehungen bei so einer Vorgeschichte, die Sache mit der Insolvenz in Slowenien, die ja das Protokoll auch schildern, muss man wahrscheinlich als Verbrechen an der Bank werten. Wer dann Aufhebungsverträge unter Ausschluss aller bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche über eine Rechtsabteilungen, (oder war es doch die Prüfungsabteilung direkt?) schreiben lässt und die Aufsichtsräte so ausschaltet, den Aufsichtsratsvorsitzenden zur wahrscheinlich eigenmächtigen Unterschrift auf dem Vertrag führt, wie es das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) stilvoll ausdrückt, der hat selbst Dreck am Stecken.
Warum taucht bei jedem Protokoll danach dieser Raimund Grothoff auf. Er und Johannes Herzog, das gesprengte Musterprüfungspaar des Genossenschaftsverbandes? Sind ihre gemeinsamen Zukunftspläne in Marktredwitz und vielleicht über eine Fusion zu einer Nachbarbank unter beider Führung inzwischen zerplatzt? Die Prüfer die Flex nicht gesehen haben wollen, die das Goldmärchen begleitet haben und wahrscheinlich da im Hintergrund Reinhold Wolf schon angewiesen hatten ja nichts mehr auszubezahlen, lange bevor man den Kunden in die Enge getrieben hat, was zu seiner Haftstrafe führte, was aber den Schaden bei der Bank unter Begleitumständen wie Schmier- und Bestechungsgelder nach Guinea noch massiv erhöhte. Den Fall, für den man sich genötigt sah die Vorstände nun im Jahr 2007 über die Vertreterversammlung befreien zu müssen.
Dieser Herr Herzog ist glaubwürdig wie eine Schlange. Was ist die Aussage aus dem Buch die hundert besten Musterreden auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 (= Link)? Kommunikation getauscht gegen Stillschweigen beim Verkauf der Ostfilialen? Kurzbilanzen im Dezember, weil man den Stil der alten Vorstände ändern wollte? Oder Hächeln von einer Katastrophe in die Nächste. Der wahrscheinliche Bilanzbetrug, beginnend mindestens mit der Fusion mit Arzberg-Selb, die einhergehende Verschleierung in allen Facetten gegenüber den mitgliedern und Vertreter, der spiegelt sich heute in der unbereinigten Situation der Bank nieder. Die Löcher sind einfach nicht zu stopfen. Unbereinigt ist in erster Linie, dass die Führung für ihr Fehlverhalten damals wie heute nicht zur Verantwortung gezogen wird. Das beginnt mit Manfred Heger und vielleicht schon über dessen Vater Rudolf über alle anderen Vorstände, über die Aufsichtsratsvorsitzende und eine gewissen Herrn Peter Träger auch bis hin zu den Prüfern und nicht zuletzt eben zu dem, der als Sieger aus dem Trümmerfeld aufstehen wollte, der über Jahre untätige Revisor Johannes Herzog, der nur seine eigenes Vorankommen im Auge hatte. Sein Thron steht aber auf einem ganz lockeren Stein auf der Spitze. Wenn eine wackelige Stütze fällt, dann droht ihm selbst zu tiefst begraben zu werden. Es ist wirklich ein Skandal, den von ihm eingefädelten Verzicht auf gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € mit Hilfe des Sicherungsfonds auf den Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder abladen zu wollen.
Nr. 3337
Susanne
13. Mai 2008, 15:33 Uhr
Betreff: Was waren die Sachen beim Boschdienst in Wunsiedel wert?Was waren die Sachen beim Boschdienst in Wunsiedel wert wie man sie abtransportiert hat. Wenn man die Bilder in Eintrag Nr. 1372 anschaut, dann mit absoluter Sicherheit nicht Schrott. Warum hat der Aufsichtsrat nicht dafür gesorgt, dass da die Verluste der Bank reduziert worden wären über einen normalen Verkauf? Warum? Hat man die Sachen der Kreditnehmer zusammen mit den Vorständen als persönliches Eigentum betrachtet? Durfte man sich in einem heimlichen Zwischenlager raus suchen was man selber brauchen konnte? Wer weiß wo der Rest hin verschwunden ist, wenn man schon ein Verschrottungsprotokoll vermieden hat? Was ist mit den Erlösen passiert? Vielleicht in Tschechien oder in Polen , wie Ex -Vorstand Wolf einst sagte? Antworten meine Herren Aufsichtsräte und auch Prüfer, die sich jetzt im Vorstandssessel befinden und Kollegen. Antworten bitte, sonst muss man das glauben, was man hinter vorgehaltener Hand erzählt. Erschrickt man in Verbandskreisen wenn man an die Sache mit dem Revisor Oskar Hess (= Link) erinnert wird? Der hat doch bei der Bank nicht nur geprüft, sondern auch seine eigenen Geschäfte gemacht. Wie viel Hunderttausende waren denn das den einzelnen Vorständen wert, die die Spekulationsgeschäfte des Revisors ohne weitere Sicherheiten zugelassen haben? Solche Vorgänge dürften ein Grund sein warum man zusammen so bunkert. Warum habt ihr Manfred Heger bei Flex bei den fünf Millionen ohne Sicherheiten mit seinem persönlichen Freund nicht gebremst? Warum konnte Heger, Wolf und Krämer Euch laut dem Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 im Gesamten mit der Risikolage anlügen und dann auch noch in dem katastrophalen Einzelfall die Unterlagen auch noch fälschen? Warum, weil Ihr alle am Schlamassel beteiligt seid? Weil Ihr es alle gar nicht verhindern wolltet, dass die Vorstände mit Stichtagsverzinsung und Wertstellungsverschiebungen vielleicht Millionen quer über alle Kunden hinweg abgesahnt haben, die aber alle durch Eure gemeinsamen Finger gerieselt sind, weil Ihr selber unfähig seid?
Ihr habt laufend die Beschlüsse zur Rücklagenentnahme abgesegnet und davon gewusst, so war es schon mit dem Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000. Ihr habt gewusst von der Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens. Ihr hattet es damals schon mit zu vertreten, aber Marth und Dittrich habt Ihr anklagen lassen und heute verkauft Ihr denen ihre geschaffenen Bankgebäude im Osten mit samt den Kunden, damit Ihr und der saubere Prüfer Herzog über die Runden kommt. Bei der VR-Bank, da kann man nicht nur dem Vorstand keine Sicherheiten anvertrauen, da steckt der Verband und der ganze Aufsichtsrat mit dahinter. Da könnte man meinen, da wartet man darauf, dass ein Kunde über die Bank kaputt geht, damit man sich zum Verteilen der Reste anstellen darf. Dem geschändeten Kunden und Mitglied wird nicht geholfen.
Nr. 3336
L.
13. Mai 2008, 12:23 Uhr
Betreff: Sind bei der VR-Bank sogar die Aufsichtsräte erpressbar?Warum ist Horst Pausch vor vier Jahren zwei Tage nach der Vertreterversammlung zurückgetreten? Warum hat er am 14. Oktober den Vertreter davon nicht gesagt, dass seine Firma Rausch und Pausch so gut läuft, dass er keine Zeit mehr hätte, wie er es in der Zeitung mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) bezeichnen wollte? Warum sind die einzigen Mitgliedervertreter in den entscheidenden Gremien, die Aufsichtsräte nicht and er Aufklärung interessiert, wo denn Einnahmen aus den Verkäufen von hochwertigen Gerätschaften und ganzen Werkzeugbeständen wie es in Eintrag Nr. 1372 zu ersehen ist, absolut nicht interessiert? Wo sind denn hier die Vorteile der Aufsichtsräte, wenn man sich seinen eigenen Kontrollpflichten entzieht und 300 Seiten monatlich an Überziehungslisten mit Beträgen in Millionenhöhe nicht dazu führen dass man sich des § 40 GenG, Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern (= Link) nicht erinnert, wenn solche Schäden und solche Risikosituationen aufgrund der bestätigten Unfähigkeit aller Vorstände geradezu schreiend auftreten?
Musste sich der Aufsichtsrat aufgrund seiner Mitschuld, seiner eigenen Verstrickungen, wie beispielweise der Steuerberater beim Flexfall, oder dessen, dass mancher vielleicht nicht nein sagte, wenn man bei ihm auch etwas ablieferte, beugen, wenn der Verband seine eigenen Vorstellungen durchdrückte, dass man wegen eines drohenden Imageverlustes doch lieber auf den Regress gegen die alten Vorstände verzichten sollte und lieber den Prüfer vor Ort, nämlich Johannes Herzog, nahtlos zum Nachfolger bestimmen sollte? Es wird immer deutlicher, dass das die wahrscheinlichste Version sein dürfte, die der Wahrheit am nächsten kommt. Und die Wahrheit scheint weder den Verbänden und Herr Herzog zu schmecken, wenn sie ans Tageslicht kommt, noch den Aufsichtsräten der VR-Bank. Und so springt nun dafür sogar der Bundesverband mit seinem Sicherungsfonds ein um alles das zu retten, nämlich die Vertuschung der Verantwortung der letzten Jahre.
Nr. 3335
Aus der Organisation
13. Mai 2008, 12:00 Uhr
Betreff: Zahlen wir über den Sicherungsfonds auch den Forderungsnachlass von 432.000 €Warum war es so dringend notwendig, dass man die alten Vorstände, Heger, Wolf und Krämer bei der VR-Bank Marktredwitz für ihre Schandtaten nicht belangt hat? Warum hat man das mit Manfred Heger im Juli und August 2004 so heimlich und wahrscheinlich sogar hinter dem Rücken des gesamten Aufsichtsrates gemacht? Ist es heute über den Sicherungsfonds wieder so dringend notwendig die Revisionsdirektoren Hilkenbach und Krause, die wahrscheinlich an den Aufhebungsverträgen von Manfred Heger und Karl Krämer schwer beteiligt waren, zusammen mit den Prüfern Grothoff und Herzog auf Kosten des Gemeinschaft der deutschen Genossenschaftsmitglieder über die Übertragung der sanierungsnotwendigen Kredite nach Plauen und einem äußerst dubiosen Verkauf der Immobilien im Osten zu stützen und zu rehabilitieren?
Hört die Ursachenforschung nach dem Statut der Sicherungseinrichtung da auf, wo Personen aus den Verbänden beteiligt sind? Gilt die Ersatzpflicht für Leute der Verbände und den Verbänden selbst an sich nicht, wenn die Ursachen der Pleiten bei den Banken in ihrer Arbeit liegen? Hat man sich vor ein paar Jahren in das Statut deswegen reinschreiben lassen, dass man auch Unsummen ausgeben darf, wenn man selber glaubt die Imagearbeit über den Sicherungsfonds erledigen zu müssen? Ist das der Freibrief für die Verbände? Lässt man lieber den Kunden in Reichenbach mit der Übertragung nach Plauen und dann vielleicht zur BAG Hamm über die Klinge springen, bevor man das Thema aufgreift, dass Johannes Herzog ohne Not bei einem Geldfluss von 1 Mio. € laut Bericht der Frankenpost vom 4. Mai 2007 (= Link), wo die Verträge mit den Lastenfreistellungen durch Reinhold Wolf und Johannes Herzog ja schon Ende Februar 2007 über die Bühne gegangen sind, wo man somit da schon zugestimmt hat, dass man die 340.000 € an der Bank vorbei laufen hat lassen, zu einem Zeitpunkt, wo man diesen Verlust nach dem § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze, Abs. (1) 4. (= Link), in jedem Fall noch in die Bilanz 2006 einarbeiten hätte müssen, wo man am 9. März notariell die restlichen Sicherheiten ohne Einschränkung freistellte? Müssen die deutschen Genossenschaftsmitglieder im Gesamten für diesen Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) wirklich aufkommen, nur weil man auf allem den Deckel drauf halten muss, weil jeder von jedem etwas weiß und damit sogar die Verbände wackeln könnten und um ihr Prüfungsmonopol, oder doch vielleicht Einflussmonopol, fürchten müssen?
Wer Manfred Heger und Karl Krämer für 100 Millionen DM aus dem Sack lässt, in dem man in der eigenen Rechts- oder Prüfungsabteilung die gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, Abs. (4), Satz 2 (= Link) verstoßenden Aufhebungsverträge ausgearbeitet hat und den dritten Vorstand als Steigbügelhalter trotz dessen Rolle mit Schmiergeld- und Bestechungsgeld bei Gold, Gold, Gold herhalten ließ und da auch nicht für die Geldwäschemeldungen sorgte, der holte doch den eigenen Mann bei 432.000 € sehr schnell aus dem Feuer und wirft die Summe in den Haufen, den niemand mehr zu durchschauen im Stande ist. Heute hat man wahrscheinlich nicht mehr die Angst, dass Manfred Heger über seine eigenen Sachen rückhaltlos plaudert, heute ist wahrscheinlich Johannes Herzog und mit ihm Raimund Grothoff und alle beteiligten Prüfer und die Revisionsdirektoren in der gleich prekären Situation, dass man es fürchten müsste, dass sie über ihre eigene Vernichtung ihrer beruflichen Existenz, ja bei Herrn Herzog wahrscheinlich sogar der privaten genauso für die Verbände gefährlich sein könnten, wenn die den Mund aufmachen. Wollen wir über die Sicherungseinrichtung es im Rahmen der Imagebereinigung bezahlen, dass man sich auf diese Weise erpressbar macht. Es geht doch um die Sicherung der Bank und ihrer Kunden und Mitglieder im Sicherungsfonds und nicht um die Sicherung der Verbände und deren Einflussnahme. Die Mitglieder bringen auch die Gelder in die Sicherungseinrichtung, die mächtigen und reichen Verbände zahlen keinen Cent dafür ein. Es darf doch nicht sein, dass die Ursachenforschung bei den Prüfern und den Verbänden halt macht.
Nr. 3334
Rentner
12. Mai 2008, 20:37 Uhr
Betreff: GenobankenDen Aufsichtsrat einer Raffeisen oder Volksbank, der seinen gesetzlichen Pflichten nach
den einschlägigen Gesetzen nachkommt, gibt es nicht. Diese "Jasager" werden vom Vor-
stand auserkoren und zur Wahl in der General- oder Vertreterversammlung vorgeschla-
gen. Diese Aufsichtsräte werden von Genossenschaftsbankvorständen einfach eingelullt und durch Annehmlichkeiten nach und nach gekauft und mundtot gemacht. Dabei werden selbst zu deren Ehegatten enge Kontakte aufgebaut, um Aufsichtsräte auszuschalten. Es gibt aus diesen Zirkeln Aufsichtsrat keine blöden Fragen oder Anmerkungen. Die Vorst-
änder der GenoBanken nutzen ihre Narrenfreiheit besonders für ihren eigenen Geldbeutl schamlos aus. Andernfalls gibt es beispielsweise keine Flugreisen mehr für die Aufsichts räte oder andere versteckte Bonbons.
Nr. 3333
Nordlicht
12. Mai 2008, 12:43 Uhr
Betreff: zu 3552: formaljuristische FolgenNatürlich ist im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung allerlei geregelt. Aber wer kümmert sich ggf. darum, daß alles nach rechten Dingen zugeht?
Da gibt zum einen die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat, General-/Vertreterversammlung.
zum Vorstand: der hat natürlich die gesetztlichen Bestimmungen zu befolgen, aber wer achtet denn darauf, daß er das auch macht. Der Aufsichtsrat, der ihn bestellt hat - unterstützt durch den ("neutralen") Verband - und im Prinzip jedes Mitglied.
Nur wer ist denn im Aufsichtsrat tätig? Sind das unabhängige, sachverständige Mitglieder oder besteht zwischen dem Aufsichtsrat nicht wie bei der hiesigen VR-Bank ein unglückliches Beziehungsgeflecht, das eine wirksame Aufsicht verhindert?
Warum wird jemand überhaupt Aufsichtsrat? Am Verdienst kann es nicht liegen, denn anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften ähnlicher Größe bekommen die AR-Mitglieder in keinster Weise eine angemessene Vergütung für Ihre Tätigkeit. Wer wird dann also Aufsichtsr? Zum Teil ist es sicherlich das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Bank - sowohl als Auftraggeber (z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte und Notare) als auch als gute Kunden (mit hohen Umsätzen und / oder Einlagen / Krediten). Auch wenn es offiziell nicht so erscheint, sind teilweise deswegen sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte von dem Wohlverhalten des jeweils anderen abhängig.
Eine Interessenvertretung der Mitglieder und Kunden ist damit kaum zu verbinden. Dies zeigt, sich auch an dem erfolglosen Bemühen von Herrn Bleil, über den Aufsichtsrat Auskunft vom Vorstand zu erhalten.
Der höchste Souverän der Genossenschaft ist in der Regel leider die Vertreterversammlung. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Mitglieder reduzieren sich folglich auf die alle paar Jahre stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung. Doch können die Mitglieder dann auch ihr passives Wahlrecht wahrnehmen und sich wählen lassen? Regelmäßig ist das zu verneinen, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß man sich selbst auch aufstellen lassen kann. Die Aufstellung der Wahlliste erfolgt zwar formal durch den Wahlausschuß, in dem die Mitglieder (in der Regel aber nur "Vertreter") zwar die Mehrheit haben, aber wo die Verwaltung (Vorstand) doch massiv eingreifen kann. Schließlich organisiert sie letztlich die Wahl und führt diese durch. Haben Sie schon mal gehört, daß es mehr Kandidaten als Plätze gegeben hat? Wie ist dann verfahren worden bei der Reihenfolge der Liste?
Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit einer eigenen Liste. Aber alleine schon wegen der Kosten, dessen Erstattung durch die Genossenschaft eigentlich aus Gleichheitsgründen erfolgen müßte, kann es zu Verzögerungen kommen. Schon die Herausgaben der Mitgliederliste läßt sich so manche Genossenschaftsverwaltung bezahlen (zur Abschreckung!). Diese Liste kommt dann u.U. nicht etwa alphabetisch nach Familiennamen sortiert oder als Datei, sondern nur als Ausdruck nach Mitgliedsnummer sortiert und ohne die Grundangaben, die die Genossenschaft zu erheben hat (wie lange jemand dabei ist, wieviele Anteile er hat). Sie meinen, daß sei doch eine Selbstverständlichkeit? So ist die genossenschaftsrechtliche Praxis leider auch anders.
Es darf eben keine unliebsame und möglicher Weise fachkundige Konkurrenz zum bestehenden System aufgebaut werden, die möglicher Weise in die Gremien einzieht und dort Dinge sieht, die für die anderen Beteiligten böse Folgen haben könnte. Alles soll schön unter der Decke bleiben, damit auch weiterhin Geschäfte zwischen den AR-Mitgliedern und der Genossenschaft laufen können, damit auch weiterhin utopische Abfindungen aus dem Vermögen der Genossenschaft an unfähige Vorstände gezahlt werden unter Verzicht jeglicher Ansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.
Im gesamten Wirtschaftleben wird mehr und mehr Transparenz zum Wohle der Miteigentümer eingeführt, nur die Genossenschaft bleibt geschlossen und gibt sich stattdessen eine Satzung, die es erlaubt, auf kritische Fragen (aus Sicht des Vorstands und des AR) nicht zu antworten.
Die Rolle des Verbandes ist dabei eine ganz besonders schlimme. Regelmäßig steht in den "Mustersatzungen des Verbandes"!!!, die regelmäßig von den Genossenschaftsbanken übernommen werden, daß der Verband in jeder Vertreterversammlung dabei sein kann und zu allen! Punkten etwas sagen kann. Da haben die Mitglieder bei Vorliegen einer Vertreterversammlung weniger Rechte als ein Prüfverband. Das ist schon sehr erstaunlich.
Noch erstaunlicher ist, daß in allen Bereichen der Wirtschaft der Wettbewerb als etwas förderliches angesehen wird. Nicht so im Genossenschaftswesen. Hier gibt es ein Prüfmonopol der Verbände. Damit begeben sich alle Genossenschaften zwangsweise in die Kontrolle der Verbände, denn den Verband wird man ja nie los.
Wie man durch zahlreiche Beispiele auf dieser Homepage sehen kann, sind es die Damen und Herren des Verbandes, die eine wichtige eigenen Rolle spielen, statt sich ausschließlich um die Einhaltung der gesetztlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitlgieder zu kümmern.
Was der Verband von Mitglieder und Kunden der Banken hält, hat sich ja sehr schön an dem Beispiel der fehlerhaften Wertstellungen gezeigt. Nicht etwa ein Nachbesserung von sich aus sollte erfolgen, sondern ein Abwehren aller Ansprüche so gut wie möglich, um in die Verjährung zu kommen. - Auch der Fall der verschwundenen Maschinen paßt ins Bild. Die Prüfer wissen davon, lassen aber zum Wohle des Systems den kleinen Kunden am ausgestreckten Arm zappeln, bis er hoffentlich irgendwann Ruhe gibt.
Warum machen so wenige Mitglieder aktiv in Ihrer Genossenschaftsbank mit? Zum einen liegt das am geringen finanziellen Interesse. Bei nur einem Anteil spielt ein Engagement keine große Rolle. Denn es kann mühsam sein, sich die verweigerten Informationen zu besorgen oder Vorstand und Aufsichtsrat zu kritisieren.
Zum anderen bestehen teilweise finanzielle Abhängigkeiten, die einen dann davon absehen lassen.
Und schließlich besteht regelmäßig noch der (Irr-)Glaube, daß "die da oben" schon alles richtig machen. Dafür stehe ja auch der sich selbst als Sachwalter der Mitglieder gebende "unabhängige" Prüfverband. Daß dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Beispiele auf dieser Homepage.
- offensichtliche Mängel in der Geschäftsführung des Vorstands werden der Vertreterversammlung nicht verdeutlicht. Stattdessen wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung testiert.
- als Nachfolger im Vorstand wird nicht der beste Kandidat genommen, sondern ein Ex-Prüfer, der vorher gerade die Prüfungsfehler mit zu verantworten hatte.
- da werden Entwürfe von Dienstaufhebungsverträgen mitgebracht, die wegen des Verzichts auf einen Regress kaum im Interesse der Mitlieder sein können.
- da werden Forderungen nicht wertberichtigt, weil es die Bilanz nicht hergab!!!
- da werden eben keine Anzeigen erstattet, damit der neue Vorstand noch einen Co-Vorstand hat, bis er selbst fest im Sattel sitzt.
Und zum Schluß der Hinweis. "Wo kein Kläger, da kein Richter" - darauf baut die VR Bank ganz stark. Alles soll im Dunklen bleiben, alles wird weggemauschelt. Da die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, ist kann es nur noch Jahre dauern, bis der Bereich juristisch abgearbeitet sein wird. Finanziell hat die desaströse Politik schon zu einen Namenswechsel geführt. Aber alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser und die Konkurrenz im Bankgeschäft ist beinhart und hat schon zu weiteren Problemen bei der VR-Bank geführt. Die Kunden und (Ex-) Mitglieder haben schon mit Ihren Füßen abgestimmt und werden dies weiter tun. Nur eIn neuer Name reicht da wie gesagt nicht.
Gut, daß es dieses Gästebuch gibt, denn so konnte schon so machen Verfehlung aufgedeckt werden, die sonst niemals ans Licht gekommen wäre.
Also, weiterso und weiter veröffentlichen
Nr. 3332
Uwe
12. Mai 2008, 12:01 Uhr
Betreff: Geschäftsmodell Lotteriespiel?Ließt sich der Kurzgeschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2006 (= Link) auf deren Homepage nicht wie ein Trauerspiel? Geschäftsentwicklung in 5 Jahren von 511 Mio. €, also einer Milliarde DM, runter auf 408 Mio. Einlagen von 413 Mio. auf 328, Kredite von 388 Mio. € auf 260 Mio., also ziemlich genau ein Drittel, wo einiges an Abschreibungen und Dramen für die betroffenen Kunden in Zigmillionenhöhe mit drin steckt. 50 Millionen € an Kreditverlusten in der letzten Dekade mindestens, wurde da das Geschäftsmodell Lotteriespiel perfekt praktiziert, wie es im Eintrag Nr. 3552 genannt wurde? Schauen wir uns den Kommentar in Eintrag Nr. 1127 an, dann muss man erkennen, dass marktoperative dynamische Vorstände ohne Einhaltung der Rahmenbedingungen, wie es Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 selbst nannte, in der Woche mindestens täglich doppelt die 10.000 € als Einsatz gesetzt haben, Geld dass sie zu verwalten hatten und nicht über das sie frei verfügen konnten. Geld auf Kosten und dem Rücken der Mitglieder der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz, Geld heute auf Kosten der früheren Mitgliedern der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, der Immobilien man jetzt in Klingenthal und Markneukirchen wahrscheinlich mit einer viel zu hohen Bewertung zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder verschachert. Bis zu den Einzahlern in den Sicherungsfonds zieht sich die Verantwortung aus diesen Jahren hin. Und für die Sorgfaltspflicht gegenüber den deutschen Genossenschaftsmitgliedern, da dürften doch ausschließlich die Prüfungsverbände verantwortlich sein.
Wer also über die letzte Bilanz eingestehen musste, dass er bei nun geringeren Abschreibungswerten kaum über die Runden kommt (1,1 Mio. waren Zuweisungen in die versteuerten Rücklagen im Eigenkapital), wer nun dokumentiert, dass er die diesjährige Bilanz nur mit dem Verkauf der Ostfilialen zu bekommt, belügt der dann die Mitglieder und die Öffentlichkeit, wenn er in der Frankenpost schreiben lässt, dass die Mitarbeiter nicht um ihren Arbeitsplatz Angst haben müssen? Die Fraßen des Herrn Herzog und seines Anhängsels Uwe Heidel und der Marionette Werner Schelter sind unerträglich. Die Werbekampagnen über Gewinnsparen, Kalenderverkauf usw. sind dürftiger als dürftig. Wo ist der Kurzbericht des Jahres 2007? Steht die Bilanz, oder ist sie immer noch in Gefahr? Wie viele Kunden wiedersprechen der Übertragung bis zum 26. Mai? Was ist dann?
Lottereispiel mit höchsten Einsatz auf dem Rücken anderer, Entlassung von Manfred Heger und Karl Krämer über dubioseste Aufhebungsverträge aus der Feder des Herrn Dr. Bauer oder seiner Mitarbeiter vom Genossenschaftsverband in München, vorgebracht und vorgelegt von Raimund Grothoff und Johannes Herzog, von Revisionsdirektoren Ulrich Hilkenbach und Franz Krause, die man vielleicht in einem Akt der Strafvereitlung und Befreiung von den Regresspflichten den Mitgliedern und den Vertretern verschwiegen hat. Unsauberste Bilanztestate am Rande der Bilanzfälschung, unterschrieben von Verbandsvorstand Gschrey, Prüfungsabteilungsleiter Eberle und von Ulrich Hilkenbach. Es mag zur Zeit göttliche Ruhe herrschen, wahrscheinlich brodelt es im Hintergrund aber ganz gewaltig. Vielleicht ist es die Ruhe vor dem Orkan.
Nr. 3331
Reader
11. Mai 2008, 18:30 Uhr
Betreff: Was mich wirklich wundertJede Gesellschaft hat eine Satzung. Das ist auch bei Genossenschaften so. Und ganz besonders ausgeprägt muss diese Satzung natürlich bei Banken in der Rechtsform einer Genossenschaft sein.
In der Satzung der Genossenschaft isr zu lesen, was die Genossenschaft darf und was nicht.
Würde z.B. der Vorstand der Genossenschaftsbank beschließen, dass die Bank jeden Mittwoch und jeden Samstag LOTTO spielt und dazu jedesmal 10.000 € aus dem Vermögen der Bank einsetzt, dann würde dies über kurz oder lang den Genossenschaftsverband und die BAFIN auf den Plan rufen und diese würden - einfach nur unter formaljuristischen Gesichtspunkten - den Mitgliedern der Genossenschaftsbank nahelegen, die Vorstände in die persönliche Haftung zu nehmen, ganz einfach deswegen, weil in der Satzung nicht genehmigt ist, dass die Genossenschaft am Lottospiel teilnimmt und die Vorstände somit Genossenschaftsvermögen vernichten.
Aber was passiert, wenn in der Satzung nicht geregelt ist, dass die Genossenschaftsbank - wie eine ausländische Heuschrecke - Forderungen einer anderen Bank aufkaufen kann.
Was ist daraus die formaljuristische Folgerung?
Nr. 3330
Beobachter
8. Mai 2008, 15:50 Uhr
Betreff: Von den Abrechnungsmanipulationen zum Verkauf der aller letzten ReservenBei der VR-Bank Marktredwitz gibt es alles und manchmal sogar noch mehr. Jedes Jahr wirbt die Genossenschaftsorganisation in Bayern wieder mit ihrem umfangreichsten Geschäftsstellennetz im Land. Die VR-Bank hat erklärt, wir schließen keine Zweigstellen, nach dem man in Hohenberg die Mitarbeiter abgezogen hat und in Brand ganz dicht gemacht hat. Nun ist die Not so groß, dass man die Ostfilialen zu Geld machen muss. Man gibt eine Flanke frei und zeigt den Mitgliedern, dass wenn man die Verträge selber gestaltet, es schon Sinn macht, dass man da Geld dafür verlangt, wenn man etwas aufgibt. Das werden sich die Mitglieder überall gerne anschauen.
Es ist ein Drama, was die Vorstände und auch die Prüfer aus dieser Bank gemacht haben. Wenn man sich die Seite vergewissert, welche Aufträge vom Gericht an den Gutachter (= Link) für die Sache mit den Wertstellungen des Gewerbekunden in Wunsiedel erteilt hat, dann sieht man wie skrupellos die Banker gegen die Kunden vorgegangen sind. Was braucht man da eine gesetzliche Prüfung, die die Rechte der Kunden ja sowieso nicht vertritt. Was dann das Gutachten (= Link) als Ergebnis erbracht, hat, muss alle Kunden dieser Bank betroffen machen. Es war ja nicht dieser eine Kunden alleine, gegen den man so rücksichtslos vorgegangen ist, es sind ja immer Buchungen in einem großen Sammler. Wenn die Versicherungen abbuchen, dann sind es doch Hunderte von Einzelbuchungen, die auch bei Hunderten von Kunden mit der falschen Wertstellung belegt sind. Oder wenn die Renten eingehen, dann sind es doch vielleicht ein Drittel aller Rentner im Landkreis, die man auf der Habenseite damit mit einem Tag an der Wertstellung betrogen hätte. Da kommen doch bei der VR-Bank wahrscheinlich pro Monat 10 bis 20 Millionen an. Da rentiert es sich schon den Tag abzuknöpfen. Also nicht nur Betrug gegen den da in Wunsiedel, sondern Betrug an Tausenden von namelosen Kunden in dem Augenblick. Und am Schalter, da wird doch auch grundsätzlich eingestellt um wie viel der Wertstellung vom Buchungstag abweicht, das wird doch nicht in 17 Zweigstellen jeden Tag neu eingegeben. Das ist doch geplanter Betrug, oder wie muss man das sehen.
Wenn man also das Ergebnis aus dem Gutachten sieht, dann muss man dass doch auf alle Kunden der Bank umlegen. Und trotzdem ist die Not so groß, dass man solche Winkelzüge machen muss, dass man zuerst von den Mitglieder in Arzberg das Eigenkapital braucht, um im Jahr 2000 über die Änderung des Kreditwesengesetzes die Kreditgrenzen beibehalten zu können und sechs Jahre später verscherbelt man das übernommene Vermögen dann gesondert und betrügt die Mitglieder damit noch mal, weil man alles durch den Kamin gejagt hat. Es ist unglaublich, und der ehemalige Prüfer ist jetzt auch noch Vorstand. Der war sogar noch so dreist und hat den Verlust noch selber hoch getrieben, in dem er heimlich mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) sich noch als Retter der Region präsentieren wollte.
Nr. 3329
Schmidtbank-Kunde
7. Mai 2008, 15:39 Uhr
Betreff: VERKAUF VON FILIALEN ?Hallo Webmaster,
ich habe eine bescheidene Frage.
Als vor einigen Jahren wir Kunden der Schmidtbank verkauft wurden, da gab es in der Frankenpost einen großen Artikel dazu. Und natürlich auch genügend Werbung.
Damals gab es sogar ein großes Inserat der Raiffeisen- und Volksbanken im Landkreis, dass Raiffeisen- oder Volksbanken und deren Kunden nicht verkauft werden können.
Ist es denn wirklich wahr, dass die jetzt auch mit dem Verkauf anfangen? Was sagen denn die Kunden dazu?
Haben die mit dem Inserat damals die Leute angelogen?
Ich hab mir ja damals überlegt zur VR-Bank zu wechseln, hab es dann aber gelassen und bin zur Sparkasse gegangen, da fühl ich mich besser aufgehoben.
Nr. 3328
Ralf
7. Mai 2008, 13:38 Uhr
Betreff: Gibt es was, wo die ihre Finger nicht hingestreckt haben?Großmächtig hat man verkünden wollen, dass man die Kunden im Vogtland zu der Vogtlandvolksbank geben wollte, aber es stellt sich doch heraus, dass man auch Kunden bei uns mit verkaufen will, die anscheinend in einer Schieflage sind. Und für so etwas sollen die Plauener auch noch Geld zahlen, dass sie das Risiko unserer VR-Bank ablösen. So eine Rechnung, die möchte doch jeder machen. Probleme los werden und dafür auch noch kassieren. Aber die Vorderen bei unserer Genossenschaftsbank haben immer wieder bewiesen, dass sie das Geld einfach nicht zusammen halten können. Einfallsreich wie sie es uns aus der Tasche gezogen haben, das waren sie zwar immer aber geblieben ist ihnen anscheinend nie was. Warum hat man denn die Sicherheiten nicht verkauft oder versteigert, die man in Wunsiedel abgeholt hat, warum sind von den Millioneneinnahmen bei den Wertstellungsbetrügereien und bei den Stichtagsverzinsungen denn nichts fürs Eigenkapital übrig geblieben. Auf die Konkurrenz hat Johannes Herzog geschimpft, dass sein Bilanzvolumen bei den Einlagen deswegen zurückgeht, weil die andern gute Zinsen zahlen und er anscheinend das gar nicht mehr kann. So trickst man uns auch noch mit den Sparverträgen aus. Da gaukelt man uns riesige Bonuszahlungen vor und dann müssen wir merken, dass der Bonus nur für das gilt, was man in dem Jahr eingezahlt hat, die Zinsen für den ganz großen Rest, die hat man dagegen fast auf Null runter gefahren, weil mehr ist das wirklich nicht. Einfach nach Laune hat man das zurück genommen, oder aus der Not, weil man kein Geld mehr hatte, sonst hätten wir bei der Bank in den letzten Jahren nicht mal die Nullrechnungen bei der Bilanz gesehen. Und jetzt wird man wieder schreien, hoffentlich ist der Anspruch auf Nachverzinsung bei dem Kunden schon verwirkt oder verjährt. Man kann es drehen oder wenden wir man will, bei der Bank probiert man jeden Beschiss am Kunden und der ehemalige Prüfer ist keinen Deut besser als die von früher.
Nr. 3327
R.
6. Mai 2008, 16:59 Uhr
Betreff: Die haben es nicht anders verdientHör mer doch bloß auf mit der Raiffeisen-Volksbank, des ändert sich doch nie. Die Vorteile raus picken und die Leute übervorteilen. Denen geht es nicht um uns Kunden und klar, lieber baut man ins Möbelhaus noch ein Palast, den man dann über viele Jahre abschreibt, aber die Leute, die man heut zu viel hat, die muß man doch raus werfen. Wo sind denn die Maschinen aus Wunsiedel? Wo sind denn die Werkzeuge und die kleinen Maschinen? Wer war denn da Abnehmer, wenn man das nicht mal verkauft hat? Wem hat man denn gesagt dass da und da ein Haus billig zu kriegen ist, weil der Kunde der Raiffeisenbank fertig ist? Eine solche Bank, die den Gemeinden nicht mal das Geld gebracht hat, wo man den Fußweg zum Schaufenster bezahlen konnte. Die Werbegelder, die man den Vereinen gegeben hat, die stammen aus dem Gewinnsparen, nicht aus dem Verdienst der Bank. Fusionieren, das man die Kredite über 5 Millionen alle weiter machen hat können, mit denen man die Verluste und Pleiten eingefahren hat. Zukünftige Ausrichtung hat er drunter schreiben lassen mit seinem Bild unter die Kreditverluste, der Schnösel von Herzog. So kriegt der uns nicht mehr in die Bank. Die Sparda nimmt hoffentlich die Mitarbeiter auf, die man bei dem nicht mehr braucht.
Nr. 3326
Wer weiß
6. Mai 2008, 16:54 Uhr
Betreff: Nicht nur Einbruch des Geschäftes sondern auch des EigenkapitalsWenn in der Bilanz derVR-Bank bereits im letzten Jahr über den Rückgang der Geschäftsguthaben geklagt wurde, wer weiß wie es in diesem Jahr aussieht? Wer ist als Großanleger noch bereit Risikokapital zu 3 % anzulegen und zu wissen, dass man zwischen dem 31. Dezember und der Vertreterversammlung keine Zinsen erhält. Musste Herr Herzog den Einbruch beim Eigenkapital mit der Aufdeckung der letzten stillen Reserven retten? Wie viele Kredite hätte er sonst zurück führen müssen? Aber es könnte wieder nur eine Rettung für ein paar Monate sein. Die Entwicklung bei den Geschäftsguthaben könnte fatale Folgen haben. Man hat offenbart wie schwierig die Lage ist, das beschleunigt noch den Negativtrend.
Nr. 3325
Früherer Kunde
6. Mai 2008, 16:08 Uhr
Betreff: Eine Sauerei, wie die mit den Sicherheiten umgehenDas ist eines der Dinge, die ich dem Herrn Herzog nicht verzeihe. Über den Fall in Wunsiedel mit der Autowerkstatt, da hat man uns gezeigt, was wir diesen Leuten wirklich wert sind. Hier auf dieser Seite hat uns der Wunsiedeler Kreis die Augen geöffnet, was man mit den Kreditkunden gemacht hat, nach dem man sie auf die eine oder an der Art ausgelutscht hat. Wenn man jetzt das sieht, wie man den Kunden mit dem Objekt in Reichenbach nach Plauen und dann vielleicht zur BAG Hamm abschiebt, dass weiß man was wir Johannes Herzog bedeuten. Wie der Kolalateralschaden muss man sich vorkommen. Alles war in Ordnung, wenn man Maschinen abholt, für die die Leute buckeln mussten und die hat man dann verrotten lassen wie das Gebäude jetzt, oder man hat die Dinge unter der Hand verscherbelt und das Geld selber eingesackt, weil man hat nicht mal einen Nachweis über eine Verschrottung vorzuweisen. Ist das so in Ordnung Herr Herzog? Augen öffnen, das war auch die Sache mit den Rettungserwerben um die Fusion herum und das mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, die Johannes Herzog zwischen dem 4. August 2004 und dem 14. Oktober 2004 vielleicht sogar selber direkt bearbeitet hat, als man Manfred Heger mit Freifahrtschein und vielleicht mit einer stillen Versorgung über Slowenien verabschiedet hat. Das sind nach meiner Meinung alles Folgen gewesen, die sich einfach nicht mehr unter der Decke halten haben lassen. Aber mit Johannes Herzog, dem Prüfer der vorher viel Geld gekostet hat für das dass er nur weggeschaut hat, hat man gemeint, da kann man den großen Deckel drauf setzen. Doch da ist es wie mit dem Dampfkochtopf, den man überheizt, wenn der Deckel weg fliegt, dann reißt das ein großes Loch und wo die Fetzen alle hin fliegen, das hat schon lang keiner mehr in der Hand.
So wie ich dem Heger und dem Wolf keine Sicherheiten mehr in die Hand geben würde, genauso würde ich das mit dem Johannes Herzog nicht machen. Wenn die Geschäfte nicht aufgehen, dann weg mit den Sicherheiten, oder weg mit dem Kredit ab nach Hamm über Plauen. Die Helfer im Genossenschaftswesen dafür sind anscheinend überall vorhanden.
Nr. 3324
Was läuten gehört
6. Mai 2008, 15:47 Uhr
Betreff: Wollte man mit dem Boschdienst einem Großkunden die Konkurrenz vom Hals schaffen?Das mit dem Boschdienst in Wunsiedel, das geht mir auch nicht ganz aus dem Kopf? Wie man zu Letzt auch noch die Sicherheiten abgeholt hat wie es im Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist und dass aus den Gerätschaften kein Geld mehr zu machen gewesen sein soll, dass könnte noch das Tüpfelchen auf dem I gewesen sein, was man da für Spielchen getrieben hat. Bis heut steht der Betrieb leer und verkommt und verlottert, weil man nichts damit anzufangen weiß. Da muss man wahrscheinlich für den bilanzierten Rettungserwerb schon wieder Abschreibungen wegen Leerstandsschäden machen. Wenn man das dem Betrieb geschenkt hätte, dann hätte uns das vielleicht alle genutzt. Heut muss man vielleicht froh sein, wenn man den Platz nach dem Abbruch los kriegt, weil das so jetzt bestimmt kaum noch einer haben will.
Aber wenn ich das so durchdenke, dann kommt bei mir der Gedanke hoch, dass das fast ein abgekartetes Spiel gewesen sein kann. Warum macht man einen solchen Betrieb mit an die 10 Arbeiter in der Aufbauphase wegen einem Betrag von läppischen 15 bis 20.000 DM kaputt, um soviel soll es doch bei der Überziehung gegangen sein? Über das gerichtlich beauftragte Gutachten hat sich doch herausgestellt, dass der Betrieb sogar ein Vielfaches an Rückforderungen aus den falschen Wertstellungen und sonst was gehabt hätte. Sollte da einem anderen Großkunden, mit dem man anscheinend sehr spezielle Beziehungen pflegte, eine lästige Konkurrenz vom Hals geschafft werden, die auch nicht weit weg von diesem Betrieb gelegen hatte. Die persönlichen Geflechte des Vorstandes Heger, denen konnte man doch nirgends so richtig trauen. Verdächtig ist für mich auch, wenn sich Manfred Heger von Anfang an immer auch selber um die Sache gekümmert haben soll und die Leute besucht hat oder zu sich kommen hat lassen.
Nr. 3323
Aus der Organisation
6. Mai 2008, 14:56 Uhr
Betreff: Rolle des Aufsichtsrates nicht vergessenVorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link), so hat es in der Zeitung geheißen, als Horst Pausch vor nicht ganz vier Jahren dieses Amt niederlegte. Nach reiflicher Überlegung angeblich, mit einem Schreiben mit Datum 16. Oktober 2004, wozu er zwei Tage vorher auf der Vertreterversammlung vom 14. Oktober (= Link) noch nicht fähig war? Auf Seite 11 unten steht sogar wie er sich noch selber persönlich vorstellte, weil wegen der Fusion die Leute kaum bekannt waren. Wer hat ihn denn an einem oder zwei Tagen zu der reiflichen Überlegung geführt, dass er das dem Gremium, das er regelmäßig einzuberufen, hatte, der Vertreterversammlung sowenig Mut entgegen brachte, dass er das dort gar nicht sagen wollte? War es ein gewisser Herr Herzog und ein Herr Grothoff, die ihm vielleicht zwei Monate vorher den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger geheißen haben zu unterschreiben unter Ausschluss von bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche und dies alleine ohne die anderen Aufsichtsräte, wie es doch das Aufsichtratsprotokoll vom 04.08.2004 (= Link) aussagt, dass er die anderen nur informierte, dass dieser Vertrag geschlossen wurde, aber nicht warum und was drin gestanden hat?
Wie geschickt ist man also immer mit den Aufsichtsratsvorsitzenden umgegangen? Wenn Horst Pausch diesen Vertrag unterschrieben hat, wenn er sich dazu keinen externen Rechtsanwalt genommen hat, dann hat er doch mit seiner Unterschrift alles auf sich geladen, was er damit der Genossenschaft vor enthalten hat. In § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (4), Satz 2, steht, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Und somit hat Horst Pausch entgegen dem Gesetz die Schadensersatzpflicht ausschließen wollen, vermutlich mit Johannes Herzog und Raimund Grothoff zusammen. Also ein klarer Gesetzesverstoß, der jeden Beteiligten wahrscheinlich selbst an seine eigenen Verantwortung nach den Vorschriften für den Aufsichtsrat und auch die gesetzlichen Prüfer heranbringt. Und hier dürfte man sich nicht auf Fahrlässigkeit berufen können. Es waren abgestimmte und gezielte Handlungen.
Jeder Aufsichtsrat muss über die Berichte der Prüfer über die Lage der Bank informiert gewesen sein. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat den Inhalt des Prüfungsberichtes zur Kenntnis zu nehmen. So steht es inzwischen in der neuen Mustersatzung. Jeder Aufsichtsrate wusste seit jeher um die Risikolage der Bank und um die schwierigen Einzelkredite. Es gehört geradezu zur Kontrollpflicht des Aufsichtsrates bei solchen Verhältnissen auch die einzelnen Kreditverhältnisse zu überwachen und sich regelmäßig vortragen zu lassen und mindestens das vorgetragenen mit den Berichten der externen Revision zu vergleichen, ob alles korrekt war. Warum hat sich der Aufsichtsrat immer vor die Vorstände gestellt? Warum hat der Aufsichtsrat nicht reagiert als er z.B. das mit den Sicherheiten in Wunsiedel erfahren hat, dass man da sicherlich noch hohe vorhandene Werte abtransportiert hat wie es in Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist und nichts bei der Bank in Geld angekommen ist? Warum? Wie nahe ist der Aufsichtsrat wirklich an den Vorständen dran? Warum musste der blasse Reiner Loos nach nur drei Jahren den Vorsitz wieder abgeben? Warum Werner Schelter, als AR-Vorsitzender, ein Prokurist eines der vielleicht größten Kreditnehmer der Bank? War es wiederum geschickt von Johannes Herzog ihn in die Sache mit der Waldeslust einzubinden, wo man die 432.000 € verschenkte? Einzubinden noch als Notvorstand in die Verhandlungen, wo man sich noch als Retter darstellen konnte, als Retter auf Kosten der Genossenschaft, so wie sich Herr Herzog gern spendabel vorne hin stellt? Einzubinden als Mitwissender als Aufsichtsratsvorsitzender?
Die Rolle der Aufsichtsräte darf man nicht unterschätzen. Die halten Herrn Herzog auch aus eigenem Interesse noch auf dem Posten, egal ob die Staatsanwaltschaft da ist. Herzog ist der Garant dessen, was man gewohnt ist und das auch die eigene Verantwortung nicht hinterfragt wird und bisher sind die Mauern nur angeschlagen und noch nicht gefallen. Aber wer weiß wie lange diese Festung noch hält und wen der Sturm mit weg reißt.
Nr. 3322
O.
6. Mai 2008, 13:17 Uhr
Betreff: Neuer Name, das befreit den Herrn Herzog nicht, es bleibt der alter SumpfWas soll denn das mit der Namenänderung bei der VR-Bank in Marktredwitz? Neuer Name alter Sumpf. Ob der Prüfer Oskar Hess heißt, wie der der es fertig gebracht die Bank mit eigenen Spekulationen um Millionen zu bringen, oder die von heute, wo ist der Unterschied? Da stelle ein gerichtliches Gutachten fest, dass bei einem Kunden über die Jahre 100.000 oder wer weiß wie viel an Zinsdifferenzen über die Wertstellungsmanipulationen heraus gekommen ist, ja wie viel sind es dann bei zehn Gewerbetreibenden, bei hundert oder wie viel. Wenn der 500.000 Mark Schulden hatte, ja wie viel hat man dann an den anderen Krediten abgesahnt, wenn man geschrieben hat, dass man bald ein Drittel aller Kredite über 2,5 Mio. €, also 5 Mio. Mark hatte. Ein Drittel vom Kreditvolumen, dass wären dann 150 Mio. € und da dürften nicht mehr allzu viele Hausfinanzierungen dabei gewesen sein. Also viele viele KK-Kredit wahrscheinlich? Abgesahnt quer Beet beim Rentnerkonto, beim Konto vom Arbeiter und Angestellten bis zu den großen Betrieben. Wie viel an unberechtigten Einnahmen kommen also zusammen, wenn die Belastungen bei der Werkstatt in Wunsiedel genauso mit meiner zusammen, zusammen mit denen bei großen Betrieben automatisch eingebucht worden sind? Das mag man gar nicht hochrechnen, was da für Beträge zusammen kommen könnten über all die Jahre.
Und jetzt haben wir den Herzog vorne dran, von dem Laden, wo man schreibt, es könnte die Gefahr bestehen, dass bei dem und dem Kunden Verjährung und Verwirkung nicht greift, wenn man Rückzahlungsansprüche stellt, von denen man vorher ja nichts wissen konnte. Pech gehabt liebe Kunden, aber vertraut mir bitte für die Zukunft, auch wenn ich bei den nachweislichen Rückzahlungen zur Stichtagsverzinsung auch keine ordentliche Berechnung mitliefere und nachweislich mehrmals falsch gerechnet wurde. Ich Johannes Herzog, komm vom Genossenschaftsverband und der hat den Kunden immer zu ihrem Recht verholfen und der hat uns immer aufgeklärt über die Sauereien, die unglaubliche Verluste aufgebaut haben. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Nr. 3321
L.
6. Mai 2008, 11:59 Uhr
Betreff: Betrug mit den Abrechnungsmethoden, Betrug über die Wertberichtigungen?Das hat doch inzwischen der Dümmste kapiert, wenn ich einen Kredit als ungesichert feststellen muss, dann muss man doch in den eigenen Bilanzen auch rein schreiben, was man dafür erwartet, was man dafür auch noch unter normalen kaufmännischen Gesichtspunkten rein bekommen kann. Wenn der Kaufmann die Ware ausliefert und der Käufer bringt das Geld nicht dafür her, dann muss ich mir doch überlegen kann ich die Ware zurückhaben und zu welchem Wert oder wie viel verliere ich, wenn ich nur einen Teil der Forderung realisieren kann. Da kann ich doch nicht mehr den ursprünglichen Warenwert oder die ganze Forderung in die Bilanz schreiben. Und bei 19 Millionen € an der zweithöchsten Risikogruppe, wo man mit dem Abschuss von Manfred Heger auf einmal eine Erhöhung von 50 % festgestellt haben wollte, da muss man doch davon ausgehen, dass die 19 Millionen im Grund eigentlich zum größten Teil auch schon versteckte richtige Wertberichtigungen gewesen sein dürften. Solche Problem muss man mit einem oder zwei Abschlüssen komplett aus der Welt schaffen. Die VR-Bank schafft es aber bis heute nicht und so beweist es eigentlich, dass die Risikogruppe 2 und vielleicht sogar noch viel mehr, vermieden wurde zu der Zeit schon als Wertberichtigung oder echte Abschreibung einzubuchen. Wie hätte die Bank auch weiter Kredite ausgeben können, wenn plötzlich die Hälfte vom bilanzierten Eigenkapital oder noch mehr gefehlt hätte. Hat man Manfred Heger und nun Johannes Herzog damit geholfen einen normalen Geschäftsbetrieb, aber auch die Risikomöglichkeiten aufrecht zu erhalten? Sonst wäre doch der Höchstkredit nicht mehr bei 8 Millionen gewesen sondern nur noch bei 4 Millionen oder noch weniger. Das scheint doch der Grund der uns vielleicht vorenthaltenen Pleite von damals gewesen zu sein.
Auch was uns Johannes Herzog über die Frankenpost am 25.04.2008 (= Link) sagen wollte, das ist doch im Grund auch schon wieder gelogen. Wie soll er die Mitarbeiter im Backoffice denn halten, wenn er das Bilanzvolumen dazu her gibt? Da müssen doch die Kosten sowieso runter. Will er uns denn mit jedem Satz in der Öffentlichkeit für dumm verkaufen? Diese Bank hat ihre Kunden seit Jahrzehnten unter den Augen der Prüfer mit der Stichtagsverzinsung belegt, aber nicht nur das, man hat auch die Auszahlungen noch einen Tag vorher valutiert, bevor sie vom Darlehenskonto abgegangen sind, unzählige AGB-Paragraphen hat man über die VR-Bank Marktredwitz als ungültig aufgedeckt. Aber dass man die Zinseinnahmen bei den Giro- und KK-Konten damit aufgebessert hat, dass man da über die automatischen Einstellungen Tage bei Soll dazu geschlagen hat und bei Haben nach hinten verlegt hat, dass ist doch die größte Schweinerei.
Einfach eine Eingabe in den EDV-Grundeinstellungen und Zigtausen, vielleicht Hunderttausend bis Millionen von Buchung wurden abgegriffen. Verschiebungen von Zinstagen, die der Normalkunde niemals erkennen kann und wenn das nicht gereicht hat, dann hat man über die manuellen Buchungen am Schalter oder in der Buchhaltung auch noch die Tage so hingerechnet, dass der Kunde gelinkt wurde. Und Leute wie Herzog, Grothoff und wie sie alle geheißen haben, haben bei jeder Kontrolle von Buchungen diese Differenzen sehen müssen und jetzt will Johannes Herzog den Namen VR-Bank Marktredwitz löschen. Die Prüfer hatten sicher auch die Pflicht diese EDV-Grundeinstellungen zu überprüfen. Warum ist da keiner dagegen eingeschritten? Weil man wusste, die Banken verdienen daran und uns Prüfern kann auch kein Kunde dazu kontrollieren, wenn wir als Verband daran partizipieren? Das ist doch das Eingeständnis der Mitschuld an den Manipulationen, die uns Kunden über viele unzählige Kleinbeträge mit Sicherheit Millionen gekostet haben, die aber diese Bank, die VR-Bank Marktredwitz und vorher die RV-Bank nicht zusammen halten konnte, um einen kleinen Teil der aufgetürmten Risiken auch nur annähernd abfedern zu können. Risiken, die man auch unter den Augen von Herrn Herzog und Herr Grothoff marktoperativ dynamisch aber ohne die Fähigkeit die gesetzlichen, satzungsgemäßen, ja vielleicht nur menschlichen Rahmenbedingungen erfüllen zu können.
Herr Herzog verscherbelt heute die stillen Reserven, die man in Arzberg aufgebaut hat und die den Mitglieder als Rückhalt dienen sollen, bevor sie in die Gefahr der Nachschusspflicht kommen, dafür zahlen wahrscheinlich nun alle Mitglieder im Land ihren kleine Beitrag, so wie es schon mit den kleinen Beiträgen aus all den kleinen und oft auch größeren Buchungen bei der VR-Bank auch schon war. So zahlen hier richtig nachvollziehbar immer wieder die Kleinen für die großen unfassbaren Klöpse der Heger und Konsorten und heute der Herzog’s und im Hintergrund, der Frankenberger und Götzl oder wie sie alle heißen. Und die Mitglieder, die von Plauen, die sind so unaufgeklärt, dass die noch gar nicht merken, dass man denen Kreditverhältnisse übertragen hat, die einem normalen Vorstand nach § 34 Genossenschaftsgesetz sonst die Vorstandsposition kosten einschließlich einer persönlichen Haftung. Auch die Rückendeckung, ja vielleicht sogar die Anordnung des Bundesverbandes dafür dürfte dies niemals rechtfertigen. Wenn doch dann sind die die Schuldigen, was so wie so anzunehmen ist. Aber die Großen die haben nichts zu befürchten, wenn die Kleinen die Millionen löhnen.
Nr. 3320
Ein bisschen vom Fach
6. Mai 2008, 11:52 Uhr
Betreff: Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz über viele Jahre hinweg?Die Namensänderung der VR-Bank Marktredwitz kommt einem vor, als ob man die eigenen Vergangenheit verleugnen müsse. Die VR-Bank Marktredwitz ist inzwischen untrennbar mit allen möglichen Negativmerkmalen im ganzen Bundesgebiet verrufen. So hat sich anscheinend nun sogar der Bundesverband dazu durchgerungen, die wahrscheinlich seit Jahren notwendige Sanierung dieser Bank nicht über Marktredwitz selber durch zu führen, sondern über die Übertragung der notleidenden Kredite auf die schon in der Sanierung steckenden Volksbank Vogtland Plauen. Es scheint darum zu gehen, dass man die unfassbaren Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz nicht mit dem Namen der Prüfer und gar eines Prüfungsverbandes in Verbindung bringen darf. Wahrscheinlich geht es schon um ganz grundlegende Dinge des genossenschaftlichen Prüfungswesens.
Viel zu viel ist schon an der Öffentlichkeit was Fachleute nur noch mit Stirnrunzeln und Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Die Zusammenhänge zwischen dem was man im Hintergrund über die eigenen Feststellung alles auch schriftlich fixiert hat und was man den Mitglieder und Vertretern und damit auch der Öffentlichkeit für einen Bären aufgebunden hat, ist die Offenlegung der Hochnäsigkeit derer, die glauben, außer ihnen würde keiner Einblick in diese Werke bekommen, oder es würde gar nicht zur Kenntnis genommen.
Wer mehrere Jahre in Lageberichten (= Link) schreibt, dass die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens liegt und eingesteht, dass man Einzelwertberichtigungen nicht mehr bilanziell vorgenommen hat, der gesteht wahrscheinlich tatsächlich seine Beteiligung am Betrug am Kreditwesengesetz. Hier sind die Verstöße zu den Vorsichtsregeln zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen im KWG über das Eigenkapital doch wahrscheinlich selbst zugegeben und schriftlich eingeräumt, klar in Prüfungsberichte und Jahresabschlüsse niedergeschrieben und zwar nicht nur von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer, sondern von den Prüfern Raimund Grothoff, Johannes Herzog und Verbandsvorstand Gschrey, Prüfungsabteilungsleiter Eberle und Revisionsdirektor Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern. Wer so in Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) schreibt, dass alles richtig und geordnet sei, dass es so den tatsächlichen Verhältnissen der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage entspricht, der hat seine Glaubwürdigkeit mehr als nur aufs Spiel gesetzt.
Die heute immer noch nicht bereinigte schwierige Lage der Bank , die man mit dieser wohl inzwischen einmaligen und bahnbrechenden Aktion des Verkaufes eines Großteils des Geschäftsvolumen beweist, dürfte ein zusätzliches Indiz dafür sein, dass man in den Abschlüssen der letzten Jahre trotz der hohen Verluste immer noch viel zu großzügig mit den Bewertungen verfahren ist. Wenn Vorstand Wolf mit seiner Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hatte, dass bei einer nicht vertretbaren Risikolage auch in der Risikoklasse 2 nahe 13 Millionen € ungesichert gewesen waren, dass trotz der Kreditverluste von ebenfalls 13 Millionen im Abschluss 2003 dann im nächsten Jahr dieser Wert um noch mal 6 Mio. € auf bald 19 Millionen angestiegen war und damit ein Wert an ungesichertem latentem Risikopotential von über 21 Mio. € vorhanden war, so kann man hier nicht mehr von einer angemessenen vorsichtigen Bilanzierung reden. Hier hätte wahrscheinlich dringendst die Sanierung ansetzen müssen und weil dies nicht getan wurde, muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Bank im Verhältnis zum Eigenkapital überschuldet war. Man muss fast den Verdacht anstellen, wenn man die Folie zur Eigenkapitalsituation auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) auch noch heranziehet, dass bei der VR-Bank Marktredwitz Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung betrieben worden sein könnte. Wenn die Gebäude in Klingenthal und Markneukirchen nun auch noch zu einem über dem am Markt zu erzielenden Preis übertragen worden sind, so müsste man für den BVR und dem Sicherungsfonds Beihilfe in allen Ausführungen dazu vermuten und natürlich Untreue gegenüber den über den Sicherungsfonds anvertrauten Mitteln. Das latente Risiko von 2004 bei der VR-Bank, das dürfte auch schon 2003 vorhanden gewesen sein, eben nur nicht offiziell festgestellt. Damit hätte bei der VR-Bank das erwirtschaftete Eigenkapital nur etwas mehr als 40 % des Risikos abdecken können und mit den Geschäftsguthaben der Mitglieder hätte es immer noch nicht ausgereicht. Ist es hier erlaubt von einer Überschuldung der VR-Bank Marktredwitz zu sprechen, oder nicht?
Es ist augenfällig, es geht nicht mehr nur um Herrn Herzog und Herrn Grothoff am Rande, es geht vielleicht tatsächlich um das Prüfungsmonopol für die genossenschaftlichen Verbände bis hin zur genossenschaftlichen Verbändestruktur, die mit der VR-Bank Marktredwitz schwer angekratzt ist und wo man daher gern bereit ist diesen Namen von der Landschaft zu tilgen. Nicht die Mitglieder haben den Banknamen nicht verinnerlicht, wie man in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) glauben machen wollte, sondern Herr Herzog und die Verbände können diesen Namen mit dem Makel daran einfach für sich selbst nicht mehr ertragen.
Nr. 3319
Gen. Dipl. Betriebswirt
5. Mai 2008, 14:01 Uhr
Betreff: Hat Herr Herzog den Bilanzbetrug schon in die Prüfungsberichte geschrieben?Nach dem Handelsgesetzbuch ist es eigentlich unmöglich, dass festgestellte Wertberichtigung auf Forderungen nicht bilanziell abzusetzen sind. Auch ist es schwer anzunehmen, dass die zuletzt in Eintrag Nr. 3539 wieder aufgezeigte Folie von Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 Zahlen sind, die auch im Prüfungsbericht des Genossenschaftsverbandes so stehen. Damit dürfte sich wirklich der Verdacht erhärten, dass die Bank und die Revisoren seit Jahren auf die richtige Bilanzierung der Einzelwertberichtigungen verzichten, um das Eigenkapital künstlich oben zu halten. Es gibt dafür im Grund keine andere Schlussfolgerung. Vor diesem Hintergrund kann man wirklich auf fragen, warum hat man Manfred Heger und die anderen zwei Vorstände unbehelligt davon kommen lassen?
Leider kann man es nicht verstehen, warum Johannes Herzog als Prüfer und sein Kollege Raimund Grothoff bei Flex nicht eingeschritten sind und auch nicht bei Gold, Golds Gold. Mit der Sache der Geschäftsstellenübertragung, wo man für das gesamte Genossenschaftswesen aufzeigt, dass die Mitglieder über einen Verkauf sich selber besser stellen, als nur eine meist kleiner Einheit einfach in die andere aufgehen zu lassen und damit so gut wie alle Rechte gegenüber dem größeren Partner aufgeben und alles verschenken, was man in langer Zeit aufgebaut hat, zeigt, dass die Situation in Marktredwitz für den Genossenschaftsverband Bayern und damit auch darüber hinaus ganz enorm angespannt sein dürfte.
Man hatte vielleicht geglaubt, dass wenn Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer über den Dienstaufhebungsvertrag und über das Ausscheiden aus Altersgründen weg wären, dass dann alles vergessen sei. Doch die Wirklichkeit zeigt wahrscheinlich, dass die Prüfer mindestens genauso im Schlamassel stecken wie die alten Vorstände. Auf keiner wichtigen Versammlung, wahrscheinlich auf den meisten wichtigen Sitzungen taucht immer wieder auch Reimund Grothoff als Teilnehmer auf. Es scheint er muss für den Verband und auch für sich immer wieder die Dinge beobachten, was er schon in der Vergangenheit hautnah mit erlebt und vielleicht auch gesteuert hat. Doch die Prüfer sind wahrscheinlich tatsächlich nicht besser als die alten Vorstände. Diese unsaubere Bilanzierung über viele Jahre hinweg, wie es ausschaut, das ist m.E. schon Beihilfe zu Betrug und Untreue. Aber Herr Herzog hat nicht geglaubt, dass es aufkommt. So hat er es auch nicht geglaubt, dass eine eigener schwer mit Verdacht der Untreue belegter Fall mit der Waldeslust je irgend jemand erfahren sollte. Man muss den BVR schon noch mal darauf hinweisen, ob er die Bilanz von Marktredwitz im letzten Jahr wirklich auf diese Art und Weise retten will, in der das Geschenk an einen Kunden über die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) schon auch zu einem Verlust bei Herrn Herzog und Herrn Heidel geführt haben dürfte. Will man das alles mit tragen und will man darauf warten, dass das von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden muss und man sich von einem Richter eine gehörige Schelte dazu einfangen müsste?
Nr. 3318
Uwe
4. Mai 2008, 15:43 Uhr
Betreff: Was war los, dass man Manfred Heger so ungeschoren davon kommen hat lassen?Unglaubliche Winkelzüge macht man bei der VR-Bank Marktredwitz, nur um wahrscheinlich alte Schandtaten zu vertuschen. Man verkauft die Geschäftsstellen im Vogtland mit samt den Kunden um ein paar Millionen rein zu holen und Eigenkapital daraus zu machen. Wenn man aber da drauf schaut, was uns hier seit ein paar Wochen aufgezeigt wird, wie viel Heger, Wolf und Krämer im Kreditgeschäft kaputt gemacht haben, wie Reinhold Wolf es uns mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gezeigt hat, nach dem er sich auch noch einen Tag zuvor stolz in der Frankenpost zu seiner Leistung geäußert hat, dann gehen einem doch alle Lichter auf. Die 50 Millionen € ungesicherte Kreditteile, dass sind doch die Spitzen von den Krediten. Wenn man annimmt, dass zwei Drittel aus dem Block gesichert waren und ein Drittel nicht, dann hätte die Bank bei der Hälfte aller Kreditnehmer ungesicherte Kredite ausgegeben. Wenn man die Rechnung so aufmacht, dann ist das doch nicht unrealistisch.
Warum hat man Manfred Heger aus der Haftung und aus der Strafverfolgung entlassen für diese unsaubere, ja eigentlich wirklich untragbare Arbeit? Warum hat Horst Pausch dafür keinen Anwalt von außerhalb nehmen dürfen? Ist es das gleiche Thema, warum man heute eine Sanierung der Bank über eine andere Volksbank macht, die auch noch in einem anderen Verbandsgebiet liegt, dass ja niemand in die Unterlagen in Marktredwitz schauen darf, außer der Genossenschaftsverband in München? Warum wollte man es den Mitglieder verschweigen, dass man gegen Manfred Heger schon bekannte Ansprüche hatte, wie er es dann selber auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) formuliert hat um die Vertreter darauf hinzuweisen, es würde ja gar keinen Sinn machen für den Regress bei Flex gegen ihn zu stimmen?
Warum wollten die Prüfer das alles gar nicht sagen? Warum hat man darauf vertraglich verzichtet andere noch nicht bekannte Ansprüche gar nicht mehr aufzudecken und festzustellen, bei solch unfassbaren Verlusten für die Bank und Genossenschaft wie man sie doch als Prüfungsverband in die Berichte schreiben musste? Die Zahlen, die Reinhold Wolf genannt hat, die dürften alle so auch im Prüfungsbericht stehen. Festgestellte ungesicherte Kreditteile bei den Wertberichtigungskrediten laufend um die 30 Mio. € (knapp 60 Mio. DM), wo man über Jahre hinweg gar nicht alles in die Bilanzen eingestellt hat und damit wahrscheinlich künstlich das Eigenkapital nach dem KWG und die Kreditgrenzen und damit auch die Möglichkeit der Risikoverschärfung durch die Vorstände genehmigt hat und wo man das sogar in die Lageberichte von 2002 und 2003 (= Link) geschrieben hat.
Warum macht man das als Verband so? Warum dürfen wir alle fest glauben, dass der Aufhebungsvertrag von Manfred Heger und zwei Jahre später von Karl Krämer vom Genossenschaftsverband geschrieben worden ist, den man uns vom Inhalt her bei Heger, wie auch bei Krämer, verschweigen wollte? Warum hat man vielleicht sogar den Vertrag laut dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) vom 04.08.2004 inhaltlich nicht mal den anderen Aufsichtsräten gesagt? Weil ohne Horst Pausch hat davon anscheinend keiner gewusst, sonst hätte man sich doch die Regresssache ein Jahr später sparen können. Oder müssen wir glauben, dass das zum bösen Spiel dazu gehört hat, als man auf der Versammlung von 1,12 Mio. € Schaden gesprochen hat, der Vertreter, vielleicht von Manfred Heger besser informiert, aber nach der höheren Summe von 2,6 Mio. € gefragt hat, wo man gar nicht weiß, ob die Strohmannkredite an den Schwager usw. da dabei waren?
Heute werden tausende von Kunden und Mitglieder an eine Sanierungsbank verkauft um über die Runden zu kommen, weil die alten Vorstände ungebremst von den Prüfern und den Oberen beim Genossenschaftsverband 100 Mio. DM (um die Zahl einfach vorstellbarer zu machen) verbraten haben. Und keiner ist dafür verfolgt worden. Alle sind belohnt worden, Manfred Heger für Flex mit der Ausreichung von 5 Mio. an seinen besten Freund ohne Sicherheiten, die Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG und das Versäumen der Fristen in Slowenien, Reinhold Wolf für seine besonderen Fähigkeiten bei Gold, Gold, Gold für die bereitwilligen Zurverfügungstellung von Schmier- und Bestechungsgeld nach dem er die Kredite ohne Unterlagen zu § 18 KWG ausgezahlt hatte und Karl Krämer mit dem Vorruhestand und dem Jahresurlaubsgeld dafür, dass er am 10. März wie ein Bettler vor Gericht aussagen durfte, er hat von allem nichts gewusst, als Überwachungs- und Kontrollvorstand einer ehemaligen Eine-Milliarde-DM-Bank mit der Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, geleitet von Marth und Dittrich, die man dafür dem Staatsanwalt mit einem Ermittlungsverfahren (= Link) ausgeliefert hat, um sich deren aufgebaute Immobilien im Osten ein paar Jahre später zu nutze zu machen, sie zur Eigenkapitalstärkung von Marktredwitz wieder zu verscherbeln.
Warum macht man das also? Warum hat der Genossenschaftsverband soviel Interesse daran, dass nichts aber auch gar nichts an die Oberfläche kommt? Wie tief steckt man selber mit drin und vor allem wer und wie weit oben? Für die Öffentlichkeit sind hier sicher noch einige Fragen offen, aber zu den Vorgängen, da wird immer mehr Material ans Licht der Öffentlichkeit kommen, nicht nur zu den schon bekannten Fällen. Da ist noch viel unaufgedeckter Mist unter der Oberfläche, der ganz gewaltig stinkt. Kein Trick wird helfen, es wird eher die Lage verschlimmern.
Nr. 3317
Susanne
4. Mai 2008, 11:08 Uhr
Betreff: Wie sieht der Ãœbertragungsvertrag für die Filialen wohl aus?In dem Link zum Kundenanschreiben in Eintrag Nr. 3535 steht doch, dass man der Übertragung wiedersprechen kann. Wie sieht es also aus, wenn die Kunden, die gebietsmäßig gar nicht zu den Vogtlandfilialen gehören oder auch welche von dort der Übertragung wiedersprechen, weil sie plötzlich sehen, dass sie damit vom Regen in die Traufe kommen? Wenn dem Kunden vor über zwei Jahren die Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, den man mit dem Kündigungsschreiben aufgezeigt hat und das Darlehen immer noch da läuft, dann scheint es doch, dass Johannes Herzog bei seiner eigenen Bank die Sanierung fürchtet. Das schient doch fast wie eine Rückversicherung zu sein. Ein Schutz vor noch mehr Rettungserwerben und Zwangsversteigerungen für die Bank. Hat die VR-Bank bei uns auf dem Sektor die Preise schon so kaputt gemacht, dass da nach den eigenen Bewertungen noch zusätzliche Verluste auftreten würden? Ist bei uns der Gebrauchtwohnungsmarkt so beeinträchtigt, weil man jederzeit auf Schnäppchen durch Zwangsversteigerungen durch die Genossen hoffen kann?
Was ist es also wenn die Kunden in Markneukirchen, Klingenthal und Schoeneck selber hellhörig werden und merken in was für einen Strudel sie bei einer vom Genossenschaftsverband sanierten ja indirekt von denen geführten Bank sind und ihrer eigenen Übertragung wiedersprechen? Ich würde als Kunde verlangen, dass ich Einblick in diesen Vertrag und auch den Sanierungsvertrag für die Volksbank Vogtland mit der Sanierungseinrichtung erhalten würde, da die doch auf ein eigenes Kreditverhältnis unglaublich viel Einfluss haben können. Bei Verweigerung würde ich unverzüglich die Konsequenzen ziehen. Hier ist vielleicht die Chance auch Grundschulden auf Kosten der Bank übertragen oder gar löschen zu lassen, denn die haben das verursacht. Was ist also dann der Übertragungsvertrag zwischen den Vorständen wert, wenn alleine die Kreditkunden der Übertragung widersprechen würden? Muss dann die VR-Bank Marktredwitz der Volksbank Vogtland eG Millionen nachlassen, oder ist das die Sanierungsunterstützung via Plauen für Marktredwitz ohne Wenn und Aber? Bis zum 26. Mai können die Kunden widersprechen, da muss man doch die Leute mit Informationsveranstaltungen oder mit Flugblättern und Transparenten wach rütteln und aufklären. Die wissen doch gar nicht was auf sie zukommen kann.
Vielsagend ist auch der letzte Satz in der Mitteilung zur Übertragung der Geschäftsverbindung, da heißt es wir bitten um Ihre Unterstützung. Wieso werben die Vorstände um Unterstützung? Zu was denn? Bitte keine Widersprüche, oder was? Helft uns damit, dass wir alles überdecken können, was wir bisher getrieben haben? Helft uns, damit wir Euren Nachbarn aus unserer Bilanz als Risikokredit tilgen können? Also Risikokredite, die Heger, Wolf und Krämer gar nicht ausreichen durften, weil man den Kunden die Wirtschaftlichkeit vorgemacht hat, die bei korrekter Prüfung schon damals nicht gegeben gewesen sein könnte? Helft uns aus der daraus eventuell entstandenen Beraterhaftung, gerade so wie wir es gerade machen uns aus den Abrechnungsmanipulationen mit rechtlichen Tricks heraus zu winden? Ganz geheuer scheint es den vier Vorständen doch nicht zu sein, sonst wäre man da schon mit mehr Selbstvertrauen aufgetreten. Wenn man also die Unterstützung braucht, ist der ganze Vertrag dann in Gefahr? Wie kann man so einen wachsweichen Vertrag machen? Wackelt damit die Absicherung der Bilanz der VR-Bank Marktredwitz für das letzte Jahr wenn die Vertragsbedingungen auf der Strecke bleiben würden und verhungern würden? Bleiben die Kunden der VR-Bank in den Ostfilialen bei den Genossenschaftsbanken, oder verschwinden die, die sagen ich will weder bei der VR-Bank in Marktredwitz bleiben und schon gar nicht bei der Vogtlandbank ankommen? Man spricht doch davon, dass das Geschäftsvolumen im Osten massiv eingebrochen ist. Gibt man allen Kunden zu allen Verträgen damit nicht ein Sonderkündigungsrecht in die Hände, schon alleine deswegen weil man die wahren Hintergründe auch der Risikosituation in Plauen verschweigt? Ich als Kunde würde auf die Informationspflicht nach § 34 Genossenschaftsgesetz und die Berichtspflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates und der gesetzlichen Prüfung abzielen und ganz schnell verschwinden.
Nr. 3316
???
3. Mai 2008, 20:50 Uhr
Betreff: Wer ist hier wirklich der Betrogene?Wer ist hier wirklich der Betrogene? Das Mitglied aus Arzberg, dem man gesagt hat Marth und Dittrich, die sind beim Vorstand nach der Fusion dabei, die man aber ausgetrickst hat, oder die selber mitgetrickst haben? Oder jeder Kunde mit einem Darlehns- oder Giro- bzw. KK-Konto bei der Bank, wo Herzog und Kollegen den Marketingstrategen Manfred Heger gleich in die Werbeausschuss beim Verband geholt haben, weil er so clever war an jeder automatisch durchgeführten Buchung die Zehnerchen, die Marktstücke oder die Scheine mit abzuschneiden bei uns? Der so clever war uns Darlehensnehmer das Darlehen noch einen Tag vorher zu verzinsen bevor wir es überhaupt auf dem Girokonto hatten oder bevor die Rechnung vielleicht direkt davon an die Firmen bezahlt wurden, aber die Raten, die hat er uns einen Monat später gut geschrieben, als er sie uns auf der anderen Seite belastet hat.
Aber das Geld hat hinten und vorne nicht gelangt, nicht für die korrupten Vorstände und nicht für die teuren Revisoren, die die Verluste nicht verhindert haben, sondern die nur da waren um sich selbst auf den Vorstandsstuhl zu bringen.
Nr. 3315
L.
3. Mai 2008, 20:30 Uhr
Betreff: Wer ist hier der Betrogene?Vor knapp zwei Jahren wurde das Darlehenskonto anscheinend gekündigt, wie man es in Eintrag Nr. 3535 lesen kann. Man hatte kurz zuvor Johannes Herzog zum Gesamtprokuristen berufen, nach dem man am 30.06.2005 ein bisschen mit den Vertretern gespielt hat und ihn als Retter angekündigt hatte. Also hat Herr Herzog sich doch die schwierigen Kreditverhältnisse schon als Revisor vorgemerkt, die er dann schnellstmöglich „bereinigen“ musste. Alles unsaubere Kredite, die man in der Zeit von Manfred Heger und Kollegen aufgebaut hatte, um die man vielleicht sogar geworben hat um marktoperativ dynamisch die Bilanzsumme zu puschen, wo aber jeder Vorsichtsgedanke über das Gesäßteil gestrichen wurde. 50 Millionen Euro an ungedecktem Risikopotential so ist im letzten Eintrag nachzulesen, bei höchst ausfallgefährdeten Krediten und der Prüfer wird neuer Vorstand der das alles gesehen hat. Unfassbar, aber bei diesen Verhältnissen logisch und wirklich nachvollziehbar.
Wer ist also hier der Verlierer und der Betrogene? Der Kunde, dem man vorgemacht hat, es geht schon und aus der Vermietung da holst du dein Geld locker raus, oder die Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz, die teure Vorstände für schlimmste Arbeit gelöhnt haben und die Bank bis aufs Letzte ausgeblutet wurde, dass nur noch der Verkauf zur Stärkung oder besser Stützung des Eigenkapitals helfen konnte oder jetzt noch die Mitglieder von Plauen, die jetzt solche Kredite übernehmen mussten, weil der Vorstand und im Hintergrund die Verbände über den Sicherungsfonds Stillschwiegen vereinbart haben? Am schnellsten aber wird der Kreditkunde verlieren, wie schon viele vor ihm, wenn er in die Fänge der Heuschrecken übergeben wird, damit er ja aus den Büchern von Marktredwitz und von Plauen verschwunden ist. Ein Kunde mit Postleitzahl 95... nach 08... Plauen, mit Vertrag zwischen Herzog und Heidel auf der einen Seite und Schlagenhaufer und Klaubert auf der anderen Seite, abgesichert und vielleicht angeordnet vom BVR unter dem Deckmantel einer genossenschaftlichen Sanierungseinrichtung.
Nr. 3314
Kunde
2. Mai 2008, 12:27 Uhr
Betreff: Der geplante Weg des Herrn Herzog für seine schwierigen KundenIst das der vorgesehene Weg des Herrn Herzog für seine Kunden, damit vielleicht die Sanierung der VR-Bank Marktredwitz über die VB Vogtland Plauen abgewickelt werden kann? Die Postleitzahl 95xxx liegt wirklich nicht im Vogtland wie man aus dem Kundenanschreiben zur Übertragung der Geschäftsverbindung (= Link) sehen kann. Es ist einer von uns. Einer der wahrscheinlich in den schwierigen Risikoklassen der Bank steckt, wie sie Reinhold Wolf vor zwei Jahren mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) an die Wand geworfen hat. Die Risikosituation, die Johannes Herzog als Prüfer nicht verhindert hat, sondern wie bei Flex und Gold, Gold, Gold nur daneben gestanden hat, wo Manfred Heger die Unterlagen vom Kunden vielleicht fälschen durfte, wie er mit seinem Freund über Slowenien ungesicherte Kredite in Höhe von 5 Mio., begleitet von unglaublichen Überziehungen, versemmeln durfte, oder durfte er da sogar was verschieben, bevor er gehen musste und man hat es ihm auch nicht übel genommen, dass er sich in Slowenien and er Insolvenz gar nicht beteiligen wollte? Oder, das Reinhold Wolf bald eine Million in den Sand setzen durfte und vor Gericht dazu aussagte, wir hatten keine relevanten Unterlagen um die Wirtschaftlichkeit der Firma richtig einzuschätzen, aber die mehr als 100.000 €, da war ich mir nicht sicher ob ich da Schmier- oder Bestechungsgelder für Guinea ausgezahlt habe?
Wie bereinigt dass Johannes Herzog jetzt? Wie kriegt er Geld um die wahrscheinliche Tropfsteinhöhle HOMA-Haus wieder hinzukriegen? Mit den Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen, die Marth, Mann und Dittrich da gebaut haben und die man jetzt zum verhandelten Preis nach Plauen verramscht? Hier die Opfer die alten Vorstände, die man ausgetrickst hat und da die Opfer die Kunden. Denn was passiert denn einem Kunden, der die Kündigung eines Darlehenskontos (= Link) schon gehabt hat bei einer Bank, die vom genossenschaftlichen Sicherungsfonds gestützt und gelenkt wird? Dem Vorstand, der ungeprüft das Engagement übernehmen musste wird solange nichts passieren, solange er nach der Pfeife der Verbände tanzt, aber der Kunde, der wird jetzt nicht mehr von der Kraußoldstrasse aus betreut, der wird jetzt aus Plauen und Schoeneck betreut und wahrscheinlich bald aus Hamm, von der BAG Hamm. So sind die geplanten Wege des Herrn Herzog für seine Kunden, oder nicht? Das sind die Pflastersteine seiner Karriere vom Prüfer zum Sanierer der VR-Bank Marktredwitz ohne direkte Sanierung durch den BVR. Wer gute Freunde hat die auch noch mit im Dreck stecken, der kann es schon richten.
Nr. 3313
Aus der Organisation
1. Mai 2008, 17:25 Uhr
Betreff: Kollektiver Betrug an den Mitgliedern in Marktredwitz, Plauen und im ganzen Land?In der Satzung der Sicherungseinrichtung des BVR (= Link) steht in I. [1], dass man eine Bank sanieren darf, um eine Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftlichen Banken zu verhüten. In der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes steht aber wiederum auch, dass man einen Vorstand nicht von seiner Verantwortlichkeit und Schadensersatzpflicht befreien darf, wenn man damit Imageverluste für die Bank verhindern will.
Wenn aber nun Kredite von Marktredwitz nach Plauen verschoben werden, die in einer gravierenden Haftungsverantwortung der Vorstände, der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern über § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), über § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und über § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) stehen, wenn damit § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) als Prüfer mit betroffen sind, wie rechtfertigt man dann die ganze Thematik? Damit, dass man bei so schwerwiegenden und weitreichenden Maßnahmen die Kontrollmöglichkeit der Vertreter und Mitglieder über Stillschwiegen ausschaltet?
Ist das die Fortsetzung davon, dass man vor vier Jahren dafür sorgen musste, dass man laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) auf Absprache mit dem Revisionsdirektor zuerst den neutrale Aufwand mit 5,5 Mio. € belastete, wie es Manfred Heger nannte, den Aufwand, den man vor der Fusion bei einer Risikosituation von nicht vertretbarem Rahmen damit verschonte um den Zusammenschluss der Banken nicht zu gefährden? Ist also der Genossenschaftsverband Herr der Bilanzzahlen, die Prüfer vor Ort und ihre Vorgesetzten und nicht die gesetzlichen Bestimmungen und auch nicht die bilanzierende Bank selber? So wie es im Aufsichtsratsprotokoll von Plauen steht, die Prüferin ist nicht mehr bereit den Abschluss nochmal neu zu machen? Ist es die Forstsetzung davon, dass man mit Manfred Heger selber einem Dienstaufhebungsvertrag vereinbarte, wo man auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtete, sowohl bekannte als auch unbekannte? Muss man jetzt dem Prüfer dieser Vorgänge nun als Vorstand über die Sicherungseinrichtung aus der Patsche helfen, damit man als Verband selber nicht in den Strudel gerät? Warum soll man da bei dem Dreiecksverhältnis nicht der einen Bank Ertrag und Eigenkapital zuschanzen über eine ungerechtfertigte Bewertung der Bankgebäude in Klingenthal und Markneukirchen? Wer hindert Herzog und Heidel und Schlagenhaufer und Klaubert und die Verbände dran? Wer hindert sie denn, wenn bei Vereinbarung von Stillschweigen jegliche Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen wird?
Eine Bank – eine Region schreiben heute die vier Vorstände. Ist es eher richtig zu schreiben ein einziger Saustall, man rühre darin herum und es ist überall das Gleiche. Der Vertuschungsversuch, den man sich selber in die Satzung der Sicherungseinrichtung geschrieben hat dürfte bei den zwei beteiligten Banken Verluste zwischen 100 und 200 Millionen € verstecken lassen wollen. Hier rückt die Vertuschung selbst schon sehr nahe an Straftatbestände heran. Es ist zu vermuten, dass hier die Mitglieder in Marktredwitz, in Plauen und im ganzen Land kollektiv betrogen worden sein könnten.
Nr. 3312
Gesehen
30. April 2008, 13:56 Uhr
Betreff: Seit wann gehört die Postleitzahl 95xxx ins Vogtland?Was wird im Grunde bezweckt mit der Übertragung der Geschäftsstellen nach Plauen? Seit wann gehört die Postleitzahl 95xxx ins Vogtland? Wie viele unliebsame Kunden will Herr Herzog und Herr Heidel auf dem Weg abschieben wenn man das Kundenanschreiben zur Übertragung der Geschäftsverbindung (= Link) zur Geschäftstellenübertragung anschaut.
Wer kann so einen Blödsinn schreiben, uns ist ihre Zustimmung sehr wichtig? Die geben Sie uns bitte indem sie nichts machen? Ob man das Schreiben der VR-Bank als eines der vielen Werbungen in unseren Briefkästen unbeachtet wegwirft, dass interessiert doch nicht. Wer sich nicht meldet, wer vielleicht ein paar Wochen nicht da ist, wer sich des Themas zur Zeit nicht annehmen kann, der ist bei den Vogtlandfilialen der Volksbank Vogtland eG, einer Bank die sich im Würgegriff des Sicherungsfonds befindet, weil man 2001 und 2002 alleine 33 Millionen von den bekommen hat und dafür knallharte Verträge unterschreiben musste.
Nr. 3311
.........
28. April 2008, 15:31 Uhr
Betreff: Kunden mit schwierigen Krediten unbedingt der Ãœbertragung widersprechenDem Wunsiedeler Kreis sind bereits wenige Tage nach der Vertreterversammlung von Kunden der VR-Bank Marktredwitz Kreditverhältnis aus dem Landkreis Wunsidele offengelegt, wo der Kunde, als auch zu finanzierende Objekte voll im Bereich der verbleibenden VR-Bank Fichtelgebirge liegen, die in die Vogtlandgeschäftsstellen, z.B. Schoeneck, von Plauen übertragen werden sollen. Wir warnen alle Kunden eindringlich dem zuzustimmen. U.E. ist dies eine direkte Übertragung in die Sanierung. Die Gefahr der Heuschrecken drohen. Und das ist bei den Genossenschaftsbanken die BAG Hamm zweifelsohne.
Nr. 3310
Gesehen
28. April 2008, 11:20 Uhr
Betreff: Kauf der Vogtlandfilialen durch die Volksbank oder durch den Sanierungsfonds?Soviel zur Entscheidungsfreiheit der Vorstände Schlagenhaufer und Klaubert bei der Volksbank Vogtland Plauen,
Aufsichtsratsprotokollen (= Link). Laut Sanierungsvertrag muss der BVR immer zustimmen und wer zustimmen muss, der entscheidet doch oder? Die Prüferin ist nicht bereit den Abschluss neu zu erstellen, (auch wenn es notwendig wäre) und wenn doch, dann wird sie die Arbeit der Aufsichtsräte detaillierter unter die Lupe nehmen (eine Drohung?).
Wahrscheinlich waren die Probleme der Volksbank aber auch ganz wesentlich im Bereich der eigenen Wertpapieranlagen. Was ist also mit den Anlageempfehlungen der DZ-Bank, die den Vorstand vielleicht die Position gekostet haben?
Nr. 3309
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28. April 2008, 10:07 Uhr
Betreff: Legalisierter Bilanzbetrug über viele Jahre hinweg?Darf man sich als Bankvorstand freuen, wenn man die eigenen Mitglieder verkauft ohne sie zu fragen? Wo ist der Unterschied, wenn man jahrzehntelang die Kunden mit Wertstellungen, Stichtagsverzinsung, falschen Bürgschaftsklauseln austrickst und damit Millionen einheimst?
Warum haben wir den Prüfer hier als direkter Nachfolger von Manfred Heger, der ihn dafür laufen ließ, dass er bei einem nicht rosigen Kreditverhältnis von Anfang an mit seinem Freund fast keine Sicherheiten herein geholt hat, dass er dann unglaubliche Überziehungen fahren durfte. Warum hat dieser Prüfer nicht sehen wollen, dass Manfred Heger die internen Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen Daten gefälscht hat? Warum hat Johannes Herzog und Raimund Grothoff mit aller größter Wahrscheinlichkeit den Dienstaufhebungsvertrag unter Ausschluss aller bekannter (3 x Ausrufezeichen) und noch nicht bekannter Ansprüche in München schreiben lassen?
Liegt die Vermutung nahe, dass zwischen dem 5. August 2004 und dem 4. Oktober 2004 Herr Herzog als Prüfer die Bilanzänderungen in die wie dann in der Versammlung berichtet zuvor nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bilanz von Manfred Heger höchst persönlich eingearbeitet hat. Denn da kommt doch der Verdacht auf, dass die noch viel mehr gegen die Bewertungsvorschriften des § 252 Handelsgesetzbuch (= Link), Abs. (1) 4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind, verstoßen haben.
Beleg dafür ist die von Reinhold Wolf aufgelegte Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Er zeigte auf, dass man zusammen mit der externen Revision bei den Krediten, die man schon in der Wertberichtigung hatte, das sind die Risikogruppe 3-Kredite 30 Millionen als ungesichert bewerten musste. Hier wird aufgezeigt, was man in die Lageberichte schrieb, dass ungesicherte Kreditteile aus den EWB nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen unterlegt werden hätten können. Denn man hat nur 26,3 Mio. € als Wertberichtigungen von den Forderungen abgesetzt und damit um 3,7 Mio. € zu wenig. Wenn in der Risikogruppe 2 auch noch 12,8 Mio. € ungesichert waren, dann darf man annehmen, dass man gerne bereit war Risikoklasse 3-Kredit lieber vorerst noch in der Klasse 2 zu belassen. Von dem Betrag darf man getrost gedanklich noch ein paar Milliönchen auf die Risikogruppe 3 übertragen.
Die Rechnung die man dahinter aufmachen darf, lautet ganz einfach, mindestens diese 3,7 Millionen hätte man den Rücklagen entgegen buchen müssen, wie Reinhold Wolf es auf der Folie zur Eigenkapitalsituation auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) gezeigt hat. Die Rücklagen wären dann bei 5 Millionen höchstens noch gestanden. Hat Herr Herzog damit einen Bilanzbetrug selbst in die Abschlüsse eingearbeitet, oder hat er und Raimund Grothoff dazu über die Prüfung die Genehmigung erteilt und dann den Bilanzbestätigungsvermerk (= Link) in München darunter setzen lassen, mit der Unterschrift des Leiters der Prüfungsabteilung und des Revisionsdirektors für Franken, der aber nicht einmal ein Wirtschaftsprüfer war? Das sind doch auch die wichtigen Punkte, die die Kontrolle der Prüfungsberichte im Innendienst des GVB in München mit Sicherheit nachschaut. Warum ist hier schwer zu vermuten, dass alle zusammen gegen die allgemein gültigen Bilanzierungsrichtlinien, die Eigenkapitalrichtlinien und die Höchstkreditrichtlinien nach dem KWG verstoßen haben? Bei Risikoklasse 3, da muss die Wertberichtigung für ungesicherte Kreditteil doch in vollem Umfang vorgenommen werden, oder wem will man etwas anderes erzählen? Gelten ausgerechnet für die VR-Bank Marktredwitz deswegen die Gesetze nicht, weil man von Verbandsseite selbst größte Mitschuld an Millionenausfällen bei der Bank hatte und weil man das damit reparieren wollte, dass man gegen die Wirtschaftsprüferordnung verstoßen hatte und den vorgesehen zukünftigen Vorstand noch als Prüfer hin schickte um alles vergraben und verstecken zu können?
Doch man muss die Tabelle mit den Risikopotentialen schon weiter betrachten. Auch wenn man die Vermerke in die Lageberichte nach 2003 nicht mehr rein schrieb, man hat auch all die anderen aufgezeigten Jahre die notwendige Wertberichtigungen zwar festgestellt, aber eben nicht einbebucht, frei nach dem Motto, wie es Reinhold Wolf auf dieser Versammlung zum letzten Mal erklärte, wir haben die Kreditabschreibungen nach Abstimmung mit der externen Revision vorgenommen und wir erwarten auch für das laufende Geschäftsjahr noch überdurchschnittliche bilanzielle Risiken in dem Bereich.
Damit kann man auch die zu hohen Kreditgrenzen nach vollziehen. Der mögliche Höchstkredit nach § 13 Kreditwesengesetz und nach § 49 Genossenschaftsgesetz liegt bei 25 % des haftenden Eigenkapitals (HEK), das lag laut Jahresabschluss bei 34,3 Mio. € und hätte wahrscheinlich auf 30,7 Mio. € reduziert werden müssen. Ein möglicher Höchstkredit wurde somit mit 8,6 Mio. € angesetzt, hätte aber nur 7,7 Mio. € betragen dürfen, die Höchstkreditgrenze hätte also um über 900.000 € herunter genommen werden müssen und Flex wäre plötzlich ein Großkredit gewesen, denn die Grenze wäre dann knapp über 2,5 Mio. € gelegen. Aber so kann man es auch für die Bilanzen der Jahre 2004 und 2005 fortschreiben, wie es vorher ausgesehen hat, dass müsste erst noch aufgedeckt werden. In 2004 wurden auch 2,5 Mio. € an Wertberichtigungen nicht eingebucht, dass hieße Höchstkreditgrenze auch da um mindestens 600.000 € zu hoch und 2005 dann noch mal 1,9 Mio. € EWB unterdrückt, womit die Höchstkreditgrenze wiederum um 500.000 € zu hoch gewesen sein dürfte. Das war schon die Bilanz, die der Notvorstand Werner Schelter mit unterschrieb, weil man auch noch Karl Krämer wegen Unfähigkeit abservieren musste, aber auch ihm wie schon Manfred Heger das Jahresgehalt noch als Zuckerchen zur Unterschrift der Demission mitgab.
Wäre es da verwunderlich, wenn man den Kredit zum HOMA-Gebäude als zusätzlicher Verlustposten gar nicht mehr unterbringen konnte., wenn man damit einen Kreditverlust in eine Sachanlage umgewandelt hätte? Wie das dann später zu vollziehen wäre, dass zeigt vielleicht die Bilanz der Volksbank Plauen mit den unglaublichen Sonderabschreibungen bei den Sachanlagen im Jahr 2006. Hat man die vorher zur Stützung des Eigenkapitals sogar zugeschrieben? Man hörte doch was, dass das dort bewährte Praxis war, wenn die Verbände mit machten.
Kann man sich da freuen, wenn man heute die eigenen Mitglieder verkauft, wenn man die Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb angezeigt hat, deren geschaffenen Werte man jetzt zur wesentlichen Verbesserung der eigenen desolaten Eigenkapitalsituation verscherbelt, wenn man heute Teile dieser unglaublichen Belastung aus den Einzelwertberichtigungen elegant über die Volksbank Vogtland Plauen los werden konnten? Wurde bei der VR-Bank Marktredwitz Bilanzbetrug betrieben, Untreue der Vorstände geduldet, vielleicht sogar unterstützt, damit man den Prüfer Johannes Herzog als vorderster Vertuscher auf den Vorstandsstuhl bringen konnte? Mit aller Macht muss dies an den Pranger, bevor die heilende Verjährungsfrist darüber läuft. Manfred Heger war sicher raffiniert, heute scheinen wir sehr berechnend von einem großen Apparat und vor Ort von Herrn Johannes Herzog schwer ausgetrickst zu werden.
Nr. 3308
Mitglied
27. April 2008, 20:40 Uhr
Betreff: Das sind die drei StrategenDas sind sie, die drei Strategen, abgebildet in der Frankenpost (= Link) über ihren Schachzug zum Verkauf der Geschäftsstellen im Osten, alle belastet mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € bei der Waldeslust, mit dem Freifahrtschein des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer.
Nr. 3307
Aus der Organisation
27. April 2008, 20:33 Uhr
Betreff: Zu 3524 Weg zu den Bilanzen im BundesanzeigerZu Eintrag Nr. 3524, so einfach geht das doch nicht mit der Verlinkung, deswegen hier die Horrorbilanz der Volksbank Plauen (= Link). Diese Vorstände sind nicht Herr im Haus, dass ist der Sicherungsfonds. Nicht die Volksbank Plauen hat den Wunsch gehegt die Vogtlandfilialen übernehmen zu dürfen, das wurde beiden Banken nahe gelegt. So ein Geschäft machen keine Vorstände bei einer Bank wo darüber hinausgehende Risiken von der Sicherungseinrichtung des BVR abgedeckt werden. (siehe Seite 6 des anhängenden Abschlusses). Eine Sanierungsbank saniert die VR-Bank Marktredwitz und schießt ihr das notwendige Eigenkapital zu. Das ist der größte Witz aller Zeiten. Das Stillschweigen, dass Johannes Herzog aufbauen will, das wird ihm eventuell über die übertragenen Kredite gelingen.
Eine Bank,
- die auf ihre Sachanlagen Sonderabschreibungen von wahrscheinlich 2 Mio. € vornehmen musste, (um soviel hat man mehr Abschreibungen wie im Vorjahr auf Sachanlagen),
- Widmung eines Wertpapierbestandes von 25 % der Bilanzsumme oder über 83 Mio. € in den Anlagebestand (Seite 16), den man nicht auf den tatsächlichen Wert abschreibt, weil man es sich hinten und vorne nicht leisten kann und damit wahrscheinlich Vermeidung der Buchung von Millionenverlusten in diesem Bereich, wo man schon 18 Millionen an die BAG Hamm übertragen musste, (Seite 13 unten, Ausführungen zu den Wertpapiereigenanlagen,
- ein Gewinnausweis, der ohne die weiter Sanierungsunterstützung von 1,5 Mio. € (Seite 10) ein Jahresverlust gewesen wäre, woraus resultiert, dass die deutschen Genossenschaftsmitglieder in Plauen die Dividende bezahlten, wie auch die Jahre vorher schon und daraus mit 30 % auch der Fiskus,
- Direktsanierungen in Höhe von 15 Mio. € aus Besserungsschein- und Freistellungsverpflichtungen (Seite 11, sowie Seite 14 unten), womit vielleicht die laufenden Verluste aus dem Geschäftsbetrieb gedeckt wurden, wie viel wurde über den Sanierungsvertrag über sonstige Absprachen noch an die BAG Hamm nach Heuschreckenart gegeben?
- rückläufiges Geschäftvolumen, wo der negative Trend sogar vorher noch schlimmer war, mit massiven Einlagenverlusten, kritisch zu sehende Marktanteilsverluste (Seite 19) ausgleichen durch Kauf von 50 Mio. € Geschäftsvolumen,
- eine Bank, die Verbesserung der Eigenkapitalquote verspricht (Seite 16), diese aber dadurch verschlechtert, dass man 15 % der Bilanzsumme von der VR-Bank Marktredwitz „dazukauft“ und wo sich auch nur die „Quote“ verbessert, weil das Geschäftsvolumen zurück geht und nicht das tatsächliche effektive Eigenkapital. 68 T€ sind keine Stärkung von Eigenkapital für eine Bank mit 300 Mio. € Bilanzvolumen.
Die Abschlüsse beider Bank müssen kritisch gegenüber gestellt werden, was hier auf dem Rücken der Mitglieder und bezahlt vom Sanierungsfonds fabriziert wurde. Und beim Vergleich da wird dann doch das und jenes zu sehen sein, denn bilanzieren muss man ja auch noch ein bisschen was, wenn man auch überall Herr der Vorschriften und zahlen zu sein scheint.
Nr. 3306
Wegfrei
26. April 2008, 12:01 Uhr
Betreff: Das ist ja interessantSchau an, schau an.
Da kommt der Vorstand (und ehemalige Prüfer des GVB) der VR-Bank Marktredwitz in Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) plötzlich auf die Idee, Filialen der VR-Bank Marktredwitz, die nicht mehr in Bayern liegen – an die Volksbank Vogtland zu verkaufen.
Verkaufen heisst das Zauberwort. V E R K A U F E N
Es gab ja mal (als die Schmidtbank verkauft wurde) ein großes Inserat in der Zeitung in dem von Raiffeisenseite verkündet wurde, dass ein Verkauf einer Genossenschaftsbank nicht machbar ist.
Insider haben sich damals gekugelt vor Lachen, denn es ist ja allgemein bekannt, dass einer der Lieblingssätze des GVB und dessen Prüfer lautet: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“
Doch ganz besonders dieses V E R K A U F E N hat es in sich.
Es beweist nämlich, dass anstelle einer Fusion auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – einzeln und ohne Verschenken der Rücklagen - möglich ist.
Und es beweist auch, wie sehr den Mitglieder bei einer Fusion in der Vergangenheit bewusst weitere Möglichkeiten vorenthalten wurden. Weil ihnen eben nur gesagt wurde oder gesagt werden durfte, was dem GVB in den Kram passte.
Aber – betrachtet man das Modell VR-Bank Marktredwitz eG ( pardon: VR-Bank Fichtelgebirge eG) - dann scheint es ja ab sofort besser zu werden.
Marktredwitz war ja schon immer das Paradebeispiel beim Genossenschaftsverband Bayern und wurde allen bayerischen Genossenschaftsbanken als Vorbild hingestellt.
Mein ganz besonderer Dank gilt daher diesem Genossenschaftsverband Bayern für die übernommene Vorreiterrolle, für das Umdenken in Sachen Fusion und ganz besonders für die nun geschaffenen Tatsachen und die erfolgte Aufklärung der Vertreter und Mitglieder dass auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – gesamt oder Teile davon – jederzeit möglich ist.
Denn nun ist es endlich offiziell: An Stelle einer Fusion kann auch ein Verkauf des Bankgeschäfts erfolgen. Das in den langen Jahres des Bestehens angesammelte Vermögen der verkaufenden Genossenschaft bleibt den Mitgliedern dieser Genossenschaft erhalten.
Also liebe Mitglieder:
Bei einer Fusionsversammlung mindestens 2 Anträge stellen:
1.Antrag: Anstelle der Fusion soll ein Verkauf des Bankgeschäfts an die übernehmenswillige Genossenschaftsbank erfolgen.
2. Antrag: Die Rücklagen der verkaufenden Genossenschaft sollen aufgelöst und in Geschäftsguthaben umgewandelt werden.
Und wenn der bei der Fusionsversammlung anwesende Prüfer des Genossenschaftsverband Bayern von seinem Dienstherrn noch nicht informiert wurde und meint das würde nicht gehen, einfach die Frage stellen:
„Ist es richtig, dass anstelle einer Fusion auch das Bankgeschäft ganz oder in Teilen verkauft werden kann“ und dann auf die VR-Bank Marktredwitz verweisen.
Was für ein schöner Tag.
Der 23.April 2008 wird in die Analen des genossenschaftlich organisierten Bankenwesens in Deutschland eingehen und das Kalenderblatt dieses Tages wird einen würdigen Platz in der Ruhmeshalle der Münchner Türkenstraße (am besten gleich neben dem Ölportrait von Wilhelm Frankenberger) erhalten.
P.S.: Nur der Vorsorge halber als Information an Mitglieder von Genossenschaftsbanken:
Sollte trotzdem noch immer eine Fusion anstelle eines Verkaufs des Bankgeschäfts vom GVB oder vom Vorstand Ihrer Bank gefordert werden, scheuen Sie sich nicht, um Hilöfe zu bitten. Helfer gibt es genug.
Nr. 3305
Der Wissende
25. April 2008, 22:26 Uhr
Betreff: Wie hoch ist der PreisHat der Vorstand bzw der einladende Aufsichtsratsvorsitzende die Vertreter informiert, wieviel den von den Plauenern für die 3 Ostfiliailen bezahlt wurde? Das ist doch mit ein wesentlicher Punkt, wenn ein ein Verkauf stattfindet. Unabhängig vom Verstoß gegen die Ladefrist, ist doch die Zustimmung hinfällig, wenn nicht der dem Geschäft zugrunde liegende Kaufvertrag vom 28.03.08 vorgetragen wurde. Da meines Wissens bereits das Versammlungspotokoll durch Mitglieder angefordert wurde, ist es interessant, ob der Kaufvertrag als Anlage beiliegt. Denn damit ist ersichtlich, wie hoch die Verluste im Jahr 2007 waren, die es abzudecken gilt. Man kann es auf eine ganz vereinfachte Formel bringen;: Kaufpreis minus ausgewiesener Gewinn = Verlust, den es abzudecken gilt. Natürlich werden jetzt Bilanzspezialisten sagen, da gibt es noch mehrere Positionen zu beachten, aber ich denke die große Linie passt schon. Im Umkehrschluß kann man auch ableiten, wieviel es den Frankfurter und dem Bayerischen Verband wert war, damit keine Sanierung angesagt ist. Denn üblicherweise fackeln die Verbände nicht lange rum, wenn es gilt eine Sanierung zu produzieren, a u ß e r man steckt selbst mit drin oder es gibt persönliche Verbindungen zu den Vorständen.
Daß bei obiger Versammlung sehr wenig Vertreter anwesend waren, stimmt schon nachdenklich. Selbst aus dem Vogtland waren nur einige wenige anwesend. Scheinbar ist es den Vertetern egal, von welcher Bank sie zukünftig betreut werden.
Ob es den Mitgliedern und Kunden, deren Interessensvertreter sie sind, auch einerlei ist. ist zu bezweifeln. Denn wenn sie schon die Bank wechseln, warum dann nicht gleich zur Sparkasse Vogtland, die einen sehr guten Ruf hat.
Da es die Vorstände in Marktredwitz bis heute nicht geschafft haben, die bereits für Dezember versprochene Kurzbilanz zu liefern, kann man davon ausgehen, daß die Zahlen so grottenschlecht waren , daß man zuerst einen Dreh suchen mußte, mit dem sich die Zahlen schön rechnen konnte.
Um ein Mindestmaß seiner Informationspflicht nach zu kommen, hätte der Vorstand bei dieser Versammlung die zum 30.03.08 aufgestellte Bilanz 2007 vortragen müssen., da diese auch zu diesem Zeitpunkt ja bereits auch bei der LZB vorliegen muß. Hat man eine Ausnahmeregelung beantragtHier sollten die Aufsichtsbehörden ganz genau hinschauen. Denn wie schaut die Bilanz 2007 aus, ohne die Notoperation Verkauf Ostfilialen? Denn wenn hier bereits das Ergebnis des Kaufvertrages eingerechnet ist, so ist dies Bilanzmanipulation, da das Ergebnis der Versammlung vom 23.04.08 ist ja schwebend unwirksam, da die 4-Wochenfrist noch nicht abgelaufen ist. Und ob es dann zu einem rückwirkend wirksamen Kaufvertag vom 28.03.08 gekommen ist, ist mehr als zweifelhaft.
Da zum einem die ganze Versammlung unwirksam ist, wegen nicht Einhaltung der Ladefrist und ob zum anderen der Kaufvertrag voll inhaltlich vorgetragen wurde.
Denn bei nicht Einhaltung, ist eine ordnungsgemäße Entscheidung der Mitglieder überhaupt nicht möglich. Zudem kann man in Plauen, die Bilanz auch nicht schließen, solange der Kaufvertrag nicht wirksam geworden ist. Es sei denn man tritt vom Kaufvertrag zurück. Interessant ist hier auch, welche aufgestellte Bilanz von dieser Seite an die Aufsichtsbehörden gegeben wurde. Hier sollten sich die jeweils zuständigen Beamten abteilungsübergreifend kurz schließen. Denn mittlerweile hat sich auch bei den Aufsichtsbehörden herumgesprochen, daß man nicht allem was die Genossenschaftsverbände in den Händen haben, auch den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Handhabung entspricht.
Nr. 3304
Mitglied
25. April 2008, 21:59 Uhr
Betreff: Wer macht mit bei einer Petition an den deutschen Bundestag gegen solche schmutzigen Geschäfte?Seit dem 3. Dezember spätestens weiß der Aufsichtsrat, was vor sich geht. Wer macht mit bei einer Petition an die Parlamente, dass solche schmutzigen Geschäfte unterbleiben? Da hat man der Sanierungsbank in Plauen wahrscheinlich die unsaubersten Kredite mit rüber geschoben und der ehemalige Prüfer in Marktredwitz ist nun der feine Maxe, weil er so schlau ist. Wie viele Millionen hat es die deutsch Genossenschaftsmitglieder gekostet und wie viel haben wir alle über den Fiskus mit bezahlt. So etwas darf in der heutigen Zeit bei den knappen Mitteln doch nicht mehr möglich sein. Wissen alle deutschen Genossenschaftsbanken, was sie da unterstützt haben?
Nr. 3303
Aus der Organisation
25. April 2008, 21:53 Uhr
Betreff: Woher ist das Geld für die Volksbank Vogtland Plauen?Aus der Organisation
Woher ist das Geld für die Volksbank Plauen
Dürfen sich die Mitglieder der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Nachhinein verarscht fühlen? Oder auch die früheren Vorstände Marth und Dittrich? Die Frankenpost berichtet heute (= Link), dass der Aufsichtsrat seit fünf Monaten, genau drei Tage nach dem Bericht über die Ermittlungen bei der Bank bescheid wussten über den Deal. Es ist wieder einmal unglaublich, wenn man den Jahresabschluss Volksbank Vogtland Plauen 2006 (= Link) im Bundesanzeiger liest. Die Volksbank Vogtland mit zuletzt 322 Mio. € Geschäftsvolumen ist eine Sanierungsbank, mit 21 Millionen € haftendem Eigenkapital und die kauft der RV-Bank Marktredwitz mit einem Volumen von 407 Mio. € und zuletzt drei Filialen mit einem Geschäftsvolumen von 50 Mio. € ab, verschlechtert ihre eigenen Eigenkapitalquote damit eklatant und verbessert die in Marktredwitz spürbar.
Diese Rechnung bezahlen die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds und die deutschen Steuerzahler bezahlen es vielleicht in einer hohen Millionensumme kräftig mit. Plötzlich haben beide exakt die gleichen Größenordnungen von vielleicht 350 Mio. €, aber die VR-Bank Marktredwitz hat nun 31 Millionen € an Eigenkapital plus den geschöpften stillen Reserven aus dem Deal und die Volksbank Plauen steht weiterhin bei 21 Millionen, oder wie viel schießt der Sanierungsfonds hier ein? Freudentänze wird er aufführen unser Herr Herzog, wie er die Mitglieder ausgetrickst hat. Warum erfahren wir nicht wie sich die Bank in den Voluminas nach dem Verkauf darstellt? Wie viel an Einzelwertberichtigungen hat die Volksbank Vogtland Plauen denn übernommen? Gab es auch ein Schreiben wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen vom BVR?
Gibt es nun 150 Mitglieder in dem Bereich der VR-Bank, die verlangen, dass diese stillen Reserven endlich auf die Mitglieder ausgeschüttet werden anstatt zur Rettung der Person Herzog herangezogen zu werden. Da muss sicher noch einiges geklärt werden.
Nr. 3302
Gesehen
25. April 2008, 14:28 Uhr
Betreff: Interessenskonflikt nach der WirtschaftsprüferordnungWenn man den letzten Eintrag so liest, wer hat denn den Jahresabschluss der VR-Bank im Jahr 2004 für 2003 tatsächlich gemacht. Heger, Wolf und Krämer haben doch einen aufgestellt, der den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen hat, brav formuliert. Wie man dann Manfred Heger abservieren musste, wer wird das mit der Bilanz dann wohl in die Hand genommen haben, Reinhold Wolf, der das gar nicht konnte, weil er sich nur in Selb rum getrieben hat als Vorstand, Karl Krämer, den man eineinhalb Jahre später wegen Unfähigkeit in Altersteilzeit geschickt hat vielleicht? Wer bleibt dann noch? Doch eigentlich nur der Prüfer, für den man täglich einiges an den Verband zahlen musste, was sich in den Gebühren ja kräftig nieder schlug und der die Zusage zum Vorstand schon in der Tasche hatte, man aber die paar Tricks, wie die Ausschreibung über die großen und teuren deutschen Tageszeitungen noch vorschalten musste. Und Herr Herzog hat dann vielleicht selber in die Bilanz geschrieben, wir haben nicht alle festgestellten notwendigen Wertberichtigungen buchen können, übertragen, die haben wir in die nächsten Jahre verschoben, sonst hätten wir vielleicht keine Rücklagen mehr gehabt. Da hätte ihm der schöne Posten gar nichts gebracht und den Sicherungsfonds, den wollte man damals schon nicht in die eigenen Unterlagen sehen lassen.
Nr. 3301
Aus der Organisation
25. April 2008, 11:14 Uhr
Betreff: Die Laufbahn des Herrn Herzog bei der VR-BankWelche Spur zieht Herr Johannes Herzog bei der VR-Bank in Marktredwitz? Manfred Heger hatte als von den Volks- und Raiffeisenbanken gewählter Verbandsfunktionär im Marketingausschuss des GVB einen Prüfer oder gar ein ganzes Prüferteam des Hauses verwiesen und denn kamen Herzog und Grothoff nach Marktredwitz. In den Lageberichten der Bank (= Link) hieß es nun nicht mehr nur die Risikolage muss in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden, es hieß, die Risikokredit haben stark zugenommen, die ungesicherten Kreditteile problembehafteter Engagements sind nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen gedeckt, was ein klarer Verstoß gegen die Bilanzierungsrichtlinien ist, und Manfred Heger konnte bei seinem Busenfreund ungesichert 5 Millionen DM in den Sand setzen und von anderen wirtschaftlichen Kenntnis haben, als er es in die Bankunterlagen einfließen ließ. Da brauchten die Kunden von Anfang an nicht darauf zu warten, dass die Manipulationen bei den Abrechnungsmethoden wieder gut gemacht werden sollten. Lieber nimmt man heute das Geschenk der Ostfilialen mit den Gebäuden in Klingenthal und Markneukirchen von den Arzberger Vorständen Marth und Dittrich in Anspruch, die man 2003 vor den Kadi bringen wollte und wo vielleicht im Hintergrund ein fauler Kompromiss geschlossen wurde, damit die zwei ohne Strafe davon kommen konnten, aber auf vorherige Zusagen aus der Fusion, wo sie auf den Vorstandsposten trotz zweier Fusionsbeschlüsse verzichtet hatten.
Diesem Exprüfer Johannes Herzog, wer will dem noch trauen? Hat er die nicht fristgerecht eingeladene Vertreterversammlung benötigt um jetzt die Pressekonferenz abhalten zu können. Lädt er die Zeitungsleute aus dem Vogtland auch dazu ein? Sagt er wie sich die Bank nach der Trennung von den drei Zweigstellen präsentiert? Ist das Eigenkapital durch Großkündigungen so eingebrochen? Waren die Verluste nur mit den Ostgeschenken auszugleichen?
Wieso ist jedes Mal Herr Grothoff anwesend? Auch in der bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) war er anwesend, obwohl er nicht an der Prüfung beteiligt war. Oder vielleicht doch, der frühere Kollege des heutigen Vorstandes als sein Prüfer? Interessenkonflikte a la GenoVerband. Er war schon bei der Verabschiedung von Karl Krämer laut Aufsichtsratsprotokoll vom 22. Juni 2006 (= Link) dabei, obwohl er damals bei der Geno-Consult des Verbandes und nicht bei den Prüfern war. Wieso ist dieser spezielle Freund und Weggefährte von Johannes Herzog immer anwesend und bekommt damit mehr Einblick als jedes normale Mitglied der Bank? Ist er traurig, dass Uwe Heidel eingestellt werden musste, weil man zwei Prüfer bei dem Gegenwind doch nicht einsetzen konnte bei der VR-Bank Marktredwitz?
Musste Raimund Grothoff im letzten Jahr überwachen, dass man beim Goldmärchen von 2004 ja die Vorstände auch wirklich aus dem Regress entließ, musste er bei der Verabschiedung von Karl Krämer das Beweismaterial mit liefern, was er im Jahr 2004 den Mitgliedern vorenthalten hatte, dass Johannes Herzog (und dann er in Folge?) den Begleiter über die Wartefrist zum Vorstand auch überstehen würde? Warum haben Johannes Herzog und Raimund Grothoff in den Prüfungsbericht 2004 schreiben müssen, die Vorstände hätten eine ungesetzliche Bilanz 2003 zum vorgeschriebenen Stichtag 31 März 2004 aufgestellt? So steht es im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link). Warum hat man in dieser Versammlung verschwiegen, dass man mit Manfred Heger eine Dienstaufhebungsvertrag geschlossen hat, der gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34, Abs. (4), Satz 2 (= Link) verstoßen hatte. Musste man die Nachfrage verhindern wie das möglich war, nachdem Horst Pausch dann auch zwei Tage nach der Versammlung klammheimlich das Amt niederlegte? Wie kommt es, dass über den Aufhebungsvertrag auch am 30.06.2005 kein Wort von einem Prüfer gesagt wurde, sondern dummerweise nur von Manfred Heger selber, da hatte doch Raimund Grothoff noch das Wort? Musste man verhindern, dass man offen legte, dass dieser Vertrag aus der Feder des Verbandes stammte und Horst Pausch ohne Rechtsberatung die aus München geschickten Verträge mit Raimund Grothoff und Johannes Herzog eigenmächtig geschlossen hatte?
Ist dies Konstellation von der Hand zu weisen? Ist sie eher nahe liegend? Hat sich Johannes Herzog die Verpflichtung von Manfred Heger und Karl Krämer für alle Verluste, für alle Vorgänge mit einer gesetzeswidrigen Organisation bei einer Milliarden-DM-Bank höchst persönlich auf die Schultern geladen? US-Fonds-Anlage am genossenschaftlichen Verbund vorbei, mit vielleicht unkontrollierbaren Provisionszahlungen in alle Himmelsrichtungen und Flüge der Vorstände persönlich nach Chikago? Ist der Verstoß gegen die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) mit dem Interessenkonflikt aus der Prüfung heraus nahtlos in die Geschäftsleitung nicht augenfällig, wenn man 32 befähigte Bewerber nicht mal zu Gesprächen einlädt?
Herr Herzog und Herr Grothoff könnten die Hauptverantwortlichen dafür sein, dass man Manfred Heger und danach Karl Krämer für die 50 Millionen Kreditverluste in keinem Fall belangt hat, auch nicht in den Alibiveranstaltungen Flex und Gold, Gold, Gold, wo man die wahren Hintergründe verschwiegen hat. Wenn es Spitz auf Knopf kommt, dann könnten diese beiden Prüfer für diese ungeheuerliche Summe zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das schweißt die zwei nach wie vor an der Nahtstelle VR-Bank Marktredwitz zusammen. Dass die Verantwortung zutage tritt, das muss anscheinend zur Zeit noch verbandspolitisch auf allen Ebenen verhindert werden. Das ist der Imageverlust, der laut Genossenschaftsgesetz nicht die Rechtsverfolgung ausschließen darf. Imageverlust für die Verbände, gedeckt auf Kosten der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Doch auch die Namensänderung wegen des Wunsiedeler Kreis, nichts anderes war es, wird die Verantwortung von Johannes Herzog und Raimund Grothoff auch nicht auslöschen. Diese vielen Schicksale, die auf Kundenseite davon abhängig waren, dürfen dies einfach nicht zulassen und nun geht es wieder einem Großteil der Mitarbeiter an den Kragen, bzw. an den Job. Wenn in den Lageberichten geschrieben wird die Position Personalkosten wird sich in Zukunft verringern, so stehen auch da Menschen dahinter die der unfähigen Geschäftspolitik der Vorstände heute wie gestern geopfert werden. Die Laufbahn des Herrn Herzog bei der VR-Bank Marktredwitz ist gepflastert von menschlichen Schicksalen die für seine Person zur Seite gewischt wurden.
Nr. 3300
Webmaster
24. April 2008, 11:56 Uhr
Betreff: Zur VertreterversammlungBereits mehrere Vertreter als auch Mitglieder haben sich hilfesuchend an uns gewandt ob die Vertreterversammlung wegen der Ladungsfrist und allem was damit zusammenhängt überhaupt gültig war. Der Namensänderung wurde knapp mit 90% zugestimmt. Wir werden wir uns evtl. mit Mitgliedern und Vertretern über das Wochenende intensiv beraten, ob und auf welchem Weg die Versammlung angefochten werden soll. Wir haben ja vier Wochen Zeit.
Nr. 3299
ganz weit weg und doch mitten drin
24. April 2008, 11:31 Uhr
Betreff: ausserordentliche VertreterversammlungHat schon jemand die Beschlüsse der gestrigen Vertreterversammlung angefochten (Grund: Einladung erfolgte scheinbar nicht fristgerecht an Vertreter)?
Nr. 3298
Nr. 3297
ICH
23. April 2008, 19:57 Uhr
Betreff: Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz§ 6 Mindestinhalt der Satzung
Die Satzung muss enthalten:
1. die Firma und den Sitz der Genossenschaft;
2. den Gegenstand des Unternehmens;
3. Bestimmungen darüber, ob die Mitglieder für den Fall, dass die Gläubiger im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe (Haftsumme) oder überhaupt nicht zu leisten haben;
4. Bestimmungen über die Form für die Einberufung der Generalversammlung der Mitglieder sowie für die Beurkundung ihrer Beschlüsse und über den Vorsitz in der Versammlung; die Einberufung der Generalversammlung muss durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt erfolgen; das Gericht kann hiervon Ausnahmen zulassen; die Bekanntmachung im Bundesanzeiger genügt nicht;
5. Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen der Genossenschaft sowie
Bestimmung der öffentlichen Blätter für Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung in öffentlichen Blättern durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben ist.
§ 46 Form und Frist der Einberufung
(1) Die Generalversammlung muss in der durch die Satzung bestimmten Weise mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen werden. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu machen. Die Tagesordnung einer Vertreterversammlung i st allen Mitgliedern durch Veröffentlichung in den Genossenschaftsblättern oder im Internet unter der Adresse der Genossenschaft oder durch unmittelbare schriftliche Benachrichtigung bekannt zu machen.
Nr. 3296
Uwe
23. April 2008, 18:17 Uhr
Betreff: Appell an die Vertreter, besonnen abstimmenWerte Vertreter, oft genug sind Sie blindlings den Vorschlägen der Vorstände und der Prüfer bei den Abstimmungen gefolgt. Verlangen Sie heute Abend in jedem Fall die schriftliche Abstimmung. Eine Abstimmung mit Akklamation wäre der nächste Skandal. wo man auf Sie mit Fingern zeigen will, wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind. Die Namensänderung bringt nichts außer Kosten. Hinterfragen Sie bitte kritisch wie es mit dem Verkauf abgelaufen ist. Die Vorstände und der Aufsichtsrat hat unbegrenzt Auskunftspflicht gegenüber Ihnen, wenn keine persönlichen Daten davon betroffen sind. Denken Sie an die Folgen für die Menschen als Ihre Kunden und Mitglieder. Hinterfragen Sie, ob der Aufsichtsrat von sich aus alles geprüft hat, oder ob er an wichtigen Sitzungen nicht teilgenommen hat, oder ob es einen Ausschuss für die Entscheidung gegeben hat um unangenehme Aufsichtsratsmitglieder auszuschließen von Beratung und auch Genehmigung. Fordern Sie die Vorstände auf Farbe zu bekennen, wie es laufen würde mit der Bilanz, wenn der Verkauf nicht durch geführt worden wäre. Fordern Sie den Vorstand auf, zu bekennen ob risikoklassifizierte Kredite oder gar wertberichtigte Kredite mit auf die Vogtland eG übertragen wurden. Fordern Sie Aufklärung, ob Kreditverhältnisse auch außerhalb der drei Kommunen mit übertragen wurden. Fordern Sie Aufklärung wie viel Ertrag aus dem Verkauf der Immobilein in die Bilanz der VR-Bank einfließen und ob das für das Jahr 2007 schon verbucht wurde. Fordern Sie den Vorstand auf, die der Bundesbank und der BaFin zum 31. März vorzulegende Bilanz auch Ihnen und den Mitgliedern kenntlich zu machen.
Fordern Sie dazu auf, dass alles lückenlos schriftlich protokolliert wird sonst werden Sie zum Ende damit leben müssen, dass Ihnen die Mitglieder vorwerfen könnten, Sie selber hätten sich nur überfahren lassen.
Nr. 3295
Susanne
23. April 2008, 18:01 Uhr
Betreff: Warum gehen die Mitarbeiter nicht auf die Barrikaden?Bei Herrn Herzog sind immer die anderen schuld. Nach außen hat er sich strahlend mit Reinhold Wolf gezeigt, ihm eine glänzenden Abschied beschert und drinnen hat man immer gesagt es sind die alten Umstände und über den Kollegen gewettert, den man besser entfernt hätte. Doch die alten Umstände sind die, dass ein Prüfer da auf Kosten der Genossenschaft sich sein Feld bereitet hat. Bei Flex und bei Gold, Gold, Gold alleine, da hätte er Millionenverluste nicht nur verhindern können, er hätte es verhindern müssen. Aber um Vorstand werden, um Vorstand zu bleiben, da ist dem Herren kein Trick zu schmutzig. Wenn man heute Geschäftsstellen mit einem Kundenpotential von 20.000 Einwohnern einfach so hin und her verschieben kann, dann gute Nacht ihr lieben genossenschaftlichen Banken. Aber ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich ganz ungeniert. Nur dem Strahlemann Herzog kommt es schon auf den Ruf an. Es ist ja nicht nur ein Vertreterversammlungsbeschluss wenn man den Namen ändert. Alles drum rum, dass dürfte einen fünfstelligen Betrag nicht im untersten Bereich kosten und so wie man mit der Mehrwertsteuereintreibung für die Zinsen so tut als ob das für die Kunden keine Belastung wäre, so frägt man die Leute im Vogtland nicht mal, ob sie damit einverstanden sind, was da abläuft. Der Kunde und das Mitglied, die haben gar keine Meinung zu haben. Sogar wenn man sie als Kunde an sich verkauft, dann geht das hinter verschlossenen Türen ab. Keiner dort drüben ist gefragt ob er das will, wer will das begreifen?
Warum aber gehen die Mitarbeiter nicht auf die Barrikaden. Laut dem Lagebericht 2007 (= Link) hat es einen sogenannten Interessensausgleich zwischen Geschäftleitung und Personal gegeben. Gibt es jetzt die Kündigungen aus betrieblichen Gründen, weil der Vorstand zur eigenen Rettung einen großen Teil des Geschäftsvolumen her gegeben hat? Warum sind heute keine Transparente vor der Bank und warum ist die Gewerkschaft verdi nicht präsent? Erfahren die Mitarbeiter die Dinge genauso wie sie auch die Mitglieder erfahren. Irgendwann ist der Bogen überspannt Herr Herzog und Herr Heidel.
Nr. 3294
Aus der Organisation
23. April 2008, 12:06 Uhr
Betreff: Ãœberlegungen von Nordlicht sehr interessantZu 1. Die Mustersatzung sieht bei Genossenschaften in der Regel die Einladung durch den Aufsichtsrat vor. Außerordentliche könnte durch den Vorstand eingeladen werden.
Zu 2. und 4. Die Namensänderung mit allen Folgekosten für Notar- und Gerichtsgebühren läuft darauf hinaus, dass die Vorstände ihren eigenen Namen nicht mehr hören können. Das Geld wird dafür ausgegeben, wenn die auswärst auftreten und sagen, wir kommen von der VR-Bank Marktredwitz, dann heißt es über all, ihr seid das! Der so negativ belastete Namen soll gelöscht werden, aber wie gesagt es bleibt der alte Wein in neuen Schläuchen. Dabei muss man bedenken, was alles für Kosten kommen, der gesamte Formularbestand muss ausgetauscht werden, an allen Zweigstellen müssen die Informationstafeln geändert werden wo der Name drauf ist. Die Einträge bei Zigtausend Grundbucheintragungen stimmen nicht mehr, oder sind für unbeteiligte Dritte nicht mehr richtig zuordenbar, ist das Amtsgericht drüber erfreut? Wo sonst noch solche Kosten auflaufen weiß man gar nicht. Der Vorstand hat die Pflicht diese Kosten den Vertreter aufzuzeigen, bevor es ins Kraut schießt. Die Brotzeit nimmt man gerne mit, aber jeden Abend kostet auch einen Tausender wahrscheinlich.
Zu 3. Auch wenn es nur eine Namensänderung ist, und sonst nichts in der Satzung geändert werden muss, die Formvorschrift ist nicht gewahrt. Lässt dass das Registergericht wieder zu? Es könnte ja auch mehr dahinter verborgen sein, wie soll das ein Mitglied prüfen, auf das Registergericht dürfte man sich da nicht stützen können.
Zu 5. Es ist wirklich ungewöhnlich, dass in den betroffenen Vogtlandfilialen keine Informationsveranstaltungen für die Mitglieder abgehalten wurde. Das wäre normalster Stil gewesen. Man kann vielleicht Forderungen verkaufen. Wo steht aber, dass der Kunde in Klingenthal, Schoeneck und Markneukirchen plötzlich seine Anlage bei der Vogtlandbank haben will. Wo ist es rechtlich abgesegnet, dass man solche Verträge übertragen kann? Wie kompliziert ist es bei der Sicherheitenübertragung? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die VR-Bank zum Grundbuchamt gehen und die eigenen Grundschulden und Hypotheken der Kunden auf die Vogtlandbank übertragen? Welcher Rattenschwanz ist denn das? Wird da jeder Kunde genötigt noch mal zum Notar zu gehen? Wer zahlt denn die Kosten? Da gibt es vielleicht Kunden, die haben zwar Grundschulden, aber kein Darlehen mehr, wenn die ein neues Darlehn in den Vogtlandfilialen beantragen, dann hat die Bank dort nicht mal Zugriff zum Grundbuch und der Kunden muss zum Notar?
Was ist mit Sicherungsvereinbarung von Dritten mit der gleichen Konstellation, dass ein Dritter die Grundschuld, die für die VR-Bank Marktredwitz eingetragen ist auch auf die Vogtlandbank übertragen muss, oder braucht es da noch die Querverbindung der Sicherungsvereinbarung von Marktredwitz nach Plauen? Was ist mit Bürgschaften, die hat der Kunden doch gegenüber der VR-Bank Marktredwitz abgegeben. Vielleicht ist jemand der Vogtlandbank als Kunde oder als Bürge gar nicht erpicht darauf mit der Bank zusammen zuarbeiten, weil er persönliche Erfahrungen gemacht hat? Werden dann Kunden genötigt, genötigt die Kredite zurückzuführen, weil in den AGB’s steht, sie sind unterbesichert und bekommen vielleicht wo anders diesen Kredit nicht mehr, weil die keine so laschen Vorschriften haben wie die VR-Bank sie hatte? Könnte man da geplante Abläufe erkennen, die die Bank auf diesem Weg von unliebsamen Kreditnehmer befreien könnte? Ist es ein Rechtsrisiko für die Bank selber, wenn das nun eine überraschende Klausel sein könnte, dass der Kunde sich auf den Vertrag berufen kann und es keine Verpflichtung für einen Sicherungsgeber gibt die Sicherheiten wirklich zu übertragen? Alle diese schwierigen Felder werden nur mit einem Handstreich vom Tisch gefegt? Das Genossenschaftsgesetz gibt den Mitglieder das gleiche Informationsrecht. Gibt es ein Protokoll zur Regionalkonferenz? Hat es im Vogtland auch eine gegeben, oder wie ist das mit den eingeteilten Regionen, werden darüber alle Mitglieder informiert?
Was heißt also in Punkt 2. Bericht zum Vertrag, es ist nichts mehr abzusegnen, es gibt keinen Beschluss dazu, dass wesentliche Geschäftsfelder übertragen wurden, wie es die Satzung in § 30 m) Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereichs, die den Kernbereich berühren verlangt, zumindest in ähnlicher Form. Der Vorstand und auch Herr Schelter vom Aufsichtsrat sollten ihr Manuskript noch mal überprüfen, ob sie auch alles vorgesehen haben, in ihnen berichten, ob sie eigenen Sorgfaltspflichten genüge getan haben und alle rechtlichen Probleme geprüft haben. Denn für den Vertrag, da kommen die nächsten Kosten auf den Tisch, da hat man viel Rechtsberatung benötigt und vielleicht auch viel an Beratungs- und Revisionsgebühren an die Verbände auf beiden Seiten zahlen müssen. Wie kann man sich von so einem großen Kundenfeld im Gesamten nur auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene trennen, wo es umgekehrt zur Fusion 75 % Zustimmung der Vertreter bedarf? Berichtet man bei der Vogtlandbank auch nur in der Vertreterversammlung oder bedarf es dort eines Versammlungsbeschlusses? Wird berichtet zu welchen Preisen die Gebäude übertragen werden, aber das lässt sich dann schon auch aus dem Anlagespiegel ersehen und den außerordentlichen Erträgen bei der VR-Bank.
Auch die Einladung übers Internet, was ja als Information für die Mitglieder gelten soll, ist nicht nachvollziehbar, da kein Einstellungsdatum angegeben ist. Wie wird also dokumentiert, dass da die Fristen eingehalten werden. Morgen ist die Tagesordnung wieder gelöscht. So schnell und einfach geht das im WWW. Man drückt auf Einfügen oder Löschen und schon ist die Sache erledigt und keiner kann’s nachvollziehen. Warum halten die Vertreter so still? Warum ist das wieder so eine geheime Kommandosache? Mitglieder werben und Mitglieder aus den grundlegendsten demokratischen Vorgängen ausschließen. Fristen bis auf den letzten Tag ausnutzen, damit ja nichts passieren kann. Die Einladungsfrist muss man wirklich kontrollieren, wie sie richtig in der Satzung steht. Die Satzung heißt in den Mitgliederrechten in § 30 c) Anträge für die Tagesordnung der Vertreterversammlung gemäß § 28 Abs. 4 einzureichen. Nicht auf dieses Antragsrecht hinzuweisen und auch nicht wo diese Anträge abzugeben sind, dürfte ein eklatanter Vorstoß gegen die Einladungsvorschriften sein. Diese Veranstaltung geht im Grunde nur wegen dem neuen Namen über die Bühne und dass sich Herzog und Heidel damit nicht im ganzen Land blamieren wollen und als unerwünschte Person auftreten müssen. Da hat man das mit einem zusätzlichen Bericht noch versehen. Der Kostenrattenschwanz, der müsste Herzog und Heidel auferlegt werden. Wenn man nicht genau dazu berichtet, dann gibt es einen Anhaltspunkt die Herren dafür in Haftung zu nehmen.
Nr. 3293
Werner
23. April 2008, 10:44 Uhr
Betreff: Die große Nummer wird gemacht ?Nehmen wir mal an, es fehlen 20 Mio. (oder mehr oder weniger) zur Bildung von EWB,
um die Bilanz zu zukriegen. Man verkauft z. B. Zweigstellen für 22 Mio. Die Vertreter
der anderen Bank müssen gar nicht zustimmen. Dann kann man die EWB bilden, bilanzieren und hat sogar noch 2 Mio. Gewinn.
Eine tollkühne Luftnummer!
Für den Fall, dass es nicht klappt, hat sicher jemand versprochen, „einen Besen zu fressen“.
Nr. 3292
Nordlicht
23. April 2008, 09:36 Uhr
Betreff: Anmerkungen zur a.o. VertreterversammlungLiebe Mitglieder und Vertreter,
nachfolgend ein paar Fragen / Überlegungen zu dem Einladungsschreiben vom 08. April 2008 und dem Verfahren:
1. Die Einladung erfolgt durch den Aufsichtsrat! Das ist ungewöhnlich, denn zu Vertreterversammlungen dürfte laut Satzung regelmäßig der Vorstand einladen. Ist der Vorstand schon nicht mehr im Amt? Warum erfährt man nichts davon?
2. Warum muß jetzt noch eine a.o. Vertreterversammlung für die Namensänderung erfolgen? Das gleiche hätte man doch auch zur normalen Vertreterversammlung tun können, die im ersten Halbjahr stattfinden muß. Warum diese Extrakosten und die erneute "Naturaldividende" (=Abendessen) für die Vertreter? Das kann eigentlich nur bedeuten, daß die normale Vertreterversammlung nicht im ersten Halbjahr stattfinden kann? Wäre die Wirksamkeit der Übertragung dann ggf. gefährdet?
3. Es fehlt in der Interneteinladung die Anlage. Damit kann sich ein Mitglied schon mal kein Bild machen, was eigentlich geändert werden soll und ggf. Gegenanträge formulieren. Es bleibt also alles beim alten. Die (vom Vorstand selbst ausgewählten) Vertreter, die bisher schon nicht in der Lage waren oder (aus wirtschaftlichen Abhängigkeiten nicht konnten) Kritik zu äußern werden erst in einer Vorabbesprechung (erneut Kosten zu Lasten der Mitglieder) eingeschworen, um dann die Kiste ein knappe Woche später abzusegnen. Warum gibt es kein Informationsschreiben an alle Mitglieder, wenn § 1 der Satzung geändert wird.
4. Was sind die Kosten dieser Namensänderung für die Umstellung (interne - Zeit!, Papier, Filialgestaltung, Notarkosten; externe: Information aller Kunden und Mitglieder, Überarbeitung des Internetauftritts, Information aller offiziellen Stellen)? Was für ein Konzept steckt dahinter? Verbrennt mit dieser Aktion die VR-Bank weiteres Geld der Mitglieder mit zweifelhaften Erfolgserwartungen?
5. Warum erfahren die Mitglieder nichts über die Geschäftstellenübertragung, die ja schon vertraglich abgesegnet ist, aber u.U. noch nicht wirksam ist? Warum beschließen die Vertreter nichts zu der Übertragung, wo es sich doch um einen ganz wesentlichen Vorgang für die VR-Bank handelt. Für die Fusion war ein Beschluß notwendig und für die Abspaltung eines wesentlichen Geschäftsfeldes nicht?
6. Wo ist die Kosten - Nutzenrechnung für die Übertragung? Was bekommt die VR-Bank für die Übertragung oder muß man froh sein, sich von einem Kostenblock befreit zu haben?
7. Steht die Übertragung möglicher Weise unter dem Vorbehalt der Zustimmung der VB Vogtland eG?
8. Werden durch die Verschiebungen Auflagen des Sicherungsfonds erfüllt, so daß dann zu Lasten aller Genossenschaftsmitglieder Gelder fließen?
9. Wenn die Namensänderung und die Übertragung so wichtig für den Vorstand sind, daß ein a.o. Vertreterversammlung gemacht wird, warum erfährt man dann nichts aus der Presse, die ja alle Mitglieder und Kunden eher lesen als das Internet?
10. Eine Namensänderung ist wie "Alter Wein in neuen Schläuchen", wenn die handelnden Personen die gleichen bleiben.
11. Es steht in der Einladung nicht drin, wann diese ins Internet gestellt wurde, so daß ein Überprüfung der Fristen nicht möglich ist. Sieht die Satzung inzwischen eine Veröffentlichung von Einladungen im Internet vor?
12. Warum gibt der Aufsichtsrat keine Hinweise, daß auch die Mitglieder zu dieser Vertreterversammlung Anträge stellen können und informiert über das Verfahren?
13. Werden die kritischen Punkte von den Vertretern hinterfragt und auf der Vertreterversammlung angesprochen bzw. erhebt ein Vertreter mal bitte Klage gegen die Vorgehensweise des Aufsichtsrats? Das Gemauschele geht also weiter. Von der zugesagten Transparenz und besseren Informationspolitik keine Spur.
14. Alle VR-Banken haben inzwischen eine Presseerklärung zum Ergebnis 2007 und zur Bilanzentwicklung abgegeben, nur die VR-Bank Marktredwitz ist dazu nicht bereit. Warum werden zumindest die Vertreter auf der a.o. Vertreterversammlung nicht über das vorläufige Ergebnis informiert, denn die Übertragung dürfte ganz maßgebliche Auswirkungen auf die Bilanz und das Ergebnis 2007 haben. Deswegen auch der Übertragungsvertrag per 28. März, weil die Bilanz bis 31. März vorzulegen war? Eine spätere Vorlage wäre ein eklatanter Satzungsverstoß! Aber wen kümmert das noch bei dieser Bank, wo der Vorstand wegend er staatsanwaltlichen Ermittlung und der Übertragung und der Umbenennung und der Planung der Vertreterversammlung doch ohnehin keine Zeit mehr für solche Dinge haben kann.
Die interessierte Gemeinde bleibt am Ball und wird das Tun und das Unvermögen von Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin kritisch begleiten. Insbesondere sollte nach den noch folgenden Presseveröffentlichung über Leserbriefe Stellung zu dem gesamten Fall genommen werden.
Die Region wird sich nicht täuschen lassen. So wie schon das Projekt "SUN" scheibar nicht angekommen ist, aber flotte Spesen verursacht hat, wird auch ein neuer Name nichts helfen, wenn nicht wettbewerbsfähige Konditionen geboten werden. Bei den "Altlasten" (z.B. Überproportionale Verwaltungskosten, die sich ja nicht von heute auf morgen verringern werden) ist kaum vorstellbar, wie das geschehen soll.
Nr. 3291
R.
23. April 2008, 08:44 Uhr
Betreff: Verkauf der Ostfilialen auf Grundlage eines unrechtmäßigen Beschlusses?Wenn das von Eintrag Nr. 3511 wirklich stimmt, dann hat jedes einzelne Mitglied das Recht die Vertreterversammlung anzufechten. Wenn die Ladungsfristen nicht eingehalten sind, dann sind jegliche Antragsrechte der Mitglieder und Vertreter davon negativ betroffen. Welches Mitglied geht übrigens heute noch in die Kraußoldstrasse und verlangt eine Kopie des Vertrages? Mal sehen ob Herr Herzog und Herr Heidel die Einsichtsrechte eines Mitgliedes dazu verweigert. Ab Morgen muss es sowieso als Anhang zum Protokoll. Jedes Mitglied ist nach dem neuen Genossenschaftsgesetz genauso in Kenntnis zu setzen wie die Vertreter. Hat der Wunsiedeler Kreis eine Ausfertigung der Satzung? Kann man die hier einstellen? Dann könnte man auf der Basis diskutieren und feststellen, ob Herr Herzog wieder mit Füßen über die eigenen Vorschriften läuft.
Warum sagt er übrigens die wahrscheinlich wahren Beweggründe nicht? Gibt er auf der Versammlung als geheimes Beiwerk eine Kurzbilanz heraus? Mit dem Vertrag vom 28. März ist er knapp der Frist vor seiner Verpflichtung zur Bilanzerstellung zuvor gekommen. Hat er damit noch drei Tage Zeit gehabt die an die Volksbank Vogtland übertragenen Wertberichtigungen bei sich wieder aus der Bilanz zu streichen und aufgrund des Immobilienverkaufes dazu zum 31. Dezember 2007 eine Zuschreibung auf die Gebäude zu machen. Bei all der Konstellation, wenn da große Beträge an außerordentlichen Erträgen in der Bilanz stehen und vielleicht nicht mal erklärt werden, da muss man wirklich das Finanzamt offiziell darauf aufmerksam machen, ob dass dann nicht nach unerlaubtem Gestaltungsmissbrauch aussieht, wenn die Erträge steuerneutral in ein Verlustjahr geschoben würden und heuer tatsächlich wieder normale steuerbare Erträge erzielt werden würden.
Aber die nächste Frage an den Herrn Herzog und den Herrn Heidel, wie viele Mitarbeiter werden denn für Ihr Schicksal geopfert? Wie viel Bilanzvolumen geben Sie denn ab mit dem Filialverkauf? Schicken Sie die Dame in der Kreditmarktfolge und alle anderen Leute, die Sie zwangsweise einsparen müssen zukünftig mit dem Hubschrauber nach Plauen. Berichten Sie den Vertreter außerhalb der Tagesordnung über die Pläne in der zum HOMA-Haus? Was soll diese Regionalkonferenz, die dürften wegen der geleichn Informationspflicht an die Mitgleider rechtlich sowieso sehr wackelig sein, wenn es darum geht Vorinformationen zu geben, die dann zu Entscheidungsgrundlagen werden. Sie geben das Schicksal Ihrer Kunden im Osten innerhalb eines Abends in die Hände Ihrer Vertreter, die die Tragweite für jeden Einzelnen gar nciht ermessen können, wenn man auf eine Snierungsbank übertragen wird? Sie gehen so leichtfertig mit dem Schicksal Ihrer Mitarbeiter um?
Alles wird mit einer heißen Nadel gestrickt, nur weil es eben Herr Herzog ist und weil man nicht nur die Sauerein von Manfred Heger und seinen Vasallen schon mit dem Aufhebungsvertrag vom 4. August 2004 verstecken musste. Man muss heute die Unfähigkeit und die Sauereien von Johannes Herzog verdecken. Warum wird bei dieser außerordentlichen Vertreterversammlung nicht die Angelegenheit mit dem Geschenk an den Kunden beim Verzicht auf gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) wenn doch die Stadt sogar noch 340.000 € mehr hin geblättert hatte als man selber vertrag wollte, so stand es doch in der Zeitung (= Link)? Kann man das nicht, wenn man im operativen Geschäft vielleicht von massivsten Verlusten berichten müsste? Auch da hat man die Antragsrechte zur Ergänzung der Tagesordnung für die Mitglieder verletzt und es ist eine Pflichtverletzung des Aufsichtsrates wenn er dies nicht nutzt darüber zu informieren. Die Aufsichtsräte sollten sich allmählich bewusst werden auf welch dünnen Eis sie bereit sind zu wandeln. Mit jeder eigenen Pflichtverletzung auch zur Information begeben sie sich selber immer mehr in eine persönliche Verantwortung.
Wenn die Versammlung durchgezogen wird, dann muss man sich eine Strafanzeige gegen die Verbandsprüfung überlegen, weil die im Bericht sich dazu äußern muss, ob eine Vertreterversammlung fristgerecht eingeladen wurde und wenn nicht, hätte sie mit Sicherheit die Pflicht die Versammlung, wenn nicht gar die Mitglieder, drüber zu informieren. Das kann man gleich mit einem Strafantrag gegen die Vorstände in Plauen verbinden, wegen des Verdachtes ungesicherte Kreditverhältnisse hereingenommen zu haben und auch den Sicherungsfonds, der mithilft zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder auf diesem Weg einen Vorstand aus seinen Schwierigkeiten zu befreien.
Hat man im Vogtland eigentlich mit den Kommunen gesprochen? Wenn man als Marktführer dort auftreten will, sind dann diese Kontakte nicht zu pflegen? Wenn das nicht der Fall ist, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn die man die Filialne jetzt abstößt wie einen kranken Eiterbatzen.
Nr. 3290
ICH
22. April 2008, 21:43 Uhr
Betreff: außerordentliche VertreterversammlungSatzung der Genossenschaft
§28 Einberufung und Tagesordnung
(1) ................
(2) ................
(3) ........................ wird durch unmittelbare Benachrichtigung .................einberufen unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen, die zwischen den Tag des Zugangs (Abs.7) bzw. der Veröffentlichung der Einberufung und dem Tag der Versammlung liegen muss
(4)............
(5)............
(6)............
(7) In den Fällen der Absätze 3 und 5 gelten die Mitteilungen als zugegangen, wenn sie zwei Werktage vor Beginn der Frist zur Post gegeben worden sind.
Einladung vom 8.April = Tag des Schreibens der Bank und Weitergabe zur Post
Zwei Fristtage laut Absatz 7 dazu = 10. April
Zwei Wochen Abstand zwischen Zugang und Versammlungstag = 24. April
Frühestmöglicher Termin der ao Versammlung = 25. April 2008
Was soll man dazu noch sagen.
Nr. 3289
L.
22. April 2008, 19:07 Uhr
Betreff: Außerordentliche Vertreterversammlung – entsetzlichWarum des Kaisers neue Kleider, des Herzogs neue Kleider sollen es werden. Bitte lieber Webmaster, wenn Herr Herzog wegen Euch schon die Notargebühren und die vom Registergericht und von der Vernichtung aller Belege mit dem Aufdruck VR-Bank durchziehen lässt, bitte, bitte, lasst den Namen VR-Bank Marktredwitz nicht sterben, der ist verbunden mit einem Jahrzehnt einer Talfahrt einer Bank mit unbeschreiblichen Vorgängen. Die Umbenennung der Bank in Fichtelgebirgsbank eG ist die indirekte Auszeichnung des Wunsiedeler Kreises. Ein weiterer Akt der Bankrotterklärung der Moral.
Jetzt wird es vollzogen und man zieht es im Stillen durch, die Vogtlandfilialen sollen zur Deckung des Abschlusses des Jahres 2007 herhalten. Den Vertrag hat man schon unterschrieben, man holt sich nur noch die Zustimmung der Vertreter. Die Unterschrift hat man am 28. März geleistet, vielleicht wurde man vom Wunsiedeler Kreis nun sogar aufgeschreckt, dass das ohne die Versammlung nicht geht. Über alle Köpfe hinweg sollen wahrscheinlich die Mitgliedschaften übertragen werden auf die Volksbank Vogtland Plauen, die durch den Sicherungsfonds mit 50 Mio. € saniert werden musste. Die Mitglieder stecken damit in der gesetzlichen Nachschusspflicht bei der Bank, die erwiesener Maßen schon am Ende war.
Jeder Kreditnehmer in Schoeneck, Klingenthal und Markneukirchen muss wissen das er es mit neuen Leuten zu tun hat, die über seinen Kredit entscheiden. Jeder Kreditnehmer muss wissen, dass eine Sanierungsbank viel engere Bewertungskriterien ansetzen muss als eine Bank die normal dasteht. Nicht der Hauch von Risiko kann hereingenommen werden. So werden Kredit plötzlich zu Risikokrediten für die Bank klassifiziert, nur weil sie von anderen Personen bewertet werden, oder weil sie im Randbereich ausgereicht wurden, ohne dass es der Kunde selber wusste. Was ist mit den Sicherheiten, von Dritten, Bürgschaften etc? Müsste man in so einem Fall nicht befürchten auch dadurch ungewollt in die Mühlen geraten zu können, weil die neue Bank lieber gleich die Sicherheiten in Anspruch nimmt anstatt einen wackeligen Kredit weiter zu führen? Zuerst die Bank, dann die Kunden und die Kreditnehmer?
Wie ist es aber mit den Mitarbeitern in Marktredwitz, zahlen die auch wieder die Zeche? Weniger zu betreuendes Geschäftsgebiet und Geschäftsvolumen und damit ab durch die Mitte, damit Johannes Herzog gerettet wird. Pfui Teufel an euch, die ihr euren Namen nicht mehr hören könnten und euch umtaufen wollt, weil ihr im ganzen Land als eine der Schlimmsten geltet und überall als negatives Beispiel herhalten müsst. Ist der Deal auch zwischen den Prüfungsverbänden inzwischen soweit, dass man sogar faule Kredite über die Grenzen austauscht? Ist das Negativimage von Marktredwitz schon so tief ins Mark gedrungen, dass man die Sanierung von Marktredwitz auf Plauen überträgt? Macht da jetzt sogar der BVR mit? Aber wie sieht es für die Vorstände in Plauen aus mit ihren eigenen Sorgfaltspflichten? Soll man da mal die Staatsanwaltschaft hinschicken, ob da jetzt die genossenschaftsrechtlich untersagten und höchst risikoreichen Kredite geführt werden und ob man dieses Risiko bereitwillig übernommen hat auf den Schultern der eigenen Mitglieder. Diese Kreditgenossenschaften werden nicht mehr wie Genossenschaften mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag geführt. Sie werden geführt als wären sie Eigentum der Verbände und der Vorstände.
Vergessen Sie aber bitte in Marktredwitz nicht, wenn sie den Vertrag mit Plauen nicht offen legen, dann geben Sie den Mitgliedern das Recht vielleicht hin bis zur Anfechtung der Vertreterversammlung, weil sie die Informationen für alle verweigern. Das Antragsrecht haben sie mit ihren Vorgehensweise den Mitgliedern sowieso schon genommen.
Nr. 3288
Minnesänger
22. April 2008, 16:27 Uhr
Betreff: Des Kaisers neue KleiderWas es doch nicht alles gibt.
Wenn dir deine alte Verkleidung nicht mehr gefällt, dann suchst du dir eine neue und schwuppdiwupp - denkst du - erkennt dich niemand mehr.
Oder die Gammelfleischskandale. Altes Fleisch verpackt in neuer Schale und schon wird Gewinn gemacht.
Aber das alte Fleich das drinsteckt, das stinkt halt gewaltig beim Gammelfleisch. Und deshalb fliegt irgendwann alles wieder auf.
Das alles ist mir plötzlich so in den Sinn gekommen und ist alles erfunden. Bezüge auf Firmen oder lebende Personen die ihren Namen wechseln wollen sind vollkommen unbeabsichtigt.
Nr. 3287
Mitglied
22. April 2008, 14:40 Uhr
Betreff: Der Deal liegt auf dem Tisch mit den VogtlandfilialenDer Deal mit den Vogtlandfilialen ist gemacht, Geheime Kommandosache war es, die Kunden wurden nicht gefragt, nur die Vertreter werden an einem Abend um Ihre Zustimmung gebeten. Hier die Einladung über das Internet zur Außerordentliche Vertreterversammlung am morgigen Mittwoch, den 23. April.
Da steht eine Satzungsänderung drauf. Eine Satzungsänderung wurde aber nicht eigens bekannt gegeben. Wie sieht die Satzungsänderung aus? Die Einladung ist wieder entgegen dem Gesetz § 6 GenG Mindestinhalt der Satzung. Auch wenn man über das Internet einladen will, das Internet ist kein öffentliches Blatt, auch wenn es in der Satzung steht, Gesetz kommt vor der Satzung.
Was ist das für ein schmutziges Spiel.
Nr. 3286
Uwe
21. April 2008, 19:38 Uhr
Betreff: Wir verkaufen keine Kredite im Pakte, wir verkaufen sie in den ZweigstellenWarum soll man als Revisor auch dafür sorgen, dass die zu prüfenden Banken nicht ihre EDV dazu nutzen, um den Kunden heimlich in die Taschen zu greifen? Schließlich lebt man ja auch davon. Und wenn man schon die Prüferlaufban einschlägt, da gibt es nur zwei höhere Ziele, Karriere beim Verband oder warten bis ein Vorstandsposten frei ist und dann nichts wie drauf. Und es gibt doch verschiedene Methoden wie man so eine Position frei macht. Wenn man dann aber 50 Millionen ausfallgefährdeten Kredite übernehmen muss, weil der Vorstand am leichtesten bei so einer Drucksituation geht und man den Aufsichtsrat mit dem drohenden Imageschaden davon abbringt allzu viel Wirbel zu machen, wenn auch die 32 Bewerber von vorne herein chancenlos sind, da versteigt man sich schon mal in die geplante Marktführerschaft und in Aussagen wie berechtigtes Informationsinteresse, das man deswegen nicht wahr genommen hat, weil man so sehr mit sich selber beschäftigt war.
Die Selbstbeschäftigung des Herr Herzog scheint zugenommen zu haben. Geheime Verhandlungen wie man denn mit den weit entfernten Zweigstellen im fremden Bundesland sich sogar sanieren kann, so dass man bei sich den Palast planen kann, der dann überdecken soll, dass man da vielleicht eine weitere Millionenpleite begraben kann, die man selber begleitet hat, und wo man doch auch den Aufsichtsrat beim Kauf gar nicht brauchte, obwohl der laut Satzung zustimmen hätte müssen. So hat man seine grenzenlosen Freiheiten erreicht, wenn man nur die richtigen Freunde auf der eigenen Seite weiß. Die lassen bei Prüfungsberichten dann schon mal ein Geschenk von 432.000 € zu Lasten der Genossenschaft in den Berichten unerwähnt.
Mal schauen ob es gelingt Bilanzen auch zukünftig "zu zu machen", wenn man auch das Letzte verscherbelt hat. Dann erinnert man sich als früherer Prüfer wieder der Kunden. Da lässt man sich eine Mehrwertsteueroptionierung einfallen und tut so, als ob das für den Kunden gar nichts wäre. Wer weiß vielleicht decken die Vorsteuern aus den hohen Prüfungskosten mal einen Teil der Kosten, wenn die Erstattungen die Abführungsbeträge aus den immer weniger werden Zinserträgen aus den Kundengeschäften auch ohne HOMA-Haus übersteigen. Vielleicht kann man der SparDa doch was vermieten, wenn die immer größer werden. und bescheidener sind die ja sowieso.
Nr. 3285
Genossenschaftler
21. April 2008, 18:36 Uhr
Betreff: Vertuschung und Strafvereitlung? Tun die Prüfer so als würden sie die Gesetze nicht kennen?Kennen die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, wie Raimund Grothoff oder Johannes herzog das Genossenschaftsgesetz nicht, oder ist es für sie außer Kraft, nach dem Motto, Kläger innerhalb des Genossenschaftswesen sind nur wir, darum kann es auch für uns selber keine Richter geben? § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zeigt uns Strafen auf, wenn Prüfer dagegen verstoßen, wem sie zum bericht verpflichtet sind und das sind nun mal die Vertreter und Mitglieder und die Aufsichtsbehörden. Wie steht es um § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link), wenn dort geschrieben steht, „wer seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, haftet der Genossenschaft für den daraus entstehenden Schaden, ist da bei der Flexangelegenheit davon auszugehen, dass Herr Herzog und Herr Grothoff ein Interesse daran hatte, dass alles auch so festgehalten wurde, wie es sich abgespielt hat? Da hat doch der Dr. Nickl berichtet, dass Manfred Heger in der Bank die wirtschaftlichen Zahlen der Kreditnehmer anders in die Unterlagen geschrieben hat als sie in Wirklichkeit waren und die Prüfer tun heute wie damals so als hätten sie es nicht gesehen und als ginge es sie nichts an. Ist das nicht peinlich, wenn ein Auszug aus § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) heißt:
(3) 1Der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn ihm bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes rechtfertigen, die den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, die einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen des Instituts oder die Ausübung einer Tätigkeit nach diesem Gesetz darstellen oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. 2Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank hat der Prüfer ihnen den Prüfungsbericht zu erläutern und sonstige bei der Prüfung bekannt gewordene Tatsachen mitzuteilen, die gegen eine ordnungsmäßige Durchführung der Geschäfte des Instituts sprechen. Warum haben also Herr Grothoff und Herr herzog die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditverhältnisse nicht aufgegriffen und die Vorstände über das BaFin abberufen lassen? Warum wird bei Herrn Herzog heute der Verzicht auf 432.000 € gesicherte Forderungen noch immer nicht als massivster Untreuetatbestand gewertet, das man so einem Mann eine Bank nicht anvertrauen darf?
Schon in Eintrag Nr. 2767 wurde über die Unbefangenheit des Prüfers geschrieben. Was uns da im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) alles aufgezeigt worden ist, da kann doch von Unabhängigkeit und Unbefangenheit, wie es die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) verlangen, nicht mehr die Rede sein. Wenn der Prüfer die Vertreter anlügt, dass der Aufsichtsrat äußerst eingeschränkte Kontrollrechte hat und § 38 GenG als auch die Satzung dagegen vorschreiben uneingeschränkte Einsicht in alle Bücher und unbegrenztes Berichtsrecht vom Vorstand für den Aufsichtsrat, ist da die Prüfung nicht der erste Hebel zur Vertuschung schlimmster Vorgänge? Dann setzen sich die Prüfer in der Versammlung noch daneben und lassen es zu, dass man die Vertreter über einen Folienvortrag bei der Versammlung (= Link) nur über Überziehungen berichten lässt, aber sie darüber im Unklaren lässt, dass alle Kredite innerhalb der zugesagten Kreditlinien wahrscheinlich schon zusätzlich 3 Millionen Verlust eingefahren haben, weil man mit dem besten freund des Vorstandes keine Sicherheiten vereinbart hatte, weil vielleicht die Bonität vorher schon nicht im Geringsten vorhanden war, was aber Manfred Heger durch die Tricks mit den Wirtschaftsdaten geschickt meisterte und die Prüfer das zuließen. Ist es nicht die Unfähigkeitsbescheinigung für die Prüfer, wenn angeblich Überziehungslisten mit 300 Seiten, höchsten Beträgen von den gesamtverantwortlichen Vorständen nur gegengezeichnet wurden, ja ist es nicht gar das Eingeständnis alles mitgemacht zu haben? Der wüstete Akt des Freibriefes für die kundenbetreuenden Kollegen ohne jede Prüfung der Verfügungen und ohne jede Überprüfung einer Bonität der Kunden. Wer ist da verantwortlich für die 50 Millionen € Verluste? Nur Manfred Heger, alle Vorstände, marktdynamisch und operativ, aber unfähig zur Überwachung und Einhaltung jeglicher Regeln, oder auch die Prüfer und ein ganz großer darunter namens Johannes Herzog, die das entgegen dem § 29 KWG zugelassen haben oder in welchen Gesetzestext man auch schauen will?
Ist es mit den Prüfern abgesprochen dass diese Vorstände vor Gericht sich selber mit gegenläufigen Aussagen davon schleichen? Reinhold Wolf, ich musste doch die anderen immer fragen und Manfred Heger, das hätte mir zur Auszahlung alleine aber nicht gereicht, aber ich war ja nicht zuständig. Wie ist es möglich, das Karl Krämer aussagte, er wisse von dem Engagement Gold so gut wie nichts, als Marktfolge- und Überwachungsvorstand, der jeden problematischen Kredit in- und auswendig kennen müsste, der aber durch die Aussage von Manfred Heger auf einem Kurzprotokoll aller Vorstände entlarvt wurde, dass sind unsere drei Unterschriften. Eine Aussage vor Gericht von Karl Krämer alos im Grunde, dass es bei der Bank gar keinen Kontrollvorstand gegeben hatte, was doch ein Prüfung auch wenn sie blind ist, sehen muss. Karl Krämer musste doch auch einer gewesen sein, der gegengezeichnet hat auf den Überziehungslisten, Monat für Monat, Jahr für Jahr. Warum interessiert es die Prüfer nicht, wie die Vorstände auch noch vor Gericht lügen? Externe Überwachung auch Fehlanzeige? Wer verliert bei dem Spiel? Der Kreditkunde, der nicht ahnt was für Zustände herrschen und wie er in den Sog mit hineingezogen wird und daneben alle Mitglieder?
Dürfen wir da von unbefangenen Prüfern, ohne jegliche Interessenkonflikte ausgehen, oder müssen wir bei Johannes Herzog auch noch auf den Verdacht der Bereicherung über die Amtsübernahme reden. Wie kann ein Prüfer nahtlos in die Dienste der Bank wechseln. Warum hat Horst Pausch dem Aufsichtsrat vom Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger nur berichtet? Inhalt ausgeschlossen? Weil man einem vom Genossenschaftsverband geschriebenen und von Grothoff und Herzog durchgezogenen Aufhebungsvertrag sowieso nur zustimmen kann? Wieso aber haben die Prüfer Grothoff und Herzog diesen Vertrag den Versammlungen vom 14. Oktober 2004 und vom 30.06.2005 und allen anderen überhaupt verschwiegen? Weil sie natürlich von der Gesetzeslage wussten, oder nicht? Regressverzicht durch den Aufsichtsrat ist gemäß § 34 GenG gar nicht möglich und liegt laut der Satzung in den Händen der Vertreter. Und sich ein Alibi über zwei Millionen für 50 und mehr Millionen zu holen, war das clever oder dumm? Bei einer höhern Summe hätten die Vertreter sicher nicht mehr mit gemacht, wenn man die zur Abstimmung gebracht hätte. Und Entlastung ist auch kein Regressverzicht. Wenn der Verzicht also mit dem 4. August 2004 schon vereinbart war, dann war der Gesetzbruch doch schon vollzogen und so verschwieg man ihn gnadenlos. Keiner konnte in die Unterlagen sehen, keiner konnte die Prüfer beschuldigen und belangen. Diese Machenschaften konträr zum Genossenschaftsgesetz sind Handhabe beim Verband vom kleinsten Glied bis zur Verbandsspitze, die dann Testate unterschreibt, die gegen die allgemeinen und die Bankbilanzierungsrichtlinien verstoßen und nur dazu dienen können die unglaubliche Risikolage verschärfen zu helfen.
Die Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz sind wahrlich seit Jahren keinen Pfifferling wert. Damit wurden die Mitglieder und Vertreter bewusst falsch informiert und erhebliche Umstände verschwiegen. Ein Regressverzicht wegen drohender Imageverluste ist vom Gesetz laut Kommentierung sogar ausgeschlossen, und der Regressverzicht von der Vertreterversammlung ist ebenfalls nur gültig, wenn diese voll umfänglich informiert wurde. Was belegt aber die fehlende Information mehr, als wenn man den Schaden von 5 Millionen nur mit 2 Millionen vorlegt? Wenn Ermittlungen gegen Herrn Herzog laufen, dann wird er sich den § 150 im Genossenschaftsgesetz wohl genau anschauen müssen und auch die passenden im Handelsgesetzbuch. Vielleicht hatte Herr Grothoff ja ähnliche Absichten und auch Aussichten wie er. Und der Aufsichtsrat wird sich auch seine Gedanken über den §147 GenG machen. Da stehen für ihn Strafandrohungen drin, wenn man falsch und unvollständig berichtet und falsche Beschlüsse auf falscher Grundlage herbeiführt. Gerade die Vorsitzenden werden sich an die Nase fassen müssen, wenn man sich so verhält und auch noch so einem Dienstaufhebungsvertrag, der gegen das Gesetz verstößt, nicht nur einmal, sondern zweimal blindlings zustimmt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Dummheit schon gar nicht.
Nr. 3284
R.
21. April 2008, 10:17 Uhr
Betreff: Was ist mit den Flexscheiben?Auf den Eintrag Nr. 2537 fehlt immer noch die Antwort. Ist die Autowerkstatt in Wunsiedel das Bermuda-Dreieck der VR-Bank Marktredwitz, oder wie viele gibt es davon im Bereich der Rettungserwerbe der Bank? Ausgangs- und Durchgangslager für Waren und Güter in der Obhut korrupter Vorstände, die der Bank und ihren Mitglieder entzogen werden sollen? Gibt es auch Fotos vom Abtransport von Flexscheiben im Wert von hohen fünfstelligen bis sechsstelligen Beträgen? Oder war es die Ware, die der Steuerberater der Firmen (Aufsichtsrat der Bank !) als Warenbestand in die Bilanz aufnahm, vielleicht noch weit über dem tatsächlichen Wert bewertet und in die Bilanz eingestellt, die der Einzelhandelsriese schon als Schrott abgelehnt hatte? Hat die Staatsanwaltschaft schon bei A... nachgeforscht? Was ist uns da bei Flex alles verschwiegen worden? Von allem hat dieser Prüfer Herzog wissen müssen. Die Augen hat er zugemacht um selber auf den Vorstandssessel zu kommen. Es ist die Frage schon angebracht, ob Herr Herzog die Unterlagen in die Prüfungsunterlagen genommen hat oder in seine eigenen um seine Bewerbung auch ja allen anderen der 32 befähigten Bewerber vor zu ziehen. Mit so etwas, da braucht man niemand mehr zu fürchten, da kann man sich sicher sein, dass auch einem Geschenk an einen Kunden über einen Forderungsverzicht von 432.000 € keiner sich traut zu widersprechen, wenn man dann Vorstand geworden ist. Das genehmigt bei der Situation dann jeder, wenn es sein muss auch erst hinterher.
Nr. 3283
R.
20. April 2008, 18:38 Uhr
Betreff: Beweisen, dass man für die Verluste nichts kann, so will es das GesetzDas Gesetz schreibt doch im Kommentar, dass der Vorstand über die Kredite im Detail am besten bescheid wissen muss und deswegen muss er nach dem § 34 im Genossenschaftsgesetz nachweisen, dass er an den Ausfällen nicht schuld ist. Wenn ein Vorstand wie Manfred Heger aber Kredite wie den Flexkredit ungesichert mit 5 Mio. DM und immer weiter Überziehungen macht oder die Sache bei Reinhold Wolf mit dem Goldmärchen, wo man zwei Firmen hintereinander mit einem Kunden finanziert, die nur Sandburgen sind und wo der Kredit zum Schluss vielleicht sogar noch schneller ausgefallen ist, weil man den Kunden unter Druck setzen musste, dann haben doch die Mitglieder den Anspruch darauf, dass die Vorstände aufzeigen, dass sei unschuldig sind. Und bei den zwei Fällen, da kann doch jeder eins und eins zusammen rechnen. Das hätte doch der Lehrling nach zwei Tagen nicht schlechter machen können. Da muss man schon hinter den Verlusten die Methode vermuten. Wenn also solche Kreditausfälle bekannt sind, bei Schäden von vielleicht 50 Millionen € und mehr, dann ist es doch unbedingt notwendig, dass die uns die Vorstände beweisen, dass sie nicht in jedem einzelnen Fall für den Ausfall verantwortlich sind. Das muss doch der Aufsichtsrat machen. Will man uns die anderen großen Sauereien einfach nur vor enthalten. Wie heißt es im Gesetz, die Vermeidung von Imageverlusten dürfte dafür kein Grund sein, es nicht zu tun. Ist hier der Imageverlust auch für die Aufsichtsräte selber gemeint? Wahrscheinlich schon. Auch von einer gesetzlichen Prüfung erwarten wir, dass sie sich an diese Vorgaben hält.
Nr. 3282
Mitglied
20. April 2008, 18:09 Uhr
Betreff: Kein Verständnis, dass Herr Herzog noch an der Spitze istWenn ich die Gesetzestexte in Eintrag Nr. 3493 gesehen habe, gibt es da einen Zweifel, wer da groß Verantwortung für die Ausfälle bei unsere Bank trägt. Wer einen Kredit wie Flex ausreicht, wo man bei 4,5 Millionen DM von Anfang von nicht rosig reden muss und trotzdem keine Sicherheiten hereinholt, sind das die Kredite, die heute der Staatsanwalt als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet. Warum hat also Johannes Herzog nicht für die gesetzliche Beweislast des Vorstandes Heger gesorgt, wie es der Sorgfaltspflichtparagraph 34 des GenG (= Link) fordert? Warum musste man da von der Rechts- oder auch Prüfungsabteilung in München den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht aller Ansprüche schreiben, wo doch ein paar Sätze im Gesetz drunter steht, dass der Aufsichtsrat nicht auf Ansprüche verzichten kann?
Wenn Heger und Krämer öffentlich vor Gerichten aussagen dürfen, dass sie die Kompetenzregelungen nicht kannten, dann gestehen sie doch heute, dass sie nur nicht zugeben konnte, dass sie laufend dagegen verstoßen haben dürften. Von 1000 Vorständen wissen alle außer Heger und Krämer auch nach drei oder vier Jahren, wie die Kompetenzen festgelegt waren. Das musste bei jeder Krediteinräumung in deren Köpfen die erste Frage gewesen sein. Wer das nicht weiß, der gehört gefeuert, wer es nicht sagt, der kann nur lügen. So muss endlich die Verantwortlichkeit bei Flex und Gold, Gold, Gold aufgearbeitet werden. Wenn Manfred Heger und Karl Krämer die unglaublichen Überziehungsgenehmigungen von Reinhold Wolf nicht überwacht und gestoppt haben, dann sind sie in der gleichen Verantwortung. Genauso gilt es für die andere bei Flex. Wer Überziehung von 1,4 Mio. DM nicht verhindert, der ist der Erste, der dafür verantwortlich ist. Von diesem Grundsatz geht in der Bankenwelt wahrscheinlich jeder ordentliche Geschäftleiter aus.
Wer sich aber als Prüfer nicht für die Einführung solcher selbstverständlichen Regeln einsetzt, der ist selber für die Missstände bei einer Bank verantwortlich. Für Johannes herzog und seinen Kollegen Raimund Grothoff kann man im Sinne von § 62 des GenG (= Link) wahrscheinlich wirklich nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen. Wer dazu beiträgt, dass man die Mitglieder in der Vertreterversammlung 2005 (= Link) auch noch mit dem tatsächlichen Schaden anlügt, der dürfte es schwer haben den Vorsatz von sich zu weisen, wenn Herr Grothoff auch noch Aussagen getätigt hat, die im Gegensatz zum Genossenschaftsgesetz stehen, mit der Möglichkeit der Einsichtnahme des Aufsichtsrates.
Wer hält also noch die schützenden Hände über Herr Herzog. Der Aufsichtsrat kann doch selber entscheiden, ob nach seiner Ansicht ausreichend Gründe da sind sich von diesem Vorstand zu trennen. Der Aufsichtsrat kann doch entscheiden, ob die Prüferprotokolle auch so ausgefallen sind, wie uns Dr. Nickl wahrscheinlich auch nur am Rande gestreift aufgezeigt hat und warum die Prüfer nicht nach dem Genossenschaftsgesetz und dem § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) versucht haben Schaden von der Bank, den Kunden und der Allgemeinheit abzuwenden? Da rückt der § 150 des GenG mit der Bereicherung des Prüfers doch ganz nahe, wenn der Manfred Heger auf dem Vorstandsvorsitz beerbt hat. Reinhold Wolf, der durfte nicht mehr Vorsitzender sein, sondern nur Sprecher, ist das schon bezeichnend gewesen? Der Aufsichtsrat braucht nicht wie das BaFin auf die Mühlen der Justiz und der Gesetzeslage warten, der Aufsichtsrat muss für die Bank selber handeln und von ihr rechtzeitig Schaden abwenden. Da gehört auch ein notwendiger Wechsel an der Spitze zwingend dazu. Das ist die originäre Verantwortung des Aufsichtsrates, Distanz zum Vorstand und nicht Verbrüderung. Das ist das Schlimmste für die Genossenschaft, da ist die Überwachung und Kontrolle ausgeschlossen.
Es ist einfach unverständlich wie man eine Bank weiterhin mit den Rettungsversuchen für diesen ehemaligen Prüfer als Vorstand belastet, nur weil sich die Staatsanwaltschaft vielleicht Zeit nehmen muss wegen des Umfangs der Schweinereien die offizielle Ermittlung gegen den heutigen Vorstand bekannt zu geben und damit das BaFin noch nicht im öffentlichen Auftrag tätig werden kann. Hier muss man verhindern, dass doch Allianzen geschmiedet werden, wo man über die Sicherungseinrichtung diesen schwer angeschlagenen Vorstand heraus schweist. Die Abstimmung über Herrn Herzog, ob er weiter arbeiten darf, die geben die Kunden ab seit dem ersten Tag an dem er da ist. Und die Bezeichnung von Qualität vor Quantität und dass die Konkurrenz mit ihren Konditionen für den Kundenschwund schuld sei, dass ist die beleidigendste Retourkutsche an diese Kunden, die Johannes Herzog den Rücken zeigen, aber es ist das negative Eingeständnis zu den eigenen Fähigkeiten. Vielleicht bringt man die Beschlüsse bei den Vertretern ja wieder durch, die VR-Bank wird damit nichts gewinnen, sondern nur verlieren.
Zu Verlieren, das versucht Herr Herzog mit aller Macht zu verhindern. Wie egal es ihm dabei ist seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben einzuhalten, dass zeigt doch die Sache mit der Waldeslust. Und da muss man wahrscheinlich auch nur die Prüferunterlagen und die Protokolle vom letzten Jahr hernehmen, um zu sehen, wie die Sorgfaltspflichtvorschriften für Vorstände und gesetzliche Prüfer tatsächlich zusammen spielen. Es ist schon interessant zu wissen, dass im Genossenschaftsgesetz laut Eintrag Nr. 3493 ganz empfindliche Strafen vorgesehen sind, sowohl für Vorstände, als auch Prüfer. Und auch das HGB hat ja noch was übrig für aktiv begangenen Bilanzbetrug. Wenn sich der Aufsichtsrat nicht schnell distanziert und da hat er wahrscheinlich das rettende Ufer schon weit außer Sicht, da muss man dann doch auch mal auf den § 147 GenG mit dem Strafmaß hinweisen und auch darauf, dass die Haftungsvorschriften des § 34 GenG über § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) in vollem Umfang auch für diese Herren gilt.
Nr. 3281
Leser
20. April 2008, 16:38 Uhr
Betreff: Bilanz des FinanzverbundesIst die Bilanz des genossenschaftlichen Finanzverbundes nicht ein riesiger Skandal, den so bisher noch niemand aufgeworfen hat. In dieser Gesamtbilanz des Jahres 2006 steht auf Seite 3, G+V, Nr. 24. Position Steuern, der Erstattungsbetrag aus sogenannten Körperschaftssteuerguthaben von 2,7 Milliarden €. 5,4 Milliarden DM, die im Grunde den Mitgliedern gehören, weil das sich kompliziert zusammensetzende Körperschaftssteuerverrechungen aus Dividendenausschüttungen sind. Wo bleibt WISO, Plusminus, Frontal21. Dass sich die Banken das heimlich still und leise einverleibt haben ist ein Skandal. Manfred Heger war wirklich kein Weisenknabe, aber er hat sich einen Teil dieses Körperschaftsteuerguthabens im Jahr 2000 über das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren wenigstens mit den Mitgliedern geteilt. Johannes Herzog hat 1,1 Mio. € einfach gleich in die versteckten Reserven gebucht, auf die er zukünftig ohne Beschluss zugreifen kann. Wie viele Pensionsverträge für Vorstände wurden da abgeschlossen oder aufgebessert? Wie viele Altersteilzeitverträge wurden mit diesen Geldern geschlossen, weil man einen riesen Batzen Geld zur Verfügung hatte, den man den Mitgliedern mit unsauberen Gewinnverwendungsvorschlägen vor enthielt. Das Geld vom Finanzamt kriegt man 1 zu 1. Warum kommen unter Position 32. bei der Zuweisung in die Rücklagen von 2,7 Milliarden nicht mal eine ganze Milliarde mehr in den offenen Reserven an, als im Vorjahr? Den Rest hat man nicht offen ausgewiesen, den hat man in die Verantwortung der Vorstände genommen. Teilweise steckt was in Position 15. Zuweisung zu allgemeinen Bankrisiken, auch ein Kind, über dass die Vorstände frei verfügen können, wenn man Verluste baut. Und wenn man den Rest auch noch die versteuerte PWB steckte, wie es Johannes Herzog ja mit den gesamten Einnahmen für die VR-Bank Marktredwitz gemacht hat, dann begründet sich die Position 14. mit den Abschreibungen wieder. Die eine Milliarde mehr zu Vorjahr, waren kein Aufwand, da hat man die bisher noch selbst nicht erkannten stillen Reserven in dem Körperschaftssteuerguthaben gleich wieder still vereinnahmt und annähernd von wahrscheinlich 40 % aus der Steuererstattung wieder mit einem Buchungstrick verwendet, zugegeben vom Gesetzgeber legitimiert, wenn die Mitglieder über die Bilanzgenehmigungen mitmachten. Damit kann man die nächsten Jahre wieder Einzelwertberichtigung und Abschreibung vor den Mitglieder verstecken, so wie Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 auf der Vertreterversammlung (= Link) (Seite 4 unten) berichtet von 3,9 Mio. € Auflösung von stillen Reserven. Das war wahrscheinlich der Rest der vorhandenen Pauschalwertberichtigungen und so kommen in einer Bilanz von 13 Mio. Verlusten eben nur 7,8 Mio. an, auch wenn das immer noch reicht zur Abdeckung aller Einzelwertberichtigungen, wie die Lageberichte beweisen. Die Vorständen können sich somit mit dieser Trickserei in Zukunft auf diesem Polster ausruhen. Von den Buchungen im Hintergrund erfährt kein Aas, wenn man es nicht selbst bekannt gibt.
Nr. 3280
Ein kleiner Sparer
20. April 2008, 12:53 Uhr
Betreff: Ist unser Geld bei der Bank sicher?Die Organisation der Volks- und Raiffeisenbanken behauptet immer, dass sämtliche Einlagen von Kunden in vollem Umfang geschützt sind.
Ich bin nun zufällig auf die Bilanz der gesamten Organisation gestoßen und mach mir so meine Gedanken, vor alle, auch darüber was mit den Banken passiert wenn die Kreditkrise noch schlimmer wird.
Diese Bilanz des Jahres 2006 der genossenschaftlichen Organisation weist folgende Zahlen auf die mich nachdenklich machen.
Die Einlagen von Kunden, also die Spareinlagen usw. betragen 551 Milliarden Euro.
Um diese Einlagen zurückzuzahlen stehen gerade mal Bargeldbestände in Höhe von ca 5 Milliarden und Guthaben bei der Bundesbank in Höhe von 10 Milliarden, also insgesamt 15 Milliarden gegenüber, das sind gerade mal 3 Prozent der Kundeneinlagen.
Der größte Rest ist angelegt in Guthaben bei Kreditinstituten meist bei der DZ-Bank, ferner in Wertpapieren und in Forderungen an Kunden.
In einer Kreditkrise wie wir sie heute haben, sind auf die schnelle weder die Forderungen an Kreditinstitute, noch die von der Bank erworbenen Wertpapiere und noch weniger die Forderungen an Kunden in Bargeld umzuwandeln.
Wie sollen also mit 15 Milliarden Euro Bargeldreserve 551 Milliarden zurückgezahlt werden können?
Es betrifft ja alle Genossenschaftsbanken gleichermaßen, wie können denn dann die Einlagen der Kunden vollständig abgesichert sein?
Ich überlege mir ja allen ernstes, ob ich meine gesamten Ersparnisse bei der Bank abhebe und das Bargeld daheim aufhebe.
Auf jeden Fall ist das besser als wenn ich irgendwann, wie bei der Weserbank vor 2 Wochen geschehen, vor geschlossenen Banktüren stehe und auch vom Geldausgaben kein Geld mehr bekomme weil die Bank kein Bargeld mehr zum Auszahlen hat..
Meine Familie zu ernähren ist mir auf alle Fälle wichtiger als die mickrigen Zinsen bei der Bank.
Für alle die denken wir haben keine Krise, hier der Artikel der mich zu meinen Überlegungen gebracht hat hier klicken......
und auch hier: hier klicken.....
Nr. 3279
Exprüfer
18. April 2008, 13:33 Uhr
Betreff: Dürfen/Durften die einfach die Ostfilialen verkaufen?zu Beitrag 3499
Die Frage die sich zum Verkauf ebenfalls stellt lautet:
Da es sich um einen Kernbereich der Genossenschaft handelt, dürfen/durften Vorstand und Aufsichtsrat einen Verkauf überhaupt ohne Zustimmung der Generalversammlung vornehmen.
Wenn nein, wie sieht die Sache strafrechtlich aus, auch gegen den gesetzlichen Prüfungsverband der das ganze ja beratend begleitet hat.
Freundliche Grüße
Nr. 3278
L.
18. April 2008, 12:26 Uhr
Betreff: Eintrag Nr. 3498 nicht nachvollziehbarSo da was beschönigt werden? Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb hat wahrscheinlich auf Betreiben des Genossenschaftsverbandes im sächsischen Vogtland die drei Filialen eröffnet. Wahrscheinlich waren viele Kreditverluste der Bank durch die Ostproblematik hervorgerufen, doch scheint sich dort ein großes Geschäftsvolumen aufgebaut zu haben, was doch die Hoffnung der Menschen auch in die Bank widerspiegelt. Die Situation nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu betrachten wird der Problematik nicht gerecht. Wenn Plauen erwiesenermaßen eine Sanierungsbank ist, dann geht es nicht darum, dass da nur unterschiedliche Gebühren oder sonst was zum tragen kommen. Die Kredite werden ganz unterschiedlich bewertet werden. Wenn heute die Entscheidung dazu jeweils in Marktredwitz gefällt wird, dann wird das in Plauen ganz anders laufen. Die Situation über den Statut der Sicherungseinrichtung des BVR (= Link)schlägt auf jeden einzelnen Kunden durch. Das kann ein Außenstehender gar nicht beurteilen wie negativ sich so etwas beim Kunden an der Basis auswirken kann. Da geht es nicht mehr um den Kunden, sondern dass sich die eingesetzten Vorstände selbst nicht in Gefahr bringen wenn sie nur ein bisschen gegen die Auflagen verhalten. Jeder Euro, der baden geht, wird auf die Waagschale gelegt und das muss im Eigeninteresse vermieden werden. Diese Leute darf man nicht im Stich lassen. Es kann auch nicht sein, dass man einerseits behauptet, man schaffe das sonst nicht und verkauft die Geschäftsstellen mit Gewinn, wohlgemerkt wahrscheinlich aus den Fördergebietsabschreibungen oder was sonst für Vergünstigungen angefallen sind und die Bilanz in Marktredwitz "zuzubringen". Es ist doch kein Ramschladen, es ist doch eine Genossenschaft und wer ein Viertel oder ein Drittel seines Geschäftsvolumen weg gibt, der ist doch generell nicht fähig das Geschäft zu betreiben. Es ist folgendermaßen auf den Nenner zu bringen, die VR-Bank Marktredwitz hat die Probleme verursacht, die VR-Bank Marktredwitz muss die Probleme selbst bereinigen und nicht auf anderen Schultern abladen, schon gar nicht auf denen von eigenen Kunden, aber auch nicht auf denen der Genossen in ganz Deutschland ohne dass man sich selber dafür hin stellt.
Nr. 3277
Stiller Beobachter
18. April 2008, 11:07 Uhr
Betreff: Verkauf von GeschäftsstellenEs ist ja richtig, wenn eine Bank ihre Geschäftstellenstruktur bereinigt.
Oftmals stckt ja der Gedanke dahinter, regional etwas zu bereinigen.
Filialen, die man nur unzureichend betreut hat zu verkaufen ist wohl sehr richtig.
Aber:
Spielen hier noch andere Überlegungen eine Rolle. Sollen z. B. über den Verkauf der Filialgebäude a. o. Gewinne zur Rettung der eigenen G+V erzielt werden.
Die beteiligten Institute haben ein extrem großes Arbeitsvolumen zu bewältigen.
Jeder Kunde muss entscheiden, ob er bei dem verkaufenden Institut bleiben,
oder zum neuen Institut wechseln will.
Das kann ja Konsequenzen haben. Was ist, wenn z. B das kaufende Institut Gebühren und Zinsen vereinnahmen will, die das abgebende Institut nicht genommen hatte?
An dieser Stelle existieren ein Reihe von Fragestellungen, die die Kunden direkt und unmittelbar betreffen.
Wie ist es z. B. bei Krediten mit entsprechender Grundbuchabsicherung.
Diese Grudbucheintragungen müssen in jedem Einzelfall korrigiert werden.
Einzelrechtsnachfolge!!!!
Wer bezahlt den Vorgang? Wahrscheinlich der Kunde.
Also betroffene Kunden. Schön aufpassen und sich Ggfls. wehren.
Nr. 3276
Uwe
17. April 2008, 22:55 Uhr
Betreff: Gerichtliches Gutachten zu den Wertstellungen und die unzähligen RettungserwerbeIst es nicht eine Horrorvorstellung in die Mühlen der VR-Bank und vorher der RV-Bank Marktredwitz zu geraten. Da wird man mit den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen um bald einen sechsstelligen Betrag gebracht und dann wird man gekündigt, weil man die Kreditlinie angeblich nicht einhalten würde. Zum Schluss werden die Sicherheiten abgeholt, wie es in Eintrag Nr. 1372 gezeigt wird und man sieht davon keine müde Mark. Wer sich gerichtliche Gutachten (= Link) dazu ansieht, was ja in der Ausarbeitung Jahre benötigt hat, der meint nicht dass man es mit einer seriösen Bank zu tun hat. Aber es wird schon stimmen, wenn die Prüfer zuerst den Gewinn bei den Banken gefordert haben, bevor es um Anwendung von geltendem Recht gegangen ist. Die vielen Urteile zu Erstattungen daraus übers ganze Land verteilt, zeigen, dass die Prüfungsverbände nie den Kunden geschützt haben, wenn man sich sicher war, dass keiner in die Karten schauen kann. Wenn bei diesem einen Kunden so ein riesiger Betrag heraus kommt, dann wissen wir, die Wertstellungssache, die war bei uns alle so gestellt und amn hat uns alle, die wir ein Giro- oder KK-Konto bei der Bank gehabt haben auf diese Art und Weise milde ausgedrückt, übervorteilt. Trotzdem haben die Burschen das Geld nicht zusammen gehalten. Marktdynamisch operativ, ohne jede Organisation haben sie es wieder hinaus gepulvert über genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse, wie es der Staatsanwalt der Frankenpost gesagt hat. Wie viel von uns haben sich wohl in die Bilanzvermerken zu den Rettungserwerbe 1999 bis 2001 (= Link) stecken lassen müssen, ohne dass sie es wussten? Wie viel von uns wurden durch die Kreditpolitik außerhalb vertretbaren Rahmens um ihr Hab und Gut gebracht?
Nr. 3275
R.
17. April 2008, 20:48 Uhr
Betreff: MWSt auf AnlageprodukteDie Frage ist wirklich berechtigt, ob eine Anlage bei einer Bank nicht auch umsatzsteuerpflichtig wäre? Im USt-Gesetz heißt es, dass Kreditkosten umsatzsteuerfrei sind und das die Bank auf die Befreiung verzichten kann. Wer weiß wo es steht, dass eine Anlage eines Gewerbetreibenden bei der Bank auch umsatzsteuerfrei ist. Also fragt doch mal beim Finanzamt nach, ob ihr gegenüber der Bank auch Umsatzsteuer ausweisen dürft und wenn nicht, warum das so ist.
Nr. 3274
Handwerker
17. April 2008, 19:37 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzEs ist nur die Rede davon, das die Sollzinsen für MWST-Pflichtige mit der MWST von unserer Bank belegt werden sollen. Wenn ich aus meinem Betrieb ein Festgeld anlege, bekomme ich dann die MWST auf meine Zinsen noch dazu vergütet oder geht das nur mit den Zinsen, die ich hin und wieder zahle?
Nr. 3273
Aus der Organisation
17. April 2008, 18:14 Uhr
Betreff: Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrigDie ausschließlich von Vorstand Manfred Heger selbst genannte Verzichtsvereinbarung auf alle bekannte und noch nicht bebannten Ansprüche ist ein eindeutiger Verstoß gegen viele Regelungen des Genossenschaftsgesetzes. Alle Beteiligten dürften sich hierbei vorsätzlich und bewusst schuldhaft verhalten haben und selbst in Sorgfaltspflichtverletzungen, Untreue, Betrug, ja Urkundenunterdrückung bis hin zur Beihilfe und Strafvereitlung geraten sein. § 147 GenG regelt hierbei die Angelegenheit wegen falscher Darstellungen und Berichterstattung auch an die Mitglieder und § 150 GenG die Verletzung der Berichtspflicht der genossenschaftlichen Prüfer.
Die Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) schreibt in Randziffer 148 „Es ist Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat – soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind in erster Linie des Aufsichtsrates – pflichtgemäß zu prüfen, ob Regressansprüche bestehen und ob und in welchem Umfang sie geltend zu machen sind. Ggfs. Ist die GV (oder Vertreterversammlung) unverzüglich zu unterrichten, damit die erforderlichen Beschlüsse rechtzeitig gefasst werden können.“ Wie aus dem Link auch zu sehen ist, steht in Randziffer 146, dass Rechtstreitigkeiten gegen Vorstandsmitglieder nur aufgrund eines Beschlusses der GV, bzw. Vertreterversammlung geführt werden können. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen ob sie geltend zu machen sind und nicht ob man sie einfach untergehen lassen darf bei den Verlusten bei der VR-Bank Marktredwitz. Der letzte Satz der Randziffer 148 heißt auch „Allein der Hinweis auf drohende Imageverluste ist zu schwach.“ Aber dieser Argument war wahrscheinlich die Falle des Herrn Herzog für die Aufsichtsräte, wo sie sich in eine unglaubliche eigene Verpflichtung hinein ziehen haben lassen.
Wenn in den genannten Strafvorschriften des Genossenschaftsgesetzes Verschleierung und Bereicherungstatbestände beschrieben sind, dann weiß man, warum bei der VR-Bank Marktredwitz jegliche Aufklärung unterbleibt. Die Hüter der Unterlagen werden sich niemals selbst belasten. Wie sollen Gesetze überwacht werden, wenn die Hüter der Gesetze die sind, die sie brechen und beugen? Schon die Verweigerung der Information zu diesen Angelegenheiten sind massivste Verstöße gegen die schwerwiegendste Vorschrift des Genossenschaftsgesetzes, den § 34 zu Sorgfaltspflicht in Verbindung mit den § 41 zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates und § 62 Verantwortlichkeit der Prüfer in Verbindung mit § 29 KWG, Aufgaben eines Prüfers bei einem Kreditinstitut. Wir müssen in Marktredwitz sowie darüber hinaus darauf achten, dass sich die Verantwortlichen nicht in die Verjährung retten können. Man muss auch der BaFin klar machen, dass sie längst nicht mehr nur außen vor ist, sondern schon mitten drin. Nur so ist es im Grunde noch denkbar, dass Johannes Herzog immer noch im Amt ist. Sämtliche Dinge, die man heute über Manfred Heger sagt, treffen auch auf den Forderungsverzicht im letzten Frühjahr für den ehemaligen Prüfer als heutigen Vorstand mit zu. Die Exprüferkollegen können so etwas nicht einfach über den Einzelprüfungsbericht genehmigen und die Genossenschaft im Unklaren lassen. Die Zeit der richtigen Information der Mitglieder und Vertreter war das Frühjahr 2007. Das ist verpasst. Somit haben die Prüfer nach dem HGB auch hier wahrscheinlich wieder den Bilanzbetrug mit getragen.
Nr. 3272
Belesener
17. April 2008, 16:03 Uhr
Betreff: Warum wurde eigentlich noch nie auf Straf- und Bußgeldvorschriften des GenG hingewiesen?Warum wurde eigentlich nie auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des Genossenschaftsgesetzes (= Link) ab Paragraph 146 hingewiesen. Drei Jahre Strafandrohung über das Gesetz für den Prüfer Grothoff für seine Aussagen zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wegen § 147 GenG Abs. (2) 1., Strafandrohung für Prüfer Hofmann am 24.04.2001, weil er die Verhältnisse der Genossenschaft schon alleine mit dem Gewinnverwendungsbeschluss verschleiert dargestellt hat, wie viel Strafe ist angemessen für Verbandsvorstände Bürkle und Geschrey, wenn sie über das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) unrichtige oder verschleiernde Aussagen gegenüber den Mitgliedern gemacht haben (steht das in Zweifel)?
§ 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Liquidator
1. die Verhältnisse der Genossenschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, die Mitglieder oder die Haftsummen, in Vorträgen oder Auskünften in der Generalversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 340m in Verbindung mit § 331 Nr. 1 oder Nr. 1a des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist,
2. in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Genossenschaft zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Genossenschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 340m in Verbindung mit § 331 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.
§ 150 Verletzung der Berichtspflicht
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt.
(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Hat Herr Herzog und Herr Grothoff mit den Lageberichtsvermerken (= Link) der Jahre 2001 bis 2003 und den wahrscheinlich gesetzwidrigen Testaten dazu sogar das unseriöse Verbandsgutachten schonugslos bloß gelegt? Dass man den Mitgliedern sogar die Gefahr der gesetzlichen Nachschusspflicht verheimlichte bei einer Risikosituation außerhalb eines vertretbaren Rahmens? Muss die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob in den Jahren 2000 und weiter bis 2004, mit der Bilanzerstellung für das Jahr 2003 nicht sogar die Vorschrift nach dem § 33 GenG verletzt wurde? Hat Herr Herzog die Bilanz 2003 zwischen August und Oktober 2004 schon als Prüfer nochmal neu erstellt, oder der dazu befähigte Karl Krämer? der 33 GenG lautet:
§ 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
(3) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.
In dem Zusammenhang für fachlich Interessierte noch der Link zum Handelsgesetzbuch (HGB) (= Link), auch da die Straf- und Bußgeldvorschriften ab § 331 bis § 340o)
Nr. 3271
Aus der Ferne
17. April 2008, 12:58 Uhr
Betreff: Ins rechte Licht rücken, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufenMan muss die Situation bei der VR-Bank in Marktredwitz immer wieder vor Augen führen und ins rechte Licht rücken. Um die Vorgehensweise des Genossenschaftsverbandes Bayern und seiner Prüfer drastisch aufzuzeigen, passt da das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) der wegen Untreue in 53 Fällen bei einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wurde? Wie liest sich da das Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) mit dem Folienvortrag des Dr. Nickl (= Link) dazu?
Wo befindet sich im Sinne des Strafgesetzbuches der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nach
- StGB § 25 Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
- StGB § 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
- StGB § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. ?
Was sagt das BGH-Urteil laut § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link) aus? „Für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist maßgebend, dass die Entscheidungsträger ihre bankübliche Informations- und Prüfungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer gravierend verletzt haben.“ Wie steht es also damit bei Flex und Gold, Gold, Gold. Warum hat man bei Gold, Gold, Gold im letzten Jahr noch alle drei Vorstände über die Regresssache mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) laut Frankenpost bedienen wollen? Regressentlastung ist noch lange nicht strafrechtliche Entlastung. Herr Herzog hat aber damit doch aufgezeigt, dass alle Vorstände im Sinne des Gesetzes gesamtverantwortlich sind.
Warum also keine Strafanträge vom Genossenschaftsverband und seinen Prüfer bei den zwei Fällen, die alleine schon das doppelte der 53 Kleinbeträge aus dem oben aufgezeigten Urteil waren und zwar so, wie man sie den Vertreter vortrug. Warum hat man bei Flex z.B. vermieden aufzuzeigen, wo das bzw. die überzogenen Konto gestanden haben mit einer sicherlich eingeräumten KK-Linie, dass dieses Konto vielleicht sogar einen Saldo von über einer Million € aufgewiesen hat, was betreuender Vorstand, überwachende Vorstände und gesetzliche Prüfung im Rahmen ihrer Informations- und Prüfungspflicht nicht aufgegriffen haben und einfach weiter laufen ließen, dass man Kontrolle total vernachlässigte, obwohl sie es laufend präsentiert bekommen haben über die Überziehungslisten und weil man die Abwicklung des Kredites nicht vom Betreuungsvorstand in eine Abwicklungsabteilung gegeben hat zum wahrscheinlich unfähigen Marktfolgevorstand Karl Krämer. Und weil man damit sich dem Vorwurf aussetzte, Manfred Heger hätte da die Möglichkeit gehabt Millionen über diesen Kanal rein zu schieben.
Wieso hat man also gegenüber den Vertretern die Information pflichtwidrig unterlassen, dass es in dem Kreditfall, der schon bei der Ausreichung nicht rosig war, möglich war, dass ohne Sicherheiten nicht nur 2 Millionen DM ausgefallen sind, sondern wahrscheinlich mindestens 5 Millionen? Wurde da Strafvereitlung durch Herrn Grothoff und Herrn Herzog über einen Beschluss auf falscher Informationsgrundlage über die Vertreterversammlung betrieben? 5 Millionen DM, da passen die 53 Fälle mit 1,6 Mio. doch mehr als dreimal rein. 1 Jahr 10 Monate hat es dafür gegeben. Wie hoch war denn die Überziehung in dem Urteil, für die es alleine 9 Monate Strafe gegeben hat, unter 100.000 DM oder darüber? Bei Flex war der Schaden, den Dr. Nickl vortrug 1,12 Mio. € oder 2 Millionen DM. Und unter den Augen der Prüfer hat man da sogar noch 3 Millionen unterschlagen. Wie hoch ist also ein angemessenes Strafmaß bei einem Schaden aus zwei Millionen Überziehungen einschließlich der Insolvenzverschleppung und weiteren 3 Millionen bei Kreditausreichung ohne Sicherheiten an den Busenfreund des Vorstandes? Muss man da als Prüfer und heutiger Vorstand fürchten auch bedacht zu werden?
Muss man das als außenstehender Betrachter nun als Beihilfe, Anstiftung oder Täterschaft betrachten? Ist da die Querverbindung zum Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) aus Eintrag Nr. 2593 zu sehen, dass man weder einem Vorstand alleine oder den Genossenschaftsverbänden im Prüfungsbereich die Fäden in der Hand belassen darf. Warum wurde bei der VR-Bank Marktredwitz Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) durchgeführt und dem Vertretern kein Regress dazu vorgelegt? Wenn den Vorständen was nachgewiesne worden ist, dann hat doch die Prüfung und der Aufsichtsrat nach § 34 Abs. (4), Satz 2 die Pflicht das vorzutragen, weil egal ob die Herren Heger, Wolf, Krämer oder Marth und Dittrich heißen, der Aufsichtsrat darf von sich aus auf den Regress nicht verzichten, sonst macht er sich im Sinne von § 41 GenGesetz selbst verantwortlich.
Geht es bei der VR-Bank Marktredwitz darum sich in die Verjährung zu retten, weil man Herr der Unterlagen ist? Ist das Gutachten zur Fusion vom Jahr 2001 kein Betrug an den Mitgliedern gewesen, wenn man die Risikosituation aus der Prüfung kennt, wenn man eine Fusionsprüfung durchführt? Wer ist Täter nach § 25 StGB in so einem Fall, wenn man Informationspflichten nicht wahr nimmt und damit Entscheidungen zur Aufgabe einer Seite herbei führt, die ihre Wirkung bis in die heutigen Tage tragen, mit dem Verkauf der Ostfilialen? Wer wurde bei dieser Fusion mehr belogen, dass Marktredwitz am Boden lag, oder das Arzberg angeblich unüberschaubare Problem über das Vogtland mitbrachte? Warum wird bei der VR-Bank Marktredwitz die Aufklärung verhindert? Denkt man an eine Antwort, wenn man Prof. Peemöller liest? Was ist Untreue für einen ehemaligen Prüfer und heutigen Vorstand, wenn er 432.000 € plus des Zinsanspruches des ersten Quartals und aller angefallenen Auslagen in notarieller Form vornimmt, wie mit der Vereinbarung zur Waldeslust (= Link) wenn er auch noch von der Million weiß die mit öffentlicher Bekanntgabe der tatsächlichen Verkaufssumme (= Link) allen aufgezeigt wurde in der Region? Es ist ungedingt notwendig die Verhältnisse gerade zu rücken, ob es in Marktredwitz oder bei München-Land ist, oder dort, wo man es noch nicht weiß, weil Vertuschung oberstes Gebot ist.
Nr. 3270
Wilhelm-Friedrich
16. April 2008, 17:47 Uhr
Betreff: Kurz und KnappEs gab offenbar bei den ehemaligen Oberen der VR-Bank Marktredwitz und deren Helfershelfern aus München alles mögliche: Verschwendung, Vetternwirtschaft, Filz, Unfähigkeit, Aufrechterhaltung eines Schmarotzersystems, Pöstchengeschiebe für abgehalfterte Prüfer und unnütze Bürokraten, Lustreisen, Parties, große Limousinen als Dienstwagen und und und. Und das alles auf Kosten der Mitglieder.
Nur eines gab und gibt es dort nicht: eine angemessene Vertretung der Mitglieder, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit.
Aber trotzdem melden sich diese Oberen doch immer wieder zu Wort und werfen Steine aus dem Glashaus, in dem sie sitzen und wir müssen uns deren Heucheleien anhören.
Es wird Zeit dies zu beenden.
Nr. 3269
Ein Fragender
16. April 2008, 17:29 Uhr
Betreff: Wie funktioniert das?Mahrwertsteuer hin, Mehrwertsteuer her.
Was mich interessiert ist folgende Frage: Ich habe bei der VR-Bank und bei der Sparkasse ein gewerbliches Konto.
Bei der VR-Bank soll ich Mehrwertsteuer auf die Zinsen zahlen und bei der Sparkasse nicht.
Wenn ich nun bei der Sparkasse 1000 € Zinsen pro Jahr zahle und bei der VR-Bank ebenfalls 1.000 €, mit MwSt allerdings 1.190 € was macht dann das Finanzamt?
Ich habe ja ohne Mehrwertsteuer 2.000 € Zinsen bezahlt. 1000 € , also 50% sind aber nur der Umsatzsteuer unterworfen.
Bekomme ich vom Finanzamt dann die von der VR-Bank berechnete Mehrwertsteuer von 190 € zurück oder nur 50% dieses Betrags, also 95 €, da schließlich nur die Hälfte der gezahlten Zinsen mehrwertsteuerpflichtig waren.
Nr. 3268
Vorstand
16. April 2008, 12:57 Uhr
Betreff: Chaostruppe zum MondDie Chaotentruppe blamiert uns im ganzen Land. Die meinen doch ihre eigenen Leute immer wieder darauf einzuschwören, dass nichts nach außen dringt und merken nicht, dass genau das die Unzufriedenen im eigenen Lager immer wieder dazu bringt, dass man die größten Geheimnisse ausplaudert. Da steht hier auf der Internetseite der Verkauf der Ostfilialen noch bevor man es selber bekannt gibt. Wo ist bloß die versprochen Bilanz von dem Exrevisor? Muss er es sich offen halten, dass er bis zum letzten Moment noch dran drehen kann? Ich kann mich erinnern, wie Manfred Heger im Marketingausschuss geprahlt hat, was er jetzt in Marktredwitz jetzt für eine tolle Bank bauen will. Ich weiß nicht mehr genau, wie lange es her ist, aber bald darauf muss er dann weg gewesen sein. Angeblich abgeschossen von dem Prüferduo Grothoff und Herzog. Wenn ich das hier so mit verfolge, dann war die Landung aber für Manfred sehr weich. Wenn ich im Münchener Gästebuch lese, was da der Pleitevorstand für eine Pension kriegt, wenn man nur die Pläne unseres Verbände nicht durch kreuzt, sondern sogar noch bei allen Sauereien mit macht, dann kocht in mir die Wut, dass wir das über den Sanierungsfonds mit bezahlen.
Aber jetzt gräbt genau dieser Herzog und der Sparkassler Heidel ein Thema aus, dass seit vielen Jahren zu den Akten gelegt worden ist. Die Mehrwertsteueroption wollen die in Marktredwitz machen. Überall war man sich einig, dass man da im Kundenbereich nur Problem hat, die den Nutzen nie aufwiegen können. Wer das anpackt, der gibt die eigene Notsituation bekannt. Die Kunden kommen doch dann schon alle mit einer Konditionsforderung. Wenn die Bank einen Vorteil hat, ja dann will doch der Kunde auch was ab haben vom Kuchen. Werden die über SUN-Callcenter vertröstet? Wenn jetzt in Marktredwitz der Bauplan von Heger von vor vier Jahren vielleicht verfällt, bekommen die keinen neuen genehmigt, der dem heutigen Geschäftsvolumen angepasst ist? Wenn mit den Vogtlandfilialen ein großer Teil des Geschäftes abgegeben werden soll, dann muss man doch bei so einer wirtschaftlichen Lage mit den alten Räumlichkeiten fertig werden. Ich hab die Satzung des Sanierungsfonds nicht im Kopf, aber hier hab ich gesehen, genau das steht da drin, angemessen bauen und keine wirtschafltichen Abenteuer zu Lasten anderer. Oder muss man wirklich Schweinerein um die Übernahme des Gebäudes und dem zusammenhängenden Kredit teuer vertuschen? Und alle zahlen die Zeche über das, dass man die Sanierung auch noch über Plauen hinzukriegen versucht?
Nr. 3267
Gewerbekunde
16. April 2008, 12:15 Uhr
Betreff: Also ich wechsle nichtWenn es möglich ist, wie im Beitrag 3485 geschrieben, dassman dem Begehren der Bank widersprechen kann, dann mach ich das.
Kann vielleicht jemand mit Fachverstand hier mal reinschreiben wie man das formuliert oder reicht aus wenn ich schreibe:
Der von Ihnen geplanten Maßnahme, meine Konten der Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen widerspreche ich, da dies vertraglich nicht vereinbart wurde.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie bei meinen Konten auf die von Ihnen gewünschte Umsatzsteueroption verzichten.
Wenn die mich dann rauswerfen, weil ich nicht mache was die in der Bank wollen, dann sollen sie es sagen, dann werde ich die Mitglieder mobil machen.
Wir brauchen das Umsatzsteuer-Geschmarre nicht.
Nr. 3266
Hans-Jörg
16. April 2008, 12:10 Uhr
Betreff: Was soll das?Was lassen die sich da drin denn noch alles einfallen, um uns über den Tisch zu ziehen: Vesprechungen bei den Zinsgutschriften, die nicht eingehalten werden, falsche Wertstellungen bei den Konten, Betrug bei den Darlehenskonten, Bürgschaften, die nur zum Nachteil von uns Kunden sind und wer weiß was noch alles. Und jetzt auch noch die Geschichte mir der Umsatzsteuer. Ich frag mich schon was das soll. Denn bei meinem Konto bei der Sparkasse gibt es das nicht.
Ich bin durch einen Freund auf den Wunsiedeler Kreis aufmerksam gemacht worden. Ich soll da mal reinschauen, dann wir mir alles klar, was in der VR-Bank läuft. Wenn man da ein Stück weit zurückblättert, überkommt einen das kalte Grausen. Mir war bisher garnicht so bewußt, was da abgeht. Ich werde für mich die Konsequenzen ziehen. Ich fühle mich bei dieser Bank nicht mehr gut aufgehoben. Denn da wird krampfhaft versucht uns Kunden irgendwie das Fell über die Ohren zu ziehen. Ist denn da niemand zuständig und in der Lage, daß die Bank mal wieder normal läuft.
Nr. 3265
Kunde
16. April 2008, 11:56 Uhr
Betreff: Ich wechsel jetzt auf jeden Fall die BankWenn man das alles liest, dei Stichtagsverzinsung, die Wertstellungen die unterlassen Zinsanpassungen bei den Krediten nach unten, die unerlaubten Zinsreduzierungen bei den Sparverträgen, Flex, Gold, Gold, Gold, Fusionen wo die Vertreter ausgetrickst worden sind, Fusionsgutachten, die keine Pfifferling wert waren, Risikosituation seit Jahren, die auf keine Kuhhaut passen, Kreditverluste, die unzählige Kunden mit in den Abgrund gerissen haben durften, der damalige Revisor heut der erste Mann, Forderungsverzicht auf Kosten der Mitglieder, weil man sich profilieren wollte, die Liste kann man ja unendlich weiter führen.
Jetzt kommen die und sagen, die Mehrwertsteuer auf die Zinsen sie keine Belastung für den Kunden. Mir fällt nichts mehr ein dazu. Was kommt da noch alles, bloß weil die am Ende sind? Ich wechsel jetzt komplett, die sehen mich nie mehr wieder.
Nr. 3264
ganz weit weg und doch mitten drin
16. April 2008, 11:13 Uhr
Betreff: UmsatzsteueroptierungWidersprechen Sie dem Begehr der VR Bank Marktredwitz, dass Síe keine Umsatzsteuer auf Kreditzinsen zahlen wollen.
Ein Bankwechsel wäre übertrieben...
Nr. 3263
Susanne
15. April 2008, 21:01 Uhr
Betreff: Auch eine Antwort auf warum macht die VR-Bank das?Warum macht die VR-Bank Marktredwitz das? Weil man zwar eine Menge Leute rauswerfen musste, weil man keine Geschäfte mehr macht, aber weil man trotz dem dass die Kassen leer sind in Marktredwitz sich sein eigenes Schloss Neuschwanstein bauen will. So wie König Ludwig sich die gebratenen Vögel samt dem Tisch in den Prunk- oder Schlafsaal befördern lassen, damit man überspielt, dass man im Grunde genommen Pleite ist. Umbau einer Tropfsteinhöhle für eine Unsumme, die dann 2 1/2 mal so groß ist wie jetzt? Größer als die Sparkasse, die inzwischen viermal soviel Geschäftvolumen haben dürfte, größer als die bescheidene Sparda-Bank, die aber Jahr für Jahr von sensationellen Zuwachsraten berichtet. Empfangshallen für Verbandsgrößen und wer weiß noch für wen. Schalterhallen ohne Mitarbeiter, alles automatisiert, denn da will man die Mehrwertsteuer vom Fiskus zurück. Zentrale in Marktredwitz und Selb, Abbau von Brand, Hohenberg, Verkauf von Klingenthal, Markneukirchen und Schoenck, nur kurz nach dem Versprechen, wir schließen keine Filialen. Was kommt als nächstes, denn anscheinend waren das im Vogtland keine Filialen, sondern nur Ballast. Konzept eines konzeptionslosen und stümperhaften Prüfers als Vordenker, der Marktführer werden wollte, der aber die Kunden schon übers Telefon abwehrt und der es aber glorreich zum Schwanz der Kette gebracht hat.
Nr. 3262
Insider
15. April 2008, 18:41 Uhr
Betreff: Warum macht die VR-Bank Marktredwitz das?Beantwortet sich die Frage nicht von selbst? Weil sie das hohe Ross, das sie reiten, gar nicht beherrschen und weil ihnen andererseits jede Kröte fehlt. Dass ein Vorteil immer auch einen Nachteil hat, der in dem Fall wieder auf Seiten der Kunden liegt, das merken die in ihren Sphären gar nicht mehr. Aber sie müssten nur die Entwicklung in ihren Bilanzzahlen ansehen, dann würden sie sehen, dass sie letztendlich doch die Zeche zahlen, weil die Kunden es sich nicht mehr bieten lassen, was da abläuft. Da spielt es auch keine Rolle, ob ihnen die Vertreter jedesmal auf den Leim gehen und ihre unfassbaren Beschlüsse in den Versammlungen absegnen.
Nr. 3261
Gewerbekunde
15. April 2008, 15:59 Uhr
Betreff: Bitte um AufklärungZu Beitrag 3479 und 3481
Kann mir mal einer sagen warum die VR-Bank das mit der Mehrwertsteuer macht?
Andere Banken machen das doch auch nicht. Ich habe bei der Sparkasse auch ein Konto, dort wird aber keine Umsatzsteuer dazugezählt.
Die bei der VR-Bank können mich bald kreuzweise. Dann geh ich nämlich ganz zur Sparkasse.
Nr. 3260
Gewerbetreibender
15. April 2008, 13:04 Uhr
Betreff: Eintrag Nr. 3479, keine Nachteile für die Kunden?Was soll der Blödsinn, will man schon wieder auf unsere Kosten Kasse machen? Knapp 19 Mio. € hat man letztes Jahr an Zinseinnahmen gehabt. Die VR-Bank bezeichnet sich selber als sehr gewerbekreditlastig, so kann man doch rechnen, dass dann ungefähr 10 Millionen da raus kommen, oder nicht? Sollzinsen dürften überwiegend auch wieder auf Sollkonten treffen und zwar im KK-Bereich. Dann holt sich die Bank damit, dass sie die Sollzinsen jeden Monat rechnet und belastet uach schon einen gewaltigen Zinseszinseffekt. Wenn wir also im KK-Konto die Zinsen in den ersten Tagen im Monat eingebucht bekommen, dann machen wir frühestens bis zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuererklärung, wenn nicht manche sogar erst Anfang des nächsten Vierteljahres. Bleiben wir beim Monat. Die Bank erhält bei vielleicht 10 % KK-Zins im Durchschnitt (der Überziehungszins kommt ja auch dazu und der Wert dürfte schon annähern hin kommen) also 800.000 € an Zinsen rein, von den Gewerbekunden. 800.000 mit 19 % MWSt, das sind monatlich ungefähr 150.000 € die sich mindestens für sechs Wochen für die VR-Bank mit den 10 % Zinsen auszahlen. Irgendwo holt sich die VR-Bank alleine durch die Maßnahme bei Ihren Kunden zwischen 15.000 und 20.000 € aus dem Zinseffekt mit der Mehrwertsteuer. Das darf jeder für sich selber runter rechnen, mit wie viel er selber dabei ist. Einer zahlt die Zeche aus keinem Nachteil für die Kunden. Wer wohl? Und ein Zinseszinseffekt hört im Grund nach hinten nie auf und wirkt unendlich. Nicht mal die spätere Ablösung eines Kredites rettet davor. Jährlich 20.000, da kommt im Laufe der Jahre schon ein schöner Batzen zusammen. Gewerbekundenkollegen geht zu einer Bank, die ehrlich mit Euch umgeht.
Nr. 3259
Bilanzleser
15. April 2008, 12:24 Uhr
Betreff: Die Milchmädchenrechnung des Herrn HerzogWie man in Eintrag Nr. 3478 ersehen kann geht es für einen genossenschaftlichen Bankvorstand sehr oft um sogenannte Sorgfaltspflichten. Auch das Statut des Sicherungsfonds (= Link) definiert solche Sorgfaltspflichten. Keine Gewinne zu erzielen, wie in Nr. 3476 zynisch geschrieben, ist ganz und gar nicht die Erfüllung des Förderungsauftrages der Mitglieder. Dazu steht in der Kommentierung zu § 34 GenG, dass es die Pflicht des Vorstandes ist, Gewinne zu erzielen um diese ausschütten zu können.
Im Statut der Sicherungseinrichtung sollen aber die deutschen Genossenschaftsmitglieder im gesamten für falschen Entwicklungen bei einzelnen Banken geschützt werden. Und eine falsche Entwicklung, so heißt es dort zu den Sorgfaltspflichten ist ein überproportionale und unausgewogene Streuung des dividenden- oder zinsberechtigten Eigenkapitals und im Folgenden, wie jetzt bei der VR-Bank Marktredwitz vielleicht mit einem weit über den Anforderungen des Geschäftsvolumens geplanten Ausbau der Kraußoldstrasse, wo es vielleicht heißt Mitarbeiter auf die Straße setzen um die Kosten für die Giganterie zu reduzieren, also laut Staut Investitionen, deren Folgekosten für die Bank wirtschaftlich nicht tragbar sind.
Über den Satz des unausgewogenen Eigenkapitals, den Reinhold Wolf im Jahr 2004 mit sehr ungünstig beschrieben hat, da steckt das Dilemma der VR-Bank. Jahr für Jahr werden die Erträge durch die Abschreibungen aus der Misswirtschaft und den Fehleinschätzungen des Marktes durch die Bank aufgefressen. Eigenkapitalbildung gleich null, nein wiederholter Rücklagenverzehr und regelmäßig Auszehrung, weil man ohne die Auflösung stiller Reserven nicht über die Runden kommt. Wenn man für das Jahr 2007 die Bilanz nicht zu kriegt, dann muss man doch die 1,3 Mio. Vorsorgereserven auch wieder auflösen, aus den Körperschaftssteuererstattungen des Finanzamtes vom letzten Jahr. Das Jahresergebnis reicht wieder nicht um die Abschreibungen zu decken.
Somit fällt man wieder auf die 2 % versteuertes Eigenkapital zurück. Der bayerische Durchschnitt beträgt laut Verbandsrundschreiben 6,2 %. Dazu fehlen der VR-Bank zirka 19 Mio. € an verdientem Eigenkapital. Man möge die Abschreibungswerte der letzten Jahre laut Interessant (= Link) daneben stellen, dann kommt der Aha-Effekt. Der Anteil der dividendeberechtigten (!!!) Geschäftsguthaben betrug in Bayern 1,45 % an der Bilanzsumme, bei der VR-Bank Marktredwitz war er bei 3,2 %. Wenn das Geschäftsvolumen weiter abschmilzt, dann wird diese Relation noch viel schlimmer. Dividendenzahlung haben aber bei einer Bank keine steuersparende Wirkung, weil sie nach der Bilanz ausgeschüttet werden, kosten also bei 3 % Dividende im Endeffekt mehr als 4 %. Wo ist da der Umkehrschluss, der sich im Statut der Sicherungseinrichtung widerspiegelt? Legen Sie mal 19 Mio. € vernünftig an und schauen drauf, was sich da in 10 Jahren an Kapital bildet, dann würde Herr Herzog heute nicht über die Mehrwertsteueroption auf die Zinsen nachdenken, die wahrscheinlich nur kontraproduktiv sein wird. Verdienstes Geld vermehrt sich eigentlich von selber, auf jeden Fall bei einer ordentlich arbeitenden Bank, die solche Beträge ins Eigenkapital einbuchen konnte. Oder man könnte alleine daraus die Dividende bedienen. Da hätten die 8 Mio. DM, die man bei Flex und Gold, Gold, Gold niemals ausreichen hätte dürfen, sicher sehr gut mit rein gepasst. Und damit kann man im Statut der Sicherungseinrichtung auf den Bereich Ursachenforschung und Haftung überleiten. Wo der bayerische Durchschnitt kontinuierlich aufbauen kann, da hat die VR-Bank Marktredwitz nicht die geringste Chance jemals hinzukommen. Der verlorene Boden kann nicht mehr wett gemacht werden. Vor allem nicht, wenn man mit Prestigeobjekten zusätzlich die Ertragskraft der Zukunft gewaltig schmälert.
Nr. 3258
Betriebswirtschaftler
15. April 2008, 11:32 Uhr
Betreff: Mehrwertsteuer auf Kreditzinsen – Eingriff in bestehende Verträge?Die VR-Bank will die Zinszahlungen von Gewerbetreibenden in großem Stil der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Laut Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 8 a (= Link) ist die Gewährung von Krediten umsatzsteuerfrei. Damit hat eine Bank aber auch keine Möglichkeit die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Immer dann wenn man eine große Investition plant, dann überlegen die Banker, dort wo die Mittel sowieso schon knapp sind, wie man dann die letzten Kröten auch noch zusammen kratzt. Das scheint nun bei der VR-Bank mit dieser geplanten Maßnahme der Fall zu sein. Umsatzsteuergesetz § 9, Abs. (1) (= Link) erschließt die Möglichkeit, dass das Unternehmen VR-Bank Marktredwitz auf die Befreiung der Umsatzsteuerberechnung auf die Zinsen verzichtet, wenn der Vertragspartner ebenfalls ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist, bis runter z.B. der Finanzierung einer Fotovoltaikanlage.
In dem Umfang, indem man die Zinseinnahmen im Verhältnis zum Gesamtaufkommen mit Mehrwertsteuer belegen kann, in dem Verhältnis kann man auch die Vorsteuer aus den eigenen Aufwendungen vom Finanzamt zurückholen, was bei einer Gebäudeinvestition von angekündigten 8 Mio. € vielleicht ein wenig sinnvoll sein kann. Ob aber bei ingesamt 1,6 Mio. € Vorsteuer ein paar Hunderttausend weniger aktivierter Gebäudewert, denn nur das erspart man sich im Grunde und daraus in der Zukunft ein paar Euro Abschreibung, den ganzen Zinnober wert sind, das darf man schon anzweifeln. Vielleicht bringt man dann noch ein paar Euro von den horrenden Prüfungskosten mit unter, dann geht es für die Bank vielleicht noch mal im fünfstelligen Erstattungsbereich nach oben. Denn wenn man die Satzung der Sicherungseinrichtung liest, dann wird hier aufgezeigt, was es heißt eine D-Bank zu sein. 50 % mehr Garantiefondbeitrag gegenüber guten Banken und in einem vielleicht noch verschärften Verhältnis mehr Revision im Haus und damit wesentlich mehr Prüfungskosten.
Vielleicht gibt es im Umfeld des Wunsiedeler Kreises aber Anwälte und Steuerberater, die dies genauer durchleuchten könnten. Ich wage zu bezweifeln, dass die Bank die Mehrwertsteueroption, so heißt es im Fachbegriff, einfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen kann. Meiner Meinung nach bedarf es dazu einer Vertragsergänzung und nicht nur einer einseitigen Erklärung. Wie kommt die VR-Bank in ihrem Kundenanschreiben vom 20.02. (= Link) darauf, es wäre für die Leute kein Nachteil? Immerhin wird der Kunde zu einem Verwaltungsaufwand gezwungen, der für ihn überraschend ist, ja vielleicht sonst unnötigen Umsatzsteuererklärungen mit allen steuer- und privatrechtlichen Folgen. Vielleicht bezahlt er dafür auch einen Steuerberater. Und natürlich ist die Sache auch eine ganz wesentliche Zinseszinssache. Der Kunde finanziert in Höhe von anfallenden Kontokorrentkonditionen, bis hin zu den Überziehungszinsen, die Mehrwertsteuer bis zur Rückerstattung vom Finanzamt vor. Aus diesen Zinsbeträgen erwachsen wieder Zinsen usw. Da hätte die Bank einen zusätzlichen Nutzen daraus. Es wäre zu prüfen, ob die Sache nicht ein einseitiger Eingriff in die Vertragsgestaltung ist und dem Kunden damit ein Widerspruchsrecht oder gar ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
Also Kunden der VR-Bank Marktredwitz, außer Kosten und Arbeit bringt Euch das gar nichts. Liebe Neukunden der Bank, überlegt Euch bei gleichen Angeboten, wo Ihr weniger Aufwand betreiben müsst. Wenn die Bank den Bau nicht finanzieren kann, dann sollte sie die Finger davon lassen. So etwas wird nur dort gemacht, wo es schon vorher extrem eng ist.
Nr. 3257
Genossenschaftler
14. April 2008, 18:00 Uhr
Betreff: Kann die VR-Bank Marktredwitz aus der Sicherungseinrichtung ausgeschlossen werden?Achtung liebe Mitglieder in Marktredwitz, lesen Sie mal den Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) der Volks- und Raiffeisenbanken. (Achtung der LInk dauert etwas und die leere Seite 2 bitte übergehen.) Auf Seite 21 steht in § 24, dass eine Bank ausgeschlossen werden kann. Ist es ganz sicher, dass die Vorstände die Verpflichtungen des Sicherungsfonds immer erfüllt haben? Wenn heute der Sanierungsfonds einschreiten müsste bei der VR-Bank Marktredwitz, würde da bei einer Ursachenforschung erkannt, dass man von einem ehemaligen Prüfer 430 bis 450.000 € an Schadensersatz erhalten müsste, weil der trotz so einer Situation jetzt als Vorstand soviel Geld ohne Not verschenkt hat? Würde man den Betrag lieber auf die Genossen im Land verteilen? Würde man Ursachenforschung betreiben, warum in einem Abschreibungsfall von 2,6 Mio. € wie bei Flex die Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG nicht zur Abberufung des Vorstandes führte, oder warum der regionale Prüfungsverband behauptet, er hätte das nicht erkannt, aber ein ein vom Afusichtsrat beauftragter Gutachter, obwohl Überziehungen auf einer monatlich 300 Seiten starken Überziehungsliste gestanden haben, die zum Schluss bei 745.000 € waren?
Würde bei der Ursachenforschung nachgeforscht, warum ein Vorstand ohne Kontrolle der Kollegen ohne relevante Unterlagen nach § 18 KWG, gemäß seiner eigenen Aussage am Richtertisch im Amtsgericht in Wunsiedel am 11. Juli 2007, einen Blankokredit von vielleicht über einer Million Euro gewähren durfte, obwohl es sich zusätzlich in größtem Umfang auch noch um ein Überziehungskredit handelte und warum man vor dem letzten Prüfungsstichtag noch 180.000 € aus dem Kredit auf andere Personen übertragen konnte, denen man versprach, die Beträge nach der Revision zurück zu buchen?
Ist Zukunftsplanung bei der Sicherungseinrichtung auch damit verbunden, dass man Regresse nur gegen unliebsame Vorstände führt und wie bei der Raiffeisenbank München-Feldkirchen trotz unglaublicher Ausfälle diese Vorstände in die nächst höhere Etage einer noch größeren Bank hievt und die bereitwillig ausscheidenden mit Pensionsrückstellung bedient, die astronomisch erscheinen dürften, als Belohnung für die erkannten Ursachen der von allen deutschen Genossenschaftsmitgliedern bezahlten Sanierung?
Dürfen sich die Mitglieder in Marktredwitz bei so einer Konstellation dafür fürchten, dass die Sanierungseinrichtung die Bank vor die Tür setzt? Fordert die Sicherungseinrichtung den Regress gegen Heger, Wolf und Krämer wegen ihrer unfassbaren Verstöße in der organisatorischen Ausrichtung der Bank und gegen die Prüfer Herzog und Grothoff wegen der grenzenlosen Unterstützung und gegen den Genossenschaftsverband Bayern wegen einer mehr als nur fahrlässigen Verantwortlichkeit nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link)
Man kann den Mitgliedern in Marktredwitz nur raten, die Geschäftsanteile bis auf einen noch vor der nächsten Vertreterversammlung zu kündigen. Das Geld ist vielleicht sicherer unter dem Kopfkissen zuhause. Wer weiß was die Verbände auslegen, das es eine Beeinträchtigung des Vertrauens in die genossenschaftlichen Banken laut § 1 des Statuts sein könnte, wenn die Beeinträchtigung in erster Linie auf die Prüfungsverbände zurück fallen würde, weil der mitschuldige, ja vielleicht hauptschuldige Prüfer als Vorstand nicht bloß gestellt werden dürfte und natürlich mit ihm der Genossenschaftsverband Bayern. Wie aber eine Ursachenanalyse bei der Volksbank Plauen ausschauen würde, wenn man dort plötzlich die Kredite mit den Unterschriften Heger, Wolf, Krämer, Herzog, Heidel und zeitweise Schelter sanieren müsste, da scheiden sich dann wohl die Geister.
PS: Das Verspricht der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken auf seiner Startseite zum Sicherungsfonds (= Link). Ist das reell wenn der BVR die Banken verabschieden kann und ein Prüfungsverband bei den Fusionsgutachten die Risikosituation von 50 bis 100 Mio. DM unterschlägt, die in den nächsten Jahren auf den Tisch kommt? Ist die Sanierung der VR-Bank marktredwitz den deutschen Genossen überhaupt zuzumuten bei den geschilderten VerhältnissenVerhältnissen oder verstößt das gegen das Statut und die Überwachungspflichten der Prüfungsverbände?
Nr. 3256
Uwe
14. April 2008, 15:01 Uhr
Betreff: Wen zieht der Vorstand Johannes Herzog noch mit in den Strudel?Was ist der Grund, warum Johannes Herzog noch nicht verabschiedet ist? Dass die Sache VR-Bank Marktredwitz eine ungeheuere ist und die Ermittler um der Aufklärung willen vorerst Stillschweigen bewahren? Warum sagt uns der Aufsichtsrat nicht in welcher Form vielleicht gegen den ehemaligen Prüfer und jetzigen Vorstandssprecher ermittelt wird? Hat es soweit kommen müssen, dass Flex mit seinem Verlust von 5 Mio. DM, den man den Vertretern mit 2 Mio. aufgetischt hat, jetzt noch mal in allen Varianten aufgerollt werden muss und zwar von der Staatsanwaltschaft? Warum hat das Herr Herzog und Herr Grothoff nicht schon vor vier Jahren gemacht? Weil nur damit möglich wurde, dass man Manfred Heger eine stille Abfindung mitgeben konnte und Johannes Herzog den Vorstandsthron erklimmen konnte und Raimund Grothoff vielleicht nachgefolgt wäre?
Wer gerät jetzt mit in den Strudel? Peter Träger, der immer bereit stehende Steuerberater, der jeden Auftrag und Kunden gerne entgegen nahm? Horst Pausch mit seinem Alleingang bei der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger, bei dem man wahrscheinlich Urkundenunterdrückung nach dem StGB begangen haben dürfte, wie man den allein zuständigen Vertretern von der Existenz des Vertrages nicht mal was gesagt hat, mit der Nötigung der anderen Aufsichtsräte zur Zustimmung und Mitwirkung am Betrug an den Mitgliedern und Vertretern? Reiner Loos, wegen seiner Meldung über Ampel gelb und rot und der Sitzungsleitung am 30.06., wo man die Vertreter hinten und vorne belogen hat? Werner Schelter über den Forderungsverzicht als Notvorstand und informierter Aufsichtsratsvorsitzender bei der Sache Waldeslust vom letzten Frühjahr, das eventuell auch noch eine Bilanzfälschung bei der Bank nach sich gezogen haben könnte? Den Aufsichtsrat im Gesamten, der nicht mal merkt, dass er zu einem Grundstückskauf, der ein verkappter Rettungserwerb gewesen sein dürfte, laut der Satzung zustimmen muss? Wo man über solche Fälle erkennt, dass der Aufsichtsrat den Begriff Kontrollpflicht gar nicht kannte und glaubte von den Sitzungen daheim zu bleiben, das würde ihn von der Verpflichtung befreien?
Was wundern wir uns also, dass man uns überhaupt nicht informiert, weder Vorstand noch Aufsichtsrat, dass wir über die Abgabe des Geschäftsvolumen von einem Viertel oder einem Drittel der Bank wieder mit ein bisschen stolz und mit einem Akt der Konsolidierung informiert werden, wenn der Prüfungsverband schon längst seine Testate unter die Bilanzen gesetzt hat und man so tut, als ob man nichts mehr ändern könnte? Ich hoffe doch, dass über die Ermittlungen auch eintritt, dass wir über die Bilanzen von 2002 und 2003 nochmal abstimmen werden, und alles was danach gekommen ist und man aufzeigt, dass Unterschriften von Verbandsgrößen wie Gschrey und Eberle auch die Tinte nicht wert sind.
Nr. 3255
Gesetzestreuer
14. April 2008, 13:36 Uhr
Betreff: Die Erfüllung des FörderauftragesIch frage mich tatsächlich ob Herzog als ehemaliger Prüfer nach seinem Ausscheiden aus dem Genossenschaftsband Bayern erkannt hat, was der Förderauftrag im Genossenschaftswesen tatsächlich aussagt und vom Saulus zum Paulus geworden ist. Es könnte doch beispielsweise auch so sein, dass er nur krampfhaft versucht, keine Gewinne mehr zu erzielen und deshalb die Bilanz noch nicht fertig ist.
Der Förderauftrag der Genossenschaften (§1 GenG) gilt für alle Unternehmen in der Rechtsform Genossenschaft und zwar unabhängig ob diese das Bankgeschäft betreibt oder ob sich nur 7 Mitglieder zur Führung einer gemeinsamen Bäckerei zusammengeschlossen haben.
Inhaltlich bedeutet der Förderauftrag, dass die Genossenschaft primär bezwecken muss ihren Mitgliedern unmittelbar wirtschaftliche Vorteile - sei es durch die Verminderung der Ausgaben oder durch Erhöhung der Einnahmen der Mitglieder - zu erbringen.
Verboten ist einer Genossenschaft die Gewinnerzielung zu ihren Haupt- oder Selbstzweck zu machen.
Als Prüfer des GVB's verlangten Herzog aber auch Grothoff immer nur Gewinne, Gewinne, Gewinne; genauso wie es heute auch noch bei allen Genossenschaftsbanken gemacht wird. Denn deren Hauptziel ist primär die Gewinnerzielung, koste es was es wolle.
Ich bin gespannt wann die Staatsanwaltschaft da mal einhakt und die Geschäftstätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht der Genossenschaftsbanken - unter Einbeziehung der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes - unter die Lupe nimmt.
Dann wird es dunkel um die sogenannten Gutbanken, die sich ins Gegenteil verkehrt haben.
Denn Genossenschaften die gegen die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes verstoßen müssen von Amts wegen aufgelöst werden.
Nr. 3254
Ganz nah dran
14. April 2008, 13:02 Uhr
Betreff: Die Mühlen mahlen langsam aber sicher, die Vergangenheit wirft ihre SchattenEs ist eigentlich kaum verständlich, warum man seit Anfang Dezember nichts mehr hört, was mit den Strafermittlungen bei der VR-Bank los ist. Aber die Mühle mahlen, langsam und bestimmt. Die Schatten der Vergangenheit stehen drohend über der Kraußoldstraße in Marktredwitz. Die Ermittlungsbeamten dürften die Hinweise zu Flex auch erkannt haben und es wird wahrscheinlich heute aus einem anderen Lichte betrachtet. Die Angelegenheit könnte Dreh- und Angelpunkt werden. Die Zusammenhänge mit Verstößen gegen die Wirtschaftsprüferordnung sollten nicht unterschätzt werden. Was Johannes Herzog der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) erzählen wollte, dass es ja Kredite vor 2004 waren, dass könnte sich jetzt wirklich ins richtige Licht rücken. Die Ermittler dürften jetzt schon überprüfen warum ein Prüfer der alles gesehen und gewusst hat da mit seinen vielfältigen Möglichkeiten nichts unternommen hat und warum der heute Vorstand der Bank ist. Der Mann der mehr als alle anderen über die Vorgänge Bescheid wusste, was auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) über Begutachtung des Rechtsanwaltes Dr. Nickl und den Schadenssummen aus dem Folienvortrag (= Link) dazu gesagt wurde, mit allen falschen Ausführungen der Prüfer. Es wird aufkommen, ob er voll in der Prüfung des Falles drin war, warum man Manfred Heger weiter Geld kaputt machen ließ. Die roten Handzeichen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff sind nicht zu tilgen und schon gar nicht die Einzelprüfungsprotokolle.
Da wird man sicher auch feststellen, wer den in den Jahren 2003 und 2004 für die zurückliegenden Bilanzen bei der Bank als Prüfer zuständig war und die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen ließ. Wer so mit seiner eigenen Vergangenheit belastet ist, warum gibt man dem nicht die Freizeit, sich ausschließlich um sein Schicksal zu bemühen? Warum muss der eine Bank mit nach unten ziehen. Warum geht eine große Unternehmensgruppe aus dem Kundenkreis der Bank jetzt angeblich nach Linz in Österreich? Nimmt der sein Geld aus der Bürgerstiftung mit, oder bleibt es da drin? Gehen große Geschäftsanteile damit weg und reduziert sich das Eigenkapital? Ist die Bilanz 2007 wirklich nur mit dem Verkauf der Ostfilialen zu zu bringen und mit den Tricks, die man damit anwenden kann über die Einzelwertberichtigungen und die Hebung der Reserven aus dem Gebäuden?
Herr Herzog sollte sich nicht nur seinen Rückzug überlegen, wenn er ihn nicht vollzieht, dann ist es höchste Eisenbahn, dass im Interesse der Genossenschaft die Entscheidung abgenommen wird und gehandelt wird.
Nr. 3253
Leser
13. April 2008, 15:14 Uhr
Betreff: Erinnerungen und ergänzende GedankenIch möchte gern ein paar Einträge zurückholen, die ich mir selber immer wieder in Erinnerung rufe:
Eintrag Nr. 3252, Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369, Eintrag Nr. 1121 und Eintrag Nr. 1119 Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit
und Eintrag Nr. 1127 Gott-sei-Dank ist die Bank an Wochenenden geschlossen und es gibt noch ein paar zusätzliche Feiertage, sonst wäre der Verlust noch höher.
Auch die Gesetzesparagraphen § 25 StGB, Täterschaft (= Link)
§ 26 StGB, Anstiftung (= Link)
§ 27 StGB, Beihilfe (= Link) finde ich interessant mal genau durch zu lesen.
Wie will Herr Herzog also begründen, was man laut Vertreterversammlung 2004 (= Link), Seite 6, in den Prüfungsbericht schreiben musste: „Im Bereich des Kreditgeschäftes hat die Bank kein funktionierendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken installiert. Im Hinblick auf § 25a KWG gelangen wir daher zu dem Ergebnis, dass den besonderen organisatorischen Pflichten und Vorschriften durch die Geschäftsleitung nicht entsprochen wurde.“, und warum man den Vertretern verschwiegen hatte, dass man gleichzeitig für Manfred Heger für den Dienstaufhebungsvertrag „ ... unter Ausschluss aller bekannter Ansprüche, aus auch noch nicht bekannter" verantwortlich sein dürfte, den doch die Rechtsabteilung vom Verband aufgesetzt haben dürfte?
Nr. 3252
Leser
12. April 2008, 17:18 Uhr
Betreff: BankpleiteHallo Webmaster,
in welcher Rechtsform wurde die Weserbank betrieben, über dessen Vermögen die Bankenaufsicht das Insolvenzverfahren beantragt hat und was würde eigentlich passieren, wenn alle Bankkunden in Deutschland den Banken nicht mehr vertrauen und ihr Geld auf einmal haben möchten? Können dann die angeblichen Sicherungseinrichtungen noch die Wünsche der Kunden, die ihr Geld haben wollen erfüllen oder ist dann das Ende der Kundenverarschung angesagt?
Nr. 3251
auchexvorstand
12. April 2008, 10:23 Uhr
Betreff: Wahrheit ans TageslichtLiebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.
Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.
Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.
Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen
- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;
und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.
Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Denn deren gute Ideen haben besseres verdient.
Vor allem haben diese guten Ideen keine selbstherrlichen Prüfungsmonopolisten verdient. denn gerade dieses Prüfungsmonopol ist die Grundlage allen Übels und aller Beschwerden. Das was zur Zeit so langsam zum Vorschein kommt und aufgedeckt wird beweist dies.
Viel Erfolg Euer
Auchexvorstand
Nr. 3250
Ein Besorgter
11. April 2008, 17:19 Uhr
Betreff: BILD macht schon Angst vor Bank-PleitenDie Nachricht von der ersten deutschen Banken-Pleite seit Ausbruch der weltweiten Finanzkrise schockte viele Bankkunden. hier klicken, da ist der Artikel zum Lesen
Ob es bei unserer VR-Bank Marktredwitz demnächst auch so weit ist?
Nr. 3249
Vor Ort
11. April 2008, 15:54 Uhr
Betreff: Johannes Herzog bringt die Bilanz 2007 nicht zu?Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz bringen die Bilanz 2007 nicht zu? Das ist wohl ein schlechter Witz. Warum hat er dann auf der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) am 9. März letzten Jahres zusammen mit Reinhold Wolf vor dem Notar unterschrieben? Warum hat er denn die nach dem HGB § 252, Abs. (1) Nr. 4 (= Link) nicht ins Jahr 2006 gebucht? Reicht nicht mal die stille Ausbuchung der 1,3 Mio. Vorsorgereserven, die man in Interessant (= Link) nachlesen kann und die doch in der Bilanz gar nicht zu sehen wären? Alle Vorstände sind doch gemäß Kommentierung § 34 GenG (= Link), Randziffer 111 regresspflichtig. Wenn das so wäre, warum handelt der Aufsichtsrat selber pflichtwidrig und bringt das nicht in der Vertreterversammlung vor? Eine Sorgfaltspflichtverletzung ist aber doch ein Untreuetatbestand, da braucht man doch bloß das im Eintrag Nr. 3467 hinterlegte Urteil mit 53 Fällen bei einem Schaden von 800.000 € anschauen.
Übertölpeln Sie die Arzberger Mitglieder und Vertreter wieder, wie schon bei der letzten Vertreterversammlung der Raiffbk Arzberg-Selb vom 23.04.2001 (= Link). Denen war laut der Diskussion, die auf der vorletzten Seite protokolliert wurde schon wichtig, ob ihre Bank in der Vorstandschaft in Marktredwitz vertreten sein würde oder nicht. Denen hat man nicht gesagt, dass es bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb bereits einen Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000 für 2.000.000 DM gegeben hat, der schon vier Wochen alt war. Denen hat man nicht gesagt, dass im ersten gemeinsamen Abschluss offen gelegt wird, dass die latenten Kreditrisiken weiterhin zurückgeführt werden müssen, also schon massiv da waren. Denen hat man nicht gesagt, dass das Fusionsgutachten des GVB (= Link) wahrscheinlich nicht mal das Papier wert war, auf dem es geschrieben wurde, dass es vielleicht sogar gegen die Pflichten des Fusionsprüfers verstoßen hat, weil man die Lage geschönt und nicht korrekt widergegeben hat. Wo liegt es im Interesse von Mitgliedern fremde Risiken zu übernehmen, die vom Fusionsprüfer nicht ins Fusionsgutachten geschrieben werden und von denen an keiner Stelle berichtet wird? Die Sauerein des Verbandes beginnen nicht erst mit den offensichtlich falschen Testaten der Jahresabschlüsse 2002 und 2003, die von Herzog und Grothoff geprüft wurden, wegen den Einzelwertberichtigungen. Bereits das Fusionsgutachten liest sich mit den Lageberichtsvermerken (= Link) für das Jahr 2001, wo man die unvertretbare Risikolage im Kreditgeschäft dann zugegeben hat, wie ein beabsichter Betrug an den Mitgliedern.
Forderungsverzicht ohne Not bei Jahresverlust, ohne Auflösung von stillen Reserven nicht zu lösen, was sagt da der Staatsanwalt? Forderungsverzicht, der sogar noch aus der Substanz der Genossenschaft abgedeckt werden muss? Rettet Plauen und der Sicherungsfonds ein höchst gefährdeten Vorstand, weil man im Verbändebereich immer mehr in die Kritik kommt? Wie weit geht das bei der VR-Bank Marktredwitz noch? Wie weit wird das Spiel noch getrieben? Wo ist das BaFin, wie lange sitzt der Vorstand bei uns noch vorne dran.
Mit seinem Geschwätz vom berechtigten Interesse, warum sagt er uns denn nicht was da mit Flex abgelaufen ist, wie man auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) soviel Blödsinn verzapfen durfte, wo doch die auch im Eintrag Nr. 3467 hinterlegten satzungsgemäßen Aufgaben genauso wie im Gesetz schreiben, dass der Aufsichtsrat jederzeit Bericht verlangen kann? Wieso sagt uns denn Herr Herzog bis heute nicht, dass er vielleicht dafür gesorgt hat, dass der Aufsichtsrat entgegen dem Genossenschaftsgesetz in § 34 auf seine Veranlassung und von Herrn Grothoff Manfred Heger aus allen Verpflichtungen herausgelassen hat? Warum holt man das Geld nicht rein? Wieso sagt man nicht, dass diese Vereinbarung unwirksam ist und der Regressanspruch auch noch heute besteht? Wieso sagt man nicht, ob Geld der Bank aus diesem Kreditverlust vielleicht bei einer Donaudampfschifffahrtsgesellschaft angekommen sein könnte? Wieso sagt man nichts dazu, dass Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold viermal 45.000 € auf die Herren T., K., N. und N. vor dem Prüfungsstichtag ausgebucht hat um die Gesamtverschuldung herunter zu bekommen, bevor noch die Sache mit Afrika gelaufen ist?
Wieso müssen die Mitglieder mit den stillen Reserven herhalten und wieso dürfen sich die Arzberger Mitglieder denn nicht für die vermeintlich Dümmsten halten, wenn man an der Spitze der Bank einen Betrag verschenkt, der die Dividende ausmacht, wenn man Vorstände los wird, in dem man diesen ein Jahresgehalt gibt und die Altersversorgung mit großen Lebensversicherung belässt und die Bank wie bei Karl Krämer nicht um die lebenslange Pension entlastet wird? War der Dienstaufhebungsvertrag mit Karl Krämer dann ein teurer Altersteilzeitvertrag zusätzlich? Oder kriegt der heute Arbeitslosengeld?
Unglaublich was uns dieser Herr Herzog eingebrockt hat, der, der die Bilanz 2007 nicht zu kriegt. Hat er selber neue Kreditverluste gemacht? Kann er die Wertpapierabschreibung nicht herbringen, die dieses Jahr alle Banken trifft, die sich aber mit der Fälligkeit der Papiere wieder erledigen würde in den nächsten Jahren. Für solche Fälle braucht man ein bisschen Speck auf den Rippen. Leckt man bei der VR-Bank schon die Teller aus, sonst kann man den nächsten Tag nicht überleben? In der Not will man die dürre Kuh VR-Bank Marktredwitz schon vorher schlachten bevor sie Milch geben kann. Hoffentlich lässt der Sicherungsfonds die Finger von der Sache. Das ist bayerische Angelegenheit und muss zuerst gelöst werden, bevor Hilfe angeboten wird. Die Veräußerung der Geschäftsstellen im Osten, das dürfte sogar noch Veräußerung von Kerngeschäft sein, da wird ein Teil des satzungsgemäßen Geschäftes aufgegeben, das geht laut Gesetz auch nicht ohne Vertreterversammlung.
Nr. 3248
L.
11. April 2008, 09:44 Uhr
Betreff: Ein bisschen stolz in die KonsolidierungDer Artikel von vor zwei Jahren in der Frankenpost wie man ihn im Eintrag Nr. 3467 nachlesen kann und die Musterrede von Johannes Herzog einen Tag später auf der Vertreterversammlung, die Konsolidierung hat man gemeistert, das waren Glanzstück der PR von Bayerns besten Genossenschaftsprüfer. Im nächsten Jahr hat man 75 Millionen beim Kundengeschäft verloren, ein Jahr drauf verkauft man die Filialen im Osten um die Bilanz zuzubekommen. Meisterleistungen der Verdummung der Mitglieder sind das, verbunden mit dem Ausspruch von Reinhold Wolf, aus Gründen des Takts sagen wir nichts zur BMW-Afäre und sagen nicht warum wir Karl Krämer rausgeworfen haben und mich nicht. Das Zeugnis der Unfähigkeit gibt man sich dann regelmäßig selber zurück. Vielleicht war die Bank ja schon vor Jahren eigentlich ohne selbst verdientes Eigenkapital, wenn man die Einzelwertberichtigung komplett durchgebucht hätte. Wenn man im Jahr 2002 korrekt bewertet hätte und die 12,9 Mio. € schon in die Bilanz genommen hätte, weil die sind nicht im Jahr 2003 entstanden, die waren größtenteils schon vorher da, vielleicht schon vor der Fusion, man hat sie nur nicht richtig bewertet.
Dann hätte man auf die Geschäftsguthaben zurückgreifen müssen um die Verluste zu decken. Dann hätte man auch auf die Arzberger Geschäftsguthaben zurückgreifen müssen. Verluste ein Jahr nach einer Fusion, wo man mit einem unsauberen Fusionsgutachten die Arzberger Mitglieder mit in die Nachschusspflicht für Heger, Wolf und Krämer geholt hat. Das ist die Wahrheit, das braucht man nicht zu umschreiben. Für was gibt es also Fusionsgutachten aufgrund einer Fusionsrevision? Damit der Verband die Mitglieder in Klingenthal in die Verpflichtung für Marktredwitz holt, weil er die Risikolage dabei verschweigt? 2004 und 2005 hat man auch noch mal 9,3 Mio. abschreiben müssen, die hätten wahrscheinlich genauso nach vorne gehört, dann wäre von den Geschäftguthaben nichts mehr da gewesen. Die Rechnung, wie sie Reinhold Wolf einmalig für das Jahr 2003 auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 für die Kreditverluste und die Wertberichtigungen aufgemacht hat, die dürfte bei der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000 für jedes Jahr gemacht worden sein. Danach wurden die Wertberichtigungen gebildet, nicht danach, was man aus den Bewertungen der Kredite machen hätte müssen, danach, wie viel man in der Kasse hatte. Man hat die Mittellosigkeit der Bank überspielt.
Und jetzt will man eine Bankbilanz mit den Ostfilialen zu machen? Hört denn die Verarschung niemals auf? Auf der anderen Seite spricht man von 8 Millionen Investition in die Tropfsteinhöhle HOMA-Haus? Für was denn, dass man keine Kunden mehr hat? Von was zahlt man die Abschreibung? Oder ist das die Philosophie, ich rette mich über den Tag, nach mir die Sintflut? Mit dem Kauf hätte man 10 Millionen Euro in die Kraußoldstraße gesteckt. Sind die noch zu retten? Die BaFin sollte nicht nur die Weserbank in Bremerhaven dicht machen, für Johannes Herzog muss man die Lichter ausmachen. Anscheinend legt es der Genossenschaftsverband an bei uns den weißen Fleck zu machen, den man im Vogtland vor 18 Jahren ausradieren wollte. Untergang durch Bedeutungslosigkeit. Mit der Bedeutungslosigkeit wäre das Vergessen der eigenen Schandtaten verbunden. Hoffentlich hat man dann das Geld noch die Geschäftsguthaben zurückzuzahlen, nicht dass die Mitglieder, nachdem alle stille Reserven raus gezogen sind, auch noch wegen der Nachschusspflicht Angst haben müssen. Also berechtigtes Informationsinteresse wahrnehmen Herr Herzog, wie viele Ihrer großen Geschäftsanteile vom Jahr 2004 sind ihnen abgesprungen, für drei Prozent legt doch keiner Risikokapital an. Da muss er schon auf der Kreditseite auch ein Interesse haben. Wie viele normale Anleger sind da darunter? Die müssten ihnen doch jeden Tag auf die Pelle rücken, warum sie für eine Million keine 60.000 Dividende sondern nur 30.000 kriegen, dass alles dann nicht zum 1.01., sondern nach der Vertreterversammlung, also auch noch ein halbes Jahr Zinsverlust auf die Dividendenzahlung, und warum sie sich dann auch noch mit einer Körperschaftsteuerrückerstattung im Steuerbescheid rum schlagen müssen. Wenn die nachfragen, müssten Sie jedes Mal auf die Knie fallen. Die Dividende steht ganz hinten in ihrem Abschluss, Herr Herzog, und da ist noch nie was raus gekommen, Konsolidierung hin oder her. Sie können im Dezember gar keine Kurbilanz vorlegen, da hätten sie keinen Spielraum mehr wie Sie ihre jährlichen Minusgeschäfte ausbügeln und kaschieren.
Nr. 3247
Aus der Region
11. April 2008, 08:49 Uhr
Betreff: Beleidigte Leberwurst?Kann man so handeln, wie es die Vorstände Herzog und Heidel jetzt machen, ja ist dieser Heidel nur der Hampelmann des anderen, oder ist er schon so tief mit drin? Hat in Herzog mit einer Zustimmung zu dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust schon so in den Schwitzkasten genommen, dass er auch nicht mehr aus kann? Spielen Herzog und Heidel jetzt beleidigte Leberwurst? Wie kann man sonst so mit den Mitglieder und Kunden in den Vogtlandfilialen umgehen, kann man so mit den Arzberger Mitgliedern umgehen, die man davon überzeugt hat, dass es richtig ist für die bayerischen Genossenschaftsorganisation in Sachsen zu helfen Aufbauarbeit zu leisten?
Es kommt einem vor wie Verrat. Da hat man Fördergebietsabschreibungen und vielleicht sogar noch andere Zuschüsse eingeheimst und jetzt verramscht man die Bankgebäude. Beleidigt, wie Johannes Herzog in seinen Lageberichten, die man sogar im Bundesanzeiger so nachlesen kann, dass die Konkurrenz schuld sei, dass seine Kunden weg rennen. Kann man so verbohrt sein wie der Mann? Ein Drittel war die Raiffeisenbank Arzberg-Selb am Gesamtgebilde bei der Fusion. Man spricht davon, dass jetzt bald 100 Millionen der Bilanzsumme die Vogtlandfilialen ausmachen würden. So wie man nie über die Risikolage gesprochen hat, so hat man ja auch den Vertretern nie eine Entwicklung der Geschäftsstellen aufgezeigt, zumindest hat man es vermieden, dass dann festzuhalten, wobei sonst jede Folie an den Protokollen gehängt war. Jetzt spricht man nämlich davon, dass das Geschäft im Osten eingebrochen ist. Karten auf den Tisch Herr Herzog und Herr Heidel, können Sie es mit den Leuten da drüben auch nicht? Ist es so, dass Sie wegen ihrer Probleme nicht mal mehr über ihren eigenen Bürohorizont hinaus sehen? Geben Sie es den Menschen da drüben zurück in dem Sie sie verkaufen. Sie haben die Pflicht sie zu fördern, sonst bräuchten Sie bei einer Genossenschaft keinen Vorstand zu machen, auch wenn es die kälteste und frostigste Bank ist, so wie die Ihre, die sich um die Schicksale der Mitglieder und Kunden nicht schert, weil es immer nur um die Spitzenleute und oft genug um den Genossenschaftsverband geht?
Welches Mitglied geht für den Wunsiedeler Kreis zum Registergericht nach Plauen und sichtet da die Unterlagen? Das ist ein öffentliches Register, da darf jeder Bürger rein schauen. Da muss alles hinterlegt sein, wie man die Filialen eröffnet hat. Protokolle, vielleicht andere Unterlagen, an die man Herrn Herzog und Herrn Heidel erinnern müsste, dass man eine junge Vergangenheit nicht einfach weg scheißen darf. Kurz anmelden, dann werden die Unterlagen hergerichtet und am nächsten Tag hingehen. Wer geht zum Grundbuchamt in Plauen und schaut in die Grundbücher der VR-Bank von Klingenthal und Markneukirchen, ob es schon Auflassungsvormerkungen für die Volksbank Plauen gibt, oder ob es schon ganz durch ist und lässt eine Kopie vom Grundbuchauszug machen, von beim Grundbuchamt dazu hinterlegten Unterlagen, um aufzuzeigen, dass Herzog und Heidel nur mit der Keule umgehen können und von berechtigtem Interesse gar nicht wissen wollen? Eine Dividendenbescheinigung mitnehmen und das berechtigte Interesse nachweisen, dass dürfte ausreichen. Wer seinen Mitgliedern und Kunden so dumm kommt, der braucht sich nicht wundern wenn die mit einem keine Geschäfte mehr machen wollen. Das gilt nicht nur für die „Ossis“, das gilt auch für Wessis im Fichtelgebirge.
Nr. 3246
Aus ....
10. April 2008, 16:42 Uhr
Betreff: Versinkt die VR-Bank im Chaos?Wann ist das letzte Tafelsilber weg? Findet sich in einer unteren Schublade immer wieder eine Idee, wie man es den Mitglieder verkauft, dass vier Jahre nach der Zwangsentmachtung von Manfred Heger die Konsolidierung alles andere als erreicht ist, wie es schon vor zwei Jahren gegenüber der Frankenpost mit „ein bisschen stolz“ (= Link) in der zweiten Überschrift des Artikel Glauben machen wollte? Lug und Trug, heute wie damals, Stimmungsmache ohne das die Fakten dazu stimmen.
Wie lange lässt sich der Aufsichtsrat noch vor den Karren spannen? In was für eine Risiko man ihn hineingetrieben hat mit den Aufhebungsverträgen von Heger und Krämer, dass dürfte ihnen inzwischen manch schlaflose Nächte bereiten. Und immer wieder glaubt man Johannes Herzog, dass man sich mit dem oder dem Trick aus der Afäre ziehen könnte. Und immer tiefer rutscht man da mit rein. So steht auch in diesem Jahr wieder der Gewinnverwendungsbeschluss an, wo man anscheinend nur Not und Elend verwalten kann und anscheinend auf die stillen Reserven von Arzberg zurückgreifen will. Ist es nicht ein Schock, wenn man beim HOMA-Haus erfahren muss, dass das Manfred Heger vielleicht ganz alleine gekauft hat? So wie Wolf und Krämer seine Überziehungen von 300 Seiten jeden Monat nur auf der ersten oder letzten Seite gegengezeichnet hat, warum soll es da beim Möbelhaus anders gewesen sein. Und der trotz in der Satzung festgelegten Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) hat man den gar nicht nachgefragt. Da hat man nicht mal kontrolliert ob es vielleicht ein Rettungserwerb war. Wenn man nicht hin schaut, dann braucht man es auch nicht zu kontrollieren, ob die übernommene Summe auch realistisch zum Gebäudewert ist, oder ob sie eher zum Forderungsstand oder auch noch drüber passt. Und die Wahrheit, die liegt irgend wo, weil aus den Bilanzen gibt es kaum einen Zweifel, dass die Summe der Übernahme 4 Mio. DM, oder 2,1 Mio. €, waren, wo Johannes Herzog dem Aufsichtsrat vor Kurzem angeblich noch eine Summe von 1 Mio. € genannt haben soll.
Bei der Diskussion hier, wie nun die Verscherbelung der Ostfilialen gewinnbringend, oder besser gesagt, verlustdeckend hin zu bekommen ist, da erscheint die Sache mit den Immobilien eigentlich doch zuerst logischer. Das mit den Wertberichtigungskredit kann vielleicht auch angedacht sein, kann aber wegen des Umfangs nicht so schnell durch gezogen werden. Und in den Satzungspassagen ist zu sehen, dass der Aufsichtsrat bei Grundstückssachen mitmachen muss. Das war ja sogar die Begründung, warum man mit Werner Schelter einen ehrenamtlichen Notvorstand eingesetzt hatte und da kann man doch die Aufsichtsratsverpflichtung nicht überlesen haben. Wenn nun die Verkäufe in Klingenthal und Markneukirchen schon gelaufen sind, ja lieber Aufsichtsrat, hat der neue Vorstand Herzog und Heidel auch gegen die Satzung verstoßen und hat sie gar nicht gefragt? Unterschreiben sie wieder alles blind hinterher? Oder haben Sie dem Kuhhandel auch schon wieder zugestimmt, ohne dass man die Meinung der Vertreter eingeholt hat über die Köpfe der Mitglieder hinweg und vor allem den Kunden im Vogtland? Haben Sie sich auch die Hände gerieben, wie man bestimmt Kaufpreissummen genannt hat, ob die realistisch oder unrealistisch waren?
Ist es gar die Begründung, dass Herr Herzog sein Versprechen mit den Kurzbilanzen im Dezember im Hals stecken bleibt? Könnte man da schwarz auf weiß nachvollziehen, wie er sich immer wieder mit den Tricks aus der Afäre zieht und über Wasser hält? Der Aufsichtsrat hängt und er lässt sich immer wieder anhängen. Irgend wann heißt es dann mit gefangen, mit gehangen. Wer sich immer wieder von Johannes Herzog einfangen lässt, weil er sagt, die Verbandprüfer machen das alles mit, der wird plötzlich mit Herrn Herzog eingefangen. Die Bank versinkt im Chaos, schmeißt ein Drittel ihres Geschäftsvolumens weg und der Aufsichtsrat macht Schulterschluss mit dem Mann, der unendlich viel von der Misere zu verantworten hat.
Nr. 3245
Aus Hohenberg
10. April 2008, 15:39 Uhr
Betreff: So bestiehlt man also die eigenen MitgliederJetzt kommt die Rechnung auf den Tisch, wie Sie auf der Startseite vom Wunsiedeler Kreis aufgemacht wird, mit dem Wert der Geschäftsguthaben. Was holt man raus aus den Häusern in Klingenthal und Markneukirchen? Wann hat man denn die Zweigstellen im Vogtland aufgemacht, Anfang der 90-er Jahre doch? Sind die Millionen wert? Die Ostgebietsabschreibung hat für unsere Raiffeisenbank zwar Steuereinsparungen gebracht, aber eine Steuerersparnis, die muss man doch zuerst verdienen. In Marktredwitz verdient ja nicht mal was, dass man Steuern zahlen könnte. Wie muss man jetzt die Rechnung aufmachen? Bilanzierter Wert von heute zum dem ausgehandelten Verkaufspreis? Das wäre die Reserve, die man sich in nicht ganz zehn Jahren auf unserer Seite geschaffen hat. Das haben wir alles mit den Mitgliedern von Marktredwitz geteilt. Warum eigentlich, das Eigenkapital hätten wir auch behalten können. Einfach in eine Immobilienverwaltung auslagern und die Gewinne wären in der Bilanz gestanden und damit in den Rücklagen. Dass Marktredwitz ohne unser Kapital nicht überleben hätte können, das fällt mir jetzt wie Schuppen von den Augen, wenn man das hier mit den Kreditgrenzen liest. Wie hat man denn unser Vorstände ausgetrickst? Haben die zuerst zugestimmt, dass sie gar nicht ins Register eingetragen worden sind, haben sich was versprechen lassen und hinter her hat man sie unsanft auf den Boden der Tatsachen zurück geholt? Da sind sie schön im Regen gestanden, weil man uns vor keinen reinen Wein eingeschenkt hat. Bei Fusionen werden doch die Prüfungsberichte vorher ausgetauscht. Das wissen wir von den Fusionen bei uns vorher. Die haben von den katastrophalen Dingen in Marktredwitz schon gewusst und uns die eigenen verschwiegen, genauso wie es der Aufsichtsrat noch heute mit uns macht. Keinem trau ich von denen. Warum haben wir uns die Beträge nicht vor der Fusion ausschütten lassen? Jetzt verpulvert es Johannes Herzog, nach dem er unsere Zweigstelle in Hohenberg dicht gemacht hat. Das hätten Marth und Mann nicht gemacht und der Dittrich auch nicht. So rechne ich von jeder Million, die man jetzt rausschlägt, geteilt durch die 4.800 Arzberger Mitglieder, das scheint unser Anzahl gewesen zu sein und jeder von uns opfert dann für die miserabel Arbeit von dem Herzog mindestens 200 Euro. Wenn's 2 oder 3 Millionen sein sollten, dann eben mal zwei oder mal drei. Also dafür hab ich kein Verständnis. Uns erzählen unsere Zweigstellen wären zu teuer bei der eigenen Misswirtschaft. Die Sparkasse, da brauchen wir keine Angst zu haben, dass die geht und drum gehen wir jetzt zur Sparkasse. Und darum werden wir nicht mehr zu den Rawetzern gehen, wenn sie dann unter 100 Million sind, dann fusioniert man nach Hof und das ist dann auch wieder historisch und von den LZB-Präsidenten besucht, wenn man die Versammlungen macht.
Nr. 3244
R.
10. April 2008, 12:09 Uhr
Betreff: Bilanzstrategie oder GesetzesbruchWas sind das für Leute beim Genossenschaftsverband? Da bringt man eine Vorstand wegen 800.000 € (1,6 Mio. DM) vor Gericht, wie das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) zeigt, wahrscheinlich nur um eine Fusion zu rechtfertigen und bei der VR-Bank Marktredwitz macht man in einem Fall als Prüfer bei Flex bei einem Schaden von 5 Millionen DM sämtliche Augen zu, während man daneben sitzt, wie der Vorstand tagtäglich unglaubliche Überziehungen nicht nur aus dem Bauch heraus sondern wahrscheinlich bewusst zugelassen hat. Es ist dabei doch egal, ob man der Vertreterversammlung auch noch vorgemacht hat, man könne von Manfred Heger nichts holen, obwohl man ihm noch mit einem Jahresgehalt und der Beigabe der Altersversorgungsansprüche noch Geld in sechs-, vielleicht sogar siebenstelliger Größenordnung mitgegeben hat, für die man aus der eigenen Verpflichtung vielleicht sogar selber haften müsste. Die Strafverfolgung dürfte in diesem Fall unerlässlich gewesen sein. Das dürfte für den Genossenschaftsverband wie auch für die BaFin voll zutreffen.
Wo ist das gesunde Rechtsempfinden, die Gerechtigkeit? Spielt sich der Verband wirklich selbst zum Staatsanwalt auf, dass man entscheidet, ob 50 Millionen Kreditverluste Untreue und Betrug sind oder nicht? So etwas muss man doch weiter geben. Aber man hat es ja getan, die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich hat man mit einem Ermittlungsverfahren (= Link) belegt, gegen die hat man in Hof Strafantrag gestellt. Warum nur Strafantrag und keinen Regress? Auch da wäre mit Sicherheit die Vertreterversammlung nach dem Gesetz zu informieren gewesen. Auch da hat die Prüfung offensichtlich auf Gelder der Bank verzichtet ohne die Versammlung zu fragen. Warum?
Vielleicht muss man aber die Situation eher mit auch in die des kleinen Vorstandes tun, der verknackt wurde. Ist es schyzophrän und hirnrissig, wenn mit dem Verkauf der Ostfilialen wieder die Marktredwitzer Vorstände gerettet werden sollen? Die Lageberichte in Arzberg waren durchwegs in Ordnung, da kann es doch nicht sein, dass der Vorstand dann verfolgt wird, wenn er weg ist und nicht mehr an seine Unterlagen kann. Und vorher haben ihm die Prüfer immer bestätigt, dass alles in Ordnung sei. Erkennt man da wessen Geistes Kind die Leute sind? Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb musste sich voll und ganz in die VR-Bank Marktredwitz einbringen. 80 bis 100 Jahre Raiffeisentradition waren von heute auf morgen weg aufgesaugt, weil die RV-Bank dringend das Kapital gebraucht hat, sonst hätte man bei der unvertretbaren Risikosituation die Kreditgrenzen nicht mehr halten können. Wahrscheinlich verbrecherische Elemente wurden damit gestützt. Warum haben die Prüfer die Abschreibungen und Kreditverluste erst danach Zug um Zug aufgedeckt? Wo sitzen die Leute, die in Wahrheit Betrug und Untreue gegenüber der Bank begangen haben? Tragen einige davon die Namen Herzog und Grothoff, Hilkenbach und Krause, oder gar Eberle und Gschrey? Frankenberger?
Der schlechteste Treppenwitz ist jetzt, dass die Arzberger Filialen im Osten zuerst als Buhmann herhalten müssen und dann die Bilanz retten sollen. Wenn man Kredite über dem tatsächlichen Wert nach den augenblicklichen Maßstäben von Marktredwitz nach Plauen überträgt, dann ist es nach § 263 StGB, Betrug (= Link), weil man sich oder einem Dritten ein unberechtigten Vermögensvorteil damit verschaffen hat. Das müssen sich die Vorstände und Aufsichtsräte in Plauen vor Augen führen, wenn sie da mitspielen würden. Es könnte sogar Strafvereitlung auch noch ins Spiel kommen. Aber eine Sanierungsbank wird nicht im eigenen Haus gesteuert, sie wird durch vielfältige Vorgaben und Auflagen wird von den Verbänden gesteuert. Anderseits soll vielleicht das Grundvermögen der Ostfilialen für einen einzigen Jahresabschluss her halten und man weiß nicht mal ob aus der Konstellation heraus die Kaufsumme zu hoch angesetzt wird, weil das auf keiner Seite eine negative Auswirkung hat, nur auf Marktredwitzer eine Gewinn erhöhende.
Arzberg hat man untergehen lassen, die Vorstände hinter dem Rücken der Mitglieder verfolgt und nun steht zum Thema, dass man neben den Kreditübertragungen die stillen Reserven in den Ostfilialen schöpft um den Jahresverlust eben nur für ein Jahr zu decken, wo einem die Probleme über den Kopf gewachsen sind, dass man sämtliche kaufmännischen und moralischen Grundsätze über den Haufen wirft. Seit dem Jahr 2000 hat es bei der VR-Bank Marktredwitz keine steuerbaren Erträge mehr gegeben, die diese Bezeichnung nur im geringsten verdient hätten. Kein steuerbarer Ertrag, keine Verdienst, ganz einfache Rechnung, aber regelmäßige Dividendenauszahlung. Damit jedes Jahr Dividendenauszahlung entweder aus den Rücklagen oder aus offengelegten stillen Reserven. Das bedeutet seit jetzt acht Jahren 2,2 Mio. € Dividende aus der Substanz der Genossenschaft, aus der eigenen Tasche der Mitglieder und in diesen Jahr wieder? Alles nachzulesen in Interessant.
Das ist laut Gesetz nicht möglich und das müsste der Vorstand aus der eigenen Hosentasche bezahlen, wenn es der Verband vor Gericht bringen würde, aber man unterschreibt ja die Testate mit und trägt die Gewinnverwendungen bei den Versammlungen selber vor, wenn notwendig ohne die Rücklagenentnahme auch offen zu legen. Wenn notwendig, dass jede Sauerei des Verbandes durchgeht, ob es um unkorrekt Fusionsgutachten geht, wo man die Risikosituationen außen vor lässt, oder wo man in die Bilanzen schreibt, die Einzelwertberichtigung konnten trotz einer Bilanzbelastung von 12,9 Mio. € (25 Mio. DM) nicht vollständig gebildet werden. Was für ein Hammer, 25 Millionen EWB, knapp 3 1/2 Prozent des gesamten Forderungsbestandes und es hat immer noch nicht gereicht. Die anderen sechs Jahre seit 2000 waren es ja nochmal 22 Mil. €, also 40 Millionen DM, was in den Bilanzen standen. Es wird einem schwarz vor Augen bei den Zahlen. Wie viel höher war der Schaden denn noch bei den Kunden? Man hat damit 10 % des Forderungsbestandes aus dem Jahr 2001 abgeschrieben und man trägt die Probleme bis in die heutigen Tage und alle Abschlüsse wurden von Heger, Krämer, Wolf und heute Herzog unterschrieben und alle Abschlüsse wurden vom Verband uneingeschränkt testiert.
In so einem riesigen Haufen, warum soll man sich da drum kümmern, wie drei Vorstände die Sachen verwertet haben, die laut dem Eintrag Nr. 1372 vom Boden verschluckt sind? Warum soll man sich da drum kümmern, ob den Kunden über Abrechnungsmanipulationen Millionen abgenommen worden sind? Warum spielt es da eine Rolle, ob manches Fest vielleicht keine korrekte Rechnung erforderte? Dafür bringt man aber einen Vorstand wegen 800.000 um seine Position und seine persönliche Existenz und bringt seine Familie damit in Not. Wer es weiß, die Bank wurde auch einer Sanierungsbank zugeschlagen. Oder man linkt im Vorbeigehen Marth und Dittrich und die 4.800 Mitglieder der übergebenden Raiffeisenbank Arzberg-Selb, in dem man die geschaffenen, eingeheimsten Reserven von dort, nach ein paar Jahren einsetzt um die Löcher zu stopfen, die man selber in der Zeit von 2000 bis 2004 und weiter bis heute irgend wie zugedeckt hat.
Jonny go home, es ist nicht mehr zu ertragen. Nicht Manfred Heger ist der teuerste Mann in Marktredwitz, wobei man sich gewiss sein kann, dass da schon was zusammen kommt, aber da geht ein ehemaliger Prüfer in die Analen ein, auf dessen Person sich alles aufsummiert.
Nr. 3243
Wissender
9. April 2008, 21:55 Uhr
Betreff: Bilanz der VR-Bank zum wiederholten Mal im Minus, mit Tricks wieder bereinigt?Schließt sich Johannes Herzog nahtlos an an die Tradition von Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf? Aus bestinformierten Kreisen hört man die VR-Bank Marktredwitz bringt ihre Bilanz für das Jahr 2007 nicht zu. Und deswegen versucht man die Ostfilialen elegant los zu werden. Wo kann man dann da Zusammenhänge heraus filtern? Ist das Theater um die Fichtelgebirgs- Vogtlandbank inzwischen so heiß für den Genossenschaftsbereich, dass man da Tricksereien unterstützen würde, die auf dem Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds abgewickelt werden könnten.
Was könnte also Sinn machen die Filialen nach Plauen zu geben, was der Bilanz 2007 von Marktredwitz helfen könnte? Wertberichtigte Kredite zum vollen Forderungsbetrag übertragen? Auf den 31. Dezember 2007 sagen zu können, wir haben die volle Werthaltigkeit dadurch wieder, dass uns jemand gesichert die Forderung übernimmt, egal ob dies dann erst im Jahr 2008 vonstatten ginge. Warum sollte man so eine Wertberichtigung nicht berechtigt zum 31. Dezember 2007 über die nachträgliche Wertaufholung wieder voll bilanzieren können. Die Bilanz wenn nicht zu sein sollte, dann würde es heißen, dass im Jahr 2007 wieder Wertberichtigungen dazu gekommen wären, die das operative Ergebnis aufgefressen hätten, also solche Kredite erst gar nicht zur Wertberichtigung machen über die Übertragung auf ein anderes Institut, die neue Wertberichtigung gleich rüber? Wenn Heuschrecken Pakete übertragen, dann geht es doch nicht um Geschäft zu übertragen, sondern Risiko mit ein paar guten Krediten zu vermischen und damit los zu werden.
So könnte dann die Sanierung über Plauen laufen und nicht über Marktredwitz, da ist die Sanierung ja schon drin, warum da im Rahmen von Nachsanierungen nicht große Teile von Marktredwitz mit sanieren. Damit die absolut unerwünschte Diskussion um diese Bank vom Tisch bringen. Elegant gelöst, für den Genossenschaftssektor ein Nullsummenspiel, weil wer keine Erträge macht, der braucht sich um Steuern keine Sorgen zu machen. Entweder es richtet sich gleich oder über Verlustüberträge aus den Vorjahren. Aber wie wäre es mit der Verantwortlichkeit der Vorstände und Aufsichtsräte in Plauen, übernehmen sie unsaubere Kredite, die man dann gleich der Wertberichtigung zuführen müsste? Wäre das Untreue auf Seiten dieser Bank um dem Vorstand Herzog in Marktredwitz aus der Patsche zu helfen und die genossenschaftliche Organisation aus dieser Diskussion um Marktredwitz?
Wie ist es mit dem Gebäudebestand der VR-Bank bei den Ostfilialen. Dazu die Anlagespiegel von Arzberg aus dem Jahr 1995 und zu Fusion 2000 hier klicken ... (= Link). In Klingenthal soll es ein großer Komplex sein, der im Eigentum der Bank ist. Im Abschluss der VR-Bank sind 1,4 Mio. als stille Reserven enthalten, die dem Eigenkapital zugerechnet werden. Das sind nur ein Drittel der errechneten Reserven, so hoch dürfen die da angesetzt werden. Hebt man einen Teil der Reserven in Grundstücken und Gebäuden, und hebt sogar die Sonderabschreibungen aus den Fördergebietsabschreibungen damit wieder auf? Auch Markneukirchen gehört der Bank, wogegen Schoeneck angemietet sein dürfte. Wie könnte man da die Marktredwitzer Bilanz für das Jahr 2007 verbessern. In dem dass man egal wann im Jahr 2008 vor der Bilanzerstellung zwischen Plauen und Marktredwitz Kaufverträge macht und damit für den Abschluss 2007 eine faktische Wertanhebung festschreibt und auf dieser Grundlage für 2007 ein Zuschreibung für die Gebäude macht und damit einen außerordentlichen Ertrag erlöst? Wenn die Prüfungsverbände einig sind, dann ist es doch im Grunde sogar egal, ob man die zwei Gebäude auch noch zu hoch bewertet und verkauft. Die Grunderwerbsteuer ist dabei das kleinere Problem und die Übergabe der Zweigstellen bietet sich vielleicht sogar an, dass man da zuerst die Immobilien und dann erst die Bankgeschäfte vertraglich übergibt.
Hoffentlich überwacht der Wunsiedeler Kreis die Bilanzierung beider Banken. Wenn was unsauber läuft, dann sollte man sich nicht scheuen auch diese Felder bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die Sanierungseinrichtung ist nicht dazu da unsauber Bilanzierungen abzufedern und Vorstände raus zu hauen, die soviel Mist gebaut haben. Wir brauchen einen Vorstand, der aufräumt und sich ums Geschäft kümmert und nicht um seine eigene Vergangenheit mehr besorgt ist als um die Bank und die Kunden.
Nr. 3242
Uwe
9. April 2008, 12:16 Uhr
Betreff: Die Mitglieder und Kunden waren dem Prüfer Herzog doch schon immer egalIm Prüfungsbericht soll es auf den letzten Seiten eine Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat geben, wo die es gegenüber der gesetzlichen Prüfungen schriftlich bestätigen, dass alle wichtigen Rechtsstreitigkeit den Revisoren vorgelegt worden sind. Dass die Sache mit den Bürgschaftsklauseln, den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen wichtig waren und dass einer davon im Jahr 2002 einen Zeitungsbericht wert war und dass der letzte ein Aktenzeichen vom Jahr 2001 hat und heute noch nicht vorbei ist, dass dürfte doch die Wichtigkeit der Verfahren aufzeigen. Die Prüfer haben alles mit untergebuttert und haben auch alles mit getragen, dass die Sachen nie in den Lageberichten aufgetaucht sind, obwohl da schon finanzielle Risiken mit drin gesteckt hatten, die man gar nicht abschätzen konnte.
Aus moralischen Gründen aber das Unrecht bei den Kunden gut zu machen, dass war für den Herrn Herzog auch nie ein Thema. Im Gegenteil der Mann, der sich als Vorstand, also erster Vertreter von 17.000 Mitgliedern präsentieren wollte, der hat die größte Vertuschungsaktion dazu in allergrößtem Verhältnis mit zu verantworten. Wenn ein Genossenschaftsverband den Kunden als Gefahr bezeichnet und es nur noch darum geht, ob man sich in Verwirkung und Verjährung retten kann, dann wissen wir, was für ein Geist jetzt an der Spitze der Bank sitzt. Es ist unfassbar, wenn wieder von Millionen gesprochen wird, die aus einem offensichtlichen Rettungserwerb, der nach fünf Jahren Leerstand aufzeigt, dass Wassereintritte über die Fassade und das Dach eher den Abbruch anraten lassen würden, weil die Ziegelbauweise dahinter vielleicht sogar zum gesundheitsgefährdenden Schwamm geworden ist, wenn also dafür 8 Millionen € im Gespräch sind, für eine Palast wo man nicht mal weiß wie es in die Ergebnisse der Bank überhaupt passt, dann denken wir hier, diese Bude, da hat man uns über die EDV-Manipulationen jeden Stein bis hin zu den Marmorplatten blechen lassen.
Da musste vielleicht sogar die Rentner Überziehungszinsen zahlen, weil sie am Tag des Eingangs da was abgehoben haben. Den automatischen Eingang vielleicht einen Tag später gutgeschrieben und die Auszahlung einen Tag früher belastet, macht bei 500 DM für zwei Tage ohne eingeräumtes Limit und 17 % Überziehungszins knapp 50 Pfennig. Haben sich so die Millionen zusammen geleppert aus unzähligen Buchungen, die sicher auch mal viel größere Beträge betroffen haben, die uns in einem Fall mit einem Gutachten aufgezeigt wurden, wo man den Kunden insgesamt um wahrscheinlich mindesten 100.000 DM mit diesen Buchungstricks abgelöffelt hat? Einen einzigen Kunden von wer weiß wie vielen? Muss man da nicht aus einer Zivilklage ein Strafverfahren wegen breit angelegtem Computerbertrug machen, von dem keine einziger Kunde mit einem Grokonto oder KK-Konto nicht betroffen war? Und dann lässt man es als Prüfung zu, dass die Vorstände ohne vorgeschriebene Organisation für die Bank überall ihre Finger rein stecken. Warum hat man gegen Marth und Dittrich eine Strafanzeige gemacht und gegen unsere Abzocker nicht? Mit denen hat man sich unter der Decke versteckt und uns hat man mit dem Fusionsgutachten belogen, weil man uns die Risikosituation nicht aufgezeigt hat die die drei Vorstände in Marktredwitz herauf beschworen haben und die man ohne die Kapitalbeigabe der Raiffeisenbank Arzberg nicht mehr bewältigen hätte können.
Alles in Ordnung hat Herr Herzog gesagt, ihr kriegt Euer Geld aus den Stichtagsverzinsungen, aber bitte verlangt keine Berechnungen dazu, ihr könnt uns vertrauen. Vertrauen? Vertrauen, dessen Organisation einen als Kunden als Gefahr bezeichnet? Vertrauen einem Herrn Herzog und einem Herrn Grothoff, der die Kerle 300-seitige Überziehungen zusammen kommen lässt ohne dass sie den anderen Vorständen sagen, warum greift ihr nicht ein? Der Manfred Heger die wirtschaftlichen Zahlen beim nicht rosigen Kredit von 5 Millionen fälschen lässt und so tut, als ob man es nicht gesehen hätte – aber der Gutachter Dr. Nickl. Warum lässt man also den unfähigen Genossenschaftsverband prüfen und gibt nicht endlich frei, dass wirklich unabhängige Wirtschaftsprüfer die Verluste auch verhindern und ihren Verpflichtungen nach kommen, so wie es im KWG in § 29 steht? Warum durfte Manfred Heger in Slowenien die Insolvenz versäumen, ohne dass das für ihn Folgen hatte, weil das auch ein Johannes Herzog und ein Raimund Grothoff und eine Genossenschaftsverband gar nicht wollten, weil das vielleicht ein Teil der ausgemachten Abfindung hinter dem Rücken der Mitglieder war? Hat man von Seiten der Prüfer einen Selbstbedienungsladen für die Vorstände aufgemacht, weil man dann selber leichter Vorstand wurde? Warum bringen die Prüfer den Aufhebungsvertrag mit dem Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34 mit? Warum hat dieser Herr Herzog das Recht uns seit dem zu verschweigen, dass man damit auf Regressansprüche von wahrscheinlich 50 Millionen € verzichtet hat, weil in dem Fall ein Vorstand nach dem Gesetz für jeden Cent den Beweis erbringen muss, dass er sorgfältig gehandelt hat und das werden die drei wohl nicht schaffen?
Warum erspart man der Bank nicht heute wegen den Abrechnungsbetrügereien, die auf das Konto aller Vorstände gehen, nicht sofort die Pension für die alten Herren und ihren Frauen? Pensionen, wo man die Rückstellungen in Höhe von 900.000 DM pro Vorstand mit den 50 Pfennigstücken der Rentner mit aufgetürmt hat? Warum holt man von Reinhold Wolf nicht die Lebensversicherung für seine Mitwirkung daran seit 1990 und seiner doch offensichtlichen Untreue bei Gold, Gold, Gold? Warum macht das Herr Herzog nicht und verscherbelt lieber wieder hinter dem Rücken der Mitglieder die Ostfilialen um die nächsten Reserven der Bank aufzulösen und die Bilanz zu zu machen?
Warum gilt die Beweisumkehrlast nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34 (= Link) für den Forderungsverzicht bei der Waldeslust nicht für unseren Herrn Herzog, zusammen mit Reinhold Wolf, Uwe Heidel und dem jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter als damals willfähriger Notvorstand? Wissen die Aufsichtsräte gar nicht, dass das Gesetz sie sogar verpflichtet solche Regressansprüche vorzutragen, weil sie sonst selber pflichtwidrig handeln in Sinne von § 38 und § 34 GenG.
Nr. 3241
Susanne
9. April 2008, 12:01 Uhr
Betreff: Ausverkauf?Was wird denn ausverkauft? Die Versprechen des Herr Herzog und der Vorstände mit dem Informationsinteresse der Mitglieder? Die Moral der Herren Vorstände und Aufsichtsräte, ihre Ehrlichkeit uns gegenüber? Haben wir kein Recht, ob ein Drittel des Geschäftsvolumen weg geben wird, ist das kein Interesse der Mitglieder über das wir mitbestimmen wollen, mindestens mit reden? Haben die Mitglieder in Schöneck, Klingenthal und Markneukirchen wirklich kein Recht zu erfahren, ob man ihre Filialen los werden will? Ob jetzt im Rahmen einer Sanierungsbank ihr normaler Kredit vielleicht auch noch in die Risikoklasse latent gefährdet eingestuft wird, weil eine Sanierungsbank unweigerlich kein Risiko aufnimmt und damit alles noch viel kritischer angeschaut wird? Sind dem Herrn Herzog die Menschen dort drüber wieder nur ein Spielball? Ein Spielball, weil er sich nur mit dem Schachzug selber retten will. Der Vorstand auf der Waage für 20.000 Einwohner, wo vorher ein weißer Fleck für die Genossenschaften war, bevor man den Arzbergern empfohlen hat die Zweigstellen aus dem Nichts aufzubauen? Hat das die Bilanz von Marth und Dittrich nicht über die Jahre belastet und ihre Quoten schlecht erscheinen lassen? Die zwei, die von Herzog und Grothoff angezeigt wurden, oder wo man Horst Pausch zur Staatsanwaltschaft geschickt hat, wie Reinhold Wolf beim Goldmärchen, als er unser Geld schon in den Wind geschmissen hat, eigenmächtig und vielleicht auch noch gierig? Wenn die Bilanz 2007 mit den Ostfilialen zugemacht werden sollte, dann ist das gelaufen, ohne uns zu informieren. Erträge daraus können jetzt nicht mehr in eine Bilanz 2007 eingestellt werden, nur noch vielleicht vermiedenen Verluste wieder raus genommen werden. Der Vorstand hat die Bilanz nach dem KWG bis zum März aufzustellen, eine Änderung danach wäre das Eingeständnis des Bilanzbetruges vorher. Machen GenoVerband und BaFin da wieder mit?
Nr. 3240
Ein Mitglied
8. April 2008, 18:49 Uhr
Betreff: Ausverkauf !!!Hallo Webmaster,
eine Frage an Sie. Wie kann es sein, daß die Ostfilialen an die Volksbank in Plauen verkauft wurden, ohne daß die Mitglieder unserer Bank zustimmen müssen. Liegt das im Ermessen des Vorstands und des Aufsichtsrats. Nach meinem Dafürhalten, wird doch hier Eigentum der Mitglieder verkauft. Ist denn ein Verkauf ohne Inofmation und Genehmigung rechtlich möglich. Ich habe da als Laie so meine Zweifel aus dem gesunden Menschenverstand heraus. Denn wenn ein Drittel der Bilanzsumme verkauft wird, dann ist das doch ein wesentlicher Punkt.
Vor allem auch deswegen, weil die Volksbank in Plauen schon angelblich
50 Millionen € Sanierung hat. In unserem Sinne ist das nicht. Ob es im Sinne der Plauener Mitglieder ist, läßt sich stark bezweifeln, wenn ihnen auf die bisherige Sanierung nochmal die mindestens die gleiche Summe oben drauf gepackt wird.
Warum haben eigentlich in die Oberen in unserer Bank solche Angst vor einer Sanierung. Liegt es daran, daß wie es in diesem Gästebuch schon beschrieben wurde, daß dann die ganzen Machenschaften der Vorstände und insbesondere der Prüfer ans Tageslicht kommen. Ich habe mich mit Leuten ausgetauscht, die von der ganzen Materie viel verstehen. Hier kam die Aussage, daß eine Sanierung, wenn sie denn notwendig ist, auch als Chance genutzt werden sollte. Denn dann ist es möglich, alles hinein zu packen, was notwendig ist um die Bank wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen. Denn was hier in Marktredwitz gemacht wird, ist ein Sterben auf Raten. Vielleicht ist es auch so gewollt, damit die Missetaten irgenwo in einer übernehmenden Bank untergehen. Hier geht es absolut nicht um die Interessen der Mitglieder, sondern darum, daß einige Herrschaften daduch meinen, sie können ihren Kopf doch noch aus der Schlinge ziehen.
Nr. 3239
Aus der Praxis
8. April 2008, 14:35 Uhr
Betreff: Jede Ãœberziehung muss abgearbeitet werdenMir ist bisher die Frage eines Vertreter am 30.06.2005 bei der Vertreterversammlung, wie sie im dem im Eintrag Nr. 3459 hinterlegten Protokoll steht, bisher noch gar nicht bewusst geworden. Da hat doch einer danach gefragt, „Wie kann einem eine Überziehung in einer 300 starken Seite auffallen“. Die Frage muss man eigentlich zuerst mit einer Gegenfrage an die Verantwortlichen zurückgeben. Man muss die Frage nach der Entstehung stellen. Im Grunde gibt es keine Überziehung, die nicht am Tag der Entstehung auf dem Bildschirm des Kompetenzträgers auftaucht und die nicht am nächsten Tag noch mal erscheint, wenn es irgend welche Gründe gegeben hätte, dass die zuständige Person das abgearbeitet hätte. Es könnte ja sein, dass er in der Zeit wo er es sich sonst vorgenommen hat, oft zum letzten mal nahe dem Arbeitsende darin gehindert wurde.
In der Organisation einer Bank muss festgelegt sein, dass eigentlich jede Überziehung angeschaut wird. Der Vorstand Heger hat in Marktredwitz sicher nur die großen Überziehungen zu bearbeiten gehabt und die Überziehungen bei großen Kunden. Die Technik steuert doch die Überziehungen dem Betreuer zu. Da Bank hat dann in der Grundseinstellung die Möglichkeit zu sagen, er bekommt auch die Überziehung, die über seine Kompetenz hinaus geht und er muss sie mit dem Vorgesetzten abstimmen, auch wieder über die Technik, oder der nächst höhere Kompetenzträger kriegt sie gleich auf den Bildschirm. Die Bearbeitung erfolgt nämlich über den Bildschirm und kann eigentlich nur drei Varianten ergeben, genehmigen, zurückstellen mit Wiedervorlage oder ablehnen. Eine ungenehmigte Überziehung aus der Tagesverarbeitung oder Schalterverarbeitung der Bank kann es eigentlich schon gar nicht mehr geben, weil das Buchungssystem die Buchung ablehnt. Wenn die Kreditlinie nicht passt, dann wird einfach nicht gebucht, dann braucht es sofort die elektronische Genehmigungskompetenz, oder ein Tageslimit eines Kompetenzträgers. Mein Vermutung ist die, dass bei dem Massenanfall in Marktredwitz die Arbeit mit den Tageslimiten viel mehr Zeit verbraucht hat als die Überziehungsbearbeitung an sich. Kann es in Marktredwitz notwendig gewesen sein, dass die Vorstände die Überziehungen auch alle selber bearbeiten wollten, bei einer Bank mit einer Milliarde DM Bilanzsumme? Wer das bei der Bankgröße nicht drauf hat das zu organisieren, dem darf man so eine Bank nicht in die Hand geben, egal ob Milliardengröße oder größer oder auch kleiner. Was in der Organisation einer Bank natürlich nicht fehlen darf, ist die Vertretungsregelung und zwar für jeden einzelnen Abwesenheitstag. Die Rechtsprechung gibt den Banken ja nur die Möglichkeit fremde Belastungen am Tag der Vorlage zurückzugeben, was heißt, es ist unverzüglich zu entscheiden, oder maximal manchmal am nächsten Tag.
Wenn jetzt eine Überziehungsliste im Nachhinein auch noch bearbeitet wird, dann ist das eigentlich nur das Medium, dass zusammengefasst dokumentiert wird, was gelaufen ist. Eine Zustimmung kann da gar nicht mehr erfolgen, es kann wirklich nur noch eine Kenntnisnahme sein. Alle Überziehungssituationen können auch kaum mit den vergebenen Kompetenzen für jeden Einzelfall hundertprozentig genau durch die EDV abgeschirmt werden. Einer muss die Generalkompetenz haben und das sind doch meist die Vorstände, vielleicht noch der Kreditabteilungsleiter Marktfolge und der EDV-Administrator. Wenn jemand also die Kompetenz in der EDV so ausnutzt und die Vorgaben über den Kredit selber anders festgelegt sind, dann muss der Genehmigende seine Kompetenz überdenken, sonst ist es eine eigenmächtige Handlung. Da kann man sicher sein, dass das wirklich die meisten auch in jedem Einzelfall im Griff haben. Bei den Überziehungen die hier für den Fall Flex und Gold, Gold, Gold aufgezeigt wurden, da hätte Herr Heger im einen Fall und Herr Wolf im anderen wahrscheinlich bei jedem Euro die anderen beiden Vorstände zur Auszahlung benötigt und zwar vor man zur Kasse geht und nicht erst danach. Das ist wirklich ein Akt der Nötigung wenn das andersrum läuft. Überziehungskredite in dieser Form können nicht mehr abgedeckt werden, dass man nach jeder Überziehung wieder eine 5 oder 10-prozentige Überziehungskompetenz aus irgend welchen Kreditrahmen hat, da ist Schluss. Das kann eine Bank ins Wanken bringen und Marktredwitz ist Beleg dafür. Das gibt schon die Logik vor, dass man damit jedes Spielchen treiben könnte. Aber vielleicht wurden in Marktredwitz genau diese Spielchen getrieben, ohne das man sie eingeschränkt hatte.
Auf dieser nachträglichen Überziehungsliste ist es sogar ganz leicht diese unglaublichen Überziehungen heraus zu filtern. Das sind keine kleinen Steinchen, das sind Felsen, die ins Auge springen. Flex war doch ein großer Kredit, also waren auch viele Umsätze. Jede einzelne Überziehung könnte auf der Liste auftauchen und dann natürlich gesammelt für jedes Konto. Da dürfte Flex vielleicht sogar hintereinander 20, 30 vielleicht auch 50 Seiten ausgemacht haben. Das ist eine gewaltige Sache, die man nirgends stehen lassen darf und vor allem, die sich über Jahre hinweg nicht jeden Monat wiederholen darf. Diese Überziehungsliste muss an sich eine der wesentlichen Überwachungskriterien des Aufsichtsrates sein, der ja selten die EDV durchblickt und somit auf Papier angewiesen ist. Und der Prüfer kennt unsere EDV durch und durch und wird die Überziehungsbearbeitung auf ganz anderem und zeitnaherem Wege kontrollieren. Die Prüfer waren bei der Frage des Vertreters daneben gesessen. Man wollte die Frage gar nicht richtig beantworten, dass die Vertreter eine Durchblick bekommen hätten und Schlüsse daraus ziehen hätten können. Vor allem eine 300 Seiten starke Überziehungsliste, die schaut man zuerst nach den großen Beträgen durch, das ist der zweite Fels, der heraus sticht aus der Masse wie das Matterhorn im Flachland. Jeder Banker weiß nach einer Minute, was er da für eine Liste vor sich hat und wie er die zu behandeln hat.
Die Frage zur Bearbeitung der Überziehung hätte von Herrn Grothoff korrekt beantwortet werden müssen mit einer Antwort warum das überhaupt möglich war. Es ist unvorstellbar, dass er geantwortet hat, der Aufsichtsrat können nur die Kredite über den Großkreditgrenze kontrollieren, weil er unter der Großkreditgrenze gar nicht die Möglichkeit der Einsichtnahme hat. Wie ein Prüfer eine Vertreterversammlung so belügen ist mir unbegreiflich. Es ist ein krasser Widerspruch zur Kontrollpflicht im Gesetz, ausgesprochen vom Prüfungsteamleiter bei einer Bank die Kreditrisiken außerhalb jeder Norm und außerhalb von der Revision festgestellten vertretbaren Rahmen hatte. Nicht nur die Vorstände sind die Schuldigen, die Prüfer sind die wahren Schuldigen. Sie sind es, die solche Zustände nicht mal in der Entstehung zulassen dürfen. Neben den Aussagen von Herrn Grothoff ist natürlich der größte Skandal, dass der Kollege Herzog zum Vorstand gemacht wurde. In Marktredwitz ist es tatsächlich angebracht vor dem Sicherungsfonds über die Schuld des Verbandes nach § 62 GenG nachzudenken. Man muss dazu nicht nur die Vertreter in Plauen informieren, man muss darauf im ganzen Land aufmerksam machen, bevor über alle Banken in Deutschland von zehn bis zwanzig Millionen Mitglieder von jedem fünf oder 10 € über den Sicherungsfonds abgeholt werden.
Nr. 3238
L.
8. April 2008, 09:21 Uhr
Betreff: Ist die Bilanz wieder so schlecht, dass man sie nicht zeigen kann?Ist die Bilanz der RV-Bank Marktredwitz für das Jahr 2007 wieder so schlecht, dass man sie gar nicht zeigen kann? Oder ist man sich über die letzten Tricks noch nicht einig? Warum darf eine so marode Bank einfach Geschäftsguthaben rein nehmen, wie es im Versammlungsprotokoll von 2004 gleich dahinter gestanden ist, dass man 12,9 Mio. € für die Verluste im Kreditgeschäft herauspressen musste, Verwendung des kompletten ordentlichen Ergebnisses, mit Auslösung von stillen Reserven, den letzten Vorsorgereserven, von Rücklagen? Die dürfen froh gewesen sein, dass man die Zahlen in DM nicht mehr schreiben musste. Und im gleichen Atemzug hat man Manfred Heger ungeschoren gehen lassen, nachdem man sich endlich dazu durch gerungen hatte den Flex-Kredit mit 2,6 Mio. € abzuschreiben. Das war doch die Summe nach der ein besser informierter Vertreter am 30.06.2005 nachgefragt hat.
Flex dürfte einer der Kredite gewesen sein, wo man die Einzelwertberichtigung im 2002 verschoben hat, aber vielleicht noch gar nicht aufgenommen hat, bei einer Kontoüberziehung von über 700.000 € und un-„rosiger" Aussichten. Solche Überziehungen bei einem Abschreibungskredit bedeuten sonst überall das sofortige Ende einer Vorstandskarriere. Aber nicht wenn die Prüfer Grothoff und Herzog heißen und selber auf den Vorstandsstuhl wollen und damit bei der Prüfung selber alle Bewertungsmaßstäbe wegwerfen. Bei so einer Überziehung ohne Absicherung der vereinbarten Kredite ist das ganze Kreditverhältnis in die Wertberichtigungen zu nehmen, da braucht man nicht mal die Unterlagen kennen.
Vielleicht hätte man den Dr. Nickl im Gutachten auffordern müssen zu erklären, ob neben Manfred Heger nicht auch die Prüfer Grothoff und Herzog zwingend von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers wissen hätte müssen, wie es der Vorstand dann in die Unterlagen eingearbeitet hat. Entweder hat Manfred Heger also der Bank selber gefälschte Unterlagen zugeführt und vorgelegt, oder aus den vorgelegten Unterlagen wurde falsche Zahlen bei den internen Auswertungen eingearbeitet. Was hätte also davon die gesetzliche Prüfung übersehen können, die den Kredit schon 2001 im Bericht aufnehmen musste? Wiederholte Frage, warum hat man den Vorstand damit durchkommen lassen und keine Untreuetat strafrechtlich angezeigt, die ja Millionenfolgen hatte? Weil die Prüfer, der heutige Vorstand, selber mehr beteiligt waren als sie zugeben wollen? Dass der Aufsichtsrat keine Möglichkeit gehabt hätte die Kredit zu prüfen weil sie keine Großkredite waren, wie er es auf der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) gesagt hat, dass war von Raimund Grothoff wohl die unverfrorendste Antwort, die die man sich denken kann. Der sollte mal den § 38 Genossenschaftsgesetz (= Link) über die Aufgaben des Aufsichtsrates die ersten zwei Sätze lesen, bevor er die Vertreter anlügt. Im Gegensatz dazu hätten die Prüfer überall sonst die Aufsichtsräte aufgefordert ab 2001 den Kredit ja nicht aus den Augen zu lassen, wenn nicht schon früher.
Nr. 3237
Mitglied
7. April 2008, 18:17 Uhr
Betreff: Was hat man den Vertretern schon am 14. Oktober 2004 für einen Bären aufgebundenWas hat man den Vertretern auf der Versammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) schon für einen Bären aufgebunden, was hat man da schon für einen Blödsinn verquatscht? Wer auf andere zeigt, die in ganz anderen Ligen spielen und erzählt, unser Verlust ist gegenüber der Schmidtbank winzig, der hat den Ernst der Lage damals nicht kapiert, genauso weng wie auch heute, wenn er als Vertreter der ist, der Reinhold Wolf im Rosenthaltheater für seine Leistungen als Vorstand dankt. Hat er da von den Vertretern den Auftrag erhalten oder von Johannes Herzog und hat sich ohne Rücksprache zum Sprachrohr von 80 Leuten erklärt?
Was da gespickt an Verfehlungen der Vorstände drin steht, was man einmalig aufgezeigt hat, dass passt nicht auf die berühmte Kuhhaut. Warum haben wir im letzten Jahr vom Freispruch für drei Bankchefs (= Link) erfahren müssen? Warum haben wir nicht gesehen, warum haben wir für die drei nie was gesehen, wie dass man bloß ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), die Arzberger Vorstände, durchgezogen hat und nicht gegen die drei, bei denen man dann 70 Millionen Mark mindestens zusammenrechen kann nach der Fusion? Wenn man da was den Vorständen aus Arzberg noch ans Hosenbein gehängt hat, dann haben doch die Prüfer das vorher beabsichtigt übersehen. Wenn Reinhold Wolf gesagt hat, 1/3 Arzberg, 2/3 Marktredwitz bei den Problemen, dann ist das genau nach den Größen der Banken gewesen. Aber solche Aussagen zeigen doch, dass die Probleme schon vor der Fusion gewesen sein sollen und dass man sich damit ein Fusionsgutachten eines Genossenschaftsverbandes Bayern wirklich sparen kann, weil auch das nicht korrekt ausgestellt worden wäre, ja dass man wegen einer bevorstehenden Fusion schon damals auf die erkennbaren Wertberichtigungen verzichtet hatte.
Die Problemfelder bewegen sich im internen Bereich, sagte man, deswegen hätte es keine Auswirkung auf das Kundengeschäft. Sind hundert Millionen DM Abschreibungen keine Auswirkung auf das Kundengeschäft? 25 Millionen Mark alleine im Jahr 2003 und dann noch nicht alles? Verhöhnung der Kunden mit den viel schlimmeren Auswirkungen bei den Kunden selber, denn vor der Katastrophe bei der Bank kommt die Katastophe und Existenzvernichtung beim Kunden. Die Kunden haben dem Schwätzer Pausch schon gezeigt was es für Auswirkungen auf das Kundengeschäft hatte und wie es um Kundenbindung und Kundentreue steht und Johannes Herzog hat es in die nächsten Bilanzen rein geschrieben, die Konkurrenz ist mit ihren Zinsen schuld daran, dass man Einlagen verloren hat.
Das man Johannes Herzog heimlich still und leise ins Amt geführt hat, genauso heimlich still und leise wie man Manfred Heger und dann langsam auch die anderen Zwei raus genommen hat, dass hat die Bank eine Unsumme an Geld gekostet. Unvorstellbare Beträge bei unvorstellbaren Verfehlungen der Vorstände, die unvorstellbar durch eine gesetzliche Prüfung begünstigt wurde, die eigentlich gar nicht vorhanden war, aber eben auch wieder Unsummen an Gebühren verschlungen hat und wahrscheinlich eine ordentliche Prüfung durch ordentliche Prüfer verhindert hat.
Unvorstellbar sind da natürlich auch noch die Vorträge von der Alibiregressveranstaltung der Vertreterversammlung vom 30. Juni 2005 (= Link). Wer ist denn da noch auf die Idee gekommen, man müsste den Vertretern noch ein paar Prozentchen vorlegen um die ganze Verlustsumme rechtfertigen zu können? Warum hat man über Gold, Gold, Gold erst im Jahr 2007 halb bis gar nicht berichtet, weil man damit in die Zeitung geraten ist, aber nach drei Jahren doch nicht mit dieser dümmsten Geschichte weil man sich der Genossenschaft gegenüber dazu verpflichtet gesehen hat, sondern doch weil man sich wegen den Kontrollverpflichtungen das eigene Alibi holen wollte. 300 Seiten Überziehungslisten von den anderen Figuren nur gegengezeichnet, mit Beträgen wie man sie uns mit Flex und mit Gold, Gold, Gold klar vor Augen geführt hat. 900.000 € sollen es bei Flex in der Spitze gewesen sein, ohne Sicherheiten! Wo war da die Kontrolle, die das Vermögen der Genossenschaft absichern sollte, wenn man vor den eigenen Vorständen nicht sicher war? Darum hat man auch den Sicherungsfonds nicht geholt und heute scheint es, dass der auch nicht mehr aus kann mit der Tragweite der Sache. Aber wir müssen in Plauen verhindern, dass man unsere Verluste überträgt. Mit genossenschaftlicher Solidarität hat das nichts zu tun, das wäre Betrug an der Solidargemeinschaft und es wäre wieder Betrug an den Kunden, die Dank der katastrophalen Organisation bei unserer Bank in diese Risikoklassen geraten sind.
Es ist doch unbegreiflich, es ist ein Armutszeugnis, wenn Raimund Grothoff, der Prüfungsleiter bei der Bank auf der letzten Seite vom Protokoll von 2004 gesagt hat, die anderen Banken haben das Kreditportfolio heruntergefahren und die VR-Bank hat das übernommen. Da schreit doch die Unfähigkeit der Leute heraus, das man marktdynamisch operativ die Rahmenbedingungen in der Praxis nicht umsetzen konnte (Reinhold Wolf auf Seite 4 des Protokolles). Solche Leute muss man an der Spitze eines solchen Unternehmens austauschen für die Sicherung und den Bestand des Unternehmens. Ihr Gehalt ist kein Leistungsgehalt. Es ist ein Gehalt für kluge Vorgehensweise und ganz klar eine Risikoprämie. Das gilt für die Jahre 2000 bis 2004 genauso wie für die Jahr 2005 bis 2008. Der heutige Vorstand Johannes Herzog ist nach heutiger Sicht genauso für sein Wirken als Prüfer von 2001 oder 2002 bis 2005 in die Verantwortung zu nehmen. Die Verantwortung heißt, was hat er zum heutigen Dilemma beigetragen und was hat er bewirkt es einzudämmen. Man braucht sich wirklich dabei nichts vormachen, er hat wahnsinnig viel zum Dilemma beigetragen, es einzudämmen, das wird alles von dem überlagert, dass auch er seine Vergangenheit versucht zu verstecken. Ich möchte wissen, wer am Tisch gesessen ist, als man Manfred Heger mit einer Unterschrift unter Ausschluss von bekannten und noch nicht bekannten Ansprüchen aus der Verantwortung für 50 Millionen € Kreditausfälle heraus gelassen hat ohne danach zu fragen ob es einer der massivsten Gesetzesverstöße bei der Bank überhaupt gewesen ist? Die Vermutung, dass der Vertrag in München aufgesetzt wurde und von Herzog und Grothoff vorgetragen wurde, die erhärtet sich meiner Meinung nach immer mehr. Der heutige Vorstand muss dazu seine Unschuld beweisen, so heißt es im Gesetz. Er hat massiv damit zu tun, dass man ihn selber wegen den 50 Millionen nicht persönlich packt. Da sind die 432.000 € mit dem Forderungsverzicht ein Klacks dagegen.
Solche belasteten Leute belasten das Unternehmen. Das zu ändern, dafür ist der Aufsichtsrat da. Das nächste Unfassbare ist dabei, dass die sich ihrer Verantwortung auch nicht bewusst sind und gar nicht auf die Sitzungen gehen, um vom Drama ja nichts hören zu müssen, und so ergibt sich die nächste Kette für die Verantwortung aus der Kontrollverpflichtung.
Nr. 3236
Uwe
7. April 2008, 10:32 Uhr
Betreff: Gibt es überhaupt eine Sache wo Johannes Herzog seine Finger nicht im Spiel gehabt hat?Wie hat denn die erste Bilanz von den alten Vorständen ausgeschaut, die man für das Jahr 2003 gemacht hat, wenn wesentlich erfolgsrelevante Sachverhalte gefehlt haben, wie es auf Seite 7 unten im Versammlungsprotokoll 2004 (= Link) gestanden hat? Warum hat man nicht gesagt, wo die Herren da schon Bilanzbetrug gemacht haben? War das in der Vertreterversammlung 2004 nicht auch eine Bestätigung, dass die Bilanzen vorher auch schon nicht gestimmt haben? Warum hat man die Abschreibungen fünf Jahre lang fast auf die gleichen Beträge knapp unter 5 Mio. € gehabt? Das war doch kein Zufall, das deutet doch darauf hin, dass die auf den Wert hin gerechnet wurden. Warum waren die Abschreibungswerte denn gerade für die Bilanz dann dreimal so hoch mit fast 13 Mio. €, also sage und schreibe 25 Mio. DM? So was geht doch bloß, wenn die Prüfer mitmachen. Musste man alles so hin schieben, dass Manfred Heger wirklich geht? Warum hat man ihn dann aber mit dem Befreiungsvertrag gehen lassen? Damit man nicht mitgekriegt hat wie viel die Prüfer schon vorher mit ihm abgesprochen hatten, was man für Sauereien alles durch gehen hat lassen, oder was man mit ihm gemacht hat? Überall hätte man wahrscheinlich laut aufgeschrieen, wenn eine Bank US-Fonds an der DG-Bank vorbeigemacht hätte. In Marktredwitz durfte sich Heger eine andere Fondsgesellschaft aussuchen. Haben da vielleicht Hilkenbach und Frankenberger auch angelegt und haben gesagt, so kann uns keiner in die Karten schauen? Sind das die kleinen Sachen, die man mit den Verbandsoberen in Marktredwitz gemacht hat? Kleine Sachen, die die Prüfung bei der RV- und dann der VR-Bank behindert haben, dass man Überziehung von 1,4 Mio. DM übersehen hat, dass man geschönte Werte bei der Auswertung zu § 18 KWG übersehen hat, die dann der Gutachter Dr. Nickl heraus gearbeitet hat?
Warum kommen wir nicht endlich drauf, dass mit solchen Sachen die Fahrlässigkeit der Prüfung nach dem Genossenschaftsgesetz in § 62 wirklich überschritten ist und wir die fünf Millionen im Ganzen einfordern müssten vom Verband, wenn dem Herzog sein Kollege Grothoff auch noch eine Aussage vor der Vertreterversammlung zu Möglichkeit der Überwachung durch den Aufsichtsrat gemacht hat, dem nach dem Genossenschaftsgesetz in § 38 kein Blatt in der Bank vorenthalten werden kann?
Warum nehmen wir den Herzog nicht in die Verantwortung für eine vielleicht vorsätzlich falsche Prüfung? So wie das Genossenschaftsgesetz schreibt, ein Vorstand ist zum Schadensersatz verpflichtet, warum nehmen wir nicht Helfer bei den Prüfern dafür in Anspruch der denen mit dem Aufhebungsvertrag, den man vor den Mitgliedern verbergen wollte, auch noch höchst persönlich die Befreiung erteilt hat? Warum hat die Prüfung denn gegen den Vertrag nichts unternommen, wenn er schon gegen das Gesetz verstößt? Weil man ihn selber geschrieben hat und weil man den Aufsichtsrat in die Situation gedrängt hat? Dem Horst Pausch alleine hätte man das doch nicht durch gehen lassen. Da hätte man schon auf die Gesetzeslage verwiesen. Also musste man es gemeinsam machen, damit jeder den anderen im Sack hat. Dem Aufsichtsrat hat man dann was von einem Vertrag erzählt, weil man gewusst hat, die fragen nie nach den Gründen und hat ins Protokoll geschrieben, dem geschlossenen Vertrag wird zugestimmt und schon war der Strick am Sack für alle zu. Und der Aufsichtsratsvorsitzende ist dann ohne Ankündigung auf der Versammlung zwei Tage danach aus persönlichen Gründen und wegen Überlastung zurück getreten. Eine dümmere Verblödung der Mitglieder ist ihnen dazu nicht eingefallen. Da muss man ja nachforschen, ob der über die Uraltfusion mit der Volksbank nicht ein Problemkredit gewesen ist mit seinen Firmen und da vielleicht Dreck am Stecken gehabt hat.
Also warum nehmen wir den Herzog nicht in die Pflicht und verlangen, dass das HOMA-Gebäude nach dem jetzigen Stand begutachtet wird? Warum verlagen wir nicht, dass der Anhang an die Bank zum Bilanzstichtag 31.12.2007 realistisch geschätzt wird? Wenn die wieder von dem reden, dass die da 8 Millionen € rein stecken wollen, dann muss man doch fragen, ob die noch richtig ticken? Mit den 8 Millionen, da soll doch die jetzige Wertlosigkeit verdeckt werden. Warum verlangen wir nicht nach zu prüfen, was Johannes Herzog mit dem Kauf zu tun hat, was er wusste und ob die durchgeführte Bilanzierung für ihn danach als Vorstand von Vorteil war? War die Firma vor dem Kauf des Hauses ein Wertberichtigungsfall? Stand sie auf der Kippe dazu? Wenn man am 31. Dezember 2004 49 Mio. € an latent ausfallgefährdeten Krediten hatte, da ist doch jeder ab 5.000 oder 10.000 € irgendwie in den Prüfungsberichten oder in den Prüfungsprotokollen von Herzog und Grothoff enthalten. Warum lassen wir die nicht endlich beschlagnahmen. Aber soviel ich weiß bekommen doch die Banker auch immer eine Ausfertigung. Hat man die mit der Aufräumaktion im Dachboden verschwinden lassen? Die Prüfer müssen ihr Unterlagen doch 10 Jahre aufheben. Warum lassen wir uns die Entwicklung bei der Firma vor dem Kauf nicht aufzeigen, was zum Beispiel im Prüfungsbericht 2002 und 2003 drin gestanden hat? Jetzt gehen die Interessen der Genossenschaft doch über die schutzwürdigen Interessen eines Kunden, der vielleicht in hohem Maß von den Spielereien bei der Bank profitiert haben könnte.
Es gibt nichts, wo Johannes Herzog nicht seine Finger drin gehabt hat und zwar als Prüfer. Vielleicht hat Manfred Heger sogar regelmäßig nachgefragt, lasst ihr das noch durchgehen, können wir das machen? Absprache mit der Prüfung vorne weg? Wenn davon gesprochen wird, dass der Aufsichtsrat von der Übernahme anscheinend nichts weißt, dann wirft das wieder mal ein tolles Bild auf die Arbeit der Herren. Wenn man in die Kompetenzregelung nicht rein schreibt ab wann der Vorstand den Aufsichtsrat mit einbinden muss, wenn er Immobilien als Rettungserwerb mit ihm abstimmen muss, dann ist es genau die Vogel-Straußpolitik, die die Bank soviel Geld gekostet hat. Wenn Johannes Herzog aber gegenüber dem Aufsichtsrat die Kaufsumme auch noch runter redet, dann würde er überall anders in hohem Bogen davon segeln. Aber dieser Prüfer hat im Jahr 2003 nicht mal kontrolliert warum die Sache am Aufsichtsrat vorbei gelaufen ist. Denn das hat Manfred Heger doch wahrscheinlich mit ihm und Grothoff besprochen, wie man das Kreditverhältnis vom Eis bringt mit dem Kauf.
Eine kontrollierte Jahresplanung hat es ja anscheinend auch nicht gegeben. Wie soll man auch erkennbare Kreditverluste in eine Ergebnisvorschaurechnung mit rein bringen, wenn man den Aufsichtsrat auch noch austrickst mit falschen Werten zur Risikosituation, wie es dann im dem Protokoll auf Seite 8 im ersten Absatz steht? Da muss man sich doch an den Kopf fassen und überlegen was dahinter steckt, wenn man den Vorstand mit dem befreienden Vertrag versieht, wenn er das Aufsichtsorgan der Bank zur Risikosituation der Bank mit falschen Zahlen füttert und hinters Licht führt? Weil wo ist denn der Unterschied zwischen der ungesetzlichen Bilanz von Manfred Heger und der vom Oktober 2004, vielleicht schon aus der Feder von Johannes Herzog? Im Lagebericht steht doch, dass man die Einzelwertberichtigung für die problembehafteten Kredit nicht untergebracht hat? Waren das vielleicht sogar die ganz gleichen ertragsrelevanten Sachverhalte, die man bei anderen als ungesetzlich gegen über den Vertretern aufgezeigt hatte und gleich hinterher selber die eigene ungesetzliche Bilanz zur Abstimmung gebracht hat, mit einem unkorrekten Bilanzbestätigungsvermerk, unterschrieben von Eberle und Hilkenbach, weil die Werte eben bei Weitem immer noch nicht stimmten in dem selber durchgezogenen Jahresabschluss? Ist Johannes Herzog nicht mindestens deckungsgleich mit Manfred Heger oder gar noch schlimmer? Wer hat da einen anderen beschuldigt und sich selber hinter den eigenen Möglichkeiten versteckt? Den Möglichkeiten, weil man selber gesetzlicher Prüfer war, sich aber schon aufs Vorstandsamt freute und einrichtete?
Wie da im Jahr 2004 erkannt wurde, wie katastrophal 2003 wirklich gelaufen war, musste man dann aus dem Rettungserwerb zur Rettung der Bankbilanz eine Sachanlage zimmern. Das ist doch auch so ein Trick im Nachhinein, aber wie das Gesetz schreibt ohne ordentlichen Beschluss der zuständigen Gremien nicht zu reparieren. Wurde die Bilanz 2003 zwischen dem 4. August 2004 und dem Unterschriftsdatum vom 4. Oktober mit so heißen Nadeln gestrickt, dass man die satzungsgemäßen Vorschriften vergessen hat oder einfach missachtete? Oder war Johannes Herzog da schon Prüfer, Aufsichtsrat und Vorstand in einer Person? Wenn man damals das Haus zu vielleicht unrealistischen Werten in die Bilanz eingestellt hat, dann ging es darum einen weiteren Verlust zu verschleiern. Und die Verschleierung trifft niemand mehr als die Prüfer Herzog und Grothoff. Das ginge wieder in die Kategorie Bilanzbetrug durch genossenschaftliche Prüfer vollzogen. Wer weiß was die Bank heute in den 8 Millionen (man stelle sich vor, 16 Millionen Mark, sind denn die noch zu retten?) bloß rein steckt, damit man die unsauberen Vorgänge von vor vier bis fünf Jahren bei dem Fall verdecken kann. Haben Heger und der Kunde die Sache vielleicht sogar noch kräftig begossen und auf ewige Freundschaft angestoßen? Vielleicht in ähnlich intensiver und kuscheliger Atmosphäre wie mit seinem Freund bei Flex?
Man darf es einfach nicht dulden, dass der ehemalige Prüfer den Vorstand beerbt, der solche Sauereien immer wieder aufgezogen hat und die ganze Bank verarscht hat. Man darf es nicht zulassen, dass der ehemalige Prüfer heute seine Vorteil daraus zieht, dass er den alten Vorstand und seinen beiden Vasallen immer wieder gedeckt und unterstützt hat und ihn auch noch nicht nur ungestraft, sondern mit Geschenken versehen, ziehen hat lassen. Wenn wir das von Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht zurückbekommen, dann wollen wir einiges von Johannes Herzog haben. Der hat sich auch nicht gescheut unsere Taschen auszuleeren. Und bei den Abrechungsmanipulationen, da hat er nicht im Traum daran gedacht uns zu helfen. Aber alleine mit dem unsauberen Kreditgeschäft hat die Bank mindestens viermal soviel Geld kaputt gemacht, als man sich von den Mitgliedern als Kapital für die Geschäftsguthaben geborgt hat. Da wäre über viele Jahre ein zweistellige Dividende drin gewesen. Bei uns hat man uns über die Rücklagen und die stillen Reserven auch noch unseres eigenes Geld als sogenannten „Ertragsanteil“ ausgeschüttet.
Nr. 3235
Regelmäßiger Beobachter
6. April 2008, 16:59 Uhr
Betreff: Gesetze und Satzung außer Kraft gesetzt - vom gesetzlichen PrüfungsverbandEs ist dringend notwendig die Zustände bei der VR-Bank in Marktredwitz restlos aufzuklären. Was hier aufgedeckt wird zeigt, dass der Genossenschaftsverband Bayern diese Bank wie einen Spielball in der eigenen Hand betrachtet hat. Der am weitesten entfernte Zipfel im eigenen Gebiet, lange gefangen in der Zonenrandsituation. Das dürfte über die Raiffeisenbank Arzberg zu Beginn der 90-er Jahre mit den Eröffnungen der Ostfilialen genauso gelaufen sein, wie man andererseits einem Vorstand Rudolf Heger in Marktredwitz freie Hand ließ, dessen Qualitäten nicht aus der beruflichen Bildung erwuchsen, sondern aus der Schläue alles zusammenzuraffen, was nur möglich war. So hat man der Volksbank Fichtelgebirge mit Reinhold Wolf und Rudolf Heger als kommissarischer Vorstand vielleicht schon Einzelwertberichtigungen als Verluste rein gerechnet, um eine der ersten Fusionen zwischen Raiffeisen- und Volksbankenbereich in Bayern zustande zu bringen. Im Jahr der Fusion wurde ein Großteil der Wertberichtigungen wieder aufgelöst. Wer weiß, was man dabei schon gebraucht hat um den einen oder anderen im Verrechnungsverfahren noch zufrieden zu stellen und elegant aus dem Weg zu räumen?
Arzberg fusioniert in den 90-er Jahren dann noch alles herein, was im Weg war und die RV-Bank Marktredwitz war mit Heger und seinem Spross Manfred nur noch auf Wachstumskurs. Aber leider nur in Summe und nicht in den Reserven und Rücklagen der Bank. Ungefähr 900.000 DM machten aber die Pensionsverpflichtungen jedes Mal einen Sprung, wenn ein Vorstand ausschied. Reinhold Wolf hat es mit dem Eigenkapital sehr viel später auf den Punkt gebracht. Unser Eigenkapitalsituation ist sehr ungünstig. Aber sie wäre noch viel ungünstiger gewesen, wenn man die Einzelwertberichtigungen auch noch gegen die Rücklagen zu dem Zeitpunkt verrechnen hätte müssen zu dem sie entstanden sind, die man aber mit Hilfe der Verbandsprüfer anscheinend laufend in die Zukunft gedrückt hat.
Weder Bilanzrichtlinien, noch Genossenschafts- und Kreditwesengesetz scheinen beim GVB in guten Händen zu sein. Die Satzung scheint nur fürs Klo zu sein. Regressverzicht anscheinend dem Aufsichtsrat aufgenötigt, obwohl nur die Vertreterversammlung über Regresse entscheiden kann, mit nachträglichen Alibibeschlussversuchen, wo der Gesetzeskommentar in vielen Fällen schreibt, nachträglicher Beschluss ist nicht mehr möglich und der Handelnde hat somit Kompetenzverstoß begangen. Grundstückskäufe in Höhe von 2 Millionen, die vielleicht eher den Forderungsverlust vertuschen sollten, ohne dass man die Zustimmung gemäß der Satzung von allen Organen einholte. Dafür würde die Rechnung lauten, Kreditabschreibung als Gebäudewert bilanziert. Das kann man auch nur machen, wenn aus der Verlustsituation sowieso keine Steuern anfallen und das nun bald über ein Jahrzehnt, weil die von 1998 und 1999 hat man wahrscheinlich über den Verlust von 2000 auch zurückgeholt und damit auch die Gewerbesteuer von den Kommunen. Und doch hat man die Fusion mit viel Prominenz als historisch verkauft. Die Politiker hatten da die Steuererklärung der Bank noch nicht in ihrer Wirkung zur Kenntnis gehabt, sondern noch Einnahmen in die Haushalte gerechnet und nicht die Rückzahlung von drei Jahren.
Krank, kränker geht es schon bald nicht mehr. Weil nebenzu hat man die Sicherheiten bei den Kunden abgeholt, aber nicht verwertet, wie der Eintrag Nr. 1372 aufzeigt. Da braucht man sich über diese Kreditverluste bei der Bank nicht zu wundern. Sodom und Gomorrah scheinen heilige Felder gegenüber der Kraußoldstraße in Marktredwitz gewesen zu sein. Und wie in der Bibel an einer Stelle oberstes Gebot war so auch in MAK, ja nicht zurückschauen, sonst wird der, der es doch tut versteinert, oder in Fortschreibung dieser heiligen Schrift, von den anderen gesteinigt. Liebe Staatsanwälte aus Hof, lassen Sie bloß nicht nach.
Nr. 3234
Dipl. Betriebswirt ADG (Akademie deutscher Genossenschaften)
6. April 2008, 16:08 Uhr
Betreff: Generalabsolution in Eintrag Nr. 3453Wie hier laufend diskutiert, ist die Generalabsolution des Vorstandes Heger vom 4. August 2004 Null und nichtig. Sie ist an sich der Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34. Das Gesetz schreibt doch, dass Vorstände die ihre Pflichten verletzt haben der Genossenschaft zum Schadensersatz verpflichtet sind. Und wenn die anderen ihre Kontrollpflichten nicht wahr nehmen, dann sind auch sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet. Wer keine Organisation nach dem Kreditwesen dazu aufgestellt hat, der hat dabei nicht nur fahrlässig seine Pflichten zur Kontrolle verletzt haben, der hat gegen geltendes Recht verstoßen.
Somit hat weder der Aufsichtsrat noch der Prüfungsverband eine Möglichkeit darüber zu entscheiden, wer nun wegen den Pflichtverletzungen auch zur Rechenschaft herangezogen wird. Die genossenschaftlichen Prüfer haben sich wahrscheinlich sogar selber in die Mitschuld gebracht, weil Manfred Heger ja davon gesprochen hat, dass Ansprüche schon bekannt gewesen sein müssen und dass man unbekannten wahrscheinlich nicht mehr nach gehen wollte. Die Prüfer haben sogar Fälle von Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 29 KWG an die Bankenaufsicht gemeldet. Warum hatte das keine strafrechtlichen Folgen wie man sie gegen die fusionierten Vorstände gesehen hat, die man mit dem Fusionsvertrag gelinkt hatte (- oder zuerst beschenkt und dann mit der Strafanzeige wieder abgenommen ?).
Der Wortlaut des Gesetzes fordert die Schadensersatzpflicht. In keinem Satz steht drin, darüber entscheiden genossenschaftliche Prüfung oder eine staatliche Bankenaufsicht. Wenn von dieser Seite dem Gesetz nicht Genüge getan wird, dann wird von dieser Seite als gesetzlich eingesetzte externe Überwachungsorgane gegen das Gesetz verstoßen. Prüfungsvermerke, Einzelprüfungsprotokolle und der Prüfungsbericht im Entwurf tragen die Unterschriften von Raimund Grothoff und Johannes Herzog. Bestandteil des Prüfungsberichtes für das Jahr 2004 sind die Feststellungen aus der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 und der Jahresabschluss 2003 mit schriftlich fixierten unrichtigen Bewertungen des Forderungsbestandes, mit Sachanlagenwerten, die wahrscheinlich entgegen der Satzungsvorschriften der Bank übernommen wurden und wo nicht zweifelsfrei mit drin steckt, dass ein weiterer wesentlicher Forderungsausfall damit verdeckt wurde, der den Vorständen zur Last gelegt hätte werden müssen.
Wer hat bei der VR-Bank jetz mehr oder wer hat weniger Schuld am Dilemma? Die Vorstände, die es durchgezogen haben, oder die Prüfer die es wahrscheinlich genehmigt und begünstigt haben? Wie viel müsste man im Sinne der Informationspflicht nach dem Kommentar zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 123 bis 142 (= Link) in Randziffer 135 den Vertretern zu verheimlichter Schadensersatzpflicht aus den 50 Mio. € Kreditverlusten, oder wahrscheinlich noch mehr, alles noch mitteilen, oder aus anderen Feldern, die man „Aus Gründen des Takts“ einfach verschwiegen hat, damit sich Wolf, Krämer und zuvor Heger und jetzt Herzog nicht selber beschmutzen mussten. Wie steht es um die Informationspflicht, wenn man 432.000 € gesicherte Forderungen verschenkt und die Bilanzierung ins nächste Jahr verschiebt entgegen dem HGB?
Hoffentlich reißt irgend wann der Geduldsfaden und die Schuldigen bekommen ihre Quittung. Es geht um die wirklich Hauptschuldigen, die alten Vorstände und die, die die Mauer des Vertuschens mit der Macht der gesetzlichen Prüfung um diese Zustände gezogen haben und daraus auch noch ihren Vorteil ziehen wollten.
Nr. 3233
Genossenschaftler
6. April 2008, 14:55 Uhr
Betreff: Schon vor vielen Jahren Vertuschungsabsprachen und Ãœbernahmevereinbarungen im Hintergrund?Wird in jedem einzelnen Fall deutlich wie Johannes Herzog sich seinen Vorteil verschafft hat auf den Vorstandssessel der VR-Bank zu kommen. Wenn der Aufsichtsrat heute eingestehen muss, dass das HOMA-Haus ohne eigenen Beschluss angeschafft worden wäre, dann wäre es der nächste Fels, der dem ehemaligen Prüfer vor die Tür gelegt werden müsste. Dieser Mann ist längst untragbar geworden.
Manfred Heger war beim Verband ein Mann mit Einfluss. Er war Mitglied des Marketing- und Werbeausschusses des Genossenschaftsverbandes. Marketing und Werbung, wesentlich beeinflusst von einem Mann, der zuhause keine Organisation nach dem Kreditwesengesetz § 25a zustande brachte, dem man zwei Fälle von Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 GenG nachgewiesen hat, die ans BaFin gemeldet werden mussten, ein Mann wo der Verband beim Fusionsgutachten eine Risikolage der Bank verschwiegen hatte, die nach dem Lagebericht außerhalb jeglichen vertretbaren Rahmens gelegen hatte. Wird über dieses Verschweigen deutlich, dass die Bank durch Bruch von Gesetz und Satzung, jeweils abgesprochen zwischen dem allmächtigen Vorstand und dem Verband geführt wurde? Vorbei an von den Vertretern festgelegten Grundsätzen der Bank?
Was wird aus dem Kauf, oder doch dem Rettungserwerb des HOMA-Hauses wiederum deutlich? Dass Herr Herzog mit einem schlechten Gewissen heute noch die Aufsichtsräte belügt, obwohl die Bilanzhinweise zu den Sachanlagen im Abschluss 2003 (= Link) wahrscheinlich beweisen, dass es sich nicht um 2 Mio. DM (eine Million Euro) beim Kauf gehandelt hat, sondern um 4 Millionen DM, oder um 2,1 Mio. €? Oder das man die Mitglieder belügt, wenn sie nachfragen? Wenn man aber Zustimmungsnotwendigkeit des Aufsichtsrates nach § 23 der Satzung (= Link) in Abs. (1) a) liest, dass der Aufsichtsrat einem Immobilienerwerb zustimmen muss, weil er dazu den Auftrag von den Vertretern hat, dann muss man sich fragen, warum Herr Herzog das als Prüfer nicht kontrolliert hat? Hat er die Besserstellung der Bilanz über diese Konstellation für sich selber gesehen, wenn er den Laden übernimmt? Wird hier der Interessenkonflikt besonders deutlich, dass er zu der Zeit nicht Prüfer war, sondern schon gedanklich der Vorstand?
Ein Grundstückskauf von 2 Mio. €, der wird zwangsweise durch die externe Revision geprüft. Das Mindeste ist, dass die Prüfer in dem Fall die Zustimmung des Aufsichtsrates mit kontrollieren, denn dieser Passus steht in jeder Satzung der bayerischen Genossenschaften und das kennt jeder Prüfer. Wenn er dass nicht tut, dann kann er gleich daheim bleiben, oder man führt was im Schilde und hat andere Ziele im Auge. Wird es immer deutlicher, dass vielleicht doch mit Manfred Heger besprochen war, dass er mit der Führung der Bank einfach überfordert war? Dass er sich zu Lasten der Bank mit seinem Freund bei dem ungesicherten Kredit von 5 Mio. DM mit unfassbaren Überziehungen, mit Fälschung der Unterlagen nach § 18 Kreditwesengesetz oder mindestens Vortäuschung falscher Tatsachen, die Maßnahmen beim Kredit erfordert hätten, eine stille Abfindung mitnehmen konnte, dass er in Wunsiedel an einen Betrieb ohne Not 400.00 € verschenken durfte, ohne dass über Hintergründe nachgeforscht wurde? Dass er zum Schluss mit einem Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes versehen werden würde, unter Ausschluss aller bekannten und unbekannten Ansprüche gegen ihn, was nicht zu befürchten wäre, dass es irgend jemand erfahren würde, dass das so vereinbart werden würde und dass das nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Verstöße gegen Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet, sind und dass man damit nach Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, selber gegen den Gesetzesparagraphen verstoßen würde? Erfahren hat man es nur, weil Manfred Heger anscheind selber zu dumm war den Mund zu halten.
Hat aber Herr Herzog als Prüfer den Jahresabschluss 2003 schon selber gemacht und dann in einem Zug gleich geprüft? Hat Manfred Heger die Übernahme des HOMA-Gebäudes zuerst doch als Rettungserwerb gesehen? Da hat man doch die Jahre zuvor einiges rein geholt an Immobilien von Kunden? Und dann hat er nach der Satzung keine Zustimmung zu einem Grundstückerwerb gebraucht. Aber Kontrolle, das hätte er in jedem Fall gebraucht, denn dann müsste man fragen, ob vielleicht zusätzlich sogar noch ein Abschreibungsverlust mit der Firma des Verkäufers entstanden ist? Hätte man da als Aufsichtsrat und Prüfer nicht besonders genau hinschauen müssen, oder ist man da lieber bei den Aufsichtsratssitzungen daheim geblieben und hat dem Vorstand signalisiert, du brauchst nicht mal darüber zu berichten, es interessiert uns gar nicht? So wurde den Vorständen mit dem Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) das Zeugnis ausgestellt, dass man eine gegen Gesetze verstoßende Bilanz aufgestellt hat, da musste doch dann zwischen dem 4. August 2004 und der Neuaufstellung des Abschlusses, unterschrieben am 4. Oktober jemand die Bilanz 2003 machen. Hat man da mit dem, dass man die Einzelwertberichtigungen schon nicht mehr untergebracht hat einen Rettungserwerb zur Sachanlage gemacht und die Prüfer haben gleich die Bilanzumbuchungen selber durch geführt oder veranlasst?
Wird wegen den Bilanztricksereien und den Gesetzes- und Satzungsverstößen von damals die heutige richtige Lösung für den Gebäudeteil geopfert? Wird damit verhindert, dass man komplett neu baut und damit sinnvoller und effektiver? Wird verschwiegen, dass man mit einem Bau nur das Geld zum Fenster raus wirft, dass man sowieso nicht hat, weil man mit dem Abbau des Bilanzvolumens von einem Viertel seit der Fusion, des Verlustes von einem Drittel des arbeitsintensiven und andererseits wieder ertragbringenden Kreditvolumens, wie in Interessant (= Link) nachzulesen, dafür alle Grundlagen verloren hat? Die Führung der Bank ist keine Geschäftsleitung, es ist das reinste Kasperltheater. Es geht nicht um die Bank, es geht darum, dass bestimmt Leute nur noch ihren Kopf retten wollen, koste es was es wolle.
Die Prüfung bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte mit dem Tag, an dem die Prüfungsgruppe von OR Hofmann die Sache nicht mehr mitgetragen haben dürfte und sie Manfred Heger mit seinem Hausrecht nicht mehr rein ließ und dafür Raimund Grothoff und Johannes Herzog anrückten, außer riesigen Kosten zu verursachen nichts mehr Wert gewesen sein. Wenn man da zur Überprüfung unabhängige Wirtschaftsprüfer hin ließe, die würden uns wahrscheinlich unglaubliche Sachen über die Arbeit der Verbandsrevisoren zeigen. Da muss man fast davon reden, dass schon die Prüfungsgebühren ein Betrug an der Bank waren.
Nr. 3232
Der Wissende
5. April 2008, 21:11 Uhr
Betreff: HOMA-Gebäude Beitrag 3451Es scheint wirklich so, daß wieder Action ind die Sache mit dem Möbelhaus kommt. Aber auch in die Schlagzeilen. Wenn nämlich das Möbelhaus ohne Zustimmung des Aufsichtsrats gekauft wurde, so hat doch dieser mitbekommen, daß dieser Erwerb stattgefunden hat. Warum hat das Gremium dem Vorstand nicht auf die Finger geklopft, zu dieser maßlosen Kompentenzüberschreitung. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist doch, unter anderem, darüber zu wachen, daß Gesetz und Satzung durch die Vorstände eingehalten wurden. Hier haben, doch nicht nur zwei Augen ausgereicht, die man zu drücken mußte. Hier geht es wieder einmal um die unterlassenen Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats. Hier geht es um Millionenverluste, die Lasten der Mitglieder eingefahren wurde und durch bilanztechnische Manipulationen erst möglich waren. Wer ist für diese Vergeudung verantwortlich? Dem Vorstand Heger hat man durch Generalabsolution für alle bekannten und unbekannen Lumpereien erteilt. Hervorgerufen durch einen irregulären Vertreterbeschluß, bei dem vorsätzlich falsch infomiert wurde. Wer war der Urheber dieser dieser "Politik der Falschinformation" mit der Überschrift : Verdummung der Vertreter und Mitglieder.
Der wahrscheinlich beste Prüfer Bayerns: Johannes Herzog !! Aber es handelt sich hier um den wahrscheinlich besten Vertuscher des GVB. Dessen einzige Aufgabe als Prüfer war anscheinend, die unglaublichen Zustände in der VR-Bank Marktredwitz unter dem Deckel zu halten und sich oben drauf zu setzen. Aber im Topf ist es jetzt so heiß geworden, daß es dem lieben Johannes den A...h verbrannt hat und der Überdruck, der durch nichts mehr auzuhalten ist, ihn einfach wegbläst in die unendliche Weite. Denn wie man hört, möchte ihn der GVB auch nicht zurück haben.
Wer kommt also weitehin in Betracht, für Regreßforderungen. Die beiden Ex-Vorstände Krämer und Wolf. Die genauso die Veranwortung tragen wie Heger. Es gilt auch in Marktredwitz das Prinzp der Gesamtverantwortung des Vorstandes. Auch wenn die drei Herren jetzt versuchen, den Schwarzen Peter sich jetzt gegenseitig zu zuschieben.Diese Verwirrungstaktik hilft nicht mehr, Gesamtveranwortung bleibt Gesamtveranwortung.
Der gesetzliche Prüfungsverband, genannt GVB, hat sich hier wirklich als Verein entpuppt, dessen Arbeit seiner Satzung genau konträr gelaufen ist. Denn wer solche Testate ausstellt, die wissentlich falsch sind, muß sich schon die Frage gefallen lassen, ob er in der Lage ist überhaupt seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Ob er zukünftig als Interessenvertreter der Mitglieder der Genossenschaftsbanken betrachtet werden wird,ist mehr als fraglich.
Leidtragende sind die Mitglieder, deren Glauben an die in Gesetz und Satzung manifestierten Grundsätze: Mehrung des Vermögens der Mitglieder - total abgestraft wird.
Nr. 3231
L.
4. April 2008, 12:52 Uhr
Betreff: Bankreserveren ausschließlich aus den Abrechnungsbetrügereien?Im Geschäftsbericht 2005 hat Reinhold Wolf die verheerende Situation bei der VR-Bank Marktredwitz gestreift. Man hatte nur 1/3 der Kapitalausstattung an verdientem Eigenkapital, wie es der Landesdurchschnitt war. Reinhold Wolf hat auf der Vertreterversammlung am 30.06.2005 (= Link) von einer Mitgliederaktion im Herbst 2004 gesprochen. Wenn man dazu die Mitgliederbewegung aus der Bilanz heranzieht, dann sieht man, dass die Aktion sich aus der Veränderung der Mitglieder von plus 100 auf eine Aktion auf Großanleger beschränkt haben muss. Größenordnungen die mit einem Gleichheitsgrundsatz der Mitglieder nichts zu tun haben und die wegen ihres negativen Einflusses auf die Rücklagendotierung und die unberechenbare Wirkung bei der Kündigung auf das Eigenkapital und die Kreditgrenzen sonst überall vermieden werden. Was wird aber nun das Mitglied gesagt haben, das im letzten Jahr seine Anteile gekündigt hat, wenn das Geschäftsguthaben nicht vor dem Termin der Versammlung am 25. Juni ausbezahlt werden durfte. Vorherige Auszahlung ist ein Verstoß nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34, weil Auseinandersetzungsguthaben nicht vor der Genehmigung des Abschusses ausbezahlt werden darf. Wurde das erste Halbjahr gesondert verzinst und dieses Mitglied gegenüber den anderen bevorzugt?
Winkel- und Klimmzüge überall, zum normalen Arbeiten ist bei der VR-Bank Marktredwitz keine Zeit. Hat der Prüfer Herzog diese Sachen früher alles nur genehmigt, so muss er es nun selber verantworten. Was ist z.B. mit der Putzfrau, musste sie nun tatsächlich gehen, weil ihr Mann reklamierte, dass man ihn mit ungerechtfertigten Zinsreduzierungen bei seinem Sparvertrag um einen erheblichen Betrag übervorteilt hat? Haben die Vorstände Herzog und Heidel ihren Charakter aufs Tablett gelegt? Oder war es ein Akt der Dünnhäutigkeit? Das mit dem Computerbetrug nach dem Strafgesetzbuch in Eintrag Nr. 3447, für was gibt es solche Paragraphen, dass Leute wie Herr Herzog und Herr Grothoff entscheiden dürfen, ob man das zur Anzeige bringt, oder ob man nur Leute wie Marth und Dittrich vor Gericht schleppt, weil die weniger genehm sind wie andere? Oder hat ein Prüfer die Aufgabe neutral und unabhängig zu prüfen, wie es in allen betreffenden Gesetzen steht?
Ungefähr 9 Millionen Rücklagen hat die VR-Bank. Gäbe es die überhaupt ohne die Abrechungsmanipulationen? Gelder die uns zigtausendfach bis unzählig in Kleinstbeträgen aus der Tasche gezogen wurden, wie wir die Zeitung bezahlt haben, wie unsere Lebensversicherung, unsere Autoversicherung von unseren Konten abgebucht worden sind bis hin bei den Betrieben, wo die Buchungen sicher auch im Einzelnen oft viel viel größer waren? Ohne jeden eigenen Aufwand hat der EDV-Mann der Auftrag erhalten die Soll- und Habenbuchungen zu Lasten der Kunden durch eine generelle Einstellung valutarisch zu verschieben. Dafür hat es Unterlagen gegeben, die zu Beweiszwecken zehn Jahre aufbewahrt werden mussten und Leute wie Herzog und Konsorten haben die Kunden dabei im Stich gelassen. Wo wäre die Genossenschaftsorganisation ohne diese Gelder? Denn die Rechenzentrale hat die Möglichkeiten für alle aufgemacht. Man hat es nicht fest gezurrt, dass keine Manipulation möglich war, man hat es möglich gemacht, dass jede automatische Buchung mit zusätzlichen Zinstagen für die Banken versehen werden konnten, genauso wie alle anderen grundsätzlichen Wertstellungsgepflogenheiten. Warum hat also der Verband diese Manipulationen nicht über die Rechenzentrale unmöglich gemacht?
Herr Herzog ist nur noch her gekommen die Bank in ihrem desolaten Zustand zu übernehmen. Ob mit Flex und Gold, Gold, Gold oder mit anderen Krediten weiter Geld kaputt gemacht worden ist, dass hat ihn als feststehender zukünftiger Vorstand nicht mehr zu interessieren brauchen. Das hatte mit unabhängigem Prüferauftrag rein gar nichts mehr zu tun. Dafür auch noch täglich vielleicht mindestens 500 € Prüfungsgebühren einzukassieren, das ist der Gipfel der Frechheit. Da durfte er vielleicht sogar die Bilanzfälschungen noch selber vorschlagen, damit es für ihn hinter her nicht noch schwerer werden würde. Auf allen Vorgängen, ob es die Kredite und Protokolle sind, ob es Provisionsabrechnungen mit der US-Fondsgesellschaft mit den Umsatznachweisen der Kundentransaktionen sind, ob es der Kaufvertrag zum Möbelhaus ohne Zustimmung des Aufsichtsrat ist, und und und ..., man muss die Kontrollhandzeichen der Prüfer Herzog und Grothoff sammeln wo ihr Nichthandeln schon die Beteiligung an Untreue und Betrug gegenüber der Bank und ihren Mitgliedern nahe legt. Die VR-Bank Marktredwitz steht heute als Sockel auf der Übervorteilung ihrer Kunden. Über den Zinseszinseffekt verdient man daran bis zum heutigen Tag aus den sich fortschreibenden falschen Kontensalden. Herr Herzog ist der größte Nutznießer davon. Nur Geld einnehmen, da waren die Herren schlau, es zu verwalten, was für die Mitglieder zurückzulegen, da wussten die Vorstände schon auch wie man die Gelder auch auf die entsprechenden Waagschalen zu verteilen hatte, zuerst die eigenen, dann die Genossenschaft. Herzog und Kollegen haben sie nie daran gehindert, auch wenn sie ihnen selber die Eignung zur Leitung einer Bank abgesprochen haben.
Nr. 3230
Wissender
4. April 2008, 12:05 Uhr
Betreff: Zum HOMA-GebäudeAngeblich kommt wieder Aktion in die Sache mit dem Möbelhaus. Das Haus soll ohne Zustimmung des Aufsichtsrates für angeblich eine Million gekauft worden sein. Der Eintrag Nr. 3446 lässt aber ganz was anderes vermuten, wenn man die Rechnung zu den Sachanlagen (= Link) nach vollzieht, die da aufgemacht worden ist. In dem im HGB geforderten Unterausweis, was von den Immobilienwerten dem Bankgeschäft zuzurechnen ist, hat man einen Zugang von 2,1 Millionen, wenn man die Jahresabschreibung entgegen rechnet. Die Bank hat 2003 nirgends gebaut und nirgends ein Bankgebäude gekauft und vor allem hat man in dem Jahr so gut wie nichts an Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgebaut. Es kann nur bedeuten, dass der Zugang neben den sonstigen Übernahmen aus den Rettungserwerben mit ungefähr dem genannten Betrag dem HOMA-Gebäude zuzurechnen ist.
Warum lassen sich die Aufsichtsräte das nicht vorlegen? Warum lässt man sich den Kaufvertrag nicht vorlegen, warum lässt man sich die Forderungen der Firma zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen, ob da Zusammenhänge bestanden haben? Warum lässt man sich nicht zeigen wie das Haus in der Bilanz der Bank steht? Warum lässt man Eigenmächtigkeiten der Vorstände unkontrolliert durch gehen? Warum ist man auch hier geneigt, dass man als Außenstehender sagen muss, wenn der Kreditnehmer in Schwierigkeiten geraten ist, ist es unmöglich, dass die Vorstände sich mit dem was geteilt haben, wenn man Investitionen ab 250.000 € nach der Satzung nur mit dem Aufsichtsrat machen darf, die Regelung aber nicht befolgt? Was hält also der Aufsichtsrat von seiner eigenen Kontrollpflicht, wenn er feststellen muss, dass der Kauf ein Satzungsverstoß war, egal ob es nun eine oder zwei Millionen waren? Im Nachhinein kann so etwas der Aufsichtsrat nicht mehr heilen, dass steht im GenG § 34 Abs. (4). Warum hat Herr Herzog den Satzungsverstoß als Prüfer nicht aufgezeigt. Der hat es doch gesehen. Waren sich Heger und herzog schon näher und viel einiger als es draußen bekannt war. Hätte vielleicht ein markt- und wertgerechter Kauf eine Kreditabschreibung für den Rest mit sich gebracht, den Herr Herzog als neuer Vorstand wegen der Nachteile für Ertrag (Verlust) und Eigenkapital überhaupt nicht gebrauchen konnte. Konnte man den Vertreter eine Rücklagenentnahme von 2 Millionen gerade noch zumuten, aber nicht von 3 Millionen? Wäre es die Aufdeckung des nächsten Bilanzbetruges mit Hilfe des Prüfers Herzog und Kollegen Grothoff? Wo sind die roten Genehmigungshandzeichen der Prüfer in den Verträgen bei Prüfung des Sachanlagenbestandes? Muss man davon ausgehen, dass die satzungsmäßigen Vorschriften gar nicht interessierten, weil der Aufsichtsrat die selber nicht kontrolliert hat?
Angeblich träumt nun dieser ehemalige Prüfer als Vorstand von einer Sanierung für 8 Millionen € für den Gebäudeteil. Da wirft man Mitarbeiter raus und will so einen Haufen Geld für leere Räume ausgeben? Soll jeder Vorstand eine eigene Etage bekommen? Diese 8 Millionen, die muss man doch wo her nehmen, entweder kann man die nicht mehr als Kredit ausreichen, nicht mehr anlegen, oder man muss das Geld selber aufnehmen. Bei fünf Prozent, wären das laufende Zinsverluste von 400 bis 500.000 € plus der Abschreibungen, die ja im Sanierungsfall für ein Gebäude die ersten Jahre verstärkt rein hauen und die Einrichtung, speziell in der Technik soll ja im Durchschnitt in 8 bis 10 Jahren abgeschrieben sein. Also zum Zinsverlust noch mal 500.000 Aufwand und alles zu Lasten des sogenannten ordentlichen Ertrages in den ersten Jahren in einer nicht unrealistischen Höhe von einer Million. Wer hat denn da die Kostenplanung gemacht? Einen Palast auf Schulden? Die Sanierung bindet in Geld 80 % der verdienten Rücklagen. Bleibt die Dividende dann bei 3 %, oder muss sie noch runter, wenn andere schon wieder 6 % und mehr ausschütten? Die Herren sind nicht mehr auf dem Teppich, die fliegen schon.
Da muss man wirklich die Zusatzfrage hinterher schicken, wenn Herr Herzog schon gesehen hat, dass die Aufsichtsräte bei den alten Vorständen die Zustimmung dadurch erteilt haben, in dem man einfach nichts gegen die Gebaren unternommen hat, hat Herr Herzog dann mit Reinhold Wolf zusammen auch von sich aus alleine auf die 432.000 € im letzten Jahr verzichtet? Zur vollständigen Information der Mitglieder gehört da auch der Aufsichtratsbeschluss mit dazu. Hat der heutige Aufsichtsratsvorsitzende dazu die Unterlassung der Information an den Aufscihtsrat von damals mit zu verantworten? Mit Nichtwissen darf sich keiner mehr raus reden, dass ist vorbei. Wer solche Sachen nicht kontrolliert, sogar wer einfach den Sitzungen fern bleibt, steckt selber mit drin. Und wenn die Revisoren das auch noch genehmigen, dann muss man sie wegen ihrer gesetzlichen Prüferpflichten in die Verantwortung nehmen und wegen der Strafvereitlung.
Nr. 3229
Webmaster
4. April 2008, 08:53 Uhr
Betreff: In Kürze neue EnthüllungenWir sind am Aufarbeiten von neuen Enthüllungen. Also bitte immer fleißig lesen. Ihr Interesse kann uns nur beflügeln in unserer Arbeit.
Nr. 3228
Aus der Organisation
4. April 2008, 00:39 Uhr
Betreff: Es wird Zeit die Schuldigen zur Rechenschaft zu bringenWie es scheint geben unsere Gesetze genug her die Dinge bei unserer VR-Bank Marktredwitz auch richtig anzugehen. Dreh- und Angelpunkt ist wahrscheinlich die Phase zwischen den Jahren 2000 und 2004 mit dem Nachgang der Vertreterversammlung vom 30.06.2005. Es dürfte unstrittig sein, dass das Paket an Kreditverlusten und Wertberichtigungen nicht mehr als normale Geschäftsrisiken einer Bank gelten können. Die Verluste und wie sie zustande gekommen sind, sprengen jeden Rahmen und dürften zweifelsfrei ein Fall für Gerichte im Sinne des Strafgesetzbuches mit einem kräftigen Strafmaß sein und das vielleicht nicht nur für die Vorstände. In diesem Dunstkreis einer Organisation bei einer Bank, die nur mit mafiös und auf die Interessen der Vorstände ausgerichtet zu sein schien, könnten viele weitere Dinge abgelaufen sein, die ebenfalls darunter fallen, die sich aber nicht aus Bilanzzahlen einer Bank erkennen lassen und die bisher nur in Kenntnis der absolut eingeweihten Kreise abgelaufen sind. So braucht man sich nicht wundern, dass der Überwachungsvorstand Krämer sich beispielsweise höchst persönlich um die Verwertung von vereinnahmten Sicherheiten gekümmert hat.
Es gilt genauso die Schuldigen bei den internen und externen Überwachungsorganen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn der Genossenschaftsverband und die BaFin Vorstände aus dem (Bank-)Verkehr gezogen hätten, bei Risikobelastungen für die Kreditgenossenschaft außerhalb vertretbaren Rahmens, und ihnen nicht noch mal 50 % an Geschäftsvolumen durch eine Fusion zugeschanzt hätten, die mit einer unglaublichen Verdummung der Vertreter einher ging, dann würde die Bilanz bei der VR-Bank Marktredwitz ganz anders ausschauen. So aber hat man wahrscheinlich gegen die Paragraphen im Kreditwesengesetz, im Genossenschaftsgesetz, in der Wirtschaftsprüferordnung, im Handelsgesetzbuch und im Strafgesetzbuch rauf und runter verstoßen. Diese Verstöße sind nicht beschränkt auf die drei Vorstände. Genossenschaftsverband und seine Prüfer und das BaFin haben sich daran beteiligt. Die genannte Unterdrückung der Aufhebungsverträge gegenüber Manfred Heger und Karl Krämer, um diese aus ihren Verpflichtungen gegen die Genossenschaft zu entlassen, wo man von bekannten Ansprüchen erfuhr und von dem dass man unbekannte gar nicht mehr aufdecken wollte ist genau das gleiche Einverständnis zum Einstieg in die schmutzigen Stiefel, wie mit dem Eingeständnis gegen die Bilanzierungsgrundsätze bei der VR-Bank verstoßen zu haben und die Bewertungen hoch gehalten zu haben um den Eigenkapitalausweis zu stützen und die tatsächlichen Verluste zu verbergen. Damit hat man von Prüfungsseite her verhindert, dass bestehende Risiken und Verluste eingedämmt wurden und ermöglicht, dass neue Risiken durch die unfähigen Vorstände aufgebaut werden konnten.
In Genossenschaftskreisen ist es ein offenes Geheimnis, dass die Rechtsabteilung des Verbandes sich für die Erstellung für Dienstaufhebungsverträge mit Vorständen zuständig fühlt. Die offensichtlichen Bilanzbetrügereien, das konnte nur unter Mitwirkung, ja wahrscheinlich Vorschlag der gesetzlichen Prüfung, geschehen. Auf die Idee kommt von sich aus kein Vorstand. Diese Verstöße treffen die Prüfer und die Bankenaufsicht. Das waren klare Angebote von dieser Seite an die Bankvorstände ihre Machenschaften und ungesetzlichen (Genossenschaftsrechtlich untersagte) Kreditgeschäfte ungestraft und schier ohne Grenzen betreiben zu dürfen. Was wirklich Sache war, wussten die Prüfer und die Aufsicht, es dürfte in den Berichten stehen, denn die Lageberichtsvermerke sind Teil der Prüfungsberichte und hängen mit den Text- und Auswertungsteilen unweigerlich zusammen. Man hat nur die Vertreter und damit die Mitglieder nicht über die Lage der Bank in Kenntnis gesetzt. Wer nach § 34 GenG Verstöße meldet und gemeldet bekommt und diese Anhäufung von Verlusten und Wertberichtigungen sieht, wer die Einhaltung der §§ 10, 13, 15, 18, 19 und 25a KWG nicht einfordert, wer selbst gegen § 29 und § 33 KWG handelt, der muss sich den deutlichen Vorwurf gefallen lassen, nur auf Strafvereitlung und Unterdrückung jeglicher Unterlagen bedacht zu sein.
Die Zigmillionen bei der VR-Bank Marktredwitz wiegen mindestens so schwer wie manch verkündete Milliarden an anderen und sicherlich größeren Stellen. Nur die Verluste bei der Bayerischen Landesbank haben nicht auch noch einen vielfachen Schaden bei den eigenen Kunden und in der Region angerichtet und viele in Not gebracht, wie hier im Fichtelgebirge. Dafür haben sich der Verband und die BaFin hergegeben und darauf wollte ein Prüfer Herzog seine Karriere aufbauen. Das ist von allen Beteiligten äußerst schändlich.
Nr. 3227
Kein unbedarftes Mitglied
3. April 2008, 19:31 Uhr
Betreff: § 274 StGB, UrkundenunterdrückungÎm Genossenschaftsgesetz heißt es in § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) sinngemäß in Abs. (4), Satz 2, der Aufsichtsrat kann auf Regress nicht verzichten. Somit ist der Dienstaufhebungsvertrag, wie ihn Manfred Heger auf Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) aufgezeigt hat in dem Punkt Null und nichtig, dass die Regressansprüche untergegangen sind. Aufsichtsrat und Prüfungsverband dürften damit nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) direkt in der Verantwortung stehen. Sie dürften damit in der Verantwortung für Untreue nach § 266 StGB (= Link) der Vorstände eingetreten sein und da geht es ja um Summen bis zu vielleicht 50 Mio. €. Aber auch die BaFin hat von diesen Umständen Kenntnis haben müssen.
Daher stelle ich auf diesem Weg den dringenden Antrag zur Tagesordnung der nächsten Vertreterversammlung, zeigen Sie den Vertretern die Dienstaufhebungsverträge von Manfred Heger und Karl Krämer auf. Wie genannt dürfte eine Regressverzicht durch den Aufsichtsrat, wahrscheinlich unter dem Druck der genossenschaftlichen Prüfer ein Verstoß gegen § 34 GenG, Abs. 4, Satz 2 gewesen sein. Satzungsgemäß ist ausschließlich die Vertretersammlung für diese Angelegenheiten zuständig, wobei es strittig sein dürfte, ob sogar die Vertreterversammlung auf solche Beträge noch verzichten darf.
Nach meinem Ermessen begibt sich der heutige Vorstand, der Aufsichtsrat, die Verbandprüfung und das BaFin sehr nahe in den Bereich des § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link), vor allem weil sonst von niemand ein Satz zu dem Vorgang gesagt wurde. Sollte über die Dienstaufhebungsverträge der beiden genannten Vorstände nicht in nahester Zukunft Aufklärung erfolgen, werde ich dahingehend Strafantrag stellen.
Nr. 3226
Aus der Ferne
3. April 2008, 18:08 Uhr
Betreff: Manipulationen bei den Wertstellungen - Computerbetrug nach dem StGB?Meine Frage an den Webmaster, ist die Manipulation von Wertstellungen nicht ein Computerbetrug nach § 263a, StGB. Die Bankvorstände haben damit doch angeweisen, dass man in Abläufe eingreift, um sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Warum haben die Prüfer das nicht unterbunden? Zu einer Prüfung von Kundenkrediten, da gehört doch dass man unzählige Male die Buchungen der Kunden kontrolliert und die unkorrekten Valutierungen auch sehen muss. Haben die Prüfer damit ein Vergehen gegen das Strafgesetzbuch sanktioniert und gedeckt? Wie ist es, wenn es Herr Herzog als Prüfer und jetzt als Vorstand so würdigt und darstellt als sei da früher alles in Ordnung gewesen? Wieso wird für einen Prozess dafür in den Jahresabschlüssen keine Risikovorsorge getroffen?
Nr. 3225
Gesehen
3. April 2008, 12:23 Uhr
Betreff: Soll das HOMA-Gebäude noch 4 Mio. DM wert sein?In den Entwicklungen der Sachanlagen sieht man in den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz, dass seit 2001ein regelrechter Investitionsnotstand ausgebrochen zu sein scheint. Die Investition in die Technik scheint man seit 2005 soweit zurückgefahren zu haben, dass nur noch das Allernötigste angeschafft worden sein dürfte. Hilfreich ist dabei ein Blick in den Link zu den Bilanzangaben zu den Sachanlagen (= Link). Schon im Jahr 2002 wurde im Anlagespiegel der Zugang bei Grundstücken und Gebäuden von 1,2 Mio. € verzeichnet, was sich aber nicht im Untervermerk "betrieblich genutzt" auswirkte. Dort kann man nur die Differenz der normalen Abschreibung von nahe 450.000 € heraus lesen. Der Zugang 2002 dürfte aus Bestandsübernahmen von Rettungserwerben entstanden sein.
Wiederum knapp 600.00 € dürften dann im Jahr 2003 aus Rettungserwerben in den Sachanlagenbestand übernommen worden sein. Siehe die Tabelle dazu im obigen Link. Somit ergäbe sich aber eine betriebliche Investition von ca. 2,1 Mio. € im Jahr 2003. Dies kann eigentlich nur das angrenzenden Möbelhaus gewesen sein. Dies hat man anscheinend nicht über den Umweg Rettungserwerb in den Sachanlagenbestand genommen, sondern über einen direkten Kauf, wenn damit ein Firmenkredit abgelöst worden wäre. Sind somit in diesen beiden Jahren derartige Immobilien in den Sachanlagenbestand von 4 Mio. € übernommen worden? Sind alle diese Objekte gutachterlich korrekt bewertet? Wie viel Leerstände hat man neben dem HOMA-Gebäude daraus noch? Welche Rendite wird aus den Objekten erzielt, welchem Zweck dienen sie? Wie ist die Werthaltigkeit des Möbelhauses, wenn man den jämmerlichen Eindruck von außen sieht? Dieser Gebäudeteil wird nun seit fünf Jahren wahrscheinlich ausschließlich im Obergeschoss nur von den Revisoren genutzt. Damit hat man bisher wahrscheinlich zirka 500.000 € an entgangenen Zinsen zu verzeichnen, wobei dies nicht mal den Wert eines ursprünglichen Kundenkredites erreichen dürfte. Heute dürfte schon der Ausweis zur betrieblichen Nutzung für den größten Gebäudeanteil nicht mehr richtig sein.
Wie lange darf die VR-Bank Marktredwitz noch gegen die vorgeschriebenen Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches verstoßen? So lange bis man die Anlage wirklich als Tropfsteinhöhle eröffnen kann? Was ist dran mit der Asbestbelastung? Wenn man so ein Haus übernimmt zu so einem Preis, ist das Geldverschwendung und damit zusammenhängende Untreue, oder kommt die Untreuehandlung aus dem Kreditverhältnis heraus und wurde die durch eine Bilanzierungsnot und einen Bilanzierungstrick auch in diesem Fall verschärft? Für die Bilanz 2003, die sehr spät im Oktober 2004 fertig wurde, gilt noch ein Jahr die Verjährungsfrist, da müssen die Vorstände und die Prüfer noch dafür gerade stehen und haften. Die heutigen Vorstände und Aufsichtsräte und die heutigen Prüfer haften dagegen weiter bei jeder neuen Bilanzerstellung.
Nr. 3224
Bilanzleser
3. April 2008, 11:35 Uhr
Betreff: Korrekte Anwendung der Organkreditvorschriften nach § 15 KWGIm Bilanzanhang der VR-Bank Marktredwitz sind zum 31. Dezember 2006 Forderung an Aufsichtsräte in Höhe von knapp über 900.000 € aufgeführt. Muss man daraus schließen, dass die Firma, wo der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter als Prokurist tätig ist, zur VR-Bank in Kreditangelegenheiten kein
Vertrauen hat oder mit den am Markt vorherrschenden Konditionen nicht bedient werden kann? Oder ist es eher so, dass diese Kredite nicht als Organkredite nach dem KWG geführt werden?
Ist es glaubwürdig, dass zum 31. Dezember 2003 gegenüber elf Aufsichtsräten nur Forderungen von 42.000 € bestanden haben sollen, oder wird mit dem § 15 KWG, Organkredite bei der VR-Bank Marktredwitz generell seht großzügig verfahren?
Hat der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch seiner eigenen Bank auch nicht vertraut und die Bankgeschäfte seiner Firmen bei anderen Banken abgewickelt? In den 90-er Jahren wurden teilweise gar keine Forderungen gegenüber Aufsichtsräten ausgewiesen, oder wenn, dann meist unter 100.000 DM. Muss man sonst die Glaubwürdigkeit der Bilanzangaben der Bank anzweifeln?
Nr. 3223
Beobachter
3. April 2008, 01:29 Uhr
Betreff: Welche Kräfte wirken bei der VR-Bank Marktredwitz im Hintergrund?Wer hält die schützenden Hände über die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz, gestern wie heute? Welche Kräfte wirken hier im Hintergrund? Welche Pflichten Prüfer bei Kreditinstituten haben, zeigt doch der § 29 Kreditwesengesetz klar auf. Es gibt massig Vorfälle die einfach unverständlich bleiben. Man braucht zum Beispiel nur immer wieder Interessant (= Link) heranziehen und in dem Link zu den Lageberichtsvermerken (= Link) ganz unten den Anhang zum Geschäftsbericht von Reinhold Wolf in Bezug bringen, dann weiß man, was Genossenschaftsverband Bayern und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Zahlen im Prüfungsbericht genau wussten. In Interessant wird genau aufgezeigt, dass die Kreditabschreibungswerte in den Jahren 2001 bis 2005 genau zwischen 4,6 Mio. € und 4,9 Mio. €, also jeweils mindesten 9 Mio. DM wie auf der Leine gespannt eingependelt haben. Dies deutet darauf hin, dass die Kreditabschreibungen immer nach den Möglichkeiten aus betrieblichen Erträgen errechnet sein können und nicht nach den Notwendigkeiten aller Bankbilanzierungsrichtlinien bis hin zum Kreditwesengesetz selber. Der Ausreißer im Jahr 2003 mit knapp 13 Mio. € an Kreditverlusten, sage und schreibe 25 Millionen DM kann nicht oft genug hervor gehoben werden.
Wenn Karawanen von großen Limousinen in der Kraußoldstraße vorfahren, was wird dann wieder hinter verschlossenen Türen besprochen? Es ist bisher noch nicht auf die Vorschriften des HBG, Sechster Unterabschnitt Straf und Bußgeldvorschriften (= Link) und speziell auf § 331 HBG, Unrichtige Darstellung (= Link) hingewiesen worden. Doch man darf sicher sein, dass einige beteiligte Personen genau wegen dieser Gesetzesvorschrift schwer ins Schwitzen geraten sind. Es ist in der Tat unverständlich wie sogar das BaFin den Verstößen gegen die Bewertungsvorschriften zustimmen konnte. Bei einer D 2-Bank, so die damalige Bezeichnung der höchsten Alarmstufe aus den Zahlen der Analyse des Jahresabschlusses und der Prüfungsergebnisse, bestand für Prüfungsverband und Bankenaufsicht schon die Verpflichtung zur punktgenauen Prüfung der Bank. Der Verband und die Bankenaufsicht haben aber anscheinend auf zwei Dinge gesetzt, darauf, dass mit der Fusion die genossenschaftliche Konkurrenzsituation ausgeräumt würde und die Besetzung der Vorstandsposition mit einem Prüfer der Weisheit letzter Schluss ist. Typisches und fatales Obrigkeitsdenken auf Kosten der Kunden, der Mitglieder und des Steuerzahlers.
Reinhold Wolf hat für den Abschluss 2005 an Einzelwertberichtigungen zum Kundenforderungsbestand von 27,4 Mio. genannt. Da sich in den Aufwendungen keine Vorsorgereseven nach § 340f mehr verstecken ließen, kann man wahrscheinlich die Entwicklung des EWB-Bestandes bei der Bank zu den Vorjahren fast analog mit den Abschreibungen in Verbindung bringen. Dabei entscheidet die Bank ja auch, ob man Forderungen aus dem EWG-Bestand komplett heraus bucht, was keine Aufwandswirkung mehr hat, oder ob man erkannte Verluste ohne den Umweg der Wertberichtigung in einem Jahr gleich komplett als Vollabschreibung ausbucht. Nimmt man also an, dass die Kreditverluste jeweils zu zwei Drittel in die Wertberichtigungen geflossen sein könnten, dann kann man von den 27,4 Mio. € für jedes Vorjahr vielleicht den EWB-Bestand um ca. 3 Mio. € zurückrechnen. Somit wäre Ende 2003 schon ein EWB-Bestand von über 20 Mio. € da gewesen. Alles deutet darauf hin, dass die Prüfer all die Jahre zuvor nicht auf eine gesetzesmäßige Bewertung der Forderung hingewirkt haben und trotzdem den uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerk erteilt haben, obwohl nach § 29 KWG dieser wahrscheinlich zu verwähren gewesen wäre. So muss sich natürlich eine Bank nach § 25a KWG auch eine Organisation geben, wo die Mitarbeiter wissen, wie sie die Sicherheiten zu bewerten haben und wie man mit den vorgelegten wirtschaftlichen Daten eines Kunden umgeht. Hier stellt sich die Frage, ob es in Abstimmung mit der Prüfung gesonderte Bewertungen für die Krediten in den verschärften Risikoklassen, also in dem Bereich, nicht vertretbarer Rahmen, gegeben hat, weil die Bank sonst den Kollaps in die Bilanzen schreiben hätte müssen.
Bei diesen Fragen setzt längst die dienstliche Verantwortung auf der Prüfungsebene ein. Es setzt längst die Mitverantwortung der BaFin mit ein, die damit wahrscheinlich Verstöße gegen die in den vorhergegangen Einträgen aufgezeigten Paragraphen des KWG unterstützt haben könnte, es ist wahrscheinlich nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich, sogar bewusst. Diese Paragraphen des KWG sind auf europäischer Eben vereinheitlicht worden. Es geht dabei darum, die wirtschaftliche Kraft und die Eigenkapitalsituation von Banken aus Erfahrungen von Jahrzehnten in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen, damit ein Kreditinstitut nur nach seinen Fähigkeiten Risiken eingehen kann. Genossenschaftsverband und BaFin haben wahrscheinlich eigenmächtig einer schon schwer angeschlagenen Kreditgenossenschaft Risikopotentiale verschafft, die die Erfahrungswelt heraus kristallisiert hat, dass es für das Institut, die Allgemeinheit und die Kunden zur Gefahr wird. Die Gefahr dürfte sich bei der VR-Bank Marktredwitz zu Realität entwickelt haben. Eine Realität, die wahrscheinlich sogar schon vorher bestanden hat, die aber durch die Möglichkeiten der selbst vorgenommen Prüfung verdrängt und nicht aufgezeigt wurden. Wenn 2003 in einem Jahr 25 Millionen an Wertberichtigungen notwendig wurden, dann zeigt dies erfahrenen Bankern auch, dass hier zuvor viel zu lockere und unrealistisch gute Maßstäbe angesetzt wurden, die auch von Prüfungsseite getragen waren und vom BaFin nie in Frage gestellt wurden.
Im Fall Marktredwitz geht es um Verantwortung weit weit über den Bankhorizont hinaus. Deswegen sitzt Herr Herzog immer noch da, deswegen war er sich bisher sicher, dass ein Geschenk an einen Kunden von 432.000 € über einen Forderungsverzicht mit größter Wahrscheinlichkeit niemand im Lande interessiert, weil die Gefahr nicht bestand, dass dies irgend jemand offen legen würde, außer vielleicht der Mitarbeiter in der Bank, der es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte und die Dinge nach außen brachte. So müssen wir alle den Mut aufbringen, dass wir aus der verschwiegenen Gefahr der Vergangenheit die Verfehlungen aller anprangern, die sich selbst aufgeschwungen haben sich über Gesetze, Verordnungen und Satzungen hinweg zu setzen. Wenn der gordische Knoten bisher nicht zu durchschlagen war, so muss man diese Dinge an Abgeordnete und Parlamente tragen und wenn das nicht genügt, dann an die interessierte Presse, die heute gegenüber der BaFin sicher auch ein offenes Ohr für berechtigte Information der Bevölkerung hat wie denn Millionenverluste bei den Banken so entstehen. Die Gesetze wären mit Sicherheit ausreichend, es muss hinterfragt werden in welche Obhut man die Gesetze legt. Sich hinter Vorschriften verstecken zu wollen, man dürfe nichts aussagen, könnte für den Fall VR-Bank Marktredwitz vorbei sein.
Nr. 3222
Der Wissende
2. April 2008, 14:22 Uhr
Betreff: Besondere Pflichten des Prüfers nach § 29 KreditwesengesetzDas Kreditwesengesetz (KWG) hebt in § 29, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), diese stringent hervor. In Absatz (1) schreibt der Gesetzgeber die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Insbesondere, ob die Anzeigenpflichten erfüllt wurden. Dies ist im Falle der VR-Bank Marktredwitz zu verneinen. Denn durch das Nichteinbuchen der EWB's in den Jahren 2002 und 2003 kam es zu verfälschten Berechnungen der §§ 10, 11, 12, 13, 14 usw., alles nachzulesen in oben beschriebenen Paragraphen des KWG (= Link). Die ganzen Verstöße müssen hier nicht nochmals aufgeführt werden, das ist im Beitrag von Nordlicht bestens dargestellt.
Der Absatz (2) beschreibt die besonderen Prüferpflichten hinsichtlich des Geldwäschegesetzes. Wie ist hier das Durchschleusen von zweistelligen Millionenbeträgen über bankinterne Konten zu werten. Da kann kein Wirtschaftsprüfer erklären, das hätte er nicht bemerkt, ansonsten müßte man Unfähigkeit unterstellen. Im Umkehrschluß muß man also davon ausgehen, daß diese gravierenden Verstöße gegen das GWG erkannt wurden. Sind im Prüfungsbericht zum Geldwäschegesetz diese Verfehlungen dargestellt? Man kann davon ausgehen, daß es unterlassen wurde. Die besonderen Überwachungspflichten sind hier nochmal angeführt: § 24c und § 25a. Der § 25a wurde jahrelang nicht umgesetzt, so daß hier das Fehlverhalten der Prüfung manifestiert wird. Anscheinend wurde bewußt der § 25a nicht eingefordert, denn dann hätte man bei den sich herauskristallisierenden Problemen unverzüglich handeln müssen.
Absatz (3), der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt (BaFin) und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Versagung des Bestätigungsvermerks rechtfertigen, den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Bei jedem dieser Punkte hätte der Prüfungsverband unverzüglich handeln müssen. Es waren die gravierendsten Fakten schon seit mindestens dem Fusionsjahr 2001 bekannt, die eine Meldung zwingend hätten auslösen müssen.
Absatz (4) regelt, wie solche Verstöße des Prüfungsverbandes zu behandeln sind: Zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen und kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und nach Anhörung der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen über den Gegenstand der Prüfung, den Zeitpunkt ihrer Durchführung und den Inhalt der Prüfungsberichte erlassen. Insbesondere um Mißstände, welche die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte gefährden oder die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen können:
- der Umgang mt den Vermögenswerten der Schuldner - Verwertung der Sicherheiten, ohne Gutschrift auf den Kundenkonten;
- der per Gerichtsurteil nachgewiesene Betrug mit den Wertstellungsmanipulationen;
- trotz des Gerichtsurteils wurden die Manipulationen weiter betrieben;
- Kredite wurden unrechtmäßig gekündigt, da durch die Manipulationen überhöhte Sollsalden entstanden sind;
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hätte bei dem ausgewiesenen Verlust für das Jahr 2000 nicht bestätigt werden dürfen;
- weitgehende Verstöße gegen die Wirtschaftprüferordnung, aufgrund der Befangenheit des Prüfers, der WP-Gesellschaft;
- Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz in vielfachen Fällen;
- Verstöße gegen die Satzung;
- Verstöße gegen das KWG durch die Geschäftsleiter;
- Verstöße gegen das KWG - insbesondere § 29 - durch den Prüfungsverband;
- Verstöße gegen das GenG durch den Prüfungsverband.
Frage an den Webmaster: Wurden die Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz auch unter der Wirkung des § 29 KWG betrachtet? Ist das Bundesfinanzministerium informiert? Damit auch die politische Schiene ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen muß.
Nr. 3221
Nordlicht
1. April 2008, 17:55 Uhr
Betreff: Zusammenfassung und AusblickLiebe Interessierte,
machen wir uns doch nichts vor. Die bisher verantwortlich handelnden Personen (Vorstand / Verband) bzw. nicht handelnden Personen (Aufsichtsrat) können doch systembedingt den Knoten nicht mehr durchschlagen.
Die Abhängigkeiten sind so groß, daß es offensichtlich erst des Brecheisens Staatsanwaltschaft bedarf, um die Mauer des Schweigens zu durchbrechen und anhand der dahinter vorgefundenen Unterlagen die Mauer zum Wanken und zum Einsturz zu bringen.
Der hilflose Versuch von Vorstand, Aufsichtsrat und Verband, die Sache wie in den früheren Jahren unter den Tisch zu kehren - die Mitglieder werden einfach dumm gehalten - oder auf dem Rücken der Sicherungseinrichtung (und des Steuerzahlers) abzuwettern, kann schon wegen dieses Gästebuches nicht mehr gelingen.
Auch die angesprochene Idee, die sog. "Ostfilialen" abzugeben und auf diesem Wege seine Bilanz zu retten, kann bei der guten Informationslage schon nicht mehr gelingen. Die Vorstände / der Aufsichtsrat der übernehmenden Genossenschaft muß sich wirklich fragen lassen, wie diese Übernahme den Zielsetzungen des Genossenschaftsgesetzes noch zuzuordnen ist - die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern.
Alle anderen Genossenschaften müssen sich fragen, warum sie über die Sicherungseinrichtung möglicher Weise viel Geld in ein System stecken, das sich nicht an die Regeln des Systems hält - ganz krass: die fehlende Organisation, die dazu führte, daß die Herren Vorstände wie kleine Könige regieren konnten. Warum ist die VR-Bank Marktredwitz immer noch Mitglied im Sicherungsverbund? Warum sind die Verantwortlichen immer noch aktiv? Der Sicherungsverbund hätte doch weitreichende Personalentscheidungen erzwingen können, ja müssen? Sind die Gremien des Sicherungsverbunds überhaupt über das wahre Ausmaß in Marktredwitz informiert oder waren die Berichte des Verbands immer geschönt?
Es ist schon soviel nachgewiesen worden - aber die ehemaligen Vorstände beziehen immer noch jeden Monat eine flotte Pension zu Lasten der Mitglieder:
- Abholung von sicherungsübereigneten Gegenstände ohne Nachweis oder Abrechnung und auf Basis von negativen Banksalden, die aufgrund von zahlreichen Abrechungsbetrügereien erst in der Form auflaufen konnten
- Wertstellungsmanipulationen in jeder nur denkbaren Form über z.B. Durchgangskonten
- Mitgliederanwerbung aufgrund von falschen Bilanzen
- Mitgliederanwerbung weit über die übliche Anzahl von Anteilen hinaus, nur um das Eigenkapital zu halten.
- Hereinnahme von Nachrangkapital mit Zinsen, die höher als die Dividende sind
- Fusion zwischen zwei schwachen Banken aufgrund von Verbands-Gutachten, die die wesentlichen Risiken verschwiegen haben und vom Nutzen für die Mitglieder sprachen, wo keine waren.
- Mißachtung des Votums der Vertreterversammlung hinsichtlich der Vorstandsposten bzw. bewußtes Verschweigen, daß zwei Vorstände nicht berufen werden sollen (ohne Nennung von Gründen)
- Bewußte Vermeidung von zwingend vorgeschriebenen Wertberichtigungen, weil es in der Bilanz und GuV gerade nicht paßte.
- Verschiebung von Entscheidungen über Regresse gegen ehemalige Vorstände an die Vertreterversammlung ohne umfassende Information
- Zusagen hinsichtlich der Transparenz und der Berichterstattung die nie eingehalten wurden
- Übernahme einer Investionsruine in die Bilanz, um die sonst notwendigen Forderungsverluste zu verhindern.
- Verfall der Immobilie, weil zugesagte Nutzungskonzepte nicht umgesetz werden
- Aufhebungsverträge unter Verzicht der bekannten!!! und unbekannten Missetaten
- Überproportionale Prüfungskosten für den "neutralen" Verband mit stets belastenden Resultaten für die Mitglieder
...
Die Mühlen der Justiz malen langsam, aber gründlich. Hoffen wir, daß das dann auch mal zu Ergebnissen führt, die dem Rechtsempfinden genügen.
Nr. 3220
Genossenschaftsgeschädigt
1. April 2008, 17:48 Uhr
Betreff: Rechtswidriges Vorgehen der VR- BankGenossenschaftsgeschädigter
Hallo an alle Interessenten,
Zuerst einmal finde ich es hervorragend, dass es solche Vereine wie den Wunsiedeler Kreis gibt. In München mit der Interessengemeinschaft, wird es den Herrn Vorständen, Jäger, Lautenbacher auch nicht leicht gemacht, ich finde es sehr gut, diesen Bankern auf die Füße zu treten.
Ich führe derzeit einen verbitterten Kampf gegen die VR- Bank München Land.
Meine Immobilie unterliegt der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Über Einzelheiten kann ich eventuell auch später einmal berichten. Jetzt kann ich nur soviel dazu sagen: jeder , der von diesen Vorgängen erfährt, dies ist erschütternd.
"Wie kann so etwas in unserem Rechtsstaat sein ?"
Mich würde heute interessieren, ob es im " Zuständigkeitsbereich" der VR- Bank München Land, noch mehr Leute gibt, die ebenfalls Schwierigkeiten mit der VR- Bank haben.
Mich würden auch die Zusammenhänge interessieren, die zu den Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft Markdrewitz führten. Wer kann mir hier die Hintergründe nennen, oder noch besser: was ist dabei herausgekommen ?
Allen VR- Bankgeschädigten kann ich nur empfehlen: kämpfen sie um ihr Recht. Es ist ein langer, aufreibender Weg, aber es lohnt sich, damit die Herrn Vorstände, seitens unserer Justiz bestraft werden.
Alles Gute
ein Geschädigter
Nr. 3219
Beobachter
1. April 2008, 12:56 Uhr
Betreff: Vorstand Johannes Herzog, eine untragbare SituationEs hat den Anschein, dass es wirklich darauf hinauslaufen soll, alles wieder unter den Teppich zu kehren. Es geht darum den heutigen Vorstand und vormaligen Prüfer Johannes Herzog von seinem riesen großen Anteil am Skandal frei zu waschen. Es geht darum hilfreiche Testaterteilung durch Verbandsvorstand Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle nicht weiter an den Tag zu bringen. Wenn eine Sanierungskommission sehen müsste, dass man vor vier und fünf Jahren in den Bilanzen die Einzelwertberichtigungen zwar festgestellt hat, sie aber nicht in die Bilanzen eingearbeitet hatte, was müssten die Herren dann wohl zwingend unternehmen, bevor sie auf das Vermögen aller deutschen Genossenschaftsmitglieder zurückgreifen? Würde einer eine Sanierung befürworten, wenn die Verantwortlichen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen würden, wenn die Prüfer und damit eben der heutige Vorstand die Freistellung eines Vorstandes für 50 Millionen € zu verantworten hätten, weil man beim Verband den Dienstaufhebungsvertrag dazu geschrieben hat?
Durch die Vermeidung der Buchung der Einzelwertberichtigungen hat man wahrscheinlich nicht nur die Untreue der Vorstände unterstützt und vertuscht, man muss es doch so sehen, dass jeder Euro, der da weg gelassen wurde, in den Rücklagen stehen blieb. Dass es wahrscheinlich nicht nur ein Euro war, dafür spricht, dass man so etwas nur in den Lagebericht schreibt, wenn es wirklich erheblich ist und dass damit hinter den Euros vielleicht sechs Nullen vor dem Komma gestanden haben könnten, darauf deuten die 27,4 Mio. € Wertberichtigungen, die man dann zum Ende 2005 bekannt gegeben hat. Wenn man also die notwendigen Wertberichtigungen in die Folgejahre verschoben hat und auch da gab es von Reinhold Wolf am 29.06.2006 noch einen sehr aufschlussreichen Hinweis, dass es das Ende der Fahnenstange nicht war, wie er Mitte des Jahres schon erklärte, man rechne für das laufende Geschäftsjahr noch mal mit hohen Abschreibungswerten, dann wäre das mit Hilfe der Prüfer ein direkter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) (= Link) gewesen. In §10 wird festgehalten, wie sich das Eigenkapital zusammensetzt. Die Einbuchung der Wertberichtigungen hätte indirekt gelautet, Kreditverluste aus Einzelwertberichtigungen gegen Rücklagenminderung.
In Folge des unberechtigt hohen haftenden Eigenkapitals haben die Prüfer damit den Vorständen geholfen überhöhte Großkreditgrenzen nach § 13 anzusetzen. Damit haben die Prüfer durch ihre Zustimmung zu der unkorrekten Bilanzierung den Vorständen wahrscheinlich direkt zur Risikobeibehaltung verholfen, die schon außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte, nach eigenem Bekunden im Lagebericht 2001. Man hat dabei den Kotrollmechanismus bei der Bank gravierend behindert. Wäre die Großkreditgrenze niedriger gewesen, wahrscheinlich wäre Flex zum Großkredit geworden und der Aufsichtsrat hätte vielleicht jede einzelne Überziehung genehmigen müssen. So baut sich auch eine Haftungsverpflichtung für die Prüfer in diesen speziellen Kreditfall auf. Was dabei aber genauso schwer wiegt, Herr Herzog hat damit als Prüfer seine zukünftige Absicht auch offen gelegt, er fühlte sich schon als Prüfer wie der zukünftige Vorstand, denn die niedrigeren Kreditgrenzen mit all den sehr schwierigen Rückführungsmaßnahmen bei den bestehenden Krediten hätten ihm seine Arbeit ziemlich erschwert - als Vorstand. Ob die Mitglieder der Sanierungskommission es ähnlich sehen würden, dass viele Verlustsituationen durch das Ziel des Herrn Herzog auf den Vorstandsposten massiv verstärkt wurden, oder gar erst heraufbeschworen wurden? Viele, die hier ihre Meinung kund tun, scheinen der Meinung zu sein. Es gilt wirklich auch den Staatsanwalt davon zu überzeugen, wenn er es nicht selber schon ist.
Nr. 3218
Der lächelnde Hai
1. April 2008, 11:32 Uhr
Betreff: Deal or no DealDen Einträgen in diesem Gästebuch zufolge, sollen die Filialen der VR-Bank Marktredwitz in Klingenthal, Markneukirchen und Schöneck auf die Volksbank Vogtland übertragen werden. Was soll damit denn erreicht werden? Geht es hierbei darum, die kaputten Kredite der VR-Bank Marktredwitz nach Plauen zu verschieben, um sie dann sofort an die BAG Hamm weiterzureichen. Aber was hat das für einen Sinn? Daß die Volksbank Vogtland nur als Wohltäter f´ür die arme VR.-Bank MAK auftreten kann, fehlt ihr wolhl der wirtschaftliche Background, als auch der genossenschaftliche Auftrag: Die Förderung der eigenen Mitglieder. Also warum? Ist es wohl deshalb, daß der VR-Bank Marktredwitz der Gang in die Sanierung erspart wird? Denn in einem Sanierungsantrag werden die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet, ein Sanierungskonzept erstellt und an die Sicherungseinrichtung ist Bericht zu erstatten. Aber was viel bedeutender ist, über den Sanierungsantrag wird vom Sanierungsausschuß entschieden. Dieser setzt sich aus Vorständen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, sowie aus Mitarbeiter verschiedener Regionalverbände und anderer Institutionen. So daß eine große Anzahl von Leuten Einblick in Vorgänge in Marktredwitz bekommt. Ob dies dem GVB so lieb sein kann, mag bezweifelt werden. Insbesondere deshalb, weil das Klima zwischen BVR und Regionalverbänden unterkühlt scheint. Denn Einblicke in Katastrophen diesen Ausmaßes möchte wohl keiner gerne haben.
So ist die Überlegung nicht von der Hand zu weisen, daß der GVF(Frankurter Verband) und GVB (Bayerischer Verband) einen Deal machen, der da heißt, wir übernehmen die Ostfilialen der VR-Bak Marktredwitz für einen Appel und ein Ei, und leiten die kaputten Kredite via Volksbank Vogtland an die BAG Hamm weiter.
Im Grunde genommen ein einfaches Spiel. Die Kreditkunden trauen sich sowieso nicht aufzumucken und für die Anlagekunden bleibt die Wahl nur ebenfalls mit zu wechseln, oder weiterhin als Kunde der VR-Bank Marktredwitz keine Filiale mehr vor Ort zu haben oder zu einer anderen ortsansässigen Konkurrenz-Bank zu wechseln. Diese wahrscheinlichen Abgänge nimmt man aber bewußt in Kauf, damit die Verbandsräson gewahrt bleibt. Interessenvertretung der Mitglieder - Fehlanzeige. Daß die Mitglieder der Volksbank Vogtland über diese Vorgänge unaufgeklärt werden, ist sehr wahrscheinlich. Hat man sie doch auch in der Vergangenheit über die Höhe der Sanierungvolumina im Unklaren gelassen. Es wurde lediglich dargestellt, daß Bilanzierungshilfen der Sicherungseinrichtung in Anspruch genommen wurden, was mit anderen Worten heißt, die Bank war ein Sanierungsfall. Was geschieht aber, wenn die Mitglieder in Plauen erfahren, mit welchen Volumen die Volksbank Vogtland bereits aus der Vergangenheit belastet ist und welches Volumen aus Marktredwitz hinzukommt. Es ist ja überalll das selbe Spiel, wo der Verband seinen gesetzlichen Prüfungsauftrag nur ungenügend nachgekommen ist, wie in der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Greiz, sowie in der Volksbank Plauen, wurden die Vorstände nicht in Regreß genommen, damit auch hier alles unter den Teppich gekehrt werden konnte. Denn bei Regreßforderungen an die verursachenen Vorstände, hätte man die Tätigkeit der Prüfung ebenfalls kritisch betrachten müssen. Deshalb ist die Überlegung angebracht, ob die Aufsichtsräte der zwei obengenannten Banken bewußt keine Regreßanspüche gestellt haben und sich somit den Verdacht der Veruntreuung zuschreiben lassen müssen. Merkwürdig mutet es schon an, daß der zuständige Verband die Aufsichtsräte nicht aufgefordert hat, Regreßansprüche durch zu setzen. Wo dies anderen Orts usus ist. Im Vogtland und im Stifland wird der Ball flach gehalten, wenn es um Information der Mitglieder geht, woraus sich kritsche Fragen ableiten ließen. Denn wo ist hier Vorteil für die Mitglieder der Volksbank Vogtland erkennbar, wenn auf das bereits schwindelnderregende Höhen erreichte Saierungsvolumgen, nochmal ein dicker Batzen aus der VR-Bank Markredwitz draufgepackt wird. So bleibt die Erkenntnis, daß es eben die Aufgabe der Schutzgemeinschaft ist, die Mitglieder umfassend aufzuklären, wenn zu ihren Nachteil gehandelt wird.
Nr. 3217
leser
31. März 2008, 21:15 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzHallo Webmaster,
weshalb wurde Herr Heidel eigentlich als Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eingestellt?
Gab es von möglichen anderen Bewerbern keinen Kanditaten, der offensichtlich besser qualifiziert war? Wollte man bewußt einen Vorstand der nach seinem Eintritt in diese Katastrophenbank von vornherein still ist? Bestehen seitens Herrn Heidel vielleicht ver-
wandtschaftliche Beziehungen zum Aufsichtsrat der Bank oder zu Verantwortlichen des
Genossenschaftsverbandes Bayern? Was steckt dahinter? Langsam habe ich das unbe-
stimmte Gefühl, daß sich auf Grund der Aktivitäten des Wunsiedeler Kreises die Schlingen um die Hälse von einfachen und bedeutungslosen Straftätern in den Kreisen der Bank, des GVB immer enger ziehen. Trotz aller Wirren bin ich überzeugt, Recht wird Recht bleiben und die Sonne bringt es an den Tag.
Nr. 3216
Genossenschaftler
31. März 2008, 19:50 Uhr
Betreff: Genossenschaftsverband BayernSehr geehrter Webmaster,
die Raiffeisenbanken in Bayern wurden durch Umlagen zur Finanzierung des Hotels am Baadersee als Schulungszentrum für deren Mitarbeiter quasi gezwungen. Eigentümer dieser Nobelimmobilie dürfte vermutlich allein dieser Genossenschaftsverband in München sein. Wenn es dem Genossenschaftsverband an den Kragen geht und dieser stille und besinnliche Ort in Grainau auch nicht mehr für die Obrigkeit der Bankenaufsicht gestellt werden kann, weil er vielleicht verhökert werden muß - sind dann die Millionen, die aus den Gewinnen der Raiffeisenbanken abverlangt wurden auch verloren. Es bleibt sehr interessant was sich so alles noch tun wird.
Nr. 3215
Bilanzleser
31. März 2008, 15:09 Uhr
Betreff: Heute ist gesetzlicher Bilanztag, was ist mit dem Forderungsverzicht vom letzten Jahr?Gemäß eigener Ankündigung wollte der heutige Vorstand der VR-Bank Marktredwitz, Herr Johannes Herzog noch jeweils vor dem Jahresende im Dezember mit einer sogenannten Kurzbilanz aufwarten. Da heute der Tag ist, wo er laut § 26 KWG eine zumindest ungeprüfte Bilanz erstellt haben muss, ist die Kurzbilanz nicht mehr notwendig. Man darf annehmen, dass das Gästebuch auch von Bankseite gelesen wird. Mit einer erstellten Bilanz sind nachfolgend aufgeführte Formulare über das Bilanzprogramm ebenfalls bereits erstellt.
Vorab aber die Frage, wird der Forderungsverzicht zur Waldeslust über mindesten 432.000 €, der sicher nicht gesetzeskonform im Sinne von § 34 GenG war, im Abschluss 2007 erläutert? Wenn nein, ist diese Angelegenheit von Aufsichtsrat, gesetzlicher Prüfung einer Strafverfolgungsbehörde wegen des schweren Verdachtes der Untreue durch die Vorstände vorgetragen worden?
Nun zu Zahlen des Jahresabschlusses, wie sieht die Entwicklung des Eigenkapitals und der Eigenmittel (= Link) im Verhältnis zum Vorjahr aus? Hat die Bank einen Rückgang beim gezeichneten Kapital, den Geschäftsguthaben zu verzeichnen? Gab es wieder Kündigungen von großen einzelnen Geschäftsguthaben? Wäre eine Veränderung der Eigenkapitalquote wieder mit einem Rückgang der durchschnittlichen Bilanzsumme begründet? Wo liegt das haftende Eigenkapital zum 31. Dezember 2007? Wo liegt es nach der Vertreterversammlung mit dem Wert „späterer Termin“?
Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Geschäftsentwicklung (= Link) mit Geschäftsvolumen und Kundenforderungen und Kundeneinlagen aus? Verlieren Sie wieder in der Spitze 16 %?
Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Ertragslage (= Link) aus? Wie sieht Ihre Bilanz- und Erfolgsübersicht und das neutrales Ergebnis (= Link) dazu aus? Fällt Ihr Zinsergebnis ähnlich zusammen wie das in Bayern? Könnten Sie sich wiederum einen Rückgang von fast zwei Millionen wie im Vorjahr überhaupt leisten? Würden Sie hinstehen und sagen, das HOMA-Gebäude ist im Abschluss den Werten entsprechend bewertet? Oder haben Sie da eine Überprüfung der Werte unterlassen?
Wen laden Sie von der Presse ein zu einem Bilanzgespräch, damit man die Presseleute auf die wichtigen Fragen aufmerksam machen kann? Übergeben Sie den Presseleuten eine Ausfertigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes oder muss man sich ausschließlich auf Ihre Interpretation verlassen? Sie haben im Wunsiedeler Kreis die gute Gelegenheit die Bilanzseiten wie genannt selber bekannt zu geben. Haben Sie einfach den Mut dazu.
Nr. 3214
Bankangestellter
31. März 2008, 13:50 Uhr
Betreff: Vertuschung a la GVBEs ist doch unglaublich, ein Prüfer hilft den Verständen bei ihren die Genossenschaft und die Kunden schädigenden Krediten, versteckt Wertberichtigungen, dass sie nicht in die Bilanz einfließen und zu Verlusten führen, die vielleicht untragbar gewesen wären und vertuscht 50 Millionen € latent ausfallgefährdete Risikokredite und 27,4 Mio. € an bilanzierten Einzelwertberichtigungen und damit alles zugedeckt werden kann, bewirbt er sich noch während seiner Prüferzeit als Nachfolger der korrupten Vorstände und geht nahtlos in die Geschäftsleitung der Bank über. Alles nach dem Vertuschungsprinzip des GVB, wo wir nicht wollen, dass einer in die Unterlagen schauen kann, da passiert das auch nicht. Da sichern wir die ungesetzlichsten Abläufe ab, auch wenn ein Staatsanwalt das gegenüber der Zeitung als höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements bezeichnet. Da verdecken wir die wildesten Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz und beteiligen uns bereitwillig daran, obwohl wir eigenlicht von Gesetz her als Hüter dafür eingesetzt sind. Nur nichts zugeben und so lange wie möglich auf dem Sessel kleben. Uns war der Schaden bei der Bank und bei den Kunden vorher egal, wieso soll er uns, den Verband, jetzt beeindrucken. Dass uns nicht ans Bein gepinkelt wird, das ist das wichtigste Ziel. Da muss eine Bank und ihr Mitglieder immer dahinter zurück treten. Und zu solchen Dingen, da haben wir ein rotes Telefon zum BaFin, damit man da ja nichts zu Papier bringen muss, wenn man Unangenehmes bespricht oder auch mal geplante Strukturen abstimmt. Die muss man doch auf diesem Weg auch vorher fragen, ob sie hinterher den Lagebericht als Anlage 1b zum Prüfungsbericht überlesen, wenn man Einzelwertberichtigungen bei der VR-Bank Marktredwitz nicht durchbuchen lässt obwohl man sie feststellt, bzw. die beauftragten Prüfer Herzog und Grothoff.
Nr. 3213
Wissender
31. März 2008, 12:53 Uhr
Betreff: Heute müssen Sie eine Bilanz haben Herr Herzog und Herr HeidelHerr Herzog, Herr Heidel, Sie kennen das heutige Datum, 31. März? Heute müssen Sie eine Bilanz für die Bank haben, sonst verstoßen Sie gegen ein Gesetz, nämlich § 26 KWG (= Link). Oder lässt man Ihnen diesen Gesetzesverstoß auch noch durchgehen? Wer macht die Bilanzpressekonferenz? Was sagen Sie zu den Ostfilialen? Könnte es sein, dass wie bei Manfred Heger auf der Bilanz 2003 und bei Karl Krämer auf der Bilanz 2005 eine Ihrer Unterschriften auf der Bilanz 2007 fehlen wird. Damit würde man den zweijährigen Rhythmus eines Zwangsrauswurfes eines Vorstandes beibehalten.
Nr. 3212
Regelmäßiger Besucher
31. März 2008, 12:14 Uhr
Betreff: Dürfen wir es dulden, dass in großem Stil Strafvereitlung und Begünstigung betrieben wird?Was geht hier auf der Seite ab. Da wird aufgezeigt, dass eine Bank über viele Jahre ihre Kunden mit Hilfe ihrer EDV betrügt mit Darlehenauszahlungen, Kreditraten, die 29 Tage zu spät gutgeschrieben werden, mit Wertstellungsmanipulationen und was man sich noch alles vorstellen kann und es wird uns aufgezeigt, dass das nur deswegen möglich war, weil ein gesetzlicher Prüfungsverband nie auch nur einen Finger krumm gemacht hat um dies zu verhindern. Für was brauchen wir dann eine gesetzliche Prüfung? Dieser Genossenschaftsverband Bayern hat doch auch keinen Finger krumm gemacht um die Kreditkunden vor den unsaubersten Machenschaften zu schützen. Wenn man hier die Seiten so durchblättert, dann muss einem als Kunde Angst und Bange werden, vor allem wie die Spielchen mit den Fusionen betrieben werden. Dass aber 100 Millionen Kreditverluste ein volkswirtschaftlicher Schaden mit vielfältigen Untreuetatbeständen ist, das leuchtet wohl dem Letzten ein. Und wenn man dann die Vorstände mit Aufhebungsverträgen davon kommen lässt, dass man ihnen geheim die bekannten Ansprüche erlässt, dann gehört der gesetzliche Verband wirklich abgeschafft. Ich empfinde so etwas als Betrug an den vielen Betroffenen, die nicht wissen wie sie sich wehren können und an der breiten Masse, an der Allgemeinheit. Leider müssen wir in unserer Gesellschaft auch sehen, dass nur wenige Staatsanwaltschaften sich an so etwas wagen und die Gerichte lieber kleine Betrüger einbuchten, als sich an die Großen ran zu trauen. Die Großen haben immer wieder hier und dort einflussreiche Freunde. Die Unterlagen, die bei der VR-Bank Marktredwitz hin und her gewandert sind, die hat doch die oberste Bankenaufsicht auch gesehen und gelesen. Dass die nichts unternommen haben, das schockiert mich am meisten. Man erzählt uns immer unser Leben wird zu teuer, wir würden zuviel Ansprüche an den Staat stellen. Ein Aperrat von Tausenden von Beamten verschlingt jährlich Hunderte von Millionen und ist vollkommen unnütz. Man würde den Saugnapf Staat billiger machen, würden wir diese Leute für ihre Untätigkeit hinaus werfen. Lasst Herrn Stoiber antreten und die Gesetze entrümpeln, dass korrupte Verbände für ihre Machenschaften auch noch Unsummen bei den Unternehmen abholen können. Aber man hört raus, dass genau die Verbindungen auch die Gerechtigkeit ausgebremst ahben könnten. Im Nachhinein ist überall Aktivität, aber auch nur dann wenn man glaubt man ist von der Öffentlichkeit wahr genommen, verhindern tun die Verbände und Behörden wirklich nichts. Die Bankenaufsicht hat es sicher mit bekommen, dass man einen Vorstand unbehelligt davon kommen hat lassen, der vielleicht der Genossenschaft für die 50 Millionen € haften hätte müssen, egal ob er es hat oder nicht. Wenn er eine Million davon hat, dann hat er sich schon ungerecht bereichert auf Kosten Vieler. Den lässt man besser laufen, dann gibt es keine Rückfrage zur eigenen Rolle im unsauberen Spiel. Dem lässt man lieber seine schon verdiente Million und gibt noch ein Jahresgehalt mit drauf damit keiner darüber reden muss. Was ist das für eine Welt? Und so genehmigt man dem Nachfolger, dem prüfenden Revisor aus dieser korrupten Zeit, eine Übergangsfrist, wo der vielleicht schon vorher auf den Posten geschielt hat anstatt den Vorstand korrekt zu prüfen. Zwei weitere bisherige unfähigste Vorstände begleiten ihn ohne Nutzen für die Bank, die selbst am riesen Skandal mit schuld sind, die sich aber nach einer gewissen Zeit aus Altersgründen mit voller Pension selbst erledigen. Sie erledigen sich für die Bankenaufsicht, die Kosten bleiben bei den Genossen der Bank. Was dürfen wir also als Korruption in unserer Gesellschaft mit höchst schädigendem Ausmaß verstehen? Auch dass, das gesetzlich beauftragte Organisationen das Gesetz selber gestalten und das sündteure Behörden ihre Aufgaben verweigern? Dazu hat es doch zwischen dem Webmaster dieser Seite und dem Amt im letzten Frühjahr ausreichend schriftliche Bestätigungen gegeben.
Nr. 3211
Leser
31. März 2008, 09:47 Uhr
Betreff: Ist es vorstellbar dass der Verband von der Bildfläche verschwindet?Konnten wir es uns vor 22 Jahren vorstellen, dass die BRZ verschwindet, bevor Dr. Vilgertshofer in einer schwäbischen Versammlung in einem überfüllten, verrauchten Saal einen Verlust von über 100 Millionen DM einräumen musste, der sich in wenigen Tagen auf 1,9 Milliarden aufschaukelte? Ist es daher heute unvorstellbar, dass auch ein Genossenschaftsverband von der Bildfläche verschwindet, wenn er über seine eigenen Machenschaften stolpern würde? Lösen sich übermächtige Organisationen durch ihre eigenen Fehler auf? Müssten wir darüber traurig sein oder wäre es eine Erlösung?
Nr. 3210
Genossenschaftler
31. März 2008, 09:35 Uhr
Betreff: Die Krake GenossenschaftsverbandIst es nicht eine Erfahrung des Lebens, dass die die immer alles besser wissen zu einer der schlimmsten Zeitgenossen zählen? Und wie steht es um den Genossenschaftsverband Bayern. Weiß der nicht alles am besten? Warum ist im wirtschaftlichen Leben eines mit vielen Menschen strukturierten kaufmännischen Betriebes es unabdingbar ein internes Kontrollsystem zu haben, Funktionstrennung und gegenseitige Überwachung alleine aus den organisatorischen betrieblichen Abläufen heraus? Warum gilt das bei einer gesetzlichen Prüfung beim genossenschaftlichen Bankenwesen nicht? Was ist wenn einem selbsternannten Messias, zu was sich der bayerische Verband anscheinend aufgeschwungen hat, an der Spitze einer Organisation mit selbst lahm gelegten Kontrollmechanismen plötzlich die Sinne in der Selbstbeweihräucherung vernebeln, wenn die vielleicht ehemals rechtschaffenen Köpfe weg sind und ganz normale, wie jeder andere auch für alle Einflüsse anfällige Menschen, in die Positionen gelangen? Was passiert wenn man ungehindert alles drehen und wenden kann, wie man es sich selber ausmalt?
Auf welche Berater haben sich also die Aufsichtsräte bei der VR-Bank Marktredwitz eingelassen? Auf welche Messiase? Auf welche, die ihnen vorgeführt haben, wie man zwei Vertreterversammlungen an der Nase lang führt, in dem man eine Notoperation von zwei Banken als historische Fusion verkauft und vorführt wie man dabei einen Teil der Vorstände austrickst, oder doch noch zusätzlich die Mitglieder, wenn man denen doch Abfindungen mitgibt, über die man nicht informiert hat? Warum hat man bei den Entlassungen von Manfred Heger und Karl Krämer keine unabhängigen Rechtsanwälte gehabt? Dr. Nickl hat den Aufsichtsräte im Dezember 2007 angeblich schon gesagt, wie tief sie in der Sch.... stecken, mit dem zu was sie immer nur zugestimmt haben. Warum hat Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger ohne Anwalt alleine ausgehandelt und unterschrieben? Er war aber sicher nicht ohne Beratung. Beratung durch die Herren Johannes Herzog und Riamund Grothoff, die eigentlich eine gesetzliche Prüfung durchzuführen hatten und keine rechtliche Beratung zur Abservierung des längst überfälligen Vorstandes. Musste der allmächtige Verband dringend die Fäden in der Hand behalten?
Hat man Horst Pausch nicht gesagt, dass er mit der Unterschrift unter „Ausschluss bekannter und nicht bekannter Ansprüche“ zwingend gegen das Genossenschaftsrecht verstößt, dass er damit voll in die Verantwortung für alle Sorgfaltspflichtverletzungen und Untreuetatbestände des Vorstandes selbst gerät. Sorgfaltspflichtverletzungen, die man im Jahr 2004 schon nach § 29 KWG, Abs. (3) (= Link) an das BaFin (!!!) gemeldet hatte und die im Prüfungsbericht standen, die man aber im Detail vor den Vertretern verschwieg. Wer von diesen Beratern des Verbandes hat den anderen Aufsichtsräten am 4. August 2004 gesagt, dass sie sich mit ihrer nachträglichen Zustimmung in die gleiche Situation versetzen? Haben die Berater gesagt, sie begehen hiermit einen Verstoß gegen ihre eigenen Sorgfaltspflicht, die mit einem Schlag Konsequenzen bis zu 50 Mi. € Haftungsverpflichtungen bringen können? Hat man den Aufsichtsräten gesagt, Sie brauchen deswegen nichts zu befürchten, wenn wir die Hände auf den Personalakten und den Sitzungsprotokollen haben, dann decken wir das ab, oder besser, wir decken das zu?
Wir war die Situation bei Karl Krämer? Hat es vor dem Montagmorgen, um 08.30 Uhr eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben? Wer hat die Entlassung Karl Krämer im Vorfeld beschlossen? Warum in den ersten Minuten, als dieser nach der Mittelmeerkreuzfahrt, veranstaltet für Kunden der Bank unter Begleitung eines Vorstandes Krämer, zurück gekommen ist? Was müssen sich alleine die Reisenden denken, wo auch Willibald Zuber auf dem Schiff war? Hat sich unter Leitung des Revisionsdirektors Krause am 22. Mai 2006 fast genau die gleiche Situation ergeben wie mit Manfred Heger zwei Jahre vorher, dass eine Rechtsanwalt als Aufsichtsratsvorsitzender sich notgezwungen sah aufgrund des Drängens der Prüfer und des Verbandes seine Unterschrift unter einen Dienstaufhebungsvertrages mit Karl Krämer unter Verzicht aller Ansprüche zu setzen? Wahrscheinlich identisch ein Gesetzesverstoß wie mit Manfred Heger? Der Gesetzeskommentar sagt doch, dass vollständige Information der Vertreter zu den Sorgfaltspflichten gehört. Das heißt doch „Aus Gründen des Takts“ nichts zu sagen ist Verstoß gegen die Informationspflichten? Verletzung einer Informationspflicht auf Verzicht von Regressansprüchen gegen einen Vorstand in hohen zweistelligen Millionenbeträgen? Steht dahinter, Beschlüsse ohne vollständige Information herbei zu führen, legt den Verdacht offen selbst beteiligt zu sein an Verfehlungen, vielleicht in ungeahntem Ausmaß? Wie konnte unter diesen Umständen am 29.06.2006 eine Entlastung des gesamten Vorstandes vorgeschlagen werden?
An dem Aussichtsratsbeschluss zum Abschuss Krämer ist laut Protokoll (= Link) sind eine ganze Reihe von Verbandsleuten beteiligt gewesen. Es wird nicht mal protokolliert, ob es eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben hat ohne Beteiligung der Verbandsleute. Revisionsdirektor Krause und Rechtsanwalt Dr. Büchel mussten sich schon sehr früh auf den Weg machen von München her. Die waren bereits vor dem Wochenende über ihre Dienstreise am Montagmorgen informiert. Walter Christel war der aktuelle Prüfungsteamleiter, der mit Johannes Herzog eventuell die Gelegenheit nutzte eine Woche das Büro von Karl Krämer durchstöbern zu können. Und ebenso war wiederum Herr Raimund Grothoff anwesend. Herr Grothoff war gar nicht mehr Mitarbeiter des GenoVerbandes, er gehörte einer Tochtergesellschafter als Geschäftführer an. Warum also der vorherige Prüfungsteamleiter, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Lagen die Verfehlungen von Karl Krämer in seiner Zeit? Waren es Verfehlungen, die man damals den Vertretern schon verschwiegen hatte und jetzt war die Zeit reif, nachdem Johannes Herzog sicher sein konnte auch wirklich Vorstand zu werden und die Sache mit dem Vieraugenprinzip war für ihn nach dem KWG in sicheren Tüchern? Hat man die Vertreter all die Jahre vorher unrichtig und unvollständig informiert zur Arbeit eines Mannes, den man nicht mehr in der Vorstandsetage dulden konnte? Wie lange war der Beschluss schon vorher aufgesetzt für Karl Krämer, wenn Ort und Datum handschriftlich ergänzt wurden?
Wurde aus dem Messias GenoVerband eine Krake, die ihre Finger in alle Angelegenheiten der Banken steckt? Die entscheidet über Freispruch, wie es Johannes Herzog nach der Versammlung vom 25. Juni 2007 formulierte, oder Untergang? Die entscheidet wer den Ermittlungsbehörden vorzuführen ist? Marth und Dittrich aber Heger, Wolf und Krämer nicht? Die entscheidet ob Kreditverluste mit fünf Millionen DM und drei Millionen DM in Verbindung mit den massivsten Verstößen oder gar Missachtung von § 18 KWG auch Regressfolgen für Vorstände haben, vor allem aber Strafrechtsfolgen? Die entscheidet, ob man Vertreterversammlungen richtig und vollständig informiert, oder ob man aus einem Verlust von 5 Millionen einen Schadensfall von 2 Millionen machen darf? Die entscheidet, ob man einen Kreditverlust, wie vielleicht mit dem Möbelhaus, als weit über dem tatsächlichen Wert liegende Sachanlage bilanzieren darf, weil man ja schon beschlossen hatte genug Einzelwertberichtigungen nicht zu bilanzieren? Wer hindert nun eine Krake ihr Werk weiter zu betreiben und die Volksbank Plauen auch noch mit ein zu beziehen?
Verlassen sich die heutigen Aufsichtsräte tatsächlich noch auf den versprochen Schutz eines Herrn Herzog, verlassen sie sich nach wie vor auf den Rat der Genossenschaftsprüfer, den Revisionsdirektoren, den Anwälten der Rechtsabteilung, oder ist es an der Zeit das eigene Hirn einzuschalten? Ist es an der Zeit den ersten Informanten für den GenoVerband, nämlich den eigenen Vorstandsvorsitzenden schnellsten zu entfernen? Ist es an der Zeit die Mitglieder und Vertreter von Seiten des Aufsichtsrates über alles zu informieren, so wie es der Herr Herzog versprochen hat und doch nicht einlöst? Ist es an der Zeit einen Schlussstrich zu ziehen der diesem Anspruch auch gerecht wird um eine Zukunft möglich zu machen?
Nr. 3209
Beobachter
30. März 2008, 18:50 Uhr
Betreff: Wenn der Verband für den Schaden aufkommen müsste, was wäre dann?Wenn es sch erweisen würde, dass der Genossenschaftsverband Bayern nur an den Schäden in Marktredwitz und bei München-Land vollumfänglich nach § 62 Genossenschaftsgesetz Abs. (1), Satz 3 (= Link) mitverantwortlich wäre, was wäre dann? Könnte es sein, dass es dann den Genossenschaftsverband Bayern nicht mehr geben würde? Verdeutlicht das anschaulich, wie hoch der Schaden ist, den man vielleicht mit den eigenen Machenschaften, mit der Unterstützung unfähigster Vorstande mit verschuldet haben könnte?
Nr. 3208
Uwe
30. März 2008, 18:01 Uhr
Betreff: Wenn Johannes Herzog unfähig war …Wenn Johannes Herzog unfähig war die Verluste bei Flex durch Manfred Heger zu verhindern, wenn Johannes Herzog unfähig war bei Gold, Gold, Gold Reinhold Wolf zu bremsen, nach dem die Telefonfirma schon bald 500.000 Mark (ich erlaub mir das wegen den Zahlen so zu sagen) Verlust gemacht hat und mit der GmbH, die nur mit seiner Hilfe gegründet werden konnte, da sie sonst nirgendwo das gesetzlich geforderte Stammkapital hergekriegt hätte, noch zwei Millionen an Forderungen oben drauf setzen durfte, wobei eine Million lupenreinste Überziehungen waren, wenn er unfähig gewesen wäre nur einen Euro zu verhindern, obwohl er fast durchgängig da war, wenn sich herausstellen würde dass die Vorstände zu den Prüfungsstichtagen Strohmannkredite aufbauen durften um die Risikolage bei einzelnen Kreditverhältnissen runter zu kriegen obwohl der Strohmannkredit genauso im Feuer gestanden hätte, wenn Johannes Herzog die Übernahme des HOMA-Gebäudes als Gebäudewert anstatt als Kreditabschreibung in Höhe von vielleicht vier bis fünf Millionen auch übersehen hatte, ja was wäre dann seine Prüfung wert gewesen? Nichts, Null-Komma-Null-Garnicht? Oder hätte man die Genossenschaftsmitglieder auch noch mit den Prüfungsgebühren für Untätigkeit geprellt? Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn er damit einverstanden war, dass man Sicherheiten abholt ohne sie zu Geld zu machen, wenn er damit alles in Ordnung befunden hat, dass man die Kunden mit den Abrechnungsmethoden hinterlistig ausgenommen hat, was ist dieser Prüfer wert gewesen? Was ist so ein Vorstand wert?
Wenn sich herausstellen würde, dass in diesen Fällen gegen den ehemaligen Prüfer ermittelt wird, wer haftet dann gegenüber der VR-Bank Marktredwitz, Herr Herzog alleine, oder sein Kollege Raimund Grothoff mit, oder doch der Dienstherr Genossenschaftsverband Bayern in vollem Umfang mit? Auf welchen Ebenen wird das zur Zeit versucht zu verhindern?
Nr. 3207
Gen. Dipl.Betriebswirt
30. März 2008, 14:16 Uhr
Betreff: Warum haben die Prüfer nicht über die Gesetzeslage zu § 34 GenG informiert?Nach meiner Ansicht sind die Aussagen in Eintrag Nr. 3423 und in Eintrag Nr. 3424 tatsächlich der Kausus Knacksus. Warum hat der Prüfer Raimund Grothoff von Seiten des Genossenschaftsverbandes und der Rechtsanwalt Dr. Nickl von Seiten des Aufsichtsrates bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) nicht auf die wirkliche Gesetzeslage hingewiesen. Die in den beiden Einträgen genannten Stellen im Kommentar zu § 34 Genossenschaftsgesetz (= Link) bringen die Sache auf den Punkt. Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Schon die Tatsache, dass man die ganzen Dinge erst in der Versammlung vom 30.06.2005 mit Flex reparieren wollte, in dem man einen Verzicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen darstellen wollte und nicht bereits am 14. Oktober 2004, wo man streifte, dass der Fall erkannt war und wahrscheinlich auch ans BaFin gemeldet wurde, ist die erste Verfehlung einer unvollständigen Information an die Vertreter. Einer von vielen Gesetzesverstößen von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung selber, augenscheinlich vorsätzlich und bewusst.
Die gewählte Formulierung, wie sie Manfred Heger zum Ausschluss auf bekannte und nicht bekannte Ansprüche gegen ihn aufzeigte, ist wahrscheinlich der schlimmste Untreuetatbestand für die Aufsichtsräte. Man braucht nicht auf Einzelfälle zurückgreifen, mit dieser Sache wird alles zusammen gefasst. Darf man dabei annehmen, dass Johannes Herzog und Raimund Grothoff die Aufsichtsräte über die Gesetzeslage ebenfalls nicht aufklärten, als man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Vertrag von den Verbandsanwälten entwerfen ließ? Ist die Vorstandsposition von Johannes Herzog darauf aufgebaut, dass man den Aufsichtsrat mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger (= Link), mit der nachträglichen Zustimmung zu einen gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 verstoßenden Vertrag für alle Zeiten fesselte und knebelte? Es war anscheinend überaus wichtig, dass die Unterschrift aller Aufsichtsräte aufs Protokoll kommt, ohne Ausnahme. Mit dieser Zustimmung dürfte man jeden Aufsichtsrat in die Verantwortung für die Machenschaften von Manfred Heger geführt haben und damit in die persönliche Haftung dafür. Der Aufsichtsrat hat einem Vertrag zugestimmt, wo man bekannte Ansprüche nicht verfolgt und wo man dokumentiert die eigenen Kontrollpflichten nicht wahrzunehmen, weil man auf unbekannte Ansprüche verzichtet und denen gar nicht nach gehen will, egal in welchem Umfang. Dies sind unfassbare Vorgänge.
So wie das Protokoll jetzt veröffentlich ist, fehlt noch ein großer Teil der Aussagekraft. Es dürfte selten eine so eindeutige Gelegenheit geben den Genossenschaftsverband als Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) aus einer fahrlässigen Handlung und einer beschränkten Haftung nach Abs. (2) direkt in den Absatz (1) zu führen in den Satz 2: Wer seine Pflichten vorsätzlich ...... verletzt, der haftet der Genossenschaft für den dafür entstandenen Schaden. Wenn es feststehen würde, dass die Verbandsprüfer am Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger beteiligt waren, dann wäre die Bezeichnung fahrlässig ausgeräumt. Dann könnte man mit allen Kreditverlusten einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Genossenschaftsverband stellen. Wenn es sich als Tatsache erweisen würde, dass die Prüfer den Vertrag vielleicht sogar noch betrieben haben, er von Dr. Bauer und seiner Abteilung in München entworfen und geschrieben wurde, denn wäre die Kette geschlossen zur Vorteilserlangung von Johannes Herzog aus den Missetaten der alten Vorstände.
Als aktives Einwirken, wie es hier schon manchmal gesagt wurde bis hin vielleicht zur Nötigung und Erpressung des Aufsichtsrates, da spricht das beim Registergericht hinterlegte Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss der Vorstandes Krämer (= Link) vom 22. Mai 2006 Bände. Revisionsdirektor Krause vom Genossenschaftsverband Bayern leitete offensichtlich die Sitzung, er hat die Leitung jedoch da übernommen, wo es notwendig erschien. Und Ähnliches dürfen die kompletten Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, vielleicht sogar Aktennotizen im Personalakt von Manfred Heger und in den revisionsinternen Unterlagen für Juni, Juli und August 2004 für den Fall Heger auch ergeben, dass Hilkenbach, Grothoff und Herzog die aktiven Personen in der Sache gewesen sein dürften. In diesem Licht müssen auch die Umstände zu einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand Karl Krämer aufgedeckt werden. Auch ihm dürften sämtliche Ansprüche erlassen worden sein. Auch bei ihm hat man sämtliche Feststellungen den Mitgliedern und Vertretern verschwiegen. Auf dieser Basis kommt eine Befreiung von Ansprüchen einem Verbrechen von Prüfung und Aufsichtsrat gleich. Dass das der Revisionsdirektor das Heft in die Hand nimmt, dass dürfte mit den Aufgaben einer gesetzlichen Revision nicht vereinbar sein. Dort wird die Klammer zu § 62 GenG, Abs. (1) sichtbar aufgemacht. Sicher können Heger, Wolf und Krämer ihre verursachten Schäden nicht voll begleichen, aber darf man sie deswegen laufen lassen? Aber heute kann der Genossenschaftsverband nach § 62 GenG die Schäden begleichen bei der VR-Bank Marktredwitz. In beiden Fällen läuft eine Verjährung gegenüber dem Verband frühestens ab dem Jahr 2005 und bei Karl Krämer im Jahr 2006 oder 2007.
Diese Angelegenheit geht inzwischen weit über den Horizont der Bank alleine hinaus. Dass hier inzwischen politische Kreise im Hintergrund informiert sind, ist wirklich nicht mehr auszuschließen. Auch der Bundesverband dürfte in der Zwickmühle stehen über eine mit den Ostfilialen abgespaltene indirekte Sanierung für die VR-Bank Marktredwitz das System der genossenschaftlichen Prüfung an sich zu retten. Wenn die Staatsanwaltschaft die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditfälle vor Gericht bringt, ja wie wird die Frage behandelt warum sie der Prüfungsverband und das BaFin nicht aufgegriffen haben? Auch das BaFin kennt die Gesetzeslage. Das BaFin kennt jeden Prüfungsbericht und das BaFin weiß wie man die Vertreter dazu „unrichtig und unvollständig“ informiert hat. Man darf annehmen, dass längst der Politiker Götzl die Drähte heiß laufen lässt.
Wenn Fälle bekannt werden, wie Flex und Gold, Gold, Gold, wo Millionenkredite bei bewussten Verstößen, ja Manipulationen gegen § 18 KWG bekannt geworden sind, wenn Strohmannkredite zur Umgehung von Bilanz- und Revisionsstichtagen bekannt werden, wenn mit dem HOMA-Gebäude eine millionenschwere Umgehung von Kreditabschreibungsnotwendigkeiten, vielleicht sogar noch als Einzelgang eines oder mehrerer Vorstände bekannt werden, dann werden den Vorständen durch die Beweislastumkehr nach Abs. (2), letzter Satz im § 34 GenG alle Kreditausfälle zur Last gelegt. Der Genossenschaftsverband und auch der Aufsichtsrat hat sich somit wahrscheinlich in die Verantwortung für alle Ausfälle begeben. Die erste Handlung müsste von Bonn oder aus Frankfurt vom BaFin kommen, der Genossenschaftsverband ist bei der VR-Bank Marktredwitz im Sinne § 43 Wirtschaftsprüferordnung (= Link) kein unabhängiger Prüfer mehr. Die Absegnung des Forderungsverzichtes von 432.000 € im letzten Frühjahr dürfte dies zusätzlich unterstreichen und bringt den nächsten Schadensersatzanspruch an die Prüfer auf den Tisch. Dem Genossenschaftsverband Bayern müsste dringend und sofort das Prüfungsmandat für die VR-Bank Marktredwitz wegen schwersten Verstrickungen entzogen werden.
Vielleicht zielt auch alles auf die fünfjährige Verjährungsfrist ab. Das dürfen wir nicht zulassen und zwar nicht nur für den Bereich Marktredwitz, des Landkreises Wunsiedel und im Vogtland. Wenn die Ermittlungen tatsächlich gebremst würden, dann müssen wir dies hinaus tragen, Strafanträge müssen von vielen Seiten kommen, wirklich interessierte Medien eingeschaltet werden, die nicht vor Ort auf die Aufträge der Bank hoffen, so wie im letzten Jahr schon ein Fernsehteam vor der Bank war, an Oppositionsparteien müssen wir herantreten, an die Petitionsausschlüsse der Parlamente. Wir müssen diese Machenschaften aufdecken und für die VR-Bank Marktredwitz besteht hier vielleicht die riesen Chance ihre verlorenen Gelder zurück zu bekommen und zwar nicht über den Sanierungsfonds. Es besteht die Chance die Gelder von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Horst Pausch, Reiner Loos, Werner Schelter, von den Aufsichtsräten, von Johannes Herzog und Raimund Grothoff und den großen Rest vom Genossenschaftsverband Bayern, zurück zu bekommen. Es besteht sogar die Chance, dass alle Vorstände die Versorgungsansprüche verlieren, die mit eigenen Treueverstößen aufgehoben werden könnten, bis zurück zu Rudolf Heger und noch weiter.
Wir müssen die Vertreterversammlung in Marktredwitz informieren und den Leuten klar machen, dass sie im ganzen Land beobachtet werden. Wenn das nicht hilft, dann braucht es vielleicht sogar von auswärts eine Initiative, die den Mitgliedern hilft die Vertreterversammlung aufzulösen. Zuerst muss man aber die Vertreter der Volksbank Plauen informieren in was für ein schmutziges Spiel ihre Bank mit eingebunden werden soll. Dort wird man dann hoffentlich ähnlich verfahren, wie schon bei den Nachbarbanken in Oberfranken und in der Oberpfalz, wo man sich mit einer Fusion mit Marktredwitz die Probleme nicht ins eigene Haus holen will.
Nr. 3206
Genossenschaftler
29. März 2008, 19:36 Uhr
Betreff: Ein Bankvorstand muss bis zum 31. März die Bilanz aufgestellt habenGemäß § 26 Kreditwesengesetz (= Link) muss ein Kreditinstitut den Jahresabschluss aufgestellt haben und diesen dann der Bundesbank und dem BaFin einreichen. Weil die Prüfung ja nicht überall gleichzeitig sein kann, heißt es danach, dass der mit dem Testat festgestellte Jahresabschluss dann unverzüglich noch mal eingereicht werden muss, wenn das bis zum 31. März nicht möglich war. § 252 Handelsgesetzbuch (= Link) regelt dann wiederum die Bewertungsgrundsätze. Abs. (4) regelt dass nicht zu hoch und nicht zu niedrig bewertet werden darf und Verluste in der Bewertung in den zurückliegenden Abschluss mit aufgenommen werden müssen, wenn sie zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung, bzw. Genehmigung durch eine Generalversammlung beispielsweise bekannt werden. Wie lange ist also den Vorständen und Aufsichtsrat der augenscheinliche Wertverlust beim HOMA-Gebäude bekannt? Warum wird ein Forderungsverzicht von 432.000 € vor dem 31. März nicht wie im HGB vorgeschrieben auch in die Bilanz des Vorjahres (2006) aufgenommen? Weil Prüfer des Genossenschaftsverbandes das dem ehemaligen Kollegen Johannes Herzog absegnen und damit auch einen Verstoß nach § 34 Genossenschaftsgesetz für gut heißen?
Nr. 3205
Mitglied
29. März 2008, 18:59 Uhr
Betreff: VR-Bank MaktredwitzHallo Webmeister!
Zu meiner Bank habe ich zwei Fragen, ist der Staatsanwalt noch in unserer Bank und gibt es für die Abgabe der Bilanz bei einer Raiffeisen- oder Volksbank andere Termine wie bei anderen Banken oder Sparkassen. Außerdem interessiert mich, warum wir Genossen nicht gefragt werden, wenn Gelder zum deutschen Raiffeisenverband überwiesen werden um dort Löcher zu stopfen.
Nr. 3204
Aus der Nähe
29. März 2008, 11:54 Uhr
Betreff: Gibt es zum HOMA-Gebäude auch eine Genehmigung vom Aufsichtsrat?Hat der Aufsichtsrat wirklich der Übernahme der Bruchbude neben der Bank, dem HOMA-Gebäude zugestimmt? Oder haben das die Vorstände alleine gemacht? Das wäre eine unglaubliche Kompetenzüberschreitung gewesen, die wahrscheinlich auch wieder zum heutigen Millionenschaden geführt haben könnte. Wenn das nämlich der Fall gewesen wäre, dann hätte das der Prüfer Herzog und seine Kollegen sehen müssen und die Vorstände zur Rechenschaft ziehen müssen und nicht Manfred Heger mit dem befreienden Aufhebungsvertrag versehen. Wer von den mitgliedern geht den mal zum Grundbuchamt mit einem berechtigten Interesse das Grundbuch einzusehen? Das wir einem Mitglied niemand verweigern können.
Muss man nun Angst haben, dass man das Ding doch komplett abreisen muss nach so vielen Jahren Leerstand. Eine dauerhafte Wertminderung ist das, und so etwas muss man bilanzieren und nicht die unrealistischen Werte stehen lassen, das gehört ins Jahr 2007 zurück. Will er wieder eine Dividende auszahlen, obwohl die Bank Verluste unterdrückt? Würde sich herausstellen, dass die Vorstände vor fünf Jahren eine Kreditverlust über den Kauf verschwiegen haben könnten. Über einen Rettungserwerb mit einer Zwangsversteigerung hätte man damals vielleicht schon ein bis zwei Millionen abschreiben müssen, die man nicht mehr aufbringen konnte? Hat man es auf direktem Weg mit dem Kreditnehmer gemacht und die Verluste damit in die Zukunft verschoben? Hat man damit dem Kunden jede zusätzliche Verpflichtung geschenkt um die eigenen Haut zu retten? Haben die Prüfer auch da wieder mit gespielt und vielleicht sogar den Aufsichtsrat außen vor gelassen? Wenn der Aufsichtsrat zugestimmt hätte, dann wäre er bei der Konstellation doch mit haftbar.
Wo ist unser Herzog? Nach seinem Urlaub hat er sich jetzt krank gemeldet. Zuerst der Urlaub und dann krank. Ist das eher die Angst in die Bank zu kommen. Er soll endlich die Bilanz zumachen und uns mit der Landesbank in München Anfang April die Zahlen offen legen. Zum 31. März muss ein Bankvorstand die Bilanz erstellt haben, sonst ist es ein Gesetzesverstoß und Gesetzesverstöße sind Sorgfaltspflichtverletzungen. Wenn er Bammel hat zu kommen, dann soll er doch am besten gleich seine Abdankung mitteilen. Das wäre für alle das Beste.
Nr. 3203
Beobachter
29. März 2008, 11:29 Uhr
Betreff: Eintrag Nr. 3423 Kausus Knacksus?Sind die Thesen in Eintrag Nr. 3423 der Kausus Knacksus. Beide Seiten können niemand gebrauchen, der nicht gegen den anderen schießen kann. Die Aufsichtsräte brauchen den Herzog, die dürfen gar keinen anderen hin lassen. Es ist eine Symbiose, die Seite lebt mit der anderen und geht unter mit der anderen. Aus diesem Kreis kann keiner ausbrechen ohne sich selber zu gefährden. Das Genossenschaftsgesetz verlangt dass die Sorgfaltspflicht und die Haftungsverpflichtung zwingend ist. Aber wenn niemand da ist, der das verfolgt, weil man damit die Hand auf allen Unterlagen hat, dann muss man sich gegenseitig festhalten. Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) und wahrscheinlich auch die vom 25. Juni 2007 waren einzige Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht nach dem Gesetz die Vertreter richtig und vollständig zu informieren, wie es der Gesetzeskommentar auch klarlegt.
Die Sorgfaltspflicht mit der richtigen und vollständigen Information trifft den Aufsichtsrat und die gesetzlichen Prüfer mitten ins Gesicht. § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) sagt ausdrücklich, der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftführung zu überwachen und der 2. Satz heißt klar, er kann zu diesem Zweck alle Auskünfte verlangen und in die Bücher und Schriften einsehen. Es ist im Gesetz also dazu keine Einschränkung gegeben. Der § 38 ist der Auftrag zur Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates zur Kontrollpflicht. Der Prüfungsteamleiter Raimund Grothoff hat im Protokoll festgehalten dazu die Vertreter belogen, dass der Kredit bei Flex immer unter der Großkreditgrenze war, so dass der Aufsichtsrat der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte, nach seinen Worten.
Der Prüfungsteamleiter hat die Vertreter belogen, man muss sich das vorstellen. Gehört so ein Mann aus dem Verband nicht entfernt, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Beim Genossenschaftsverband Bayern wird man dafür befördert. Was stecken für Ungeheuerlichkeiten dahinter, wenn man Manfred Heger bei 50 Millionen € Verlusten innerhalb weniger Jahre mit einem Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder von Dr. Bauer oder seiner Abteilung ziehen lässt, wo man ihm entgegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 billigend alle bekannten und unbekannten Ansprüche erlässt, wo man den Vorstand neben Johannes Herzog setzt, der den nächsten Untreuekredit mit dem Goldmärchen fabriziert wo man vielleicht eine Million bei fehlender Besicherung verliert, um das Vieraugenprinzip nach dem KWG zu gewährleisten. Man hat doch von Verbandsseite ein Jahr vorher in der Vertreterversammlung 2004 (= Link) einmalig ein bisschen aufgezeigt, dass man die Sauereien über Verfehlungen zu § 34 gesehen hat, dass man die Unfähigkeit der Vorstände erkannt hat mit den Verfehlungen zur Organisationspflicht nach § 25a KWG, aber man hat die Kerle über viele Jahre unterstützt, über alle anderen Jahre, indem man selbst gegen den § 34 GenG mit der vollständigen Information der Vertreter verstoßen hat. Das ist der Betrug an der Genossenschaft. Die Vorstandsbestellung mit der Fusion ist dabei eine ganz linke Art wie man die Mitglieder hinters Licht geführt hat. Wo war die vollständige Information warum man Marth und Dittrich gemäß den Absprachen im Hintergrund gar nicht zu Vorständen machen wollte? Man hat einen Fusionsbeschluss von zwei Genossenschaften herbei geführt, in dem man unrichtige und unvollständige Informationen an die Vertreter gegeben hat. Dazu zählt auch, dass Manfred Heger den Jahresverlust zum Bilanzgewinn erklärte und der Oberrevisor das mit Schritten in die richtige Richtung unterstrichen hat. Dazu zählt auch, dass man im Fusionsgutachten von 2001 (= Link) vom Verband auf jeden Hinweis auf eine Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens verzichtet hat.
Alle diese Umstände haben neben Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf auch alle Aufsichtsräte und alle Prüfer in die gleiche Untreueschiene und Haftungsverpflichtungsschiene hineinkatapultiert. Weil man immer darauf verzichtete die Vertreter ordentlich zu informieren, daraus ist die unglaublichen Anhäufung der Kreditverluste erst erwachsen. Den Herren ist dies inzwischen alles mehr als nur bewusst. Wer so handelt, der braucht sich nicht wundern, dass man es nicht mehr als Hirngespinst abtut, dass sich eventuell Manfred Heger über Flex noch den goldenen Abgang verschaffen durfte, wenn er bei einem ungesicherten Kreditverhältnis mit dem besten Freund über eine Auslandsinvestition 5 Millionen DM kaputt machen durfte, von denen man mehr als die Hälfte vor den Vertretern verschwiegen hat. Man hat sogar den unerlaubten Dienstaufhebungsvertrag verschwiegen, auf was weist das hin? Ist es da noch überraschend, dass man sagen kann der Aufsichtsrat braucht sich nicht wundern, wenn man ihn in die Nähe von Bestechlichkeit setzt, wenn bei einem Kunden Maschinen im Wert von mehreren Hundertausenden abgeholt wird, dies weder für die Bank noch für den Kunden einen Euro einbringt, der Vorstand Wolf sagt, die findet man vielleicht noch in Polen oder in Tschechien und der Vorstand Krämer sich höchst persönlich vor Ort um die Dinge gekümmert hatte, und wenn man sagen könnte, bei der Masse der Vermögensvernichtung bei uns über die Zwangsversteigerungen, da hat der eine oder andere auch mal die Augen aufgetan und die Finger hingestreckt, oder dass die gesamte Vorstandsversorgung nur aus den Abzockerei mit den unsaubersten Abrechnungsmethoden stammt, wo der Aufsichtsrat jedes Mal eine Genehmigung abgeben musste und man sich nur denken könnte, dass dies nie zum Nachteil der Aufsichtsräte selber gelaufen ist.
Keiner steht hin gegen solche Beschuldigungen, weil jeder Angst hat, dass man dazu die Bücher aufmachen müsste und die eigenen Unterlagen präsentieren. Der Aufsichtsrat muss sich zum Schlag auf die Brust aufraffen, sonst steht er demnächst in gleichem Ausmaß wie Heger, Wolf und Krämer, aber auch wie Herzog und Grothoff, in einer Reihe.
Nr. 3202
Genossenschaftler
29. März 2008, 01:50 Uhr
Betreff: Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlosseDer im Betreff genannte Satz ist der Gesetzestext im § 34 Genossenschaftsgesetz, Abs. (4) Satz 2 (= Link). Die Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) schreibt dazu in Randziffer 132, Die Sorgfalts- und Haftungsregelung in § 34 ist zwingend. Horst Pausch hat sich zur Dienstaufhebung von Manfred Heger keine anwaltschaftlichen Rat eingeholt. Die Beratung scheint ausschließlich durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, Herrn Johannes Herzog und Herrn Raimund Grothoff erfolgt zu sein.
In Randziffer 135 schreibt der Gesetzeskommentar, dass unrichtige und unvollständige Informationen an die General- oder Vertreterversammlung eine Missachtung der Sorgfaltspflicht ist, besonders wenn damit ein Beschluss herbeigeführt werden soll. Wenn der Vertreterversammlung im Fall Flex ein Schaden von 1,1 Mio. € aufgezeigt wurde und der Schaden aber 2,6 Mio. € gewesen ist, dann kommen wir in die Bereiche von § 41 GenG, Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link).
Muss man die Staatsanwaltschaft mit einem speziellen Strafantrag hierzu zuerst gegen Horst Pausch wegen des eigenmächtigen Handelns, weil eine nachträgliche Genehmigung nicht auf einem Beschluss beruht und als nächstes wegen der Billigung des Aufsichtsrates wegen einstimmiger Zustimmung gemäß dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) und dann natürlich gegen die Prüfer Herzog und Grothoff wegen der ungesetzlichen Beratung (Nötigung, Erpressung ?) des Aufsichtsrorganes und der Vorlage einer ungesetzlichen Vertragsausführung. Wirtschaftsprüfer und ihre ausführenden Beauftragten werden sich sehr wohl gegen die Wirtschaftsprüferordnung verhalten, wenn sie auf diese Art in die Handlung eingreifen.
Es ist kein Wunder das Vertuschung vor Aufklärung angesagt ist. Heger, Wolf und Krämer sind bei weitem nicht aus der Haftung für die Kredite, die von Reinhold Wolf auf den 31. Dezember mit 49 Mio. € genannt wurden und die Aufsichtsräte und der Verband stecken über ihre Billigungen, Zustimmungen und falsche Informationen gegenüber den Vertreterversammlungen voll in der Verantwortung mit drin. Und die Dienstaufhebungsvereinbarung mit Karl Krämer dürfte genauso ausgesehen haben. Das Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss von Karl Krämer (= Link) am Montagmorgen um 08.30 Uhr unter Zitierung aller Aufsichtsräte war doch fast ein Akt der Nötigung, wenn man dann auch noch bedenkt, dass man den Vorstand nur vorzeitig in Ruhestand schickte mit allen bestehenden Pensionsansprüchen und einem ganzen Jahresgehalt. Dass der Aufsichtsrat und auch die Prüfung die Verfehlungen der alten Vorstände nicht verfolgt, dass ist in die eigene Sorgfaltspflichtverletzung und die Verantwortlichkeit der Prüfer zu sehen. Man darf es nicht zulassen, dass sich alle mit gemeinsamen Winkelzügen davon machen und aus ihrer Verantwortung stehlen. Aufsichtsrat und Prüfung haften genauso wie die Vorstände wegen eigener unzähliger Pflichtverletzungen für die 50 Millionen Kreditausfall bei der VR-Bank.
Das Schlimme daran ist zusätzlich, dass das BaFin im Grund auch von allem weiß und der Sachbearbeiter in Bonn sehr wohl wusste, was es heißt, dass der Bank im Prüfungsbericht katastrophale Risikosituationen in nicht vertretbarem Rahmen aufgezeigt wurden und im Prüfungsbericht Anlage 1b, Lagebericht zum Jahresabschluss, gestanden hat, das Einzelwertberichtigungen nicht mehr vollständig abgedeckt wurden. Das BaFin hat mit größter Sicherheit den Bilanzbetrug ebenfalls gesehen und nichts unternommen. Wenn man sieht, was in der heutigen Bankenwelt trotz Bankenaufsicht los ist, so sollte man die Gelder für das BaFin besser in soziale Zwecke geben, vielleicht in die Tafel nach Marktredwitz, Wunsiedel oder Selb.
Nr. 3201
Aus der Organisation
28. März 2008, 13:17 Uhr
Betreff: Wer hat dem genossenschaftlichen Sicherungsfonds die Berechtigung gegeben die IKB zu stützen?Wie großzügig ist man in Verbandskreisen, wenn man mit fremden Geldern umgeht? Ist der Sicherungsfonds, bei den Banken wird er als Garantierfonds bilanziert, nicht zur Einlagensicherung und zur Institutssicherung da? Haben wir Mitglieder unseren Vorständen und den Verbandsleuten die Genehmigung erteilt satzungsfremde Zwecke zu unterstützen? Wer gibt denen die Legitimation, dass wir die IKB mit mehreren hundert Millionen Euro stützen. Dazu als Link ein Zeitungsartikel mit dem Titel: „Die Aufpasser fühlen sich unschuldig“ (= Link). Wahrscheinlich gerade so unschuldig wie die Aufpasser bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn von der Verteilungsaktion der Körperschaftsteuerrückführung im Bilanzjahr 2006 1 Million 160 Tausend € bei der VR-Bank in Marktredwitz angekommen sind, obwohl Manfred Heger den Topf auf der Seite seiner RV-Bank schon ziemlich geleert hatte, muss dann eine Bank wie Marktredwitz vielleicht nahe der halben Million für die IKB blechen, weil es oben in Verbandsgremien beschlossen wurde? Wer fragt das Mitglied nach seinen viel umworbenen Vorteilen, wenn wir Gelder entgegen dem Firmenzweck ausgeben entgegen dem Förderungsauftrag, der laut Gesetzesformulierung in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 12 bis 21 (= Link) laut Randziffer17 unverzichtbarer Bestandteil einer Sorgfaltspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist? Wo ist hier die Verpflichtung nach der Randziffer 18, Gewinne zur Ausschüttung zu erzielen und den Bestand des Unternehmens zu sichern.
Bestand sichern, heißt das für die VR-Bank Marktredwitz gemäß der anhängenden Karikatur (= Link) den Lebensstandard der Vorstände lebenslang auf höchstem Level zu halten ohne Gewinne und Rücklagenstärkung und Geschäftsstellen und Mitarbeiter abzubauen, wohl nicht?
Nr. 3200
Holger
27. März 2008, 23:44 Uhr
Betreff: Mir kommt die Galle hochWenn ich in Eintrag Nr. 3418 den Link anschaue, mir kommt die Galle hoch. 2,8 Millionen DM haben die Vorstände schon 1993 aus der Bank herausgezwickt, damals schon und dafür haben sie nach Karl Krämers Worten bereits seit 1985 die Stichtagsverzinsung eingeführt. Das Thema ist noch nicht vom Tisch. Wertstellungsmanipulation ist Betrug, da bin ich einer Meinung mit vielen die hier was dazu geschrieben haben und jetzt reicht es auch mir endgültig. Es ist unbegreiflich, dass man von einer gesetzlichen Prüfung durch einen Genossenschaftsverband spricht, wenn der die Machenschaften mit jeder Kontrolle im Kreditbereich sehen muss. Einem Prüfer muss doch bei der Kontrolle der Buchungsvorgänge ins Auge springe, wenn die Valuta bei jeder Darlehensauszahlung immer einen Tag vor der Ausreichung liegt. Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes haben damit hinter jeder dieser Buchungen gedanklich ihren Haken hin gemacht. Sie haben den Vorständen jedes Mal die Legitimation gegeben uns zu betrügen. Wer hat die Klausel mit den Zinsen in den Verträgen kapiert und ein Gericht hat festgestellt, dass es Betrug war und die drei Herren haben in der Zeitung berichten dürfen, es war ein Einzelfall. Der korrekte Ablauf war, dass die richtige Handhabung der Einzelfall war und nicht umgekehrt.
Die Prüfer sind schlimmer wie die Vorstände. Vielleicht haben die allen Vorständen gesagt, macht es so wie Heger in Marktredwitz, dann macht ihr eine bessere Spanne. Wenn ein Prüfer die EDV-Grundeinstellungen kontrolliert und es begrüßt, dass die Bank da auf jede automatische Buchung einen Tag drauf setzt, zu dem was erlaubt ist, ja wer ist denn dann wirklich unser Betrüger? Jahrelang waren 60 % aller Sollbuchung zu Lasten des Kunden falsch laut dem Gutachten. In den Buchungsprimanoten waren aber nicht nur Sollbuchungen vom Boschdienst in Wunsiedel, die Versicherung und wer sonst alles haben damit auch bei vielen Tausenden von anderen Kunden abgebucht und alle automatischen Buchungen wurden automatisch mit dem einen zusätzlichen Solltag belegt.
Anscheinend hat ein Prüfungsteam die Sauereien nicht mehr ansehen können, die waren nicht damit einverstanden, dass man die Bankbilanz auch noch manipuliert, aber die Prüfungsgruppe Herzog und Grothoff, die waren es. Dieser Herr Herzog hat doch dem Manfred Bleil auch noch bestätigt, dass alles in Ordnung war, dass er für seine abgeholten Sicherheiten keinen Pfennig und keinen Cent gesehen hat. Warum hat man denn die Forderungen von 188.000 DM nicht eingezogen, wo man die Rechnungen dazu bei ihm im Betrieb abgeholt hat? Sind die vielleicht wegen der Untätigkeit der Bank verloren gegangen? War den Vorständen die Schadensvermeidung für die Bank Schnuppe? War die Demütigung des Kunden viel wichtiger? Wollte man den Kunden so leichter vertreiben, wie in alten Zeiten bankrotte Bauern von ihren Höfen? Warum also hat man also die Sicherheiten nicht zurück gegeben, wenn sie doch angeblich wertlos waren? War das vier Jahre nach der Kreditkündigung noch notwendig, oder war es die Wiederholung, eine Demütigung und eine beabsichtigte Schädigung, ohne dass die Bank davon einen Nutzen hatte?
Warum hat man diesen Vorständen alles in den Hintern geschoben und warum durften sie auf der anderen Seite so verfahren? Wie ein normaler Bankvorstand zu arbeiten hat, das zeigt wirklich der Vergleich mit der Sparkasse in Hof. 1,6 % verdiente Rücklagen am Bilanzvolumen, wenn man nicht soviel Kunden verscheucht hätte, zu 16 %. Hof liegt genauso in einer schwierigen Region wie der Landkreis Wunsiedel. Und dann kommt der Verband, nach dem er uns jahrelang Friede, Freude Eierkuchen vorgegaukelt hat, weil er gegen die Abrechnungsmanipuliererei nicht unternommen hat und sagt, hoffentlich ist der Anspruch des Kunden verwirkt und verjährt. Und wir sollen heute zu der Bank gehen, wo einer von diesem Laden als Nachfolger von Herren Heger, Wolf und Krämer sitzt, die er decken musste, damit er selber Vorstand werden konnte. Dass man uns bis heute die befreienden Passagen in den Verträgen verschwiegen hat, sehe ich als ein verbrecherischen Akt an. Wenn dieser Herzog Charakter hätte, dann wäre es kein Thema uns unser abgeluchstes Geld zurückzuzahlen. Aber er nimmt uns ja von den unkorrekten Zinsen und Gebühren heute noch Zinseszinsen ab. In unseren bestehende Kreditsalden, oder den daraus resultierenden zu niedrigen Guthaben liegt heute der Nutzen der Bank aus der Abzockerei der Vergangenheit.
Wenn man das Gutachten eines einzigen Kunden sieht, dann dürften es einige Millionen gewesen sein, die man uns abgeknöpft hat. Ohne dieses Geld wären die Vorstandspensionen wie sie dastehen nicht möglich. Und das schon Ende 2006 die Pensionsansprüche der ausgeschiedenen Vorstände identisch mit den gesamten Rückstellungen waren, zeigt, dass nebenzu noch gewaltige andere Verträge gelaufen sein dürften. Reinhodl Wolf ist doch nicht mit leeren Händen gegangen. Der ht sich wahrscheinlich gesagt, was ich selber in meinen Händen habe, das kann mit keiner mehr nehmen. Die Erhöhungen beim Ausscheiden Manfred Heger und Karl Krämer, wo die Sprünge lange nicht mehr so gewaltig waren, wie bei Vater Rudolf und Willibald Zuber, deuten wirklich darauf hin, dass es daneben noch gewaltige Versicherungsverträge oder andere Versorgungsformen für die Vorstände gegeben hat. Auch die Kosten für die Altersversorgungen, die nur bei den Vorständen angekomemn sein dürften, sind in den letzten 15 Jahren weiter laufend satt angestiegen. Aber seit 1999 sind die Rücklagen außer der Schütt-aus-hol-zurück-Aktion nicht mehr gestiegen. Im Gegenteil, zweimal hat man sie zur Verlustdeckung gebraucht, als die Abschreibungen aus den unkontrolliert vergebenen Krediten nicht mehr beherrschbar waren. Eine normale, ja ich behaupte, eine im wahrsten Sinne des Wortes anständige Prüfung hätte hier die Gelder aus den Versorgungswerken der Bank für die Vorstände zurückgefordert. Bis hin zur letztjährigen Steuerrückführaktion hat man uns all die Jahre noch um die stillen Reserven der Bank gebracht. Mit der Verrechnung hat man uns wahrscheinlich sogar noch das tatsächliche Ausmaß der Kreditverluste verschwiegen. Wie das geht hat Reinhold Wolf auf der Versammlung 2004 aufgezeigt und dann musste man noch in die Bilanz schreiben, die ungesicherten Kreditteile konnten nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden.
Es ist ein Hohn, dass ein Prüfer, der uns vorher regelrecht verkauft hat hinterher als Vorstand aufgestiegen ist. Die Prüfung war von dem Tag an nichts wert als man ihn hergeschickt hat. Es stinkt danach, dass er keine Prüfungsauftrag, sondern eine Übernahmeauftrag hatte. Was da in der Versammlung nur ein bisschen auf den Tisch gekommen ist, das zeigt, dass die Prüfung bei uns vollkommen umsonst war. Die Kosten müsste man eigentlich Johannes Herzog verrechnen, die der Verband dafür auch noch kassiert hat. 50 Millionen Kreditverluste, in die Bankbilanz zementiert mit 27 Millionen Einzelwertberichtigungen, dass ist nicht nur ein Untreuefall für die Vorstände, dass ist auch Untreu von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung. Die hohen Versorgungsstände für unfähige Vorstände sin der Nebeneffekt von Dienstaufhebungsverträgen unter Ausschluss bekannter und unbekannter Ansprüche. Man muss sich bekannte Ansprüche dabei auf der Zunge zergehen lassen. Bekannte Ansprüche, die von Prüfern im gesetzlichen Auftrag unverfolgt geblieben sind, unbekannte, die man besser unbekannt lassen wollte, während man ausgeschiedene Vorstände aus Arzberg verfolgte. Unsere Verdummung hat Herr Herzog gleich geglaubt mit seinem Auftritt bei der Versammlung vom 29. Juni 2006 persönlich in die Hand nehmen zu müssen. Den Vertretern was von Vertrauen und Marktführerschaft vorzusabbern und in die Bilanz reinzuschreiben, die Konkurrenz ist mit ihren hohen Zinsen schuld dass die Kunden der VR-Bank den Rücken kehren, dass ist schon starker Tobak, aber es ist eine Frechheit die Realität aus dem eigenen Zahlenwerk vor Augen gestellt zu bekommen und die Vertreter mit so eine Quatsch auch noch für dumm zu verkaufen.
Vertrauen und Marktführerschaft von Herrn Herzog, das kommt einem vor wie der Wandel vom Saulus zum Paulus. Als Prüfer die Abrechnungsbetrügerein unterstützen, die Kunden als Gefahr bezeichnen über den Verband wenn sie drauf gekommen sind und hinterher mit Vertrauensgesusel belabern. Herr Herzog hat die alten Vorstände bis zur letzten Stunde unbehelligt werkeln lassen. Manfred Heger durfte dieses unfassbaren Kreditverhältnis Flex mit seinem Busenfreund auch noch hinauszögern mit der Fälschung der Daten und vielleicht mit dem Strohmannkredit des Schwagers in Kanada oder Australien. Wenn man die Summen der Überziehungen von Dr. Nickl zusammen zählt, so waren es laufend hohe sechsstellige Eurobeträge die auf den Listen auftauchten aber nicht kontrolliert wurden, weder von den Vorstandskollegen, noch vom Aufsichtsrat, noch von einem Herrn Grothoff oder Herzog. Zumindest nicht so, dass es einen Sinn gemacht hätte im Bezug auf Schadensverhinderung. Es scheint es hat dem damaligen Prüfer in allen Richtungen verholfen auf den heutigen Stuhl zu kommen. Wer weiß, gutes Sehen nützt, gutes Sammeln hilft für den Augenblick und schütz in der Zukunft. So scheinen die Spielregeln eines genossenschaftlichen Musterprüfers gelautet zu haben.
Nicht wäre einzuwenden, wenn die Bank dreimal soviel Rücklagen hätte, wenn auch die Vorstände ihren Salär bekommen hätten und ihre Versorgungszusagen. Aber es ist nur ein Teil dieser Bedingung erfüllt worden. Die Seite der Waage mit den Leistungen der Vorstände hängt unter der Decke, und die Seite der Zuwendungen liegt einseitig lastend schwer am Boden. Dass sich Johannes Herzog in die Waagschale der Vorstände geschwungen hat, das hat nicht verändert. Trotz seinen Versprechungen erhalten wir noch weniger Informationen, mit der Kurzbilanz ist er vier Monate hinterher. Im letzten Jahr konnte er sie uns nicht geben, da wäre das Ergebnis ohne die Steuerrückerstattung aus dem Verhältnis Kosten zu normalen Erträgen fast rot gewesen. Der Forderungsverzicht hatte gar nicht mehr Platz obwohl die 432.000 € ins Jahr 2006 gebucht gehört hätten. Da haben die Bilanzprüfer wahrscheinlich wieder einen kleinen Bilanzbetrug mit abgesegnet. Nach dem Motto entstandene Verluste konnten nicht mehr gedeckt werden. Man muss gegenüber 2002 und 2003 nur ein einziges Wort austauschen. Wer weiß wie es heuer aussieht? Trotz der Versprechen von Herrn Herzog bekommen wir die Informationen noch später als früher.
Herr Herzog darf sich heute als Vorstand nicht von den rechtlich untersagten Kreditverhältnisse freisprechen, er hat sie begleitet, er hat nichts verhindert, weder die Abrechnungsmanipulationen, ob bei uns oder bei anderen Banken, noch das unglaubliche Risikopotential, das man bei uns aufgebaut hat. Mit den nicht bilanzierten Versorgungsverträgen für die Vorstände, kann man da davon ausgehen, dass sich das in Summe eventuell mindesten noch verdoppelt würde, wenn man es offen legen würde? Aufsichtsrat und Prüfung sind dafür verantwortlich, dass das Verhältnis bei uns vielleicht zum verdienten Eigenkapital bei 1 zu 2 liegen kann, anstatt gerechtfertigter Weise vielleicht bei 1 zu 10. So wie es ein Hohn ist, dass wir Heger, Wolf und Krämer auch noch Pension auf Lebenszeit bezahlen sollen, genauso wenig wollen wir das für einen Herrn Johannes Herzog, Bisher war der Nutzen der Herren für die Bank in allen Punkten vergleichsweise Null bis sehr stark negativ. Herr Herzog hätte die Pensionsansprüche der andern verhindern müssen und nicht den Vertrag in München schreiben lassen und noch ein Jahresgehalt drauf legen. Alles mit dem Geld, das man uns abgeknöpft hat. Rettungserwerbe von 7 Millionen DM, die man in einem Jahr um 5 1/2 Millionen aufstockt um die Fusion zu puschen, werfen auch ein extrem ungutes Licht dazu.
Nr. 3199
Aufgebrachter
27. März 2008, 18:44 Uhr
Betreff: Telefonanbieter o2Wer hat schlechte Erfahrungen mit dem Telefonanbieter o2 gemacht. Bitte zwecks Erfahrungsaustausch melden.
Nr. 3198
Dipl. Betriebswirt
27. März 2008, 09:45 Uhr
Betreff: Den schädigenden Vertuschungsmechanismus durchbrechen, die Verlogenheit aufdeckenOhne die genossenschaftliche Solidargemeinschaft würde es die VR-Bank Marktredwitz am Markt nicht mehr geben. In diesem sicheren Hafen hat man es zugelassen, dass sich die Vorstände der Bank in Rosengebettet haben, obwohl sie die Bank zu dem gemacht haben, was sie heute darstellt ein wirtschaftliches Wrack. Seit man den Vorstände auf die Füße tritt, seit der Gesetzgeber dem Mitglied ein erhöhtes Auskunftsrecht gibt, seit dem fährt Herr Johannes Herzog auf Minimalstkurs, was diese Informationen betrifft. Seine eigenen Versprechen scheren ihn in seiner eigenen Notsituation nicht mehr. Das Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juli 2007 wird dem Anspruch Protokoll in keiner Weise gerecht, es ist nur eine Mitteilung über Tagesordnungspunkte und Abstimmungsergebnisse. Es ist der Offenbarungseid, dass man nur noch mit geschlossenem Visier auftreten kann und jede Grundlage im Hintergrund Abgründe aufzeigen würde?
Es ist unerklärlich, warum der Forderungsverzicht über 432.000 € solange unter der Decke gehalten werden kann? Wer gesicherte Forderungen mir nichts dir nichts nachlässt hat eine Untreuehandlung begangen und der Gesetzgeber hat in § 34 GenG geschrieben, dass der Vorstand von sich zum Beweis verpflichtet ist, dass es nicht so ist. Aber den AR-Vorsitzende als Notvorstand selber in die Klemme gebracht worden ist, wie soll er denn den Vorstand anprangern? Doch die von den Verbänden betrieben Beweisumkehrlast wird nicht angewandt, wenn es sich um Leute aus den eigenen Kreisen handelt. Bevor die Sache öffentlich wurde, haben die Prüfer wahrscheinlich vor Ort schon in Schriftform ihr Zugeständnis abgegeben. So sind die internen Sicherungsriegel für Reinhold Wolf, Johannes Herzog und nun Uwe Heidel längst gesetzt und der ehemalige Prüfer kennt diese Mechanismen bestens. Das ist auch eine Art genossenschaftlicher Solidarität, oder besser einer genossenschaftlich bestens organisierten Solidarität, deren verheerende Wirkung keiner mehr zu durchbrechen vermag.
Wenn ein wirtschaftliches Unternehmen in seinen Bilanzen falsche Werte angibt, wie man es in den Jahren 2002 und 2003 selber zugegeben hat, wie es Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer als Vorstände unterschreiben haben, wie es der Aufsichtsrat über den Lagebericht genehmigt und beschlossen hat, wie es die Revisoren Johannes Herzog und Raimund Grothoff glasklar über die Bilanzprüfung in die Abschlüsse rein schreiben ließen, für den Vorstand alleine wäre es der beruflich Todesstoß, wie es vom Verband die Herren Gschrey, Eberle und Revisionsdirektor Hilkenbach über den Bilanzbestätigungsvermerk aller Welt als korrekt verkündet haben, ist es Betrug an den Gläubigern der Bank, an allen Kunden und an allen Anteilseignern der Bank. Aber Bilanzbetrug ist Betrug an der Öffentlichkeit an sich. Wenn jeder locker Bilanzbetrug machen könnte wäre es um unser Gesellschaftssystem geschehen.
Wenn Johannes Herzog und Reinhold Wolf im letzten nachvollziehbaren Versammlungsprotokoll von Erreichen eines Minimalzieles gesprochen haben, wenn man mit 100.000 € Rücklagendotierung ein Kapitalquote von 2 % beim erwirtschafteten Eigenkapital erreicht hatte. Wer so argumentiert belügt seine Zuhörer schamlos, wenn man darüber hinweg geht, dass man 20 % des Geschäftsvolumens verloren hat, denn dann wäre man wieder auf den 1,6 %, kaum verändert seit den Jahren der Fusion mit der Volksbank Fichtelgebirge und das sind nun bald zwei Jahrzehnte trotz dem, dass ein Fünftel der Rücklagen aus einer Steuerrückholaktion stammt.
Wo sind die Unterschiede zwischen Genossenschaftsbanken und anderen Bankgruppen. Bei der Sparkasse Hof muss ein Vorstand gehen, obwohl man dort eine Eigenkapitalquote beim erwirtschafteten Eigenkapital von 16 % hat. Einen Wert den man sonst vor der Öffentlichkeit versteckt, weil es so überragend gut ist. Die ganzen letzten 50 Jahre wird diese Wert sonst nicht einmal an die Öffentlichkeit getragen worden sein. Herzog und Wolf freuen sich über Geschäftsverluste, bezeichnen es als Qualität vor Quantität und rechnen die schlimmsten Werte gut.
Dieser Johannes Herzog, der wahrscheinlich den Aufsichtsrat selber in größte Schwierigkeiten gebracht hat und immer noch bringt. Was steckt dahinter, wenn angeblich der Prüfer dem Aufsichtsrat vorschlägt den Vorstand nicht komplett auszutauschen, wie es 2004 angeblich der Fall gewesen sein soll? Er hat doch die Fäden in die Hand genommen wie man die Alibiveranstaltung mit der Stellenausschreibung Anfang 2005 gemacht hat. Das deutet doch darauf hin, dass der Verband selber einiges zu verstecken hat. Wie kann man sich einen Vorstand an die Seite stellen, sich schützend vor ihn stellen, der in zwei Jahren mit Gold, Gold, Gold Millionenbeträge kaputt macht? War es eine göttliche Fügung für die Vorstände, dass wir die DM-Beträge mit dem Euro halbiert haben? Vorstände, die den Kollegen nicht kontrollieren und bremsen und damit bei zwei Gewerbekrediten mit Firmengründungen und absolut neuen Geschäftsmodellen 8 Millionen Mark in den Sand setzen, die dürfen einfach nicht an der Spitze einer Genossenschaftsbank stehen.
Wer Mitgliedern auf der Vertreterversammlung fünf Vorstände vormacht und zwei davon am nächsten Tag absägt um die eine Seite alleine zu unterstützen, der belügt das Mitglied schamlos, rücksichtslos und vor allem skrupellos. Wenn in diesem Zusammenspiel dunkler Machenschaften der Aufsichtsrat trotz des wirtschaftlich dauerhaften Niedergangs keine Gehaltsforderung, keine Forderung der Altersversorgung ausschlägt gegenüber den Vorständen, dann ist man nahe dran an Korruption zu glauben. Nach dem Genossenschaftsgesetz gibt es Vorschriften, wo der Aufsichtsrat verpflichtet ist pflichtwidrige Handlungen des Vorstandes zu verfolgen. Wenn er das nicht tut, dann begibt er sich selbst in die Pflichtwidrigkeit nach § 41 und § 34 Genossenschaftsgesetz. Bei der VR-Bank Marktredwitz wird das Mitglied nicht gefördert, es wird gehindert seine Rechte wahr zu nehmen. Die Mitglieder haben den Aufsichtsrat eingesetzt dies für sie stellvertretend zu tun, weil man in diese Personen Vertrauen setzt, man hat keine andere Wahl.
Die Ermittlungsverfahren sind am Laufen. Alles was von Seiten der Bankführung gemacht wird ist reinster Versuch Zeit zu gewinnen. Selbstverständlich spielt es eine Rolle ob man im Ernstfall über Verjährung reden muss. Selbstverständlich spielt es eine Rolle, ob der ungesetzliche Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, alleine von Horst Pausch unterschrieben in die Verantwortung eines Herrn Herzog fällt, vom dem so tun wollte, als gäbe es ihn nicht, ob er aus der Feder von Dr. Bauer in München stammt, wie so viele andere auch. Das war ein Höhepunkt der Täuschung und Vertuschung gegenüber den Mitgliedern. Muss man die Rettung des Bankimages zwischen Verband, Herrn Herzog und dem Aufsichtsrat vor vier Jahren besprochen, oder gar schon davor, als vergeblicher Versuch der Strafvereitlung und als ein Teil des Betruges an der Genossenschaft werten? Wer Heger und Krämer trotz massivster Dienstpflichtverletzungen noch ein Jahresgehalt gewährt, Pensionszusagen auf Bankkosten gibt, die begleitenden Altersversorgungsverträge nicht abnimmt, der hat mit Sicherheit kein reines Gewissen, der steckt im § 266 StGB und im § 41 und § 34 GenGesetz selbst tief mit drin. Wer Reinhold Wolf den Verlust bei Gold, Gold, Gold nicht mit seiner Altersversorgung, wahrscheinlich einem Lebensversicherungsvertrag mit dem man bestens leben kann mit nach Hause gibt, der soll bitte den Schaden selber übernehmen.
Sicherlich wird unbedingt auch die Öffentlichkeitswirksamkeit in dem Fall gebraucht. Lachen über Zeitungsberichte wie zu den prozessein Wunsiedel und Hof reicht dabei sicher nicht aus. Wir müssen weiter einfordern dass der Gerechtigkeit genüge getan wird. Wir haben von genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements dank des Vertuschungsmechanismusses noch viel zu wenig erfahren. In 100 Millionen Kreditverlusten stecken nicht nur Boschdienst Wunsiedel, Flex und Gold, Gold, Gold. Es stecken wahrscheinlich noch Hunderte von solchen Fällen in diesen Abschreibungen und Wertberichtigungen. Also weiter den Wunsiedeler Kreis lesen, informieren, aber auch selbst beitragen zu den Aufklärungen mit lauten Aufforderungen hierzu.
Nr. 3197
Bilanzleser
27. März 2008, 01:12 Uhr
Betreff: Vorstandsversorgungswerk VR-Bank MarktredwitzWenn ein Vorstand gute Arbeit leistet, dann hat er auch eine anständige Versorgung verdient. Leider muss man aber für die VR-Bank Marktredwitz und ganz besonders für das Vorgängerinstitut Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb sagen, der Fisch stinkt vom Kopf. Die Bank ist wahrscheinlich seit vielen Jahren zum Vorstandsversorgungswerk verkommen und dies vor einem disaströsen Hintergrund. Mit der Fusion mit der Bank der Herr Wolf, der Volksbank Fichtelgebirge Selb wurde eine Gemeinschaft begründet, die augenscheinlich nur darauf abzielet, die Vorstände reich zu machen. Als Anlage wird das Vorstandsversorgungswerk (= Link) der Bank deutlich. Die alten Vorstände erhalten wahrscheinlich seit zwanzig Jahren Pensionen, die von den aktiven Mitarbeitern nicht zu verdienen sind.
Um die Zahlen für Laien etwas zu erklären, es handelt sich ausschließlich um Werte aus den Abschlüssen der Bank, aus der Passiva, aus der GuV und aus dem Anhang zum Jahresabschluss. Die Zahlenwerke sind öffentlich zugänglich. So wird mit dem Jahr 1993 begonnen. Aufgrund einer Änderung bei den Bilanzierungsrichtlinien hat die RV-Bank einmalig die zusammengefassten Jahresverdienste der Vorstände veröffentlicht. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung im HGB wurde dies danach wieder unterlassen. Leider wird man bei dieser Bank auch an ein Familienversorgungswerk erinnert. Warum also diese Bank vier teure Vorstände benötigte, die dazu all die Jahre mit einer weit unterdurchschnittlich mäßigen Rücklagendecke ausgestattet war und das Eigenkapital sich immer wieder teuer leihen musste, dass werden eingeweihte Köpfe schon wissen. Wie aufgezeigt wird, verdienten die vier Vorstände wahrscheinlich fast soviel wie man als Bilanzgewinn auswies.
Andere Werte zeigen die schier grenzenlose Abschöpfung durch die Vorstände. Schier unglaublich sind dabei die Werte der Altersversorgung die Zeit Lebens an die Vorstände zu bezahlen sind. Bei den Bezügen an längst ausgeschiedene Vorstände dürften aktive Mitarbeiter die Zornesröte aufsteigen. Keiner dieser Vorstände, die bereitwillig die Unterschriften der Aufsichtsräte erhielten ist am heutigen Dilemma der Bank unbeteiligt gewesen. Höchste Versorgung für schlimmste Arbeit. Wer den Gammler Krämer vor Gericht gesehen hat, der wundert sich nicht über den Zustand der Bank. Alleine dieses Auftreten würde es rechtfertigen diesem Mann die Altersversorgung streitig zu machen, die man ihm belassen hat, obwohl ihm Dinge angelastet werden mussten, die ihn als ordentlich unkündbar vor die Tür der Bank brachten. Hier setzen sich die Verfehlungen der Aufsichtsräte fort, die pflichtwidrig notwendige Regressansprüche gegen die Vorstände untergehen lassen.
Aussagekräftig in den Bilanzzahlen sind jeweils die Zahlen zu den nach versicherungsmathematischer Methode errechneten Werten für die ausgeschiedenen Vorstände. In jedem Jahr wo ein Vorstand geht, kann man somit ein wenig darauf schließen, welche Rückstellung für die Versorgungszusage des abgehenden Vorstandes notwendig war. So stand dieser Wert vor dem Ausscheiden von Rudolf Heger bei 940 TDM, als er im Jahr 1994 zu den „Ausgeschiedenen“ zählte, stand dieser Wert bei 1,8 Millionen, die gesamte Rückstellung einschließlich der Zusagen für die aktiven Vorstände belief sich bereits auf über 2,8 Mio. DM. Bei den Altersersorgungskosten schien es eine wahre Inflation zu geben. Sie stiegen von 297 TDM im Jahr 1992 kontinuierlich auf 561 TDM im Jahr 1999. Marktredwitz und Arzberg wendeten im Jahr 2000 eine Summe von 710 TDM für Altersversorgung auf. Spiegeln sich daraus Zugeständnisse zur Fusion gegenüber den Vorständen wieder? Verstöße gegen das Umwandlungsgesetz, dass kein Geschäftleiter von der Fusion profitieren darf, ohne dass es genannt wird? Weil das aber nicht in den Pensionsrückstellung angekommen ist, hat man vielleicht Einmalbeträge gebucht, oder solche Beträge in Altersanlageformen gepackt?
Haben diese Vorstände immer zuerst an sich gedacht und dann an ihre Pflicht Erträge zu erwirtschaften, die bilanziellen Rücklagen zu stärken? Warum hat man solchen Vorständen eine Bank mit einem solchen Volumen anvertraut, wo man doch sehen musste, dass der Erfolg über viele Jahre mehr als nur mäßig war? Warum aber bei offensichtlichem Misserfolg volle Gehälter an vier unfähig Vorstände mit unglaublichen Versorgungszusagen? War die Ausrede der schwierigen Region herzlich willkommen für alle Seiten? Fünf Vorstände den Mitgliedern in der Fusion vorzustellen und zwei gar nicht beim Register anzumelden, war das ein abgemachtes Spiel, eine linke Tour gegen die Mitglieder, oder hat man zwei gutmütige Kerle ausgetrickst? Denn Arzberg stand nicht mit diesem Kostenblock da wie Marktredwitz.
Und jedes Mal machen die Zahlen Sprünge wenn ein Vorstand abgeht. Leider ist es bei Manfred Heger und Karl Krämer genauso. Die Pensionsrückstellungen für die Ausgeschiedenen machen Sprünge. Manchmal machen auch die jährlichen Altersversorgungskosten Sprünge. Wenn man da aber in die Jahre 2004 und 2005 schaut, da geht das auf einmal um 70.000 € zurück. Fehlen da plötzlich die jährlichen Kosten für den vorigen Vorstandsvorsitzenden? Hat man einem Familienclan tatsächlich alles in den Hintern geschoben, obwohl dieser Fisch am Kopf so gewaltig gestunken hat und hat die Mitglieder auch noch damit betrogen, dass man ihm unter Verzicht auf bekannte Ansprüche ziehen ließ und ihm versprochen hat nach unbekannten gar nicht mehr zu forschen? Derjenige, der diesen Vertrag eventuell aus München mitgebracht hat und vor dem Manfred Heger und Horst Pausch unterschrieben haben, der will der nächste lebenslang Versorgte sein.
Wenn man nun das Jahr 2006 als letztes anschaut, dann sieht man, dass es mit Karl Krämer noch mal einen Ruck gegeben hat. Aber die Werte der „Ausgeschiedenen“ und die Rückstellung ist deckungsgleich. Zwei Dinge kann man heraus lesen. Es gibt keinen verdienten Mitarbeiter, auch wenn man mit Prokura nicht gegeizt hat, alles nur für die Vorstände. Und mit Reinhold Wolf wird das Jahr 2007 keine Sprung machen. So sieht man, dass der eine oder andere so schlau war, sich die Altersversorgung mit anderen Formen auf den eigenen Namen schreiben zu lassen. Vielleicht waren sich da Heger, Wolf und Krämer wieder sehr einig und man hat denen die Gelder auch noch bereitwillig mitgegeben, die sie eben nicht verdient haben. Da kann man dann schon wie ein Bettler auftreten, wenn man für die Bank vor Gericht eine Zeugenaussage machen muss, wobei das Gestammel von Manfred Heger von so gut wie nichts wissen genauso eine Frechheit gewesen sein soll.
Der verlängerte Regress könnte wahrscheinlich noch für alle früheren Vorstände gelten, zumindest so, dass man ab sofort die Zahlungen einstellen könnte. Wer Risikosituationen erzeugt, die in einem nicht vertretbaren Rahmen liegen, wer unfassbare Kreditverluste weil er sich marktoperative dynamisch nennt, die gesetzlich vorgeschriebenen Organisationsvorschriften wahrscheinlich beabsichtigt missachtet, der hat keine Pension verdient, die sich auf Diensttreue stützt. Die These dürfte sich alleine in der nicht zu verleugnenden Summe der Einzelwertberichtigungen wiederspiegeln, die der ehemalige Prüfer nun vielleicht mit dem verkauf der Vogtlandfilialen gen Osten schieben will. Vielleicht ist ihm dabei auch egal, ob die Ausfallgefährdeten Kredite überhaupt von dort sind. Anscheinend ist aber auch diesem Vorstand das Schicksal seiner Leute egal, deren Stellen er damit unweigerlich streichen muss.
Nr. 3196
Anonym
26. März 2008, 20:37 Uhr
Betreff: VR-Bank MaktredwitzAn das Bafin
Sehr geehrte Damen und Herren,
vermutlich klicken Sie dieses Gästebuch mehrmals täglich an, soweit Sie diese Aufgaben nicht schon aus lauter Bequemlichkeit ausgelagert haben. Nach meinem Dafürhalten ist es Ihnen wahrscheinlich gleichgültig was auf diesen Seiten geschrieben wird, andernfalls hätten Sie reagiert. Sie müssen weiterhin ihr Augenmerk auf die VR-Bank Marktredwitz meines Erachtens richten und dürfen auch den GVB München nicht aus dem Blickfeld geraten lassen. Selbst wenn demnächst der Blick auf Banken gerichtet wird, die mit der Hypothekenkrise Amerika zu tun haben, tragen Sie Verantwortung, die keinesfalls durch Einladungen und Hofierung in dieser Sache verkramt werden darf.
Dass Sie noch nie in diesem Gästebuch sich verlautbart haben, schließe ich darauf, dass auch Sie eine gewaltige Portion Dreck am Stecken haben.
Nr. 3195
Mitglied
26. März 2008, 20:22 Uhr
Betreff: VR-Bank MaktredwitzHallo Webmaster,
ist die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungsbeamten noch vor Ort in der Bank oder mußten diese schon den Rückzug aufgrund politischer Kungelei antreten und dürfen nicht mehr ermitteln? Bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht in das Gästebuch.
Nr. 3194
Manfred Bleil
26. März 2008, 00:57 Uhr
Betreff: Offener Brief zur Fusion vom April 2001Manfred Bleil, Wunsiedel, den 25. März 2008
Offener Brief an
Gesamtaufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz eG,
Vorstände Herren Johannes Herzog und Uwe Heidel
Sehr geehrter Herr Schelter, sehr geehrte Aufsichtsräte, werte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz,
aus dem Leser- oder Besucherkreis der Internetseite Wunsiedeler-Kreis wurden wir aufmerksam gemacht, dass der Fusionsvertrag zwischen der Raiffeisen-, Volksbank Marktredwitz Selb eG mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vom 15. März 2001 trotz des einstimmigen Beschlusses einer Vertreterversammlung und nur einer Gegenstimme der Versammlung in Arzberg vom Vorstand und auch vom Aufsichtsrat der Bank danach trotz der Vorschriften des § 28 Genossenschaftsgesetzes (= Link) nicht vollständig erfüllt. Wir prüfen zur Zeit rechtliche Schritte, ob ein Berichtigungsrecht von Seiten Dritten im Genossenschaftsregister nach § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetzes (= Link) besteht und wir die Berichtigung beim Registergericht beantragen werden.
Nach unserer Auffassung können nach den Fusionsversammlungen keine Tatsachen aufgetreten sein, die im Rahmen von Kreditprüfung, Jahresabschlussprüfung und Verschmelzungsprüfung nicht bereits vor den Versammlungen zutage getreten sein müssten, die eine Anmeldung der Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, Günther Marth und Helmut Dittrich als Vorstand der neuen Bank verhindert hätten. Die Gremien der Bank haben bei den Vertreter dafür Zustimmung eingefordert, dass alle fünf Vorstände der neuen Vorstandschaft angehören sollen. Dass die Herren Marth und Dittrich trotz des klaren Auftrages der Vertreter nicht zu Vorständen berufen wurde, deutet u.E. auf Nebenabsprachen hin, die dem vorgelegten Verschmelzungsvertrag (= Link) in § 9, Besondere Vorteile im Sinne § 5, Abs. 1, Ziff. 8, Umwandlungsgesetz, zuwidergelaufen sein könnten. Anderenfalls wären Verstöße, die zu einer Abberufung der Vorstände ohne Fusion führen hätten müssen, den Vertretern verschwiegen worden. Diese Vermutung wird dadurch unterlegt, dass gegen die beiden Vorstände nur wenige Monate nach dem Zusammenschluss der Banken ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (= Link) angestrengt wurde, was nur durch Gremien der fusionierten Bank oder durch die gesetzliche Prüfung möglich erscheint.
Bitte klären Sie uns über folgende Fragen auf:
- Wann wurden die Fusionsverhandlungen der beiden Banken aufgenommen und wann wurde dazu die Meldung an die BaFin nach § 24 KWG vorgenommen?
- Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der normal üblichen Fusionsvorbereitungen eine Voranfrage an die BaFin zur Anerkennung der Vorstandsanmeldung der Herren Marth und Dittrich von einer der beiden, oder von beiden Banken durchgeführt wurde, oder auch eine gemeinsame Anfrage erfolgte, ob der BaFin Hinderungsgründe bekannt wären? Hat es eine positiven Bescheid der BaFin dazu gegeben und wann, oder wurde auf diese Voranfrage von beiden Seiten verzichtet? Die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Arzberg-Selb wussten doch aus den 90-er Jahren durch vielfache eigene Erfahrungen wie bei Fusionen vorzugehen ist.
- Wann wurde vom Aufsichtsrat der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG als übernehmende Bank dem Verschmelzungsvertrag, der mit 15. März 2001 datiert von den Vorständen unterschrieben wurde, mit Beschluss zugestimmt und genehmigt?
- War die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrages gleichzeitig ein Vorratsbeschluss zur Berufung zu Vorständen für die Herren Marth und Dittrich von der übernommenen Genossenschaft für den Fall der Genehmigung der Verschmelzung durch die Vertreterversammlungen?
- Gab es vorher, gleichzeitig oder bis zur Abhaltung der Vertreterversammlung vom 24. April 2001andere Beschlüsse des Aufsichtsrates, ergänzend, abweichend oder entgegen gesetzt, zur Bestellung der Vorstände oder zur geplanten Zusammensetzung der zukünftigen Vorstandschaft? Wie lautet der Wortlaut des Beschlusses, der Beschlüsse, wenn ja, auf welcher Grundlage wurden sie gefasst und warum hat man sie den Versammlungen nicht vorgetragen?
- Gab es von Seiten der übertagenden Genossenschaft, der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vor den Vertreterversammlungen für den dortigen Aufsichtsrat Erkenntnisse, die gegen eine Berufung der eigenen Vorstände nach der Verschmelzung gesprochen hätten? Wenn ja, welche?
- Gab es im Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG Aufsichtsratsbeschlüsse die sich gegen eine Übernahme der Vorstandsämter der eigenen Vorstände wandten? Wenn ja, mit welchem Wortlaut?
- Wurde von Seiten des Aufsichtsrates nach den Verschmelzungsversammlungen unverzüglich eine konstituierende Sitzung des neu gebildeten Gremiums durchgeführt? Wann fand diese Sitzung statt?
- Warum wurde nach der Vertreterversammlung nicht auf der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates im Sinne der von den Versammlungen beschlossenen Verträge dem Willen und dem Auftrag der Vertreter nicht unverzüglich entsprochen und die vormaligen Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG nicht zu Vorständen der VR-Bank Marktredwitz eG berufen?
- Wurde von Seiten des Aufsichtsrates einfach auf der konstituierenden Sitzung auf diesen Beschluss verzichtet und auch künftig nicht nach geholt? Welche Grundlage hatte ein Beschluss, der die geforderte Berufung der Herren Marth und Dittrich durch die Vertreterversammlungen nicht vornehmen ließ? Wann wurde ein Beschluss gefasst, die beiden Herren nicht zu berufen und welchen Wortlaut hatte der Beschluss? Gabe es mehrere Beschlüsse, die darauf hin führten, wann und mit welchem Wortlaut?
- Haben die Herren Marth und Dittrich selbst auf ihr Vorstandsamt verzichtet, obwohl sie dahin gehend die Versammlungen nicht aufgeklärt hatten und mit dem Verschmelzungsvertrag klar bekundeten das Amt auch anzutreten?
- Gab es von Seiten der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Jahr 2000 Sonderzahlungen an die Vorstände? Wie begründet sich der im Lagebericht dargestellte erhöhte Personlaufwand von über 8 % in dem Jahr und die weit erhöhten Altersversorgungsaufwendungen im Bezug auf die Vorstände? Um wie viel höher waren Gehälter der Vorstände und Altersversorgungsaufwendungen für die Vorstände zum Vorjahr, denn dies hätte man nach u.E. wie vorher genannt im Verschmelzungsvertrag aufnehmen müssen?
- Gab es im Rahmen eines Verzichtes auf die Vorstandsämter nach dem Vollzug der Fusion von Seiten der VR-Bank Marktredwitz Abfindungsleistungen oder Ähnliches oder eine Verbesserung der Altersversorgungszusagen, eventuell auch eines Entgegenkommens zur früheren Leistung als noch vor der Fusion vereinbart?
Wir erwarten Ihre Antworten unter bekannter Anschrift bis kommenden Freitag, den 28. März 2001. Falls vereinzelt Detailfragen offen bleiben, bitten wir um Nennung eines kurzfristigen Termins innerhalb weniger Tage, wann die offenen Fragen beantwortet werden. Wie bereits genannt prüfen wir für den Fall einer unterlassenen Aufklärung den Gang nach dem Rechtsweg zur Umsetzung der Vertreterbeschlüsse, was natürlich auch dann zutrifft, wenn uns Ihre Antworten nicht hinreichend im Sinne der Versammlungsbeschlüsse zufrieden stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3193
Aus dem inneren Kreis
25. März 2008, 18:41 Uhr
Betreff: Große Töne spucken und nichts dahinterWas ist denn Herr Herzog und Herr Heidel mit Ihren Versprechen, dass Sie die Fehler der alten Vorstände nicht machen würden, dass Sie die Mitglieder und die Vertreter rechtzeitig informieren würden? Ist es nicht so, dass Sie die Mitglieder noch mehr überraschen wie Heger, Krämer und Wolf? Was ist mit der Kurzbilanz? Anfang Dezember haben Sie versprochen, das sind jetzt 3 ½ Monate wo sie über der Zeit sind. Würden sie das als erfreulich bezeichnen oder doch als Alarmsignal? Die Bundesbank wartet zum 31. März nicht allzu lange.
Warum sagen Sie den Mitglieder nicht, dass Sie die drei Ostfilialen verkaufen wollen? Sollten wir besser sagen Sie wollen Sie loswerden und versprechen sich dabei eine elegante Lösung Ihrer Probleme? Es wäre doch toll von den bekannt gegebenen Einzelwertberichtigungen einen großen Teil an eine Sanierungsbank wie Plauen abgeben zu dürfen. Wer gibt uns Sicherheit, dass Sie da nicht auch Kredite aus unserem Raum mit übertragen? Stecken Sie da alle schwierigen und wertberichtigten Kredite, die nicht ins Regionalprinzip passen auch mit rein? Ist das eine andere Variante von Verkauf a la Heuschrecken? Was ist mit den Arbeitplätzen die dran hängen, wenn vielleicht 100 Millionen an Bilanzvolumen weg ist? Was ist mit den Aufwandsrelationen? Steigern Sie die Aufwand/Ertrags-Relation in Marktredwitz auf 150 % und sind gezwungen bis zu einem Drittel der Belegschaft auf die Straße zu stetzen? Betriebsbedingt begründet weil das Volumen weg ist? Ihre Rettung auf Kosten der Kreditkunden und der Mitarbeiter?
Haben Sie die Diskussion beim Wunsiedeler Kreis in den letzten Tagen nicht verfolgt? Hat man die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich nicht damit gelockt, dass Sie Vorstände von einer Milliarden-DM-Bank werden sollten? Haben die Verschmelzungsprüfer nicht das Material schon in den Händen gehabt, dass Sie das Vorstandsamt gar nicht antreten konnten? Das hat man den Versammlungen gar nicht gesagt, Sie wissen doch wie das geht. Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie die Kredite nach Plauen geben und da dann die Sanierungsprüfer in die Unterlagen schauen, die Sie in Marktredwitz so scheuen? Sie werden doch die Unterlagen auch mit rüber geben müssen. Auf jedem Vertrag ist die Unterschrift von Heger und Wolf und meist daneben die von Krämer und seit neuestem unterschreiben doch Sie beide. Und die Protokolle gehen doch sicher auch mit, oder schneiden Sie das ab und werfen die eigenen Unterlagen weg, wie schon vor ein paar Jahren im Kreis der Vorstände auf dem Dachboden der Bank? Glauben Sie, sie kommen auf diese Art und Weise ungeschoren davon, oder ist das schon wieder abgesprochen auf höheren Regionen, oder geht es Ihnen doch wie den früheren Arzberger Vorständen? Können Sie überhaupt noch jemand trauen, auch aus Ihren früheren Freundeskreisen oder müssen sich die von Ihnen lösen? Ziehen Sie die Staatsanwaltschaft mit den genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten auch noch nach Plauen hinein?
Sie sollten wirklich die Karten auf den Tisch legen und nicht nur große Töne spucken, wo rein gar nichts dahinter ist.
Nr. 3192
L.
25. März 2008, 11:51 Uhr
Betreff: Unser Aufsichtsrat lässt sich mit Heger, Krämer udn Wolf und auch Herzog in den Abgrund reißenDie Fragen an unseren Aufsichtsrat muss wahrscheinlich nicht nur heißen: "Wird gegen den früheren Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog auch bereits ermittelt?", die Frage muss wahrscheinlich zusätzlich lauten: "Wird gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz ermittelt?". Wer sich so verhält und bei so einer wichtigen Frage so bunkert, der steckt bis zum Hals mit drin. Der Aufsichtsrat lässt es selber zu, dass er sich mit den alten Vorständen und wahrscheinlich auch mit Johannes Herzog in den Abgrund ziehen lässt. Das Nötigungs- und Erpressungspotential gegen den Aufsichtsrat als Ganzes scheint enorm zu sein, und das hat sich bereits vor und mit der Fusion vor sieben Jahren mit Arzberg aufgebaut und es scheint zu unermesslichen Dimensionen angewachsen zu sein. Anscheinend gibt es welche, die es nicht mehr hören wollen und bleiben deswegen den Sitzungen fern, doch das verschärft ihre Mitschuld, weil sie sich nicht gegen das Unheil und die Misswirtschaft stemmen. Für andere ist es lebensnotwendig, dass sie keine Minute fehlen um auch jede Information zum Eigenschutz mit zu bekommen. Der Aufsichtsrat scheint untätig zu sein, weil er sich immer wieder eine Führung aufdrängen ließ, die anstatt Kontrolle Vertuschung für Vorstand und Verband betreibt und weil Teile sich mehr Schuld aufgeladen haben dürften, als man es jetzt bekannt gemacht hat.
So wird der Knall bei der VR-Bank nicht nur die korrupten Vorstände betreffen für genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements oder für Vergehen gegen die Organisationsvorschriften in § 25a KWG (= Link) und den Prüfer der sich im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung mit schuldig gemacht hat und auch nach dem Genossenschaftsgesetz in § 62 (= Link), es wird auch die schwer treffen, die ihre Kontrollpflichten nach § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) nicht erfüllt haben.
Nr. 3191
Uwe
24. März 2008, 18:22 Uhr
Betreff: Was hat man uns mit Herrn Herzog da für einen hergeschickt?Hat man uns mit der Fusion vor sieben Jahren arglistig und vorsätzlich getäuscht? Waren die Macher die Leute vom Genossenschaftsverband? Was hat man mit Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer alles zusammen angestellt, dass man den Arzberger vorgemacht hat, ihr habt eure Vorstände bei der Fusion mit drin und dann haben die nicht mal die nächsten Tage bei der Bank überlebt? Was wäre aufgekommen, wenn die RV-Bank ohne die Raiffeisenbank Arzberg wegen der Reduzierung der Kreditgrenzen auf EU-Basis ihre großen Kredite um ein Drittel in der Spitze runter nehmen hätte müssen? Wäre dann das Kartenhaus mit den unvertretbaren Risiken zusammen gebrochen? Wären damit Sachen aufgetaucht, Dinge ins Rollen gekommen, die man einfach nicht an die Oberfläche bringen durfte? Was hat die RV-Bank für den Verband am oberen Ende von Bayern für eine Rolle gespielt und vorher in dem Winkel zum eisernen Vorhang?
Haben wir darum in den Jahren danach gleich die Prüfer Grothoff und Herzog herbekommen, weil Johannes Herzog schon vorgesehen war den Sumpf von Manfred Heger zu übernehmen? Brauchte der die Gesetze wie Genossenschaftsgesetz und Kreditwesengesetz § 18, § 25a, § 29, §§ 32 und 33 usw. gar nicht mehr beachten? Warum hat man den Vertretern denn nie gesagt welche Kredite man mit dem Prüfungsbericht im Jahr 2004 wegen § 34 ans BaFin melden musste? Warum nicht? Durfte sich Manfred Heger über seinen Freund mit Flex eine Abfindung mitnehmen? War es gut für alle, dass man in Slowenien den Insolvenzantrag vergessen hat? Warum konnte Reinhold Wolf ungehindert zwei Firmen hintereinander als Pleitefirmen finanzieren und auch noch den Revision mit Buchungstricks umgehen?
Dieser Johannes Herzog, der hatte doch gar nicht den Auftrag die Wertstellungsmethoden und die Stichtagsmethoden und was sonst alles, aufzuarbeiten. Vertuschung war oberstes Gebot, weil wenn man das in Marktredwitz aufgedeckt hätte, dann hätte man das im ganzen Land aufdecken müssen. Uns hätte man wahrscheinlich Millionen zurückgeben müssen und was jetzt zum Ende von dem Prozess rauskommen wird in Wunsiedel, wir werden es erleben. Dass man aber vor Jahren dabei da vielleicht die Sicherungsgüter lieber über Bankverrechnungskonten abgerechnet hat oder nicht mal das, das man gar nicht überprüfen wollte, ob das über eigene Taschen gelaufen sein könnte, das war für Johannes Herzog alles in Ordnung, das hat er sogar schriftlich so von sich gegeben. Und wie jetzt ein Kunde drauf gekommen ist, dass man ihn auch noch seit zwanzig Jahren über den Sparvertrag mit Prämienzahlungen über die Grundverzinsung beschissen hat, da hat Herr Herzog und sein neuer, der Heidel, die Ehefrau als Putzfrau raus geworfen, wie sich der Kunde gewehrt hat.
Was sind das für Leute, die wir da oben dran haben? Heger, Wolf und Krämer haben mindestens hundert Millionen DM kaputt gemacht mit ihrem Kreditgeschäft, wie sie uns sonst geschädigt haben, das wissen wir noch gar nicht, weil man so was nicht in Zahlen lesen kann, noch nicht. Und weil Johannes Herzog selber ans Ruder musste, egal ob er vor geprüft hat, oder ob er besser die Unterlagen für sich gesammelt hat, Manfred Heger musste man unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche gehen lassen und sogar noch ein Jahresgehalt an Urlaub geben damit die nächste Karte das windige Häuschen nicht einstürzen ließ. Und den Unfähigsten, aber nicht minder raffinierten Reinhold Wolf, den hat er dann untergehakt, damit ihm niemand wegen dem KWG die Vorstandssessel vor der Nase belegen hat können. Und für Karl Krämer, der ja von den Krediten nichts gewusst haben wollte, wie er bei Gold, Gold, Gold, vor Gericht gesagt hat, mit dem war es das Gleiche. Fahrzeugnutzung und Jahresurlaub trotzdem dass die Revision erst jetzt in seinem Bereich Dinge entdeckt haben wollte, die eine Zusammenarbeit mit ihm angeblich nicht mehr möglich machte. Man hat uns vera.. und hinten und vorne nur für blöd verkauft.
Der Herr Herzog hat seine Aufsichtsräte nicht nur dazu genötigt die alten Vorstände nicht zu belangen um in die Position zu kommen, er hat sie auch noch genötigt selbst Untreue zu betreiben, in dem man Gelder noch zusätzlich ausgegeben hat, bloß dass Heger und Krämer die Klappe halten und freiwillig ihre Abdankung unterschrieben haben. Zum Schluss werden sie nicht mal mehr ausgekonnt haben dem Forderungsverzicht von 432.000 € auch noch zuzustimmen. Pfui Teufel. Wie lange müssen wir diesen Kerl noch hier haben.
Nr. 3190
Anonym
24. März 2008, 17:40 Uhr
Betreff: Antrag zur Berichtigung des Genossenschaftsregisters nach dem FusiosnvertragAnonym ……………, den 24. März 2008
Amtsgericht Hof, Genossenschaftsregisters, Berliner Platz, 95015 Hof
und zur Information
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof;
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn;
Landesnotarkammer Bayern, Ottostraße 10, 80333 München
Betreff: Antrag zur Berichtigung der Vorstandsbesetzung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Gen. Reg. 78 gemäß § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetz (= Link) in Verbindung mit § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage wie im Betreff aufgeführt die Richtigstellung der Vorstandsstellung bei der genannten Genossenschaftsbank und begründe dies wie folgt:
Mit Vertreterversammlung vom 23. April 2001 hat die Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG als übergebende Genossenschaft und die Vertreterversammlung vom 24. April 2001 bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG als übernehmende Genossenschaft den von den Vorständen der beiden Banken am 15. März 2001 unterzeichneten Vertrag bindend geschlossen. Dieser Verschmelzungsvertrag ist in den Unterlagen zum Genossenschaftsregister unter den Seiten 405 bis 412 veröffentlicht, wobei die Nummerierung auch für die Unterlagen der Raiffeisenbank Arzberg-Selb gelten könnte.
Unter der Seitennummer 401 bis 404 ist der notarielle Vollzug an das Registergericht mit dem anhängenden Vertrag eingereicht. Ich beantrage hiermit für den kompletten Vollzug des Fusionsvertrages zu sorgen. Unter § 14 wurde von den zuvor noch eingeständigen höchsten Gremien der Genossenschaft die Vorstandsbesetzung bestimmt. Die Vorstände haben gemäß ihrem Auftrag nach § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link) den beschlossenen Fusionsvertrag nicht in allen Punkten vollzogen, in dem sie die Anmeldung der Vorstände der übertragenden Genossenschaft zum Genossenschaftsregister nicht vorgenommen haben. Sehr bedauerlich ist zu vermerken, dass der Notar ebenfalls nicht auf die komplette Erfüllung der Bedingungen des durch die Versammlungen beschlossenen Fusionsvertrages hin gewirkt hat, obwohl er auf den Versammlungen persönlich anwesend war und somit den Willen der Vertreter selbst zur Kenntnis nahm.
Da ich erst jetzt erst durch die Internetseite Wunsiedeler-Kreis auf die Tatsache aufmerksam wurde, beantrage ich gemäß § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetz (= Link) die Berichtigung der Vorstandsbesetzung durch die Genossenschaft unverzüglich zu veranlassen. Sollten zum Zeitpunkt bankenaufsichtsrechtliche Sachbestände die Berufung der Vorstände zu Bankgeschäftsleitern im Sinne des KWG unmöglich gemacht haben, so wäre dies als arglistige Täuschung gegenüber den Vertretern aufzufassen, weil informierte Kreise die Fusion unter falschen Tatsachen betrieben hätten um vielleicht sogar persönlich Vorteil zu ziehen. Bei Verzicht der Vorstände der übertragenden Bank auf das Amt wäre ebenfalls der Sachverhalt der arglistigen Täuschung gegenüber den Vertretern anzunehmen und vielleicht sogar ein Verstoß gegen den Verschmelzungsvertrag in § 9 in Verbindung mit einem Verstoß gegen § 5 Umwandlungsgesetz, Abs. (1), Ziff. 8 (= Link).
Ich beantrage die Vorstandsberufung im Rahmen der Fusion korrekt vorzunehmen. Abberufung der Vorstände könnte somit nur im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen erfolgen oder im Rahmen von Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung der Bank. Der Wirkung der Eintragung im Genossenschaftsregister erfordert daher auch, den zurückliegenden Zeitpunkt durch Unterlagen beim Registergericht und durch die Eintrag richtig darzustellen. Unterlagen für eine dem Genossenschaftsgesetz entsprechende Beendigung einer Vorstandstätigkeit sind weder notariell oder in sonstiger schriftlicher Form dem Registergericht vorgelegt worden. Somit besteht die Vorstandstätigkeit noch heute. Auch die beteiligten nicht eingetragenen Vorstandsmitglieder hätten sich um die Angelegenheit bemühen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3189
Mitglied aus dem östlichen Landkreis
24. März 2008, 12:42 Uhr
Betreff: Hat man uns mit der Fusion nicht schon belogen und betrogen?Ich bin stocksauer wegen den letzten Beiträgen hier im Gästebuch. Seit wir bei der VR-Bank in Marktredwitz sind, sind wir vom Regen in die Traufe, oder noch besser in die Sch..., gekommen. Muss man den Aufsichtsräten zwangsweise die Augen aufmachen? Herr Bürgermeister, Herr Kreistagsfraktionsvorsitzender und Parteikreisvorsitzender, Herr ausscheidender Kreisrat der anderen Fraktion, gehen Sie jetzt auf die Sitzungen oder bleiben Sie immer noch daheim?
Wie viele Haus- und Eigenheimbesitzer hat die RV-Bank vor der Fusion mit uns im westlichen Landkreis und in ihrem Genossenschaftsgebiet für die Fusion geopfert. 5 ½ Millionen hat man im Jahr vor der Fusion zusätzlich an Rettungserwerben bei Zwangsversteigerungen in die Bilanz herein genommen wie es im Eintrag Nr. 3407 steht. Über 7 Millionen DM war der Bestand an Rettungserwerben in der Bilanz der RV-Bank Marktredwitz-Selb am 31.12.2000. Und die Sachen mit den Rückkaufswerten von Lebensversicherungen mit 2,4 Millionen, das sind doch wahrscheinlich auch von den Kunden abgeknöpfte Sicherheiten, die man sich wegen den Entwicklungen der Rückkaufswerte später auszahlen lassen wollte. Und im Dezember 2000 hat man laut Eintrag Nr. 1372 unglaubliche Aktionen gegen geschundene Kunden gefahren, ohne dass das der Bank auch nur eine Kröte eingebracht haben soll. Wir brauchen nicht über die Heuschrecken zu reden. Wir haben uns den Aasgeiern angeschlossen. Und nach meiner Vermutung hat man unsere Vorstände mit der Fusion vorher mit Versprechungen gelockt und über den letzten Abschluss in Arzberg auch noch was mitgegeben, was man nicht in den Fusionsvertrag rein geschrieben hat. Aber es scheint ein Gang aus Glatteis gewesen zu sein, als sie in keinen Ordner mehr rein schauen konnten, da hat man sie heimtückisch von Hinten überfallen, sie angezeigt mit der umgekehrten Beweislast vom Genossenschaftsgesetz und ihnen wahrscheinlich wieder ein bisschen was abgeknöpft.
Rettungserwerbe sind in meinen Augen auch nichts anderes wie eine Wertberichtigungen. Bloß Wertberichtigungen sind kein verlustverhindernder Bestand, die muss man gleich absetzen und das hätte die Bilanz von Marktredwitz nicht ausgehalten. Wenn ich das so les, dann ist es für mich logisch, die Verschleierung der Wertberichtigungen muss in Marktredwitz mit dem nicht vertretbaren Risikorahmen schon vorher da gewesen sein. Wenn wir unser Eigenkapital zum Jahresende 2000 nicht eingebracht hätten, dann wäre in Marktredwitz das Kartenhaus zusammen gefallen. Arzberg hat ja vielleicht noch eine Übergangsfrist gehabt zur Reduzierung der Kreditgrenzen im KWG. Und die Kredite, die man dann nachher in 2001 und in den nächsten Jahren mit 30 % über 2,5 Mio. €, also vorher fast 5 Mio. DM zu einem Drittel Anteil am gesamten Kreditvolumen drin hatte, wie man in die Lageberichte rein geschrieben hat, die konnten doch gar nicht aus Arzberg gewesen sein. Aber vor allem konnte die ganze Überziehungssauerei in Arzberg nicht gewesen sein, weil da die Großkreditgrenze, wo alle Vorstände und die Mehrheit des Aufsichtsrates bei jeder Markt Überziehung unterschreiben hätten müssen, weit unter 3 Millionen Mark gelegen hat, also in Euro bei eher 1,4 Millionen.
Heger und Konsorten haben schon vor der Fusion Informationen gehabt, dass nur sie die Fusion als Vorstände überleben. Der hat auf seiner Seite in Marktredwitz bei der Vertreterversammlung vom 24. April 2001 (= Link) nicht mal einen nur einigermaßen ordentlichen Geschäftsbericht abgegeben. Von der Steuerrückschleusungsaktion hat er berichtet und von einer zufriedenstellenden Ertragslage. Schon das war eine Lüge. Nichts über Abschreibungen von 5 Millionen, wahrscheinlich verbunden mit massiver zusätzlicher Auflösung von versteckten Vorsorgereserven, die man doch vor den Rücklagen anpackt, nichts von Jahresverlust von 1,4 Millionen DM und Rücklagenauflösung um die Dividende daraus zu bezahlen. Alles neben einem Oberrevisor vom Verband, der die Vorstände auch noch lobte, neben Ehrengästen, bis hin zum LZB-Direktor aus Hof.
Was man mit uns gemacht hat, das war eine ganz schmutzige Tour. Wenn man uns gesagt hätte unsere Vorstände werden abserviert, dann hätten wir doch selber eine Sanierung beantragen können. Mit 360 Millionen Bilanzsumme damals hätten wir alleine besser weitermachen können, da hätte man unseren Vorständen auch nicht auf diese Art und Weise mitspielen können, wenn wir ihnen den Rücken gestärkt hätte. Dann hätte man vielleicht in Marktredwitz dafür Heger, Wolf und Krämer absetzen müssen. Das wäre mit Sicherheit das kleinere Übel gewesen. Unser Vorstände waren die Opfer für die drei. Zuerst jeder sanieren und dann erst zusammengehen als gemeinsam untergehen, was ist da besser? Das braucht man sich wohl nicht zu überlegen. Den Verkauf der Ostfilialen, die man wahrscheinlich sowieso bloß aufgemacht hat weil es der Verband nach der Grenzöffnungseuphorie so haben wollte, das hätte wir auch fertig gebracht. Die Steuerstütze für Johannes Herzog im letzten Jahr, die dürfte wahrscheinlich auch zum größten Teil von uns kommen, weil wir die Töpfe im Jahr 2000 mit Schütt-Aus-hol-zurück (Reinhold Wolf; Leg-ein-hol-zurück) nicht leer gemacht haben. Anscheinend hat man unsere Vorstände für zu dumm gehalten und nach der Fusion über eine außerordentliche Versammlung die Sache nachholen wollen. Bloß damals hat man die Sache zuerst lobenswerterweise mit den Mitglieder geteilt. Die 400 Millionen € für Bayern im Jahr 2006, die haben sich die Banken alleine unter den Nagel gerissen, wahrscheinlich um ihre schwindenden Gewinne zu kaschieren.
Es ist einfach nicht zu kapieren, dass die Aufsichtsräte, egal ob es die in Marktredwitz waren, oder unsere, wo ja Reiner Loos von unserer Seite kommt, immer wieder mitgemacht haben. Warum hat man Heger, Wolf und Krämer nicht den Tritt gegeben, den sie verdient gehabt hätten? Der wäre sogar dringend notwendig gewesen für die ganze Bank. Gibt es Leute im Aufsichtsrat die über die unglaubliche Flut von Zwangsversteigerungen an lohnende Objekte gekommen sind, oder die so etwas sogar noch darüber hinaus getragen haben an Verwandte und gute Bekannte? Haben die Aufsichtsräte Sachen angenommen, wo man glaubte sie seien frei verwendbare Güter, nur weil die Vorstände sie eingezogen haben? Hat man zugestanden, dass Sachen nicht über die Bücher der Bank verwertet wurden, weil es nicht schlecht ist, wenn man frei Verfügbares in der Hinterhand hat? Zuviel Feste bringt man offiziell nur sehr schwer unter und Geschenke lassen sich so auch besser geben, wurde jede Hemmschwelle durchbrochen?
Warum lässt man heute den Prüfer im Amt und setzt in nicht vor die Tür? Was weiß er von solchen Vorgängen und Abläufen? Warum darf der 432.000 € verschenken, ohne was zu befürchten? Warum stimmt da der Aufsichtsrat heute wieder zu? Herr Herzog kennt doch die Sache Oskar Hess auch und wie damit ein Prüfer erpressbar wird. Aber er stammt von dem Laden, der sich seinen gesetzlichen Prüfungsauftrag wendet und hindreht wie es ihm gefällt, der Laden, der uns mit der Fusion belogen und betrogen hat. Der Revisionsdirektor Hilkenbach hat doch bei uns lange die Bestätigungsvermerke unterschreiben, obwohl er gar kein Wirtschaftsprüfer war. Das hat ihn doch einen Dreck geschert. Die haben hintenrum betrieben, dass Marth und Dittrich nicht Vorstand werden können, uns hat man in den Versammlungen in Sicherheit gewogen. Dieser Herzog weiß alles wie es gelaufen ist und dann hat er Heger und Konsorten Millionen versemmeln lassen, bloß damit er Nachfolger machen kann. Damit ist er auch Nachfolger von unseren Vorständen. Das gesteh ich so einem Mann nicht zu, der bei uns die Zweigstellen, wie Hohenber, dicht macht und sich da schon als Geschäftsleiter aufgemandelt hat.
Nr. 3188
Mitglied
23. März 2008, 22:09 Uhr
Betreff: Wem sein Handzeichen ist das?Was für eine unkorrekte Protokollierung haben die bei der VR-Bank Marktredwitz zugelassen. War das damals schon ein Zufall wer auf die Sitzungen gegangen ist. ich habe gelernt, dass beim Protokoll zur Unterschrift auch der Namen anzugeben ist, wer unterschrieben hat. Und die Vorstände haben anscheinend schon Wert darauf gelegt, dass solche Beschlüsse auch von allen Anwesenden unterschreiben wurden und nicht nur von ein paar dazu an anderer Stelle protokollarisch dazu Bestimmte. Aber was heißt das Handzeichen auf dem Aufsichtsratsbeschluss, wo man die 2 Millionen aus den Rücklagen genommen hat, wie man uns in Eintrag Nr. 3407 gezeigt hat. Gelesen 10.04.? Heißt das vielleicht "H" wie Hofmann? Dieser Prüfer der dann untergehen ließ, dass der Gewinnverwendungsbeschluss gar kein richtiger war, sondern dass man dafür das Geld der Mitglieder über die Rücklagen zuerst schröpfte? Unkorrekte Protokollierung des Beschlusses im Aufsichtsrat, gesetzeswidriger Vortrag durch den Prüfer selbst bei der Vertreterversammlung, die eine Fusionsversammlung war, wo man den Vertretern auch über das Gutachten verschwieg, dass die Risikolage nicht in einem vertretbarem Rahmen lag.
Der Beschluss zum Jahresabschluss für die Fusionsbilanz dürfte auf der Grundlage gar nicht zustande gekommen sein. Der Vorstand hat die Pflicht in seinem Geschäftsbericht einen Jahresverlust anzusprechen. Das ist eine Bringschuld, der Vertreter hat das Recht die Bilanz einzusehen, aber nicht die Pflicht. Die Pflicht liegt beim Vorstand den Vertreter so genau zu informieren, dass er es verstehen kann, er kann dies im Umkehrschluss nicht erwarten. Die Pflicht zu dieser Information liegt hier auch beim Revisor, wenn der noch die Abstimmung dazu vornimmt, wenn er erkennen muss, dass der Vorstand seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Der Hinweis auf die „Schritte in die richtige Richtung“ ist eine klare und unverzeihliche Fehlinformation an die Mitglieder. Steuern auf Empfehlung des Verbandes zurück zu holen, ist keine Leistung, die man Stabilisierung der Bank laufend wiederholen kann. Die nachfolgenden Jahre haben es in den Bilanzen immer wieder deutlich gemacht, was die richtigen Schritte hätten sein müssen von Verbandsseite. Auf jeden Fall kein Herr Herzog, der die Talfahrt noch beschleunigt
Nr. 3187
Genossenschaftler
23. März 2008, 21:39 Uhr
Betreff: Gesetzesverstöße mit Hilfe des Genossenschaftsverbandes?Nicht einmal die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich selbst hätten ihre Eintragung beim Genossenschaftsregister zum Vorstand verhindern können. Zudem haben sie den Verschmelzungsvertrag vom 15 März 2001 selber unterschreiben, der Grundlage der Verschmelzungsversammlungen war. Gemäß § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link) hatten die fünf Vorstände am 26. April 2004 beim Notar keine Wahl, sie hatten nicht zu bestimmen wer anzumelden war, sie hatten nur den Auftrag der Vertreterversammlung zu erfüllen und die Fusion wie in den Beschlüssen der Versammlung bestimmt, vorzunehmen. Es heißt auch, dass der Vorstand bei der Anmeldung zu Genossenschaftsregister dies anhand der Urkunden tun muss, die beizufügen sind. Er überbringt also nur die Urkunden und dürfte nur die Funktion eines Beauftragten erfüllen.
Ist das Genossenschaftsregister zur VR-Bank Marktredwitz seit der Fusion falsch? Auf welcher Grundlage haben die Herren Heger, Wolf und Krämer, aber auch Marth und Dittrich selbst den Willen der Vertreter nicht erfüllt? Eigenmächtig, oder mit einem Abberufungsschreiben mit Datum 25. April 2001, dem Nachweis des Betruges an den beiden Genossenschaften, wegen des Zurückhaltens dieser Information, wegen der Verheimlichung von Tatsachen, die dem Genossenschaftsverband als Prüfungsverband bekannt waren?
Ist der Vorgang der Fusion bei der VR-Bank Marktredwitz massivste Rechtsbeugung? Die Vertreter haben bestimmt, dass die beiden Herren Vorstand werden sollen. Sie haben durch ihre Unterschrift als Vorstände auf dem Versammlungsprotokoll vom 23.04.2001 in Arzberg mit schlüssigem Verhalten diesen Auftrag ihrer Mitglieder angenommen. Keine Macht der Welt hätte mehr eine Fusion als aufnehmende Bank auf dieser Beschlussgrundlage ändern können, ohne Genehmigung der Vertreterversammlung von Arzberg. Keine nachträgliche Vertreterversammlung von Marktredwitz hätte dies bewerkstelligen können. Eine Abberufung ja, aber nicht die Vorstandsbestellung einfach nur ignorieren. Die Folge war, dass man daraus auch die Strafverfolgung gegen die beiden konstruiert hat ohne Vertreterversammlungsbeschluss entgegen Gesetz und Satzung. Eine korrekte Abberufung durch das BaFin nach der Versammlung hätte Wochen und Monate gedauert. War die bereits vorliegend und hat man sie den Mitglieder verschwiegen?
Zur Wiederholung, ist das Genossenschaftsregister zur VR-Bank Marktredwitz falsch, muss es umgehend von Amts wegen berichtigt werden? Wer fordert die Berichtigung des Genossenschaftsregister nach § 29 Genossenschaftsgesetz, Abs. 3 (= Link)? Die Unterlagen beim Gericht belegen nur, Marth und Dittrich sind durch Beschluss Vorstand, es gibt seither keinen Nachweis des Widerrufs und zwar durch die Versammlung. Der öffentliche Glaube erfordert die korrekte Beurkundung des Willens des höchsten Gremiums der Bank, der beiden Vertreterversammlungen. Der öffentliche Glaube erfordert den korrekten Nachweis eines Ausscheidens eines Vorstandes. Wo ist er, der Nachweis, dass die Vertreter Marth und Dittrich wieder abberufen haben? Die Fusionsverträge sind doch mit dem Bezirksdirektor des Verbandes ausgehandelt, warum gibt sich der Prüfungsverband zu dieser Rechtsbeugung her? Mit welchem Recht „bittet Oberrevisor Hofmann am 24.04.2001“ um die Entlastung des Vorstandes? Das bedarf doch eines Antrages aus der Versammlung. Kein Antrag, keine Abstimmung, keine Entlastung, das Versammlungsprotokoll unter Tagesordnungspunkt 3c) (= Link) beweist es und es liegt beim Amtsgericht so auf. Rechtsbeugung überall, weil es der Genossenschaftsverband Bayern so will und weil er sich selber natürlich nicht kontrolliert und die eigenen Fehler Fehler sein lässt und nicht berichtigt?
Nr. 3186
Beobachter
23. März 2008, 19:22 Uhr
Betreff: Fusion 2001, Betrug am Mitglied auf dem Rücken und zu Lasten der Kunden?Wenn man über den Eintrag Nr. 3404 die Angelegenheit mit der Fusion im Jahr 2001 anspricht, dann ist es sicher angebracht dazu noch ein paar zusätzliche Informationen aufzuzeigen. Über die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Arzberg-Selb vom 23.04.2001 (= Link) erhält man erst den richtigen Eindruck, wie wenig es dem Genossenschaftsverband, den Vorständen und auch den Aufsichtsräten darum gegangen ist die Mitglieder und Vertreter auch ehrlich zu informieren. Kein Wort hat man gesagt, wie es um die fusionierte Bank dann aussehen wird, kein Wort hat man in dem Fusionsgutachten (= Link) erwähnt, wie katastrophal die Risikolage bei der Bank schon war. Wer sonstige Gutachten kennt, weiß dass wenn der Verband eine Fusion verhindern will, dann stehen diese Sätze regelmäßig bei viel geringerem Risikopotential in den Gutachten.
Diese Fusion hat einen ganz anderen Hintergrund, den man den Mitglieder bis heute verschwiegen hat. Wer im Protokoll von Arzberg unter Punkt 9 die Diskussion nachvollzieht, wird unschwer erkennen, dass den Vertreter von Arzberg ganz klar aufgezeigt wurde, dass beide Vorstände aus Arzberg auch Vorstand der neuen großen Bank werden sollten. Weder zwischen der Versammlung von Arzberg am 23. April noch am nächsten Tag in Marktredwitz konnte bis zum 26. April zur notariellen Beurkundung durch den Notar Erkenntnis aufgetreten sein, die die Beschlüsse beider Vertreterversammlungen nicht zwingend hätte umsetzen müssen, dass ab der Fusion mit Beschluss vom 24. April über den Fusionsvertrag eben Günther Marth und Helmut Dittrich ebenfalls von den Mitglieder eingesetzte Vorstände waren. Hätten die beiden plötzlich an einem Tag von sich aus verzichtet, wäre es schon eine Lüge gegenüber den Versammlungen gewesen, die eine neue Versammlung nach sich ziehen hätte müssen. Muss man aber sagen, dass es vielleicht doch Erkenntnisse gab, die eine Abberufung nach sich gezogen haben könnte, müsste man dann von einem schweren Betrug durch den Verband gegenüber den Vertretern reden, über das Verschwiegen dieser Tatsache über die tatsächlichen Feststellungen bei den Prüfungen, vielleicht aber sogar auch wegen eines bewusst irreführenden Fusionsgutachtens?
Dieser Betrug, der sich auch in Form von Unterdrückung weiterer schlimmster Erkenntnisse zeigen könnte, könnte eher sogar als Intrige hinter den Fassaden abgelaufen sein und einer absolut bewussten Irreführung der Mitglieder nahe kommen. Man hat immer versucht die Raiffeisenbank Arzberg-Selb als die schlechte Bank hinzustellen, doch sogar Reinhold Wolf hat am 14. Oktober 2004 auf der Versammlung erklärt, dass die Probleme nicht auf Arzberger Seite gelegen haben, sondern entsprechend der Bankgrößten verteilt waren. Wenn man aber die Zahlen kennt, dann kann man eigentlich nur daraus schließen, dass die Probleme ganz gravierend auf Seiten der RV-Bank Marktredwitz lagen und die Bank die Reduzierung der gesetzlichen Kreditgrenzen zum Groß- und Höchstkredit nur mit einem dramatischen Abbau des eigenen Kreditportfolios erreichen hätte können. Wahrscheinlich noch viel dramatischer wären die Auswirkungen auf das Zinsergebnis der Bank gewesen. Der Hinweis in den folgenden Jahren, dass ein Drittel aller Kredite nach der Fusion in höchst risikoreichen Sphären von über 2,5 Mio. €, also zuvor bei einer oder beiden Banken über 5 Mio. DM, gelegen haben, zeigt was man tun hätte müssen, wenn diese Kreditgrenzen bei Höchstkredit von 40 % des haftenden Eigenkapitals auf 25 % und damit um knapp 7,5 Mio. DM oder 3,8 Mio. € zurückzunehmen gewesen wären. Bei den Großkrediten hätte man plötzlich genau bei diesen 2,5 Mio. € lückenlos gemeinsame einstimmige Beschlüsse für die Kreditgewährung, aber auch jeder Kontoüberziehung bei diesen Krediten benötigt, mit allen Meldevorschriften dazu.
Eigentlich ist es schier offensichtlich, dass die Fusion und der Verband die Vorstände in Marktredwitz schon damals gerettet haben. Wie schlecht die Lage in Marktredwitz selber schon gewesen sein dürfte unterstreicht neben den Lageberichtsvermerken den nächsten Jahre auch die Gegenüberstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen (= Link) der Fusionsbilanzen dieser beiden Banken. Man holte auf beiden Seiten aufgrund der vorherrschenden Verlustsituationen ungeheuere Steuerbeträge vom Finanzamt zurück und nicht nur in Marktredwitz aus der Schütt-aus-hol-zurück-Aktion, die der Revisor als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete. Arzberg hatte aber in Summe ein um 2 Mio. DM besseres Ergebnis. In Marktredwitz zahlten sich die Mitglieder ihre Dividende aus der eigenen Tasche, nämlich aus der Rücklagenentnahme, wovon der Oberrevisor aber nichts sagte und auch nicht Manfred Heger bei seinem Bericht. Dass heißt nämlich, der Vorstand hätte nach dem Gesetz persönlich die Dividende übernehmen müssen und wegen der falschen Information bei der Abstimmung wahrscheinlich sogar der Prüfer oder der Verband. Von all dem hat man auf der Versammlung in Arzberg kein Wort geredet, dass man in einer Bank aufgehen sollte, wo Vorstand und Aufsichtsrat einen Beschluss zur Rücklageentnahme von 2.000.000 DM (= Link) fassen mussten, um immer noch die Kreditverluste von über 5 Mio. DM abzudecken.
Zu welchen Lasten aber die Fusion zusätzlich abgelaufen sein könnte, zeigt wiederum ein anderer Wert, der auch vollkommen verschwiegen wurde und der nur dazu da gewesen sein konnte, um die Verluste nicht noch höher ausfallen zu lassen, bei der Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb, mit den Vorständen Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. In der Fusionsbilanz zum 31.12.2000 mit einem Jahresverlust von 1,4 Mio. DM hatten sich der Bestand an Grundstücken und Gebäuden aus Rettungserwerben von 1999 auf 2000 (= Link) um 5,6 Millionen DM erhöht. Mit wie vielen Objekten war also die RV-Bank in diesem Jahr bei den Gerichten mit Zwangsversteigerungen, die man vielleicht vorher höchst risikoreich und eventuell schon genossenschaftsrechtlich untersagt ausgereicht hatte? Dazu muss man wissen, dass in diesem Zeitraum auch ein sogenanntes Kreditverhältnis Flex ohne Sicherheiten und bei einer nicht rosigen Bewertung an den Busenfreund des Vorstandes auch noch ausgereicht worden ist.
Rettungserwerbe sind im Zwangsversteigerungsverfahren natürlich die letzte Lösung für eine Bank. Hat man in der Region das Drei- bis Vierfache oder noch mehr an Werten vernichtet um die eigenen Bilanz nur rot und nicht feuerrot zu gestalten? Die Folgewirkungen könne wir gar nicht abschätzen aus dem Tun der Bank, wenn damit unrechtmäßig Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen vernichtet werden, wie vielleicht der Boschdienst in Wunsiedel auch aufzeigt. Rettungserwerbe sind oft genug schon der vorprogrammierte Verlust der nächsten Jahre und so könnte eigentlich auch der Erwerb des HOMA-Gebäudes nur ein oder zwei Jahre später mit wahrscheinlich wieder 2,7 Mio. € (über 5 Millionen DM) wiederum nur ein verkappter Rettungserwerb gewesen sein, der heute vielleicht sogar zur Komplettabschreibung aus dem Verfall des Gebäudeteils anstehen würde.
Man kann eigentlich auch annehmen, dass hier vom Genossenschaftsverband und von den Vorständen und eingeweihter Kreise im Aufsichtsrat die Weichen auf stille internen Sanierung eben auch zu Lasten der Kunden gestellt wurden und auf massivste Vertuschung mit der Ausrede des Imageschadens, wenn die Dinge publik werden würden. Anstatt einer sofortigen Bereinigung schon mit der Fusion hat sich der Verband entschieden Testate zu unterschreiben, die vielleicht jenseits von Gut und Böse lagen, wenn man vielleicht anstehende und festgestellte Wertberichtigungen über Jahre vor sich her geschoben hat. Diese Testate tragen die Unterschriften von Verbandsvorständen und vom Abteilungsleiter Prüfungsdienst. Kreditfälle wie Flex und Gold, Gold, Gold, sind unglaublich Vorgänge der weiteren Schädigung der Bank unter diesen Prämissen.
Wollte der Prüfer Hofmann vielleicht diese Zustände nicht mehr mit tragen, wo es soweit ging, dass man von Kunden Sicherheiten abholte, Erlöse aber daraus nicht erzielt werden sollten, sondern auch noch in schwarze Kanäle geflossen sein könnten? Johannes Herzog und Raimund Grothoff waren dafür vielleicht eher bereit und hatten sich auch die Sporen verdient einem korrupten Vorstand in Markredwitz selbst nach zu folgen. Durften dafür Heger, Wolf und Krämer mit Krediten wie den genannten auch noch einen der vorherrschendsten Paragraphen im KWG, nämlich § 18 zur Vorlage der Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen mit Füßen treten und Unterlagen fälschen, durften dafür die Vorstände Kreditteilen aus schwierigen Krediten auf Strohmänner verteilen, vielleicht nur, damit sie ohne Aufheben freiwillig abgehen würden, oder damit sie noch als Steigbügelhalter für die Vorstandsposition von Johannes Herzog verwendet werden konnten? So wie es auf der Startseite des Wunsiedeler Kreises zu sehen ist, gehört der Begriff „Banken an den Pranger“ bei uns in Marktredwitz mit den Namen der Schuldigen besetzt und auch mit der großen Mitschuld des Genossenschaftsverbandes über dieses unglaubliche Intrigennetz, wo man anstatt eines gesetzlichen Prüfungsauftrages sogar erlaubt Kunden der Bank in größte Not zu stürzen und das höchste Gremium, nämlich die Vertreterversammlung immer und immer wieder mit falschen Informationen zu füttern und vielleicht zu schädigenden Beschlüssen zu nötigen. Wie weit der Aufsichtsrat in all den Jahren genötigt wurde, dass können nur die Ermittlungen zu den genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditengagements, mit allen Nebeneffekten in der ganzen Bank, ans Tageslicht bringen.
Eventuell sind sogar Günther Marth und Helmut Dittrich selbst Fusionsopfer. Unter welchen Versprechungen wurde ihnen die Fusion nahegebracht? Wenn es unter Druck gewesen wäre, so würde dies die These des Betrugs über falsche Informationen an die Vertreter erhärten. Wer weiß, ob aber hier nicht wirklich auch gegen das Umwandlungsgesetz (= Link) verstoßen wurde, auf dessen Basis Genossenschaftsfusionen stattfinden und damit gegen den § 9 des schon aufgezeigten Fusionsvertrages, wo kein Mitglied eines Vertretungsorgans eine Vorteil erzielen darf, der nicht genannt wird. Wenn man die GuV genau anschaut, dann sieht man, dass die Altersversorgungsaufwendung auf Arzberger Seite massiv angestiegen waren. Die Personalkosten waren gesamt um über 8 % höher als im Vorjahr. Und warum die sonstigen betrieblichen Aufwendung in der Bilanz nicht erläutert wurden, obwohl sie um 700.000 DM höher waren als im Vorjahr und obwohl sie den gesamten Bilanzgewinn in Summe überstiegen haben, da bleibt für einen interessierten Betrachter die Frage schon stehen, für was man in solchen Katastrophensituationen auch noch solche Gelder in den Abschlüssen brauchte? Warum hat man die Zwei aber zwei Jahre später selber mit einem gerichtlichen Ermittlungsverfahren (= Link) belegt? Da muss man auch auf die Situation dann zurückkommen, dass eingesetzte Vorstände auch nur im Zusammenspiel mit der Vertreterversammlung verfolgt werden können. Nur Dank des Prüfungsverbandes kann man immer Vertuschung vor Einhaltung von Gesetz und Satzung anwenden, wenn man sich auf der angeblich richtigen Seite befindet.
Und zum Schluss kann man dem Aufsichtsrat wahrscheinlich auch nur sagen, dass er es selbst wahrscheinlich auch schon verpasst das sinkende Schiff rechtzeitig zu verlassen, in der Hoffnung, dass Herr Herzog wirklich die Front noch bilden könnte, die er im Dezember versprochen hatte. Das wird sich aber als Trugschluss herausstellen, davon kann man inzwischen ausgehen. Dieses Rettungsboot hat selber das größte Loch von allen.
Nr. 3185
Genossenschaftler
22. März 2008, 21:31 Uhr
Betreff: Beitrag 3405,Die in diesem Gästebuch veröffentlichten Zahlen des Genossenschaftsverbandes Bayern berühren das Jahr 2007. Man muß sich das voraussichtliche Betriebsergebnis für 2008 von 0,70 % über die Zunge gehen lassen.
Diese Zahl ist der Durchschnitt der Bayerischen Genossenschaftsbanken. Es gibt noch eine Anzahl von bayerischen Genossenschaftsbanken, die den Durchschnitt anheben aber auch eine zunehmende Zahl, welche den Durchschnitt bereits gewaltig drücken.
Für den unbedarften Leser sei darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Genossen-
schaftsbanken bei unter 0,70 % Betriebsergebnis, also künftig bei 0,40 % bis 0,50 % zunehmend Schwierigkeiten von der Bankenaufsicht erfahren werden, weil dies einfacher ist als die Globalplayer auf die Finger zu hauen. Stimmt es?
Wenn eine Genossenschaftsbank mit einer Bilanzszumme von durchschnittlich 150 Mio Euro nur noch eine Betriebsergebnis von 40 % also 600 T€ vor Steuern und Dividende
hat, dann ist Ende mit Investitionen. Dann darf deren Rechenzentrale nicht mt neuen
teueren Spinnereien kommen und Kreditausfälle (2 oder 4 Häuslebauer oder zwei Firmeninsolvenzen) nicht mehr passieren. Denn dann ist Schluss mit lustig und arrogan ter Großkotzerei.
Bei der VR-Bank Marktredwitz geht es aber wahrscheinlich so lange weiter, bis vermut-
lich alle Schuldige weggesperrt sind oder durch Heimgang den Weg frei gemacht haben.
Nr. 3184
Aus der Organisation
20. März 2008, 14:26 Uhr
Betreff: Brechen den Genossen die Gewinne ein?Eine der wichtigsten Jahresabschlussauswertungen bei den Kreditgenossenschaften zeigt einen erschreckenden Trend. In der Erfolgsübersicht (= Link), die die operativen Erträge einer Bank mit dem Verbandsdurchschnitt vergleicht, kommt zutage, dass es gravierende Gewinneinbrüche im normalen Geschäft zu verzeichnen gibt. Als Zielgröße werden die im Jahr 2005 genau getroffene 1,00 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzgröße angestrebt. Davon ist man inzwischen weit entfernt und es werden einfach nur noch die alten Zeiten herauf beschworen, wo die Zinskurve angeblich steiler war, aber wahrscheinlich doch eher der Kunde weniger aufgeklärt war und auch weniger Möglichkeiten hatte sich aus den Fängen der Genossenschaftsbanker zu lösen. Die Vermittlung der Einlagen in den Verbund kann in keiner Weise den Rückgang der lebenswichtigen Zinsspanne auffangen. Die dortige Zielgröße von 3,0 % gehört unwiederbringlich der Vergangenheit an. Für das Jahr 2008 ist aus der Vorschaurechnung wieder ein Rückgang heraus gerechnet auf 2,12 % nach 2,22 % im Abschluss 2007.
Mit der Prognose fürs Jahr 2008 mit einem operativen Betriebsergebnis von 0,70 % wäre der Ertragseinbruch in vier Jahren auf bayerischem Sektor sage und schreibe bei 30 %. Wie kann man so etwas verkraften? Da sind keine Investitionen mehr möglich, da darf keine große Belastung aus dem Garantiefonds kommen. Sind Bayerns Kreditgenossenschaften am Rande ihrer Möglichkeiten. Das versteuerte erwirtschaftete Eigenkapital der bayerischen Kreditgenossenschaften liegt laut Verbandsrundschreiben bei 6,2 % an der Bilanzsumme. Werte wie bei der Sparkasse Hof, wo der Vorstand bei sage und schreibe 16 % bei dieser Kennziffer seinen Hut nehmen muss, die sind im Genossenschaftswesen für die zusammenfusionierten Gebilde reinste Utopie. Wahre Problem dürfen auf eine sogenannte Säule unseres Banksystems in Deutschland nicht zu kommen. Die Behinderung mit den internen Strukturproblemen hat den Blick nach vorne verhindert. Die Einflussnahme der Verbände behindert innovative Vorstellungen. Der Behinderer selbst sitzt an der Spitze und hat alles in der eigenen Hand. Prüfung und angebliche Beratung und Interessensvertretung sind unter einem Dach vereint. Unpopulären Bankleitern wird das Leben von der Prüfung schwer gemacht. Steht das gesamte Verbandssystem im Genossenschaftsbereich vor dem Ende? Wird das Ende dieser Strukturen vom Ertragseinbruch eingeleitet?
Nr. 3183
Genossenschaftler
20. März 2008, 13:16 Uhr
Betreff: Götter oder Zauberer – Rechtsbruch mit dem Fusionsvertrag?Mir wurden die beim Registergericht hinterlegten Unterlagen zur Fusion der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vorgelegt, mit der Bitte, meine Meinung dazu zu äußern. Ich muss sagen ich bin schockiert, waren hier die Götter des GVB am Werk oder Zauberer? Man kann nur vermuten, was hinter den Kulissen abgelaufen ist, während man die Vertreter auf den Versammlungen belogen hat. Nur so drastisch ist es auszudrücken. Mit der Vertreterversammlung vom 24. April 2001 (= Link) In Marktredwitz war die Fusion rechtlich beschlossenen Sache. Der Notar beurkundete zwei Tage später den Verschmelzungsvertrag (= Link). Aber warum haben die fünf Vorstände und der Notar den Vertrag nicht so erfüllt wie es die Versammlungen beschlossen haben?
Die Versammlungen haben beschlossen, dass im Vertrag unter § 14 Günther Marth und Helmut Dittrich aus Arzberg zum hauptamtlichen Vorstand bestellt sind. Sie waren damit Vorstände der verschmolzenen Genossenschaft und alle Vorstände hatten die Pflicht den Vertrag nach den Versammlungsbeschlüssen umzusetzen. Mit Sicherheit ist im Vorfeld eine Anfrage an das BaFin gegangen, ob die beiden von dort auch die Genehmigung erhalten würden. Was ist da wohl abgelaufen? Warum wurde die beiden zwei Tage später mit der Verschmelzungsbeurkundung nicht auch beim Registergericht angemeldet, wo sie sogar selber mitgewirkt haben, ja mitwirken mussten? Am 25. April ist nichts aufgekommen, was man nicht vorher schon wusste und worüber man die Vertreterversammlungen auch inKenntnis hätte setzen müssen. Die Nichtanmeldung kommt einer Abberufung gleich, die man im Rahmen einer Vertreterversammlung vornehmen hätte müssen. Alles andere deutet daraufhin, das mit einem irgendwie abgemachten Spiel die Mitglieder belogen wurden. Hat man Marth und Dittrich doch entgegen § 9 des Vertrages besondere Vorteile zukommen lassen, die man nicht in den Vertrag aufgenommen hat, wie Abfindungen, Versorgungszusagen? Warum hat man sie zwei Jahre später im Nachhinein mit dem § 266 StGB, Untreue, und dem Staatsanwalt konfrontiert?
Die Nichtanmeldung zum Vorstand von Marth und Dittrich ist der Beweis, dass der Genossenschaftsverband Erkenntnisse im Hintergrund hatte, die er den Mitglieder verschwieg. Der Genossenschaftsverband und seine Prüfer sind mitschuldig an den Verlusten und Wertberichtigungen bei dieser zusammengewürfelten Bank ohne geeignete Organisation nach § 25a KWG (= Link), ohne unverzügliche Einführung eines dringend notwendigen und zwingend erforderlichen Risikocontrollings bei dieser schon aus den Fugen geratenen Bank laut den Lageberichten. Die Bilanzen von 2002 und 2003 mit den Eingeständnissen in den Lageberichtsvermerken (= Link) die Einzelwertberichtigungen nicht mehr unterzubringen, ist der deutliche Ausdruck der lange anstehenden und mit Hilfe des Verbandes unter der Decke gehaltenen Katastrophe.
Welche Absprachen zwischen Verband und Marktredwitz wurden hier schon getroffen, wenn man als Oberrevisor bei der Abstimmung über den Gewinnverwendungsbeschluss (= Link) gegenüber den Vertretern nichts von der Entnahme von 2.000.000 Mio. DM aus den Rücklagen mitteilt um den Jahresverlust von 1,4 Millionen zu verschleiern, was Bestandteil des Gewinnverwendungsbeschluss ist, um den Fusionsbeschluss nicht zu gefährden? Diesen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat kann man im Lagebericht nachvollziehen. Konnte dieser Oberrevisor das Drama dann nicht mehr mit ansehen und nachdem er von Manfred Heger angeblich nicht mehr hereingelassen wurde von Herzog und Grothoff mit einer neuen Zielrichtung abgelöst?
Bei der VR-Bank Marktredwitz kann man keinem Prüfer und keinem sonstigen Vertreter des Genossenschaftsverbandes trauen. Es ist schleierhaft, wie das BaFin dieses Spiel mitmachte und es ist unfassbar, dass ein Notar einen durch Beschluss der Versammlung vorgenommene Vorstandberufung nicht so protokolliert und dem Registergericht einreicht. Hier überwachte doch niemand ob Gesetz und Satzung eingehalten wurden. Der Notar ist doch dazu da, dass die Vorstände den Willen der Vertreter auch umsetzen und nicht den Willen und die Machenschaften korrupter Leute im Hintergrund. Sind es 40.000 DM oder gar mehr die er für die eine Begleitung der Vorgänge und die Protokollierung einstreicht, muss man die zurückfordern? Wahrscheinlich der Notar, der sechs Jahre später mit Herrn Herzog einen Verzicht von Genossenschaftsvermögen von 432.000 € protokollierte. Ein Vorgang der in sich wiederum sittenwidrig, weil gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßend, gewesen sein dürfte. Warum sorgt das Registergericht nicht dafür, dass nachvollziehbar ist, warum ein hinterlegter Vertrag mit der Berufung von zwei Vorständen nicht erfüllt wurde?
Welche unglaublichen Verstrickungen und Machenschaften ranken sich um diese Genossenschaftsbank? Wie hat man aber Marth und Dittrich unter Druck gesetzt, sollten sie von der Angelegenheit überrascht worden sein? Baueropfer bei der Kundschaft, Bauernopfer Vermögensverzehr für die Mitglieder, Bauernopfer bei den Mitarbeitern, Bauernopfer bei den Vorständen, die man ein paar Jahre vorher dazu brachte, weiße Flecken auf der Landkarte der Kreditgenossenschaften im Vogtland mit Geschäftsstellen zu belegen? Oder da vielleicht doch eine schöne Mitgift, die man verschwiegen hatte? Es ist leider nicht mehr unglaublich, was man alles vermuten darf, was hinter verschlossenen Türen bei dieser Bank alles abgeht. Warum brauchte man den Prüfer Herzog als Vorstand? Er ist Ausführender und Erfüllungsgehilfe und Vorteilsgewinner aus den schlimmen Vorgängen der letzten 20 Jahre bei dieser Bank? Welche Sauereien werden mit ihm verdeckt und zugeschüttet? Wir hoffen wirklich der Teppich wird komplett aufgeschlagen, es stinkt darunter gewaltig.
Nr. 3182
Der Wissende
20. März 2008, 09:10 Uhr
Betreff: Der WissendeWas wollen die Verantwortlichen der VR-Bank mit dem Verkauf der Ostfilialen erreichen?
Soll damit der Weg in die Sanierungsbank vermieden werden?
Wird der festgestellte Wertberichtigungsbedarf nach dem bereits vorhanden Muster der Jahre 2002 u. 2003 wieder ins Jahr 2008 verschoben?
Was will die Volksbank in Plauen mit den kaputten Krediten der VR-Bank Marktredwitz? Werden die Kredite weitergereicht - analog dem Beispiel Rbk. Feldkirchen - über den Umweg Volksbank Plauen direkt an die BAG Hamm?
Welche Summe erhält die VR-Bank Marktredwitz für die Ostfilialen? Wird dieser Ertrag dazu verwendet, wieder die zu erwartenden Löcher im Jahresabschluß 2008 zu stopfen? Will man auf diese Art und Weise die sonst nicht vorhandenen Mittel beschaffen, um die überzähligen Mitarbeiter hinaus zu werfen? Ist der Aufsichtsrat über die Folgen aufgeklärt und wenn ja, wollen es die Politiker zulassen, daß wieder Arbeitsplätze aus der Region weg sind. Gibt es schon konkrete Planungen wieviele Mitarbeiter wegen des um ca 1/4 reduzierten Volumens in den Bereichen der Marktfolge Anlage, Kreditbereich, Rechnungswesen und Stabsstellen ihren Arbeitsplatz verlieren werden? Ist diese Rechnung richtig: Die Bank hat rund 192 (laut ein bisschen Stolz Juli 2006) Mitarbeiter. Die anteiligen Werte für Markt und Marktfolge sind in etwa 45 % zu 55 %, d.h. 86 MA zu 106 MA. Da das Volumen um 1/4 sinkt, braucht man auch nur mehr 3/4 der Marktfolgemitarbeiter = 79,5 MA. Summa summarum sind rund 26,5 Mitarbeiter zuviel. Reicht der Verkaufserlös aus, um die Abfindungen zu zahlen? Wie wirkt sich der Volumensabgang auf Aktiva und Passiva und Erfolgsrechnung der VR-Bank Marktredwitz aus? Wurde hierfür eine Planungsrechnung erstellt? Oder fällt die Bank in ein noch tieferes Loch, wenn der Sondereffekt Verkaufserlös wegfällt? Warum hat der Genossenschaftsverband Bayern im Jahr 2001 die Fuson mit Arzberg als vorteilhaft für die Mitglieder dokumentiert? Ist diese Aktion die Konsequenz aus der Aussage von Herrn Herzog Qualität vor Quantität aus "ein bisschen stolz" (= Link)? Werden so die Kunden, die nach Meinung des Herrn Herzog von schlechter Qualität sind, stillschweigend via Volksbank in Plauen direkt nach Hamm entsorgt. Was hat diese Aktion für einen Vorteil für die Mitglieder der Bank? Werden hier wieder die Dinge im positiven Licht dargestellt, wie bei der Fusion mit Arzberg und hinterher ist alles wieder ganz anders? Ist es richtig, daß die VR-Bank schon im Jahr 2001 die Ostfilialen verkaufen wollte, aber dies nicht zustande kann, weil damit die Bank existenziell nicht mehr tragfähig war. Geht es hier nicht nur um Herrn Herzog, sondern will der Verband über diesen Umweg wieter den Deckel draufhalten? Sind den Vertuschungsversuchen keine Grenzen gesetzt?
Nr. 3181
Beobachter in Marktredwitz
20. März 2008, 00:28 Uhr
Betreff: Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?Es wird hier doch oft darüber geschrieben, dass die Machenschaften aus der Vergangenheit im Bereich der Münchener Genossenschaftsbanken aufgearbeitet wird. Es wird aufgezeigt, wie unfähige Vorstände anstatt für ihre Verluste noch in noch umfangreichere Vorstandsverantwortungen mit noch mehr Gehalt gehievt wurden, weil sie bestimmte Wege nicht blockierten, sondern vorantrieben. Haben Sie sich als Initiatoren schon mal den Fall 3 aus der Rubrik „Aus der Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ (= Link) genau angeschaut. Helfen Sie bitte mit, dass ähnliche Dinge sich in Marktredwitz nicht wiederholen. In München ist aus Mitarbeiterkreisen doch zu vernehmen, dass hier für die Fusion vor vier Jahren Sanierungsmittel von vielleicht sogar 80 Millionen € eingesetzt wurden, was natürlich auch mit Übertragungen von Krediten an die BAG Hamm zusammen hängen kann.
Haben Sie bei der Staatsanwaltschaft aufgezeigt, dass es hier vielleicht vom Sicherungsfonds sogar um Veruntreuung von unglaublichen Geldern gehen könnte? Wenn die Raiffeisenbank Feldkirchen die Mittel nicht erhalten hätte, wie es aus dem Schreiben an die Bank vom 1. März 2004 (= Link) hervorgeht, wenn sie nicht fusioniert, warum erhält dann die fusionierte Bank diese Mittel? Waren sie somit im Grund unnötig? Wenn 80 Millionen stimmen, dann haben die deutschen Genossenschaftsbanken diese 80 Millionen eingebracht, in ihren Bilanzen als Aufwand verbucht und dafür 20 % oder mehr an Körperschaftsteuer eingespart und 10 % der eigenen Region als Gewerbesteuer vorenthalten müssen. Indirekte Strukturübertragung aus Freiburg, Flensburg, Rostock, Berchtesgaden zur VR-Bank München Land eG, also Steuerverluste von vielleicht 24 bis 30 Millionen €, die nach diesem Schreiben vielleicht nicht notwendig waren, sondern eventuell eine Unterstützung des Starts einer maroden zusammengewürfelten Kreditgenossenschaft. Haben Sie daran gedacht, dass damit gegenüber den Vorständen eventuell Strafvereitlung betrieben wurde im Sinne der Vorschriften von § 34 Genossenschaftsgesetz und § 266 StGB?
Wenn so eine unglaubliche Sanierungsunterstützung tatsächlich geflossen wäre, haben Sie auf den § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) bezüglich der Mithaftung der Prüfer hingewiesen, auf die Untersuchung von Kreditfällen, höchst risikoreich und vielleicht auch genossenschaftsrechtlich untersagt, wie bei der VR-Bank Marktredwitz? Lassen Sie uns gemeinsam voranschreiten und den Sumpf trocken legen. Hier wird mit unserm Geld und mit unseren Schicksalen verfahren, wie wenn Götter darüber entscheiden dürften.
Nr. 3180
Uwe
19. März 2008, 16:01 Uhr
Betreff: Stützen die hohen Geschäftsguthaben die eigenen Groß- und Höchstkredite?Schauen wir uns wieder mal Interessant (= Link) an und blicken auf die Entwicklung von 2003 auf 2004. 2,5 Millionen Geschäftsguthaben hat man hereingeholt, weil man ja die Rücklagen für die Verluste ausgleichen musste. 28.600 Anteile hat man mehr gehabt, aber nur 112 neue Mitglieder. Das wäre eine durchschnittliche Zeichnung von 22.000 € gewesen. War es aber nicht doch eher so, dass drei bis fünf Mitglieder die 2,5 Mio. € gezeichnet haben? Hat die Staatsanwaltschaft mit untersucht, ob Großkreditnehmer oder nahestehende Personen ihre für sie selbst nicht unwichtigen Groß- und Höchstkreditgrenzen bei der VR-Bank gestützt und hoch gehalten haben? Wo ist es sonst der Erwähnung wert, dass der Abgang eines Mitgliedes eine solch gravierende Auswirkung hat, dass man es bei der Darstellung der Vermögenslage im Lagebericht erwähnen muss, wie es im letzten Jahresabschluss der Fall war? Stimmt es dass es sich um eine Millionenzeichnung gehandelt haben soll? Eine halbe Million dürfte es sicher gewesen sein. Wie schaut es mit solchen großen Abgängen beim Geschäftsguthaben in dieser heurigen Bilanz aus? Wer gibt schon Risikokapital sonst zu so einem niedrigen Zinssatz her und wartet noch ein halbes Jahr auf die Zinsgutschrift oder wartet bei Kündigung auf die zinslose Auszahlung bis nach der jeweiligen Vertreterversammlung? Bevorzugt man diese Mitglieder auch noch damit, dass die Dividende von 30.000 € jährlich auf den 1.01. gutgeschrieben wird, die aber für das normale Miglied von 30 € oder von 3 € mit dem Tag der Vertreterversammlung um den 30. Juni?
Nr. 3179
Aus bester Quelle
19. März 2008, 11:50 Uhr
Betreff: Wir verkaufen keine Kredite – wir verschenken sieBereits zum Juni sei geplant die Vogtlandfilialen der VB Plauen zur übertragen. Im Stillen vorbereitet, ganz schnell durchgezogen. So steht man zu dem Versprechen, wir schließen keine Filialen! Wir geben nur die Verantwortung ab und schenken sie quasi her. Und zu den Kunden sagen wir nach dem Motto: Wir verkaufen keine Kredite, auch die verschenken wir. Denn diese Bank, die die Filialen übernehmen soll, die sei angeblich schon Sanierungsbank. Was heißt aber Sanierung einer angeschlagenen Bank? Doch Bürgschaft der Sanierungseinrichtung für die wert zu berichtigenden Kredite, dann sind sie für die Bank abgesichert oder gleich die Übertragung der Kredite an die oberste Heuschrecken im genossenschaftlichen Verbund die BAG Hamm.
Ist das der Schachzug auf dem Rücken der Kunden, die Sanierung bei der VR-Bank Marktredwitz selber zu umgehen und den unglaublichen Wertberichtigungsblock in großem Umfang aus den Büchern der VR-Bank selber herauszubringen? Wie bereitwillig der Bundesverband mit den Geldern der Sicherungseinrichtung zeigt doch das Schreiben an die Raiffeisenbank Feldkirchen (= Link) vor den Toren Münchens, wenn Fusionen und Strukturbereinigungen vollzogen werden. Laut dem Schreiben wurden Mittel der Sicherungseinrichtung verwendet wenn die Fusion läuft und somit nicht der Zweck des Institutsschutzes der Bank gewahrt. So wie es im Münchener Gästebuch geschildert wird, die Vorstände wurde vor den wahrscheinlich eigenen Untreuetatbeständen, den Kreditverlusten geschützt, und mit noch besseren Vorstandspositionen belohnt.
Wenn schwierige Kreditverhältnisse im Osten nun so übertragen werden, dann werden alle Kredite auf den Prüfstand gestellt und es kann passieren, dass Kredite die bei normalen Banken gut mitlaufen, plötzlich in schwierige Risikoklassen eingestuft werden. Dafür gibt es genug Anhaltspunkte, die von neuer Sicherheitenbewertung bis hin zu einer anderen Einschätzung durch andere Sachbearbeiter, Kundenbetreuer oder deren neuen Vorgesetzten reichen können. Schon als schwierig geführte Kredite, was passiert mit denen, wenn die plötzlich von Marktredwitz weg sind? Fehlt da den neuen Verantwortlichen nicht die persönliche Bindung an den Fall, weil sie ihn ursprünglich ja nicht genehmigt haben? Ist da eine Abwicklung nicht um Längen schneller die Gefahr für den Kunden, weil man den Kredit nur weg haben will? Wer sagt, dass Herr Herzog mit diesem Schachzug nicht auch schwierige Kredite aus dem Landkreis Wunsiedel mitgeben darf? Wer sagt, dass nicht alle schwierigen Kredite, die für den Standort Marktredwitz jetzt als Verstoß gegen das Regionalprinzip bezeichnet werden, nicht an die Bank mit übertragen werden, die die Ostfilialen übernimmt? Wer sagt den Kreditnehmer zu, dass das nicht der direkte Umweg zur BAG Hamm oder zu anderen Heuschrecken ist?
Wie viel Geschäftsvolumen ist Herr Herzog bereit für die Rettung seiner eigenen Person auf diese Art und Weise mit den Ostfilialen abzugeben? 100 Millionen, 60 Millionen, ein Mittelwert davon? Wenn die Mitarbeiter in den Filialen in Schöneck, Klingenthal und Markneukirchen auch übernommen werden, was ist mit den Leuten in Marktredwitz, die müssen doch in der Kreditabteilung in den sonstigen Stabsabteilungen auch wieder abgebaut werden. Das wäre doch wieder das nächste, das man Volumen abbaut, aber die Kosten beibehält. Wie viele Mitarbeiter in der Kraußoldstraße werden für die Rettung des Herrn Herzog in so einem Fall auf die Straße gestellt?
Genauso muss man bei der VB Plauen aufzeigen, dass die Übernahme der Geschäfte mit den schwierigen Krediten nur ein Minusgeschäft für die Bewertung der eigenen Bank sein kann. Wenn man sich hier die Hälfte oder gar mehr der Wertberichtigungen von Marktredwitz aufladen lassen würde, weil man sich in die Hände der Verbände gibt, wäre das mit der der Sorgfaltspflicht nach dem Genossenschaftsgesetz vereinbar? Darf man sich überhaupt nur einen einzigen ausfallgefährdeten Kredit übertragen lassen, wenn man ein vorsichtig handelnder genossenschaftlicher Geschäftleiter ist? Darf der Sicherungsfonds und der Bundesverband diesen Weg in der Sorgfaltspflicht der ihm anvertrauten Mittel für die ganze Republik so einen Weg überhaupt unterstützen? Unterdrückt der Genossenschaftsverband Bayern wie schon 2002 und 2003 in der Marktredwitz Bilanz Wertberichtigungen, die plötzlich in den nächsten Jahren in Plauen auftauchen würden. Wir müssen die Finger in die Wunden legen. Das Problem muss zuerst in Marktredwitz gelöst werden. Die Raiffeisenbank Feldkirchen zeigt über den Fall 3 in der Rubrik „Über die Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ wie hier mit Zuckerbrot und Peitsche und damit mit Millionengelder der deutschen Mitglieder und Vorstände, die den Nachweis der absoluten Unfähigkeit in ihrer Arbeit erbracht haben, nach oben steigen, wenn sie die Strukturvorstellungen der Verbände nicht behindern und mittragen.
Die wirklich Leidtragenden sind in erster Linie die Kreditkunden, die über ihr Kreditverhältnis in die Fänge von Heuschrecken geraten und natürlich viele viele Mitarbeiter, die plötzlich ihres Arbeitsplatzes beraubt werden und sich oftmals plötzlich ungeahntem Mobbing gegenübersehen, nur damit sie die Bank verlassen. Wenn die Übertragung stattfindet, so ist auch dies nicht von der hand zu weisen, dass der Vorgang ebenfalls in den bereich des Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft gehört. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Punkt nicht übersehen wird und wir brauchen dazu die Solidarität der Mitglieder der übernehmenden Bank.
Nr. 3178
L.
19. März 2008, 09:41 Uhr
Betreff: Wahrscheinlich ist die Staatsanwaltschaft auch am Aufsichtsrat dranWenn man hört, dass man einerseits unbequeme andererseits bereitwillige Aufsichtsräte vielleicht mit Forderungsverzicht zum Amtsverzicht gebracht haben könnte, dass Sicherheiten in hoher sechsstelliger Höhe abgeholt wurden, aber ohne Nachweis verschrottet worden sein sollen, dass bei Flex der Kredit mit der Überziehung von 734.000 DM schon im Prüfungsbericht 2001 gestanden hat und damit sogar eine zwingende Überwachungspflicht für den Aufsichtsrat entstanden ist, dass man bei Gold, Gold, Gold von der Abschreibung von 230.000 € wusste und Reinhold Wolf mit der Revision gemeinsam schon ein Ausreichungsverbot für weitere Kredite erteilt hat, dann steckt man selbst mit der Vernachlässigung von Kotrollpflichten schon genauso tief in der Tinte. § 266 StGB, Untreue, hängt auch hier wie ein Damoklesschwert über den Aufsichtsräten. So spielt man hier mit dem Feuer, hofft auf Vergessen und Verjährung und läuft Gefahr, dass immer mehr auch öffentlich ans Tageslicht kommt, was ersten ein riesiger Imageschaden für die Bank bedeutet und zweitens den eignen Handlungsspielraum bald gegen Null bringt. Der Aufsichtsrat hätte nach der neuen Satzung in § 18 alleine die Handhabe den Vorstand abzuberufen. Die Vergangenheit des heutigen Vorstand ist neben den Sauereien von damals auch der Grund der heutigen wirtschaftlichen Probleme der Bank. Herr Herzog bringt es nicht mal mehr fertig Handwerker anzufordern, die den Verfall der Gebäude der Hauptstelle aufhalten.
Nr. 3177
Uwe
18. März 2008, 17:18 Uhr
Betreff: Wie lange solidarisiert sich der Aufsichtsrat noch mit Johannes Herzog?Wie lange schaut der Aufsichtsrat dem Spiel noch zu? Wie lange bleibt man noch weg von den Sitzungen? Lässt man sich von Herrn Herzog mit in den Strudel reißen? Wie lange wird unser Volks- und Raiffeisenbank noch in den Dreck gezogen, weil man keine Lösung findet, keine Loslösung von der Vergangenheit? Bei den bekannt gegebenen 27 Millionen € Wertberichtigungen und den nicht bekannt gegebenen zusätzlichen Kreditabschreibungen, da hätten doch die Vorstände in vollem Umfang dafür haften müssen. Hätte man dies als verdächtige Straftat nach dem Gesetzbuch angezeigt, dann hätte es saftige Strafen gegeben. Warum mussten wahrscheinlich gerade die Prüfer für den uneingeschränkten Verzicht auf alle Ansprüche sorgen? Warum ist Horst Pausch danach heimlich still und leise abgetreten ohne der Versammlung dazu was zu sagen? Die Nürnberger Bauunternehmer sind vor wenigen Tagen nur mit Bewährung davon gekommen für Untreue nahe 10 Millionen, weil sie gestanden haben, was wäre also für Heger, Wolf und Krämer herausgekommen? Dürfen wir es zulassen, dass der Genossenschaftsverband und Prüfer, wie Johannes Herzog und Raimund Grothoff entscheiden dürfen wer für solche Dinge sich vor Gericht verantworten muss? Was rollt schon auf uns zu, was Aufsichtsrat und Vorstand uns verschweigen? Die Information an die Mitglieder könnte ein erster Akt eines beschwichtigenden Vorgehens vor einem weltlichen Gericht sein. Das Gegenteil dürfte die Lage für manchen mit Beteiligten vielleicht noch verschärfen.
Nr. 3176
Information
18. März 2008, 16:50 Uhr
Betreff: Die Politik wird tätigIGuten Tag Gästebuchleser,
in einer Tageszeitung vom 12.03.08, wurde berichtet, die Bundesregierung bestärkt die Rechte der Verbraucher.
Justizministerin B. Zypries, bringt ein Gesetz mit ein, wer einen Immobilienkredit hat, bekommt mehr Rechte und wird geschützt.
In Zukunft kann eine Bank, erst dann weiter verkaufen, wenn der Kunde 6 Monate, mit Zins und Tilgungszahlungen in Verzug ist.
Auch muss der Kreditgeber dem Kunden, schriftlich mitteilen, wenn er den Kredit weiterverkauft und dies mit einer ausführlichen Begründung, seitens der Bank.
Danach sollten sich, die Herrn Vorstände der VR- Bank München Land, ebenso die BAG- Heuschrecke richten und sich darauf gefasst machen, was noch alles auf sie zukommt ""Schadenersatz"" wenn deren dubiose Vergangenheit aufgearbeitet wird.
Nr. 3175
Beobachter
18. März 2008, 16:06 Uhr
Betreff: Woanders werden die Prüfer abgezogen, bei der VR-Bank werden sie befördertJeder normale Revisor ist bestrebt, dass die von im geprüften Banken sich gut entwickeln oder schlechte Banken sich verbessern. Nicht so bei der VR-Bank in Marktredwitz. Da lässt man marktoperative dynamische Vorstände, die sich als nicht für in der Lage befindlich erklären die vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, weiter werkeln um bald jeden 6. Kredit an die Kunden als latente gefährdet bezeichnen zu müssen. Hier zeigt sich höchstes Gefahrenpotential für die Kunden alleine aus der Zusammenarbeit mit dieser Bank heraus. In der Vertreterversammlung (14. Oktober 2004) sagt man auch noch man hat wahrscheinlich die Leichen der anderen Banken übernommen, die die abgestoßen haben.
Warum aber haben wir die Staatsanwaltschaft im Haus? Raimund Grothoff und Johannes Herzog haben doch die genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse selber auch gesehen. Sie haben dazu Meldungen an das BaFin abgeben, wo sie zwei Fälle als nicht mit dem § 34 GenGesetz vereinbar gesehen haben. Warum brauchen wir also die Strafverfolgungsbehörden für die Fälle vor 2004? Warum hat man Marth und Dittrich dort vorgeführt, aber nicht Heger, Wolf und Krämer? Die 2,6 Mio. € bei Flex, die waren doch schon abgeschrieben und vielleicht eine Million bei Microcall und dann beim Goldmärchen. Also kommen die doch zum Bestand an 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen dazu. Was summiert sich denn alles auf, das Sporthotel mit mehreren Millionen, wenn man alleine Einrichtungskosten minus Wiederverkaufswert rechnet, wo man staatlich Zuschüsse auch noch kaputt machte. Und so weiter und so weiter. Warum wurden die Zahlen erst 2006 genannt und nicht schon 2000 bis 2004 und 2005? Da stehen sie in einer erschreckender Entwicklung doch genauso in den Prüfungsberichten, die ab 2002 sicher immer wieder von Herzog und Grothoff aufgestellt wurden.
Warum nur zwei Fälle mit Verstoß gegen § 34 Genossenschaftsgesetz? Jede Überziehung, die in 300 Seiten EDV-Listen pro Monat (!!!) drin steht, ist bei dieser Organisation der Bank ein Verstoß gegen § 34 Genossenschaftsgesetz gewesen. Für jede dieser Überziehungen trägt der Prüfer seine Verantwortung. Es dürfte im Grund feststehen, die Prüfer sind über die Fahrlässigkeit hinaus für die Schäden bei der VR-Bank Marktredwitz mit verantwortlich. Sie haben genauso wie die Vorstände nach dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 oben die Aufsichtsräte über die Risikosituation nicht korrekt informiert haben die Vertreter überhaupt nicht über eine bestehende Risikosituation ins Bild gesetzt. Man kann doch das nicht einerseits in Prüfungsberichte schreiben und selbst nicht danach handeln, oder wie sieht es Herr Herzog und sein ehemaliger Kollege Grothoff? Ist ‚man befindet sich auf dem richtigen Weg’ aus dem Mund des Oberrevisor am 24. April 2001 bei der Fusionsversammlung nicht genau das Selbe, wenn man in den nächsten Jahresabschluss rein schreibt (muss?), Risikolage ist weiterhin nicht in vertretbarem Rahmen?
Überall wird ein Prüfer nach diesem Absturz bei einer Bank abgezogen, doch bei der VR-Bank Marktredwitz wurde er zum Vorstand befördert. Er führte sich schon als Vorstand auf, als er noch als Revisor tätig war. Die Verluste bei der VR-Bank in dieser Zeit scheinen von Verband und Prüfern noch zusätzlich billigend in Kauf genommen worden zu sein um den Turm der Ungeheuerlichkeiten auch noch zu erhöhen. An die Schäden bei den Kunden selber darf man gar nicht mal denken. Welcher Vorstand darf bei einer Firma 230.000 €, also 450.000 DM, in den Sand setzen, parallel dazu das GmbH-Stammkapital zur nächsten Firma als KK-Betriebsmittelkredit ausreichen und den in eineinhalb Jahren wieder mit 480.000 € überziehen lassen, neben Darlehensgewährungen von 500.000 DM (270.000 €) ohne Sicherheiten. Welcher Vorstand darf das, da muss doch der Prüfer Tomaten auf den Augen haben und er muss die Augen unter den Zehen zudrücken, wenn er die Umbuchung von 180.000 € kurz vor der Revision auf Verwandte und Betriebsangehörige übersieht. Und nachdem das Gold nicht ins Land kam, da hat sich der Prüfer mit dem Vorstand verbündet und genau zwei Jahre später schon als Gesamtprokurist der Bank „Mit ein bisschen Stolz“ (= Link) verkündet, wie man die schwierigen Zeiten überstanden hätte. Die Konsolidierung scheint jetzt in dem Verkauf der Ostfilialen zu münden und die von Johannes Herzog damals ein paar Tage später auf der Versammlung auch noch verkündete Marktführerschaft mit der Musterrede aus Rede & Co. (= Link) ist erreicht und zwar für anderen unerreichbar im Negativen, dass man die Konkurrenz im eigenen Lagebericht zum wiederholten Male dafür verantwortlich machte, dass man mit den eigenen Konditionen die Kunden nicht halten kann.
Nicht nur die Ostfilialen zeigen anscheinend wie es um die Bank steht, es genügt in der Kraußoldstraße hintenrum zu gehen um zu sehen, was aus dem Versprechen zum HOMA-Haus geworden ist, die Fassade ist beschämend. Eine korrekte Bewertung der Bude zu den wahrscheinlich 2,7 Mio. € aus dem Jahr 2003 würde vielleicht die Pleite komplett machen. Herr Johannes Herzog ist noch viel, viel schlimmer als Heger, Wolf und Krämer. Er dürfte persönlich für viele Schäden bei der VR-Bank mit verantwortlich sein. Und sein alleiniges Ziel dürfte der Vorstandsposten bei der VR-Bank gewesen sein.
Nr. 3174
Der Wegfreimacher
18. März 2008, 13:35 Uhr
Betreff: Das Ende der GroßmannsuchtHeute ernten sie was sie gesät haben.
Sie haben die kleinen erfolgreichen Raiffeisenbanken platt gemacht.
Sie haben das ursprüngliche wesentliche Erfolgsmerkmal der Eigenständigkeit jeder einzelnen Raiffeisenbank mit Füßen getreten.
Ihre Prüfer haben dafür gesorgt, dass die Großmannsucht eines GVB zum Verlust dessen geführt hat, was die Raiffeisen- und Volksbanken ausgezeichnet hat:
Die Solidarität untereinander. Und gemeint ist hier nicht die Solidarität unter den einzelnen Banken sondern die Solidarität unter den Menschen die hinter einer Genossenschaftsbank stehen.
Sie haben aus erfolgreichen kleinen Raiffeisenbanken große monströße Gebilde geschaffen, die im Reigen der Großen mitspielen wollen. Dafür war Ihnen kein Mittel zu schade um so weit zu kommen.
Sie haben dafür gesorgt, dass von Ihnen ausgebildete Prüfer, die von der Wirklichkeit, vom wahren Bankgeschäft und dessen Zusammenhänge keine Ahnung haben, diese Banken als Vorstände führen.
Sie haben dafür gesorgt, dass immer mehr solcher künstlich zusammenfusionierten Gebilde immer weniger Gewinn machen.
Sie haben dafür gesorgt, dass die Kreditversorgung der Mitglieder zum Stocken kommt, weil sie der Meinung waren, im internationalen Geschäft mehr zu verdienen als im ursprünglichen Geschäft.
Und sie haben noch nicht gemerkt, dass sie nur als Kanonenfutter gedient haben.
Das Ende der Großmannsucht wird gerade eingeläutet. Die Schuldigen daran wissen was ich meine. Es wird nicht mehr lange dauern.
Das Ende der ehemals sogenannten Gutbanken kommt gerade, aber nicht das Ende der Solidarität untereinander. Dieses wird wieder auferstehen, aber nicht mehr mit dem Namen von Genossenschaftsbanken verbunden sein. Denn diese haben das Erbe von Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit Füßen getreten und missbraucht.
Nr. 3173
Genossenschafter
18. März 2008, 12:31 Uhr
Betreff: Unglaubliche Hinweise auf die Mitwirkung der Prüfer an den SchädenAn das BaFin zum Wachrütteln
Meine Herren beim Genossenschaftsverband in München, wie lange wollen Sie uns noch für dumm verkaufen? Gestehen Sie ein, welche Rolle Sie an den unglaublichen Verlusten bei der VR-Bank in Marktredwitz haben und mit welcher Zielrichtung Sie Ihr Musterprüfungspärchen Grothoff und Herzog ins Fichtelgebirge geschickt haben. Auf der Münchener Seite des Gästebuches konnten wir schon mal lesen, dass das BaFin gesagt hat, wir verlassen uns auf die Berechte der Verbände. Genau darauf hat sich auch der Genossenschaftsverband auch verlassen, dass wenn er dem BaFin meldet, es ist alles in Ordnung, dann glaubt man das, und wenn man sagt, der Vorstand muss weg, dann macht man das.
Immer wieder gibt es vereinzelt Hinweise, wo einem der Brocken im hals stecken bleibt. Die Sache mit den Bilanzen in den Jahren 2002 und 2003 reicht wirklich, wo man Testate für falsche Bilanzen erteilt hat. Eine Einzelwertberichtigung ist einzubuchen, egal ob man es laut den Lageberichtsvermerken (= Link) abdecken kann oder nicht. Schauen wir in Interessant (= Link) auf die Jahre 2002 und 2003, da steht da ein haftendes Eigenkapital von über 30 Mio. €. Eigenkapital steht nun mal für Verlustdeckung und das Eigenkapital bei einer Genossenschaftsbank heißt haftendes Eigenkapital. Wie hoch waren also die nicht eingebuchten Einzelwertberichtigungen wenn man sie nach dem Wortlaut mit über 30 Millionen € nicht abdecken konnte? Oder muss man das Wort konnte mit wollte ersetzten? Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes wollten die Einzelwertberichtigungen nicht abdecken, weil damit die Karriere des Herrn Herzog als Vorstand gar nicht hätte beginnen können, wenn man den echten Verlust der Bank ausweisen hätte müssen?
So ist auch im Eintrag Nr. 3389 über den auszugsweisen Vortrag des Dr. Nickl (= Link) klar die Mitschuld der Prüfer aufgezeigt. Warum haben die Prüfer in Marktredwitz nicht für eine Organisation gesorgt, dass Heger und Wolf nicht die Überziehungen in astronomische Höhen treiben konnten? Warum hat Manfred Heger bei seinem besten Freund laut dem Folienvortrag von Dr. Nickl (= Link) über 1,4 Mio. DM überziehen lassen dürfen (man muss die einzelnen Jahre zusammenrechnen, man wollte die hohen Zahlen vermeiden)? So etwas darf doch organisatorisch gar nicht möglich sein und es ist sehr leicht auch zu verhindern.
Wenn man in die EDV einstellen lässt, es ist bei 100.000 Schluss mit Überziehung, dann kann Wolf dem K.N. keine 73.000 € auszahlen, ohne dass das die Administratorkompetenz freigibt, oder Flex ist bei einer nicht rosigen Kreditausreichung bei dem Betrag an Überziehungen einfach aus. Aber bei der VR-Bank Marktredwitz, da macht man eine Fusion, wo man die Mitglieder über die tatsächliche Lage der Bank, über eine unglaubliche Risikosituation belügt, den Vorständen ermöglicht, dass sie vor den Prüfungsstichtagen Strohmannkredite machen, damit die schier aussichtlose Lage nur noch zur schlimmen in den geheim behandelten Berichten dargestellt werden muss. Denn die Lageberichtsvermerke, die hat doch auch niemand gesehen und gehört. Wer ist denn schon darauf aufmerksam geworden, wer geht denn zum Registergericht und schaut sich die Bilanzen an auf der dritt- oder vorletzten Seite?
Wenn ein Prüfer es bei einer nicht mehr vertretbaren Risikolage der Bank, die jährlich belastet ist dass die problemhaften Kreditengagements weiter stark ansteigen und es zulassen, geflissentlich übersehen, dass Millionenüberziehungen in 300-seitigen Listen gesammelt werden, dann ist die Fahrlässigkeit nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) vom Vorsatz der Mitwirkung abgelöst. Dann steckt doch was ganz was anderes dahinter, als ein normaler Prüfungsauftrag und Prüfungszweck für die VR-Bank Marktredwitz. Dann müssen doch ganz andere Kaliber versteckt werden. Und dann braucht man dringend den eigenen Prüfer mit Namen Johannes Herzog auf dem Vorstandsstuhl.
Steckt das BaFin mit im Schlamassel, weil es nicht tätig wird und Herr Herzog aus der Bank nimmt? Darf man dann auch noch ungestört und ungestraft 432.000 € gesicherte Forderungen verschenken, wenn man schon so viel Dreck am Stecken hat?
Nr. 3172
Aus berufenem Mund gehört
18. März 2008, 11:47 Uhr
Betreff: Sollen jetzt auch noch die Ostfilialen verkauft werden?Die Not bei der VR-Bank Marktredwitz scheint auf dem Höhepunkt zu sein. In so einer Bedrängnis redet auch schon mal einer, was er nicht soll oder darf. So hat jemand aus dem engsten Kreis erwähnt, dass man versuche die Ostfilialen zu verkaufen. Nur Verlustbringer bringt eben nur los, wenn die Solidargemeinschaft der Genossenschaften, der Sicherungsfonds die Verlustbringer stützt, oder es bleiben die schlechten Kredite eben doch in Marktredwitz.
Was ist aber mit laufenden Verträgen, der Kunde hat doch seinen Sparvertrag mit der VR-Bank geschlossen und auch seine Kreditverträge? Geht es den Kunden dort wie mit den Heuschrecken, dass sie nicht wissen mit wem sie es in der Zukunft zu tun haben? Problembewältigung für Herrn Herzog wieder auf dem Rücken der Kunden. Sollen die Geschäftsguthaben bei der VR-Bank bleiben? Sonst haut es doch in Marktredwitz die Kreditgrenzen weiter runter? Was wäre das wieder für ein Rattenschwanz? Das ist keine Genossenschaft, die die Mitglieder fördert. Der Kunde und das Mitglied ist Manövriermasse und Spielball für die Unfähigkeit der Bankmanager und des Verbandes, der dahinter steckt.
Nr. 3171
Informierter
17. März 2008, 23:48 Uhr
Betreff: Wie schwierig werden die Zeiten für die Genossenschaftsbanken?So wie in Marktredwitz Johannes herzog die VR-Bank immer tiefer ins Tal führt, so scheint es mit der gesamten Genossenschaftsorganisation zu gehen. Wie schafft es eine Bankengruppe, die von der Hand in den Mund lebt den dramatischen Einbruch der Erträge zu kompensieren? Die Zinsspanne bricht wirklich dramatisch ein und liegt nun bei 2,22 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Betriebskosten liegen mit nun 2,24 % über der Zinsspanne, das hat es noch nie gegeben. Bei einem Betriebsergebnis von 0,78 % muss man sagen, das Ziel ist total verfehlt. Müssen die Volks- und Raiffeisenbanker Angst um ihren Bestand haben? Was haben die Fusionen der letzten Jahrzehnte bewirkt? Was hat die Einflussnahme der Verbände in die Banken hinein bewirkt? So wie es der Marketingstratege Manfred Heger schon machte, man lobt nur noch das Volumen. Wer in Oberfranken die VR-Bank Hof lobt, der vergisst, das die Bank im Grunde nicht viel besser da steht als Marktredwitz. Man denkt nicht mal dran an die Eigenkapitalrendite anderer Rechtsformen heran zu riechen.
Reden die Genossenschaftsbanken noch über ihre Zukunft oder haben die Vorstände abgeschaltet und sagen nach uns die Sintflut? Wenn man das Überlegen Leuten wie dem Abteilungsleiter Prüfung Herrn Eberle überlässt, oder dem Bilanzstrategen Eberhard Gschrey im Vorstand, oder einem früheren Staatssekretär als Verbandspräsidenten, dann können wir auf tolle Ideen hoffen, die die Kreditgenossenschaften wieder nach vorne bringen sollen. Man hat die Erträge der letzten 20 Jahre nicht zurück gelegt, man hat sie übers Land verstreut und verbraten. Die Zeiten werden sehr sehr hart werden auf dem genossenschaftlichen Bankensektor. Andere Institutsgruppen sind meilenweit weg.
Nr. 3170
Mitglied
17. März 2008, 17:41 Uhr
Betreff: Nächste Stufe, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme durch die Aufsichtsräte?Eigentlich ließ es ja nichts anderes vermuten, wie die Aufsichtsräte an Herrn Herzog festklammern. Haben sie Angst, dass er seine Ordner aufmacht, wenn sie ihn in die Wüste schicken? Ist es soweit gekommen, dass wir jetzt nicht nur davon reden, dass sich Herr Herzog seinen Posten selber basteln konnte, sondern dass die Aufsichtsräte was angenommen haben? Warum ist Horst Pausch so gern abgegangen, warum ist der Aufsichtsrat aus dem Vogtland ausgeschieden, im Mai 2002, sechs Wochen vor der Vertreterversammlung? Warum immer so heimlich still und leise, warum der andere im Februar?
Immer der Deckmantel der Verschwiegenheit. Aber der Stoff war dünn und brüchig und der Aufsichtsrat hat es für sich selber nicht verstanden die Zukunft einzuleiten, weil er der Behinderung des Verbandes und der Prüfer Herzog und Grothoff nicht gewachsen war. Herzog und Grothoff zwei Herrscher und Diktatoren als Paradeprüfer vom Genossenschaftsverband im Hintergrund und endlich wollte sich einer oder gar beide mal das Vorstandsgehalt auch gutschreiben lassen. Doch im Grund war das Revisorengehalt schon zuviel. Denn wer bei Flex diesen eklatanten Verstoß zu § 18 KWG nicht sieht, den dann ein angebliches Gutachten heraus arbeitet, der braucht nicht sagen, er sei als gesetzlicher Prüfer da gewesen. Und wer die Pleite der Telefongesellschaft als Prüfer sieht und den Vorstand mit der nächsten Firma wieder ungehindert Hunderttausende kaputt machen lässt, der ist mit schuldig. Und wer diesen Vorstand mit Stolz an seine Seite stellt, der ist nur noch korrupt. Und wer Buchungstricksereien genehmigt, damit die Konten zum Prüfungsstichtag runter sind und dazu nichts unternimmt und gar hilft die Bankbilanzen zu schönen um vielleicht Millionenverluste zu verschleiern und damit die Kreditgrenzen künstlich hoch hält, ist der nur blind, oder ist der Mittäter, oder ist der einfach nur scharf auf den Vorstandsposten?
Bei dieser Bank hat keiner keinen überwacht und keiner hat den anderen gebremst, sondern immer wieder unterstützt bei allen möglichen Ungeheuerlichkeiten. Karl Krämer hat nicht nichts gewusst, von Gold, Gold, Gold, er hat den Kredit sogar nur über die Unterschrift auf einer Aktennotiz mit genehmigt. Keine Überprüfung der Unterlagen, einfach ein Handzeichen für 530.000 € Kontostand mit 480.000 € Überziehung. Nach dem Gesetz ist er für den Ausfall daraus haftbar. Herr Herzog hat bei der VR-Bank jeden Aufruhr vermieden. In jedem einzelnen Fall hat er die Vorstände trotz massivster Verstöße davon kommen lassen. Aber die Kunden, die haben die Prüfer im Stich gelassen bei den schlimmsten Abrechnungsmethoden durch die Bankvorstände, die anderen Abteilungen des GenoVerbandes haben noch von der Gefahr Kunde geschrieben, wenn die noch berechtigte Erstattungsansprüche stellen hätten können. Es ist eine unglaubliche Missachtung der Mitglieder, die man groß umwirbt.
Wie lange lassen sich die ehrlichen Aufsichtsräte, wenn es welche gibt, noch in den Sumpf mit rein ziehen? Wer den Sitzungen fern bleibt, der ist für die Entscheidungen die getroffen werden mit verantwortlich, wenn er sich im Nachhinein nicht verhindert. Nichtwissen schützt nicht vor Verantwortung und nicht vor Kontrollpflicht und nicht vor eigener Haftung. Diese Bank braucht die volle Anwesenheit und sie braucht eine von der Vergangenheit nicht so schwer belastete Führung als Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer. Herr Herzog ist die Krone von allem und er hat sie sich auch noch selber aufs Haupt gesetzt. Wenn die Aufsichtsräte nicht handeln, und dafür haben sie alleine die Handhabe nach der neuen Satzung, dann werden sie mit Herrn Herzog tief fallen. Nicht mit ihm verbünden ist angesagt, sich von ihm zu lösen ist die einzig mögliche Reaktion aus der jüngeren Vergangenheit. Immer mehr an Schmutz wird sonst ans Tageslicht befördert, wo in keinem Fall der Aufsichtsrat frei von Mitverantwortung sein dürfte. Mitverantwortlich alleine weil er immer und immer wieder wegschaute.
Was hindert den Aufsichtsrat zu handeln? Wird gegen Herrn Herzog ermittelt wegen Beihilfe im Fall Flex und im Fall Gold, Gold, Gold, wegen Beihilfe zu Untreuehandlungen der Vorstände, die er ja wahrscheinlich selbst im Jahr 2004 laut dem Versammlungsprotokoll zum BaFin gemeldet hat. Eine Kreditausreichung ohne Sicherheiten, ohne bewertbare Unterlagen nach § 18 KWG dazu, wie es Wolf und Heger in den zwei Fällen gemacht haben. Unterlagen wo Heger vor Gericht sagte, die taugen nicht zur Kreditausreichung. Mit erwiesener Fälschung von Unterlagen bei Flex und mehrfach schwer vermuteter Täuschung der Revisionsvorschriften, das ist Untreue gegen das zu verwaltende Genossenschaftsvermögen. Wo ist der Unterschied der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu höchst risikoreich, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen zur Einschätzung von Herzog und Grothoff? Warum von ihnen kein Vorbringen dieser Angelegenheiten, warum Strafverfahren gegen Marth und Dittrich aus Arzberg?
Warum tun die Aufsichträte auch heute noch nichts? Wird gegen sie selbst ermittelt wegen Unterlassung ihrer eigenen Kontrollpflichten zu Kreditverhältnissen, die ihnen jahrelang von der Prüfung als höchst wacklig aufgezeigt wurden? Nur so könnte man es verstehen, dass dem vollkommen unfähigen Vorstand Herzog nach seiner Vorgeschichte als Prüfer immer noch die Stange gehalten wird.
Nr. 3169
Mitglied
17. März 2008, 15:13 Uhr
Betreff: Antrag an das BaFin zur Sonderprüfung nach § 44 KWGEs ist anzunehmen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Seite hier auch inzwischen kennt und ließt, deswegen hier ein Antrag an das BaFin und die Bitte an die Staatsanwaltschaft dieses Schreiben ebenfalls zur Kenntnis in die Ermittlungsakten aufzunehmen
Marktredwitz, den 17. März 2008
Ich beantrage hiermit einerseits unverzüglich eine Sonderprüfung nach § 44 KWG einzuleiten und anderseits strafrechtliche Ermittlungen bei der VR-Bank Marktredwitz durch zu führen, wobei hier eventuell Verjährungstatbestände eingetroffen sein könnte, aber auch Sachverhalte die Verjährung in den Einzelfällen unterbunden oder gehemmt haben könnten.
Ich beantrage speziell folgende Kreditengagements zu überprüfen, auch vor dem Hintergrund der wahrscheinlich gegen § 18 KWG und § 25a KWG verstoßenden Feststellungen, die anscheinend auch wahrscheinlich Untreuefälle nach § 34 Genossenschaftsgesetz zu Tage förderten zu untersuchen:
- der hier auf dieser Seite mehrfach diskutierte Fall Flex, mit der Tatsache einer äußerst risikoreichen (schon zu Beginn nicht rosig) und sehr hohen Kreditgenehmigung, die letztendlich zu einem Schaden von wahrscheinlich mindestens 5 Mio. DM, oder 2,6 Mio. € geführt haben dürfte, mit dem schwersten Verdacht der Mitwirkung und Verschleierung der tätigen Prüfer vor Ort bis hin zum ungesetzlichen Verzicht auf alle Ansprüche gegen den handelnden Vorstand, ausgehend von den Prüfern;
- der Kreditfall Gold, Gold, Gold, ohne Absicherung durch den Kreditnehmer selbst mit kurz aufeinanderfolgenden Firmenpleiten, in Verbindung mit Neugründungen während der Abwicklungsphase der Erstfirma und Verlusten bei der Bank und Gefährdung des Vermögens der Sicherungsgeber durch Überziehungssituationen, die den Sicherungsgeber nicht bekannt sein konnten und trotzdem riesigen Verlusten für die Bank. Hierbei bitte ich den Vorgang zu untersuchen wo wenige Monate vor dem kompletten Zusammenbruch vor einem Prüfungsstichtag in vier Tranchen je 45.000 € aus dem überzogenen Konto ausgebucht wurden;
- der Kreditfall des Hotels in Oberwiesenthal, hier geschildert in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 auf aktives Verschulden der Bankvorstände bis hin zur Vorteilsannahme und Mitverschulden der Prüfer wegen eigener Pflichtverletzungen;
- der unter Eintrag Nr. 1372 aufgezeigte Kreditfall des Boschdienstes in Wunsiedel, mit der Unterlassung jeglicher Protokollierung von angeblicher Vernichtung von Sicherungsgütern im Anschaffungswert von vielleicht nahe einer Million € und unter dem Gesichtspunkt der möglichen Aneignung von Gegenständen daraus oder Transport der Gegenstände ins nahe Ausland, vielleicht als Schrott deklariert, um Teile eventuell sogar wieder ins Land zurück zu führen, bis hin zur Unterschlagung von Erlösen und Bestechlichkeit des nahen Umfeldes der Bankvorstände und von Aufsichtsorganen;
- Kreditvertrag vom 14. 12. 2001 vor dem Hintergrund im Abschluss der in Jahresabschlüssen selbst eingeräumten katastrophalen Risikosituation der Bank, wo wahrscheinlich bei einem äußerst schwierigen Kreditverhältnis über einen Betriebsangehörigen 200.000 DM als sogenannte Einlage zugeführt wurde, der weder nach Vermögen und Einkommen in der Lage gewesen wäre diesen Kredit selbst zu bedienen, bei Befristung bis 15. Tage nach dem Jahresultimo und Rückbuchung zu Lasten der von der Bank finanzierten Firma. Der Vorgang müsste über die Kreditprotokollierung ermittelbar sein. Der Buchungsvorgang könnte gar steuerrechtliche Auswirkungen bei der finanzierten Firma gehabt haben, die wahrscheinlich gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgezeigt wurden.
Nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) besteht bereits bei fahrlässigem Handeln der Prüfer Ersatzpflicht gegenüber der geprüften Genossenschaft, vielleicht sogar gegenüber Dritten. Ich beantrage zu überprüfen in welchem der o.a. Kreditengagements exemplarisch Schäden aus Kreditverlusten für die Kreditgenossenschaft entstanden sind. Ich beantrage zu überprüfen, inwieweit eine übliche Revisionstätigkeit die Schäden verhindern oder vermindern hätte können. Ich beantrage zu überprüfen, ob hier der Rahmen der Fahrlässigkeit durch die Prüfung überschritten wurde. Dies beantrage ich vor dem Hintergrund zu würdigen, dass es schwer anzunehmen ist, dass die Bank von der Prüfungsseite wahrscheinlich in der höchsten Überwachungsstufe gestanden haben dürfte und der zuständige Prüfungsverband hierfür auch einen weit erhöhten Prüfungszeitrahmen zur Verfügung hatte.
Ich beantrage einen Prüfungsbericht gegenüber der Vertreterversammlung abzugeben und auch gegenüber den Mitgliedern damit die Genossenschaft in die Lage versetzt wird ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, da der Aufsichtsrat der Bank nicht als unbefangen bezeichnet werden dürfte. Ich beantrage hier offen zu legen, welche Prüfer namentlich für die Kreditverhältnisse einzeln, übergeordnet und disziplinarisch zuständig waren. Über hier verlinkte Lageberichtsvermerke (= Link), wofür in erster Linie die vor Ort tätigen Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff verantwortlich zeichnen dürften, und dazugehöriger Testierung durch den Genossenschaftsverband Bayern könnte m.E. auch eine Beihilfe, wenn nicht gar eine aktive Mitwirkung der Prüfer zum Bilanzbetrug bei der Bank vermutet werden.
Ich beantrage zu überprüfen, ob die Amtsübernahme der Vorstandsposition des Prüfers Johannes Herzog im Nachgang an die aufgezeigten Kreditfälle nicht im Interessenkonflikt nach § 43 der Wirtschaftsprüferordnung oder eines anderen Paragraphen der gesetzliche Verordnung verstoßen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Nr. 3168
Sehr nahe
17. März 2008, 13:50 Uhr
Betreff: Betrügerische Zusammenarbeit zwischen Vorständen und Prüfung?Nicht nur bei Gold, Gold, Gold sollten die vorgeschriebenen Prüfungsregelarien ausgeschaltet werden, das war auch bei anderen Krediten der Fall. Im Anhang ist ein Kreditvertrag vom 15. Dezember 2001 (= Link) zu sehen, der dem Grunde nach sittenwidrig sein dürfte. Ebenso hat man auch gegen steuerliche Vorschriften verstoßen, von denen die betroffenen Kreditnehmer eventuell keine Ahnung hatten, denn wenn in eine marode Firma eine Einlage aufgrund einervertraglichen Grundlage gemacht wird und ein Kreditvertrag dürfte eine vertragliche Grundlage sein, und das auch noch über einen Jahresabschlussstichtag beim Kunden, dann kann man diese Einlage von 200.000 DM nicht einfach nach einem Monat wieder aus der Firma nehmen. Da wurde Privateinlage zu Betriebsvermögen und Betriebsvermögen kann nicht ohne weiteres entnommen werden.
So ein Vorgang eines einmonatigen KK-Kredites über den Jahresultimo mit einen mittellosen Kreditnehmer ohne jegliche Sicherheiten konnte nur dazu dienen zu diesem Stichtag das Kreditverhältnis besser dastehen zu lassen, als es in Wirklichkeit war und die Initiative ist vom Bankvorstand aus gegangen. Es lässt auf eine betrügerische Handhabung durch die Bankvorstände schließen und zwar des kundenbetreuenden Vorstandes und des Überwachungsvorstandes Karl Krämer, der den Vertrag mit unterschrieben hat. Und es lässt auf die stillschweigende Mitwirkung der Prüfer und der Prüfungsteamleiter vor Ort, Herrn Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff schließen, die mit dieser Jahresabschlussprüfung wahrscheinlich zum ersten Mal bei der VR-Bank tätig waren und der Bank über den Lageberichtsvermerk (= Link) ins Stammbuch schrieben, dass man bitte schön, im ersten Jahr nach der Fusion mit Arzberg im Kreditgeschäft die latenten Risiken in eine vertretbaren Rahmen zurückführen möge. Wahrscheinlich haben die Prüfer die letzten Kreditprotokolle vor dem Jahresende gar nicht kontrolliert und wahrscheinlich haben sie bei den schwierigen Kreditverhältnissen mache Vorgänge außen vorgelassen, sonst hätte man für die Bezeichnung der latenten Risiken in nicht vertretbarem Rahmen eine andere Superlative suchen müssen? Wenn jedoch ein Prüfer so etwas sieht, darf man dann der Vorstand noch drei Jahre wirken lassen, denn zu diesem Jahresabschlussstichtag wurde für Flex gesagt, der Kredit stand mit einer Überziehung von 375.000 € oder 734.000 DM laut dem Folienvortrag von Dr. Nickl und Prüfer Grothoff (= Link) bei der (blue)Vertreterversammlung am 30.06.2005[/blue] bereits im Prüfungsbericht.
Wer diesen 200.000 DM nicht sehen will der 734.000 DM auch nicht sehen? Nicht die Vorstände vor dem Jahr 2004 sind für die Umstände und die ungesetzlichen Kreditverhältnisse laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Zeitung alleine schuldig. Die Prüfer haben dabei mitgeholfen. Hoffentlich dürfen wir erfahren warum. Dass Johannes Herzog sich darauf seinen eigenen Posten aufbauen durfte, das dürfte sich auch nicht erst jetzt heraus kristlliesieren.
Nr. 3167
Gesehen
16. März 2008, 18:09 Uhr
Betreff: Zu Nr. 3386, Nachlass an AufsichtsräteDen einen Aufsichtsräten lässt man Forderungen nach, lässt man den anderen dafür aus Beständen an Sicherheiten was zu kommen, über die man ab der Abholung beim Kunden keinen Nachweis mehr führen will? Was sind das für Ungeheuerlichkeiten? Was sagt aber das Finanzamt dazu wenn Geld so hergeschenkt wird? Wir haben doch gerade die Diskussion mit der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Warum werden die Dinge nicht gestundet, warum geschenkt? Wenn der Beschenkte nicht zum Finanzamt geht, dann muss doch die Bank die Schenkungssteuer auch noch tragen, wenn ohne Not Geld verschenkt wird bei 400.000 € ohne Verwandtschaftsverhältnis in der höchsten Steuerklasse? Da kommt doch was zusammen, was bisher dem Fiskus nicht zugeflossen ist. Steuerhinterziehung und der deren Beihilfe, geht es da zurück bis auf 10 Jahre?
Nr. 3166
Belesener
16. März 2008, 17:35 Uhr
Betreff: Wie lange duldet man noch den Abfangjäger Johannes HerzogWir jetzt schon Kriminellen oder kriminellen Machenschaften gesprochen? Doch welche Machenschaften sollen denn tatsächlich zugedeckt werden? Das man Sicherheiten beim Kunden abholt und ab dem Zeitpunkt kein Protokoll mehr dazu auffindbar ist, ob man die Sachen teilweise gleich verteilt hat und den Rest als Schrott deklariert hat und wirklich nach Polen oder Tschechien verfrachtet hat, so wie es der Vorstand Reinhold Wolf erklärt hat, der aber dafür die Kunden anzeigt, wenn er sich dank seiner Unfähigkeit betrogen fühlt?
Dürfen sich die Mitglieder und Kunden bei der VR-Bank generell als die Betrogenen fühlen. Illegale Millioneneinnahmen aus den faulsten Abrechnungsmethoden quer Beet, die man sich nur ausdenken kann und dieser Prüfer Herzog beruft sich auf Verwirkung und Verjährung anstatt es einzugestehen, dass man als Revisor die Bank vor dem Kunden geschützt hat anstatt umgekehrt. Das Belügen der Mitglieder hat System beim Verband. So darf man auch hier wieder in die Aufzeichnungen der Bank selber blicken. Der Verband wollte den Mitglieder die Fusion mit Arzberg als in ihrem Interesse verkaufen. Tatsächlich dürfte aber die Risikostruktur der beiden Banken aus allen Nähten geplatzt sein.
Im Lagebericht 2001 mit dem Fusionsjahr doch schon auf die Situation der latenten Kreditverhältnisse, also ausfallgefährdet, außerhalb eines vertretbaren Rahmens gesprochen. Und auch dass die Größenklassen in den Kreditverhältnisse eine sehr ungünstige Struktur aufweisen. 2003 wurden dazu erstmals nachvollziehbare Zahlen in die Lageberichte geschrieben das 32 % des Kreditvolumens über 2,5 Mio. €-Kredite waren. Kredite also allesamt in der Größe von Flex und darüber hinaus. Das bedeutet, dass man entweder diese großen Kredite schon über die Fusion rüber geschleppt hat, denn das Kreditvolumen hatte 2001 und 2002 seinen Höhepunkt und wurde danach nur noch abgebaut. Dazu muss man wissen, dass mit Ende 2000 der Gesetzgeber an die Risikotragfähigkeit der Banken im KWG neue Anforderung stellte und die Höchstkreditgrenze und die Großkreditgrenze drastisch reduzierte.
Hätten die beiden Banken alleine aufgrund ihrer Risikofreudigkeit die neuen Grenzen nicht einhalten können? Aufgrund des haftenden Eigenkapitals, wäre jeder dieser Kredite bei der RV-Bank Marktredwitz zum zustimmungspflichtigen und meldepflichtigen Großkredit geworden und bei 6,4 Mo. € wäre Schluss gewesen mit Kreditausreichung, Schluss mit marktoperativem, dynamischem Management bei höchster Auslastung der Risikosituation der Bank. Die Höchstkreditgrenze wurde gesetzlich von 10 Mio. €, zuvor knapp 20 Mio. DM auf die genannten 6,4 Mio. € reduziert und zwar von einem Tag auf den anderen. Wäre die Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz daran zerbrochen? Was wäre mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb geschehen? Die hätte das Schicksal der Reduzierung erst drei Jahre später getroffen aufgrund einer Übergangsreglung im Gesetz für die kleinen Kreditgenossenschaften. Wenn man heute von Problemen in den Ostfilialen berichtet, so ist es doch auch wieder anzunehmen, dass dieses Abenteuer von den Arzberger nur auf Empfehlung des Verbandes eingegangen worden ist.
Warum wurden mit der Fusionsbilanz 2000 bereits von Kreditnehmer von Manfred Heger dazu aufgefordert Teile auf Familienmitglieder herauszubuchen, wenn die Bilanz ja schon feuerrot war? Wo ist der Unterschied zu den 180.000 € bei Gold, Gold, Gold knapp drei Jahre später, wo man das Ende des Kredites damit auch noch über Jahresende zog? Wenn bei einem schwierigen Kredit 200.000 DM am 15. Januar zurück gebucht werden, dann sieht das ein Prüfer, weil er die Entwicklung bis zur Bilanzfertigstellung beim Kredit anschauen muss. War Manfred Heger mit dem Prüfungsteam Hofmann nicht mehr handelseinig? Machten die Leute um Oberrevisor Hofmann die Dinge nicht mehr mit? Brauchte es da gleich das Versprechen an Johannes Herzog zur Amtsübernahme, dass man die aufsummierten Sauereien damit heilen musste, dass der Prüfer als Abfangjäger von Anfang an der feststehende Nachfolger von Manfred Heger wurde. Brauchte es bei der Risikostruktur dieser Bank wirklich noch die Ausfälle wie bei Flex und Gold, Gold, Gold, die sonst jeder nur halbvernünftige Prüfer verhindert hätte?
Wurden da die grundlegendsten Vorschriften in der Wirtschaftsprüferordnung zur Seite geschoben und bei der Bank im Grund jede externe Kontrolle ausgeschaltet, weil der Verband bis zum Hals mit drin steckte? Ist es wirklich so, dass Herr Herzog nur nicht gehen kann, weil niemand anderen in diese Sachen Einblick erhalten darf? Wann wird der Abfangjäger für die Veruntreuungen bei der VR-Bank endlich von der Spitze der Bank genommen?
Nr. 3165
Der Wissende
16. März 2008, 12:55 Uhr
Betreff: Alles hat seinen PreisJetzt müssen schon die Ostfilialen als Entschuldigung herhalten für das Desaster das in den Westfilialen und insbesondere in der Hauptstelle der VR-Bank produziert wurde. Der Eindruck entsteht nun besinnt man sich auf die Filialen im Vogtland. Selbst wenn dort das Baugewerbe und die Zulieferer an Baustoffen und Beton nicht mehr ganz gut laufen, was ist das schon, was sonst an Krediten in den Sand gesetzt wurde. Oder die Fragestellungen die im Zusammenhang mit einem großen Autohaus und dem Arbeitgeber des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden aufgeworfen wurden. Was sind dazu im Vergleich schon die Probleme in der Firma eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds, den man das Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit einem Teilforderungsnachlaß versüßt hatte. Diese Praxis wurde auch in anderen Fällen von Aufsichtsratsmitgliedern angewendet. Damit ist nur mehr die Höhe des Preises unterschiedlich, mit die Aufsichtsräte von den Vorständen gekauft wurden. Dies alles zu Lasten der anderen Kreditkunden und Anleger die mit den Wertstellungsmanipulationen geschröpft wurden. Wohlwollend geduldet von den Prüfern des Verbandes und seiner Verbandsoberen. Hier tun sich weitere Untreuetatbestände auf, wenn immer wieder Aufsichtsräte bzw. deren Firmen mit Forderungsnachlässen bedacht wurden. Hier sollte die Staatsanwaltschaft einmal ein Auge darauf werfen, was in den Kreditengagements von ausgeschiedenen Aufsichtsräten abgelaufen ist. Kein Wunder, daß der Aufsichtsrat sich zu keiner Entscheidung hinsichtlich des Rauswurfs von Herzog durchringen kann. Denn damit wäre auch der Schutz des Verbandes hinfällig. Wenn sich nicht eine Gruppe von ehrlichen Aufsichtsräten bildet, die diesem Kriminellen Einhalt gebietet, dann muß man davon ausgehen, daß alle in B(P)ausch und Bogen sich ihre Vorteile verschafft haben.
Nr. 3164
L:
15. März 2008, 07:35 Uhr
Betreff: Schuld und SühneWird die Gerechtigkeit mit Füßen getreten. Wenn man den Ablauf bei Gold, Gold, Gold verfolgte, dann wird anhand von diesem einen Fall viel von der Tragweite des unglaublichen Sumpfes bei der VR-Bank Marktredwitz und zuvor bei der Raiffeisen – Volksbank deutlich. Über die Protokolle der Vertreterversammlung vom Jahr 2001 weg über die Berichte zu den unfassbaren, gesetzesverstoßenden organisatorischen Mängeln bei der Bank in der Versammlung vom Oktober 2004, wo über viele Grundübel einmalig gesprochen wurde zur Versammlung vom Juni 2005, wo die Revision und der Aufsichtsrat zu gesetzeswidersprüchlichen Aussagen bereit war bis zur Versammlung 2007, wo man Wolf und Kollegen für die unglaublichen Dinge auch noch „freigesprochen“ hatte, dieser Sumpf muss doch trocken gelegt werden.
Ist der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nicht ein Großteil des Übels? Der Prüfer, der den Vorstandssessel einnahm, nach dem man vorher die Vorstände der Bank ziellos, oft eigenmächtig handelnd, aber immer ungebremst so einen Berg an Verlusten auftürmen ließ. Kreditzusagen, also Kreditversprechen einer Genossenschaftsbank, die unzählige in den Abgrund stieß und in schwierigste Lebenssituation, Betriebe zerstört, Existenzen, Familien, weil die Leute der Genossenschaftsbank unfähig waren ihr Geschäft ordentlich zu betreiben. Der Förderungsauftrag, auf dem die Genossenschaften fußen, wurde in einen Schädigungsmechanismus ohne Gleichen verwandelt. Vor der Abschirmung des Prüfungsverbandes konnten die Vorstände ungestört ihr Unwesen treiben, denn anders kann man das nicht bezeichnen. Fünf Millionen DM (2,6 Mio. €) bei Flex in den Sand zu setzen mit dem besten Freund des Vorstandes, wahrscheinlich zwei bis drei Millionen mit Gold, Gold, Gold, ungesichert zu verbraten, wenn die erste Firma des Kunden schon eine Pleitefirma war und dann den Verlust noch versuchen zu drücken, in dem man nahe Verwandte und Mitarbeiter nötigt Sicherheiten zu stellen und Teile der unfassbaren Überziehungen auf sich selber umschreiben zu lassen, sind diese Leute einer menschlichen Regung überhaupt fähig gewesen?
Interessant (= Link) zeigt es doch auf, die unglaublichen Zahlen an Kreditabschreibungen. Hätten wir bei DM-Wert weniger geschluckt, wenn kein Jahr zwischen 2001 und 2005 unter 9 Millionen Kreditverlusten durchgegangen wäre? Und wie schon gleichmäßig alles verlief? Welche Verluste wurden also im Grunde verschoben aus den im Jahr 2001 im Lagebericht schon beschriebenen latenten Kreditrisiken in nicht vertretbarem Rahmen? Welcher Energie bedarf es, wenn man bei einer Bankbilanz die notwendigen Einzelwertberichtigungen herauslässt, weil man sie nicht mehr abdecken kann laut den Lageberichtsvermerken (= Link)? Heißt es nun vorsätzlicher Bilanzbetrug? Ist das kriminelle Energie? Von wem ging das aus? Ein Vorstand wird niemals von sich aus zum Prüfer gehen und sagen, wir bringen die Bilanz nicht zu, liebe Revisoren, lasst uns doch eure festgestellten Wertberichtigungen raus nehmen, wir können sie nicht mehr abdecken. Und dies vor einem Hintergrund wie in der Bilanz 2003, wo man 13 Millionen an Einzelwertberichtigungen laut Reinhold Wolf zu verzeichnen hatte. Im Durchschnitt unfassbare Werte an Verwaltungskosten waren damit verbunden, die nur auf unglaublich hohe Prüfungskosten schließen lassen. Waren die Prüfer also schon in einer Übergangsphase die eigentlichen Herren im Haus, weil sie wahrscheinlich durchgängig herbeordert waren? Warum wurden dann die Überziehungen bei Flex und bei Gold, Gold, Gold nicht im Keim unterbunden?
Für so etwas, wie es in den Jahren 2002 und 2003 ganz offen in die Abschlüsse rein geschrieben hat, da braucht es den Anstoß des Prüfers, und es waren Johannes Herzog und Raimund Grothoff, die Prüfungsleitung vor Ort und die Prüfungsabteilung in München hat die Bilanz auch noch mal angeschaut, bevor Verbandsvorstand Gschrey, die Herren Eberle und Hilkenbach Ihre Unterschriften unter die uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) drunter gesetzt haben, das alles den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dies alles vor dem Hintergrund, dass man in der Region ungezählte Kunden mit dieser gesetzeswidrigen Kreditpraxis mit geschädigt hat, nicht nur die Genossenschaft. Da steht eine größere Summe, aber die Aufsummierung ist nur die Sammlung der vielen Einzelschicksale. Betrieben von Leuten, die den malltretierten Kunden noch die Sicherheiten weg nahmen ohne sie zu verwerten und dann mitteilten, man könne die wenn überhaupt in Polen oder Tschechien suchen. Die spitze in den Abschreibungen von 2003 zeigt wahrscheinlich die gängige Praxis bei der Prüfung, wenn man einem Vorstand eine Verantwortung aufbürden will (die ungesühnt blieb!), dann verlässt man die sonstige Linie mal und geht doch darüber hinaus, aber in Marktredwitz eben nur soweit, wie man es „abdecken“ konnte.
Kommt da nicht die Aussage von Reinhold Wolf auf der Versammlung Mitte des Jahres 2006 genau der Marschrichtung gleich, dass er sagte, wir rechen auch in diesem Jahr mit überdurchschnittlichen Wertberichtigungen? Eine erwartete Wertberichtigung, die hat man doch schon in den Büchern, nach den gesetzlichen Bilanzrichtlinien muss man die doch feststellen und in die Bilanz des Vorjahres einarbeiten, wenn man so redet. Hat er aber die Antwort mitgegeben, warum es so gemacht wurde, vielleicht über viele Jahre mit der Anmerkung: "Die Risikovorsorge (Kreditverluste und Wertberichtigungen) wurden in Übereinstimmung mit der externen Prüfung so vorgenommen?" Wurden in Übereinstimmung mit der externen Prüfung da aufgehört, wo man die Wertberichtigungen über die Bilanz nicht mehr abdecken konnte? Bekanntgabe des Ablaufs der vorigen Jahre auf einer anderen Bühne und Ebene?
Schuld und Sühne, Gerechtigkeit, Hehler und Stehler, wer ist hier für was verantwortlich und wer ist hier wer. Der Prüfer, der vielleicht auch noch verantwortlich zeichnet für den Freispruch für Manfred Heger und dann für alle zusammen noch mal in der Versammlung vom letzten Jahr, der soll hier Vorstand machen? Wer ist hier das größere Übel? Der der Straftaten begangen hat, die sich wahrscheinlich in den Abschreibungen der Bank verstecken (äußerst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements laut der Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung), die Vorstände, oder der die Barriere zuerst zur Verfügung stellt, hinter der die Sauereien laufen konnten und der zum Schluss den Mantel des Schweigens zur Verfügung stellt. Hatte die Hilfe zur eventuellen Bilanzverschönerung bei der VR-Bank durch die Revisoren nicht unmittelbare Auswirkungen hinein in die die Risikostruktur der Bank, in die Risikotragfähigkeit? Hatte dies nicht gravierende, ja verheerende Auswirkungen auf die Risikoneigung der Vorstände, wie die Revisoren mit der Bilanz verfahren sind und wie man Einzelkredite behandelt hat im Rahmen der Überprüfung, wahrscheinlich sogar lückenloser Begleitung und Überwachung?
Schuld und Sühne, das muss auch für die in Marktredwitz tätigen Prüfer gelten. Herr Herzog ist der dafür am stärksten Verantwortliche auf dieser Seite. Es ist ein unfassbarer Vorgang, dass er zum Vorstand gemacht wurde und jeder Tag ist eine zusätzliche Beleidigung für die wahren Opfer des Dramas, die Kunden und Mitglieder, die Vermögen, Geld und Lebensqualität verloren haben, wo Familie gebrochen und zerbrochen sind und Kinder um ihre Chancen gebracht wurden.
Bei so einer Situation einer Bank muss man wahrscheinlich 80 bis 90 % der Kreditverluste den Prüfern mit auflasten. Solche Überziehungsgepflogenheiten, die anscheinend an der Tagesordnung waren, die gehen voll zu Lasten der Prüfung. Muss man hier sagen, die Zielplanung Vorstandsamt des Herrn Herzog hat alle negativen Dinge bei der Bank mit Flügeln ausgestattet? Muss es einen wundern, wenn die Bank mit allen möglichen Skandalen im Land in Verbindung gebracht wurde, angefangen von der BMW-Affäre bis hin zu der Angelegenheit mit US-Immobilienfonds, wo sich ausgerechnet die VR-Bank eine Partner für die Vermittlungen außerhalb des Genossenschaftsverbundes ausgesucht hat, wo man nicht mal die Entwicklung der laufenden Objekte überwachen konnte, was ja sonst dann Aufgabe der Zentralbank ist? Vertritt man da die Interessen der eigenen Kunden oder die Interessen an den Rädchen drehen zu können?
Sicher wollte man die VR-Bank Marktredwitz nicht ganz untergehen lassen, aber jetzt scheint es nur noch das Überlebensziel für Herrn Herzog und seinen verbündeten zu geben. Die weitere katastrophale Entwicklung der Bank wird dafür anscheinend in Kauf genommen, nur um das Feld nicht räumen zu müssen. Wir dürfen nicht nachlassen den Neuanfang zu fordern und die Aufarbeitung der Vergangenheit zu verlagen. Die Sache darf nicht im Sande verlaufen. Der Blick nach vorne darf die die auf der Strecke geblieben sind, nicht auch noch zu den Vergessenen machen. Auf ihrem Rücken soll auch noch die Zukunft der VR-Bank aufgebaut werden, das darf nicht sein. Wir erwarten von einem Aufsichtsgremium, dass die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand vertritt endlich lückenlose Aufklärung. Wir erwarten, das Leute aus dem Amt gehen, die sich vielleicht selbst Schuld aufgeladen haben und dass die aus dem Amt gehen, die aus ihrer Interessenslage heraus nicht wissen wo sie stehen, dass sie die Plätze freimachen. Wir erwarten, dass die Aufsichtsräte zu den Sitzungen gehen.
Nr. 3163
Exbanker
14. März 2008, 20:15 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzIn diesem Gästebuch ist nachzulesen, daß sich zahlreiche qualifizierte Bankkaufleute um die Position als Vorstand beworben haben und abgelehnt wurden, weil diese Bewerber der zu Ende gehenden Dynastie Genossenschaftsverband Bayern nicht genehm waren.
Der Genossenschaftsverband Bayern hat vielmehr den früheren Revisor Johannes Herzog installiert um die ganzen Versäumnisse und Machenschaften, nicht nur in dieser VR-Bank Marktredwitz unter der Decke zu halten. Der GVB ist nicht nur der Bank und deren Mitgliedern sondern besonders der Bankenaufsicht für seine diesbezügliche Stellungnahme über die nicht zu vertretende Inthronisierung von Herrn Herzog verantwortlich. Der GVB haftet also für seine Schandtaten.
Wenn Mitarbeiter der Bankenaufsicht zufällig diesen Gästebucheintrag lesen, sollten diese umgehend nachsehen, welchen Personen der GVB noch so in Vorstandspositionen verholfen hat. ohne dass diese die geringste Fähigkeit zur Führung einer Genossenschaftsbank haben. Übrigens, ob es sich dabei um eine Raiffeisen- oder Volksbank handelt ist nicht wichtig.
Von nun an wird es richtig abgehen!
Nr. 3162
Erkannt
14. März 2008, 11:21 Uhr
Betreff: Notvorstand – Notaufsichtsrat?In Ein bisschen stolz (= Link) sieht man doch gleich am Anfang wo unser Aufsichtsratsvorsitzender Werner Schelter herkommt. Ein ehrenamtlicher Vorstand als Notvorstand zum Ersatz eines hauptamtlichen ohne Bestätigung durch die Vertreterversammlung, werden da die Gesetze hingebogen, wie es den Herren gerade so recht ist?
Sind die letzten Wochen hier im Gästebuch dazu auch sehr aufschlussreich? Erhalten wir aus informierten Kreisen Hinweise was in der Kraußoldstraße an gegenseitigen Schutzmechanismen und Verstrickungen aufgebaut sind? Der zweite Vorstand scheint wirklich nur Beiwerk zu sein, wenn man die Bilder in der Frankenpost (= Link) auffüllen muss. Der hält sich auffällig leise im Hintergrund. Und über das Foto zur Bürgerstiftung (= Link), sieht man da ob die größten Kreditkunden auch die Spender in der Stiftung sind? Sieht man da, ob die Hinweise und Anfragen zu den Kreditzusammenrechnungen nach dem KWG berechtigt sind? Ist der Aufsichtsratsvorsitzende unsere Aufsichtsratsvorsitzender oder der seiner Firma? Interessensvertretung für die Mitglieder oder für den vielleicht größten oder zweitgrößten Kreditnehmer der Bank? Ohne Ausweis der Organkredite im Jahresabschluss der Bank? Ohne Verschlüsselung dazu?
Sind die Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat Sitzungen einer Notgemeinschaft der unter Druck Geratenen? Die anderen halten sich fern um nichts hören zu müssen und wollen schon gar nichts mehr mit kriegen? Leute, die sich über Jahrzehnte regelmäßig zum Aufsichtsrat wählen lassen. Der Steuerberater fehlt dabei sicher nicht, aber andere, die unsere Interessen vertreten sollen.
Wieso ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz? Das brauchen sich nicht die Mitglieder und Kunden bei uns zu fragen. Wenn ein Prüfungsverband zu solchen Stützungsaktionen bereit ist und Bilanzen genehmigt, dass vielleicht der komplette Verbrauch der eigenen Rücklagen der Bank durch Kreditabschreibungen verschleiert wird, dann brauchen wir nicht zu glauben, dass das nur in Marktredwitz praktiziert wird. Wieso ausgerechnet Marktredwitz werden sich aber Johannes Herzog, die Aufsichtsräte und der Verband fragen? Wieso kommt das ausgerechnet bei uns auf, wo unser System doch sonst überall so gut funktioniert? Das System von Falsch- und Fehlinformation der Vertreter und Mitglieder und der Vertuschung und Blendung.
So sitzen sie nun gemeinsam auf dem Sünderbänkchen und wissen nicht wie man rauskommen soll. Wie tief steckt besagter Steuerberater drin? Aufsichtsrat oder Steuerberater vieler Kunden, die ihm von Heger und Kollegen eventuell zugeschanzt wurden. Ist da Kontrolle möglich, oder Unterstützung des Vorstands bei genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, äußerst risikoreichen, mit Erstellung einer Bilanz mit Warenbeständen, die vom Warenempfänger als Schrott zurück gegeben wurden? Aufsichtsrat oder Vertreter eigener Interessen? Warum Rücktritt von Horst Pausch nach Gold, Gold, Gold (war er dabei am 13. Juli 2004 bei der Besprechung), nach seiner Unterschrift auf dem Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, wo die anderen Aufsichtsräte vom Vertrag vielleicht nur Kenntnis erhielten, dass er überhaupt gemacht ist, ob vom Inhalt ist schon zweifelhaft. Der Rücktritt erfolgte zwei Tage nach der Vertreterversammlung ohne jegliche Ankündigung in der Versammlung, warum?
Warum Reiner Loos als Rechtsanwalt aus dem Amt des Vorsitzenden raus gewählt? Wer würde in so einem niederschmetternden Fall nicht das Amt ganz abgeben als in die zweite Reihe zurücktreten? Warum musste Werner Schelter im Oktober 2004 in den Aufsichtsrat rein und spielt heute diese Rolle? Warum hat er nichts dagegen unternommen, wenn die alten Vorstände vielleicht in Wunsiedel 400.000 € ohne Not hergeschenkt haben? Hat er den Forderungsverzicht von 432.000 € plus Kosten durch Johannes Herzog und Reinhold Wolf und selbstverständlich auch durch Uwe Heidel als Notvorstand, als Aufsichtsrat und jetzt als Vorsitzender mit getragen, warum?
Es wird Zeit, dass erstens die Aufsichtsräte ihre Lage auch wahrnehmen, denn die Erkenntnisse dürften für sie ein Schlag auf den Kopf gewesen sein und sie sind davon noch benommen. Es ist an der Zeit, dass sie ihre Verantwortung für die Mitglieder und das Unternehmen Bank aufnehmen und dann muss als zweites ein Rücktritt erfolgen, denn sonst haben wir vielleicht angeklagte Aufsichtsräte im Amt, die sich gemeinsam mit Vorständen dort wiederfinden.
Nr. 3161
exbanker
13. März 2008, 20:30 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzLäuft bei dieser Genossenschaftsbank ein besonderer Poker?
Wenn hauptamtliche Vorstände bei kleinen Raiffeisenbanken früher Schieflagen produziert haben und ehrenamtliche Vorstände kraft Gesetz dabei waren, dann gab es zwei Möglichkeiten.
1. Möglichkeit ist, daß der Genossenschaftsverband per Diktat empfahl was künftig Sache ist. Also Fusion mit einer anderen Kreditgenossenschaft und Abschuss des Rechners oder Geschäftsführers, Wegnahme dessen gesamten Vermögens als alleiniger Schuldiger, einhergehend Wegfall von Pensionsansprüchen. Wenn ehrbare Aufsichtsräte diesem Spiel nicht mitgemacht haben, dann trat Plan 2 in kraft.
2. Möglichkeit ist, daß der Genossenschaftsverband Bayern durch seine Helfershelfer (Prüfer) den ehrenamtlichen Vorständen und den Aufsichtsratsmigliedern klipp und klar mündlich mitteilte, daß ihre eigenen Existenzen durch Haftungsinanspruchnahme auf dem Spiel stehen, wenn diese auf Diktate nicht einwilligten. Viele Aufsichtsräte haben gekuscht und langjährige Vorstände einfach verraten, nur um eigenes Versagen nicht öffentlich zu machen und in Regreß genommen zu werden.
Was läuft eigentlich in der VR-Bank Marktredwitz? Das Versagen der Vorstände Heger, Wolf und Krämer ist wohl aktenkundig. Werden diese in die Haftung genommen wohl eher nicht. Was hat der Genossenschaftsverband Bayern in der Hand, um die Auf- sichtsräte dieser Bank unter Druck zu setzen. Warum versuchen die Aufsichtsräte, wenn sie schon versagt haben keine Kronzeugenregelung. Damit könnten diese doch glimpflich für ihr Unvermögen davon kommen, wenn sie die Machenschaften des Ge-
nossenschaftsverbandes durch die Installation von Herrn Herzog aufdecken und Farbe bekennen würden.
Und der neue Vorstand (nicht mal seinen Namen merke ich mir) dem gehört die Quali als Banker schnellstens abverlangt. Er hat einfach versagt weil er sich hat einlullen lassen und offenbar nicht fähig ist, Position zu beziehen.
Bin gespannt, wann der VR-Bank-Marktredwitz-Crash so richtig in den Medien ist.
Raiffeisen sowie Schulze/Delitzsch drehen sich in den Gräbern herum aber die Verant- wortlichen haben ihr Grab schon selbst tief geschaufelt und folgen ruhmlos nach.
Nr. 3160
Ganz nah
13. März 2008, 19:10 Uhr
Betreff: TurbulenzenBloß mal angedacht was wäre wenn? Was wäre wenn ein Familienbetrieb insolvent wird und der Bankvorstand sagt, ich lass euch einen schönen Betrag nach, einen wirklich schönen, aber dafür will ich dann bei der Neugründung auch still beteiligt werden? Was wäre wenn?
Nr. 3159
Mitglied
13. März 2008, 19:04 Uhr
Betreff: Was ist denn mit dem 2. Vorstand, von dem hört man ja gar nichtsDer Herr Heidel ist jetzt doch auch über ein Jahr da. Immer nur Herzog, Herzog, Herzog. Gar nichts sagen, das ist mehr als verdächtigt, wie wenn er sich verbarrikadiert. Aber Herr Uwe Heidel, was halten Sie von den Versprechen Ihres Kollegen, wenn der sie schon nicht einlöst mit der Bilanz und auch anderen Dingen, ist das kein Versprechen von der ganzen Vorstandschaft gewesen. Wir hat es geheißen, nicht ich. Meinen Sie nicht auch wir Mitglieder haben ein Recht zu erfahren wie es um die Bank steht. Stimmt es wirklich, dass man die Versammlung verschieben musste. Das sind doch Alarmzeichen. Wenn Ihr Kollege den Hintern in die Hose klemmt und sich nicht traut, es gibt Sie doch auch noch. Sie vertreten doch die Genossenschaft, der Aufsichtsrat vertritt sie doch nur in Vorstandsangelegenheiten. Sagen Sie uns doch, ob gegen Ihren Kollegen ermittelt wird. Das ist genauso Ihre Pflicht.
So hat Herr Herzog Ihnen doch die Position überlassen, wo man die Kunden gewinnen muss. Da stehen Sie also auch nicht besonders gut da. Aber so wie es Ihnen geht, so geht es allen Mitarbeiter wahrscheinlich, Sie kommen gegen das Negativimage des Herr Herzog nicht an. Der hat als Revisor die Prüfung in seine Richtung gedreht, wie soll er es jetzt als Kontrollvorstand anders machen.
Aber sie haben doch Gesamtverantwortung, rücken wenigstens Sie raus, sonst reicht für Sie doch auch das Lehrlingsgehalt, wenn man schon so viel sparen muss.
Nr. 3158
Ulrich
13. März 2008, 18:48 Uhr
Betreff: Standfestigkeit des AufsichtsratesWahrscheinlich gehen bestimmte Aufsichtsräte schon regelmäßig zur Sitzung. Die dürften Angst haben, dass Sie was versäumen. Wie ist das Webmaster, wenn gegen einen Aufsichtsrat und Steuerberater neben dem Vorstand ermittelt wird, muss der nicht unverzüglich sein Amt nieder legen? Auf was warten die noch, dass die Bank noch mehr in den Dreck gezogen wird?
Nr. 3157
Aus der Organisation
13. März 2008, 15:29 Uhr
Betreff: Unterlassene EWB’sIm Nachgang zu Eintrag Nr. 3374 kann man wirklich nur sagen, warum ist dieser Herr Herzog noch da? Der war doch Prüfer bei den unterlassenen Einzelwertberichtigungen und damit war das eine Bilanzfälschung, wenn es stimmen sollte. Der Prüfer ist für die Bilanzfälschung verantwortlich, unglaublich. Aber er wollte auf den Vorstandsstuhl, so macht es wieder einen Sinn. Dass da die Prüfer den Vorständen Hinweise gegeben haben, welche Kredite man besser etwas schöner darstellen sollte vor den Bilanz- und Prüfungssstichtagen scheint nicht auszuschließen zu sein. Wie es in Eintrag Nr. 1386 und 1397, verlinkt in Eintrag Nr. 3365, steht, dass da Mitarbeiter und Angehörige mit hineingezogen wurden, das ist ja eine riesen Schweinerei. Jonny go home, geh hin wo du her – kamst.
Nr. 3156
Gesehen
13. März 2008, 15:14 Uhr
Betreff: Nach schwierigen Jahren Konsolidierung gemeistert !!??Nach schwierigen Jahren Konsoldierung gemeistert, dass war es was Johannes Herzog laut dem letzten Eintrag neben Rede & Co. der Welt verkündete vor nicht ganz zwei Jahren? Woraus besteht nun die Konsoldierung? Aus dem noch viel größeren Scherbenhaufen? Aus seinen Scherben und aus den übergrößen Häufen von füher, die er nicht wegkehren wollte? Kein noch so großes Loch hat gereicht, wo man die unterbringen konnte. Wie oft geht Johannes Herzog wohl seine Bilanz der VR-Bank durch den Kopf in dieser kurzen Zeit, die er da ist bei uns?
Nr. 3155
Aus der Nähe
13. März 2008, 15:01 Uhr
Betreff: Zur Bilanz der BankAnders rum gefragt zur Bilanz der Bank, wie viele Mitarbeiter schmeißt Herr Herzog raus, damit anstatt die Einnahmen bei der Bank höher werden die Kosten die Bank nicht auffressen? Geht mal hinten rum in Marktredwitz und schaut Euch die Bruchbude an. An einer Latte ein Hinweis auf die Dachschäden, dass man Abstand halten soll, der Putz fällt in Flächen ab. Eine Schande, die haben nicht mal das Geld die Renovierungskosten aufzubringen. An eine Steuerleistung anscheinend nicht zu denken bei denen. Wenn die Kosten runter müssen, dann sind die nächsten Filialen auch noch fällig. Da bleibt einem aber auch der letzte Brocken im Hals stecken, wenn hier noch darüber geschrieben wird, ob es angebracht ist dem ehemaligen Prüfer für seine tollen Leitungen in den letzten zehn Jahren, egal wo es war, auch noch eine Abfindung mitzugeben, wenn er endlich abdampft.
Legen wir doch mal Ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren dagegen. 192 Mitarbeiter waren es, wie viele sind es noch heute. Abbau mangels Kundschaft, so ist es.
Nr. 3154
Aus der Region
13. März 2008, 12:07 Uhr
Betreff: Nur noch eines kann die Schussfahrt nach unten bremsen, die EhrlichkeitEntgegen allen Ankündigungen und Versprechen des Herrn Herzog befindet sich die VR-Bank Marktredwitz auf der Schussfahrt nach unten in die schiere Bedeutungslosigkeit. Vielleicht wäre dies auch ein möglicher Ausweg für die heute schwer angeschlagenen Manager und Aufsichträte der Bank. Die schlechte Figur des Reinhold Wolf war nicht nur auf den gerichtsmäßig verhandelten Fall und auf seine Person beschränkt und vorsichtig gesagt, was der Richter über den Angeklagten gesagt hat, kann man dass nicht auf alle führenden Leute bei der Bank übertragen, bis auf eine Einzelrolle eines Hampelmannes oder Faschingsnarrens?
Die Bank ist nur noch mit einem zu retten, mit Ehrlichkeit. Das Vertrauen der Kunden ist komplett weg. Wer einer Bank nicht traut, der bringt sein Geld da nicht hin und der holt da keinen Kredit. Und das schlimme daran, es reduziert sich auf ein schwierigeres Kundenklientel, die dort noch Chancen sehen und die Bank ist gezwungen regelmäßig gegenüber den seriösen Konkurrenten mit Kondition zu arbeiten. Ein Vertrauensvorschuss für die Konkurrenz ist für den eigenen Betrieb teuer.
Vertrauen bei der VR-Bank steht leider nicht mit dem Namen Herzog. Der Wunsiedeler Kreis und seine Diskussionsteilnehmer im Gästebuch haben es oft formuliert, aber auch der Markt, die Kundschaft, ist hierfür äußerst feinfühlig. Was hier oft Schwarz auf Weiß gestanden hat, die Kundschaft hat es am Markt vollzogen, sie hat Herrn Herzog von Beginn an das Misstrauen ausgesprochen. Vertrauen zurückgewinnen heißt auch Stellung zu beziehen dazu wer an der Spitze der Bank steht, das ist die erste Verantwortung des Aufsichtsgremiums im Sinne der Mitglieder. Und dazu gehört auch, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird und nicht mit einer Person Herzog zugeschüttet werden soll. Viel zu viele Leute kennen viel zu viele, die mit der Bank äußerst negative Erfahrungen gemacht haben, bis hin dass die Lebensgrundlagen dieser Leute zerstört wurden.
Nr. 3153
Bilanzleser
13. März 2008, 11:43 Uhr
Betreff: Wie werden in diesem Jahr die Werte der Bank weiterzuschreiben sein?Auf Knopfdruck erhält Herr Herzog eine Bilanz ausgedruckt, nach dem augenblicklichen Bearbeitungsstand? Wenn die Bilanz verworfen werden musste, wenn deswegen oder auch aus anderen Gründen die vorgesehene dringend wichtige Vertreterversammlung verschoben werden musste, zuerst der Seitenhieb an die fehlenden Aufsichtsräte, interessiert die das nicht? Sicher würde der Wunsiedeler Kreis gerne die Rubrik Interessant (= Link) weiterschreiben, wo denn das Bilanzvolumen, die Kundeneinlagen und die Kundenforderungen weiter hingelaufen sind, mit dem Exprüfer als Vorstand, der die Marktführerschaft versprochen hat. Eine Bilanz hat die Bank schon in Ihrem internen Zentralcomputer oder auf dem der Rechenzentrale, eine tagesaktuell vorläufige.
Hat Johannes Herzog seine Vergangenheit eingeholt? Ist nix mehr mit „Die ungesicherten Kreditteile der problembehafteten Engagements sind nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt.“? Unterschreiben die Wirtschaftsprüfer beim Verband dazu die Testate (Bilanzbestätigungsvermerke) nicht mehr wie zu seiner Zeit noch als Prüfer, wo man ihn auf das Schild des Bankchef in Marktredwitz heben musste und ihm damit die Arbeit leichter machte, dank dadurch überhöhter Eigenkapitalausweise und damit zusammenhängender Kreditausreichungsmöglichkeiten und überhöhter Risikomöglichkeiten über Groß- und Höchstkreditgrenzen, weil man weiß, es geht nicht mehr so unbeobachtet wie man es gerne hätte? Werden manche großen Kreditverhältnisse nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheit, genauer unter die Lupe genommen? Wird geklärt, ob der heutige Vorstand sich ausschließlich noch auf Beihilfe bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zurückziehen kann, oder schon mehr? Auf diese Weise werden die Kreise anscheinend immer enger gezogen.
Ach gebt doch dem Wunsiedeler Kreis zumindest die vorläufige Bilanz, das kann man in Interessant sicher so darstellen. Planen Vorstand und Aufsichtsrat (die die gerne kommen und noch ein bisschen was erfahren und damit auch die Entscheidung der anderen übernehmen) übrigens eine Dividende auch wenn die Bank keinen operativen Gewinn macht?
Nr. 3152
Uwe
13. März 2008, 10:00 Uhr
Betreff: Zu den Vorberichten, Verfahren gegen Wolf wegen VeruntreuungWarum soll nur ein Verfahren gegen Reinhold Wolf eingeleitet werden? Da gehören Manfred Heger und Karl Krämer doch eindeutig mit dazu. Wahrscheinlich hat der Richter nur den Fall des Angeklagten isoliert sehen dürfen, aber wenn man die Abläufe bei der VR-Bank Marktredwitz betrachten, wenn man es auch dem Standpunkt der Bank betrachtet, dann ist man geneigt von Betrug der Vorstände an der Bank zu sprechen und man ist geneigt von Beihilfe durch die Revision und ganz besonders Herrn Herzog zu sprechen.
Was wäre wenn Herr Herzog heute die Unterlagen in der Hand hat und die Machenschaften von Reinhold Wolf und seinen willfährigen Kollegen dazu betrachtet? Die haben ihn nämlich nicht nur nicht kontrolliert, die haben immer wieder den Schandtaten zugestimmt. Ihre Pflichten zur gegenseitigen Kontrolle haben sie unterlassen und Reinhold Wolf bei jeder einzelnen Überziehung wieder gestützt.
Gehen wir aber noch ein paar Monate in der Geschichte zurück dann kommt die Rolle des Herrn Herzog als Prüfer und heutiger Vorstand zutage. Bei vier Kreditengagements, hat man da im Herbst 2003 vor dem Revisionsstichtag (woher kannte den Reinhold Wolf und seine Kollegen ?) viermal 45.000 € aus dem Konto der GmbH zu Lasten von Angehörigen und Firmenmitarbeitern heraus gebucht? Diese ausgelagerten Forderungen gegen die GmbH des K.N., die muss Johannes Herzog heute eintreiben. Vielleicht will er heute so tun, als ob er es im Herbst 2003 oder im Frühjahr und Sommer 2004 noch übersehen hat, denn das war auch die Taktik von Manfred Heger und Karl Krämer als Zeugen vor dem Gericht, aber heute kann Herr Herzog nicht mehr so tun als ob, er muss sehen, dass man mit diesen Strohmannkrediten die gesetzliche Prüfung umschiffen musste, weil die Firma an sich schon im Herbst 2003 insolvent war und die Bank unweigerlich alle Mittel hätte sperren müssen. Da ist es aus mit Blauäugigkeit, das ist vorsätzliche Umgehung aller Vorschriften durch die Vorstände und Verdeckung eingetretener Verluste. Jeden Euro, den man in diesen Fall gesteckt hat, den müssten die Vorstände berappen. Von der pleitegegangenen Telefonfirma bis hin zum 13. Juli 2004 als das Goldmärchen wie ein Kartenhaus zusammengebrochen ist. Da muss man diesen Herrn Herzog fragen, ob man aus Imagegründen auf die Rückholung der Gelder bei den Vorständen verzichten darf? Wohl nicht.
Man hat damit auch die vier Leutchen gelinkt, die noch auf den Erhalt ihres Arbeitsplatzes gehofft haben oder familiär in eine Drucksituation gebracht wurden. Der Prüfer wusste davon und macht heute als Vorstand nichts dagegen, weil er Reinhold Wolf für sich selber brauchte. Das schreit aus allen Vorgängen bei der VR-Bank heraus. Vermeidung der Aufklärung und Aufarbeitung wegen Vorteilsnahme des Herrn Herzog.
Der Partner des Angeklagten hat sich seine Freiheit erkämpft. Der Richter hat im geglaubt und den Angeklagten hinter Gitter geschickt. Für einen neutralen Beobachter soll es angeblich ohne weiteres auch möglich gewesen sein, dass der Bankvorstand Reinhold Wolf viel mehr wusste als im Prozess heraus kam. Auch dazu könnte Herr Herzog Auskunft geben, ob und mit wie viel die Bank mit dem mitangeklagten Zeugen in die Abschreibung geraten war, weil für den plötzlich auch die einzige Unterstützung weggebrochen war, nämlich die Spritzen von K.N. Die einzigen Kreditsicherheiten die bei Reinhold Wolf wirklich zählten waren wahrscheinlich Schauermärchen und unerfüllbare Versprechungen.
Also Herr Herzog Bücher auf und Aussage, ob ein gewisser M.T. bei der Bank auch einen Schaden hinterlassen hat. Genauso muss endlich aufgeklärt werden wie die Forderungen in dem verhandelten Kreditfall waren und der tatsächliche Ausfall, der könnte sich mit M.T. kräftig erhöht haben. Speziell die kräftigen Reiskosten zu Lasten von K.N. könnten fast ursächlich M.T. zuzuordnen sein, weil der immer in Afrika war, was für eine sehr nahe Verbindung sprechen würde.
Nr. 3151
Leser
13. März 2008, 09:23 Uhr
Betreff: Der dreifache Salto mit gedrehter Schraube von Reinhold Wolf mit Goldsäcken auf dem RückenHat Reinhold Wolf einen dreifachen Salto mit gedrehter Schraube versucht und hat sich eine blutige Nase geholt? Wie der Bericht in der Frankenpost (= Link) zum Prozess heute dazu ausfällt sollen doch alle lesen dürfen.
Zur Erinnerung, so wurde über das Goldmärchen in der Frankenpost (= Link) nach dem Amtsgerichtsverfahren am 13. Juli 2007 geschrieben.
Nr. 3150
Mitglied
13. März 2008, 07:33 Uhr
Betreff: Gold, Gold, GoldWie steht in der Zeitung: Das Millionengeschäft lockte auch VR-Banker Wolf...
Wollte er mit dem Geld sich selbst oder vielleicht seinen FK Südring bereichern, den er auch schon fast in die Insolvenz getrieben hat?
Warum wird nicht endlich ein Verfahren gegen Wolf eingeleitet? Veruntreuung von 800000 Euro!
Nr. 3149
Leser
12. März 2008, 21:21 Uhr
Betreff: Beitrag 3361Bezug auf diesen Beitrag 3361.
Wenn es stimmt, daß die DZBank kräftig zugelangt hat, dann bin ich aber gespannt wie dieses Risiko gedeckelt werden soll. Da reicht der Sanierungstopf bei dem BVR bestimmt nicht mehr aus und die Vorstände, welche die Ihnen anvertrauten Raiffeisen- und Volksbanken ordentlich führen und Erträge für die Bank und damit für ihre Mitglieder erwirtschaften, werden die Solidargemeinschaft wohl bald in Frage stellen und nach einer Endlösung suchen. Denn die DzBank ist schon lange überflüssig wie ein Kropf.
Das Tafelsilber wurde schon lange verbraucht um Verluste der DG oder DZBank zu deckeln. Wie schaut es denn mit der DGHyp in Hamburg aus? Na ja, das schwierige Geschäft der Häuslebauer in Deutschland interessiert diese Heuschrecke auf einmal nicht mehr und deshalb heißt es "es lebe das Gewerbegeschäft im Ausland". Ein kleiner Tipp hierzu":
Bitte kein Kernkraftwerk im Iran oder in Nordkorea finanzieren.
Bitte nicht den Grenzwall von Ägypten zu den Ararbern finanzieren.
Bitte keine Mosche in Afganistan bezuschussen.
Bitte keine Stiftung in der Schweiz etc. für Hochwasser geschädigte VRBanken auf der Zugspitze als Pilotprojekt sponsern.
Habe ich was vergessen? Dann appeliere ich an Ihr Gewissen.
Nr. 3148
Mitglied
12. März 2008, 20:44 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzOffener Brief an den noch Vorstandsvorsitzenden Herrn Jonny Herzog bei obiger Bank.
Sie Herr Herzog, soweit Sie überhaupt noch in der Lage sind, und Ihre Nochhelfer bei dem Genossenschaftsverband Bayern haben lediglich noch 19 Tage Zeit um den Jahresabschluss für das Jahr 2007 mit sämtlichen Anlagen zu erstellen und bei der Bundesbank und dem Bafin einzureichen. Die 19 Tage sind wohl nicht das Problem, denn dies kann man wohl durch "schmieren" beseitigen. Viel schlimmer dürfte es sein, dass Sie die Bilanz rechtzeitig auf die Reihe bringen. Also der Gewinn oder der Verlust ergeben sich gleichermaßen aus der Gewinn- und Verlustrechnung als auch aus der Bilianz. Dieser Sachverhalt gilt auch für Freudenhäuser (Bordelle), Geflügelzüchter oder Freiberufler.
Selbst wenn Sie Herr Herzog, Ihr Nochvorstandskollege und diverse des Aufsichtsrates demnächst Freiberufler sind und auf die Aburteilung warten, dann darf ich wenigstens daran erinnern, dass die Bilanz aus zwei Seiten besteht, nämlich die Aktiva und die
Passiva. Die Aktiva der VR-Bank Bilanz dürfte mit Sicherheit wieder durch hohe Ein-
zelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, die von den Forderungen abzusetzen sind, vermindert worden sein -ausgenommen, dass der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns mit Deckung des Genossenschaftsverbandes nicht nachgekommen wird.
Auf der Passivseite der Bilanz stehen unter anderem die Verbindlichkeiten und unter anderem die Einlagen von Kunden. Ich kann mir nach all dem Desaster um Ihren Unterschlupfgeber nicht vorstellen, dass diese Bilanzposition gewachsen ist. Denn wer vertraut Ihnen noch Geld an. Herr Herzog, haben Sie einfach noch zumindest den An-
stand und bereiten Sie der ganzen Schande ein Ende. Sie dürfen versichert sein, dass Ihnen der Aufsichtsrat zumindest einen Nachruf in der Pravta beschert, bevor er sich selbst zuschüttet. Die Gräber haben sich diese Versager schon selber geschaufelt.
Sie allerdings vorher.
Nr. 3147
Wissender
12. März 2008, 19:55 Uhr
Betreff: Flex nicht vergessenÜber Gold, Gold, Gold, da mussten die Kerle endlich mal rausrücken. Gelogen haben sie, gelogen. Alle haben von den Sauereien gewusst. Wolf hat gesagt, da musste ich doch die anderen auch fragen und die haben gesagt, ich nichts wissen, alles Reinhold. Da dürfen wir aber die anderen Sachen nicht vergessen. Bei 27 Millionen Einzelwertberichtigungen oder 50 Millionen Verlusten, da gibt es unzählige Fälle wo sie liebend gern heut sagen würden, nichts wissen. Aber der Staatsanwalt weiß hoffentlich schon ein bisschen mehr über gesetzlich untersagte Kreditverhältnisse und überaus risikoreich, dass heißt Verstoß gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten und sobald man zum Gesetz den Kommentar dazu kriegt, sieht man dass Kontrolle und Kontrollpflichten genauso dazu gehören.
Wenn Manfred Heger dann auch noch bei Flex die Zahlen getürkt hat, die er gegen besseren Wissens in den Unterlagen festgehalten hat, dann sind wir beim Vorsatz angelangt. Und Johannes Herzog hat den Vorsatz unterstützt. Innerhalb der Genossenschaftsorganisation wird über Dienstaufhebungsverträge in Bayern geredet, wer hat den Dienstaufhebungsvertrag geschrieben, der Dr. Spieß als Vertreter der Geschäftsleiter oder ein gewisser Dr. Bauer von der anderen Seite, wenn’s hart auf hart geht. Und die andere Seite ist der Genossenschaftsverband. Erzählen Sie draußen mal, dass hier ein Testat gemacht wurde, wo man in den Lagebericht (= Link) rein geschrieben hat, dass die Einzelwertberichtigungen nicht vollständig gebucht wurden. Da schluckt jeder, zuerst wegen der Dummheit aber auch wegen der Dreistigkeit den eigenen Bilanzbetrug auch noch öffentlich darzustellen.
Vergessen wir nicht bei Flex, da wollte man bei einem Schaden von 5 Mio. DM 3 Millionen unterdrücken und unter den Tisch fallen lassen. Und nur Manfred Heger selber hat in seiner Großmauligkeit von dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag geredet. Auch bei der Verhandlung zu Gold, Gold, Gold, da hat man vom Richtertisch und vom Staatsanwalt aber auch manchmal vom Verteidiger immer wieder raus gehört, das gehört nicht zu dem Prozess – aber – es könnte woanders laufen. Die wollten sich anscheinend nur nicht den Mund verbrennen, aber ganz unterdrücken konnten sie es auch nicht, dass dem Staatsanwalt vielleicht schon andere Sachen bekannt sind, oder von anderen Kollegen bearbeitet wird. Auf geht’s meine Herren, da trommeln wir, dass alle in den Gerichtssaal laufen und dann werden Protokolle und Kreditverträge verlesen, wo uns wirklich die Haare zur Berge stehen werden.
Nr. 3146
Uwe
12. März 2008, 19:30 Uhr
Betreff: Was ist mit dem AutohauskreditHallo Webmaster, wissen Sie was zu dem Autohauskredit? Sind da alle Zusammenrechnungen korrekt gemacht? Können Sie uns da informieren und auf dem Laufenden halten.
Nr. 3145
Isidor
12. März 2008, 18:41 Uhr
Betreff: VR-Bank MarktredwitzWann wird, was das Schmierentheater in der Bank und im Genossenschaftsverband in München betrifft, endlich ein Ende bereitet? Es kann doch nicht sein, dass unsere Bank weiterhin zielstrebig kaputt gemacht wird und dann noch abgesahnt wird. Wenn die Vorstände und die Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz sowie verantwortliche und wahrscheinlich hoch bezahlte Mitarbeiter des Genossenschaftsverbandes vom Staatsanwalt nicht gepackt werden und die eventuell vermutlich verstrickte Bafin nicht reagiert, dann gehören diese Lumpen einfach am nächsten Baum bzw. Strom- oder Telegrafenmasten zur Schau gestellt. Vielleicht hilft auch eine Stiftung von geschädigten Bankkunden in Lichtenstein, um Spezialisten aus Osteuropa zu engagieren, die sich der Lumpen gezielt annehmen. Die Betonung liegt auf gezielt. Dann entstehen keine unnötigen Kosten und deshalb müssen auch keine weiteren Mitarbeiter aus den Volks- und Raiffeisenbanken entlassen werden. Denn laut dem Herrn GVB-Präsident Götzl sind wir zuviel und nur noch Kostenfaktor. Dieser Armleuchter sollte sich mal überlegen, wie sich die Ertragslage in Rb und VR-Banken in Bayern entwickelt, wenn außer Vorständen und fachlich primitiven GVB-Prüfern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr in den Genossenschaftsbanken befinden.
Dieser Schmalspurbänker und die ganzen Heuschreckenoberen vergessen nämlich wer die Erträge einfährt. Mit Sicherheit nicht Vollidioten der Führungsebenen.
Nr. 3144
Erinnerder
12. März 2008, 17:49 Uhr
Betreff: Entweder Farbe bekennen, oder abtreten – Auszug aus dem GruselkabinettZum Eintrag Nr. 3353 Warum zieht der Aufsichtsrat nicht einfach Leine, wenn er schon nicht zur Sitzung geht? Krank war er nicht am Montag. Keine Lust? Bei der Berufung von Johannes Herzog waren es auch bloß sechs von zehn Aufsichtsräten. Wer sein Amt nicht wahr nicht, der soll zurück treten. Mit welchen Geld werden denn in Tröstau die Straßen repariert und mit welchem Geld wird der Kindergarten mit Spielgeräten und den notwendigen pädagogischen Materialen ausgerüstet? Sie sollten sich schämen Herr .... Teilen Sie uns mit, wie oft Sie an den Sitzungen teilnehmen, denn Sie haben auf der Sitzung zur Vorstandsbestellung auch schon gefehlt? Sie fehlen sogar noch auf den Vertreterversammlungen.
Sie können hier gern noch mal einen Auszug zum Ergebnis ihrer Tätigkeit haben, ein Auszug aus einem Gruselkabinett zwischen dem 6. bis 13. Dezember 2006
Eintrag Nr. 1386 Offener Brief zu den angekündigten Fällen (Gold, Gold, Gold)
Eintrag Nr. 1388 Bei der VR-Bank in Marktredwitz ist ja sogar Gefahr in Verzug
Eintrag Nr. 1392 Dampfplauderer Herzog am Ziel der Wünsche
Eintrag Nr. 1396 Alarmstufe Rot (Aufsichtsrat)
Eintrag Nr. 1397 Haben Sie den Fall Neug... geprüft Herr Herzog?
Eintrag Nr. 1398 Schämen Sie sich alle zusammen und treten Sie gemeinsam zurück
Eintrag Nr. 1404 Lachnummer oder traurige Wahrheit, Willkommen in Absurdistan
Eintrag Nr. 1405 Eindeutig, Aufsichtsrat hat von Gold, Gold, Gold Bescheid gewusst
Eintrag Nr. 1410 Neue Währung Zettelwirtschaft?
Eintrag Nr. 1411 Wer ermöglicht eine GmbH-Gründung ohne Stammkapital?
Eintrag Nr. 1413 Aus dem Buch ‚Ungezählte Geschichten einer Genossenschaftsbank’
Eintrag Nr. 1417 Pension an Ex-Vorstand Karl Krämer in Ordnung oder gar Untreuetatbestand für den Aufsichtsrat?
Und dann noch am 28. Dezember 2006:
Eintrag Nr. 1464 Johannes Herzog ein Saubermann oder ein schamloser Blender?
Gern kann hier aber auch noch jeder über den Satz nachdenken, „Wo war denn der Aufsichtsrat?“, den ein Leser der Frankenpost (= Link) aufgeworfen hat.
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